Dank an alle, die geholfen haben - Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst - Erfurt.de
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te mit So nd er beilage Heu o ron a -S ch ut zim pfung zur C Nr. 04 26. Februar 2021 Amtsblatt 103 250 Exemplare Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung Inhalt: Der Februar 2021: Zwischen Schneemassen und Sonnenschein Amtlicher Teil Seite 3 bis 10 > Beschlüsse des Erfurter Stadtrates und seiner Ausschüsse - Bebauungspläne „Südlich Erfurter Allee“, „Mittelhäuser Straße/Nikolausstraße“ - Satzung über die Aufwandsentschädigung Freiwillige Feuerwehr - Parkgebührenordnung > Umlegungsausschuss Nichtamtlicher Teil: Seite 2 > Zwischenruf (aus dem Rathaus) Seite 11 > Ausschreibungen: Stellenangebot; Töpfermarkt; Weihnachtsmarkt Seite 12 bis 16 > Aktuelle Bildungsangebote der VHS > Anmeldung für Kunstlabor geöffnet > Buga 2021: Sandwüste wächst > Interview mit dem neuen Beigeordneten Matthias Bärwolff St ad t Er f ur t hat Gr o ßk undgeb ung f ür d en S ams t ag ver b o t en Dank an alle, die geholfen haben Die Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Schneereiches Wochenende war Herausforderung für den Winterdienst Erfurt hat die für den morgigen Samstag ange- meldete Standkundgebung von Corona-Gegnern Sonnenschein, blauer Himmel und wärmende Dennoch gab es viele kritische Stimmen, die in auf dem Domplatz aus infektionsschutzrechtli- Temperaturen von bis zu 18 Grad Celsius – so Anbetracht der Schneemassen fragten, wann chen Gründen untersagt. In einer achtseitigen zeigten sich uns die Vorboten des Frühlings in den der Winterdienst zu ihnen kommt. „Was wann Verbotsbegründung wurde der Anmelderin mitge- vergangenen Tagen. Kaum zu glauben, dass vor und wie vom Schnee beräumt wird, regelt die teilt, dass durch die Kundgebung „das Grundrecht zwei Wochen ganz Erfurt komplett in winterliches Straßenreinigungssatzung“, stellt Reintjes klar. Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ Weiß getaucht war. Das Unwettertief „Tristan“ Notwendig sei, so lege es das Thüringer Straßengesetz verletzt würde. Die Infektionsgefahr sei zu groß, brachte innerhalb kurzer Zeit zwischen 40 und 60 cm fest, was die Aufrechterhaltung von Sicherheit und wenn Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet Neuschnee, eine Herausforderung für den städtischen Ordnung nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit nach Erfurt kommen – zumal nicht zu erwarten ist, Winterdienst. Dieser sah sich schnell mit Kritik der Kommune gewährleistet. Das sei mit oberster dass sich alle Teilnehmenden an Infektionsschutz- konfrontiert. Zu Recht? Priorität das Hauptstraßennetz, es umfasse in Erfurt maßnahmen wie Abstände einhalten und Maske rund 350 km. tragen auch halten werden. Insofern dient das „Bei objektiver und emotionsfreier Betrachtung Verbot dazu, die Verbreitung des Virus Sars-CoV-2 wird man uns für den Fahrbahnwinterdienst keinen „Samstag fiel der erste Schnee und ab Sonntag, zu verhindern. Seit Tagen werben die Veranstalter Vorwurf machen können. Das öffentliche Leben 03:00 Uhr, war der Winterdienst mit aller Technik des Bündnis „Thüringen steht zusammen“ thürin- ist nicht zum Erliegen gekommen, es gab keine draußen“, wehrt Reintjes Vorwürfe ab, man habe gen- und bundesweit für die Kundgebung und ha- Versorgungsausfälle, keine schweren Unfälle“, zu spät reagiert. „Am Dienstagmittag hatten wir ben 10.000 Teilnehmende angemeldet. Mit dem schätzt Alexander Reintjes ein. Der Leiter des Tiefbau- das Hauptstraßennetz vollständig beräumt.“ Übrig Verbot durch die Versammlungsbehörde der Stadt und Verkehrsamtes verantwortet in seinem Amt auch blieben 400 km Straßen im Nebennetz, alle Parkplätze geht auch die Auflage einher, dass die Anmelderin die städtische Winterdienstzentrale, das Team war und die großen Fußgängerzonen in der Innenstadt. bis Donnerstagmittag das Verbot in den sozialen mit Beginn des Winterwochenendes im Dauereinsatz. Medien und auf sonstigen Plattformen, auf denen Mit ihm der Winterdienst der Stadtwirtschaft, er Neben der Stadtwirtschaft waren auch der städti- für die Kundgebung geworben wird, bekanntgeben ist der beauftragte Dienstleister der Stadt und war sche Straßenbetriebshof mit bis zu 16 Kollegen, das muss. Macht sie das nicht, droht ihr ein Zwangsgeld mit ca. 60 Mitarbeitern und 20 Fahrzeugen auf den Garten- und Friedhofsamt mit rund 65 und die EVAG in Höhe von 2.000 Euro. Hauptstraßen unterwegs. mit bis zu 50 Mitarbeitern im Zwei- oder Dreischicht- Nichtamtlicher Teil Lesen Sie weiter auf Seite 2
Seite 2 26. Februar 2021 Amtsblatt der Stadt Erfurt Nichtamtlicher Teil Außergerichtliche Schlichtung Zwischenruf (aus dem Rathaus) und Sühneverfahren Information über die Schiedsstellen der Landeshauptstadt Erfurt, Rechtsamt, Barfüßerstraße 17b, Zimmer 225, Von der dynamischen Krämerlücke zum weltersten Buga-Streaming Telefon: 655-1329, Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr Es ist ein Kreuz, in diesen Tagen Veranstaltungsplaner wieder öffnen darf. Der Stufenplan des Landes fängt zu sein. Corona zwingt zum flexiblen Agieren, zum dy- erst an zu greifen. Änderungen im Besucherverkehr im Bürgeramt namischen Reagieren. Auf alles muss man vorbereitet Was mich im Kleinen verzweifeln lässt, beschäftigt und Standesamt/Hochzeitshaus sein, schlimmstenfalls auch auf die kurzfristige Absage. unsere Kulturdirektion im Großen. „Krämerlückenfest- Wie einfach war es doch, als es dieses verfluchte Virus spiele“ hat unser Wortspiel affiner Kulturbeigeordneter Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgt die Bearbeitung noch nicht gab! Damals – lang ist es her - wurde eine Dr. Knoblich Erfurts großes Stadtfest im Juni getauft. Ihrer Anliegen im Bürgeramt nur mit Termin. Damit soll der Zielgruppe definiert, ein Termin ausgemacht, ein Pro- Mut zur Lücke, was anderes kann er auch gar nicht ha- Aufrechterhaltung der Dienstleistungen unter größtmöglicher gramm geplant, eine maximale Besucherzahl geschätzt ben. Fehlt ihm doch die berühmte Glaskugel, die vor- Vermeidung von persönlichen Kontakten Rechnung getragen und eventuell ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Fertig. aussagt, wie groß die Gefahr im Juni sein wird. Ergo werden. Wir bitten um Verständnis, dass manche Anliegen nur Heute beschäftigen einen Eventplaner zusätzlich 7-Ta- müssen die Planungen „dynamisch an die Infektionsla- schriftlich oder telefonisch geklärt werden. Weitere Informatio- ge-Inzidenzen, Stufenpläne, Öffnungsszenarien, Schlie- ge angepasst werden“. nen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie unter: ßungsanordnungen, Hygienekonzepte … Ein Graus! Für die Eröffnung der Bundesgartenschau haben Ober- www.erfurt.de/buergeramt bürgermeister Bausewein und die Buga GmbH jetzt eine Das Bürgeramt ist bis auf Weiteres nicht mehr frei zugänglich. Auch mir geht es gerade so. Bereitet meine Abteilung dynamische Entscheidung vorweggenommen. Es wird Bitte bringen Sie zwecks Einlass Ihre Terminbestätigung und doch mit unserem Gartenamt eine Buga begleitende keine klassische Veranstaltung mit geladenen Gästen, Ihren Personalausweis mit. Ausstellungsreihe im Haus Dacheröden vor und ein Bühne, Festreden, Musik geben, dafür eine Streaming- Volksfest zur Eröffnung der Geraaue. Das Fest sollte Variante im Internet. Diese wird – und das ist der Clou Es dürfen nur Terminkunden vorsprechen, die keine behördliche Mitte Mai sein – zu riskant! Das haben wir jetzt in den - die erste rein digitale Buga-Eröffnung aller Zeiten! Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine September verschoben, in der Hoffnung, dass Corona Dynamisch das Beste aus der Misere machen, das ist die erkennbaren Krankheitssymptome wie leichtes Fieber, uns dann ein wenig aus seinen Klauen gelassen hat. Kunst. Andere nennen es schnöde Marketing. Erkältungsanzeichen oder Atemwegssymptome aufweisen. Die Ausstellungen? Schwieriger! Anfang April sollte es Beim Betreten und während des Aufenthalts im Gebäude hat der losgehen. Auch verschieben, klar, aber wohin? Aktuell Daniel Baumbach, Terminkunde zwingend einen Mund-Nase-Schutz zu tragen wissen wir gar nicht, wann die Kulturstätte am Anger Rathaussprecher (sogenannte Community-Masken reichen aus). Telefonische Sprechzeiten für alle Bereiche des Bürgeramtes: Mo bis Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich Di von 14 Uhr bis 18 Uhr Do von 14 Uhr bis 16 Uhr Fortsetzung von Seite 1 und wird es immer sein. Die Hauptstraßen können wir nur teilweise räumen, an den Kreuzungen schieben Meldeangelegenheiten 655-7844 system im Einsatz. „Jeder wird hier für sich zu seiner wir den Schnee irgendwohin und die meisten Anlie- Kfz-Zulassung 655-7854 ganz eigenen Einschätzung kommen, inwieweit der gerstraßen sind beidseitig zugeparkt. Wenn hier über- Fahrerlaubnisangelegenheiten 655-7834 Winterdienst funktioniert hat. Das ist insofern ver- haupt ein Winterdienstfahrzeug hinein passt, ergibt Für Kfz-Zulassung, Fahrerlaubnis-und Meldeangelegenheiten ständlich, da jeder auch sein unmittelbares Umfeld es keinen Sinn, den Schnee an die parkenden Autos nutzen Sie die Terminvereinbarung unter: betrachtet, den Schnee vor seiner Haustür sieht oder zu drücken, selbst dafür ist kein Platz. Also bleibt er www.erfurt.de/buergerservice auf seinem Weg zur Arbeit. Aber Fakt ist: Keine Kom- liegen und wir greifen nur ein, wenn gar nichts mehr Ausländerbehörde 655-7864 mune ist in der Lage, innerhalb kürzester Zeit so viel geht“. Die Ausländerbehörde nimmt ihren Dienstbetrieb für den Schnee zu räumen und aus der Stadt zu bringen. Unse- Die Landeshauptstadt gibt jedes Jahr rund 2,5 Mio. Publikumsverkehr eingeschränkt wieder auf. Eine Vorsprache ist re Möglichkeiten werden in einer derartigen Extrem- Euro für den Winterdienst aus. Mehr Leistungen NUR mit Termin möglich. Terminvereinbarungen erfolgen wetterlage immer begrenzt sein, wir werden niemals würden auch mehr kosten, und hier stehe auch der ausschließlich durch die Ausländerbehörde. überall und gleichzeitig agieren können.“ Winterdienst in Konkurrenz zu Kitas, Schulen und Die Stadt habe alles nur Mögliche getan, um den Straßen. „Wir können das Geld nur einmal ausgeben. Urkundenstelle des Standesamtes 655-7654 Schneemassen Herr zu werden, habe unkompliziert Umso größer ist unser Dank an alle, die geholfen ha- Standesamt / Hochzeitshaus 655-7651 Firmen beauftragt und alle zur Verfügung stehenden ben. Egal, ob das Bauunternehmen, Agrargesellschaf- Gewerbe- und Aufsichtsangelegenheiten 655-7801 Kräfte und Technik dazu „gebucht“. Allerdings sei der ten oder auch das Technische Hilfswerk waren. Es gab Stadtordnungsdienst 655-7871 Zustand von Gehwegen, Haltestellen und Wartehäus- auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger, die selbst zur Bußgeldstelle 655-7740 chen generell ein berechtigter Kritikpunkt gewesen. Schaufel griffen und damit sich selbst, ihren Nach- Fundbüro 655-7732 „Hier müssen Stadt und EVAG zukünftig verlässliche barn und auch der Stadt geholfen haben.“ Bürgerservice Lösungen für ihre eigenen Aufgaben als Anlieger und Die Stadt werde auch in Zukunft bei Extremwetterla- Betreiber finden. Die Auftragsvergabe an Privatunter- gen auf alle Unterstützung angewiesen sein, „denn Bau/Kartenstelle/Infobüro: Warsbergstraße 3 nehmen allein sichert nicht die Erfüllung der Aufga- dauerhaft eigene Kapazitäten in diesen Größenord- Zurzeit nur mit Terminvergabe. ben“, so Reintjes. nungen vorzuhalten, ist deutlich teurer, als diese – so Telefonische Auskünfte: 0361 655-6021, -6022; -3490, -3496 Bei der Menge an Schnee stand generell die Frage: Wo- wie bislang – mit Maß in Anspruch zu nehmen“, resü- hin damit? Reintjes: „Das war in der Tat ein Problem miert Reintjes. In eigener Sache: Impressum Der Abonnementpreis beträgt 35,00 EUR jährlich inkl. Versandkosten. In der Ausgabe vom 12. Februar 2021 waren auf Seite 2 Herausgeber: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung Der Preis des Einzelexemplares beträgt 1,50 EUR inkl. Versandkosten. veraltete Kontaktdaten zu unserem Bürgeramt abge- Büro Oberbürgermeister, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bestellungen für das Abonnement oder für Einzelexemplare sind an die druckt. Wie es dazu gekommen ist, können wir nicht Redaktion: Heike Dobenecker (verantw.), Sabine Mönch, links genannte Anschrift des Herausgebers zu senden. nachvollziehen. Leider ist uns der falsche Text beim Anja Schultz, Daniel Baumbach, Anna Peeters Darüber hinaus erfolgt die Verteilung an die erreichbaren Erfurter Korrekturlesen auch nicht aufgefallen. Hausanschrift: Fischmarkt 1, 99084 Erfurt Haushalte kostenlos. Diese ist freiwillig und kann jederzeit ohne Wir können uns für dieses Versehen nur entschuldigen Telefon: 0361 655-2120/25, Telefax: 0361 655-2129 Angabe von Gründen ganz oder teilweise unterbleiben. Auf die kos- und bitten um Verständnis. Druck: Druckzentrum Erfurt, gedruckt auf Recyclingpapier tenlose Verteilung besteht damit kein Rechtsanspruch. Erscheinungsweise: in der Regel 14-täglich www.erfurt.de Die Redaktion
Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil 26. Februar 2021 Seite 3 Amtlicher Teil B E S C H L US S Vorhaben 50 PV Sonnensegel in Erfurt Stotternheim für das Vorhaben „Lebensmittelmarkt und Wohnen zur Drucksache Nr. 0046/21 Flur 8 Flurstück 1584/2 wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz an der Erfurter Allee“ wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 1 BauGB abgelehnt. BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Beanstandung des Beschlusses gez. A. Bausewein Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet wer- zur Drucksache 2229/20 den. Oberbürgermeister 02 Für den Bereich südlich der Erfurter Allee soll gemäß Genaue Fassung: § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogener Be- Der Beschluss des Stadtrates zur Drucksache 2229/20 B E S C H L US S bauungsplan VIE747“Südlich Erfurter Allee“ aufge- wird aufgehoben. zur Drucksache Nr. 1538/20 stellt werden. der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 gez. A. Bausewein Zweckvereinbarung Siedlungsflächen- Der Geltungsbereich wird begrenzt: Oberbürgermeister im Norden: durch die südliche Straßenbegrenzungslinie konzeption „Erfurter Kreuz“ der Erfurter Allee Genaue Fassung: im Osten: durch die westlichen Grenze des Flurstücks B E S C H L US S 01 Die Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 528/4 zur Drucksache Nr. 0066/21 Gotha, dem Ilm-Kreis und der Stadt Erfurt zur Erstel- im Süden: durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 lung und Umsetzung eines gemeinsamen Konzeptes Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 525, 524, 523, 522 Entscheidung über das Zustande- zur Siedlungsentwicklung wird beschlossen. (teilw.) kommen des Bürgerbegehrens gez. A. Bausewein im Westen: durch die östlichen Grenze des Flurstücks „Radentscheid Erfurt“ Gemarkung Vieselbach, Flur 6 Nr. 513/2 Oberbürgermeister Genaue Fassung: *** Es wird festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Radent- Hinweis: Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungszie- scheid Erfurt“ zustande gekommen ist. Die Anlage des Beschlusses kann im Bürgerservicebüro le angestrebt: des Bürgeramtes, Bürgermeister-Wagner-Straße 1, - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzun- gez. A. Bausewein 99084 Erfurt eingesehen werden. Aufgrund der derzei- gen für die Errichtung von Wohngebäuden und Oberbürgermeister tigen Situation ist der Zugang zum Bürgeramt regle- eines großflächigen Lebensmittelmarktes. mentiert und kann nur mit vorherigem Termin betreten - Die Verkehrserschließung aller Grundstücke im werden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte Geltungsbereich ist durch Anschluss an die öffent- B E S C H L US S per E-Mail pass-meldewesen@erfurt.de oder Telefon lichen Verkehrsflächen der Erfurter Allee zu si- zur Drucksache Nr. 0083/21 0361 655-7844 an den Bereich Bürgerservice. chern. der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 - Sicherung gestalterischer Grundprinzipien für Abberufung und Neuberufung von sach- Wohngebäude, sonstige bauliche Hauptanlagen B E S C H L US S und Nebengebäude sowie Freiflächen. kundigen Bürgern der FDP-Fraktion zur Drucksache Nr. 1612/20 - Sicherung einer klimaangepassten Bebauung bei- Genaue Fassung: der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 spielsweise durch Dachbegrünung und Fassaden- Der Stadtrat beschließt die Berufung der folgenden Erfurter Wohnbaulandmodell – begrünung sachkundigen Bürger der FDP-Fraktion: - Kombination von Dachbegrünung und Photovol- Anpassung - In den Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligungen und taikanlage auf dem Dach des Lebensmittelmark- Genaue Fassung: tes Digitalisierung und in die Werkausschüsse wird Herr Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der - Berücksichtigung der Prinzipien des ökologischen Thomas Alter (alt: Herr Jürgen Lange) berufen. städtischen Richtlinie zum Erfurter Wohnbauland- Bauens - In den Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und modell (StR-Beschluss v. 22.05.2019, Drucksache - Qualifizierung des schematischen Vorentwurfes Gleichstellung wird Herr Paul Schröder (alt: Chris- 0346/19) an die geänderten Ausgangsbedingungen bezüglich seiner städtebaulichen und freiraum- toph Feest) berufen. der Thüringer Wohnungsbauförderung anzupassen planerischen Qualität in Hinblick auf die Einord- - In den Ausschuss für Bildung und Kultur wird Herr bzw. eine neue Regelung zur weiteren Aktivierung nung der Wohngebäude und der Stellplatzanlage Philipp Hansen (alt: Christopher Hubrich) berufen. des sozialen Wohnungsbaus zu erarbeiten und dem - Sicherung von Straßenbegleitgrün in Form von - In den Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung Stadtrat vorzulegen. Gehölzpflanzungen und Vergaben wird Herr Adrian Panse berufen. gez. A. Bausewein gez. A. Bausewein Oberbürgermeister 03 D er Vo r en t w ur f d e s B eb auung sp l an e s Oberbürgermeister VIE747“Südlich der Erfurter Allee“ in seiner Fassung vom 16.09.2020 (Anlage 2) und die Begründung in B E S C H L US S der Fassung vom 03.11.2020 (Anlage 3) werden gebil- B E S C H L US S zur Drucksache Nr. 1768/20 ligt. zur Drucksache Nr. 0768/20 der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 04 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ge- der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Ablehnung eines Antrages auf Einleitung VIE747 „Südlich der Erfurter Allee“ – Ein- Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes VIE747 „Südlich Erfurter Allee“ und dessen Begrün- eines Bebauungsplanverfahrens nach § leitungs- und Aufstellungsbeschluss, dung durchgeführt. 12 BauGB - Solaranlage in Erfurt-Stottern- Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden heim Flur 8 Flurstück 1584/2 Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Genaue Fassung: Genaue Fassung: Aufgabenbereiche durch die Planung berührt wer- 01 Der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanver- 01 Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplan- den, beteiligt. fahrens nach § 12 BauGB vom 06.04.2020 für das verfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 09.07.2020 05 Die Stadtverwaltung Erfurt wird aufgefordert, eine (Fortsetzung auf Seite 4)
Seite 4 26. Februar 2021 Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil Fortsetzung von Seite 3 sonenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens ein- gesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere Bushaltestelle vor dem neuen Supermarkt in Viesel- um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen bach im nächsten Nahverkehrsplan zu untersuchen. und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbe- *** zogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfän- Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Vor- gern personenbezogener Daten, die Dauer der Speiche- entwurf des Bebauungsplanes VIE747 und dessen Be- rung, die Rechte der Betroffenen und zum Be- gründung, sowie die den Festsetzungen zu Grunde schwerderecht bei Aufsichtsbehörden. liegenden Vorschriften wie DIN-Normen o. ä. liegen Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen kön- vom 8. März bis 9. April 2021 nen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 1, 1. Obergeschoss, innerhalb der Öff- nungszeiten gez. i.V. Hofmann-Domke Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr A. Bausewein Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Oberbürgermeister Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Drucksache Nr. 1768/20 (außer samstags, sonn- und feiertags) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. B E S C H L US S Erfurt zur kommunalen Kulturförderung eine insti- zur Drucksache Nr. 2064/20 tutionelle Förderung in angegebener Höhe für das Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 08.12.2020 Jahr 2021 gewährt. gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinforma- tionsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914; Institutionelle Förderung 2021 im kultu- 02 Die finanzielle Unterstützung der Vereine steht un- rellen Bereich ter Haushaltsvorbehalt. bauinfo@erfurt.de) Genaue Fassung: Anlage zum Beschluss zur Drucksache 2064/20 Darüber hinaus können im Rahmen des Bürgerservices 01 Den in der Anlage 1 aufgeführten Kulturvereinen die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes wird gemäß der Richtlinie der Landeshauptstadt Institutionelle Förderung im kulturellen Bereich 2021 nach vorheriger Terminabsprache in der Ortsteilbetreu- ung, Rumpelgasse 1 in Erfurt (Kontakt: 0361 655-1051) eingesehen werden. Ansatz 2020 > lfd. Nr. Antragsteller Haushaltsstelle davon 90% Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit in EUR zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jeder- 1 Kommunales Kino e. V. 30040.71802 49.500 mann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schrift- 2 Schotte e. V. 33140.71800 238.500 lich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur 3 Waidspeicher e. V. 33120.71800 703.000* Niederschrift vorgebracht werden. 4 Kunsthaus e. V. 30040.71807 44.100 5 IMAGO Kunstschule e. V. 30040.71804 31.500 Die Planung kann gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter 6 Thür. Folkloreensemble e. V. 30040.71806 13.500 www.erfurt.de/ef111560 eingesehen werden. 7 Tanztheater 30040.71805 18.450 8 Klanggerüst e. V. Ziele und Zwecke der Planung: 9 KulturQuartier Erfurt e. V. Siehe Beschlusspunkt 02. Summe 1.098.550 Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und *gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung des Theaters Waidspeicher e. V. für die Jahre 2017 bis 2024 zwischen dient nur zur allgemeinen Information. dem Freistaat Thüringen und der Stadt Erfurt (DS 0819/20) – siehe auch Sachverhalt in der Drucksache Hinweise: B E S C H L US S lage 3) werden gebilligt. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der zur Drucksache Nr. 0774/20 03 Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 Nr. 36 für den Bereich Ilversgehofen „Mittelhäuser des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht mög- lich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Ein- Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 Straße/nördlich Nikolausstraße“, dessen Begrün- für den Bereich Ilversgehofen „Mittel- dung inklusive Umweltbericht sowie die wesentli- schätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel- sein. häuser Straße/nördlich Nikolausstraße“ lungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbei- – Billigung des Entwurfes und öffentliche die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. tung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durch- Auslegung führung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Genaue Fassung: Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öf- 01 Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt fentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschie- den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden ein- werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteili- den. gegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungser- gen. gebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil *** In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Daten- des Beschlusses. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Ent- schutzgrundverordnung können im o. g. Bauinformati- 02 Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung wurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 für den onsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o. g. Nr. 36 für den Bereich Ilversgehofen „Mittelhäuser Bereich Ilversgehofen „Mittelhäuser Straße/nördlich Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 Straße/nördlich Nikolausstraße“ in seiner Fassung Nikolausstraße“ und dessen Begründung sowie die we- die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung per- vom 04.09.2020 (Anlage 2) und die Begründung (An- sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen (Fortsetzung auf Seite 5)
Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil 26. Februar 2021 Seite 5 Fortsetzung von Seite 4 Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Hinweise: (außer samstags, sonn- und feiertags) Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Stellungnahmen liegen Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht mög- vom 8. März bis 9. April 2021 lich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Ein- Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach schätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinforma- sein. Warsbergstraße 1, 1. Obergeschoss, innerhalb der Öff- tionsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914; Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbei- nungszeiten bauinfo@erfurt.de) tung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durch- führung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öf- Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Verfügung: fentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschie- den. Art der Themenblöcke nach schlagwortartige In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Daten- Umweltinformation Schutzgütern Kurzcharakterisierung schutzgrundverordnung können im o. g. Bauinformati- onsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o. g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung per- Wechselwirkungen sonenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens ein- Boden/Fläche gesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere Kulturgüter Emissionen Landschaft Sachgüter Pflanzen um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen Mensch Wasser Abfälle Klima Tiere Luft und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbe- Stellungnahmen von X X X X X X X X X X X X Immissionen (insbesondere zogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfän- Behörden und Lärm) von Nutzungen gern personenbezogener Daten, die Dauer der Speiche- sonstigenTrägern in-nerhalb und außerhalb des rung, die Rechte der Betroffenen und zum Be- öffentlicher Belange, Plangebietes (Straßenverkehr, schwerderecht bei Aufsichtsbehörden. Parkplätze, Veranstaltungs- ort, Gewerbe) auf das Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB können nicht Vorhaben sowie umliegende fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Be- Bestandsnutzungen schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksich- (Wohnen), Belange des tigt bleiben. Artenschutzes (insb. Vögel und Fledermäuse), gewässer- Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halb- begleitender Grünflächen- satz 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass eine Vereini- und Gehölzbestand, gung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Vernetzung, Uferbepflanzung Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbe- und Pufferstreifen an helfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbe- Schmaler Gera, Baugrundei- helfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- genschaften/ Altlasten im Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen Grundwasser, Stadtklima/ ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungs- Reduzierung Versiegelung u. frist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, Emissionen, Denkmalschutz aber hätte geltend machen können. Martinikirche Stellungnahmen der X X X X X X X X X Grünflächenverlust, Erhalt gez. i.V. Hofmann-Domke Öffentlichkeit extensiver bzw. naturbelasse- A. Bausewein ner Grünflächen, Artenschutz: Oberbürgermeister u. a. Vögel, Fledermäuse, Insekten, Käfer, (u. a. Ersatzhabitate); Bodenver- dichtung, Uferstreifen Schmale Gera, Baulärm, dörflicher Charakter Naturschutzverbände X X X X X X X X Belange des Artenschutzes (insb. Vögel und Fledermäu- se), gewässerbegleitender Grünflächen- und Gehölzbe- stand, Uferbepflanzung und Pufferstreifen an Schmaler Gera, Stadtklima Umweltbericht X X X X X X X X X X X X X Auseinandersetzung mit allen vorgenannten Themen Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit Die Planung kann gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB unter zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jeder- www.erfurt.de/ef111560 eingesehen werden. mann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Nieder- Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und schrift vorgebracht werden. dient nur zur allgemeinen Information. Zur Flächennutzungsplan-Änderung-Nr. 36
Seite 6 26. Februar 2021 Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil S AT ZUN G (2) Ergänzend zur Thüringer Feuerwehr Entschädi- Antrag besondere Aufwendungen erstattet über die Aufwandsentschädigung gungsverordnung werden entsprechend § 10 Absatz 6 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzge- I Fahrt- und Reisekosten der Angehörigen der Freiwilligen setzes (ThürBKG) Zuschüsse ausgezahlt. II Verdienstausfall Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt § 2 Geltungsbereich (6) Die Höhe der Aufwandsentschädigungen und der Zuschüsse sind in den Anlagen dieser Satzung be- Auf der Grundlage der §§ 2, 19 und 21 der Thüringer Ge- (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlichen Funk- schrieben. Die Anlagen sind Bestandteil dieser Sat- meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunal- tionen der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt erhalten zung. ordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung sowie für die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt ste- in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes henden Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung: über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den § 3 Form und Zahlung der Aufwandsentschädigung Katastrophenschutz – Thüringer Brand- und Katastro- I Führungskräfte von Katastrophenschutz- phenschutzgesetz – (ThürBKG) in der jeweils gültigen einheiten: (1) Das Verfahren zur Zahlung der Aufwandsentschädi- Fassung in Verbindung mit dem § 2 der Thüringer Feu- gung erfolgt entsprechend der Regelungen des §5 erwehr-Entschädigungsverordnung – (ThürFwEntsch- a) Staffelführer der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverord- VO) in der jeweils gültigen Fassung, und § 17 der Satzung b) Gruppenführer nung (Thür-FwEntschVO) in der jeweils gültigen über die Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt c) Zugführer Fassung. Erfurt (Feuerwehrsatzung) in der jeweils gültigen Fas- d) Verbandsführer sung hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in (2) Abweichend von den Festlegungen des Absatz 1 seiner Sitzung am 16.12.2020 (Drucksache 2270/20) fol- II Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr: werden Entschädigungen für Aufwendungen gemäß gende Satzung über Aufwandsentschädigung der An- § 2 Absatz 2 sowie für Ausbilder und Fachberater gehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshaupt- a) Wehrführer nach tatsächlich geleisteten Stunden gezahlt. stadt Erfurt beschlossen: b) ständige Vertreter der Wehrführer (Stellvertreter) Inhaltsübersicht c) Löschgruppenführer § 4 Ruhen der Aufwandsentschädigung § 1 Grundsatz d) Fachgruppenleiter außer Fachgruppe § 2 Räumlicher Geltungsbereich Notfallbegleitung (NFB) (1) Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung ruht: § 3 Zahlung der Aufwandsentschädigung e) Jugendfeuerwehrwart FF/ § 4 Ruhen oder Kürzung der Jugendfeuerwehrwart Löschgruppe I solange der Feuerwehrangehörige vorläufig Aufwandsentschädigung seines Dienstes enthoben oder ihm die Führung § 5 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche III Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit seiner Dienstgeschäfte verboten ist oder Behandlung besonderen Aufgaben: § 5 Gleichstellungsklausel II wenn der Feuerwehrangehörige ununterbrochen § 6 Inkrafttreten a) Stadtfeuerwehrwart länger als drei Monate seine Funktion nicht wahr- b) Verbandsführer-Stadt- nimmt, für die über die drei Kalendermonate Anlagen: c) Stadtsicherheitsbeauftragter FF/Sicherheits- hinausgehende Zeit oder 1 Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für beauftragte FF Führungskräfte von d) Gerätewart III wenn der Feuerwehrangehörige von seiner Katastrophenschutzeinheiten e) Leiter der zweiten Jugendgruppe Funktion zurücktritt/der Anspruch entfällt. 2. Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für (Stellvertreter Jugendfeuerwehrwart FF) Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr (2) § 3 Absatz 1 gilt entsprechend. 3. Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für IV Fachkräfte im Brandschutz, in der Allgemeinen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit Hilfe und im Katastrophenschutz besonderen Aufgaben nach Berufung / § 5 Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestellung / Bestätigung a) Stadtjugendfeuerwehrwart Behandlung 4. Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für b) ständiger Vertreter des Stadtjugendfeuer- Fachkräfte im Brandschutz, in der Allgemeinen wehrwartes (Stellvertreter) Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Be- Hilfe und im Katastrophenschutz c) Ausbilder in den kreisfreien Städten handlung der nach dieser Satzung gezahlten Entschä- 5. Aus- und Fortbildung / Reisekosten (Ausbilder) digung und Stundenvergütung muss der Empfänger 6. Verdienstausfall d) Feuerwehr-Fachberater eigenständig gewährleisten. 7. Brandsicherheitswachdienst / Veranstaltungsabsicherung / Zuschüsse (2) Werden der Brandsicherheitswachdienst sowie die § 6 Gleichstellungsklausel brandschutz- und sanitäts-dienstliche Absicherung § 1 Grundsatz von Veranstaltungen durch ehrenamtliches Personal Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung der Feuerwehr Erfurt ausgeführt, sind diese entspre- gelten jeweils für alle Geschlechter. (1) Die Freiwillige Feuerwehr Erfurt wird entsprechend chend Anlage 7 zu entschädigen. Feuerwehrbedarfsplan der Landeshauptstadt Er- § 7 Inkrafttreten furt, unter Maßgabe der Schutzzieldefinition struk- (3) Durch die Aufwandsentschädigung sind mit Ausnah- turiert. me der Reisekosten nach Anlage 5 alle mit der Wahr- (1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Dezember Abweichungen der Aufwandsentschädigung zwi- nehmung des Ehrenamtes verbundenen Aufwen- 2019 in Kraft. schen den Feuerwehreinheiten resultieren aus dem dungen abgegolten. unterschiedlichen taktischen Einsatzwert, dem (2) Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Aufwands- technischen Standard sowie der Übertragung und (4) Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz entschädigung der Ange-hörigen der Freiwilligen Erfüllung von Sonderaufgaben. noch teilweise verzichtet werden. Die aufgeführten Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt vom Die Aufwandsentschädigung ist dem Aufgaben- Ansprüche sind nicht übertragbar. 02.08.2012, zuletzt geändert am 02.02.2017 außer spektrum der in § 2, Absatz 1 und Absatz 2 genannten Kraft. Funktionen angepasst. (5) Neben den monatlichen Pauschbeträgen werden auf *** (Fortsetzung auf Seite 7)
Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil 26. Februar 2021 Seite 7 Fortsetzung von Seite 6 folgt entschädigt: ter Gerätewart eingesetzt werden. Der zweite Gerätewart erhält den Grundbetrag „Ge- ausgefertigt: Erfurt, 01.02.2021 Grundbetrag: 30,00 EUR zzgl. rätewarte“ sowie den entsprechenden Zuschlag für o7,50 EUR für erstes zugeordnete die zu betreuenden Fahrzeuge. Für den ersten Gerä- Kraftfahrzeug für be- tewart vermindert sich der Zuschlag entsprechend. Landeshauptstadt Erfurt sondere Risiken/Sonder- Der Oberbürgermeister aufgaben (e) Der bestätigte Leiter der zweiten Jugendgruppe o5,00 EUR für zweites zugeordnete (Stellvertreter Jugendfeuerwehrwart) wird wie folgt (Siegel) Kraftfahrzeug für be- entschädigt: sondere Risiken/Sonde- gez. A. Bausewein aufgaben Grundbetrag: 30,00 EUR Andreas Bausewein o2,50 EUR für jedes weitere zuge- Oberbürgermeister ordnete Kraftfahrzeug Anlage 4 *** für besondere Risiken/ Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für Sonderaufgaben Fachkräfte im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich be- im Katastrophenschutz kannt gemacht. Das Thüringer Landesverwaltungsamt (c) Die Löschgruppenführer werden wie folgt entschä- hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Schrei- digt: (a) Der Stadtjugendfeuerwehrwart wird wie folgt ent- ben vom 14.01.2021 den Eingang der Satzung bestätigt. schädigt: Der öffentlichen Bekanntmachung entgegenstehende Grundbetrag: 30,00 EUR Erklärungen hat die Aufsichtsbehörde nicht abgegeben. Grundbetrag: 75,00 EUR zzgl. (d) Die Fachgruppenleiter (außer Fachgruppe NFB) wer- o4,00 EUR für jede aufgestellte Gemäß § 21 (4) ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- den wie folgt entschädigt: Jugendfeuerwehr oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunal- ordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes er- Grundbetrag: 30,00 EUR (b) Der ständige Vertreter des Stadtjugendfeuerwehr- lassen sind, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb wartes wird wie folgt entschädigt: eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegen- (e) Die Jugendfeuerwehrwarte FF/Jugendfeuerwehrwar- über der Landeshauptstadt Erfurt unter Bezeichnung te Löschgruppe werden wie folgt entschädigt: Grundbetrag: 37,50 EUR zzgl. des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, o2,00 EUR für jede aufgestellte- schriftlich geltend gemacht worden ist. Grundbetrag: 40,00 EUR Jugendfeuerwehr Anlage 1 Anlage 3 (c) Der berufene Ausbilder in der kreisfreien Stadt Erfurt Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für (Ausbilder) erhält entsprechend dem vorgegebenen Führungskräfte von Katastrophenschutzeinheiten: Lehrgangs- und Seminarplan des Amtes für Brand- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit besonderen schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: (a) Die berufenen Staffelführer der Katastrophen- Aufgaben: schutzzüge werden wie folgt entschädigt: je Grundbetrag: 40,00 EUR (a) Der Stadtfeuerwehrwart wird wie folgt entschädigt: Ausbildungs- 17,00 EUR (b) Die berufenen Gruppenführer der Katastrophen- stunde schutzzüge werden wie folgt entschädigt: Grundbetrag: 112,00 EUR Grundbetrag: 40,00 EUR (d) Bestellte Feuerwehr-Fachberater werden nach Auf- (c) Die berufenen Zugführer der Katastrophenschutz- (b) Die berufenen Verbandsführer - Stadt - werden wie tragserteilung (z.B. für Aus.- und Weiterbildung) züge werden wie folgt entschädigt: folgt entschädigt: durch das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Grundbetrag: 56,00 EUR Katastrophenschutz pauschal wie folgt entschä- (d) Die berufenen Verbandsführer der Katastrophen- Grundbetrag: 56,00 EUR digt: schutzzüge werden wie folgt entschädigt: 20,00 EUR je volle Zeitstunde Grundbetrag: 84,00 EUR (c) Der berufene Stadtsicherheitsbeauftragte FF/Sicher- heitsbeauftragte FF wird wie folgt entschädigt: Anlage 5 Anlage 2 Aus- und Fortbildung/Reisekosten Berechnungsbasis der monatlichen Beträge für Grundbetrag: 30,00 EUR Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr: Bei vom Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Ka- (d) Die bestätigten Gerätewarte werden wie folgt ent- tastrophenschutz genehmigten externen Aus- und Fort- (a) Die Wehrführer werden wie folgt entschädigt: schädigt: bildungslehrgängen, erhalten die ehrenamtlich tätigen Grundbetrag: 60,00 EUR zzgl. Angehörigen der Feuerwehr Erfurt eine Erstattung der 15,00 EUR für erstes zugeordnete Grundbetrag: 40,00 EUR zzgl. Fahrkosten der zweiten Klasse Deutsche Bundesbahn Kraftfahrzeug für be- 10,00 EUR für jedes zugeordnete oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung sondere Risiken/Sonder Kraftfahrzeug für be- in entsprechender Anwendung des Thüringer Reisekos- aufgaben sondere Risiken/Sonder- tengesetzes (ThürRKG) vom 23.12.2005 (GVBl S. 446) in 10,00 EUR für zweites zugeordnete aufgaben seiner jeweiligen Fassung. Die Erstat-tung erfolgt nicht, Kraftfahrzeug für be- o5,00 EUR jedes zugeordnete Fahr- sofern ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. sondere Risiken/Sonder- zeug einer Löschgruppe aufgaben Anlage 6 o5,00 EUR für jedes weitere zuge- Sind bei einer Feuerwehreinheit inclusive Lösch- Verdienstausfall ordnete Kraftfahrzeug gruppe mehr als 4 Einsatzfahrzeuge mit feuerwehr- für besondere Risiken/ technischer Beladung stationiert oder wird zur Auf- (1) Entsprechend § 14 Absatz 2 des Thüringer Brand- und Sonderaufgaben gabenerfüllung des Gerätewartes spezielles Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) wird auf nachweispflichtiges Fachwissen benötig, so kann Antrag der Verdienstausfall gegenüber dem Arbeit- (b) Die ständigen Vertreter der Wehrführer werden wie auf Antrag in dieser Einheit/Löschgruppe ein zwei- geber abgegolten. (Fortsetzung auf Seite 8)
Seite 8 26. Februar 2021 Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil Fortsetzung von Seite 7 Stoßlüften zum Einsatz von mobilen und stationä- „Hanseviertel“ so instand zu setzen, dass sie funk- ren Luftfilteranlagen in Schulen und Kindergärten tionell den Anforderungen des Hygienekonzepts, (2) Beruflich selbständige oder freiberuflich tätige eh- steht, und ob sie sich um den schnellstmöglichen speziell der Lüftungsauflagen der Stadt Erfurt bzw. renamtliche Feuerwehrangehörige erhalten auf Einsatz selbiger bemühen wird oder wenn nein, wa- des Trägers, gerecht werden. Zudem wird die Ver- Antrag Ersatz für den erlitten Verdienstausfall. rum nicht. waltung einen „runden Tisch“ mit dem Eigentümer Der Verdienstausfall und der Status der Selbstän- 02 Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie einberufen, damit die rechtlichen und sächlichen digkeit oder Freiberuflichkeit sind anhand geeigne- viele Räume in Erfurter Schulen und Kindergärten Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Be- ter Unterlagen nachzuweisen. für die Installation von rechtskonformen Lüftungs- triebes der Einrichtung geschaffen werden. Weiter- Die Erstattung erfolgt in Form eines Festbetrages. anlagen geeignet wären, und wo solche rechtskon- hin sind Alternativen bzw. alternative Standorte zu Der Festbetrag beträgt für jede angefangene Stunde formen Installationen aus ihrer Sicht am drängends- prüfen. Der Jugendhilfeausschuss ist fortlaufend zu versäumte Arbeitszeit 32 €, höchstens jedoch 256 € ten sind. informieren. pro Tag. 03 Die Stadtverwaltung berichtet parallel dazu über 02 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, die bisher gemachten Erfahrungen mit Lüftungsan- welche Instandsetzungsmaßnahmen in den Kita- Anlage 7 lagen in den bereits laufenden Modellversuchen Einrichtungen Moskauer Str. 84/85, Sofioter Str. 38, und eruiert zugleich mögliche mobile Mietmodelle Bleichenstraße 1 sowie Haselnußweg 70 erforderlich (1) Brandsicherheitswachdienst für mobile Luftfilter. sind. Über die Ergebnisse wird in einer Sitzung des (2) Veranstaltungsabsicherung 04 Sollte die Finanzierung nicht aus dem laufenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, (3) Zuschüsse Haushalt möglich sein, so sind Verhandlungen zur Klimaschutz und Verkehr im Februar 2021 unter An- finanziellen Förderung von Luftfilteranlagen mit gabe einer Zeitplanung zur Umsetzung Bericht er- (1) Für angewiesenen Brandsicherheitswachdienst dem Land und dem Bund aufzunehmen. stattet. Der Jugendhilfeausschuss ist fortlaufend zu wird nach Vorlage des Wachprotokolls eine Ent- 05 Die Stadtverwaltung wird weiterhin beauftragt, informieren. schädigung in Höhe von 10,00 EUR/Stunde aus- allen Lehrern, Erziehern, technischem Personal so- gezahlt. wie bedürftigen Schülerinnen und Schülern, umge- gez. A. Bausewein hend entweder medizinische Masken oder FFP2- Oberbürgermeister (a) Angefangene Stunden werden auf 0,5 h auf- Masken zur Verfügung zu stellen. Hierbei soll gerundet. geprüft werden, ob diese Masken aus Eigenmitteln (b) Für Hin- und Rückweg wird eine zusätzliche oder durch Mittel des Freistaates Thüringen zur Ver- Stunde vergütet. fügung gestellt werden können. B E S C H L US S zur Drucksache Nr. 2515/20 (2) Sind bei Veranstaltungen im Stadtgebiet Erfurt er- gez. A. Bausewein der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 weiterte Maßnahmen zur Sicherstellung der Da- Oberbürgermeister 7. Satzung zur Änderung der Satzung für seinsfürsorge erforderlich, wird nach Vorlage des das Jugendamt der Stadt Erfurt Einsatzberichtes, wie unter Absatz (1) aufgeführt, entschädigt. B E S C H L US S Genaue Fassung: zur Drucksache Nr. 2465/20 Die als Anlage 1 beigefügte 7. Satzung zur Änderung der (3) Zur Ausgestaltung der Jahreshauptversammlung der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 Satzung für das Jugendamt der Stadt Erfurt wird be- schlossen. erhalten die Feuerwehreinheiten im IV. Quartal des Wahl der Stellvertreter der SPD-Fraktion Geschäftsjahres, entsprechend der Stärke Ihrer Ab- im Jugendhilfeausschuss teilungen (Stichtag: letzter Werktag im Oktober), gez. A. Bausewein einen Zuschuss nach folgendem Schlüssel: Genaue Fassung: Oberbürgermeister 01 Für die Fraktion SPD werden als stellvertretende ✓ pro aktives Mitglied stimmberechtigte Mitglieder für Herr Daniel Mroß: Hinweis: Einsatzabteilung: 9,00 EUR 1. Stellvertreter: Die 7. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugend- ✓ pro Jugendfeuerwehrangehörigen: 7,00 EUR alt: Herr Kevin Groß, amt der Stadt Erfurt bedarf gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO ✓ pro Mitglied in der Alters- und neu: Frau Annemarie Papenburg der Anzeige beim Thüringer Landesverwaltungsamt und Ehrenabteilung: 5,00 EUR 2. Stellvertreter: wird erst nach Vorliegen der Eingangsbestätigung der alt: Herr Toni Lütgenau, Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und öffentlich (a) Weitergehende Zuschüsse zu besonderen Anlässen neu: Herr Hannes Kinder gewählt. bekannt gemacht. in der Feuerwehreinheit können beim Amt für 02 Für die Fraktion SPD werden als stellvertretende Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophen- stimmberechtigte Mitglieder für Frau Bettina Löbl schutz beantragt werden. 1. Stellvertreter: alt: NN, neu: Herr Martin Kürth B E S C H L US S (b) Die Zahlung der Zuschüsse erfolgt zweckgebunden 2. Stellvertreter: zur Drucksache Nr. 2541/20 auf das Konto des Fördervereins der jeweiligen Feu- alt: Frau Annemarie Papenburg, der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 erwehreinheit. neu: Herr Christoph Strohm gewählt. Berufung eines sachkundigen Bürgers für den Ausschuss für öffentliche Ordnung, gez. A. Bausewein Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt Oberbürgermeister B E S C H L US S Genaue Fassung: zur Drucksache Nr. 2422/20 B E S C H L US S 01 Als sachkundiger Bürger für die CDU-Fraktion im der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 zur Drucksache Nr. 2470/20 Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Orts- teile und Ehrenamt wird Herr Uwe Richter (bisher: Lüftungsanlagen für Erfurter Schulen und der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 Christian Kremer)benannt. Kindergärten Instandsetzungsarbeiten Kita 02 Als sachkundiger Bürger im Ausschuss für öffentli- „Hanseviertel“ u.a. Genaue Fassung: che Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt 01 Die Stadtverwaltung wird aufgefordert darzulegen, Genaue Fassung: wird Herr Julian Volk für die SPD-Fraktion benannt. wie sie angesichts der andauernden Pandemie und 01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt unverzüg- 03 Die Besetzung für die Fraktion DIE LINKE im Haupt- der zunehmend kälteren Witterung neben dem lich dafür zu sorgen, ausreichend Fenster in der Kita ausschuss wird wie folgt geändert: (Fortsetzung auf Seite 9)
Stand: 22.02.2021
Amtsblatt der Stadt Erfurt Amtlicher Teil 26. Februar 2021 Seite 9 Fortsetzung von Seite 8 B E S C H L US S Die Besetzung für die Fraktion DIE LINKE im Aus- zur Drucksache Nr. 2554/20 Mitglied Frau Katja Maurer schuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Verga- der Sitzung des Stadtrates vom 03.02.2021 1. Stellvertreterin Frau Karola Stange ben wird wie folgt geändert: Ermäßigter Museumseintritt im Buga-Jahr Genaue Fassung: Die Besetzung für die Fraktion DIE LINKE im Aus- Mitglied Frau Dr. Barbara Glaß Inhaber/-innen einer Buga-Dauer- oder Zweitageskarte schuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klima- 1. Stellvertreter Herr André Blechschmidt wird für die Zeit der Buga 2021 Eintritt zum ermäßigten schutz und Verkehr wird wie folgt geändert: 2. Stellvertreter Herr Rene Kolditz Preis in die Erfurter Museen gewährt. Hierfür wird die temporäre Änderung der Tarifordnung der Eintrittsprei- Mitglied Frau Dr. Barbara Glaß gez. A. Bausewein se der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt 1. Stellvertreter Herr Torsten Kamieth Oberbürgermeister Erfurt gemäß Anlage 1 beschlossen. 2. Stellvertreter Herr André Blechschmidt gez. A. Bausewein Oberbürgermeister Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebOEF) Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes schaftung mittels Parkscheinautomaten (PSA) er- Es wird in der Parkgebührenzone 1 i.d.F. der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. folgt sondern lediglich Bewohnerparken zulässig 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes ist. - ein Shopping-Ticket (4 Stunden) 5,00 Euro vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575), des § 1 Nr. 1 der Die Begegnungszone ist durch die folgenden Stra- - sowie ein Tagesticket (24 Stunden) 10,00 Euro Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächti- ßen eingefasst: Große Ackerhofsgasse, Moritzstra- gungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des ße, Venedig, Augustinerstraße, Johannesstraße, angeboten. Straßenverkehrsrechts vom 13. Februar 2007 (GVBl. Sei- Krämpferstraße, Anger, Neuwerkstraße, Eichenstra- te 11), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 66 des ße, Regierungsstraße, Herrmannsplatz, Holzheien- Es wird in der Parkgebührenzone 2 Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 778) und straße, Mainzerhofplatz, Theaterplatz, Maximilian- § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Kommunalordnung i.d.F. der Welsch-Straße, Lauentor, Andreasstraße. - ein Tagesticket (24 Stunden) 5,00 Euro Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom Die genannten Straßen selbst sind nur z. T. Bestand- angeboten. 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277), erlässt die Landeshauptstadt teil der Begegnungszone. Erfurt folgende Gebührenordnung zur Erhebung von (2) Die Gebührenerhebung kann in Zeiteinheiten < 1h Parkgebühren, folgend ParkgebOEF genannt. Als Gebührenzone 1 gelten Gebiete, in denen die erfolgen. Dabei beträgt die Mindestgebühr Parkraumnachfrage groß ist und ein häufiger Um- §1 schlag angestrebt wird und durch eine Bewirtschaf- - in der Parkgebührenzone 1 tung mittels Parkscheinautomaten (PSA) zu regeln 0,40 Euro (12 Minuten) Die ParkgebOEF regelt die Erhebung von Gebühren für ist. - in der Parkgebührenzone 2 das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen wäh- 0,25 Euro (15 Minuten) rend des Laufes einer Parkuhr oder anderer Vorrichtun- (2) Gebührenzone 2 umfasst alle übrigen Gebiete der gen oder Einrichtungen, die zur Überwachung der Park- Stadt Erfurt. Als Gebührenzone 2 gelten Gebiete, in (3) Die Gebühren für das Parken von Reisebussen auf zeit zulässig sind. denen eine Parkraumnachfrage vorhanden ist, die ausgewiesenen Busparkplätzen betragen über das normale Maß hinausgeht und durch eine § 2 Parkgebührenzonen Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten - bis 2 Stunden 5,00 Euro (PSA) zu regeln ist. - ab 2 bis maximal 24 Stunden 12,00 Euro Der Geltungsbereich erstreckt sich auf folgende Park- gebührenzonen, Caravan- und Busabstellplätze: (3) Busparkplätze: Bewirtschaftet werden die Buspark- (4) Die Gebühren für das Parken von Reisemobilen be- plätze Domplatz, Günterstraße und Juri-Gagarin- tragen: (1) Die Gebührenzone 1 umfasst den gesamten Altstadt- Ring. bereich, wie folgt: - bis 2 Stunden 5,00 Euro Am Johannestor, Wallstraße, Krämpferufer, (4) Reisemobilstellplätze: Bewirtschaftet werden der - ab 2 bis maximal 24 Stunden 12,00 Euro Schmidtstedter Ufer, Trommsdor f fstraße, Parkplatz Eichenstraße und der Reisemobilpark- Schmidtstedter Straße, Kurt-Schumacher-Straße, platz am Juri-Gagarin-Ring. § 4 Sonstige Parkplätze Willy-Brandt-Platz, Bahnhofstraße, Thomasstraße, Rosengasse, Löberstraße, Herrenbreitengasse, Kar- § 3 Parkgebühren (1) Ega-Parkplatz (Im Gebreite) tausengarten, Kartäuserstraße, Dalbergsweg, Stra- ße des Friedens, Benaryplatz, Gothaer Platz, Hein- (1) Die Gebühren für das Parken für Personenkraftwa- Die Bewirtschaftung des Ega-Parkplatzes erfolgt richstraße, Binderslebener Landstraße, Hugo- gen/ Kleinbusse werden zeitlich gestaffelt: ganzjährig. Die Gebühren ergeben sich aus den Re- Preuß-Platz, Biereyestraße, Gutenbergplatz, Guten- gelungen des § 3 Abs. 1 für die Parkgebührenzone 1. bergstraße, Blumenstraße, Moritzwallstraße, Schlü- - Parkgebührenzone 1 Die Stadt kann einen Dritten mit dem Betrieb des terstraße, Boyneburgufer. je angefangene Stunde 2,00 Euro Ega-Parkplatzes beauftragen. Innerhalb der Gebührenzone 1 liegt mit Einführung - Parkgebührenzone 2 (2) Bei der Einrichtung anderer gebührenpflichtiger (2018) die „Begegnungszone“ in der keine Bewirt- je angefangene Stunde 1,00 Euro Parkplätze für Großveranstaltungen, insbesondere (Fortsetzung auf Seite 10)
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