AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022 AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ - Mötzingen

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AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022 AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ - Mötzingen
Nummer 17 • Donnerstag, 28. April 2022

   AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022
   AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ
          … Braten aus dem Smoker
          … Rote Wurst und Currywurst vom Grill
          … Crêpes und Kafee von der Jugendfeuerwehr
          … musikalische Umrahmung durch den Musikverein

            Wir freuen uns auf Sie!
                                                                                                                                  Feuerwehr Mötzingen

Herausgeber: Bürgermeisteramt Mötzingen. Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister Hagenlocher oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jonathan Jungkenn, Anzeigenleiter Südwest Media Network GmbH
Druck und Verlag: KREISZEITUNG Böblinger Bote, Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen, Telefon (0 70 31) 62 00-25
AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022 AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ - Mötzingen
Mötzinger Mitteilungsblatt
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Notdienste                                                         Gemeinde Mötzingen:
                                                                   Gemeindeverwaltung Mötzingen
Ärztlicher Wochenenddienst                                         Schloßgartenstraße 1 · 71159 Mötzingen
Notfallpraxis Herrenberg                                           Telefon (0 74 52) 88 81-0 · Telefax (0 74 52) 88 81-30,
                                                                   E-Mail: info@moetzingen.de · Internet: www.moetzingen.de
Marienstraße 25, 71083 Herrenberg
                                                                   Unsere Öffnungszeiten:
Freitag von 16.00 bis 22.00 Uhr
                                                                   Mo., Mi. bis Fr. 10.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr.
                                                                   Di.              16.30 bis 18.30 Uhr
(ebenso gibt es eine Notfallpraxis in den Kliniken Nagold,
Röntgenstr. 20, 72202 Nagold)                                      Außerhalb der Öffnungszeiten sind individuelle Terminabsprachen
                                                                   mit den Mitarbeitern gerne möglich. Rufen Sie uns an!
Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der Notfall-
praxen in Baden-Württemberg unter                                  Ansprechpartner:
https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/                      Marcel Hagenlocher, Bürgermeister
                                                                   Telefon (0 74 52) 88 81-0 · Zimmer 15
                                                                   E-Mail: marcel.hagenlocher@moetzingen.de
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                   Sabine Faiß, Sekretariat
auch für augen-, kinder- und HNO-ärztliche Notfalldienste
                                                                   Telefon (0 74 52) 88 81-10 · Zimmer 16
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit über die          E-Mail: sabine.faiss@moetzingen.de
                 Telefonnummer 116 117                             Christian Stepan, Finanzverwaltung
zu erreichen.                                                      Telefon (0 74 52) 88 81-14 · Zimmer 17
                                                                   E-Mail: christian.stepan@moetzingen.de
Zahnärztlicher Wochenenddienst                                     Silke Bohn, Bauangelegenheiten
für den Landkreis Böblingen: Auskunft erteilt die Kas-             Telefon (0 74 52) 88 81-20 · Zimmer 11
senärztliche Vereinigung Stuttgart unter der Rufnummer             Mo., Mi. + Do. 8.00 bis 12.00 Uhr, Di. 14.00 bis 18.30 Uhr
(07 11) 7 87 77 22 (Warten auf Ansage für den übrigen Kreis        E-Mail: silke.bohn@moetzingen.de
Böblingen).
                                                                   Jennifer Rupp, Haupt- und Personalamt
Für den Bereich Nagold:                                            Telefon (0 74 52) 88 81-26 · Zimmer 12
Samstag, 30. April 2022                                            E-Mail: jennifer.rupp@moetzingen.de
Sonntag, 1. Mai 2022
                                                                   Wiebke Martini, Kinderbetreuung, Personal
Dr. M. Vetterle, Nagold,                                           Telefon (0 74 52) 88 81-16 · Zimmer 13
Telefon (0 74 52) 39 77                                            E-Mail: wiebke.martini@moetzingen.de
                                                                   Torsten Melzer, Ordnungsamt
Apotheken                                                          Telefon (0 74 52) 88 81-28 · Zimmer 14
Der Notdienst beginnt und endet stets um 8.30 Uhr. Die Ver-        E-Mail: torsten.melzer@moetzingen.de
öffentlichung ist ohne Gewähr, auf den Aushang an den
Apotheken wird hingewiesen. Alle Notdienste – auch die             Hans Beck, Gemeindevollzugsdienst
wöchentlichen Abendnotdienste – können online unter                Telefon (0 74 52) 88 81-29 · Zimmer 04 · Mi. 10.00 bis 12.00 Uhr
www.lakbw. notdienst-portal.de, unter www.aponet.de oder           E-Mail: hans.beck@moetzingen.de
unter Telefon (0 18 05) 00 29 63 erfragt werden.
                                                                   Andrea Feustel, Kasse, Steuern
Samstag, 30. April 2022                                            Telefon (0 74 52) 88 81-18 · Zimmer 03
                                                                   E-Mail: andrea.feustel@moetzingen.de
Apotheke Haug, Herrenberg,
Telefon (0 70 32) 2 16 56                                          Nicole Renz-Romanowski, Steuern, Liegenschaften
Sonntag, 1. Mai 2022                                               Telefon (0 74 52) 88 81-19 · Zimmer 02
                                                                   E-Mail: nicole.renz-romanowski@moetzingen.de
Rosen-Apotheke, Nagold,
Telefon (0 74 52) 8 40 60                                          Eljesa Hoxhaj, Bürgerbüro, Volkshochschule
                                                                   Telefon (0 74 52) 88 81-21, Zimmer 04
                                                                   E-Mail: buergerbuero@moetzingen.de
Tierärztlicher Wochenenddienst
                                                                   Silke Faßen, Standesamt, Rente, Soziales
Bitte erfragen Sie die Telefonnummer der diensthabenden
Praxis über den Anrufbeantworter ihres Haustierarztes.             Telefon (0 74 52) 88 81-23 · Zimmer 05
                                                                   E-Mail: silke.fassen@moetzingen.de

Wichtige Notrufnummern                                       Störungsnummern
Polizeiposten Gäu        (0 70 32) 9 54 91 – 0               Wasserstörung/Rohrbruch, Netze BW i.A.d.Gde     (07 21) 49 97 03 05
Polizei                  1 10                                Gasstörung/Gasgeruch, Netze BW                  (08 00) 3 62 94 47
Feuerwehr/Rettungsdienst 1 12                                Stromstörung, Netze BW                          (08 00) 3 62 94 77
                                                             Kabelfernsehen, Internet,
                                                             Telefonie (Vodafone-Hotline)                    (02 21) 46 61 91 00
AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022 AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ - Mötzingen
Mötzinger Mitteilungsblatt
           Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022                                                                                    3

                      !!!        Der BürgerTREFF startet wieder                                               !!!
                am 5. Mai um 14:00 Uhr im Evang. Gemeindehaus in Mötzingen
       Nach langer Coronapause wollen wir am Dienstag, 5. Mai 2022, wieder mit einem
       BürgerTREFF starten. Dazu laden wir alle Mötzinger Seniorinnen und Senioren ganz
       herzlich ein.
       Anknüpfend an die Tradition der BürgerTREFFs vor Corona soll der Nachmittag bei
       Kaffee und Kuchen in geselliger Runde Zeit für Gespräche und Unterhaltung bieten.
       Dazu gibt es einen interessanten Vortrag zum Thema
          Bienen, Bienenvolk und bienenfreundlicher Hausgarten (Pflanzen)
                                         Der Vorsitzende des Bezirksimkervereins Herrenberg
                                         wird uns einen Einblick in die Imkerei geben.

                                         Nun freuen wir uns auf ihr Kommen.

                                  Wer einen Fahrdienst benötigt, darf sich gerne melden.
       Tel. 07452/76903 (Fam. Weiss) oder 07452/77358 (Fam. Hiller)

                                                        Bild: Pixabay PublicDomainPictures 17902

  Amtliche                                                               Aus der Arbeit
  Bekanntmachungen                                                       des Gemeinderates

                                                                         Bericht der öffentlichen Sitzung
                                                                         des Gemeinderats am 12. April 2022
Jubilare                                                                 in der Gemeindehalle Mötzingen
                                                                         Bürgerfragestunde
Unsere Glückwünsche                                                      Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen an den Gemeinderat
gelten in diesem Mitteilungsblatt:                                       oder die Verwaltung gerichtet.
                                                                         Bausachen: Alemannenweg 22: Neubau eines Zweifamilien-
am 28. April 2022         Johanna Schwirkus,
                                                                         hauses mit Garage und Carport
                          Im Steig 11
                          zum 75 Geburtstag                              Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das ge-
                                                                         meindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31
                          Bianka Splitthof,                              BauGB für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage
                          Keltenweg 11                                   und Carport auf dem Flst.Nr. 4274, Alemannenweg 22 erteilt wird.
                          zum 75. Geburtstag                             Die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für das Überschreiten
                                                                         der überbaubaren Fläche mit der südlichen Terrasse und dem
Die Verwaltung gratuliert allen, auch den nicht genannten Jubil-         östlichen Dachvorsprung sowie dem Überschreiten der für Ga-
ar:innen herzlich und wünscht für das neue Lebensjahr alles Gute.        ragen und Carports festgelegten Fläche durch die Garage wurde
                                                                         ebenfalls erteilt.
                                                                         Aufhebung der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete
       Das Angebot Ihrer Anzeige ist Information                         für geförderte Wohnungen vom 15. Dezember 2021
                    für unsere Leser.                                    Der Gemeinderat hat der in diesem Amtsblatt abgedruckten
                                                      krzbb.de           Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Höhe der zulässi-
Mötzinger Mitteilungsblatt
4                                                                                 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022

gen Miete für geförderte Wohnungen vom 15. Dezember 2021             Mietobergrenzen des Jobcenters im Landkreis Böblingen zurück-
einstimmig zugestimmt.                                               gegriffen.
In der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2021 wurde vom           Ab 1. Januar 2021 sind folgende Mietobergrenzen
Gemeinderat die Satzung über die Höhe der zulässigen Miete           für Mötzingen vom Jobcenter festgelegt worden:
für geförderte Wohnungen beschlossen. Die Satzung wurde dar-
aufhin der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Böblingen zur          Personenzahl         m²                    MOG
Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Hierbei wurde fest-       1                    45                    420,00 Euro
gestellt, dass die Gemeinde Mötzingen bereits im Jahr 2009 eine      2                    60                    550,00 Euro
Satzung mit ähnlichem Inhalt zur Regelung der Miethöhe von ge-       3                    75                    700,00 Euro
förderten Wohnungen erlassen hatte. Die Verwaltung ging davon        4                    90                    800,00 Euro
aus, dass diese „alte“ Satzung durch die neue Satzung „überla-
                                                                     5                    105                   950,00 Euro
gert“ wird, was so jedoch nicht der Fall ist.
Es existieren dadurch aktuell zwei Satzungen. Nach Rückspra-         Je nach Wohnungsgröße und Personenzahl liegt die Mietober-
che mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeindetag ist es da-          grenze bei einem Quadratmeterpreis zwischen 8,88 Euro bis 9,33
her erforderlich, die am 15. Dezember 2021 ausgefertigte Sat-        Euro. Diese Mietobergrenzen wurden aufgrund von umfangrei-
zung aufzuheben und die immer noch gültige Satzung vom 1.            chen statistischen Erhebungen festgelegt. Das Jobcenter prüft
April 2009 entsprechend zu ändern. Dieses Vorgehen sollte aber       erforderliche Anpassungen in regelmäßigen Abständen. Von die-
in zwei getrennten Schritten erfolgen. Damit ist auch gewährleis-    sen Beträgen ist nun bei Vermietung von gefördertem Wohnraum
tet, dass keine Regelungslücke entsteht.                             ein 10 prozentiger Abzug vorzunehmen.
Änderung der Satzung über die Höhe                                   LEADER-Förderperiode ab 2023 – Beschluss der Beteiligung
der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen                        der Gemeinde Mötzingen
Der Gemeinderat hat der in diesem Amtsblatt abgedruckten Sat-        Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Gemein-
zung zur Änderung der Satzung über die Höhe der zulässigen           de Mötzingen sich einer Bewerbung der LEADER-Region He-
Miete für geförderte Wohnungen nach dem LWoFG einstimmig             ckengäu für die weitere Förderperiode anschließen und die dafür
zugestimmt.                                                          erforderlichen Mittel in Höhe des auf die Kommune entfallenden
                                                                     Anteils bereitstellen wird.
Mit dem Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabi-
lisierung von Quartierstrukturen hat der Landesgesetzgeber die       LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und
rechtlichen Grundlagen der Wohnraumförderung auch hinsicht-          des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. Ziel
lich bereits vorhandener geförderter Wohnungen grundlegend           ist, die vorwiegend ländlich geprägten Regionen sozial, kulturell
neu geordnet.                                                        und wirtschaftlich zu stärken. LEADER wird in Baden-Württem-
                                                                     berg in kleineren, abgegrenzten Gebieten des Ländlichen Raums
Mit der Änderung des Gesetzes zum Beginn des Jahres 2009
                                                                     durchgeführt (LEADER-Aktionsgebiete), die unter geographi-
wurde für die bis dahin vorhandenen öffentlich geförderten Woh-
                                                                     schen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Ein-
nungen die sogenannte Kostenmiete geändert. Eine öffentlich
                                                                     heit bilden und auch über Landkreisgrenzen hinaus angelegt sind.
geförderte Wohnung durfte bis dahin nicht gegen ein höheres
Entgelt zum Gebrauch überlassen werden, als zur Deckung der          In Baden-Württemberg gibt es in der Ende 2020 auslaufenden
laufenden Aufwendungen erforderlich war. (Kostenmiete). An die       Förderperiode 18 LEADER-Regionen, die sich in einem vorge-
Stelle der Kostenmiete tritt eine Neuregelung zur höchstzulässi-     schalteten landesweiten Wettbewerb mit den ausgearbeiteten
gen Miete der betroffenen Wohnungen, die sich an der ortsübli-       Regionalen Entwicklungskonzepten durchgesetzt haben. Das
chen Vergleichsmiete orientiert.                                     Aktionsgebiet Heckengäu wurde im Jahr 2015 erstmalig als Ak-
                                                                     tionsgebiet ausgewählt. Für die Förderperiode standen der LEA-
Der Landesgesetzgeber hat die Gemeinden im Landeswohn-
                                                                     DER-Aktionsgruppe (LAG) Heckengäu ursprünglich 2,895 Mio.
raumförderungsgesetz dazu verpfichtet eine Satzung zu erlas-
                                                                     Euro EU-Gelder sowie zusätzliche Landesmittel in Höhe von ca.
sen, in der die höchstzulässige Miete für den auf ihrer Gemar-
                                                                     1 Mio. Euro zur Verfügung.
kung betroffenen Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen
festgelegt wird. Dabei muss der gesetzlich geforderte Mindest-       Seit Ende 2019 kann die Förderregion Heckengäu zusätzlich auf
abschlag der höchstzulässigen Miete für öffentlich geförderten       jährlich bis zu 200.000 Euro Bundes- und Landesmittel aus der
Wohnraum 10 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichs-           Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) im Rah-
miete betragen.                                                      men des Regionalbudgets zugreifen.
Die von der Gemeinde Mötzingen im Jahre 2009 erlassene Sat-          Tatsächlich konnten bis Ende 2021 für die aktuelle Förderperio-
zung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnun-       de über 4,3 Mio. Euro EU- und Landesmittel für verschiedenste
gen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz setzt unter §            Projekte generiert werden. Hinzu kommen weitere 660.000 Euro
2 nach Baujahren gestaffelte Beträge fest. So können für Woh-        EU-Fördermittel für den Betrieb des Regionalmanagements.
nungen, deren Baujahr vor 31. Dezember 1984 liegt eine Miete         Weiterhin konnten durch das Regionalbudget seit Oktober 2019
von 4,05 Euro/qm Wohnfäche angesetzt werden. Für Wohnraum            über 470.000 Euro Bundes- und Landesmittel für Kleinprojekte
dessen Baujahr zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994         gebunden werden. Hierdurch konnten Investitionen von rund 16
liegt sind 5,40 Euro/qm Wohnfäche und für Wohnraum, der ab 1.        Mio. Euro angestoßen werden.
Januar 1995 fertiggestellt wurde sind 5,85 Euro/qm Wohnfäche         Insgesamt wurden mit den genannten Summen 60 Förderprojek-
festgesetzt. Diese Beträge sind nicht mehr zeitgemäß. Daher soll     te mit EU-Mitteln sowie weitere 50 Projekte mit Bundesmitteln
eine Anpassung der Satzung von 2009 erfolgen. Es ist in der Sat-     (Regionalbudget) beschlossen
zung ein Mindestabschlag von 10 Prozent von der ortsüblichen
Vergleichsmiete festzuschreiben.                                     In der Gemeinde Mötzingen wird mit LEADER-Mitteln die Event-
                                                                     scheune Lindenhof unterstützt, hier ist als zweites Standbein der
Diese Anpassung wurde an sich bereits in der Sitzung des Ge-         Familie eine Sommerlocation für Hochzeiten und Familienfeiern
meinderats am 14. Dezember 2021 beraten und beschlossen. Da          entstanden. Weiterhin proftiert die Gemeinde von übergreifenden
diese in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2021 be-            Projekten wie dem „Rebhuhnschutzprojekt im Oberen Gäu“ so-
schlossene Satzung jedoch nicht die Satzung aus 2009 ersetzt,        wie der „Insektenfreundlichen Kommune“. Diese Anträge wurden
muss die erneute Beschlussfassung bzw. Änderung der Satzung          durch den Landschaftserhaltungsverband Böblingen e.V. stell-
aus 2009 erfolgen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.      vertretend für die teilnehmenden Gemeinden beantragt und um-
Da für Mötzingen, wie auch für die Nachbargemeinden, kein            gesetzt. Dies gilt ebenfalls für das Projekt „Heckengäu für alle“,
Mietspiegel vorliegt, wird als ortsübliche Vergleichsmiete auf die   welches stellvertretend vom Landkreis Böblingen beantragt wur-
Mötzinger Mitteilungsblatt
           Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022                                                                                   5
de. Gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen werden hier              30. April 2023 verlängert wurde. Vor allem in Bezug auf die sich
Workshops zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion durchge-           noch in Fertigstellung befndenden Projekte in der Schulstra-
führt. Ein weiteres Projekt, welches sich ebenfalls positiv auf die   ße (Betreuungszentrum, Umgestaltung Schulstraße, Parkplatz
Gemeinde Mötzingen auswirkte, war die „Streuobstpfanzaktion           Schulstraße) ist die Verlängerung zu begrüßen. Es sei sehr er-
2017“, im Rahmen der Umsetzung wurden 1.500 Bäume in der              freulich, dass die umfangreichen Bemühungen der Gemeinde
Region gepfanzt. Im Rahmen des Regionalbudgets konnte der             im Rahmen der Ortskernsanierung auch durch das Land Ba-
Jugendtreff mit einem Zuschuss für die Ausstattung des Mäd-           den-Württemberg gesehen wurden und der Antrag auf Verlänge-
chenraums unterstützt werden. Weiterhin wurden für das Jahr           rung des Zeitraums daher bewilligt wurde.
2022 Projektmittel für die Umsetzung des „Umsonstladens“
                                                                      Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung
durch das Jugendreferat beantragt und durch LEADER bewilligt.
                                                                      Bürgermeister Hagenlocher gab bekannt, dass der Haushalts-
Nach Auskunft der LEADER-Geschäftsstelle sind in der aktuellen
                                                                      plan, und die Haushaltssatzung, welche der Gemeinderat in der
Förderperiode LEADER Finanzhilfen von insgesamt ca. 35.000
                                                                      Sitzung am 22. Februar 2022 verabschiedet hat, durch das Land-
Euro nach Mötzingen gefossen bzw. gehen zeitnah dorthin.
                                                                      ratsamt geprüft und genehmigt wurden.
LEADER Heckengäu hegt nun die Absicht, sich auch für eine
zweite LEADER-Förderperiode ab 2023 zu bewerben. Die In-              Rechtmäßigkeit der Polizeiverordnung
teressensbekundung dazu wurde bereits im vergangenen Jahr             Bürgermeister Hagenlocher gab bekannt, dass die Änderungen
eingereicht und der offzielle Bewerbungsprozess ist im Herbst         der Polizeiverordnung, über die der Gemeinderat in der Sitzung
2021 gestartet. Damit steht LEADER Heckengäu erneut in einer          am 25. Januar 2022 entschieden hat, durch das Landratsamt ge-
Konkurrenzsituation mit anderen ländlich geprägten Regionen in        prüft wurden und keine Beanstandungen festgestellt wurden.
Baden-Württemberg, kann allerdings im Auswahlverfahren auf
eine erfolgreiche Arbeit in der ersten, nun zu Ende gehenden          Zuverlässigkeit bei der Verteilung des Amtsblattes
Förderperiode verweisen. Sofern LEADER Heckengäu bei der              An die Verwaltung wurde herangetragen, dass einige Haushalte
Entscheidung über die Mittelvergabe für die weitere Förderperi-       kein Amtsblatt erhalten haben. Bürgermeister Hagenlocher teilte
ode erneut berücksichtigt wird, lägen die Kosten für die Gemein-      mit, dass hierzu bereits Gespräche mit den Verantwortlichen der
de Mötzingen über die gesamte kommende Förderphase hinweg             Kreiszeitung geführt wurden.
nach gegenwärtigem Kenntnisstand bei ca. 12.600 Euro.
                                                                      Umgang mit Befreiungen nach dem BauGB
Die Vorteile, die die Gemeinden in der Förderregion Heckengäu
                                                                      Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgebracht, dass die
durch LEADER erfahren haben, sind immens: Neben den LEA-
                                                                      Gemeinderatsvertreter in Zukunft darauf achten sollten, dass
DER-Fördergeldern, die in Kommunen fießen, sind auch die
                                                                      eine klare Linie bei Befreiungen nach dem BauGB bei Bauvor-
wertvolle Netzwerkarbeit zur Stärkung der regionalen Identität
                                                                      haben angewandt werde. Es könne nicht sein, dass Befreiungen
durch die Geschäftsstelle und die gemeinsame inhaltliche Arbeit
                                                                      für Baugesuche mal erteilt und mal nicht erteilt werden. Es sei
zu erwähnen. Dies soll beibehalten und auch weiter ausgebaut
                                                                      die Pficht des Gemeinderats, dass jedes Bauvorhaben gleich-
werden. Die anteiligen Kosten in Höhe von derzeit 0,48 Euro je
                                                                      behandelt werde, da das Gremium sonst seine Glaubwürdigkeit
Einwohner, jährlich ca. 1.800 Euro über voraussichtlich sieben
                                                                      verliere.
Jahre sowie ggf. Zuschüsse für geförderte kommunale Projekte
sind ggf. im Etat des jeweiligen Haushaltsjahres abzubilden.
Haushaltsjahr 2022 – Finanzbericht 1. Quartal
Ab dem Haushaltsjahr 2022 informiert die Verwaltung den Ge-
meinderat vierteljährlich im Rahmen eines Finanzberichts über den     Die Gemeindeverwaltung
Vollzug des Haushaltsplans. Hierbei erläutert die Verwaltung we-
sentliche Abweichungen im Vergleich zur Haushaltsplanung und          informiert
informiert über den Stand der Umsetzung von Investitionsprojekten.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat
am 22. Februar 2022 beschlossen. Das Landratsamt Böblingen            Müllabfuhr
hat mir Erlass vom 21. März 2022 die Gesetzmäßigkeit der Haus-        Am Montag, 2. Mai 2022 werden die Restmülltonnen geleert.
haltssatzung bestätigt.
                                                                      Alle Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag mit geschlossenem
Im 1. Quartal 2022 sind bislang keine größeren Planabweichun-
                                                                      Deckel bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt sein.
gen zu verzeichnen. Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer
wurde mit 800.000 Euro veranschlagt. Es wurden 274.290 Euro
vereinnahmt (rd. 34 % des Planansatzes). Die Einzahlungen bei         Corona Fälle in Mötzingen
den Finanzzuweisungen liegen ebenfalls im Plan und betragen rd.
ein Viertel der Planansätze. Dier erste Abschlagszahlung aus dem      Mit Stand vom 21. April 2022 gab es in Mötzingen in den 7 Ta-
Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer erfolgt erst im Mai.           gen vor diesem Datum 31 Fälle von Corona-Infzierten Personen.
Im investiven Bereich betragen die Planmittel inklusive der Er-       Tendenz leicht sinkend.
mächtigungsüberträge aus dem Jahr 2021 insgesamt 1.335.000            Die Inzidenz lag in der Gemeinde Mötzingen bei 839 (Vorwoche 867).
Euro. Davon entfallen auf Hochbaumaßnahmen 410.000 Euro,              Weitere Informationen bezüglich Corona Fallzahlen und Inzidenz
Tiefbaumaßnahmen 853.500 Euro, Investitionsförderungsmaß-             im Kreis Böblingen kann man auf der Seite des Landratsamts unter
nahmen 22.500 Euro und den Erwerb von beweglichem Anlage-             https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html abrufen.
vermögen 49.000 Euro. Es wurden bislang insgesamt 184.894
Euro ausbezahlt (14 %). Am 31. März 2022 beträgt der Schul-
denstand 847.996 Euro und die Gemeinde verfügt über eine Li-          Corona Testzentrum:
quidität von 1.765.290 Euro.
                                                                      Änderung der Öffnungszeiten
Der Gemeinderat hat den Quartalsbericht zur Kenntnis genommen.
                                                                      Das Corona-Testzentrum der Schloßapotheke ändert
Bekanntgaben und Verschiedenes                                        die Öffnungszeiten.
Verlängerung des Förderprogramms „Ortskernsanierung II“               Ab sofort wird täglich – auch am Wochenende –,
Bürgermeister Hagenlocher gab bekannt, dass das Förderpro-            also von Montag bis Sonntag in der Zeit
gramm „Ortskernsanierung II“ um ein weiteres Jahr bis zum             von 9.00 bis 11.00 Uhr getestet.
Mötzinger Mitteilungsblatt
6                                                                                  Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022

                 Gemeinde Mötzingen                                  500 Euro geschätzt. Als Ursache kommt ein technischer Defekt
                                                                     in Betracht.
                 Landkreis Böblingen
                                                                     Neben der Feuerwehr und der Polizei war der Rettungsdienst mit
                                                                     drei Fahrzeugen und sechs Einsatzkräften vor Ort.
 Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Höhe der zulässigen Miete für geförderte
                                                                                        Gemeinde Mötzingen
                Wohnungen
                                                                                        Landkreis Böblingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) in Verbindung mit § 32 des Landesgesetzes zur Förde-                Satzung zur Änderung der Satzung
rung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen
(Landeswohnraumförderungsgesetz – LwoFG) in ihren gültigen              über die Höhe der zulässigen Miete für ge-
Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Mötzingen am                  förderte Wohnungen nach dem Landes-
12.04.2022 folgende Aufhebungssatzung beschlossen:                        wohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
                       § 1 Aufhebung
Die Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte          Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Wohnungen vom 15.12.2021 wird aufgehoben.                              (GemO) in Verbindung mit § 32 des Landesgesetzes zur Förde-
                                                                       rung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen
              § 2 Inkrafttreten dieser Satzung                         (Landeswohnraumförderungsgesetz – LwoFG) in ihren jeweils
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.         gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Mötzin-
                                                                       gen am 12.04.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung
Mötzingen, den 13.04.2022                                              über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen
                                                                       nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom
gez. Marcel Hagenlocher                                                01.04.2009 beschlossen:
Bürgermeister
                                                                                                 Artikel 1
                                                                                   Gegenstand und Inhalt der Änderung
Hinweis:
                                                                       A.       Die nachfolgenden Paragraphen werden wie folgt geän-
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
                                                                       dert:
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
                                                                                                       §2
von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvor-                                       Höchstbeträge
schriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Ab-          Für die nach § 1 geförderten Wohnungen darf die Miete nicht
satz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elekt-       höher sein, als sie sich bei einem Abschlag von 10 Prozent ge-
ronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-        genüber der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt. Nebenkosten
zung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-       sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten.
machung bei der Gemeinde Mötzingen geltend gemacht worden
ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden,                                  §5
kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend                                    Inkrafttreten
machen, wenn                                                           Diese Satzung tritt am 2. Tag nach ihrer Bekanntmachung in
- Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-     Kraft.
migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
                                                                       Ausgefertigt!
- der*die Bürgermeister*in dem Beschluss nach § 43 GemO we-
                                                                       Mötzingen, den 13.04.2022
gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtaufsichtsbehörde den Be-
                                                                       Marcel Hagenlocher
schluss beanstandet oder eine dritte Person die Verfahrensver-
                                                                       Bürgermeister
letzung gerügt hat.
                                                                       Hinweis:
                                                                       Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
Sperrung des Schlossplatzes                                            der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
                                                                       von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvor-
Wir weisen darauf hin, dass von Freitag, 29. April 2022, 17.00
                                                                       schriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Ab-
Uhr der Schlossplatz für den Aufbau des Festzelts anlässlich
                                                                       satz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elekt-
der Maibaumhocketse der Freiwilligen Feuerwehr Mötzingen ge-           ronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-
sperrt ist.                                                            zung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-
Die Sperrung dauert bis Sonntag, 1. Mai 2022, 12.00 Uhr.               machung bei der Gemeinde Mötzingen geltend gemacht worden
Wir bitten Kunden und Anwohner um Beachtung der Sperrzeiten,           ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden,
Ausweichparkmöglichkeiten bestehen in der öffentlichen Tiefga-         kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend
rage und hinter dem alten Rathaus.                                     machen, wenn
                                                                       - Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                       migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
                                                                       - der*die Bürgermeister*in dem Beschluss nach § 43 GemO we-
                                                                       gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
Polizeibericht: Schmorbrand                                            - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtaufsichtsbehörde den Be-
                                                                       schluss beanstandet oder eine dritte Person die Verfahrensver-
in Mehrfamilienhaus                                                    letzung gerügt hat.
Die Freiwilligen Feuerwehren Mötzingen und Bondorf rückten am
Dienstag, 19. April 2022 mit fünf Fahrzeugen und 24 Wehrkräften       Die konsolidierte Fassung der oben genannten Satzung lautet:
in die Iselshauser Straße in Mötzingen aus, nachdem gegen 14.20                                     §1
Uhr ein Brand in einem Mehrfamilienhaus gemeldet worden war.                                 Geltungsbereich
                                                                      Für
Tatsächlich war es zu einem Schmorbrand mit leichter Rauch-               a. Öffentlich geförderten Wohnraum im Sinne des Ersten
entwicklung in einem Stromzählerschrank gekommen. Löschar-                    Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungs-
beiten waren nicht erforderlich. Der Sachschaden wird auf rund                baugesetzes,
Mötzinger Mitteilungsblatt
           Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022                                                                                  7
      b.    Wohnraum, für dessen Bau bis zum 31. Dezember
            2001 ein Darlehen oder ein Zuschuss aus Wohnungs-
            fürsorgemitteln des Landes bewilligt worden ist, und
                                                                          Rathausbesuch nur mit Termin möglich
        c. Wohnraum, für den bis zum 31. Dezember 2001 Auf-               - Das Rathaus gehört zur „kritischen
            wendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen bewil-
            ligt worden sind,
                                                                                      Infrastruktur“
  werden nach § 32 Absatz 1 und 2 LWoFG die gesetzlichen Re-              Trotz der allgemeinen Corona Lockerungen möch-
  gelungen über die Kostenmiete zum 31. Dezember 2008 aufge-              ten wir Sie um Beachtung bitten, dass
  hoben. Die am 31. Dezember 2008 geschuldete Miete wird ab 1.
  Januar 2009 zur vertraglich vereinbarten Miete. Ab dem Januar               das Rathaus weiterhin nur mit Termin
  2009 finden die Vorschriften des allgemeinen Mietrechts nach                     aufgesucht werden kann!!
  Maßgabe des LWoFG Anwendung.
  Demnach darf eine in der Gemeinde Mötzingen geförderte Woh-             Das Rathaus gilt als „kritische Infrastruktur“. Das
  nung für die Dauer der Bindung nicht zu einer höheren Miete zum         derzeitige Corona Virus ist hochansteckend. Wir
  Gebrauch überlassen werden, als in dieser Satzung festgesetzt           wollen alles tun, damit wir weiterhin für Sie arbeits-
  ist. Dies gilt auch bei der Neuvermietung der Wohnung.
                                                                          fähig sind und das könnten wir nicht, wenn ein Teil
                                  §2                                      der Belegschaft ausfallen würde.
                           Höchstbeträge
  Für die nach § 1 geförderten Wohnungen darf die Miete nicht
                                                                          Außerdem würden sich zu den Öffnungszeiten des
  höher sein, als sie sich bei einem Abschlag von 10 Prozent ge-          Rathauses Warteschlangen bilden und das ist we-
  genüber der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt. Nebenkosten            gen der hohen Ansteckungsgefahr für die Besucher
  sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten.                             nicht zumutbar.
                                 §3                                       Nehmen Sie bitte mit der/dem zuständigen Mitarbei-
                 Höchstbeträge nach Modernisierung
  Nach einer Modernisierung im Sinne von § 559 BGB, die nach              ter:in telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Die
  dem 31. Dezember 2008 durchgeführt wurde, kann der Vermie-              Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 im Mitteilungs-
  ter die jährliche Miete grundsätzlich bis zu elf Prozent der für die    blatt.
  Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Wenn durch die Mo-
  dernisierungsmaßnahme den mittleren Standard einer entspre-             Wir sind weiterhin für Sie da – aber hoffen mit
  chenden Neubauwohnung übersteigt, dürfen nach § 32 Abs. 3               der Terminvergabe Wartezeiten zu verringern
  Satz 2 LWoFG höchstens vier Prozent der auf die Wohnung ent-            und den Besucherverkehr etwas zu lenken.
  fallenen Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Der           Manche Dinge kann man evtl. telefonisch oder per
  nach dieser Satzung maßgebende Höchstbetrag darf auch nach              E-Mail erledigen. Falls ein persönliches Vorspre-
  einer Modernisierung nur so weit überschritten werden, dass die
  Höhe der Miete um mindestens zehn Prozent unter der ortsübli-           chen erforderlich ist, wird ein Termin mit Ihnen ver-
  chen Vergleichsmiete liegt. Die infolge einer Modernisierung zu-        einbart.
  lässige Miete darf auch bei einem neuen Mietverhältnis vom
  Nachmieter verlangt werden.
                                                                           Bitte tragen Sie bei Ihrem Termin auf dem
                                §4
                                                                              Rathaus weiterhin eine FFP2 Maske.
                        Übergangsregelung
                                                                          Diese Regelung gilt vorerst weiterhin und dient zu
  Liegt die Miete ab dem 01. Januar 2009 über dem in § 2 bestimm-
  ten Höchstbetrag, aber niedriger als die ortsübliche Vergleichs-        Ihrem und unserem Schutz.
  miete, so gilt ab dem 01.01.2009 der in der Satzung genannte            Wir bitten um Verständnis.
  Höchstbetrag.
                               §5
                          Inkrafttreten
  Diese Satzung tritt am 2. Tag nach ihrer Bekanntmachung in
  Kraft.                                                                 Verschenk- und Suchbörse
                                                                         Der Gemeindeverwaltung wurden folgende Dinge zum Ver-
                                                                         schenken angeboten bzw. folgende Gesuche gingen ein.
                                                                         Setzen Sie sich bitte mit den Anbietern bzw. Suchenden in
Achtung Änderung: Straßensperrung                                        Verbindung:
Bondorfer Straße und Brühlstraße
                                                                         Angeboten wird: --
Wie uns das Landratsamt Böblingen mitteilte, wurde die ver-
kehrsrechtliche Anordnung bezüglich der o.g. Straßensperrung             Gesucht wird:    Ortssippenbuch                    Telefon
geändert.                                                                                 Mötzingen                 (07452) 7 69 03
In der Zeit von Montag, 23. Mai 2022 bis Freitag, 10. Juni 2022          Haben Sie etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas?
wird die Bondorfer Straße auf Höhe der Brühlstraße halbseitig            Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglich-
und die Brühlstraße komplett gesperrt.                                   keit, Gegenstände anzubieten oder zu suchen. Interessenten
Die Sperrung erfolgt zur Sicherung der Verkehrsteilnehmer we-            können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Ver-
gen Abbruch eines Gebäudes.                                              bindung setzen.
Wir bitten um Beachtung und um Verständnis.                              Verschenkangebote oder Gesuche können telefonisch unter
                                                                         Telefon (07452) 88 81-23 erfolgen.
                                                                         Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die An-
                                                                         gebote in dieser Rubrik auf jeden Fall unentgeltlich ihren
                   Das Angebot Ihrer Anzeige                             Eigentümer wechseln!
               ist Information für unsere Leser.                         Gegenstände die kostenpfichtig angeboten werden sol-
                                                                         len, bitten wir per Kleinanzeige anzubieten.
                                                              krzbb.de
Mötzinger Mitteilungsblatt
8                                                                              Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022

  „1. Mai-Streiche“                                                 Gemeindliche Einrichtungen
  Traditionell finden in der Nacht zum 1. Mai Streiche statt:
  Lustige, originelle, kreative – leider aber auch dumme
  mit Sachbeschädigungen und Gefährdungen ver-
  bundene „Streiche“.
  Vandalismus und Sachbeschädigungen sind kein Spaß
  und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich
                                                                  Volkshochschule
  ziehen.                                                         Mötzingen
  Deshalb möchten wir alle Kinder, Jugendlichen aber
  auch jung gebliebene Erwachsene darum bitten- auch in           VHS-Büro, Schloßgartenstraße 1, Zimmer 4,
  der Mainacht- nicht zu vergessen, dass Regeln und Ge-           71159 Mötzingen
  setze auch an diesem Abend gelten.                              Tel: (0 74 52) 88 81 21
  Überlegt also bitte vorher die Konsequenzen, bevor ihr          Fax: (0 74 52) 88 81 30
  etwas anstellt, denn
                                                                  Mail: vhs@moetzingen.de
                lieber originell als kriminell.
                                                                  Homepage: www.vhs.moetzingen.de
  Gleichzeitig appellieren wir an Eltern, für die Mainacht ih-    Anmeldungen sind jederzeit online möglich, auch außerhalb der
  ren Kindern und Jugendlichen klare Grenzen zu setzen.           Öffnungszeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich online über die
  Kinder, das sind nach dem Jugendschutzgesetz Perso-             neue Homepage anzumelden
  nen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Diese dürfen sich
  nicht unbeaufsichtigt im Ort aufhalten. Eltern und Erzie-
  hungsberechtigte tragen die alleinige Verantwortung und
  müssen sich im Klaren sein, dass sie zum Kostenersatz
  und zur Verantwortung gezogen werden können wegen               Gemeindebücherei
  Verletzung der Aufsichtspflicht.
                                                                  Mötzingen
  Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema
  Sachbeschädigung und Vandalismus - dazu gehören
  auch mit Zahnpasta, Ketchup und anderen Lebensmitteln           Neuheit im Zeitschriftenregal!
  vollgeschmierte Autos, mit Eiern beworfene Hauswände,
  entfernte Einlaufschächte und abgeknickte Autoanten-            Wandern, entdecken, genießen – in der Zeitschrift Wanderlust
  nen.                                                            dreht sich alles rund um den Wandersport. Neben Beschreibun-
                                                                  gen von Touren und Wandergebieten in Deutschland und Europa,
  Die Gemeindeverwaltung                                          fnden sich auch zahlreiche wertvolle Informationen zu den Berei-
                                                                  chen Ausrüstung, Technik und Vorbereitung. Entdecken und ver-
                                                                  tiefen Sie Ihre persönliche Freude am Wandern – ob für Anfänger
                                                                  oder Profs, für jeden fndet sich die richtige Route.
                                                                  Dafür wurde die Zeitschrift „Slowly Veggie“ eingestellt, die vor-
Informationsbroschüren                                            handenen Exemplare bleiben aber noch im Bestand und können
                                                                  wie gewohnt ausgeliehen werden.
Folgende Broschüren liegen auf dem Rathaus
zur Abholung bereit:
• Landkreis Böblingen: Fachtag der Landesakademie
  für Jugendbildung zum Thema „Rundum perfekt? –
  Körperbilder und Körperpraxis von Jugendlichen und der
  Einfuss von Instagramm, TikTok &Co“ am 9. Mai 2022
• AI Express – Gen-Z-Startup Wochendende
  vom 29. April bis 1. Mai 2022

Fundamt
Ein Geldbetrag und ein einzelner Schlüssel wurden auf dem Rat-    Viele Zuhörer:innen bei den Vorlesestunden
haus abgegeben.                                                   im März und April
Der/die Verlierer/-in wird gebeten sich mit der Gemeindeverwal-   Begeistert lauschten die Erstklässler:innen dem Abenteuer ei-
tung, Bürgerbüro, Telefon (07452) 88 81-21 in Verbindung zu       ner kleinen Robbe, die in dem Buch „Du nicht!“ mit einer Pin-
setzen.                                                           guingruppe spielt und Spaß hat, bis plötzlich auffällt, dass sie
                                                                  ja ganz anders ist als die Pinguine. Dabei kamen wir über die
                                                                  Gefühle der Tiere, über Anderssein, Fremdheit und Ausgrenzung
                                                                  ins Gespräch. Dann wurde ein Pinguinlesezeichen gebastelt und
                                                                  zum Schluss begeisterten uns die Kinder bei der Gefühl-Panto-
              Anzeigenfax 07031 6200-78                           mime mit ihren Schauspielkünsten.
                                                                  Müssen wir pupsen, wenn wir zu viele Geheimnisse haben? Sam-
                                                       krzbb.de   meln Radiologinnen Radios? Abwechselnd präsentierten Frau
Mötzinger Mitteilungsblatt
           Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022                                                                                   9
Stefanek und Frau Raith auf diese und noch mehr Alltagsfragen
jeweils eine Antwort, einmal die wahre und einmal eine frei erfun-
dene – entnommen aus dem Buch „Wahrheit oder Quatsch?“.
Die Zweitklässler:innen diskutierten feißig und manchmal war es          Mötzinger Senioren
ganz schön kniffelig die Wahrheit herauszufnden! Anschließend
erzählten die Kinder der restlichen Gruppe kleine Geschichten
über sich und auch hier galt es herauszufnden, was wohl die
                                                                         Computertreff Jettingen/Mötzingen
Wahrheit ist und was Quatsch.                                            Immer Donnerstags begrüßen wir sie gerne im Mehrzweckraum
Wir hatten richtig viel Spaß mit euch und freuen uns schon auf die       des Rathauses in Jettingen, wie gewohnt zwischen 15.30 Uhr
nächsten Vorlesestunden im Herbst!                                       und 17.30 Uhr.

                                                                         Bitte beachten Sie folgende coronabegingte Verhaltensmaß-
                                                                         nahmen:
                                                                         – Es gilt die 2G Regel (geimpft/genesen)
                                                                         – Eintragen in eine Anwesenheitsliste
                                                                           (zur eventuellen Nachverfolgung)
                                                                         – Abstandsregel 1,5 Meter
                                                                         – Tragen einer medizinischen Alltagsmaske im Zweiergespräch
                                                                           (da wir ja typischerweise dann nah beieinander sitzen).

                                                                         Diese Maßnahmen sind wir ja schon gewohnt. Wichtig ist, daß
                                                                         wir für Sie wieder ansprechbar sind, und ihnen bei Fragen und
                                                                         Problemen rund um den Computer und das Smartphone helfen
                                                                         können. Wir freuen uns auf Sie.
                                                                         Bei Fragen wenden sie sich bitte an Gerd Oestringer, Mötzingen,
                                                                         Telefon (0 74 52) 7 63 25 oder Artur Gödde, Jettingen, Telefon
                                                                         (0 74 52) 7 75 56.

                                                                         Seniorentreff Nachmittagskaffee
Das Salon-Café mit Elisabeth Weller am letzten Sonntag war               im Cafe am Schloss – am 11. Mai 2022
wirklich wieder grandios. Kompetent, humorvoll und unglaublich
engagiert führte Frau Weller uns durch die Kurzgeschichte „Die
kleinste Frau der Welt“ von Clarice Lispector. Es war ein toller
Nachmittag mit anregenden Gesprächen und süßen Leckereien
als Mitgebsel. Wer nicht dabei war, hat defnitiv etwas verpasst!
Den Erzählband „Tagtraum und Trunkenheit einer jungen Frau“
können Sie selbstverständlich in der Bücherei ausleihen.
Der Downloadtipp der Woche!
eBook: Das dunkle Schweigen der Mädchen (Kim Liggett)
In Garner County heißt es, junge Frauen hätten die Macht, Ehe-
männer aus ihren Betten zu locken und Jungen in den Wahnsinn
zu treiben. Um ihnen diese Kräfte auszutreiben, werden sie für ein
Jahr aus ihrem Dorf verbannt. Wer zurückkommt, wird verheira-
tet oder landet im Arbeitshaus. Doch es kommen nie alle lebend
zurück. Und so ist Tierney nur in ihren Träumen frei, umgeben
von Rebellinnen. Als ihr eigenes Gnadenjahr beginnt, spürt sie,
wie tief der Hass verwurzelt ist. Ihr wird klar, dass nicht die bruta-   Es ist Frühling geworden. Überall grünt und blüht es. Wir seh-
len Wilderer, die ihnen aufauern, die größte Gefahr darstellen. Es       nen uns danach, endlich rauszugehen, sich wieder zu treffen, um
sind die Mädchen, die mit ihr im Lager sind. Thriller, ab 14 Jahren.     einen schönen Nachmittag miteinander zu verbringen.
Öffnungszeiten:                                                          Singen im „Alten Rathaus“ ist derzeit noch nicht erlaubt, aber
Samstag, 30. April 2022, 10.00 bis 12.30 Uhr                             aufgrund der Lockerungen können wir im Cafe am Schloss (Bä-
                                                                         ckerei Seeger) gemeinsam, gemütlich bei Kaffee und Kuchen zu-
Dienstag, 3. Mai 2022, 16.00 bis 18.30 Uhr                               sammensitzen, um über dies und das zu reden.
Mittwoch, 4. Mai 2022, 16.00 bis 18.30 Uhr
                                                                         Unser Kaffeenachmittag fndet am
Für den Besuch der Bücherei gilt bis auf Weiteres Masken-                Mittwoch, 11. Mai 2022 um 14.30 Uhr
pficht, ab 18 Jahren mit FFP2-Maske (oder vergleichbar).                 im Cafe am Schloss
Rund um die Uhr geöffnet unter: buecherei.moetzingen.eu                  statt.
und www.onleihe.de/ebib
Folgt uns auf Instagram:                                                 Damit wir planen können, ist eine Anmeldung bis 6. Mai 2022
instagram.com/gemeindebuecherei.moetzingen                               unter Telefon (0 74 52) 7 73 36 notwendig. Wer einen Fahrdienst
                                                                         benötigt, bitte gleiche Nummer anrufen.
                                                                         Wir freuen uns so richtig auf einen schönen, gemeinsamen
                                                                         Kaffeenachmittag am 11. Mai 2022.
                  Kleine Anzeige – GROSSE WIRKUNG
                                                              krzbb.de   Euer Seniorentreffteam
Mötzinger Mitteilungsblatt
10                                                                          Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022

Sozialberatung                                                   Landratsamt Böblingen
für gefüchtete Menschen
Sozialberatung für gefüchtete Menschen,
Sonja Marion,
Schloßgartenstr. 7, 1. OG, 71159 Mötzingen                     Das Amt für Forsten informiert:
Telefon (0 74 52) 8 86 90 96                                   Wichtiger Hinweis für alle Waldbesitzenden
Mobil (01 59) 04 05 00 45
Mail: sonja.marion@moetzingen.de                               Borkenkäfergefahr durch nicht aufgearbeitetes Sturmholz
                                                               Durch die heftigen Windböen am 7. und 8. April 2022 sind auch
Sprechzeiten:                                                  in unserer Region einzelne Bäume im Wald umgestürzt. Betroffen
Mo. 13.30 bis 16.30 Uhr, Di. 14.00 bis 18.30 Uhr,              hiervon sind vor allem Bäume der Baumart Fichte.
Do. 8.30 bis 12.00 Uhr                                         Wir fordern deshalb alle Privatwaldbesitzenden auf, ihre Wald-
                                                               furstücke zeitnah zu kontrollieren und dort liegendes Sturmholz
                                                               zu beseitigen!

Freiwillige Feuerwehr
Mötzingen

Einsatztraining Gruppe 1
Montag, 25. April 2022 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus.

Einsatztraining Gruppe 2
Montag, 2. Mai 2022 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus.

  Schulen
                                                               Sollte dies nicht erfolgen, dann ist damit zu rechnen, dass sich
                                                               die Borkenkäfer zahlreich in die liegenden Fichten einbohren und
                                                               darin ihre neuen Bruten anlegen. Alle Stammteile müssen des-
                                                               halb bis 31. Mai 2022 aus dem Wald verbracht oder entrindet
                                                               sein.
Förderverein der                                               Ab Juni sollten zudem alle Waldbesitzenden ihre Fichtenbestän-
                                                               de selbständig und regelmäßig, möglichst im Abstand von zwei
Grundschule Mötzingen e.V.                                     Wochen, auf frischen Käferbefall kontrollieren. Befallene Bäume
                                                               sind umgehend zu fällen und zu entrinden oder alle Stammteile
                                                               bis zu einem Durchmesser von 5 cm aus dem Wald zu entfernen.
Einladung zur Mitgliederversammlung                            Bei Rückfragen steht Ihnen der örtlich zuständige Forstre-
Liebe Mitglieder des Fördervereins,                            vierleiter, Herr Ulrich Alber unter der Telefonnummer (0 74 52)
                                                               7 52 17 gerne zur Verfügung.
wir laden Sie ganz herzlich am Mittwoch, den 4. Mai 2022,
um 19.30 Uhr in den Musiksaal der Grundschule ein.             Weitere Informationen zum Borkenkäfermanagement erhalten
                                                               Sie bei Bedarf auch im Internet auf der Seite der Landesforstver-
Tagesordnung:                                                  waltung Baden-Württemberg in der Rubrik „Waldschäden“ und
• Begrüßung                                                    dem Unterpunkt „Borkenkäfer“. Die Internetadresse lautet: htt-
• Bericht der Vorsitzenden                                     ps://www.landesforstverwaltung-bw.de
• Bericht der Kassenwartin                                     Landratsamt Böblingen, Amt für Forsten
• Entlastung des Vorstands
• Neuwahl der Vorsitzenden (1. und 2. Vorsitzender)
• Sonstiges                                                    Landkreis Böblingen weitet Hotline
Anträge zur Tagesordnung müssen bis zum 1. Mai 2022 schrift-
                                                               für die Ukraine-Hilfen aus
lich beim Vorstand eingereicht werden.                         Telefon (0 70 31) 6 63-38 38 oder Mail an ukraine@lrabb.de
Mail: Foerderverein-GSMoetzingen@web.de                        Die Hotline des Landkreises für alle Fragen, Angebote und Un-
                                                               terstützungsleistungen rund um Hilfen für die Menschen aus der
Mit freundlichen Grüßen                                        Ukraine weitet ihre Erreichbarkeiten aus. Die Tel.-Nr. (0 70 31)
Eva Sommer – 1. Vorsitzende                                    6 63-38 38 ist ab nach den Osterfeiertagen täglich von 9.00 bis
Mötzinger Mitteilungsblatt
           Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022                                                                              11
12.00 Uhr, und von Montag bis Donnerstag auch von 14.00 bis
16.00 Uhr geschaltet. Alternativ gibt es auch die Mailadresse
ukraine@lrabb.de.
Auf der Homepage des Landkreises, www.lrabb.de, sind viele In-
formationen gebündelt.
                                                                      Erhebungsbeauftragte erfragen im Rahmen eines persönlichen
                                                                      Interviews alle für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl
Veredelungskurs am 30. April 2022                                     relevanten Daten, z.B.: den Namen, das Geschlecht und das Ge-
                                                                      burtsdatum (Ziel 1). Bei einigen Personen erfolgt darüber hinaus
Techniken zum sortenechten Vermehren von Obstgehölzen                 die Erhebung von Daten zu soziodemografschen Merkmalen
Am Samstag, 30. April 2022, fndet von 9.00 bis 13.00 Uhr              (z.B.: Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit). Diese Daten sollen
ein Veredelungskurs, angeleitet von Fachberater Manfred Nu-           möglichst durch die auskunftspfichtige Person selbständig on-
ber von der Fachberatungsstelle für Obst- und Gartenbau des           line gemeldet werden.
Landkreises Böblingen statt. Veranstaltungsort ist die Obstanlage     Hierfür händigen die Erhebungsbeauftragten beim Termin Zu-
Predigtplatz bei Weil der Stadt-Schafhausen (Nähe Ihinger Hof).       gangsdaten für ein Online-Formular aus.
Beim Veredelungskurs werden die verschiedenen Techniken zum
sortenechten Vermehren von Obstgehölzen demonstriert und
erläutert. Anschließend können die Kursteilnehmerinnen und            Regionale Wirtschaftsförderung bietet
-teilnehmer selbst Hand anlegen und das Gesehene in einer
praktischen Übung bei einer Pfropfung vertiefen.
                                                                      Sprechstunde für ausländische Fachkräfte,
Der Halbtageskurs kostet 10 Euro / Person. Der Betrag wird
                                                                      Studierende und Unternehmen an
vor Beginn der Veranstaltung eingesammelt. Das notwendige             Nächste Beratung des Welcome Service Region Stuttgart der
Material (Bast, Baumwachs, Edelreiser) wird gestellt. Vorhandene      Wirtschaftsförderung Region Stuttgart als Onlineangebot am
Veredelungsmesser sind bitte mitzubringen.                            3. Mai 2022
Anmeldungen nimmt die Fachberatungsstelle für Obst- und               Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) der Wirtschafts-
Gartenbau ab sofort unter Telefonnummer (0 70 31) 6 63-23 80          förderung Region Stuttgart GmbH bietet eine regelmäßige
oder per Mail an i.seid@lrabb.de entgegen. Es ist aber auch eine      Sprechstunde in Böblingen an. Die nächste offene Sprechstun-
kurzfristige Teilnahme ohne Anmeldung möglich.                        de fndet am 3. Mai 2022 von 9.00 bis 13.00 Uhr auf Grund der
                                                                      aktuellen Situation online. Eine Anmeldung ist erforderlich unter
                                                                      svetlana.acevic@region-stuttgart.de oder Tel. +49 16221 52 728.
Ein Euro Rabatt für ein Essen „to go“                                 Das kostenlose Bewerbungscoaching und die offene Sprech-
im Mehrwegbehälter                                                    stunde richten sich an internationale Fachkräfte, ihre Familien-
                                                                      angehörigen und Studierende, die im Landkreis Böblingen leben
Bundesweite Aktionstage „Essen in Mehrweg“                            und arbeiten wollen bzw. kürzlich in den Landkreis gezogen sind
vom 2. bis 15. Mai 2022: Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen           und Unterstützung brauchen. Die Sprechstunde ist auch für Un-
ruft Gaststätten und deren Kunden zur Teilnahme auf                   ternehmen geöffnet: Kleine und mittelständische Betriebe, die
Essen zum Mitnehmen ist voll im Trend. In Zeiten von Corona           ausländische Fachkräfte beschäftigen (wollen), können sich zu
ist die Nachfrage noch einmal deutlich gestiegen. In der Ta-          den Themen Onboarding und Integration sowie z.B. bei Fragen
ke-away-Gastronomie wird Essen überwiegend in Einwegverpa-            zum Visumsverfahren oder zur Arbeitserlaubnis beraten lassen.
ckungen ausgegeben. Diese belasten Klima und Umwelt. Dabei            Die Beraterinnen des WSRS bieten Gespräche auf Deutsch, Eng-
sind umweltverträglichere Mehrwegalternativen verfügbar und           lisch, Kroatisch und Serbisch an. Sie geben Erstinformationen zu
deren Angebot ab 1. Januar 2023 sogar Pficht.                         sämtlichen Fragen rund um das Ankommen, Leben und Arbeiten
Vom 2. bis 15. Mai fnden bereits zum zweiten Mal die bundeswei-       im Landkreis Böblingen und verweisen je nach Anliegen an spezi-
ten Aktionstage „Essen in Mehrweg“ statt. Auch der Abfallwirt-        elle Einrichtungen wie die Agentur für Arbeit, Anerkennungsstel-
schaftsbetrieb Böblingen und Gastronomen im Landkreis beteili-        len oder auch an die Kammern.
gen sich an der Kampagne. Ziel der Aktion ist, Verpackungsmüll
zu vermeiden, wenn Speisen aus Gaststätten mit nach Hause
genommen werden.                                                      Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt
Ab 2. Mai bekommen die Kunden bei den teilnehmenden Gast-             Pfanzenschutz
ronomiebetrieben zwei Wochen lang einen Rabatt von 1,00 Euro
pro Essen, das sie in einem Mehrwegbehälter mitnehmen. Die-           4. Mai 2022, 10.00 Uhr in Gäufelden-Tailfngen
sen Euro erhalten die Gastronomen vom Abfallwirtschaftsbetrieb        Die Ämter für Landwirtschaft und Naturschutz der Landratsämter
zurückerstattet. Die Aktion ist für den Betrieb Teil seines Abfall-   Böblingen und Tübingen lädt alle Landwirte und Interessierte zur
vermeidungskonzeptes mit großem Potential zur Einsparung von          Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Pfanzenschutz am Mitt-
Einwegbehältnissen. Mit seiner Unterstützung möchte er errei-         woch, 4. Mai 2022, um 10.00 Uhr auf dem Zentralen Versuchsfeld
chen, dass sowohl die Gastwirte als auch die Kunden rege daran        in Gäufelden-Tailfngen ein.
teilnehmen.
                                                                      Im Mittelpunkt stehen die aktuell anstehenden Maßnahmen in
Der Abfallwirtschaftsbetrieb versorgt die Gastronomen im              Getreide, Raps, Mais und Körnerleguminosen sowie die aktu-
Landkreis außerdem mit Werbeplakaten für die Kampagne. In-            ell angebauten Sorten. Die Veranstaltung wird als zweistündige
teressierte Gastronomiebetriebe können sich bis Donnerstag,           Fortbildung für die Sachkunde im Pfanzenschutz anerkannt. An-
28. April 2022 per E-Mail bei Laura Kimmerle, L.Kimmerle@lrabb.       meldungen bitte mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse unter
de anmelden.                                                          Telefonnummer (0 70 31) 6 63-23 30 oder landwirtschaft-natur-
Eine Liste der teilnehmenden Gastronomiebetriebe gibt es ab           schutz@lrabb.de.
2. Mai zu Beginn der Aktion auf der Website des Abfallwirt-           Das Versuchsfeld ist wie folgt zu erreichen: Von Herrenberg in
schaftsbetriebs, www.awb-bb.de.                                       Richtung Gäufelden bis zur Ausfahrt „Öschelbronn / Tailfngen“.
Weitere Informationen zu den bundesweiten Aktionstagen „Essen         Dann links ab in Richtung Tailfngen und in den ersten asphaltier-
in Mehrweg“ gibt es hier: www.esseninmehrweg.de/aktionstage.          ten Feldweg rechts abbiegen.
Mötzinger Mitteilungsblatt
12                                                                        Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022

 Alte Führerscheine müssen gegen neue getauscht werden –
 Fragen und Antworten zum Führerscheinpflichtumtausch

 Wer einen Führerschein besitzt, muss diesen früher oder später umtauschen. Der Zeitpunkt ist im Wesentlichen abhän-
 gig vom Jahrgang des Inhabers. Die Übergangsfrist für den Führerscheinpflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958
 läuft am 19. Juli 2022 ab. Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, muss sich nun beeilen, um rechtzeitig den Führer-
 schein zu tauschen, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen. Am besten spart man sich den Behörden-
 gang aufs Landratsamt und stellt den Antrag schriftlich. Ebenfalls sind im Jahr 2022 die Jahrgänge 1959 bis 1964 auf-
 gefordert, ihren Führerschein zu tauschen.
 Warum muss ich den Führerschein tauschen?
 Laut EU-Vorgaben sind bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine auszutauschen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt
 worden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine
 ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
 Wer ist davon betroffen?
 Es sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, 43
 Millionen Führerscheinbesitzer in Deutschland insgesamt. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht in kürzester Zeit, sondern
 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und nach Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Tabellen unten).
 Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche?
 Das Dokument Führerschein wird nach der jeweiligen Frist ungültig. Nicht jedoch die Fahrerlaubnis zum Lenken eines
 Fahrzeugs, man darf also weiterhin Auto fahren. Wer jedoch die Frist verpasst und in eine Polizeikontrolle gerät, muss
 mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Versäumnisses zum Umtausch rechnen.
 Was ist beim Umtausch zu beachten?
 Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden.
 Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Die Gültigkeit eines
 neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Danach muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese
 Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
 Wie tausche ich meinen alten gegen einen neuen Führerschein?
 Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per
 Post an das Landratsamt gesendet werden. Das Formular gibt es als Vordruck auf der Homepage
 www.lrabb.de/Fuehrerscheine. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist derzeit nur nach Terminvereinbarung mög-
 lich.

 Auf derselben Internetseite können Termine online gebucht werden. Telefonisch ist die Führerscheinstelle erreichbar
 unter 07031 / 663-1815 oder per E-Mail fuehrerschein lrabb.de.

 Übersicht der jeweiligen Fristen

 1.   Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

 Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers          Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
        vor 1953                                               19.01.2033
        1953-1958                                              19.01.2022
        1959-1964                                              19.01.2023
        1965-1970                                              19.01.2024
        1971 oder später                                       19.01.2025

 2.   Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

 Ausstellungsjahr                               Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
         1999-2001                                             19.01.2026
         2002-2004                                             19.01.2027
         2005-2007                                             19.01.2028
         2008                                                  19.01.2029
         2009                                                  19.01.2030
         2010                                                  19.01.2031
         2011                                                  19.01.2032
         2012-19.01.2013                                       19.01.2033

 Wer einen Führerschein besitzt, dessen Geburtsjahr vor 1953 liegt, muss den Führerschein bis zum 19. Januar
 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
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