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Jahrgang 14 · Freitag, den 1. Juni 2018 · Nummer 6 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) HEUTE - KINDERTAG BODEFEST FREIBADSAISON
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 2 Nr. 6 vom 01.06.2018 Liebe Oscherslebenerinnen und Oscherslebener, die letzten Wochen waren gute Wochen für unseren Ort – ins- Sie merken schon, dass mein Geleitwort zur aktuellen Ausgabe besondere für unsere Ortsteile Altbrandsleben, Hornhausen und unseres Amtlichen Mitteilungsblattes einen starken Bezug auf Kleinalsleben. Hier haben wir durch Fördermittel aus dem euro- unsere jüngsten Einwohner deutlich macht. Das liegt nicht zuletzt päischen Programm LEADER drei Spielplätze erneuern können daran, dass der offizielle Veröffentlichungstermin, der 1. Juni, uns und schöne neue Spielgeräte für die Kinder unserer Stadt aufge- allen als Internationaler Kindertag ein Begriff ist. Darum liegt es stellt. Zu jedem der drei Termine konnte ich gemeinsam mit vielen mir am Herzen, dass wir am 1. Juni bewusst unsere Kinder in den Kindern bei bestem Sonnenschein das Eröffnungsband durch- Mittelpunkt stellen und uns an diesem Tag vielleicht ein bisschen schneiden. Es ist mir immer wieder eine Freude, wenn wir den Ein- mehr Zeit als sonst für sie nehmen. wohnern unserer Stadt – hier vor allem den Kindern – etwas zur Ihr Bürgermeister Nutzung übergeben können. Darum freue ich mich schon jetzt auf den 15. Juni, es ist der Tag an dem wir unsere Freibadanlage für die diesjährige Saison eröffnen werden. An diese Eröffnung wird sich unmittelbar am 16. Juni 2018 das Kinderfest im Freibad an- schließen, zu dem ich Sie alle recht herzlich einlade. Benjamin Kanngießer Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Seite 4 Aus den Ortsteilen Aktuelles aus dem Rathaus Seite 11 Altbrandsleben Seite 21 Angebote aus Oschersleben und Umgebung Seite 12 Stadt Hadmersleben Seite 21 Veranstaltungen auf einen Blick Seite 14 Hordorf Seite 22 Neues aus den Bibliotheken Seite 16 Peseckendorf Seite 23 Wissenswertes Seite 17 Schermcke Seite 23 Glückwünsche Seite 19 Titelbild: Kinder der Kita „Bodestrolche“ Ortsteil Hordorf - Anzeigenteil -
Nr. 6 vom 01.06.2018 3 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Erreichbarkeiten Stadtverwaltung Rathaus, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 1 Bürgermeister Büro des Bürgermeisters Ratsbüro Wirtschaftsförderung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Fachbereich Finanzen Haushaltsplanung Controlling und Stadtkasse Beteiligungsverwaltung Steuern und Abgaben Grundstücksverwaltung Zentrale Finanzbuchhaltung Fachbereich Ordnung Öffentliche Ordnung Gewerbe und Bußgeld Einwohnermeldewesen und Sicherheit Standesamt Brand- und Katastrophenschutz Peseckendorfer Weg 3, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 2 Fachbereich Zentrale Personalverwaltung Vergabemanagement Beschaffung und IT Dienste und Soziales Schulen, Kitas und Soziales Fachbereich Bauen Baubetrieb Bauhof Technische Gebäudeverwaltung und Umwelt Tiefbau Planung Friedhofswesen, Grün- und Parkanlagen Hornhäuser Str. 5, 39387 Oschersleben (Bode) Haus 3 Fachbereich Zentrale Kultur, Tourismus Dienste und Soziales und Sport Öffnungszeiten der Verwaltung Telefon (zentrale Vermittlung): 03949 912-0 Mo. und Mi. geschlossen Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Do. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Internetadresse: Fr. 9:00 - 12:00 Uhr www.oscherslebenbode.de Termine nach Vereinbarung Schiedsstellen der Stadt Oschersleben (Bode) Schiedsstelle I Schiedsstelle II Amtsbereich: Stadtgebiet Oschersleben (Bode), Amtsbereich: Hornhausen, Schermcke, Altbrandsleben Ortsteile Alikendorf, Ampfurth, Andersleben, Beckendorf, Vors. Martin Löschner Telefon (d) 03904 72406336 Neindorf, Emmeringen, Groß Germersleben, Günthersdorf, Telefon (p) 03949 3576 Hordorf, Jakobsberg, Jakobsberg Siedlung, Kleinalsleben, Sprechstunde: nach Vereinbarung Klein Oschersleben, Neubrandsleben Schiedsstelle IV Vors. Dirk Mauersberger Telefon (mobil) : 0162 9020512 Amtsbereich: Peseckendorf, Stadt Hadmersleben Mitg. Anne Riedel Telefon (mobil) : 0160 95727672 Vors. Melitta Glötzl Telefon (d) 039408 312 Mitg. Anette Junghans Sprechstunde: Sprechstunde: Nach Vereinbarung Jeden 1. Dienstag im Monat zwischen 16.00 – 17.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 35 sowie nach telefonischer Vereinbarung
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 4 Nr. 6 vom 01.06.2018 Erste Änderung der Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Oschersleben (Bode) Präambel Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungs- Weiterhin ist von den Eltern bei der Erstaufnahme in eine Kinder- gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.Juni 2014 (GVBl. tageseinrichtung ein schriftlicher Nachweis darüber zu erbringen, LSA S.288) i.V. mit § 2 Abs.1 und § 5 des Kommunalabgaben- dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl.LSA 1996, S.405), der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des sowie § 90 Abs.1 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) Kindes erfolgt ist. Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, be- in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl.2012, nachrichtigt der Träger der Tageseinrichtung das Gesundheits- Teil I, S.2022), i.V. mit dem Gesetz zur Förderung und Betreuung amt beim Landkreis Börde und übermittelt dem Gesundheitsamt von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Lan- personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die El- des Sachsen-Anhalt (KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBl.LSA 2003, tern zu einer Beratung einladen. Die Aufnahme des Kindes in die S.48) i.V. mit dem Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsge- Tageseinrichtung ist so lange abzulehnen, bis die schriftliche Be- setzes und anderer Gesetze vom 23.01.2013, alle Rechtsgrundla- stätigung der Beratung vorliegt. gen in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Entstehende Kosten sind von den Eltern zu tragen. Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 03.05.2018 folgende 1. Änderung der Satzung über die Förderung und Betreuung von §2 Kindern in Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Oschersleben (Bode) beschlossen: Inkrafttreten Die 1. Änderung der Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- §1 lichung in Kraft. Der § 8 Absatz 2 Aufnahmemodus erhält folgende Fassung: Oschersleben (Bode), den 04.05.2018 Vor der Aufnahme eines Kindes in eine Tageseinrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes vorzulegen. Die ärztliche Untersuchung sollte nicht länger Kanngießer als 10 Tage vor der Aufnahme in die Tageseinrichtung durchge- Bürgermeister führt worden sein. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Freizeiteinrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile Auf der Grundlage der §§ 5,8 und 45 Absatz 2, Ziffer 1 Kommu- nalverfassungsgesetz des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in §2 der Fassung vom 17.Juni 2014 (GVBl.S.288) hat der Stadtrat Zweckbestimmung der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 03.05.2018 Die Räumlichkeiten und Anlagen in kommunaler Trägerschaft für die Inanspruchnahme von Freizeiteinrichtungen der Stadt können für gemeindliche Veranstaltungen sowie für Vereins- und Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile folgende Benutzungs- Parteiveranstaltungen sowie für Veranstaltungen privatrecht- und Gebührenordnung beschlossen: licher juristischer Personen bereitgestellt werden. I. Allgemeine Bestimmungen §3 §1 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungs- und Gebührenordnung gilt für die Freizeit- Begriffsbestimmung einrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile. Die Stadt Oschersleben (Bode) unterhält Freizeiteinrichtungen. (2) Sie ist für alle Personen verbindlich, die sich in den benannten Zu den Freizeiteinrichtungen gehören im Sinne der Benutzer- und Objekten aufhalten. Gebührenordnung die Spielplätze, das Tiergehege im Wiesenpark, (3) Mit dem Betreten des Gesamtbereiches der Objekte unterwer- die Volksschwimmhalle und das Freibad. fen sich Benutzer, Veranstalter, Mitwirkende und Besucher den
Nr. 6 vom 01.06.2018 5 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Bestimmungen dieser Benutzerordnung sowie aller sonstigen in seine Kosten und Verantwortung zu veranlassen (Ausschankge- diesem Zusammenhang erlassenen Anordnungen insbesondere nehmigung u. dgl.). Der Nutzer/Veranstalter ist insbesondere für den Hausordnungen der jeweiligen Einrichtung bzw. Anlage. die Erfüllung aller die Benutzung betreffenden Feuer-, Sicherheits- sowie ordnungs- und verkehrspolizeilichen Vorschriften, insbe- §4 sondere der Einhaltung der in der Gefahrenabwehrverordnung Benutzungsberechtigte geregelten Ruhezeiten verantwortlich. (2) Die Ausschmückung und Dekoration der Räume ist nur mit (1) Benutzungsberechtigte sind hauptsächlich die Einwohner der besonderer Genehmigung gestattet. Dabei dürfen nur Materialien Stadt Oschersleben (Bode) und ihre Ortsteile selbst sowie deren verwendet werden, die schwer entflammbar sind. Das Abbrennen nachgeordnete Einrichtungen, Parteien, Vereine, ortsansässige von Feuerwerken in den Räumen ist verboten. Kirchengemeinden, Privatpersonen sowie privatrechtlich juristi- (3) Das Rauchen ist nur an den ausdrücklich dafür vorgesehenen sche Personen der Stadt und deren Ortsteile. und ausgewiesenen Stellen erlaubt. (2) Neben den im Absatz 1 genannten Nutzungsberechtigten (4) Die nach außen führenden Türen dürfen über die Dauer der der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile kann die Nut- Veranstaltung nicht abgeschlossen sein. zungsberechtigung auf überregionale Träger, deren Veranstal- tungen überwiegend für die Einwohner der Stadt Oschersleben §8 (Bode) und seiner Ortsteile bestimmt sind, erteilt werden. Ordnungsvorschriften §5 (1) Räume, Einrichtungen und Mobiliar der Objekte sind schonend Überlassung der Räumlichkeiten und pfleglich zu behandeln. (2) In den Räumen ist auf Ordnung und Sauberkeit besonders zu und Anlagen achten. Die Sanitäreinrichtungen können bei jeder Veranstaltung (1) Der Einlass in die Freizeiteinrichtungen Volksschwimmhalle genutzt werden, aber auch hier ist die notwendige Ordnung und und Freibad erfolgt zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten. Die Sauberkeit einzuhalten. Gebühr richtet sich nach Punkt II. dieser Benutzungs- und Gebüh- (3) Zur Schonung des Fußbodens und des Mobiliars ist mit allem renordnung. sorgsam umzugehen. Unbefugtes Hantieren an den Heizungs- (2) Die Überlassung der Räumlichkeiten und Anlagen für die und Beleuchtungsanlagen ist unberechtigten Personen verboten. Durchführung eigener Veranstaltungen bedarf eines schriftlichen (4) Vor und nach den Veranstaltungen wird im Beisein von einem Antrages. Vertreter der Stadt Oschersleben (Bode) und dem Nutzer/Veran- Der Antrag sollte so rechtzeitig gestellt werden, dass eventuell stalter eine Abnahme über den tatsächlichen Zustand der Räume einzuholende Genehmigungen durch das Ordnungsamt bean- und Anlagen vorgenommen. tragt werden können. (5) Werden Mängel, Schäden bzw. Verlust von Einrichtungsge- Der für die Räumlichkeiten und Anlagen zuständige Fachbereich genständen festgestellt, so ist der Nutzer/Veranstalter zur Ver- der Verwaltung der Stadt Oschersleben (Bode) erteilt die Geneh- antwortung zu ziehen. migungen, die in der Regel schriftlich erfolgen sollten. Ein Rechts- anspruch auf Überlassung besteht nicht. §9 (3) Liegen für die dieselbe Zeit mehrere Anträge vor, so ist für die Haftung Entscheidung in der Regel die Reihenfolge des Einganges der (1) Der Nutzer/Veranstalter ist verpflichtet, für die schonende Anträge maßgebend. Bei der Prüfung der Anträge ist auch die Behandlung der Räume, Anlagen, Einrichtungsgegenstände zu Bedeutung der Veranstaltung für die Öffentlichkeit zu berücksich- sorgen. tigen (öffentliches Interesse). (2) Der Nutzer/Veranstalter haftet für alle Beschädigungen und (4) Die Stadt Oschersleben (Bode) behält sich vor, vom Vertrag Verluste, die an dem Überlassungsgegenstand durch Benutzung zurückzutreten, wenn die Benutzung der vorgesehenen Räume entstehen ohne Rücksicht darauf, ob die Beschädigung durch ihn, im Falle höherer Gewalt, unvorhergesehener im öffentlichen In- seine Mitglieder, Beauftragten, Teilnehmer oder Besucher an der teresse liegende Gründe, an dem betreffenden Tag nicht möglich Veranstaltung entstanden sind. Der Nutzer/Veranstalter haftet ist. Zur Leistung einer Entschädigung ist die Gemeinde in diesen ferner für Schäden jeder Art, die durch Auf- und Abbau der von Fällen nicht verpflichtet. ihm geforderten zusätzlichen Einrichtung entstehen. Die vom (5) Die Benutzung der Spielplätze und der Besuch des Tiergehe- Nutzer/Veranstalter demnach zu vertretenden Schäden werden ges bedürfen keines Antrages. Für diese Freizeiteinrichtungen von der Stadt Oschersleben (Bode) auf seine Kosten behoben. Die sind keine Gebühren zu entrichten. Stadt Oschersleben (Bode) kann den Nachweis einer ausreichen- §6 den Haftpflichtversicherung oder Sicherheitsleistung verlangen. (3) Der Nutzer/Veranstalter hat für alle Schadensersatzansprü- Verwaltung und Aufsicht che einzustehen, die aus Anlass der Vermietung des Benutzerge- (1) Die Räumlichkeiten und Anlagen werden von der Stadt genstandes gegen ihn geltend gemacht werden. Wird die Stadt Oschersleben (Bode) verwaltet. Oschersleben (Bode) wegen eines Schadens unmittelbar in An- (2) Für die Ordnung und Sauberkeit innerhalb der Objekte ist der spruch genommen, so ist der Nutzer/Veranstalter verpflichtet, Betreiber zuständig. die Stadt Oschersleben (Bode) von dem gegen sie geltend ge- machten Anspruch einschließlich der entstehenden Prozess- und §7 Nebenkosten in voller Höhe freizuhalten. Er hat in allen Fällen der Stadt Oschersleben (Bode) beim Führen eines Rechtsstreits Besondere Pflichten des Veranstalters durch gewissenhafte Information Hilfe zu leisten und haftet für (1) Soweit zu Veranstaltungen zusätzliche Anmeldungen, Geneh- den Schaden, der der Stadt Oschersleben (Bode) durch mangel- migungen erforderlich sind, hat dies der Nutzer/Veranstalter auf hafte Erfüllung dieser Verbindlichkeit entsteht.
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 6 Nr. 6 vom 01.06.2018 (4) Die Haftung des Nutzer/Veranstalters erstreckt sich auch auf (4) Die Gebühr ist vor Eintritt in die Einrichtung zu begleichen. Die Schäden, die während der Probe, der Vorbereitung und der Auf- Gültigkeit der Zehnerkarten bzw. Tickets bezieht sich jeweils auf räumungsarbeiten durch ihn, durch Beauftragte oder durch Be- die Saison. Es erfolgt keine Rückerstattung von nicht abgegolte- sucher entstehen. Für sämtliche vom Nutzer/Veranstalter einge- nen Schwimm- bzw. Saunazeiten. brachten Gegenstände übernimmt die Stadt Oschersleben (Bode) Zeitraum der Saison ( in der Regel) keine Haftung, sie lagern vielmehr ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den ihm zugewiesenen Räumen. Volksschwimmhalle September bis Juni im Folgejahr Der Nutzer/Veranstalter hat die Pflicht, mitgebrachte Gegenstän- Freibad Juni bis September de nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen und die Für die Volksschwimmhalle gilt: Räume in ihrem ursprünglichen Zustand an die Stadt Oschersle- ben (Bode) zu übergeben. • Vor Nutzung der Einrichtung erfolgt das Lösen eines gültigen (5) Sollte es im Freibad bzw. in der Volksschwimmhalle nach Ver- Tickets im entsprechenden Gebührentarif am Kassenauto- anstaltungen zu Verschmutzungen der Badebecken kommen, so mat. dass die Stadt die Einrichtung nicht der Öffentlichkeit zugänglich • Wird die Nutzung der Volksschwimmhalle verlängert, muss für machen kann, zahlt der Nutzer/Veranstalter eine Entschädigung jede weitere angefangene Stunde im zutreffenden Gebühren- für den Eintrittsverlust in Höhe von 200,00 € für das Freibad und tarif nachbezahlt werden. 300,00 € für die Volksschwimmhalle pro Schließtag. Außerdem • Die Nachzahlung erfolgt vor Verlassen der Einrichtung gegen trägt er alle anfallenden Kosten zur Wiederinbetriebnahme der Bargeld an der Kasse. Einrichtung. § 10 Für das Freibad gilt: Verlust von Gegenständen, • Vor Nutzung erfolgt der Kauf einer Karte im jeweils gültigen Gebührentarif. Fundsachen, Schadensersatz • Die Gebühr gilt pro Besuch der Einrichtung. (1) Die Stadt Oschersleben (Bode) haftet nicht für den Verlust • Eine Unterbrechung der Nutzung erfordert bei einer Wieder- oder die Beschädigung von Kleidungsstücken, Geld, Wertgegen- aufnahme der Nutzung am gleichen Tag die erneute Entrich- ständen und sonstigen Vermögen der Mieter/Veranstalter, Benut- tung der Gebühr. zer und Besucher sowie den eingebrachten Sachen. Das gleiche gilt für Fundgegenstände und im Bereich des Objektes abgestell- §2 te Fahrzeuge. Gebührenerhebung (2) Fundsachen sind beim zuständigen Mitarbeiter bzw. einem von der Stadt eingesetzten Dienstleistungsmitarbeiter abzuge- für die Freizeiteinrichtungen ben. (1) Die Tarife der Räume und Anlagen in den hauptsächlich in Be- (3) Bei Veranstaltungen zerstörte Einrichtungsgegenstände und tracht kommenden Einrichtungen sind nachstehend in Anlage 1 Mobiliar werden nach Prüfung und Feststellung des Schadens abgedruckt. dem Verursacher durch die Stadt Oschersleben (Bode) in Höhe (2) Zuschläge bei starker Verschmutzung des Anschaffungswertes in Rechnung gestellt bzw. die Kosten Die Grundgebühr erhöht sich bei das übliche Maß übersteigender der Schadensbehebung. starker Verschmutzung um 0,10 €/m²/Nutzung. § 11 §3 Überwachung der Veranstaltung Gebührenschuldner Den Beauftragten der Stadt Oschersleben (Bode) und des Ord- (1) Schuldner der Gebühren ist der jeweilige Antragsteller auf die nungsamtes der Stadt Oschersleben (Bode) ist der Zutritt zu den Inanspruchnahme der Freizeiteinrichtungen der Stadt Oschersle- Räumlichkeiten und Anlagen während der Veranstaltung jederzeit ben (Bode) und deren Ortsteile. zu gestatten. (2) Mehrere Beteiligte haften als Gesamtschuldner. II. Gebühren §4 §1 Entstehung der Gebührenschuld, Allgemeines Fälligkeit (1) Die Freizeiteinrichtungen Freibad und Volksschwimmhalle (1) Die Gebührenschuld für die Inanspruchnahme der Freizeitein- werden den Schulen des Landkreis Börde für die Durchführung richtungen entsteht am Tag der Veranstaltung. des Schwimmunterrichts zur Verfügung gestellt. (2) Der Nutzer/Veranstalter erhält von der Stadt Oschersleben (2) Im Rahmen freier Kapazität besteht für Vereine, Kinderta- (Bode) einen Gebührenbescheid. Die Fälligkeit der Gebühren- geseinrichtungen und Institutionen die Möglichkeit zur Nutzung schuld ist auf dem Gebührenbescheid vermerkt. dieser Freizeiteinrichtungen. Grundlage dafür ist ein schriftlicher Antrag und der Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der §5 gültigen Gebührenreglung. Die Entrichtung der Gebühr erfolgt für diese Gruppen durch monatliche Rechnungslegung. Rechtsbehelfe (3) Bei einer vertragslosen Nutzung dieser Einrichtungen entsteht (1) Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser die Gebührenschuld für die Inanspruchnahme der Freizeiteinrich- Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungs- tungen am Tag der Nutzung beim Betreten der Einrichtung. gerichtsordnung in der jeweiligen gültigen Fassung.
Nr. 6 vom 01.06.2018 7 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) (2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranzie- • Schulschwimmen max. 27 Kinder 45 min 140,00 € hung der Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die Ver- inkl. Fönnut- pflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben. zung utzung der Schwimmhalle durch Wasser- N III. Schlussvorschriften gymnastikgruppen (Volkshochschule, Kran- kenkassen, Physiotherapeuten) Inkrafttreten max. 13 Nutzer 60 min • Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 16 1,50 € Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer bzw. über 16 mit gültigem Schülerausweis Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Benutzungs- und • Erwachsene 2,50 € Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Freizeiteinrich- • Nutzung der Schwimmhalle durch den 2,00 € /Stunde / tungen der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile vom Behinderten- Sportverein OC e.V. und der Teilnehmer 09.09.2009 in der Fassung der 5. Änderung der Benutzungs- und Behindertenabteilung des SV Lokomotive e.V. Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Freizeiteinrich- (auf Antrag) tungen der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile vom 28.04.2016 außer Kraft. • aktive Mitglieder der FFw der Stadt Oschers- kostenlos leben (Bode) und ihrer Ortsteile, im Rahmen Oschersleben (Bode), den 04.05.2018 des Dienstsportes Kanngießer Bürgermeister • Für Wassersportabteilungen von Sportverei- pro Teilneh- nen - bei vom Sozialausschuss des Stadtrates mer 1,00 €/ ANLAGE 1 anerkannten Gegenleistungen (schriftliche Stunde Gebühren für die Benutzung der Freizeiteinrichtung Schwimm- Antragstellung bis 20.Mai für Folgesaison) halle der Stadt Oschersleben (Bode) Wiederbeschaffungswert für Schwimmen 60 min • Garderobenschrankschlüssel 36,00 € • Ticket 26,00 € • Kinder bis 3 Jahre frei • Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 16 bzw. 1,50 € Gebühren für die Benutzung der Freizeiteinrichtung Freibad der über 16 Jahre mit gültigem Schülerausweis Stadt Oschersleben(Bode) • Zehnerkarte für Kinder ab 3 Jahre u. Jugend- 13,50 € • Kinder bis 3 Jahre frei liche bis 16 Jahre bzw. über 16 Jahre mit • Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 2,00 € gültigem Schülerausweis 16 bzw. über 16 Jahre mit gültigem Schüler- • Erwachsene 2,50 € ausweis • Zehnerkarte für Erwachsene 22,50 € • Zehnerkarte für Kinder ab 3 Jahre u. Jugend- 18,00 € liche bis 16 Jahre bzw. über 16 Jahre mit Schwimmen 120 min gültigem Schülerausweis • Kinder bis 3 Jahre frei • Erwachsene 3,00 € • Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 16 bzw. 2,50 € • Zehnerkarte für Erwachsene 27,00 € über 16 Jahre mit gültigem Schülerausweis •N utzung des Freibades nach 17.00 Uhr pro 2,00 € • Erwachsene 4,50 € Person • Eventkarte Betrag des Bei Veranstaltungen der Motorsport Arena Entgeltes Bei Überschreitung der Nutzung der Schwimmhalle, muss für Oschersleben GmbH aufgedruckt jede angefangene Stunde nachgezahlt werden erworbene und für die Dauer dieser Veranstal- • Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 16 bzw. 1,00 € tung gültige Eintrittskarte für das Freibad. über 16 Jahre mit gültigem Schülerausweis • Erwachsene 2,00 € Sonstiges Ausleihgebühren Saunabereich • für Bälle, Schwimmreifen, Luftmatratzen, 0,30 €/Std. kleine Wasserspielgeräte • Kinder ab 3 Jahre und Jugendliche bis 16 bzw. 4,00 € • große Wasserspielgeräte 0,50 €/Std. über 16 Jahre mit gültigem Schülerausweis • Strandkorb 1,00 €/Std. • Zehnerkarte für Kinder ab 3 Jahre und Ju- 36,00 € oder gendliche bis 16 Jahre bzw. über 16 Jahre mit 5,00 €/Tag gültigem Schülerausweis • Liege frei • Erwachsene 6,00 € • Schließfachschrank 1,00 € /Fach • Zehnerkarte für Erwachsene 54,00 € zuzügl.5,00 € Kaution für Sonstiges den Schlüssel Anmietung des Geländes zur Durchführung • alleinige Nutzung der Halle je Stunde 100,00 € einer Musikveranstaltung • alleinige Nutzung einer Bahn/ Lehrschwimm- 25,00 € • Kaution 500,00 € becken je Stunde • Benutzungsgebühr 500,00 €
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 8 Nr. 6 vom 01.06.2018 Bekanntmachung Aufhebung des Vorhaben & Erschließungsplanes Nr. 1/1995 Kinderheim „Mittendrin“ Emmeringen Oschersleben (Bode) Es ist beabsichtigt den Vorhaben & Er- schließungsplanes Nr. 1/1995 Kinder- heim „Mittendrin“ Emmeringen Oschers- leben (Bode) aufzuheben. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Der Bau, Wirtschafts- und Umweltaus- schuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2017 die Einleitung der Aufhe- bungsverfahren beschlossen. Der Entwurf der Aufhebungssatzung und der Begründung mit dem Stand vom 11.04.2018 hat der Bau-, Wirtschaft- und Umweltausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2018 gebilligt. Dieser Entwurf der Aufhebungssatzung und der Begründung können in der Zeit vom 11. Juni 2018 bis 13. Juli 2018 während der Dienstzeiten in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 2, Pesecken- dorfer Weg 3 im Flur des Obergeschos- ses zwischen den Diensträumen Zimmer Nr. 24 und 25, eingesehen werden. Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten: Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr generiert am: 05.05.2017 09:29:52, Nutzer: esander, PC-IP-Adr.: 192.168.76.203 Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich wird der Entwurf der Aufhe- bungssatzung des Vorhaben & Erschlie- ßungsplanes Nr. 1/1995 Kinderheim „Mittendrin“ Emmeringen Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter der Rubrik Verwaltung/Bekanntmachung veröffent- licht. Während des genannten Zeitraumes be- steht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können schriftlich oder zur mündlichen Niederschrift bis zum 13. Juli 2018 im Sachgebiet Planung vorgetragen werden. Oschersleben (Bode), den 01.06.2018 Kanngießer Bürgermeister
Nr. 6 vom 01.06.2018 9 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Oschersleben (Bode) für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Oschersleben (Bode) und den Strafkammern des Landgerichts Magdeburg Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner Sitzung Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 des Gerichtsverfas- am 03.05.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl sungsgesetzes binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Aus- der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Oschersleben legungsfrist, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rats- und für das Landgericht Magdeburg gefasst. büro, Zimmer 50 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach (GVG) in der Zeit vom 04. – 08.06.2018 zu jedermanns Einsicht §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenom- im Ratsbüro der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1 in 39387 men werden durften oder sollten. Oschersleben (Bode), Zimmer 50 zur öffentlichen Einsichtnahme Oschersleben (Bode), dem 01.06.2018 aus. Kanngießer Die Auslage erfolgt innerhalb der Dienststunden Bürgermeister Wochentag Vormittags Nachmittags Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr „Die Stadt Oschersleben (Bode) beabsichtigt den Verkauf des Grundstücks Petersilienstraße 1 in 39837 Oschersleben (Bode). Es befindet sich in der Gemarkung Oschersleben, Flur 55, Flur- Das Mindestgebot beträgt 33.103,00 €. stück 151/33 und hat eine Grundfläche von insgesamt 1.226 m². Das Objekt ist umfangreich sanierungs- und modernisierungsbe- Kaufanträge sind bis zum 18.06.2018, 12.00 Uhr bei der Stadt dürftig und liegt im Sanierungsgebiet. Das Grundstück muss mit Oschersleben (Bode), Grundstücksverwaltung, Markt 1 in 39387 einem Ablösebetrag in Höhe von 4,00 €/m² abgelöst werden. Bei Oschersleben (Bode) in einem verschlossenen Umschlag mit dem diesem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal. Die Parkflä- Stichwort „Ausschreibung Oschersleben (Bode) Petersilienstraße 1“ che wird vom Landkreis als Parkplatz genutzt. Dies soll auch in abzugeben. Zukunft gewährleistet sein. Des Weiteren werden Räumlichkeiten von der Jugendfeuerwehr genutzt, welches auch in Zukunft weiter Ansprechpartner ist Frau Mützel, Tel.: 03949 912-225, angedacht ist. E-Mail: liegenschaften@oscherslebenbode.de
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 10 Nr. 6 vom 01.06.2018 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Wanzleben, den 20.04.2018 und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17 – 19 39164 Wanzleben Flurbereinigungsverfahren Schwaneberg – Feldlage, Landkreis Börde, Salzlandkreis, Verfahrensnummer 24BK0020 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung und Anhörung nach § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)* Auslegung der Wertermittlungsergebnisse Im o.g. Flurbereinigungsverfahren wurde der Wert der alten Grundstücke nach §§ 27 ff FlurbG ermittelt. Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 09.07.2018 bis 17.07.2018 im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben, Zimmer A1.05 während der üblichen Dienststunden aus. (Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr, Di. 13:00 - 15:30 Uhr) Anhörungs- und Erläuterungstermin Die Gelegenheit der Anhörung der Beteiligten wird bestimmt auf den 18.07.2018 und 19.07.2018 in den Saal der Heimatstube Schwaneberg, Am Anger 4, 39171 Sülzetal OT Schwaneberg jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde und der geeigneten Stelle Herrmann werden anwesend sein, um den Beteiligten die Wertermittlungsergebnisse zu erläutern und Auskünfte zu erteilen. In diesem Termin werden auch Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen (§ 32 FlurbG). Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widerspruch gegen die Wertermittlung anzusehen sind. Sie werden vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte geprüft. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gegeben. Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung der Termine verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen. Dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte bereits vorliegende Vollmachten gelten auch hierfür weiter. Im Auftrag gez. Mathias Arnold *In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)
Nr. 6 vom 01.06.2018 11 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Beschlüsse der politischen Gremien der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile für den Zeitraum vom 03.05.2018 – 21.05.2018 Sitzung des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) am · Straßenumbenennung Fabrikstraße/Anderslebener Straße in 03.05.2018 Oschersleben (Bode) in öffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Vorlagen-Nummer: OC/2018/581 · Wahl des stellv. Ortsbürgermeisters der Ortschaft Beckendorf- Neindorf Bestätigung der Wahl durch den Stadtrat der Stadt · Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des ehemaligen Bahna- Oschersleben (Bode) reals von der Alten Post bis zur Fabrikstraße Vorlagen-Nummer: OC/2018/571 Vorlagen-Nummer: OC/2018/590 · Vorschlagsliste der Stadt Oschersleben (Bode) für die Wahl · Abgelehnt: Gebiet Bahnhof - Lüneburger Straße - Fabrikstraße der Schöffen für die im Jahr 2019 beginnende Schöffenperiode - Berliner Straße Vorlagen-Nummer: OC/2018/582 1. Aufhebung des Beschlusses OC/2017/458 des Bau-, Wirt- schafts- und Umweltausschusses · Ermächtigung des Bürgermeisters zur Erklärung des Einver- 2. Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 412017 ständnisses zum Abschluss der Leistungs-, Entgelt- und Qua- 3. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans litätsentwicklungsvereinbarung (LEQ) für die Kindertagesstätten 4. Verkauf von Grundstücken in freier und kommunaler Trägerschaft gemäß § 11a Kinderför- Vorlagen-Nummer: OC/2018/591 derungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) Vorlagen-Nummer: OC/2018/588 · Abgesetzt: Antragstellung Ortschaftsrat Klein Oschersleben auf Erstellung eines B-Planes für die Eigenheimsiedlung „Flora“ · 1. Änderung der Satzung über die Förderung und Betreuung Vorlagen-Nummer: OC/2018/584 von Kindern in Tageseinrichtungen in kommunaler Träger- schaft der Stadt Oschersleben (Bode) · Abgesetzt: Abstimmung über die Vorschläge des Ortschafts- Vorlagen-Nummer: OC/2018/575 rates Klein Oschersleben für die Aufnahme in die Haushalts- planung 2019 · Benutzungs- und Gebührenordnung für die Inanspruchnahme Vorlagen-Nummer: OC/2018/587 von Freizeiteinrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile · Klage der Stadt Oschersleben (Bode) beim Verwaltungsge- Vorlagen-Nummer: OC/2018/574 richt Magdeburg gegen den ablehnenden Förderbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt v. 09.03.2018 · Beschluss über Spendenannahmen für das Jahr 2018 bis 2019 Vorlagen-Nummer: OC/2018/593 Vorlagen-Nummer: OC/2018/586 · Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung beim Kosten- träger 424001103 Sportkomplex Wasserrenne INV-16-122 Ener- getische Sanierung der Sporthalle „Wasserrenne“ Oschersle- ben Förderprogramm STARK III EFRE Vorlagen-Nummer: OC/2018/592 Termine der öffentlichen Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile vom 01.06.2018 – 03.07.2018 Termin Uhrzeit Ort Gremium 07.06.2018 17.00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Sozialausschuss der Stadt Oschersleben 14.06.2018 17.00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Hauptausschuss der Stadt Oschersleben 28.06.2018 17.00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Sitzung des Stadtrates Änderungen vorbehalten
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 12 Nr. 6 vom 01.06.2018 08.06.2018 | 20:00 Uhr | „Biba & die Butze- männer“ | Hadmers- leben VVK: 12,00 € | AK:14,00 € 09.06.2018 | 20:00 Uhr | „Die Partyband HESS“ | Hadmersle- ben | VVK: 10,00 € | AK: 12,00 € KOMBITICKET für den 08.06.2018 & den 09.06.2018: 18,00 € Jugendwehren der Stadt Oschersleben (Bode), die Kreissparkasse Börde, die Kreisverkehrswacht, die Kreismusikschule, der Treff, die AG Willkommenskul- tur, das Lucky Fitness Oschersleben, die WG Neues Leben, die BEWOS, Allianz Generalvertretung Schrei- nert, Caro Curioso und der Mitmachzirkus der AWOli- 19.08.2018 | 16:00 Uhr nos, die Wasserwacht des DRK sowie die Kinderkrip- | Peter Orloff & der pe Flax und Krümel. Weiterhin werden sich der OSC, Schwarzmeer-Kosa- der VfB und der SV LOK am Kinderfest beteiligen. Man ken-Chor | Kulturhaus kann sich schon jetzt auf einen bunten und aufregen- Gröningen | VVK: 24,00 € | inkl. VVK- den Tag freuen. Der Eintritt für Kinder ist an diesem Gebühren AK: 26,00 € Der Stadttorwächter führt Sie ins Mittelalter Oschers- Tag frei. Alle Erwachsenen bezahlen einen Obolus von lebens - einem Städtchen mit Brau- und Brennrechten, 1,00 €. Misthaufen auf der heutigen Halberstädter Straße, Fachwerkhäusern, vielen Stadtbränden und der Ur- kunde über die Gründung durch Kaiser Otto III, am 23.11.994. Teilnehmerzahl:min. 12 Unkostenbeitrag: Erwachsene 5,00 €/Kinder ab 6 - 2,50 € (nur in Beglei- 21.10.2018 | 15:00 Uhr tung eines zahlenden Erwachsenen) | Die Hengstmannbrü- der Live | Kulturhaus Gröningen | VVK: Termine: 15,00 € | zzgl. VVK- Freitag, 22.06.2018 19:00 Uhr Gebühren Freitag, 27.07.2018 19:00 Uhr Samstag, 25.08.2018 19:00 Uhr Samstag, 15.09.2018 19:00 Uhr Anmeldungen erforderlich! Kinderfest im Freibad Am Sonntag, dem 17.06.2018 öffnet das Freibad 09.11.2018 | 19.30 Uhr | seine Türen, für die kleinen und großen Gäste, zum Waterloo - The Abba- Show | Kulturhaus Kinderfest. Von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr warten auf Gröningen | VVK: die Kinder allerhand interessante Stationen rund um 39,90 € | inkl. VVK- das Thema Spiel und Sport. Für das leibliche Wohl Gebühren ist natürlich auch gesorgt. Mit dabei sind bisher die
Nr. 6 vom 01.06.2018 13 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) Neues aus der Schwimmhalle & gen um einen Standplatz können bis zum 30.08.2018, in der Tourist-Information abgegeben werden. Das dem Freibad Standgeld beläuft sich auf 5,00 € pro Frontmeter, Kin- der bis zum 14. Lebensjahr bezahlen 2,50 € pro Front- meter. Parkende Autos sind an den Ständen nicht ge- stattet. 02.12.2018 | 17:00 Uhr | Kabarett mit Andrea Kulka „Weihnachts- mann & Karpfen Blau..:“ | Gasthof Schondelmaier | 15,00 € inkl. VVK-Gebühr VVK: Ab Sofort Mit dem Erscheinen des aktuellen Amtsblattes dürf- ten Sie die Schwimmhalle wieder in vollem Umfang, zu den bekannten Öffnungszeiten nutzen können. Bis zum 15.06.2018 steht Ihnen diese nun zur Verfügung. Ab dem 16.06.2018 öffnet das Freibad seine Türen für badehungrige Wasserratten. Wir freuen uns auf viele 09.12.2018 | 16.00 Uhr mutige Freiwillige, die gemeinsam mit unserem Bür- | Oschersleben – germeister Benjamin Kanngießer um 10.00 Uhr, den St. Nicolai ersten Sprung des Jahres, ins kühle Nass wagen. An alle Händler der 14.12.2018 | 19.00 Uhr | Wulferstedt – Das Freibad öffnet dann bis zu Beginn der Sommerfe- Oscherslebener Innenstadt! St. Martini rien montags bis freitags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr 15.12.2018 | 16.00 Uhr und am Wochenende von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Bei | Wulferstedt – St. Martini schlechtem Wetter (unter 20 Grad oder Regen) müs- Adventskonzert sen Sie auf das Bahnenziehen nicht verzichten. An des Blasorchesters diesen Tagen steht Ihnen in diesem Jahr das große Oschersleben e. V. Becken der Schwimmhalle zur Verfügung. Das Kleine VVK: 10,00 € | wird gewartet und bleibt daher gesperrt. Ab 01.07.2018 15.12.2018 | 19:00 Uhr | Musical–Dinner -Show Vor einiger Zeit wurden Ihnen die Anmeldungen zum | Kulturhaus Gröningen Tag der Regionen ausgehändigt. Hier baten wir die | 75,00 € zzgl. VVK- Rückmeldung, ob Sie Ihr Ladengeschäft zum Tag der Gebühr Regionen öffnen oder es an diesem Tag geschlos- Informationen zu möglichen Schließzeiten erhalten sen bleibt. Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Sie hier: Anmeldeschluss hierfür der 30.06.2018 ist. Sollte Ih- Weitere 1. www.oscherslebenbode.de nen dieses Schreiben nicht vorliegen, können Sie es Informationen 2. Facebook – Freibad Oschersleben sich gern bei uns in der Tourist-Information abholen. erhalten Sie 3. 03949 9120 – Zentrale des Rathauses Wichtig ist auch zu wissen, wieviel Platz Sie für Ihre in der: (Montag – Freitag) angemeldeten Aktionen vor dem Geschäft benötigen. Tourist-Informa- Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gern tele- tion Hornhäuser Str. 5 Flohmarkt zum fonisch für Rückfragen zur Verfügung. 03949-912205 39387 Tag der Regionen 2018 – Oschersleben (Bode) JETZT BEWERBEN!!! Der Tag der Regionen findet am 30.09.2018 statt. Telefon: 03949 912205 Um unseren Besuchern immer mal wieder eine kleine Neuerung zu präsentieren, planen wir in diesem Jahr E-Mail: einen Flohmarkt in der unteren Halberstädter Straße, Tourismus@ vom ehemaligen Nicolai- Café, bis zum Burgladen. oscherslebenbo- Angeboten werden darf alles, was das Sammler- und 16.11.2018 | 19:00 Uhr | Columbo Dinnerkrimi | Kultur- de.de Trödelherz begehrt. KEINE NEUWAREN!!! Bewerbun- haus Gröningen | VVK: 69,00 € | zzgl. VVK-Gebühren
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 14 Nr. 6 vom 01.06.2018 Ort & Datum Veranstaltung Ort Uhrzeit Veranstalter/Kontakt/VVK Alikendorf 08.06. - 10.06. Simsons-Treffen AMPFURTH 24.06. Öffnung der Telegraphenstation & Burg Ampfurth & Kirche 14:00 - 17:00 Uhr Förderverein Schloss Amp- der Christuskirche furth 29.07. Öffnung der Telegraphenstation & Burg Ampfurth & Kirche 14:00 - 17:00 Uhr Förderverein Schloss Amp- der Christuskirche furth BECKENDORF 01. - 03.06. Schützenfest Beckendorf Am Rötteberg lt. Programm Schützenverein Beckendorf GROSS GERMERSLEBEN 02.06. Kinderfest und Volleyballturnier Sportplatz 14.00 Uhr SV Groß Germersleben e. V. GÜNTHERSDORF 23.06. 3. Günthersdorfer Countryfest Party-Scheune 19.00 Uhr SV Germania Günthersdorf mit Live-Musik Anmeldung: 0170 8899533 oder 03949 96811 HADMERSLEBEN 01.06. Ausschießen der 18.00 Uhr - 19.00 Uhr Schützengesellschaft Had- Schützenkönige 2018 mersleben von 1703 e. V. 02.06. Ausschießen der Schützenkönige 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Schützengesellschaft Had- 2018 - Vereinsmeisterschaften mersleben von 1703 e. V. Bogen 08.-11.06. Fest der Vereine/ Schützenfest lt. Programm 16.06. Glücksschießen der 14.00 Uhr Schützengesellschaft Had- Schützenschwestern mit KK-Gewehr mersleben von 1703 e. V. 21.07. Familientag mit Wettkampf Schießplatz 10.00 Uhr FFW Förderverein Hadmersleben HORDORF 13.07.-15.07. Schützenfest Festplatz Schützenverein Hordorf HORNHAUSEN 02.06. - 03.06. Oldtimer-Treffen Sportplatzgelände lt. Programm Oldie-Club Hornhausen W. Kruse & S. Romer 06.07. - 08.07. Volks- und Schützenfest Festplatz lt. Programm Schützenverein Hornhausen NEINDORF 06.06. Patientenakademie - Wenn die Foyer, Helios 18.00 Uhr Helios Bördeklinik Schulter schmerzt - Therapien für Bördeklinik das erkrankte Schultergelenk 14.06. 58. Orgelvesper Schlosskirche 18.00 Uhr Kantor Werner Jankowski „Wir glauben Gott im höchsten Thron“ 05.07. 59. Orgelvesper Schlosskirche 18.00 Uhr Kantor Werner Jankowski „Wo Gott der Herr nicht bei uns hält“ OSCHERSLEBEN (BODE) 01.06. Kindertag an der Nudellounge Nudellounge lt. Programm KLS Media Lounge 31.05. - 03.06. 23. Opel-Treffen Motorsport Arena ganztägig Motorsport Arena: Oschersleben 03949-9200 06.06. Literatur im Lese-Café mit Maria Lese-Café der Stadtbi- 14.30 Uhr Stadtbibliothek Oschersleben: Göthling: Gottes Gnade - ein histori- bliothek 03949 912277 scher Krimi 08.06. „HofSommer“ mit Christine Dähn & Stadtbibliothek 19.00 Uhr Stadtbibliothek Oschersleben: Thomas Natschinski: „Ei laf ju, Bebi! Oschersleben 03949 912277 Lovesongs und verrückte Liebesge- schichten von Promis 15.06. - 17.06. Zeltlager der Wasserwacht Freibad Oschersleben DRK Wasserwacht 14.06. - 17.06. 21. German Speedweek Motorsport Arena ganztägig Motorsport Arena: Oschersleben 03949 9200
Nr. 6 vom 01.06.2018 15 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 16.06. Anbaden Freibad Oschersleben gem. Öffnungsz. SG Sport 03949 912281 17.06. Kinderfest im Freibad Freibad Oschersleben 11.00 - 16.00 Uhr Tourist-Information Oschersleben 18.06. 3. Skatertag Motorsport Arena 18.00 Uhr - 20.00 Uhr Motorsport Arena: Oschersleben 03949 9200 18.06. Nordic Walking im Wiesenpark u. d. Wiesenpark Frauenselbsthilfegruppe nach Ltr. Heike Krüger Krebs OG Oschersleben 22.06. Rundgang mit dem Oscherslebener Oschersleben 19.00 Uhr VVK: Tourist-Information Stadttorwächter 22.06. - 24.06. Bodefest Festplatz lt. Programm SG Kultur 03949 912156 29.06. - 01.07. ADAC Kart Masters Motorsport Arena ganztägig Motorsport Arena: Oschersleben 03949 9200 02.07. 4. Skatertag Motorsport Arena 18.00 Uhr - 20.00 Uhr Motorsport Arena: Oschersleben 03949-9200 07.07. Kirchen- und Heimattour durch die Ziel: Freibad lt. Programm Allianz Schreinert & Kreisver- Börde kehrswacht 16.07. Kissenaktion - Wir nähen für Betrof- Lese-Café der Stadtbi- 15.00 Uhr Frauenselbsthilfegruppe nach fene Herzkissen bliothek Krebs OG Oschersleben 16.07. 5. Skatertag Motorsport Arena 18.00 Uhr - 20.00 Uhr Motorsport Arena: Oschersleben 03949 9200 18.07. - 22.07. Int. Bike Promotion Meisterschaft Motorsport Arena ganztägig Motorsport Arena: Oschersleben 03949 9200 27.07. Rundgang mit dem Oscherslebener Oschersleben 19.00 Uhr VVK: Tourist-Information Stadttorwächter 27.07. - 29.07. Börde Klassik Motorrad Motorsport Arena ganztägig Motorsport Arena: Oschersleben 03949 9200 PESECKENDORF 02.06. Enthüllung der Gedenktafel von Gemeindesaal 10.00 - 12.00 Uhr Kultur- und Heimatverein Johann Thal Peseckendorf SCHERMCKE 03.06. Konzert des Landespolizeiorchesters Innenhof Dorphus 15.00 Uhr Alle Vereine
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 16 Nr. 6 vom 01.06.2018 „Kleine Galerie“ VERANSTALTUNGEN & Lesen am Strand, Lesen im Urlaub ... mit E-Book-Reader, EVENTS Handy oder Tablet! Mit dem „Literatur im Lese-Café“ Bibliotheksausweis können 06.06.2018 | 14:30 Uhr Sie zusätzlich auch digita- (Eintritt: 3,00 €) Originale von Irene Leps zu ihren eigenen le Medien entleihen und die Kinderbüchern und „Onleihe“ nutzen. Die digita- Lesung mit Maria Göthling: „Mordsgeschichten aus Kinderbüchern ande- len Medien, wie e-Book, e-Paper, ... stehen rund um die dem Eichsfeld und anderswo“ rer Autoren, z. Bsp. Dia- Uhr zur Verfügung. Den Bibliotheksausweis erhalten na Kokot: „Der Frosch- Bei Kaffee und Kuchen erleben Sie einen spannenden könig im Schulbus“ Sie zu 20,00 € (ermäßigt 10,00 €) für ein ganzes Jahr. und unterhaltsamen Nachmittag im Lese-Café der Bi- Bücher sind in der Bib- Sie können Medien zu jeder Zeit, an jedem Ort oder bliothek. Bei sommerlichen Temperaturen findet die liothek erhältlich. bequem von zuhause, entleihen! Lesung auf dem Kulturhof der Stadtbibliothek statt. (bis Ende August) Gast dieser Nachmittagsveranstaltung ist die Autorin Museum Die Kinderbibliothek Maria Göthling aus Weißenborn-Lüderode. Sie liest bereitete im letzten u. a. aus der historischen Kriminalgeschichte „Anno Monat aktiv den 1909“ und enthüllt die grausigen Geheimnisse eines diesjährigen Lese- alten Fachwerkhauses. sommer XXL vor. Wanderausstellung: Neue, spannende „Das hatte ich doch „HofSommer“: 8. Juni 2018/19.00 Uhr Bücher für Mädchen auch! DDR-Spielzeug Kulturhof der Stadtbibliothek OC aus der Sammlung und für Jungen, für Eric Palitzsch ...“ jüngere und für äl- Konzertlesung Öffnungszeiten: tere Schüler wurden ausgesucht, bestellt, gelesen „Ei laf ju Bebi: Di.: 13.00 – 17.00 Uhr und für den Lesesommer vorbereitet. Nun ist es bald Fr.: 09.00 – 12.00 Uhr Lovesongs und verrückte soweit, die Bücher werden enthüllt und können von So.: 14.00 – 17.00 Uhr dir ausgeliehen werden. ERÖFFNUNGSVERANSTAL- Liebesgeschichten von am: 03.06.18 Promis“ 17.06.18 TUNG: 19. Juni 2018, um 14.30 Uhr in der Kinder- bibliothek. Text: Christine Dähn Der Deal: Du liest in den Sommerferien mindes- Piano: tens 2 Bücher, bewertest sie und beantwortest dazu Thomas Natscheinksi Fragen. (Eintritt: 10,00 €) Deine Belohnung: Bei der Abschlussveranstaltung des Lesesommers XXL bekommst du vom Bürger- Vorverkauf: Erwachsenenbibliothek Stadtbibliothek/Tourist-Information Mo.:09.30 – 17.00 Uhr meister, Herrn Kanngießer, ein Zertifikat überreicht, Di.: 09.30 – 18.30 Uhr welches in deiner Schule als Lernleistung anerkannt Liebenswertes von dir und mir & vom neuen Hörbuch Do.: 12.00 – 17.00 Uhr werden kann. „Der Pianist und eine Autorin“ ... so die genaueren An- Fr.: 09.30 – 15.00 Uhr gaben der beiden Interpreten des Abends. Die Autorin Du möchtest mitmachen? Dann melde dich in der Tel.: 03949 91 2277 Christine Dähn und der Pianist Thomas Natschinski Kinderbibliothek oder in der Bibliothek Hadmersleben Kinderbibliothek werden Ihnen im Juni, unter dem Motto: „I love you an allen Öffnungsta- und sei dabei! gen ab 12.00 Uhr Baby!“, einen wunderbaren humorvollen und sogleich Tel.: 03949 912276 OT Hadmersleben Medienvielfalt aus der einen emotionalen Abend bereiten. Mit viel Humor rollen sie der Liebe den roten Teppich aus. Mitlachen Mo., Stadtbibliothek im Juni …!!! so lautet die Devise für diesen Abend. Mit einem Do.: 10.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr Bestseller Liebesspiel, mit Lovesongs, die um die Welt gingen, Di.: 10.00 – 16.00 Uhr Neuerscheinungen erzählen Dähn und Natschinski, was die Liebe alles Tel.: 039408 312 und Urlaubslektüre kann. Sie kann ein Mantel sein und reißende Flüsse nebenberufliche Bib- Jeder hat seinen überwinden. Sie weckt in uns eines der schönsten liotheksausleihstellen: Leselieblingsplatz. Gefühle, erfindet Kosewörter wie „Schatzi, Liebling, Hornhausen Klein Oschersleben Der eine freut sich Sternchen“. Alles ist zulässig. Denn die Liebe ist eine auf sonnige Nach- Himmelsmacht und hat ihre eigene Sprache. Sie Weitere Informatio- mittage auf der Ter- kennt alle Farben, alle Wörter, alle crazy Namen und nen und Tipps erhal- rasse oder dem Balkon, der andere liebt ein schatti- wunderlichen, wunderbaren Zeilen. - Micha Schwandt, ten Sie in der Stadtbib- ges Plätzchen im Garten und der nächste liest nur am der Schlagzeuger von Karat, hätte sich beispielsweise liothek Oschersleben, Hornhäuser Str. 06, Abend im Bett. Und dann gibt es noch die, die nur im einschneien lassen für seine Liebe. Thomas Natschin- 39387 Oschersle- Urlaub die Zeit zum Lesen finden, doch hier darf ein ski, der die Wärme liebt, wäre seiner neuen Liebe auch ben (Bode), Telefon: gutes Buch nicht fehlen. 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Nr. 6 vom 01.06.2018 17 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) 10-jähriges Jubiläum am Gymnasium Oschersleben DRK Kreisverband Börde anlässlich des Weltrotkreuztages zu Gast in 5. Klassen Die Kooperation zwischen dem DRK Kreisverband Börde e. V. und Spannend war auch das Wirkungsfeld von Sebastian Kinzel, der dem Gymnasium Oschersleben anlässlich des Weltrotkreuztages den Schülern die realistische Unfalldarstellung präsentierte. Reell besteht bereits seit 10 Jahren. Am 08.05. fand dazu der traditio- geschminkte Wunden fanden vor allem die Jungs äußerst inter- nelle Aktionstag für die 5. Klassen im Lehrgebäude II des Gymna- essant, die dann anschließend unter den fachmännischen Augen siums in der Bruchstraße statt. von Kinzel verbunden werden konnten. Erfreulich für die Organisatoren Kerstin Hädrich vom Gymnasium Einen Raum weiter wartete Jörg Jehniche, Trainer bei der Was- und Andrea Diegelmann vom DRK-Börde ist immer wieder die serwacht Oschersleben und leidenschaftlicher Taucher, auf die Einsatzbereitschaft, die die Mitarbeiter der unterschiedlichsten Gymnasiasten. Er informierte die interessierten Schüler nicht DRK-Bereiche wie auch Lehrer zeigen, die diesen Tag so abwechs- nur theoretisch über das Tauchen, sondern hatte sein Equipment lungsreich gestalten. gleich mitgebracht. Natürlich durften die Mädchen und Jungen Aufgeteilt in verschiedene Klassenräume präsentierten sich das Tauchjacket und die Sauerstoffflasche einmal aufsetzen. Und die einzelnen Bereiche den Schülerinnen und Schülern. In klei- wie sich raus stellte, war beides ganz schön schwer. nen Gruppen zogen sie von Raum zu Raum und staunten nicht Im Raum von Hendrik Borrmann ging es etwas ruhiger zu. Hier schlecht, was ihnen alles geboten wurde. konnten sich die Schüler entspannen und die aufregenden Aktio- Bei zwei Mitarbeiterinnen des DRK-Wohnheims „Kaktus“ aus Grö- nen verarbeiten. ningen konnten die Kinder Übungen zur Sinneswahrnehmung und Ein großes Dankeschön geht an dieser Stelle an alle Akteure, die zum kognitiven Training absolvieren. Es war gar nicht so einfach, diesen Tag unvergesslich werden ließen. Dieser Dank wurde durch Dinge zu erkennen, die man nur fühlen und anfassen durfte, aber ein kleines Präsent für jeden Beteiligten untermalt. Kerstin Häd- nicht sehen konnte. Die Mitarbeiter des Ambulant Betreuten Woh- rich war sichtlich gerührt am Ende des spannenden Vormittags. nens „Kontra“ sowie aus der Einrichtung „Plan B“ stellten ein Pro- gramm ganz nach ihrem diesjährigen Motto „Kontraste“ auf die Beine. Hierbei ging es um den Unterschied zwischen persönlichen Gesprächen und Textnachrichten und welche Vor- und Nachteile die jeweilige Kommunikationsart hat. Jörg Gutbrodt, verantwortlich für die Mobile Jugendarbeit und die DRK-Einrichtung Cross Point, kam mit Praktikantin Michaela Ressoneck. In ihrem Klassenraum ging es turbulent zu. Nachdem Gutbrodt kurz etwas zu seiner Arbeit erzählt hatte, waren die Mäd- chen und Jungen gefordert. So mussten die Schüler gemeinsam Übungen bewältigen. Nur durch Zusammenhalt, Fair-Play und Teamgeist konnten sie die Aufgaben lösen. Und das war ein rie- sen Spaß, wie die Mädchen und Jungen resümierten. Annette Lemmnitz von der DRK-Schwangerschaftsberatungsstel- le erklärte den Kindern, welche vielseitigen Facetten ihr Arbeitsbe- reich und der des Familienzentrums haben. Was ist beispielswei- se Babymassage oder was passiert in einem Geschwisterkurs? Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt „Oschersleben (Bode)“ Das Amtliche Mitteilungsblatt der Stadt „Oschersleben (Bode) erscheint in der Regel jeden 1. Freitag im Monat für alle Haushalte kostenlos. Titelbild: www.lange-druck-verlag.de IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1, 39387 Oschersleben Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil: der Bürgermeister Redaktion: Herr Schulte, Telefon (0 39 49) 91 21 02 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Telefon (0 35 35) 4 89 -0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Preisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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