KÜNSTLERMOBILITÄT IN DER GROSSREGION - www.kulturraumgr.eu | www.espaceculturelgr.eu - Saarland.de

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KÜNSTLERMOBILITÄT
IN DER GROSSREGION

www.kulturraumgr.eu | www.espaceculturelgr.eu
Der am 28. April 2008 gegründete Kulturraum           2010 startete der Kulturraum Großregion
der Großregion hat es sich zum Ziel gesetzt,          eine Studie, um Antworten auf die von
die grenzüberschreitende kulturelle Zusammen-         den Künstlern gestellten Fragen zu geben.
arbeit in der Großregion fortzusetzen und ihr         Diese Studie wurde von zwei Verbänden
eine langfristige Perspektive zu verleihen. Der       durchgeführt: SmartBe und vor allem vom
Kulturraum der Großregion zeichnet sich durch         Quellen- und Dokumentationszentrum EURES/
eine enge politische Zusammenarbeit aus,              Grenzarbeiter Grand Est. Das Quellen- und
die auf die Vernetzung der Kulturakteure, die         Dokumentionszentrum EURES (CRD EURES/
Entwicklung und die Förderung der interregio-         Frontaliers Grand Est) wurde 1994 von der
nalen kulturellen Zusammenarbeit in diesem            Region Grand Est gegründet und ist Teil des
Grenzgebiet an der Schnittstelle zwischen             von der Europäischen Kommission finanzierten
Frankreich, Deutschland, Luxemburg und                EURES-Netzwerkes. Auftrag des CRD EURES/
Belgien abzielt.                                      Frontaliers Grand Est ist, Grenzgänger (Arbeit-
                                                      nehmer, Unternehmen, Arbeitssuchende, Stu-
Die Förderung der Mobilität von Künstlern in          dierende, Rentner) über Arbeits- und Lebens-
den verschiedenen Regionen der Großregion             bedingungen in der Großregion zu informieren.
ist eine der Hauptaufgaben des KRGR/ECGR              SmartBe, der Berufsverband der kreativen
(Espace Culturel Grande Region: Kulturraum            Berufe, setzt sich für die Professionalisierung
der Großregion). Aufgrund mangelnder Infor-           der künstlerischen und kulturellen Berufe ein.
mationen über die verschiedenen Abläufe,
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen                 Diese Broschüre gibt einen aktualisierten
der Berufsausübung in anderen Ländern,                Überblick (2020) über die am häufigsten
nutzen die Kulturschaffenden nicht immer              gestellten Fragen zur Mobilität von Künstlern
die Gelegenheit, in den Nachbarländern künst-         in der Großregion und enthält Informations-
lerisch tätig zu werden.                              blätter zur Rechtsstellung von Künstlern, über
                                                      den Zugang zum Arbeitslosengeld und zum
                                                      Sozialversicherungssystem in den einzelnen
                                                      Ländern. Die Koordinatoren jeder Region
                                                      innerhalb des Kulturraums der Großregion
                                                      (Espace Culturel Grande Région) sowie das
                                                      Generalsekretariat stehen Ihnen bei der Suche
                                                      nach Partnerschaften oder anderen Informati-
                                                      onsanfragen zur Verfügung.

                                                      Sie können uns gerne telefonisch, per
                                                      E-Mail oder im Internet kontaktieren:
                                                      www.kulturraumgr.eu

                                                  3
ANSPRECHPARTNER IM
KULTURRAUM GROSSREGION

        SAARLAND
           Ministerium für Bildung und Kultur

           Dr. Anne Funke
           a.funke@kultur.saarland.de

           Uschi Macher
           u.macher@kultur.saarland.de

           Cécile Toscani
           c.toscani@kultur.saarland.de

        RHEINLAND-PFALZ
           Ministerium für Wissenschaft,
           Weiterbildung und Kultur

           Dr. Hans-Jürgen Blinn
           Hans-Juergen.Blinn@bm.rlp.de

        STADT TRIER
           Amt für Kultur

           Stephanie Frauenkron
           stephanie.frauenkron@trier.de

           Roman Schleimer
           roman.schleimer@trier.de

                       4
LUXEMBURG
  Ministère de la Culture

  Tom Gantenbein
  tom.gantenbein@mc.etat.lu

GRAND EST
  Région Grand Est
  Direction
  Di        de la Culture,
  du Patrimoine
     Patrimoin et de la Mémoire

  Mischa Sch
         S chmelte
         Schmelter
  Mischa.SC
         SCHMEL
  Mischa.SCHMELTER@grandest.fr

  Ministèère de la Culture, DRAC Grand Est
  Ministère

           den
  Clara Nieden
  clara.nieden@culture.gouv.fr

WALLONIEN-BRÜSSEL
  Administration
  Adminis
       istra     générale de la Culture

       ai Dang
  Kim Mai D
          Dang-Duy
  kimmai..da
  kimmai.dangduy@cfwb.be

OSTBELGIEN
   BE
  Ministerium der Deutschsprachigen
  Gemeinschaft Belgiens

  Dieter Gubbels
  dieter.gubbels@dgov.be

                    5
Sie sind ein Künstler
und würden gerne
in einem anderen
Land der Großregion
arbeiten?

Hier sind die wichtigsten Fragen, die Sie sich vor Ihrem Aufbruch stellen sollten:

                              RECHTSSTELLUNG
                                >     Wer gilt als Künstler?

                                >     Was sind die Kriterien, um als abhängig beschäftigter
                                      oder selbstständiger Künstler zu gelten?

                              KRANKENVERSICHERUNG
                                >     Was sagt das europäische Recht zu meiner
                                      Krankenversicherung?

                                >     Welches Sozialversicherungssystem gilt für einen
                                      abhängig beschäftigten Künstler, wenn er in Deutschland,
                                      Belgien, Frankreich oder Luxemburg arbeitet?

                                >     Von welchem Sozialversicherungssystem profitiert ein
                                      selbstständiger Künstler, wenn er in Deutschland, Belgien,
                                      Frankreich oder Luxemburg arbeitet?

                                >     Wo kann ich mehr erfahren?

                                                   6
ARBEITSLOSIGKEIT
>   Welches Land ist laut Unionsrecht für die Zahlung meines
    Arbeitslosengelds zuständig?

>   Welche Bedingungen muss ein Künstler erfüllen, um Anspruch
    auf Arbeitslosengeld zu erhalten?

>   Wie wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?

>   Gibt es spezifische Maßnahmen zugunsten von Künstlern?

>   Wo kann ich mehr erfahren?

ALTERSRENTE
>   Welches Land ist laut Unionsrecht für die Zahlung meiner
    Altersrente zuständig?

>   Mit welchem Alter kann ich in Rente gehen, wenn ich in
    mehreren Ländern der Großregion gearbeitet habe?

>   Werden im Ausland geleistete Arbeitszeiten in meinem
    Wohnsitzland zur Berechnung meiner Rente berücksichtigt?

>   Wohin muss ich meinen Rentenantrag schicken, wenn ich
    in mehreren Staaten der Großregion gearbeitet habe?

>   Wo kann ich mehr erfahren?

BESTEUERUNG
>   Welche europarechtlichen Grundsätze gelten bei der Besteuerung?

>   In welchem Land muss der Künstler seine Einkommenssteuer zahlen?

>   Muss der Künstler andere Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) bezahlen?

>   Gibt es spezifische Steuermaßnahmen für Künstler?

>   Wo kann ich mehr erfahren?

                     7
Inhaltsverzeichnis

Ansprechpartner im Kulturraum Großregion                                                    4

Sie sind ein Künstler und würden gerne in einem anderen
Land der Großregion arbeiten?                                                              6

Welchen sozialrechtlichen Status hat der mobile Künstler in der Großregion?                11
     Welchen sozialrechtlichen Status hat der Künstler in Deutschland?                     12
     Welchen sozialrechtlichen Status hat der Künstler in Belgien?                         13
     Welchen sozialrechtlichen Status hat der Künstler in Frankreich?                      16
     Welchen sozialrechtlichen Status hat der Künstler in Luxemburg?                       17
            Der freie Mitarbeiter der Kulturindustrie („Intermittent du spectacle“)
            Der selbstständige Künstler

Welches Krankenversicherungssystem gilt für einen Künstler,
der in der Großregion mobil ist?                                                           20
     In welchem Land sollte ich mich krankenversichern?                                    21
     Welches Krankenversicherungssystem gilt für Künstler in Deutschland?                  22
     Welches Krankenversicherungssystem gilt für Künstler in Belgien?                      23
     Welches Krankenversicherungssystem gilt für Künstler in Frankreich?                   25
     Welches Krankenversicherungssystem gilt für Künstler in Luxemburg?                    27

Das Ende des Vertrags des mobilen Künstlers in der Großregion                              28
     Welches Land ist für die Zahlung des Arbeitslosengelds nach Vertragsende zuständig?   29
     Welche Leistungen können Künstler in Deutschland erhalten?                            30
     Welche Leistungen können Künstler in Belgien erhalten?                                33
     Welche Leistungen können Künstler in Frankreich erhalten?                             38
     Welche Leistungen können Künstler in Luxemburg erhalten?                              44

                                                   8
Welches Land ist für die Zahlung meiner Altersrente zuständig?        49
     Wie wird meine Rente in Deutschland aussehen?                    50
            Allgemeine Informationen zur Altersrente in Deutschland
            Methode zur Berechnung der Altersrente in Deutschland
     Wie wird meine Rente in Belgien aussehen?                        52
            Allgemeine Informationen zur Altersrente in Belgien
            Methode zur Berechnung der Altersrente in Belgien
     Wie wird meine Rente in Frankreich aussehen?                     54
            Allgemeine Informationen zur Altersrente in Frankreich
            Methode zur Berechnung der Altersrente in Frankreich
     Wie wird meine Rente in Luxemburg aussehen?                      56
            Allgemeine Informationen zur Altersrente in Luxemburg
            Methode zur Berechnung der Altersrente in Luxemburg

Besteuerung des mobilen Künstlers in der Großregion                   58

In welchem Land der Großregion muss ich Steuern zahlen?               59
     Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und Belgien              60
     Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und Frankreich           62
     Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg            64
     Das Steuerabkommen zwischen Belgien und Frankreich               66
     Zusatzprotokoll über Grenzarbeitnehmer                           68
     Das Steuerabkommen zwischen Belgien und Luxemburg                72
     Das Steuerabkommen zwischen Frankreich und Luxemburg             74

Impressum                                                             76

Rechtliche Hinweise                                                   78

                                              9
Deutschland

Luxemburg

 Frankreich

    Belgien
WELCHEN SOZIAL-
RECHTLICHEN STATUS
HAT DER MOBILE KÜNSTLER
IN DER GROSSREGION?
                  Die Frage nach der rechtlichen Einordnung
                  seiner Tätigkeit ist die erste Frage, die sich
                  der Künstler stellen muss, wenn er in einem
                  anderen Land der Großregion tätig werden
                  will, denn die Sozialversicherung und seine
                  anderen Rechte hängen von seinem
                  jeweiligen sozialrechtlichen Status ab.

                  Diese Broschüre bietet einfache Antworten,
                  die es mobilen Künstlern ermöglichen, ihren
                  sozialrechtlichen Status zu definieren und sich
                  über die Stellen zu informieren, an die sie sich
                  im Falle von Schwierigkeiten wenden können.

             11
Deutschland
                                                   Welchen sozial-
                                                   rechtlichen Status
                                                   hat der Künstler in
                                                   Deutschland?

Um in Deutschland als Künstler zu gelten,           wirtschaftlich abhängig, aber frei von
muss man einer genauen gesetzlichen                 jeglicher Weisungsgebundenheit sein.
Definition entsprechen, nach der Künstler ist,       Ein Beispiel: Ein selbstständiger Künstler,
„wer Musik, darstellende oder bildende Kunst        der überwiegend für eine einzige Institution
schafft, aufführt oder lehrt“ (§ 2 Gesetz über      tätig wird, kann von dieser Institution wirt-
die Sozialversicherung der selbstständigen          schaftlich abhängig sein (ohne jedoch wei-
Künstler und Publizisten, KSVG).                    sungsgebunden zu sein).

Es gibt keinen spezifischen Status für Künstler.     Bitte beachten Sie auch: Wer im Zusammen-
                                                    hang mit einer künstlerischen Tätigkeit mehr
Künstler können in zwei Kategorien fallen:          als einen sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer oder Selbstständige.                   Arbeitnehmer beschäftigt, ist nicht nach dem
                                                    KSVG versichert, es sei denn, es handelt sich
Künstler sind Arbeitnehmer, die in einem            um eine Berufsausbildung oder um eine
abhängigen Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber          geringfügige Beschäftigung.
arbeiten, wie auch andere Arbeitnehmer nach
geltendem Recht, während selbstständige             Die Sozialversicherung, die der Künstler
Künstler ohne ein abhängiges Arbeitsverhältnis      in Anspruch nehmen kann, hängt von
arbeiten und insbesondere Dienstleistungen          seinem rechtlichen Status ab.
erbringen.
                                                    Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechtsstellung
Eine künstlerische oder journalistische Tätig-      als Arbeitnehmer oder Selbstständiger haben,
keit ist nur dann selbstständig, wenn sie keine     können Sie sich an die ZAV wenden:
abhängige Beschäftigung im Rahmen eines
Arbeitsverhältnisses darstellt.
                                                          Zentrale Auslands-
Von der Gruppe der Selbstständigen muss die               und Fachvermittlung (ZAV)
Gruppe der arbeitnehmerähnlichen Personen
                                                          Bundesagentur für Arbeit
unterschieden werden. Auch hier handelt es
sich um eine allgemeine Rechtsstellung, die               Villemombler Straße 76
nicht speziell für Künstler gedacht ist, sondern
                                                          D - 53123 Bonn
je nach ihrer Situation angewendet werden
kann (§ 12a Tarifvertragsgesetz,TVG).                     Tel: +49 (0) 228 - 7 13 13 13
                                                          www.arbeitsagentur.de/
Um diese rechtliche Stellung in Anspruch
                                                          vor-ort/zav/startseite
nehmen zu können, muss der Künstler

                                                   12
Welchen sozial-                                                                                    Belgien

rechtlichen Status
hat der Künstler in
Belgien?

In Belgien gibt es keine Definition des                   Der abhängig beschäftigte Künstler
Begriffs des „Künstlers“ im engeren Sinne.
Das belgische Recht sieht jedoch vor, dass               Seit dem 1. Juli 2003 hängt die Zuerkennung
jede Person, die für einen Auftraggeber gegen            des Rechtsstatus eines Arbeitnehmers nicht
Entgelt „künstlerische Darbietungen erbringt             mehr ausschließlich vom Bestehen eines
und/oder künstlerische Werke produziert“,                Arbeitsvertrags ab. Mit anderen Worten, der
Anspruch auf den sozialrechtlichen Status                abhängig beschäftigte Künstler unterzeichnet
eines Künstlers hat.                                     einen Künstlervertrag mit einer anderen
                                                         Person, die als Arbeitgeber fungiert, und mit
Das bedeutet, dass eine Person, die ein künst-           der ein Unterordnungsverhältnis besteht.
lerisches Werk im Bereich der audiovisuellen             Letzteres muss sich aus der Organisation der
und plastischen Kunst, der Musik, der Literatur,         Arbeit des Künstlers ergeben (z.B. Zeitplan,
der Performance, des Theaters oder der                   Anweisungen, Vergütung usw.).
Choreographie schafft, aufführt oder inter-
pretiert, unter den Status eines Künstlers fällt.        Mit der Rechtsstellung als Arbeitnehmer kann
                                                         ein Künstler von einer erweiterten Sozialversi-
Ein Künstler kann in Belgien folgenden                   cherung profitieren: Sein Auftraggeber behält
Rechtsstatus haben:                                      belgische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbei-
                                                         träge ein. Der Künstler ist somit bei Verlust des
> Arbeitnehmer,                                          Arbeitsplatzes und bei Krankheit abgesichert
> Selbstständiger,                                       und hat Anspruch auf Familienleistungen und
> Beamter.                                               Rente, was bei einem selbstständigen Künstler
                                                         nicht der Fall ist.
Je nach der Bedeutung der künstlerischen
Tätigkeit, dem Grad der Abhängigkeit oder
Unabhängigkeit des Künstlers und der Art und             Der selbstständige Künstler
Weise, wie er seine Tätigkeit ausübt, wurden
in Belgien mehrere Systeme eingerichtet. Diese           Innerhalb der Gruppe der selbstständigen
haben direkte Auswirkungen auf den sozial-               Künstler muss zwischen Künstlern, die in
rechtlichen Status des Künstlers. Es ist hierbei         kleinem Rahmen auftreten und die möglicher-
wichtig, zwischen abhängig beschäftigten und             weise eine sogenannte Künstlerkarte bean-
selbstständigen Künstlern zu unterscheiden.              spruchen können, und Künstlern, die eine
                                                         bedeutendere Tätigkeit ausüben, unterschie-
                                                         den werden.

                                                    13
Die Künstlerkarte                                 Achtung: Mit dieser Karte haben Sie
                                                  keinen Anspruch auf Leistungen der
Sie ist dem Künstler vorbehalten, der Dienst-     Sozialversicherung.
leistungen im kleinen Rahmen erbringt.

Bedingungen für die Inanspruchnahme               Das Künstlervisum
dieser Karte:
                                                  Das Künstlervisum ist für Künstler erhältlich,
> Künstlerische Darbietungen oder Werke           die keinen Arbeitsvertrag haben. Es ist mög-
    bereitstellen/produzieren,                    lich, ein Künstlervisum mit einer Künstlerkarte
>   die Einnahmen von 2.615,78 € pro Jahr         zu verbinden. Um das Visum beantragen zu
    und 130,79 € pro Tag und pro Auftraggeber     können, müssen bestimmte Voraussetzungen
    werden nicht überschritten,                   erfüllt werden:
>   die künstlerische Tätigkeit wird nicht
    mehr als 30 Tage pro Jahr und nicht mehr      > Erbringung und/oder Produktion künst-
    als 7 aufeinanderfolgende Tage bei ein            lerischer Darbietungen/Werke,
    und demselben Auftraggeber ausgeübt,          >   diese Leistungen erfolgen gegen Entgelt,
>   es besteht kein Arbeitsvertrag mit demsel-    >   die Arbeit wird im Auftrag eines Auftrag-
    ben Auftraggeber für ähnliche Tätigkeiten.        gebers ausgeführt. Z.B.: Der Online-Verkauf
                                                      von Werken ermöglicht es nicht, ein Visum
Diese Karte richtet sich daher an eine Gruppe         zu erhalten, weil es keinen Auftraggeber
unabhängiger Künstler, die als Nebentätigkeit         gibt.
künstlerisch tätig werden.
                                                  Das Visum ist fünf Jahre gültig und hat
Sie bietet mehrere Vorteile, denn:                für Künstler einen Vorteil: Für die erbrachten
                                                  Leistungen muss der Künstler beim Landes-
> Die Leistungen müssen nicht bei der             amt für soziale Sicherheit, LSS (office national
    Sozialversicherung angemeldet werden,         de sécurité sociale, ONSS) als Arbeitnehmer
>   es entfallen keine Beiträge auf die als       gemeldet werden. Er oder sie kann daher
    Gegenleistung für die künstlerische           ähnlich wie abhängig beschäftigte Künstler
    Tätigkeit erhaltene Entschädigung,            von der Sozialversicherung profitieren, aber
>   eine Dimona-Erklärung (unmittelbare           bei seinem Anspruch auf Arbeitslosengeld wird
    Beschäftigungsmeldung) ist nicht              die Selbstständigkeit der ausgeübten Tätigkeit
    erforderlich.                                 berücksichtigt.

                                                 14
Belgien

Die Erklärung der selbstständigen Tätigkeit            Bitte beachten Sie:
                                                       Die Künstlerkommission ist eine unter-
Die Erklärung über die selbstständige Tätigkeit        stützende Einrichtung und ein Regulierungs-
wird von der Künstlerkommission ausgestellt            organ für den Rechtsstatus von Künstlern.
und ermöglicht, dass der Status des Künstlers          Sie informiert Künstler über ihre Rechte und
als Selbstständiger für einen Zeitraum von             Pflichten in Bezug auf ihren sozialrechtlichen
zwei Jahren nicht in Frage gestellt wird. Diese        Status; sie informiert über das geltende
Erklärung dient der Absicherung des sozial-            Sozialversicherungssystem. Falls erforderlich,
rechtlichen Status des Künstlers, da dieser            kann sie eine Künstlerkarte oder ein Visum
Status während der Gültigkeitsdauer der                ausstellen.
Erklärung nicht mehr angefochten werden
kann (es sei denn, die Angaben waren
fehlerhaft).                                           Künstlerkommission
                                                       FÖD Soziale Sicherheit
Bei Nichtanerkennung durch die Künstler-
kommission kann der Künstler seinen Beruf              Generaldirektion für politische
trotzdem als Selbstständiger ausüben, er               Unterstützung und Koordination
erhält jedoch keine Garantie für seinen                Bd du Jardin Botanique 50
rechtlichen Status als Selbstständiger.
                                                       Postfach 135
Der Antrag muss auf der Plattform                      Verwaltungszentrum Botanique
Artist@Work eingereicht werden.
                                                       Finance Tower
                                                       B - 1090 Brüssel
                                                       Tel: +32 (0) 2 - 5 28 61 34
                                                       @: artistes@minsoc.fed.be

                                                  15
Frankreich
                                                        Welchen sozial-
                                                        rechtlichen Status
                                                        hat der Künstler in
                                                        Frankreich?

                                                         Selbst wenn der Künstler das Recht auf
                                                         Meinungsfreiheit für seine Kunst behält und
       Das französische Arbeitsgesetzbuch führt          seine eigene Ausrüstung benutzt oder seine
       die Kategorien von Personen auf, die als          Mitarbeiter beschäftigt, gilt die Vermutung des
       darstellende Künstler gelten. Dazu gehören        Arbeitnehmerstatus, sobald er persönlich an
       „Sänger, Bühnenkünstler, Choreographen,           der Aufführung teilnimmt.
       Varietékünstler, Musiker, Liedermacher, Kom-
       plementärkünstler, Dirigenten, musikalische       Die Vermutung einer Beschäftigung als Arbeit-
       Arrangeure und Regisseure für die materielle      nehmer kann durch den Beweis des Gegenteils
       Ausführung ihrer künstlerischen Konzeption“.      (durch den Nachweis der Selbstständigkeit)
                                                         widerlegt werden.
       Bei einem darstellenden Künstler in Frankreich
       gilt die Vermutung eines abhängigen Beschäf-      Diese Vermutung eines abhängigen Beschäfti-
       tigungsverhältnisses. Diese Vermutung kann        gungsverhältnisses gilt generell für ausländi-
       jedoch umgekehrt werden.                          sche Künstler.

                                                         Bitte beachten Sie,
       Der Künstler, aus Prinzip ein Arbeitnehmer:       dass der freie Mitarbeiter der Kulturindustrie
                                                         („Intermittent du Spectacle“: Künstler, die
       Nach der französischen Arbeitsgesetzgebung        befristete Verträge aneinanderreihen), wie es
       gilt für Künstler die Vermutung einer Rechts-     z.B. ein Künstler ist, keinen sozialrechtlichen
       stellung als Arbeitnehmer, unabhängig von         Status bezeichnet, sondern nur seine Stellung
       der Art des Vertrags zwischen den Parteien.       im Arbeitslosenversicherungssystem.

       Ein Vertrag, der zwischen einer Person und        Wenn Sie Fragen zu Ihrem sozialrechtlichen
       einem darstellenden Künstler im Hinblick auf      Status als Künstler haben, können Sie sich
       seine Produktion geschlossen wird, gilt als       an die Generaldirektion für künstlerisches
       Arbeitsvertrag, sofern der Künstler eine          Schaffen wenden:
       Vergütung erhält und diese Tätigkeit nicht
       unter Bedingungen ausübt, die einen Eintrag
       ins Handelsregister voraussetzen.                       Direction Générale
                                                               de la Création Artistique
       Der Künstler wird als Arbeitnehmer des Unter-           182 rue Saint-Honoré
       nehmens betrachtet, welches sich gegen
                                                               F - 75000 Paris
       Entgelt die Mithilfe des Künstlers sichert,
       unabhängig von der Art und Höhe der Vergütung.          Tel: +33 (0) 1 - 40 15 80 00

                                                        16
Welchen sozial-                                                                            Luxemburg

rechtlichen Status
hat der Künstler in
Luxemburg?

Ein Künstler kann unter bestimmten                    seine Tätigkeit nachzuvollziehen. Das
Bedingungen eine der beiden folgenden                 Gesetz sieht vor, dass die Arbeitstage in
gesetzlichen Regelungen in Anspruch nehmen:           einem Heft festgehalten werden müssen.
                                                      In der Praxis kann ein personalisiertes
> Freier Mitarbeiter der Kulturindustrie              Tätigkeitsnachweisheft vom Ministerium
    („Intermittent du Spectacle“) oder                für Kultur erstellt und dem freischaffenden
>   selbstständiger Künstler.                         Künstler auf dessen Antrag ausgestellt
                                                      werden.

DER FREIE MITARBEITER
DER KULTURINDUSTRIE                                   Dieses Tätigkeitsnachweisheft
(„INTERMITTENT DU SPECTACLE“)                         enthält folgendes:

Er ist Grafiker oder bildender Künstler, gehört        > Den Namen oder die Firma des Arbeitgebers,
der darbietenden Kunst (wie Theater oder                  seine Anschrift oder seinen Sitz und den
Tanz), der Musik und der Literatur an, ist ein            Hauptarbeitsort;
werkschaffender Künstler oder Interpret von           >   die Art der bei dem Arbeitgeber ausgeübten
Kunstwerken beziehungsweise ein Bühnen-                   Tätigkeiten;
oder Studiotechniker, der:                            >   das Projekt/die Produktion, für das/die der
                                                          freischaffende Künstler Dienstleistungen
> seine Tätigkeit hauptsächlich entweder                  erbracht hat;
    im Auftrag eines im Showgeschäft tätigen          >   das Datum des Inkrafttretens des Künstler-
    Unternehmens oder im Rahmen einer                     vertrags sowie die geplante und tatsächli-
    Produktion, insbesondere einer Theater-               che Dauer dieses Vertrags;
    oder Musicalaufführung, ausübt,                   >   den Tagesarbeitszeitplan, falls dieser
>   seine Dienste gegen ein Gehalt, ein Hono-             festgelegt ist, andernfalls die Besonderhei-
    rar oder eine Gage auf der Grundlage eines            ten der Arbeitszeit;
    befristeten Arbeitsvertrags oder eines            >   den Stempel, die Unterschrift bzw. die
    Werkvertrags anbietet.                                Unterschrift des Vertreters des Arbeitge-
                                                          bers, zusammen mit dem Datum der Been-
                                                          digung des Arbeitsverhältnisses.
Das Tätigkeitsnachweisheft des
freien Mitarbeiters der Kulturindustrie               Das Tätigkeitsnachweisheft ermöglicht, unter
                                                      gewissen Bedingungen, den Zugang zu den
Das Tätigkeitsnachweisheft des freien                 sozialen Rechten im Falle ungewollter
Mitarbeiters der Kulturindustrie dient dazu,          Arbeitslosigkeit.

                                                 17
DER SELBSTSTÄNDIGE                                     Soziale Beihilfen können folgenden
KÜNSTLER                                               Personen nicht gewährt werden:

Nach der luxemburgischen Gesetzgebung                  > Personen, deren Tätigkeit die Schaffung von
ist der selbstständige Künstler „die Person,               Werken umfasst, die für rein kommerzielle
die ohne jede Unterordnung die Bedingungen                 Zwecke oder Werbezwecke bestimmt sind
festlegt, unter denen sie ihre künstlerischen              oder hierfür verwendet werden, sowie von
Darbietungen erbringt, und die das wirtschaft-             Werken, die pornografisch sind, zu Gewalt
liche und soziale Risiko trägt (...)“.                     oder Rassenhass aufstacheln, Verbrechen
                                                           gegen die Menschlichkeit verherrlichen und
Diese Regelung ermöglicht es dem Begünstig-                im Allgemeinen gegen die öffentliche
ten, unter bestimmten Bedingungen soziale                  Ordnung und die guten Sitten verstoßen;
und finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen             >   Personen, deren Haupttätigkeiten durch
(z.B. finanzielle Hilfe zur Erreichung des sozialen         das revidierte Gesetz vom 2. September 2011
Mindestlohns für Facharbeiter).                            über die Regelung des Zugangs zu den
                                                           Berufen des Handwerkers, des Händlers,
                                                           des Industriellen und bestimmter freier
Folgende Künstler fallen unter                             Berufe sowie den damit verbundenen
diese Kategorie:                                           Vorschriften geregelt werden.

> Werkschaffende und darstellende Künstler
    in den Bereichen der graphischen und               Voraussetzungen für die Rechts-
    bildenden Kunst, Bühnenkunst (einschließ-          stellung als selbstständiger Künstler:
    lich Theater und Tanz), Literatur und Musik;
>   Schöpfer und Performer von Kunstwerken,            > Der Antragsteller muss am Tag der
    die insbesondere Tontechnologien, fotogra-             Beantragung der sozialen Beihilfen seit
    fische, kinematografische, audiovisuelle oder            mindestens 6 Monaten ohne Unterbrechung
    andere fortschrittliche, digitale oder sonstige        in Luxemburg sozialversichert sein und
    gegenwärtige oder zukünftige Technologien              ein Engagement in der luxemburgischen
    verwenden.                                             Kunst- oder Kulturszene nachweisen;

                                                      18
Luxemburg

> Er muss mindestens während der drei dem                 Während der Künstler im Rahmen des
    Antrag unmittelbar vorangehenden Jahre                Systems für freie Mitarbeiter der Kultur-
    ohne jegliche Weisungsgebundenheit unter              industrie („intermittent du spectacle“)
    von ihm selbst festgelegten Bedingungen               entweder ein Arbeitnehmer (mit einem
    und auf eigenes wirtschaftliches und                  befristeten Vertrag) oder ein Selbststän-
    soziales Risiko künstlerische Leistungen              diger sein kann, darf er im Rahmen des
    erbracht haben;                                       Systems für selbstständige Künstler seine
>   Er muss im Jahr vor der Antragstellung                künstlerische Tätigkeit nur als Selbst-
    aus seiner künstlerischen Tätigkeit ein               ständiger ausüben.
    Einkommen erzielt haben, das mindestens
    das Vierfache des monatlichen sozialen                Wenn Sie Fragen zu Ihrem rechtlichen Status
    Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeit-           als Künstler haben, können Sie sich über das
    nehmer betrug;                                        Kontaktformular an Culture.lu wenden:
>   Er muss mindestens während der drei dem
    Antrag unmittelbar vorangehenden Jahre
    als Selbstständiger mit vorwiegend intel-             http://culture.lu/fr/contact/
    lektueller Tätigkeit (travailleur intellectuel        culture_contact
    indépendant) rentenversichert gewesen
    sein;
>   Er darf keine Entschädigung für Kurz-
    zeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs bei
    ungewollter Erwerbslosigkeit erhalten;
>   Er darf weder in Luxemburg noch im
    Ausland eine Entgeltersatzleistung
    (z. B. Arbeitslosengeld) beziehen.

                                                     19
WELCHES KRANKEN-
VERSICHERUNGSSYSTEM
GILT FÜR EINEN KÜNSTLER,
DER IN DER GROSSREGION
MOBIL IST?

               Der Künstler innerhalb der Großregion ist
               während seiner Mobilität mit verschiedenen
               praktischen Schwierigkeiten konfrontiert. Eine
               der Schwierigkeiten kann das geltende System
               der Sozialversicherung betreffen.

               Diese Broschüre informiert mobile Künstler
               über die für sie geltenden Regelungen und über
               die Anlaufstellen, an die sie sich im Falle von
               Schwierigkeiten wenden können.

               20
In welchem Land sollte
ich mich krankenversichern?

Das Unionsrecht (Europäische Verord-                    DER SELBSTSTÄNDIGE KÜNSTLER
nungen EG 883/2004 und EG 987/2209)
sieht verschiedene Möglichkeiten zur Klärung            > Ein selbstständiger Künstler, der seine
der Situation bezüglich der Sozialversicherung              Tätigkeit in einem einzigen Land ausübt,
von mobilen Künstlern vor:                                  gehört dem Sozialversicherungssystem
                                                            dieses Landes an.
                                                        >   Ein selbstständiger Künstler, der seine
DER ABHÄNGIG                                                Tätigkeit in mehreren Ländern ausübt, ist
BESCHÄFTIGTE KÜNSTLER                                        in dem Land sozialversichert, in dem er
                                                            seinen Wohnsitz hat, wenn er dort einen
> Ein Künstler, der nur in einem Land be-                   wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt
    schäftigt ist, muss in dem Land sozialversi-            (mindestens 25 %). Andernfalls muss er dem
    chert sein, in dem er arbeitet.                         Sozialversicherungssystem des Landes
>   Ein Künstler, der in mehreren Ländern                   beitreten, in dem sich der Schwerpunkt
    beschäftigt ist, gehört grundsätzlich dem               seiner Tätigkeit befindet.
    Sozialversicherungssystem seines Wohn-
    sitzstaates an, wenn er in diesem Land
    einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit            MEHRFACHTÄTIGKEIT DES
    ausübt (25 % oder mehr) oder wenn er für            KÜNSTLERS (AUSÜBUNG EINER
    verschiedene Arbeitgeber arbeitet, die in           ABHÄNGIGEN BESCHÄFTIGUNG UND
    verschiedenen Ländern niedergelassen sind.          EINER SELBSTSTÄNDIGEN TÄTIGKEIT)
    Andernfalls muss der Künstler dem Sozial-
    versicherungssystem des Landes beitreten,           > Ein Künstler, der in einem Land als Arbeit-
    in dem sein Arbeitgeber seinen Gesell-                  nehmer und in einem anderen Land als
    schafts- oder Wohnsitz hat.                             Selbstständiger tätig ist, gehört grundsätz-
                                                            lich dem Sozialversicherungssystem des
                                                            Landes an, in dem er als Arbeitnehmer
                                                            beschäftigt ist. Wenn er in mehreren
                                                            Ländern beschäftigt ist, ist die Regelung
                                                            anwendbar, die auch für die in zwei oder
                                                            mehreren Ländern ausgeübte Arbeit im
                                                            Arbeitnehmerverhältnis gilt.

                                                   21
Deutschland
                                                    Welches Kranken-
                                                    versicherungssystem
                                                    gilt für Künstler in
                                                    Deutschland?

                                                    Selbstständige Künstler, die die Kriterien für
Deutschland sieht ein spezielles                    die „Künstlersozialversicherung“ nicht erfüllen,
Sozialversicherungssystem für selbst-               müssen einer privaten Versicherungsgesell-
ständige Künstler vor. Für die in einem             schaft beitreten. In diesem Fall leisten sie
Arbeitsverhältnis beschäftigten Künstler            einen Beitrag von 100 % (alle Sozialversiche-
gelten die gleichen Regelungen wie für die          rungsbeiträge).
übrigen Arbeitnehmer.
                                                    Wenn Sie Fragen zu Ihrer
Selbstständige Künstler sind in der Künstler-       Krankenversicherung haben,
sozialversicherung pflichtversichert, sofern:        wenden Sie sich an:

> sie die Selbstständigkeit ihrer Tätigkeit
    nachweisen können,                              Ihre Krankenkasse,
>   die künstlerische Tätigkeit ihr Beruf ist       wenn Sie Arbeitnehmer sind.
    (und nicht ein Hobby oder eine Neben-
    beschäftigung),
>   das Jahreseinkommen 3.900 € übersteigt,
    außer in den ersten drei Jahren der Tätig-
    keit, in denen kein Mindesteinkommen
    erforderlich ist,                               Die Künstlersozialkasse,
>   der selbstständige Künstler höchstens einen     wenn Sie selbstständig sind:
    Arbeitnehmer beschäftigt (außer wenn die
    Beschäftigung zur Berufsausbildung erfolgt
    oder bei einem Einkommen des Arbeitneh-         Künstlersozialkasse
    mers von weniger als 450 €/Monat),
>   der selbstständige Künstler nicht bereits für   Gökerstraße 14
    einen anderen Beruf sozialversichert ist.       D - 26384 Wilhelmshaven

Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt             Tel: +49 (0) 4421 - 97 34 05 15 00
für selbstständige Künstler 14,6 % ihres Ein-       @: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
kommens, aber nur die Hälfte davon, nämlich
7,3 %, muss von ihnen selbst bezahlt werden.

                                                    22
Welches Kranken-                                                                               Belgien

versicherungssystem
gilt für Künstler in
Belgien?

In Belgien gibt es kein spezielles Kranken-           Die endgültigen Sozialversicherungs-
versicherungssystem für Künstler. Die in einem        beiträge werden auf der Grundlage des
Arbeitsverhältnis beschäftigten Künstler sind         jeweiligen Jahres berechnet. Die Sozial-
in der allgemeinen Krankenversicherung                versicherungskasse kann die definitiven
versichert, während selbstständige Künstler           Beiträge also erst dann festlegen, wenn
der Versicherung für selbstständige Erwerbs-          das Einkommen für das Jahr bekannt ist.
tätige beitreten müssen                               Dieses Einkommen wird von den Steuer-
                                                      behörden im nächsten oder sogar im über-
                                                      nächsten Jahr (N+2) festgelegt. Deshalb
Der selbstständige Künstler                           basieren die vorläufigen Beiträge auf dem
                                                      vor drei Jahren (N-3) erhaltenen Einkommen
Wenn Sie ein selbstständiger Künstler                 (zum Beispiel: Das Einkommen aus dem
sind, haben Sie die gleichen Beitritts- und           Jahr 2017 dient als Basis für 2020).
Abgabepflichten wie andere selbstständige
Erwerbstätige.                                        Diese Bestimmung betrifft jedoch nicht die-
                                                      jenigen Erwerbstätigen, die zwar tatsächlich
Unter Androhung von Geldstrafe müssen                 selbstständig, aber für die Sozialversicherung
Sie spätestens an dem Tag, an dem Sie Ihre            Arbeitnehmern gleichgestellt sind.
Tätigkeit aufnehmen, Mitglied werden. Die
Beiträge sind dann an eine, unter verschiede-
nen Krankenversicherungsvereinen auf Gegen-           Der abhängig beschäftigte Künstler
seitigkeit ausgewählte, Sozialversicherungs-
kasse zu entrichten.                                  Abhängig beschäftigte Künstler werden
                                                      als Arbeitnehmer bei einem der belgischen
Die vierteljährlichen Beiträge schwanken für          Krankenversicherungsvereine auf Gegenseitig-
das Jahr 2020 zwischen einem Minimum von              keit versichert. Die Sozialversicherungsbeiträge
717,18 € und einem Maximum von 4.110,20 €,            werden vom Landesamt für Soziale Sicherheit
je nachdem, wie lange Sie gearbeitet haben.           (LSS) eingezogen und belaufen sich auf 13,07 %
Die Beiträge stellen einen Prozentsatz des            auf der Grundlage von 108 % des Bruttogehalts.
Einkommens dar. Die Sozialversicherungs-              Sie können einem ermäßigten Satz für Künstler
beiträge betragen 20,50 % bei einem zu ver-           unterliegen, der vom durchschnittlichen
steuernden Einkommen unter 60.427,75 € und            Tageslohn oder vom durchschnittlichen
14,16 % bei einem zu versteuernden Einkom-            Stundenlohn des Künstlers abhängt.
men zwischen 60.427,75 € und 89.015.347 €
(Jahr 2020).

                                                 23
Belgien

Kumulation von Aktivitäten/
Mehrfachtätigkeit

Wenn der Künstler eine selbstständige und
eine Arbeitnehmertätigkeit kombiniert, muss
er als Selbstständiger und als Arbeitnehmer
versichert sein.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer
Krankenversicherung haben,
wenden Sie sich an:

Wenn Sie ein Arbeitnehmer sind:               Wenn Sie ein selbstständiger Künstler sind:

Landesamt für soziale                         Landesinstitut der
Sicherheit (LSS)                              Sozialversicherungen
                                              für Selbstständige (LISVS)
11, place Victor Horta
                                              Quai de Willebroeck, 35
B - 1060 Brüssel
                                              B - 1000 Brüssel
Tel: +32 (0) 2 - 5 09 31 11
                                              Tel: +32 (0) 2 - 5 46 42 11
www.rsz.fgov.be/de
                                              @: info@rsvz-inasti.fgov.be

                                              24
Welches Kranken-                                                                                Frankreich

versicherungssystem
gilt für Künstler in
Frankreich?

In Frankreich gibt es kein spezielles Kranken-
versicherungssystem für Künstler. Abhängig
beschäftigte Künstler sind in der allgemeinen
Krankenversicherung versichert, während                   Selbstständige Künstler fallen unter die
selbstständige Künstler dem Sozialversiche-               Gruppe der Freiberufler. Diese Regelung be-
rungssystem für Selbstständige beitreten                  trifft in erster Linie Veranstaltungstechniker.
müssen.                                                   Die Selbstständigen sind Anfang 2020 für
                                                          ihre obligatorische Krankenversicherung zur
In Frankreich unterliegen abhängig                        allgemeinen Krankenversicherung (Assurance
beschäftigte darstellende Künstler dem                    Maladie) übergewechselt. Sie fallen daher
allgemeinen Sozialversicherungssystem                     auch unter die Ortskrankenkasse (Caisse
und haben nach diesem System Anspruch                     primaire d'assurance maladie, CPAM). Sozial-
auf Leistungen der Krankenversicherung.                   beiträge werden an die URSSAF (union de
Sie sind bei der Ortskrankenkasse (Caisse                 recouvement des cotisations de la Securité
Primaire d'Assurance Maladie, CPAM) ver-                  sociale et d'allocations familiales, Union
sichert. Sie können jedoch von einem redu-                für die Erhebung der Beiträge zur sozialen
zierten Beitragssatz profitieren.                          Absicherung und zu den Familienbeihilfen)
                                                          entrichtet.
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber und vom
Arbeitnehmer gezahlt und belaufen sich auf                Die Akten aller vor März 2020 Selbstständigen
9,10 %, wenn der Lohn über 2,5 Mindestlöhnen,             wurden automatisch an die Ortskrankenkasse
und 4,9 %, wenn er darunter liegt. In Elsass-Mosel        (CPAM) übertragen. Sie erhielten einen Brief,
wird der normale Beitrag von 9,10 % auf 10,15 %           welcher sie über die Änderung informierte.
angehoben, da die Arbeitnehmer unter das                  Im Anschluss mussten sie ihre „carte vitale“
lokale und nicht unter das allgemeine System              (Krankenkassenausweis) aktualisieren.
fallen. Seit dem 1. Juli 2020 sind die pauscha-
len Sozialversicherungsbeiträge für nur                   Für alle nach März 2020 eingetragenen Selbst-
gelegentlich beschäftigte Künstler entfallen.             ständigen erfolgt die Anmeldung direkt bei der
                                                          Ortskrankenkasse (CPAM). Hat ein Künstler im
Aufgrund der Vermutung des Arbeitnehmer-                  Jahr 2020 eine Einzelpersonengesellschaft
status (ein Künstler gilt als Arbeitnehmer,               (autoentreprise) gegründet, kann er Anspruch
sobald er persönlich an der Darbietung teil-              auf eine Befreiung oder Ermäßigung der
nimmt) fällt die Mehrheit der Künstler unter              Sozialversicherungsbeiträge erhalten.
die Kategorie der abhängig beschäftigten
Künstler.

                                                     25
Frankreich

       Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
       an die Ortskrankenkasse (CPAM) richtet
       sich nach dem Umsatz des Künstlers. Der
       Beitragssatz an die Krankenkasse variiert
       zwischen 0 % und 6,5 %.

       Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankenversicherung
       haben, wenden Sie sich an:

       Caisse Primaire d’Assurance
       Maladie (CPAM) für Arbeitnehmer
       www.ameli.fr

       URSSAF
       www.urssaf.fr
       www.contact.urssaf.fr

                                                      26
Welches Kranken-                                                                              Luxemburg

versicherungssystem
gilt für Künstler in
Luxemburg?

In Luxemburg gibt es kein spezielles Kranken-            Selbstständige Künstler haben auch die
versicherungssystem für Künstler. Abhängig               Möglichkeit, der Zusatzversicherung auf
beschäftigte Künstler sind durch das allgemei-           Gegenseitigkeit für Arbeitgeber (mutualité
ne Krankenversicherungssystem abgedeckt,                 des employeurs) beizutreten. Diese freiwillige
während selbstständige Künstler dem System               Zugehörigkeit ermöglicht es, sich z.B. gegen
für Selbstständige beitreten müssen.                     Einkommensverluste durch Krankheit zu
                                                         versichern. Die Beitragsrate beträgt 1,07 %
Selbstständige Künstler müssen sich ab dem               des zu versteuernden Einkommens.
ersten Tag ihrer Tätigkeit (innerhalb von 8 Tagen
nach Beginn der Tätigkeit) beim Gemeinsamen              Abhängig beschäftigte Künstler werden als
Zentrum für Soziale Sicherheit anmelden und              Arbeitnehmer beim Gemeinsamen Zentrum
sind beitragspflichtig. Die Anmeldung erfolgt             für Soziale Sicherheit versichert. Die Höhe der
mittels des Anmeldeformulars für Selbststän-             Beiträge ist die gleiche wie bei selbstständigen
dige. Dieses Formular ist verfügbar unter:               Künstlern, aber sie werden zu gleichen Teilen
                                                         vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt
https://ccss.public.lu/fr/                               (mit Ausnahme des Satzes von 0,75 % für die
formulaires/formulaires-containers/                      Unfallversicherung, der vom Arbeitgeber gezahlt
independant-entree.html                                  wird, und des Satzes von 1,4 % für die Pflegever-
                                                         sicherung, der vom Arbeitnehmer gezahlt wird).
Selbstständige Künstler müssen Beiträge in
Höhe von 23,5 % zu versteuernden Einkommens              Wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankenversicherung
für die obligatorische Sozialversicherung und            haben, wenden Sie sich an:
1,10 % für die Unfallversicherungsprämie zahlen.
Der Anteil für die Krankenkasse beträgt 6,1 %
der Sozialversicherungsbeiträge.                               Gemeinsames Zentrum
                                                               für Soziale Sicherheit
                                                               (Centre Commun de la
                                                               sécurité sociale, CCSS)
                                                               125, route d’Esch
                                                               L - 2975 Luxemburg
                                                               Tel: +352 - 4 01 41 - 1
                                                               www.ccss.lu

                                                    27
DAS ENDE DES VERTRAGS
DES MOBILEN KÜNSTLERS
IN DER GROSSREGION
              Endet der Vertrag eines Künstlers, der in
              der Großregion mobil ist, stellt sich eine Viel-
              zahl von Fragen. Kann er Arbeitslosengeld
              erhalten? In welchem Land? Unter welchen
              Bedingungen?

              Diese Broschüre bietet einfache Antworten,
              die mobilen Künstlern einen Überblick über ihre
              Rechte und Anlaufstellen gibt, an die sie sich
              im Falle von Schwierigkeiten wenden können.

              Aufgrund der Covid-19-Pandemie, die seit
              Ende 2019 weltweit grassiert, wurden in
              den verschiedenen Ländern der Großregion
              außerordentliche Maßnahmen eingeführt,
              insbesondere zur Unterstützung von Künstlern.
              Diese außergewöhnlichen und nicht dauer-
              haften Hilfsmaßnahmen werden nicht in
              diesen Leitfaden aufgenommen, da sie sich
              regelmäßig ändern und beendet werden,
              sobald die Krisensituation gelöst ist.

              28
Welches Land ist für die
Zahlung des Arbeitslosengeldes
nach Vertragsende zuständig?

Unionsrechtliche Bestimmungen:                        Europäischen Union ist eine Reform im Gange,
                                                      die darauf abzielt, das derzeit geltende Prinzip
Das Unionsrecht enthält besondere Bestim-             der Arbeitslosenunterstützung umzukehren.
mungen für Leistungen bei Arbeitslosigkeit.           Der Staat, der für die Arbeitslosenunterstüt-
Der für die Zahlung von Arbeitslosengeld              zung des Arbeitnehmers zuständig ist, wäre
zuständige Staat ist bei Vollarbeitslosigkeit         dann das Land, in dem sich die Arbeitsstelle
nicht derselbe wie bei Teilarbeitslosigkeit.          befand und nicht das Land des Wohnsitzes.
                                                      Die Organe der Europäischen Union haben sich
Bei Teilarbeitslosigkeit ist der Staat, in dem        noch nicht auf eine endgültige Fassung des
die Arbeit weiterhin ausgeübt wird, für die           Textes geeinigt.
Zahlung der Leistung zuständig.
                                                      Die Antwort auf diese Frage variiert je nach-
Bei vollständiger Arbeitslosigkeit ist der            dem, ob der Künstler abhängig beschäftigt
Wohnsitzstaat für die Zahlung der Leistung            oder selbstständig ist.
zuständig. Die Antwort auf die Frage nach der
Zuständigkeit wird unterschiedlich ausfallen,         Jedes Land der Großregion sieht eine Locke-
je nachdem, ob Sie ein selbstständiger oder           rung der allgemeinen Regeln in Bezug auf die
abhängig beschäftigter Künstler sind. In der          Arbeitslosenversicherung für Künstler vor.

                                                 29
Deutschland

                                                    Welche Leistungen
                                                    können Künstler in
                                                    Deutschland erhalten?

                                                    > man muss dem Arbeitsmarkt zur
In Deutschland gibt es kein spezielles                   Verfügung stehen,
Arbeitslosenversicherungssystem für Künstler.       >    man muss eine versicherungspflichtige
Welche Regelung für Künstler gilt, hängt davon           Beschäftigung ausüben können
ab, ob sie vor ihrer Arbeitslosigkeit abhängig           (mindestens 15 Stunden pro Woche),
beschäftigt oder selbstständig waren.               >    man muss in den 30 Monaten vor der
                                                         Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate
                                                         versicherungspflichtig beschäftigt
Abhängig beschäftigte Künstler                           gewesen sein.

Abhängig beschäftigte Künstler genießen
den gleichen Arbeitslosenschutz wie andere          Höhe der Arbeitslosenunterstützung
Arbeitnehmer.
                                                    Die Berechnung basiert auf dem Bruttoarbeits-
Es ist zwingend erforderlich, sich bei der Agen-    entgelt (Gehalt) des Antragstellers der vergan-
tur für Arbeit als Arbeitssuchender zu registrie-   genen zwölf Monate. Dieser Betrag wird durch
ren. Diese Anmeldung muss am ersten Tag der         die Anzahl der Tage im Jahr, d.h. 365, geteilt.
Arbeitslosigkeit (oder am nächsten Tag, falls die   Das Ergebnis ist das Bruttoarbeitsentgelt pro
Agentur geschlossen ist) und frühestens drei        Tag. Davon werden die Lohnsteuer, der Solidari-
Monate vor Vertragsende erfolgen. Andernfalls       tätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die
wird das Arbeitslosengeld für jeden Tag, den die    Sozialversicherung in Höhe von 20 % abgezo-
Meldung zu spät erfolgt, gekürzt.                   gen. Das Ergebnis ist das Nettoentgelt pro Tag.

                                                    Die Arbeitsagentur zahlt dann 60 Prozent
Bedingungen                                         dieses Nettoentgelts als Arbeitslosengeld pro
                                                    Tag. Die Höhe der Zulage erhöht sich auf 67 Pro-
Um in Deutschland Arbeitslosengeld zu erhal-        zent, wenn der Künstler oder sein Ehepartner
ten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt         oder Partner ein oder mehrere Kinder hat.
sein:

> Man darf noch nicht das Alter erreicht            Dauer der Zahlung
    haben, in dem man Anspruch auf Rente hat,
>   man muss bei der Agentur für Arbeit als         Das Arbeitslosengeld wird für einen Zeitraum
    Arbeitssuchender gemeldet sein,                 gezahlt, der je nach Alter des Antragstellers
>   man muss aktiv eine versicherungs-              und nach der Dauer der versicherungspflich-
    pflichtige Beschäftigung suchen,                 tigen Beschäftigung variiert:

                                                    30
Dauer der versicherungs-
   pflichtigen Beschäftigung                      Alter                        Dauer der Zahlung

           12 Monate                                                               6 Monate

           16 Monate                                                               8 Monate

           20 Monate                                                               10 Monate

           24 Monate                                                               12 Monate

           30 Monate                          ab 50 Jahren                         15 Monate

           36 Monate                          ab 55 Jahren                         18 Monate

           48 Monate                          ab 58 Jahren                         24 Monate

Mit dem Hartz IV-Gesetz wurde am                         Selbstständige Künstler
1. Januar 2005 eine Entschädigung für
Langzeitarbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)           Selbstständige Künstler sind in Bezug auf
eingeführt, die über die in der obigen                   den Sozialschutz weitgehend Arbeitnehmern
Tabelle aufgeführten Leistungsansprüche                  gleichgestellt, aber sie sind nicht gegen
hinausgeht oder für den Arbeitnehmer gilt,               Arbeitslosigkeit abgesichert. Die Künstler-
der keinen Anspruch auf Leistungen der                   sozialkasse (KSK) sieht jedoch bestimmte
Arbeitslosenversicherung hat.                            Voraussetzungen vor, unter denen selbst-
                                                         ständigen Künstlern Arbeitslosengeld gezahlt
Sie beläuft sich auf 432€ für einen allein-              werden kann. Wenn der selbstständige
stehenden Erwachsenen und 2 x 389€                       Künstler also vorübergehend arbeitsunfähig
für Paare (Stand: 1. Januar 2020). Für                   ist, weil er mit anderen Aufgaben (z.B. der
Kinder, die mit den Begünstigten unter                   Vorbereitung einer Ausstellung) beschäftigt
einem Dach leben, werden zusätzliche                     ist, kann nach der KSK sein Antrag auf Arbeits-
Leistungen gewährt, deren Höhe sich                      losengeld bei der Agentur für Arbeit gerecht-
nach dem Alter der Kinder richtet.                       fertigt sein. Die Agentur für Arbeit muss jedoch
                                                         über die Wiederaufnahme der Tätigkeit des
                                                         Künstlers informiert werden.

                                                  31
Deutschland

Selbstständige Künstler können unter           Sie können sich auch an eine
bestimmten Voraussetzungen auch                Abteilung wenden, die mehr
„Arbeitslosengeld II“ beantragen.              auf den künstlerischen Bereich
                                               spezialisiert ist. Ihre Büros befinden
Grundsätzlich können alle Selbstständigen,     sich in Berlin, Hamburg, Hannover,
die nicht genug verdienen, um von ihrer        Köln, Leipzig, München und
Arbeit leben zu können, als Ergänzung          Stuttgart:
Arbeitslosengeld II (ALG2) beantragen.
Das ALG2 soll das Existenzminimum aller
Bedürftigen garantieren. Es wird nur den-      ZAV-Künstlervermittlung
jenigen gezahlt, die es benötigen und sonst
                                               www.kuenstlervermittlung.de
nicht über einen ausreichenden Lebens-
unterhalt verfügen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Anspruch auf          Selbstständige Künstler
Arbeitslosengeld haben, können Sie sich        können sich an die
an folgende Einrichtungen wenden:              Künstlersozialkasse wenden:

Agentur für Arbeit Saarbrücken                 Künstlersozialkasse
Hafenstraße 18                                 Gökerstraße 14
D - 66111 Saarbrücken                          D - 26384 Wilhelmshaven
Tel: +49 (0) 681 - 9 44 60 00                  Tel: +49 (0) 4421 - 97 34 05 15 00
www.arbeitsagentur.de
                                               @: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
@: saarbruecken@arbeitsagentur.de

Agentur für Arbeit Trier
Dasbachstraße 9
D - 54292 Trier
Tel: +49 (0) 651 - 2 05 11 11
@: trier@arbeitsagentur.de

                                              32
Belgien

Welche Leistungen
können Künstler
in Belgien erhalten?

In Belgien wird das Arbeitslosengeld nur              Somit können im Prinzip nur abhängig be-
an arbeitslose Arbeitnehmer gezahlt. Selbst-          schäftigte Künstler Arbeitslosengeld erhalten.
ständig Erwerbstätige haben grundsätzlich
keinen Anspruch auf diese Leistung. Es gibt
jedoch eine Ausnahme, die an den Besitz               Bedingungen
eines Künstlervisums durch die betreffende
Person gebunden ist. Der Künstler, der ein            Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben,
solches Visum hat, wird dann vom Landesamt            muss man während eines bestimmten Zeit-
für soziale Sicherheit (LSS) als Arbeitnehmer         raums unmittelbar vor dem Antrag auf Arbeits-
der Personen, die seine Dienste in Anspruch           losengeld für eine bestimmte Anzahl von
nehmen, betrachtet.                                   Tagen als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen
                                                      sein (Anwartschaftszeit).

Die Anzahl der erforderlichen Arbeitstage hängen mit dem Alter des Antragstellers zusammen:

       Alter des                    Anzahl der erforderlichen Arbeitstage als Arbeitnehmer
     Antragstellers                     (Anwartschaftszeit) und Referenzzeiträume

                           ∙ 312 Tage in den 21 Monaten vor dem Antrag
    Unter 36 Jahren        ∙ 468 Tage in den 33 Monaten vor dem Antrag
                           ∙ 624 Tage in den 42 Monaten vor dem Antrag
                           ∙ 468 Tage in den 33 Monaten vor dem Antrag
                           ∙ 624 Tage in den 42 Monaten vor dem Antrag
  Von 36 - 49 Jahren       ∙ 234 Tage in den 33 Monaten + 1.560 Tage in den 10 Jahren
                               vor den 33 Monaten
                           ∙   312 Tage in den 33 Monaten + 8 Tage in den 10 Jahren vor diesen
                               33 Monaten für jeden Tag, der fehlt, um 468 Tage zu erreichen

                           ∙ 624 Tage in den 42 Monaten vor dem Antrag
                           ∙ 312 Tage in den 42 Monaten vor dem Antrag + 1.560 Tage
     Ab 50 Jahren              in den 10 Jahren vor den 42 Monaten
                           ∙   416 Tage in den 42 Monaten + 8 Tage in den 10 Jahren vor diesen
                               42 Monaten für jeden Tag, der fehlt, um 624 Tage zu erreichen

Der Referenzzeitraum kann in bestimmten Fällen verlängert werden.

                                                 33
Belgien

                                                 Für den Künstler, der in Teilzeit beschäftigt ist:
Wie berechnet man die Anzahl der
Arbeitstage (Anwartschaftszeit)?                 Bei Teilzeitbeschäftigung entspricht
                                                 die Zahl der berücksichtigten Arbeitstage
                                                 (Anwartschaftszeit) der Anzahl der während
Für den Künstler, der ganzjährig                 der künstlerischen Tätigkeit geleisteten
oder saisonal eingestellt wird:                  Arbeitsstunden, multipliziert mit 6, und
                                                 geteilt durch die durchschnittliche wöchent-
> Wenn der Künstler ein Quartal lang             liche Anzahl der für dieselbe Funktion
    durchgängig in Vollzeit arbeitet, werden     geleisteten Vollzeitarbeitsstunden, wobei
    vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung,        die Zahl der von den Vollzeitbeschäftigten
    LFA (Office National de l‘Emploi) durch-      im Unternehmen geleisteten Arbeitsstunden
    schnittlich 78 Arbeitstage pro Quartal in    zugrunde gelegt wird.
    die Anwartschaftszeit eingerechnet.
>   Bei einer Vollzeitbeschäftigung mit
    Arbeitsunterbrechung berücksichtigt          Für den in Gagen bezahlten Künstler:
    das LFA die Zahl der in die Anwartschafts-
    zeit eingerechneten Tage, die sich aus       Für diese Arbeitnehmer gilt der „Akkord-
    folgender Berechnung ergibt: Die Anzahl      lohn“. Darunter ist „das Arbeitsentgelt zu
    der geleisteten Arbeitstage multipliziert    verstehen, das ein Arbeitgeber einem Arbeit-
    mit 6 und geteilt durch die durchschnitt-    nehmer, der eine künstlerische Tätigkeit
    liche wöchentliche Anzahl der Arbeitstage.   ausgeübt hat, zahlt, wenn kein direkter
>   Wenn der Künstler in Teilzeit arbeitet,      Zusammenhang zwischen diesem Entgelt
    berücksichtigt das LFA die Zahl der in die   und der aufgewendeten Arbeitszeit besteht“.
    Anwartschaftszeit eingerechneten Tage,
    die sich aus folgender Berechnung ergibt:    Dabei handelt es sich um künstlerische
    Die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden    und nicht-technische Aktivitäten. Die Art
    multipliziert mit 6 und geteilt durch die    der Tätigkeit wird durch die Angaben in der
    durchschnittliche wöchentliche Anzahl        multifunktionellen Meldung (déclaration
    der Vollzeitarbeitsstunden für dieselbe      multifunctionelle), im Arbeitsvertrag oder
    Funktion.                                    bei Fehlen eines Arbeitsvertrags durch die
                                                 Rechnungsstellung, definiert.
Das LFA berücksichtigt maximal
78 Arbeitstage pro Quartal.

                                                 34
Wenn die Vergütung an eine beliebige Zeit-              Weitere Voraussetzungen für
einheit (z.B. Tag, Stunde, Monat, Woche)                den Anspruch auf Arbeitslosengeld
gebunden ist, ist es nicht notwendig, die
Vergütung pro Aufgabe zu berücksichtigen.               Künstler müssen die allgemeinen Vorausset-
                                                        zungen erfüllen, die für alle Arbeitssuchenden
Die Tätigkeit muss außerdem zu einer aus-               gelten, um Anspruch auf Arbeitslosengeld
reichenden Vergütung (Mindestens 1.625,72 €             zu haben. Diese Voraussetzungen lauten
brutto pro Monat; Stand 1. März 2020) und zur           wie folgt:
Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen
geführt haben.                                          > Der Arbeitssuchende muss unfreiwillig
                                                            seine Entlohnung verloren haben. Er darf
Die Anzahl der Arbeitstage, die für den Anspruch            daher keine Tätigkeit (auf eigene Rechnung
auf Arbeitslosenunterstützung berücksichtigt                oder für Dritte) ausüben. Eine künstleri-
werden, kann wie folgt berechnet werden:                    sche Ausbildung oder die Kunstausübung
                                                            als Hobby wird nicht als Aktivität in diesem
          Anzahl der für eine Leistung                      Sinne betrachtet. Der Künstler darf auch
        berücksichtigten Arbeitstage =                      seine Tätigkeit nicht freiwillig aufgegeben
      Bruttovergütung ÷ Referenzgehalt                      haben.
  (d.h. 1.625,72 € brutto oder 62,53 €/ Tag)            >   Der Arbeitssuchende muss auf dem
                                                            Arbeitsmarkt verfügbar sein.
Das Ergebnis ist eine Anzahl von „Äquiva-               >   Der Arbeitssuchende muss jede
lenztagen“. Diese Anzahl von Arbeitstag-                    geeignete Beschäftigung annehmen.
äquivalenten ist jedoch wie folgt begrenzt:
Es müssen so oft 26 Tage gezählt werden,                Die Gesetzgebung enthält spezifische Bestim-
wie es Monate gibt, in denen der Künstler die           mungen in Bezug auf Künstler, die ihren Beruf
künstlerische Tätigkeit ausgeübt hat, plus              hauptberuflich ausüben.
78 Tage pro Kalenderquartal, an denen die
Tätigkeit stattfindet.                                   So kann ein Künstler ein Angebot für eine
                                                        nicht-künstlerische Beschäftigung, die er
                                                        für ungeeignet hält, ablehnen, wenn er nach-
                                                        weisen kann, dass er in den vorangegangenen
                                                        18 Monaten mindestens 156 Tage als abhängig
                                                        beschäftigter Künstler gearbeitet hat.

                                                   35
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