Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 - Jobcenter ...
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Inhaltsverzeichnis
1. Rahmenbedingungen ................................................................... 4
1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 4
1.2 Budget- und Personalressourcen 5
2. Ziele und Schwerpunkte .............................................................. 6
2.1 Zielsystem 2020 6
2.2 Lokale Ziele 8
3. Kundenstruktur ............................................................................. 9
4. Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie des Jobcenters
Landkreis Kassel ............................................................................ 11
5. Operative Schwerpunkte 2019 ................................................... 12
5.1 Besondere Aktivierung von integrierbaren Neukunden 12
5.2 Intensivbetreuung von 80 marktnäheren Kunden durch den Arbeitgeber-Service 12
5.3 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern/Erziehende 13
5.4 Jugendliche und junge Erwachsene 14
5.5 Kunden mit Migrationshintergrund 17
6. Integration in Beschäftigung und besondere Zielgruppen ...... 18
6.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II 18
6.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des § 18 Abs. 4 SGB II 19
6.3 Soziale Teilhabe nach den §§ 16e und 16i SGB II 19
6.4 Schwerbehinderte / Rehabilitanden 21
6.5 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement 22
7. Rechtmäßigkeit und Qualität sicherstellen und
weiterentwickeln ............................................................................. 23
8. Schlussbemerkung..................................................................... 24
Legende........................................................................................... 25
2Arbeitsmarktprogramm 2020
Jobcenter Landkreis Kassel
Vorwort
Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung,
Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die
Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistungen sind die zentralen Anliegen
und Aufgaben des SGB II.
Das Jobcenter Landkreis Kassel als gemeinsame Einrichtung der Agentur für
Arbeit und des Landkreises Kassel informiert mit dem vorliegenden
Arbeitsmarktprogramm über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die
Arbeitsmarktentwicklung, den bundesweiten Kennzahlenvergleich und die
Handlungs- und Eingliederungsstrategien zur Erreichung einer erfolgreichen
Eingliederung in Arbeit im Jahr 2020.
Dabei steht die Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung mit dem Ziel der
(Wieder-) Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
und/oder Ausbildung im Mittelpunkt der täglichen Arbeit der Integrations-
fachkräfte im Vordergrund.
Eine gute Verzahnung und Zusammenarbeit zwischen dem Leistungs- und
Vermittlungsbereich trägt dabei zu einer optimalen Betreuung der Kunden
bei. Die gute Vernetzung des Jobcenters mit den Akteuren des Kreises, den
Kommunen, der Agentur für Arbeit, den Verbänden, Bildungsträgern und
sozialen Diensten sowie dem Beirat des Jobcenters Landkreis Kassel
unterstützt ebenfalls das Gelingen der Aufgabe.
Insoweit wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) jährlich
unter Berücksichtigung der Kundenstruktur des Arbeitsmarktes sowie den
gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen fortgeschrieben und
weiterentwickelt.
31. Rahmenbedingungen
1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Auch im Jahr 2019 konnte das Jobcenter Landkreis Kassel die Anzahl der
Arbeitsmarktintegrationen mit über 1.600 Integrationen in sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigungen, wie in den Vorjahren, halten und damit einen
wichtigen Beitrag zur Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im
Landkreis Kassel leisten.
So zeigte sich die Wirtschaftsregion Kassel/Nordhessen trotz Brexit,
Handelsbeschränkung, Digitalisierung und Fachkräftemangel bzw. -bedarf
arbeitsmarktlich robust und leistungsfähig, obwohl das für 2019 prognostizierte
Wirtschaftswachstum von 1,8% Bruttoinlandsprodukt nicht eingetroffen ist.
Insoweit fällt die Arbeitsmarktprognose des IAB aus dem Herbst 2019 für 2020
verhalten aus. Das Bruttoinlandsprodukt weist mit 0,5% im Jahr 2019 nur noch
eine geringe Wachstumsrate auf und so prognostiziert die Bundesregierung für
das Jahr 2020 ein Wachstum von 1,0%.
Die damit verbundene „kleine Wachstumspause“ wird perspektivisch laut IAB
das Ende des Beschäftigungsaufschwungs einläuten – die Erwerbstätigkeit wird
langsamer steigen und die Arbeitslosigkeit stagnieren.
Der Konjunkturabschwung stoppt vorerst den Abbau der Arbeitslosigkeit. Im
Jahresdurchschnitt 2019 sinkt diese laut IAB noch um 70.000 Personen. Der
Jahresdurchschnitt 2020 wird dann aber auf dem Stand von 2019 bleiben.
So rechnet man auch im Jahr 2020 mit einem Anstieg der Erwerbstätigen von
120.000 Personen, wobei sich der Arbeitsmarkt deutlich schwächer entwickelt,
als in den Vorjahren.
So zeigt sich der regionale Arbeitsmarkt gegen Ende des Jahres 2019 noch
stabil und grundsätzlich aufnahmefähig. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die
gemeldeten Arbeitsstellen rückläufig sind und die automobilen Großunter-
nehmen in der Region am Anfang eines langen Umstrukturierungsprozesses
stehen, der auf alle Bereiche in der Region seinen Einfluss haben wird.
Wir sehen dennoch weiterhin gute Beschäftigungschancen in den Branchen
Gesundheit und Pflege, Baugewerbe, Gastronomie sowie Verkehr und Logistik.
Da Demografie bedingt in allen Beschäftigungsfeldern in Zukunft mit wachs-
endem Personalbedarf zu rechnen ist, werden wir im Rahmen unserer be-
werberorientierten Arbeitgeberansprache unter Einbeziehung aller Ressourcen
und Möglichkeiten jede Chance nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen auch
in 2020 in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen.
Durch eine gezielte Schwerpunktsetzung bei der Betreuung marktnäherer
erwerbsfähiger Leistungsbedürftiger (insbesondere Neukunden) durch den
eigenen AGS wollen wir intensiv daran arbeiten, den hilfebedürftigen Leistungs-
berechtigten eine gute Unterstützung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes
Leben zu ermöglichen.
41.2 Budget- und Personalressourcen
Die im Jobcenter Landkreis Kassel eingesetzten Personalressourcen werden
sich im Jahr 2020 zum Vorjahr weder im Umfang noch in der Zuordnung zu den
verschiedenen Aufgabenbereichen wesentlich verändern. Durchschnittlich
werden 171 Mitarbeiter/innen im Umfang von 154 Vollzeitäquivalenten (VZÄ)
eingesetzt.
Ausgehend von den Werten der Eingliederungsmittelverordnung ist folgende
Mittelzuweisung erfolgt:
Verwaltungsbudget: 9.816.676 € (+ 162.587 € im Vergleich zu 2019)
Eingliederungstitel: 8.294.367 € (- 9.813 € im Vergleich zu 2019)
Insgesamt stehen demnach 152.774 € mehr zur Verfügung.
Der Umschichtungsbetrag vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt
beträgt im Jahr 2020 insgesamt 1.799.000 €. Im Eingliederungstitel stehen damit
netto 6.495.367 € zur Verfügung.
Für das Jahr 2020 sind die folgenden Eintritte und Ausgaben an
Eingliederungsleistungen vorgesehen:
Maßnahmeart Neueintritte Betrag in € %
2020
FbW (Förderung der beruflichen 140 930.000 14,3 %
Weiterbildung)
EGZ (Eingliederungszuschüsse) 72 505.000 7,8 %
MAbE (Maßnahmen zur Aktivierung und 733 1.610.000 24,8 %
beruflichen Eingliederung)
BaE (Berufsausbildung in außerbe- 16 460.000 7,1 %
trieblichen Einrichtungen)
AGH (Arbeitsgelegenheiten) 90 520.000 8,0 %
§ 16e (Eingliederung von 15 370.000 5,7 %
Langzeitarbeitslosen)
§ 16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt) 25 696.000 10,7 %
ESG (Einstiegsgeld) 72 67.000 1,0 %
Sonstige (z.B. Vermittlungsbudget, Freie 1.337.367 20,6 %
Förderungen, Einstiegsqualifizierungen)
Gesamt 1.163 6.495.367 100 %
Kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldner- oder Suchtberatung
werden durch das Jobcenter Landkreis Kassel weiterhin genutzt. Eine
Übertragung der Bewirtschaftung dieser Leistung auf das Jobcenter findet
jedoch nicht statt.
52. Ziele und Schwerpunkte
2.1 Zielsystem 2020
Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die Eigenverantwortung von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfs-
gemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus
eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können (§ 1 SGB II).
Zur Erfüllung dieses gesetzlich definierten Auftrags umfasst die Grundsicherung für
Arbeitsuchende Leistungen
a.) zur Beendigung der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch
Eingliederung in Arbeit und
b.) zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Landkreis Kassel
orientiert sich daher an den Bundeszielen, den daraus abgeleiteten
geschäftspolitischen Handlungsfeldern und den Qualitätsstandards.
So besteht das Zielsystem der Grundsicherung für das Kalenderjahr 2020 weitgehend
unverändert fort. In Ableitung aus § 1 SGB II in Verbindung mit § 48a SGB II sind für die
Zielvereinbarung nach § 48b SGB II im Aufgabenbereich der BA die Steuerungsziele
„Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“
und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ maßgeblich. Sie werden durch die
Zielindikatoren:
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
Integrationsquote
Veränderung des Bestandes an Langzeitbeziehern
beschrieben.
Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbezieher und der Ausgaben für passive Leistungen
wird jedoch nicht nur durch die Zahl der Integrationen, sondern auch durch die Qualität der
Integrationen beeinflusst. Um qualitative Aspekte der Integrationsarbeit noch stärker in den
Blickpunkt der Steuerung zu rücken, wird ein Monitoring zur vier ausgewählten
Analysegrößen eingeführt. Besonders beobachtet werden:
die Nachhaltigkeit der Integrationen
der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen
die Entwicklung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher
die Entwicklung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die bereits
mindestens vier Jahre lang Leistungen der Grundsicherung erhalten
Auf Basis der Ergebnisse der Jobcenter bei der Nachhaltigkeit und beim Anteil der
bedarfsdeckenden Integrationen können ggf. Handlungsimpulse zur Verbesserung der
Integrationsarbeit abgeleitet werden. Die zuletzt genannten beiden Analysegrößen können
Hinweise darauf geben, ob die Kundinnen und Kunden mit schwierigen
Ausgangsbedingungen entsprechend ihrem besonderen Bedarf unterstützt werden.
6Um diese Ziele erreichen zu können, wurden durch den Vorstand der BA drei
Handlungsfelder benannt, die den gemeinsamen Einrichtungen als Orientierungshilfe
dienen und sie bei der Erreichung dieser Ziele unterstützen:
1.) Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs
2.) Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
3.) Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf
In allen drei Handlungsfeldern sind die gleichberechtigte Förderung von Frauen und
Männern sowie die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Angesichts des hohen Anteils an Arbeitslosen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis
SGB II werden wir auch in 2020 in abschlussorientierte Aus- und Weiterbildung,
insbesondere durch Nutzung betrieblicher Ausbildungsangebote investieren.
Verstärkt werden wir weiterhin den eigenen Arbeitgeber-Service des Jobcenters Landkreis
Kassel einbinden, um noch weitere Betriebe für dieses Angebot zu erschließen.
BMAS, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände haben sich – wie im Vorjahr – darauf
verständigt, das dezentrale Planungsverfahren auch für 2020 beizubehalten. Grundlage
für die Vereinbarung der Zielwerte bilden die Angebotswerte der Jobcenter. Im
Vordergrund stehen dabei die Überlegungen zu den Chancen für eine erfolgreiche, fachlich
gute Ausstattung der Arbeit mit unseren Kundinnen und Kunden.
Dabei werden den Jobcentern unter Berücksichtigung ihrer Rahmenbedingungen
Orientierungswerte für die Zielindikatoren zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um
eine rechnerische Orientierung zur Unterstützung der operativen Diskussion über die
Zielwerte.
7Unter Einbeziehung dieser Orientierungswerte und den unter 1.1. erläuterten gesamt-
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwarten wir einen Rückgang der Langzeitleistungs-
bezieher bei einer etwas geringfügigeren Integrationsquote als im Vorjahr.
Es wurden für das Jobcenter Landkreis Kassel folgende Zielwerte vereinbart:
Integrationsquote 23,1 %
Veränderung zum Vorjahr - 3,4 %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 4.407 Personen
Veränderung zum Vorjahr - 5,0 % bzw. 234 Personen
2.2 Lokale Ziele
Das kommunale Ziel zur Senkung der Hilfebedürftigkeit in Verbindung mit der Reduzierung
der Leistungen der Unterkunft (LUH) steht in enger Zielstellung mit den Integrationszielen
in Erwerbstätigkeit, insbesondere mit einem bedarfsdeckenden Einkommen für die
Bedarfsgemeinschaften.
Unterstützt wird dieser Prozess durch eine intensive Netzwerkarbeit, insbesondere in der
Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel
(AgiL) in Verbindung mit der Ausschöpfung der Bundes- und Landesförderprogramme.
Insbesondere die Förderinstrumente § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeit-
arbeitslosen“ sowie § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind wesentlicher Bestandteil
der gemeinsamen Anstrengungen des Landkreises Kassel und des Jobcenters Landkreis
Kassel zur Sicherung sozialer Teilhabe, als auch Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen
Menschen.
Flankierend werden die gesetzlich definierten kommunalen Eingliederungsleistungen zur
Verbesserung der Eingliederungschancen erwerbsfähiger Hilfebedürftiger angeboten. Sie
dienen der Minderung oder Beseitigung von persönlichen oder sozialen Hemmnissen vor
der Aufnahme einer Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch eines
Förderangebotes nach dem SGB II, wie z.B. Qualifizierungsmaßnahmen oder
Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt und beinhalten im Wesentlichen:
die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder auch in Randzeiten,
häusliche Pflege von Angehörigen,
die Schuldnerberatung,
die psychosoziale Betreuung und
die Suchtberatung
83. Kundenstruktur
Grundlage für die Erstellung des AMIP 2020 ist die Struktur der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) insgesamt. Eine Analyse der Kundenstruktur im Dezember
2019 macht deutlich, dass es sich beim Großteil der 6.964 eLb um 4.567
Langzeitleistungsbezieher (LZB) und dabei häufig auch um Langzeitarbeitslose (1.017)
handelt. Der Langzeitbezug bzw. die Arbeitslosigkeit sind bereits verfestigt.
Weil es sich bei den LZB jedoch vielfach um Personen handelt, die gesetzliche
Sonderregelungen zur Zumutbarkeit beanspruchen können oder bei denen unter
Inanspruchnahme aller zumutbaren Möglichkeiten das erzielte Einkommen leider nicht zur
Sicherstellung des Lebensunterhalts ausreicht (sog. Ergänzer) liegt der Fokus auf den
arbeitslos und arbeitsuchend gemeldeten Kunden, die keine entsprechenden
Einschränkungen haben.
Dabei arbeitet das Jobcenter Landkreis Kassel im Beratungs- und Integrationsbereich
nach dem arbeitnehmerorientierten Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (4-
Phasen-Modell). Das 4-Phasen-Modell beinhaltet im Wesentlichen ein kundenzentriertes
stärken- und potenzialorientiertes Profiling und die fachliche Einteilung in marktnahe und
nicht marktnahe Kunden.
Dabei orientiert sich das Modell an den vier Kernelementen des Integrationsprozesses:
Phase 1: Das Profiling umfasst eine Gesamtbetrachtung von beruflichen und
übergreifenden Stärken sowie den Hemmnissen, die einer Vermittlung bzw. Integration
im Wege stehen und die im Integrationsprozess systematisch bearbeitet werden
müssen.
Phase 2: Auf der Grundlage des erstellen Profiling und mit Blick auf den Zielberuf/die
Zieltätigkeit, wird ein realistisches und erreichbares arbeitsmarktliches Ziel festgelegt.
Phase 3: Basierend auf den erarbeiteten Handlungsbedarfen werden zusammen mit
den Kunden individuell zugeschnittene Handlungsstrategien bzw. Strategiebündel
ausgewählt.
Phase 4: Auftakt des Umsetzens und Nachhaltens ist die Eingliederungsvereinbarung.
In einem strukturierten Folgegespräch werden die vereinbarten Schritte mit der
tatsächlichen Umsetzung abgeglichen, Profiling, Ziel und Strategieauswahl überprüft
und die nächsten Schritte vereinbart.
Bei einer marktnahen Integrationsprognose ist von einer Möglichkeit der Integration des
Kunden in den nächsten sechs Monaten auszugehen. Die marktferne Integrations-
prognose lässt hingegen eine Integration innerhalb der nächsten sechs Monate als
problematisch erscheinen. Die im Profiling festgestellten Vermittlungshemmnisse
erfordern hier eine deutlich intensivere Arbeit mit dem Kunden. Zielsetzung des Handelns
ist die Entwicklung dieser Kunden hin zur marktnahen Integrationsprognose.
9Aktuell betreuen wir 150 Kunden/Kundinnen, die als marktnahe Kunden gelten und 4.789
Kunden/Kundinnen, die aufgrund ihrer komplexen Problemlagen als nicht marktnahe
Kunden definiert sind. 2.472 Kunden/Kundinnen kommen für eine Integration aktuell nicht
in Betracht, zum Beispiel wegen Elternzeit, Schul-/Berufsausbildung oder längerer
Erkrankung.
Integrationsprognose
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Marktnah Nicht Marktnah Sonstige
Integrationsprognose 150 4789 2472
So wird auch in 2020 ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit die Senkung des Lang-
zeitleistungsbezuges sein. Hierbei werden besonders die Langzeitarbeitslosen berück-
sichtigt - insbesondere, weil die marktfernen Kunden/Kundinnen erhebliche Vermittlungs-
hemmnisse ausweisen und dadurch das Ziel der Integration und Vermittlung erst mittel-
und langfristig durch intensive Förderung und Qualifizierung erreicht werden kann.
Kundenstruktur aus der BA-Statistik
Kennzahl / Personenmerkmale Dezember 2019 Dezember 2018
Arbeitsuchende 5.001 5.135
Nicht arbeitslose Arbeitsuchende 2.338 2.458
Arbeitslose 2.663 2.677
Männer 1.524 1.473
Frauen 1.139 1.204
15 bis unter 25 Jahre 345 312
25 bis unter 50 Jahre 1.601 1.620
50 Jahre und älter 717 745
davon 55 Jahre und älter 426 427
Langzeitarbeitslose 1.047 1.163
schwerbehinderte Menschen 187 193
Alleinerziehende 257 287
Deutsche 1.806 1.903
Ausländer 857 774
Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.880 1.849
Mit abgeschlossener Berufsausbildung 783 828
davon betriebliche/schulische Ausbildung 702 745
davon akademische Ausbildung 81 83
104. Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie
des Jobcenters Landkreis Kassel
„Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen“ – an dieser obersten Maxime richten die
Mitarbeitenden des Jobcenters Landkreis Kassel ihr tägliches Tun und Handeln aus.
Die materielle Existenz der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist zu sichern; Existenz
bedrohende Situationen sind zu verhindern.
Dem Jobcenter obliegt die Aufgabe, durch soziale Sicherungssysteme sowie beraterische
und vermittlerische Dienstleistungen zur Wahrung des sozialen Friedens in der Region
Nordhessen beizutragen.
Dies sind hehre Ziele. Diesen Zielen gerecht zu werden, ist eine Herausforderung. Um sich
der Herausforderung auch im Jahr 2020 erfolgreich zu stellen, bedarf es einer wohl
durchdachten Strategie:
a) individuelle, qualifizierte Kundenberatung
b) engmaschiger, persönlicher Kontakt;
das Ziel ist, 85% der Kunden mit einer Kontaktdichte von 3 Monaten sowie 95% der
Kunden mit einer Kontaktdichte von 6 Monaten zu betreuen. Für Kunden, die jünger
als 25 Jahre alt sind, ist ein monatlicher Kontakt vorgesehen
c) passgenaue Vermittlungsvorschläge
d) gezielte und professionelle Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Trägern
e) verstärkter Einsatz arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente zur Unterstützung
und Erhöhung der Kundenmobilität
Folgende Personengruppen stehen bei der Umsetzung der Strategie besonders im Fokus:
marktnähere Neukunden
Langzeitleistungsbezieher / Langzeitarbeitslose
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern / Erziehende
gesundheitlich beeinträchtigte Kunden
Jugendliche und junge Erwachsene
Kunden mit Migrationshintergrund
115. Operative Schwerpunkte 2019
5.1 Besondere Aktivierung von integrierbaren
Neukunden
Je länger Kunden aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, desto anspruchsvoller
gestaltet sich eine spätere Integration, da Berufserfahrung verblasst und Problemlagen
drohen sich zu verfestigen.
Daher ist es unser Ziel insbesondere bei marktnäheren Kunden schnell und entschlossen
die unmittelbare (Wieder-) Integration ins Erwerbsleben zu erreichen.
Eine maßgebliche Rolle hierbei wird in 2020 der Arbeitgeber-Service durch eine sehr hohe
Kontaktdichte und Unterbreitung von passgenauen Vermittlungsvorschlägen übernehmen.
(Siehe 5.2).
Ferner werden wir weiterhin einen besonderen Fokus auf die Gestaltung unserer
hausinternen Arbeitsabläufe legen.
Diese sind insbesondere ein gut funktionierendes Übergabemanagement von
Rechtskreiswechslern aus der Arbeitslosenversicherung, optimierte Abläufe zwischen
Kundencenter, Leistung und Arbeitsvermittlung/Fallmanagement sowie eine optimierte
Schnittstelle zum Arbeitgeber-Service mit ggf. auch direkter Überstellung an den
Arbeitgeber-Service.
5.2 Intensivbetreuung von 80 marktnäheren Kunden
durch den Arbeitgeber-Service
Seit September 2015 hat das Jobcenter Landkreis Kassel einen eigenständigen
Arbeitgeber-Service (AGS).
Die primären Ziele und Aktivitäten des eigenen Arbeitgeber-Service sind:
Auf- und Ausbau der eigenen Marktpräsenz
bewerberorientierte Stellen-Akquise
kontinuierliche Steigerung der Zahl der Stellenangebote
Steigerung der erfolgreich besetzten Stellen mit Kundinnen und Kunden des JC
Landkreis Kassel durch bewerberorientierte Vermittlung
Stärkung der assistierten Vermittlung
Forcierung persönlicher Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur
Förderung der Einstellungsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen und -beziehern
Spezifische, individuelle Aktionen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (z.B.
Job-Speed-Datings, Stellenbörsen etc.)
Die Mitarbeitenden im AGS haben die zentrale Aufgabe, Kontakte zu Betrieben der Region
herzustellen und bestehende Kontakte zu pflegen und zu intensivieren.
12In 2020 wird der AGS kontinuierlich 80 Bewerberinnen und Bewerber in die persönliche
Nebenbetreuung übernehmen (in Bezug auf den derzeitigen Personalstand). Hierdurch
soll eine enge Kundenkontaktdichte (monatlich) und die intensive Zusammenarbeit mit den
Kundinnen und Kunden die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.
Die Erschließung und Nutzung aller Beschäftigungsmöglichkeiten der regionalen
Arbeitsmärkte erfordern eine abgestimmte gemeinsame Vorgehensweise der
unterschiedlichen Akteure (hausinterne Kommunikation, Abstimmung mit dem AGS der
Agentur für Arbeit und dem AGS des JC Stadt Kassel sowie externe Netzwerkarbeit).
Damit kann das JC Landkreis Kassel auch 2020 die Herausforderungen für seine
Kundinnen und Kunden mit einem sinnvollen Ressourceneinsatz gewährleisten. Das
Ansinnen ist, die Anzahl der passgenauen und sinnvollen Vermittlungsvorschläge zu
forcieren und die Stellenakquise zu erhöhen.
Das Selbstverständnis des AGS prägt Kundenbeziehung und Erfolg. Das
Dienstleistungsversprechen ist verbindlich: Kompetent, ganzheitlich, Service aus einer
Hand, persönliche Ansprechpartner-/in, kurze Wege, adäquat und zuverlässig. Dieser
Qualitätsanspruch wurde über die letzten Jahre aufgebaut und bleibt unverändert.
5.3 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern/Erziehende
Insgesamt ist im Landkreis Kassel eine hohe Erwerbsorientierung von Alleinerziehenden
festzustellen. Erwerbstätigkeit ist häufig ein fester Bestandteil ihres Lebensentwurfs. Die
Erwerbsziele können jedoch vor dem Hintergrund von strukturellen Einschränkungen wie
einer teilweise noch unzureichenden Infrastruktur für die Kinderbetreuung und einer
begrenzten Arbeitsnachfrage nicht immer im gewünschten Umfang realisiert werden. Die
Integrationsquote für Ein-Eltern Familien lag 2019 bei 14,2% uns soll 2020 auf diesem
Stand gehalten werden.
Eine bundesweit auffällige Klientel sind Mütter in Bedarfsgemeinschaften. Hier liegt die
Integrationsquote nur bei ca. 8%. Das JC legt in diesem Jahr den Fokus auf intensive und
frühzeitige Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft durch die Integrationsfachkräfte,
um insbesondere den Müttern einen verbesserten Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen
und ggf. weitere notwendige Unterstützungsangebote einzurichten.
Der überwiegende Teil der für 2020 vorgesehenen Maßnahmen wird in Teilzeit angeboten,
um der Zielgruppe im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden zu
können und eine Teilnahme zu ermöglichen.
Es besteht ein umfangreiches Netzwerk zwischen dem Jobcenter und verschiedenen
Sozialpartnern.
Durch fortgesetzte regionale und hessenweite Beteiligung des JC als Kooperationspartner
an diversen ESF-/und Landesprogrammen, z.B. „Teilzeitausbildung für Alleinerziehende“,
“Starke Mütter“, „Sozialwirtschaft integriert“ halten wir Förderangebote für Frauen mit den
verschiedensten Vermittlungshemmnissen vor. Neue Angebote in der laufenden ESF
Förderperiode werden durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
erschlossen bzw. sind beantragt.
13Um dem Fachkräftemangel im Handwerk zu begegnen, wird für 2020 das
Schwerpunktthema „Frauen im Handwerk“ in Kooperation mit der Handwerkskammer
gesetzt.
5.4 Jugendliche und junge Erwachsene
Die Zahl der vom Jobcenter Landkreis Kassel zu betreuenden Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahre hatte sich trotz der zahlreichen Zugänge an
jungen Geflüchteten in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. Der Bestand
(Jahresdurchschnittswert) lag im Berichtsmonat Oktober 2019 bei 1.460 jungen
Menschen und hatte sich im Vergleich zum Vorjahr (1.605) weiter um 9% abgebaut.
Im Landkreis Kassel gibt es einen steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften.
Einzelne Branchen klagen über akuten Fachkräftemangel. Die Auswirkungen des
demografischen Wandels werden dabei zunehmend sichtbarer. Nach den neuesten
Erhebungen des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur des Zentrums der Goethe-
Universität Frankfurt am Main (IWAK) könnten bis zum Jahr 2024 konjunkturabhängig
bis zu 6.380 Arbeitskräfte fehlen. Das entspräche 7% aller Beschäftigten im Jahr 2017.
Dieser Personalengpass ergibt sich durch ein dramatisches Mismatch aus
Personalangebot und -nachfrage. Der größte Teil der fehlenden Fachkräfte bezieht sich
dabei auf Arbeitskräfte mit einer Berufsausbildung (5.480 Personen). Arbeitskräfte mit
einer Hochschulausbildung und solche ohne Ausbildung spielen eine nachgeordnete
Rolle.
Gerade für die Absolventen einer Berufsausbildung sind also die Chancen am
regionalen Arbeitsmarkt sehr gut. Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, wird
seltener arbeitslos und kann sich auch im weiteren Lebensverlauf besser auf neue
Anforderungen einstellen. Eine wichtige Aufgabe des Jobcenters bleibt es,
benachteiligten Jugendlichen diese Möglichkeit zu eröffnen und ihre Potenziale zu
entwickeln.
Berufsberatung/Ausbildungsstellenvermittlung - Modell der Rückübertragung
Das bewährte Modell der rückübertragenen Ausbildungsstellenvermittlung auf die
Agentur für Arbeit wird im Jahr 2020 fortgeführt. Dabei arbeiten die Integrations-
fachkräfte des Jobcenters Hand in Hand mit den Beratungsfachkräften der
Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kassel zusammen. Bis zu 200 Jugendliche und
junge Erwachsene erhalten die Chance, eine fachlich fundierte berufliche Beratung und
eine eng verzahnte Ausbildungsstellenvermittlung zu erhalten.
Kontinuierlich werden die Schulabgänger im Jobcenter identifiziert und an die
Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit überstellt, um diese so früh wie möglich in
die Beratungs- und Vermittlungsprozesse für eine berufliche Ausbildung zu bringen.
Durch diese enge Zusammenarbeit können Potenziale frühzeitig entdeckt bzw.
Ausbildungshemmnisse erkannt und gezielt behoben werden.
14Besondere Förderinstrumente U25
Wir erwarten eine Steigerung der Einstiegsqualifizierungen (EQ), um auch geeigneten
jungen Geflüchteten auf diesem Weg eine spätere Berufsausbildung zu ermöglichen.
Dazu wird ein noch höheres Engagement der Betriebe erforderlich sein, um dem
steigenden Bedarf an betrieblichen Plätzen – auch Praktika - gerecht zu werden. Wir
kooperieren mit den zuständigen Kammern.
Gegenüber den Vorjahren rechnen wir außerdem mit einer Steigerung des Bedarfes an
ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Wir wollen monatlich 12 Plätze vorhalten und
können durch Kooperation mit der Agentur für Arbeit flexibel aufstocken. Diese
Förderung wird gut nachgefragt und hat sich gegenüber der Assistierten Ausbildung
(AsA) bewährt.
Benachteiligten Jugendlichen bieten wir bei den außerbetrieblichen Ausbildungen
insgesamt 16 integrative BaE-Plätze. Zusätzlich stellt der Landkreis Kassel insgesamt
sechs Ausbildungsstellen (kooperativ) über die Arbeitsförderungsgesellschaft (AgiL) zur
Verfügung, die vorrangig mit arbeitslosen U25-Kunden des Jobcenters besetzt werden.
Außerdem werden bis zu 50 Plätze zur Berufsvorbereitung (BvB) für noch nicht
ausbildungsreife Jugendliche bei einem Bildungsträger vorgehalten. Hinzu kommen 16
Plätze im Projekt Future Train, welche durch Landesmittel aus dem Programm QuB
(Qualifizierung und Beschäftigung) mit dem Diakonischen Werk sowie 12 Plätze im
Projekt Wasserschloss Wülmersen (AgiL), kofinanziert werden.
Das rechtskreisübergreifende Projekt „Gatekeeper U25“ zur aufsuchenden Sozialarbeit
für schwer erreichbare junge Menschen (FseJ) nach § 16h SGB II wurde im Jahr 2016
vom Jobcenter initiiert, mit dem Fachbereich Jugend kofinanziert und durch das Team
der Jugendberufshilfe (angesiedelt bei AgiL) seit 2017 umgesetzt. Jährlich konnten
dabei rund 70 erheblich benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene erreicht und
Unterstützungsangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII angeboten werden.
Aufgrund des weiterhin bestehenden Handlungsbedarfes sowie der guten Ergebnisse
wird das Projekt auch in 2020 fortgesetzt.
Aus den Erfolgsbetrachtungen der ersten Förderjahre 2017/2018 wurde deutlich, dass
die Gatekeeper bei jedem zweiten der erreichten Teilnehmer einen gezielten Impuls
geben konnten, um die Weichen für die soziale bzw. berufliche Integration zu stellen.
Häufig waren zunächst sozialintegrative Maßnahmen notwendig, bevor die
Regelinstrumente der Berufsvorbereitung vermittelt werden konnten. Bei rund 20% der
Teilnehmer entwickelte sich erfreulicherweise kurz- bzw. mittelfristig eine Integration in
Arbeit, Ausbildung und/oder die Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme.
Im Fokus der strukturellen Weiterentwicklung des Projektes steht die
Marktdurchdringung. Ziel ist es, im Jahr 2020 bestimmte Wohnorte im nördlichen
Landkreis sowie im Kasseler Osten zu erreichen, die bisher unterrepräsentiert sind.
Außerdem soll an der Entwicklung von Lösungsansätzen zur Behebung der
Jugendobdachlosigkeit weitergearbeitet und mit den zuständigen Stellen kooperiert
werden. Dem Projekt kommt durch die Neuregelung der Minderungsvorschriften
aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 eine
15noch größere Bedeutung zu. Der Wegfall von Sanktionen über 30% und Entfall bei
Kürzung von Kosten der Unterkunft erfordert besondere Verantwortung und
Beratungskompetenz bei den Integrationsfachkräften. Außerdem steigt der Stellenwert
bei den sozialpädagogischen Anforderungen an das Personal der Bildungsträger.
Mit einer Anschluss-Förderung in unserem neuen Projekt LAiKA (Lernen und Arbeiten
in Kassel) gibt es auch für (wieder) angedockte Jugendliche seit dem Frühjahr 2019 ein
bis zu 12monatiges Angebot incl. werktäglicher Präsenz. Es handelt sich dabei um eine
praxis-orientierte Aktivierungshilfe für Jüngere (AhfJ) mit sozialpädagogischen
Schwerpunkt. LAiKA wird unsere Förderkette der Berufsvorbereitung unterschwellig
auch im Jahr 2020 vervollständigen und als Sprungbrett, für z.B. BvB, BaE, QuB,
dienen.
Sicherung sozialer Teilhabe
Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Sicherung sozialer Teilhabe
langzeitarbeitsloser, jungen Menschen. Jugendliche im Rechtskreis SGB II sind
zunehmend von generationsübergreifender Arbeitslosigkeit, familiären Benach-
teiligungen, Schulden- bzw. Suchtproblemen betroffen und benötigen fundierte
Unterstützung. Häufig muss zunächst die soziale Integration gefördert bzw. (wieder)
hergestellt werden, bevor die berufliche Integration geplant werden kann. Gerade mit
dem langjährigen Ansatz des spezialisierten, beschäftigungsorientierten
Fallmanagements wird diesem Umstand gezielt begegnet. Die Leistungen der
Arbeitsförderung werden dabei prozesshaft mit den sozialintegrativen Leistungen
verzahnt.
Gerade für junge Menschen aus bildungs- und arbeitsmarktfernen Familien gibt es ein
ergänzendes Förderangebot, bestehend aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT),
Projekten der Förderung schwer erreichbarer junger Menschen (FseJ) nach § 16h
SGB II sowie kommunale Leistungen nach § 16a SGB II (Beratung für Sucht, Schulden,
Psychosoziales und Kinderbetreuung). Eine intensive Zusammenarbeit mit dem
Fachbereich Jugend des Landkreises Kassel, dem Jugendamt und der
Jugendberufshilfe unterstützt und ergänzt diese Aktivitäten, z.B. durch das Projekt des
ambulanten Jugendhelfers SGB II für Klientel Fallmanagement oder dem Projekt der
Berufspaten.
Schwerpunkt für 2020
Eine Verbesserung beim Übergang Schule-Beruf ist eines der zentralen
Handlungsfelder bei der Strategie 2025 (BA). Im Rahmen des neuen Modells zur
Lebensbegleitenden Berufsberatung (LBB) sollen Schüler künftig von der
Berufsberatung bereits in den Vor-Vor-Entlass-Klassen erreicht werden. Die Erfahrung
zeigt jedoch, dass nicht alle Schüler die Beratung im Schulumfeld auch in Anspruch
genommen haben. Konsequentes Überstellen an die Berufsberatung der Agentur für
Arbeit ist daher gerade bei SGB II-Klientel sehr wichtig.
Wir wollen Schüler auch im Jobcenter frühzeitiger und intensiver anhalten, sich für ihren
Berufsweg zu orientieren und sich bei der Berufsberatung anzumelden.
16Dazu werden wir gemeinsam mit der Berufsberatung Gruppeninformations-
veranstaltungen zur Berufsorientierung für Schulabgänger neu anbieten, die Schüler,
bzw. deren Eltern im Rahmen der Beratung von Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften
sensibilisieren und weiterhin regelmäßige Präsenztage der Berufsberatung und
Rehabilitation (Ersteingliederung) im Jobcenter durchführen.
Ziel ist es, durch intensive, ressortübergreifende Zusammenarbeit den Übergang von
Schule und Beruf weiter zu verbessern. Kein Jugendlicher im Landkreis Kassel darf
verloren gehen.
Alle aktiven Jugendlichen erhalten zeitnah ein passgenaues Maßnahme-, bzw.
Förderangebot, und/ oder einen bzw. Vermittlungsvorschlag in Ausbildung oder Arbeit.
Mit allen Aktivitäten zielen wir auf eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit U25
sowie eine Steigerung der Integrationsquote.
5.5 Kunden mit Migrationshintergrund
Die Integration von Kunden mit Migrationshintergrund ist oftmals ein langwieriger
Prozess.
Seit 2018 werden Migranten mit besonderem Förderbedarf im Jobcenter Landkreis
Kassel in einem gesonderten Kompetenzteam (KT-MIG) betreut, um eine möglichst
schnelle, notwendige Förderung und anschließende Integration in den ersten
Arbeitsmarkt realisieren zu können. Dabei setzen wir in jedem Integrationsteam für die
Betreuung dieses Personenkreises Integrationsfachkräfte mit interkulturellen
Kenntnissen ein. Die Mitarbeitenden werden dabei durch den Migrationsbeauftragten
des Jobcenters Landkreis Kassel als fachlichen Leiter betreut. Der Migrations-
beauftragte bündelt die vielfältigen Informationen - kommuniziert, informiert und schult
zu den Maßnahmen und Projekten sowie Rechtsänderungen im Anerkenn-ungsgesetz
mit seinen Auswirkungen und Chancen für den Arbeitsmarkt.
Darüber hinaus werden interkulturelle Kompetenz/Diversity Management gefördert und
innovative Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigungsmöglichkeiten initiiert.
Das alles geschieht in umfassender Vernetzung mit den Migrationsfach-
diensten/Beratungsstellen, Integrationskursträgern, Bildungsträgern und den Migra-
tionsbeauftragten in Stadt und Landkreis Kassel. Dabei bleibt weiterhin Vorrang, den
Sprachstand der Menschen im Leistungsbezug zu verbessern.
Hierzu werden die Angebote des BAMF offensiv angeboten und als unterstützende
Maßnahme wird aktiv der Bereich „Welcome Area“ eingesetzt. In dieser im Juni 2019
begonnen Maßnahme werden die Teilnehmer regelmäßig über ihren Wissensstand
und ihre Sprachverbesserung befragt, unterstützt und im Rahmen eines Bewerbungs-
trainings auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Darüber hinaus halten wir weiterhin das Angebot der Fahrradwerkstatt aufrecht, um
auch die Interessenslagen im Metallbereich bedienen zu können.
Weiterhin werden die Möglichkeiten des Landesprogramms „WIR Hessen“ genutzt -
besonders im Bereich Sprachstand Verbesserung der ESF geförderten Programme
17„Deutsch For You“, der Unterstützungsmöglichkeiten von bulgarischen/rumänischen
Familien und den weiteren integrativen Möglichkeiten des WIR-Programmes.
Auch beworben und unterstützt werden in Kooperation handwerkliche, als auch
sozialintegrative Möglichkeiten für Migranten/innen mit dem Ziel, Migranten/innen für
eine Ausbildung im Sozial-, Pflegerischen-, Gesundheitsberuf zu begeistern und zu
vermitteln. Das Ganze ist eingebettet in quartalsmäßige Gruppeninformationen mit
jeweils 100 Personen, unter Einbindung hauseigener Übersetzer/innen, so dass ein
hohes Maß des Verstehens und Begreifens bei den diversen Themengebieten für die
Kunden sichergestellt ist. Dabei werden neben den arbeitsmarktlichen Themen,
insbesondere auch Themen des Verbraucherschutzes, Energieverbrauchs,
Datenschutzes und Schuldenfallen angesprochen, in Kooperation mit unseren
Netzwerkpartnern im Raum Kassel. Durch diese fokussierte Betreuung erwarten wir
eine weitere deutliche Steigerung bei der Integration Geflüchteter, durch die im Idealfall
die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
6. Integration in Beschäftigung und
besondere Zielgruppen
6.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II
Auf Grund der Kundenstruktur bleibt die öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem
§ 16d SGB II weiterhin ein unverzichtbares Instrument um die Beschäftigungsfähigkeit von
arbeitsmarktfernen Kundinnen und Kunden zu stabilisieren bzw. auszubauen.
Die Teilnahme an einer AGH soll ein erster Schritt in einer Förderkette sein, um die
Möglichkeiten zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zielgruppe sind
dabei Kundinnen und Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die durch
eine Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit stabilisiert, aufgebaut und an die
weitergehenden Fördermöglichkeiten herangeführt werden sollen. AGH sind unter
Berücksichtigung des § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer nachrangig gegenüber einer
Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der
Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung.
Ziel der Teilnahme an einer AGH kann sein:
Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen)
Arbeits- und Sozialverhalten stärken
Perspektiven verändern
Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen
Insgesamt sind 90 Eintritte in AGH für das Kalenderjahr 2020 geplant.
Mit der Förderung von AGH-Maßnahmen, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im
öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten, soll eine
(soziale) Teilhabe von arbeitsmarktfernen Menschen am Arbeitsleben ermöglicht und als
mittelfristige Brücke zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. AGH
18begründen dabei jedoch kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für
erbrachte Sozialleistungen dar. Eine AGH-Teilnahme bildet somit den ersten
niederschwelligen Baustein einer längeren Förderkette zur Integration auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt.
Geplante Eintritte: 90
6.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des
§ 18 Abs. 4 SGB II
Auf Grundlage des in 2014 geschlossenen Vertrages mit dem kommunalen Träger
Landkreis Kassel nach § 18 Abs. 4 SGB II wird auch im Jahr 2020 die jahrelange
erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt.
6% des Eingliederungstitels werden für Aktivitäten des Landkreises Kassel vorgesehen
und umfassen für das Jahr 2020 ca. 390.000 €. Der überwiegende Teil der öffentlich
geförderten Beschäftigung soll im Rahmen freier Leistung zur Eingliederung in Arbeit
gemäß § 16f SGB II – freie Förderung – erfolgen. Die Erfolge der letzten Jahre haben
gezeigt, dass mit dieser Umsetzungsmöglichkeit und der engen Zusammenarbeit mit der
kreiseigenen Beschäftigungsgesellschaft AgiL ein bedarfsgerechtes und flexibles
Verfahren zur Integration von Langzeitarbeitslosen, Langzeitleistungsbeziehern und
Jugendlichen initiiert werden konnte.
Geplante Eintritte: 14
6.3 Soziale Teilhabe nach den §§ 16e und 16i SGB II
Seit dem 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft. Hiermit wurden den Trägern
der Grundsicherung weitere Förderungsinstrumente zur Verfügung gestellt, um gezielt die
Integration von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu forcieren.
Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten eröffnen eine gute Grundlage, Menschen mit
mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit, die weit von den Anforderungen des Arbeitsmarktes
entfernt sind, wieder eine Perspektive für eine reguläre Beschäftigung zu geben.
Dabei benötigen die betroffenen Menschen eine umfassende Stärkung und Unterstützung,
um den erforderlichen Anpassungsprozess auch gut bewältigen zu können.
19Im Jahr 2019 wurde die Betreuung des § 16i SGB II durch die Betriebsakquisiteure
sichergestellt. Die Umsetzung des § 16e SGB II oblag den Integrationsfachkräften.
Das JC Landkreis Kassel wird ab 2020 für die Umsetzung der §§ 16e und 16i SGB II
spezialisierte Fachkräfte einsetzen, hierzu gehören:
zwei Betriebsakquisiteure
drei Jobcoaches
Mit der Spezialisierung will das JC Landkreis Kassel insbesondere sicherstellen, dass
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer feste
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Belange der Beschäftigung nach den
§§ 16e und 16i SGB II im Jobcenter antreffen.
Die Betriebsakquisiteure sind die Schnittstelle zwischen den Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern und dem förderfähigen Personenkreis. Sie führen Einzelgespräche mit den
erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II und potentiellen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Ziel ist die passgenaue Vermittlung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2019 wurden 42 Personen nach dem § 16i SGB II und
23 Personen nach dem § 16e SGB II (Stand 13.01.2020) in eine Beschäftigung vermittelt.
Das Gesetz sieht für die Stabilisierung der Beschäftigung eine ganzheitliche
beschäftigungsbegleitende Betreuung vor. Dieses wird seit dem 01.07.2019 durch drei
hauseigene Jobcoaches an den drei Standorten des JC Landkreis Kassel sichergestellt.
Sie haben die Aufgabe, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Fragen der Beschäftigung zur Seite zu stehen. Sie
20sollen eventuelle Konfliktsituationen schlichten und die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in allgemeinen Fragen unterstützen. Das ganzheitliche beschäftigungs-
begleitende Coaching erstreckt sich über die gesamte Förderdauer. Die
Betreuungsintensivität kann variabel an die Bedürfnisse angepasst werden.
Das JC Landkreis Kassel hat sich vorgenommen, das zur Verfügung stehende
Finanzpotenzial für diesen Personenkreis umfassend zu nutzen und damit einen
wichtigen Beitrag zur Reduzierung der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zu
leisten.
Geplante Eintritte: 40
6.4 Schwerbehinderte / Rehabilitanden
Im Dezember 2019 waren 187 schwerbehinderte Menschen im Jobcenter Landkreis
Kassel arbeitslos gemeldet. Die überwiegende Zahl davon verfügt über keinen
Berufsabschluss und/oder sind langzeitarbeitslos.
Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung profitieren nur wenig von der guten
Arbeitsmarktlage im Landkreis Kassel. Die besondere Förderung dieser Personen-gruppe
ist daher ein besonderes Anliegen der Bundesagentur für Arbeit wie auch des Jobcenters
Landkreis Kassel.
Die Handlungsschwerpunkte zur verbesserten Eingliederung von schwerbehinderten
Menschen im Jahr 2020 sind daher:
Maßnahmen zur intensiven Beratung und Vermittlungsarbeit durch den
eigenen Arbeitgeber-Service
Effektive Nutzung der Fördermittel aus dem Eingliederungstitel und aus
Drittmitteln wie z. B. durch HePAS.
Konsolidierung und Ausbau der Netzwerkarbeit zu Trägern wie z. B. dem IFD,
dem LWV, der DRV und der Arbeitsagentur.
Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat im Jobcenter einen hohen
Stellenwert. In 2019 lag die Relation von Rehabilitanden zu den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten bei 17,8%. Damit liegt das Jobcenter Landkreis Kassel über dem
Wert des Bundesdurchschnitts (14,4%) und über dem Hessenwert (11,4%). Dies bedeutet,
dass das Jobcenter Landkreis Kassel ein besonderes Augenmerk auf die Identifikation
potenzieller Reha-Fälle legt.
Dazu wurden in allen Teams des Bereichs Markt & Integration sogenannte Reha-
SpezialistInnen installiert, die als Multiplikatoren regelmäßige Fachbesprechungen und
Schulungen mit allen Beratungsfachkräften in den Teams durchführen und bei der
Umsetzung konkreter Fälle unterstützen.
Einmal pro Quartal findet ein Abstimmungsgespräch mit dem Rehabilitationsträger
Arbeitsagentur statt. Dabei geht es neben der Klärung von förderrechtlichen Schnittstellen
(SGB II – SGB IX) auch um organisatorische Erleichterungen zur Verbesserung der
Kommunikation im Einzelfall.
216.5 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Gesetzliche Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitslose ist es, jeden erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) qualifiziert, umfassend und entsprechend seiner individuellen
Bedürfnisse mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen und
erhält daher eine klare Verpflichtung zum Aufbau eines Fallmanagements.
Insofern bedürfen arbeitsmarktferne Personen, die schwerwiegende Integrations-
hemmnisse (komplexe Problemlagen) aufweisen im Hinblick auf das Ziel der mittel- oder
unmittelbaren Arbeitsmarktintegration einer Intensivbetreuung in Form von
Fallmanagement. Zur Umsetzung wurde im Jobcenter Landkreis Kassel die Betreuung in
Form des beschäftigungsorientierten Fallmanagements (bFM) eingerichtet. Das
eingesetzte Personal hat in der Regel einen Hochschulabschluss mit
sozialpädagogischem Schwerpunkt oder vergleichbare Qualifikation bzw. vergleichbares
Profil und eine abgeschlossene Zertifizierung zum Fallmanager / zur Fallmanagerin.
Das bFM wird für den gesamten Kundenbestand des JC angeboten. Die Beratung,
Betreuung und Vermittlung der Kunden/innen erfolgt auf Freiwilligkeit und entsprechender
Zugangssteuerung durch die persönlichen Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung.
Eine ressourcen- und zielorientierte Arbeit mit dem eLb und den Mitgliedern der
Bedarfsgemeinschaft bildet die Grundlage für die weitergehende Integrationsplanung.
Dabei soll die Verweildauer im bFM einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten nicht
überschreiten. In regelmäßigen Abständen werden die Fortschritte zur Heranführung an
eine Erwerbstätigkeit durch die/den Fallmanager/in bewertet. Sofern die notwendige
Stabilität vorhanden ist, wird der Fallmanagementprozess beendet und der Kunde oder die
Kundin zur weiteren Betreuung an die Integrationsfachkraft zurückgegeben.
Zentrale Aufgabe des bFM ist die spezialisierte und netzwerkorientierte Beratung
hinsichtlich schwerwiegender Integrationshemmnisse der erwerbsfähigen Leistungs-
bezieher. Damit verbunden die Planung, Steuerung und Durchführung des individuellen
Fallmanagementprozesses auch Mithilfe einer systemischen Betrachtung der gesamten
Bedarfsgemeinschaft.
Es werden gemeinsame Ziele erarbeitet, neue Wege und mögliche Lösungsstrategien
aufgezeigt, gleichfalls wird auch bei vereinbarten Zwischenschritten unterstützt.
Netzwerkpartner werden einzelfallbezogen nach der Bedarfslage des eLb implementiert.
Es entsteht in einem kooperativen Arbeitsbündnis ein auf den Kunden ausgerichteter
Prozess.
Vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen werden methodisch
erfasst, damit notwendige Unterstützungsleistungen gemeinsam mit Kundin/Kunden
geplant und durch Fallmanager/-innen implementiert, koordiniert und nachgehalten
werden können.
Zur Unterstützung werden Trägerangebote, als auch sozialintegrative Leistungen
bedarfsgerecht kombiniert. Hierzu konnte das Jobcenter Landkreis Kassel mit drei
Netzwerkpartnern Rahmvereinbarungen für Beratungsleistungen schließen. Dadurch ist
eine schnelle und zielführende Unterstützung in den Bereichen Sucht-
/Schuldenproblematik als auch eine Beratung für psychisch kranke Menschen möglich.
22Die Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ist
weiterhin das oberste Ziel. Durch die Hilfestellung im bFM zur Stärkung der
Handlungskompetenz der Kunden/innen oder durch den Aufbau eines tragfähigen
Unterstützungsnetzwerkes trägt das bFM dazu bei, einen beruflichen Einstieg /
Wiedereinstieg zu finden und leistet damit einen großen Beitrag zur Zielerreichung des
Jobcenters Landkreis Kassel.
7. Rechtmäßigkeit und Qualität sicherstellen
und weiterentwickeln
Die anhaltende Debatte zur Ausgestaltung der Grundsicherung nach dem SGB II zeigt auf,
dass sich vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher Strukturen die soziale
Sicherung in Deutschland weiterentwickeln muss.
Dem stehen wir offen gegenüber und werden den Prozess auch im Rahmen weiterer
Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigten begleiten.
Handlungsstrategien zur passgenauen Vermittlung können nur dann entwickelt werden,
wenn es uns gelingt, mit den Kunden die persönliche Situation zu analysieren und zu
beraten.
Gleichzeitig ist auch das Leistungsrecht zur Erbringung von Leistungen zur Sicherstellung
des Lebensunterhaltes sehr komplex und bedarf einer regelmäßigen Betrachtung und
Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Dazu werden wir an die umfangreichen Qualifizierungsprozesse des Vorjahres
anschließen. Nur durch hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeitende können die Ziele
letztendlich erfolgreich verfolgt werden.
Dabei werden wir neben den originären fachlichen Schulungen die
Beratungskompetenzen der Mitarbeitenden weiterhin stärken. Die Erkenntnisse aus der
verlaufsbezogenen Kundenbetrachtung und einer risikoorientierten Fachaufsicht sowie
unterstützender Hospitation sind dabei nur ein Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen
zur Verbesserung der Qualität in der operativen Umsetzung im Vermittlungs-, als auch im
Leistungsbereich.
Denn mit unserer Arbeit sind wir ein gewichtiger Teil der sozialen Sicherung in unserer
Region und darüber hinaus. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst.
238. Schlussbemerkung
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 basiert auf den zum Jahreswechsel
bekannten Rahmenbedingungen und Einschätzungen zum regionalen Arbeitsmarkt.
Trotz der zurückgehenden gesamtwirtschaftlichen Leistung Deutschlands, die Risiken
etwa bezüglich der internationalen Handelskonflikte und des Brexits gehen wir von einem
weiterhin robusten Arbeitsmarkt aus. So werden wir die bestehenden Netzwerke mit den
Arbeitsmarktpartnern in den bewährten Arbeitsstrukturen fortsetzen und unsere
Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Betrieben, Kammern, Kommunen und Verbänden
verstetigen.
Die zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, die Integrationsarbeit weiter
voranbringen und die Grundsicherungsleistungen weiterhin in hoher Qualität für die
Menschen im Landkreis Kassel erbringen.
Den Kolleginnen und Kollegen möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für die
geleistete Arbeit aussprechen. Sie machen einen guten Job!
Gregor Vick
Geschäftsführer
Jobcenter Landkreis Kassel
24Legende
abH – ausbildungsbegleitende Hilfen
AMIP – Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
AGH – Arbeitsgelegenheiten
AGS – Arbeitgeber-Service
AgiL – Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel
AhfJ – Aktivierungshilfe für Jüngere
AsA – assistierten Ausbildung
BA - Bundesagentur für Arbeit
BaE – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
BCA – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
bFM – beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
BG - Bedarfsgemeinschaft
BL – Bereichsleitung
BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BuT – Bildungs- und Teilhabepaket
BvB - Berufsvorbereitung
DRV – Deutsche Rentenversicherung
EGZ – Eingliederungszuschuss
eLb – erwerbsfähige Leistungsberechtigter
ESF – Europäischer Sozialfond
EQ - Eingstiegsqualifizierungen
FbW – Förderung der beruflichen Weiterbildung
FseJ – Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher
GF – Geschäftsführung
HePAS – Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen
schwerbehinderter Menschen
IAB - Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung
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