VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 51 Samstag, den 3. April 2021 Ausgabe 13/2021 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 13/2021 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- Notruf:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������110 bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Polizeiinspektion Cochem:������������������������������ Tel.: 02671-9840, Fax 984100 Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Polizeiinspektion Zell:�������������������������������������Tel.: 06542-98670, Fax 986750 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird Kriminalpolizeiinspektion Mayen:�����������������������������������������Tel.: 02651-8010 sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notfallnummer zur Kartensperrung:������������������������������������������������������116116 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- ■■ Feuer und Rettungsdienst fall immer zuverlässig zur Hand hat. Notruf ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������112 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■■ Ärztlicher Notdienst Notdienst ist Sonderdienst! Ärztliche Bereitschaftspraxen Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Not- ��������������������������������������������������������� Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/kostenlos) dienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen - Marienkrankenhaus Cochem, Avallonstraße 32, 56812 Cochem werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rhein- Im Raum Lutzerath - Versorgung der Orte: land-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutze- plan verfügbar. rath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Krankenhaus Maria Hilf Daun, Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Daun-Kelberg-Ulmen-Manderscheid - Versorgung der Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Orte: Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz, nummer erfragt werden: ���������������������������������������������������� Tel.: 0651-2082244 Auderath Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:�����������������Tel.: 0261-19222 Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr ten vermieden werden können. Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH ����������������������������Tel. 0261-20 16 22 22 tag, 07:00 Uhr für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Niederlassung Trier ��������������������������������������������������������������������Tel. 0651-1457-0 Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerk- ■■ Entstördienst bei Notfällen tag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. und technischen Störungen Erdgasversorgung ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: ein Unternehmen der evm-Gruppe ���������������������������������� Tel. 0261-2999-55 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig ������������������0800-4112244 Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- ■■ Schiedsperson genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) ■■ Notdienst der Apotheken im Land Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsper- tige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz sonen gegenseitig. 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und ■■ Kreiswerke Cochem-Zell aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) -Eigenbetrieb Wasserversorgung- Das Verfahren ist denkbar einfach: Bereitschaftsdienst Handy-Nr.:��������������������������������������������������� 0171 9744942
Ulmen -4- Ausgabe 13/2021 Reisepässe können abgeholt werden! Verbandsgemeinde Die bis zum 10.03.2021 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Ulmen Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses Ich Amtliche Bekanntmachungen ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in Sprechstunde des ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Jugendamts Cochem-Zell Ort, Straße Die Sprechstunde des Kreisjugendamts fällt am Montag, den bevollmächtige hiermit Herrn/Frau 05.04.2021 (Ostermontag) aus. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Die nächste Sprechstunde findet dann wieder am Montag, den Familienname, Vorname, Geburtsdatum 12.04.2021 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsge- wohnhaft meindeverwaltung Ulmen statt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Frau Wagner unter ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 02671-61328 oder per E-Mail katrin.wagner@cochem-zell.de. Ort, Straße Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/ ausgewiesen durch Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf. meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Fundsachen In der Ortsgemeinde Gillenbeuren wurde eine Brille gefunden. Hinweis zur Abholung der Personalausweise Der Verlierer / die Verliererin werden gebeten, sich mit der Ver- Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst bandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen. übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung Ulmen, 30.03.2021 kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Ver- - Fundbüro - bindung (Tel. 02676 409-0). INFORMATION FÜR BESUCHER DES RATHAUSES ULMEN Unser Haus ist für den Publikumsverkehr weiterhin nur eingeschränkt geöffnet. Für Ihre Anliegen stehen wir Ihnen zu jeder Zeit telefonisch zur Verfügung. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie im Vorfeld bitte telefonisch mit dem zuständigen Mitarbeiter einen entsprechenden Termin. Termine für das Bürgerbüro können auch online über unsere Homepage www.ulmen.de/termin oder telefonisch unter 02676/409- 0 zu folgenden Zeiten vereinbart werden: Montags – Donnerstags: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitags: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich - Donnerstags: bis 17:00 Uhr Dienstleistungssamstag: Der nächste Dienstleistungssamstag des Bürgerbüros und Standesamtes ist am 10. April 2021 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Auch hier bitten wir Sie, wie oben beschrieben, vorher einen Termin zu vereinbaren. Wir bitten die Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ihre Termine mit einer medizinischen OP-Maske oder einer FFP2-Maske wahrzunehmen. Bitte beachten Sie diese Informationen zum Schutze aller Mitmenschen, denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass diese schwierigen Zeiten schneller vorüber gehen. Informationen zum Thema „Coronakrise“ Alle wichtigen Informationen zum Thema „Coronakrise“ erhalten Sie tagesaktuell auf unserer Internetseite: www.ulmen.de Mit freundlichen Grüßen Alfred Steimers, Bürgermeister
Ulmen -5- Ausgabe 13/2021 SIE SIND ENGAGIERT UND MOTIVIERT? DANN FREUEN WIR UNS SIE KENNEN ZU LERNEN! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (w/m/d) im Fachbereich NATÜRLICHE LEBENSGRUNDLAGEN & BAUEN abgeschlossene Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im 3. Einstiegsamt oder vergleichbar Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Bodenordnung, Stadt- und Dorferneuerung, Verwaltungsangelegenheiten der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 18. April 2021. Scannen Sie einfach unten stehenden QR-Code ab und nutzen unseren digitalen Bewerbungsservice unter ulmen.de/bewerbung Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. WAS WIR BIETEN: Weitere Informationen: Unbefristete Vollzeitstelle Erika Kemler 39 bzw. 40 Std / Woche 02676 409-209 Vergütung je nach ulmen.de/bewerbung Qualifikation bis EG10 TVöD bzw. A10 LBesG UNBEFRISTETE VOLLZEITSTELLE attraktive Rahmen- bedingungen Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1 I 56766 Ulmen SIE SIND ORGANISIERT UND MOTIVIERT? DANN FREUEN WIR UNS SIE KENNEN ZU LERNEN! Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (w/m/d) für unseren KOMMUNALEN EIGENBETRIEB ABWASSERBESEITIGUNG abgeschlossene Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im 3. Einstiegsamt oder vergleichbar Selbstständiges Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Eigenbetriebs und aktive Mitwirkung in Aufgaben der Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 18. April 2021. Scannen Sie einfach unten stehenden QR-Code ab und nutzen unseren digitalen Bewerbungsservice unter ulmen.de/bewerbung Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. WAS WIR BIETEN: Weitere Informationen: Unbefristete Vollzeitstelle Erika Kemler 39 bzw. 40 Std / Woche 02676 409-209 Vergütung entspr. Qualifikation ulmen.de/bewerbung nach TVöD-V bzw. LBesG attraktive Rahmen- UNBEFRISTETE VOLLZEITSTELLE bedingungen Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1 I 56766 Ulmen
Ulmen -6- Ausgabe 13/2021 SIE SIND FLEXIBEL, ENGAGIERT UND MOTIVIERT? DANN FREUEN WIR UNS SIE KENNEN ZU LERNEN! Wir suchen zum 01. Mai 2021 für unsere kommunalen Kindertagesstätten eine/n (w/m/d) ERZIEHER/IN ALS SPRINGERKRAFT Bei Ausfällen einzelner Fachkräfte in unseren kommunalen Kindertagesstätten übernehmen Sie im jeweiligen Team, an den Standorten Alflen, Auderath, Bad Bertrich, Gevenich, Kliding oder Lutzerath, die vorübergehende Vertretung als Springerkraft. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 11. April 2021. Scannen Sie einfach unten stehenden QR-Code ab und nutzen unseren digitalen Bewerbungsservice unter ulmen.de/bewerbung Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. WAS WIR BIETEN: Weitere Informationen: Unbefristete Vollzeitstelle Erika Kemler 39 Std./Woche 02676 409-209 Vergütung je nach ulmen.de/bewerbung Qualifikation nach TVöD attraktive Rahmen- bedingungen UNBEFRISTETE VOLLZEITSTELLE Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1 I 56766 Ulmen Betrugsmasche bzgl. Impfterminen Wichtiger Hinweis: Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz warnte bereits Anfang des Jahres vor betrügerischen Anrufen und gefälschten Schreiben zu angeblichen Corona-Impfterminen. In der Vergangenheit haben Betrüger versucht persönliche Daten telefonisch oder über gefälschte Schreiben zu erlangen. Die Betrüger geben sich als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, einer Arztpraxis o.ä. aus und versprechen einen früheren Impftermin. Bitte beachten Sie, dass Behörden keine persönlichen Daten, wie z.B. Bankverbindung oder Personalausweisnummer übers Tele- fon abfragen. Zudem werden diese Daten für eine Terminvergabe zur Impfung nicht benötigt. Tüten voller Hilfe – Spendenaktion bei EDEKA Wir lieben Nächstenliebe Bürgermeister Alfred Steimers ist begeistert und bedankt sich für die aktive Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger der Verbandsge- meinde bei der EDEKA-Spendenaktion sowie bei den beiden Inhabern und deren Mitarbeitern für das großartige Engagement. Es ist bereits zu einer schönen Tradition geworden: Kunden können in den EDEKA-Märkten Franzen in Lutzerath und Biermann in Ulmen bereits vorgepackte Tüten, gefüllt mit haltbaren Grundnahrungsmit- teln kaufen und tun dabei auch noch Gutes für Ihre Mitmenschen. Denn die abgepackten Lebensmittel, im Wert von nur 5 Euro, kommen den bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu Gute, die auf das Angebot der Cochemer Tafel zurückgreifen müssen. Da die Versorgung über die Cochemer Tafel aufgrund von Corona aktuell noch eingestellt ist, läuft das Projekt weiter über die Verbands- gemeinde Ulmen mit freundlicher Unterstützung der beiden EDEKA Märkte Biermann und Franzen. Es zeigten sich wieder einmal viele Kun- den in den Märkten solidarisch und haben fleißig die vorgepackten Tüten gekauft: Innerhalb von nur zwei Wochen haben Georg Franzen, Inhaber des EDEKA Markts in Lutzerath, 101 Tüten und Mario Biermann in seinem EDEKA Markt in Ulmen 61 Tüten, für die bedürftigen Men- Bürgermeister Alfred Steimers mit Mario Biermann, Inhaber EDEKA Bier- schen der Verbandsgemeinde Ulmen sammeln können. mann in Ulmen
Ulmen -7- Ausgabe 13/2021 Verbandsgemeinde Ulmen Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Ulmen; Erschließung NBG Hahnwiese II (Los 1 - Straßenbau; Los 2 - Projekt: Kanalbau; Los 3 Wasser-Gas) Los 1 Straßenbau ; Leistung: Los 2 Kanalbau; Los 3 Wasserversorung - Gas Bauherr: Los 1 Stadt Ulmen Los 2 Abwasserwerk Ulmen Los 3 Kreiswerke Cochem-Zell Submission: 04.05.2021 11:00 Uhr Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Hinweis zum Download der Ausschreibungsunterlagen finden Sie im Internet auf unserer Homepage unter www.ulmen.de Rubrik „Verwaltung & Bürgerservice / Vergabestelle“ v.l.n.r. Inhaber Georg Franzen und Marktleiter Stefan Weber, EDEKA Fran- zen in Lutzerath, mit Bürgermeister Alfred Steimers Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Vergabestelle- Marktplatz 1, 56766 Ulmen CORONA - SCHNELLTESTS vergabestelle@ulmen.de bürgerportal www.cochem-zell-online.de Service rund um die Uhr Die öffentlichen Verwaltungen des Land- kreises Cochem-Zell und der vier Verbands- Kostenloses Corona Schnelltest - gemeinden Kaisersesch, Cochem, Zell und Angebot in der VG Ulmen Ulmen haben für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen rund um die Uhr geöff- Ohne Terminvergabe, Personalausweis und net. Mit dem Bürgerportal Cochem-Zell können Sie ausge- Krankenkassenkärtchen bereithalten wählte Verwaltungsdienstleistungen mit wenigen Mausklicks online unter Die nächsten Termine: www.cochem-zell-online.de 05.04.2021 geschlossen erledigen. 06.04.2021 Lutzerath 17 - 19 Uhr Hier werden Sie regelmäßig über neue Serviceangebote des Bürgerportals Cochem-Zell informiert. 08.04.2021 Ulmen 17 - 19 Uhr Das Besondere: Sie, als Nutzer des Portals, müssen zukünftig 09.04.2021 Lutzerath 17 - 19 Uhr nicht mehr wissen, ob für die Bearbeitung eines Antrags die Kreisverwaltung oder die Verwaltung der jeweiligen Verbands- gemeinde zuständig sind, im Bürgerportal stehen die ent- Testen für alle Personen OHNE sprechenden Dienstleistungen verwaltungsübergreifend zur Verfügung. Dieser Ansatz steigert den Nutzen für alle Anwen- KRANKHEITSSYMPTOME der. Sie können Anträge einfach und digital stellen, die Verwal- Wenn Sie Symptome haben, wenden Sie sich bitte tung bearbeitet die Anliegen schnell und unter Beachtung des Datenschutzes. Das Angebot des Bürgerportals wird durch die telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder an die 116117. weiteren Komponenten Servicekonto sowie ePayment abge- Wichtiger Hinweis: rundet. Nutzen Sie das Bürgerportal und teilen Sie uns Ihre Erfahrun- Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten und Abläufe gen und Anregungen per E-Mail egov@ulmen.de mit. den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Alle Infos u. Öffnungszeiten tagesaktuell unter: ulmen.de DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN... Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. Mehr zu diesem Thema auf: blog.wittich.de
Ulmen -8- Ausgabe 13/2021 Möchten Sie Angelegenheiten bei Ihrer Behörde Online erledigen? Dann können Sie einfach und schnell über unsere Homepage www.ulmen.de die bereits jetzt zur Verfügung gestellten Online-Vorgänge erledigen: für die Verbandsgemeinde: - Online Terminvergabe Einwohnermeldeamt - Schankerlaubnis - Hundesteuer (An- /Ab- /Ummeldung) - Wild- und Jagdschaden - Fund- und Verlustanzeige - Plakatierung - Festzuggenehmigung - Verkehrsrechtliche Genehmigung - Grabmalgenehmigung - Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) Online Termin vereinbaren - Straßenaufbruch beim Einwohnermeldeamt - Gewerbean-, -ab-, -ummeldung - Mitteilung einer Adressänderung (für Steueramt und Abwasserwerk) - Anzeige von Eigentümerwechsel bei Grundstücken u. Gebäuden (für Abfallentsorgung / Wasserversorgung / Abwasserentsorgung) für das Abwasserwerk der VG Ulmen: - Schmutzwassergebühr – Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung (steht nur im Dezember/Januar online zur Verfügung) - Schmutzwassergebühr – Anmeldung/Erneuerung eines privaten Zwischenzählers (Gartenwasserzähler, Haus, Stall, sonstige) - Schmutzwassergebühr – Mitteilung des privaten Zwischenzählerstands (Gartenwasserzähler, Brauchwasser/Zisterne, Haus, Stall, Vieh, sonstige) Impressum Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Alfred Steimers, Bürgermeister 56766 Ulmen, Marktplatz 1 übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Tel. 06502 9147-800 Zustellung: .E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allge- meinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreislis- te. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfrie- dens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ulmen - 11 - Ausgabe 13/2021
Ulmen - 12 - Ausgabe 13/2021
Ulmen - 13 - Ausgabe 13/2021 Wir gratulieren am 06.04. zum 85. Geburtstag Frau Anna-Elisabeth Klasen, Bad Bertrich Unterkünfte: Werden Sie Teil der Kampagne Mitteilungen aus dem „Sorglos buchen“! gEsundland VulkanEifEl Werden Sie Teil der Kampagne „Sorglos buchen“ und machen Sie Ihren Gästen die Buchungsentscheidung so leicht wie möglich. Mit Einfüh- rung der Stornobedingung „Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise“ können Sie an dieser Kampagne der Eifel Tourismus GmbH teilnehmen und haben die Möglichkeit, sich Ihren Gästen als umsichti- Eröffnungsevents in ger Gastgeber zu präsentieren, der auch in Krisenzeiten Kundenservice großschreibt. Zusätzlich animieren Sie dazu, sich für einen sorgenfreien Bad Bertrich Urlaub bei Ihnen zu entscheiden. Mit diesem Logo können Sie für diese risikofreie Buchung werben: Im neu sanierten Kursaal Kabarett mit den Weibsbildern Sa, 06. November 2021 19.30 Uhr Tickets: ab 21,00 EUR www.ticket-regional.de Weitere Eröffnungsevents unter www.gesundland-vulkaneifel.de/events Preisangaben ohne Gewähr, Druckfehler vorbehalten, nur so lange der Vorrat reicht Es erscheint auf der Ansicht Ihrer Unterkunft. Ihnen entsteht mit Einführung dieser Regelung kein Mehraufwand. Das Einpflegen in Deskline übernimmt der Gäste- und Buchungsservice des GesundLand Vulkaneifel. Die Kampagne läuft bis zum 31.10.2021. Wenn Sie an dieser Kampagne teilnehmen möchten, benötigen wir eine Datenschutz geht uns alle an ... kurze schriftliche Rückmeldung an info@gesundland-vulkaneifel.de. Sofern Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch über 06592 9513 70 zur Verfügung. Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen: • Datenschutz im Verein nach der DSGVO aus den gemeinden • Datenschutzrichtlinie • Auftragsverarbeitung Alflen • Was dürfen wir denn mit den Daten unserer Mitglieder machen? Bürozeiten des Ortsbürgermeisters • Was darf denn jetzt eigentlich noch montags von 18:00 bis 19:30 Uhr ans „Schwarze Brett“ oder in die im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) Vereinszeitung? Tel.: 02678 - 365, Fax: 02678 - 9539839, Mobil: 0171 - 6836361 Email: ortsgemeinde.alflen@web.de Außerhalb der Bürozeiten können sie gerne Termine nach telefoni- scher Vereinbarung machen.
Ulmen - 14 - Ausgabe 13/2021 Öffentliche Bekanntmachung Der Ortsgemeinderat befasste sich auf Anregung einiger Anlieger mit dieser Problematik und hat daraufhin beschlossen eine Geschwindig- 7. Änderung keitsmesstafel anzuschaffen um sie im Ortseingangsbereich aus Rich- der Hauptsatzung vom 11.01.2005 der tung Filz aufzustellen. Ortsgemeinde Alflen Die Messtafel verfügt über verschiedene Funktionen und kann unter vom 03.03.2021 anderem anonymisierte Messungen durchführen die monatlich aus- Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung wertbar sind. (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland fast 3000 Verkehrstote. Zu Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über hohe Geschwindigkeit war hierbei die häufigste Unfallursache. Diese die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die Zahl alleine beantwortet eigentlich schon die Frage nach dem „Warum“ folgende 7. Änderung der Hauptsatzung vom 11.01.2005 beschlossen, einer solchen Geschwindigkeitsmesstafel. Der Sinn und Zweck liegt in die hiermit bekannt gemacht wird: der Prävention von Unfällen, die auf unangemessene Geschwindig- keiten zurückzuführen sind. Durch die unübersehbare Anzeige wird §1 einem die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ins Bewusstsein § 7 (Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates) gerufen. Die Erfahrungen mit solchen Geräten zeigen, dass man als Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: Führer eines Kraftfahrzeuges dadurch sensibilisiert wird. Diese Sensibi- Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe lisierung kann helfen Unfälle zu vermeiden. Die Anzeige schärft somit von 10,00 Euro. das Tempo-Bewusstsein der Autofahrer. Dank der Signalwirkung ent- steht ein Mehr an Sicherheit, das besonders schwächeren Verkehrsteil- §2 nehmern wie Kindern zugutekommt. Inkrafttreten Frank Steimers, Ortsbürgermeister Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt- machung im Mitteilungsblatt „Vulkan Echo“ der Verbandsgemeinde Ulmen in Kraft. 56828 Alflen, 22.03.2021 Ortsgemeinde Alflen BAd Bertrich gez. Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Bürgermeistersprechstunde Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der Die Bürgermeistersprechstunde findet immer donnerstags von 16:30 GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung Uhr bis 18:00 Uhr im Gemeindebüro statt. als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. wenn Ich bin erreichbar unter 0171-6923195. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Christian Arnold, Ortsbürgermeister migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Ostergrüße aus Kennfus 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfah- rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen. AUderAth Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Frank Steimers finden mitt- wochs von 19:00-20:00 Uhr im neuen Dorfgemeinschaftshaus, Haupt- str. 19, Tel. 02676/910129 statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676/951164 oder per E- Mail an ortsbuergermeister@auderath.de wenden. Geschwindigkeitsmesstafel installiert Wer aus Richtung Filz in den Ort hineinfährt, wird es sicherlich schon bemerkt haben. Kurz nach dem Ortseingangsschild wurde vor kurzem eine Geschwin- digkeitsmesstafel installiert, die dem Kraftfahrzeugführer seine aktu- elle Geschwindigkeit direkt vor Augen hält. Ganzjährig zeigt von nun an die Messtafel die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeuges an und quittiert dies mit einem lachenden bzw. einem traurigen Gesicht. Auf diese Weise sollen zu schnelle Kraftfahrzeugführer im wahrsten Sinne des Wortes „durch Ansicht zur Einsicht“ gelangen, ohne sofort mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen zu müssen. Bei vergangenen Messungen mit einer mobilen Anlage der Verbands- gemeinde in verschieden Bereichen des Ortes wurden hauptsächlich im Ortseingangsbereich aus Richtung Filz erhebliche Geschwindig- keitsüberschreitungen festgestellt (in der Spitze über 100km/h!).
Ulmen - 15 - Ausgabe 13/2021 Büchel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 Mobil. 0170/8145546, E-Mail buergermeister@buechel.de Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Büchel unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage im Umlaufverfahren Sitzungsdatum: Montag, den 29.03.2021 Teilgenommen haben: Ortsbürgermeister Herr Tino Pfitzner 1. Beigeordnete(r) Herr Winfried Müller Beigeordnete(r) Herr Herbert Benz Herr Leo Bleser Ratsmitglieder Herr Paul Conradi Frau Rita Eberhart-Brost Herr Helmut Gabler Frau Gabriele Hieronimus Herr Andreas Höhl Herr Marc Müller Herr Ulrich Pauly Diese schöne Begrüßung am Ortseingang von Kennfus wurde von den Herr Markus Radermacher freiwilligen Beetbetreuern als Ostergruß an alle in dieser nicht einfa- Frau Sylvia Schneider chen Zeit aufgestellt! Frau Manuela Schneiders Herzlichen Dank für die Mühe und Arbeit! Frau Nina Schneiders Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Herr Christian Sieling Herr Arno Zillgen Sandhasen am Fluppwääsch Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Vergabe des Auftrages für die Genehmigungsplanung (Leistungs- phase 4) für den Neubau und Vergabe des Planungsauftrages für den Abriss der Grundschule Öffentlicher Teil TOP 1: Vergabe des Auftrages für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) für den Neubau und Vergabe des Planungsauf- trages für den Abriss der Grundschule Sachverhalt: Die Ortsgemeinde Büchel hat für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel die Pla- nungsleistungen nach der geltenden Vergabeordnung EU-weit ausge- schrieben. Dies sind die Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß Wo an Weihnachten die Waldkrippe stand, schmückt nun an Ostern §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2) eine Gruppe „Kennweser Sandhase“ die Lichtung im Fluppwääsch. Ein- im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung wohner und Gäste sind herzlich eingeladen dieses Kleinod bei einer gemäß §§ 53 ff. HOAI - aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Was- Wanderung zu besuchen! ser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechni- Herzlichen Dank an die „Hasenmütter“ Maria Scheid, Lotti Burgard und sche Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und Erna Johann für diese schöne Idee! informationstechnische Anlagen (Los 5). Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bau- Ortsvorsteher von Kennfus: ausschusses ausgeführt. Nach einer Auswertung ist es sinnvoll, die Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum- Leistungsphase 4 isoliert und zeitnah zu vergeben. Nach rechtlicher mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet Bewertung der Kanzlei Kunz sind hier im Wesentlichen folgende unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. Gründe zu benennen: 1.) Vorzeitiges Erwirken der Baugenehmigung Durch die kurzfristige Vergabe der Leistungsphase 4 der Objektpla- nung ist das Erwirken der Baugenehmigung bis zum 30.06.2021 mög- BeUren lich, wodurch der angestrebte Baubeginn 19.07.2021 (Beginn der Sommerferien) eingehalten werden kann. Die Vergabe der Leistungs- phase 4 im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens ist aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Fristen nicht vor dem 30.06.2021 möglich. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Durch die erforderliche Vorlaufzeit bei der Erstellung der Unterlagen Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus für die Baugenehmigung und den Bearbeitungszeiten bei der Bauauf- Termine nach telefonischer Vereinbarung sichtsbehörde und den Fachabteilungen ist mit einem Zeitbedarf von Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 mindestens 4 Monaten auszugehen, d.h. der Baubeginn würde sich auf E-Mail: Kpuebereck@aol.com den Oktober/November 2021 verschieben.
Ulmen - 16 - Ausgabe 13/2021 Während der Neubauphase ist die Auslagerung des Unterrichts in Con- Eine Rückfrage bei der Kreisordnungsbehörde durch die Verbandsge- tainer, bzw. in die vorhandene Mehrzweckhalle und den Gemeindesaal meindeverwaltung hat ergeben, dass gegen die Durchführung des erforderlich (Abriss der alten Grundschule). Um die Auswirkungen auf Umwelttages keine Bedenken bestehen, wenn die allgemeinen Coro- den Schulbetrieb so gering wie möglich zu halten, ist die Neubaumaß- naregeln eingehalten werden (Anzahl der Personen in den einzelnen nahme innerhalb eines Schuljahres geplant (Beginn: 07/2021 Ende Gruppen, Abstand, usw.). Schuljahr 20/21, Ende: 08/2022 Beginn Schuljahr 22/23) und erfordert Walter Brauns, Ortsbürgermeister somit eine kurzfristige Vergabe der Leistungsphase 4 der Objektpla- nung. An alle Hundebesitzerinnen 2.) Wirtschaftliche Vorteile Durch die vorzeitige Vergabe der Leistungsphase 4 der Objektplanung und Hundebesitzer entfällt die in der Ausschreibung geforderte Haftungsübernahme und Es liegen mehrere Beschwerden über unangeleintes und unbeauf- Prüfung der bereits vorhanden Leistungsphasen 1 bis 3 der Objektpla- sichtigtes Umherlaufen von Hunden, sowie Verunreinigungen durch nung. Die OG Büchel geht davon aus, dass sich auf die verbleibenden Hundekot vor. Wir weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, Hunde Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung mehr Bieter bewerben und unangeleint und ohne Aufsicht umherlaufen zu lassen. Damit ver- kostengünstige Angebote erhalten wird. bunden ist natürlich auch, dass die Hunde ihr „Geschäft“ unkontrol- Für die Ausführung der Leistungsphase 4 liegt ein Angebot der liert auf öffentlichen und privaten Flächen verrichten. Bedenken Sie Schmitz Architekten Frankfurt GmbH aus Darmstadt in Höhe von netto bitte, dass viele Leute diese Straßenanlagen und Spielplätze benutzen 23.000,00 € vor. bzw. diese reinigen müssen und von den Gerüchen/dem Hundekot Die Planungsleistungen betreffend des Abrisses der Schule, wurden Ekel bekommen können. Hier lauern hygienische und gesundheitli- von den RTP Ingenieuren aus Cochem mit ca. 7.800,00 € netto angebo- che Gefahren für Menschen (insbesondere Kinder) im Hundekot. Bei ten. Der Aufwand wurde hier nur vorläufig geschätzt. Abrechnet wer- einer Ansteckung eines Menschen z.B. mit dem im Hundekot ausge- den die tatsächlich anfallenden Stunden. schiedenen Hundespulwürmern treten in leichteren Fällen Erbrechen, Im Ergebnis der Rechtsanwaltskanzlei Kunz schlägt diese vor, die Leis- Fieber, Durchfall, in schweren Fällen sogar Gelbsucht und Darmerkran- tungsphase 4 der Objektplanung direkt – ohne ein wettbewerbliches kungen auf. Im Interesse eines hygienischen und sehenswerten Orts- Verfahren – zu vergeben. bildes bitten wir daher alle Hundebesitzer darauf zu achten, dass der Gleiches gilt für die Planungsleistungen betreffend den Abriss der Hundekot beseitigt wird. Wenn der Hund unangeleint und ohne Auf- Grundschule. sicht umherläuft, sind ältere Menschen und Kinder besonders großen Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2021 sind bei den Haushaltsstellen 21100-096000-85-2 Gefahren ausgesetzt, z.B. wenn diese aus Angst vor den Hunden oft (Grundschule), 36500-096000-86-2 (Kindertagesstätte) und 36602- unkontrolliert auf die Straße ausweichen. Halter und Führer von Hun- 096000-87-2 (Jugendraum) Mittel eingestellt. den haben dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Anlagen und Geh- Beschluss: flächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigt Der Gemeinderat beschließt, die Aufträge wie folgt zu vergeben: werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen z. B. durch Der Auftrag für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) wird an Hundekot, sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise die Schmitz Architekten Frankfurt GmbH aus Darmstadt zu einer Auf- unverzüglich verpflichtet. Hier wird ausdrücklich darauf hingewiesen, tragssumme in Höhe von 23.000,00 € netto vergeben. dass der Hundekot über die Restmülltonne zu entsorgen ist, nicht über Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung die in der Gemeinde aufgestellten Mülleimer. Erst Recht nicht in die Der Auftrag für die Planung/Beratung des Abrisses der Grundschule Straßeneinlaufschächte! Büchel wird an das Ing.-Büro RTP aus Cochem erteilt. Der angegebene Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Aufwand ist vorläufig auf 7.796,25€ netto geschätzt. Abgerechnet wer- - örtliche Ordnungsbehörde – den nur die tatsächlich anfallenden Stunden. Abstimmungsergebnis: 16 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung GillenBeUren filz Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668 Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters E-Mail: paul.haubrichs@gmx.de Tel.: 02677 - 650 Gevenich KlidinG Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Tel. 02677-951394 Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen Homepage: www.gemeinde-kliding.de an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter E-Mail: kliding@myquix.de 02678 – 953264 oder 0171 – 7169860 sowie per Email an walterbrauns@gmx.de vornehmen. Umwelttag 2021 Liebe Gevenicherinnen, liebe Gevenicher, lUtzerAth leider musste im vergangenen Jahr aufgrund der Coronapandemie der Umwelttag ausfallen. In diesem Jahr findet wieder eine Umweltsäube- rungsaktion statt. Seitens der Ortsvereine wurde wieder signalisiert, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Es wäre schön, wenn sich darüber Gemeindebüro geschlossen! hinaus weitere freiwillige Helferinnen und Helfer einfinden würden. Aus aktuellem Anlass (Covid-19) ist das Büro bis auf weiteres geschlos- Zudem werden Fahrzeuge mit Anhänger sowie mindestens 2 Traktoren sen, aber Ihre Anliegen können Sie natürlich trotz allem per E-Mail- mit Frontlader benötigt, da auch die Straßeneinlaufschächte entlang ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de oder per Telefon über die 226, der Hauptstraße geleert werden sollen. Wir treffen uns am -701,- oder Handy 015117134740 erledigen. Samstag, dem 10.04.2021 Der Briefkasten der Ortsgemeinde wird natürlich täglich geleert! um 9 Uhr am Feuerwehrhaus. Sollten Sie eine Unterschrift oder eine Beglaubigung benötigen kön- Am Ende der Aktion ist ein gemeinsamer Imbiss gegen 12:30 Uhr am nen Sie gerne einen Termin mit mir absprechen. Ich bitte um Verständ- Feuerwehrhaus vorgesehen. Ich freue mich sehr, möglichst viele Helfe- nis für die Vorgehensweise, es geht um unsere Gesundheit. rinnen und Helfer an dieser Aktion begrüßen zu dürfen. Euer Ortsbürgermeister Günter Welter
Ulmen - 17 - Ausgabe 13/2021 Auszug aus der Niederschrift schmitt über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Ulmen Sitzungsdatum: Dienstag, den 23.03.2021 Beginn: 18:00 Uhr Sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister Ende: 19:15 Uhr nach Vereinbarung Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601 Marktplatz 1, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender Herr Thomas Kerpen Ulmen Beigeordnete(r) Herr Uwe Schaaf 1. Beigeordnete(r) Herr Michael Mais Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Beigeordnete(r) Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen Herr Reinhold Mohr finden Mitglieder dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, Frau Jennifer Bober donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, Herr Daniel Dreis oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, Herr Alois Keßeler statt. Herr Klaus Kutscheid Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676- Herr Michael Schug 249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an buergermeister@stadt- Herr Günther Wagner ulmen.de wenden. Herr Peter Wallebohr Herr Hubert Willems Ulmener Protokollführer Herr Stefan Thomas Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Bauernmarkt Öffentlicher Teil 1. Vorberatung des Haushaltes 2021 2. Erschließung NBG ‚Auf der Hahnwiese II‘; hier: Vereinbarung mit Abwasserwerk zur Umverlegung Verbindungssammler 3. Erdgasseitige Erschließung des NBG „Auf der Hahnwiese II“ 4. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Vorberatung des Haushaltes 2021 Sachverhalt: Ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 ist als Auf dem „Alten Postplatz“ Anlage beigefügt. jeden Samstag von 8.00 - 12.00 Uhr Der Haushaltsplan sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendun- gen sowie im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt vor: Obst, Gemüse, Südfrüchte,SüEier, Festgesetzt werden: dfrüchte 1. im Ergebnishaushalt Obst Geflügel, Nudeln, Honig, Eier Wurstwaren Fleisch- und Geflügel und Käse der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.903.383 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 4.108.399 EUR Honig Gemüse Nudeln Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -205.016 EUR 2. im Finanzhaushalt Füll Mal der mobile Unverpackt Truck der Saldo der ordentlichen kommt ab April nach Ulmen auf den Ein- und Auszahlungen auf -27.009 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.635.675 EUR Wochenmarkt. die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.656.926 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -2.021.251 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) auf 2.048.260 EUR Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist eine Kre- ditaufnahme i. H. v. 2.021.251,00 EUR erforderlich. 1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschluss- fassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und seinen Anlagen. Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0 TOP 2: Erschließung NBG ‚Auf der Hahnwiese II‘; hier: Vereinba- rung mit Abwasserwerk zur Umverlegung Verbindungssammler Sachverhalt: Die Bauleitplanung für das Neubaugebiet „Auf der Hahnwiese II“ Jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 8-12 Uhr. Das Sortiment beinhal- erstreckt sich im südöstlichen Randbereich auch auf Flächen, die vom tet über 100 Produkte von Grundnahrungsmitteln über Drogerie- bis Mischwassersammler DN 700 aus der Stadt Ulmen hin zur Kläranlage hin zu Kosmetikartikeln. gequert werden. In den abwassertechnischen Stellungnahmen des Abwasserwerkes vom 07.11.2017 und 09.03.2020 zum Bebauungs- Für weitere Infos: www.fuellmal.de planverfahren wurde hierauf hingewiesen mit der Anmerkung, dass, unverpacktistschoenverpackt insofern die Ausweisung dieser Bauflächen beibehalten werden sollen und eine Verlegung des Sammlers im freien Gefälle möglich ist, die
Ulmen - 18 - Ausgabe 13/2021 Kosten dieser Änderungsmaßnahme am bestehenden öffentlichen Herr Uwe Schaaf Kanalnetz zu Lasten der Stadt Ulmen gehen. Herr Reinhold Mohr Entsprechend der Beschlussfassung im Stadtrat am 23.04.20 wird die Mitglieder Ausweisung dieser (zusätzlichen) Bauflächen im Bebauungsplan aus- Herr Daniel Dreis drücklich beibehalten; eine Vereinbarung zur Kostentragung hat zeit- Herr Markus Fuchs nah zu erfolgen. Herr Alois Keßeler Vor Ausschreibung der Kanalbauarbeiten ist die Kostentragungsver- Herr Michael Schug einbarung mit dem Abwasserwerk abzuschließen. Herr Frank Walter Beschluss: Herr Rolf Weber Auf der Grundlage des von der Stadt Ulmen beschlossenen Bebau- Herr Manfred Welter ungsplanes ‚Auf der Hahnwiese II‘ mit der diesbezüglichen Notwen- Abwesend waren: digkeit der Verlegung des Abwasser-Verbindungssammlers durch das Es fehlten entschuldigt Abwasserwerk wird der vorgelegten Vereinbarung zur Kostentragung Herr Albert Klein zwischen Stadt Ulmen und Verbandsgemeinde Ulmen – Abwasser- Herr Alexander Krutsch Vertretung für Herrn Albert Klein werk - zugestimmt. Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt, sodass folgende Abstimmungsergebnis: Tagesordnung gilt: Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Tagesordnung: TOP 3: Erdgasseitige Erschließung des NBG „Auf der Hahnwiese II Öffentlicher Teil Sachverhalt: 1. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verwendung der Im Rahmen des Straßenausbaues des NBG „Auf der Hahnwiese II“ teilt Anschauungs-PV-Anlage im Eingangsbereich des Eifel-Maar-Parks die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG (ENM) mit, dass diese 1 unter den derzeitigen wirtschaftlichen Voraussetzungen keine Erdga- 2. Bauangelegenheit, Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- serschließung des Neubaugebietes Hahnwiese II vornehmen können. ungsplanes „Hahnwiese“ Sie bieten an, die Kosten für Material und Montage des Erdgasnetzes zu übernehmen, wenn die Stadt Ulmen die Kosten der Tiefbauarbei- 3. Bauangelegenheit - Neubau eines Wohnhauses mit Carport und ten übernimmt. Eine Erstattung der anteiligen Tiefbaukosten durch Abstellraum die ENM kann erfolgen, wenn sich in einem Zeitraum von 10 Jahren 4. Erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage nach Inbetriebnahme des Erdgasnetzes eine Anschlussquote von 52 5. Information über zugelassene Bauvorhaben im Rahmen von Frei- % erreicht wird. stellungsverfahren Der Bau- und Planungsausschuss hat sich bereits ebenfalls mit der 6. Mitteilungen und Anregungen Angelegenheit befasst. Dieser empfiehlt, dass die Verlegung der Gas- Nicht öffentlicher Teil leitung vorerst auf Kosten der Stadt erfolgen soll. In späteren Anschrei- 7. Mitteilungen und Anregungen ben an Erwerbsinteressenten für ein Baugrundstück soll erfragt Öffentlicher Teil werden, ob ein Gasanschluss gewünscht wird. TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Verwen- Haushaltsrechtliche Beurteilung: dung der Anschauungs-PV-Anlage im Eingangsbereich des Eifel- Im Haushalt 2021 stehen bei der Buchungsstelle 54100-096000-108-1 Maar-Parks 1 entsprechende Mittel zur Verfügung. Sachverhalt: Beschluss: Für die Anschauungs-PV-Anlage im Eingangsbereich des Eifel-Maar- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die erdgasseitige Erschlie- Parks 1 ist die EEG-Förderung zum 31.12.2020 ausgelaufen (Inbetrieb- ßung des Neubaugebietes Hahnwiese II vorerst auf Kosten der Stadt nahme 01.01.2001 - Laufzeit Förderung 20 Jahre). vorzunehmen. Der ENM soll eine Bestätigung der Kostenübernahme Westnetz hat den Vertrag über die Einspeisung und Vergütung fristge- für die Tiefbauarbeiten übermittelt werden. recht gekündigt. Abstimmungsergebnis: Ohne EEG-Förderung beträgt die Einspeisevergütung nunmehr nur Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 noch rd. TOP 4: Mitteilungen und Anregungen 3 ct/kWh (bisher mit EEG-Förderung 50,62 ct). Bei einer jährlichen Ein- Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: speisung in den letzten Jahren von rd. 4.000 kWh würde die Vergütung 1. Informationen über den Verkauf eines Grundstückes für 26,00 Euro. rd. 120 €/Jahr betragen. Die Restfläche von 330m² soll für 10,00 Euro angeboten werden. Diese würde durch die entstehenden Stromkosten für die Anlage fast Abstimmungsergebnis: – einstimmig - vollständig aufgebraucht. 2. Ein Interessent hat mit Schreiben vom 17.03.2021 mitgeteilt, dass Ab 2021 hat die Stadt Ulmen hier folgende Möglichkeiten: er 10,00 Euro für die Restfläche für nicht angemessen hält, somit - vollständiger Eigenverbrauch vor Ort (dann voraussichtlich Umbau wird die Restfläche nicht verkauft. der Anlage vor Ort erforderlich) 3. Informationen über einen Waldfriedhof. Für einen Waldfriedhof - vollständige Direktvermarktung über Stromhändler/Direktver- müsste ein Naturschutzbeitrag geleistet werden (Kosten 2.900,00 markter Euro). Der Stadtrat wird in seiner nächsten Sitzung darüber ent- oder Kombination aus den beiden Möglichkeiten. scheiden. Sofern diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, besteht alternativ 4. Der Vergabevermerk für die Nutzungserweiterung der Burg wird in nur noch die Möglichkeit der Außerbetriebnahme der Anlage (Ausbau der nächsten Stadtratssitzung behandelt. Dem Stadtrat wird vor- sämtlicher Zähler durch einen Elektroinstallateur). Ein vollständiger geschlagen „Stadt Land Plus“ den Zuschlag zu erteilen. Abbau der Anlage erscheint nicht notwendig, zumal dieser wieder Abstimmungsergebnis: – einstimmig - zusätzliche Kosten für Abbau und Entsorgung verursachen würde. 5. Informationen zu den Fragen aus der Beigeordneten- und Frakti- Stadtbürgermeister Kerpen hat mit der Fa. HS Heizung Sanitär im Eifel- onsvorsitzendenbesprechung vom 16.03.2021 über Gewerbebe- Maar-Park gesprochen; diese ist an der Abnahme des Stromes nicht triebe in der Stadt Ulmen. interessiert. Nachfragen bei den Energieversorgern Innogy und EVM ergaben, dass Auszug aus der Niederschrift auch diese nicht interessiert sind, da die Anlage zu klein ist. Mittlerweile hat die Westnetz GmbH mit Schreiben vom 26.02.2021 über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- u. mitgeteilt, dass sie als Vergütung für den in die Anlage eingespeisten Planungsausschusses der Stadt Ulmen Strom ab 2021 zunächst den Jahresmarktwert Solar 2020 in Höhe von 2,058 ct/kWh zugrunde legen wird (bisherige Einspeisevergütung Sitzungsdatum: Dienstag, den 16.03.2021 50,62 ct). Bei in den letzten Jahren durchschnittlich eingespeister Beginn: 19:00 Uhr Strommenge von ca. 3800 bis 4.500 kWh würde dies eine jährliche Ver- Ende: 20:50 Uhr gütung zwischen 78,00 € und 92,00 € bedeuten. Die jährlichen Strom- Ort: Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, kosten für die Anlage betragen jedoch bereits ca. 130,00 €. 56766 Ulmen Über die weitere Verwendung der Anlage ist zu entscheiden. Anwesend waren: Haushaltsrechtliche Beurteilung: Vorsitzender Bei Ausbau der Stromzähler entstehen Kosten für einen Elektroinstal- Herr Thomas Kerpen lateur. 1. Beigeordnete(r) Beschlussvorschlag: Herr Michael Mais Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Außerbe- Beigeordnete (als beratende Mitglieder) triebnahme der Anlage zu beschließen.
Ulmen - 19 - Ausgabe 13/2021 Abweichender Beschluss: Weitere Informationen und Begründungen hierzu sind den beigefüg- Der Bau- und Planungsausschuss nimmt von dem vorgetragenen ten Antragsunterlagen (Pläne und Beiblatt zum Bauantrag - Antrag Sachverhalt Kenntnis. Abweichungen) zu entnehmen. Die weiteren Ergebnisse der Verhandlungen zum evtl. Verkauf der Flä- Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann lt. § 31 Abs. 2 che sollen abgewartet werden. BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt Abstimmungsergebnis: werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfor- Ja 7 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 1 dern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch- Das Ausschussmitglied Daniel Dreis hat an der Beratung und Abstim- führung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten mung nach § 22 GemO nicht teilgenommen. Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung TOP 2: Bauangelegenheit, Befreiung von den Festsetzungen des nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Bebauungsplanes „Hahnwiese“ Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist Sachverhalt: im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Ulmen, Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) zu entscheiden. Flur 62 Flurstück Nr. 190 eine Garage in genehmigungsfreier Größe zu Zur beantragten Abweichung ist die Stadt Ulmen nach § 88 Abs. 7 errichten. Die Garage soll als Anbau zu einem bereits im Freistellungs- LBauO zu hören. verfahren zugelassenen Neubau eines Einfamilienhauses hergestellt Haushaltsrechtliche Beurteilung: werden. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“ und weist eine starke Hangnei- Beschluss: gung mit großen Höhenunterschieden auf. Für die Garage wurde der Der Bau und Planungsausschuss nimmt Kenntnis von dem Baugesuch Standort ausgewählt, der sich durch die Topographie am günstigsten und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum darstellt. Aus diesem Grunde soll die Garage zum überwiegenden Teil Bau sowie zu den erforderlichen Befreiungen von den bauplanungs- in der nicht überbaubaren Grundstückfläche und zu einem geringen Teil noch in der festgesetzten Pflanzbindungsfläche errichtet werden. rechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Überschreitung Bau- Zur Kompensation des wegfallenden Teiles des Pflanzstreifens soll eine grenze, Geschossigkeit) zu erteilen Begrünung des Garagendaches erfolgen. Gegen die Erteilung einer Abweichung von den bauordnungsrechtli- Desweiteren soll die Garage ein Flachdach erhalten. Nach den bauord- chen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Kniestockhöhe) werden nungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes (Ziffer 9 Dach- keine Bedenken erhoben. form) sind auch Garagen mit einem geneigten Dach zu versehen, so Abstimmungsergebnis: dass insofern die Erteilung einer Abweichung erforderlich ist. Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 In seiner Sitzung am 19.08.2020 hat der Stadtrat der Stadt Ulmen im TOP 4: Erneute Beratung und Beschlussfassung über eine Bauvo- Rahmen seiner Planungshoheit beschlossen, dass Flachdächer für die ranfrage Zukunft im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich zugelassen werden Sachverhalt: sollen. Bereits in seiner Sitzung am 07.01.2021 hat dem Ausschuss eine Bauvo- Für das geplante Bauvorhaben wird wegen der Überschreitung der ranfrage zur Bebauung der Grundstücke in der Gemarkung Ulmen, Flur Baugrenze eine Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festset- 31 Flurstücke Nrn. 267/2 und 266/2 mit einem Wohnhaus mit Einlieger- zungen des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“ sowie eine Abwei- wohnung, Büroturm, Garagen und Nebengebäuden vorgelegen. Die chung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zur Dachform Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes beantragt. „Ulmen-Süd III - 1. Änderung“. Die seinerzeitige Planung widersprach Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 in verschiedenen Punkten den bauplanungsrechtlichen und den bau- Baugesetzbuch (BauGB) befreit werden, wenn die Grundzüge der Pla- ordnungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes (Über- nung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit schreitung der Baugrenze, Geschossigkeit, Traufhöhe, Dachneigung). die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar Der Ausschuss hat beschlossen, das erforderliche Einvernehmen zum ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar geplanten Bauvorhaben nicht zu erteilen. nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Befreiung auch Nunmehr hat die Bauherrschaft folgende, zum Teil überarbeitete unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belan- Unterlagen mit der Bitte vorgelegt, die Entscheidung hinsichtlich der gen vereinbar ist. Versagung des Einvernehmens nochmals zu überdenken: Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 1. Die Traufhöhe des geplanten Büroturmes wird um ca. 1,50 m redu- 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit ziert (von ca. 9 m auf ca. 7,25 m) der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, 2. Auf den vorgelegten überarbeiteten Unterlagen erklären sich die wenn es nicht binnen einer Frist vom zwei Monaten nach Eingang des Grundstücksnachbarn mit dem Bauvorhaben einverstanden. Ersuchens (hier bis spätestens 31.03.2021) verweigert wird. Die Bauherrschaft hat weiterhin bei der Stadt Ulmen einen Antrag auf Zu der geplanten Abweichung ist die Stadt Ulmen nach § 88 Abs. 7 Änderung des Bebauungsplanes „Ulmen-Süd III“ (in der Fassung der 1. LBauO zu hören. Änderung) gestellt. Danach soll eine Erweiterung der überbaubaren Haushaltsrechtliche Beurteilung: Grundstücksfläche in südöstliche Richtung erfolgen, um den Bau des Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen Büroturmes sowie des Anbaues für Gartengeräte zu ermöglichen. In Beschluss: diesem Zusammenhang wird auch eine Änderung der festgesetzten Der Bau- und Planungsausschuss nimmt Kenntnis von der Sachlage Mindestdachneigung, der festgesetzten Traufhöhe und der Zahl der und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zur Vollgeschosse (insgesamt für die ausgewiesenen Wohnbauflächen) Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der beantragt. Hahnwiese“ für die Überschreitung der Baugrenze (tlw. Überbauung Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann lt. § 31 Abs. 2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche und der Pflanzbindungsflä- BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt che) durch den geplanten Neubau einer Garage zu erteilen. Hinsichtlich der Erteilung einer Abweichung von den bauordnungsrecht- werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfor- lichen Festsetzungen (Nr. 9 Dachform) für die Errichtung der Garage mit dern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durch- einem begrünten Flachdach werden keine Bedenken erhoben. führung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Abstimmungsergebnis: Härte führen würde und wenn die Befreiung auch unter Würdigung Ja 8 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. TOP 3: Bauangelegenheit Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ist Sachverhalt: im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung Ulmen, Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) zu entscheiden. Flur 31 Flurstück Nr. 174 ein Wohnhaus mit Carport und Abstellraum Gemäß § 69 LBauO in Verbindung mit § 88 Abs. 7 LBauO kann die zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von bauaufsichtlichen Anfor- Bebauungsplanes „Ulmen-Süd III - 1. Änderung“. derungen zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der Im Rahmen des Bauantrages werden folgende Befreiungen und Abwei- jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der nachbarlichen Inte- chungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt: ressen mit den öffentlichen Interessen vereinbar sind. 1. Geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit der vor dem Zur beantragten Abweichung (Dachneigung) ist die Stadt Ulmen nach Haus befindlichen Veranda § 88 Abs. 7 LBauO zu hören. 2. Überschreitung der Geschosszahl (2 Vollgeschosse) Haushaltsrechtliche Beurteilung: 3. Überschreitung der Kniestockhöhe um 84 cm Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen
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