Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022 Nummer 4 www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über den Ankauf von Randflächen Stellenausschreibung .......................................................Seite 3 am Friedhof Mupperg im Wege eines Satzungen der Gemeinde Föritztal Landverzichtes ............................................................... Seit 6 • Satzung der Gemeinde Föritztal über die • Beschluss über den Verkauf zur Flächen- Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern arrondierung an den Eigentümer des ehemaligen vom 17.03.2022 ........................................................... Seite 3 Bahnhofs in Mupperg entlang der östlichen Grenze ............Seite 7 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.03.2022 ............................................................ Seite 4 des Gemeinderates Föritztal vom 05.04.2022 .............. Seite 7 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 32. Sitzung des Gemeinderates Föritztal Teils der 25. Sitzung des Bau- und Umweltaus- vom 22.02.2022 ............................................................ Seite 4 schusses des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung vom 03.03.2022 ............................................................ Seite 7 der in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ....................... Seite 4 der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde • Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen Föritztal am 03.03.2022 gefassten nicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Öffentlichkeit, öffentlichen Beschlüsse ................................................ Seite 7 Behörden, Träger öffentlicher Belange und • Beschluss über die Niederschrift des nicht Nachbargemeinden zum Entwurf des öffentlichen Teils der 24. Sitzung des Bau- Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ und Umweltausschusses des Gemeinderates in Föritztal, OT Neuenbau............................................. Seite 4 Föritztal vom 11.01.2022 .............................................. Seite 7 • Beschluss über die erneute Billigung des Entwurfes • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen .......... Seite 8 des Bebauungsplans „Wohnquartier Neuenbau“ in Föritztal, OT Neuenbau (Planungsstand Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse 28.02.2022) sowie Beschlussfassung zur • Sitzung des Gemeinderates Föritztal öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am 03.05.2022.............................................................. Seite 8 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und • Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport Weiterführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB ...........Seite 4 am 06.05.2022.............................................................. Seite 9 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde • Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung Föritztal zur Fortschreibung bzw. Änderung am 09.05.2022.............................................................. Seite 9 des Landesentwicklungsprogramms Thüringen ........... Seite 5 • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde des Gemeinderates Föritztal am 17.05.2022 ............... Seite 9 Föritztal zur geänderten Einbeziehungssatzung • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses OT Haselbach der Stadt Sonneberg............................. Seite 5 des Gemeinderates Föritzal am 24.05.2022 ................ Seite 9 • Beschluss über die Bewilligung von überplan- mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 .......... Seite 5 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Satzung über die Benutzung der Kindertages- • Auslegungsbekanntmachung einrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft „Wohnquartier Neuenbau“ .......................................... Seite 10 der Gemeinde Föritztal ................................................. Seite 5 • Amtliche Bekanntmachung der Kämmerei • Satzung über die Erhebung von Gebühren für der Gemeinde Föritztal - Zahlungsaufforderung ......... Seite 11 die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in • Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung kommunaler Trägerschaft und der Inanspruch- der Gemeinde Föritztal ............................................... Seite 11 nahme von Verpflegungsangeboten der • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Gemeinde Föritztal ....................................................... Seite 5 Judenbach .................................................................. Seite 11 • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Gemeinde- Neuhaus-Schierschnitz............................................... Seite 11 rates Föritztal vom 01.02.2022 ..................................... Seite 6 • Revierförster Aulinger und Erhardt ............................. Seite 11 • Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur • Sprechstunde des Kontaktbereichs für die Gemeinde Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Alten Föritztal der Polizeiinspektion Sonneberg .................. Seite 11 Handelsstraße im OT Judenbach auf LED ................... Seite 6 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung Bekanntmachung anderer Ämter und Behörden eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof der Gemeinde Föritztal ....................................................... Seite 6 • Thüringer Polizei - Kontaktbereichsdienst Föritztal .........Seite 12 • Beschluss über die Anschaffung eines Klein-LKW • Veröffentlichung der Bodenrichtwerte......................... Seite 12 mit Wechselladesystem für den Bauhof der • Sprechtag Thüringer Bürgerbeauftragter .................... Seite 13 Gemeinde Föritztal, finanziert über einen Leasingvertrag .............................................................. Seite 6 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ........................Seite 13 Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritztal. de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online. de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmo- tive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. 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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -3- Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 17.05.2022 Wir bitten um Beachtung! Stellenausschreibung Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal Die Gemeinde Föritztal benötigt für den gemeindlichen Bau- hof zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung und sucht aus diesem Grunde aus der Gemeinde Föritztal Satzungen einen Gemeindearbeiter (m/w/d) Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einer durch- Gemeinde Föritztal schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden. Freistaat Thüringen Einsatzort ist die Gemeinde Föritztal mit ihren Ortsteilen Eichitz, Föritz, Gefell, Heinersdorf, Heubisch, Jagdshof, Ju- Satzung der Gemeinde Föritztal denbach, Lindenberg, Mogger, Mönchsberg, Mupperg, Neu- enbau, Neuhaus-Schierschnitz, Oerlsdorf, Rotheul, Rottmar, über die Festsetzung der Hebesätze Schwärzdorf, Sichelreuth, Weidhausen. Die Bezahlung rich- für die Realsteuern vom 17.03.2022 tet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- (TvöD). und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt • eigenständige Neuanlage / Bepflanzung von Grünanla- geändert durch Gesetz vom 21. März 2021 (GVBl. S. 115), des § gen, 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekannt- • Pflege der gemeindeeigenen Friedhöfe (u.a. Mähen, He- machung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geän- ckenschneiden, Pflege der Friedhofshallen, Grüne Wie- dert durch Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) und des sen u.s.w.) § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973, zuletzt • Baum- und Sträucherschnitt geändert durch das Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) • Handwerkliche Tätigkeiten (Wartung und Reparaturen in hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2021 und an den Einrichtungen der Gemeinde) die folgende Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festset- • Fahrzeug- und Gerätepflege zung der Hebesätze für die Realsteuern beschlossen, die hiermit • Winterdienst- und Streuarbeiten, Rufbereitschaft erlassen wird: • Reinigung, Mähen und Pflege von öffentlichen Verkehrs- §1 und Grünflächen, Kinderspielplätzen, Böschungen und Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbe- Entwässerungsgräben steuer werden wie folgt festgesetzt: • Kleinreparaturen an Straßen und Gehwegen GRUNDSTEUER • Durchführung von Reparaturarbeiten von Ausstattungs- gegenständen der öffentlichen Anlagen und Einrichtun- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gen (Grundsteuer A) 300 v.H. • Bedienung, Pflege und Wartung der Maschinen und b) für die Grundstücke Fahrzeuge (Grundsteuer B) 389 v.H. • Hausmeistertätigkeiten an allen Gebäuden und Grund- stücken der Gemeinde GEWERBESTEUER 395 v.H. Wir erwarten von Ihnen §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. • Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung (bevorzugt in der Fachrichtung Garten- und Landschafts- Föritz, den 17.03.2022 bau) Gemeinde Föritz • Führerschein Klasse C1E Andreas Meusel DS • Ausgeprägtes handwerkliches Geschick und technisches Bürgermeister Verständnis • Flexibilität und Belastbarkeit Bekanntmachungsnachweise: • Eigeninitiaitve und eigenverantwortliches Arbeiten Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: • Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor- schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese • Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde inkl. Rufbereitschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen er- Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem bitten wir bis zum 09. Mai 2022 an die Gemeindeverwaltung Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- Föritztal, 1. Beigeordnete Sabine Kohl, Schierschnitzer Straße se Verstöße unbeachtlich. 9, 96524 Föritztal oder per Email an hauptamt@foeritztal.de Föritztal, den 17.03.2022 Föritztal, den 14.04.2022 Andreas Meusel DS Bürgermeister Gemeinde Föritztal Sabine Kohl 1. Beigeordnete
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -4- Beschlüsse des Gemeinderates Beschluss Nr. GR/376/32/2022 vom 22.02.2022 Beschluss über den Verkauf zur Flächenarrondierung an den Eigentümer des ehemalige Bahnhofs in Mupperg entlang der Beschluss Nr. GR/377/33/2022 östlichen Grenze Sitzungsdatum: 29.03.2022 Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- i.V. Sabine Kohl zung des Gemeinderates Föritztal vom 29.03.2022 1. Beigeordnete Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und der Gemeinde Föritztal Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die vor- Beschluss Nr. GR/380/33/2022 liegende Tagesordnung. Sitzungsdatum: 29.03.2022 Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen gemäß i.V. Sabine Kohl § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Öffentlichkeit, Behörden, Trä- 1. Beigeordnete ger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Ent- der Gemeinde Föritztal wurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ in Föritztal, OT Neuenbau Der Entwurf der des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuen- bau“ in Föritztal, OT Neuenbau Planungsstand 22.09.2021 sowie Beschluss Nr. GR/378/33/2022 der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, lagen gemäß § Sitzungsdatum: 29.03.2022 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2021 bis 10.01.2022 in der Gemeindeverwaltung Föritztal bei Herrn Sven Heinze, Referent Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der des Bürgermeisters, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal 32. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.02.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma- Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert 13.00 Uhr - 18.00 Uhr durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Mittwoch geschlossen Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022, die Nie- Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr derschrift des öffentlichen Teils der 32. Sitzung des Gemeindera- 13.00 Uhr - 16.00 Uhr tes Föritztal vom 22.02.2022 zu genehmigen. Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Anre- i.V. Sabine Kohl gungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden 1. Beigeordnete zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Be- der Gemeinde Föritztal lange wurden von dieser Auslegung benachrichtigt. Die während dieser öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ in Föritztal, OT Neuenbau Planungsstand 22.09.2021 vorgebrachten Anregun- Beschluss Nr. GR/379/33/2022 gen der Öffentlichkeit, Behörden, sowie die Stellungnahmen der Sitzungsdatum: 29.03.2022 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat der Ge- meinderat in seiner Sitzung am 20.03.2022 mit folgendem Er- Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in gebnis geprüft: der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022 gefassten nicht öf- Es wird die erneute Offenlage und Weiterführung des Verfahrens fentlichen Beschlüsse nach § 13 b BauGB beschlossen. Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Anlage 1 - Würdigung der Stellungnahmen Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Planungsstand: 22.09.2022 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung durch Gesetz vom 21. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der ausgeschlossen Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die nach- folgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 22.02.2022 gefassten Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu i.V. Sabine Kohl veröffentlichen: 1. Beigeordnete Beschluss Nr. GR/371/32/2022 vom 29.03.2022 der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 01.02.2022 Beschluss Nr. GR/372/32/2022 vom 22.02.2022 Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur Umstellung der Beschluss Nr. GR/381/33/2022 Straßenbeleuchtung in der Alten Handelsstraße im OT Ju- Sitzungsdatum: 29.03.2022 denbach auf LED Beschluss über die erneute Billigung des Entwurfes des Beschluss Nr. GR/373/32/2022 vom 22.02.2022 Bebauungsplans „Wohnquartier Neuenbau“ in Föritztal, OT Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines Auf- Neuenbau (Planungsstand 28.02.2022) sowie Beschlussfas- sitzrasenmähers für den Bauhof der Gemeinde Föritztal sung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beschluss Nr. GR/374/32/2022 vom 22.02.2022 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß Beschluss über die Anschaffung eines Klein-LKW mit Wech- § 4 Abs. 2 BauGB und Weiterführung des Verfahrens nach § selladesystem für den Bauhof der Gemeinde Föritztal, finan- 13 b BauGB ziert über einen Leasingvertrag Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. GR/375/32/2022 vom 22.02.2022 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Beschluss über den Ankauf von Randflächen am Friedhof machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), geändert durch Mupperg im Wege eines Landverzichtes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -5- Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Ge- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die nach- meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022: folgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haus- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ in haltsjahr 2021: Föritztal, OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungsstand 28.02.2022) und dessen Begründung werden in der vorliegen- Verwaltungshaushalt: den Fassung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus- * Deckungskreis 005 - gelegt. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Träger öffentlicher Haltung von Fahrzeugen 5.892,41 Euro Belange beteiligt. * HHST: 90000.81000 - Das Verfahren wird nach § 13 b BauGB weitergeführt. Gewerbesteuerumlage 15.848,80 Euro Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder * HHST: 90000.84800 - des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung Umverteilung Gewerbesteuer 66.199,48 Euro ausgeschlossen Gewerbegebiet Föritz/Sonneberg Diese Mehrausgaben waren unabweisbar. Die Deckung erfolgt Datum der Ausfertigung: durch Mehreinnahmen und Umverteilung im Verwaltungshaus- i.V. Sabine Kohl halt. 1. Beigeordnete der Gemeinde Föritztal Vermögenshaushalt: * HHST: 46480.94037 - Kita „Hanäschdaffer Bimmelbah“ OT Heinersdorf Beschluss Nr. GR/382/33/2022 BM: Umsetzung Brandschutzauflagen 16.468,91 Euro Sitzungsdatum: 29.03.2022 Diese Mehrausgabe war unabweisbar zur Fertigstellung der Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz- Baumaßnahme. Die Deckung erfolgt durch eine zusätzliche Ent- tal zur Fortschreibung bzw. Änderung des Landesentwick- nahme aus der Rücklage lungsprogramms Thüringen Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom i.V. Sabine Kohl 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- 1. Beigeordnete machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert der Gemeinde Föritztal durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Gemeinde der Ge- meinde Föritztal zur Fortschreibung bzw. Änderung des Landes- entwicklungsprogramms Thüringen. Beschluss Nr. GR/385/33/2022 Sitzungsdatum: 29.03.2022 Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Andreas Meusel Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung für Bürgermeister Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Ge- meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) und der Bestimmungen des Beschluss Nr. GR/383/33/2022 Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung Sitzungsdatum: 29.03.2022 von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - Thür- Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal KigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geän- zur geänderten Einbeziehungssatzung OT Haselbach der dert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383), des Stadt Sonneberg § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz vom 10. Juli 2000 (BGBl. Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der I S. 1045), zuletzt geändert durch das Gesetz für den Schutz Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 dem ge- vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutz- änderten Entwurf der Einbeziehungssatzung OT Haselbach in gesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl. Teil I S. 148) beschließt der Fassung vom Januar 2022 der Stadt Sonneberg die gemein- der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am denachbarliche Zustimmung zu erteilen. 29.03.2022 die als Anlage beigefügte Satzung über die Benut- Wir bitten im Sinne der ausgeglichenen nachbarlichen Beziehun- zung der Kindertageseinrichtungen für Kinder in kommunaler gen und für die Stabilität des Landkreises Sonneberg zukünftig Trägerschaft der Gemeinde Föritztal. bei Bauleitplanungen der Gemeinde Föritztal in gleicher Weise zu verfahren. Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 i.V. Sabine Kohl Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 1. Beigeordnete i.V. Sabine Kohl der Gemeinde Föritztal 1. Beigeordnete der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/386/33/2022 Sitzungsdatum: 29.03.2022 Beschluss Nr. GR/384/33/2022 Sitzungsdatum: 29.03.2022 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Aus- und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der gaben für das Haushaltsjahr 2021 Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalord- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- nung -ThürKO-) in der Verfassung der Bekanntmachung vom 28. machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) bewilligt der 23. März 2021 (GVBl. Seite 115), der §§ 2, 10 und 12 des Thürin-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -6- ger Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Beschluss Nr. GR/373/32/2022 Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Seite 301), zuletzt ge- Sitzungsdatum: 22.02.2022 ändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugend- Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines hilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom Aufsitzrasenmähers für den Bauhof der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und 11.09.2012 (BGBl. I Seite 2022), zuletzt geändert durch Gesetz Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom vom 04.08.2019 (BGBI. 1131), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thürin- Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 nach be- ger Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKigaG) sowie der §§ 9 schränkter Ausschreibung die Auftragsvergabe zur und 11 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen Lieferung eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal, an die Firma: KLG Maschinen für Kommunal-, Beschluss-Nr. GR/385/33/2022 beschließt der Gemeinderat Fö- Land- und Gartentechnik, ritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die als Anlage beigefügte Peter Ziegfeld Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Adresse: Weidhäuser Straße 1, Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der 96524 Föritztal, OT Rottmar Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Bruttoauftragssumme: 17.369,24 € Föritztal. Datum der Ausfertigung: 23.02.2022 Datum der Ausfertigung: 30.03.2022 Andreas Meusel Bürgermeister i.V. Sabine Kohl der Gemeinde Föritztal 1. Beigeordnete der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/374/32/2022 Sitzungsdatum: 22.02.2022 Beschluss Nr. GR/371/32/2022 Sitzungsdatum: 22.02.2022 Beschluss über die Anschaffung eines Klein-LKW mit Wech- selladesystem für den Bauhof der Gemeinde Föritztal, finan- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils ziert über einen Leasingvertrag der 31. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 01.02.2022 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 nach er- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der folgter Verhandlungsvergabe die Anschaffung eines Klein-LKW, Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022, die Nie- Mitsubishi Fuso Canter / Unsinn Hakenlift 6C18 4x4 für den Bau- derschrift des nicht öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Ge- hof der Gemeinde Föritztal. meinderates Föritztal vom 01.02.2022 zu genehmigen. Das Fahrzeug soll bei der BayWa AG, Hafenstraße 5, 96502 Bamberg in Verbindung mit dem vorliegenden Leasingangebot Datum der Ausfertigung: 23.02.2022 erworben werden. Andreas Meusel Leasing mit Restwert Bürgermeister Finanzierungsobjekt Mitsubishi Fuso Canter / der Gemeinde Föritztal Unsinn Hakenlift 6C18 4x4 LKW Abrollfahrzeug inkl. Zubehör Abrollcontainer/Abrollpritsche Schüttgutmulde, Häckselgutmulde Abrollplattform Beschluss Nr. GR/372/32/2022 Winterdienstzubehör, Aufbaustreuer, Sitzungsdatum: 22.02.2022 Schneepflug Bewässerungssystem Kaufpreis, brutto 190.400,00 € Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur Umstellung der Laufzeit 60 Monate Straßenbeleuchtung in der Alten Handelsstraße im OT Ju- Restwert, brutto 62.394,08 € denbach auf LED Bearbeitungsgebühr, brutto 148,75 € Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Monatsrate, brutto 2.554,74 € Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Datum der Ausfertigung: 23.02.2022 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Andreas Meusel durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Bürgermeister Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 nach öf- der Gemeinde Föritztal fentlicher Ausschreibung die Auftragsvergabe zur Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Alten Handels- straße im OT Judenbach auf LED an die Firma: Elektro Sonneberg e.G. Beschluss Nr. GR/375/32/2022 Adresse: Ziegenrückweg 2, Sitzungsdatum: 22.02.2022 96515 Sonneberg Beschluss über den Ankauf von Randflächen am Friedhof Bruttoauftragssumme: 34.779,08 € Mupperg im Wege eines Landverzichtes Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 23.02.2022 Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) Andreas Meusel vom 16. August 1993 (GVBl Seite 501) in der Fassung der Be- Bürgermeister kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl Seite 41), zuletzt der Gemeinde Föritztal geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl Seite 115)
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -7- in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Beschluss Nr. BA/333/26/2022 Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. Sitzungsdatum: 05.04.2022 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) beschließt der Gemeinderat Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 dem Erwerb der zur Si- 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- cherung der Böschung an der westlichen Grenze des Friedhofes derates Föritztal vom 03.03.2022 in Mupperg erforderlichen Fläche von ca. 430 m² zum aktuellen Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Bodenrichtpreis für Friedhofflächen zuzustimmen. kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Flächenarrondierung für den Friedhof in Mupperg entlang der August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma- westlichen Grenze (Böschung zur „Alten Steinach“ (Gewässer chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert I. O.) durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Die Bodenrichtwertinformation vom Gutachterausschuss für Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sonneberg Föritztal in seiner Sitzung am 05.04.2022, die Niederschrift des vom 30.04.2021 weist den Bodenrichtwert für sonstige Flächen öffentlichen Teils der 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschus- mit der Nutzungsart Friedhof zum Stichtag 31.12.2018 mit 1 ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 03.03.2022 EUR/m² aus. zu genehmigen. Datum der Ausfertigung: 23.02.2022 Datum der Ausfertigung: 06.04.2022 Andreas Meusel Hartmut Hannweber Bürgermeister Ausschussvorsitzender der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. BA/334/26/2022 Beschluss Nr. GR/376/32/2022 Sitzungsdatum: 05.04.2022 Sitzungsdatum: 22.02.2022 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Beschluss über den Verkauf zur Flächenarrondierung an im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal den Eigentümer des ehemalige Bahnhofs in Mupperg ent- 03.03.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse lang der östlichen Grenze Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- vom 16. August 1993 (GVBl Seite 501) in der Fassung der Be- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl Seite 41), zuletzt durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl Seite 115) Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der ner Sitzung am 05.04.2022 die nachfolgenden in nicht öffentli- Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. cher Sitzung am 03.03.2022 gefassten Beschlüsse im nächsten 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) beschließt der Gemeinderat Beschluss Nr. BA/326/25/2022 vom 03.03.2022 Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 dem Verkauf einer Teil- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils fläche von ca. 70 m² aus dem Flurstück Nr. 272/12 der Gemar- der 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- kung Mupperg zum aktuellen Bodenpreis für baureifes Land im meinderates Föritztal vom 11.01.2022 Mischgebiet unter der Bedingung der dinglichen Sicherung des Beschluss Nr. BA/327/25/2022 vom 03.03.2022 verrohrten Grabens unter dieser Fläche zuzustimmen. Bauantrag zur Nutzungsänderung: Lager zu Wohnraum; Die Bodenrichtwertinformation vom Gutachterausschuss für Dachgaube, Außentreppe auf dem Flurstück 1353/11 in der Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sonneberg Gemarkung Heinersdorf vom 30.04.2021 weist den Bodenrichtwert für baureifes Land im Beschluss Nr. BA/328/25/2022 vom 03.03.2022 Mischgebiet zum Stichtag 31.12.2018 mit 22,-- EUR/m² aus. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvor- gaben Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistikzen- Datum der Ausfertigung: 23.02.2022 trum auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26, Andreas Meusel 1467/2, 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch Bürgermeister Beschluss Nr. BA/329/25/2022 vom 03.03.2022 der Gemeinde Föritztal Antrag auf Stauraumbefreiung zum Bauvorhaben Errichtung eines Carports auf dem Flurstück 2/14 in der Gemarkung Ju- denbach Beschluss Nr. BA/330/25/2022 vom 03.03.2022 Beschlüsse der Ausschüsse Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem Flurstück 48/ 4 in der Gemarkung Jagdshof des Gemeinderates Föritztal Beschluss Nr. BA/331/25/2022 vom 03.03.2022 Antrag auf Erweiterung eines Bürogebäudes mit Montage- und Lagerhalle Beschluss Nr. BA/332/26/2022 Sitzungsdatum: 05.04.2022 Datum der Ausfertigung: 06.04.2022 Hartmut Hannweber Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Ausschussvorsitzender zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 05.04.2022 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt- Beschluss Nr. BA/326/25/2022 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert Sitzungsdatum: 03.03.2022 durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils ner Sitzung am 05.04.2022 die vorliegende Tagesordnung. der 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 11.01.2022 Datum der Ausfertigung: 06.04.2022 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Hartmut Hannweber kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Ausschussvorsitzender August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -8- chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Beschluss Nr. BA/330/25/2022 durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Sitzungsdatum: 03.03.2022 Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 03.03.2022, die Niederschrift des Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem nicht öffentlichen Teils der 24. Sitzung des Bau- und Umwelt- Flurstück 48/ 4 in der Gemarkung Jagdshof ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung 11.01.2022 zu genehmigen. mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Datum der Ausfertigung: 04.03.2022 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 das ge- Hartmut Hannweber meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ausschussvorsitzender - Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem Flurstück 48/4 in der Gemarkung Jagdshof. Datum der Ausfertigung: 04.03.2022 Beschluss Nr. BA/327/25/2022 Hartmut Hannweber Sitzungsdatum: 03.03.2022 Ausschussvorsitzender Bauantrag zur Nutzungsänderung: Lager zu Wohnraum; Dachgaube, Außentreppe auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf Beschluss Nr. BA/331/25/2022 Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung Sitzungsdatum: 03.03.2022 mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- Antrag auf Erweiterung eines Bürogebäudes mit Montage- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 das ge- und Lagerhalle meindliche Einvernehmen zum Bauantrag Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera- - Nutzungsänderung: Lager zu Wohnraum; Dachgaube, Au- tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau- ßentreppe und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 das ge- auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf. meindliche Einvernehmen zum Bauantrag - Erweiterung eines Bürogebäudes mit Montage- und Lagerhalle Datum der Ausfertigung: 04.03.2022 auf den Flurstücken 618/84 + 618/82 Vereinigungsbaulast Hartmut Hannweber Gemarkung Neuhaus Ausschussvorsitzender Datum der Ausfertigung: 04.03.2022 Hartmut Hannweber Ausschussvorsitzender Beschluss Nr. BA/328/25/2022 Sitzungsdatum: 03.03.2022 Sitzungen des Gemeinderates Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bau- vorgaben Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistik- und seiner Ausschüsse zentrum auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26, 1467/2, 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 34/2022 Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umwelt- am 03.05.2022 ausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 seine Zustimmung zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Am Dienstag, 3. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 - Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistikzentrum Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 34. Sitzung des Ge- auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26, 1467/2, meinderates Föritztal statt. 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch. Tagesordnung: Datum der Ausfertigung: 04.03.2022 BÜRGERFRAGESTUNDE Hartmut Hannweber ÖFFENTLICHER TEIL: Ausschussvorsitzender 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 03.05.2022 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 33. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 29.03.2022 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Beschluss Nr. BA/329/25/2022 in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2022 gefassten Sitzungsdatum: 03.03.2022 nicht öffentlichen Beschlüsse 4. Beschlusskontrolle Antrag auf Stauraumbefreiung zum Bauvorhaben Errich- 5. Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Fried- tung eines Carports auf dem Flurstück 2/14 in der Gemar- hofssatzung der Gemeinde Föritztal kung Judenbach 6. Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Fried- Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit hofsgebührensatzung der Gemeinde Föritztal § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der 7. Anfragen und Mitteilungen Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umwelt- ausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 seine Zustimmung NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: zum Antrag auf Stauraumbefreiung zum Bauvorhaben Föritztal, den 27.04.2022 - Errichtung eines Carports Andreas Meusel auf dem Flurstück 2/14 in der Gemarkung Judenbach. Bürgermeister Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 04.03.2022 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Hartmut Hannweber Sitzung recht herzlich eingeladen. Ausschussvorsitzender
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 -9- Sitzung des Ausschusses für Soziales Sitzung Haupt- und Finanzausschuss und Bildung Nr. 13/2022 am 09.05.2022 Nr. 31/2022 am 24.05.2022 Am Montag, dem 09. Mai 2022, findet um 18:00 Uhr im Am Dienstag, 24. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö- ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 31. Sitzung des Haupt- 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 13. Sitzung und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal statt. des Ausschusses für Soziales und Bildung des Gemeinde- rates Föritztal statt. Tagesordnung: Tagesordnung: BÜRGERFRAGESTUNDE NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Föritztal, den 27.04.2022 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Joachim Fleischmann meinderates Föritztal vom 24.05.2022 Ausschussvorsitzender 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 19.04.2022 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 19.04.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Nr. 15/2022 am 06.05.2022 4. Anfragen und Mitteilungen Am Freitag, 6. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal „100“, Alte Handelsstraße 100, 96524 Föritztal OT Juden- NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: bach, die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport Föritztal, den 27.04.2022 des Gemeinderates Föritztal statt. Andreas Meusel Zur Sitzung sind die Vorsitzenden der örtlichen Vereine und Bürgermeister Institutionen eingeladen. Gemeinde Föritztal Tagesordnung: Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal, den 27.04.2022 Steffen Breitung Ausschussvorsitzender Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Sitzung Bau- und Umweltausschuss Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Nr. 27/2022 am 17.05.2022 Föritztal Am Dienstag, 17. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö- OT Neuhaus-Schierschnitz ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 27. Sitzung des Bau- Telefon: 036764 796 0 und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal statt. Montag 09.00 - 12.00 Uhr Tagesordnung: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen BÜRGERFRAGESTUNDE Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- derates Föritztal vom 17.05.2022 Öffnungszeiten der 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindeverwaltung Föritztal Gemeinderates Föritztal vom 05.04.2022 Außenstelle Judenbach 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 am 05.04.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse OT Judenbach 4. Anfragen und Mitteilungen Telefon: 03675 4238 0 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Montag geschlossen Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Föritztal, den 27.04.2022 Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Hartmut Hannweber Donnerstag geschlossen Ausschussvorsitzender Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 - 10 - Amtliche Bekanntmachung Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit der Gemeinde Föritztal mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag- über die Durchführung der Öffentlichen Auslegung steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge- gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bebauungsplan „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Föritz, den 06.04.2022 Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungsstand Gemeinde Föritztal 28.2.2022) im Verfahren nach § 13 b BauGB Andreas Meusel DS Der Gemeinderat Föritztal beschloss in seiner Sitzung am Bürgermeister 20./21.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohn- quartier Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal. Der Beschluss wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes „Föritz- talkurier“ Nr. 2 am 24.02.2021 bekannt gemacht. In der Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2021 wurde der Planentwurf (Planungsstand 24.11.2020) für die frühzeitige Be- teiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gebilligt und vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 öffentlich ausgelegt. Der Beschluss dazu wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes „Föritztalkurier“ Nr. 3 am 24.03.2021 bekannt gemacht. In der Sitzung des Gemeinderates am 02.11.2021 wurde der Planentwurf (Planungsstand 22.9.2021) nach der Überarbeitung im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und vom 01.12.2021 bis 10.01.2022 gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Der Beschluss dazu wurde im amtli- chen Teil des Amtsblattes „Föritztalkurier“ Nr. 11 am 24.11.2021 bekannt gemacht. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonsti- ger Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird nunmehr das Verfah- ren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflä- chen in das beschleunigte Verfahren) weitergeführt. Hierfür ist eine erneute Beteiligung erforderlich. Gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, so- wie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungs- stand 28.2.2022) sowie der Entwurf der Begründung des Bebau- ungsplanes liegen im Zeitraum vom 05. Mai bis 07. Juni 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Föritztal, bei Herrn Sven Heinze, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier- schnitz, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Innerhalb der Auslegungszeit können mit Herrn Heinze telefo- nisch unter 036764 79631 Termine vereinbart werden. Weiterhin können die Unterlagen im Auslegungszeitraum auch unter www.foeritztal.de/bekanntmachungen eingesehen und ausgedruckt werden: Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Aus- künfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und An- regungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit dem Bebauungsplan mit Begründung liegt auch ein Bau- grundgutachten zum geplanten Standort aus. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022 - 11 - Zahlungsaufforderung Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Am 15.05.2022 werden die Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 2. Rate der Grundsteuer 2022 und die Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2022 Nächster Termin: nach den zuletzt ergangenen Bescheiden fällig. Dienstag, den 03. Mai 2022 Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Zahlungspflichtige, die sich dem Abbuchungsverfahren angeschlossen haben. Zahlen Sie die Steuern möglichst unbar auf das Konto der HINWEIS! Gemeinde Föritztal bei der Sparkasse Sonneberg ein. Ab sofort ist für die Ortsteile Judenbach und Neuenbau der Bezirksschornsteinfegermeister, Herr Thomas Gruber, IBAN: DE53 8405 4722 0304 1402 10 zuständig. BIC: HELADEF1SON Telefon-Nr.: 03675 4288300 Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt das auf dem Mobil-Nr. 0171 /1668668 Bescheid genannte Kassenzeichen anzugeben, damit Fehl- eMail: bsfmgruber@t-online.de buchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden. Gemeinde Föritztal Kämmerei SG Steuern Die Friedhofsverwaltung informiert! In den kommenden Wochen wird durch die Friedhofsverwal- tung der Gemeinde Föritztal die Prüfung der Standsicher- heit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Tei- Thüringer Polizei len davon, gemäß § 37 der Friedhofssatzung durchgeführt. Polizeiinspektion Sonneberg Rasengrabstätten Kontaktbereichsdienst Föritztal Die Friedhofsverwaltung möchte nochmals darauf hinwei- Sprechstunde dienstags sen, dass auf oder neben den Gedenkplatten der Rasen- von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr grabstätten Schalen, sonstige Bepflanzungen oder zusätz- licher Schmuck (Kerzen, „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Tel. Büro: 036764 804327 Windspiele u.s.w.) nicht zulässig sind und entfernt werden! Tel. mobil: 0172 6749641 Verwenden Sie hier bitte die vorgesehenen Ablageflächen (während der Dienstzeiten) an den Rasengrabstätten bzw. Grünen Wiesen! Oder in dringenden Fällen an die Polizeiinspektion Sonneberg wenden! 03675 875 0 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und des Wertstoffhofes Judenbach April bis Oktober Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und des Wertstoffhofes in Neuhaus- Schierschnitz Die Grüngutannahmestelle und der Wertstoffhof sind je- den Mittwoch in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr sowie je- den Samstag in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- Schierschnitz möglich. Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.
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