Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas

Die Seite wird erstellt Rafael Nolte
 
WEITER LESEN
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
Österreichische Post AG
MZ 04Z035533 M
Facultas Verlags- und Buchhandels AG
Stolberggasse 26, 1050 Wien

                                                    Fachliteratur aus
                                       Recht, Wirtschaft und Steuern

                                                         Herbst 2021

                                                                        Fachbereich 1
                                                                           1

mybooklink                                                              Fachbereich 2

Ihr digitales Bücherregal

Insolvenzrecht
Durch COVID-19 zur neuen Arbeitsform

Das neue Restrukturierungsverfahren
Umsetzung der EU-Richtlinie

RuSt in Rust
Seit 25 Jahren ein Erfolg
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
Legal Tech                                                                                           16 2021         NOV

    für alle
                EUROPA
                STRE AM
                                                                                                                        l
                                                                                                              Digita lle
                                                                                                       Free              vo
    Auf der Legal Tech Konferenz 2021
                                                                                                          ts fü r die         z
    werden zukunfts- und praxisorientiert                                                           Ticke - Konferen
                                                                                                     Onlin
                                                                                                            e                   w.at
                                                                                                                          e -la
    konkrete Möglichkeiten und das enorme
                                                                                                                  u t u r
                                                                                                               .f
                                                                                                        ltech
    Potenzial der Revolution 4.0 präsentiert.
                                                                                                 l eg a            5 Live
     #Rechtsabteilung #AnwältInnen #Justiz                                                                  Mit       ms
                                                                                                             S t re a

                     Inhalt
                Öffentliches Recht                        3   Liebe Leserinnen und Leser,

                mybooklink – wie man Bücher mit               recherchieren Sie noch analog? Wir stellen Ihnen mybooklink vor –
                Legal Tech noch besser machen kann        4   Ihr digitales Bücherregal. (S. 4)
                                                              Die Reihe „Vertragsrecht | Vertragsgestaltung“ wird ab Oktober
2               Vertragsrecht                             5   2021 die Produktpalette des facultas Verlags erweitern. (S. 5)
                                                              Die Insolvenzrechtsreform wurde beschlossen. Einen Kommentar
                Arbeits- und Sozialrecht                  6
                                                              dazu von Georg E. Kodek finden Sie auf Seite 8. Im Juli 2021 trat
                Steuerrecht                               7   es in Kraft: das neue Restrukturierungsverfahren. Lesen Sie mehr auf
                                                              Seite 12. Die RuSt findet heuer zum 25. Mal in Rust statt. (S. 17)
                Erleichterte Sanierung für Unternehmen    8
                                                              Informieren Sie sich über die Neuerscheinungen aller österreichi-
                Zivilrecht                                9   schen Fachverlage im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Alle im
                                                              Wissen enthaltenen Titel können Sie unkompliziert über den facultas
                EU-Restrukturierungsverfahren            12   Onlineshop auf facultas.at/wissen oder in unseren Buchhandlungen
                                                              beziehen.
                Unternehmens- und Wirtschaftsrecht       14
                                                              Eine anregende Lektüre wünscht
                RuSt in Rust                             17
                                                              Ihr Peter Wittmann
                Wirtschafts- und Sozialwissenschaften    18

                                                               Impressum:

                                                              Medieninhaber und Herausgeber:
                                                              Facultas Verlags- und Buchhandels AG
                                                              Stolberggasse 26, 1050 Wien, T: 01-3105356
                                                              Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Rüdiger Salat
                                                              Redaktion: Katharina Amon, MA, Mag. Katharina Echerer,
                                                              Mag. Katharina Fischer, Carina Glitzner, MA, Peter Wittmann
                 Bestellen Sie jetzt:                         Layout: facultas / Jeff Stenzenberger / Marcus Balogh
                                                              Grafische Gestaltung: facultas / Marcus Balogh
                www.facultas.at/wissen                        Druck: Druckerei Berger, Horn
                bestellungen@facultas.at                      Coverbild: © Elijah M. Henderson, via Unsplash
                0800 194133                                   Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
2.
                                                                                                     Aufl.                                  NEU

Fellner, Nogratnig                         Reinisch (Hg.)                         Wessely (Hg.)                          Hilpold, Raffeiner, Steinmair (Hg.)

 RStDG, GOG und StAG                        Österreichisches Handbuch              Öffentliches Wirtschaftsrecht          Rechtsstaatlichkeit,
und wichtige Nebengesetze,                  des Völkerrechts                      Eine Einführung mit Fällen              Grundrechte und Solidarität
in 2 Bänden
                                           in 2 Bänden                            Zunehmend finden in viele Studien       in Österreich und in Europa
Komplett überarbeitet und in vielen                                               und Fachhochschullehrgänge, die
Teilen erweitert bietet die 5. Auflage     Das von den führenden Experten         sich vorrangig der ökonomischen,       Über ein halbes Jahrhundert hat
des Kommentars eine praxisnahe             des Fachs überarbeitete Handbuch       medien- oder marketingwissen-          Professor Heinrich Neisser auf euro-
und systematische Darstellung des          präsentiert sich als einheitliches,    schaftlichen Ausbildung widmen,        päischer und auf nationaler Ebene
gesamten Dienst- und Organisa-             umfassendes, modernisiertes            meist überblicksartige Lehrver-        die Entwicklung der Rechtsstaatlich-
tionsrechts der Justiz. Profitieren Sie    Lehrbuch und Nachschlagewerk.          anstaltungen zum öffentlichen          keit, des Grundrechtsschutzes und
vom Insider-Wissen der Top-Exper-          Im Materialienteil finden Sie zahl-    Wirtschaftsrecht Eingang. Einzig ein   solidarischer Vorkehrungen begleitet
ten Wolfgang Fellner und Gerhard           reiche völkerrechtlich bedeutende      kurzer, prägnanter und praxisorien-    und an vorderster Front mitgestaltet:
Nogratnig für mehr Klarheit in Ihrem       Dokumente im Originalwortlaut. Der     tierter Lehrbehelf zum besonderen      als Wissenschaftler, als Politiker, als

                                                                                                                                                                   Öffentliches Recht
Arbeitsalltag in der Justiz.               Textteil behandelt alle relevanten     Wirtschaftsverwaltungsrecht fehlte     Exponent der Zivilgesellschaft. Zu
                                           völkerrechtlichen Bereiche, besticht   bislang. Diese Lücke versucht das      seinem 85. Geburtstag erscheint
5. Auflage 2021                            durch seine ausgezeichnete Glie-       vorliegende Werk zu schließen.         eine Festschrift, die mit über 100
MANZ, CXLVIII, 2.156 Seiten                derung und weist durch zahlreiche                                             Beiträgen Zeugnis liefert von der
ISBN 978-3-214-02552-6                     Österreichbezüge ein besonderes        2. Auflage 2021                        großen Wertschätzung, die ihm
EUR 298,–                                  Charakteristikum auf.                  facultas, ca. 190 Seiten               grenzübergreifend entgegengetra-
                                                                                  ISBN 978-3-7089-1191-5                 gen wird.
                                           6. Auflage 2021                        ca. EUR 18,–
                                           MANZ, XCIV, 1.720 Seiten               Herbst 2021                            2021, facultas, 1.946 Seiten
                                           ISBN 978-3-214-14952-9                                                        ISBN 978-3-7089-2069-6
                                           EUR 149,–                                                                     EUR 260,–

                                                                                                                                                                        3

                                                                                                                                                                   Öffentliches Recht
                                                                                                      4.
                                     ABO                                                             Aufl.

                                           Bachmann, Hilber (Hg.)                 FlexLex                                Bisset, Lanzinger (Hg.)

                                            Justizrecht                            Gerichtspraxis                         Rechtsanwaltsprüfung Basics
                                                                                  Fassung vom 1.5.2021                   Fassung vom 1.4.2021
                                           Fassung vom 1.6.2021
                                                                                  Die Gesetzessammlung beinhaltet        Dieses FlexLex beinhaltet folgende
                                                                                  folgende Gesetze: Allgemeines          Gesetzesdokumente: Allgemeines
Das FlexLex Justizrecht von Manfred Bachmann und Klaus Hilber (Hg.) bietet        bürgerliches Gesetzbuch, Konsu-        bürgerliches Gesetzbuch, Zivil-
eine sorgfältige Auswahl an Gesetzen, die für den Gerichtsalltag unabdingbar      mentenschutzgesetz, Mietrechts-        prozessordnung, Jurisdiktionsnorm,
sind. Für Anwältinnen und Anwälte stellt es damit das geeignete Instrumenta-      gesetz, Wohnungseigentumsgesetz        Zustellgesetz, Unternehmensgesetz-
rium für die Bearbeitung von Standardfällen dar.                                  2002, Ehegesetz ua.                    buch ua.
Dieses FlexLex beinhaltet folgende Rechtsgrundlagen: Allgemeines bürger-          Neuauflage in Vorbereitung.            Neuauflage in Vorbereitung.
liches Gesetzbuch, Mietrechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz 2002,
Bauträgervertragsgesetz, Ehegesetz, Konsumentenschutzgesetz, Unterneh-            4. Auflage 2021                        2021, facultas/FlexLex, 970 Seiten
mensgesetzbuch (§§ 1-460), GmbH-Gesetz ua.                                        facultas/FlexLex, 900 Seiten           ISBN 978-3-99071-141-5
Jetzt neu: auch im Abo erhältlich!                                                ISBN 978-3-99071-135-4                 EUR 30,–
                                                                                  EUR 22,–
2021, facultas/FlexLex, 730 Seiten
ISBN 978-3-99071-143-9
EUR 25,–
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
mybooklink – wie man Bücher mit

                                              Legal Tech noch besser machen kann

         Wissensarbeit findet auch Jahrhunderte nach Gutenberg noch oftmals analog statt. Berge an Büchern werden im Laufe
         des Studiums und des Berufslebens gesammelt. Zeitintensives Nachschlagen von Referenzen und Fachbegriffen gehören
         immer noch zum Alltag vieler Jurist:innen. Wer kommt da nicht leicht vom Hundertsten ins Tausendste? Oder aber verzwei-
         felt daran, dass ausgerechnet jenes Buch, in dem man etwas Bestimmtes nachschlagen möchte, gerade nicht zur Hand ist,
         da man nicht am „physischen“ Bürotisch weilt. In diesen Fällen kann die digitale Wissensarbeit Abhilfe schaffen.

         mybooklink ist der Schlüssel zu einem digitalen Bücherregal, das        nommen, etwa, um aktuelle Judikatur themenspezifisch abzufragen
         Werke intelligent miteinander verknüpft. Als Online-Plattform           oder weiterführende Literatur datenbankenübergreifend zu finden.
         gestaltet, bietet mybooklink seinen User:innen ein personalisiertes     Fachbegriffe werden direkt im Text markiert und ihre Definitionen
         Bücherregal für interaktive Wissensarbeit. E-Books können mittels       aus Fachwörterbüchern als Tooltip angezeigt. Wir haben besonderes
         Gutscheincode online freigeschalten werden.                             Augenmerk auf User-Centered Design gelegt, um den Lesefluss
         Das Buch musste nicht völlig neu erfunden werden. Aber es konnte        sowie Rechercheaufgaben optimal im Arbeitsalltag zu unterstützen.
         spürbar verbessert werden, um den Anforderungen moderner                Multidisziplinäres Arbeiten wird durch die intelligente Kombination
         Wissensarbeit besser zu entsprechen. Im Zentrum von mybooklink          unterschiedlicher Werke vereinfacht.
         stehen die User:innen mit ihren Ansprüchen an effiziente Arbeit.        In enger Zusammenarbeit von facultas und LeReTo wurden E-Books
         Wichtig war, das Buch in seinen Vorzügen zu erhalten und um             digital angereichert. Aufbauend auf LeReTos Knowledge-Framework
         intelligente Helferleins (Features) zu erweitern. Die ortsunabhängige   wurde ein Online-Tool für die digitale Wissensarbeit entwickelt. Aus
4
         Verfügbarkeit ist nur ein Pluspunkt unter vielen – vor allem gehört     der Legal-Tech-Branche kommend, war logisch, dass der erste Aus-
         nun mühsames manuelles Nachschlagen der Vergangenheit an.               gangspunkt die Fachliteratur von facultas aus „Recht & Steuern“,
         Denn auch Medienbrüche wirken sich negativ auf die Konzentration        sein würde. Nach einem Pilotprojekt im ersten Corona-Lockdown im
         aus und sollten wo immer möglich vermieden werden.                      März 2020, um Studierende im Homeoffice zu unterstützen, wurde
         Wir haben das beliebte E-Book-Format „PDF“ beibehalten und es           mybooklink nun auf die Bedürfnisse von Praktiker:innen optimiert. In
         smart gemacht: Der integrierte eReader kombiniert verschiedene          Kürze werden weitere Werke in mybooklink verfügbar gemacht.
         Werke der eigenen Onlinebibliothek. Quellenlinks in Rechtsdaten-        Mit facultas mybooklink wurde ein intelligent verknüpftes digitales
         banken, Tooltipps und kontextsensitive Suchfunktionen helfen beim       Bücherregal für interaktive Wissensarbeit geschaffen, das typische
         fokussierten Lesen und bei der vertieften Recherche. Typische Such-     Nachteile analoger Wissensarbeit eliminiert und einfach mehr aus
         abfragen aus der juristischen Praxis werden interaktiv vorwegge-        Ihren Büchern macht.

                                                                                 Infos dazu auf facultas.at/mybooklink
    Foto: © LeReTo | Paul Bauer Photography

                                                                                   Projektleitung

                                                                                 Dr. Veronika Haberler, MAS, MLS ist eine führende Innovatorin im
                                                                                 Bereich der juristischen Wissensarbeit sowie CEO und Co-Founderin
                                                                                 von LeReTo. Für ihre Arbeit an der Schnittstelle von Innovation und
                                                                                 Recht wurde sie bereits mehrfach auch international ausgezeichnet.
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
„Vertragsrecht | Vertragsgestaltung“

herausgegeben von Armin J. Kammel und Konrad Koloseus

Die Reihe „Vertragsrecht | Vertragsgestaltung“ versteht sich als                                                                                                                                                          Neben klassischen Themen des Vertragsrechts werden auch neue
zentrale Quelle unterschiedlicher Fragestellungen zum Vertrags-                                                                                                                                                           Bereiche des Vertragsrechts und der Vertragsgestaltung integriert,
recht, wobei einerseits das österreichische Vertragsrecht umfassend                                                                                                                                                       um aktuelle Lücken in der bestehenden Literatur zu schließen und
abgebildet und andererseits das Vertragsrecht ausgewählter aus-                                                                                                                                                           eine möglichst vollständige Darstellung des österreichischen Ver-
ländischer Jurisdiktionen dargestellt wird. Die Reihe „Vertragsrecht                                                                                                                                                      tragsrechts zu gewährleisten.
| Vertragsgestaltung“ wird ab Oktober 2021 die Produktpalette des                                                                                                                                                         Die vertragsrechtliche Darstellung ausgewählter ausländischer
Verlags erweitern.                                                                                                                                                                                                        Jurisdiktionen versteht sich ebenso dynamisch, sodass nicht nur
Basierend auf dem Dualismus nationales – internationales Recht,                                                                                                                                                           klassische österreichische Handelspartner, sondern auch Zukunfts-
bietet die Reihe ein einzigartiges Zusammenspiel des österreichi-                                                                                                                                                         märkte (fast ausschließlich) in deutscher Sprache abgebildet werden.
schen Vertragsrechts mit profunden vertragsrechtlichen Einblicken                                                                                                                                                         Die Autor:innen der einzelnen Bände der Reihe „Vertragsrecht |
in für Österreich wichtige Jurisdiktionen, wobei diese Einblicke nicht                                                                                                                                                    Vertragsgestaltung“ sind im jeweiligen Fachgebiet ausgewiesene
nur ähnlich strukturiert, sondern auch rechtsvergleichend zum ABGB                                                                                                                                                        Expert:innen, sodass jedes einzelne Werk eine hohe fachliche Quali-
(bzw. BGB) ausgestaltet sind.                                                                                                                                                                                             tät sowie Praxisnähe gewährleistet.
Neben dieser inhaltlichen Besonderheit ist jeder Band der Reihe so                                                                                                                                                        Die Reihe „Vertragsrecht | Vertragsgestaltung“ ist sowohl als Print-
konzipiert, dass ein profunder, praxisnaher und auch für den thema-                                                                                                                                                       version als auch elektronisch verfügbar.
tischen Einstieg geeigneter Zugang gewählt wurde, sodass in kurzer
Zeit ein fundiertes Verständnis der jeweiligen Materie gewährleistet
ist. Dies wird mit Checklisten, Musterverträgen bzw. -klauseln noch                                                                                                                                                         Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                                                                                            Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

unterstützt.                                                       Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-
                                                                   register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                                                                                            WEIGEL | KAMMEL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           5
Die Reihe „Vertragsrecht | Vertragsgestaltung“ ist dynamisch und
                                                                                                                                                                     Rechtsökonomie der Verträge

                                                                   einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.

                                                                                                                                                                                                                            Rechtsökonomie
                                                                   Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung
                                                                   beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                   auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                   dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                            der Verträge
                                                                   auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                   VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-

facettenreich ausgestaltet, weshalb sie nach derzeitigem Konzep-
                                                                   tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                   reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                   auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                   wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Kammel/Schummer (Hrsg)

tionsstand rund 70 Bände umfasst, wovon schon zahlreiche Bände
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
                                                                                                                                                                     WEIGEL | KAMMEL

                                                                                                                                                                                                                                                                                SCHWAIGHOFER | WALDSTEIN-WARTENBERG | ZACHERL Verträge des Jagdrechts

erschienen sind. Die restlichen Bände werden in den nächsten       ISBN 978-3-7089-2113-6
                                                                                                                                                   Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-
                                                                                                                                                   register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                   einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                                                                                                   Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung
                                                                                                                                                   beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        SCHWAIGHOFER
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        WALDSTEIN-WARTENBERG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ZACHERL

Monaten sukzessive erscheinen. Neben Neuerscheinungen werden
                                                                                                                                                   auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                       facultas.at dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verträge des
                                                                                                                                                   auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                   VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                                                                                                                                                   tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Jagdrechts
                                                                                                                                                   reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                   auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,

die erschienenen Bände der Reihe auch laufend aktualisiert, um
                                                                                                                                                   wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

sicherzustellen, dass die einzelnen Bände möglichst am Letztstand                                                                                                                                                                                                Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-
                                                                                                                                                                                                                                                                 register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               RAUTNER

sind.
                                                                                                                                                      ISBN 978-3-7089-2113-6                                                                                     einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Kreditsicherungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                 Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                 beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                                                                                                                                                                                                                 auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                     facultas.at dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               verträge
                                                                                                                                                                                                                                                                 auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                                                                                                                                 VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Kreditsicherungsverträge

                                                                                                                                                                                                                                                                 tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                                                                 reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                                                                                                                                 auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                                                                 wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           RAUTNER

                                            Die Herausgeber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-                                                                                           MOSER
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                                                                                                                                 ISBN 978-3-7089-2113-6                                                                                                      einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Verträge des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 facultas.at dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Sachenrechts
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  MOSER Verträge des Sachenrechts

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                            Kammel/Schummer (Hrsg)                                                                                                                                           reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                            Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

                                          Prof. (FH) Dr. Armin J. KAMMEL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

                                          ist Professor (FH) für Bankrecht
                                                                                                                                                                   BERISHA | REISINGER Verträge des Versicherungsrechts

                                                                   Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-                                                                              BERISHA | REISINGER
                                                                   register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                   einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                   Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung

                                                                                                                                                                                                                            Verträge des                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            KUSTERNIGG
                                                                   beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-
                                                                   auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest

                                          und Finanzmarktregulierung an
                                                                   dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                            Versicherungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ISBN 978-3-7089-2113-6                                                                 einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                   auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung
                                                                   VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Verträge des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                   tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          KUSTERNIGG Verträge des Stiftungsrechts

                                                                                                                                                                                                                            rechts
                                                                   reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        facultas.at dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Stiftungsrechts
                                                                   auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                   wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.                                                                                                                                                                                                                 Kammel/Schummer (Hrsg)                                                                                                      VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-

                                          der Lauder Business School (LBS)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Vertragsrecht und Vertragsgestaltung                                                                                        tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                          in Wien sowie Ehrenprofessor und                                                                            Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-
                                                                                                                                                      register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                      einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                                                                                                      Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        BREITENFELD

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Verträge des
                                                                                                                                                      beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                   ISBN 978-3-7089-2113-6

                                          Fakultätsmitglied an der Donau-Uni-
                                                                                                                                                      auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                               BREITENFELD Verträge des Vergaberechts

                                                                                                                                                      dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Vergaberechts
                                                                                                                                                      auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                      VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                         Foto: © privat

                                                                                                                                       facultas.at
                                                                                                                                                      tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-                                                                                                                                                                                                                                                   ISBN 978-3-7089-2113-6
                                                                                                                                                      reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick                                                                                                                                                                                                            Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                      auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

                                          versität Krems (DUK).
                                                                                                                                                      wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            facultas.at

                                                                                                                                                                                                                                                                 Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-                                                                                                   FIZIMAYER
                                                                                                                                                                                                                                                                 register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                                                                                                                                 einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                 Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Verträge des
                                                                                                                                                                                                                                                                 beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                                                                                                                                                                                                                 auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                 dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Reitsports
                                                                                                                                                      ISBN 978-3-7089-2113-6
                                                                                                                                                                                                                                                                 auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                                                                                                                                 VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           FIZIMAYER Verträge des Reitsports

                                                                                                                                                                                                                                                                 tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                                                                 reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                                                                                                                     facultas.at
                                                                                                                                                                                                                                                                 auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                                                                 wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

                                          Dr. Konrad KOLOSEUS, LL.M.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               HELLBERT
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Produkthaftung bei nationalen und internationalen Verträgen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Produkthaftung bei
                                                                                                                                                                                                                                                                 ISBN 978-3-7089-2113-6                                                                                                      beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber

                                          ist seit 2004 Rechtsanwalt in Wien
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 facultas.at VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   nationalen und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,                                                                                           internationalen
                                          (Partner bei Nemetschke Huber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Verträgen                                                                        Kammel/Schummer (Hrsg)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

                                          Koloseus Rechtsanwälte GmbH)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     HELLBERT

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Die Bedeutung des Vereins kann ob der Anzahl an Registrierungen im Vereins-                                                                                     KLIMSCHA | REDMANN
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    register und der Tatsache, dass eine aufrechte Mitgliedschaft in zumindest

                                          und spezialisiert auf Industriean-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ISBN 978-3-7089-2113-6                                                                einem Verein bei vielen Personen zum Alltag zählt, kaum unterschätzt werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Wenngleich der Tätigkeitsbereich der Vereine durch die ideelle Zwecksetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    beschränkt ist, handelt es sich vor allem im Sportsektor, im Kulturbereich, aber
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auch für Interessenvertretungen um eine beliebte Rechtsform. Wo es aller-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        facultas.at dings für Entscheidungen auf eine kollektive Willensbildung ankommt, sind

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Kreditvertrag
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auch diesbezügliche Fehler unvermeidbar. Mit dem VerG 2002 wurde mit § 7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    VerG eine Regelung für fehlerhafte Vereinsbeschlüsse eingeführt. In Anbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          RAUTNER Kreditsicherungsverträge

                                          lagenrecht, Technologierecht und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    tracht der Ausgestaltung des § 7 VerG als Generalklausel stellen sich zahl-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    reiche Fragen, die einer Erörterung bedürfen. Dabei soll auch stets ein Blick
                         Foto: © privat

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    auf die kapitalgesellschaftsrechtlichen Parallelregelungen geworfen werden,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    wenngleich sich diese von der Konzeption des § 7 VerG unterscheiden.

                                          Zivilrecht.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    ISBN 978-3-7089-2113-6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            facultas.at
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
Körber-Risak (Hg.)                    Schrank                               Stefan Köck (Hg.)                         Gruber-Risak, Gruber

                             Praxishandbuch Home-Office            AZG | Arbeitszeitgesetz               Der Homeoffice-Kommentar                  Homeoffice-Paket 2021
                            Arbeitsrecht, Datenschutz und         Kommentar                                                                       Kommentierung der Neuerun-
                            Home-Office-Pauschale                                                       Der neue Kommentar stellt das             gen durch BGBl I 52/2021 und
                                                                  Der Großkommentar zur Arbeitszeit     „Homeoffice-Paket“ umfassend dar:         BGBl I 61/2021
                            Home-Office hat sich längst als       – jetzt in 6. Auflage!                Es werden arbeits- und sozialrecht-
                            neue Arbeitsform etabliert. Dieses    Ob AZG, ARG, KA-AZG, KJBG oder        liche Neuerungen erläutert, kom-          Das praxisnahe Werk bietet in
                            Praxishandbuch behandelt u.a. die     MSchG: Der bewährte „Arbeits-         mentiert und mit weiterführenden          kompakter Form eine Darstellung
                            Themen Arbeitnehmerinnenschutz,       zeit-Kommentar“ bietet Ihnen das      Überlegungen versehen, vielfältige        der neuen Rechtslage samt den
                            Arbeitszeitgestaltung, Betriebsver-   Arbeitszeitrecht auf dem neuesten     Querverbindungen zwischen diesen          Materialien (Erläuterungen des
                            fassung, Datenschutz, steuerrecht-    Stand. Die Chancen und Grenzen        Neuregelungen hergestellt, wichtige       Ministerialentwurfs, Begründung
 Arbeits- und Sozialrecht

                            liche Regelungen und versicherungs-   der Gestaltungsmöglichkeiten wer-     Steuerfragen für die betriebliche         der Initiativ- bzw Abänderungs-
                            rechtliche Aspekte. Mit zahlreichen   den dabei ebenso erläutert wie die    Praxis miteinbezogen, Fragen des          anträge im Nationalrat) sowie eine
                            Vorlagen und Vertragsmustern!         Entgelt- und Folgerechtsfragen der    Arbeitszeitrechts, des Arbeitneh-         erste Kommentierung der neuen
                                                                  verschiedenen Arbeitszeitthemen.      merInnenschutzrechts und des              Bestimmungen mit Hinweisen
                            2021, Linde Verlag, 232 Seiten                                              Datenschutzrechts behandelt.              zur praktischen Anwendung bzw
                            ISBN 978-3-7073-4215-4                6. Auflage 2021                                                                 Umsetzung.
                            EUR 49,–                              Linde Verlag, 1.552 Seiten            2021, MANZ, XXII, 322 Seiten
                                                                  ISBN 978-3-7073-4131-7                ISBN 978-3-214-02561-8                    2021, LexisNexis, 104 Seiten
                                                                  EUR 218,–                             EUR 68,–                                  ISBN 978-3-7007-7927-8
                                                                                                                                                  EUR 27,–

      6

                                                                                                                                          15.
                                                                                                                                          Aufl.

                                                                                    NEU
Arbeits- und Sozialrecht

                                                                                                                                                  Eichinger, Kreil, Sacherer

                                                                                                                                                   Basiswissen Arbeits- und

                                                                                                                                                   Sozialrecht

                            Gleißner, Gruber                      Ziegler                                                                         Beispiele, Web- und Praxis-
                                                                                                                                                  tipps – Grafiken und Tabellen
                             Personalmaßnahmen                     Crowdwork &                                                                    – Prüfungsfälle und -fragen mit
                             in Krisenzeiten                       Sozialversicherung                                                             Lösungen – Arbeitsvertrags-
                                                                                                                                                  muster – Berechnungsbeispiele
                            Von Kurzarbeit bis                    Lücken in der Absicherung am
                            Personalabbau                         digitalen Arbeitsmarkt                Aktuell: Jährlich neu und immer up to date!

                            Der aktuelle Ratgeber vermittelt      Mit der Etablierung von Crow-         Informativ: Alles, was Studierende an Universitäten und Fachhochschulen
                            praxisnah, welche arbeitsrecht-       dworkingplattformen ist ein neuer     brauchen! Alles, was Praktiker/innen als rasche Entscheidungshilfe im beruf-
                            lichen Gestaltungsmöglichkeiten für   digitaler Arbeitsmarkt entstanden.    lichen Arbeitsalltag brauchen.
                            Unternehmen nach den konkreten        Große Arbeitspakete werden in
                            Auswirkungen der Krise in Betracht    einzelne Microtasks aufgeteilt und    Praktisch: Verständlicher Stil, Web- und Praxistipps, Arbeitsvertragsmuster
                            kommen.                               zur Abarbeitung an die Crowd wei-     und Berechnungsbeispiele für arbeitsrechtliche Ansprüche.
                            Dem Trend in vielen Unternehmen       tergeleitet. Die Autorin untersucht
                            zu Homeoffice und Telearbeit fol-     das privatrechtliche Rahmenwerk       15. Auflage 2021
                            gend, wurde die Neuauflage um ein     von Crowdworkingplattformen und       facultas, 340 Seiten
                            entsprechendes Kapitel erweitert.     zeigt Kriterien zur sozialversiche-   ISBN 978-3-7089-1957-7
                            Abgerundet wird das Werk durch        rungsrechtlichen Qualifizierung der   EUR 36,–
                            Hinweise auf die Mit-wirkungsrechte   einzelnen Arbeitsleistungen auf.      September 2021
                            des Betriebsrates.
                                                                  2021, facultas, 132 Seiten
                            2021, LexisNexis, 256 Seiten          ISBN 978-3-7089-2120-4
                            ISBN 978-3-7007-8050-2                EUR 24,–
                            EUR 38,–
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
19.
                                                                                                                                              Aufl.

     Uedl, Winter                           Melhardt, Tumpel (Hg.)                 Stefan Seiler, Thomas Seiler            Beiser

      Das Kfz im Steuerrecht                 UStG | Umsatzsteuergesetz              Finanzstrafrecht                        Steuern
                                            Kommentar                                                                      Ein systematischer Grundriss
     Kompakter Leitfaden über den richti-                                          Die Komplexität des modernen
     gen Umgang mit dem Thema „Kfz“         Von einem namhaften Expertenteam       Steuerrechts macht Fehler bei           In der Flut der steuerlichen
     mit vielen Beispielen & praktischen    verfasst, bietet die 3. Auflage des    Abgabenerklärung und -leistung          Änderungen nicht unterzugehen,
     Tipps: Aktivpostenbildung bei          bewährten Kommentars eine präg-        oft unvermeidbar. Der wertvolle         sondern sich rasch einen guten
     Leasing, Luxustangente, Sachbezug,     nante und praxisnahe Darstellung       Ratgeber hilft Unternehmen und          Überblick zu verschaffen, ist das Ziel
     Vorsteuerabzugsverbot, Spezial-        des UStG auf neuestem Stand. Der       Beratern nicht in Konflikt mit dem      dieses Buches. Die übersichtliche
     fragen für Autohändler, Differenz-     Fokus richtet sich besonders auf die   Finanzstrafrecht zu kommen bzw          Gliederung, zahlreiche Beispiele
     besteuerung, Vorführwagen uvm.         Neuregelung für Reihengeschäfte,       zeigt optimale Vorgehensweisen,         und die relevante Rechtsprechung
     Enthält die aktuelle Rechtsprechung    Konsignationslager, Fernverkäufe       wenn die Behörden bereits „aktiv“       machen es zu einem wertvollen
     und alles zum Thema E-Auto sowie       und One-Stop-Shop-Erweiterung.         geworden sind. Mit Musterbeispie-       Nachschlagewerk für Studierende
     die umfassenden Änderungen bei                                                len zu behördlichen Erledigungen        und Praktiker.
     der Normverbrauchsabgabe ab Juli       3. Auflage 2021                        sowie Parteieneingaben – auch als
     2021.                                  Linde Verlag, 2.178 Seiten             Download.                               19. Auflage 2021

                                                                                                                                                                        Steuerrecht
                                            ISBN 978-3-7073-3733-4                                                         facultas, 564 Seiten
     2. Auflage 2021                        EUR 330,–                              5. Auflage 2021                         ISBN 978-3-7089-2117-4
     dbv-Verlag, 188 Seiten                                                        dbv-Verlag, 152 Seiten                  EUR 49,–
     ISBN 978-3-7041-0788-6                                                        ISBN 978-3-7041-0785-5                  September 2021
     EUR 36,–                                                                      EUR 29,40

Linde
Digital

Fachwissen schnell
und einfach finden.
Linde Digital stellt Ihnen immer und
überall den passenden Content zur
Verfügung. Passgenaue Bibliotheken,
digitale Einzeltiteln und Zeitschriften
für Ihren Arbeitsalltag.

Jetzt kennenlernen:
Bibliothek facultas Steuern

                                                                                                                        Auch einzeln erhältlich und inklusive Archivzugang!

Wissen am Punkt.                                                                                            Mehr erfahren unter www.lindeverlag.at/facultas
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
Erleichterte Sanierung für Unternehmen

    In den Nachtstunden des 7.7.2021 war es so weit: Der Nationalrat              klassen ersetzen. Jedenfalls bedarf der Restrukturierungsplan der
    beschloss die weitreichendste Insolvenzrechtsreform der letzten               Bestätigung durch das Gericht.
    zehn Jahre. Das Gesetz hat den etwas spröden Titel „Restruktu-
    rierungs- und Insolvenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz“ („RIRUG“).               Die Schuldner:innen können „maßgeschneidert“ selbst entscheiden,
    Kernstück der Reform ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die               welche Gläubiger:innen in den Restrukturierungsplan einbezogen
    neue Möglichkeiten zur Sanierung überschuldeter Unternehmen                   werden sollen. Auch eine Veröffentlichung des Verfahrens erfolgt nur
    bringt. Neben dem „klassischen“ Insolvenzverfahren, das freilich in           auf Antrag der Schuldner:innen. Der Vorteil der Bekanntmachung
    Form des Sanierungsplans schon bisher auch die Möglichkeit einer              liegt vor allem darin, dass das Verfahren dann in allen Mitglied-
    Entschuldung kennt, tritt in Zukunft ein eigenes Restrukturierungs-           staaten der EU anerkannt wird („Europäisches Restrukturierungsver-
    verfahren, das in einem eigenen Gesetz, der Restrukturierungsord-             fahren“).
    nung („ReO“), geregelt ist.
                                                                                  Daneben besteht auch die Möglichkeit eines vereinfachten Restruk-
    Das Verfahren will die präventive Restrukturierung erleichtern;               turierungsverfahrens („Restrukturierungsvereinbarung“) in jenen
    Zielgruppe sind Unternehmen, bei denen eine „wahrscheinliche                  Fällen, in denen nur Finanzgläubiger betroffene Gläubiger sind und
    Zahlungsunfähigkeit“ besteht. Auch überschuldete Unternehmen                  eine Mehrheit von mindestens 75 % der Gläubiger:innen an Kapital
    können das Verfahren jedoch in Anspruch nehmen. Für bereits                   in jeder Gläubigerklasse zugestimmt hat. Dadurch werden Fälle
    zahlungsunfähige Schuldner:innen ist das Verfahren hingegen nicht             erfasst, in denen ein außergerichtlicher Abschluss einer Restruktu-
    gedacht.                                                                      rierungsvereinbarung zwischen der oder dem Schuldner:in und den
                                                                                  Finanzgläubigern an der Zustimmung einer/s einzelnen Gläubiger:in
    Hauptmerkmal des neuen Restrukturierungsverfahrens ist seine                  oder einer Minderheit an Gläubiger:innen („Akkordstörer“, „hold-
    Flexibilität: Die Schuldner:innen behalten die Eigenverwaltung.               out creditor“) gescheitert ist.
    Es obliegt den Schuldner:innen, welche Gläubiger:innen in den
    Restrukturierungsplan einbezogen werden sollen; es gibt auch keine            Neuerungen bringt die Reform aber auch für den sogenannten
    fixe Mindestquote. Der Restrukturierungsplan bedarf der Zustim-               „Privatkonkurs“: Hier kann schon bisher die oder der Schuldner:in
    mung der Gläubiger:innen. Die Abstimmung erfolgt nicht einheitlich            im Wege eines Zahlungsplans oder eines Abschöpfungsverfahrens
    durch alle Gläubiger:innen gemeinsam, sondern – ein Novum für                 die Restschuldbefreiung erlangen. Die Fristen dafür werden jedoch
    Österreich, aber international bereits vielfach üblich – getrennt             verkürzt: Beim Zahlungsplan müssen die Schuldner:innen nur mehr
8
    nach Gläubigerklassen (also zB besicherte Gläubiger, unbesicherte             ihr pfändbares Einkommen der nächsten drei Jahre (bisher fünf
    Gläubiger, Kleingläubiger, Anleihegläubiger). Für die Annahme des             Jahre) anbieten. Das Abschöpfungsverfahren gibt es in Hinkunft in
    Restrukturierungsplans ist grundsätzlich erforderlich, dass dieser in         zwei Erscheinungsformen: Der Abschöpfungsplan ermöglicht eine
    jeder Gläubigerklasse (mit „Kopfmehrheit“ und 75 % der Forderun-              Restschuldbefreiung innerhalb von fünf Jahren, der Tilgungsplan
    gen) angenommen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann                   innerhalb von drei Jahren.
    das Gericht auch die fehlende Zustimmung einzelner Gläubiger-
                                                               Foto: © Weinwurm

                                                                                                                       Kodek

                                                                                                                        Insolvenzrecht

                                                                                                                       Mit der Insolvenzrechtsreform
                                                                                                                       2021: Umsetzung der Restruk-
                                                                                                                       turierungs-RL, Gesamtreform
                                                                                                                       des Exekutionsrechts

                                                                                                                       2021, facultas, 334 Seiten
                                                                                                                       ISBN 978-3-7089-2054-2
                                                                                                                       EUR 34,–

                                                                                  Dr. Georg E. Kodek, LL.M.,
                                                                                  ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Professor für Zivil- und
                                                                                  Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Ver-
                                                                                  fasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivil- und Zivilverfahrens-
                                                                                  recht. Außerdem war er wiederholt Sachverständiger des Europarats
                                                                                  für Zivilverfahrensrecht.
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
3.
                                     Aufl.                                                        NEU

                                                                                Kölbl                                     Gisch, Reisinger
                                             Zankl
                                                                                 Grundlagen des                            Versicherungsvertragsrecht
                                              Zivilrecht 24
                                                                                 EU-Beihilferechts
                                                                                                                          Versicherungsvertragsrecht –
                                             Bürgerliches Recht im Überblick                                              kompakt, einfach und klar: Für mehr
                                                                                Das Werk „Grundlagen des                  Effizienz in der täglichen Arbeit
                                                                                EU-Beihilferechts“ bietet einen
   Das Zivilrecht (bürgerliche Recht) ist umfangreich und komplex. Zivilrecht                                             sorgen viele Tipps und praktische
                                                                                raschen Überblick über wesentliche
   24 begegnet diesen Schwierigkeiten und ermöglicht mit seinen kompakten                                                 Beispiele, eine übersichtliche Dar-
                                                                                Teile des EU-Beihilferechts. Mit
   Übersichten:                                                                                                           stellung der aktuellen Rechtspre-
                                                                                diesem Buch soll die Grundstruktur
   „ Schnelle Wiederholung unmittelbar („24 Stunden“) vor der Prüfung                                                     chung, sowie verlässliche Aussagen
                                                                                des EU-Beihilferechts verdeutlicht
   „ Raschen Wiedereinstieg für Praktiker                                                                                 und Lösungsansätze für typische
                                                                                und wesentliche Begrifflichkeiten
   „ Effiziente Vorbereitung durch Prüfungsfragen- und Judikaturstatistik                                                 Probleme. Mit Schwerpunkt zur
                                                                                und Fallkonstellationen vorgestellt
   „ Regelmäßige Updates auf Facebook/Twitter (Zankl.update), die den                                                     Schadenversicherung.
                                                                                werden. Die Schwerpunkte der
      Nutzer ständig und proaktiv auf dem Laufenden halten
                                                                                Darstellung sind der Begriff der           2021, Verlag Österreich, 374 Seiten
                                                                                staatlichen Beihilfe, die Legal- und
   3. Auflage 2021                                                                                                         ISBN 978-3-7046-8703-6
                                                                                Ermessensausnahmen, die AGVO,
   facultas, 214 Seiten                                                                                                    EUR 89,–
                                                                                das DAWI-Paket und das die Ver-oder der Schuldner:in

                                                                                                                                                                 Zivilrecht
   ISBN 978-3-7089-1861-7
                                                                                fahrensrecht.
   EUR 26,–

                                                                                2021, facultas, ca. 250 Seiten
                                                                                ISBN 978-3-7089-2062-7
                                                                                ca. EUR 38,–
                                                                                Oktober 2021

                                                                                                                                                                 Fachbereich 2
And the LAWard 2021 goes to...
CERHA HEMPEL und die WU Wien prämieren hervorragende wissen-
schaftliche Arbeiten der Studienrichtungen Wirtschaftsrecht und
Rechtswissenschaften. Der CERHA HEMPEL Best Thesis Award wird
in den Kategorien Bachelor-Thesis, Master-Thesis und Dissertation
vergeben und ist mit insgesamt 3.500 Euro dotiert.

Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2021.
Weiterführende Informationen finden Sie
unter www.cerhahempel.com/laward
Mybooklink Ihr digitales Bücherregal - Insolvenzrecht - Facultas
Thoß, Schwarzenegger (Hg.)            Fenyves, Kerschner, Vonkilch (Hg.)      Nueber                                 Geroldinger, Neumayr
                                                   Bearbeiter: Patrick Schweda
              Prüfungstrainer Zivilrecht                                                    Handbuch Schiedsgerichts-              IZVR Praxiskommentar
                                                    Großkommentar zum ABGB –
                                                                                            barkeit und ADR                       Internationales
             Das bewährte Karteikarten-Lern-        Klang Kommentar                                                               Zivilverfahrensrecht - Band 2
             system für das Bürgerliche Recht:                                             Alternative Streitbeilegung
             mit Prüfungsschemata zu allen         §§ 797-824, Erbrecht                                                           Das beliebte Standardwerk, das
             wichtigen Ansprüchen, Übersichten,    Bandnummer: 11                          Die fundierte Abhandlung zu            nun als Praxiskommentar in
             Beispiele zur korrekten Anspruchs-                                            allen wesentlichen Elementen wie       mehreren Bänden erscheint, deckt
             formulierung und Hinweise auf         In diesem Band werden die               Schiedsvereinbarungen, Ablauf des      alles ab, was Sie in Ihrer Arbeit mit
             häufige Fehler. Der Prüfungstrai-     Vorschriften über den Erwerb einer      Schiedsverfahrens, Kosten, Schaden-    der dynamischen Materie des Inter-
             ner ist ideal für Studierende und     Erbschaft (§§ 797ff ABGB) einge-        ersatz, institutionelle Schieds-       nationalen Zivilverfahrens-rechts
             Berufsanwärter*innen - egal, ob       hend behandelt. Analysiert werden       gerichtsbarkeit, Schiedsgutachten,     wissen müssen.
             angehender Richter*innen, Rechts-     die Problemkreise des Einantwor-        Mediation, Schlichtung, uvm. Eigene
             anwalt*innen oder Notar*innen         tungsprinzips, der verschiedenen        Kapitel mit Praxistipps für Unter-     2021, LexisNexis, 724 Seiten
                                                   Arten der Erbantrittserklärung, des     nehmensjurist:innen, Parteienvertre-   ISBN 978-3-7007-7523-2
             5. Auflage 2021                       Antritts bzw der Ausschlagung der       ter:innen und Schiedsrichter:innen     EUR 139,–/EUR 111,20 im Abo
             Verlag Österreich,                    Erbschaft, der Absonderung der Ver-     erleichtern den Arbeitsalltag rund
Zivilrecht

             ca. 400 Karteikarten                  lassenschaft und der Erbschafts- und    um ein Schiedsverfahren zusätzlich.
             ISBN 978-3-7046-8683-1                Aneignungsklage aus wissenschaft-
             ca. EUR 55,–                          licher Sicht und aus Perspektive der    2021, LexisNexis, 1.080 Seiten
             Oktober 2021                          notariellen Praxis des Autors.          ISBN 978-3-7007-7147-0
                                                                                           EUR 196,–
                                                   3. Auflage 2021
                                                   Verlag Österreich, 543 Seiten
                                                   ISBN 978-3-7046-8753-1
                                                   EUR 145,–/EUR 123,25 im Abo
10
Zivilrecht

             Schwetz                               Richter                                 Verweijen                              Wanderer (Hg.)

              WGG | Wohnungsgemein-                 Mietrecht in der Praxis                 Handbuch                               Mediation

              nützigkeitsgesetz                    Der Wegweiser durch das                  Verlassenschaftsverfahren             Lösungsansätze für Familien-,
                                                   Dickicht des Mietrechts                                                        Erbschafts-, Nachbarschafts-,
             Praxiskommentar                                                               Das gesamte Verlassenschaftsver-       Datenschutz- und Wirtschafts-
                                                   Von der Anwendbarkeit des               fahren für Einsteiger und Praktiker    konflikte sowie Konflikte im
             Fundierte Kommentierung des WGG       Mietrechtsgesetzes bis zum miet-        Von den Verfahrensmöglichkeiten        öffentlichen Bereich
             für Praktiker                         rechtlichen Außerstreitverfahren:       bis zu Gläubigerrechten: Das
             Im Fokus dieses Kommentars stehen     „Mietrecht in der Praxis“ weist         Handbuch bietet einen umfassenden      Nicht jede Auseinandersetzung muss
             die praktischen Anforderungen, die    Ihnen kompakt und verständlich den      Überblick über das Verlassen-          vor Gericht landen: Mediation bietet
             sich aus dem Wohnungsgemeinnüt-       Weg durch das Regelungsgewirr des       schaftsverfahren inkl. der damit       effiziente Lösungsansätze zur Streit-
             zigkeitsgesetz und den angrenzen-     österreichischen Mietrechts und hilft   verbundenen Rechtsgebiete. Berück-     beilegung in Familien-, Erbschafts-,
             den Rechtsmaterien ergeben. Auf       Ihnen, häufige Fehler zu vermeiden.     sichtigt sind u.a. die Neuerungen      Nachbarschafts- und Datenschutz-
             die Neuerungen in Kontext mit der                                             zum 2. ErwachsenenschutzG und          konflikten sowie bei Konflikten im
             WGG-Novelle 2019 wird ebenso          2. Auflage 2021                         ZZRÄG 2019 sowie die aktuellste        öffentlichen und Wirtschaftsbereich.
             ausführlich eingegangen wie auf die   Linde Verlag, 272 Seiten                Rechtsprechung.                        Dieses Werk liefert das nötige
             gebarungsrechtlichen Vorschriften.    ISBN 978-3-7073-4158-4                                                         Praxiswissen dazu.
                                                   EUR 42,–                                3. Auflage 2021
             2021, Linde Verlag, 344 Seiten                                                Linde Verlag, 520 Seiten               2021, Linde Verlag, 296 Seiten
             ISBN 978-3-7073-4353-3                                                        ISBN 978-3-7073-4227-7                 ISBN 978-3-7073-4397-7
             EUR 79,–                                                                      EUR 95,–                               EUR 48,–
Jetzt neu:
    der Blog facultas.recht

Expert:innen verschiedenster Rechtsbereiche teilen im Blog facultas.recht ihr Wissen zu einem aktuellen, spannenden Aspekt ihres Fachgebietes.

Wir empfehlen folgende Beiträge:
„ Mag. Ulrich Wanderer: Obsorge & Corona – Auswege im Streitfall
„ Dr.in Heidi Scheichenbauer: DSGVO – Datenschutz im Homeoffice
„ Mag.a Barbara Bach-Kresbach: Familienrecht – Urlaub mit Scheidungskindern

Lesen Sie alle Beiträge auf
facultas.at/recht.

       Kommentar zum                                                      Das aktuelle Standardwerk als kompakter Überblick zum
                                                                          Thema Glücksspiel- und We�enrecht für Juriste:innen, die
       Glücksspielgesetz                                                  in Wissenscha� und Praxis mit dem Thema zu tun haben.

       mit ausgewählten Fragen                                            Pro�eren auch Sie von der Praxiserfahrung namha[er
       des Wettenrechts                                                   Expert:innen, denn sie bieten in diesem aktuellen Werk nicht
                                                                          nur über den Einzelfall hinausgehende wissenscha�liche
                                                                          Lösungsansätze an, sondern lassen auch an der eigenen
                                                                          (Praxis-)Erfahrung teilhaben.

                                                                          Die Herausgeberin:
                                                                          Dr.in Raffaela Zillner, LL.M.

                                                                          Preis € 109,–
                                                                          Wien 2021
                                                                          680 Seiten
                                                                          Best.-Nr. 30174001
                                                                          ISBN 978-3-7007-7619-2

                                                                                                                     JETZT BESTELLEN!
                                                                              E-Mail: kundenservice@lexisnexis.at | Tel.: +43-1-534 52-0
                                                                                               Ab 40 Euro Bestellwert versandkostenfrei
   Weil Vorsprung entscheidet.                                                          innerhalb von Österreich unter shop.lexisnexis.at
Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie

         in Österreich: das neue Restrukturierungsverfahren

     Im Juli 2021 trat neben der „Gesamtreform des Exekutionsrechts“ und Neuerungen für die Entschuldung natürlicher Per-
     sonen auch die neue Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft. Damit wurde eine EU-Richtlinie aus 2019 zur Erleichterung
     von Unternehmenssanierungen in Österreich umgesetzt und ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfah-
     ren geschaffen.

     Die ReO setzt vor Eintritt der materiellen Insolvenz an und soll für                      Im Verfahren besteht grundsätzlich Eigenverwaltung. Das Gericht
     Unternehmen eine zusätzliche Sanierungsmöglichkeit schaffen.                              kann jedoch einen „Restrukturierungsbeauftragten“ bestellen,
     Neben der außergerichtlichen Sanierung – die stets Einvernehmen                           der gewisse – im Einzelfall festzulegende – Überwachungs- bzw
     mit allen beteiligten Gläubiger:innen erfordert – blieb bislang de                        Entscheidungsbefugnisse erhält. Darüber hinaus kann für die Dauer
     facto nur die Sanierung im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Das                          des Verfahrens (grundsätzlich für höchstens drei Monate) eine
     neue Restrukturierungsverfahren steht Unternehmen offen, die                              Vollstreckungssperre angeordnet werden, um der:dem Schuldner:in
     sich in einem Zustand „wahrscheinlicher Insolvenz“ befinden, die                          die Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs während der Ver-
     aber (noch) nicht zahlungsunfähig sind. Ziel ist es, bestandfähige                        handlungen über den Restrukturierungsplan zu ermöglichen.
     Unternehmen möglichst zu erhalten und unnötige Liquidationen zu                           Das Gesetz sieht zudem ein „vereinfachtes Verfahren“ vor, wenn
     vermeiden.                                                                                die:der Schuldner:in nur Finanzgläubiger:innen einbezieht. Liegt die
     Kern des Verfahrens ist die Möglichkeit, mit Zustimmung einer                             notwendige Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger:innen bereits
     Gläubigermehrheit Forderungskürzungen auch gegen den Willen                               bei Antragstellung vor, ist keine Abstimmung in einer Gerichtsver-
     einzelner Gläubiger:innen vorzusehen. Zu diesem Zweck hat die:der                         handlung notwendig. Dieser Verfahrenstyp stärkt auch in außer-
     Schuldner:in einen Restrukturierungsplan vorzulegen, über den die                         gerichtlichen Verhandlungen über finanzielle Restrukturierungen die
     Gläubiger:innen in einer Gerichtstagsatzung abstimmen. Welche                             Verhandlungsposition des Unternehmens: Einzelne „Akkordstörer“
12
     Gläubiger:innen einbezogen werden, entscheidet das antrag-                                können ein tragfähiges Restrukturierungskonzept nun nicht mehr
     stellende Unternehmen selbst (nach sachlichen Kriterien). Die                             ohne Grund torpedieren und gegen die Interessen der Mehrheit der
     Gläubiger:innen werden dabei von der:vom Schuldner:in zwingend                            Gläubiger:innen agieren – schließlich kann deren Zustimmung im
     in Gläubigerklassen eingeteilt: Das Gesetz sieht beispielsweise für                       vereinfachten Verfahren vom Gericht ersetzt werden.
     Gläubiger:innen mit besicherten Forderungen, Gläubiger:innen mit                          Es bleibt abzuwarten, wie die Praxis das neue Restrukturierungs-
     nachrangigen Forderungen und für „besonders schutzbedürftige“                             verfahren annehmen wird. Zur Sanierung von Unternehmen sind in
     Gläubiger:innen jeweils eine eigene Klasse vor. Die erforderlichen                        Österreich sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Restruktu-
     Mehrheiten müssen dabei grundsätzlich in jeder Gläubigerklasse                            rierungen als geeignete Instrumentarien etabliert. Insbesondere das
     erreicht werden – unter gewissen Voraussetzungen ist es im Rah-                           vereinfachte Verfahren könnte unserer Einschätzung nach durchaus
     men eines sogenannten klassenübergreifenden Cram-Downs jedoch                             eine wichtige Rolle einnehmen.
     möglich, die Zustimmung einzelner Klassen gerichtlich zu ersetzen.
                                                                            Fotos: © cstrobl

     Dr. Clemens Jaufer                                                                        Mag. Alexander Painsi
     ist Rechtsanwalt und Partner der Jaufer Rechtsanwälte GmbH in                             ist Rechtsanwaltsanwärter der Jaufer Rechtsanwälte GmbH in Wien.
     Wien und Graz
                                                      www.jaufer.com
WISSEN
               MACHT
               ERFOLG
                                                                                                                                                Gesamtprogramm unter ars.at

                    JETZT DURCHSTARTEN MIT DER ARS AKADEMIE

             22238                                Ausbildung zum zertifizierten Geldwäsche-Compliance-Experten
                                                  In 4 Tagen zum Austrian Standards Zertifikat
          09.–30.11.21, Wien
                                                  Dr. Scherschneva, MA | Dr. Wohlschlägl-Aschberger | MR Wiesenfellner u. a.

             10392                                Tagung Finanzstrafrecht – Aktuelle Rechtslage & neueste Entwicklungen
          20.10.21, Wien                          Dr. Pohnert | HR Lehner, MLS | Mag. Rzeszut u. a.

                                                                                                                                        Jetzt anmelden:
                                                                                                                            ARS Akademie, 1010 Wien
                                                                                                               office@ars.at | +43 (1) 713 80 24-0

ARS_KundenmagazinWissen_210x148,5_200921.indd 1                                                                                                                       05.07.2021 09:32:15

                                                                                                                                                                                   Zivilrecht
           Schwimann, Kodek                         Schwimann, Kodek                      Schwimann, Kodek                       Fidi, Unger

            ABGB Praxiskommentar Bd 5                ABGB Praxiskommentar Bd 6             ABGB Praxiskommentar Bd 7              Mustersammlung

                                                                                                                                  Immobilienrecht
           Der aktuelle Band umfasst die            Band 6 bietet eine ausführliche       Band 7 kommentiert die §§
           fundierte Kommentierung des              Kommentierung der §§ 938 - 1089       1090-1174 ABGB und enthält             Band 2 – Klagen, Anträge,
           Allgemeines Vertragsrecht (§§ 859 -      ABGB sowie des UN-Kaufrechtes.        insbesondere eine umfassende           Schreiben
           937 ABGB, WucherG)                       Besonderes Augenmerk wird hierbei     Neubearbeitung des Bestandrechts
                                                    auf die Schuldverträge und insbe-     (inklusive Beleuchtung der aktuellen   Dieses Werk bietet nicht nur für
           5. Auflage 2021                          sondere auch auf das Kaufrecht, das   COVID-Fragestellungen).                Anwaltskanzleien und Notariate
           LexisNexis, 1.760 Seiten                 umfassend neu bearbeitet wurde,                                              eine praxistaugliche Grundlage für
           ISBN 978-3-7007-7610-9                   gerichtet.                            5. Auflage 2021                        die Erstellung der relevantesten
           EUR 289,–/231,– im Abo                                                         LexisNexis, ca. 1.300 Seiten           Verträge und Schriftsätze im
                                                    5. Auflage 2021                       ISBN 978-3-7007-7916-2                 Liegenschafts- und Mietrecht.
                                                    LexisNexis, 1.200 Seiten              EUR 249,–/EUR 199,20 im Abo            Gegliedert in Schreiben, Anträge
                                                    ISBN 978-3-7007-7612-3                                                       und Klagsmuster ergänzt Band 2 der
                                                    EUR 219,–/EUR 175,20 im Abo                                                  Mustersammlung Immobilienrecht
                                                                                                                                 die im ersten Band enthaltenen
                                                                                                                                 Muster der gängigsten immobilien-
                                                                                                                                 und wohnrechtlichen Vertrags-arten
                                                                                                                                 im juristischen Alltag perfekt.

                                                                                                                                 2021, LexisNexis, 280 Seiten
                                                                                                                                 ISBN 978-3-7007-7650-5
                                                                                                                                 ca EUR 48,–/ca. EUR 40,– im Abo
                                                                                                                                 September 2021
Altenburger                                                                                 Bäck-Knapp, Harmer,                                                                                                                                                        Adensamer, Mitterecker (Hg.)                                                                                                                                                           Dillenz, Gutman, Thiele,
                                                                                                                                                            Renzenbrink                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Burgstaller (Hg)
                                                                 Kommentar zum Umweltrecht                                                                                                                                                                                                                                              Gesellschafterstreit
                                                                                                                                                                  Litigation PR                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    UrhG
                                                                Band 2
                                                                                                                                                            Zur Vorbereitung und Umset-                                                                                                                                                Orientierung für Einsteiger, Detail-                                                                                                                                                   Urheberrechtsgesetz mit Ent-
                                                                Rascher und unkomplizierter Zugriff                                                         zung der PR-Strategie im                                                                                                                                                   fragen für Profis: Vermittlung von
                                                                auf die wichtigsten Normen und                                                              „Gerichtssaal der Öffentlichkeit“                                                                                                                                          rechtlichen, betriebswirtschaftlichen,                                                                                                                                                 wurf zur UrhG-Novelle 2021
Unternehmens- und Wirtschaftsrecht

                                                                Systemstrukturen der relevantesten                                                                                                                                                                                                                                     psychologischen und interdisziplinä-
                                                                (Bundes-)Gesetze des Umwelt-                                                                Litigation PR ist eine Disziplin, die                                                                                                                                      ren Kompetenzen | Hilfestellungen                                                                                                                                                      Fragen zum Urheberrecht rasch
                                                                rechts für Praktiker:innen!                                                                 sich in den letzten Jahren auch in                                                                                                                                         für die Analyse der rechtlichen                                                                                                                                                        beantwortet: Praktische Handha-
                                                                Expert:innen aus Praxis und Wissen-                                                         Österreich etabliert und professio-                                                                                                                                        und wirtschaftlichen Interessen                                                                                                                                                        bung durch stringente Gliederung,
                                                                schaft analysieren und kommentie-                                                           nalisiert hat. Die Gründe für den                                                                                                                                          der betroffenen Stakeholder |                                                                                                                                                          Kurzeinführungen vor jedem
                                                                ren kompakt und übersichtlich struk-                                                        verstärkten Bedarf liegen auf der                                                                                                                                          Entwicklung von Erfolgsstrategien                                                                                                                                                      kommentierten Paragrafen und
                                                                turiert, ohne die Detailgenauigkeit                                                         Hand: Unternehmen sowie deren                                                                                                                                              zur Vermeidung bzw Bestreitung von                                                                                                                                                     Marginalrubriken | Musterformulie-
                                                                aus den Augen zu verlieren.                                                                 Manager:innen sind verstärkt von                                                                                                                                           Gesellschafterstreitigkeiten                                                                                                                                                           rungen für Klage- und Urteilsbegeh-
                                                                                                                                                            öffentlich diskutierten rechtlichen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               ren, Checklisten und Praxisbeispiele
                                                                2021, LexisNexis, 1.080 Seiten                                                              Auseinandersetzungen betroffen.                                                                                                                                            2021, Verlag Österreich,                                                                                                                                                               | Ausblick auf die Urheberrechts-
                                                                ISBN 978-3-7007-7604-8                                                                      Gleichzeitig ist Reputation eine der                                                                                                                                       1.112 Seiten                                                                                                                                                                           novelle 2021
                                                                EUR 197,–/EUR 157,60 im Abo                                                                 wichtigsten Währungen, und nichts                                                                                                                                          ISBN 978-3-7046-8584-1
                                                                                                                                                            schadet dieser mehr als unrechtes                                                                                                                                          EUR 249,–                                                                                                                                                                              3. Auflage 2021
                                                                                                                                                            oder als unrecht wahrgenommenes                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Verlag Österreich, 1.912 Seiten
                                                                                                                                                            Handeln. Genau hier kommt                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ISBN 978-3-7046-6504-1
                                                                                                                                                            Litigation PR ins Spiel.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          EUR 349,–

                                                                                                                                                            2021, LexisNexis, 170 Seiten
                                                                                                                                                            ISBN 978-3-7007-7813-4
                                                                                                                                                            EUR 34,–
                                                                    N
                                                                     EU
                                                                        !

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Der Finanzdienstleistungssektor steht derzeit vor einem gewaltigen Umbruch. Mit der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      zunehmenden Digitalisierung hat sich auch das Zahlungsverhalten der Kunden grund-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      legend verändert. Zahlungen werden in immer größerer Anzahl auf mobilem sowie elek-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      tronischem Wege durchgeführt. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für zahl-
                                     Hörtner/Trautmann (Hrsg)                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         reiche neue Geschäftsmodelle durch sogenannte Financial-Technology-Unternehmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      (kurz: FinTechs), die mit etablierten Zahlungsdienstleistern zunehmend in Konkurrenz
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      treten. Die Zahlungsdiensterichtlinie II (ZDRL II), welche mit dem Zahlungsdienstege-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      setz 2018 (ZaDiG 2018) am 1.6.2018 in das nationale Recht umgesetzt wurde, verfolgt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      dabei insbesondere das Ziel, diese neuen Dienstleister ebenfalls vom Anwendungsbe-
                                     Praxishandbuch                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   reich zu erfassen, damit auch sie entsprechenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen                Georg Tuder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      unterliegen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Grundsatzfragen
                                     FM-GwG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Das vorliegende Buch soll mit den wichtigsten Begriffen des Zahlungsverkehrsrechts
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      vertraut machen und die wesentlichsten Änderungen, welche die ZDRL II im Vergleich

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        des ZaDiG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      zur bisher geltenden Rechtslage mit sich bringt, einer rechtlichen Auseinandersetzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Steiner

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Das vorliegende Fachbuch gibt einen detaillierten Überblick über die rechtliche Ein-                                                    zuführen sowie in einer verständlichen Form aufbereiten.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ordnung von Krypto-Assets an Hand der drei weitest verbreiteten Archetypen: Se-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              curity-, Payment- und Utility-Token. Neben einer allgemeinen Darstellung der tech-                                                      Folgende Themenbereiche werden dabei besonders beleuchtet:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              nischen Abläufe bei Krypto-Assets und einer Übersicht über die unterschiedlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Meinungen der Aufsichtsbehörden werden die drei Archetypen umfangreich definiert
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              und jeweils auf ihre rechtliche Einordnung untersucht. Ein starker Fokus des Buchs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Die Erweiterung des Kreises der Zahlungsdienstleister um „Third Party Provider“,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              der nunmehr verpflichtend zu gewährende Kontozugang für derartige Anbieter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        infolge der ZDRL II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              („Open-Access-Prinzip“),
                                                                               Bohrn/Just/Kammel/Leustek/Moth/Samhaber/Zahradnik
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              liegt auf dem Security-Token und den Rechtsfolgen bei Einordnung als Wertpapier.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Aber auch die Rechtsfolgen von Payment- und Utility-Token sowie andere Formen                                                           •       die verstärkten Anforderungen an die Kundenauthentifizierung,                             Einbeziehung von FinTechs in den
                                     Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz                                                                                                                                                                                                                                                                         von Token werden aufgearbeitet. Zudem wird jeweils ein Ausblick auf die weiteren
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Entwicklungen gewagt und Anhaltspunkte für eine angemessene Regulierung auf-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      •                        Christian Steiner
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              die Anpassungen im Ausnahmekatalog,                                                       Anwendungsbereich der PSD II
                                     in der Praxis                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    •       die übertragenen Mandate an die Europäische Bankenaufsicht (EBA) im Rahmen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Krypto-Assets und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              gezeigt. Im Ergebnis zeigt sich, dass Security-Token häufig als Wertpapier iSd PVO/
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              WAG zu qualifizieren und daher eine Vielzahl von aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu                                                               der ZDRL II,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              beachten sind. Aus dem Inhalt:                                                                                                          •       die neuen verbraucherschutzfördernden Maßnahmen sowie
                                                                               Praxishandbuch
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Krypto-Assets und das Aufsichtsrecht

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Technische Einführung zu Krypto-Assets, Begriffsbestimmungen, Definitionen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               das Aufsichtsrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              die rechtliche Einordnung von „Krypto-Assets“.

                                                                               MiFID II
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Definition und Abgrenzung von Security-, Payment- und Utility-Token
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Wann stellen Krypto-Assets Wertpapiere dar?                                                                                         Der Autor:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Rechtliche Konsequenzen der Einordnung                                                                                                                       Security-,      Payment- und Utility-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Dr. Georg Tuder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Überblick über die internationale Einordnung von Krypto-Assets
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Prüfung, ob Krypto-Assets als andere Finanzinstrumente oder Veranlagungen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Token
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   war und      ihre aufsichtsrechtliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Universitätsassistent am Institut für Recht der Wirtschaft

                                                                               Das neue Wertpapierrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   an der Universität Wien und ist seit 2017 als Referent bei der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  einzuordnen sind                                                                                                                                             Einordnung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Abteilung für
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   die Aufsicht über Aktienbanken, Zahlungsinstitute und Einla-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Mögliche Konzessionspflichten
                                                                                                                                                                Kammel/Jergitsch/Palla/Jöllinger                                                                                                                                              •   Wann stellen Krypto-Assets regulierte Zahlungsmittel iwS dar?                                                                                                        gensicherungen tätig. Seine Dissertation, welche Grundlage für
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       das vorliegende Buch darstellt, wurde mit dem österreichischen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Stablecoin und Asset-backed Token
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Reisenhofer/Galostian Fard/Habliczek                                                                                                                    Bankenverbandspreis 2018 ausgezeichnet sowie mit einem Sti-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              •   Mögliche Regulierungsansätze, Ausblick, erwartete Entwicklungen, u.a.                                                                                                pendium der Heinrich Graf Hardegg‘schen Stiftung bedacht.

                                                                                                                                                                Praxishandbuch
                                                                               Das neue Berufsrecht
                                                                               für Finanz- und Wertpapier-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Der Autor:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Sanierung und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Dr. Christian Steiner, BSc MBA                                                                                        ISBN 9783950437027

                                                                                                                                                                Depotrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    war jahrelang in der österreichischen Finanzmarktaufsicht im

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Abwicklung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Bereich Wertpapierrecht tätig und hat sich schon dort tief-
                                                                               dienstleistung in Österreich                                                                                                                                                                                                                                                         gehend mit Krypto-Assets und ihrer rechtlichen Einordnung                                                                                                                           www.finanzverlag.at
                                                                                                                                                                                                                                        Czerny / Leitgeb

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      9 783950 437027
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    beschäftigt. Zudem wurde er als Vertreter der FMA in den
                                                                                                                               Das vorliegende Handbuch führt den Leser in die betriebswirtschaftlichen und juristischen                                                                                                                                            Fintech-Beirat beim BMF zu den Themen ICOs/Krypto-Assets

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              von Banken – BaSAG
                                                                                                                               Mechanismen der Bankenaufsicht ein. Kurzgefasst werden die wesentlichen Begriffe und                                                                                                                                                 entsendet. Mittlerweile ist Christian Steiner Head of Regula-
                                                                                                                               Bestimmungen des österreichischen Bankenaufsichtsrechts im Rechtsrahmen eingeord-                                                                                                                                                    tory bei Bitpanda – einer der europaweit führenden Handels-
                                                                                                                               net. Die Gliederung orientiert sich in 29 Kapiteln am Aufbau des BWG bzw. der CRR,                                                                                                                                                   plattformen für Krypto-Assets sowie Head of Compliance in
                                                                                                                               inhaltlich ergänzt um sonstige anwendbare Gesetze, Verordnungen, FMA-Rundschreiben,                                                                                                                                                  der PSD II-regulierten Tochter Bitpanda Payments.
                                                                                                                               FMA-Mindeststandards und Binding Technical Standards (BTS) der EBA. Primäres Ziel
                                                                                                                               bleibt dabei die kompakte und verständliche Darstellung des komplexen Bankenauf-                                                                                                                                                                                                       ISBN 978-3-9504370-5-8

                                                                                                                               sichtsrechts – so klar wie möglich, so detailliert wie nötig, um dem Praktiker und Norm-
                                                                                                                                                                Über die Verwahrung und Verwaltung
                                                                                                                               adressaten Orientierungshilfe zu geben.                                                                                                                        Czerny/Leitgeb                                                  Handbuch zu BaSAG, BaSaPV,
                                                                                                                               Geschäftsleiter, Aufsichtsräte, Inhaber von Schlüsselfunktionen, weitere Entscheidungs-
                                                                                                                                                                von Wertpapieren                                                                                                                                                                              EBA Leitlinien und ergänzenden
                                                                                                                                                                                                                                  Bankenaufsichtsrecht kompakt • Das Fit & Proper Buch

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     9 783950 437058
                                                                                                                               träger und Mitarbeiter erhalten eine Grundlage zur Auffrischung und zum Selbsttest ihrer                                                                                                                                                                                              www.finanzverlag.at

                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bankenaufsichts-
                                                                                                                               Fitness und Propriety sowie wertvolle Einblicke in die Testpraktiken der FMA. Am Ende
                                                                                                                               des Buches findet sich ein „Fit & Proper-Multiple Choice-Test“, mit welchem der Leser                                                                                                                                          EU-Rechtsakten zu Sanierungs-
                                                                                                                               sein Wissen testen kann – Aus- und Weiterbildung leicht gemacht!
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              und Abwicklungsplanung sowie
                                                                                                                                                                                                                                                                                              recht kompakt                                                   zur Berechnung der Abwicklungs-
                                                                                                                               Die Autorinnen:                                                                                                                                                                                                                fondsbeiträge
                                                                                                                                                            Mag. Alina Czerny
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Das Fit & Proper Buch
                                                                                                                                                            ist als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin im Financial Servi-
                                                                                                                                                            ces Bereich der KPMG Austria mit der Prüfung sowie der Beratung
                                                                                                                                                            von Banken zum Bankenaufsichtsrecht betraut; zuvor war sie in der
                                                                                                                                                            Finanzmarktaufsichtsbehörde als Aufseherin über Großbanken tä-
                                                                                                                                                            tig und im Risikomanagement eines österreichischen Kreditinstituts
                                                                                                                                                            für die Basel II-Umsetzung zuständig. Mag. Alina Czerny unterhält                                                            Inkl. Änderungen CRR II und CRD V 2020/2021
                                                                                                                                                            zahlreiche Vortragstätigkeiten im Bereich Aufsichtsrecht und
                                                                                                                                                            Fit & Proper Trainings.                                                                                                      und mit neuem Überblick zum WAG 2018

                                                                                                                                                            Mag. Erika Leitgeb
                                                                                                                                                            ist Wirtschaftsprüferin und verfügt über umfassende Erfahrung in
                                                                                                                                                            der Jahres- und Konzernabschlussprüfung inklusive der aufsichts-
                                                                                                                                                            rechtlichen Prüfung sowie in der Beratung von Banken. Sie besitzt
                                                                                                                                                            detailliertes Wissen in den Bereichen Rechnungslegung (UGB und
                                                                                                                                                            IFRS) und Aufsichtsrecht. Seit Mai 2019 ist Mag. Erika Leitgeb als
                                                                                                                                                            Senior Manager bei PwC Österreich tätig.

                                                                                                                                                                                                                                                                                         4., aktualisierte Auflage

                                                                                                                                   ISBN 978-3-9504370-7-2

                                                                                                                                                                                                                                                     4.
                                                                                                                                                                                                                                      Auflage

                                                                                                                               9 783950 437072 >                                             www.finanzverlag.at

                                                                   Praxisfachbücher,
                                                                   Fachseminare und Online-Webinare zum
                                                                   Banken-, Kapitalmarkt- und Versicherungsaufsichtsrecht.
                                                                   Halten Sie Ihr Expertenwissen aktuell!
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          www.finanzverlag.at
Sie können auch lesen