Leitfaden für Antragsteller - EMT-NETZ Auswahlrunde 2018/2019 - Europa EU

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Leitfaden für Antragsteller - EMT-NETZ Auswahlrunde 2018/2019 - Europa EU
EUROPÄISCHE KOMMISSION
              GENERALDIREKTION ÜBERSETZUNG

              Direktion R – Ressourcen
              R.4 – Personal- und Organisationsentwicklung

                       EMT-NETZ
                 Auswahlrunde 2018/2019
       Leitfaden für Antragsteller

Antragsformular: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EMT_application_form_final
          Fragen und Anmerkungen: DGT-EMT-Selection@ec.europa.eu

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Leitfaden für Antragsteller - EMT-NETZ Auswahlrunde 2018/2019 - Europa EU
Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG .................................................................................................................................................. 3

MITGLIEDSCHAFT ....................................................................................................................... 3

AUSWAHLVERFAHREN ................................................................................................................ 3

ZULASSUNGSKRITERIEN ............................................................................................................. 4

SCHLÜSSELKRITERIEN ................................................................................................................ 6

BONUSKRITERIEN ......................................................................................................................................... 9

ANHANG 1 - Hinweise zum Ausfüllen der Formulare .................................................................. 10

ANHANG 2 _ Die in der Übersetzerausbildung am häufigsten eingesetzten Arten von Übersetzungs-
Tools ....................................................................................................................................... 13

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Leitfaden für Antragsteller - EMT-NETZ Auswahlrunde 2018/2019 - Europa EU
EINLEITUNG
Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, das Antragsformular und die übrigen Unterlagen auszufüllen
bzw. zusammenzustellen, die im Rahmen der Auswahlrunde 2018/2019 für den Europäischen
Master Übersetzen (EMT) einzureichen sind. Er beschreibt die Voraussetzungen, die ein
Masterstudiengang der Fachrichtung Übersetzen erfüllen muss, um zur Bewertung zugelassen zu
werden, sowie die verschiedenen Bestandteile und Unterlagen der Bewerbung.
Das gesamte Bewerbungsverfahren wird online abgewickelt: Die Bewerbungen müssen mithilfe des
Online-Antragsformulars eingereicht werden, das auf der EUSurvey-Plattform abrufbar ist.
Das Formular umfasst eine Reihe allgemeiner Fragen zum Studiengang; genauere Angaben müssen
in einer Excel-Datei gemacht werden: Hierzu ist diese herunterzuladen, entsprechend auszufüllen
und dann unter dem Abschnitt „Detaillierte Angaben und Zahlen“ wieder hochzuladen (siehe
Abschnitt 6 des Online-Antragsformulars). Etwaige weitere Unterlagen, darunter die verpflichtende
Konformitätserklärung, müssen auf die Bewerbungsplattform hochgeladen werden (siehe
Nummer 5 der „Zulassungskriterien“ und Abschnitt 7 des Online-Antragsformulars).

MITGLIEDSCHAFT
Die aktuelle Mitgliedschaft verlängert sich nicht automatisch. Studiengänge, die dem EMT-Netz
weiterhin angehören möchten, müssen sich erneut bewerben und werden dem gleichen
Beurteilungsverfahren unterzogen wie Neubewerber.
Die Dauer der EMT-Mitgliedschaft beträgt fünf Jahre. Nach zweieinhalb Jahren findet eine
Halbzeitüberprüfung statt, um zu kontrollieren, ob die Studiengänge nach wie vor den Kriterien
genügen. Bestehen Zweifel daran, dass ein Studiengang die Zulassungskriterien noch erfüllt, so wird
der EMT-Rat geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen.

AUSWAHLVERFAHREN
Für die Zwecke dieses Auswahlverfahrens wird die Generaldirektion Übersetzung (DGT) der
Europäischen Kommission von einem Sachverständigenpanel unterstützt, dessen Mitglieder im
Wege eines offenen Aufrufs zur Interessenbekundung ausgewählt und vom Generaldirektor der DGT
ernannt werden. Aufgabe dieses Panels ist es, die Bewerbungen zu prüfen. Wenn die Bewerbung
zulässig ist (siehe die Zulassungskriterien weiter unten), beurteilen die akademischen
Sachverständigen anhand der Auswahlkriterien die Qualität der einzelnen Aspekte Ihres
Studiengangs. Folgende zwei Arten von Kriterien werden dabei berücksichtigt:

              Schlüsselkriterien: akademische Zulässigkeit in Bezug auf die EMT-Standards;
              Bonuskriterien: besondere Merkmale, die die Punktzahl erhöhen können.

Das Auswahlverfahren umfasst im Wesentlichen zwei Phasen: 1. Aufstellung einer Shortlist von
Studiengängen, die die Mindestpunktzahl bei den Schlüsselkriterien erreichen; 2. endgültige Auswahl
anhand einer Kombination aus Schlüssel- und Bonuskriterien.

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Bewertung, Feedback und abschließende Entscheidung
Die Bewertung beruht ausschließlich auf Ihren Angaben im Online-Antragsformular und in der
Excel-Tabelle1 in Abschnitt 6 („Detaillierte Angaben und Zahlen)“ des Online-Antragsformulars.
Anhang 1 enthält weitere Hinweise zum korrekten Ausfüllen beider Formulare.

Wenn Sie bestimmte verlangte Angaben nicht machen können, nennen Sie bitte klar und deutlich
den Grund hierfür (zum Beispiel gesetzliche Vorgaben in Ihrem Land).

Da es beim EMT um Kompetenzen geht, ist von zentraler Bedeutung, inwieweit und wie effektiv das
Curriculum die Hauptkompetenzen vermittelt, die im EMT-Kompetenzrahmen definiert sind. Die
Beschäftigungsfähigkeit ist seit jeher ein herausragendes EMT-Kriterium und wird daher auch von
Experten der Sprachindustrie geprüft und kommentiert.; bei letzteren handelt es sich um Mitglieder
des LIND-Rates2, die die akademischen Sachverständigen beraten.

Die akademischen Sachverständigen prüfen die zulässigen Bewerbungen für Studiengänge anhand
des Individuellen Bewertungsformulars und des Leitfadens für die Bewertung, der zur Information
zusammen mit dem Bewerbungsaufruf veröffentlicht wird.

Die Shortlist wird dem Aufsichtsausschuss3 und dem Generaldirektor der DGT vorgelegt, der anhand
der Gesamtbewertung (also einschließlich der Bonuskriterien und der Begründungen der
Sachverständigen) abschließend über die EMT-Mitgliedschaft entscheidet.

Im Juni 2019 werden die Bewerber über den Ausgang ihrer Bewerbung unterrichtet.

Alle (erfolgreichen und nicht erfolgreichen) zu dem Auswahlverfahren zugelassenen Bewerber
erhalten Rückmeldung dazu, wo die Stärken und Schwächen ihrer Studiengänge in Bezug auf die
EMT-Standards liegen, sowie individuelle Empfehlungen. Anhand der Rückmeldungen können die
erfolgreichen Bewerber erkennen, wo sie im Verhältnis zu den übrigen Mitgliedern des EMT-Netzes
stehen, und die anderen können sehen, welche strukturellen Unterschiede zwischen ihren
Studiengängen und den EMT-Standards bestehen.

Den nicht zugelassenen Bewerbern wird mitgeteilt, warum ihre Bewerbung abgelehnt wurde.

ZULASSUNGSKRITERIEN
1. Bewerbungsschluss ist der 14. Dezember 2018, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Ortszeit. Danach
   wird das Online-Bewerbungstool automatisch abgeschaltet; spätere Bewerbungen werden nicht
   akzeptiert. Eine Ausnahme gilt in jenen Fällen, in denen der Server nicht funktioniert, sofern der
   Antragsteller dies umgehend per E-Mail an DGT-EMT-Selection@ec.europa.eu gemeldet hat.

1
    Einschließlich eventuell hochgeladener Unterlagen und Links zu Webseiten, die Sie angeben.

2
    Die LIND (Language Industry)-Expertengruppe ist eine offizielle Sachverständigengruppe der Kommission, die der
    DGT ihr branchenspezifisches Fachwissen zur Verfügung stellt. Sie setzt sich zusammen aus ad personam
    ernannten Vertretern einflussreicher Verbände der Sprachenindustrie. Ziel ist der Aufbau einer Partnerschaft
    zwischen DGT, Sprachenindustrie, Berufsverbänden und Hochschulen, um der Sprachenbranche langfristig zu mehr
    Sichtbarkeit zu verhelfen.
3
    Dieses Gremium beaufsichtigt den          Auswahlprozess    und   setzt   sich   aus   Vertretern      verschiedener
    Kommissionsdienststellen zusammen.
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2. Der Studiengang ist von der zuständigen Bildungsbehörde in einem teilnahmeberechtigten Land
   zugelassen worden und führt zur Verleihung eines offiziell anerkannten Master-Abschlusses im
   Fach Übersetzen.

      2.1. Land

           Die Mitgliedschaft im EMT-Netz steht nur Master-Studiengängen offen, die in ihren
           jeweiligen Ländern vorschriftsgemäß zugelassen wurden. Wurde Ihr Master-Studiengang in
           einem EU-Mitgliedstaat vorschriftsgemäß zugelassen, so können Sie für diesen Studiengang
           die EMT -Mitgliedschaft für EU-Studiengänge4 beantragen. Wurde Ihr Studiengang dagegen
           in einem teilnahmeberechtigten Land außerhalb der Europäischen Union vorschriftsgemäß
           zugelassen, so können Sie für diesen Studiengang die EMT-Mitgliedschaft für Studiengänge
           außerhalb der EU beantragen.

           EMT-Mitglieder aus teilnahmeberechtigten Drittländern können (auf eigene Kosten) an allen
           Aktivitäten des EMT-Netzes teilnehmen, sofern diese nicht aus administrativen oder
           juristischen Gründen5 EU-Mitgliedern vorbehalten sind.

           Teilnahmeberechtigte Länder außerhalb der Europäischen Union:
           - die EU-Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten — Albanien, Bosnien und
               Herzegowina, Island, Kosovo6, die frühere jugoslawische Republik Mazedonien,
               Montenegro, Serbien und die Türkei;
           - die an der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) beteiligten Länder — Ägypten,
               Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen,
               Marokko, Moldau, Palästina, Syrien, Tunesien und die Ukraine;
           - die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) — Island, Liechtenstein und
               Norwegen;
           - die Schweiz;
           - Russland.

      2.2. Zulassung/Akkreditierung

           Die Hochschulstudiengänge müssen von der zuständigen staatlichen Stelle oder
           Bildungsbehörde in einem teilnahmeberechtigten Land zugelassen/akkreditiert werden und
           zur Verleihung eines offiziell anerkannten Master-Abschlusses im Fach Übersetzen führen.

           Da sich die Zulassungs-/Akkreditierungsverfahren für Hochschulen und Studiengänge
           aufgrund nationaler und institutioneller Besonderheiten von Land zu Land unterscheiden,
           gibt es auch unterschiedliche rechtliche Konstrukte. Der Nachweis einer offiziellen
           Akkreditierung/Zulassung ist möglicherweise schwer zu erbringen. Wir erkennen eine von der
           obersten zuständigen Stelle der Hochschule, die den betreffenden Studiengang anbietet,

4
 Nach dem 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein. Das weitere
Vorgehen der DGT wird sich nach der allgemeinen Vorgehensweise der Europäischen Kommission richten. Je nach den
bis dahin festgelegten Parametern werden EMT-Bewerber aus dem Vereinigten Königreich dann möglicherweise als
Bewerber aus Nicht-EU-Ländern eingestuft.
5
    Hierzu gehören die Stimmabgabe bei der Wahl des EMT-Rates und die Kandidatur für den EMT-Rat.

6
  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999
des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des
Kosovos.
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unterzeichnete Konformitätserklärung zwar als Nachweis einer Zulassung/Akkreditierung an,
       doch behalten wir uns vor, in Einzelfällen zusätzliche Belege nachzufordern.

3. Der Studiengang hat mindestens zwei Absolventenkohorten hervorgebracht.

   Der Studiengang sollte bereits so lange bestehen, dass er mindestens zwei
   Absolventenkohorten hervorgebracht hat. Bitte machen Sie hierzu präzise Angaben in der Excel-
   Tabelle in Abschnitt 6 („Detaillierte Angaben und Zahlen“) des Online-Antragsformulars.

     ► Excel-Formular – Tabelle 3: Absolventen

   Bitte geben Sie die Zahl der Absolventen pro Jahr an. Wenn sich die Bezeichnung eines
   Studiengangs aus nachvollziehbaren Gründen geändert hat (um beispielsweise den Bologna-
   Vorgaben gerecht zu werden) oder wenn sonstige Änderungen vorgenommen wurden, können
   Absolventen des bisherigen Studiengangs berücksichtigt werden, sofern der aktuelle
   Studiengang auf dem bisherigen aufbaut und sofern sein Inhalt in gleichem Maße den EMT-
   Standards (siehe die Schlüsselkriterien weiter unten) entspricht. Präzisieren Sie in diesen Fällen
   bitte in der Spalte „Anmerkungen“, auf welchen Studiengang sich die Angaben beziehen. Belege
   betreffend das Curriculum des Studiengangs vor und nach den Änderungen können in
   Abschnitt 7 des Antragsformulars hochgeladen werden.

4. Die Bewerbung ist in DE, EN oder FR einzureichen.

   Aus praktischen Gründen ist das Antragsformular nur in DE, EN und FR verfügbar. Bitte wählen
   Sie eine Sprache und füllen Sie das Formular dann ausschließlich in dieser Sprache aus.
   Ausnahmen sind im Formular deutlich gekennzeichnet, etwa wenn die Bezeichnung Ihres
   Studiengangs in EN angegeben werden muss. Falls die Beschreibung des Curriculums oder
   sonstige Unterlagen nicht auf DE, EN oder FR verfügbar sind, können sie auch in einer anderen
   Amtssprache der EU hochgeladen werden. Unterlagen in anderen Sprachen können jedoch nur
   dann berücksichtigt werden, wenn eine Übersetzung in die Sprache des Bewerbungsantrags
   beigefügt ist.

5. Die Konformitätserklärung wurde unterzeichnet und im System hochgeladen.

   Die Konformitätserklärung zur Bestätigung der Authentizität und Richtigkeit aller Bestandteile
   der Bewerbung („Konformitätserklärung“) ist in den 24 Amtssprachen der EU verfügbar. Sie
   muss von der obersten zuständigen Stelle der Hochschule unterzeichnet und dann ins System
   hochgeladen werden.

        Erfüllt Ihre Bewerbung die Zulassungsbedingungen nicht, so wird sie nicht bewertet.

SCHLÜSSELKRITERIEN

EINZELHEITEN DES STUDIENGANGS

► Online-Antragsformular – Abschnitt 1

Dieser Teil der Bewerbung soll den Sachverständigen lediglich einen groben Überblick über Ihren
Studiengang vermitteln. Detaillierte Angaben zu den Zielen und Strategien Ihres Studiengangs
werden erst in den nachfolgenden Abschnitten des Antragsformulars verlangt.

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KOMPETENZEN

In diesem Abschnitt müssen Sie belegen, dass Ihr Studiengang die zentralen
Übersetzungskompetenzen vermittelt, die im EMT-Kompetenzrahmen festgelegt sind. Dieser Teil
des Antragsformulars ist mit der Excel-Tabelle in Abschnitt 6 verknüpft. Weitere Hinweise zum
Ausfüllen des Excel-Formulars finden Sie in Anhang 1.

► Online-Antragsformular – Abschnitt 2

    Beschreiben Sie in diesem Feld bitte, inwieweit die „Hauptkompetenzbereiche“, die im EMT-
    Kompetenzrahmen definiert sind, von Ihrem Studiengang abgedeckt werden. Einzelheiten und
    Zahlen zur Untermauerung Ihrer Aussagen können Sie in die Excel-Tabelle in Abschnitt 6
    („Detaillierte Angaben und Zahlen“, siehe weiter unten) eintragen. Bitte beachten Sie, dass die
    Kompetenz Sprache und Kultur eine Vorbedingung für die Zulassung ist; Details hierzu sind
    ebenfalls im Excel-Formular anzugeben.

► Excel-Formular – Tabelle 1: Arbeitssprachen und ihre Bewertung

    Entsprechend der im EMT-Kompetenzrahmen erläuterten Herangehensweise an die Kompetenz
    Sprache und Kultur müssen Sie in diesem Abschnitt belegen, wie Sie sicherstellen, dass die zu
    Ihrem Studiengang zugelassenen Studierenden das erforderliche Kompetenzniveau besitzen,
    d. h. dass sie in den Ausgangs- und Zielsprachen, mit denen sie während ihres Studiums
    arbeiten, ausreichend kompetent sind.

    Laut Kompetenzrahmen ist ein hohes Maß an Sprachkompetenz (CEFR-Niveau C1 oder höher
    bzw. ein entsprechendes Niveau in einem vergleichbaren Referenzsystem) in mindestens zwei
    Arbeitssprachen eine Vorbedingung für die Zulassung zu einem EMT-Masterstudiengang
    Übersetzen.

► Excel-Formular – Tabelle 2: Module und Kompetenzen

    In Tabelle 2 sollen Sie darlegen, wie und in welchen Kursen bzw. Modulen Aneignung und
    Anwendung der im EMT-Kompetenzrahmen beschriebenen Kompetenzen unterrichtet werden.
    Möglicherweise sieht Ihr Studiengang für einige dieser Kompetenzen keine eigenen Kurse vor,
    oder diese Kompetenzen werden in mehreren Kursen übergreifend vermittelt. Dennoch sollten
    sie in jedem Fall auf die eine oder andere Weise Bestandteil des Curriculums sein. In der letzten
    Spalte („Anmerkungen“) können Sie zusätzliche kurze Erklärungen unterbringen7 oder einen Link
    zu einer einschlägigen Webseite angeben.

    Wir empfehlen Ihnen, vor dem Ausfüllen dieser Tabelle die Hinweise in Anhang 1 zu lesen.

    In Anhang 2 sind Kategorien von Übersetzungstools aufgelistet, die für Anmerkungen oder
    Erläuterungen nützlich sein können, welche Sie gegebenenfalls für die technologische
    Kompetenz hinzufügen möchten.

    Was die ECTS-Punkte (Credits) anbelangt, beachten Sie bitte den ECTS-Benutzerleitfaden.
    Ausgehend von der zentralen ECTS-Vorgabe, wonach das Arbeitspensum eines vollen
    Studienjahres 60 Punkten entspricht, entsprechen einem Semester normalerweise 30 Punkte

7
    Beispielsweise, wenn bestimmte Kompetenzen oder Fertigkeiten in einer früheren Phase des Hochschulstudiums erworben wurden oder
    wenn Sie bei einem Masterstudiengang, der länger als ein Jahr dauert, verschiedene Kompetenzniveaus ausdifferenzieren möchten.

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und einem Trimester (term) 20 Punkte. Für Vollzeitstudiengänge, die auf mindestens zwei volle
    Studienjahre angelegt sind, gibt es 120 ECTS-Punkte.

PERSONELLE AUSSTATTUNG

Online-Antragsformular – Abschnitt 3

Bitte skizzieren Sie Ihre Personalstrategie und gehen Sie dabei besonders auf folgende Aspekte ein:
    - Profil der Lehrenden/Ausbilder (akademischer Hintergrund/Vertreter aus der Praxis)
    - Festangestelltes/nicht festangestelltes Personal
    - Fortbildung und berufliche Entwicklung der Lehrenden/Ausbilder

In dem Studiengang sollten Lehrkräfte mit einem geeigneten Profilmix beschäftigt werden, damit eine
hochwertige theoretische und praktische Ausbildung gewährleistet werden kann. Gemeint sind hier vor
allem Vertreter aus der Praxis, die (in Voll- oder Teilzeit) als Übersetzerin oder Übersetzer tätig sind und
an den Lehrveranstaltungen mitwirken. Die Fortbildung und berufliche Entwicklung der Lehrkräfte kann
je nach Land/Region/Hochschule unterschiedlich erfolgen: beispielsweise in Form eines regelmäßigen
(wöchentlichen/monatlichen usw.) Meinungsaustauschs oder in formalen Schulungen mit
internen/externen Schulungsleitern. Bitte erläutern Sie, welche Art von beruflichen
Weiterbildungsmaßnahmen angeboten wird.

BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT

Die Beschäftigungsfähigkeit und das praxisorientierte Training sind zentrale Merkmale des EMT-
Konzepts. Dieser Aspekt ist insbesondere mit der persönlichen und interpersonellen Kompetenz und
der Dienstleistungskompetenz (siehe den EMT-Kompetenzrahmen) verknüpft.

Dieser Aspekt wird sowohl im Online-Antragsformular als auch in der Excel-Tabelle behandelt.

► Online-Antragsformular – Abschnitt 4.1 Arbeitsmarktorientiertes Training – Berufsvorbereitung

Beschreiben Sie hier bitte in groben Zügen, wie Berufsberatung und Vorbereitung der Studierenden
auf den Arbeitsmarkt in den Studiengang integriert sind und wie diese Themen im Curriculum oder
an der Hochschule berücksichtigt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Verbindungen zwischen
Studiengang und Branchenteilnehmern, einschließlich der Vermittlung von Praktika. Bitte denken Sie
daran, dass Einzelheiten zu den jeweiligen Aktivitäten in die Tabellen 4.1.A und 4.1.B des Excel-
Formulars einzutragen sind.

► Excel-Formular – Tabelle 4.1.A – Gezielte Berufsvorbereitungsmaßnahmen

In dieser Tabelle können Sie die Maßnahmen angeben, mit denen die Studierenden auf eine
Beschäftigung in der Sprachenindustrie vorbereitet werden sollen, wie Berufsberatung und
Schulungen zum Thema Jobsuche oder Unternehmensgründung und -führung.

► Excel-Formular – Tabelle 4.1.B – Praktika

Machen Sie hier bitte Angaben zu vorgeschriebenen und freiwilligen (Berufs-)Praktika im Rahmen
Ihres Studiengangs.

Falls derartige Aktivitäten wegen nationaler Vorschriften oder sonstiger Umstände nicht möglich
sind (z. B. weil solche Praktika oder beruflichen Einsätze bereits während des Bachelor-Studiums
vorgesehen sind oder ein hoher Anteil der Studierenden bereits im Beruf tätig ist), geben Sie dies
bitte explizit an (mit Erklärungen und Verweisen auf die betreffenden Vorschriften). Das Fehlen von
Informationen zu den vorgenannten Punkten wirkt sich negativ auf die Bewertung aus.
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► Online-Antragsformular – Abschnitt 4.2 – Beschäftigung
Geben Sie hier bitte entsprechend den Erklärungen im Online-Antragsformular an, ob und, wenn ja,
wie der berufliche Werdegang der Absolventen verfolgt werden kann. Dies ist ein weiterer Aspekt,
der Rückschlüsse darauf erlaubt, wie gut die Absolventen für den Arbeitsmarkt vorbereitet sind.

BONUSKRITERIEN
KOOPERATION, FORSCHUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG

Die Angaben in diesem Abschnitt sollen Auskunft geben über den aktuellen Stand der Vernetzung
Ihres Studiengangs in nationalen und internationalen Netzwerken, über Forschungslinien und
Projekte sowie über die Qualität der vorhandenen Bewertungsmechanismen.

Diese Merkmale Ihres Studiengangs gelten als Pluspunkte bzw. Bonuskriterien, d. h. sie haben
keinen Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Ihr Studiengang in die Shortlist aufgenommen
wird. Sobald ein Studiengang auf der Shortlist ist, können diese Kriterien indes ausschlaggebend
werden, denn die endgültige Entscheidung über die EMT-Mitgliedschaft trifft der Generaldirektor der
DGT anhand der Gesamtbewertung (also einschließlich der Bonuskriterien und der Begründungen
der Sachverständigen).

Dieser Aspekt wird sowohl im Online-Antragsformular als auch in der Excel-Tabelle behandelt.

► Online-Antragsformular – Abschnitt 5

Bitte beschreiben Sie die Aktivitäten Ihres Studiengangs in den jeweiligen Abschnitten (5.1 bis 5.3)
entsprechend den Anweisungen im Online-Antragsformular. Einzelheiten betreffend Kooperation
und Forschungstätigkeiten sind in die Excel-Tabellen in Abschnitt 6 („Detaillierte Angaben und
Zahlen“) einzutragen.

► Excel-Formular – Tabelle 5.1.A – Interinstitutionelle Kooperation

► Excel-Formular – Tabelle 5.1.B – Fachlicher Beitrag und Verbreitung bewährter Verfahren,
  Wissensaustausch seit Januar 2014
    Die Angaben im Online-Antragsformular und in der Excel-Datei sollten mit Belegen
    untermauert werden. Links zu einschlägigen Webseiten sind Kopien von Dokumenten
    vorzuziehen. Möglicherweise liegen aber nicht alle für die EMT-Bewerbung Ihres
    Studiengangs relevanten Informationen in elektronischer Form vor. Um solche Unterlagen
    hochzuladen, können Sie Abschnitt 7 („Anlagen“) des Antragsformulars nutzen. Bitte
    beachten Sie, dass der Gesamtumfang der Anlagen maximal 20 Seiten betragen darf..

 Die Angaben in Abschnitt 8 („Kontaktdaten“) des Online-Antragsformulars werden wir für künftige
     Kontakte mit Ihnen nutzen. Teilen Sie uns eventuelle Änderungen daher bitte zeitnah mit.

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ANHANG 1

                           Hinweise zum Ausfüllen der Formulare

1       Das Online-Antragsformular kann durch Anklicken der Schaltfläche in der Spalte rechts
jederzeit als Entwurf gespeichert werden.

In diesem Fall generiert das System einen Link, den Sie später nutzen können, um Ihre Antworten zu
bearbeiten. Beispiel:

Vergessen Sie nicht, diesen Link zu speichern. Andernfalls gehen die eingegebenen Daten verloren.

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2     Das Excel-Formular in Abschnitt 6 („Detaillierte Angaben und Zahlen“) des Online-
Bewerbungsformulars umfasst insgesamt 7 Tabellen, die auf 5 Registerkarten verteilt sind:

Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Registerkarten ausgefüllt haben. Sie erhalten keine Warnung,
wenn Sie eine Registerkarte vergessen haben.

In mehreren Tabellen finden Sie Ausklappmenüs, aus denen Sie eine (einzige) Antwort auswählen
können. Um sich diese Auswahlmenüs anzeigen zu lassen, klicken Sie bitte auf „--auswählen--“ und
dann auf den kleinen Pfeil, der rechts erscheint:

Soweit dies in den Anmerkungen ausdrücklich vorgesehen ist, können Sie zusätzliche Zeilen in die
Tabellen einfügen, ändern Sie aber bitte nicht die Reihenfolge und die Aufteilung der Tabellen.
Die Excel-Datei kann offline ausgefüllt und dann gespeichert und unter Abschnitt 6 („Detaillierte
Angaben und Zahlen“) in das Online-Formular hochgeladen werden.
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Alle sonstigen Unterlagen, einschließlich der verpflichtenden Konformitätserklärung, müssen in das
Online-Antragsformular hochgeladen werden.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an DGT-EMT-Selection@ec.europa.eu.

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ANHANG 2

       Die in der Übersetzerausbildung am häufigsten eingesetzten Arten von
                                Übersetzungs-Tools

Gängig:
- CAT-Tools mit integrierten Übersetzungsspeicher- und Terminologieverwaltungsfunktionen.
   Diese können rechner- oder cloudbasiert sein;
- Alignment-Tools, die in der Regel als Teil eines CAT-Systems geliefert werden;
- Generische Online-Maschinenübersetzungs(MÜ)-Dienste, etwa Google Translate oder DeepL,
   sowie Postediting und menschliche Revision der Ergebnisse;
- Generischer Datenaustausch zwischen CAT-Programmen (TMX für Übersetzungsspeicher, Excel
   für Terminologie);
- Grundlegende Projektmanagement-Funktionen von CAT-Tools (Überprüfungseditoren,
   Paketaustausch, gemeinsame Nutzung von Online-Ressourcen usw.);
- Integrierte QS-Funktionen von CAT-Tools.

Weniger gängig:
- Serverbasierte Architektur von CAT-Tools (z. B. SDL Trados Groupshare);
- Aufbau und Analyse von ein- oder mehrsprachigen Korpora;
- Tools für die Terminologie-Extraktion (z. B. MultiTerm Extract, Sketch Engine);
- Softwarelokalisierungstools (z. B. Passolo, Catalyst);
- Tools für das audiovisuelle Übersetzen (z. B. WinCaps für die Untertitelung);
- Maßgeschneiderte MÜ-Systeme (z. B. KantanMT), Schulung und parametergestützte
   Evaluierung von spezifischen MÜ-Systemen;
- Integration der MÜ in CAT-Systeme über API-Schlüssel;
- Spezielle Postediting-Umgebungen (z. B. Google Translator Toolkit);
- Übersetzungsmanagementsysteme (z. B. Plunet) mit Kundenportalen und erweiterten
   Projektmanagement- und Fakturierungsfunktionen;
- Übersetzungsautomatisierung, Stapelverarbeitung, Scripting;
- Externe/eigenständige QS-Systeme (z. B. TAUS DQF, X-Bench).

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