Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 - Jobcenter ...
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Inhaltsverzeichnis 1. Rahmenbedingungen ................................................................... 4 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 4 1.2 Budget- und Personalressourcen 5 2. Ziele und Schwerpunkte .............................................................. 6 2.1 Zielsystem 2020 6 2.2 Lokale Ziele 8 3. Kundenstruktur ............................................................................. 9 4. Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie des Jobcenters Landkreis Kassel ............................................................................ 11 5. Operative Schwerpunkte 2019 ................................................... 12 5.1 Besondere Aktivierung von integrierbaren Neukunden 12 5.2 Intensivbetreuung von 80 marktnäheren Kunden durch den Arbeitgeber-Service 12 5.3 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern/Erziehende 13 5.4 Jugendliche und junge Erwachsene 14 5.5 Kunden mit Migrationshintergrund 17 6. Integration in Beschäftigung und besondere Zielgruppen ...... 18 6.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II 18 6.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des § 18 Abs. 4 SGB II 19 6.3 Soziale Teilhabe nach den §§ 16e und 16i SGB II 19 6.4 Schwerbehinderte / Rehabilitanden 21 6.5 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement 22 7. Rechtmäßigkeit und Qualität sicherstellen und weiterentwickeln ............................................................................. 23 8. Schlussbemerkung..................................................................... 24 Legende........................................................................................... 25 2
Arbeitsmarktprogramm 2020 Jobcenter Landkreis Kassel Vorwort Die Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit, die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Hilfeleistungen sind die zentralen Anliegen und Aufgaben des SGB II. Das Jobcenter Landkreis Kassel als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und des Landkreises Kassel informiert mit dem vorliegenden Arbeitsmarktprogramm über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitsmarktentwicklung, den bundesweiten Kennzahlenvergleich und die Handlungs- und Eingliederungsstrategien zur Erreichung einer erfolgreichen Eingliederung in Arbeit im Jahr 2020. Dabei steht die Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung mit dem Ziel der (Wieder-) Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und/oder Ausbildung im Mittelpunkt der täglichen Arbeit der Integrations- fachkräfte im Vordergrund. Eine gute Verzahnung und Zusammenarbeit zwischen dem Leistungs- und Vermittlungsbereich trägt dabei zu einer optimalen Betreuung der Kunden bei. Die gute Vernetzung des Jobcenters mit den Akteuren des Kreises, den Kommunen, der Agentur für Arbeit, den Verbänden, Bildungsträgern und sozialen Diensten sowie dem Beirat des Jobcenters Landkreis Kassel unterstützt ebenfalls das Gelingen der Aufgabe. Insoweit wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) jährlich unter Berücksichtigung der Kundenstruktur des Arbeitsmarktes sowie den gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen fortgeschrieben und weiterentwickelt. 3
1. Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Auch im Jahr 2019 konnte das Jobcenter Landkreis Kassel die Anzahl der Arbeitsmarktintegrationen mit über 1.600 Integrationen in sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigungen, wie in den Vorjahren, halten und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Landkreis Kassel leisten. So zeigte sich die Wirtschaftsregion Kassel/Nordhessen trotz Brexit, Handelsbeschränkung, Digitalisierung und Fachkräftemangel bzw. -bedarf arbeitsmarktlich robust und leistungsfähig, obwohl das für 2019 prognostizierte Wirtschaftswachstum von 1,8% Bruttoinlandsprodukt nicht eingetroffen ist. Insoweit fällt die Arbeitsmarktprognose des IAB aus dem Herbst 2019 für 2020 verhalten aus. Das Bruttoinlandsprodukt weist mit 0,5% im Jahr 2019 nur noch eine geringe Wachstumsrate auf und so prognostiziert die Bundesregierung für das Jahr 2020 ein Wachstum von 1,0%. Die damit verbundene „kleine Wachstumspause“ wird perspektivisch laut IAB das Ende des Beschäftigungsaufschwungs einläuten – die Erwerbstätigkeit wird langsamer steigen und die Arbeitslosigkeit stagnieren. Der Konjunkturabschwung stoppt vorerst den Abbau der Arbeitslosigkeit. Im Jahresdurchschnitt 2019 sinkt diese laut IAB noch um 70.000 Personen. Der Jahresdurchschnitt 2020 wird dann aber auf dem Stand von 2019 bleiben. So rechnet man auch im Jahr 2020 mit einem Anstieg der Erwerbstätigen von 120.000 Personen, wobei sich der Arbeitsmarkt deutlich schwächer entwickelt, als in den Vorjahren. So zeigt sich der regionale Arbeitsmarkt gegen Ende des Jahres 2019 noch stabil und grundsätzlich aufnahmefähig. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die gemeldeten Arbeitsstellen rückläufig sind und die automobilen Großunter- nehmen in der Region am Anfang eines langen Umstrukturierungsprozesses stehen, der auf alle Bereiche in der Region seinen Einfluss haben wird. Wir sehen dennoch weiterhin gute Beschäftigungschancen in den Branchen Gesundheit und Pflege, Baugewerbe, Gastronomie sowie Verkehr und Logistik. Da Demografie bedingt in allen Beschäftigungsfeldern in Zukunft mit wachs- endem Personalbedarf zu rechnen ist, werden wir im Rahmen unserer be- werberorientierten Arbeitgeberansprache unter Einbeziehung aller Ressourcen und Möglichkeiten jede Chance nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen auch in 2020 in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Durch eine gezielte Schwerpunktsetzung bei der Betreuung marktnäherer erwerbsfähiger Leistungsbedürftiger (insbesondere Neukunden) durch den eigenen AGS wollen wir intensiv daran arbeiten, den hilfebedürftigen Leistungs- berechtigten eine gute Unterstützung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. 4
1.2 Budget- und Personalressourcen Die im Jobcenter Landkreis Kassel eingesetzten Personalressourcen werden sich im Jahr 2020 zum Vorjahr weder im Umfang noch in der Zuordnung zu den verschiedenen Aufgabenbereichen wesentlich verändern. Durchschnittlich werden 171 Mitarbeiter/innen im Umfang von 154 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) eingesetzt. Ausgehend von den Werten der Eingliederungsmittelverordnung ist folgende Mittelzuweisung erfolgt: Verwaltungsbudget: 9.816.676 € (+ 162.587 € im Vergleich zu 2019) Eingliederungstitel: 8.294.367 € (- 9.813 € im Vergleich zu 2019) Insgesamt stehen demnach 152.774 € mehr zur Verfügung. Der Umschichtungsbetrag vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt beträgt im Jahr 2020 insgesamt 1.799.000 €. Im Eingliederungstitel stehen damit netto 6.495.367 € zur Verfügung. Für das Jahr 2020 sind die folgenden Eintritte und Ausgaben an Eingliederungsleistungen vorgesehen: Maßnahmeart Neueintritte Betrag in € % 2020 FbW (Förderung der beruflichen 140 930.000 14,3 % Weiterbildung) EGZ (Eingliederungszuschüsse) 72 505.000 7,8 % MAbE (Maßnahmen zur Aktivierung und 733 1.610.000 24,8 % beruflichen Eingliederung) BaE (Berufsausbildung in außerbe- 16 460.000 7,1 % trieblichen Einrichtungen) AGH (Arbeitsgelegenheiten) 90 520.000 8,0 % § 16e (Eingliederung von 15 370.000 5,7 % Langzeitarbeitslosen) § 16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt) 25 696.000 10,7 % ESG (Einstiegsgeld) 72 67.000 1,0 % Sonstige (z.B. Vermittlungsbudget, Freie 1.337.367 20,6 % Förderungen, Einstiegsqualifizierungen) Gesamt 1.163 6.495.367 100 % Kommunale Eingliederungsleistungen wie Schuldner- oder Suchtberatung werden durch das Jobcenter Landkreis Kassel weiterhin genutzt. Eine Übertragung der Bewirtschaftung dieser Leistung auf das Jobcenter findet jedoch nicht statt. 5
2. Ziele und Schwerpunkte 2.1 Zielsystem 2020 Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist, die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfs- gemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können (§ 1 SGB II). Zur Erfüllung dieses gesetzlich definierten Auftrags umfasst die Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen a.) zur Beendigung der Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und b.) zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Landkreis Kassel orientiert sich daher an den Bundeszielen, den daraus abgeleiteten geschäftspolitischen Handlungsfeldern und den Qualitätsstandards. So besteht das Zielsystem der Grundsicherung für das Kalenderjahr 2020 weitgehend unverändert fort. In Ableitung aus § 1 SGB II in Verbindung mit § 48a SGB II sind für die Zielvereinbarung nach § 48b SGB II im Aufgabenbereich der BA die Steuerungsziele „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integrationen in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ maßgeblich. Sie werden durch die Zielindikatoren: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Integrationsquote Veränderung des Bestandes an Langzeitbeziehern beschrieben. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsbezieher und der Ausgaben für passive Leistungen wird jedoch nicht nur durch die Zahl der Integrationen, sondern auch durch die Qualität der Integrationen beeinflusst. Um qualitative Aspekte der Integrationsarbeit noch stärker in den Blickpunkt der Steuerung zu rücken, wird ein Monitoring zur vier ausgewählten Analysegrößen eingeführt. Besonders beobachtet werden: die Nachhaltigkeit der Integrationen der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen die Entwicklung der Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher die Entwicklung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher, die bereits mindestens vier Jahre lang Leistungen der Grundsicherung erhalten Auf Basis der Ergebnisse der Jobcenter bei der Nachhaltigkeit und beim Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen können ggf. Handlungsimpulse zur Verbesserung der Integrationsarbeit abgeleitet werden. Die zuletzt genannten beiden Analysegrößen können Hinweise darauf geben, ob die Kundinnen und Kunden mit schwierigen Ausgangsbedingungen entsprechend ihrem besonderen Bedarf unterstützt werden. 6
Um diese Ziele erreichen zu können, wurden durch den Vorstand der BA drei Handlungsfelder benannt, die den gemeinsamen Einrichtungen als Orientierungshilfe dienen und sie bei der Erreichung dieser Ziele unterstützen: 1.) Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs 2.) Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit 3.) Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf In allen drei Handlungsfeldern sind die gleichberechtigte Förderung von Frauen und Männern sowie die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Angesichts des hohen Anteils an Arbeitslosen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis SGB II werden wir auch in 2020 in abschlussorientierte Aus- und Weiterbildung, insbesondere durch Nutzung betrieblicher Ausbildungsangebote investieren. Verstärkt werden wir weiterhin den eigenen Arbeitgeber-Service des Jobcenters Landkreis Kassel einbinden, um noch weitere Betriebe für dieses Angebot zu erschließen. BMAS, Länder, BA und kommunale Spitzenverbände haben sich – wie im Vorjahr – darauf verständigt, das dezentrale Planungsverfahren auch für 2020 beizubehalten. Grundlage für die Vereinbarung der Zielwerte bilden die Angebotswerte der Jobcenter. Im Vordergrund stehen dabei die Überlegungen zu den Chancen für eine erfolgreiche, fachlich gute Ausstattung der Arbeit mit unseren Kundinnen und Kunden. Dabei werden den Jobcentern unter Berücksichtigung ihrer Rahmenbedingungen Orientierungswerte für die Zielindikatoren zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine rechnerische Orientierung zur Unterstützung der operativen Diskussion über die Zielwerte. 7
Unter Einbeziehung dieser Orientierungswerte und den unter 1.1. erläuterten gesamt- wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwarten wir einen Rückgang der Langzeitleistungs- bezieher bei einer etwas geringfügigeren Integrationsquote als im Vorjahr. Es wurden für das Jobcenter Landkreis Kassel folgende Zielwerte vereinbart: Integrationsquote 23,1 % Veränderung zum Vorjahr - 3,4 % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern 4.407 Personen Veränderung zum Vorjahr - 5,0 % bzw. 234 Personen 2.2 Lokale Ziele Das kommunale Ziel zur Senkung der Hilfebedürftigkeit in Verbindung mit der Reduzierung der Leistungen der Unterkunft (LUH) steht in enger Zielstellung mit den Integrationszielen in Erwerbstätigkeit, insbesondere mit einem bedarfsdeckenden Einkommen für die Bedarfsgemeinschaften. Unterstützt wird dieser Prozess durch eine intensive Netzwerkarbeit, insbesondere in der Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel (AgiL) in Verbindung mit der Ausschöpfung der Bundes- und Landesförderprogramme. Insbesondere die Förderinstrumente § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeit- arbeitslosen“ sowie § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Anstrengungen des Landkreises Kassel und des Jobcenters Landkreis Kassel zur Sicherung sozialer Teilhabe, als auch Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Menschen. Flankierend werden die gesetzlich definierten kommunalen Eingliederungsleistungen zur Verbesserung der Eingliederungschancen erwerbsfähiger Hilfebedürftiger angeboten. Sie dienen der Minderung oder Beseitigung von persönlichen oder sozialen Hemmnissen vor der Aufnahme einer Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt oder auch eines Förderangebotes nach dem SGB II, wie z.B. Qualifizierungsmaßnahmen oder Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt und beinhalten im Wesentlichen: die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder auch in Randzeiten, häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung 8
3. Kundenstruktur Grundlage für die Erstellung des AMIP 2020 ist die Struktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) insgesamt. Eine Analyse der Kundenstruktur im Dezember 2019 macht deutlich, dass es sich beim Großteil der 6.964 eLb um 4.567 Langzeitleistungsbezieher (LZB) und dabei häufig auch um Langzeitarbeitslose (1.017) handelt. Der Langzeitbezug bzw. die Arbeitslosigkeit sind bereits verfestigt. Weil es sich bei den LZB jedoch vielfach um Personen handelt, die gesetzliche Sonderregelungen zur Zumutbarkeit beanspruchen können oder bei denen unter Inanspruchnahme aller zumutbaren Möglichkeiten das erzielte Einkommen leider nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhalts ausreicht (sog. Ergänzer) liegt der Fokus auf den arbeitslos und arbeitsuchend gemeldeten Kunden, die keine entsprechenden Einschränkungen haben. Dabei arbeitet das Jobcenter Landkreis Kassel im Beratungs- und Integrationsbereich nach dem arbeitnehmerorientierten Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (4- Phasen-Modell). Das 4-Phasen-Modell beinhaltet im Wesentlichen ein kundenzentriertes stärken- und potenzialorientiertes Profiling und die fachliche Einteilung in marktnahe und nicht marktnahe Kunden. Dabei orientiert sich das Modell an den vier Kernelementen des Integrationsprozesses: Phase 1: Das Profiling umfasst eine Gesamtbetrachtung von beruflichen und übergreifenden Stärken sowie den Hemmnissen, die einer Vermittlung bzw. Integration im Wege stehen und die im Integrationsprozess systematisch bearbeitet werden müssen. Phase 2: Auf der Grundlage des erstellen Profiling und mit Blick auf den Zielberuf/die Zieltätigkeit, wird ein realistisches und erreichbares arbeitsmarktliches Ziel festgelegt. Phase 3: Basierend auf den erarbeiteten Handlungsbedarfen werden zusammen mit den Kunden individuell zugeschnittene Handlungsstrategien bzw. Strategiebündel ausgewählt. Phase 4: Auftakt des Umsetzens und Nachhaltens ist die Eingliederungsvereinbarung. In einem strukturierten Folgegespräch werden die vereinbarten Schritte mit der tatsächlichen Umsetzung abgeglichen, Profiling, Ziel und Strategieauswahl überprüft und die nächsten Schritte vereinbart. Bei einer marktnahen Integrationsprognose ist von einer Möglichkeit der Integration des Kunden in den nächsten sechs Monaten auszugehen. Die marktferne Integrations- prognose lässt hingegen eine Integration innerhalb der nächsten sechs Monate als problematisch erscheinen. Die im Profiling festgestellten Vermittlungshemmnisse erfordern hier eine deutlich intensivere Arbeit mit dem Kunden. Zielsetzung des Handelns ist die Entwicklung dieser Kunden hin zur marktnahen Integrationsprognose. 9
Aktuell betreuen wir 150 Kunden/Kundinnen, die als marktnahe Kunden gelten und 4.789 Kunden/Kundinnen, die aufgrund ihrer komplexen Problemlagen als nicht marktnahe Kunden definiert sind. 2.472 Kunden/Kundinnen kommen für eine Integration aktuell nicht in Betracht, zum Beispiel wegen Elternzeit, Schul-/Berufsausbildung oder längerer Erkrankung. Integrationsprognose 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Marktnah Nicht Marktnah Sonstige Integrationsprognose 150 4789 2472 So wird auch in 2020 ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit die Senkung des Lang- zeitleistungsbezuges sein. Hierbei werden besonders die Langzeitarbeitslosen berück- sichtigt - insbesondere, weil die marktfernen Kunden/Kundinnen erhebliche Vermittlungs- hemmnisse ausweisen und dadurch das Ziel der Integration und Vermittlung erst mittel- und langfristig durch intensive Förderung und Qualifizierung erreicht werden kann. Kundenstruktur aus der BA-Statistik Kennzahl / Personenmerkmale Dezember 2019 Dezember 2018 Arbeitsuchende 5.001 5.135 Nicht arbeitslose Arbeitsuchende 2.338 2.458 Arbeitslose 2.663 2.677 Männer 1.524 1.473 Frauen 1.139 1.204 15 bis unter 25 Jahre 345 312 25 bis unter 50 Jahre 1.601 1.620 50 Jahre und älter 717 745 davon 55 Jahre und älter 426 427 Langzeitarbeitslose 1.047 1.163 schwerbehinderte Menschen 187 193 Alleinerziehende 257 287 Deutsche 1.806 1.903 Ausländer 857 774 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.880 1.849 Mit abgeschlossener Berufsausbildung 783 828 davon betriebliche/schulische Ausbildung 702 745 davon akademische Ausbildung 81 83 10
4. Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategie des Jobcenters Landkreis Kassel „Wir bringen Menschen und Arbeit zusammen“ – an dieser obersten Maxime richten die Mitarbeitenden des Jobcenters Landkreis Kassel ihr tägliches Tun und Handeln aus. Die materielle Existenz der von Arbeitslosigkeit Betroffenen ist zu sichern; Existenz bedrohende Situationen sind zu verhindern. Dem Jobcenter obliegt die Aufgabe, durch soziale Sicherungssysteme sowie beraterische und vermittlerische Dienstleistungen zur Wahrung des sozialen Friedens in der Region Nordhessen beizutragen. Dies sind hehre Ziele. Diesen Zielen gerecht zu werden, ist eine Herausforderung. Um sich der Herausforderung auch im Jahr 2020 erfolgreich zu stellen, bedarf es einer wohl durchdachten Strategie: a) individuelle, qualifizierte Kundenberatung b) engmaschiger, persönlicher Kontakt; das Ziel ist, 85% der Kunden mit einer Kontaktdichte von 3 Monaten sowie 95% der Kunden mit einer Kontaktdichte von 6 Monaten zu betreuen. Für Kunden, die jünger als 25 Jahre alt sind, ist ein monatlicher Kontakt vorgesehen c) passgenaue Vermittlungsvorschläge d) gezielte und professionelle Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Trägern e) verstärkter Einsatz arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente zur Unterstützung und Erhöhung der Kundenmobilität Folgende Personengruppen stehen bei der Umsetzung der Strategie besonders im Fokus: marktnähere Neukunden Langzeitleistungsbezieher / Langzeitarbeitslose Bedarfsgemeinschaften mit Kindern / Erziehende gesundheitlich beeinträchtigte Kunden Jugendliche und junge Erwachsene Kunden mit Migrationshintergrund 11
5. Operative Schwerpunkte 2019 5.1 Besondere Aktivierung von integrierbaren Neukunden Je länger Kunden aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, desto anspruchsvoller gestaltet sich eine spätere Integration, da Berufserfahrung verblasst und Problemlagen drohen sich zu verfestigen. Daher ist es unser Ziel insbesondere bei marktnäheren Kunden schnell und entschlossen die unmittelbare (Wieder-) Integration ins Erwerbsleben zu erreichen. Eine maßgebliche Rolle hierbei wird in 2020 der Arbeitgeber-Service durch eine sehr hohe Kontaktdichte und Unterbreitung von passgenauen Vermittlungsvorschlägen übernehmen. (Siehe 5.2). Ferner werden wir weiterhin einen besonderen Fokus auf die Gestaltung unserer hausinternen Arbeitsabläufe legen. Diese sind insbesondere ein gut funktionierendes Übergabemanagement von Rechtskreiswechslern aus der Arbeitslosenversicherung, optimierte Abläufe zwischen Kundencenter, Leistung und Arbeitsvermittlung/Fallmanagement sowie eine optimierte Schnittstelle zum Arbeitgeber-Service mit ggf. auch direkter Überstellung an den Arbeitgeber-Service. 5.2 Intensivbetreuung von 80 marktnäheren Kunden durch den Arbeitgeber-Service Seit September 2015 hat das Jobcenter Landkreis Kassel einen eigenständigen Arbeitgeber-Service (AGS). Die primären Ziele und Aktivitäten des eigenen Arbeitgeber-Service sind: Auf- und Ausbau der eigenen Marktpräsenz bewerberorientierte Stellen-Akquise kontinuierliche Steigerung der Zahl der Stellenangebote Steigerung der erfolgreich besetzten Stellen mit Kundinnen und Kunden des JC Landkreis Kassel durch bewerberorientierte Vermittlung Stärkung der assistierten Vermittlung Forcierung persönlicher Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur Förderung der Einstellungsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen und -beziehern Spezifische, individuelle Aktionen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (z.B. Job-Speed-Datings, Stellenbörsen etc.) Die Mitarbeitenden im AGS haben die zentrale Aufgabe, Kontakte zu Betrieben der Region herzustellen und bestehende Kontakte zu pflegen und zu intensivieren. 12
In 2020 wird der AGS kontinuierlich 80 Bewerberinnen und Bewerber in die persönliche Nebenbetreuung übernehmen (in Bezug auf den derzeitigen Personalstand). Hierdurch soll eine enge Kundenkontaktdichte (monatlich) und die intensive Zusammenarbeit mit den Kundinnen und Kunden die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Die Erschließung und Nutzung aller Beschäftigungsmöglichkeiten der regionalen Arbeitsmärkte erfordern eine abgestimmte gemeinsame Vorgehensweise der unterschiedlichen Akteure (hausinterne Kommunikation, Abstimmung mit dem AGS der Agentur für Arbeit und dem AGS des JC Stadt Kassel sowie externe Netzwerkarbeit). Damit kann das JC Landkreis Kassel auch 2020 die Herausforderungen für seine Kundinnen und Kunden mit einem sinnvollen Ressourceneinsatz gewährleisten. Das Ansinnen ist, die Anzahl der passgenauen und sinnvollen Vermittlungsvorschläge zu forcieren und die Stellenakquise zu erhöhen. Das Selbstverständnis des AGS prägt Kundenbeziehung und Erfolg. Das Dienstleistungsversprechen ist verbindlich: Kompetent, ganzheitlich, Service aus einer Hand, persönliche Ansprechpartner-/in, kurze Wege, adäquat und zuverlässig. Dieser Qualitätsanspruch wurde über die letzten Jahre aufgebaut und bleibt unverändert. 5.3 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern/Erziehende Insgesamt ist im Landkreis Kassel eine hohe Erwerbsorientierung von Alleinerziehenden festzustellen. Erwerbstätigkeit ist häufig ein fester Bestandteil ihres Lebensentwurfs. Die Erwerbsziele können jedoch vor dem Hintergrund von strukturellen Einschränkungen wie einer teilweise noch unzureichenden Infrastruktur für die Kinderbetreuung und einer begrenzten Arbeitsnachfrage nicht immer im gewünschten Umfang realisiert werden. Die Integrationsquote für Ein-Eltern Familien lag 2019 bei 14,2% uns soll 2020 auf diesem Stand gehalten werden. Eine bundesweit auffällige Klientel sind Mütter in Bedarfsgemeinschaften. Hier liegt die Integrationsquote nur bei ca. 8%. Das JC legt in diesem Jahr den Fokus auf intensive und frühzeitige Beratung der gesamten Bedarfsgemeinschaft durch die Integrationsfachkräfte, um insbesondere den Müttern einen verbesserten Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen und ggf. weitere notwendige Unterstützungsangebote einzurichten. Der überwiegende Teil der für 2020 vorgesehenen Maßnahmen wird in Teilzeit angeboten, um der Zielgruppe im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden zu können und eine Teilnahme zu ermöglichen. Es besteht ein umfangreiches Netzwerk zwischen dem Jobcenter und verschiedenen Sozialpartnern. Durch fortgesetzte regionale und hessenweite Beteiligung des JC als Kooperationspartner an diversen ESF-/und Landesprogrammen, z.B. „Teilzeitausbildung für Alleinerziehende“, “Starke Mütter“, „Sozialwirtschaft integriert“ halten wir Förderangebote für Frauen mit den verschiedensten Vermittlungshemmnissen vor. Neue Angebote in der laufenden ESF Förderperiode werden durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) erschlossen bzw. sind beantragt. 13
Um dem Fachkräftemangel im Handwerk zu begegnen, wird für 2020 das Schwerpunktthema „Frauen im Handwerk“ in Kooperation mit der Handwerkskammer gesetzt. 5.4 Jugendliche und junge Erwachsene Die Zahl der vom Jobcenter Landkreis Kassel zu betreuenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahre hatte sich trotz der zahlreichen Zugänge an jungen Geflüchteten in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. Der Bestand (Jahresdurchschnittswert) lag im Berichtsmonat Oktober 2019 bei 1.460 jungen Menschen und hatte sich im Vergleich zum Vorjahr (1.605) weiter um 9% abgebaut. Im Landkreis Kassel gibt es einen steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften. Einzelne Branchen klagen über akuten Fachkräftemangel. Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden dabei zunehmend sichtbarer. Nach den neuesten Erhebungen des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur des Zentrums der Goethe- Universität Frankfurt am Main (IWAK) könnten bis zum Jahr 2024 konjunkturabhängig bis zu 6.380 Arbeitskräfte fehlen. Das entspräche 7% aller Beschäftigten im Jahr 2017. Dieser Personalengpass ergibt sich durch ein dramatisches Mismatch aus Personalangebot und -nachfrage. Der größte Teil der fehlenden Fachkräfte bezieht sich dabei auf Arbeitskräfte mit einer Berufsausbildung (5.480 Personen). Arbeitskräfte mit einer Hochschulausbildung und solche ohne Ausbildung spielen eine nachgeordnete Rolle. Gerade für die Absolventen einer Berufsausbildung sind also die Chancen am regionalen Arbeitsmarkt sehr gut. Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, wird seltener arbeitslos und kann sich auch im weiteren Lebensverlauf besser auf neue Anforderungen einstellen. Eine wichtige Aufgabe des Jobcenters bleibt es, benachteiligten Jugendlichen diese Möglichkeit zu eröffnen und ihre Potenziale zu entwickeln. Berufsberatung/Ausbildungsstellenvermittlung - Modell der Rückübertragung Das bewährte Modell der rückübertragenen Ausbildungsstellenvermittlung auf die Agentur für Arbeit wird im Jahr 2020 fortgeführt. Dabei arbeiten die Integrations- fachkräfte des Jobcenters Hand in Hand mit den Beratungsfachkräften der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kassel zusammen. Bis zu 200 Jugendliche und junge Erwachsene erhalten die Chance, eine fachlich fundierte berufliche Beratung und eine eng verzahnte Ausbildungsstellenvermittlung zu erhalten. Kontinuierlich werden die Schulabgänger im Jobcenter identifiziert und an die Beratungsfachkräfte der Agentur für Arbeit überstellt, um diese so früh wie möglich in die Beratungs- und Vermittlungsprozesse für eine berufliche Ausbildung zu bringen. Durch diese enge Zusammenarbeit können Potenziale frühzeitig entdeckt bzw. Ausbildungshemmnisse erkannt und gezielt behoben werden. 14
Besondere Förderinstrumente U25 Wir erwarten eine Steigerung der Einstiegsqualifizierungen (EQ), um auch geeigneten jungen Geflüchteten auf diesem Weg eine spätere Berufsausbildung zu ermöglichen. Dazu wird ein noch höheres Engagement der Betriebe erforderlich sein, um dem steigenden Bedarf an betrieblichen Plätzen – auch Praktika - gerecht zu werden. Wir kooperieren mit den zuständigen Kammern. Gegenüber den Vorjahren rechnen wir außerdem mit einer Steigerung des Bedarfes an ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Wir wollen monatlich 12 Plätze vorhalten und können durch Kooperation mit der Agentur für Arbeit flexibel aufstocken. Diese Förderung wird gut nachgefragt und hat sich gegenüber der Assistierten Ausbildung (AsA) bewährt. Benachteiligten Jugendlichen bieten wir bei den außerbetrieblichen Ausbildungen insgesamt 16 integrative BaE-Plätze. Zusätzlich stellt der Landkreis Kassel insgesamt sechs Ausbildungsstellen (kooperativ) über die Arbeitsförderungsgesellschaft (AgiL) zur Verfügung, die vorrangig mit arbeitslosen U25-Kunden des Jobcenters besetzt werden. Außerdem werden bis zu 50 Plätze zur Berufsvorbereitung (BvB) für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche bei einem Bildungsträger vorgehalten. Hinzu kommen 16 Plätze im Projekt Future Train, welche durch Landesmittel aus dem Programm QuB (Qualifizierung und Beschäftigung) mit dem Diakonischen Werk sowie 12 Plätze im Projekt Wasserschloss Wülmersen (AgiL), kofinanziert werden. Das rechtskreisübergreifende Projekt „Gatekeeper U25“ zur aufsuchenden Sozialarbeit für schwer erreichbare junge Menschen (FseJ) nach § 16h SGB II wurde im Jahr 2016 vom Jobcenter initiiert, mit dem Fachbereich Jugend kofinanziert und durch das Team der Jugendberufshilfe (angesiedelt bei AgiL) seit 2017 umgesetzt. Jährlich konnten dabei rund 70 erheblich benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene erreicht und Unterstützungsangebote der Rechtskreise SGB II, III und VIII angeboten werden. Aufgrund des weiterhin bestehenden Handlungsbedarfes sowie der guten Ergebnisse wird das Projekt auch in 2020 fortgesetzt. Aus den Erfolgsbetrachtungen der ersten Förderjahre 2017/2018 wurde deutlich, dass die Gatekeeper bei jedem zweiten der erreichten Teilnehmer einen gezielten Impuls geben konnten, um die Weichen für die soziale bzw. berufliche Integration zu stellen. Häufig waren zunächst sozialintegrative Maßnahmen notwendig, bevor die Regelinstrumente der Berufsvorbereitung vermittelt werden konnten. Bei rund 20% der Teilnehmer entwickelte sich erfreulicherweise kurz- bzw. mittelfristig eine Integration in Arbeit, Ausbildung und/oder die Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme. Im Fokus der strukturellen Weiterentwicklung des Projektes steht die Marktdurchdringung. Ziel ist es, im Jahr 2020 bestimmte Wohnorte im nördlichen Landkreis sowie im Kasseler Osten zu erreichen, die bisher unterrepräsentiert sind. Außerdem soll an der Entwicklung von Lösungsansätzen zur Behebung der Jugendobdachlosigkeit weitergearbeitet und mit den zuständigen Stellen kooperiert werden. Dem Projekt kommt durch die Neuregelung der Minderungsvorschriften aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019 eine 15
noch größere Bedeutung zu. Der Wegfall von Sanktionen über 30% und Entfall bei Kürzung von Kosten der Unterkunft erfordert besondere Verantwortung und Beratungskompetenz bei den Integrationsfachkräften. Außerdem steigt der Stellenwert bei den sozialpädagogischen Anforderungen an das Personal der Bildungsträger. Mit einer Anschluss-Förderung in unserem neuen Projekt LAiKA (Lernen und Arbeiten in Kassel) gibt es auch für (wieder) angedockte Jugendliche seit dem Frühjahr 2019 ein bis zu 12monatiges Angebot incl. werktäglicher Präsenz. Es handelt sich dabei um eine praxis-orientierte Aktivierungshilfe für Jüngere (AhfJ) mit sozialpädagogischen Schwerpunkt. LAiKA wird unsere Förderkette der Berufsvorbereitung unterschwellig auch im Jahr 2020 vervollständigen und als Sprungbrett, für z.B. BvB, BaE, QuB, dienen. Sicherung sozialer Teilhabe Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Sicherung sozialer Teilhabe langzeitarbeitsloser, jungen Menschen. Jugendliche im Rechtskreis SGB II sind zunehmend von generationsübergreifender Arbeitslosigkeit, familiären Benach- teiligungen, Schulden- bzw. Suchtproblemen betroffen und benötigen fundierte Unterstützung. Häufig muss zunächst die soziale Integration gefördert bzw. (wieder) hergestellt werden, bevor die berufliche Integration geplant werden kann. Gerade mit dem langjährigen Ansatz des spezialisierten, beschäftigungsorientierten Fallmanagements wird diesem Umstand gezielt begegnet. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden dabei prozesshaft mit den sozialintegrativen Leistungen verzahnt. Gerade für junge Menschen aus bildungs- und arbeitsmarktfernen Familien gibt es ein ergänzendes Förderangebot, bestehend aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), Projekten der Förderung schwer erreichbarer junger Menschen (FseJ) nach § 16h SGB II sowie kommunale Leistungen nach § 16a SGB II (Beratung für Sucht, Schulden, Psychosoziales und Kinderbetreuung). Eine intensive Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend des Landkreises Kassel, dem Jugendamt und der Jugendberufshilfe unterstützt und ergänzt diese Aktivitäten, z.B. durch das Projekt des ambulanten Jugendhelfers SGB II für Klientel Fallmanagement oder dem Projekt der Berufspaten. Schwerpunkt für 2020 Eine Verbesserung beim Übergang Schule-Beruf ist eines der zentralen Handlungsfelder bei der Strategie 2025 (BA). Im Rahmen des neuen Modells zur Lebensbegleitenden Berufsberatung (LBB) sollen Schüler künftig von der Berufsberatung bereits in den Vor-Vor-Entlass-Klassen erreicht werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nicht alle Schüler die Beratung im Schulumfeld auch in Anspruch genommen haben. Konsequentes Überstellen an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist daher gerade bei SGB II-Klientel sehr wichtig. Wir wollen Schüler auch im Jobcenter frühzeitiger und intensiver anhalten, sich für ihren Berufsweg zu orientieren und sich bei der Berufsberatung anzumelden. 16
Dazu werden wir gemeinsam mit der Berufsberatung Gruppeninformations- veranstaltungen zur Berufsorientierung für Schulabgänger neu anbieten, die Schüler, bzw. deren Eltern im Rahmen der Beratung von Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften sensibilisieren und weiterhin regelmäßige Präsenztage der Berufsberatung und Rehabilitation (Ersteingliederung) im Jobcenter durchführen. Ziel ist es, durch intensive, ressortübergreifende Zusammenarbeit den Übergang von Schule und Beruf weiter zu verbessern. Kein Jugendlicher im Landkreis Kassel darf verloren gehen. Alle aktiven Jugendlichen erhalten zeitnah ein passgenaues Maßnahme-, bzw. Förderangebot, und/ oder einen bzw. Vermittlungsvorschlag in Ausbildung oder Arbeit. Mit allen Aktivitäten zielen wir auf eine weitere Reduzierung der Arbeitslosigkeit U25 sowie eine Steigerung der Integrationsquote. 5.5 Kunden mit Migrationshintergrund Die Integration von Kunden mit Migrationshintergrund ist oftmals ein langwieriger Prozess. Seit 2018 werden Migranten mit besonderem Förderbedarf im Jobcenter Landkreis Kassel in einem gesonderten Kompetenzteam (KT-MIG) betreut, um eine möglichst schnelle, notwendige Förderung und anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt realisieren zu können. Dabei setzen wir in jedem Integrationsteam für die Betreuung dieses Personenkreises Integrationsfachkräfte mit interkulturellen Kenntnissen ein. Die Mitarbeitenden werden dabei durch den Migrationsbeauftragten des Jobcenters Landkreis Kassel als fachlichen Leiter betreut. Der Migrations- beauftragte bündelt die vielfältigen Informationen - kommuniziert, informiert und schult zu den Maßnahmen und Projekten sowie Rechtsänderungen im Anerkenn-ungsgesetz mit seinen Auswirkungen und Chancen für den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden interkulturelle Kompetenz/Diversity Management gefördert und innovative Maßnahmen zur Stärkung der Beschäftigungsmöglichkeiten initiiert. Das alles geschieht in umfassender Vernetzung mit den Migrationsfach- diensten/Beratungsstellen, Integrationskursträgern, Bildungsträgern und den Migra- tionsbeauftragten in Stadt und Landkreis Kassel. Dabei bleibt weiterhin Vorrang, den Sprachstand der Menschen im Leistungsbezug zu verbessern. Hierzu werden die Angebote des BAMF offensiv angeboten und als unterstützende Maßnahme wird aktiv der Bereich „Welcome Area“ eingesetzt. In dieser im Juni 2019 begonnen Maßnahme werden die Teilnehmer regelmäßig über ihren Wissensstand und ihre Sprachverbesserung befragt, unterstützt und im Rahmen eines Bewerbungs- trainings auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Darüber hinaus halten wir weiterhin das Angebot der Fahrradwerkstatt aufrecht, um auch die Interessenslagen im Metallbereich bedienen zu können. Weiterhin werden die Möglichkeiten des Landesprogramms „WIR Hessen“ genutzt - besonders im Bereich Sprachstand Verbesserung der ESF geförderten Programme 17
„Deutsch For You“, der Unterstützungsmöglichkeiten von bulgarischen/rumänischen Familien und den weiteren integrativen Möglichkeiten des WIR-Programmes. Auch beworben und unterstützt werden in Kooperation handwerkliche, als auch sozialintegrative Möglichkeiten für Migranten/innen mit dem Ziel, Migranten/innen für eine Ausbildung im Sozial-, Pflegerischen-, Gesundheitsberuf zu begeistern und zu vermitteln. Das Ganze ist eingebettet in quartalsmäßige Gruppeninformationen mit jeweils 100 Personen, unter Einbindung hauseigener Übersetzer/innen, so dass ein hohes Maß des Verstehens und Begreifens bei den diversen Themengebieten für die Kunden sichergestellt ist. Dabei werden neben den arbeitsmarktlichen Themen, insbesondere auch Themen des Verbraucherschutzes, Energieverbrauchs, Datenschutzes und Schuldenfallen angesprochen, in Kooperation mit unseren Netzwerkpartnern im Raum Kassel. Durch diese fokussierte Betreuung erwarten wir eine weitere deutliche Steigerung bei der Integration Geflüchteter, durch die im Idealfall die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. 6. Integration in Beschäftigung und besondere Zielgruppen 6.1 Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II Auf Grund der Kundenstruktur bleibt die öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem § 16d SGB II weiterhin ein unverzichtbares Instrument um die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Kundinnen und Kunden zu stabilisieren bzw. auszubauen. Die Teilnahme an einer AGH soll ein erster Schritt in einer Förderkette sein, um die Möglichkeiten zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Zielgruppe sind dabei Kundinnen und Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die durch eine Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit stabilisiert, aufgebaut und an die weitergehenden Fördermöglichkeiten herangeführt werden sollen. AGH sind unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer nachrangig gegenüber einer Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie Maßnahmen der Berufsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung. Ziel der Teilnahme an einer AGH kann sein: Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen Insgesamt sind 90 Eintritte in AGH für das Kalenderjahr 2020 geplant. Mit der Förderung von AGH-Maßnahmen, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten, soll eine (soziale) Teilhabe von arbeitsmarktfernen Menschen am Arbeitsleben ermöglicht und als mittelfristige Brücke zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen. AGH 18
begründen dabei jedoch kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar. Eine AGH-Teilnahme bildet somit den ersten niederschwelligen Baustein einer längeren Förderkette zur Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Geplante Eintritte: 90 6.2 Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des § 18 Abs. 4 SGB II Auf Grundlage des in 2014 geschlossenen Vertrages mit dem kommunalen Träger Landkreis Kassel nach § 18 Abs. 4 SGB II wird auch im Jahr 2020 die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt. 6% des Eingliederungstitels werden für Aktivitäten des Landkreises Kassel vorgesehen und umfassen für das Jahr 2020 ca. 390.000 €. Der überwiegende Teil der öffentlich geförderten Beschäftigung soll im Rahmen freier Leistung zur Eingliederung in Arbeit gemäß § 16f SGB II – freie Förderung – erfolgen. Die Erfolge der letzten Jahre haben gezeigt, dass mit dieser Umsetzungsmöglichkeit und der engen Zusammenarbeit mit der kreiseigenen Beschäftigungsgesellschaft AgiL ein bedarfsgerechtes und flexibles Verfahren zur Integration von Langzeitarbeitslosen, Langzeitleistungsbeziehern und Jugendlichen initiiert werden konnte. Geplante Eintritte: 14 6.3 Soziale Teilhabe nach den §§ 16e und 16i SGB II Seit dem 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft. Hiermit wurden den Trägern der Grundsicherung weitere Förderungsinstrumente zur Verfügung gestellt, um gezielt die Integration von Langzeitarbeitslosen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu forcieren. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten eröffnen eine gute Grundlage, Menschen mit mehrjähriger Langzeitarbeitslosigkeit, die weit von den Anforderungen des Arbeitsmarktes entfernt sind, wieder eine Perspektive für eine reguläre Beschäftigung zu geben. Dabei benötigen die betroffenen Menschen eine umfassende Stärkung und Unterstützung, um den erforderlichen Anpassungsprozess auch gut bewältigen zu können. 19
Im Jahr 2019 wurde die Betreuung des § 16i SGB II durch die Betriebsakquisiteure sichergestellt. Die Umsetzung des § 16e SGB II oblag den Integrationsfachkräften. Das JC Landkreis Kassel wird ab 2020 für die Umsetzung der §§ 16e und 16i SGB II spezialisierte Fachkräfte einsetzen, hierzu gehören: zwei Betriebsakquisiteure drei Jobcoaches Mit der Spezialisierung will das JC Landkreis Kassel insbesondere sicherstellen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Belange der Beschäftigung nach den §§ 16e und 16i SGB II im Jobcenter antreffen. Die Betriebsakquisiteure sind die Schnittstelle zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und dem förderfähigen Personenkreis. Sie führen Einzelgespräche mit den erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im SGB II und potentiellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Ziel ist die passgenaue Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Jahr 2019 wurden 42 Personen nach dem § 16i SGB II und 23 Personen nach dem § 16e SGB II (Stand 13.01.2020) in eine Beschäftigung vermittelt. Das Gesetz sieht für die Stabilisierung der Beschäftigung eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung vor. Dieses wird seit dem 01.07.2019 durch drei hauseigene Jobcoaches an den drei Standorten des JC Landkreis Kassel sichergestellt. Sie haben die Aufgabe, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in Fragen der Beschäftigung zur Seite zu stehen. Sie 20
sollen eventuelle Konfliktsituationen schlichten und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allgemeinen Fragen unterstützen. Das ganzheitliche beschäftigungs- begleitende Coaching erstreckt sich über die gesamte Förderdauer. Die Betreuungsintensivität kann variabel an die Bedürfnisse angepasst werden. Das JC Landkreis Kassel hat sich vorgenommen, das zur Verfügung stehende Finanzpotenzial für diesen Personenkreis umfassend zu nutzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit zu leisten. Geplante Eintritte: 40 6.4 Schwerbehinderte / Rehabilitanden Im Dezember 2019 waren 187 schwerbehinderte Menschen im Jobcenter Landkreis Kassel arbeitslos gemeldet. Die überwiegende Zahl davon verfügt über keinen Berufsabschluss und/oder sind langzeitarbeitslos. Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung profitieren nur wenig von der guten Arbeitsmarktlage im Landkreis Kassel. Die besondere Förderung dieser Personen-gruppe ist daher ein besonderes Anliegen der Bundesagentur für Arbeit wie auch des Jobcenters Landkreis Kassel. Die Handlungsschwerpunkte zur verbesserten Eingliederung von schwerbehinderten Menschen im Jahr 2020 sind daher: Maßnahmen zur intensiven Beratung und Vermittlungsarbeit durch den eigenen Arbeitgeber-Service Effektive Nutzung der Fördermittel aus dem Eingliederungstitel und aus Drittmitteln wie z. B. durch HePAS. Konsolidierung und Ausbau der Netzwerkarbeit zu Trägern wie z. B. dem IFD, dem LWV, der DRV und der Arbeitsagentur. Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat im Jobcenter einen hohen Stellenwert. In 2019 lag die Relation von Rehabilitanden zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei 17,8%. Damit liegt das Jobcenter Landkreis Kassel über dem Wert des Bundesdurchschnitts (14,4%) und über dem Hessenwert (11,4%). Dies bedeutet, dass das Jobcenter Landkreis Kassel ein besonderes Augenmerk auf die Identifikation potenzieller Reha-Fälle legt. Dazu wurden in allen Teams des Bereichs Markt & Integration sogenannte Reha- SpezialistInnen installiert, die als Multiplikatoren regelmäßige Fachbesprechungen und Schulungen mit allen Beratungsfachkräften in den Teams durchführen und bei der Umsetzung konkreter Fälle unterstützen. Einmal pro Quartal findet ein Abstimmungsgespräch mit dem Rehabilitationsträger Arbeitsagentur statt. Dabei geht es neben der Klärung von förderrechtlichen Schnittstellen (SGB II – SGB IX) auch um organisatorische Erleichterungen zur Verbesserung der Kommunikation im Einzelfall. 21
6.5 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Gesetzliche Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitslose ist es, jeden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) qualifiziert, umfassend und entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung zu unterstützen und erhält daher eine klare Verpflichtung zum Aufbau eines Fallmanagements. Insofern bedürfen arbeitsmarktferne Personen, die schwerwiegende Integrations- hemmnisse (komplexe Problemlagen) aufweisen im Hinblick auf das Ziel der mittel- oder unmittelbaren Arbeitsmarktintegration einer Intensivbetreuung in Form von Fallmanagement. Zur Umsetzung wurde im Jobcenter Landkreis Kassel die Betreuung in Form des beschäftigungsorientierten Fallmanagements (bFM) eingerichtet. Das eingesetzte Personal hat in der Regel einen Hochschulabschluss mit sozialpädagogischem Schwerpunkt oder vergleichbare Qualifikation bzw. vergleichbares Profil und eine abgeschlossene Zertifizierung zum Fallmanager / zur Fallmanagerin. Das bFM wird für den gesamten Kundenbestand des JC angeboten. Die Beratung, Betreuung und Vermittlung der Kunden/innen erfolgt auf Freiwilligkeit und entsprechender Zugangssteuerung durch die persönlichen Ansprechpartner in der Arbeitsvermittlung. Eine ressourcen- und zielorientierte Arbeit mit dem eLb und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft bildet die Grundlage für die weitergehende Integrationsplanung. Dabei soll die Verweildauer im bFM einen Zeitraum von grundsätzlich 24 Monaten nicht überschreiten. In regelmäßigen Abständen werden die Fortschritte zur Heranführung an eine Erwerbstätigkeit durch die/den Fallmanager/in bewertet. Sofern die notwendige Stabilität vorhanden ist, wird der Fallmanagementprozess beendet und der Kunde oder die Kundin zur weiteren Betreuung an die Integrationsfachkraft zurückgegeben. Zentrale Aufgabe des bFM ist die spezialisierte und netzwerkorientierte Beratung hinsichtlich schwerwiegender Integrationshemmnisse der erwerbsfähigen Leistungs- bezieher. Damit verbunden die Planung, Steuerung und Durchführung des individuellen Fallmanagementprozesses auch Mithilfe einer systemischen Betrachtung der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Es werden gemeinsame Ziele erarbeitet, neue Wege und mögliche Lösungsstrategien aufgezeigt, gleichfalls wird auch bei vereinbarten Zwischenschritten unterstützt. Netzwerkpartner werden einzelfallbezogen nach der Bedarfslage des eLb implementiert. Es entsteht in einem kooperativen Arbeitsbündnis ein auf den Kunden ausgerichteter Prozess. Vorhandene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen werden methodisch erfasst, damit notwendige Unterstützungsleistungen gemeinsam mit Kundin/Kunden geplant und durch Fallmanager/-innen implementiert, koordiniert und nachgehalten werden können. Zur Unterstützung werden Trägerangebote, als auch sozialintegrative Leistungen bedarfsgerecht kombiniert. Hierzu konnte das Jobcenter Landkreis Kassel mit drei Netzwerkpartnern Rahmvereinbarungen für Beratungsleistungen schließen. Dadurch ist eine schnelle und zielführende Unterstützung in den Bereichen Sucht- /Schuldenproblematik als auch eine Beratung für psychisch kranke Menschen möglich. 22
Die Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt ist weiterhin das oberste Ziel. Durch die Hilfestellung im bFM zur Stärkung der Handlungskompetenz der Kunden/innen oder durch den Aufbau eines tragfähigen Unterstützungsnetzwerkes trägt das bFM dazu bei, einen beruflichen Einstieg / Wiedereinstieg zu finden und leistet damit einen großen Beitrag zur Zielerreichung des Jobcenters Landkreis Kassel. 7. Rechtmäßigkeit und Qualität sicherstellen und weiterentwickeln Die anhaltende Debatte zur Ausgestaltung der Grundsicherung nach dem SGB II zeigt auf, dass sich vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher Strukturen die soziale Sicherung in Deutschland weiterentwickeln muss. Dem stehen wir offen gegenüber und werden den Prozess auch im Rahmen weiterer Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigten begleiten. Handlungsstrategien zur passgenauen Vermittlung können nur dann entwickelt werden, wenn es uns gelingt, mit den Kunden die persönliche Situation zu analysieren und zu beraten. Gleichzeitig ist auch das Leistungsrecht zur Erbringung von Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes sehr komplex und bedarf einer regelmäßigen Betrachtung und Qualifizierung der Mitarbeitenden. Dazu werden wir an die umfangreichen Qualifizierungsprozesse des Vorjahres anschließen. Nur durch hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeitende können die Ziele letztendlich erfolgreich verfolgt werden. Dabei werden wir neben den originären fachlichen Schulungen die Beratungskompetenzen der Mitarbeitenden weiterhin stärken. Die Erkenntnisse aus der verlaufsbezogenen Kundenbetrachtung und einer risikoorientierten Fachaufsicht sowie unterstützender Hospitation sind dabei nur ein Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen zur Verbesserung der Qualität in der operativen Umsetzung im Vermittlungs-, als auch im Leistungsbereich. Denn mit unserer Arbeit sind wir ein gewichtiger Teil der sozialen Sicherung in unserer Region und darüber hinaus. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. 23
8. Schlussbemerkung Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 basiert auf den zum Jahreswechsel bekannten Rahmenbedingungen und Einschätzungen zum regionalen Arbeitsmarkt. Trotz der zurückgehenden gesamtwirtschaftlichen Leistung Deutschlands, die Risiken etwa bezüglich der internationalen Handelskonflikte und des Brexits gehen wir von einem weiterhin robusten Arbeitsmarkt aus. So werden wir die bestehenden Netzwerke mit den Arbeitsmarktpartnern in den bewährten Arbeitsstrukturen fortsetzen und unsere Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Betrieben, Kammern, Kommunen und Verbänden verstetigen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, die Integrationsarbeit weiter voranbringen und die Grundsicherungsleistungen weiterhin in hoher Qualität für die Menschen im Landkreis Kassel erbringen. Den Kolleginnen und Kollegen möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Sie machen einen guten Job! Gregor Vick Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Kassel 24
Legende abH – ausbildungsbegleitende Hilfen AMIP – Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm AGH – Arbeitsgelegenheiten AGS – Arbeitgeber-Service AgiL – Arbeitsförderungsgesellschaft im Landkreis Kassel AhfJ – Aktivierungshilfe für Jüngere AsA – assistierten Ausbildung BA - Bundesagentur für Arbeit BaE – Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BCA – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bFM – beschäftigungsorientiertes Fallmanagement BG - Bedarfsgemeinschaft BL – Bereichsleitung BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales BuT – Bildungs- und Teilhabepaket BvB - Berufsvorbereitung DRV – Deutsche Rentenversicherung EGZ – Eingliederungszuschuss eLb – erwerbsfähige Leistungsberechtigter ESF – Europäischer Sozialfond EQ - Eingstiegsqualifizierungen FbW – Förderung der beruflichen Weiterbildung FseJ – Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher GF – Geschäftsführung HePAS – Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen IAB - Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung 25
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