DWS Concept ARTS Dynamic - Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement 2. Mai 2019

Die Seite wird erstellt Gerd Engels
 
WEITER LESEN
DWS Investment S.A.

DWS Concept ARTS
Dynamic
Verkaufsprospekt und Verwaltungsreglement
2. Mai 2019
Die DWS Investment S.A. verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen nach Teil I des Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 über ­Organismen für gemeinsame Anlagen (Stand 1.2.2019):
Investmentfonds in der Form eines Fonds Commun de Placement (FCP)
AL DWS GlobalAktiv+                     DWS Floating Rate Notes               DWS USD Floating Rate Notes
ARERO – Der Weltfonds                   DWS Garant 80 FPI                     DWS Vermögensmandat*
DB Advisors Strategy Fund               DWS Global*                           DWS Vorsorge*
DB Portfolio*                           DWS Global Value                      DWS World Protect 90
DWS Advisors Emerging Markets           DWS India                             DWS Zeitwert Protect
Equities – Passive                      DWS Multi Asset Income Kontrolliert   Global Emerging Markets Balance Portfolio
DWS Concept ARTS Balanced               DWS Multi Asset PIR Fund              Multi Opportunities
DWS Concept ARTS Conservative           DWS Multi Opportunities               Multi Style – Mars
DWS Concept ARTS Dynamic                DWS Osteuropa                         Südwestbank Vermögensmandat*
DWS Concept DJE Alpha Renten Global     DWS Qi Euro Corporate Bonds           Vermögensfondsmandat flexibel
DWS Emerging Markets Bonds (Short)      DWS Rendite Optima                    (80% teilgeschützt)
DWS ESG Euro Bonds (Long)               DWS Rendite Optima Four Seasons       Zurich*
DWS ESG Euro Bonds (Medium)             DWS Russia                            Zurich Vorsorge Premium II
DWS ESG European Equities               DWS Strategic Balance
DWS ESG Multi Asset Dynamic             DWS Strategic Defensive
DWS Etoile                              DWS Top Balance
DWS Euro Reserve                        DWS Top Dynamic
DWS Eurorenta                           DWS Türkei                            * Umbrella-FCP

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
DB Advisors SICAV                       DB Vermögensfondsmandat               DWS Garant
db Advisory Multibrands                 Deutsche Institutional                DWS Invest
db PBC                                  DWS Strategic                         DWS Invest II
db Platinum                             DWS Concept                           DWS Select
db Platinum IV                          DWS Fixed Maturity                    Xtrackers
db PrivatMandat Comfort                 DWS FlexPension                       Xtrackers II
DB PWM                                  DWS Funds
Hinweise für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland

Verkaufsprospekt, Verwaltungsreglement, „Wesentliche Anlegerinformationen“, Halbjahres- und
Jahresberichte, ­Ausgabe- und Rücknahmepreise sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft sowie
den Zahl- und Informations­stellen e
                                   ­ rhältlich.

Rücknahmeanträge können bei den deutschen Zahlstellen eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen
(Rücknahme­erlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) werden durch die deutschen
Zahlstellen an die Anleger ausgezahlt.

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber
werden grundsätzlich im Internet unter dws.de veröffentlicht. Sofern in einzelnen Fällen eine Veröffent-
lichung in einer Tageszeitung oder im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (RESA) des
Handels- und Firmenregisters in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt die Veröffentlichung
in Deutschland im Bundesanzeiger.

Vertriebs-, Zahl- und Informationsstellen für Deutschland sind:

Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
D-60325 Frankfurt am Main
und deren Filialen

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Theodor-Heuss-Allee 72
D-60486 Frankfurt am Main
und deren Filialen
Inhalt

A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil                                                                                                                           2
Allgemeine Regelungen                                                                                                                                            2
Verwaltungsgesellschaft                                                                                                                                          2
Verwahrstelle                                                                                                                                                    2
Risikohinweise                                                                                                                                                   3
Anlagegrundsätze                                                                                                                                                 6
Risikomanagement                                                                                                                                                10
Potenzielle Interessenkonflikte                                                                                                                                 11
Geldwäscheprävention und Datenschutz                                                                                                                            12
Rechtsstellung der Anleger                                                                                                                                      13
Anteile                                                                                                                                                         13
Kosten                                                                                                                                                          14
Fondsauflösung / Änderung des Verwaltungsreglements                                                                                                             16
Steuern                                                                                                                                                         16
Verkaufsbeschränkungen                                                                                                                                          16
Anlegerprofile                                                                                                                                                  18
Wertentwicklung                                                                                                                                                 18

B. Verkaufsprospekt – Besonderer Teil                                                                                                                           19
DWS Concept ARTS Dynamic

C. Verwaltungsreglement                                                                                                                                         21

Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften                                                                                             28

Rechtliche Struktur:
FCP nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Hinweise
Das in diesem Verkaufsprospekt ­beschriebene          ruar 2008“), durch die die Richtlinie 2007/16/EG2    Die DWS Investment S.A. haftet nicht, wenn und
rechtlich unselbstständige Investmentvermögen         („Richtlinie 2007/16/EG“) in Luxemburger Recht       soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben
ist ein Luxemburger Investmentfonds (fonds            umgesetzt wurde.                                     werden, die von vorliegendem Verkaufsprospekt
commun de placement) gemäß Teil I des Luxem-          Bezüglich der in der Richtlinie 2007/16/EG bzw. in   bzw. Verwaltungsreglement abweichen.
burger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über            der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar
Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz            2008 enthaltenen Bestimmungen liefern die Leit-      1
                                                                                                             Ersetzt durch das Gesetz von 2010.
von 2010“) und erfüllt die Vorschriften der Richt-    linien des „Committee of European Securities         2
                                                                                                             Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März
linie 2014/91/EU (zur Änderung der Richtlinie        Regulators“ (CESR – Ausschuss der Europäischen           2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des
2009/65/EG („OGAW-Richtlinie“)), der Dele-            Wertpapierregulierungsbehörden) im Dokument             Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungs-
gierten Verordnung (EU) 2016/438 der Kommis­          „CESR’s guidelines concerning eligible assets           vorschriften betreffend bestimmte Organismen für ge-
sion vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der          for investment by UCITS“ in der jeweils gültigen        meinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick
OGAW-Richtlinie in Bezug auf die Pflichten der        Fassung eine Reihe zusätzlicher Erläuterungen,          auf die Erläuterung gewisser Definitionen.
Verwahrstellen („OGAW-Verordnung“) sowie die          die in Bezug auf die Finanzinstrumente, die für
                                                                                                           3
                                                                                                              vgl. CSSF-Rundschreiben 08/339 in der jeweils gültigen
                                                                                                               Fassung: CESR’s guidelines concerning eligible assets
Vorschriften der Großherzoglichen Verordnung          unter die OGAW-Richtlinie fallenden OGAW in
                                                                                                               for investment by UCITS – March 2007,
vom 8. Februar 2008 über bestimmte Definitio­nen      Frage kommen, zu beachten sind.3
                                                                                                               Ref.: CESR/07-044; CESR’s guidelines concerning
des geänderten Gesetzes vom 20. Dezember             Es ist nicht gestattet, von Verkaufsprospekt              ­eligible assets for investment by UCITS – The classi­
2002 über Organismen für gemeinsame Anla-            oder Verwaltungsreglement abweichende                      fication of hedge fund indices as financial indices –
gen1 („Großherzogliche Verordnung vom 8. Feb-        ­Auskünfte oder Erklärungen abzugeben.                     July 2007, Ref.: CESR/07-434.

                                                                                                                                                                   1
A. Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Allgemeine Regelungen                               Das Fondsmanagement umfasst dabei die                 DWS Investment S.A. erfragt werden. Der
                                                    tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die          Nominee nimmt Kauf-, Verkaufs- und Umtausch­
Diesem Verkaufsprospekt ist das Verwaltungs­        unmittelbare Anlageentscheidung. Der benannte         aufträge der von ihm betreuten Anleger entge­
reglement des Fonds beigefügt. Verkaufspros­        Fondsmanager kann Fondsmanagementleistun­             gen und veranlasst die erforderlichen Änderun­
pekt und Verwaltungsreglement bilden eine           gen unter seiner Aufsicht, Kontrolle und Verant­      gen im Anteilregister. Insoweit ist der Nominee
sinngemäße Einheit und ergänzen sich deshalb.       wortung und auf eigene Kosten vollständig oder        ins­besondere verpflichtet, eventuell gesonderte
                                                    teilweise delegieren. Die DWS Investment              Erwerbsvoraussetzungen zu beachten. Soweit
Verkaufsprospekt, Wesentliche Anlegerinformati­     GmbH hat das Fondsmanagement vollständig an           nicht zwingende gesetzliche oder praktische
onen und Verwaltungsreglement, sowie Halb­          ARTS ­Asset Management GmbH, St. Pölten,              Gründe entgegenstehen, kann ein Anleger, der
jahres- und Jahresberichte sind kostenlos bei der   Österreich, eine GmbH nach österreichischem           durch einen Nominee Anteile erworben hat,
Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen         Recht, delegiert. ARTS Asset Management wird          jederzeit durch Erklärung gegenüber der DWS
erhältlich. Sonstige wichtige Informationen         die Anlagepolitik ausführen, Anlageentscheidun­       Investment S.A. bzw. des Transfer Agenten
werden den Anteilinhabern in geeigneter Form        gen treffen und diese den Marktentwicklungen          verlangen, selber als Anteilinhaber im Register
von der Verwaltungsgesellschaft mitgeteilt.         sachgemäß unter Beachtung der Interessen des          eingetragen zu werden, wenn sämtliche Legiti­
                                                    jeweiligen Fonds kontinuierlich anpassen.             mationserfordernisse erfüllt sind.
Mitteilungen an die Anteilinhaber können auf
der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft       Der Fondsmanager kann darüber hinaus auf              Besonderer Hinweis
www.dws.com eingesehen werden. Sofern in            eigene Kosten, Kontrolle und Verantwortung
einem Vertriebsland vorgesehen, werden Mit­         Anlageberater hinzuziehen. Die Anlageberatung         Die Verwaltungsgesellschaft weist die Investoren
teilungen zudem in einer Zeitung bzw. einem         umfasst dabei insbesondere die Analyse und            auf die Tatsache hin, dass jeglicher Investor seine
anderen gesetzlich bestimmten Publikations­         Empfehlung von Anlageinstrumenten hinsichtlich        Investorenrechte in ihrer Gesamtheit unmittelbar
medium veröffentlicht. In Fällen, für welche es     der Anlagen des Fonds. Der Fondsmanager ist           gegen den Fonds nur dann geltend machen kann,
in Luxemburg gesetzlich vorgeschrieben ist,         nicht an Anlageempfehlungen des Anlagebera­           wenn der Investor selbst und mit seinem eigenen
werden Publikationen weiterhin in mindestens        ters gebunden. Eventuell vom Fondsmanager             Namen die Fondsanteile gezeichnet hat. In den
einer Luxemburger Tageszeitung sowie gegebe­        benannte Anlageberater werden im Abschnitt            Fällen, wo ein Investor über eine Zwischen­stelle in
nenfalls im Recueil Electronique des Sociétés et    „Geschäftsführung und Verwaltung“ aufgeführt.         einen Fonds investiert hat, welche die Investition
Associations (RESA) des Handels- und Firmen­        Benannte Anlageberater verfügen über die              in seinem Namen, aber im Auftrag des Investors
registers veröffentlicht.                           ­entsprechenden aufsichtsrechtlichen Geneh­           unternimmt, können nicht unbedingt alle Investo­
                                                     migungen.                                            renrechte unmittelbar durch den Investor gegen
                                                                                                          den Fonds geltend gemacht werden. Den Inves­
Verwaltungsgesellschaft                             (ii)	Administration, Register- und Transferstelle    toren wird geraten, sich über ihre Rechte zu
                                                                                                          informieren.
Der Fonds wird von der DWS Investment S.A.,         Die Verwaltungsgesellschaft DWS Investment
Luxemburg („Verwaltungsgesellschaft“), verwal­      S.A. übernimmt die Funktion der Zentralverwal­
tet, welche die Bedingungen des Kapitels 15 des     tung. Zur Funktion der Zentralverwaltung gehö­        Verwahrstelle
Gesetzes von 2010 und somit die Bestimmungen        ren insbesondere die Fondsbuchhaltung, die
der OGAW-Richtlinie erfüllt.                        Nettoinventarwertberechnung, die nachträgliche        Verwahrstelle ist die State Street Bank Luxem­
                                                    Überwachung der Anlagegrenzen sowie die               bourg S.C.A. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti­
Die Verwaltungsgesellschaft wurde am 15. April      Funktion als Domiziliarstelle und als Register- und   tut nach luxemburgischem Recht. Sie ist für die
1987 gegründet, die Veröffentlichung im Mémo­       Transferstelle. Sie kann unter ihrer Verantwortung    Verwahrung des Fondsvermögens verantwort­
rial C erfolgte am 4. Mai 1987. Das gezeichnete     und auf eigene Kosten Teile dieser Funktion auf       lich. Des Weiteren nimmt sie besondere Über­
und eingezahlte Kapital beträgt 30.677.400 Euro.    Dritte übertragen.                                    wachungsaufgaben wahr.
Die Tätigkeit der Verwaltung von Investmentfonds
schließt die Aufgaben ein, die in Anhang II des     Im Hinblick auf die Funktion als Register- und
Gesetzes von 2010 genannt sind, deren Aufzäh­       Transferstelle hat die DWS Investment S.A. eine       Aufgaben der Verwahrstelle
lung nicht abschließend ist.                        Sub-Transfer Agent Vereinbarung mit der ­State        Die Verwahrstelle ist mit den folgenden Haupt­
                                                    Street Bank International GmbH in München             aufgaben betraut:
Die Verwaltungsgesellschaft kann in Übereinstim­    geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung
mung mit den Vorschriften des Luxemburger           übernimmt die ­State Street Bank International        –– sicherzustellen, dass der Verkauf, die Ausga­
Gesetzes von 2010 und der Verordnung 10-04 der      GmbH insbesondere die Aufgaben der Verwal­               be, die Rücknahme und die Aufhebung der
Commission de Surveillance du Secteur Finan­        tung der Globalurkunde, die bei der Clearstream          Anteile gemäß dem geltenden Gesetz und
cier („CSSF“) und gegebenenfalls hierzu erlasse­    Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird.                  dem Verwaltungsreglement erfolgen;
ner Rundschreiben eine oder mehrere Aufgaben                                                              –– sicherzustellen, dass der Wert der Anteile
unter ihrer Aufsicht und Kontrolle an Dritte        (iii) Vertrieb                                           gemäß dem geltenden Gesetz und dem
delegieren.                                                                                                  Verwaltungsreglement ermittelt wird;
                                                    Die DWS Investment S.A. fungiert als                  –– die Weisungen der Verwaltungsgesellschaft
(i) Anlageverwaltung                                Hauptvertriebsge­sell­schaft.                            auszuführen, soweit diese nicht gegen das
                                                                                                             geltende Gesetz und das Verwaltungsregle­
Für den Fonds hat die Verwaltungsgesellschaft       Die DWS Investment S.A. kann mit Kreditinsti­            ment verstoßen;
unter eigener Verantwortung und Kontrolle sowie     tuten, d.h. Professionellen des Finanzsektors         –– sicherzustellen, dass bei Geschäften mit
auf eigene Kosten einen Fondsmanagementver­         („PSF“) und/oder nach ausländischem Recht                Bezug auf die Vermögenswerte des Fonds
trag mit der DWS Investment GmbH, Frankfurt         vergleich­baren Unternehmen, die zur Identifizie­        die Gegenleistung innerhalb der üblichen
am Main, geschlossen. Die DWS Investment            rung der Anteilinhaber verpflichtet sind, Nomi­          Fristen erbracht wird;
GmbH ist eine Kapitalanlagegesellschaft nach        nee-Vereinbarungen abschließen. Diese                 –– sicherzustellen, dass der Ertrag des Fonds
deutschem Recht. Der Vertrag kann von jeder der     Nominee-Verein­barungen berechtigen die Institu­         gemäß dem geltenden Gesetz und dem
vertragsschließenden Parteien unter Einhaltung      te, Anteile zu vertreiben und selber als Nominee         Verwaltungsreglement verwendet wird;
einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.      in das Anteilregister eingetragen zu werden. Die      –– die Barmittel und Barmittelströme des Fonds
                                                    Namen der Nominees können jederzeit bei der              zu überwachen;

2
–– das Fondsvermögen zu verwahren, ein-             innerhalb des globalen State Street Verwahr­           Bonitätsrisiko
   schließlich zu verwahrender Finanzinstrumen-     stellennetzwerkes (State Street Global Custody         Die Bonität (Zahlungsfähigkeit und -willigkeit) des
   te, der Überprüfung des Eigentums und der        Network) benannt.                                      Ausstellers eines vom Fonds direkt oder indirekt
   Aufbewahrung von Aufzeichnungen mit                                                                     gehaltenen Wertpapiers oder Geldmarktinstru-
   Bezug auf andere Vermögenswerte.                 Informationen über die Verwahrfunktionen, die          ments kann nachträglich sinken. Dies führt in der
                                                    übertragen wurden, und die Identifikation der          Regel zu Kursrückgängen des jeweiligen Papiers,
Haftung der Verwahrstelle                           jeweiligen Beauftragen und Unterbeauftragten           die über die allgemeinen Marktschwankungen
Bei einem Verlust eines verwahrten Finanzinstru-    sind am Geschäftssitz der Verwaltungsgesell-           hin­ausgehen.
ments, der gemäß der OGAW-Richtlinie und            schaft oder auf der folgenden Internetseite
insbesondere gemäß Artikel 18 der OGAW-             verfügbar: www.statestreet.com/about/                  Länder- oder Transferrisiko
Verordnung festgestellt wird, gibt die Verwahr-     office-locations/luxembourg/subcustodians.html         Von Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländi-
stelle unverzüglich Finanzinstrumente gleicher                                                             scher Schuldner trotz Zahlungsfähigkeit aufgrund
Art an die im Namen des Fonds handelnde                                                                    fehlender Transferfähigkeit oder -bereitschaft
Verwaltungsgesellschaft zurück oder erstattet       Risikohinweise                                         seines Sitzlandes Leistungen nicht fristgerecht
unverzüglich den entsprechenden Betrag.                                                                    oder überhaupt nicht erbringen kann. So können
                                                    Eine Anlage in die Anteile ist mit Risiken verbun-     z.B. Zahlungen, auf die der Fonds Anspruch hat,
Die Verwahrstelle haftet nicht, wenn sie nach­      den. Die Risiken können u.a. Aktien- und Renten-       ausbleiben, oder in einer Währung erfolgen, die
weisen kann, dass der Verlust eines verwahrten      marktrisiken, Zins-, Kredit-, Adressenausfall-,        aufgrund von Devisenbeschränkungen nicht
Finanzinstruments auf äußere Ereignisse, die        Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie             mehr konvertierbar ist.
nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert       Wechselkurs-, Volatilitätsrisiken oder politische
werden können und deren Konsequenzen trotz          Risiken umfassen bzw. damit verbunden sein.            Abwicklungsrisiko
aller angemessenen Anstrengungen gemäß der          Jedes dieser Risiken kann auch zusammen mit            Insbesondere bei der Investition in nicht notierte
OGAW-Richtlinie nicht hätten vermieden werden       anderen Risiken auftreten. Auf einige dieser           Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwick-
können, zurückzuführen ist.                         Risiken wird nachstehend kurz eingegangen.             lung durch ein Transfersystem aufgrund einer
                                                    Potenzielle Anleger sollten über Erfahrung mit         verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen
Beim Verlust von verwahrten Finanzinstrumenten      Anlagen in Instrumente, die im Rahmen der              Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß
können die Anteilinhaber Haftungsansprüche          vorgesehenen Anlagepolitik eingesetzt werden,          ausgeführt wird.
gegenüber der Verwahrstelle unmittelbar oder        verfügen. Auch sollten sich Anleger über die mit
mittelbar über die Verwaltungsgesellschaft          einer Anlage in die Anteile verbundenen Risiken        Rechtliches und steuerliches Risiko
geltend machen, soweit dies nicht zur Verdopp-      im Klaren sein und erst dann eine Anlageent-           Die rechtliche und steuerliche Behandlung von
lung von Regressansprüchen oder zur Ungleich-       scheidung treffen, wenn sie sich von ihren             Fonds kann sich in unabsehbarer und nicht
behandlung der Anteilinhaber führt.                 Rechts-, ­Steuer- und F­ inanzberatern, Wirtschafts-   beeinflussbarer Weise ändern. Eine Änderung
                                                    prüfern oder sonstigen Beratern umfassend über         fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen
Die Verwahrstelle haftet gegenüber dem Fonds        (i) die Eignung ­einer Anlage in die Anteile unter     des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre
für sämtliche sonstige Verluste, die der Fonds      Berücksichtigung ihrer persönlichen Finanz- bzw.       kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich
infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen       Steuersituation und sonstiger Umstände, (ii) die       grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge
Nichterfüllung der Verpflichtungen der Verwahr-     im vorliegenden Verkaufsprospekt enthaltenen           haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der
stelle aus der OGAW-Richtlinie erleidet.            Informationen und (iii) die Anlagepolitik des          Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu
                                                    Fonds haben beraten lassen.                            tragen hat, obwohl er unter Umständen zu
Die Verwahrstelle haftet nicht für indirekte                                                               diesem Zeitpunkt nicht in dem Investmentvermö-
Schäden oder Folgeschäden oder spezielle            Es ist zu beachten, dass Anlagen eines Fonds           gen investiert war. Umgekehrt kann für den
Schäden oder Verluste, die durch die oder in        neben den Chancen auf ­Kurssteigerungen                Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuer-
Verbindung mit der Erfüllung oder Nichterfül-       auch Risiken enthalten. Die Anteile des Fonds          lich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das
lung der Aufgaben und Pflichten durch die           sind Wertpapiere, deren Wert durch die Kurs­           aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre,
Verwahrstelle entstehen.                            schwankungen der in ihm enthaltenen Ver­               in denen er an dem Investmentvermögen betei-
                                                    mögens­werte bestimmt wird. Der Wert der               ligt war, durch die Rückgabe oder Veräußerung
Übertragung                                         Anteile kann dementsprechend gegenüber                 der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden
Die Verwahrstelle hat die weitestgehende Voll-      dem Einstandspreis steigen oder fallen.                Korrektur nicht mehr zugute kommt.
macht, ihre Verwahrfunktionen ganz oder teilwei-
se zu übertragen, jedoch wird ihre Haftung nicht    Es kann daher keine Zusicherung gegeben                Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten
dadurch berührt, dass sie die von ihr zu verwah-    werden, dass die Ziele der Anlagepolitik               dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw.
renden Vermögenswerte ganz oder teilweise           erreicht werden.                                       steuerliche Vorteile in einem anderen als dem
einem Dritten anvertraut hat. Die Haftung der                                                              eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum
Verwahrstelle bleibt von der Übertragung ihrer      Marktrisiko                                            tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich
Verwahrfunktionen im Rahmen des Verwahr­            Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz-        dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt.
stellenvertrages unberührt.                         produkten hängt insbesondere von der Entwick-
                                                    lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der        Währungsrisiko
Die Verwahrstelle hat die in Artikel 22 Absatz 5    allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den          Sofern Vermögenswerte des Fonds in anderen
Buchstabe a) der OGAW-Richtlinie aufgeführten       wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedin-          Währungen als der Fondswährung angelegt sind,
Verwahraufgaben an die State Street Bank and        gungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst           erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und
Trust Company, mit Geschäftssitz in Copley Place    wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe-        Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen
100, Huntington Avenue, Boston, Massachusetts       sondere an einer Börse können auch irrationale         Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegen-
02116, USA, übertragen, die sie als ihre weltweit   Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und                 über der Fondswährung, so reduziert sich der
tätige Unterdepotbank (global sub-custodian)        Gerüchte einwirken.                                    Wert des Fondsvermögens.
benannt hat. Als weltweit tätige Unterdepotbank
(global sub-custodian) hat die State Street Bank
and Trust Company lokale Unterdepotbanken

                                                                                                                                                              3
Verwahrrisiko                                       Operationelles Risiko                                   als nachrangig eingestuft. Bei finanziellen Schwie­
Das Verwahrrisiko beschreibt das Risiko, das aus    Für den Fonds kann ein Verlustrisiko bestehen,          rigkeiten kann es daher zu schweren Verlusten
der grundsätzlichen Möglichkeit resultiert, dass    das sich beispielsweise aus unzureichenden              kommen. Zugleich ist die Wahrscheinlichkeit, dass
die in Verwahrung befindlichen Anlagen im Falle     internen Prozessen sowie aus menschlichem               der Emittent diese Verpflichtungen erfüllt, geringer
der Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder    oder Systemversagen bei der Verwaltungsgesell­          als bei anderen Anleihen oder Schuld­titeln. Dies
missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder      schaft oder externen Dritten ergeben kann. Diese        wiederum zieht eine hohe Preis­volatilität dieser
eines Unterverwahrers teilweise oder vollständig    Risiken können die Wertentwicklung des Fonds            Instrumente nach sich.
dem Zugriff des Fonds zu dessen Schaden             beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig
ent­zogen werden könnten.                           auf den Anteilwert und auf das vom Anleger              Adressenausfallrisiko
                                                    investierte Kapital auswirken.                          Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapital­
Unternehmensspezifisches Risiko                                                                             märkte wirken sich auch die besonderen Entwick­
Die Kursentwicklung der vom Fonds direkt oder       Inflationsrisiko                                        lungen der jeweiligen Emittenten auf den Kurs
indirekt gehaltenen Wertpapiere und Geldmarkt­      Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für       einer Anlage aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl
instrumente ist auch von unternehmensspezifi­       alle Vermögensgegenstände.                              der Wertpapiere kann beispielsweise nicht aus­
schen Faktoren abhängig, beispielsweise von der                                                             geschlossen werden, dass Verluste durch Vermö­
betriebswirtschaftlichen Situation des Ausstel­     Schlüsselpersonenrisiko                                 gensverfall von Emittenten eintreten.
lers. Verschlechtern sich die unternehmensspezi­    Fondsvermögen, deren Anlageergebnis in ­einem
fischen Faktoren, kann der Kurswert des jeweili­    bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, ­haben       Risiken im Zusammenhang
gen Papiers deutlich und dauerhaft sinken,          diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden           mit Derivategeschäften
ungeachtet einer auch gegebenenfalls sonst          Personen und damit den richtigen Entscheidungen         Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Ab­
allgemein positiven Börsenentwicklung.              ihres Managements zu verdanken. Die personelle          schluss von Terminkontrakten oder Swaps (ein­
                                                    Zusammensetzung des Fondsmanage­ments kann              schließlich Total Return Swaps) sind mit folgen­
Konzentrationsrisiko                                sich jedoch verändern. Neue Ent­scheidungsträger        den Risiken verbunden:
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass      können dann möglicherweise weniger erfolgreich
eine Konzentration der Anlage in bestimmte          agieren.                                                –– Kursänderungen des Basiswertes können
Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt.                                                                      den Wert eines Optionsrechtes oder
Dann ist das Fondsvermögen von der Entwick­         Änderung der Anlagepolitik                                 Terminkon­trakts bis hin zur Wertlosigkeit
lung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte        Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb            vermindern. Dies kann sich negativ auf den
besonders stark abhängig.                           des für das Fondsvermögen zulässigen Anlage­               Wert des Fondsvermögens auswirken. Durch
                                                    spektrums kann sich das mit dem Fondsvermö­                Wertänderungen des einem Swap oder Total
Zinsänderungsrisiko                                 gen verbundene Risiko inhaltlich verändern.                Return Swap zugrunde liegenden Vermögens­
Anleger sollten sich bewusst sein, dass eine                                                                   wertes kann das Fondsvermögen ebenfalls
Anlage in Anteile mit Zinsrisiken einhergehen       Änderung des                                               Verluste erleiden.
kann, die im Falle von Schwankungen der Zins­       Verwaltungsreglements;                                  –– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss
sätze in der jeweils für die Wertpapiere oder den   Auflösung oder Verschmelzung                               eines Gegengeschäftes (Glattstellung) ist mit
Fonds maßgeblichen Währung auftreten können.        Die Verwaltungsgesellschaft behält sich im                 Kosten verbunden, welche den Wert des
                                                    Verwaltungsreglement für den Fonds das Recht               Fondsvermögens mindern können.
Rechtliche und politische Risiken                   vor, das Verwaltungsreglement zu ändern. Ferner         –– Durch die Hebelwirkung von Optionen,
Für den Fonds dürfen Investitionen in Rechtsord­    ist es ihr gemäß den Bestimmungen des Ver­                 Swaps, Terminkontrakten und anderen Deri­
nungen getätigt werden, bei denen Luxemburger       waltungsreglements möglich, den Fonds ganz                 vaten kann der Wert des Fondsvermögens
Recht keine Anwendung findet beziehungsweise        aufzulösen, oder es mit einem anderen Fonds­               stärker beeinflusst werden, als dies beim
im Fall von Rechtsstreitigkeiten der Gerichts­      vermögen zu verschmelzen. Für den Anleger                  unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der
stand außerhalb Luxemburgs belegen ist. Hier­       besteht daher das Risiko, dass er die von ihm              Fall ist.
aus resultierende Rechte und Pflichten der          geplante Haltedauer nicht realisieren kann.             –– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass
Verwaltungsgesellschaft für Rechnung des Fonds                                                                 die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die
können von denen in Luxemburg zum Nachteil          Kreditrisiko                                               Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
des Fonds beziehungsweise des Anlegers              Anleihen oder Schuldtitel bergen ein Kreditrisiko in       entwickeln, sodass die vom Fondsvermögen
abweichen.                                          Bezug auf den Emittenten, für das das Bonitäts­            gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf
                                                    rating des Emittenten als Messgröße dienen kann.           von Optionen besteht die Gefahr, dass das
Politische oder rechtliche Entwicklungen, ein­      Anleihen oder Schuldtitel, die von Emittenten mit          Fondsvermögen zur Abnahme von Vermö­
schließlich der Änderungen von rechtlichen          einem schlechteren Rating begeben werden,                  genswerten zu einem höheren als dem
Rahmenbedingungen in diesen Rechtsordnun­           werden in der Regel als Wertpapiere mit einem              aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von
gen, können von der Verwaltungsgesellschaft         höheren Kreditrisiko und mit einer höheren Aus­            Vermögenswerten zu einem niedrigeren als
nicht oder zu spät erkannt werden oder zu           fallwahrscheinlichkeit des Emittenten angesehen            dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Das
Beschränkungen hinsichtlich erwerbbarer oder        als solche Papiere, die von Emittenten mit einem           Fondsvermögen erleidet dann einen Verlust in
bereits erworbener Vermögensgegenstände             besseren Rating begeben werden. Gerät ein                  Höhe der Preisdifferenz minus der eingenom­
führen. Diese Folgen können auch entstehen,         Emittent von Anleihen bzw. Schuldtiteln in                 menen Optionsprämie.
wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen         ­finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten, so   –– Auch bei Terminkontrakten besteht das
für die Verwaltungsgesellschaft und/oder die         kann sich dies auf den Wert der Anleihen bzw.             Risiko, dass das Fondsvermögen infolge
Verwaltung des Fonds in Luxemburg ändern.            Schuldtitel (dieser kann bis auf Null sinken) und         einer unerwarteten Entwicklung des Markt­
                                                     die auf diese Anleihen bzw. Schuldtitel geleisteten       preises bei Fälligkeit Verluste erleidet.
                                                     Zahlungen auswirken (diese können bis auf Null
                                                     sinken). Ferner sind einige Anleihen oder Schuldti­
                                                     tel in der Finanzstruktur eines Emittenten

4
Risiko im Zusammenhang mit dem                       Der mechanische Trigger beträgt mindestens          e)	Risiko der Ausübung der Kündigung
Erwerb von Investmentfondsanteilen                   5,125% der regulatorischen Kapitalquote oder            bzw. Verhinderung der Kündigung durch
Bei einer Anlage in Anteilen an Zielfonds ist zu     höher wie im Emissionsprospekt des jeweiligen           die ­zuständige Aufsichtsbehörde
berücksichtigen, dass die Fondsmanager der           CoCos festgelegt. Insbesondere im Falle eines       	­(Prolongationsrisiko)
einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig           hohen Triggers können CoCo-Anleger eingesetz­
handeln und daher mehrere Zielfonds gleiche          tes Kapital verlieren, beispielsweise bei einer     CoCos sind langfristige Schuldverschreibungen
oder einander entgegengesetzte Anlagestrate­         Abschreibung des Nennwertes oder Umwand­            mit unbefristeter Laufzeit und mit einem Kündi­
gien verfolgen können. Hierdurch können beste­       lung in Eigenkapital (Aktien).                      gungsrecht des Emittenten zu bestimmten im
hende Risiken kumulieren, eventuelle Chancen                                                             Emissionsprospekt definierten Ausübungstermi­
können sich gegeneinander aufheben.                  Auf Fondsebene bedeutet dies, dass das tatsäch­     nen. Die Ausübung des Kündigungsrechtes ist
                                                     liche Risiko des Unterschreitens eines Triggers     eine Ermessensentscheidung des Emittenten,
Risiken bei Anlagen in                               schwierig im Voraus einzuschätzen ist, da bei­      welche jedoch der Zustimmung der zuständigen
Contingent Convertibles                              spielsweise die Eigenkapitalquote des Emitten­      Aufsichtsbehörde bedarf. Die Aufsichtsbehörde
Contingent Convertibles („CoCos”) zählen zu          ten nur vierteljährlich veröffentlicht wird und     wird eine Entscheidung im Einklang mit dem
den hybriden Kapitalinstrumenten. Aus Sicht des      somit die tatsächliche Entfernung des Triggers      anwendbaren Aufsichtsrecht treffen.
Emittenten tragen sie als Kapitalpuffer zur Erfül­   zur regulatorischen Kapitalquote nur zu dem
lung gewisser regulatorischer Eigenkapitalanfor­     Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt ist.         Der CoCo-Anleger kann den CoCo nur auf einem
derungen bei. Entsprechend den Emissionsbe­                                                              Sekundärmarkt weiterverkaufen, was mit ent­
dingungen werden CoCos entweder in Aktien            b)	Risiko der Aussetzung der Kuponzahlung          sprechenden Markt- und Liquiditätsrisiken ver­
gewandelt oder der Anlagebetrag wird bei Eintre­         (Kupon-Kündigungsrisiko)                        bunden ist.
ten bestimmter auslösender Momente („Trigger
Events”) in Verbindung mit regulatorischen           Der Emittent oder die Aufsichtsbehörde kann         f)	Eigenkapital- und Nachrangigkeitsrisiko
Kapitalgrenzen abgeschrieben. Das Wandelereig­       jederzeit die Kuponzahlungen aussetzen. Dabei           (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
nis kann auch unabhängig von den Trigger Events      werden entgangene Kuponzahlungen nicht bei
und der Kontrolle des Emittenten durch die           Wiederaufnahme der Kuponzahlungen nachge­           Bei einer Umwandlung in Aktien werden CoCo-
Aufsichtsbehörden ausgelöst werden, wenn             holt. Es besteht für den CoCo-Anleger das Risiko    Anleger bei Eintritt des Triggers zu Aktionären. Im
diese die langfristige Lebensfähigkeit des Emit­     nicht alle zum Erwerbszeitpunkt erwarteten          Falle einer Insolvenz können Aktionäre erst
tenten oder mit ihm verbundener Unternehmen          Kuponzahlungen zu erhalten.                         nachrangig und abhängig von den restlichen
im Sinne der Unternehmensfortführung in Frage                                                            verfügbaren Mitteln bedient werden. Daher kann
stellen (Wandlungs-/Abschreibungsrisiko).            c)	Risiko der Kuponänderung                        es im Falle einer Umwandlung des CoCo zu
                                                     	­(Kupon-Neufestsetzungsrisiko)                     einem vollständigen Kapitalverlust kommen.
Nach einem Trigger Event hängt die Wiederauf­
holung des eingesetzten Kapitals im Wesent­          Wenn am festgelegten Kündigungstermin der           g) Risiko einer Branchenkonzentration
lichen von der Ausgestaltung der CoCos ab.           CoCo nicht durch den CoCo-Emittenten gekün­
CoCos können ihren ganz oder teilweise abge­         digt wird, kann der Emittent die Emissionsbedin­    Aufgrund der speziellen Struktur von CoCos kann
schriebenen Nominalbetrag unter Verwendung           gungen neu definieren. Zum Kündigungstermin         durch die ungleichmäßige Verteilung der Risiken
einer der folgenden drei Methoden wieder             kann eine Änderung der Kuponhöhe erfolgen,          im Hinblick auf Finanzwerte das Risiko einer
heraufschreiben: Wandlung in Aktien, temporäre       falls der Emittent nicht kündigt.                   Branchenkonzentration entstehen. CoCos sind
Abschreibung oder dauerhafte Abschreibung. Bei                                                           aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Teil der
der temporären Abschreibung ist die Abschrei­        d)	Risiko aufgrund aufsichtsrechtlichen Vorgaben   Kapitalstruktur von Finanzinstituten.
bung unter Berücksichtigung von gewissen                 (Risiko einer Umkehrung der Kapitalstruktur)
regulatorischen Einschränkungen in vollem                                                                h) Liquiditätsrisiko
Umfang diskretionär. Jegliche Zahlungen des          In CRD IV wurden einige Mindestvoraussetzun­
Kupons nach dem Trigger Event beziehen sich auf      gen für das Eigenkapital von Banken festgelegt.     CoCos bringen in einer angespannten Marktsitu­
den reduzierten Nennwert. Ein CoCo-Investor          Dabei unterscheidet sich die Höhe der erforder­     ation ein Liquiditätsrisiko mit sich. Die Ursache
kann also unter Umständen Verluste vor den           lichen Kapitalpuffer von Land zu Land entspre­      hierfür sind der spezielle Anlegerkreis und das im
Aktien-Anlegern und sonstigen Schuldtitelin­         chend dem jeweils für den Emittenten anwend­        Vergleich zu gewöhnlichen Anleihen geringere
habern – in Bezug auf denselben Emittenten –         baren gültigen Aufsichtsrecht.                      Gesamtvolumen am Markt.
erleiden.
                                                     Die unterschiedlichen nationalen Vorgaben haben     i)   Ertragsbewertungsrisiko
Die Ausgestaltung der Bedingungen von CoCos          auf Fondsebene zur Folge, dass die Umwandlung
kann – entsprechend den in der EU-Eigenkapital­      infolge des diskretionären Triggers oder die        Aufgrund der flexiblen Kündbarkeit von CoCos ist
richtlinie IV/Eigenkapitalverordnung (CRD IV/CRR)    Aussetzung der Kuponzahlungen je nach dem auf       nicht klar, welches Datum für die Berechnung
festgelegten Mindestanforderungen – komplex          den Emittenten anwendbaren Aufsichtsrecht           des Ertrags herangezogen werden soll. An jedem
und je nach Emittent bzw. je nach Anleihe unter­     entsprechend ausgelöst werden kann und für          Kündigungsdatum besteht das Risiko, dass die
schiedlich sein.                                     den CoCo-Anleger bzw. den Anleger ein weiterer      Fälligkeit der Anleihe verschoben wird und die
                                                     Unsicherheitsfaktor abhängig von den nationalen     Ertragsberechnung an das neue Datum ange­
Die Anlage in CoCos ist mit einigen zusätzlichen     Gegebenheiten und der alleinigen Einschätzung       passt werden muss, was zu einer veränderten
Risiken verbunden, wie zum Beispiel:                 der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde            Rendite führen kann.
                                                     ­besteht.
a)	Risiko des Unterschreitens des                                                                       j)   Unbekanntes Risiko
	­vorgegebenen Triggers (Trigger Level Risiko)       Ferner kann die Auffassung der jeweils zuständi­
                                                     gen Aufsichtsbehörde sowie die für die Auffas­      Aufgrund des innovativen Charakters der CoCos
Die Wahrscheinlichkeit und das Risiko einer          sung im Einzelfall relevanten Kriterien nicht im    und des stark veränderlichen Regelungsumfelds
Wandlung bzw. einer Abschreibung werden              Voraus abschließend eingeschätzt werden.            für Finanzinstitute können Risiken entstehen, die
durch den Abstand des Triggers zu der im Mo­                                                             sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorher­
ment herrschenden regulatorisch erforderlichen                                                           sehen lassen.
Kapitalquote des CoCo-Emittenten bestimmt.

                                                                                                                                                            5
Weitere Informationen können Sie der Mit­             wesentlich von denen bei Transaktionen auf            Risiken im Zusammenhang
teilung der Europäischen Wertpapier- und              regulierten Märkten unterscheiden, denn letztere      mit dem Empfang von Sicherheiten
Marktaufsichtsbehörde (ESMA/2014/944)                 werden durch ­Garantien, täglicher Mark-to-market-    Der Fonds erhält für Derivategeschäfte, Wert­
vom 31. Juli 2014 hinsichtlich potenzieller           Bewertung, täglichem Settlement und entspre-          papier-Darlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher-
Risiken bei Investitionen in Contingent               chender Segregierung sowie Mindest­                   heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in
­Convertible-Instrumente entnehmen.                   kapitalanforderungen abgesichert. Transaktionen,      Pension gegebene Wertpapiere können im Wert
                                                      die direkt zwischen zwei Kontrahenten abge-           steigen. Die gestellten Sicherheiten könnten
Liquiditätsrisiko                                     schlossen werden, profitieren grundsätzlich nicht     dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs-
Liquiditätsrisiken entstehen, wenn ein bestimm-       von diesem Schutz.                                    bzw. Rückübertragungsanspruch des Fonds
tes Wertpapier schwer verkäuflich ist. Grundsätz-                                                           gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe
lich sollen für einen Fonds nur solche Wertpapie-     Der Fonds unterliegt zudem dem Risiko, dass der       abzudecken.
re erworben werden, die jederzeit wieder              Kontrahent die Transaktion nicht wie vereinbart
veräußert werden können. Gleichwohl können            ausführt, aufgrund einer Unstimmigkeit bzgl. der      Der Fonds kann Barsicherheiten auf Sperrkonten,
sich bei einzelnen Wertpapieren in bestimmten         Vertragsbedingungen (unerheblich ob gutgläubig        in Staatsanleihen hoher Qualität oder in Geld-
Phasen oder in bestimmten Börsensegmenten             oder nicht) oder aufgrund eines Kredit- oder          marktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen.
Schwierigkeiten ergeben, diese zum gewünsch-          Liquiditätsproblems. Dies kann zu Verlusten bei       Das Kreditinstitut, bei dem Bankguthaben ver-
ten Zeitpunkt zu veräußern. Zudem besteht die         dem jeweiligen Fonds führen. Dieses Kontrahen-        wahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsan-
Gefahr, dass Wertpapiere, die in einem eher           tenrisiko steigt bei Verträgen mit längerem Fällig-   leihen und Geldmarktfonds können sich negativ
engen Marktsegment gehandelt werden, einer            keitszeitraum, da Vorkommnisse die Einigung           entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts
erheblichen Preisvolatilität unterliegen.             verhindern können, oder wenn der Fonds seine          könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr
                                                      Transaktionen auf einen einzigen Kontrahenten         in voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von
Kontrahentenrisiko                                    oder eine kleine Gruppe von Kontrahenten aus­         dem Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe
Für den Fonds können sich im Rahmen einer             gerichtet hat.                                        wieder zurückgewährt werden müssen. Der
Vertragsbindung mit einer anderen Partei (soge-                                                             Fonds kann dann verpflichtet sein, die Sicherhei-
nannte Gegenpartei oder Kontrahent) Risiken           Beim Ausfall der Gegenseite kann der Fonds            ten auf den gewährten Betrag aufzustocken und
ergeben. Dabei besteht das Risiko, dass der           während der Vornahme von Ersatztransaktionen          somit den durch die Anlage erlittenen Verlust
Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem        Gegenstand von gegenläufigen Marktbewegun-            auszugleichen.
Vertrag nicht mehr nachkommen kann. Diese             gen werden. Der Fonds kann mit jedwedem
Risiken können die Wertentwicklung des Fonds          Kontrahenten eine Transaktion abschließen. Er         Risiken im Zusammenhang
beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig        kann auch unbeschränkt viele Transaktionen nur        mit der Verwaltung von Sicherheiten
auf den Anteilwert und das vom Anleger inves-         mit einem Kontrahenten abschließen. Die Mög-          Die Verwaltung dieser Sicherheiten erfordert den
tierte Kapital auswirken.                             lichkeit des Fonds mit jedwedem Kontrahenten          Einsatz von Systemen und die Definition be-
                                                      Transaktionen abzuschließen, das Fehlen von           stimmter Prozesse. Aus dem Versagen dieser
Bei Abschluss von außerbörslichen OTC-Geschäf-        aussagekräftiger und unabhängiger Evaluation          Prozesse sowie aus menschlichem oder System-
ten („Over-the-Counter“) kann der Fonds Risiken       der finanziellen Eigenschaften des Kontrahenten       versagen bei der Verwaltungsgesellschaft oder
in Bezug auf die Bonität seiner Kontrahenten und      sowie das Fehlen eines regulierten Marktes für        externen Dritten im Zusammenhang mit der
deren Fähigkeit, die Bedingungen dieser Verträge      den Abschluss von Einigungen, können das              Verwaltung der Sicherheiten kann sich das Risiko
zu erfüllen, ausgesetzt sein. So kann der Fonds       Verlustpotenzial des Fonds erhöhen.                   ergeben, dass die Sicherheiten an Wert verlieren
beispielsweise Termin-, Options- und Swap-                                                                  und nicht mehr ausreichen könnten, um den
Geschäfte tätigen oder andere derivative Techni-      Risiko im Zusammenhang                                Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch dem
ken, wie zum Beispiel Total Return Swaps,             mit dem Einsatz von Wertpapierleihe-                  Fonds gegenüber dem Kontrahenten in voller
einsetzen, bei denen der Fonds jeweils dem            und Pensionsgeschäften                                Höhe abzudecken.
Risiko unterliegt, dass der Kontrahent seine          Fällt der Kontrahent eines Wertpapierleihe- oder
Verpflichtungen aus dem jeweiligen Kontrakt           Pensionsgeschäfts aus, kann der Fonds einen
nicht erfüllt.                                        Verlust in der Weise erleiden, dass die Erträge       Anlagegrundsätze
                                                      aus dem Verkauf der vom Fonds im Zusammen-
Im Falle des Konkurses oder der Insolvenz eines       hang mit dem Wertpapierleihe- oder Pensions­          Anlagepolitik
Kontrahenten kann der Fonds durch Verzug bei          geschäft gehaltenen Sicherheiten geringer als die     Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des
der Liquidation der Positionen signifikante Verlus-   überlassenen Wertpapiere sind. Außerdem kann          Grundsatzes der Risikostreuung nach den anlage­
te erleiden, dazu gehört der Wertverlust der          der Fonds durch den Konkurs oder entsprechend         politischen Grundsätzen im Besonderen Teil des
Investitionen, während der Fonds seine Rechte         ähnliche Verfahren gegen den Kontrahenten des         Verkaufsprospekts und in Übereinstimmung mit
einklagt. Es besteht ebenso die Möglichkeit,          Wertpapierleihe- oder Pensionsgeschäfts oder          den Anlage­möglichkeiten und -beschränkungen
dass der Einsatz der vereinbarten Techniken zum       jeglicher anderer Art der Nichterfüllung der          des Artikels 4 des Verwaltungsreglements
Beispiel durch Konkurs, Illegalität oder Gesetzes-    Rückgabe der Wertpapiere Verluste erleiden, z.B.      an­gelegt.
änderungen im Vergleich mit denen, die zum            Zinsverlust oder Verlust des jeweiligen Wertpa-
Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarungen          pieres sowie Verzugs- und Vollstreckungskosten        Performance-Benchmark
in Kraft waren, beendet wird.                         in Bezug auf das Wertpapierleihe- oder Pensions-      Der Fonds kann zum Vergleich der Wertentwick-
                                                      geschäft. Es ist davon auszugehen, dass der           lung einen Finanzindex als Performance-Bench-
Fonds können unter anderem Transaktionen auf          Einsatz von Erwerb mit Rückkaufoption oder            mark verwenden, wird jedoch nicht versuchen,
OTC- und Interdealer-Märkten eingehen. Die            einer umgekehrten Rückkaufvereinbarung und            die Zusammensetzung eines solchen Index
Teilnehmer an diesen Märkten unterliegen typi-        Wertpapierleihevereinbarung keinen wesent­            nachzubilden. Sofern für den Fonds ein Perfor-
scherweise keiner Finanzaufsicht so wie die           lichen Einfluss auf die Performance des Fonds         mance-Index verwendet wird, sind weitere
Teilnehmer regulierter Märkte. Ein Fonds, der in      hat. Der Einsatz kann aber einen signifikanten        Angaben dazu dem Besonderen Teil des Ver-
Swaps, Total Return Swaps, Derivate, synthetische     Effekt, entweder positiv oder negativ, auf den        kaufsprospekts zu entnehmen. Bei der Verwen-
Instrumente oder andere OTC-Trans­aktionen auf        Nettoinventarwert des Fonds haben.                    dung eines Finanz­index im Rahmen der Anlage-
diesen Märkten investiert, trägt das Kreditrisiko                                                           strategie wird die Anlagepolitik des Fonds diesen
des Kontrahenten und unterliegt auch dessen
Ausfallrisiko. Diese Risiken können sich

6
Ansatz widerspiegeln (siehe auch Abschnitt            Der Handel mit Derivaten wird im Rahmen der         In Wertpapieren verbriefte
„Einsatz von Finanzindizes“ dieses Verkaufs­          Anlagegrenzen eingesetzt und dient der effizien­    Finanzinstrumente
prospekts).                                           ten Verwaltung des Fondsvermögens sowie zum         Die Verwaltungsgesellschaft kann die vorstehend
                                                      Laufzeiten- und Risikomanagement der Anlagen.       beschriebenen Finanzinstrumente auch er­
Techniken für eine                                                                                        werben, wenn diese in Wertpapieren verbrieft
effiziente Portfolioverwaltung                        Swaps                                               sind. Dabei können die Geschäfte, die Finanz­
Gemäß CSSF-Rundschreiben 14/592 dürfen für            Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung       instrumente zum Gegenstand haben, auch nur
den Fonds Techniken für eine effiziente Portfolio­    des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze            teilweise in Wert­papieren enthalten sein (z.B.
verwaltung genutzt werden. Hierzu zählt unter         ­unter anderem                                      Optionsanleihen). Die Aussagen zu Chancen und
anderem auch jegliche Formen von Derivate­                                                                Risiken gelten für solche verbrieften Finanz­
geschäften sowie Wertpapierleihe- und Pensions­       ––   Zins-,                                         instrumente entsprechend, jedoch mit der Maß­­
geschäfte (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte).         ––   Währungs-,                                     gabe, dass das Verlustrisiko bei verbrieften
Andere als die hier genannten Wertpapierfinan­        ––   Equity-,                                       Finanzinstrumenten auf den Wert des Wert­
zierungsgeschäfte, wie beispielsweise Margin          ––   Total Return- oder                             papiers beschränkt ist.
Lending Transactions, Buy-Sell-Back und Sell-­Buy-    ––   Credit Default-Swapgeschäfte
Back Transactions, werden derzeit nicht genutzt.                                                          OTC-Derivategeschäfte
Sollte die Verwaltungsgesellschaft künftig Ge­        abschließen.                                        Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Deriva­
brauch von diesen Wertpapierfinanzierungs­                                                                tegeschäfte tätigen, die an einer Börse zum
geschäften machen, wird der Verkaufsprospekt          Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen        Handel zugelassen oder in einen anderen organi­
entsprechend angepasst.                               die dem Geschäft zugrunde liegenden Vermö­          sierten Markt einbezogen sind, als auch soge­
                                                      gensgegenstände oder Risiken zwischen den           nannte over-the-counter (OTC)-Geschäfte. Es
Der Einsatz von Wertpapierfinanzierungsgeschäf­       Vertragspartnern ausgetauscht werden.               wird ein Verfahren eingesetzt, das eine präzise
ten erfolgt im Einklang mit rechtlichen Vorgaben,                                                         und unabhängige Bewertung des Wertes der
insbesondere der Verordnung (EU) 2015/2365            Total Return Swaps                                  OTC-Derivate erlaubt.
des europäischen Parlaments und des Rates             Ein Total Return Swap („Gesamtrendite-Swap“)
vom 25. November 2015 über die Transparenz            ist ein Derivat, bei dem eine Gegenpartei einer     Wertpapierleihe- und
von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der         anderen den Gesamtertrag einer Referenzver­         Pensionsgeschäfte
Weiterverwendung sowie zur Änderung der               bindlichkeit einschließlich Einkünften aus Zinsen   (Wertpapierfinanzierungsgeschäfte)
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (SFT-Verordnung).        und Gebühren, Gewinnen und Verlusten aus            Dem Fonds ist es gestattet, Wertpapiere aus
                                                      Kursschwankungen sowie Kreditverlusten              seinem Vermögen an eine Gegenpartei gegen
Spezieller Investmentprozess                          ­überträgt.                                         ein marktgerechtes Entgelt für eine bestimmte
Zur Umsetzung der Anlagestrategie bedient sich                                                            Frist zu überlassen. Der Fonds stellt sicher, dass
das Fondsmanagement eines technischen Han­            Sofern der Fonds zur wesentlichen Umsetzung         alle im Rahmen einer Wertpapierleihe übertrage­
delsprogramms mit einer mittelfristig trendfolgen­    der Anlagestrategie von der Möglichkeit des         nen Wertpapiere jederzeit zurückübertragen und
den Ausrichtung. Jene Fonds, die ein kurz- bis        Einsatzes von Total Return Swaps oder anderen       alle eingegangenen Wertpapierleihevereinbarun­
mittelfristig positives Trendverhalten aufzeigen,     Derivaten mit vergleichbaren Eigenschaften          gen jederzeit beendet werden können.
werden im Fonds tendenziell höher gewichtet.          Gebrauch macht, finden sich Informationen, wie
Dabei wird nicht versucht, Trends zu antizipieren.    etwa zur zugrunde liegenden Strategie oder zur      a) Wertpapierleihegeschäfte
Es soll erst investiert werden, wenn sich bereits     Gegenpartei, im Besonderen Teil dieses Verkaufs­
ein positiver Trend im jeweiligen Markt etabliert     prospekts sowie im Jahresbericht.                   Soweit die Anlagerichtlinien des Fonds im nach­
hat. Zugleich wird der Fonds permanent an die                                                             folgenden Besonderen Teil keine weiteren Ein­
jeweilige Entwicklung der einzelnen Märkte ange­      Der Einsatz von Total Return Swaps erfolgt im       schränkungen enthalten, darf der Fonds Wertpa­
passt. Bei negativer Marktentwicklung kann der        Einklang mit rechtlichen Vorgaben, insbesondere     pierleihegeschäfte abschließen. Die jeweiligen
Aktienfondsanteil innerhalb des Fonds bis auf Null    den Vorgaben der SFT-Verordnung                     Beschränkungen sind dem CSSF-Rundschreiben
reduziert werden. In einem solchen Fall wird der                                                          08/356 in der jeweils gültigen Fassung zu ent­
Fonds größtenteils in geldmarktnahe Fonds,            Swaptions                                           nehmen. Grundsätzlich dürfen Wertpapierleihe­
Rentenfonds oder Fonds, die eine starke Negativ­      Swaptions sind Optionen auf Swaps. Eine             geschäfte nur im Hinblick auf die nach dem
korrelation zu klassischen Aktienindizes aufweisen,   Swaption ist das Recht, nicht aber die Verpflich­   Gesetz von 2010 und den Anlagerichtlinien des
anlegen. Aufgrund seiner hohen Flexibilität und des   tung, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder            Fonds zulässigen Vermögensgegenstände durch­
dynamischen Anpassungsprozesses kann sich die         innerhalb einer bestimmten Frist in einen hin­      geführt werden.
Zusammensetzung des Fonds laufend ändern.             sichtlich der Kondi­tionen genau spezifizierten
                                                      Swap einzutreten.                                   Diese Geschäfte können zu einem oder mehre­
Einsatz von Derivaten                                                                                     ren der folgenden Zwecke eingegangen werden:
Der Fonds kann – vorbehaltlich eines geeigneten       Credit Default Swaps                                (i) Risikominderung, (ii) Kostensenkung und (iii)
Risikomanagementsystems – in jegliche nach            Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es    Erzielung eines Kapital- oder Ertragszuwachses
dem Gesetz von 2010 zulässigen Derivate inves­        ermöglichen, ein potenzielles Kreditausfallvolu­    bei einem Risikograd, der dem Risikoprofil des
tieren, die von Vermögensgegenständen, die für        men auf andere zu übertragen. Im Gegenzug zur       Fonds sowie den für ihn geltenden Vorschriften
den Fonds erworben werden dürfen, oder von            Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der        zur Risikostreuung entspricht. Im Regelfall
Finanzindizes, Zinssätzen, Wechselkursen oder         Ver­­käufer des Risikos eine Prämie an seinen       können bis zu 80% der Wertpapiere des Fonds
Währungen abgeleitet sind. Hierzu zählen insbe­       Vertragspartner.                                    im Rahmen von Wertpapierleihegeschäften an
sondere Optionen, Finanzterminkontrakte und                                                               Kontrahenten überlassen werden. Die Verwal­
Swaps (einschließlich Total Return Swaps) sowie       Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Swaps         tungsgesellschaft behält sich jedoch das Recht
Kombinationen hieraus. Diese können nicht nur         entsprechend.                                       vor, abhängig von der Nachfrage am Markt, auch
zur Absicherung genutzt werden, sondern kön­                                                              bis zu 100% der Wertpapiere des Fonds an
nen einen Teil der Anlagestrategie darstellen.                                                            Kontrahenten darlehensweise zu überlassen.

                                                                                                                                                           7
Eine Übersicht der aktuellen tatsächlichen Aus­        Wertpapierleihegebühr, b) der Erträge (z.B.        Der Fonds kann bei einzelnen Pensionsgeschäf­
lastungsquoten kann der Internetseite der Ver­         Dividenden, Zinszahlungen, Corporate Actions)      ten oder einer Serie fortlaufender Pensionsge­
waltungsgesellschaft www.dws.com entnom­               aus den Wertpapieren, die bei Ausübung der         schäfte entweder als Käufer oder als Verkäufer
men werden.                                            Option zurückverlangt werden können und c) des     auftreten. Die Beteiligung an diesen Trans­
                                                       mit der Option verbundenen Ausübungspreises.       aktionen unterliegt jedoch den folgenden
Wertpapierleihegeschäfte können in Bezug auf           Die Ausübung der Option wird während der           ­Bestimmungen:
die Vermögenswerte des Fonds durchgeführt              Laufzeit zum Ausübungspreis erfolgen. Wird
werden, vorausgesetzt (i) dass das Transaktions­       während der Laufzeit der Option aus Gründen        (i)	Der Fonds darf Wertpapiere im Rahmen
volumen stets bei einem angemessenen Wert              der Umsetzung der Anlagestrategie das der                 eines Pensionsgeschäfts nur dann kaufen
gehalten wird oder die Rückgabe der verliehenen        synthetischen Wertpapierleihe zugrunde liegende           oder verkaufen, wenn der Kontrahent dieser
Wertpapiere derart verlangt werden kann, dass          Wertpapier veräußert, kann dies auch durch                Transaktion Aufsichtsbestimmungen unter­
der Fonds jederzeit seine Rücknahmeverpflich­          Veräußerung der Option zu dem dann vorherr­               liegt, die nach Auffassung der CSSF mit den
tungen erfüllen kann, und (ii) dass diese Geschäf­     schenden Marktpreis abzüglich des Ausübungs­              Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts
te nicht die Verwaltung des Fondsvermögens in          preises erfolgen.                                         vergleichbar sind.
Übereinstimmung mit der Anlagepolitik des                                                                 (ii)	Das Kontrahentenrisiko aus einem (oder
Fonds gefährden. Die Risiken dieser Geschäfte          Wertpapierleihegeschäfte können auch in Bezug             mehreren) Pensionsgeschäft(en) gegenüber
werden im Rahmen des Risikomanagementpro­              auf einzelne Anteilklassen unter Berücksichti­            einem einzelnen Kontrahenten (das zur
zesses der Verwaltungsgesellschaft gesteuert.          gung ihrer jeweiligen besonderen Merkmale und/            Klarstellung durch die Verwendung von
                                                       oder Anlegerprofile abgeschlossen werden,                 Sicherheiten gemindert werden kann) darf,
Der Fonds darf Wertpapierleihegeschäfte nur            wobei alle Ertragsansprüche und Sicherheiten im           wenn es sich um ein unter Artikel 41 Ab­
unter Einhaltung der folgenden Vorschriften            Rahmen solcher Wertpapierleihegeschäfte auf               satz 1 Buchstabe f) des Gesetzes von 2010
abschließen:                                           Ebene der betreffenden Anteilklasse anfallen.             fallendes Finanzinstitut handelt, 10% der
                                                                                                                 Vermögenswerte des Fonds bzw. in allen
(i)	Der Fonds darf Wertpapiere nur über ein von       b) Pensionsgeschäfte                                      anderen Fällen 5% seiner Vermögenswerte
       einer anerkannten Clearingstelle betriebenes                                                              nicht überschreiten.
       standardisiertes System oder ein von einem      Soweit im nachfolgenden Besonderen Teil nicht      (iii)	Während der Laufzeit eines Pensionsge­
       erstklassigen Finanzinstitut betriebenes        etwas anderes bestimmt ist, kann der Fonds                schäfts, bei dem der Fonds als Käufer auftritt,
       Wertpapierleiheprogramm verleihen, sofern       (i) Pensionsgeschäfte tätigen, die aus dem Kauf           darf er die den Vertragsgegenstand bildenden
       dieses Finanzinstitut auf derartige Geschäfte   und Verkauf von Wertpapieren bestehen und das             Wertpapiere erst verkaufen, nachdem der
       spezialisiert ist und Aufsichtsbestimmungen     Recht oder die Verpflichtung des Verkäufers               Kontrahent sein Recht auf Rückkauf dieser
       unterliegt, die nach Auffassung der CSSF mit    beinhalten, die verkauften Wertpapiere vom                Wertpapiere ausgeübt hat oder die Frist für
       den Bestimmungen des Gemeinschafts­             Käufer zu einem Preis und zu Bedingungen                  den Rückkauf abgelaufen ist, es sei denn, der
       rechts vergleichbar sind.                       zurückzukaufen, die von den beiden Parteien               Fonds verfügt über andere Deckungsmittel.
(ii)	Der Entleiher muss Aufsichtsbestimmungen         vertraglich vereinbart wurden, und sie kann        (iv)	Die vom Fonds im Rahmen eines Pensions­
       unterliegen, die nach Auffassung der CSSF       (ii) umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen,               geschäfts erworbenen Wertpapiere müssen
       mit den Bestimmungen des Gemeinschafts­         die aus Termingeschäften bestehen, bei deren              mit der Anlagepolitik und den Anlagebe­
       rechts vergleichbar sind.                       Fälligkeit der Verkäufer (Kontrahent) zum Rück­           schränkungen des Fonds übereinstimmen
(iii)	Das Kontrahentenrisiko aus einem oder           kauf der verkauften Wertpapiere und der Fonds             und beschränkt sein auf:
       mehreren Wertpapierleihegeschäft(en) ge­        zur Rückgabe der im Rahmen der Transaktion
       genüber einem einzelnen Kontrahenten (das       erhaltenen Wertpapiere verpflichtet ist (zusam­        –– kurzfristige Bankzertifikate oder Geldmark­
       zur Klarstellung durch die Verwendung von       men die „Pensionsgeschäfte“). Diese Geschäfte             tinstrumente gemäß Definition in Richtlinie
       Sicherheiten gemindert werden kann), wenn       können zu einem oder mehreren der folgenden               2007/16/EG vom 19. März 2007;
       es sich um ein unter Artikel 41 Absatz 1        Zwecke eingegangen werden: (i) Erzielung von           –– von einem OECD-Mitgliedstaat oder
       Buchstabe f) des Gesetzes von 2010 fallen­      Zusatzerträgen und (ii) kurzfristige besicherte           dessen Gebietskörperschaften oder von
       des Finanzinstitut handelt, darf 10% der        Geldanlage. Im Rahmen dieser Geschäfte kön­               supranationalen Institutionen und Behör­
       Vermögenswerte des Fonds oder in allen          nen im Regelfall bis zu 50% der im Fonds gehal­           den auf EU-, regionaler oder internationa­
       anderen Fällen 5% seiner Vermögenswerte         tenen Wertpapiere gegen Entgelt auf einen                 ler Ebene begebene oder garantierte
       nicht übersteigen.                              Pensionsnehmer übertragen (im Falle von Pensi­            Anleihen;
                                                       onsgeschäften) als auch Wertpapiere im Rahmen          –– Anteile eines in Geldmarktinstrumente
Die Verwaltungsgesellschaft legt den Gesamt­           der jeweils geltenden Anlagegrenzen gegen                 anlegenden OGA, der täglich einen
wert der verliehenen Wertpapiere in den Jahres-        Barmittel in Pension genommen (im Falle von               Nettoinventarwert berechnet und der
und Halbjahresberichten.                               umgekehrten Pensionsgeschäften) werden. Die               über ein Rating von AAA oder ein ver­
                                                       Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch das            gleichbares Rating verfügt;
Wertpapierleihegeschäfte können auch synthe­           Recht vor, abhängig von der Nachfrage am Markt,        –– Anleihen von nichtstaatlichen Emittenten,
tisch durchgeführt werden („synthetische Wert­         auch bis zu 100% der im Fonds gehaltenen                  die adäquate Liquidität bereitstellen; und
papierleihe“). Eine synthetische Wertpapierleihe       Wertpapiere gegen Entgelt auf einen Pensions­          –– Aktien, die an einem geregelten Markt
liegt dann vor, wenn ein Wertpapier im jeweiligen      nehmer zu übertragen (im Falle von Pensions­              eines Mitgliedstaats der Europäischen
Fonds zum aktuellen Marktpreis an einen Kontra­        geschäften) bzw. Wertpapiere im Rahmen der                Union oder an einer Börse eines OECD-
henten verkauft wird. Der Verkauf erfolgt dabei        jeweils geltenden Anlagegrenzen gegen Bar­                Mitgliedstaats notiert sind oder gehandelt
unter der Bedingung, dass der Fonds gleichzeitig       mittel in Pension zu nehmen (im Falle von um­             werden, sofern diese Aktien in einem
von dem Kontrahenten eine verbriefte Option            gekehrten Pensionsgeschäften).                            wichtigen Index enthalten sind.
ohne Hebel erhält, die den Fonds dazu berech­
tigt, zu einem späteren Zeitpunkt die Lieferung        Angaben zum Anteil der verwalteten Vermögens­      Die Verwaltungsgesellschaft legt zum Stichtag
von Wertpapieren gleicher Art, Güte und Menge          werte, der voraussichtlich bei diesen Geschäften   ihrer Jahres- und Halbjahresberichte den Ge­
wie die verkauften Wertpapiere zu verlangen. Der       zum Einsatz kommen wird, können bei der            samtbetrag der offenen Pensionsgeschäfte offen.
Preis für die Option („Optionspreis“) entspricht       Verwaltungsgesellschaft angefragt werden.
dem aktuellen Marktpreis aus dem Verkauf der
Wertpapiere abzüglich a) der

8
Sie können auch lesen