Netzanschluss, Netztarife & Aktiver Kunde - Status-Update für die Branche 29.03.2022
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Netzanschluss, Netztarife & Aktiver Kunde – Status-Update für die Branche Prof. DI Dr. Alfons Haber, MBA 29.03.2022
Agenda 1. Netzanschluss Erneuerbare Erzeugungsanlagen 2. Tarife 2.1 3. Energiegemeinschaften 4. Zusammenfassung und Fazit 29.03.2022 PV-Kongress 2022 2
Vereinfachter Netzzugang für Erneuerbare § 17a ElWOG • Erzeugungsanlagen/-einheiten bis einschließlich 20 kW Engpassleistung (EPL) • Kein Netzzutrittsantrag → Anzeige an den Verteilernetzbetreiber • Anlage ist anzuschließen, wenn der Netzbetreiber den Anschluss bestätigt oder wenn innerhalb von 4 Wochen ab vollständiger Anzeige keine Entscheidung des Netzbetreibers erfolgt • Binnen 4 Wochen: Netzbetreiber kann Netzzutritt wegen begründeter Sicherheitsbedenken oder technischer Inkompatibilität verweigern und einen anderen Netzanschlusspunkt vorschlagen • Verweigerung nachvollziehbar zu begründen 29.03.2022 PV-Kongress 2022 3
Engpassleistung § 17a Abs 6 ElWOG • Definition Engpassleistung gem. TOR Begriffe: „Unter Engpassleistung versteht man die maximale elektrische Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage unter Normalbedingungen kontinuierlich abgeben kann. Sie wird durch das schwächste Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage, den sogenannten Engpass, begrenzt.“ 29.03.2022 PV-Kongress 2022 4
Vereinfachter Netzzugang Sonderregelung für PV § 17a Abs 6 ElWOG „Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz anzuschließen, ohne dass hierfür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung.“ • Ausschließlich PV bis 20 kW Engpassleistung • Überschusseinspeisung an einem bestehenden Netzanschluss • Kein Netzzutrittsentgelt bis zur Höhe des bezugsseitig vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung zu entrichten • Beispiele sind im Netzanschlussleitfaden der E-Control* zu finden 29.03.2022 PV-Kongress 2022 *siehe www.e-control.at/konsumenten/neubau 5
Motivation Tarife 2.1 Prämissen: verursachungsgerecht – energieeffizient – leistbar – nachhaltig – versorgungssicher – transparent Herausforderungen an die Verteilnetzinfrastruktur • Vermehrte dezentrale Einspeisung • Verstärkter Eigenproduktion: Energiegemeinschaften • Zeitgemäße Berücksichtigung von dezentraler Einspeisung • Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen • Effekte aus dem Roll-Out von Smart Metern • Vermeidung von Kostenverschiebungen (Beibehaltung der Kostenverursachungsgerechtigkeit inkl. Schutz der sozial Schwachen) Geänderte Rahmenbedingungen stellen Fragen an die Entgeltstruktur: • Kostentragung – wer zahlt wie viel und wofür? • Struktur – wer zahlt wann und warum? 29.03.2022 6
Entwicklungsprozess „Tarife 2.1“ Anfang 2015 Erste Drafts und Juni 2020 August 2020 Konsultationen mit Februar 2017 Veröffentlichung der Jänner 2021 Österreichs Energie, Abschluss der Veröffentlichung Erstversion des Veröffentlichung Einbindung Konsultationen zu „Tarife 2.0“ Positionspapiers „Tarife 2.1“ Regulierungskommission „Tarife 2.1“ „Tarife 2.1“ 29.03.2022 PV-Kongress 2022 7
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen E-Control Positionspapier „Tarife 2.1“ E-Control Positionspapier zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur für den Stromnetzbereich Download unter: https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/netzentgelte/tarife-2-1 (Jänner 2021) 29.03.2022 8
Auswirkung Tarife 2.1 für PV-Anlagen Netznutzungsentgelt und Messentgelt • Änderungen hinsichtlich Tarife 2.1 gibt es auch für Haushalte mit PV Anlagen. Nach dem Smart- Meter-Roll-Out soll nur mehr ein leistungsgemessenes Entgelt für alle Kunden der Netzebene 7 neben der arbeitsabhängigen Komponente verrechnet werden. Weiters ist die E-Control für den Entfall des Messentgelts, die Messung wird teil der Leistungskomponente des Netznutzungsentgelts sein. • Die exakten Arbeits- und Leistungsanteile sind noch zu bestimmen • Als Verrechnungsleistung bleibt wie bisher das Mittel der zwölf Monatsspitzen zur Sicherstellung von Ausgewogenheit und Verursachungsgerechtigkeit Um Auswirkungen für Haushaltskunden mit PV abzuschätzen, wurden die Lastprofile von 24 Kunden analysiert • Zeitraum: Juli 2019 bis Juni 2020 • Vergleich der monatlichen gemessenen Leistungsspitzen mit und ohne PV-Anlage 29.03.2022 PV-Kongress 2022 9
Netzzutrittsentgelt neue Pauschalen für Erneuerbare § 54 Abs 3 und 4 ElWOG • Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz wurde für den Anschluss von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger auf den Netzebenen 3 bis 7 ein nach der Engpassleistung gestaffeltes, pauschales Netzzutrittsentgelt festgelegt • Sonderfall: tatsächliche Kosten des Netzbetreibers für den Anschluss der Erzeugungsanlage überschreiten 175 Euro pro kW: • Netzbetreiber kann diese Kosten gesondert in Rechnung stellen • Begründungspflicht, warum ein Anschluss zu geringeren Kosten nicht möglich ist • Netzanschlussberechtigter zahlt Pauschale und den Teil der Kosten, die 175 Euro pro kW übersteigen 29.03.2022 PV-Kongress 2022 10
Auswirkung Leistungsmessung für Haushalte mit PV Vergleich Juli vs. Dezember • In den Sommermonaten können PV-Kunden sogar ihre Leistungsspitzen reduzieren. • In den Wintermonaten ist die Verrechnungsleistung mit und ohne PV gleich 29.03.2022 PV-Kongress 2022 11
Der aktive Kunde… PV-Überschusseinspeisung Erzeugung und Verbrauch …bezeichnet optimierender Kunde einen Endkunden/Gruppe, die innerhalb definierter Grenzen erzeugte Möglichkeiten Gemeinschaftliche Elektrizität verbraucht oder speichert der aktiven Erzeugungsanlage oder eigenerzeugte Elektrizität verkauft Kunden- oder an Flexibilitäts- oder beteiligung Energieeffizienzprogrammen teilnimmt, Erneuerbaren Energiegemeinschaft sofern es sich dabei nicht um seine bzw. ihre gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit handelt Bürgerenergiegemeinschaft [Definition nach Elektrizitätsbinnenmarkt- … Richtlinie 2019/944] Künftige weitere Beteiligungsoptionen DD. MMMMMMM 2018 PV-Kongress 2022 12
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage GEA § 16a ElWOG 2010 • Jede Primärenergieform möglich (auch in Kombination mit Batterie) • ab 2 teilnehmenden Berechtigten • Begrenzt auf die „Privatanlage“ des Hauses (gemeinsame Hauptleitung), keine Durchleitung durch das öffentliche Netz • Finanzierung und Betrieb durch Eigentümer oder Dritte • Messung mittels Smart Meter (opt-in auf Viertelstundenwerterfassung) oder mit Lastprofilzähler • Im Neubau von Relevanz – Nachrüstung des Bestandbaus schwierig 29.03.2022 PV-Kongress 2022 13
Erneuerbare Energiegemeinschaften §§ 79, 80 EAG, § 16c ElWOG 2010 • Nur erneuerbare Primärenergieträger • Durchleitung durch das öffentliche Netz möglich, ermäßigter Netztarif • Netztopographische Begrenzung: Lokalbereich: NE 7+6 Regionalbereich: NE 7, 6, 5 und 4 (bis inkl. Sammelschiene), keine Durchleitung durch Betriebsmittel NE 4 (ausgenommen Sammel- schiene) und NE 1 bis 3 zulässig 29.03.2022 PV-Kongress 2022 14
Bürgerenergiegemeinschaften § 16b ElWOG 2010 • Keine lokale Beschränkung • Alle Technologien, alle Primärenergieträger • Rein energieseitig, keine Ermäßigung beim Netztarif 29.03.2022 PV-Kongress 2022 15
Energiegemeinschaften – Rahmenbedingungen Für alle Energiegemeinschaften gilt (§16 d und § 16 e ElWOG 2010) • Rechtsanspruch auf Teilnahme gegenüber Netzbetreiber, Anspruch auf Auskunft, Teilnahme an allen relevanten Märkten (inkl. Aggregierung, Energiedienstleistungen etc.), Marktprämie (im Ausmaß von max. 50% der innerhalb der EG erzeugten Strommenge), .... • Ausstattung mit LPZ oder Smart Metern (innerhalb von 2 Monaten), 15 Min Werte, Übermittlung Daten gemäß Marktregeln ehestmöglich (spätestens Folgetag) an Lieferanten und auf Web-Portal etc. • Keine Saldierung über längere Zeiträume – „Das Netz ist kein Energiespeicher“ • Klarstellungen erfolgen in den Sonstigen Marktregeln (z.B. SOMA 10 – Datenaustausch) 29.03.2022 PV-Kongress 2022 16
Zusammenfassung und Fazit • In den nächsten Jahren wird es zu einem verstärkten Zuwachs an aktiven Kunden und noch mehr Möglichkeiten für Kunden aktiv am Elektrizitätsmarkt teilzunehmen kommen • Dies führt zu höherer Flexibilität aber auch zu höherem Regelungsaufwand im Netzbetrieb • Die neue Entgeltsystematik steigert die Verursachungsgerechtigkeit und stärkt die Gesamteffizienz, die Umsetzung Tarife 2.1 ist jedoch noch offen • Ersparnisse für PV-Kunden in zwei Bereichen vorgesehen: • Reduktion der Verrechnungsleistung durch gesunkene Lastspitzen • Reduktion des Anschlussentgelts • Eine Umstellung auf eine Leistungsverrechnung sorgt dafür, dass jene, die das Netz übermäßig stark beanspruchen, auch höhere Entgelte zu zahlen haben. Kunden mit geringen durchschnittlichen Lastspitzen sowie viele Kleinkunden werden entlastet, da die Erlöse der Netzbetreiber in Summe konstant bleiben. • Die Grundlagen wurden geschaffen, die Umsetzung im Detail erfordert die Erarbeitung von neuen und auch die Überarbeitung von bestehenden Regeln und Vorgaben • Beitrag zur Energiesystemwende ist wichtig! 29.03.2022 PV-Kongress 2022 17
Unsere Energie gehört der Zukunft. E-Control Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien Tel.: +43 1 24 7 24-0 Fax: +43 1 247 24-900 E-Mail: office@e-control.at www.e-control.at Twitter: www.twitter.com/energiecontrol Facebook: www.facebook.com/energie.control
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