MISSIONNAIRES DE NOTRE DAME DE LA SALETTE
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Missionare Unserer Lieben Frau von La Salette: Propheten für eine versöhnte Welt in der Gnade von La Salette Die Beschlüsse des 32igsten Generalkapitels der MS im Jahr 2018
Rom, 20. Mai, am Pfingstfest 2018 Liebe Mitbrüder Mit grosser Freude sende ich Euch die Texte, die vom Generalkapi- tel 2018 erarbeitet und genehmigt wurden. Es hat stattgefunden in der kleinen Stadt Las Termas de Rio Hondo (Santiago del Estero, Argentinien) vom 10. April bis 4. Mai dieses Jahres. 39 Kapitulare mit zwei Übersetzern und zwei Sekretäre haben daran teilgenom- men (Pater Joe Bachand konnte auf Grund einer Krankheit nicht daran teilnehmen). Diese Entscheidungen sind die Frucht eines aufmerksamen Hinhö- rens auf die Berichte, welche der Versammlung vorgestellt wurden (vom General, dem Generalverwalter und von den Provinz- und Regionalobern). Sie werfen auch einen Blick auf die Zukunft unse- rer Kongregation im Licht des Themas „Für eine versöhnte Welt in der Gnade von La Salette“. Dies war das Leitmotiv für die Ver- sammlung der Kapitulare. Mit dem Ziel, dass Ihr den neu gewählten Generalrat unterstützt bei der Verlebendigung der Kongregation in den nächsten sechs Jahren, wollte das Kapitel einige Richtlinien geben für: a) eine gelebte und zu lebende Inkulturation in nächster Zukunft unserer Kongregation, damit sie einem segensreichen Vorha- ben im Dienst der Kirche und der Welt von heute nachgehen kann b) eine Bildung - neu zu beginnen und sie dauerhaft durchführen - ist das Herz unseres menschlichen, religiösen, charismati- schen und missionarischen Weges c) die Feier des 175igsten Jahrestag der Erscheinung verbindet uns untereinander und ist die Quelle der geistlichen, der per- sönlichen und der gemeinschaftlichen Erneuerung. Sie ist eine geeignete Gelegenheit, um über unseren üblichen pastoralen Dienst hinaus das Ereignis und die Gnade von La Salette ken- nen zu lernen
d) der Blick richtet sich auf die Weckung der Berufung von Ju- gendlichen und auf die Entwicklung der neuen Missionsgebie- te e) den Einsatz unseres salettinischen Lebens gilt es zu sehen als ein Lebenszeugnis als eine „Prophezeiung“, die wir anbieten und ankündigen. Ich hoffe, dass diese Dokumente nicht tote Buchstaben sind, son- dern allen und jedem helfen, sein eigenes religiöses Leben „erneut zu lesen“ und zu „überdenken.“ Dies gilt es zu tun im Lichte Christi (s. Kapitel 7 unserer Lebensregel) und mit dem Charisma der Ver- söhnung, welche in der Botschaft unserer Lieben Frau von La Salet- te gründet. Ich bitte die Provinz- und Regionalobern ohne Zögern jedem Mit- glied die Texte der Beschlüsse zu vermitteln, und ich bitte sie nach Möglichkeit, Zusammenkünfte der Gemeinschaften zu organisie- ren, um das Verständnis der Inhalte und deren Aneignung zu be- günstigen. Ich wende mich an Euch, aber auch an mich selbst mit den Wün- schen von Papst Franziskus, die er bei einer Homilie an die Ordens- leute in der Basilika von St. Peter gerichtet hat: „Ihr aber als ge- weihte Personen, Ihr seid die zeitlose Morgenröte der Kirche! Ich wünsche euch, dass Ihr heute Eure Hingabe an Jesus neu erweckt, indem Ihr ihm gemeinsam entgegen geht: Dies bringt Licht in Eure Augen und verleiht Euren Schritten Kraft.“ Mögen Euch diese Wor- te für Euer religiöses Leben anregen, damit Ihr in fröhlicher Treue in der Nachfolge Jesu ein Leben führt in der grossherzigen Gesin- nung gegenüber dem Volk Gottes, das Euch die pastorale Verant- wortung anvertraut hat. Brüderlich grüsst Euch P. Silvano Marisa MS, Generaloberer
Beschluss Nr. 1 Vorbereitung auf das 175igste Jubiläum der Erscheinung Es geht um die Bedeutung des 175igsten Jahrestages der Erschei- nung für die Kongregation, um das Ereignis und die Botschaft von La Salette besser kennen zu lernen. Das Generalkapitel empfiehlt dem Generalrat, dass der 175igste Jahrestag der Erscheinung gut vorbereitet wird, sei es auf der persönlichen, gemeinschaftlichen oder auf der Ebene der Kon- gregation, damit es eine wahrhafte Quelle der Gnade wird für die seelische, charismatische, pastorale und berufliche Erneuerung der MS, die durch sie dem Volke zu Gute kommt. Die Mittel: a) Vorschläge von Seiten der theologischen Kommission der Kongregation (vor dem Ende des Jahres 2018) für ein für alle lebbares, marianisches Bildungsprogramm. b) Die Feier des Kongregationsrates im Heiligtum Unsere Lieben Frau in La Salette (Frankreich) im Jahr 2019, ausgerichtet auf die Vorbereitung der Feier des 175igsten Jahrestages der Er- scheinung mit Segen und der Übergabe einer La Salette- Statue für jede Provinz, bzw. Region, die dann für die „Pilger- reise Marias“ in jede Provinz, resp. Region gelangt, wobei die Traditionen und Sitten eines jeden Landes berücksichtigt wer- den. c) Vorbereitung eines Programms der Feierlichkeiten für jede Provinz und jede Region, das dem Generalrat im Verlauf des Jahres 2019 mitgeteilt wird. d) Feier des 175igsten Jahrestages der Erscheinung in La Salette (Frankreich) im Jahr 2021, mit der Teilnahme aller Provinzen und Regionen durch ihre Delegierten und wenn möglich be- gleitet durch die Delegation von zwei Personen eines jeden Landes.
e) Ausrufung eines marianischen Jahres für die ganze Kongrega- tion (vom 19.09.2020 bis 19.09.2021), das in unseren Gemein- schaften und in unseren Arbeitsfeldern gelebt wird. f) Die Feier des Jahrestages im synodalen Geist der salettini- schen Familie (MS, SNDS, MSF, Salettinische Laien…) und in den Bistümern, in denen wir arbeiten. g) Eine offizielle neue Einladung an den Papst mit dem Wunsch eines Besuches im Heiligtum von La Salette und mit der Bitte, dass er einen Brief an die Kongregation richtet aus Anlass des 175igsten Jahrestagung h) Persönliche und gemeinschaftliche Erneuerung, die konkrete Handlungen vorsieht, um Probleme zu lösen wie die Ausgren- zung, die wir in unserem Apostolat wahrnehmen.
Beschluss Nr. 2 Gedenktag Unserer Lieben Frau von La Salette In Hinsicht auf die Feier eines Gedenktages von La Salette 1. um eine bessere Antwort dem Aufruf Marias, der Schönen Frau von La Salette zu geben, um ihrem ganzen Volk die Ver- söhnungsbotschaft zu vermitteln. 2. Sie soll unseren Ländern eine bessere Kenntnis des Ereignisses von La Salette und der „Grossen Neuigkeit“ von La Salette vermitteln, wie es sich aus unserer Sendung und aus unserer Spiritualität ergibt. Das Generalkapitel beschliesst, dass vor dem Ende des Jahres 2019 – sollten sie es noch nicht gemacht haben - alle Provinzen und Regionen Kontakt aufnehmen mit den Bischofskonferen- zen (oder mit den kirchlichen Provinzen oder den lokalen Diö- zesen) ihrer Länder und zu bitten, dass 1. der nicht gebotener Gedenktag Unserer Lieben Frau von La Salette (19. September) im lokalen, kirchlichen Kalender veröffentlicht wird. 2. Aus Anlass der 175igsten Jahrfeier der Erscheinung Unserer Lieben Frau von La Salette (19. September 2021) soll es als der nicht gebotener Gedenktag in den Kalendern der welt- weiten Kirche eingetragen werden.
Beschluss Nr. 3 Die internationale Gemeinschaft in La Salette (Frankreich) Alle Missionare von La Salette sind sich der guten Dienste bewusst, die durch die internationale Gemeinschaft dem Heiligtum in Frank- reich angeboten wird. Das Generalkapitel beschliesst: 1. Der Generalrat fährt fort jede Provinz/Region zu motivieren, Anteil zu nehmen am Auftrag der internationalen Kommunität des Heiligtums Unserer Lieben Frau von La Salette. 2. In Absprache mit den Provinzen und Regionen ein Grundsatz- programm zu erstellen, um am Ort die Kontinuität der interna- tionalen Gemeinschaft zu gewährleisten. 3. Die Provinzen und Regionen vermitteln den Mitgliedern die Aufgabe dieser internationalen Gemeinschaft von ihrem An- fang an. 4. Die für diesen Auftrag Gesandten sollen bereit sein, die franzö- sische Sprache zu lernen und vertraut werden mit der französi- schen Kultur. 5. Diese Mitglieder müssen bereit sein, der internationalen Ge- meinschaft für die Dauer von fünf Jahren anzugehören, um ei- ne gewisse Kontinuität zu gewährleisten. 6. Die Mitglieder müssen zur Zusammenarbeit bereit sein mit den Schwestern (SNDS), mit den salettinischen Laien, mit dem Lei- tungsteam des Heiligtums, mit der APS und mit den freiwilli- gen Helferinnen und Helfern. 7. Mit der Ausnahme der Öffnung des Heiligtums während der Weihnachtsfesttage soll während der Winterzeit eine Zeit für den Urlaub vorbehalten sein, sowie für die Verbesserung der sprachlichen Kenntnisse, für die Vertiefung der französischen Kultur und für die missionarische Mitarbeit in der Diözese von Grenoble, welche die Pfarreien und die Gemeinschaften der französischen Provinz mitberücksichtigt und andernorts, nach dem Wunsch der Bischöfe.
Beschluss Nr. 4 Das Jahr der Berufungen in der Kongregation Die Begleitung junger Leute ist ein Zeichen der Vitalität, das der Geist in unsere Kirche und in unsere Kongregation sendet. Unsere Lebensregel (I,39 und II,61) und die jüngsten Beschlüsse des Kon- gregationsrates von Luanda im Jahr 2015 erinnern daran, dass ein authentisches Zeugnis der Taufe ein Aufruf ist, Christus in der Ge- meinschaft seiner Jünger nachzufolgen. Die Kirche selbst, ange- führt durch den Lehrauftrag von Papst Franziskus, hat sich einge- lassen auf das Experiment einer synodalen Struktur, damit junge Leute zu selbstverantwortlichen Protagonisten des Glaubens und der Berufungsklärung werden. „Eine Kultur der Berufung“ ist sehr wichtig. Sie setzt eine synodale kirchliche Struktur eher voraus, denn der Aufruf zu einem gottge- weihten Leben ist vor allem eine Gabe an die Kirche. Sie ist getra- gen von der Vielfalt der Institutionen und von ihren Charismen. In dieser Perspektive spielen die salettinischen Laien eine ganz eigene Rolle, nicht allein in dem sie eine praktische Hand für unsere Auf- gaben anbieten, sondern weil sie dem Volk helfen, mit Freude Antwort zu geben auf das, was Gott durch das Ereignis von La Sa- lette und durch die Personen der Kongregation erwartet. Folgende Ziele sind wichtig: Um die Pastoral von jungen Leuten und ihren Berufungen zu för- dern und um die Vorrangigkeit diesem Anliegen auf allen Ebenen der Kongregation und auch um eine Antwort für jeden von ihnen zu geben, wünscht das Generalkapitel vom Generalrat, dass er Anregungen bei der nächsten Synode gibt. Er soll ein Jahr der Be- rufungen ausrufen, das vom 19. September 2019 bis September 2020 dauert. Dafür soll er konkrete Initiativen im Verlauf seines Mandats aufzeigen.
Beschluss Nr. 5 Die Förderung der Berufungen in den neuen Missionsgebieten Das Generalkapitel bittet den Generalrat, mit den Kommunitäten am Ort und in Absprache mit den betroffenen Provinzen von Hai- ti, Tansania und Mozambique, die Möglichkeit im Verlauf ihrer neuen Amtszeit zu prüfen, ob sich ein Programm für Berufungen in den neuen Missionsgebieten in Hinsicht auf eine eventuelle Öffnung der Häuser und eines Bildungsprogrammes gestalten lässt. Die Gründe: • Die Zukunft der Kongregation hängt wesentlich von Berufun- gen ab. • Die Krise und der Rückgang von Berufungen spüren mehrere Provinzen der Kongregation. Die Krise trifft auf das Leben der Gemeinschaften und den aktuellen Auftrag der Kongregation. • Unsere Lebensregel regt in klaren Worten an: „jedes Mitglied der Kongregation ist verantwortlich für die Weckung und für die Wegbegleitung von Berufungen“ (Lebensregel 39). • Folglich ist die Förderung von Berufungen eine entscheidende Aufgabe, insofern wir Missionare von La Salette sind. • Der Anstieg der Zahl von Mitgliedern in den neuen Missionen lässt uns begreifen, dass es Möglichkeiten in diesen Ländern gibt, Berufungen zu wecken. • In Hinsicht auf den internationalen und missionarischen Cha- rakter unserer Kongregation ist es eine vorrangige, missionari- sche Aufgabe von uns Missionaren, dass junge Leute aus die- sen Ländern Missionare in ihren eigenen Ländern werden. • Ein wirksames Bildungsprogramm hängt zum grossen Teil von den Bildungsverantwortlichen ab, die durch ihre Haltung und durch eine entsprechende Infrastruktur gewährleistet ist.
Wie vorgehen: • Der Generalrat prüft zusammen mit den Kommunitäten der neuen Länder die Möglichkeit der Weckung von Berufungen und eine Öffnung der Bildungshäuser. • Der Generalrat macht eine Erhebung über die Wegbegleitung, indem er folgenden Eigenschaften Rechnung trägt: - die Verfügbarkeit der Bildungsverantwortlichen (sie sehen die Bildung als eigenen Auftrag) - die Finanzierung des Programms beziehungsweise der Bil- dung und der Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur. - die Fähigkeiten der Mitglieder der Gemeinschaften und vor allem der Bildungsverantwortlichen, sich einzulassen auf die jeweilige Kultur und auf den sozial-kirchlichen Kontext des Landes, um eine angepasste Entscheidung zu treffen.
Beschluss Nr. 6 Allgemeine Bildungsgründe In der Erwägung • der positiven Erfahrungen, aber auch der Lücken des Bil- dungsprozesses auf dem Niveau der Provinzen und der Regio- nen; • der neuen Anforderungen der Kirche im Bildungsprozess in Bezug auf die religiöse Weihe und das priesterliche Amt (s. Die Gabe der priesterlichen Berufung- Ratio Fundamentalis Insti- tutionis Sacerdotalis - Kongregation für den Klerus, Vatikan, Dezember 2016) • des Textes, der von der internationalen Bildungskommission als ein grundlegender Text präsentiert wird. Das Generalkapitel akzeptiert „ad experimentum“ bis zum nächs- ten Generalkapitel (2024) die Ratio Formationis Generalis «Berei- ten wir uns auf den Dienst der Versöhnung vor». Sie schlägt dem Generalrat vor, in der Zusammenarbeit mit der internationalen Bildungskommission, das Bildungsprogramm die Provin- zen/Regionen zu prüfen und den Leitlinien im Punkt IV, Nr. 3 zu folgen.
Beschluss Nr. 7 Die Bildung der Bildungsverantwortlichen Beweggrund: Der Vorschlag regt jede Provinz und jede Region an, ein Bildungs- programm der Verantwortlichen auszuarbeiten und ihnen durch ihre spezielle Vorbereitung (Lebensregel, Kapitel 54) zu helfen, damit sie die Kandidaten in einem wirksamen Entscheidungspro- zess begleiten. Erklärung: • Auf der Ebene der Kongregation soll ein Mitlied des Rates und ein Erwachsenenbildner jeder Provinz und jeder Region zu ei- nem Werkstattatelier eingeladen werden. Sie sollen die Mög- lichkeiten eines Bildungsprogramms für die Ausbildner der Bildungsverantwortlichen erkunden. • Die Teilnehmer dieses Werkstattseminars sollen die Bildungs- elemente zusammenstellen, die in den verschiedenen Bil- dungsetappen durchgeführt werden. • Dieses Atelier wird Leitlinien für den Generalrat zusammen- stellen, die dann in den Provinzen und Regionen zum Zuge kommen. • Die beiden Vertreter einer jeden Region und Provinz haben die Aufgabe, ein Programm für die Bildung der Ausbildner für jede Provinz und jede Region zu gestalten. Sie folgen dabei den Leitlinien für Ateliers, und beziehen die sozialkulturellen Wirklichkeiten einer jeden Region mit ein. Das Kapitel beauftragt den Generalrat, dass er während seines Mandats ein internationales Atelier für die Ausbildner schafft, das zum Thema hat: „Die Ausbildung der Ausbildner“.
Beschluss Nr. 8 Prophet sein Um die salettinische Identität (sowohl im religiösen wie im ge- meinschaftlichen Leben) auf eine prophetische Weise zu leben, von der das erste Kapitel unserer Lebensregel spricht, ist folgendes wichtig: Das Generalkapitel wünscht, dass der Generalrat alle Provinzen und Regionen der Kongregation anregt, dass sie in ihren Aufga- benbereichen dazu beitragen, dass alle Ordensgeistlichen und Seminaristen von einer lebendigen Gesinnung durchdrungen sind: a) dass sie die Bedeutung erkennen und dass sie das gemein- schaftliche Leben als Zeugnis und als prophetisches Zeichen in der Welt von heute sehen; b) dass sie immer und überall Zeugnis geben von einer persön- lichen und gemeinschaftlichen tiefen und engagierten Liebe von Christus (s. Lebensregel, Kapitel 10), die in einer aufrich- tigen Treue in ihrem religiösen und pastoralen Einsatz gelebt wird. c) dass sie ihren Blickpunkt erweitern und ihn auf die neuen Horizonte richten, wie zum Beispiel auf die Ausgegrenzten in der Welt von Heute.
Beschluss Nr. 9 Gemeinschaftliches Leben und Mission Um ein prophetisches Zeichen in der modernen Welt zu geben, müssen wir leben und arbeiten in einer Gemeinschaft. Wir gehen gemeinsam vorwärts, gekennzeichnet durch Wahrheit, Vertrauen und Herzlichkeit. So wünscht das Generalkapitel vom Generalrat folgendes: 1. Die Obern daran zu erinnern, dass sie auf allen Ebenen Respekt vor dem Prinzip der Subsidiarität haben. Es ist die erste Aufga- be der Obern, den Respekt und die Einheit zu fördern und sie aufrecht zu erhalten sowohl im Leben wie in den Aufgabenbe- reichen einer jeden Kommunität. 2. Sie sollen besorgt sein für beginnende und dauerhafte Bil- dungsprogramme, die das spirituelle Leben stärken, die wech- selseitige Kommunikation und die psychosoziale Integration auf der persönlichen und auf der gemeinschaftlichen Ebene fördern.
Beschluss Nr. 10 Die Interkulturalität als Segen Einführung a) Die aktuellen Veränderungen der Welt bringen bedeutsame Konsequenzen auf der Beziehungsebene der jeweiligen Kultu- ren mit sich. Was ist zu tun, um als Kirche zu bestehen und das Evangelium in einem multikulturellen Kontext zu verkün- den, der besser angenommen und der in der heutigen Gesell- schaft gelebt werden kann? Welche Handlungen gilt es zu we- cken, die ein Echo sind auf die Aufforderung von Jesus an sei- ne Jünger: „Geht nun zu allen Völkern der Welt und macht die Menschen zu meinen Jüngern“? (Mt 26,19). Die kulturelle Vielfalt muss in einem gemeinschaftlichen Geist gelebt wer- den. b) Das „Sakrament“ Kirche muss in der Verschiedenheit der menschlichen Familie gelebt werden. Sie ist aufgefordert, aus sich heraus zu gehen bis an die Peripherien zu gehen (Papst Franziskus), seien sie geographisch oder existenziell; da wo das Geheimnis der Sünde, der Schmerzen, der Ungerechtig- keit, der Unwissenheit regieren, da wo die Religion verachtet wird und wo das Elend herrscht. c) Diese spezifische Eigenart der Kirche muss - mehr denn je - of- fenkundig werden in der Art und Weise, wie wir leben, wie wir Gemeinschaft pflegen und wie wir von der Frohen Botschaft Zeugnis geben als Missionare Unserer Lieben Frau von La Sa- lette, da wir einer von Gott gesegneten internationalen Kon- gregation angehören.
Das Kapitel anerkennt, dass die interkulturellen Gemeinschaften ein Segen sind und dass unser Gott ein Vater für uns alle ist. Des- halb möchte das Generalkapitel: 1. alle Glieder der Kongregation einladen, sich vertraut zu ma- chen mit der Interkulturalität als ein dringlicher Appell an alle Missionsgebiete der Kongregation. 2. Es ermutigt alle Provinzen und Regionen Erfahrungen zu ma- chen, gemeinsam den Reichtum der unterschiedlichen Kultu- ren zu leben. 3. Es empfiehlt Englisch und Französisch als praktische Umgangs- sprachen und lädt die Provinzen und Regionen und ihre Mit- glieder ein, ihnen die Möglichkeit zu geben, die eine oder an- dere Sprache zu lernen.
Beschluss Nr. 11 Kommunikation Feststellungen: • Es ist notwenig auf internationaler Ebene die Redaktion, die Veröffentlichungen, die Verbreitung in den verschiedenen Sprachen, von allem, was „salettinisch“ ist (alt und neu) in Zu- sammenarbeit mit der Administration des Generalrates zu ko- ordinieren. • Es existiert eine Überfülle von Kunstwerken (Gemälde, Sta- tuen, Medaillen, usw.), alte und neue, die in Beziehung zu La Salette stehen. Das Generalkapitel empfiehlt: Dass der Generalrat eine internationale Kommunikationsgruppe ins Leben ruft; 1. dass jeder Provinzrat, bzw. die Region eine eigene Kommission der Kommunikation einsetzt. 2. dass die Kommissionen des Provinz- oder des Regionalrats das von der internationalen Kommission genehmigte Material ver- breiten, wobei das, was innerhalb der Provinz und Region pu- bliziert wird, mit inbegriffen ist. Dazu gehören auch Kunstwer- ke, die Medien und die Musik, die in Beziehung zu La Salette stehen, die soviel wie möglich verbreitet werden entsprechend dem Gesetz und in einer zahlenmässigen Gliederung. 3. Die Kommission soll die künstlerischen Fähigkeiten anerken- nen und ermutigt, das Talent zu leben sowohl in unserer Kon- gregation und bei den Bewegungen der salettinischen Laien. 4. Die internationale Kommission bringt die Gruppe der Überset- zer und der Revisoren für das zu veröffentlichende Material in der ganzen Kongregation zusammen. 5. Es sollen die Schwestern (SNDS) oder auch qualifizierte Laien eingeladen werden, in dieser Kommission mitzuarbeiten.
Beschluss Nr. 12 Die kontinentale Zusammenarbeit der MS Gründe und Betrachtungsweise a) In den letzten Jahren wurden in Zusammenarbeit des Gene- ralobern und seines Rates Erfahrungen der Zusammenarbeit gemacht wie zum Beispiel in den neuen Missionen von Tansa- nia und Mozambique, die erfolgreich waren. b) In der letzten Zeit wurden in den Provinzen und Regionen di- rekt definierte Verträge zwischen den Provinzen abgeschlos- sen, die vom General approbiert wurden, zur gegenseitigen Hilfe in der Mission oder zur Bildung, usw. mit dem Personal des Kontinents, in verschiedenen Kulturen und in unterschied- lichen Sprachen. Das Generalkapitel beschliesst, dass der Generalrat alle Anstren- gungen für eine Zusammenarbeit der Provinzen und der Regionen anregt und begleitet, sei es auf der Ebene der Kontinente oder auch zwischen den Provinzen selbst über Kontinente hinaus. 1. Jedem Kongregationsrat auf einem Kontinent soll ein Tag re- serviert sein für die Begegnung der Provinz- und Regional- obern, in Absprache mit dem Generalobern und den General- räten, um schon durchgeführte Handlungen zu überprüfen und andere Initiativen zu planen, die entwickelt werden sollen je nach Bedürfnis und nach Möglichkeiten. 2. Die Provinzobern sollen für Zusammenkünfte und/oder Ge- spräche für die Initiativen der Bildung und ihres Auftrags, alle Möglichkeiten der heutigen Kommunikationsmittel benützen können. 3. Wenn die Provinz- oder Regionalobern oder der Generalobere es für notwendig ansehen, können sie eine kontinentale Zu- sammenkunft der Provinziale bzw. der Regionalobern mit ih- ren Räten einberufen, indem sie eindeutig den Ort, das Datum und das Programm dieses Treffens festlegen.
Beschluss Nr. 13 Die Zusammenarbeit mit den Schwestern (SNDS) Mit Respekt und mit Freude hat sich das Kapitel beglückwünscht über die Erklärung des Generalrates der Missionarinnen und Schwestern von La Salette über die gegenseitigen Beziehungen und über die Zusammenarbeit, und im Besonderen über den Einsatz im Heiligtum Unserer Lieben Frau von La Salette. Im Bewusstsein der gegenseitigen Abhängigkeit der beiden Kongregationen empfiehlt das Generalkapitel dem Generalrat: 1. Den Dialog fortzusetzen und die Zusammenarbeit in einigen Gebieten zu stärken, welche unsere Einheit fördern können: a) die gemeinsame Arbeit im Heiligtum von La Salette, b) die gemeinsame Feier des Jahrestages Unserer Lieben Frau von La Salette und andere Ereignisse, c) die Förderung von Berufungen und der Ausbildung, im Besonderen die PPP, d) der Austausch zwischen den Generalräten, e) die Bildung der Ausbildner/Ausbildnerinnen und das wachsende Verständnis unseres Charismas. 2. Die Klarheit der Beschlüsse, der Bedingungen und der Ab- sprachen führen zu einem besseren Verständnis in der Lei- tung, um unsere Mission zu erfüllen. 3. Es gilt die Möglichkeit zu prüfen nach einer qualifizieren Prä- senz der Schwestern in unserer theologischen Kommission.
Beschluss Nr. 14 Die „salettinischen Laien“ und die anderen Gruppen von Laien, die eine salettinische Spiritualität leben Der Generalrat freut sich über die „Salettinischen Laien“, die den lebhaften Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, mit uns das Charisma der Versöhnung zu leben, und er freut sich gleicher- massen über andere Gruppen von Laien, die sich vom Charisma von La Salette inspirieren lassen. In Hinsicht auf eine angemessene Entwicklung unserer Kongre- gation und der Bewegung von Laien, die unser Charisma teilen, empfiehlt das Generalkapitel dem Generalrat: 1. Die theologische Kommission zu beauftragen, Texte vorzube- reiten, die im Sinne von Bildung den „Salettinischen Laien“ und zugleich anderen Gruppen von Laien helfen, sich vom Charisma von La Salette inspirieren zu lassen. 2. Einen Missionar von La Salette zu beauftragen für die inter- nationale Koordination von „Salettinischen Laien“, dabei wird ein Mitglied des Generalrates bevorzugt. 3. Eine internationale Begegnung der „Salettinischen Laien“ in La Salette in Frankreich alle sechs Jahre durchzuführen.
Beschluss Nr. 15 Gerechtigkeit und Frieden • Angeregt von der Erscheinung Unserer Lieben Frau in La Salet- te, die einen Blick für die Leiden der Menschheit hat • sind wir uns der wirklichen und unerträglichen Situation der Emigranten und der Flüchtlinge bewusst, die aus unterschied- lichen Situationen der Armut kommen und die zuerst an die Türen unseres Bewusstseins anklopfen und dann auch an die Pforten unserer Gemeinschaften. • Wir sind beauftragt im Licht der Erscheinung auf Unsere Lie- ben Frau von La Salette zu blicken, die Maximin an die Worte seines Vaters erinnert: „Hier, mein Kind, iss noch dieses Brot von diesem Jahr, denn ich weiss nicht, wer nächstes Jahr noch Brot essen wird, wenn es mit der Ernte so weiter geht.“ Das Generalkapitel, beseelt „von der Gnade von La Salette“ möchte ganz konkret als “Propheten für eine versöhnte Welt „handeln und ermutigt die neue Generaladministration, in Zu- sammenarbeit mit den Provinzen und Regionen dazu: 1. Gelegenheiten in unseren Gemeinschaften und an den Orten, an denen wir arbeiten, pastorale Aktivitäten im Licht der Ge- rechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung zu überdenken, zu diskutieren und zu teilen. 2. eine Antwort auf diese Dringlichkeit zu geben und angepasste Konsequenzen zu ziehen. 3. von der internationalen Kommission für Gerechtigkeit und Frieden einen Plan zu erarbeiten für einen Solidaritätsfond, der die sozialen Projekte (der MS), die von der Kommission für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung durch ih- re spezifischen Kriterien, unterstützt.
Beschluss Nr. 16 Finanzen 1 In Hinsicht auf den Bericht des Generalobern im Generalkapitel 2018, Nr. 8 (Finanzen und Güteradministration) und in Bezug auf die Orientierung des Heiligen Sitzes betreffs der kirchlichen Güter und für das Wohl der Kongregation verpflichtet das Generalkapi- tel den Generalrat mit Hilfe der Finanzkommission zu folgendem: • ein administratives und ökonomisches Programm aufzustel- len, das mit einem Handbuch versehen ist, in dem klare Richtlinien vorgestellt und das abgesprochen ist mit den Provinzen und Regionen. • ein Handbuch zu schaffen, das den Verwaltern der Provin- zen, der Regionen und den Orten hilft, besser die Güter der Kongregation zu verwalten.
Beschluss Nr. 17 Finanzen 2 Das Generalkapitel empfiehlt dem Generalrat, einmal während seines Mandats, den Verwalter des Generalrates zu beauftragen die Provinzen und Regionen zu besuchen • um auch in der Administration der zeitlichen Güter den Geist der Lebensregel im Bereich der Finanzen zu leben, • um besser die finanzielle Situation der Provinzen und der Re- gionen durch die Begegnungen mit der jeweiligen ökonomi- schen Kommission und mit dem lokalen Verwalter zu kennen, • um Anregungen und Empfehlungen mit den verschiednen fi- nanziellen Fragen der Provinzen und Regionen zu geben • um die Finanzkommission der Kongregation über die Provin- zen und Regionen zu informieren • um die Provinzen und Regionen zu begleiten im Bewusstwer- den ihrer Einstellung gegenüber den zeitlichen Gütern, • um Provinzen und Regionen zu helfen, ein System der Buch- haltung zu benützen. Das Generalkapitel empfiehlt, dass der Generalrat einmal wäh- rend seines Mandates den Generalverwalter aussendet, um die Provinzen und Regionen zu visitieren. Übersetzung: P. Ludwig Zink MS
Sie können auch lesen