VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL

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VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Vulkan Echo
              Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                            VErbandsgEmEindE               Ulmen
                                            Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 51                        Samstag, den 3. April 2021                             Ausgabe 13/2021

                                                                                     www.ulmen.de
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                                                                              -2-                                                                                Ausgabe 13/2021

                                                                                 not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei                                                                                                                                Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
                                                                                                                                          Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-
Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110
                                                                                                                                          bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger
Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100
                                                                                                                                          Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.
Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750
                                                                                                                                          Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010                                                sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116                                            Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
                                                                                                                                          jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
■■ Feuer und Rettungsdienst                                                                                                               fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112         Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                          am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                                   Notdienst ist Sonderdienst!
Ärztliche Bereitschaftspraxen                                                                                                             Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not-
��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos)                                          dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen
- Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem                                                                                werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein-
Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte:                                                                                                  land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst-
Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze-                                                                  plan verfügbar.
rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
- Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun                                                                            ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der                                                                                  Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Orte:                                                                                                                                     Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz,                                                                      nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244
Auderath                                                                                                                                  Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:                                                                                         Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222
Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                                  Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab
Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag                                                                                                um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei-
Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr                                                                                              ten vermieden werden können.
Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr                                                                                        ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22
tag, 07:00 Uhr                                                                                                                            für Bad Bertrich: Kabel Deutschland,
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0
Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr
Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk-                                                                       ■■ Entstördienst bei Notfällen
tag, 07:00 Uhr
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                      und technischen Störungen
                                                                                                                                          Erdgasversorgung
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte                                                                                                    Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:                                                                                                  ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                           ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis                                                                         Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-                                                                         ■■ Schiedsperson
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                          Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr                                                                                                  und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                                                         Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.                                                                                                        Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                                   Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding,
                                                                                                                                          Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
■■ Notdienst der Apotheken im Land                                                                                                        Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                        Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsper-
tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz                                                                                   sonen gegenseitig.
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und                                                                                          ■■ Kreiswerke Cochem-Zell
aus dem Mobilfunknetz
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                            -Eigenbetrieb Wasserversorgung-
Das Verfahren ist denkbar einfach:                                                                                                        Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen   -3-       Ausgabe 13/2021

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VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                -4-                                                                                                       Ausgabe 13/2021

                                                                                  Reisepässe können abgeholt werden!
                   Verbandsgemeinde                                        Die bis zum 10.03.2021 beantragten Reisepässe können bei der
                                                                           Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
                                  Ulmen                                    Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
                                                                                         Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
                                                                           Ich
        Amtliche Bekanntmachungen                                          ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
                                                                           Familienname, Vorname, Geburtsdatum
                                                                           wohnhaft in
                Sprechstunde des                                           ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
             Jugendamts Cochem-Zell                                        Ort, Straße
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts fällt am Montag, den                  bevollmächtige hiermit Herrn/Frau
05.04.2021 (Ostermontag) aus.                                              ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Die nächste Sprechstunde findet dann wieder am Montag, den                 Familienname, Vorname, Geburtsdatum
12.04.2021 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsge-             wohnhaft
meindeverwaltung Ulmen statt.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Frau Wagner unter             ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
02671-61328 oder per E-Mail katrin.wagner@cochem-zell.de.                  Ort, Straße
Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/         ausgewiesen durch
Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.         ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf.           meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.
                                                                           ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
                                                                           Ort, Datum                                                                      Eigenhändige Unterschrift
                       Fundsachen
In der Ortsgemeinde Gillenbeuren wurde eine Brille gefunden.                           Hinweis zur Abholung der Personalausweise
Der Verlierer / die Verliererin werden gebeten, sich mit der Ver-          Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst
bandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen,                  nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei
Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen.                               übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung
                                                Ulmen, 30.03.2021          kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen.
                               Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen            Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver-
                                                     - Fundbüro -          bindung (Tel. 02676 409-0).

   INFORMATION FÜR BESUCHER
   DES RATHAUSES ULMEN
   Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet.

   Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache
   erforderlich sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter einen
   entsprechenden Termin. Termine für das Bürgerbüro können auch online über unsere Homepage
   www.ulmen.de/termin oder telefonisch unter 02676/409- 0 zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
   Montags – Donnerstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
   Freitags: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
   Bürgerbüro zusätzlich - Donnerstags: bis 17:00 Uhr
   Dienstleistungssamstag:
   Der nächste Dienstleistungssamstag des Bürgerbüros und Standesamtes ist am 10. April 2021 von 10:00 Uhr bis
   12:00 Uhr. Auch hier bitten wir Sie, wie oben beschrieben, vorher einen Termin zu vereinbaren.
   Wir bitten die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihre Termine mit einer medizinischen OP-Maske
   oder einer FFP2-Maske wahrzunehmen. Bitte beachten Sie diese Informationen zum Schutze aller Mitmenschen,
   denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen.

                    Informationen zum Thema „Coronakrise“
Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer
Internetseite:
                                                  www.ulmen.de
                                                                                                                                       Mit freundlichen Grüßen
                                                                                                                                 Alfred Steimers, Bürgermeister
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                  -5-                                             Ausgabe 13/2021

  SIE SIND ENGAGIERT UND MOTIVIERT? DANN FREUEN WIR UNS SIE KENNEN ZU LERNEN!

  Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich

  NATÜRLICHE LEBENSGRUNDLAGEN & BAUEN
        abgeschlossene Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im 3. Einstiegsamt oder vergleichbar
        Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Bodenordnung, Stadt- und Dorferneuerung,
        Verwaltungsangelegenheiten der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH

  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 18. April 2021. Scannen Sie einfach unten stehenden
  QR-Code ab und nutzen unseren digitalen Bewerbungsservice unter ulmen.de/bewerbung
              Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

                                                          WAS WIR BIETEN:                  Weitere Informationen:
                                                             Unbefristete Vollzeitstelle       Erika Kemler
                                                             39 bzw. 40 Std / Woche            02676 409-209
                                                             Vergütung je nach              ulmen.de/bewerbung
                                                             Qualifikation bis EG10 TVöD
                                                             bzw. A10 LBesG
UNBEFRISTETE VOLLZEITSTELLE                                  attraktive Rahmen-
                                                             bedingungen
                                                       Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                           Marktplatz 1 I 56766 Ulmen

   SIE SIND ORGANISIERT UND MOTIVIERT? DANN FREUEN WIR UNS SIE KENNEN ZU LERNEN!

   Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (w/m/d) für unseren

   KOMMUNALEN EIGENBETRIEB ABWASSERBESEITIGUNG
        abgeschlossene Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im 3. Einstiegsamt oder vergleichbar
        Selbstständiges Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Eigenbetriebs und aktive
        Mitwirkung in Aufgaben der Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung

   Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 18. April 2021. Scannen Sie einfach unten stehenden
   QR-Code ab und nutzen unseren digitalen Bewerbungsservice unter ulmen.de/bewerbung
               Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

                                                        WAS WIR BIETEN:                    Weitere Informationen:
                                                        Unbefristete Vollzeitstelle            Erika Kemler
                                                        39 bzw. 40 Std / Woche                 02676 409-209
                                                        Vergütung entspr. Qualifikation     ulmen.de/bewerbung
                                                        nach TVöD-V bzw. LBesG
                                                        attraktive Rahmen-
UNBEFRISTETE VOLLZEITSTELLE                             bedingungen

                                                       Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                           Marktplatz 1 I 56766 Ulmen
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                       -6-                                                      Ausgabe 13/2021

     SIE SIND FLEXIBEL, ENGAGIERT UND MOTIVIERT? DANN FREUEN WIR UNS SIE KENNEN ZU LERNEN!

     Wir suchen zum 01. Mai 2021 für unsere kommunalen Kindertagesstätten eine/n (w/m/d)

     ERZIEHER/IN ALS SPRINGERKRAFT
               Bei Ausfällen einzelner Fachkräfte in unseren kommunalen Kindertagesstätten
               übernehmen Sie im jeweiligen Team, an den Standorten Alflen, Auderath, Bad Bertrich,
               Gevenich, Kliding oder Lutzerath, die vorübergehende Vertretung als Springerkraft.

     Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 11. April 2021. Scannen Sie einfach unten stehenden
     QR-Code ab und nutzen unseren digitalen Bewerbungsservice unter ulmen.de/bewerbung
     Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

                                                                              WAS WIR BIETEN:                          Weitere Informationen:
                                                                                  Unbefristete Vollzeitstelle              Erika Kemler
                                                                                  39 Std./Woche                            02676 409-209
                                                                                  Vergütung je nach                     ulmen.de/bewerbung
                                                                                  Qualifikation nach TVöD
                                                                                  attraktive Rahmen-
                                                                                  bedingungen
 UNBEFRISTETE VOLLZEITSTELLE                                            Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                                            Marktplatz 1 I 56766 Ulmen

                                           Betrugsmasche bzgl. Impfterminen
                                                              Wichtiger Hinweis:
 Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz warnte bereits Anfang des Jahres vor betrügerischen Anrufen und gefälschten
 Schreiben zu angeblichen Corona-Impfterminen. In der Vergangenheit haben Betrüger versucht persönliche Daten telefonisch
 oder über gefälschte Schreiben zu erlangen. Die Betrüger geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, einer Arztpraxis o.ä.
 aus und versprechen einen früheren Impftermin.
 Bitte beachten Sie, dass Behörden keine persönlichen Daten, wie z.B. Bankverbindung oder Personalausweisnummer übers Tele-
 fon abfragen. Zudem werden diese Daten für eine Terminvergabe zur Impfung nicht benötigt.

                 Tüten voller Hilfe –
              Spendenaktion bei EDEKA
                    Wir lieben Nächstenliebe
Bürgermeister Alfred Steimers ist begeistert und bedankt sich für die
aktive Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsge-
meinde bei der EDEKA-Spendenaktion sowie bei den beiden Inhabern
und deren Mitarbeitern für das großartige Engagement.
Es ist bereits zu einer schönen Tradition geworden: Kunden können
in den EDEKA-Märkten Franzen in Lutzerath und Biermann in Ulmen
bereits vorgepackte Tüten, gefüllt mit haltbaren Grundnahrungsmit-
teln kaufen und tun dabei auch noch Gutes für Ihre Mitmenschen.
Denn die abgepackten Lebensmittel, im Wert von nur 5 Euro, kommen
den bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu Gute, die auf das
Angebot der Cochemer Tafel zurückgreifen müssen.
Da die Versorgung über die Cochemer Tafel aufgrund von Corona
aktuell noch eingestellt ist, läuft das Projekt weiter über die Verbands-
gemeinde Ulmen mit freundlicher Unterstützung der beiden EDEKA
Märkte Biermann und Franzen. Es zeigten sich wieder einmal viele Kun-
den in den Märkten solidarisch und haben fleißig die vorgepackten
Tüten gekauft: Innerhalb von nur zwei Wochen haben Georg Franzen,
Inhaber des EDEKA Markts in Lutzerath, 101 Tüten und Mario Biermann
in seinem EDEKA Markt in Ulmen 61 Tüten, für die bedürftigen Men-                 Bürgermeister Alfred Steimers mit Mario Biermann, Inhaber EDEKA Bier-
schen der Verbandsgemeinde Ulmen sammeln können.                                  mann in Ulmen
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                      -7-                                                                 Ausgabe 13/2021

                                                                                                                    Verbandsgemeinde
                                                                                                                         Ulmen
                                                                                                               Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

                                                                                                 Ulmen; Erschließung NBG Hahnwiese II (Los 1 - Straßenbau; Los 2 -
                                                                                    Projekt:
                                                                                                 Kanalbau; Los 3 Wasser-Gas)

                                                                                                 Los 1 Straßenbau ;
                                                                                   Leistung:     Los 2 Kanalbau;
                                                                                                 Los 3 Wasserversorung - Gas
                                                                                   Bauherr:      Los 1 Stadt Ulmen
                                                                                                 Los 2 Abwasserwerk Ulmen
                                                                                                 Los 3 Kreiswerke Cochem-Zell

                                                                                  Submission:    04.05.2021     11:00   Uhr

                                                                                                 Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den
                                                                                                Hinweis zum Download der Ausschreibungsunterlagen
                                                                                                 finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter
                                                                                                                    www.ulmen.de
                                                                                                Rubrik „Verwaltung & Bürgerservice / Vergabestelle“
v.l.n.r. Inhaber Georg Franzen und Marktleiter Stefan Weber, EDEKA Fran-
zen in Lutzerath, mit Bürgermeister Alfred Steimers
                                                                                                       Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                                                                                - Vergabestelle-
                                                                                                            Marktplatz 1, 56766 Ulmen

  CORONA - SCHNELLTESTS
                                                                                                              vergabestelle@ulmen.de

                                                                                                              bürgerportal
                                                                                                           www.cochem-zell-online.de

                                                                                                 Service rund um die Uhr
                                                                                                Die öffentlichen Verwaltungen des Land-
                                                                                                kreises Cochem-Zell und der vier Verbands-
   Kostenloses Corona Schnelltest -
                                                                                                gemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und
          Angebot in der VG Ulmen                                                               Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bürger
                                                                                                sowie Unternehmen rund um die Uhr geöff-
        Ohne Terminvergabe, Personalausweis und                                  net. Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell können Sie ausge-
          Krankenkassenkärtchen bereithalten                                     wählte Verwaltungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks
                                                                                 online unter
                  Die nächsten Termine:
                                                                                                    www.cochem-zell-online.de
    05.04.2021            geschlossen
                                                                                 erledigen.
    06.04.2021            Lutzerath 17 - 19 Uhr                                  Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des
                                                                                 Bürgerportals Cochem-Zell informiert.
    08.04.2021            Ulmen       17 - 19 Uhr                                Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig
    09.04.2021            Lutzerath 17 - 19 Uhr                                  nicht mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die
                                                                                 Kreisverwaltung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbands-
                                                                                 gemeinde zuständig sind, im Bürgerportal stehen die ent-
          Testen für alle Personen OHNE                                          sprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur
                                                                                 Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwen-
             KRANKHEITSSYMPTOME                                                  der. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwal-
    Wenn Sie Symptome haben, wenden Sie sich bitte                               tung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des
                                                                                 Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die
  telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder an die 116117.
                                                                                 weiteren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abge-
                    Wichtiger Hinweis:                                           rundet.
                                                                                 Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrun-
 Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten und Abläufe                         gen und Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit.
  den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Alle
  Infos u. Öffnungszeiten tagesaktuell unter: ulmen.de

                                                                                 DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN...
                                                                                 Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich
                                                                                 und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-
                                                                                 liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.
                                                                                 Mehr zu diesem Thema auf: blog.wittich.de
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen                                                                               -8-           Ausgabe 13/2021

Möchten Sie Angelegenheiten bei Ihrer Behörde Online erledigen?
Dann können Sie einfach und schnell über unsere Homepage
                                www.ulmen.de
die bereits jetzt zur Verfügung gestellten Online-Vorgänge erledigen:
         für die Verbandsgemeinde:
     -   Online Terminvergabe Einwohnermeldeamt
     -   Schankerlaubnis
     -   Hundesteuer (An- /Ab- /Ummeldung)
     -   Wild- und Jagdschaden
     -   Fund- und Verlustanzeige
     -   Plakatierung
     -   Festzuggenehmigung
     -   Verkehrsrechtliche Genehmigung
     -   Grabmalgenehmigung
     -   Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
                                                                                          Online Termin vereinbaren
     -   Straßenaufbruch
                                                                                          beim Einwohnermeldeamt
     -   Gewerbean-, -ab-, -ummeldung
     -   Mitteilung einer Adressänderung
         (für Steueramt und Abwasserwerk)
     -   Anzeige von Eigentümerwechsel bei Grundstücken u.
         Gebäuden
         (für Abfallentsorgung / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung)

         für das Abwasserwerk der VG Ulmen:
     -    Schmutzwassergebühr – Absetzung wegen
          landwirtschaftlicher Nutzung
         (steht nur im Dezember/Januar online zur Verfügung)
     -   Schmutzwassergebühr – Anmeldung/Erneuerung eines
         privaten Zwischenzählers
         (Gartenwasserzähler, Haus, Stall, sonstige)
     -   Schmutzwassergebühr – Mitteilung des privaten
         Zwischenzählerstands
         (Gartenwasserzähler, Brauchwasser/Zisterne, Haus, Stall, Vieh, sonstige)

   Impressum
 Herausgeber:    LINUS WITTICH Medien KG
 Druck:          Druckhaus WITTICH KG
 Verlag:         LINUS WITTICH Medien KG
 Anschrift:	54343 Föhren, Europa-Allee 2
                 (Industriepark Region Trier, IRT)
 Verantwortlich:
 amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister
                 56766 Ulmen, Marktplatz 1
 übriger Teil:   Dietmar Kaupp, Verlagsleiter
 Anzeigen:       Melina Franklin,
                 Produktionsleiterin

 Erscheinungsweise: wöchentlich
 Zustellung:	Kostenlose Zustellung an alle
                    Haushalte, Einzelbezug über
                    den Verlag

 Reklamationen                     Tel. 06502 9147-800
 Zustellung:                       .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de

 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allge-
 meinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreislis-
 te. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge-
 schäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel
 geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
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 infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfrie-
 dens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen          -9-       Ausgabe 13/2021

        OSTER-HOLZBILD
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
Ulmen   - 10 -   Ausgabe 13/2021
Ulmen   - 11 -   Ausgabe 13/2021
Ulmen   - 12 -   Ausgabe 13/2021
Ulmen                                                                                 - 13 -                                                    Ausgabe 13/2021

                                                                     Wir gratulieren

am 06.04.                    zum 85. Geburtstag                                        Frau Anna-Elisabeth Klasen,
                                                                                       Bad Bertrich

                                                                                           Unterkünfte: Werden Sie Teil der Kampagne
                                    Mitteilungen aus dem                                               „Sorglos buchen“!
                  gEsundland VulkanEifEl                                                   Werden Sie Teil der Kampagne „Sorglos buchen“ und machen Sie Ihren
                                                                                           Gästen die Buchungsentscheidung so leicht wie möglich. Mit Einfüh-
                                                                                           rung der Stornobedingung „Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor
                                                                                           Anreise“ können Sie an dieser Kampagne der Eifel Tourismus GmbH
                                                                                           teilnehmen und haben die Möglichkeit, sich Ihren Gästen als umsichti-

  Eröffnungsevents in                                                                      ger Gastgeber zu präsentieren, der auch in Krisenzeiten Kundenservice
                                                                                           großschreibt. Zusätzlich animieren Sie dazu, sich für einen sorgenfreien

  Bad Bertrich
                                                                                           Urlaub bei Ihnen zu entscheiden.
                                                                                           Mit diesem Logo können Sie für diese risikofreie Buchung werben:

  Im neu sanierten Kursaal
  Kabarett mit den Weibsbildern
  Sa, 06. November 2021  19.30 Uhr
  Tickets: ab 21,00 EUR
  www.ticket-regional.de
  Weitere Eröffnungsevents unter
  www.gesundland-vulkaneifel.de/events

  Preisangaben ohne Gewähr, Druckfehler vorbehalten, nur so lange der Vorrat reicht
                                                                                           Es erscheint auf der Ansicht Ihrer Unterkunft.
                                                                                           Ihnen entsteht mit Einführung dieser Regelung kein Mehraufwand. Das
                                                                                           Einpflegen in Deskline übernimmt der Gäste- und Buchungsservice
                                                                                           des GesundLand Vulkaneifel. Die Kampagne läuft bis zum 31.10.2021.
                                                                                           Wenn Sie an dieser Kampagne teilnehmen möchten, benötigen wir eine
Datenschutz geht uns alle an ...                                                           kurze schriftliche Rückmeldung an info@gesundland-vulkaneifel.de.
                                                                                           Sofern Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch über
                                                                                           06592 9513 70 zur Verfügung.
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zu folgenden Themen:
• Datenschutz im Verein nach der DSGVO
                                                                                                    aus den gemeinden
• Datenschutzrichtlinie
• Auftragsverarbeitung                                                                                                         Alflen
• Was dürfen wir denn mit den Daten
  unserer Mitglieder machen?
                                                                                                  Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
• Was darf denn jetzt eigentlich noch                                                      montags von 18:00 bis 19:30 Uhr
  ans „Schwarze Brett“ oder in die                                                         im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
  Vereinszeitung?                                                                          Tel.: 02678 - 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361
                                                                                           Email: ortsgemeinde.alflen@web.de
                                                                                           Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni-
                                                                                           scher Vereinbarung machen.
Ulmen                                                                     - 14 -                                                    Ausgabe 13/2021

            Öffentliche Bekanntmachung                                         Der Ortsgemeinderat befasste sich auf Anregung einiger Anlieger mit
                                                                               dieser Problematik und hat daraufhin beschlossen eine Geschwindig-
                        7. Änderung                                            keitsmesstafel anzuschaffen um sie im Ortseingangsbereich aus Rich-
            der Hauptsatzung vom 11.01.2005 der                                tung Filz aufzustellen.
                    Ortsgemeinde Alflen                                        Die Messtafel verfügt über verschiedene Funktionen und kann unter
                      vom 03.03.2021                                           anderem anonymisierte Messungen durchführen die monatlich aus-
Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung             wertbar sind.
(GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der               Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland fast 3000 Verkehrstote. Zu
Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über                   hohe Geschwindigkeit war hierbei die häufigste Unfallursache. Diese
die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die                  Zahl alleine beantwortet eigentlich schon die Frage nach dem „Warum“
folgende 7. Änderung der Hauptsatzung vom 11.01.2005 beschlossen,              einer solchen Geschwindigkeitsmesstafel. Der Sinn und Zweck liegt in
die hiermit bekannt gemacht wird:                                              der Prävention von Unfällen, die auf unangemessene Geschwindig-
                                                                               keiten zurückzuführen sind. Durch die unübersehbare Anzeige wird
                                   §1                                          einem die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ins Bewusstsein
§ 7 (Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates)                   gerufen. Die Erfahrungen mit solchen Geräten zeigen, dass man als
Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:                                            Führer eines Kraftfahrzeuges dadurch sensibilisiert wird. Diese Sensibi-
Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe            lisierung kann helfen Unfälle zu vermeiden. Die Anzeige schärft somit
von                                                     10,00 Euro.           das Tempo-Bewusstsein der Autofahrer. Dank der Signalwirkung ent-
                                                                               steht ein Mehr an Sicherheit, das besonders schwächeren Verkehrsteil-
                                 §2
                                                                               nehmern wie Kindern zugutekommt.
                            Inkrafttreten                                                                            Frank Steimers, Ortsbürgermeister
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt-
machung im Mitteilungsblatt „Vulkan Echo“ der Verbandsgemeinde
Ulmen in Kraft.
                                                   56828 Alflen, 22.03.2021
                                                       Ortsgemeinde Alflen                                BAd Bertrich
                                   gez. Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
                                                                                            Bürgermeistersprechstunde
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der                  Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30
GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung                  Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt.
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,            Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.
wenn                                                                           Ich bin erreichbar unter 0171-6923195.
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-                                               Christian Arnold, Ortsbürgermeister
     migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
     verletzt worden sind,
oder                                                                                           Ostergrüße aus Kennfus
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
     Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah-
     rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
     unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün-
     den soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-
zung geltend machen.

                                 AUderAth

     Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden mitt-
wochs von 19:00-20:00 Uhr im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Haupt-
str. 19, Tel. 02676/910129 statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an
02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de
wenden.

     Geschwindigkeitsmesstafel installiert
Wer aus Richtung Filz in den Ort hineinfährt, wird es sicherlich schon
bemerkt haben.
Kurz nach dem Ortseingangsschild wurde vor kurzem eine Geschwin-
digkeitsmesstafel installiert, die dem Kraftfahrzeugführer seine aktu-
elle Geschwindigkeit direkt vor Augen hält.
Ganzjährig zeigt von nun an die Messtafel die Geschwindigkeit des
herannahenden Fahrzeuges an und quittiert dies mit einem lachenden
bzw. einem traurigen Gesicht.
Auf diese Weise sollen zu schnelle Kraftfahrzeugführer im wahrsten
Sinne des Wortes „durch Ansicht zur Einsicht“ gelangen, ohne sofort
mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen zu müssen.
Bei vergangenen Messungen mit einer mobilen Anlage der Verbands-
gemeinde in verschieden Bereichen des Ortes wurden hauptsächlich
im Ortseingangsbereich aus Richtung Filz erhebliche Geschwindig-
keitsüberschreitungen festgestellt (in der Spitze über 100km/h!).
Ulmen                                                                 - 15 -                                                  Ausgabe 13/2021

                                                                                                             Büchel

                                                                               Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
                                                                           Dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
                                                                           Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
                                                                           Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671
                                                                           Mobil. 0170/8145546, E-Mail buergermeister@buechel.de

                                                                                       Auszug aus der Niederschrift
                                                                               über die Sitzung des Gemeinderates Büchel unter
                                                                                Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage
                                                                                              im Umlaufverfahren
                                                                           Sitzungsdatum:                Montag, den 29.03.2021
                                                                           Teilgenommen haben:
                                                                           Ortsbürgermeister
                                                                           Herr Tino Pfitzner
                                                                           1. Beigeordnete(r)
                                                                           Herr Winfried Müller
                                                                           Beigeordnete(r)
                                                                           Herr Herbert Benz
                                                                           Herr Leo Bleser
                                                                           Ratsmitglieder
                                                                           Herr Paul Conradi
                                                                           Frau Rita Eberhart-Brost
                                                                           Herr Helmut Gabler
                                                                           Frau Gabriele Hieronimus
                                                                           Herr Andreas Höhl
                                                                           Herr Marc Müller
                                                                           Herr Ulrich Pauly
Diese schöne Begrüßung am Ortseingang von Kennfus wurde von den            Herr Markus Radermacher
freiwilligen Beetbetreuern als Ostergruß an alle in dieser nicht einfa-    Frau Sylvia Schneider
chen Zeit aufgestellt!                                                     Frau Manuela Schneiders
Herzlichen Dank für die Mühe und Arbeit!                                   Frau Nina Schneiders
                                       Friedhelm Justen, Ortsvorsteher     Herr Christian Sieling
                                                                           Herr Arno Zillgen
            Sandhasen am Fluppwääsch
                                                                           Tagesordnung:
                                                                           Öffentlicher Teil
                                                                           1. Vergabe des Auftrages für die Genehmigungsplanung (Leistungs-
                                                                                phase 4) für den Neubau und Vergabe des Planungsauftrages für
                                                                                den Abriss der Grundschule
                                                                           Öffentlicher Teil
                                                                           TOP 1: Vergabe des Auftrages für die Genehmigungsplanung
                                                                           (Leistungsphase 4) für den Neubau und Vergabe des Planungsauf-
                                                                           trages für den Abriss der Grundschule
                                                                           Sachverhalt:
                                                                           Die Ortsgemeinde Büchel hat für den Neubau der Kindertagesstätte,
                                                                           Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel die Pla-
                                                                           nungsleistungen nach der geltenden Vergabeordnung EU-weit ausge-
                                                                           schrieben. Dies sind die Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß
Wo an Weihnachten die Waldkrippe stand, schmückt nun an Ostern             §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2)
eine Gruppe „Kennweser Sandhase“ die Lichtung im Fluppwääsch. Ein-         im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung
wohner und Gäste sind herzlich eingeladen dieses Kleinod bei einer         gemäß §§ 53 ff. HOAI - aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Was-
Wanderung zu besuchen!                                                     ser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechni-
Herzlichen Dank an die „Hasenmütter“ Maria Scheid, Lotti Burgard und       sche Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und
Erna Johann für diese schöne Idee!                                         informationstechnische Anlagen (Los 5).
                                      Friedhelm Justen, Ortsvorsteher      Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3
                                                                           bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bau-
             Ortsvorsteher von Kennfus:                                    ausschusses ausgeführt. Nach einer Auswertung ist es sinnvoll, die
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum-        Leistungsphase 4 isoliert und zeitnah zu vergeben. Nach rechtlicher
mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet       Bewertung der Kanzlei Kunz sind hier im Wesentlichen folgende
unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen.                            Gründe zu benennen:
                                                                           1.) Vorzeitiges Erwirken der Baugenehmigung
                                                                           Durch die kurzfristige Vergabe der Leistungsphase 4 der Objektpla-
                                                                           nung ist das Erwirken der Baugenehmigung bis zum 30.06.2021 mög-
                                   BeUren                                  lich, wodurch der angestrebte Baubeginn 19.07.2021 (Beginn der
                                                                           Sommerferien) eingehalten werden kann. Die Vergabe der Leistungs-
                                                                           phase 4 im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens ist aufgrund der
                                                                           gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht vor dem 30.06.2021 möglich.
    Sprechstunde des Ortsbürgermeisters                                    Durch die erforderliche Vorlaufzeit bei der Erstellung der Unterlagen
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus                         für die Baugenehmigung und den Bearbeitungszeiten bei der Bauauf-
Termine nach telefonischer Vereinbarung                                    sichtsbehörde und den Fachabteilungen ist mit einem Zeitbedarf von
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324                                  mindestens 4 Monaten auszugehen, d.h. der Baubeginn würde sich auf
E-Mail: Kpuebereck@aol.com                                                 den Oktober/November 2021 verschieben.
Ulmen                                                                - 16 -                                                    Ausgabe 13/2021
Während der Neubauphase ist die Auslagerung des Unterrichts in Con-       Eine Rückfrage bei der Kreisordnungsbehörde durch die Verbandsge-
tainer, bzw. in die vorhandene Mehrzweckhalle und den Gemeindesaal        meindeverwaltung hat ergeben, dass gegen die Durchführung des
erforderlich (Abriss der alten Grundschule). Um die Auswirkungen auf      Umwelttages keine Bedenken bestehen, wenn die allgemeinen Coro-
den Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten, ist die Neubaumaß-      naregeln eingehalten werden (Anzahl der Personen in den einzelnen
nahme innerhalb eines Schuljahres geplant (Beginn: 07/2021 Ende           Gruppen, Abstand, usw.).
Schuljahr 20/21, Ende: 08/2022 Beginn Schuljahr 22/23) und erfordert                                          Walter Brauns, Ortsbürgermeister
somit eine kurzfristige Vergabe der Leistungsphase 4 der Objektpla-
nung.                                                                                  An alle Hundebesitzerinnen
2.) Wirtschaftliche Vorteile
Durch die vorzeitige Vergabe der Leistungsphase 4 der Objektplanung                        und Hundebesitzer
entfällt die in der Ausschreibung geforderte Haftungsübernahme und        Es liegen mehrere Beschwerden über unangeleintes und unbeauf-
Prüfung der bereits vorhanden Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektpla-      sichtigtes Umherlaufen von Hunden, sowie Verunreinigungen durch
nung. Die OG Büchel geht davon aus, dass sich auf die verbleibenden       Hundekot vor. Wir weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Hunde
Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung mehr Bieter bewerben und        unangeleint und ohne Aufsicht umherlaufen zu lassen. Damit ver-
kostengünstige Angebote erhalten wird.                                    bunden ist natürlich auch, dass die Hunde ihr „Geschäft“ unkontrol-
Für die Ausführung der Leistungsphase 4 liegt ein Angebot der             liert auf öffentlichen und privaten Flächen verrichten. Bedenken Sie
Schmitz Architekten Frankfurt GmbH aus Darmstadt in Höhe von netto        bitte, dass viele Leute diese Straßenanlagen und Spielplätze benutzen
23.000,00 € vor.                                                          bzw. diese reinigen müssen und von den Gerüchen/dem Hundekot
Die Planungsleistungen betreffend des Abrisses der Schule, wurden         Ekel bekommen können. Hier lauern hygienische und gesundheitli-
von den RTP Ingenieuren aus Cochem mit ca. 7.800,00 € netto angebo-       che Gefahren für Menschen (insbesondere Kinder) im Hundekot. Bei
ten. Der Aufwand wurde hier nur vorläufig geschätzt. Abrechnet wer-       einer Ansteckung eines Menschen z.B. mit dem im Hundekot ausge-
den die tatsächlich anfallenden Stunden.                                  schiedenen Hundespulwürmern treten in leichteren Fällen Erbrechen,
Im Ergebnis der Rechtsanwaltskanzlei Kunz schlägt diese vor, die Leis-    Fieber, Durchfall, in schweren Fällen sogar Gelbsucht und Darmerkran-
tungsphase 4 der Objektplanung direkt – ohne ein wettbewerbliches         kungen auf. Im Interesse eines hygienischen und sehenswerten Orts-
Verfahren – zu vergeben.
                                                                          bildes bitten wir daher alle Hundebesitzer darauf zu achten, dass der
Gleiches gilt für die Planungsleistungen betreffend den Abriss der
                                                                          Hundekot beseitigt wird. Wenn der Hund unangeleint und ohne Auf-
Grundschule.
                                                                          sicht umherläuft, sind ältere Menschen und Kinder besonders großen
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2021 sind bei den Haushaltsstellen 21100-096000-85-2          Gefahren ausgesetzt, z.B. wenn diese aus Angst vor den Hunden oft
(Grundschule), 36500-096000-86-2 (Kindertagesstätte) und 36602-           unkontrolliert auf die Straße ausweichen. Halter und Führer von Hun-
096000-87-2 (Jugendraum) Mittel eingestellt.                              den haben dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Anlagen und Geh-
Beschluss:                                                                flächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt
Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge wie folgt zu vergeben:           werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen z. B. durch
Der Auftrag für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) wird an        Hundekot, sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise
die Schmitz Architekten Frankfurt GmbH aus Darmstadt zu einer Auf-        unverzüglich verpflichtet. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
tragssumme in Höhe von 23.000,00 € netto vergeben.                        dass der Hundekot über die Restmülltonne zu entsorgen ist, nicht über
Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung                          die in der Gemeinde aufgestellten Mülleimer. Erst Recht nicht in die
Der Auftrag für die Planung/Beratung des Abrisses der Grundschule         Straßeneinlaufschächte!
Büchel wird an das Ing.-Büro RTP aus Cochem erteilt. Der angegebene                                           Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Aufwand ist vorläufig auf 7.796,25€ netto geschätzt. Abgerechnet wer-                                                 - örtliche Ordnungsbehörde –
den nur die tatsächlich anfallenden Stunden.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung

                                                                                                     GillenBeUren
                                      filz
                                                                              Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
                                                                          Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
    Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters                                 E-Mail: paul.haubrichs@gmx.de
Tel.: 02677 - 650

                                Gevenich                                                                     KlidinG

                                                                              Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
     Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters                                  Tel. 02677-951394
Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen           Homepage: www.gemeinde-kliding.de
an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter       E-Mail: kliding@myquix.de
02678 – 953264 oder 0171 – 7169860 sowie per Email an
walterbrauns@gmx.de vornehmen.

                     Umwelttag 2021
Liebe Gevenicherinnen, liebe Gevenicher,
                                                                                                         lUtzerAth
leider musste im vergangenen Jahr aufgrund der Coronapandemie der
Umwelttag ausfallen. In diesem Jahr findet wieder eine Umweltsäube-
rungsaktion statt. Seitens der Ortsvereine wurde wieder signalisiert,
sich an dieser Aktion zu beteiligen. Es wäre schön, wenn sich darüber
                                                                                      Gemeindebüro geschlossen!
hinaus weitere freiwillige Helferinnen und Helfer einfinden würden.       Aus aktuellem Anlass (Covid-19) ist das Büro bis auf weiteres geschlos-
Zudem werden Fahrzeuge mit Anhänger sowie mindestens 2 Traktoren          sen, aber Ihre Anliegen können Sie natürlich trotz allem per E-Mail-
mit Frontlader benötigt, da auch die Straßeneinlaufschächte entlang       ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de oder per Telefon über die 226,
der Hauptstraße geleert werden sollen. Wir treffen uns am                 -701,- oder Handy 015117134740 erledigen.
                     Samstag, dem 10.04.2021                              Der Briefkasten der Ortsgemeinde wird natürlich täglich geleert!
                    um 9 Uhr am Feuerwehrhaus.                            Sollten Sie eine Unterschrift oder eine Beglaubigung benötigen kön-
Am Ende der Aktion ist ein gemeinsamer Imbiss gegen 12:30 Uhr am          nen Sie gerne einen Termin mit mir absprechen. Ich bitte um Verständ-
Feuerwehrhaus vorgesehen. Ich freue mich sehr, möglichst viele Helfe-     nis für die Vorgehensweise, es geht um unsere Gesundheit.
rinnen und Helfer an dieser Aktion begrüßen zu dürfen.                                                       Euer Ortsbürgermeister Günter Welter
Ulmen                                                                    - 17 -                                                  Ausgabe 13/2021

                                                                                          Auszug aus der Niederschrift
                                  schmitt                                             über die öffentliche Sitzung des Haupt- und
                                                                                         Finanzausschusses der Stadt Ulmen
                                                                              Sitzungsdatum:      Dienstag, den 23.03.2021
                                                                              Beginn:             18:00 Uhr
Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister                                       Ende:               19:15 Uhr
nach Vereinbarung                                                             Ort:                Sitzungssaal des Rathauses,
Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601                                                     Marktplatz 1, 56766 Ulmen
                                                                              Anwesend waren:
                                                                              Vorsitzender
                                                                              Herr Thomas Kerpen
                                    Ulmen                                     Beigeordnete(r)
                                                                              Herr Uwe Schaaf
                                                                              1. Beigeordnete(r)
                                                                              Herr Michael Mais
  Sprechstunden des Stadtbürgermeisters                                       Beigeordnete(r)
Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen               Herr Reinhold Mohr
finden                                                                        Mitglieder
dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr,                                             Frau Jennifer Bober
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr,                                          Herr Daniel Dreis
oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4,           Herr Alois Keßeler
statt.                                                                        Herr Klaus Kutscheid
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676-           Herr Michael Schug
249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an buergermeister@stadt-           Herr Günther Wagner
ulmen.de wenden.                                                              Herr Peter Wallebohr
                                                                              Herr Hubert Willems

 Ulmener
                                                                              Protokollführer
                                                                              Herr Stefan Thomas
                                                                              Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt.
                                                                              Tagesordnung:

    Bauernmarkt
                                                                              Öffentlicher Teil
                                                                              1. Vorberatung des Haushaltes 2021
                                                                              2. Erschließung NBG ‚Auf der Hahnwiese II‘; hier: Vereinbarung mit
                                                                                   Abwasserwerk zur Umverlegung Verbindungssammler
                                                                              3. Erdgasseitige Erschließung des NBG „Auf der Hahnwiese II“
                                                                              4. Mitteilungen und Anregungen
                                                                              Öffentlicher Teil
                                                                              TOP 1: Vorberatung des Haushaltes 2021
                                                                              Sachverhalt:
                                                                              Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 ist als
      Auf dem „Alten Postplatz“                                               Anlage beigefügt.
  jeden Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr                                          Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendun-
                                                                              gen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie
                                                                              folgt vor:
         Obst, Gemüse, Südfrüchte,SüEier,                                     Festgesetzt werden:
                                      dfrüchte                                1. im Ergebnishaushalt
    Obst     Geflügel, Nudeln, Honig,
                 Eier Wurstwaren
        Fleisch- und       Geflügel
                                 und Käse                                     der Gesamtbetrag der Erträge auf                      3.903.383 EUR
                                                                              der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                 4.108.399 EUR
     Honig                     Gemüse                   Nudeln                Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf               -205.016 EUR
                                                                              2. im Finanzhaushalt
     Füll Mal der mobile Unverpackt Truck                                     der Saldo der ordentlichen
      kommt ab April nach Ulmen auf den                                       Ein- und Auszahlungen auf                              -27.009 EUR
                                                                              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf        1.635.675 EUR
                Wochenmarkt.                                                  die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf        3.656.926 EUR
                                                                              der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                              aus Investitionstätigkeit                           -2.021.251 EUR
                                                                              der Saldo der Ein- und Auszahlungen
                                                                              aus Finanzierungstätigkeit 1) auf                    2.048.260 EUR
                                                                              Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kre-
                                                                              ditaufnahme i. H. v. 2.021.251,00 EUR erforderlich.
                                                                              1)
                                                                                ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
                                                                              Beschluss:
                                                                              Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschluss-
                                                                              fassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und seinen
                                                                              Anlagen.
                                                                              Abstimmungsergebnis:
                                                                              Ja 7 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0
                                                                              TOP 2: Erschließung NBG ‚Auf der Hahnwiese II‘; hier: Vereinba-
                                                                              rung mit Abwasserwerk zur Umverlegung Verbindungssammler
                                                                              Sachverhalt:
                                                                              Die Bauleitplanung für das Neubaugebiet „Auf der Hahnwiese II“
 Jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 8-12 Uhr. Das Sortiment beinhal-        erstreckt sich im südöstlichen Randbereich auch auf Flächen, die vom
 tet über 100 Produkte von Grundnahrungsmitteln über Drogerie- bis            Mischwassersammler DN 700 aus der Stadt Ulmen hin zur Kläranlage
 hin zu Kosmetikartikeln.                                                     gequert werden. In den abwassertechnischen Stellungnahmen des
                                                                              Abwasserwerkes vom 07.11.2017 und 09.03.2020 zum Bebauungs-
                Für weitere Infos: www.fuellmal.de                            planverfahren wurde hierauf hingewiesen mit der Anmerkung, dass,
                unverpacktistschoenverpackt                                   insofern die Ausweisung dieser Bauflächen beibehalten werden sollen
                                                                              und eine Verlegung des Sammlers im freien Gefälle möglich ist, die
Ulmen                                                                   - 18 -                                                     Ausgabe 13/2021
Kosten dieser Änderungsmaßnahme am bestehenden öffentlichen                  Herr Uwe Schaaf
Kanalnetz zu Lasten der Stadt Ulmen gehen.                                   Herr Reinhold Mohr
Entsprechend der Beschlussfassung im Stadtrat am 23.04.20 wird die           Mitglieder
Ausweisung dieser (zusätzlichen) Bauflächen im Bebauungsplan aus-            Herr Daniel Dreis
drücklich beibehalten; eine Vereinbarung zur Kostentragung hat zeit-         Herr Markus Fuchs
nah zu erfolgen.                                                             Herr Alois Keßeler
Vor Ausschreibung der Kanalbauarbeiten ist die Kostentragungsver-            Herr Michael Schug
einbarung mit dem Abwasserwerk abzuschließen.                                Herr Frank Walter
Beschluss:                                                                   Herr Rolf Weber
Auf der Grundlage des von der Stadt Ulmen beschlossenen Bebau-               Herr Manfred Welter
ungsplanes ‚Auf der Hahnwiese II‘ mit der diesbezüglichen Notwen-            Abwesend waren:
digkeit der Verlegung des Abwasser-Verbindungssammlers durch das             Es fehlten entschuldigt
Abwasserwerk wird der vorgelegten Vereinbarung zur Kostentragung             Herr Albert Klein
zwischen Stadt Ulmen und Verbandsgemeinde Ulmen – Abwasser-                  Herr Alexander Krutsch                 Vertretung für Herrn Albert Klein
werk - zugestimmt.                                                           Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt, sodass folgende
Abstimmungsergebnis:                                                         Tagesordnung gilt:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                          Tagesordnung:
TOP 3: Erdgasseitige Erschließung des NBG „Auf der Hahnwiese II              Öffentlicher Teil
Sachverhalt:                                                                 1. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verwendung der
Im Rahmen des Straßenausbaues des NBG „Auf der Hahnwiese II“ teilt                Anschauungs-PV-Anlage im Eingangsbereich des Eifel-Maar-Parks
die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG (ENM) mit, dass diese                   1
unter den derzeitigen wirtschaftlichen Voraussetzungen keine Erdga-
                                                                             2. Bauangelegenheit, Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-
serschließung des Neubaugebietes Hahnwiese II vornehmen können.
                                                                                  ungsplanes „Hahnwiese“
Sie bieten an, die Kosten für Material und Montage des Erdgasnetzes
zu übernehmen, wenn die Stadt Ulmen die Kosten der Tiefbauarbei-             3. Bauangelegenheit - Neubau eines Wohnhauses mit Carport und
ten übernimmt. Eine Erstattung der anteiligen Tiefbaukosten durch                 Abstellraum
die ENM kann erfolgen, wenn sich in einem Zeitraum von 10 Jahren             4. Erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
nach Inbetriebnahme des Erdgasnetzes eine Anschlussquote von 52              5. Information über zugelassene Bauvorhaben im Rahmen von Frei-
% erreicht wird.                                                                  stellungsverfahren
Der Bau- und Planungsausschuss hat sich bereits ebenfalls mit der            6. Mitteilungen und Anregungen
Angelegenheit befasst. Dieser empfiehlt, dass die Verlegung der Gas-         Nicht öffentlicher Teil
leitung vorerst auf Kosten der Stadt erfolgen soll. In späteren Anschrei-    7. Mitteilungen und Anregungen
ben an Erwerbsinteressenten für ein Baugrundstück soll erfragt               Öffentlicher Teil
werden, ob ein Gasanschluss gewünscht wird.                                  TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verwen-
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                             dung der Anschauungs-PV-Anlage im Eingangsbereich des Eifel-
Im Haushalt 2021 stehen bei der Buchungsstelle 54100-096000-108-1            Maar-Parks 1
entsprechende Mittel zur Verfügung.                                          Sachverhalt:
Beschluss:                                                                   Für die Anschauungs-PV-Anlage im Eingangsbereich des Eifel-Maar-
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die erdgasseitige Erschlie-       Parks 1 ist die EEG-Förderung zum 31.12.2020 ausgelaufen (Inbetrieb-
ßung des Neubaugebietes Hahnwiese II vorerst auf Kosten der Stadt            nahme 01.01.2001 - Laufzeit Förderung 20 Jahre).
vorzunehmen. Der ENM soll eine Bestätigung der Kostenübernahme               Westnetz hat den Vertrag über die Einspeisung und Vergütung fristge-
für die Tiefbauarbeiten übermittelt werden.                                  recht gekündigt.
Abstimmungsergebnis:                                                         Ohne EEG-Förderung beträgt die Einspeisevergütung nunmehr nur
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                          noch rd.
TOP 4: Mitteilungen und Anregungen                                           3 ct/kWh (bisher mit EEG-Förderung 50,62 ct). Bei einer jährlichen Ein-
Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:                                speisung in den letzten Jahren von rd. 4.000 kWh würde die Vergütung
1. Informationen über den Verkauf eines Grundstückes für 26,00 Euro.         rd. 120 €/Jahr betragen.
     Die Restfläche von 330m² soll für 10,00 Euro angeboten werden.          Diese würde durch die entstehenden Stromkosten für die Anlage fast
     Abstimmungsergebnis: – einstimmig -                                     vollständig aufgebraucht.
2. Ein Interessent hat mit Schreiben vom 17.03.2021 mitgeteilt, dass         Ab 2021 hat die Stadt Ulmen hier folgende Möglichkeiten:
     er 10,00 Euro für die Restfläche für nicht angemessen hält, somit       - vollständiger Eigenverbrauch vor Ort (dann voraussichtlich Umbau
     wird die Restfläche nicht verkauft.                                          der Anlage vor Ort erforderlich)
3. Informationen über einen Waldfriedhof. Für einen Waldfriedhof             - vollständige Direktvermarktung über Stromhändler/Direktver-
     müsste ein Naturschutzbeitrag geleistet werden (Kosten 2.900,00              markter
     Euro). Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung darüber ent-        oder Kombination aus den beiden Möglichkeiten.
     scheiden.                                                               Sofern diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, besteht alternativ
4. Der Vergabevermerk für die Nutzungserweiterung der Burg wird in           nur noch die Möglichkeit der Außerbetriebnahme der Anlage (Ausbau
     der nächsten Stadtratssitzung behandelt. Dem Stadtrat wird vor-         sämtlicher Zähler durch einen Elektroinstallateur). Ein vollständiger
     geschlagen „Stadt Land Plus“ den Zuschlag zu erteilen.                  Abbau der Anlage erscheint nicht notwendig, zumal dieser wieder
     Abstimmungsergebnis: – einstimmig -                                     zusätzliche Kosten für Abbau und Entsorgung verursachen würde.
5. Informationen zu den Fragen aus der Beigeordneten- und Frakti-            Stadtbürgermeister Kerpen hat mit der Fa. HS Heizung Sanitär im Eifel-
     onsvorsitzendenbesprechung vom 16.03.2021 über Gewerbebe-               Maar-Park gesprochen; diese ist an der Abnahme des Stromes nicht
     triebe in der Stadt Ulmen.                                              interessiert.
                                                                             Nachfragen bei den Energieversorgern Innogy und EVM ergaben, dass
            Auszug aus der Niederschrift                                     auch diese nicht interessiert sind, da die Anlage zu klein ist.
                                                                             Mittlerweile hat die Westnetz GmbH mit Schreiben vom 26.02.2021
über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- u.                   mitgeteilt, dass sie als Vergütung für den in die Anlage eingespeisten
         Planungsausschusses der Stadt Ulmen                                 Strom ab 2021 zunächst den Jahresmarktwert Solar 2020 in Höhe von
                                                                             2,058 ct/kWh zugrunde legen wird (bisherige Einspeisevergütung
Sitzungsdatum:          Dienstag, den 16.03.2021                             50,62 ct). Bei in den letzten Jahren durchschnittlich eingespeister
Beginn:                 19:00 Uhr                                            Strommenge von ca. 3800 bis 4.500 kWh würde dies eine jährliche Ver-
Ende:                   20:50 Uhr                                            gütung zwischen 78,00 € und 92,00 € bedeuten. Die jährlichen Strom-
Ort:                    Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1,            kosten für die Anlage betragen jedoch bereits ca. 130,00 €.
                        56766 Ulmen                                          Über die weitere Verwendung der Anlage ist zu entscheiden.
Anwesend waren:                                                              Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Vorsitzender                                                                 Bei Ausbau der Stromzähler entstehen Kosten für einen Elektroinstal-
Herr Thomas Kerpen                                                           lateur.
1. Beigeordnete(r)                                                           Beschlussvorschlag:
Herr Michael Mais                                                            Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Außerbe-
Beigeordnete (als beratende Mitglieder)                                      triebnahme der Anlage zu beschließen.
Ulmen                                                                 - 19 -                                                   Ausgabe 13/2021
Abweichender Beschluss:                                                    Weitere Informationen und Begründungen hierzu sind den beigefüg-
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt von dem vorgetragenen                 ten Antragsunterlagen (Pläne und Beiblatt zum Bauantrag - Antrag
Sachverhalt Kenntnis.                                                      Abweichungen) zu entnehmen.
Die weiteren Ergebnisse der Verhandlungen zum evtl. Verkauf der Flä-       Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann lt. § 31 Abs. 2
che sollen abgewartet werden.                                              BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt
Abstimmungsergebnis:                                                       werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfor-
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1                                        dern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch-
Das Ausschussmitglied Daniel Dreis hat an der Beratung und Abstim-         führung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten
mung nach § 22 GemO nicht teilgenommen.                                    Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung
TOP 2: Bauangelegenheit, Befreiung von den Festsetzungen des               nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bebauungsplanes „Hahnwiese“                                                Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist
Sachverhalt:                                                               im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im
Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Ulmen,            Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) zu entscheiden.
Flur 62 Flurstück Nr. 190 eine Garage in genehmigungsfreier Größe zu       Zur beantragten Abweichung ist die Stadt Ulmen nach § 88 Abs. 7
errichten. Die Garage soll als Anbau zu einem bereits im Freistellungs-    LBauO zu hören.
verfahren zugelassenen Neubau eines Einfamilienhauses hergestellt          Haushaltsrechtliche Beurteilung:
werden. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des             Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen
Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“ und weist eine starke Hangnei-
                                                                           Beschluss:
gung mit großen Höhenunterschieden auf. Für die Garage wurde der
                                                                           Der Bau und Planungsausschuss nimmt Kenntnis von dem Baugesuch
Standort ausgewählt, der sich durch die Topographie am günstigsten
                                                                           und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum
darstellt. Aus diesem Grunde soll die Garage zum überwiegenden Teil
                                                                           Bau sowie zu den erforderlichen Befreiungen von den bauplanungs-
in der nicht überbaubaren Grundstückfläche und zu einem geringen
Teil noch in der festgesetzten Pflanzbindungsfläche errichtet werden.      rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung Bau-
Zur Kompensation des wegfallenden Teiles des Pflanzstreifens soll eine     grenze, Geschossigkeit) zu erteilen
Begrünung des Garagendaches erfolgen.                                      Gegen die Erteilung einer Abweichung von den bauordnungsrechtli-
Desweiteren soll die Garage ein Flachdach erhalten. Nach den bauord-       chen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kniestockhöhe) werden
nungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Ziffer 9 Dach-         keine Bedenken erhoben.
form) sind auch Garagen mit einem geneigten Dach zu versehen, so           Abstimmungsergebnis:
dass insofern die Erteilung einer Abweichung erforderlich ist.             Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
In seiner Sitzung am 19.08.2020 hat der Stadtrat der Stadt Ulmen im        TOP 4: Erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvo-
Rahmen seiner Planungshoheit beschlossen, dass Flachdächer für die         ranfrage
Zukunft im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich zugelassen werden            Sachverhalt:
sollen.                                                                    Bereits in seiner Sitzung am 07.01.2021 hat dem Ausschuss eine Bauvo-
Für das geplante Bauvorhaben wird wegen der Überschreitung der             ranfrage zur Bebauung der Grundstücke in der Gemarkung Ulmen, Flur
Baugrenze eine Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festset-           31 Flurstücke Nrn. 267/2 und 266/2 mit einem Wohnhaus mit Einlieger-
zungen des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“ sowie eine Abwei-           wohnung, Büroturm, Garagen und Nebengebäuden vorgelegen. Die
chung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachform            Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
beantragt.                                                                 „Ulmen-Süd III - 1. Änderung“. Die seinerzeitige Planung widersprach
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2          in verschiedenen Punkten den bauplanungsrechtlichen und den bau-
Baugesetzbuch (BauGB) befreit werden, wenn die Grundzüge der Pla-          ordnungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes (Über-
nung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit           schreitung der Baugrenze, Geschossigkeit, Traufhöhe, Dachneigung).
die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar       Der Ausschuss hat beschlossen, das erforderliche Einvernehmen zum
ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar            geplanten Bauvorhaben nicht zu erteilen.
nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Befreiung auch        Nunmehr hat die Bauherrschaft folgende, zum Teil überarbeitete
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belan-       Unterlagen mit der Bitte vorgelegt, die Entscheidung hinsichtlich der
gen vereinbar ist.                                                         Versagung des Einvernehmens nochmals zu überdenken:
Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31,      1. Die Traufhöhe des geplanten Büroturmes wird um ca. 1,50 m redu-
33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit              ziert (von ca. 9 m auf ca. 7,25 m)
der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt,      2. Auf den vorgelegten überarbeiteten Unterlagen erklären sich die
wenn es nicht binnen einer Frist vom zwei Monaten nach Eingang des              Grundstücksnachbarn mit dem Bauvorhaben einverstanden.
Ersuchens (hier bis spätestens 31.03.2021) verweigert wird.                Die Bauherrschaft hat weiterhin bei der Stadt Ulmen einen Antrag auf
Zu der geplanten Abweichung ist die Stadt Ulmen nach § 88 Abs. 7           Änderung des Bebauungsplanes „Ulmen-Süd III“ (in der Fassung der 1.
LBauO zu hören.                                                            Änderung) gestellt. Danach soll eine Erweiterung der überbaubaren
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                           Grundstücksfläche in südöstliche Richtung erfolgen, um den Bau des
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen                                    Büroturmes sowie des Anbaues für Gartengeräte zu ermöglichen. In
Beschluss:                                                                 diesem Zusammenhang wird auch eine Änderung der festgesetzten
Der Bau- und Planungsausschuss nimmt Kenntnis von der Sachlage             Mindestdachneigung, der festgesetzten Traufhöhe und der Zahl der
und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zur
                                                                           Vollgeschosse (insgesamt für die ausgewiesenen Wohnbauflächen)
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der
                                                                           beantragt.
Hahnwiese“ für die Überschreitung der Baugrenze (tlw. Überbauung
                                                                           Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann lt. § 31 Abs. 2
der nicht überbaubaren Grundstücksfläche und der Pflanzbindungsflä-
                                                                           BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt
che) durch den geplanten Neubau einer Garage zu erteilen.
Hinsichtlich der Erteilung einer Abweichung von den bauordnungsrecht-      werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfor-
lichen Festsetzungen (Nr. 9 Dachform) für die Errichtung der Garage mit    dern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch-
einem begrünten Flachdach werden keine Bedenken erhoben.                   führung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten
Abstimmungsergebnis:                                                       Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0                                        nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
TOP 3: Bauangelegenheit                                                    Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist
Sachverhalt:                                                               im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im
Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Ulmen,            Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) zu entscheiden.
Flur 31 Flurstück Nr. 174 ein Wohnhaus mit Carport und Abstellraum         Gemäß § 69 LBauO in Verbindung mit § 88 Abs. 7 LBauO kann die
zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des          Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von bauaufsichtlichen Anfor-
Bebauungsplanes „Ulmen-Süd III - 1. Änderung“.                             derungen zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der
Im Rahmen des Bauantrages werden folgende Befreiungen und Abwei-           jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der nachbarlichen Inte-
chungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:               ressen mit den öffentlichen Interessen vereinbar sind.
1. Geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit der vor dem               Zur beantragten Abweichung (Dachneigung) ist die Stadt Ulmen nach
      Haus befindlichen Veranda                                            § 88 Abs. 7 LBauO zu hören.
2. Überschreitung der Geschosszahl (2 Vollgeschosse)                       Haushaltsrechtliche Beurteilung:
3. Überschreitung der Kniestockhöhe um 84 cm                               Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen
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