Lernen im Digitalen Wandel - Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung - Land.NRW

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Lernen im Digitalen Wandel - Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung - Land.NRW
Lernen im Digitalen Wandel
Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der
Digitalisierung
Lernen im Digitalen Wandel - Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung - Land.NRW
Präambel
Der digitale Wandel ist Teil unserer Lebenswirklichkeit. Wir befinden uns in
einem tiefgreifenden Transformationsprozess, der unsere Art zu kommunizie-
ren, zu lernen, zu wirtschaften und zu arbeiten verändert.

Die Landesregierung verfolgt im Rahmen ihrer Initiative „NRW 4.0“ das Ziel,
die Chancen des digitalen Wandels in allen Wirtschafts- und Lebensberei-
chen umfassend zu nutzen. Es geht darum, die Digitalisierung so zu gestal-
ten, dass möglichst viele Menschen nicht nur ökonomisch davon profitieren,
sondern auch gesellschaftlich daran teilhaben können.

Ein entscheidender Schlüssel hierzu ist Bildung. Unsere Erfolge im digitalen
Wandel hängen stark davon ab, wie wir die Potenziale und Talente der Men-
schen in NRW fördern und zur Entfaltung bringen. Gleichzeitig ist kaum ein
Bereich von den Veränderungsprozessen durch die Digitalisierung stärker
betroffen, als die Frage, was und wie wir lernen wollen. Bildung müssen wir
auch in Zeiten der Digitalisierung umfassend verstehen.

Die Landesregierung hat deshalb einen breiten Diskurs zum Thema „Lernen
im Digitalen Wandel“ mit vielen Akteuren entlang der gesamten Bildungskette
geführt. Ziel dieses Diskussionsprozesses war die Erarbeitung eines Leitbil-
des – also eines Orientierungsrahmens für alle Verantwortlichen beginnend
von der frühkindlichen Bildung, über die Bildung in allgemein- und berufsbil-
denden Schulen, das Hochschulstudium, die Fachkräfteausbildung und den
gesamten Komplex der betrieblichen sowie außerbetrieblichen Weiterbil-
dung.1

Die Einbeziehung dieser vielen Akteure war wichtig, weil die Politik nur einer
von zahlreichen Partnern ist und hier nicht alleine handeln kann. Lehrende,
Wissenschaft, Erzieherinnen und Erzieher, Verbände, Vereine, Unterneh-
men, Kommunen, Träger von Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Wei-
terbildung und nicht zuletzt auch die Eltern sind gefordert, die Chancen der
Digitalisierung auch und vor allem in der Bildung offensiv aufzugreifen und zu
nutzen.

Aufgabe dieses Leitbildes ist die Beschreibung von Zielen und Handlungs-
notwendigkeiten für das „Lernen im Digitalen Wandel“. Konkrete Vorhaben
des Landes werden ebenfalls benannt.

1
  Die im Rahmen dieses Dialogprozesses erstellten Thesen bilden die Grundlage für das vorliegende Leitbild. Sie
sind als Appendix in der Anlage dem Leitbild beigefügt.
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Lernen im Digitalen Wandel - Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung - Land.NRW
1. Wozu wir lernen: gestern – heute – morgen
Bildung ist nicht nur eine Aufgabe. Bildung ist ein Wert. Der Staat und alle
am Bildungssystem beteiligten Akteure haben den Auftrag, diesen Wert allen
Bürgerinnen und Bürgern bestmöglich zu vermitteln. Und zwar in Form von
Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die notwendig sind, um ein selbstbe-
stimmtes Leben führen, aktiv an der demokratischen Gesellschaft teilhaben
und ein erfülltes Berufsleben gestalten zu können.

Bestmögliche Bildung für alle ist die zentrale Voraussetzung dafür, um jedem
Mensch auf seinem Lebensweg die gleichen Chancen zu bieten und damit
eine gerechte Grundlage für unser Zusammenleben zu schaffen.

  An diesen Zielen der Bildungspolitik hat sich bis heute nichts
  geändert. Sie galten gestern, sie gelten heute und sie werden
  auch morgen noch gelten.

Was sich jedoch ändert ist das Wissen, sind die Fähigkeiten und Fertigkei-
ten, die jeweils erforderlich sind, um in der gegenwärtigen, aber insbeson-
dere in der zukünftigen Welt bestehen zu können.

Mit dem Einzug der Digitalisierung in unsere Lebens- und Arbeitswelt haben
sich die Anforderungen an Bildung ohne jeden Zweifel verändert. Neue Be-
rufsbilder sind entstanden, Geschäftsmodelle, Produktionsprozesse, Kom-
munikationsformen, Infrastrukturen. All das hat Auswirkungen darauf, was
und wie wir lernen. Und es lenkt zwangsläufig auch den Blick darauf, wozu
wir lernen.

Durch die Digitalisierung herrscht Bedarf an entsprechend qualifizierten
Fachkräften. Das gilt sowohl für das produzierende Gewerbe als auch im
Dienstleistungssektor. Mit zunehmender Verbreitung digitaler Erzeugnisse
in unserem Alltag und der Steigerung ihrer gesellschaftlichen Relevanz wird
allerdings auch grundlegendes Wissen über die neuen Technologien mehr
und mehr zum Allgemeingut. Darauf müssen alle Schülerinnen und Schüler,
Auszubildende, Studierende, aber auch die arbeitende Bevölkerung best-
möglich vorbereitet werden. Und zwar mit folgenden Zielen:

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1. Zur Entwicklung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und damit ihrer Teilhabechan-
   cen am Arbeitsmarkt.

2. Zur Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auch
   auf eine ökonomisch erfolgreiche Gestaltung des digitalen Wandels, bei der
   die Grundsätze von „guter und fairer Arbeit“ berücksichtigt werden.

3. Zur sozialen Teilhabe an einer digitalisierten Welt und damit zur Vermeidung
   einer digitalen Spaltung, damit eine individuelle Selbstbestimmung und ein
   sozialer Zusammenhalt in unsere Gesellschaft gewährleistet bleiben. Das gilt
   insbesondere auch für benachteiligte Gruppen, z.B. Menschen mit Behinde-
   rungen oder in schwieriger wirtschaftlicher und/oder sozialer Lage.

   Das bedeutet jedoch nicht, dass vermeintlich „altes“ Wissen bzw. Fähigkeiten
   und Fertigkeiten ausnahmslos verfallen. Ganz im Gegenteil.

      In Zeiten zunehmender Komplexität, Individualisierung und
      Gleichzeitigkeit ist eine solide Grund- und Allgemeinbildung
      weiterhin die Voraussetzung aller Lernprozesse.

   Das Lernen im Digitalen Wandel steht damit vor zwei Herausforderungen: Es
   muss auf der einen Seite neues Wissen über digitale Technologien und Zu-
   sammenhänge vermitteln und auf der anderen Seite bekannte bzw. beste-
   hende Inhalte in einen neuen Kontext stellen. Das erhöht die Anforderungen
   an die Lehrenden wie auch an die Lernenden. Gleichzeitig bietet sich aber
   auch die Chance, die Qualität von Lernen, Lehre und Ausbildung zu verbes-
   sern – durch neue Lernformen und Lehrmethoden, die zu mehr Diversität in
   unserem Bildungssystem und mehr Chancengleichheit führen. Mit digitalen
   Medien können wir individuelle Förderung und inklusive Bildungssettings un-
   terstützen, um damit mehr erfolgreiche Bildungsabschlüsse zu erreichen und
   Abbrecherquoten zu senken. Digitalisierung in der Bildung wird einen Beitrag
   leisten zu unserem Ziel, in NRW kein Kind zurückzulassen.

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2. Lernen in der digitalen Welt – was wir können müssen und
   wie wir es erlernen

   Digitale Schlüsselkompetenzen

   Der digitale Wandel wird dazu führen, dass mehr „digitale Schlüsselkompe-
   tenzen“ und Querschnittsqualifikationen für das Leben, Lernen und Arbeiten
   in der digitalen Welt entlang des gesamten Bildungsweges und in allen Fä-
   chern erworben werden. Diese „digitalen Schlüsselkompetenzen“ werden
   zu einer neuen vierten Kulturtechnik – neben Schreiben, Lesen, Rechnen.
   Im Wesentlichen handelt es sich dabei nach derzeitigem Stand um folgende
   Kompetenzen:

        Medienkompetenz, die eine kritische Urteilsfähigkeit sowie
        Analyse und Einordnung von vermittelten Inhalten in soziale
        Zusammenhänge ermöglicht und damit dazu beiträgt, alle
        Chancen einer digitalisierten Welt nutzen und gleichzeitig
        mögliche Risiken erkennen und abwenden zu können.

        Anwendungs-Know-how, das für einen selbstständigen und
        sicheren Umgang mit digitalen Medien und Werkzeugen not-
        wendig ist. Hierzu gehört auch die Kenntnis über technische
        Gefahren und Risiken, über wirksame Schutzmaßnahmen so-
        wie über Grundlagen der Verschlüsselung.

        Informatische Grundkenntnisse, die für ein basales Verständ-
        nis von Algorithmen und deren digitaler Form sowie die Erstel-
        lung digitaler Angebote erforderlich sind.

   Dazu gehören aber auch die Schlüsselkompetenzen Kreativität, gesellschaft-
   liches Verantwortungsbewusstsein, Denken in Zusammenhängen, inter- und
   transdisziplinarisches sowie unternehmerisches Denken und Handeln.

   Alle diese Fähigkeiten müssen zielgruppenspezifisch, bedarfsgerecht und al-
   tersangemessen vermittelt werden – beginnend bei der frühkindlichen Bil-
   dung entlang der gesamten Bildungskette bis in die berufliche und allgemei-
   ne Weiterbildung.

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Zu diesem Zweck setzt das Land für ein „Lernen im Digita-
len Wandel“ auf folgende Grundsätze und Maßnahmen:

Erste Berührungspunkte mit digitalen Medien sollen im Bildungswesen be-
reits im frühkindlichen Bereich erfolgen. In einer Gesellschaft, die durch die
Nutzung vielfältiger Medien geprägt ist, ist die digitalisierte Lebenswirk-
lichkeit von Kindern und Familien eine Tatsache, die es zu begleiten gilt.
Dabei ist die Mediennutzung von Kindheit an in der pädagogischen Arbeit
verantwortlich zu gestalten. Das bedeutet eine in den pädagogischen Hand-
lungsalltag eingebettete Begleitung der Nutzung und die Thematisierung digi-
taler Medien, die situativ und nicht allein curricular oder projektbezogen er-
folgt. Zu diesem Zweck sind Träger von Einrichtungen, die mit Kindern und
Familien arbeiten, gefordert, den Bildungsauftrag entsprechend zu unterstüt-
zen und dabei Eltern im Rahmen einer gelingenden Erziehungs- und Bil-
dungspartnerschaft in die Medienbildung aktiv mit einzubeziehen. Die Lan-
desregierung wird hierfür entsprechende Beratungsangebote prüfen.

Im Unterricht aller Bildungsgänge, Schulstufen und Fächern sollen digitale
Aspekte fachlicher Kompetenzen aufgegriffen und dazu in allen künftigen
Bildungs- und Lehrplänen verankert werden. Statt den Ansatz eines Pflicht-
fachs „Informatik“ zu verfolgen, geht es darum, digitale Kompetenzen nicht
von den jeweiligen Fachkompetenzen zu trennen, sondern sie als integralen
Bestandteil zu begreifen und zu fördern, um eine bestmögliche Kontextuali-
sierung zu ermöglichen. Auch informatische Grundkenntnisse sollen auf die-
se Weise in den bestehenden Fachunterricht integriert werden. Der Kompe-
tenzrahmen des bereits erfolgreich entwickelten Medienpasses NRW dient
hierbei als Orientierungsrahmen.

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Eine besondere Bedeutung für den Erwerb digitaler Schlüsselkompetenzen
misst die Landesregierung auch den außerschulischen Lernorten, wie z.B.
Einrichtungen der Jugendarbeit, bei. Sie nehmen bei der Vermittlung von in-
formatischem Know-how und der Vermittlung eines kompetenten und kreati-
ven Umgangs mit Medien über Anwendungskompetenz hinaus eine wichtige
Rolle ein. Außerschulisches Lernen und informelles Lernen genießt in Nord-
rhein-Westfalen einen hohen Stellenwert. Allein die „Pädagogische Landkar-
te“ der Landschaftsverbände weist rund 670 solcher außerschulischen Lern-
orte aus.

                                Die Landesregierung fördert bereits Maß-
                                nahmen und Aktivitäten digitaler Bildung und

         670                    wird die Förderung im Dialog mit den Akteu-
                                ren weiterentwickeln. Ein gutes Beispiel hier-
   außerschulische Lernorte     für ist die gelungene Einbindung außerschuli-
   weist die „Pädagogische      scher Lernorte im Rahmen des Medienpas-
     Landkarte“ der Land-       ses. Ein weiteres Beispiel etwa sind „Hacka-
    schaftsverbände aus.        thons“, wie sie u.a. von der Open Knowledge
                                Foundation als „Jugend hackt“-Reihe erfolg-
                                reich durchgeführt werden.

Der Dialogprozess zur Erstellung dieses Leitbilds hat darüber hinaus gezeigt,
dass die Akteure der Medienkompetenzförderung einen wachsenden Be-
darf an Vernetzung haben. Die Anbieter und Initiatoren wünschen sich noch
mehr Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch auf lokaler, regionaler und
überregionaler Ebene, um voneinander zu lernen, neue Spielräume für Ko-
operationen auszuloten und die jeweiligen Angebote bekannter zu machen.
Wichtig ist dabei, nicht alleine die etablierten bzw. klassischen Anbieter und
Akteure der Medienkompetenzförderung in den Blick zu nehmen, sondern
verstärkt interdisziplinär zu denken und auch Akteure und Institutionen ein-
zubeziehen, die aufgrund des digitalen Wandels neue Bezugspunkte zur
Medienkompetenzförderung entwickeln, beispielsweise im Feld der Hilfen
und Angebote für Flüchtlinge.

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Mit dem von der Landesanstalt für Medien verantworteten Medienpädagogi-
schen Atlas NRW (http://www.medienkompetenzportal-nrw.de) verfügt Nord-
rhein-Westfalen über eine etablierte und verlässliche Orientierungshilfe, die
umfassend über medienpädagogische Akteure in NRW und ihre Arbeits-
schwerpunkte informiert. Die Landesregierung begrüßt es, dass die Landes-
anstalt für Medien diesen Wegweiser weiterentwickeln möchte und darüber
hinaus verstärkt Netzwerkimpulse setzt, indem sie Kooperationen direkt för-
dert und Anlässe zu direktem Austausch und Zusammenarbeit organisiert.
Die bestmögliche Vernetzung relevanter Akteure ist überdies eine hervorge-
hobene Querschnittsaufgabe der Förderhilfen der Landesregierung in diesem
Feld.

Digitale Lernmittel

Lernen ist ein aktiver und individueller Prozess, in dem fachliche wie über-
fachliche Kompetenzen erworben werden. Mit der Digitalisierung – insbeson-
dere durch das Internet – ist nicht nur der Zugang zu Wissen und Informatio-
nen erleichtert worden, auch die Vielfalt an Lernmitteln hat sich erheblich ge-
steigert. Digitale Lernmittel haben zudem den Vorteil, auch auf die zuneh-
mend unterschiedlichen Voraussetzungen, Erfahrungen und Interessen der
Lernenden eingehen zu können. Mit digitalen Medien kann das Lernen noch
aktiver und noch individueller gestaltet werden. Dieser Entwicklung muss
auch die Unterrichtsgestaltung Rechnung tragen:

Die Perspektive des Schulbuches ist digital. Derzeit erprobt das Land bereits
modellhaft digitale Schulbücher und wird den Einsatz weiter konsequent för-
dern.

Die Qualität und die Vielfalt der Lernmittel wirken sich auch auf die Qualität
von Unterricht aus. Die learn:line NRW bietet bereits jetzt den Zugriff auf
über 30.000 frei verfügbare Lernmittel. Damit sichert das Land auf der einen
Seite Qualitätsstandards und gibt den Lehrenden auf der anderen Seite zu-
                                                                                 8
gleich Sicherheit beim rechtlich einwandfreien Einsatz digitaler Lernmittel.
Das Angebot freier Lernmittel soll kontinuierlich erhöht werden. Die learn:line
NRW wird in das Vorhaben „LOGINEO NRW“, einen virtuellen und geschütz-
ten Arbeitsraum im Internet für Lehrerinnen und Lehrer, eingebunden.

http://www.learnline.schulministerium.nrw.de

Die Lizenzformen digitaler Lernmittel sollen konsequent auf die Anforderun-
gen des Lehr- und Lernprozesses ausgerichtet sein. Die Vielfalt frei zugäng-
licher digitaler Medien und Lernangebote bietet allen Kindern und Jugendli-
chen auch jenseits der Schule Lernmöglichkeiten.

Digitale Lernmittel ermöglichen zeitlich, räumlich und inhaltlich flexibel gestal-
tete Studienangebote und öffnen die Hochschulen für neue Zielgruppen. Das
Land wird die Entwicklung digitaler Lernkonzepte an den Hochschulen för-
dern und sichtbar machen und in diesem Zusammenhang mit den Hochschu-
len in einen Austausch darüber treten, im Studienangebot Aspekte der Digi-
talen Wirtschaft oder des Coding verstärkt zu verankern.

Die Landesregierung wird zudem die Ansätze zur Unterstützung von Lern-
prozessen und beim Zugang zur beruflichen Weiterbildung durch Onlinebera-
tung weiter ausbauen.

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Fachkräfteaus- und Weiterbildung im digitalen Wandel

Digitale Qualifikationen sind zukünftig der zentrale Innovationstreiber v.a. für
unsere kleinen und mittleren Betriebe (KMU). Der digitale Wandel erfasst da-
her auch die Inhalte und Formen der Aus- und Weiterbildung. Er erfordert
die Modernisierung von Berufen und Weiterbildungsangeboten. Sie müssen
mit Blick auf die betrieblichen Qualifikations- und Innovationsbedarfe und den
technischen Fortschritt überarbeitet, angepasst und weiterentwickelt werden.
Berufskollegs, Betriebe, überbetriebliche Ausbildungsstätten und berufliche
Weiterbildungsanbieter fördern adressatengerecht berufsspezifische und be-
rufsübergreifende Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien, Geräten
und Maschinen. Dabei bleibt von zentraler Bedeutung, dass gerade junge
Menschen die mit der rasant fortschreitenden Digitalisierung verbundenen
Herausforderungen bestmöglich auf der Grundlage einer fundierten, beruflich
qualifizierenden Ausbildung bewältigen und sich fortlaufend notwendige
Kompetenzen aneignen können. Die Landesregierung wird zur Unterstützung
dieser Anpassungsprozesse auf folgende Maßnahmen setzen:

Wir werden die von der Landesregierung mit den Sozialpartnern gemeinsam
initiierte „NRW-Allianz der Wirtschaft und Arbeit 4.0“ nutzen, um die Vermitt-
lung digitaler Schlüsselkompetenzen stärker auch im dualen Berufsausbil-
dungssystem zu verankern.

Wir werden zusätzlich weitere Lern- und Demonstrationsfabriken für Wirt-
schaft und Arbeit 4.0-Anwendungen unterstützen, um neue Formen des be-
trieblichen Lernens und Weiterbildens sowie neue Arbeitsmodelle und digita-
le Produktionsmethoden zu erproben und zu präsentieren.

Wir unterstützen die schrittweise Modernisierung bestehender Ausbildungs-
ordnungen und Weiterbildungsverordnungen zusammen mit allen Beteiligten
mit Blick auf die Vermittlung digitaler Schlüsselkompetenzen.

Wir werden die gerade gestarteten „Kompetenzzentren Mittelstand 4.0“ in
NRW dazu nutzen, den KMU Hilfe und Anleitung bei der digitalen Weiterbil-
dung zu geben. Darüber hinaus werden wir mit den Hochschulen in einen
Austausch darüber treten, Aspekte des E-Entrepreneurships verstärkt in den
Weiterbildungsstudiengängen zu verankern.

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Wir werden die technologischen Entwicklungen gezielt für geringqualifizierte
Menschen sowie für Menschen mit sprachlichen Barrieren (wie Migranten
oder Flüchtlinge) nutzen, um Barrierefreiheit und damit Chancengleichheit im
Bereich der Qualifizierung herzustellen. Ein wichtiges Element ist der Ausbau
lernförderlicher Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz.

Bereits seit einigen Jahren fördert das Land systematisch das Interesse und
die Kenntnisse in den sog. MINT-Fächern. Diese MINT-Nachwuchsförderung
zusammen mit Schulen, Hochschulen, Wirtschaft und Kommunen führte zu
dem bundesweit dichtesten Netz von regionalen MINT-Netzwerken in
Deutschland (Studie der Körber-Stiftung „MINT-Regionen in Deutschland“2).

                                           Diese erfolgreiche Arbeit wird konsequent
               Von den                     fortgeführt. Bereits jetzt hat NRW anteilig bei
                                           den sog. MINT-Abschlüssen den höchsten
               80                          Akademiker-Nachwuchs aller Bundesländer.
                                           Wir werden dafür sorgen, dass hochqualifi-
     deutschlandweit erfass-               zierte Fachkräfte für den digitalen Wandel
     ten MINT-Regionen be-                 auch weiterhin ein Markenzeichen für NRW
     finden sich mehr als die              und ein Wettbewerbsvorteil unserer Wirt-
          Hälfte in NRW.
                                           schaft bleiben.

Die zunehmende Digitalisierung beinhaltet Herausforderungen und bietet
gleichzeitig Chancen für die allgemeine Bildung sowie die berufliche Bildung
für die Fachkräfteaus- und Weiterbildung in unserem Land. Vor diesem Hin-
tergrund gilt es, durch das „Lernen im digitalen Wandel“ die Voraussetzun-
gen dafür zu schaffen, weiterhin Innovationskräfte freizusetzen, Fortschritts-
felder zu erschließen und damit gutes Leben und Arbeiten in Nordrhein-
Westfalen zu sichern und auszubauen.

2
  MINT-Regionen in Deutschland , Eine bundesweite Bestandsaufnahme regionaler Netzwerke für die MINT-
Bildung, Körber-Stiftung, 2015.
                                                                                                        11
3. Lehren in der digitalen Welt – wie sich unsere Bildungsein-
   richtungen und das Berufsbild der Lehrenden verändern
   Das Berufsbild der Lehrenden

   Bei zunehmender Vielfalt an digitalen Lernangeboten und -inhalten und der
   damit verbundenen Komplexität nimmt der Beruf der Lehrenden für die Wis-
   sens- und Kompetenzvermittlung in Zukunft eine Schlüsselrolle ein. Um das
   „Lernen im Digitalen Wandel“ erfolgreich gestalten zu können, sind sie die
   unverzichtbare Basis.

     Neue Wege des Lernens brauchen Weiterentwicklungen im Be-
     rufsbild und der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern,
     Lehrerinnen und Lehrern sowie Dozentinnen und Dozenten.
     Lernen im digitalen Wandel erfordert von den diesen eine konti-
     nuierliche Fortbildung. Durch die Entwicklung didaktischer und
     technischer Lösungen für das Lehren und Lernen in der digita-
     len Welt sowie durch bildungswissenschaftliche Forschung
     sind die Hochschulen dabei zentrale Innovationstreiber in der
     Digitalisierung.

   Das Land unterstützt und fördert diese Veränderungsprozesse. Aus-und
   Fortbildungen werden systematisch auf die Anforderungen in der digitalen
   Welt ausgerichtet:

   Medienbildung muss integraler Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung
   pädagogischer Kräfte sein. Das Land wird mit den Trägern der Kitas, der au-
   ßerschulischen Jugendarbeit, der Familienbildung und Erziehungsberatungs-
   stellen hierzu notwendige Weiterentwicklungen besprechen.

   Das neue Lehrerausbildungsgesetz legt die Grundlage für eine entsprechen-
   de Reform der Lehrerausbildung. Mit der Novellierung des Gesetzes geht ei-
   ne verbindliche Schwerpunktsetzung in der Medienpädagogik und der Ver-
   mittlung von Medienkompetenz einher. In der Lehrerfortbildung wird das
   Fortbildungsprogramm „Lernmittel- und Medienberatung“ flächendeckend in
   NRW angeboten.

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An den Hochschulen unterstützt das Land das Netzwerk E-Learning NRW
sowie das Verbundprojekt E-Assessment NRW, um auch hier innovative
Formen des digitalen Lernens und Arbeitens weiter zu verbreitern. Mit dem
Programm „Digitale Hochschule NRW“ werden das Land und die Hochschu-
len entlang konkreter Initiativen in Lehre und Forschung, sowie bei Infrastruk-
turen die Digitalisierung an den Hochschulen gemeinsam vorantreiben.

Die Akteure der beruflichen Aus- und Weiterbildung werden dabei unter-
stützt, neue Möglichkeiten der Lernortkooperation beispielsweise durch die
Nutzung von Clouds zu entwickeln.

Die Digitalisierung bietet die Chance, mit neuen Formaten bestehende Ziel-
gruppen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung als auch neue Zielgrup-
pen vielfältiger und adressatengerechter anzusprechen. Der verstärkte Ein-
satz digitaler Medien stellt neue Anforderungen an die Professionalisierung
der Lehrkräfte der Weiterbildung. Die Supportstelle Weiterbildung bei der
Qualitäts- und Unterstützungsagentur unterstützt konzeptionell und durch
Fortbildungsangebote Lehrende in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung
darin, ihre Kompetenz im Umgang mit neuen (digitalen) Formaten in der Wei-
terbildung weiter zu entwickeln und zu stärken.

Das Land wird sich aktiv in die Diskussion über die Fortentwicklung der
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung einbringen.

Lernort „Schule“ im digitalen Wandel

Alle Bildungseinrichtungen können sich in der digitalen Welt besser organi-
sieren, ihre Arbeit und ihren Unterricht besser planen und gestalten. Lehr-
kräfte haben einfachere Möglichkeiten des Austausches, der Zusammenar-
beit und der Abstimmung im Team. Die Nutzung dieser Vorteile erfordert
aber auch eine Weiterentwicklung unserer „Lern- und Schulkultur“, mehr Ko-
operation, Austausch und Beratung zwischen Schülerinnen und Schülern,
Lehrkräften, Eltern und außerschulischen Partnern.

Was wir über das Lernen mit digitalen Medien wissen, wissen wir auch aus
der Pionierarbeit einzelner Lehrkräfte, die sich auf den Weg gemacht haben.
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Innovative Entwicklungen brauchen immer auch Menschen, die sich trauen,
innovative Ideen umzusetzen. Lehrkräfte sollen daher ausdrücklich dazu er-
mutigt werden, neue Projekte zu initiieren und auszuprobieren.

Lernen mit digitalen Medien führt zu neuen Unterrichtssituationen, die sowohl
für Schülerinnen und Schülern als auch für die Lehrenden mehr Selbststän-
digkeit und mehr Eigenverantwortung bedeuten.

Gemeinsam können die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.
Kollegiale Beratung, eine gute Austauschkultur, engere Lernortkooperation
und klare Regelungen in der Schule fördern die Schulentwicklung im digita-
len Wandel.

Klare Regelungen muss es auch beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht
bzw. der Erziehungsarbeit geben. Künftig soll gelten: Kein Einsatz mehr ohne
ein entsprechendes Medienkonzept! Dabei ist jede Bildungseinrichtung in
der Gestaltung ihrer Medienkonzepte frei. Die Schulen in NRW werden bei
der Weiterentwicklung ihrer Medienkonzepte bedarfsgerecht unterstützt,
hierzu verdoppelt die Landesregierung zum Schuljahr 2016/17 die Zahl der
Stellen für Medienberaterinnen und Medienberater.

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4. Die Grundlage: Digitale Infrastruktur in allen Bildungs- und
   Qualifizierungseinrichtungen
   Die Verfügbarkeit von breitbandiger digitaler Infrastruktur ist die notwendige
   und unverzichtbare Grundlage für digitales Lernen. Der laufende Ausbau
   dieser digitalen Infrastruktur ist gleichzeitig angesichts von ca. 10.000 Kitas,
   über 6.000 Schulen, 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes und 460
   gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen in NRW eine Mammut-
   aufgabe, die in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Land und Kommu-
   nen und freien Trägern umgesetzt werden muss. Einmal mehr erweist sich
   hier das Kooperationsverbot mehr als hinderlich bei der notwendigen Aus-
   stattung von Bildungseinrichtungen.

   Die Kooperation mit der Wirtschaft und den Eltern tritt ergänzend hinzu, darf
   die öffentliche Verantwortung aber nicht ersetzen.

   Schulen ans Breitbandnetz: Beim landesweiten Breitbandausbau mit mindes-
   tens 50 Mbits/s bis zum Jahr 2018 werden die Bildungseinrichtungen einbe-
   zogen. Das Land sichert die Kofinanzierung der Bundesförderung hierzu und
   wird bei der Antragsberatung der Kreise und Kommunen darauf achten, dass
   Schulen Teil der Planungen sind.

   Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ stellen wir den Kommunen als Schul-
   träger insgesamt 2 Milliarden Euro in den kommenden 4 Jahren zur Verfü-
   gung. Sie erhalten damit zusätzlich die Mittel für die notwendige Modernisie-
   rung und Instandsetzung schulischer Gebäude und Infrastruktur und können
   so auf die Herausforderung des Lernens im digitalen Wandel reagieren.

   Die Ausstattung mit digitaler Infrastruktur kann durch persönliche Geräte der
   Schülerinnen und Schüler (Smartphones, Tablets etc.) ergänzt werden, so-
   fern ein Medienkonzept der Schule das ermöglicht, dass die Teilhabe aller
   Schülerinnen und Schüler sichergestellt ist. Die konkreten Erfahrungen damit
   werden in den nächsten vier Jahren systematisch evaluiert und hinsichtlich
   zukünftiger Konzepte ausgewertet.

   Das Land investiert von 2016 bis 2019 in den digitalen Ausbau an den 33
   Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.

                                                                                15
LOGINEO NRW geht im Schuljahr 2016/17 auf Antrag der einzelnen Schulen
in den Regelbetrieb. Die Schulen erhalten damit flächendeckend einen ge-
schützten und den Anforderungen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
entsprechenden virtuellen Arbeitsraum im Internet. Damit besteht die syste-
matische Möglichkeit digitale Lernmittel an Logineo NRW anzuschließen,
wenn sie den hohen Anforderungen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes
entsprechen.

In der dualen Berufsausbildung werden wir gemeinsam mit unseren Partnern
die Kofinanzierung bereitstellen, um die vorhandenen Bundesmittel für digita-
le Infrastruktur in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten nutzen zu kön-
nen.

Mit der Plattform „Digitale Hochschule NRW“ hebt NRW die hochschulbezo-
genen Digitalisierungs-Aktivitäten auf eine neue Ebene. Zu diesen Aktivitäten
zählen etwa das gemeinsam mit dem Stifterverband durchgeführte Fel-
lowship-Programm für Innovationen in der digitalen Lehre, die Initiierung von
E-Learning-Angeboten für ein neues Studieneingangsportal NRW und ein
hochschulübergreifendes Vorgehen beim Forschungsdatenmanagement. Die
Handlungsfelder der Digitalen Hochschule liegen in den Bereichen Lehre,
Forschung sowie in Querschnittsthemen wie Infrastruktur und rechtliche As-
pekte.

An den Hochschulen wurde mit der Campus-Cloud „sciebo“ bereits ein nicht-
kommerzieller Cloud-Speicherdienst entwickelt, der allen Forschern, Dozen-
ten und Studierenden zum gemeinsamen digitalen Arbeiten zur Verfügung
steht. Mit „sciebo“ können die Hochschulen die Vorteile der Cloud nutzen und
dabei die Hoheit über Daten und Hardware behalten.

Das Land stärkt die Forschung im Bereich der IT-Sicherheit über die weitere
Unterstützung des Netzwerks „nrw.unITS“, den Ausbau des Horst-Görtz-
Instituts und die Entwicklung einer Forschungsagenda mit konkreten For-
schungsbedarfen der Zukunft.

                                                                          16
Fazit
Unsere Vorstellungen und Ziele zum „Lernen im digitalen Wandel“ sind zent-
raler Baustein einer Gesamtstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels
in NRW, denn der digitale Transformationsprozess wird den Trend zur Wis-
sensgesellschaft und wissensgestützten Ökonomie weiter stärken. Digitale
Bildung wird dabei helfen, lebenslange Weiterbildung zu stärken und den
Leitsatz „Höre nie auf zu lernen“ umzusetzen. Denn die Möglichkeiten der
Digitalisierung machen den Zugang zu Bildung leichter und können den
Spaß am Lernen fördern.

In der Kultusministerkonferenz verständigen sich die Länder derzeit auf eine
gemeinsame Strategie für die „Bildung in der digitalen Welt“, bei der auch
Perspektiven der digitalen Infrastruktur und deren Finanzierung behandelt
werden. NRW beteiligt sich aktiv an diesen Diskussionsprozessen und hat
sich auch bereits bei der Positionierung der Jugend- und Familienminister-
konferenz 2015 zum Thema „Aufwachsen mit digitalen Medien“ intensiv ein-
gebracht.

Die Umsetzung unseres Leitbilds vom Lernen im digitalen Wandel kann aber
nur als Gemeinschaftsaufgabe und große gemeinschaftliche Herausforde-
rung gelingen. Die Landesregierung wird die kontinuierliche Beteiligung aller
Lernenden, Lehrenden, Familien, Kommunen und relevanten Partnern in
diesem Prozess zu einer Daueraufgabe machen.

Die Umsetzung dieses Leitbildes ist ein Prozess, der nicht erst vor kurzem
begonnen hat und auch nicht schon morgen endet. Wir stehen nicht am An-
fang, vieles wurde schon erfolgreich eingeleitet, einiges wird aber auch noch
Zeit brauchen.

Die Dynamik des digitalen Wandels erfordert in diesem Umsetzungsprozess
eine kontinuierliche Überprüfung unseres Leitbildes und seiner Umsetzungs-
schritte. Es wird deshalb eine regelmäßige Evaluation geben müssen, die
ebenfalls wieder gemeinsam mit allen Beteiligten und Akteuren des gesam-
ten Bildungswegs erfolgen wird.

                                                                          17
Anhang – Thesen des Dialogprozesses „Lernen im Digitalen
Wandel“ (nach dem 2. Fachgespräch am 22. April 2016)

Forum 1: „Selbstbestimmtes Leben“

These 1

Politik muss den digitalen Wandel in all seinen Facetten einbeziehen, damit
eine individuelle Selbstbestimmung und ein sozialer Zusammenhalt in unsere
Gesellschaft gewährleistet bleiben. Dabei gilt es, allen Bürgerinnen und Bür-
gern, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage, die Chance
auf umfassende Teilhabemöglichkeiten zu bieten, um eine gesellschaftliche
Spaltung zu verhindern. Das Ziel ist das reflektierte digitale Medienhandeln
aller Gesellschaftsmitglieder.

Das bedeutet zum Beispiel:

   zu evaluieren ist, ob die vorhandenen Angebote, Methoden und Instru-
   mente der Medienkompetenzförderung dem digitalen Wandel bereits
   ausreichend Rechnung tragen;

   Angebote der Förderung von (digitaler) Medienkompetenz weiter erprobt
   und weiterentwickelt werden müssen, die auch neue bzw. zusätzliche
   Zielgruppen in den Blick nehmen;

   die Bildungsinstitutionen von der Kita über die Schulen, die Hochschulen
   und die Institutionen der beruflichen Bildung bis hin zur Jugend- und Er-
   wachsenenbildung sowie die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
   das Thema digitale Bildungskompetenz strukturell noch stärker in ihren
   Angeboten verankern müssen;

   das Thema Medienkompetenzförderung verstärkt mit finanziellen Res-
   sourcen ausgestattet und auch Spielräume für neue innovative Pilotpro-
   jekte geschaffen werden muss.

                                                                          18
These 2

Politik und Gesellschaft müssen für einen digitalen Ordnungsrahmen sorgen,
der für jeden Einzelnen Sicherheit und Transparenz im Umgang mit digitalen
Daten und Medien gewährleistet. Da ein kompetenter und reflektierter Um-
gang mit digitalen Daten und Medien nicht allein eine individuelle Aufgabe ist,
gilt es, Anbieter (Geräte, Software) darauf zu verpflichten, ihre Angebote
stärker auf die Interessen und Schutzrechte der Nutzer auszurichten.

Dies bedeutet u. a.:

    Anbieter mit einzubeziehen;

    Safety by design zu realisieren;

    rechtliche Grundlagen mit Blick auf Datenschutz und Urheberrecht nach-
    zuschärfen;

    Anbieter von Medientechnik wie Tablets, Lernsoftware etc. darauf zu
    verpflichten, ab Werk für den Nutzer jeweils den höchsten Datenschutz-
    standard einzustellen (Privacy by Design);

    dass Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob von
    ihnen generierte Daten gespeichert und von Dritten genutzt werden kön-
    nen bzw. dürfen (Data-Mining nur bei individueller Zustimmung);

    Möglichkeiten zur Verschlüsselung von individuell generierten Daten
    (Encryption) angeboten werden;

    konkrete Leitlinien für mehr Transparenz bei AGBs zu definieren sind;

    Nutzer transparent über urheberrechtliche Aspekte informiert werden,
    etwa bei der Nutzung von Lernsoftware;

    zu prüfen ist, ob die vorhandenen urheberrechtlichen Regelungen der
    stärkeren Verbreitung von lizenzfreien Inhalten (Open Educational Re-
    sources) dienlich sind oder sie eher behindern.

These 3

Jedes Angebot zur Förderung von Informations- und Medienkompetenz
muss eingebettet sein in ein Gesamtkonzept der kulturellen, politischen und
fachspezifischen Bildung. Dies trägt zur Reflexion von ethischen Grundlagen
bzw. Wertzusammenhängen bei.

                                                                            19
Das bedeutet z. B.:

   fortwährende Auseinandersetzung mit dem „generierten“ Menschenbild;

   entsprechende Bildungsorte zu schaffen, vorwiegend durch Vernetzung
   und Einbindung bestehender Träger, da viele Strukturen vorhanden sind
   (bspw. Bibliotheken, Jugendbildungsstätten, Familienzentren, Einrichtun-
   gen kultureller Bildung);

   dass neben Ansätzen, die technisches Verständnis fördern (z.B. Funkti-
   onsweise von Systemen) kreative Betätigung und künstlerischer Aus-
   druck stärker Eingang finden in die Förderung von digitaler Medienkom-
   petenz;

   virulente Themen wie derzeit Hate-Speech in sozialen Netzwerken, (digi-
   tales) Mobbing (etwa mit der Weitergabe privater Fotos) oder auch Gen-
   derfragen (etwa im Zusammenhang mit Computerspielen) berücksichtigt
   werden;

   mehr über den Schutz geistigen Eigentums aufgeklärt werden muss.

These 4

Die Förderung digitaler Medienkompetenz muss im Sinne der Inklusion gera-
de auch benachteiligte Gruppen in den Blick nehmen, z.B. Menschen mit
Behinderungen, Flüchtlinge und alle Menschen in schwieriger wirtschaftlicher
und/oder sozialer Lage. Der Digitale Wandel bietet gerade auch diesen Men-
schen zusätzliche Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben und gesell-
schaftliche Teilhabe.

Das bedeutet:

   Angebote der Medienkompetenzförderung noch stärker auf diese Ziel-
   gruppen zuzuschneiden;

   schwierige Ressourcenfragen etwa mit Blick auf die technische Ausstat-
   tung von z.B. Flüchtlingsunterbringungseinrichtungen oder auch Behin-
   derteneinrichtungen zu adressieren;

   Organisationen, wie z.B. Sozialverbände und Flüchtlingsinitiativen, in die
   Medienkompetenzförderung einzubeziehen;

   dass Offenheit besteht, gerade hier mit neuen und ggf. unkonventionel-
   len Partnern zusammenzuwirken (Beispiel Freifunk).
                                                                           20
These 5

Die vielfältigen bestehenden und zukünftigen Angebote zur Förderung von
Medienkompetenz sowie deren Anbieter bzw. Initiatoren sollen sich über In-
stitutionen und Disziplinen bestmöglich miteinander vernetzen und bekannter
gemacht werden.

Dies bedeutet:

   dass Initiativen, Träger und Projekte noch mehr Ressourcen in Vernet-
   zung und konkreten Erfahrungsaustausch investieren (Zeit inkl. Experi-
   mentierraum für Piloten, Infrastruktur, Personal, Finanzmittel) und dabei
   gerade auch die digitalen Möglichkeiten noch konsequenter nutzen, um
   konkreten Austausch zu organisieren und zu eruieren, ob Digitale
   Tools/Plattformen zur Vernetzung ausreichen für den Austausch über be-
   reits laufende gute Praxisbeispiele sowie der Spielraum für innovative Pi-
   lotprojekte weiter ausgebaut wird;

   festzustellen, ob Leitinstitutionen oder -organisationen der Medienkom-
   petenzförderung noch stärker als bisher eine koordinierende Funktion
   übernehmen können und sollen (Bsp.: LfM lt. gesetzlichem Auftrag);

   dass geklärt wird, inwiefern die Politik bzw. der Staat für eine bessere
   Vernetzung zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen kann (bspw.
   durch die Formulierung entsprechender Förderprogramme).

                                                                              21
Forum 2: „Frühkindliche Bildung“

These 1

Die ersten Erfahrungen mit Medien werden in der Familie gemacht. In einer
mediatisierten Gesellschaft ist die digitalisierte Lebenswirklichkeit von Kin-
dern und Familien eine Tatsache, die es zu begleiten und zu gestalten gilt.
KiTa ist Teil dieser Lebenswirklichkeit.

These 2

Eltern haben eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle als Vorbilder und
Begleitende. Die Medienpraxis in der Familie ist der erste Ort der Medienso-
zialisation. Deshalb gilt es, Eltern im Rahmen einer gelingenden Erziehungs-
und Bildungspartnerschaft in die Medienbildung aktiv mit einzubeziehen und
die vielfältigen Lebensbedingungen von Familien in diesem Zusammenhang
zu berücksichtigen.

These 3

Die Mediatisierung von Kindheit ist in der pädagogischen Arbeit als Teil des
Bildungsauftrags verantwortlich zu gestalten. Das bedeutet eine in den pä-
dagogischen Handlungsalltag eingebettete Begleitung und Thematisierung
digitaler Medien, die situativ und nicht curricular oder allein projektbezogen
erfolgt.

These 4

Medienbildung muss als Querschnittsaufgabe integraler Bestandteil der Aus-
bildung sowie der Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte sein,
die mit Kindern und Familien arbeiten.

These 5

Eine medienreflexive Begleitung des Aufwachsens benötigt insbesondere:

    eine durchgehende Beachtung sozial ungleicher Ressourcen und Teilha-
    bebedingungen seitens der Familien und eine fachlich sensible Einbet-
    tung von Medien im pädagogischen Alltag;

    einen achtsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit Daten in
    Bezug auf Datenschutz.

                                                                             22
Daher setzt eine gelingende Medienerziehung entsprechendes Wissen
    sowie die Reflexion der eigenen Medienpraxis und -einstellungen der
    pädagogischen Fachkräfte voraus.

These 6

Die Träger von Einrichtungen, die mit Kindern und Familien arbeiten, sind ge-
fordert, den Bildungsauftrag verlässlich und verantwortungsbewusst zu ge-
stalten und zu unterstützen.

Die Ausstattung von Einrichtungen mit digitalen Medien und die Entwicklung
medienbezogener Konzepte sowie Richtlinien für den Umgang mit den Medi-
en, die insbesondere Datenschutzaspekte im Medienalltag berücksichtigen,
sind wichtige Trägeraufgaben, die systematisch wahrzunehmen sind.

These 7

Eine angemessene Begleitung der Medienbildung in der frühen Kindheit be-
nötigt entsprechende Rahmenbedingungen. Das bedeutet in den jeweiligen
Verantwortungsbereichen Steuerungsverantwortung zu übernehmen: für Da-
tenschutzfragen, für eine gute personelle, zeitliche und materielle Ausstat-
tung der Einrichtungen, sowie medienbezogene Beratung zu ermöglichen
und eine Qualifizierungsoffensive zu initiieren.

These 8

Die verbindliche Umsetzung einer Verankerung digitaler Medienbildung so-
wie entsprechender organisationaler Konzepte und Strukturen erfordert die
Bereitstellung von Zeit, Mitteln und systematischer Begleitung in Prozessen.

Um aktuelle (Medien)-Entwicklungen angemessen begleiten zu können, be-
darf es gut ausgebildeter Medien-Fachberatung, die zielgruppen- und feld-
spezifisch berät.

                                                                           23
Forum 3: „Schule und Weiterbildung im Digitalen Wandel“

These 1/2

Der Unterricht in allen Bildungsgängen, Schulstufen und Fächern soll die
Chancen der digitalen Welt für das fachliche Lernen und die Entwicklung von
Medienkompetenzen nutzen – der Kompetenzrahmen des Medienpasses
NRW dient dabei als verbindlicher Orientierungsrahmen. Alle künftigen Lehr-
pläne werden digitale Aspekte fachlicher Kompetenzen schrittweise verbind-
lich machen.

Kompetenzen für das Leben, Lernen und Arbeiten in der digitalen Welt müs-
sen entlang des gesamten Bildungsweges in allen Fächern erworben wer-
den. Medienkompetenz ist integraler Bestandteil von Bildungsplänen.
Die Digitalisierung hat neue Lehr- und Lernformen geschaffen. Eigenverant-
wortliches und selbstgesteuertes Lernen kann gestärkt werden.

Damit Kinder, Jugendliche und junge Menschen die Chancen der digitalen
Welt nutzen lernen und mögliche Gefahren erkennen und abwenden können,
brauchen sie Medienkompetenzen. Medienkompetenzen sind auch Lern-
kompetenzen. Deshalb werden diese in allen Fächern gefördert und gleich-
zeitig für aktives Lernen im Unterricht genutzt. Damit wird auch ein Beitrag
zur Unterrichtsentwicklung geleistet.

Lern- und Medienkompetenzen ermöglichen Teilhabe an unserer Gesell-
schaft, helfen sowohl schulische als auch berufliche Abschlüsse zu erwerben
und sind relevant für Fach- und Führungskräftesicherung und damit letztlich
auch Standortfaktoren.

Auf der Ebene der Kultusministerkonferenz wird eine Strategie „Bildung in
der digitalen Welt“ entwickelt. Daran ist das Schulministerium Nordrhein-
Westfalen maßgeblich beteiligt. Der Medienpass NRW ist in die Entwicklung
eingeflossen. Ziel der Strategie ist es, verbindliche, fächerübergreifende An-
forderungen für das Lehren und Lernen in der digitalen Welt im schulischen
Bereich zu formulieren. Das bundesweit zu entwickelnde Kompetenzmodell
kann dann Voraussetzung für eine Lehrplannovellierung in den Ländern wer-
den.

                                                                            24
These 3

Mit zunehmendem Angebot an vielfältigen digitalen Lernmitteln wird Lernen
aktiver und individueller. Die Perspektive des Schulbuches ist digital.

Lernen ist ein aktiver und individueller Prozess, in dem fachliche wie über-
fachliche Kompetenzen erworben werden. Digitale Lernmittel tragen zu einer
Flexibilisierung von Lernangeboten bei.

Digitale Lernmittel bieten Lernenden mit unterschiedlichen Erfahrungen, Vo-
raussetzungen und Interessen vielfältige Zugänge zu Unterrichtsthemen und
digitale Werkzeuge eröffnen aktive Formen der fachlichen Auseinanderset-
zung und Kompetenzentwicklung. Die Qualität und die Vielfalt der Lernmittel
wirken sich auf die Qualität von Unterricht aus. Lernende können individuelle
Lernangebote nutzen.

Digitale Schulbücher bieten multimediale Vielfalt und eine Fülle von Themen
und Themenzugängen, Bearbeitungs- sowie Aufgabenmöglichkeiten; sie
können das gemeinsame Arbeiten, die Kreativität und die Individualisierung
der Lernprozesse unterstützen.

Die Lizenzformen digitaler Lernmittel sollen konsequent auf die Anforderun-
gen des Unterrichts- und Lernprozesses ausgerichtet sein. Die Vielfalt frei
zugänglicher digitaler Medien und Lernangebote bietet allen Kindern und Ju-
gendlichen auch jenseits der Schule Lernmöglichkeiten.

These 4

Der digitale Wandel unterstützt die Schul- und Unterrichtsentwicklung hin zu
einer lernenden Schule als Kooperations- und Lernort für Schülerinnen und
Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Betriebe und außerschulische Partner.

Schulen können sich in der digitalen Welt effektiver organisieren, ihren Unter-
richt besser für aktiv Lernende planen und gestalten. Lehrkräfte haben einfa-
chere Möglichkeiten des Austausches.
Lernen und Lehren mit digitalen Medien erfordern ein ganzheitliches Konzept
der einzelnen Schule. Daran müssen alle mitarbeiten.

Gemeinsam können die Chancen der Digitalisierung besser genutzt werden.
Kollegiale Beratung, eine gute Austauschkultur, engere Lernortkooperation
und klare Regelungen in der Schule fördern die Schulentwicklung im digita-
len Wandel.

                                                                            25
Die Veränderungsprozesse, die sich durch den digitalen Wandel entwickeln,
sowie die Stärkung der Schule durch die Zusammenarbeit mit Bildungs- und
Kultureinrichtungen, Betrieben und anderen außerschulischen Partnern tra-
gen zur Profilierung von Kommunen bei und stärken den Standort.

Die digitale Welt ermöglicht neue Formen von Kommunikation und Koopera-
tion in der Schule, die zur Verbesserung von Unterricht und Schulorganisati-
on genutzt werden. Digitale Kommunikations- und Kooperationsmöglichkei-
ten erfordern in den Schulen angepasste Regelungen für die Schulkultur, die
mit allen Beteiligten in schulischen Gremien entwickelt und abgestimmt wer-
den.

These 5

Die Digitalisierung verändert den Beruf von Lehrerinnen und Lehrern. Ausbil-
dung und unterstützende Fortbildung werden gezielt und systematisch auf
die Anforderungen in der digitalen Welt ausgerichtet und ausgeweitet.

Wirksames Lernen erfordert eine hochwertige Grundlegung der fachlichen,
didaktischen und überfachlichen Kompetenzen der Lehrerschaft – insbeson-
dere der Lehrer-Rolle – in der universitären und schulpraktischen Lehreraus-
bildung und in der Lehrerfortbildung; insbesondere werden neben den über-
fachlichen und fachbezogenen digitalen Kompetenzen die Fähigkeiten zur
Kooperation und Schulentwicklung angelegt.

Lernen im digitalen Wandel erfordert von Lehrkräften kontinuierliche Fortbil-
dung. Lehrkräfte müssen befähigt sein und über die Möglichkeiten verfügen,
sich in schulinterner Fortbildung gegenseitig im Kollegium und in der regiona-
len Vernetzung austauschen, beraten, fortbilden und unterstützen. An der
Austauschkultur sind neben Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern
schulformspezifisch und in unterschiedlicher Ausprägung Eltern, Betriebe
und außerschulische Partner zu beteiligen.

These 6

Die Schaffung der Infrastruktur für das Lernen in der digitalen Welt ist eine
gesamtgesellschaftliche Herausforderung – die gemeinsame Verantwortung
von Bund, Ländern und Kommunen soll wahrgenommen werden.

Die Chancen der digitalen Welt für das Lernen und für Organisation, Kom-
munikation und Kooperation in den Schulen stellen kommunale Schulträger

                                                                            26
vor die Herausforderung, ihren Schulen eine moderne IT-Ausstattung bereit-
zustellen.

Alle Schulen brauchen breitbandige Anschlussmöglichkeiten für schnelles In-
ternet. Die WLAN-Ausleuchtung von Unterrichtsräumen und weiteren Lern-
bereichen der Schule ist eine wichtige Infrastrukturmaßnahme.

Die vom kommunalen Schulträger finanzierte Ausstattung der Schule mit di-
gitaler Infrastruktur und deren Wartung und Support kann durch persönliche
Geräte von Schülerinnen und Schülern pragmatisch und sozial ausgewogen
ergänzt werden.

Um die digitale Welt für Schul- und Unterrichtsentwicklung verantwortlich
nutzen zu können, ist eine rechtlich unbedenkliche und den Anforderungen
der IT-Sicherheit entsprechende digitale Basis-IT-Infrastruktur für die Schu-
len in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Die Prüfung hat ergeben, dass LO-
GINEO NRW die dazu geeignete Anwendung ist.

Umsetzung und Finanzierung dieser notwendigen IT-Infrastruktur setzt eine
gemeinsame Strategie von Bund, Land und Kommunen und eine abgestimm-
te Zusammenarbeit aller Gebietskörperschaften voraus.

Einmal mehr erweist sich das Kooperationsverbot mehr als hinderlich bei der
Entwicklung der Ausstattung der Schulen. Die Kooperation mit der Wirtschaft
und den Eltern tritt ergänzend hinzu, kann und darf die öffentliche Verantwor-
tung aber nicht ersetzen.

These 7

Der (gemeinwohlorientierten) Weiterbildung stellen sich im digitalen Wandel
Aufgaben der sozialen Integration, Partizipation und neue Möglichkeiten der
Flexibilisierung ihrer Angebote.

Damit alle Bevölkerungsgruppen, aber auch Bildungsbenachteiligte an der
digitalen Welt teilhaben können, benötigen sie elementare Medienkompeten-
zen - diese Aufgabe stellt sich im Besonderen der gemeinwohlorientierten
Weiterbildung.

Die Digitalisierung bietet die Chance, mit neuen Instrumenten und neuen
Formaten neue Zugänge zu heterogenen und auch bildungsfernen Zielgrup-
pen erfolgreicher anzusprechen.
Frei zugängliche digitale Medien und Lernangebote bieten allen Interessier-

                                                                            27
ten auch jenseits der Schule Lernmöglichkeiten und leisten somit einen Bei-
trag zu Bildungsgerechtigkeit.

Der verstärkte Einsatz digitaler Medien stellt neue Anforderungen an die Pro-
fessionalisierung der Lehrenden.

                                                                           28
Forum 4: „Hochschule 4.0“

Die Digitalisierung eröffnet im Rahmen der Hochschulthemen Lehre, For-
schung und Transfer Chancen für die zeitgemäße Weiterentwicklung von
Studium und Lehre in ihren jeweiligen Fachkulturen. Hierdurch sollen Studie-
rende Kompetenzen erwerben können, die sie ertüchtigen, den digitalen
Wandel der Gesellschaft mit zu gestalten.

Digitale Lehr-Lern-Angebote ermöglichen es, der Vielfalt der Studierenden
besser gerecht zu werden – durch zeitlich, räumlich, didaktisch und inhaltlich
flexibel gestaltete Studienangebote. Die Digitalisierung leistet einen Beitrag
zu mehr Bildungsgerechtigkeit, weil sie hilft, die Hochschulen auch für neue
Zielgruppen zu öffnen.

Die Digitalisierung gilt es so zu gestalten, dass für die Nutzenden ein
spürbarer Mehrwert erkennbar ist. Das betrifft nicht nur die Lehre, sondern
auch die Verwaltungs- und Unterstützungsprozesse in der Hochschule. Die
Digitalisierung bietet zudem eine Chance für Hochschulen zur Profilbildung.

Für die Erreichung diese Ziele sind Veränderungen, Ressourcen und eine
Ressourcensteuerung notwendig.

Konkrete Erwartungen an die verschiedenen Adressaten hinsichtlich Verän-
derungs-prozess, Rahmenbedingungen und Kooperation/Kollaboration:

Hochschulleitungen, Lehrende, Studierende

    Profilorientierte Digitalisierungsstrategie

    Entwicklung von Curriculum 4.0, Verankerung von Digitalisierungsthe-
    men in Studiengängen mit Aufbau der zugehörigen Lehrenden

    Berücksichtigung digitaler Lehrkonzepte bei Berufungsverhandlungen
    und Kompetenzentwicklung von Lehrenden

    Instrumente für die Entwicklung guter Lehre schaffen, z. B. durch Lehr-
    deputat, Lehrfreisemester, Lehrindikatoren

    Sichtbarmachen digitaler Lehrkonzepte (hochschulübergreifender Aus-
    tausch zwischen Lehrenden, gemeinsame E-Learning-Formate, gemein-
    same Contents bereitstellen)

    Verstetigung digitaler Lehre (Beratung und Support)

                                                                              29
Beratung der Lehrenden und Unterstützung der Studierenden bei Erstel-
   lung und Einsatz digitalen Lehr-/Lernmaterials sowie deren Anrechen-
   barkeit

   Ideenwettbewerbe für Studierende, Digitalisierung als Beitrag zu interna-
   tionalen Kooperationen und Austausch in der Lehre

   Aktuelle Themen/Probleme digitaler Lehre im Verbund aufgreifen und
   bearbeiten, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln (aktuelles Beispiel:
   E-Assessment)

Landesregierung

   Umsetzung im LHEP

   Berücksichtigung der Profile der Hochschulen

   Förderung z.B. durch Einrichtung einer DLG (Deutsche Lehrgemein-
   schaft)

   Anreize für digitale Lehre setzen

   Sichtbarmachen digitaler Lehrkonzepte

   Verstetigung digitaler Lehre (Beratung und Support) anstelle von Projekt-
   finanzierungen

   IT-Sicherheitsrichtlinien für Hochschulplattformen

   Finanzierung von zentralen Forschungs- und Lehrstrukturen zur Digitali-
   sierung auf Landesebene, auch PPP-Modelle

   Anreize zur Umsetzung der Lehrverpflichtungsordnung im Sinne der digi-
   talen Lehre

   Zugriff (Lizenzen, Urheberrecht) für die Bildungslandschaft NRW erleich-
   tern, OER bei Förderausschreibung als Kriterium aufnehmen

   Geschäftsmodelle der Kooperation erforschen, Moderation der Vernet-
   zung durch das Land NRW

                                                                          30
Bundesregierung

   Urheberrecht, vernünftige VG-Wort-Regelung (Einzelabrechnung § 52a,
   Schranken-regelung)

   Datenschutz

   Finanzierung von zentralen Forschungs- und Lehrstrukturen zur Digitali-
   sierung auf Landesebene

   IT-Sicherheit

                                                                         31
Forum 5: „Fachkräfteausbildung im Digitalen Wandel“

Präambel

Die zunehmende Digitalisierung beinhaltet Herausforderungen und bietet
gleichzeitig Chancen für die Fachkräfteaus- und Weiterbildung in unserem
Land. Vor diesem Hintergrund gilt es, auch durch „Lernen im digitalen Wan-
del“ die Voraussetzungen dafür zu schaffen, weiterhin Innovationskräfte frei-
zusetzen, Fortschrittsfelder zu erschließen und damit gutes Leben und Ar-
beiten in Nordrhein-Westfalen zu sichern und auszubauen.

Der Umgang mit digitalen Medien und den Informations- und Kommunikati-
onstechniken stellt eine unverzichtbare Schlüsselkompetenz dar. Er wird ne-
ben Lesen, Rechnen und Schreiben zu Recht auch als „vierte Kulturtechnik“
bezeichnet.

Der Erwerb dieser digitalen Kompetenzen fördert die Teilhabe aller am ge-
sellschaftlichen Leben, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Be-
schäftigungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger.

These 1

Die Digitalisierung wird die Aus- und Weiterbildung verändern.

Wesentliche Voraussetzung für die Verankerung der „vierten Kulturtechnik“
ist eine integrativ vermittelte Digitalkompetenz für alle Fachkräfte in der be-
ruflichen Aus- und Weiterbildung. Kernkompetenzen im digitalen Bereich sol-
len zum kritischen und konstruktiven Umgang befähigen. Ihre Vermittlung soll
spätestens in den allgemeinbildenden Schulen beginnen.

Berufskollegs, Betriebe, überbetriebliche Ausbildungsstätten und berufliche
Weiterbildungsanbieter vermitteln adressatengerecht berufsspezifische
Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien, Geräten und Maschinen.
Dabei sind Unterschiede zwischen den Generationen zu beachten. Bei jun-
gen Erwachsenen ist ein Transfer aus dem privaten Umgang mit digitalen
Medien in den beruflichen Kontext notwendig, während ältere Beschäftigte
eher durch Beratung und spezielle Angebote an digitale Medien herangeführt
werden müssen.

                                                                            32
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