Netze BW prüft Ausbau der Erdgas-Versorgung im Ortsteil Eberdingen

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Netze BW prüft Ausbau der Erdgas-Versorgung im Ortsteil Eberdingen
Woche 16                                              Donnerstag, 22. April 2021
                                                                                                                                           www.eberdingen.de

                                                                                                                                            DIE WOCHE:

                                                                                   Foto: Marc Aufdemkamp/iStock/Getty Images Plus
                                                                                                                                            Aktuelles:

    Netze BW prüft Ausbau der
                                                                                                                                            - Die öffentliche Ge-
                                                                                                                                              meinderatssitzung fin-
                                                                                                                                              det virtuell am Don-
                                                                                                                                              nerstag, 22.04.2021

        Erdgas-Versorgung
                                                                                                                                              um 19.30 Uhr statt.
                                                                                                                                              In der Gemeindehalle
                                                                                                                                              Eberdingen, Hirsch-
                                                                                                                                              straße 13 wird die Sit-

      im Ortsteil Eberdingen                                                                                                                  zung live übertragen.
                                                                                                                                              Nähere Informationen
                                                                                                                                              finden Sie unter „Amt-
                                                                                                                                              liche Bekanntmachun-
                                                                                                                                              gen“
 Vor Kurzem fand ein Gespräch mit Vertretern der Netze BW GmbH im Rathaus
 Eberdingen im Beisein von Bauamtsleiter Steffen Heinrichsdorff, Stellvertrete-                                                             - Maßnahmen zur Pan-
 rin Michaela Hammel und Bürgermeister Peter Schäfer zur Erweiterung der                                                                      demiebekämpfung in
                                                                                                                                              Baden-Württemberg
 Erdgasversorgung in der Gemeinde statt. Netze BW und die Gemeinde legen                                                                      ab 19. April (s. Bür-
 Wert darauf, dass das Erdgasnetz erweitert werden kann. Aus betriebswirt-                                                                    gerinformationen)
 schaftlichen Gründen kann dies jedoch nur gelingen, wenn eine entsprechende
 Anschlussquote erreicht wird. Diese soll im nachfolgenden Bereich des Orts-
 teils Eberdingen in den kommenden Wochen ermittelt werden.
 Dazu schreibt die Netze BW GmbH:
 Wer schon einmal darüber nachgedacht hat, das Haus ans Erdgasnetz an-
 schließen zu lassen, dem eröffnet sich möglicherweise nun die Chance dazu.                                                                Diese Ausgabe erscheint
 Bedingung: Das Haus muss im Rietbergweg, Blaichberg, Silcherstr.,                                                                         auch online
 Hochdorferstr., Hohlweg, Maiser, Hundsrücken, Brückenackerweg oder
                                                                                          Foto: Marc Aufdemkamp/iStock/Getty Images Plus

 Bohmreute stehen. Denn dort prüft die Netze BW GmbH derzeit den Ausbau
 ihres Gasnetzes in Eberdingen. Vereinzelt wurde in dem Bereich bereits der                                                                IMPRESSUM
 Wunsch geäußert, die zukunftsfähige und umweltschonende Energiequelle                                                                     Herausgeber: Bürgermeisteramt
 nutzen zu können. Ob aber eine Erdgasleitung in der Straße verlegt wird, hängt                                                            Eberdingen
                                                                                                                                           Druck und Verlag: Nussbaum
 davon ab, wie viele Häuser verbindlich angeschlossen werden sollen. Darum                                                                 Medien Weil der Stadt GmbH &
 klärt das Unternehmen in den kommenden Wochen zunächst das konkrete In-                                                                   Co. KG, 71263 Weil der Stadt,
                                                                                                                                           Merklinger Str. 20, Telefon 07033
 teresse der Anwohnerinnen und Anwohner.                                                                                                   525-0, www.nussbaum-medien.de
                                                                                                                                           Verantwortlich für den amtlichen
                                Zu diesem Zweck wird die Netze BW in Kürze                                                                 Teil, alle sonstigen Verlautba-
                                                                                                                                           rungen und Mitteilungen:
                                die betreffenden Haushalte anschreiben und                                                                 Bürgermeister Peter Schäfer, 71735
                                über die geplante Erweiterung des Gasnetzes                                                                Eberdingen, Stuttgarter Straße 34,
                                und die Anschlussmöglichkeiten informieren.                                                                oder sein Vertreter im Amt.
                                                                                                                                           Verantwortlich für „Was sonst
                Foto: Netze BW Interessierte können sich auch unter fol-                                                                   noch interessiert“ und den Anzei-
                                                                                                                                           genteil: Klaus Nussbaum, Opel-
                                gender Telefonnummer an die Netze BW                                                                       straße 29, 68789 St. Leon-Rot
                                wenden: 07150-9137-56265.                                                                                  INFORMATIONEN
                                                                                                                                           Vertrieb (Abonnement und Zu-
                                                                                                                                           stellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                                                                                           Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil
                                                                                                                                           der Stadt, Tel.: 07033 6924-0,
                                                                                                                                           E-Mail: info@gsvertrieb.de,
                                                                                                                                           Internet: www.gsvertrieb.de
                                                                                                                                           Anzeigenverkauf:
                                                                                                                                           wds@nussbaum-medien.de
Netze BW prüft Ausbau der Erdgas-Versorgung im Ortsteil Eberdingen
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     Woche 16
     Donnerstag, 22. April 2021                        MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN

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Notrufe                                                                           Pflegestützpunkt - Außenstelle Vaihingen/Enz

Notruf                                                                 Tel. 112   Beratung rund um das Thema Pflege                           (07141) 144-2467
Feuernotruf                                                            Tel. 112
Polizeiposten Vaihingen/Enz                                          Tel. 941-0

                                                                                  Frauen für Frauen e.V.
                                                                                  Abelstr. 11, 71634 Ludwigsburg
Ärztlicher Notfalldienst                                                          Terminvereinbarung                                     (07141) 220870
                                                                                  Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt             (07141) 649443
Krankenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, 71229 Leonberg                         Frauenhaus                                             (07141) 901170
Zuständig für Eberdingen (Eberdingen, Hochdorf/Enz, Nussdorf)                     Beratung und Aufnahme von misshandelten Frauen und ihren Kindern
                                                                                  Wochenendnotruf LUNO                                   (07141) 901170
Öffnungszeiten der Notfallpraxis:
Mo, Di, Do:                    18.00 - 22:00 Uhr
Mi:                            14:00 - 24.00 Uhr / Fr:16:00 - 24.00 Uhr
Sa, So, Feiertag:              07:00 - 22.00 Uhr                                  Sozialpsychiatrischer Dienst Landkreis Ludwigsburg
Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die                  Königsallee 59, 71638 Ludwigsburg,                      Tel. (07141) 144 2029
Versorgung von Notfallpatienten, die zu Fuß kommen können, durch die
Notfallambulanz des Krankenhauses. Hausbesuche werden weiterhin über
die Notfallpraxis besorgt. Sie erreichen die Notfallpraxis Leonberg und den
allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst für Hausbesuche unter der Rufnum-         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
mer 116117.                                                                       Frauen und Mädchen LB e.V.
                                                                                  Hahnenstr. 47, 71634 Ludwigsburg-Eglosheim Tel. (07141) 378496

Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte

Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und       Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung
Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg.           Landratsamt Ludwigsburg
Öffnungszeiten: Mo - Fr 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr;             Postadresse: Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg
Sa, So und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen             Besucheradresse: Martin-Luther-Str. 26, 71636 Ludwigsburg
um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen    Zuständigkeitsbereich: Eberdingen, Vaihingen an der Enz.
Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis                                                         Tel.: 07141 144-5233
18.00 Uhr geschlossen.

                                                                                  Kinder- und Jugendtelefon 0800/111 0 333
Zahnärztlicher Notfalldienst                                                      montags bis samstags von 14.00 – 20.00 Uhr
Zu erfragen unter Telefon                                      (0711) 7877733

                                                                                  Elterntelefon 0800/111 0 550
Tierärzte                                                                         montags bis freitags 09.00 – 11.00 Uhr
                                                                                  dienstags und donnerstags 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Samstag, 24.04. / Sonntag, 25.04.
Dr. Treiber, 71735 Eberdingen-Nussdorf,                      Tel. 0172/6286629

                                                                                  DemenzZentrum
                                                                                  Betreuungsgruppe für Betroffene von Demenzkrankheiten,
Wochenenddienst Sozialstation
                                                                                  Alzheimer-Patienten und verwirrte alte Menschen
                                                                                  Bahnhofstr. 86, 75417 Mühlacker                      Tel. (07041) 814690
Samstag, 24.04. / Sonntag, 25.04.
Van Bebber-Stark, Iris / Eckstädt, Galina / Lanik, Kerstin

                                                                                  Bestattungswesen
Freie Hebamme                                                                     Bei einem Todesfall mit Beerdigung des Verstorbenen in der Gemeinde bitte
                                                                                  unmittelbar an den Bestattungsordner Hubert Scholl, Hintere Straße 3,
Alicia Schmidt, Weizenstr. 2                                                      Wiernsheim-Iptingen, Tel. (07044) 5569 oder 8304 wenden.
71665 Vaihingen/Enz,                                         Tel. (07042) 78460

DRK-Kreisverband Ludwigsburg
                                                                                  Apothekennotdienstplan (Mühlacker/Vaihingen und Umgebung)
Mobil mit Vorwahl                                                (07141) 19222
Ambulante Pflege                                               (07141) 121111     23.04.    Apotheke am Bergle, Kleinglattbach, Schillerstr. 46, Tel. 07042/5063
Allgemeine Sozialarbeit – Beratungsangebote:                  (07141) 121 235               Schloss-Apotheke, Hemmingen, Hauptstr. 9, Tel. 07150/916791
Mobile Soziale Dienste                                                            24.04.    Uhland Apotheke, Mühlacker, Bahnhofstr. 86, Tel. 07041/7444
(Fahrdienste für Behinderte – Nulltariffahrten)               (07141) 120 222     25.04.    Apotheke im Centrum, Illingen, Ortszentrum 3, Tel. 07042/2955
Essen auf Rädern                                         Tel. (07141) 120 239
                                                                                  26.04.    Kloster Apotheke, Maulbronn, Klosterhof 36, Tel. 07043/2358
Hausnotruf – Auch im Alter sicher zu Hause leben              (07141) 120 239
                                                                                            Heckengäu Apotheke, Mönsheim, Pforzheimer Str. 2, Tel. 07044/9094880
Beratung bei Trennung und Scheidung
Anmeldung unter                                              Tel. (07141) 121-0   27.04.    Stromberg-Apotheke, Sersheim, Am Markt 8, Tel. 07042/32211
Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen                    (07141) 121245    28.04.    Sender Apotheke, Mühlacker, Hindenburgstr. 41, Tel. 07041/818030
Ambulantes betreutes Wohnen für psychisch Kranke                (07141) 121231    29.04.   Schloss-Apotheke, Vaihingen, Franckstr. 21, Tel. 07042/374090
3
                                                                                                                                                  Woche 16
                              MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN                                                                         Donnerstag, 22. April 2021

                                                                                           1. Einwohnerfrageviertelstunde
                                                                                           2. Bauvorhaben – Erstellen einer Terrassenüberdachung ohne
   Freibadsaison 2021 – Helfer gesucht!                                                       Seitenwände, Am Hohscheid 20, Flst. Nr. 3271/1 in Hochdorf
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                                             3. Bauvorhaben – Erstellung eines Einfamilienhauses mit Einlie-
 die Gemeindeverwaltung befindet sich                                                         gerwohnung und 3 Garagen, Gerhart-Hauptmann-Straße 20,
                                                                                              Flst. Nr. 9732 in Nussdorf
 in den Vorbereitungen für die Freibad-                                                    4. Umbauarbeiten im Zugangsbereich Kindergarten Reischachstraße
 saison 2021. Es wurde ein Grundkon-                                                           • Mitteilung des Ausschreibungsergebnisses und Auftrags-
 zept entwickelt, die Aufträge für die                                                           vergabe
 baulichen Erneuerungen sind erteilt und                                                   5. Entscheidung über die Umnutzung von Kita Räumen für wei-
 das Online-Ticketsystem steht in den Startlöchern.                                           tere Gruppen
                                                                                           6. Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
 Trotzdem könnte die Öffnung des Freibades aufgrund von                                    7. Verschiedenes, Bekanntgaben
 fehlendem Personal in diesem Jahr scheitern – und jetzt
                                                                                           Die Einwohnerschaft ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.
 sind Sie gefragt:
                                                                                           Vorsitzender des Gemeinderats
 Wir suchen Aushilfen für Desinfektions- und Reinigungs-                                   Bürgermeister Peter Schäfer
 arbeiten während der Öffnungszeiten, Einlass- und Ab-
 standskontrollen und für alles, was nebenher noch so                                      Achtung:
                                                                                           Bei der virtuellen Sitzung werden die Gemeinderatsmitglieder und
 anfällt. Haben Sie von Mai bis September etwas freie Zeit
                                                                                           die Verwaltungsmitarbeiter nicht persönlich anwesend sein. Die
 zur Verfügung und Lust uns zu unterstützen?                                               Sitzung wird in Form einer Videokonferenz durchgeführt. Diese
 Dann erkundigen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten bei                                     wird für die Einwohnerinnen und Einwohner in die Gemeindehalle
 Frau Diana Müller, Ordnungs- und Sozialamt, 07042/799-                                    Eberdingen live übertragen.
 204, diana.mueller@eberdingen.de oder Frau Sabi-                                          Während der Coronapandemie müssen während der Gemeinde-
                                                                                           ratssitzung die entsprechenden Hygiene- und Sicherheitsmaß-
 ne Zorn, Kämmerei- und Personalamt, 07042/799-317,
                                                                                           nahmen wie folgt beachtet werden:
 personalabteilung@eberdingen.de.                                                              • die Sitzung findet in der Gemeindehalle im Ortsteil Eberdin-
 Ihre Gemeindeverwaltung Eberdingen                                                               gen statt
                                                                                               • im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel zur Hände-
                                                                                                  desinfektion bereit
                                                                                               • tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein zur eventuellen Kon-
  Amtliche Bekanntmachungen                                                                       taktverfolgung (diese werden nach Ablauf der notwendigen
                                                                                                  Frist vernichtet)
                                                                                               • bitte halten Sie für die gesamte Sitzung die allgemein gel-
                                                                                                  tenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen ein (Sicherheits-
Einladung zur Gemeinderatssitzung                                                                 abstand etc…)
Die öffentliche Gemeinderatssitzung findet anlässlich der steigen-                             • bei der Einwohnerfragestunde ist das Saalmikrofon nur mit
den Inzidenz virtuell am Donnerstag, 22.04.2021, um 19.30                                         einer Mund-Nasen-Maske zu verwenden
Uhr mit Liveübertragung in der Gemeindehalle Eberdingen,                                       • tragen Sie bitte während der gesamten Sitzungsdauer ein
Hirschstraße 13, mit nachfolgender Tagesordnung statt:                                            FFP2-Maske oder eine OP-Maske

                                                                  Bürgerinformationen

       Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

               Kontaktbeschränkungen                                Ausgangsbeschränkungen                               Maskenpflicht
               Private Treffen im öffentlichen oder privaten       Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen              In folgenden Bereichen müssen alle Personen
               Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.              am Tag oder bei Nacht.                                ab 6 Jahren eine medizinische Maske
               Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                            tragen*:
                                                                    Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an              • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen
               14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die
                                                                    3 aufeinanderfolgenden Tagen:                          an Schulen mit Präsenzunterricht sowie
               nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
                                                                    Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen             Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe-
               Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an              Land- oder Stadtkreis von 21 bis 5 Uhr.                betreuung.
               3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                             • Für Personal in Kitas, Grundschulförder-
               Ein Haushalt plus höchstens eine weitere             Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung           klassen, Horten und Schulkindergärten.
               Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.       ist dann nur mit triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:      Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt
         NE
           U   Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                              zu Kindern.
               14 Jahre werden nicht mitgezählt.                    Bei Nacht (21 Uhr bis 5 Uhr):                        • Im öffentlichen Personenverkehr
                                                                    • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und               • Beim Einkaufen
               Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz         wichtiger Ausbildungszwecke.
               an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.                                                          • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                    • Inanspruchnahme medizinischer und                    Öffentlichkeit oder für den Publikums-
               Lockerungen treten dann am übernächsten Tag            veterinärmedizinischer Leistungen.
               in Kraft.                                                                                                   verkehr bestimmt sind
                                                                    • Begleitung unterstützungsbedürftiger               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an
                                                                      Personen und Minderjähriger, Sorge- und              Einsatzorten
               Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an                Umgangsrecht.
               5 aufeinanderfolgenden Tagen:                                                                             • Bei den erlaubten körpernahen
                                                                    • Begleitung Sterbender und Personen in akut           Dienstleistungen
               Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal           lebensbedrohlichen Zuständen.
               drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                                                                • Während Veranstaltungen der Religions-
                                                                    • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.           ausübung und Beerdigungen
               Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre           Gassi gehen oder füttern.
               nicht mitgezählt.                                                                                         • Im Auto, bei Mitfahrten von haushalts-
                                                                    • Besuch von religiösen Veranstaltungen.               fremden Personen (Paare gelten als ein
                                                                    • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der            Haushalt)
                                                                      öffentlichen Ordnung.                              • In Arztpraxen
               Gesundheit & Soziales                                • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8            • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern
               • Schutzvorkehrungen und regelmäßige                   des Grundgesetzes.                                   und Pflegeeinrichtungen.
                 Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen,                                                                    Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit
                 Senioren- und Behinderteneinrichtungen             Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz
                                                                                                                           Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist
               • Schnell- und Selbsttests
                               Selbsttests, die erforderlich        an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.       von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.
                 sind, um Dienstleistungen und Angebote             Lockerungen treten dann am übernächsten Tag         *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
                 wahrnehmen zu können, müssen von                   in Kraft.                                            Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).

                 geschultem Personal durchgeführt werden.
                 Kostenfreie Bürgertests können hierfür
                 genutzt werden.

                                                                                                                                                                             Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                             Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                             Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                             Stand: 17.04.2021
4
    Woche 16
    Donnerstag, 22. April 2021                             MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

          Bildung & Betreuung                                                                                             Arbeiten
                                                          • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für                   • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
         • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                                                                            die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
                                                            Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene-
           Pandemiebedingungen offen.                                                                                       ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
                                                            auflagen möglich. Alle Personen müssen eine
         • Alle Klassenstufen aller Schulen haben                                                                         • Home Office
                                                                                                                                    Office, sofern möglich
    NE                                                      medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur
       U   Präsenzunterricht im Wechselmodell.                                                                            • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
                                                            online möglich.
         • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                                                                         und Geschäftsbetriebes
                                                          • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
           möglich und werden individuell festgelegt.                                                                     • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
                                                            vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
         • Voraussetzung für die Teilnahme am                                                                               auch in Präsenz möglich
                                                            Kontaktdaten möglich.
           Präsenzunterricht ist die verpflichtende                                                                       • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                          • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
           Durchführung von 2 Corona-Tests pro                                                                              Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                            oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie
           Woche für alle Schüler*innen und Lehr-                                                                           Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                            ein Testkonzept für das Personal.
           personal an allgemeinbildenden Schulen                                                                           (auch im Freien)
           sowie Berufsschulen.                                                                                           • An den Betrieb angepasste Hygiene-
         • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis                     Notbremse ab einer Inzidenz über 200 an                   auflagen
           maximal 5 Schüler*innen wieder möglich.                3 aufeinanderfolgenden Tagen:
         • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                  Fernunterricht und kein Präsenzunterricht in
           Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-            folgenden Einrichtungen:
           beschränkungen möglich.                                Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages-
         • Volkshochschulen und ähnliche Einricht-        NE      stätten, Berufsschulen, Hochschulen,
                                                             U außerschulischen Einrichtungen der
           ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse
           in Präsenz sind möglich bei erforderlichen             Erwachsenenbildung und ähnlichen
           beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach-            Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunst-
           und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern         schulen
           digital nicht möglich.                                 • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind
                                                                    ausgenommen.
         • Ballett- und Tanzschulen schließen für den             • Notbetreuung ist weiterhin möglich.
            Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training
            mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die
            halten. Kinder der beiden Haushalte bis               Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
            einschließlich 14 Jahre werden nicht mitge-           unter 200 liegt. Lockerungen treten dann
            zählt.                                                am übernächsten Tag in Kraft.

             Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
             5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
             dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
             Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis
             einschließlich 14 Jahre anbieten.
             Besuch von Bibliotheken und Archive ohne
             Voranmeldung und Dokumentation der                                                                                                                Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
             Kontaktdaten erlaubt.                                                                                                                             Baden-Württemberg.de

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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

                                                                  Sonstiger Einzelhandel darf neben
         Einzelhandel
                                                                  „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen             Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
         Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf         auch „Click&Meet“ anbieten:                            3 aufeinanderfolgenden Tagen:
         sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen          • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der             Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ und
         der Corona-Verordnung geöffnet:                            Corona-Verordnung
                                                                                                                   NE    „Click&Collect“ anbieten. Lieferdienste sind
                                                                  • Tragen von medizinischen Masken                  U   weiterhin möglich.
             Babyfachmärkte                                      • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit          „Click&Collect“ in Bau- und Raiffeisenmärkten
             Bäckereien und Konditoreien                           festem Zeitfenster                                    für Handwerker und Landwirte möglich, sofern
             Banken                                              • Dokumentation der Kontaktdaten                       Produkte für die tägliche Arbeit benötigt werden.
             Blumenläden
                                                                  Regelung für offene Geschäfte:                         Ergänzung zu den Regelung für offene
             Drogerien
                                                                  • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten              Geschäft des täglichen Bedarfs:
             Gartenmärkte
                                                                    werden.                                              • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
             Getränkemärkte
                                                                  • Geschäfte mit weniger als 10 m²                        Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche
             Großhandel
                                                                    Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in                • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
             Hörgeräteakustiker
                                                                  • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                     ein*e Kund*in pro 40 m²
             Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
              sowie Ersatzteilverkauf                               Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
                                                                  • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:           Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an
             Lebensmittelmärkte                                                                                         5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.
             Metzgereien                                           ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
                                                                    den Lebensmitteleinzelhandel)                        Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
             Optiker                                                                                                    in Kraft.
             Orthopädieschuhtechniker                            • Maskenpflicht vor den Geschäften und
             Poststellen und Paketshops, aber ohne                 auf den Parkplätzen
              den Verkauf von weiteren Waren                      • Gesteuerter Zutritt
             Reformhäuser                                        • Warteschlangen vermeiden.
             Reinigung und Waschsalons
             Reise- und Kundenzentren für den
              öffentlichen Verkehr                                Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
             Sanitätshäuser                                      5 aufeinanderfolgenden Tagen:
             Tafeln                                              Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
             Tankstellen                                         Bedingungen öffnen:
             Telefonshops für Reparatur, Austausch               • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
              und Störungsbehebung                                  der Corona-Verordnung
             Tierbedarf- und Futtermärkte                        • Tragen von medizinischen Masken
             Wochenmärkte
             Zeitschriften- und Zeitungskioske

         Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                               Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                               Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                               Baden-Württemberg.de

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                                                                                                                                                        Woche 16
                              MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN                                                                               Donnerstag, 22. April 2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

        Dienstleistungen                                             Gastronomie                                                    Religionsausübung
                                                                     Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                     Gottesdienste und Beerdigungen unter
         Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                     Art bleiben geschlossen.                                       Hygieneauflagen.
         folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                     • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                       • Einhalten der AHA-Regeln über die
         • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                       Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                          gesamte Dauer
           Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                       bis 21 Uhr)                                                  • Tragen von medizinischen Masken
           müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                     • Kein Ausschank und Verzehr von                      NE       • Beerdigungen mit maximal 15 Teil-
           tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer                                                                      U
                                                                       alkoholischen Getränken im öffentlichen                        nehmer*innen
           Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                       Raum                                                         • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
           Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                     • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                          als 10 Personen mindestens zwei
           konzept für das Personal benötigt.
                                                                       in verschlossenen Behältnissen erlaubt                         Werktage zuvor bei den zuständigen
         • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                      Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
         Weiterhin geschlossen:
                                                                     Kantinen schließen überall dort, wo es die                       Beerdigungen.
          Prostitutionsgewerbe                                                                                                     • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
                                                                     Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                     Mitnehmen sind erlaubt.                                          Räumen
         Ausführliche Liste auf
         » Baden-Württemberg.de

      Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an                        Veranstaltungen                                               Reisen
      3 aufeinanderfolgenden Tagen:                                 Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                       Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
      Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                  im öffentlichen Raum.                                          sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
      Medizinisch notwendige Behandlungen sind                       Ausnahmen:                                                     Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
      weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet             • Gerichtsverhandlungen                                        beschränkungen an tagestouristischen
      bleiben (nur Friseurdienstleistungen). Für den                 • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                    Hotspots durch die örtlichen Behörden.
NE    Friseurbesuch ist ein negativer Corona-Schnell-                  und Ordnung dienen
  U                                                                  • Betriebsversammlungen
      test erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können                                                                             Nicht gestattet:
      hierfür genutzt werden.                                        • Prüfungen und deren Vorbereitung
                                                                                                                                     Touristische Busreisen
                                                                     • Eheschließungen
      Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz                 • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge                    Touristische Übernachtungsangebote
      an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 200 liegt.                 dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                          (auch Campingplätze)
      Lockerungen treten dann am übernächsten Tag
      in Kraft.                                                                                                                     Weiterhin möglich:
                                                                                                                                     Geschäftsreisen
                                                                                                                                     Reisen und Übernachten in
                                                                                                                                       besonderen Härtefällen

                   Abstand            Hygiene        Medizinische      Corona-App        Regelmäßig
                    halten          praktizieren     Maske tragen        nutzen            lüften
                                                                                                                                                                      Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                      Antworten finden Sie auf
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                                                                                                                                                                      Stand: 17.04.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 19. April

         Sport
                                                                                                                        Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander-
         Individualsport im Freien und auf Außen-            Ansonsten sind öffentlichen und privaten
                                                                                                                        folgenden Tagen:
         und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)          Sportstätten für den allgemeinen Publikums-
                                                                                                                  NE    Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-
         mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als           verkehr geschlossen:
                                                                                                                    U   anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des
         2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                                                                        eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen
         einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.     Frei- und Hallenbäder                                    Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt.
         Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
         einen Haushalt.                                       Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-
                                                               betrieb, Profi- oder Spitzensport und                    Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinander-
         Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit               für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei                 folgenden Tagen:
         bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre         und Feuerwehren) dürfen die                              Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit
         ist erlaubt.                                          Einrichtungen geöffnet werden.                           maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal
                                                                                                                        5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der
         Die Benutzung der Umkleiden oder                     Spaßbäder                                                beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht
         Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                          mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
                                                              Skilifte und Gondeln
                                                                                                                        ein Haushalt.
         Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder       Thermen und Saunen
         Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

          Kultur- und Freizeitgestaltung                              Theater                                                     Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an
          Kultur- und Freizeiteinrichtungen                           Volksfeste o.ä.                                             3 aufeinanderfolgenden Tagen:
          bleiben geschlossen.                                        Zirkusse                                                    Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
                                                                                                                          NE
                                                                                                                             U     und botanische Gärten werden für den
          Geschlossen:                                               Geöffnet:                                                     Publikumsverkehr geschlossen.
           Ausflugsschiffe                                           Spielplätze im Freien                                       Wettannahmestellen schließen.
           Camping- und Wohnmobilstellplätze                         Wandern und Spazieren
           Diskotheken und Clubs
           Freizeitparks und Indoorspielplätze                      Geöffnet für „Click&Collect“ sowie
                                                                     „Click&Meet“:                                                 Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an
           Kinos und Autokinos
                                                                      Wettannahmestellen                                          5 aufeinanderfolgenden Tagen:
           Kletterparks (drinnen und draußen)
                                                                                                                                   Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
           Konzerte und Kulturhäuser                                                                                              zoologischen und botanischen Gärten ohne
                                                                     Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung
           Krabbelgruppen                                           und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                      Voranmeldung und Dokumentation der
           Messen                                                    Autokino, Autotheater, Autokonzerte                         Kontaktdaten erlaubt.
           Opern                                                     Galerien
           Spielbanken- und hallen                                   Museen
                                                                      Gedenkstätten                                                                                 Alle Details sowie Fragen und

                                                                      Zoologische und botanische Gärten                                                             Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                     Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                     Stand: 17.04.2021
6
       Woche 16
       Donnerstag, 22. April 2021              MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN

                                    Öffnungszeiten und Telefonnummern

Gemeindeverwaltung, Tel. 799-0                                     Ortsbüchereien
Internet: www.eberdingen.de
E-Mail: buergermeisteramt@eberdingen.de                            Eberdingen                                            799208
                                                                   Öffnungszeiten: - bitte vorherige Terminvereinbarung -
Öffnungszeiten: - bitte vorherige Terminvereinbarung -             Montag                                      15.00 – 18.00 Uhr
Montag – Freitag                           8.30 – 11.30 Uhr        Donnerstag                                  16.00 – 19.00 Uhr
Montag                                    16.00 – 18.30 Uhr
Bürgermeister                                       799401         Hochdorf/Enz                                          871418
Sekretariat                                         799402         Öffnungszeiten: - bitte vorherige Terminvereinbarung -
Fax                                                 799466         Montag                                      15.00 – 18.00 Uhr
                                                                   Donnerstag                                  11.00 – 12.00 Uhr
                                                                                                               15.00 – 18.00 Uhr
Bauamt
Amtsleiter                                               799306    Nussdorf                                               940168
stellv. Amtsleiterin                                     799307    Öffnungszeiten: - bitte vorherige Terminvereinbarung -
Fax                                                      799477    Dienstag                                    15.00 – 18.00 Uhr
                                                                   Mittwoch                                    11.00 – 12.00 Uhr
Kämmerei und Personalamt                                           Donnerstag                                  16.00 – 18.00 Uhr
                                                                   Kindergärten
Amtsleiter                                               799315    Eberdingen „Arche Noah“                                  7050
Sekretariat                                              799316    Hochdorf/Enz „Regenbogen“                               77145
Liegenschaften, KAG-Beiträge                             799317    Hochdorf/Enz „Schillerstraße“                          871417
Steueramt (Grund-und Gewer-                              799309    Hochdorf/Enz „Waldzwerge“                            8132164
besteuer, Hundesteuer,                                             Nussdorf „Blumenstraße“                                818350
Wasserzins, stellv. Kasse)
                                                                   Nussdorf „Reischachstraße“                               5608
Kasse                                                    799311
Fax                                                      799488
                                                                   Grundschulen
                                                                   Schillerschule Hochdorf/Enz (Stammschule)
Ordnungs-und Sozialamt                                                                                                            87140
Amtsleiter                                               799304    Fax                                                           871422
Sekretariat (KiGa-Gebühren, Ferienbetreuung,             799302    Internet: www.schule-eberdingen.de
Verlässliche Grundschule)                                          E-Mail: sekretariat@schule-eberdingen.de
Hallenbelegung, Ortseingangstafeln                       799204
                                                                   Karl-Ehmann-Schule Nussdorf (Außenstelle)                     970500
Gemeindevollzugsbediensteter                             799205
                                                                   Fax                                                          9705022
Fax                                                     799 499
                                                                   Betreuung im Rahmen der Verlässlichen
Einwohnermeldeamt                                       799 203    Grundschule
(Ausweise, Fundsachen,
                                                                   Hochdorf                                                  871421
Gewerbean-/abmeldungen)
                                                                   Öffnungszeiten:                                 11.15 – 17.00 Uhr
Standesamt, Friedhof                                     799202
                                                                   Nussdorf                                                 9705020
Fax                                                      799455
                                                                   Öffnungszeiten:                                 11.30 – 17.00 Uhr
Gemeindebauhof                                         8199898     Forstdienststelle
Fax                                                    8199907     Steffen Frank
Wassermeister                                     0171 9506490     (steffen.frank@landkreis-ludwigsburg.de)           07152 524 88
stellv. Wassermeister                             0171 9506518
                                                                   Postagentur Eberdingen
Freibad und Kiosk                                                  Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten                                                     Montag + Dienstag                               18.00 – 19.00 Uhr
(i. d.Regel von Mai – September)                9.30 – 19.30 Uhr   Mittwoch – Freitag                              15.00 – 17.00 Uhr
Schwimmmeister                                          8152247    Samstag                                         12.00 – 13.00 Uhr
Kiosk                                                    370743
                                                                   Postagentur Hochdorf/Enz
Verwaltungsaußenstellen                                            Öffnungszeiten:
                                                                   Montag + Dienstag                               14.30   –   17.30   Uhr
Hochdorf/Enz                                            7095       Mittwoch - Freitag                               9.00   –   12.00   Uhr
Fax                                                   817427       + Donnerstag                                    17.30   –   19.00   Uhr
Öffnungszeiten: - bitte vorherige Terminvereinbarung -             Samstag                                          9.30   –   11.30   Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag                    8.30 – 11.30 Uhr
+ Montag                                    16.00 – 18.30 Uhr      Kehrbezirke für Kaminreinigung
Nussdorf                                               98081       OT Eberdingen und Nussdorf
Fax                                                   815463       Bezirksschornsteinfegermeister                                940624
Öffnungszeiten: - bitte vorherige Terminvereinbarung -             Michael Hrdina
Montag, Mittwoch, Freitag                    8.30 – 11.30 Uhr
+ Montag                                    16.00 – 18.30 Uhr      OT Hochdorf/Enz
                                                                   Bezirksschornsteinfegermeister                     0711 8386410
Keltenmuseum Hochdorf/Enz                                 78911    Stephan Müller
Fax                                                      370744
Öffnungszeiten: - b. a. W. geschlossen -                           AVL ServiceCenter
Dienstag – Freitag                              9.30 – 12.00 Uhr   Telefon                                           07141 1442828
                                               13.30 – 17.00 Uhr   Fax                                               07141 1442829
Samstag, Sonntag, Feiertag durchgehend         10.00 – 17.00 Uhr   servicecenter@abfallwirtschaft-ludwigsburg.de
7
                                                                                                                   Woche 16
                         MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN                                               Donnerstag, 22. April 2021

Altersjubilare                                                       Schadstoffsammlung
                                                                     Am Dienstag, 04.05. sammelt das Schadstoffmobil in unserer
                                                                     Gemeinde Problemstoffe ein. Es steht von
Wir gratulieren recht herzlich                                       16:00 – 16:30 Uhr im OT Nussdorf, Mönsheimer Weg, Park-
im OT Eberdingen am                                                  platz Friedhof
23.04.                                                               Die AVL bittet die Bevölkerung, aus Sicherheitsgründen Sonder-
zum 80. Geburstag,                                                   abfälle aus Haushalten persönlich beim Schadstoffmobil abzu-
Fritz Göckler                                                        geben.
                                                                     Problemstoffe nur direkt beim Schadstoffmobil abgeben und
im OT Hochdorf/Enz am                                                nicht am Straßenrand abstellen. Die Schadstoffe sind eine
23.04.                                                               Gefahr für Kinder.
zum 80. Geburtstag,                                                  Sonderabfälle von Gewerbebetrieben hingegen können beim
Horst Rank                                                           Schadstoffmobil nicht angenommen werden.
23.04.                                                               Das kann alles zum Schadstoffmobil:
zum 70. Geburtstag,                                                  Farb- und Lackreste, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzen-
Günther Grossmann                                                    schutzmittel, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, Lö-
Wir wünschen allen Jubilaren für das neue Lebensjahr Glück,          sungsmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Wasch- und Reinigungs-
Gesundheit und Zufriedenheit.                                        mittel, Ölfilter und ölverschmierte Lappen.
                                                                     Nicht angenommen werden:
Bürgermeister Peter Schäfer
                                                                     Feuerlöscher und Altöl
Sollten Sie keine Veröffentlichung wünschen, melden Sie sich bitte   Weitere Hinweise im Abfallkalender der AVL Ludwigsburg
beim Einwohnermeldeamt oder in den Verwaltungsaußenstellen.
                                                                     Neue Tonnen braucht der Kreis
Bürgermeisteramt
                                                                     Nach mehr als 20 Jahren zuverlässigem Betrieb sind die alten
                                                                     Mülltonnen-Chips etwas müde geworden. Weil sich gleichzeitig
Sprechzeiten Gemeindeverwaltung                                      die technischen und gesetzlichen Anforderungen geändert ha-
                                                                     ben, muss die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises
Telefonische Terminvereinbarung:                                     Ludwigsburg AVL rund 75.000 der insgesamt 275.000 Bio- und
Montag - Freitag 8:30 - 11:30 Uhr                                    Restmülltonnen im Landkreis schrittweise austauschen – denn
Montagnachmittag 16:00 - 18:30 Uhr                                   ein Austausch der Chips alleine wäre noch viel aufwändiger. Man
Die Verwaltungsstelle Hochdorf/Enz und Nussdorf sind dienstags       kann ohne Übertreibung sagen: Wenn die AVL nicht bald ihre
und donnerstags geschlossen.                                         Chips an den Rest- und Biotonnen austauschen würde, dann
                                                                     käme sie mit dem Militär in Konflikt. Klingt merkwürdig? Stimmt
Terminvereinbarung mit dem Bürgermeister                             aber! Die Frequenz, auf der die Chips an braunen und schwar-
Wenn Sie ein besonderes Anliegen haben und eine zeitnahe             zen Tonnen zuverlässig die Leerungsdaten übermitteln, ist künftig
Besprechung mit dem Bürgermeister wünschen, so wenden Sie            ausschließlich für militärische Zwecke reserviert. Also steht die
sich bitte an die Mitarbeiterin des Bürgermeisters, Frau Andrea      AVL vor der logistischen Mammutaufgabe, rund 75.000 Abfall-
Wenninger, unter Tel. 07042/7990. Sie erhalten einen schnellst-      behälter durch neue Tonnen mit neuen Chips zu ersetzen – die
möglichen Besprechungstermin.                                        alten, noch intakten Tonnen werden übrigens wiederverwendet,
                                                                     die defekten zu neuen Behältern wiederverwertet. So schließt
                                                                     sich der abfallwirtschaftliche Kreislauf.
Öffnungszeiten Keltenmuseum                                          Die Austauschaktion beginnt im Mai und wird bis zur Sommerpau-
Hochdorf/Enz                                                         se abgeschlossen sein. In einem ersten Schritt werden alle betrof-
                                                                     fenen Kund/innen per Brief über die Termine informiert, bevor die
                                                                     neuen Behälter ausgeliefert werden. Erst dann werden – immer
- bis auf Weiteres geschlossen -                                     einen Tag nach einem Abfuhrtermin – die alten Behälter abgeholt.
Dienstag bis Freitag                                                 Damit alles reibungslos läuft, müssen die alten Behälter für die
je einschließlich 9:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr             Abholung unbedingt leer sein. Die AVL bittet daher alle Kund/innen
Samstag, sonn- und feiertags                                         darum, dafür den Leerungstermin unmittelbar vor der Abholung zu
durchgehend von 10:00 bis 17:00 Uhr                                  nutzen. Wer seine alte, leere Tonne vor dem Abholtermin abgeben
Das Museum ist montags geschlossen.                                  will oder wer diesen verpasst, kann sie kostenlos zum Wertstoffhof
                                                                     AM WASSERTURM in Kornwestheim bringen.
Öffnungszeiten der Ortsbüchereien

-bitte vorherige Terminvereinbarung-
Eberdingen
                                                                       Aktuelle Informationen
montags 15:00 - 18:00 Uhr                                              aus Ämtern, Verbänden und Vereinigungen
donnerstags 16:00 - 19:00 Uhr
Hochdorf/Enz
montags 15:00 - 18:00 Uhr
donnerstags 11:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr                      Natur nah dran
Nussdorf
                                                                     Wildbienen im eigenen
dienstags 15:00 - 18:00 Uhr
                                                                     Garten helfen
mittwochs 11:00 - 12:00 Uhr
                                                                     NABU gibt Tipps für Wild-
donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr
                                                                     pflanzen, auf die Bienen und
                                                                     Hummeln fliegen
                                                                     Wildbienen brauchen heimische Wildpflanzen und abwechs-
Feuerwehr Eberdingen                                                 lungsreiche Landschaften, um zu überleben. Das erklärte NABU-
www.ffw-eberdingen.de                                                Artenschutzreferent Martin Klatt bei einem Online-Vortrag am 15.
                                                                     April 2021. Er zeigte auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen
Abt. Eberdingen                                                      wie Eberdingen diesen Insekten mit naturnahen Blühflächen hel-
Am Montag, 26.04. trifft sich die Abt.-wehr um 20.00 Uhr zu          fen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Mit
einer Übung.                                                         folgenden Tipps und etwas Glück summt und brummt es auch
                                                                     bald in Ihrem Garten.
Müllabfuhr                                                           Heimische Pflanzen verwenden
                                                                     In Baden-Württemberg leben rund 460 Wildbienen-Arten, die
Donnerstag    22.04. Restmüll + Biomüll + Restmüll 4-Rad             sich über viele Jahrtausende auf die bei uns heimischen Pflanzen
Donnerstag    29.04. Biomüll + Restmüll 4-Rad                        spezialisiert haben.
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      Woche 16
      Donnerstag, 22. April 2021              MITTEILUNGSBLATT EBERDINGEN
Mit gebietsfremden Arten und exotischen Zuchtformen können
sie hingegen wenig anfangen. Der NABU zeigt unter www.
NABU-BW.de/Pflanzlisten auf einen Blick, welche heimischen
Pflanzen und Gehölze wann blühen, welchen Standort diese be-
vorzugen und welche Insekten darauf fliegen. Bezugsquellen für      VENA-Naturerlebnistage an Pfingsten finden nicht statt
regionales und giftfreies Saatgut finden sich unter www.NABU.       Dieses Jahr werden wir aufgrund der Corona-Pandemie leider
de/Saatgut.                                                         keine VENA-Naturerlebnistage an Pfingsten durchführen. Unser
Blüte von Frühjahr bis Herbst                                       Programm lebt von Nähe und gemeinsamen Aktionen. Aus
Von den ersten Holz- und Sandbienen im Frühjahr bis zur Efeu-       Gründen der Vorsicht verzichten wir deshalb auf die Durchfüh-
Seidenbiene im September sammeln die Wildbienenarten jeweils        rung unserer diesjährigen Naturerlebnistage in den Pfingstferien.
zu ganz bestimmten Zeitpunkten Pollen und Nektar. Deshalb ist       Wir hoffen, dass sich die Lage im Sommer entspannen wird und
es wichtig, dass im Garten stets etwas für die verschiedenen        wir wieder Erlebnistage in der Natur anbieten können.
Arten blüht – vom Winterling im Februar, dem Buschwindröschen       Mit den besten Wünschen für die nächsten Monate
im März und April über die Gewöhnliche Nachtviole von Mai           Ihr VENA-Team
bis Juli bis zur Berg-Aster von August bis Oktober. Die meisten
Wildpflanzen überstehen den Winter übrigens problemlos und
erfreuen jedes Jahr aufs Neue mit ihrer Blüte.
Wildbienen mögen’s ungefüllt und pestizidfrei
Viele Pflanzen im Baumarkt oder der Gärtnerei haben gefüllte
Blüten ohne Staubblätter. Dadurch sind sie besonders bunt, aber
Bienen und Hummeln finden hier weder Pollen noch Nektar. In
den Einkaufswagen sollten deshalb nur insektenfreundliche Wild-
pflanzen mit ungefüllten Blüten.
Saatgut und Pflanzen sollten außerdem biologisch angebaut
sein, denn Pestizide sind eine Bedrohung für Insekten. Das gilt
natürlich auch für die Pflege im eigenen Garten. Ein naturnaher
Garten reguliert sich selbst und kommt ohne Gift aus, Insekten
wie Marienkäfer oder Florfliege halten als Nützlinge sogar Blatt-
läuse in Schach. Wer einen Obstbaum im Garten hat, freut sich
über bestäubende Erdhummeln und Gehörnte Mauerbienen, die
bereits im zeitigen Frühjahr unterwegs sind.
Wildblumenwiese als Insektenbuffet fürs Frühjahr anlegen
All diese Tipps lassen sich auch beim Anlegen einer Wildblu-
menwiese an einer sonnigen Stelle im Garten anwenden. Wer
ein echtes Insektenbuffet schaffen möchte, kann noch bis Mitte
Mai gebietsheimische Wildblumensamen aussäen. Wie genau
das geht, zeigt eine Video-Anleitung unter www.NABU-BW.de/          Landratsamt Ludwigsburg
Wildblumenwiese.
NABU-Gartentipps im Internet                                        Geflügelpest
• Pflanzlisten für Wildpflanzen und Gehölze: www.NABU-BW.           Sperrbezirk wird ab 16. April aufgehoben und in Beobach-
    de/Pflanzlisten                                                 tungsgebiet überführt
• Samentüte mit zertifizierten Wildblumensamen und NABU-            Das Sperrgebiet, das wegen des Ausbruchs der Geflügelpest in
    Tipps bestellen: www.NABU-BW.de/Samentuete                      einem landwirtschaftlichen Betrieb in Oberriexingen angeordnet
• Bezugsquellen für heimisches Saatgut: www.NABU.de/Saat-           wurde, wird ab 16. April aufgehoben und in das Beobachtungs-
    gut                                                             gebiet überführt. Dies geschieht aufgrund der Ermittlungen und
• Zehn Video-Tipps für einen naturnahen Garten: www.NABU-           Untersuchungen und der darauf beruhenden Risikobewertung,
    BW.de/Gartentipps                                               die der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwa-
• Video-Anleitung zum Anlegen einer Wildblumenwiese: www.           chung des Landratsamts durchgeführt hat. Hierdurch entfällt
    NABU-BW.de/Wildblumenwiese                                      insbesondere die Aufstallungspflicht, die für bestimmte Geflügel-
• Tipps für naturnahe Balkonpflanzen: www.NABU.de/Balkon            haltungen vorgeschrieben war. Mit der Aufhebung der Maßgaben
• Tipps zu allen Themen aus dem NABU-Projekt „Blühende              für den Sperrbezirk gelten für das ehemalige Gebiet des Sperr-
    Gärten – damit es summt und brummt!“: www.Blühende-             bezirkes die Vorgaben des Beobachtungsgebietes. Hier sind
    Gärten.de                                                       unter anderem folgende Maßnahmen einzuhalten.
Vortrags-Aufzeichnung                                               • Vorgaben zur Meldung von Geflügelhaltern an das Veteri-
Wer den Vortrag verpasst hat, kann die Aufzeichnung ab Freitag,        näramt.
16. April auch online schauen:                                      • Verbringungsverbote für lebendes Geflügel, Fleisch von Geflü-
www.NABU-BW.de/Wildbienen-Vortrag                                      gel sowie Eier aus und in Geflügelbestände.
                                                                    • Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und seuchenhygieni-
Hintergrund:                                                           schen Maßnahmen, um die Einschleppung und Verschleppung
Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Naturschutzstra-             des Geflügelpesterregers zu verhindern.
tegie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festge-       Somit sind für die Vermarktung von Eiern im Beobachtungsge-
schrieben, die biologische Vielfalt in Kommunen zu fördern. In      biet nach wie vor Vorgaben zu beachten, beispielsweise, dass
diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima           diese in einer Packstelle mit einem Erzeugercode versehen und
und Energiewirtschaft gemeinsam mit dem NABU-Landesver-             in Eierschachteln verpackt werden müssen. Das Vermarkten
band im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet.           frischen Geflügelfleisches aus der eigenen Schlachtung aus dem
Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltig-       Beobachtungsgebiet ist auch erst wieder nach Aufhebung des
keitsstrategie des Landes. Eberdingen wurde zusammen mit 60         Beobachtungsgebietes möglich. Eine ausführliche Auflistung aller
weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU            Maßnahmen, welche nach wie vor im Beobachtungsgebiet zu
bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Die Grünflächen,        beachten sind, können der Allgemeinverfügung vom 29. März
die im Zuge von „Natur nah dran“ in Eberdingen in Blühflächen       entnommen werden. Diese ist auf der Internetseite des Land-
und Wildblumenwiesen umgewandelt wurden, sind zum Beispiel          ratsamtes zu finden. Für die Aufhebung des Beobachtungsge-
am Keltenmuseum in Hochdorf und an zwei Verkehrsinseln in           bietes müssen alle notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel eine
der Hochdorfer Straße im Ortsteil Eberdingen.                       risikoorientierte Beprobung im Sperrbezirk abgeschlossen sein.
Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es       Eine Aufhebung kann jedoch frühestens am 24. April erfolgen
unter www.Naturnahdran.de. Bildmaterial für Pressezwecke            und dies auch nur dann, sofern alle notwendigen Maßnahmen
sowie Videos zum Download finden Sie unter www.Naturnah-            abgeschlossen sind und es nicht zu einem erneuten Seuchen-
dran.de/download.                                                   ausbruch kommt.
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