Fortschrittsbericht STRATEGIE DIGITALES HESSEN - Hessische Landesregierung
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HERAUSGEBER Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden www.wirtschaft.hessen.de REDAKTION Dr. Marei Waidmann PROJEKTBEGLEITUNG Hessen Trade & Invest GmbH Konradinerallee 9 65189 Wiesbaden GESTALTUNG Theißen-Design, www.theissen-design.de (in Zusammenarbeit mit Nina Sangenstedt) DRUCK www.printworld.com Klimaneutraler Druck BILDNACHWEIS Illustration Umschlag: Schumacher. Visuelle Kommunikation, www.schumacher-visuell.de Unter Verwendung der Fotos: Frau mit Fahrrad: iStock.com/franckreporter; Großeltern mit Enkelkind: iStock.com/OJO_Images; Geschäftsmann: iStock.com/skynesher Alle Fotos im Innenteil: fotolia.com Robert Kneschke (S.9); contrastwerkstatt (S.14); momius (S.19); VRD (S.22); Robert Kneschke (S.25); industrieblick (S.27 + S.47); alphaspirit (S.31); vege (S.35); Florian Biber (S.39); maxsim (S.42); Antonioguillem (S.50); REDPIXEL (S.53); kosta_iliev (S.54); cristovao31 (S.58); Firma V (S.67); Tierney (S.69) Stand: August 2018 © Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vervielfältigung und Nachdruck – auch auszugsweise – nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Hessischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen und Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwen- det werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zu gegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
INHALT 1 Einleitung ............................................................................... 1 2 Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) ......................................................... 2 3 Gestaltungsbereich ................................................................ 8 3.1 Bildungswesen .......................................................................................................... 8 3.2 Verwaltung .............................................................................................................. 13 3.3 Verbraucherschutz .................................................................................................. 18 3.4 Telekommunikation und Regulierung .................................................................. 20 3.5 Wissenschaftsförderung ........................................................................................ 23 3.6 Wirtschafts- und Technologieförderung .............................................................. 26 4 Technologiebereich .............................................................. 30 4.1 Breitbandnetze ....................................................................................................... 30 4.2 Rechenzentren ........................................................................................................ 38 4.3 IT-Sicherheit und Datenschutz ............................................................................... 40 4.4 Geoinformationen .................................................................................................. 43 5 Anwendungsbereich ............................................................. 44 5.1 Industrie ................................................................................................................... 44 5.2 Handel, Finanzen, Dienstleistung und Handwerk ............................................... 48 5.3 Kultur- und Kreativwirtschaft .................................................................................. 51 5.4 Energie .................................................................................................................... 54 5.5 Mobilität .................................................................................................................. 59 5.6 E-Health ................................................................................................................... 64 5.7 Wohnen und Leben ................................................................................................ 66 6 Vernetzung der Handlungsfelder ......................................... 69 6.1 Plattformen für den branchenübergreifenden Wissenstransfer ........................ 69 6.2 Strategien für „Smarte Städte und Regionen“ ..................................................... 71
1. Einleitung 1 EINLEITUNG Die Digitalisierung durchdringt alle Wirtschafts- und Lebensbereiche. Sie beschleunigt Kommunika- tionsflüsse, macht Wissen zu jeder Zeit und an jedem Ort verfügbar, vernetzt Menschen ebenso wie Maschinen und generiert einen Kosmos von Daten, deren automatisierte Auswertung völlig neue Anwendungen ermöglicht. Sie setzt Unternehmen und Volkswirtschaften hohem Veränderungsdruck aus; gleichzeitig ist sie eine Voraussetzung zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen wie der Energiewende, der Mobilitätswende und dem Klimaschutz. Hessen begreift diese Entwicklung als Gestaltungsaufgabe und als Chance. Die Strategie Digitales Hessen zielt darauf ab, die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen, um die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes zu verbessern. Gleichzeitig besteht die Chance mittels der Digitalisierung Ressourcenverbrauch und wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu entkoppeln. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Gesellschaft. Die Strategie Digitales Hessen wurde in enger Abstimmung mit 500 Vertreterinnen und Vertretern von Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe, von Forschungseinrichtungen und Verbänden erarbeitet. Sie adressiert die klassischen Handlungsfelder, in denen das Land Hessen direkten Einfluss nehmen kann, ebenso wie Technologie- und Anwendungsbereiche, in denen die Landespolitik durch Anreize und Unterstützung wirkt. Die Strategie verbindet die Aktivitäten von sieben Landesministeien, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Digitalisierung in Hessen vorantreiben. Handlungsfelder Anwendungs- n Industrie n Energie n Bildungswesen bereich n Handel, Finanzen, n Mobilität Dienstleistung, Handwerk n Gesundheit n Verwaltung Gestaltungsbereich n Kultur- und n Verbraucherschutz n Wohnen und Leben Kreativwirtschaft n Telekommunikation und Regulierung n Wissenschafts- Technologie- n Breitbandnetze förderung bereich n Rechenzentren n Wirtschafts- und n IT-Sicherheit / Datenschutz Technologie- n Geoinformationen förderung Handlungsfelder der Strategie Digitales Hessen [Quelle: HMWEVL] Die Digitalisierung in Hessen ist sehr vielfältig und wird von vielen verschiedenen Akteuren gestaltet. Dieser erste Fortschrittsbericht bietet einen Überblick über den Umsetzungsstand der Vielzahl an Maßnahmen und Projekten aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Digitalstrategie. In allen Bereichen der Strategie konnten bereits sehr erfolgreich Projekte umgesetzt werden. Im Aufbau orientiert sich der vorliegende Fortschrittsbericht an der Strategie Digitales Hessen und zeigt für jede der in der Strategie formulierten Maßnahme die bislang erfolgten Umsetzungsschritte auf. Diese Momentaufnahme kann keinesfalls den Anspruch erheben vollständig zu sein, bietet aber einen guten Einblick in die Aktivitäten, die in ganz Hessen die Digitalisierung begleiten und gestalten. 1
2. Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) 2 AUF EINEN BLICK: ERFOLGREICHE DIGITALISIERUNGS- PROJEKTE IN HESSEN („HIGHLIGHTS“) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Das Online-Zugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Alle so entstehenden Verwal- tungsportale werden zu einem großen Portalverbund verknüpft, damit jede Leistung zeit- und orts- unabhängig rund um die Uhr online und auch mobil für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzbar ist. Hessen hat hierfür bereits jetzt wichtige Bausteine entwickelt und in das neue, thematisch strukturierte Verwaltungsportal „service.hessen.de“ mit dem eingebundenen Hessenfinder integriert. Hier können Online-Antragsverfahren genutzt werden, beispielsweise im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, des Einheitlichen Ansprechpartners oder der Online-Anhörung in Ordnungswidrig- keits-Verfahren mit Zahlungsmöglichkeit bei der zentralen Bußgeldstelle. Mit dem Projekt Digitale Modellbehörde werden die drei Regierungspräsidien mit einem sehr umfangreichen Leistungsspektrum nach außen modellhaft in digitale Servicedienstleister transfor- miert. Im Mittelpunkt stehen hierbei sowohl die Kommunikation- und Verwaltungsbeziehungen zu externen Partnern als auch die in Folge notwendige Digitalisierung der internen Verwaltungsabläufe. Aufbau eines Cyber Competence Center Im Kampf gegen Internetkriminalität und Cyberangriffe baut Hessen derzeit ein eigenes „Cyber Competence Center“ auf. Unter dem Namen „Hessen 3C“ sollen künftig Fachleute aus Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz und dem IT-Bereich des Landes Maßnahmen zur Cybersicher- heit identifizieren, um daraus konkrete Handlungsempfehlungen für den Kampf gegen Datendieb- stahl, Cyberspionage und virtuelle Straftaten zu erarbeiten und die eigene Informationstechnik besser vor Angriffen zu schützen. Ein Baustein des neuen „Hessen3C“ und ein wichtiges Warn- und Alarmierungsinstrument ist das „Computer Emergency Response Team“ (CERT) des Landes Hessen. Es unterstützt die Landesverwaltung, Kommunen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur bei der Lösung von IT-Sicherheitsvorfällen, warnt vor besonderen Gefahren und erstellt ein tägliches Lagebild zur Cybersicherheit in Hessen. Elektronischer kreditorischer Rechnungs- und Gutschriften Workflow (E-KRW) Der elektronische Workflow für die Bearbeitung und Genehmigung von Eingangsrechnungen und Gutschriften wurde auf Basis der verbindlichen landesweiten Staffelplanung seit Anfang 2017 in der hessischen Landesverwaltung ausgerollt. Inzwischen sind bereits mehr als die Hälfte aller Buchungs- kreise/Organisationeinheiten der hessischen Landesverwaltung in der Lage, eingehende Rechnun- gen effizient und medienbruchfrei zu bearbeiten. Die Staffelplanung geht davon aus, dass bis Ende 2019 die gesamte Hessische Landesverwaltung mit dem elektronischen Workflow arbeiten kann. 2
2. Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) Der E-KRW wird derzeit so ergänzt, dass die Erfordernisse der EU-Richtlinie 2014/55/EU eingehalten werden. Die für den vom IT-Planungsrat beschlossenen Standard XRechnung erforderlichen Funk- tionalitäten werden ergänzt. Eine E-KRW Beispielimplementierung wurde dazu als hessischer Beitrag im Rahmen des Auftritts des IT-Planungsrats auf der diesjährigen CEBIT sehr erfolgreich vorgestellt. Alle Lieferanten der hessischen Verwaltung können demnach zukünftig ihre Rechnungen vollständig elektronisch an die Landesverwaltung übermitteln und dadurch die möglichen Effizienzgewinne bei der Rechnungserstellung und zum Rechnungsversand realisieren. Erprobung der elektronischen Gerichtsakte Die Justizverwaltung erprobt in einem Pilotprojekt beim Landgericht Limburg die elektronische Gerichtsakte. Der Geschäftsprozess läuft vollständig elektronisch. Gegenüber der Papierakte wird die E-Akte die Arbeit in der Justiz effizienter gestalten und die Zusammenarbeit der Justizbehörden verbessern. Erleichterter Zugang der Bürger zum Recht durch elektronischen Rechtsverkehr Die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Justiz (E-Justice) machen den Rechtsstaat leistungsfähiger und gleichzeitig bürgernäher. Durch den elektronischen Rechts- verkehr mit den Gerichten wird der Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht erleichtert und die Kommunikation der Verfahrensbeteiligten beschleunigt. Medienbildung als prioritäres Thema der Lehrerbildung etabliert Das Fortbildungs- und Beratungsangebot für Schulen wurde neu ausgerichtet und Medienbildung wurde als prioritäres Thema der landesweiten und regionalen Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte und der pädagogischen Beratungsangebote für Schulen etabliert. Über die Fachberatung „Medien- bildung“ an den Staatlichen Schulämtern werden Schulen gezielt bei der Erarbeitung von Medien- bildungskonzepten unter Berücksichtigung des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht unterstützt. Den Schulen wurde eine „Checkliste Medienbildung“ zur schulinternen Bestandsaufnahme und als Grundlage für Beratungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Über die Hessische Lehrkräfteakademie wird das landesweite Fortbildungsangebot zur Qualifizie- rung der Lehrkräfte im Einsatz digitaler Medien im Unterricht kontinuierlich ausgebaut. U.a. werden Angebote zum didaktischen Einsatz von mobilen Endgeräten/Lernplattformen, zum Arbeiten mit ePortfolios und zum kompetenzorientierten Unterrichten mit digitalen Medien zur Verfügung gestellt. Über eine Fortbildungsdatenbank auf der Internetseite der Lehrkräfteakademie können Lehrkräfte gezielt Angebote der Lehrkräfteakademie, der Staatlichen Schulämter, der kommunalen Medien- zentren und weiterer Anbieter auswählen. Für die phasenübergreifende Medienkompetenzförderung in der Lehrerbildung bestehen Koope- rationsverträge des Landes mit allen hessischen Universitäten. In den hessischen Studienseminaren werden Ausbilderinnen und Ausbilder für die Arbeit mit digitalen Medien qualifiziert. An 19 Semi- naren werden seit 2016 die Möglichkeiten des mobilen Lehrens und Lernens mit Tablets erprobt. Im Jahr 2017 wurde ein phasenübergreifendes Portfolio Medienbildungskompetenz für Lehrkräfte eingeführt. Dieses freiwillige Instrument ermöglicht es Lehrkräften in allen Ausbildungsphasen, ihre erworbenen digitalen Kompetenzen zu dokumentieren. 3
2. Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) Digitalisierung der Schulen wird vorangetrieben Im Schuljahr 2018/2019 soll in einem Pilotprojekt zur Digitalisierung von Schulen mit den Schul- trägern Fulda im Rahmen des Projekts „Bildungsverwaltung aus einer Hand“ Schulentwicklung mit digitalen Medien erprobt werden. Auch werden 2018/2019 Schulen exemplarische Unterrichtsein- heiten für den Medienkompetenzaufbau im Fachunterricht über einen Praxisleitfaden zur Verfügung gestellt. Eine nutzerfreundliche pädagogische Lern- und Arbeitsplattform für Schulen ist im Aufbau. Verbesserte digitale Infrastruktur der hessischen Hochschulen Auf der Basis des Strategiepapiers „Die Zukunft der wissenschaftlichen Infrastruktur in Hessen bis 2020“ hat sich eine Vielzahl von gemeinsamen, hochschulübergreifenden Projekten ergeben, mit denen die hessischen Hochschulen gemeinsame wichtige Maßnahmen für eine zukunftsgerechte digitale Infrastruktur umsetzen. Bis 2020 sind für diese Vorhaben insgesamt 18 Millionen Euro vorgesehen, bevor die Vorhaben ab 2021 in den Regelbetrieb an den hessischen Hochschulen übergehen. Themen der Projekte sind: HeFIS – Hessische Forschungsinformationssysteme, HeFDI – Hessische Forschungsdateninfrastrukturen, Hessenbox – Cloud-Speicher der hessischen Hochschu- len, Mobil & Digital – Innovative Medienversorgung, LAVAH – Langzeitverfügbarkeit an hessischen Hochschulen, HKHLR – Hessisches Kompetenzzentrum für Hochleistungsrechnen. Darmstadt – Digital Hub für Cybersecurity Im Raum Darmstadt ist mit dem Center for Research in Security and Privacy (CRISP) ein international angesehenes Zentrum der IT-Sicherheitsforschung entstanden. Im Dezember 2016 wurde das Fraun- hofer-Leistungszentrum „Sicherheit und Datenschutz in der Digitalen Welt“ durch Ministerpräsident Bouffier eröffnet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Darmstadt in Ergänzung zum FinTech-Hub in Frankfurt zum „Digital Hub für Cybersecurity“ ernannt. Beispiele für aktuelle Aktivitäten der Cybersicherheitsforschung in Darmstadt: CRISP ist ein Haupt-Akteur der neuen Werbekampagne von „Hessen schafft Wissen“ (Juni 2017); Volksverschlüsselung des Fraunhofer SIT für kleine und mittlere Unternehmen (März 2017); Hotspot der Cybersicherheitsforschung in Deutsch- land (November 2016); CRISP-Forscher erhalten Deutschen IT-Sicherheitspreis (Oktober 2016); Forschungsförderung im Bereich IT-Sicherheit. Der erste Cybersicherheits-Gipfel Hessen und die Initiierung „Runder Tisch Cybersicherheit@Hessen“ erfolgte am 26.02.2016. Digitale Transformation der Wirtschaft wird unterstützt Das Land unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation: Seit 2017 wird ein kostenloser Digitalisierungs-Check angeboten, mit dem Unternehmen den Grad ihrer Digi- talisierung einschätzen lassen und zugleich umfangreiche Hinweise zu Entwicklungspotenzialen und weiterführenden Beratungsangeboten erhalten können. Für eine intensivere Beratung in kleinen und mittleren Unternehmen hat das Land seit 2016 die Förderung einer individuellen Digitalisierungs- beratung im Unternehmen (Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Produkten und Dienstleistun- gen) eingerichtet; die Abwicklung erfolgt durch das RKW Hessen. Für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Dienstleistungen sowie insbesondere zur Verbesserung der IT-Sicherheit können kleine und mittlere Unternehmen seit Frühjahr 2018 einen Digitalisierungs-Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten. Besonders innovative Digitalisierungsvorhaben können nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung gefördert werden. 4
2. Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) Mit der Eröffnung des FinTech-Zentrums TechQuartier (www.techquartier.com) in Frankfurt wurde im November 2016 ein zentraler Baustein zur Stärkung des FinTech-Standortes Frankfurt Rhein-Main umgesetzt. Hier werden Start-ups Arbeitsplätze und Konferenzräume geboten und durch das breite Netzwerk von Firmen- und Technologiepartnern, Dienstleistern, Investoren, akademischen Institutionen und Regierungsvertretern bietet das TechQuartier ein ideales Umfeld, um Ideen zu vertiefen und gemeinsam umzusetzen. Frankfurt wurde im Rahmen der Digital Hub Initiative der Bundesregierung als Digital Hub mit Schwerpunkt Finanzdienstleistungen/FinTech benannt. Zudem ist Darmstadt der Gewinner des Bitkom-Wettbewerbs Digitale Stadt. Durch die Verdichtung vieler Einzelprojekte in den Bereichen Energie, Verkehr, Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Handel, Sicherheit und Gesellschaft im urbanen Raum entsteht eine digitale Vorzeigestadt. Das Land Hessen hat die Bewerbung von Darmstadt unterstützt – und unterstützt die Stadt nun auf dem Weg zur „Digitalen Stadt“ mit bis zu 5 Millionen Euro Landesmitteln und bis zu 5 Millionen Euro EFRE-Mitteln für KMU. Digitalisierung von Netzsektoren: Internet, Mobilität, Energie Leistungsfähige Breitbandnetze sind die notwendige Voraussetzung für die digitale Transformation. Hessen ist beim Breitbandausbau bislang gut vorangekommen und gehört inzwischen zu den best- versorgten Flächenländern. Es verfügen heute bereits 84 Prozent der hessischen Haushalte über eine Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s. Vier der zehn bestversorgten Landkreise Deutschlands liegen in Hessen. Auch bei der breitbandigen Anbindung von Gewerbegebieten gehört Hessen bundesweit zur Spitzengruppe. Die im Juni 2018 veröffentlichte Gigabitstrategie beschreibt den weiteren Weg hin zu den superschnellen Netzen. Der Standort Frankfurt Rhein-Main ist bereits Deutschlands wichtigster Rechenzentrumsstandort und wächst stetig weiter. Das Land unterstützt die Vernetzung der Branche als Kooperationspartner von Leitveranstaltungen und setzt sich für die Bedarfe der Branche ein, damit der Rechenzentrumsstand- ort Hessen weiter gestärkt wird. Neben den Breitbandnetzen wird die Digitalisierung auch in den anderen Netzsektoren wie dem Verkehrs- und Energiesektor vorangetrieben: So hat Hessen Mobil mit dem DRIVE-Testfeld Hessen für automatisierten und vernetzten Verkehr – rund 200 km Autobahn und Bundesstraße rund um Frankfurt am Main – und dem DRIVE-Center Hessen mit der ersten kooperativen Verkehrszentrale ein optimales und europaweit einzigartiges Projektumfeld. Aktiv wird die Forschung und Entwicklung intelligenter Stromnetze gefördert und mit dem 2016 freigeschalteten Solar-Kataster können hessische Dächer und Freiflächen auf ihre Eignung für eine Solaranlage geprüft werden. 5
2. Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) Landwirtschaft 4.0 Hessen unterstützt die Landwirtschaft und die ländlichen Räume bei der digitalen Transformation und sichert damit ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie die Qualität der Lebensbedingungen der dort lebenden und arbeitenden Bevölkerung. Durch das so genannte „Precision Farming“ als Verfahren ortsdifferenzierter und zielgerichteter landwirtschaftlicher Nutzflächen beispielsweise kommen umwelt- und ressourcenschonende Techniken zum Einsatz. Hessen unterstützt diese Techniken durch Förderung der überbetrieblichen Maschinenverwendung sowie durch Förderung der Anschaffung von Maschinen und Geräten, die mittels elektronischer Reihenführung, beispielsweise über GPS, der mechanischen Unkrautbekämpfung dienen und damit Kosten senken und den Einsatz von Herbi- ziden verringern. Digitalisierung in der Landwirtschaft soll auch dazu dienen, die Abwicklung der komplexen Antrags- verfahren in der Landwirtschaft für Landwirte zu vereinfachen. Hierfür wird derzeit ein Pilotprojekt zur digitalen Antragstellung für landwirtschaftliche Fördermaßnahmen gestartet. Digitalisierung des ländlichen Raums Die Digitalisierung des ländlichen Raumes ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Herstellung gleicher Lebens- und Arbeitsbedingungen zu den urbanen und suburbanen Räumen. Im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum fördert das Land u. a. den Ausbau der Versorgung mit schnellem Breitband im ländlichen Raum mit mindestens 50 Mbit/s, z. B. in Nordhessen, wo fünf Landkreise gemeinsam den Ausbau realisieren. Im Rahmen von LEADER können Vorhaben zur Digi- talisierung gefördert werden, wenn in den jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzepten entspre- chende Bedarfe enthalten sind, wie z. B. die Sicherstellung der Mobilität für Menschen ohne eigenes Auto oder die Organisation von Nachbarschaftshilfe mit einer App. Die „Servicestelle Vitale Orte 2030“ untersucht und initiiert Chancen der digitalen Vernetzung im ländlichen Raum. Die Förderung der Dorfentwicklung in anerkannten Förderschwerpunkten kann z. B. die Schaffung so genannter Co-Working-Spaces unterstützen, indem leerstehende Gebäude im Ortskern für diesen Zweck saniert werden. Darüber hinaus hat das HMUKLV ein Internetangebot über die Zusammenarbeit von Frauen im länd- lichen Raum eingerichtet, mit spezifischen Informationsangeboten über Netzwerkpartnerinnen sowie Informationen über welche Instrumente und Maßnahmen und in welchen Themenfeldern Frauen im ländlichen Raum Hessens unterstützt werden und wo sie sich über diese Unterstützungsleistung infor- mieren können. Beraterfachtage 2018: Fachkräfte sichern: Chancen der Digitalisierung nutzen in kleinen und mittleren Unternehmen Die Landesregierung gestaltet förderliche Rahmenbedingungen für das Finden, Binden und Halten von Fach-, Arbeits- und Führungskräften. Sie setzt bei der nachhaltigen Fachkräftesicherung u. a. auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierbei stehen die betrieblichen Beraterinnen und Berater im Fokus. Zur Sensibilisierung der KMU für die Daueraufgabe der nach- haltigen Fachkräftesicherung im Wandel der Arbeitswelt Hessen, zur Vernetzung und Gewinnung von Synergieeffekten zwischen Multiplikatoren und Betrieben sowie zur Bereitstellung von Praxis- hilfen für den Betriebsalltag, wurden von der Stabsstelle Fachkräftesicherung in Hessen die Berater- fachtage initiiert und durch das RKW Hessen durchgeführt. Sie fanden im Jahr 2016 und 2017 mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt. 6
2. Auf einen Blick: erfolgreiche Digitalisierungsprojekte in Hessen („Highlights“) Im Jahr 2018 standen die Beraterfachtage angesichts der besonderen Bedeutung der Digitalisierung für Arbeitgeber, Arbeits-, Fach- und Führungskräfte unter dem Themenschwerpunkt „Digitalisierung: Chancen und Herausforderungen in der Personalarbeit“. Die Beraterfachtage fanden am 20.08.2018 in Eschborn und am 23.08.2018 in Kassel statt. Denn um mit der technischen Entwicklung Schritt halten zu können, gilt es die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeits-, Fach- und Führungskräfte durch eine permanente Fort- und Weiterbildung zu erhalten und zu stärken. Zudem können sich durch die Digitalisierung der Arbeitswelt und den verstärkten Einsatz von IT auch Chancen eröffnen – beispiels- weise wenn es gelingt, die Beschäftigten für die nachgefragten anspruchsvolleren Tätigkeiten zu qualifizieren und so auch neue Potenziale mittels digitaler Technologien und technischer Hilfsmittel zu heben und zu nutzen. JOBLINGE-Projekt „digital aufholen!“ Das im Rahmen der JOBLINGE-Initiative im Januar 2018 gestartete Projekt erschließt die Möglich- keiten digitalen Lernens für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen: Ziel des Projekts ist die Entwicklung von mindestens drei Trainings für pädagogische Fachkräfte bzw. ehrenamtliche Nachhilfelehrkräfte und von drei Workshop-Formaten zur digitalen Kompetenzentwicklung von benachteiligten Jugendlichen. Das Projekt wird aus dem Programm „Impulse der Arbeitsmarktpolitik“ (IdeA) mit ESF-Mitteln in Höhe von über 320.000 Euro gefördert. Es läuft zwei Jahre bis zum 31.12.2019. 7
3. Gestaltungsbereich | 3.1 Bildungswesen 3 GESTALTUNGSBEREICH 3.1 BILDUNGSWESEN Ausbildung und Weiterbildung müssen flexibel auf ZIEL die Veränderung der Qualifikationsanforderungen reagieren und Fachkräfte sichern. 3.1.1 Digitalisierung der Schulausbildung Das Land Hessen wirkt darauf hin, dass die digitale Kompetenz des Lehrpersonals sowie der Schülerinnen und Schüler konsequent gefördert werden. Die Lehrinhalte in den Grundschulen und weiterführenden Schulen sind weiterzuentwickeln, die IKT-Ausstattung der Schulen zu ver- bessern und das Lehrpersonal optimal auf die Vermittlung digitaler Kompetenz vorzubereiten. Dafür wird das Land eine Strategie erarbeiten. Verbesserung der IKT-Ausstattung der Schulen sowie der Versorgung hessischer Schulen mit Breitbandverbindungen Über die Medieninitiative Schule@Zukunft unterstützt das Land die IT-Ausstattung der Schulen, derzeit mit insgesamt 2,75 Millionen Euro jährlich, um eine zeitgemäße digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen landesweit zu fördern. Das Land fördert die flächendeckende Versorgung hessischer Schulen mit schnellen Breit- bandverbindungen mit 36 Millionen Euro, finanziert aus Mitteln aus der Digitalen Dividende II. Die Kommunen können mit diesen Mitteln die Breitbandversorgung ihrer Schulen bedarfs- gerecht ausbauen. Kommunen und kreisfreie Städte können als Schulträger für ihre Schulen eine Förderung für Glasfaseranschlüsse erhalten. Eine umfassende Strategie wird derzeit erarbeitet. 8
3. Gestaltungsbereich | 3.1 Bildungswesen Förderung digitaler Kompetenzen, Weiterentwicklung der Lehrinhalte und Vorbereitung des Lehrpersonals auf Vermittlung digitaler Kompetenz Das Fortbildungs- und Beratungsangebot für Schulen wurde neu ausgerichtet. Medien- bildung wurde als prioritäres Thema der landesweiten und regionalen Fortbildungsmaß- nahmen für Lehrkräfte und der pädagogischen Beratungsangebote für Schulen etabliert. Schulen wurde eine „Checkliste Medienbildung“ zur schulinternen Bestandsaufnahme und als Grundlage für Beratungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Über die Fachberatung „Medienbildung“ an den Staatlichen Schulämtern werden Schulen gezielt bei der Erarbeitung von Medienbildungskonzepten unter Berücksichtigung des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht unterstützt. Über die Hessische Lehrkräfteakademie wird das landesweite Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Lehrkräfte im Einsatz digitaler Medien im Unterricht kontinuierlich aus- gebaut. U. a. werden Angebote zum didaktischen Einsatz von mobilen Endgeräten / Lern- plattformen, zum Arbeiten mit ePortfolios und zum kompetenzorientierten Unterrichten mit digitalen Medien zur Verfügung gestellt. Für die phasenübergreifende Medienkompetenzförderung in der Lehrerbildung bestehen Kooperationsverträge des Landes mit allen hessischen Universitäten. In den hessischen Studienseminaren werden Ausbilderinnen und Ausbilder für die Arbeit mit digitalen Medien qualifiziert. An 19 Seminaren werden seit 2016 die Möglichkeiten des mobilen Lehrens und Lernens mit Tablets erprobt. 9
3. Gestaltungsbereich | 3.1 Bildungswesen Im Jahr 2017 wurde ein phasenübergreifendes Portfolio Medienbildungskompetenz für Lehrkräfte eingeführt. Dieses freiwillige Instrument ermöglicht es Lehrkräften in allen Aus- bildungsphasen, ihre erworbenen digitalen Kompetenzen zu dokumentieren. Hessens Schulen werden bei der kritischen Medienbegleitung über einen Landeskoordinator für Jugendmedienschutz mit einer landesweiten Fortbildungsreihe „Jugendmedienschutz- berater/in an Schulen“ sowie vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten unterstützt. Mit der Fachberatung Medienbildung stehen Schulen in allen Regionen Ansprechpartner für Jugendmedienschutz zur Verfügung. Mit der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien Hessen (LPR) wird seit dem Jahr 2013 das Kooperationsprojekt Internet-ABC für Grund- und Förderschulen umgesetzt. Dieses vermittelt landesweit Schülerinnen und Schülern den sicheren Umgang mit dem Internet und bildet Lehrkräfte dafür fort. Das in Kooperation mit der LPR geförderte Peer- to-peer-Projekt „Digitale Helden“ wird mittlerweile in mehreren Landesteilen an Schulen umgesetzt. Schülerinnen und Schülern aus den Klassen 7 bis 9 werden dabei zu Mentoren ausgebildet, die jüngeren Schülerinnen und Schülern den sicheren Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Auf Basis eines Kooperationsvertrags des Landes mit dem Hessischen Rundfunk werden schulische Projekte zur Medienbildung (u. a. Hörspiel, Filmwettbewerbe), Videoclips und digitale Unterrichtsmaterialien sowie Fortbildungsangebote (Medientage) für Lehrkräfte angeboten und seitens des Landes finanziell unterstützt. Gerade für die Förderung von lernungewohnten Personen bietet die Digitalisierung ein besonderes Potenzial: Heterogene Lerngruppen können individuell angesprochen, Lern- geschwindigkeit und Bildungsinhalte können auf den einzelnen Teilnehmer und seine Fähig- keiten und Bedarfe zugeschnitten werden. Um diese Potenziale der Digitalisierung zu heben, hat das HMSI das Programm „Impulse der Arbeitsmarktpolitik“ (IdeA) seit 2017 mit dem Förderschwerpunkt „Digitales Lernen“ ausgeschrieben. Das Projekt wird mit ESF-Mitteln in Höhe von über 320.000 Euro gefördert. Es läuft zwei Jahre bis zum 31.12.2019. 10
3. Gestaltungsbereich | 3.1 Bildungswesen 3.1.2 Führungsposition in der Digitalisierung der dualen Berufsausbildung erreichen Das Land Hessen wird Lernende optimal auf die digitale Transformation in den verschiedenen Berufen vorbereiten. Einen Schwerpunkt bildet hierbei wie bisher die Verzahnung der theoretischen Ausbildung mit der beruflichen Praxis. Die Geschwindigkeit der technologischen Umwälzungen erfordert eine Weiterentwicklung der grundlegenden Strukturen der einzelnen Bildungswege. Bis 2019 wird im vom Land geförderten Projekt DIGITaLzubi des Bildungswerks der Hessi- schen Wirtschaft e.V. eine Zusatzqualifizierung „digitale Kompetenzen“ für Auszubildende sowie eine Schulung für betriebliche Ausbildungskräfte ausgearbeitet. Die vom Land geförderte Servicestelle der Bildungszentren des hessischen Handwerks hat im Jahr 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Hier wird die Zusammenarbeit der überbetrieb- lichen Bildungsstätten unterstützt, damit auch die überbetriebliche Ausbildung das Thema Digitalisierung angemessen berücksichtigen kann. Das Land fördert die digitale Ausstattung der überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hat eine Förderung für das Fachzentrum Elektrotechnik erhalten zur Ausstattung eines funkgesteuerten Smart Home-Systems. In den geplanten Kursen werden Grundlagen zur Beherrschung unterschiedlicher Smart Home-Anwendungen vermittelt. 3.1.3 Digitalisierung zum Thema dualer Studiengänge machen Das Land Hessen wird sich dafür einsetzen, die Digitalisierung auch zum Inhalt der dualen Studiengänge zu machen, damit deren Absolventen das Thema in der beruflichen Praxis umsetzen können. In Hessen werden derzeit eine Vielzahl an dualen Studiengängen an Hochschulen und staat- lich anerkannten Berufsakademien angeboten, die Themen der Digitalisierung adressieren. Darunter befinden sich Studiengänge zu den Bereichen Informatik und Informationstechnik, Digital Management und Software-Technologie. Auskunft über das gesamte Studienangebot gibt www.dualesstudium-hessen.de. 3.1.4 Hochschulausbildung stärker mit digitalem Wissen verzahnen Um die Chancen der Digitalisierung in allen Gesellschaftsbereichen zu nutzen, wird das Land Hessen darauf hinwirken, dass die Hochschulausbildung in allen Wissenschaftsfeldern stärker Inhalte aus der Informatik sowie den Einsatz und die Effekte digitaler Anwendungen vermittelt. Zum Wintersemester 2017/2018 startete der bundesweit einmalige berufsbegleitende Master of Digital Transformation Management. Dieser neue MBA wurde vom House of IT in Kooperation mit der Goethe Business School sowie den Universitäten Darmstadt, Kassel und Frankfurt und mit Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung konzipiert. 11
3. Gestaltungsbereich | 3.1 Bildungswesen 3.1.5 Förderung des Themas Digitalisierung bei den Weiterbildungseinrichtungen Das Land Hessen wird Weiterbildungseinrichtungen dabei unterstützen, die Digitalisierung stärker in ihren Lehrplänen und ihrer IT-Ausstattung zu berücksichtigen. Ein Konzept wird das Land Hessen gemeinsam mit Weiterbildung Hessen e.V. erarbeiten. Von 2016 bis 2018 wurde das Projekt „Wirtschaft digital“ zur Ermittlung von Informationen und Bedarfen hessischer Betriebe im Bereich Weiterbildung sowie der Angebote der hessi- schen Weiterbildner gefördert. Die aus den identifizierten Digitalkompetenzen resultieren- den Weiterbildungsbedarfe der Betriebe erfordern in der Regel arbeitsprozessintegrierte, betriebsspezifische Weiterbildungsformate. Auf Grundlage des Projektes „Wirtschaft digital“ unterstützt das Land Hessen seit Dezember 2017 das Projekt „Auswirkungen der Digitalisierung auf die berufliche Weiterbildung – Konzeptionelle Grundlage für Bildungsanbieter“, das vom Verein Weiterbildung Hessen durchgeführt wird. Ziel ist die Verbesserung des Informationsstandes der hessischen Bildungsanbieter über die (möglichen) Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf die berufliche Weiterbildung und die sich aus dem technologischen Wandel ergebenden Anpassungen an Lehrinhalte und Lernformate. 3.1.6 E-Learning stärker in die berufliche und Hochschulbildung integrieren Das Land Hessen wird die Nutzung digitaler Lehrmittel in der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützen. Die Hochschulen werden die Einrichtung einer gemeinsamen landesweiten E-Learning-Plattform vorantreiben. Die in den Zielvereinbarungen im Rahmen des Hessischen Hochschulpaktes 2016–2020 mit den hessischen Hochschulen vereinbarte „Plattform digitalisierte Lehre“ hat die Arbeit aufgenommen. Ziel ist es u. a., die Chancen der Digitalisierung für eine weitere Verbesserung der Hochschullehre zu nutzen. Die Besetzung eines Gutachterrats aus externen Expertinnen und Experten wurde vorgenommen. Das Vorhaben wird im Rahmen des Hessischen Hoch- schulpaktes bis 2020 mit insgesamt 6 Millionen Euro unterstützt. 12
3. Gestaltungsbereich | 3.2 Verwaltung 3.2 VERWALTUNG Digitalisierte Dienstleistungen machen Hessens ZIEL Verwaltung bürgerfreundlicher, schneller und effizienter. 3.2.1 Neue E-Service-Angebote für Bürgerinnen und Bürger verfügbar machen Um die Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen, wird das Land die Mehrzahl der Verwaltungsdienste für Bürgerinnen und Bürger über eine Online-Plattform verfügbar machen. Zudem baut Hessen sein Informationsangebot zum digitalen Verbraucherschutz deutlich aus. Ende Januar 2017 startete das neue, thematisch strukturierte Verwaltungsportal service.hessen.de. Erste Online-Antragsverfahren können über das neue Portal in Anspruch genommen werden, beispielsweise im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, des Einheitlichen-Ansprechpartners oder der Online-Anhörung mit Zahlungsmöglichkeit der zentralen Bußgeldstelle. Die Angebote werden stetig ausgebaut und bestehende Angebote werden für die aktuellen Anforderungen, weiterentwickelt. Der im Verbund der Länderkooperation Linie6+ betriebene Hessenfinder stellt für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft Informationen zu Leistungen der hessischen Kommunal- und Landesverwaltung in möglichst barrierefreier Form bereit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Hessen sollen in Zukunft rund um die Uhr online und auch mobil auf Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können. Zudem verpflichtet das Online-Zugangsgesetz Bund, Länder und Kommunen, ihre Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die Verwaltungsportale der Länder und des Bundes werden zu einem Portalverbund verknüpft, damit jede Leistung über jedes der Portale zeit- und ortsunabhängig auffindbar ist und Nutzer sie über interoperable Servicekonten beantragen können. Hessen hat auf Basis eines Kabinettbeschlusses ein Vorprojekt im Innenministerium auf- gesetzt, um bis Ende August 2018 die Grundlagen in Form organisatorischer, inhaltlicher und finanzieller Konkretisierungen für die darauffolgende Umsetzung in der hessischen Landesverwaltung zu schaffen. Die Umsetzung wird auf Basis der in Hessen bereits etablierten oder im Rahmen der Digitalisierung des Landes geplanten Bausteine erfolgen, z. B. Verwaltungsportal service.hessen.de mit dem eingebundenen Hessenfinder, dem Bürger- und Unterneh- mensservice (BUS) Hessen mit den Bausteinen Servicekonto mit Postfach, Antragsmana- gement und ePayment-Lösung. 13
3. Gestaltungsbereich | 3.2 Verwaltung Mit dem Projekt Digitale Modellbehörde sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die drei Regierungspräsidien als Mittelbehörden mit einem sehr umfangreichen Leistungs- spektrum modellhaft in digitale Servicedienstleister zu transformieren. Im Mittelpunkt stehen hierbei sowohl die Kommunikations- und Verwaltungsbeziehungen zu externen Partnern, im Sinne der Erfüllung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, als auch die in Folge notwendige Digitalisierung der internen Verwaltungsabläufe. Ziel ist es zukünftig die Leistungen des Landes digital und serviceorientiert über ein Online- Antragsmanagement bereitzustellen, die Datenübermittlung medienbruchfrei zu gestalten und eine schnellere, effizientere und wirtschaftlichere Bearbeitung sicherzustellen. Mit der Novelle der Hessischen Bauordnung (2018) werden unter bestimmten Umständen komplett elektronische Baugenehmigungsverfahren ermöglicht. So werden die Genehmi- gungsverfahren beschleunigt. 3.2.2 E-Administration optimiert die Verwaltung Digitalisierung ist ein laufender Prozess. Die Verwaltung stellt sich der Herausforderung, dauerhaft schneller, effizienter und transparenter zu werden. Anträge auf Reisekosten-, Trennungsgeld- und Umzugskostenabrechnung werden inzwischen anstelle des früheren überwiegend dezentralen und papiergebundenen manuellen Verfahrens landesweit einheitlich nach elektronischer Selbsterfassung durch die Beschäftigten zentral bei der Hessischen Bezügestelle (HBS) abgerechnet. Die elektronische Beantragung und Genehmigung von Abwesenheiten wie Urlaub und Gleittagen wird derzeit erfolgreich erprobt. Bei anhaltend positiven Erfahrungen wird ein Rollout auf weitere Dienststellen angestrebt. 14
3. Gestaltungsbereich | 3.2 Verwaltung Die elektronische Personalakte soll zunächst als Pilot im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport eingeführt werden. Nach einer Erprobungsphase erfolgt eine Evaluierung, auf deren Grundlage dann Empfehlungen für eine hessenweite Einführung erarbeitet werden. Die schrittweise Umsetzung (150.000 papiergebundene Personalakten) ist bis 2025 geplant. Mit Einführung des elektronischen Bezügenachweises wird den Landesbeschäftigten die Möglichkeit gegeben, den Nachweis der jeweils letzten Bezügeabrechnung von einem dienstlichen oder privaten PC aus über das Intranet/Internet aufzurufen und bei Bedarf auszudrucken. Eine Umsetzung erfolgt bis Ende 2018. Die E-Akte als Ablösung der Papierakte wird in der hessischen Landesverwaltung bereits an vielen Stellen eingesetzt, ist aber noch nicht vollständig ausgerollt. Mit dem durch das HMdIS initiierten Vorhaben der Modernisierung des bestehenden Dokumentenmanagementsystems soll die flächendeckende Bereitstellung der eAkte in der Landesverwaltung erreicht und die Grundlage für die Erstellung eines Digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes Hessen geschaffen werden. Das in den letzten Jahren aufgebaute IT-Portfolio – Erstellung einer Gesamtübersicht über alle IT-Anwendungen, IT-Projekte und IT-Mitarbeiterkompetenzen – soll in enger ressortüber- greifender Abstimmung zu einem zentralen IT-Portfolio-Management-Werkzeug weiter- entwickelt werden. Potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern soll mit einem eRecruiting Verfahren die Möglichkeit gegeben werden, sich über das Internet online auf in Hessen ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Das Projekt befindet sich derzeit in der Einführung. Für die Bearbeitung und Genehmigung von Eingangsrechnungen und Gutschriften wurde seit Anfang 2017 ein elektronischer Workflow ausgerollt. Bis Ende 2019 wird dieser elektronische kreditorische Rechnungs- und Gutschriften Workflow (E-KRW) in der gesamten Hessischen Landesverwaltung eingeführt sein. Es wird davon ausgegangen, dass bis Ende 2018 bereits mehr als ein Drittel der Rechnungen elektronisch bearbeitet werden können. Im Juli 2017 wurde das „Hessische Statistische Informationssystem“ freigeschaltet. Diese Datenbank bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Tabellen unterschiedlicher Themenbereiche wie beispielsweise Arbeitsmarkt, Berufsbildung oder Gesundheitswesen abzurufen. Zur Umsetzung der hessischen Belange auf Landes- und kommunaler Ebene im Kontext der Flüchtlingsverwaltung wurde im Jahr 2016 vom HMdIS das Projekt „Digitalisierung Asylver- fahren Hessen – (DigitAH)“ ins Leben gerufen. Ziele des Projektes waren u. a. die Identifizie- rung von Verbesserungsmöglichkeiten bei den eingesetzten Prozessen durch den Einsatz von IT und/oder Prozessoptimierungen sowie die Konzeption und Spezifikation der Schnitt- stellen von (Fach)Verfahren. Das Projekt wird Ende des Jahres 2018 abgeschlossen und die aufgebauten Verfahren in Betrieb genommen. Im Bereich der organisatorischen IT-Sicherheit der Landesverwaltung wurden wirksame Maß- nahmen ergriffen, um den Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verbessern und der ständig steigenden Bedrohung im IT-Sicherheitsumfeld Rech- nung zu tragen: Besonders hervorzuheben sind die Benennung eines zentralen Informations- sicherheitsbeauftragten für die Landesverwaltung (Chief Information Security Officer) und die personelle und finanzielle Unterstützung des Informationssicherheitsmanagements in den Ressorts sowie der weitere Ausbau des CERT-Hessen (Computer Emergency Response Team). 15
3. Gestaltungsbereich | 3.2 Verwaltung Im Bereich der Justiz kommunizieren die Gerichte seit der bundesweiten Öffnung am 01.01.2018 in vielen Verfahren bereits jetzt vollständig elektronisch mit Anwälten und Behörden. Die hessische Justiz führt seit 01.01.2016 für alle deutschen Gerichte ein vollautomatisches elektronisches Schutzschriftenregister. Die dort eingereichten Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung haben die Gerichte in den Verfahren einzusehen. Die zentrale Registratur und Einsichtnahme stellt für die Gerichte einen deutlichen Vorteil gegenüber der vorherigen Rechtspraxis dar. Anfang des Jahres 2018 startete bei dem Landgericht Limburg die Pilotierung der ersten vollständig elektronischen Gerichtsakte in der hessischen Justiz. Damit ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Ablösung der Papierakte und Einführung vollelektronischer Geschäftsabläufe in der hessischen Justiz erreicht. 3.2.3 Bürgerbeteiligung und Datenauskunft werden mit elektronischen Plattformen gestärkt Hessen wird eine Open-Government-Strategie entwickeln, um die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen zu stärken und wichtige Verwaltungsdaten für die Wirtschaft digital verfügbar zu machen. In 2017 wurden erstmals Online-Beteiligungsverfahren zur Lärmaktionsplanung bei den drei hessischen Regierungsbezirken durchgeführt. Bei der Anhörung / Öffentlichkeitsbeteiligung zur dritten Änderung des Landesentwicklungs- plans Hessen 2000 (2017) gab es die Möglichkeit zur Online-Beteiligung. Etwa 50 % aller Stellungnahmen sind digital eingegangen. Die Erfahrungen aus diesem Anhörungsverfahren werden ausgewertet, die Übertragbarkeit auf andere Beteiligungsprozesse wird geprüft. Das HMWEVL hat in Abstimmung mit dem Innenministerium die Federführung für das Anliegen „Online-Beteiligungsverfahren im Bau- und Planungswesen“ im Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats übernommen. Dort sollen der online umzusetzende fachliche Prozess durch eine länderübergreifende Arbeitsgruppe beschrieben und funktionale Anforderungen zusam- mentragen werden, zudem soll die Integrationsfähigkeit im Portalverbund betrachtet werden. Abschließend sollen bestehende Lösungen bewertet und ggf. empfohlen werden. 3.2.4 Zusammenarbeit und Kooperationen ausbauen Effizienzgewinne in IT-gestützten Verwaltungsprozessen können von jeder Kommune, jedem Land oder dem Bund alleine realisiert werden. Größere Synergieeffekte lassen sich jedoch erzielen, wenn Verwaltungsebenen übergreifend zusammenarbeiten. 16
3. Gestaltungsbereich | 3.2 Verwaltung Das im Juli 2017 freigeschaltete Hessische Statistische Informationssystem HESIS stellt wich- tige statistische Daten aus verschiedenen Fachbereichen auf regionaler Ebene in Zeitreihen zur Verfügung. Neben der rein tabellarischen Darstellung der statistischen Daten werden künftig auch grafische Darstellungen der Gemeinde-/Kreisdaten im Vergleich zum Regie- rungsbezirks- und Landeswert abrufbar sein. Mit dem Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) wird von allen Bundesländern in einem abgestimmten Verfahren einheitliche Software für das Besteuerungsverfahren gemeinsam entwickelt, beschafft und eingesetzt. Hessen ist eines der fünf Länder der Steuerungsgruppe IT, die die Strategie und Architektur der Informationstech- nik der Steuerverwaltungen für alle 16 Länder einvernehmlich bestimmen und verantworten. Im Bereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wurde die ämterübergreifende elektronische Aufgabenerledigung in der amtlichen Statistik durch eine entsprechende Rahmenvereinbarung weiter ausgedehnt. Ein Beispiel ist der Agraratlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Der nächste Atlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, zum Thema Straßenverkehrsunfälle, wird derzeit finalisiert und anschließend veröffent- licht. Hier werden die Unfälle auf der Ebene von Straßenabschnitten dargestellt. Im Rahmen des Modellvorhabens „Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen“, das zwischen Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie dem Verband der Metro- polregion Rhein-Neckar geschlossen wurde, werden Ebenen übergreifende E-Government- Projekte erprobt. Seitens Hessen wurde im De-Mail-Pilot für das Fachverfahren ELISA bei dem es um den Austausch von Emissionsmessberichten zwischen Wirtschaft und Verwaltung geht, erstmalig De-Mail erfolgreich eingesetzt. Die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes wird in Teilen als bund-länder-übergreifendes Vorhaben unter Einbindung der kommunalen Ebene geplant. Hessen beteiligt sich gemein- sam mit dem Bund und wenigen weiteren Bundesländern aktiv an der Entwicklung des für den Portalverbund grundlegenden sog. „Online-Gateway“ beim vorbereitenden Proof-of- Concept und der darauf aufbauenden Pilotlösung. Hessen repräsentiert hierbei den Verbund der acht Länder Linie6+. Die Linie 6+ ist ein technischer Entwicklerverband von mehreren Bundesländern. Der IT-Planungsrat soll durch den Aufbau eines leistungsfähigen operativen Unterbaus, der sogenannten „Föderalen IT-Kooperation“ (FITKO) gestärkt werden. Hessen hat sich maßgeb- lich in die konzeptionelle Entwicklung eingebracht. Der Aufbaustab ist als Referat im hessi- schen Finanzministerium eingerichtet und treibt die weiteren Schritte voran. Die als rechts- fähige Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes geplante Einrichtung wird, wie der Aufbaustab schon jetzt, ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Hessen beteiligt sich am Digitalisierungsprogramm des IT-Planungsrats insbesondere mit der Federführung in den länder- und ebenenübergreifenden Vorhaben „Wirtschaftliche Jugend- hilfe“ (PR Kassel), „Antragsverfahren im Rahmen des Arbeitsschutzes“ (PR Darmstadt) und „Online Beteiligung in der Raumordnung“ (HMWEVL). 2015 wurde durch das Land Hessen – vertreten durch die HZD, die ekom21 und die Johann Wolfgang von Goethe-Universität Frankfurt – eine „Kooperationsplattform IT öffentliche Auftraggeber“ (KOPIT) gegründet. In der Genossenschaft, der in der Zwischenzeit als erstes außerhessisches Mitglied die Stadt Mainz beigetreten ist, werden IT-Bedarfe zur gemein- samen Beschaffung gebündelt (Einkaufskooperation). 17
3. Gestaltungsbereich | 3.2 Verbraucherschutz 3.3 VERBRAUCHERSCHUTZ Verbraucherfreundliche Rahmenbedingungen sind ZIEL die Grundvoraussetzung, dass Online-Dienste in der Breite genutzt werden können. Dazu zählen der faire Zugang zu Daten, der Schutz vor Belästigung und Betrug sowie ein ausgewogener Umgang mit dem Urheberrecht. 3.3.1 Qualifizierte Online-Verbraucherberatung Zusätzlich zum bestehenden Angebot hat die Verbraucherzentrale Hessen eine niedrigschwellige E-Mail-basierte Verbraucherberatung eingeführt. Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen wurde 2015 durch eine E-Mail- Beratung ergänzt. Diese Beratung hat sich erfolgreich etabliert. 3.3.2 Umfassendes Online-Informationsangebot zu Verbraucherthemen Um den Verbraucherschutz zu fördern, baut Hessen sein Informations-Angebot mit digitalen Verbraucherinformationen weiter aus. Als zentrale Plattform hat das Verbraucherinformations-Portal der Hessischen Landesregierung www.verbraucherfenster.de das Ziel, Verbraucher in Hessen neutral, unabhängig und praxis- orientiert zu informieren. Das Angebot umfasst Informationen zu den Themen Gesundheit, Soziales, Wirtschaft und Umwelt/Technik. Das Angebot wird täglich von rund 1000 Leserinnen und Lesern genutzt. Das Portal www.lebensmittelklarheit.de des Verbraucherzentrale Bundesverbands und der Verbraucherzentrale Hessen hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich durch die Aufmachung von Produkten oder durch Werbung getäuscht fühlen, allgemeine Informationen zur Kennzeichnung zu geben, Fragen zu konkreten Produkten zu beantworten und Raum für Diskussionen zu bieten. Hessen hat sich bei der Verbraucherschutzministerkon- ferenz (VSMK) dafür eingesetzt, dass die Maßnahme auch weiterhin vom Bund finanziert wird. Für Seniorinnen und Senioren gibt es mit dem „Senior Surfer Stammtisch“ der Verbraucher- zentrale Hessen ein Schulungsmodul mit dem Ziel, ältere Menschen auf Gefahren im Internet aufmerksam zu machen. Zudem hat Hessen im Juni 2017 eine Informationskampagne mit neuen Beratungsangeboten speziell für Seniorinnen und Senioren gestartet. 18
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