Christliche Patientenvorsorge - Handreichung und Formular - Aktualisierte Neuauflage - Deutsche Bischofskonferenz
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Christliche
Patientenvorsorge
durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung und Behandlungswünsche
Handreichung und Formular
Aktualisierte
NeuauflageChristliche
Patientenvorsorge
durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung und Behandlungswünsche
Handreichung
und Formular
der Deutschen Bischofskonferenz
und des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland in Verbindung mit
weiteren Mitglieds- und Gastkirchen
der Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen in Deutschland
Aktualisierte
Neuauflage5
Inhalt
Geleitwort zur aktualisierten Neuauflage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Kapitel 1
Wie können Sie unter den geltenden gesetzlichen
Voraussetzungen Vorsorge treffen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1 .1 Wer soll an Ihrer Stelle entscheiden,
wenn Sie dazu nicht mehr imstande sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1 .2 Was haben Vertrauenspersonen und Ärzte
bei Ihrer medizinischen Behandlung zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1 .3 Welche rechtlichen Grenzen müssen Sie beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
1 .4 Welche Instrumente der Vorsorge sind für Sie am besten geeignet? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Kapitel 2
Was ist das Besondere an der Christlichen Patientenvorsorge? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2 .1 Der letzten Lebensphase ihre eigene Würde erhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2 .2 Fürsorge im Respekt vor der Selbstbestimmung des Anderen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
2 .3 Zur Reichweite von Patientenverfügung und Behandlungswünschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Kapitel 3
Was bestimmen Sie im Formular der Christlichen Patientenvorsorge? . . . . . . . . . . . . . . 17
Formular der CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE & Hinweiskarte . . . . . . . . . . 18
3 .1 Benennung einer Vertrauensperson . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3 .1 .1 Vorsorgevollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
3 .1 .2 Die Betreuungsverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3 .2 Bestimmungen für Ihre medizinische Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3 .2 .1 Die Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
3 .2 .2 Die Behandlungswünsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
3 .2 .3 Zur Gültigkeit von Patientenverfügung und Behandlungswünschen . . . . . . . . . . . . . . . 25
3 .2 .4 „Raum für ergänzende Verfügungen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3 .3 Unterschriften unter das Formular der Christlichen Patientenvorsorge . . . . . 28
Kapitel 4
Was ist noch wissenswert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4 .1 Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche bekannt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
4 .2 Was ist zu beachten, wenn man bereits eine
Christliche Patientenverfügung ausgefüllt hatte? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4 .3 Gibt es eine Pflicht, eine Vorsorgeverfügung zu verfassen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4 .4 Wie verhalten sich die Christliche Patientenvorsorge und ein
Organspendeausweis zueinander? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
4 .5 Was passiert in einer Notfallsituation? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
4 .6 Was umfassen Behandlung und Pflege am Lebensende? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
4 .7 Wann und wie sind künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr geboten? . . . . . . . . . . . . 33
4 .8 Gibt es einen Anspruch auf seelsorgerlichen Beistand? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
4 .9 Wo kann ich mich beraten lassen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
Geleitwort zur aktualisierten Neuauflage
D ie wenigsten Menschen schauen ger-
ne auf das Ende ihres Lebens und
wenn sie es tun, dann oft mit Sorge .
Schon im alttestamentlichen Buch Jesus
Sirach heißt es: „O Tod, wie bitter bist du,
spekte eines christlichen Umgangs mit dem
A
Ende des irdischen Lebens und erläutert
andererseits die wichtigsten juristischen
Gesichtspunkte . Christliche Patienten-
vorsorge bedeutet dabei nicht, dass sie nur
wenn an dich gedenkt ein Mensch.“ (Sir 41,1) von Christen verwendet werden kann . Die
Krankheit, Gebrechlichkeit und Abhängig- Christliche Patientenvorsorge weiß
keit von der Pflege anderer werfen Fragen sich aber in besonderer Weise dem christli-
auf: Werde ich plötzlich oder nach einer lan- chen Glauben verpflichtet und ist daher von
gen Leidenszeit sterben? Werden am Ende christlichen Überzeugungen geprägt . Dazu
meines Lebens Menschen bei mir sein, die gehört auch eine deutliche Ablehnung der
mir beistehen und mir Kraft geben? Werde Tötung auf Verlangen und der ärztlichen Bei-
ich zu Hause sterben können oder an einem hilfe zur Selbsttötung .
fremden Ort? Werde ich starke Schmerzen
Die aktualisierte vierte Auflage der Christ
ertragen müssen? Werde ich noch in der Lage
lichen Patientenvorsorge, die jetzt
sein, selbst zu bestimmen, welche medizini-
Änderungen der Rechtslage bis zum Mai
schen Behandlungen an mir vorgenommen
2018 berücksichtigt, umfasst insgesamt vier
werden und welche nicht?
Möglichkeiten für eine selbstbestimmte
Es ist nicht einfach, sich mit dem eigenen Vorsorge:
Lebensende, der eigenen Sterblichkeit ausei- ► Die Vorsorgevollmachten
nanderzusetzen . Und doch ist es sinnvoll,
sich den Fragen zu stellen, die sich damit ► Die Betreuungsverfügung
verbinden . Mit der vorliegenden Handrei- ► Die Patientenverfügung
chung Christliche Patientenvorsorge
► Die Äußerung von Behandlungswünschen .
durch Vorsorgevollmachten, Be -
treuungsverfügung, Patientenverfü- Diese vier Möglichkeiten der Patientenvor-
gung und Behandlungswünsche möch- sorge bringen den Willen eines entschei-
ten wir Ihnen eine Hilfestellung anbieten . dungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Er-
Das Formular und die erläuternde Handrei- krankung oder des Sterbens zum Ausdruck .
chung sollen Ihnen helfen, sich mit dem Ster- Zum Tragen kommen sie vor allem dann,
ben und den eigenen Wünschen für den Um- wenn Sie als Patient aufgrund einer Erkran-
gang mit einer lebensbedrohenden Erkran- kung oder Verletzung nicht mehr in der Lage
kung zu befassen – und diese Wünsche ver- sind, selbst zu entscheiden bzw . Ihren aktu-
bindlich und wirksam festzuhalten . Auf diese ellen Willen zu äußern .
Weise wollen wir Sie darin unterstützen, auch
Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auf-
dann noch, wenn Sie selbst nicht mehr dazu
lagen, dass auf vielfach geäußerten Wunsch
in der Lage sind, in der Kommunikation zwi-
die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht er-
schen Ärzteschaft, Pflegekräften, Angehöri-
weitert wurden . Deshalb sind jetzt drei ver-
gen und Krankenhausseelsorge Ihrem per-
schiedene mögliche Vorsorgevollmachten
sönlichen Willen Ausdruck zu verleihen .
enthalten:
Wir wollen Ihnen damit auch helfen, einen
► D
ie Vorsorgevollmacht in Gesundheits-
Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlän-
und Aufenthaltsangelegenheiten
gerung und nicht verantwortbarer Lebens-
verkürzung zu finden . Deshalb berücksich- ► D
ie Vorsorgevollmacht zu Totensorge,
tigt die Christliche Patientenvorsor- Organspende
und Bestattung
ge einerseits die theologisch-ethischenChristliche Patientenvorsorge 7
► Die Generalvollmacht in den übrigen ► Insbesondere
bei komplexen vermögens-
Angelegenheiten, die insbesondere eine rechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es
vermögensrechtliche Bevollmächtigung sich unter Umständen, einen Rechtsbei-
ermöglicht und auch über den Tod hinaus stand bzw . einen Notar hinzuzuziehen .
gilt .
► Besonders wichtig ist es, über die anste-
Die Handreichung zur Christlichen Pa henden Fragen mit der Familie und den
tientenvorsorge gliedert sich in vier Ka- Angehörigen ins Gespräch zu kommen .
pitel, wobei die grundlegenden Gesichts- Ein Formular kann vieles regeln, aber es
punkte in den Kapiteln 1 und 2 konzentriert kann das vertrauensvolle Gespräch und
sind . Die Kapitel 3 und 4 bieten Ihnen ergän- den Austausch von Person zu Person nicht
zende Hilfen für den Umgang mit dem For- ersetzen . Ihre Vorstellungen und Wün-
mular . Sofern Sie bereits das Formular einer sche im Blick auf das Sterben und den Tod
älteren Auflage der Christlichen Patien- können Sie darüber hinaus beispielsweise
tenvorsorge ausgefüllt haben, empfehlen in einem persönlichen Brief an Ihre Ver-
wir Ihnen aus Gründen der Rechtssicherheit, trauensperson festhalten .
dieses durch das Formular dieser Neuauflage
Auch wenn der Gedanke an den Tod bitter ist:
zu ersetzen . So ist gewährleistet, dass Ihre
Der christliche Glaube schenkt uns die feste
Vollmachten und Verfügungen der aktuellen
Hoffnung, dass das Leben in der Gemein-
Rechtslage entsprechen .
schaft mit Jesus Christus über den Tod hin-
Schließlich wollen wir Ihnen einige Empfeh- aus Bestand hat . Die Heilige Schrift macht
lungen zur Christlichen Patienten uns eine große Zusage: „Gott wird in ihrer
vorsorge ans Herz legen: Mitte wohnen und sie werden sein Volk sein;
► Machen
Sie sich frühzeitig und eingehend und er, Gott, wird bei ihnen sein. Er wird alle
Gedanken darüber, welche Vertrauens Tränen von ihren Augen abwischen: Der Tod
personen Sie als Bevollmächtigte und Be- wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine
treuer benennen können . Auch wenn hier Klage, keine Mühsal. Denn was früher war,
für die jeweiligen Bereiche verschiedene ist vergangen. Er, der auf dem Thron saß,
Personen benannt werden können, ist es sprach: Seht, ich mache alles neu.“ (Offb
in der Anwendung voraussichtlich deut- 21, 3 – 5)
lich einfacher, wenn nur eine Person diese In dieser christlichen Hoffnung dürfen wir
Aufgaben übernimmt . Menschen es wagen, auch den letzten und oft
► Zögern Sie nicht, beim Ausfüllen des For- besonders beschwerlichen Weg in zuver-
mulars eine ärztliche Beratung in An- sichtlichem Vertrauen auf den Erlöser Jesus
spruch zu nehmen, auch wenn diese nicht Christus zu gehen .
gesetzlich vorgeschrieben ist .
Hannover, Bonn, Frankfurt a . M ., im Juli 2018
Landesbischof Reinhard Kardinal Marx Bischof
Dr. Heinrich Bedford-Strohm Vorsitzender der Dr. Karl-Heinz Wiesemann
Vorsitzender des Rates der Deutschen Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Evangelischen Kirche in Deutschland Bischofskonferenz Christlicher Kirchen in Deutschland8 Kapitel 1
»Er hat den Tod für immer
verschlungen
und GOTT,
der Herr, wird die Tränen
von jedem Gesicht abwischen.«
Jesaja 25,8a
1 . Wie können Sie unter den geltenden gesetz-
lichen Voraussetzungen Vorsorge treffen?
Das deutsche Recht bietet verschiedene Mög- Haben Sie eine solche Bestimmung nicht ge-
lichkeiten an, mit deren Hilfe Sie für den Fall troffen, wird das Betreuungsgericht eine Per-
Ihrer Einwilligungsunfähigkeit im Rahmen son auswählen und zu Ihrem Betreuer bestel-
einer schweren oder tödlich verlaufenden len, falls dies erforderlich ist . Diese Person
Krankheit Vorsorge treffen können . Sie be- wird Sie dann vertreten .
rühren unterschiedliche Fragen:
Eine Vertrauensperson können Sie mit fol-
genden Instrumenten bestimmen:
1.1 Wer
soll an Ihrer Stelle it einer Vorsorgevollmacht bestellen
► m
entscheiden, wenn Sie dazu Sie selbst eine Vertrauensperson zu Ih-
nicht mehr imstande sind? rem Vertreter (Bevollmächtigten) in den
Angelegenheiten, die Sie festlegen . Der
Wir empfehlen Ihnen, eine Person Ihres Ver-
oder die Bevollmächtigte handelt als Ihr
trauens zu bestimmen, die Sie persönlich
Beauftragter (Näheres siehe Abschnitt
kennt und der Sie die Aufgabe anvertrauen
3.1.1);
können, Ihre Wünsche und Interessen zu ver-
treten . Ihre Vertrauensperson wird an Ihrer it der Betreuungsverfügung bitten Sie
► m
Stelle entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht das Betreuungsgericht, eine von Ihnen
mehr imstande sind . vorgeschlagene Vertrauensperson zu Ih-Christliche Patientenvorsorge 9
rem Vertreter (Betreuer) zu bestellen . Ih- sind u . a . Ihre früheren Äußerungen, ethi-
rem Vorschlag hat das Gericht Folge zu schen und religiösen Überzeugungen und
leisten . Das Gericht bestimmt, für welche Wertvorstellungen heranzuziehen . Im Zwei-
Aufgabenkreise der rechtliche Betreuer felsfall werden Vertrauensperson und Ärzte
zuständig ist (Näheres siehe Abschnitt davon ausgehen, dass Sie den ärztlich gebo-
3.1.2). tenen Maßnahmen zustimmen würden .
1.3 Welche
rechtlichen Grenzen
1.2 Was
haben Vertrauenspersonen
müssen Sie beachten?
und Ärzte bei Ihrer medizinischen
Behandlung zu beachten? Sie können keine Anordnung treffen, die ge-
gen ein gesetzliches Verbot verstoßen wür-
Vertrauenspersonen und Ärzte haben stets
de; so können Sie z . B . nicht verlangen, dass
Ihren Willen als Patient zu beachten . Sie kön-
der Arzt Ihnen ein Medikament verabreicht,
nen Ihr Selbstbestimmungsrecht auf ver-
das Sie tötet . Eine solche Tötung auf Verlan-
schiedene Weise für den Fall vorsorglich
gen – auch „aktive Sterbehilfe“ genannt – ist
ausüben, dass Sie nicht mehr selbst entschei-
die gezielte Tötung eines Menschen . Sie ist in
den können:
Deutschland gesetzlich verboten und wird
► S o können Sie als einwilligungsfähige, er- strafrechtlich verfolgt .
wachsene Person schriftlich eine Patien-
Zulässig und angeraten ist dagegen die Gabe
tenverfügung verfassen . Mit dieser kön-
von Schmerzmitteln oder anderen Medika-
nen Sie selbst im Vorhinein in bestimmte
menten, wenn sie zur Leidensminderung
ärztliche Maßnahmen, die in Zukunft aus
medizinisch angezeigt sind und der Patient
ärztlicher Sicht erforderlich werden mö-
bzw . sein Bevollmächtigter oder Betreuer ih-
gen, einwilligen oder diese untersagen
rer Verabreichung zustimmt . Eine hochdo-
(Näheres siehe Abschnitt 3.2.1);
sierte Gabe von Schmerzmitteln etwa stellt
► S ie können konkrete Behandlungswün- die palliative Sedierung dar, mit deren Hilfe
sche über Art, Umfang und Dauer sowie unerträgliche Schmerzen in der letzten Le-
die Umstände Ihrer Behandlung äußern . bensphase gelindert werden können, indem
Diese Behandlungswünsche sind dann das Bewusstsein medikamentös einge -
verbindliche Richtschnur für Ihre Ver- schränkt wird . Sie ist unter den genannten
trauensperson . Ihre Vertrauensperson Voraussetzungen selbst dann zulässig, wenn
hat Ihre Wünsche gegenüber Ärzten und die Medikamente als unbeabsichtigte Neben
Pflegepersonal geltend zu machen und wirkung das Leben des Patienten verkürzen
durchzusetzen (Näheres siehe Abschnitt sollten (Leidensminderung bzw . „indirekte
3.2.2). Sterbehilfe“) .
Sie können sich auch Ihrer Vertrauensperson Als Patient können Sie laut Gesetz verlangen,
bzw . den behandelnden Ärzten anvertrauen dass bei einer lebensbedrohlichen Erkran-
und ihnen die Aufgabe überantworten, die in kung Maßnahmen unterlassen oder beendet
der jeweiligen Situation angemessene Art werden, die zur Erhaltung oder Verlänge-
und Weise Ihrer ärztlichen Behandlung fest- rung Ihres Lebens geeignet sind . Ein ent-
zulegen . Vertrauensperson und Ärzte haben sprechendes Vorgehen ist als Behandlungs-
nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu han- verzicht, Behandlungsbegrenzung oder Be-
deln, d . h . der Behandlung dann zuzustim- handlungsabbruch rechtlich und ethisch zu-
men, wenn Sie es nach Lage der Dinge selbst lässig („Sterben zulassen“ bzw . „passive
in dieser Situation auch getan hätten . Dafür Sterbehilfe“) .10 Kapitel 1
Besondere ethische Probleme können sich 1.4 Welche
Instrumente
ergeben, wenn der Sterbeprozess oder das der Vorsorge sind für Sie
Endstadium einer tödlich verlaufenden am besten geeignet?
Krankheit noch nicht begonnen haben und
Es ist nicht unbedingt notwendig, alle For-
eine lebenserhaltende medizinische Maß-
mularteile der Christlichen Patienten-
nahme nicht durchgeführt oder beendet
vorsorge (also Vorsorgevollmachten, Be-
wird, weil der Patient seine Einwilligung in
treuungsverfügung, Patientenverfügung und
die medizinische Maßnahme nicht erteilt
Behandlungswünsche) auszufüllen . Es liegt
oder widerrufen hat (Näheres siehe Ab -
in Ihrer Entscheidung, ob Sie nur ein Formu-
schnitt 2.3).
larteil verwenden oder alle Teile miteinander
Davon grundlegend zu unterscheiden ist die kombinieren wollen . Aus unserer Sicht sind
Beihilfe zur Selbsttötung, die auch „assistier- folgende Möglichkeiten sinnvoll und emp -
ter Suizid“ genannt wird . Darunter versteht fehlenswert:
man die Unterstützung eines Menschen bei
► V
orsorgevollmachten mit Betreuungs-
der Durchführung seiner Selbsttötung . Dies
verfügung: Wir empfehlen, Ihre Vertrau-
kann durch die Beschaffung tödlich wirken-
ensperson in einer Vorsorgevollmacht
der Medikamente erfolgen oder auch durch
zum Bevollmächtigten zu ernennen . Dies
die Anleitung zu ihrer Handhabung . Sie ist
bringt Ihr Selbstbestimmungsrecht und
nicht nur auf die unmittelbare Sterbephase
die in der jeweiligen Situation gebotene
beschränkt, sondern findet oft schon nach
Fürsorge gleichermaßen zur Geltung .
der Diagnose einer schweren Erkrankung,
Denn eine Vertrauensperson, mit der Sie
der Prognose eines belastenden Krankheits-
sich ausführlich ausgetauscht haben und
bildes, nicht selten auch aufgrund von Ein-
die Ihre Wünsche kennt, ist am ehesten in
samkeit in fortgeschrittenem Alter oder psy-
der Lage, in den heute kaum vorhersehba-
chischer Probleme statt . Aus ethischer Sicht
ren Situationen in Ihrem Sinne eine gute
ist die Beihilfe zur Selbsttötung abzulehnen .
Entscheidung für Sie zu treffen . Es ist
Sie steht allerdings nur in den in § 217 StGB
sinnvoll, Ihre Vertrauensperson zusätz-
geregelten Fallgestaltungen unter Strafan-
lich mittels einer Betreuungsverfügung
drohung . Demnach ist die von sogenannten
als Betreuer vorzuschlagen . So stellen Sie
Sterbehilfe-Vereinen oder auch einzelnen
sicher, dass Ihre Vertrauensperson stets
Personen geschäftsmäßig, d . h . auf Wieder-
in allen Angelegenheiten für Sie handeln
holung angelegte Hilfe zur Selbsttötung in
kann .
Deutschland mittlerweile strafbar . Auch die
Unterstützung des assistierten Suizids einer ► B
etreuungsverfügung allein: Statt Ihre
Person, die die Hilfe einer im Ausland (z . B . Vertrauensperson zu bevollmächtigen,
der Schweiz) ansässigen Sterbehilfe-Organi- können Sie sie auch mit einer Betreuungs-
sation in Anspruch nimmt, ist grundsätzlich verfügung als Betreuer vorschlagen . Sie
verboten . kann dann allerdings erst für Sie handeln,
wenn das Gericht sie zum Betreuer be-
stellt .
► V
orsorgevollmachten und / oder Betreu-
ungsverfügung verbunden mit Patien-
tenverfügung oder Behandlungswün-
schen: Zusätzlich zur Bevollmächtigung
einer Person Ihres Vertrauens oder zum
Vorschlag eines Betreuers können SieChristliche Patientenvorsorge 11
über Ihre künftige Behandlung vorab ► P
atientenverfügung und Behandlungs-
durch eine Patientenverfügung entschei- wünsche allein: Wenn Sie keiner Ihnen
den oder Behandlungswünsche festlegen . bekannten Person die Verantwortung für
Dadurch wird gewährleistet, dass im Falle weitere Entscheidungen in Ihrem Krank-
Ihrer Entscheidungsunfähigkeit eine Per- heitsfall in Form einer Vorsorgevollmacht
son Ihres Vertrauens zusammen mit dem bzw . Betreuungsverfügung übertragen
behandelnden Arzt Ihre Patientenverfü- möchten oder niemand bereit oder in der
gung und Ihre Behandlungswünsche prüft Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen,
und ihnen Geltung verschafft . Sollten die- dann ist es sinnvoll, zumindest eine
se Festlegungen nicht auf die aktuelle Be- Patientenverfügung oder Ihre Wünsche
handlungs- und Lebenssituation zutref- für die künftige Behandlung zu verfassen .
fen, kann Ihre Vertrauensperson die er- So wird dafür Sorge getragen, dass im
forderlichen Entscheidungen über Ihre Ernstfall nach Ihren Vorstellungen gehan-
ärztliche Behandlung in Ihrem Sinne tref- delt wird, selbst wenn der behandelnde
fen . Arzt und gegebenenfalls ein vom Betreu-
ungsgericht eingesetzter Betreuer Sie und
Ihre Vorstellungen nicht persönlich ken-
nen . In Situationen, die diese Erklärun-
gen nicht abdecken, muss Ihr mutmaßli-
cher Wille ermittelt werden .
» Aus Gottes Hand empfing ich mein Leben,
unter Gottes Hand gestalte ich mein Leben,
in Gottes Hand gebe ich es zurück.«
Augustinus12 Kapitel 2
2 . Was
ist das Besondere an der
christlichen Patientenvorsorge ?
2.1 Der
letzten Lebensphase Nachbarschaft und Welt geschieht, Entschei-
ihre eigene Würde erhalten dungen treffen zu dürfen, Zeit zum Durch-
denken und Klären von Fragen zu haben, Ab-
Die fortschreitende Ausweitung der medizi-
schied zu nehmen von den uns lieben und
nischen Möglichkeiten wirft zunehmend
wichtigen Menschen und den eigenen Tod
Fragen auf, die sich früher so nicht gestellt
annehmen zu lernen . Dies ist häufig ein
haben: Ist die Ausschöpfung aller Möglich-
schwieriger Prozess . Das Sich-Einlassen auf
keiten zur Lebenserhaltung in jeder Lebens-
das Sterben kann durch starke Schmerzen,
phase gleichermaßen geboten? Oder sollen
quälende körperliche Symptome, aber auch
wir darauf verzichten, wenn die beabsichtig-
durch Medikamente und deren Nebenwir-
te Lebensverlängerung zu einer belastenden
kungen erschwert werden . Schmerztherapie,
Sterbeverlängerung zu führen droht oder
Palliativmedizin, Hospizarbeit, pflegerische
bereits geführt hat? Was ist besser: in der
Maßnahmen, mitmenschliche und geistliche
vertrauten Umgebung zu sterben, auch wenn
Begleitung sollen die Voraussetzung schaf-
dadurch nicht alle technisch-medizinischen
fen, auch die letzte Lebensstrecke in Würde
Möglichkeiten jederzeit verfügbar sind und
leben zu können .
eine Lebensverkürzung die Folge sein kann,
oder auf der Intensivstation so lange wie Wir können über unser eigenes Leben nicht
möglich zu leben? grenzenlos verfügen . Genauso wenig haben
wir das Recht, über den Wert eines anderen
Solche Fragen lassen sich nicht immer gene-
menschlichen Lebens zu entscheiden . Jeder
rell beantworten . Dies mahnt auch zur Vor-
Mensch hat seine Würde, seinen Wert und
sicht, im Einzelfall nur eine einzige Hand-
sein Lebensrecht von Gott her . Er ist darum
lungsweise als christlich geboten anzusehen .
ungleich mehr, als er von sich selbst weiß .
Letztlich muss die Entscheidung aus der kon-
Kein Mensch kann genau wissen, was er für
kreten Lage des sterbenden Menschen her-
andere bedeutet . Im Glauben an den Gott des
aus, von seinen Bedürfnissen her und in
Lebens wissen wir, dass jeder Mensch mit
Übereinstimmung mit seinen Wünschen und
seinem Leben – wie immer es beschaffen ist
Vorstellungen getroffen werden .
– unentbehrlich und wertvoll ist .
Wir nennen die hier angebotene Handrei-
chung eine Christliche Patientenvor- 2.2 Fürsorge
im Respekt vor der
sorge, weil sie sich von den Überzeugungen Selbstbestimmung des Anderen
des christlichen Glaubens leiten lässt . Das
Die ethische und rechtliche Grundlage aller
Leben ist uns von Gott gegeben . Er befähigt
Vorsorgeverfügungen ist das Selbstbestim-
uns dazu, es in allen seinen Phasen verant-
mungsrecht . Der Wille des Patienten ist die
wortlich zu gestalten . Dazu gehört, sowohl
Grundlage jeder Behandlung . Für die Durch-
für das tätige Leben als auch für das Sterben
führung oder Unterlassung einer Behand-
Vorsorge zu treffen .
lung ist entscheidend, ob der Patient den
Bis zuletzt soll ein Leben als lebenswert und ärztlich vorgeschlagenen Diagnose- und
sinnvoll erfahren werden . Dazu gehört: teil- Therapiemaßnahmen nach einer angemesse-
haben zu können an dem, was in Familie, nen Aufklärung zustimmt .Christliche Patientenvorsorge 13
»Gott erschuf den Menschen, um jemanden
zu haben, dem er seine Liebe erweisen könne.«
Irenäus von Lyon
Selbstbestimmung kann jedoch nicht ge- tig, ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen
dacht werden, ohne die Abhängigkeit von Arzt und Patient aufzubauen .
der eigenen Leiblichkeit, von der Fürsorge
anderer Menschen und von Gottes Wirken zu Selbstbestimmung des Patienten und Für-
erkennen und zu bejahen . Selbstbestimmung sorge für den Patienten sind miteinander zu
darf nicht als völlige Unabhängigkeit miss- verbinden und aufeinander zu beziehen .
verstanden werden . Sie gewinnt nur in sozi- Selbstbestimmung ist auf Fürsorge angewie-
alen Kontexten Gestalt, d . h . der Mensch ist sen . Ebenso gehört es zu recht verstandener
und bleibt eingebunden in die mitmenschli- Fürsorge, die Selbstbestimmung eines Pati-
che Gemeinschaft und ist auf sie angewiesen . enten zu achten und ihr so weit wie möglich
Die Gesellschaft hat ihrerseits eine Für Folge zu leisten . Fürsorge muss daher immer
sorgepflicht gegenüber ihren Mitgliedern . die körperbezogenen, psychologischen, so-
Hieraus ergibt sich die Pflicht des Staates zialen und spirituellen Wünsche und Vorstel-
zum Schutz des Lebens seiner Bürger . In lungen des Patienten einbeziehen . „Fürsorge
diesen Zusammenhang gehört auch die im Respekt vor der Freiheit des Anderen“,
Pflicht des Arztes, das Beste für den Patien- ein Leitmotiv der Hospizbewegung, trifft
ten zu wollen . Für eine sorgsame und ange- auch auf die Anwendung von Vorsorgeverfü-
messene medizinische Betreuung ist es wich- gungen zu .14 Kapitel 2
» Bewahre uns Gott, behüte uns Gott,
sei mit uns auf unseren Wegen.
Sei Quelle und Brot in Wüstennot,
sei um uns mit deinem Segen.«
Eugen Eckert
2.3 Zur
Reichweite von der Reichweite, nimmt aber keine weiteren
Patientenverfügung und Einschränkungen vor . Das heißt, dass die
Behandlungswünschen Bestimmungen der Vorsorgeverfügungen
sowohl Krankheiten betreffen können, die
voraussichtlich in kurzer Zeit zum Tode
Der Begriff der Reichweite bezieht sich im
führen (z . B . Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
vorliegenden Zusammenhang auf die Frage,
Organversagen, fortgeschrittene Krebs
ob die Behandlungswünsche oder Verfügun-
erkrankung), als auch solche, bei denen die
gen eines Patienten uneingeschränkt Gel-
Sterbephase – medizinisch betrachtet – noch
tung beanspruchen können oder ob sie – und
weit entfernt ist (z . B . die unfallbedingte
wenn ja, welchen – Einschränkungen unter-
Querschnittslähmung, anhaltende schwere
worfen sind . Diese Frage spielte bereits eine
Schmerzzustände, das sogenannte Wach
Rolle bei der Klarstellung, dass die Tötung
koma, Demenz) .
auf Verlangen schon wegen ihres gesetzli-
chen Verbotes nicht vom Patienten verfügt Nach dem Gesetz kommt Patientenverfügun-
werden kann (Näheres siehe Abschnitt 1.3). gen und Behandlungswünschen (sofern sie
Das Gesetz teilt diese spezielle Begrenzung nicht gegen ein gesetzliches Verbot versto-Christliche Patientenvorsorge 15
ßen) immer bindende Wirkung zu – unab- akuten Ursache stirbt . Eine ethische
hängig von Art oder Stadium der Erkran- Pflicht dieses Patienten, eine auftretende
kung . Zur Diskussion stand jedoch die Forde- akute Zweiterkrankung behandeln zu las-
rung, die Reichweite auf bestimmte Stadien sen und auf diese Weise der Anwendung
einer Erkrankung zu begrenzen, nämlich auf „außergewöhnlicher Mittel“ zuzustim-
das Endstadium tödlich verlaufender Krank- men, kann schwerlich geltend gemacht
heiten und auf den Sterbeprozess selbst . Die werden . Eine Basisbetreuung, zu der u . a .
Frage nach Reichweite und Reichweitenbe- menschenwürdige Unterbringung, Zu-
grenzung geriet in den Jahren der öffentli- wendung, Körperpflege, Lindern von
chen Debatte über eine gesetzliche Regelung Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie
von Patientenverfügungen zu einem Haupt- das Stillen (der Gefühle) von Hunger und
streitpunkt − auch unter Christen . Durst gehören, ist jedoch aufrechtzuer-
Aus heutiger Sicht kann – unbeschadet der halten .
Vielfalt individueller Urteilsbildung zur d) A uch der Umgang mit Demenzerkrankun-
Reichweitenbegrenzung – zwischen den gen ist mit einer Reihe ethischer Frage-
Kirchen folgender Konsens festgehalten stellungen von der Achtung der Patien-
werden: tenautonomie bis hin zum Behandlungs-
a) Das Gesetz sieht keine Reichweiten abbruch verbunden . Demenzerkrankun-
begrenzung vor . Der Diskussionsbeitrag gen beruhen auf dem Verlust von Nerven-
der Kirchen sollte sich deshalb auf die zellen des Gehirns und führen zur Beein-
ethische Frage konzentrieren, ob man die trächtigung des Gedächtnisses, des
bestehenden rechtlichen Möglichkeiten Denkens und Urteilens . Demenz lässt sich
in Anspruch nimmt oder aus guten Grün- einteilen in leichte, mittlere, schwere und
den darauf verzichtet . terminale Stadien .
b) Die
Krankheitszustände und -diagnosen Nicht wenige Menschen halten den
sind gerade zum Lebensende hin von sehr Zustand der Demenz für unvereinbar mit
komplexer Natur . Entsprechend geht es ihrer Würde und wollen für den Fall des
im Blick auf sie um besonders schwierige Erreichens eines derartigen Zustandes
und höchst individuelle Entscheidungen . den Abbruch lebenserhaltender Maßnah-
Um unter diesen schwierigen Bedingun- men . Allerdings wird bei diesem Wunsch
gen zu einer moralisch überzeugenden oft nicht oder zu wenig bedacht, dass
Urteilsbildung gelangen zu können, müs- auch bei weitgehendem Zerfall der bishe-
sen allgemeine Regelungen und Ratschlä- rigen intellektuellen Fähigkeiten eine
ge daher immer auch auf den konkreten Gefühlsebene vorhanden bleibt, auf der
Einzelfall angewendet werden . der Kranke emotional erreicht und mit
ihm kommuniziert werden kann . Auch
c) Ein
besonders schwieriges Thema ist das kann man bei Demenzerkrankten viele
sogenannte Wachkoma (auch „andauern- von Zufriedenheit gekennzeichnete glück-
der vegetativer Status“ genannt) . Aus-
liche Erlebnisse und Zeiten feststellen .
gangspunkt für die ethische Bewertung ist
Beobachtungen gehen einerseits dahin,
die Feststellung: Menschen im soge-
dass Menschen im Zustand der Demenz
nannten Wachkoma sind keine Ster-
einen natürlichen Lebenswillen zeigen
benden (Näheres siehe Abschnitt 3.2.4) .
und nicht sterben wollen .
Ein Wachkoma kann sich bei entspre-
chender Betreuung über Jahre hinziehen, Andererseits ist Demenz eine bislang
bis der Patient vielleicht an einer anderen, unheilbare, chronisch fortschreitende,16 Kapitel 2
letztlich zum Tod führende Erkrankung . Verständnis ist erst in der Terminalphase
Jeder Mensch muss also für sich die Frage der Demenz, wenn eine Situation gegeben
beantworten, ob er überhaupt und in ist, in der der Tod in absehbarer Zeit ein-
welchem Zustand der Demenz er eine tritt bzw . eine akute Zweiterkrankung
Therapie begrenzen oder auf sie ver hinzukommt, eine Änderung des Thera-
zichten will . pieziels angebracht, sodass an die Stelle
von Lebensverlängerung und Lebens
Ethisches Konfliktpotential entsteht ins-
erhaltung Beschwerden lindernde (palli-
besondere dann, wenn der vorausverfüg-
ativ-medizinische) und pflegerische Maß-
te Wille im Gegensatz zu aktuellen
nahmen treten . Es handelt sich hierbei
Willensäußerungen des Patienten steht .
nicht um eine aktive Herbeiführung
Da der Verzicht auf lebenserhaltende
des Todes, sondern um ein Zulassen des
Maßnahmen sicher zum Tod führt, wird
Todes in dem Sinne, dass dem Tod nichts
man bei einer derartigen Unsicherheit
mehr entgegengesetzt und auf „außer
über den aktuellen Willen des Patienten
gewöhnliche Mittel“ verzichtet wird . Eine
im Zweifel zugunsten des Lebens ent-
Basisbetreuung ist selbstverständlich auf-
scheiden .
rechtzuerhalten . Diese Vorgehensweise
Des Weiteren stellt sich die Frage der (oder eine andere vom Patienten favori-
Sterbehilfe . Sterbende Demenzkranke sierte) sollte im Formular im „Raum für
unterscheiden sich im Blick auf Schmer- ergänzende Verfügungen“ festgehalten
zen und quälende Beschwerden nicht von werden .
anderen Sterbenden . Nach christlichem
»Und ob ich schon wanderte im finstern Tal,
fürchte ich kein Unglück;
denn du bist bei mir,
dein Stecken und Stab trösten mich.«
Psalm 23,4Christliche Patientenvorsorge 17
3 . Was bestimmen Sie im Formular der
CHRISTLICHEN PATIENTENVORSORGE?
Wir wollen Ihnen an dieser Stelle wei- Dafür bietet Ihnen das vorliegende
tere hilfreiche Informationen anbie- Formular der Christlichen Pa
ten . Diese Informationen stellen eini- tientenvorsorge verschiedene
ge Begriffe ausführlicher dar und ver- Möglichkeiten, die Sie nach Ihren Be-
suchen Fragen zu beantworten, die dürfnissen kombinieren können:
sich bei der Lektüre der Handrei-
► Sie können in einer Vorsorgevoll-
chung oder beim Ausfüllen des For-
macht einen Bevollmächtigten er-
mulars ergeben können .
nennen:
Wenn Sie die verschiedenen Teile des hier an-
• für Gesundheits- und Aufent-
haltsangelegenheiten (siehe
gebotenen Formulars ausfüllen wollen, emp-
Formular Teil A, I.)
fehlen wir Ihnen, sich ärztlich beraten zu
lassen, wenngleich es gesetzlich nicht vorge- • für die Totensorge, Bestattung
schrieben ist . Wir raten Ihnen dazu, weil und Organspende (siehe Formu-
Patientenverfügungen und Behandlungs- lar Teil A, II.)
wünsche nur umgesetzt werden können,
wenn sie so konkret verfasst sind, dass sie auf
• und in einer Generalvollmacht
in den übrigen Angelegenheiten
die später möglicherweise eintretende Situ-
(siehe Formular Teil A, III.).
ation zutreffen . Dies ist besonders wichtig,
falls Sie erwägen, eigene Ergänzungen für in- ► Sie
können in einer Betreuungsver-
dividuelle Krankheitssituationen im Feld fügung dem Betreuungsgericht ei-
„Raum für ergänzende Verfügungen“ vorzu- nen Betreuer vorschlagen (siehe
nehmen . Eine fachkundige Beratung kann Formular Teil A, IV.).
hier helfen, Widersprüche zwischen einzel-
► S ie können eine Patientenverfü-
nen Festlegungen zu vermeiden und die not-
gung verfassen und Behandlungs-
wendige Genauigkeit zu erreichen .
wünsche formulieren (siehe For-
Auch in den anderen Angelegenheiten emp- mular Teil B, I.).
fehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten zu
lassen (Näheres siehe Abschnitt 4. 9) .
In den Vorsorgevollmachten und der Betreu-
ungsverfügung benennen Sie eine Person,
Welche Vorsorge können Sie treffen?
die für Sie spricht und handelt, in der Patien-
Wie Sie bereits wissen, können Sie mit dem tenverfügung und in den Behandlungswün-
Formular der Christlichen Patienten- schen legen Sie konkret fest, welche medizi-
vorsorge so umfassend wie möglich Vor- nische Behandlung Sie wünschen oder aus-
sorge für die Zeit treffen, in der Sie selbst schließen möchten .
nicht mehr über medizinische Maßnahmen,
Ihren Aufenthalt oder sonstige Angelegen-
heiten entscheiden können .
Bitte lesen Sie weiter auf der Seite 1918 Kapitel 3
Ihre Formulare
Es gibt zwei Formulare zur Sie können beide Formulare auch
Christlichen Patientenvor– online ausfüllen, müssen sie aller-
sorge: Eines ist für Ihre per- dings in jedem Fall ausdrucken
sönlichen Unterlagen, das an- und persönlich mit Kugelschrei-
dere ist für Ihre Vertrauensper- ber unterschreiben.
son. Sie finden beide Formulare
Sie können beide Formulare zu-
als PDF-Datei auf der Website.
sätzlich auch von Ihrer Vertrau-
Sie können die Formulare ausdru- ensperson unterschreiben lassen.
cken und die Teile mit Kugel- Dies ist jedoch gesetzlich nicht
schreiber ausfüllen, die für Sie vorgeschrieben.
gelten sollen. Bitte vergessen Sie
Die Hinweiskarte auf die
nicht Ihre Unterschrift. Für den
Christliche Patientenvor–
Fall, dass Sie eine Vertrauensper-
sorge steht ebenfalls als PDF-
son benannt haben, füllen Sie
Datei auf der Website. Sie können
auch das Zweitexemplar wie Ihr
sie ausdrucken, ausfüllen und zu
persönliches Formular aus. Un-
Ihren Ausweispapieren nehmen.
terschreiben Sie auch dieses und
geben Sie es Ihrer Vertrauensper-
son zur Aufbewahrung.
Hinweiskarte
auf die Christliche
Patientenvorsorge ...
... steht zum Download
auf der Website zur
Verfügung.Christliche Patientenvorsorge 19
3.1 Benennung
einer son mit Ihrer Vertretung beauftragen . Die
Vertrauensperson
Christliche
Patientenvorsorge sieht
eine Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und
Aufenthaltsangelegenheiten vor . In Ergän-
Es gibt grundsätzlich zwei Möglich-
zung zu dieser regt sie zwei weitere Vorsor-
keiten, eine Person Ihres Vertrauens
gevollmachten an: eine für die Angelegen
mit Ihrer Vertretung zu beauftragen,
heiten Totensorge, Bestattung und Organ-
wenn Sie entscheidungsunfähig wer-
spende sowie eine weitere als Generalvoll-
den: zum einen als Bevollmächtigten
macht in den übrigen Angelegenheiten .
durch die Vorsorgevollmachten und
zum anderen als Betreuer durch die Es ist sinnvoll und für Ihren Bevollmächtig-
Betreuungsverfügung . ten hilfreich, wenn Sie ihm Hinweise und
Weisungen zum Gebrauch der Vollmacht ge-
ben, z . B . dass diese nur in dem Fall einge-
Der Unterschied zwischen diesen beiden
setzt werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr
Vorsorgeverfügungen besteht zum einen da-
in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst
rin, dass ein Betreuer erst durch das Betreu-
wahrzunehmen und selbst zu handeln . Diese
ungsgericht bestellt werden muss, während
können Sie ihm in einem Brief, aber auch
eine von Ihnen bevollmächtigte Vertrauens-
mündlich mitteilen . Ihr Bevollmächtigter ist
person sofort für Sie handeln kann, wenn
an diese Weisungen gebunden .
dies erforderlich wird . Zum anderen wird ein
Betreuer vom Betreuungsgericht kontrolliert, Schwierigkeiten bei der Anwendung der
während ein Bevollmächtigter nicht unter Vollmacht entstehen, wenn Sie derartige Be-
der Kontrolle eines Gerichtes steht . Aller- dingungen oder Ihre Anweisungen und Wün-
dings kann auch der Bevollmächtigte in sche zum Gebrauch der Vollmacht direkt auf
einigen besonderen Situationen nicht allein der Vollmacht vermerken . Dies kann dazu
entscheiden, sondern muss – wie ein Betreu- führen, dass von Ihrem Bevollmächtigten
er – beim zuständigen Betreuungsgericht verlangt wird nachzuweisen, dass die in der
eine Genehmigung einholen (Näheres siehe Vollmacht festgelegten Bedingungen tat-
Abschnitt 3.1.2) . sächlich eingetreten sind . Enthält die Voll-
macht zum Beispiel die ausdrückliche Vorga-
be, dass die Vollmacht ausschließlich genutzt
3.1.1 Vorsorgevollmachten
werden darf, wenn Sie selbst handlungsunfä-
Was ist eine Vorsorgevollmacht? hig sind, muss Ihr Bevollmächtigter dies
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ermög- nachweisen, bevor er Sie vertreten kann . Wir
licht es, eine Person Ihres besonderen Ver- empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Vorstellun-
trauens zu benennen, die in Ihrem Namen gen, Anweisungen und Wünsche mit Ihrer
handeln kann, wenn Sie Ihre Angelegenhei- Vertrauensperson zu besprechen und, falls
ten nicht mehr selbst wahrnehmen können . Sie dies wünschen, getrennt von der Voll-
Eine solche Vollmacht heißt Vorsorgevoll- macht schriftlich festzuhalten .
macht . Sie kann mit einer Betreuungsverfü-
gung, einer Patientenverfügung und Behand-
lungswünschen verbunden werden .
Die Vorsorgevollmacht weist Ihren Bevoll-
mächtigten als Ihren Vertreter aus . Aus ihr
sollte eindeutig hervorgehen, in welchen
Aufgabenbereichen Sie Ihre Vertrauensper-20 Kapitel 3
Bitte beachten Sie: Bitte beachten Sie:
Die Christliche Patientenvor- Für bestimmte Rechtsgeschäfte ist
sorge sieht als eigenständige Vor- die in der Christlichen Patien-
sorgevollmacht lediglich die Vorsor- tenvorsorge vorgesehene General-
gevollmacht in Gesundheits- und vollmacht in den übrigen Angelegen-
Aufenthaltsangelegenheiten vor . Die heiten nicht ausreichend . So können
im Formular enthaltenen weiteren Sie sich durch Ihre Vertrauensperson
Vollmachten sind als Ergänzung die- z . B . bei Grundstücksgeschäften, bei
ser Vorsorgevollmacht in Gesund- der Aufnahme eines Darlehens, bei
heits- und Aufenthaltsangelegenhei- Erbverträgen oder bei der Übertra-
ten gestaltet und können gemeinsam gung von Gesellschafteranteilen nur
mit dieser erteilt werden . Wollen Sie dann vertreten lassen, wenn Ihre Un-
keine Vorsorgevollmacht in Gesund- terschrift notariell beglaubigt oder
heits- und Aufenthaltsangelegenhei- die gesamte Vollmacht notariell be-
ten erteilen oder Ihre Vorsorgevoll- urkundet wird . In diesen Fällen müs-
macht z . B . auf vermögensrechtliche sen Sie sich also an einen Notar wen-
Angelegenheiten oder auf Angelegen- den . Bei bestimmten höchstpersönli-
heiten der Totensorge beschränken, chen Geschäften können Sie sich
sollten Sie das vorliegende Formular überhaupt nicht vertreten lassen,
nicht verwenden . diese können nur Sie selbst vorneh-
men (z . B . ein Testament oder einen
Ehevertrag errichten) .
Welche Formvorschriften sind bei
Vorsorgevollmachten zu beachten? Wünschen Sie, dass Ihr Bevollmäch-
Eine Vorsorgevollmacht in Gesundheitsan- tigter Sie auch in Bankangelegenhei-
gelegenheiten muss bestimmten Formvor- ten vertritt, empfehlen wir Ihnen, zu-
schriften genügen: Sie ist schriftlich zu ertei- sätzlich zu der Generalvollmacht in
len und muss die Befugnis zur Einwilligung den übrigen Angelegenheiten die
bzw . Untersagung von ärztlichen Maßnah- vom jeweiligen Bankinstitut zur Ver-
men ausdrücklich umfassen, deren Durch- fügung gestellten Formulare zu ver-
führung oder Unterlassung Sie in die Gefahr wenden und deren Vorgaben zu be -
des Todes oder schwerer, länger dauernder achten, da sie andere Formulare in
Gesundheitsschäden bringt oder die zwangs- der Regel nicht akzeptieren . Wir
weise durchgeführt werden . empfehlen Ihnen deshalb, rechtzeitig
mit Ihrer Bank zu sprechen und sie
Entsprechendes gilt für eine Vorsorgevoll-
über Ihre Vorsorgevollmacht zu in-
macht in Aufenthaltsangelegenheiten . Die
formieren .
Befugnis zur Unterbringung mit freiheitsent-
ziehender Wirkung, zu freiheitsentziehenden
Maßnahmen (z . B . durch Bettgitter, Medika-
mente und Ähnliches) und zur Verbringung
in ein Krankenhaus zur Durchführung einer
ärztlichen Zwangsmaßnahme muss ebenfalls
schriftlich und ausdrücklich erteilt werden .
Die hier angebotene Vorsorgevollmacht der
Christlichen Patientenvorsorge er-
füllt diese Anforderungen .Christliche Patientenvorsorge 21
Wer sollte bevollmächtigt werden? ► A
ufgaben des Bevollmächtigten
Eine Vorsorgevollmacht hat weitreichende in Gesundheits- und Aufenthalts
Bedeutung . Sie sollten diese nur einer Person angelegenheiten
erteilen, der Sie besonders vertrauen, denn Der Bevollmächtigte in Gesundheits- und
jede Vorsorgevollmacht kann auch miss- Aufenthaltsangelegenheiten soll Ihre
braucht werden . Sicherlich wird bei der Aus- Interessen in Gesundheits- und Aufent-
wahl eine Rolle spielen, mit wem Sie Ihre haltsangelegenheiten wahrnehmen . Je
Vorstellungen am besten besprechen können nachdem, in welchem Maße Sie sich Ih-
und wer voraussichtlich auch emotional mit rem Bevollmächtigten anvertrauen oder
der eventuell später eintretenden Situation bestimmte Vorgaben machen wollen,
umgehen kann . Bei der Auswahl der Person können Sie Ihre Vorsorgevollmacht um
Ihres Vertrauens zum Bevollmächtigten eine Patientenverfügung oder Behand-
kommen neben Angehörigen (Ehepartner, lungswünsche ergänzen .
Kinder, Geschwister) auch langjährige oder
In einigen besonderen Situationen kann
enge Freunde, vertraute Bekannte oder ins-
der Bevollmächtigte nicht allein entschei-
besondere bei einer Vorsorgevollmacht in
den, sondern muss beim zuständigen Be-
Gesundheits- und Aufenthaltsange legen
treuungsgericht eine Genehmigung ein-
heiten auch ein Arzt Ihres Vertrauens in Be-
holen . Dazu gehören die Unterbringung
tracht .
in einer geschlossenen Einrichtung oder
Sie können auch mehrere Personen in der Abteilung oder die Einwilligung in andere,
Weise bevollmächtigen, dass jeder einzelne die Freiheit entziehende Maßnahmen wie
von ihnen Sie vertreten kann (Einzelvoll- z . B . das Anbringen von Bauchgurten und
macht) . Damit können Sie sicherstellen, dass Bettgittern oder die Freiheitsentziehung
möglichst jederzeit ein Vertreter erreicht mithilfe von bewusstseinsverändernden
werden kann . Dabei ist allerdings zu beden- Medikamenten .
ken, dass die Personen im konkreten Fall
Das gilt auch für die Einwilligung des Be-
verschiedener Meinung sein können und da-
vollmächtigten in eine ärztliche Zwangs-
durch eventuell die Wahrnehmung Ihrer In-
behandlung . Unsere Rechtsordnung er-
teressen gefährden . Die Bevollmächtigung
laubt ärztliche Zwangsbehandlungen in
mehrerer Personen empfiehlt sich deshalb
nur sehr engen Grenzen . Eine gerichtli-
nur, wenn Sie davon ausgehen können, dass
che Genehmigung derartiger Maßnah-
diese sich untereinander abstimmen und ei-
men ist gesetzlich vorgeschrieben .
nigen werden .
Ferner muss das Betreuungsgericht im
Es kann sinnvoll sein, eine Ersatzperson zu
Rahmen Ihrer medizinischen Behandlung
benennen für den Fall, dass der oder die Be-
angerufen werden, wenn
vollmächtigte ausfällt .
• Arzt und Bevollmächtigter sich nicht
Was ist die Aufgabe über den Patientenwillen einig sind und
eines Bevollmächtigten?
Der Bevollmächtigte hat die Aufgabe, im
• der Patient aufgrund der geplanten ärzt
lichen Maßnahme oder aufgrund der
Rahmen der ihm erteilten Vollmacht Ihre In-
Weigerung des Bevollmächtigten, der
teressen wahrzunehmen . Sie sollten deshalb
vom Arzt vorgeschlagenen Maßnahme
mit ihm über Ihre Vorstellungen reden und,
zuzustimmen, in die Gefahr des Todes
falls Sie dies wünschen, auch schriftliche
oder eines schweren und länger dauern-
Hinweise geben .
den gesundheitlichen Schadens gerät .22 Kapitel 3
»Der Mensch steht in
der Mitte der Schöpfung,
zwischen Stoff und Geist,
zwischen Zeit und
Ewigkeit.«
Albert der Große
► V
orsorgevollmacht zur Totensorge, nächsten Angehörigen sind in der Reihen
Bestattung
und Organspende folge ihrer Aufzählung der Ehegatte, dann
die volljährigen Kinder und schließlich
Der Bevollmächtigte in Angelegenheiten
Eltern und Geschwister .
der Totensorge, Bestattung und Organ-
spende soll Ihre Interessen in diesen An- Ihr Wille ist für Ihre Totensorge und Be-
gelegenheiten vertreten und Ihren Willen stattung maßgebend . Er soll von Ihrem
umsetzen . Der Bevollmächtigte in Ange- Bevollmächtigten umgesetzt werden . Bitte
legenheiten der Totensorge, Bestattung beachten Sie, dass die Beauftragung der
und Organspende entscheidet über die Beerdigung durch den von Ihnen in Ange-
Gestaltung der Begräbnisfeier, Art und legenheiten der Totensorge Bevollmäch-
Ort der Bestattung, über die Gestaltung tigten dazu führt, dass dieser als Vertrags-
der Grabstätte, Fragen einer Umbettung partner für die Kosten der Beerdigung haf-
sowie Exhumierung . Auch die Frage, ob tet . Er hat zwar einen Anspruch auf Ersatz
eine Autopsie stattfinden darf und ob dem der Kosten für eine Ihrer Lebensstellung
Körper Organe oder sonstige Gewebe zu angemessene Beerdigung gegen Ihre Er-
Transplantationszwecken entnommen ben . Wenn diese das Erbe ausschlagen,
werden dürfen, fällt in diesen Bereich . können sich aber Probleme bei der Kos-
Wenn Sie nicht regeln, wer für Sie diese tenerstattung ergeben . Wir empfehlen da-
Angelegenheiten wahrnehmen soll, sind her, dass Ihr Bevollmächtigter in Abstim-
hierfür nicht die Erben, sondern die mung mit Ihren Erben handelt .
nächsten Angehörigen zuständig . DieChristliche Patientenvorsorge 23
Bitte beachten Sie, dass die in der Christ- 3.1.2 Die Betreuungsverfügung
lichen Patientenvorsorge enthalte-
Was ist eine Betreuungsverfügung?
ne Vollmacht zur Organspende davon aus-
Sollten Sie eines Tages aufgrund einer psy-
geht, dass die von Ihnen in einem Organ-
chischen Krankheit oder einer körperlichen,
spendeausweis getroffene Entscheidung
geistigen oder seelischen Behinderung Ihre
der Erklärung Ihres Bevollmächtigten
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
vorgeht .
mehr selbst besorgen können und keine Vor-
sorgevollmacht ausgestellt haben, wird vom
► V
orsorgevollmacht als Generalvoll-
Betreuungsgericht für Sie ein Betreuer be-
macht in den übrigen Angelegenheiten
stellt .
Der mit einer Generalvollmacht in den üb-
rigen Angelegenheiten betraute Bevoll- Eine Betreuungsverfügung ermöglicht Ihnen,
mächtigte soll Ihre Vermögensangelegen- für diesen Fall Ihre Wünsche hinsichtlich der
heiten in Ihrem Sinne wahrnehmen . Er Person des Betreuers zu äußern . Das Betreu-
soll Sie gerichtlich und außergerichtlich ungsgericht prüft, ob die vorgeschlagene
vertreten können . Ihm soll es erlaubt sein, Person als Betreuer geeignet ist . Ist das der
Ihre Post entgegenzunehmen und zu öff- Fall, wird es die vorgeschlagene Person zum
nen . Betreuer bestellen . Andernfalls wählt das
Gericht eine andere geeignete Person aus,
Ihr Bevollmächtigter soll grundsätzlich
nach Möglichkeit aus Ihrem persönlichen
selbst handeln . In den übrigen Angele-
und familiären Umfeld .
genheiten soll er jedoch die Möglichkeit
haben, Untervollmachten zu erteilen . Ins- Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner be-
besondere in Vermögensangelegenheiten stimmten Form . Aus praktischen Gründen
ist dies oft hilfreich . sollte sie aber schriftlich verfasst werden .
Mit der Erteilung der Generalvollmacht in Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit
den übrigen Angelegenheiten ermächti- widerrufen werden . Auch der Widerruf kann
gen Sie Ihren Bevollmächtigten auch, in jeder Form erfolgen . Es genügt, dass Ihre
Schenkungen aus Ihrem Vermögen vorzu- Willensänderung deutlich zum Ausdruck
nehmen . Ein solches Schenkungsrecht ist kommt .
grundsätzlich uneingeschränkt und kann
Wer sollte Betreuer werden?
auch missbraucht werden . Wollen Sie das
Für die Auswahl eines Betreuers gilt grund-
Schenkungsrecht auf sog . Anstands-
sätzlich dasselbe wie für die Auswahl eines
schenkungen (z . B . Geburtstagsgeschenke
Bevollmächtigten für die Vorsorgevollmach-
oder Trinkgeld an Heimpersonal) be-
ten . Sie können die Person, die Sie für die
schränken, müssen Sie dies auf der Voll-
Vorsorgevollmachten bevollmächtigt haben,
macht vermerken .
zugleich zum Betreuer vorschlagen . Es ist
aber auch möglich, eine andere Person als
den Bevollmächtigten vorzuschlagen . Au-
ßerdem können Sie Personen benennen, die
Sie nicht als Betreuer haben möchten .
Was ist die Aufgabe eines Betreuers?
Der vom Gericht bestellte Betreuer ist ge -
setzlicher Vertreter der betreuten Person .
Ihm werden vom Gericht bestimmte Aufga-
benkreise zugewiesen . Der Betreuer muss24 Kapitel 3
sich um die Angelegenheiten und Wünsche 3.2 Bestimmungen
für
der betreuten Person so kümmern, wie es de- Ihre medizinische Behandlung
ren Wohl entspricht . In der Betreuungsverfü-
gung können Sie dem zukünftigen Betreuer
Wenn Sie konkret regeln wollen, was
mitteilen, wie Sie sich Ihre Lebensgestaltung
im Fall Ihrer Entscheidungsunfähig-
wünschen . Je nachdem, in welchem Maße Sie
keit im Einzelnen medizinisch getan
sich Ihrem Betreuer anvertrauen oder ihm
werden soll, können Sie eine Patien-
bestimmte Vorgaben machen wollen, kön-
tenverfügung ausfüllen und / oder Be-
nen Sie Ihre Betreuungsverfügung um eine
handlungswünsche niederlegen .
Patientenverfügung oder Behandlungswün-
sche ergänzen .
Sie können auch Ihre Vorsorgevollmachten
In einigen besonderen Situationen kann der
und / oder Betreuungsverfügung um eine Pa-
Betreuer nicht allein entscheiden, sondern
tientenverfügung und / oder Behandlungs-
muss beim zuständigen Betreuungsgericht
wünsche ergänzen . Ihr Bevollmächtigter
eine Genehmigung einholen . Dazu gehören
oder Betreuer hat dann Ihre Patientenver
die Unterbringung in einer geschlossenen
fügung bzw . Ihre Wünsche gegenüber Ärzten
Einrichtung oder Abteilung oder die Einwil-
und Pflegepersonal geltend zu machen und
ligung in andere, die Freiheit entziehende
durchzusetzen . Alle übrigen Willensbekun-
Maßnahmen wie z . B . das Anbringen von
dungen sind eine Richtschnur für die Ent-
Bauchgurten und Bettgittern oder die Frei-
scheidung Ihres Bevollmächtigten oder Be-
heitsentziehung mithilfe von bewusstseins-
treuers über Ihre Behandlung in der konkre-
verändernden Medikamenten .
ten Situation . Ihr Bevollmächtigter / Betreuer
Das gilt auch für die Einwilligung des Betreu- muss sie bei der Feststellung Ihres mutmaß-
ers in eine ärztliche Zwangsbehandlung . Un- lichen Willens beachten .
sere Rechtsordnung erlaubt ärztliche Zwangs-
behandlungen in nur sehr engen Grenzen .
3.2.1 Die Patientenverfügung
Eine gerichtliche Genehmigung derartiger
Maßnahmen ist gesetzlich vorgeschrieben . Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche
Ferner muss das Betreuungsgericht im Rah-
Erklärung einer einwilligungsfähigen voll-
men Ihrer medizinischen Behandlung ange-
jährigen Person für den Fall einer späteren
rufen werden, wenn
Einwilligungsunfähigkeit . Sie ist eine vor-
• Arzt und Betreuer sich nicht über den Pa weggenommene Entscheidung über die Vor-
tientenwillen einig sind und nahme oder Nichtvornahme bestimmter Un-
tersuchungen, Heilbehandlungen und ärztli-
• der Patient aufgrund der geplanten ärztli- cher Eingriffe, die noch nicht unmittelbar
chen Maßnahme oder aufgrund der Weige-
bevorstehen . Sie soll sicherstellen, dass das
rung des Betreuers, der vom Arzt vorge-
Selbstbestimmungsrecht des Menschen
schlagenen Maßnahme zuzustimmen, in
auch dann beachtet wird, wenn er einwilli-
die Gefahr des Todes oder eines schweren
gungsunfähig geworden ist .
und länger dauernden gesundheitlichen
Schadens gerät . Ist eine Patientenverfügung
rechtlich verbindlich?
Die schriftliche Patientenverfügung ver-
pflichtet Ihren Arzt, die dort getroffenen
Festlegungen zu beachten und Sie entspre-
chend zu behandeln oder nicht zu behandeln .Sie können auch lesen