Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt

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Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt
Lagebericht zur
Lageberichterstattung
Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt
Impressum

Herausgeber:     Umweltbundesamt (UBA)
                 Postfach 1406
                 06844 Dessau

                 E-Mail: info@umweltbundesamt.de
                 www.umweltbundesamt.de

Projektbetreuung: Reinhard Peglau
                  Umweltbundesamt (UBA)

                 Peter Franz
                 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Autoren:         Dr. Jens Clausen
                 BorderstepInstitut für Innovation und Nachhaltigkeit gGmbH

                 Thomas Loew
                 Institute 4 Sustainability

                 Walter Kahlenborn
                 Adelphi Consult

Stand:           Dezember 2006

Fotos:           PHOTOCASE (www.photocase.de)

1. Auflage:      300 Stück
Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt
Lagebericht zur
Lageberichterstattung

Eine Analyse der Verwendung
nicht-finanzieller Indikatoren
Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt
Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in den letzten Jahren haben mehrere große Bilanz-
skandale bei großen Unternehmen zu einer tief grei-
fenden Vertrauenskrise der Investoren und Analysten
in die Geschäftspraxis börsennotierter Großunterneh-
men geführt. Mittlerweile besteht ein breiter gesell-
schaftlicher und politischer Konsens, dass börsenno-
tierte Unternehmen die Rolle der Eigentümer, also der
Aktionäre, stärken müssen, um zukünftige Skandale zu
verhindern.
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung im
April 2004 ein Bilanzreformgesetz auf den Weg ge-
bracht, das mit einer erhöhten Transparenz und
Selbstkontrolle der Geschäftsberichterstattung zur
Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anle-
gerschutzes beitragen soll. Das Bilanzreformgesetz ist
Teil eines europaweiten Prozesses, den die „EU Ac-
counts Modernisation Directive“ anstieß, welche die
Koordinierung einzelstaatlicher Regulierungen inner-
halb der EU vorsieht.
Im Rahmen des Bilanzreformgesetzes erhält die Be-
richterstattung über soziale und ökologische Aspekte
eine besondere Aufmerksamkeit. Die Änderung der
Paragraphen 289 Abs. 1 und 315a des Handels-
gesetzbuches verpflichtet große Kapitalgesellschaften     spiele identifizieren. Hierfür untersuchten und bewer-
seit dem Geschäftsjahr 2005 dazu, so genannte nicht-      teten die Autoren 73 Geschäftsberichte aus Deutsch-
finanzielle Leistungsindikatoren in die Lageberichter-    land, Großbritannien, Frankreich und Skandinavien
stattung einzubeziehen, sofern diese relevant für den     hinsichtlich der Behandlung nichtfinanzieller Indikato-
Unternehmenserfolg sind. Die Gesetzesänderung ist         ren.
erstmals für die im Jahr 2006 erscheinenden Ge-           Die Untersuchung zeigt, dass deutsche Unternehmen
schäftsberichte anzuwenden. Allerdings besteht bei        bereits vor dem Inkrafttreten des Bilanzreformgesetzes
den betroffenen Unternehmen und den Wirtschafts-          in den Berichtsjahren 2004 und 2005 durchweg nicht-
prüfern nach wie vor Unsicherheit hinsichtlich der ge-    finanzielle Indikatoren in ihren Lageberichten anspra-
nauen Umsetzung der neuen Anforderungen.                  chen. Am häufigsten nahmen sie dabei Bezug auf das
Mit dieser Studie legen das Bundesumweltministerium       Thema „Mitarbeiter“. Erst danach folgen mit Abstand
und das Umweltbundesamt eine wissenschaftlich fun-        Themen wie betrieblicher Umweltschutz und Umwelt-
dierte Empfehlung für die Implementierung der neuen       management. Interessant ist der Vergleich mit einer
Regelungen vor, die den betroffenen Gruppen konkre-       Auswertung der CSR-Berichterstattung in Presse und
te Orientierungsmöglichkeiten bietet.                     Fernsehen. Legen Unternehmen in ihren Lageberich-
                                                          ten besonderen Wert auf Themen der Produktion, so
Ein Großteil der börsennotierten Unternehmen berück-      besteht das journalistische Interesse vor allem an
sichtigt bereits soziale und ökologische Aspekte in den   produkt- und marktbezogenen Themen. Damit stellt
Geschäftsberichten. Dies geschieht jedoch oft in einer    sich die Frage, ob die Unternehmen das Informations-
uneinheitlichen Art und unterschiedlichen Tiefe. Vor      interesse ihrer Zielgruppen – und hier vor allem der
diesem Hintergrund will die vorliegende Studie den        Analysten – vollständig befriedigen.
Stand der Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen in
Geschäftsberichten darstellen und best-practice-Bei-
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Die vorliegende Studie ist wegweisend, da sie - über
die Defizitanalyse hinaus - den Unternehmen konkrete
Anhaltspunkte für nichtfinanzielle Indikatoren liefert,
die für die Analysten- und Investorenkreise von beson-
derem Interesse sind. Nähmen Unternehmen dieses
Informationsinteresse ernst und richteten ihre Bericht-
erstattung danach aus, würden sich die spezifischen
Stärken des Unternehmens besser herausstellen las-
sen, was zu einer positiven Differenzierung gegenüber
den Wettbewerbern führte. Unternehmen sollten sich
durch die Ergebnisse der Studie ermutigt fühlen, sich
auf den Weg zu begeben, fundiert und unternehmens-
spezifisch über soziale und ökologische Aspekte ihres
Handelns zu informieren und aussagefähige Indikato-
ren entwickeln.

Prof. Dr. Andreas Troge
Präsident des Umweltbundesamtes
Lagebericht zur Lageberichterstattung

Traditionell ist die Finanzberichterstattung auf die       können sinnvoll modelliert werden und somit in das
Performance von Unternehmen ausgerichtet. Es geht          Investitionsmodell einfließen. Die Qualität der Bericht-
um die Leistung von Unternehmen, Gewinne zu erwirt-        erstattung von nicht-finanziellen Aspekten steht und
schaften und dem Kapitalgeber Renditen auf das ein-        fällt mit Indikatoren, Messgrößen, Kennzahlen, die von
gesetzte Kapital zu erwirtschaften. Rechnungslegung        Kapitalgebern als bedeutsam und aussagekräftig an-
strukturiert die Leistung für die Darstellung und Inter-   gesehen werden!
pretation durch Kapitalgeber.
Gerne übersehen wird allerdings, dass es sich in aller
                                                           Das vorliegende Werk leistet einen wichtigen Beitrag
Regel bei den Berichten zur Performance von Unter-
                                                           zur Diskussion, welche nicht-finanziellen Indikatoren
nehmen fast ausschließlich um vergangene Leistun-
                                                           sinnvoll berichtet werden können in einem Instrument
gen handelt. Trivial aber dennoch wahr ist die Tatsa-
                                                           – dem Lagebericht – den der Gesetzgeber kapital-
che, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröf-
                                                           marktorientierten Unternehmen verpflichtend mit auf
fentlichung von Geschäftsberichten bereits in einer
                                                           den Weg gegeben hat.
neuen Periode steht und über aktuellere Markt- und
Geschäftserfahrungen verfügt, als die, über die es
berichtet.
                                                           Regulierung ist ein wesentlicher Treiber für die Weiter-
Viel mehr noch als Rechenschaft über vergangene            entwicklung von Vorschriften für Berichterstattung. Aus
Perioden interessiert Investoren, Kreditgeber, Finanz-     der Perspektive der DVFA kommt die Orientierung an
analysten, mit welchen zukünftigen Cashflows das           den Bedürfnissen und der Arbeitsweise der Fremd- und
Unternehmen rechnet, welche Einflussfaktoren auf           Eigenkapitalgeber – der Frage: welche Informationen
diese Cahsflows einwirken und welche Risiken, Ent-         werden als aussagekräftig angesehen, in welchem
wicklungen, Einflüsse die unternehmerische Zukunfts-       Format und welche Frequenz? – in den Debatten der
planung zu plausibilisieren vermögen.                      Rechnungslegung, in den Vorschriften zur Berichtser-
                                                           stattung und der Kapitalmarktregulierung nicht immer
Hier kommen die nichtfinanziellen Sachverhalte ins
                                                           ausreichend zum tragen.
Spiel, die dazu beitragen, Fremd- und Eigenkapitalge-
ber in die Situation zu versetzen, dem Management
„über die Schulter zu schauen“ und sich ein Bild von
                                                           Wesentlich scheint mir zu sein, dass Unternehmen
der Glaubwürdigkeit der Zukunftsplanung zu verschaf-
                                                           verstehen, welche Chancen sich aus der Berichterstat-
fen. Unternehmen, die ihren Kapitalgebern Informatio-
                                                           tung von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erge-
nen über nicht-finanzielle Informationen wie Marktan-
                                                           ben. Das vorliegende Werk setzt wichtige Akzente in
teile, Kundenzufriedenheit, nachhaltiges Wirtschaften
                                                           der Diskussion. Ich wünsche den Verfassern, dass ihr
zur großzügig zur Verfügung stellen, dürften die Erfah-
                                                           Werk breite Anerkennung finden möge.
rung machen, dass es Ihnen mehr – nicht weniger! –
unternehmerische Freiräume gewährt, weil informierte
Kapitalgeber einen größeren Vertrauensvorschuss
                                                           Ralf Frank
gewähren.
                                                           Geschäftsführer
Sollten Unternehmen mehr über nicht-finanzielle As-
pekte berichten? Sicherlich, wenngleich nicht unbe-        DVFA
dingt in Prosa! Investment Professionals leiden unter      Berufsverband der Investment Professionals in
einem chronischen Zeitmangel. Geschäftsberichte, als       Deutschland
Instrumente in den vergangenen Jahren zunehmend
unhandlicher und unübersichtlicher geworden, werden
nur selektiv gelesen. Prosa, narrative Passagen, werb-
liche Informationen in den Berichten werden, wenn
überhaupt, eher kursorisch überflogen. Investment
Professionals modellieren finanzmathematisch. Nur
messbare Größen zu nicht-finanziellen Informationen
Nichtfinanzielle Indikatoren im Rahmen der Lageberichterstattung

INHALT
1   EINLEITUNG                                                                        1
    1.1 HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG                                                   1
    1.2 GRUNDSÄTZLICHE VORGEHENSWEISE                                                 2

2   RECHTLICHER HINTERGRUND: DIE EU-RICHTLINIE UND DIE NATIONALE UMSETZUNG            3
    2.1 EU-ÄNDERUNGSRICHTLINIE VON 2003 ZUM JAHRESABSCHLUSS VON
        KAPITALGESELLSCHAFTEN                                                         3
    2.2 ANFORDERUNGEN DER §§ 289 UND 315 HGB ZUR BERÜCKSICHTIGUNG
        NICHT-FINANZIELLER INDIKATOREN IN DEUTSCHLAND                                 4
    2.3 OPERATING AND FINANCIAL REVIEW IN GROßBRITANNIEN                              6
    2.4 OFFENLEGUNGSPFLICHT IN FRANZÖSISCHEN GESCHÄFTSBERICHTEN                       8

3   DER EINFLUSS AUF DEN GESCHÄFTSVERLAUF ODER DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE              13
    3.1 GENERELL ÜBLICHE KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS
         UND DER WIRTSCHAFTLICHEN LAGE                                               13
    3.2 DER “BUSINESS CASE OF SUSTAINABLE DEVELOPMENT”                               14
         3.2.1 Operative und strategische Elemente des Business Case aus Sicht von
               wirtschaftsnahen Organisationen und Forschung                         14
         3.2.2 Die Bedeutung von Zukunftsorientierung und die Herstellung von
               nachhaltigkeitsorientierter Handlungsfähigkeit                        15
         3.2.3 Die Bedeutung des zeitlichen Betrachtungshorizonts
               für den Einfluss von CSR auf den Shareholder Value                    18
         3.2.4 Zwischenfazit                                                         19

4   METHODE ZUR AUSWERTUNG DER LAGEBERICHTE                                          20
    4.1 ENTWICKLUNG DES ANALYSEANSATZES                                              20
    4.2 KATEGORISIERUNG DER NICHT-FINANZIELLEN INDIKATOREN                           20
    4.3 BESCHREIBUNG DES EINFLUSSES AUF DEN GESCHÄFTSERFOLG                          21
    4.4 DIE STICHPROBE: BRANCHEN, UNTERNEHMENSGRÖßEN, LÄNDER                         22

5   ERGEBNISSE                                                                       24
    5.1 NUTZUNG NICHT-FINANZIELLER INDIKATOREN IN GESCHÄFTSBERICHTEN                 24
        5.1.1 Häufigkeit                                                             24
        5.1.2 Angesprochene Nachhaltigkeitsaspekte                                   24
    5.2 WELCHE INDIKATOREN WERDEN ZUR DARSTELLUNG DER ASPEKTE GENUTZT?               29
    5.3 WIRD DIE ÖKONOMISCHE RELEVANZ DOKUMENTIERT?                                  30

6   VERTIEFENDE ANALYSEN ZU DEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN                              33
    6.1 ÖKOLOGISCHE PRODUKTVERANTWORTUNG                                             33
         6.1.1 Übersicht                                                             33
         6.1.2 Energieverbrauch und Klimaschutz                                      34
         6.1.3 Nachhaltige Bankprodukte                                              36
    6.2 BERÜCKSICHTIGUNG DER KUNDENINTERESSEN - KUNDENZUFRIEDENHEIT                  37
         6.2.1 Übersicht                                                             37
         6.2.2 Schutz der Kunden und Kundennutzen                                    38
         6.2.3 Produkte für besondere Verbrauchergruppen                             39
         6.2.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen                                   40
Nichtfinanzielle Indikatoren im Rahmen der Lageberichterstattung

    6.3 VERANTWORTUNG IN DER ZULIEFERKETTE                         40
        6.3.1 Übersicht                                            40
        6.3.2 Anforderungen, Maßnahmen und Risiken                 40
        6.3.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen                  40
    6.4 MITARBEITER                                                41
        6.4.1 Übersicht                                            41
        6.4.2 Beschäftigung und Personalkosten                     41
        6.4.3 Aus- und Weiterbildung                               44
        6.4.4 Diversity, Gleichstellung                            46
        6.4.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen                  47
    6.5 BETRIEBLICHER UMWELTSCHUTZ                                 47
        6.5.1 Überblick                                            47
        6.5.2 Einfluss auf den Geschäftsverlauf                    47
        6.5.3 Energieverbrauch und Klimaschutz                     48
        6.5.4 Abfallaufkommen und Abfallentsorgung                 48
        6.5.5 Einsatzmaterial                                      50
        6.5.6 Weitere Felder des betrieblichen Umweltschutzes      51
    6.6 MANAGEMENT                                                 51
        6.6.1 Übersicht                                            52
        6.6.2 Managementsystem                                     52
        6.6.3 Elemente und Instrumente von Managementsystemen      54
        6.6.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen                  54
    6.7 UMFELDVERANTWORTUNG                                        54
        6.7.1 Übersicht                                            54
        6.7.2 Beitrag zum Ordnungsrahmen                           55
        6.7.3 Spenden und karitative Aktivitäten                   55
        6.7.4 Bekämpfung der Korruption                            56
        6.7.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen                  56

7   DIE VERGLEICHSSTICHPROBE AUS DEM JAHR 2005                     57
    7.1 VERGLEICH MIT DEN ANALYSEERGEBNISSEN AUS 2005              57
    7.2 NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION NICHT NUR IM LAGEBERICHT      57

8   FAZIT                                                          59

9   LITERATURVERZEICHNIS                                           63

10 ANHANG                                                          67
   10.1 ANHANG 1: UNTERNEHMENSSAMPLE IN DEUTSCHLAND                67
   10.2 ANHANG 2: UNTERNEHMENSSAMPLE INTERNATIONAL                 68

AUTOREN                                                            69
Lagebericht zur Lageberichterstattung

                                                           Alles in allem bewegen sich die verschiedenen Akteure
1 Einleitung                                               derzeit noch in einem für sie nur schwer überschauba-
                                                           ren Terrain. Den von der Gesetzesänderung betroffe-
1.1 Hintergrund und Zielsetzung                            nen Unternehmen - wie auch den Wirtschaftsprüfern -
                                                           fehlt eine klare Leitlinie, wie sie die Gesetzesänderung
Aufgrund der im Dezember 2004 im Rahmen des Bi-            umsetzen sollen. Das Forschungsvorhaben setzt hier
lanzrechtsreformgesetz (BilReG) vorgenommenen              an. Die grundsätzliche Zielsetzung ist, Anregungen für
Änderungen der §§ 289 Abs. 1 und 315a HGB wird             eine bessere Implementierung der neuen Regelungen
von großen Kapitalgesellschaften verlangt im Lagebe-       zu schaffen.1
richt ihrer Geschäftsberichte über so genannte „nicht-
finanzielle Indikatoren“ zu berichten, sofern diese für    Im Detail strebt das Vorhaben an:
den Unternehmenserfolg relevant sind. Diese Rege-              •    den Stand der Umsetzung von Nachhaltig-
lung ist erstmals anzuwenden auf das nach dem                       keitsthemen in Geschäftsberichten darzustel-
31.12.2004 beginnende Geschäftsjahr, also in den                    len und Vorreiter zu identifizieren,
meisten Fällen auf Geschäftsberichte ab dem Ge-
schäftsjahr 2005. Damit bekommt die Berichterstat-             •    die Bedeutung einzelner Themen für den Ge-
tung über ökologische und soziale Sachverhalte in                   schäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage
Geschäftsberichten nun besondere Aufmerksamkeit.                    einzelner Unternehmen soweit wie möglich
                                                                    herauszustellen sowie
Allerdings haben viele große, börsennotierte Unter-
nehmen bereits vor der Neuregelung des Handels-                •    den berichterstattenden Unternehmen wie
rechts in ihren Geschäftsberichten in unterschiedlicher             auch den die Berichte prüfenden Wirtschafts-
Form über Fragen des Umweltschutzes und ihre Per-                   prüfern Orientierungsmöglichkeiten zu bieten.
sonalpolitik informiert. Insofern liegt in den Unterneh-
men schon eine gewisse Erfahrung vor, wenngleich
bislang Art und Ausführlichkeit der Berichterstattung
sehr unterschiedlich waren. Im Frühjahr 2006 gaben
die DAX-Unternehmen in einer Umfrage mehrheitlich
an, dass sie vor dem Hintergrund der veränderten
Rechtslage nicht-finanzielle Indikatoren in den Lagebe-
richt integrieren werden (Hesse 2006). Als Orientie-
rung wollten sie den Deutschen Rechnungslegungs-
standard DRS 15 „Lageberichterstattung“ zugrunde
legen. Dieser liefert jedoch mit der Ausführung „Nicht-
finanzielle Leistungsindikatoren sind beispielsweise
die Entwicklung des Kundenstammes und Informatio-
nen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange“ (DRS
2005: Iz. 32) keine Klarheit darüber, welche Inhalte
nun erwartet werden.                                       1 Vgl. hierzu auch Kirsch 2005. Nach Einschätzung von Prof.
                                                             Hans-Jürgen Kirsch ist nicht zu erwarten, dass sich die
Unklar scheint auch zu sein, was der Gesetzgeber
                                                             neue gesetzliche Grundlage in den nächsten Jahren erneut
unter Indikatoren in dem Zusammenhang versteht.              verändert. Er sieht eher eine Phase der Erprobung kom-
Soll es sich bei den nicht-finanziellen Indikatoren um       men, in der durch praktische Beispiele und gut ausgear-
quantifizierte und messbare Größen handeln oder ist          beitete Kommentare in einschlägigen Fachzeitschriften
ein Indikator, wie es das Institut der Wirtschaftsprüfer     das Sinnvolle und Machbare herausgearbeitet wird. Dabei
(IDW) sieht, ein „für das Verständnis der wirtschaftli-      kommt eine besondere Bedeutung den Vorreitern zu. Prof.
chen Lage des Unternehmens notwendiger Einfluss-             Kirsch erwartet deutliche Verbreitungseffekte durch Nach-
faktor, der nicht primär unter dem Gesichtpunkt der          ahmung. Die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsthemas bei
Messbarkeit zu interpretieren sei“ (IDW 2005: 1235)          Unternehmen A wird bei anderen Unternehmen der Bran-
                                                             che zur Reflektion der Bedeutung des Themas für das ei-
                                                             gene Unternehmen führen.

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1.2 Grundsätzliche Vorgehensweise                             6. Vergleich der Schwerpunkte der Nachhaltig-
                                                                 keitsberichterstattung in den Geschäftsberich-
Zur Erreichung dieser Vorhabensziele erscheint es                ten mit den Schwerpunkten der Nachhaltig-
unter Berücksichtigung des Standes des Wissens not-              keitsberichterstattung in den Nachhaltigkeits-
wendig, eine Analyse der bereits erfolgten Integration           berichten des Ranking 2005.
von Nachhaltigkeitsaspekten in die reguläre Ge-
schäftsberichterstattung durchzuführen. Diese Arbeit       Einzelheiten zur methodischen Bearbeitung werden in
erfolgte in den nachfolgenden sechs Schritten:             Kapitel 5 noch erörtert.

    1. Darstellung des rechtlichen Sachstandes so-
       wie des Sachstandes insbesondere der Dis-
       kussion um den Business Case of Sustainable
       Development.
    2. Auswahl und Sammlung von 73 Geschäftsbe-
       richten, davon je 10 aus Großbritannien, 10
       aus Frankreich, 10 aus Nordeuropa und 53
       aus Deutschland.2
    3. Analyse der Berichte auf enthaltene nicht-
       finanzielle Indikatoren und begleitende Infor-
       mationen insbesondere durch:
            a.   tabellarische Erfassung der ange-
                 sprochenen Themen,
            b.   tabellarische Erfassung der Kennzah-
                 len und Indikatoren,
            c.   Bewertung der Informationen in Be-
                 zug auf ihren Einfluss auf den Ge-
                 schäftsverlauf oder die wirtschaftliche
                 Lage.
    4. Auswertung der Nachhaltigkeitsinformationen
       mit Bezug auf ihren Einfluss auf den Ge-
       schäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage
       nach Branchen.
    5. Abschließende Bewertung der Qualität der In-
       formation unter den Gesichtspunkten der Be-
       deutung für Nachhaltigkeit und der Bedeutung
       für die Geschäftsverlauf oder die wirtschaftli-
       che Lage.

2 Davon 43 Berichte aus 2004 und 10 Berichte aus 2005.

   2
Lagebericht zur Lageberichterstattung

2 Rechtlicher Hintergrund: Die EU-                         nien, die NRE in Frankreich sowie als Exkurs der KING-
                                                           II-Code in Südafrika näher betrachtet.
  Richtlinie und die nationale Umsetzung
Geschäftsberichte sprechen zunehmend Nachhaltig-           2.1 EU-Änderungsrichtlinie von 2003 zum
keitsthemen an. Die Association of Chartered Certified         Jahresabschluss von Kapitalgesell-
Accountants (ACCA) und Corporate Register (2004: 10)
                                                               schaften
finden unter 3637 Hardcopy- und pdf-Berichten 6%
(ca. 220 Berichte), die sie der Kategorie „annual report   In ihrer Mitteilung „EU Strategie für nachhaltige Ent-
with substantive non-financial sections“ zuordnen.         wicklung“ vom 15. Mai 2001 hat die Europäische
Ansonsten wurde über die Verbreitung nicht-                Kommission (2001) unter anderem alle an der Börse
finanzieller Themen in Geschäftsberichten weder nati-      notierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern
onal noch international viel publiziert. Im Folgenden      aufgefordert, in ihrem Geschäftsbericht die sogenann-
soll daher zunächst auf gesetzliche Regelungen ein-        te „Triple Bottom Line“ aufzunehmen, also nicht nur
gegangen werden, die für den Lagebericht nicht-            über die Performance des Unternehmens bezüglich
finanzielle Indikatoren und Informationen vorsehen.        wirtschaftlicher, sondern auch bezüglich ökologischer
                                                           und sozialer Aspekte zu berichten.
Dabei wird die vorrangige Aufgabe des Lageberichtes
als Instrument des Gläubigerschutzes, welches finan-       Im Rahmen ihres CSR-Prozesses, der an die EU-
zielle und wesentliche Informationen bereitzustellen       Strategie für Nachhaltige Entwicklung und die Lissa-
hat, als bekannt vorausgesetzt. Einige der sich daraus     bonziele anknüpft, hat die Kommission diese Empfeh-
ableitenden Anforderungen an den Lagebericht, wie          lung nochmals bekräftigt (Europäische Kommission
z.B.                                                       2002). Das damals in Vorbereitung befindliche Europä-
                                                           ische Multistakeholder-Forum zu CSR wurde aufgefor-
     •   eine ausgewogene und umfassende Analyse
                                                           dert, entsprechende Leitlinien für Performancekrite-
         des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftli-
                                                           rien, Berichterstattung und Vertrauensbildung zu erar-
         chen Lage des Konzerns,
                                                           beiten.
     •   Angabe und Erläuterung von Ereignissen,           Parallel dazu wurde eine erste Konkretisierung im
         Entscheidungen und Faktoren die aus Sicht         Rahmen der Änderungsrichtlinie zur Änderung der
         der Unternehmensleitung einen wesentlichen        Richtlinien über den Jahresabschluss von Kapitalge-
         Einfluss auf die weitere Wertentwicklung des      sellschaften vorgenommen (Europäische Union 2003).
         Unternehmens haben,                               Diese Richtlinie (EU Accounts Modernisation Directive -
werden im Abschnitt 3.1 behandelt. Dort werden auch        EU AMD) dient der Koordinierung der einzelstaatlichen
generell übliche Kriterien zur Beurteilung des Ge-         Vorschriften und ist daher für die Mitgliedsstaaten
schäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage vorge-       verbindlich. Sie gibt in Bezug auf die Berücksichtigung
stellt.                                                    von Nachhaltigkeitsindikatoren für den Lagebericht
                                                           folgendes vor: „Soweit dies für das Verständnis des
Weiter sei darauf hingewiesen, dass nichtfinanzielle       Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der
Indikatoren mehr umfassen, als nur ökologische und         Lage der Gesellschaft erforderlich ist, [...] umfasst die
soziale Aspekte. Schon seit längerem werden für den        Analyse die wichtigsten finanziellen und — soweit an-
Lagebericht nicht-finanzielle Indikatoren, wie Marken-     gebracht — nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die
wert, Marktanteile oder intellectual property rights       für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung
gefordert. Diese werden aber in der vorliegenden Un-       sind, einschließlich Informationen in Bezug auf Um-
tersuchung nicht näher betrachtet. Im Fokus stehen         welt- und Arbeitnehmerbelange“ (Europäische Kom-
nichtfinanzielle Indikatoren, die sich auf ökologische
                                                           mission 2003: L 178/18) umfasst.3 In den europäi-
und soziale Aspekte beziehen.
Zunächst wird ein Überblick über die Aktivitäten der EU
gegeben, dann werden die §§ 289 und 315 HGB und
                                                           3 Bereits im Jahr 2001 hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur
die daraus abgeleiteten Standards kurz beschrieben.          Berücksichtigung von Umweltaspekten in Jahresabschluss und
Des Weiteren werden die Company Bill in Großbritan-          Lagebericht von Unternehmen im Hinblick auf Ausweis, Bewer-

                                                                                                                     3
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schen Mitgliedsstaaten wurde das Handelsrecht ent-                              durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere in
sprechend angepasst. Im Weiteren wird auf die Umset-                            Anspruch nehmen, also börsennotiert sind.
zung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien
                                                                       Damit sind von der Regelung auch zahlreiche GmbH´s
detailliert eingegangen.
                                                                       und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften betrof-
                                                                       fen, die einen nicht öffentlichen Geschäftsbericht
2.2        Anforderungen der §§ 289 und 315                            erstellen.
          HGB zur Berücksichtigung nicht-
          finanzieller Indikatoren in Deutschland                      § 315 HGB lautet nunmehr wie folgt:
In Deutschland begründet sich die Berücksichtigung
nicht-finanzieller Indikatoren im Lagebericht auf die                  § 315 (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäfts-
neu gefassten §§ 289 und 315 HGB, die beide in ähn-                    verlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und
licher Weise die Berücksichtigung nicht-finanzieller                   die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den
                                                                       tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ver-
Indikatoren im Lagebericht fordern. Die Vorschrift gilt
                                                                       mittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassen-
für Geschäftsjahre, die am 1.1.2005 oder später be-                    de, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstä-
ginnen, und wird sich somit erstmals in den 2006                       tigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs
erscheinenden Geschäftsberichten niederschlagen.                       und der Lage des Konzerns zu enthalten. In die Analy-
Betroffen sind große Kapitalgesellschaften im Sinne                    se sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten
des §267 HGB, also Aktiengesellschaften, Komman-                       finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und
ditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit                    unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss aus-
beschränkter Haftung, die                                              gewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Satz 3
                                                                       gilt entsprechend für nicht-finanzielle Leistungsindika-
      •     entweder zwei der drei folgenden Merkmale                  toren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeit-
            aufweisen:                                                 nehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des
                                                                       Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.
               1. eine Bilanzsumme von mehr als                        Ferner ist im Konzernlagebericht die voraussichtliche
               16.060.000 Euro nach Abzug eines auf                    Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risi-
               der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags                ken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende
               (§ 268 Abs. 3),                                         Annahmen sind anzugeben.
               2. Umsatzerlöse von mehr als
               32.120.000 Euro in den zwölf Monaten                    Damit wurden in Deutschland die Vorgaben der euro-
               vor dem Abschlussstichtag,                              päischen Änderungsrichtlinie dem Sinn nach über-
                                                                       nommen.
               3. mehr als zweihundertfünfzig Arbeit-
               nehmer im Jahresdurchschnitt.                           Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Commit-
                                                                       tee, zuständig für die Konkretisierung von Anfor-
      •     oder einen organisierten Markt im Sinne des
                                                                       derungen an die Rechnungslegung und Finanzbericht-
            § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes
                                                                       erstattung, hat diese Vorschrift im Deutschen Rech-
                                                                       nungslegungsstandards 20 (DRS 2004) erstmals in-
                                                                       terpretiert.
  tung und Offenlegung verabschiedet. (Europäische Kommission
  2001) „Diese Empfehlung [...] erläutert, wie sich Qualität, Trans-   Es zeigt sich, dass das Deutsche Rechnungslegungs
  parenz und Vergleichbarkeit der Umweltdaten in den Jahresab-         Standards Committee zum einen den Lagebericht auf
  schlüssen und Lageberichten verbessern lassen.“ (Europäische
                                                                       diejenigen nicht-finanziellen Indikatoren beschränkt
  Union 2005). Die Empfehlung gibt sehr detaillierte Anregungen
                                                                       sieht, die wesentlichen ökonomischen Einfluss haben,
  sowohl zu Umweltverbindlichkeiten / Aufwendungen / Rückstel-
  lungen als auch zur Darstellung von Umweltaspekten, womit u.a.
                                                                       zum anderen geht die Liste der Beispiele (die zusätz-
  Umweltstrategien und -programme, Maßnahmen, Ziele und Erfol-         lich zu den im HGB genannten Umwelt- und Arbeit-
  ge gemeint sind. Empfohlen wird die Verwendung von Ökoeffi-          nehmerbelangen nur die „Entwicklung des Kunden-
  zienzindikatoren in der Darstellung. Die Inhalte der Empfehlung      stamms“ aufführt) in der Anlage nur im Bereich der
  finden sich weder in der Änderungsrichtlinie noch in den ange-
  sprochenen Anpassungen des HGB wieder.

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Lagebericht zur Lageberichterstattung

Arbeitnehmerbelange in die Tiefe. Umwelt- oder andere      2005:1234) wurden. Tatsächlich ist dieser IDW Rech-
Nachhaltigkeitsthemen werden nicht vertieft.               nungslegungshinweis etwas detaillierter als der DRSC
                                                           Standard.
E-DRS 20                                                   Zunächst wird wiederholt, dass nicht-finanzielle Leis-
31. Diese Informationen beschränken sich nicht auf         tungsindikatoren einbezogen werden müssen, wenn
finanzielle Leistungsindikatoren. Auch nicht-finanzielle   Sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der
Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Konzernla-       Lage von Bedeutung sind. Weiterhin wird eine Be-
geberichts, sofern diese Faktoren einen wesentlichen       schränkung der freiwilligen über diese Pflicht hinaus-
Einfluss auf den Geschäftsverlauf oder die wirtschaft-     gehenden Berichterstattung im Lagebericht definiert:
liche Lage genommen haben oder die Unternehmens-           „Eine freiwillige weitergehende Berichterstattung über
leitung von diesen einen wesentlichen Einfluss auf die     sonstige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ist nur
voraussichtliche Entwicklung des Konzerns erwartet.        zulässig, sofern sie den Informationsgehalt des Lage-
32. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sind bei-       berichts erhöht. Eine weitergehende Berichterstattung
spielsweise die Entwicklung des Kundenstammes und          kommt daher nicht in Betracht, wenn hierdurch die
Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelan-          Klarheit und Übersichtlichkeit der Analyse und damit
ge.                                                        der Konzentration auf das Wesentliche beeinträchtigt
                                                           würde.“ (a.a.O.:1235) Damit gibt es einen Spielraum
Anlage: Empfehlungen für die Lageberichterstattung         für die freiwillige Berichterstattung im Lagebericht,
                                                           aber der Umfang ist begrenzt. Unternehmen, die dar-
Zur Vermögenslage, Immaterielle Werte des Konzerns
                                                           über hinaus im Geschäftsbericht über ihre Nach-
(Tz. 80 ff.)
                                                           haltigkeitsleistungen informieren wollen, müssen dies
122. Insbesondere sollten Änderungen des Humanka-          dann außerhalb des Lageberichts tun oder im Nach-
pitals, der Kundenbeziehungen sowie der Organisati-        haltigkeitsbericht bzw. in anderen Publikationen.
ons- und Verfahrensvorteile erläutert werden, wenn sie
wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage      Da der IDW Rechnungslegungshinweis mehr Indikato-
haben können.                                              ren aufzählt, als der DRSC, scheint hier ein etwas brei-
                                                           teres Verständnis zu bestehen über das, was für den
123. Es wird empfohlen, beim Humankapital Angaben
zu Fluktuation, Mitarbeiterqualifikation, Weiterbil-       Lagebericht von Bedeutung sein kann.
dungsaufwendungen pro Mitarbeiter, Entlohnungssys-
temen und Vergütungsregelungen sowie wesentlichen
Änderungen der tariflichen und betrieblichen Verein-       Geeignete Angaben bezogen auf die Belange von Ar-
barungen zu machen. Die Kundenbeziehungen kön-             beitnehmern könnten z.B. sein:
nen z. B. anhand der Kundenzufriedenheit, der Kun-
                                                           •   Fluktuation
denbindungsdauer, der Anteilsquoten wesentlicher
Produkte im Markt oder der Wertschöpfung pro Kunde         •   Betriebszugehörigkeit
beschrieben werden. Organisations- und Verfahrens-
vorteile können z. B. anhand der Durchlaufzeit der         •   Vergütungsstrukturen
Auftragsabwicklung und Angaben zur Produktqualität,        •   Ausbildungsstrukturen
wie Rückweisquoten pro Produkt und Gewährleis-
tungsaufwendungen, beschrieben werden                      •   Fortbildungsmaßnahmen
                                                           •   Interne Förderungsmaßnahmen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer, dessen Hauptauf-
gaben die Interessenvertretung und die Fortbildung         Geeignete Angaben bezogen auf Umweltaspekte könn-
der Mitglieder sowie die Förderung der Tätigkeitsberei-    ten bspw. sein:
che der Wirtschaftsprüfer sind, hat sich im Rahmen         •   Emissionswerte
seiner Facharbeit mit den betreffenden HGB-
Neuregelungen befasst. In einem Rechnungslegungs-          •   Energieverbrauch
hinweis werden Einzelfragen behandelt „soweit diese        •   Durchführung eines Umwelt-Audit.
nicht in den Regelungen des DRSC aufgegriffen“ (IDW

                                                                                                              5
Lagebericht zur Lageberichterstattung

Weitere Angaben könnten sich je nach Einzelfall z.B.              EU AMD.5 Die neue Regelung sieht nun vor, dass alle
beziehen auf:                                                     Großunternehmen umwelt- und mitarbeiterbezogene
•    Kundenkreis und dessen Zusammensetzung                       Schlüsselindikatoren ausweisen müssen, soweit dies
                                                                  zum Verständnis für Geschäftsentwicklung und den -
•    Kundenzufriedenheit                                          erfolg erforderlich und sinnvoll ist. Für börsennotierte
•    Lieferantenbeziehungen                                       Unternehmen gilt, dass sie unter den gleichen Voraus-
                                                                  setzungen (Notwendigkeit zum Verständnis von Ge-
•    Patentanmeldungen
                                                                  schäftsentwicklung und –erfolg) über Umwelt- und
•    Produktqualität. (IDW 2005:1235)                             soziale Aspekte, einschließlich der Auswirkungen der
                                                                  Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt und einschließ-
                                                                  lich der entsprechenden Unternehmenspolitiken, be-
Der IDW macht in seinem Rechnungslegungshinweis                   richten müssen.
deutlich, dass es bei Indikatoren nicht zwingend um
messbare Größen geht, sondern vielmehr um für die
wirtschaftliche Lage relevante Einflussfaktoren.                  423 Contents of directors’ report: business review
Hervorgehoben sei die Aufforderung, dass die Angaben              (1) Unless the company is subject to the small compa-
Vergleiche mit anderen Unternehmen der Branche                    nies’ regime, the directors’ report must contain a busi-
ermöglichen sollen! Hierzu wäre allerdings erforderlich,          ness review.
anerkannte Branchenindikatoren zu definieren.
                                                                  …
Schließlich soll der Bezug zur Darstellung der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage gewahrt werden. Ob                 (3) The business review must contain—
damit eine explizite Darstellung dieses Bezugs gemeint            (a) a fair review of the company’s business, and
ist oder es dem Leser anheim gestellt wird, als offen-
                                                                  (b) a description of the principal risks and uncertain-
sichtlich anzunehmende Bezüge selber zu erkennen,
                                                                  ties facing the company.
geht soweit erkennbar aus dieser Anforderung nicht
hervor.                                                           …
In der Praxis dürfte in erster Linie die Neuigkeit des            (5) In the case of a quoted company the business
Themas und die Ferne vieler Finanzverantwortlicher                review must, to the extent necessary for an under-
von sozialen und umweltbezogenen Fragestellungen                  standing of the development, performance or position
(Clausen und Loew 2005) zu einem zunächst sehr                    of the company’s business, include—
begrenztem Spektrum an Indikatoren führen, die in
                                                                  (a) the main trends and factors likely to affect the
den Lagebericht aufgenommen werden.
                                                                  future development, performance and position of the
                                                                  company’s business; and
2.3 Company Bill im Vereinigten Königreich
                                                                  (b) information about—
Nach einem ersten missglückten Umsetzungsversuch
(OFR)4 wird die EU Accounts Modernisation Directive               (i) environmental matters (including the impact of the
(EU AMD) im Vereinigten Königreich nun durch die                  company’s business on the environment),
Company Bill umgesetzt. Die Company Bill wurde am                 (ii) the company’s employees, and
8. November 2006 vom britischen Parlament be-
schlossen. Die neue Regelung orientiert sich stärker              (iii) social and community issues,
als die gescheiterte erste Umsetzungsregelung an der

4 Die OFR (operating and financial review) trat im März 2005 in   5 Dies schon deshalb, weil als einer der Gründe für die Aufhebung
  Kraft, wurde dann jedoch aus verschiedenen Gründen mit Wir-       der OFR die Verknüpfung der Umsetzung der EU-Richtlinie mit zu-
  kung vom 12. Januar 2006 wieder aufgehoben.                       sätzlichen Pflichten für die britische Industrie („gold-plating“) war.

    6
Lagebericht zur Lageberichterstattung

including information about any policies of the com-           6. Metal emissions to air
pany in relation to those matters and the effectiveness
                                                               Emissions to water
of those policies.
                                                               7. Nutrients and Organic Pollutants
If the review does not contain information of each kind
mentioned in paragraph (b)(i), (ii) and (iii), it must state   8. Metal emissions to water
which of those kinds of information it does not contain.
                                                               Emissions to land
(6) The review must, to the extent necessary for an
                                                               9. Pesticides and Fertilisers
understanding of the development, performance or
position of the company’s business, include—                   10. Metal emissions to land
(a) analysis using financial key performance indica-           11. Acids and Organic Pollutants
tors, and
                                                               12. Waste (Landfill, Incinerated and Recycled)
(b) where appropriate, analysis using other key per-
                                                               13. Radioactive Waste
formance indicators, including information relating to
environmental matters and employee matters.                    Resource use
“Key performance indicators” means factors by refer-           14. Water Use and Abstraction
ence to which the development, performance or posi-            15. Natural Gas
tion of the company’s business can be measured ef-
fectively.                                                     16. Oil

(7) Where a company qualifies as medium-sized in               17. Metals
relation to a financial year (see sections 473 to 475),        18. Coal
the directors’ report for the year need not comply with
the requirements of subsection (6) so far as they re-          19. Minerals
late to non-financial information.                             20. Aggregates
                                                               21. Forestry
Um die Umsetzung der Regelung zu erleichtern, hat              22. Agriculture
das britische Umweltministerium eine Empfehlungslis-
te von 22 umweltbezogenen Schlüsselindikatoren                 Every business should also consider reporting on how
herausgegeben. Nach Einschätzung des Ministeriums              it influences the environmental performance of its
werden für 80 % der Unternehmen nur 5 oder weniger             supply chain and products [...]:
dieser Schlüsselindikatoren einschlägig sein (DEFRA            • Supply chains
2006).
                                                               • Products

The KPIs                                                       Quelle:
                                                               http://www.defra.gov.uk/environment/business/envr
There are 22 Key Performance Indicators considered             p/envkpi-guidelines.pdf
to be significant to UK businesses. [...]
Emissions to air
                                                               Zurzeit berichten 140 der 250 größten britischen Un-
1. Greenhouse Gases                                            ternehmen über die Umweltauswirkungen ihrer Ge-
2. Acid Rain, Eutrophication and Smog Precursors               schäftsaktivitäten (DEFRA 2006). Ob und inwieweit die
                                                               Neuregelungen dazu führen werden, dass künftig tat-
3. Dust and Particles                                          sächlich mehr Unternehmen berichten und die Qualität
4. Ozone Depleting Substances                                  der Berichterstattung steigen wird, ist kaum absehbar.
                                                               Die Aufhebung der ersten Rechtsumsetzung Ende
5. Volatile Organic Compounds                                  2005 führte in 2006 zu einer sehr unübersichtlichen

                                                                                                                7
Lagebericht zur Lageberichterstattung

Lage. Teils berichteten Unternehmen entsprechend                       schen Fragestellungen und von Umweltschutzaktivitä-
der OFR, teils berichteten sie gar nicht in der (falschen)             ten verlangt. Es handelt sich um den Artikel 116 der
Annahme, es gäbe keine Berichterstattungspflichten                     „Nouvelles régulations économiques (NRE)“. Das Ge-
mehr, teils wurde nur Teile der OFR erstellt. Von daher                setz ist 2002 in Kraft getreten und betrifft etwa 700
ist aus den bisherigen Unternehmensreaktionen auf                      Unternehmen. Ziel des Gesetzes war zum einen, allen
die Berichtspflichten nach der EU AMD nicht ablesbar,                  Anspruchgruppen transparente Informationen zur
wie ernst die britischen Unternehmen in Zukunft die                    Umwelt- und Sozialleistung der Unternehmen zur Ver-
Berichtserstattungspflichten nehmen werden.                            fügung zu stellen, zum zweiten sollte eine Vergleich-
                                                                       barkeit der Leistungen der einzelnen Unternehmen
Ein gewisses Indiz für eine etwas umfassendere Um-
                                                                       durch die Festlegung eines einheitlichen Indikatoren-
setzung der Berichterstattungspflichten nach der
                                                                       rahmens ermöglicht werden und zum dritten sollten
Company Bill sind die sehr umfassenden und langjäh-
                                                                       die französischen Unternehmen dazu angehalten wer-
rigen Bemühungen im Vereinigten Königreich, Stan-
                                                                       den, Nachhaltigkeit als einen wichtigen mittelfristigen
dards und Leitlinien für die nicht-finanzielle Berichter-
                                                                       Wettbewerbsfaktor wahrzunehmen.
stattung zu entwickeln. Diese Bemühungen, die von
der Wirtschaft in Teilen zumindest auch deutlich un-                   Article 116
terstützt wurden, mündeten in verschiedene Vorgaben
                                                                       I. - Après l'article L. 225-102 du code de commerce, il
für die OFR, die auch künftig als Orientierung für die
                                                                       est inséré un article L. 225-102-1 ainsi rédigé :
Berichterstattung nach der Company Bill dienen wer-
den. Hervorzuheben sind dabei insbesondere das                         « Art. L. 225-102-1. - Le rapport visé à l'article L. 225-
Reporting Statement of best practice des Accounting                    102 rend compte de la rémunération totale et des
Standards Board6 und der Accounting for People re-                     avantages de toute nature versés, durant l'exercice, à
port (www.accountingforpeople.gov.uk) erstellt von                     chaque mandataire social. ….
einer unabhängigen Arbeitsgruppe im Auftrag Secreta-                   « Il comprend également des informations, dont la liste
ry of State for Trade and Industry im Jahr 2003. Insbe-                est fixée par décret en Conseil d'Etat, sur la manière
sondere das erste der beiden genanten Dokumente                        dont la société prend en compte les conséquences
enthält im Umsetzungsleitfaden zum Reporting State-                    sociales et environnementales de son activité. Le pré-
ment verschiedene Angaben zur Einbeziehung von                         sent alinéa ne s'applique pas aux sociétés dont les
Umweltaspekten, beschränkt sich aber im Wesentli-                      titres ne sont pas admis aux négociations sur un mar-
chen aber auch auf Schlüsselindikatoren. Eine Diskus-                  ché réglementé. » (Er enthält weiterhin Informationen
sion der Umweltpolitik des Unternehmens oder der                       über die Art und Weise, wie die Aktiengesellschaft die
spezifischen Umweltrisiken und -chancen aus der Ge-                    sozialen und ökologischen Konsequenzen ihrer Aktivi-
schäfttätigkeit wird hier kaum angesprochen.                           täten berücksichtigt. Für diese Informationen gibt es
                                                                       eine definierte Liste des Staatsrats. Die vorliegende
                                                                       Änderung betrifft nicht Aktiengesellschaften, deren
2.4 Offenlegungspflicht in Französischen                               Anteile nicht zum Handel zugelassen sind.)
    Geschäftsberichten                                                 Quelle:
                                                                       www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numj
Im Jahr 2001 wurde eine Änderung im französischen
                                                                       o=ECOX0000021L, Übersetzung durch die Verfasser
Handelsrecht vorgenommen, die in den Geschäfts-
berichten von börsennotierten Unternehmen eine Dar-
stellung von Aspekten der Arbeitsqualität, sozialpoliti-

6 (http://www.frc.org.uk/asb/press/ pub1029.html)

  Das Accounting Standards Board ist eine Einheit des Financial
  Reporting Council (FRC). Letzteres ist eine unabhängige halbstaat-
  liche Regulierungsbehörde. Dem Reporting Statement of best
  practice kommt daher schon besonderes Gewicht zu.

    8
Lagebericht zur Lageberichterstattung

                                                             8° Les oeuvres sociales (Soziale Leistungen);
Das Dekret n°2002-221 vom 20. Februar 2002 präzi-
siert die Verpflichtung. In den Artikeln 1 und 2 seiner      9° L'importance de la sous-traitance (Bedeutung der
insgesamt nur 3 Artikel steht die im europäischen            Zulieferer).
Gesetzeswerk wohl einmalige Konkretisierung der
                                                             Le rapport expose la manière dont la société prend en
sozialen und umweltbezogenen Themen für Ge-
                                                             compte l'impact territorial de ses activités en matière
schäftsberichte.
                                                             d'emploi et de développement régional (regionale
Article 1                                                    Bedeutung des Unternehmens für Beschäftigung und
                                                             Entwicklung).
Dans le décret du 23 mars 1967 susvisé, il est rétabli,
après l'article 148-1, un article 148-2 ainsi rédigé :       Il décrit, le cas échéant, les relations entretenues par
                                                             la société avec les associations d'insertion, les établis-
« Art. 148-2. - Figurent en application du quatrième
                                                             sements d'enseignement, les associations de défense
alinéa de l'article L. 225-102-1 du code de commerce,
                                                             de l'environnement, les associations de consomma-
dans le rapport du conseil d'administration ou du di-
                                                             teurs et les populations riveraines (Falls Zutreffend :
rectoire, les informations sociales suivantes :
                                                             Beziehungen zu Bildungsstätten, Umwelt- Verbrau-
1° a) L'effectif total, les embauches en distinguant les     cherschutz- Nachbarschaftsorganisationen).
contrats à durée déterminée et les contrats à durée
                                                             Il indique l'importance de la sous-traitance et la ma-
indéterminée et en analysant les difficultés éventuel-
                                                             nière dont la société promeut auprès dé ses sous-
les de recrutement, les licenciements et leurs motifs,
                                                             traitants et s'assure du respect par ses filiales des
les heures supplémentaires, la main-d'oeuvre exté-
                                                             dispositions des conventions fondamentales de l'Or-
rieure à la société (Anzahl Beschäftigter, befristet und
                                                             ganisation internationale du travail (Art und Weise wie
unbefristet, Überstunden) ;
                                                             sicher gestellt wird, dass bei den Standorten der Zulie-
b) Le cas échéant, les informations relatives aux plans      ferer die Kernarbeitsnormen der ILO eingehalten wer-
de réduction des effectifs et de sauvegarde de l'em-         den.).
ploi, aux efforts de reclassement, aux réembauches et
                                                             Il indique en outre la manière dont les filiales étrangè-
aux mesures d'accompagnement (Falls zutreffend:
                                                             res de l'entreprise prennent en compte l'impact de
Pläne zum Stellenabbau, zur Sicherung von Arbeits-
                                                             leurs activités sur le développement régional et les
plätzen, Wiedereingliederungsmaßnahmen und Be-
                                                             populations locales (Art und Weise wie Standorte im
gleitmaßnahmen) );
                                                             Ausland ihre Auswirkungen auf die lokale Entwicklung
2° L'organisation du temps de travail, la durée de           und Bevölkerung berücksichtigen).
celui-ci pour les salariés à temps plein et les salariés à
temps partiel, l'absentéisme et ses motifs (Arbeits-
zeitmodelle, Fehlzeiten und Ursachen);                       Article 2
3° Les rémunérations et leur évolution, les charges          Dans le même décret, il est inséré, après l'article 148-
sociales, l'application des dispositions du titre IV du      2, un article 148-3 ainsi rédigé :
livre IV du code du travail, l'égalité professionnelle
                                                             « Art. 148-3. - Figurent dans les mêmes conditions,
entre les femmes et les hommes (Entlohnung samt
                                                             dans le rapport du conseil d'administration ou du di-
Entwicklung, Sozialleistungen, Gleichstellung) ;
                                                             rectoire, les informations suivantes relatives aux
4° Les relations professionnelles et le bilan des ac-        conséquences de l'activité de la société sur l'environ-
cords collectifs (Kollektivvereinbarungen);                  nement, données en fonction de la nature de cette
                                                             activité et de ses effets (Weiterhin soll der Bericht des
5° Les conditions d'hygiène et de sécurité (Arbeitssi-
                                                             Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers folgende
cherheit und Gesundheitsschutz);
                                                             Informationen zu den Umweltauswirkungen der [Ak-
6° La formation (Aus- und Weiterbildung);                    tien]gesellschaft enthalten):
7° L'emploi et l'insertion des travailleurs handicapés
(Beschäftigung von Schwerbehinderten);

                                                                                                                  9
Lagebericht zur Lageberichterstattung

1° La consommation de ressources en eau, matières                réparation de dommages causés à celui-ci (Geldstra-
premières et énergie avec, le cas échéant, les mesu-             fen, Entschädigungen) ;
res prises pour améliorer l'efficacité énergétique et le
                                                                 9° Tous les éléments sur les objectifs que la société
recours aux énergies renouvelables, les conditions
                                                                 assigne à ses filiales à l'étranger sur les points 1° à
d'utilisation des sols, les rejets dans l'air, l'eau et le sol
                                                                 6° ci-dessus (Angaben zu den Punkten 1-6 sollen
affectant gravement l'environnement et dont la liste
                                                                 auch für ausländische Standorte gemacht werden.).
sera déterminée par arrêté des ministres chargés de
l'environnement et de l'industrie, les nuisances sono-           Quelle:
res ou olfactives et les déchets (Wasser- und Energie-           www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numj
verbräuche; Sparmaßnahmen, Bodennutzung, Emis-                   o=JUSC0220073D,
sionen in die Luft und in das Wasser, …) ;                       Übersetzungen durch die Verfasser
2° Les mesures prises pour limiter les atteintes à
l'équilibre biologique, aux milieux naturels, aux espè-
                                                                 Durch das Änderungsgesetz wurden die im Handels-
ces animales et végétales protégées (Maßnahmen zur
                                                                 recht verankerten Informationspflichten in Geschäfts-
Begrenzung negativer Einflüsse auf biologische
                                                                 berichten angepasst. Seit dem Jahr 2003 müssen die
Gleichgewichte, geschützte Tierarten);
                                                                 Unternehmen klar definierte Angaben zu ihrer Mitar-
3° Les démarches d'évaluation ou de certification                beiterpolitik machen. Dazu gehören z.B. Informationen
entreprises en matière d'environnement (Vorgehens-               zu Arbeitszeiten, Überstunden, Krankheitszeiten oder
weise der Überprüfung oder Zertifizierung in Bezug auf           Entlassungen. Weiterhin sollen Unternehmen über ihre
Umwelt);                                                         Rolle für die regionale Entwicklung und die Beschäfti-
                                                                 gung berichten. Schließlich soll der Geschäftsbericht
4° Les mesures prises, le cas échéant, pour assurer la
                                                                 Angaben zu den Zielen, Aktivitäten und Leistungen im
conformité de l'activité de la société aux dispositions
                                                                 Umwelt- und Gesundheitsschutz enthalten. Hier sind
législatives et réglementaires applicables en cette
                                                                 u.a. Angaben zu den Rohstoffverbräuchen und Emissi-
matière (Falls zutreffend : Maßnahmen zur Sicherstel-
                                                                 onen, zum Umweltmanagementsystem, etwaigen Au-
lung der Gesetzeskonformität);
                                                                 dits, Umweltmaßnahmen und Umweltzielen gefragt.
5° Les dépenses engagées pour prévenir les consé-
                                                                 Goudard und Itier (2005) haben seit 2003 jährlich die
quences de l'activité de la société sur l'environnement
                                                                 Anwendung dieser Vorschrift durch die französischen
(Umweltaufwendungen) ;
                                                                 Großkonzerne untersucht, wobei sie sich auf soziale
6° L'existence au sein de la société de services inter-          Indikatoren beschränkt haben. Sie zeigen auf, dass
nes de gestion de l'environnement, la formation et               viele Konzerne nach und nach ihre Informationssyste-
l'information des salariés sur celui-ci, les moyens              me an die neuen Anforderungen angepasst haben und
consacrés à la réduction des risques pour l'environ-             dass sich die Berichterstattung über die Jahre hinweg
nement ainsi que l'organisation mise en place pour               deutlich verbessert hat. Dabei erreichen die betrachte-
faire face aux accidents de pollution ayant des consé-           ten Unternehmen schon zu einem recht hohen Anteil
quences au-delà des établissements de la société                 die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen.
(Existenz interner Umweltserviceeinrichtungen) ;                 Den qualitativen Anforderungen einer guten Berichter-
                                                                 stattung wird nach ihrer Ansicht die Mehrheit der in
7° Le montant des provisions et garanties pour ris-
                                                                 2005 untersuchten Berichten allerdings noch nicht
ques en matière d'environnement, sauf si cette infor-
                                                                 gerecht. Die untersuchten Berichte der Konzerne aus
mation est de nature à causer un préjudice sérieux à
                                                                 2005 werden wie folgt eingestuft:
la société dans un litige en cours (Summe der Rück-
stellungen und Sicherheitsleitungen für Umweltrisi-
ken) ;
8° Le montant des indemnités versées au cours de
l'exercice en exécution d'une décision judiciaire en
matière d'environnement et les actions menées en

   10
Lagebericht zur Lageberichterstattung

Abbildung: Positionierung der Konzerne in der Bewertung von Goudard und Itier 2005

                                                                                                           Casino
 100%                                        Societe GeneraleVivendi Universal            Saint Gobain              Peugeot Veolia
                                              LVMH                 Accor Michelin                        Vinci
                                        BNP Paribas
 90%                                                   Air Liquide Total Suez              Lafarge
                                                                      AGF                           PPR
                                                  Essilor France Telekom Alcatel                                 TF1
                                      Credit Agricole                                         Danone
 80%
                                                                  AXA                     Sanofi Aventis
                                                     Renault            Carrefour
                                              Lagardere
 70%
                                                                      Schneider Electronic

 60%

                             Bouygues
 50%                             CAP Gemini          L´Oreal

 40%                                   Thomson

 30%                   Publicis
                             Thales
 20%

 10%

 0%

          0%      5%      10%     15%        20%      25%      30%      35%         40%      45%      50%         55%     60%        65%

Quelle: Goudard und Itier 20057
                                                                           -notierten Unternehmen einbezogen. Dabei ergab sich,
Zu berücksichtigen ist bei den Aussagen von Goudard                        dass je kleiner das Unternehmen ist, desto schlechter
und Itier, dass diese nur einen relativ kleinen Teil                       ist in der Tendenz auch die Qualität der Information,
(2005: 80 Unternehmen von etwa 700) und in der
                                                                                •         desto weniger wird von Indikatoren Gebrauch
Hauptsache die allergrößten für ihre Analysen betrach-
                                                                                          gemacht und
tet haben. Weitet man den Kreis der Betrachtung aus,
dann sieht das Bild nicht mehr ganz so günstig aus. In                          •         desto geringer die Zahl der angesprochenen
der im Auftrag der französischen Regierung erstellten,                                    Themen.
umfassendsten Untersuchung zur Umsetzung des
                                                                           Bezogen auf die untersuchten 250 Unternehmen galt
Artikel 116 der NRE kamen Entreprises pour
                                                                           allerdings auch, dass mit wenigen Ausnahmen alle
l’Environnement, Orée und ORSE, im Jahr 2004 zu
                                                                           sich in der Berichterstattung auf den Artikel 116 bezo-
dem Schluss, dass die (Nicht-)Einhaltung der Regelung
                                                                           gen und zumindest einige Angaben zu Umwelt- und
in klarer Relation zur Unternehmensgröße steht. In die
                                                                           Sozialleistungen machten. Entsprechend kommt die
Untersuchung wurden die 250 größten börsen
                                                                           Untersuchung auch zu dem Ergebnis, das die Be-
                                                                           richtspflicht seitens der Wirtschaft im Wesentlichen
                                                                           akzeptiert ist. Kritisch wird aber auch hinzugefügt,
                                                                           dass eine Hauptzielgruppe durch die Berichterstattung
                                                                           bislang nicht erreicht werden konnte: die Investoren.
                                                                           Investoren aus dem konventionellen Anlagebereich
                                                                           schenken Umfrageergebnissen zufolge den Umwelt-
                                                                           und Sozialangaben wenig Beachtung.
7 „Rien à cirer“ bedeutet in etwa „piepegal“. Diese Unternehmen
  ignorieren die gesetzlichen Vorgaben, deren Nichteinhaltung bis-
  lang nicht sanktioniert wird.

                                                                                                                                           11
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