Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell

 
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Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
GEMEINDE CASTELL
  Vertreten durch 1. Bgm. Christian Hähnlein
  Rathausplatz 4
  97355 Castell

           2. Änderung und Digitalisierung des
                 Flächennutzungsplanes
                  der Gemeinde Castell

                               BEGRÜNDUNG
                              (gem. § 5 Abs. 5 BauGB)

                                Landkreis Kitzingen

                                      Vorentwurf
                              Stand 22. Dezember 2020

Mitgliedsgemeinde der
Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid
Balthasar-Neumann-Straße 14
97353 Wiesentheid

Planung:
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Inhaltsverzeichnis

Teil A. Anlass und Erfordernis der Planung................................................................................. 4
1.         Vorbemerkung ............................................................................................................... 4
1.1        Planungsanlass und Planungsziele .................................................................................. 4
1.2        Stand der Bauleitplanung ............................................................................................... 5
Teil B. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben .................................................................. 6
2.         Geltungsbereich - Beschreibung der Lage im Raum - Verwaltung ..................................... 6
3.         Übergeordnete Planungen .............................................................................................. 6
3.1        Landes- und Regionalplanung ......................................................................................... 6
3.2        Naturschutzfachliche Planungen, Konzepte und Festsetzungen ..................................... 13
3.2.1      Arten- und Biotopschutzprogramm .............................................................................. 13
3.2.2      Schutzgebiete nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ......................... 13
Teil C. Beschreibung und Bewertung des Gemeindegebietes .................................................... 16
4.         Natur und Landschaft ................................................................................................... 16
4.1        Topographischer Gesamtaufbau ................................................................................... 16
4.2        Geologischer Gesamtaufbau ......................................................................................... 16
4.3        Klima ........................................................................................................................... 17
4.4        Wasser ......................................................................................................................... 17
4.5        Naturräumliche Ausstattung ......................................................................................... 19
5.         Gemeindestruktur / Siedlungs- Bevölkerungs- und Infrastruktur ................................... 19
5.1        Historische und bauliche Entwicklung ........................................................................... 19
5.2        Versorgung und Erschließung........................................................................................ 22
5.3        Bevölkerungsentwicklung ............................................................................................. 24
5.4        Erwerbstätigkeit und soziologische Struktur .................................................................. 27
5.5        Handwerk und Gewerbe ............................................................................................... 27
5.6        Dienstleistungsbereich ................................................................................................. 28
5.7        Pendlerbeziehungen ..................................................................................................... 29
5.8        Landwirtschaft ............................................................................................................. 29
5.9        Verkehr ........................................................................................................................ 32
5.9.1      Bundesstraße 286 und die Verbesserungsaussichten ..................................................... 32
5.9.2      Staatsstraße ................................................................................................................. 34
5.9.3      Kreisstraßen ................................................................................................................. 34
5.9.4      Bundesbahn und Bundespost / öffentlicher Personennahverkehr .................................. 34
5.9.5      Wander- und Radwegenetz........................................................................................... 35
5.10       Dorfschätze im westlichen Steigerwald ......................................................................... 36
5.11       Immissionsschutz ......................................................................................................... 37
5.12       Weitere informelle Planungen ...................................................................................... 38
Teil D. Konzeptionen und Ziele ................................................................................................ 39
Leitbild, Konzept und Maßnahmen ............................................................................................. 39
6.         Siedlung und Infrastruktur ............................................................................................ 39
6.1        Planungsabsichten ....................................................................................................... 39
6.2        Bauflächen und Bestandsanpassung von Bauflächen (alte Nr. 7ff).................................. 40
6.2.1       Wohnbauflächen ......................................................................................................... 44
6.2.2      gemischte Bauflächen................................................................................................... 44
6.2.3       Erweiterung Dorfgebiet Castell .................................................................................... 44
6.2.4       Erweiterung Dorfgebiet Greuth .................................................................................... 45
6.2.5       Neues Dorfgebiet Wüstenfelden .................................................................................. 45
6.3        Wirtschaftliche Entwicklung / Entwicklung der Gewerbeflächen .................................... 46
6.3.1       Gewerbliche Bauflächen .............................................................................................. 46

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                                                                 Seite 2 von 75
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

6.3.2      Sonderbauflächen ....................................................................................................... 46
6.4       Flächen für den Gemeinbedarf...................................................................................... 47
6.5       Bevölkerungsentwicklung, Wohnen (alte Nr. 7.6-Wohnbedarfsberechung) .................... 47
6.6       Innerörtlichen Grünflächen und Grünzüge, Ortsrandeingrünung (alte Nr. 8ff) ............... 50
7.        Wasser, Abwasser, Müll (alte Nr. 10ff) .......................................................................... 51
7.1       Trinkwasserversorgung................................................................................................. 51
7.2       Abwasserbeseitigung.................................................................................................... 52
7.3.      Energieversorgung........................................................................................................ 53
8.        Schutzgebietsausweisungen (alte Nr. 9ff) ...................................................................... 55
8.1       Naturpark Steigerwald mit seinen Landschaftsschutzgebieten ....................................... 55
8.2       Naturdenkmäler ........................................................................................................... 55
8.3       Biotope ........................................................................................................................ 55
8.4       Denkmalschutz ............................................................................................................. 56
9.        Liste und Erläuterungen der 2. Änderungen .................................................................. 58
9.1       Ortsteil CASTELL ........................................................................................................... 58
9.1.1     Änderung C1 ................................................................................................................ 58
9.1.2     Änderung C2 ................................................................................................................ 59
9.1.3     Änderung C3 ................................................................................................................ 59
9.1.4     Änderung C4 ................................................................................................................ 60
9.1.5     Änderung C5 ................................................................................................................ 61
9.1.6     Änderung C6 ................................................................................................................ 61
9.1.7     Änderung C7 ................................................................................................................ 61
9.1.8     Änderung C8.1 / C 8.2 / C8.3 / C8.4: .............................................................................. 61
9.1.9     Änderung C9 ................................................................................................................ 62
9.2       Ortsteil GREUTH ........................................................................................................... 63
9.2.1     Änderung G1 ................................................................................................................ 63
9.2.2     Änderung G2 ................................................................................................................ 65
9.2.3     Änderung G3 ................................................................................................................ 65
9.2.4     Änderung G4 ................................................................................................................ 66
9.2.5     Änderung G5 ................................................................................................................ 67
9.3       Ortsteil WÜSTENFELDEN ............................................................................................... 68
9.3.1     Änderung W1 ............................................................................................................... 68
9.3.2     Änderung W2 ............................................................................................................... 69
9.3.3     Änderung W3 ............................................................................................................... 70
9.4       Nachrichtliche Übernahmen/Änderung Ä-N .................................................................. 70
10.       Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (alte Nr. 10ff) ............................................. 71
11.       Baurechtliche Verhältnisse / Rechtliche Grundlage (alte Nr. 12ff) .................................. 72
12.       Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 74

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                                                               Seite 3 von 75
Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Castell
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

    Hinweis zur vorliegenden Begründung:
    - Stellenweise wird Begriff „Flächennutzungsplan“ durch FNP abgekürzt
    - Der digitalisierte Originaltext der Begründung ist kursiv dargestellt

Teil A. Anlass und Erfordernis der Planung

1.       Vorbemerkung
Gemäß dem Baugesetzbuch hat der Flächennutzungsplan die Aufgabe „für das ganze
Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art
der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen
darzustellen (§5 Abs. 1 BauGB) 1
Er ist die zusammenfassende räumliche Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch
Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich
im Gemeindegebiet räumlich auswirken. (Planungshilfen für die Bauleitplanung – Bay
Staatsministerium für Verkehr, Bau und Verkehr) 2
Als vorbereitender Bauleitplan ist er für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger
verbindlich.

1.1        Planungsanlass und Planungsziele

Die Gemeinde Castell möchte im Zuge der Ortsentwicklung zusätzliche Wohnbauflächen,
Dorfgebietsflächen und gewerbliche Fläche ausweisen, die eine Anpassung und Änderung
des FNP bedingen. Zusätzlich ist der bisherige Flächennutzungsplan aufgrund seiner
Darstellungsgröße nicht handhabbar in den heutigen Zeiten des digitalisierten
Datenaustausches. Daher ist die vorliegende Änderung auch eine Digitalisierung des FNP.

Damit wurde auch eine Aktualisierung des vorhandenen Bestandes/Nutzung sowie eine
Einarbeitung der übergeordneten Vorgaben und der naturschutzfachlichen Belange wie
Übernahme der Schutzgebietsgrenzen vorgenommen. Ebenso wurde die Mustergliederung
der Begründung zum FNP aus dem Leitfaden der kommunalen Landschaftsplanung des Bay.
Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit übernommen. 3

Es liegen zwei Arten von Änderungen in dem FNP vor. Zum einen Änderungen in den
Entwicklungszielen der Gemeinde, die den eigentlichen Kern der 2. Änderung darstellen,
zum anderen die „redaktionellen Änderungen“ die aus nachrichtlichen Übernahmen des
aktuellen Bestandes resultieren (z.B. Schutzgebietsausweisungen o.ä.).
Dies ist v.a. in der zeichnerischen Darstellung des Flächennutzungsplanes sichtbar.

1
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__5.html
2
    https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/planungshilfen_18.19_e-book.pdf
3
    https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/doc/leitfaden_landschaftsplanung.pdf

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                                   Seite 4 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Der Erläuterungsbericht der digitalisierten Fassung von 1990 wurde beibehalten und ist in
einem anderen Schriftbild als die Änderungen und Ergänzungen dargestellt.
Die redaktionellen Änderungen bzw. Bestandsanpassungen wurden im Text jeweils
gekennzeichnet.

Seit der Rechtsgültigkeit des FNP wurde in den 30 Jahren in Castell und den Ortsteilen
Greuth und Wüstenfelden 7 Baugebiete ausgewiesen und Bebauungspläne erstellt. Im Zuge
der Bauleitplanung und der Bautätigkeiten in allen Ortsteilen bedingt eine Anpassung und
Aktualisierung des FNP für die bestehende Bebauung. Hiermit soll im Rahmen der
Bauleitplanung den Erfordernissen der aktuellen und künftigen baulichen Entwicklung
nachgekommen werden.

Die rechtsgültigen Bebauungspläne werden übernommen und die Bestandssituationen
angepasst.

1.2     Stand der Bauleitplanung

Stand der Flächennutzungsplanung
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Castell wurde am 15.04.1982 eingeleitet, am
07.02.1985 aufgestellt und am 24.07.1984 teilgenehmigt. Die 1. Änderung, eingeleitet am
24.08.1987, erlangte am 23.04.1990 Wirksamkeit. Der rechtsgültige FNP wurde seitdem
nicht mehr aktualisiert/geändert. Ein Landschaftsplan wurde von der Gemeinde Castell nicht
aufgestellt.
Mit der Sitzung vom 06.07.2015 beschloss der Gemeinderat die Digitalisierung und 2.
Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.

Stand der Baugebiete/Bebauungsplanung

Im Gemeindegebiet sind folgende Bebauungspläne rechtsgültig:

 Name BP
 Greuth
 Im Kämpfer I                        Bescheid LRA 24.06.1981    Änderung LRA 11.04.1997
 Im Kämpfer II                       Bescheid LRA 22.11.1993    Ergänzungen LRA 30.08.1994
 Im Kämpfer III                      06.09.1999
 Castell
 Schupfäcker                         08.05.1998                 1. Änderung 26.04.2002
 Kirchberg                           25.05.1990                 2. Änderung 26.01.2004
 Leiten                              11.04.1968                 1. Änderung 11.04.1997

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                       Seite 5 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Teil B. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben

2.      Geltungsbereich - Beschreibung der Lage im Raum - Verwaltung
Die Gemeinde Castell mit ihren Ortsteilen Castell, Greuth und Wüstenfelden liegt ca. 15 km östlich
der Kreisstadt Kitzingen, unmittelbar am nördlichen bzw. nordwestlichen Steilhang des Steigerwaldes.
Die Ortsteile Castell und Greuth gehören nach der naturräumlichen Gliederung zum nordwestlichen
Steigerwaldvorland, während der Ortsteil Wüstenfelden in einem Hochtal südlich des
Steigerwaldkammes im Steigerwald liegt.

Die Gemeinde Castell gehört zur Verwaltungsgemeinschaft und zum Schulverband Wiesentheid.
Innerhalb der Landesentwicklungsplanung ist Castell dem Kleinzentrum Wiesentheid, dem
Mittelzentrum Kitzingen und der Region 2 – Würzburg zuzuordnen.

Bis zur Gebietsreform 1972 gehörte Castell zu dem seither aufgelösten Landkreis Gerolzhofen.

Red. Ergänzung zur 2. Änderung

3.      Übergeordnete Planungen

3.1    Landes- und Regionalplanung
Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§1 Abs. 4 BauGB) sind die Bauleitpläne den Zielen
der Raumordnung anzupassen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie im
Regionalplan der Region Würzburg (2) sind überfachliche und fachliche Ziele und Grundsätze
genannt, die im Rahmen der Änderung des FNP zu beachten sind. 4

Landesentwicklungsprogramm Bayern
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist im September 2013 neu in Kraft getreten
(geändert Dezember 2019). Gemäß LEP 2013 gehört die Gemeinde Castell in der Region
Würzburg zum allgemeinen ländlichen Raum mit einem besonderen Handlungsbedarf. In
diesen Teilräumen sind wirtschaftsstrukturelle oder sozioökonomische Nachteile sowie eine
nachteilige Entwicklung zu befürchten. (LEP 2.2.3)
Diese Teilräume sind vorrangig zu entwickeln. (LEP 2.2.4 )
Der ländliche Raum soll sich grundsätzlich so entwickelt und geordnet werden, dass
    • er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und
       weiterentwickeln kann,
    • seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer
       Erreichbarkeit versorgt sind,
    • er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann,
    • er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann
    • eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfrastruktur geschaffen und
       erhalten wird. (LEP 2.2.5)

4
  https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-
bayern-stand-2018/

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Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

In der Begründung werden folgende Notwendigkeiten aufgezählt:
    • Stärkung der eigenständigen Wirtschaftsstruktur mit einem entsprechenden
        quantitativen und qualitativen Arbeitsplatzangebot,
    • Schließen bestehender Lücken der Verkehrsinfrastruktur und dem Erhalt und Ausbau
        des öffentlichen Personennahverkehrs,
    • Bedarfsgerechter Erhalt von sozialen Einrichtungen, wie Kindergarten, Schule,
        Medizinscher Versorgung und Angebot für Senioren,
    • Schaffung von wirtschaftsnahen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
    • Erhaltung von natürlichen Lebensgrundlagen und eigenständiger Siedlungsstruktur
        als ökonomischer Standortvorteil,
    • Nutzung regionaler Wertschöpfungspotenziale, insbes. verstärkte Erschließung von
        erneuerbaren Energien,
    • Sicherung und Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen
        Land- und Forstwirtschaft.
Mit dieser umfassenden Stärkung des ländlichen Raums soll dieser als gleichwertiger Lebens-
und Arbeitsraum erhalten und geschaffen werden, damit in allen Landesteilen gleiche
Bedingungen herrschen und somit der Abwanderungstendenz in die Ballungsgebiete
geschwächt werden.
(zu LEP 2.2.5 B)

Näheres kann in den Strukturkarten und Erläuterungen des z. Z. gültigen LEP entnommen
werden:
Links hierzu sind:
Karte: https://www.landesentwicklung-
bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm
/Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-_Nichtamtliche_Lesefassung_-
_Stand_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_2_-_Strukturkarte.pdf
Text: https://www.landesentwicklung-
bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm
/Landesentwicklungsprogramm_Bayern_-_Nichtamtliche_Lesefassung_-
_Stand_2020/LEP_Stand_2020_Lesefassung_x.pdf

Regionalplan der Region Würzburg (2)

Regionalplan – Überfachliche Ziele (Stand Lesefassung 17.10.2017)
Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) entwickelt und
konkretisieren die dortigen Festlegungen räumlich und inhaltlich. Im Regionalplan der
Region Würzburg (2) ist die Gemeinde Castell als ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in
besonderem Maße gestärkt werden soll, ausgewiesen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
des ländlichen Raumes soll insbesondere durch die Schaffung vielseitiger und qualifizierter
Arbeitsplätze im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich verbessert
werden. Sie sollen gemäß dem allgemeinen Ziel zur Schaffung gleichwertiger Lebens- und
Arbeitsbedingungen mit Vorrang entwickelt werden. Eine nachhaltige Raumnutzung soll
dabei angestrebt werden. (RP A II 2.2)
Desweiteren sollen für eine nachhaltige Regionalentwicklung „die natürlichen Ressourcen
und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in allen Regionsteilen gesichert und
möglichst verbessert werden. Die Entwicklung der Wirtschaft sowie der Siedlungs- und

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                          Seite 7 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Infrastruktur sollen ohne wesentliche Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen
und insbesondere möglichst flächensparend erfolgen. Dabei soll die gute kulturelle und
soziale Ausstattung der Region gesichert und ausgebaut werden.

Castell liegt im Nahbereich der Grundzentren Wiesentheid, Iphofen (ehem. Unterzentren)
und Geiselwind (ehem. Kleinzentrum) sowie dem Mittelzentrum Kitzingen.

Raumstrukturkarte:

                                                                Regionalplan Würzburg (2) Karte 1 Raumstruktur –
                                                                Lesefassung Stand 1.März 2018
                                                                https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/
                                                                mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180323_karte1.pdf

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                                 Seite 8 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Näheres kann in den Strukturkarten und Erläuterungen des z. Z. gültigen Regionalplanes
entnommen werden:
Links hierzu sind:
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177670/eigene_leistung/el_00276/index.ht
ml

Text
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2-
20171017_lesefassung_text.pdf
Raumstrukturkarte
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180323_karte1.pdf
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20180718_begründungskar
te.pdf
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20130422_v10_tekturkarte
_2_raumstruktur.pdf
Siedlung und Versorgung
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_19851201_karte_2_siedlun
g_und_versorgung.pdf
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturkarte_
1.pdf
Landschaft und Erholung
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_19851201_karte_3_landsch
aft_und_erholung.pdf

Regionalplan – Fachliche Ziele (Stand Lesefassung 17.10.2017)

Natur und Landschaft
Zu den Landschaftlichen Leitbild für die Region, die den Bereich Castell betreffen sind zu
nennen:
„Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der für die Region typische
Landschaftscharakter sollen in allen Teilen der Region, jedoch vordringlich… sowie am
Steigerwaldtrauf, durch pflegliche Bodennutzung erhalten werden“. (B I 1.1)
„Das charakteristische Landschaftsbild der Wiesentäler in den Naturparken…          und
Steigerwald soll möglichst erhalten und gesichert werden.“ (B I 1.4)
„Die wertvollen Landschaftsteile der Region wie Naturparke, Landschaftsschutzgebiete u.a.
sollen gesichert sowie Schäden behoben werden. Sie sollen in ihrer Funktion als biologisch
und strukturell bereichernde Elemente der Landschaft, als Kompensatoren der Belastung
von Naturhaushalt und Landschaftsbild und als Lebensräume seltener Pflanzen- und
Tiergesellschaften gestärkt werden.“ (BI 2)

Als landschaftliches Vorbehaltsgebiet wurde der überwiegende Teil der naturräumlichen
Einheit des Steigerwalds ausgewiesen. (B I 2.1)

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                             Seite 9 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Folgende Bereiche werden besonders hervorgehoben zitiert:

Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen
Bei der Grünordnung im Siedlungsbereich ist grundsätzlich auf eine klare Trennung zwischen
bebauter und unbebauter Fläche sowie zwischen Wohnbebauung und Bebauung für Industrie und
Gewerbe hinzuwirken. (B I 3.1.)
Bei baulichen Anlagen in der freien Landschaft insbes. in den engen …….. Steigerwaldtälern sowie auf
freien Hängen und Kuppen und am Steigerwaldtrauf, sollen grundsätzlich mit standortgerechten
Gehölzen in die Landschaft eingebunden werden. Bei Bauvorhaben im Außenbereich soll mehr als
bisher auf den jeweiligen Landschaftscharakter Rücksicht genommen werden, vor allem bei der
Standortbestimmung sowie der Wahl der Bauform und der Eingrünung. (B I 3.2.6)
Bei der Erstellung von Verkehrs-, Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, und
Abwasserbeseitigungsanlagen soll verstärkt auf die Erhaltung des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes hingewirkt werden. (B I 3.2.7)
Die oberirdischen Gewässer sollen zusammen mit ihren zugehörigen Feuchtbereichen naturnah
erhalten und soweit möglich in ihrem ursprünglichen Zustand belassen bleiben. Bereits geschädigte
Gewässerabschnitte sollen saniert werden. (B I 3.2.10)

Siedlungswesen
Die Siedlungstätigkeit soll sich im Rahmen der organischen Entwicklung einer Gemeinde wie im LEP
Ziel B VI 1.3 beschrieben vollziehen. Demnach soll im Wohnsiedlungsbereich die organische
Entwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht
unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die Bereitstellung von Bauland für die
ansässige Bevölkerung hat Vorrang und soll durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Im
gewerblichen Siedlungsbereich soll die organische Entwicklung den Bedarf der ansässigen Betriebe
sowie die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder
Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder die an besondere Standortvoraussetzungen
gebunden sind. (B II zu 1.7)

Siedlungseinheiten mit historisch gewachsenen und landschaftsprägenden Siedlungsbildern sollen
auch im ländlichen Raum in ihrer Substanz erhalten und in ihrem Maßstab und ihrer baulichen
Struktur gesichert werden. Dies gilt insbesondere für die Erhaltung der landschaftstypischen
Ortsbilder der Weindörfer …..am Rande des Steigerwaldes. Eine Verödung der Ortskerne als Folge
der Entwicklung von Neubaugebieten soll entgegengewirkt werden. (B II 6.1)

Land- und Forstwirtschaft (03.04.2012)
Grundsätzlich ist von besonderer Bedeutung, dass Land- und Forstwirtschaft über ihre allg. Aufgaben
hinaus unter Beachtung der Erfordernisse der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und des
Siedlungswesens ihre speziellen regionalen Aufgaben nachhaltig erfüllen. Hierzu zählen u.a.
Die nachhaltige Nahrungsproduktion, der Erhalt, die Pflege sowie die Gestaltung der
charakteristischen Kuturlandschaft….im Steigerwald., die Sicherung der Waldgebiete sowie der
weitere Ausbau der stofflichen und energetischen Nutzung. (B III 1)

In Gebieten mit ungünstigen natürlichen und strukturellen Produktionsbedingungen insbes. ……im
Steigerwald, ist auf eine Verbesserung …..für die landwirtschaftliche Weiterbewirtschaftung vor
allem im Sinne der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft hinzuwirken. (B III 2.2)
Vor allem am Steigerwaldtrauf ……sind die Erhaltung und Verbesserung der strukturellen
Voraussetzungen für einen auch wirtschaftlich erfolgreichen Weinbau anzustreben, dies ist
insbesondere im Hinblick auf den landschaftsprägenden Charakter des Weinbaus und seine Nutzung
als überregional bekannte Besonderheit von erheblicher Bedeutung. (B III 2.3)

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                           Seite 10 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Der Walderhaltung und der Vermeidung von Zerschneidungen der Waldgebiete kommt in der Region
besondere Bedeutung zu. (BIII 4.1) Auf die Freihaltung von Tälern im …. Und Steigerwald ist aufgrund
ihrer besonderen Bedeutung für Landschaft und Erholung hinzuwirken. (B III 4.4)

Gewerbliche Wirtschaft B IV (11.05.2012)
Es ist darauf hinzuwirken, alle Bereiche der gewerblichen Wirtschaft und der Dienstleistungen so
weit zu entwickeln, dass die Region im Wettbewerb vor allem mit benachbarten Räumen als
attraktiver Lebens- und Arbeitsstandort gestärkt und der notwendige Strukturwandel erleichtert
wird. (B IV 1.1)
Es ist darauf hinzuwirken, dass die künftige wirtschaftliche Entwicklung ….. einer gesunden, intakten
und natürlichen Umwelt nicht unangemessen beeinträchtigt. (B IV 1.3)

Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen
Grundsätzlich ist es von besonderer Bedeutung, dass die Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft
mit preiswürdigen mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen sichergestellt
wird. In Vorranggebieten ist der Abbau von Bodenschätzen grundsätzlich regionalplanerisch
unbedenklich. Gegenüber anderen Nutzungsansprüchen soll der Gewinnung von Bodenschätzen in
diesen Gebieten der Vorrang eingeräumt werden.
In Vorbehaltsgebieten soll für überörtlich raumbedeutsame Abbauvorhaben in der Regel eine
raumordnerische Überprüfung durchgeführt werden. Einer Abwägung mit konkurrierenden
Nutzungsansprüchen wird besonderes Gewicht beigemessen. (B IV 2.1.1)
Als Vorranggebiet für Gips und Anhydrit ist in der Gemeinde Castell die Fläche GI2 „Südlich Greuth“
sowie die Vorbehaltsgebiete GI 12 „Südlich Greuth“ und GI 13 „Kleinlangheim/Castell“ ausgewiesen
(B IV 2.1.1.2).
In Vorbehaltsgebieten soll eine spätere Nutzung dieser Lagerstätten nach Möglichkeit nicht durch
andersartige Oberflächennutzungen ausgeschlossen werden. Die in der Karte dargestellten Bereiche
weisen auf Gebiete hin, die für eine mögliche Bebauung hinsichtlich der Erdfallgefahr als
Risikogebiete gelten müssen. (B IV zu 2.1.1.2)

In der ursprünglichen Fassung des Regionalplanes von 1985 sind im nördlichen Gemeindegebiet nur
Vorbehaltsflächen für Bodenschätze (Gips) ausgewiesen. Diese Flächen habe sich in der Tekturkarte
von 2008 geändert. Die Umgriffe dieser Vorrang- und Vorbehaltsflächen sind im Plan dargestellt.

Tekturkarte 1 zur Karte 2 Siedlung und Versorgung - Stand 15.April 2008
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20071128_v3_tekturkarte_
1.pdf

Handwerk
Es ist von besonderer Bedeutung, die Leistungsfähigkeit des Handwerks in der Region langfristig zu
erhalten und entsprechend dem sich ändernden Bedarf an handwerklichen Produktions- und
Dienstleistungen vor allem durch erforderliche Anpassungen an technische und wirtschaftliche
Entwicklungen auf Dauer zu steigern. (B IV 2.3.1)

Tourismus, Freizeit und Erholung
Es ist darauf hinzuwirken, den Erholungswert der Region mit seiner landschaftlichen und kulturellen
Attraktivität zu erhalten und durch den weiteren Ausbau des touristischen Angebotes auf Dauer zu
sichern und zu verbessern. (B IV 2.5.1)
Das Netz der Wanderwege soll in seinem Bestand erhalten, geordnet und dem Bedarf entsprechend
erweitert werden. (B IV 2.5.6)

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                             Seite 11 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Das überregionale Radwegenetz ist ….im Plan vorhanden.?? (B IV 2.5.7)
Es ist darauf hinzuwirken die touristische Attraktivität der Region als wichtigem
Qualitätsweinstandort auf Dauer zu sichern und weiter zu verbessern. (B IV 2.5.12)

Arbeitsmarkt B V
Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktstruktur soll im Mittelbereich Kitzingen die
strukturpolitische Zielsetzung einer quantitativen und qualitativen Verbesserung des
Arbeitsplatzangebotes unterstützt werden. Dabei soll auch auf eine Stärkung des ausbaufähigen
Dienstleistungsbereiches hingewirkt werden. (B V 2.1.1)

Bildung und Erziehung B VI

Denkmalpflege
Die in der Denkmalliste eingetragenen Boden- und Baudenkmäler sollen geschützt, erhalten und
gepflegt werden. (B V 7.5.1/2)

Freizeit und Erholung B VII

Verkehr B IX
Der Weiterentwicklung des ÖPNV als attraktives, sicheres und wirtschaftliches System zu einer dem
motorisierten Individualverkehr möglichst gleichwertigen Alternativen kommt der Region eine
besondere Bedeutung zu. (B IX 1.1)

In der Region Würzburg kommt der Verbesserung, Ergänzung und Vervollständigung des
Straßennetztes eine besondere Bedeutung zu. Angestrebt wird eine angemessene Verkehrsanschluss
aller Gemeinden, ein besserer Verkehrsaustausch zwischen den zentralen Orten und ihren
Verflechtungsbereichen, die Beseitigung von Engstellen, Unfallschwerpunkten und
Umweltbelästigungen vor allem durch weitere Ortsumgehungen sowie eine angemessene
Bewältigung des Schwerverkehrs. (B IX 3.1)
Ein bedarfsgerechter und möglichst flächendeckender Ausbau des regionalen Radwegenetzes unter
weitgehender Trennung vom übrigen Verkehr ist anzustreben. (B IX 6)

Energieversorgung B X
Grundsätzlich soll in allen Teilräumen der Region eine sichere, kostengünstige, umweltschonende
Energieversorgung angestrebt werden.
Es ist von besonderer Bedeutung, die Energieversorgung der Region möglichst umweltfreundlich
auszurichten und dabei verstärkt auf erneuerbare Energieträger abzustellen.

Erneuerbare Energien
Nach dem Ziel 6.2.1 LEP 2013 sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen.
(B X zu 5.1.1)
Laut der Karte 2b Siedlung und Versorgung – Windkraftnutzung liegt Castell im Ausschlussgebiet für
Windkraftnutzung.
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_20161213_v12_karte_2b.p
df

Bei der Errichtung von Anlagen zur Sonnenenergienutzung außerhalb von Siedlungsgebieten soll
darauf geachtet werden, dass Zersiedelung und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes soweit
wie möglich vermieden werden. Freiland-Photovoltaikanlagen sollen räumlich konzentriert und
möglichst in räumlichem Zusammenhang zu anderen Infrastruktureinrichtungen errichtet werden. (B

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                           Seite 12 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

X 5.2.2) Folgende Standorte sind nach IMS IIB5…….für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nur
bedingt geeignet und sollten nach Möglichkeit nicht in Anspruch genommen werden: u.a.
Landschaftsschutzgebiete.

Wasserwirtschaft B XI

Technischer Umweltschutz B XII
Lärmschutz
Zur Verminderung des Verkehrslärms in Ortsdurchfahrten sollen soweit möglich
Ortsumgehungsstraßen gebaut werden. (B XII 3.1.1
Im NP Steigerwald …. Soll in besonderen Maße auf den Schutz vor Lärmeinwirkungen und auf die
Verminderung bestehender Lärmbelästigungen hingewirkt werden.

3.2        Naturschutzfachliche Planungen, Konzepte und Festsetzungen

3.2.1 Arten- und Biotopschutzprogramm 5

Im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Kitzingen werden die
naturschutzrelevanten Fachdaten sowie Ziele und Maßnahmenvorschläge flächenbezogen
zusammengefasst und dokumentiert sowie ein Handlungskonzept für den Arten- und
Biotopschutz erarbeitet.

3.2.2 Schutzgebiete nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Naturpark Steigerwald
Ein Großteil des Gemeindegebietes von Castell liegt im Naturpark sowie im
Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemals Schutzzone Steigerwald. Die ausgewiesene
Schutzzone gilt seit 2011 als Landschaftsschutzgebiet weiter.
Mit der Ausweisung des Naturparkes Steigerwald 1988 steht ein Großteil des
Gemeindegebietes von Castell unter Landschaftsschutz. In den rechtsverbindlich
festgesetzten LSG ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Es sind
Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen
Schutzzweck zuwiderlaufen.

Aussagen des Regionalplan (B I Natur und Landschaft Pkt. 2.4)
Zur Sicherung und Pflege des Naturparks Steigerwald sollen folgende Grundsätze beachtet
werden:
     • Maßvolle Entwicklung der Landschaft zu einem weiträumigen, naturnahen
        Erholungsgebiet ohne schädliche Lärmeinwirkung,
     • Besondere Gewichtung der naturnahen Erholungsarten
     • Schutz der Tier- und Pflanzenwelt,
     • Erschließung baulicher und landschaftlicher Schönheiten, soweit erforderlich.

5
    https://www.lfu.bayern.de/natur/doc/uekarte_absp.pdf

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                          Seite 13 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Hier wird auch auf die „Verordnung des Naturpark Steigerwald“ aktueller Stand 2006
verwiesen.6

Kartierte Biotope lt. Bayerischer Arten- und Biotopschutzkartierung 7
Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche kartierte Biotope lt. Bayerischer Arten- und
Biotopschutzkartierung im Gemeindegebiet. Sie sind im Flächennutzungplan vollständig
dargestellt mit Biotop-ID-Nummern und der Kurzbeschreibung
Beispiele:
                -   Biotop ID 6228-1061-Teilflächen 01-06 Sumpfwald, Röhrichte, Kleingewässer und eine Quelle
                    am Gründleinsloch
                -   Biotop ID 6228-0110-TF 01/05 Hecken nordöstlich von Castell
                -   Biotop ID 6228-1062-TF 01/02 Streuobstwiesen bei Castell

Naturschutzgebiete
Im Gemeindegebiet sind keine Naturschutzgebiet nach §23 BNatSchG ausgewiesen.
Das Naturschutzgebiet „Halbtrockenrasen am Schwanberg „NSG-00393.01 und
„Schloßbergsattel bei Markt Einersheim“ NSG-00612.01 liegen außerhalb des
Gemeindegebietes in einer Entfernung von der Ortslage Castell von ca. 6km bzw. 4,5km.

Natura 2000 Gebiete (Gebiete der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelschutzrichtlinie)
Im Gemeindegebiet wurde das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Vorderer Steigerwald mit
Schwanberg“ 6327-371 sowie das EU-Vogelschutzgebiet „Südlicher Steigerwald“ 6327-471
als Natura 2000 – Gebiet im Naturpark ausgewiesen. 8

Beschreibung FFH-Gebiet: Letztes großflächig genutztes Mittelwaldgebiet in Deutschland mit
naturnahen, artenreichen u. Wärme liebenden Eichenwäldern aus ehemaliger und aktueller
Mittelwaldnutzung in enger Verzahnung mit Magerrasen, Streuobstbeständen und
Gebüsche

Beschreibung Vogelschutzgebiet: Naturnahe, artenreiche und Wärme liebende Eichenwälder
aus ehemaliger und aktueller Mittelwaldnutzung, am Waldrand verzahnt mit Magerrasen,
Streuobstbeständen und Wärme liebenden Gebüschen

Amtliche Überschwemmungsgebiete 9
Keine ausgewiesen

6
    https://www.hassberge.de/fileadmin/data/UmweltNatur/Naturschutz/Verordnung_ber_den_Naturpark_Steigerwald.pdf
7   https://geoportal.bayern.de/bayernatlas
8   http://www.ffh-gebiete.de/
9   https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                                      Seite 14 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Trinkwasserschutzgebiete
Keine ausgewiesen

Bodendenkmäler / Baudenkmäler 10
Im Gemeindegebiet sind 9 Bodendenkmäler und 32 Baudenkmäler ausgewiesen, die im
Anhang aufgelistet werden.
Im Flächennutzungsplan sind die Bodendenkmäler flächig dargestellt.

10 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
https://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_675116.pdf

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                                     Seite 15 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

Teil C. Beschreibung und Bewertung des Gemeindegebietes

Die Gemarkungsgröße für Castell mit Ortsteilen beträgt 2.292,5 ha. (22,92 km²).
Die Gesamtgröße aller Waldflächen beträgt 1.162 ha.
Die Gesamtgröße aller Landwirtschaftlichen Flächen beträgt 700 ha.
Die Gesamtgröße aller Weinbauflächen beträgt 91 ha.

Die angrenzenden Gemeinden/Waldgebiete sind Abtswind, Rüdenhausen, Wiesenbronn,
Iphofen, Oberscheinfeld, Mannhofer Forst, Stierhöfstetten, Herper, Prühl, Dürrnbuch sowie
Rehweiler.

4.      Natur und Landschaft

4.1    Topographischer Gesamtaufbau
Das Gelände des Gemeindegebietes ist bewegt und steigt in seinem überwiegend
landwirtschaftlich genutzten westlichen Teil nach Süden und Osten an, bis es in die Hänge
des Eulenberges, des Schloßberges, des Greuther Berges und des Friedrichsberges übergeht.

Red. Ergänzung zur 2. Änderung:
Die Höhenlage von Castell und Greut steigt von ca. 275 m üNN bis zu den Steigerwaldhängen
auf 350m üNN an. Die Hochlagen des Steigerwaldes liegen dann im Mittel bei 400 m üNN
mit der höchsten Erhebung des Berggipfels „Sandberg“ mit 481 m üNN.

4.2     Geologischer Gesamtaufbau
Geologisch herrscht Untere Gipskeuper vor; am Schloßberg gibt es stärkere
Gipseinschaltungen. Die Gemeinde hat Anteil an folgenden Gliedern des Keupers:
- Myophorienschichten (relativ ebene Lagen um Castell und Greuth und beginnender
    Steilanschlag)
- Estherienschichten (Steilanstieg zum Steigerwald)
- Schilfsandstein (1. Verebnung des Steigerwaldes)
- Lehrbergstein (2. Anstieg im Steigerwald)
- Blasensandstein (2. Verebnung, „Dach des Steigerwaldes)

Die Täler sind häufig gefüllt mit periglazialen Solifluktionsdecken, so z.B. die Täler des
Gründleinsbaches nördlich von Castell und des Schleimelsgrabens.

Aus den verwitterungsdecken des Keupergesteins haben sich je nach Bodenart Braunerden
oder Pelosole entwickelt. Das Spektrum der Bodenart reicht von lehmigem Sand bis zu
lehmigem Ton.

Nach den beim Bergamt Bayreuth vorliegenden Unterlagen befinden sich südlich und
nordöstlich der Geiersmühle sowie nordöstlich des Lerchenberges untersuchungswürdige
Mineralvorkommen. Diese hauptsächlich in der Gemarkung Rüdenhausen gelegenen
Vorkommen reichen in landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemeinde Castell hinein.

Red. Ergänzung zur 2. Änderung

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                        Seite 16 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

In der ursprünglichen Fassung des Regionalplanes von 1985 sind im nördlichen
Gemeindegebiet nur Vorbehaltsflächen für Bodenschätze (Gips) ausgewiesen. Diese Flächen
habe sich in der Tekturkarte von 2008 geändert.
Tekturkarte 1 zur Karte 2 Siedlung und Versorgung - Stand 15.April 2008
https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/r2_2007112
8_v3_tekturkarte_1.pdf
Als Vorranggebiet für Gips und Anhydrit ist in der Gemeinde Castell die Fläche GI2 „Südlich
Greuth“ sowie die Vorbehaltsgebiete GI 12 „Südlich Greuth“ und GI 13
„Kleinlangheim/Castell“ ausgewiesen (RP B IV 2.1.1.2).
In Vorbehaltsgebieten soll eine spätere Nutzung dieser Lagerstätten nach Möglichkeit nicht
durch andersartige Oberflächennutzungen ausgeschlossen werden. Die in der Tekturkarte
dargestellten Bereiche weisen auf Gebiete hin, die für eine mögliche Bebauung hinsichtlich
der Erdfallgefahr als Risikogebiete gelten müssen. (B IV zu 2.1.1.2)

4.3    Klima
Castell liegt am Rande des Mainfränkischen Trockenraumklimas, was die typische Vielfalt
dieser Zone hier zum Ausdruck kommen lässt. Es kann als relativ kontinental bezeichnet
werden. Dabei bilden die Hochlagen des östlichen Gemeindeteiles den Übergang zu raueren,
niederschlagsreicheren Bedingungen.

Mittlere Jahresniederschlagsmenge: ca. 700 mm
(von West nach Ost ansteigend)
Als mittlere Jahrestemperatur kann 8° C angenommen werden.
(von West nach Ost abfallend)

Red. Ergänzung zur 2. Änderung
Die mittlere Jahresniederschlagsmenge in den letzten 10 Jahren (2010 bis 2020) an der
Messstelle „Iphofen“ ist lt. Bayrisches Landesamt für Umwelt (LfU) – Gewässerkundlicher
Dienst Bayern auf ca. 630 mm gefallen (Hinweis: Ergebnis durch Interpolation der
Jahresgrafik Iphofen Gesamtsumme von 2010 bis 2020).
https://www.gkd.bayern.de/de/meteo/niederschlag/main_unten/iphofen-200051/jahreswerte

4.4   Wasser
Im Gemeindegebiet gibt es drei Bäche 3. Ordnung mit z.T. zahlreichen Gräben als Zulauf aus
den Bereichen der „Steigerwaldtraufe“ und den Hochlagen des Steigerwaldes.

GRÜNDLEINSBACH
Durch Castell fließt der „Gründleinsbach“ mit ausgedehnten „Wassersensiblen Bereichen“
(Angabe lt. Bayernatlas – Themenkarte Naturgefahren). Dieser Überschwemmungsbereich
wurde nun vertieft ermittelt als 100-jähriges Hochwasserereignis im Rahmen des „Integralen
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ von 15.06.2020 der „Arbeitsgemeinschaft
Dorfschätze“ des Landkreises Kitzingen.
Dieses Gremium entstand 2002 als Interkommunale Allianz aus verschiedenen
Mitgliedergemeinden. In 2008 schloss sich auch die Gemeinde Castell an. Nach dem
Hochwasser 2013 mit zahlreichen Überschwemmungsschäden durch kleine Bäche handelte

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                             Seite 17 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

die Allianz entschlossen und beauftragte als Fachplaner das Ingenieurbüro Brandt Gerdes
Sitzmann Wasserwirtschafts GmbH aus Darmstadt, um in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Kommunen die Hochwasser- und Sturzbachgefahr auch von kleinen Bächen
(Gewässer 3. Ordnung) zu Untersuchungen. Bäche 3. Ordnung unterliegen er Zuständigkeit
der Kommunen. Diese erhalten üblicherweise keine amtlichen Überschwemmungsbereich
gem. § 76 WHG (Wasserhaushaltsgesetzes). Seit 2020 liegt nun ein umfassendes Ergebnis
mit zahlreichen Maßnahmen für einen verträglichen Hochwasserschutz- und
Rückhaltekonzepte vor.
Der Gründleinsbach fließt in Richtung Norden in die „Mainaue“ ab. An der nördlichen
Gemeindegrenze zur Gemeinde Rüdenhausen entstanden die „Geiersmühle“ in Trautberg
und die „Gründleinsmühle“. Einige Fischteich werden ebenfalls über den Gründleinsbach
gespeist. Am tiefsten Punkt der Gemeinde – im „Großer Grund“ entstand das sogenannte
„Gründleinsloches“. Es liegt im Norden von Castell im Bereich des Sportplatzes und der
kommunalen Kläranlage. Die Vorflut hierfür ist ebenfalls der Gründleinsbach.
Der Abfluss der zahlreichen Flurgräben südlich von Greuth laufen ebenfalls im
„Gründleinsloch“ zusammen.

SCHLEIMELSGRABEN UND BUCHBACH
In Wüstenfeld fließt nördlich am Waldrand entlang der „Schleimelsgraben“ und am östlichen
Ortsrand beginnt der „Buchbach“. An beide Bäche entstehen bei Hochwässern eben falls
überschwemmbare Bereiche. Da diese jedoch die Ortschaft und ihre Bebauung nicht
gefährdet wurden diese „Wassersensiblen Bereiche“ (Angabe lt. Bayernatlas – Themenkarte
Naturgefahren) nicht weiter im „Intergralen Hochwasser- und Rückhaltekonzept“ dargestellt.
Die Quellbereiche der Bäche befinden sich in Ortsnähe. Der Schleimelsgraben entsteht als
Abfluss des „Tränksees“, der wiederum seine Quellbereich in den umliegenden
Waldbereichen im Nordwesten hat. Im Osten fließt er nach nicht nur gut 1600 m Länge in
den Buchbach.
Der Buchbach erhält sein Wasser aus den südlichen Bereichen von Wüstenfelden. Er fließt in
Richtung Osten und später in Richtung Südosten nach Stierhöfstetten ab. Er ist auch die
Vorflut für die Kläranlage.

TEICHE UND SEEN IM GEMEINDEGEBIET
Neben den Bächen gibt es zahlreiche kleine Fischteich und Tümpel entlang der Bäche und
Gräben. Einige davon sind als Teil kartierter Biotope wertvolle Feuchtstandorte und
bereichern die Lebensräume für Flora und Fauna in der sonst niederschlagsarmen
Weinbergregion mit ihren Trockenstandorten.

Das Gebiet ist dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zu geteilt.

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                  Seite 18 von 75
Begründung
zur 2. Änderung und Digitalisierung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Castell

4.5     Naturräumliche Ausstattung

Das Gemeindegebiet liegt im Großraum des Steigerwaldes. Er unterteilt sich in zwei
naturräumliche Untereinheiten die geologisch betrachtet zum „Mittleren Keuper“
zugeordnet sind.

Castell und Greuth gehören zum tief liegenden Bereich, der weich-hügeligen
„Steigerwaldtrauf“. Die hier vorliegende Potenzielle natürliche Vegetation besteht aus einem
„Bergsegge-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Bergseggen-Hainsimsen-Buchenwald,
örtlich mit Bergseggen-Waldgersten-Buchenwald oder Waldlabkraut-Eschen-
Hainbuchenwald“.
Das Landschaftsbild ist geprägt von weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen und einer
Kulisse aus aufsteigenden Weinbauflächen mit den dahinterliegenden Waldbeständen des
Steigerwalds.
Die anstehenden Böden für die Landwirtschaft sind gem. der Übersichtsbodenkarte Bayern
fast ausschließlich lehmige bis tonige Böden (überwiegend Pararendzina) mit einer flachen
Deckschicht aus kalkhaltigen Schluff bis Lehm.

Der Ortsteil Wüstenfelden liegt bereits in den Hochflächen des gestuften Mittelgebirges
Steigerwald (Südwestliche Mittelgebirgslandschaft) mit einer Potenzielle natürliche
Vegetation aus einem „Bergseggen-Hainsimsen-Buchenwald im Komplex mit Bergseggen-
Waldmeister- oder Bergseggen-Waldgersten-Buchenwald; örtlich mit Leimkraut-
Traubeneichen-Hainbuchenwald und Seggen-Buchenwald sowie Schwalbenwurz-
Sommerlinden-Blockwald“.
Die anstehenden Böden sind dort tonig-lehmiger Regosol und Pelosolböden mit
Deckschichten aus Schluff und Lehm, oft auf carbonathaltigen Böden. Im Nordosten sind
auch vorkommen von Braunerden und ein Großteil des Südens und Südostens sind
Pararendzinen mit einer flachen Deckschicht aus kalkhaltigen Schluff bis Lehm.
Das Landschaftsbild hier ist geprägt durch geschlossene Walddecken. Wüstenfelden liegt in
einer flachen Hochebene in einer vollständig von Wald umgebenen „Rodungsinsel“ mit
wenig Fernwirkung und Sichtbeziehungen zu den benachbarten Orten.

5.      Gemeindestruktur / Siedlungs- Bevölkerungs- und Infrastruktur

5.1     Historische und bauliche Entwicklung
Die Stiftsurkunde für die Benediktinerabtei Megingaudshausen (Münsterschwarzach) vom
Jahr 816 nennt unter anderen Gemeinden auch den Ort Castell im damaligen Iffgau.

Dies ist die erste urkundlich nachweisbare Erwähnung des lieblichen Ortes am Steigerwald.
Zweifelslos hat er damals schon Jahrhunderte bestanden. Aber sein eigentliches Alter ist
ebenso wenig zu ergründen wie die Herkunft des Namens. Aus der Römerzeit kann er nicht
stammen, denn das Gebiet zwischen Steigerwald und Main lag weit nördlich des "Limes“, der
römischen Grenzbefestigungslinie und dürfte wohl niemals römische Soldaten gesehen haben.

Vorentwurf Stand 22.12.2020                                                    Seite 19 von 75
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