Mitteilungen 1/23 - Gemeinde Eglisau
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Mitteilungen 1/23 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Themenschwerpunkte: Inhalt: Verkehrssituation 3 Editorial 3 Röm. Kath. Kirche 37 soll besser werden Polit. Gemeinde 6 Kultur 40 Schule 33 Senioren 46 Evang. Ref. Kirche 35 Ortsvereine 48
Impressum Herausgeber: Gemeinde Eglisau Redaktion: Gemeindeverwaltung Auflage: 2700 Ex. erscheint 12 x jährlich Titelbild: Silvia Zwinggi Fotos: Gemeinde Eglisau Layout/Druck: OS Druck Eglisau Gedruckt auf 100 % Altpapier Redaktionsschluss: 18. Januar 2023
Mitteilungen 1/23 Gemeinde Eglisau | www.eglisau.ch Editorial Die Verkehrssituation in Eglisau soll besser werden Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer S chon wieder sind die geruhsamen Weihnachtstage im Kreise un- serer Liebsten Geschichte, an denen wir innehalten und uns auf die Ereignisse vom vergangenen Jahr besinnen konnten. Nun, für das neue Jahr, wünsche ich Ihnen allen viel Zuversicht und Erfolg und ein glückliches Händchen bei Allem, was Sie vorhaben, im Privaten wie auch im Beruflichen. Das neue Jahr bringt Eglisau viel Neues im Bereich Verkehr. So wird nicht nur die Parkierungsverordnung per 1. Januar umgesetzt, auch auf unseren Hauptverkehrsachsen kommt Einiges in Bewegung. Wie Sie sicherlich gesehen haben, kündigt der Ausbau der Hardwald-Stre- cke vom nördlichen Ende der Flughafenautobahn A51 bis zum Krei- sel Eglisau Süd ein Grossprojekt auf der Kantonsstrasse an, die von Bülach her kommt und über den Rhein bis zum Kreisel Eglisau Nord führt. Kurz, dem aktuellen Ausbau des Hardwalds wird die Umgestal- tung unserer Ortsdurchfahrt folgen. Auslöser des Grossprojektes «Umgestaltung Ortsdurchfahrt Eglisau» unter der Leitung des Kantons Zürich ist der Deckbelag auf unse- rer Rheinbrücke, der mit den darunterliegenden Werkleitungen einer dringenden Sanierung bedarf. Diese notwendigen Sanierungsarbeiten wollte der Gemeinderat Eglisau seit Beginn des Projekts nutzen, um, in Zusammenarbeit mit dem Kanton, die Verkehrssituation in Eglisau zu verbessern. Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt ist kein Ersatz für die Umfahrung Eglisau. Sie hat zum Ziel, die Situation in Eglisau un- abhängig von der Umfahrung, möglichst bald zu verbessern. Konkret soll die Situation für alle Verkehrsbeteiligten verbessert, insbesonde- 3
Editorial re aber für die FussängerInnen und VelofahrerInnen sicherer und at- traktiver werden. Die Planungsarbeiten laufen bereits seit 2010. Das umfangreiche und hochkomplexe Vorprojekt wurde im Dezember ab- geschlossen und kommt nun vom 20. Januar bis 18. Februar 2023 zur Auflage. Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt wird uns alle betreffen, und die Bauarbeiten uns über mehrere Jahre begleiten. Wir gehen davon aus, dass Sie noch viele offene Fragen haben. Der Kanton Zürich und die Gemeinde Eglisau laden Sie darum zur Informationsveranstaltung vom 18. Januar um 19.00 Uhr im Schulhaus Steinboden ein. Für alle, die nicht persönlich teilnehmen können, werden wir die Referate vorab auf Video aufzeichnen und ab dem Zeitpunkt der Informations- veranstaltung online verfügbar machen. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen per Flyer in alle Haushaltungen. Der Gemeinderat wurde vom Kanton seit Beginn des Vorprojektes re- gelmässig informiert und konsultiert. Er steht grundsätzlich hinter dem Projekt und wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein- setzten, den besten Nutzen für alle Eglisauerinnen und Eglisauer he- rauszuholen. Ich freue mich, Sie möglichst zahlreich an der Informationsveran- staltung zu treffen und Ihnen persönlich meine besten Wünsche fürs kommende Jahr auszusprechen. > Felix Baader/Vorsteher Technische Betriebe Wir alle sind Marsianer Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Und schon ist es Geschichte, das Jahr 2022. Vielleicht lesen Sie diese Zeilen noch mitten in den Silvestervorbereitungen, vielleicht schla- gen Sie das Mitteilungsblatt auch erst Anfang Jahr auf. Wie auch im- mer, ich begrüsse Sie ganz herzlich im 2023, im Jahr des Mars. Oft bemühen wir die Astrologie in Phasen des Lebens, wo wir Antwor- ten suchen, Hoffnung brauchen oder einfach mal wieder etwas Posi- tives hören wollen. Ich erlaube mir aber kurz, das Jahreshoroskop für uns Eglisauerinnen und Eglisauer zu belichten, auch ohne die oben genannten Ansprüche geltend zu machen. 4
War noch im vergangenen Jahr der Glücksplanet Jupiter unser Weg- bereiter, bekommen wir es nun mit dem Kraftplaneten Mars zu tun. «Mars setzt unsere Macher-Energien frei, die wir jetzt alle dringend brauchen können. Zurücklehnen, von der Zukunft träumen – das ist 2023 keine Option mehr. Der Rote Planet verleiht uns inneren Antrieb und fordert uns heraus, die persönlichen Grenzen auszuloten.» Solches erfahre ich von den Sternen-Propheten. Und wie Sie gerade in dieser Broschüre, welche Sie in den Händen halten, lesen können, ist dies nicht mal so weit hergeholt. Eglisau verändert sich - und das werden wir nicht zuletzt mit dem einen oder anderen Bauvorhaben zu spüren bekommen. Dies stellt unsere ganze Geduld mächtig auf die Probe. Unangenehm? Ja. Unnötig? Ein klares Nein. Ich zumindest freue mich, auf die vollendeten Projekte. Aber ja, der Weg dahin ist wortwörtlich steinig. Und dies ist eben auch ein Attribut des Mars- Jahres. Als Unruhestifter ist er bekannt, der Rote Planet. Es werde noch mehr diskutiert und gestritten, lassen mich die Himmelsdeuter weiter wis- sen. Dem sind wir im Gemeinderat allerdings nicht abgeneigt, wollen wir doch alle Projekte zusammen mit der Bevölkerung best möglichst umsetzen und pflegen eine äusserst gesunde Streitkultur. Doch wissen wir alle, dass die Astrologie keine wirkliche Evidenz dar- stellt und wir alle gerne nur die guten Dinge aus den Weissagungen picken. Somit gelange ich rasch wieder auf den Boden der Tatsachen; in unser aller Hände liegt der Erfolg. Die Geduld, die Hoffnung und unser aller Glück vertraue ich nur ungern einem Horoskop an, sondern wir vom Gemeinderat packen lieber selbst mit an. Und wir sind über- zeugt, auch auf die Hilfe aller Eglisauerinnen und Eglisauer zählen zu können. Versöhnlich lese ich abschliessend dann doch noch im Jahreshoros- kop: «Der Herrscherplanet schürt die Leidenschaft in uns und verleiht uns innere Stärke. Im Grossen und Ganzen können wir die innere Unruhe sehr gut in Projekte umlegen und uns hier ausleben. Grosse und un- lösbare Konflikte sind nicht zu erwarten» Das lasse ich gerne so stehen und lade alle Eglisauerinnen und Eg- lisauer ein, ihre Gläser mit einem schönen Eglisauer Schaumwein zu füllen, um zusammen auf ein spannendes und erfolgreiches 2023 an- zustossen! Roland Ruckstuhl/Gemeindepräsident Eglisau 5
Gemeinde aktuell Verhandlungsauszug Begegnungszone Städtli, Umsetzung bauliche Massnahmen, Ver- gabe Ingenieurleistungen und Planungsauftrag Die Planung für die Umsetzung der kurzfristigen baulichen Massnah- men für eine Begegnungszone im Städtli schreitet voran. Das Projekt wurde unter Einbezug der Kommission öffentlicher Raum Kernzonen (KÖRZ) weiter detailliert und das verkehrstechnische Gutachten erar- beitet. Mit den Ingenieurarbeiten für die Ausführung beauftragt der Gemeinderat die calörtscher hirner Ingenieure Geometer Planer AG. PBG-Revision Flexible Parkierungsregelung, Vernehmlassung, Stellungnahme Gemeinde Eglisau Die Baudirektion Kanton Zürich hat den Gemeinderat Eglisau zur Ver- nehmlassung zur PBG-Revision «Flexible Parkplatzregelung» eingela- den. Mit der Vorlage sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Vorgaben zur Parkierung flexibler zu gestalten und Mittel aus dem Parkplatzersatzabgabefonds flexibler einzusetzen. Die geplanten Be- stimmungen stehen in keinem Widerspruch zu den Interessen Eglisaus und werden vom Gemeinderat unterstützt. Stellenplan 2023, Festlegung Der Gemeinderat hat den Stellenplan der Angestellten der Gemeinde Eglisau für das Jahr 2023 bewilligt. Verein Schalthalle, Verlängerung Leistungsvereinbarung Im Januar 2020 hat der Gemeinderat entschieden, den Verein Schalt- halle mit dem Coworking und Quartiertreff im Bahnhof Eglisau zu un- terstützen. Die Zusammenarbeit ist in einer Leistungsvereinbarung geregelt, welche jedes Jahr diskutiert und verlängert werden muss. Die Leistungsvereinbarung mit einem Jahresbeitrag von Fr. 10'000.- für das Jahr 2023 wird genehmigt. Zivilschutzorganisation Bülach-Rafzerfeld, Genehmigung An- schlussvertrag Der Gemeinderat hat dem angepassten Anschlussvertrag der Zivil- schutzorganisation Bülach-Rafzerfeld zugestimmt. Die Änderungen betreffen die Besoldung des Kaders sowie die Beteiligung an einer gemeinsamen Softwarelösung für Schutzbauten und Zuweisungspla- nung. 6
Die Beschlüsse des Gemeinderates finden Sie unter: www.eglisau.ch/de/aktuelles-dossiers/juli-dezember-2022/ > Gemeinderat Eglisau Baurechtliche Entscheide Im ordentlichen Verfahren genehmigt: Gabriela Brechbühl Bilin • Neubau Carport (bereits erstellt), Mettlenstrasse 13 Schmidli Architekten + Partner • Umbau Krone, Untergass 4 (überkommunales Schutzobjekt) und Er- satzneubau Untergass 6 und Neubau Schleppgaube Untergass 8 (kommunal inventarisierte Objekte) ZV Grundwassergewinnung Stadtforen • Neubau «Bypass» Grundwasserpumpwerk Stadtforen 2, Brombe- erigrabenstrasse 15 Gemeinde Eglisau • Neubau Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum, Rafzerstrasse 2-6 L + B AG, HGV • Anbau Fahrzeugeinstellhalle, Rheinsfelderstrasse 43.3 Bettina Baumberger • Neubau Sichtschutz, Tössriederenstrasse 73 + 75 (kommunal in- ventarisierte Objekte) Im Anzeigeverfahren genehmigt (ohne Projektänderungen/-er- gänzungen von bereits bewilligten Bauten und ohne temporäre Strassenreklamen): TopPharm Sonnen-Apotheke • Erweiterung Ladenflächen, Obergass 1 Technische Betriebe Eglisau • Sanierung Quellen Dachsberg, Fuchslochstrasse 7
Gemeinde aktuell Mateusz Orlowski und Sabina Kubas-Orlowska • Ersatz bestehender und Erstellung zwei zusätzlicher Dachflächen- fenstern, Mettlenstrasse 81 Robert und Doris Meier • Ersatz bestehende Dachflächenfenster, Salomon Landolt-Weg 19 Bauausschreibungen Hanspeter und Rita Hürlimann, Eigenackerstrasse 29, 8193 Eglisau • Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Kat.-Nr. 3286, Eigenacker- strasse, Eglisau (WGb/Wc) Susanne Pedrazzini, Mettlenstrasse 35b, 8193 Eglisau • Ersatz Pergola, Kat.-Nr. 2458, Mettlenstrasse 35b, Eglisau (Wd) Gemeinde Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau • Ausbau Notverbindungs-Wasserleitung Tössriederen, Kat.-Nrn. 1202, 1203, 1213, 1215, 1236, 2021, 2142, 2529, von Steigass bis Restenbergstrasse, Eglisau (Lk) Thomas und Karin Hagedorn, Burgstrasse 52, 8193 Eglisau • Neubau zwei Fahrzeugunterstände mit PV-Anlage, Kat.-Nr. 2226, Sandgruebstrasse, Eglisau (WGa) Planauflage/Rechtsmittelbehelfe Planauflage ab 3. Januar 2023 während 20 Tagen bei der Gemeinde- ratskanzlei. Während dieser Zeit können Baurechtsentscheide schrift- lich bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Wer das Begeh- ren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Baurechtsentscheides (§§ 314 bis 316 PBG). > 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau 8
Einbürgerungen Mit Beschluss des Gemeinderates Eglisau vom 24. Oktober und 12. Dezember 2022 wurden folgende Personen in das Bürgerrecht der Ge- meinde Eglisau aufgenommen: • Vincenzo Minonne, geboren im Jahr 1960, von Italien, zusammen mit Paula Minonne, geboren im Jahr 1968, von Portugal • László Muck, geboren im Jahr 1983, von Ungarn, zusammen mit seiner Tochter, Dorina Muck, geboren im Jahr 2018, von Ungarn > 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau Forstbetrieb Rafzerfeld – Gründung einer interkommunalen Anstalt und Genehmigung Anstaltsvertrag, Anordnung Urnenabstimmung Das Geschäft über den Anstaltsvertrag der interkommunalen Anstatt «Forstbetrieb Rafzerfeld» zwischen den Gemeinden Buchberg (SH), Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Rüdlingen (SH), Wasterkingen und Wil ZH wird den Eglisauer Stimmberechtigten zur Abstimmung an der Urne vorgelegt. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beantwor- tung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmen Sie der Vorlage Anstaltsvertrag (Inkrafttreten per 1. Januar 2024) betreffend die interkommunale Anstalt «Forstbetrieb Rafzer- feld» zwischen den Gemeinden Buchberg (SH), Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Rüdlingen (SH), Wasterkingen und Wil ZH zu? Die kommunale Urnenabstimmung über dieses Geschäft wird auf den Sonntag, 12. März 2023, angesetzt. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Ver- öffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstras- 9
Gemeinde aktuell se 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. > 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau Informationsveranstaltung Forstbetrieb Rafzerfeld Die vier Forstreviere Buchberg-Rüdlingen, Eglisau-Hüntwangen, Rafz und Wil-Wasterkingen betreuen heute rund 1'090 Hektaren öffentli- chen Wald und 540 Hektaren Privatwald. Aktuell führt noch jede Ge- meinde eine eigene detaillierte Forstrechnung. Die sieben Politischen Gemeinden Buchberg, Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Rüdlingen, Waster- kingen und Wil ZH beabsichtigen, die heutigen Einzelstrukturen in ein gemeinsames Forstrevier zu überführen. Das Projekt ist der Bevölke- rung zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Schaffhauser Gemeinden Buchberg und Rüdlingen können darüber an der Gemeindeversammlung befinden. Beide Gemeinden haben En- de November 2022 an den jeweiligen Gemeindeversammlungen dem Anstaltsvertrag «Forstbetrieb Rafzerfeld» zugestimmt. In den Zürcher Gemeinden ist eine Urnenabstimmung notwendig, welche auf März 2023 geplant ist. Um die Bevölkerung von Eglisau, Hüntwangen, Rafz und Wil ZH de- tailliert über die bevorstehende Abstimmung und das Projekt «Forst- betrieb Rafzerfeld» informieren zu können, wird ein gemeinsamer In- formationsanlass durchgeführt. Die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind hiermit herz- lich zur Informationsveranstaltung eingeladen. Diese findet statt am: 10
Mittwoch, 8. Februar, 20.00 Uhr, Zentrum Tannewäg, Tannewäg 28, 8197 Rafz Die Gemeinderäte sowie der designierte Vorstand und die designier- te Betriebsleitung freuen sich über eine rege Teilnahme sowie auf ein grosses Interesse aus der Bevölkerung für dieses kantonsübergreifen- de Projekt. > Gemeinderäte Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil ZH Ortsdurchfahrt Eglisau: Eine dringende Notwen- digkeit als Chance nutzen Die Staatsstrasse, die vom Kreisel Eglisau Süd über den Rhein zum Kreisel Eglisau Nord führt, muss saniert werden. Dies bringt unwei- gerlich Bauarbeiten und Verkehrsumleitungen mit sich. Die Umgestal- tung der Ortsdurchfahrt Eglisau nach dem Betriebs- und Gestaltung- konzept (BGK), ist eine grosse Chance, im Zuge dieser notwendigen Arbeiten die Situation für den Gesamtverkehr und die AnwohnerInnen zu verbessern. 11
Gemeinde aktuell Eine unhaltbare Situation Die Situation auf der Ortsdurchfahrt von Eglisau ist in mehrfacher Hinsicht seit Jahren unbefriedigend bis kritisch. Für den Durchgangs- verkehr verzögert sich die Fahrzeit zu Spitzenstunden erheblich, vor allem in der Hauptlastrichtung. Schleichverkehr und das Ausweichen auf frühere oder spätere Tageszeiten sind die Folgen. Der Autoverkehr innerhalb von Eglisau (zur Arbeit, zum Einkauf, zum Bahnhof, etc.) ist in den meisten Fällen auf Teilabschnitte der Ortsdurchfahrt ange- wiesen und trifft in den Spitzenstunden auf grosse Behinderungen. Für FussgängerInnen und VelofahrerInnen ergeben sich im Bereich der Ortsdurchfahrt neben der Behinderung ernsthafte Sicherheitspro- bleme. Das betrifft insbesondere die Querung der Strasse und trifft oft SchülerInnen auf ihren Schul- und Freizeitwegen. Verschärft wird diese Problematik durch den hohen Anteil des Schwerverkehrs, insbe- sondere Kiestransporte. Die Sicherheit der FussgängerInnen und Velo- fahrerInnen ist auch bei geringeren Verkehrsmengen ein Problem, da dann eher schneller gefahren wird. Für zahlreiche BewohnerInnen von Eglisau ergeben sich starke Umweltbelastun- gen (Lärm und Abgase) und eine Trenn- wirkung der beiden Strassenseiten, die kaum zu überwinden ist. Notwendige Sanierung als Chance Als sich 2010 abzeichnete, dass der Belag und die Werkleitungen der Kantonsstras- se, die vom Kreisel Süd über den Rhein zum Kreisel Nord führt, saniert werden muss, waren sich Kanton und Gemeinde einig: Das ist die Gelegenheit, die Situ- ation für den Gesamtverkehr und die An- wohnerInnen in Eglisau zu verbessern, und zwar unabhängig von der Umfahrung Eglisau. Seither ist der Kanton am Planen und Projektieren, wobei er die Gemeinde seit Beginn des Vorprojektes regelmässig informiert und konsultiert hat. Die Ziele des Projekts sind: • Instandsetzung der Kantonsstrasse • Dosierung des Verkehrs aus dem Hard- wald vor dem Ortseingang 12
• Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit • Verbesserung für FussgängerInnen und VelofahrerInnen Wichtigste Massnahmen Die wichtigsten geplanten Massnahmen, um diese Ziele zu erreichen, sind: • Belagssanierung • Neue Werkleitungen innerorts, wo nötig • Velo-Transitstrecken entlang der Hauptstrassen • Mehr Raum und Sicherheit für FussgängerInnen und VelofahrerIn- nen und Begrünung innerorts • Lichtsignalanlagen und 30-er Zone innerorts Vorteile der Umgestaltung Die Erneuerung des Strassenbelags ist für die Verkehrssicherheit drin- gend nötig. Die Erneuerung der Werkleitungen wird die Infrastruktur auf Jahre sicherstellen. Ausserdem wird dadurch auch eine Anbindung der Seglinger-Seite ans Fernwärmenetz möglich. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses werden die Autos – gesteuert durch Lichtsignalanla- gen - in sogenannten «Päckli» durch den Ort fahren. Dies erleichtert den FussgängerInnen die Querung der Strasse und den Auto- und Ve- lofahrerInnen, etwa beim Viehmarkt, die Ein- und Ausfahrt. Durch die Reduktion auf Tempo 30 auf einem Teilabschnitt der Ortsdurchfahrt wird es weniger Lärm geben und die Sicherheit wird für alle Verkehrs- beteiligten verbessert. Für die Erneuerung der Werkleitungen sind Bauarbeiten unvermeidlich. Diese Bauphase kann gleichzeitig auch für eine Aufwertung des Strassenraums genutzt werden. Herausforderungen Diesen Vorteilen stehen mehrjährige Bauarbeiten gegenüber, während derer nur die Hälfte der Kapazität der Strasse zur Verfügung stehen wird. Eine Herausforderung bei einem Verkehrsaufkommen von 23'000 Fahrzeugen pro Tag. 13
Gemeinde aktuell Wie es jetzt weitergeht Am 18. Januar wird die Öffentlichkeit im Rahmen eines Informations- anlasses über die Details des Projekts informiert. Die Informationen werden ebenfalls online zur Verfügung gestellt (Informationen dazu folgen per Flyer in alle Haushaltungen). Darauf folgt, vom 20. Januar bis 18. Februar die öffentliche Auflage. Während dieser Frist besteht die Möglichkeit der Begehrensstellung und Mitwirkung. Darauf werden weitere Planungs- und Budgetierungsschritte folgen. Mit den Bauar- beiten kann frühestens im Herbst 2026, nach Abschluss der Arbeiten im Hardwald, begonnen werden. Öffentliche Auflage Projekt Umgestaltung Ortsdurchfahrt Eglisau Die Zürcher- und Schaffhauserstrasse ab dem Bildhof im Süden bis zum Kreisel Eglisau Nord soll Instand gesetzt und die Verkehrssicher- heit verbessert werden. Weil zur Zeit Lärmgrenzwerte überschritten sind, wird ein lärmarmer Belag eingebaut und die signalisierte Ge- schwindigkeit teilweise reduziert. Durch die Verbesserung des Ver- kehrsflusses mittels Lichtsignalanlagen, die Förderung des Langsam- verkehrs durch den Neubau von Rad-/ Gehwegen und die Hitzeminde- rung soll die Kantonsstrasse innerorts siedlungsverträglicher gestaltet werden. Ausserorts erfolgen ökologische Aufwertungen durch die Schaffung eines Kleintierdurchlasses und Kleinstrukturen. Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) unterbreitet das Tiefbauamt Kanton Zürich das Projekt «Gemeinde Eglisau, Zürcher- und Schaff- hauserstrasse, Umgestaltung Ortsdurchfahrt Eglisau» der Bevölkerung zur Stellungnahme. Die Planunterlagen können vom 20. Januar 2023 bis 20. Februar 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwal- tung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau, eingesehen werden. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind ein- zig die konkret aufliegenden Unterlagen. Einwendungen und Anregungen zum Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Ge- meinde Eglisau zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, 14
Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzurei- chen. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berück- sichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht ge- samthaft Stellung genommen. > 30. Dezember 2022/Tiefbauamt Kanton Zürich Beschlüsse Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 7. Dezember A. Politische Gemeinde Eglisau 1. Budget 2023 mit Steuerfuss 113 % – genehmigt B. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Eglisau 1. Budget 2023 mit Steuerfuss 13 % – genehmigt Rechtsmittelbelehrung Die Protokolle und die zugehörigen Akten liegen ab 3. Januar wäh- rend den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Ein- sicht auf. Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in- nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Für Geschäfte der Ev.-Ref. Kirche ist die Bezirkskirchenpflege Bülach zu- ständig. > 30. Dezember 2022/Gemeindebehörden Eglisau Wahlen vom 12. Februar 1. Erneuerungswahlen Mitglieder Regierungsrat,1. Wahlgang 2. Erneuerungswahlen Mitglieder Kantonsrat, 1. Wahlgang 15
Gemeinde aktuell Abgabe der Stimmzettel (Urnenöffnung) Sonntag Gemeindehaus 9.00 bis 10.00 Uhr Vorzeitige Stimmabgabe: Auf der Gemeindeverwaltung, während den Öffnungszeiten, ab Erhalt des Stimmmaterials. Briefliche Stimmabgabe: Ab Erhalt des Stimmmaterials per Post oder durch Einwurf im Gemein- debriefkasten, der Stimmrechtsausweis muss immer persönlich unter- zeichnet sein. Fehlt die persönliche Unterschrift, ist die Stimme ungültig! Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel im dafür vorgese- henen Stimmzettelcouvert verschlossen werden müssen. Der Stimm- rechtsausweis darf nicht in dieses Couvert verpackt werden. Ergebnis kommunale Abstimmung vom 27. November – Verkauf Gemeinschaftsanten- nenanlage Eglisau Die Eglisauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Verkauf der Gemeinschaftsantennenanlage Eglisau an der Volksabstimmung vom 27. November mit 715 Ja- zu 278 Nein-Stimmen zugestimmt. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte in- nert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) 16
• und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthal- ten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. > 30. Dezember 2022/Gemeinderat Eglisau Verkauf der Gemeinschaftsantenne: Nächste Schritte Die Eglisauer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem Verkauf der Gemeinschaftsantennenanlage Eglisau an der Volksabstimmung vom 27. November zugestimmt mit 715 Ja- zu 278 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei 30.24 Prozent. Die Stimmberechtigten der Gemeinden Rafz und Buchberg hatten be- reits davor dem Verkauf der Antennenanlagen zugestimmt und die Ge- meinderäte mit dem Vollzug beauftragt. Somit kann nun der Verkauf durch die drei Gemeinden gemeinsam vorangetrieben werden. Der Verkauf der Antennenanlagen wird nach verfassungsmässigen Grundsätzen öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag soll das wirt- schaftlich beste Angebot erhalten, weshalb nicht ein höchstmögli- cher Verkaufserlös angestrebt wird. Vielmehr soll auch der grösstmög- liche Kundennutzen in die Bewertung einfliessen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Vertretern der Gemeinden Buchberg, Eglisau und Rafz, wird alle notwendigen Schritte für den Verkauf vorbereiten und abwickeln. Sie wird die politisch verantwort- lichen Gemeinderäte der drei Gemeinden in geeigneter Form in den Prozess einbinden. Das Resultat des Projekts ist die Unterzeichnung des Verkaufsvertrages durch die Vertreter der Gemeinden Buchberg, Eglisau und Rafz mit Überweisung der finanziellen Vergütung sowie der buchhalterischen Abwicklung. Die Kundinnen und Kunden sind über den Verkauf in angemessener Weise zu informieren, ein Einbezug findet nicht statt. 17
Gemeinde aktuell Neubau Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum: Baubewilligung erteilt! Nachdem im Juli dieses Jahres alle Unterlagen für die Baueingabe eingereicht und diese in einem mehrmonatigen Verfahren geprüft wurden, haben wir nun die Baubewilligung zum Neubau des Sekun- darschulhauses Schlafapfelbaum erhalten. Für die Bevölkerung wur- den mit dem ausgesteckten Baugespann die Abmessungen erstmals auch dreidimensional sichtbar. Wenn während der gesetzlich vorgege- benen Einsprachefrist alles planmässig verläuft, werden wir im April zum Spatenstich schreiten können. Der Bauherrin ist die Sicherheit der Anwohnenden während der Bau- phase ein grosses Anliegen. Aus diesem Grund sieht das Verkehrskon- zept einen «Rundkurs» der Baufahrzeuge wie auf der Abbildung er- sichtlich vor: Der Verkehr wird von der Schaffhauserstrasse her über die Rafzerstrasse von Nordosten kommend zur Baustelle geführt. Die LKWs fahren anschliessend über die Chrüzackerstrasse zurück zum Kreisverkehr auf die Schaffhauserstrasse. Damit einher geht eine sorgfältige Instruktion der LKW-Fahrer sowie weitere Massnahmen zur Verkehrsberuhigung. Nach der Aushubphase und den Betonarbeiten wird der Lastwagenverkehr kontinuierlich abnehmen. Zudem können die Anzahl Lastwagenfahrten von Beginn an reduziert werden, da ein Teil des Aushubes, das sogenannte Hinterfüllmaterial, vor Ort zwi- schengelagert werden kann. 18
Für die betroffenen Anwohnenden im angrenzenden Quartier wird es vor Baubeginn einen Informationsanlass vor Ort geben, zu dem sie von der Bauherrin persönlich eingeladen werden. Damit sich alle Interessierten immer aktuell und umfassend über den Stand des Bauprojektes «Neues Sekundarschulhaus Schlafapfelbaum» informieren können, werden wir ab Ende Januar/Anfang Februar die Webseite www.schlafapfelbaum.ch lancieren mit direktem E-Mail-Kon- takt zum Bauausschuss. > Ilona Haderer/Schulpflegerin und Vorsitz Bauausschuss Neubau Sekundarschulhaus Sonntagsverkäufe 2023 Mit Beschluss vom 12. Dezember 2022 hat der Gemeinderat aufgrund der eingegangenen Begehren die Sonntagsverkäufe im Jahr 2023 wie folgt festgelegt: • Sonntag, 16. April (Eglisauer Gewerbe- und Shoppingmeile) • Sonntag, 25. Juni (Drachenboot-Wochenende) • Sonntag, 19. November (Gschänkli-Sunntig) • Sonntag, 17. Dezember (Gschänkli-Sunntig) Die Termine entsprechen den traditionellen Verkaufssonntagen in Eg- lisau, berücksichtigen alle Interessen und stellen eine ausgeglichene Regelung dar. > Gemeinderat Eglisau Warteliste für Schiffliegeplätze – Erneuerung der Bewerbung 19
Gemeinde aktuell Gemäss Art. 4 der Verordnung über das Stationieren von Schiffen und über die Benützung der Stationierungsanlagen auf dem Gebiet der Ge- meinde Eglisau vom 18. März 1987 ist die Bewerbung für die Wartelis- te jährlich auf den 1. März schriftlich zu erneuern, ansonsten wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen und auf Wunsch am Schluss der Liste wieder angefügt. Wir machen die Bewerber darauf aufmerksam, dass die Erneuerung der Bewerbung der Gemeindeverwaltung Eglisau, Abt. Bevölkerung, Ober- gass 17, Postfach, 8193 Eglisau, ab frühestens 1. Januar bis spä- testens 1. März 2023 schriftlich oder auf bevoelkerung@eglisau.ch einzureichen ist. Die eingereichte Erneuerung für die Aufnahme auf der Warteliste wird bei Bekanntgabe der E-Mailadresse elektronisch oder am Schalter innert max. 3 Arbeitstagen bestätigt. > Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit An alle Ferienbootsplatzbenutzer/-innen Die Gemeinde Eglisau vermietet 4 Ferienbootsplätze à maximal 30 T agen pro Person und Boot im Jahr. Es gelten folgende Bestimmungen für die Reservation der Ferien- bootsplätze: • Reservationen werden ab dem ersten Arbeitstag im Februar ent- gegengenommen • Online-Reservationen werden bevorzugt behandelt (www.eglisau. ch > Onlineschalter > Ferienbootsplätze) • Anfragen per Telefon, E-Mail oder am Schalter werden an das On- line-Tool verwiesen oder erst nach Bearbeitung aller Online-Anfra- gen berücksichtigt • Die Bestätigung erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Reservation per Post zugestellt. Bis dahin gilt Ihre Reservation als provisorisch. > Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit 20
Neue Parkierungsverordnung tritt per 1. Januar in Kraft Ab dem 1. Januar tritt in Eglisau die neue Parkierungsverordnung in Kraft. Diese soll das Parkieren auf öffentlichem Grund neu regeln und die Einwohnerinnen und Einwohner aller Quartiere Eglisaus vor Fremdparkierern schützen. Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Park- bewilligung und/oder Parkuhren. Aufteilung in zwei Zonen Die gesamte Gemeinde wird in zwei Zonen eingeteilt. Das Städtli be- findet sich in der roten, alle anderen Quartiere in der grünen Zone. Bewirtschaftet werden die Parkplätze mittels Parkbewilligung und/ oder Parkuhr. EinwohnerInnen, ArbeitnehmerInnen und /-geberInnen vom Städtli können eine rote Parkbewilligung erwerben. Diese ist in der roten und grünen Zone gültig. EinwohnerInnen, ArbeitnehmerIn- 21
Gemeinde aktuell nen und /-geberInnen der anderen Quartiere sowie HandwerkerInnen, welche nachweislich einen Auftrag in Eglisau ausführen (nur Monats- bewilligung), können eine grüne Karte erwerben. Diese ist in der ro- ten Zone nicht gültig. Grund dafür ist, dass das Parkplatz-Angebot im Städtli stark begrenzt ist. BesucherInnen von Eglisau können Tages- und Stundenbewilligungen lösen. Gewerbe und AnwohnerInnen haben Priorität Im Städtli sollen die Parkplätze in erster Priorität für das Gewerbe, sowie für AnwohnerInnen mit Parkbewilligung zur Verfügung stehen. Die Steuerung erfolgt über die Tarife. Diese sind gestaffelt, das Lang- zeitparkieren wird erheblich teurer. Tagesbewilligungen sind für das Städtli nicht möglich. Parkbewilligungen frühzeitig beziehen Parkbewilligungen können ab sofort am Schalter Bevölkerungsdienste & Sicherheit im 1. Stock des Gemeindehauses oder vorzugsweise über die App www.parkingpay.ch bezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass es nach der Beantragung ca. zwei Arbeitstage dauert, bis die Be- willigung freigegeben wird. Weitere Informationen zur neuen Parkierungsverordnung finden Sie auf unserer Homepage www.eglisau.ch. Kontakt: Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit, Tel. 043 422 35 02 Rebbergmelioration: Die 2. Etappe hat gut sichtbar begonnen Wir von der Rebbergmeliorations-Genossenschaft wünschen allen Eg- lisauerinnen und Eglisauern bereits auf diesem Weg ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2023. Wie Sie sicherlich gesehen haben, hat für uns das 2023 erfolgreich angefangen: die bisherigen Eigentümer haben alle alten Rebstöcke entfernt und die Firma Steiner aus Dättlikon konnte mit ersten Grab- arbeiten beginnen. Vorausgegangen ist den Grabarbeiten der Spaten- stich vom 2. Dezember, zu dem sich das gesamte Team einfand. Wie geht es nun weiter? Je nach Wetter sind die die Terrassierungen und andere Grabarbeiten bis zum März 2023 abgeschlossen. Im zeitigen Frühjahr folgt dann die Neubepflanzung der bereitgestellten Terrassen. 22
Foto: Rob Neuhaus Von links nach rechts: Hansruedi Schneider (Präsident Meliorationsgenossenschaft); Mathias Bechtel (Winzer, Vorstandsmitglied); Albert Steiner (Baumeister, auf Menzi Muck); Felix Baader (Vorstandsmitglied, Gemeinderat); Hans-Peter Wälle (Technische Betriebe, Aktuar); Roland Scheibli (Amt für Landschft und Natur, ALN); Hansruedi Schudel (Ökologe, Naturschutz und Artenförderung GmbH); Mirko Huhmann (Boden- kundliche Baubegleitung, Friedlipartner AG); Ruedi Landolt (Ingenieur, Landolt AG Ingenieur- und Vermessungsbüro); Rolf Steiner (Baumeister) Zahlen und Fakten • Die Klimaveränderung hat zur Folge, dass nun neben der tradi- tionellen Blauburgunder-Rebe auch Merlot und Chardonnay er- folgreich angepflanzt werden kann. • Die neuen Reben werden Ressourcen schonend mit einer Tröpf- chenbewässerung versehen. • Die Artenvielfalt im Rebberg wird mittels Wildblumenböschun- gen gefördert, welche gegen 10 % der gesamten Fläche ein- nimmt. • Bisher: 13 EigentümerInnen mit insgesamt 17 Parzellen • Stand heute: 12 EigentümerInnen mit nur noch 13 Parzellen • Anzahl Bewirtschafter neu: 4 • Gesamte Rebfläche: 3.6 ha • Geschätzter Ertrag: 25'000 bis 30'000 Flaschen 23
Gemeinde aktuell Nach insgesamt fast 10-jähriger Geschichte mit sehr viel Initial-Auf- wand und Überzeugungsarbeit in Richtung sämtlicher Anspruchsgrup- pen wird damit im vierten Quartal 2023 ein Kapitel zu Ende gehen. Ich bin überzeugt, dass sämtliche Mitglieder vom Vorstand die Arbeit im Team unter der hervorragenden Leitung von Hansruedi Schneider in bester Erinnerung behalten und auch vermissen werden. > Felix Baader/im Namen des Vorstands Vorsicht vor der Vogelgrippe Die Vogelgrippe stellt nicht mehr nur in der Nähe von grossen Gewäs- sern eine Gefahr dar. Um das Hausgeflügel vor einer Ansteckung zu schützen, haben Bund und Kantone die gesamte Schweiz zum Kont- rollgebiet erklärt. Im Kontrollgebiet gelten in der ganzen Schweiz und bis mindestens 15. Februar die folgenden Massnahmen für alle Geflügelhaltungen, unabhängig von ihrer Grösse oder der Anzahl gehaltener Tiere. • Hühner, Gänse und anderes Geflügel dürfen nur unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und spatzen- sicher vergitterten oder mit Netzen verkleideten Seitenwänden. • Auslaufflächen und Wasserbecken dürfen dem Hausgeflügel nur zu- gänglich gemacht werden, wenn die Abdeckung den Kontakt zu Wildtieren verhindert (z. B. Netze, Zäune, Verbrämungsbänder). • Gefüttert werden darf nur noch in vor Wildvögeln gesicherten Ge- hegeteilen. • Wassergeflügel (Enten, Gänse) und Laufvögel (Strausse) müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. • Das Geflügel ist gut zu beobachten und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel. • Märkte, Ausstellungen und Ähnliches mit Geflügel sind verboten. Geflügel muss registriert werden Unabhängig von diesen Massnahmen und unabhängig von der Vo- gelgrippe-Situation sind alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt zu registrieren. Am einfachsten geht dies mit diesem QR-Code, via www.zh.ch/vogelgrippe oder via Kundenservice des Veterinäramts: Tel. 043 259 41 41. 24
Vorstellung Till Wanner Liebe Leserin, lieber Leser Mein Name ist Till Wanner und ich bin seit dem 1. Januar bei der Ge- meinde Eglisau als Sozialarbeiter tätig. Seit dem Januar 2022 habe ich mein Studium in Sozialer Arbeit an der ZHAW abgeschlossen. Anschliessend arbeitete ich bei der Asylor- ganisation Zürich in der Sozialberatung, wo ich erste sozialarbeite- rische Erfahrungen im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe sam- meln konnte. Nun freue ich mich auf die Arbeit in der Gemeinde Eglisau, wo ich mein bisheriges Wissen einbringen und mich professionell weiterent- wickeln kann. Im Hinblick auf eine konstruktive Zusammenarbeit und die adäquaten strukturellen Rahmenbedingungen bin ich sehr zuver- sichtlich zu einer gelingenden Aufgabenbewältigung des Sozialwesens der Gemeinde Eglisau beizutragen. Zu Besuch bei… Mitarbeiterinterview mit Réka Dunai In der wiederkehrenden Reihe « zu Besuch bei …» stellen wir Perso- nen vor, die für die Gemeinde tätig sind. Magst du dich kurz vorstellen? Mein Name ist Réka Dunai. Ich bin 30 Jahre alt und wohne zusammen mit meinem Mann in Rafz. Seit diesem August arbeite ich im Jugend- treff (Jugi) Eglisau. Was sind deine alltäglichen Arbeiten? Ich arbeite stundenweise, wenn das Jugi offen ist, also am Mittwoch- nachmittag und am Freitagabend. Wir sind immer zwei bis drei Er- wachsene, die den Jugitreff betreuen. Meine Aufgabe ist, da zu sein und je nach Bedarf Fragen zu beantworten, Unterstützung zu leisten, mit den Kindern und Jugendlichen zu reden oder zu spielen. Wir ha- ben eine grosse Auswahl an Spielen von Brettspielen und Spielkonso- len bis hin zum Töggele. Auch kann man bei uns Billard spielen, was sonst in öffentlichen Lokalen meist erst ab 18 Jahren möglich ist. Und da wäre noch der Kiosk, an dem wir Getränke, Snacks, und Früch- te anbieten, wobei die Früchte gratis sind. 25
Gemeinde aktuell Was gefällt dir an deiner Arbeit besonders gut? Ich finde das Jugi grundsätzlich eine super Einrichtung. Es ist toll, dass Kinder und Jugendliche einen eigenen Ort haben, an dem sie so- wohl sicher sind als auch Freiraum haben. Sie können kommen und gehen, wie sie möchten, und müssen nichts. Ich wünschte, ich hätte in dem Alter einen solchen Ort gehabt. Meine Arbeit im Jugi ist ab- wechslungsreich und ich mache alles gern – Gespräche führen, spie- len… Besonders gern spiele ich Billard. Gibt es etwas, das dir an deinem Job nicht gefällt? Da kommt mir beim besten Willen nichts in den Sinn. Ich habe mich noch nie an einer Arbeitsstelle so wohl gefühlt. Wir sind ein gutes Team und als Neue erhalte ich sehr gute Unterstützung und lerne viel. Wieso hast du dich für diese Stelle entschieden? Ich komme aus einer Lehrerfamilie und habe selber schon immer mit Kindern gearbeitet. So habe ich unter Anderem eine Ausbildung als Spielgruppenleiterin gemacht. An den Kindern und Jugendlichen im Jugendtreff finde ich das Alter sehr spannend. In dieser Altersgruppe haben sie spannende Themen und entwickeln ihre Identität. Sie auf diesem Weg zu begleiten, ist eine sehr schöne Aufgabe. Was macht deinen Job besonders wichtig für die Gemeinde? Die Jugendlichen haben einen Ort für sich, an dem sie Freiräume ha- ben und sich treffen können. Die Eltern wissen ihre Kinder bei uns in Sicherheit. Drogen und Alkohol sind im Jugi verboten, im Gebäude darf nicht geraucht werden und wir akzeptieren keine Gewalt. Geht es den Kindern und Jugendlichen gut, geht es auch der Gemeinde gut. Was machst du gerne in deiner Freizeit? Ich lebe seit sechs Jahren in der Schweiz und noch nicht so lange in Rafz. Daher entdecke ich in meiner Freizeit gern das Rafzerfeld und das Rheintal. Weitere Hobbys von mir sind Malen und Lesen. Seit ich drei Jahre alt bin, fahre ich Ski. Hast du ein Anliegen, das du den EinwohnerInnen von Eglisau gerne mitteilen möchtest? Ich möchte allen Kindern und Jugendlichen sagen, dass sie im Jugi herzlich willkommen sind. Schaut wenigstens einmal vorbei, um her- auszufinden, ob es euch gefällt! 26
Adresse: Obergass 57a (oberhalb der Turnhalle Städtli) Öffnungszeiten: Montag, 14.00 bis 17.00 Uhr, 4. bis 6. Klasse und 17.00 bis 19.00 Uhr, Sek Freitag: 19.00 bis 23.00 Uhr, ab Sek bis 18 Jahre Weitere Angebote der Jugendarbeit findet ihr unter Jugendtreff Eglisau (jugi-eglisau.ch). Seniorenrat Waldrundgang mit Gebi Tanner Freitag, 6. Januar Unsere erste Veranstaltung im neuen Jahr ist dem Thema Wald, dem wichtigen Rohstofflieferant, gewidmet. Unser Förster, Gebi Tanner, begleitet uns auf dem Spaziergang. Aktuell zur Jahreszeit erfahren wir mehr über die Winterruhe im Wald, die Waldpflege im Allgemei- nen und bei Krankheitsbefall, was sich in den letzten Jahren verän- dert hat. Von Interesse sind auch die Informationen zur eingeleiteten Zusammenlegung der Forstreviere von Eglisau-Hüntwangen, Rafz, Wil- Wasterkingen sowie von Buchberg und Rüdlingen. Nähere Angaben zur Veranstaltung entnehmen Sie dem Inserat im Märtblatt. Aktivitäten-Anzeiger Das Verzeichnis der Angebote mit Angaben zu den Kontaktpersonen von selbstorganisierten Aktivitäten sind in der Mitte dieses Heftes zu finden. Der Ausdruck des aktualisierten «Aktivitäten-Anzeiger» liegt in den Informations-Ständern in öffentlich zugänglichen Räu- men auf. Reichen Sie diesen weiter und machen Sie Ihre Nachbarin, Ihren Nachbarn auf die geselligen Treffmöglichkeiten im kleinen Kreis aufmerksam. IT-Unterstützung Die beliebte IT-Stamm-Runde findet 16. Januar im VIVI-Café an der Untergass statt! Ruth Röhm und Franz Gomringer helfen bei der Einrichtung von Programmen auf dem Smartphone oder Tablet und geben Auskunft bei weiteren Fragen zur Bedienung der elektronischen Geräte. Bulletin «Kontakt» Kurz vor Weihnachten konnte die 12. Ausgabe des Altersbulletin «Kontakt» per E-Mail oder in gedruckter Form verteilt werden. Unser 27
Gemeinde aktuell Weihnachtswunsch ist, Rückmeldungen aus dem Kreis unserer Leserin- nen und Leser zu Inhalt und Darstellung zu erhalten. Deswegen haben wir der zwölften Ausgabe ein Blatt beigefügt. Die Leserschaft ist ein- geladen, auf elektronischem Weg oder von Hand geschrieben wenige Fragen zu beantworten und eigene Hinweise zu machen. Ihre Rück- meldungen erwarten wir gerne an die Adresse von corinne.schwaiger@outlook.com oder via Postadresse: Rheinsfelderstrasse 24b, 8193 Eglisau. Gedanken zum Jahreswechsel Und ging›s auch drüber und drunter, Wir bleiben unverzagt und munter. Wilhelm Busch Wir bedanken uns bei all unseren Helferinnen und Helfern und an der Arbeit des Seniorenrates interessierten Leute. Mit Ihnen zusammen engagieren wir uns sehr gerne und weiterhin für kontaktfördernde Treffmöglichkeiten in unserer altersfreundlichen Gemeinde. > Peter Füllemann, Helen Hangartner, Johanna Hitz, Ernst Hutter, Marie-Françoise Rütimeyer, Rita Wernli-Forster, Ruth Wyss-Masciadri Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Im Januar findet die Sprechstunde des Gemeindepräsidenten am Mittwoch, 25. Januar, 11.00 bis 12.00 Uhr, statt. Besten Dank für Ih- !! re Voranmeldung unter bevoelkerung@eglisau.ch. Ich freue mich auf Fragen, Anliegen, Rückmeldungen aller Art. > Roland Ruckstuhl/Gemeindepräsident Redaktionsschluss Februar-Mitteilungsblatt: 18. Januar. Texte werden gerne auf redaktion@eglisau.ch entgegengenommen. Verspätet eingereichte Manuskripte können nicht mehr berücksichtigt werden. Unentgeltliche Rechtsauskunft Bezirk Bülach Montag, 14.00 bis 19.00 Uhr und Freitag, 14.00 bis 16.30 Uhr Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach 28
Es wird keine Rechtsauskunft im öffentlichen Recht oder bei laufen- den Gerichtsverfahren erteilt. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minu- ten zur Verfügung. Bitte bereiten Sie sich vor, damit Ihre Frage innert dieser Zeit beantwortet werden kann. Für Fragen betreffend Wohnungs- und Geschäftsmieten steht Ihnen zusätzlich die Paritätische Schlichtungsbehörde für telefonische Aus- künfte zur Verfügung: Montag bis Freitag, 14.00 bis 16.30 Uhr, Tel. 044 863 44 33. Grüngutabfuhr Montag, 9./30. Januar (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Kehricht- und Sperrgutabfuhr Jeden Dienstag (bis 7.00 Uhr bereitstellen) Sammelstellen für Christbäume Die Christbäume können bis Samstag, 7. Januar, zu folgenden Sam- melstellen gebracht werden: Städtli: Stadtgraben (Anhänger hinter dem Gemeindehaus) Seglingen: Friedhof, Südwestecke des Vorplatzes Tössriederen: Überbauung Lengg, hinter dem Velohäuschen «Ost» Mettlenquartier: Wiese Kreuzung Bahn-, Frauenhagstrasse Die Christbäume werden anschliessend gehäckselt, darum bitte Schmuck vollständig entfernen. Verein Spitex am Rhein – Ihre Spitex in Eglisau – Hüntwangen – Wasterkingen – Wil Das Dienstleistungsangebot vom Verein SPITEX am Rhein Spitexleistungen sind individuell überall und für alle. Unser Grundangebot Pflegeleistungen in Pflege und Hauswirtschaft auf Ihre Bedürfnisse angepasst • Abklärungen und Beratung • Behandlungspflege 29
Gemeinde aktuell • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Palliativpflege • Haushaltshilfe und Betreuung (Zusatzversicherung) unser Spitex Komfort Angebot • Komfort Betreuung • Komfort Hauswirtschaft unser Spitex Komfort Rufsystem oder unser Spitex Komfort Mahlzeitendienst Möchten Sie mehr erfahren? Besuchen Sie unsere Homepage www.spitex-am-rhein.ch oder rufen Sie uns an unter Tel. 044 867 25 67, Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@spitex-am-rhein.ch. Unsere Mitarbeitenden sind gerne für Sie da. Sie geben jeden Tag ihr Bestes, um all unsere Kundinnen und unsere Kunden zuvorkommend ihren Bedürfnissen angepasst zu bedienen und zu beraten. Verleih von Krankenmobilien und Hilfsmitteln Die Vermietung und Rückgabe der Krankenmobilien ist möglich nach vorangehender, telefonischer Vereinbarung des Abhol- oder Rückga- betermins, in der Regel von Montag bis Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr. Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Schutzmassnahmen. > Jeremy Menge/Verein Spitex am Rhein, Öffentlichkeitsarbeit Rotkreuz – Fahrdienst Eglisau Auskunft und Vermittlung: Geschäftsstelle Zürich Tel. 044 388 25 00 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr Freiwilligen-Fahrdienst Eglisau Auskunft und Vermittlung: E-Mail: fwd-eglisau@bluewin.ch, Tel. 079 303 24 97 Erreichbarkeit: Montag: 14.00 bis 18.00 Uhr Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch bis Freitag: 9.00 bis 18.00 Uhr 30
Anlaufstelle Alter-Gesundheit-Pflege Die Abteilung Bevölkerungsdienste & Sicherheit steht Ihnen für Fra- gen rund um das Thema Alter, Pflege und Gesundheit zur Verfügung. Erreichbarkeit der Anlaufstelle: • Montag, 8.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr • Dienstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen • Mittwoch bis Donnerstag, 8.30 bis 11.30 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr • Freitag, 7.00 bis 13.00 Uhr durchgehend Tel. 043 422 35 02, info@anlaufstelle-eglisau.ch, www.anlaufstelle-eglisau.ch Besuchsdienst Eglisau Wir besuchen regelmässig betagte Menschen sowie Menschen, die mit Einschränkungen leben - Menschen, die wenig Kontakt haben und sich freuen, wenn sich ihnen jemand zuwendet, egal ob zu Hause oder im Alters- und Pflegeheim. Der Besuchsdienst ist kostenlos, konfes- sionsunabhängig und steht allen offen. Möchten Sie gerne besucht werden? Haben Sie Angehörige, die ger- ne mehr sozialen Kontakt hätten? Oder möchten Sie selbst jemandem Ihre Zeit schenken? Wir freuen uns, wenn Sie sich melden bei Monika Strobel, Tel. 076 405 03 67 oder strobel8193@gmail.com. Weitere Informationen finden Sie unter www.besuchsdienst-eglisau.ch. kjz (Kinder- und Jugendhilfezentrum) Bülach – Mütter-Väterberatung Eglisau Die Mütter-Väterberatung findet jeweils an jedem 2. und 4. Montag- nachmittag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im reformierten Kirch- gemeindehaus, Chilegass 11, statt (Zugang mit Kinderwagen via Un- tergass). Nächster Termin: 9./23. Januar Bitte bringen Sie das Gesundheitsheft, Windeln und eine Unterlage für das Wickelkissen mit. > Alessia Nüssli/Mütter-Väterberaterin, alessia.nuessli@ajb.zh.ch 31
Gemeinde aktuell Erziehungsberatung kjz Bülach, Kontakt: Tel. 043 259 95 00 oder kjz.buelach@ajb.zh.ch. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Un- sere Beratungen finden im Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) in Bülach statt. Individuelle Termine sind nach Voranmeldung möglich. Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich. Bei Bedarf werden Übersetzer/innen beigezogen. enst ion Notfalldi r die Neuorganisat sweite Vermittlungsstelle fü heker. + efon, kanton Ärzt e, und Apot hnärzt der Ärzte, Za Notfalldienste 00 33 66 55. er 08 Gratisnumm 32
SCHULE aktuell Neujahrsgruss und Sprechstunde Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer Ich hoffe, Sie sind gut im neuen Jahr angekommen – ich wünsche Ih- nen fürs 2023 und darüber hinaus gute Gesundheit, Glück und viel Freude! Auch im neuen Jahr werden Herausforderungen auf uns zukommen. Wir als Verantwortliche – Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen, Betreuung, Hauswartung, Schulverwaltung und alle Mitarbeitenden der Schule – freuen uns, diese Herausforderungen ob gross oder klein, im 2023 gemeinsam in Angriff zu nehmen und die Schule Eglisau weiter zu gestalten und zu entwickeln. Wenn alles nach Plan läuft, können wir im April 2023 den Spatenstich für das neue Sekundar- schulhaus machen und in die Bauphase dieses Projektes starten – ein bedeutungsvoller Moment! Aber auch andere Themen werden uns be- gleiten, welche es gilt zukunftsweisend in Angriff zu nehmen. Wir werden unser Bestes geben zum Wohle der Kinder, Jugendlichen und der gesamten Schule. Ich freue mich auf ein tatenvolles neues Jahr und danke Ihnen im Voraus, wenn Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken und uns unterstützen. Wenn Sie eine Anregung, Frage oder Idee haben, dann stehe ich Ih- nen auch im 2023 wiederum mit meinen Kolleginnen und meinem Kol- legen der Schulpflege persönlich zur Verfügung. Der erste Termin «Im Austausch» findet am Mittwoch, 22. Februar, 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Begleiten wird mich dieses Mal mein Kollege Thomas Barth. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sandrine Haas/Schulpräsidentin/Vorsteherin Bildung Freizeitwerkstatt Eglisau Die Freizeitwerkstatt hat immer am Samstagmorgen von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Es braucht weder An- noch Abmeldungen. Achtung! Zwischen den Weihnachtsferien und bis nach den Schulsportferien bleibt die Werkstatt aber geschlossen. Erster Werkstatttag im neuen Jahr ist der 18. Februar. Dann ist die Werkstatt wieder durchgehend bis zu den Frühlingsferien in Betrieb. > Walter Forrer 33
SCHULE aktuell Gesucht: Seniorinnen und Senioren für «Generationen im Klassenzimmer» Für die Sekundarschule im Städtli Eglisau suchen wir per sofort en- gagierte Freiwillige. Haben Sie Freude am Kontakt mit Jugendlichen und möchten mit- helfen sie zu fördern? Können Sie sich vorstellen, den Unterricht in der Schule an zwei Halbtagen oder in 2 bis 6 Lektionen pro Wo- che mit Ihrem Einsatz zu bereichern? Für diese freiwillige Tätigkeit werden keine pädagogischen Kenntnisse vorausgesetzt. Was zählt sind Geduld, Humor und Freude am Umgang mit Jugendlichen. Mit Ihrer wertvollen Lebenserfahrung sind Sie auf allen Stufen der Volksschule herzlich willkommen. Sie unterstützen die Jugendli- chen im Klassenzimmer beim Lernen und helfen mit, das Verständ- nis zwischen den Generationen auf- und auszubauen. Vor einem Einsatz klären wir gemeinsam mit Ihnen und den Lehr- personen die Bedürfnisse und mögliche Tätigkeitsfelder. Selbstver- ständlich haben wir auch während Ihres Einsatzes immer ein offe- nes Ohr für Sie. Weitere Informationen über diese sinnvolle und abwechslungsrei- che Aufgabe wie auch die Rahmenbedingungen erhalten Sie bei: Pro Senectute Kanton Zürich, Dienstleistungscenter Unterland und Furttal, Lindenhofstrasse 1, 8180 Bülach, Telefon 058 451 5302, dc.unterland@pszh.ch, www.pszh.ch. Sie können sich auch gerne bei der zuständigen Schulleitung der Sekundarschule Eglisau erkundigen: Denise Meier, Tel. 079 381 22 54, denise.meier@schule-eglisau.ch 34
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