Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "DE- 1714-391 Steingrund"

 
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Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "DE- 1714-391 Steingrund"
Managementplan
         für das
Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
„DE- 1714-391 Steingrund“

            1
Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "DE- 1714-391 Steingrund"
Der Managementplan wurde durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Um-
welt und ländliche Räume (MELUR) erarbeitet und wird bei Bedarf fortgeschrieben.

         Als Maßnahmenplan aufgestellt
        (§ 27 Abs. 1 LNatSchG i. V. mit § 1 Nr. 9 NatSchZVO)

                                    Ministerium
                        für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und
                       ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
                         Mercatorstraße 3             Postfach 7151
                             24106 Kiel              24171 Kiel

                                                                   Gez.
Kiel, den 20.12.2016                                         Hans-Joachim Kaiser

.
Titelbild: Benthos HSG, SLR Kamera (Uli Kunz) darauf zu sehen: Prolifera/Schwamm:
Axinella polypoides; Bryozoen/ Moostierchen: Flustra foliaceae, Crisia sp.; Cnida-
ria/Nesseltiere: Tubularia sp., Diadumene cincta; Alcyonium digitatum (Tote Manns-
hand); Pices/Fische: Ctenolabrus rupestris; Ascidie/Seescheiden: Perophora japoni-
ca; Diplosoma listerianum

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Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet "DE- 1714-391 Steingrund"
Inhaltsverzeichnis
0. Vorbemerkung ............................................................................................. 5
1. Grundlagen .................................................................................................. 6
1.1.          Rechtliche und fachliche Grundlagen ....................................... 6
1.2.          Verbindlichkeit............................................................................. 8
2. Gebietscharakteristik .................................................................................. 8
2.1.          Gebietsbeschreibung .................................................................. 8
2.1.1.       Größe und Lage: ........................................................................... 8
2.1.2.       Naturräumlich, standörtliche Situation: ...................................... 9
2.1.3.       Bedeutung: .................................................................................. 10
2.2.          Einflüsse und Belastungen ...................................................... 10
2.2.1.       FFH-Gebiet Steingrund ............................................................... 10
2.2.2.       MSRL-Anfangsbewertung Deutsche Nordsee .......................... 11
2.2.3.       Sport- und Freizeitnutzungen .................................................... 13
2.2.4. Erwerbsfischerei ..................................................................................... 13
2.3.          Eigentumsverhältnisse ............................................................. 14
2.4.          Regionales Umfeld .................................................................... 14
2.5.          Schutzstatus und bestehende Planungen .............................. 14
3. Schutz-/Erhaltungsgegenstand ................................................................ 15
3.1.          FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie........... 15
3.2.          Arten nach Anhängen der FFH- Richtlinie: ............................. 16
3.3.          Weitere Arten und Biotope ....................................................... 17
3.3.1. Lebensraumtypische Arten für das Riffvorkommen Helgoländer
             Steingrund ................................................................................... 17
3.3.2.       Habitatbildende Arten ................................................................. 20
3.4.         Gesetzlicher Biotopschutz ......................................................... 20
4. Umwelt-/Erhaltungsziele ........................................................................... 20
4.1.          Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsziele nach
              FFH- RL ...................................................................................... 20
4.2.          Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus anderen
              Rechtsgründen .......................................................................... 21
4.2.1.       EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ...................................... 21
4.2.2.       OSPAR ......................................................................................... 21
5. Analyse und Bewertung ............................................................................ 22
5.1.          Bewertung einzelner Lebensraumtypen und Arten ................ 22
5.2.          Zustandsbewertung nach MSRL .............................................. 23
5.3.          Sonstige Artenschutzbestimmungen ...................................... 24
5.4.           Bewertungsdefizite .................................................................. 24
6. Maßnahmenkatalog ................................................................................... 24
6.1.          Bisher durchgeführte Maßnahmen .......................................... 24
6.2.          Notwendige Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen .................. 25
6.3           Weitergehende Entwicklungsmaßnahmen.............................. 26
6.4.          Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen .................... 27
6.4.1.       Öffentlichkeitsarbeit ................................................................... 27
6.4.2.       Sicherung und Entwicklung der Kontaktlebensräume ............ 27
6.4.3. Umgang mit Munitionsaltlasten............................................................. 27
6.4.4. Umgang mit langlebigen Großfischarten ............................................. 27
6.4.5. Sicherung der Nahrungsgrundlagen für Meeressäuger und Vögel ... 28
6.5.          Schutzinstrumente, Umsetzungsstrategien ............................ 28
6.6.          Verantwortlichkeiten ................................................................. 28

                                                          3
6.7.         Kosten und Finanzierung ......................................................... 29
6.8.         Öffentlichkeitsbeteiligung ........................................................ 29
7. Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen.................................. 29
8. Literatur:..................................................................................................... 29
9. Anhang ....................................................................................................... 30
Anlage 9.1. Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet Steingrund............ 30
Anlage 9.2. Gebietsspezifische Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet
             Steingrund ................................................................................. 30
Anlage 9.3. Abschlussbericht Tauchuntersuchung Steingrund ................. 30
Anlage 9.4. Analyse und Bewertung der erforderlichen
             Erhaltungsmaßnahmen............................................................. 30
Anlage 9.5. Auszug Umweltziele und operative Ziele (Quelle:
              „Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nordsee“) . 30
Anlage 9.6. OSPAR Meldebogen “Proforma for compiling the
             characteristics of a potential MPA” (Stand: 07.10.2005) ........ 30

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0.        Vorbemerkung
          Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind über die Auswahl und Mel-
          dung von Natura 2000-Gebieten hinaus gem. Art. 6 der FFH-Richtlinie ver-
          pflichtet, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, um in den be-
          sonderen Schutzgebieten des Netzes Natura 2000 eine Verschlechterung der
          natürlichen Lebensräume und Habitate der Arten zu vermeiden. Dieser Ver-
          pflichtung kommt das Land Schleswig-Holstein im Rahmen der föderalen Zu-
          ständigkeiten mit diesem Managementplan nach.
          Der Plan erfüllt auch den Zweck, Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen
          der Nutzung von Natura 2000-Gebieten zu schaffen. Er ist daher nicht sta-
          tisch, sondern kann in Abhängigkeit von der Entwicklung des Gebietes bzw.
          der jeweiligen Schutzobjekte fortgeschrieben werden.

          Nach der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) müssen mit dem Ziel,
          bis zum Jahr 2020 den guten Umweltzustand zu erreichen, im ersten Be-
          richtszeitraum (2012-2016), u. a. bis 2015 Maßnahmenprogramme erstellt (Ar-
          tikel 13) und bis 2016 umgesetzt sein (Artikel 5 i. V. m. Artikel 13). Die Maß-
          nahmenprogramme enthalten nach Artikel 13 (4) auch räumliche Schutzmaß-
          nahmen, die zu kohärenten und repräsentativen Netzwerken geschützter Mee-
          resgebiete beitragen. Gemäß § 45h (3) WHG1 sind dabei Maßnahmen zum
          Schutz des Meeres nach anderen wasser- und naturschutzrechtlichen Vor-
          schriften, einschließlich internationaler Meeresübereinkommen [wie z. B.
          OSPAR] zu berücksichtigen. Konkrete Maßnahmen nach MSRL wurden in
          2015 im Rahmen des Maßnahmenprogramms entwickelt 2und müssen bis En-
          de 2016 implementiert werden. Sie werden in die Managementplanung einbe-
          zogen, soweit sie die hier benannten Schutzgebiete und ihre Erhaltungsziele
          betreffen.

          Darüber hinaus unterstützt die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Ziele
          von Natura 2000, indem sie Erhaltungsziele insbesondere für aquatische Ar-
          ten und Lebensräume im Rahmen der operativen Überwachung und bei der
          Aufstellung der Maßnahmenprogramme berücksichtigt. Die konkrete Auswei-
          sung von Schutzgebieten ist jedoch nicht Gegenstand der WRRL.

          Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks
          (OSPAR) hat in seiner aktuellen Ministererklärung vom 24. September 2010
          beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um ein repräsentatives und ökolo-
          gisch kohärentes sowie gut gemanagtes Netzwerk von Meeresschutzgebieten
          (Marine Protected Areas/MPAs) einzurichten und so zur Erreichung des guten
          Umweltzustands beizutragen. Darüber wurde bekräftigt, dass die OSPAR-
          Kommission die koordinierte und kohärente Umsetzung der MSRL im Nordost-
          Atlantik, einschließlich der Nordsee als gesonderte Unterregion, ermöglichen
          wird (s. a. MSRL Art. 5 i. V. m. Art. 6).
          Wegen der inhaltlichen, räumlichen und zeitlichen Überschneidungen dieser
          Regelungen ist eine Verlinkung ihrer maßnahmen- und managementbezoge-

1
  Gemäß Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstra-
ßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 6. Oktober 2011
2
    S. http://www.meeresschutz.info/berichte-art13.ht

                                                     5
nen Umsetzungsprozesse erforderlich, um ein effizientes Management in den
       Schutzgebieten zu gewährleisten. Diese Verlinkung wird von der MSRL expli-
       zit gefordert. Der vorliegende Managementplan hat daher auch zum Ziel, ne-
       ben den Anforderungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinien die sich aus der
       MSRL ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen, die die Einbeziehung der Anfor-
       derungen und Grundlagen regionaler Meeresübereinkommen fordert, wie die
       OSPAR-Vereinbarungen. OSPAR-Grundlagen werden daher in diesen Ma-
       nagementplan einbezogen, sofern sie für die Umsetzung der MSRL relevant
       sind und die Umsetzung der Anforderungen der FFH-Richtlinie
       unterstützen. Das Priorisierte Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen
       Vielfalt bis 2020 für alle Arten und Lebensräume (der Küsten und Meere) eine
       signifikante Verbesserung des Erhaltungszustands zu erreichen findet dabei
       Berücksichtigung. Dabei sollen „zur Verwirklichung eines gemeinsamen
       OSPAR-/ HELCOM-Netzes von gut gemanagten Küsten- und Meeresschutz-
       gebieten“, die Kernzonen natürliche Entwicklung einschließen.

       Zur Umsetzung dieser Vorgaben werden bestehende Managementmaßnah-
       men zusammengestellt und diese im Hinblick auf das künftige Management
       des Schutzgebietes bewertet und wo erforderlich ergänzt.

       Belange der nationalen oder militärischen Sicherheit sowie die uneinge-
       schränkte Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sind zu beachten.

1.     Grundlagen
1.1.   Rechtliche und fachliche Grundlagen
       Das Gebiet „Steingrund“ (Code-Nr.: DE-1714-391) wurde der Europäischen
       Kommission im Jahr 2004 zur Benennung als Gebiet von gemeinschaftlicher
       Bedeutung (GGB) vorgeschlagen. Das Anerkennungsverfahren gem. Art. 4
       und 21 FFH-Richtlinie wurde mit Beschluss der Kommission vom 12. Novem-
       ber 2007 abgeschlossen. Das Gebiet ist aktuell in der fortgeschriebenen Liste
       der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die atlantische Region im
       Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden (ABl. L 30 vom
       02.Febr. 2010 (S. 43).

       Das Gebiet ist auch Teil des Seevogelschutzgebiets Helgoland (Code 1813-
       491), das der Europäischen Kommission im Jahre 2004 als Vogelschutzgebiet
       benannt und mit Datum vom 04.09.2006 zum Europäischen Vogelschutzge-
       biet erklärt wurde. Die sich aus dem Vogelschutzgebiet ergebenden Ziele
       werden in einem gesonderten Plan betrachtet und finden hier nur bei evtl.
       Zielkonflikten Erwähnung.

       Am 07. Oktober 2005 wurde dieses Gebiet zusätzlich als OSPAR-MPA aus-
       gewiesen. Das in diesem Teilmanagementplan dargestellte Natura 2000 Ge-
       biet ist mit seiner Gesamtfläche in das schleswig-holsteinische OSPAR Gebiet
       einbezogen.

       Die nationalen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus § 32 Abs. 5
       BNatSchG (Fassung vom 04. August.2016) in Verbindung mit § 27 Abs. 1
       LNatSchG (Fassung vom 27. Mai 2016) sowie im Hinblick auf die Anforderun-

                                          6
gen der MSRL aus den nationalen (insbesondere § 45h Abs. 3 WHG) in Ver-
             bindung mit landesspezifischen wasserrechtlichen Bestimmungen.

             Hinsichtlich fischereirechtlicher EU-Regelungen hat nach Art. 3 Abs. 1d) des
             Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Kom-
             mission die ausschließliche Zuständigkeit auf dem Gebiet der „Erhaltung der
             biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik“ in
             den Gemeinschaftsgewässern. Nach Art. 11 der VO (EU) Nr. 1380/2013 des
             Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 haben die
             Mitgliedstaaten jedoch das Recht, fischereiliche Bestandserhaltungsmaßnah-
             men für ihre Hoheitsgewässer zu erlassen, die zur Einhaltung der Verpflich-
             tungen nach Umweltvorschriften der Union erforderlich sind und keine Auswir-
             kungen auf Fischereifahrzeuge anderer Mitgliedstaaten haben. Wenn Fische-
             reifahrzeuge anderer Mitgliedstaaten betroffen sind, können fischereiliche
             Maßnahmen nur im Wege eines delegierten Rechtsaktes der Kommission er-
             lassen werden.

             Folgende fachliche Grundlagen liegen der Erstellung des Managementplanes
             im Wesentlichen zu Grunde (Siehe auch Kapitel 8: Auszug der Literaturnach-
             weise):
                  Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet in der
                   Fassung von März 2015                                     (Anlage 9.1.).
                  Gebietsspezifische FFH-Erhaltungsziele
                   (Amtsblatt. Schl.-H. 2016, Ausgabe Nr. 47, S. 1033)       (Anlage 9.2.).
                  Tauch‐Untersuchung des „Steingrund“ bei Helgoland
                   (FFH DE 1714‐391) und Konzeptentwicklung eines Tauch‐
                   Monitorings für den FFH Lebensraumtyp Riff‐ Abschluss-
                   bericht ‐ Juli 2015 Autorin: Gabriele Dederer             (Anlage 9.3.).
                  Analyse und Bewertung der erforderlichen
                   Erhaltungsmaßnahmen                                       (Anlage 9.4.).
                  Auszug Umweltziele und operative Ziele gemäß MSRL
                   Art. 10 (Quelle: aus „Festlegung von Umweltzielen
                   für die deutsche Nordsee“ – s.u.)                         (Anlage 9.5.).
                  Guidance on developing an ecologically coherent network of OSPAR
                   marine protected areas (Reference number 2006-3)
                  An assessment of the ecological coherence of the OSPAR Network of
                   Marine Protected Areas (2012), Biodiversity Series, OSPAR Commis-
                   sion
                  Gebietsabgrenzung in den Maßstäben 1 : 25.000
                  Nationale Berichte gemäß MSRL Artikel 5 i. V. m. Art. 8 Bewertung, Art.
                   9 Beschreibung eines Guten Umweltzustands, Art. 10 Festlegung von
                   Umweltzielen, Art. 11 Überwachungsprogramme,3..
                  WRRL-Bewertungen gemäß „Bewirtschaftungsplan für den 2. Bewirt-
                   schaftungszeitraum gemäß Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG
                  Verordnung (EU) 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des
                   Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame
                   Fischereipolitik (GFP VO)

3
    http://www.meeresschutz.info/index.php/berichte.html

                                                           7
         Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstenge-
                      wässern (Küstenfischereiverordnung - KüFO -) vom 11. November
                      20084

1.2. Verbindlichkeit
            Dieser Plan ist für den hier angesprochenen Teilbereich der Nordsee in Ab-
            stimmung mit den zuständigen Behörden und den örtlichen betroffenen Akteu-
            ren aufgestellt worden. Private Eigentumsflächen sind nicht betroffen. Neben
            erforderlichen Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsmaßnahmen werden
            auch weitergehende Maßnahmen zu einer wünschenswerten Entwicklung des
            Gebietes dargestellt.

            Die Ausführungen des Managementplanes dienen u. a. dazu, die Grenzen der
            Gebietsnutzung (Ge- und Verbote), die durch das Verschlechterungsverbot
            (§ 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit § 24 Abs. 1 LNatSchG) in Verbindung
            mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen rechtsverbindlich definiert sind,
            praxisorientiert und allgemein verständlich zu konkretisieren.

            In diesem Sinne ist der Managementplan in erster Linie eine verbindliche
            Handlungsleitlinie für Behörden und eine fachliche Information für die Planung
            von besonderen Vorhaben. Er dient insbesondere der Umsetzung rechtsver-
            bindlicher Vorgaben der Gemeinschaft. Als ein Umsetzungsinstrument bieten
            sich Freiwillige Vereinbarungen an, wenn die im Plan ggf. für einen größeren
            Suchraum dargestellten Maßnahmen flächenscharf mit den Beteiligten konkre-
            tisiert werden sollen.

            Die Darstellung von Maßnahmen im Managementplan ersetzt nicht ggf. recht-
            lich erforderliche Zulassungen, z.B. Genehmigungen nach Naturschutzrecht
            oder Erlaubnisse nach Wasserrecht bzw. Fischereirecht. Entsprechendes gilt
            für Genehmigungen und Erlaubnisse nach dem Bundeswasserstraßengesetz
            (WaStrG).

            Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollen Vereinbarungen zur Anwendung
            kommen. Sollte in Ausnahmefällen kein Einvernehmen bei notwendigen Erhal-
            tungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen erzielt werden können, ist das
            Land Schleswig-Holstein verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu deren Umset-
            zung zu ergreifen. Hierbei können die Eigentümer oder sonstige Nutzungsbe-
            rechtigte von Grundstücken verpflichtet werden, die Maßnahmendurchführung
            durch die Naturschutzbehörde zu dulden (§ 65 BNatSchG i. V. mit § 48
            LNatSchG).

2.          Gebietscharakteristik
2.1.        Gebietsbeschreibung
2.1.1. Größe und Lage:

4
    http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=K%C3%BCFischV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true

                                                                   8
Das Besondere Schutzgebiet (BSG/FFH) Steingrund hat eine Größe von rd.
      17.450 ha, die vollständig der Bundeswasserstraße Nordsee zuzuordnen sind.
      Das Gebiet liegt als Teil der vor der schleswig-holsteinischen Westküste vor-
      gelagerten großen flachen Meeresbucht (LRT Code 1160) etwa 22 km west-
      lich von Westerhever und endet etwa 4 km östlich vor der Insel Helgoland. Die
      Wassertiefe ist selten größer als 20 m.

      Abb.1: Lage im Raum

2.1.2. Naturräumlich, standörtliche Situation:
      Der Steingrund selbst entspringt einer Moräne aus dem Warthe-Stadium der
      Saale-Eiszeit die vom Festland in Höhe Eiderstedt östlich an Helgoland vorbei
      und über das Sylter Außenriff bis hin zum Limfjord (Stocks, 1955) führt. Das
      rel. großflächige FFH-Gebiet Steingrund ist dem Helgoländer Felssockel vor-
      gelagert und weist mit den aus der tiefer liegenden Umgebung bis auf 8 m un-
      ter dem Meeresspiegel aufragenden Riffen ein bedeutsames Vorkommen „na-
      türliche Hartsubstrate“ in der südöstlichen Nordsee aus. Es grenzt sich des-
      halb mit seiner Fauna und Flora stark gegen die sonst vorherrschenden
      Weichgebiete ab (Boos et al., 2006).
      Die beiden Riffvorkommen (Abb. 1) befinden sich rd. 2 bzw. 4 sm nordöstlich
      von der Hauptinsel Helgoland entfernt und weisen eine Fläche von etwa 600
      ha auf. Der östliche, rd. 160 ha große Teilbereich wurde 2014 vertieft im Rah-
      men von Tauchgängen erfasst (Anlage 9.3). Die Riffe sind durch Verwitte-
      rungsmaterial einer vom Meeresboden aufragenden Endmoräne gekenn-
      zeichnet. Charakteristisch ist seine Ausbildung aus Festgestein und Steinen
                                         9
(LRT Code 1170). Als typische, größere Besiedler von Riffen kommen unter
          anderem Seescheiden, Seenelken, Seeanemonen und Muscheln vor.
          Das Riff besitzt mit seiner Umgebung zudem die Funktion als Nahrungsgebiet
          für auf Helgoland brütende Seevögel wie Dreizehenmöwe und Trottellumme
          sowie rastende Brandseeschwalben.

2.1.3. Bedeutung:
          Die Riffe mit den sie umgebenden Wasserflächen bilden einen seltenen und
          artenreichen Lebensraum der Nordsee und werden überwiegend als flacher
          Meerwasserbereich (FFH-Code 1160) eingestuft und von Schweinswalen und
          Robben als Nahrungsgebiet genutzt. Durch die besonders große Heterogeni-
          tät des Habitats und die generell geringe Verfügbarkeit von felsigem Hartbo-
          den in ansonsten sandigen Substraten ist der Steingrund durch einen hohen
          Grad an Biodiversität gekennzeichnet. Damit übt der Steingrund eine wichtige
          Trittstein- und Regenerationsfunktion für Benthos Organismen benachbarter
          FFH-Gebiete aus und dient als Nahrungsgebiet vorkommender Vogelarten im
          Seevogelschutzgebiet Helgoland.

2.2.      Einflüsse und Belastungen
          Im Folgenden sind die Einflüsse und Belastungen gemäß Standard-Daten-
          bogen (Siehe Anlage 9.1.) dargestellt. Darin sind unter der Rubrik "Einflüsse"
          alle bei der Meldung der Gebiete dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt
          und ländliche Räume bekannten Tätigkeiten des Menschen und natürliche
          Vorgänge eingetragen, die auf die Erhaltung und Bewirtschaftung des Gebie-
          tes einen positiven oder negativen Einfluss haben können. Die Intensität des
          Einflusses auf das Gebiet wird unter Verwendung folgender Kategorien bewer-
          tet:
          A: starker Einfluss
          B: durchschnittlicher Einfluss
          C: geringer Einfluss
          Zusätzlich wird der flächenmäßige Anteil des Gebietes, der davon betroffen
          ist, angegeben und der Einfluss positiv (+), neutral (0) oder negativ (-) einge-
          stuft. Es werden auch die Einflüsse und Tätigkeiten in der Umgebung des Ge-
          bietes benannt. Unter Umgebung wird dabei das Gebiet verstanden, von dem
          aus äußere Einflüsse und Tätigkeiten das Gebiet beeinflussen können. Hier
          spielen unter anderem die lokalen topographischen Gegebenheiten, die Art
          des Gebietes und die Art der menschlichen Tätigkeiten eine Rolle. Wenn rele-
          vante Einflüsse oder Tätigkeiten nicht in der Liste enthalten sind, können diese
          auch in dem Feld "Verletzlichkeit" dargestellt sein. Die nachfolgend aufgeführ-
          ten Einflüsse und Nutzungen werden in Anlage 9.4 den entsprechenden Akti-
          vitäten und Unteraktivitäten nach OSPAR gegenübergestellt5.

2.2.1. FFH-Gebiet Steingrund
          Belastungen und Einflüsse:

5
    http://www.ospar.org/work-areas/eiha

                                             10
Tabelle 1: Auszug der Flächenbelastungen/Einflüsse aus Standard-
                Datenbogen zum FFH-Gebiet Steingrund
                                               Flächenbelastungen/Einflüsse:
                                                                                         2
     Code                 Flächenbelastung/Einfluss                         Fläche-   Art              Typ
                                                                              1
                                                                            %
     211                  Stationäre Fischerei (Reusen, Stellnetze)         50 %      innerhalb        negativ
     212                  Schleppnetzfischerei                              100 %     innerhalb        negativ
     220                  Angelsport, Angeln                                5%        innerhalb        negativ
     300                  Sand- und Kiesabbau                               0%        außerhalb        neutral
     520                  Schifffahrt                                       100 %     innerhalb        negativ
     621                  Wassersport                                       100 %     innerhalb        neutral
     701                  Wasserverschmutzung                               100 %     innerhalb        negativ
     1
         : Fläche bezieht sich auf den Anteil der angegebenen Nutzung innerhalb des Schutzgebietes
     2
         : innerhalb: die Flächenbelastung/Einflüsse finden innerhalb des Schutzgebietes statt;
           außerhalb: die Quellen der Flächenbelastung/Einflüsse liegen außerhalb des Schutzgebietes

     Die Angaben der Standard-Datenbögen werden bei Bedarf im Hinblick auf
     neue Erkenntnisse angepasst und fortgeschrieben (z.B. Angaben zur Flä-
     chenbelastung). Die Ausführungen des Standard-Datenbogens 2011 sind im
     Rahmen dieses Teilmanagementplanes Grundlage für die Analyse und Be-
     wertung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. Potentielle Nutzungen sind
     dabei nur bewertet, soweit sie bei Erstellung der Standard-Datenbogen vorla-
     gen oder absehbar waren.

     Im OSPAR-Meldebogen (s. „Proforma for compiling the characteristics of a po-
     tential MPA“) werden potenzielle Schädigungen des Seevogelschutzgebiets
     Helgoland durch Fischerei, offshore-Windanlagen, Sand- und Kiesextraktion
     sowie ggf. die Verlegung von Kabeln und Pipelines genannt.

     Das Gebiet wird nach Angabe der Gemeinde Helgoland ganzjährig von priva-
     ten und gewerblichen Flugzeuigen (u.a. Lieniendienst der OFD Ostfriesischer-
     Flug-Dienst GmbH zwischen Helgoland und Büsum) überflogen.
     Es finden dort regelmäßig Segelregattten statt (Nordseewoche, Störtebeker
     Opti-Cup etc.).

2.2.2. MSRL-Anfangsbewertung Deutsche Nordsee
     Bei der nachfolgenden Darstellung der Ergebnisse der MSRL Anfangsbewer-
     tung sind – soweit MSRL-relevant – die Bewertungen nach OSPAR eingeflos-
     sen und werden in deren Kontext betrachtet. Laut MSRL-Anfangsbewertung
     für die deutsche Nordsee (2012) sind die vorkommenden Biotoptypen einer
     insgesamt zu hohen Gesamtbelastung ausgesetzt. Nicht alle Arten und Le-
     bensraumtypen sind in einem günstigen Erhaltungszustand. Biotoptypen in ei-
     nem ‘guten’ Zustand sind derzeit nur küstennah in den drei Wattenmeer Nati-
     onalparks zu finden und umfassen die vegetationsfreien Schlick-, Sand- und
     Mischwatte (LRT 1140). Nach der FFH-Bewertung der Erhaltungszustände
     der Lebensraumtypen (LRT), der marinen Säugetiere und anadromen Wan-
     derfische in der deutschen Nordsee (Auszug aus EU-Bericht des ETC/BD
     (Stand: August 2008)) kann zusammenfassend festgestellt werden, dass sich
     insbesondere der Schweinswal, die Kegelrobbe und verschiedene Fischarten

                                                     11
sowie Riffe nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Bewer-
          tung nach der WRRL kommt zu dem Ergebnis, dass der Zustand der Makro-
          phyten in den deutschen Nordseeküstengewässern überwiegend als ‘mäßig’
          bis ‘unbefriedigend’ einzustufen ist. Die Auswirkungen verschiedener anthro-
          pogener Nutzungen, wie die aktuell praktizierte grundberührende Fischerei
          und die Anreicherung von Nährstoffen, können von den benthischen Lebens-
          gemeinschaften nicht kompensiert werden.

          OSPAR und TWSC bewerten das gesamte deutsche Nordseegebiet bzw. das
          Wattenmeer als „Problemgebiet“ bzw. „potenzielles Problemgebiet“ hinsicht-
          lich Eutrophierung. Derzeit treten im Küstenbereich noch deutliche Überschrei-
          tungen der auf OSPAR und WRRL beruhenden Orientierungswerte auf. Das
          Verfehlen des guten ökologischen Zustands der Küstengewässer gemäß
          WRRL begründet sich überwiegend auf Eutrophierungseffekten. Nach WRRL
          wird der ökologische Zustand der bewerteten Küstenwasserkörper als ‘mäßig’
          bis ‘schlecht’ eingestuft.

          In Bezug auf Belastungen durch Schadstoffe stellte OSPAR fest, dass die
          Konzentrationen ausgewählter Schadstoffe in Sedimenten und Organismen an
          vielen der bemessenen Monitoring Stationen der Nordsee ‚nicht akzeptabel‘
          sind, d.h. ökotoxikologische Grenzwerte überschreiten und biologische Effekte
          nicht auszuschließen sind. Belastungsschwerpunkte sind insbesondere die in-
          nere Deutsche Bucht und das Elbeästuar. Entlang der nordfriesischen Küste
          erreicht z. B. die Metallbelastung im Oberflächensediment Gehalte, die negati-
          ve biologische Effekte verursachen können. Die Küstengewässer sind gemäß
          WRRL-Bewertung überwiegend in einem guten chemischen Zustand, was die
          Messungen in der Wasserphase anbelangt.

          Die bis 2011 bekannten Erkenntnisse über die Belastung des Gebietes mit
          Kampfmitteln sind im Anhang 10.26 des Berichts „Munitionsbelastung der
          deutschen Meeresgewässern – Bestandaufnahme und Empfehlungen (Stand
          2011)“ unter anderem unter dem Gebietsschlüssel BKB07L dokumentiert.

          In Bezug auf biologische Störungen führen die aktuell praktizierten, grundbe-
          rührenden Fischereien zu negativen Auswirkungen auf Zielarten, Nichtzielar-
          ten und benthische Lebensgemeinschaften. Küstennah belastet die Muschelfi-
          scherei in besonderem Maße die Struktur der Miesmuschelvorkommen, da die
          Muscheldredge sowohl Miesmuscheln als auch die Begleitfauna entfernt. Der
          Trend im Beifang und die Anzahl der in Netzen verwickelten und ertrunkenen
          Meeressäugetiere und Seevögel als Indikatoren für die negativen Auswirkun-
          gen der Fischerei sind in einigen Fischereien weiterhin zu hoch. Jedoch hat
          die aktuelle Reform der Gemeinschaftlichen Fischereipolitik das Discardverbot
          (Verbot des Rückwurfs beigefangener Organismen) eingeführt. Untersuchun-
          gen zu Effekten dieses Verbotes liegen nicht vor bzw. konnten für die An-
          fangsbewertung noch keine Berücksichtigung finden. Darüber hinaus werden
          Unterwasserlärm und Abfälle nach OSPAR als wichtige und wachsende Be-
          lastungsfaktoren eingeschätzt.

6
    http://www.schleswig-holstein.de/DE/UXO/TexteKarten/PDF/Berichte/anhang_10200.html

                                                12
2.2.3. Sport- und Freizeitnutzungen im Gebiet
      Die Freizeitfischerei nutzt das Gesamtgebiet für die Angelfischerei auf Makre-
      len, Plattfische und Kabeljau, insbesondere von Helgoland, Büsum und
      Cuxhaven aus. Für diese Fischereiform ist das Gebiet von hoher Bedeutung.
      Es finden dort nach Angaben der gemeinde Helgoland regelmäßig Segelre-
      gattten statt (Nordseewoche, Störtebeker Opti-Cup etc.).
      Die Sporttaucher beachten die Erhaltungsziele und entnehmen den Schutzge-
      bieten keine Hartsubstrate bzw. lebensraumtypische Pflanzen oder Tiere.
      Sonstige Sport und Freizeitaktivitäten sind im Gebiet nicht bekannt.
      Jagd findet nicht statt.

2.2.4. Erwerbsfischerei

      Die Fischereiausübung unterliegt keiner gebietsspezifischen Beschränkung.
      Neben deutschen Betrieben sind aufgrund der bestehenden Zugangsrechte im
      FFH-Gebiet „Steingrund“ britische Fahrzeuge mit den Zielarten Scholle und
      Kabeljau, dänische Fahrzeuge mit den Zielarten Grundfische (nicht Garnelen!)
      sowie Sprotte und Sandaal und schließlich niederländische Fahrzeuge mit den
      Zielarten Grundfische und Garnelen fischereiberechtigt.

      Die aktive grundberührende Fischerei wird im Gesamtgebiet sowohl mit Gar-
      nelenbaumkurren, als auch mit Plattfischbaumkurren und Grundschleppnetzen
      ausgeübt. Lediglich die im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes
      kleinen Riffflächen werden nicht mit aktivem Gerät befischt, da dort die Gefahr
      des Geräteverlustes, bzw. der Beschädigung zu groß ist. Im Gebiet sind den
      Fischern außerdem wenige sog. Haker bekannt, d.h. Stellen, die nicht von
      Schleppstrichen erfasst werden, weil dort z.B. durch Wracks oder große Ein-
      zelsteine die Gefahr des Geräteverlustes, bzw. der Beschädigung besteht. Die
      Fischer halten in der Regel einen Sicherheitsabstand zu dem Riffgebiet und
      den einzelnen Hakern ein, der in etwa dem 4 bis 6-fachen der Wassertiefe
      entsprechen dürfte.

      Die Garnelenfischerei wird außerhalb des Riffs regelmäßig von deutschen Be-
      trieben aus dem Raum Büsum und Cuxhaven ausgeübt, hinzukommen saiso-
      nal erhebliche Anzahlen niederländischer Betriebe. Zeitweise wird dort von
      den gleichen Betrieben Baumkurrenfischerei auf Seezungen und andere Platt-
      fische ausgeübt. Insgesamt hat das Gebiet für die Baumkurrenfischerei eine
      hohe Bedeutung.

      Die Schleppnetzfischerei wird außerhalb des Riffs von einigen deutschen Be-
      trieben, überwiegend aber von dänischen Betrieben ausgeübt. Zielobjekt der
      deutschen Fahrzeuge sind Schwarmfische wie Heringe und Sprotten, während
      von dänischer Seite meist die Industriefischerei ausgeübt wird. Diese Art der
      Fischereiausübung findet regelmäßig, aber nicht besonders häufig statt.

      Auf der gesamten Fläche können Stellnetze zum Fang von überwiegend Platt-
      fischen eingesetzt werden, allerdings wird der Einsatz dieses Gerätes durch
      die dort noch markant auftretende Gezeitenströmung erschwert, so dass die
      Fischereiintensität nach Einschätzung der oberen Fischereibehörde relativ ge-
                                         13
ring ist und war. Das Gebiet war aber zumindest in der Vergangenheit für die
       wenigen auf Helgoland ansässigen Fischer von hoher Bedeutung, und sowohl
       dänische als auch niederländische Stellnetzbetriebe sind dort gelegentlich tä-
       tig.

       Zeitweise findet von Helgoländer Betrieben auch die Korbfischerei auf Ta-
       schenkrebse und Hummer statt, und in der Vergangenheit ist dort intensiv von
       niedersächsischer Seite aus mit Dredgen auf Wellhornschnecken gefischt
       worden.

2.3.   Eigentumsverhältnisse
       Das Schutzgebiet steht als Bundeswasserstraße im Eigentum des Bundes.

2.4.   Regionales Umfeld
       Die Nordsee ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen und hat für die Schiff-
       fahrt eine hohe Bedeutung. Es findet Berufsfischerei statt, die sich in Haupt-
       und Nebenerwerbsfischerei unterscheiden lässt. Der Abbau von Bodenschät-
       zen oder die Anlage von Windenergieanlagen ist im Geltungsbereich des Pla-
       nes derzeit nicht genehmigt bzw. nicht geplant.
       Zur Versorgung der Insel Helgoland mit Strom verläuft südlich des FFH-
       Gebietes ein Stromkabel. Für eine zuverlässige Stromversorgung der Insel
       Helgoland ist der Betrieb, notwendige Reparaturen und ggf. eine Erneuerung
       des Seekabels erforderlich.

2.5.   Schutzstatus und bestehende Planungen
       Mit der Entscheidung der Kommission vom 12. November 2007 gemäß Richt-
       linie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten
       Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen
       biogeographischen Region (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007)
       5396) wurde das vom Land Schleswig-Holstein der europäischen Kommissi-
       on vorgeschlagene FFH-Gebiet Steingrund (1714-391) im Einvernehmen mit
       der Bundesrepublik Deutschland in die Liste der Gebiete von Gemeinschaftli-
       cher Bedeutung aufgenommen. Durch § 29 Abs. 1 und 2 des Landesnatur-
       schutzgesetzes vom 06. März 2007 wurde das der europäischen Kommission
       gemeldete Europäische Vogelschutzgebiet 1813-491 zum Europäischen
       Seevogelschutzgebiet Helgoland erklärt. In einem Gebiet des Netzes Natura
       2000 besteht in Verbindung mit den gebietsspezifischen Erhaltungszielen das
       Verschlechterungsverbot des § 33 Abs. 1 BNatSchG, ggf. i. V. mit § 24 Abs. 1
       LNatSchG.
       § 29 Abs. 4 des Landesnaturschutzgesetzes von 2007 hat mit Wirkung vom
       01. Januar 2010 das Gebiet 1714-391 Steingrund zu einem gesetzlich ge-
       schützten Gebiet erklärt. Auch hier besteht in Verbindung mit den gebietsspe-
       zifischen Erhaltungszielen das Verschlechterungsverbot des § 33 Abs. 1
       BNatSchG, ggf. i. V. mit § 24 Abs. 1 LNatSchG.

       Einzelne Flächen und Habitate sind darüber hinaus insbesondere geschützt:
            § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 21 LNatSchG - gesetzlich
             geschützte Biotope

                                         14
Im Geltungsbereich dieses Planes betrifft dies sonstige marine Makro-
                  phyten Bestände, Riffe. Auch bislang nicht kartierte Vorkommen von ar-
                  tenreichen Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küsten-
                  bereich sind zu erwarten.
                 § 44 Bundesnaturschutzgesetz – streng geschützte Arten
                  Im Gebiet wird von Schweinwalen, Kegelrobben sowie Seehunden ge-
                  nutzt.

3.   Schutz-/Erhaltungsgegenstand

      Grundlage der Managementplanung sind die in den Standard-Datenbögen
      genannten FFH-Lebensraumtypen und Arten.

3.1. FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie

      Tabelle 3: Auszug aus Standard-Datenbogen FFH-Gebiet Steingrund
          Code                Name                Fläche (ha)    Daten-Qual.   Rep.*   Erh.-Zust.**   Ges.-W. D   Jahr

                 Flache große Meeressarme und -
          1160   buchten (Flachwasserzonen und      16.445,50             M    A       B              B            2012
                 Seegraswiesen)

          1170   Riffe                                 587,70             M    A       B              A            2012
      *
        A = hervorragende Repräsentativität B = gute Repräsentativität C = signifikante Repräsentativität
      ** A = sehr guter Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhal-
      tungszustand

      Für die Nordsee insgesamt weist der aktuelle Bundesbericht zu Art. 17 der
      FFH-RL weder für den LRT 1160 (Status: Unbekannt) noch 1170 (Status:
      Gelb - unzureichend) in der atlantischen biogeografischen Region einen güns-
      tigen Erhaltungszustand aus. Dies entspricht auch der Anfangsbewertung
      nach MSRL. Grundsätzlich ergeben sich hieraus an den Mitgliedstaat Bundes-
      republik Deutschland die Anforderungen, die Erhaltungszustände bzw. die Er-
      kenntnisse über den Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen in der at-
      lantischen biogeographischen Region zu verbessern.

      Der LRT 1160 Große flache Meeresarme und -buchten ist in Abstimmung mit
      dem Bundesamt für Naturschutz im Bereich des Schutzgebietes abschließend
      festgelegt und meerseitig durch die Bundesgrenze bzw. die 20m-Tiefenlinie
      begrenzt. Die Größe des Gesamtvorkommens dieses LRT im FFH-Gebiet
      Steingrund beträgt rd. 16.500 ha.
      Hinsichtlich der Riffvorkommen ergeben sich im Schutzgebiet aus den dem
      LLUR vorliegenden Datenbeständen im Wesentlichen 2 getrennt liegende Be-
      reiche mit Hartsubstraten in einer Gesamtgröße von rd. 600 ha. Diese sind in
      Abb. 1 dargestellt. Der etwa 160 ha große östliche Bereich wurde 2014 durch
      Tauchgänge beprobt. Die Fläche wurde dabei nicht komplett, sondern anhand
      von vorrangegangener Videoaufnahmen und daraus abgeleiteten GIS Files
      untersucht und im Bestand bestätigt.

                                                                15
Abb. 2:                 Vorkommen des FFH-Lebensraumtyps Riffe sowie Abgrenzung
                               des LRT große flache Meeresbucht im Bereich Steingrund
                               (nachrichtlich ist der im Westen angrenzende Helgoländer
                               Felssockel mit dem entsprechenden FFH-Schutzgebiet darge-
                               stellt) (Quelle: Datenbank LLUR)

3.2.   Arten nach Anhängen der FFH- Richtlinie:
       Im Standard-Datenbogen wird das Vorkommen des Schweinswals, der Kegel-
       robbe sowie des Seehundes angesprochen und bewertet. Die Vogelarten sind
       informationshalber berücksichtigt.

       Tabelle 4: Auszug aus Standard-Datenbogen des FFH-Gebietes Steingrund

                  Name                  Status   Dat.-Qual.   Pop.-Größe           rel.-Grö. D   Erh.-Zust.   Ges.-W. D   Anh.   Jahr

        Rissa tridactyla                                                                                                  VR-
                                        g        kD                        p                                                       1993
        [Dreizehenmöwe]                                                                                                   Zug

        Sterna sandvicensis
                                        g        kD                        p                                              VR       1993
        [Brandseeschwalbe]

        Uria aalge [Trottel-                                                                                              VR-
                                        g        kD                        p                                                       1993
        lumme]                                                                                                            Zug

        Halichoerus grypus
                                        r        G                 11 - 50     4                 A            B           II       2004
        [Kegelrobbe]

        Phocoena phocoena
                                        r        G                 11 - 50     1                 C            C           II       2004
        [Schweinswal]

        Phoca vitulina
                                        r        G                 11 - 50     1                 A            B           II       2004
        [Seehund]
       Status: g = Nahrungsgast; r = resident
       Populationsgröße: p = vorhanden

                                                                      16
Erh.-Zust.: A = sehr guter Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand   C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungsszustand
           Ges.-W. D.: A = hervorragende Repräsentativität   B = gute Repräsentativität C = signifikante Repräsentativität

           Für die deutsche Nordsee insgesamt kommt die Anfangsbewertung nach
           MSRL zu dem Schluss, dass u. a. der Schweinswal nicht in einem guten Um-
           weltzustand ist und verweist dabei auf den unzureichenden Zustand gemäß
           Bewertung nach FFH-RL.

3.3.       Weitere Arten und Biotope
3.3.1. Lebensraumtypische Arten für das Riffvorkommen Helgoländer Stein-
       grund

           Bei der nachfolgenden Auflistung lebensraumtypischer Arten handelt es sich
           sich um eine vorläufige gutachterliche Listung, die ggf. anhand der Ergebnisse
           weiterer Untersuchungen fortzuschreiben ist.

           Tabelle 3: Lebensraumtypische Arten für den Helgoländer Steingrund7
                           Makrozoobenthos

                           Porifera                                   Axinella polypoides
                                                                      Biemna variantia
                                                                      Cliona celata/ C. lobata Komplex
                                                                      Halichondria sp.
                                                                      Leucosolenia botryoides
                                                                      Myxilla incrustans
                                                                      Pleraplysilla minchini
                                                                      Sycon ciliatum
                           Cnidaria                                   Abietinaria abietina
                                                                      Actinia fragacea
                                                                      Alcyonium digitatum
                                                                      Clytia hemisphaerica
                                                                      Diadumene cincta
                                                                      Diphasia rosacea
                                                                      Eudendrium sp.
                                                                      Halecium sessile
                                                                      Hydrallmania falcata
                                                                      Kirchenpaueria pinnata
                                                                      Metridium senile
                                                                      Obelia dichotoma
                                                                      Sagartia elegans
                                                                      Sertularella polyzonias/ S. rugosa Komplex

7
  Auszug aus dem Abschlussbericht „Tauch‐Untersuchung des „Steingrund“ bei Helgoland (FFH DE 1714‐391) und Konzeptentwicklung
eines Tauch‐Monitorings für den FFH Lebensraumtyp Riff
Autorin: Gabriele Dederer unter Mitarbeit von Dr. Karin Boos, Dr. Philipp Kanstinger, Dr. Roland Krone, Christof Schneider, Jutta Beher, Dr.
Ralph Kuhlenkamp und Britta Kind

                                                                                            17
Makrozoobenthos

                       Sertularia sp.
                       Tubularia sp.
                       Urticina felina
Polyplacophora         Lepidochitona cinerea
Gastropoda             Aeolidia papillosa
                       Archidoris pseudoargus
                       Cuthona foliata
                       Dendronotus frondosus
                       Doto coronata
                       Eubranchus sp.
                       Facelina bostoniensis
                       Flabellina spec.
                       Gibbula cineraria
                       Goniodoris nodosa
                       Nassarius incrassatus
                       Onchidoris muricata
                       Polycera quadrilineata
                       Rissoa parva/ Rissoa inconspicua Komplex
                       Tritonia plebeia
Bivalvia               Mytilus edulis
                       Pholas sp.
Polychaeata            Sabellaria alveolata/ S. spinulosa Komplex
                       Spirobranchus triqueter
                       Spirorbis spirorbis
Crustacea              Balanus sp.
                       Cancer pagurus
                       Caprella sp.
                       Carcinus maenas
                       Crangon allmanni/ C. crangon Komplex
                       Elminius modestus
                       Galathea sp.
                       Homarus gammarus
                       Hyas araneus
                       Macropodia rostrata
                       Pagurus bernhardus
                       Porcellanidae sp.
                       Semibalanus balanoides
                       Verruca stroemia
Chelicerata/Pycnogonida Nymphon sp.
Bryozoa                Alcyonidium gelatinosum/ mamillatum/ diaphanum Komplex
                       Bicellariella ciliata
                       Bugula flabellata/ B. plumosa Komplex
                       Crisia sp.
                       Cryptosula pallansiana
                       Disporella hispida

                                         18
Makrozoobenthos

                  Electra pilosa
                  Escharella immersa/ E. variolosa Komplex
                  Flustra sp.
                  Membranipora membranacea
                  Microporella ciliata
                  Schizomavella linearis
                  Scrupocellaria sp.
                  Smittina landsbovori
                  Tubulipora sp.
Echinodermata     Asterias rubens
                  Echinus esculentus
                  Ophiothrix fragilis
Ascidiae          Aplidium turbinatum
                  Cliona celata
                  Clavelina lepadiformis
                  Diplosoma listerianum
                  Perophora japonica
Pices             Cliatata mustela
                  Ctenolabrus rupestris
                  Cyclopterus lumpus
                  Gobiidae indet. spp.
                  Liparis aff. liparis
                  Microstomus kitt
                  Myoxocephalus scorpius
                  Pholis gunnellus
                  Taurulus bubalis
                  Zoarces viviparus

 Algen

Rhodophyta         Ahnfeltia plicata
                   Bonnemaisonia hamifera
                   Brogniartella byssoides
                   Colaconema daviesii
                   Callithamnion corymbosum
                   Corallina officinalis
                   Cruoria pellita
                   Delesseria sanguinea
                   Hildenbrandia rubra
                   Lithothamnion sonderi
                   Lomentaria clavellosa/ L. orcadensis Komplex
                   Melobesia membranacea
                   Membranoptera alata
                   Peyssonelia dubyi
                   Phycodrys rubens

                                   19
Phyllophora sp.
                                 Phymatolithon sp.
                                 Plocamium cartilagineum
                                 Polyides rotundus
                                 Polysiphonia stricta
                                 Rubrointrusa membranacea
              Phaeophyta         Desmarestia aculeata/ D. virdis Komplex
                                 Laminaria hyperborea
                                 Laminaria saccharina
                                 Sphacelaria plumosa

3.3.2. Habitatbildende Arten

       Für die gesamte Nordsee wird in der MSRL Anfangsbewertung festgestellt,
       dass die Eutrophierung zur Verschiebung von mehrjährigen Makrophyten-
       Arten zu opportunistischen saisonalen Arten geführt hat. Infolge des Licht-
       mangels sind die Verbreitungstiefen mehrjähriger Makroalgen zurückgegan-
       gen. Bei Helgoland haben allerdings die Sichttiefen über die letzten Jahrzehn-
       te zugenommen, was eher klimatischen Veränderungen denn einem Rück-
       gang der Eutrophierung zugeschrieben wird. Ob dies auch für den benachbar-
       ten Steingrund gilt, ist nicht bekannt. Makroalgenarten, die auf dem Helgolän-
       der Felssockel bis in über 12 m Wassertiefe zu finden sind und den Bewuchs
       dort dominieren, kommen auf dem Steingrund in geringerer Dichte und nicht
       überall vor. Im Vergleich zu früheren Untersuchungen haben die Makrophyten
       Bestände auf dem Steingrund zugenommen.

3.4.   Gesetzlicher Biotopschutz
       Der FFH-Lebensraumtyp Riff unterliegt auch dem gesetzlichen Biotopschutz.
       Danach sind Riffe vom Meeresboden erkennbar topographisch aufragende
       Hartsubstrate natürlichen Ursprungs unterhalb der mittleren Tidehochwasser-
       linie einschließlich geschlossener Gesteinsblockfelder und biogener Hartsub-
       strate mit einer Mindestgröße von 1.000 qm.

4.     Umwelt-/Erhaltungsziele
4.1.   Erhaltungs- und ggf. Wiederherstellungsziele nach FFH- RL
       Die Ableitung gebietsspezifischer Erhaltungsziele sowie Pflege- und Entwick-
       lungsmaßnahmen erfolgt aus den Angaben der Standarddatenbögen. Diese
       Erhaltungsziele sind für das jeweilige FFH- Gebiet im Amtsblatt für Schleswig-
       Holstein veröffentlicht und Bestandteil dieses Planes (Anlagen 9.2).
       Die veröffentlichen Erhaltungsziele basieren auf veralteten Datenbeständen.
       So sind Vorkommen des LRT Sandbank nicht bestätigt und insoweit bei der
       Aktualisierung des Erhaltungszieles zu streichen. Neu aufzunehmen ist jedoch
       das Vorkommen des LRT Code 1160 – große flache Meeresarme- und buch-
       ten. Bei der Aktualisierung des Erhaltungszieles wird insoweit folgender Pas-
       sus in das Erhaltungsziel aufgenommen werden:
                                              20
1160 Flache große Meeresarme und –buchten (Flachwasserzonen)
            Erhaltung
                               der weitgehend natürlichen Morphodynamik des Bodens, der
                                Flachwasserbereiche
                               der weitgehend natürlichen hydrophysikalischen und hydroche-
                                mischen Gewässerverhältnisse und Prozesse,
                               der Biotopkomplexe und ihrer charakteristischen Strukturen und
                                Funktionen.
            Bei Maßnahmen ist im Sinne des Art.2 Abs. 3 der FFH-RL den Anforderungen
            von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen
            Besonderheiten Rechnung zu tragen. Die Einhaltung des Verschlechterungs-
            verbotes nach § 33 BNatSchG bleibt davon jedoch unberührt.

4.2.        Erhaltungs- und Entwicklungsziele aus anderen Rechtsgründen
4.2.1. EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
            Im Rahmen der Umsetzung der MSRL wurden für die deutschen Meeres- und
            Küstengewässer, strategische und operative Umweltziele erarbeitet. In dem
            diesbezüglichen deutschen Bericht zur Festlegung von Umweltzielen wird da-
            rauf hingewiesen, dass sich in der deutschen Nordsee die Entwicklung eines
            kohärenten und gut verwalteten Meeresschutzgebietsnetzwerkes seit Ab-
            schluss der Meldung des Natura 2000 Netzwerkes in einem kontinuierlichen
            Aufbauprozess befindet, der sich nach den Zeitvorgaben der FFH- und Vogel-
            schutz-Richtlinie richtet und bis spätestens 2020 abgeschlossen werden soll.
            Danach können die operativen Ziele für die lebenden Ressourcen durch gut
            gemanagte Schutzgebiete mit entsprechend regulierter oder eingeschränkter
            Nutzung erreicht werden, die den ausreichenden Schutz von gefährdeten Ar-
            ten und Lebensräumen ermöglichen.

4.2.2. OSPAR
            Die in Bezug auf Arten, Lebensräume und Biotope der deutschen Nordsee re-
            levanten Umweltziele sind für die deutsche Nordsee nach Artikel 10 MSRL
            erstmals im Jahr 2012 festgelegt8 worden. Die EG-MSRL fordert, bei der
            Richtlinienumsetzung regionale Grundlagen zu berücksichtigen bzw. darauf
            aufzubauen. Dies gilt insbesondere für die für die Nordsee von OSPAR festge-
            legten ökologischen Qualitätsziele (EcoQOs)9. Ziel ist die regional kohärente
            Umsetzung der Richtlinie in den jeweiligen Meeresregionen.
            Für die gesamte Nordsee wird in der MSRL Anfangsbewertung festgestellt,
            dass die Eutrophierung zur Verschiebung von mehrjährigen Makrophyten-
            Arten zu opportunistischen saisonalen Arten geführt hat.

8
    Eine Überprüfung und ggf. Anpassung dieser Umweltziele, einschließlich weiterer Quantifizierungen, ist bis spätestens 2018
erforderlich.
9
    http://qsr2010.ospar.org/media/assessments/EcoQO/EcoQO_P01-16_complete.pdf

                                                               21
Speziell zu den Schutz- und Erhaltungszielen sowie den naturräumlichen Ge-
       gebenheiten des Seevogelschutzgebietes Helgoland wird darüber hinaus auf
       den anliegenden OSPAR-Meldebogen verwiesen (s. „Proforma for compiling
       the characterisitcs of a potential MPA“).

5.     Analyse und Bewertung
       für die Meeresflächen des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „DE- 1714-391
       Steingrund“

       Situationsanalyse und Gesamtbewertung
       Die Situationsanalyse und Gesamtbewertung richtet sich aus an den Formulie-
       rungen der übergreifenden und speziellen Erhaltungsziele sowie den im Stan-
       dard-Datenbogen benannten Gefährdungen bzw. Einflüssen und Nutzungen.
       Zusätzlich einbezogen sind gebietsrelevante Vorgaben des Artenschutzes,
       insbesondere § 44 BNatSchG sowie die Zustandsbewertung nach der Mee-
       resstrategie-Richtlinie.

5.1.   Bewertung einzelner Lebensraumtypen und Arten
       Die Bewertung der einzelnen im Geltungsbereich dieses Planes nach Anga-
       ben des Standarddatenbogens/der Erhaltungsziele vorkommenden Lebens-
       raumtypen und FFH- Arten sowie habitatbildenen Arten nach OSPAR werden
       in der Anlage 9.4. dokumentiert. Die im Standard-Datenbogen aufgelisteten
       Einflüsse und Nutzungen werden hierin nach „Bestehender Umsetzung der
       Erhaltungsziele“ sowie „Management/Maßnahmen“ in folgende 4 Bewer-
       tungsstufen eingeteilt.

       Tabelle 8: Verwendete vier Bewertungsstufen:
       Tabellenkürzel    kurz                     Lang
       X                 Beeinträchtigend         Beeinträchtigungen, da Nutzungen vorhan-
                                                  den und bestehende Regelungen ggf. nicht
                                                  ausreichend zur Vermeidung erheblicher
                                                  Beeinträchtigungen; Verträglichkeitsprüfung
                                                  im Rahmen der Bestimmungen des § 34
                                                  BNatSchG i.V.m. § 25 LNatSchG
       (X)               Potentiell beeinträch-   Beeinträchtigend, da Nutzungen vorhanden,
                         tigend                   aber bestehende Regelungen
                                                   -     diese Nutzungen in ihren Auswirkun-
                                                         gen minimieren,
                                                   -     ausreichen zur Vermeidung erhebli-
                                                         cher Beeinträchtigungen oder
                                                   -     Nutzungen aus zwingenden Gründen
                                                         des überwiegenden Interesses zulas-
                                                         sen
       –                 Neutral                  Nutzungen vorhanden, aber keine erhebli-
                                                  chen Beeinträchtigungen erkennbar
       O                 Derzeit nicht relevant   Nicht beeinträchtigend, da derzeit keine Nut-
                                                  zung vorhanden.

                                            22
Im Ergebnis sind für die Riffe und ihre stationären Bewohner und Lebens-
          raumtypen keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die derzeitigen Nut-
          zungen belegt.
          Es bestehen bereits verschiedene Nutzungsbeschränkungen bzw. Manage-
          mentmaßnahmen aufgrund bestehender Gesetze und Verordnungen, die bei
          konsequenter und vollständiger Umsetzung geeignet sind, vorhandene oder
          potentielle Beeinträchtigungen zu verringern bzw. zu minimieren. Konkret an-
          zusprechen sind hier Maßnahmenpläne nach EG-WRRL zur Erreichung des
          guten ökologischen und chemischen Zustands der Küstengewässer, die FFH-
          Verträglichkeitsprüfung für Projekte und Pläne, bestehende Verbote aufgrund
          der Gemeinsamen Fischereipolitik, des Seefischereigesetzes, der Seefische-
          reiverordnung, des Landesfischereigesetzes, der Küstenfischereiverordnung
          und der nach Aalverordnung bestehenden Genehmigungsvorbehalte bzw.
          Verbote und Regelungen.

          Handlungsbedarf besteht bei der Verbesserung der Datenlage (z. B. Auswir-
          kungen der Fischerei auf Nicht-Zielarten/Beifang).

          Eine schutzgebietsrelevante Grundvoraussetzung ist die konsequente Hand-
          habung der FFH-Verträglichkeitsprüfung insbesondere auch unter Beachtung
          der Summationswirkung von Plänen und Projekten sowie die konsequente
          Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen und deren Überwachung.

5.2.      Zustandsbewertung nach MSRL
          In der aktuellen Anfangsbewertung nach MSRL für die deutschen Nordseege-
          wässer insgesamt wird zusammenfassend der Schluss gezogen, dass
          –      der gute Erhaltungszustand nicht für alle Lebensraumtypen und –arten
                 erreicht ist,
          –      insbesondere Makrozoobenthos, Makrophyten, Fische und Meeressäu-
                 ger nicht in einem guten Zustand sind sowie
          –      die Belastung mit gefährlichen Substanzen und Nährstoffen sowie die
                 biologischen Störungen nach wie vor zu hoch sind und diese Belastun-
                 gen erhebliche negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben.
          Im Ergebnis befindet sich das deutsche Nordseegebiet nicht in einem guten
          Umweltzustand (s.a. Kap. 2.2.). Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt OSPAR
          in seiner Gesamtbewertung (2010) und dieser zugrundeliegenden themati-
          schen Bewertungen10.
          In dem von OSPAR im Jahr 2010 gesondert vorgelegten Schutzgebietsbe-
          richtwurden der Status und die ökologische Kohärenz des Schutzgebietsnet-
          zes beschrieben und bewertet. Eine ökologische Kohärenz liegt danach bisher
          nicht vor.
          Zum anderen erfordert der derzeit nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen,
          wie der MSRL, verfehlte Zielzustand der Küstengewässer der Nordsee weitere
          und auf die o. g. Umweltziele ausgerichtete Maßnahmen. Die gemäß MSRL
          vorgelegten Maßnahmenprogramme für die deutsche Nord- und Ostsee wur-
10
     http://qsr2010.ospar.org/en/index.html

                                              23
den bis Ende 2015 fertiggestellt, im März 2016 an die EU berichtet und müs-
       sen bis Ende 2016 implementiert sein. Zu weiteren Details in Bezug auf
       schutzgebietsrelevante Maßnahmen wird auf diese Programme verwiesen.

5.3.   Sonstige Artenschutzbestimmungen
       Schweinswale sind nach deutschem Recht streng geschützt und werden auch
       europarechtlich durch die FFH-Richtlinie geschützt. Dies gilt gleichermaßen
       auch für die europäischen Vogelarten.
       Durch die fischereiliche Nutzung darf sich der Erhaltungszustand der lokalen
       Populationen der schleswig-holsteinischen Nordsee nicht verschlechtern. (§
       44 Abs. 4 BNatSchG)

       Vergleichbares gilt für weitere Arten wie den Hummer, für die derzeit innerhalb
       des hier angesprochenen Planungsraumes Nutzungen nicht zu erheblichen
       Beeinträchtigungen der jeweiligen Gesamtpopulation führen.

5.4.    Bewertungsdefizite
       Einige Flächenbelastungen/Einflüsse, wie die unter der Textziffer 2.2.3. be-
       schriebene Sportausübung, lassen in der grob dargestellten Art und im unbe-
       stimmt beschriebenen Umfang keine abschließende Bewertung hinsichtlich
       Verträglichkeit mit den Erhaltungs- oder Schutzzielen zu.

6.     Maßnahmenkatalog
       Die Ausführungen zu den Ziffern 6.1. bis 6.4. werden durch die tabellarische
       Übersicht in der Anlage 9.4 ergänzt.

6.1.   Bisher durchgeführte Maßnahmen
       Neben den Maßnahmen gemäß EG-WRRL, u. a. zur Reduzierung der stoffli-
       chen Belastungen der Küstengewässer und den unmittelbar gültigen Rege-
       lungen im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), u.a. zur nachhal-
       tigen Bewirtschaftung der Bestände11, tragen zur Sicherung oder Erreichung
       des günstigen Erhaltungszustandes in dem FFH-Gebiet Steingrund bislang
       folgende Maßnahmen bzw. Regelungen bei:

              Freiwillige Vereinbarung mit den Sportverbänden,
              Verzicht der Ausgabe von Jagderlaubnisscheinen auf der Nordsee,

11
   So werden im Rahmen der GFP u.a. technische Maßnahmen und Fangquoten so festgelegt, dass
Fischbestände nach dem Ziel des MSY-Ansatzes (maximal nachhaltigen Dauerertrags) unter Beach-
tung des Ökosystemansatzes bewirtschaftet werden. Das Ziel soll spätestens 2020 erreicht sein. Zu-
nehmend fließen auch Fänge der Freizeitfischerei in die Bestandsabschätzungen durch ICES (Interna-
tionaler Rat für Meeresforschung) ein und neuerdings werden im Rahmen der GFP auch Fangquoten
für die Freizeitfischerei in Form von Tagesfangbeschränkungen festgelegt. Verstöße werden im Rah-
men fischereirechtlicher Verfahren (z.B. durch Bußgeld oder Quotenabzug im Folgejahr) geahndet.
Werden Fischbestände nach den Vorgaben des ICES bewirtschaftet kann auch die Nahrungsgrundla-
ge von Schweinswalen oder anderen fischfressenden Tieren als gesichert angesehen werden.

                                               24
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