Managementplan Nationalpark Donau-Auen 2009 - 2018 - für den NÖ Teil des Nationalpark Donau-Auen
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Managementplan Nationalpark Donau-Auen 2009 – 2018 für den NÖ Teil des Nationalpark Donau-Auen NÖ Nationalparkgesetz § 10 Abs. 2
3 Vorwort Landesrat sen der Anrainer werden mit entsprechendem Augenmaß Dr. Stephan Pernkopf berücksichtigt. Die Gründung des Natio- Je dynamischer sich der Raum zwischen Wien und nalpark Donau-Auen vor Bratislava im nächsten Jahrzehnt entwickeln wird, umso nunmehr 13 Jahren war bedeutender wird die Rolle des Nationalpark Donau-Auen eine mutige und schwieri- als ökologisches Rückgrat der Region und als naturnahes ge Entscheidung. Freizeit- und Erholungsgebiet. Diese Entwicklung bringt für den Nationalpark neue Herausforderungen: Das Be- Mit dem ersten Ma- wusstsein für das unwiederbringliche Naturerbe, das wir nagementplan 1999 wurde eine gute Grundlage für die mit und entlang der Donau haben, muss noch stärker in langfristige Entwicklung des Nationalparks geschaffen. den Köpfen und Herzen der Menschen verankert werden. Die Au-Wälder wurden außer Nutzung gestellt, damit sich die Natur ohne wirtschaftliche Zwänge frei entfalten Ich danke allen, die am Werden des Managementplans kann. Mit Gewässervernetzungen und Uferrückbau wurde mitgewirkt haben: den Mitarbeitern der Nationalpark- eine Trendwende im Flussbau an der Donau eingeleitet. Verwaltung, die die Entwürfe erstellt haben, aber ebenso Das breite Spektrum an geführten Exkursionen, das den Mitgliedern des NÖ Nationalpark-Beirates, die die Nationalpark-Zentrum im Schloss Orth und die anderen Entwürfe in mehreren Sitzungen intensiv diskutiert haben, Besuchereinrichtungen haben den Nationalpark zu einem um dabei einen breiten Konsens zu erzielen. Ich denke, herausragenden Zentrum der Natur- und Umweltbildung dass sich damit diese Einrichtung, die das NÖ National- gemacht. parkgesetz vorsieht, wieder einmal gut bewährt hat. Der neue Managementplan baut auf diesen guten Erfah- „Kostbare Natur für Generationen“ – der Nationalpark ist rungen auf und schreibt für den niederösterreichischen ein für Generationen angelegtes Projekt. Aber wir müssen Teil des Nationalparks die Leitlinien für die kommenden jetzt dazu unseren Beitrag leisten. Das Land Niederöster- 10 Jahre vor. Im Vordergrund stehen der Schutz und die reich fühlt sich diesem Auftrag verpflichtet, gemeinsam dynamische Entwicklung der Natur. Aber auch die Interes- mit unseren Partnern vom Bund und der Stadt Wien. Nationalparkdirektor • Mehr als 1 Million Besucher kommen jährlich in den Na- Mag. Carl Manzano tionalpark. Diese müssen stärker für die Ziele des National- parks sensibilisiert werden. Dafür dienen ein optimiertes Ging es vor 10 Jahren vor Besucherleitsystem, das Nationalpark-Zentrum, National- allem darum, mit dem park Info-Stellen sowie ein hochwertiges Bildungs- und ersten Managementplan Exkursionsprogramm. des jungen Nationalparks konkrete naturschutzfach- • Aus der Erkenntnis, dass die österreichischen Donau- liche Leitlinien für das Na- Auen nur ein Teil des großen Ökosystems Donau sind, er- turraummanagement fest- gibt sich die Notwendigkeit, verstärkt mit anderen Schutz- zulegen und einen tragfähigen Interessensausgleich mit gebieten zusammenzuarbeiten und über Ländergrenzen den Anliegen der Anrainer zu finden, so werden im neuen hinweg donauweite Schutzstrategien zu entwickeln. Managementplan klare strategische Ziele festgelegt: Die vielen Detailregelungen im Managementplan, z. B. • Die erfolgreichen Rückbau- und Renaturierungsprojekte über den Zugang zum Nationalpark, die Wege für Besu- an der Donau sollen weitergeführt werden, wobei eine cher, das Rad fahren im Nationalpark-Gebiet, das Baden, Schlüsselfrage die Verhinderung einer weiteren Sohleintie- Fischen oder Boot fahren etc. waren vor 10 Jahren noch fung ist. sehr heftig und kontrovers diskutiert worden. Die damals gefundenen Lösungen haben sich durchgehend bewährt • „Natur Natur sein lassen“: In ausgewiesenen Gebieten und wurden im neuen Managementplan kaum verändert. werden die menschlichen Eingriffe gänzlich zurückge- Wie vor 10 Jahren hat der NÖ Nationalpark-Beirat den nommen, damit sich ökologische Prozesse möglichst frei von der Nationalpark-Verwaltung vorgelegten Entwurf in entwickeln können. mehreren Sitzungen und Ausschüssen intensiv diskutiert. Nach einem internen Begutachtungsverfahren wurde der • Die aktive Erhaltung spezieller Arten und Lebensräume Plan von der NÖ Landesregierung genehmigt. Allen, die (z. B. Au-Wiesen, Heißländen) ist auch weiterhin eine sich dabei engagiert haben, möchte ich an dieser Stelle wichtige Aufgabe des Nationalparks. herzlich danken.
4 Inhalt Präambel 6 1.4.2 Heißländen 21 Rechtliche Grundlagen 6 1.4.3 Hochwasserschutzdamm 21 1.4.4 Ackerflächen 21 1.5 Artenschutz 22 1 NATURRAUMMANAGEMENT 8 1.6 Wildstandsregulierung 23 1.1 Strategische Ziele 2009 – 2018 9 1.6.1 Rahmenbedingungen 23 1.2 Lebensraummanagement Gewässer 10 1.6.2 Entwicklungsziele 23 1.2.1 Flussmorphologisches Leitbild 11 1.6.3 Maßnahmen 24 1.2.1.1 Visionäres Leitbild 11 1.6.3.1 Allgemeine Maßnahmen 24 1.2.1.2 Rahmenbedingungen 12 1.6.3.2 Abschusstätigkeit 25 1.2.2 Entwicklungsziele 12 1.6.3.3 Abschussplanung 26 1.2.2.1 Hierarchie der ökologischen Ziele 12 1.6.3.4 Wildfütterung 26 1.2.2.2 Entwicklungsziele Donau 13 1.6.3.5 Fallwild 26 1.2.2.3 Entwicklungsziele Au-Gewässer 1.7 Nationalpark-Umland 27 mit Hochwasserdurchzug 13 1.8 Maßnahmen und Projekte anderer 1.2.2.4 Entwicklungsziele für rückflutend Projektträger (Stand 2009) 28 überschwemmte Auen (Untere Lobau) 14 1.8.1 „Generelles Projekt 1996“ – Projekt 1.2.2.5 Entwicklungsziele Gewässer der via donau – Österreichische vollständig abgedämmter Auen 14 Wasserstraßen-Gesellschaft 28 1.2.3 Grundwasser 15 1.8.2 Sicherung der Wasserstraße: 1.2.4 Zuflüsse (Schwechat, Fischa, Gehölze im Schifffahrtsbereich – Rußbach, March) 15 Projekt der via donau 28 1.2.5 Maßnahmen und Projekte der 1.8.3 Flussbauliches Gesamtprojekt – Nationalpark-Verwaltung 16 Projekt des BMVIT/via donau 29 1.2.5.1 Grabenquerungen, Rückbau von 1.8.4 Naturversuch Bad Deutsch- Forstwegen 16 Altenburg – Projekt des 1.2.5.2 Gewässervernetzungen und BMVIT/via donau 31 Restrukturierungsprojekte 16 1.8.5 Fertigstellung verbesserter 1.3 Lebensraummanagement Wald 17 Donauhochwasserschutz Wien und 1.3.1 Entwicklungsziele 17 Gewässervernetzung Untere Lobau 1.3.2 Waldbauliche Maßnahmen in Projekte der Stadt Wien/MA 45 31 Naturzonen mit bereits 1.8.6 Marchfeldschutzdamm (NÖ Anteil) – abgeschlossenen Projekt der DHK 32 Managementmaßnahmen 17 1.8.7 Dotation Fadenbach – Projekt des 1.3.3 Waldbauliche Maßnahmen in Fadenbach-Wasserverbandes 33 der Naturzone 17 1.3.4 Waldbauliche Maßnahmen in der Naturzone mit 2 BESUCHERMANAGEMENT Managementmaßnahmen 18 UND KOMMUNIKATION 34 1.3.5 Wald der Außenzone – 2.1 Ziele und Rahmenbedingungen 35 Fremdenverkehrs- und 2.1.1 Allgemeine Ziele und Leitlinien 35 Verwaltungszone 19 2.1.2 Rahmenbedingungen 35 1.3.6 Saatguterntebestände 19 2.1.3 Strategische Ziele 2009 – 2018 35 1.4 Management sonstiger Lebensräume 20 2.2 Freizeitnutzung und Naherholung 37 1.4.1 Wiesen 20 2.2.1 Wegesystem und Wegenutzung 37
5 2.2.1.1 Markierte Wanderwege 37 3.3 Leitfragen 51 2.2.1.2 Radwege 37 3.4 Monitoring und wissenschaftliche 2.2.1.3 Betreten abseits der Wege 37 Begleitforschung 52 2.2.1.4 Reiten 38 3.5 Organisation 54 2.2.1.5 Schi-Langlaufen 38 3.5.1 Koordination 54 2.2.2 Spezielle Freizeitnutzung an 3.5.2 Zentrale Dokumentation 54 Gewässern 38 3.5.3 Infrastruktur 54 2.2.2.1 Bootfahren und Anlanden 38 3.5.4 Wissenschaftliche Reihe 54 2.2.2.2 Baden und Eislaufen 39 3.5.5 Forschungsnetzwerk 55 2.2.3 Campieren und Zelten 39 3.5.6 Förderung junger WissenschaftlerInnen 55 2.2.4 Entnahme von Naturmaterialien 40 2.2.5 Fischerei 40 4 ANHANG 56 2.2.5.1 Entwicklungsziele 40 4.1 Leitlinien für die Gehölzpflege 2.2.5.2 Fischereiordnung 40 zur Sicherung von 2.2.5.3 Befischbare Gewässer 40 Wasserstraße und Schifffahrtsanlagen 57 2.2.5.4 Besondere Revierbestimmungen 4.1.1 „Treibholz“ 57 (Revierordnungen) 41 4.1.2 Weidenbewuchs auf Buhnen 58 2.2.5.5 Lizenzvergabe 41 4.2 Leitlinien für wasserbauliche Vorhaben 59 2.2.5.6 Kontrollsystem 41 4.3 Eingriffe in „Naturzonen mit 2.3 Besucherbetreuung und -information 42 abgeschlossenen 2.3.1 Besucherleitsystem 42 Managementmaßnahmen“ 61 2.3.1.1 Inneres Besucherleitsystem 42 4.4 Waldbauliche Maßnahmen in der 2.3.1.2 Äußeres Besucherleitsystem 42 Naturzone 62 2.3.2 Gebietsaufsicht 42 4.4.1 Bestände mit standortheimischen 2.3.3 Besuchereinrichtungen 43 Baumarten 62 2.3.3.1 schlossORTH Nationalpark-Zentrum 44 4.4.2 Bestände mit heimischen, aber nicht 2.3.3.2 Schloss Eckartsau 44 standortheimischen Baumarten 62 2.3.3.3 Au-Terrasse Stopfenreuth 44 4.4.3 Hybridpappelbestände 62 2.3.3.4 Kulturfabrik Hainburg 44 4.4.4 Bestände mit neophytischen 2.3.3.5 Informationseinrichtungen in Baumarten mit geringem Stopfenreuth, Hainburg, Bad Verjüngungspotential 63 Deutsch-Altenburg und Haslau 44 4.4.5 Bestände mit neophytischen 2.3.4 Bildungs- und Exkursionsprogramm 45 Baumarten mit hohem 2.4 Öffentlichkeitsarbeit und Verjüngungspotential 63 Kooperationen 46 4.4.6 Allgemeine waldbauliche Maßnahmen 64 2.4.1 Öffentlichkeitsarbeit 46 4.5 Waldbauliche Maßnahmen in der 2.4.2 Regionale Kooperationen 46 Naturzone mit 2.4.3 Nationale und internationale Managementmaßnahmen 65 Kooperationen 47 4.5.1 Hochwald 65 4.5.2 Mittelwaldbetrieb 65 4.5.3 Niederwald 65 3 FORSCHUNG UND MONITORING 48 4.6 Fischerei 66 3.1 Rolle und Ziele der Forschung im 4.6.1 Fischereiordnung 66 Nationalpark 49 4.6.2 Revierordnung 69 3.2 Richtlinien 50 Karten 70
6 Präambel Gemäß der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Entsprechend der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau- und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines National- Auen soll der Nationalpark die Donau und alle vorhande- parks Donau-Auen wurde der Nationalpark Donau-Auen nen Au-Gebiete von Wien bis zur Staatsgrenze mit einer errichtet. Gesamtfläche von ca. 11.500 ha umfassen. Umfang und Lage dieser Flächen sind in der Vereinbarung definiert. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung und den Be- Diese bilden mit den eigentlichen Nationalpark-Flächen trieb des (niederösterreichischen Teils) Nationalparks bildet eine zusammenhängende naturräumliche Einheit. Sie das NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505. Mit dem NÖ Na- unterliegen zwar nicht den Bestimmungen des NÖ Nati- tionalparkgesetz soll auch sichergestellt werden, dass Nati- onalparkgesetzes, wohl aber den Bestimmungen des NÖ onalparks so errichtet und betrieben werden, dass auf die Naturschutzgesetzes 2000 (Landschaftsschutzgebiet), sind Richtlinien der Weltnaturschutzunion (International Union Teil des zusammenhängenden Natura-2000-Gebietes und for Conservation of Nature – IUCN) für Nationalparks, unterliegen den Bestimmungen der Ramsar-Konvention Stand 1994, Bedacht genommen wird. und weiterer relevanter internationaler Naturschutz- Abkommen. Nach § 10 Abs. 2 des NÖ Nationalparkgesetzes hat die Die Erweiterung ist unter anderem Voraussetzung für Nationalpark-Verwaltung ihre Aufgaben nach Maßgabe eine volle Nutzung des Renaturierungspotentials der eines Managementplanes zu besorgen, der von ihr für Au-Gewässer (Gewässervernetzungen), den vollständigen einen Planungszeitraum von 10 Jahren zu erstellen ist. Erhalt vorhandener wertvoller Altholzbestände, für ein op- Entsprechend des Art. IV und VI der Vereinbarung gemäß timiertes Wildtier-Management und ein verbessertes Besu- Artikel 15a B-VG zur Errichtung und Erhaltung eines Nati- cherangebot (südlich der Donau). Die Erweiterung soll im onalparks Donau-Auen erfolgt die Verwaltung des Natio- Einvernehmen mit den jeweiligen GrundbesitzerInnen und nalpark Donau-Auen durch die Nationalpark-Gesellschaft nach Maßgabe der finanziellen Mittel (Entschädigungs- (Nationalpark Donau-Auen GmbH) in Zusammenarbeit zahlungen) erfolgen. Im Fall von Gebietserweiterungen mit den beiden Nationalpark-Forstverwaltungen. Der sind auch entsprechende Erweiterungen und Ergänzungen vorliegende Managementplan enthält „grundsätzliche des vorliegenden Managementplanes zu erarbeiten. Zielsetzungen“ und stellt dadurch die Grundlage für die Jahrespläne der Nationalpark-Verwaltung dar. Der Managementplan 2009 – 2018 wurde am 9. Oktober 2009 von der NÖ Landesregierung genehmigt. Rechtliche Grundlagen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwi- 3. die für dieses Gebiet repräsentativen Landschaftstypen schen dem Bund und den Ländern Niederöster- sowie die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer reich und Wien zur Errichtung und Erhaltung Lebensräume zu bewahren; eines Nationalparks Donau-Auen, BGBl. I Nr. 4. die Möglichkeiten von Nutzungen des Gebietes zu 17/1997 bzw. LGBl. 5506 Zwecken der Bildung und Erholung, Wissenschaft und Forschung wahrzunehmen; Artikel III Zielsetzung 5. das Grundwasservorkommen in den Donau-Auen zu (1) Der Schaffung und dem Betrieb des Nationalparks sichern. Donau-Auen liegen folgende Ziele zugrunde: 1. den Nationalpark Donau-Auen unter Bedachtnahme auf die Akzeptanz der Bevölkerung und auf Basis der (2) In Verfolgung der Zielsetzungen gemäß Abs. 1 ist Kriterien für die Kategorie II – Nationalpark der Weltna- 1. das Grundwasser als Wasserreserve für die Trinkwas- turschutzunion (IUCN – The World Conservation Union, serversorgung unter Beachtung der in einschlägigen Anlage 2), anzustreben; Rechtsbestimmungen normierten ökologischen Zielset- 2. den Nationalpark Donau-Auen als naturnahes und zungen zu sichern; landschaftlich wertvolles Gebiet von nationaler und 2. der Bestand und die Erhaltung der Hochwasserschutz- internationaler Bedeutung zu fördern und zu erhalten; anlagen zu gewährleisten,
7 3. die Funktion der internationalen Wasserstraße Donau NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505 für einen ungehinderten Betrieb der Schifffahrt sicherzustellen. Die Länder Wien und Niederösterreich § 10 Aufgaben werden gewährleisten, dass angemessene Maßnahmen (1) Zu den Aufgaben der Nationalparkverwaltung zur Erhaltung und zum Betrieb sowie die erforderlichen zählen insbesondere: Regulierungsmaßnahmen, insbesondere zur Verbes- 1. die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen serung der Fahrwasserverhältnisse bis zu einer Schiffs- zum Schutz des Nationalparks; Abladetiefe von 2,7 m bei Regulierungsniederwasser 2. die Information und Betreuung der Besucher; den jeweiligen Nationalparkgesetzen nicht unterliegen. 3. die Erstellung und Erhaltung des erforderlichen Wegesystems; (3) Die Verfolgung der in Abs. 1 genannten Ziele erfolgt 4. die erforderlichen Renaturierungs- und Manage- unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirt- mentmaßnahmen; schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. 5. die Beobachtung, Dokumentation und wissen- schaftliche Auswertung des Erfolges der getroffenen Maßnahmen. Artikel V Aufgaben der Nationalparkverwaltung Donau-Auen (2) Die Nationalparkverwaltung hat ihre Aufgaben nach Maßgabe eines Managementplanes zu besorgen, (1) Der Nationalparkverwaltung obliegt die Erfüllung der von ihr zu erstellen und auf einen Planungs- der Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus dieser horizont von jeweils 10 Jahren auszurichten ist. Der Vereinbarung, aus den Nationalparkgesetzen der Länder, Managementplan bedarf der Genehmigung der aus dem Gesellschaftsvertrag und aus den Beschlüssen der Landesregierung. Zur praktischen Umsetzung der im Organe der Nationalparkgesellschaft ergeben. Managementplan festgelegten Ziele und Maßnahmen hat die Nationalparkverwaltung für jedes Jahr einen Insbesondere obliegen ihr folgende Aufgaben: Jahresplan zu erstellen, der der Zustimmung des 1. die Errichtung, der Betrieb und die Weiterentwicklung Nationalparkbeirates bedarf. Wird zwischen der Natio- des Nationalparks im Sinne der Zielsetzungen gemäß nalparkverwaltung und dem Nationalparkbeirat keine Artikel III Abs. 1; Einigung über den Jahresplan erzielt, entscheidet die 2. die Verhandlungsführung und der Abschluß von Verträ- Landesregierung. gen zur Flächensicherung sowie zur Leistung von Ent- schädigungen, soweit sie nicht nach landesgesetzlichen Vorschriften bescheidmäßig zugesprochen werden; Verordnung über den Nationalpark Donau- 3. die Durchführung jener Maßnahmen, die dem Schutz Auen, LGBl. 5505/1 des Lebensraumes, der Tiere und Pflanzen dienen, un- beschadet der Aufgaben der Wasserstraßendirektion; § 6 Managementplan 4. die Erstellung eines Gesamtkonzeptes (z. B. für das Naturraummanagement) sowie die laufende Kontrolle (1) Die Nationalparkverwaltung ist verpflichtet, vor der seiner Umsetzung und Einhaltung; Erstellung des Managementplanes (§ 10 Abs. 2 NÖ Na- 5. die Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung, tionalparkgesetz, LGBl. 5505) den Nationalparkbeirat die laufende Beobachtung (Monitoring) und Beweissi- (§ 11 NÖ Nationalparkgesetz, LGBl. 5505) zu hören. cherung; Anregungen und Wünsche des Nationalparkbeirates 6. Mitwirkung bei der Planung, Durchführung bzw. sind im Managementplan möglichst zu berücksichti- Unterstützung von sonstigen, sich auf den Nationalpark gen. Donau-Auen auswirkenden Maßnahmen; 7. die Koordinierung bzw. Durchführung der Informa- (2) Im Managementplan sind insbesondere Ziele und tions- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Maßnahmen zu folgenden Bereichen anzuführen: Bildungs- und naturkundlichen Führungstätigkeit; 8. die Festlegung von Gewässervernetzungsprojekten; • Freizeitnutzung und Naherholung 9. die Ausarbeitung von Verträgen gemäß Artikel II Abs. 4 • Besucherbetreuung und Information erster Satz. • Jagd (Wildstandsregulierung) • Fischerei • Wegesystem • Art und Umfang der erlaubten Nutzungen in der Naturzone mit Managementmaßnahmen (Wiesen- mahd, Brennholzentnahme u. dgl.) • Renaturierungsmaßnahmen und naturräumliches Management • wissenschaftliche Begleitforschung und Monitoring.
8 1 Naturraummanagement 1.1 Strategische Ziele 2009 – 2018 Seite 9 1.2 Lebensraummanagement Gewässer Seite 10 1.3 Lebensraummanagement Wald Seite 17 1.4 Management sontiger Lebensräume Seite 20 1.5 Artenschutz Seite 22 1.6 Wildstandsregulierung Seite 23 1.7 Nationalpark-Umland Seite 27 1.8 Maßnahmen und Projekte anderer Projektträger (Stand 2009) Seite 28
9 1.1 Strategische Nutzungen aufgegeben bzw. substantiell reduziert, um eine möglichst freie Entfaltung natürlicher Prozesse zu Ziele 2009 – 2018 gewährleisten. Waldbauliche Umwandlungsmaßnahmen werden nun auf ausgewiesene größere zusammen- Die in § 2 Abs. 1 Z. 1 bis 5 des NÖ Nationalparkgesetzes hängende Flächen in den siedlungsferneren Bereichen genannten Ziele sind primär durch Maßnahmen zur („Naturzonen mit abgeschlossenen Management- Erhaltung und Förderung von Lebensräumen und den maßnahmen“) konzentriert, um sie anschließend auf dynamischen, möglichst vom Menschen unbeeinflussten Dauer eingriffsfrei zu stellen. Auch andere Eingriffe und Prozessen, die sie prägen, zu erreichen. Managementmaßnahmen sollen in diesen Gebieten wei- testgehend zurückgenommen werden, um eingriffsfreie Um die langfristige Erhaltung natürlicher repräsentativer „Prozessschutzzonen“ zu schaffen und der derzeitigen und gefährdeter Lebensräume, Arten und Lebensgemein- faktischen Fragmentierung der Naturzonen entgegenzu- schaften sicherzustellen, werden in der Managementpe- wirken. riode 2009 – 2018 vorrangig folgende strategische Ziele verfolgt: • Aktive Erhaltung spezieller Lebensräume und Ar- ten: Die Sicherung des vollen Spektrums der Lebensräume im Nationalpark umfasst auch die aktive Erhaltung his- torischer Kulturlandschaftselemente (Au-Wiesen, Alleen) sowie von Sonderstandorten mit hohem Naturschutzwert, die als Folge früherer Eingriffe entstanden sind oder gefördert wurden (z. B. Heißländen, Trockenbiotope am Hochwasserschutzdamm, überschwemmungsfreie Stillge- wässer etc.). Spezielle Schutzprogramme für ausgewählte Arten sichern nicht nur deren Bestand oder Wiedereinbür- gerung, sondern haben darüber hinaus auch einen hohen didaktischen und publizistischen Wert. Für viele Arten ist auch die Sicherung bzw. Entwicklung der Ausbreitungs- korridore ein wesentliches Schutzziel. • Erhaltung der donauweiten Artenvielfalt durch gemeinsame Schutzstrategien und verbesserte Ko- operation der Schutzgebiete: Aus der Erkenntnis, dass das Nationalpark-Gebiet nur ein Teil eines übergeordneten Flussökosystems ist, ergibt sich Die Donau weist trotz Donauregulierung, Hochwasser- die Notwendigkeit, gemeinsame Schutz- und Entwick- schutz, Kraftwerksbauten im Oberlauf und Nutzung als lungsstrategien entlang der Donau zu entwickeln und Wasserstraße ein hohes Revitalierungs- und Renaturie- umzusetzen. Die Einrichtung neuer Großschutzgebiete rungspotential auf. an der Donau und der europäische Einigungs- und Integ- rationsprozess schaffen gute Voraussetzungen, die dafür • Verbesserung der flussmorphologischen und hyd- genutzt werden sollen. rologischen Rahmenbedingungen: Diese sind der wichtigste Parameter für die langfristige ökologische Qualität und Naturnähe der Flussauen. Die großen Wasserbauprojekte in der Periode 1999 – 2008 (Gewässervernetzungen, Uferrückbau) haben gezeigt, dass unter den Bedingungen eines Nationalparks an der Donau – trotz Donauregulierung, Hochwasser- schutz, Kraftwerksbauten im Oberlauf und Nutzung als Wasserstraße – ein hohes flussmorphologisches Revitalisierungs- und Renaturierungspotential vorhanden und auch praktisch realisierbar ist. Schlüsselfragen für die Verbesserung der hydrologischen Rahmenbedingungen sind die Verhinderung weiterer Sohleintiefungen und eine Wiederanhebung der Niedrig- und Mittelwasserspiegel. • Reduktion menschlicher Eingriffe und Nutzungen: In der Umsetzung des 1. Managementplanes 1999 – 2008 wurden die, bis zur Nationalpark-Widmung vorhandenen forstwirtschaftlichen, jagd- und fischereiwirtschaftlichen
10 einerseits Maßnahmen, die eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse erwarten lassen, andererseits aber auch Eingriffe, die die Nationalpark-Ziele potentiell beeinträchtigen. Die Umsetzung dieser Vorhaben erfolgt unter der Voraus- setzung und nach Maßgabe eigener Behörden-Bescheide. Die Nationalpark-Verwaltung wirkt zur Wahrung der Inte- ressen des Nationalparks im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, eine für die Entwicklung des Nationalparks op- timal verträgliche Planung und Umsetzung dieser Projekte zu erreichen. Dazu sind folgende Aktivitäten vorzusehen: • Wahrnehmung der Nationalpark-Interessen in den Behördenverfahren • Fachliche Beratung von Behörden zur Wahrung der Interessen des Nationalparks Bereits durchgeführte Wasserbauprojekte gelten als Vorzeigeprojekte. • Wahrnehmung der Nationalpark-Interessen bei Projek- ten Dritter mit fachlicher Relevanz für den Nationalpark, insbesondere im Rahmen von Tätigkeiten gemäß Art. V Abs. 1 Z. 6 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG 1.2 Lebensraum- zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und Erhaltung eines Natio- management nalparks Donau-Auen (BGBl. I Nr. 17/1997 bzw. LGBl. 5506) Gewässer Grundlage für die Tätigkeit der Nationalpark-Verwaltung Die flussmorphologischen und hydrologischen Verhält- sind die im Managementplan festgelegten natur- nisse der Donau sind die wichtigsten Parameter für die schutzfachlichen Leitbilder und Entwicklungsziele. Die langfristige ökologische Qualität und Naturnähe des Nationalpark-Verwaltung unterstützt im Rahmen ihrer Flusses und der Flussauen. Die Verbesserung dieser Möglichkeiten auch aktiv die Verbesserung der Durch- Rahmenbedingungen war ein besonderer Schwerpunkt gängigkeit und der natürlichen Gewässerstruktur der im der Nationalpark-Verwaltung in der Managementperiode Nationalpark liegenden Teile der Zubringerflüsse sowie der 1999 – 2008, unter anderem durch die erfolgreiche Reali- reliktären Gewässersysteme im Nationalpark-Vorland. sierung konkreter Wasserbauprojekte in Zusammenarbeit mit der via donau – Österreichische Wasserstraßen- Gesellschaft und der Stadt Wien – MA 45 im Rahmen von LIFE-Projekten (Gewässervernetzungen, Uferrückbau, Fadenbach-Revitalisierung etc.), wobei die Nationalpark- Gesellschaft als Projektträger und teilweise auch selbst als Konsenswerber in den Behördenverfahren (Gewässerver- netzungen, Fadenbach-Revitalisierung) fungierte. Dieser Schwerpunkt wird in der Managementperiode 2009 – 2018 weitergeführt (vgl. Kapitel 1.1). Dazu setzt die Nationalpark-Verwaltung eigene Projekte um, wie die Reaktivierung alter Grabensysteme durch den Rückbau von querenden Forstwegen. Wesentliche Eingriffe mit entscheidenden langfristigen Auswirkungen auf die grundlegenden ökologischen Verhältnisse des National- parks sollen jedoch bei Vorhaben anderer Projektträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit (via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft, Donau-Hochwasserschutz- Konkurrenz, Stadt Wien – MA 45) erfolgen. Diese Projek- te, die im Kapitel 1.8. dargestellt sind, zielen auf die Erhal- tung und Verbesserung der ökologischen Verhältnisse, die Erhaltung und Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse Durch Vernetzungsprojekte soll eine möglichst sowie des Hochwasserschutzes. Die Projekte enthalten ursprüngliche Dynamik wiederhergestellt werden.
11 Bis zur Donauregulierung war die Furkationsstrecke der Donau östlich von Wien durch eine ausgeprägte Geschiebe- und Abflussdynamik gekennzeichnet. 1.2.1 Flussmorphologisches Leitbild Bis zur Donauregulierung war die Furkationsstrecke der Donau östlich von Wien durch eine ausgeprägte 1.2.1.1 Visionäres Leitbild Geschiebe- und Abflussdynamik gekennzeichnet. Die Leitbild für das Gewässermanagement und insbesondere dadurch bedingten Erosions- und Sedimentationsprozesse für die flussmorphologischen und hydrologischen Renatu- gewährleisteten den Bestand unterschiedlicher Habitat rierungsmaßnahmen ist der historische Zustand der Donau typen in einem lateralen Gradienten. Dominierend waren vor der Regulierung. Dieses visionäre Leitbild entspricht durchflossene Flussarme, und „junge“ Sukzessionsflächen ehemaligen, typspezifischen Verhältnissen. wie Schotter- und Sandbänke und Standorte der Weichen Au mit niedrigen Flurabständen. Deren Verschwinden bzw. Neu- und Umbildung stand in einem dynamischen Gleichgewicht und gewährleistete flache Gradienten von der Stromsohle bis in die Austufen, unabhängig von den Wasserständen im saisonalen Verlauf. Auch donauferne Bereiche (bis 10 km) waren früher in das Abflussgesche- hen integriert. Diese Gegebenheiten (hohe Dynamik, hoher Anteil per- manent durchflossener Arme) erlaubten nur in Bereichen geringer Durchströmung und in Stillwasserhabitaten die Entwicklung einer dauerhaften Gewässervegetation. Die terrestrischen Standorte der aktiven Au waren charakteri- siert durch Pionier- und Weichholzgesellschaften, welche die landschaftsprägenden Lebensraumtypen darstellten. Hartholzau-Wälder und Überschwemmungswiesen fan- den sich in den stromfernen Bereichen des ausgedehnten Überschwemmungsgebietes, nahmen aber deutlich gerin- gere Flächenanteile ein. Entsprechend den abiotischen und vegetationsökologi- Pionier- und Weichholzgesellschaften prägten die schen Verhältnissen fand sich im lateralen Gradienten terrestrischen Standorte der aktiven Au. ein sehr breites Spektrum an Habitaten für die gewäs-
12 • der Bestand und die Erhaltung der Hochwasserschutz- anlagen zu gewährleisten, • die Funktion der internationalen Wasserstraße Donau für einen ungehinderten Betrieb der Schifffahrt sicher zustellen, • das Grundwasser als Wasserreserve für die Trinkwasser- versorgung unter Beachtung der ökologischen Zielset- zungen zu sichern. Darüber hinaus sind sowohl die Wasserrahmen-Richtlinie und der damit zusammenhängende derzeit auf Bundes- ebene in Entwicklung befindliche nationale Gewässerbe- wirtschaftungsplan als auch die FFH- und die Vogelschutz- Richtlinie, die Biodiversitäts- und die Ramsar-Konvention einschließlich bezughabender Materiengesetze des Bun- des und des Landes als maßgebliche Rahmenbedingungen anzusehen. Durch die Donauregulierung im 19. Jahrhundert wurde der Hauptstrom durch Steinbauten fixiert, die Nebenge- 1.2.2 Entwicklungsziele rinne abgetrennt und die Geschiebeführung verändert. 1.2.2.1 Hierarchie der ökologischen Ziele Im Nationalpark Donau-Auen sollen vor allem die auenty- pischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume sergebundene und terrestrische Fauna. Verbindet man gefördert und bewahrt werden. Im Spannungsfeld die Erkenntnisse in Bezug auf die Lebensraumansprüche zwischen prozessorientiertem Naturschutz und bewahren- der Fauna mit den geomorphologischen Erkenntnissen, dem Artenschutz ist es jedoch notwendig Prioritäten zu so lässt sich für den aquatischen Bereich eine erhebliche setzten, da Ansprüche einzelner Gruppen wie der terrest- Dominanz der rheophilen Elemente ableiten. Analog kann rischen Vegetation, der Fische, der benthischen Everteb- für den terrestrischen Bereich eine Dominanz von Bewoh- raten und anderer mitunter stark divergieren. Ausgehend nern vegetationsfreier Schotter-, Sand- und Schlammbän- vom oben definierten Leitbild verfolgt der Nationalpark ke postuliert werden. dabei einen holistisch-systemorientierten Ansatz: Durch die Donauregulierung im 19. Jahrhundert wurde Bestimmende Rahmenbedingungen: der Hauptstrom durch Steinbauten fixiert, die Nebenge- Steuernde Faktoren und Prozesse rinne abgetrennt und die Geschiebeführung verändert. (Flussmorphologische Prozessdynamik) Die spätere Errichtung von Donaukraftwerken oberhalb und unterhalb der Nationalpark-Strecke hat den Eintrag von grobem Geschiebe aus der Oberliegerstrecke gänzlich unterbunden, das Feinsedimentregime verändert und Prozesse ergeben dynamisches Gleichgewicht Fischwanderungen verhindert bzw. eingeschränkt. von wesentlichen Habitattypen und deren Trotz dieser tief greifenden Veränderung zeichnet sich das Verfügbarkeit Nationalpark-Gebiet auch heute noch durch eine große (Fließgewässer, Altarme, Schotterfelder etc.) Vielfalt an Lebensräumen und eine hohe Artenvielfalt aus. Managementmaßnahmen sind danach zu beurteilen, inwieweit sie Annäherung des IST-Zustandes an das visio- näre Leitbild bewirken. Habitatausstattung, ihre Dynamik und Vernetzung ermöglichen das Vorkommen 1.2.1.2 Rahmenbedingungen charakteristischer Lebensgemeinschaften In der Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen (Indikatorarten und -gruppen als wichtige Zeiger wurden alle Gewässer im Nationalpark-Gebiet einschließ- für das Habitatspektrum) lich der Donauufer unabhängig von Gewässertyp und ökologischem Zustand der Naturzone zugeordnet. Die Daraus ergibt sich folgende hierarchische Reihung der Schifffahrtsrinne der Donau wurde als Außenzone – Son- ökologischen Entwicklungsziele: derbereich Schifffahrtsrinne festgelegt. 1. Förderung dynamischer geomorphologischer Prozesse 2. Förderung der Habitatdynamik und Habitatqualität Entsprechend des Art. III Abs. 2 der Vereinbarung gemäß 3. Förderung von leitbildtypischen Lebensgemeinschaften Artikel 15a B-VG zur Errichtung und Erhaltung eines und Arten Nationalparks Donau-Auen ist bei allen Planungen und Maßnahmen Durch eine integrative ökologische Konzeption soll sicher
13 Die dauerhafte Erhaltung des frei fließenden Flusses mit dynamischer Morphologie und Hydrologie sowie hoher lateraler Konnektivität ist vordringliches Ziel für den Nationalpark. gestellt werden, dass auch weiterhin alle Lebensraum- • Stabilisierung der sich eintiefenden Donausohle: strukturen und Standorteigenschaften, welche für den Verhinderung einer weiteren Absenkung der Nieder- Lebens- und Entwicklungszyklus der einzelnen auentypi- und Mittelwasserspiegel, z. B. durch eine granulometri- schen Tier- und Pflanzenarten notwendig sind, im Gebiet sche Sohlstabilisierung vorhanden sein werden. • Anhebung der Wasserspiegel unter Aufrechterhaltung der natürlichen Schwankungen: z. B. könnten durch Für einzelne Arten kann es durch Verfolgung des Leitbil- sohlstabilisierende Maßnahmen wieder Zustände des im Sinne einer Verstärkung der natürlichen Dynamik angestrebt werden, wie sie vor etwa 10 bis 15 Jahren auch zu einer Verringerung der Größe einzelner Teilpo- gegeben waren, sofern diese aus Sicht des Hochwasser- pulationen kommen, welche das Vorkommen der Art im schutzes vertretbar sind. Nationalpark aber nicht gefährdet. • Entwicklung natürlicher Uferstrukturen mit natürlicher Dabei werden die Eingriffe in einer Weise geplant und Seitenerosion: Insbesondere durch Abbau der histori- ausgeführt, welche eine schrittweise Annäherung an den schen Steinsicherungen entlang der Donauufer nach gewünschten Zustand möglich macht und die Erfahrun- Maßgabe der örtlichen Möglichkeiten in den Gleitufer- gen laufend einbezieht. Für zukünftige Präzisierungen und Übergangsbereichen unter Berücksichtigung der Ziele und Verbesserungen der Eingriffstechnik wird wasserbaulicher Rahmenbedingungen. Der Abbau von bewusst Raum geschaffen. Steinsicherungen bewirkt auch eine natürliche Wieder- anbindung von Seitenarmen und Hochwassereinzugs- Diese unter dem Schlagwort „adaptives Management“ gräben. laufende Herangehensweise wurde bereits in der ersten • Erhaltung und Entwicklung differenzierter Strömungs- Managementperiode des Nationalparks als Handlungs- und Tiefengradienten im Flussbett, was z. B. durch grundsatz berücksichtigt. Für wesentliche Maßnahmen- Anpassung der Buhnen, Leitwerke etc. erfolgen kann. typen wurden auch spezielle Pilotprojekte vorgesehen um Erfahrungen zu gewinnen und Grundlagen für eine 1.2.2.3 Entwicklungsziele Au-Gewässer großflächigere Umsetzung zu schaffen. mit Hochwasserdurchzug Die Donau-Auen östlich des Schönauer Schlitzes zeigen im 1.2.2.2 Entwicklungsziele Donau Vergleich zu den westlich gelegenen Bereichen geringere Die dauerhafte Erhaltung des frei fließenden Flusses mit Einflussnahme durch flussbauliche Eingriffe. Weite Au- dynamischer Morphologie und Hydrologie sowie hoher Flächen werden auch heute noch von Hochwässern stark lateraler Konnektivität ist vordringliches Ziel für den Nati- durchflossen, ein hoher Anteil auentypischer Standorte onalpark. konnte daher noch bewahrt werden. Diese Bereiche Daraus ableitbar sind folgende Teilziele: bieten sich für eine weitgehende Revitalisierung durch
14 Vernetzung der abgetrennten Altarme mit dem Donau landungszustandes anzustreben, insbesondere bezüglich strom an. Derartige Maßnahmen dienen der langfristigen der Verschilfung. Die Nachhaltigkeit des Gesamtsystems Erhaltung der typischen Lebensgemeinschaften. gilt als übergeordnete Zielsetzung. Die Rahmenbedin- Mehrere Gewässervernetzungs-Projekte wurden in der gungen (Konnektivität, Spiegellagen etc.) für die weitere Periode 1999 – 2008 umgesetzt, für weitere Projekte im Entwicklung sind so einzustellen, dass langfristig ohne Nationalpark-Gebiet liegen Planungen vor. laufende Maßnahmen eine ungesteuerte Entwicklung Grundsätzlich soll durch die Vernetzungsprojekte eine zugelassen werden kann. Derzeit wird das dammnahe möglichst ursprüngliche Dynamik wiederhergestellt Gewässersystem der Unteren Lobau durch Sickerwasser werden. Als Folge der Abdämmung und Ufersicherung gespeist, welches im Grundwasserkörper unter dem beherbergt die Auen-Landschaft mittlerweile auch viele Damm vordringt. Dieser Wassereinzug ist zu erhalten und Lebensräume und Artengemeinschaften, welche zwar zu fördern. Die hydrochemische Differenzierung der Au- nicht auentypisch sind, aber durch die Situation in der Gewässer (nährstoffreiche Gewässer nahe dem Schönauer umgebenden Kulturlandschaft als hoch gefährdet und Schlitz, nährstoffärmere im westlichen Gebietsteil) ist so schützenswert eingestuft werden müssen. weit als möglich zu erhalten. Vernetzungsprojekte müssen daher sorgfältig geplant und jeder realisierte Arbeitsschritt in seinen Auswirkungen Die Wiederanbindung der Lobau-Gewässer an die Donau auf Lebensräume und Artenzusammensetzung überprüft soll daher schrittweise intensiviert werden, um das Gebiet werden. behutsam in ein neues Gleichgewicht von Sedimentabla- gerung und Sedimentaustrag zurückzuführen. 1.2.2.4 Entwicklungsziele für rückflutend überschwemmte Auen 1.2.2.5 Entwicklungsziele für Gewässer (Untere Lobau) vollständig abgedämmter Auen Die Gewässer der Unteren Lobau sind in ihrer landschaft- Die wertvollen Assoziationen des ehemals flussfernen Au- lichen Charakteristik zu bewahren. Der Verlandungs- enrandes (z. B. Stillwassergesellschaften) sollen besonders, tendenz soll durch Maßnahmen der Verbesserung der in außerhalb des Marchfeldschutzdammes gelegenen, Fließdynamik entgegen gewirkt werden, dabei ist nach Nationalpark-Bereichen langfristig erhalten bleiben. einem langfristigen Gleichgewicht von Sedimentablage- Stromab des Schönauer Rückstaudammes sollen für rung und -austrag zu trachten. Größere Wasserflächen, Gewässer vollständig abgedämmter Au-Bereiche nördlich eine verbesserte Durchgängigkeit des Gewässersystems, des Marchfeldschutzdammes die Spiegellagen des Grund- stärkere Wasserspiegelschwankungen nach oben und wasserkörpers angehoben und durch eine, dem jeweiligen unten sowie periodisch erneuerte Rohbodenflächen sind Donauwasserstand entsprechende, Oszillation überlagert anzustreben, ebenso ist eine leichte Reduzierung des Ver- werden. Die Gewässer der Unteren Lobau sind in ihrer landschaftlichen Charakteristik zu bewahren.
15 Für den Bereich der Gewässer und Feuchtlebensräume ist festzuhalten, dass nach derzeitiger fachlicher Voraussicht weitere Spiegelabsenkungen die ökologische Funkti- onsfähigkeit bzw. den ökologischen Zustand fast aller Feuchtflächen stark beeinträchtigen würden. In besonde- rem Maße gilt dies für wechselfeuchte Lebensräume und Flachwassertümpel, welche durch derartige Absenkungen in ihrem Bestand gefährdet werden könnten. Konkreten Beurteilungen wären jedenfalls die Niederwasserver- hältnisse zu Grunde zu legen, welche den limitierenden ökologischen Grenzbereich bilden. Gerade unter solchen Bedingungen wird der von Wasserentnahmen verursachte Absenkungstrichter besonders wirksam. Bei Grundwassernutzungen ist sicherzustellen, dass diese nicht in Folge eine Dynamisierung der Nationalpark- Gewässer blockieren. Bei Grundwassernutzungen ist sicherzustellen, dass die- 1.2.4 Zuflüsse se nicht in Folge eine Dynamisierung der Nationalpark- (Schwechat, Fischa, Rußbach) Gewässer blockieren. Die seitlichen Zuflüsse sind wichtige Teillebensräume der Fischfauna, zugleich Refugialbereiche bei Extremereignis- sen und Laichhabitat. Eine wichtige Funktion erfüllen diese Der Fadenbach ist durch Wiederanbindung an das Küh- Seitengewässer auch für das Makrozoobenthos und für wörther Wasser und die Reaktivierung der bestehenden Wasservögel. Eine möglichst natürliche Gewässerstruktur Siele (beispielsweise bei Orth) verstärkt mit Wasser zu der Zuflüsse hat daher aus Sicht des Nationalparks hohe versorgen. Stromab des Schönauer Schlitzes wird die Ver- Bedeutung für den Erhalt des Artenreichtums der Donau netzung der vom Marchfeldschutzdamm durchtrennten und ihrer begleitenden Flusslandschaft. Eine Zuständigkeit Au-Gewässer angestrebt, wobei der Hochwasserschutz zu für diese Gewässer ist jedoch nur im Bereich des National- bewahren ist. park-Gebietes gegeben. 1.2.3 Grundwasser Die Sicherung der Grundwasserressourcen ist gemäß der Art. 15a B-VG Vereinbarung zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen Zielsetzung des National- park Donau-Auen. Die Nutzung dieser Ressourcen erfolgt in Abstimmung mit dem übergeordneten Ziel der Erhal- tung und Förderung des Naturraumes. Einem weiteren Absinken der Spiegellagen des Grundwassers und massi- ven Anlandungen von organisch belastetem Feinsediment ist soweit wie möglich entgegen zu wirken. Eine Nutzung natürlicher Ressourcen zur Versorgung der regionalen Bevölkerung geht mit den Nationalpark-Krite- rien der IUCN konform, sofern sie keine Beeinträchtigung des Ökosystems verursacht. Aus Sicht der Waldökologie sind Grundwasserabsenkun- gen bis maximal 30 cm eher unbedenklich, dies gilt aber nicht für: • Standorte der Weidenau • relativ zur Mittelwasserspiegellage der Donau tief liegende Standorte • naturnahe Waldbestände • höher liegende Standorteinheiten der Pappelau und Für die Fischa wird eine Rückführung der derzeit stark Harten Au mit einer Feinsedimentdeckschicht kleiner verbauten Mündungsabschnitte in solche mit freier als 2 m flussmorphologischer Entwicklung angestrebt.
16 Für Fischa und Schwechat wird eine Rückführung der Deren Vorkommen sind letztlich ganz wesentlich von den derzeit stark verbauten Mündungsabschnitte in solche verfügbaren Ausbreitungskorridoren abhängig, welche mit freier flussmorphologischer Entwicklung möglichst die einzelnen Reliktpopulationen verbinden und einen angestrebt. Die Durchgängigkeit in diesen beiden Gewäs- Wechsel in neue Lebensräume ermöglichen. sern wieder herzustellen sowie die strukturelle Vielfalt des Gewässerbereiches zu verbessern, sind weitere Anliegen. 1.2.5.2 Gewässervernetzungen und Der Rußbach wurde bereits durch Errichtung einer Fisch- Restrukturierungsprojekte treppe besser an die Donau angebunden. Weiter stromauf Die Gewässervernetzungen Regelsbrunn – Maria Ellend, liegende Wanderhindernisse sollten ebenfalls beseitigt Orth, Schönau und Gänshaufentraverse wurden vollstän- werden. dig umgesetzt. Für diese Projekte wird das Begleitfor- schungsprogramm in geringer Intensität weitergeführt. Der Uferrückbau gegenüber Hainburg wurde im Rahmen 1.2.5 Maßnahmen und Projekte eines LIFE-Projektes vollständig umgesetzt. Das Begleitfor- der Nationalpark-Verwaltung schungsprogramm wird weitergeführt. 1.2.5.1 Grabenquerungen, Rückbau Weitere Projekte sind durch Vorhaben Dritter in Planung. von Forstwegen Sollten diese Projekte nicht gemäß den Zielen des Natio- Ein Rückbau der für Forstwege angelegten Grabenque- nalparks verwirklicht werden (können) sollen nach Maß- rungen wurde im Bereich der Gewässervernetzung Orth gabe vorhandener Mittel, vor allem auch von Förderungs- als Pilotversuch durchgeführt und entsprechend der möglichkeiten, die Durchführung solcher Projekte durch Erfahrungen auch in anderen Bereichen umgesetzt. Dieses die Nationalpark-Verwaltung selbst angedacht werden. Programm soll, unter Berücksichtigung bestehender gesetzlicher Aufgaben Dritter und/oder behördlichen Bewilligungen (z. B. Betreuung von Messstellen des HZB, Erfüllung Bescheidauflagen etc.), weitergeführt werden. Diese Maßnahmen dienen insbesondere auch der langfristigen und großräumigen Verbesserung der Lebens- raumqualität für besonders gefährdete Stillwasser-Arten, beispielsweise Europäischer Hundsfisch, Schlammpeitzger, Donaukammmolch und Europäische Sumpfschildkröte. Der Rückbau der Grabenquerungen verbessert den Lebensraum für Stillwasserarten wie den Donaukammmolch.
17 1.3 Lebensraum- management Wald 1.3.1 Entwicklungsziele Die Ziele für die Waldentwicklung werden nach den Zonierungskategorien, wie sie durch die Verordnung über den Nationalpark Donau-Auen vorgegeben sind, definiert: • Naturzone: In der Naturzone ist der Ablauf dynami- scher natürlicher (selbstregulierender) Prozesse unter weitestgehendem Rückzug des Menschen zuzulassen. In Bereichen, in denen die natürliche Rückentwicklung menschlich stark beeinflusster Bestände sehr lange dau- ern würde oder von selbst nicht zu erwarten ist, kann durch entsprechende Maßnahmen die Renaturierung der Bestände eingeleitet werden. In der Naturzone ist der Ablauf dynamischer natürlicher • Naturzone mit Managementmaßnahmen – Wald: (selbstregulierender) Prozesse unter weitestgehendem Ziel ist die naturnahe Bewirtschaftung von Au- Rückzug des Menschen zuzulassen. Waldbeständen unter Erhaltung standortgemäßer Baumartenanteile (v. a. Verzicht auf Neophyten) und Bestandesstrukturen. Dadurch sollen nicht nur spezielle sind. Hinsichtlich der Gefahrenbäume ist auf aktuelle Biotope mit ihren Biozönosen weiterhin erhalten, son- Bemühungen hinzuweisen, die Naturerlebnisbereiche in dern auch der lokale Brennholzbedarf gedeckt werden. Nationalparks aus dem für Nationalparks im Gegensatz zu allgemeinen Verkehrsflächen ungeeigneten Regelungen Für die langfristige und flächige Planung aller waldbauli- zumindest bereichsweise zu entlassen. chen Maßnahmen wurde eine den gesamten Nationalpark umfassende einheitliche Forstkarte erstellt, welche die Wiesen, die in diese Gebiete eingeschlossen sind, sollen Grundlage aller Planungen bildet. Die kartografische Dar- nach Ablauf der jeweiligen Pachtverträge bzw. nach Ab- stellung erfolgt im GIS. lauf der von den Landwirten im Rahmen des ÖPULs einge- gangenen Verpflichtungen nicht mehr bewirtschaftet und der natürlichen Sukzession überlassen werden. 1.3.2 Waldbauliche Maßnahmen in Naturzonen mit bereits Einmalige und punktuelle Maßnahmen, welche zur abgeschlossenen Manage- wesentlichen Verbesserung der landschaftstypischen mentmaßnahmen Entwicklungsprozesse gesetzt werden, und welche eine über den unmittelbaren Eingriffsraum hinausreichende Nach § 4 der Verordnung über den Nationalpark Donau- Wirkung entfalten, können auch in diesen Gebieten wei- Auen sind die waldbaulichen Umwandlungsmaßnahmen terhin gesetzt werden. Das gilt z. B. für den Rückbau von in der Naturzone befristet. In gewissen Gebieten müssen Grabenquerungen, die Entfernung alter wasserbaulicher die vorläufig zu setzenden Managementmaßnahmen Regulierungsstrukturen, die Vernetzung von Gewässern binnen 5 Jahren, in den restlichen Bereichen in spätestens etc. 30 Jahren abgeschlossen sein. Um der nach wie vor bestehenden faktischen Fragmen- 1.3.3 Waldbauliche Maßnahmen tierung der Naturzone entgegenzuwirken, werden in der in der Naturzone Karte „Naturzonen mit abgeschlossenen Management- maßnahmen“ (siehe Seite 71) größere zusammenhän- Für waldbauliche Umwandlungsmaßnahmen in der Natur- gende Gebiete ausgewiesen, in denen keine Eingriffe zone gelten folgende Richtlinien: mehr stattfinden. Auf diesen Flächen sind waldbauliche • keine Eingriffe in Bestände mit standortheimischen Umwandlungsmaßnahmen entweder bereits abgeschlos- Baumarten (z. B. Silberweide, Schwarzpappel, Silber- sen oder werden bis einschließlich 2013 durchgeführt und pappel, Gewöhnliche Esche, Feldulme, Stieleiche) dann abgeschlossen. Diese Flächen werden gleichzeitig • keine Eingriffe bei neophytischen Baumarten mit gerin- auch als Wildruhegebiete ausgewiesen (vgl. Kapitel 1.6). ger Ausbreitungstendenz (z. B. Rosskastanie, Schwarz- nuss), sofern sie nur unbedeutend am Bestandesaufbau Gehwege für BesucherInnen werden in diesen Flächen beteiligt sind weiterhin erhalten, Forststraßen werden erhalten, soweit • Bestände, in denen neophytische Baumarten mit sie für die im Kapitel 4.3 erforderlichen Zwecke nötig geringer Ausbreitungstendenz dominieren, können
18 nach Maßgabe naturschutzfachlicher Notwendigkeiten • bestandes- und bodenschonende Forsttechnik (Fällungs- umgewandelt werden bzw. Aufarbeitungsmethoden, Rücke- bzw. Bringungs- • Bestandsbildende neophytische Baumarten mit hoher verfahren, z. B. Pferderückung) Ausbreitungstendenz (z. B. Robinie, Götterbaum, Eschenahorn, Pennsylvanische Esche) sollen nach Diese Art der Bewirtschaftung hat reich strukturierte Maßgabe naturschutzfachlicher Notwendigkeiten sowie Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten unter Berücksichtigung verfügbarer finanzieller Mittel zur Folge, deren Erhalt ein Managementziel dieser Zone zurückgedrängt bzw. deren weitere Ausbreitung hint- ist. Für diese Zone wurden vornehmlich direkt an Sied- angehalten werden lungsgebiete angrenzende Bereiche des Nationalparks Eine detaillierte Darstellung von waldbaulichen Maßnah- vorgesehen. men in der Naturzone ist im Anhang zu finden. Das bei diesen Betriebsformen anfallende Holz kann als Brennholz für die lokale Bedarfsdeckung durch Selbst- 1.3.4 Waldbauliche Maßnahmen werber verwendet werden. Derzeit ist von einem durch- in der Naturzone mit schnittlichen Jahresbedarf von ca. 3.900 Raummetern im Managementmaßnahmen Nationalparkbetrieb Donau-Auen (ÖBf AG) und ca. 2.500 Raummetern in der gesamten Nationalpark-Forstverwal- In der Naturzone mit Managementmaßnahmen – Wald tung Lobau (MA 49) auszugehen. Diese Werte stellen eine haben naturnahe waldbauliche Bewirtschaftungsmaßnah- Obergrenze dar, wobei auch Weichholz zu nutzen ist. men folgende Zielsetzungen: Baumbestände an Rändern von Gewässern (Naturzone) sind von der Waldbewirtschaftung in einer Breite von ein • höchstmöglich naturgemäße Baumartenvielfalt (gemäß bis zwei Baumlängen ausgenommen. Wie in der Naturzo- potentiell natürlicher Waldgesellschaft) und Bestandes- ne darf nur Derbholz aus dem Wald entnommen werden strukturen (siehe Anhang). • Naturverjüngung standortheimischer Baumarten • Totholzanreicherung (unter Berücksichtigung gesetzli- cher Vorgaben/Auflagen) • Wiederherstellung naturnaher Bestände durch Neophy- tenbekämpfung etc. (vgl. die im Anhang genannten Maßnahmen in der Naturzone) Da das Umschneiden ein heftiges Wiederaustreiben zur Folge hat wird das Zurückdrängen nicht erwünschter Baumarten durch Ringeln angestrebt.
19 Der Schlosspark Eckartsau wurde nach dem historischen Vorbild wiederhergestellt und wird entsprechend dieser Vorgaben gepflegt und entwickelt. Die Maßnahmen, die zum Erreichen der definierten Ziele Der Park von Schloss Eckartsau wurde in Zusammenarbeit in dieser Zone dienen, lauten: mit dem Bundesdenkmalamt gemäß dem historischen • Hochwaldbetrieb Vorbild wiederhergestellt und wird entsprechend dieser • Mittelwaldbetrieb Vorgaben gepflegt und entwickelt. • Niederwaldbetrieb • keine waldbaulichen Maßnahmen Das historische Wegenetz, wie es in den Umlauft-Plänen Die genannten Maßnahmenkategorien können je nach um 1897 aufscheint, wurde weitestgehend wiederher- Standort und Zielvorgabe eingesetzt, abgewandelt oder in gestellt und die Holzstege über den Fadenbach wurden zeitlicher Abfolge durchgeführt werden. erneuert. Eine detaillierte Darstellung von waldbaulichen Maßnah- men in der Naturzone mit Managementmaßnahmen ist Neben seiner Bedeutung als historischer Garten kommt im Anhang zu finden. dem Schlosspark eine wichtige Funktion als Erholungs- raum zu. Dabei soll den BesucherInnen ein Verständnis für die einmalige Situation dieses Schlosses und Schlossparks 1.3.5 Wald der Außenzone – an der Schnittstelle zwischen der „wilden“ Au-Landschaft Fremdenverkehrs- und und der dem Donaustrom abgerungenen Kulturlandschaft Verwaltungszone geweckt werden. Auch der Nahbereich von Besuchereinrichtungen beinhal- tet Waldflächen, die zur Außenzone – Fremdenverkehrs- 1.3.6 Saatguterntebestände und Verwaltungszone gerechnet werden. Deren Anteil ist im Verhältnis zur Gesamtfläche marginal. In diesen Berei- Das Bundesamt für Wald hat im Nationalpark Donau- chen sind geringfügige Eingriffe in das Waldbild erlaubt, Auen mehrere Baumbestände für die Gewinnung von die der Sicherheit der BesucherInnen dienen (Entfernen Saatgut zugelassen. Die Gewinnung und Weitergabe von von Gefahrenbäumen etc.) und zur Gestaltung bzw. An- Vermehrungsgut kann vom Nationalparkbetrieb Donau- lage von Lehrpfaden, Besuchereinrichtungen und Erlebnis- Auen der ÖBf AG als nationalparkkonforme Nutzung möglichkeiten erforderlich sind. Maßnahmen, die zu einer vorgenommen werden. nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder der landschaftlichen Schönheit führen, sind verboten.
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