Versicherungsbedingungen und Informationen - Glasversicherung Stand: 02.2022 - Ammerländer ...

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Versicherungsbedingungen und Informationen - Glasversicherung Stand: 02.2022 - Ammerländer ...
Versicherungsbedingungen
und Informationen
Glasversicherung
Stand: 02.2022
02

                                                       Wichtige Mitteilung zu den
      Alles, was Sie zu Ihrer Versicherung
      wissen müssen, haben wir in die-                 Folgen einer Anzeigepflicht-
      sem Dokument für Sie zusammen-                   verletzung nach § 19 Abs. 5
      gefasst. Um Ihnen einen schnellen                Versicherungsvertragsgesetz
      Überblick zu verschaffen und das
      Auffinden der passenden Regelung                 Hier finden Sie die vorvertraglichen Anzeigepflichten
      zu erleichtern, haben wir den Inhalt             und die Folgen einer Nichtbeachtung.
      in diesem Dokument direkt verlinkt.

                                                       Allgemeine Bedingungen
     Informationsblatt                                 Hier finden Sie die allgemeinen gültigen Vertrags-
                                                       bestimmungen, in denen im Einzelnen Ihr Versiche-
     Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die   rungsschutz geregelt wird. Hier geht es um die
     wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.          Kerninhalte Ihrer Versicherung:
                                                       • Versicherte Gefahren und Schäden

     Allgemeine                                        • Leistungsausschlüsse

     Vertragsinformationen                             • Entschädigungsleistung
                                                       • Obliegenheiten
     Hier finden Sie Informationen zur Ammerländer
     Versicherung und Ihrem Versicherungsvertrag.
     Beantwortet werden unter anderem folgende
     Fragen:
     • Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?        Satzung
     • Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?           Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.

     • Wie schützen wir Ihre personenbezogenen
       Daten?
03

                                                 Glasversicherung                                                                       seit 1923

                                                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                               Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG

                                                 Unternehmen:        Ammerländer Versicherung VVaG
                                                 Sitz:               Westerstede (Deutschland)                             Produkt: Glas
                                                 Rechtsform:         Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

                                              Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer
                                              Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag,
                                              Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
                                              Unterlagen durch.

                                              Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

                                              Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung der
                                              versicherten Sachen.

                                                        Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
                                                        Versicherte Sachen                                                 X Sachen, die bereits bei Antragstellung
                                                                                                                              beschädigt sind,
                                                         Versichert ist Glas in Form von beispielsweise:
                                                                                                                           X Fotovoltaikanlagen,
                                                            fertig eingesetzten oder montierten
                                                              Scheiben, Platten und Spiegeln,                              X Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr,
                                                                                                                              Beleuchtungskörper und Handspiegel,
                                                            Duschkabinen (auch aus Kunststoff),
                                                                                                                           X Scheiben und Platten aus Glas oder Kunst-
                                                            Glaskeramik-Kochflächen,                                         stoff, die Bestandteil elektronischer Daten-,
                                                            Glasbausteine und Profilbaugläser,                               Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikations-
                                                                                                                              geräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehge-
                                                            Scheiben von Aquarien oder Terrarien bis                         räten, Computer-Displays).
                                                              300 l Fassungsvermögen,
                                                            künstlerisch bearbeitete Glasscheiben,
                                                              -platten und -spiegel. Die Entschädigung ist
                                                              je Versicherungsfall auf den vereinbarten
                                                              Betrag begrenzt.
                                                                                                                           Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                        Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                                                                           ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
                                                                                                                              Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
                                                         Die Zerstörung oder Beschädigung der                                In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge-
                                                           versicherten Sachen durch Glasbruch.                               schlossen sind zum Beispiel:
                                                                                                                              ! Krieg,
                                                                                                                              ! Innere Unruhen,
                                                        Versicherte Kosten                                                    ! Kernenergie,
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

                                                                                                                              ! Beschädigungen von Oberflächen oder
                                                         Versichert sind die infolge eines Versicherungs-                        Kanten (z. B. Muschelausbrüche,
                                                           falls notwendigen und tatsächlich angefallenen                         Schrammen),
                                                           Kosten für das vorläufige Verschließen von
                                                           Öffnungen (z. B. Notverglasungen).
                                                                                                                              ! Undichtwerden der Randverbindungen
                                                                                                                                  von Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
                                                         Das Abfahren von versicherten Sachen zum
                                                           nächsten Ablagerungsplatz und für die
                                                           Entsorgung.
04

     Wo bin ich versichert?
      Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden.
        Bewegliche Sachen sind innerhalb des Versicherungsortes versichert.

     Welche Verpflichtungen habe ich?
     – Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
     – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
     – Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
     – Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
     – Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns
        ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.

     Wann und wie zahle ich?
     Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
     zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung
     kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns
     ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

     Wann beginnt und wann endet die Deckung?
     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass
     Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
     Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
     Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
     kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
     Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate
     vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem
     Wegfall des versicherten Risikos. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
05

                                   Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Was Sie über Ihren Versicherer wissen sollten .........................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen ............................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Wann der Versicherungsschutz beginnt ..........................................................................................................................................................................................................................................5

                                   Laufzeit des Vertrages und Kündigungsbedingungen .....................................................................................................................................................................................................5

                                   Was Sie tun können, wenn es zwischen Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt ............................................................................................................................6

                                   Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten zuständig ist ...................................................................................6

                                   In welcher Sprache wir mit Ihnen kommunizieren ................................................................................................................................................................................................................6

                                   Hinweise zum Datenschutz ...........................................................................................................................................................................................................................................................................6

                                   Was Sie über Ihren Versicherer                                                                                                                             zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag
                                                                                                                                                                                              zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein er-
                                   wissen sollten                                                                                                                                             halten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim
                                                                                                                                                                                              Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto
                                   Sie erreichen uns wie folgt:
                                                                                                                                                                                              wirksam belastet wurde. Ist die Abbuchung von dem uns
                                   Ammerländer Versicherung VVaG                                                                                                                              angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für
                                   Bahnhofstr. 8                                                                                                                                              die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rech-
                                   26655 Westerstede                                                                                                                                          nung stellen.
                                   Telefon: 04488-53737- 0
                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
                                   www.ammerlaender-versicherung.de                                                                                                                           Wann der Versicherungsschutz beginnt
                                   Sitz der Gesellschaft ist Westerstede. Wir sind im Handels-                                                                                                Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, ist
                                   register beim Amtsgericht Oldenburg unter der Nummer                                                                                                       dies die Bestätigung, dass wir Ihren Antrag auf Abschluss
                                   HRB 201743 eingetragen.                                                                                                                                    eines Vertrages geprüft und angenommen haben. Es be-
                                                                                                                                                                                              deutet nicht, dass Sie ab sofort versichert sind. Der Ver-
                                   Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist der Betrieb von Scha-                                                                                                   sicherungsschutz beginnt vielmehr zu dem im Versiche-
                                   den- und Unfallversicherungen.                                                                                                                             rungsschein bezeichneten Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
                                                                                                                                                                                              dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig gezahlt oder uns
                                                                                                                                                                                              ermächtigt haben, die Beiträge abzubuchen.
                                   Wann Sie Ihre Beiträge zahlen müssen
                                                                                                                                                                                              Weitere Angaben zum Beginn der Versicherung und des
                                   Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein                                                                                                 Versicherungsschutzes können Sie den Versicherungsbe-
                                   halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie                                                                                                 dingungen entnehmen, die dem Vertrag zugrunde liegen.
                                   gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben.
                                   Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem An-
                                   trag entnehmen.
                                                                                                                                                                                              Laufzeit des Vertrages und
                                                                                                                                                                                              Kündigungsbedingungen
Allgemeine Vertragsinformationen

                                   Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt
                                   sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig                                                                                                      Sie sind das Versicherungsverhältnis für einen vereinbarten
                                   wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den                                                                                                    Zeitraum eingegangen. Diesen Zeitraum können Sie dem
                                   ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wo-                                                                                               Antrag und dem Versicherungsschein entnehmen. Eine
                                   chen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen.                                                                                                     Kündigung ist für Sie und für uns erstmals zum Ende die-
                                   Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag                                                                                             ses Zeitraums möglich, sofern wir nichts anderes vereinbart
                                   erhalten.                                                                                                                                                  haben.

                                   Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto                                                                                                     Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, haben wir
                                   abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Über-                                                                                                      zusätzlich eine Verlängerung von Jahr zu Jahr für den Fall
                                   weisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag                                                                                                     vereinbart, dass der Vertrag nicht gekündigt wird. Sie und
06

     wir können immer zum Schluss des laufenden Versiche-          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
     rungsjahres kündigen.                                         und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

     Die einzuhaltende Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte den     Rechtsweg
     Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde lie-     Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
     gen.                                                          beschreiten.

     Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
     hen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungs-      Welches Recht für Ihren Vertrag gilt und
     bedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.               welches Gericht bei Rechtsstreitigkeiten
                                                                   zuständig ist
     Was Sie tun können, wenn es zwischen
                                                                   Es gilt deutsches Recht.
     Ihnen und uns zu Streitigkeiten kommt
                                                                   Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie
     Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
                                                                   entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend ma-
     oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
                                                                   chen oder bei dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz
     Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen die
                                                                   örtlich zuständig ist.
     nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
                                                                   Unsere Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können
     Unser Beschwerdemanagement
                                                                   wir bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz
     Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
                                                                   örtlich zuständig ist. Wenn Sie den Versicherungsvertrag
     fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
                                                                   für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen
                                                                   haben, können wir uns alternativ auch an das Gericht des
     Ammerländer Versicherung VVaG
                                                                   Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung
     - Beschwerdemanagement-
                                                                   Ihres Betriebes befindet.
     Bahnhofstr. 8
     26655 Westerstede
                                                                   Für den Fall, dass Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohn-
     E-Mail: beschwerde@ammerlaender-versicherung.de
                                                                   sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe-
                                                                   reich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegt oder sein
     Versicherungsombudsmann
                                                                   Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
     Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                   Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Parteien
     budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
                                                                   als Gerichtsstand Westerstede.
     Sie wie folgt:

     Versicherungsombudsmann e.V.                                  In welcher Sprache wir mit Ihnen
     Postfach 080632
     10006 Berlin                                                  kommunizieren
     E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                 Wir kommunizieren mit Ihnen in deutscher Sprache.
     Internet: www.versicherungsombudsmann.de

     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige        Hinweise zum Datenschutz
     und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
     le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-    Vorbemerkung
     ren teilzunehmen.                                             Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit
                                                                   Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen.
     Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z.       Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell
     B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-      und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen
     ben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an      besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor miss-
     die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.      bräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Ver-
     Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den         fahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten
     Versicherungsombudsmann weitergeleitet.                       zu Ihrer Person wird durch die Europäische Datenschutz-
                                                                   grundverordnung (DSGVO) geregelt. Danach ist die Daten-
     Versicherungsaufsicht                                         verarbeitung und Nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder
     Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten    eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt.
     Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
     auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-      Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich
     sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen        in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU
     wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-      DSGVO) und dem Telemediengesetz (TMG).
     tungsaufsicht. Die Kontaktdaten sind:
                                                                   Verantwortlicher ist die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)       Ammerländer Versicherung VVaG
     Sektor Versicherungsaufsicht                                  Bahnhofstraße 8
     Graurheindorfer Straße 108                                    26655 Westerstede
     53117 Bonn                                                    Telefon: 04488-53737-0
     E-Mail: poststelle@bafin.de                                   E-Mail: info@ammerlaender-versicherung.de
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Der Verantwortliche wird vertreten durch den Vorstand Axel        weit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbe-
Eilers und Gerold Saathoff.                                       urteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür er-
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach Artikel 37             forderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In ei-
DSGVO ist                                                         nigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer
                                                                  Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende
Dipl.-Kfm. Dieter Zimmermann                                      Daten übergeben.
Ammerländer Versicherung VVaG
Bahnhofstraße 8                                                3. Datenübermittlung an andere Versicherer
26655 Westerstede                                                 Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Ver-
Telefon: 04488-53737-0                                            sicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung
E-Mail: datenschutz@ammerlaender-versicherung.de                  und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Ein-
                                                                  schätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung
Einwilligungserklärung                                            wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B.
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte-          frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mit-
ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts-           teilungen über gleichartige andere Versicherungen (be-
grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche-        antragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO            Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des            Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzu-
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der        klären oder um Lücken bei den Feststellungen zum ent-
Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung              standenen Schaden zu schliessen, kann es erforderlich
des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider-           sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder ent-
ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz      sprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch
oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem          sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversiche-
Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise        rungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver-           lungsabkommen) eines Austausches von personen-
arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu-           bezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei wer-
lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben,             den Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name
erfolgen.                                                         und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungs-
                                                                  schutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden,
Schweigepflichtentbindungserklärung                               wie Schadenhöhe und Schadentag.
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie
z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine       4. Datenübermittlung an Versicherungsvermittler
spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtent-          Sie werden in Ihrer Versicherungsangelegenheit durch
bindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallver-          einen Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung
sicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch         auch berät. Vermittler in diesem Sinn sind Versiche-
eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Fol-         rungsmakler. Der Makler führt eine nach den im Ver-
genden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die      sicherungsgewerbe üblichen Grundsätzen ordnungs-
Datenverarbeitung und -nutzung nennen.                            gemäße Betreuung des Versicherungsnehmers und
                                                                  Verwaltung des Versicherungsvertrages durch. Um sei-
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer                         ne Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, er-
   Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag          hält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für
   notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An-          die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus
   trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver-            Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Ver-
   sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part-             sicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungs-
   nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau-              schutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle
   er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die      und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
   Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines          zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personen-
   Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags-          versicherung können an den zuständigen Vermittler
   daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre         auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Jeder Ver-
   Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von                  mittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Be-
   Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be-       stimmungen der DSGVO und seine besonderen Ver-
   rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk-         schwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und
   statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer        Datengeheimnis) zu beachten.
   Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis-
   tungsdaten).                                                5. Zentrale Hinweissysteme
                                                                  Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann
2. Datenübermittlung an Rückversicherer                           es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren
   Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Ver-          Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von
   sicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernom-        Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen
   menen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fäl-         Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder
   len einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und       auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu
   Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls          beantworten. Dazu bestehen beim GDV Gesamtver-
   entsprechende versicherungstechnische Angaben von              band der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale
   uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Ver-            Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissyste-
   sicherungsschutzes und des Risikos und Risikozu-               me und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die
   schlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. So-         mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also
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        nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei-           weit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Ammer-
        spiele für unsere Bereiche:                                       länder Versicherung und sonstiger Stellen im Hinblick auf
        • Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Per-                  die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach
          sonen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf-               § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweige-
          grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs                pflicht.
          der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schaden-
          summen erreicht sind.                                        Unsere Datenschutzerklärung klärt Sie als Nutzer (betrof-
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinde-           fene Person) über die Art, den Umfang und Zwecke der
          rung weiteren Missbrauchs.                                   Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
        • Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung        durch uns, die Ammerländer Versicherung VVaG (Verant-
          der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsab-            wortliche), auf. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter
          lehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung          https://www.ammerlaender-versicherung.de/datenschutz.aspx
          im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls
          oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung
          durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder
          Klageerhebung auf Leistung.
          Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versiche-
          rungsmissbrauch.
        • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von
          auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei de-
          nen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs be-
          steht.
          Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -ver-
          hütung.

     Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
     Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem ein-
     gangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft
     sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf
     Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
     gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünf-
     te und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieb-
     lichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten
     Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichti-
     gung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückver-
     sicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.

     Einwilligungsklausel nach der Europäischen Daten-
     schutz-Grundverordnung (DSGVO)
     Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass
     • die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem
         Antrag und künftig mitgeteilten Daten – auch Gesund-
         heitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
         Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung
         oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erfor-
         derlich ist.
     • meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforder-
         lich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu
         den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit er-
         forderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Ver-
         sicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesund-
         heitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter
         Daten von ihrer Schweigepflicht.
     • die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch
         Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB
         geschützten Daten in den oben genannten Fällen – so-
         weit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst-
         ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese
         dort erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken
         genutzt werden dürfen.
     • die Ammerländer-Versicherung meine Daten – auch Ge-
         sundheitsdaten – an die in der im Internet veröffentlichten
         Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Ge-
         sundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im glei-
         chen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
         wie die Ammerländer Versicherung dies tun dürfte. So-
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                                                                   Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer
                                                                   Anzeigepflichtverletzung nach § 19 Abs. 5
                                                                   Versicherungsvertragsgesetz
                                                                   Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                           oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag
                                                                                                                                       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
                                                                   damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prü-              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir
                                                                   fen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden             den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es               Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-
                                                                   sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur ge-              schlossen hätten.
                                                                   ringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie
                                                                   Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige         3. Vertragsänderung
                                                                   oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir
                                                                   zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können            den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
                                                                   Sie der nachstehenden Information entnehmen.                        Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                                                                                       gen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedin-
                                                                   Welche vorvertraglichen Anzeigepflich-                              gungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
                                                                   ten bestehen?                                                       Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die
                                                                                                                                       anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
                                                                   Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,       teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, wer-
                                                                   alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach               den die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
                                                                   denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und             Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich
                                                                   vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklä-          durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
                                                                   rung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahr-             10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den
                                                                   erheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur            nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Ver-
                                                                   Anzeige verpflichtet.                                               trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-
                                                                                                                                       teilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf
                                                                                                                                       dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hin-
                                                                   Welche Folgen können eintreten, wenn                                weisen.
                                                                   eine vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                   verletzt wird?                                                   4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                                                                       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                   1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                  gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
                                                                      Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, kön-           Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit
                                                                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn          dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzei-
                                                                      Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahr-              gepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                      lässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der        begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unse-
Wichtige Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung

                                                                      Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir          rer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
                                                                      den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten              die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung kön-
                                                                      Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                  nen wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                      schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein            für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir
                                                                      Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach             können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-
                                                                      Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur        gung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn
                                                                      Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der             wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un-
                                                                      nicht oder nicht richtig angegebene Umstand                      richtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                      • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
                                                                         sicherungsfalles                                           5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                      • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer              Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine
                                                                         Leistungspflicht                                              andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeige-
                                                                      ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch,         pflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der rückwir-
                                                                      wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei        kenden Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
                                                                      einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, wel-         die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist
                                                                      cher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-              Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
                                                                      rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                       Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass
                                                                                                                                       die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                   2. Kündigung                                                        verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                      Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die          Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
                                                                      vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig      keit zur Last fällt.
10

                                                            Allgemeine Glas-Versicherungsbedingungen
                                                            AGIB 2022
                                                            INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                    Abschnitt A                                                Abschnitt B

                                                            §1   Versicherte Gefahr; Versicherungsfall                   § 10 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder
                                                            §2   Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie            seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
                                                            §3   Versicherte und nicht versicherte Sachen                § 11 Beginn des Versicherungsschutzes, Dauer und Ende
                                                                                                                              des Vertrages
                                                            §4   Versicherte Kosten
                                                                                                                         § 12 Prämien, Versicherungsperiode
                                                            §5   Versicherungsort
                                                                                                                         § 13 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen
                                                            §6   Anpassung der Versicherung
                                                                                                                              verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
                                                            §7   Entschädigung als Sachleistung
                                                                                                                         § 14 Folgeprämie
                                                            §8   Wohnungswechsel
                                                                                                                         § 15 Lastschriftverfahren
                                                            §9   Besondere gefahrerhöhende Umstände
                                                                                                                         § 16 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                                                                         § 17 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                                                                         § 18 Gefahrerhöhung
                                                                                                                         § 19 Mehrere Versicherer
                                                                                                                         § 20 Versicherung für fremde Rechnung
                                                                                                                         § 21 Aufwendungsersatz
                                                                                                                         § 22 Übergang von Ersatzansprüchen
                                                                                                                         § 23 Kündigung nach dem Versicherungsfall
                                                                                                                         § 24 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
                                                                                                                         § 25 Anzeigen, Willenserklärungen,
                                                                                                                              Anschriftenänderungen
                                                                                                                         § 26 Repräsentanten
                                                                                                                         § 27 Verjährung
                                                                                                                         § 28 Zuständiges Gericht
                                                                                                                         § 29 Anzuwendendes Recht
                                                                                                                         § 30 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
                                                                                                                              mit uns einmal nicht zufrieden sind?
Allgemeine Glas-Versicherungsbedingungen (Stand: 02.2022)

                                                                                    Abschnitt A                               dd) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erd-
                                                                                                                                  rutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanaus-
                                                                                                                                  bruch
                                                            §1   Versicherte Gefahr; Versicherungsfall                            entstehen und soweit für diese anderweitig Ver-
                                                                                                                                  sicherungsschutz besteht.
                                                            1.   Versicherungsfall
                                                                 Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe Ab-        §2   Ausschlüsse Krieg, Innere Unruhen
                                                                 schnitt A § 3), die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört        und Kernenergie
                                                                 oder beschädigt werden.
                                                                                                                         1.   Ausschluss Krieg
                                                            2.   Nicht versicherte Gefahren und Schäden                       Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf
                                                                 a) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf                 mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg,
                                                                 aa) Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten               kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution,
                                                                     (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);                     Rebellion oder Aufstand.
                                                                 bb) Undichtwerden der Randverbindungen von
                                                                     Mehrscheiben-Isolierverglasungen.                   2.   Ausschluss Innere Unruhen
                                                                 b) Nicht versichert sind Schäden, die durch                  Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf
                                                                 aa) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall        mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch inne-
                                                                     oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile          re Unruhen.
                                                                     oder seiner Ladung;
                                                                 bb) Einbruchdiebstahl, Vandalismus;                     3.   Ausschluss Kernenergie
                                                                 cc) Sturm, Hagel;                                            Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf
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     mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kern-      §6   Anpassung der Versicherung
     energie, nukleare Strahlung oder radioaktive Sub-
     stanzen.                                                1.   Anpassung des Versicherungsumfangs
                                                                  Der Versicherer passt den Umfang der Versicherung
                                                                  an die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an;
§3   Versicherte und nicht versicherte Sachen                     entsprechend verändert sich die Prämie.

1.   Versicherte Sachen                                      2.   Anpassung der Prämie
     Versichert sind die im Versicherungsschein bezeich-          Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1.
     neten,                                                       Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr be-
     a) fertig eingesetzten oder montierten Scheiben,             ginnende Versicherungsperiode entsprechend dem
        Platten und Spiegel aus Glas.                             Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen Bun-
     b) künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten           desamt veröffentlichten Preisindizes für Verglasungs-
        und -spiegel. Die Entschädigung ist je Versiche-          arbeiten verändert haben. Für gewerbliche Risiken gilt
        rungsfall auf 250,- EURO begrenzt.                        das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude insge-
                                                                  samt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäu-
2.   Zusätzlich versichert sind                                   de. Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilien-
     a) Glaskeramik-Kochflächen;                                  gebäude gilt das Mittel aus den Indizes für Einfami-
     b) Scheiben von Wintergärten aus Glas;                       lien- und Mehrfamiliengebäude. Der Veränderungs-
     c) Aquarien und Terrarien bis zu 300 Liter Fassungs-         prozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma
        vermögen;                                                 gerundet. Maßgebend sind die für den Monat Mai
     d) Duschkabinen aus Kunststoff;                              veröffentlichten Indizes.
     e) Glasbausteine und Profilbaugläser;
     f) sonstigen Sachen, die im Versicherungsschein         3.   Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
        ausdrücklich benannt sind.                                Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
                                                                  des Versicherers über die Erhöhung des Versiche-
3.   Nicht versicherte Sachen                                     rungsumfangs und der damit verbundenen Anpas-
     Nicht versichert sind                                        sung der Prämie kann der Versicherungsnehmer
     a) sonstige Scheiben und Platten aus Kunststoff;             durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder
     b) optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuch-           Brief) zum Anpassungszeitpunkt kündigen. Zur Frist-
        tungskörper und Handspiegel;                              wahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mit-
     c) Photovoltaikanlagen;                                      teilung des Versicherers, in der der Versicherungs-
     d) Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt         nehmer auf sein Kündigungsrecht hinzuweisen ist,
        sind;                                                     muss diesem mindestens 1 Monat vor Wirksamwer-
     e) Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff,            den der Anpassung der Prämie zugehen.
        die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bild-
        wiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind
        (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-     §7   Entschädigung als Sachleistung
        Displays).
                                                             1.   Sachleistung
                                                                  a) Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall eine
§4   Versicherte Kosten
                                                                     Sachleistung, zu der er den Auftrag erteilt.
                                                                  b) Sachleistung bedeutet, dass auf Veranlassung
1.   Versicherte Kosten
                                                                     und Rechnung des Versicherers die zerstörten
     Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles
                                                                     oder beschädigte Sachen entsorgt und in gleicher
     notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für
                                                                     Art und Güte (siehe Abschnitt A § 3) an den Scha-
     a) das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Not-
                                                                     denort geliefert und wieder eingesetzt werden.
        verschalungen, Notverglasungen);
                                                                  c) Von der Sachleistung ausgenommen sind beson-
     b) das Abfahren von versicherten Sachen zum
                                                                     dere Aufwendungen, die zum Erreichen des Scha-
        nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsor-
                                                                     denortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw. im Zusam-
        gung (Entsorgungskosten);
                                                                     menhang mit dem Einsetzen der Scheibe (z. B.
     c) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern
                                                                     Anstriche, De- und Remontage von Vergitterun-
        und Montieren von versicherten Sachen durch de-
                                                                     gen) notwendig sind. Diese Aufwendungen wer-
        ren Lage verteuert (Kran- oder Gerüstkosten, Be-
                                                                     den nur - soweit dies besonders vereinbart ist – in
        seitigung von Hindernissen). Die Entschädigung ist
                                                                     vereinbarter Höhe ersetzt (siehe Abschnitt A § 4).
        je Versicherungsfall auf max. 500,- EURO be-
                                                                     Falls solche besonderen Aufwendungen zur Er-
        grenzt.
                                                                     bringung der Sachleistung notwendig sind, erteilt
                                                                     der Versicherer in Absprache mit dem Versiche-
§5   Versicherungsort                                                rungsnehmer in dessen Namen den Auftrag hier-
                                                                     zu. Der Versicherer erstattet dem Versicherungs-
     Versicherungsort sind die in dem Versicherungs-                 nehmer die Rechnungskosten bis zur vereinbarten
     schein bezeichneten Gebäude oder Räume von Ge-                  Höhe.
     bäuden.                                                      d) Der Versicherer ersetzt keine Aufwendungen, die
     Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen                bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B.
     vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des Ver-           Farbe und Struktur) an entschädigten Sachen so-
     sicherungsortes.                                                wie für fertigungsbedingte Abweichungen der Er-
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             satzsache im äußeren Erscheinungsbild entste-                  bzw. der sonstigen für die Prämienberechnung er
             hen und erteilt hierzu keinen Auftrag.                         forderlichen Umstände anzuzeigen.
                                                                         b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die
     2.   Abweichende Entschädigungsleistung                                Wohnfläche oder der Wert des Hausrates und
          a) Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer                    wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend
             ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, welcher                angepasst, kann dies zu Unterversicherung füh-
             dem unter Nummer 1 beschriebenen Leistungs-                    ren.
             umfang entspricht.
          b) Darüber hinaus kann der Versicherer in Geld leis-
                                                                    5.   Festlegung der neuen Prämie,
             ten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den
                                                                         Kündigungsrecht
             Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstel-
                                                                         a) Mit Umzugsbeginn gelten die am Ort der neuen
             lungskosten nicht möglich ist.
                                                                            Wohnung gültigen Tarifbestimmungen des Ver-
          c) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der
                                                                            sicherers.
             Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug be-
                                                                         b) Bei einer Erhöhung der Prämie aufgrund verän-
             rechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versiche-
                                                                            derter Prämiensätze oder bei Erhöhung eines
             rungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht
                                                                            Selbstbehaltes kann der Versicherungsnehmer
             gezahlt hat.
                                                                            den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat spätes-
                                                                            tens einen Monat nach Zugang der Mitteilung
     3.   Notverglasung / Notverschalung
                                                                            über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Mo-
          Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notver-
                                                                            nat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist in
          glasungen und Notverschalungen) kann vom Ver-
                                                                            Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu er-
          sicherungsnehmer in Auftrag gegeben und als not-
                                                                            klären.
          wendige versicherte Kosten geltend gemacht wer-
                                                                         c) Der Versicherer kann bei Kündigung durch den
          den.
                                                                            Versicherungsnehmer die Prämie nur in der bis-
                                                                            herigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der
     4.   Kosten
                                                                            Kündigung beanspruchen.
          a) Maßgeblich für die Berechnung der Kosten (siehe
             Abschnitt A § 4) ist der Zeitpunkt des Eintritts des
             Versicherungsfalles.                                   6.   Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
          b) Kürzungen nach Nr. 2 c) gelten entsprechend für             a) Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Ver-
             die versicherten Kosten.                                       sicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und
                                                                            bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung
                                                                            zurück, so gelten als Versicherungsort (siehe Ab-
                                                                            schnitt A § 5) die neue Wohnung des Versiche-
     §8   Wohnungswechsel                                                   rungsnehmers und die bisherige Ehewohnung.
                                                                            Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungs-
     1.   Umzug in eine neue Wohnung                                        vertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Mo-
          Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung,                     naten nach der nächsten, auf den Auszug des
          geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung                 Versicherungsnehmers folgenden Prämienfällig-
          über. Während des Wohnungswechsels besteht in                     keit. Danach besteht Versicherungsschutz nur
          beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Ver-                    noch in der neuen Wohnung des Versicherungs-
          sicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt               nehmers.
          spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der                  b) Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und
          Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals                  zieht bei einer Trennung von Ehegatten einer der
          versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung                  Ehegatten aus der Ehewohnung aus, so sind Ver-
          gebracht werden.                                                  sicherungsort (siehe Abschnitt A § 5) die bisherige
                                                                            Ehewohnung und die neue Wohnung des auszie-
     2.   Mehrere Wohnungen                                                 henden Ehegatten. Dies gilt bis zu einer Änderung
          Behält der Versicherungsnehmer zusätzlich die bis-                des Versicherungsvertrages, längstens bis zum
          herige Wohnung, geht der Versicherungsschutz nicht                Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf
          über, wenn er die alte Wohnung weiterhin bewohnt                  den Auszug des Ehegatten folgenden Prämienfäl-
          (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei                 ligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz
          Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden                     für die neue Wohnung.
          Wohnungen.                                                     c) Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so
                                                                            gilt b) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von
     3.   Umzug ins Ausland                                                 drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug
          Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes-                der Ehegatten folgenden Prämienfälligkeit erlischt
          republik Deutschland, so geht der Versicherungs-                  der Versicherungsschutz für beide neuen Woh-
          schutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Ver-                  nungen.
          sicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt
          spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
                                                                    7.   Lebensgemeinschaften,
     4.   Anzeige der neuen Wohnung                                      Lebenspartnerschaften
          a) Der Bezug einer neuen Wohnung ist spätestens                Nr. 6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensge-
             bei Beginn des Einzuges dem Versicherer mit An-             meinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern
             gabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern                  beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
13

§ 9 Besondere gefahrerhöhende Umstände                                    sicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht
                                                                          hinzuweisen.
1.   Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung                                b)   Rücktritt und Leistungsfreiheit
     Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß Ab-                      Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeige-
     schnitt B § 18 kann insbesondere dann vorliegen,                     pflicht nach Nr. 1, kann der Versicherer vom Ver-
     wenn                                                                 trag zurücktreten, es sei denn, der Versicherungs-
     a) die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist;                     nehmer hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich
     b) der Betrieb dauernd oder vorübergehend stillge-                   noch grob fahrlässig verletzt.
        legt wird;                                                        Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsneh-
     c) das Gebäude dauernd oder vorübergehend leer                       mers ist das Rücktrittsrecht des Versicherers aus-
        steht;                                                            geschlossen, wenn der Versicherungsnehmer
     d) im Versicherungsort ein gewerblicher Betrieb auf-                 nachweist, dass der Versicherer den Vertrag bei
        genommen wird;                                                    Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei-
     e) Art und Umfang eines Betriebes – gleich welcher                   chen oder anderen Bedingungen abgeschlossen
        Art – verändert wird, soweit Versicherungsschutz                  hätte.
        für Glas in der gewerblichen Inhaltsversicherung                  Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versiche-
        vereinbart ist.                                                   rungsfalles zurück, so ist er nicht zur Leistung ver-
                                                                          pflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer
2.   Folgen einer Gefahrerhöhung                                          weist nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht
     Zu den Folgen einer Gefahrerhöhung siehe Abschnitt                   sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den
     B § 18 Nr. 3 bis Nr. 5.                                              Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfal-
                                                                          les noch für die Feststellung oder den Umfang der
                                                                          Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.
                                                                          Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht
                                                                          arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leis-
                                                                          tung verpflichtet.
                       Abschnitt B                                   c)   Kündigung
                                                                          Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeige-
§ 10 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder                         pflicht nach Nr. 1 leicht fahrlässig oder schuldlos,
     seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                            kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung
                                                                          einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn,
1.   Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige-                            der Versicherer hätte den Vertrag bei Kenntnis der
     pflicht von Gefahrumständen                                          nicht angezeigten Umständen zu gleichen oder
     Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner                    anderen Bedingungen abgeschlossen.
     Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekann-              d)   Ausschluss von Rechten des Versicherers
     ten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der                        Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung
     Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder                  (a), zum Rücktritt (b) und zur Kündigung (c) sind
     Brief) gefragt hat und die für dessen Entschluss er-                 jeweils ausgeschlossen, wenn der Versicherer den
     heblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt                nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die un-
     zu schließen.                                                        richtige Anzeige kannte.
     Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur An-               e)   Anfechtung
     zeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung,               Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen
     aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Text-                    arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unbe-
     form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) Fragen im Sinne              rührt.
     des Satzes 1 stellt.
                                                                3.   Frist für die Ausübung der Rechte
2.   Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                  des Versicherers
     a) Vertragsänderung                                             Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rück-
        Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht               tritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der
        nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer         Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend
        bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstän-             machen und dabei die Umstände angeben, auf die er
        de den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-               seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nach-
        schlossen, so werden die anderen Bedingungen                 träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats
        auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Ver-              nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
        tragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsneh-            natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Ver-
        mer unverschuldeten Pflichtverletzung werden die             sicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und
        anderen Bedingungen ab der laufenden Versiche-               der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm je-
        rungsperiode Vertragsbestandteil.                            weils geltend gemachte Recht begründen.
        Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prä-
        mie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Ver-       4.   Rechtsfolgenhinweis
        sicherer die Gefahrabsicherung für den nicht an-             Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rück-
        gezeigten Umstand aus, so kann der Versiche-                 tritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung (Nr. 2 c) stehen dem
        rungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats               Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsneh-
        nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne             mer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-
        Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung        Mail, Telefax oder Brief) auf die Folgen der Verletzung
        der Vertragsänderung hat der Versicherer den Ver-            der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
14

     5.   Vertreter des Versicherungsnehmers                         § 12 Prämien, Versicherungsperiode
          Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versiche-
          rungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwen-                Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder
          dung von Nr. 1 und Nr. 2 sowohl die Kenntnis und die            durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich,
          Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die            halbjährlich, jährlich oder als Einmalprämie im Voraus
          Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichti-               gezahlt.
          gen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf,                  Entsprechend der Vereinbarung über laufende Zah-
          dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob             lungen umfasst die Versicherungsperiode einen Mo-
          fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn we-           nat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei
          der dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer                  einer Einmalprämie ist die Versicherungsperiode die
          Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.               vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchstens ein
                                                                          Jahr.
     6.   Erlöschen der Rechte des Versicherers
          Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung
          (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) und zur Kündigung       § 13 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie, Folgen
          (Nr. 2 c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach             verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
          Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle,
          die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist    1.   Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
          beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungs-            Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von
          nehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätz-          dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich
          lich oder arglistig verletzt hat.                               nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Ver-
                                                                          sicherungsschein angegebenen Versicherungsbe-
                                                                          ginns zu zahlen.
                                                                          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbe-
                                                                          ginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige
     § 11 Beginn des Versicherungsschutzes,                               Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
          Dauer und Ende des Vertrages                                    Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich
                                                                          nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, be-
     1.   Beginn des Versicherungsschutzes                                ginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die
          Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der               Zahlung bewirkt ist.
          Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung                  Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Ver-
          oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie zu                sicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen
          dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit-                    ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens
          punkt.                                                          einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins
                                                                          zu zahlen.
     2.   Dauer
          Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange-       2.   Rücktrittsrecht des Versicherers
          gebenen Zeitraum abgeschlossen.                                 bei Zahlungsverzug
                                                                          Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem
     3.   Stillschweigende Verlängerung                                   nach Nr. 1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt,
          Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr               so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten,
          verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn           solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
          nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Mo-            Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche-
          nate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit             rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
          eine Kündigung zugegangen ist.
                                                                     3.   Leistungsfreiheit des Versicherers
     4.   Kündigung bei mehrjährigen Verträgen                            Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder ein-
          Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr            malige Prämie nicht zu dem nach Nr. 1 maßgebenden
          als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes da-           Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für
          rauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von          einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versiche-
          drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt                  rungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den
          werden.                                                         Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in
          Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei              Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch
          Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs-             einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
          jahres zugehen.                                                 diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie auf-
                                                                          merksam gemacht hat.
     5.   Vertragsdauer von weniger als einem Jahr                        Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der
          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr              Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu ver-
          endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung be-             treten hat.
          darf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.

     6.   Wegfall des versicherten Interesses                        § 14 Folgeprämie
          Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der
          Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeit-           1.   Fälligkeit
          punkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risi-             a) Eine Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten
          kos Kenntnis erlangt.                                              Versicherungsperiode fällig.
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