Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
49. Jahrgang                                 Freitag, 3. Dezember 2021                                     Nummer 48

  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  die Corona-Pandemie hat unser Leben leider wieder mehr im Griff, als wir vor einigen Wochen noch erhofft hat-
  ten. Die Inzidenzzahlen steigen weiter stark an, auch bei uns in der Gemeinde Fronreute. Problematisch wird vor
  allem die Auslastung der Intensivstationen, diese kommen an ihre Kapazitätsgrenzen, das Personal ist komplett
  am Limit. Außerdem müssen andere Operationen abgesagt werden, so dass weitere Menschen leiden müssen.
  Deshalb möchte ich Sie nachdrücklich bitten – egal ob geimpft oder ungeimpft – Ihr Verhalten zu überprüfen und
  Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren. Halten wir uns an die empfohlenen AHA-Regeln, vor allem geben Sie
  Acht auf die Älteren und Schwächeren in unserer Gesellschaft. Denken Sie bei Ihrem Verhalten auch an die Kinder,
  denen bisher noch kein Impfangebot unterbreitet werden konnte. Sie haben gemeinsam mit den Jugendlichen
  und den älteren Personen und den vulnerablen Gruppen in den letzten Monaten gewaltige Einschnitte hinnehmen
  müssen. Helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, die Schulen und Kindergärten offen zu halten.
  Der Landkreis, die Impfteams der Oberschwabenklinik und die niedergelassenen Ärzte versuchen das Impftempo
  weiter zu erhöhen. Hierzu sind wir in Fronreute auch in der Abstimmung einen Vor-Ort-Impftermin anzubieten oder
  in den neu geschaffenen Impfzentren Termine zu bekommen. Deshalb bitten wir alle, die einen Impftermin benötigen
  (vor allem die Boosterimpfungen) sich bei uns zu melden. Ich verweise auf weitere Infos hier im Mitteilungsblatt.
  Ich möchte Sie auch weiterhin ermutigen sich impfen zu lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt,
  lassen Sie sich bei den angebotenen Impfterminen von den dort anwesenden Ärzten beraten und nutzen Sie die
  schon bestehenden Impfangebote und die, die in den nächsten Tagen und Wochen eingerichtet werden. Die Imp-
  fung ist aus meiner Sicht und aus Sicht der Wissenschaft der zentrale Baustein der Pandemiebekämpfung. Es ist
  bekannt, dass Geimpfte sich infizieren können, das Virus auch weitertragen können und bei Vorerkrankungen auch
  schwer erkranken können. Trotzdem ist diese Wahrscheinlichkeit nach der herrschenden wissenschaftlichen und
  ärztlichen Meinung um ein Vielfaches geringer als bei Menschen ohne Impfschutz, vor allem bei den schwereren
  Fällen. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass jeder und jede einen Beitrag zur Bewältigung der Situation
  leistet. Nutzen wir die Impfangebote und ermutigen wir diejenigen, die bisher noch mit der Impfung abgewartet
  haben. Auch hier ist es aus meiner Sicht geboten gemeinsam Solidarität untereinander zu üben.
  Hinzuweisen ist auch auf das neue Testangebot in der Gemeinde Fronreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzen-
  reute. Dies wurde durch die Firma Müller aus Blitzenreute mit der Firma GnW (Gemeinsam neue Wege aus Ra-
  vensburg) initiert.
  Ich bin sehr stolz darauf, dass sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger die ganze Zeit über vorbildlich und
  diszipliniert an die aufgestellten Regeln gehalten haben und halten. Ich weiß, wir sind alle ermüdet und teilweise
  erschöpft und sehnen unser Leben vor Corona zurück. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir alle unsere Anstren-
  gungen aufrecht erhalten, die Pandemie in den Griff zu bekommen. Lassen Sie alle nicht nach!
  Und vor allem: Bleiben Sie gesund!

  Oliver Spieß
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
Seite 2                                                       Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute

                              BEREITSCHAFTSDIENSTE

                             NOTRUFE
    Feuerwehr Notruf                112                                               Die nächste Bürgersprechstunde
    Polizei Notruf110                                                               von Herrn Bürgermeister Oliver Spieß
    Polizei Altshausen      07584 92170                                         in der Ortsverwaltung Fronhofen findet statt
    Polizei Weingarten     0751 8036666                                               am Mittwoch, 8. Dezember 2021
    Notarzt112                                                                             von 16:00 bis 18:30 Uhr.
    Deutsches Rotes Kreuz           112
    DLRG Wasserrettung112

                           STÖRFÄLLE                                        Testangebot durch die GnW im
                                                                            Dorf­gemeinschaftshaus Blitzenreute
    Notdienst TWS                                       0751 804-2000
                                                                            Auf Initiative der Firma K & M Präzisionstechnik in Kunst-
    für Wasserversorgung
    und Gasversorgung Fronreute
                                                                            stoff und Metall GmbH aus Blitzenreute wurde mit Unter-
                                                                            stützung der GnW – Gemeinsam neue Wege GmbH eine
    Stromversorgung EnBW                                0800 3629-477      Teststation eingerichtet.
                                                                            Das Angebot eines Antigen-Schnelltests steht allen Bür-
               APOTHEKEN-NOTDIENST                                          gerinnen und Bürgern zur Verfügung.
                                                                            Die GnW bietet folgende Testtermine an:
    der Apotheken in Ravensburg, Weingarten, Bad Waldsee und                Montag bis Freitag: 05:15 Uhr bis 09:15 Uhr
    Umgebung                                                                                        11:30 Uhr bis 14:30 Uhr
                                                                                                    17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
    Samstag, 04.12.2021                                                     Samstag:                09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
    Rosen-Apotheke, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Telefon 0751 43513
    Sonntag, 05.12.2021
    Rathaus-Apotheke Oberhofen, Tettnanger Str. 355,
                                                                            Die Teststation befindet sich im Gruppenraum im Dorfge-
    88214 Ravensburg, Telefon 0751 6527550                                  meinschaftshaus Blitzenreute. Kirchstraße 10. Benutzen
                                                                            Sie bitte den Nebeneingang. Der Eingang ist beschildert.
    Apotheken-Notdienst Tag aktuell finden Sie unter                        Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
    www.aponet.de                                                           Über das Testergebnis wird eine Bescheinigung ausgestellt.

              ÄRZTLICHER NOTDIENST                                          Corona-Impfangebot in der Gemeinde
    Sie erreichen Ihren Ärztlichen Notdienst an Wochenenden und             Die Gemeindeverwaltung versucht derzeit einen Impftag
    Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116 117                    durch ein mobiles Impfteam des Landkreises Ravensburg
    ➢ Augenärzte         01801 929346                                       zu organisieren. Wann genau dieser Impftag stattfinden
    ➢ Kinderärzte        01801 929288                                       kann, ist derzeit noch offen. Es könnte noch vor Weih-
                                                                            nachten möglich sein, aber eventuell auch erst im Januar.
    für den Bereich Baienfurt, Baindt, Mochen­wangen, Wolperts-             Andernfalls versucht die Gemeindeverwaltung im neu ein-
    wende und Staig:                                                        gerichteten Impfzentrum in Weingarten Termine für Imp-
    Es gibt eine einheitliche Rufnummer für den Kassen­ärztlichen           fungen zu reservieren.
    Notdienst in diesem Notfallbezirk 0180 1929280                          Die Terminvergabe für diese Möglichkeiten würde dann
      Zahnärztlicher Notfalldienst zu erfragen unter Telefon
    ➢	                                                                     über die Gemeindeverwaltung erfolgen.
      01805 911-630                                                         Interessierte an einer Impfung (vor allem auch Booster-Imp-
    ➢ Vergiftungs-Informations-Zentrale                                     fungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger) werden
      24-Stunden-Notruf unter Telefon 0761 19240                            gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung für die Termin-
    Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie On-     vormerkung zu melden.
    linesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur       Telefonisch unter: 07502 95415 Herr Kiem, 07502 95413
    für gesetzlich Versicherte unter 0711 96589700 oder docdirekt.de        Frau Kolbeck, 07502 95441 Frau Scheffold. E-Mail:
                                                                            hauptamt@fronreute.de
    Sonntagsdienst der Tierärzte für den Bereich                            Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem die Kon-
    Fronreute, Horgenzell, Wilhelmsdorf                                     taktdaten, das Geburtsdatum und die Art der gewünschten
    Den tierärztlichen Notfallplan erfahren Sie aktuell durch den Anruf-    Impfung abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird über den
    beantworter Ihres Haustierarztes.                                       weiteren Ablauf direkt von der Gemeinde informiert, soweit
                                                                            dieses Angebot zustande kommt.
    Wochenenddienst der Tierärzte für den Bereich                           Gemeindeverwaltung Fronreute
    Mittleres Schussental
    Samstag, 04.12.2021 und Sonntag, 05.12.2021
    Kleintierpraxis A. Kirsch, Telefon 0751 95884400
    Telefonische Anmeldung erforderlich!
                                                                           Jubilare
    __________________________________________________
    Nachbarschaftshilfe Fronreute                                          Wir gratulieren
    0151 26161789 (bitte auf die Mobil-Box sprechen!),
    E-Mail nbh.fronreute@gmail.com
                                                                            Herrn Maximilian Müller
    sowie 07502 1332 (Pfarrbüro Blitzenreute)
                                                                            aus Fronhofen
    Pflegestützpunkt Landkreis Ravensburg in Altshausen,                    zum 70. Geburtsta
    Telefon 0751 85-3318, E-Mail: m.engers@rv.de
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                          Freitag, 3. Dezember 2021                                             Seite 3

                                                                  Kauf von Ökopunkten im Bereich Reute-Fronhofen
 Herzliche                                                        - Vorberatung
                                                                  Im Bereich Reute-Fronhofen wurde ein Ökopunkteprojekt
 Glückwünsche                                                     umgesetzt. Einen ersten Teil der Ökopunkte soll nun verkauft
                                                                  werden und wurde der Gemeinde Fronreute angeboten. Öko-
                                                                  punkte sind für die Gemeinde als Ausgleich sehr wichtig.
 Frau Elfriede Deuringer                                          Der Gemeinderat hat dem Erwerb von Ökopunkten in Höhe
                                                                  von 66.400,00 EUR im Jahr 2022 im Grundsatz zugestimmt.
 und Herr Erwin Deuringer                                         Die endgültige Beschlussfassung erfolgt in der nächsten öf-
                                                                  fentlichen Gemeinderatssitzung.
 aus Blitzenreute
                                                                  Kindergartenvertrag Kinderhaus St. Magnus, Staig
 feierten am Montag, den 22. November 2021 das Fest der           - weitere Vorberatung nach dem Gespräch mit dem Ver-
                                                                  waltungszentrum und der Kirchengemeinde
 Diamantenen Hochzeit.                                            Der in der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2020 beschlos-
 Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar die    sene Kindergartenvertrag für das Kinderhaus St. Magnus in
                                                                  Staig wurde von der Gemeinde und der Kirchengemeinde
 Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde sowie die Ehren­      unterzeichnet, bislang von der Diözese Rottenburg aber nicht
 urkunde von Herrn Ministerpräsident Kretschmann.                 genehmigt. Grund hierfür sind Uneinigkeiten bei dem festge-
                                                                  setzten Verwaltungskostenbeitrag. Das Sachgebiet Finanzen
 Wir wünschen dem Ehepaar Deuringer weiterhin alles Gute, vor     des bischöflichen Ordinariats wünscht eine Festsetzung des
 allem Gesundheit und Gottes Segen.                               Verwaltungskostenbeitrages in Form eines Prozentsatzes der
                                                                  Betriebsausgaben und nicht wie bisher ein Festbetrag. Der
                                                                  Gemeinderat hat in seinen Vorberatungen bisher einer Ände-
 Herzliche                                                        rung der Verwaltungskosten nicht zugestimmt. Zur Einigung
                                                                  soll nun ein Kompromiss geschlossen werden.
 Glückwünsche                                                     Der Gemeinderat hat einem Verwaltungskostenbeitrag von
                                                                  2,50 % für die Jahre 2021, 2022 und wenn möglich 2023, im
                                                                  Grundsatz zugestimmt. Ab dem Jahr 2024 oder eventuell auch
 Frau Maria Bayer                                                 schon ab 2023 wird der Verwaltungskostenbeitrag auf 3,00 %
                                                                  erhöht. Sollte eine Einigung erzielt werden, wird der Kindergar-
 und Herr Klaus Bayer                                             tenvertrag in der Neufassung ab 01.01.2021 für das Kinder-
                                                                  haus St. Magnus in Staig am 29.11.2021 in der öffentlichen
 aus Staig                                                        Gemeinderatssitzung zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.
 feierten am Mittwoch, den 24. November 2021 das Fest der         Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute
                                                                  - Gewährung eines Zuschusses für das Flst. Nr. 1185/2
 Goldenen Hochzeit.                                               Blitzenreute zum Abbruch des auf dem Grundstück be-
                                                                  stehenden Wohngebäudes mit angrenzender Scheune
 Herr Bürgermeister Oliver Spieß überbrachte dem Jubelpaar die    Im Landessanierungsprogramm Ortsmitte Blitzenreute ist auch
 Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde sowie die Ehren­      vorgesehen, private Maßnahmen zur Bodenordnung zu bezu-
 urkunde von Herrn Ministerpräsident Kretschmann.                 schussen. Beabsichtigt ist, das Hauptgebäude auf dem Flst.
                                                                  1185/2 Blitzenreute, Hauptstraße 18, abzureißen.
 Wir wünschen dem Ehepaar Bayer weiterhin alles Gute, vor allem   Um auch weitere Zuschüsse vom Land zu erhalten, muss
 Gesundheit und Gottes Segen.                                     auch die Gemeinde private Maßnahmen bezuschussen. Der
                                                                  Abbruch ist nach den Grundsätzen des Landessanierungspro-
                                                                  grammes grundsätzlich zu 50 % förderfähig. Von den förderfä-
                                                                  higen Kosten übernimmt das Land 60 %, den Rest von 40 %
                                                                  die Gemeinde Fronreute. Bereits vorige Abbruchsmaßnahmen
                                                                  wurden zu 75 % von der Gemeinde gefördert. Bei förderfähi-
                     Fundsachen                                   gen Kosten von 98.201,82 EUR und einer Gesamtförderung
                                                                  von 75 % würde dies einen Zuschuss in Höhe von 73.651,37
Rathaus Fronhofen                                                 EUR bedeuten, von welchem die Gemeinde Fronreute dann
Die Verlierer können sich mit dem Rathaus in Verbindung           29.460,55 EUR übernehmen muss. Der Gemeinderat hat der
setzen.                                                           Gesamtförderung der Maßnahme in Höhe von 75 % der Kos-
                                                                  ten des Abbruchs aus den Mitteln des Landessanierungspro-
• Handy                                                           gramms zugestimmt.
	gefunden im Wald zwischen Balmbühl und Möllenbronn
  „Bollenberg“                                                    Zukünftige Situation Flüchtlingsunterbringung
                                                                  - weitere Vorgehensweise
                                                                  Die Flüchtlingszahlen steigen in den letzten Wochen wieder an,
                                                                  welche früher oder später auf die Gemeinden verteilt werden.
                                                                  Momentan steht die Gemeinde Fronreute mit der Unterbrin-
                    Gremium                                       gungsquote noch im Plus. Allerdings besteht eine im Landkreis
                                                                  vereinbarte Stichtagsregelung, wonach im Jahr 2023 mehrere
Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses                       Flüchtlinge aus der Quote der Gemeinde herausfallen und ca.
und des Gemeinderates Fronreute vom 29. No-                       30 neue Plätze geschaffen werden müssen.
vember 2021 wird berichtet und es werden die                      Der Gemeinderat hat die Gemeindeverwaltung beauftragt am
gefassten Beschlüsse bekannt gegeben:                             Standort Wolpertswender Straße 13 die Errichtung eines neu-
                                                                  en Gebäudes zu prüfen. Außerdem soll im Bereich Fronhofen
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse                          die Aufstellung einer kleineren Containeranlage geprüft wer-
In der Sitzung am 08.11.2021 wurden folgende Beschlüsse in        den. Die weiteren Beratungen und vor allem Entscheidungen
nichtöffentlicher Sitzung gefasst:                                werden in öffentlicher Sitzung gefasst.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
Seite 4                                          Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute

Räumliche Unterbringung Bücherei Blitzenreute                    OG-Wohnung zugeordnet werden, eingerichtet werden. Die
- weitere Vorgehensweise                                         restliche Fläche im Erdgeschoss bleibt als private Lagerfläche
Das Büchereiteam wünscht eine Erweiterung/Vergrößerung           bestehen. Das ehemalige Hauptgebäude der Brauerei aus dem
der Bücherei aufgrund der guten Nachfrage. Dies ist allerdings   Jahre 1875 ist denkmalgeschützt. Parallel zum Baugenehmi-
aufgrund der Lage nicht einfach umsetzbar. Eine Vergrößerung     gungsverfahren läuft das denkmalschutzrechtliche Verfahren.
der Containeranlage ist nach vorne aufgrund der angrenzen-       Hierzu haben schon Besprechungen stattgefunden und eine
den Parkplätze nicht in gewünschtem Ausmaß möglich. Eine         Genehmigung wurde in Aussicht gestellt.
Erweiterung nach hinten in den Garten, würde eine späte-         Das Gebäude liegt vollständig im Geltungsbereich der Ab-
re Baustelle für einen möglichen Neubau eines Rathauses          rundungssatzung Ruprechtsbruck. Die Sanierung und die
oder eines sonstigen Bauvorhabens nicht möglich machen.          Umnutzung des Gebäudes entsprechen den Festsetzungen
Außerdem fallen für eine solche provisorische Lösung hohe        dieser Satzung.
Kosten an.                                                       Die geplante Balkonanlage liegt mit einer Fläche von ca. 10m²
Der Gemeinderat hat beschlossen zunächst den Neubau ei-          zum Teil außerhalb des Geltungsbereiches der Abrundungssat-
nes Rathauses (oder die Sanierung/Umbau des bisherigen           zung Ruprechtsbruck, baurechtlich somit im Außenbereich. Für
Rathauses) zu planen, wofür im Haushalt 2022 auch eine           diesen Teil des Bauvorhabens kommt deshalb der § 35 Abs. 2
Planungsrate veranschlagt ist. Erst wenn dies geplant ist soll   BauGB zur Anwendung. Hiernach kann ein Vorhaben im Einzel-
eine endgültige Aussage für die Bücherei getroffen werden. Bis   fall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung
dahin soll die Bücherei in der Größe am Standort verbleiben.     öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung
                                                                 gesichert ist. Diese gesetzlichen Vorgaben sind erfüllt.
Verhandlungen zur Bebauung Parkplatz B 32 anlässlich
eines möglichen Flächentauschs mit der Gemeinde Fron-            b) Flst. 497, Annenberg 16, 88273 Fronreute
reute                                                            Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit Tiefgarage
- weitere Vorgehensweise                                         Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt. Der Gemeinderat
Bezüglich des Grundstückstausches wurden weitere Ge-             hat der Ablösevereinbarung bezgl. des Spielplatzes gem.
spräche geführt. Das auf dem bisherigen Parkplatz geplan-        § 9 Abs. 3 LBO BaWü zugestimmt. Hierfür wurde ein Be-
te Gebäude wurde überarbeitet, aus Kostengründen ohne            trag von 3.000,00 EUR festgelegt.
Tiefgarage. Neuerungen sind unter anderem Carports, eine         Die Bauherren planen den Abriss des vorhandenen Gebäudes
Schallschutzwand entlang der Hauptstraße, lediglich 10           und den Neubau eines 6- Familienwohnhauses mit Tiefgarage.
Wohneinheiten, wobei diese mindestens 2-Zimmerwohnungen          Der Bauantrag ging am 28.07.21 bei der Gemeinde ein. Bei
sind. Von Seiten der Gemeinde ist ein Tausch des Grundstücks     diesen Unterlagen war keine Straßenabwicklung vorhanden.
mit der gegenüberliegenden Hofstelle an der B32 neben dem        Diese ist aber für die Gemeinde und das Landratsamt unver-
Pfarrhaus nach wie vor gewünscht.                                zichtbar um feststellen zu können, ob der geplante Baukörper
Der Gemeinderat hat der Planung im Grundsatz zugestimmt.         sich höhenmäßig in die Umgebungsbebauung einfügt. Nach-
Diese Planung wird Grundlage des Tauschvertrags. Im Tausch-      dem die Straßenabwicklung vorlag konnte dem Bauherrn mit-
vertrag ist aber noch ein Aufpreis für den Tausch festzulegen.   geteilt werden, dass sich die Planung nicht gemäß § 34 BauGB
Die Verwaltung wurde mit den Verhandlungen beauftragt. Die       in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Grund hierfür war im
Kosten der Umlegung der Ladesäulen der EnBW auf das dann         Wesentlichen die Wandhöhe. Diese lag um 2,5 Meter höher, als
möglicherweise neue Grundstück der Gemeinde geht zu Las-         die des bestehenden Gebäudes und deutlich höher als die der
ten des Vertragspartners.                                        beurteilungsrelevanten Umgebungsbebauung. Nach mehreren
                                                                 Besprechungen und Nachbesserungen wurde mit den Bauher-
Neuer Pachtvertrag Parkplatz Fronhofen                           ren eine Lösung gefunden, die sich in der vorliegenden Planung
- Beschlussfassung                                               wiederfindet. Die Wandhöhe in der vorliegenden Planung liegt
Im Bereich des geplanten Baugebiets Breite II wurden mit einer   nun 1,31 Meter tiefer als in der ursprünglichen Planung und 1,2
Familie der Kaufvertrag für deren Fläche final besprochen und    Meter höher als die des bestehenden Gebäudes.
ein Kaufvertragstermin vereinbart. Grundlage des Vertrages ist   Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich
auch die Weiterführung des Pachtvertrages für den weiter im      und beurteilt sich bauplanungsrechtlich somit gemäß § 34
Besitz der Familie bleibenden Parkplatz an der Schule Fron-      BauGB. Das Bauvorhaben erfüllt die in § 34 BauGB gestellten
hofen. Hier soll ein neuer Pachtvertrag geschlossen werden.      Anforderungen, da es sich nach der Art, dem Maß der bauli-
Hierbei soll auch der Pachtvertrag für die Solaranlage auf der   chen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
Turnhalle Fronhofen einbezogen werden. Die Anlage wurde          überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung
im Jahr 2005 ans Netz genommen, das bedeutet die Anla-           einfügt und die Erschließung gesichert ist. Auch sind die An-
ge müsste Anfang 2026 aus dem EEG rausfallen, wobei der          forderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt.
Pachtvertrag mit der Gemeinde noch bis Ende 2028 läuft. Aus      Das Flurstück liegt im Bereich der Stellplatzsatzung der Ge-
Sicht der Familie wäre es sinnvoll den Pachtvertrag Parkplatz    meinde Fronreute. Die erforderlichen Stellplätze sind nach-
auf den Punkt 2026 zu legen und zu schauen wie dann die          gewiesen.
Situation bezüglich Strom, Gesetzen und Anlage ist, sprich       Bezüglich des im Rahmen des Baugesuchs anzulegenden
ob die Gemeinde dann die Anlage zum Eigenverbrauch über-         Spielplatzes wurde den Bauherren vorgeschlagen diesen
nimmt. Insgesamt fällt nun eine landwirtschaftliche Fläche von   Spielplatz gem. § 9 Abs. 3 LBO BaWü abzulösen. Hier wurde
9.640 m² aus der Pacht weg.                                      eine Summe von 3.000,00 € vorgeschlagen, welche dann in
Der Gemeinderat hat dem Abschluss eines neuen Pachtver-          den nächstgelegenen gemeindlichen Spielplatz (Am Hopfen-
trags für den Parkplatz Fronhofen bis zum Jahr 2026 zuge-        garten) investiert werden soll. Hiermit waren die Bauherren
stimmt.                                                          einverstanden. Der entsprechende Vertrag wird den Bauherren
                                                                 nach der Gemeinderatssitzung zugesandt.
Baugesuche
a) Flst. 536, Ruprechtsbruck 11, 88273 Fronreute                 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fronhofen-­
Umbau und Sanierung des Gebäudes mit Umnut-                      Möllenbronn“ und die die örtlichen Bauvorschrif-
zung 1. OG zur Wohnung und Anbau Balkonanlage                    ten hierzu
Dem Bauvorhaben wurde zugestimmt.                                - Abwägungsbeschluss zur Fassung vom
Die Bauherren planen den Umbau und die Sanierung der alten       21.09.2020
Brauerei in Ruprechtsbruck. Hierdurch soll im Obergeschoss       - Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3
eine Wohnung entstehen. Im Erdgeschoss sollen eine zen-          Abs. 2 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Be-
traler Eingangsbereich sowie zwei weitere Zimmer, die der        hörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                        Freitag, 3. Dezember 2021                                            Seite 5

gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Fassung                    Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Punkte wie die letzten
vom 10.11.2021                                                   in Meßhausen und Buchsee gekauft werden. In den Bauleitpla-
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute macht sich die            nungsverfahren in den nächsten Jahren kann dann auch mit
Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas-             Recht behauptet werden, dass die Gemeinde Fronreute ökologi-
sung vom 21.09.2020 zu eigen.                                    sche Ausgleichsmaßnahmen auf unserer Gemarkung geschaffen
                                                                 und gefördert hat und nicht in einem anderen Landkreis. Diese
Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte         Punkte könnten auch bei den § 13b Flächen freiwillig angesetzt
wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfas-     werden. Bei Wohngebieten außerhalb des § 13b und allen neuen
sung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausge-          Gewerbe- oder Sondergebieten müssen aber Ökopunkte ein-
arbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-           gesetzt werden oder der Ausgleich vor Ort geschaffen werden.
Beschlüsse im Rahmen der vorgenommenen Abwägung                  Im Herbst 2020 hat die Gemeinde Fronreute schon Ökopunkte
sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der      im Bereich Meßhausen gekauft und in den letzten Wochen dem
Gemeinderat hat diese Entwurfsfassung vom 10.11.2021 ge-         Kauf im Bereich Buchsee zugestimmt. Dem Kauf von Öko-
billigt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zum        punkten wurde damals vom Gemeinderat zugestimmt mit der
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“              Maßgabe, dass der Erwerb zum marktüblichen Preis erfolgt.
sowie Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungs-             Dies war auch Grundlage der Verhandlungen mit Herrn Jehle.
plans „Kieswerk Fronhofen“ und die örtlichen Bauvorschrif-       Im Moment werden Ökopunkte auf dem Markt so zwischen
ten hierzu in der Fassung vom 10.11.2021 öffentlich auszule-     0,66 - 0,70 EUR (netto) gehandelt. Für normale Lagen werden
gen (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)      0,68 EUR angesetzt. In Brutto umgerechnet würde dies einen
sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen              Preis von 0,7888 - 0,833 EUR bedeuten, für normale Lagen
Träger öffentlicher Belange einzuholen ( Beteiligung der Be-     0,8092 EUR. Aus Sicht der Verwaltung ist der Preis von 0,83
hörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Pla-         EUR (brutto) in Ordnung. Anfang des Jahres 2020 wurden die
nung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt            Ökopunkte noch mit 0,85 - 0,95 EUR (brutto) gehandelt. Die-
sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass          ser Betrag wurde auch in Meßhausen und in Buchsee festge-
die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden          setzt. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde Fronreute für
und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den        66.400,00 EUR insgesamt 80.000 Ökopunkte erwerben wird.
Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Ge-       Neufassung Kindergartenvertrag zwischen der
mäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass           kath. Kirchengemeinde Blitzenreute und der Ge-
die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten          meinde Fronreute zum Betrieb des Kindergartens
Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung          St. Magnus in Staig
wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene
                                                                 - Zustimmung
Frist von 2 Wochen verkürzt.
                                                                 Der Gemeinderat hat der Neufassung des Vertrages über
                                                                 den Betrieb und die Förderung des kirchlichen Kindergar-
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wur-
                                                                 tens „Kinderhaus St. Magnus“, Staig rückwirkend zum
den mit Schreiben vom 17.12.2020 zur Abgabe einer schrift-
                                                                 01.01.2021 zugestimmt.
lichen Stellungnahme zur Entwurfsfassung vom 21.09.2020
                                                                 Der bisherige Kindergartenvertrag wurde zum 01.01.2016
bis zum 15.02.2021 aufgefordert. Die öffentliche Auslegung
                                                                 neugefasst. Grund für den neuen Kindergartenvertrag ist die
fand vom 25.01.2021 bis 26.02.2021 mit der Entwurfsfassung
                                                                 Inbetriebnahme einer zweiten Krippengruppe mit der Aufsto-
vom 21.09.2020 statt. Die Anregungen der Träger öffentlicher
                                                                 ckung des Kindergartens zum 01.09.2019 und die Einrichtung
Belange lagen den Gemeinderäten vor und enthalten den je-
                                                                 einer dritten Kindergartengruppe im Frühjahr 2020. Der in der
weiligen Beschlussvorschlag. Im Rahmen der öffentlichen Aus-
                                                                 Gemeinderatssitzung vom 16.03.2020 beschlossene Kinder-
legung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aufgrund
                                                                 gartenvertrag für das Kinderhaus St. Magnus in Staig wurde
der abgegebenen Stellungnahmen musste der Bebauungspla-
                                                                 von der Gemeinde und der Kirchengemeinde unterzeichnet,
nentwurf überarbeitet werden. Aus diesem Grund ist eine er-
                                                                 bislang von der Diözese Rottenburg aber nicht genehmigt.
neute Auslegung mit der Fassung vom 10.11.2021 notwendig.
                                                                 Grund hierfür war der im Vertrag festgesetzte Verwaltungs-
                                                                 kostenbeitrag in Form eines Festbetrages. Hier konnte nun
Anschluss der Kläranlage Fronhofen an die Klär-                  eine Einigung erzielt werden.
anlage Kanzach                                                   Die bisherige Abmangelbeteiligung für den Kindergarten St.
- Beschlussfassung über die Kostentragung im                     Magnus beträgt 92 %. Die Abmangelbeteiligung wird neu auf
Bereich Weiler mit der Gemeinde Berg                             93,5 % festgesetzt.
Nachdem noch ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde Berg         Zum Vergleich mit den anderen Kindergärten in der Gemein-
und dem Ingenieurbüro nächste Woche vereinbart wurde,            de Fronreute: Die Abmangelbeteiligung für den Kindergarten
wird die weitere Beratung in der nächsten Sitzung stattfinden.   St. Josef in Fronhofen mit dem Angebot einer Ganztagesbe-
                                                                 treuung, drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe
Kauf von Ökopunkten im Bereich Fronhofen-Reute                   beträgt ab 01.01.2020 93 %. Die Abmangelbeteiligung für
- Beschlussfassung                                               den Kindergarten St. Karl in Blitzenreute mit dem Angebot ei-
Die Gemeinde Fronreute erwirbt die angebotenen Öko-              ner Ganztagesbetreuung, vier Kindergartengruppen und zwei
punkte von Herrn Jehle in Höhe von 66.400,00 EUR im              Krippengruppen beträgt seit 01.01.2018 94,5 %.
Jahr 2022.                                                       Das Sachgebiet Finanzen des bischöflichen Ordinariats
Auf dem Flurstück 889, 890, 891, „Hennenäcker, nordwestlich      wünscht eine Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrages
von Fronhofen“ hat Herr Gabriel Jehle ein Ökopunkteprojekt       in Form eines Prozentsatzes der Betriebsausgaben und nicht
umgesetzt. Die Maßnahme ist auch schon vom Landratsamt           wie bisher in Form eines Festbetrages.
als Ökopunkteprojekt genehmigt.                                  Am 28.10.2021 fand ein Gespräch statt, mit dem Ziel eine
Insgesamt sollen mit der Maßnahme ca. 498.000 Ökopunkte          tragfähige Lösung zu finden, die auch für die Zukunft für die
umgesetzt werden. Um die Kosten der Planung und Genehmi-         Kindergartenverträge der anderen beiden Kinderhäuser per-
gung umzusetzen ist vom Eigentümer angedacht einen ersten        spektivisch ist. An diesem Gespräch haben für die Gemeinde
Teil der Ökopunkte zu verkaufen. Als erster Ansprechpartner      Fronreute Herr Bürgermeister Spieß und Frau Kolbeck, für die
wurde die Gemeinde Fronreute angefragt. Es sollen im Jahre       Katholische Kirchengemeinde Herr Pfarrer Häring und Herr
2022 Ökopunkte in einer Höhe von 80.000 Punkten verkauft         Lerner sowie vom Verwaltungszentrum die Kindergartenbe-
werden. Für die Jahre danach ist noch keine weitere Vorge-       auftragte Frau Nörz und die neue Leiterin für den Fachbereich
hensweise festgelegt.                                            Finanzen Frau Behnke teilgenommen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
Seite 6                                            Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute

Betont werden muss, dass es zwischen dem Verwaltungszen-           Am 16.07.2021 wurde über die Caritas beim Deutschen Hilfs-
trum und den Kirchengemeinden eine gute Zusammenarbeit             werk eine Fördermittelbewerbung mit dem Titel „Miteinander
und eine hohe Wertschätzung gibt. Deshalb war es beiden            alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches Miteinander in den
Parteien wichtig, eine Lösung zu finden. Über den pauscha-         Gemeinden Fronreute und Wolpertswende“ eingereicht. Die
len Verwaltungskostenbeitrag werden folgende Overhead-             Fördermittel wurden für eine Personalstelle mit einem Umfang
kosten abgedeckt: Gremienarbeit wie Kirchengemeinderat,            von 60 % (30 % je für die Gemeinde Fronreute und Wolperts-
Allg. Verwaltungsarbeiten wie Schnittstellenarbeit und Ver-        wende) über eine Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 be-
tragsangelegenheiten, Personal wie Personalbedarfsbemes-           antragt. Dieser Antrag ist der Sitzungsvorlage beigefügt und
sung, Personalbeschaffung, Personalführung, Personalsach-          beschreibt die Projektziele und ab Seite 5 die vorgesehenen
bearbeitung und Zentrale Gehaltsabrechnung, Finanzen wie           Maßnahmen. Die Gemeinde hat nun die Nachricht erhalten,
Buchhaltung, Einzug Elternbeiträge und Abrechnungen und            dass der Antrag bewilligt wurde.
sämtliche Dienstleistungen von Diözese und Verwaltungszen-         Mit der Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 123.767,72
trum sind damit abgedeckt.                                         EUR zur Finanzierung einer Personalstelle über die Laufzeit
Folgende Festsetzung für die Verwaltungskosten wurde jetzt         von drei Jahren könnte das Projekt „Solidarische Gemeinde“
in den neuen Kindergartenvertrag aufgenommen:                      mit dem Titel „Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein
2,50 % der Personal- und Sachkosten bis 31.12.2023                 solidarisches Miteinander in den Gemeinden Fronreute und
3,00 % der Personal- und Sachkosten ab 01.01.2024                  Wolpertswende“ gestartet werden. Notwendig sind die von
Nach den Vorberatungen hat sich gezeigt, dass diese Festset-       den Gemeinden einzusetzenden Eigenmittel in Höhe von 20
zung Zustimmung von allen Vertragsparteien findet.                 % mit 30.941,93 EUR.
Der Kirchengemeinderat Blitzenreute hat die Neufassung des         Als erster Schritt ist ein „runder Tisch“ mit den wichtigen Ak-
Kindergartenvertrages zu beschließen. Der Abschluss dieses         teuren Caritas, Gemeindeverwaltung und Vertretern der beiden
Vertrages bedarf zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des         Kirchengemeinden vorgesehen. Dort werden der Start und
Bischöflichen Ordinariats der Diözese Rottenburg-Stuttgart         das gemeinsame Vorgehen abgestimmt. Vor Ort in Fronreute
Der Kindergartenvertrag soll rückwirkend zum 01.01.2021 in         sollen dann der Ausschuss Familie und Soziales, der Verein
Kraft treten.                                                      Einander Helfen Fronreute e. V., die Nachbarschaftshilfe, der
                                                                   Seniorenrat und nach und nach andere Akteure in den Prozess
Projekt „Solidarische Gemeinden“ von der Caritas                   einbezogen. Darüber hinaus soll eine breite Bürgerbeteiligung
Bodensee-Oberschwaben                                              durchgeführt werden.
- Sachstandsbericht                                                Die durch die Fördermittel finanzierte Stelle wird durch die
                                                                   Caritas besetzt. Räumlichkeiten für diese Stelle könnten im
- weitere Vorgehensweise                                           technischen Rathaus (ehemaliges Pfarrhaus Blitzenreute) sein.
Die Gemeinde Fronreute hat das Angebot der Caritas                 Hier arbeiten bereits Mitarbeiter des GVV Fronreute-Wolperts-
Oberschwaben wahrgenommen und startet im Jahr 2022                 wende und das Haus spiegelt dann auch den interkommuna-
mit dem Projekt „Solidarische Gemeinde“ mit dem Titel              len Ansatz wider.
„Miteinander alt werden – Ein Projekt für ein solidarisches        Der Projektstart kann gegenüber dem Zuschussgeber einma-
Miteinander in den Gemeinden Fronreute und Wolperts-               lig um 6 Monate nach hinten verschoben werden. Von dieser
wende“.                                                            Möglichkeit muss man Gebrauch machen, da die Stelle erst
Der Bewilligung von Haushaltmitteln von je ca. 5.000,00            besetzt sein muss und auch innerhalb der Caritas muss die
EUR jährlich für die Jahre 2022 – 2024 wurde zugestimmt.           personelle Ressource für die Koordination geschaffen werden.
Zielsetzung soll sein, dass nach einem erfolgreichen Start         Auch die aktuelle Lage der Coronapandemie würde für einen
und einer erfolgreichen Umsetzung das Projekt ab 2025              späteren Start sprechen. Beginn wäre dann voraussichtlich
weitergeführt wird.                                                der 01.07.2022.
Die Caritas Bodensee-Oberschwaben hat sich nach dem
Rückzug der „Zuhause Leben Stellen“ in den Pflegestütz-
punkt des Landkreises Ravensburg Gedanken gemacht, wie             Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuweisun-
der demografische Wandel, das Thema Pflege und das se-             gen an die Gemeinde Fronreute
niorenpolitische Konzept in Einklang und vorwärtsgebracht          - Bestätigung der Annahme gem. § 78 Abs. 4 GemO
werden kann, vor allem als Unterstützung für die Gemeinden.        Bei der Gemeinde Fronreute sind Spenden in Höhe von 500,00
Mit dem Projekt „Solidarische Gemeinden“ soll in enger Ko-         EUR für die Feuerwehr Blitzenreute und 2.060,00 EUR für die
operation mit interessierten Kommunen ein Impuls für eine          Flutkatastrophe Dernau eingegangen. Der Gemeinderat hat
seniorengerechte Gemeindeentwicklung gesetzt werden. Die           die Annahme der Spenden nach § 78 Abs. 4 Gemeindeord-
Caritas hat hierzu eine neue Stelle geschaffen, die die Koor-      nung bestätigt.
dinierung übernimmt und die fast vollständig vom Landkreis
Ravensburg unterstützt wird.
Die Gemeindeverwaltung Fronreute möchte schon seit länge-          Expertentipps unserer Feuerwehren
rer Zeit in ein seniorenpolitisches Konzept einsteigen, was bis-
                                                                   „Bescherung“ ist erst Heiligabend!
her aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht möglich
                                                                   Die Freiwillige Feuerwehr Fronreute rät mit Beginn der Ad-
war. Das Projekt der Caritas ermöglicht einen guten Einstieg
                                                                   ventszeit zu besonderer Aufmerksamkeit im Umgang mit Ker-
und die Verwaltung sieht einen Mehrwert durch die Koordi-
                                                                   zen und Adventskränzen. Sie bittet dringend um Beachtung
nierung und fachliche Begleitung der Caritas.
                                                                   der folgenden Expertentipps:
Gegenüber der Caritas wurde nach der Beratung im Gemein-
                                                                   • Keinen trockenen Adventskranz verwenden.
derat am 08.03.2021 eine Interessensbekundung abgegeben.
                                                                   •	Adventskranz oder -gesteck auf feuerfeste Unterlage stel-
Die Interessensbekundung hatte bisher keine rechtlichen oder
                                                                      len und Kerzenhalter aus feuerfestem Material verwenden.
finanziellen Auswirkungen. Aus Sicht der Caritas ist für dieses
                                                                   •	Kerzen niemals in der Nähe von Vorhängen oder anderen
Projekt eine 30 %-Stelle in der Gemeinde notwendig. Damit             brennbaren Materialien aufstellen und entzünden.
eine Stelle mit einem höheren Beschäftigungsumfang geschaf-        •	Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen; auch beim
fen werden kann, wurde eine interkommunale Zusammenar-                kurzfristigen Verlassen des Zimmers löschen. Kerzen im-
beit mit der Gemeinde Wolpertswende angedacht.                        mer von „hinten nach vorne“ anbrennen, von „vorne nach
Der Gemeinderat hat das Projekt grundsätzlich begrüßt und             hinten“ löschen und nie über brennende Kerzen greifen.
positiv gesehen. Es wurde aber auch signalisiert, dass keiner      • Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.
zusätzlichen Personalkapazität in der Gemeindeverwaltung
                                                                   •	Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern siche-
zugestimmt wird. Deshalb wurde mit der Caritas über mögliche
                                                                      ren Ort aufbewahren.
Zuschüsse für das Projekt gesprochen und beraten.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinde Fronreute
Fronreute                                                                  Freitag, 3. Dezember 2021                                                                           Seite 7

• Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit                                      1.9       2.890 l/s aus dem Regenüberlauf Friesenhäusle (RÜ)
   Streichholz und Feuerzeug umgehen.                                                                   „1“ auf Flst. Nr. 185/4, Gemarkung Baindt, in den
• Achten Sie darauf, dass die Kerzen bei Verlassen des Rau-                                             „Sulzmoosbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr.
   mes wirklich gelöscht sind.                                                                          185/1, Gemarkung Baindt;
Und wenn es doch einmal brennt: Rufen Sie die Feuerwehr                                       1.10      340 l/s aus dem Regenüberlauf Sulpach (RÜ) „2“ auf
über Notruf 112!                                                                                        Flst. Nr. 368, Gemarkung Baindt, in den „Bampfen“
                                                                                                        (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 368, Gemarkung
                                                                                                        Baindt;
                  Seelsorgeeinheit ‚Westliches Schussental’
                  Für unsere katholischen Kinderhäuser
                                                                                              1.11      360 l/s aus dem Regenüberlauf Wolpertswende (RÜ)
                  St. Magnus in Staig (5 Gruppen),                                                      „54“ auf Flst. Nr. 269, Gemarkung Wolpertswende,
                  St. Josef in Fronhofen (4 Gruppen) und                                                über Flst. Nr. 1232 (offener Graben) in einen „Was-
                  St. Karl in Blitzenreute (6 Gruppen) suchen                                           sergraben“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1250,
                  wir baldmöglichst
                                                                                                        Gemarkung Wolpertswende;
                                                                                              1.12      420 l/s aus dem Regenüberlauf Mochenwangen (RÜ)
                                                                                                        „980“ auf Flst. Nr. 1511, Gemarkung Wolpertswende,
      sonst. Päd. Fachkräfte gem. § 7 KiTaG                                                             in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr.
                                                                                                        1511, Gemarkung Wolpertswende;
                                                                                                        Die angegebenen Wassermengen beziehen sich auf
     Nähere Informationen erhalten Sie unter: http://jobs.drs.de
     Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung, unter Angabe Ihrer Konfession, an
                                                                                                        den Bemessungsregen r15, n = 1.
     das Katholische Verwaltungszentrum Allgäu-Oberschwaben, Zeppelinstr. 4,
     88353 Kisslegg, z. H. Frau Nörz, hnoerz@kvz.drs.de. Für Ihre Fragen vorab, steht Ihnen   Der Antrag wird hiermit bekannt gemacht.
     die Leitung des Kinderhauses in Staig Frau Caspar, Tel. 07502 2044, in Blitzenreute      Die Antragsunterlagen sind gemäß § 3 Planungssicherstel-
     Frau Buck, 07502 9438030, und in Fronhofen Frau Hauch (Tel. 07505 1201) gerne zur
     Verfügung.
                                                                                              lungsgesetzes während der Auslegungsfrist auf der Home-
                                                                                              page des Landratsamts Ravensburg (www.rv.de) unter der
                                                                                              Rubrik (Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. Ergän-
                                                                                              zend hierzu liegen die Antragsunterlagen vom 06.12.2021 bis
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Regen­                                                     07.01.2022 beim Bürgermeisteramt Fronreute, Kirchstr. 11,
wasserbehandlungsanlagen im Bereich der                                                       Jürgen Jehle, Zi. Nr. 5, jeweils während der üblichen Dienst-
Sammelkläranlage „Ettishofen“, Abwasser                                                       stunden zur Einsichtnahme auf.
                                                                                              Einwendungen gegen das Vorhaben sind bis spätestens 2
zweckverband „Mittleres Schussental“                                                          Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist beim Landrat-
I.           Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental                                   samt Ravensburg, Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg oder beim
             beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den                               Bürgermeisteramt Fronreute, Schwommengasse 2, Jürgen
             §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 Abs. 2 Wasserhaushalts-                             Jehle, 88273 Fronreute, schriftlich oder zur Niederschrift zu
             gesetz (WHG) zur Einleitung von folgenden Regenmi-                               erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einer
             schwassermengen in nachstehend genannte öffentli-                                mündlichen Verhandlung erörtert.
             che Gewässer:                                                                    Es wird darauf hingewiesen, dass
1.1          2.770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Scha-                               1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
             chen“ auf Flst. Nr. 1015, Gemarkung Baindt, in den                                  auch ohne ihn verhandelt werden kann;
             „Bampfen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 1015,                             2. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem
             Gemarkung Baindt;                                                                   Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung be-
1.2          790 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Wolpertswen-                                    nachrichtigt werden können und die Zustellung der Ent-
             de (RÜB) „104“ auf Flst. Nr. 200, Gemarkung Wol-                                    scheidung über die Einwendungen durch öffentliche Be-
             pertswende, über einen Wassergraben in den „Krum-                                   kanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50
             mensbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 196,                                 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind;
             Gemarkung Wolpertswende;                                                         3. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausge-
1.3          1.660 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Bilgäcker                                     schlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
             (RÜB) „242“ auf Flst. Nr. 1608/2, Gemarkung Wolperts-                               Titeln beruhen.
             wende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei
             Flst. Nr. 1608, Gemarkung Wolpertswende;                                         Fronreute, den 03.12.2021
1.4          580 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Sulzsiedlung                                 Bürgermeisteramt
             (RÜB) „195“ auf Flst. Nr. 1706, Gemarkung Wolperts-                              gez. Oliver Spieß
             wende, in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei
             Flst. Nr. 2254, Gemarkung Wolpertswende;
1.5          170 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Ster-
             kel“ auf Flst. Nr. 1624/1, Gemarkung Wolpertswende,                                                 Überprüfung land­ und forst­
             in die „Schussen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr.                                              wirtschaftlicher                  Zugmaschinen
                                                                                                                 Überprüfung land- und forstwirtschaftlicher
                                                                                                                 Zugmaschinen nach § 29 StVZO
             1625, Gemarkung Wolpertswende;                                                                      nach § 29 StVZO
1.6          840 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Staig (RÜB)
             „247“ auf Flst. Nr. 970, Gemarkung Blitzenreute, in                                                   Wir bitten alle Landwirte, die zur Überprüfung
                                                                                               Wir bitten alle Landwirte, die zur Überprüfung anstehenden
             den „Baienbach“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr.                              anstehenden            land- und
                                                                                               land- und forstwirtschaftlichen          forstwirtschaftlichen
                                                                                                                                  Zugmaschinen     anzumelden.                Zugmaschi-
             993/2, Gemarkung Blitzenreute;                                                    nen    anzumelden.
                                                                                               Die Überprüfungen finden statt am:

1.7          770 l/s aus dem Regenüberlaufbecken Weiler (RÜB)                                  Die   Überprüfungen finden statt am:
                                                                                               Mittwoch, 15. Dezember 2021 ab 08:00 Uhr in Fronhofen beim Rathaus

             „129“ auf Flst. Nr. 520, Gemarkung Berg, in die „Schus-                           Mittwoch,
                                                                                               und am            15. Dezember 2021 ab 08:00 Uhr in Fronhofen
                                                                                               Freitag, 17. Dezember 2021, ab 08:00 beim Bauhof in Baienbach
                                                                                               beim     Rathaus und am
             sen“ (Gewässer II. Ordnung) bei Flst. Nr. 808, Gemar-
                                                                                               Freitag,       17. Dezember 2021, ab 08:00 beim Bauhof in
                                                                                               ► Anmeldungen bei der Gemeindeverwaltung Fronreute, Bürgerbüro, Telefon 07502 954-0
             kung Berg;
                                                                                               Baienbach
1.8          400 l/s aus dem Regenüberlaufbecken (RÜB) „Auf der
             Kläranlage“ auf Flst. Nr. 1766, Gemarkung Berg, in die                            > Anmeldungen bei der Gemeindeverwaltung Fronreute,
             „Schussen“ (Gewässer I. Ordnung) bei Flst. Nr. 3598,                              Bürgerbüro, Telefon 07502 954-0
             Gemarkung Weingarten;
Seite 8                                                                   Freitag, 3. Dezember 2021Fronreute

Bekanntmachung zur öffentlichen Aus-                                                            https://www.gvv-fronreute-wolpertswende.de/bauen-wohnen/
                                                                                                aktuelle-laufende-bauleitplanverfahren/fronreute/
legung zum Bebauungsplan „Gewerbe-                                                              Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umwelt-
gebiet Fronhofen-Möllenbronn“ sowie                                                             prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der
Teilaufhebung des vorhabenbezogenen                                                             Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a
                                                                                                Nr. 2 BauGB dargelegt.
Bebauungsplanes „Kieswerk Fronhofen“                                                            Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes
und die örtlichen Bauvorschriften hierzu                                                        zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforder-
Der Gemeinderat der Gemeinde Fronreute hat in seiner öffentli-                                  lich.
chen Sitzung am 29.11.2021 den Entwurf zum Bebauungsplan                                        Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfüg-
„Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ sowie Teilaufhebung                                       bar und werden mit ausgelegt:
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kieswerk Fron-                                           − Umweltbericht in der Fassung vom 11.10.2021 (Ausführun-
hofen“       und die
 Bekanntmachung      zurörtlichen
                        öffentlichen Bauvorschriften
                                      Auslegung zum Bebauungsplan hierzu mit       Begrün-
                                                                             "Gewerbegebiet
                                                                                                   gen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umwelt-
dung      jeweils in der Fassung
 Fronhofen-Möllenbronn"        sowie         vom 10.11.2021
                                           Teilaufhebung        des gebilligt        und für
                                                                        vorhabenbezogenen          schutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbe-
 Bebauungsplanes "Kieswerk Fronhofen" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
die öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB                                            reich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura
i.V.m.    § 3 Abs.der 2 BauGB                                                                      2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopver-
 Der Gemeinderat         Gemeindebestimmt.
                                      Fronreute hatDas        Plangebiet
                                                        in seiner   öffentlichenliegt  in der
                                                                                   Sitzung am
Gemarkung           Fronhofen.
 29.11.2021 den Entwurf              Es liegt südlich
                           zum Bebauungsplan                   der Gemeindestraße
                                                  "Gewerbegebiet     Fronhofen-Möllenbronn"        bund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswir-
 sowie Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Kieswerk Fronhofen"
„Hohes       Feld“ und wird von den Gewerbeflächen der Kieswerk                                    kungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die
 und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung jeweils in der Fassung vom
Fronhofen         GmbH
 10.11.2021 gebilligt       & die
                      und für  Co.KG        imAuslegung
                                  öffentliche   Osten gem.  und§der      Firma
                                                                    4a Abs.   3 SatzSchuler
                                                                                      1 BauGB
                                                                                                   Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung
 i.V.m. § 3und
Fuhr-       Abs. 2Baggerbetrieb
                   BauGB bestimmt. Dasim   Plangebiet
                                              Westen  liegt begrenzt
                                                            in der GemarkungundFronhofen.
                                                                                   umfasst Es      des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durch-
 liegt südlich der Gemeindestraße "Hohes Feld" und wird von den Gewerbeflächen der                 führung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die
das     Grundstück
 Kieswerk                Flst.-Nrn.
             Fronhofen GmbH    & Co.KG499.  im Osten und der Firma Schuler Fuhr- und
Baggerbetrieb im Westen begrenzt und umfasst das Grundstück Flst.-Nrn. 499.                        Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt;
                                                                                                   Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung
                                                                                                   der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch
                                                                                                   und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechsel-
                                                                                                   wirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern.
                                                                                                   Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirt-
                                                                                                   schaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterun-
                                                                                                   gen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung
                                                                                                   von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Ver-
                                                                                                   wertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Ge-
                                                                                                   sundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare
                                                                                                   Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung,
                                                                                                   Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abar-
                                                                                                   beitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger
                                                                                                   Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen
                                                                                                   Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem
                                                                                                   Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle
                                                                                                   oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der ge-
                                                                                                   planten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Aus-
                                                                                                   wirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
                                                                                                − Ergebnisvermerk des Behördenunterrichtungs-Termines
                                                                                                   am 26.07.2019 (ergänzter Vermerk vom 02.09.2019) gem.
                                                                                                   § 4 Abs. 1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen
Der Planung wird eine externe Ausgleichsfläche zugeordnet. Diese befindet sich etwa
 1 km nördlich des Geltungsbereiches an der Grenze zwischen den Flst.-Nrn. 104/4 und               des Landratsamtes Ravensburg zu den Themen Planungs-
Der     Planung wird eine externe Ausgleichsfläche zugeordnet.
 120 (Teilflächen, Gemarkung Fronhofen), zwischen dem "Schlupfer Buchhölzle" und dem               recht, Betroffenheit von Schutzgebieten, Durchführung einer
Diese
 Weiherwaldbefindet   sich etwa
               am "Bechinger    See". 1 Zusätzlich
                                         km nördlichwird derdesPlanung
                                                                   Geltungsberei-
                                                                         eine externe
                                                                                                   Stickstoffbegutachtung und FFH-Verträglichkeitsprüfung,
ches      an der zum
 Ausgleichsfläche   Grenze    zwischen
                        Artenschutz         denDiese
                                     zugeordnet.   Flst.-Nrn.
                                                         liegt auf 104/4   und 128/1
                                                                    den Flst.-Nrn. 120             naturschutzfachlicher Ausgleich, Durchführung von arten-
 (Teilfläche, Gemarkung Hüttenreute) und 841 (Teilfläche, Gemarkung Hoßkirch) am
(Teilflächen,      Gemarkung       Fronhofen),      zwischen      dem   „Schlupfer
 Kieswerk Wagenhart. Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der              schutzrechtlichen Kartierungen, Betroffenheit von Wald und
Buchhölzle“
 Fläche(n) im Laufeund   dem Weiherwald
                    des Verfahrens                 am „Bechinger See“. Zu-
                                   noch ändern kann.
                                                                                                   Waldabstand, Bodenschutz sowie Altlasten und Ausschluss
sätzlich wird der Planung eine externe Ausgleichsfläche zum                                        von Beeinträchtigungen umliegender Nutzungen im Bereich
Artenschutz zugeordnet. Diese liegt auf den Flst.-Nrn. 128/1                                       Immissionsschutz, Abwasserbeseitigung)
(Teilfläche, Gemarkung Hüttenreute) und 841 (Teilfläche, Ge-                                    − Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen
markung Hoßkirch) am Kieswerk Wagenhart. Es wird darauf                                            Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Juli 2019
hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n)                                        (mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungs-
im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.                                                          präsidiums Freiburg (zu Hinweisen zur Geotechnik), Re-
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2021                                           gierungspräsidium Tübingen Forst (zu Waldabstand), des
und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, be-                                           Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben (zu überge-
reits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen                                           ordneten Zielen der Raumordnung) und des Landratsam-
in der Zeit vom 13.12.2021 bis 30.12.2021 beim Gemeinde-                                           tes Ravensburg (zu Betroffenheit von Schutzgebieten und
verwaltungsverband Fronreute-Wolpertswende (Kirchstraße                                            Biotopen, Emissionen wie Verkehr, Lärm, Stäube, Abgase
11, 88273 Blitzenreute), Zimmer 2 während der allgemeinen                                          und Licht, Erstellung eines Stickstoffgutachtens, Durchfüh-
Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis:                                     rung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, Festsetzung von
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag                                        CEF-Maßnahmen, artenschutzrechtlichen Kartierungen,
bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Diens-                                      Berücksichtigung des Biotopverbundes, Erstellung eines
tag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass die                                      Umweltberichtes und der Eingriffsausgleichsbilanzierung,
Verwaltung während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)                                        Hinweise zum Bodenschutz, Durchführung einer altlasten-
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit                                          technischen Untersuchung, Umgang mit Schmutz- und
Begründung in der Fassung vom 10.11.2021 und den nach                                              Niederschlagswasser, Versickerung, Wasserversorgung,
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegen-                                         zur Lage des Plangebietes nahe dem Wasserschutzgebiet
den umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Ad-                                             „Hohes Feld“ sowie zum Grundwasser bzw. Grundwasser-
resse im Internet eingesehen werden:                                                               schutz)
Fronreute                                        Freitag, 3. Dezember 2021                                            Seite 9

− Informationen im Rahmen der ersten förmlichen Behörden-       − Gutachten zu den Stickstoffeinträgen im benachbarten
   beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom        FFH-Gebiet sowie in den benachbarten Biotopen im Rah-
   21.09.2020 mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Re-            men des Bebauungsplanverfahrens Gewerbegebiet „Fron-
   gierungspräsidiums Freiburg (zu Hinweisen zur Geotechnik         hofen-Möllenbronn“ in Fronreute der iMA Richter & Röckle
   und dem geologischen Kartenwerk), des Regierungsprä-             GmbH & Co. KG vom 21.09.2020
   sidiums Tübingen (zu insektenschonender Beleuchtung,          Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schrift-
   Durchlässigkeit von Zäunen, Beleuchtung von Werbeanla-        lich sowie mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die
   gen, Bilanzierung der Ausgleichsfläche im Bestand, zu den     nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3
   Inhalten des artenschutzrechtlichen Gutachtens, Erfassung     Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfas-
   von Kreuzkröten, Untersuchung der Auswirkungen auf die        sung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
   nahegelegenen Schutzgebiete und mögliche Auswirkungen         Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellung-
   auf streng geschützte Arten), des Landratsamtes Ravens-       nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
   burg, Bauleitplanung (zur Fassung des Naturschutzgesetzes     lange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2
   Baden-Württemberg, Auffüllung des Baugrundstücks und          BauGB statt.
   zum Planzeichen zur privaten Grünfläche), des Landratsam-     Da es sich um eine erneute Auslegung des Entwurfes handelt
   tes Ravensburg, Forst (zu Darstellung und Einhaltung des      wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnah-
   Waldabstandes), des Landratsamtes Ravensburg, Abfall (zur     men der Öffentlichkeit nur zu den geänderten oder ergänzten
   geplanten Auffüllung, Verwertung von Z 2- Material und zum    Teilen des Planes abgegeben werden können. Diese sind im
   Schutz von Boden und Grundwasser), des Landratsamtes          Einzelnen:
   Ravensburg, Altlasten (zum Altstandort „Alte Mischanlage      − Redaktionelle textliche Ergänzung der Festsetzung „Um-
   Möllenbronn“ und zur geplanten Entwässerung), des Land-          grenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten
   ratsamtes Ravensburg, Bodenschutz (zur geplanten Auf-            sind“
   füllung, Entwässerung und zum Umgang mit der Asphalt-         − Aufnahme der Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 17 BauGB
   fläche), des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz (zur          und des Planzeichens 11.1 „Flächen für Aufschüttungen“
   FFH-Verträglichkeitsprüfung, Staubdepositionen, Berück-       − Konkretisierung der Festsetzung zu Außenbeleuchtung und
   sichtigung von Summationswirkungen, Auswirkungen auf             Photovoltaik in den privaten Grundstücken
   das Grundwasser, Beleuchtung von Werbeanlagen, insek-         − Ergänzung der Festsetzung zu „Maßnahmen zum Schutz,
   tenfreundliche Beleuchtung, Beteiligungspflicht anerkann-        zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
   ter Naturschutzvereinigungen, Auswirkungen der Planung           bzgl. der Gestaltung von Einfriedungen
   auf benachbarte Biotope, zu den Inhalten des artenschutz-     − Redaktionelle Ergänzung des Planzeichens zur „Privaten
   rechtlichen Fachgutachtens, Ausgleichsmaßnahmen für die          Grünfläche“ in der Planzeichnung
   Zauneidechse, rechtliche Sicherung der Ausgleichsflächen      − Überarbeitung der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit Än-
   sowie Monitoring, Landschaftsbild und zur Eingriffs-Aus-         derung der zugeordneten externen Ausgleichsfläche
   gleichsbilanzierung) und des Landratsamtes Ravensburg,        − Überarbeitung der örtlichen Bauvorschrift zu Werbeanlagen
   Abwasser (zum Entwässerungskonzept, zur Bodenbelas-              in dem Baugebiet
   tung im Bereich des Versickerungsbeckens, Umgang mit          − Aufnahme des Hinweises gem. § 9 Abs. 5 BauGB und des
   Schmutz- und Niederschlagswasser und zu naturverträgli-          Planzeichens 15.12 zur Kennzeichnung des Altstandortes
   cher Regenwasserbewirtschaftung)                                 (AS) „Alte Mischanlage Möllenbronn“ mit der Flächen-Nr.
− Kurzbericht Asphaltmischwerke Fronhofen, Untersuchung            4314
   Platzbefestigung der geopro GmbH vom 28.02.2020 (zur          − Überarbeitung der Hinweise
   Untersuchung der Platzbefestigung auf mögliche Schad-         − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung
   stoffbelastungen)                                             − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen
− Umweltgeologische Stellungnahme zur Schadstoffsituation       − Redaktionelle Ergänzungen
   der Flurstücke 499 und 490/3 „Alte Mischanlage Möllen-
   bronn“, Ergebnisse von Baggerschürfen und analytischen        Fronreute, den 03.12.2021
   Untersuchungen von Bodenproben des Sachverständigen-          Oliver Spieß, Bürgermeister
   büro für Angewandte Geologie und Umwelt – Dr. Matthias
   Lindinger vom 15.06.2021 (zur Untersuchung auf mögliche
   Boden- und Grundwasserbelastungen)                            WINTERDIENST
− Umweltgeologische Stellungnahme zur Schadstoffsituation
   der Flurstücke 499 und 490/3 „Alte Mischanlage Möllen-        Wer muss wie und wann räumen?
   bronn“- Ergebnisse von Grundwasseruntersuchungen des          Die Gemeinde Fronreute beantwortet Ihre häufigsten Fra-
   Sachverständigenbüros für Angewandte Geologie & Umwelt        gen...
   GmbH & Co. KG – Dr. Matthias Lindinger – in der Fassung       Während sich Kinder und Wintersportler über Schnee und Eis
   vom 18.10.2021 (zu den durchgeführten Untersuchungen,         freuen, bringt dieses Wetter für Hauseigentümer und Mieter
   den Ergebnissen zu Bohrarbeiten, Grundwasserfließrich-        einige Pflichten mit sich. Gerade in den Wintermonaten ge-
   tung, Bodenproben und Grundwasserbelastung sowie zur          hen bei der Gemeindeverwaltung eine erhebliche Anzahl von
   Bewertung der Befunde und Vorschläge zur weiteren Vor-        Anfragen rund um das Thema Winterdienst ein. Wir möchten
   gehensweise)                                                  dies zum Anlass nehmen auf diesem Wege Ihre häufigsten
− Artenschutzrechtliches Fachgutachten zum Bebauungsplan        Fragen zu beantworten:
   „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ des Büro Sieber         Räumpflicht der Gemeinde Fronreute
   vom 01.10.2020 (zum Vorkommen geschützter Tierarten           Die Gemeinde Fronreute ist rechtlich nur verpflichtet, gefähr-
   innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutz-       liche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu
   rechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)                  streuen. Verkehrswichtig sind in diesem Zusammenhang in
− FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Bebauungsplan            erster Linie verkehrsreiche Durchgangstraßen, Ortsdurchfahr-
   „Gewerbegebiet Fronhofen-Möllenbronn“ des Büros Sie-          ten sowie vielbefahrene innerörtliche Hauptverkehrsstraßen
   ber bzw. der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom           und Buslinien. Gefährlich ist eine Straßenstelle, wenn infolge
   04.11.2021 (zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung        Anlage oder Beschaffenheit der Straße für sorgfältige Kraft-
   auf die nördlich gelegenen Natura 2000-Gebiete „Blitzenreu-   fahrer nicht ohne weiteres erkennbare Gefahren gegeben sind.
   ter Seenplatte mit Altshauser Weiher“ und „Feuchtgebiete      Hierunter fallen beispielsweise scharfe oder unübersichtliche
   um Altshausen“, insbesondere unter Berücksichtigung der       Kurven, starke Gefällstrecken und unübersichtliche Kreuzun-
   Wirkfaktoren Licht und andere optische Emissionen, Lärm,      gen bzw. Straßeneinmündungen. Beide Merkmale – Verkehrs-
   Eintrag von Luftschadstoffen sowie Wassereinleitungen)        wichtigkeit und Gefährlichkeit – müssen zusammen vorliegen,
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