MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Ebringen
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MITTEILUNGSBLATT Nr. 37 Freitag, 13. September 2019 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates wird hiermit einberufen auf Donnerstag, 19. September 2019 um 19.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Rathauses mit folgender Tagesordnung 1. Fragen aus der Bürgerschaft 2. Baugesuch: 2.1 Neubau eines Mutterkuhstalles und Anbau einer Festmistplatte, Flst. Nr. 6237 3. Feststellung der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2018 4. Erwerb Pfarrhaus - Überplanmäßige Ausgabe 5. Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Schönberghalle - Auftragsvergabe 6. Bekanntgaben 7. Anfragen aus dem Gemeinderat Mit freundlichen Grüßen Rainer Mosbach, Bürgermeister
Seite 2 Freitag, den 13. September 2019 EBRINGEN BEREITSCHAFTSDIENSTE Bürgermeisteramt Ebringen Notrufe Mo.-Fr.: 14:30 - 17:30 Uhr Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr Sprechstunden: Notruf-Polizei 110 (ohne Postbank) Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Feuerwehr 112 Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr Integrierte Leitstelle Feuerwehr und Arzt Telefax 5058-20 E-mail gemeinde@ebringen.de Rettungsdienst 0761/201 33 15 Der kinderärztliche Notfalldienst wird zentral ver- Homepage www.ebringen.de Bereitschaftsdienst Wasser 0160/93380276 mittelt über 0180/5192923-00 Zentrale (nach den Dienstzeiten) Frau Viezens-Wieloch 5058-0 Polizeiposten Ehrenkirchen 07633/806180 Ärztlichen Notdienstes Bürgerbüro Polizeirevier Freiburg-Süd 0761/8824421 für Erwachsene: 116117 ohne Vorwahl Frau Boßler/Frau Viezens-Wieloch 5058-15 Rentenangelegenheiten Unfallrettungsdienst 112 Frau Viezens-Wieloch 5058-0 Krankentransporte 0761/19222 Zahnarzt Bürgermeister Giftnotrufzentrale FR Herr Mosbach 5058-11 Der zahnärztliche Notfalldienst ist in dringenden (Information) 0761/19240 Fällen unter 0180/3222555-41 zu erreichen. Sekretariat Bürgermeister / Hauptamt, Standesamt Allgemeine zahnmedizinische Patientenberatung Frau Köpfer 5058-10 Soziales Mi., 14 bis 18 Uhr Tel.: 0800/4747800 Hauptamt / Bauamt/ Grundbucheinsichtstelle Herr Moll 5058-13 SOS werdende Mütter e.V. Hauptamt/Bauamt/Ordnungsamt Hilfe in Notlagen 0163/3151885 Tierarzt Frau Schelb 5058-21 Kleiderstube Norsingen: 0160/5520293 Rechnungsamt Kontakt in Ebringen: Frau Henschelmann Den tierärztlichen Notdienst erfahren Sie unter Frau Kraus 5058-17 01577/1744300 der Telefon Nr.: 07631/36536 Frau Dufner 5058-12 Caritasverband/ Steueramt Frau Dufner 5058-12 Essen auf Rädern 07633/8404 Apotheken Wasserabrechnungen Dorfhelferinnenwerk Freitag, 13.09.2019 Frau Viezens-Wieloch 5058-18 Sölden e.V. 0761/40106-0 Kirchberg-Apotheke, Tel. 07633/8794, Gemeindekasse Stationsleitung: Frau Karin Birk 07664/4058069 Frau Wagner/Frau Viezens-Wieloch 5058-14 Jengerstr. 13, 79238 Ehrenkirchen 0178/9034563 Archivar Dr. Hitz 5058-19 Inklusion 40 314 30 Samstag, 14.09.2019 Mobile Jugendarbeit Helferkreis für Flüchtlinge in Ebringen Rebland-Apotheke, Tel. 07664/6371, Basler Str. 24, Frau Ramona Siebert 0176/41102783 Frau Monika Güsewell 0761/7074785 79227 Schallstadt-Wolfenweiler Bauhof 5058-23 Fax 5058-29 Integrationsmanager für geflüchtete Sonntag, 15.09.2019 Herr Olma 0151/41419971 Menschen, Simon Geiger 0761/8965-440 Zollmatten-Apotheke, Tel. 07634/510511, Hausmeister Rathaus Sprechzeiten im Rathaus Ebringen Di 14 - 16 Uhr Poststr. 22, 79423 Heitersheim Herr Graner 0151/15200435 Wassermeister LIA, Leben im Alter – Zentrale Anlaufstelle im Rathaus/Bürgerbüro Montag, 16.09.2019 Herr Klein 0171/1223882 Batzenberg-Apotheke; Tel: 07664/60180, Bereitschaftsdienst 0151/11595972 Frau Viezens-Wieloch 5058-0 Basler Str. 82, Schallstadt (Notruf nach Dienstschluss) Nachbarschaftshilfe in Ebringen: Feuerwehr Frau Sieglinde Schüler 60438 Dienstag, 17.09.2019 Gerätehaus Freiw. Feuerwehr 5058-22 einsatzleitung@lia-in-ebringen.de Malteser-Apotheke, Tel. 07634/2039, Fax 5058-28 Im Stühlinger 16, 79423 Heitersheim Integrierte Leitstelle Feuerwehr und Seniorenwerk St. Gallus Ebringen Rettungsdienst 0761/2013315 Frau Dorothea Stracke 6301 Feuerwehrkommandant Joachim Brückl, Mittwoch, 18.09.2019 Kommandant@ffw-ebringen.de 0151/41400681 Sozialverband VdK – Ortsverband Ebringen Schneckental-Apotheke, Tel. 07664/600900, Herr Jürgen Budde 6811 Schwabenmatten 3, 79292 Pfaffenweiler Schönbergschule Ebringen Juergen-Budde@t-online.de Rektorat Frau Brogt 5058-30 Donnerstag, 19.09.2019 Sekretariat Frau Viezens-Wieloch 5058-30 Sozialstation Mittlerer Breisgau gGmbH Büro Hausmeister 5058-34 Prälat-Stiefvater-Weg 3, 79238 Ehrenkirchen Kath.-Barb.-Apotheke, Tel. 07634/8228, Hausmeister Herr Klein 0171/1223882 Fax 07633/9533-90 07633/9533-0, Hauptstr. 48, 79295 Sulzburg Schönberghalle 5058-40 o. -44 Beratungsstelle für altere Menschen und Freitag, 20.09.2019 Herr Klein 0171/1223882 deren Angehörige, Prälat-Stiefvater-Weg 3, Rats-Apotheke, Tel. 07633/3790, Lammplatz 11, Revierförster 79238 Ehrenkirchen 07633/9533-20 79189 Bad Krozingen Herr Bucher 619735 Mobil 0162/2550714 Hospizgruppe Südlicher Breisgau Fax 619736 0160/96842020 Redaktionsschluss: Bezirksschornsteinfegermeister Herr Arning 07636/791593 Post Dienstag um 9 Uhr Kath. Kindergarten Post- und Paketshop -Brüstle‘s Quelle- mitteilungsblatt@ebringen.de Leiterin Frau Danner-Schwarz 7520 Alemannenstr. 5 Tel.: 617778 Abfallberatung 0180/2254648 REMONDIS GmbH & Co.KG 0761/51509-0 Herausgeber: Gemeinde Ebringen, Schlossplatz 1, 79285 Ebringen, Reklamationen Gelber Sack unter der Telefon 07664/5058-0, Telefax 07664/5058-20 - gemeinde@ebringen.de • www.ebringen.de Servicenummer 0800/122 32 55 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Strom, badenovaNETZ GmbH Bürgermeister Rainer Mosbach Störungsnummer 0800/2767767 Für den Anzeigenteil/Druck: Erdgas, badenova AG & Co. KG Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Telefon 07771/9317-11, Service-Nr.: Mo.-Fr. 0800/2838485 Telefax 07771/9317-40, anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de Bereitschafts-Nr.: 0800/2767767
EBRINGEN Freitag, den 13. September 2019 Seite 3 Altmetallsammlung am Gemeindekasse geschlossen Samstag, den 21.09.2019 Am Mittwoch, den 18. September 2019 bleibt aufgrund einer Der Container für die Altmetallsammlung steht wie gewohnt bei den Schulung die Gemeindekasse geschlossen! Glascontainern oberhalb des Sportplatzes. Bitte beachten Sie den Annahmezeitraum von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Werfen Sie bitte vorherkeinen Schrott in bereits aufgestellte Con- tainer, es könnte sich dabei auch um einen Papiercontainer handeln. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Frau Melanie Buckenmaier als neue Austrä- gerin für das Mitteilungsblatt eingestellt Bekanntmachung über die Durchführung des Frau Anne Katrin Potzel hat Ihre Tätigkeit als Austrägerin unse- Volksbegehrens Artenschutz - res Mitteilungsblattes zum 31.08.2019 beendet. Wir bedanken „Rettet die Bienen“ über das uns bei Frau Potzel ganz herzlich für ihre geleistete Arbeit. Als „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes Nachfolgerin konnten wir Frau Melanie Buckenmaier als neue Austrägerin einstellen. Sie wird ab sofort das Mitteilungsblatt im und des Landwirtschafts- und Bereich Mittel- und Oberdorf sowie im Tirol austragen. Wir wün- Landeskulturgesetzes“ schen Frau Buckenmaier viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit. In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge- setzes“ durchgeführt. Wenn Sie einen neuen Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen Reisepass bis zum 26.08.2019 der freien oder amtlichen Sammlung tun. und/oder einen neuen 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September Personalausweis bis zum 02.09.2019 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeit- beantragt haben, dann können Sie diesen im Bürgerbüro des raums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in Rathauses innerhalb der üblichen Öffnungszeiten abholen. von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauf- Bitte bringen Sie unbedingt Ihren alten Ausweis, Reisepass oder tragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des vorläufigen Personalausweis mit, da dieser von uns eingezogen Volksbegehrens einzutragen. bzw. ungültig gestempelt werden muss. 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwal- Ihr Bürgerbüro tungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslis- ten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Okto- ber 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020. Adressbuch Freiburg/Land 2020 Die Eintragungsliste für die Gemeinde Ebringen wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus Ebringen, Bürger- Widerspruch gegen die Übermittlung von Da- büro im EG, 79285 Ebringen, Schlossplatz 1, zu den folgenden Öff- ten an Adressbuchverlage nungszeiten Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstagnach- Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz mittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, für Eintragungswillige zur Eintra- (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebens- gung bereitgehalten. jahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet. Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adress- 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt büchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Wider- Personen, die am Tag der Eintragung spruch kann beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro bis spätestens - mindestens 18 Jahre alt sind, 15.11.2019 eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Woh- Eine erneute Mitteilung ist nicht erforderlich, wenn bereits früher nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde. sich sonst gewöhnlich aufhalten, und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausge- schlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs Altpapiersammlung verloren haben. am Samstag, den 21.09.2019 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Am Samstag, den 21.09.2019 findet die nächste Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Woh- Altpapiersammlung der Guggemüsig Gässlifätzer nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Ein- Ebringen statt. tragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde Bitte legen Sie Ihr Altpapier in nicht zu großen Bündeln bis eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. 08.30 Uhr an den Straßenrand. Ein Trennen von Papier und Karto- nage ist nicht notwendig. 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur ein- Verwenden Sie bitte keine Plastiksäcke/Plastiktüten o.ä., diese wer- mal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. den nicht mitgenommen.
Seite 4 Freitag, den 13. September 2019 EBRINGEN 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obstbäumen (Streu- auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das obstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschrift- geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Artikel 1 lich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, Nummer 5) dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglich- • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der ökologi- keit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begrün- schen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche dung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person in Baden-Württemberg bis 2035 schrittweise auf 50 Prozent anzu- nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder un- heben sowie Umstellung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe vollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrie- auf ökologische Landwirtschaft (Artikel 2) ben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 01. Januar 2022 Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungs- zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent bis zum Jahr rechts entweder von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens, de- 2025 (Artikel 2) ren Beauftragten oder der un-terzeichnenden Person selbst spätes- tens bis Montag, den 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, C. Alternativen in der die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der ge- Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. wöhnliche Aufenthalt besteht. D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung und 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungs- Nachhaltigkeitsprüfung liste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwendige vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, um das Ar- eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die der oder dem Ge- tensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und die Artenvielfalt meindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a Personalausweis mitbringen. NatSchG gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologischer Land- 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungs- wirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang liste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantragten will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies er- Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzes- setzt die Unterschrift. änderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten besser 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Insofern sind diese mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antrag- wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Zielerreichung ange- steller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungs- messen zu bewerten. blätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehr- belastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungs- „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes folgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen. A. Zielsetzung Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz (Na- seine Zustimmung zu erteilen: tSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes welchen die Sicherung der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in Ba- und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes den-Württemberg gewährleistet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden- Artikel 1 Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Änderungen des Naturschutzgesetzes Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutz- Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt mittel und Biozide) auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. Zusätzlich werden Änderungen im Landwirtschafts- und Landes- S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: kulturgesetz vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Ar- tenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische Land- „§ 1a wirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pestizideinsatzes wird Artenvielfalt als gesetzlich formuliertes Ziel manifestiert. Des Weiteren wird die Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land im be- Pflicht des Landes zu einer besseren und transparenten Dokumenta- sonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna tion der erreichten Fortschritte festgeschrieben. und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.” B. Wesentlicher Inhalt Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, welches 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: durch folgende Inhalte erreicht werden soll: „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Ausbil- • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und dung und Beratung sollen die Inhalte und Voraussetzungen einer Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzuwirken natur- und landschaftsver-träglichen Land-, Forst- und Fischereiwirt- sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu be- schaft, insbesondere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in fördern als Regelungsgegenstand (Artikel 1 Nummer 1) der landwirtschaftlichen Produktion durch ökologi-sche Anbauver- • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schützen, in fahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermit- den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsangeboten öffentli- teln.“ cher Träger (Artikel 1 Nummer 2) • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächendeckende 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestrichen. • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden
EBRINGEN Freitag, den 13. September 2019 Seite 5 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: „§ 33a „§ 2a Erhalt von Streuobstbeständen Ökologischer Landbau (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Geset- Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche zes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäumen, die weniger Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fassung verfolgt als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäu- das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen in de entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Baden-Württemberg nach und nach, bis 2025 zu min-destens 25 Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie alle Maßnahmen, Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß den Grund- die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beein- sätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. trächtigung führen können, sind verboten. Pflegemaßnahmen, 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der die bestimmungsgemäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Europäi-schen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Maßnahmen, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt. der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden. (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von den Ver- (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befinden boten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollständig gemäß und 3 des Bundesna-turschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verordnung Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils gel- öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnah- tenden Fassungen zu bewirtschaften. men aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht wer-den (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigentum wer- kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen der Ver- den an nach den Grundsätzen des Ökologischen Landbaus gem. kehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpachtet. In den Pachtverträgen Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung wird mit Neben- wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen bestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Ein- gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirt- griffe in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen eines schaften sind. In Härtefällen ist auch eine naturschutzorientierte Be- gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher Nähe zum Ort des wirtschaftung unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Eingriffs auszugleichen hat. Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Akti- (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursacher onsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung eines gleich- Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils wertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen aufzuerlegen.“ geltenden Fassung und mineralischem Stickstoffdünger zulässig. 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige Ministeri- „§ 34 um ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschafts- Verbot von Pestiziden flächen zu erstatten. Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europä- § 2b ischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Reduktion des Pestizideinsatzes Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richt- von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der je- linie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom weils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. No- Bio-topen, in Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und vember 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Land- Landschaftsschutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung wirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbe- oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des reich soll bis 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen reduziert werden. Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 01. Januar 2022 eine und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere Naturschutzbehör- Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie de kann auf Antrag die Verwendung bestimmter Mittel im Einzelfall wird durch einen Fach-beirat aus zuständigen Behörden und Ver- zulassen, soweit eine Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 ge- bänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalver- nannten Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be- bände) begleitet. fürchten ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefähr- (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz von dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzgebiete oder chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, wenn möglich, geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. Das zuständige nach Wirkstoffmenge und Behandlungsintensität und veröffentlicht Ministerium berichtet jährlich dem Landtag über die erteilten Aus- diese Ergebnisse. nahmen. Weitergehende Vorschriften bleiben unberührt.” (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jährlich in 6. § 71 wird wie folgt geändert: schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidreduktion.“ Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Gesetzes vom Artikel 3 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Inkrafttreten Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“ Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. Begründung Artikel 2 A. Allgemeiner Teil Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramatischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Pflanzen fest- Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März 1972, gestellt. Gerade der drastische Rückgang der Artenvielfalt, insbe- zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom 23. Februar sondere den Insekten, den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: den Vögeln und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersu-
Seite 6 Freitag, den 13. September 2019 EBRINGEN chungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und derungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglich- Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen keit der Erteilung einer Aus-nahme vom gesetzlichen Biotopschutz wissenschaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Dünge- formuliert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Ba- mitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pes- den-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies wurde bereits tiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die strukturelle Ver- 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung armung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Jede verlorene Art und „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen. jeder gestörte Lebensraum ist nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung Zu 5.: Neufassung des § 34 der Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Naturschutz- zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- funktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Artenvielfalt. Pestizi- und Landeskulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Er- de sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch gänzung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landeskultur- So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline over 27 years gesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stärkung unseres in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Baden-Württemberg zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten das für Landwirtschaft zuständige Ministerium bereits mit der Aus- in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegan- arbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt ist und an- gen ist. dererseits die Schutzgebiete, in denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflan- Gesetze zu ändern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu zen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf ermöglichen. vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an ande- ren Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner B. Einzelbegründung Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewe- sen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume Zu 1.: Einfügung des § 1a zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis 6 Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht ein- BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenverlust, ins- fach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem besondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzuwirken. Hierzu Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel sta-tuiert, die Artenvielfalt in ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deut- Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden Zu 2.: Änderung des § 7 die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Arten- Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf landwirt- vielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwen- schaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren und unmittel- dung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf baren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt sind hinlänglich wis- ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative senschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf effects of pesticides on biodiversity and biological control potential ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten vor. Des- on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen wegen scheint es geboten, auch unabhängig von der Festlegung auf kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Na- eine konkrete Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation tionen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelpro- darin zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd duktion (IPBES 2016). zu wirtschaf-ten, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetzlich verbindlich, Zu 6.: Änderung des § 71 folgt daraus zwangsläufig die ent-sprechende Qualifizierung der in Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. Übergangsfrist eingeführt. Zu 3.: Änderung des § 22 Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht ent- Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der sprechend anzupassen. heimischen Tier- und Pflanzenarten, für die Erhaltung und Entwick- lung funktionsfähiger öko-logischer Wechselbeziehungen und für Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset- die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutz- zes gebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung Einfügung der §§ 2a und 2b zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wande- rungsbewegungen von Populationen klimasensibler Arten, die in- § 2a folge des erwar-teten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem und Düngemitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelpro- kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige duktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsäch- Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen lich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräu- abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des men zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) eines Biotopver-bundes berücksichtigen dies bisher nicht ausrei- Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem chend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes erfordert aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes. schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wo- besonderer Bedeutung als Lebensraum für besonders geschützte bei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden- der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des öko- Württemberg trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine eu- logischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und ropaweite Verantwortung für diese Kulturland-schaftslebensräume. des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutz- Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des bedarf resultiert daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge Anfor- gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.
EBRINGEN Freitag, den 13. September 2019 Seite 7 § 2b Herzlichen Glückwunsch an Daniel Joos Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, „Er war von Anfang an einer der Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen Besten“. auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an So wird der 17-jährige Koch von anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens ein- seinem Ausbildungsbetrieb, zelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah-rungskette auf andere dem Hotel Thomahof in Hin- Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzei- terzarten, gelobt. tig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Le- In allen Fächern erreichte Da- bensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht niel an der Landesberufsschule heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist für das Hotel- und Gaststät- nicht einfach, den Ein-fluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt tengewerbe in Villingen, fast aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Ein- immer die Note Eins. Auch mit fluss groß ist, wurde in einer 2010 veröf-fentlichten, europaweiten seinem Drei-Gänge-Menü mit Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirt- Tatar und Gebratenem vom schaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Wolfsbarsch als Vorspeise, mit Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. mediterranem Gemüse und Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Bergkäse gefüllten Kalbsrollen Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein als Hauptgericht sowie Nekta- Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden rinen-Yoghurt-Törtchen konnte reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of er das Prüfungskomitee über- pesticides on biodiversity and biological control potential on Euro- zeugen. pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt Somit zählt er zu den besten eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen Prüflingen in Baden-Württem- zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion berg. (IPBES 2016). Daniel, dessen Beruf er schon mehr oder weniger durch den Zu Artikel 3: Inkrafttreten elterlichen Betrieb in die Wie- Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ ge gelegt bekommen hat, wird vorerst dem Hotel Thomahof Ebringen, den 13.09.2019 erhalten bleiben. Danach beabsichtigt er Auslandserfahrungen in Österreich und in der Schweiz zu sammeln. Darüber freuen können wir uns, dass er eines Tages den Catering- Service von seinen Eltern übernehmen will. Wir gratulieren Daniel herzlich und freuen uns, dass seine Bega- bung, sein Fleiß und seine Ausdauer mit dem hervorragenden Er- gebnis eine offizielle Bestätigung gefunden hat. Wir wünschen ihm Mosbach, Bürgermeister für die berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg und hoffen, dass er jedes weitere Ziel mit Leichtigkeit erreichen wird. MITTEILUNGEN Lehrgänge am Forstlichen Pflegeeinsatz-Sumsergarten Hauptstützpunkt St. Peter Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde! Am Samstag, 21. September 2019, 14.00 Uhr, treffen wir uns im Am Forstlichen Hauptstützpunkt, Scheuergasse 9a in 79271 St. Pe- Jennetal zum 1. herbstlichen Pflegeeinsatz-Sumsergarten. Gehöl- ter werden in diesem Herbst zwei Lehrgänge angeboten. Der Mo- ze müssen zurückgeschnitten, der Botanikerpfad seitlich abgesto- torsägen-Lehrgang gemäß Modul A der DGUV-Information finden chen und Stufen erneuert werden. jeweils zweitägig am 17. und 18. September 2019 sowie am 29. und Es wäre schön, wenn sich wieder möglichst viele Helferinnen und 30. Oktober 2019 statt. Dieser Lehrgang richtet sich an Privatwald- Helfer an dieser ehrenamtlichen Arbeit in unserem „Kleinod Sumser- besitzer, Brennholz-Selbstwerber, Feuerwehren und das Technische garten“ beteiligen würden. Als weitere Termine sind der 28. Septem- Hilfswerk sowie Mitarbeiter von Bauhöfen. Er vermittelt Grundlagen ber und 05. Oktober vorgesehen. für die richtige Handhabung der Motorsäge. Neben der Fällung von Nähere Auskunft können Sie unter Tel.07664/7885 oder per Mail un- Schwachholz steht die Aufarbeitung von liegendem Holz im Vorder- ter bennokuhn@t-online.de erhalten. grund. Außerdem steht die Arbeitssicherheit auf dem Programm. Benno Kuhn Grundsätzlich liegt das Mindestalter für die Teilnehmer bei 18 Jah- ren. Weitere Voraussetzung ist eine persönliche Körperschutzaus- rüstung für die Waldarbeit mit der Motorsäge. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro. Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von Beratung im Sozialrecht 30 Euro. Die Sprechtage der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH in Freiburg fin- den Montags statt von 08.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr in der Der zweitägige Lehrgang Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben VdK-Servicestelle in der Bertoldstraße 44 (Aufzug vorhanden). gemäß Modul C der DGUV-Information findet am 15. und 16. Okto- Die Beratung und rechtliche Vertretung umfasst die Rechtsgebiete ber 2019 statt und richtet sich an Personen, die mit der Motorsäge aller gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten-, in Arbeitskörben arbeiten müssen. Mitglieder der Freiwilligen Feu- Arbeitslosen und Pflegeversicherung). erwehren, Technisches Hilfswerk und Mitarbeiter von Bauhöfen. In Ebenso werden Mitglieder sowohl im Schwerbehinderten- und so- diesem Lehrgang erlangen die Teilnehmer die Sachkunde zur Durch- zialen Entschädigungsrecht als auch in der Grundsicherung für Ar- führung von Baumarbeiten mit der Motorsäge bei Verwendung von beitssuchende und im Alter vertreten. Hubarbeitsbühnen oder Arbeitskörben an Drehleitern. Außerdem Eine vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 0761/50449-0 ist werden Schwerpunkte in persönlicher Schutzausrüstung für Per- erforderlich. sonen im Arbeitskorb, Auswahl geeigneter Motorsägen, spezielle
Seite 8 Freitag, den 13. September 2019 EBRINGEN Schnitt- und Abseiltechniken sowie Anforderungen aus Unfallverhü- tungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger vermit- telt. Teilnahmevoraussetzung sind persönliche Schutzausrüstung, Motorsägengrundlehrgang, Befähigung zum Bedienen von Hubar- beitsbühnen. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180 Euro, Versicherte der SVLFG erhalten einen Zuschuss von 30 Euro. Die Mietkosten der Hubarbeitsbühne werden über die Teilnehmer umgelegt und als zu- sätzliche Gebühr abgerechnet. Wird die Hubarbeitsbühne von den Teilnehmern gestellt, entfällt die zusätzliche Gebühr. 211702 Besser fotografieren mit Handys, Sa. 21.09.2019, 10.00– 14.00 Uhr, Schallstadt Weitere Informationen und Anmeldungen sind direkt über den 209724 Nähkurs für Erwachsene am Montagmorgen, 4x Mo. Forstbezirk Kirchzarten, Ottenstraße 6, 79199 Kirchzarten möglich, 23.09.2019, 09.00–12.00 Uhr, Ebringen telefonisch unter 0761 2187-9512 oder per E-Mail an 302721 Life Kinetik® - Infotermin, Do. 26.09.2019, 19.00–20.00 forst.kirchzarten@lkbh.de Uhr, Bad Krozingen Josefshaus, -kostenlos, Anmeldung erforderlich. 209721 Nähnacht - endlos Nähen, 1x Fr. 27.09.2019, 17.00–22.00 Uhr, Ebringen Studium & Ausbildung mit Recht 207723 Malen macht glücklich, 8 x Mo. 30.09.2019, 17.00–19.00 Uhr, Ebringen Amtsgericht Freiburg i.Br. 409721 Italienisch A1.1 – Anfänger, 10x Mo. 30.09.2019, 20.00– 21.30 Uhr, Schallstadt Studium 2020 Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellt Anwärter/ Weitere Kurse und Anmeldung unter: innen im gehobenen Justizdienst für das Studium zur/zum Dip- VHS Südlicher Breisgau Tel. 07633-926512, lom-Rechtspfleger/in (FH) Email: sutter@vhs-bad-krozingen.de oder sowie zur/zum Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) zum 1. September www.vhs-bad-krozingen.de - Christa Sutter, Schönbergstraße 127 a, 2020 ein. 79285 Ebringen Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mit-Recht-in-die- Zukunft.de VHS-Bollschweil Ausbildung 2020 Das Amtsgericht Freiburg i.Br. stellt Auszubildende zur/zum Literarischer Spaziergang auf den Spuren von Marie Luise Ka- Justizfachangestellten zum 1. September 2020 ein. Es besteht schnitz nach der Erzählung „Beschreibung eines Dorfes“ mit Be- die Aufstiegsmöglichkeit z. Justizfachwirt/in (Beamter/Beam- sichtigung des Kaschnitz-Zimmers tin im mittleren Justizdienst) Führung mit Annemarie Kugge. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Schillinger u. Frau Termin: Samstag: 14.09.2019; 11.00 Uhr Schindler (Tel. 0761 205-3344 u.3346), Amtsgericht Freiburg und Treffpunkt: am Alten Rathaus im Leimbachweg (Bollschweil) unter www.amtsgericht-freiburg.de oder www.olg-karlsruhe.de. Gebühr: 6,00 € Anmeldung: nicht erforderlich Führungen durch den deutschen Wald Johannes Wiesler, Revierförster SCHULEN Es sollen die infolge der Erwärmung entstehenden Probleme des Klimawandels angesprochen werden. Wie bereitet man sich auf wärme- und trockenheitsresistente Bäume und Pflanzen vor? Kann der Wald als CO2-Senke genutzt werden? Wie ist der derzeitige Wald gegliedert und nach welchen forstlichen Regeln und juristischen Ge- setzen muss er behandelt werden? In welchem Ausmaß ist die ener- getische Ausnutzung sinnvoll? Welche Bedeutung könnte der Wolf im Schwarzwald haben? Termin:14.09.2019, 11:00 Uhr Gebühr: 6,-- € Gruppengröße: mindestens 6 Teilnehmer Treffpunkt: Abzweig Bollschweil-St. Ulrich Anmeldung: VHS Bad Krozingen, Tel.:07633-9265-0, Fax: 07633- 9265-15, anmeldung@vhs-bad-krozingen.de Liebe Eltern, liebe Schulanfänger! Bildungshaus Kloster St. Ulrich Eure Einschulungsfeier GUTE WÜNSCHE MÖGEN DICH BEGLEITEN! am Silberschmiede-Seminar für Paare, die ein Kind erwarten Alles Glück der Erde – das wünschen Sie vermutlich Ihrem ungebore- Montag, den 16.09.2019 nen Kind. Geben Sie diesem oder anderen Wünschen in einem selbst beginnt bereits um 10:00 Uhr !!! gestalteten Symbol einen Ausdruck und schaffen Sie so ein kleines Schmuckstück, das Ihr Kind ein Leben lang begleiten kann. Euer erster Schultag dauert Sie benötigen keinerlei Vorerfahrungen und werden fachkundig be- mit der ersten Unterrichtsstunde bis ca. 11:30 Uhr. gleitet. Wann: 04. - 06. Oktober 2019 Wo: Bildungshaus Kloster St. Ulrich Allen Erstklässlern und den Eltern einen guten Start! Wer: Daniel Dombrowsky, Herwarth Malzy Karin Brogt Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, 79283 Boll- schweil, Tel. 07602/9101-0, www.bksu.de, info@bksu.de Rektorin
EBRINGEN Freitag, den 13. September 2019 Seite 9 kfd Ebringen KIRCHEN Liebe Frauen, nach der Sommerpause beginnen wir die neue Gymnastikrun- de mit unserer Trainerin Isabella am Dienstag, 17.09.2019 um Seelsorgeeinheit Batzenberg-Obere Möhlin 18.00 Uhr. Es wäre schön, wenn viele aus der uns bekannten Runde wieder von Anfang an mit dabei wären. Es sind noch ei- Gemeinde St. Gallus, Ebringen nige Plätze frei. Pfarrbüro St. Gallus, Schönbergstr. 73, 79285 Ebringen Auf viele gut gelaunte Teilnehmerinnen freut sich Tel.: 07664 92548-30 Fax: 92548-29 das kfd-Team Öffnungszeiten: Montag, 10 – 12 Uhr Homepage der SE: www.kath-bom.de Pfarrer: Alois Schuler, Tel.: 92548-14 E-Mail: alois.schuler@kath-bom.de Seniorenwerk Ebringen Pastoralreferentin: Corinna König, Tel.: 92548-12 corinna.koenig@kath-bom.de Wir möchten Euch einladen, am Sekretärin: Ulrike Schneckenburger, E-Mail: ulrike.schneckenbur- Mittwoch, den 18.September ger@kath-bom.de mit uns einen Busausflug Pfarrbrief per mail: www.kath-bom.de/pfarrbriefabo zu der Strohskulpturen-Ausstellung nach Höchenschwand Gottesdienste in der Seelsorgeeinheit zu unternehmen. Samstag, 07.09. Einige unserer Schallstädter Freunde fahren 18:30 Uhr Vorabendmesse in Schallstadt mit uns, sie können als erste um 13 Uhr an der Haltestelle Wolfen- weiler B3 in den Rastbus einsteigen. Alle anderen steigen an den Sonntag, 08.09. übliche Haltestellen in Ebringen zu. 09:00 Uhr Hl. Messe in Ebringen In Höchenschwand trinken wir Kaffee, besuchen die Ausstellung 10:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Pfaffenweiler und fahren dann auf dem Rückweg über Freiburg-Kappel, um im im Hof des Gasthauses Stube aus Anlass des „Schneckenfestes“ „Kreuz“ zu Abend zu essen. 18:00 Uhr Rosenkranz Abfahrt ab 13 Uhr - Rückkehr ca. 19 Uhr Fahrpreis 29 € Dienstag, 10.09. Anmeldung bis zum 13. Sept. 2019 nur bei 15:00 Uhr Ökumenische Andacht Ingrid Huber, Tel.: 7737 in der Senioreneinrichtung Haus Batzenbergblick Wir freuen uns auf Euch! 17:30 Uhr Ökumenischer Gottesdienst für Kleine und Große in Schall- stadt (Schulanfängergottesdienst) Euer Team Alois, Ingrid und s‘Dorle Donnerstag, 12.09. 18:25 Uhr Rosenkranz 19:00 Uhr Hl. Messe in Ebringen Evangelische Kirchengemeinde Samstag, 14.09. Wolfenweiler 18.30 Uhr Vorabendmesse in Schallstadt Kirchstr. 10, 79227 Schallstadt Sonntag, 15.09. Tel.: 07664/6519 09:00 Uhr Hl. Messe in Ebringen E-Mail: wolfenweiler@kbz.ekiba.de 10:30 Uhr Hl. Messe in Pfaffenweiler Gottesdienste: Sonntag, 15.09.19 Ausführlichere Informationen zu weiteren Gottesdiensten und 10.00 Uhr Gottesdienst mit Begrüßung der Konfirmandinnen und allen Veranstaltungen der SE finden Sie auf der Homepage Konfirmanden mit anschließendem Kirchencafé. (www.kath-bom.de) oder im Pfarrbrief. Sonntag, 22.09.19 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen Kirchenchor Ebringen Ökumenischer Kinderchor Von Herrn Johannes Nicola wurde dem Kirchenchor unentgeltlich ein immer montags im Evangelischen Gemeindehaus Kirchstr. 14a Klavier aus dessen Werkstatt als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Dieses 17.15 - 18.15 Uhr Kinder ab der 2. bis zur 5. Klasse fand Aufstellung im Don-Bosco-Heim und wird künftig die Chorproben Leitung: Heike Binder, Tel 07633 808597 oder Mail: heike_binder@ begleiten. Der Transport von der Werkstatt zum Probenraum ging ganz web.de unkonventionell mit dem Traktor von Herrn Georg Kiefer vonstatten. Der Kirchenchor bedankt sich ganz herzlich für diese Leihgabe. Herzliche Einladung zu einem kleinen Einstiegs Kinder- und Ju- gendchorprojekt Der ökumenische Kinder- und Jugendchor singt im Gottesdienst zum 25jährigen Jubiläum von St. Blasius Schallstadt am 22. Septem- ber 2019 um 10:30 Uhr. Dazu laden wir alle Kinder ab der 2. Klasse und Jugendliche ab der 6. Klasse ganz herzlich ein mitzusingen! Wer sich den Kinder- oder Jugendchor einfach mal anschauen möchte, oder nur Projektweise Zeit hat, für diejenigen ist dies eine tolle Ge- legenheit unsere Kinder- und Jugendchorarbeit kennenzulernen. Wir werden moderne Chorstücke für den Gottesdienst und A Million Dreams (Jugendchor) singen. Die Proben finden wie folgt statt: • Montag, 16. September 2019; 17:15 bis 18 Uhr Kinderchorpro- be für Kinder ab der 2. bis zur 5. Klasse • Donnerstag, 19. September 2019; 19 Uhr Jugendchorprobe • Samstag, 21. September 2019; 17 bis ca. 18:30 Uhr Kinder und Jugendchorprobe in St. Blasius
Seite 10 Freitag, den 13. September 2019 EBRINGEN Bibelstunden der AB-Gemeinschaft Nachbarschaftshilfe – Lebensqualität zuhause immer dienstags um 17.00 Uhr im Evang. Gemeindehaus erhalten Probe der Kantorei Wir alle werden älter und brauchen vermehrt größere und kleinere immer dienstags von 20.00 bis 21.30 Uhr im Evang. Gemeinde- Hilfen im Alltag. Seit nunmehr 5 Jahren gibt es den Verein „LiA – Le- haus. ben im Alter in Ebringen e.V.“ Leitung: Heike Binder Wir helfen vor allem unseren Seniorinnen und Senioren, damit sie im täglichen Leben weiterhin gut zurecht kommen. Der Nachmittag der älteren Generation Wünschen Sie sich Unterstützung im Alltag oder Begleitung zum ist am Donnerstag, 19.09. um 15.00 Uhr zu Gast im Kath. Gemeinde- Arzt, jemanden der mit Ihnen redet, zuhört oder spazieren geht? zentrum St. Blasius, Schallstadt. Möchten Sie, dass pflegende Angehörige etwas entlastet werden? Dann wenden Sie sich an unsere Einsatzleitung: Ökumenischer Jugendchor Sieglinde Schüler Donnerstag, 19.09., 19 Uhr und Samstag, 21.09., 17 Uhr Jugendchor- Telefon Büro: 07664-60438 (AB) Probe für das 25 jährige Jubiläum in St. Blasius am 22. September Einsatzleitung@lia-in-ebringen.de 2019 s.o.. Probe Rejoice Chor Spielgruppe in Ebringen donnerstags um 20.15Uhr im Evang. Gemeindehaus. Mutter/Vater-Kind Treffen mit gleich- Infos und Leitung: Angela Werner altrigen Babys und Kleinkindern - zum gemeinsamen Singen Nachtgebet am Donnerstag um 10vor10 - zum Spielen im Evang. Gemeindehaus im kleinen Saal. - zum Erfahrungsaustausch - immer mittwochs von 10:15 - 11:15 Uhr Bürozeiten des Pfarramtssekretariats: - Halle Ebringen, Eingang hinten (TVE Raum) Dienstag – Donnerstag von 9-12 Uhr und Freitag von 14-17 Uhr - Alter: 0-3 Jahre Kontakt bei: Meike Jenne 0162 4665122 oder Susanne Vogelbacher Freundliche Grüße 0157 82295445 Christine Heimburger, Pfarrerin ...oder kommen Sie einfach vorbei... BÜRGERSCHAFTLICHES Helferkreis ENGAGEMENT In diesen Tagen verlässt die größte der Flüchtlingsfamilien, die wir im Helferkreis bisher betreut haben, unser Dorf. Die ersten beiden Mitglieder der Familie kamen 2016, die letzten im vergangenen Jahr. Insgesamt lebten schließlich 10 Personen unter einem Dach, darunter 7 Kinder. Die beiden Jüngsten wurden in Frei- burg geboren. Wir Helferinnen und Helfer hatten viel Freude daran, das Wachsen der Familie, insbesondere der Kinder, zu begleiten, die sich schnell in unserem Alltag zurecht fanden. Sie nahmen fast immer an den Veranstaltungen unseres Kreises teil, den Grillnachmittagen auf der Sozialstation mittlerer Breisgau, Beratungsstelle für ältere Menschen, Fuchshalde zum Beispiel (s. Foto) oder den Treffen der Begegnung, Hilfe von Haus zu Haus und LiA Leben im Alter in Ebringen laden ein zu denen unsere Flüchtlinge ebenso wie interessierte Ebringer ein- zum Vortrag von geladen waren. Auch in unserem Deutschkurs waren fast alle Kinder Frau Dr. J. Neu vertreten und bei Stippvisiten konnten wir ihre Fortschritte beim Fachärztin für innere Medizin und Kardiologie Deutsch Lernen, beim Lesen und Schreiben, bestaunen. Wir wün- schen der ganzen Familie ein gutes Einleben in der neuen Heimat „Herzinfarkt bei Frauen“ in Westdeutschland, wo Verwandte leben und wo sich der Wunsch nach geeignetem Wohnraum und Arbeit hoffentlich erfüllen wird. Frühzeitig die Anzeichen erkennen.... Wenn Frauen Angst vor Krankheiten haben, dann haben sie häufig Angst vor Krebs. Vor dem Herzinfarkt wiegen sich viele dagegen in Sicherheit. Denn Herzinfarkte werden häufig als Männersache ange- sehen. In Wirklichkeit sind bei Frauen in Deutschland jedoch nicht Krebserkrankungen die führende Todesursache, sondern bereits seit dem Jahr 2002 Herzinfarkte und Schlaganfälle. Während bei Män- nern die Rate an Todesfällen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkran- kungen kontinuierlich abnimmt, sinkt sie bei Frauen weniger und steigt sogar zwischen dem 40. und 55. Lebensjahr an (Quelle: www. herzstiftung.de). Ein Grund ist, dass der Herzinfarkt bei Frauen oft nicht so schnell er- kannt wird. Erfahren sie von Frau Dr. Neu, worauf sie besonders achten müssen. Dienstag, 01. Oktober 2019 um 19 Uhr Ort: Georgsheim in Ehrenstetten, Gebergasse 1, Parkmöglich- keiten bei der Kirche
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