Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022

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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2022     Mittwoch, 27. April 2022   Nummer 4

                                                       www.foeritztal.de
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                                                                              -2-

 Inhaltsverzeichnis
 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
                                                                                                  •     Beschluss über den Ankauf von Randflächen
 Stellenausschreibung .......................................................Seite 3                    am Friedhof Mupperg im Wege eines
 Satzungen der Gemeinde Föritztal                                                                       Landverzichtes ............................................................... Seit 6
 • Satzung der Gemeinde Föritztal über die                                                        •     Beschluss über den Verkauf zur Flächen-
     Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern                                                      arrondierung an den Eigentümer des ehemaligen
     vom 17.03.2022 ........................................................... Seite 3                 Bahnhofs in Mupperg entlang der östlichen Grenze ............Seite 7

 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                           Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                          der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
    vom 29.03.2022 ............................................................ Seite 4              des Gemeinderates Föritztal vom 05.04.2022 .............. Seite 7
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                              • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
    Teils der 32. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                Teils der 25. Sitzung des Bau- und Umweltaus-
    vom 22.02.2022 ............................................................ Seite 4              schusses des Gemeinderates Föritztal
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                               vom 03.03.2022 ............................................................ Seite 7
    der in der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022                                                  • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ....................... Seite 4                          der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde
 • Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen                                                    Föritztal am 03.03.2022 gefassten nicht
    gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Öffentlichkeit,                                               öffentlichen Beschlüsse ................................................ Seite 7
    Behörden, Träger öffentlicher Belange und                                                     • Beschluss über die Niederschrift des nicht
    Nachbargemeinden zum Entwurf des                                                                 öffentlichen Teils der 24. Sitzung des Bau-
    Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“                                                          und Umweltausschusses des Gemeinderates
    in Föritztal, OT Neuenbau............................................. Seite 4                   Föritztal vom 11.01.2022 .............................................. Seite 7
 • Beschluss über die erneute Billigung des Entwurfes                                             • Gemeindliche Einvernehmen zu Bauunterlagen .......... Seite 8
    des Bebauungsplans „Wohnquartier Neuenbau“
    in Föritztal, OT Neuenbau (Planungsstand                                                      Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    28.02.2022) sowie Beschlussfassung zur                                                        • Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB                                                     am 03.05.2022.............................................................. Seite 8
    und der Beteiligung der Träger öffentlicher
    Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und                                                            • Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
    Weiterführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB ...........Seite 4                                 am 06.05.2022.............................................................. Seite 9
 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde                                                  • Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung
    Föritztal zur Fortschreibung bzw. Änderung                                                        am 09.05.2022.............................................................. Seite 9
    des Landesentwicklungsprogramms Thüringen ........... Seite 5                                 • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
 • Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde                                                      des Gemeinderates Föritztal am 17.05.2022 ............... Seite 9
    Föritztal zur geänderten Einbeziehungssatzung                                                 • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
    OT Haselbach der Stadt Sonneberg............................. Seite 5                             des Gemeinderates Föritzal am 24.05.2022 ................ Seite 9
 • Beschluss über die Bewilligung von überplan-
    mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 .......... Seite 5                                Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Satzung über die Benutzung der Kindertages-                                                    • Auslegungsbekanntmachung
    einrichtung für Kinder in kommunaler Trägerschaft                                                „Wohnquartier Neuenbau“ .......................................... Seite 10
    der Gemeinde Föritztal ................................................. Seite 5              • Amtliche Bekanntmachung der Kämmerei
 • Satzung über die Erhebung von Gebühren für                                                        der Gemeinde Föritztal - Zahlungsaufforderung ......... Seite 11
    die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in                                                 • Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung
    kommunaler Trägerschaft und der Inanspruch-                                                      der Gemeinde Föritztal ............................................... Seite 11
    nahme von Verpflegungsangeboten der                                                           • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    Gemeinde Föritztal ....................................................... Seite 5               Judenbach .................................................................. Seite 11
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht                                                     • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
    öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Gemeinde-                                                 Neuhaus-Schierschnitz............................................... Seite 11
    rates Föritztal vom 01.02.2022 ..................................... Seite 6                  • Revierförster Aulinger und Erhardt ............................. Seite 11
 • Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur                                                        • Sprechstunde des Kontaktbereichs für die Gemeinde
    Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Alten                                                   Föritztal der Polizeiinspektion Sonneberg .................. Seite 11
    Handelsstraße im OT Judenbach auf LED ................... Seite 6
 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung                                               Bekanntmachung anderer Ämter und Behörden
    eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof der
    Gemeinde Föritztal ....................................................... Seite 6            • Thüringer Polizei - Kontaktbereichsdienst Föritztal .........Seite 12
 • Beschluss über die Anschaffung eines Klein-LKW                                                 • Veröffentlichung der Bodenrichtwerte......................... Seite 12
    mit Wechselladesystem für den Bauhof der                                                      • Sprechtag Thüringer Bürgerbeauftragter .................... Seite 13
    Gemeinde Föritztal, finanziert über einen
    Leasingvertrag .............................................................. Seite 6         Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ........................Seite 13

          Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritztal.
de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH
Medien KG, Ilmenau Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr
müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt
bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. Ein Anspruch, ein
Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.
de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich
für den Anzeigenteil: Yasmin Hohmann - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmo-
tive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige
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schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt
ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                -3-

                                               Hinweis in eigener Sache:
                               Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 17.05.2022
                                                  Wir bitten um Beachtung!

               Stellenausschreibung                                Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
 Die Gemeinde Föritztal benötigt für den gemeindlichen Bau-
 hof zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung und sucht
 aus diesem Grunde aus der Gemeinde Föritztal
                                                                                           Satzungen
            einen Gemeindearbeiter (m/w/d)
 Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einer durch-     Gemeinde Föritztal
 schnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden.        Freistaat Thüringen
 Einsatzort ist die Gemeinde Föritztal mit ihren Ortsteilen
 Eichitz, Föritz, Gefell, Heinersdorf, Heubisch, Jagdshof, Ju-             Satzung der Gemeinde Föritztal
 denbach, Lindenberg, Mogger, Mönchsberg, Mupperg, Neu-
 enbau, Neuhaus-Schierschnitz, Oerlsdorf, Rotheul, Rottmar,                 über die Festsetzung der Hebesätze
 Schwärzdorf, Sichelreuth, Weidhausen. Die Bezahlung rich-                  für die Realsteuern vom 17.03.2022
 tet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
                                                                  Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde-
 (TvöD).
                                                                  und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO
 Ihre Aufgaben umfassen im Wesentlichen                           -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der
                                                                  Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
 • eigenständige Neuanlage / Bepflanzung von Grünanla-            geändert durch Gesetz vom 21. März 2021 (GVBl. S. 115), des §
     gen,                                                         16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekannt-
 • Pflege der gemeindeeigenen Friedhöfe (u.a. Mähen, He-          machung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167) zuletzt geän-
     ckenschneiden, Pflege der Friedhofshallen, Grüne Wie-        dert durch Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2050) und des
     sen u.s.w.)                                                  § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973, zuletzt
 • Baum- und Sträucherschnitt                                     geändert durch das Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931)
 • Handwerkliche Tätigkeiten (Wartung und Reparaturen in          hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2021
     und an den Einrichtungen der Gemeinde)                       die folgende Satzung der Gemeinde Föritztal über die Festset-
 • Fahrzeug- und Gerätepflege                                     zung der Hebesätze für die Realsteuern beschlossen, die hiermit
 • Winterdienst- und Streuarbeiten, Rufbereitschaft               erlassen wird:
 • Reinigung, Mähen und Pflege von öffentlichen Verkehrs-
                                                                                                 §1
     und Grünflächen, Kinderspielplätzen, Böschungen und
                                                                  Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbe-
     Entwässerungsgräben
                                                                  steuer werden wie folgt festgesetzt:
 • Kleinreparaturen an Straßen und Gehwegen                       GRUNDSTEUER
 • Durchführung von Reparaturarbeiten von Ausstattungs-
     gegenständen der öffentlichen Anlagen und Einrichtun-        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
     gen                                                             (Grundsteuer A)                                     300 v.H.
 • Bedienung, Pflege und Wartung der Maschinen und                b) für die Grundstücke
     Fahrzeuge                                                       (Grundsteuer B)                                     389 v.H.
 • Hausmeistertätigkeiten an allen Gebäuden und Grund-
     stücken der Gemeinde                                         GEWERBESTEUER                                          395 v.H.

 Wir erwarten von Ihnen                                                                         §2
                                                                  Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
 • Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
    (bevorzugt in der Fachrichtung Garten- und Landschafts-       Föritz, den 17.03.2022
    bau)                                                          Gemeinde Föritz
 • Führerschein Klasse C1E                                        Andreas Meusel                                              DS
 • Ausgeprägtes handwerkliches Geschick und technisches           Bürgermeister
    Verständnis
 • Flexibilität und Belastbarkeit                                 Bekanntmachungsnachweise:
 • Eigeninitiaitve und eigenverantwortliches Arbeiten             Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
 • Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit                  Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-
                                                                  schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
 • Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und Feiertagen          Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
    inkl. Rufbereitschaft                                         geltend gemacht werden.
                                                                  Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
 Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen er-      Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
 bitten wir bis zum 09. Mai 2022 an die Gemeindeverwaltung        Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-
 Föritztal, 1. Beigeordnete Sabine Kohl, Schierschnitzer Straße   se Verstöße unbeachtlich.
 9, 96524 Föritztal oder per Email an hauptamt@foeritztal.de
                                                                  Föritztal, den 17.03.2022
 Föritztal, den 14.04.2022                                        Andreas Meusel                                              DS
                                                                  Bürgermeister
 Gemeinde Föritztal
 Sabine Kohl
 1. Beigeordnete
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                   -4-

     Beschlüsse des Gemeinderates                                      Beschluss Nr. GR/376/32/2022 vom 22.02.2022
                                                                       Beschluss über den Verkauf zur Flächenarrondierung an den
                                                                       Eigentümer des ehemalige Bahnhofs in Mupperg entlang der
Beschluss Nr. GR/377/33/2022                                           östlichen Grenze
Sitzungsdatum: 29.03.2022
                                                                    Datum der Ausfertigung: 30.03.2022
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-            i.V. Sabine Kohl
zung des Gemeinderates Föritztal vom 29.03.2022                     1. Beigeordnete
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         der Gemeinde Föritztal
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die vor-      Beschluss Nr. GR/380/33/2022
liegende Tagesordnung.                                              Sitzungsdatum: 29.03.2022

Datum der Ausfertigung: 30.03.2022                                  Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen gemäß
i.V. Sabine Kohl                                                    § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Öffentlichkeit, Behörden, Trä-
1. Beigeordnete                                                     ger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Ent-
der Gemeinde Föritztal                                              wurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ in
                                                                    Föritztal, OT Neuenbau
                                                                    Der Entwurf der des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuen-
                                                                    bau“ in Föritztal, OT Neuenbau Planungsstand 22.09.2021 sowie
Beschluss Nr. GR/378/33/2022                                        der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, lagen gemäß §
Sitzungsdatum: 29.03.2022                                           3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2021 bis 10.01.2022 in der
                                                                    Gemeindeverwaltung Föritztal bei Herrn Sven Heinze, Referent
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der         des Bürgermeisters, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal
32. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.02.2022              während der allgemeinen Öffnungszeiten
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                    Montag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma-         Dienstag       09.00 Uhr - 12.00 Uhr
chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert                        13.00 Uhr - 18.00 Uhr
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der        Mittwoch       geschlossen
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022, die Nie-     Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
derschrift des öffentlichen Teils der 32. Sitzung des Gemeindera-                  13.00 Uhr - 16.00 Uhr
tes Föritztal vom 22.02.2022 zu genehmigen.                         Freitag        09.00 Uhr - 12.00 Uhr
                                                                    zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Datum der Ausfertigung: 30.03.2022                                  Während dieser Auslegungsfrist konnten von jedermann Anre-
i.V. Sabine Kohl                                                    gungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden
1. Beigeordnete                                                     zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Träger öffentlicher Be-
der Gemeinde Föritztal                                              lange wurden von dieser Auslegung benachrichtigt.
                                                                    Die während dieser öffentlichen Auslegung zum Entwurf des
                                                                    Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ in Föritztal, OT
                                                                    Neuenbau Planungsstand 22.09.2021 vorgebrachten Anregun-
Beschluss Nr. GR/379/33/2022                                        gen der Öffentlichkeit, Behörden, sowie die Stellungnahmen der
Sitzungsdatum: 29.03.2022                                           Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat der Ge-
                                                                    meinderat in seiner Sitzung am 20.03.2022 mit folgendem Er-
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in
                                                                    gebnis geprüft:
der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022 gefassten nicht öf-
                                                                    Es wird die erneute Offenlage und Weiterführung des Verfahrens
fentlichen Beschlüsse
                                                                    nach § 13 b BauGB beschlossen.
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         Anlage 1 - Würdigung der Stellungnahmen
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           Planungsstand: 22.09.2022
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-       Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert       des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
durch Gesetz vom 21. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der        ausgeschlossen
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die nach-
folgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 22.02.2022 gefassten     Datum der Ausfertigung: 30.03.2022
Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu          i.V. Sabine Kohl
veröffentlichen:                                                    1. Beigeordnete
   Beschluss Nr. GR/371/32/2022 vom 29.03.2022                      der Gemeinde Föritztal
   Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
   der 31. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 01.02.2022
   Beschluss Nr. GR/372/32/2022 vom 22.02.2022
   Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur Umstellung der           Beschluss Nr. GR/381/33/2022
   Straßenbeleuchtung in der Alten Handelsstraße im OT Ju-          Sitzungsdatum: 29.03.2022
   denbach auf LED
                                                                    Beschluss über die erneute Billigung des Entwurfes des
   Beschluss Nr. GR/373/32/2022 vom 22.02.2022
                                                                    Bebauungsplans „Wohnquartier Neuenbau“ in Föritztal, OT
   Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines Auf-      Neuenbau (Planungsstand 28.02.2022) sowie Beschlussfas-
   sitzrasenmähers für den Bauhof der Gemeinde Föritztal            sung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   Beschluss Nr. GR/374/32/2022 vom 22.02.2022                      und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
   Beschluss über die Anschaffung eines Klein-LKW mit Wech-         § 4 Abs. 2 BauGB und Weiterführung des Verfahrens nach §
   selladesystem für den Bauhof der Gemeinde Föritztal, finan-      13 b BauGB
   ziert über einen Leasingvertrag                                  Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
   Beschluss Nr. GR/375/32/2022 vom 22.02.2022                      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-
   Beschluss über den Ankauf von Randflächen am Friedhof            machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), geändert durch
   Mupperg im Wege eines Landverzichtes
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                -5-
Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Ge-     Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die nach-
meinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022:              folgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haus-
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier Neuenbau“ in        haltsjahr 2021:
Föritztal, OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungsstand
28.02.2022) und dessen Begründung werden in der vorliegen-        Verwaltungshaushalt:
den Fassung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus-   * Deckungskreis 005 -
gelegt. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Träger öffentlicher          Haltung von Fahrzeugen                 5.892,41 Euro
Belange beteiligt.                                                * HHST: 90000.81000 -
Das Verfahren wird nach § 13 b BauGB weitergeführt.
                                                                      Gewerbesteuerumlage                   15.848,80 Euro
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder        * HHST: 90000.84800 -
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung               Umverteilung Gewerbesteuer            66.199,48 Euro
ausgeschlossen                                                        Gewerbegebiet Föritz/Sonneberg
                                                                  Diese Mehrausgaben waren unabweisbar. Die Deckung erfolgt
Datum der Ausfertigung:                                           durch Mehreinnahmen und Umverteilung im Verwaltungshaus-
i.V. Sabine Kohl                                                  halt.
1. Beigeordnete
der Gemeinde Föritztal                                            Vermögenshaushalt:
                                                                  * HHST: 46480.94037 -
                                                                     Kita „Hanäschdaffer Bimmelbah“
                                                                     OT Heinersdorf
Beschluss Nr. GR/382/33/2022                                         BM: Umsetzung Brandschutzauflagen            16.468,91 Euro
Sitzungsdatum: 29.03.2022
                                                                  Diese Mehrausgabe war unabweisbar zur Fertigstellung der
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz-             Baumaßnahme. Die Deckung erfolgt durch eine zusätzliche Ent-
tal zur Fortschreibung bzw. Änderung des Landesentwick-           nahme aus der Rücklage
lungsprogramms Thüringen
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und       Datum der Ausfertigung: 30.03.2022
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom         i.V. Sabine Kohl
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-     1. Beigeordnete
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert          der Gemeinde Föritztal
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die
als Anlage beigefügte Stellungnahme der Gemeinde der Ge-
meinde Föritztal zur Fortschreibung bzw. Änderung des Landes-
entwicklungsprogramms Thüringen.                                  Beschluss Nr. GR/385/33/2022
                                                                  Sitzungsdatum: 29.03.2022
Datum der Ausfertigung: 30.03.2022
Andreas Meusel                                                    Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung für
Bürgermeister                                                     Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal
der Gemeinde Föritztal                                            Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Ge-
                                                                  meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -
                                                                  ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar
                                                                  2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
                                                                  vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) und der Bestimmungen des
Beschluss Nr. GR/383/33/2022                                      Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung
Sitzungsdatum: 29.03.2022                                         von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen
                                                                  und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - Thür-
Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal           KigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geän-
zur geänderten Einbeziehungssatzung OT Haselbach der              dert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383), des
Stadt Sonneberg                                                   § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz vom 10. Juli 2000 (BGBl.
Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschließt der        I S. 1045), zuletzt geändert durch das Gesetz für den Schutz
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 dem ge-     vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutz-
änderten Entwurf der Einbeziehungssatzung OT Haselbach in         gesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl. Teil I S. 148) beschließt
der Fassung vom Januar 2022 der Stadt Sonneberg die gemein-       der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am
denachbarliche Zustimmung zu erteilen.                            29.03.2022 die als Anlage beigefügte Satzung über die Benut-
Wir bitten im Sinne der ausgeglichenen nachbarlichen Beziehun-    zung der Kindertageseinrichtungen für Kinder in kommunaler
gen und für die Stabilität des Landkreises Sonneberg zukünftig    Trägerschaft der Gemeinde Föritztal.
bei Bauleitplanungen der Gemeinde Föritztal in gleicher Weise
zu verfahren.                                                     Datum der Ausfertigung: 30.03.2022
                                                                  i.V. Sabine Kohl
Datum der Ausfertigung: 30.03.2022                                1. Beigeordnete
i.V. Sabine Kohl                                                  der Gemeinde Föritztal
1. Beigeordnete
der Gemeinde Föritztal

                                                                  Beschluss Nr. GR/386/33/2022
                                                                  Sitzungsdatum: 29.03.2022
Beschluss Nr. GR/384/33/2022
Sitzungsdatum: 29.03.2022                                         Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
                                                                  der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft
Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Aus-           und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der
gaben für das Haushaltsjahr 2021                                  Gemeinde Föritztal
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und       Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom         Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalord-
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-     nung -ThürKO-) in der Verfassung der Bekanntmachung vom 28.
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert          Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) bewilligt der       23. März 2021 (GVBl. Seite 115), der §§ 2, 10 und 12 des Thürin-
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                  -6-
ger Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der            Beschluss Nr. GR/373/32/2022
Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Seite 301), zuletzt ge-        Sitzungsdatum: 22.02.2022
ändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396), des §
90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugend-         Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines
hilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom           Aufsitzrasenmähers für den Bauhof der Gemeinde Föritztal
                                                                    Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
11.09.2012 (BGBl. I Seite 2022), zuletzt geändert durch Gesetz
                                                                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
vom 04.08.2019 (BGBI. 1131), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des        16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-
Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung        machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als      durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thürin-         Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 nach be-
ger Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKigaG) sowie der §§ 9         schränkter Ausschreibung die Auftragsvergabe zur
und 11 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen        Lieferung eines Aufsitzrasenmähers für den Bauhof
für Kinder in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal,       an die Firma:              KLG Maschinen für Kommunal-,
Beschluss-Nr. GR/385/33/2022 beschließt der Gemeinderat Fö-                                    Land- und Gartentechnik,
ritztal in seiner Sitzung am 29.03.2022 die als Anlage beigefügte                              Peter Ziegfeld
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der        Adresse:                   Weidhäuser Straße 1,
Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der                                    96524 Föritztal, OT Rottmar
Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde              Bruttoauftragssumme:       17.369,24 €
Föritztal.
                                                                    Datum der Ausfertigung: 23.02.2022
Datum der Ausfertigung: 30.03.2022                                  Andreas Meusel
                                                                    Bürgermeister
i.V. Sabine Kohl
                                                                    der Gemeinde Föritztal
1. Beigeordnete
der Gemeinde Föritztal

                                                                    Beschluss Nr. GR/374/32/2022
                                                                    Sitzungsdatum: 22.02.2022
Beschluss Nr. GR/371/32/2022
Sitzungsdatum: 22.02.2022                                           Beschluss über die Anschaffung eines Klein-LKW mit Wech-
                                                                    selladesystem für den Bauhof der Gemeinde Föritztal, finan-
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils       ziert über einen Leasingvertrag
der 31. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 01.02.2022          Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-          Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.           16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-
                                                                    machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma-
                                                                    durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert         Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 nach er-
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der        folgter Verhandlungsvergabe die Anschaffung eines Klein-LKW,
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022, die Nie-     Mitsubishi Fuso Canter / Unsinn Hakenlift 6C18 4x4 für den Bau-
derschrift des nicht öffentlichen Teils der 31. Sitzung des Ge-     hof der Gemeinde Föritztal.
meinderates Föritztal vom 01.02.2022 zu genehmigen.                 Das Fahrzeug soll bei der BayWa AG, Hafenstraße 5, 96502
                                                                    Bamberg in Verbindung mit dem vorliegenden Leasingangebot
Datum der Ausfertigung: 23.02.2022                                  erworben werden.
Andreas Meusel                                                      Leasing mit Restwert
Bürgermeister                                                       Finanzierungsobjekt         Mitsubishi Fuso Canter /
der Gemeinde Föritztal                                                                          Unsinn Hakenlift 6C18 4x4
                                                                                                LKW Abrollfahrzeug inkl. Zubehör
                                                                                                Abrollcontainer/Abrollpritsche
                                                                                                Schüttgutmulde, Häckselgutmulde
                                                                                                Abrollplattform
Beschluss Nr. GR/372/32/2022                                                                    Winterdienstzubehör, Aufbaustreuer,
Sitzungsdatum: 22.02.2022                                                                       Schneepflug
                                                                                                Bewässerungssystem
                                                                    Kaufpreis, brutto           190.400,00 €
Beschluss zur Vergabe des Auftrages zur Umstellung der              Laufzeit                    60 Monate
Straßenbeleuchtung in der Alten Handelsstraße im OT Ju-             Restwert, brutto            62.394,08 €
denbach auf LED                                                     Bearbeitungsgebühr, brutto 148,75 €
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         Monatsrate, brutto          2.554,74 €
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-       Datum der Ausfertigung: 23.02.2022
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert            Andreas Meusel
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der        Bürgermeister
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 nach öf-      der Gemeinde Föritztal
fentlicher Ausschreibung die Auftragsvergabe zur
Umstellung der Straßenbeleuchtung in der Alten Handels-
straße im OT Judenbach auf LED
an die Firma:                  Elektro Sonneberg e.G.               Beschluss Nr. GR/375/32/2022
Adresse:                       Ziegenrückweg 2,                     Sitzungsdatum: 22.02.2022
                               96515 Sonneberg
                                                                    Beschluss über den Ankauf von Randflächen am Friedhof
Bruttoauftragssumme:           34.779,08 €                          Mupperg im Wege eines Landverzichtes
                                                                    Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Datum der Ausfertigung: 23.02.2022                                  Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)
Andreas Meusel                                                      vom 16. August 1993 (GVBl Seite 501) in der Fassung der Be-
Bürgermeister                                                       kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl Seite 41), zuletzt
der Gemeinde Föritztal                                              geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl Seite 115)
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                   -7-
in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der        Beschluss Nr. BA/333/26/2022
Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S.            Sitzungsdatum: 05.04.2022
546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) beschließt der Gemeinderat          Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 dem Erwerb der zur Si-    25. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
cherung der Böschung an der westlichen Grenze des Friedhofes        derates Föritztal vom 03.03.2022
in Mupperg erforderlichen Fläche von ca. 430 m² zum aktuellen       Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Bodenrichtpreis für Friedhofflächen zuzustimmen.                    kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Flächenarrondierung für den Friedhof in Mupperg entlang der         August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma-
westlichen Grenze (Böschung zur „Alten Steinach“ (Gewässer          chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
I. O.)                                                              durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
Die Bodenrichtwertinformation vom Gutachterausschuss für            Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sonneberg           Föritztal in seiner Sitzung am 05.04.2022, die Niederschrift des
vom 30.04.2021 weist den Bodenrichtwert für sonstige Flächen        öffentlichen Teils der 25. Sitzung des Bau- und Umweltausschus-
mit der Nutzungsart Friedhof zum Stichtag 31.12.2018 mit 1          ses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 03.03.2022
EUR/m² aus.                                                         zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 23.02.2022                                  Datum der Ausfertigung: 06.04.2022
Andreas Meusel                                                      Hartmut Hannweber
Bürgermeister                                                       Ausschussvorsitzender
der Gemeinde Föritztal

                                                                    Beschluss Nr. BA/334/26/2022
Beschluss Nr. GR/376/32/2022                                        Sitzungsdatum: 05.04.2022
Sitzungsdatum: 22.02.2022
                                                                    Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Beschluss über den Verkauf zur Flächenarrondierung an               im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal
den Eigentümer des ehemalige Bahnhofs in Mupperg ent-               03.03.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
lang der östlichen Grenze                                           Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und         Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Landkreisverordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)            16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-
vom 16. August 1993 (GVBl Seite 501) in der Fassung der Be-         machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl Seite 41), zuletzt           durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl Seite 115)            Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der        ner Sitzung am 05.04.2022 die nachfolgenden in nicht öffentli-
Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S.            cher Sitzung am 03.03.2022 gefassten Beschlüsse im nächsten
546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.        Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) beschließt der Gemeinderat              Beschluss Nr. BA/326/25/2022 vom 03.03.2022
Föritztal in seiner Sitzung am 22.02.2022 dem Verkauf einer Teil-       Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
fläche von ca. 70 m² aus dem Flurstück Nr. 272/12 der Gemar-            der 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
kung Mupperg zum aktuellen Bodenpreis für baureifes Land im             meinderates Föritztal vom 11.01.2022
Mischgebiet unter der Bedingung der dinglichen Sicherung des            Beschluss Nr. BA/327/25/2022 vom 03.03.2022
verrohrten Grabens unter dieser Fläche zuzustimmen.                     Bauantrag zur Nutzungsänderung: Lager zu Wohnraum;
Die Bodenrichtwertinformation vom Gutachterausschuss für                Dachgaube, Außentreppe auf dem Flurstück 1353/11 in der
Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sonneberg               Gemarkung Heinersdorf
vom 30.04.2021 weist den Bodenrichtwert für baureifes Land im           Beschluss Nr. BA/328/25/2022 vom 03.03.2022
Mischgebiet zum Stichtag 31.12.2018 mit 22,-- EUR/m² aus.               Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvor-
                                                                        gaben Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistikzen-
Datum der Ausfertigung: 23.02.2022                                      trum auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26,
Andreas Meusel                                                          1467/2, 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch
Bürgermeister                                                           Beschluss Nr. BA/329/25/2022 vom 03.03.2022
der Gemeinde Föritztal                                                  Antrag auf Stauraumbefreiung zum Bauvorhaben Errichtung
                                                                        eines Carports auf dem Flurstück 2/14 in der Gemarkung Ju-
                                                                        denbach
                                                                        Beschluss Nr. BA/330/25/2022 vom 03.03.2022
        Beschlüsse der Ausschüsse                                       Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem
                                                                        Flurstück 48/ 4 in der Gemarkung Jagdshof
        des Gemeinderates Föritztal                                     Beschluss Nr. BA/331/25/2022 vom 03.03.2022
                                                                        Antrag auf Erweiterung eines Bürogebäudes mit Montage-
                                                                        und Lagerhalle
Beschluss Nr. BA/332/26/2022
Sitzungsdatum: 05.04.2022                                           Datum der Ausfertigung: 06.04.2022
                                                                    Hartmut Hannweber
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-            Ausschussvorsitzender
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates
Föritztal vom 05.04.2022
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekannt-       Beschluss Nr. BA/326/25/2022
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert            Sitzungsdatum: 03.03.2022
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-        Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
ner Sitzung am 05.04.2022 die vorliegende Tagesordnung.             der 24. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
                                                                    meinderates Föritztal vom 11.01.2022
Datum der Ausfertigung: 06.04.2022                                  Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Hartmut Hannweber                                                   kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Ausschussvorsitzender                                               August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntma-
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                     -8-
chung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert        Beschluss Nr. BA/330/25/2022
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der       Sitzungsdatum: 03.03.2022
Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde
Föritztal in seiner Sitzung am 03.03.2022, die Niederschrift des   Bauantrag zum Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf dem
nicht öffentlichen Teils der 24. Sitzung des Bau- und Umwelt-      Flurstück 48/ 4 in der Gemarkung Jagdshof
ausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom           Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
11.01.2022 zu genehmigen.                                          mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
                                                                   tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
Datum der Ausfertigung: 04.03.2022                                 und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 das ge-
Hartmut Hannweber                                                  meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
Ausschussvorsitzender
                                                                   -    Wohnhausneubau mit Stellplätzen
                                                                        auf dem Flurstück 48/4 in der Gemarkung Jagdshof.

                                                                   Datum der Ausfertigung: 04.03.2022
Beschluss Nr. BA/327/25/2022                                       Hartmut Hannweber
Sitzungsdatum: 03.03.2022                                          Ausschussvorsitzender
Bauantrag zur Nutzungsänderung: Lager zu Wohnraum;
Dachgaube, Außentreppe auf dem Flurstück 1353/11 in der
Gemarkung Heinersdorf                                              Beschluss Nr. BA/331/25/2022
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung            Sitzungsdatum: 03.03.2022
mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-      Antrag auf Erweiterung eines Bürogebäudes mit Montage-
und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 das ge-        und Lagerhalle
meindliche Einvernehmen zum Bauantrag                              Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung
                                                                   mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeindera-
-   Nutzungsänderung: Lager zu Wohnraum; Dachgaube, Au-            tes der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 beschließt der Bau-
    ßentreppe                                                      und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 das ge-
    auf dem Flurstück 1353/11 in der Gemarkung Heinersdorf.        meindliche Einvernehmen zum Bauantrag
                                                                   - Erweiterung eines Bürogebäudes mit Montage- und Lagerhalle
Datum der Ausfertigung: 04.03.2022                                     auf den Flurstücken 618/84 + 618/82 Vereinigungsbaulast
Hartmut Hannweber                                                      Gemarkung Neuhaus
Ausschussvorsitzender
                                                                   Datum der Ausfertigung: 04.03.2022
                                                                   Hartmut Hannweber
                                                                   Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/328/25/2022
Sitzungsdatum: 03.03.2022
                                                                            Sitzungen des Gemeinderates
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Bau-
vorgaben Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistik-                        und seiner Ausschüsse
zentrum auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26,
1467/2, 1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit
§ 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der          Sitzung Gemeinderat Föritztal Nr. 34/2022
Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umwelt-            am 03.05.2022
ausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 seine Zustimmung
zur Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben                    Am Dienstag, 3. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal
                                                                       der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524
-   Betriebsneubau mit Hochregallager und Logistikzentrum              Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 34. Sitzung des Ge-
    auf den Flurstücken 1467/1, 1468, 1469/19, 1472/26, 1467/2,        meinderates Föritztal statt.
    1469/5 und 1469/20 in der Gemarkung Heubisch.                      Tagesordnung:

Datum der Ausfertigung: 04.03.2022                                     BÜRGERFRAGESTUNDE
Hartmut Hannweber                                                      ÖFFENTLICHER TEIL:
Ausschussvorsitzender                                                  1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
                                                                          Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 03.05.2022
                                                                       2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
                                                                          33. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 29.03.2022
                                                                       3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Beschluss Nr. BA/329/25/2022                                              in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2022 gefassten
Sitzungsdatum: 03.03.2022                                                 nicht öffentlichen Beschlüsse
                                                                       4. Beschlusskontrolle
Antrag auf Stauraumbefreiung zum Bauvorhaben Errich-                   5. Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Fried-
tung eines Carports auf dem Flurstück 2/14 in der Gemar-                  hofssatzung der Gemeinde Föritztal
kung Judenbach                                                         6. Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Fried-
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit               hofsgebührensatzung der Gemeinde Föritztal
§ 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der          7. Anfragen und Mitteilungen
Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018 gibt der Bau- und Umwelt-
ausschuss in seiner Sitzung am 03.03.2022 seine Zustimmung             NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
zum Antrag auf Stauraumbefreiung zum Bauvorhaben
                                                                       Föritztal, den 27.04.2022
-   Errichtung eines Carports                                          Andreas Meusel
    auf dem Flurstück 2/14 in der Gemarkung Judenbach.                 Bürgermeister
                                                                       Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 04.03.2022                                     Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
Hartmut Hannweber                                                      Sitzung recht herzlich eingeladen.
Ausschussvorsitzender
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                           -9-

 Sitzung des Ausschusses für Soziales                          Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
 und Bildung Nr. 13/2022 am 09.05.2022                         Nr. 31/2022 am 24.05.2022
 Am Montag, dem 09. Mai 2022, findet um 18:00 Uhr im           Am Dienstag, 24. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal
 Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,    der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö-
                                                               ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 31. Sitzung des Haupt-
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 13. Sitzung      und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal statt.
 des Ausschusses für Soziales und Bildung des Gemeinde-
 rates Föritztal statt.                                        Tagesordnung:

 Tagesordnung:                                                 BÜRGERFRAGESTUNDE

 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                      ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                               1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
 Föritztal, den 27.04.2022                                        Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
 Joachim Fleischmann                                              meinderates Föritztal vom 24.05.2022
 Ausschussvorsitzender                                         2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
                                                                  der 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
                                                                  Gemeinderates Föritztal vom 19.04.2022
                                                               3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
 Sitzung Ausschuss für Kultur und Sport                           im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
                                                                  am 19.04.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
 Nr. 15/2022 am 06.05.2022                                     4. Anfragen und Mitteilungen
 Am Freitag, 6. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Kultursaal
 „100“, Alte Handelsstraße 100, 96524 Föritztal OT Juden-      NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
 bach, die 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport    Föritztal, den 27.04.2022
 des Gemeinderates Föritztal statt.                            Andreas Meusel
 Zur Sitzung sind die Vorsitzenden der örtlichen Vereine und   Bürgermeister
 Institutionen eingeladen.                                     Gemeinde Föritztal

 Tagesordnung:                                                 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
                                                               Sitzung recht herzlich eingeladen.
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:

 Föritztal, den 27.04.2022
 Steffen Breitung
 Ausschussvorsitzender
                                                                        Amtliche und öffentliche
                                                                         Bekanntmachungen

 Sitzung Bau- und Umweltausschuss
                                                               Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 Nr. 27/2022 am 17.05.2022
                                                               Föritztal
 Am Dienstag, 17. Mai 2022 findet um 18:00 Uhr im Ratssaal
                                                               96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
 der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Fö-
                                                               OT Neuhaus-Schierschnitz
 ritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 27. Sitzung des Bau-
                                                               Telefon: 036764 796 0
 und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde
 Föritztal statt.
                                                               Montag       09.00 - 12.00 Uhr
 Tagesordnung:                                                 Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
                                                               Mittwoch     geschlossen
 BÜRGERFRAGESTUNDE                                             Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                               Freitag      09.00 - 12.00 Uhr
 ÖFFENTLICHER TEIL:
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
    Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
    derates Föritztal vom 17.05.2022                           Öffnungszeiten der
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
    der 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des         Gemeindeverwaltung Föritztal
    Gemeinderates Föritztal vom 05.04.2022                     Außenstelle Judenbach
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
    im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal         96524 Föritztal, Bellershöhe 1
    am 05.04.2022 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse      OT Judenbach
 4. Anfragen und Mitteilungen                                  Telefon: 03675 4238 0

 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                      Montag       geschlossen
                                                               Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 Föritztal, den 27.04.2022
                                                               Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
 Hartmut Hannweber                                             Donnerstag   geschlossen
 Ausschussvorsitzender                                         Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
 Sitzung recht herzlich eingeladen.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2022 Mittwoch, 27. April 2022
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                                 - 10 -
Amtliche Bekanntmachung                                             Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
                                                                    der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit
der Gemeinde Föritztal                                              mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag-
über die Durchführung der Öffentlichen Auslegung                    steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den                       macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bebauungsplan „Wohnquartier Neuenbau“ im OT                         Föritz, den 06.04.2022
Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungsstand                      Gemeinde Föritztal
28.2.2022) im Verfahren nach § 13 b BauGB                           Andreas Meusel                                              DS
Der Gemeinderat Föritztal beschloss in seiner Sitzung am            Bürgermeister
20./21.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohn-
quartier Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal.
Der Beschluss wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes „Föritz-
talkurier“ Nr. 2 am 24.02.2021 bekannt gemacht.
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.02.2021 wurde der
Planentwurf (Planungsstand 24.11.2020) für die frühzeitige Be-
teiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trä-
ger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
gebilligt und vom 29.03.2021 bis 30.04.2021 öffentlich ausgelegt.
Der Beschluss dazu wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes
„Föritztalkurier“ Nr. 3 am 24.03.2021 bekannt gemacht.
In der Sitzung des Gemeinderates am 02.11.2021 wurde der
Planentwurf (Planungsstand 22.9.2021) nach der Überarbeitung
im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt und
vom 01.12.2021 bis 10.01.2022 gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt. Der Beschluss dazu wurde im amtli-
chen Teil des Amtsblattes „Föritztalkurier“ Nr. 11 am 24.11.2021
bekannt gemacht.
Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonsti-
ger Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird nunmehr das Verfah-
ren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflä-
chen in das beschleunigte Verfahren) weitergeführt.
Hierfür ist eine erneute Beteiligung erforderlich.
Gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
und § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, so-
wie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und §
10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnquartier
Neuenbau“ im OT Neuenbau der Gemeinde Föritztal (Planungs-
stand 28.2.2022) sowie der Entwurf der Begründung des Bebau-
ungsplanes liegen im Zeitraum

                vom 05. Mai bis 07. Juni 2022

während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag         09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag       09.00 Uhr - 12.00 Uhr
               13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch       geschlossen
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
               13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag        09.00 Uhr - 12.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Föritztal, bei Herrn Sven Heinze,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier-
schnitz, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Innerhalb der Auslegungszeit können mit Herrn Heinze telefo-
nisch unter 036764 79631 Termine vereinbart werden.

Weiterhin können die Unterlagen im Auslegungszeitraum auch
unter www.foeritztal.de/bekanntmachungen eingesehen und
ausgedruckt werden:

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Aus-
künfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und An-
regungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Mit dem Bebauungsplan mit Begründung liegt auch ein Bau-
grundgutachten zum geplanten Standort aus.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 4/2022                                                                          - 11 -

  Zahlungsaufforderung                                               Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
  Am 15.05.2022 werden die                                        Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00
     2. Rate der Grundsteuer 2022 und die                                 Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
                                                                          Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
     2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2022
                                                                                      Nächster Termin:
  nach den zuletzt ergangenen Bescheiden fällig.                                 Dienstag, den 03. Mai 2022
  Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Zahlungspflichtige,
  die sich dem Abbuchungsverfahren angeschlossen haben.
  Zahlen Sie die Steuern möglichst unbar auf das Konto der        HINWEIS!
  Gemeinde Föritztal bei der Sparkasse Sonneberg ein.             Ab sofort ist für die Ortsteile Judenbach und Neuenbau
                                                                  der Bezirksschornsteinfegermeister, Herr Thomas Gruber,
     IBAN: DE53 8405 4722 0304 1402 10                            zuständig.
     BIC: HELADEF1SON
                                                                  Telefon-Nr.:            03675 4288300
  Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt das auf dem        Mobil-Nr.               0171 /1668668
  Bescheid genannte Kassenzeichen anzugeben, damit Fehl-          eMail:                  bsfmgruber@t-online.de
  buchungen und unnötige Rückfragen vermieden werden.

  Gemeinde Föritztal
  Kämmerei SG Steuern

  Die Friedhofsverwaltung informiert!
  In den kommenden Wochen wird durch die Friedhofsverwal-
  tung der Gemeinde Föritztal die Prüfung der Standsicher-
  heit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Tei-                            Thüringer Polizei
  len davon, gemäß § 37 der Friedhofssatzung durchgeführt.                         Polizeiinspektion Sonneberg
  Rasengrabstätten                                                                Kontaktbereichsdienst Föritztal
  Die Friedhofsverwaltung möchte nochmals darauf hinwei-                             Sprechstunde dienstags
  sen, dass auf oder neben den Gedenkplatten der Rasen-                             von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  grabstätten Schalen, sonstige Bepflanzungen oder zusätz-
  licher Schmuck (Kerzen, „Ewiges Licht“ Solarleuchten,                               Tel. Büro: 036764 804327
  Windspiele u.s.w.) nicht zulässig sind und entfernt werden!                         Tel. mobil: 0172 6749641
  Verwenden Sie hier bitte die vorgesehenen Ablageflächen                            (während der Dienstzeiten)
  an den Rasengrabstätten bzw. Grünen Wiesen!
                                                                                   Oder in dringenden Fällen an die
                                                                                 Polizeiinspektion Sonneberg wenden!
                                                                                             03675 875 0
 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
 und des Wertstoffhofes Judenbach

 April bis Oktober
 Mittwoch:     17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 Samstag:      13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
 Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.

 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
 und des Wertstoffhofes in Neuhaus-
 Schierschnitz
 Die Grüngutannahmestelle und der Wertstoffhof sind je-
 den Mittwoch in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr sowie je-
 den Samstag in der Zeit von 13.30 bis 15.30 Uhr geöffnet.

 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
 Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
 sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-
 Schierschnitz möglich.

Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster
Christopher Aulinger und Holger Ehrhardt
Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger,
ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.

Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist
über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.
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