Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
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GEMEINDE CASTELL Vertreten durch 1. Bgm. Christian Hähnlein Rathausplatz 4 97355 Castell 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell BEGRÜNDUNG (gem. § 5 Abs. 5 BauGB) Landkreis Kitzingen Vorentwurf Stand 22. Dezember 2020 Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Balthasar-Neumann-Straße 14 97353 Wiesentheid Planung:
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Inhaltsverzeichnis Teil A. Anlass und Erfordernis der Planung................................................................................. 4 1. Vorbemerkung ............................................................................................................... 4 1.1 Planungsanlass und Planungsziele .................................................................................. 4 1.2 Stand der Bauleitplanung ............................................................................................... 5 Teil B. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben .................................................................. 6 2. Geltungsbereich - Beschreibung der Lage im Raum - Verwaltung ..................................... 6 3. Übergeordnete Planungen .............................................................................................. 6 3.1 Landes- und Regionalplanung ......................................................................................... 6 3.2 Naturschutzfachliche Planungen, Konzepte und Festsetzungen ..................................... 13 3.2.1 Arten- und Biotopschutzprogramm .............................................................................. 13 3.2.2 Schutzgebiete nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ......................... 13 Teil C. Beschreibung und Bewertung des Gemeindegebietes .................................................... 16 4. Natur und Landschaft ................................................................................................... 16 4.1 Topographischer Gesamtaufbau ................................................................................... 16 4.2 Geologischer Gesamtaufbau ......................................................................................... 16 4.3 Klima ........................................................................................................................... 17 4.4 Wasser ......................................................................................................................... 17 4.5 Naturräumliche Ausstattung ......................................................................................... 19 5. Gemeindestruktur / Siedlungs- Bevölkerungs- und Infrastruktur ................................... 19 5.1 Historische und bauliche Entwicklung ........................................................................... 19 5.2 Versorgung und Erschließung........................................................................................ 22 5.3 Bevölkerungsentwicklung ............................................................................................. 24 5.4 Erwerbstätigkeit und soziologische Struktur .................................................................. 27 5.5 Handwerk und Gewerbe ............................................................................................... 27 5.6 Dienstleistungsbereich ................................................................................................. 28 5.7 Pendlerbeziehungen ..................................................................................................... 29 5.8 Landwirtschaft ............................................................................................................. 29 5.9 Verkehr ........................................................................................................................ 32 5.9.1 Bundesstraße 286 und die Verbesserungsaussichten ..................................................... 32 5.9.2 Staatsstraße ................................................................................................................. 34 5.9.3 Kreisstraßen ................................................................................................................. 34 5.9.4 Bundesbahn und Bundespost / öffentlicher Personennahverkehr .................................. 34 5.9.5 Wander- und Radwegenetz........................................................................................... 35 5.10 Dorfschätze im westlichen Steigerwald ......................................................................... 36 5.11 Immissionsschutz ......................................................................................................... 37 5.12 Weitere informelle Planungen ...................................................................................... 38 Teil D. Konzeptionen und Ziele ................................................................................................ 39 Leitbild, Konzept und Maßnahmen ............................................................................................. 39 6. Siedlung und Infrastruktur ............................................................................................ 39 6.1 Planungsabsichten ....................................................................................................... 39 6.2 Bauflächen und Bestandsanpassung von Bauflächen (alte Nr. 7ff).................................. 40 6.2.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................... 44 6.2.2 gemischte Bauflächen................................................................................................... 44 6.2.3 Erweiterung Dorfgebiet Castell .................................................................................... 44 6.2.4 Erweiterung Dorfgebiet Greuth .................................................................................... 45 6.2.5 Neues Dorfgebiet Wüstenfelden .................................................................................. 45 6.3 Wirtschaftliche Entwicklung / Entwicklung der Gewerbeflächen .................................... 46 6.3.1 Gewerbliche Bauflächen .............................................................................................. 46 Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 2 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell 6.3.2 Sonderbauflächen ....................................................................................................... 46 6.4 Flächen für den Gemeinbedarf...................................................................................... 47 6.5 Bevölkerungsentwicklung, Wohnen (alte Nr. 7.6-Wohnbedarfsberechung) .................... 47 6.6 Innerörtlichen Grünflächen und Grünzüge, Ortsrandeingrünung (alte Nr. 8ff) ............... 50 7. Wasser, Abwasser, Müll (alte Nr. 10ff) .......................................................................... 51 7.1 Trinkwasserversorgung................................................................................................. 51 7.2 Abwasserbeseitigung.................................................................................................... 52 7.3. Energieversorgung........................................................................................................ 53 8. Schutzgebietsausweisungen (alte Nr. 9ff) ...................................................................... 55 8.1 Naturpark Steigerwald mit seinen Landschaftsschutzgebieten ....................................... 55 8.2 Naturdenkmäler ........................................................................................................... 55 8.3 Biotope ........................................................................................................................ 55 8.4 Denkmalschutz ............................................................................................................. 56 9. Liste und Erläuterungen der 2. Änderungen .................................................................. 58 9.1 Ortsteil CASTELL ........................................................................................................... 58 9.1.1 Änderung C1 ................................................................................................................ 58 9.1.2 Änderung C2 ................................................................................................................ 59 9.1.3 Änderung C3 ................................................................................................................ 59 9.1.4 Änderung C4 ................................................................................................................ 60 9.1.5 Änderung C5 ................................................................................................................ 61 9.1.6 Änderung C6 ................................................................................................................ 61 9.1.7 Änderung C7 ................................................................................................................ 61 9.1.8 Änderung C8.1 / C 8.2 / C8.3 / C8.4: .............................................................................. 61 9.1.9 Änderung C9 ................................................................................................................ 62 9.2 Ortsteil GREUTH ........................................................................................................... 63 9.2.1 Änderung G1 ................................................................................................................ 63 9.2.2 Änderung G2 ................................................................................................................ 65 9.2.3 Änderung G3 ................................................................................................................ 65 9.2.4 Änderung G4 ................................................................................................................ 66 9.2.5 Änderung G5 ................................................................................................................ 67 9.3 Ortsteil WÜSTENFELDEN ............................................................................................... 68 9.3.1 Änderung W1 ............................................................................................................... 68 9.3.2 Änderung W2 ............................................................................................................... 69 9.3.3 Änderung W3 ............................................................................................................... 70 9.4 Nachrichtliche Übernahmen/Änderung Ä-N .................................................................. 70 10. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (alte Nr. 10ff) ............................................. 71 11. Baurechtliche Verhältnisse / Rechtliche Grundlage (alte Nr. 12ff) .................................. 72 12. Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 74 Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 3 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Hinweis zur vorliegenden Begründung: - Stellenweise wird Begriff „Flächennutzungsplan“ durch FNP abgekürzt - Der digitalisierte Originaltext der Begründung ist kursiv dargestellt Teil A. Anlass und Erfordernis der Planung 1. Vorbemerkung Gemäß dem Baugesetzbuch hat der Flächennutzungsplan die Aufgabe „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§5 Abs. 1 BauGB) 1 Er ist die zusammenfassende räumliche Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im Gemeindegebiet räumlich auswirken. (Planungshilfen für die Bauleitplanung – Bay Staatsministerium für Verkehr, Bau und Verkehr) 2 Als vorbereitender Bauleitplan ist er für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger verbindlich. 1.1 Planungsanlass und Planungsziele Die Gemeinde Castell möchte im Zuge der Ortsentwicklung zusätzliche Wohnbauflächen, Dorfgebietsflächen und gewerbliche Fläche ausweisen, die eine Anpassung und Änderung des FNP bedingen. Zusätzlich ist der bisherige Flächennutzungsplan aufgrund seiner Darstellungsgröße nicht handhabbar in den heutigen Zeiten des digitalisierten Datenaustausches. Daher ist die vorliegende Änderung auch eine Digitalisierung des FNP. Damit wurde auch eine Aktualisierung des vorhandenen Bestandes/Nutzung sowie eine Einarbeitung der übergeordneten Vorgaben und der naturschutzfachlichen Belange wie Übernahme der Schutzgebietsgrenzen vorgenommen. Ebenso wurde die Mustergliederung der Begründung zum FNP aus dem Leitfaden der kommunalen Landschaftsplanung des Bay. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit übernommen. 3 Es liegen zwei Arten von Änderungen in dem FNP vor. Zum einen Änderungen in den Entwicklungszielen der Gemeinde, die den eigentlichen Kern der 2. Änderung darstellen, zum anderen die „redaktionellen Änderungen“ die aus nachrichtlichen Übernahmen des aktuellen Bestandes resultieren (z.B. Schutzgebietsausweisungen o.ä.). Dies ist v.a. in der zeichnerischen Darstellung des Flächennutzungsplanes sichtbar. 1 https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html 2 https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/planungshilfen_18.19_e-book.pdf 3 https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/doc/leitfaden_landschaftsplanung.pdf Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 4 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Der Erläuterungsbericht der digitalisierten Fassung von 1990 wurde beibehalten und ist in einem anderen Schriftbild als die Änderungen und Ergänzungen dargestellt. Die redaktionellen Änderungen bzw. Bestandsanpassungen wurden im Text jeweils gekennzeichnet. Seit der Rechtsgültigkeit des FNP wurde in den 30 Jahren in Castell und den Ortsteilen Greuth und Wüstenfelden 7 Baugebiete ausgewiesen und Bebauungspläne erstellt. Im Zuge der Bauleitplanung und der Bautätigkeiten in allen Ortsteilen bedingt eine Anpassung und Aktualisierung des FNP für die bestehende Bebauung. Hiermit soll im Rahmen der Bauleitplanung den Erfordernissen der aktuellen und künftigen baulichen Entwicklung nachgekommen werden. Die rechtsgültigen Bebauungspläne werden übernommen und die Bestandssituationen angepasst. 1.2 Stand der Bauleitplanung Stand der Flächennutzungsplanung Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Castell wurde am 15.04.1982 eingeleitet, am 07.02.1985 aufgestellt und am 24.07.1984 teilgenehmigt. Die 1. Änderung, eingeleitet am 24.08.1987, erlangte am 23.04.1990 Wirksamkeit. Der rechtsgültige FNP wurde seitdem nicht mehr aktualisiert/geändert. Ein Landschaftsplan wurde von der Gemeinde Castell nicht aufgestellt. Mit der Sitzung vom 06.07.2015 beschloss der Gemeinderat die Digitalisierung und 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Stand der Baugebiete/Bebauungsplanung Im Gemeindegebiet sind folgende Bebauungspläne rechtsgültig: Name BP Greuth Im Kämpfer I Bescheid LRA 24.06.1981 Änderung LRA 11.04.1997 Im Kämpfer II Bescheid LRA 22.11.1993 Ergänzungen LRA 30.08.1994 Im Kämpfer III 06.09.1999 Castell Schupfäcker 08.05.1998 1. Änderung 26.04.2002 Kirchberg 25.05.1990 2. Änderung 26.01.2004 Leiten 11.04.1968 1. Änderung 11.04.1997 Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 5 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Teil B. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 2. Geltungsbereich - Beschreibung der Lage im Raum - Verwaltung Die Gemeinde Castell mit ihren Ortsteilen Castell, Greuth und Wüstenfelden liegt ca. 15 km östlich der Kreisstadt Kitzingen, unmittelbar am nördlichen bzw. nordwestlichen Steilhang des Steigerwaldes. Die Ortsteile Castell und Greuth gehören nach der naturräumlichen Gliederung zum nordwestlichen Steigerwaldvorland, während der Ortsteil Wüstenfelden in einem Hochtal südlich des Steigerwaldkammes im Steigerwald liegt. Die Gemeinde Castell gehört zur Verwaltungsgemeinschaft und zum Schulverband Wiesentheid. Innerhalb der Landesentwicklungsplanung ist Castell dem Kleinzentrum Wiesentheid, dem Mittelzentrum Kitzingen und der Region 2 – Würzburg zuzuordnen. Bis zur Gebietsreform 1972 gehörte Castell zu dem seither aufgelösten Landkreis Gerolzhofen. Red. Ergänzung zur 2. Änderung 3. Übergeordnete Planungen 3.1 Landes- und Regionalplanung Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§1 Abs. 4 BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie im Regionalplan der Region Würzburg (2) sind überfachliche und fachliche Ziele und Grundsätze genannt, die im Rahmen der Änderung des FNP zu beachten sind. 4 Landesentwicklungsprogramm Bayern Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist im September 2013 neu in Kraft getreten (geändert Dezember 2019). Gemäß LEP 2013 gehört die Gemeinde Castell in der Region Würzburg zum allgemeinen ländlichen Raum mit einem besonderen Handlungsbedarf. In diesen Teilräumen sind wirtschaftsstrukturelle oder sozioökonomische Nachteile sowie eine nachteilige Entwicklung zu befürchten. (LEP 2.2.3) Diese Teilräume sind vorrangig zu entwickeln. (LEP 2.2.4 ) Der ländliche Raum soll sich grundsätzlich so entwickelt und geordnet werden, dass • er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiterentwickeln kann, • seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind, • er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann, • er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann • eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfrastruktur geschaffen und erhalten wird. (LEP 2.2.5) 4 https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm- bayern-stand-2018/ Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 6 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell In der Begründung werden folgende Notwendigkeiten aufgezählt: • Stärkung der eigenständigen Wirtschaftsstruktur mit einem entsprechenden quantitativen und qualitativen Arbeitsplatzangebot, • Schließen bestehender Lücken der Verkehrsinfrastruktur und dem Erhalt und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, • Bedarfsgerechter Erhalt von sozialen Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule, Medizinscher Versorgung und Angebot für Senioren, • Schaffung von wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, • Erhaltung von natürlichen Lebensgrundlagen und eigenständiger Siedlungsstruktur als ökonomischer Standortvorteil, • Nutzung regionaler Wertschöpfungspotenziale, insbes. verstärkte Erschließung von erneuerbaren Energien, • Sicherung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Land- und Forstwirtschaft. Mit dieser umfassenden Stärkung des ländlichen Raums soll dieser als gleichwertiger Lebens- und Arbeitsraum erhalten und geschaffen werden, damit in allen Landesteilen gleiche Bedingungen herrschen und somit der Abwanderungstendenz in die Ballungsgebiete geschwächt werden. (zu LEP 2.2.5 B) Näheres kann in den Strukturkarten und Erläuterungen des z. Z. gültigen LEP entnommen werden: Links hierzu sind: Karte: https://www.landesentwicklung- bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm /Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-_Nichtamtliche_Lesefassung_- _Stand_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_2_-_Strukturkarte.pdf Text: https://www.landesentwicklung- bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm /Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-_Nichtamtliche_Lesefassung_- _Stand_2020/LEP_Stand_2020_Lesefassung_x.pdf Regionalplan der Region Würzburg (2) Regionalplan – Überfachliche Ziele (Stand Lesefassung 17.10.2017) Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) entwickelt und konkretisieren die dortigen Festlegungen räumlich und inhaltlich. Im Regionalplan der Region Würzburg (2) ist die Gemeinde Castell als ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll, ausgewiesen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raumes soll insbesondere durch die Schaffung vielseitiger und qualifizierter Arbeitsplätze im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich verbessert werden. Sie sollen gemäß dem allgemeinen Ziel zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Vorrang entwickelt werden. Eine nachhaltige Raumnutzung soll dabei angestrebt werden. (RP A II 2.2) Desweiteren sollen für eine nachhaltige Regionalentwicklung „die natürlichen Ressourcen und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in allen Regionsteilen gesichert und möglichst verbessert werden. Die Entwicklung der Wirtschaft sowie der Siedlungs- und Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 7 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Infrastruktur sollen ohne wesentliche Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen und insbesondere möglichst flächensparend erfolgen. Dabei soll die gute kulturelle und soziale Ausstattung der Region gesichert und ausgebaut werden. Castell liegt im Nahbereich der Grundzentren Wiesentheid, Iphofen (ehem. Unterzentren) und Geiselwind (ehem. Kleinzentrum) sowie dem Mittelzentrum Kitzingen. Raumstrukturkarte: Regionalplan Würzburg (2) Karte 1 Raumstruktur – Lesefassung Stand 1.März 2018 https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/ mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180323_karte1.pdf Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 8 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Näheres kann in den Strukturkarten und Erläuterungen des z. Z. gültigen Regionalplanes entnommen werden: Links hierzu sind: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00276/index.ht ml Text https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2- 20171017_lesefassung_text.pdf Raumstrukturkarte https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180323_karte1.pdf https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180718_begründungskar te.pdf https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20130422_v10_tekturkarte _2_raumstruktur.pdf Siedlung und Versorgung https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_19851201_karte_2_siedlun g_und_versorgung.pdf https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturkarte_ 1.pdf Landschaft und Erholung https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_19851201_karte_3_landsch aft_und_erholung.pdf Regionalplan – Fachliche Ziele (Stand Lesefassung 17.10.2017) Natur und Landschaft Zu den Landschaftlichen Leitbild für die Region, die den Bereich Castell betreffen sind zu nennen: „Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der für die Region typische Landschaftscharakter sollen in allen Teilen der Region, jedoch vordringlich… sowie am Steigerwaldtrauf, durch pflegliche Bodennutzung erhalten werden“. (B I 1.1) „Das charakteristische Landschaftsbild der Wiesentäler in den Naturparken… und Steigerwald soll möglichst erhalten und gesichert werden.“ (B I 1.4) „Die wertvollen Landschaftsteile der Region wie Naturparke, Landschaftsschutzgebiete u.a. sollen gesichert sowie Schäden behoben werden. Sie sollen in ihrer Funktion als biologisch und strukturell bereichernde Elemente der Landschaft, als Kompensatoren der Belastung von Naturhaushalt und Landschaftsbild und als Lebensräume seltener Pflanzen- und Tiergesellschaften gestärkt werden.“ (BI 2) Als landschaftliches Vorbehaltsgebiet wurde der überwiegende Teil der naturräumlichen Einheit des Steigerwalds ausgewiesen. (B I 2.1) Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 9 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Folgende Bereiche werden besonders hervorgehoben zitiert: Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen Bei der Grünordnung im Siedlungsbereich ist grundsätzlich auf eine klare Trennung zwischen bebauter und unbebauter Fläche sowie zwischen Wohnbebauung und Bebauung für Industrie und Gewerbe hinzuwirken. (B I 3.1.) Bei baulichen Anlagen in der freien Landschaft insbes. in den engen …….. Steigerwaldtälern sowie auf freien Hängen und Kuppen und am Steigerwaldtrauf, sollen grundsätzlich mit standortgerechten Gehölzen in die Landschaft eingebunden werden. Bei Bauvorhaben im Außenbereich soll mehr als bisher auf den jeweiligen Landschaftscharakter Rücksicht genommen werden, vor allem bei der Standortbestimmung sowie der Wahl der Bauform und der Eingrünung. (B I 3.2.6) Bei der Erstellung von Verkehrs-, Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, und Abwasserbeseitigungsanlagen soll verstärkt auf die Erhaltung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes hingewirkt werden. (B I 3.2.7) Die oberirdischen Gewässer sollen zusammen mit ihren zugehörigen Feuchtbereichen naturnah erhalten und soweit möglich in ihrem ursprünglichen Zustand belassen bleiben. Bereits geschädigte Gewässerabschnitte sollen saniert werden. (B I 3.2.10) Siedlungswesen Die Siedlungstätigkeit soll sich im Rahmen der organischen Entwicklung einer Gemeinde wie im LEP Ziel B VI 1.3 beschrieben vollziehen. Demnach soll im Wohnsiedlungsbereich die organische Entwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die Bereitstellung von Bauland für die ansässige Bevölkerung hat Vorrang und soll durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Entwicklung den Bedarf der ansässigen Betriebe sowie die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen gebunden sind. (B II zu 1.7) Siedlungseinheiten mit historisch gewachsenen und landschaftsprägenden Siedlungsbildern sollen auch im ländlichen Raum in ihrer Substanz erhalten und in ihrem Maßstab und ihrer baulichen Struktur gesichert werden. Dies gilt insbesondere für die Erhaltung der landschaftstypischen Ortsbilder der Weindörfer …..am Rande des Steigerwaldes. Eine Verödung der Ortskerne als Folge der Entwicklung von Neubaugebieten soll entgegengewirkt werden. (B II 6.1) Land- und Forstwirtschaft (03.04.2012) Grundsätzlich ist von besonderer Bedeutung, dass Land- und Forstwirtschaft über ihre allg. Aufgaben hinaus unter Beachtung der Erfordernisse der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und des Siedlungswesens ihre speziellen regionalen Aufgaben nachhaltig erfüllen. Hierzu zählen u.a. Die nachhaltige Nahrungsproduktion, der Erhalt, die Pflege sowie die Gestaltung der charakteristischen Kuturlandschaft….im Steigerwald., die Sicherung der Waldgebiete sowie der weitere Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung. (B III 1) In Gebieten mit ungünstigen natürlichen und strukturellen Produktionsbedingungen insbes. ……im Steigerwald, ist auf eine Verbesserung …..für die landwirtschaftliche Weiterbewirtschaftung vor allem im Sinne der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft hinzuwirken. (B III 2.2) Vor allem am Steigerwaldtrauf ……sind die Erhaltung und Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für einen auch wirtschaftlich erfolgreichen Weinbau anzustreben, dies ist insbesondere im Hinblick auf den landschaftsprägenden Charakter des Weinbaus und seine Nutzung als überregional bekannte Besonderheit von erheblicher Bedeutung. (B III 2.3) Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 10 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Der Walderhaltung und der Vermeidung von Zerschneidungen der Waldgebiete kommt in der Region besondere Bedeutung zu. (BIII 4.1) Auf die Freihaltung von Tälern im …. Und Steigerwald ist aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für Landschaft und Erholung hinzuwirken. (B III 4.4) Gewerbliche Wirtschaft B IV (11.05.2012) Es ist darauf hinzuwirken, alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft und der Dienstleistungen so weit zu entwickeln, dass die Region im Wettbewerb vor allem mit benachbarten Räumen als attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort gestärkt und der notwendige Strukturwandel erleichtert wird. (B IV 1.1) Es ist darauf hinzuwirken, dass die künftige wirtschaftliche Entwicklung ….. einer gesunden, intakten und natürlichen Umwelt nicht unangemessen beeinträchtigt. (B IV 1.3) Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen Grundsätzlich ist es von besonderer Bedeutung, dass die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft mit preiswürdigen mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen sichergestellt wird. In Vorranggebieten ist der Abbau von Bodenschätzen grundsätzlich regionalplanerisch unbedenklich. Gegenüber anderen Nutzungsansprüchen soll der Gewinnung von Bodenschätzen in diesen Gebieten der Vorrang eingeräumt werden. In Vorbehaltsgebieten soll für überörtlich raumbedeutsame Abbauvorhaben in der Regel eine raumordnerische Überprüfung durchgeführt werden. Einer Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen wird besonderes Gewicht beigemessen. (B IV 2.1.1) Als Vorranggebiet für Gips und Anhydrit ist in der Gemeinde Castell die Fläche GI2 „Südlich Greuth“ sowie die Vorbehaltsgebiete GI 12 „Südlich Greuth“ und GI 13 „Kleinlangheim/Castell“ ausgewiesen (B IV 2.1.1.2). In Vorbehaltsgebieten soll eine spätere Nutzung dieser Lagerstätten nach Möglichkeit nicht durch andersartige Oberflächennutzungen ausgeschlossen werden. Die in der Karte dargestellten Bereiche weisen auf Gebiete hin, die für eine mögliche Bebauung hinsichtlich der Erdfallgefahr als Risikogebiete gelten müssen. (B IV zu 2.1.1.2) In der ursprünglichen Fassung des Regionalplanes von 1985 sind im nördlichen Gemeindegebiet nur Vorbehaltsflächen für Bodenschätze (Gips) ausgewiesen. Diese Flächen habe sich in der Tekturkarte von 2008 geändert. Die Umgriffe dieser Vorrang- und Vorbehaltsflächen sind im Plan dargestellt. Tekturkarte 1 zur Karte 2 Siedlung und Versorgung - Stand 15.April 2008 https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturkarte_ 1.pdf Handwerk Es ist von besonderer Bedeutung, die Leistungsfähigkeit des Handwerks in der Region langfristig zu erhalten und entsprechend dem sich ändernden Bedarf an handwerklichen Produktions- und Dienstleistungen vor allem durch erforderliche Anpassungen an technische und wirtschaftliche Entwicklungen auf Dauer zu steigern. (B IV 2.3.1) Tourismus, Freizeit und Erholung Es ist darauf hinzuwirken, den Erholungswert der Region mit seiner landschaftlichen und kulturellen Attraktivität zu erhalten und durch den weiteren Ausbau des touristischen Angebotes auf Dauer zu sichern und zu verbessern. (B IV 2.5.1) Das Netz der Wanderwege soll in seinem Bestand erhalten, geordnet und dem Bedarf entsprechend erweitert werden. (B IV 2.5.6) Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 11 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Das überregionale Radwegenetz ist ….im Plan vorhanden.?? (B IV 2.5.7) Es ist darauf hinzuwirken die touristische Attraktivität der Region als wichtigem Qualitätsweinstandort auf Dauer zu sichern und weiter zu verbessern. (B IV 2.5.12) Arbeitsmarkt B V Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur soll im Mittelbereich Kitzingen die strukturpolitische Zielsetzung einer quantitativen und qualitativen Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes unterstützt werden. Dabei soll auch auf eine Stärkung des ausbaufähigen Dienstleistungsbereiches hingewirkt werden. (B V 2.1.1) Bildung und Erziehung B VI Denkmalpflege Die in der Denkmalliste eingetragenen Boden- und Baudenkmäler sollen geschützt, erhalten und gepflegt werden. (B V 7.5.1/2) Freizeit und Erholung B VII Verkehr B IX Der Weiterentwicklung des ÖPNV als attraktives, sicheres und wirtschaftliches System zu einer dem motorisierten Individualverkehr möglichst gleichwertigen Alternativen kommt der Region eine besondere Bedeutung zu. (B IX 1.1) In der Region Würzburg kommt der Verbesserung, Ergänzung und Vervollständigung des Straßennetztes eine besondere Bedeutung zu. Angestrebt wird eine angemessene Verkehrsanschluss aller Gemeinden, ein besserer Verkehrsaustausch zwischen den zentralen Orten und ihren Verflechtungsbereichen, die Beseitigung von Engstellen, Unfallschwerpunkten und Umweltbelästigungen vor allem durch weitere Ortsumgehungen sowie eine angemessene Bewältigung des Schwerverkehrs. (B IX 3.1) Ein bedarfsgerechter und möglichst flächendeckender Ausbau des regionalen Radwegenetzes unter weitgehender Trennung vom übrigen Verkehr ist anzustreben. (B IX 6) Energieversorgung B X Grundsätzlich soll in allen Teilräumen der Region eine sichere, kostengünstige, umweltschonende Energieversorgung angestrebt werden. Es ist von besonderer Bedeutung, die Energieversorgung der Region möglichst umweltfreundlich auszurichten und dabei verstärkt auf erneuerbare Energieträger abzustellen. Erneuerbare Energien Nach dem Ziel 6.2.1 LEP 2013 sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. (B X zu 5.1.1) Laut der Karte 2b Siedlung und Versorgung – Windkraftnutzung liegt Castell im Ausschlussgebiet für Windkraftnutzung. https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20161213_v12_karte_2b.p df Bei der Errichtung von Anlagen zur Sonnenenergienutzung außerhalb von Siedlungsgebieten soll darauf geachtet werden, dass Zersiedelung und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soweit wie möglich vermieden werden. Freiland-Photovoltaikanlagen sollen räumlich konzentriert und möglichst in räumlichem Zusammenhang zu anderen Infrastruktureinrichtungen errichtet werden. (B Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 12 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell X 5.2.2) Folgende Standorte sind nach IMS IIB5…….für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nur bedingt geeignet und sollten nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden: u.a. Landschaftsschutzgebiete. Wasserwirtschaft B XI Technischer Umweltschutz B XII Lärmschutz Zur Verminderung des Verkehrslärms in Ortsdurchfahrten sollen soweit möglich Ortsumgehungsstraßen gebaut werden. (B XII 3.1.1 Im NP Steigerwald …. Soll in besonderen Maße auf den Schutz vor Lärmeinwirkungen und auf die Verminderung bestehender Lärmbelästigungen hingewirkt werden. 3.2 Naturschutzfachliche Planungen, Konzepte und Festsetzungen 3.2.1 Arten- und Biotopschutzprogramm 5 Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Kitzingen werden die naturschutzrelevanten Fachdaten sowie Ziele und Maßnahmenvorschläge flächenbezogen zusammengefasst und dokumentiert sowie ein Handlungskonzept für den Arten- und Biotopschutz erarbeitet. 3.2.2 Schutzgebiete nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) Naturpark Steigerwald Ein Großteil des Gemeindegebietes von Castell liegt im Naturpark sowie im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemals Schutzzone Steigerwald. Die ausgewiesene Schutzzone gilt seit 2011 als Landschaftsschutzgebiet weiter. Mit der Ausweisung des Naturparkes Steigerwald 1988 steht ein Großteil des Gemeindegebietes von Castell unter Landschaftsschutz. In den rechtsverbindlich festgesetzten LSG ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Es sind Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Aussagen des Regionalplan (B I Natur und Landschaft Pkt. 2.4) Zur Sicherung und Pflege des Naturparks Steigerwald sollen folgende Grundsätze beachtet werden: • Maßvolle Entwicklung der Landschaft zu einem weiträumigen, naturnahen Erholungsgebiet ohne schädliche Lärmeinwirkung, • Besondere Gewichtung der naturnahen Erholungsarten • Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, • Erschließung baulicher und landschaftlicher Schönheiten, soweit erforderlich. 5 https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/uekarte_absp.pdf Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 13 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Hier wird auch auf die „Verordnung des Naturpark Steigerwald“ aktueller Stand 2006 verwiesen.6 Kartierte Biotope lt. Bayerischer Arten- und Biotopschutzkartierung 7 Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche kartierte Biotope lt. Bayerischer Arten- und Biotopschutzkartierung im Gemeindegebiet. Sie sind im Flächennutzungplan vollständig dargestellt mit Biotop-ID-Nummern und der Kurzbeschreibung Beispiele: - Biotop ID 6228-1061-Teilflächen 01-06 Sumpfwald, Röhrichte, Kleingewässer und eine Quelle am Gründleinsloch - Biotop ID 6228-0110-TF 01/05 Hecken nordöstlich von Castell - Biotop ID 6228-1062-TF 01/02 Streuobstwiesen bei Castell Naturschutzgebiete Im Gemeindegebiet sind keine Naturschutzgebiet nach §23 BNatSchG ausgewiesen. Das Naturschutzgebiet „Halbtrockenrasen am Schwanberg „NSG-00393.01 und „Schloßbergsattel bei Markt Einersheim“ NSG-00612.01 liegen außerhalb des Gemeindegebietes in einer Entfernung von der Ortslage Castell von ca. 6km bzw. 4,5km. Natura 2000 Gebiete (Gebiete der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie) Im Gemeindegebiet wurde das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Vorderer Steigerwald mit Schwanberg“ 6327-371 sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Südlicher Steigerwald“ 6327-471 als Natura 2000 – Gebiet im Naturpark ausgewiesen. 8 Beschreibung FFH-Gebiet: Letztes großflächig genutztes Mittelwaldgebiet in Deutschland mit naturnahen, artenreichen u. Wärme liebenden Eichenwäldern aus ehemaliger und aktueller Mittelwaldnutzung in enger Verzahnung mit Magerrasen, Streuobstbeständen und Gebüsche Beschreibung Vogelschutzgebiet: Naturnahe, artenreiche und Wärme liebende Eichenwälder aus ehemaliger und aktueller Mittelwaldnutzung, am Waldrand verzahnt mit Magerrasen, Streuobstbeständen und Wärme liebenden Gebüschen Amtliche Überschwemmungsgebiete 9 Keine ausgewiesen 6 https://www.hassberge.de/fileadmin/data/UmweltNatur/Naturschutz/Verordnung_ber_den_Naturpark_Steigerwald.pdf 7 https://geoportal.bayern.de/bayernatlas 8 http://www.ffh-gebiete.de/ 9 https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 14 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Trinkwasserschutzgebiete Keine ausgewiesen Bodendenkmäler / Baudenkmäler 10 Im Gemeindegebiet sind 9 Bodendenkmäler und 32 Baudenkmäler ausgewiesen, die im Anhang aufgelistet werden. Im Flächennutzungsplan sind die Bodendenkmäler flächig dargestellt. 10 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege https://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_675116.pdf Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 15 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell Teil C. Beschreibung und Bewertung des Gemeindegebietes Die Gemarkungsgröße für Castell mit Ortsteilen beträgt 2.292,5 ha. (22,92 km²). Die Gesamtgröße aller Waldflächen beträgt 1.162 ha. Die Gesamtgröße aller Landwirtschaftlichen Flächen beträgt 700 ha. Die Gesamtgröße aller Weinbauflächen beträgt 91 ha. Die angrenzenden Gemeinden/Waldgebiete sind Abtswind, Rüdenhausen, Wiesenbronn, Iphofen, Oberscheinfeld, Mannhofer Forst, Stierhöfstetten, Herper, Prühl, Dürrnbuch sowie Rehweiler. 4. Natur und Landschaft 4.1 Topographischer Gesamtaufbau Das Gelände des Gemeindegebietes ist bewegt und steigt in seinem überwiegend landwirtschaftlich genutzten westlichen Teil nach Süden und Osten an, bis es in die Hänge des Eulenberges, des Schloßberges, des Greuther Berges und des Friedrichsberges übergeht. Red. Ergänzung zur 2. Änderung: Die Höhenlage von Castell und Greut steigt von ca. 275 m üNN bis zu den Steigerwaldhängen auf 350m üNN an. Die Hochlagen des Steigerwaldes liegen dann im Mittel bei 400 m üNN mit der höchsten Erhebung des Berggipfels „Sandberg“ mit 481 m üNN. 4.2 Geologischer Gesamtaufbau Geologisch herrscht Untere Gipskeuper vor; am Schloßberg gibt es stärkere Gipseinschaltungen. Die Gemeinde hat Anteil an folgenden Gliedern des Keupers: - Myophorienschichten (relativ ebene Lagen um Castell und Greuth und beginnender Steilanschlag) - Estherienschichten (Steilanstieg zum Steigerwald) - Schilfsandstein (1. Verebnung des Steigerwaldes) - Lehrbergstein (2. Anstieg im Steigerwald) - Blasensandstein (2. Verebnung, „Dach des Steigerwaldes) Die Täler sind häufig gefüllt mit periglazialen Solifluktionsdecken, so z.B. die Täler des Gründleinsbaches nördlich von Castell und des Schleimelsgrabens. Aus den verwitterungsdecken des Keupergesteins haben sich je nach Bodenart Braunerden oder Pelosole entwickelt. Das Spektrum der Bodenart reicht von lehmigem Sand bis zu lehmigem Ton. Nach den beim Bergamt Bayreuth vorliegenden Unterlagen befinden sich südlich und nordöstlich der Geiersmühle sowie nordöstlich des Lerchenberges untersuchungswürdige Mineralvorkommen. Diese hauptsächlich in der Gemarkung Rüdenhausen gelegenen Vorkommen reichen in landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde Castell hinein. Red. Ergänzung zur 2. Änderung Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 16 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell In der ursprünglichen Fassung des Regionalplanes von 1985 sind im nördlichen Gemeindegebiet nur Vorbehaltsflächen für Bodenschätze (Gips) ausgewiesen. Diese Flächen habe sich in der Tekturkarte von 2008 geändert. Tekturkarte 1 zur Karte 2 Siedlung und Versorgung - Stand 15.April 2008 https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_2007112 8_v3_tekturkarte_1.pdf Als Vorranggebiet für Gips und Anhydrit ist in der Gemeinde Castell die Fläche GI2 „Südlich Greuth“ sowie die Vorbehaltsgebiete GI 12 „Südlich Greuth“ und GI 13 „Kleinlangheim/Castell“ ausgewiesen (RP B IV 2.1.1.2). In Vorbehaltsgebieten soll eine spätere Nutzung dieser Lagerstätten nach Möglichkeit nicht durch andersartige Oberflächennutzungen ausgeschlossen werden. Die in der Tekturkarte dargestellten Bereiche weisen auf Gebiete hin, die für eine mögliche Bebauung hinsichtlich der Erdfallgefahr als Risikogebiete gelten müssen. (B IV zu 2.1.1.2) 4.3 Klima Castell liegt am Rande des Mainfränkischen Trockenraumklimas, was die typische Vielfalt dieser Zone hier zum Ausdruck kommen lässt. Es kann als relativ kontinental bezeichnet werden. Dabei bilden die Hochlagen des östlichen Gemeindeteiles den Übergang zu raueren, niederschlagsreicheren Bedingungen. Mittlere Jahresniederschlagsmenge: ca. 700 mm (von West nach Ost ansteigend) Als mittlere Jahrestemperatur kann 8° C angenommen werden. (von West nach Ost abfallend) Red. Ergänzung zur 2. Änderung Die mittlere Jahresniederschlagsmenge in den letzten 10 Jahren (2010 bis 2020) an der Messstelle „Iphofen“ ist lt. Bayrisches Landesamt für Umwelt (LfU) – Gewässerkundlicher Dienst Bayern auf ca. 630 mm gefallen (Hinweis: Ergebnis durch Interpolation der Jahresgrafik Iphofen Gesamtsumme von 2010 bis 2020). https://www.gkd.bayern.de/de/meteo/niederschlag/main_unten/iphofen-200051/jahreswerte 4.4 Wasser Im Gemeindegebiet gibt es drei Bäche 3. Ordnung mit z.T. zahlreichen Gräben als Zulauf aus den Bereichen der „Steigerwaldtraufe“ und den Hochlagen des Steigerwaldes. GRÜNDLEINSBACH Durch Castell fließt der „Gründleinsbach“ mit ausgedehnten „Wassersensiblen Bereichen“ (Angabe lt. Bayernatlas – Themenkarte Naturgefahren). Dieser Überschwemmungsbereich wurde nun vertieft ermittelt als 100-jähriges Hochwasserereignis im Rahmen des „Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ von 15.06.2020 der „Arbeitsgemeinschaft Dorfschätze“ des Landkreises Kitzingen. Dieses Gremium entstand 2002 als Interkommunale Allianz aus verschiedenen Mitgliedergemeinden. In 2008 schloss sich auch die Gemeinde Castell an. Nach dem Hochwasser 2013 mit zahlreichen Überschwemmungsschäden durch kleine Bäche handelte Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 17 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell die Allianz entschlossen und beauftragte als Fachplaner das Ingenieurbüro Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschafts GmbH aus Darmstadt, um in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen die Hochwasser- und Sturzbachgefahr auch von kleinen Bächen (Gewässer 3. Ordnung) zu Untersuchungen. Bäche 3. Ordnung unterliegen er Zuständigkeit der Kommunen. Diese erhalten üblicherweise keine amtlichen Überschwemmungsbereich gem. § 76 WHG (Wasserhaushaltsgesetzes). Seit 2020 liegt nun ein umfassendes Ergebnis mit zahlreichen Maßnahmen für einen verträglichen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte vor. Der Gründleinsbach fließt in Richtung Norden in die „Mainaue“ ab. An der nördlichen Gemeindegrenze zur Gemeinde Rüdenhausen entstanden die „Geiersmühle“ in Trautberg und die „Gründleinsmühle“. Einige Fischteich werden ebenfalls über den Gründleinsbach gespeist. Am tiefsten Punkt der Gemeinde – im „Großer Grund“ entstand das sogenannte „Gründleinsloches“. Es liegt im Norden von Castell im Bereich des Sportplatzes und der kommunalen Kläranlage. Die Vorflut hierfür ist ebenfalls der Gründleinsbach. Der Abfluss der zahlreichen Flurgräben südlich von Greuth laufen ebenfalls im „Gründleinsloch“ zusammen. SCHLEIMELSGRABEN UND BUCHBACH In Wüstenfeld fließt nördlich am Waldrand entlang der „Schleimelsgraben“ und am östlichen Ortsrand beginnt der „Buchbach“. An beide Bäche entstehen bei Hochwässern eben falls überschwemmbare Bereiche. Da diese jedoch die Ortschaft und ihre Bebauung nicht gefährdet wurden diese „Wassersensiblen Bereiche“ (Angabe lt. Bayernatlas – Themenkarte Naturgefahren) nicht weiter im „Intergralen Hochwasser- und Rückhaltekonzept“ dargestellt. Die Quellbereiche der Bäche befinden sich in Ortsnähe. Der Schleimelsgraben entsteht als Abfluss des „Tränksees“, der wiederum seine Quellbereich in den umliegenden Waldbereichen im Nordwesten hat. Im Osten fließt er nach nicht nur gut 1600 m Länge in den Buchbach. Der Buchbach erhält sein Wasser aus den südlichen Bereichen von Wüstenfelden. Er fließt in Richtung Osten und später in Richtung Südosten nach Stierhöfstetten ab. Er ist auch die Vorflut für die Kläranlage. TEICHE UND SEEN IM GEMEINDEGEBIET Neben den Bächen gibt es zahlreiche kleine Fischteich und Tümpel entlang der Bäche und Gräben. Einige davon sind als Teil kartierter Biotope wertvolle Feuchtstandorte und bereichern die Lebensräume für Flora und Fauna in der sonst niederschlagsarmen Weinbergregion mit ihren Trockenstandorten. Das Gebiet ist dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zu geteilt. Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 18 von 75
Begründung zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Castell 4.5 Naturräumliche Ausstattung Das Gemeindegebiet liegt im Großraum des Steigerwaldes. Er unterteilt sich in zwei naturräumliche Untereinheiten die geologisch betrachtet zum „Mittleren Keuper“ zugeordnet sind. Castell und Greuth gehören zum tief liegenden Bereich, der weich-hügeligen „Steigerwaldtrauf“. Die hier vorliegende Potenzielle natürliche Vegetation besteht aus einem „Bergsegge-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Bergseggen-Hainsimsen-Buchenwald, örtlich mit Bergseggen-Waldgersten-Buchenwald oder Waldlabkraut-Eschen- Hainbuchenwald“. Das Landschaftsbild ist geprägt von weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen und einer Kulisse aus aufsteigenden Weinbauflächen mit den dahinterliegenden Waldbeständen des Steigerwalds. Die anstehenden Böden für die Landwirtschaft sind gem. der Übersichtsbodenkarte Bayern fast ausschließlich lehmige bis tonige Böden (überwiegend Pararendzina) mit einer flachen Deckschicht aus kalkhaltigen Schluff bis Lehm. Der Ortsteil Wüstenfelden liegt bereits in den Hochflächen des gestuften Mittelgebirges Steigerwald (Südwestliche Mittelgebirgslandschaft) mit einer Potenzielle natürliche Vegetation aus einem „Bergseggen-Hainsimsen-Buchenwald im Komplex mit Bergseggen- Waldmeister- oder Bergseggen-Waldgersten-Buchenwald; örtlich mit Leimkraut- Traubeneichen-Hainbuchenwald und Seggen-Buchenwald sowie Schwalbenwurz- Sommerlinden-Blockwald“. Die anstehenden Böden sind dort tonig-lehmiger Regosol und Pelosolböden mit Deckschichten aus Schluff und Lehm, oft auf carbonathaltigen Böden. Im Nordosten sind auch vorkommen von Braunerden und ein Großteil des Südens und Südostens sind Pararendzinen mit einer flachen Deckschicht aus kalkhaltigen Schluff bis Lehm. Das Landschaftsbild hier ist geprägt durch geschlossene Walddecken. Wüstenfelden liegt in einer flachen Hochebene in einer vollständig von Wald umgebenen „Rodungsinsel“ mit wenig Fernwirkung und Sichtbeziehungen zu den benachbarten Orten. 5. Gemeindestruktur / Siedlungs- Bevölkerungs- und Infrastruktur 5.1 Historische und bauliche Entwicklung Die Stiftsurkunde für die Benediktinerabtei Megingaudshausen (Münsterschwarzach) vom Jahr 816 nennt unter anderen Gemeinden auch den Ort Castell im damaligen Iffgau. Dies ist die erste urkundlich nachweisbare Erwähnung des lieblichen Ortes am Steigerwald. Zweifelslos hat er damals schon Jahrhunderte bestanden. Aber sein eigentliches Alter ist ebenso wenig zu ergründen wie die Herkunft des Namens. Aus der Römerzeit kann er nicht stammen, denn das Gebiet zwischen Steigerwald und Main lag weit nördlich des "Limes“, der römischen Grenzbefestigungslinie und dürfte wohl niemals römische Soldaten gesehen haben. Vorentwurf Stand 22.12.2020 Seite 19 von 75
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