Netzanschluss, Netztarife & Aktiver Kunde - Status-Update für die Branche 29.03.2022

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Netzanschluss, Netztarife & Aktiver Kunde - Status-Update für die Branche 29.03.2022
Netzanschluss, Netztarife & Aktiver Kunde –
             Status-Update für die Branche

Prof. DI Dr. Alfons Haber, MBA                  29.03.2022
Netzanschluss, Netztarife & Aktiver Kunde - Status-Update für die Branche 29.03.2022
Agenda

             1. Netzanschluss Erneuerbare Erzeugungsanlagen

             2. Tarife 2.1

             3. Energiegemeinschaften

             4. Zusammenfassung und Fazit

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Vereinfachter Netzzugang für Erneuerbare
§ 17a ElWOG

• Erzeugungsanlagen/-einheiten bis einschließlich 20 kW
      Engpassleistung (EPL)
• Kein Netzzutrittsantrag → Anzeige an den Verteilernetzbetreiber
• Anlage ist anzuschließen, wenn der Netzbetreiber den Anschluss
      bestätigt oder wenn innerhalb von 4 Wochen ab vollständiger
      Anzeige keine Entscheidung des Netzbetreibers erfolgt
• Binnen 4 Wochen: Netzbetreiber kann Netzzutritt wegen
      begründeter Sicherheitsbedenken oder technischer
      Inkompatibilität verweigern und einen anderen
      Netzanschlusspunkt vorschlagen
• Verweigerung nachvollziehbar zu begründen
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Engpassleistung
§ 17a Abs 6 ElWOG

• Definition Engpassleistung gem. TOR Begriffe:
  „Unter Engpassleistung versteht man die maximale elektrische
  Wirkleistung, die eine Stromerzeugungsanlage unter Normalbedingungen
  kontinuierlich abgeben kann. Sie wird durch das schwächste
  Betriebsmittel innerhalb der Stromerzeugungsanlage, den sogenannten
  Engpass, begrenzt.“

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Vereinfachter Netzzugang Sonderregelung für PV
§ 17a Abs 6 ElWOG

„Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 20 kW, die über einen bestehenden Anschluss als Entnehmer an
das Netz angeschlossen werden, sind zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung an das Verteilernetz
anzuschließen, ohne dass hierfür ein zusätzliches Netzzutrittsentgelt anfällt. Diese Anlagen haben – unbeschadet
der geltenden Marktregeln – ein Recht auf Einspeisung der eigenerzeugten Energie in das Netz im Ausmaß von bis
zu 100% des vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung.“

• Ausschließlich PV bis 20 kW Engpassleistung
• Überschusseinspeisung an einem bestehenden Netzanschluss
• Kein Netzzutrittsentgelt bis zur Höhe des bezugsseitig vereinbarten Ausmaßes der Netznutzung zu entrichten
• Beispiele sind im Netzanschlussleitfaden der E-Control* zu finden

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Motivation Tarife 2.1
                        Prämissen: verursachungsgerecht – energieeffizient – leistbar – nachhaltig –
                                            versorgungssicher – transparent
Herausforderungen an die Verteilnetzinfrastruktur
•     Vermehrte dezentrale Einspeisung
•     Verstärkter Eigenproduktion: Energiegemeinschaften
•     Zeitgemäße Berücksichtigung von dezentraler Einspeisung
•     Auswirkungen von Energieeffizienzmaßnahmen
•     Effekte aus dem Roll-Out von Smart Metern
•     Vermeidung von Kostenverschiebungen (Beibehaltung der Kostenverursachungsgerechtigkeit inkl. Schutz der sozial
      Schwachen)

                   Geänderte Rahmenbedingungen stellen Fragen an die Entgeltstruktur:

                   • Kostentragung – wer zahlt wie viel und wofür?
                   • Struktur – wer zahlt wann und warum?
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Entwicklungsprozess „Tarife 2.1“

     Anfang 2015
    Erste Drafts und                            Juni 2020
                                                                     August 2020
   Konsultationen mit     Februar 2017      Veröffentlichung der                        Jänner 2021
  Österreichs Energie,                                              Abschluss der
                         Veröffentlichung     Erstversion des                          Veröffentlichung
      Einbindung                                                   Konsultationen zu
                           „Tarife 2.0“      Positionspapiers                            „Tarife 2.1“
Regulierungskommission                                                „Tarife 2.1“
                                                „Tarife 2.1“

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Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen
E-Control Positionspapier „Tarife 2.1“

E-Control Positionspapier zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur für den Stromnetzbereich
Download unter: https://www.e-control.at/marktteilnehmer/strom/netzentgelte/tarife-2-1 (Jänner 2021)

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Auswirkung Tarife 2.1 für PV-Anlagen
Netznutzungsentgelt und Messentgelt
• Änderungen hinsichtlich Tarife 2.1 gibt es auch für Haushalte mit PV Anlagen. Nach dem Smart-
  Meter-Roll-Out soll nur mehr ein leistungsgemessenes Entgelt für alle Kunden der Netzebene 7
  neben der arbeitsabhängigen Komponente verrechnet werden. Weiters ist die E-Control für den
  Entfall des Messentgelts, die Messung wird teil der Leistungskomponente des
  Netznutzungsentgelts sein.
• Die exakten Arbeits- und Leistungsanteile sind noch zu bestimmen
• Als Verrechnungsleistung bleibt wie bisher das Mittel der zwölf Monatsspitzen zur Sicherstellung
  von Ausgewogenheit und Verursachungsgerechtigkeit
Um Auswirkungen für Haushaltskunden mit PV abzuschätzen, wurden die Lastprofile von 24
Kunden analysiert
• Zeitraum: Juli 2019 bis Juni 2020
• Vergleich der monatlichen gemessenen Leistungsspitzen mit und ohne PV-Anlage
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Netzzutrittsentgelt neue Pauschalen für Erneuerbare
§ 54 Abs 3 und 4 ElWOG

• Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz wurde für den Anschluss von Erzeugungsanlagen auf Basis
  erneuerbarer Energieträger auf den Netzebenen 3 bis 7 ein nach der Engpassleistung gestaffeltes,
  pauschales Netzzutrittsentgelt festgelegt
• Sonderfall: tatsächliche Kosten des Netzbetreibers für den Anschluss der Erzeugungsanlage
  überschreiten 175 Euro pro kW:
  • Netzbetreiber kann diese Kosten gesondert in Rechnung stellen
  • Begründungspflicht, warum ein Anschluss zu geringeren
     Kosten nicht möglich ist
  • Netzanschlussberechtigter zahlt Pauschale und den Teil
     der Kosten, die 175 Euro pro kW übersteigen

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Auswirkung Leistungsmessung für Haushalte mit PV

Vergleich Juli vs. Dezember
• In den Sommermonaten können PV-Kunden sogar ihre Leistungsspitzen reduzieren.
• In den Wintermonaten ist die Verrechnungsleistung mit und ohne PV gleich

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Der aktive Kunde…

            PV-Überschusseinspeisung

                           Erzeugung und Verbrauch                           …bezeichnet
                           optimierender Kunde                               einen Endkunden/Gruppe, die
                                                                             innerhalb definierter Grenzen erzeugte
  Möglichkeiten                       Gemeinschaftliche                      Elektrizität verbraucht oder speichert
   der aktiven                        Erzeugungsanlage                       oder eigenerzeugte Elektrizität verkauft
    Kunden-                                                                  oder an Flexibilitäts- oder
   beteiligung                                                               Energieeffizienzprogrammen teilnimmt,
                                      Erneuerbaren Energiegemeinschaft       sofern es sich dabei nicht um seine
                                                                             bzw. ihre gewerbliche oder berufliche
                                                                             Haupttätigkeit handelt
                           Bürgerenergiegemeinschaft                         [Definition nach Elektrizitätsbinnenmarkt-
        …                                                                    Richtlinie 2019/944]

               Künftige weitere
               Beteiligungsoptionen
DD. MMMMMMM 2018
                                                          PV-Kongress 2022
                                                                                                                          12
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
GEA § 16a ElWOG 2010

• Jede Primärenergieform möglich (auch in Kombination mit Batterie)

• ab 2 teilnehmenden Berechtigten

• Begrenzt auf die „Privatanlage“ des Hauses (gemeinsame
      Hauptleitung), keine Durchleitung durch das öffentliche Netz

• Finanzierung und Betrieb durch Eigentümer oder Dritte

• Messung mittels Smart Meter (opt-in auf Viertelstundenwerterfassung)
      oder mit Lastprofilzähler

• Im Neubau von Relevanz – Nachrüstung des Bestandbaus schwierig

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Erneuerbare Energiegemeinschaften
    §§ 79, 80 EAG, § 16c ElWOG 2010

•      Nur erneuerbare
       Primärenergieträger
•      Durchleitung durch das
       öffentliche Netz möglich,
       ermäßigter Netztarif
•      Netztopographische
       Begrenzung:
       Lokalbereich: NE 7+6
       Regionalbereich: NE 7, 6, 5 und
       4 (bis inkl. Sammelschiene),
       keine Durchleitung durch
       Betriebsmittel NE 4
       (ausgenommen Sammel-
       schiene) und NE 1 bis 3 zulässig

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Bürgerenergiegemeinschaften
       § 16b ElWOG 2010

             • Keine lokale Beschränkung
             • Alle Technologien, alle Primärenergieträger
             • Rein energieseitig, keine Ermäßigung beim Netztarif

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Energiegemeinschaften – Rahmenbedingungen

    Für alle Energiegemeinschaften gilt (§16 d und § 16 e ElWOG 2010)
    •        Rechtsanspruch auf Teilnahme gegenüber Netzbetreiber, Anspruch auf Auskunft, Teilnahme an
             allen relevanten Märkten (inkl. Aggregierung, Energiedienstleistungen etc.), Marktprämie (im
             Ausmaß von max. 50% der innerhalb der EG erzeugten Strommenge), ....
    •        Ausstattung mit LPZ oder Smart Metern (innerhalb von 2 Monaten), 15 Min Werte,
             Übermittlung Daten gemäß Marktregeln ehestmöglich (spätestens Folgetag) an Lieferanten
             und auf Web-Portal etc.
    •        Keine Saldierung über längere Zeiträume – „Das Netz ist kein Energiespeicher“
    •        Klarstellungen erfolgen in den Sonstigen Marktregeln (z.B. SOMA 10 – Datenaustausch)

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Zusammenfassung und Fazit

• In den nächsten Jahren wird es zu einem verstärkten Zuwachs an aktiven Kunden und noch mehr
  Möglichkeiten für Kunden aktiv am Elektrizitätsmarkt teilzunehmen kommen
• Dies führt zu höherer Flexibilität aber auch zu höherem Regelungsaufwand im Netzbetrieb
• Die neue Entgeltsystematik steigert die Verursachungsgerechtigkeit und stärkt die Gesamteffizienz, die
  Umsetzung Tarife 2.1 ist jedoch noch offen
• Ersparnisse für PV-Kunden in zwei Bereichen vorgesehen:
  • Reduktion der Verrechnungsleistung durch gesunkene Lastspitzen
  • Reduktion des Anschlussentgelts
• Eine Umstellung auf eine Leistungsverrechnung sorgt dafür, dass jene, die das Netz übermäßig stark
  beanspruchen, auch höhere Entgelte zu zahlen haben. Kunden mit geringen durchschnittlichen Lastspitzen
  sowie viele Kleinkunden werden entlastet, da die Erlöse der Netzbetreiber in Summe konstant bleiben.
• Die Grundlagen wurden geschaffen, die Umsetzung im Detail erfordert die Erarbeitung von neuen und auch die
  Überarbeitung von bestehenden Regeln und Vorgaben
• Beitrag zur Energiesystemwende ist wichtig!
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Unsere Energie gehört der Zukunft.

                         E-Control
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