Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de

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Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
te  mit  So  nd er beilage
                                                                                   Heu
                                                                                       o ron a -S ch ut zim  pfung
                                                                                  zur C

Nr. 04                26. Februar 2021
                                                           Amtsblatt
                                                        103 250 Exemplare               Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung

Inhalt:                                               Der Februar 2021: Zwischen Schneemassen und Sonnenschein
Amtlicher Teil Seite 3 bis 10
> Beschlüsse des Erfurter Stadtrates und seiner
  Ausschüsse
  - Bebauungspläne „Südlich Erfurter Allee“,
   „Mittelhäuser Straße/Nikolausstraße“
  - Satzung über die Aufwandsentschädigung
		 Freiwillige Feuerwehr
  - Parkgebührenordnung
> Umlegungsausschuss

Nichtamtlicher Teil: Seite 2
> Zwischenruf (aus dem Rathaus)
Seite 11
> Ausschreibungen: Stellenangebot; Töpfermarkt;
  Weihnachtsmarkt
Seite 12 bis 16
> Aktuelle Bildungsangebote der VHS
> Anmeldung für Kunstlabor geöffnet
> Buga 2021: Sandwüste wächst
> Interview mit dem neuen Beigeordneten
  Matthias Bärwolff

St ad t Er f ur t hat Gr o ßk undgeb ung
f ür d en S ams t ag ver b o t en                     Dank an alle, die geholfen haben
Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt          Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst
Erfurt hat die für den morgigen Samstag ange-
meldete Standkundgebung von Corona-Gegnern            Sonnenschein, blauer Himmel und wärmende                  Dennoch gab es viele kritische Stimmen, die in
auf dem Domplatz aus infektionsschutzrechtli-         Temperaturen von bis zu 18 Grad Celsius – so              Anbetracht der Schneemassen fragten, wann
chen Gründen untersagt. In einer achtseitigen         zeigten sich uns die Vorboten des Frühlings in den        der Winterdienst zu ihnen kommt. „Was wann
Verbotsbegründung wurde der Anmelderin mitge-         vergangenen Tagen. Kaum zu glauben, dass vor              und wie vom Schnee beräumt wird, regelt die
teilt, dass durch die Kundgebung „das Grundrecht      zwei Wochen ganz Erfurt komplett in winterliches          Straßenreinigungssatzung“, stellt Reintjes klar.
Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit“     Weiß getaucht war. Das Unwettertief „Tristan“             Notwendig sei, so lege es das Thüringer Straßengesetz
verletzt würde. Die Infektionsgefahr sei zu groß,     brachte innerhalb kurzer Zeit zwischen 40 und 60 cm       fest, was die Aufrechterhaltung von Sicherheit und
wenn Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet           Neuschnee, eine Herausforderung für den städtischen       Ordnung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit
nach Erfurt kommen – zumal nicht zu erwarten ist,     Winterdienst. Dieser sah sich schnell mit Kritik          der Kommune gewährleistet. Das sei mit oberster
dass sich alle Teilnehmenden an Infektionsschutz-     konfrontiert. Zu Recht?                                   Priorität das Hauptstraßennetz, es umfasse in Erfurt
maßnahmen wie Abstände einhalten und Maske                                                                      rund 350 km.
tragen auch halten werden. Insofern dient das         „Bei objektiver und emotionsfreier Betrachtung
Verbot dazu, die Verbreitung des Virus Sars-CoV-2     wird man uns für den Fahrbahnwinterdienst keinen          „Samstag fiel der erste Schnee und ab Sonntag,
zu verhindern. Seit Tagen werben die Veranstalter     Vorwurf machen können. Das öffentliche Leben              03:00 Uhr, war der Winterdienst mit aller Technik
des Bündnis „Thüringen steht zusammen“ thürin-        ist nicht zum Erliegen gekommen, es gab keine             draußen“, wehrt Reintjes Vorwürfe ab, man habe
gen- und bundesweit für die Kundgebung und ha-        Versorgungsausfälle, keine schweren Unfälle“,             zu spät reagiert. „Am Dienstagmittag hatten wir
ben 10.000 Teilnehmende angemeldet. Mit dem           schätzt Alexander Reintjes ein. Der Leiter des Tiefbau-   das Hauptstraßennetz vollständig beräumt.“ Übrig
Verbot durch die Versammlungsbehörde der Stadt        und Verkehrsamtes verantwortet in seinem Amt auch         blieben 400 km Straßen im Nebennetz, alle Parkplätze
geht auch die Auflage einher, dass die Anmelderin     die städtische Winterdienstzentrale, das Team war         und die großen Fußgängerzonen in der Innenstadt.
bis Donnerstagmittag das Verbot in den sozialen       mit Beginn des Winterwochenendes im Dauereinsatz.
Medien und auf sonstigen Plattformen, auf denen       Mit ihm der Winterdienst der Stadtwirtschaft, er          Neben der Stadtwirtschaft waren auch der städti-
für die Kundgebung geworben wird, bekanntgeben        ist der beauftragte Dienstleister der Stadt und war       sche Straßenbetriebshof mit bis zu 16 Kollegen, das
muss. Macht sie das nicht, droht ihr ein Zwangsgeld   mit ca. 60 Mitarbeitern und 20 Fahrzeugen auf den         Garten- und Friedhofsamt mit rund 65 und die EVAG
in Höhe von 2.000 Euro.                              Hauptstraßen unterwegs.                                   mit bis zu 50 Mitarbeitern im Zwei- oder Dreischicht-

                                                                                         Nichtamtlicher Teil                           Lesen Sie weiter auf Seite 2
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Seite 2                                       26. Februar 2021   Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                                       Nichtamtlicher Teil

                                                                                                                                         Außergerichtliche Schlichtung

Zwischenruf (aus dem Rathaus)                                                                                                            und Sühneverfahren
                                                                                                                                         Information über die Schiedsstellen der Landeshauptstadt
                                                                                                                                         Erfurt, Rechtsamt, Barfüßerstraße 17b, Zimmer 225,
Von der dynamischen Krämerlücke zum weltersten Buga-Streaming                                                                            Telefon: 655-1329, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Es ist ein Kreuz, in diesen Tagen Veranstaltungsplaner            wieder öffnen darf. Der Stufenplan des Landes fängt
zu sein. Corona zwingt zum flexiblen Agieren, zum dy-             erst an zu greifen.                                                    Änderungen im Besucherverkehr im Bürgeramt
namischen Reagieren. Auf alles muss man vorbereitet               Was mich im Kleinen verzweifeln lässt, beschäftigt                     und Standesamt/Hochzeitshaus
sein, schlimmstenfalls auch auf die kurzfristige Absage.          unsere Kulturdirektion im Großen. „Krämerlückenfest-
Wie einfach war es doch, als es dieses verfluchte Virus           spiele“ hat unser Wortspiel affiner Kulturbeigeordneter                Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt die Bearbeitung
noch nicht gab! Damals – lang ist es her - wurde eine             Dr. Knoblich Erfurts großes Stadtfest im Juni getauft.                 Ihrer Anliegen im Bürgeramt nur mit Termin. Damit soll der
Zielgruppe definiert, ein Termin ausgemacht, ein Pro-             Mut zur Lücke, was anderes kann er auch gar nicht ha-                  Aufrechterhaltung der Dienstleistungen unter größtmöglicher
gramm geplant, eine maximale Besucherzahl geschätzt               ben. Fehlt ihm doch die berühmte Glaskugel, die vor-                   Vermeidung von persönlichen Kontakten Rechnung getragen
und eventuell ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Fertig.          aussagt, wie groß die Gefahr im Juni sein wird. Ergo                   werden. Wir bitten um Verständnis, dass manche Anliegen nur
Heute beschäftigen einen Eventplaner zusätzlich 7-Ta-             müssen die Planungen „dynamisch an die Infektionsla-                   schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Weitere Informatio-
ge-Inzidenzen, Stufenpläne, Öffnungsszenarien, Schlie-            ge angepasst werden“.                                                  nen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie unter:
ßungsanordnungen, Hygienekonzepte … Ein Graus!                    Für die Eröffnung der Bundesgartenschau haben Ober-
                                                                                                                                             www.erfurt.de/buergeramt
                                                                  bürgermeister Bausewein und die Buga GmbH jetzt eine
                                                                                                                                         Das Bürgeramt ist bis auf Weiteres nicht mehr frei zugänglich.
Auch mir geht es gerade so. Bereitet meine Abteilung              dynamische Entscheidung vorweggenommen. Es wird
                                                                                                                                         Bitte bringen Sie zwecks Einlass Ihre Terminbestätigung und
doch mit unserem Gartenamt eine Buga begleitende                  keine klassische Veranstaltung mit geladenen Gästen,
                                                                                                                                         Ihren Personalausweis mit.
Ausstellungsreihe im Haus Dacheröden vor und ein                  Bühne, Festreden, Musik geben, dafür eine Streaming-
Volksfest zur Eröffnung der Geraaue. Das Fest sollte              Variante im Internet. Diese wird – und das ist der Clou                Es dürfen nur Terminkunden vorsprechen, die keine behördliche
Mitte Mai sein – zu riskant! Das haben wir jetzt in den           - die erste rein digitale Buga-Eröffnung aller Zeiten!                 Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine
September verschoben, in der Hoffnung, dass Corona                Dynamisch das Beste aus der Misere machen, das ist die                 erkennbaren Krankheitssymptome wie leichtes Fieber,
uns dann ein wenig aus seinen Klauen gelassen hat.                Kunst. Andere nennen es schnöde Marketing.                             Erkältungsanzeichen oder Atemwegssymptome aufweisen.
Die Ausstellungen? Schwieriger! Anfang April sollte es                                                                                   Beim Betreten und während des Aufenthalts im Gebäude hat der
losgehen. Auch verschieben, klar, aber wohin? Aktuell             Daniel Baumbach,                                                       Terminkunde zwingend einen Mund-Nase-Schutz zu tragen
wissen wir gar nicht, wann die Kulturstätte am Anger              Rathaussprecher                                                       (sogenannte Community-Masken reichen aus).
                                                                                                                                         Telefonische Sprechzeiten für alle Bereiche des Bürgeramtes:
                                                                                                                                         Mo bis Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich
                                                                                                                                         Di von 14 Uhr bis 18 Uhr       Do von 14 Uhr bis 16 Uhr
Fortsetzung von Seite 1                                           und wird es immer sein. Die Hauptstraßen können wir
                                                                  nur teilweise räumen, an den Kreuzungen schieben                       Meldeangelegenheiten                            655-7844
system im Einsatz. „Jeder wird hier für sich zu seiner            wir den Schnee irgendwohin und die meisten Anlie-                      Kfz-Zulassung                                   655-7854
ganz eigenen Einschätzung kommen, inwieweit der                   gerstraßen sind beidseitig zugeparkt. Wenn hier über-                  Fahrerlaubnisangelegenheiten                    655-7834
Winterdienst funktioniert hat. Das ist insofern ver-              haupt ein Winterdienstfahrzeug hinein passt, ergibt                    Für Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis-und Meldeangelegenheiten
ständlich, da jeder auch sein unmittelbares Umfeld                es keinen Sinn, den Schnee an die parkenden Autos                      nutzen Sie die Terminvereinbarung unter:
betrachtet, den Schnee vor seiner Haustür sieht oder              zu drücken, selbst dafür ist kein Platz. Also bleibt er                    www.erfurt.de/buergerservice
auf seinem Weg zur Arbeit. Aber Fakt ist: Keine Kom-              liegen und wir greifen nur ein, wenn gar nichts mehr                   Ausländerbehörde                                655-7864
mune ist in der Lage, innerhalb kürzester Zeit so viel            geht“.                                                                 Die Ausländerbehörde nimmt ihren Dienstbetrieb für den
Schnee zu räumen und aus der Stadt zu bringen. Unse-              Die Landeshauptstadt gibt jedes Jahr rund 2,5 Mio.
                                                                                                                                         Publikumsverkehr eingeschränkt wieder auf. Eine Vorsprache ist
re Möglichkeiten werden in einer derartigen Extrem-               Euro für den Winterdienst aus. Mehr Leistungen
                                                                                                                                         NUR mit Termin möglich. Terminvereinbarungen erfolgen
wetterlage immer begrenzt sein, wir werden niemals                würden auch mehr kosten, und hier stehe auch der
                                                                                                                                         ausschließlich durch die Ausländerbehörde.
überall und gleichzeitig agieren können.“                         Winterdienst in Konkurrenz zu Kitas, Schulen und
Die Stadt habe alles nur Mögliche getan, um den                   Straßen. „Wir können das Geld nur einmal ausgeben.                     Urkundenstelle des Standesamtes                 655-7654
Schneemassen Herr zu werden, habe unkompliziert                   Umso größer ist unser Dank an alle, die geholfen ha-                   Standesamt / Hochzeitshaus                      655-7651
Firmen beauftragt und alle zur Verfügung stehenden                ben. Egal, ob das Bauunternehmen, Agrargesellschaf-                    Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten           655-7801
Kräfte und Technik dazu „gebucht“. Allerdings sei der             ten oder auch das Technische Hilfswerk waren. Es gab                   Stadtordnungsdienst                             655-7871
Zustand von Gehwegen, Haltestellen und Wartehäus-                 auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die selbst zur                 Bußgeldstelle                                   655-7740
chen generell ein berechtigter Kritikpunkt gewesen.               Schaufel griffen und damit sich selbst, ihren Nach-                    Fundbüro                                        655-7732
„Hier müssen Stadt und EVAG zukünftig verlässliche                barn und auch der Stadt geholfen haben.“
                                                                                                                                         Bürgerservice
Lösungen für ihre eigenen Aufgaben als Anlieger und               Die Stadt werde auch in Zukunft bei Extremwetterla-
Betreiber finden. Die Auftragsvergabe an Privatunter-             gen auf alle Unterstützung angewiesen sein, „denn                      Bau/Kartenstelle/Infobüro: Warsbergstraße 3
nehmen allein sichert nicht die Erfüllung der Aufga-              dauerhaft eigene Kapazitäten in diesen Größenord-                      Zurzeit nur mit Terminvergabe.
ben“, so Reintjes.                                                nungen vorzuhalten, ist deutlich teurer, als diese – so                Telefonische Auskünfte: 0361 655-6021, -6022; -3490, -3496
Bei der Menge an Schnee stand generell die Frage: Wo-             wie bislang – mit Maß in Anspruch zu nehmen“, resü-
hin damit? Reintjes: „Das war in der Tat ein Problem              miert Reintjes.

                                                                                                                                         In eigener Sache:
Impressum                                                         Der Abonnementpreis beträgt 35,00 EUR jährlich inkl. Versandkosten.    In der Ausgabe vom 12. Februar 2021 waren auf Seite 2
Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung             Der Preis des Einzelexemplares beträgt 1,50 EUR inkl. Versandkosten.   veraltete Kontaktdaten zu unserem Bürgeramt abge-
Büro Oberbürgermeister, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit         Bestellungen für das Abonnement oder für Einzelexemplare sind an die   druckt. Wie es dazu gekommen ist, können wir nicht
Redaktion: Heike Dobenecker (verantw.), Sabine Mönch,             links genannte Anschrift des Herausgebers zu senden.                   nachvollziehen. Leider ist uns der falsche Text beim
Anja Schultz, Daniel Baumbach, Anna Peeters                       Darüber hinaus erfolgt die Verteilung an die erreichbaren Erfurter     Korrekturlesen auch nicht aufgefallen.
Hausanschrift: Fischmarkt 1, 99084 Erfurt                         Haushalte kostenlos. Diese ist freiwillig und kann jederzeit ohne      Wir können uns für dieses Versehen nur entschuldigen
Telefon: 0361 655-2120/25, Telefax: 0361 655-2129                 Angabe von Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kos-      und bitten um Verständnis.
Druck: Druckzentrum Erfurt, gedruckt auf Recyclingpapier          tenlose Verteilung besteht damit kein Rechtsanspruch.
Erscheinungsweise: in der Regel 14-täglich                             www.erfurt.de                                                     Die Redaktion 
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                          Amtlicher Teil   26. Februar 2021                               Seite 3

    Amtlicher Teil
B E S C H L US S                                                Vorhaben 50 PV Sonnensegel in Erfurt Stotternheim           für das Vorhaben „Lebensmittelmarkt und Wohnen
zur Drucksache Nr. 0046/21                                      Flur 8 Flurstück 1584/2 wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz         an der Erfurter Allee“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1
der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                       1 BauGB abgelehnt.                                          BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
Beanstandung des Beschlusses                                gez. A. Bausewein
                                                                                                                            Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet wer-
zur Drucksache 2229/20                                                                                                      den.
                                                            Oberbürgermeister
                                                                                                                         02 Für den Bereich südlich der Erfurter Allee soll gemäß
Genaue Fassung:                                                                                                             § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogener Be-
Der Beschluss des Stadtrates zur Drucksache 2229/20         B E S C H L US S                                                bauungsplan VIE747“Südlich Erfurter Allee“ aufge-
wird aufgehoben.                                            zur Drucksache Nr. 1538/20                                      stellt werden.
                                                            der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021
gez. A. Bausewein
                                                            Zweckvereinbarung Siedlungsflächen-                          Der Geltungsbereich wird begrenzt:
Oberbürgermeister                                                                                                       im Norden: durch die südliche Straßenbegrenzungslinie
                                                            konzeption „Erfurter Kreuz“
                                                                                                                         der Erfurter Allee
                                                            Genaue Fassung:                                              im Osten: durch die westlichen Grenze des Flurstücks
B E S C H L US S
                                                            01 Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis              Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 528/4
zur Drucksache Nr. 0066/21
                                                               Gotha, dem Ilm-Kreis und der Stadt Erfurt zur Erstel-     im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke
der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021
                                                               lung und Umsetzung eines gemeinsamen Konzeptes            Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 525, 524, 523, 522
Entscheidung über das Zustande-                                zur Siedlungsentwicklung wird beschlossen.                (teilw.)
kommen des Bürgerbegehrens
                                                            gez. A. Bausewein                                            im Westen: durch die östlichen Grenze des Flurstücks
„Radentscheid Erfurt“                                                                                                    Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 513/2
                                                            Oberbürgermeister
Genaue Fassung:                                                                       ***
Es wird festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Radent-      Hinweis:                                                     Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungszie-
scheid Erfurt“ zustande gekommen ist.                       Die Anlage des Beschlusses kann im Bürgerservicebüro         le angestrebt:
                                                            des Bürgeramtes, Bürgermeister-Wagner-Straße 1,                  - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzun-
gez. A. Bausewein                                           99084 Erfurt eingesehen werden. Aufgrund der derzei-               gen für die Errichtung von Wohngebäuden und
Oberbürgermeister                                          tigen Situation ist der Zugang zum Bürgeramt regle-                eines großflächigen Lebensmittelmarktes.
                                                            mentiert und kann nur mit vorherigem Termin betreten             - Die Verkehrserschließung aller Grundstücke im
                                                            werden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte               Geltungsbereich ist durch Anschluss an die öffent-
B E S C H L US S                                            per E-Mail    pass-meldewesen@erfurt.de oder Telefon               lichen Verkehrsflächen der Erfurter Allee zu si-
zur Drucksache Nr. 0083/21                                  0361 655-7844 an den Bereich Bürgerservice.                       chern.
der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                                                                                    - Sicherung gestalterischer Grundprinzipien für
Abberufung und Neuberufung von sach-                                                                                           Wohngebäude, sonstige bauliche Hauptanlagen
                                                            B E S C H L US S                                                   und Nebengebäude sowie Freiflächen.
kundigen Bürgern der FDP-Fraktion
                                                            zur Drucksache Nr. 1612/20                                       - Sicherung einer klimaangepassten Bebauung bei-
Genaue Fassung:                                             der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                          spielsweise durch Dachbegrünung und Fassaden-
Der Stadtrat beschließt die Berufung der folgenden          Erfurter Wohnbaulandmodell –                                       begrünung
sachkundigen Bürger der FDP-Fraktion:                                                                                        - Kombination von Dachbegrünung und Photovol-
                                                            Anpassung
-     In den Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligungen und                                                                       taikanlage auf dem Dach des Lebensmittelmark-
                                                            Genaue Fassung:                                                    tes
      Digitalisierung und in die Werkausschüsse wird Herr
                                                            Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der                  - Berücksichtigung der Prinzipien des ökologischen
      Thomas Alter (alt: Herr Jürgen Lange) berufen.
                                                            städtischen Richtlinie zum Erfurter Wohnbauland-                   Bauens
-     In den Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und
                                                            modell (StR-Beschluss v. 22.05.2019, Drucksache                  - Qualifizierung des schematischen Vorentwurfes
      Gleichstellung wird Herr Paul Schröder (alt: Chris-
                                                            0346/19) an die geänderten Ausgangsbedingungen                     bezüglich seiner städtebaulichen und freiraum-
      toph Feest) berufen.
                                                            der Thüringer Wohnungsbauförderung anzupassen                      planerischen Qualität in Hinblick auf die Einord-
-     In den Ausschuss für Bildung und Kultur wird Herr
                                                            bzw. eine neue Regelung zur weiteren Aktivierung                   nung der Wohngebäude und der Stellplatzanlage
      Philipp Hansen (alt: Christopher Hubrich) berufen.
                                                            des sozialen Wohnungsbaus zu erarbeiten und dem                  - Sicherung von Straßenbegleitgrün in Form von
-     In den Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung
                                                            Stadtrat vorzulegen.                                               Gehölzpflanzungen
      und Vergaben wird Herr Adrian Panse berufen.
                                                            gez. A. Bausewein
gez. A. Bausewein                                           Oberbürgermeister                                           03 D er Vo r en t w ur f d e s B eb auung sp l an e s
Oberbürgermeister                                                                                                          VIE747“Südlich der Erfurter Allee“ in seiner Fassung
                                                                                                                            vom 16.09.2020 (Anlage 2) und die Begründung in
                                                            B E S C H L US S                                                der Fassung vom 03.11.2020 (Anlage 3) werden gebil-
B E S C H L US S                                            zur Drucksache Nr. 1768/20                                      ligt.
zur Drucksache Nr. 0768/20                                  der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                    04 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge-
der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                   Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                 mäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche
Ablehnung eines Antrages auf Einleitung                     VIE747 „Südlich der Erfurter Allee“ – Ein-                      Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes
                                                                                                                            VIE747 „Südlich Erfurter Allee“ und dessen Begrün-
eines Bebauungsplanverfahrens nach §                        leitungs- und Aufstellungsbeschluss,
                                                                                                                            dung durchgeführt.
12 BauGB - Solaranlage in Erfurt-Stottern-                  Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige
                                                                                                                            Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden
heim Flur 8 Flurstück 1584/2                                Beteiligung der Öffentlichkeit                                  und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Genaue Fassung:                                             Genaue Fassung:                                                 Aufgabenbereiche durch die Planung berührt wer-
01 Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanver-        01 Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplan-               den, beteiligt.
   fahrens nach § 12 BauGB vom 06.04.2020 für das              verfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 09.07.2020          05 Die Stadtverwaltung Erfurt wird aufgefordert, eine

                                                                                                                                                     (Fortsetzung auf Seite 4)
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Seite 4                              26. Februar 2021     Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                                 Amtlicher Teil

Fortsetzung von Seite 3                                    sonenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens ein-
                                                           gesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere
   Bushaltestelle vor dem neuen Supermarkt in Viesel-      um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen
   bach im nächsten Nahverkehrsplan zu untersuchen.        und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den
                                                           Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbe-
                        ***
                                                           zogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfän-
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Vor-
                                                           gern personenbezogener Daten, die Dauer der Speiche-
entwurf des Bebauungsplanes VIE747 und dessen Be-
                                                           rung, die Rechte der Betroffenen und zum Be-
gründung, sowie die den Festsetzungen zu Grunde
                                                           schwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o. ä. liegen

                                                           Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen kön-
             vom 8. März bis 9. April 2021
                                                           nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
                                                           unberücksichtigt bleiben.
im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt,
Warsbergstraße 1, 1. Obergeschoss, innerhalb der Öff-
nungszeiten
                                                           gez. i.V. Hofmann-Domke
Montag, Mittwoch und Freitag      09:00 bis 12:00 Uhr
                                                           A. Bausewein
Dienstag:     09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
                                                           Oberbürgermeister
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
                                                                                                                               Zur Drucksache Nr. 1768/20 
(außer samstags, sonn- und feiertags)

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
                                                           B E S C H L US S                                                       Erfurt zur kommunalen Kulturförderung eine insti-
                                                           zur Drucksache Nr. 2064/20                                             tutionelle Förderung in angegebener Höhe für das
Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach
                                                           der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 08.12.2020      Jahr 2021 gewährt.
gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinforma-
tionsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914;
                                                           Institutionelle Förderung 2021 im kultu-                            02 Die finanzielle Unterstützung der Vereine steht un-
                                                           rellen Bereich                                                         ter Haushaltsvorbehalt.
    bauinfo@erfurt.de)
                                                           Genaue Fassung:                                                     Anlage zum Beschluss zur Drucksache 2064/20
Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices         01 Den in der Anlage 1 aufgeführten Kulturvereinen
die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes         wird gemäß der Richtlinie der Landeshauptstadt                   Institutionelle Förderung im kulturellen Bereich 2021
nach vorheriger Terminabsprache in der Ortsteilbetreu-
ung, Rumpelgasse 1 in Erfurt (Kontakt: 0361 655-1051)
eingesehen werden.                                                                                                                                        Ansatz 2020 >
                                                            lfd. Nr.              Antragsteller                                 Haushaltsstelle
                                                                                                                                                          davon 90%
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit                                                                                                       in EUR
zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jeder-            1                  Kommunales Kino e. V.                         30040.71802               49.500
mann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schrift-             2                  Schotte e. V.                                 33140.71800               238.500
lich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur              3                  Waidspeicher e. V.                            33120.71800               703.000*
Niederschrift vorgebracht werden.                              4                  Kunsthaus e. V.                               30040.71807               44.100
                                                               5                  IMAGO Kunstschule e. V.                       30040.71804               31.500
Die Planung kann gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter           6                  Thür. Folkloreensemble e. V.                  30040.71806               13.500
    www.erfurt.de/ef111560 eingesehen werden.                  7                  Tanztheater                                   30040.71805               18.450
                                                               8                  Klanggerüst e. V.
Ziele und Zwecke der Planung:                                  9                  KulturQuartier Erfurt e. V.
Siehe Beschlusspunkt 02.                                                          Summe                                                                   1.098.550

Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und   *gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Theaters Waidspeicher e. V. für die Jahre 2017 bis 2024 zwischen
dient nur zur allgemeinen Information.                     dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt (DS 0819/20) – siehe auch Sachverhalt in der Drucksache 

Hinweise:
                                                           B E S C H L US S                                                       lage 3) werden gebilligt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der
                                                           zur Drucksache Nr. 0774/20                                          03 Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung
Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung
                                                           der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                              Nr. 36 für den Bereich Ilversgehofen „Mittelhäuser
des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht mög-
lich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Ein-
                                                           Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36                                    Straße/nördlich Nikolausstraße“, dessen Begrün-
                                                           für den Bereich Ilversgehofen „Mittel-                                 dung inklusive Umweltbericht sowie die wesentli-
schätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert
                                                                                                                                  chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel-
sein.                                                      häuser Straße/nördlich Nikolausstraße“
                                                                                                                                  lungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbei-     – Billigung des Entwurfes und öffentliche
                                                                                                                                  die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
tung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durch-         Auslegung
führung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
                                                           Genaue Fassung:                                                     Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange,
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öf-
                                                           01 Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu                  deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
fentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschie-
                                                              den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden ein-              werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteili-
den.
                                                              gegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungser-                      gen.
                                                              gebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil                                          ***
In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Daten-
                                                              des Beschlusses.                                                 Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Ent-
schutzgrundverordnung können im o. g. Bauinformati-
                                                           02 Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung                     wurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 für den
onsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o. g.
                                                              Nr. 36 für den Bereich Ilversgehofen „Mittelhäuser               Bereich Ilversgehofen „Mittelhäuser Straße/nördlich
Öffnungszeiten und unter      www.erfurt.de/ef129669
                                                              Straße/nördlich Nikolausstraße“ in seiner Fassung                Nikolausstraße“ und dessen Begründung sowie die we-
die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung per-
                                                              vom 04.09.2020 (Anlage 2) und die Begründung (An-                sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen

                                                                                                                                                          (Fortsetzung auf Seite 5)
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                                                                                                             Amtlicher Teil      26. Februar 2021                              Seite 5

Fortsetzung von Seite 4                                                                             Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr                                                     Hinweise:
                                                                                                    (außer samstags, sonn- und feiertags)                                                                   Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der
Stellungnahmen liegen                                                                                                                                                                                       Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung
                                                                                                    zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.                                                                  des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht mög-
                vom 8. März bis 9. April 2021                                                                                                                                                               lich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Ein-
                                                                                                    Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach                                                      schätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert
im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt,                                                  gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinforma-                                                      sein.
Warsbergstraße 1, 1. Obergeschoss, innerhalb der Öff-                                               tionsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914;                                                             Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbei-
nungszeiten                                                                                             bauinfo@erfurt.de)                                                                                  tung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durch-
                                                                                                                                                                                                            führung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Montag, Mittwoch und Freitag    09:00 bis 12:00 Uhr                                                 Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur                                                        Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öf-
Dienstag:    09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr                                                Verfügung:                                                                                              fentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschie-
                                                                                                                                                                                                            den.
Art der                 Themenblöcke nach                                                                                                                                   schlagwortartige                In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Daten-
Umweltinformation       Schutzgütern                                                                                                                                        Kurzcharakterisierung           schutzgrundverordnung können im o. g. Bauinformati-
                                                                                                                                                                                                            onsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o. g.
                                                                                                                                                                                                            Öffnungszeiten und unter       www.erfurt.de/ef129669
                                                                                                                                                                                                            die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung per-

                                                                                                                                                         Wechselwirkungen
                                                                                                                                                                                                            sonenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens ein-
                                                    Boden/Fläche

                                                                                                                                                                                                            gesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere
                                                                                                                               Kulturgüter
                                                                                   Emissionen

                                                                                                                  Landschaft

                                                                                                                                             Sachgüter
                                         Pflanzen

                                                                                                                                                                                                            um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen
                        Mensch

                                                                   Wasser

                                                                                                Abfälle

                                                                                                          Klima
                                 Tiere

                                                                            Luft

                                                                                                                                                                                                            und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den
                                                                                                                                                                                                            Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbe-
Stellungnahmen von      X        X       X          X              X        X      X            X         X                    X             X           X                  Immissionen (insbesondere
                                                                                                                                                                                                            zogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfän-
Behörden und                                                                                                                                                                Lärm) von Nutzungen
                                                                                                                                                                                                            gern personenbezogener Daten, die Dauer der Speiche-
sonstigenTrägern                                                                                                                                                            in-nerhalb und außerhalb des
                                                                                                                                                                                                            rung, die Rechte der Betroffenen und zum Be-
öffentlicher Belange,                                                                                                                                                       Plangebietes (Straßenverkehr,
                                                                                                                                                                                                            schwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
                                                                                                                                                                            Parkplätze, Veranstaltungs-
                                                                                                                                                                            ort, Gewerbe) auf das
                                                                                                                                                                                                            Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht
                                                                                                                                                                            Vorhaben sowie umliegende
                                                                                                                                                                                                            fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Be-
                                                                                                                                                                            Bestandsnutzungen
                                                                                                                                                                                                            schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksich-
                                                                                                                                                                            (Wohnen), Belange des
                                                                                                                                                                                                            tigt bleiben.
                                                                                                                                                                            Artenschutzes (insb. Vögel
                                                                                                                                                                            und Fledermäuse), gewässer-
                                                                                                                                                                                                            Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halb-
                                                                                                                                                                            begleitender Grünflächen-
                                                                                                                                                                                                            satz 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereini-
                                                                                                                                                                            und Gehölzbestand,
                                                                                                                                                                                                            gung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des
                                                                                                                                                                            Vernetzung, Uferbepflanzung
                                                                                                                                                                                                            Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbe-
                                                                                                                                                                            und Pufferstreifen an
                                                                                                                                                                                                            helfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbe-
                                                                                                                                                                            Schmaler Gera, Baugrundei-
                                                                                                                                                                                                            helfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-
                                                                                                                                                                            genschaften/ Altlasten im
                                                                                                                                                                                                            Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen
                                                                                                                                                                            Grundwasser, Stadtklima/
                                                                                                                                                                                                            ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungs-
                                                                                                                                                                            Reduzierung Versiegelung u.
                                                                                                                                                                                                            frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
                                                                                                                                                                            Emissionen, Denkmalschutz
                                                                                                                                                                                                            aber hätte geltend machen können.
                                                                                                                                                                            Martinikirche
Stellungnahmen der      X        X       X          X              X               X                                           X             X           X                  Grünflächenverlust, Erhalt
                                                                                                                                                                                                            gez. i.V. Hofmann-Domke
Öffentlichkeit                                                                                                                                                              extensiver bzw. naturbelasse-
                                                                                                                                                                                                            A. Bausewein
                                                                                                                                                                            ner Grünflächen, Artenschutz:
                                                                                                                                                                                                            Oberbürgermeister
                                                                                                                                                                            u. a. Vögel, Fledermäuse,
                                                                                                                                                                            Insekten, Käfer, (u. a.
                                                                                                                                                                            Ersatzhabitate); Bodenver-
                                                                                                                                                                            dichtung, Uferstreifen
                                                                                                                                                                            Schmale Gera, Baulärm,
                                                                                                                                                                            dörflicher Charakter
Naturschutzverbände X            X       X          X              X        X                             X                                              X                  Belange des Artenschutzes
                                                                                                                                                                            (insb. Vögel und Fledermäu-
                                                                                                                                                                            se), gewässerbegleitender
                                                                                                                                                                            Grünflächen- und Gehölzbe-
                                                                                                                                                                            stand, Uferbepflanzung und
                                                                                                                                                                            Pufferstreifen an Schmaler
                                                                                                                                                                            Gera, Stadtklima
Umweltbericht           X        X       X          X              X        X      X            X         X       X            X             X           X                  Auseinandersetzung mit allen
                                                                                                                                                                            vorgenannten
                                                                                                                                                                            Themen

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit                                                 Die Planung kann gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter
zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jeder-                                                     www.erfurt.de/ef111560 eingesehen werden.
mann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich
oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Nieder-                                                Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und
schrift vorgebracht werden.                                                                         dient nur zur allgemeinen Information.                                                                  Zur Flächennutzungsplan-Änderung-Nr. 36 
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Seite 6                               26. Februar 2021     Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                         Amtlicher Teil

S AT ZUN G                                                  (2) Ergänzend zur Thüringer Feuerwehr Entschädi-              Antrag besondere Aufwendungen erstattet
über die Aufwandsentschädigung                                  gungsverordnung werden entsprechend § 10 Absatz
                                                                6 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzge-           I Fahrt- und Reisekosten
der Angehörigen der Freiwilligen                                setzes (ThürBKG) Zuschüsse ausgezahlt.                    II Verdienstausfall
Feuerwehr der Landeshauptstadt
Erfurt                                                      § 2 Geltungsbereich                                        (6) Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und der
                                                                                                                           Zuschüsse sind in den Anlagen dieser Satzung be-
Auf der Grundlage der §§ 2, 19 und 21 der Thüringer Ge-     (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlichen Funk-             schrieben. Die Anlagen sind Bestandteil dieser Sat-
meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal-               tionen der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt erhalten          zung.
ordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung sowie         für die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt ste-
in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes            henden Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung:
über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den                                                                     § 3 Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung
Katastrophenschutz – Thüringer Brand- und Katastro-          I Führungskräfte von Katastrophenschutz-
phenschutzgesetz – (ThürBKG) in der jeweils gültigen        		einheiten:                                               (1) Das Verfahren zur Zahlung der Aufwandsentschädi-
Fassung in Verbindung mit dem § 2 der Thüringer Feu-                                                                       gung erfolgt entsprechend der Regelungen des §5
erwehr-Entschädigungsverordnung – (ThürFwEntsch-                 a)   Staffelführer                                        der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverord-
VO) in der jeweils gültigen Fassung, und § 17 der Satzung        b)   Gruppenführer                                        nung (Thür-FwEntschVO) in der jeweils gültigen
über die Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt             c)   Zugführer                                            Fassung.
Erfurt (Feuerwehrsatzung) in der jeweils gültigen Fas-           d)   Verbandsführer
sung hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in                                                                   (2) Abweichend von den Festlegungen des Absatz 1
seiner Sitzung am 16.12.2020 (Drucksache 2270/20) fol-         II Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr:               werden Entschädigungen für Aufwendungen gemäß
gende Satzung über Aufwandsentschädigung der An-                                                                           § 2 Absatz 2 sowie für Ausbilder und Fachberater
gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshaupt-            a) Wehrführer                                             nach tatsächlich geleisteten Stunden gezahlt.
stadt Erfurt beschlossen:                                        b) ständige Vertreter der Wehrführer
                                                                    (Stellvertreter)
Inhaltsübersicht                                                 c) Löschgruppenführer                                 § 4 Ruhen der Aufwandsentschädigung
  § 1 Grundsatz                                                  d) Fachgruppenleiter außer Fachgruppe
  § 2 Räumlicher Geltungsbereich                                    Notfallbegleitung (NFB)                            (1) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung ruht:
  § 3 Zahlung der Aufwandsentschädigung                          e) Jugendfeuerwehrwart FF/
  § 4 Ruhen oder Kürzung der                                        Jugendfeuerwehrwart Löschgruppe                      I solange der Feuerwehrangehörige vorläufig
		Aufwandsentschädigung                                                                                                		 seines Dienstes enthoben oder ihm die Führung
  § 5 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche          III Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit             		 seiner Dienstgeschäfte verboten ist oder
		Behandlung                                                		 besonderen Aufgaben:
  § 5 Gleichstellungsklausel                                                                                            II   wenn der Feuerwehrangehörige ununterbrochen
  § 6 Inkrafttreten                                              a) Stadtfeuerwehrwart                                 		    länger als drei Monate seine Funktion nicht wahr-
                                                                 b) Verbandsführer-Stadt-                              		    nimmt, für die über die drei Kalendermonate
Anlagen:                                                         c) Stadtsicherheitsbeauftragter FF/Sicherheits-       		    hinausgehende Zeit oder
   1 Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für                   beauftragte FF
		Führungskräfte von                                             d) Gerätewart                                          III wenn der Feuerwehrangehörige von seiner
		Katastrophenschutzeinheiten                                    e) Leiter der zweiten Jugendgruppe                    		 Funktion zurücktritt/der Anspruch entfällt.
  2. Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für                   (Stellvertreter Jugendfeuerwehrwart FF)
		 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr                                                                           (2) § 3 Absatz 1 gilt entsprechend.
  3. Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für            IV Fachkräfte im Brandschutz, in der Allgemeinen
		     Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit            		 Hilfe und im Katastrophenschutz
		 besonderen Aufgaben nach Berufung /                                                                                 § 5 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche
		 Bestellung / Bestätigung                                      a) Stadtjugendfeuerwehrwart                           Behandlung
  4. Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für                b) ständiger Vertreter des Stadtjugendfeuer-
		 Fachkräfte im Brandschutz, in der Allgemeinen                    wehrwartes (Stellvertreter)                        Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Be-
		 Hilfe und im Katastrophenschutz                               c) Ausbilder in den kreisfreien Städten               handlung der nach dieser Satzung gezahlten Entschä-
  5. Aus- und Fortbildung / Reisekosten                             (Ausbilder)                                        digung und Stundenvergütung muss der Empfänger
  6. Verdienstausfall                                            d) Feuerwehr-Fachberater                              eigenständig gewährleisten.
  7. Brandsicherheitswachdienst /
		 Veranstaltungsabsicherung / Zuschüsse                    (2) Werden der Brandsicherheitswachdienst sowie die        § 6 Gleichstellungsklausel
                                                                brandschutz- und sanitäts-dienstliche Absicherung
§ 1 Grundsatz                                                   von Veranstaltungen durch ehrenamtliches Personal      Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung
                                                                der Feuerwehr Erfurt ausgeführt, sind diese entspre-   gelten jeweils für alle Geschlechter.
(1) Die Freiwillige Feuerwehr Erfurt wird entsprechend          chend Anlage 7 zu entschädigen.
    Feuerwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Er-                                                                      § 7 Inkrafttreten
    furt, unter Maßgabe der Schutzzieldefinition struk-     (3) Durch die Aufwandsentschädigung sind mit Ausnah-
    turiert.                                                    me der Reisekosten nach Anlage 5 alle mit der Wahr-    (1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Dezember
    Abweichungen der Aufwandsentschädigung zwi-                 nehmung des Ehrenamtes verbundenen Aufwen-                 2019 in Kraft.
    schen den Feuerwehreinheiten resultieren aus dem            dungen abgegolten.
    unterschiedlichen taktischen Einsatzwert, dem                                                                      (2) Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Aufwands-
    technischen Standard sowie der Übertragung und          (4) Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz              entschädigung der Ange-hörigen der Freiwilligen
    Erfüllung von Sonderaufgaben.                               noch teilweise verzichtet werden. Die aufgeführten         Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt vom
    Die Aufwandsentschädigung ist dem Aufgaben-                 Ansprüche sind nicht übertragbar.                          02.08.2012, zuletzt geändert am 02.02.2017 außer
    spektrum der in § 2, Absatz 1 und Absatz 2 genannten                                                                   Kraft.
    Funktionen angepasst.                                   (5) Neben den monatlichen Pauschbeträgen werden auf                                    ***

                                                                                                                                                    (Fortsetzung auf Seite 7)
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Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                        Amtlicher Teil    26. Februar 2021                                Seite 7

Fortsetzung von Seite 6                                       folgt entschädigt:                                        ter Gerätewart eingesetzt werden.
                                                                                                                        Der zweite Gerätewart erhält den Grundbetrag „Ge-
ausgefertigt: Erfurt, 01.02.2021                           Grundbetrag: 30,00 EUR zzgl.                                 rätewarte“ sowie den entsprechenden Zuschlag für
                                                           		           o7,50 EUR		für erstes zugeordnete               die zu betreuenden Fahrzeuge. Für den ersten Gerä-
                                                              		 Kraftfahrzeug für be-                                  tewart vermindert sich der Zuschlag entsprechend.
Landeshauptstadt Erfurt                                       		 sondere Risiken/Sonder-
Der Oberbürgermeister                                         		aufgaben                                             (e) Der bestätigte Leiter der zweiten Jugendgruppe
                                                           		           o5,00 EUR für zweites zugeordnete                (Stellvertreter Jugendfeuerwehrwart) wird wie folgt
(Siegel)                                                      		 Kraftfahrzeug für be-                                   entschädigt:
                                                              		 sondere Risiken/Sonde-
gez. A. Bausewein                                             		aufgaben                                                Grundbetrag: 30,00 EUR
Andreas Bausewein                                          		           o2,50 EUR für jedes weitere zuge-
Oberbürgermeister                                             		 ordnete Kraftfahrzeug                               Anlage 4
                          ***                                 		 für besondere Risiken/                              Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für
                                                              		Sonderaufgaben                                       Fachkräfte im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich be-                                                                  im Katastrophenschutz
kannt gemacht. Das Thüringer Landesverwaltungsamt          (c) Die Löschgruppenführer werden wie folgt entschä-
hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schrei-          digt:                                                 (a) Der Stadtjugendfeuerwehrwart wird wie folgt ent-
ben vom 14.01.2021 den Eingang der Satzung bestätigt.                                                                    schädigt:
Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende              Grundbetrag: 30,00 EUR
Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben.                                                                  Grundbetrag: 75,00 EUR zzgl.
                                                           (d) Die Fachgruppenleiter (außer Fachgruppe NFB) wer-     			            o4,00 EUR für jede aufgestellte
Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens-       den wie folgt entschädigt:                            				Jugendfeuerwehr
oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunal-
ordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes er-           Grundbetrag: 30,00 EUR                                 (b) Der ständige Vertreter des Stadtjugendfeuerwehr-
lassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb                                                                      wartes wird wie folgt entschädigt:
eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegen-        (e) Die Jugendfeuerwehrwarte FF/Jugendfeuerwehrwar-
über der Landeshauptstadt Erfurt unter Bezeichnung             te Löschgruppe werden wie folgt entschädigt:            Grundbetrag: 37,50 EUR zzgl.
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,                                                                			            o2,00 EUR für jede aufgestellte-
schriftlich geltend gemacht worden ist.                       Grundbetrag: 40,00 EUR                                 				Jugendfeuerwehr

Anlage 1                                                   Anlage 3                                                  (c) Der berufene Ausbilder in der kreisfreien Stadt Erfurt
Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für               Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für                  (Ausbilder) erhält entsprechend dem vorgegebenen
Führungskräfte von Katastrophenschutzeinheiten:                                                                          Lehrgangs- und Seminarplan des Amtes für Brand-
                                                           Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit besonderen          schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz:
(a) Die berufenen Staffelführer der Katastrophen-          Aufgaben:
    schutzzüge werden wie folgt entschädigt:                                                                            je
    Grundbetrag: 40,00 EUR                                 (a) Der Stadtfeuerwehrwart wird wie folgt entschädigt:       Ausbildungs-     17,00 EUR
(b) Die berufenen Gruppenführer der Katastrophen-                                                                       stunde
    schutzzüge werden wie folgt entschädigt:                  Grundbetrag: 112,00 EUR
    Grundbetrag: 40,00 EUR                                                                                           (d) Bestellte Feuerwehr-Fachberater werden nach Auf-
(c) Die berufenen Zugführer der Katastrophenschutz-        (b) Die berufenen Verbandsführer - Stadt - werden wie         tragserteilung (z.B. für Aus.- und Weiterbildung)
    züge werden wie folgt entschädigt:                         folgt entschädigt:                                        durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und
    Grundbetrag: 56,00 EUR                                                                                               Katastrophenschutz pauschal wie folgt entschä-
(d) Die berufenen Verbandsführer der Katastrophen-            Grundbetrag: 56,00 EUR                                     digt:
    schutzzüge werden wie folgt entschädigt:                                                                             		             20,00 EUR        je volle Zeitstunde
    Grundbetrag: 84,00 EUR                                 (c) Der berufene Stadtsicherheitsbeauftragte FF/Sicher-
                                                               heitsbeauftragte FF wird wie folgt entschädigt:       Anlage 5
Anlage 2                                                                                                             Aus- und Fortbildung/Reisekosten
Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für                  Grundbetrag: 30,00 EUR
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr:                                                                           Bei vom Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Ka-
                                                           (d) Die bestätigten Gerätewarte werden wie folgt ent-     tastrophenschutz genehmigten externen Aus- und Fort-
(a) Die Wehrführer werden wie folgt entschädigt:               schädigt:                                             bildungslehrgängen, erhalten die ehrenamtlich tätigen
    Grundbetrag: 60,00 EUR zzgl.                                                                                     Angehörigen der Feuerwehr Erfurt eine Erstattung der
                   15,00 EUR		für erstes zugeordnete         Grundbetrag: 40,00 EUR zzgl.                            Fahrkosten der zweiten Klasse Deutsche Bundesbahn
    		 Kraftfahrzeug für be-                               		             10,00 EUR für jedes zugeordnete            oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung
    		 sondere Risiken/Sonder                                		 Kraftfahrzeug für be-                                in entsprechender Anwendung des Thüringer Reisekos-
    		aufgaben                                               		 sondere Risiken/Sonder-                              tengesetzes (ThürRKG) vom 23.12.2005 (GVBl S. 446) in
                  10,00 EUR für zweites zugeordnete          		aufgaben                                              seiner jeweiligen Fassung. Die Erstat-tung erfolgt nicht,
    		 Kraftfahrzeug für be-                               		             o5,00 EUR jedes zugeordnete Fahr-          sofern ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird.
    		 sondere Risiken/Sonder-                               		 zeug einer Löschgruppe
    		aufgaben                                                                                                       Anlage 6
                  o5,00 EUR		für jedes weitere zuge-          Sind bei einer Feuerwehreinheit inclusive Lösch-       Verdienstausfall
    		 ordnete Kraftfahrzeug                                  gruppe mehr als 4 Einsatzfahrzeuge mit feuerwehr-
    		 für besondere Risiken/                                 technischer Beladung stationiert oder wird zur Auf-    (1) Entsprechend § 14 Absatz 2 des Thüringer Brand- und
    		Sonderaufgaben                                          gabenerfüllung des Gerätewartes spezielles                 Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) wird auf
                                                              nachweispflichtiges Fachwissen benötig, so kann            Antrag der Verdienstausfall gegenüber dem Arbeit-
(b) Die ständigen Vertreter der Wehrführer werden wie         auf Antrag in dieser Einheit/Löschgruppe ein zwei-         geber abgegolten.

                                                                                                                                                 (Fortsetzung auf Seite 8)
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Seite 8                                    26. Februar 2021   Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                              Amtlicher Teil

Fortsetzung von Seite 7                                             Stoßlüften zum Einsatz von mobilen und stationä-          „Hanseviertel“ so instand zu setzen, dass sie funk-
                                                                    ren Luftfilteranlagen in Schulen und Kindergärten         tionell den Anforderungen des Hygienekonzepts,
(2) Beruflich selbständige oder freiberuflich tätige eh-            steht, und ob sie sich um den schnellstmöglichen          speziell der Lüftungsauflagen der Stadt Erfurt bzw.
    renamtliche Feuerwehrangehörige erhalten auf                    Einsatz selbiger bemühen wird oder wenn nein, wa-         des Trägers, gerecht werden. Zudem wird die Ver-
    Antrag Ersatz für den erlitten Verdienstausfall.                rum nicht.                                                waltung einen „runden Tisch“ mit dem Eigentümer
    Der Verdienstausfall und der Status der Selbstän-          02   Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie        einberufen, damit die rechtlichen und sächlichen
    digkeit oder Freiberuflichkeit sind anhand geeigne-             viele Räume in Erfurter Schulen und Kindergärten          Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Be-
    ter Unterlagen nachzuweisen.                                    für die Installation von rechtskonformen Lüftungs-        triebes der Einrichtung geschaffen werden. Weiter-
    Die Erstattung erfolgt in Form eines Festbetrages.              anlagen geeignet wären, und wo solche rechtskon-          hin sind Alternativen bzw. alternative Standorte zu
    Der Festbetrag beträgt für jede angefangene Stunde              formen Installationen aus ihrer Sicht am drängends-       prüfen. Der Jugendhilfeausschuss ist fortlaufend zu
    versäumte Arbeitszeit 32 €, höchstens jedoch 256 €              ten sind.                                                 informieren.
    pro Tag.                                                   03   Die Stadtverwaltung berichtet parallel dazu über       02 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
                                                                    die bisher gemachten Erfahrungen mit Lüftungsan-          welche Instandsetzungsmaßnahmen in den Kita-
Anlage 7                                                            lagen in den bereits laufenden Modellversuchen            Einrichtungen Moskauer Str. 84/85, Sofioter Str. 38,
                                                                    und eruiert zugleich mögliche mobile Mietmodelle          Bleichenstraße 1 sowie Haselnußweg 70 erforderlich
    (1) Brandsicherheitswachdienst                                  für mobile Luftfilter.                                    sind. Über die Ergebnisse wird in einer Sitzung des
    (2) Veranstaltungsabsicherung                              04   Sollte die Finanzierung nicht aus dem laufenden           Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt,
    (3) Zuschüsse                                                   Haushalt möglich sein, so sind Verhandlungen zur          Klimaschutz und Verkehr im Februar 2021 unter An-
                                                                    finanziellen Förderung von Luftfilteranlagen mit          gabe einer Zeitplanung zur Umsetzung Bericht er-
    (1)		 Für angewiesenen Brandsicherheitswachdienst               dem Land und dem Bund aufzunehmen.                        stattet. Der Jugendhilfeausschuss ist fortlaufend zu
          wird nach Vorlage des Wachprotokolls eine Ent-       05   Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt,            informieren.
          schädigung in Höhe von 10,00 EUR/Stunde aus-              allen Lehrern, Erziehern, technischem Personal so-
          gezahlt.                                                  wie bedürftigen Schülerinnen und Schülern, umge-       gez. A. Bausewein
                                                                    hend entweder medizinische Masken oder FFP2-           Oberbürgermeister 
        (a) Angefangene Stunden werden auf 0,5 h auf-               Masken zur Verfügung zu stellen. Hierbei soll
            gerundet.                                               geprüft werden, ob diese Masken aus Eigenmitteln
        (b) Für Hin- und Rückweg wird eine zusätzliche              oder durch Mittel des Freistaates Thüringen zur Ver-
            Stunde vergütet.                                        fügung gestellt werden können.                         B E S C H L US S
                                                                                                                           zur Drucksache Nr. 2515/20
(2) Sind bei Veranstaltungen im Stadtgebiet Erfurt er-         gez. A. Bausewein                                           der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021
    weiterte Maßnahmen zur Sicherstellung der Da-              Oberbürgermeister                                          7. Satzung zur Änderung der Satzung für
    seinsfürsorge erforderlich, wird nach Vorlage des                                                                      das Jugendamt der Stadt Erfurt
    Einsatzberichtes, wie unter Absatz (1) aufgeführt,
    entschädigt.                                               B E S C H L US S                                            Genaue Fassung:
                                                               zur Drucksache Nr. 2465/20                                  Die als Anlage 1 beigefügte 7. Satzung zur Änderung der
(3) Zur Ausgestaltung der Jahreshauptversammlung               der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                   Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt wird be-
                                                                                                                           schlossen.
    erhalten die Feuerwehreinheiten im IV. Quartal des         Wahl der Stellvertreter der SPD-Fraktion
    Geschäftsjahres, entsprechend der Stärke Ihrer Ab-         im Jugendhilfeausschuss
    teilungen (Stichtag: letzter Werktag im Oktober),                                                                      gez. A. Bausewein
    einen Zuschuss nach folgendem Schlüssel:                   Genaue Fassung:                                             Oberbürgermeister
                                                               01 Für die Fraktion SPD werden als stellvertretende
    ✓ pro aktives Mitglied                                        stimmberechtigte Mitglieder für Herr Daniel Mroß:        Hinweis:
      Einsatzabteilung:                           9,00 EUR       1. Stellvertreter:                                       Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugend-
    ✓ pro Jugendfeuerwehrangehörigen:              7,00 EUR          alt: Herr Kevin Groß,                                 amt der Stadt Erfurt bedarf gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO
    ✓ pro Mitglied in der Alters- und                                neu: Frau Annemarie Papenburg                         der Anzeige beim Thüringer Landesverwaltungsamt und
      Ehrenabteilung:                             5,00 EUR        2. Stellvertreter:                                       wird erst nach Vorliegen der Eingangsbestätigung der
                                                                     alt: Herr Toni Lütgenau,                              Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und öffentlich
(a) Weitergehende Zuschüsse zu besonderen Anlässen                   neu: Herr Hannes Kinder gewählt.                      bekannt gemacht. 
    in der Feuerwehreinheit können beim Amt für                02 Für die Fraktion SPD werden als stellvertretende
    Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen-                 stimmberechtigte Mitglieder für Frau Bettina Löbl
    schutz beantragt werden.                                      1. Stellvertreter:
                                                                     alt: NN, neu: Herr Martin Kürth                       B E S C H L US S
(b) Die Zahlung der Zuschüsse erfolgt zweckgebunden               2. Stellvertreter:                                       zur Drucksache Nr. 2541/20
    auf das Konto des Fördervereins der jeweiligen Feu-              alt: Frau Annemarie Papenburg,                        der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021
    erwehreinheit.                                                  neu: Herr Christoph Strohm gewählt.                   Berufung eines sachkundigen Bürgers für
                                                                                                                           den Ausschuss für öffentliche Ordnung,
                                                               gez. A. Bausewein
                                                                                                                           Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt
                                                               Oberbürgermeister 
B E S C H L US S                                                                                                           Genaue Fassung:
zur Drucksache Nr. 2422/20                                     B E S C H L US S                                            01 Als sachkundiger Bürger für die CDU-Fraktion im
der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021                      zur Drucksache Nr. 2470/20                                     Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Orts-
                                                                                                                              teile und Ehrenamt wird Herr Uwe Richter (bisher:
Lüftungsanlagen für Erfurter Schulen und                       der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021
                                                                                                                              Christian Kremer)benannt.
Kindergärten                                                   Instandsetzungsarbeiten Kita
                                                                                                                           02 Als sachkundiger Bürger im Ausschuss für öffentli-
                                                               „Hanseviertel“ u.a.
Genaue Fassung:                                                                                                               che Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt
01 Die Stadtverwaltung wird aufgefordert darzulegen,           Genaue Fassung:                                                wird Herr Julian Volk für die SPD-Fraktion benannt.
   wie sie angesichts der andauernden Pandemie und             01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt unverzüg-          03 Die Besetzung für die Fraktion DIE LINKE im Haupt-
   der zunehmend kälteren Witterung neben dem                     lich dafür zu sorgen, ausreichend Fenster in der Kita       ausschuss wird wie folgt geändert:

                                                                                                                                                           (Fortsetzung auf Seite 9)
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
Stand: 22.02.2021
Amtsblatt der Stadt Erfurt                                                                          Amtlicher Teil    26. Februar 2021                              Seite 9

Fortsetzung von Seite 8                                                                                                B E S C H L US S
                                                                Die Besetzung für die Fraktion DIE LINKE im Aus-       zur Drucksache Nr. 2554/20
     Mitglied               Frau Katja Maurer                   schuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Verga-       der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021
     1. Stellvertreterin    Frau Karola Stange                  ben wird wie folgt geändert:                           Ermäßigter Museumseintritt im Buga-Jahr
                                                                                                                       Genaue Fassung:
     Die Besetzung für die Fraktion DIE LINKE im Aus-           Mitglied                Frau Dr. Barbara Glaß
                                                                                                                       Inhaber/-innen einer Buga-Dauer- oder Zweitageskarte
     schuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klima-           1. Stellvertreter       Herr André Blechschmidt
                                                                                                                       wird für die Zeit der Buga 2021 Eintritt zum ermäßigten
     schutz und Verkehr wird wie folgt geändert:                2. Stellvertreter       Herr Rene Kolditz
                                                                                                                       Preis in die Erfurter Museen gewährt. Hierfür wird die
                                                                                                                       temporäre Änderung der Tarifordnung der Eintrittsprei-
     Mitglied               Frau Dr. Barbara Glaß            gez. A. Bausewein
                                                                                                                       se der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt
     1. Stellvertreter      Herr Torsten Kamieth             Oberbürgermeister
                                                                                                                       Erfurt gemäß Anlage 1 beschlossen.
     2. Stellvertreter      Herr André Blechschmidt          

                                                                                                                       gez. A. Bausewein
                                                                                                                       Oberbürgermeister

Gebührenordnung
zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebOEF)
Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes            schaftung mittels Parkscheinautomaten (PSA) er-           Es wird in der Parkgebührenzone 1
i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S.          folgt sondern lediglich Bewohnerparken zulässig
310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes        ist.                                                      - ein Shopping-Ticket (4 Stunden)         5,00 Euro
vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575), des § 1 Nr. 1 der      Die Begegnungszone ist durch die folgenden Stra-          - sowie ein Tagesticket (24 Stunden)     10,00 Euro
Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächti-              ßen eingefasst: Große Ackerhofsgasse, Moritzstra-
gungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des              ße, Venedig, Augustinerstraße, Johannesstraße,            angeboten.
Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. Sei-          Krämpferstraße, Anger, Neuwerkstraße, Eichenstra-
te 11), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 66 des          ße, Regierungsstraße, Herrmannsplatz, Holzheien-          Es wird in der Parkgebührenzone 2
Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 778) und          straße, Mainzerhofplatz, Theaterplatz, Maximilian-
§ 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung i.d.F. der         Welsch-Straße, Lauentor, Andreasstraße.                   - ein Tagesticket (24 Stunden)           5,00 Euro
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom               Die genannten Straßen selbst sind nur z. T. Bestand-      angeboten.
11. Juni 2020 (GVBl. S. 277), erlässt die Landeshauptstadt      teil der Begegnungszone.
Erfurt folgende Gebührenordnung zur Erhebung von                                                                       (2) Die Gebührenerhebung kann in Zeiteinheiten < 1h
Parkgebühren, folgend ParkgebOEF genannt.                       Als Gebührenzone 1 gelten Gebiete, in denen die            erfolgen. Dabei beträgt die Mindestgebühr
                                                                Parkraumnachfrage groß ist und ein häufiger Um-
§1                                                              schlag angestrebt wird und durch eine Bewirtschaf-        - in der Parkgebührenzone 1
                                                                tung mittels Parkscheinautomaten (PSA) zu regeln                                     0,40 Euro (12 Minuten)
Die ParkgebOEF regelt die Erhebung von Gebühren für             ist.                                                      - in der Parkgebührenzone 2
das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen wäh-                                                                                                   0,25 Euro (15 Minuten)
rend des Laufes einer Parkuhr oder anderer Vorrichtun-       (2) Gebührenzone 2 umfasst alle übrigen Gebiete der
gen oder Einrichtungen, die zur Überwachung der Park-            Stadt Erfurt. Als Gebührenzone 2 gelten Gebiete, in   (3) Die Gebühren für das Parken von Reisebussen auf
zeit zulässig sind.                                              denen eine Parkraumnachfrage vorhanden ist, die           ausgewiesenen Busparkplätzen betragen
                                                                 über das normale Maß hinausgeht und durch eine
§ 2 Parkgebührenzonen                                            Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten              - bis 2 Stunden                           5,00 Euro
                                                                 (PSA) zu regeln ist.                                     - ab 2 bis maximal 24 Stunden            12,00 Euro
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf folgende Park-
gebührenzonen, Caravan- und Busabstellplätze:                (3) Busparkplätze: Bewirtschaftet werden die Buspark-     (4) Die Gebühren für das Parken von Reisemobilen be-
                                                                 plätze Domplatz, Günterstraße und Juri-Gagarin-           tragen:
(1) Die Gebührenzone 1 umfasst den gesamten Altstadt-            Ring.
    bereich, wie folgt:                                                                                                   - bis 2 Stunden                           5,00 Euro
    Am Johannestor, Wallstraße, Krämpferufer,                (4) Reisemobilstellplätze: Bewirtschaftet werden der         - ab 2 bis maximal 24 Stunden            12,00 Euro
    Schmidtstedter Ufer, Trommsdor f fstraße,                    Parkplatz Eichenstraße und der Reisemobilpark-
    Schmidtstedter Straße, Kurt-Schumacher-Straße,               platz am Juri-Gagarin-Ring.                           § 4 Sonstige Parkplätze
    Willy-Brandt-Platz, Bahnhofstraße, Thomasstraße,
    Rosengasse, Löberstraße, Herrenbreitengasse, Kar-        § 3 Parkgebühren                                          (1) Ega-Parkplatz (Im Gebreite)
    tausengarten, Kartäuserstraße, Dalbergsweg, Stra-
    ße des Friedens, Benaryplatz, Gothaer Platz, Hein-       (1) Die Gebühren für das Parken für Personenkraftwa-         Die Bewirtschaftung des Ega-Parkplatzes erfolgt
    richstraße, Binderslebener Landstraße, Hugo-                 gen/ Kleinbusse werden zeitlich gestaffelt:              ganzjährig. Die Gebühren ergeben sich aus den Re-
    Preuß-Platz, Biereyestraße, Gutenbergplatz, Guten-                                                                    gelungen des § 3 Abs. 1 für die Parkgebührenzone 1.
    bergstraße, Blumenstraße, Moritzwallstraße, Schlü-          - Parkgebührenzone 1                                      Die Stadt kann einen Dritten mit dem Betrieb des
    terstraße, Boyneburgufer.                                     je angefangene Stunde                  2,00 Euro        Ega-Parkplatzes beauftragen.

     Innerhalb der Gebührenzone 1 liegt mit Einführung          - Parkgebührenzone 2                                   (2) Bei der Einrichtung anderer gebührenpflichtiger
     (2018) die „Begegnungszone“ in der keine Bewirt-             je angefangene Stunde                   1,00 Euro        Parkplätze für Großveranstaltungen, insbesondere

                                                                                                                                                 (Fortsetzung auf Seite 10)
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