Mitteilungen - Freie Universität Berlin
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Mitteilungen ISSN 0723-0745 Amtsblatt der Freien Universität Berlin 11/2020, 2. März 2020 I N H A LT S Ü B E R S I C H T Ordnung für die „Friedrich Schlegel Graduierten- schule für literaturwissenschaftliche Studien – Friedrich Schlegel Graduate School of Literary Studies“ der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin 122 Ordnung für das Promotionsstudium „Literatur- wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ an der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin 125 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 121
FU-Mitteilungen Ordnung für die „Friedrich Schlegel Graduierten- Mentorinnen oder Mentoren führen die Studierenden schule für literaturwissenschaftliche Studien – ihre Forschungstätigkeit selbstständig durch. Friedrich Schlegel Graduate School of Literary (4) Ziel der Graduiertenschule ist es, ein theoretisch Studies“ der Dahlem Research School und methodologisch reflektiertes Studienprogramm zu der Freien Universität Berlin bieten. Individualisierte Lehr- und Lernformen sollen die Selbstständigkeit und Originalität der Fragestellungen fördern. Die Graduiertenschule wird individuelle For- Präambel schungsmöglichkeiten in Forschungsinstituten, Archiven und Bibliotheken zur Verfügung stellen. Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 4 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom (5) Die Zugangsvoraussetzungen, das Bewerbungs- 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) haben der und Auswahlverfahren sowie Inhalt, Aufbau, Ziele, Or- Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und ganisation und Leistungsanforderungen sind in der Ord- Geisteswissenschaften am 27. November 2019 und der nung für das Promotionsstudium Literary Studies der Fachbereichsrat des Fachbereichs Geschichts- und Kul- Dahlem Research School der Freien Universität Berlin turwissenschaften am 18. Dezember 2019 die folgende vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 ge- Ordnung für die Graduiertenschule Friedrich Schlegel regelt. der Dahlem Research School der Freien Universität (6) Alle Mitglieder und Organe der Graduiertenschule Berlin (Graduiertenschule) erlassen: * sind verpflichtet, Chancengleichheit und Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Berufstätigkeit und Familie unter Beachtung der Regelungen der Frauenförderrichtlinien Inhaltsverzeichnis (FFR) der Freien Universität Berlin vom 17. Februar § 1 Aufgaben und Ziele der Graduiertenschule 1993 (FU-Mitteilungen 17/1993) zu fördern. § 2 Graduiertenförderung § 3 Mitglieder und Organe der Graduiertenschule §2 § 4 Mitgliederversammlung Graduiertenförderung § 5 Vorstand (1) Die Graduiertenschule schreibt Promotionsplätze § 6 Direktorin oder Direktor für Studierende des Promotionsstudiums aus. Über die § 7 Geschäftsführerin oder Geschäftsführer Vergabe entscheidet im Zuge des Auswahlverfahrens § 8 Internationaler Wissenschaftlicher Beirat gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstudium Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies der § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dahlem Research School der Freien Universität Berlin vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 die Auswahlkommission. §1 (2) Die Studierenden des Promotionsstudiums sollen Aufgaben und Ziele der Graduiertenschule ihr Dissertationsvorhaben mit einem Forschungsaufent- (1) Die „Friedrich Schlegel Graduiertenschule für lite- halt an einer einschlägigen auswärtigen wissenschaft- raturwissenschaftliche Studien – Friedrich Schlegel Gra- lichen Forschungs- oder Bildungsstätte, einem Archiv duate School of Literary Studies“ ist eine Einrichtung der oder einer Bibliothek fördern. Dahlem Research School der Freien Universität Berlin. (2) Die Graduiertenschule bietet das Promotionsstu- §3 dium Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Stu- Mitglieder und Organe der Graduiertenschule dies (Promotionsstudium) an. Das Promotionsstudium dient der Ausbildung hochqualifizierter und vielverspre- (1) Mitglieder der Graduiertenschule sind Wissen- chender Studierender für wissenschaftliche Tätigkeits- schaftlerinnen und Wissenschaftler (PI), die an der An- felder an Universitäten, in Forschungsinstitutionen und tragstellung für die Graduiertenschule verantwortlich be- Wissenschaftsorganisationen sowie für Führungspositi- teiligt waren und/oder an der Durchführung des Promo- onen in internationalen Einrichtungen, kulturellen Institu- tionsstudiums als hauptberufliche Lehrkräfte und als Be- tionen und im Medienbereich. treuerinnen und Betreuer der Dissertationen wirken. Darüber hinaus gehören die gemäß §§ 3, 4 der Ordnung (3) Das Promotionsstudium richtet sich insbesondere für das Promotionsstudium Literaturwissenschaftliche an Studierende, die im Rahmen ihres Dissertationsvor- Studien – Literary Studies der Dahlem Research School habens interdisziplinär arbeiten wollen. Zugleich fördert der Freien Universität Berlin vom 27. November 2019 die Graduiertenschule eine intensive interdisziplinäre und 18. Dezember 2019 zugelassenen und immatriku- Ausrichtung der Dissertationsvorhaben. In enger Ab- lierten Studierenden des Promotionsstudiums der Gra- stimmung mit ihren Betreuerinnen oder Betreuern sowie duiertenschule als Mitglieder an. * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin Die Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft am 24. 2. 2020 bestätigt worden. bedarf der Schriftform. 122 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen (2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme §5 neuer Mitglieder gemäß Abs. 1 Satz 1. Vorstand (3) Studierende, die nicht aus Mitteln der Graduierten- (1) Dem Vorstand gehören mindestens zwei, höchs- schule finanziert werden, können als Mitglieder aufge- tens vier Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, nommen werden, sofern sie die Zugangsvoraussetzun- die an der Durchführung des Promotionsstudiums be- gen gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstu- teiligt sind, und eine Studierende/ein Studierender des dium Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Stu- Promotionsstudiums als stimmberechtigte Mitglieder an. dies der Dahlem Research School der Freien Universität Es soll mindestens eine Vertreterin/ein Vertreter für die Berlin vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer sowie eine Ver- erfüllen. treterin/ein Vertreter für die Studierende/den Studieren- (4) Eine Mitgliedschaft in der Graduiertenschule wird den gewählt werden. Die Hochschullehrerinnen/Hoch- nicht erworben, wenn Promovierende auswärtiger schullehrer gemäß Satz 1 werden von den Mitgliedern Hochschulen mit Promotionsrecht oder gleichgestellter gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 gewählt. Das studentische Mit- Bildungsstätten im Rahmen einer Kooperationsverein- glied des Vorstandes wird von der Versammlung der barung für bis zu zwei Semester zum Promotionsstu- Studierenden des Promotionsstudiums gemäß § 4 dium befristet immatrikuliert werden. Leistungen können Abs. 4 Satz 1 gewählt. Die Amtszeit des studentischen in dieser Zeit nur nach Maßgabe der Kooperationsver- Mitglieds beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier einbarung erbracht werden. Nach Ablauf der befristeten Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Zulassung und Immatrikulation ist für eine weitere Im- (2) Die Direktorin oder der Direktor der Graduierten- matrikulation sowie den Erwerb der Mitgliedschaft in der schule ist stimmberechtigtes Mitglied, die Geschäfts- Graduiertenschule die Erfüllung der Voraussetzungen führerin oder der Geschäftsführer beratendes Mitglied gemäß §§ 3, 4 der Ordnung für das Promotionsstudium des Vorstands. Der Vorstand wählt eine stellvertretende Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies der Direktorin oder einen stellvertretenden Direktor aus der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin Reihe der dem Vorstand angehörenden Mitglieder ge- vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 erfor- mäß § 3 Abs. 1 Satz 1. derlich. (3) Der Vorstand bestellt für die Dauer von zwei Jah- (5) Organe der Graduiertenschule sind: ren eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann. Wie- derbestellung ist zulässig. Sie oder er soll einem der bei- a) die Mitgliederversammlung, den am Erlass dieser Ordnung beteiligten Fachbereiche b) der Vorstand und als hauptberufliche Hochschullehrerin oder hauptberuf- c) die Direktorin oder der Direktor. licher Hochschullehrer angehören oder angehört haben. Die Versammlung der Studierenden des Promotionsstu- Die Rechte und Pflichten anderer universitärer Organe diums gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 kann einen Vorschlag nach dem Berliner Hochschulgesetz und der Teilgrund- unterbreiten. Will der Vorstand eine vom Vorschlag der ordnung vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/ Studierenden abweichende Bestellung vornehmen, hat 1998 – Teilgrundordnung) bleiben unberührt. Die Organe die Direktorin oder der Direktor vor der Bestellungsent- gemäß Satz 1 Buchst. a) und b) geben sich jeweils eine scheidung das Benehmen mit der Versammlung gemäß Geschäftsordnung, im Übrigen gelten die gesetzlichen § 4 Abs. 1 Satz 1 herzustellen. Die Ombudsfrau oder Bestimmungen. der Ombudsmann kann mit einer Mehrheit von drei Vier- teln der Stimmen der Mitgliederversammlung gemäß § 4 §4 Abs. 1 vorzeitig abberufen werden. Auf eigenen Antrag Mitgliederversammlung ist sie oder er von den Amtspflichten zu entbinden. Die Ombudsfrau oder der Ombudsmann ist bei der Wahr- (1) Die Mitglieder der Graduiertenschule gemäß § 3 nehmung ihrer oder seiner Aufgaben unabhängig und Abs. 1 und 3 bilden die Mitgliederversammlung. weisungsfrei. Er oder sie kann an den Sitzungen des (2) Die Mitgliederversammlung kann Empfehlungen Vorstands mit beratender Stimme teilnehmen und als zu allen Angelegenheiten der Graduiertenschule ab- Schlichtungsstelle von jedem Mitglied der Graduierten- geben. Sie gibt im Besonderen Empfehlungen ab zur schule angerufen werden. Darüber hinaus wird sie oder Programmkoordination und -entwicklung. Der Vorstand er auf Antrag der Organe gemäß § 3 Abs. 5 Buchst. a) bis c) oder von Amts wegen tätig. erarbeitet Vorschläge zu den Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung. (4) Der Vorstand berät und entscheidet in allen Fra- gen von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung der (3) Die Direktorin oder der Direktor beruft die Mit- Graduiertenschule. Hierzu gehören insbesondere die gliederversammlung einmal pro Jahr ein und leitet sie. interne Verteilung von Personal- und Sachmitteln sowie (4) Die Studierenden des Promotionsstudiums ver- die Definition der Aufgabengebiete für Dienstkräfte. Der sammeln sich regelmäßig zu Plenarsitzungen, die ins- Vorstand kann im Einzelfall oder generell der Direktorin besondere der Diskussion über individuelle Dissertation- oder dem Direktor das Recht übertragen, die unerläss- vorhaben und über die Qualität der Betreuung dienen. lichen Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen. Das Aus diesen Beratungen können Anregungen und Emp- Recht des Vorstands, eigene Entscheidungen zu treffen, fehlungen an den Vorstand zurückfließen. bleibt unberührt. FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 123
FU-Mitteilungen (5) Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung und der Graduiertenschule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Beratung Beauftragte, Kommissionen und Ausschüsse insbesondere durch Beratung und Vermittlung der Ser- einsetzen. Er befindet über Aufgabenstellung, Zusam- viceangebote der Graduiertenschule und der übrigen mensetzung und Dauer der Einsetzungen und bestellt Einrichtungen der Freien Universität Berlin. Sie oder er die Beauftragten und die Mitglieder der Kommissionen arbeitet mit den Leitungen und Verwaltungen der Zen- und Ausschüsse. tralinstitute und Fachbereiche sowie der Zentralen Uni- (6) In Kommissionen, die für Vorschläge im Rahmen versitätsverwaltung und anderen zentralen Einrichtun- von Personalauswahlverfahren Berufungs- oder Einstel- gen zusammen. Zu ihrem oder seinem Aufgabenbereich lungsvorschläge erarbeiten, sollen deren stimmberech- gehören insbesondere die Organisation der Öffentlich- tigte Mitglieder mehrheitlich Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1 keitsarbeit und einer kontinuierlichen Datenerhebung zu Satz 1 sein. Die vom Vorstand bestellten Mitglieder sind Evaluationszwecken. von den gesetzlich oder nach der Teilgrundordnung zu- (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ständigen Organen als Mitglieder dieser Kommissionen wird vom Vorstand bestimmt. Die Direktorin oder der zu bestellen. Direktor kann von der zuständigen Stelle für die Ge- schäftsführerin oder den Geschäftsführer eine weitere §6 Bewirtschaftungsbefugnis ausstellen lassen. Direktorin oder Direktor (1) Die Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 wählen eine Direktorin oder einen Direktor aus der Reihe der §8 dem Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaf- Internationaler Wissenschaftlicher Beirat ten angehörenden hauptberuflichen Hochschullehrerin- nen oder -lehrer, die an der Durchführung des Promo- (1) Der Internationale Wissenschaftliche Beirat (Bei- tionsstudiums beteiligt sind. Die Mitglieder gemäß § 3 rat) berät den Vorstand und die Direktorin oder den Di- Abs. 1 Satz 1 können die Direktorin oder den Direktor rektor bei allen Entscheidungen in wissenschaftlichen dadurch abwählen, dass mit der Mehrheit ihrer Stimmen Grundsatzangelegenheiten und gibt Empfehlungen und eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gemäß Satz 1 ge- Anregungen. Er prüft und bewertet die Aktivitäten der wählt wird. Graduiertenschule und unterstützt die Entwicklung (2) Die Direktorin oder der Direktor wird gemäß § 6 neuer und Verbesserung vorhandener Curricula. Abs. 1 der Ordnung für das Promotionsstudium Litera- (2) Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag turwissenschaftliche Studien – Literary Studies der des Vorstands von der Direktorin oder dem Direktor im Dahlem Research School der Freien Universität Berlin Auftrag des Präsidiums für drei Jahre berufen. Eine er- vom 27. November 2019 und 18. Dezember 2019 als neute Berufung ist zulässig. Beauftragte oder Beauftragter für das Promotionsstu- dium bestellt. (3) Der Beirat kann Sachverständige aus Politik, Wis- senschaft und Kultur zu Rate ziehen. (3) Die Direktorin oder der Direktor ist Sprecherin oder Sprecher der Graduiertenschule, ihr oder ihm ob- (4) Die Direktorin oder der Direktor und der Vorstand liegt die Leitung der Graduiertenschule sowie die Aus- stellen sicher, dass die Empfehlungen und Anregungen führung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirats geprüft und so weit wie möglich umgesetzt des Vorstands. Sie oder er vertritt die Graduiertenschule werden. innerhalb der Freien Universität Berlin. In unaufschieb- (5) Der Beirat tritt mindestens einmal innerhalb eines baren Angelegenheiten kann sie oder er die unerläss- Jahres unter dem Vorsitz der Direktorin oder des Direk- lichen Entscheidungen und Maßnahmen treffen, die Be- tors zusammen. Der Vorstand kann jeder Zeit die Ein- fugnis des Vorstands, eigene Entscheidungen zu treffen, berufung weiterer Sitzungen des Beirats verlangen. bleibt unberührt. Die Direktorin oder der Direktor hat die Bewirtschaftungsbefugnis. Der Mitgliederversammlung und dem Präsidium ist jährlich ein Rechenschaftsbericht vorzulegen. §9 (4) Die Direktorin oder der Direktor wird durch die Ge- Inkrafttreten, Außerkrafttreten schäftsführerin oder den Geschäftsführer und eine Ge- schäftsstelle unterstützt. Sie organisiert die Sitzungen (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- der Mitgliederversammlung, des Vorstands und des lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer- Internationalen Wissenschaftlichen Beirats. sität Berlin) in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Ordnung für die „Friedrich §7 Schlegel Graduiertenschule für literaturwissenschaft- Geschäftsführerin oder Geschäftsführer liche Studien – Friedrich Schlegel Graduate School of Literary Studies“ der Dahlem Research School der (1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer Freien Universität Berlin vom 13. Januar 2010 (FU-Mit- leitet die Geschäftsstelle und unterstützt die Mitglieder teilungen 11/2010, S. 201) außer Kraft. 124 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen Ordnung für das Promotionsstudium „Literatur- §1 wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ Geltungsbereich an der Dahlem Research School der Freien Universität Berlin Diese Ordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie Inhalt, Aufbau, Ziele, Organisation und Leistungsanforderun- Präambel gen für das Promotionsstudium „Literaturwissenschaft- liche Studien – Literary Studies“ an der Dahlem Re- Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 1 Teilgrundordnung (Er- search School (DRS) der Freien Universität Berlin. probungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) haben der §2 Fachbereichsrat des Fachbereichs Philosophie und Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin am 27. November 2019 und der Fachbereichsrat des Fach- (1) Das Promotionsstudium „Literaturwissenschaft- bereichs Geschichts- und Kulturwissenschaften der liche Studien – Literary Studies“ besteht aus wissen- Freien Universität Berlin am 18. Dezember 2019 die fol- schaftlicher Forschungsarbeit, insbesondere der Anferti- gende Ordnung für das Promotionsstudium „Literatur- gung der Dissertation, einem wissenschaftlichen Stu- wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ erlassen: * dium mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 sowie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots. Inhaltsverzeichnis (2) Das Ziel des Promotionsstudiums ist die Ausbil- dung exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissen- §1 Geltungsbereich schaftler. Dies soll durch das wissenschaftliche Studium §2 Bestandteile und Ziel des Promotionsstudiums mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 §3 Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und sowie der Wahrnehmung eines Betreuungsangebots Auswahlverfahren gefördert werden. Über die wissenschaftlichen Kompe- tenzen hinaus sollen überfachliche Schlüsselqualifika- §4 Auswahlgespräche und andere Auswahl- tionen insbesondere in den Bereichen Wissensvermitt- instrumente lung, Wissenschaftsmanagement und wissenschafts- §5 Aufbau des Promotionsstudiums, Regelstudien- relevante Fremdsprachen erworben und vertieft werden. zeit, Unterrichtssprachen Das Promotionsstudium „Literaturwissenschaftliche Stu- §6 Organisation des Promotionsstudiums, dien – Literary Studies“ soll die Studierenden auf die Zuständigkeit Übernahme von Nachwuchspositionen in Hochschulen, Forschungseinrichtungen und in öffentlichen oder priva- §7 Aufwand für das Studien- und Betreuungsangebot ten Einrichtungen vorbereiten, für die eine besondere §8 Wissenschaftliche Forschungsarbeit und Einbet- wissenschaftliche Qualifikation erforderlich ist. tung in internationale Forschungsprogramme §9 Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, §3 Lehr- und Lernformen Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren § 10 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissens- vermittlung (1) Die Bewerbungsfrist endet im Dezember eines § 11 Kompetenzerwerb im Teilbereich Wissenschafts- jeden Jahres für das darauffolgende Wintersemester. management Regelzeitpunkt zur Aufnahme des Studiums ist jeweils Oktober. In begründeten Ausnahmefällen können bei § 12 Kompetenzerwerb im Teilbereich Fremdsprachen entsprechender Begutachtung durch zwei Hochschul- § 13 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss des lehrerinnen oder Hochschullehrer, die an der Durchfüh- Promotionsstudiums rung des Promotionsstudiums beteiligt sind, zu einem § 14 Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer anderen Zeitpunkt Bewerbungen berücksichtigt werden, sofern eine Studienaufnahme zu diesem Zeitpunkt mög- Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan lich und sinnvoll ist. Anlage 2: Übersicht über die zu erfüllenden (2) Der Vorstand der Friedrich Schlegel Graduierten- Anforderungen schule für literaturwissenschaftliche Studien setzt eine Anlage 3: Muster für eine schriftliche Betreuungsverein- Auswahlkommission ein. Die Mitglieder und je eine Ver- barung treterin oder ein Vertreter werden von der Dekanin oder Anlage 4: Muster für die Leistungsbescheinigung dem Dekan des Fachbereichs im Auftrag des Präsi- diums bestellt. Sie besteht aus: Anlage 5: Muster für das Zertifikat – einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer * Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin als der oder dem Beauftragten für das Promotionsstu- am 24. 2. 2020 bestätigt worden. dium als der oder dem Vorsitzenden, FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 125
FU-Mitteilungen – im Regelfall mindestens zwei weiteren Hochschul- bb) Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B2 lehrerinnen oder Hochschullehrern, die an der Durch- des Gemeinsamen Europäischen Referenz- führung des Promotionsstudiums beteiligt sind, rahmens für Sprachen. – einer promovierten Mitarbeiterin oder einem promo- 3. bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter- vierten Mitarbeiter, die oder der an der Durchführung sprache Deutsch ist und die ihre Promotionsleis- des Promotionsstudiums beteiligt ist, tung in englischer Sprache oder auf Antrag in ei- – der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer mit ner anderen Wissenschaftssprache erbringen beratender Stimme und werden: – einer oder einem Studierenden des Promotionsstu- aa) Sprachkenntnisse in Englisch oder der ande- diums mit beratender Stimme. ren Wissenschaftssprache auf der Niveau- Weiterhin findet das Auswahlverfahren unter Beteiligung stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen der dezentralen Frauenbeauftragten der am Erlass die- Referenzrahmens für Sprachen oder der ser Ordnung beteiligten Fachbereiche statt. Die Amts- Nachweis gleichwertiger Kenntnisse. Die Zu- zeit der Hochschullehrerinnen oder -lehrer und ggf. der lassung einer anderen Wissenschaftssprache akademischen Mitarbeiterin oder des akademischen als Englisch ist nur zulässig, wenn Betreuung, Mitarbeiters beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der oder Begutachtung und Bewertung gewährleistet des Studierenden beträgt ein Jahr. sind. (3) Die Zulassungsvoraussetzungen sind: 4. bei Bewerberinnen und Bewerbern deren Mutter- sprache Deutsch ist und die ihre Promotionsleis- a) die schriftliche Feststellung durch den zuständigen tung in deutscher Sprache erbringen werden: Promotionsausschuss, dass eine auflagenfreie und unbefristete Zulassung zur Promotion möglich ist. aa) Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2 b) ein herausragendes wissenschaftliches Leistungs- des Gemeinsamen Europäischen Referenz- und Entwicklungspotenzial. rahmens für Sprachen, c) 1. bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Mutter- d) die Einreichung einer tabellarischen Übersicht über sprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienab- die für das Promotionsstudium einschlägigen Tätig- schluss an einer ausländischen Hochschule oder keiten und Erfahrungen, gleichgestellten Einrichtung erworben haben und e) eine kurze und überzeugende Begründung der Moti- die ihre Promotionsleistung in deutscher Sprache vation zur Bewerbung für das Promotionsstudium, erbringen werden: f) eine Darstellung des Dissertationsprojektes, aa) die volle sprachliche Studierfähigkeit, nachge- wiesen durch das Bestehen der Deutschen g) ggf. Teilnahme an einem Auswahlgespräch gemäß Sprachprüfung für den Hochschulzugang §4 (DSH) oder einen gleichwertigen Kenntnis- (4) Bewerberinnen und Bewerber richten zu dem ge- stand gemäß der Ordnung für die Deutsche mäß Abs. 1 festgelegten Bewerbungstermin eine schrift- Sprachprüfung für den Hochschulzugang aus- liche Bewerbung für das Promotionsstudium mit den ländischer Bewerberinnen oder Bewerber an Nachweisen und Unterlagen gemäß Abs. 3 Buchsta- der Freien Universität Berlin. Über die Gleich- ben a) bis f) an die oder den Vorsitzenden der Auswahl- wertigkeit entscheidet die Auswahlkommis- kommission für das Promotionsstudium. sion. bb) Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2 (5) Die Auswahlkommission beschließt aufgrund der des Gemeinsamen Europäischen Referenz- schriftlichen Bewerbungsunterlagen gemäß Abs. 3 und rahmens für Sprachen ggf. Auswahlgesprächen gemäß § 4 über die Aufnahme in das Promotionsstudium „Literaturwissenschaftliche 2. bei Bewerberinnen oder Bewerbern, deren Mutter- Studien – Literary Studies“. Unter Fristsetzung kann sie sprache nicht Deutsch ist und die ihre Promotions- geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern das Nach- leistung in englischer Sprache oder auf Antrag in reichen von fehlenden Nachweisen oder Unterlagen ge- einer anderen Wissenschaftssprache erbringen statten oder in Zweifelsfällen zusätzliche schriftliche werden: oder mündliche Auskünfte von den Bewerberinnen oder aa) Sprachkenntnisse in Englisch oder der ande- Bewerbern einholen. ren Wissenschaftssprache auf der Niveau- (6) Sind nach der Durchführung des Auswahlverfah- stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen rens mehr geeignete Bewerberinnen oder Bewerber als Referenzrahmens für Sprachen oder Nach- Studienplätze vorhanden, erstellt die Auswahlkommis- weis gleichwertiger Kenntnisse. Die Zulas- sion eine Rangfolge. Dabei finden die folgenden Krite- sung einer anderen Wissenschaftssprache rien Anwendung: als Englisch ist nur zulässig, wenn Betreuung, Begutachtung und Bewertung gewährleistet a) Noten der bisherigen akademischen Abschlüsse und sind. Leistungen, 126 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen b) Qualität des vorgeschlagenen Dissertationsprojek- schaftskommunikation und Wissensvermittlung (§ 10), tes, Projektmanagement (§ 11) und Fremdsprachen (§ 12). c) eine überzeugende Begründung der Motivation zur (2) Die Regelstudienzeit des Promotionsstudiums be- Bewerbung für das Promotionsstudium, trägt sechs Semester. d) bisherige für das angestrebte Promotionsstudium (3) Die Unterrichtssprachen des Promotionsstudiums relevante Berufs- und Praxistätigkeiten, sind Deutsch und Englisch. e) Auslandserfahrung. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. §6 (7) Zugelassene Bewerberinnen oder Bewerber er- Organisation des Promotionsstudiums, halten einen schriftlichen Bescheid, in dem eine Frist zur Zuständigkeit schriftlichen Annahme des Studienplatzes und eine Frist zur Immatrikulation bestimmt werden. Bei Nichteinhal- (1) Der Vorstand der Friedrich Schlegel Graduierten- tung der Fristen wird der Studienplatz nach Maßgabe schule für literaturwissenschaftliche Studien bestellt der gemäß Abs.6 aufgestellten Rangfolge neu ver- eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Durch- geben. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber er- führung des Promotionsstudiums sowie mindestens halten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für eine (8) In den Fällen des Erlöschens der Zulassung zum Amtszeit von zwei Jahren. Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der (2) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- Satzung für Studienangelegenheiten (SfS) erlischt die dium führt die laufenden Geschäfte des Promotions- Zulassung zum Promotionsstudium. studiums. Sie oder er ist insbesondere für die wissen- schaftliche Koordination verantwortlich. Die oder der Beauftragte übermittelt der Ständigen Kommission der §4 Dahlem Research School (DRS) die wesentlichen In- Auswahlgespräche und andere formationen zur Entwicklung des Promotionsstudiums Auswahlinstrumente im jeweils vorangegangenen akademischen Jahr, auf deren Grundlage die DRS ihren jährlichen Leistungs- (1) Die Auswahlkommission kann die aufgrund der bericht erstellt. schriftlichen Bewerbungsunterlagen geeigneten Bewer- berinnen oder Bewerber zur Teilnahme an Auswahl- (3) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- gesprächen einladen, insbesondere bei Ranggleichheit dium stellt sicher, dass den einzelnen Studierenden mit erfolgt eine Einladung. deren Zustimmung jeweils ein Betreuungsteam zuge- (2) Die Ladung gilt als rechtzeitig zugegangen, wenn ordnet wird, das aus zwei Personen bestehen soll. Das sie mindestens 10 Werktage vor dem Auswahlgespräch Betreuungsteam besteht aus einer Betreuerin oder ei- abgesandt wurde. nem Betreuer des Dissertationsvorhabens sowie einer Mentorin oder einem Mentor aus dem Kreis der am Pro- (3) Die Auswahlgespräche werden von der Auswahl- motionsstudium beteiligten Hochschullehrerinnen oder kommission durchgeführt. Alternativ kann die Kommis- Hochschullehrer der Freien Universität Berlin. In be- sion mindestens drei Hochschullehrerinnen oder Hoch- gründeten Fällen kann eine zweite Mentorin oder ein schullehrer benennen, von denen mindestens eine oder zweiter Mentor aus einer anderen Hochschule hinzuge- einer auch Mitglied der Auswahlkommission ist, die ge- zogen werden. Das dritte Mitglied des Betreuungsteams meinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der an- wird von der oder dem Beauftragten für das Promotions- deren Statusgruppen die Gespräche durchführen. studium bestellt. (4) Die Auswahlgespräche dauern jeweils 30 Minu- (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- ten. dium stellt sicher, dass eine Ombudsperson eingesetzt (5) Über den Verlauf des Auswahlgesprächs wird ein wird, an die sich die Studierenden des Programms in Protokoll gefertigt, das die wesentlichen Gründe für die Konfliktfällen wenden können. Beurteilung der Bewerberin oder des Bewerbers enthält. (5) Das Betreuungsteam legt anhand des vorhaben- bezogenen Promotionsstudiums im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauf- §5 tragten für das Promotionsstudium unter Berücksichti- Aufbau des Promotionsstudiums, Regelstudienzeit, gung der Maßgaben von §§ 7 bis 12 Art und Umfang der Unterrichtssprachen von der oder dem Studierenden zu absolvierenden Stu- dieneinheiten fest. (1) Das Promotionsstudium „Literaturwissenschaft- liche Studien – Literary Studies“ enthält vorhabenbe- (6) Über die durch die Aufnahme entstehenden ge- zogene und übergreifende wissenschaftliche Anteile genseitigen Verpflichtungen zwischen Studierenden und (§ 9) sowie überfachliche Studienangebote zu Wissen- Betreuungsteam wird von den Beteiligten eine Betreu- FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 127
FU-Mitteilungen ungsvereinbarung gemäß Anlage 3 unterzeichnet und in Graduiertenschule für literaturwissenschaftliche Studien die jeweilige Promotionsakte aufgenommen. belegen. Weitere Seminare können an anderen Institu- ten der Freien Universität Berlin oder auch an in- oder ausländischen Hochschulen oder Forschungseinrich- §7 tungen besucht werden. Die Veranstaltungen müssen Aufwand für das Studien- und Betreuungsangebot mindestens Master-Niveau haben und thematisch für das Promotionsthema einschlägig sein. (1) Der Aufwand der Studierenden für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen des wissenschaftlichen b) Praxisseminare („Praxisperspektiven – Studien- und Betreuungsangebots des Promotionsstu- Transferable Skills“) diums „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Stu- dies“ an der DRS beträgt 29 LP. Ziel der Teilnahme an dem Kursangebot im Bereich „Praxisperspektiven“ – „Transferable Skills“ ist die Ver- (2) Für den Kompetenzerwerb sind in den Bereichen mittlung praktischer und fachübergreifender Kompeten- Wissensvermittlung 5 LP und Wissenschaftsmanage- zen. Hierzu gehören insbesondere Projektmanagement, ment 2 LP auf die 29 LP in drei Jahren gemäß Abs. 1 wissenschaftliche Kommunikation in deutscher, eng- anrechenbar. Über die Anerkennung für die jeweiligen lischer und ggf. einer weiteren für das Dissertationspro- Bereiche entscheidet die Geschäftsführung. Der Besuch jekt relevanten Fremdsprache, Präsentationstechniken, weiterer Kurse (ohne Erwerb anrechenbarer LP) steht didaktische Kompetenzen oder Karriereplanung. Die den Studierenden frei. Studierenden können auf das vielfältige Kursangebot der der Freien Universität Berlin und ihrer Kooperations- partner zurückgreifen. Sie wählen in Absprache mit den §8 Betreuerinnen oder Betreuern sowie den Mentorinnen Wissenschaftliche Forschungsarbeit oder Mentoren Kurse, die zur Unterstützung des Promo- und Einbettung in internationale tionsprojekts und der wissenschaftlichen und/oder be- Forschungsprogramme ruflichen Entwicklung der Studierenden geeignet sind. (1) Die wissenschaftliche Forschungsarbeit gemäß § 2 Abs. 1 dient dem Nachweis der Befähigung zur c) Forschungskolloquien selbstständigen Forschung. Die Teilnahme an den Kolloquien soll es den Studieren- (2) Die Inhalte des vorhabenbezogenen Promotions- den ermöglichen, ihr Dissertationsvorhaben gemeinsam studiums basieren in der Regel auf den Forschungsge- mit anderen Studierenden des Promotionsstudiums und genständen der Betreuenden und Lehrenden des Pro- den Betreuerinnen oder Betreuern kontinuierlich zu dis- motionsstudiums. Die Studierenden nehmen an den von kutieren. diesen initiierten internationalen Forschungsprogram- men im Rahmen ihres Dissertationsvorhabens teil. d) Gute wissenschaftliche Praxis (3) Im Rahmen der wissenschaftlichen Forschungs- Veranstaltungen zur guten wissenschaftlichen Praxis arbeit ist ein Auslandsaufenthalt im Umfang von in der sollen die Studierenden über wissenschaftliches Fehl- Regel sechs (mindestens aber drei) Monaten er- verhalten aufklären und dazu beitragen, dass die Studie- wünscht. Dort erbrachte Studienleistungen können für renden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis befol- das Curriculum des Promotionsstudiums anerkannt wer- gen. Die Teilnahme an mindestens einer Veranstaltung den. zur guten wissenschaftlichen Praxis im Umfang von zwei Workshop-Tagen (16 Arbeitseinheiten, 1 LP) ist verpflichtend. Die Studierenden können auf das An- §9 gebot der DRS und ihrer Kooperationspartner zurück- Vorhabenbezogenes Promotionsstudium, greifen. Lehr- und Lernformen (2) Für alle Veranstaltungen im Rahmen des wissen- (1) Im Rahmen des vorhabenbezogenen Promotions- schaftlichen Studiums gemäß Abs. 1 und §§ 10 bis 12 studiums sind insbesondere folgende Lehr- und Lernfor- sowie für die Wahrnehmung eines Betreuungsangebots men vorgesehen: des Promotionsstudiums besteht eine Verpflichtung zu regelmäßiger und aktiver Teilnahme. Art und Umfang a) Interdisziplinäre Seminare aus den Arbeits- der Anforderungen sind in Anlage 2 geregelt. Alle Lehr- gebieten des Promotionsprogramms veranstaltungen werden mit einem Nachweis nach dem Eine Veranstaltung wird von einer, einem oder jeweils European Credit Transfer System (ECTS) abgeschlos- mehreren Hochschullehrerinnen oder -lehrern verant- sen. wortet. Das Ziel ist die Vermittlung von neuesten For- (3) Studienangebote von Graduiertenkollegs der Deut- schungsergebnissen unter interdisziplinären Aspekten. schen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder im Rahmen Studierende müssen mindestens eines von drei Semi- von Kooperationen von Max-Planck-Research Schools naren aus den Arbeitsgebieten der Friedrich Schlegel oder anderen Forschungsverbünden an anderen Univer- 128 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen sitäten oder außeruniversitären Einrichtungen können in (2) Jährlich fertigen die Studierenden einen Bericht das Promotionsstudium einbezogen werden. über ihr Dissertationsvorhaben, ihre Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Tagungen und Workshops und über ihren Auslandsaufenthalt in schriftlicher Form an. § 10 (3) Auf der Basis des jährlichen Berichtes erfolgt eine Kompetenzerwerb im Teilbereich Evaluation. Mittels derer prüft das Betreuungsteam, ob Wissensvermittlung bei der oder dem Studierenden sowohl in Bezug auf die Beteiligung am Promotionsstudium als auch auf den Die Studierenden sollen die Ergebnisse ihrer For- Stand des Dissertationsvorhabens ein angemessener schungstätigkeit regelmäßig auf wissenschaftlichen Ta- Fortschritt erkennbar ist. Insbesondere müssen die in gungen vorstellen und sich die erforderlichen Kommuni- dieser Ordnung vorgesehenen Anforderungen erfolg- kations- und Präsentationstechniken aneignen. Darüber reich erfüllt und deren Erfüllung nachgewiesen sein. An- hinaus ist ihnen durch das jeweilige Betreuungsteam forderungen sind die zeitgerechte Erfüllung von For- angemessene Gelegenheit einzuräumen, größere Zu- schungsaufgaben, besonders bei der Anfertigung der sammenhänge ihres Forschungsgebiets im Rahmen Dissertation, und die zeitgerechte Erfüllung der Anforde- von Lehrveranstaltungen mit der oder dem jeweiligen für rungen im Rahmen des wissenschaftlichen Studiums die Lehrveranstaltung Verantwortlichen zu vermitteln. mit den Inhalten gemäß § 9 Abs. 1 und §§ 10 bis 12 so- Die Mitglieder des Betreuungsteams unterstützen die wie der Wahrnehmung des Betreuungsangebots. Im Studierenden beim Erwerb der hochschuldidaktischen Falle eines negativen Ergebnisses der Evaluation wird Kompetenzen. Die Studierenden können auf das Schu- dieses der oder dem Beauftragten für das Promotions- lungsangebot der Freien Universität und ihrer Koopera- studium schriftlich mitgeteilt und begründet. tionspartner zurückgreifen. (4) Die oder der Beauftragte für das Promotionsstu- dium entscheidet auf der Grundlage des Votums des Betreuungsteams über den weiteren Verbleib der oder § 11 des Studierenden im Promotionsstudium und veranlasst Kompetenzerwerb im Teilbereich ggf. den Ausschluss vom Promotionsstudium. Zuvor ist Wissenschaftsmanagement der oder dem Studierenden durch das Betreuungsteam rechtzeitig und in schriftlicher Form mitzuteilen, dass der Die Studierenden sollen Erfahrung bei der Planung und erfolgreiche Abschluss der Dissertation gefährdet ist. Im Durchführung von Forschungsprojekten erwerben und Rahmen eines Beratungsgesprächs zwischen der oder allgemeine Fähigkeiten im Forschungsmanagement, dem betroffenen Studierenden und dem Betreuungs- besonders bei der Organisation und Koordination wis- team sollen die Probleme identifiziert und angemessene senschaftlicher Aktivitäten und Projekte entwickeln. Dies Schritte zur Problemlösung festgelegt werden. Über kann auch durch die Mitwirkung an der Vorbereitung Verbleib im oder Ausschluss aus dem Promotionsstu- eines Forschungsprojekts von am Promotionsstudium dium soll die oder der Beauftragte für das Promotions- beteiligten Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern studium in der Regel erst nach Ablauf eines angemes- geschehen. senen Zeitraums und einer Anhörung der am Gespräch gemäß Satz 3 Beteiligten eine Entscheidung gemäß Satz 1 fällen. § 12 (5) Alle schriftlichen Unterlagen, die die Studierenden Kompetenzerwerb im Teilbereich Fremdsprachen betreffen, werden in die jeweilige Promotionsakte auf- genommen. Der Erwerb von vorhabenbezogenen Sprachkenntnis- sen und die Vertiefung der Kenntnisse in den Bereichen (6) Sind alle in dieser Ordnung vorgesehenen Anfor- Deutsch und Englisch als Wissenschaftssprachen wird derungen erfüllt, werden über den erfolgreichen Ab- im Rahmen des vorhabenbezogenen Promotionsstu- schluss des Promotionsstudiums eine Leistungsbe- diums gefördert. scheinigung und ein Zertifikat ausgestellt gemäß Anla- gen 4 und 5. § 13 Berichtspflichten, Abbruch und Abschluss § 14 des Promotionsstudiums Inkrafttreten, Gültigkeitsdauer (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- (1) Die Studierenden berichten der Betreuerin/dem lichung in den Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Univer- Betreuer bzw. dem Betreuungsteam regelmäßig über sität Berlin) in Kraft. Verlauf und Stand ihres Dissertationsvorhabens. Nähe- res zu Form, Terminen und Umfang der Berichte wird in (2) Gleichzeitig tritt die Ordnung für das Promotions- den Betreuungsvereinbarungen gemäß Anlage 3 gere- studium „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary gelt. Studies“ der Dahlem Research School der Freien Uni- FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 129
FU-Mitteilungen versität Berlin vom 13. Januar 2010 (FU-Mitteilungen 11/2010, S. 204) außer Kraft. (3) Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die das Studium im Promotionsstudium „Literaturwissenschaft- liche Studien – Literary Studies“ der Dahlem Research School (DRS) der Freien Universität Berlin (Promotions- studium) nach ihrem Inkrafttreten aufnehmen. Studie- rende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ord- nung bereits für das Promotionsstudium „Literaturwis- senschaftliche Studien – Literary Studies“ der Dahlem Research School (DRS) der Freien Universität Berlin (Promotionsstudium) immatrikuliert sind, können das Studium nach der Ordnung gemäß Abs. 2 beenden. (4) Die Gültigkeit dieser Ordnung erlischt mit dem Ende der Förderungsdauer des Promotionsstudiums oder aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft des Promotionsstudiums in der DRS, ohne dass es eines gesonderten Aufhebungsbeschlusses bedarf. Für Dok- torandinnen und Doktoranden, die zum Zeitpunkt ge- mäß Satz 1 bereits in das Promotionsstudium „Literatur- wissenschaftliche Studien – Literary Studies“ aufgenom- men wurden, gilt Vertrauensschutz. Ihnen wird die Mög- lichkeit des Abschlusses ihres Promotionsstudiums auf der Grundlage dieser Ordnung für eine Dauer von acht- zehn Semestern ab dem Zeitpunkt gemäß Satz 1 ge- währleistet. 130 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen Anlage 1: Exemplarischer Studienverlaufsplan Pflicht/Wahlpflicht Wahlpflicht Pflicht Arbeit an der Interdisziplinäre Praxisperspektiven/ Forschungs- Dissertation (Studien- Seminare aus den Transferable Skills kolloquium bzw. Forschungs- Arbeitsgebieten * (Kursangebot/ganz- aufenthalte im Ausland tägige Workshops) eingeschlossen) Seminar I: Projektmanagement bzw. Projekt- Arbeitsgebiet „Literatur vergleichbare Angebote diskussion I 1. Sem. 22 LP als Textpraxis” (2 LP) (2 LP) (5 LP**) Gute wissenschaftliche Seminar II: Praxis Arbeitsgebiet „Literatur (1 LP) 2. Sem. in transnationaler 22 LP Perspektive” Wissenschafts- kommunikation (5 LP**) (1 LP) Seminar III: Arbeitsgebiet „Literatur, Wissensvermittlung/ Projekt- 3. Sem. (Inter-)Medialität und die Didaktik/Lehre diskussion II 22 LP Künste“ (2 LP) (2 LP) (5 LP**) 30 LP 4. Sem. (Studien- bzw. Forschungsaufenthalt im Ausland) Wissensvermittlung/ Projekt- 5. Sem. 25 LP Didaktik/Lehre diskussion III (2 LP) (2 LP) 6. Sem. 30 LP Σ 180 LP 151 LP 15 LP 8 LP 6 LP * Die Auswahl der Arbeitsgebiete ist exemplarisch. ** Zwei der drei Seminare können durch ein anderes, gleichwertiges Seminar an einer deutschen oder ausländischen Universität ersetzt werden. FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 131
FU-Mitteilungen Anlage 2: Übersicht über die zu erfüllenden Anforderungen Lehr- und Lernform Methodologie und Theorie Leistungsanforderung Lektüre ausgewählter Texte; aktive Teil- Seminar Interdisziplinäres Seminar I–III nahme an der Seminardiskussion; Über- nahme eines Referats Forschungskolloquium Gliederung, Planung der Arbeit an der Kolloquium Projektdiskussion I Dissertation; Projektpräsentation; aktive Diskussionsteilnahme Reflexion der Untersuchungsmethoden; Kolloquium Projektdiskussion II Projektpräsentation; aktive Diskussions- teilnahme Präsentation der Forschungsergebnisse, Kolloquium Projektdiskussion III Kontextualisierung; Projektpräsentation; aktive Diskussionsteilnahme Praxisperspektiven/ Transferable Skills Planung der Arbeit an der Dissertation; Projektmanagement bzw. vergleichbare Planung und Organisation wissenschaft- Kursangebot/Workshops Angebote licher und wissenschaftsnaher Veranstal- tungen Verfassen von wissenschaftsnahen Texten, mündliche Präsentationen zu wissenschaftlichen Themen in Fremd- Kursangebot/Workshops Wissenschaftskommunikation und/oder Muttersprache; ggf. Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen, die für das Dissertationsprojekt relevant sind Hochschuldidaktik und Mitwirkung an Lehrveranstaltungen: Planung und Durch- Kursangebot/Workshops Wissensvermittlung führung von einzelnen Sitzungen im Rah- men von Lehrveranstaltungen; Selbst- reflexion; Anfertigen eines Berichts 132 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen Anlage 3: Muster für eine schriftliche Betreuungsvereinbarung Betreuungsvereinbarung gemäß § 6 Abs. 6 zwischen ____________________________________________ (die oder der Studierende), ____________________________________________ (Betreuerin oder Betreuer gemäß der Promotionsord- nung) ____________________________________________ (Mentorin oder Mentor sowie ggf. weitere Mitglieder des Betreuungsteams) ____________________________________________ (die oder der Beauftragte des Promotionsstudiums). 1. [Frau oder Herr: Vorname Name] ist seit dem 1. Oktober 20XX Studierende oder Studierender des Promotions- studiums „Literaturwissenschaftliche Studien – Literary Studies“ (Friedrich Schlegel Graduiertenschule für literatur- wissenschaftliche Studien) an der DRS und erstellt in dessen Rahmen im Fach [NAME FACH] des Fachbereichs [NAME FACHBEREICH] an der Freien Universität Berlin eine Dissertation mit dem Arbeitstitel: „[.............................………………………………………………………………………………….]“. Das Dissertationsvorhaben ist von der oder dem Studierenden im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Promo- tionsstudium vorgestellt und von der Auswahlkommission, der Betreuerin oder dem Betreuer sowie von der oder dem Beauftragten des Promotionsstudiums befürwortet worden. 2. Die Betreuung des Dissertationsvorhabens erfolgt durch ein Betreuungsteam gemäß § 6 Abs. 3. Dem Betreu- ungsteam gehören folgende Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer und ggf. promovierte Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftler an: 1. ____________________________________________ (als Betreuerin oder Betreuer) 2. ____________________________________________ (als Mentorin oder Mentor) 3. ____________________________________________ (ggf. als drittes Mitglied des Betreuungsteams) Scheidet ein Mitglied des Betreuungsteams vor der Einreichung der Dissertation aus, trägt die oder der Beauftragte dafür Sorge, dass eine angemessene Betreuung weiterhin gewährleistet wird. 3. Das Betreuungsteam legt ggf. gemäß § 6 Abs. 5 vor Studienbeginn anhand des vorhabenbezogenen Promotions- studiums im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden sowie der oder dem Beauftragten unter Berücksichti- gung der Maßgaben von §§ 7 bis 12 Art und Umfang der von der oder dem Studieren den zu absolvierenden Studie- neinheiten fest. Weiterhin wirkt das Betreuungsteam darauf hin, dass der oder dem Studierenden angemessene Arbeitsmöglichkeiten gewährt werden. 4. Die Betreuerin oder der Betreuer erarbeitet im Einvernehmen mit der oder dem Studierenden die theoretischen und methodischen Eckpunkte für das Dissertationsvorhaben und einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan. Die Betreue- rin oder der Betreuer kommentiert und bewertet den Projekt- und Studienfortschritt der oder des Studierenden in angemessenen Abständen, in mündlicher oder schriftlicher Form. Regelmäßige Berichte der oder des Studieren- den gewähren dem Team Einsicht in die Arbeitsfortschritte. Auf der Grundlage der festgelegten Art und des fest- gelegten Umfangs der zu absolvierenden Studieneinheiten und unter Berücksichtigung fachwissenschaftlicher Not- wendigkeiten werden regelmäßig Beratungs- und Betreuungstermine angesetzt. Während der Vorlesungszeit eines Semesters finden diese in der Regel mindestens einmal monatlich statt. Darüber hinaus sind bei Bedarf kurz- fristige Terminvereinbarungen zu treffen. Mindestens eines dieser Gespräche wird jährlich gemäß § 13 Abs. 1 von der oder dem Studierenden schriftlich protokolliert. Ergibt sich aus wichtigen Gründen die Notwendigkeit, die Zu- sammensetzung des Betreuungsteams zu verändern, so ist die oder der Beauftragte unverzüglich zu informieren. Die oder der Beauftragte leitet anschließend geeignete Schritte ein. FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 133
FU-Mitteilungen 5. Als Bearbeitungszeit für die Dissertation gilt die Regelstudienzeit gemäß § 5 Abs. 2. Die Einreichung der Disserta- tion ist innerhalb der Regelstudienzeit gemäß §5 Abs. 2. anzustreben. Es gilt der in der Anlage aufgeführte Arbeits- und Zeitplan, Stand von [Datum] bzw. neuere vereinbarte und beigefügte Pläne. Diesen Plänen ist jeweils vom Be- treuungsteam zuzustimmen. Die oder der Studierende verpflichtet sich, bei relevanten Abweichungen vom Arbeits- und Zeitplan umgehend das Betreuungsteam darüber zu informieren 6. Die oder der Studierende bedarf zur Übernahme jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit der vor- herigen Befürwortung des Betreuungsteams und der vorherigen Genehmigung der oder des Beauftragten, sofern zu befürchten ist, dass durch die Übernahme einer solchen Nebentätigkeit die von der oder dem Studierenden im Rahmen des Promotionsstudiums zu erfüllenden Pflichten und Anforderungen nicht im vorgesehenen Maße erfüllt werden können. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und Umfang die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden so stark in Anspruch nimmt, dass die Er- reichung der Ziele des Promotionsstudiums gefährdet sind. 7. Die oder der Studierende hat seinen Wohnsitz so zu nehmen, dass die Erfüllung der Pflichten und Anforderungen im Rahmen des Promotionsstudiums keine Beeinträchtigung erfährt. 8. Die oder der Studierende und die Mitglieder des Betreuungsteams verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gemäß der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Ehrenkodex) der Freien Universität Berlin vom 17. April 2002 (FU-Mitteilungen 29/2002). Dazu gehört für die Studierende oder den Studierenden, sich in Zweifelsfällen mit dem Betreuungsteam oder der Ombudsperson des Programms zu beraten Für die Mitglieder des Betreuungsteams bedeutet dies ausdrücklich die Pflicht, die urheberrechtlichen Bestimmun- gen für Texte oder Erkenntnisse der oder des Studierenden zu achten und zu benennen. 9. Die Betreuungsvereinbarung mit ihren Anlagen wird jährlich durch die Beteiligten überprüft und ggf. modifiziert. Bei einer Verlängerung der Bearbeitung des Dissertationsvorhabens über das Ende der Regelstudienzeit hinaus wird ggf. eine neue Betreuungsvereinbarung der oder dem Beauftragten zur Zustimmung vorgelegt. Alle Beteiligten erklären sich einverstanden, dass über das Vorhaben allgemeine Angaben weitergegeben werden, die der statis- tischen Erfassung und der Evaluation der Promotionsbetreuung durch die Graduiertenschule dienen. Bei einem Abbruch der Promotion sind schriftliche Begründungen von allen Beteiligten an den Vorstand der Graduierten- schule zu leiten. Datum und Unterschriften: ____________________________________________ (die oder der Studierende), ____________________________________________ (die Betreuerin oder der Betreuer gemäß der Promotionsordnung) ____________________________________________ (Mentorin oder Mentor sowie ggf. weitere Mitglieder des Betreuungsteams) ____________________________________________ (die oder der Beauftragte für das Promotionsstudium) 134 FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020
FU-Mitteilungen Anlage 4: Muster für die Leistungsbescheinigung Friedrich Schlegel Graduate School of Literary Studies Dahlem Research School (DRS) Freie Universität Berlin Transcript of Records for the successful completion of the Doctoral Studies Program Literary Studies In accordance with the rules and regulations of the doctoral studies program Literary Studies at Dahlem Research School, Freie Universität Berlin (FU-Memoranda No. 35/2008, 11/2010, 11/2020) NAME_OF_CANDIDATE date of birth DATE_OF_BIRTH born in PLACE_OF_BIRTH has obtained the achievements as listed overleaf, and therefore met all of the requirements pursuant to the rules and regula- tions of the Literary Studies doctoral studies program. TITLE_AND_NAME_OF_DEAN Dean of Department of Philosophy and Humanities TITLE_AND_NAME_OF_REPRESENTATIVE [official seal] Representative of the Doctoral Studies Program Dr. Markus Edler Head of Dahlem Research School Berlin, DATE FU-Mitteilungen 11/2020 vom 02.03.2020 135
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