Markt Höchberg - zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Landkreis Würzburg - Markt Höchberg
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Markt Höchberg Landkreis Würzburg Vorbericht zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
Vorbemerkung Nach den Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-K) ist dem Haus- haltsplan ein Vorbericht beizufügen. Er gibt einen Überblick über den Stand und die Entwick- lung der Haushaltswirtschaft. Dabei werden die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben, das Vermögen und die Schulden näher erläutert. Insbesondere wird versucht, die Vielzahl von Daten im Haushaltsplan und den Anlagen verständlich zu machen und übersichtlich darzu- stellen. Die Zahlen sind gewissenhaft, sorgfältig und zuverlässig zu schätzen, sofern sie sich nicht aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen endgültig berechnen lassen. Der Haushaltsplan muss alle Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres enthalten, die vo- raussichtlich fällig werden. Nach der Gemeindeordnung ist der Haushaltsplan in den Ein- nahmen und Ausgaben auszugleichen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan bilden die Grundlage für die Finanzwirtschaft der Gemeinde. Der Haushaltsplan besteht aus dem Verwaltungshaushalt und dem Vermö- genshaushalt. Im Verwaltungshaushalt sind die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Betriebs enthalten. Der Vermögenshaushalt umfasst die vermögenswirksamen Vorgänge. Dazu gehören auch Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte für Investitionen. Der Verwaltungshaushalt als auch der Vermögenshaushalt ist nach Aufgabenbereichen in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert. Innerhalb der einzelnen Aufgaben- bereiche sind die Einnahmen und Ausgaben nach Arten geordnet. Der Kontenrahmen ist entsprechend den Verwaltungsvorschriften über die kommunale Haushaltssystematik ange- legt. Allgemeines Der Entwurf des Haushaltsplans 2020 wurde am 21.01.2020 in den Marktgemeinderat ein- gebracht. Neben den wichtigsten Kennzahlen wurden größere Investitionen erläutert. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.02.2020 wurden die Anträge der Fraktionen besprochen und darüber abgestimmt sowie die Bildung von Haushaltsausgaberesten be- schlossen. Weiterhin wurden die Änderungen im Haushaltsplan gegenüber dem Entwurfs- plan mitgeteilt. In der Marktgemeinderatssitzung am 03.03.2020 soll die Beschlussfassung über die Haus- haltssatzung erfolgen. Die bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans gefassten Beschlüsse des Gremiums sind in die Planung mit eingeflossen. Kreditaufnahmen sind für das Jahr 2020 nicht vorgesehen. Eine Steuererhöhung ist bei der Hundesteuer beschlossen worden.
Entwicklung der Haushaltswirtschaft 1. Abschluss des Haushaltsjahres 2018 Die Jahresrechnung 2018 schließt in Einnahmen und Ausgaben gegenüber dem Haushalts- planansatz wie folgt ab: Rechnungsergebnis Haushaltsplanansatz Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 30.252.825,13 € 28.709.100 € davon im Verwaltungshaushalt 22.582.832,20 € 22.085.100 € im Vermögenshaushalt 7.669.992,93 € 6.624.000 € Eine deutliche Ergebnisverbesserung beschert das abgelaufene Rechnungsjahr dem Ver- waltungshaushalt. Beigetragen haben hierzu unter anderem Mehreinnahmen bei der Ge- werbesteuer von 361.444 Euro. Außerdem konnten Mehreinnahmen bei den Wasser- und Kanalgebühren von fast 170.000 Euro verbucht werden. Weiterhin lagen die Personalaus- gaben mit 4,034 Mio. Euro unter dem Planansatz (4,19 Mio. Euro) und auch bei der Be- triebskostenförderung nach dem BayKiBiG wurden über 400.000 Euro weniger ausgegeben als geplant, ebenso wie beim Straßenunterhalt mit fast 325.000 Euro Wenigerausgaben. Im Haushaltsplan war eine Zuführung von 1.916.452 Euro von dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt geplant. Damit war im Haushaltsplan die Mindestzuführung in Höhe der Tilgungsausgaben (34.957 Euro) sowie die Sollzuführung in Höhe der Abschreibungen (581.813 Euro) erreicht. Hauptsächlich die Mehreinnahmen und Wenigerausgaben führten aber im Ergebnis zu einem enormen Überschuss im Verwaltungshaushalt von 4.375.092,89 Euro. Ein viel besseres Ergebnis als geplant konnte deshalb auch im Vermögenshaushalt erzielt werden. Vor allem durch die hohe Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, zum anderen durch Wenigerausgaben. Mit 1.019.000 Euro standen zudem Haushaltsreste aus den Vor- jahren zur Verfügung. Im Haushalt war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v. über 3,5 Mio. Euro eingestellt, um den Vermögenshaushalt auszugleichen. Aufgrund der Wenigerausgaben und der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt war nur eine geringere Entnahme i.H.v. 1.932.329,18 Euro nötig. Erfreulicherweise konnten 617.170,82 Euro den Rücklagen zuge- führt werden, außerdem wurden 2.549.500 Euro Festgelder neu angelegt. Zum Jahresende lag der Stand der allgemeinen Rücklage bei 22,056 Mio. Euro. Die Darlehen wurden mit 34.957,01 Euro getilgt und die Verschuldung somit auf 255.466,65 Euro gesenkt.
Rückblick auf das Haushaltsjahr 2019 Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde vom Marktgemeinderat am 26.03.2019 beschlossen. Eine Kreditermächtigung war nicht notwendig. Das Rechnungsjahr 2019 wird besser abschließen als geplant. Deutliche Mehreinnah- men waren vor allem bei der Gewerbesteuer i.H.v. 684.000 Euro zu verbuchen. Durch die Verbesserung kann der Verwaltungshaushalt eine Zuführung von ca. 2,5 Mio. Euro an den Vermögenshaushalt abgeben. Wie bereits in den Vorjahren beruhen „Ver- besserung“ auch auf Wenigerausgaben. Zeitlich bedingt konnten einige der geplanten Maßnahmen nicht durchgeführt werden bzw. Planungen wurden nicht weiterverfolgt. Aufgrund der beschriebenen Entwicklung des vergangenen Haushaltsjahres wird die tat- sächliche Entnahme aus der Rücklage niedriger ausfallen als die geplanten 3,45 Mio. Euro. A) Entwicklung der Einwohnerzahl: 31.12.2008 9.437 31.12.2009 9.399 31.12.2010 9.440 31.12.2011 9.490 31.03.2013 9.081 30.06.2013 9.103 31.12.2013 9.210 31.12.2014 9.335 31.12.2015 9.329 31.12.2016 9.324 31.12.2017 9.371 31.12.2018 9.379 B) Entwicklung der Schülerzahl an der Grundschule und Mittelschule: Grundschule Mittelschule Gesamt Oktober 2005 289 320 609 Oktober 2006 278 316 594 Oktober 2007 281 310 591 Oktober 2008 274 266 540 Oktober 2009 259 282 541 Oktober 2010 257 312 569 Oktober 2011 244 333 577 Oktober 2012 244 315 559 Oktober 2013 259 281 540 Oktober 2014 278 281 559 Oktober 2015 290 272 562 Oktober 2016 309 283 592 Oktober 2017 303 276 579 Oktober 2018 295 260 555 Oktober 2019 300 270 570
2. Haushaltswirtschaft des Jahres 2020 Der Haushaltsplan schließt ab im Vorjahr 2019 Planjahr 2020 Verwaltungshaushalt mit 21.570.800 € 22.500.850 € Vermögenshaushalt mit 6.755.600 € 15.096.800 € Zusammen 28.326.400 € 37.597.650 € Das Volumen des Vermögenshaushalts ist um knapp 1 Mio. Euro höher als im Vorjahr. In diesem Haushaltsjahr kann aufgrund niedrigerer Steuerkraft wieder mit Schlüsselzu- weisungen i.H.v. 1.285.000 Euro gerechnet werden. Bei der Kreisumlage wurde mit der Beibehaltung des Hebesatzes von 37 % geplant. Hierbei ergibt sich eine Ausgabe von etwa 4 Mio. Euro. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt 2020 somit 1.595.620 Euro. Damit sind sowohl die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgungsleistungen (34.100 Euro), als auch die Sollzuführung in Höhe der Abschreibun- gen (588.000 Euro) erreicht. Das Volumen des Vermögenshaushalts liegt mit über 15 Mio. Euro um über 9 Mio. Eu- ro über dem Volumen von 2019 bedingt durch die geplanten Investitionen. Die meisten Ausgaben des Vermögenshaushalts entfallen auf Bauausgaben im Hoch- und Tiefbau sowie den Grunderwerb. Außerdem kommen noch Haushaltsreste aus den Vorjahren in Höhe von 4.319.000 Euro hinzu. Um die geplanten Bauausgaben zu finan- zieren, reichen die weiteren Einnahmen des Vermögenshaushalts wie Verkaufserlöse, Zuschüsse und Beitragseinnahmen nicht aus. Der Haushalt kann nur mit einer Rückla- genentnahme in Höhe von über 11,2 Mio. Euro ausgeglichen werden. Die geplanten Investitionen als auch die voraussichtlichen Einnahmen des Vermögens- haushalts der Jahre 2021 bis 2023 können der Übersicht „Investitionsprogramm“ ent- nommen werden. Deckungsgrade verschiedener Einrichtungen 2020 2019 2018 Einrichtung (Plan) (Plan) (Ergebnis) Feuerlöschwesen 9% 9% 13% Mainlandhalle 56% 56% 68% Bestattungswesen 48% 33% 36% Bauhof 72% 72% 70% Wasserversorgung 93% 92% 103% Abwasserbeseitigung 91% 91% 100% Schwimmbad 40% 40% 48% Bücherei 6% 6% 7% Gasthaus Lamm 105% 105% 142% Wohn und Geschäftsgebäude 141% 141% 210% Die Ermittlung des Kostendeckungsgrads erfolgt anhand der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und damit ohne die investiven Ausgaben des Vermögens- haushalts. Generell sollen die kostenrechnenden Einrichtungen vorrangig von den Be- nutzern entsprechend ihrem subjektiven wirtschaftlichen Vorteil finanziert werden und nicht oder erst in zweiter Linie von den Steuerpflichtigen.
Wichtige Ausgabe- und Einnahmearten Personalausgaben Jahr 2020 2019 2018 Ansatz 4.598.460 € 4.322.729 € 4.034.368,93 € Es wurde eine tarifbedingte Erhöhung der Personalkosten von 3,0 % bei den Beschäftig- ten sowie bei den Beamten eingerechnet. Bereits beschlossene bzw. genehmigte Hö- hergruppierungen wurden berücksichtigt. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Personalkosten insgesamt um 6,4 %. Die Haushaltsstellen für Personalausgaben sind in einem Deckungsring zusammenge- fasst und somit gegenseitig deckungsfähig. Bauhof, Innere Verrechnungen (0.7711.1697) Der Bauhof hat keinen Selbstzweck. Als sogenannter Hilfsbetrieb der Verwaltung wird er auf den verschiedensten Sektoren tätig. Die Veranschlagung bei den einzelnen Abschnit- ten und Unterabschnitten als "Innere Verrechnung Werkstattleistungen" zeigt auf, wo und in welchem Umfang der Bauhof tätig war. Steuern Übersicht Planansätze eigene Steuern Steuerart 2020 2019 Ergebnis 2018 Grundsteuer A + B 1.181.500 € 1.206.500 € 1.191.748 € Gewerbesteuer 1.800.000 € 2.000.000 € 2.859.375 € Hundesteuer 18.000 € 15.000 € 15.542 € Summe 2.999.500 € 3.221.500 € 4.051.125 € Die Hebesätze bei den Realsteuern bleiben unverändert. Der Hebesatz für die Gewerbe- steuer wurde letztmals im Jahr 2004 um 50 Prozentpunkte erhöht und liegt seither im Landesdurchschnitt bei 350 v.H.. Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden zum 01.01.2017 von 300 v.H. auf 350 v.H. erhöht. Die Hundesteuer wird zum 01.01.2020 er- höht. Übersicht Planansätze Anteil an Gemeinschaftssteuern Steuerart 2020 2019 Ergebnis 2018 Einkommensteuer 7.500.000 € 7.450.000 € 7.075.622 € Umsatzsteuer 480.000 € 470.000 € 483.468 € Summe 7.980.000 € 7.920.000 € 7.559.090 € Allgemeine Zuweisungen Übersicht Planansätze Zuweisungen Einnahmeart 2020 2019 Ergebnis 2018 Schlüsselzuweisungen 1.285.000 € 321.100 € 1.073.208 € Kommunale Investitionspauschale 155.000 € 140.000 € 134.866 € Familienleistungsausgleich 550.000 € 540.000 € 531.809 € Summe 1.990.000 € 1.001.100 € 1.739.883 €
Schlüsselzuweisungen haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Mit Ausnahme einiger weniger, besonders steuerstarker Kommunen, erhalten alle bayerischen Städte, Ge- meinden und Landkreise Schlüsselzuweisungen. Für die Empfänger gehören die Schlüsselzuweisungen zu den freien Deckungsmitteln, über die sie selbständig und ohne staatliche Einflussnahme verfügen können. Bezüglich der Berechnung der Höhe der Schlüsselzuweisung ist die Differenz zwischen dem vom Land über einen Kopfbetrag festgesetzten Bedarf und der gemeindlichen Steuerkraft des Jahres 2018 maßgebend. Da die Steuerkraft unserer Gemeinde im Jahr 2018 unter der Bedarfszahl 2020 liegt, erhält die Gemeinde Schlüsselzuweisungen i.H.v. 1.285.000 Euro. Der Familienleistungsausgleich, wird als Ersatz dafür bezahlt wird, dass der Einkom- mensteueranteil geringer ist, seit die Kindergeldzahlung aus dem „Topf“ der Einkom- mensteuer entnommen wird. Zum Ausgleich dieser Belastung überlässt der Bund den Ländern einen Teil seiner Umsatzsteuer, der zum Teil auf die Kommunen aufgeteilt wird. Allgemeine Umlagen Übersicht Planansätze Umlagen Ausgabeart 2020 2019 2018 Gewerbesteuerumlage 200.000 € 370.000 € 350.373 € Kreisumlage 4.000.000 € 4.450.000 € 3.723.527 € Summe 4.200.000 € 4.820.000 € 4.073.900 € Die Gewerbesteuerumlage orientiert sich am Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer des laufenden Jahres. Im Jahr 2020 entfällt die erhöhte Gewerbesteuerumlage (29%), die zur Mitfinanzierung der Integration der neuen Länder erhoben wurde. Der größte Ausgabeposten ist die Kreisumlage. Berechnungsgrundlage ist die Steuer- kraftzahl des zweit vorangegangenen Jahres sowie 80 % der Gemeindeschlüsselzuwei- sung des vorangegangenen Jahres. Im Jahr 2019 wird der Umlagehebesatz des Landkreises von 37,0 Prozentpunkten bei- behalten. RÜCKLAGEN a) Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2020 beträgt voraussichtlich 18.600.876 Euro. Hierbei ist die im Haushaltsplan 2019 veranschlagte Rücklagenent- nahme in Höhe von 3,455 Mio. Euro bereits berücksichtigt. Es wird allerdings erwartet, dass die beim Jahresabschluss 2019 noch festzustellende Rücklagenentnahme geringer ausfällt. Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe über 11 Mio. Euro veranschlagt. Der Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage nach § 20 Abs. 2 KommHV-K beträgt 229.033 Euro. b) Sonderrücklagen Beim Markt Höchberg bestehen keine Sonderrücklagen.
SCHULDEN Stand der Schulden zum 01.01.2019 255.466,65 € Stand der Schulden zum 01.01.2020 221.404,43 € Vorgesehene Tilgung 2020 34.062,22 € Kreditaufnahme 2020 0,00 € Voraussichtlicher Stand am 31.12.2020 187.342,21 € Zum 01.01.2020 beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung 23,65 Euro. Nach Abzug der Tilgungs- leistung reduziert sich diese bis zum Jahresende auf 19,95 Euro. Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden und ihrer Eigenbetriebe in Bayern in der Größenklasse von 5.000 bis 10.000 Einwohnern liegt bei ca. 777 Euro/Einwohner. VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNG Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Im Jahr 2020 sind Verpflichtungser- mächtigungen in Höhe von insgesamt 10.470.000 Euro veranschlagt. KASSENLAGE Die Kassenliquidität war aufgrund des nach wie vor hohen Rücklagenbestands durchweg gut und daher konnte auf die Aufnahme von Kassenkrediten verzichtet werden. Nicht benötigte Kassenmittel wurden überwiegend in Tagegeldanlagen angelegt. Neben dem Ertrag war und ist die Sicherheit der Geldanlage oberste Priorität. Die Geldanlagen sind auf verschiedene Institute verteilt und beinhalten die Anlagearten: Tagesgeldkonten, Kündi- gungsgelder, Bausparvertrag, Rentenversicherungen sowie Anleihen. Da im Jahr 2020 aufgrund der vorhandenen Kassenmittel eine ausreichende Liquidität zu erwarten ist, bleibt die Kassenkreditermächtigung bei 1.800.000 Euro. FINANZPLANUNG 2021 - 2023 Allgemeine Situation Die mittelfristige Finanzplanung ist gesetzlicher Bestandteil der kommunalen Haushaltspla- nung. Die Finanzplanung wird als wichtiges Instrument angesehen, um die stetige Aufgabenerfül- lung zu sichern. Sie soll eine dauerhafte Ordnung der Finanzen der Gemeinde sichern und die Ausgeglichenheit des Haushalts gewährleisten. Die finanziellen Möglichkeiten und der tatsächliche Bedarf in den kommenden Jahren soll dargestellt und die notwendigen Schwer- punkte festgelegt werden. Die Haushaltsansätze der kommenden Jahre werden nicht nur durch Schwerpunktverschiebungen und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen überholt, sondern oft auch durch einschneidende Maßnahmen des Bundes- und Landesge- setzgebers. Da der Finanzplanung keine verbindliche Wirkung zukommt, hat der Gemeinde- rat die Möglichkeit, die Prioritäten im Haushaltsplan je nach Bedarf zu ändern. Die Finanzplanung basiert auf den bis dahin veröffentlichten Orientierungsdaten des Innen- ministeriums und des Finanzministeriums für die Gestaltung der öffentlichen Haushalte.
Die im Finanzplanungszeitraum anstehenden Aufgaben kann die Gemeinde ohne Kreditauf- nahmen finanzieren. Um eine solide Finanzwirtschaft zu gewährleisten, sind auch in finanz- starken Zeiten Schwerpunkte zu bilden. Der vollständige Finanzplan kann diesem Haushaltsplan im Teil C) entnommen werden. Finanzierung Zur Finanzierung der Investitionen sind in der Finanzplanung 2021 bis 2023 folgende Haupt- einnahmen vorgesehen: → Rücklagenentnahme: 10.286.000 € → Zuführung vom Verwaltungshaushalt: 4.784.000 € → Beitragseinnahmen: 433.000 € → Zuweisungen und Zuschüsse: 2.489.000 € Schlussbemerkung Im Jahr 2020 wird die Sollzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt wieder erreicht werden. Auch in der Finanzplanung wird mit positiven Zuführungen gerech- net. Ziel der kommenden Haushaltsführung wird es sein, die geplanten Zuführungen auch zu erwirtschaften, indem die laufenden Kosten beobachtet und die Einnahmen im Verwaltungs- haushalt weiterhin optimiert werden. Die originären Einnahmen des Vermögenshaushalts (Vermögensveräußerungen, Beitrags- einnahmen und Zuweisungen) reichen zur Deckung der veranschlagten Ausgaben bei Wei- tem auch künftig nicht aus. Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts wird für den Zeitraum 2020 bis 2023 ein Großteil der Rücklagen verplant. Allein 2020 wird es durch Vermögenser- werb nötig sein eine größere Summe den Rücklagen zu entnehmen. Es darf aber wie in den letzten Jahren bezweifelt werden, dass alle Maßnahmen in dem geplanten Umfang zu be- wältigen sind und es wird erwartet, dass so manche Maßnahme auf der Aufgabenliste für die künftigen Haushaltsjahre wieder zu finden sein wird und somit der Rücklagenbestand nicht so massiv abnimmt. Insgesamt stellt der Haushaltsplan 2020 eine realistische Planung der Höchberger Kommu- nalfinanzen für das laufende Jahr dar. Stefanie Grund Leiterin der Finanzverwaltung
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