MISSIONNAIRES DE NOTRE DAME DE LA SALETTE

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MISSIONNAIRES DE NOTRE DAME DE LA SALETTE
MISSIONNAIRES DE NOTRE DAME DE LA SALETTE
Missionare Unserer Lieben Frau von La Salette:

      Propheten für eine versöhnte Welt
         in der Gnade von La Salette

            Die Beschlüsse
 des 32igsten Generalkapitels der MS
             im Jahr 2018
Rom, 20. Mai, am Pfingstfest 2018
Liebe Mitbrüder
Mit grosser Freude sende ich Euch die Texte, die vom Generalkapi-
tel 2018 erarbeitet und genehmigt wurden. Es hat stattgefunden in
der kleinen Stadt Las Termas de Rio Hondo (Santiago del Estero,
Argentinien) vom 10. April bis 4. Mai dieses Jahres. 39 Kapitulare
mit zwei Übersetzern und zwei Sekretäre haben daran teilgenom-
men (Pater Joe Bachand konnte auf Grund einer Krankheit nicht
daran teilnehmen).
Diese Entscheidungen sind die Frucht eines aufmerksamen Hinhö-
rens auf die Berichte, welche der Versammlung vorgestellt wurden
(vom General, dem Generalverwalter und von den Provinz- und
Regionalobern). Sie werfen auch einen Blick auf die Zukunft unse-
rer Kongregation im Licht des Themas „Für eine versöhnte Welt in
der Gnade von La Salette“. Dies war das Leitmotiv für die Ver-
sammlung der Kapitulare.
Mit dem Ziel, dass Ihr den neu gewählten Generalrat unterstützt
bei der Verlebendigung der Kongregation in den nächsten sechs
Jahren, wollte das Kapitel einige Richtlinien geben für:
  a) eine gelebte und zu lebende Inkulturation in nächster Zukunft
     unserer Kongregation, damit sie einem segensreichen Vorha-
     ben im Dienst der Kirche und der Welt von heute nachgehen
     kann
  b) eine Bildung - neu zu beginnen und sie dauerhaft durchführen
     - ist das Herz unseres menschlichen, religiösen, charismati-
     schen und missionarischen Weges
  c) die Feier des 175igsten Jahrestag der Erscheinung verbindet
     uns untereinander und ist die Quelle der geistlichen, der per-
     sönlichen und der gemeinschaftlichen Erneuerung. Sie ist eine
     geeignete Gelegenheit, um über unseren üblichen pastoralen
     Dienst hinaus das Ereignis und die Gnade von La Salette ken-
     nen zu lernen
d) der Blick richtet sich auf die Weckung der Berufung von Ju-
     gendlichen und auf die Entwicklung der neuen Missionsgebie-
     te
  e) den Einsatz unseres salettinischen Lebens gilt es zu sehen als
     ein Lebenszeugnis als eine „Prophezeiung“, die wir anbieten
     und ankündigen.
Ich hoffe, dass diese Dokumente nicht tote Buchstaben sind, son-
dern allen und jedem helfen, sein eigenes religiöses Leben „erneut
zu lesen“ und zu „überdenken.“ Dies gilt es zu tun im Lichte Christi
(s. Kapitel 7 unserer Lebensregel) und mit dem Charisma der Ver-
söhnung, welche in der Botschaft unserer Lieben Frau von La Salet-
te gründet.
Ich bitte die Provinz- und Regionalobern ohne Zögern jedem Mit-
glied die Texte der Beschlüsse zu vermitteln, und ich bitte sie nach
Möglichkeit, Zusammenkünfte der Gemeinschaften zu organisie-
ren, um das Verständnis der Inhalte und deren Aneignung zu be-
günstigen.
Ich wende mich an Euch, aber auch an mich selbst mit den Wün-
schen von Papst Franziskus, die er bei einer Homilie an die Ordens-
leute in der Basilika von St. Peter gerichtet hat: „Ihr aber als ge-
weihte Personen, Ihr seid die zeitlose Morgenröte der Kirche! Ich
wünsche euch, dass Ihr heute Eure Hingabe an Jesus neu erweckt,
indem Ihr ihm gemeinsam entgegen geht: Dies bringt Licht in Eure
Augen und verleiht Euren Schritten Kraft.“ Mögen Euch diese Wor-
te für Euer religiöses Leben anregen, damit Ihr in fröhlicher Treue
in der Nachfolge Jesu ein Leben führt in der grossherzigen Gesin-
nung gegenüber dem Volk Gottes, das Euch die pastorale Verant-
wortung anvertraut hat.
Brüderlich grüsst Euch

                               P. Silvano Marisa MS, Generaloberer
Beschluss Nr. 1
     Vorbereitung auf das 175igste Jubiläum der Erscheinung
Es geht um die Bedeutung des 175igsten Jahrestages der Erschei-
nung für die Kongregation, um das Ereignis und die Botschaft von
La Salette besser kennen zu lernen.
Das Generalkapitel empfiehlt dem Generalrat, dass der 175igste
Jahrestag der Erscheinung gut vorbereitet wird, sei es auf der
persönlichen, gemeinschaftlichen oder auf der Ebene der Kon-
gregation, damit es eine wahrhafte Quelle der Gnade wird für die
seelische, charismatische, pastorale und berufliche Erneuerung
der MS, die durch sie dem Volke zu Gute kommt.
Die Mittel:
  a) Vorschläge von Seiten der theologischen Kommission der
     Kongregation (vor dem Ende des Jahres 2018) für ein für alle
     lebbares, marianisches Bildungsprogramm.
  b) Die Feier des Kongregationsrates im Heiligtum Unsere Lieben
     Frau in La Salette (Frankreich) im Jahr 2019, ausgerichtet auf
     die Vorbereitung der Feier des 175igsten Jahrestages der Er-
     scheinung mit Segen und der Übergabe einer La Salette-
     Statue für jede Provinz, bzw. Region, die dann für die „Pilger-
     reise Marias“ in jede Provinz, resp. Region gelangt, wobei die
     Traditionen und Sitten eines jeden Landes berücksichtigt wer-
     den.
  c) Vorbereitung eines Programms der Feierlichkeiten für jede
     Provinz und jede Region, das dem Generalrat im Verlauf des
     Jahres 2019 mitgeteilt wird.
  d) Feier des 175igsten Jahrestages der Erscheinung in La Salette
     (Frankreich) im Jahr 2021, mit der Teilnahme aller Provinzen
     und Regionen durch ihre Delegierten und wenn möglich be-
     gleitet durch die Delegation von zwei Personen eines jeden
     Landes.
e) Ausrufung eines marianischen Jahres für die ganze Kongrega-
   tion (vom 19.09.2020 bis 19.09.2021), das in unseren Gemein-
   schaften und in unseren Arbeitsfeldern gelebt wird.
f) Die Feier des Jahrestages im synodalen Geist der salettini-
   schen Familie (MS, SNDS, MSF, Salettinische Laien…) und in
   den Bistümern, in denen wir arbeiten.
g) Eine offizielle neue Einladung an den Papst mit dem Wunsch
   eines Besuches im Heiligtum von La Salette und mit der Bitte,
   dass er einen Brief an die Kongregation richtet aus Anlass des
   175igsten Jahrestagung
h) Persönliche und gemeinschaftliche Erneuerung, die konkrete
   Handlungen vorsieht, um Probleme zu lösen wie die Ausgren-
   zung, die wir in unserem Apostolat wahrnehmen.
Beschluss Nr. 2
          Gedenktag Unserer Lieben Frau von La Salette
In Hinsicht auf die Feier eines Gedenktages von La Salette
   1. um eine bessere Antwort dem Aufruf Marias, der Schönen
      Frau von La Salette zu geben, um ihrem ganzen Volk die Ver-
      söhnungsbotschaft zu vermitteln.
   2. Sie soll unseren Ländern eine bessere Kenntnis des Ereignisses
      von La Salette und der „Grossen Neuigkeit“ von La Salette
      vermitteln, wie es sich aus unserer Sendung und aus unserer
      Spiritualität ergibt.
  Das Generalkapitel beschliesst, dass vor dem Ende des Jahres
  2019 – sollten sie es noch nicht gemacht haben - alle Provinzen
  und Regionen Kontakt aufnehmen mit den Bischofskonferen-
  zen (oder mit den kirchlichen Provinzen oder den lokalen Diö-
  zesen) ihrer Länder und zu bitten, dass
  1. der nicht gebotener Gedenktag Unserer Lieben Frau von La
     Salette (19. September) im lokalen, kirchlichen Kalender
     veröffentlicht wird.
  2. Aus Anlass der 175igsten Jahrfeier der Erscheinung Unserer
     Lieben Frau von La Salette (19. September 2021) soll es als
     der nicht gebotener Gedenktag in den Kalendern der welt-
     weiten Kirche eingetragen werden.
Beschluss Nr. 3
    Die internationale Gemeinschaft in La Salette (Frankreich)
Alle Missionare von La Salette sind sich der guten Dienste bewusst,
die durch die internationale Gemeinschaft dem Heiligtum in Frank-
reich angeboten wird.
Das Generalkapitel beschliesst:
1. Der Generalrat fährt fort jede Provinz/Region zu motivieren,
   Anteil zu nehmen am Auftrag der internationalen Kommunität
   des Heiligtums Unserer Lieben Frau von La Salette.
2. In Absprache mit den Provinzen und Regionen ein Grundsatz-
   programm zu erstellen, um am Ort die Kontinuität der interna-
   tionalen Gemeinschaft zu gewährleisten.
3. Die Provinzen und Regionen vermitteln den Mitgliedern die
   Aufgabe dieser internationalen Gemeinschaft von ihrem An-
   fang an.
4. Die für diesen Auftrag Gesandten sollen bereit sein, die franzö-
   sische Sprache zu lernen und vertraut werden mit der französi-
   schen Kultur.
5. Diese Mitglieder müssen bereit sein, der internationalen Ge-
   meinschaft für die Dauer von fünf Jahren anzugehören, um ei-
   ne gewisse Kontinuität zu gewährleisten.
6. Die Mitglieder müssen zur Zusammenarbeit bereit sein mit den
   Schwestern (SNDS), mit den salettinischen Laien, mit dem Lei-
   tungsteam des Heiligtums, mit der APS und mit den freiwilli-
   gen Helferinnen und Helfern.
7. Mit der Ausnahme der Öffnung des Heiligtums während der
   Weihnachtsfesttage soll während der Winterzeit eine Zeit für
   den Urlaub vorbehalten sein, sowie für die Verbesserung der
   sprachlichen Kenntnisse, für die Vertiefung der französischen
   Kultur und für die missionarische Mitarbeit in der Diözese von
   Grenoble, welche die Pfarreien und die Gemeinschaften der
   französischen Provinz mitberücksichtigt und andernorts, nach
   dem Wunsch der Bischöfe.
Beschluss Nr. 4
          Das Jahr der Berufungen in der Kongregation
Die Begleitung junger Leute ist ein Zeichen der Vitalität, das der
Geist in unsere Kirche und in unsere Kongregation sendet. Unsere
Lebensregel (I,39 und II,61) und die jüngsten Beschlüsse des Kon-
gregationsrates von Luanda im Jahr 2015 erinnern daran, dass ein
authentisches Zeugnis der Taufe ein Aufruf ist, Christus in der Ge-
meinschaft seiner Jünger nachzufolgen. Die Kirche selbst, ange-
führt durch den Lehrauftrag von Papst Franziskus, hat sich einge-
lassen auf das Experiment einer synodalen Struktur, damit junge
Leute zu selbstverantwortlichen Protagonisten des Glaubens und
der Berufungsklärung werden.
„Eine Kultur der Berufung“ ist sehr wichtig. Sie setzt eine synodale
kirchliche Struktur eher voraus, denn der Aufruf zu einem gottge-
weihten Leben ist vor allem eine Gabe an die Kirche. Sie ist getra-
gen von der Vielfalt der Institutionen und von ihren Charismen. In
dieser Perspektive spielen die salettinischen Laien eine ganz eigene
Rolle, nicht allein in dem sie eine praktische Hand für unsere Auf-
gaben anbieten, sondern weil sie dem Volk helfen, mit Freude
Antwort zu geben auf das, was Gott durch das Ereignis von La Sa-
lette und durch die Personen der Kongregation erwartet. Folgende
Ziele sind wichtig:
Um die Pastoral von jungen Leuten und ihren Berufungen zu för-
dern und um die Vorrangigkeit diesem Anliegen auf allen Ebenen
der Kongregation und auch um eine Antwort für jeden von ihnen
zu geben, wünscht das Generalkapitel vom Generalrat, dass er
Anregungen bei der nächsten Synode gibt. Er soll ein Jahr der Be-
rufungen ausrufen, das vom 19. September 2019 bis September
2020 dauert. Dafür soll er konkrete Initiativen im Verlauf seines
Mandats aufzeigen.
Beschluss Nr. 5
  Die Förderung der Berufungen in den neuen Missionsgebieten
Das Generalkapitel bittet den Generalrat, mit den Kommunitäten
am Ort und in Absprache mit den betroffenen Provinzen von Hai-
ti, Tansania und Mozambique, die Möglichkeit im Verlauf ihrer
neuen Amtszeit zu prüfen, ob sich ein Programm für Berufungen
in den neuen Missionsgebieten in Hinsicht auf eine eventuelle
Öffnung der Häuser und eines Bildungsprogrammes gestalten
lässt.
Die Gründe:
  • Die Zukunft der Kongregation hängt wesentlich von Berufun-
     gen ab.
  • Die Krise und der Rückgang von Berufungen spüren mehrere
     Provinzen der Kongregation. Die Krise trifft auf das Leben der
     Gemeinschaften und den aktuellen Auftrag der Kongregation.
  • Unsere Lebensregel regt in klaren Worten an: „jedes Mitglied
     der Kongregation ist verantwortlich für die Weckung und für
     die Wegbegleitung von Berufungen“ (Lebensregel 39).
  • Folglich ist die Förderung von Berufungen eine entscheidende
     Aufgabe, insofern wir Missionare von La Salette sind.
  • Der Anstieg der Zahl von Mitgliedern in den neuen Missionen
     lässt uns begreifen, dass es Möglichkeiten in diesen Ländern
     gibt, Berufungen zu wecken.
  • In Hinsicht auf den internationalen und missionarischen Cha-
     rakter unserer Kongregation ist es eine vorrangige, missionari-
     sche Aufgabe von uns Missionaren, dass junge Leute aus die-
     sen Ländern Missionare in ihren eigenen Ländern werden.
  • Ein wirksames Bildungsprogramm hängt zum grossen Teil von
     den Bildungsverantwortlichen ab, die durch ihre Haltung und
     durch eine entsprechende Infrastruktur gewährleistet ist.
Wie vorgehen:
 • Der Generalrat prüft zusammen mit den Kommunitäten der
    neuen Länder die Möglichkeit der Weckung von Berufungen
    und eine Öffnung der Bildungshäuser.
 • Der Generalrat macht eine Erhebung über die Wegbegleitung,
    indem er folgenden Eigenschaften Rechnung trägt:
   - die Verfügbarkeit der Bildungsverantwortlichen (sie sehen
      die Bildung als eigenen Auftrag)
   - die Finanzierung des Programms beziehungsweise der Bil-
      dung und der Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur.
   - die Fähigkeiten der Mitglieder der Gemeinschaften und vor
      allem der Bildungsverantwortlichen, sich einzulassen auf die
      jeweilige Kultur und auf den sozial-kirchlichen Kontext des
      Landes, um eine angepasste Entscheidung zu treffen.
Beschluss Nr. 6
                      Allgemeine Bildungsgründe
In der Erwägung
   • der positiven Erfahrungen, aber auch der Lücken des Bil-
     dungsprozesses auf dem Niveau der Provinzen und der Regio-
     nen;
   • der neuen Anforderungen der Kirche im Bildungsprozess in
     Bezug auf die religiöse Weihe und das priesterliche Amt (s. Die
     Gabe der priesterlichen Berufung- Ratio Fundamentalis Insti-
     tutionis Sacerdotalis - Kongregation für den Klerus, Vatikan,
     Dezember 2016)
   • des Textes, der von der internationalen Bildungskommission
     als ein grundlegender Text präsentiert wird.
Das Generalkapitel akzeptiert „ad experimentum“ bis zum nächs-
ten Generalkapitel (2024) die Ratio Formationis Generalis «Berei-
ten wir uns auf den Dienst der Versöhnung vor». Sie schlägt dem
Generalrat vor, in der Zusammenarbeit mit der internationalen
Bildungskommission, das Bildungsprogramm die Provin-
zen/Regionen zu prüfen und den Leitlinien im Punkt IV, Nr. 3 zu
folgen.
Beschluss Nr. 7
            Die Bildung der Bildungsverantwortlichen

Beweggrund:
Der Vorschlag regt jede Provinz und jede Region an, ein Bildungs-
programm der Verantwortlichen auszuarbeiten und ihnen durch
ihre spezielle Vorbereitung (Lebensregel, Kapitel 54) zu helfen,
damit sie die Kandidaten in einem wirksamen Entscheidungspro-
zess begleiten.
Erklärung:
  • Auf der Ebene der Kongregation soll ein Mitlied des Rates und
     ein Erwachsenenbildner jeder Provinz und jeder Region zu ei-
     nem Werkstattatelier eingeladen werden. Sie sollen die Mög-
     lichkeiten eines Bildungsprogramms für die Ausbildner der
     Bildungsverantwortlichen erkunden.
  • Die Teilnehmer dieses Werkstattseminars sollen die Bildungs-
     elemente zusammenstellen, die in den verschiedenen Bil-
     dungsetappen durchgeführt werden.
  • Dieses Atelier wird Leitlinien für den Generalrat zusammen-
     stellen, die dann in den Provinzen und Regionen zum Zuge
     kommen.
  • Die beiden Vertreter einer jeden Region und Provinz haben
     die Aufgabe, ein Programm für die Bildung der Ausbildner für
     jede Provinz und jede Region zu gestalten. Sie folgen dabei
     den Leitlinien für Ateliers, und beziehen die sozialkulturellen
     Wirklichkeiten einer jeden Region mit ein.
Das Kapitel beauftragt den Generalrat, dass er während seines
Mandats ein internationales Atelier für die Ausbildner schafft,
das zum Thema hat: „Die Ausbildung der Ausbildner“.
Beschluss Nr. 8
                           Prophet sein

Um die salettinische Identität (sowohl im religiösen wie im ge-
meinschaftlichen Leben) auf eine prophetische Weise zu leben, von
der das erste Kapitel unserer Lebensregel spricht, ist folgendes
wichtig:
Das Generalkapitel wünscht, dass der Generalrat alle Provinzen
und Regionen der Kongregation anregt, dass sie in ihren Aufga-
benbereichen dazu beitragen, dass alle Ordensgeistlichen und
Seminaristen von einer lebendigen Gesinnung durchdrungen sind:
  a) dass sie die Bedeutung erkennen und dass sie das gemein-
     schaftliche Leben als Zeugnis und als prophetisches Zeichen
     in der Welt von heute sehen;
  b) dass sie immer und überall Zeugnis geben von einer persön-
     lichen und gemeinschaftlichen tiefen und engagierten Liebe
     von Christus (s. Lebensregel, Kapitel 10), die in einer aufrich-
     tigen Treue in ihrem religiösen und pastoralen Einsatz gelebt
     wird.
  c) dass sie ihren Blickpunkt erweitern und ihn auf die neuen
     Horizonte richten, wie zum Beispiel auf die Ausgegrenzten in
     der Welt von Heute.
Beschluss Nr. 9
             Gemeinschaftliches Leben und Mission

Um ein prophetisches Zeichen in der modernen Welt zu geben,
müssen wir leben und arbeiten in einer Gemeinschaft. Wir gehen
gemeinsam vorwärts, gekennzeichnet durch Wahrheit, Vertrauen
und Herzlichkeit.
So wünscht das Generalkapitel vom Generalrat folgendes:
1. Die Obern daran zu erinnern, dass sie auf allen Ebenen Respekt
   vor dem Prinzip der Subsidiarität haben. Es ist die erste Aufga-
   be der Obern, den Respekt und die Einheit zu fördern und sie
   aufrecht zu erhalten sowohl im Leben wie in den Aufgabenbe-
   reichen einer jeden Kommunität.
2. Sie sollen besorgt sein für beginnende und dauerhafte Bil-
   dungsprogramme, die das spirituelle Leben stärken, die wech-
   selseitige Kommunikation und die psychosoziale Integration
   auf der persönlichen und auf der gemeinschaftlichen Ebene
   fördern.
Beschluss Nr. 10
                  Die Interkulturalität als Segen
Einführung
   a) Die aktuellen Veränderungen der Welt bringen bedeutsame
      Konsequenzen auf der Beziehungsebene der jeweiligen Kultu-
      ren mit sich. Was ist zu tun, um als Kirche zu bestehen und
      das Evangelium in einem multikulturellen Kontext zu verkün-
      den, der besser angenommen und der in der heutigen Gesell-
      schaft gelebt werden kann? Welche Handlungen gilt es zu we-
      cken, die ein Echo sind auf die Aufforderung von Jesus an sei-
      ne Jünger: „Geht nun zu allen Völkern der Welt und macht die
      Menschen zu meinen Jüngern“? (Mt 26,19). Die kulturelle
      Vielfalt muss in einem gemeinschaftlichen Geist gelebt wer-
      den.
   b) Das „Sakrament“ Kirche muss in der Verschiedenheit der
      menschlichen Familie gelebt werden. Sie ist aufgefordert, aus
      sich heraus zu gehen bis an die Peripherien zu gehen (Papst
      Franziskus), seien sie geographisch oder existenziell; da wo
      das Geheimnis der Sünde, der Schmerzen, der Ungerechtig-
      keit, der Unwissenheit regieren, da wo die Religion verachtet
      wird und wo das Elend herrscht.
   c) Diese spezifische Eigenart der Kirche muss - mehr denn je - of-
      fenkundig werden in der Art und Weise, wie wir leben, wie wir
      Gemeinschaft pflegen und wie wir von der Frohen Botschaft
      Zeugnis geben als Missionare Unserer Lieben Frau von La Sa-
      lette, da wir einer von Gott gesegneten internationalen Kon-
      gregation angehören.
Das Kapitel anerkennt, dass die interkulturellen Gemeinschaften
ein Segen sind und dass unser Gott ein Vater für uns alle ist. Des-
halb möchte das Generalkapitel:
1. alle Glieder der Kongregation einladen, sich vertraut zu ma-
   chen mit der Interkulturalität als ein dringlicher Appell an alle
   Missionsgebiete der Kongregation.
2. Es ermutigt alle Provinzen und Regionen Erfahrungen zu ma-
   chen, gemeinsam den Reichtum der unterschiedlichen Kultu-
   ren zu leben.
3. Es empfiehlt Englisch und Französisch als praktische Umgangs-
   sprachen und lädt die Provinzen und Regionen und ihre Mit-
   glieder ein, ihnen die Möglichkeit zu geben, die eine oder an-
   dere Sprache zu lernen.
Beschluss Nr. 11
                         Kommunikation
Feststellungen:
  • Es ist notwenig auf internationaler Ebene die Redaktion, die
     Veröffentlichungen, die Verbreitung in den verschiedenen
     Sprachen, von allem, was „salettinisch“ ist (alt und neu) in Zu-
     sammenarbeit mit der Administration des Generalrates zu ko-
     ordinieren.
  • Es existiert eine Überfülle von Kunstwerken (Gemälde, Sta-
     tuen, Medaillen, usw.), alte und neue, die in Beziehung zu La
     Salette stehen.
Das Generalkapitel empfiehlt:
Dass der Generalrat eine internationale Kommunikationsgruppe
ins Leben ruft;
1. dass jeder Provinzrat, bzw. die Region eine eigene Kommission
   der Kommunikation einsetzt.
2. dass die Kommissionen des Provinz- oder des Regionalrats das
   von der internationalen Kommission genehmigte Material ver-
   breiten, wobei das, was innerhalb der Provinz und Region pu-
   bliziert wird, mit inbegriffen ist. Dazu gehören auch Kunstwer-
   ke, die Medien und die Musik, die in Beziehung zu La Salette
   stehen, die soviel wie möglich verbreitet werden entsprechend
   dem Gesetz und in einer zahlenmässigen Gliederung.
3. Die Kommission soll die künstlerischen Fähigkeiten anerken-
   nen und ermutigt, das Talent zu leben sowohl in unserer Kon-
   gregation und bei den Bewegungen der salettinischen Laien.
4. Die internationale Kommission bringt die Gruppe der Überset-
   zer und der Revisoren für das zu veröffentlichende Material in
   der ganzen Kongregation zusammen.
5. Es sollen die Schwestern (SNDS) oder auch qualifizierte Laien
   eingeladen werden, in dieser Kommission mitzuarbeiten.
Beschluss Nr. 12
            Die kontinentale Zusammenarbeit der MS
Gründe und Betrachtungsweise
  a) In den letzten Jahren wurden in Zusammenarbeit des Gene-
     ralobern und seines Rates Erfahrungen der Zusammenarbeit
     gemacht wie zum Beispiel in den neuen Missionen von Tansa-
     nia und Mozambique, die erfolgreich waren.
  b) In der letzten Zeit wurden in den Provinzen und Regionen di-
     rekt definierte Verträge zwischen den Provinzen abgeschlos-
     sen, die vom General approbiert wurden, zur gegenseitigen
     Hilfe in der Mission oder zur Bildung, usw. mit dem Personal
     des Kontinents, in verschiedenen Kulturen und in unterschied-
     lichen Sprachen.
Das Generalkapitel beschliesst, dass der Generalrat alle Anstren-
gungen für eine Zusammenarbeit der Provinzen und der Regionen
anregt und begleitet, sei es auf der Ebene der Kontinente oder
auch zwischen den Provinzen selbst über Kontinente hinaus.
1. Jedem Kongregationsrat auf einem Kontinent soll ein Tag re-
   serviert sein für die Begegnung der Provinz- und Regional-
   obern, in Absprache mit dem Generalobern und den General-
   räten, um schon durchgeführte Handlungen zu überprüfen und
   andere Initiativen zu planen, die entwickelt werden sollen je
   nach Bedürfnis und nach Möglichkeiten.
2. Die Provinzobern sollen für Zusammenkünfte und/oder Ge-
   spräche für die Initiativen der Bildung und ihres Auftrags, alle
   Möglichkeiten der heutigen Kommunikationsmittel benützen
   können.
3. Wenn die Provinz- oder Regionalobern oder der Generalobere
   es für notwendig ansehen, können sie eine kontinentale Zu-
   sammenkunft der Provinziale bzw. der Regionalobern mit ih-
   ren Räten einberufen, indem sie eindeutig den Ort, das Datum
   und das Programm dieses Treffens festlegen.
Beschluss Nr. 13
      Die Zusammenarbeit mit den Schwestern (SNDS)
Mit Respekt und mit Freude hat sich das Kapitel beglückwünscht
über die Erklärung des Generalrates der Missionarinnen und
Schwestern von La Salette über die gegenseitigen Beziehungen
und über die Zusammenarbeit, und im Besonderen über den
Einsatz im Heiligtum Unserer Lieben Frau von La Salette.
Im Bewusstsein der gegenseitigen Abhängigkeit der beiden
Kongregationen empfiehlt das Generalkapitel dem Generalrat:
1. Den Dialog fortzusetzen und die Zusammenarbeit in einigen
   Gebieten zu stärken, welche unsere Einheit fördern können:
     a) die gemeinsame Arbeit im Heiligtum von La Salette,
     b) die gemeinsame Feier des Jahrestages Unserer Lieben
         Frau von La Salette und andere Ereignisse,
     c) die Förderung von Berufungen und der Ausbildung, im
         Besonderen die PPP,
     d) der Austausch zwischen den Generalräten,
     e) die Bildung der Ausbildner/Ausbildnerinnen und das
         wachsende Verständnis unseres Charismas.
2. Die Klarheit der Beschlüsse, der Bedingungen und der Ab-
   sprachen führen zu einem besseren Verständnis in der Lei-
   tung, um unsere Mission zu erfüllen.
3. Es gilt die Möglichkeit zu prüfen nach einer qualifizieren Prä-
   senz der Schwestern in unserer theologischen Kommission.
Beschluss Nr. 14
Die „salettinischen Laien“ und die anderen Gruppen von Laien,
            die eine salettinische Spiritualität leben
Der Generalrat freut sich über die „Salettinischen Laien“, die den
lebhaften Wunsch zum Ausdruck gebracht haben, mit uns das
Charisma der Versöhnung zu leben, und er freut sich gleicher-
massen über andere Gruppen von Laien, die sich vom Charisma
von La Salette inspirieren lassen.
In Hinsicht auf eine angemessene Entwicklung unserer Kongre-
gation und der Bewegung von Laien, die unser Charisma teilen,
empfiehlt das Generalkapitel dem Generalrat:
1. Die theologische Kommission zu beauftragen, Texte vorzube-
   reiten, die im Sinne von Bildung den „Salettinischen Laien“
   und zugleich anderen Gruppen von Laien helfen, sich vom
   Charisma von La Salette inspirieren zu lassen.
2. Einen Missionar von La Salette zu beauftragen für die inter-
   nationale Koordination von „Salettinischen Laien“, dabei
   wird ein Mitglied des Generalrates bevorzugt.
3. Eine internationale Begegnung der „Salettinischen Laien“ in
   La Salette in Frankreich alle sechs Jahre durchzuführen.
Beschluss Nr. 15
                   Gerechtigkeit und Frieden
  • Angeregt von der Erscheinung Unserer Lieben Frau in La Salet-
    te, die einen Blick für die Leiden der Menschheit hat
  • sind wir uns der wirklichen und unerträglichen Situation der
    Emigranten und der Flüchtlinge bewusst, die aus unterschied-
    lichen Situationen der Armut kommen und die zuerst an die
    Türen unseres Bewusstseins anklopfen und dann auch an die
    Pforten unserer Gemeinschaften.
  • Wir sind beauftragt im Licht der Erscheinung auf Unsere Lie-
    ben Frau von La Salette zu blicken, die Maximin an die Worte
    seines Vaters erinnert: „Hier, mein Kind, iss noch dieses Brot
    von diesem Jahr, denn ich weiss nicht, wer nächstes Jahr noch
    Brot essen wird, wenn es mit der Ernte so weiter geht.“
Das Generalkapitel, beseelt „von der Gnade von La Salette“
möchte ganz konkret als “Propheten für eine versöhnte Welt
„handeln und ermutigt die neue Generaladministration, in Zu-
sammenarbeit mit den Provinzen und Regionen dazu:
1. Gelegenheiten in unseren Gemeinschaften und an den Orten,
   an denen wir arbeiten, pastorale Aktivitäten im Licht der Ge-
   rechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung zu
   überdenken, zu diskutieren und zu teilen.
2. eine Antwort auf diese Dringlichkeit zu geben und angepasste
   Konsequenzen zu ziehen.
3. von der internationalen Kommission für Gerechtigkeit und
   Frieden einen Plan zu erarbeiten für einen Solidaritätsfond,
   der die sozialen Projekte (der MS), die von der Kommission für
   Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung durch ih-
   re spezifischen Kriterien, unterstützt.
Beschluss Nr. 16
                           Finanzen 1
In Hinsicht auf den Bericht des Generalobern im Generalkapitel
2018, Nr. 8 (Finanzen und Güteradministration) und in Bezug auf
die Orientierung des Heiligen Sitzes betreffs der kirchlichen Güter
und für das Wohl der Kongregation verpflichtet das Generalkapi-
tel den Generalrat mit Hilfe der Finanzkommission zu folgendem:
   • ein administratives und ökonomisches Programm aufzustel-
     len, das mit einem Handbuch versehen ist, in dem klare
     Richtlinien vorgestellt und das abgesprochen ist mit den
     Provinzen und Regionen.
   • ein Handbuch zu schaffen, das den Verwaltern der Provin-
     zen, der Regionen und den Orten hilft, besser die Güter der
     Kongregation zu verwalten.
Beschluss Nr. 17
                          Finanzen 2
Das Generalkapitel empfiehlt dem Generalrat, einmal während
seines Mandats, den Verwalter des Generalrates zu beauftragen
die Provinzen und Regionen zu besuchen
   • um auch in der Administration der zeitlichen Güter den Geist
     der Lebensregel im Bereich der Finanzen zu leben,
   • um besser die finanzielle Situation der Provinzen und der Re-
     gionen durch die Begegnungen mit der jeweiligen ökonomi-
     schen Kommission und mit dem lokalen Verwalter zu kennen,
   • um Anregungen und Empfehlungen mit den verschiednen fi-
     nanziellen Fragen der Provinzen und Regionen zu geben
   • um die Finanzkommission der Kongregation über die Provin-
     zen und Regionen zu informieren
   • um die Provinzen und Regionen zu begleiten im Bewusstwer-
     den ihrer Einstellung gegenüber den zeitlichen Gütern,
   • um Provinzen und Regionen zu helfen, ein System der Buch-
     haltung zu benützen.
Das Generalkapitel empfiehlt, dass der Generalrat einmal wäh-
rend seines Mandates den Generalverwalter aussendet, um die
Provinzen und Regionen zu visitieren.

                                  Übersetzung: P. Ludwig Zink MS
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