Luzerner Tagung zum Vorsorgerecht 2022 - Donnerstag, 8. September 2022 Luzern - Schweizer ...
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Berufliche Vorsorge Ständige Weiterbildung Luzerner Tagung zum Vorsorgerecht 2022 Verantwortlichkeit und Datenschutz Donnerstag, 8. September 2022 Luzern Auch als Lives tream buchb ar Mitveranstalter Wissen vermitteln. Menschen vernetzen. vps.epas.ch
Infos und Anmeldung unter vps.epas.ch Die Tagungsreihe des Luzerner Zentrums für Sozial- versicherungsrecht und vps.epas behandelt jährlich einen aktuellen Schwerpunkt in der Rechtsentwicklung und Rechtsprechung. Diese Weiterbildung im Bereich Sozial versicherungsrecht befasst sich im 2022 mit Fragen rund um Verantwortlichkeit und Datenschutz. Die Tagung richtet sich an Juristen, die sich aufgrund ihrer Tätigkeit mit aktuellen Fragen des Sozialversicherungsrechts befassen müssen und an Geschäftsführer von Vorsorgeeinrichtungen, Pensionsversicherungs- experten und Wirtschaftsprüfer, die in ihrer täglichen Arbeit mit praktischen Abwicklungsfragen der beruflichen Vorsorge konfrontiert sind.
Inhalt und Referenten einrichtung. Doch was heisst das in der Praxis? Guido Aggeler, dipl. Phys. ETH, eidg. dipl. Aufgaben und Zusammensetzung Pensionsversicherungsexperte, Leiter Pension des obersten Organs Consulting Swiss Life Pension Services Das aktuelle Umfeld fordert die obersten Füh- rungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen her- aus. Es zwingt sie, die Finanzierungs- und Leis- Delegation und Outsourcing tungspläne immer wieder zu überprüfen und Art. 51a-c BVG definieren die Aufgaben des allenfalls anlagepolitische sowie versiche- obersten Organs und enthalten zentrale rungstechnische Massnahmen zu ergreifen. Grundsätze, wie diese Aufgaben insbesondere Die hohen Vermögenswerte, welche die Ver- in den Bereichen Geschäftsführung und antwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen in Vermögensverwaltung zu erfüllen sind. Fragen sozialpartnerschaftlicher, eigenverantwortli- ergeben sich in der Praxis allerdings im cher Führung bewirtschaften, erfordern des- Zusammenhang mit der Delegation von Auf- halb effiziente Führungsstrukturen. Ausdruck gaben und dem Outsourcing von Funktionen. findet die Sozialpartnerschaft in der paritäti- Ruth Bloch-Riemer, Dr. iur., Rechtsanwältin/ schen Verwaltung der Arbeitnehmer- und Ar- eidg. Dipl. Steuerexpertin, Partnerin bei beitgebervertreter im obersten Organ gemäss Bär & Karrer AG, Zürich Art. 51 BVG. Das oberste Organ nimmt die Ge- samtleitung der Vorsorgeeinrichtung wahr und bestimmt die strategischen Ziele und Grund- Die Organe der Vorsorgeeinrichtung und sätze der Vorsorgeeinrichtung sowie die Mittel ihre Aufgaben – die Revisionsstelle zu deren Erfüllung. Im Weiteren ist es direkt für Die Revisionsstelle prüft, ob die Jahresrech- die angemessene Governance und das Risiko- nung den gesetzlichen und reglementarischen management verantwortlich, indem es die Or- Bestimmungen entspricht. Nebst der Revision ganisation der Vorsorgeeinrichtung festlegt, der Jahresrechnung fordert der Gesetzgeber für ihre finanzielle Stabilität sorgt und die Ge- in Art. 52c BVG die Prüfung und Bericht‑ schäftsführung überwacht (Art. 51a Abs. 1 ers tattung weiterer Prüfungsgegenstände. BVG). Dabei werden – im Überblick - die in Art. Dies reicht von Fragen der Geschäftsführung, 51a Abs. 2 BVG aufgelisteten unübertragbaren über Loyalität bis zum Problem der Rechts und unentziehbaren Aufgaben präsentiert. geschäfte mit Nahestehenden. Fragen, die theoretisch klar geregelt sind, in der Praxis Dr. Michael Lauener, E.M.B.L.-HSG, aber zahlreiche Fragen aufwerfen. Bedeutend CAS Berufliche Vorsorge (IRP-HSG) ist auch die Frage, was die Revisionsstelle nicht prüft. Die Organe der Vorsorgeeinrichtung und David Lichtsteiner, BSc HSLU in Betriebsökono- ihre Aufgaben – der Experte mie, dipl. Wirtschaftsprüfer, Balmer Etienne In der Aufsichtspyramide werden die verschie- denen Organe mit ihren unterschiedlichen Die Verantwortlichkeit des obersten Organs Aufgaben und Zuständigkeiten dargestellt. Verantwortlichkeit nach Art. 52 Für die Der Pensionskassen-Experte begleitet die Haftung des Stiftungsrates einer Vorsorge Stiftung und das oberste Organ bei allen stiftung existieren spezielle Bestimmungen Aufgaben gemäss Art. 52e BVG und allen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Fragen rund um die praktische Durchführung Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. der beruflichen Vorsorge in einer Vorsorge Art. 52 BVG entspricht inhaltlich einer Weitere Informationen finden Sie unter vps.epas.ch. Programmänderungen vorbehalten.
Nachbildung der aktienrechtlichen Verant- wortlichkeit in Art. 754 OR. Dennoch gibt es einige Unterschiede zum «gewöhnlichen» Verantwortlichkeitsrecht. Ueli Kieser, Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt Das neue Datenschutzgesetz Bislang konnten sich Schweizer Vorsorgeein- richtungen zurücklehnen. Die vieldiskutierte EU-Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2018 betraf sie nicht. Am 1. September 2023 wird aber ein neues Schweizer Daten- schutzgesetz in Kraft treten. Was heisst das für die Praxis der beruflichen Vorsorge? Florian Müller, MLaw, Rechtsanwalt und Notar, Informatiker EFZ, LEXcellence AG Tagungsleitung Marc Hürzeler, Professor für Sozialversicherungs- recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern Tagungsmoderation Benjamin Dubach, MLaw, wissenschaftlicher Assistent und Doktorand an der Universität Luzern Extra Nach der Tagung erscheint ein Tagungsband mit den wichtigsten Punkten der Referate. Die Teilnehmenden der Tagung erhalten dieses Buch kostenlos, in gebundener Form und als E-Book in der judocu-e-Bibliothek.
Ort Universität Luzern, Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern Livestream: vps.epas-Lernplattform Zeit 13.00 – 17.15 Uhr Kosten Fr. 450.– pro Teilnehmer Spezialpreise Bei mehreren Anmeldungen der gleichen Rechnungsadresse: 1. Teilnehmerin ganzer Preis, ab 2. Teilnehmer 10% Rabatt Studierende und Assistierende: Fr. 50.– pro Teilnehmer Preise inkl. digitale Unterlagen, Weiterbildungs-Zertifikat, Tagungsband gedruckt und als E-Book und Pausenerfrischungen AGB: vps.epas.ch Credit Points Berufliche Vorsorge: 4.5 CP Cicero: 4 CP Anmeldung unter vps.epas.ch E x tr a Nach der Ta mit d gung en ers D ie Te wichtig s te ch eint ein iln ehm nP Ta g un Buch e n d e n u n k te n d e gs ko der Ta r Re f e b a n d E-B o o s tenlos, in gung ra k in d ge b u n er halt te. er ju d en die o cu-e den er For -Bibli m und ses ot h e k als . Auskünfte Simone Ochsenbein, +41 (0)41 317 07 23, so@vps.epas.ch VPS Verlag Personalvorsorge und Sozialversicherung AG, Postfach, CH-6002 Luzern vps.epas.ch Credit Points
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