Lohn- und Lohnnebenkosten - Kroatien 08.07.2014 - Internationale Märkte

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08.07.2014

Lohn- und Lohnnebenkosten - Kroatien

Mehr Flexibilität von neuem Arbeitsgesetz erwartet / Von Erika Anders-Clever
(GTAI), Snjezana Buhin Peharec (GTAI), Zrinka Bozic (Arbeitsrecht, AHK
Zagreb)
Zagreb (gtai) - Der Arbeitsmarkt hat in Kroatien die Talsohle noch nicht erreicht. 2014 dürfte die
Arbeitslosigkeit bei einer nur sehr niedrigen Erwerbstätigenquote auf 18% steigen und bis 2018
auf diesem Niveau verharren. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn lag 2013 mit 1.047 Euro in
der Region relativ hoch. Ab Frühjahr 2014 gilt erneut der höhere Krankenversicherungsbeitrag von
15% (statt 13% ). (Kontaktanschriften)

Allgemeines zum Arbeitsmarkt

Am kroatischen Arbeitsmarkt zeichnet sich eine Stabilisierung der Lage erst für 2015 ab. Der
Anstieg der Arbeitslosenquote von 9% im Jahr 2009 auf voraussichtlich 18% (ILO-Erfassung) 2014
zeigt die Strukturschwächen des Landes, die durch die internationale Wirtschaftskrise offen gelegt
wurden. Die Wirtschaftspolitik hat zu spät auf die schon 2002 einsetzende Ausweitung des
öffentlichen Verbrauchs reagiert. Eine tragfähige Basis für größere Greenfield-Investitionen in
Exportindustrien konnte noch nicht geschaffen werden. Durch die späte Umstrukturierung großer,
verlustbringender Staatsbetriebe - vor allem der Werften - sind viele Arbeitsplätze im
Niedriglohnsektor weggefallen. Die Reform des aufgeblähten öffentlichen Sektors wurde über zwei
Jahrzehnte nicht in Angriff genommen. So hat die Regierung schließlich dem Druck der
Gewerkschaften gegen das Outsourcing von nicht zum Kerngeschäft gehörenden
Dienstleistungen im Staatssektor nachgegeben und sich für ein Spin off-Modell entschieden.
Budgetlöcher sind bislang vor allem mit höheren Steuern gestopft worden, die das Wachstum
zusätzlich gebremst haben.

Noch bis 2012 schätzte die EU-Kommission den Anteil der Schattenwirtschaft auf über ein Drittel
des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Seitdem sind eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die
Steuererhebung und Zahlungsmoral wirksam verbessert haben.

Ein Grund für die hohe Arbeitslosigkeit ist neben dem unflexiblen Arbeitsrecht die niedrige
Mobilität der Arbeitnehmer. Zudem nahmen 2013 nur 15,5% der Arbeitslosen an Weiterbildungs-
und Umschulungsmaßnahmen oder Beschäftigungsprogrammen teil, wie das Arbeitsamt meldet.
Die äußerst niedrige Erwerbstätigenquote, die auf dem Niveau von Griechenland lag, geht einher
mit einem eher traditionellen Familienbild in der Gesellschaft. Die Sozialversicherungssysteme
werden immer schwerer finanzierbar. Eine steigende Zahl jüngerer Kroaten kehrt dem Land nach
Abschluss der Ausbildung inzwischen den Rücken, wobei die Arbeitsaufnahme in Deutschland
sowie in einigen anderen EU-Ländern vorerst für bestimmte Berufe noch Beschränkungen
unterliegt.

Allgemeine Arbeitsmarktdaten 2013
 Bevölkerung (in Mio.)                                                                   4,268 1)

 Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, in Mio.)                3,817
Erwerbstätige (in Mio.)                                                                          1,390

 Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach ILO-Definition)                                         17,1

 Analphabetenquote (in %) 2)                                                                        0,8

 Universitätsabschluss (in %) 3)                                                                   16,4

1) Schätzung; 2) aus dem Zensus 2011; 3) Bevölkerung über 15 Jahre (2011)

Quellen: Statistisches Amt Kroatien, Nationalbank Kroatien

Die Bruttoanlageinvestitionen sind seit 2009 rückläufig, zeitweise im zweistelligen Bereich. 2014
soll laut EU-Kommission eine Stabilisierung bringen, bevor es 2015 zu einem Anstieg von real 3%
kommen soll. Die Beschäftigung geht vorläufig aber noch weiter zurück: 2014 voraussichtlich um
2,5% und 2015 um 1,0%. 2013 gab es im Schnitt 1,39 Mio. Erwerbstätige, was einem Anteil von
33% an der Gesamtbevölkerung entspricht.

Der für Investitionen und das Schaffen von Arbeitsplätzen wichtige Nettozufluss an ausländischen
Direktinvestitionen (FDI) dürfte mittelfristig bei 1,0 Mrd. bis 1,5 Mrd. Euro jährlich stagnieren. Erste
Erfolge beim Kampf gegen Korruption auf höchster politischer Ebene und in den Parteien können
aber im Ausland für mehr Vertrauen sorgen, wenn nun auch auf den unteren Ebenen
durchgegriffen werde, wie die US-amerikanische Investitionsförderstelle herausstellt. Die
amtierende Regierung versucht vor allem über Bürokratieabbau, mehr Planungssicherheit,
Flexibilisierungen im Arbeitsrecht und eine bessere Nutzung von EU-Hilfen Investitionen zu
fördern. Größere Reformprojekte erscheinen bis zum Wahltermin Ende 2015 immer schwerer
durchsetzbar. Weit fortgeschritten ist der Gesetzgebungsprozess für das neue Arbeitsrecht (in
zweiter Lesung Mitte 2014), das im Verlauf des Verfahrens allerdings verwässert wurde.
Differenzen innerhalb der Koalitionsregierung mündeten im Juni 2014 in eine Regierungskrise.

Die Kroaten sind seit 2011 streikfreudiger geworden, wobei sich die Aktionen auf wenige Branchen
beschränken, und besonders im öffentlichen Sektor und in der Landwirtschaft verbreitet sind. 2013
war auch der Flugverkehr von Arbeitsniederlegungen betroffen. In der Schiffbauindustrie sind sie
nach den umfassenden Umstrukturierungen seltener geworden. Der gewerkschaftliche
Organisationsgrad war hier - ebenso wie im öffentlichen Sektor - besonders hoch. So sind in den
Stadtwerken in der Hauptstadt Zagreb zwei Dutzend Einzelgewerkschaften vertreten, sodass
bislang keine Umstrukturierungen möglich waren. Arbeitsniederlungen gab es zuletzt auch in
anderen krisengeschüttelten Industriezweigen wie der Textil-, Petrochemie- oder Bauindustrie.
Offizielle Statistiken zu verlorenen Arbeitstagen liegen nicht vor.

Ausländische Consultingfirmen heben in ihren Kroatienanalysen besonders hervor, dass es
größere Probleme bei betriebsbedingten Kündigungen gebe. Entlassungen seien auch in der
Privatwirtschaft nur unter großen Einschränkungen möglich. Insgesamt rangiert Kroatien bei der
Einstufung der Arbeitsmarkteffektivität durch das World Economic Forum unter 148 Ländern auf
Rang 114. Polen liegt auf Platz 80, die Slowakei auf 76, Tschechien auf 81, Ungarn auf Platz 85
(jeweils im Jahr 2013) und Slowenien auf Rang 106. Vor allem der hohe Kündigungsschutz und
die Abgabenbelastung der Löhne führen zu dieser schlechten Einstufung. Etwas flexibler sind in
Kroatien die Regeln für betriebsbedingte Kündigungen in Kleinbetrieben. Im neuen
Arbeitsgesetzbuch sollen Mikrounternehmen (bis zu 5 Beschäftigten) Entlassungen ohne Angabe
von Gründen vornehmen können. Die nach einer Kündigung zu zahlenden Abfindungen sind im
EU-Vergleich niedrig, wenn es sich um ein relativ kurzes Beschäftigungsverhältnis gehandelt hat.

Die ohnehin niedrige Erwerbstätigenquote ist 2013 noch einmal stark gesunken und lag bei nur
noch 49,2% in der Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen. Im Jahr 2008 waren es noch 57,8 %. Im
Vergleich dazu ist sie in Slowenien von 68,6 auf 63,3% zurückgegangen und in Ungarn von 56,7%
im Jahr 2008 bis 2013 leicht auf 58,4% gestiegen. Die Arbeitslosenquote schwankt in Kroatien im
Jahresverlauf wegen der hohen saisonalen Beschäftigung im Tourismussektor recht stark. Die
Bankanalysten und die EU gehen davon aus, dass sie 2014 mit rund 18% (ILO-Erfassung) ihren
Höchststand erreichen wird. Sehr hoch ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen. Schon 11% der
Erwerbsbevölkerung gehörten 2013 dieser Gruppe an, was einer Verdopplung seit 2008
entspricht. In Ungarn sowie auch in Slowenien sind es 5,0 bis 5,2%, die zwölf Monate oder länger
arbeitslos waren.

Sehr kritisch ist inzwischen in Kroatien die Jugendarbeitslosigkeit. 2013 hat sie für die unter 25-
Jährigen fast die Marke von 50% erreicht. In Slowenien lag sie im Vergleich dazu bei 21,6% und in
Ungarn bei 27,2%. Im Jahr 2008 hatte diese Quote in Kroatien "nur" 22% betragen. Kroatien
wurden zur Bekämpfung dieses Problems im Rahmen der EU-Jugendgarantie-Initiative für 2014
und 2015 rund 66 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Am höchsten sind die Erwerbsloseraten bei Jugendlichen, die eine Real- oder
Berufsschulausbildung absolvieren. Besonders weit klaffen Angebot und Nachfrage für
Verkaufssachbearbeiter, Verwaltungsreferenten, Verkäufer, Frisöre, Automechaniker und -
lackierer auseinander. Knappheit besteht nach Branchenkennern dagegen unter anderem für
CNC-Bediener. Bei Universitätsabsolventen gibt es einen Überschuss vor allem bei diplomierten
Ökonomen und Juristen. Ein Nachfrageüberhang besteht dagegen im Bereich der Ingenieur- und
Naturwissenschaften, und zwar vor allem bei Elektro- und Maschineningenieuren, Informatikern
und Mathematikern. Gerade ausgebildete Softwareprogrammierer werden immer häufiger
gesucht, nachdem sich bereits viele ausländische IT-Firmen in Kroatien niedergelassen haben.

Der Arbeitsmarktbedarf übertrifft das Angebot außerdem für Mediziner und Apotheker sowie für
Logopäden und Rehabilitationspädagogen. Durch den EU-Beitritt ist zudem die Nachfrage nach
Sprachwissenschaftlern gestiegen (vor allem für Deutsch und Englisch). Mangel besteht unter
anderem auch für bestimmte Berufsgruppen im Tourismussektor.

Bei internationalen Vergleichstests schneidet Kroatiens Schulsystem in der Regel durchwachsen
ab. Dies gilt laut EU-Kommission vor allem für die Ergebnisse in Mathematik in der Stufe der 15-
Jährigen, wo die Resultate unter EU-Durchschnitt liegen. Gut sind im internationalen Vergleich die
Fremdsprachenkenntnisse. Nur 30% der Kroaten beherrschen keine Fremdsprache im Vergleich
zu mehr als 35% im EU-Durchschnitt. Über 20% der Bevölkerung geben an, zwei Fremdsprachen
zu sprechen. Vor allem Englisch und Deutsch sind verbreitet, in denen in der Sekundarstufe II
über 99% beziehungsweise gut 60% der Schüler unterrichtet werden. In Dalmatien sind auch
Italienischkenntnisse weit verbreitet, vor allem in Nordwestkroatien wird Slowenisch ohne
Probleme verstanden. Die Kommunikation mit Serbien sowie Bosnien und Herzegowina bereitet
keinerlei sprachliche Probleme.

Die Zahl der eingeschriebenen Studenten ist von 2009 bis 2012 leicht gestiegen (auf 157.000). In
Slowenien als auch besonders deutlich in Ungarn war sie rückläufig. Der Anteil der Studentinnen
ist vergleichsweise hoch. Die Zahl der Absolventen in Mathematik, Wissenschaft und Technologie
hat sich spürbar erhöht und übertraf 2012 die Marke von 16 Promille der 20- bis 29-Jährigen. 2010
lag sie noch bei 11,6 Promille. In Slowenien waren es 2012 immerhin 19,0, in Ungarn nur 8,5
(2011). Im Jahr 2013 hatten von allen Kroaten im Alter von 15 bis 64 Jahren lediglich 16,5% einen
Universitätsabschluss (einschließlich vergleichbarer Abschlüsse) gegenüber 24,0% in Slowenien
und 19,5% in Ungarn. Einen sogenannten höheren Sekundärabschluss hatten 2013 laut Eurostat
gleichzeitig 60% in der Tasche im Vergleich zu 57% in Slowenien und 58% in Ungarn.
Am größten ist die Arbeitslosigkeit noch immer in den Regionen, die stark von den
Kriegsereignissen in der ersten Hälfte der 90er-Jahre betroffen waren. Dies gilt vor allem für
Slawonien im Osten Kroatiens, für das dalmatinische Hinterland und die Region südlich von
Karlovac. Vergleichsweise niedrig ist die Arbeitslosigkeit in der Hauptstadt Zagreb, in Istrien,
Primorje-Gorski kotar und in der Region um Varazdin.

Insgesamt 14,1% aller kroatischen Arbeitnehmer hatten 2013 einen befristeten

Arbeitsvertrag. In Slowenien betrug die Quote 16,3%. Eine Teilzeitbeschäftigung übten in Kroatien
nur 6,2% aller Erwerbstätigen aus gegenüber 9,3% in Slowenien und gut 19% im EU-Durchschnitt.
Bei Frauen war dieser Anteil mit 7,3% deutlich niedriger im Vergleich zu 32,0% in der EU
insgesamt.

Mitte 2013 ist das kroatische Arbeitsgesetz (ZOR) geändert worden. Neuerungen gibt es vor allem
für zeitlich befristete Arbeitsverträge. Diese können eine längere Laufzeit als drei Jahre haben,
wenn sie erstmals neu abgeschlossen werden. Für Folgeverträge gibt es größere
Einschränkungen. So soll verhindert werden, dass mit ein und demselben Beschäftigten immer
neue befristete Verträge abgeschlossen werden. Neu ist auch, dass Beschäftigungen auf Probe
einfacher beendet werden können. Mit Blick auf die Anforderungen des Touristiksektors ist
festgelegt worden, dass zwischen zwei Schichten nur noch Ruhepausen von mindestens acht statt
bisher zehn Stunden eingelegt werden müssen. Die sozialliberale Regierung hat schon Anfang
2014 ein völlig neues Arbeitsgesetzbuch vorgelegt, für das derzeit die Verhandlungen auf
Hochtouren laufen. Mit ihm sollen aus dem ZOR die letzten Anlehnungen an das Gesetz zur
Vereinten Arbeit (ZUR) entfernt werden, dass in Exjugoslawien auch für Kroatien galt und den
Kern des Selbstverwaltungssystems bildete. Dieses Erbe ist noch nicht vollständig beseitigt
worden.

Für die Suche nach Arbeitskräften stehen im neuen EU-Land Kroatien ähnliche Möglichkeiten wie
in Westeuropa zur Verfügung. Zuständig für die Arbeitsvermittlung ist das Kroatische Amt für
Beschäftigung, Hrvatski Zavod za Zaposljavanje ( http://www.hzz.hr). Üblich sind
Stellenanzeigen in einer der größeren Tageszeitungen. Diese sind die in Zagreb erscheinenden
Vecernji list sowie Jutarnji list, Novi list in Rijeka, die nach der Schließung von Vjesnik an
Bedeutung gewonnen hat sowie ferner Slobodna Dalmacija in Split. Stellenangebote werden
immer öfter ebenfalls im Wochenwirtschaftsmagazin Lider angezeigt. Vermehrt werden Annoncen
an Internetstellenbörsen platziert. Führend sind dabei          http://www.posao.hr und
   http://www.moj-posao.net. Bei der Suche nach Führungskräften gewinnt das Headhunting als
Folge des EU-Beitritts an Bedeutung. Branchenkenner gehen mittelfristig von einer steigenden
Nachfrage der kroatischen Exportwirtschaft nach ausländischen Fachkräften aus, die nun
wesentlich leichter ins Land kommen können. In Kroatien werden neue ausländische
Marktteilnehmer dann vor allem mehr Personal mit Sprachkenntnissen suchen.

Die am Markt tätigen Personalberatungsfirmen sind in der Regel Niederlassungen oder Büros
ausländischer Unternehmen, wie zum Beispiel Pedersen & Partners, Neumann & Partners, Dekra,
Hill International, Alexander Hughes und ISG Savjetovanje. Zu den führenden kroatischen
Anbietern gehören Selectio ( http://www.selectio.hr), Kompozit ( http://www.kompozit.hr) und
Jurkovic savjetovanje, das inzwischen Teil der internationalen Talentor-Gruppe wurde (http://
talentor.hr/). Nach Schätzungen von Branchenkennern beträgt die Provision eines Headhunters
rund ein Drittel eines Jahresbruttogehaltes des vermittelten Arbeitnehmers.

Der Anteil der über Zeitarbeitsfirmen beschäftigten Arbeitskräfte ist im internationalen Vergleich
noch gering. Im Jahr 2013 lag er Schätzungen des Arbeitsministeriums zufolge bei 0,3% aller
Erwerbstätigen. Allerdings soll der Markt gemäß Adecco in den letzten wirtschaftlich schwierigen
Jahren um jeweils bis zu 10% gewachsen sein. In Kroatien bieten unter anderem die DEKRA
Arbeit GmbH (Stuttgart) mit ihrer Zeitarbeitsfirma DEKRA za privremeno zaposljavanje d.o.o. ( http://www.dekra.hr
) sowie auch Adecco, Trenkwalder, Smart Flex und Manpower die Überlassung von
Arbeitnehmern an. Die Vermittlungsgebühren liegen abhängig von der Unternehmensgröße bei 10
bis 12%. Am häufigsten werden Zeitarbeiter mit Berufserfahrung engagiert, neuerdings auch
Berufsanfänger mit Universitätsabschluss. Am meisten gefragt sind sie in der Landwirtschaft, der
Nahrungsmittelindustrie und im Einzelhandel. Sehr verbreitet ist Zeitarbeit zudem in Callcentern.

Die Suche nach Fachpersonal unterstützt auch die Deutsch-Kroatische Industrie- und

Handelskammer in Zagreb (DKIHK). Diese gibt alle zwei Jahre zusammen mit Kienbaum
Management Consultants Wien den "Vergütungsreport" mit detaillierten Angaben für den Bereich
von international orientierten kroatischen Unternehmen heraus. Auch große Wirtschaftsprüfungs-
und Beratungsgesellschaften bieten ihren Kunden in der Regel Unterstützung in Personalfragen
an.

Löhne und Gehälter

Die Bruttolöhne waren 2013 nominal um durchschnittlich 0,8% höher als im Vorjahr. Dadurch
wurde die durchschnittliche Teuerung von 2,2% nicht wettgemacht, sodass es erneut zu einem
realen Lohnrückgang gekommen ist. Der Durchschnittsbruttolohn pro Monat liegt allerdings noch
immer weit höher als in den anderen Ländern der Region, mit Ausnahme Sloweniens. 1.047 Euro
in Kroatien standen 2013 in Ungarn 777 Euro gegenüber und in Slowenien 1.520 Euro. Die
Durchschnittslöhne im öffentlichen Dienst und in der verfassten Wirtschaft bewegen sich in der
Regel deutlich über denen in der Privatwirtschaft, in der es seit 2008 auch nominal zu einem
Lohnrückgang gekommen ist.

Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne
                                            2010       2011       2012        2013       2014 1)

 nominal (in Kuna)                          7.679      7.796      7.875      7.939         7.980

 nominal (in Euro)                          1.053      1.048      1.045      1.047         1.050

 reale Veränderung (in %) 2)                 -1,5       -0,8       -2,3        -1,4         k. A.

1) Prognose; 2) gegenüber Vorjahr bezogen auf Landeswährung

Quellen: Statistisches Amt Kroatien, UniCredit

Im Jahr 2012 hat die sozialliberale Regierung eine kleine Einkommensteuerreform umgesetzt, vor
allem zum Vorteil von Niedrigverdienern und Familien mit Kindern. Dabei wurden der steuerfreie
Grundfreibetrag angehoben und die Progressionsstufen neu gestaffelt. Sie reichen jetzt von 12%
(bis 2.200 Kuna Bruttomonatseinkommen) und 25% (bis 8.800 Kuna) bis hin zu 40% (über 8.800
Kuna; Wechselkurs am 20.5.14: 1 Euro = 7,62 Kuna). Dazu kommt noch ein zum Teil
beträchtlicher kommunaler Lohnsteuerzuschlag, der als Prozentsatz der Lohnsteuerschuld
erhoben wird - in Zagreb in Höhe von 18%, in Split von 10%. Die steile Progressionskurve führt
dazu, dass multinationale Konzerne eher selten regionale Firmenzentralen in Kroatien einrichten.
Die Lohnnebenkosten steigen bei jedem Lohnanstieg, es gibt keine Plafonds wie in Bulgarien.
Eine Ausnahme bildet jedoch die Abrechnung des Rentenversicherungsbeitrags, der ab einem
Monatsgehalt von 47.646 Kuna brutto nicht abgeführt wird. Für Jahresbruttogehälter der Manager
von mehr als 100.000 US$ lag Kroatien 2012 beim Grenzsteuersatz in einem Ranking der
Beratungsgesellschaft KPMG im weltweiten Vergleich noch vor Dänemark auf Rang drei,
einschließlich Sozialabgabenlast mit Belgien auf Rang eins gefolgt von Griechenland.

Insgesamt belaufen sich die Einnahmen aus der Besteuerung von Einkommen und Vermögen
sowie die Summe der Sozialabgaben allerdings nur auf gut 17% des BIP. Der Hauptgrund für
diesen vergleichsweise niedrigen Anteil am BIP wird in der stark verbreiteten Schattenwirtschaft
gesehen, gegen die bis 2012 nur halbherzig vorgegangen worden war. Als Hauptmaßnahme zur
Senkung der hohen Abgabenlast für die Arbeitgeber galt 2012 die Reduzierung des Beitrags zur
staatlichen Krankenkasse von 15 auf 13%, die im Frühjahr 2014 allerdings wieder rückgängig
gemacht wurde, als die EU-Kommission gegen Kroatien das Defizitverfahren einleitete. Nach wie
vor gibt es Entlastungen für Unternehmen, die Langzeitarbeitslose und Berufsanfänger einstellen.
Angewandt wird zudem ein Vouchersystem für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, das
bislang die Schattenwirtschaft zurückgedrängt hat.

Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen
                                              2012 (in Kuna)   Veränderung 2012/11 (in %)      2012 (in Euro) 3)

 Landesdurchschnitt                                   7.875                         1,0 1)                1.045

 Hauptstadt (Zagreb) 2)                               9.812                          k. A.                1.304

 Hochlohnregion (Primorje-Gorski kotar) 2)            7.928                          k. A.                1.054

 Niedriglohnregion (Medjimurje) 2)                    6.205                          k. A.                  825

1) nominal in Landeswährung, im Vergleich zum Vorjahr; 2) Angabe für die Regionen von 2011 mit
der durchschnittlichen Inflationsrate für 2012 von 3,4% hochgerechnet; 3) umgerechnet zum
durchschnittlichen Wechselkurs für 2012: 1 Euro = 7,52 Kuna

Quelle: Statistisches Amt Kroatien

Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen
                                             2013 (in Kuna)    Veränderung 2013/12 (in %) 1)     2013 (in Euro)

 Insgesamt                                           7.939                               0,8              1.047

 Bauwirtschaft                                       6.488                               2,0                856

 Bergbau                                             9.758                              -1,2              1.288

 Verarbeitendes Gewerbe, darunter                    6.943                               1,7                916

 .Nahrungsmittelindustrie                            6.594                              -0,6                870

 .Getränkeindustrie                                  9.446                               2,6              1.246

 .Textilindustrie                                    4.572                               1,2                603

 .Holzindustrie                                      4.474                               2,0                590

 .Papierindustrie                                    6.402                               2,7                845

 .Chemische Industrie                                7.393                               1,3                975

 .Gummi- und Kunststoffindustrie                     5.863                               1,5                774

 .Maschinenbau                                       7.670                               2,7              1.012

 .Metallurgie                                        6.489                               1,6                856

 .Elektrotechnik                                     9.211                               4,8              1.215

 .Computer, Elektronik und Optik                     9.132                               8,3              1.205
.Fahrzeugbau                                         7.276                                 -4,7               960

 Handel, Reparaturen                                  6.769                                 0,7                893

 Hotel und Gastronomie                                6.828                                 3,4                901

 Transport und Lagerung                               9.098                                 2,8              1.200

 Information und Kommunikation                       12.026                                 1,0              1.587

 Finanzwesen, Banken, Versicherungen                 12.228                                 0,7              1.613

 Immobilienbranche                                    7.108                               -13,4                938

1) nominal auf Kuna-Basis; 2) umgerechnet zum durchschnittlichen Wechselkurs für 2013: 1 Euro
= 7,58 Kuna

Quelle: Statistisches Amt Kroatien

Durchschnittliche Bruttojahreslöhne nach ausgewählten Positionen
                                                                             2013 (in Kuna) 1)       2013 (in Euro)
                                                                                            2)                   3)

 Geschäftsführerin einer größeren Niederlassung (über 250
                                                                                    1.205.436              159.070
 Beschäftigte) 4)

 Geschäftsführerin eines kleinen bis mittleren Unternehmens (bis 50
                                                                                      722.000               95.276
 Beschäftigte)

 Vertriebsleiterin                                                                    596.274               78.685

 Sachtechnikerin                                                                      150.590               19.872

 Programmiererin                                                                      193.275               25.505

 Assistentin der Geschäftsführung                                                     214.579               28.316

 Buchhalterin                                                                         124.000               16.365

 Fahrerin                                                                              82.913               10.941

1) Jahresgesamtbezüge; 2) Angaben von 2012 mit der durchschnittlichen Inflationsrate für 2013
von 2,2% auf 2013 hochgerechnet; 3) durchschnittlicher Wechselkurs für 2013: 1 Euro=7,58 Kuna;
4)

zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige
Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet

Quelle: Vergütungsreport 2012 Unternehmen in Kroatien - Mitarbeiter und leitende Angestellte von
Kienbaum Management Consultants sowie der Deutsch-Kroatischen Industrie und
Handelskammer Zagreb (aktuelle Ausgabe).

Bruttolöhne (Produktion) 1)
                                                                      2012 (in         Veränderung         2012 (in
                                                                        Kuna)      2012/11 (in %) 2)       Euro) 3)

 Angelernte Arbeiterin (Tätigkeiten, die in wenigen Tagen zu
 erlernen sind und für die keine spezielle Berufsausbildung             4.431                      0,5         589
 notwendig ist), unskilled 4)
Mitarbeiterin, die unter Aufsicht Tätigkeiten ausführt, für die
                                                                    5.033         0,8        669
 eine mehrjährige Berufsausbildung erforderlich ist, semi-skilled

 Ausgebildete Mitarbeiterin mit mehrjähriger, praktischer
 Berufserfahrung, die Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht            5.617         0,3        747
 durchführen und Fertigungsprozesse einrichten kann, skilled

 Mitarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung und Leitungsbefugnis,
 die als Vorarbeiterin die Arbeit von Produktionsbereichen          8.102         0,3       1077
 verantwortet, highly skilled

1) zuletzt verfügbare Angaben; 2) nominal, auf Kuna-Basis; 3) umgerechnet zum
durchschnittlichen Wechselkurs für 2012: 1 Euro = 7,52 Kuna, K; 4)

zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige
Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet

Quelle: Statistisches Amt Kroatien

Die durchschnittlichen Nettoreallöhne sind nach 2011 deutlich gefallen. Noch Mitte des letzten
Jahrzehnts waren sie in einigen Jahren um 4% gestiegen und davor noch weit stärker, wie eine
Statistik der kroatischen Zentralbank ausweist (nach 1995 zeitweise jährlich um 10 bis 20%, netto
und inflationsbereinigt). Dadurch habe sich Kroatiens internationale Wettbewerbsfähigkeit
dauerhaft verschlechtert, stellen Ökonomen heraus. Zusammen mit Kriegsschäden und von der
Politik eingefädelten, nicht zukunftsträchtigen Privatisierungen habe dies entscheidend zum
Zusammenbruch der kroatischen Industrie beigetragen. Dies gilt besonders für die
Exportwirtschaft und die Beschäftigtenzahl dort. Gemessen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt
(BIP) ist der Warenexport in Kroatien sehr gering.

Auf einer Rangliste der internationalen Wettbewerbsfähigkeit konnte Kroatien 2014 seine Position
auf Rang 75 verbessern (von insgesamt 148 Ländern) und liegt damit knapp vor der Slowakei
(78), die zurückgefallen ist. Die Gesamtarbeitskosten pro Stunde lagen Kroatien 2013 mit
durchschnittlich 8,80 Euro etwas über dem Niveau in der Slowakei und deutlich über dem von
Ungarn mit 7,40 Euro pro Stunde (Slowenien: 14,60 Euro). Seit 2008 sind diese Kosten in Kroatien
nominal um 4,3% gefallen (in Slowenien wurde ein Anstieg um 5,0% und in Ungarn ein Rückgang
von 5,1% verzeichnet).

Löhne und Gehälter werden in Kroatien meist netto (nach Steuern und Abgaben) vereinbart. Für
bestimmte Branchen oder Bereiche handeln die Tarifpartner Kollektivverträge aus, die als wenig
flexibel gelten. Unabhängig davon wurde im Juli 2008 ein monatlicher Mindestlohn eingeführt, der
ab Anfang 2014 bei 3.018 Kuna brutto liegt. Der Betrag wird jedes Jahr entsprechend der Armuts-
und Beschäftigungsrate sowie der Preisteuerung neu ermittelt (Gesetz über den Mindestlohn, NN
39/2013).

Bei allen Angaben des kroatischen Statistikamtes ist zu beachten, dass die amtlich erfassten
Löhne niedriger als die tatsächlich gezahlten sein können. Die Differenzen waren früher
beträchtlich, dürften in den wirtschaftlich schlechten Zeiten aber zurückgegangen sein.
Berücksichtigt werden sollte auch, dass die Tariflöhne nur die jeweiligen Grundgehälter
widerspiegeln. Je nach Qualifikation und Ausbildungsgrad sind Löhne de facto zum Teil deutlich
höher.

Regional gibt es ein starkes Lohngefälle zwischen der Hauptstadt Zagreb und den übrigen
Landesteilen. Im 1. Quartal 2014 wurden dem Internetportal MojPosao zufolge nach Zagreb und
Umgebung die höchsten Löhne in Istrien ausgezahlt. Auch in den anderen Küstengespanschaften,
wie Primorje-Gorski Kotar, Dubrovnik-Neretva, Split-Dalmatien sowie Zadar sind sie höher als im
Hinterland. Die geringsten Verdienste haben gemäß MojPosao Arbeitnehmer in den östlich
gelegenen Bezirken Virovitica-Podravina, Bjelovar-Bilogora und Slavonski Brod-Posavina.

Ausländische Unternehmen in Kroatien bezahlen ihre lokalen Mitarbeiter oft besser als inländische
Firmen (im Durchschnitt um 15%). Der Umfang der am Arbeitsplatz effektiv im Sinne des
Unternehmens eingesetzten Arbeitszeit ist nach Angaben von Firmenvertretern im internationalen
Vergleich in einigen Dienstleistungssparten niedrig, vor allem mit skandinavischen Ländern
verglichen. Hier sind allerdings seit 2010 Verbesserungen zu erkennen, wobei weiterhin rund 25
bis 30% aller Krankmeldungen als nicht gerechtfertigt gelten, wie es weiter heißt. Gegen diesen in
Kroatien allgemein bekannten Missbrauch haben Ärzteverbände 2013 erstmals Aktionen gestartet.
Auch hier hat der EU-Beitritt des Landes offensichtlich ein Umdenken eingeleitet, um
internationalen Vergleichen standhalten zu können. Zu auffallend vielen und längeren

Krankmeldungen kommt es regelmäßig dann, wenn Umstrukturierungen anstehen, wie zum
Beispiel 2013 bei Croatia Airlines. Nachdem die Arbeitsproduktivität Ende des letzten Jahrzehnts
stark gesunken war, stieg sie bis 2012 um rund 2% jährlich. 2013 hat eine Stagnation gebracht
(+0,1% gegen dem Vorjahr).

Eine Übersicht über die Bruttojahresverdienste in ausgewählten Positionen in kroatischen
Unternehmen mit internationaler Ausrichtung gibt der "Vergütungsreport" der AHK. Die letzte
Aktualisierung wurde 2012 vorgenommen. Die höchsten Gehälter wurden gemäß dem
Internetprotal MojPosao im 1. Quartal 2014 im Branchendurchschnitt in den IKT-Branchen sowie
in F&E gezahlt. Am niedrigsten waren sie in der Textil- und Lederverarbeitung sowie bei
Hilfsarbeiten.

Weitere Lohnbestandteile
Gezahlt werden in der Regel zwölf Monatsgehälter pro Jahr. Hinzu kommt eine Reihe von
Zusatzleistungen. Verordnungen zum Einkommenssteuergesetz regeln, welche Beträge jährlich
für Kinder von Mitarbeitern steuerfrei ausgezahlt werden können. Auch Weihnachts-, Urlaubsgeld
oder andere Zusatzleistungen sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Gemäß einer
Umfrage von MojPosao sollen Ende 2013 nur noch 49% der Befragten Weihnachtsgeld erhalten
haben und damit deutlich weniger als 2008 (67%).

Als Folge der Wirtschaftskrise sind auch die erfolgsabhängigen Bonuszahlungen an Mitarbeiter
stark zurückgegangen oder ganz weggefallen. Für leitende Angestellte gewinnen variable
Gehaltsanteile gleichwohl an Bedeutung. Zusatzleistungen, wie ein auch für private Zwecke
nutzbarer Dienstwagen oder ein Handy der neuesten Generation, sind bei Führungskräften sowie
Vertriebsmitarbeitern verbreitet. Zuschüsse zu Krankenversicherungen oder Ähnliches spielen
noch keine große Rolle, gewinnen aber an Bedeutung.

Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialabgaben der Arbeitnehmer bestehen vor allem aus Rentenversicherungsbeiträgen, die
der Arbeitgeber in Höhe von 20% vom Bruttolohn direkt einbehält und abführt. Die Beiträge zur
Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die insgesamt 17,2% vom Bruttogehalt betragen, sind
vom Arbeitgeber zu tragen. Im Frühjahr 2012 hatte die neue Regierung den
Krankenversicherungsbeitrag um zwei Prozentpunkte gesenkt. Darüber hinaus sind Arbeitgeber
seit Juni 2012 bei der Einstellung von Berufsanfängern und Langzeitarbeitslosen für zwei Jahre
von der Entrichtung der Sozialabgaben befreit. Seit 2011 ist der - nur vom Arbeitgeber zu
entrichtende - Beitrag für die berufliche Krankenversicherung in Höhe von 0,5% des
Bruttoverdienstes direkt an die staatliche Krankenkasse (HZZO) zu zahlen.
Sozial-, Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2014 (in % des

Bruttoverdienstes)
                                                                               Arbeitgeber   Arbeitnehmer

 Rentenversicherung                                                                     0           20 *)

 Krankenversicherung                                                                   15              0

 Krankenversicherung zum Arbeitsgesundheitsschutz- Arbeitsunfallversicherung           0,5             0

 Arbeitslosenversicherung                                                              1,7             0

 Insgesamt                                                                           17,2             20

*) ein Monatsgehalt ist bis zu 47.646 Kuna brutto rentenversicherungspflichtig; darüber hinaus
gehende Beträge unterliegen nicht der Beitragspflicht

Quelle: Fachmagazin RRiF (Rechnungswesen, Wirtschafsprüfung und Finanzen)

Grundsätzlich gilt die Krankenversicherungspflicht in Kroatien auch für Ausländer, wenn sie im
Land arbeiten oder sich dort länger aufhalten. Für deutsche Staatsangehörige ist das
Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien wichtig, das schon seit 1998
in Kraft ist. Danach bleibt bei Entsendungen während der ersten 24 Kalendermonate die
Versicherungspflicht im Entsendestaat (Deutschland) bestehen, anschließend geht es
grundsätzlich auf den Beschäftigungsstaat (Kroatien) über. Ausnahmen sind zugelassen, wenn
Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies beantragen und die zuständigen Behörden zustimmen. Seit
Anfang 2012 gilt ein neues Ausländergesetz (NN 130/2011), das im Juni 2013, kurz vor dem EU-
Beitritt Kroatiens zum 1.7.13, novelliert und an EU-Recht angepasst wurde (NN 74/13 vom
19.6.13). Hierzu informiert unter anderem die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer.

Arbeitgeber sollten auch den sogenannten Prirez berücksichtigen. Dies ist ein
Lohnsteuerzuschlag, den die Kommunen erheben können. Das entsprechende Gesetz (Zakon o
financiranju jedinica lokalne i regionalne samouprave, NN 132/2006, 73/2008, 25/2012) legt fest,
wie hoch die Abgabe maximal sein darf. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Größe der
Kommunen: So können Gemeinden bis zu 10%, Städte mit unter 30.000 Einwohnern bis zu 12%
und solche mit mehr als 30.000 Einwohnern bis zu 15% erheben. Für Zagreb liegt die Grenze bei
30%. Derzeit beträgt der Zuschlag in Zagreb 18%, in sonstigen Städten sind es im Schnitt
zwischen 10 und 15% und für Gemeinden im Mittel 5%. Gemeinden mit wachsenden Finanznöten
könnten diesen Prirez verstärkt anwenden. Für den Prirez ist die Einkommensteuerschuld
Bemessungsgrundlage.

Seit November 2010 liegt für Frauen und Männer das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren. Für
Frauen erfolgt die Anpassung stufenweise bis 2030. Anfang 2014 ist ein neues
Rentenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Danach wird das Rentenalter beginnend ab 2030 bis
2037 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Verhandlungen mit der EU, den Termin vorzuziehen,
sind noch im Gang, werden aber von Kroatien strikt abgelehnt. Lohnfortzahlungen im Falle des
Mutterschutzes/Elternurlaubs trägt von Anfang an die Krankenkasse HZZO, für das erste halbe
Jahr in voller Höhe. Ab 70 Tagen nach der Geburt hat alternativ auch der Vater Anrecht auf
Elternurlaub. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz beim ersten und zweiten Kind für mindestens
ein Jahr nach der Geburt des Kindes sichern (bei Mehrlingsgeburten und weiteren Kindern auch
länger.)
Arbeitsrecht

Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
                                  Freie Vereinbarung, wobei bei Tarifbindung die dort festgelegte Höhe nicht
 Vergütung
                                                                                 unterschritten werden darf

 Mindestlohn                                                                                 3.018 Kuna 1)

 Arbeitsstunden pro Woche                                                                    40 Stunden 2)

 Regelarbeitstage pro Woche                                                              Montag bis Freitag

 Zulässige Überstunden                                                          Acht Stunden pro Woche 3)

 Bezahlte Feiertage                                                              14 (davon zwei Sonntage)

 Bezahlte Urlaubstage                                              Mindestens vier Wochen im Kalenderjahr

 Sonderzahlungen pro Jahr in
                                   Nicht obligatorisch, ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes ist
 Monatslöhnen (13. und/oder 14.
                                                                                              jedoch üblich
 Gehalt)

 Tage mit bezahltem
                                                                                  Sieben Werktage im Jahr
 Arbeitsausfall

 Tage mit Lohnfortzahlung bei
                                                                                          Maximal 42 Tage
 Krankheit

 Probezeit                                                                           Maximal sechs Monate

1) 2014; 2) darin enthalten ist eine tägliche Pause von 30 Minuten, sodass die Arbeitszeit
eigentlich 37,5 Stunden beträgt; 3) jährlich dürfen die Überstunden für jeden Arbeitnehmer nicht
mehr als 180 Stunden betragen. (Art. 45, Abs. 2 ArbGB)

Quelle: Zusammenstellung von Germany Trade & Invest

Rechtsgrundlagen
Die zentrale Rechtsgrundlage des kroatischen Arbeitsrechts stellt das Gesetz über Arbeit (Zakon o
radu, NN 149/2009, 61/2011 und 73/2013; im Folgenden ArbGB) dar. Neben dem Gesetz gibt es
weitere Vereinbarungen, welche das Arbeitsverhältnis regeln. Dazu zählen neben den
Arbeitsverträgen in erster Linie die Kollektivverträge (insbesondere Art. 253ff ArbGB) sowie die
Betriebsordnungen (insbesondere Art. 125ff ArbGB). Teilweise sieht das Gesetz auch
Entscheidungen des Arbeitgebers als maßgebliche Entscheidungsform vor. Außerdem wird die
gesetzliche Grundlage durch zahlreiche untergesetzliche Regelungen ergänzt. Bei
unterschiedlicher Ausgestaltung von Arbeitnehmerrechten in den jeweiligen Vorschriften gilt die für
den Arbeitnehmer vorteilhafteste Regelung (vergleiche auch Art. 7 ArbGB). Für Minderjährige
gelten dabei häufig besondere Regelungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Bestimmungen
des Gesetzes über Arbeit wiedergegeben, ohne die Sonderregelungen für Minderjährige zu
berücksichtigen.

Durch die jüngste Novellierung des ArbGB vom Juni 2013 wurde das Arbeitsrecht mit EU-Recht
harmonisiert, unter anderem bezüglich des Europäischen Betriebsrates (EBR), (Art. 164 ArbGB),
der Europäischen Gesellschaft (lat. Societas Europaea, Artikel 192 ArbGB) und der Europäischen
Genossenschaft (lat. Societas Cooperativa Europaea, Artikel 216 ArbGB).

Vertragsabschluss
Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet, wobei auch in Zweifelsfällen einer
vertraglichen Gestaltung eine Einordnung als Arbeitsvertrag vermutet werden kann (Artikel 8
ArbGB). Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, wobei die Vorgaben des Gesetzes über Arbeit
oder anderer Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind (Artikel 7 ArbGB).

Sofern das Gesetz keine anderweitige Regelung trifft, werden unbefristete Arbeitsverträge
geschlossen (Artikel 9 Absatz 1 ArbGB), welche die Vertragsparteien bis zu einer Kündigung oder
der Beendigung des Vertrages auf einer anderen Grundlage binden (Artikel 9 Absatz 2 ArbGB). Ist
keine Laufzeit des Vertrages vereinbart, wird eine unbefristete Dauer vermutet (Artikel 9 Absatz 3
ArbGB). Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses stellt nach dem Gesetz die Ausnahme dar und
erfordert das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (Artikel 10f ArbGB). Eine Tätigkeit kann
sowohl in Voll- als auch in Teilzeit vereinbart werden (Artikel 43 Absatz 1 ArbGB).

Im Hinblick auf Form (Artikel 12 ArbGB) und Inhalt eines Arbeitsvertrages (Artikel 13ff ArbGB) trifft
das Gesetz verschiedene Regelungen. Grundsätzlich wird ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form
geschlossen und enthält insbesondere Angaben zur Dauer, dem Gehalt, den Arbeitszeiten und
dem Urlaub. Neben diesen Beispielen zwingender Angaben müssen für Saisonarbeiter (Artikel 13
ArbGB), Arbeitnehmer mit (örtlich) getrenntem Arbeitsplatz (Artikel 14 ArbGB), oder ins Ausland
entsandte Arbeitnehmer (Artikel 15 ArbGB) besondere Vorgaben eingehalten werden.

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch das Gesetz
vorgegeben (Artikel 5 ArbGB). Zahlreiche Regelungen konkretisieren diese Vorgaben.

Das Gesetz sieht bei einer Vollzeittätigkeit grundsätzlich eine maximale wöchentliche Arbeitszeit
von 40 Stunden vor (Artikel 43 Absatz 2 ArbGB), wobei tägliche Pausen von mindestens 30
Minuten eingerechnet werden (Artikel 52 Absatz 1 ArbGB). In Ausnahmefällen können auch
Überstunden geleistet werden, wobei diese acht Stunden in der Woche nicht überschreiten dürfen
(Artikel 45 ArbGB).

Daneben enthält das Gesetz auch Regelungen zu den Pausen (Ruhezeiten) zwischen den
Arbeitstagen (Artikel 53 ArbGB) und den Pausen (Ruhezeiten) während der Wochen (Artikel 54
ArbGB) sowie der Urlaubszeit (Artikel 55ff ArbGB). Bei der bezahlten Urlaubszeit gilt eine
Mindestdauer von vier Wochen (Artikel 55 Absatz 1 ArbGB), wobei grundsätzlich die Anzahl der
Arbeitstage während einer Arbeitswoche berücksichtigt wird.

Neben den Regelungen zum bezahlten Urlaub existieren Vorschriften zur bezahlten Freistellung
(Artikel 65 ArbGB) sowie zur unbezahlten Freistellung (Artikel 66 ArbGB). Grundsätzlich besteht
ein Recht auf bis zu sieben Tage bezahlter Freistellung im Jahr aus wichtigem Grund (vergleiche
insbesondere Artikel 65 Absatz 1 und 2 ArbGB).

Die Bezahlung erfolgt im Grundsatz ebenfalls nach den Vorschriften des ArbGB (Artikel 82).
Neben der Feststellung der Gleichbehandlung von Frau und Mann (Artikel 83 ArbGB) werden
insbesondere die Auszahlung in Geld und die Frist zur Auszahlung des Gehalts geregelt (Artikel
84 ArbGB). Außerdem hat der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Überstunden
oder Nachtarbeit) ein Recht auf eine erhöhte Bezahlung (Artikel 86 ArbGB). Bezüglich des Gehalts
gilt ein Aufrechnungsverbot, sofern keine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt (Artikel 88
ArbGB).

Jährlich wird ein Mindestlohn nach den Maßgaben des Gesetz über den Mindestlohn (Zakon o
minimalnoj placi, NN 39/2013) vom Kroatischen Statistikamt (DZS) festgesetzt. Für den Zeitraum
vom 1.6.13 bis 31.12.13 liegt er bei 2.814 K entsprechend der Verordnung über den Mindestlohn
(Uredba o visini minimalne place, kroatisches Amtsblatt - Narodne novine Nr. 51/13).
Neben der Erfüllung der grundlegenden Pflichten gelten für den Arbeitnehmer weitere Vorgaben,
die sich auch in dem Gesetz niedergeschlagen haben. So bestehen ausdrückliche Regelungen für
ein Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers (Artikel 93ff ArbGB) und den gegebenenfalls zu
leistenden Schadensersatz (Artikel 99ff ArbGB).

Vertragsbeendigung
Die Arten der Vertragsbeendigung werden in Artikel 104 ArbGB aufgeführt. Zu den Gründen für
eine Beendigung zählen insbesondere die Kündigung, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer (schriftlich - Artikel 105 ArbGB), der Ablauf der Befristung sowie der Eintritt in
das Rentenalter.

Eine Kündigung kann grundsätzlich sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer
vorgenommen werden (Artikel 106 ArbGB), wobei eine Kündigung der zu kündigenden Person
grundsätzlich in schriftlicher Form und mit schriftlicher Begründung zugestellt werden muss (Artikel
112 ArbGB). Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen nach ordentlichen und außerordentlichen
Kündigungen. Dabei besteht auch die Möglichkeit einer Kündigung mit dem Angebot der
Änderung des Vertrages (Artikel 115 ArbGB).

Die ordentliche Kündigung kann bei Vorliegen der Kündigungsgründe unter Einhaltung der
vorgeschriebenen oder vereinbarten Fristen erfolgen, wobei weitere zu beachtende Aspekte
ebenfalls vorgegeben werden (Artikel 107 ArbGB). Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses
ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, sofern diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vorgesehen
ist (Artikel 110 ArbGB). Vor einer ordentlichen Kündigung kann die Einhaltung verschiedener
Verfahrensschritte geboten sein (Artikel 111 ArbGB). Dazu zählt beispielsweise eine vorherige
(Ab-)Mahnung.

Gründe für eine ordentliche Kündigung sind gemäß Artikel 107 Absatz 1 ArbGB:

- Geschäftsbedingte Kündigung: sofern die Notwendigkeit der Ausführung einer bestimmten
Tätigkeit aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr besteht
(zur Kündigung einer größeren Anzahl an Arbeitnehmern - Artikel 120ff ArbGB).

- Kündigung bedingt durch die Person des Arbeitnehmers: sofern der Arbeitnehmer aufgrund
dauerhafter Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht zu einer ordentlichen Ausführung der Pflichten
aus dem Vertrag in der Lage ist.

- Kündigung bedingt durch nicht akzeptables Verhalten des Arbeitnehmers: sofern der
Arbeitnehmer die Pflichten aus dem Vertrag verletzt.

Die Fristen einer ordentlichen Kündigung beginnen grundsätzlich mit der Zustellung der Kündigung
(Artikel 113 Absatz 1 ArbGB), wobei die Frist beispielsweise während der Schwangerschaft oder
dem Schwangerschaftsurlaub nicht zu laufen beginnt. Die Kündigungsfristen der ordentlichen
Kündigung sind nach der tatsächlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt und liegen
zwischen zwei Wochen bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von weniger als einem
Jahr und drei Monaten bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit (Artikel 114 Absatz 1 ArbGB). Bei
einer Kündigung durch den Arbeitnehmer kann die Kündigungsfrist bei Vorliegen besonderer
Gründe nicht länger als ein Monat sein (Artikel 114 Absatz 7 ArbGB). Für die Probezeit gelten
weitere Regelungen. Eine Probezeit ist auf maximal sechs Monate befristet (Artikel 35 ArbGB).
Eine mangelnde Eignung des Arbeiternehmers stellt während der Probezeit einen besonders
wichtigen Grund für eine Kündigung dar (Artikel 35 Absatz 3 ArbGB). Die Kündigungsfrist in dieser
Zeit beträgt mindestens sieben Tage (Artikel 35 Absatz 5 ArbGB).
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch eine außerordentliche Kündigung
erfolgen, wobei eine Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Fristen entbehrlich ist
(Artikel 108 ArbGB). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei besonders schwerwiegender
Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Vorliegen eines anderen besonders
wichtigen Tatbestands, wodurch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung
aller Umstände und Interessen beider Vertragsparteien unzumutbar geworden ist.

Neben den aufgeführten Regelungen sei auf verschiedene Vorschriften im Zusammenhang mit
einer Kündigung hingewiesen. So werden im Hinblick auf die Gründe einer Kündigung auch
Vorgaben zu solchen Gründen, die eine Kündigung nicht rechtfertigen, gemacht (Artikel 109
ArbGB). Außerdem ist grundsätzlich der Betriebsrat in das Verfahren einer Kündigung
einzubeziehen (Artikel 118 ArbGB; zum Betriebsrat - Artikel 136ff ArbGB). Zudem werden auch
Vorgaben zur Abfindung gemacht. Beruht die Kündigungen nicht auf dem Verhalten des
Arbeitnehmers und besteht das Arbeitsverhältnis ununterbrochenen seit mindestens zwei Jahren,
ist eine Abfindung zu zahlen (Artikel 119 ArbGB). Diese ist grundsätzlich abhängig von der Dauer
der Tätigkeit.

Kontaktanschriften:

Praktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer
Versorgung und Lebenshaltungskosten können über das Bundesverwaltungsamt bezogen
werden.

Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige

E-Mail: siehe Internet; Internet:    http://www.auswandern.bund.de

Die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer bietet unter anderem auch Merkblätter,
den Vergütungsreport (zusammen mit Kienbaum, Wien) und individuelle Beratungen zu Arbeits-
und anderen Rechtsfragen an.

Njemacko-hrvatska industrijska i trgovinska komora

(Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer)

Strojarska 22, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/631 16-00, Fax: -30

E-Mail:    info@ahk.hr, Internet:     http://kroatien.ahk.de

Arbeitsministerium:

Ministarstvo rada i mirovinskoga sustava

(Ministerium für Arbeit und Rentenversicherungssystem)

Ulica grada Vukovara 78, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/610-63 10, -67 27, Fax: - 93 00

E-Mail:    info@mrms.hr, Internet:      http://www.mrms.hr
Arbeitsamt:

Hrvatski zavod za zaposljavanje

(Kroatisches Amt für Beschäftigung)

Radnicka cesta 1, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/612 60-00, Fax: -38

E-Mail:     hzz@hzz.hr, Internet:      http://www.hzz.hr

Sozialversicherungsbehörden:

Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje

(Kroatisches Amt für Krankenversicherung)

Margaretska 3, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/480 63 33, Fax: -481 26 06

E-Mail:     glasnogovornik@hzzo-net.hr, Internet:      http://www.hzzo-net.hr

Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje

(Kroatisches Amt für Rentenversicherung)

A. Mihanovica 3; 10000 Zagreb

Tel.: 003851/459-55 00, Fax: -50 63

Internet:     http://www.mirovinsko.hr

Personalberatungsfirmen:

Dekra za privremeno zaposljavanje d.o.o.

Zadarska 80/7, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/606 44-20, Fax: -29

E-Mail:     info@dekra.hr, Internet:     http://www.dekra.hr

Adecco d.o.o.

Tuskanova 37, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/400 21-70, Fax: -84

E-Mail:     info@adecco.hr, Internet:     http://www.adecco.hr
Trenkwalder kadrovske usluge d.o.o.

Ulica fra Grge Martica 72, 10000 Zagreb

Tel.: 003851/463 38 85

E-Mail:   infocroatia@trenkwalder.com; Internet:    http://www.trenkwalder.com/hr

Stellenbörsen:

   http://www.moj-posao.net

   http://www.posao.hr

   http://www.zivotopis.hr

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Datum: 18.12.2014
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