Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
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49. Jahrgang Freitag, 3. Dezember 2021 Nummer 48 Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Corona-Pandemie hat unser Leben leider wieder mehr im Griff, als wir vor einigen Wochen noch erhofft hat- ten. Die Inzidenzzahlen steigen weiter stark an, auch bei uns in der Gemeinde Fronreute. Problematisch wird vor allem die Auslastung der Intensivstationen, diese kommen an ihre Kapazitätsgrenzen, das Personal ist komplett am Limit. Außerdem müssen andere Operationen abgesagt werden, so dass weitere Menschen leiden müssen. Deshalb möchte ich Sie nachdrücklich bitten – egal ob geimpft oder ungeimpft – Ihr Verhalten zu überprüfen und Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren. Halten wir uns an die empfohlenen AHA-Regeln, vor allem geben Sie Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft. Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder, denen bisher noch kein Impfangebot unterbreitet werden konnte. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen und den älteren Personen und den vulnerablen Gruppen in den letzten Monaten gewaltige Einschnitte hinnehmen müssen. Helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, die Schulen und Kindergärten offen zu halten. Der Landkreis, die Impfteams der Oberschwabenklinik und die niedergelassenen Ärzte versuchen das Impftempo weiter zu erhöhen. Hierzu sind wir in Fronreute auch in der Abstimmung einen Vor-Ort-Impftermin anzubieten oder in den neu geschaffenen Impfzentren Termine zu bekommen. Deshalb bitten wir alle, die einen Impftermin benötigen (vor allem die Boosterimpfungen) sich bei uns zu melden. Ich verweise auf weitere Infos hier im Mitteilungsblatt. Ich möchte Sie auch weiterhin ermutigen sich impfen zu lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, lassen Sie sich bei den angebotenen Impfterminen von den dort anwesenden Ärzten beraten und nutzen Sie die schon bestehenden Impfangebote und die, die in den nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden. Die Imp- fung ist aus meiner Sicht und aus Sicht der Wissenschaft der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung. Es ist bekannt, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus auch weitertragen können und bei Vorerkrankungen auch schwer erkranken können. Trotzdem ist diese Wahrscheinlichkeit nach der herrschenden wissenschaftlichen und ärztlichen Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz, vor allem bei den schwereren Fällen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und jede einen Beitrag zur Bewältigung der Situation leistet. Nutzen wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher noch mit der Impfung abgewartet haben. Auch hier ist es aus meiner Sicht geboten gemeinsam Solidarität untereinander zu üben. Hinzuweisen ist auch auf das neue Testangebot in der Gemeinde Fronreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzen- reute. Dies wurde durch die Firma Müller aus Blitzenreute mit der Firma GnW (Gemeinsam neue Wege aus Ra- vensburg) initiert. Ich bin sehr stolz darauf, dass sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger die ganze Zeit über vorbildlich und diszipliniert an die aufgestellten Regeln gehalten haben und halten. Ich weiß, wir sind alle ermüdet und teilweise erschöpft und sehnen unser Leben vor Corona zurück. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir alle unsere Anstren- gungen aufrecht erhalten, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Lassen Sie alle nicht nach! Und vor allem: Bleiben Sie gesund! Oliver Spieß
Seite 2 Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute BEREITSCHAFTSDIENSTE NOTRUFE Feuerwehr Notruf 112 Die nächste Bürgersprechstunde Polizei Notruf110 von Herrn Bürgermeister Oliver Spieß Polizei Altshausen 07584 92170 in der Ortsverwaltung Fronhofen findet statt Polizei Weingarten 0751 8036666 am Mittwoch, 8. Dezember 2021 Notarzt112 von 16:00 bis 18:30 Uhr. Deutsches Rotes Kreuz 112 DLRG Wasserrettung112 STÖRFÄLLE Testangebot durch die GnW im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute Notdienst TWS 0751 804-2000 Auf Initiative der Firma K & M Präzisionstechnik in Kunst- für Wasserversorgung und Gasversorgung Fronreute stoff und Metall GmbH aus Blitzenreute wurde mit Unter- stützung der GnW – Gemeinsam neue Wege GmbH eine Stromversorgung EnBW 0800 3629-477 Teststation eingerichtet. Das Angebot eines Antigen-Schnelltests steht allen Bür- APOTHEKEN-NOTDIENST gerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die GnW bietet folgende Testtermine an: der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und Montag bis Freitag: 05:15 Uhr bis 09:15 Uhr Umgebung 11:30 Uhr bis 14:30 Uhr 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Samstag, 04.12.2021 Samstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Rosen-Apotheke, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Telefon 0751 43513 Sonntag, 05.12.2021 Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355, Die Teststation befindet sich im Gruppenraum im Dorfge- 88214 Ravensburg, Telefon 0751 6527550 meinschaftshaus Blitzenreute. Kirchstraße 10. Benutzen Sie bitte den Nebeneingang. Der Eingang ist beschildert. Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. www.aponet.de Über das Testergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt. ÄRZTLICHER NOTDIENST Corona-Impfangebot in der Gemeinde Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und Die Gemeindeverwaltung versucht derzeit einen Impftag Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117 durch ein mobiles Impfteam des Landkreises Ravensburg ➢ Augenärzte 01801 929346 zu organisieren. Wann genau dieser Impftag stattfinden ➢ Kinderärzte 01801 929288 kann, ist derzeit noch offen. Es könnte noch vor Weih- nachten möglich sein, aber eventuell auch erst im Januar. für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochenwangen, Wolperts- Andernfalls versucht die Gemeindeverwaltung im neu ein- wende und Staig: gerichteten Impfzentrum in Weingarten Termine für Imp- Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassenärztlichen fungen zu reservieren. Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280 Die Terminvergabe für diese Möglichkeiten würde dann Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon ➢ über die Gemeindeverwaltung erfolgen. 01805 911-630 Interessierte an einer Impfung (vor allem auch Booster-Imp- ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale fungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger) werden 24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240 gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung für die Termin- Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On- vormerkung zu melden. linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur Telefonisch unter: 07502 95415 Herr Kiem, 07502 95413 für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de Frau Kolbeck, 07502 95441 Frau Scheffold. E-Mail: hauptamt@fronreute.de Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem die Kon- Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf taktdaten, das Geburtsdatum und die Art der gewünschten Den tierärztlichen Notfallplan erfahren Sie aktuell durch den Anruf- Impfung abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird über den beantworter Ihres Haustierarztes. weiteren Ablauf direkt von der Gemeinde informiert, soweit dieses Angebot zustande kommt. Wochenenddienst der Tierärzte für den Bereich Gemeindeverwaltung Fronreute Mittleres Schussental Samstag, 04.12.2021 und Sonntag, 05.12.2021 Kleintierpraxis A. Kirsch, Telefon 0751 95884400 Telefonische Anmeldung erforderlich! Jubilare __________________________________________________ Nachbarschaftshilfe Fronreute Wir gratulieren 0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!), E-Mail nbh.fronreute@gmail.com Herrn Maximilian Müller sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute) aus Fronhofen Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg in Altshausen, zum 70. Geburtsta Telefon 0751 85-3318, E-Mail: m.engers@rv.de
Fronreute Freitag, 3. Dezember 2021 Seite 3 Kauf von Ökopunkten im Bereich Reute-Fronhofen Herzliche - Vorberatung Im Bereich Reute-Fronhofen wurde ein Ökopunkteprojekt Glückwünsche umgesetzt. Einen ersten Teil der Ökopunkte soll nun verkauft werden und wurde der Gemeinde Fronreute angeboten. Öko- punkte sind für die Gemeinde als Ausgleich sehr wichtig. Frau Elfriede Deuringer Der Gemeinderat hat dem Erwerb von Ökopunkten in Höhe von 66.400,00 EUR im Jahr 2022 im Grundsatz zugestimmt. und Herr Erwin Deuringer Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der nächsten öf- fentlichen Gemeinderatssitzung. aus Blitzenreute Kindergartenvertrag Kinderhaus St. Magnus, Staig feierten am Montag, den 22. November 2021 das Fest der - weitere Vorberatung nach dem Gespräch mit dem Ver- waltungszentrum und der Kirchengemeinde Diamantenen Hochzeit. Der in der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2020 beschlos- Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar die sene Kindergartenvertrag für das Kinderhaus St. Magnus in Staig wurde von der Gemeinde und der Kirchengemeinde Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde sowie die Ehren unterzeichnet, bislang von der Diözese Rottenburg aber nicht urkunde von Herrn Ministerpräsident Kretschmann. genehmigt. Grund hierfür sind Uneinigkeiten bei dem festge- setzten Verwaltungskostenbeitrag. Das Sachgebiet Finanzen Wir wünschen dem Ehepaar Deuringer weiterhin alles Gute, vor des bischöflichen Ordinariats wünscht eine Festsetzung des allem Gesundheit und Gottes Segen. Verwaltungskostenbeitrages in Form eines Prozentsatzes der Betriebsausgaben und nicht wie bisher ein Festbetrag. Der Gemeinderat hat in seinen Vorberatungen bisher einer Ände- Herzliche rung der Verwaltungskosten nicht zugestimmt. Zur Einigung soll nun ein Kompromiss geschlossen werden. Glückwünsche Der Gemeinderat hat einem Verwaltungskostenbeitrag von 2,50 % für die Jahre 2021, 2022 und wenn möglich 2023, im Grundsatz zugestimmt. Ab dem Jahr 2024 oder eventuell auch Frau Maria Bayer schon ab 2023 wird der Verwaltungskostenbeitrag auf 3,00 % erhöht. Sollte eine Einigung erzielt werden, wird der Kindergar- und Herr Klaus Bayer tenvertrag in der Neufassung ab 01.01.2021 für das Kinder- haus St. Magnus in Staig am 29.11.2021 in der öffentlichen aus Staig Gemeinderatssitzung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt. feierten am Mittwoch, den 24. November 2021 das Fest der Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute - Gewährung eines Zuschusses für das Flst. Nr. 1185/2 Goldenen Hochzeit. Blitzenreute zum Abbruch des auf dem Grundstück be- stehenden Wohngebäudes mit angrenzender Scheune Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar die Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde sowie die Ehren vorgesehen, private Maßnahmen zur Bodenordnung zu bezu- urkunde von Herrn Ministerpräsident Kretschmann. schussen. Beabsichtigt ist, das Hauptgebäude auf dem Flst. 1185/2 Blitzenreute, Hauptstraße 18, abzureißen. Wir wünschen dem Ehepaar Bayer weiterhin alles Gute, vor allem Um auch weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss Gesundheit und Gottes Segen. auch die Gemeinde private Maßnahmen bezuschussen. Der Abbruch ist nach den Grundsätzen des Landessanierungspro- grammes grundsätzlich zu 50 % förderfähig. Von den förderfä- higen Kosten übernimmt das Land 60 %, den Rest von 40 % die Gemeinde Fronreute. Bereits vorige Abbruchsmaßnahmen wurden zu 75 % von der Gemeinde gefördert. Bei förderfähi- Fundsachen gen Kosten von 98.201,82 EUR und einer Gesamtförderung von 75 % würde dies einen Zuschuss in Höhe von 73.651,37 Rathaus Fronhofen EUR bedeuten, von welchem die Gemeinde Fronreute dann Die Verlierer können sich mit dem Rathaus in Verbindung 29.460,55 EUR übernehmen muss. Der Gemeinderat hat der setzen. Gesamtförderung der Maßnahme in Höhe von 75 % der Kos- ten des Abbruchs aus den Mitteln des Landessanierungspro- • Handy gramms zugestimmt. gefunden im Wald zwischen Balmbühl und Möllenbronn „Bollenberg“ Zukünftige Situation Flüchtlingsunterbringung - weitere Vorgehensweise Die Flüchtlingszahlen steigen in den letzten Wochen wieder an, welche früher oder später auf die Gemeinden verteilt werden. Momentan steht die Gemeinde Fronreute mit der Unterbrin- Gremium gungsquote noch im Plus. Allerdings besteht eine im Landkreis vereinbarte Stichtagsregelung, wonach im Jahr 2023 mehrere Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses Flüchtlinge aus der Quote der Gemeinde herausfallen und ca. und des Gemeinderates Fronreute vom 29. No- 30 neue Plätze geschaffen werden müssen. vember 2021 wird berichtet und es werden die Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung beauftragt am gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Standort Wolpertswender Straße 13 die Errichtung eines neu- en Gebäudes zu prüfen. Außerdem soll im Bereich Fronhofen Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse die Aufstellung einer kleineren Containeranlage geprüft wer- In der Sitzung am 08.11.2021 wurden folgende Beschlüsse in den. Die weiteren Beratungen und vor allem Entscheidungen nichtöffentlicher Sitzung gefasst: werden in öffentlicher Sitzung gefasst.
Seite 4 Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute Räumliche Unterbringung Bücherei Blitzenreute OG-Wohnung zugeordnet werden, eingerichtet werden. Die - weitere Vorgehensweise restliche Fläche im Erdgeschoss bleibt als private Lagerfläche Das Büchereiteam wünscht eine Erweiterung/Vergrößerung bestehen. Das ehemalige Hauptgebäude der Brauerei aus dem der Bücherei aufgrund der guten Nachfrage. Dies ist allerdings Jahre 1875 ist denkmalgeschützt. Parallel zum Baugenehmi- aufgrund der Lage nicht einfach umsetzbar. Eine Vergrößerung gungsverfahren läuft das denkmalschutzrechtliche Verfahren. der Containeranlage ist nach vorne aufgrund der angrenzen- Hierzu haben schon Besprechungen stattgefunden und eine den Parkplätze nicht in gewünschtem Ausmaß möglich. Eine Genehmigung wurde in Aussicht gestellt. Erweiterung nach hinten in den Garten, würde eine späte- Das Gebäude liegt vollständig im Geltungsbereich der Ab- re Baustelle für einen möglichen Neubau eines Rathauses rundungssatzung Ruprechtsbruck. Die Sanierung und die oder eines sonstigen Bauvorhabens nicht möglich machen. Umnutzung des Gebäudes entsprechen den Festsetzungen Außerdem fallen für eine solche provisorische Lösung hohe dieser Satzung. Kosten an. Die geplante Balkonanlage liegt mit einer Fläche von ca. 10m² Der Gemeinderat hat beschlossen zunächst den Neubau ei- zum Teil außerhalb des Geltungsbereiches der Abrundungssat- nes Rathauses (oder die Sanierung/Umbau des bisherigen zung Ruprechtsbruck, baurechtlich somit im Außenbereich. Für Rathauses) zu planen, wofür im Haushalt 2022 auch eine diesen Teil des Bauvorhabens kommt deshalb der § 35 Abs. 2 Planungsrate veranschlagt ist. Erst wenn dies geplant ist soll BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzel- eine endgültige Aussage für die Bücherei getroffen werden. Bis fall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung dahin soll die Bücherei in der Größe am Standort verbleiben. öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt. Verhandlungen zur Bebauung Parkplatz B 32 anlässlich eines möglichen Flächentauschs mit der Gemeinde Fron- b) Flst. 497, Annenberg 16, 88273 Fronreute reute Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit Tiefgarage - weitere Vorgehensweise Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Der Gemeinderat Bezüglich des Grundstückstausches wurden weitere Ge- hat der Ablösevereinbarung bezgl. des Spielplatzes gem. spräche geführt. Das auf dem bisherigen Parkplatz geplan- § 9 Abs. 3 LBO BaWü zugestimmt. Hierfür wurde ein Be- te Gebäude wurde überarbeitet, aus Kostengründen ohne trag von 3.000,00 EUR festgelegt. Tiefgarage. Neuerungen sind unter anderem Carports, eine Die Bauherren planen den Abriss des vorhandenen Gebäudes Schallschutzwand entlang der Hauptstraße, lediglich 10 und den Neubau eines 6- Familienwohnhauses mit Tiefgarage. Wohneinheiten, wobei diese mindestens 2-Zimmerwohnungen Der Bauantrag ging am 28.07.21 bei der Gemeinde ein. Bei sind. Von Seiten der Gemeinde ist ein Tausch des Grundstücks diesen Unterlagen war keine Straßenabwicklung vorhanden. mit der gegenüberliegenden Hofstelle an der B32 neben dem Diese ist aber für die Gemeinde und das Landratsamt unver- Pfarrhaus nach wie vor gewünscht. zichtbar um feststellen zu können, ob der geplante Baukörper Der Gemeinderat hat der Planung im Grundsatz zugestimmt. sich höhenmäßig in die Umgebungsbebauung einfügt. Nach- Diese Planung wird Grundlage des Tauschvertrags. Im Tausch- dem die Straßenabwicklung vorlag konnte dem Bauherrn mit- vertrag ist aber noch ein Aufpreis für den Tausch festzulegen. geteilt werden, dass sich die Planung nicht gemäß § 34 BauGB Die Verwaltung wurde mit den Verhandlungen beauftragt. Die in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Grund hierfür war im Kosten der Umlegung der Ladesäulen der EnBW auf das dann Wesentlichen die Wandhöhe. Diese lag um 2,5 Meter höher, als möglicherweise neue Grundstück der Gemeinde geht zu Las- die des bestehenden Gebäudes und deutlich höher als die der ten des Vertragspartners. beurteilungsrelevanten Umgebungsbebauung. Nach mehreren Besprechungen und Nachbesserungen wurde mit den Bauher- Neuer Pachtvertrag Parkplatz Fronhofen ren eine Lösung gefunden, die sich in der vorliegenden Planung - Beschlussfassung wiederfindet. Die Wandhöhe in der vorliegenden Planung liegt Im Bereich des geplanten Baugebiets Breite II wurden mit einer nun 1,31 Meter tiefer als in der ursprünglichen Planung und 1,2 Familie der Kaufvertrag für deren Fläche final besprochen und Meter höher als die des bestehenden Gebäudes. ein Kaufvertragstermin vereinbart. Grundlage des Vertrages ist Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich auch die Weiterführung des Pachtvertrages für den weiter im und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34 Besitz der Familie bleibenden Parkplatz an der Schule Fron- BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten hofen. Hier soll ein neuer Pachtvertrag geschlossen werden. Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der bauli- Hierbei soll auch der Pachtvertrag für die Solaranlage auf der chen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die Turnhalle Fronhofen einbezogen werden. Die Anlage wurde überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung im Jahr 2005 ans Netz genommen, das bedeutet die Anla- einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die An- ge müsste Anfang 2026 aus dem EEG rausfallen, wobei der forderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt. Pachtvertrag mit der Gemeinde noch bis Ende 2028 läuft. Aus Das Flurstück liegt im Bereich der Stellplatzsatzung der Ge- Sicht der Familie wäre es sinnvoll den Pachtvertrag Parkplatz meinde Fronreute. Die erforderlichen Stellplätze sind nach- auf den Punkt 2026 zu legen und zu schauen wie dann die gewiesen. Situation bezüglich Strom, Gesetzen und Anlage ist, sprich Bezüglich des im Rahmen des Baugesuchs anzulegenden ob die Gemeinde dann die Anlage zum Eigenverbrauch über- Spielplatzes wurde den Bauherren vorgeschlagen diesen nimmt. Insgesamt fällt nun eine landwirtschaftliche Fläche von Spielplatz gem. § 9 Abs. 3 LBO BaWü abzulösen. Hier wurde 9.640 m² aus der Pacht weg. eine Summe von 3.000,00 € vorgeschlagen, welche dann in Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines neuen Pachtver- den nächstgelegenen gemeindlichen Spielplatz (Am Hopfen- trags für den Parkplatz Fronhofen bis zum Jahr 2026 zuge- garten) investiert werden soll. Hiermit waren die Bauherren stimmt. einverstanden. Der entsprechende Vertrag wird den Bauherren nach der Gemeinderatssitzung zugesandt. Baugesuche a) Flst. 536, Ruprechtsbruck 11, 88273 Fronreute Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fronhofen- Umbau und Sanierung des Gebäudes mit Umnut- Möllenbronn“ und die die örtlichen Bauvorschrif- zung 1. OG zur Wohnung und Anbau Balkonanlage ten hierzu Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. - Abwägungsbeschluss zur Fassung vom Die Bauherren planen den Umbau und die Sanierung der alten 21.09.2020 Brauerei in Ruprechtsbruck. Hierdurch soll im Obergeschoss - Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 eine Wohnung entstehen. Im Erdgeschoss sollen eine zen- Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Be- traler Eingangsbereich sowie zwei weitere Zimmer, die der hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Fronreute Freitag, 3. Dezember 2021 Seite 5 gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Fassung Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Punkte wie die letzten vom 10.11.2021 in Meßhausen und Buchsee gekauft werden. In den Bauleitpla- Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute macht sich die nungsverfahren in den nächsten Jahren kann dann auch mit Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- Recht behauptet werden, dass die Gemeinde Fronreute ökologi- sung vom 21.09.2020 zu eigen. sche Ausgleichsmaßnahmen auf unserer Gemarkung geschaffen und gefördert hat und nicht in einem anderen Landkreis. Diese Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte Punkte könnten auch bei den § 13b Flächen freiwillig angesetzt wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfas- werden. Bei Wohngebieten außerhalb des § 13b und allen neuen sung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausge- Gewerbe- oder Sondergebieten müssen aber Ökopunkte ein- arbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- gesetzt werden oder der Ausgleich vor Ort geschaffen werden. Beschlüsse im Rahmen der vorgenommenen Abwägung Im Herbst 2020 hat die Gemeinde Fronreute schon Ökopunkte sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der im Bereich Meßhausen gekauft und in den letzten Wochen dem Gemeinderat hat diese Entwurfsfassung vom 10.11.2021 ge- Kauf im Bereich Buchsee zugestimmt. Dem Kauf von Öko- billigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zum punkten wurde damals vom Gemeinderat zugestimmt mit der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ Maßgabe, dass der Erwerb zum marktüblichen Preis erfolgt. sowie Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs- Dies war auch Grundlage der Verhandlungen mit Herrn Jehle. plans „Kieswerk Fronhofen“ und die örtlichen Bauvorschrif- Im Moment werden Ökopunkte auf dem Markt so zwischen ten hierzu in der Fassung vom 10.11.2021 öffentlich auszule- 0,66 - 0,70 EUR (netto) gehandelt. Für normale Lagen werden gen (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) 0,68 EUR angesetzt. In Brutto umgerechnet würde dies einen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Preis von 0,7888 - 0,833 EUR bedeuten, für normale Lagen Träger öffentlicher Belange einzuholen ( Beteiligung der Be- 0,8092 EUR. Aus Sicht der Verwaltung ist der Preis von 0,83 hörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Pla- EUR (brutto) in Ordnung. Anfang des Jahres 2020 wurden die nung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt Ökopunkte noch mit 0,85 - 0,95 EUR (brutto) gehandelt. Die- sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass ser Betrag wurde auch in Meßhausen und in Buchsee festge- die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden setzt. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde Fronreute für und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den 66.400,00 EUR insgesamt 80.000 Ökopunkte erwerben wird. Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Ge- Neufassung Kindergartenvertrag zwischen der mäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass kath. Kirchengemeinde Blitzenreute und der Ge- die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten meinde Fronreute zum Betrieb des Kindergartens Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung St. Magnus in Staig wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene - Zustimmung Frist von 2 Wochen verkürzt. Der Gemeinderat hat der Neufassung des Vertrages über den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergar- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wur- tens „Kinderhaus St. Magnus“, Staig rückwirkend zum den mit Schreiben vom 17.12.2020 zur Abgabe einer schrift- 01.01.2021 zugestimmt. lichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 21.09.2020 Der bisherige Kindergartenvertrag wurde zum 01.01.2016 bis zum 15.02.2021 aufgefordert. Die öffentliche Auslegung neugefasst. Grund für den neuen Kindergartenvertrag ist die fand vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 mit der Entwurfsfassung Inbetriebnahme einer zweiten Krippengruppe mit der Aufsto- vom 21.09.2020 statt. Die Anregungen der Träger öffentlicher ckung des Kindergartens zum 01.09.2019 und die Einrichtung Belange lagen den Gemeinderäten vor und enthalten den je- einer dritten Kindergartengruppe im Frühjahr 2020. Der in der weiligen Beschlussvorschlag. Im Rahmen der öffentlichen Aus- Gemeinderatssitzung vom 16.03.2020 beschlossene Kinder- legung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aufgrund gartenvertrag für das Kinderhaus St. Magnus in Staig wurde der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungspla- von der Gemeinde und der Kirchengemeinde unterzeichnet, nentwurf überarbeitet werden. Aus diesem Grund ist eine er- bislang von der Diözese Rottenburg aber nicht genehmigt. neute Auslegung mit der Fassung vom 10.11.2021 notwendig. Grund hierfür war der im Vertrag festgesetzte Verwaltungs- kostenbeitrag in Form eines Festbetrages. Hier konnte nun Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Klär- eine Einigung erzielt werden. anlage Kanzach Die bisherige Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St. - Beschlussfassung über die Kostentragung im Magnus beträgt 92 %. Die Abmangelbeteiligung wird neu auf Bereich Weiler mit der Gemeinde Berg 93,5 % festgesetzt. Nachdem noch ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde Berg Zum Vergleich mit den anderen Kindergärten in der Gemein- und dem Ingenieurbüro nächste Woche vereinbart wurde, de Fronreute: Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten wird die weitere Beratung in der nächsten Sitzung stattfinden. St. Josef in Fronhofen mit dem Angebot einer Ganztagesbe- treuung, drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe Kauf von Ökopunkten im Bereich Fronhofen-Reute beträgt ab 01.01.2020 93 %. Die Abmangelbeteiligung für - Beschlussfassung den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute mit dem Angebot ei- Die Gemeinde Fronreute erwirbt die angebotenen Öko- ner Ganztagesbetreuung, vier Kindergartengruppen und zwei punkte von Herrn Jehle in Höhe von 66.400,00 EUR im Krippengruppen beträgt seit 01.01.2018 94,5 %. Jahr 2022. Das Sachgebiet Finanzen des bischöflichen Ordinariats Auf dem Flurstück 889, 890, 891, „Hennenäcker, nordwestlich wünscht eine Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages von Fronhofen“ hat Herr Gabriel Jehle ein Ökopunkteprojekt in Form eines Prozentsatzes der Betriebsausgaben und nicht umgesetzt. Die Maßnahme ist auch schon vom Landratsamt wie bisher in Form eines Festbetrages. als Ökopunkteprojekt genehmigt. Am 28.10.2021 fand ein Gespräch statt, mit dem Ziel eine Insgesamt sollen mit der Maßnahme ca. 498.000 Ökopunkte tragfähige Lösung zu finden, die auch für die Zukunft für die umgesetzt werden. Um die Kosten der Planung und Genehmi- Kindergartenverträge der anderen beiden Kinderhäuser per- gung umzusetzen ist vom Eigentümer angedacht einen ersten spektivisch ist. An diesem Gespräch haben für die Gemeinde Teil der Ökopunkte zu verkaufen. Als erster Ansprechpartner Fronreute Herr Bürgermeister Spieß und Frau Kolbeck, für die wurde die Gemeinde Fronreute angefragt. Es sollen im Jahre Katholische Kirchengemeinde Herr Pfarrer Häring und Herr 2022 Ökopunkte in einer Höhe von 80.000 Punkten verkauft Lerner sowie vom Verwaltungszentrum die Kindergartenbe- werden. Für die Jahre danach ist noch keine weitere Vorge- auftragte Frau Nörz und die neue Leiterin für den Fachbereich hensweise festgelegt. Finanzen Frau Behnke teilgenommen.
Seite 6 Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute Betont werden muss, dass es zwischen dem Verwaltungszen- Am 16.07.2021 wurde über die Caritas beim Deutschen Hilfs- trum und den Kirchengemeinden eine gute Zusammenarbeit werk eine Fördermittelbewerbung mit dem Titel „Miteinander und eine hohe Wertschätzung gibt. Deshalb war es beiden alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches Miteinander in den Parteien wichtig, eine Lösung zu finden. Über den pauscha- Gemeinden Fronreute und Wolpertswende“ eingereicht. Die len Verwaltungskostenbeitrag werden folgende Overhead- Fördermittel wurden für eine Personalstelle mit einem Umfang kosten abgedeckt: Gremienarbeit wie Kirchengemeinderat, von 60 % (30 % je für die Gemeinde Fronreute und Wolperts- Allg. Verwaltungsarbeiten wie Schnittstellenarbeit und Ver- wende) über eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 be- tragsangelegenheiten, Personal wie Personalbedarfsbemes- antragt. Dieser Antrag ist der Sitzungsvorlage beigefügt und sung, Personalbeschaffung, Personalführung, Personalsach- beschreibt die Projektziele und ab Seite 5 die vorgesehenen bearbeitung und Zentrale Gehaltsabrechnung, Finanzen wie Maßnahmen. Die Gemeinde hat nun die Nachricht erhalten, Buchhaltung, Einzug Elternbeiträge und Abrechnungen und dass der Antrag bewilligt wurde. sämtliche Dienstleistungen von Diözese und Verwaltungszen- Mit der Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 123.767,72 trum sind damit abgedeckt. EUR zur Finanzierung einer Personalstelle über die Laufzeit Folgende Festsetzung für die Verwaltungskosten wurde jetzt von drei Jahren könnte das Projekt „Solidarische Gemeinde“ in den neuen Kindergartenvertrag aufgenommen: mit dem Titel „Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein 2,50 % der Personal- und Sachkosten bis 31.12.2023 solidarisches Miteinander in den Gemeinden Fronreute und 3,00 % der Personal- und Sachkosten ab 01.01.2024 Wolpertswende“ gestartet werden. Notwendig sind die von Nach den Vorberatungen hat sich gezeigt, dass diese Festset- den Gemeinden einzusetzenden Eigenmittel in Höhe von 20 zung Zustimmung von allen Vertragsparteien findet. % mit 30.941,93 EUR. Der Kirchengemeinderat Blitzenreute hat die Neufassung des Als erster Schritt ist ein „runder Tisch“ mit den wichtigen Ak- Kindergartenvertrages zu beschließen. Der Abschluss dieses teuren Caritas, Gemeindeverwaltung und Vertretern der beiden Vertrages bedarf zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Kirchengemeinden vorgesehen. Dort werden der Start und Bischöflichen Ordinariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart das gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Vor Ort in Fronreute Der Kindergartenvertrag soll rückwirkend zum 01.01.2021 in sollen dann der Ausschuss Familie und Soziales, der Verein Kraft treten. Einander Helfen Fronreute e. V., die Nachbarschaftshilfe, der Seniorenrat und nach und nach andere Akteure in den Prozess Projekt „Solidarische Gemeinden“ von der Caritas einbezogen. Darüber hinaus soll eine breite Bürgerbeteiligung Bodensee-Oberschwaben durchgeführt werden. - Sachstandsbericht Die durch die Fördermittel finanzierte Stelle wird durch die Caritas besetzt. Räumlichkeiten für diese Stelle könnten im - weitere Vorgehensweise technischen Rathaus (ehemaliges Pfarrhaus Blitzenreute) sein. Die Gemeinde Fronreute hat das Angebot der Caritas Hier arbeiten bereits Mitarbeiter des GVV Fronreute-Wolperts- Oberschwaben wahrgenommen und startet im Jahr 2022 wende und das Haus spiegelt dann auch den interkommuna- mit dem Projekt „Solidarische Gemeinde“ mit dem Titel len Ansatz wider. „Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches Der Projektstart kann gegenüber dem Zuschussgeber einma- Miteinander in den Gemeinden Fronreute und Wolperts- lig um 6 Monate nach hinten verschoben werden. Von dieser wende“. Möglichkeit muss man Gebrauch machen, da die Stelle erst Der Bewilligung von Haushaltmitteln von je ca. 5.000,00 besetzt sein muss und auch innerhalb der Caritas muss die EUR jährlich für die Jahre 2022 – 2024 wurde zugestimmt. personelle Ressource für die Koordination geschaffen werden. Zielsetzung soll sein, dass nach einem erfolgreichen Start Auch die aktuelle Lage der Coronapandemie würde für einen und einer erfolgreichen Umsetzung das Projekt ab 2025 späteren Start sprechen. Beginn wäre dann voraussichtlich weitergeführt wird. der 01.07.2022. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben hat sich nach dem Rückzug der „Zuhause Leben Stellen“ in den Pflegestütz- punkt des Landkreises Ravensburg Gedanken gemacht, wie Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisun- der demografische Wandel, das Thema Pflege und das se- gen an die Gemeinde Fronreute niorenpolitische Konzept in Einklang und vorwärtsgebracht - Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO werden kann, vor allem als Unterstützung für die Gemeinden. Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 500,00 Mit dem Projekt „Solidarische Gemeinden“ soll in enger Ko- EUR für die Feuerwehr Blitzenreute und 2.060,00 EUR für die operation mit interessierten Kommunen ein Impuls für eine Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat seniorengerechte Gemeindeentwicklung gesetzt werden. Die die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeord- Caritas hat hierzu eine neue Stelle geschaffen, die die Koor- nung bestätigt. dinierung übernimmt und die fast vollständig vom Landkreis Ravensburg unterstützt wird. Die Gemeindeverwaltung Fronreute möchte schon seit länge- Expertentipps unserer Feuerwehren rer Zeit in ein seniorenpolitisches Konzept einsteigen, was bis- „Bescherung“ ist erst Heiligabend! her aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht möglich Die Freiwillige Feuerwehr Fronreute rät mit Beginn der Ad- war. Das Projekt der Caritas ermöglicht einen guten Einstieg ventszeit zu besonderer Aufmerksamkeit im Umgang mit Ker- und die Verwaltung sieht einen Mehrwert durch die Koordi- zen und Adventskränzen. Sie bittet dringend um Beachtung nierung und fachliche Begleitung der Caritas. der folgenden Expertentipps: Gegenüber der Caritas wurde nach der Beratung im Gemein- • Keinen trockenen Adventskranz verwenden. derat am 08.03.2021 eine Interessensbekundung abgegeben. • Adventskranz oder -gesteck auf feuerfeste Unterlage stel- Die Interessensbekundung hatte bisher keine rechtlichen oder len und Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden. finanziellen Auswirkungen. Aus Sicht der Caritas ist für dieses • Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen Projekt eine 30 %-Stelle in der Gemeinde notwendig. Damit brennbaren Materialien aufstellen und entzünden. eine Stelle mit einem höheren Beschäftigungsumfang geschaf- • Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen; auch beim fen werden kann, wurde eine interkommunale Zusammenar- kurzfristigen Verlassen des Zimmers löschen. Kerzen im- beit mit der Gemeinde Wolpertswende angedacht. mer von „hinten nach vorne“ anbrennen, von „vorne nach Der Gemeinderat hat das Projekt grundsätzlich begrüßt und hinten“ löschen und nie über brennende Kerzen greifen. positiv gesehen. Es wurde aber auch signalisiert, dass keiner • Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln. zusätzlichen Personalkapazität in der Gemeindeverwaltung • Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern siche- zugestimmt wird. Deshalb wurde mit der Caritas über mögliche ren Ort aufbewahren. Zuschüsse für das Projekt gesprochen und beraten.
Fronreute Freitag, 3. Dezember 2021 Seite 7 • Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit 1.9 2.890 l/s aus dem Regenüberlauf Friesenhäusle (RÜ) Streichholz und Feuerzeug umgehen. „1“ auf Flst. Nr. 185/4, Gemarkung Baindt, in den • Achten Sie darauf, dass die Kerzen bei Verlassen des Rau- „Sulzmoosbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. mes wirklich gelöscht sind. 185/1, Gemarkung Baindt; Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr 1.10 340 l/s aus dem Regenüberlauf Sulpach (RÜ) „2“ auf über Notruf 112! Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt, in den „Bampfen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt; Seelsorgeeinheit ‚Westliches Schussental’ Für unsere katholischen Kinderhäuser 1.11 360 l/s aus dem Regenüberlauf Wolpertswende (RÜ) St. Magnus in Staig (5 Gruppen), „54“ auf Flst. Nr. 269, Gemarkung Wolpertswende, St. Josef in Fronhofen (4 Gruppen) und über Flst. Nr. 1232 (offener Graben) in einen „Was- St. Karl in Blitzenreute (6 Gruppen) suchen sergraben“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1250, wir baldmöglichst Gemarkung Wolpertswende; 1.12 420 l/s aus dem Regenüberlauf Mochenwangen (RÜ) „980“ auf Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende, sonst. Päd. Fachkräfte gem. § 7 KiTaG in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende; Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://jobs.drs.de Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung, unter Angabe Ihrer Konfession, an den Bemessungsregen r15, n = 1. das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr. 4, 88353 Kisslegg, z. H. Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de. Für Ihre Fragen vorab, steht Ihnen Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht. die Leitung des Kinderhauses in Staig Frau Caspar, Tel. 07502 2044, in Blitzenreute Die Antragsunterlagen sind gemäß § 3 Planungssicherstel- Frau Buck, 07502 9438030, und in Fronhofen Frau Hauch (Tel. 07505 1201) gerne zur Verfügung. lungsgesetzes während der Auslegungsfrist auf der Home- page des Landratsamts Ravensburg (www.rv.de) unter der Rubrik (Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. Ergän- zend hierzu liegen die Antragsunterlagen vom 06.12.2021 bis Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regen 07.01.2022 beim Bürgermeisteramt Fronreute, Kirchstr. 11, wasserbehandlungsanlagen im Bereich der Jürgen Jehle, Zi. Nr. 5, jeweils während der üblichen Dienst- Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasser stunden zur Einsichtnahme auf. Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2 zweckverband „Mittleres Schussental“ Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landrat- I. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental samt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den Bürgermeisteramt Fronreute, Schwommengasse 2, Jürgen §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushalts- Jehle, 88273 Fronreute, schriftlich oder zur Niederschrift zu gesetz (WHG) zur Einleitung von folgenden Regenmi- erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer schwassermengen in nachstehend genannte öffentli- mündlichen Verhandlung erörtert. che Gewässer: Es wird darauf hingewiesen, dass 1.1 2.770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Scha- 1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin chen“ auf Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt, in den auch ohne ihn verhandelt werden kann; „Bampfen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1015, 2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Gemarkung Baindt; Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung be- 1.2 790 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Wolpertswen- nachrichtigt werden können und die Zustellung der Ent- de (RÜB) „104“ auf Flst. Nr. 200, Gemarkung Wol- scheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be- pertswende, über einen Wassergraben in den „Krum- kanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 mensbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 196, Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind; Gemarkung Wolpertswende; 3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausge- 1.3 1.660 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Bilgäcker schlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen (RÜB) „242“ auf Flst. Nr. 1608/2, Gemarkung Wolperts- Titeln beruhen. wende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1608, Gemarkung Wolpertswende; Fronreute, den 03.12.2021 1.4 580 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Sulzsiedlung Bürgermeisteramt (RÜB) „195“ auf Flst. Nr. 1706, Gemarkung Wolperts- gez. Oliver Spieß wende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 2254, Gemarkung Wolpertswende; 1.5 170 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Ster- kel“ auf Flst. Nr. 1624/1, Gemarkung Wolpertswende, Überprüfung land und forst in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. wirtschaftlicher Zugmaschinen Überprüfung land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen nach § 29 StVZO 1625, Gemarkung Wolpertswende; nach § 29 StVZO 1.6 840 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Staig (RÜB) „247“ auf Flst. Nr. 970, Gemarkung Blitzenreute, in Wir bitten alle Landwirte, die zur Überprüfung Wir bitten alle Landwirte, die zur Überprüfung anstehenden den „Baienbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. anstehenden land- und land- und forstwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Zugmaschinen anzumelden. Zugmaschi- 993/2, Gemarkung Blitzenreute; nen anzumelden. Die Überprüfungen finden statt am: 1.7 770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Weiler (RÜB) Die Überprüfungen finden statt am: Mittwoch, 15. Dezember 2021 ab 08:00 Uhr in Fronhofen beim Rathaus „129“ auf Flst. Nr. 520, Gemarkung Berg, in die „Schus- Mittwoch, und am 15. Dezember 2021 ab 08:00 Uhr in Fronhofen Freitag, 17. Dezember 2021, ab 08:00 beim Bauhof in Baienbach beim Rathaus und am sen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 808, Gemar- Freitag, 17. Dezember 2021, ab 08:00 beim Bauhof in ► Anmeldungen bei der Gemeindeverwaltung Fronreute, Bürgerbüro, Telefon 07502 954-0 kung Berg; Baienbach 1.8 400 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Auf der Kläranlage“ auf Flst. Nr. 1766, Gemarkung Berg, in die > Anmeldungen bei der Gemeindeverwaltung Fronreute, „Schussen“ (Gewässer I. Ordnung) bei Flst. Nr. 3598, Bürgerbüro, Telefon 07502 954-0 Gemarkung Weingarten;
Seite 8 Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute Bekanntmachung zur öffentlichen Aus- https://www.gvv-fronreute-wolpertswende.de/bauen-wohnen/ aktuelle-laufende-bauleitplanverfahren/fronreute/ legung zum Bebauungsplan „Gewerbe- Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umwelt- gebiet Fronhofen-Möllenbronn“ sowie prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Bebauungsplanes „Kieswerk Fronhofen“ Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforder- Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in seiner öffentli- lich. chen Sitzung am 29.11.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfüg- „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ sowie Teilaufhebung bar und werden mit ausgelegt: des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kieswerk Fron- − Umweltbericht in der Fassung vom 11.10.2021 (Ausführun- hofen“ und die Bekanntmachung zurörtlichen öffentlichen Bauvorschriften Auslegung zum Bebauungsplan hierzu mit Begrün- "Gewerbegebiet gen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umwelt- dung jeweils in der Fassung Fronhofen-Möllenbronn" sowie vom 10.11.2021 Teilaufhebung des gebilligt und für vorhabenbezogenen schutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbe- Bebauungsplanes "Kieswerk Fronhofen" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB reich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura i.V.m. § 3 Abs.der 2 BauGB 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopver- Der Gemeinderat Gemeindebestimmt. Fronreute hatDas Plangebiet in seiner öffentlichenliegt in der Sitzung am Gemarkung Fronhofen. 29.11.2021 den Entwurf Es liegt südlich zum Bebauungsplan der Gemeindestraße "Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn" bund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir- sowie Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kieswerk Fronhofen" „Hohes Feld“ und wird von den Gewerbeflächen der Kieswerk kungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom Fronhofen GmbH 10.11.2021 gebilligt & die und für Co.KG imAuslegung öffentliche Osten gem. und§der Firma 4a Abs. 3 SatzSchuler 1 BauGB Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung i.V.m. § 3und Fuhr- Abs. 2Baggerbetrieb BauGB bestimmt. Dasim Plangebiet Westen liegt begrenzt in der GemarkungundFronhofen. umfasst Es des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durch- liegt südlich der Gemeindestraße "Hohes Feld" und wird von den Gewerbeflächen der führung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die das Grundstück Kieswerk Flst.-Nrn. Fronhofen GmbH & Co.KG499. im Osten und der Firma Schuler Fuhr- und Baggerbetrieb im Westen begrenzt und umfasst das Grundstück Flst.-Nrn. 499. Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechsel- wirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirt- schaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterun- gen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver- wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Ge- sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abar- beitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der ge- planten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Aus- wirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. − Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines am 26.07.2019 (ergänzter Vermerk vom 02.09.2019) gem. § 4 Abs. 1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen Der Planung wird eine externe Ausgleichsfläche zugeordnet. Diese befindet sich etwa 1 km nördlich des Geltungsbereiches an der Grenze zwischen den Flst.-Nrn. 104/4 und des Landratsamtes Ravensburg zu den Themen Planungs- Der Planung wird eine externe Ausgleichsfläche zugeordnet. 120 (Teilflächen, Gemarkung Fronhofen), zwischen dem "Schlupfer Buchhölzle" und dem recht, Betroffenheit von Schutzgebieten, Durchführung einer Diese Weiherwaldbefindet sich etwa am "Bechinger See". 1 Zusätzlich km nördlichwird derdesPlanung Geltungsberei- eine externe Stickstoffbegutachtung und FFH-Verträglichkeitsprüfung, ches an der zum Ausgleichsfläche Grenze zwischen Artenschutz denDiese zugeordnet. Flst.-Nrn. liegt auf 104/4 und 128/1 den Flst.-Nrn. 120 naturschutzfachlicher Ausgleich, Durchführung von arten- (Teilfläche, Gemarkung Hüttenreute) und 841 (Teilfläche, Gemarkung Hoßkirch) am (Teilflächen, Gemarkung Fronhofen), zwischen dem „Schlupfer Kieswerk Wagenhart. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der schutzrechtlichen Kartierungen, Betroffenheit von Wald und Buchhölzle“ Fläche(n) im Laufeund dem Weiherwald des Verfahrens am „Bechinger See“. Zu- noch ändern kann. Waldabstand, Bodenschutz sowie Altlasten und Ausschluss sätzlich wird der Planung eine externe Ausgleichsfläche zum von Beeinträchtigungen umliegender Nutzungen im Bereich Artenschutz zugeordnet. Diese liegt auf den Flst.-Nrn. 128/1 Immissionsschutz, Abwasserbeseitigung) (Teilfläche, Gemarkung Hüttenreute) und 841 (Teilfläche, Ge- − Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen markung Hoßkirch) am Kieswerk Wagenhart. Es wird darauf Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Juli 2019 hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) (mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungs- im Laufe des Verfahrens noch ändern kann. präsidiums Freiburg (zu Hinweisen zur Geotechnik), Re- Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2021 gierungspräsidium Tübingen Forst (zu Waldabstand), des und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, be- Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu überge- reits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen ordneten Zielen der Raumordnung) und des Landratsam- in der Zeit vom 13.12.2021 bis 30.12.2021 beim Gemeinde- tes Ravensburg (zu Betroffenheit von Schutzgebieten und verwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende (Kirchstraße Biotopen, Emissionen wie Verkehr, Lärm, Stäube, Abgase 11, 88273 Blitzenreute), Zimmer 2 während der allgemeinen und Licht, Erstellung eines Stickstoffgutachtens, Durchfüh- Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: rung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, Festsetzung von Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag CEF-Maßnahmen, artenschutzrechtlichen Kartierungen, bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Diens- Berücksichtigung des Biotopverbundes, Erstellung eines tag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass die Umweltberichtes und der Eingriffsausgleichsbilanzierung, Verwaltung während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.) Hinweise zum Bodenschutz, Durchführung einer altlasten- Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit technischen Untersuchung, Umgang mit Schmutz- und Begründung in der Fassung vom 10.11.2021 und den nach Niederschlagswasser, Versickerung, Wasserversorgung, Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegen- zur Lage des Plangebietes nahe dem Wasserschutzgebiet den umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad- „Hohes Feld“ sowie zum Grundwasser bzw. Grundwasser- resse im Internet eingesehen werden: schutz)
Fronreute Freitag, 3. Dezember 2021 Seite 9 − Informationen im Rahmen der ersten förmlichen Behörden- − Gutachten zu den Stickstoffeinträgen im benachbarten beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom FFH-Gebiet sowie in den benachbarten Biotopen im Rah- 21.09.2020 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re- men des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet „Fron- gierungspräsidiums Freiburg (zu Hinweisen zur Geotechnik hofen-Möllenbronn“ in Fronreute der iMA Richter & Röckle und dem geologischen Kartenwerk), des Regierungsprä- GmbH & Co. KG vom 21.09.2020 sidiums Tübingen (zu insektenschonender Beleuchtung, Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schrift- Durchlässigkeit von Zäunen, Beleuchtung von Werbeanla- lich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die gen, Bilanzierung der Ausgleichsfläche im Bestand, zu den nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Inhalten des artenschutzrechtlichen Gutachtens, Erfassung Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfas- von Kreuzkröten, Untersuchung der Auswirkungen auf die sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. nahegelegenen Schutzgebiete und mögliche Auswirkungen Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellung- auf streng geschützte Arten), des Landratsamtes Ravens- nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- burg, Bauleitplanung (zur Fassung des Naturschutzgesetzes lange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 Baden-Württemberg, Auffüllung des Baugrundstücks und BauGB statt. zum Planzeichen zur privaten Grünfläche), des Landratsam- Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt tes Ravensburg, Forst (zu Darstellung und Einhaltung des wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnah- Waldabstandes), des Landratsamtes Ravensburg, Abfall (zur men der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten geplanten Auffüllung, Verwertung von Z 2- Material und zum Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im Schutz von Boden und Grundwasser), des Landratsamtes Einzelnen: Ravensburg, Altlasten (zum Altstandort „Alte Mischanlage − Redaktionelle textliche Ergänzung der Festsetzung „Um- Möllenbronn“ und zur geplanten Entwässerung), des Land- grenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten ratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur geplanten Auf- sind“ füllung, Entwässerung und zum Umgang mit der Asphalt- − Aufnahme der Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 17 BauGB fläche), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zur und des Planzeichens 11.1 „Flächen für Aufschüttungen“ FFH-Verträglichkeitsprüfung, Staubdepositionen, Berück- − Konkretisierung der Festsetzung zu Außenbeleuchtung und sichtigung von Summationswirkungen, Auswirkungen auf Photovoltaik in den privaten Grundstücken das Grundwasser, Beleuchtung von Werbeanlagen, insek- − Ergänzung der Festsetzung zu „Maßnahmen zum Schutz, tenfreundliche Beleuchtung, Beteiligungspflicht anerkann- zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ ter Naturschutzvereinigungen, Auswirkungen der Planung bzgl. der Gestaltung von Einfriedungen auf benachbarte Biotope, zu den Inhalten des artenschutz- − Redaktionelle Ergänzung des Planzeichens zur „Privaten rechtlichen Fachgutachtens, Ausgleichsmaßnahmen für die Grünfläche“ in der Planzeichnung Zauneidechse, rechtliche Sicherung der Ausgleichsflächen − Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit Än- sowie Monitoring, Landschaftsbild und zur Eingriffs-Aus- derung der zugeordneten externen Ausgleichsfläche gleichsbilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg, − Überarbeitung der örtlichen Bauvorschrift zu Werbeanlagen Abwasser (zum Entwässerungskonzept, zur Bodenbelas- in dem Baugebiet tung im Bereich des Versickerungsbeckens, Umgang mit − Aufnahme des Hinweises gem. § 9 Abs. 5 BauGB und des Schmutz- und Niederschlagswasser und zu naturverträgli- Planzeichens 15.12 zur Kennzeichnung des Altstandortes cher Regenwasserbewirtschaftung) (AS) „Alte Mischanlage Möllenbronn“ mit der Flächen-Nr. − Kurzbericht Asphaltmischwerke Fronhofen, Untersuchung 4314 Platzbefestigung der geopro GmbH vom 28.02.2020 (zur − Überarbeitung der Hinweise Untersuchung der Platzbefestigung auf mögliche Schad- − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung stoffbelastungen) − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Umweltgeologische Stellungnahme zur Schadstoffsituation − Redaktionelle Ergänzungen der Flurstücke 499 und 490/3 „Alte Mischanlage Möllen- bronn“, Ergebnisse von Baggerschürfen und analytischen Fronreute, den 03.12.2021 Untersuchungen von Bodenproben des Sachverständigen- Oliver Spieß, Bürgermeister büro für Angewandte Geologie und Umwelt – Dr. Matthias Lindinger vom 15.06.2021 (zur Untersuchung auf mögliche Boden- und Grundwasserbelastungen) WINTERDIENST − Umweltgeologische Stellungnahme zur Schadstoffsituation der Flurstücke 499 und 490/3 „Alte Mischanlage Möllen- Wer muss wie und wann räumen? bronn“- Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen des Die Gemeinde Fronreute beantwortet Ihre häufigsten Fra- Sachverständigenbüros für Angewandte Geologie & Umwelt gen... GmbH & Co. KG – Dr. Matthias Lindinger – in der Fassung Während sich Kinder und Wintersportler über Schnee und Eis vom 18.10.2021 (zu den durchgeführten Untersuchungen, freuen, bringt dieses Wetter für Hauseigentümer und Mieter den Ergebnissen zu Bohrarbeiten, Grundwasserfließrich- einige Pflichten mit sich. Gerade in den Wintermonaten ge- tung, Bodenproben und Grundwasserbelastung sowie zur hen bei der Gemeindeverwaltung eine erhebliche Anzahl von Bewertung der Befunde und Vorschläge zur weiteren Vor- Anfragen rund um das Thema Winterdienst ein. Wir möchten gehensweise) dies zum Anlass nehmen auf diesem Wege Ihre häufigsten − Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan Fragen zu beantworten: „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ des Büro Sieber Räumpflicht der Gemeinde Fronreute vom 01.10.2020 (zum Vorkommen geschützter Tierarten Die Gemeinde Fronreute ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr- innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutz- liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu rechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) streuen. Verkehrswichtig sind in diesem Zusammenhang in − FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bebauungsplan erster Linie verkehrsreiche Durchgangstraßen, Ortsdurchfahr- „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ des Büros Sie- ten sowie vielbefahrene innerörtliche Hauptverkehrsstraßen ber bzw. der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom und Buslinien. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge 04.11.2021 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung Anlage oder Beschaffenheit der Straße für sorgfältige Kraft- auf die nördlich gelegenen Natura 2000-Gebiete „Blitzenreu- fahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind. ter Seenplatte mit Altshauser Weiher“ und „Feuchtgebiete Hierunter fallen beispielsweise scharfe oder unübersichtliche um Altshausen“, insbesondere unter Berücksichtigung der Kurven, starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzun- Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm, gen bzw. Straßeneinmündungen. Beide Merkmale – Verkehrs- Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen) wichtigkeit und Gefährlichkeit – müssen zusammen vorliegen,
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