Lagebericht zur Lageberichterstattung - Umweltbundesamt
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Impressum Herausgeber: Umweltbundesamt (UBA) Postfach 1406 06844 Dessau E-Mail: info@umweltbundesamt.de www.umweltbundesamt.de Projektbetreuung: Reinhard Peglau Umweltbundesamt (UBA) Peter Franz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Autoren: Dr. Jens Clausen BorderstepInstitut für Innovation und Nachhaltigkeit gGmbH Thomas Loew Institute 4 Sustainability Walter Kahlenborn Adelphi Consult Stand: Dezember 2006 Fotos: PHOTOCASE (www.photocase.de) 1. Auflage: 300 Stück
Liebe Leserinnen, liebe Leser, in den letzten Jahren haben mehrere große Bilanz- skandale bei großen Unternehmen zu einer tief grei- fenden Vertrauenskrise der Investoren und Analysten in die Geschäftspraxis börsennotierter Großunterneh- men geführt. Mittlerweile besteht ein breiter gesell- schaftlicher und politischer Konsens, dass börsenno- tierte Unternehmen die Rolle der Eigentümer, also der Aktionäre, stärken müssen, um zukünftige Skandale zu verhindern. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung im April 2004 ein Bilanzreformgesetz auf den Weg ge- bracht, das mit einer erhöhten Transparenz und Selbstkontrolle der Geschäftsberichterstattung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anle- gerschutzes beitragen soll. Das Bilanzreformgesetz ist Teil eines europaweiten Prozesses, den die „EU Ac- counts Modernisation Directive“ anstieß, welche die Koordinierung einzelstaatlicher Regulierungen inner- halb der EU vorsieht. Im Rahmen des Bilanzreformgesetzes erhält die Be- richterstattung über soziale und ökologische Aspekte eine besondere Aufmerksamkeit. Die Änderung der Paragraphen 289 Abs. 1 und 315a des Handels- gesetzbuches verpflichtet große Kapitalgesellschaften spiele identifizieren. Hierfür untersuchten und bewer- seit dem Geschäftsjahr 2005 dazu, so genannte nicht- teten die Autoren 73 Geschäftsberichte aus Deutsch- finanzielle Leistungsindikatoren in die Lageberichter- land, Großbritannien, Frankreich und Skandinavien stattung einzubeziehen, sofern diese relevant für den hinsichtlich der Behandlung nichtfinanzieller Indikato- Unternehmenserfolg sind. Die Gesetzesänderung ist ren. erstmals für die im Jahr 2006 erscheinenden Ge- Die Untersuchung zeigt, dass deutsche Unternehmen schäftsberichte anzuwenden. Allerdings besteht bei bereits vor dem Inkrafttreten des Bilanzreformgesetzes den betroffenen Unternehmen und den Wirtschafts- in den Berichtsjahren 2004 und 2005 durchweg nicht- prüfern nach wie vor Unsicherheit hinsichtlich der ge- finanzielle Indikatoren in ihren Lageberichten anspra- nauen Umsetzung der neuen Anforderungen. chen. Am häufigsten nahmen sie dabei Bezug auf das Mit dieser Studie legen das Bundesumweltministerium Thema „Mitarbeiter“. Erst danach folgen mit Abstand und das Umweltbundesamt eine wissenschaftlich fun- Themen wie betrieblicher Umweltschutz und Umwelt- dierte Empfehlung für die Implementierung der neuen management. Interessant ist der Vergleich mit einer Regelungen vor, die den betroffenen Gruppen konkre- Auswertung der CSR-Berichterstattung in Presse und te Orientierungsmöglichkeiten bietet. Fernsehen. Legen Unternehmen in ihren Lageberich- ten besonderen Wert auf Themen der Produktion, so Ein Großteil der börsennotierten Unternehmen berück- besteht das journalistische Interesse vor allem an sichtigt bereits soziale und ökologische Aspekte in den produkt- und marktbezogenen Themen. Damit stellt Geschäftsberichten. Dies geschieht jedoch oft in einer sich die Frage, ob die Unternehmen das Informations- uneinheitlichen Art und unterschiedlichen Tiefe. Vor interesse ihrer Zielgruppen – und hier vor allem der diesem Hintergrund will die vorliegende Studie den Analysten – vollständig befriedigen. Stand der Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen in Geschäftsberichten darstellen und best-practice-Bei-
Die vorliegende Studie ist wegweisend, da sie - über die Defizitanalyse hinaus - den Unternehmen konkrete Anhaltspunkte für nichtfinanzielle Indikatoren liefert, die für die Analysten- und Investorenkreise von beson- derem Interesse sind. Nähmen Unternehmen dieses Informationsinteresse ernst und richteten ihre Bericht- erstattung danach aus, würden sich die spezifischen Stärken des Unternehmens besser herausstellen las- sen, was zu einer positiven Differenzierung gegenüber den Wettbewerbern führte. Unternehmen sollten sich durch die Ergebnisse der Studie ermutigt fühlen, sich auf den Weg zu begeben, fundiert und unternehmens- spezifisch über soziale und ökologische Aspekte ihres Handelns zu informieren und aussagefähige Indikato- ren entwickeln. Prof. Dr. Andreas Troge Präsident des Umweltbundesamtes
Lagebericht zur Lageberichterstattung Traditionell ist die Finanzberichterstattung auf die können sinnvoll modelliert werden und somit in das Performance von Unternehmen ausgerichtet. Es geht Investitionsmodell einfließen. Die Qualität der Bericht- um die Leistung von Unternehmen, Gewinne zu erwirt- erstattung von nicht-finanziellen Aspekten steht und schaften und dem Kapitalgeber Renditen auf das ein- fällt mit Indikatoren, Messgrößen, Kennzahlen, die von gesetzte Kapital zu erwirtschaften. Rechnungslegung Kapitalgebern als bedeutsam und aussagekräftig an- strukturiert die Leistung für die Darstellung und Inter- gesehen werden! pretation durch Kapitalgeber. Gerne übersehen wird allerdings, dass es sich in aller Das vorliegende Werk leistet einen wichtigen Beitrag Regel bei den Berichten zur Performance von Unter- zur Diskussion, welche nicht-finanziellen Indikatoren nehmen fast ausschließlich um vergangene Leistun- sinnvoll berichtet werden können in einem Instrument gen handelt. Trivial aber dennoch wahr ist die Tatsa- – dem Lagebericht – den der Gesetzgeber kapital- che, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Veröf- marktorientierten Unternehmen verpflichtend mit auf fentlichung von Geschäftsberichten bereits in einer den Weg gegeben hat. neuen Periode steht und über aktuellere Markt- und Geschäftserfahrungen verfügt, als die, über die es berichtet. Regulierung ist ein wesentlicher Treiber für die Weiter- Viel mehr noch als Rechenschaft über vergangene entwicklung von Vorschriften für Berichterstattung. Aus Perioden interessiert Investoren, Kreditgeber, Finanz- der Perspektive der DVFA kommt die Orientierung an analysten, mit welchen zukünftigen Cashflows das den Bedürfnissen und der Arbeitsweise der Fremd- und Unternehmen rechnet, welche Einflussfaktoren auf Eigenkapitalgeber – der Frage: welche Informationen diese Cahsflows einwirken und welche Risiken, Ent- werden als aussagekräftig angesehen, in welchem wicklungen, Einflüsse die unternehmerische Zukunfts- Format und welche Frequenz? – in den Debatten der planung zu plausibilisieren vermögen. Rechnungslegung, in den Vorschriften zur Berichtser- stattung und der Kapitalmarktregulierung nicht immer Hier kommen die nichtfinanziellen Sachverhalte ins ausreichend zum tragen. Spiel, die dazu beitragen, Fremd- und Eigenkapitalge- ber in die Situation zu versetzen, dem Management „über die Schulter zu schauen“ und sich ein Bild von Wesentlich scheint mir zu sein, dass Unternehmen der Glaubwürdigkeit der Zukunftsplanung zu verschaf- verstehen, welche Chancen sich aus der Berichterstat- fen. Unternehmen, die ihren Kapitalgebern Informatio- tung von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erge- nen über nicht-finanzielle Informationen wie Marktan- ben. Das vorliegende Werk setzt wichtige Akzente in teile, Kundenzufriedenheit, nachhaltiges Wirtschaften der Diskussion. Ich wünsche den Verfassern, dass ihr zur großzügig zur Verfügung stellen, dürften die Erfah- Werk breite Anerkennung finden möge. rung machen, dass es Ihnen mehr – nicht weniger! – unternehmerische Freiräume gewährt, weil informierte Kapitalgeber einen größeren Vertrauensvorschuss Ralf Frank gewähren. Geschäftsführer Sollten Unternehmen mehr über nicht-finanzielle As- pekte berichten? Sicherlich, wenngleich nicht unbe- DVFA dingt in Prosa! Investment Professionals leiden unter Berufsverband der Investment Professionals in einem chronischen Zeitmangel. Geschäftsberichte, als Deutschland Instrumente in den vergangenen Jahren zunehmend unhandlicher und unübersichtlicher geworden, werden nur selektiv gelesen. Prosa, narrative Passagen, werb- liche Informationen in den Berichten werden, wenn überhaupt, eher kursorisch überflogen. Investment Professionals modellieren finanzmathematisch. Nur messbare Größen zu nicht-finanziellen Informationen
Nichtfinanzielle Indikatoren im Rahmen der Lageberichterstattung INHALT 1 EINLEITUNG 1 1.1 HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG 1 1.2 GRUNDSÄTZLICHE VORGEHENSWEISE 2 2 RECHTLICHER HINTERGRUND: DIE EU-RICHTLINIE UND DIE NATIONALE UMSETZUNG 3 2.1 EU-ÄNDERUNGSRICHTLINIE VON 2003 ZUM JAHRESABSCHLUSS VON KAPITALGESELLSCHAFTEN 3 2.2 ANFORDERUNGEN DER §§ 289 UND 315 HGB ZUR BERÜCKSICHTIGUNG NICHT-FINANZIELLER INDIKATOREN IN DEUTSCHLAND 4 2.3 OPERATING AND FINANCIAL REVIEW IN GROßBRITANNIEN 6 2.4 OFFENLEGUNGSPFLICHT IN FRANZÖSISCHEN GESCHÄFTSBERICHTEN 8 3 DER EINFLUSS AUF DEN GESCHÄFTSVERLAUF ODER DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE 13 3.1 GENERELL ÜBLICHE KRITERIEN ZUR BEURTEILUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS UND DER WIRTSCHAFTLICHEN LAGE 13 3.2 DER “BUSINESS CASE OF SUSTAINABLE DEVELOPMENT” 14 3.2.1 Operative und strategische Elemente des Business Case aus Sicht von wirtschaftsnahen Organisationen und Forschung 14 3.2.2 Die Bedeutung von Zukunftsorientierung und die Herstellung von nachhaltigkeitsorientierter Handlungsfähigkeit 15 3.2.3 Die Bedeutung des zeitlichen Betrachtungshorizonts für den Einfluss von CSR auf den Shareholder Value 18 3.2.4 Zwischenfazit 19 4 METHODE ZUR AUSWERTUNG DER LAGEBERICHTE 20 4.1 ENTWICKLUNG DES ANALYSEANSATZES 20 4.2 KATEGORISIERUNG DER NICHT-FINANZIELLEN INDIKATOREN 20 4.3 BESCHREIBUNG DES EINFLUSSES AUF DEN GESCHÄFTSERFOLG 21 4.4 DIE STICHPROBE: BRANCHEN, UNTERNEHMENSGRÖßEN, LÄNDER 22 5 ERGEBNISSE 24 5.1 NUTZUNG NICHT-FINANZIELLER INDIKATOREN IN GESCHÄFTSBERICHTEN 24 5.1.1 Häufigkeit 24 5.1.2 Angesprochene Nachhaltigkeitsaspekte 24 5.2 WELCHE INDIKATOREN WERDEN ZUR DARSTELLUNG DER ASPEKTE GENUTZT? 29 5.3 WIRD DIE ÖKONOMISCHE RELEVANZ DOKUMENTIERT? 30 6 VERTIEFENDE ANALYSEN ZU DEN NACHHALTIGKEITSASPEKTEN 33 6.1 ÖKOLOGISCHE PRODUKTVERANTWORTUNG 33 6.1.1 Übersicht 33 6.1.2 Energieverbrauch und Klimaschutz 34 6.1.3 Nachhaltige Bankprodukte 36 6.2 BERÜCKSICHTIGUNG DER KUNDENINTERESSEN - KUNDENZUFRIEDENHEIT 37 6.2.1 Übersicht 37 6.2.2 Schutz der Kunden und Kundennutzen 38 6.2.3 Produkte für besondere Verbrauchergruppen 39 6.2.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen 40
Nichtfinanzielle Indikatoren im Rahmen der Lageberichterstattung 6.3 VERANTWORTUNG IN DER ZULIEFERKETTE 40 6.3.1 Übersicht 40 6.3.2 Anforderungen, Maßnahmen und Risiken 40 6.3.3 Schlussfolgerungen und Empfehlungen 40 6.4 MITARBEITER 41 6.4.1 Übersicht 41 6.4.2 Beschäftigung und Personalkosten 41 6.4.3 Aus- und Weiterbildung 44 6.4.4 Diversity, Gleichstellung 46 6.4.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen 47 6.5 BETRIEBLICHER UMWELTSCHUTZ 47 6.5.1 Überblick 47 6.5.2 Einfluss auf den Geschäftsverlauf 47 6.5.3 Energieverbrauch und Klimaschutz 48 6.5.4 Abfallaufkommen und Abfallentsorgung 48 6.5.5 Einsatzmaterial 50 6.5.6 Weitere Felder des betrieblichen Umweltschutzes 51 6.6 MANAGEMENT 51 6.6.1 Übersicht 52 6.6.2 Managementsystem 52 6.6.3 Elemente und Instrumente von Managementsystemen 54 6.6.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen 54 6.7 UMFELDVERANTWORTUNG 54 6.7.1 Übersicht 54 6.7.2 Beitrag zum Ordnungsrahmen 55 6.7.3 Spenden und karitative Aktivitäten 55 6.7.4 Bekämpfung der Korruption 56 6.7.5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen 56 7 DIE VERGLEICHSSTICHPROBE AUS DEM JAHR 2005 57 7.1 VERGLEICH MIT DEN ANALYSEERGEBNISSEN AUS 2005 57 7.2 NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION NICHT NUR IM LAGEBERICHT 57 8 FAZIT 59 9 LITERATURVERZEICHNIS 63 10 ANHANG 67 10.1 ANHANG 1: UNTERNEHMENSSAMPLE IN DEUTSCHLAND 67 10.2 ANHANG 2: UNTERNEHMENSSAMPLE INTERNATIONAL 68 AUTOREN 69
Lagebericht zur Lageberichterstattung Alles in allem bewegen sich die verschiedenen Akteure 1 Einleitung derzeit noch in einem für sie nur schwer überschauba- ren Terrain. Den von der Gesetzesänderung betroffe- 1.1 Hintergrund und Zielsetzung nen Unternehmen - wie auch den Wirtschaftsprüfern - fehlt eine klare Leitlinie, wie sie die Gesetzesänderung Aufgrund der im Dezember 2004 im Rahmen des Bi- umsetzen sollen. Das Forschungsvorhaben setzt hier lanzrechtsreformgesetz (BilReG) vorgenommenen an. Die grundsätzliche Zielsetzung ist, Anregungen für Änderungen der §§ 289 Abs. 1 und 315a HGB wird eine bessere Implementierung der neuen Regelungen von großen Kapitalgesellschaften verlangt im Lagebe- zu schaffen.1 richt ihrer Geschäftsberichte über so genannte „nicht- finanzielle Indikatoren“ zu berichten, sofern diese für Im Detail strebt das Vorhaben an: den Unternehmenserfolg relevant sind. Diese Rege- • den Stand der Umsetzung von Nachhaltig- lung ist erstmals anzuwenden auf das nach dem keitsthemen in Geschäftsberichten darzustel- 31.12.2004 beginnende Geschäftsjahr, also in den len und Vorreiter zu identifizieren, meisten Fällen auf Geschäftsberichte ab dem Ge- schäftsjahr 2005. Damit bekommt die Berichterstat- • die Bedeutung einzelner Themen für den Ge- tung über ökologische und soziale Sachverhalte in schäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage Geschäftsberichten nun besondere Aufmerksamkeit. einzelner Unternehmen soweit wie möglich herauszustellen sowie Allerdings haben viele große, börsennotierte Unter- nehmen bereits vor der Neuregelung des Handels- • den berichterstattenden Unternehmen wie rechts in ihren Geschäftsberichten in unterschiedlicher auch den die Berichte prüfenden Wirtschafts- Form über Fragen des Umweltschutzes und ihre Per- prüfern Orientierungsmöglichkeiten zu bieten. sonalpolitik informiert. Insofern liegt in den Unterneh- men schon eine gewisse Erfahrung vor, wenngleich bislang Art und Ausführlichkeit der Berichterstattung sehr unterschiedlich waren. Im Frühjahr 2006 gaben die DAX-Unternehmen in einer Umfrage mehrheitlich an, dass sie vor dem Hintergrund der veränderten Rechtslage nicht-finanzielle Indikatoren in den Lagebe- richt integrieren werden (Hesse 2006). Als Orientie- rung wollten sie den Deutschen Rechnungslegungs- standard DRS 15 „Lageberichterstattung“ zugrunde legen. Dieser liefert jedoch mit der Ausführung „Nicht- finanzielle Leistungsindikatoren sind beispielsweise die Entwicklung des Kundenstammes und Informatio- nen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange“ (DRS 2005: Iz. 32) keine Klarheit darüber, welche Inhalte nun erwartet werden. 1 Vgl. hierzu auch Kirsch 2005. Nach Einschätzung von Prof. Hans-Jürgen Kirsch ist nicht zu erwarten, dass sich die Unklar scheint auch zu sein, was der Gesetzgeber neue gesetzliche Grundlage in den nächsten Jahren erneut unter Indikatoren in dem Zusammenhang versteht. verändert. Er sieht eher eine Phase der Erprobung kom- Soll es sich bei den nicht-finanziellen Indikatoren um men, in der durch praktische Beispiele und gut ausgear- quantifizierte und messbare Größen handeln oder ist beitete Kommentare in einschlägigen Fachzeitschriften ein Indikator, wie es das Institut der Wirtschaftsprüfer das Sinnvolle und Machbare herausgearbeitet wird. Dabei (IDW) sieht, ein „für das Verständnis der wirtschaftli- kommt eine besondere Bedeutung den Vorreitern zu. Prof. chen Lage des Unternehmens notwendiger Einfluss- Kirsch erwartet deutliche Verbreitungseffekte durch Nach- faktor, der nicht primär unter dem Gesichtpunkt der ahmung. Die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsthemas bei Messbarkeit zu interpretieren sei“ (IDW 2005: 1235) Unternehmen A wird bei anderen Unternehmen der Bran- che zur Reflektion der Bedeutung des Themas für das ei- gene Unternehmen führen. 1
Lagebericht zur Lageberichterstattung 1.2 Grundsätzliche Vorgehensweise 6. Vergleich der Schwerpunkte der Nachhaltig- keitsberichterstattung in den Geschäftsberich- Zur Erreichung dieser Vorhabensziele erscheint es ten mit den Schwerpunkten der Nachhaltig- unter Berücksichtigung des Standes des Wissens not- keitsberichterstattung in den Nachhaltigkeits- wendig, eine Analyse der bereits erfolgten Integration berichten des Ranking 2005. von Nachhaltigkeitsaspekten in die reguläre Ge- schäftsberichterstattung durchzuführen. Diese Arbeit Einzelheiten zur methodischen Bearbeitung werden in erfolgte in den nachfolgenden sechs Schritten: Kapitel 5 noch erörtert. 1. Darstellung des rechtlichen Sachstandes so- wie des Sachstandes insbesondere der Dis- kussion um den Business Case of Sustainable Development. 2. Auswahl und Sammlung von 73 Geschäftsbe- richten, davon je 10 aus Großbritannien, 10 aus Frankreich, 10 aus Nordeuropa und 53 aus Deutschland.2 3. Analyse der Berichte auf enthaltene nicht- finanzielle Indikatoren und begleitende Infor- mationen insbesondere durch: a. tabellarische Erfassung der ange- sprochenen Themen, b. tabellarische Erfassung der Kennzah- len und Indikatoren, c. Bewertung der Informationen in Be- zug auf ihren Einfluss auf den Ge- schäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage. 4. Auswertung der Nachhaltigkeitsinformationen mit Bezug auf ihren Einfluss auf den Ge- schäftsverlauf oder die wirtschaftliche Lage nach Branchen. 5. Abschließende Bewertung der Qualität der In- formation unter den Gesichtspunkten der Be- deutung für Nachhaltigkeit und der Bedeutung für die Geschäftsverlauf oder die wirtschaftli- che Lage. 2 Davon 43 Berichte aus 2004 und 10 Berichte aus 2005. 2
Lagebericht zur Lageberichterstattung 2 Rechtlicher Hintergrund: Die EU- nien, die NRE in Frankreich sowie als Exkurs der KING- II-Code in Südafrika näher betrachtet. Richtlinie und die nationale Umsetzung Geschäftsberichte sprechen zunehmend Nachhaltig- 2.1 EU-Änderungsrichtlinie von 2003 zum keitsthemen an. Die Association of Chartered Certified Jahresabschluss von Kapitalgesell- Accountants (ACCA) und Corporate Register (2004: 10) schaften finden unter 3637 Hardcopy- und pdf-Berichten 6% (ca. 220 Berichte), die sie der Kategorie „annual report In ihrer Mitteilung „EU Strategie für nachhaltige Ent- with substantive non-financial sections“ zuordnen. wicklung“ vom 15. Mai 2001 hat die Europäische Ansonsten wurde über die Verbreitung nicht- Kommission (2001) unter anderem alle an der Börse finanzieller Themen in Geschäftsberichten weder nati- notierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern onal noch international viel publiziert. Im Folgenden aufgefordert, in ihrem Geschäftsbericht die sogenann- soll daher zunächst auf gesetzliche Regelungen ein- te „Triple Bottom Line“ aufzunehmen, also nicht nur gegangen werden, die für den Lagebericht nicht- über die Performance des Unternehmens bezüglich finanzielle Indikatoren und Informationen vorsehen. wirtschaftlicher, sondern auch bezüglich ökologischer und sozialer Aspekte zu berichten. Dabei wird die vorrangige Aufgabe des Lageberichtes als Instrument des Gläubigerschutzes, welches finan- Im Rahmen ihres CSR-Prozesses, der an die EU- zielle und wesentliche Informationen bereitzustellen Strategie für Nachhaltige Entwicklung und die Lissa- hat, als bekannt vorausgesetzt. Einige der sich daraus bonziele anknüpft, hat die Kommission diese Empfeh- ableitenden Anforderungen an den Lagebericht, wie lung nochmals bekräftigt (Europäische Kommission z.B. 2002). Das damals in Vorbereitung befindliche Europä- ische Multistakeholder-Forum zu CSR wurde aufgefor- • eine ausgewogene und umfassende Analyse dert, entsprechende Leitlinien für Performancekrite- des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftli- rien, Berichterstattung und Vertrauensbildung zu erar- chen Lage des Konzerns, beiten. • Angabe und Erläuterung von Ereignissen, Parallel dazu wurde eine erste Konkretisierung im Entscheidungen und Faktoren die aus Sicht Rahmen der Änderungsrichtlinie zur Änderung der der Unternehmensleitung einen wesentlichen Richtlinien über den Jahresabschluss von Kapitalge- Einfluss auf die weitere Wertentwicklung des sellschaften vorgenommen (Europäische Union 2003). Unternehmens haben, Diese Richtlinie (EU Accounts Modernisation Directive - werden im Abschnitt 3.1 behandelt. Dort werden auch EU AMD) dient der Koordinierung der einzelstaatlichen generell übliche Kriterien zur Beurteilung des Ge- Vorschriften und ist daher für die Mitgliedsstaaten schäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage vorge- verbindlich. Sie gibt in Bezug auf die Berücksichtigung stellt. von Nachhaltigkeitsindikatoren für den Lagebericht folgendes vor: „Soweit dies für das Verständnis des Weiter sei darauf hingewiesen, dass nichtfinanzielle Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Indikatoren mehr umfassen, als nur ökologische und Lage der Gesellschaft erforderlich ist, [...] umfasst die soziale Aspekte. Schon seit längerem werden für den Analyse die wichtigsten finanziellen und — soweit an- Lagebericht nicht-finanzielle Indikatoren, wie Marken- gebracht — nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die wert, Marktanteile oder intellectual property rights für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung gefordert. Diese werden aber in der vorliegenden Un- sind, einschließlich Informationen in Bezug auf Um- tersuchung nicht näher betrachtet. Im Fokus stehen welt- und Arbeitnehmerbelange“ (Europäische Kom- nichtfinanzielle Indikatoren, die sich auf ökologische mission 2003: L 178/18) umfasst.3 In den europäi- und soziale Aspekte beziehen. Zunächst wird ein Überblick über die Aktivitäten der EU gegeben, dann werden die §§ 289 und 315 HGB und 3 Bereits im Jahr 2001 hat die EU-Kommission eine Empfehlung zur die daraus abgeleiteten Standards kurz beschrieben. Berücksichtigung von Umweltaspekten in Jahresabschluss und Des Weiteren werden die Company Bill in Großbritan- Lagebericht von Unternehmen im Hinblick auf Ausweis, Bewer- 3
Lagebericht zur Lageberichterstattung schen Mitgliedsstaaten wurde das Handelsrecht ent- durch von ihnen ausgegebene Wertpapiere in sprechend angepasst. Im Weiteren wird auf die Umset- Anspruch nehmen, also börsennotiert sind. zung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien Damit sind von der Regelung auch zahlreiche GmbH´s detailliert eingegangen. und nicht börsennotierte Aktiengesellschaften betrof- fen, die einen nicht öffentlichen Geschäftsbericht 2.2 Anforderungen der §§ 289 und 315 erstellen. HGB zur Berücksichtigung nicht- finanzieller Indikatoren in Deutschland § 315 HGB lautet nunmehr wie folgt: In Deutschland begründet sich die Berücksichtigung nicht-finanzieller Indikatoren im Lagebericht auf die § 315 (1) Im Konzernlagebericht sind der Geschäfts- neu gefassten §§ 289 und 315 HGB, die beide in ähn- verlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und licher Weise die Berücksichtigung nicht-finanzieller die Lage des Konzerns so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ver- Indikatoren im Lagebericht fordern. Die Vorschrift gilt mittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassen- für Geschäftsjahre, die am 1.1.2005 oder später be- de, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstä- ginnen, und wird sich somit erstmals in den 2006 tigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs erscheinenden Geschäftsberichten niederschlagen. und der Lage des Konzerns zu enthalten. In die Analy- Betroffen sind große Kapitalgesellschaften im Sinne se sind die für die Geschäftstätigkeit bedeutsamsten des §267 HGB, also Aktiengesellschaften, Komman- finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und ditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit unter Bezugnahme auf die im Konzernabschluss aus- beschränkter Haftung, die gewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Satz 3 gilt entsprechend für nicht-finanzielle Leistungsindika- • entweder zwei der drei folgenden Merkmale toren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeit- aufweisen: nehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind. 1. eine Bilanzsumme von mehr als Ferner ist im Konzernlagebericht die voraussichtliche 16.060.000 Euro nach Abzug eines auf Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risi- der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags ken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende (§ 268 Abs. 3), Annahmen sind anzugeben. 2. Umsatzerlöse von mehr als 32.120.000 Euro in den zwölf Monaten Damit wurden in Deutschland die Vorgaben der euro- vor dem Abschlussstichtag, päischen Änderungsrichtlinie dem Sinn nach über- nommen. 3. mehr als zweihundertfünfzig Arbeit- nehmer im Jahresdurchschnitt. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Commit- tee, zuständig für die Konkretisierung von Anfor- • oder einen organisierten Markt im Sinne des derungen an die Rechnungslegung und Finanzbericht- § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes erstattung, hat diese Vorschrift im Deutschen Rech- nungslegungsstandards 20 (DRS 2004) erstmals in- terpretiert. tung und Offenlegung verabschiedet. (Europäische Kommission 2001) „Diese Empfehlung [...] erläutert, wie sich Qualität, Trans- Es zeigt sich, dass das Deutsche Rechnungslegungs parenz und Vergleichbarkeit der Umweltdaten in den Jahresab- Standards Committee zum einen den Lagebericht auf schlüssen und Lageberichten verbessern lassen.“ (Europäische diejenigen nicht-finanziellen Indikatoren beschränkt Union 2005). Die Empfehlung gibt sehr detaillierte Anregungen sieht, die wesentlichen ökonomischen Einfluss haben, sowohl zu Umweltverbindlichkeiten / Aufwendungen / Rückstel- lungen als auch zur Darstellung von Umweltaspekten, womit u.a. zum anderen geht die Liste der Beispiele (die zusätz- Umweltstrategien und -programme, Maßnahmen, Ziele und Erfol- lich zu den im HGB genannten Umwelt- und Arbeit- ge gemeint sind. Empfohlen wird die Verwendung von Ökoeffi- nehmerbelangen nur die „Entwicklung des Kunden- zienzindikatoren in der Darstellung. Die Inhalte der Empfehlung stamms“ aufführt) in der Anlage nur im Bereich der finden sich weder in der Änderungsrichtlinie noch in den ange- sprochenen Anpassungen des HGB wieder. 4
Lagebericht zur Lageberichterstattung Arbeitnehmerbelange in die Tiefe. Umwelt- oder andere 2005:1234) wurden. Tatsächlich ist dieser IDW Rech- Nachhaltigkeitsthemen werden nicht vertieft. nungslegungshinweis etwas detaillierter als der DRSC Standard. E-DRS 20 Zunächst wird wiederholt, dass nicht-finanzielle Leis- 31. Diese Informationen beschränken sich nicht auf tungsindikatoren einbezogen werden müssen, wenn finanzielle Leistungsindikatoren. Auch nicht-finanzielle Sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Konzernla- Lage von Bedeutung sind. Weiterhin wird eine Be- geberichts, sofern diese Faktoren einen wesentlichen schränkung der freiwilligen über diese Pflicht hinaus- Einfluss auf den Geschäftsverlauf oder die wirtschaft- gehenden Berichterstattung im Lagebericht definiert: liche Lage genommen haben oder die Unternehmens- „Eine freiwillige weitergehende Berichterstattung über leitung von diesen einen wesentlichen Einfluss auf die sonstige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren ist nur voraussichtliche Entwicklung des Konzerns erwartet. zulässig, sofern sie den Informationsgehalt des Lage- 32. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sind bei- berichts erhöht. Eine weitergehende Berichterstattung spielsweise die Entwicklung des Kundenstammes und kommt daher nicht in Betracht, wenn hierdurch die Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelan- Klarheit und Übersichtlichkeit der Analyse und damit ge. der Konzentration auf das Wesentliche beeinträchtigt würde.“ (a.a.O.:1235) Damit gibt es einen Spielraum Anlage: Empfehlungen für die Lageberichterstattung für die freiwillige Berichterstattung im Lagebericht, aber der Umfang ist begrenzt. Unternehmen, die dar- Zur Vermögenslage, Immaterielle Werte des Konzerns über hinaus im Geschäftsbericht über ihre Nach- (Tz. 80 ff.) haltigkeitsleistungen informieren wollen, müssen dies 122. Insbesondere sollten Änderungen des Humanka- dann außerhalb des Lageberichts tun oder im Nach- pitals, der Kundenbeziehungen sowie der Organisati- haltigkeitsbericht bzw. in anderen Publikationen. ons- und Verfahrensvorteile erläutert werden, wenn sie wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage Da der IDW Rechnungslegungshinweis mehr Indikato- haben können. ren aufzählt, als der DRSC, scheint hier ein etwas brei- teres Verständnis zu bestehen über das, was für den 123. Es wird empfohlen, beim Humankapital Angaben zu Fluktuation, Mitarbeiterqualifikation, Weiterbil- Lagebericht von Bedeutung sein kann. dungsaufwendungen pro Mitarbeiter, Entlohnungssys- temen und Vergütungsregelungen sowie wesentlichen Änderungen der tariflichen und betrieblichen Verein- Geeignete Angaben bezogen auf die Belange von Ar- barungen zu machen. Die Kundenbeziehungen kön- beitnehmern könnten z.B. sein: nen z. B. anhand der Kundenzufriedenheit, der Kun- • Fluktuation denbindungsdauer, der Anteilsquoten wesentlicher Produkte im Markt oder der Wertschöpfung pro Kunde • Betriebszugehörigkeit beschrieben werden. Organisations- und Verfahrens- vorteile können z. B. anhand der Durchlaufzeit der • Vergütungsstrukturen Auftragsabwicklung und Angaben zur Produktqualität, • Ausbildungsstrukturen wie Rückweisquoten pro Produkt und Gewährleis- tungsaufwendungen, beschrieben werden • Fortbildungsmaßnahmen • Interne Förderungsmaßnahmen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer, dessen Hauptauf- gaben die Interessenvertretung und die Fortbildung Geeignete Angaben bezogen auf Umweltaspekte könn- der Mitglieder sowie die Förderung der Tätigkeitsberei- ten bspw. sein: che der Wirtschaftsprüfer sind, hat sich im Rahmen • Emissionswerte seiner Facharbeit mit den betreffenden HGB- Neuregelungen befasst. In einem Rechnungslegungs- • Energieverbrauch hinweis werden Einzelfragen behandelt „soweit diese • Durchführung eines Umwelt-Audit. nicht in den Regelungen des DRSC aufgegriffen“ (IDW 5
Lagebericht zur Lageberichterstattung Weitere Angaben könnten sich je nach Einzelfall z.B. EU AMD.5 Die neue Regelung sieht nun vor, dass alle beziehen auf: Großunternehmen umwelt- und mitarbeiterbezogene • Kundenkreis und dessen Zusammensetzung Schlüsselindikatoren ausweisen müssen, soweit dies zum Verständnis für Geschäftsentwicklung und den - • Kundenzufriedenheit erfolg erforderlich und sinnvoll ist. Für börsennotierte • Lieferantenbeziehungen Unternehmen gilt, dass sie unter den gleichen Voraus- setzungen (Notwendigkeit zum Verständnis von Ge- • Patentanmeldungen schäftsentwicklung und –erfolg) über Umwelt- und • Produktqualität. (IDW 2005:1235) soziale Aspekte, einschließlich der Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Umwelt und einschließ- lich der entsprechenden Unternehmenspolitiken, be- Der IDW macht in seinem Rechnungslegungshinweis richten müssen. deutlich, dass es bei Indikatoren nicht zwingend um messbare Größen geht, sondern vielmehr um für die wirtschaftliche Lage relevante Einflussfaktoren. 423 Contents of directors’ report: business review Hervorgehoben sei die Aufforderung, dass die Angaben (1) Unless the company is subject to the small compa- Vergleiche mit anderen Unternehmen der Branche nies’ regime, the directors’ report must contain a busi- ermöglichen sollen! Hierzu wäre allerdings erforderlich, ness review. anerkannte Branchenindikatoren zu definieren. … Schließlich soll der Bezug zur Darstellung der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage gewahrt werden. Ob (3) The business review must contain— damit eine explizite Darstellung dieses Bezugs gemeint (a) a fair review of the company’s business, and ist oder es dem Leser anheim gestellt wird, als offen- (b) a description of the principal risks and uncertain- sichtlich anzunehmende Bezüge selber zu erkennen, ties facing the company. geht soweit erkennbar aus dieser Anforderung nicht hervor. … In der Praxis dürfte in erster Linie die Neuigkeit des (5) In the case of a quoted company the business Themas und die Ferne vieler Finanzverantwortlicher review must, to the extent necessary for an under- von sozialen und umweltbezogenen Fragestellungen standing of the development, performance or position (Clausen und Loew 2005) zu einem zunächst sehr of the company’s business, include— begrenztem Spektrum an Indikatoren führen, die in (a) the main trends and factors likely to affect the den Lagebericht aufgenommen werden. future development, performance and position of the company’s business; and 2.3 Company Bill im Vereinigten Königreich (b) information about— Nach einem ersten missglückten Umsetzungsversuch (OFR)4 wird die EU Accounts Modernisation Directive (i) environmental matters (including the impact of the (EU AMD) im Vereinigten Königreich nun durch die company’s business on the environment), Company Bill umgesetzt. Die Company Bill wurde am (ii) the company’s employees, and 8. November 2006 vom britischen Parlament be- schlossen. Die neue Regelung orientiert sich stärker (iii) social and community issues, als die gescheiterte erste Umsetzungsregelung an der 4 Die OFR (operating and financial review) trat im März 2005 in 5 Dies schon deshalb, weil als einer der Gründe für die Aufhebung Kraft, wurde dann jedoch aus verschiedenen Gründen mit Wir- der OFR die Verknüpfung der Umsetzung der EU-Richtlinie mit zu- kung vom 12. Januar 2006 wieder aufgehoben. sätzlichen Pflichten für die britische Industrie („gold-plating“) war. 6
Lagebericht zur Lageberichterstattung including information about any policies of the com- 6. Metal emissions to air pany in relation to those matters and the effectiveness Emissions to water of those policies. 7. Nutrients and Organic Pollutants If the review does not contain information of each kind mentioned in paragraph (b)(i), (ii) and (iii), it must state 8. Metal emissions to water which of those kinds of information it does not contain. Emissions to land (6) The review must, to the extent necessary for an 9. Pesticides and Fertilisers understanding of the development, performance or position of the company’s business, include— 10. Metal emissions to land (a) analysis using financial key performance indica- 11. Acids and Organic Pollutants tors, and 12. Waste (Landfill, Incinerated and Recycled) (b) where appropriate, analysis using other key per- 13. Radioactive Waste formance indicators, including information relating to environmental matters and employee matters. Resource use “Key performance indicators” means factors by refer- 14. Water Use and Abstraction ence to which the development, performance or posi- 15. Natural Gas tion of the company’s business can be measured ef- fectively. 16. Oil (7) Where a company qualifies as medium-sized in 17. Metals relation to a financial year (see sections 473 to 475), 18. Coal the directors’ report for the year need not comply with the requirements of subsection (6) so far as they re- 19. Minerals late to non-financial information. 20. Aggregates 21. Forestry Um die Umsetzung der Regelung zu erleichtern, hat 22. Agriculture das britische Umweltministerium eine Empfehlungslis- te von 22 umweltbezogenen Schlüsselindikatoren Every business should also consider reporting on how herausgegeben. Nach Einschätzung des Ministeriums it influences the environmental performance of its werden für 80 % der Unternehmen nur 5 oder weniger supply chain and products [...]: dieser Schlüsselindikatoren einschlägig sein (DEFRA • Supply chains 2006). • Products The KPIs Quelle: http://www.defra.gov.uk/environment/business/envr There are 22 Key Performance Indicators considered p/envkpi-guidelines.pdf to be significant to UK businesses. [...] Emissions to air Zurzeit berichten 140 der 250 größten britischen Un- 1. Greenhouse Gases ternehmen über die Umweltauswirkungen ihrer Ge- 2. Acid Rain, Eutrophication and Smog Precursors schäftsaktivitäten (DEFRA 2006). Ob und inwieweit die Neuregelungen dazu führen werden, dass künftig tat- 3. Dust and Particles sächlich mehr Unternehmen berichten und die Qualität 4. Ozone Depleting Substances der Berichterstattung steigen wird, ist kaum absehbar. Die Aufhebung der ersten Rechtsumsetzung Ende 5. Volatile Organic Compounds 2005 führte in 2006 zu einer sehr unübersichtlichen 7
Lagebericht zur Lageberichterstattung Lage. Teils berichteten Unternehmen entsprechend schen Fragestellungen und von Umweltschutzaktivitä- der OFR, teils berichteten sie gar nicht in der (falschen) ten verlangt. Es handelt sich um den Artikel 116 der Annahme, es gäbe keine Berichterstattungspflichten „Nouvelles régulations économiques (NRE)“. Das Ge- mehr, teils wurde nur Teile der OFR erstellt. Von daher setz ist 2002 in Kraft getreten und betrifft etwa 700 ist aus den bisherigen Unternehmensreaktionen auf Unternehmen. Ziel des Gesetzes war zum einen, allen die Berichtspflichten nach der EU AMD nicht ablesbar, Anspruchgruppen transparente Informationen zur wie ernst die britischen Unternehmen in Zukunft die Umwelt- und Sozialleistung der Unternehmen zur Ver- Berichtserstattungspflichten nehmen werden. fügung zu stellen, zum zweiten sollte eine Vergleich- barkeit der Leistungen der einzelnen Unternehmen Ein gewisses Indiz für eine etwas umfassendere Um- durch die Festlegung eines einheitlichen Indikatoren- setzung der Berichterstattungspflichten nach der rahmens ermöglicht werden und zum dritten sollten Company Bill sind die sehr umfassenden und langjäh- die französischen Unternehmen dazu angehalten wer- rigen Bemühungen im Vereinigten Königreich, Stan- den, Nachhaltigkeit als einen wichtigen mittelfristigen dards und Leitlinien für die nicht-finanzielle Berichter- Wettbewerbsfaktor wahrzunehmen. stattung zu entwickeln. Diese Bemühungen, die von der Wirtschaft in Teilen zumindest auch deutlich un- Article 116 terstützt wurden, mündeten in verschiedene Vorgaben I. - Après l'article L. 225-102 du code de commerce, il für die OFR, die auch künftig als Orientierung für die est inséré un article L. 225-102-1 ainsi rédigé : Berichterstattung nach der Company Bill dienen wer- den. Hervorzuheben sind dabei insbesondere das « Art. L. 225-102-1. - Le rapport visé à l'article L. 225- Reporting Statement of best practice des Accounting 102 rend compte de la rémunération totale et des Standards Board6 und der Accounting for People re- avantages de toute nature versés, durant l'exercice, à port (www.accountingforpeople.gov.uk) erstellt von chaque mandataire social. …. einer unabhängigen Arbeitsgruppe im Auftrag Secreta- « Il comprend également des informations, dont la liste ry of State for Trade and Industry im Jahr 2003. Insbe- est fixée par décret en Conseil d'Etat, sur la manière sondere das erste der beiden genanten Dokumente dont la société prend en compte les conséquences enthält im Umsetzungsleitfaden zum Reporting State- sociales et environnementales de son activité. Le pré- ment verschiedene Angaben zur Einbeziehung von sent alinéa ne s'applique pas aux sociétés dont les Umweltaspekten, beschränkt sich aber im Wesentli- titres ne sont pas admis aux négociations sur un mar- chen aber auch auf Schlüsselindikatoren. Eine Diskus- ché réglementé. » (Er enthält weiterhin Informationen sion der Umweltpolitik des Unternehmens oder der über die Art und Weise, wie die Aktiengesellschaft die spezifischen Umweltrisiken und -chancen aus der Ge- sozialen und ökologischen Konsequenzen ihrer Aktivi- schäfttätigkeit wird hier kaum angesprochen. täten berücksichtigt. Für diese Informationen gibt es eine definierte Liste des Staatsrats. Die vorliegende Änderung betrifft nicht Aktiengesellschaften, deren 2.4 Offenlegungspflicht in Französischen Anteile nicht zum Handel zugelassen sind.) Geschäftsberichten Quelle: www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numj Im Jahr 2001 wurde eine Änderung im französischen o=ECOX0000021L, Übersetzung durch die Verfasser Handelsrecht vorgenommen, die in den Geschäfts- berichten von börsennotierten Unternehmen eine Dar- stellung von Aspekten der Arbeitsqualität, sozialpoliti- 6 (http://www.frc.org.uk/asb/press/ pub1029.html) Das Accounting Standards Board ist eine Einheit des Financial Reporting Council (FRC). Letzteres ist eine unabhängige halbstaat- liche Regulierungsbehörde. Dem Reporting Statement of best practice kommt daher schon besonderes Gewicht zu. 8
Lagebericht zur Lageberichterstattung 8° Les oeuvres sociales (Soziale Leistungen); Das Dekret n°2002-221 vom 20. Februar 2002 präzi- siert die Verpflichtung. In den Artikeln 1 und 2 seiner 9° L'importance de la sous-traitance (Bedeutung der insgesamt nur 3 Artikel steht die im europäischen Zulieferer). Gesetzeswerk wohl einmalige Konkretisierung der Le rapport expose la manière dont la société prend en sozialen und umweltbezogenen Themen für Ge- compte l'impact territorial de ses activités en matière schäftsberichte. d'emploi et de développement régional (regionale Article 1 Bedeutung des Unternehmens für Beschäftigung und Entwicklung). Dans le décret du 23 mars 1967 susvisé, il est rétabli, après l'article 148-1, un article 148-2 ainsi rédigé : Il décrit, le cas échéant, les relations entretenues par la société avec les associations d'insertion, les établis- « Art. 148-2. - Figurent en application du quatrième sements d'enseignement, les associations de défense alinéa de l'article L. 225-102-1 du code de commerce, de l'environnement, les associations de consomma- dans le rapport du conseil d'administration ou du di- teurs et les populations riveraines (Falls Zutreffend : rectoire, les informations sociales suivantes : Beziehungen zu Bildungsstätten, Umwelt- Verbrau- 1° a) L'effectif total, les embauches en distinguant les cherschutz- Nachbarschaftsorganisationen). contrats à durée déterminée et les contrats à durée Il indique l'importance de la sous-traitance et la ma- indéterminée et en analysant les difficultés éventuel- nière dont la société promeut auprès dé ses sous- les de recrutement, les licenciements et leurs motifs, traitants et s'assure du respect par ses filiales des les heures supplémentaires, la main-d'oeuvre exté- dispositions des conventions fondamentales de l'Or- rieure à la société (Anzahl Beschäftigter, befristet und ganisation internationale du travail (Art und Weise wie unbefristet, Überstunden) ; sicher gestellt wird, dass bei den Standorten der Zulie- b) Le cas échéant, les informations relatives aux plans ferer die Kernarbeitsnormen der ILO eingehalten wer- de réduction des effectifs et de sauvegarde de l'em- den.). ploi, aux efforts de reclassement, aux réembauches et Il indique en outre la manière dont les filiales étrangè- aux mesures d'accompagnement (Falls zutreffend: res de l'entreprise prennent en compte l'impact de Pläne zum Stellenabbau, zur Sicherung von Arbeits- leurs activités sur le développement régional et les plätzen, Wiedereingliederungsmaßnahmen und Be- populations locales (Art und Weise wie Standorte im gleitmaßnahmen) ); Ausland ihre Auswirkungen auf die lokale Entwicklung 2° L'organisation du temps de travail, la durée de und Bevölkerung berücksichtigen). celui-ci pour les salariés à temps plein et les salariés à temps partiel, l'absentéisme et ses motifs (Arbeits- zeitmodelle, Fehlzeiten und Ursachen); Article 2 3° Les rémunérations et leur évolution, les charges Dans le même décret, il est inséré, après l'article 148- sociales, l'application des dispositions du titre IV du 2, un article 148-3 ainsi rédigé : livre IV du code du travail, l'égalité professionnelle « Art. 148-3. - Figurent dans les mêmes conditions, entre les femmes et les hommes (Entlohnung samt dans le rapport du conseil d'administration ou du di- Entwicklung, Sozialleistungen, Gleichstellung) ; rectoire, les informations suivantes relatives aux 4° Les relations professionnelles et le bilan des ac- conséquences de l'activité de la société sur l'environ- cords collectifs (Kollektivvereinbarungen); nement, données en fonction de la nature de cette activité et de ses effets (Weiterhin soll der Bericht des 5° Les conditions d'hygiène et de sécurité (Arbeitssi- Verwaltungsrats oder des Geschäftsführers folgende cherheit und Gesundheitsschutz); Informationen zu den Umweltauswirkungen der [Ak- 6° La formation (Aus- und Weiterbildung); tien]gesellschaft enthalten): 7° L'emploi et l'insertion des travailleurs handicapés (Beschäftigung von Schwerbehinderten); 9
Lagebericht zur Lageberichterstattung 1° La consommation de ressources en eau, matières réparation de dommages causés à celui-ci (Geldstra- premières et énergie avec, le cas échéant, les mesu- fen, Entschädigungen) ; res prises pour améliorer l'efficacité énergétique et le 9° Tous les éléments sur les objectifs que la société recours aux énergies renouvelables, les conditions assigne à ses filiales à l'étranger sur les points 1° à d'utilisation des sols, les rejets dans l'air, l'eau et le sol 6° ci-dessus (Angaben zu den Punkten 1-6 sollen affectant gravement l'environnement et dont la liste auch für ausländische Standorte gemacht werden.). sera déterminée par arrêté des ministres chargés de l'environnement et de l'industrie, les nuisances sono- Quelle: res ou olfactives et les déchets (Wasser- und Energie- www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnTexteDeJorf?numj verbräuche; Sparmaßnahmen, Bodennutzung, Emis- o=JUSC0220073D, sionen in die Luft und in das Wasser, …) ; Übersetzungen durch die Verfasser 2° Les mesures prises pour limiter les atteintes à l'équilibre biologique, aux milieux naturels, aux espè- Durch das Änderungsgesetz wurden die im Handels- ces animales et végétales protégées (Maßnahmen zur recht verankerten Informationspflichten in Geschäfts- Begrenzung negativer Einflüsse auf biologische berichten angepasst. Seit dem Jahr 2003 müssen die Gleichgewichte, geschützte Tierarten); Unternehmen klar definierte Angaben zu ihrer Mitar- 3° Les démarches d'évaluation ou de certification beiterpolitik machen. Dazu gehören z.B. Informationen entreprises en matière d'environnement (Vorgehens- zu Arbeitszeiten, Überstunden, Krankheitszeiten oder weise der Überprüfung oder Zertifizierung in Bezug auf Entlassungen. Weiterhin sollen Unternehmen über ihre Umwelt); Rolle für die regionale Entwicklung und die Beschäfti- gung berichten. Schließlich soll der Geschäftsbericht 4° Les mesures prises, le cas échéant, pour assurer la Angaben zu den Zielen, Aktivitäten und Leistungen im conformité de l'activité de la société aux dispositions Umwelt- und Gesundheitsschutz enthalten. Hier sind législatives et réglementaires applicables en cette u.a. Angaben zu den Rohstoffverbräuchen und Emissi- matière (Falls zutreffend : Maßnahmen zur Sicherstel- onen, zum Umweltmanagementsystem, etwaigen Au- lung der Gesetzeskonformität); dits, Umweltmaßnahmen und Umweltzielen gefragt. 5° Les dépenses engagées pour prévenir les consé- Goudard und Itier (2005) haben seit 2003 jährlich die quences de l'activité de la société sur l'environnement Anwendung dieser Vorschrift durch die französischen (Umweltaufwendungen) ; Großkonzerne untersucht, wobei sie sich auf soziale 6° L'existence au sein de la société de services inter- Indikatoren beschränkt haben. Sie zeigen auf, dass nes de gestion de l'environnement, la formation et viele Konzerne nach und nach ihre Informationssyste- l'information des salariés sur celui-ci, les moyens me an die neuen Anforderungen angepasst haben und consacrés à la réduction des risques pour l'environ- dass sich die Berichterstattung über die Jahre hinweg nement ainsi que l'organisation mise en place pour deutlich verbessert hat. Dabei erreichen die betrachte- faire face aux accidents de pollution ayant des consé- ten Unternehmen schon zu einem recht hohen Anteil quences au-delà des établissements de la société die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen. (Existenz interner Umweltserviceeinrichtungen) ; Den qualitativen Anforderungen einer guten Berichter- stattung wird nach ihrer Ansicht die Mehrheit der in 7° Le montant des provisions et garanties pour ris- 2005 untersuchten Berichten allerdings noch nicht ques en matière d'environnement, sauf si cette infor- gerecht. Die untersuchten Berichte der Konzerne aus mation est de nature à causer un préjudice sérieux à 2005 werden wie folgt eingestuft: la société dans un litige en cours (Summe der Rück- stellungen und Sicherheitsleitungen für Umweltrisi- ken) ; 8° Le montant des indemnités versées au cours de l'exercice en exécution d'une décision judiciaire en matière d'environnement et les actions menées en 10
Lagebericht zur Lageberichterstattung Abbildung: Positionierung der Konzerne in der Bewertung von Goudard und Itier 2005 Casino 100% Societe GeneraleVivendi Universal Saint Gobain Peugeot Veolia LVMH Accor Michelin Vinci BNP Paribas 90% Air Liquide Total Suez Lafarge AGF PPR Essilor France Telekom Alcatel TF1 Credit Agricole Danone 80% AXA Sanofi Aventis Renault Carrefour Lagardere 70% Schneider Electronic 60% Bouygues 50% CAP Gemini L´Oreal 40% Thomson 30% Publicis Thales 20% 10% 0% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% 45% 50% 55% 60% 65% Quelle: Goudard und Itier 20057 -notierten Unternehmen einbezogen. Dabei ergab sich, Zu berücksichtigen ist bei den Aussagen von Goudard dass je kleiner das Unternehmen ist, desto schlechter und Itier, dass diese nur einen relativ kleinen Teil ist in der Tendenz auch die Qualität der Information, (2005: 80 Unternehmen von etwa 700) und in der • desto weniger wird von Indikatoren Gebrauch Hauptsache die allergrößten für ihre Analysen betrach- gemacht und tet haben. Weitet man den Kreis der Betrachtung aus, dann sieht das Bild nicht mehr ganz so günstig aus. In • desto geringer die Zahl der angesprochenen der im Auftrag der französischen Regierung erstellten, Themen. umfassendsten Untersuchung zur Umsetzung des Bezogen auf die untersuchten 250 Unternehmen galt Artikel 116 der NRE kamen Entreprises pour allerdings auch, dass mit wenigen Ausnahmen alle l’Environnement, Orée und ORSE, im Jahr 2004 zu sich in der Berichterstattung auf den Artikel 116 bezo- dem Schluss, dass die (Nicht-)Einhaltung der Regelung gen und zumindest einige Angaben zu Umwelt- und in klarer Relation zur Unternehmensgröße steht. In die Sozialleistungen machten. Entsprechend kommt die Untersuchung wurden die 250 größten börsen Untersuchung auch zu dem Ergebnis, das die Be- richtspflicht seitens der Wirtschaft im Wesentlichen akzeptiert ist. Kritisch wird aber auch hinzugefügt, dass eine Hauptzielgruppe durch die Berichterstattung bislang nicht erreicht werden konnte: die Investoren. Investoren aus dem konventionellen Anlagebereich schenken Umfrageergebnissen zufolge den Umwelt- und Sozialangaben wenig Beachtung. 7 „Rien à cirer“ bedeutet in etwa „piepegal“. Diese Unternehmen ignorieren die gesetzlichen Vorgaben, deren Nichteinhaltung bis- lang nicht sanktioniert wird. 11
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