MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
MITTEILUNGSBLATT

Nr. 37                                              Freitag, 13. September 2019

                           AMTLICHE
                           BEKANNTMACHUNGEN

                    Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                    Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates wird
                    hiermit einberufen auf

                            Donnerstag, 19. September 2019
                                    um 19.00 Uhr
                          im Gemeinschaftsraum des Rathauses

                    mit folgender

                    Tagesordnung

                    1.   Fragen aus der Bürgerschaft
                    2.   Baugesuch:
                         2.1 Neubau eines Mutterkuhstalles und Anbau
                         einer Festmistplatte, Flst. Nr. 6237
                    3.   Feststellung der Haushaltsrechnung für das
                         Rechnungsjahr 2018
                    4.   Erwerb Pfarrhaus
                         - Überplanmäßige Ausgabe
                    5.   Umstellung auf LED-Beleuchtung in der
                         Schönberghalle
                         - Auftragsvergabe
                    6.   Bekanntgaben
                    7.   Anfragen aus dem Gemeinderat

                    Mit freundlichen Grüßen

                    Rainer Mosbach, Bürgermeister
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
Seite 2                                                   Freitag, den 13. September 2019                                                       EBRINGEN

            BEREITSCHAFTSDIENSTE

 Bürgermeisteramt Ebringen                           Notrufe                                             Mo.-Fr.: 14:30 - 17:30 Uhr
                                                                                                         Sa.:     09:00 - 12:00 Uhr
Sprechstunden:                                      Notruf-Polizei                               110     (ohne Postbank)
Montag - Freitag:              08:00 - 12:00 Uhr    Feuerwehr                                    112
Dienstag:                      14:00 - 18:00 Uhr
                                                    Integrierte Leitstelle Feuerwehr und
                                                                                                           Arzt
Telefax                                 5058-20
E-mail                   gemeinde@ebringen.de       Rettungsdienst                     0761/201 33 15    Der kinderärztliche Notfalldienst wird zentral ver-
Homepage                      www.ebringen.de       Bereitschaftsdienst Wasser        0160/93380276      mittelt über 0180/5192923-00
Zentrale                                            (nach den Dienstzeiten)
Frau Viezens-Wieloch                     5058-0     Polizeiposten Ehrenkirchen          07633/806180     Ärztlichen Notdienstes
Bürgerbüro                                          Polizeirevier Freiburg-Süd          0761/8824421     für Erwachsene:             116117 ohne Vorwahl
Frau Boßler/Frau Viezens-Wieloch        5058-15
Rentenangelegenheiten                               Unfallrettungsdienst                         112
Frau Viezens-Wieloch                     5058-0     Krankentransporte                     0761/19222       Zahnarzt
Bürgermeister                                       Giftnotrufzentrale FR
Herr Mosbach                            5058-11                                                          Der zahnärztliche Notfalldienst ist in dringenden
                                                    (Information)                         0761/19240     Fällen unter 0180/3222555-41 zu erreichen.
Sekretariat Bürgermeister / Hauptamt,
Standesamt                                                                                               Allgemeine zahnmedizinische Patientenberatung
Frau Köpfer                             5058-10      Soziales                                            Mi., 14 bis 18 Uhr Tel.: 0800/4747800
Hauptamt / Bauamt/ Grundbucheinsichtstelle
Herr Moll                               5058-13     SOS werdende Mütter e.V.
Hauptamt/Bauamt/Ordnungsamt                         Hilfe in Notlagen                 0163/3151885         Tierarzt
Frau Schelb                             5058-21     Kleiderstube Norsingen:           0160/5520293
Rechnungsamt                                        Kontakt in Ebringen: Frau Henschelmann               Den tierärztlichen Notdienst erfahren Sie unter
Frau Kraus                              5058-17                                     01577/1744300        der Telefon Nr.: 07631/36536
Frau Dufner                             5058-12     Caritasverband/
Steueramt
Frau Dufner                             5058-12
                                                    Essen auf Rädern                    07633/8404         Apotheken
Wasserabrechnungen                                  Dorfhelferinnenwerk                                  Freitag, 13.09.2019
Frau Viezens-Wieloch                    5058-18     Sölden e.V.                         0761/40106-0     Kirchberg-Apotheke, Tel. 07633/8794,
Gemeindekasse                                       Stationsleitung: Frau Karin Birk   07664/4058069
Frau Wagner/Frau Viezens-Wieloch        5058-14                                                          Jengerstr. 13, 79238 Ehrenkirchen
                                                                                        0178/9034563
Archivar
Dr. Hitz                                5058-19     Inklusion                              40 314 30     Samstag, 14.09.2019
Mobile Jugendarbeit                                 Helferkreis für Flüchtlinge in Ebringen              Rebland-Apotheke, Tel. 07664/6371, Basler Str. 24,
Frau Ramona Siebert              0176/41102783      Frau Monika Güsewell               0761/7074785      79227 Schallstadt-Wolfenweiler
Bauhof                                  5058-23
Fax                                     5058-29     Integrationsmanager für geflüchtete                  Sonntag, 15.09.2019
Herr Olma                        0151/41419971      Menschen, Simon Geiger           0761/8965-440       Zollmatten-Apotheke, Tel. 07634/510511,
Hausmeister Rathaus                                 Sprechzeiten im Rathaus Ebringen Di 14 - 16 Uhr      Poststr. 22, 79423 Heitersheim
Herr Graner                      0151/15200435
Wassermeister                                       LIA, Leben im Alter –
                                                    Zentrale Anlaufstelle im Rathaus/Bürgerbüro          Montag, 16.09.2019
Herr Klein                        0171/1223882                                                           Batzenberg-Apotheke; Tel: 07664/60180,
Bereitschaftsdienst              0151/11595972      Frau Viezens-Wieloch                      5058-0
                                                                                                         Basler Str. 82, Schallstadt
(Notruf nach Dienstschluss)                         Nachbarschaftshilfe in Ebringen:
Feuerwehr                                           Frau Sieglinde Schüler                    60438      Dienstag, 17.09.2019
Gerätehaus Freiw. Feuerwehr             5058-22     einsatzleitung@lia-in-ebringen.de                    Malteser-Apotheke, Tel. 07634/2039,
Fax                                     5058-28                                                          Im Stühlinger 16, 79423 Heitersheim
Integrierte Leitstelle Feuerwehr und                Seniorenwerk St. Gallus Ebringen
Rettungsdienst                     0761/2013315     Frau Dorothea Stracke                       6301
Feuerwehrkommandant Joachim Brückl,                                                                      Mittwoch, 18.09.2019
Kommandant@ffw-ebringen.de 0151/41400681            Sozialverband VdK – Ortsverband Ebringen             Schneckental-Apotheke, Tel. 07664/600900,
                                                    Herr Jürgen Budde                     6811           Schwabenmatten 3, 79292 Pfaffenweiler
Schönbergschule Ebringen                            Juergen-Budde@t-online.de
Rektorat Frau Brogt                     5058-30
                                                                                                         Donnerstag, 19.09.2019
Sekretariat Frau Viezens-Wieloch        5058-30     Sozialstation Mittlerer Breisgau gGmbH
Büro Hausmeister                        5058-34     Prälat-Stiefvater-Weg 3, 79238 Ehrenkirchen          Kath.-Barb.-Apotheke, Tel. 07634/8228,
Hausmeister Herr Klein             0171/1223882     Fax 07633/9533-90                  07633/9533-0,     Hauptstr. 48, 79295 Sulzburg
Schönberghalle                     5058-40 o. -44   Beratungsstelle für altere Menschen und              Freitag, 20.09.2019
Herr Klein                         0171/1223882     deren Angehörige, Prälat-Stiefvater-Weg 3,           Rats-Apotheke, Tel. 07633/3790, Lammplatz 11,
Revierförster                                       79238 Ehrenkirchen               07633/9533-20       79189 Bad Krozingen
Herr Bucher                          619735
Mobil                          0162/2550714         Hospizgruppe Südlicher Breisgau
Fax                                  619736                                       0160/96842020                    Redaktionsschluss:
Bezirksschornsteinfegermeister
Herr Arning                    07636/791593
                                                     Post                                                          Dienstag um 9 Uhr
Kath. Kindergarten                                  Post- und Paketshop -Brüstle‘s Quelle-                    mitteilungsblatt@ebringen.de
Leiterin Frau Danner-Schwarz           7520         Alemannenstr. 5    Tel.: 617778
Abfallberatung                   0180/2254648
REMONDIS GmbH & Co.KG            0761/51509-0                         Herausgeber: Gemeinde Ebringen, Schlossplatz 1, 79285 Ebringen,
Reklamationen Gelber Sack unter der                       Telefon 07664/5058-0, Telefax 07664/5058-20 - gemeinde@ebringen.de • www.ebringen.de
Servicenummer                  0800/122 32 55                                      Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Strom, badenovaNETZ GmbH                                                                Bürgermeister Rainer Mosbach
Störungsnummer                     0800/2767767                                         Für den Anzeigenteil/Druck:
Erdgas, badenova AG & Co. KG                          Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Telefon 07771/9317-11,
Service-Nr.: Mo.-Fr.               0800/2838485                 Telefax 07771/9317-40, anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de
Bereitschafts-Nr.:                 0800/2767767
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
EBRINGEN                                              Freitag, den 13. September 2019                                                  Seite 3

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 Gemeindekasse geschlossen                                              Samstag, den 21.09.2019
 Am Mittwoch, den 18. September 2019 bleibt aufgrund einer              Der Container für die Altmetallsammlung steht wie gewohnt bei den
 Schulung die Gemeindekasse geschlossen!                                Glascontainern oberhalb des Sportplatzes. Bitte beachten Sie den
                                                                        Annahmezeitraum von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
 Wir bitten um Beachtung.                                               Werfen Sie bitte vorherkeinen Schrott in bereits aufgestellte Con-
                                                                        tainer, es könnte sich dabei auch um einen Papiercontainer handeln.

                                                                        Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 Frau Melanie Buckenmaier als neue Austrä-
 gerin für das Mitteilungsblatt eingestellt                              Bekanntmachung über die Durchführung des
 Frau Anne Katrin Potzel hat Ihre Tätigkeit als Austrägerin unse-               Volksbegehrens Artenschutz -
 res Mitteilungsblattes zum 31.08.2019 beendet. Wir bedanken                     „Rettet die Bienen“ über das
 uns bei Frau Potzel ganz herzlich für ihre geleistete Arbeit. Als      „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes
 Nachfolgerin konnten wir Frau Melanie Buckenmaier als neue
 Austrägerin einstellen. Sie wird ab sofort das Mitteilungsblatt im              und des Landwirtschafts- und
 Bereich Mittel- und Oberdorf sowie im Tirol austragen. Wir wün-                    Landeskulturgesetzes“
 schen Frau Buckenmaier viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit.
                                                                        In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren
                                                                        Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des
                                                                        Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge-
                                                                        setzes“ durchgeführt.
 Wenn Sie einen neuen
                                                                        Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen
 Reisepass bis zum 26.08.2019                                           der freien oder amtlichen Sammlung tun.
 und/oder einen neuen
                                                                        1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September
 Personalausweis bis zum 02.09.2019                                     2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeit-
 beantragt haben, dann können Sie diesen im Bürgerbüro des              raums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in
 Rathauses innerhalb der üblichen Öffnungszeiten abholen.               von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauf-
 Bitte bringen Sie unbedingt Ihren alten Ausweis, Reisepass oder        tragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des
 vorläufigen Personalausweis mit, da dieser von uns eingezogen          Volksbegehrens einzutragen.
 bzw. ungültig gestempelt werden muss.
                                                                        2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwal-
 Ihr Bürgerbüro                                                         tungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslis-
                                                                        ten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche
                                                                        Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Okto-
                                                                        ber 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.
Adressbuch Freiburg/Land 2020                                           Die Eintragungsliste für die Gemeinde Ebringen wird in der Zeit vom
                                                                        18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Ebringen, Bürger-
Widerspruch gegen die Übermittlung von Da-                              büro im EG, 79285 Ebringen, Schlossplatz 1, zu den folgenden Öff-
ten an Adressbuchverlage                                                nungszeiten
                                                                        Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstagnach-
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz             mittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, für Eintragungswillige zur Eintra-
(BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebens-       gung bereitgehalten.
jahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen,         Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet.
Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adress-       3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt
büchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.           ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben         Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle
das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Wider-           Personen, die am Tag der Eintragung
spruch kann beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro bis spätestens            - mindestens 18 Jahre alt sind,
15.11.2019 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die           - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.   - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Woh-
Eine erneute Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher       nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder
eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde.                             sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
                                                                        - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausge-
                                                                          schlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs
Altpapiersammlung                                                         verloren haben.
am Samstag, den 21.09.2019                                              4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr
Am Samstag, den 21.09.2019 findet die nächste                           Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Woh-
Altpapiersammlung der Guggemüsig Gässlifätzer                           nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Ein-
Ebringen statt.                                                         tragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde
Bitte legen Sie Ihr Altpapier in nicht zu großen Bündeln bis            eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.
08.30 Uhr an den Straßenrand. Ein Trennen von Papier und Karto-
nage ist nicht notwendig.                                               5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur ein-
Verwenden Sie bitte keine Plastiksäcke/Plastiktüten o.ä., diese wer-    mal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
den nicht mitgenommen.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
Seite 4                                               Freitag, den 13. September 2019                                               EBRINGEN

6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte        und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streu-
auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das             obstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der            • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders
Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschrift-             geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1
lich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden,            Nummer 5)
dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglich-         • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologi-
keit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begrün-           schen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche
dung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person             in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzu-
nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder un-      heben sowie Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe
vollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrie-       auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2)
ben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.        • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 01. Januar 2022
Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungs-           zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr
rechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, de-          2025 (Artikel 2)
ren Beauftragten oder der un-terzeichnenden Person selbst spätes-
tens bis Montag, den 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen,      C. Alternativen
in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge-          Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen.
wöhnliche Aufenthalt besteht.
                                                                        D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und
7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungs-      Nachhaltigkeitsprüfung
liste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort           Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige
vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person        Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Ar-
eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die der oder dem Ge-     tensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt
meindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen         zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG
auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren       sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a
Personalausweis mitbringen.                                             NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die
                                                                        Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Land-
8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungs-      wirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang
liste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer     mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und
nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen          Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten
will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies er-   Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzes-
setzt die Unterschrift.                                                 änderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung
                                                                        scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser
9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf         auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese
mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antrag-        wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung ange-
steller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungs-        messen zu bewerten.
blätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im
Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:                                 Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehr-
                                                                        belastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungs-
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes            folgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv
und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes                       abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen.

A. Zielsetzung                                                          Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf
Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (Na-              seine Zustimmung zu erteilen:
tSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG)
notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit                 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes
welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Ba-          und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
den-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die
Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-                                       Artikel 1
Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses                        Änderungen des Naturschutzgesetzes
Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutz-       Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt
mittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt.          geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber.
Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- und Landes-                      S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:
kulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und
forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Ar-
tenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert        1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Land-                                         „§ 1a
wirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird                                 Artenvielfalt
als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die    Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im be-
Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumenta-       sonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna
tion der erreichten Fortschritte festgeschrieben.                       und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die
                                                                        Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.”
B. Wesentlicher Inhalt
Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches    2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
durch folgende Inhalte erreicht werden soll:                            „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbil-
• Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und       dung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer
  Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken               natur- und landschaftsver-träglichen Land-, Forst- und Fischereiwirt-
  sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu be-          schaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in
  fördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1)                  der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologi-sche Anbauver-
• Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in      fahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermit-
  den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentli-        teln.“
  cher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
• Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende            3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
  planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)                            Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen.
• Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
EBRINGEN                                                   Freitag, den 13. September 2019                                                   Seite 5

4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:                                  Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
                                 㤠33a                                                                      㤠2a
                    Erhalt von Streuobstbeständen                                                    Ökologischer Landbau
(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder                     (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Geset-
Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche                   zes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23.
ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger                   Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt
als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäu-                   das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen in
de entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt.               Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu min-destens 25
Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen,                  Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grund-
die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beein-                 sätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr.
trächtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen,                    834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der
die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausgehende                      Europäi-schen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem
Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit                  Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in
erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.                            der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden.

(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Ver-               (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden
boten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1               (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß
und 3 des Bundesna-turschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus            den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung
Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden                (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils gel-
öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnah-          tenden Fassungen zu bewirtschaften.
men aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind
und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht wer-den              (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum wer-
kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Ver-           den an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem.
kehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der                    Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen
Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Neben-                 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen
bestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Ein-            gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirt-
griffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines              schaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Be-
gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des              wirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß
Eingriffs auszugleichen hat.                                                  Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen
                                                                              Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Akti-
(3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher             onsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von
durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleich-              Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils
wertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“                      geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig.

5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:                                           (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministeri-
                                „§ 34                                         um ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschafts-
                        Verbot von Pestiziden                                 flächen zu erstatten.
Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide)
gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europä-                                               § 2b
ischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen                                   Reduktion des Pestizideinsatzes
Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung                 (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richt-
von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der je-           linie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
weils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und              21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für
Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten                 die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. No-
Bio-topen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und                   vember 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Land-
Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung              wirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbe-
oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des              reich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen
Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen               reduziert werden.
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von
Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier-                 (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 01. Januar 2022 eine
und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehör-              Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie
de kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall             wird durch einen Fach-beirat aus zuständigen Behörden und Ver-
zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 ge-           bänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalver-
nannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be-               bände) begleitet.
fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung
dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefähr-          (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von
dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder              chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich,
geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige               nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht
Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Aus-            diese Ergebnisse.
nahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.”
                                                                              (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in
6. § 71 wird wie folgt geändert:                                              schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“
Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom                                                Artikel 3
21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von                               Inkrafttreten
Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“                   Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.                                                     Begründung
                                Artikel 2                                     A. Allgemeiner Teil
   Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG)               Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer
                                                                              Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen fest-
Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972,                gestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbe-
zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar              sondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen,
2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert:                              den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersu-
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
Seite 6                                               Freitag, den 13. September 2019                                              EBRINGEN

chungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und          derungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglich-
Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen        keit der Erteilung einer Aus-nahme vom gesetzlichen Biotopschutz
wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Dünge-       formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Ba-
mitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pes-    den-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits
tiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Ver-    1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung
armung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und     „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen.
jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des
natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung           Zu 5.: Neufassung des § 34
der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf          Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz-
zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts-           funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizi-
und Landeskulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Er-         de sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch
gänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und             in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an.
des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur-          So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline over 27 years
gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres         in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass
Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg            zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten
das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Aus-      in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegan-
arbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und an-      gen ist.
dererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten
ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide   Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflan-
Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu       zen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf
ermöglichen.                                                            vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an ande-
                                                                        ren Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner
B. Einzelbegründung                                                     Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewe-
                                                                        sen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen
Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes                          Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume
Zu 1.: Einfügung des § 1a                                               zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische
Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6      Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht ein-
BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, ins-     fach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem
besondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu           Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß
wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel sta-tuiert, die Artenvielfalt in    ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deut-
Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern.                          lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen
                                                                        Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden
Zu 2.: Änderung des § 7                                                 die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten-
Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirt-       vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen-
schaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittel-      dung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf
baren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wis-         ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative
senschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf   effects of pesticides on biodiversity and biological control potential
ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Des-       on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen
wegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf        kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Na-
eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation      tionen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelpro-
darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd   duktion (IPBES 2016).
zu wirtschaf-ten, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die
Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich,     Zu 6.: Änderung des § 71
folgt daraus zwangsläufig die ent-sprechende Qualifizierung der in      Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine
der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.       Übergangsfrist eingeführt.

Zu 3.: Änderung des § 22                                                Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht ent-
Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der            sprechend anzupassen.
heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwick-
lung funktionsfähiger öko-logischer Wechselbeziehungen und für          Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-
die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutz-             zes
gebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung                                Einfügung der §§ 2a und 2b
zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wande-
rungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die in-                                          § 2a
folge des erwar-teten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen
des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz-          Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem
und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft        der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelpro-
kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige            duktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes
Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsäch-    Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen
lich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräu-       abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des
men zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung            Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG)
eines Biotopver-bundes berücksichtigen dies bisher nicht ausrei-        Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem
chend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert            aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden
eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.         schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen
                                                                        des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem
Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen                              Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt,
Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von              den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wo-
besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte            bei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 %
Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-        der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des öko-
Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine eu-        logischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und
ropaweite Verantwortung für diese Kulturland-schaftslebensräume.        des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen
Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutz-      Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des
bedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen.         ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils
Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anfor-        gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
EBRINGEN                                                Freitag, den 13. September 2019                                                 Seite 7

                                 § 2b                                      Herzlichen Glückwunsch an Daniel Joos
Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume,      „Er war von Anfang an einer der
Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen          Besten“.
auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an            So wird der 17-jährige Koch von
anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens ein-             seinem      Ausbildungsbetrieb,
zelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah-rungskette auf andere        dem Hotel Thomahof in Hin-
Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzei-              terzarten, gelobt.
tig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Le-       In allen Fächern erreichte Da-
bensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht            niel an der Landesberufsschule
heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist         für das Hotel- und Gaststät-
nicht einfach, den Ein-fluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt   tengewerbe in Villingen, fast
aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Ein-       immer die Note Eins. Auch mit
fluss groß ist, wurde in einer 2010 veröf-fentlichten, europaweiten        seinem Drei-Gänge-Menü mit
Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirt-          Tatar und Gebratenem vom
schaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und        Wolfsbarsch als Vorspeise, mit
Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität.           mediterranem Gemüse und
Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die        Bergkäse gefüllten Kalbsrollen
Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein         als Hauptgericht sowie Nekta-
Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden           rinen-Yoghurt-Törtchen konnte
reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of        er das Prüfungskomitee über-
pesticides on biodiversity and biological control potential on Euro-       zeugen.
pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt           Somit zählt er zu den besten
eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen          Prüflingen in Baden-Württem-
zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion         berg.
(IPBES 2016).                                                              Daniel, dessen Beruf er schon
                                                                           mehr oder weniger durch den
Zu Artikel 3: Inkrafttreten                                                elterlichen Betrieb in die Wie-
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“                                  ge gelegt bekommen hat, wird
                                                                           vorerst dem Hotel Thomahof
Ebringen, den 13.09.2019                                                   erhalten bleiben. Danach beabsichtigt er Auslandserfahrungen in
                                                                           Österreich und in der Schweiz zu sammeln.
                                                                           Darüber freuen können wir uns, dass er eines Tages den Catering-
                                                                           Service von seinen Eltern übernehmen will.

                                                                           Wir gratulieren Daniel herzlich und freuen uns, dass seine Bega-
                                                                           bung, sein Fleiß und seine Ausdauer mit dem hervorragenden Er-
                                                                           gebnis eine offizielle Bestätigung gefunden hat. Wir wünschen ihm
Mosbach, Bürgermeister                                                     für die berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und hoffen, dass er
                                                                           jedes weitere Ziel mit Leichtigkeit erreichen wird.

           MITTEILUNGEN                                                                                        Lehrgänge am
                                                                                                               Forstlichen
Pflegeeinsatz-Sumsergarten                                                                                     Hauptstützpunkt
                                                                                                               St. Peter
Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde!
Am Samstag, 21. September 2019, 14.00 Uhr, treffen wir uns im              Am Forstlichen Hauptstützpunkt, Scheuergasse 9a in 79271 St. Pe-
Jennetal zum 1. herbstlichen Pflegeeinsatz-Sumsergarten. Gehöl-            ter werden in diesem Herbst zwei Lehrgänge angeboten. Der Mo-
ze müssen zurückgeschnitten, der Botanikerpfad seitlich abgesto-           torsägen-Lehrgang gemäß Modul A der DGUV-Information finden
chen und Stufen erneuert werden.                                           jeweils zweitägig am 17. und 18. September 2019 sowie am 29. und
Es wäre schön, wenn sich wieder möglichst viele Helferinnen und            30. Oktober 2019 statt. Dieser Lehrgang richtet sich an Privatwald-
Helfer an dieser ehrenamtlichen Arbeit in unserem „Kleinod Sumser-         besitzer, Brennholz-Selbstwerber, Feuerwehren und das Technische
garten“ beteiligen würden. Als weitere Termine sind der 28. Septem-        Hilfswerk sowie Mitarbeiter von Bauhöfen. Er vermittelt Grundlagen
ber und 05. Oktober vorgesehen.                                            für die richtige Handhabung der Motorsäge. Neben der Fällung von
Nähere Auskunft können Sie unter Tel.07664/7885 oder per Mail un-          Schwachholz steht die Aufarbeitung von liegendem Holz im Vorder-
ter bennokuhn@t-online.de erhalten.                                        grund. Außerdem steht die Arbeitssicherheit auf dem Programm.
Benno Kuhn                                                                 Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jah-
                                                                           ren. Weitere Voraussetzung ist eine persönliche Körperschutzaus-
                                                                           rüstung für die Waldarbeit mit der Motorsäge. Die Lehrgangsgebühr
                                                                           beträgt 180 Euro. Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von
Beratung im Sozialrecht                                                    30 Euro.
Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Freiburg fin-
den Montags statt von 08.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr in der        Der zweitägige Lehrgang Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben
VdK-Servicestelle in der Bertoldstraße 44 (Aufzug vorhanden).              gemäß Modul C der DGUV-Information findet am 15. und 16. Okto-
Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete           ber 2019 statt und richtet sich an Personen, die mit der Motorsäge
aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-,       in Arbeitskörben arbeiten müssen. Mitglieder der Freiwilligen Feu-
Arbeitslosen und Pflegeversicherung).                                      erwehren, Technisches Hilfswerk und Mitarbeiter von Bauhöfen. In
Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und so-              diesem Lehrgang erlangen die Teilnehmer die Sachkunde zur Durch-
zialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Ar-          führung von Baumarbeiten mit der Motorsäge bei Verwendung von
beitssuchende und im Alter vertreten.                                      Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörben an Drehleitern. Außerdem
Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0761/50449-0 ist              werden Schwerpunkte in persönlicher Schutzausrüstung für Per-
erforderlich.                                                              sonen im Arbeitskorb, Auswahl geeigneter Motorsägen, spezielle
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
Seite 8                                             Freitag, den 13. September 2019                                          EBRINGEN

Schnitt- und Abseiltechniken sowie Anforderungen aus Unfallverhü-
tungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger vermit-
telt. Teilnahmevoraussetzung sind persönliche Schutzausrüstung,
Motorsägengrundlehrgang, Befähigung zum Bedienen von Hubar-
beitsbühnen. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro, Versicherte
der SVLFG erhalten einen Zuschuss von 30 Euro. Die Mietkosten der
Hubarbeitsbühne werden über die Teilnehmer umgelegt und als zu-
sätzliche Gebühr abgerechnet. Wird die Hubarbeitsbühne von den
Teilnehmern gestellt, entfällt die zusätzliche Gebühr.               211702 Besser fotografieren mit Handys, Sa. 21.09.2019, 10.00–
                                                                            14.00 Uhr, Schallstadt
Weitere Informationen und Anmeldungen sind direkt über den           209724 Nähkurs für Erwachsene am Montagmorgen, 4x Mo.
Forstbezirk Kirchzarten, Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten möglich,          23.09.2019, 09.00–12.00 Uhr, Ebringen
telefonisch unter 0761 2187-9512 oder per E-Mail an                  302721 Life Kinetik® - Infotermin, Do. 26.09.2019, 19.00–20.00
forst.kirchzarten@lkbh.de                                                   Uhr, Bad Krozingen Josefshaus, -kostenlos, Anmeldung
                                                                            erforderlich.
                                                                     209721 Nähnacht - endlos Nähen, 1x Fr. 27.09.2019, 17.00–22.00
                                                                            Uhr, Ebringen
               Studium & Ausbildung mit Recht                        207723 Malen macht glücklich, 8 x Mo. 30.09.2019, 17.00–19.00
                                                                            Uhr, Ebringen
               Amtsgericht Freiburg i.Br.                            409721 Italienisch A1.1 – Anfänger, 10x Mo. 30.09.2019, 20.00–
                                                                            21.30 Uhr, Schallstadt
               Studium 2020
               Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt Anwärter/      Weitere Kurse und Anmeldung unter:
 innen im gehobenen Justizdienst für das Studium zur/zum Dip-        VHS Südlicher Breisgau Tel. 07633-926512,
 lom-Rechtspfleger/in (FH)                                           Email: sutter@vhs-bad-krozingen.de oder
 sowie zur/zum Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) zum 1. September        www.vhs-bad-krozingen.de - Christa Sutter, Schönbergstraße 127 a,
 2020 ein.                                                           79285 Ebringen
 Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mit-Recht-in-die-
 Zukunft.de
                                                                     VHS-Bollschweil
 Ausbildung 2020
 Das Amtsgericht Freiburg i.Br. stellt Auszubildende zur/zum         Literarischer Spaziergang auf den Spuren von Marie Luise Ka-
 Justizfachangestellten zum 1. September 2020 ein. Es besteht        schnitz nach der Erzählung „Beschreibung eines Dorfes“ mit Be-
 die Aufstiegsmöglichkeit z. Justizfachwirt/in (Beamter/Beam-        sichtigung des Kaschnitz-Zimmers
 tin im mittleren Justizdienst)                                      Führung mit Annemarie Kugge.
 Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Schillinger u. Frau     Termin: Samstag: 14.09.2019; 11.00 Uhr
 Schindler (Tel. 0761 205-3344 u.3346), Amtsgericht Freiburg und     Treffpunkt: am Alten Rathaus im Leimbachweg (Bollschweil)
 unter www.amtsgericht-freiburg.de oder www.olg-karlsruhe.de.        Gebühr: 6,00 €
                                                                     Anmeldung: nicht erforderlich

                                                                     Führungen durch den deutschen Wald
                                                                     Johannes Wiesler, Revierförster
          SCHULEN                                                    Es sollen die infolge der Erwärmung entstehenden Probleme des
                                                                     Klimawandels angesprochen werden. Wie bereitet man sich auf
                                                                     wärme- und trockenheitsresistente Bäume und Pflanzen vor? Kann
                                                                     der Wald als CO2-Senke genutzt werden? Wie ist der derzeitige Wald
                                                                     gegliedert und nach welchen forstlichen Regeln und juristischen Ge-
                                                                     setzen muss er behandelt werden? In welchem Ausmaß ist die ener-
                                                                     getische Ausnutzung sinnvoll? Welche Bedeutung könnte der Wolf
                                                                     im Schwarzwald haben?
                                                                     Termin:14.09.2019, 11:00 Uhr
                                                                     Gebühr: 6,-- €
                                                                     Gruppengröße: mindestens 6 Teilnehmer
                                                                     Treffpunkt: Abzweig Bollschweil-St. Ulrich
                                                                     Anmeldung: VHS Bad Krozingen, Tel.:07633-9265-0, Fax: 07633-
                                                                     9265-15, anmeldung@vhs-bad-krozingen.de
          Liebe Eltern, liebe Schulanfänger!
                                                                     Bildungshaus Kloster St. Ulrich
                  Eure Einschulungsfeier
                                                                     GUTE WÜNSCHE MÖGEN DICH BEGLEITEN!
                            am                                       Silberschmiede-Seminar für Paare, die ein Kind erwarten
                                                                     Alles Glück der Erde – das wünschen Sie vermutlich Ihrem ungebore-
               Montag, den 16.09.2019                                nen Kind. Geben Sie diesem oder anderen Wünschen in einem selbst
            beginnt bereits um 10:00 Uhr !!!                         gestalteten Symbol einen Ausdruck und schaffen Sie so ein kleines
                                                                     Schmuckstück, das Ihr Kind ein Leben lang begleiten kann.
               Euer erster Schultag dauert                           Sie benötigen keinerlei Vorerfahrungen und werden fachkundig be-
   mit der ersten Unterrichtsstunde bis ca. 11:30 Uhr.               gleitet.
                                                                     Wann:      04. - 06. Oktober 2019
                                                                     Wo:        Bildungshaus Kloster St. Ulrich
  Allen Erstklässlern und den Eltern einen guten Start!              Wer:       Daniel Dombrowsky, Herwarth Malzy

                          Karin Brogt                                Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, 79283 Boll-
                                                                     schweil, Tel. 07602/9101-0, www.bksu.de, info@bksu.de
                           Rektorin
EBRINGEN                                                Freitag, den 13. September 2019                                                   Seite 9

                                                                            kfd Ebringen
           KIRCHEN                                                          Liebe Frauen,
                                                                            nach der Sommerpause beginnen wir die neue Gymnastikrun-
                                                                            de mit unserer Trainerin Isabella am Dienstag, 17.09.2019 um
Seelsorgeeinheit Batzenberg-Obere Möhlin                                    18.00 Uhr. Es wäre schön, wenn viele aus der uns bekannten
                                                                            Runde wieder von Anfang an mit dabei wären. Es sind noch ei-
Gemeinde St. Gallus, Ebringen                                               nige Plätze frei.
Pfarrbüro St. Gallus, Schönbergstr. 73, 79285 Ebringen                      Auf viele gut gelaunte Teilnehmerinnen freut sich
Tel.: 07664 92548-30 Fax: 92548-29                                          das kfd-Team
Öffnungszeiten: Montag, 10 – 12 Uhr
Homepage der SE: www.kath-bom.de
Pfarrer: Alois Schuler, Tel.: 92548-14
E-Mail: alois.schuler@kath-bom.de                                           Seniorenwerk Ebringen
Pastoralreferentin: Corinna König, Tel.: 92548-12
corinna.koenig@kath-bom.de                                                  Wir möchten Euch einladen, am
Sekretärin: Ulrike Schneckenburger, E-Mail: ulrike.schneckenbur-            Mittwoch, den 18.September
ger@kath-bom.de                                                             mit uns einen Busausflug
Pfarrbrief per mail: www.kath-bom.de/pfarrbriefabo                          zu der Strohskulpturen-Ausstellung
                                                                            nach Höchenschwand
Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit                                       zu unternehmen.
Samstag, 07.09.                                                             Einige unserer Schallstädter Freunde fahren
18:30 Uhr Vorabendmesse in Schallstadt                                      mit uns, sie können als erste um 13 Uhr an der Haltestelle Wolfen-
                                                                            weiler B3 in den Rastbus einsteigen. Alle anderen steigen an den
Sonntag, 08.09.                                                             übliche Haltestellen in Ebringen zu.
09:00 Uhr Hl. Messe in Ebringen                                             In Höchenschwand trinken wir Kaffee, besuchen die Ausstellung
10:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Pfaffenweiler                        und fahren dann auf dem Rückweg über Freiburg-Kappel, um im
im Hof des Gasthauses Stube aus Anlass des „Schneckenfestes“                „Kreuz“ zu Abend zu essen.
18:00 Uhr Rosenkranz
                                                                            Abfahrt ab 13 Uhr - Rückkehr ca. 19 Uhr
                                                                            Fahrpreis 29 €
Dienstag, 10.09.
                                                                            Anmeldung bis zum 13. Sept. 2019 nur bei
15:00 Uhr Ökumenische Andacht
                                                                            Ingrid Huber, Tel.: 7737
in der Senioreneinrichtung Haus Batzenbergblick
                                                                            Wir freuen uns auf Euch!
17:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst für Kleine und Große in Schall-
stadt (Schulanfängergottesdienst)                                           Euer Team
                                                                            Alois, Ingrid und s‘Dorle
Donnerstag, 12.09.
18:25 Uhr Rosenkranz
19:00 Uhr Hl. Messe in Ebringen
                                                                           Evangelische Kirchengemeinde
Samstag, 14.09.                                                            Wolfenweiler
18.30 Uhr Vorabendmesse in Schallstadt
                                                                           Kirchstr. 10, 79227 Schallstadt
Sonntag, 15.09.                                                            Tel.: 07664/6519
09:00 Uhr Hl. Messe in Ebringen                                            E-Mail: wolfenweiler@kbz.ekiba.de
10:30 Uhr Hl. Messe in Pfaffenweiler                                       Gottesdienste:
                                                                           Sonntag, 15.09.19
Ausführlichere Informationen zu weiteren Gottesdiensten und                10.00 Uhr Gottesdienst mit Begrüßung der Konfirmandinnen und
allen Veranstaltungen der SE finden Sie auf der Homepage                   Konfirmanden mit anschließendem Kirchencafé.
(www.kath-bom.de) oder im Pfarrbrief.
                                                                           Sonntag, 22.09.19
                                                                           10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen
Kirchenchor Ebringen
                                                                           Ökumenischer Kinderchor
Von Herrn Johannes Nicola wurde dem Kirchenchor unentgeltlich ein          immer montags im Evangelischen Gemeindehaus Kirchstr. 14a
Klavier aus dessen Werkstatt als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Dieses   17.15 - 18.15 Uhr Kinder ab der 2. bis zur 5. Klasse
fand Aufstellung im Don-Bosco-Heim und wird künftig die Chorproben         Leitung: Heike Binder, Tel 07633 808597 oder Mail: heike_binder@
begleiten. Der Transport von der Werkstatt zum Probenraum ging ganz        web.de
unkonventionell mit dem Traktor von Herrn Georg Kiefer vonstatten.
Der Kirchenchor bedankt sich ganz herzlich für diese Leihgabe.             Herzliche Einladung zu einem kleinen Einstiegs Kinder- und Ju-
                                                                           gendchorprojekt
                                                                           Der ökumenische Kinder- und Jugendchor singt im Gottesdienst
                                                                           zum 25jährigen Jubiläum von St. Blasius Schallstadt am 22. Septem-
                                                                           ber 2019 um 10:30 Uhr. Dazu laden wir alle Kinder ab der 2. Klasse
                                                                           und Jugendliche ab der 6. Klasse ganz herzlich ein mitzusingen! Wer
                                                                           sich den Kinder- oder Jugendchor einfach mal anschauen möchte,
                                                                           oder nur Projektweise Zeit hat, für diejenigen ist dies eine tolle Ge-
                                                                           legenheit unsere Kinder- und Jugendchorarbeit kennenzulernen.
                                                                           Wir werden moderne Chorstücke für den Gottesdienst und A Million
                                                                           Dreams (Jugendchor) singen.
                                                                           Die Proben finden wie folgt statt:
                                                                           •    Montag, 16. September 2019; 17:15 bis 18 Uhr Kinderchorpro-
                                                                                be für Kinder ab der 2. bis zur 5. Klasse
                                                                           •    Donnerstag, 19. September 2019; 19 Uhr Jugendchorprobe
                                                                           •    Samstag, 21. September 2019; 17 bis ca. 18:30 Uhr Kinder und
                                                                                Jugendchorprobe in St. Blasius
Seite 10                                                Freitag, den 13. September 2019                                             EBRINGEN

Bibelstunden der AB-Gemeinschaft                                          Nachbarschaftshilfe – Lebensqualität zuhause
immer dienstags um 17.00 Uhr im Evang. Gemeindehaus
                                                                          erhalten
Probe der Kantorei                                                        Wir alle werden älter und brauchen vermehrt größere und kleinere
immer dienstags von 20.00 bis 21.30 Uhr im Evang. Gemeinde-               Hilfen im Alltag. Seit nunmehr 5 Jahren gibt es den Verein „LiA – Le-
haus.                                                                     ben im Alter in Ebringen e.V.“
Leitung: Heike Binder                                                     Wir helfen vor allem unseren Seniorinnen und Senioren, damit sie im
                                                                          täglichen Leben weiterhin gut zurecht kommen.
Der Nachmittag der älteren Generation                                     Wünschen Sie sich Unterstützung im Alltag oder Begleitung zum
ist am Donnerstag, 19.09. um 15.00 Uhr zu Gast im Kath. Gemeinde-         Arzt, jemanden der mit Ihnen redet, zuhört oder spazieren geht?
zentrum St. Blasius, Schallstadt.                                         Möchten Sie, dass pflegende Angehörige etwas entlastet werden?
                                                                          Dann wenden Sie sich an unsere Einsatzleitung:
Ökumenischer Jugendchor                                                   Sieglinde Schüler
Donnerstag, 19.09., 19 Uhr und Samstag, 21.09., 17 Uhr Jugendchor-        Telefon Büro: 07664-60438 (AB)
Probe für das 25 jährige Jubiläum in St. Blasius am 22. September         Einsatzleitung@lia-in-ebringen.de
2019 s.o..

Probe Rejoice Chor                                                                                     Spielgruppe in Ebringen
donnerstags um 20.15Uhr im Evang. Gemeindehaus.
                                                                                                       Mutter/Vater-Kind Treffen mit gleich-
Infos und Leitung: Angela Werner
                                                                                                       altrigen Babys und Kleinkindern
                                                                                                       - zum gemeinsamen Singen
Nachtgebet am Donnerstag um 10vor10
                                                                          - zum Spielen
im Evang. Gemeindehaus im kleinen Saal.
                                                                          - zum Erfahrungsaustausch
                                                                          - immer mittwochs von 10:15 - 11:15 Uhr
Bürozeiten des Pfarramtssekretariats:
                                                                          - Halle Ebringen, Eingang hinten (TVE Raum)
Dienstag – Donnerstag von 9-12 Uhr und Freitag von 14-17 Uhr
                                                                          - Alter: 0-3 Jahre
                                                                          Kontakt bei: Meike Jenne 0162 4665122 oder Susanne Vogelbacher
Freundliche Grüße
                                                                          0157 82295445
Christine Heimburger, Pfarrerin
                                                                          ...oder kommen Sie einfach vorbei...

           BÜRGERSCHAFTLICHES                                                                           Helferkreis
           ENGAGEMENT
                                                                                                        In diesen Tagen verlässt die größte
                                                                                                        der Flüchtlingsfamilien, die wir im
                                                                                                        Helferkreis bisher betreut haben,
                                                                                                        unser Dorf.
                                                                          Die ersten beiden Mitglieder der Familie kamen 2016, die letzten im
                                                                          vergangenen Jahr. Insgesamt lebten schließlich 10 Personen unter
                                                                          einem Dach, darunter 7 Kinder. Die beiden Jüngsten wurden in Frei-
                                                                          burg geboren.

                                                                          Wir Helferinnen und Helfer hatten viel Freude daran, das Wachsen
                                                                          der Familie, insbesondere der Kinder, zu begleiten, die sich schnell
                                                                          in unserem Alltag zurecht fanden. Sie nahmen fast immer an den
                                                                          Veranstaltungen unseres Kreises teil, den Grillnachmittagen auf der
Sozialstation mittlerer Breisgau, Beratungsstelle für ältere Menschen,    Fuchshalde zum Beispiel (s. Foto) oder den Treffen der Begegnung,
Hilfe von Haus zu Haus und LiA Leben im Alter in Ebringen laden ein       zu denen unsere Flüchtlinge ebenso wie interessierte Ebringer ein-
zum Vortrag von                                                           geladen waren. Auch in unserem Deutschkurs waren fast alle Kinder
Frau Dr. J. Neu                                                           vertreten und bei Stippvisiten konnten wir ihre Fortschritte beim
Fachärztin für innere Medizin und Kardiologie                             Deutsch Lernen, beim Lesen und Schreiben, bestaunen. Wir wün-
                                                                          schen der ganzen Familie ein gutes Einleben in der neuen Heimat
                 „Herzinfarkt bei Frauen“                                 in Westdeutschland, wo Verwandte leben und wo sich der Wunsch
                                                                          nach geeignetem Wohnraum und Arbeit hoffentlich erfüllen wird.
               Frühzeitig die Anzeichen erkennen....
Wenn Frauen Angst vor Krankheiten haben, dann haben sie häufig
Angst vor Krebs. Vor dem Herzinfarkt wiegen sich viele dagegen in
Sicherheit. Denn Herzinfarkte werden häufig als Männersache ange-
sehen. In Wirklichkeit sind bei Frauen in Deutschland jedoch nicht
Krebserkrankungen die führende Todesursache, sondern bereits seit
dem Jahr 2002 Herzinfarkte und Schlaganfälle. Während bei Män-
nern die Rate an Todesfällen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkran-
kungen kontinuierlich abnimmt, sinkt sie bei Frauen weniger und
steigt sogar zwischen dem 40. und 55. Lebensjahr an (Quelle: www.
herzstiftung.de).
Ein Grund ist, dass der Herzinfarkt bei Frauen oft nicht so schnell er-
kannt wird.
Erfahren sie von Frau Dr. Neu, worauf sie besonders achten müssen.

Dienstag, 01. Oktober 2019 um 19 Uhr
Ort: Georgsheim in Ehrenstetten, Gebergasse 1, Parkmöglich-
keiten bei der Kirche
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