Mitteilung - zur Kenntnisnahme-Drucksache 18/2144 02.09.2019 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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Drucksache 18/2144 02.09.2019 18. Wahlperiode 1583 E-1 PVPP 0144-1 Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Umsetzung des Personalpolitischen Aktionsprogramms 2017/18 Drucksache 18/0700 (II.A.17a)
Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Drucksache 18/2144 18. Wahlperiode
Der Senat von Berlin Senatsverwaltung für Finanzen IV C 2 - P 5000-1/2018-4-3 Telefon (030) 9020 2149 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Mitteilung - zur Kenntnisnahme- über Umsetzung des Personalpolitischen Aktionsprogrammes 2017/18 Drucksache Nr. 18/0700 (II.A.17a) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 19. Sitzung am 14.12.2017 Folgendes beschlossen: „Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus halbjährlich mit Stichtag 30. Juni und 31. Dezember einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Personalpolitischen Aktionsprogrammes 2017/18 für die Hauptverwaltung und die Bezirke vorzulegen. Dies betrifft die Arbeitsschwerpunkte - Stellenbesetzungsverfahren beschleunigen, - Verstetigung des Wissensmanagements, - Stärkung des Gesundheitsmanagements, - Verbesserung des Personalmarketings zur Fachkräfteentwicklung; - Vereinheitlichung des landesweiten Personalmanagements, - Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, - Reform des Dienstrechts und - Verbesserung der Bezahlungsstruktur. Darüber hinaus ist der Senat aufgefordert, in dem Bericht - Ergebnisse bei der Umsetzung vorhandener Rekrutierungskonzepte, - die Entwicklung der Verwaltungsakademie (VAk), - die Einführung von einheitlichen, behördenübergreifenden Stellenbewertungen,
- die Unterstützung von Ausbilder/innen, - die Ergebnisse der AG Ressourcensteuerung der Bezirke, - die Nutzung des Instrumentes der Stufenvorwegnahme, - die Entwicklung von Standards für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, - die Verkürzung der Stellenbesetzungsverfahren auf drei Monate ab Ausschreibung und - die flächendeckende Einführung des E-Recruiting darzustellen und zu bewerten.“ Hierzu wird berichtet: - siehe Anlage - Berlin, den 27.08.2019 Der Senat von Berlin Ramona P o p Dr. Matthias K o l l a t z _______________________ _______________________ Bürgermeisterin Senator für Finanzen
Zwischenbericht zur Umsetzung der Personalpolitischen Aktionsprogramme 2017/2018 sowie 2019/2020 Drucksache Nr. 18/0700 (II.A.17a) Stand: 30.06.2019 SenFin 301-06/2017
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Inhaltsverzeichnis VORWORT ................................................................................................................................... 4 1. QUANTITATIVES PERSONALMANAGEMENT ....................................................................... 5 AG RESSOURCENSTEUERUNG ........................................................................................................................5 2. DIGITALE PERSONALPROZESSE ......................................................................................... 5 NEUAUSRICHTUNG EINER INTEGRIERTEN PERSONALVERWALTUNG .....................................................................5 BEIHILFE-ONLINE.........................................................................................................................................5 E-RECRUITING ............................................................................................................................................6 3. PERSONALREKRUTIERUNG ............................................................................................... 7 ZENTRALE REKRUTIERUNGSMAßNAHMEN .......................................................................................................7 4. PERSONALMARKETING ..................................................................................................... 8 WEITERENTWICKLUNG DER GESTALTUNGSRICHTLINIEN DER ARBEITGEBERMARKE „HAUPTSTADT MACHEN“ ...........8 WEITERENTWICKLUNG DES LANDESWEITEN ONLINE-KARRIEREPORTALS..............................................................8 ANGEBOTE FÜR EINSTEIGER (PRAKTIKA) ...................................................................................................... 10 WEITERENTWICKLUNG DER ZENTRALEN MESSE- UND VERANSTALTUNGSAKTIVITÄTEN ....................................... 10 5. BESCHLEUNIGUNG VON STELLENBESETZUNGS-VERFAHREN............................................ 11 VERBINDLICHE IMPLEMENTIERUNG VON ZENTRALEN BEWERBUNGSBÜROS ....................................................... 11 EINHEITLICHE STANDARDS FÜR AUSWAHLVERFAHREN ................................................................................... 12 EINHEITLICHE STELLENBEWERTUNGEN ........................................................................................................ 13 6. WEITERENTWICKLUNG DES WISSENSMANAGEMENTS ..................................................... 13 7. PERSONALENTWICKLUNG ............................................................................................... 14 BERUFSAUSBILDUNG ................................................................................................................................. 14 Unterstützung von Ausbilder/innen ............................................................................................................................ 15 WEITERBILDUNG ....................................................................................................................................... 15 Verwendungsbeförderung im allgemeinen Verwaltungsdienst ............................................................................. 15 FÜHRUNGSKRÄFTEENTWICKLUNG................................................................................................................ 16 Maßnahmen für Führungskräfte .................................................................................................................................. 16 Führungsakademie .......................................................................................................................................................... 16 8. GESUNDHEITSMANAGEMENT ......................................................................................... 17 NEUFASSUNG DER DIENSTVEREINBARUNG GESUNDHEIT (DV GESUNDHEIT)..................................................... 17 MODERNISIERUNG DES GESUNDHEITSMANAGEMENTS ................................................................................... 17 NEUKONZEPTION DES BETRIEBLICHEN EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM) ................................................ 18 VERBESSERUNG DER TECHNISCHEN UNTERSTÜTZUNG DURCH DAS IPV-VERFAHREN ......................................... 18 DER ONLINE-RESILIENZ-COACH – EIN WEBBASIERTES TRAININGSPORTAL ........................................................ 18 9. ARBEITGEBERATTRAKTIVITÄT ........................................................................................ 18 RAHMENDIENSTVEREINBARUNG TELEARBEIT ................................................................................................ 18 FÖRDERUNG DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE, PFLEGE UND BERUF .............................................................. 19 KONZEPTION EINES LANDESEIGENEN ZERTIFIKATS "FAMILIENFREUNDLICHER ARBEITGEBER“.............................. 19 2
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 10. ANPASSUNG RECHTLICHER RAHMENBEDINGUNGEN ....................................................... 19 WIEDEREINFÜHRUNG DES VORBEREITUNGSDIENSTES IM ZWEITEN EINSTIEGSAMT DER LAUFBAHNGRUPPE 1 DES NICHTTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENSTES ............................................................................................... 19 LAUFBAHNWECHSEL .................................................................................................................................. 20 KONZEPTION EINHEITLICHER FORMULARE IM LAUFBAHNZWEIG DES NICHTTECHNISCHEN VERWALTUNGSDIENSTES 21 ANPASSUNG DES § 15 LVO-AVD ZUR ERWEITERUNG DER ANERKENNUNG VON STUDIENABSCHLÜSSEN............. 22 EINSTELLUNGSHÖCHSTALTERSGRENZE ........................................................................................................ 23 BESOLDUNGSANPASSUNG .......................................................................................................................... 23 ERSTELLUNG EINES EINHEITLICHEN LANDESBESOLDUNGSGESETZES FÜR BERLIN ............................................... 25 ENTGELTSTRUKTUR IM SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENST ............................................................................. 25 GEWINNUNG UND BINDUNG VON ÄRZTLICHEM FACHPERSONAL IM UNMITTELBAREN LANDESDIENST BERLIN ......... 25 ERHÖHUNG DER HONORARE FÜR FREIE MITARBEITERINNEN UND FREIE MITARBEITER ........................................ 26 ANLAGEN .................................................................................................................................. 27 Anlage 1 - Übersicht der teilnehmenden Dienststellen am E-Recruitingverfahren „rexx“ .............................. 27 Anlage 2 – Dauer von Stellenbesetzungsverfahren.................................................................................................. 28 Anlage 3 – Einrichtung zentraler Bewerbungsbüros (ZBBs) ................................................................................... 31 IMPRESSUM .............................................................................................................................. 32 3
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Vorwort Der Berliner Senat legt im Rahmen seiner Personalpolitischen Aktionsprogramme seit 2017 die Schwerpunkte der Personalpolitik für den unmittelbaren Landesdienst fest. Über die Konzepte, operativen Ziele und Maßnahmen der verschiedenen Schwerpunktthemen wird regelmäßig berichtet. Nachfolgend werden die Ergebnisse des Personalpolitischen Aktionsprogramms 2019/20 mit Stichtag 30.06.2019 dargestellt. Die Vorhaben und Operationalisierungen unterliegen entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik der Diversity-Gesamtstrategie des Senats sowie den gleichstellungspolitischen Grundsätzen und Regelungen. Die Spannbreite der personalpolitischen Vorhaben umfasst folgende Themen und Prozesse: 1. Quantitatives Personalmanagement 2. Digitale Personalprozesse 3. Personalrekrutierung 4. Personalmarketing 5. Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren 6. Weiterentwicklung des Wissensmanagements 7. Personalentwicklung 8. Gesundheitsmanagement 9. Familienfreundlicher Arbeitgeber 10. Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen In die personalpolitische Vorhabenumsetzung sind darüber hinaus die Ziele und Vorhaben der vom Senat am 02.07.2018 beschlossenen sogenannten Schnellläuferprojekte • übergreifende Ausbildungsoffensive • nachhaltiges Gesundheitsmanagement • beschleunigte Personaleinstellung/ Recruitment eingeflossen als auch die Projekte des in der gemeinsamen Sitzung des Senats und des Rats der Bürgermeister am 14. Mai 2019 unterzeichneten „Zukunftspakt Verwaltung“ mit den Handlungsfeldern Personalgewinnung und -entwicklung, neue Führungskultur, effiziente Prozesse, Digitalisierung und optimierte Strukturen. 4
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 1. Quantitatives Personalmanagement AG Ressourcensteuerung Die AG Ressourcensteuerung, in der die Bezirke durch sechs vom Rat der Bürgermeister benannte Mitglieder vertreten sind, hat sich zum zentralen Steuerungsinstrument für die Verteilung von zusätzlichen Mitteln für den Personalaufbau im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik und der Wachsenden Stadt entwickelt. Für diese Legislaturperiode stehen dafür 360 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 werden die letzten beiden Tranchen von 95 Mio. Euro und 100 Mio. Euro umgesetzt. Davon stehen den Bezirken 70 Mio. Euro und rd. 72 Mio. Euro (inklusive eines Sachkostenanteils) zur Verwendung in eigener Verantwortung zur Verfügung. 2. Digitale Personalprozesse Neuausrichtung einer Integrierten Personalverwaltung Die Umsetzung des langfristigen Projektes „Neuausrichtung einer Integrierten Personalverwaltung“ wurde begonnen. Zunächst wurde die parlamentarische Beteiligung herbeigeführt. Im Rahmen der laufenden Haushaltsplanung wurde die Abbildung der finanziellen und personellen Bedarfe sichergestellt. Darüber hinaus wurde die Einrichtung und Besetzung der projektleitenden Geschäftsstelle umgesetzt. Die projektunterstützenden Beratungsleistungen für die geplante Voruntersuchung wurden ausgeschrieben. Der Beginn der Projektarbeiten ist für das 3. Quartal 2019 terminiert. Beihilfe-Online Der Betrieb eines Online-Portals, über das die Beihilfeberechtigten Anträge auf Beihilfe in Krankheitsfällen online stellen und bewilligt bekommen können, wurde im Berichtszeitraum umgesetzt. Mit der Beteiligung des Hauptpersonalrates und der Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten wurde die Erprobung in einem landesweiten Verfahrensbetrieb ab dem 01.08.2019 für ein Jahr vereinbart, in welchem die weiteren Erfahrungen für die Optimierung des Verfahrensablaufes sowie letzte Grundlagen für einen möglichst barrierefreien Zugang für das Online-Verfahren geschaffen werden sollen. Bis zum Jahr 2020 soll dieses Online-Angebot durch die Bereitstellung einer Beihilfe-App für Mobiltelefone und Tablets ergänzt werden, die im Wesentlichen 5
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 im Funktionsumfang den heute schon verfügbaren gängigen Applikationen privater Krankenversicherungen bzw. Beihilfeangeboten anderer Bundesländer entspricht. Die Beihilfe-App soll zum Ende 2019 in einer Versuchsphase unter Echtbedingungen erprobt werden. E-Recruiting Die Anzahl der Dienststellen, die das E-Recruiting-System rexx nutzen, hat sich auf 32 erhöht (siehe Anlage 1). Alle Bezirksämter und der Großteil der Senatsverwaltungen ist bereits auf das E-Recruiting-Programm umgestiegen. Ein flächendeckender Rollout im Bereich der unmittelbaren Verwaltung ist weiterhin Ziel und wird vorangetrieben Die Projektplanung für den Versionswechsel zur neuen Version ER 8 wurde gestartet. Die erforderlichen Anpassungen in Bezug auf Barrierefreiheit und gendergerechter Sprache sind beauftragt worden und werden derzeit für die Standardsoftware berlinspezifisch programmiert. Mit Blick auf die Umstellungsarbeiten wurde der Probeechtbetrieb für die bestehende Version ER 7 bis zum 31.12.2019 nach Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen sowie der für frauen– und gleichstellungspolitische Aspekte zuständigen Senatsverwaltung verlängert. Damit einhergehend konnte erzielt werden, dass die Version ER 7 für alle Ausschreibungsverfahren geöffnet wird. Die Anfang des Jahres aufgetretenen Performance-Probleme in rexx konnten durch technische Änderungen behoben werden, so dass Rexx inzwischen stabil läuft. In diesem Zusammenhang wurde das Anforderungsmanagement weiterentwickelt. Der regelmäßige Austausch mit den Administratorinnen und Administratoren für die dezentrale Verfahrensbetreuung wurde intensiviert. Ziel ist die Sicherstellung einer breiten Transparenz und offenen, konstruktiven Kommunikation zu bestehenden Anforderungen an das System sowie die strukturierte Umsetzung erforderlicher Maßnahmen. Die Abstimmung der fachlichen Anforderungen an die Schnittstelle von rexx zur Bundesagentur für Arbeit fand unter Einbindung nutzender Dienststellen statt. Daraus resultierte eine Angebotsaufforderung an rexx systems GmbH zur Implementierung der Schnittstellen. Mit der Bundesagentur für Arbeit wurde vereinbart, im Sommer 2019 eine gemeinsame Informationsveranstaltung für alle Dienststellen zu den Angeboten des Arbeitgeber-Services und den Vorteilen einer (automatisierten) Zusammenarbeit durchzuführen. 6
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 3. Personalrekrutierung Zentrale Rekrutierungsmaßnahmen Im 1. Halbjahr 2019 wurde im nunmehr vierten Jahr in Folge ein zentrales Ausschreibungsverfahren für den dualen Studiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) durchgeführt. Während der letzten Verfahren konnten seitens der Dienststellen nicht alle Studienplätze besetzt werden. Daher wurden die verbleibenden Plätze an die mittelbare Landesverwaltung vergeben. Die Fortführung der Kooperation mit der HWR wird geprüft. Ab 2020 sollen bis zu 20 weitere Stipendien an Studierende der Verwaltungsinformatik an der HWR vergeben werden. Die Stipendienvergabe soll künftig dezentral durch die Dienststellen selbst erfolgen, wodurch die Studierenden noch früher an die jeweilige Dienststelle gebunden werden. Dieses Verfahren wird aktuell vorbereitet. Erstmals wurden im Januar 2019 Stipendien an Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit an der Alice-Salomon-Hochschule (ASH) vergeben. Das Stipendienprogramm soll künftig auf weitere staatlich anerkannte Hochschulen ausgeweitet werden, die Sozialarbeiter ausbilden. Hierzu wurden Gespräche mit den Leitungen der Evangelischen Hochschule Berlin und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin geführt mit dem Ziel, die Gesamtzahl der Stipendien auf 40 zu verdoppeln. Daher ist die Neukonzeption eines dualen Studienangebots für diese Berufsgruppe an einer staatlich anerkannten Hochschule derzeit nicht erforderlich. Es besteht aber die Möglichkeit, duale Studienangebote für Sozialberufe zu nutzen, die von privaten Hochschulen angeboten werden. Hier bieten einige Bezirksämter inzwischen entsprechende Ausbildungsverträge an. Eruierte Bedarfe für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes werden durch verhandelte Umstrukturierungen an der HWR umgesetzt. Für den Studiengang Öffentliche Verwaltungswirtschaft an der HWR ist perspektivisch eine Angebotserweiterung beabsichtigt, zu der Gespräche mit der HWR aufgenommen wurden. Ziel ist insbesondere das Angebot von dualen Studienplätzen. Hierfür sind curriculare Anpassungen erforderlich. Weiterhin ist ein Akkreditierungsverfahren einzuleiten. Erste Vorarbeiten sind bereits erfolgt. Für die Übergangsphase sollen ab dem Sommersemester 2020 Stipendienverträge angeboten werden. Insgesamt betreut das Land Berlin derzeit 50 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Ab dem kommenden Haushaltsjahr werden vorbehaltlich der Haushaltsverhandlungen weitere Mittel zur Verfügung stehen, um das 7
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Programm weiter auszweiten. So könnten ab 2020 seitens der Dienststellen auch dezentrale Stipendien für individuelle Bedarfsfälle vergeben werden. 4. Personalmarketing Weiterentwicklung der Gestaltungsrichtlinien der Arbeitgebermarke „Haupt- stadt machen“ Das Set an digitalen Vorlagen zur Gestaltung von Werbematerialien im Design der landesweiten Arbeitgebermarke „Hauptstadt machen“ wird derzeit erweitert und allen Einstellungsbehörden zur Verfügung gestellt. Insbesondere auf Recruiting-Events und -Messen wird mit dem Streuen dieser Werbematerialien die Marke „Hauptstadt machen“ und das zentrale Karriereportal (berlin.de/karriereportal) einer großen Zielgruppe vermittelt. Ausgewählte Vorlagen werden dabei einem Rebrush unterzogen, der charakteristische Elemente der Marke in frischerem Design präsentiert (z.B. Flyer, Poster, Rollup, Powerpoint-Präsentationsfolien). In Abhängigkeit einer inhaltlichen und gestalterischen Neuausrichtung des derzeitigen Hauptstadtmarketings unter „be berlin“ in den Jahren 2019/2020 wird auch die Arbeitgebermarke „Hauptstadt machen“, als Submarke von „be berlin“, weiterentwickelt werden. Weiterentwicklung des landesweiten Online-Karriereportals Der für das Jahr 2020 vorgesehene Relaunch des landesweiten Online- Karriereportals (berlin.de/karriereportal) wird auf einer ausführlichen, an wissenschaftlichen Kriterien orientierten Analyse der derzeitigen landesweiten Karrierewebseiten, wie des gesamten momentanen Entwicklungsstandes des digitalen Personalmarketings der Berliner Verwaltung fußen. Neben der Betrachtung des derzeitigen Ausbaugrades der Webseiten (Status Quo) soll die Analyse insbesondere Optimierungspotenziale aufzeigen, die nach avisiertem Relaunch u. a. in höheren Nutzungsraten, optimierten Informationen und Funktionen auf mobilen Endgeräten, einer Fokussierung auf einen einheitlichen digitalen Stellenmarkt, der Einbindung von Social-Media-Kanälen und in entsprechenden behördlichen Redaktionsstrukturen münden sollen. a. Hierzu wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das bisherige gutachterliche Zwischenergebnis beschreibt die Einbindung des Berliner Karriereportals in den bundesweiten Kontext wie folgt: Im Vergleich zu weiteren acht bestehenden Karriereportalen der Bundesländer schneidet das Portal der Berliner Verwaltung in seinem derzeitigen Ausbaustatus 8
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 (Stand 29.03.2019) gut ab. In der Gesamtbetrachtung von fünf Untersuchungskriterien1 belegt das Karriereportal der Berliner Verwaltung Rang 1 unter den Portalen der Bundesländer. Berlin punktet hier vor allem mit einer großen Breite an Informationen zur den beruflichen Einstiegsmöglichkeiten in den Behörden der Berliner Verwaltung, einem modernen und konsistent angewendeten Webseitendesign unter der landesweiten Arbeitgebermarke „Hauptstadt machen“ und einer schlüssigen und konsistenten Navigationsstruktur. Wie bei den Vergleichswebseiten der anderen Bundesländer auch, schneidet Berlin allerdings schlecht bei dem Untersuchungscluster „Interaktion“ ab: Es fehlen bisher Online-Assessment-Tools, Web 2.0- Angebote sowie Robot Recruiting-Tools (z.B. Chat Bots). b. Im Vergleich zu 228 Karriereportalen ausgewählter privater wie öffentlicher Arbeitgeber belegt das Karriereportal der Berliner Verwaltung Rang 962. Im Rahmen dieses Vergleiches treten beim Berliner Portal insbesondere Defizite bei der Präsentation des Online- Stellenmarktes der Nutzung von Social-Media-Kanälen, der barrierearmen Ausgestaltung und bei der Contentgestaltung (z.B. zu wenige Videos) zu tage. Die abschließenden Empfehlungen des Gutachtens werden im zweiten Halbjahr 2019 durch die Senatsverwaltung für Finanzen ausgewertet und in eine Leistungsbeschreibung für den umfassenden Relaunch des Karriereportals überführt. Unabhängig von dem geplanten Relaunch des Karriereportals werden die Seiten im Rahmen der laufenden redaktionellen Betreuung weiterentwickelt. So wird derzeit etwa die Präsentation der Berliner Bezirke als attraktive Arbeitgeber auf dem Karriereportal optimiert. Umgesetzt wurde u. a. auch die Neugestaltung der Informationsseiten für das Berufsbild der Ärztinnen und Ärzte (m/w/d) im öffentlichen Gesundheitsdienst Berlins. Die Auffindbarkeit des Karriereportals auf berlin.de wurde deutlich verbessert. In Zusammenarbeit mit der Senatskanzlei wurde eine optimierte Verlinkung vom Stadtinformationssystem (berlin.de) zum Karriereportal erreicht. 1 Der Kriterienkatalog basiert auf dem Untersuchungssetting der Studie „Human Resources im Internet 2017. Bewertung der HR-Websites bedeutender deutscher Arbeitgeber“ von Wolfgang Jäger und Sebastian Meurer (10. Aufl.): Bewertet werden die Auffindbarkeit und prinzipielle Nutzungsmöglichkeit (Zugang), der Informationsgehalt (Information), die markenkonforme Gestaltung (Design), die Contentstruktur (Navigation) und die Kommunikationspotenziale der je- weils untersuchten Karriere-Website (Interaktion). 2 Die öffentlichen Arbeitgeber mit dem besten digitalen Personalmarketing sind: Bundeswehr (Rang 6), Bundeskriminal- amt (Rang 46), Bundesamt für Verfassungsschutz (Rang 68), Bundesverwaltungsamt (Rang 87). 9
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Angebote für Einsteiger (Praktika) Der Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Werkstudierenden ist ein sinnvoller Beitrag zur Rekrutierung von Nachwuchskräften. Für die positive Wahrnehmung und Bindungswirkung sind entsprechende Rahmenbedingungen (Aufgabe, Einsatz, Betreuung, Vergütung) Voraussetzung. Die Projektgruppe des Aufstiegsstudiengangs in den höheren Dienst an der Verwaltungsakademie legte im Auftrag der Senatsverwaltung für Finanzen im Februar ein Konzept für ein einheitliches Praktikumsmanagement der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung vor. Dieses enthält standardisierte Rahmenbedingungen für das Angebot, die Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss von Praktika. Die Vorschläge der Projektgruppe werden derzeit von der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine behördenübergreifende Anwendbarkeit überprüft und sollen zu einem Umsetzungskonzept zusammengefasst werden. Das Konzept beinhaltet auch die transparente Veröffentlichung von Praktika-Angeboten. Weiterhin wird derzeit von der Senatsverwaltung für Finanzen ein Konzept zur Förderung der Beschäftigung von Werkstudierenden entwickelt, das einheitlicher Rahmenbedingungen zum Einsatz in den Dienststellen regeln soll und insbesondere die Ausnahmemöglichkeit einer sachgrundlosen Befristung der Verträge prüft. Weiterentwicklung der zentralen Messe- und Veranstaltungsaktivitäten Der Ausbau der Präsenz der Berliner Verwaltung auf wichtigen Ausbildungs- und Karrieremessen wird kontinuierlich geprüft und stetig professionalisiert. Die zentral organisierten Messe- und Veranstaltungsaktivitäten erfolgen unter dem Dach der Arbeitgebermarke „Hauptstadt machen“ und stellen das Land Berlin als attraktiven Arbeitgeber in der öffentlichen Wahrnehmung stärker dar. Dies dient sowohl der Imagepflege als auch der direkten Rekrutierung. So präsentierte sich das Land Berlin im Berichtszeitraum auf verschiedenen zielgruppenspezifischen Job- und Informationsmessen. Es wurden unter anderen die Jobmesse der Bundesagentur für Arbeit für die ehemaligen Beschäftigten der Fluggesellschaft Germania (17. April 2019), die Informationsmesse der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigungsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst (17. Mai 2019) und die Fachmesse der Bundeswehr (23. Mai 2019) bespielt. Aktuell wird das große Gemeinschaftsprojekt der Berliner Verwaltung mit einem dienststellenübergreifenden Messestand auf der Ausbildungs- und 10
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Karrieremesse „Einstieg“ auch in diesem Jahr (15. bis 16. November 2019) in der Messe Berlin projektiert sowie die Vorstellung des Landes Berlin als Arbeitgeber auf dem Creative Bureaucracy Festival vom 20. bis 22. September 2019 in der Humboldt Universität vorbereitet. Neben den bereits seit längerem erfolgreich etablierten Angeboten wie den Girls- Days und Boys-Days werden u.a. die Messe „Operation Karriere“ für medizinisches Fachpersonal unterstützt. 5. Beschleunigung von Stellenbesetzungs- verfahren Die Verfahrensdauer von Stellenbesetzungsverfahren beträgt inzwischen weniger als vier Monate. Zur weiteren Beschleunigung der Verfahren sind insbesondere Regelungen zur verbindlichen Implementierung zentraler Bewerbungsbüros sowie einheitliche Standards von Auswahlverfahren vorangetrieben worden. Die Implementierung eines standardisierten Stellenbesetzungsverfahrens und die Ausweitung des E-Recruitings konnten die Verfahrensdauer in den letzten Jahren erkennbar positiv beeinflussen. Im Jahr 2017 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bereits bei knapp vier Monaten. Dieser Trend setzt sich im Jahr 2018 fort. Erneut beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer weniger als vier Monate. Auch im Jahr 2018 konnten mehrere Dienststellen den angestrebten Idealwert von drei Monaten erreichen oder unterschreiten. Die Meldungen der einzelnen Dienststellen sind in Anlage 2 wiedergegeben. Verbindliche Implementierung von zentralen Bewerbungsbüros Die Implementierung zentraler Bewerbungsbüros (ZBBs) ist eine wichtige Maßnahme zur Ausschöpfung der Optimierungspotenziale bei der Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren und wird vom Senat seit rd. zwei Jahren empfohlen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Empfehlung obliegt jedoch den einzelnen Dienststellen. Die Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung hat die Thematik aufgegriffen und eine erneute Umsetzungsempfehlung ausgesprochen. Vom Senat wurde die Einrichtung zentraler Bewerbungsbüros als prioritäres Projekt im Rahmen der Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung definiert. Damit wurde das Fundament für die landesweite Umsetzung geschaffen. Sämtlichen Maßnahmen zur 11
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren liegt die vollumfängliche Implementierung von ZBB`s zugrunde. Um einen validen Überblick über den Umsetzungsstand zu erhalten, wurden die Dienststellen um entsprechende Auskünfte gebeten. Die Abfrage enthielt den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass als ZBB eine zentrale Organisationseinheit zu verstehen ist, deren Organisation und Arbeitsweise dem Muster-Standard- Prozess entspricht und die die dort definierten Aufgabenschritte wahrnimmt. Die Antworten sind in Anlage 3 dargestellt. Trotz des unterschiedlichen Umsetzungsstandes ist davon auszugehen, dass die sich entwickelnden Effizienz- und Effektivitätsgewinne der ZBB´s, dazu beitragen werden, diese Organisationsgestaltung auszuweiten. Einheitliche Standards für Auswahlverfahren Im ersten Halbjahr 2019 wurde ein Konzept für die standardisierte Durchführung von Auswahlverfahren im Land Berlin erarbeitet. Es ist beabsichtigt, einen Basisleitfaden zur Auswahl von Bewerbenden für den unmittelbaren Landesdienst Berlin zu entwickeln und darauf aufbauend Ergänzungen für verschiedene Zielgruppen (z. B. Führungskräfte oder Auszubildende) auszuarbeiten. Der Leitfaden soll für alle (zukünftigen) Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Berlin unabhängig davon gelten, ob es sich um Beamtinnen bzw. Beamte oder Tarifbeschäftigte handelt. Darauf aufbauend soll es Ergänzungen für verschiedene Zielgruppen geben: • Führungskräfte, • Auszubildende, • Dual Studierende, • Regierungssekretärsanwärterinnen und –anwärter (mittlerer Dienst), • Trainees (E9 und E 13), • Regierungs(stadt)inspektorinnen und –inspektoren sowie • Regierungsrätinnen und Regierungsräte. Der Basisleitfaden und alle Ergänzungen setzen inhaltlich ab dem Zeitpunkt des Bewerbungseingangs ein. 12
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Einheitliche Stellenbewertungen Einheitliche, behördenübergreifende Stellenbewertungen können den Stellenbesetzungsprozess erheblich beschleunigen. Zur Vereinheitlichung der Stellenbewertungspraxis wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe eine Arbeitshilfe für das in Berlin bei der Bewertung von Beamtendienstposten anzuwendende KGSt-Gutachten erarbeitet und im August 2018 veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit Musterbewertungen für die Zentralen Vergabestellen sowie für die neu organisierten Arbeitsgebiete nach dem Bundesteilhabegesetz in den Bezirken. Zur weiteren Vereinheitlichung ist eine Änderung der Ausführungsvorschriften (AV) zu § 49 LHO in Vorbereitung, mit der der Senatsverwaltung für Finanzen Zustimmungsvorbehalte bei der Bewertung von behördenübergreifend relevanten oder aufgrund neuer Aufgaben erstmalig zu bewertenden Arbeitsgebieten eingeräumt werden soll. Die Änderung der AV LHO wird zum Ende des Jahres 2019 angestrebt. 6. Weiterentwicklung des Wissensmanagements Die Möglichkeit der zentralen Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Wissensmanagements wird von den Behörden zunehmend intensiver in Anspruch genommen. Erstmalig wurden im Jahr 2015 für Maßnahmen des Wissensmanagements 10,0 Mio. EUR als pauschale zentrale Mehrausgaben im Haushalt berücksichtigt. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wurden 10,0 Mio. EUR bzw. 11,0 Mio. EUR veranschlagt, sowie für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 jeweils 9,5 Mio. EUR. Die operative Umsetzung der beantragten und bewilligten Maßnahmen in den Dienststellen war anfänglich nur im geringen Umfang möglich mit entsprechenden Auswirkungen auf die tatsächliche Mittelausschöpfung. Mit zunehmender Erfahrung, insbesondere mit dem bundesweit einmaligen Instrument einer Stellendoppelbesetzung, erhöht sich die Realisierungsquote der geplanten Maßnahmen stetig. Den positiven Verlauf der Inanspruchnahme bis zum 31.12.2018 zeigen folgende Grafiken: 13
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 in Anspruch genommene Mittel für Maßnahmen des Wissensmanagements €6.000.000 €5.400.350 €5.030.383 €5.000.000 €4.000.000 €3.542.511 €3.000.000 €2.483.209 €2.000.000 €1.000.000 €0 2015 2016 2017 2018 durchgeführte Maßnahmen des Wissensmanagements 350 310 300 275 250 200 184 150 111 92 79 100 67 57 43 56 43 50 21 0 Stellendoppelbesetzungen Seniorcoaches VAk-Maßnahmen 2015 2016 2017 2018 7. Personalentwicklung Berufsausbildung Zur weiteren Steigerung des Ausbildungsplatzangebots um bis zu 20 v.H. wurde im 2. Halbjahr 2018 die landesweite Rahmendienstvereinbarung Ausbildung schlussverhandelt, die nach Unterzeichnung am 08.02.2019 in Kraft getreten ist. Die nach dieser Rahmendienstvereinbarung vorgesehene landesweite Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Dienststellen sowie der Hauptbeschäftigtenvertretungen hat am 27.05.2019 erstmals getagt und vereinbart, sich in den nächsten Sitzungen mit folgenden Themenfeldern zu befassen: 14
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 • einheitliche Leistungsbeurteilung für Auszubildende • einheitliche Feedbackmöglichkeiten für Auszubildende • angemessene Ausbildungssituation für Auszubildende mit Behinderung sicherstellen • einheitliche Anforderungen an Ausbildungspersonal definieren. Unterstützung von Ausbilder/innen Ein wesentlicher Aspekt für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, attraktiven Ausbildung ist ausreichendes, motiviertes und qualifiziertes Ausbildungspersonal. Die Funktion der Praxisanleitung muss hierfür gestärkt werden. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen nahm im 2. Halbjahr 2018 eine „Arbeitsgruppe Schaffung nicht-monetärer Anreize für Praxisanleiter“ ihre Tätigkeit auf. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die aktuellen Probleme in der Ausbildung konkret zu definieren und dazu Lösungs- und Umsetzungsvorschläge zu entwickeln. Nach mehreren Sitzungen hat die Arbeitsgruppe nunmehr ein Vorschlagspapier erarbeitet, das in Kürze dem Senat und im Anschluss dem Rat der Bürgermeister zur Diskussion vorgelegt werden soll. Die Vorlage eines Gesamtkonzepts ist noch im Sommer 2019 beabsichtigt. Zur Entlastung der Ausbilderinnen und Ausbilder wurde eine Regelung zur Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Arbeitszeit initiiert. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 werden sowohl in der Hauptverwaltung als auch in den Bezirken erstmalig unter einer gesonderten Zwischenüberschrift Stellen zur Entlastung von Ausbildungspersonal veranschlagt, davon rd. 30 in der Hauptverwaltung und rd. 35 in den Bezirken. Weiterbildung Verwendungsbeförderung im allgemeinen Verwaltungsdienst Aufgrund der Reduzierung auf zwei Laufbahngruppen entspricht der frühere Verwendungsaufstieg (§ 23 a Verwaltungslaufbahnverordnung - VLVO) vom ersten in das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 nunmehr einer Beförderung innerhalb der Laufbahngruppe und ist daher als Verwendungsbeförderung zu bezeichnen. Die Verwendungsbeförderung soll als motivationsfördernde personalpolitische Maßnahme zur Personalentwicklung und als geeignete Maßnahme zur Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der stärker zu fördernden Flexibilität dienstälterer verbeamteter Dienstkräfte dienen. 15
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Im ersten Quartal 2019 wurde ein Gesetzentwurf zur Einführung der Verwendungsbeförderung in die Verwaltungsbeteiligung gegeben. Er sieht die Einfügung eines neuen Absatzes 4a in § 13 Laufbahngesetz sowie eine Änderung der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst (LVO- AVD) vor. Die beabsichtigte Regelung lehnt an § 23 a VLVO an. Voraussetzungen für die Verwendungsbeförderung sollen unter anderem ein dienststelleninternes Auswahlverfahren, die Ableistung einer Erprobungszeit sowie die Bestätigung der Gleichwertigkeit der Qualifikation durch die Laufbahnordnungsbehörde sein. Im Laufbahnzweig des nichttechnischen Verwaltungsdienstes ist die Einführung der Verwendungsbeförderung im Laufe des Jahres 2019 beabsichtigt. Sofern die jeweiligen Laufbahnordnungsbehörden der anderen Laufbahnfachrichtungen ebenso von der Möglichkeit der Einführung der Verwendungsbeförderung Gebrauch machen möchten, ist die nähere Ausgestaltung in den jeweiligen Laufbahnverordnungen zu regeln. Führungskräfteentwicklung Maßnahmen für Führungskräfte Im Rahmen der Führungskräfteentwicklung erfolgte im ersten Halbjahr 2019 die landesweit einheitliche und verbindliche Festlegung auf vier Führungsebenen mit spezifischen Kompetenzprofilen. Für alle Führungsebenen gelten nun fünf Kernkompetenzen mit jeweiligen Ausprägungen sowie ein Katalog der dazugehörigen Operationalisierungen. Damit wurden die Voraussetzungen für eine systematisierte Führungskräfteentwicklung sowie für eine strukturierte Bedarfsplanung geschaffen. Aktuell wird auf der Grundlage entsprechender Meldungen der Verwaltung erstmals der Bestand an Führungskräften im Land Berlin ermittelt. Die Kernkompetenzen werden in den Anforderungsprofilen für Führungskräfte berücksichtigt. Sie sind künftig Grundlage für die Führungskräftequalifizierung, Führungskräfteauswahl und für Potenzialanalysen. Führungsakademie Das Angebot der Führungsakademie Berlin richtet sich an die vier Führungsebenen. Die Verwaltungsakademie wird unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils alle Führungsangebote an den Führungsebenen spiegeln und zielgruppenscharfe Qualifizierungsangebote der Führungsakademie Berlin zum Herbst 2019 erarbeiten. Die Planung für das eigene Gebäude der Führungsakademie schreiten voran. Hierfür hat der Hauptausschuss im Mai 2019 nochmals zusätzliche Mittel 16
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 bereitgestellt. Im Oktober 2019 soll die Grundsteinlegung für die Führungsakademie Berlin auf dem Gelände der Verwaltungsakademie erfolgen. 8. Gesundheitsmanagement Neufassung der Dienstvereinbarung Gesundheit (DV Gesundheit) Die 11 Jahre alte DV Gesundheit wird derzeit novelliert und an die aktuellen Rahmenbedingungen der Personalpolitik angepasst. Die Verhandlungen zur neuen Rahmen-Dienstvereinbarung über das betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung (RDV Gesundheit) zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (als um die Mitglieder des Hauptrichterrates erweitertes Gremium im Sinne von § 29 Abs. 3 des Berliner Richtergesetzes) sind im Juni aufgenommen worden. Der Abschluss der RDV Gesundheit wird Anfang 2020 erwartet. Modernisierung des Gesundheitsmanagements Das Thema Gesundheitsmanagement ist als integraler Bestandteil des Angebotes zur Führungskräftefortbildung an der VAk aufgenommen und mit der Umsetzung der Programmplanung 2019 erfolgreich abgeschlossen worden. Das Instrument der Zielvereinbarung mit Dienststellen zur Steigerung der Gesundheitsquote ist Bestandteil der Verhandlungen zur Neufassung der RDV Gesundheit: Das Konzept hierzu wird in 2019 erstellt. Für die Erstellung der beabsichtigten Musterzielvereinbarung, die validierbare Kennzahlen zum Gesundheitsmanagement enthalten soll, ist die Erstellung eines arbeits- und organisationswissenschaftlichen Gutachtens zum Wirkungszusammenhang und zur Aussagekraft von Gesundheitsquoten beauftragt worden. Über die Ergebnisse wird zum 31.12.2019 berichtet werden. Zur besseren Transparenz und um die aktuelle Entwicklung im Gesundheitsmanagement zu verfolgen, wurde gemeinsam mit der Statistikstelle Personal (PStat) zudem ein monatsaktuelles Monitoring der Gesundheitsquoten (Auswertung von pseudonymisierten, dienststellenbezogenen Gesundheitsdaten) sowohl der Hauptverwaltung als auch der Bezirksverwaltungen entwickelt und implementiert. Seit Januar 2019 werden Auswertungsergebnisse zur Gesundheitsquote zusätzlich zum Jahresbericht nach landesweit einheitlicher Methode zeitnah nach dem Auswertungsstichtag veröffentlicht. 17
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Neukonzeption des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber allen Beschäftigten, die länger als 42 Tage im Jahr krank sind, ein BEM-Gespräch anbieten. Die Akzeptanz und damit verbundene Annahmequote der BEM-Angebote liegt derzeit bei 20 % und ist deutlich zu niedrig. Daher sind die strukturelle Eingliederung und Umsetzung des BEM in den Dienststellen herausgehobener Bestandteil der Verhandlungen zur Neufassung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement. Die operative Umsetzung des BEM wird in einem Handlungsleitfaden geregelt, der derzeit von der Senatsverwaltung für Finanzen erarbeitet wird. Verbesserung der technischen Unterstützung durch das IPV-Verfahren Das manuelle Verfahren zur Erhebung, Auswertung und Dokumentation von krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten in den Dienststellen wurde durch einen neuen BEM-Report ersetzt, der seit Januar 2019 allen IPV-anwendenden Dienststellen zur Verfügung steht. Der Report erhebt die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten und stellt diese der für die Einleitung des BEM-Verfahrens zuständigen Stelle zur Verfügung. Der Online-Resilienz-Coach – ein webbasiertes Trainingsportal Gesunderhaltene Maßnahmen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ein Bei- spiel hierfür ist die Förderung von Resilienz, d. h. Stärkung der psychischen Wi- derstandskraft, um stressreiche Situationen besser bewältigen und sich zeitnah davon erholen zu können. Zur Förderung der individuellen Resilienzfaktoren, wie z. B. Stressresistenz, Selbstwirksamkeitsüberzeugung und Zielorientierung, wurde ein webbasierter „Online-Resilienz-Coach“ entwickelt, der spezielle Wis- senseinheiten und Übungen enthält, die die Beschäftigten des Landes Berlin seit Anfang 2018 über ein Web-Portal jederzeit freiwillig, flexibel und anonym an- wenden können. Der Online-Resilienz-Coach ist barrierefrei und seit Mai 2019 auch mit einem Screenreader nutzbar. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme (rd. 104.500 Klicks zum Stand 31.05.2019) soll der Nutzungsvertrag über 2019 hinaus verlängert werden. 9. Arbeitgeberattraktivität Rahmendienstvereinbarung Telearbeit Mit der beabsichtigten Rahmendienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit im Land Berlin (RDV Telearbeit) sollen landesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausübung alternierender Telearbeit geschaffen 18
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 werden. Die RDV wurde im ersten Halbjahr 2019 erfolgreich verhandelt. Der Abschluss der RDV zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptpersonalrat ist bis zum Herbst 2019 vorgesehen. Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Die Richtlinien der Regierungspolitik sehen vor, dass die Möglichkeiten des Familienpflegezeit- und des Pflegezeitgesetzes auch für die Beamtinnen und Beamten ermöglich werden. Das vom Abgeordnetenhaus von Berlin in zweiter Lesung am 13. Dezember 2018 beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte“ vom 18. Dezember 2018 ist am 30. Dezember 2018 in Kraft getreten (Abl. S. 706). Konzeption eines landeseigenen Zertifikats "Familienfreundlicher Arbeitgeber“ Ein mögliches Instrument um die Aktivitäten der Berliner Verwaltung in den einzelnen Handlungsfeldern der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu unterstützen, die Vereinheitlichung der der Standards in den Dienststellen voranzutreiben und darüber hinaus gleichzeitig die Attraktivität des Arbeitsgebers Land Berlin im Bereich Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf nach außen sichtbar zu machen, ist eine auf objektiven Kriterien basierende Zertifizierung. Die Senatsverwaltung für Finanzen prüft derzeit, ob die Entwicklung eines eigenen landesinternen Zertifikates insoweit eine umsetzbare Handlungsoption darstellt. 10. Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen Wiedereinführung des Vorbereitungsdienstes im zweiten Einstiegsamt der Lauf- bahngruppe 1 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes Nachdem mit Senatsbeschluss Nr. 1631 vom 23. Oktober 2018 u.a. die Wiedereinführung des Vorbereitungsdienstes im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes beschlossen wurde, wurde die neu entwickelte Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst im Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst (APOallgVerwD, LfbGr. 1), die die bisherige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APOmD) ablösen wird, nach umfassenden Beteiligungsverfahren am 28. Mai 2019 dem Senat zur Kenntnis übermittelt und am 20. Juni 2019 dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. 19
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Parallel hierzu wurden mit Schreiben vom 20. Mai 2019 Ausführungsvorschriften zur APOallgVerwD, LfbGr.1 in das Beteiligungsverfahren gegeben. Die Ausführungsvorschriften dienen der Konkretisierung einzelner Vorgaben der APOallgVerwD, LfbGr. 1. Nach Novellierung der rechtlichen Grundlagen soll die Einstellung im Vorbereitungsdienst im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des nichttechnischen Verwaltungsdienstes erstmalig zum September 2019 erneut erfolgen. Im Zusammenhang mit der Wiedereinführung des Vorbereitungsdienstes für die mittlere Funktionsebene wird es zudem einen einmaligen zusätzlichen Einstellungstermin im März 2020 geben. Laufbahnwechsel Die im Jahr 2018 initiierte allgemeine Abfrage der Laufbahnordnungsbehörden zur Beratung und Abstimmung in Bezug auf die laufbahngesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls erforderlichen Anpassungsbedarfe hat ergeben, dass Änderungen auf gesetzlicher Ebene nicht als erforderlich angesehen werden. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Laufbahnfachrichtungen ist auf Basis des derzeit geltenden Laufbahngesetzes grundsätzlich möglich. Grundvoraussetzung für einen Laufbahnwechsel ist hierbei das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses gem. § 10 Absatz 2 Satz 2 LfbG. Sofern die antragstellenden Dienstbehörden demnach das erforderliche dienstliche Bedürfnis gegenüber der für die neue Laufbahn zuständigen Laufbahnordnungsbehörde plausibel darlegen, ist der politische Wille zur Vereinfachung des Laufbahnwechsels - der im Gesamtgefüge des Laufbahnrechts zu sehen ist - grundsätzlich ohne weitergehende gesetzliche Novellierungen des Laufbahnrechts und der einzelnen Laufbahnverordnungen möglich. So wurde das Tatbestandsmerkmal des „dienstlichen Bedürfnisses“ in jüngerer Vergangenheit bei entsprechend plausibler Begründung stets großzügig ausgelegt. Die im Jahr 2018 und bisher im Jahr 2019 beantragten Laufbahnwechsel konnten stets positiv beschieden werden. Damit ist auch weiterhin unter Berücksichtigung der politischen Entschließung zur Vereinfachung des Laufbahnwechsels eine solche Auslegung ohne Änderung des Laufbahngesetzes möglich. Erforderlich muss aber eine zumindest plausible Begründung der Dienstbehörde sein, um das Grundgefüge der Laufbahnen nicht zu beeinflussen. Zur weiteren Beschleunigung des Laufbahnwechsels werden je nach Qualifizierungsstand und möglicher Erfahrungen in der Ziellaufbahn im Einzelfall erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen angerechnet sowie die 20
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Einführungszeit in der neuen Laufbahnfachrichtung verkürzt. Ein Verzicht auf Maßnahmen der Einführung und Qualifizierung ist ohne Verlust der fachlichen Qualität der laufbahnwechselnden Dienstkräfte nicht möglich und somit nicht angezeigt. Hiervon grundsätzlich unabhängig sind die Vorgänge im Zusammenhang mit polizei-, feuerwehr- und justizvollzugsdienstunfähigen Dienstkräften. Hier ist ein Laufbahnwechsel in den nichttechnischen Verwaltungsdienst bereits jetzt ohne weiteres möglich. Das dienstliche Bedürfnis zum Laufbahnwechsel besteht hier in der Erhaltung der grundsätzlichen Dienstfähigkeit. Sofern die Dienstkräfte demnach eingeschränkt dienstfähig sind – eine Verwendung im allgemeinen Verwaltungsdienst somit weiterhin möglich ist – werden diese ohne weiteres zu einem Laufbahnwechsel zugelassen. Sie müssen dann an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, um gleichwertige Kenntnisse für den allgemeinen Verwaltungsdienst zu erwerben. Konzeption einheitlicher Formulare im Laufbahnzweig des nichttechnischen Verwaltungsdienstes Zur Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrensablaufs unter gleichzeitiger Hilfestellung der antragsstellenden Dienstbehörden werden sukzessive Handlungsleitfäden mit einheitlichen Antragsformularen durch die Laufbahnordnungsbehörde bereitgestellt. Bisher wurde hierzu bereits im Jahr 2017 das Rundschreiben I Nr. 7/2017 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über Verfahrensregelungen für die Beförderungsvoraussetzungen ohne Hochschulabschluss nach § 25 LVO-AVD und die dienstliche Qualifizierung und Erprobungszeit nach § 24 LVO-AVD veröffentlicht. Hieran anschließend wurde am 21. November 2018 das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 56/2018 zur Beförderung nach Bestätigung der Gleichwertigkeit der Qualifikation gemäß § 13 Abs. 4 LfbG i. V. m. §§ 24, 25 LVO-AVD veröffentlicht. Der angekündigte Leitfaden zur Gewährleistung eines einheitlichen Verfahrensablaufs für die Laufbahnanerkennung nach § 15 LVO-AVD wurde nunmehr mittels Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen IV Nr. 17/2019 bereitgestellt. 21
Zwischenbericht zur Umsetzung der PPAP2017/2018 sowie 2019/2020 Anpassung des § 15 LVO-AVD zur Erweiterung der Anerkennung von Studien- abschlüssen Die zur Zielgruppenerweiterung angekündigte Prüfung einer weiteren Anpassung des § 15 LVO-AVD wurde mit nachfolgendem Ergebnis abgeschlossen: Anfang des Jahres 2019 wurde der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Laufbahnverordnung allgemeiner Verwaltungsdienst in die Verwaltungsbeteiligung gegeben. Die Vorgaben des § 15 Absatz 3 LVO-AVD sollen in einem neuen Absatz 4 dahingehend moduliert werden, dass die nach Absatz 3 erforderlichen Bildungsvoraussetzungen auch nach einem Bachelorabschluss in einer grundsätzlich als geeignet anzusehenden Studienfachrichtung im Rahmen einer Qualifizierung (an der Verwaltungsakademie Berlin) erworben werden können. Über den neuen Absatz 4 soll nunmehr auch die Anerkennung der Laufbahnbefähigung ermöglicht werden, wenn der nach dem Laufbahngesetz geforderte Studienabschluss nicht vollumfänglich als Zugangsvoraussetzung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Laufbahnzweig des nichttechnischen Verwaltungsdienstes geeignet ist. Die Zielgruppe der möglichen Absolventinnen und Absolventen ist damit nicht mehr auf die von § 15 Absatz 1 bis 3 LVO-AVD festgelegten Studiengänge beschränkt, sondern es wird neben der nunmehr in Absatz 5 gefassten Regelung eine weitere Möglichkeit zur Laufbahnanerkennung geschaffen. Um weiterhin ein hohes Maß an Qualifikation sicherzustellen, soll die Laufbahnanerkennung nach Absatz 4 mit einer dienstlichen Qualifizierung an der Verwaltungsakademie Berlin verbunden werden. Bewusst wurde hierbei auf das Erfordernis eines zusätzlichen Studiums ähnlich dem Verfahren nach § 25 LVO-AVD verzichtet. Stattdessen soll der jeweilige Studienabschluss der Absolventinnen und Absolventen durch die zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme erweitert und auf diesem Wege ein gleichwertiger Abschluss im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 3 LfbG erworben werden. Wegen der dienstlichen Qualifizierung verlängert sich die Dauer der beruflichen Tätigkeit im Verhältnis zur Regelung in Absatz 3. Die beabsichtigten Anpassungen der Laufbahnverordnung führen in der Folge zu einem weiteren Ausbau der landesweit schon etablierten Trainee-Programme - welche durch die Qualifizierungsreihe der Verwaltungsakademie flankiert werden - und in der Folge zu einer Attraktivitätssteigerung des Landes Berlin in Bezug auf die Möglichkeit einer späteren Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. 22
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