Heimatstimme - Neues aus Neusäß
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65. Jahrgang . Nummer 04 . 01. April 2020 Heimatstimme Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Neusäß für die Stadtteile: Alt-Neusäß . Hainhofen . Hammel . Ottmarshausen . Schlipsheim . Steppach . Täfertingen . Westheim In dieser Ausgabe Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Informationen zur Coronakrise Die Corona-Krise verlangt uns allen derzeit zu unterbrechen, Ansteckungsrisiken zu ver- Seite 2 & 3 sehr viel ab und versetzt Deutschland und meiden und persönliche Verantwortung zu die gesamte Welt in einen Ausnahmezu- übernehmen. Auch wenn es vorübergehend Nachbarschaftshilfen in Neusäß stand. Trotz unseres engagierten Umgangs schmerzt - wir müssen aus Rücksicht vonei- Seite 3 & 4 mit der Situation müssen wir uns auf drama- nander Abstand halten, Einschränkungen tische Entwicklungen einstellen. Die Lage ist akzeptieren und soziale Kontakte so gut es Härtefall-Fonds für Unternehmen ernst. geht vermeiden. Wir müssen auf den Spiel- Seite 3 platzbesuch, auch bei Sonnenschein, ver- Aktuell (22.3.2020) verzeichnen wir im Land- zichten. Wir müssen Familien- und Freund- Zuschuss bei Mehrweg-Windeln kreis Augsburg 78 bestätigte Fälle von CO- schaftstreffen, unsere Vereinstätigkeit, Seite 9 VID-19 und mit jedem neuen Testergebnis, Versammlungen, Gottesdienstbesuche usw. das derzeit etwa alle drei Tage beim Ge- absagen und verschieben. Wir müssen noch Ferienbetreuung an Ostern sundheitsamt eintrifft, werden es mehr. Wir mehr als sonst auf strikte Hygiene achten. abgesagt müssen damit rechnen, dass die Zahl der Er- Seite 3 krankten auch im Augsburger Land innerhalb Es ist mir bewusst, dass die Krise gerade kürzester Zeit steigen wird. kleinere Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Vorläufiges Wahlergebnis Kom- Mitarbeiterinnen trifft und besorgt macht. munalwahlen In Deutschland haben wir den Moment Unsere Wirtschaftsförderung informiert Seite 12 NOCH nicht erreicht, in dem die Zahlen au- daher über die derzeit beschlossenen Liqui- ßer Kontrolle geraten. Er könnte aber schnell ditätshilfen und bietet u. A. Kontaktvermitt- eintreten. Dies ist der Grund, weshalb Frei- lung zu Clearingstellen auf unserer website. Auslagestellen Amtsblatt staat, Landkreis und auch wir als Stadt Neu- Ich bitte um freundliche Beachtung. säß z. T. strenge Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlang- Die Situation hat auch unmittelbare Aus- samen. Tun wir dies nicht, werden wir inner- wirkungen auf unser Rathaus. Viele Auf- halb kürzester Zeit so viele erkrankte Perso- gabenbereiche unseres Hauses sind sys- nen haben, dass unser Gesundheitssystem temrelevant. Unsere Mitarbeiterinnen und zusammenbricht. Wenn zu viele Menschen Mitarbeiter arbeiten hoch engagiert und gleichzeitig krank werden, reichen die Bet- geben ihr Bestes. Um zu gewährleisten, dass Derzeit keine. ten, die Beatmungsgeräte und auch das Per- unsere Verwaltung auch während der Coro- Eventuell kurzfristig neue. sonal in unseren Krankenhäusern nicht aus, nakrise leistungsfähig bleibt, bitte ich um um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Verständnis, dass der Parteiverkehr auf ein Insbesondere betrifft das Risikogruppen, Mindestmaß an dringend notwendigen und wie ältere oder geschwächte Personen, aber nicht aufschiebbare Fällen reduziert wird. auch jüngere Menschen mit geschwächtem Bürger, die einen Termin erhalten möchten, Immunsystem, Allergien usw. sind gefähr- müssen sich zwingend zuvor telefonisch det. Das betrifft aber auch alle, die zu die- anmelden. In diesem Gespräch wird dann sem Zeitpunkt aus anderen Gründen medi- vom jeweiligen Fachbereich beurteilt, ob der zinische Hilfe benötigen, die dann ggf. nicht Termin tatsächlich zwingend notwendig ist. Ausgabe Mai mehr zur Verfügung steht. Einlass ins Rathaus erhält nur, wer im Vorfeld telefonisch einen Termin vereinbart hat. An- Redaktionsschluss: Vermeiden Sie persönliche Kontakte sonsten sind die Zugänge verschlossen. Montag, 20. April und Treffen Erscheinungstermin: Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie in Ih- Mittwoch, 06. Mai Um das zu verhindern, ist auch unsere Stadt- rem Freundes- und Bekanntenkreis darüber Redaktionsadresse: gesellschaft und damit jeder Einzelne von aufklären, wie wichtig es aktuell ist, sich ad- heimatstimme@neusaess.de uns gefordert. Helfen Sie mit, dass jeder äquat zu verhalten und Kontakte zu vermei- Alle Termine auch unter sein Möglichstes dafür tut, die Ausbreitung den. Passen Sie auf sich auf, zeigen Sie sich www.neusaess.de/heimatstimme des Virus einzudämmen, Infektionsketten solidarisch, achten Sie auf Ihre Mitmenschen Herausgegeben von der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, Telefon 0821/4606-0, Internet www.neusaess.de, E-Mail stadt@neusaess.de. Verantwortlich für den Inhalt: 1. Bürgermeister Richard Greiner.
Aktuelles und helfen Sie, wo es notwendig ist. Sehr herzlich bedanke ich mich - Volkshochschule Neusäß für Ihr Verständnis, dass wir in dieser Krise ungewöhnliche Maßnah- - Hallenbad Steppach men ergreifen müssen. Diese Situation ist eine gesamtgesellschaftli- - Freizeit- und Erlebnisbad Titania che Aufgabe und ich bin überzeugt, dass wir sie in Neusäß ganz be- - Sämtliche Städtische Turnhallen und Sportanlagen sonders gut meistern werden. Die Hilfsbereitschaft, die uns in den - Spielplätze und Freizeitanlagen vergangenen Tagen angeboten wurde, stimmt mich zuversichtlich, dass wir gemeinsam aus dieser Krise gestärkt hervorgehen. Die Stadtverwaltung bittet, bis auf weiteres nur unbedingt notwen- dige Behördengänge wahrzunehmen. Um die Funktionsfähigkeit der Ihr Stadtverwaltung gewährleisten zu können, werden daher folgende Richard Greiner Maßnahmen getroffen: Erster Bürgermeister - Ab Dienstag, den 17.03.2020, wird das Rathaus für den Parteiver- kehr geschlossen. Unaufschiebbare Behördengänge können nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem jeweiligen Sachgebiet Kein Parteiverkehr im getätigt werden. - Während der bekannten Parteiverkehrszeiten ist die Stadtverwal- Rathaus mehr möglich tung weiterhin per Telefon und E-Mail erreichbar. - Aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten kann es zu Verzöge- Die Stadtverwaltung bittet, bis auf weiteres nur zwingend notwen- rungen bei der Bearbeitung der Anfragen kommen. Wir bitten dige Behördengänge wahrzunehmen. Um die Funktionsfähigkeit der hierfür um Verständnis. Stadtverwaltung gewährleisten zu können, werden daher folgende Maßnahmen getroffen: Neusäß, 16.03.2020 - Ab sofort ist das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen. Unauf- Richard Greiner schiebbare Behördengänge können nur nach telefonischer Vereinba- Erster Bürgermeister rung mit dem jeweiligen Sachgebiet getätigt werden. - Während der bekannten Parteiverkehrszeiten ist die Stadtverwal- tung weiterhin per Telefon und E-Mail erreichbar. - Aufgrund der eingeschränkten Kapazitäten kann es zu Verzögerun- gen bei der Bearbeitung der Anfragen kommen. Wir bitten hierfür Hinweise zum um Verständnis. Infektionsschutz vor Influenza oder Corona Die Heimatstimme gibt inhaltlich den Stand vom 18.03. Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen? wieder. Aktuellere Entwicklungen konnten nicht berück- sichtigt werden. Insbesondere bei allen nach dem 19.4. Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das angeführten Veranstaltungen wird darauf hingewiesen, Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, re- dass diese Termine nochmals direkt bei den Veranstaltern gelmäßiges Stoßlüften sowie Abstand zu Erkrankten (1 bis 2 Meter) verifiziert, also rückbestätigt werden sollten. Bitte beach- auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maß- ten Sie unsere Homepage (www.neusaess.de) sowie die nahmen sind grundsätzlich jederzeit angeraten. einschlägigen Medien. Einfache Hygieneregeln beim Husten und Niesen • Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens 1 Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg. • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch (Pa- Städtische Maßnahmen im pier). Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschlie- ßend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch Zusammenhang mit der benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden. • Immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich Ausbreitung des neuartigen die Hände waschen! • Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Corona-Virus Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich dabei von anderen Personen abwenden. Um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so weit wie mög- lich einzudämmen, werden in Anlehnung an die Schließung der bay- Gründliches Händewaschen erischen Schulen, Kindertagesstätten und Kinderkrippen folgende öf- Wenn Sie sich regelmäßig gründlich die Hände waschen, schützen Sie fentliche Einrichtungen in Neusäß ab Dienstag, 17.03.2020 bis vorerst sich und andere vor vielen Krankheitserregern. Denn gründliches Hän- einschließlich 19.04.2020 geschlossen: dewaschen senkt die Anzahl der Keime an den Händen auf bis zu ein Tausendstel. Damit verringert sich das Risiko, dass Erreger beispiels- - Stadthalle Neusäß inklusive Kartenvorverkauf im Rathaus weise mit dem Essen in den Mund oder über die Schleimhäute von - Haus der Musik (inklusive Jugendkulturzentrum Stereoton, Sing- Mund, Nase oder Augen in den Körper gelangen oder an Familienmit- und Musikschule) glieder, Freunde oder Kollegen weitergereicht werden. 2 04/2020
Aktuelles Gründliches Händewaschen gelingt in fünf Schritten: 1. Halten Sie die Hände unter fließendes Wasser. Die Temperatur Beratungshilfe für Unternehmen können Sie so wählen, dass sie angenehm ist. 2. Seifen Sie die Hände gründlich ein – sowohl Handinnenflächen als Durch die Verbreitung des Virus entstehen Unternehmen erhebliche auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Dau- Umsatzausfälle. Damit verbunden sind auch eine Reihe von Fragestel- men. Denken Sie auch an die Fingernägel. lungen zur finanziellen Unterstützung, Steuerstundung, Kurzarbeit, 3. Reiben Sie die Seife an allen Stellen sanft ein. Gründliches Hände- Hygieneregeln, Kinderbetreuung, usw. waschen dauert 20 bis 30 Sekunden. Da die meisten Fragen und Anliegen nur direkt über das zuständige 4. Danach die Hände unter fließendem Wasser abspülen. Verwen- Ministerium, der Landesbank, der Arbeitsagentur, der Regierung von den Sie in öffentlichen Toiletten zum Schließen des Wasserhahns Schwaben oder anderen Fachstellen beantwortet werden können, ein Einweghandtuch oder Ihren Ellenbogen. gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes eine Übersicht mit 5. Trocknen Sie anschließend die Hände sorgfältig ab, auch in den wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Links zu weiter- Fingerzwischenräumen. In öffentlichen Toiletten eignen sich hier- führenden Informationsseiten: für am besten Einmalhandtücher. Zu Hause sollte jeder sein per- www.landkreis-augsburg.de/corona-unternehmen sönliches Handtuch benutzen. Die Informationen werden permanent aktualisiert, um eine bestmög- liche Hilfestellung zu geben. Sollte es dennoch ein Anliegen geben, für Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung / www.infek- das Sie keine Antwort oder direkten Kontakt erhalten, können Sie eine tionsschutz.de. Stand: 02.03.2020. Email an wirschaftsfoerderung@LRA-a.augsburg.de senden. Sozialamt XX Nachbarschaftshilfe des Absage Ferienbetreuung Jugendbeirats Neusäß Ostern 2020 19.03.2020 Aufgrund der letzten Entwicklungen bzgl. der Eindämmung der Ver- breitung des Coronavirus wird die städtische Ferienbetreuung in den „Wir für Neusäß“ Osterferien 2020 nicht stattfinden. Bereits bezahlte Gebühren wer- den unaufgefordert an die Betroffenen zurücküberwiesen. Ziel: Der Jugendbeirat Neusäß möchte eine Art „Nachbarschaftshilfe“ für Neusäß und seine Stadtteile aufbauen, um folgenden genannten Personen in der aktuellen „Notlage“ zu helfen, indem Einkäufe, Besor- gungen oder kleine Erledigungen durchgeführt werden. Zum einen, um den Hilfsbedürftigen Leuten als Stütze zu dienen und zum ande- Landratsamt Augsburg XX ren, um die Ausbreitung des Coronaviruses zu verlangsamen und vor Neuinfektionen zu schützen. Zeitraum: ab sofort bis vorerst 19.04.2020 (Änderung möglich) Corona: Härtefall-Fonds für Zeitraum: ab sofort bis vorerst 19.04.2020 (Änderung möglich) Zielgruppe: Ausschließlich Neusäßer Bevölkerung: Corona-Positiv ge- Betriebe bis zu 250 MA testete Personen, die unter Quarantäne stehen; ältere Menschen, die wirklich nicht selbst in der Lage sind, aus dem Haus zu gehen; Perso- Einrichtung eines KMU-Härtefall-Fonds für Unternehmen mit bis zu nen die aufgrund ihrer medizinischen Vorgeschichte oder ihres Alters 250 Mitarbeitern. Diese können Soforthilfen bei der Regierung von zur Risikogruppe zählen. Personen, die nicht in diese Zielgruppe fallen, Schwaben beantragen, z. B. für die Bereiche Gastronomie, Tourismus, können wir nur nach Rücksprache bedienen. Kultur etc. Für s.g. „1-Mann-Betriebe“ analog zum Katastrophenfall Kontakt: 017673470516; von Mo-Sa 09-20 (Auslieferungszeiten iden- wird ein Hilfsfonds für Geschädigte aufgelegt; anvisiert werden 5.000 tisch) bis 30.000 € Soforthilfe, unbürokratisch, nach kurzer Plausibilitätsprü- Verantwortlicher: Jugendbeirat Neusäß in Zusammenarbeit mit der fung und nicht zurück zu zahlen. Stadt Neusäß Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht immer genau der gewünsch- Anträge sind zu stellen bei der Reg. von Schwaben, SG 20 – WiFö, Be- te Artikel besorgt werden kann, es werden auch Alternativprodukte schäftigung; Hr. Berger: Tel. 0821/327 2294 ausgeliefert. Anschrift: Fronhof 10, 86152 Augsburg Es werden alle möglichen Maßnahmen im Ablauf ergriffen, um Kon- takt mit den betreuten Personen zu vermeiden. Näheres auch auf der Website des Landratsamtes mit pdf’s zum Download: Mit freundlichen Grüßen, Richard Greiner https://www.landkreis-augsburg.de/soziales-gesundheit/staatliches- Bürgermeister der Stadt Neusäß gesundheitsamt/coronavirus/wichtige-informationen-fuer-unterneh- men-zum-coronavirus/ Nils Härle Vorsitzender Jugendbeirat Neusäß 04/2020 3
Aktuelles Hilfsangebote von Neusässern für Neusässer: Nachbarschaftshilfe Täfertingen - Einkaufsdienst für Ältere Die Täfertinger Nachbarschaftshilfe möchte für ältere Menschen ei- nen Einkaufsdienst (Dinge des alltäglichen Gebrauchs, Apotheke) an- bieten. Wer Hilfe braucht, meldet sich bei Frau Marion Maisa, Mobil 0179/4503465, maisamarion@web.de. Für die Rekrutierungen der Helfenden, die wir noch dringend benöti- gen, gilt folgender Kontakt: beatrice.fassnacht@gruene-neusaess.de, Mobil 0152/34289754. Einkäufe in Alt-Neusäß Hilfe bei Hausaufgaben Franziska Fröhlich kann für Hilfsbedürftige im Raum Altneusäß Ein- Pia Bauer, Studentin für Lehramt Realschule in den Fächern Englisch käufe tätigen und bis zur Haustüre bringen. Zu erreichen unter der und Geografie, bietet Realschülern ihre Hilfe an. Ihre Hilfe ist kosten- Mailadresse franzi@anwalt27.de oder per Handy 0177/6362686. los und gilt auch gern bei Fragen und Problemen in den anderen Fä- chern, generell für die Klassen 5 bis 10. Kontakt: pialbauer@gmx.de. Nachbarschaftshilfe für Hammel und Ottmarshausen Freiwillige Unterstützer für die Nachbarschaftshilfe in Hammel und Ottmarshausen können sich bei Ulrike Schmidt melden per E-Mail: ul- rike@schmidtconsulting.org oder per Telefon: 0172/6076025 In den folgenden Aufgabenbereichen können Sie uns unterstützen: Einkaufstätigkeiten, Organisation rund ums Einkaufen, Kontakte zu Firmen im Bereich Lebensmitteln, Versorgung. Wir kaufen für folgende Personengruppen ein: - Alle, die sich in Quarantäne befinden seit mehr als 25 Jahren - Menschen, die krankheitsbedingt nicht zum Einkaufen gehen kön- Ihr vertrauenswürdiger Partner nen - Für unsere ältere Bevölkerung rund um den Verkauf und die Vermietung Ihrer Immobilie Was können wir besorgen? Lebensmittel, Backwaren, Getränke, Pflanzen (Salat- und Gemüse- pflanzen, alles zum Thema Aussaat), Gassigehen mit Hunden. größtmögliche Diskretion bei Unsere Partner sind Firmen vor Ort. Objektsuche und Objektverkauf Wie kann ich bestellen? durch professionelle Umsetzung Sie bestellen bis Mittwoch, 18.00 Uhr unter folgender Telefonnummer: Ihrer Wünsche 0172/6076025 oder per E-Mail unter ulrike@schmidtconsulting.org Sollte die Ware nicht verfügbar sein, wird nach einem Ersatzartikel ge- schaut. Die Auslieferung findet jeden Freitag statt. Voraussichtliche Dauer der Aktion: 19.04.2020 Organisatoren: Ulrike Schmidt, Jasmin und Stefan Sommer, Sandra Claus 4 04/2020
Amtliche Bekanntmachungen Steueramt XX soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienen- den Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochte- ne Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Festsetzung der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung durch Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteilig- Grundsteuer 2020 ten beigefügt werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 die Hebesätze der 2. Wenn unmittelbar Klage eingelegt wird Grundsteuer A auf 310 % und der Grundsteuer B auf 310 % für das Kalenderjahr 2020 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2019 ist die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Postfachanschrift: Postfach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 verzichtet wird. Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, zu erheben. Für die Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Neusäß) und den sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird des- Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm- halb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des ten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BStBl I S. 965) die Grundsteuer Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in für das Kalenderjahr 2020 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2019 ver- Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen anlagten Höhe festgesetzt. Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung durch Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt Die Grundsteuer 2020 wird mit den in den zuletzt erteilten Grund- werden. stücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen je- weils am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und 15. November Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: 2020 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die - 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 1. Juli 2020 fällig. Wurden bis zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen Kalenderjahr 2020 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Stadt Neusäß (www. entrichten. neusaess.de) bzw. bei Klageerhebung der Bayerischen Verwal- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwal- die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 27 Abs. tungsgerichten infolge der Klageerhebung - sofern kein Fall des § 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt. 188 VwGO vorliegt - eine Verfahrensgebühr fällig. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest- setzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen Stadt Neusäß ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist Richard Greiner von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen 1. Bürgermeister beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Neusäß – Steuerverwaltung – angefochten werden. Rechtsbehelfsbelehrung Redaktion der Heimatstimme Redaktion: Andrea Faber und Michaela Axtner Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Be- Telefon 0821/4606-103 bzw. -102, Telefax 0821/4606-19102 kanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittel- E-Mail heimatstimme@neusaess.de bar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Die Redaktion der Heimatstimme behält sich vor, eingereichte Texte redaktionell zu bearbeiten und aus Platzgründen gegebe- 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird nenfalls zu kürzen. ist der Widerspruch einzulegen bei der Stadt Neusäß, Hauptstraße Anzeigen und Druck: Druckerei Bayerlein GmbH 28, 86356 Neusäß. Benzstraße 13, 86356 Neusäß, Telefon 0821-20756-0 Anzeigen laut Preisliste Stand: 12.2018 Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemes- sener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Verantwortlich für die Verteilung der Heimatstimme: Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: DWB Druck & Zustell GmbH Postfach 112343, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse Kontakt bei Reklamationen bei der Verteilung 4, 86152 Augsburg, erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf des Amtsblattes: von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben wer- 0 90 81 / 29 084 40, Email: qm@pdmediasales.de den, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürze- Die Heimatstimme wird auf 100-prozentigem re Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Recyclingpapier gedruckt. Neusäß) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und 04/2020 5
Städtische Mitteilungen Einwohnerstatistik XX Monat Februar 2020 Änderungen bei der Anfangsstand Geburten 22.516 8 Sammlung von Altpapier und Sterbefälle Zuzüge 12 189 Altkleidern im Stadtgebiet Umzüge Wegzüge 38 129 April 2020 Endstand 22.572 Bitte beachten Sie, dass aufgrund des ausgelösten Katastrophenfalls derzeit diverse Sammlungen entfallen Hörpfad im Lohwald XX müssen. Loras Waldtratsch Hainhofen und Schlipsheim Samstag 09.05.2020 Pfarrg. St. Stephan Altpapier entfällt „Der Wald ist aufgebaut wie ein Haus. Die verschiedenen Pflanzen Hammel nutzen die Räume in unterschiedlichen Höhen. Wichtige Stockwerke Samstag 04.04.2020 Pfadfinder Altpapier, Altkleider entfällt in einem Wald sind Strauch-, Kraut-, Moos- und Bodenschicht. Das Samstag 09.05.2020 BRK Neusäß *) Altpapier entfällt Dach des Waldes bildet die Baumschicht. Diese kann bis zu 40 Meter Alt-Neusäß hoch sein.“ Samstag 04.04.2020 Pfadfinder Altpapier, Altkleider entfällt Mehr darüber zu erfahren ist von mir an der Station 7 im Lohwald. Samstag 09.05.2020 BRK Neusäß *) Altpapier entfällt Start ist am Parkplatz des Sportstadions am Lohwald. Wichtig: inter- Ottmarshausen netfähiges Smartphone mitbringen! Samstag 04.04.2020 Pfadfinder Altpapier, Altkleider entfällt © Andrea Faber Samstag 25.04.2020 SV Ottmarshausen Altpapier entfällt Samstag 30.05.2020 SV Ottmarshausen Altpapier entfällt Steppach (ohne Vogelsang) Samstag 04.04.2020 BRK Steppach Altpapier entfällt Samstag 16.05.2020 TSV Steppach Altpapier entfällt Täfertingen Samstag 04.04.2020 Pfadfinder Altpapier, Altkleider entfällt Samstag 09.05.2020 Soldatenkam. Altpapier entfällt Westheim Samstag 04.04.2020 Pfadfinder Altpapier, Altkleider entfällt Samstag 23.05.2020 SpVgg Westheim Altpapier entfällt Vogelsang Samstag 11.04.2020 TSV Diedorf Altpapier entfällt Samstag 09.05.2020 Kolpingsfamilie Altpapier entfällt In einem Wald gibt es immer mehrere „Stockwerke“. AALLEEXXAANNDDEERR SSCCHHEELLHHAASS RECHTSANWALT Ich berate Sie in folgenden RECHTSANWALT Am Dreieck24 Pröllstraße 6 OSTERN im Rechtsgebieten: •• Patientenverfügungen Patientenverfügungen Am Dreieck 86356 86157 86356 Telefon: 6 Neusäß/Steppach Augsburg Neusäß/Steppach 08 21/65 07 91-0 Blumenhof BLANK • Vorsorgevollmachten Telefax: 08 21/65 07 91-50 • Vorsorgevollmachten Blumen · Pflanzen · Floristik aller Art · Grabpflege • Erbrecht Telefon: 08 21/65 07 91-0 E-Mail: mail@ra-schelhas.de •• Erbrecht Verkehrsrecht www.ra-schelhas.de Telefax: 08 21/65 07 91-50 Neusäß · Remboldstr. 26 · Tel. 0821 466528 Montag bis Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr • Maklerrecht Familienrecht Mit dennach Termine besten Wünschen Vereinbarung samstags von 08.00 - 13.00 Uhr •• Immobilienrecht Verkehrsrecht E-Mail: (für mail@ra-schelhas.de auch2012! Haus- und Kranken- • Zivilrecht Ihr )Alexander Schelhas www.ra-schelhas.de besuche 6 04/2020
Städtische Mitteilungen Friedhofsverwaltung XX sitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht. Gleichzeitig möchten wir alle Besitzer und Halter von Hunden erneut Überprüfung der auf das Problem der Verunreinigung durch Hundekot hinweisen. Hun- dekot ist nicht nur eine unappetitliche Umweltbelastung, es droht Standsicherheit der Grabmäler auch Gefahr für unsere Gesundheit, insbesondere unserer Kinder, die durch Bakterien, Viren und Würmer gefährdet werden. Schließlich auf den städtischen Friedhöfen können auch Hundekrankheiten übertragen werden. Jeder Grabnutzungsberechtigte ist verpflichtet, das Grabmal stets in ei- Aber auch für die Landwirtschaft stellt der Hundekot ein großes Prob- nem verkehrssicheren Zustand zu halten. Er ist insbesondere verpflich- lem dar. Durch ihn kann Erntegut vom Geruch und Geschmack her und tet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, sobald die Standsicherheit des hygienisch so verunreinigt werden, dass zum Beispiel Rinder, Kühe und Grabmals oder eines Teiles hiervon gefährdet erscheint. Bei Verletzung Schafe dieses Futter verschmähen und liegen lassen. Beim Mäh- und dieser Verpflichtung haftet er für den hieraus entstehenden Schaden (§ Erntevorgang wird der Hundekot großflächig auf das Futter verteilt, 34 Abs. 1 Friedhofsatzung). und durch diese Verunreinigung können sogar Krankheiten mit Schä- Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss die Stadt Neusäß jähr- digungen für Tiere übertragen werden. Vor allem der Hundebandwurm lich die Standfestigkeit der Grabmäler auf den städtischen Friedhöfen stellt ein solches Risiko dar, der bei Kühen zu Fehl- oder Totgeburten überprüfen. Diese Kontrolle wird demnächst durchgeführt. Sollten hier- führen kann. Was das stehende bzw. zu erntende Futter (Getreide usw.) bei Mängel festgestellt werden, so werden die Nutzungsberichtigten betrifft, müssen mindestens drei Monate vergehen, bis der Kot eini- hierüber schriftlich informiert. Bei akuter Gefahr muss der Grabstein germaßen entfernt ist und die weitere Verwertung des Erntegutes für sofort umgelegt werden, damit es zu keinen Schäden kommen kann. Mensch und Tier zumutbar ist. Für die auf solche Art betroffenen Land- wirte zieht dies erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und für Sie Ordnungsamt XX als Verbraucher steht das Thema Appetitlichkeit ganz sicher im Vorder- grund. Auch wenn Sie Ihre Hunde angemeldet haben und Hundesteuer bezahlen, sind Sie natürlich selbst verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere Leinenzwang in Neusäß zu beseitigen. Die verbreitete Meinung, durch Zahlung von Hundesteu- er von dieser Verpflichtung gewissermaßen befreit zu sein, ist falsch. Freilaufende Hunde in der Natur – Verunreinigungen durch Um das Problem zu lösen, d.h. dem Hundehalter die Voraussetzungen Hundekot für die Selbsthilfe zu schaffen, wurden bereits über 50 solcher Behäl- ter im Stadtgebiet und an den Zugängen zum Schmuttertal aufge- Eine Bitte an Hundehalter stellt. Der Griff zur Tüte ist eine Sache der Gewöhnung, aber nur so Immer wieder gibt es Beschwerden über Hundekot auf Gehwegen, bekommen wir das Problem in den Griff. Weitere Beutel bzw. ähnliche Kinderspielplätzen, in Parkanlagen und auf landwirtschaftlichen praktische Hundesets erhalten Sie im Fachhandel. Bitte werfen Sie die Grünflächen, sowie über freilaufende Hunde im Stadtgebiet sowie in benutzten und gefüllten Beutel in die Behälter. Wer ein Tier hält, über- der Natur. Im Stadtgebiet Neusäß besteht seit 07.12.2001 für große nimmt auch Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit. Wir rufen Hunde (Schulterhöhe wenigstens 50 cm) und Kampfhunde im Innen- Sie deshalb auf, als Hundebesitzer mit gutem Beispiel voranzugehen bereich sowie auf den öffentlichen Wegen in den Schmutterwiesen und die Möglichkeit zur problemlosen Beseitigung des „Häufchens“ zu und auf der ehemaligen Weldenbahntrasse Leinenzwang. Der Ab- nutzen und wenn möglich, mit dem eigenen Restmüll zu entsorgen. stand zwischen Hundeführer und Hund darf tagsüber (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) 1,5 Meter und nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) 5 Meter nicht Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns recht herzlich. überschreiten. Diese Verordnung gilt auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Die Stadt Neusäß hat an den Zugängen zum Schmutter- tal entsprechende Schilder aufgestellt, auf denen auf die Anleinpflicht Neusässer Tafel e.V. hingewiesen wird. Regelmäßig werden Kontrollen durchgeführt. Bei Verstößen ist grundsätzlich mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Jeder Mensch kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Neusässer Tafel bietet Unterstützung und konkrete Hilfe an. Wir Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz darf grundsätzlich jeder geben Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs für einen zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der frei- geringen Obulus an Betroffene ab. en Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betre- Für alle Bedürftigen gibt es aktuell einen "Antrag auf ten. Das Betretungsrecht schließt auch das Hundeausführen ein. Al- Direktlieferung". lerdings ist dies nicht erlaubt Bei Fragen können Sabine Zimmermann 0178/9243851 • auf gesperrten Privatwegen und sonstigen vom Grundstücksberech- oder Silvia Schröttle 0175/8593166 kontaktiert werden. tigten gesperrten Flächen, wie eingezäunten Wiesen und Felder, Spendenkonto Nr. 200 869 774 • auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Vegetations- Kreissparkasse Augsburg, BLZ 720 501 01 zeit (April bis Oktober). IBAN DE 357 2050 101 0200 869 774 • In Jagdrevieren dürfen Hunde nicht unkontrolliert frei laufen. In den BIC BYLADEM1AUG Wintermonaten sind zudem die Futterstellen gefüllt. Hundebesitzer Wir freuen uns auf Ihren Besuch! sollten deshalb die Hauptwege nicht verlassen und ihre Hunde ange- leint lassen. Die Tafel Neusäß sucht ehrenamtliche Fahrer / Beifahrer und Helfer (m/w/d) Einsatz : Montag - oder Dienstag Vormittag - Zeiteinteilung flexi- So dürfen also landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwi- bel. Bei Interesse bitte melden bei Sabine Zimmermann 0821 schen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und 487346 oder 0178 9243851. der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebe- 04/2020 7
Städtische Mitteilungen hrplan 2020 Freiwilligen-Zentrum XX Kehrtermine Neusäß (FuN) April Mai Juni Freiwilligen-Zentrum (FuN) 1 Mi 1 Fr 1 Mo 10 2 Do Steppach 2 Sa 2 Di 3 Fr nördliche 3 So Alt- Neusäß 3 Mi Aktuell Steppach 4 Sa 4 Mo 4 Do Geänderte Öffnungszeiten: Ulmer Str. nördliche nördliche Montag und Donnerstag von 9-11 Uhr 5 So 5 Di 5 Fr Bahnlinie Das BüroUlmer Str. des FuN ist geschlossen vom 8.4.-15.4.2020! 6 Mo 6 Mi 6 Sa 7 Di 8 Mi Steppach 7 Do 8 Fr 7 So 8 Mo Termine Auf Grund der aktuellen Situation werden derzeit alle Termine abge- 11 9 Do südliche 9 Sa 9 Di sagt, bzw. verschoben! Bis auf Weiteres findet kein Verkauf mehr an Ulmer Str. Alt- Neusäß der Neusässer Tafel statt. 10 Fr 10 So 10 Mi Steppach 11 Sa 11 Mo 11 Do südliche südliche 12 So 12 Di Bahnlinie 12 Fr Angebote Ulmer Str. 13 Mo 13 Mi 13 Sa 14 Di Westheim 14 Do 14 So Die genaue Beschreibung der Projekte kann auf unserer Homepage nach- gelesen werden oder Sie rufen einfach bei uns an und lassen sich bera- 15 Mi 15 Fr 15 Mo 12 16 Do westliche ten! In verschiedenen WestheimProjekten sind Patinnen und Paten seit längerer 16 Sa Täfertingen 16 Di Zeit ehrenamtlich im Einsatz, um Neusässer Bürgerinnen und Bürgern Bahnlinie 17 Fr 17 So 17 Mi bei Bedarf zur Seite zu stehen. Die Unterstützung ist kostenlos, die Eh- westliche 18 Sa 18 Mo 18 Do renamtlichen unterliegen alle der Schweigepflicht. Jeder Hilfesuchende Bahnlinie kann sich gerne bei uns melden und um Hilfe nachfragen. Wir bemühen 19 So 19 Di 19 Fr Hammel uns auch um Vermittlung an zuständige Stellen und Organisationen. 20 Mo 20 Mi 20 Sa 21 Di 21 Do 21 So Sozialpaten 22 Mi Westheim 22 Fr 22 Mo Diese stehenWestheim in engem Kontakt mit den Fachkräften des Sozialamtes. Die 23 Di geschulten Paten und Patinnen hören zu und nehmen sich Zeit bei Not- 13 23 Do 23 Sa Ottmarshausen östliche östliche lagen. Sie bieten Hilfestellung bei Verschuldung und Geldverwaltung, bei 24 Fr 24 So 24 Mi Bahnlinie Bahnlinie der Sicherstellung von Wohnraum und Energielieferung und Unterstüt- 25 Sa 25 Mo 25 Do zen auch in Form von Begleitdiensten. Sie beraten bei der Erledigung der 26 So 26 Di 26 Fr Post und beim Erstellen von Anträgen. Sie verfügen über eine große so- 27 Mo 27 Mi 27 Sa ziale Einstellung gegenüber von Menschen, die ihren Alltag selbst nicht mehr richtig bewältigen können und bieten Hilfe zur Selbsthilfe. 28 Di 28 Do Hainhofen 28 So Die PatenSchlipsheim und Patinnen unterliegen der Schweigepflicht und sind auch 29 Mi Schlipsheim 29 Fr 29 Mo über die regelmäßigen Sprechstunden hinaus zur Vereinbarung von indi- 14 30 Do 30 Sa 30 Di viduellen Terminen und auch zu Hausbesuchen bereit. 31 So Der Besuch der Sprechstunde ist für alle kostenlos. Lust auf etwas Neues? Zeit für ein ehrenamtliches Engagement? Kon- takt mit Menschen? Kommen Sie unverbindlich bei uns vorbei und informieren Sie sich über die möglichen Einsatzbereiche. Es ist bestimmt für jeden eine Tä- tigkeit möglich. Unsere Projekte können eine kleine Auswahl bieten. Spenden und Zahlungen können auf das neu eingerichtete Konto für das FZ Augsburg-Neusäß, Kontonummer DE69 72090000 0001 383990 bei der Augusta Bank überwiesen werden. Gerne können wir auch eine Spendenquittung ausstellen. Wir bedanken uns schon jetzt für die finanzielle Unterstüt- zung unserer Projekte! Freiwilligen Zentrum Öffnungszeiten und Kontaktdaten Montag, Dienstag und Donnerstag 9 bis 11 Uhr Mittwoch 15 bis 17 Uhr, Bgm.-Kaifer-Straße 10, 86356 Neusäß Telefon 0821-4552280, Telefax 0821-4552278 E-Mail info@freiwilligen-zentrum-neusaess.de www.freiwilligen-zentrum-neusaess.de 8 04/2020
Städtische Mitteilungen Stadtkasse XX Steuertermin – öffentliche Mahnung Am 1. April 2020 war die Hundesteuer zur Zahlung fällig. Bitte bedienen Sie sich des für Sie zeitsparenden und bequemen SEPA- Lastschriftverfahrens. Formulare erhalten Sie unter www.neusaess. de – Rathaus und Service – oder in der Steuerverwaltung und in der Stadtkasse. Die Stadt Neusäß sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hilfskraft (m/w/d) für die Mitarbeit in der Stadthalle Neusäß. Die Tätigkeit umfasst insbesondere den Auf- und Abbau der Be- stuhlung in der Stadthalle Neusäß im Rahmen eines geringfügi- gen Beschäftigungsverhältnisses (Abrufarbeitsverhältnis). Die Arbeitszeit erfolgt überwiegend im Laufe des Tages. Vorausset- zung ist jedoch auch die Bereitschaft zu Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Handwerkliches Geschick und körperliche Be- lastbarkeit sind erforderlich. Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 1. Interessentinnen/en wenden sich bitte schriftlich an die Personalverwaltung der Stadt Neusäß, Hauptstraße 28, 86356 Neusäß, Tel. 0821/4606-125. Musikunterricht am Flügel Alla Gonchar 0177 / 36 10 414 Pflugstraße 1a 86356 Neusäß-Steppach Allgemeine Mitteilungen www.musikinstitut-allegro.de https://www.philso.uni- augsburg.de/de/lmz/institute/STEG_Institut/Instrumental Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Augsburg XX paedagogik/Dozent_innen-IGP/Gonchar/ Zuschuss bei Mehrweg-Windeln Der Abfallwirtschaftsbetrieb unterstützt den Kauf von Mehrweg- Windeln für im Landkreis gemeldete Personen mit einem Zuschuss von 50 Euro. Dies gilt für Mehrweg-Windeln bei Kleinkindern wie bei Menschen mit Inkontinenz. Bezuschusst werden der Erwerb von Mehr- weg-Windeln oder auch die Nutzung von Windelwaschdiensten. Alle weiteren Infos unter Tel. 0821/3102-3221 oder abfallberatung@lra-a. bayern.de. Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, wir sind Ihr fairer Problemabfälle und zuverlässiger Partner seit 1991. Auf unserer Homepage finden Sie Die nächste Sammlung von Problemmüll aus Haushalten im Bereich über 250 positive Kundenstimmen. der Stadt Neusäß findet in Neusäß am Samstag, den 16. Mai, statt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nächsten Ausgabe der Heimatstimme. www.immobilien-klamt.de 0821 / 44 11 33 04/2020 9
Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Organisationen Vereinsnachrichten Schauspielgruppe Neusäß XX Veranstaltungen der örtlichen Vereine und Organisationen Ticketerstattungen Veranstaltungen (in den) Pfarreien Sämtliche Aufführungen von „Romulus der Große“ sind auf unabseh- bare Zeit verschoben. Sofern bzw. sobald weitere Informationen für Pfarrgemeinschaft Neusäß einschließlich Aystetten Neuansetzungen des Stücks bekannt sind, werden wir erneut informie- ren. Bezüglich der Ticketrückgaben bestehen nun folgende Optionen: Alle kirchlichen Veranstaltungen bis Freitag vor Palmsonntag sind ab- gesagt. Für die Karwoche und die Osterfeiertage wird die Diözesanlei- 1. Rückgabe der Tickets an die Schauspielgruppe gegen Kaufprei- tung zu gegebener Zeit eine Regelung treffen. Aktuelle Informationen serstattung (entweder in bar oder bei Abgabe der Kontonummer werden den Gläubigen mit einem gesonderten, persönlich zugestell- durch anschließende Überweisung) ten Infobrief anstelle des gewohnten Pfarrbriefs Ende März zugehen. 2. Rückgabe des Tickets ohne Inanspruchnahme der Erstattung in Form einer Spende Evangelische Emmausgemeinde 3. Einbehalten der Karten als Gutscheine für die Einlösung bzw. den Umtausch für neue Karten bei Bekanntwerden der Ersatztermine Der Kirchenvorstand hat entschieden, alle Gottesdienste und Veran- staltungen bis zum 19.4. abzusagen. Kasualien wie Taufen und Trau- Sofern Sie Option 1 oder 2 in Anspruch nehmen möchten, bitten wir ungen werden verschoben. Für eine persönliche stille Einkehr bleibt die um persönliche Kontaktaufnahme bzw. einer E-Mail an: info@schau- Emmauskirche aber Montag bis Samstag tagsüber von ca. 9 bis 18 Uhr spielgruppe-neusaess.de. Bitte wenden Sie sich NICHT an die offizielle geöffnet. Das Pfarrbüro hat weiterhin zu den Bürozeiten (Mo, Mi, Fr Vorverkaufsstelle „Bücher Max“. 8.30–11.30 Uhr, Do 17–19 Uhr) geöffnet (nach Möglichkeit bitte tele- fonisch oder per Mail Kontakt aufnehmen). Hainhofener SV XX Evangelische Philippusgemeinde Bis auf weiteres finden keine Veranstaltungen statt. Gemeindemitglie- Jahreshauptversammlung der können unter Tel. 481445 oder auf der Website www.westheim- evangelisch.de jeweils aktuelle Informationen erhalten. Der Hainhofener SV lädt alle seine Mitglieder zur Jahreshauptver- sammlung am Freitag, den 24. April, um 19.30 Uhr ins Sportheim Hainhofen, Schlipsheimer Str. 23, ein. Tagesordnung: - 1. Eröffnung, Begrüßung, Bekanntgabe der Tagesordnung und Toten- ur AUSSTELLUNG t ehrung durch den 1. Vorsitzenden Na naheen 2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden 11.–25. APRIL 3. Bericht des Schatzmeisters 4. Bericht der Revisoren und Entlastung der Vorstandschaft 5. Berichte der Abteilungsleiter 6. Jubilarehrungen 7. Wünsche Anträge und Verschiedenes ä r t Anträge zu Punkt 7 bitte schriftlich bis 18.04. an 1. Vorsitzenden Gün- G ther Uhrle, Schlipsheimer Str. 4, 86356 Neusäß. Durch Veröffentlichung in der Presse und Aushang erfolgte die satzungsgemäße Einladung. Kolpingsfamilie Neusäß XX GäRTNEREI GARTENCENTER Aus Kolpingsfamilie Westheim FRIEDHOFSGäRTNEREI BLUMENHAUS wird Neusäß, warum? GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU Wir möchten viele Kolpingsfreunde und Mitglieder aus der neuen INNENRAUMBEGRüNUNG Pfarreiengemeinschaft Neusäß, und nicht nur auf Westheim be- schränkt. Viele „Kolping Aktionen“ sind bundesweit (z.B. Mein Schuh tut gut) und wir möchten einen größeren Personenkreis ansprechen. WöRNERGäRTNER Gartencenter: Biburger Str. 39, Neusäß Bei Interesse bitte melden bei: Fritz Mengele, E-Mail: fritz.me@gmx. Landsberger Str. 141, Königsbrunn de oder Vera Heinz, E-Mail: vera.heinz@kolpingwerk-augsburg.de. 10 04/2020
Vereinsnachrichten Verschiedenes Bund Naturschutz XX Pfarreiengemeinschaft Neusäß XX Pflanzentauschbörse Feier des Ehejubiläums auf dem Neusässer Wochenmarkt “Wenn zwei sich auf den Weg machen, dann sind sie stärker als einer...”. Die Pfarreiengemeinschaft Neusäß lädt alle Ehepaare ein, die ihr Jubilä- Die Pflanzentauschbörse des Bund Naturschutz ist mittlerweile eine um gemeinsam mit anderen Paaren feiern wollen. Am Samstag, den 16. feste Einrichtung in Neusäß geworden. Diese nicht kommerzielle, auf Mai, findet um 18.00 Uhr ein Dankgottesdienst in der Pfarrkirche St. Ägi- Tauschbasis und freiwilligen Spenden beruhende Aktion der Orts- dius statt. Im Anschluss feiern wir in der Begegnungsstätte bei St. Ägidi- gruppe Neusäß findet jedes Jahr an zwei Samstagen im Frühling statt. us. Für’s festliche Menü bitten wir um einen Unkostenbeitrag von 18,50 Euro pro Person. Der erste Termin ist am Samstag, dem 18. April, von 8.00 bis 12.00 Verbindliche Anmeldung erbeten bis zum 10. Mai unter Tel. 0821/469156 Uhr auf dem Neusässer Wochenmarkt am Volksfestplatz. Eine 2. Tau- bei Fam. Assum. schaktion folgt eine Woche später am Samstag, dem 25. April, zur gleichen Uhrzeit. Elternbeirat Kita St. Thomas Morus XX Da viele Gartenbesitzer überzählig gewordene winterharte Stau- den, Ableger und Kräuter oft wegwerfen, wollen wir diese über un- sere Tauschbörse anderen Gartenliebhabern zukommen lassen. Zum Flohmarkt "Rund um's Kind" Tausch können abgestochene Gartenpflanzen, eingeschlagen in Pa- pier oder in Kartons u.ä. mitgebracht werden. Wer nichts zum Tau- Termin: Samstag, den 09.05., von 14.00 bis 16.00Uhr schen hat, weil er z.B. seinen Garten erst neu anlegt, kann Pflanzen Ort: Pfarrsaal und Außenanlage der St. Thomas Morus Kirche gegen eine Spende zugunsten des Bund Naturschutz erhalten. Verkauf von Kaffee, Kuchen, Getränken und Hot Dogs Anmeldung für Verkäufer: vom 14.04. bis 30.04. unter Das Treffen von Hobbygärtnern soll auch dazu dienen, an unserem flohmarkt.tm@web.de Stand neue Pflanzen kennenzulernen, Erfahrungen auszutauschen und Tipps für Pflege oder Vermehrung zu erhalten. Mehr Informatio- Kosten: nen bei Familie Langenecker unter 0821/481549. - Tische im Pfarrsaal (werden gestellt): 6,00 Euro - Tische im Außenbereich (selbst mitbringen): 4,00 Euro Stadtkapelle Neusäß XX Generalversammlung Die Stadtkapelle Neusäß e.V. lädt alle aktiven Mitglieder, Fördermit- glieder, Freunde und Interessierte zur Generalversammlung am Mitt- Yoga NIRODHA– mit Davina woch, 06. Mai, um 19.30 Uhr in das Probenlokal im Haus der Musik, *Dein mobiles Yoga-Studio in Neusäß* Daimlerstr. 3, Alt-Neusäß ein. Entspannung & traditionelle Yoga Kurse für jedes Alter. Tagesordnung: Bewusste Körperhaltungen, Atemübungen, Meditation 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Entspannung kann sich positiv auf das gesamte 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Generalversammlung Wohlbefinden auslösen, ob körperlich, gesundheitlich oder geistig. Komm vorbei zu einer gratis Probestunde! vom 10. Mai 2019 3. Berichte: Mehr Infos auf: www.nirodha.de 3.1. 1. Vorsitzende 3.2. 2. Vorsitzender 3.3. Jugendvertreter 3.4. Schatzmeisterin (Kassenbericht 2019) Bestattungshilfe Irmgard Eberle 3.5. Kassenprüfer (Revisionsbericht 2019) 4. Aussprache zu den Berichten Erd-/Feuer-/Berg-/Seebestattungen, Vorsorgen, Überführungen, Leichenfrau. 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Sonstiges Persönliche Betreuung und Hausbesuche. Sämtliche Formalitäten und Behördengänge erledige ich Ihnen in zuverlässiger und kostenbewusster Form. Anträge an die Generalversammlung sind bis spätestens eine Woche vorher an die 1. oder den 2. Vorsitzenden zu richten. Soforthilfe Tag und Nacht Beraten Telefon: 0821/48 10 36 Dienen Helfen www.bestattungshilfe.de · info@bestattungshilfe.de 86199 Augsburg 86356 Neusäß-Steppach 86420 Diedorf Tel.: 0821 / 92 9 98 Tel.: 0821 / 48 10 36 Tel.: 08238 / 27 76 04/2020 11
Verschiedenes Wahl Partnerschaftsverein Neusäß-Cusset XX Kommunalwahlen 2020 Vorstandswahl Richard Greiner als Bürgermeister wieder gewählt Bei der diesjährigen Hauptversammlung am 6. März fand auch die tur- Am 15. März fanden die Kommunalwahlen in Neusäß statt. Als Erster nusgemäße Wahl der Vorstände und Beiräte statt, die fast alle in ihren Bürgermeister wurde Richard Greiner (CSU) mit 64,4% der abgegebe- Ämtern bestätigt wurden. Anschließend wurden auch in diesem Jahr nen gültigen Stimmen in seinem Amt bestätigt. wieder einige Mitglieder für ihre langjährige Treue zum Verein ausge- zeichnet. Michael Frey (GRÜNE) erhielt 16,5%, Bernhard Hannemann (FREIE WÄHLER) 11,3% und Susanne Höhnle (SPD) 7,7%. Die Wahlbeteiligung lag bei 56,5%. Weil der Wahlausschuss erst nach Redaktionsschluss, am 26. März, ta- gen wird, kann das endgültige amtliche Ergebnis für die Bürgermeister- und Stadtratswahl erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Diese Frist wird unter anderem dafür benötigt, zu klären, ob die gewählten Kandidaten die Wahl annehmen. Alle vorläufigen Wahl- ergebnisse unter www.neusaess.de. Die Stadt dankt allen Helferinnen und Helfern, die bei der Kommunal- wahl im Einsatz waren! von links nach rechts: Inge Pohl, Georg Weishaupt, Petra Zillner, Anton Geiser Stadtradeln XX Was ist Stadtradeln? Ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst vie- le Alltagswege (beruflich wie privat) klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Egal, ob man jeden Tag fährt oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs war. Jeder Kilometer zählt. Dieses Jahr findet die Aktion vom 14. Juni bis 4. Juli statt. Im Anschluss findet auch eine Prämierung statt. Der alte und neue Bürgermeister Richard Greiner (m.) mit Susanne Höhnle (l.) und Darum geht es Michael Frey (r.) am Wahlabend. Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Kli- maschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Au- to aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen. Schreinerei Studnicka Bezaubernde Blumengrüße Schönes Grün für Zuhause Wir gestalten Ihren Lebensraum mit Holz Möbel . Innenausbau . Fenster . Türen Maßarbeit seit 1949 Was auch immer Sie vorhaben – wir beraten Sie, entwerfen und planen mit Ihnen und setzen Ihre Wünsche fachgerecht um. Von-Rehlingen-Str. 21, 86356 Neusäß, Tel. 0821/488037 Vater-Klein-Straße 20 . 86356 Neusäß Telefon 08 21/ 46 66 56 . Fax 08 21/4518 49 www.schreinerei-studnicka.de info@schreinerei-studnicka.de 12 04/2020
Angebot Bildungs- und Teilhabepaket Nähere Informationen sowie die Antragsformular sind ebenfalls in der Stadt Neusäß, Sozialverwaltung (Tel.: 0821/4606-218, 0821/4606- Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder aus Familien mit 219, 0821/4606-220), erhältlich und können dort auch zur Weiterlei- geringem Einkommen mehr Zukunftschancen. Sie haben jetzt einen tung eingereicht werden. Rechtsanspruch auf Bildung und Mitmachen. Das bedeutet, dass die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie gemein- sames Mittagessen, Nachhilfe, Musikschule, Sport und Kultur oder Klassenausflügen ermöglicht werden kann. „Wir sind bundesweit der gärtnerische Fachbetrieb mit den meisten ausgebildeten Dies beinhaltet im Einzelnen: Gärtner/innen pro 100 Mitarbeiter!“ Wir sind immer auf der Suche 1. Mittagessen in Kita, Schule und Hort: MACH nach qualifizierten Kollegen. Eine Übernahme der Kosten für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten. Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe DICH übernommen. 2. Lernförderung: WINTER Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht wer- den kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt FEST. und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. GäRTNEREI 3. Kultur, Sport, Freizeit: GARTENCENTER Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, FRIEDHOFSGäRTNEREI sondern bei Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit mitmachen. Des- BLUMENHAUS wegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein, Musik- GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU schule oder die Teilnahme an Freizeiten in Höhe von monatlich bis INNENRAUMBEGRüNUNG zu 15 € übernommen. 4. Schulbedarf und Ausflüge/Klassenfahrten: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausge- stattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: im ersten Halbjahr des Schuljahres 100,00 € und im zwei- ten Halbjahr des Schuljahres nochmal 50,00 €, insgesamt somit 150,00 €. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden die tatsächlichen Auf- wendungen anerkannt. 5. Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft Branchenregister und einen weiten Schulweg. Sind hierzu Beförderungskosten erfor- derlich, welche nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden können und nicht anderweitig abgedeckt werden, werden diese Immobilienbörse Ausgaben erstattet. Auf der städtischen Homepage www.neusaess.de haben alle Neu- sässer Gewerbetreibenden die Möglichkeit, sich kostenlos ins Das Angebot des Bildungs- und Teilhabepaket bezieht sich auf Kin- Branchenregister einzutragen. Mit der Immobilienbörse können der, deren Eltern im Bezug von sozialen Leistungen (Arbeitslosengeld Gewerbegrundstücke und Immobilien, die leer stehen und für ei- II, Wohngeld, Kinderzuschuss, Grundsicherung im Alter und bei Er- ne gewerbliche Nutzung geeignet sind, der Wirtschaftsförderung werbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt) stehen und das gemeldet werden. Die Objekte werden ebenfalls kostenlos auf der 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie eine allgemeine- Homepage der Stadt Neusäß veröffentlicht. oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergü- tung erhalten. Für Kultur, Sport und Freizeit gilt als Altersgrenze das 18. Lebensjahr. Zuständig und Träger der Leistung im Bereich der Grundsicherung für Wirtschaftsförderung Arbeitsuchende (also bei Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozial- geld) ist das Jobcenter Augsburger Land. Ansprechpartner für die Wirtschaftsförderung Für Familien, die soziale Leistungen in Form von Wohngeld, Grundsi- der Stadt Neusäß cherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebens- Susanne Mullack, Telefon 0821-4606-118 unterhalt beziehen, ist das Landratsamt Augsburg zuständig. E-Mail wifoe@neusaess.de 04/2020 13
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