Lohn- und Lohnnebenkosten - Kroatien 08.07.2014 - Internationale Märkte
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08.07.2014 Lohn- und Lohnnebenkosten - Kroatien Mehr Flexibilität von neuem Arbeitsgesetz erwartet / Von Erika Anders-Clever (GTAI), Snjezana Buhin Peharec (GTAI), Zrinka Bozic (Arbeitsrecht, AHK Zagreb) Zagreb (gtai) - Der Arbeitsmarkt hat in Kroatien die Talsohle noch nicht erreicht. 2014 dürfte die Arbeitslosigkeit bei einer nur sehr niedrigen Erwerbstätigenquote auf 18% steigen und bis 2018 auf diesem Niveau verharren. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn lag 2013 mit 1.047 Euro in der Region relativ hoch. Ab Frühjahr 2014 gilt erneut der höhere Krankenversicherungsbeitrag von 15% (statt 13% ). (Kontaktanschriften) Allgemeines zum Arbeitsmarkt Am kroatischen Arbeitsmarkt zeichnet sich eine Stabilisierung der Lage erst für 2015 ab. Der Anstieg der Arbeitslosenquote von 9% im Jahr 2009 auf voraussichtlich 18% (ILO-Erfassung) 2014 zeigt die Strukturschwächen des Landes, die durch die internationale Wirtschaftskrise offen gelegt wurden. Die Wirtschaftspolitik hat zu spät auf die schon 2002 einsetzende Ausweitung des öffentlichen Verbrauchs reagiert. Eine tragfähige Basis für größere Greenfield-Investitionen in Exportindustrien konnte noch nicht geschaffen werden. Durch die späte Umstrukturierung großer, verlustbringender Staatsbetriebe - vor allem der Werften - sind viele Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor weggefallen. Die Reform des aufgeblähten öffentlichen Sektors wurde über zwei Jahrzehnte nicht in Angriff genommen. So hat die Regierung schließlich dem Druck der Gewerkschaften gegen das Outsourcing von nicht zum Kerngeschäft gehörenden Dienstleistungen im Staatssektor nachgegeben und sich für ein Spin off-Modell entschieden. Budgetlöcher sind bislang vor allem mit höheren Steuern gestopft worden, die das Wachstum zusätzlich gebremst haben. Noch bis 2012 schätzte die EU-Kommission den Anteil der Schattenwirtschaft auf über ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Seitdem sind eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die Steuererhebung und Zahlungsmoral wirksam verbessert haben. Ein Grund für die hohe Arbeitslosigkeit ist neben dem unflexiblen Arbeitsrecht die niedrige Mobilität der Arbeitnehmer. Zudem nahmen 2013 nur 15,5% der Arbeitslosen an Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen oder Beschäftigungsprogrammen teil, wie das Arbeitsamt meldet. Die äußerst niedrige Erwerbstätigenquote, die auf dem Niveau von Griechenland lag, geht einher mit einem eher traditionellen Familienbild in der Gesellschaft. Die Sozialversicherungssysteme werden immer schwerer finanzierbar. Eine steigende Zahl jüngerer Kroaten kehrt dem Land nach Abschluss der Ausbildung inzwischen den Rücken, wobei die Arbeitsaufnahme in Deutschland sowie in einigen anderen EU-Ländern vorerst für bestimmte Berufe noch Beschränkungen unterliegt. Allgemeine Arbeitsmarktdaten 2013 Bevölkerung (in Mio.) 4,268 1) Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, in Mio.) 3,817
Erwerbstätige (in Mio.) 1,390 Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach ILO-Definition) 17,1 Analphabetenquote (in %) 2) 0,8 Universitätsabschluss (in %) 3) 16,4 1) Schätzung; 2) aus dem Zensus 2011; 3) Bevölkerung über 15 Jahre (2011) Quellen: Statistisches Amt Kroatien, Nationalbank Kroatien Die Bruttoanlageinvestitionen sind seit 2009 rückläufig, zeitweise im zweistelligen Bereich. 2014 soll laut EU-Kommission eine Stabilisierung bringen, bevor es 2015 zu einem Anstieg von real 3% kommen soll. Die Beschäftigung geht vorläufig aber noch weiter zurück: 2014 voraussichtlich um 2,5% und 2015 um 1,0%. 2013 gab es im Schnitt 1,39 Mio. Erwerbstätige, was einem Anteil von 33% an der Gesamtbevölkerung entspricht. Der für Investitionen und das Schaffen von Arbeitsplätzen wichtige Nettozufluss an ausländischen Direktinvestitionen (FDI) dürfte mittelfristig bei 1,0 Mrd. bis 1,5 Mrd. Euro jährlich stagnieren. Erste Erfolge beim Kampf gegen Korruption auf höchster politischer Ebene und in den Parteien können aber im Ausland für mehr Vertrauen sorgen, wenn nun auch auf den unteren Ebenen durchgegriffen werde, wie die US-amerikanische Investitionsförderstelle herausstellt. Die amtierende Regierung versucht vor allem über Bürokratieabbau, mehr Planungssicherheit, Flexibilisierungen im Arbeitsrecht und eine bessere Nutzung von EU-Hilfen Investitionen zu fördern. Größere Reformprojekte erscheinen bis zum Wahltermin Ende 2015 immer schwerer durchsetzbar. Weit fortgeschritten ist der Gesetzgebungsprozess für das neue Arbeitsrecht (in zweiter Lesung Mitte 2014), das im Verlauf des Verfahrens allerdings verwässert wurde. Differenzen innerhalb der Koalitionsregierung mündeten im Juni 2014 in eine Regierungskrise. Die Kroaten sind seit 2011 streikfreudiger geworden, wobei sich die Aktionen auf wenige Branchen beschränken, und besonders im öffentlichen Sektor und in der Landwirtschaft verbreitet sind. 2013 war auch der Flugverkehr von Arbeitsniederlegungen betroffen. In der Schiffbauindustrie sind sie nach den umfassenden Umstrukturierungen seltener geworden. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad war hier - ebenso wie im öffentlichen Sektor - besonders hoch. So sind in den Stadtwerken in der Hauptstadt Zagreb zwei Dutzend Einzelgewerkschaften vertreten, sodass bislang keine Umstrukturierungen möglich waren. Arbeitsniederlungen gab es zuletzt auch in anderen krisengeschüttelten Industriezweigen wie der Textil-, Petrochemie- oder Bauindustrie. Offizielle Statistiken zu verlorenen Arbeitstagen liegen nicht vor. Ausländische Consultingfirmen heben in ihren Kroatienanalysen besonders hervor, dass es größere Probleme bei betriebsbedingten Kündigungen gebe. Entlassungen seien auch in der Privatwirtschaft nur unter großen Einschränkungen möglich. Insgesamt rangiert Kroatien bei der Einstufung der Arbeitsmarkteffektivität durch das World Economic Forum unter 148 Ländern auf Rang 114. Polen liegt auf Platz 80, die Slowakei auf 76, Tschechien auf 81, Ungarn auf Platz 85 (jeweils im Jahr 2013) und Slowenien auf Rang 106. Vor allem der hohe Kündigungsschutz und die Abgabenbelastung der Löhne führen zu dieser schlechten Einstufung. Etwas flexibler sind in Kroatien die Regeln für betriebsbedingte Kündigungen in Kleinbetrieben. Im neuen Arbeitsgesetzbuch sollen Mikrounternehmen (bis zu 5 Beschäftigten) Entlassungen ohne Angabe von Gründen vornehmen können. Die nach einer Kündigung zu zahlenden Abfindungen sind im EU-Vergleich niedrig, wenn es sich um ein relativ kurzes Beschäftigungsverhältnis gehandelt hat. Die ohnehin niedrige Erwerbstätigenquote ist 2013 noch einmal stark gesunken und lag bei nur noch 49,2% in der Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen. Im Jahr 2008 waren es noch 57,8 %. Im
Vergleich dazu ist sie in Slowenien von 68,6 auf 63,3% zurückgegangen und in Ungarn von 56,7% im Jahr 2008 bis 2013 leicht auf 58,4% gestiegen. Die Arbeitslosenquote schwankt in Kroatien im Jahresverlauf wegen der hohen saisonalen Beschäftigung im Tourismussektor recht stark. Die Bankanalysten und die EU gehen davon aus, dass sie 2014 mit rund 18% (ILO-Erfassung) ihren Höchststand erreichen wird. Sehr hoch ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen. Schon 11% der Erwerbsbevölkerung gehörten 2013 dieser Gruppe an, was einer Verdopplung seit 2008 entspricht. In Ungarn sowie auch in Slowenien sind es 5,0 bis 5,2%, die zwölf Monate oder länger arbeitslos waren. Sehr kritisch ist inzwischen in Kroatien die Jugendarbeitslosigkeit. 2013 hat sie für die unter 25- Jährigen fast die Marke von 50% erreicht. In Slowenien lag sie im Vergleich dazu bei 21,6% und in Ungarn bei 27,2%. Im Jahr 2008 hatte diese Quote in Kroatien "nur" 22% betragen. Kroatien wurden zur Bekämpfung dieses Problems im Rahmen der EU-Jugendgarantie-Initiative für 2014 und 2015 rund 66 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Am höchsten sind die Erwerbsloseraten bei Jugendlichen, die eine Real- oder Berufsschulausbildung absolvieren. Besonders weit klaffen Angebot und Nachfrage für Verkaufssachbearbeiter, Verwaltungsreferenten, Verkäufer, Frisöre, Automechaniker und - lackierer auseinander. Knappheit besteht nach Branchenkennern dagegen unter anderem für CNC-Bediener. Bei Universitätsabsolventen gibt es einen Überschuss vor allem bei diplomierten Ökonomen und Juristen. Ein Nachfrageüberhang besteht dagegen im Bereich der Ingenieur- und Naturwissenschaften, und zwar vor allem bei Elektro- und Maschineningenieuren, Informatikern und Mathematikern. Gerade ausgebildete Softwareprogrammierer werden immer häufiger gesucht, nachdem sich bereits viele ausländische IT-Firmen in Kroatien niedergelassen haben. Der Arbeitsmarktbedarf übertrifft das Angebot außerdem für Mediziner und Apotheker sowie für Logopäden und Rehabilitationspädagogen. Durch den EU-Beitritt ist zudem die Nachfrage nach Sprachwissenschaftlern gestiegen (vor allem für Deutsch und Englisch). Mangel besteht unter anderem auch für bestimmte Berufsgruppen im Tourismussektor. Bei internationalen Vergleichstests schneidet Kroatiens Schulsystem in der Regel durchwachsen ab. Dies gilt laut EU-Kommission vor allem für die Ergebnisse in Mathematik in der Stufe der 15- Jährigen, wo die Resultate unter EU-Durchschnitt liegen. Gut sind im internationalen Vergleich die Fremdsprachenkenntnisse. Nur 30% der Kroaten beherrschen keine Fremdsprache im Vergleich zu mehr als 35% im EU-Durchschnitt. Über 20% der Bevölkerung geben an, zwei Fremdsprachen zu sprechen. Vor allem Englisch und Deutsch sind verbreitet, in denen in der Sekundarstufe II über 99% beziehungsweise gut 60% der Schüler unterrichtet werden. In Dalmatien sind auch Italienischkenntnisse weit verbreitet, vor allem in Nordwestkroatien wird Slowenisch ohne Probleme verstanden. Die Kommunikation mit Serbien sowie Bosnien und Herzegowina bereitet keinerlei sprachliche Probleme. Die Zahl der eingeschriebenen Studenten ist von 2009 bis 2012 leicht gestiegen (auf 157.000). In Slowenien als auch besonders deutlich in Ungarn war sie rückläufig. Der Anteil der Studentinnen ist vergleichsweise hoch. Die Zahl der Absolventen in Mathematik, Wissenschaft und Technologie hat sich spürbar erhöht und übertraf 2012 die Marke von 16 Promille der 20- bis 29-Jährigen. 2010 lag sie noch bei 11,6 Promille. In Slowenien waren es 2012 immerhin 19,0, in Ungarn nur 8,5 (2011). Im Jahr 2013 hatten von allen Kroaten im Alter von 15 bis 64 Jahren lediglich 16,5% einen Universitätsabschluss (einschließlich vergleichbarer Abschlüsse) gegenüber 24,0% in Slowenien und 19,5% in Ungarn. Einen sogenannten höheren Sekundärabschluss hatten 2013 laut Eurostat gleichzeitig 60% in der Tasche im Vergleich zu 57% in Slowenien und 58% in Ungarn.
Am größten ist die Arbeitslosigkeit noch immer in den Regionen, die stark von den Kriegsereignissen in der ersten Hälfte der 90er-Jahre betroffen waren. Dies gilt vor allem für Slawonien im Osten Kroatiens, für das dalmatinische Hinterland und die Region südlich von Karlovac. Vergleichsweise niedrig ist die Arbeitslosigkeit in der Hauptstadt Zagreb, in Istrien, Primorje-Gorski kotar und in der Region um Varazdin. Insgesamt 14,1% aller kroatischen Arbeitnehmer hatten 2013 einen befristeten Arbeitsvertrag. In Slowenien betrug die Quote 16,3%. Eine Teilzeitbeschäftigung übten in Kroatien nur 6,2% aller Erwerbstätigen aus gegenüber 9,3% in Slowenien und gut 19% im EU-Durchschnitt. Bei Frauen war dieser Anteil mit 7,3% deutlich niedriger im Vergleich zu 32,0% in der EU insgesamt. Mitte 2013 ist das kroatische Arbeitsgesetz (ZOR) geändert worden. Neuerungen gibt es vor allem für zeitlich befristete Arbeitsverträge. Diese können eine längere Laufzeit als drei Jahre haben, wenn sie erstmals neu abgeschlossen werden. Für Folgeverträge gibt es größere Einschränkungen. So soll verhindert werden, dass mit ein und demselben Beschäftigten immer neue befristete Verträge abgeschlossen werden. Neu ist auch, dass Beschäftigungen auf Probe einfacher beendet werden können. Mit Blick auf die Anforderungen des Touristiksektors ist festgelegt worden, dass zwischen zwei Schichten nur noch Ruhepausen von mindestens acht statt bisher zehn Stunden eingelegt werden müssen. Die sozialliberale Regierung hat schon Anfang 2014 ein völlig neues Arbeitsgesetzbuch vorgelegt, für das derzeit die Verhandlungen auf Hochtouren laufen. Mit ihm sollen aus dem ZOR die letzten Anlehnungen an das Gesetz zur Vereinten Arbeit (ZUR) entfernt werden, dass in Exjugoslawien auch für Kroatien galt und den Kern des Selbstverwaltungssystems bildete. Dieses Erbe ist noch nicht vollständig beseitigt worden. Für die Suche nach Arbeitskräften stehen im neuen EU-Land Kroatien ähnliche Möglichkeiten wie in Westeuropa zur Verfügung. Zuständig für die Arbeitsvermittlung ist das Kroatische Amt für Beschäftigung, Hrvatski Zavod za Zaposljavanje ( http://www.hzz.hr). Üblich sind Stellenanzeigen in einer der größeren Tageszeitungen. Diese sind die in Zagreb erscheinenden Vecernji list sowie Jutarnji list, Novi list in Rijeka, die nach der Schließung von Vjesnik an Bedeutung gewonnen hat sowie ferner Slobodna Dalmacija in Split. Stellenangebote werden immer öfter ebenfalls im Wochenwirtschaftsmagazin Lider angezeigt. Vermehrt werden Annoncen an Internetstellenbörsen platziert. Führend sind dabei http://www.posao.hr und http://www.moj-posao.net. Bei der Suche nach Führungskräften gewinnt das Headhunting als Folge des EU-Beitritts an Bedeutung. Branchenkenner gehen mittelfristig von einer steigenden Nachfrage der kroatischen Exportwirtschaft nach ausländischen Fachkräften aus, die nun wesentlich leichter ins Land kommen können. In Kroatien werden neue ausländische Marktteilnehmer dann vor allem mehr Personal mit Sprachkenntnissen suchen. Die am Markt tätigen Personalberatungsfirmen sind in der Regel Niederlassungen oder Büros ausländischer Unternehmen, wie zum Beispiel Pedersen & Partners, Neumann & Partners, Dekra, Hill International, Alexander Hughes und ISG Savjetovanje. Zu den führenden kroatischen Anbietern gehören Selectio ( http://www.selectio.hr), Kompozit ( http://www.kompozit.hr) und Jurkovic savjetovanje, das inzwischen Teil der internationalen Talentor-Gruppe wurde (http:// talentor.hr/). Nach Schätzungen von Branchenkennern beträgt die Provision eines Headhunters rund ein Drittel eines Jahresbruttogehaltes des vermittelten Arbeitnehmers. Der Anteil der über Zeitarbeitsfirmen beschäftigten Arbeitskräfte ist im internationalen Vergleich noch gering. Im Jahr 2013 lag er Schätzungen des Arbeitsministeriums zufolge bei 0,3% aller
Erwerbstätigen. Allerdings soll der Markt gemäß Adecco in den letzten wirtschaftlich schwierigen Jahren um jeweils bis zu 10% gewachsen sein. In Kroatien bieten unter anderem die DEKRA Arbeit GmbH (Stuttgart) mit ihrer Zeitarbeitsfirma DEKRA za privremeno zaposljavanje d.o.o. ( http://www.dekra.hr ) sowie auch Adecco, Trenkwalder, Smart Flex und Manpower die Überlassung von Arbeitnehmern an. Die Vermittlungsgebühren liegen abhängig von der Unternehmensgröße bei 10 bis 12%. Am häufigsten werden Zeitarbeiter mit Berufserfahrung engagiert, neuerdings auch Berufsanfänger mit Universitätsabschluss. Am meisten gefragt sind sie in der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelindustrie und im Einzelhandel. Sehr verbreitet ist Zeitarbeit zudem in Callcentern. Die Suche nach Fachpersonal unterstützt auch die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer in Zagreb (DKIHK). Diese gibt alle zwei Jahre zusammen mit Kienbaum Management Consultants Wien den "Vergütungsreport" mit detaillierten Angaben für den Bereich von international orientierten kroatischen Unternehmen heraus. Auch große Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften bieten ihren Kunden in der Regel Unterstützung in Personalfragen an. Löhne und Gehälter Die Bruttolöhne waren 2013 nominal um durchschnittlich 0,8% höher als im Vorjahr. Dadurch wurde die durchschnittliche Teuerung von 2,2% nicht wettgemacht, sodass es erneut zu einem realen Lohnrückgang gekommen ist. Der Durchschnittsbruttolohn pro Monat liegt allerdings noch immer weit höher als in den anderen Ländern der Region, mit Ausnahme Sloweniens. 1.047 Euro in Kroatien standen 2013 in Ungarn 777 Euro gegenüber und in Slowenien 1.520 Euro. Die Durchschnittslöhne im öffentlichen Dienst und in der verfassten Wirtschaft bewegen sich in der Regel deutlich über denen in der Privatwirtschaft, in der es seit 2008 auch nominal zu einem Lohnrückgang gekommen ist. Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatslöhne 2010 2011 2012 2013 2014 1) nominal (in Kuna) 7.679 7.796 7.875 7.939 7.980 nominal (in Euro) 1.053 1.048 1.045 1.047 1.050 reale Veränderung (in %) 2) -1,5 -0,8 -2,3 -1,4 k. A. 1) Prognose; 2) gegenüber Vorjahr bezogen auf Landeswährung Quellen: Statistisches Amt Kroatien, UniCredit Im Jahr 2012 hat die sozialliberale Regierung eine kleine Einkommensteuerreform umgesetzt, vor allem zum Vorteil von Niedrigverdienern und Familien mit Kindern. Dabei wurden der steuerfreie Grundfreibetrag angehoben und die Progressionsstufen neu gestaffelt. Sie reichen jetzt von 12% (bis 2.200 Kuna Bruttomonatseinkommen) und 25% (bis 8.800 Kuna) bis hin zu 40% (über 8.800 Kuna; Wechselkurs am 20.5.14: 1 Euro = 7,62 Kuna). Dazu kommt noch ein zum Teil beträchtlicher kommunaler Lohnsteuerzuschlag, der als Prozentsatz der Lohnsteuerschuld erhoben wird - in Zagreb in Höhe von 18%, in Split von 10%. Die steile Progressionskurve führt dazu, dass multinationale Konzerne eher selten regionale Firmenzentralen in Kroatien einrichten. Die Lohnnebenkosten steigen bei jedem Lohnanstieg, es gibt keine Plafonds wie in Bulgarien. Eine Ausnahme bildet jedoch die Abrechnung des Rentenversicherungsbeitrags, der ab einem Monatsgehalt von 47.646 Kuna brutto nicht abgeführt wird. Für Jahresbruttogehälter der Manager von mehr als 100.000 US$ lag Kroatien 2012 beim Grenzsteuersatz in einem Ranking der
Beratungsgesellschaft KPMG im weltweiten Vergleich noch vor Dänemark auf Rang drei, einschließlich Sozialabgabenlast mit Belgien auf Rang eins gefolgt von Griechenland. Insgesamt belaufen sich die Einnahmen aus der Besteuerung von Einkommen und Vermögen sowie die Summe der Sozialabgaben allerdings nur auf gut 17% des BIP. Der Hauptgrund für diesen vergleichsweise niedrigen Anteil am BIP wird in der stark verbreiteten Schattenwirtschaft gesehen, gegen die bis 2012 nur halbherzig vorgegangen worden war. Als Hauptmaßnahme zur Senkung der hohen Abgabenlast für die Arbeitgeber galt 2012 die Reduzierung des Beitrags zur staatlichen Krankenkasse von 15 auf 13%, die im Frühjahr 2014 allerdings wieder rückgängig gemacht wurde, als die EU-Kommission gegen Kroatien das Defizitverfahren einleitete. Nach wie vor gibt es Entlastungen für Unternehmen, die Langzeitarbeitslose und Berufsanfänger einstellen. Angewandt wird zudem ein Vouchersystem für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft, das bislang die Schattenwirtschaft zurückgedrängt hat. Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Regionen 2012 (in Kuna) Veränderung 2012/11 (in %) 2012 (in Euro) 3) Landesdurchschnitt 7.875 1,0 1) 1.045 Hauptstadt (Zagreb) 2) 9.812 k. A. 1.304 Hochlohnregion (Primorje-Gorski kotar) 2) 7.928 k. A. 1.054 Niedriglohnregion (Medjimurje) 2) 6.205 k. A. 825 1) nominal in Landeswährung, im Vergleich zum Vorjahr; 2) Angabe für die Regionen von 2011 mit der durchschnittlichen Inflationsrate für 2012 von 3,4% hochgerechnet; 3) umgerechnet zum durchschnittlichen Wechselkurs für 2012: 1 Euro = 7,52 Kuna Quelle: Statistisches Amt Kroatien Durchschnittliche Bruttomonatslöhne nach Branchen 2013 (in Kuna) Veränderung 2013/12 (in %) 1) 2013 (in Euro) Insgesamt 7.939 0,8 1.047 Bauwirtschaft 6.488 2,0 856 Bergbau 9.758 -1,2 1.288 Verarbeitendes Gewerbe, darunter 6.943 1,7 916 .Nahrungsmittelindustrie 6.594 -0,6 870 .Getränkeindustrie 9.446 2,6 1.246 .Textilindustrie 4.572 1,2 603 .Holzindustrie 4.474 2,0 590 .Papierindustrie 6.402 2,7 845 .Chemische Industrie 7.393 1,3 975 .Gummi- und Kunststoffindustrie 5.863 1,5 774 .Maschinenbau 7.670 2,7 1.012 .Metallurgie 6.489 1,6 856 .Elektrotechnik 9.211 4,8 1.215 .Computer, Elektronik und Optik 9.132 8,3 1.205
.Fahrzeugbau 7.276 -4,7 960 Handel, Reparaturen 6.769 0,7 893 Hotel und Gastronomie 6.828 3,4 901 Transport und Lagerung 9.098 2,8 1.200 Information und Kommunikation 12.026 1,0 1.587 Finanzwesen, Banken, Versicherungen 12.228 0,7 1.613 Immobilienbranche 7.108 -13,4 938 1) nominal auf Kuna-Basis; 2) umgerechnet zum durchschnittlichen Wechselkurs für 2013: 1 Euro = 7,58 Kuna Quelle: Statistisches Amt Kroatien Durchschnittliche Bruttojahreslöhne nach ausgewählten Positionen 2013 (in Kuna) 1) 2013 (in Euro) 2) 3) Geschäftsführerin einer größeren Niederlassung (über 250 1.205.436 159.070 Beschäftigte) 4) Geschäftsführerin eines kleinen bis mittleren Unternehmens (bis 50 722.000 95.276 Beschäftigte) Vertriebsleiterin 596.274 78.685 Sachtechnikerin 150.590 19.872 Programmiererin 193.275 25.505 Assistentin der Geschäftsführung 214.579 28.316 Buchhalterin 124.000 16.365 Fahrerin 82.913 10.941 1) Jahresgesamtbezüge; 2) Angaben von 2012 mit der durchschnittlichen Inflationsrate für 2013 von 2,2% auf 2013 hochgerechnet; 3) durchschnittlicher Wechselkurs für 2013: 1 Euro=7,58 Kuna; 4) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet Quelle: Vergütungsreport 2012 Unternehmen in Kroatien - Mitarbeiter und leitende Angestellte von Kienbaum Management Consultants sowie der Deutsch-Kroatischen Industrie und Handelskammer Zagreb (aktuelle Ausgabe). Bruttolöhne (Produktion) 1) 2012 (in Veränderung 2012 (in Kuna) 2012/11 (in %) 2) Euro) 3) Angelernte Arbeiterin (Tätigkeiten, die in wenigen Tagen zu erlernen sind und für die keine spezielle Berufsausbildung 4.431 0,5 589 notwendig ist), unskilled 4)
Mitarbeiterin, die unter Aufsicht Tätigkeiten ausführt, für die 5.033 0,8 669 eine mehrjährige Berufsausbildung erforderlich ist, semi-skilled Ausgebildete Mitarbeiterin mit mehrjähriger, praktischer Berufserfahrung, die Aufgaben zuverlässig ohne Aufsicht 5.617 0,3 747 durchführen und Fertigungsprozesse einrichten kann, skilled Mitarbeiterin mit mehrjähriger Erfahrung und Leitungsbefugnis, die als Vorarbeiterin die Arbeit von Produktionsbereichen 8.102 0,3 1077 verantwortet, highly skilled 1) zuletzt verfügbare Angaben; 2) nominal, auf Kuna-Basis; 3) umgerechnet zum durchschnittlichen Wechselkurs für 2012: 1 Euro = 7,52 Kuna, K; 4) zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Tabelle bei den Berufsbezeichnungen die jeweilige Begrifflichkeit sowohl für die männliche als auch die weibliche Form verwendet Quelle: Statistisches Amt Kroatien Die durchschnittlichen Nettoreallöhne sind nach 2011 deutlich gefallen. Noch Mitte des letzten Jahrzehnts waren sie in einigen Jahren um 4% gestiegen und davor noch weit stärker, wie eine Statistik der kroatischen Zentralbank ausweist (nach 1995 zeitweise jährlich um 10 bis 20%, netto und inflationsbereinigt). Dadurch habe sich Kroatiens internationale Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft verschlechtert, stellen Ökonomen heraus. Zusammen mit Kriegsschäden und von der Politik eingefädelten, nicht zukunftsträchtigen Privatisierungen habe dies entscheidend zum Zusammenbruch der kroatischen Industrie beigetragen. Dies gilt besonders für die Exportwirtschaft und die Beschäftigtenzahl dort. Gemessen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist der Warenexport in Kroatien sehr gering. Auf einer Rangliste der internationalen Wettbewerbsfähigkeit konnte Kroatien 2014 seine Position auf Rang 75 verbessern (von insgesamt 148 Ländern) und liegt damit knapp vor der Slowakei (78), die zurückgefallen ist. Die Gesamtarbeitskosten pro Stunde lagen Kroatien 2013 mit durchschnittlich 8,80 Euro etwas über dem Niveau in der Slowakei und deutlich über dem von Ungarn mit 7,40 Euro pro Stunde (Slowenien: 14,60 Euro). Seit 2008 sind diese Kosten in Kroatien nominal um 4,3% gefallen (in Slowenien wurde ein Anstieg um 5,0% und in Ungarn ein Rückgang von 5,1% verzeichnet). Löhne und Gehälter werden in Kroatien meist netto (nach Steuern und Abgaben) vereinbart. Für bestimmte Branchen oder Bereiche handeln die Tarifpartner Kollektivverträge aus, die als wenig flexibel gelten. Unabhängig davon wurde im Juli 2008 ein monatlicher Mindestlohn eingeführt, der ab Anfang 2014 bei 3.018 Kuna brutto liegt. Der Betrag wird jedes Jahr entsprechend der Armuts- und Beschäftigungsrate sowie der Preisteuerung neu ermittelt (Gesetz über den Mindestlohn, NN 39/2013). Bei allen Angaben des kroatischen Statistikamtes ist zu beachten, dass die amtlich erfassten Löhne niedriger als die tatsächlich gezahlten sein können. Die Differenzen waren früher beträchtlich, dürften in den wirtschaftlich schlechten Zeiten aber zurückgegangen sein. Berücksichtigt werden sollte auch, dass die Tariflöhne nur die jeweiligen Grundgehälter widerspiegeln. Je nach Qualifikation und Ausbildungsgrad sind Löhne de facto zum Teil deutlich höher. Regional gibt es ein starkes Lohngefälle zwischen der Hauptstadt Zagreb und den übrigen Landesteilen. Im 1. Quartal 2014 wurden dem Internetportal MojPosao zufolge nach Zagreb und Umgebung die höchsten Löhne in Istrien ausgezahlt. Auch in den anderen Küstengespanschaften,
wie Primorje-Gorski Kotar, Dubrovnik-Neretva, Split-Dalmatien sowie Zadar sind sie höher als im Hinterland. Die geringsten Verdienste haben gemäß MojPosao Arbeitnehmer in den östlich gelegenen Bezirken Virovitica-Podravina, Bjelovar-Bilogora und Slavonski Brod-Posavina. Ausländische Unternehmen in Kroatien bezahlen ihre lokalen Mitarbeiter oft besser als inländische Firmen (im Durchschnitt um 15%). Der Umfang der am Arbeitsplatz effektiv im Sinne des Unternehmens eingesetzten Arbeitszeit ist nach Angaben von Firmenvertretern im internationalen Vergleich in einigen Dienstleistungssparten niedrig, vor allem mit skandinavischen Ländern verglichen. Hier sind allerdings seit 2010 Verbesserungen zu erkennen, wobei weiterhin rund 25 bis 30% aller Krankmeldungen als nicht gerechtfertigt gelten, wie es weiter heißt. Gegen diesen in Kroatien allgemein bekannten Missbrauch haben Ärzteverbände 2013 erstmals Aktionen gestartet. Auch hier hat der EU-Beitritt des Landes offensichtlich ein Umdenken eingeleitet, um internationalen Vergleichen standhalten zu können. Zu auffallend vielen und längeren Krankmeldungen kommt es regelmäßig dann, wenn Umstrukturierungen anstehen, wie zum Beispiel 2013 bei Croatia Airlines. Nachdem die Arbeitsproduktivität Ende des letzten Jahrzehnts stark gesunken war, stieg sie bis 2012 um rund 2% jährlich. 2013 hat eine Stagnation gebracht (+0,1% gegen dem Vorjahr). Eine Übersicht über die Bruttojahresverdienste in ausgewählten Positionen in kroatischen Unternehmen mit internationaler Ausrichtung gibt der "Vergütungsreport" der AHK. Die letzte Aktualisierung wurde 2012 vorgenommen. Die höchsten Gehälter wurden gemäß dem Internetprotal MojPosao im 1. Quartal 2014 im Branchendurchschnitt in den IKT-Branchen sowie in F&E gezahlt. Am niedrigsten waren sie in der Textil- und Lederverarbeitung sowie bei Hilfsarbeiten. Weitere Lohnbestandteile Gezahlt werden in der Regel zwölf Monatsgehälter pro Jahr. Hinzu kommt eine Reihe von Zusatzleistungen. Verordnungen zum Einkommenssteuergesetz regeln, welche Beträge jährlich für Kinder von Mitarbeitern steuerfrei ausgezahlt werden können. Auch Weihnachts-, Urlaubsgeld oder andere Zusatzleistungen sind bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Gemäß einer Umfrage von MojPosao sollen Ende 2013 nur noch 49% der Befragten Weihnachtsgeld erhalten haben und damit deutlich weniger als 2008 (67%). Als Folge der Wirtschaftskrise sind auch die erfolgsabhängigen Bonuszahlungen an Mitarbeiter stark zurückgegangen oder ganz weggefallen. Für leitende Angestellte gewinnen variable Gehaltsanteile gleichwohl an Bedeutung. Zusatzleistungen, wie ein auch für private Zwecke nutzbarer Dienstwagen oder ein Handy der neuesten Generation, sind bei Führungskräften sowie Vertriebsmitarbeitern verbreitet. Zuschüsse zu Krankenversicherungen oder Ähnliches spielen noch keine große Rolle, gewinnen aber an Bedeutung. Sozialversicherungsbeiträge Die Sozialabgaben der Arbeitnehmer bestehen vor allem aus Rentenversicherungsbeiträgen, die der Arbeitgeber in Höhe von 20% vom Bruttolohn direkt einbehält und abführt. Die Beiträge zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die insgesamt 17,2% vom Bruttogehalt betragen, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Im Frühjahr 2012 hatte die neue Regierung den Krankenversicherungsbeitrag um zwei Prozentpunkte gesenkt. Darüber hinaus sind Arbeitgeber seit Juni 2012 bei der Einstellung von Berufsanfängern und Langzeitarbeitslosen für zwei Jahre von der Entrichtung der Sozialabgaben befreit. Seit 2011 ist der - nur vom Arbeitgeber zu entrichtende - Beitrag für die berufliche Krankenversicherung in Höhe von 0,5% des Bruttoverdienstes direkt an die staatliche Krankenkasse (HZZO) zu zahlen.
Sozial-, Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge 2014 (in % des Bruttoverdienstes) Arbeitgeber Arbeitnehmer Rentenversicherung 0 20 *) Krankenversicherung 15 0 Krankenversicherung zum Arbeitsgesundheitsschutz- Arbeitsunfallversicherung 0,5 0 Arbeitslosenversicherung 1,7 0 Insgesamt 17,2 20 *) ein Monatsgehalt ist bis zu 47.646 Kuna brutto rentenversicherungspflichtig; darüber hinaus gehende Beträge unterliegen nicht der Beitragspflicht Quelle: Fachmagazin RRiF (Rechnungswesen, Wirtschafsprüfung und Finanzen) Grundsätzlich gilt die Krankenversicherungspflicht in Kroatien auch für Ausländer, wenn sie im Land arbeiten oder sich dort länger aufhalten. Für deutsche Staatsangehörige ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Kroatien wichtig, das schon seit 1998 in Kraft ist. Danach bleibt bei Entsendungen während der ersten 24 Kalendermonate die Versicherungspflicht im Entsendestaat (Deutschland) bestehen, anschließend geht es grundsätzlich auf den Beschäftigungsstaat (Kroatien) über. Ausnahmen sind zugelassen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies beantragen und die zuständigen Behörden zustimmen. Seit Anfang 2012 gilt ein neues Ausländergesetz (NN 130/2011), das im Juni 2013, kurz vor dem EU- Beitritt Kroatiens zum 1.7.13, novelliert und an EU-Recht angepasst wurde (NN 74/13 vom 19.6.13). Hierzu informiert unter anderem die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer. Arbeitgeber sollten auch den sogenannten Prirez berücksichtigen. Dies ist ein Lohnsteuerzuschlag, den die Kommunen erheben können. Das entsprechende Gesetz (Zakon o financiranju jedinica lokalne i regionalne samouprave, NN 132/2006, 73/2008, 25/2012) legt fest, wie hoch die Abgabe maximal sein darf. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Größe der Kommunen: So können Gemeinden bis zu 10%, Städte mit unter 30.000 Einwohnern bis zu 12% und solche mit mehr als 30.000 Einwohnern bis zu 15% erheben. Für Zagreb liegt die Grenze bei 30%. Derzeit beträgt der Zuschlag in Zagreb 18%, in sonstigen Städten sind es im Schnitt zwischen 10 und 15% und für Gemeinden im Mittel 5%. Gemeinden mit wachsenden Finanznöten könnten diesen Prirez verstärkt anwenden. Für den Prirez ist die Einkommensteuerschuld Bemessungsgrundlage. Seit November 2010 liegt für Frauen und Männer das gesetzliche Rentenalter bei 65 Jahren. Für Frauen erfolgt die Anpassung stufenweise bis 2030. Anfang 2014 ist ein neues Rentenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Danach wird das Rentenalter beginnend ab 2030 bis 2037 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Verhandlungen mit der EU, den Termin vorzuziehen, sind noch im Gang, werden aber von Kroatien strikt abgelehnt. Lohnfortzahlungen im Falle des Mutterschutzes/Elternurlaubs trägt von Anfang an die Krankenkasse HZZO, für das erste halbe Jahr in voller Höhe. Ab 70 Tagen nach der Geburt hat alternativ auch der Vater Anrecht auf Elternurlaub. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz beim ersten und zweiten Kind für mindestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes sichern (bei Mehrlingsgeburten und weiteren Kindern auch länger.)
Arbeitsrecht Gesetzliche Regelungen auf einen Blick Freie Vereinbarung, wobei bei Tarifbindung die dort festgelegte Höhe nicht Vergütung unterschritten werden darf Mindestlohn 3.018 Kuna 1) Arbeitsstunden pro Woche 40 Stunden 2) Regelarbeitstage pro Woche Montag bis Freitag Zulässige Überstunden Acht Stunden pro Woche 3) Bezahlte Feiertage 14 (davon zwei Sonntage) Bezahlte Urlaubstage Mindestens vier Wochen im Kalenderjahr Sonderzahlungen pro Jahr in Nicht obligatorisch, ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehaltes ist Monatslöhnen (13. und/oder 14. jedoch üblich Gehalt) Tage mit bezahltem Sieben Werktage im Jahr Arbeitsausfall Tage mit Lohnfortzahlung bei Maximal 42 Tage Krankheit Probezeit Maximal sechs Monate 1) 2014; 2) darin enthalten ist eine tägliche Pause von 30 Minuten, sodass die Arbeitszeit eigentlich 37,5 Stunden beträgt; 3) jährlich dürfen die Überstunden für jeden Arbeitnehmer nicht mehr als 180 Stunden betragen. (Art. 45, Abs. 2 ArbGB) Quelle: Zusammenstellung von Germany Trade & Invest Rechtsgrundlagen Die zentrale Rechtsgrundlage des kroatischen Arbeitsrechts stellt das Gesetz über Arbeit (Zakon o radu, NN 149/2009, 61/2011 und 73/2013; im Folgenden ArbGB) dar. Neben dem Gesetz gibt es weitere Vereinbarungen, welche das Arbeitsverhältnis regeln. Dazu zählen neben den Arbeitsverträgen in erster Linie die Kollektivverträge (insbesondere Art. 253ff ArbGB) sowie die Betriebsordnungen (insbesondere Art. 125ff ArbGB). Teilweise sieht das Gesetz auch Entscheidungen des Arbeitgebers als maßgebliche Entscheidungsform vor. Außerdem wird die gesetzliche Grundlage durch zahlreiche untergesetzliche Regelungen ergänzt. Bei unterschiedlicher Ausgestaltung von Arbeitnehmerrechten in den jeweiligen Vorschriften gilt die für den Arbeitnehmer vorteilhafteste Regelung (vergleiche auch Art. 7 ArbGB). Für Minderjährige gelten dabei häufig besondere Regelungen. Im Folgenden werden die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes über Arbeit wiedergegeben, ohne die Sonderregelungen für Minderjährige zu berücksichtigen. Durch die jüngste Novellierung des ArbGB vom Juni 2013 wurde das Arbeitsrecht mit EU-Recht harmonisiert, unter anderem bezüglich des Europäischen Betriebsrates (EBR), (Art. 164 ArbGB), der Europäischen Gesellschaft (lat. Societas Europaea, Artikel 192 ArbGB) und der Europäischen Genossenschaft (lat. Societas Cooperativa Europaea, Artikel 216 ArbGB). Vertragsabschluss Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag begründet, wobei auch in Zweifelsfällen einer vertraglichen Gestaltung eine Einordnung als Arbeitsvertrag vermutet werden kann (Artikel 8
ArbGB). Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, wobei die Vorgaben des Gesetzes über Arbeit oder anderer Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind (Artikel 7 ArbGB). Sofern das Gesetz keine anderweitige Regelung trifft, werden unbefristete Arbeitsverträge geschlossen (Artikel 9 Absatz 1 ArbGB), welche die Vertragsparteien bis zu einer Kündigung oder der Beendigung des Vertrages auf einer anderen Grundlage binden (Artikel 9 Absatz 2 ArbGB). Ist keine Laufzeit des Vertrages vereinbart, wird eine unbefristete Dauer vermutet (Artikel 9 Absatz 3 ArbGB). Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses stellt nach dem Gesetz die Ausnahme dar und erfordert das Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (Artikel 10f ArbGB). Eine Tätigkeit kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit vereinbart werden (Artikel 43 Absatz 1 ArbGB). Im Hinblick auf Form (Artikel 12 ArbGB) und Inhalt eines Arbeitsvertrages (Artikel 13ff ArbGB) trifft das Gesetz verschiedene Regelungen. Grundsätzlich wird ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form geschlossen und enthält insbesondere Angaben zur Dauer, dem Gehalt, den Arbeitszeiten und dem Urlaub. Neben diesen Beispielen zwingender Angaben müssen für Saisonarbeiter (Artikel 13 ArbGB), Arbeitnehmer mit (örtlich) getrenntem Arbeitsplatz (Artikel 14 ArbGB), oder ins Ausland entsandte Arbeitnehmer (Artikel 15 ArbGB) besondere Vorgaben eingehalten werden. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch das Gesetz vorgegeben (Artikel 5 ArbGB). Zahlreiche Regelungen konkretisieren diese Vorgaben. Das Gesetz sieht bei einer Vollzeittätigkeit grundsätzlich eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vor (Artikel 43 Absatz 2 ArbGB), wobei tägliche Pausen von mindestens 30 Minuten eingerechnet werden (Artikel 52 Absatz 1 ArbGB). In Ausnahmefällen können auch Überstunden geleistet werden, wobei diese acht Stunden in der Woche nicht überschreiten dürfen (Artikel 45 ArbGB). Daneben enthält das Gesetz auch Regelungen zu den Pausen (Ruhezeiten) zwischen den Arbeitstagen (Artikel 53 ArbGB) und den Pausen (Ruhezeiten) während der Wochen (Artikel 54 ArbGB) sowie der Urlaubszeit (Artikel 55ff ArbGB). Bei der bezahlten Urlaubszeit gilt eine Mindestdauer von vier Wochen (Artikel 55 Absatz 1 ArbGB), wobei grundsätzlich die Anzahl der Arbeitstage während einer Arbeitswoche berücksichtigt wird. Neben den Regelungen zum bezahlten Urlaub existieren Vorschriften zur bezahlten Freistellung (Artikel 65 ArbGB) sowie zur unbezahlten Freistellung (Artikel 66 ArbGB). Grundsätzlich besteht ein Recht auf bis zu sieben Tage bezahlter Freistellung im Jahr aus wichtigem Grund (vergleiche insbesondere Artikel 65 Absatz 1 und 2 ArbGB). Die Bezahlung erfolgt im Grundsatz ebenfalls nach den Vorschriften des ArbGB (Artikel 82). Neben der Feststellung der Gleichbehandlung von Frau und Mann (Artikel 83 ArbGB) werden insbesondere die Auszahlung in Geld und die Frist zur Auszahlung des Gehalts geregelt (Artikel 84 ArbGB). Außerdem hat der Arbeitnehmer in bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Überstunden oder Nachtarbeit) ein Recht auf eine erhöhte Bezahlung (Artikel 86 ArbGB). Bezüglich des Gehalts gilt ein Aufrechnungsverbot, sofern keine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt (Artikel 88 ArbGB). Jährlich wird ein Mindestlohn nach den Maßgaben des Gesetz über den Mindestlohn (Zakon o minimalnoj placi, NN 39/2013) vom Kroatischen Statistikamt (DZS) festgesetzt. Für den Zeitraum vom 1.6.13 bis 31.12.13 liegt er bei 2.814 K entsprechend der Verordnung über den Mindestlohn (Uredba o visini minimalne place, kroatisches Amtsblatt - Narodne novine Nr. 51/13).
Neben der Erfüllung der grundlegenden Pflichten gelten für den Arbeitnehmer weitere Vorgaben, die sich auch in dem Gesetz niedergeschlagen haben. So bestehen ausdrückliche Regelungen für ein Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers (Artikel 93ff ArbGB) und den gegebenenfalls zu leistenden Schadensersatz (Artikel 99ff ArbGB). Vertragsbeendigung Die Arten der Vertragsbeendigung werden in Artikel 104 ArbGB aufgeführt. Zu den Gründen für eine Beendigung zählen insbesondere die Kündigung, eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (schriftlich - Artikel 105 ArbGB), der Ablauf der Befristung sowie der Eintritt in das Rentenalter. Eine Kündigung kann grundsätzlich sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vorgenommen werden (Artikel 106 ArbGB), wobei eine Kündigung der zu kündigenden Person grundsätzlich in schriftlicher Form und mit schriftlicher Begründung zugestellt werden muss (Artikel 112 ArbGB). Das Gesetz unterscheidet im Wesentlichen nach ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Dabei besteht auch die Möglichkeit einer Kündigung mit dem Angebot der Änderung des Vertrages (Artikel 115 ArbGB). Die ordentliche Kündigung kann bei Vorliegen der Kündigungsgründe unter Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Fristen erfolgen, wobei weitere zu beachtende Aspekte ebenfalls vorgegeben werden (Artikel 107 ArbGB). Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, sofern diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag vorgesehen ist (Artikel 110 ArbGB). Vor einer ordentlichen Kündigung kann die Einhaltung verschiedener Verfahrensschritte geboten sein (Artikel 111 ArbGB). Dazu zählt beispielsweise eine vorherige (Ab-)Mahnung. Gründe für eine ordentliche Kündigung sind gemäß Artikel 107 Absatz 1 ArbGB: - Geschäftsbedingte Kündigung: sofern die Notwendigkeit der Ausführung einer bestimmten Tätigkeit aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht mehr besteht (zur Kündigung einer größeren Anzahl an Arbeitnehmern - Artikel 120ff ArbGB). - Kündigung bedingt durch die Person des Arbeitnehmers: sofern der Arbeitnehmer aufgrund dauerhafter Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht zu einer ordentlichen Ausführung der Pflichten aus dem Vertrag in der Lage ist. - Kündigung bedingt durch nicht akzeptables Verhalten des Arbeitnehmers: sofern der Arbeitnehmer die Pflichten aus dem Vertrag verletzt. Die Fristen einer ordentlichen Kündigung beginnen grundsätzlich mit der Zustellung der Kündigung (Artikel 113 Absatz 1 ArbGB), wobei die Frist beispielsweise während der Schwangerschaft oder dem Schwangerschaftsurlaub nicht zu laufen beginnt. Die Kündigungsfristen der ordentlichen Kündigung sind nach der tatsächlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt und liegen zwischen zwei Wochen bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr und drei Monaten bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit (Artikel 114 Absatz 1 ArbGB). Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer kann die Kündigungsfrist bei Vorliegen besonderer Gründe nicht länger als ein Monat sein (Artikel 114 Absatz 7 ArbGB). Für die Probezeit gelten weitere Regelungen. Eine Probezeit ist auf maximal sechs Monate befristet (Artikel 35 ArbGB). Eine mangelnde Eignung des Arbeiternehmers stellt während der Probezeit einen besonders wichtigen Grund für eine Kündigung dar (Artikel 35 Absatz 3 ArbGB). Die Kündigungsfrist in dieser Zeit beträgt mindestens sieben Tage (Artikel 35 Absatz 5 ArbGB).
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch eine außerordentliche Kündigung erfolgen, wobei eine Einhaltung der vorgeschriebenen oder vereinbarten Fristen entbehrlich ist (Artikel 108 ArbGB). Eine außerordentliche Kündigung ist möglich bei besonders schwerwiegender Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder bei Vorliegen eines anderen besonders wichtigen Tatbestands, wodurch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände und Interessen beider Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. Neben den aufgeführten Regelungen sei auf verschiedene Vorschriften im Zusammenhang mit einer Kündigung hingewiesen. So werden im Hinblick auf die Gründe einer Kündigung auch Vorgaben zu solchen Gründen, die eine Kündigung nicht rechtfertigen, gemacht (Artikel 109 ArbGB). Außerdem ist grundsätzlich der Betriebsrat in das Verfahren einer Kündigung einzubeziehen (Artikel 118 ArbGB; zum Betriebsrat - Artikel 136ff ArbGB). Zudem werden auch Vorgaben zur Abfindung gemacht. Beruht die Kündigungen nicht auf dem Verhalten des Arbeitnehmers und besteht das Arbeitsverhältnis ununterbrochenen seit mindestens zwei Jahren, ist eine Abfindung zu zahlen (Artikel 119 ArbGB). Diese ist grundsätzlich abhängig von der Dauer der Tätigkeit. Kontaktanschriften: Praktische Hinweise für Expatriates, wie Informationen zu Bildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung und Lebenshaltungskosten können über das Bundesverwaltungsamt bezogen werden. Bundesverwaltungsamt, Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige E-Mail: siehe Internet; Internet: http://www.auswandern.bund.de Die Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer bietet unter anderem auch Merkblätter, den Vergütungsreport (zusammen mit Kienbaum, Wien) und individuelle Beratungen zu Arbeits- und anderen Rechtsfragen an. Njemacko-hrvatska industrijska i trgovinska komora (Deutsch-Kroatische Industrie- und Handelskammer) Strojarska 22, 10000 Zagreb Tel.: 003851/631 16-00, Fax: -30 E-Mail: info@ahk.hr, Internet: http://kroatien.ahk.de Arbeitsministerium: Ministarstvo rada i mirovinskoga sustava (Ministerium für Arbeit und Rentenversicherungssystem) Ulica grada Vukovara 78, 10000 Zagreb Tel.: 003851/610-63 10, -67 27, Fax: - 93 00 E-Mail: info@mrms.hr, Internet: http://www.mrms.hr
Arbeitsamt: Hrvatski zavod za zaposljavanje (Kroatisches Amt für Beschäftigung) Radnicka cesta 1, 10000 Zagreb Tel.: 003851/612 60-00, Fax: -38 E-Mail: hzz@hzz.hr, Internet: http://www.hzz.hr Sozialversicherungsbehörden: Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje (Kroatisches Amt für Krankenversicherung) Margaretska 3, 10000 Zagreb Tel.: 003851/480 63 33, Fax: -481 26 06 E-Mail: glasnogovornik@hzzo-net.hr, Internet: http://www.hzzo-net.hr Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje (Kroatisches Amt für Rentenversicherung) A. Mihanovica 3; 10000 Zagreb Tel.: 003851/459-55 00, Fax: -50 63 Internet: http://www.mirovinsko.hr Personalberatungsfirmen: Dekra za privremeno zaposljavanje d.o.o. Zadarska 80/7, 10000 Zagreb Tel.: 003851/606 44-20, Fax: -29 E-Mail: info@dekra.hr, Internet: http://www.dekra.hr Adecco d.o.o. Tuskanova 37, 10000 Zagreb Tel.: 003851/400 21-70, Fax: -84 E-Mail: info@adecco.hr, Internet: http://www.adecco.hr
Trenkwalder kadrovske usluge d.o.o. Ulica fra Grge Martica 72, 10000 Zagreb Tel.: 003851/463 38 85 E-Mail: infocroatia@trenkwalder.com; Internet: http://www.trenkwalder.com/hr Stellenbörsen: http://www.moj-posao.net http://www.posao.hr http://www.zivotopis.hr Downloads Download als Broschüre (PDF, 548,2 KB) Dieser Artikel ist relevant für: Kroatien Arbeitsmarkt / Löhne / Ausbildung, Geschäftspraxis allgemein, Sozialversicherung KONTAKT Ingeborg Kozel 0228/24993-365 Ihre Frage an uns DOWNLOADS Download als Broschüre (PDF, 548,2 KB) VERWANDTE ARTIKEL Lohn- und Lohnnebenkosten Deutschland Wage Costs and ancillary wage costs in Germany
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