Christliche Patientenvorsorge - Handreichung und Formular - Aktualisierte Neuauflage - Deutsche Bischofskonferenz

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Christliche Patientenvorsorge - Handreichung und Formular - Aktualisierte Neuauflage - Deutsche Bischofskonferenz
Christliche
­
Patientenvorsorge
durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung und Behandlungswünsche

Handreichung und Formular

                                       Aktualisierte
                                        Neuauflage
Christliche
   ­
   Patientenvorsorge
    durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung,
    Patientenverfügung und Behandlungswünsche

Handreichung
und Formular
der Deutschen Bischofskonferenz
und des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland in Verbindung mit
weiteren Mitglieds- und Gastkirchen
der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen in Deutschland

                                            Aktualisierte
                                             Neuauflage
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Inhalt
Geleitwort zur aktualisierten Neuauflage                                                                                                                          .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   6
Kapitel 1 
Wie können Sie unter den geltenden gesetzlichen
Voraussetzungen Vorsorge treffen? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
  1 .1 Wer soll an Ihrer Stelle entscheiden,
         wenn Sie dazu nicht mehr imstande sind? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
  1 .2	Was haben Vertrauenspersonen und Ärzte
         bei Ihrer medizinischen Behandlung zu beachten? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
  1 .3 Welche rechtlichen Grenzen müssen Sie beachten? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
  1 .4 Welche Instrumente der Vorsorge sind für Sie am besten geeignet? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
Kapitel 2
Was ist das Besondere an der Christlichen Patientenvorsorge? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                            12
  2 .1 Der letzten Lebensphase ihre eigene Würde erhalten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                       12
  2 .2 Fürsorge im Respekt vor der Selbstbestimmung des Anderen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                              12
  2 .3 Zur Reichweite von Patientenverfügung und Behandlungswünschen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                             14
Kapitel 3
Was bestimmen Sie im Formular der Christlichen Patientenvorsorge?                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .       17

Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE & Hinweiskarte . .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
 3 .1                        Benennung einer Vertrauensperson .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                         19
		                           3 .1 .1 Vorsorgevollmachten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                    19
		                           3 .1 .2 Die Betreuungsverfügung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                     23
 3 .2                        Bestimmungen für Ihre medizinische Behandlung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                       24
		                           3 .2 .1 Die Patientenverfügung . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                           24
		                           3 .2 .2 Die Behandlungswünsche .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                      25
		                           3 .2 .3 Zur Gültigkeit von Patientenverfügung und Behandlungswünschen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                          25
		                           3 .2 .4 „Raum für ergänzende Verfügungen“ .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                       26
 3 .3                        Unterschriften unter das Formular der Christlichen Patientenvorsorge .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         28
Kapitel 4
Was ist noch wissenswert? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                               29
  4 .1 Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche bekannt werden? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                29
  4 .2 Was ist zu beachten, wenn man bereits eine
       Christliche Patientenverfügung ausgefüllt hatte? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                          30
  4 .3 Gibt es eine Pflicht, eine Vorsorgeverfügung zu verfassen? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                       30
  4 .4 Wie verhalten sich die Christliche Patientenvorsorge und ein
       Organspendeausweis zueinander? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                    30
  4 .5 Was passiert in einer Notfallsituation? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                 32
  4 .6 Was umfassen Behandlung und Pflege am Lebensende? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                32
  4 .7 Wann und wie sind künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr geboten? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    33
  4 .8 Gibt es einen Anspruch auf seelsorgerlichen Beistand? .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                         33
  4 .9 Wo kann ich mich beraten lassen? . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                34
6

    Geleitwort zur aktualisierten Neuauflage

    D        ie wenigsten Menschen schauen ger-
             ne auf das Ende ihres Lebens und
             wenn sie es tun, dann oft mit Sorge .
    Schon im alttestamentlichen Buch Jesus
    Sirach heißt es: „O Tod, wie bitter bist du,
                                                     ­ spekte eines christlichen Umgangs mit dem
                                                     A
                                                     Ende des irdischen Lebens und erläutert
                                                      andererseits die wichtigsten juristischen
                                                     ­Gesichtspunkte . Christliche Patienten-
                                                     vorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur
    wenn an dich gedenkt ein Mensch.“ (Sir 41,1)     von Christen verwendet werden kann . Die
    Krankheit, Gebrechlichkeit und Abhängig-          Christliche ­Patientenvorsorge weiß
    keit von der Pflege anderer werfen Fragen         sich aber in besonderer Weise dem christli-
    auf: Werde ich plötzlich oder nach einer lan-     chen Glauben verpflichtet und ist daher von
    gen Leidenszeit sterben? Werden am Ende           christlichen Überzeugungen geprägt . Dazu
    meines Lebens Menschen bei mir sein, die          gehört auch eine deutliche Ablehnung der
    mir beistehen und mir Kraft geben? Werde         Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Bei-
    ich zu Hause sterben können oder an einem        hilfe zur Selbsttötung .
    fremden Ort? Werde ich starke Schmerzen
                                                        Die aktualisierte vierte Auflage der Christ­
    ertragen müssen? Werde ich noch in der Lage
                                                       lichen Patientenvorsorge, die jetzt
    sein, selbst zu bestimmen, welche medizini-
                                                       ­Änderungen der Rechtslage bis zum Mai
    schen Behandlungen an mir vorgenommen
                                                        2018 berücksichtigt, umfasst insgesamt vier
    werden und welche nicht?
                                                        Möglichkeiten für eine selbstbestimmte
    Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen       ­ Vorsorge:
    Lebensende, der eigenen Sterblichkeit ausei-     ► Die Vorsorgevollmachten
    nanderzusetzen . Und doch ist es sinnvoll,
    sich den Fragen zu stellen, die sich damit       ► Die Betreuungsverfügung
    verbinden . Mit der vorliegenden Handrei-        ► Die Patientenverfügung
    chung Christliche Patientenvorsorge
                                                     ► Die Äußerung von Behandlungswünschen .
    durch Vorsorgevollmachten, Be -
    treuungsverfügung, Patientenverfü-               Diese vier Möglichkeiten der Patientenvor-
    gung und Behandlungswünsche möch-                sorge bringen den Willen eines entschei-
    ten wir Ihnen eine Hilfestellung anbieten .      dungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Er-
    Das Formular und die erläuternde Handrei-        krankung oder des Sterbens zum Ausdruck .
    chung sollen Ihnen helfen, sich mit dem Ster-    Zum Tragen kommen sie vor allem dann,
    ben und den eigenen Wünschen für den Um-         wenn Sie als Patient aufgrund einer Erkran-
    gang mit einer lebensbedrohenden Erkran-         kung oder Verletzung nicht mehr in der Lage
    kung zu befassen – und diese Wünsche ver-        sind, selbst zu entscheiden bzw . Ihren aktu-
    bindlich und wirksam festzuhalten . Auf diese    ellen Willen zu äußern .
    Weise wollen wir Sie darin unterstützen, auch
                                                     Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auf-
    dann noch, wenn Sie selbst nicht mehr dazu
                                                     lagen, dass auf vielfach geäußerten Wunsch
    in der Lage sind, in der Kommunikation zwi-
                                                     die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht er-
    schen Ärzteschaft, Pflegekräften, Angehöri-
                                                     weitert wurden . Deshalb sind jetzt drei ver-
    gen und Krankenhausseelsorge Ihrem per-
                                                     schiedene mögliche Vorsorgevollmachten
    sönlichen Willen Ausdruck zu verleihen .
                                                     enthalten:
    Wir wollen Ihnen damit auch helfen, einen
                                                     ► D
                                                        ie Vorsorgevollmacht in Gesundheits-
    Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlän-
                                                       und Aufenthaltsangelegenheiten
    gerung und nicht verantwortbarer Lebens-
    verkürzung zu finden . Deshalb berücksich-       ► D
                                                        ie Vorsorgevollmacht zu Totensorge,
    tigt die Christliche Patientenvorsor-              Organspende
                                                       ­            und Bestattung
    ge einerseits die theologisch-ethischen
Christliche Patientenvorsorge     7

► Die Generalvollmacht in den übrigen             ► Insbesondere
                                                    	             bei komplexen vermögens-
  ­Angelegenheiten, die insbesondere eine           rechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es
  vermögensrechtliche Bevollmächtigung              sich unter Umständen, einen Rechtsbei-
   ermöglicht und auch über den Tod hinaus          stand bzw . einen Notar hinzuzuziehen .
   gilt .
                                                  ► Besonders wichtig ist es, über die anste-
Die Handreichung zur Christlichen Pa­               henden Fragen mit der Familie und den
tientenvorsorge gliedert sich in vier Ka-           Angehörigen ins Gespräch zu kommen .
pitel, wobei die grundlegenden Gesichts-            Ein Formular kann vieles regeln, aber es
punkte in den Kapiteln 1 und 2 konzentriert         kann das vertrauensvolle Gespräch und
sind . Die Kapitel 3 und 4 bieten Ihnen ergän-      den Austausch von Person zu Person nicht
zende Hilfen für den Umgang mit dem For-            ersetzen . Ihre Vorstellungen und Wün-
mular . Sofern Sie bereits das Formular einer       sche im Blick auf das Sterben und den Tod
                              ­
älteren Auflage der Christlichen      Patien-       können Sie darüber hinaus beispielsweise
tenvorsorge ausgefüllt haben, empfehlen             in einem persönlichen Brief an Ihre Ver-
wir ­Ihnen aus Gründen der Rechtssicherheit,        trauensperson festhalten .
dieses durch das Formular dieser Neuauflage
                                                  Auch wenn der Gedanke an den Tod bitter ist:
zu ersetzen . So ist gewährleistet, dass Ihre
                                                  Der christliche Glaube schenkt uns die feste
Vollmachten und Verfügungen der aktuellen
                                                  Hoffnung, dass das Leben in der Gemein-
Rechtslage entsprechen .
                                                  schaft mit Jesus Christus über den Tod hin-
Schließlich wollen wir Ihnen einige Empfeh-       aus Bestand hat . Die Heilige Schrift macht
lungen zur Christlichen Patienten­                uns eine große Zusage: „Gott wird in ihrer
vorsorge ans Herz legen:                          Mitte wohnen und sie werden sein Volk sein;
► Machen
  	       Sie sich frühzeitig und eingehend      und er, Gott, wird bei ihnen sein. Er wird alle
  Gedanken darüber, welche Vertrauens­            Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod
  personen Sie als Bevollmächtigte und Be-        wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine
  treuer benennen können . Auch wenn hier         Klage, keine Mühsal. Denn was früher war,
  für die jeweiligen Bereiche verschiedene        ist vergangen. Er, der auf dem Thron saß,
  Personen benannt werden können, ist es          sprach: Seht, ich mache alles neu.“ (Offb
  in der Anwendung voraussichtlich deut-          21, 3 – 5)
  lich einfacher, wenn nur eine Person diese      In dieser christlichen Hoffnung dürfen wir
  Aufgaben übernimmt .                            Menschen es wagen, auch den letzten und oft
► Zögern Sie nicht, beim Ausfüllen des For-       besonders beschwerlichen Weg in zuver-
  mulars eine ärztliche Beratung in An-           sichtlichem Vertrauen auf den Erlöser Jesus
  spruch zu nehmen, auch wenn diese nicht         Christus zu gehen .
  gesetzlich vorgeschrieben ist .

Hannover, Bonn, Frankfurt a . M ., im Juli 2018

Landesbischof                         Reinhard Kardinal Marx      Bischof
Dr. Heinrich Bedford-Strohm           Vorsitzender der            Dr. Karl-Heinz Wiesemann
Vorsitzender des Rates der            Deutschen                   Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Evangelischen Kirche in Deutschland   Bischofskonferenz           Christlicher Kirchen in Deutschland
8   Kapitel 1

                                                »Er hat den Tod für immer
                                                 verschlungen
                                                 und GOTT,
                                                 der Herr, wird die Tränen
                                                 von jedem Gesicht abwischen.«
                                                  Jesaja 25,8a

    1 . Wie können Sie unter den geltenden gesetz-
        lichen Voraussetzungen Vorsorge treffen?

    Das deutsche Recht bietet verschiedene Mög-       Haben Sie eine solche Bestimmung nicht ge-
    lichkeiten an, mit deren Hilfe Sie für den Fall   troffen, wird das Betreuungsgericht eine Per-
    Ihrer Einwilligungsunfähigkeit im Rahmen          son auswählen und zu Ihrem Betreuer bestel-
    einer schweren oder tödlich verlaufenden          len, falls dies erforderlich ist . Diese Person
    Krankheit Vorsorge treffen können . Sie be-       wird Sie dann vertreten .
    rühren unterschiedliche Fragen:
                                                      Eine Vertrauensperson können Sie mit fol-
                                                      genden Instrumenten bestimmen:
    1.1 Wer
           soll an Ihrer Stelle                         it einer Vorsorgevollmacht bestellen
                                                      ► m
        entscheiden, wenn Sie dazu                      Sie selbst eine Vertrauensperson zu Ih-
        nicht mehr imstande sind?                       rem Vertreter (Bevollmächtigten) in den
                                                        Angelegenheiten, die Sie festlegen . Der
    Wir empfehlen Ihnen, eine Person Ihres Ver-
                                                        oder die Bevollmächtigte handelt als Ihr
    trauens zu bestimmen, die Sie persönlich
                                                        Beauftragter (Näheres siehe Abschnitt
    kennt und der Sie die Aufgabe anvertrauen
                                                        3.1.1);
    können, Ihre Wünsche und Interessen zu ver-
    treten . Ihre Vertrauensperson wird an Ihrer         it der Betreuungsverfügung bitten Sie
                                                      ► m
    Stelle entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht     das Betreuungsgericht, eine von Ihnen
    mehr imstande sind .                                vorgeschlagene Vertrauensperson zu Ih-
Christliche Patientenvorsorge   9

   rem Vertreter (Betreuer) zu bestellen . Ih-    sind u . a . Ihre früheren Äußerungen, ethi-
   rem Vorschlag hat das Gericht Folge zu         schen und religiösen Überzeugungen und
   leisten . Das Gericht bestimmt, für welche     Wertvorstellungen heranzuziehen . Im Zwei-
   Aufgabenkreise der rechtliche Betreuer         felsfall werden Vertrauensperson und Ärzte
   zuständig ist (Näheres siehe Abschnitt         davon ausgehen, dass Sie den ärztlich gebo-
   3.1.2).                                        tenen Maßnahmen zustimmen würden .

                                                  1.3 Welche
                                                            rechtlichen Grenzen
1.2 Was
       haben Vertrauenspersonen
                                                      müssen Sie beachten?
    und Ärzte bei Ihrer medizinischen
    Behandlung zu beachten?                       Sie können keine Anordnung treffen, die ge-
                                                  gen ein gesetzliches Verbot verstoßen wür-
Vertrauenspersonen und Ärzte haben stets
                                                  de; so können Sie z . B . nicht verlangen, dass
Ihren Willen als Patient zu beachten . Sie kön-
                                                  der Arzt Ihnen ein Medikament verabreicht,
nen Ihr Selbstbestimmungsrecht auf ver-
                                                  das Sie tötet . Eine solche Tötung auf Verlan-
schiedene Weise für den Fall vorsorglich
                                                  gen – auch „aktive Sterbehilfe“ genannt – ist
­
ausüben, dass Sie nicht mehr selbst entschei-
                                                  die gezielte Tötung eines Menschen . Sie ist in
den können:
                                                  Deutschland gesetzlich verboten und wird
► S o können Sie als einwilligungsfähige, er-    strafrechtlich verfolgt .
  wachsene Person schriftlich eine Patien-
                                                  Zulässig und angeraten ist dagegen die Gabe
   tenverfügung verfassen . Mit dieser kön-
                                                  von Schmerzmitteln oder anderen Medika-
   nen Sie selbst im Vorhinein in bestimmte
                                                  menten, wenn sie zur Leidensminderung
   ärztliche Maßnahmen, die in Zukunft aus
                                                  medizinisch angezeigt sind und der Patient
   ärztlicher Sicht erforderlich werden mö-
                                                  bzw . sein Bevollmächtigter oder Betreuer ih-
   gen, einwilligen oder diese untersagen
                                                  rer Verabreichung zustimmt . Eine hochdo-
  (Näheres siehe Abschnitt 3.2.1);
                                                  sierte Gabe von Schmerzmitteln etwa stellt
► S ie können konkrete Behandlungswün-           die palliative Sedierung dar, mit deren Hilfe
   sche über Art, Umfang und Dauer sowie          unerträgliche Schmerzen in der letzten Le-
   die Umstände Ihrer Behandlung äußern .         bensphase gelindert werden können, indem
  Diese Behandlungswünsche sind dann              das Bewusstsein medikamentös einge -
  verbindliche Richtschnur für Ihre Ver-          schränkt wird . Sie ist unter den genannten
   trauensperson . Ihre Vertrauensperson          Voraussetzungen selbst dann zulässig, wenn
   hat Ihre Wünsche gegenüber Ärzten und          die Medikamente als unbeabsichtigte Neben­
  Pflegepersonal geltend zu machen und            wirkung das Leben des Patienten verkürzen
   durchzusetzen (Näheres siehe Abschnitt         sollten (Leidensminderung bzw . „indirekte
  3.2.2).                                         Sterbehilfe“) .
Sie können sich auch Ihrer Vertrauensperson       Als Patient können Sie laut Gesetz verlangen,
bzw . den behandelnden Ärzten anvertrauen         dass bei einer lebensbedrohlichen Erkran-
und ihnen die Aufgabe überantworten, die in       kung Maßnahmen unterlassen oder beendet
der jeweiligen Situation angemessene Art          werden, die zur Erhaltung oder Verlänge-
und Weise Ihrer ärztlichen Behandlung fest-       rung Ihres Lebens geeignet sind . Ein ent-
zulegen . Vertrauensperson und Ärzte haben        sprechendes Vorgehen ist als Behandlungs-
nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu han-            verzicht, Behandlungsbegrenzung oder Be-
deln, d . h . der Behandlung dann zuzustim-       handlungsabbruch rechtlich und ethisch zu-
men, wenn Sie es nach Lage der Dinge selbst       lässig („Sterben zulassen“ bzw . „passive
in dieser Situation auch getan hätten . Dafür     Sterbehilfe“) .
10   Kapitel 1

     Besondere ethische Probleme können sich           1.4 Welche
                                                                 Instrumente
     ergeben, wenn der Sterbeprozess oder das              der Vorsorge sind für Sie
     Endstadium einer tödlich verlaufenden                 am besten geeignet?
     Krankheit noch nicht begonnen haben und
                                                       Es ist nicht unbedingt notwendig, alle For-
     eine lebenserhaltende medizinische Maß-
                                                       mularteile der Christlichen Patienten-
     nahme nicht durchgeführt oder beendet
                                                       vorsorge (also Vorsorgevollmachten, Be-
     wird, weil der Patient seine Einwilligung in
                                                       treuungsverfügung, Patientenverfügung und
     die medizinische Maßnahme nicht erteilt
                                                       Behandlungswünsche) auszufüllen . Es liegt
     oder widerrufen hat (Näheres siehe Ab -
                                                       in Ihrer Entscheidung, ob Sie nur ein Formu-
     schnitt 2.3).
                                                       larteil verwenden oder alle Teile miteinander
     Davon grundlegend zu unterscheiden ist die        kombinieren wollen . Aus unserer Sicht sind
     Beihilfe zur Selbsttötung, die auch „assistier-   folgende Möglichkeiten sinnvoll und emp -
     ter Suizid“ genannt wird . Darunter versteht      fehlenswert:
     man die Unterstützung eines Menschen bei
                                                       ► V
                                                          orsorgevollmachten mit Betreuungs-
     der Durchführung seiner Selbsttötung . Dies
                                                         verfügung: Wir empfehlen, Ihre Vertrau-
     kann durch die Beschaffung tödlich wirken-
                                                         ensperson in einer Vorsorgevollmacht
     der Medikamente erfolgen oder auch durch
                                                         zum Bevollmächtigten zu ernennen . Dies
     die Anleitung zu ihrer Handhabung . Sie ist
                                                         bringt Ihr Selbstbestimmungsrecht und
     nicht nur auf die unmittelbare Sterbephase
                                                         die in der jeweiligen Situation gebotene
     beschränkt, sondern findet oft schon nach
                                                         Fürsorge gleichermaßen zur Geltung .
     der Diagnose einer schweren Erkrankung,
                                                         Denn eine Vertrauensperson, mit der Sie
     der Prognose eines belastenden Krankheits-
                                                         sich ausführlich ausgetauscht haben und
     bildes, nicht selten auch aufgrund von Ein-
                                                         die Ihre Wünsche kennt, ist am ehesten in
     samkeit in fortgeschrittenem Alter oder psy-
                                                         der Lage, in den heute kaum vorhersehba-
     chischer Probleme statt . Aus ethischer Sicht
                                                         ren Situationen in Ihrem Sinne eine gute
     ist die Beihilfe zur Selbsttötung abzulehnen .
                                                         Entscheidung für Sie zu treffen . Es ist
     Sie steht allerdings nur in den in § 217 StGB
                                                         sinnvoll, Ihre Vertrauensperson zusätz-
     geregelten Fallgestaltungen unter Strafan-
                                                         lich mittels einer Betreuungsverfügung
     drohung . Demnach ist die von sogenannten
                                                         als Betreuer vorzuschlagen . So stellen Sie
     Sterbehilfe-Vereinen oder auch einzelnen
                                                         sicher, dass Ihre Vertrauensperson stets
     Personen geschäftsmäßig, d . h . auf Wieder-
                                                         in allen Angelegenheiten für Sie handeln
     holung angelegte Hilfe zur Selbsttötung in
                                                         kann .
     Deutschland mittlerweile strafbar . Auch die
     Unterstützung des assistierten Suizids einer      ► B
                                                          etreuungsverfügung allein: Statt Ihre
     Person, die die Hilfe einer im Ausland (z . B .     Vertrauensperson zu bevollmächtigen,
     der Schweiz) ansässigen Sterbehilfe-Organi-         ­können Sie sie auch mit einer Betreuungs-
     sation in Anspruch nimmt, ist grundsätzlich         verfügung als Betreuer vorschlagen . Sie
     verboten .                                           kann dann allerdings erst für Sie handeln,
                                                         wenn das Gericht sie zum Betreuer be-
                                                          stellt .
                                                       ► V
                                                          orsorgevollmachten und / oder Betreu-
                                                         ungsverfügung verbunden mit Patien-
                                                         tenverfügung oder Behandlungswün-
                                                         schen: Zusätzlich zur Bevollmächtigung
                                                         einer Person Ihres Vertrauens oder zum
                                                         Vorschlag eines Betreuers können Sie
Christliche Patientenvorsorge   11

 über Ihre künftige Behandlung vorab           ► P
                                                  atientenverfügung und Behandlungs-
 durch eine Patientenverfügung entschei-         wünsche allein: Wenn Sie keiner Ihnen
 den oder Behandlungswünsche festlegen .           bekannten Person die Verantwortung für
 Dadurch wird gewährleistet, dass im Falle       weitere Entscheidungen in Ihrem Krank-
 Ihrer Entscheidungsunfähigkeit eine Per-          heitsfall in Form einer Vorsorgevollmacht
 son Ihres Vertrauens zusammen mit dem             bzw . Betreuungsverfügung übertragen
 behandelnden Arzt Ihre Patientenverfü-            möchten oder niemand bereit oder in der
 gung und Ihre Behandlungswünsche prüft          Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen,
 und ihnen Geltung verschafft . Sollten die-       dann ist es sinnvoll, zumindest eine
 se Festlegungen nicht auf die aktuelle Be-      Patientenverfügung oder Ihre Wünsche
 handlungs- und Lebenssituation zutref-            für die künftige Behandlung zu verfassen .
 fen, kann Ihre Vertrauensperson die er-           So wird dafür Sorge getragen, dass im
 forderlichen Entscheidungen über Ihre           Ernstfall nach Ihren Vorstellungen gehan-
 ärztliche Behandlung in Ihrem Sinne tref-         delt wird, selbst wenn der behandelnde
 fen .                                           Arzt und gegebenenfalls ein vom Betreu-
                                                   ungsgericht eingesetzter Betreuer Sie und
                                                 Ihre Vorstellungen nicht persönlich ken-
                                                   nen . In Situationen, die diese Erklärun-
                                                   gen nicht abdecken, muss Ihr mutmaßli-
                                                   cher Wille ermittelt werden .

» Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben,
  unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben,
  in Gottes Hand gebe ich es zurück.«
 Augustinus
12   Kapitel 2

     2 . Was
         ­  ist das Besondere an der
         christlichen Patientenvorsorge ?

     2.1 Der
            letzten Lebensphase                     Nachbarschaft und Welt geschieht, Entschei-
         ihre eigene Würde erhalten                  dungen treffen zu dürfen, Zeit zum Durch-
                                                     denken und Klären von Fragen zu haben, Ab-
     Die fortschreitende Ausweitung der medizi-
                                                     schied zu nehmen von den uns lieben und
     nischen Möglichkeiten wirft zunehmend
                                                     wichtigen Menschen und den eigenen Tod
     Fragen auf, die sich früher so nicht gestellt
                                                     annehmen zu lernen . Dies ist häufig ein
     haben: Ist die Ausschöpfung aller Möglich-
                                                     schwieriger Prozess . Das Sich-Einlassen auf
     keiten zur Lebenserhaltung in jeder Lebens-
                                                     das Sterben kann durch starke Schmerzen,
     phase gleichermaßen geboten? Oder sollen
                                                     quälende körperliche Symptome, aber auch
     wir darauf verzichten, wenn die beabsichtig-
                                                     durch Medikamente und deren Nebenwir-
     te Lebensverlängerung zu einer belastenden
                                                     kungen erschwert werden . Schmerztherapie,
     Sterbeverlängerung zu führen droht oder
                                                     Palliativmedizin, Hospizarbeit, pflegerische
     ­
     bereits geführt hat? Was ist besser: in der
                                                     Maßnahmen, mitmenschliche und geistliche
     vertrauten Umgebung zu sterben, auch wenn
                                                     Begleitung sollen die Voraussetzung schaf-
     dadurch nicht alle technisch-medizinischen
                                                     fen, auch die letzte Lebensstrecke in Würde
     Möglichkeiten jederzeit verfügbar sind und
                                                     leben zu können .
     eine Lebensverkürzung die Folge sein kann,
     oder auf der Intensivstation so lange wie       Wir können über unser eigenes Leben nicht
     möglich zu leben?                               grenzenlos verfügen . Genauso wenig haben
                                                     wir das Recht, über den Wert eines anderen
     Solche Fragen lassen sich nicht immer gene-
                                                     menschlichen Lebens zu entscheiden . Jeder
     rell beantworten . Dies mahnt auch zur Vor-
                                                     Mensch hat seine Würde, seinen Wert und
     sicht, im Einzelfall nur eine einzige Hand-
                                                     sein Lebensrecht von Gott her . Er ist darum
     lungsweise als christlich geboten anzusehen .
                                                     ungleich mehr, als er von sich selbst weiß .
     Letztlich muss die Entscheidung aus der kon-
                                                     Kein Mensch kann genau wissen, was er für
     kreten Lage des sterbenden Menschen her-
                                                     andere bedeutet . Im Glauben an den Gott des
     aus, von seinen Bedürfnissen her und in
                                                     Lebens wissen wir, dass jeder Mensch mit
     Übereinstimmung mit seinen Wünschen und
                                                     seinem Leben – wie immer es beschaffen ist
     Vorstellungen getroffen werden .
                                                     – unentbehrlich und wertvoll ist .
     Wir nennen die hier angebotene Handrei-
     chung eine Christliche Patientenvor-            2.2 Fürsorge
                                                                 im Respekt vor der
     sorge, weil sie sich von den Überzeugungen          Selbstbestimmung des Anderen
     des christlichen Glaubens leiten lässt . Das
                                                     Die ethische und rechtliche Grundlage aller
     Leben ist uns von Gott gegeben . Er befähigt
                                                     Vorsorgeverfügungen ist das Selbstbestim-
     uns dazu, es in allen seinen Phasen verant-
                                                     mungsrecht . Der Wille des Patienten ist die
     wortlich zu gestalten . Dazu gehört, sowohl
                                                     Grundlage jeder Behandlung . Für die Durch-
     für das tätige Leben als auch für das Sterben
                                                     führung oder Unterlassung einer Behand-
     Vorsorge zu treffen .
                                                     lung ist entscheidend, ob der Patient den
     Bis zuletzt soll ein Leben als lebenswert und   ärztlich vorgeschlagenen Diagnose- und
     sinnvoll erfahren werden . Dazu gehört: teil-   Therapiemaßnahmen nach einer angemesse-
     haben zu können an dem, was in Familie,         nen Aufklärung zustimmt .
Christliche Patientenvorsorge   13

        »Gott erschuf den Menschen, um jemanden
         zu haben, dem er seine Liebe erweisen könne.«
          Irenäus von Lyon

Selbstbestimmung kann jedoch nicht ge-           tig, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen
dacht werden, ohne die Abhängigkeit von          Arzt und Patient aufzubauen .
der eigenen Leiblichkeit, von der Fürsorge
anderer Menschen und von Gottes Wirken zu        Selbstbestimmung des Patienten und Für-
erkennen und zu bejahen . Selbstbestimmung       sorge für den Patienten sind miteinander zu
darf nicht als völlige Unabhängigkeit miss-      verbinden und aufeinander zu beziehen .
verstanden werden . Sie gewinnt nur in sozi-     Selbstbestimmung ist auf Fürsorge angewie-
alen Kontexten Gestalt, d . h . der Mensch ist   sen . Ebenso gehört es zu recht verstandener
und bleibt eingebunden in die mitmenschli-       Fürsorge, die Selbstbestimmung eines Pati-
che Gemeinschaft und ist auf sie angewiesen .    enten zu achten und ihr so weit wie möglich
Die Gesellschaft hat ihrerseits eine Für­        Folge zu leisten . Fürsorge muss daher immer
sorgepflicht gegenüber ihren Mitgliedern .       die körperbezogenen, psychologischen, so-
Hieraus ergibt sich die Pflicht des Staates      zialen und spirituellen Wünsche und Vorstel-
zum Schutz des Lebens seiner Bürger . In         lungen des Patienten einbeziehen . „Fürsorge
diesen Zusammenhang gehört auch die              im Respekt vor der Freiheit des Anderen“,
Pflicht des Arztes, das Beste für den Patien-    ein Leitmotiv der Hospizbewegung, trifft
ten zu wollen . Für eine sorgsame und ange-      auch auf die Anwendung von Vorsorgeverfü-
messene medizinische Betreuung ist es wich-      gungen zu .
14   Kapitel 2

                                    » Bewahre uns Gott, behüte uns Gott,
                                      sei mit uns auf unseren Wegen.
                                      Sei Quelle und Brot in Wüstennot,
                                      sei um uns mit deinem Segen.«
                                      Eugen Eckert

     2.3 Zur
          Reichweite von                             der Reichweite, nimmt aber keine weiteren
         Patientenverfügung und                       Einschränkungen vor . Das heißt, dass die
         Behandlungswünschen                          Bestimmungen der Vorsorgeverfügungen
                                                      sowohl Krankheiten betreffen können, die
                                                      voraussichtlich in kurzer Zeit zum Tode
     Der Begriff der Reichweite bezieht sich im
                                                      führen (z . B . Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
     vorliegenden Zusammenhang auf die Frage,
                                                      Organversagen, fortgeschrittene Krebs­­
     ob die Behandlungswünsche oder Verfügun-
                                                      erkrankung), als auch solche, bei denen die
     gen eines Patienten uneingeschränkt Gel-
                                                      Sterbephase – medizinisch betrachtet – noch
     tung beanspruchen können oder ob sie – und
                                                      weit entfernt ist (z . B . die unfallbedingte
     wenn ja, welchen – Einschränkungen unter-
                                                      Querschnittslähmung, anhaltende schwere
     worfen sind . Diese Frage spielte bereits eine
                                                      Schmerzzustände, das sogenannte Wach­
     Rolle bei der Klarstellung, dass die Tötung
                                                      koma, Demenz) .
     auf Verlangen schon wegen ihres gesetzli-
     chen Verbotes nicht vom Patienten verfügt        Nach dem Gesetz kommt Patientenverfügun-
     werden kann (Näheres siehe Abschnitt 1.3).       gen und Behandlungswünschen (sofern sie
     Das Gesetz teilt diese spezielle Begrenzung      nicht gegen ein gesetzliches Verbot versto-
Christliche Patientenvorsorge   15

ßen) immer bindende Wirkung zu – unab-              akuten Ursache stirbt . Eine ethische
hängig von Art oder Stadium der Erkran-             Pflicht dieses Patienten, eine auftretende
kung . Zur Diskussion stand jedoch die Forde-       akute Zweiterkrankung behandeln zu las-
rung, die Reichweite auf bestimmte Stadien          sen und auf diese Weise der Anwendung
einer Erkrankung zu begrenzen, nämlich auf          „außergewöhnlicher Mittel“ zuzustim-
das Endstadium tödlich verlaufender Krank-          men, kann schwerlich geltend gemacht
heiten und auf den Sterbeprozess selbst . Die       werden . Eine Basisbetreuung, zu der u . a .
Frage nach Reichweite und Reichweitenbe-            menschenwürdige Unterbringung, Zu-
grenzung geriet in den Jahren der öffentli-         wendung, Körperpflege, Lindern von
chen Debatte über eine gesetzliche Regelung         Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie
von Patientenverfügungen zu einem Haupt-            das Stillen (der Gefühle) von Hunger und
streitpunkt − auch unter Christen .                 Durst gehören, ist jedoch aufrechtzuer-
  Aus heutiger Sicht kann – unbeschadet der         halten .
Vielfalt individueller Urteilsbildung zur         d) A	 uch der Umgang mit Demenzerkrankun-
  Reichweitenbegrenzung – zwischen den                gen ist mit einer Reihe ethischer Frage-
  Kirchen folgender Konsens festgehalten              stellungen von der Achtung der Patien-
­
werden:                                               tenautonomie bis hin zum Behandlungs-
a) Das Gesetz sieht keine Reichweiten­                abbruch verbunden . Demenzerkrankun-
   begrenzung vor . Der Diskussionsbeitrag            gen beruhen auf dem Verlust von Nerven-
   der Kirchen sollte sich deshalb auf die            zellen des Gehirns und führen zur Beein-
   ethische Frage konzentrieren, ob man die           trächtigung des Gedächtnisses, des
   bestehenden rechtlichen Möglichkeiten             ­Denkens und Urteilens . Demenz lässt sich
   in Anspruch nimmt oder aus guten Grün-             einteilen in leichte, mittlere, schwere und
   den darauf verzichtet .                            terminale Stadien .

b) Die
   	 Krankheitszustände und -diagnosen             Nicht wenige Menschen halten den
   sind gerade zum Lebensende hin von sehr          ­Zustand der Demenz für unvereinbar mit
   komplexer Natur . Entsprechend geht es            ihrer Würde und wollen für den Fall des
   im Blick auf sie um besonders schwierige         Erreichens eines derartigen Zustandes
   und höchst individuelle Entscheidungen .           den Abbruch lebenserhaltender Maßnah-
   Um unter diesen schwierigen Bedingun-             men . Allerdings wird bei diesem Wunsch
   gen zu einer moralisch überzeugenden               oft nicht oder zu wenig bedacht, dass
   Urteilsbildung gelangen zu können, müs-            auch bei weitgehendem Zerfall der bishe-
   sen allgemeine Regelungen und Ratschlä-           rigen intellektuellen Fähigkeiten eine
   ge daher immer auch auf den konkreten             ­Gefühlsebene vorhanden bleibt, auf der
   Einzelfall angewendet werden .                     der Kranke emotional erreicht und mit
                                                     ihm kommuniziert werden kann . Auch
c) Ein
   	 besonders schwieriges Thema ist das            kann man bei Demenzerkrankten viele
   sogenannte Wachkoma (auch „andauern-             von Zufriedenheit gekennzeichnete glück-
   der vegetativer Status“ genannt) . Aus-
                                                     liche Erlebnisse und Zeiten feststellen .
   gangspunkt für die ethische Bewertung ist
                                                    Beobachtungen gehen einerseits dahin,
   die Feststellung: Menschen im soge-
                                                      dass Menschen im Zustand der Demenz
   nannten Wachkoma sind keine Ster-
                                                      einen natürlichen Lebenswillen zeigen
   benden (Näheres siehe Abschnitt 3.2.4) .
                                                     und nicht sterben wollen .
   Ein Wachkoma kann sich bei entspre-
   chender Betreuung über Jahre hinziehen,           Andererseits ist Demenz eine bislang
   bis der Patient vielleicht an einer anderen,      unheilbare, chronisch fortschreitende,
16   Kapitel 2

         letztlich zum Tod führende Erkrankung .     Verständnis ist erst in der Terminalphase
         Jeder Mensch muss also für sich die Frage    der Demenz, wenn eine Situation gegeben
         beantworten, ob er überhaupt und in          ist, in der der Tod in absehbarer Zeit ein-
        ­welchem Zustand der Demenz er eine           tritt bzw . eine akute Zweiterkrankung
        Therapie begrenzen oder auf sie ver­          hinzukommt, eine Änderung des Thera-
         zichten will .                               pieziels angebracht, sodass an die Stelle
                                                      von Lebensverlängerung und Lebens­
        Ethisches Konfliktpotential entsteht ins-
                                                      erhaltung Beschwerden lindernde (palli-
        besondere dann, wenn der vorausverfüg-
                                                      ativ-medizinische) und pflegerische Maß-
        te Wille im Gegensatz zu aktuellen
                                                      nahmen treten . Es handelt sich hierbei
        Willensäußerungen des Patienten steht .
                                                      nicht um eine aktive Herbeiführung
        Da der Verzicht auf lebenserhaltende
                                                      des Todes, sondern um ein Zulassen des
        Maßnahmen sicher zum Tod führt, wird
                                                     ­Todes in dem Sinne, dass dem Tod nichts
        man bei einer derartigen Unsicherheit
                                                      mehr entgegengesetzt und auf „außer­
        über den aktuellen Willen des Patienten
                                                      gewöhnliche Mittel“ verzichtet wird . Eine
        im Zweifel zugunsten des Lebens ent-
                                                      Basisbetreuung ist selbstverständlich auf-
        scheiden .
                                                      rechtzuerhalten . Diese Vorgehensweise
        Des Weiteren stellt sich die Frage der        (oder eine andere vom Patienten favori-
        Sterbehilfe . Sterbende Demenzkranke          sierte) sollte im Formular im „Raum für
        unterscheiden sich im Blick auf Schmer-       ergänzende Verfügungen“ festgehalten
        zen und quälende Beschwerden nicht von        werden .
        anderen Sterbenden . Nach christlichem

     »Und ob ich schon wanderte im finstern Tal,
      fürchte ich kein Unglück;
      denn du bist bei mir,
      dein Stecken und Stab trösten mich.«
       Psalm 23,4
Christliche Patientenvorsorge   17

3 . ­Was bestimmen Sie im Formular der
    ­CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE?

    Wir wollen Ihnen an dieser Stelle wei-           Dafür bietet Ihnen das vorliegende
    tere hilfreiche Informationen anbie-             Formular der Christlichen Pa­
    ten . Diese Informationen stellen eini-          tientenvorsorge verschiedene
    ge Begriffe ausführlicher dar und ver-           Möglichkeiten, die Sie nach Ihren Be-
    suchen Fragen zu beantworten, die                dürfnissen kombinieren können:
    sich bei der Lektüre der Handrei-
                                                     ► Sie können in einer Vorsorgevoll-
    chung oder beim Ausfüllen des For-
                                                       macht einen Bevollmächtigten er-
    mulars ergeben können .
                                                       nennen:

Wenn Sie die verschiedenen Teile des hier an-
                                                        • für Gesundheits- und Aufent-
                                                          haltsangelegenheiten (siehe
gebotenen Formulars ausfüllen wollen, emp-
                                                          Formular Teil A, I.)
fehlen wir Ihnen, sich ärztlich beraten zu
lassen, wenngleich es gesetzlich nicht vorge-           • für die Totensorge, Bestattung
schrieben ist . Wir raten Ihnen dazu, weil                und Organspende (siehe Formu-
Patientenverfügungen und Behandlungs-                     lar Teil A, II.)
wünsche nur umgesetzt werden können,
wenn sie so konkret verfasst sind, dass sie auf
                                                        • und in einer Generalvollmacht
                                                          in den übrigen Angelegenheiten
die später möglicherweise eintretende Situ-
                                                          (siehe Formular Teil A, III.).
ation zutreffen . Dies ist besonders wichtig,
falls Sie erwägen, eigene Ergänzungen für in-        ► Sie
                                                       	 können in einer Betreuungsver-
dividuelle Krankheitssituationen im Feld               fügung dem Betreuungsgericht ei-
„Raum für ergänzende Verfügungen“ vorzu-               nen Betreuer vorschlagen (siehe
nehmen . Eine fachkundige Beratung kann                Formular Teil A, IV.).
hier helfen, Widersprüche zwischen einzel-
                                                     ► S ie können eine Patientenverfü-
nen Festlegungen zu vermeiden und die not-
                                                        gung verfassen und Behandlungs-
wendige Genauigkeit zu erreichen .
                                                       wünsche formulieren (siehe For-
Auch in den anderen Angelegenheiten emp-                mular Teil B, I.).
fehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu
lassen (Näheres siehe Abschnitt 4. 9) .
                                                  In den Vorsorgevollmachten und der Betreu-
                                                  ungsverfügung benennen Sie eine Person,
Welche Vorsorge können Sie treffen?
                                                  die für Sie spricht und handelt, in der Patien-
Wie Sie bereits wissen, können Sie mit dem        tenverfügung und in den Behandlungswün-
Formular der Christlichen Patienten-              schen legen Sie konkret fest, welche medizi-
vorsorge so umfassend wie möglich Vor-            nische Behandlung Sie wünschen oder aus-
sorge für die Zeit treffen, in der Sie selbst     schließen möchten .
nicht mehr über medizinische Maßnahmen,
Ihren Aufenthalt oder sonstige Angelegen-
heiten entscheiden können .
                                                      Bitte lesen Sie weiter auf der Seite 19
18   Kapitel 3

     Ihre Formulare
         Es gibt zwei Formulare zur         Sie können beide Formulare auch
         Christlichen Patientenvor–         online ausfüllen, müssen sie aller-
         sorge: Eines ist für Ihre per-     dings in jedem Fall ausdrucken
         sönlichen Unterlagen, das an-      und persönlich mit Kugelschrei-
         dere ist für Ihre Vertrauensper-   ber unterschreiben.
         son. Sie finden beide Formulare
                                            Sie können beide Formulare zu-
         als PDF-Datei auf der Website.
                                            sätzlich auch von Ihrer Vertrau-
         Sie können die Formulare ausdru- ensperson unterschreiben lassen.
         cken und die Teile mit Kugel- Dies ist jedoch gesetzlich nicht
         schreiber ausfüllen, die für Sie vorgeschrieben.
         gelten sollen. Bitte vergessen Sie
                                            Die Hinweiskarte auf die
         nicht Ihre Unterschrift. Für den
                                            Christliche Patientenvor–
         Fall, dass Sie eine Vertrauensper-
                                            sorge steht ebenfalls als PDF-
         son benannt haben, füllen Sie
                                            Datei auf der Website. Sie können
         auch das Zweitexemplar wie Ihr
                                            sie ausdrucken, ausfüllen und zu
         persönliches Formular aus. Un-
                                            Ihren Ausweispapieren nehmen.
         terschreiben Sie auch dieses und
         geben Sie es Ihrer Vertrauensper-
         son zur Aufbewahrung.

                 Hinweiskarte
                 auf die Christliche
                 Patientenvorsorge ...

                                                ... steht zum Download
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                                                Verfügung.
Christliche Patientenvorsorge   19

3.1 Benennung
              einer                            son mit Ihrer Vertretung beauftragen . Die
    Vertrauensperson
    ­                                           Christliche
                                                        ­      Patientenvorsorge sieht
                                                eine Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und
                                                Aufenthaltsangelegenheiten vor . In Ergän-
   Es gibt grundsätzlich zwei Möglich-
                                                zung zu dieser regt sie zwei weitere Vorsor-
   keiten, eine Person Ihres Vertrauens
                                                gevollmachten an: eine für die Angelegen­
   mit Ihrer Vertretung zu beauftragen,
                                                heiten Totensorge, Bestattung und Organ-
   wenn Sie entscheidungsunfähig wer-
                                                spende sowie eine weitere als Generalvoll-
   den: zum einen als Bevollmächtigten
                                                macht in den übrigen Angelegenheiten .
   durch die Vorsorgevollmachten und
   zum anderen als Betreuer durch die           Es ist sinnvoll und für Ihren Bevollmächtig-
               ­
   Betreuungsverfügung .                        ten hilfreich, wenn Sie ihm Hinweise und
                                                Weisungen zum Gebrauch der Vollmacht ge-
                                                ben, z . B . dass diese nur in dem Fall einge-
Der Unterschied zwischen diesen beiden
                                                setzt werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr
Vorsorgeverfügungen besteht zum einen da-
                                                in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst
rin, dass ein Betreuer erst durch das Betreu-
                                                wahrzunehmen und selbst zu handeln . Diese
ungsgericht bestellt werden muss, während
                                                können Sie ihm in einem Brief, aber auch
eine von Ihnen bevollmächtigte Vertrauens-
                                                mündlich mitteilen . Ihr Bevollmächtigter ist
person sofort für Sie handeln kann, wenn
                                                an diese Weisungen gebunden .
dies erforderlich wird . Zum anderen wird ein
Betreuer vom Betreuungsgericht kontrolliert,    Schwierigkeiten bei der Anwendung der
während ein Bevollmächtigter nicht unter        Vollmacht entstehen, wenn Sie derartige Be-
der Kontrolle eines Gerichtes steht . Aller-    dingungen oder Ihre Anweisungen und Wün-
dings kann auch der Bevollmächtigte in          sche zum Gebrauch der Vollmacht direkt auf
einigen besonderen Situationen nicht allein     der Vollmacht vermerken . Dies kann dazu
entscheiden, sondern muss – wie ein Betreu-     führen, dass von Ihrem Bevollmächtigten
er – beim zuständigen Betreuungsgericht         verlangt wird nachzuweisen, dass die in der
eine Genehmigung einholen (Näheres siehe        Vollmacht festgelegten Bedingungen tat-
Abschnitt 3.1.2) .                              sächlich eingetreten sind . Enthält die Voll-
                                                macht zum Beispiel die ausdrückliche Vorga-
                                                be, dass die Vollmacht ausschließlich genutzt
3.1.1 Vorsorgevollmachten
                                                werden darf, wenn Sie selbst handlungsunfä-
Was ist eine Vorsorgevollmacht?                 hig sind, muss Ihr Bevollmächtigter dies
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ermög-         nachweisen, bevor er Sie vertreten kann . Wir
licht es, eine Person Ihres besonderen Ver-     empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Vorstellun-
trauens zu benennen, die in Ihrem Namen         gen, Anweisungen und Wünsche mit Ihrer
handeln kann, wenn Sie Ihre Angelegenhei-       Vertrauensperson zu besprechen und, falls
ten nicht mehr selbst wahrnehmen können .       Sie dies wünschen, getrennt von der Voll-
Eine solche Vollmacht heißt Vorsorgevoll-       macht schriftlich festzuhalten .
macht . Sie kann mit einer Betreuungsverfü-
gung, einer Patientenverfügung und Behand-
lungswünschen verbunden werden .
Die Vorsorgevollmacht weist Ihren Bevoll-
mächtigten als Ihren Vertreter aus . Aus ihr
sollte eindeutig hervorgehen, in welchen
Aufgabenbereichen Sie Ihre Vertrauensper-
20   Kapitel 3

         Bitte beachten Sie:                             Bitte beachten Sie:
         Die Christliche Patientenvor-                   Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist
         sorge sieht als eigenständige Vor-              die in der Christlichen Patien-
         sorgevollmacht lediglich die Vorsor-            tenvorsorge vorgesehene General-
         gevollmacht in Gesundheits- und                 vollmacht in den übrigen Angelegen-
         Aufenthaltsangelegenheiten vor . Die            heiten nicht ausreichend . So können
         im Formular enthaltenen weiteren                Sie sich durch Ihre Vertrauensperson
         Vollmachten sind als Ergänzung die-             z . B . bei Grundstücksgeschäften, bei
         ser Vorsorgevollmacht in Gesund-                der Aufnahme eines Darlehens, bei
         heits- und Aufenthaltsangelegenhei-             Erbverträgen oder bei der Übertra-
         ten gestaltet und können gemeinsam              gung von Gesellschafteranteilen nur
         mit dieser erteilt werden . Wollen Sie          dann vertreten lassen, wenn Ihre Un-
         keine Vorsorgevollmacht in Gesund-              terschrift notariell beglaubigt oder
         heits- und Aufenthaltsangelegenhei-             die gesamte Vollmacht notariell be-
         ten erteilen oder Ihre Vorsorgevoll-            urkundet wird . In diesen Fällen müs-
         macht z . B . auf vermögensrechtliche           sen Sie sich also an einen Notar wen-
         Angelegenheiten oder auf Angelegen-             den . Bei bestimmten höchstpersönli-
         heiten der Totensorge beschränken,              chen Geschäften können Sie sich
         sollten Sie das vorliegende Formular            überhaupt nicht vertreten lassen,
         nicht verwenden .                               diese können nur Sie selbst vorneh-
                                                         men (z . B . ein Testament oder einen
                                                         Ehevertrag errichten) .
      Welche Formvorschriften sind bei
     ­Vorsorgevollmachten zu beachten?                   Wünschen Sie, dass Ihr Bevollmäch-
      Eine Vorsorgevollmacht in Gesundheitsan-           tigter Sie auch in Bankangelegenhei-
      gelegenheiten muss bestimmten Formvor-             ten vertritt, empfehlen wir Ihnen, zu-
      schriften genügen: Sie ist schriftlich zu ertei-   sätzlich zu der Generalvollmacht in
      len und muss die Befugnis zur Einwilligung         den übrigen Angelegenheiten die
      bzw . Untersagung von ärztlichen Maßnah-           vom jeweiligen Bankinstitut zur Ver-
      men ausdrücklich umfassen, deren Durch-            fügung gestellten Formulare zu ver-
      führung oder Unterlassung Sie in die Gefahr        wenden und deren Vorgaben zu be -
      des Todes oder schwerer, länger dauernder          achten, da sie andere Formulare in
      Gesundheitsschäden bringt oder die zwangs-         der Regel nicht akzeptieren . Wir
      weise durchgeführt werden .                        empfehlen Ihnen deshalb, rechtzeitig
                                                         mit Ihrer Bank zu sprechen und sie
     Entsprechendes gilt für eine Vorsorgevoll-
                                                         über Ihre Vorsorgevollmacht zu in-
     macht in Aufenthaltsangelegenheiten . Die
                                                         formieren .
     Befugnis zur Unterbringung mit freiheitsent-
     ziehender Wirkung, zu freiheitsentziehenden
     Maßnahmen (z . B . durch Bettgitter, Medika-
     mente und Ähnliches) und zur Verbringung
     in ein Krankenhaus zur Durchführung einer
     ärztlichen Zwangsmaßnahme muss ebenfalls
     schriftlich und ausdrücklich erteilt werden .
     Die hier angebotene Vorsorgevollmacht der
     Christlichen Patientenvorsorge er-
     füllt diese Anforderungen .
Christliche Patientenvorsorge   21

Wer sollte bevollmächtigt werden?                ► A
                                                    ufgaben des Bevollmächtigten
Eine Vorsorgevollmacht hat weitreichende           in Gesundheits- und Aufenthalts­
Bedeutung . Sie sollten diese nur einer Person     angelegenheiten
erteilen, der Sie besonders vertrauen, denn        Der Bevollmächtigte in Gesundheits- und
jede Vorsorgevollmacht kann auch miss-             Aufenthaltsangelegenheiten soll Ihre
braucht werden . Sicherlich wird bei der Aus-      Interessen in Gesundheits- und Aufent-
wahl eine Rolle spielen, mit wem Sie Ihre          haltsangelegenheiten wahrnehmen . Je
Vorstellungen am besten besprechen können          nachdem, in welchem Maße Sie sich Ih-
und wer voraussichtlich auch emotional mit         rem Bevollmächtigten anvertrauen oder
der eventuell später eintretenden Situation        bestimmte Vorgaben machen wollen,
umgehen kann . Bei der Auswahl der Person          können Sie Ihre Vorsorgevollmacht um
Ihres Vertrauens zum Bevollmächtigten              eine Patientenverfügung oder Behand-
kommen neben Angehörigen (Ehepartner,              lungswünsche ergänzen .
Kinder, Geschwister) auch langjährige oder
                                                   In einigen besonderen Situationen kann
enge Freunde, vertraute Bekannte oder ins-
                                                   der Bevollmächtigte nicht allein entschei-
besondere bei einer Vorsorgevollmacht in
                                                   den, sondern muss beim zuständigen Be-
Gesundheits- und Aufenthaltsange legen­
                                                   treuungsgericht eine Genehmigung ein-
heiten auch ein Arzt Ihres Vertrauens in Be-
                                                   holen . Dazu gehören die Unterbringung
tracht .
                                                   in einer geschlossenen Einrichtung oder
Sie können auch mehrere Personen in der            Abteilung oder die Einwilligung in andere,
Weise bevollmächtigen, dass jeder einzelne         die Freiheit entziehende Maßnahmen wie
von ihnen Sie vertreten kann (Einzelvoll-          z . B . das Anbringen von Bauchgurten und
macht) . Damit können Sie sicherstellen, dass      Bettgittern oder die Freiheitsentziehung
möglichst jederzeit ein Vertreter erreicht         mithilfe von bewusstseinsverändernden
werden kann . Dabei ist allerdings zu beden-       Medikamenten .
ken, dass die Personen im konkreten Fall
                                                   Das gilt auch für die Einwilligung des Be-
verschiedener Meinung sein können und da-
                                                   vollmächtigten in eine ärztliche Zwangs-
durch eventuell die Wahrnehmung Ihrer In-
                                                   behandlung . Unsere Rechtsordnung er-
teressen gefährden . Die Bevollmächtigung
                                                   laubt ärztliche Zwangsbehandlungen in
mehrerer Personen empfiehlt sich deshalb
                                                   nur sehr engen Grenzen . Eine gerichtli-
nur, wenn Sie davon ausgehen können, dass
                                                   che Genehmigung derartiger Maßnah-
diese sich untereinander abstimmen und ei-
                                                   men ist gesetzlich vorgeschrieben .
nigen werden .
                                                   Ferner muss das Betreuungsgericht im
Es kann sinnvoll sein, eine Ersatzperson zu
                                                   Rahmen Ihrer medizinischen Behandlung
benennen für den Fall, dass der oder die Be-
                                                   angerufen werden, wenn
vollmächtigte ausfällt .
                                                   • Arzt und Bevollmächtigter sich nicht
Was ist die Aufgabe                                  über den Patientenwillen einig sind und
       ­
eines Bevollmächtigten?
Der Bevollmächtigte hat die Aufgabe, im
                                                   • der Patient aufgrund der geplanten ärzt­
                                                    lichen Maßnahme oder aufgrund der
Rahmen der ihm erteilten Vollmacht Ihre In-
                                                    Weigerung des Bevollmächtigten, der
teressen wahrzunehmen . Sie sollten deshalb
                                                    vom Arzt vorgeschlagenen Maßnahme
mit ihm über Ihre Vorstellungen reden und,
                                                    zuzustimmen, in die Gefahr des Todes
falls Sie dies wünschen, auch schriftliche
                                                    oder eines schweren und länger dauern-
Hinweise geben .
                                                    den gesundheitlichen Schadens gerät .
22   Kapitel 3

                                                   »Der Mensch steht in
                                                    der Mitte der Schöpfung,
                                                    zwischen Stoff und Geist,
                                                    zwischen Zeit und
                                                    Ewigkeit.«
                                                    ­
                                                     Albert der Große

     ► V
        orsorgevollmacht zur Totensorge,         nächsten Angehörigen sind in der Reihen­
       Bestattung
       ­          und Organspende                 folge ihrer Aufzählung der Ehegatte, dann
                                                  die volljährigen Kinder und schließlich
     	
      Der Bevollmächtigte in Angelegenheiten
                                                  Eltern und Geschwister .
      der Totensorge, Bestattung und Organ-
      spende soll Ihre Interessen in diesen An-   Ihr Wille ist für Ihre Totensorge und Be-
      gelegenheiten vertreten und Ihren Willen    stattung maßgebend . Er soll von Ihrem
      umsetzen . Der Bevollmächtigte in Ange-     Bevollmächtigten umgesetzt werden . Bitte
      legenheiten der Totensorge, Bestattung      beachten Sie, dass die Beauftragung der
      und Organspende entscheidet über die        Beerdigung durch den von Ihnen in Ange-
      Gestaltung der Begräbnisfeier, Art und      legenheiten der Totensorge Bevollmäch-
      Ort der Bestattung, über die Gestaltung     tigten dazu führt, dass dieser als Vertrags-
      der Grabstätte, Fragen einer Umbettung      partner für die Kosten der Beerdigung haf-
      sowie Exhumierung . Auch die Frage, ob      tet . Er hat zwar einen Anspruch auf Ersatz
      eine Autopsie stattfinden darf und ob dem   der Kosten für eine Ihrer Lebensstellung
      Körper Organe oder sonstige Gewebe zu       angemessene Beerdigung gegen Ihre Er-
      Transplantationszwecken entnommen           ben . Wenn diese das Erbe ausschlagen,
      werden dürfen, fällt in diesen Bereich .    können sich aber Probleme bei der Kos-
      Wenn Sie nicht regeln, wer für Sie diese    tenerstattung ergeben . Wir empfehlen da-
      Angelegenheiten wahrnehmen soll, sind       her, dass Ihr Bevollmächtigter in Abstim-
      hierfür nicht die Erben, sondern die        mung mit Ihren Erben handelt .
      nächsten Angehörigen zuständig . Die
Christliche Patientenvorsorge   23

   Bitte beachten Sie, dass die in der Christ-   3.1.2 Die Betreuungsverfügung
   lichen Patientenvorsorge enthalte-
                                                 Was ist eine Betreuungsverfügung?
   ne Vollmacht zur Organspende davon aus-
                                                 Sollten Sie eines Tages aufgrund einer psy-
   geht, dass die von Ihnen in einem Organ-
                                                 chischen Krankheit oder einer körperlichen,
   spendeausweis getroffene Entscheidung
                                                 geistigen oder seelischen Behinderung Ihre
   der Erklärung Ihres Bevollmächtigten
                                                 Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
   vorgeht .
                                                 mehr selbst besorgen können und keine Vor-
                                                 sorgevollmacht ausgestellt haben, wird vom
► V
   orsorgevollmacht als Generalvoll-
                                                 Betreuungsgericht für Sie ein Betreuer be-
  macht in den übrigen Angelegenheiten
                                                 stellt .
  Der mit einer Generalvollmacht in den üb-
  rigen Angelegenheiten betraute Bevoll-         Eine Betreuungsverfügung ermöglicht Ihnen,
  mächtigte soll Ihre Vermögensangelegen-        für diesen Fall Ihre Wünsche hinsichtlich der
  heiten in Ihrem Sinne wahrnehmen . Er          Person des Betreuers zu äußern . Das Betreu-
  soll Sie gerichtlich und außergerichtlich      ungsgericht prüft, ob die vorgeschlagene
  vertreten können . Ihm soll es erlaubt sein,   Person als Betreuer geeignet ist . Ist das der
  Ihre Post entgegenzunehmen und zu öff-         Fall, wird es die vorgeschlagene Person zum
  nen .                                          Betreuer bestellen . Andernfalls wählt das
                                                 Gericht eine andere geeignete Person aus,
   Ihr Bevollmächtigter soll grundsätzlich
                                                 nach Möglichkeit aus Ihrem persönlichen
   selbst handeln . In den übrigen Angele-
                                                 und familiären Umfeld .
   genheiten soll er jedoch die Möglichkeit
   haben, Untervollmachten zu erteilen . Ins-    Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner be-
   besondere in Vermögensangelegenheiten         stimmten Form . Aus praktischen Gründen
   ist dies oft hilfreich .                      sollte sie aber schriftlich verfasst werden .
   Mit der Erteilung der Generalvollmacht in      Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit
   den übrigen Angelegenheiten ermächti-         ­widerrufen werden . Auch der Widerruf kann
   gen Sie Ihren Bevollmächtigten auch,           in jeder Form erfolgen . Es genügt, dass Ihre
   Schenkungen aus Ihrem Vermögen vorzu-         Willensänderung deutlich zum Ausdruck
   nehmen . Ein solches Schenkungsrecht ist       kommt .
   grundsätzlich uneingeschränkt und kann
                                                 Wer sollte Betreuer werden?
   auch missbraucht werden . Wollen Sie das
                                                 Für die Auswahl eines Betreuers gilt grund-
   Schenkungsrecht auf sog . Anstands-
                                                 sätzlich dasselbe wie für die Auswahl eines
   schenkungen (z . B . Geburtstagsgeschenke
                                                 Bevollmächtigten für die Vorsorgevollmach-
   oder Trinkgeld an Heimpersonal) be-
                                                 ten . Sie können die Person, die Sie für die
   schränken, müssen Sie dies auf der Voll-
                                                 Vorsorgevollmachten bevollmächtigt haben,
   macht vermerken .
                                                 zugleich zum Betreuer vorschlagen . Es ist
                                                 aber auch möglich, eine andere Person als
                                                 den Bevollmächtigten vorzuschlagen . Au-
                                                 ßerdem können Sie Personen benennen, die
                                                 Sie nicht als Betreuer haben möchten .
                                                 Was ist die Aufgabe eines Betreuers?
                                                 Der vom Gericht bestellte Betreuer ist ge -
                                                 setzlicher Vertreter der betreuten Person .
                                                 Ihm werden vom Gericht bestimmte Aufga-
                                                 benkreise zugewiesen . Der Betreuer muss
24   Kapitel 3

     sich um die Angelegenheiten und Wünsche          3.2 Bestimmungen
                                                                        für
     der betreuten Person so kümmern, wie es de-          Ihre medizinische Behandlung
     ren Wohl entspricht . In der Betreuungsverfü-
     gung können Sie dem zukünftigen Betreuer
                                                         Wenn Sie konkret regeln wollen, was
     mitteilen, wie Sie sich Ihre Lebensgestaltung
                                                         im Fall Ihrer Entscheidungsunfähig-
     wünschen . Je nachdem, in welchem Maße Sie
                                                         keit im Einzelnen medizinisch getan
     sich Ihrem Betreuer anvertrauen oder ihm
                                                         werden soll, können Sie eine Patien-
     bestimmte Vorgaben machen wollen, kön-
                                                         tenverfügung ausfüllen und / oder Be-
     nen Sie Ihre Betreuungsverfügung um eine
                                                         handlungswünsche niederlegen .
     Patientenverfügung oder Behandlungswün-
     sche ergänzen .
                                                      Sie können auch Ihre Vorsorgevollmachten
     In einigen besonderen Situationen kann der
                                                      und / oder Betreuungsverfügung um eine Pa-
     Betreuer nicht allein entscheiden, sondern
                                                      tientenverfügung und / oder Behandlungs-
     muss beim zuständigen Betreuungsgericht
                                                      wünsche ergänzen . Ihr Bevollmächtigter
     eine Genehmigung einholen . Dazu gehören
                                                      oder Betreuer hat dann Ihre Patientenver­
     die Unterbringung in einer geschlossenen
                                                      fügung bzw . Ihre Wünsche gegenüber Ärzten
     Einrichtung oder Abteilung oder die Einwil-
                                                      und Pflegepersonal geltend zu machen und
     ligung in andere, die Freiheit entziehende
                                                      durchzusetzen . Alle übrigen Willensbekun-
     Maßnahmen wie z . B . das Anbringen von
                                                      dungen sind eine Richtschnur für die Ent-
     Bauchgurten und Bettgittern oder die Frei-
                                                      scheidung Ihres Bevollmächtigten oder Be-
     heitsentziehung mithilfe von bewusstseins-
                                                      treuers über Ihre Behandlung in der konkre-
     verändernden Medikamenten .
                                                      ten Situation . Ihr Bevollmächtigter / Betreuer
     Das gilt auch für die Einwilligung des Betreu-   muss sie bei der Feststellung Ihres mutmaß-
     ers in eine ärztliche Zwangsbehandlung . Un-     lichen Willens beachten .
     sere Rechtsordnung erlaubt ärztliche Zwangs-
     behandlungen in nur sehr engen Grenzen .
                                                      3.2.1 Die Patientenverfügung
     Eine gerichtliche Genehmigung derartiger
     Maßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben .        Was ist eine Patientenverfügung?
                                                      Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche
     Ferner muss das Betreuungsgericht im Rah-
                                                      Erklärung einer einwilligungsfähigen voll-
     men Ihrer medizinischen Behandlung ange-
                                                      jährigen Person für den Fall einer späteren
     rufen werden, wenn
                                                      Einwilligungsunfähigkeit . Sie ist eine vor-
     • Arzt und Betreuer sich nicht über den Pa­     weggenommene Entscheidung über die Vor-
      tientenwillen einig sind und                    nahme oder Nichtvornahme bestimmter Un-
                                                      tersuchungen, Heilbehandlungen und ärztli-
     • der Patient aufgrund der geplanten ärztli-    cher Eingriffe, die noch nicht unmittelbar
      chen Maßnahme oder aufgrund der Weige-
                                                      bevorstehen . Sie soll sicherstellen, dass das
      rung des Betreuers, der vom Arzt vorge-
                                                      Selbstbestimmungsrecht des Menschen
      schlagenen Maßnahme zuzustimmen, in
                                                      auch dann beachtet wird, wenn er einwilli-
      die Gefahr des Todes oder eines schweren
                                                      gungsunfähig geworden ist .
      und länger dauernden gesundheitlichen
      Schadens gerät .                                Ist eine Patientenverfügung
                                                      rechtlich verbindlich?
                                                      Die schriftliche Patientenverfügung ver-
                                                      pflichtet Ihren Arzt, die dort getroffenen
                                                      Festlegungen zu beachten und Sie entspre-
                                                      chend zu behandeln oder nicht zu behandeln .
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