Mitteilungen - Freie Universität Berlin

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Mitteilungen
ISSN 0723-0745   Amtsblatt der Freien Universität Berlin                    11/2020, 2. März 2020

                 I N H A LT S Ü B E R S I C H T

                 Ordnung für die „Friedrich Schlegel Graduierten-
                 schule für literaturwissenschaftliche Studien –
                 Friedrich Schlegel Graduate School of Literary
                 Studies“ der Dahlem Research School der Freien
                 Universität Berlin                                      122

                 Ordnung für das Promotionsstudium „Literatur-
                 wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ an der
                 Dahlem Research School der Freien Universität
                 Berlin                                                  125

                                                                FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020   121
FU-Mitteilungen

 Ordnung für die „Friedrich Schlegel Graduierten-                 Mentorinnen oder Mentoren führen die Studierenden
  schule für literaturwissenschaftliche Studien –                 ihre Forschungstätigkeit selbstständig durch.
  Friedrich Schlegel Graduate School of Literary                     (4) Ziel der Graduiertenschule ist es, ein theoretisch
      Studies“ der Dahlem Research School                         und methodologisch reflektiertes Studienprogramm zu
           der Freien Universität Berlin                          bieten. Individualisierte Lehr- und Lernformen sollen die
                                                                  Selbstständigkeit und Originalität der Fragestellungen
                                                                  fördern. Die Graduiertenschule wird individuelle For-
                         Präambel                                 schungsmöglichkeiten in Forschungsinstituten, Archiven
                                                                  und Bibliotheken zur Verfügung stellen.
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Teilgrundordnung
(Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom                (5) Die Zugangsvoraussetzungen, das Bewerbungs-
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) haben der              und Auswahlverfahren sowie Inhalt, Aufbau, Ziele, Or-
Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und                  ganisation und Leistungsanforderungen sind in der Ord-
Geisteswissenschaften am 27. November 2019 und der                nung für das Promotionsstudium Literary Studies der
Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul-             Dahlem Research School der Freien Universität Berlin
turwissenschaften am 18. Dezember 2019 die folgende               vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 ge-
Ordnung für die Graduiertenschule Friedrich Schlegel              regelt.
der Dahlem Research School der Freien Universität                    (6) Alle Mitglieder und Organe der Graduiertenschule
Berlin (Graduiertenschule) erlassen: *                            sind verpflichtet, Chancengleichheit und Vereinbarkeit
                                                                  von wissenschaftlicher Berufstätigkeit und Familie unter
                                                                  Beachtung der Regelungen der Frauenförderrichtlinien
Inhaltsverzeichnis                                                (FFR) der Freien Universität Berlin vom 17. Februar
§ 1 Aufgaben und Ziele der Graduiertenschule                      1993 (FU-Mitteilungen 17/1993) zu fördern.
§ 2 Graduiertenförderung
§ 3 Mitglieder und Organe der Graduiertenschule                                            §2
§ 4 Mitgliederversammlung                                                         Graduiertenförderung
§ 5 Vorstand
                                                                     (1) Die Graduiertenschule schreibt Promotionsplätze
§ 6 Direktorin oder Direktor                                      für Studierende des Promotionsstudiums aus. Über die
§ 7 Geschäftsführerin oder Geschäftsführer                        Vergabe entscheidet im Zuge des Auswahlverfahrens
§ 8 Internationaler Wissenschaftlicher Beirat                     gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstudium
                                                                  Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies der
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten                               Dahlem Research School der Freien Universität Berlin
                                                                  vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 die
                                                                  Auswahlkommission.
                         §1
                                                                     (2) Die Studierenden des Promotionsstudiums sollen
      Aufgaben und Ziele der Graduiertenschule
                                                                  ihr Dissertationsvorhaben mit einem Forschungsaufent-
   (1) Die „Friedrich Schlegel Graduiertenschule für lite-        halt an einer einschlägigen auswärtigen wissenschaft-
raturwissenschaftliche Studien – Friedrich Schlegel Gra-          lichen Forschungs- oder Bildungsstätte, einem Archiv
duate School of Literary Studies“ ist eine Einrichtung der        oder einer Bibliothek fördern.
Dahlem Research School der Freien Universität Berlin.
   (2) Die Graduiertenschule bietet das Promotionsstu-                                   §3
dium Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Stu-              Mitglieder und Organe der Graduiertenschule
dies (Promotionsstudium) an. Das Promotionsstudium
dient der Ausbildung hochqualifizierter und vielverspre-             (1) Mitglieder der Graduiertenschule sind Wissen-
chender Studierender für wissenschaftliche Tätigkeits-            schaftlerinnen und Wissenschaftler (PI), die an der An-
felder an Universitäten, in Forschungsinstitutionen und           tragstellung für die Graduiertenschule verantwortlich be-
Wissenschaftsorganisationen sowie für Führungspositi-             teiligt waren und/oder an der Durchführung des Promo-
onen in internationalen Einrichtungen, kulturellen Institu-       tionsstudiums als hauptberufliche Lehrkräfte und als Be-
tionen und im Medienbereich.                                      treuerinnen und Betreuer der Dissertationen wirken.
                                                                  Darüber hinaus gehören die gemäß §§ 3, 4 der Ordnung
   (3) Das Promotionsstudium richtet sich insbesondere
                                                                  für das Promotionsstudium Literaturwissenschaftliche
an Studierende, die im Rahmen ihres Dissertationsvor-
                                                                  Studien – Literary Studies der Dahlem Research School
habens interdisziplinär arbeiten wollen. Zugleich fördert
                                                                  der Freien Universität Berlin vom 27. November 2019
die Graduiertenschule eine intensive interdisziplinäre
                                                                  und 18. Dezember 2019 zugelassenen und immatriku-
Ausrichtung der Dissertationsvorhaben. In enger Ab-
                                                                  lierten Studierenden des Promotionsstudiums der Gra-
stimmung mit ihren Betreuerinnen oder Betreuern sowie
                                                                  duiertenschule als Mitglieder an.
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin     Die Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft
am 24. 2. 2020 bestätigt worden.                                  bedarf der Schriftform.

122       FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

  (2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme                                        §5
neuer Mitglieder gemäß Abs. 1 Satz 1.                                                Vorstand
   (3) Studierende, die nicht aus Mitteln der Graduierten-
                                                                (1) Dem Vorstand gehören mindestens zwei, höchs-
schule finanziert werden, können als Mitglieder aufge-
                                                             tens vier Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer,
nommen werden, sofern sie die Zugangsvoraussetzun-
                                                             die an der Durchführung des Promotionsstudiums be-
gen gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstu-         teiligt sind, und eine Studierende/ein Studierender des
dium Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Stu-      Promotionsstudiums als stimmberechtigte Mitglieder an.
dies der Dahlem Research School der Freien Universität       Es soll mindestens eine Vertreterin/ein Vertreter für die
Berlin vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019           Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer sowie eine Ver-
erfüllen.                                                    treterin/ein Vertreter für die Studierende/den Studieren-
   (4) Eine Mitgliedschaft in der Graduiertenschule wird     den gewählt werden. Die Hochschullehrerinnen/Hoch-
nicht erworben, wenn Promovierende auswärtiger               schullehrer gemäß Satz 1 werden von den Mitgliedern
Hochschulen mit Promotionsrecht oder gleichgestellter        gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 gewählt. Das studentische Mit-
Bildungsstätten im Rahmen einer Kooperationsverein-          glied des Vorstandes wird von der Versammlung der
barung für bis zu zwei Semester zum Promotionsstu-           Studierenden des Promotionsstudiums gemäß § 4
dium befristet immatrikuliert werden. Leistungen können      Abs. 4 Satz 1 gewählt. Die Amtszeit des studentischen
in dieser Zeit nur nach Maßgabe der Kooperationsver-         Mitglieds beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier
einbarung erbracht werden. Nach Ablauf der befristeten       Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Zulassung und Immatrikulation ist für eine weitere Im-          (2) Die Direktorin oder der Direktor der Graduierten-
matrikulation sowie den Erwerb der Mitgliedschaft in der     schule ist stimmberechtigtes Mitglied, die Geschäfts-
Graduiertenschule die Erfüllung der Voraussetzungen          führerin oder der Geschäftsführer beratendes Mitglied
gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstudium          des Vorstands. Der Vorstand wählt eine stellvertretende
Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies der    Direktorin oder einen stellvertretenden Direktor aus der
Dahlem Research School der Freien Universität Berlin         Reihe der dem Vorstand angehörenden Mitglieder ge-
vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 erfor-           mäß § 3 Abs. 1 Satz 1.
derlich.                                                        (3) Der Vorstand bestellt für die Dauer von zwei Jah-
  (5) Organe der Graduiertenschule sind:                     ren eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann. Wie-
                                                             derbestellung ist zulässig. Sie oder er soll einem der bei-
a) die Mitgliederversammlung,
                                                             den am Erlass dieser Ordnung beteiligten Fachbereiche
b) der Vorstand und                                          als hauptberufliche Hochschullehrerin oder hauptberuf-
c) die Direktorin oder der Direktor.                         licher Hochschullehrer angehören oder angehört haben.
                                                             Die Versammlung der Studierenden des Promotionsstu-
Die Rechte und Pflichten anderer universitärer Organe
                                                             diums gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 kann einen Vorschlag
nach dem Berliner Hochschulgesetz und der Teilgrund-
                                                             unterbreiten. Will der Vorstand eine vom Vorschlag der
ordnung vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/
                                                             Studierenden abweichende Bestellung vornehmen, hat
1998 – Teilgrundordnung) bleiben unberührt. Die Organe
                                                             die Direktorin oder der Direktor vor der Bestellungsent-
gemäß Satz 1 Buchst. a) und b) geben sich jeweils eine
                                                             scheidung das Benehmen mit der Versammlung gemäß
Geschäftsordnung, im Übrigen gelten die gesetzlichen         § 4 Abs. 1 Satz 1 herzustellen. Die Ombudsfrau oder
Bestimmungen.                                                der Ombudsmann kann mit einer Mehrheit von drei Vier-
                                                             teln der Stimmen der Mitgliederversammlung gemäß § 4
                         §4                                  Abs. 1 vorzeitig abberufen werden. Auf eigenen Antrag
               Mitgliederversammlung                         ist sie oder er von den Amtspflichten zu entbinden. Die
                                                             Ombudsfrau oder der Ombudsmann ist bei der Wahr-
  (1) Die Mitglieder der Graduiertenschule gemäß § 3         nehmung ihrer oder seiner Aufgaben unabhängig und
Abs. 1 und 3 bilden die Mitgliederversammlung.               weisungsfrei. Er oder sie kann an den Sitzungen des
  (2) Die Mitgliederversammlung kann Empfehlungen            Vorstands mit beratender Stimme teilnehmen und als
zu allen Angelegenheiten der Graduiertenschule ab-           Schlichtungsstelle von jedem Mitglied der Graduierten-
geben. Sie gibt im Besonderen Empfehlungen ab zur            schule angerufen werden. Darüber hinaus wird sie oder
Programmkoordination und -entwicklung. Der Vorstand          er auf Antrag der Organe gemäß § 3 Abs. 5 Buchst. a)
                                                             bis c) oder von Amts wegen tätig.
erarbeitet Vorschläge zu den Beschlussfassungen der
Mitgliederversammlung.                                          (4) Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fra-
                                                             gen von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung der
   (3) Die Direktorin oder der Direktor beruft die Mit-
                                                             Graduiertenschule. Hierzu gehören insbesondere die
gliederversammlung einmal pro Jahr ein und leitet sie.
                                                             interne Verteilung von Personal- und Sachmitteln sowie
   (4) Die Studierenden des Promotionsstudiums ver-          die Definition der Aufgabengebiete für Dienstkräfte. Der
sammeln sich regelmäßig zu Plenarsitzungen, die ins-         Vorstand kann im Einzelfall oder generell der Direktorin
besondere der Diskussion über individuelle Dissertation-     oder dem Direktor das Recht übertragen, die unerläss-
vorhaben und über die Qualität der Betreuung dienen.         lichen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen. Das
Aus diesen Beratungen können Anregungen und Emp-             Recht des Vorstands, eigene Entscheidungen zu treffen,
fehlungen an den Vorstand zurückfließen.                     bleibt unberührt.

                                                                          FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020   123
FU-Mitteilungen

   (5) Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung und         der Graduiertenschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
Beratung Beauftragte, Kommissionen und Ausschüsse            insbesondere durch Beratung und Vermittlung der Ser-
einsetzen. Er befindet über Aufgabenstellung, Zusam-         viceangebote der Graduiertenschule und der übrigen
mensetzung und Dauer der Einsetzungen und bestellt           Einrichtungen der Freien Universität Berlin. Sie oder er
die Beauftragten und die Mitglieder der Kommissionen         arbeitet mit den Leitungen und Verwaltungen der Zen-
und Ausschüsse.                                              tralinstitute und Fachbereiche sowie der Zentralen Uni-
   (6) In Kommissionen, die für Vorschläge im Rahmen         versitätsverwaltung und anderen zentralen Einrichtun-
von Personalauswahlverfahren Berufungs- oder Einstel-        gen zusammen. Zu ihrem oder seinem Aufgabenbereich
lungsvorschläge erarbeiten, sollen deren stimmberech-        gehören insbesondere die Organisation der Öffentlich-
tigte Mitglieder mehrheitlich Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1    keitsarbeit und einer kontinuierlichen Datenerhebung zu
Satz 1 sein. Die vom Vorstand bestellten Mitglieder sind     Evaluationszwecken.
von den gesetzlich oder nach der Teilgrundordnung zu-           (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer
ständigen Organen als Mitglieder dieser Kommissionen         wird vom Vorstand bestimmt. Die Direktorin oder der
zu bestellen.                                                Direktor kann von der zuständigen Stelle für die Ge-
                                                             schäftsführerin oder den Geschäftsführer eine weitere
                          §6                                 Bewirtschaftungsbefugnis ausstellen lassen.
               Direktorin oder Direktor

   (1) Die Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 wählen
eine Direktorin oder einen Direktor aus der Reihe der                                 §8
dem Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaf-                Internationaler Wissenschaftlicher Beirat
ten angehörenden hauptberuflichen Hochschullehrerin-
nen oder -lehrer, die an der Durchführung des Promo-            (1) Der Internationale Wissenschaftliche Beirat (Bei-
tionsstudiums beteiligt sind. Die Mitglieder gemäß § 3       rat) berät den Vorstand und die Direktorin oder den Di-
Abs. 1 Satz 1 können die Direktorin oder den Direktor        rektor bei allen Entscheidungen in wissenschaftlichen
dadurch abwählen, dass mit der Mehrheit ihrer Stimmen        Grundsatzangelegenheiten und gibt Empfehlungen und
eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gemäß Satz 1 ge-       Anregungen. Er prüft und bewertet die Aktivitäten der
wählt wird.                                                  Graduiertenschule und unterstützt die Entwicklung
   (2) Die Direktorin oder der Direktor wird gemäß § 6       neuer und Verbesserung vorhandener Curricula.
Abs. 1 der Ordnung für das Promotionsstudium Litera-           (2) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag
turwissenschaftliche Studien – Literary Studies der          des Vorstands von der Direktorin oder dem Direktor im
Dahlem Research School der Freien Universität Berlin         Auftrag des Präsidiums für drei Jahre berufen. Eine er-
vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 als              neute Berufung ist zulässig.
Beauftragte oder Beauftragter für das Promotionsstu-
dium bestellt.                                                 (3) Der Beirat kann Sachverständige aus Politik, Wis-
                                                             senschaft und Kultur zu Rate ziehen.
   (3) Die Direktorin oder der Direktor ist Sprecherin
oder Sprecher der Graduiertenschule, ihr oder ihm ob-           (4) Die Direktorin oder der Direktor und der Vorstand
liegt die Leitung der Graduiertenschule sowie die Aus-       stellen sicher, dass die Empfehlungen und Anregungen
führung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und         des Beirats geprüft und so weit wie möglich umgesetzt
des Vorstands. Sie oder er vertritt die Graduiertenschule    werden.
innerhalb der Freien Universität Berlin. In unaufschieb-        (5) Der Beirat tritt mindestens einmal innerhalb eines
baren Angelegenheiten kann sie oder er die unerläss-         Jahres unter dem Vorsitz der Direktorin oder des Direk-
lichen Entscheidungen und Maßnahmen treffen, die Be-         tors zusammen. Der Vorstand kann jeder Zeit die Ein-
fugnis des Vorstands, eigene Entscheidungen zu treffen,      berufung weiterer Sitzungen des Beirats verlangen.
bleibt unberührt. Die Direktorin oder der Direktor hat die
Bewirtschaftungsbefugnis. Der Mitgliederversammlung
und dem Präsidium ist jährlich ein Rechenschaftsbericht
vorzulegen.                                                                             §9
   (4) Die Direktorin oder der Direktor wird durch die Ge-               Inkrafttreten, Außerkrafttreten
schäftsführerin oder den Geschäftsführer und eine Ge-
schäftsstelle unterstützt. Sie organisiert die Sitzungen        (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
der Mitgliederversammlung, des Vorstands und des             lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer-
Internationalen Wissenschaftlichen Beirats.                  sität Berlin) in Kraft.
                                                                (2) Gleichzeitig tritt die Ordnung für die „Friedrich
                        §7                                   Schlegel Graduiertenschule für literaturwissenschaft-
      Geschäftsführerin oder Geschäftsführer                 liche Studien – Friedrich Schlegel Graduate School of
                                                             Literary Studies“ der Dahlem Research School der
   (1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer        Freien Universität Berlin vom 13. Januar 2010 (FU-Mit-
leitet die Geschäftsstelle und unterstützt die Mitglieder    teilungen 11/2010, S. 201) außer Kraft.

124      FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

  Ordnung für das Promotionsstudium „Literatur-                                            §1
   wissenschaftliche Studien – Literary Studies“                                     Geltungsbereich
    an der Dahlem Research School der Freien
                 Universität Berlin                               Diese Ordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen,
                                                                  das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie Inhalt,
                                                                  Aufbau, Ziele, Organisation und Leistungsanforderun-
                         Präambel                                 gen für das Promotionsstudium „Literaturwissenschaft-
                                                                  liche Studien – Literary Studies“ an der Dahlem Re-
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 1 Teilgrundordnung (Er-              search School (DRS) der Freien Universität Berlin.
probungsmodell) der Freien Universität Berlin vom
27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) haben der                                      §2
Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und                    Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums
Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin am
27. November 2019 und der Fachbereichsrat des Fach-                  (1) Das Promotionsstudium „Literaturwissenschaft-
bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der                 liche Studien – Literary Studies“ besteht aus wissen-
Freien Universität Berlin am 18. Dezember 2019 die fol-           schaftlicher Forschungsarbeit, insbesondere der Anferti-
gende Ordnung für das Promotionsstudium „Literatur-               gung der Dissertation, einem wissenschaftlichen Stu-
wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ erlassen: *         dium mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis
                                                                  12 sowie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots.
Inhaltsverzeichnis                                                   (2) Das Ziel des Promotionsstudiums ist die Ausbil-
                                                                  dung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissen-
§1    Geltungsbereich                                             schaftler. Dies soll durch das wissenschaftliche Studium
§2    Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums                mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12
§3    Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und                  sowie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots
      Auswahlverfahren                                            gefördert werden. Über die wissenschaftlichen Kompe-
                                                                  tenzen hinaus sollen überfachliche Schlüsselqualifika-
§4    Auswahlgespräche und andere Auswahl-                        tionen insbesondere in den Bereichen Wissensvermitt-
      instrumente                                                 lung, Wissenschaftsmanagement und wissenschafts-
§5    Aufbau des Promotionsstudiums, Regelstudien-                relevante Fremdsprachen erworben und vertieft werden.
      zeit, Unterrichtssprachen                                   Das Promotionsstudium „Literaturwissenschaftliche Stu-
§6    Organisation des Promotionsstudiums,                        dien – Literary Studies“ soll die Studierenden auf die
      Zuständigkeit                                               Übernahme von Nachwuchspositionen in Hochschulen,
                                                                  Forschungseinrichtungen und in öffentlichen oder priva-
§7    Aufwand für das Studien- und Betreuungsangebot              ten Einrichtungen vorbereiten, für die eine besondere
§8    Wissenschaftliche Forschungsarbeit und Einbet-              wissenschaftliche Qualifikation erforderlich ist.
      tung in internationale Forschungsprogramme
§9    Vorhabenbezogenes Promotionsstudium,                                             §3
      Lehr- und Lernformen                                            Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs-
                                                                               und Auswahlverfahren
§ 10 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissens-
     vermittlung                                                     (1) Die Bewerbungsfrist endet im Dezember eines
§ 11 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissenschafts-                jeden Jahres für das darauffolgende Wintersemester.
     management                                                   Regelzeitpunkt zur Aufnahme des Studiums ist jeweils
                                                                  Oktober. In begründeten Ausnahmefällen können bei
§ 12 Kompetenzerwerb im Teilbereich Fremdsprachen
                                                                  entsprechender Begutachtung durch zwei Hochschul-
§ 13 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss des                 lehrerinnen oder Hochschullehrer, die an der Durchfüh-
     Promotionsstudiums                                           rung des Promotionsstudiums beteiligt sind, zu einem
§ 14 Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer                              anderen Zeitpunkt Bewerbungen berücksichtigt werden,
                                                                  sofern eine Studienaufnahme zu diesem Zeitpunkt mög-
Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan
                                                                  lich und sinnvoll ist.
Anlage 2: Übersicht über die zu erfüllenden
                                                                     (2) Der Vorstand der Friedrich Schlegel Graduierten-
          Anforderungen
                                                                  schule für literaturwissenschaftliche Studien setzt eine
Anlage 3: Muster für eine schriftliche Betreuungsverein-          Auswahlkommission ein. Die Mitglieder und je eine Ver-
          barung                                                  treterin oder ein Vertreter werden von der Dekanin oder
Anlage 4: Muster für die Leistungsbescheinigung                   dem Dekan des Fachbereichs im Auftrag des Präsi-
                                                                  diums bestellt. Sie besteht aus:
Anlage 5: Muster für das Zertifikat
                                                                  – einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer
* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin     als der oder dem Beauftragten für das Promotionsstu-
am 24. 2. 2020 bestätigt worden.                                    dium als der oder dem Vorsitzenden,

                                                                              FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020   125
FU-Mitteilungen

– im Regelfall mindestens zwei weiteren Hochschul-               bb) Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B2
  lehrerinnen oder Hochschullehrern, die an der Durch-               des Gemeinsamen Europäischen Referenz-
  führung des Promotionsstudiums beteiligt sind,                     rahmens für Sprachen.
– einer promovierten Mitarbeiterin oder einem promo-           3. bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter-
  vierten Mitarbeiter, die oder der an der Durchführung           sprache Deutsch ist und die ihre Promotionsleis-
  des Promotionsstudiums beteiligt ist,                           tung in englischer Sprache oder auf Antrag in ei-
– der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer mit              ner anderen Wissenschaftssprache erbringen
  beratender Stimme und                                           werden:
– einer oder einem Studierenden des Promotionsstu-               aa) Sprachkenntnisse in Englisch oder der ande-
  diums mit beratender Stimme.                                       ren Wissenschaftssprache auf der Niveau-
Weiterhin findet das Auswahlverfahren unter Beteiligung              stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen
der dezentralen Frauenbeauftragten der am Erlass die-                Referenzrahmens für Sprachen oder der
ser Ordnung beteiligten Fachbereiche statt. Die Amts-                Nachweis gleichwertiger Kenntnisse. Die Zu-
zeit der Hochschullehrerinnen oder -lehrer und ggf. der              lassung einer anderen Wissenschaftssprache
akademischen Mitarbeiterin oder des akademischen                     als Englisch ist nur zulässig, wenn Betreuung,
Mitarbeiters beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der oder               Begutachtung und Bewertung gewährleistet
des Studierenden beträgt ein Jahr.                                   sind.

  (3) Die Zulassungsvoraussetzungen sind:                      4. bei Bewerberinnen und Bewerbern deren Mutter-
                                                                  sprache Deutsch ist und die ihre Promotionsleis-
a) die schriftliche Feststellung durch den zuständigen
                                                                  tung in deutscher Sprache erbringen werden:
   Promotionsausschuss, dass eine auflagenfreie und
   unbefristete Zulassung zur Promotion möglich ist.             aa) Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2
b) ein herausragendes wissenschaftliches Leistungs-                  des Gemeinsamen Europäischen Referenz-
   und Entwicklungspotenzial.                                        rahmens für Sprachen,

c) 1. bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Mutter-        d) die Einreichung einer tabellarischen Übersicht über
      sprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienab-       die für das Promotionsstudium einschlägigen Tätig-
      schluss an einer ausländischen Hochschule oder           keiten und Erfahrungen,
      gleichgestellten Einrichtung erworben haben und       e) eine kurze und überzeugende Begründung der Moti-
      die ihre Promotionsleistung in deutscher Sprache         vation zur Bewerbung für das Promotionsstudium,
      erbringen werden:
                                                            f) eine Darstellung des Dissertationsprojektes,
      aa) die volle sprachliche Studierfähigkeit, nachge-
          wiesen durch das Bestehen der Deutschen           g) ggf. Teilnahme an einem Auswahlgespräch gemäß
          Sprachprüfung für den Hochschulzugang                §4
          (DSH) oder einen gleichwertigen Kenntnis-
                                                               (4) Bewerberinnen und Bewerber richten zu dem ge-
          stand gemäß der Ordnung für die Deutsche
                                                            mäß Abs. 1 festgelegten Bewerbungstermin eine schrift-
          Sprachprüfung für den Hochschulzugang aus-
                                                            liche Bewerbung für das Promotionsstudium mit den
          ländischer Bewerberinnen oder Bewerber an
                                                            Nachweisen und Unterlagen gemäß Abs. 3 Buchsta-
          der Freien Universität Berlin. Über die Gleich-
                                                            ben a) bis f) an die oder den Vorsitzenden der Auswahl-
          wertigkeit entscheidet die Auswahlkommis-
                                                            kommission für das Promotionsstudium.
          sion.
      bb) Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2            (5) Die Auswahlkommission beschließt aufgrund der
          des Gemeinsamen Europäischen Referenz-            schriftlichen Bewerbungsunterlagen gemäß Abs. 3 und
          rahmens für Sprachen                              ggf. Auswahlgesprächen gemäß § 4 über die Aufnahme
                                                            in das Promotionsstudium „Literaturwissenschaftliche
   2. bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter-       Studien – Literary Studies“. Unter Fristsetzung kann sie
      sprache nicht Deutsch ist und die ihre Promotions-    geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern das Nach-
      leistung in englischer Sprache oder auf Antrag in     reichen von fehlenden Nachweisen oder Unterlagen ge-
      einer anderen Wissenschaftssprache erbringen          statten oder in Zweifelsfällen zusätzliche schriftliche
      werden:                                               oder mündliche Auskünfte von den Bewerberinnen oder
      aa) Sprachkenntnisse in Englisch oder der ande-       Bewerbern einholen.
          ren Wissenschaftssprache auf der Niveau-
                                                               (6) Sind nach der Durchführung des Auswahlverfah-
          stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen
                                                            rens mehr geeignete Bewerberinnen oder Bewerber als
          Referenzrahmens für Sprachen oder Nach-
                                                            Studienplätze vorhanden, erstellt die Auswahlkommis-
          weis gleichwertiger Kenntnisse. Die Zulas-
                                                            sion eine Rangfolge. Dabei finden die folgenden Krite-
          sung einer anderen Wissenschaftssprache
                                                            rien Anwendung:
          als Englisch ist nur zulässig, wenn Betreuung,
          Begutachtung und Bewertung gewährleistet          a) Noten der bisherigen akademischen Abschlüsse und
          sind.                                                Leistungen,

126      FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

b) Qualität des vorgeschlagenen Dissertationsprojek-         schaftskommunikation und Wissensvermittlung (§ 10),
   tes,                                                      Projektmanagement (§ 11) und Fremdsprachen (§ 12).
c) eine überzeugende Begründung der Motivation zur              (2) Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums be-
   Bewerbung für das Promotionsstudium,                      trägt sechs Semester.
d) bisherige für das angestrebte Promotionsstudium              (3) Die Unterrichtssprachen des Promotionsstudiums
   relevante Berufs- und Praxistätigkeiten,                  sind Deutsch und Englisch.
e) Auslandserfahrung.
  Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
                                                                                    §6
   (7) Zugelassene Bewerberinnen oder Bewerber er-                 Organisation des Promotionsstudiums,
halten einen schriftlichen Bescheid, in dem eine Frist zur                     Zuständigkeit
schriftlichen Annahme des Studienplatzes und eine Frist
zur Immatrikulation bestimmt werden. Bei Nichteinhal-           (1) Der Vorstand der Friedrich Schlegel Graduierten-
tung der Fristen wird der Studienplatz nach Maßgabe          schule für literaturwissenschaftliche Studien bestellt
der gemäß Abs.6 aufgestellten Rangfolge neu ver-             eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Durch-
geben. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber er-             führung des Promotionsstudiums sowie mindestens
halten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.          eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für eine
  (8) In den Fällen des Erlöschens der Zulassung zum         Amtszeit von zwei Jahren.
Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der
                                                                (2) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu-
Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) erlischt die
                                                             dium führt die laufenden Geschäfte des Promotions-
Zulassung zum Promotionsstudium.
                                                             studiums. Sie oder er ist insbesondere für die wissen-
                                                             schaftliche Koordination verantwortlich. Die oder der
                                                             Beauftragte übermittelt der Ständigen Kommission der
                       §4                                    Dahlem Research School (DRS) die wesentlichen In-
           Auswahlgespräche und andere                       formationen zur Entwicklung des Promotionsstudiums
               Auswahlinstrumente                            im jeweils vorangegangenen akademischen Jahr, auf
                                                             deren Grundlage die DRS ihren jährlichen Leistungs-
   (1) Die Auswahlkommission kann die aufgrund der
                                                             bericht erstellt.
schriftlichen Bewerbungsunterlagen geeigneten Bewer-
berinnen oder Bewerber zur Teilnahme an Auswahl-                (3) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu-
gesprächen einladen, insbesondere bei Ranggleichheit         dium stellt sicher, dass den einzelnen Studierenden mit
erfolgt eine Einladung.                                      deren Zustimmung jeweils ein Betreuungsteam zuge-
   (2) Die Ladung gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn      ordnet wird, das aus zwei Personen bestehen soll. Das
sie mindestens 10 Werktage vor dem Auswahlgespräch           Betreuungsteam besteht aus einer Betreuerin oder ei-
abgesandt wurde.                                             nem Betreuer des Dissertationsvorhabens sowie einer
                                                             Mentorin oder einem Mentor aus dem Kreis der am Pro-
   (3) Die Auswahlgespräche werden von der Auswahl-          motionsstudium beteiligten Hochschullehrerinnen oder
kommission durchgeführt. Alternativ kann die Kommis-         Hochschullehrer der Freien Universität Berlin. In be-
sion mindestens drei Hochschullehrerinnen oder Hoch-         gründeten Fällen kann eine zweite Mentorin oder ein
schullehrer benennen, von denen mindestens eine oder         zweiter Mentor aus einer anderen Hochschule hinzuge-
einer auch Mitglied der Auswahlkommission ist, die ge-       zogen werden. Das dritte Mitglied des Betreuungsteams
meinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der an-        wird von der oder dem Beauftragten für das Promotions-
deren Statusgruppen die Gespräche durchführen.               studium bestellt.
   (4) Die Auswahlgespräche dauern jeweils 30 Minu-             (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu-
ten.                                                         dium stellt sicher, dass eine Ombudsperson eingesetzt
  (5) Über den Verlauf des Auswahlgesprächs wird ein         wird, an die sich die Studierenden des Programms in
Protokoll gefertigt, das die wesentlichen Gründe für die     Konfliktfällen wenden können.
Beurteilung der Bewerberin oder des Bewerbers enthält.
                                                                (5) Das Betreuungsteam legt anhand des vorhaben-
                                                             bezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit
                                                             der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauf-
                       §5                                    tragten für das Promotionsstudium unter Berücksichti-
Aufbau des Promotionsstudiums, Regelstudienzeit,             gung der Maßgaben von §§ 7 bis 12 Art und Umfang der
              Unterrichtssprachen                            von der oder dem Studierenden zu absolvierenden Stu-
                                                             dieneinheiten fest.
   (1) Das Promotionsstudium „Literaturwissenschaft-
liche Studien – Literary Studies“ enthält vorhabenbe-          (6) Über die durch die Aufnahme entstehenden ge-
zogene und übergreifende wissenschaftliche Anteile           genseitigen Verpflichtungen zwischen Studierenden und
(§ 9) sowie überfachliche Studienangebote zu Wissen-         Betreuungsteam wird von den Beteiligten eine Betreu-

                                                                         FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020   127
FU-Mitteilungen

ungsvereinbarung gemäß Anlage 3 unterzeichnet und in        Graduiertenschule für literaturwissenschaftliche Studien
die jeweilige Promotionsakte aufgenommen.                   belegen. Weitere Seminare können an anderen Institu-
                                                            ten der Freien Universität Berlin oder auch an in- oder
                                                            ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrich-
                      §7                                    tungen besucht werden. Die Veranstaltungen müssen
Aufwand für das Studien- und Betreuungsangebot              mindestens Master-Niveau haben und thematisch für
                                                            das Promotionsthema einschlägig sein.
   (1) Der Aufwand der Studierenden für die erfolgreiche
Erfüllung der Anforderungen des wissenschaftlichen          b) Praxisseminare („Praxisperspektiven –
Studien- und Betreuungsangebots des Promotionsstu-             Transferable Skills“)
diums „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Stu-
dies“ an der DRS beträgt 29 LP.                             Ziel der Teilnahme an dem Kursangebot im Bereich
                                                            „Praxisperspektiven“ – „Transferable Skills“ ist die Ver-
  (2) Für den Kompetenzerwerb sind in den Bereichen
                                                            mittlung praktischer und fachübergreifender Kompeten-
Wissensvermittlung 5 LP und Wissenschaftsmanage-
                                                            zen. Hierzu gehören insbesondere Projektmanagement,
ment 2 LP auf die 29 LP in drei Jahren gemäß Abs. 1
                                                            wissenschaftliche Kommunikation in deutscher, eng-
anrechenbar. Über die Anerkennung für die jeweiligen
                                                            lischer und ggf. einer weiteren für das Dissertationspro-
Bereiche entscheidet die Geschäftsführung. Der Besuch
                                                            jekt relevanten Fremdsprache, Präsentationstechniken,
weiterer Kurse (ohne Erwerb anrechenbarer LP) steht
                                                            didaktische Kompetenzen oder Karriereplanung. Die
den Studierenden frei.
                                                            Studierenden können auf das vielfältige Kursangebot
                                                            der der Freien Universität Berlin und ihrer Kooperations-
                                                            partner zurückgreifen. Sie wählen in Absprache mit den
                        §8
                                                            Betreuerinnen oder Betreuern sowie den Mentorinnen
        Wissenschaftliche Forschungsarbeit
                                                            oder Mentoren Kurse, die zur Unterstützung des Promo-
         und Einbettung in internationale
                                                            tionsprojekts und der wissenschaftlichen und/oder be-
             Forschungsprogramme
                                                            ruflichen Entwicklung der Studierenden geeignet sind.
   (1) Die wissenschaftliche Forschungsarbeit gemäß
§ 2 Abs. 1 dient dem Nachweis der Befähigung zur            c) Forschungskolloquien
selbstständigen Forschung.                                  Die Teilnahme an den Kolloquien soll es den Studieren-
   (2) Die Inhalte des vorhabenbezogenen Promotions-        den ermöglichen, ihr Dissertationsvorhaben gemeinsam
studiums basieren in der Regel auf den Forschungsge-        mit anderen Studierenden des Promotionsstudiums und
genständen der Betreuenden und Lehrenden des Pro-           den Betreuerinnen oder Betreuern kontinuierlich zu dis-
motionsstudiums. Die Studierenden nehmen an den von         kutieren.
diesen initiierten internationalen Forschungsprogram-
men im Rahmen ihres Dissertationsvorhabens teil.            d) Gute wissenschaftliche Praxis
  (3) Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschungs-          Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis
arbeit ist ein Auslandsaufenthalt im Umfang von in der      sollen die Studierenden über wissenschaftliches Fehl-
Regel sechs (mindestens aber drei) Monaten er-              verhalten aufklären und dazu beitragen, dass die Studie-
wünscht. Dort erbrachte Studienleistungen können für        renden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befol-
das Curriculum des Promotionsstudiums anerkannt wer-        gen. Die Teilnahme an mindestens einer Veranstaltung
den.                                                        zur guten wissenschaftlichen Praxis im Umfang von
                                                            zwei Workshop-Tagen (16 Arbeitseinheiten, 1 LP) ist
                                                            verpflichtend. Die Studierenden können auf das An-
                       §9                                   gebot der DRS und ihrer Kooperationspartner zurück-
      Vorhabenbezogenes Promotionsstudium,                  greifen.
              Lehr- und Lernformen
                                                              (2) Für alle Veranstaltungen im Rahmen des wissen-
   (1) Im Rahmen des vorhabenbezogenen Promotions-          schaftlichen Studiums gemäß Abs. 1 und §§ 10 bis 12
studiums sind insbesondere folgende Lehr- und Lernfor-      sowie für die Wahrnehmung eines Betreuungsangebots
men vorgesehen:                                             des Promotionsstudiums besteht eine Verpflichtung zu
                                                            regelmäßiger und aktiver Teilnahme. Art und Umfang
a) Interdisziplinäre Seminare aus den Arbeits-              der Anforderungen sind in Anlage 2 geregelt. Alle Lehr-
   gebieten des Promotionsprogramms                         veranstaltungen werden mit einem Nachweis nach dem
Eine Veranstaltung wird von einer, einem oder jeweils       European Credit Transfer System (ECTS) abgeschlos-
mehreren Hochschullehrerinnen oder -lehrern verant-         sen.
wortet. Das Ziel ist die Vermittlung von neuesten For-        (3) Studienangebote von Graduiertenkollegs der Deut-
schungsergebnissen unter interdisziplinären Aspekten.       schen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder im Rahmen
Studierende müssen mindestens eines von drei Semi-          von Kooperationen von Max-Planck-Research Schools
naren aus den Arbeitsgebieten der Friedrich Schlegel        oder anderen Forschungsverbünden an anderen Univer-

128      FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

sitäten oder außeruniversitären Einrichtungen können in       (2) Jährlich fertigen die Studierenden einen Bericht
das Promotionsstudium einbezogen werden.                    über ihr Dissertationsvorhaben, ihre Teilnahme an den
                                                            Lehrveranstaltungen, Tagungen und Workshops und
                                                            über ihren Auslandsaufenthalt in schriftlicher Form an.
                      § 10                                     (3) Auf der Basis des jährlichen Berichtes erfolgt eine
          Kompetenzerwerb im Teilbereich                    Evaluation. Mittels derer prüft das Betreuungsteam, ob
              Wissensvermittlung                            bei der oder dem Studierenden sowohl in Bezug auf die
                                                            Beteiligung am Promotionsstudium als auch auf den
Die Studierenden sollen die Ergebnisse ihrer For-           Stand des Dissertationsvorhabens ein angemessener
schungstätigkeit regelmäßig auf wissenschaftlichen Ta-      Fortschritt erkennbar ist. Insbesondere müssen die in
gungen vorstellen und sich die erforderlichen Kommuni-      dieser Ordnung vorgesehenen Anforderungen erfolg-
kations- und Präsentationstechniken aneignen. Darüber       reich erfüllt und deren Erfüllung nachgewiesen sein. An-
hinaus ist ihnen durch das jeweilige Betreuungsteam         forderungen sind die zeitgerechte Erfüllung von For-
angemessene Gelegenheit einzuräumen, größere Zu-            schungsaufgaben, besonders bei der Anfertigung der
sammenhänge ihres Forschungsgebiets im Rahmen               Dissertation, und die zeitgerechte Erfüllung der Anforde-
von Lehrveranstaltungen mit der oder dem jeweiligen für     rungen im Rahmen des wissenschaftlichen Studiums
die Lehrveranstaltung Verantwortlichen zu vermitteln.       mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 so-
Die Mitglieder des Betreuungsteams unterstützen die         wie der Wahrnehmung des Betreuungsangebots. Im
Studierenden beim Erwerb der hochschuldidaktischen          Falle eines negativen Ergebnisses der Evaluation wird
Kompetenzen. Die Studierenden können auf das Schu-          dieses der oder dem Beauftragten für das Promotions-
lungsangebot der Freien Universität und ihrer Koopera-      studium schriftlich mitgeteilt und begründet.
tionspartner zurückgreifen.
                                                               (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu-
                                                            dium entscheidet auf der Grundlage des Votums des
                                                            Betreuungsteams über den weiteren Verbleib der oder
                      § 11                                  des Studierenden im Promotionsstudium und veranlasst
          Kompetenzerwerb im Teilbereich                    ggf. den Ausschluss vom Promotionsstudium. Zuvor ist
            Wissenschaftsmanagement                         der oder dem Studierenden durch das Betreuungsteam
                                                            rechtzeitig und in schriftlicher Form mitzuteilen, dass der
Die Studierenden sollen Erfahrung bei der Planung und       erfolgreiche Abschluss der Dissertation gefährdet ist. Im
Durchführung von Forschungsprojekten erwerben und           Rahmen eines Beratungsgesprächs zwischen der oder
allgemeine Fähigkeiten im Forschungsmanagement,             dem betroffenen Studierenden und dem Betreuungs-
besonders bei der Organisation und Koordination wis-        team sollen die Probleme identifiziert und angemessene
senschaftlicher Aktivitäten und Projekte entwickeln. Dies   Schritte zur Problemlösung festgelegt werden. Über
kann auch durch die Mitwirkung an der Vorbereitung          Verbleib im oder Ausschluss aus dem Promotionsstu-
eines Forschungsprojekts von am Promotionsstudium           dium soll die oder der Beauftragte für das Promotions-
beteiligten Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern      studium in der Regel erst nach Ablauf eines angemes-
geschehen.                                                  senen Zeitraums und einer Anhörung der am Gespräch
                                                            gemäß Satz 3 Beteiligten eine Entscheidung gemäß
                                                            Satz 1 fällen.
                     § 12
                                                              (5) Alle schriftlichen Unterlagen, die die Studierenden
 Kompetenzerwerb im Teilbereich Fremdsprachen
                                                            betreffen, werden in die jeweilige Promotionsakte auf-
                                                            genommen.
Der Erwerb von vorhabenbezogenen Sprachkenntnis-
sen und die Vertiefung der Kenntnisse in den Bereichen        (6) Sind alle in dieser Ordnung vorgesehenen Anfor-
Deutsch und Englisch als Wissenschaftssprachen wird         derungen erfüllt, werden über den erfolgreichen Ab-
im Rahmen des vorhabenbezogenen Promotionsstu-              schluss des Promotionsstudiums eine Leistungsbe-
diums gefördert.                                            scheinigung und ein Zertifikat ausgestellt gemäß Anla-
                                                            gen 4 und 5.

                         § 13
     Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss                                         § 14
             des Promotionsstudiums                                     Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer

                                                               (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent-
  (1) Die Studierenden berichten der Betreuerin/dem
                                                            lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer-
Betreuer bzw. dem Betreuungsteam regelmäßig über
                                                            sität Berlin) in Kraft.
Verlauf und Stand ihres Dissertationsvorhabens. Nähe-
res zu Form, Terminen und Umfang der Berichte wird in          (2) Gleichzeitig tritt die Ordnung für das Promotions-
den Betreuungsvereinbarungen gemäß Anlage 3 gere-           studium „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary
gelt.                                                       Studies“ der Dahlem Research School der Freien Uni-

                                                                         FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020   129
FU-Mitteilungen

                            versität Berlin vom 13. Januar 2010 (FU-Mitteilungen
                            11/2010, S. 204) außer Kraft.
                               (3) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die das
                            Studium im Promotionsstudium „Literaturwissenschaft-
                            liche Studien – Literary Studies“ der Dahlem Research
                            School (DRS) der Freien Universität Berlin (Promotions-
                            studium) nach ihrem Inkrafttreten aufnehmen. Studie-
                            rende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ord-
                            nung bereits für das Promotionsstudium „Literaturwis-
                            senschaftliche Studien – Literary Studies“ der Dahlem
                            Research School (DRS) der Freien Universität Berlin
                            (Promotionsstudium) immatrikuliert sind, können das
                            Studium nach der Ordnung gemäß Abs. 2 beenden.
                               (4) Die Gültigkeit dieser Ordnung erlischt mit dem
                            Ende der Förderungsdauer des Promotionsstudiums
                            oder aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft des
                            Promotionsstudiums in der DRS, ohne dass es eines
                            gesonderten Aufhebungsbeschlusses bedarf. Für Dok-
                            torandinnen und Doktoranden, die zum Zeitpunkt ge-
                            mäß Satz 1 bereits in das Promotionsstudium „Literatur-
                            wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ aufgenom-
                            men wurden, gilt Vertrauensschutz. Ihnen wird die Mög-
                            lichkeit des Abschlusses ihres Promotionsstudiums auf
                            der Grundlage dieser Ordnung für eine Dauer von acht-
                            zehn Semestern ab dem Zeitpunkt gemäß Satz 1 ge-
                            währleistet.

130   FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan

                                                       Pflicht/Wahlpflicht                   Wahlpflicht                    Pflicht
                      Arbeit an der                    Interdisziplinäre               Praxisperspektiven/              Forschungs-
                 Dissertation (Studien-               Seminare aus den                  Transferable Skills              kolloquium
                   bzw. Forschungs-                   Arbeitsgebieten *                (Kursangebot/ganz-
                aufenthalte im Ausland                                                  tägige Workshops)
                    eingeschlossen)
                                                           Seminar I:
                                                                                    Projektmanagement bzw.                 Projekt-
                                                    Arbeitsgebiet „Literatur         vergleichbare Angebote              diskussion I
  1. Sem.
                            22 LP                       als Textpraxis”
                                                                                                (2 LP)                      (2 LP)
                                                             (5 LP**)
                                                                                      Gute wissenschaftliche
                                                           Seminar II:                        Praxis
                                                    Arbeitsgebiet „Literatur                    (1 LP)
  2. Sem.                                              in transnationaler
                            22 LP                         Perspektive”                     Wissenschafts-
                                                                                           kommunikation
                                                             (5 LP**)
                                                                                                (1 LP)
                                                           Seminar III:
                                                    Arbeitsgebiet „Literatur,           Wissensvermittlung/                 Projekt-
  3. Sem.                                          (Inter-)Medialität und die             Didaktik/Lehre                 diskussion II
                            22 LP                           Künste“                             (2 LP)                      (2 LP)
                                                             (5 LP**)
                            30 LP

  4. Sem.            (Studien- bzw.
                  Forschungsaufenthalt
                      im Ausland)

                                                                                        Wissensvermittlung/                Projekt-
  5. Sem.                   25 LP                                                         Didaktik/Lehre                diskussion III
                                                                                                (2 LP)                      (2 LP)

  6. Sem.                   30 LP
 Σ 180 LP                  151 LP                             15 LP                              8 LP                        6 LP
* Die Auswahl der Arbeitsgebiete ist exemplarisch.
** Zwei der drei Seminare können durch ein anderes, gleichwertiges Seminar an einer deutschen oder ausländischen Universität ersetzt werden.

                                                                                       FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020         131
FU-Mitteilungen

Anlage 2: Übersicht über die zu erfüllenden Anforderungen

Lehr- und Lernform            Methodologie und Theorie               Leistungsanforderung
                                                                     Lektüre ausgewählter Texte; aktive Teil-
Seminar                       Interdisziplinäres Seminar I–III       nahme an der Seminardiskussion; Über-
                                                                     nahme eines Referats
                              Forschungskolloquium

                                                                     Gliederung, Planung der Arbeit an der
Kolloquium                    Projektdiskussion I                    Dissertation; Projektpräsentation; aktive
                                                                     Diskussionsteilnahme

                                                                     Reflexion der Untersuchungsmethoden;
Kolloquium                    Projektdiskussion II                   Projektpräsentation; aktive Diskussions-
                                                                     teilnahme

                                                                     Präsentation der Forschungsergebnisse,
Kolloquium                    Projektdiskussion III                  Kontextualisierung; Projektpräsentation;
                                                                     aktive Diskussionsteilnahme

                              Praxisperspektiven/
                              Transferable Skills
                                                                     Planung der Arbeit an der Dissertation;
                              Projektmanagement bzw. vergleichbare   Planung und Organisation wissenschaft-
Kursangebot/Workshops
                              Angebote                               licher und wissenschaftsnaher Veranstal-
                                                                     tungen

                                                                     Verfassen von wissenschaftsnahen
                                                                     Texten, mündliche Präsentationen zu
                                                                     wissenschaftlichen Themen in Fremd-
Kursangebot/Workshops         Wissenschaftskommunikation
                                                                     und/oder Muttersprache; ggf. Erwerb von
                                                                     Fremdsprachenkenntnissen, die für das
                                                                     Dissertationsprojekt relevant sind

                                                                     Hochschuldidaktik und Mitwirkung an
                                                                     Lehrveranstaltungen: Planung und Durch-
Kursangebot/Workshops         Wissensvermittlung                     führung von einzelnen Sitzungen im Rah-
                                                                     men von Lehrveranstaltungen; Selbst-
                                                                     reflexion; Anfertigen eines Berichts

132     FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

Anlage 3: Muster für eine schriftliche Betreuungsvereinbarung

                                    Betreuungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 6

zwischen

____________________________________________               (die oder der Studierende),

____________________________________________               (Betreuerin oder Betreuer gemäß der Promotionsord-
                                                           nung)

____________________________________________               (Mentorin oder Mentor sowie ggf. weitere Mitglieder des
                                                           Betreuungsteams)

____________________________________________               (die oder der Beauftragte des Promotionsstudiums).

1. [Frau oder Herr: Vorname Name] ist seit dem 1. Oktober 20XX Studierende oder Studierender des Promotions-
   studiums „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies“ (Friedrich Schlegel Graduiertenschule für literatur-
   wissenschaftliche Studien) an der DRS und erstellt in dessen Rahmen im Fach [NAME FACH] des Fachbereichs
   [NAME FACHBEREICH] an der Freien Universität Berlin eine Dissertation mit dem Arbeitstitel:

           „[.............................………………………………………………………………………………….]“.

  Das Dissertationsvorhaben ist von der oder dem Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Promo-
  tionsstudium vorgestellt und von der Auswahlkommission, der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der oder
  dem Beauftragten des Promotionsstudiums befürwortet worden.

2. Die Betreuung des Dissertationsvorhabens erfolgt durch ein Betreuungsteam gemäß § 6 Abs. 3. Dem Betreu-
   ungsteam gehören folgende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer und ggf. promovierte Wissenschaftlerin-
   nen und Wissenschaftler an:

  1. ____________________________________________                (als Betreuerin oder Betreuer)

  2. ____________________________________________                (als Mentorin oder Mentor)

  3. ____________________________________________                (ggf. als drittes Mitglied des Betreuungsteams)

  Scheidet ein Mitglied des Betreuungsteams vor der Einreichung der Dissertation aus, trägt die oder der Beauftragte
  dafür Sorge, dass eine angemessene Betreuung weiterhin gewährleistet wird.

3. Das Betreuungsteam legt ggf. gemäß § 6 Abs. 5 vor Studienbeginn anhand des vorhabenbezogenen Promotions-
   studiums im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauftragten unter Berücksichti-
   gung der Maßgaben von §§ 7 bis 12 Art und Umfang der von der oder dem Studieren den zu absolvierenden Studie-
   neinheiten fest. Weiterhin wirkt das Betreuungsteam darauf hin, dass der oder dem Studierenden angemessene
   Arbeitsmöglichkeiten gewährt werden.

4. Die Betreuerin oder der Betreuer erarbeitet im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden die theoretischen und
   methodischen Eckpunkte für das Dissertationsvorhaben und einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan. Die Betreue-
   rin oder der Betreuer kommentiert und bewertet den Projekt- und Studienfortschritt der oder des Studierenden in
   angemessenen Abständen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Regelmäßige Berichte der oder des Studieren-
   den gewähren dem Team Einsicht in die Arbeitsfortschritte. Auf der Grundlage der festgelegten Art und des fest-
   gelegten Umfangs der zu absolvierenden Studieneinheiten und unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Not-
   wendigkeiten werden regelmäßig Beratungs- und Betreuungstermine angesetzt. Während der Vorlesungszeit
   eines Semesters finden diese in der Regel mindestens einmal monatlich statt. Darüber hinaus sind bei Bedarf kurz-
   fristige Terminvereinbarungen zu treffen. Mindestens eines dieser Gespräche wird jährlich gemäß § 13 Abs. 1 von
   der oder dem Studierenden schriftlich protokolliert. Ergibt sich aus wichtigen Gründen die Notwendigkeit, die Zu-
   sammensetzung des Betreuungsteams zu verändern, so ist die oder der Beauftragte unverzüglich zu informieren.
   Die oder der Beauftragte leitet anschließend geeignete Schritte ein.

                                                                          FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020   133
FU-Mitteilungen

5. Als Bearbeitungszeit für die Dissertation gilt die Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2. Die Einreichung der Disserta-
   tion ist innerhalb der Regelstudienzeit gemäß §5 Abs. 2. anzustreben. Es gilt der in der Anlage aufgeführte Arbeits-
   und Zeitplan, Stand von [Datum] bzw. neuere vereinbarte und beigefügte Pläne. Diesen Plänen ist jeweils vom Be-
   treuungsteam zuzustimmen. Die oder der Studierende verpflichtet sich, bei relevanten Abweichungen vom Arbeits-
   und Zeitplan umgehend das Betreuungsteam darüber zu informieren

6. Die oder der Studierende bedarf zur Übernahme jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit der vor-
   herigen Befürwortung des Betreuungsteams und der vorherigen Genehmigung der oder des Beauftragten, sofern
   zu befürchten ist, dass durch die Übernahme einer solchen Nebentätigkeit die von der oder dem Studierenden im
   Rahmen des Promotionsstudiums zu erfüllenden Pflichten und Anforderungen nicht im vorgesehenen Maße erfüllt
   werden können. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und
   Umfang die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden so stark in Anspruch nimmt, dass die Er-
   reichung der Ziele des Promotionsstudiums gefährdet sind.

7. Die oder der Studierende hat seinen Wohnsitz so zu nehmen, dass die Erfüllung der Pflichten und Anforderungen im
   Rahmen des Promotionsstudiums keine Beeinträchtigung erfährt.

8. Die oder der Studierende und die Mitglieder des Betreuungsteams verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln guter
   wissenschaftlicher Praxis gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Ehrenkodex) der
   Freien Universität Berlin vom 17. April 2002 (FU-Mitteilungen 29/2002). Dazu gehört für die Studierende oder den
   Studierenden, sich in Zweifelsfällen mit dem Betreuungsteam oder der Ombudsperson des Programms zu beraten
   Für die Mitglieder des Betreuungsteams bedeutet dies ausdrücklich die Pflicht, die urheberrechtlichen Bestimmun-
   gen für Texte oder Erkenntnisse der oder des Studierenden zu achten und zu benennen.

9. Die Betreuungsvereinbarung mit ihren Anlagen wird jährlich durch die Beteiligten überprüft und ggf. modifiziert. Bei
   einer Verlängerung der Bearbeitung des Dissertationsvorhabens über das Ende der Regelstudienzeit hinaus wird
   ggf. eine neue Betreuungsvereinbarung der oder dem Beauftragten zur Zustimmung vorgelegt. Alle Beteiligten
   erklären sich einverstanden, dass über das Vorhaben allgemeine Angaben weitergegeben werden, die der statis-
   tischen Erfassung und der Evaluation der Promotionsbetreuung durch die Graduiertenschule dienen. Bei einem
   Abbruch der Promotion sind schriftliche Begründungen von allen Beteiligten an den Vorstand der Graduierten-
   schule zu leiten.

Datum und Unterschriften:

____________________________________________               (die oder der Studierende),

____________________________________________               (die Betreuerin oder der Betreuer gemäß der
                                                           Promotionsordnung)

____________________________________________               (Mentorin oder Mentor sowie ggf. weitere Mitglieder
                                                           des Betreuungsteams)

____________________________________________               (die oder der Beauftragte für das Promotionsstudium)

134      FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen

Anlage 4: Muster für die Leistungsbescheinigung

                             Friedrich Schlegel Graduate School of Literary Studies

                                           Dahlem Research School (DRS)
                                                Freie Universität Berlin

                                          Transcript of Records

                                            for the successful completion of the

                                    Doctoral Studies Program Literary Studies

  In accordance with the rules and regulations of the doctoral studies program Literary Studies at Dahlem Research School,
                          Freie Universität Berlin (FU-Memoranda No. 35/2008, 11/2010, 11/2020)

                                               NAME_OF_CANDIDATE

date of birth      DATE_OF_BIRTH            born in        PLACE_OF_BIRTH

has obtained the achievements as listed overleaf, and therefore met all of the requirements pursuant to the rules and regula-
tions of the Literary Studies doctoral studies program.

                         TITLE_AND_NAME_OF_DEAN
                Dean of Department of Philosophy and Humanities

                   TITLE_AND_NAME_OF_REPRESENTATIVE                                           [official seal]
                  Representative of the Doctoral Studies Program

                                Dr. Markus Edler
                         Head of Dahlem Research School

                                                                                           Berlin, DATE

                                                                             FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020    135
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