AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022 AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ - Mötzingen
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Nummer 17 • Donnerstag, 28. April 2022 AM SAMSTAG, DEM 30. APRIL 2022 AB 15 UHR AUF DEM SCHLOSSPLATZ … Braten aus dem Smoker … Rote Wurst und Currywurst vom Grill … Crêpes und Kafee von der Jugendfeuerwehr … musikalische Umrahmung durch den Musikverein Wir freuen uns auf Sie! Feuerwehr Mötzingen Herausgeber: Bürgermeisteramt Mötzingen. Verantwortlich für den Textteil: Bürgermeister Hagenlocher oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jonathan Jungkenn, Anzeigenleiter Südwest Media Network GmbH Druck und Verlag: KREISZEITUNG Böblinger Bote, Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen, Telefon (0 70 31) 62 00-25
Mötzinger Mitteilungsblatt 2 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 Notdienste Gemeinde Mötzingen: Gemeindeverwaltung Mötzingen Ärztlicher Wochenenddienst Schloßgartenstraße 1 · 71159 Mötzingen Notfallpraxis Herrenberg Telefon (0 74 52) 88 81-0 · Telefax (0 74 52) 88 81-30, E-Mail: info@moetzingen.de · Internet: www.moetzingen.de Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Unsere Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 bis 22.00 Uhr Mo., Mi. bis Fr. 10.00 bis 12.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 22.00 Uhr. Di. 16.30 bis 18.30 Uhr (ebenso gibt es eine Notfallpraxis in den Kliniken Nagold, Röntgenstr. 20, 72202 Nagold) Außerhalb der Öffnungszeiten sind individuelle Terminabsprachen mit den Mitarbeitern gerne möglich. Rufen Sie uns an! Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der Notfall- praxen in Baden-Württemberg unter Ansprechpartner: https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Marcel Hagenlocher, Bürgermeister Telefon (0 74 52) 88 81-0 · Zimmer 15 E-Mail: marcel.hagenlocher@moetzingen.de Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sabine Faiß, Sekretariat auch für augen-, kinder- und HNO-ärztliche Notfalldienste Telefon (0 74 52) 88 81-10 · Zimmer 16 Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist bundesweit über die E-Mail: sabine.faiss@moetzingen.de Telefonnummer 116 117 Christian Stepan, Finanzverwaltung zu erreichen. Telefon (0 74 52) 88 81-14 · Zimmer 17 E-Mail: christian.stepan@moetzingen.de Zahnärztlicher Wochenenddienst Silke Bohn, Bauangelegenheiten für den Landkreis Böblingen: Auskunft erteilt die Kas- Telefon (0 74 52) 88 81-20 · Zimmer 11 senärztliche Vereinigung Stuttgart unter der Rufnummer Mo., Mi. + Do. 8.00 bis 12.00 Uhr, Di. 14.00 bis 18.30 Uhr (07 11) 7 87 77 22 (Warten auf Ansage für den übrigen Kreis E-Mail: silke.bohn@moetzingen.de Böblingen). Jennifer Rupp, Haupt- und Personalamt Für den Bereich Nagold: Telefon (0 74 52) 88 81-26 · Zimmer 12 Samstag, 30. April 2022 E-Mail: jennifer.rupp@moetzingen.de Sonntag, 1. Mai 2022 Wiebke Martini, Kinderbetreuung, Personal Dr. M. Vetterle, Nagold, Telefon (0 74 52) 88 81-16 · Zimmer 13 Telefon (0 74 52) 39 77 E-Mail: wiebke.martini@moetzingen.de Torsten Melzer, Ordnungsamt Apotheken Telefon (0 74 52) 88 81-28 · Zimmer 14 Der Notdienst beginnt und endet stets um 8.30 Uhr. Die Ver- E-Mail: torsten.melzer@moetzingen.de öffentlichung ist ohne Gewähr, auf den Aushang an den Apotheken wird hingewiesen. Alle Notdienste – auch die Hans Beck, Gemeindevollzugsdienst wöchentlichen Abendnotdienste – können online unter Telefon (0 74 52) 88 81-29 · Zimmer 04 · Mi. 10.00 bis 12.00 Uhr www.lakbw. notdienst-portal.de, unter www.aponet.de oder E-Mail: hans.beck@moetzingen.de unter Telefon (0 18 05) 00 29 63 erfragt werden. Andrea Feustel, Kasse, Steuern Samstag, 30. April 2022 Telefon (0 74 52) 88 81-18 · Zimmer 03 E-Mail: andrea.feustel@moetzingen.de Apotheke Haug, Herrenberg, Telefon (0 70 32) 2 16 56 Nicole Renz-Romanowski, Steuern, Liegenschaften Sonntag, 1. Mai 2022 Telefon (0 74 52) 88 81-19 · Zimmer 02 E-Mail: nicole.renz-romanowski@moetzingen.de Rosen-Apotheke, Nagold, Telefon (0 74 52) 8 40 60 Eljesa Hoxhaj, Bürgerbüro, Volkshochschule Telefon (0 74 52) 88 81-21, Zimmer 04 E-Mail: buergerbuero@moetzingen.de Tierärztlicher Wochenenddienst Silke Faßen, Standesamt, Rente, Soziales Bitte erfragen Sie die Telefonnummer der diensthabenden Praxis über den Anrufbeantworter ihres Haustierarztes. Telefon (0 74 52) 88 81-23 · Zimmer 05 E-Mail: silke.fassen@moetzingen.de Wichtige Notrufnummern Störungsnummern Polizeiposten Gäu (0 70 32) 9 54 91 – 0 Wasserstörung/Rohrbruch, Netze BW i.A.d.Gde (07 21) 49 97 03 05 Polizei 1 10 Gasstörung/Gasgeruch, Netze BW (08 00) 3 62 94 47 Feuerwehr/Rettungsdienst 1 12 Stromstörung, Netze BW (08 00) 3 62 94 77 Kabelfernsehen, Internet, Telefonie (Vodafone-Hotline) (02 21) 46 61 91 00
Mötzinger Mitteilungsblatt Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 3 !!! Der BürgerTREFF startet wieder !!! am 5. Mai um 14:00 Uhr im Evang. Gemeindehaus in Mötzingen Nach langer Coronapause wollen wir am Dienstag, 5. Mai 2022, wieder mit einem BürgerTREFF starten. Dazu laden wir alle Mötzinger Seniorinnen und Senioren ganz herzlich ein. Anknüpfend an die Tradition der BürgerTREFFs vor Corona soll der Nachmittag bei Kaffee und Kuchen in geselliger Runde Zeit für Gespräche und Unterhaltung bieten. Dazu gibt es einen interessanten Vortrag zum Thema Bienen, Bienenvolk und bienenfreundlicher Hausgarten (Pflanzen) Der Vorsitzende des Bezirksimkervereins Herrenberg wird uns einen Einblick in die Imkerei geben. Nun freuen wir uns auf ihr Kommen. Wer einen Fahrdienst benötigt, darf sich gerne melden. Tel. 07452/76903 (Fam. Weiss) oder 07452/77358 (Fam. Hiller) Bild: Pixabay PublicDomainPictures 17902 Amtliche Aus der Arbeit Bekanntmachungen des Gemeinderates Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12. April 2022 Jubilare in der Gemeindehalle Mötzingen Bürgerfragestunde Unsere Glückwünsche Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen an den Gemeinderat gelten in diesem Mitteilungsblatt: oder die Verwaltung gerichtet. Bausachen: Alemannenweg 22: Neubau eines Zweifamilien- am 28. April 2022 Johanna Schwirkus, hauses mit Garage und Carport Im Steig 11 zum 75 Geburtstag Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das ge- meindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 31 Bianka Splitthof, BauGB für die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage Keltenweg 11 und Carport auf dem Flst.Nr. 4274, Alemannenweg 22 erteilt wird. zum 75. Geburtstag Die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für das Überschreiten der überbaubaren Fläche mit der südlichen Terrasse und dem Die Verwaltung gratuliert allen, auch den nicht genannten Jubil- östlichen Dachvorsprung sowie dem Überschreiten der für Ga- ar:innen herzlich und wünscht für das neue Lebensjahr alles Gute. ragen und Carports festgelegten Fläche durch die Garage wurde ebenfalls erteilt. Aufhebung der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete Das Angebot Ihrer Anzeige ist Information für geförderte Wohnungen vom 15. Dezember 2021 für unsere Leser. Der Gemeinderat hat der in diesem Amtsblatt abgedruckten krzbb.de Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Höhe der zulässi-
Mötzinger Mitteilungsblatt 4 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 gen Miete für geförderte Wohnungen vom 15. Dezember 2021 Mietobergrenzen des Jobcenters im Landkreis Böblingen zurück- einstimmig zugestimmt. gegriffen. In der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2021 wurde vom Ab 1. Januar 2021 sind folgende Mietobergrenzen Gemeinderat die Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für Mötzingen vom Jobcenter festgelegt worden: für geförderte Wohnungen beschlossen. Die Satzung wurde dar- aufhin der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Böblingen zur Personenzahl m² MOG Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Hierbei wurde fest- 1 45 420,00 Euro gestellt, dass die Gemeinde Mötzingen bereits im Jahr 2009 eine 2 60 550,00 Euro Satzung mit ähnlichem Inhalt zur Regelung der Miethöhe von ge- 3 75 700,00 Euro förderten Wohnungen erlassen hatte. Die Verwaltung ging davon 4 90 800,00 Euro aus, dass diese „alte“ Satzung durch die neue Satzung „überla- 5 105 950,00 Euro gert“ wird, was so jedoch nicht der Fall ist. Es existieren dadurch aktuell zwei Satzungen. Nach Rückspra- Je nach Wohnungsgröße und Personenzahl liegt die Mietober- che mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeindetag ist es da- grenze bei einem Quadratmeterpreis zwischen 8,88 Euro bis 9,33 her erforderlich, die am 15. Dezember 2021 ausgefertigte Sat- Euro. Diese Mietobergrenzen wurden aufgrund von umfangrei- zung aufzuheben und die immer noch gültige Satzung vom 1. chen statistischen Erhebungen festgelegt. Das Jobcenter prüft April 2009 entsprechend zu ändern. Dieses Vorgehen sollte aber erforderliche Anpassungen in regelmäßigen Abständen. Von die- in zwei getrennten Schritten erfolgen. Damit ist auch gewährleis- sen Beträgen ist nun bei Vermietung von gefördertem Wohnraum tet, dass keine Regelungslücke entsteht. ein 10 prozentiger Abzug vorzunehmen. Änderung der Satzung über die Höhe LEADER-Förderperiode ab 2023 – Beschluss der Beteiligung der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen der Gemeinde Mötzingen Der Gemeinderat hat der in diesem Amtsblatt abgedruckten Sat- Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Gemein- zung zur Änderung der Satzung über die Höhe der zulässigen de Mötzingen sich einer Bewerbung der LEADER-Region He- Miete für geförderte Wohnungen nach dem LWoFG einstimmig ckengäu für die weitere Förderperiode anschließen und die dafür zugestimmt. erforderlichen Mittel in Höhe des auf die Kommune entfallenden Anteils bereitstellen wird. Mit dem Landesgesetz zur Förderung von Wohnraum und Stabi- lisierung von Quartierstrukturen hat der Landesgesetzgeber die LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und rechtlichen Grundlagen der Wohnraumförderung auch hinsicht- des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. Ziel lich bereits vorhandener geförderter Wohnungen grundlegend ist, die vorwiegend ländlich geprägten Regionen sozial, kulturell neu geordnet. und wirtschaftlich zu stärken. LEADER wird in Baden-Württem- berg in kleineren, abgegrenzten Gebieten des Ländlichen Raums Mit der Änderung des Gesetzes zum Beginn des Jahres 2009 durchgeführt (LEADER-Aktionsgebiete), die unter geographi- wurde für die bis dahin vorhandenen öffentlich geförderten Woh- schen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Ein- nungen die sogenannte Kostenmiete geändert. Eine öffentlich heit bilden und auch über Landkreisgrenzen hinaus angelegt sind. geförderte Wohnung durfte bis dahin nicht gegen ein höheres Entgelt zum Gebrauch überlassen werden, als zur Deckung der In Baden-Württemberg gibt es in der Ende 2020 auslaufenden laufenden Aufwendungen erforderlich war. (Kostenmiete). An die Förderperiode 18 LEADER-Regionen, die sich in einem vorge- Stelle der Kostenmiete tritt eine Neuregelung zur höchstzulässi- schalteten landesweiten Wettbewerb mit den ausgearbeiteten gen Miete der betroffenen Wohnungen, die sich an der ortsübli- Regionalen Entwicklungskonzepten durchgesetzt haben. Das chen Vergleichsmiete orientiert. Aktionsgebiet Heckengäu wurde im Jahr 2015 erstmalig als Ak- tionsgebiet ausgewählt. Für die Förderperiode standen der LEA- Der Landesgesetzgeber hat die Gemeinden im Landeswohn- DER-Aktionsgruppe (LAG) Heckengäu ursprünglich 2,895 Mio. raumförderungsgesetz dazu verpfichtet eine Satzung zu erlas- Euro EU-Gelder sowie zusätzliche Landesmittel in Höhe von ca. sen, in der die höchstzulässige Miete für den auf ihrer Gemar- 1 Mio. Euro zur Verfügung. kung betroffenen Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen festgelegt wird. Dabei muss der gesetzlich geforderte Mindest- Seit Ende 2019 kann die Förderregion Heckengäu zusätzlich auf abschlag der höchstzulässigen Miete für öffentlich geförderten jährlich bis zu 200.000 Euro Bundes- und Landesmittel aus der Wohnraum 10 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichs- Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) im Rah- miete betragen. men des Regionalbudgets zugreifen. Die von der Gemeinde Mötzingen im Jahre 2009 erlassene Sat- Tatsächlich konnten bis Ende 2021 für die aktuelle Förderperio- zung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnun- de über 4,3 Mio. Euro EU- und Landesmittel für verschiedenste gen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz setzt unter § Projekte generiert werden. Hinzu kommen weitere 660.000 Euro 2 nach Baujahren gestaffelte Beträge fest. So können für Woh- EU-Fördermittel für den Betrieb des Regionalmanagements. nungen, deren Baujahr vor 31. Dezember 1984 liegt eine Miete Weiterhin konnten durch das Regionalbudget seit Oktober 2019 von 4,05 Euro/qm Wohnfäche angesetzt werden. Für Wohnraum über 470.000 Euro Bundes- und Landesmittel für Kleinprojekte dessen Baujahr zwischen 1. Januar 1985 und 31. Dezember 1994 gebunden werden. Hierdurch konnten Investitionen von rund 16 liegt sind 5,40 Euro/qm Wohnfäche und für Wohnraum, der ab 1. Mio. Euro angestoßen werden. Januar 1995 fertiggestellt wurde sind 5,85 Euro/qm Wohnfäche Insgesamt wurden mit den genannten Summen 60 Förderprojek- festgesetzt. Diese Beträge sind nicht mehr zeitgemäß. Daher soll te mit EU-Mitteln sowie weitere 50 Projekte mit Bundesmitteln eine Anpassung der Satzung von 2009 erfolgen. Es ist in der Sat- (Regionalbudget) beschlossen zung ein Mindestabschlag von 10 Prozent von der ortsüblichen Vergleichsmiete festzuschreiben. In der Gemeinde Mötzingen wird mit LEADER-Mitteln die Event- scheune Lindenhof unterstützt, hier ist als zweites Standbein der Diese Anpassung wurde an sich bereits in der Sitzung des Ge- Familie eine Sommerlocation für Hochzeiten und Familienfeiern meinderats am 14. Dezember 2021 beraten und beschlossen. Da entstanden. Weiterhin proftiert die Gemeinde von übergreifenden diese in der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2021 be- Projekten wie dem „Rebhuhnschutzprojekt im Oberen Gäu“ so- schlossene Satzung jedoch nicht die Satzung aus 2009 ersetzt, wie der „Insektenfreundlichen Kommune“. Diese Anträge wurden muss die erneute Beschlussfassung bzw. Änderung der Satzung durch den Landschaftserhaltungsverband Böblingen e.V. stell- aus 2009 erfolgen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. vertretend für die teilnehmenden Gemeinden beantragt und um- Da für Mötzingen, wie auch für die Nachbargemeinden, kein gesetzt. Dies gilt ebenfalls für das Projekt „Heckengäu für alle“, Mietspiegel vorliegt, wird als ortsübliche Vergleichsmiete auf die welches stellvertretend vom Landkreis Böblingen beantragt wur-
Mötzinger Mitteilungsblatt Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 5 de. Gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen werden hier 30. April 2023 verlängert wurde. Vor allem in Bezug auf die sich Workshops zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion durchge- noch in Fertigstellung befndenden Projekte in der Schulstra- führt. Ein weiteres Projekt, welches sich ebenfalls positiv auf die ße (Betreuungszentrum, Umgestaltung Schulstraße, Parkplatz Gemeinde Mötzingen auswirkte, war die „Streuobstpfanzaktion Schulstraße) ist die Verlängerung zu begrüßen. Es sei sehr er- 2017“, im Rahmen der Umsetzung wurden 1.500 Bäume in der freulich, dass die umfangreichen Bemühungen der Gemeinde Region gepfanzt. Im Rahmen des Regionalbudgets konnte der im Rahmen der Ortskernsanierung auch durch das Land Ba- Jugendtreff mit einem Zuschuss für die Ausstattung des Mäd- den-Württemberg gesehen wurden und der Antrag auf Verlänge- chenraums unterstützt werden. Weiterhin wurden für das Jahr rung des Zeitraums daher bewilligt wurde. 2022 Projektmittel für die Umsetzung des „Umsonstladens“ Genehmigung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung durch das Jugendreferat beantragt und durch LEADER bewilligt. Bürgermeister Hagenlocher gab bekannt, dass der Haushalts- Nach Auskunft der LEADER-Geschäftsstelle sind in der aktuellen plan, und die Haushaltssatzung, welche der Gemeinderat in der Förderperiode LEADER Finanzhilfen von insgesamt ca. 35.000 Sitzung am 22. Februar 2022 verabschiedet hat, durch das Land- Euro nach Mötzingen gefossen bzw. gehen zeitnah dorthin. ratsamt geprüft und genehmigt wurden. LEADER Heckengäu hegt nun die Absicht, sich auch für eine zweite LEADER-Förderperiode ab 2023 zu bewerben. Die In- Rechtmäßigkeit der Polizeiverordnung teressensbekundung dazu wurde bereits im vergangenen Jahr Bürgermeister Hagenlocher gab bekannt, dass die Änderungen eingereicht und der offzielle Bewerbungsprozess ist im Herbst der Polizeiverordnung, über die der Gemeinderat in der Sitzung 2021 gestartet. Damit steht LEADER Heckengäu erneut in einer am 25. Januar 2022 entschieden hat, durch das Landratsamt ge- Konkurrenzsituation mit anderen ländlich geprägten Regionen in prüft wurden und keine Beanstandungen festgestellt wurden. Baden-Württemberg, kann allerdings im Auswahlverfahren auf eine erfolgreiche Arbeit in der ersten, nun zu Ende gehenden Zuverlässigkeit bei der Verteilung des Amtsblattes Förderperiode verweisen. Sofern LEADER Heckengäu bei der An die Verwaltung wurde herangetragen, dass einige Haushalte Entscheidung über die Mittelvergabe für die weitere Förderperi- kein Amtsblatt erhalten haben. Bürgermeister Hagenlocher teilte ode erneut berücksichtigt wird, lägen die Kosten für die Gemein- mit, dass hierzu bereits Gespräche mit den Verantwortlichen der de Mötzingen über die gesamte kommende Förderphase hinweg Kreiszeitung geführt wurden. nach gegenwärtigem Kenntnisstand bei ca. 12.600 Euro. Umgang mit Befreiungen nach dem BauGB Die Vorteile, die die Gemeinden in der Förderregion Heckengäu Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgebracht, dass die durch LEADER erfahren haben, sind immens: Neben den LEA- Gemeinderatsvertreter in Zukunft darauf achten sollten, dass DER-Fördergeldern, die in Kommunen fießen, sind auch die eine klare Linie bei Befreiungen nach dem BauGB bei Bauvor- wertvolle Netzwerkarbeit zur Stärkung der regionalen Identität haben angewandt werde. Es könne nicht sein, dass Befreiungen durch die Geschäftsstelle und die gemeinsame inhaltliche Arbeit für Baugesuche mal erteilt und mal nicht erteilt werden. Es sei zu erwähnen. Dies soll beibehalten und auch weiter ausgebaut die Pficht des Gemeinderats, dass jedes Bauvorhaben gleich- werden. Die anteiligen Kosten in Höhe von derzeit 0,48 Euro je behandelt werde, da das Gremium sonst seine Glaubwürdigkeit Einwohner, jährlich ca. 1.800 Euro über voraussichtlich sieben verliere. Jahre sowie ggf. Zuschüsse für geförderte kommunale Projekte sind ggf. im Etat des jeweiligen Haushaltsjahres abzubilden. Haushaltsjahr 2022 – Finanzbericht 1. Quartal Ab dem Haushaltsjahr 2022 informiert die Verwaltung den Ge- meinderat vierteljährlich im Rahmen eines Finanzberichts über den Die Gemeindeverwaltung Vollzug des Haushaltsplans. Hierbei erläutert die Verwaltung we- sentliche Abweichungen im Vergleich zur Haushaltsplanung und informiert informiert über den Stand der Umsetzung von Investitionsprojekten. Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat am 22. Februar 2022 beschlossen. Das Landratsamt Böblingen Müllabfuhr hat mir Erlass vom 21. März 2022 die Gesetzmäßigkeit der Haus- Am Montag, 2. Mai 2022 werden die Restmülltonnen geleert. haltssatzung bestätigt. Alle Abfallbehälter müssen am Abfuhrtag mit geschlossenem Im 1. Quartal 2022 sind bislang keine größeren Planabweichun- Deckel bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt sein. gen zu verzeichnen. Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer wurde mit 800.000 Euro veranschlagt. Es wurden 274.290 Euro vereinnahmt (rd. 34 % des Planansatzes). Die Einzahlungen bei Corona Fälle in Mötzingen den Finanzzuweisungen liegen ebenfalls im Plan und betragen rd. ein Viertel der Planansätze. Dier erste Abschlagszahlung aus dem Mit Stand vom 21. April 2022 gab es in Mötzingen in den 7 Ta- Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer erfolgt erst im Mai. gen vor diesem Datum 31 Fälle von Corona-Infzierten Personen. Im investiven Bereich betragen die Planmittel inklusive der Er- Tendenz leicht sinkend. mächtigungsüberträge aus dem Jahr 2021 insgesamt 1.335.000 Die Inzidenz lag in der Gemeinde Mötzingen bei 839 (Vorwoche 867). Euro. Davon entfallen auf Hochbaumaßnahmen 410.000 Euro, Weitere Informationen bezüglich Corona Fallzahlen und Inzidenz Tiefbaumaßnahmen 853.500 Euro, Investitionsförderungsmaß- im Kreis Böblingen kann man auf der Seite des Landratsamts unter nahmen 22.500 Euro und den Erwerb von beweglichem Anlage- https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html abrufen. vermögen 49.000 Euro. Es wurden bislang insgesamt 184.894 Euro ausbezahlt (14 %). Am 31. März 2022 beträgt der Schul- denstand 847.996 Euro und die Gemeinde verfügt über eine Li- Corona Testzentrum: quidität von 1.765.290 Euro. Änderung der Öffnungszeiten Der Gemeinderat hat den Quartalsbericht zur Kenntnis genommen. Das Corona-Testzentrum der Schloßapotheke ändert Bekanntgaben und Verschiedenes die Öffnungszeiten. Verlängerung des Förderprogramms „Ortskernsanierung II“ Ab sofort wird täglich – auch am Wochenende –, Bürgermeister Hagenlocher gab bekannt, dass das Förderpro- also von Montag bis Sonntag in der Zeit gramm „Ortskernsanierung II“ um ein weiteres Jahr bis zum von 9.00 bis 11.00 Uhr getestet.
Mötzinger Mitteilungsblatt 6 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 Gemeinde Mötzingen 500 Euro geschätzt. Als Ursache kommt ein technischer Defekt in Betracht. Landkreis Böblingen Neben der Feuerwehr und der Polizei war der Rettungsdienst mit drei Fahrzeugen und sechs Einsatzkräften vor Ort. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Gemeinde Mötzingen Wohnungen Landkreis Böblingen Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 32 des Landesgesetzes zur Förde- Satzung zur Änderung der Satzung rung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen (Landeswohnraumförderungsgesetz – LwoFG) in ihren gültigen über die Höhe der zulässigen Miete für ge- Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Mötzingen am förderte Wohnungen nach dem Landes- 12.04.2022 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: wohnraumförderungsgesetz (LWoFG) § 1 Aufhebung Die Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Wohnungen vom 15.12.2021 wird aufgehoben. (GemO) in Verbindung mit § 32 des Landesgesetzes zur Förde- rung von Wohnraum und Stabilisierung von Quartiersstrukturen § 2 Inkrafttreten dieser Satzung (Landeswohnraumförderungsgesetz – LwoFG) in ihren jeweils Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Mötzin- gen am 12.04.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung Mötzingen, den 13.04.2022 über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom gez. Marcel Hagenlocher 01.04.2009 beschlossen: Bürgermeister Artikel 1 Gegenstand und Inhalt der Änderung Hinweis: A. Die nachfolgenden Paragraphen werden wie folgt geän- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dert: der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder §2 von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvor- Höchstbeträge schriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Ab- Für die nach § 1 geförderten Wohnungen darf die Miete nicht satz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elekt- höher sein, als sie sich bei einem Abschlag von 10 Prozent ge- ronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- genüber der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt. Nebenkosten zung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten. machung bei der Gemeinde Mötzingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, §5 kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend Inkrafttreten machen, wenn Diese Satzung tritt am 2. Tag nach ihrer Bekanntmachung in - Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Kraft. migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder Ausgefertigt! - der*die Bürgermeister*in dem Beschluss nach § 43 GemO we- Mötzingen, den 13.04.2022 gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtaufsichtsbehörde den Be- Marcel Hagenlocher schluss beanstandet oder eine dritte Person die Verfahrensver- Bürgermeister letzung gerügt hat. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Sperrung des Schlossplatzes der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvor- Wir weisen darauf hin, dass von Freitag, 29. April 2022, 17.00 schriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Ab- Uhr der Schlossplatz für den Aufbau des Festzelts anlässlich satz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elekt- der Maibaumhocketse der Freiwilligen Feuerwehr Mötzingen ge- ronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- sperrt ist. zung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- Die Sperrung dauert bis Sonntag, 1. Mai 2022, 12.00 Uhr. machung bei der Gemeinde Mötzingen geltend gemacht worden Wir bitten Kunden und Anwohner um Beachtung der Sperrzeiten, ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, Ausweichparkmöglichkeiten bestehen in der öffentlichen Tiefga- kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend rage und hinter dem alten Rathaus. machen, wenn - Die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Vielen Dank für Ihr Verständnis. migung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der*die Bürgermeister*in dem Beschluss nach § 43 GemO we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder Polizeibericht: Schmorbrand - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtaufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet oder eine dritte Person die Verfahrensver- in Mehrfamilienhaus letzung gerügt hat. Die Freiwilligen Feuerwehren Mötzingen und Bondorf rückten am Dienstag, 19. April 2022 mit fünf Fahrzeugen und 24 Wehrkräften Die konsolidierte Fassung der oben genannten Satzung lautet: in die Iselshauser Straße in Mötzingen aus, nachdem gegen 14.20 §1 Uhr ein Brand in einem Mehrfamilienhaus gemeldet worden war. Geltungsbereich Für Tatsächlich war es zu einem Schmorbrand mit leichter Rauch- a. Öffentlich geförderten Wohnraum im Sinne des Ersten entwicklung in einem Stromzählerschrank gekommen. Löschar- Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungs- beiten waren nicht erforderlich. Der Sachschaden wird auf rund baugesetzes,
Mötzinger Mitteilungsblatt Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 7 b. Wohnraum, für dessen Bau bis zum 31. Dezember 2001 ein Darlehen oder ein Zuschuss aus Wohnungs- fürsorgemitteln des Landes bewilligt worden ist, und Rathausbesuch nur mit Termin möglich c. Wohnraum, für den bis zum 31. Dezember 2001 Auf- - Das Rathaus gehört zur „kritischen wendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen bewil- ligt worden sind, Infrastruktur“ werden nach § 32 Absatz 1 und 2 LWoFG die gesetzlichen Re- Trotz der allgemeinen Corona Lockerungen möch- gelungen über die Kostenmiete zum 31. Dezember 2008 aufge- ten wir Sie um Beachtung bitten, dass hoben. Die am 31. Dezember 2008 geschuldete Miete wird ab 1. Januar 2009 zur vertraglich vereinbarten Miete. Ab dem Januar das Rathaus weiterhin nur mit Termin 2009 finden die Vorschriften des allgemeinen Mietrechts nach aufgesucht werden kann!! Maßgabe des LWoFG Anwendung. Demnach darf eine in der Gemeinde Mötzingen geförderte Woh- Das Rathaus gilt als „kritische Infrastruktur“. Das nung für die Dauer der Bindung nicht zu einer höheren Miete zum derzeitige Corona Virus ist hochansteckend. Wir Gebrauch überlassen werden, als in dieser Satzung festgesetzt wollen alles tun, damit wir weiterhin für Sie arbeits- ist. Dies gilt auch bei der Neuvermietung der Wohnung. fähig sind und das könnten wir nicht, wenn ein Teil §2 der Belegschaft ausfallen würde. Höchstbeträge Für die nach § 1 geförderten Wohnungen darf die Miete nicht Außerdem würden sich zu den Öffnungszeiten des höher sein, als sie sich bei einem Abschlag von 10 Prozent ge- Rathauses Warteschlangen bilden und das ist we- genüber der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt. Nebenkosten gen der hohen Ansteckungsgefahr für die Besucher sind in den Höchstbeträgen nicht enthalten. nicht zumutbar. §3 Nehmen Sie bitte mit der/dem zuständigen Mitarbei- Höchstbeträge nach Modernisierung Nach einer Modernisierung im Sinne von § 559 BGB, die nach ter:in telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Die dem 31. Dezember 2008 durchgeführt wurde, kann der Vermie- Kontaktdaten finden Sie auf Seite 2 im Mitteilungs- ter die jährliche Miete grundsätzlich bis zu elf Prozent der für die blatt. Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Wenn durch die Mo- dernisierungsmaßnahme den mittleren Standard einer entspre- Wir sind weiterhin für Sie da – aber hoffen mit chenden Neubauwohnung übersteigt, dürfen nach § 32 Abs. 3 der Terminvergabe Wartezeiten zu verringern Satz 2 LWoFG höchstens vier Prozent der auf die Wohnung ent- und den Besucherverkehr etwas zu lenken. fallenen Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Der Manche Dinge kann man evtl. telefonisch oder per nach dieser Satzung maßgebende Höchstbetrag darf auch nach E-Mail erledigen. Falls ein persönliches Vorspre- einer Modernisierung nur so weit überschritten werden, dass die Höhe der Miete um mindestens zehn Prozent unter der ortsübli- chen erforderlich ist, wird ein Termin mit Ihnen ver- chen Vergleichsmiete liegt. Die infolge einer Modernisierung zu- einbart. lässige Miete darf auch bei einem neuen Mietverhältnis vom Nachmieter verlangt werden. Bitte tragen Sie bei Ihrem Termin auf dem §4 Rathaus weiterhin eine FFP2 Maske. Übergangsregelung Diese Regelung gilt vorerst weiterhin und dient zu Liegt die Miete ab dem 01. Januar 2009 über dem in § 2 bestimm- ten Höchstbetrag, aber niedriger als die ortsübliche Vergleichs- Ihrem und unserem Schutz. miete, so gilt ab dem 01.01.2009 der in der Satzung genannte Wir bitten um Verständnis. Höchstbetrag. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 2. Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Verschenk- und Suchbörse Der Gemeindeverwaltung wurden folgende Dinge zum Ver- schenken angeboten bzw. folgende Gesuche gingen ein. Setzen Sie sich bitte mit den Anbietern bzw. Suchenden in Achtung Änderung: Straßensperrung Verbindung: Bondorfer Straße und Brühlstraße Angeboten wird: -- Wie uns das Landratsamt Böblingen mitteilte, wurde die ver- kehrsrechtliche Anordnung bezüglich der o.g. Straßensperrung Gesucht wird: Ortssippenbuch Telefon geändert. Mötzingen (07452) 7 69 03 In der Zeit von Montag, 23. Mai 2022 bis Freitag, 10. Juni 2022 Haben Sie etwas zu verschenken oder suchen Sie etwas? wird die Bondorfer Straße auf Höhe der Brühlstraße halbseitig Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglich- und die Brühlstraße komplett gesperrt. keit, Gegenstände anzubieten oder zu suchen. Interessenten Die Sperrung erfolgt zur Sicherung der Verkehrsteilnehmer we- können sich dann über Ihre Telefonnummer mit Ihnen in Ver- gen Abbruch eines Gebäudes. bindung setzen. Wir bitten um Beachtung und um Verständnis. Verschenkangebote oder Gesuche können telefonisch unter Telefon (07452) 88 81-23 erfolgen. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die An- gebote in dieser Rubrik auf jeden Fall unentgeltlich ihren Das Angebot Ihrer Anzeige Eigentümer wechseln! ist Information für unsere Leser. Gegenstände die kostenpfichtig angeboten werden sol- len, bitten wir per Kleinanzeige anzubieten. krzbb.de
Mötzinger Mitteilungsblatt 8 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 „1. Mai-Streiche“ Gemeindliche Einrichtungen Traditionell finden in der Nacht zum 1. Mai Streiche statt: Lustige, originelle, kreative – leider aber auch dumme mit Sachbeschädigungen und Gefährdungen ver- bundene „Streiche“. Vandalismus und Sachbeschädigungen sind kein Spaß und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich Volkshochschule ziehen. Mötzingen Deshalb möchten wir alle Kinder, Jugendlichen aber auch jung gebliebene Erwachsene darum bitten- auch in VHS-Büro, Schloßgartenstraße 1, Zimmer 4, der Mainacht- nicht zu vergessen, dass Regeln und Ge- 71159 Mötzingen setze auch an diesem Abend gelten. Tel: (0 74 52) 88 81 21 Überlegt also bitte vorher die Konsequenzen, bevor ihr Fax: (0 74 52) 88 81 30 etwas anstellt, denn Mail: vhs@moetzingen.de lieber originell als kriminell. Homepage: www.vhs.moetzingen.de Gleichzeitig appellieren wir an Eltern, für die Mainacht ih- Anmeldungen sind jederzeit online möglich, auch außerhalb der ren Kindern und Jugendlichen klare Grenzen zu setzen. Öffnungszeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich online über die Kinder, das sind nach dem Jugendschutzgesetz Perso- neue Homepage anzumelden nen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Diese dürfen sich nicht unbeaufsichtigt im Ort aufhalten. Eltern und Erzie- hungsberechtigte tragen die alleinige Verantwortung und müssen sich im Klaren sein, dass sie zum Kostenersatz und zur Verantwortung gezogen werden können wegen Gemeindebücherei Verletzung der Aufsichtspflicht. Mötzingen Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema Sachbeschädigung und Vandalismus - dazu gehören auch mit Zahnpasta, Ketchup und anderen Lebensmitteln Neuheit im Zeitschriftenregal! vollgeschmierte Autos, mit Eiern beworfene Hauswände, entfernte Einlaufschächte und abgeknickte Autoanten- Wandern, entdecken, genießen – in der Zeitschrift Wanderlust nen. dreht sich alles rund um den Wandersport. Neben Beschreibun- gen von Touren und Wandergebieten in Deutschland und Europa, Die Gemeindeverwaltung fnden sich auch zahlreiche wertvolle Informationen zu den Berei- chen Ausrüstung, Technik und Vorbereitung. Entdecken und ver- tiefen Sie Ihre persönliche Freude am Wandern – ob für Anfänger oder Profs, für jeden fndet sich die richtige Route. Dafür wurde die Zeitschrift „Slowly Veggie“ eingestellt, die vor- Informationsbroschüren handenen Exemplare bleiben aber noch im Bestand und können wie gewohnt ausgeliehen werden. Folgende Broschüren liegen auf dem Rathaus zur Abholung bereit: • Landkreis Böblingen: Fachtag der Landesakademie für Jugendbildung zum Thema „Rundum perfekt? – Körperbilder und Körperpraxis von Jugendlichen und der Einfuss von Instagramm, TikTok &Co“ am 9. Mai 2022 • AI Express – Gen-Z-Startup Wochendende vom 29. April bis 1. Mai 2022 Fundamt Ein Geldbetrag und ein einzelner Schlüssel wurden auf dem Rat- Viele Zuhörer:innen bei den Vorlesestunden haus abgegeben. im März und April Der/die Verlierer/-in wird gebeten sich mit der Gemeindeverwal- Begeistert lauschten die Erstklässler:innen dem Abenteuer ei- tung, Bürgerbüro, Telefon (07452) 88 81-21 in Verbindung zu ner kleinen Robbe, die in dem Buch „Du nicht!“ mit einer Pin- setzen. guingruppe spielt und Spaß hat, bis plötzlich auffällt, dass sie ja ganz anders ist als die Pinguine. Dabei kamen wir über die Gefühle der Tiere, über Anderssein, Fremdheit und Ausgrenzung ins Gespräch. Dann wurde ein Pinguinlesezeichen gebastelt und zum Schluss begeisterten uns die Kinder bei der Gefühl-Panto- Anzeigenfax 07031 6200-78 mime mit ihren Schauspielkünsten. Müssen wir pupsen, wenn wir zu viele Geheimnisse haben? Sam- krzbb.de meln Radiologinnen Radios? Abwechselnd präsentierten Frau
Mötzinger Mitteilungsblatt Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 9 Stefanek und Frau Raith auf diese und noch mehr Alltagsfragen jeweils eine Antwort, einmal die wahre und einmal eine frei erfun- dene – entnommen aus dem Buch „Wahrheit oder Quatsch?“. Die Zweitklässler:innen diskutierten feißig und manchmal war es Mötzinger Senioren ganz schön kniffelig die Wahrheit herauszufnden! Anschließend erzählten die Kinder der restlichen Gruppe kleine Geschichten über sich und auch hier galt es herauszufnden, was wohl die Computertreff Jettingen/Mötzingen Wahrheit ist und was Quatsch. Immer Donnerstags begrüßen wir sie gerne im Mehrzweckraum Wir hatten richtig viel Spaß mit euch und freuen uns schon auf die des Rathauses in Jettingen, wie gewohnt zwischen 15.30 Uhr nächsten Vorlesestunden im Herbst! und 17.30 Uhr. Bitte beachten Sie folgende coronabegingte Verhaltensmaß- nahmen: – Es gilt die 2G Regel (geimpft/genesen) – Eintragen in eine Anwesenheitsliste (zur eventuellen Nachverfolgung) – Abstandsregel 1,5 Meter – Tragen einer medizinischen Alltagsmaske im Zweiergespräch (da wir ja typischerweise dann nah beieinander sitzen). Diese Maßnahmen sind wir ja schon gewohnt. Wichtig ist, daß wir für Sie wieder ansprechbar sind, und ihnen bei Fragen und Problemen rund um den Computer und das Smartphone helfen können. Wir freuen uns auf Sie. Bei Fragen wenden sie sich bitte an Gerd Oestringer, Mötzingen, Telefon (0 74 52) 7 63 25 oder Artur Gödde, Jettingen, Telefon (0 74 52) 7 75 56. Seniorentreff Nachmittagskaffee Das Salon-Café mit Elisabeth Weller am letzten Sonntag war im Cafe am Schloss – am 11. Mai 2022 wirklich wieder grandios. Kompetent, humorvoll und unglaublich engagiert führte Frau Weller uns durch die Kurzgeschichte „Die kleinste Frau der Welt“ von Clarice Lispector. Es war ein toller Nachmittag mit anregenden Gesprächen und süßen Leckereien als Mitgebsel. Wer nicht dabei war, hat defnitiv etwas verpasst! Den Erzählband „Tagtraum und Trunkenheit einer jungen Frau“ können Sie selbstverständlich in der Bücherei ausleihen. Der Downloadtipp der Woche! eBook: Das dunkle Schweigen der Mädchen (Kim Liggett) In Garner County heißt es, junge Frauen hätten die Macht, Ehe- männer aus ihren Betten zu locken und Jungen in den Wahnsinn zu treiben. Um ihnen diese Kräfte auszutreiben, werden sie für ein Jahr aus ihrem Dorf verbannt. Wer zurückkommt, wird verheira- tet oder landet im Arbeitshaus. Doch es kommen nie alle lebend zurück. Und so ist Tierney nur in ihren Träumen frei, umgeben von Rebellinnen. Als ihr eigenes Gnadenjahr beginnt, spürt sie, wie tief der Hass verwurzelt ist. Ihr wird klar, dass nicht die bruta- Es ist Frühling geworden. Überall grünt und blüht es. Wir seh- len Wilderer, die ihnen aufauern, die größte Gefahr darstellen. Es nen uns danach, endlich rauszugehen, sich wieder zu treffen, um sind die Mädchen, die mit ihr im Lager sind. Thriller, ab 14 Jahren. einen schönen Nachmittag miteinander zu verbringen. Öffnungszeiten: Singen im „Alten Rathaus“ ist derzeit noch nicht erlaubt, aber Samstag, 30. April 2022, 10.00 bis 12.30 Uhr aufgrund der Lockerungen können wir im Cafe am Schloss (Bä- ckerei Seeger) gemeinsam, gemütlich bei Kaffee und Kuchen zu- Dienstag, 3. Mai 2022, 16.00 bis 18.30 Uhr sammensitzen, um über dies und das zu reden. Mittwoch, 4. Mai 2022, 16.00 bis 18.30 Uhr Unser Kaffeenachmittag fndet am Für den Besuch der Bücherei gilt bis auf Weiteres Masken- Mittwoch, 11. Mai 2022 um 14.30 Uhr pficht, ab 18 Jahren mit FFP2-Maske (oder vergleichbar). im Cafe am Schloss Rund um die Uhr geöffnet unter: buecherei.moetzingen.eu statt. und www.onleihe.de/ebib Folgt uns auf Instagram: Damit wir planen können, ist eine Anmeldung bis 6. Mai 2022 instagram.com/gemeindebuecherei.moetzingen unter Telefon (0 74 52) 7 73 36 notwendig. Wer einen Fahrdienst benötigt, bitte gleiche Nummer anrufen. Wir freuen uns so richtig auf einen schönen, gemeinsamen Kaffeenachmittag am 11. Mai 2022. Kleine Anzeige – GROSSE WIRKUNG krzbb.de Euer Seniorentreffteam
Mötzinger Mitteilungsblatt 10 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 Sozialberatung Landratsamt Böblingen für gefüchtete Menschen Sozialberatung für gefüchtete Menschen, Sonja Marion, Schloßgartenstr. 7, 1. OG, 71159 Mötzingen Das Amt für Forsten informiert: Telefon (0 74 52) 8 86 90 96 Wichtiger Hinweis für alle Waldbesitzenden Mobil (01 59) 04 05 00 45 Mail: sonja.marion@moetzingen.de Borkenkäfergefahr durch nicht aufgearbeitetes Sturmholz Durch die heftigen Windböen am 7. und 8. April 2022 sind auch Sprechzeiten: in unserer Region einzelne Bäume im Wald umgestürzt. Betroffen Mo. 13.30 bis 16.30 Uhr, Di. 14.00 bis 18.30 Uhr, hiervon sind vor allem Bäume der Baumart Fichte. Do. 8.30 bis 12.00 Uhr Wir fordern deshalb alle Privatwaldbesitzenden auf, ihre Wald- furstücke zeitnah zu kontrollieren und dort liegendes Sturmholz zu beseitigen! Freiwillige Feuerwehr Mötzingen Einsatztraining Gruppe 1 Montag, 25. April 2022 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus. Einsatztraining Gruppe 2 Montag, 2. Mai 2022 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus. Schulen Sollte dies nicht erfolgen, dann ist damit zu rechnen, dass sich die Borkenkäfer zahlreich in die liegenden Fichten einbohren und darin ihre neuen Bruten anlegen. Alle Stammteile müssen des- halb bis 31. Mai 2022 aus dem Wald verbracht oder entrindet sein. Förderverein der Ab Juni sollten zudem alle Waldbesitzenden ihre Fichtenbestän- de selbständig und regelmäßig, möglichst im Abstand von zwei Grundschule Mötzingen e.V. Wochen, auf frischen Käferbefall kontrollieren. Befallene Bäume sind umgehend zu fällen und zu entrinden oder alle Stammteile bis zu einem Durchmesser von 5 cm aus dem Wald zu entfernen. Einladung zur Mitgliederversammlung Bei Rückfragen steht Ihnen der örtlich zuständige Forstre- Liebe Mitglieder des Fördervereins, vierleiter, Herr Ulrich Alber unter der Telefonnummer (0 74 52) 7 52 17 gerne zur Verfügung. wir laden Sie ganz herzlich am Mittwoch, den 4. Mai 2022, um 19.30 Uhr in den Musiksaal der Grundschule ein. Weitere Informationen zum Borkenkäfermanagement erhalten Sie bei Bedarf auch im Internet auf der Seite der Landesforstver- Tagesordnung: waltung Baden-Württemberg in der Rubrik „Waldschäden“ und • Begrüßung dem Unterpunkt „Borkenkäfer“. Die Internetadresse lautet: htt- • Bericht der Vorsitzenden ps://www.landesforstverwaltung-bw.de • Bericht der Kassenwartin Landratsamt Böblingen, Amt für Forsten • Entlastung des Vorstands • Neuwahl der Vorsitzenden (1. und 2. Vorsitzender) • Sonstiges Landkreis Böblingen weitet Hotline Anträge zur Tagesordnung müssen bis zum 1. Mai 2022 schrift- für die Ukraine-Hilfen aus lich beim Vorstand eingereicht werden. Telefon (0 70 31) 6 63-38 38 oder Mail an ukraine@lrabb.de Mail: Foerderverein-GSMoetzingen@web.de Die Hotline des Landkreises für alle Fragen, Angebote und Un- terstützungsleistungen rund um Hilfen für die Menschen aus der Mit freundlichen Grüßen Ukraine weitet ihre Erreichbarkeiten aus. Die Tel.-Nr. (0 70 31) Eva Sommer – 1. Vorsitzende 6 63-38 38 ist ab nach den Osterfeiertagen täglich von 9.00 bis
Mötzinger Mitteilungsblatt Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 11 12.00 Uhr, und von Montag bis Donnerstag auch von 14.00 bis 16.00 Uhr geschaltet. Alternativ gibt es auch die Mailadresse ukraine@lrabb.de. Auf der Homepage des Landkreises, www.lrabb.de, sind viele In- formationen gebündelt. Erhebungsbeauftragte erfragen im Rahmen eines persönlichen Interviews alle für die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl Veredelungskurs am 30. April 2022 relevanten Daten, z.B.: den Namen, das Geschlecht und das Ge- burtsdatum (Ziel 1). Bei einigen Personen erfolgt darüber hinaus Techniken zum sortenechten Vermehren von Obstgehölzen die Erhebung von Daten zu soziodemografschen Merkmalen Am Samstag, 30. April 2022, fndet von 9.00 bis 13.00 Uhr (z.B.: Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeit). Diese Daten sollen ein Veredelungskurs, angeleitet von Fachberater Manfred Nu- möglichst durch die auskunftspfichtige Person selbständig on- ber von der Fachberatungsstelle für Obst- und Gartenbau des line gemeldet werden. Landkreises Böblingen statt. Veranstaltungsort ist die Obstanlage Hierfür händigen die Erhebungsbeauftragten beim Termin Zu- Predigtplatz bei Weil der Stadt-Schafhausen (Nähe Ihinger Hof). gangsdaten für ein Online-Formular aus. Beim Veredelungskurs werden die verschiedenen Techniken zum sortenechten Vermehren von Obstgehölzen demonstriert und erläutert. Anschließend können die Kursteilnehmerinnen und Regionale Wirtschaftsförderung bietet -teilnehmer selbst Hand anlegen und das Gesehene in einer praktischen Übung bei einer Pfropfung vertiefen. Sprechstunde für ausländische Fachkräfte, Der Halbtageskurs kostet 10 Euro / Person. Der Betrag wird Studierende und Unternehmen an vor Beginn der Veranstaltung eingesammelt. Das notwendige Nächste Beratung des Welcome Service Region Stuttgart der Material (Bast, Baumwachs, Edelreiser) wird gestellt. Vorhandene Wirtschaftsförderung Region Stuttgart als Onlineangebot am Veredelungsmesser sind bitte mitzubringen. 3. Mai 2022 Anmeldungen nimmt die Fachberatungsstelle für Obst- und Der Welcome Service Region Stuttgart (WSRS) der Wirtschafts- Gartenbau ab sofort unter Telefonnummer (0 70 31) 6 63-23 80 förderung Region Stuttgart GmbH bietet eine regelmäßige oder per Mail an i.seid@lrabb.de entgegen. Es ist aber auch eine Sprechstunde in Böblingen an. Die nächste offene Sprechstun- kurzfristige Teilnahme ohne Anmeldung möglich. de fndet am 3. Mai 2022 von 9.00 bis 13.00 Uhr auf Grund der aktuellen Situation online. Eine Anmeldung ist erforderlich unter svetlana.acevic@region-stuttgart.de oder Tel. +49 16221 52 728. Ein Euro Rabatt für ein Essen „to go“ Das kostenlose Bewerbungscoaching und die offene Sprech- im Mehrwegbehälter stunde richten sich an internationale Fachkräfte, ihre Familien- angehörigen und Studierende, die im Landkreis Böblingen leben Bundesweite Aktionstage „Essen in Mehrweg“ und arbeiten wollen bzw. kürzlich in den Landkreis gezogen sind vom 2. bis 15. Mai 2022: Abfallwirtschaftsbetrieb Böblingen und Unterstützung brauchen. Die Sprechstunde ist auch für Un- ruft Gaststätten und deren Kunden zur Teilnahme auf ternehmen geöffnet: Kleine und mittelständische Betriebe, die Essen zum Mitnehmen ist voll im Trend. In Zeiten von Corona ausländische Fachkräfte beschäftigen (wollen), können sich zu ist die Nachfrage noch einmal deutlich gestiegen. In der Ta- den Themen Onboarding und Integration sowie z.B. bei Fragen ke-away-Gastronomie wird Essen überwiegend in Einwegverpa- zum Visumsverfahren oder zur Arbeitserlaubnis beraten lassen. ckungen ausgegeben. Diese belasten Klima und Umwelt. Dabei Die Beraterinnen des WSRS bieten Gespräche auf Deutsch, Eng- sind umweltverträglichere Mehrwegalternativen verfügbar und lisch, Kroatisch und Serbisch an. Sie geben Erstinformationen zu deren Angebot ab 1. Januar 2023 sogar Pficht. sämtlichen Fragen rund um das Ankommen, Leben und Arbeiten Vom 2. bis 15. Mai fnden bereits zum zweiten Mal die bundeswei- im Landkreis Böblingen und verweisen je nach Anliegen an spezi- ten Aktionstage „Essen in Mehrweg“ statt. Auch der Abfallwirt- elle Einrichtungen wie die Agentur für Arbeit, Anerkennungsstel- schaftsbetrieb Böblingen und Gastronomen im Landkreis beteili- len oder auch an die Kammern. gen sich an der Kampagne. Ziel der Aktion ist, Verpackungsmüll zu vermeiden, wenn Speisen aus Gaststätten mit nach Hause genommen werden. Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Ab 2. Mai bekommen die Kunden bei den teilnehmenden Gast- Pfanzenschutz ronomiebetrieben zwei Wochen lang einen Rabatt von 1,00 Euro pro Essen, das sie in einem Mehrwegbehälter mitnehmen. Die- 4. Mai 2022, 10.00 Uhr in Gäufelden-Tailfngen sen Euro erhalten die Gastronomen vom Abfallwirtschaftsbetrieb Die Ämter für Landwirtschaft und Naturschutz der Landratsämter zurückerstattet. Die Aktion ist für den Betrieb Teil seines Abfall- Böblingen und Tübingen lädt alle Landwirte und Interessierte zur vermeidungskonzeptes mit großem Potential zur Einsparung von Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Pfanzenschutz am Mitt- Einwegbehältnissen. Mit seiner Unterstützung möchte er errei- woch, 4. Mai 2022, um 10.00 Uhr auf dem Zentralen Versuchsfeld chen, dass sowohl die Gastwirte als auch die Kunden rege daran in Gäufelden-Tailfngen ein. teilnehmen. Im Mittelpunkt stehen die aktuell anstehenden Maßnahmen in Der Abfallwirtschaftsbetrieb versorgt die Gastronomen im Getreide, Raps, Mais und Körnerleguminosen sowie die aktu- Landkreis außerdem mit Werbeplakaten für die Kampagne. In- ell angebauten Sorten. Die Veranstaltung wird als zweistündige teressierte Gastronomiebetriebe können sich bis Donnerstag, Fortbildung für die Sachkunde im Pfanzenschutz anerkannt. An- 28. April 2022 per E-Mail bei Laura Kimmerle, L.Kimmerle@lrabb. meldungen bitte mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse unter de anmelden. Telefonnummer (0 70 31) 6 63-23 30 oder landwirtschaft-natur- Eine Liste der teilnehmenden Gastronomiebetriebe gibt es ab schutz@lrabb.de. 2. Mai zu Beginn der Aktion auf der Website des Abfallwirt- Das Versuchsfeld ist wie folgt zu erreichen: Von Herrenberg in schaftsbetriebs, www.awb-bb.de. Richtung Gäufelden bis zur Ausfahrt „Öschelbronn / Tailfngen“. Weitere Informationen zu den bundesweiten Aktionstagen „Essen Dann links ab in Richtung Tailfngen und in den ersten asphaltier- in Mehrweg“ gibt es hier: www.esseninmehrweg.de/aktionstage. ten Feldweg rechts abbiegen.
Mötzinger Mitteilungsblatt 12 Nummer 17 · Donnerstag, 28. April 2022 Alte Führerscheine müssen gegen neue getauscht werden – Fragen und Antworten zum Führerscheinpflichtumtausch Wer einen Führerschein besitzt, muss diesen früher oder später umtauschen. Der Zeitpunkt ist im Wesentlichen abhän- gig vom Jahrgang des Inhabers. Die Übergangsfrist für den Führerscheinpflichtumtausch der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft am 19. Juli 2022 ab. Wer in diesen Jahrgängen geboren wurde, muss sich nun beeilen, um rechtzeitig den Führer- schein zu tauschen, denn die Bearbeitungszeit beträgt bis zu zehn Wochen. Am besten spart man sich den Behörden- gang aufs Landratsamt und stellt den Antrag schriftlich. Ebenfalls sind im Jahr 2022 die Jahrgänge 1959 bis 1964 auf- gefordert, ihren Führerschein zu tauschen. Warum muss ich den Führerschein tauschen? Laut EU-Vorgaben sind bis zum 19.01.2033 alle Führerscheine auszutauschen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Wer ist davon betroffen? Es sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, 43 Millionen Führerscheinbesitzer in Deutschland insgesamt. Die Umsetzung erfolgt jedoch nicht in kürzester Zeit, sondern gestaffelt nach Geburtsjahrgängen und nach Ausstellungsjahr des Führerscheins (siehe Tabellen unten). Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht rechtzeitig umtausche? Das Dokument Führerschein wird nach der jeweiligen Frist ungültig. Nicht jedoch die Fahrerlaubnis zum Lenken eines Fahrzeugs, man darf also weiterhin Auto fahren. Wer jedoch die Frist verpasst und in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro wegen des Versäumnisses zum Umtausch rechnen. Was ist beim Umtausch zu beachten? Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Die Gültigkeit eines neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre befristet. Danach muss wieder ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Wie tausche ich meinen alten gegen einen neuen Führerschein? Die Führerscheinstelle des Landratsamtes ist zuständig für den Umtausch. Alle erforderlichen Unterlagen können per Post an das Landratsamt gesendet werden. Das Formular gibt es als Vordruck auf der Homepage www.lrabb.de/Fuehrerscheine. Ein persönliches Erscheinen auf dem Amt ist derzeit nur nach Terminvereinbarung mög- lich. Auf derselben Internetseite können Termine online gebucht werden. Telefonisch ist die Führerscheinstelle erreichbar unter 07031 / 663-1815 oder per E-Mail fuehrerschein lrabb.de. Übersicht der jeweiligen Fristen 1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss vor 1953 19.01.2033 1953-1958 19.01.2022 1959-1964 19.01.2023 1965-1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025 2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999-2001 19.01.2026 2002-2004 19.01.2027 2005-2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012-19.01.2013 19.01.2033 Wer einen Führerschein besitzt, dessen Geburtsjahr vor 1953 liegt, muss den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
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