Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang

 
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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Neues aus dem Bifang
Aktualisiert 28.06.2021

Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Das DGS Aargau hat uns per 26. Juni 2021 Vorgaben zur Maskenpflicht resp. zum Maskendispens
mitgeteilt.
Darin wird eröffnet, dass nun alle geimpften und genesenen Bewohnenden von einer Masken-
tragpflicht befreit sind. Bei Mitarbeitenden gilt im Bifang nach wie vor die bestehende Masken-
pflicht in allen Bereichen. An- und Zugehörige tragen nach wie vor die Gesichtsmaske in allge-
meinen Räumen in der Institution. Befreit sind die Besuchenden von der Maskenpflicht im Aus-
senbereich (Garten) und im Bewohnerzimmer, sofern beide Parteien geimpft oder genesen
sind.

Wir appellieren an die Mitarbeitenden und Besuchenden, die Eigenverantwortung zum Eigen-
und Fremdschutz wahrzunehmen.
Bereits haben verschiedene Länder aufgrund der rasant steigenden Zahlen von Delta- und Delta
plus - Mutationen die Massnahmen wieder verschärft. Verfolgen wir nach wie vor unseren ein-
geschlagenen und sich bewährten Weg.

Danke für Ihre treue Mithilfe und Mitverantwortung.

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 24.06.2021

Nächste Schritte für Pflegeinstitutionen?
Das beiliegende Schreiben hat uns am Donnerstag, 23.06.2021 per Mail erreicht:

Geht an: Pflegeinstitutionen Kanton Aargau

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie finden in der Beilage die Übersicht der heutigen, ab Samstag, 26. Juni 2021 geltenden Bundes-
ratsbeschlüsse. Die vaka und das DGS werden die Auswirkungen der Beschlüsse auf die Pflegeinsti-
tutionen prüfen, insbesondere in Bezug auf die Maskenpflicht. Wir werden dabei die Inputs von
CURAVIVA Schweiz und senesuisse miteinbeziehen.

Wir hoffen, dass wir Sie übermorgen Freitag detaillierter informieren können.

Freundliche Grüsse

Daniel Suter
Leiter Sparte Pflegeinstitutionen, stv. Geschäftsführer

Aktualisiert 29.05.2021

Öffnungsschritte mit Eigenverantwortung
Geschätzte Bewohnende
Geschätzte An- und Zugehörige

Gerne teilen wir Ihnen mit, dass ab Montag, 31. Mai 2021 folgende Änderungen in Kraft treten:

    -    Die derzeitige Form der Eingangskontrolle wird aufgehoben und die Eingangstüre ge-
         öffnet von 08:00 – 17:00 Uhr (Eingang Haus 8a bleibt bis auf weiteres geschlossen)
    -    Besucherinnen und Besucher müssen sich weiterhin beim Eingang registrieren.
    -    Es gilt nach wie vor das bestehende Schutzkonzept (Masken, Hygiene, Abstand)
    -    Die Besuchszeiten werden ausgeweitet auf täglich 08:00 – 17:00 Uhr
    -    Wir heissen wieder Angehörige zum Essen willkommen (max. 4 Personen pro Tisch,
         draussen max. 6 Personen pro Tisch)

Wir freuen uns über diese weitere Öffnung – hin zu etwas mehr Normalität und wünschen allen
etwas wärmere Tage und viel Sonnenschein!

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 25.05.2021

Jugendliche Klänge zu Pfingsten
Am Pfingstsamstag-Nachmittag beschenkte die Jugend-Bigband Crazy Hoppers unsere Bewoh-
nenden sowie zahlreiche Besucher in unserem Bifang-Garten mit beschwingter Musik. Die jun-
gen Musiker aus dem oberen Seetal, dem Kelleramt und dem Freiamt haben allen Zuhörern mit
ihrem Konzert einen abwechslungsreichen Nachmittag geboten.
Herzlichen Dank an alle Crazys sowie an den Leiter, Hansruedi Probst!
www.brasshoppers.ch

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Aktualisiert 17.05.2021

Bald weitere Öffnungen in Sicht?
Wir beobachten die Situation und warten gespannt die Entscheidungen des Bundesrates bezüg-
lich den neuen Öffnungsschritten per Ende Mai ab. Falls es die epidemiologische Lage zulässt, ist
eine Öffnung der Restaurant-Innenräume per 31. Mai vorgesehen. Wir prüfen zum gleichen
Zeitpunkt eine Öffnung unseres Hauses, soweit dies möglich ist. Das würde bedeuten, dass wir
die derzeitige Form der Eingangskontrolle aufheben, die Besuchszeiten wieder auf den ganzen
Tag ausweiten und An- und Zugehörige zum Essen im Bifang begrüssen könnten. Das Schutzkon-
zeptwird wohl noch eine gewisse Zeit auch im Bifang eingehalten werden müssen. Vorerst gilt es
aber, noch etwas Geduld aufzubringen und nebst den Entscheiden des Bundesrates auch die
Informationen des Kantons Aargau abzuwarten. Wir werden Sie baldmöglichst über die nächs-
ten Schritte informieren.

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 20.04.2021

Impfung und die Konsequenzen auf die Schutz- und
Quarantänemassnahmen (Präzisierungen)
Bereits sind sechs Wochen nach der zweiten Impfung vergangen. Vermehrt kommen nun Fragen
auf, welche Auswirkungen die Impfung auf die Schutzmassnahmen des Bundes oder auf die
Weisungen des Kantons haben. Der Wunsch nach Normalität, Lockerung und Entspannung
wächst. Nach Rücksprache mit umliegenden Institutionen und nach Kontaktnahme mit den offi-
ziellen Stellen des Kantons wurde uns das beiliegende Schreiben des BAG übermittelt (Hier).

Aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen / Weisungen verfolgen wir im Bifang folgen-
de Strategie:

Schutzkonzept ist unverändert einzuhalten. Diesbezüglich sind zurzeit keine kurzfristigen Lo-
ckerungen vorgesehen. Auch müssen wir die Ein- und Ausgangskontrolle weiterführen. Dem-
zufolge sind die Besuchszeiten nach wie vor eingeschränkt.

• Vor Rückverlegungen vom Spital/Reha wird ein aktueller, negativer PCR-Test verlangt
• Nach Rückverlegung (stationärer Aufenthalt im Spital oder Reha oder Aufenthalt auf dem
   Notfall) gilt:
• a) eine verkürzte Quarantäne (5 Tage) bei ungeimpften oder nicht vollständig geimpften Be-
   wohnenden anschl. PCR-Test und Abwarten des Ergebnisses.
• b) keine Quarantäne bei negativem PCR-Test und bei vollständig geimpften Bewohnenden
• Für Neueintritte gilt ein negativer PCR-Test sowie eine verkürzte Quarantäne (ausgenommen
   vollständig geimpften Personen (bei denen die zweite Impfung mindesten zwei Wochen zu-
   rück liegt).

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
• Keine Quarantäne nach ambulanten Terminen unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Spi-
    tal, Arzt, Zahnarzt, Therapien)
• Bei externen Aufenthalten bei An- und Zugehörigen, Freunden und Dritten ist aktuell bei der
    Rückkehr kein Test und keine Quarantäne vorgesehen, wenn die zweite Impfung mehr als 14
    Tage her ist. Das Schutzkonzept ist jedoch zwingend einzuhalten.
•   Bei ungeimpften Bewohnenden ist nach wie vor eine ordentliche Quarantäne vorgesehen.
•

•   Inwieweit die in der Zwischenzeit erhältlichen Schnell- und Selbsttests unsere Strategie beein-
    flusst, hängt von den weiteren Weisungen des Kantons Aargau ab. Wir informieren weiterhin
    zeitnah über mögliche Anpassungen.
•

Aktualisiert 31.03.2021

Das ist kein Scherz – ab morgen 01. April dürfen Be-
wohnende mit ihren An- und Zugehörigen wieder die
interne Cafeteria besuchen
Geschätzte Bewohnende, geschätzte An- und Zugehörige

Ab dem 01. April 2021 dürfen Bewohnende mit ihren An- und Zughörigen wieder in der Cafete-
ria (Innen- oder Aussenbereich) unter Einhaltung der bekannten strengen Schutzmassnahmen
gemeinsamen Konsumation treffen. Bitte beachten Sie die Vorgaben im Schutzkonzept, beilie-
gendes Dokument:

Wir freuen uns Sie alle wieder in der Cafeteria

begrüssen zu dürfen!

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 23.03.2021

INTERNER OSTERVERKAUF 2021
Der diesjährige interne Osterverkauf bei uns im Haus war ein grosser Erfolg. Die Bewohner und
die Mitarbeiter waren begeistert von dem stimmungsvollen-, und österlich dekorierten Ver-
kaufsraum. Die Bifang-Verkäuferinnen waren mit viel Herzblut und Engagement bei der Arbeit,
es war eine grosse Freude, sie an diesem schönen Event zu begleiten. Lachen und Staunen erfüll-
te den Verkaufsraum und manch ein Besucher zeigte Interesse auch in einer Werkgruppe mit-
zuwirken.
Die Werke der Bewohner, welche im letzten Halbjahr hergestellt wurden, fanden einmal mehr
grossen Anklang. Zu erwähnen sind auch die schönen Farbtupfer der liebevoll erstellten Blu-
menarrangements unserer Hausfloristik.
Für das leibliche Wohl wurde ebenfalls bes-
tens gesorgt. Die Hausbäckerei, welche von
unseren beiden Lehrlingen bewirtschaftet
wurde, füllte das ganze Haus mit einem
wunderbaren Duft nach frischen Backwaren.
Während des ganzen Verkaufs wurden fleis-
sig Haselnussmakronen und «Osterhäsli»
geformt und gebacken.

Als Dankeschön an die Mitarbeitenden gab es einen frischgebackenen Osterhasen zum Znüni.

Lotto vom Dienstag, 23. März 2021
30 Bewohnerinnen und Bewohner fanden sich an die-
sem sonnigen Frühlingstag in der Cafeteria zu einem
spannenden Lotto Nachmittag ein. Viele Preise warte-
ten auf glückliche Gewinner. Monika Michel moderierte
das Lottospiel gekonnt. Bald durfte der erste Preis für
eine volle Reihe vergeben werden und die Spannung
stieg. Die glücklichen Gewinner einer vollen Karte durften eine herrliche Frühlingsblume aus-
wählen. Viele Runden wurden gespielt. Das Glück war nicht jedem hold. Dies änderte nichts an
der guten Stimmung und so fand ein unterhaltsamer Nachmittag ein frohes Ende.

Aktualisiert 23.03.2021
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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Dank vielfältigem Angebot das Leben lebenswert ge-
stalten – das Bifang öffnet am 1. April die Cafeteria
Die Ankündigungen des Bundesrates am letzten Freitag waren für viele Menschen enttäu-
schend. Doch insgeheim war in der aktuellen Situation nichts Abweichendes zu erwarten.
Deutschland steht kurz vor dem harten Oster-Lockdown. In Frankreich explodieren die Anste-
ckungen, Italien ist weitgehend zur roten Zone erklärt worden und, und, und… Der Kanton Aar-
gau hat gestern Montag, trotz stark steigender Zahlen, mit der Öffnung der Cafeterias in sozial-
medizinischen Institutionen, ein Oster-Lichtblick verkündet.

Im Bifang versuchen wir tagtäglich das Leben bewusst im Hier und Jetzt zu gestalten und «Le-
ben» in den Alltag zu bringen. Unsere Mitarbeitenden setzen sich in allen Bereichen trotz Corona
und persönlichen Herausforderungen ein, den Bewohnenden Anteilnahme, Abwechslung und
«Sicherheit» zu schenken. Das breite, abwechslungsreiche und individuelle Angebot an Aktivitä-
ten lassen im Bifang eine gewisse «Normalität» zu. Der Bifang-Gartenbereich lädt zum Verweilen
ein und die Besuchsregelung schafft Kontakte und zusätzliche Abwechslung. Trotz grossmehr-
heitlicher Durchimpfung der Bewohnenden und über 3/5 aller Mitarbeitenden zwingt uns die
Situation zur fortwährenden Vorsicht, Aufmerksamkeit und Einhaltung der Pandemiemassnah-
men im Umgang mit allseitigen Kontakten.
Wir bitten alle An- und Zugehörigen über die kommenden Ostertage ihre Angehörigen nicht zu
Besuchen nach Hause einzuladen. Die breite Durchimpfung der Bevölkerung steht noch aus und
geimpfte Personen können das Virus dennoch weitertragen, ohne selbst zu erkranken.
Am 01. April 21 öffnet das Bifang die Cafeteria im Innen- und Aussenbereich (unter Einhaltung
des Schutzkonzepts). Gäste zum gemeinsamen Mittagessen oder zu internen Geburtstagsfeiern
dürfen wir leider (noch) nicht bewirten.
Von Herzen wünschen wir allen ein «frohes» Osterfest. Ostern wonach die überlieferte Hoff-
nung in Erfüllung gehen möge.

Danke für die kollektive Mitverantwortung und den persönlichen Beitrag, die Pandemie einzu-
grenzen und die Bewohnenden des Bifang weiterhin zu schützen.

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 25.02.2021

Wir beobachten und sind daran gut abzuwägen – wir
wollen vorbereitet sein:
Der Bund hat gestern seine Lockerungsstrategie veröffentlicht. Wir waren sehr gespannt, denn
auch für das Bifang haben diese ggf. grosse Auswirkungen und wir beobachten weiter das Ge-
schehen. Derweilen sind wir daran, gewisse Massnahmen abzuwägen und vorzubereiten, z.B.
Lockerung der Besuchszeiten und Öffnung des Speisesaals für Mittagsgäste, dass wenn Locke-
rungen definitiv auch bei uns gemacht werden können, wir bereit sind diese gleich umzusetzen.
Wir halten Sie selbstverständlich nach wie vor stets auf dem Laufenden.

Bitte sehen sie auch immer wieder die verschiedenen Dokumente unter «Virus Infos», diese
werden laufend aktualisiert.

Aktualisiert 15.02.2021

Heikle Phase:
In verschiedenen Institutionen sind Tage oder Wochen nach der ersten Covid-19 Impfung Anste-
ckungen mit dem Covid-19-Virus aufgetreten. Einerseits weil der Schutz noch nicht vollumfäng-
lich greift und andererseits, weil eine falsche Sicherheit ein Nachlassen der Vorsichtsmassnah-
men zur Folge hatte. Bis zum heutigen Tag sind wir von Ansteckungen im Bifang verschont ge-
blieben. Dafür sind Bewohnende und Mitarbeitende sehr dankbar. Deshalb bitten wir alle invol-
vierten Kreise, in den verbleibenden Tagen und Wochen bis Mitte März die Sicherheitsbestim-
mungen weiterhin einzuhalten. Vorderhand gelten weiterhin die Bestimmungen, welche wir am
19.12.20 (siehe dort) eröffnet haben so u.a.:

• die Besuchszeiten werden eingeschränkt zwischen 13.30 Uhr und 16.30 Uhr angeboten (Aus-
  nahmen werden telefonisch-bilateral besprochen und gestattet)
• der Eingang/Ausgang des Bifang ist ausserhalb der Besuchszeiten geschlossen
• die Bewohnenden werden angehalten, Kontakte im Dorf zu minimieren oder zu vermeiden
• die Bewohnenden werden ermutigt, die Gartenanlage rund um das Bifang für Spaziergänge zu
  nutzen
• Bewohnende, welche an externen Familienbesuchen teilnehmen, müssen gemäss Verord-
  nung in Quarantäne gesetzt werden.

Danke für Ihre wertvolle und solidarische Unterstützung.

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 11.02.2021

Statusbericht:
Geschätzte An- und Zugehörige
Geschätzte Dritte

Bereits ist eine Woche seit der ersten Impfaktion des Kantons im Bifang Wohn- und Pflegezent-
rum Wohlen vergangen. Nach wir vor sind wir alle gesund und dankbar für die bis heute erlebte
Bewahrung. Nun hoffen wir, dass die zweite Impfaktion am 3. März 2021 uns etwas Entlastung
und Befreiung verschafft. Wir würden uns freuen, wenn wir im verlaufe der Monate März und
April wieder Mittagsgäste empfangen dürfen und die Besuchszeiten wieder wie gewohnt offen
sind. Die Entwicklungen der kommenden Wochen werden diesbezüglich entscheidend sein.

Am Nachmittag des kommenden Fasnachtsmontag würdigen wir das Bifang-Wohlergehen mit
einem CORONA-Konformen «Ein Kessel Buntes» (Bifang-Interner-Anlass)

Ganz unten auf dieser Homepage informieren wir Sie laufend über die Neuigkeiten zum Thema:
«Impfkampagne des Kanton Aargau».

Aktualisiert 31.01.2021

Impfstart im Bifang
Geschätzte An- und Zugehörigen
Geschätzte Dritte

Am 3. Februar 2021 beginnen wir mit der COVID-19-Impfung unserer Bewohnerinnen und Be-
wohner sowie des exponierten Personals. Dabei folgen wir der Impfstrategie des Bundes und
des Kantons Aargau.

Bewohnerin in Isolation
Eine Bewohnerin des Bifang, welche in den letzten Wochen zwei verschiedene Spitalaufenthalte
durchlebte, wurde im Spital positiv auf das Corona-Virus getestet. Heute Freitag wurde die Be-
wohnerin zurückverlegt und muss noch ein paar Tage in Isolation (im Zimmer) betreut werden.
Ihr geht es den Umständen entsprechend recht gut. Im näheren Umfeld wurden fünf Mitbe-
wohnerInnen vorsichtshalber in Quarantäne gesetzt. Alle sind soweit gesund und seit Tagen
symptomfrei. Der angeordnete Covid-19-Abstrich ist bei allen fünf Personen negativ ausgefal-
len. Nun hoffen wir, dass das Schutzkonzept gegriffen hat, und die betroffene Bewohnerin bald
wieder im Bifang den Aktivitäten nachgehen kann.

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Neuerungen zur Maskenpflicht im Bifang
Aktualisiert 26.01.2021

Angepasste Besuchszeiten
Geschätzte An- und Zugehörigen
Geschätzte Dritte
Wie wir Sie bereits am 19.12.20 (siehe unten Seiten 4/5) informiert haben, wurden die Schutz-
massnahmen im Bifang erhöht nachdem Bund und Kanton die geltenden Massnahmen ver-
schärft haben. Das Bifang hat nebst allen bestehenden Massnahmen die Besuchszeiten neu
angepasst.
Das Covid19-Virus hat unsere Bewohnenden im Bifang noch nicht erreicht und wir sind alle sehr
dankbar darüber und hoffen, dass wir mit der bevorstehenden Impfkampagne (Febr./März) eine
emotionale Entlastung erzielen können.

Aktualisiert 21.01.2021

Impfdaten im Bifang bekannt
Geschätzte An- und Zugehörigen, geschätzte Mitarbeitende

Seit heute Vormittag sind die Covid19-Impfdaten im Bifang bekannt:
    1. Impftermin               Mittwoch, 03. Februar 2021
    2. Impftermin               Mittwoch, 03. März 2021
Wir bitten Sie, an diesen beiden Nachmittagen Besuche und Termine mit den Bewohnenden auf
ein absolutes Minimum zu reduzieren oder auszusetzen, damit der Impfaktion die gewünschte
Priorität geschenkt werden kann.

Aktualisiert 07.01.2021

Impfkampagne
Wir sind mit Hochdruck daran!

Geschätzte An- und Zugehörigen, geschätzte Mitarbeitende
Seit wenigen Tagen wird im Kanton Aargau in ausgewählten Pilotheimen geimpft. Wir sind mit
Hochdruck daran, alle sehr differenzierten Formalitäten zusammen zu tragen, um baldmöglichst
unser Impfbegehren an das DGS stellen zu können. Sie wurden via Mail darüber Informiert. Bei
nichtvorhandenem Mail wurden Sie via Briefpost informiert. Selbstverständlich halten wir Sie
hier auf unserer Homepage zeitnah auf dem Laufenden.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Aktualisiert 29.12.2020

Informationen vom DGS Aargau
Das folgende Schreiben hat uns heute, 29.12.2020 erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren
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Die Vorbereitungen für die Impfkampagne laufen auf Hochtouren. Der Aufbau des Impfangebots des Kantons Aargau erfolgt gestaf-
felt und abgestimmt auf die verfügbare Menge an Impfstoff. In der ersten Phase werden ab dem 5. Januar in den beiden den Kan-
tonsspitälern Aarau und Baden angegliederten Impfzentren besonders gefährdete mobile Personen geimpft.

Ebenfalls ab dem 5. Januar kommen für die Impfungen von Bewohnern und Mitarbeitenden von Pflegeheimen mobile Teams zum
Einsatz. Die mobilen Teams sind einem der beiden Impfzentren zugeteilt und bringen den Impfstoff in die Pflegheime. Wir start en mit
zwei Teams. Ziel sind max. 10 Teams.

Die mobilen Teams bestehen aus drei Personen: einer Gesundheitsfachperson, einem Fahrer und einer Person für die Administrati on.
Das mobile Team ist nur etwa einen halben Tag vor Ort, damit an einem Tag zwei Pflegeheime mit Impfstoff beliefert werden können.
In etwa drei bis vier Stunden leitet die Fachperson des mobilen Teams die für die Impfung zuständigen Mitarbeitenden in den P flege-
heimen an. Das Ziel ist, dass die Pflegeheime die Impfungen selber vornehmen. Derzeit erstellen wir ein Dossier für die Pflegeheime,
das den genauen Ablauf rund um die Impfungen schildert und Sie mit allen nötigen Informationen und Instruktionen versorgt.

Die ersten Impfungen finden in Pilotheimen statt, welche von der Vaka bestimmt wurden. In diesen Heimen sollen auch die geplanten
Abläufe in der Praxis überprüft werden. Über die genaue Reihenfolge, wann welches Heim dran ist, werden wir Sie schnellstmöglich
informieren.

Freundliche Grüsse
Barbara Hürlimann

KANTON AARGAU
Departement Gesundheit und Soziales

Aktualisiert 29.12.2020

Projekt „Mahlzeiteneinnahme im Bewohnerzimmer“
Das von langer Hand angekündigte Projekt der „Neuregelung der Mahlzeiteneinnahmen im Bi-
fang“ wird aus aktuellem Anlass (Impfkampagne des Bundes und der Kantone) auf den Monat
Februar verschoben. Zu viele Projekte stehen gleichzeitig an. Das bedeutet, dass die Fakturie-
rung der aus Komfortgründen in den Zimmern eingenommenen Mahlzeiten ab 01.02.21 erfol-
gen wird. Im Monat Januar werden wir uns Zeit nehmen, mit den betroffenen Bewohnenden
die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zu klären.
Aktualisiert 24.12.2020

Impfung gegen Covid-19“
Geschätzte Mitmenschen, bitte beachten sie das neue Dokument „so schützen wir uns - Facts-
heet : Impfung gegen Covid-19“ unter den beiliegenden Dokumenten.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme. Wir informieren sie an der Stelle wieder sobald wir mehr
dazu erfahren.

Aktualisiert 22.12.2020

Interne Weihnachtsfeier im Bifang
Ein paar Impressionen:

                       Herzlichen Dank allen Mitarbeitenden für den grossen Einsatz

                                                                                                                                 11
Aktualisiert 20.12.2020

Gäste im Restaurant/Cafeteria des Bifang…
Wie Sie beiliegend aus dem Schreiben der VAKA/DGS entnehmen können, dürfen wir ab Mon-
tag, 21.12.20, keine Tagesgäste- und Angehörigen-Mittagessen im Restaurant/Cafeteria anbie-
ten. Wir bedauern diesen Umstand ausserordentlich, haben aber, in der gegenwärtig-
schwierigen Situation, Verständnis für das Vorgehen des Regierungsrates des Kantons Aargau.

Bereits heute freuen wir uns, wenn wir alle unsere Tages-Stammgäste sowie auch die Angehöri-
gen zum Mittagessen im Bifang wieder Willkommen heissen dürfen.

„Swissmedic erteilt Zulassung… für den ersten Covid-19-Impfstoff in der
Schweiz“
Am Samstag, 19.12.20 hat die Swissmedic die Zulassung für den Impfstoff der Firma Pfi-
zer/BioNTech erteilt. Schon in Kürze dürfen wir damit rechnen, dass in Heimen der Impfstoff zur
Verfügung steht.
Gemeinsam leben wir mitten in der Pandemie - gemeinsam werden wir sie durchstehen!
Und so hoffen wir, bald auf das gemeinsam Durchgestandene anstossen zu können.

Aktualisiert 19.12.2020
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Schutz von Bewohnenden und Mitarbeitenden..
Nach der Orientierung des Bundesrates gestern Freitag und in Anbetracht der starken Ausbrei-
tung der positiven Covid19-Ansteckungen im Kanton Aargau und in der Gemeinde Wohlen, ha-
ben wir zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Bewohnenden und Mitarbeitenden des Bifang
getroffen:

Ab Samstag 19.12.20 werden:
• die Besuchszeiten eingeschränkt angeboten: Neu zwischen 13.30 Uhr und 16.30 Uhr
• der Eingang/Ausgang des Bifang ist ausserhalb der Besuchszeit geschlossen; der Empfang ist
  bedient
• die Ein- und Ausgangskontrollen werden intensiviert
• die Bewohnenden angehalten Kontakte im Dorf zu minimieren oder zu vermeiden
• die Bewohnenden ermutigt, die Gartenanlage rund um das Bifang für Spaziergänge zu nutzen
• Bewohnende, welche an externen Familienfeiern teilnehmen, in Quarantäne versetzt
• Gästemittagessen für Angehörige über die kommenden Tage zahlenmässig eingeschränkt
• die Mittagessen für Tagesgäste im Bifang limitiert
• Freiwillige Helferinnen und Helfer zur Unterstützung rekrutiert
• Zivilschutzeinsätze für Unterstützungen über die Feiertage geprüft

Wir informieren Sie hier zeitnah so aktuell wie nur möglich. Danke für Ihre Mithilfe
Das Covid19-Virus hat unsere Bewohnenden im Bifang noch nicht erreicht und wir sind alle
sehr dankbar darüber – und hoffen, dass es noch lange so bleibt.
Aktualisiert 17.12.2020

„Gallati will schärfere Massnahmen sofort…“                                    AZ 17.12.2020

In der heutigen Ausgabe der Aargauer Zeitung ist im Kanton der Ernst der Lage zur Corona-
Pandemie deutlich lesbar. Herr Gallati will per sofort schärfere Massnahmen. Inwieweit An-
passungen der Massnahmen in Wohn- und Pflegezentren ausgesprochen werden, ist unge-
wiss. Sicher wird der Bundesrat morgen Freitag schweizweit einschneidende Massnahmen
aussprechen.
Wir im Bifang prüfen verschiedene Szenarien, immer im Wissen, dass Bund und Kanton mor-
gen Freitag unsere Überlegungen durchkreuzen können.

Wir machen uns Überlegungen zu folgenden Anpassungen im Bifang:

    •    Einschränkung der Besuchszeiten für An- und Zugehörige
    •    Einschränkung der Öffnungszeiten des Hauses
    •    Verschärfte Eingangskontrollen
    •    Gästemittagessen für An- und Zugehörige über die kommenden Tage im Bifang
    •    Mögliche Massnahmen für Bewohnende, welche an ext. Familienfeiern teilnehmen
    •    Mittagessen für Tagesgäste im Bifang
    •    Zivilschutzeinsatz im Bifang
    •    Rekrutierung von freiwilligen Helferinnen

Die aktuelle Lage zwingt uns, einschränkende Massnahmen zu prüfen und (voraussichtlich)
ab kommendem Wochenende umzusetzen. Wir informieren Sie so aktuell wie nur möglich.

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Und noch dies: Das Corona-Virus hat unsere Bewohnenden im Bifang noch nicht erreicht
und wir sind alle sehr dankbar darüber – und hoffen, dass es noch lange so bleibt.

Aktualisiert 16.12.2020

Zeitnahe Informationen zur aktuellen Lage
Bitte beachten Sie auch regelmässig die weiteren Dokumente unter „Virus Infos“. Diese
werden bei Bedarf zeitnah aktualisiert oder ersetzt.
Neu dazugekommen ist die Kampagne: Gemeinsam gegen Corona - auch über die Festtage.
Die vaka, der Verband der Aargauer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen, zusammen mit
dem Kanton Aargau lancieren diese Kampagne ZUM SCHUTZ von IHNEN und von UNS.

Bitte beachten Sie auch das dazugehörige Formular unter den beiliegenden Dokumenten,
VIELEN DANK FÜR IHRE MITHILFE. NUR GEMEINSAM SCHAFFEN WIR DIESE KRISE!

Aktualisiert 11.12.2020

Pressekonferenz des Bundesrates
Liebe An- und Zugehörige der Bewohnenden und liebe Freunde des Bifang

Für das Bifang bleiben die bestehenden eingeleiteten Massnahmen nach der Pressekonfe-
renz des Bundesrates vom 11.12.20 unverändert und es müssen keine zusätzlichen Mass-
nahmen getroffen und eingeleitet werden.

Grundsätzlich gilt:
• Schutzkonzepte sind landesweit dringend einzuhalten
• Ansteckungen müssen landesweit dringend gesenkt werden
• Kontakte und Besuche sind abzusprechen und wenn immer möglich zu reduzieren

• Besuche von Bewohnenden im Bifang sind weiterhin möglich, die bestehenden Vorga-
  ben bleiben unverändert.
• Über die Weihnachtstage bitten wir Sie dringend, Bewohnende des Bifang sehr zurück-
  haltend zu externen Feiern nach Hause zu nehmen.

Für Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung. Danke für Ihr Ver-
ständnis und Ihre geschätzte Mithilfe

Aktualisiert 09.12.2020
                                                                                         14
Vorgehen der Kantone und des Bundes…
Liebe An- und Zugehörige der Bewohnenden und liebe Freunde des Bifang
Folgt man den vielfältigen Medienberichten, so ist die Verwirrung über Massnahmen und
Weisungen gross, wie die Advents- und Weihnachtszeit in der Schweiz gestaltet werden
kann. Morgen Donnerstag, 10.12.20, hat der Kanton Aargau eine Pressemitteilung angekün-
digt. Am Freitag will der Bundesrat über weitere Massnahmen informieren.
Wir halten Sie auf dieser CORONA-Info-Seite über mögliche Änderungen der Massnahmen
im Bifang aktuell auf dem Laufenden.

Bereits heute bitten wir Sie dringend, in den kommenden Advents- und Weihnachtstagen
das Schutzkonzept strikte einzuhalten und Ihre Besuche im Bifang soweit wie möglich zu
reduzieren. Sie helfen massgeblich mit, alle Bewohnenden zu schützen, wenn Sie Ihre An-
und Zugehörigen nicht aus dem Bifang zu Ihnen nach Hause nehmen.
Am Dienstagnachmittag, 22.12.20 feiern wir im Bifang Weihnachten. Eine Weihnachtsfeier
ausschliesslich für Bewohnende und Mitarbeitende. Das klassische Ensemble „La Ripresa“
und die beiden Pfarrleute aus Wohlen gestalten mit uns zusammen ein würdiges und gehalt-
volles Weihnachtsfest. Die Feier wird mit einem Gala-Dinner und den obligaten Geschenken
abgeschlossen. In der Folge werden Sie auf dieser Seite entsprechende Impressionen finden.

Für Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung. Danke für Ihr Ver-
ständnis und Ihre geschätzte Mithilfe

Marcel Lanz, Geschäftsleiter
Aktualisiert 07.12.2020

Der Nikolaus im Bifang…
Gestern, am 06.12.20, überraschte der Nikolaus das Bifang mit vielen Leckeren, Geschichten,
und Gedanken zum speziellen Corona-Jahr. Im Restaurant, auf den diversen Wohngruppen
und vereinzelt auch in den Zimmern besuchten der Nikolaus und der Schmutzli die Bewoh-
nenden und Mitarbeitenden.
Nebst den tiefgründigen Gedanken stand in diesem Jahr der Dank an die Bewohnenden,
Mitarbeitenden und den An- und Zugehörigen an erster Stelle. Dank allseitiger Unterstüt-
zung, Mithilfe, solidarischer Disziplin, sind wir im Bifang nach wie vor alle gesund.

Aktualisiert 30.10.2020

Mit vereinten Kräften sich und andere schützen
                                                                                         15
Es ist nicht „fünf vor Zwölf“ es ist „high noon“ so eröffnete BR Alain Berset die Orientie-
rungssitzung am Mittwochnachmittag den 28.10.2020.
Mit Sorge und Spannung verfolgten auch wir im Bifang die Ausführungen der Landesregie-
rung. Dass das Besuchsverbot in Heimen nicht ausgesprochen wurde, freut Bewohnende
und Mitarbeitende des Bifang ganz besonders. Alle unsere geltenden Schutzmassnahmen
und Weisungen bleiben bestehen und müssen aktuell nicht verschärft werden.
Das Tragen von Schutzmasken für Bewohnende in öffentlich-zugänglichen Räumlichkeiten
des Heims wird von der CURAVIVA Schweiz (Dachverband aller Heime) und dem BAG emp-
fohlen, besonders dort, wo Ansammlungen von Menschen (Eingangsbereich, Liftanlagen
etc.) vorliegen. An der BewohnerInnen-Orientierung vom Mittwochmorgen 28.10.20 im
Bifang haben wir dies eröffnet und an die Selbstverantwortung appelliert. Das Tragen von
Schutzmasken für Bewohnende ausserhalb des Bifang (Dorf, Bus, Auto, Restaurant, Men-
schenansammlungen etc.) wird hingegen ganz dringend empfohlen.
Liebe An- und Zugehörige, bitte helfen Sie solidarisch mit, unsere eingeleiteten Massnahmen
und Empfehlungen mitzutragen. Nur wenn wir mit vereinten Kräften verantwortungsvoll
und im Sinne des Kollektivs handeln, schaffen wir es, das Virus so lange wie nur möglich fern
zu halten.
Darum bitten wir Sie:
• Besuchen Sie uns nur, wenn Sie ganz gesund sind
• Maskentragpflicht (in allen Räumen auch Zimmer)
• Registration (Ihnen und uns zuliebe)
                                                           Danke für Ihre Unterstützung und
• Abstand halten
                                                           Ihr Mittragen
• Händehygiene
Aktualisiert 19.10.2020
                                                           Marcel Lanz, Geschäftsleiter

Masken- und Registrierungspflicht
Aufgrund der neusten Entwicklung der Corona-Fallzahlen gilt nach wie vor Masken- und Registrie-
rungspflicht im Bifang.

Cafeteria
Konsumationen in der Cafeteria bleiben in dieser heiklen Phase nach wie vor nur den Be-
wohnenden vorbehalten.
Wenn Sie ein Getränk von der Cafeteria mit Ihren Liebsten trinken möchten, bitten wir Sie
dringend, folgendes zu beachten:
 • Geniessen Sie das Getränk mit Ihren Liebsten ausschliesslich im Bewohnerzimmer
    oder im Aussenbereich (Gartenanlage) alleine.
 • Vermeiden Sie Kontakte mit anderen Heimbewohnenden und Gästen
 • Halten Sie Kontakte mit den Cafeteria-Betreuerinnen so kurz wie möglich

Externe Gäste am Mittagstisch im Bifang- Restaurant
Seit anfangs Juli 2020 sind Tagesgäste im Bifang wieder herzlich willkommen. Gestützt auf
                                                                                              16
die Empfehlungen von Bund und Kanton werden Tagesgäste im Bifang an Gästetischen im
vorderen Teil des Restaurants/Cafeteria bedient. Tagesgäste wie auch Besuchende sind
verpflichtet, sich beim Eingang zu registrieren. Die mögliche Rückverfolgbarkeit und Infor-
mation des Gastes bei einer Virusinfektion ist neben der Abstands- und Hygieneregel eine
dringende Massnahme. Eine Durchmischung von internen Bewohnenden und externen
Gästen sollte möglichst vermieden werden.

Geburtstagsfeiern im Bifang
Geschlossene Geburtstagsfeiern im kleinen Kreise sind im Bifang wieder möglich. Auch hier
sind die Massnahmen gemäss Schutzkonzepts einzuhalten. Bitte melden Sie sich im Bifang,
um die Einzelheiten zu klären und festzulegen. Auch hier gilt, eine Durchmischung von in-
ternen Bewohnenden und externen Gästen möglichst zu vermeiden.

Aktualisiert 05.10.2020

Ein grosser Dank
Nach wie vor haben wir im Bifang Wohn- und Pflegezent-
rum Wohlen keine positive Covid19-Testungen, weder bei
Bewohnenden noch bei Mitarbeitenden. Einmal mehr se-
hen wir die sich zeigende Situation als ein grosses Geschenk
und als ein verantwortungsvolles Mitwirken aller Akteure.
Es ist uns ein Bedürfnis den Bewohnenden, Mitarbeitenden, An- und Zugehörigen, den Ver-
antwortungsträgern und allen Dritten herzlich zu danken für die allseitige Unterstützung in
dieser ausserordentlichen Zeit. Das Leben im Bifang hat, dank der grossen Unterstützung des
Teams für Aktivierung und den freiwilligen Helfenden, eine „neue Normalität“ erlangt. Mitt-
lerweilen werden alle Aktivitäten, angepasst an die geltenden Schutzbestimmungen, wahr-
genommen und durchgeführt. Auch versuchen wir alle im Jahreskreis stattfindenden Feste
und Anlässe angepasst durchzuführen nach dem Motto: „Das Leben findet HEUTE statt.“

Die kontrollierte Öffnung der Cafeteria für Besuchende, An- und Zugehörige und Dritte ha-
ben wir in den vergangenen Wochen mehrfach hinausgeschoben und sind, im Hinblick auf
die gegenwärtige Situation im In- und Ausland, gut beraten, noch zuzuwarten. Nach wie vor
ist die Cafeteria für Bewohnende täglich offen.

Aktualisiert 17.08.2020

Aktuelle Situation drängt zu zusätzlichen Massnahmen

                                                                                         17
Weltweite Covid-19 Entwicklung, stark steigende Infektionszahlen in der Schweiz, erhöhte
Durchmischung (Risiko von Ferienrückkehrenden, Anlässe, Corona-Verdrossenheit etc.) bewegen
uns, zusätzliche Massnahmen zu treffen.
Die aktuellen Zahlen von Bund und Kanton bestimmen die laufenden Planungen im Bifang und
die gegenwärtige Situation lässt keine gute Perspektive für eine Normalisierung erahnen. Im
Vergleich zu ganz vielen Ländern gehören wir in der Schweiz immer noch zu den privilegiertesten
überhaupt. Dennoch, die Unsicherheit und das Risiko von Ansteckungen steigen.

Ab kommenden Mittwochmorgen,
19. 08. 20 gilt im Bifang eine generelle
Maskenpflicht für Mitarbeitende, An-
und Zugehörige, Gäste und Dritte.

Im Bifang haben wir seit Beginn der
Pandemie weder bei den Bewoh-
nenden noch bei den Mitarbeiten-
den Covid-19 Ansteckungen zu ver-
zeichnen. Wir wünschen uns, dass
es so bleibt.

Aktualisiert 23.07.2020

Cafeteria
Konsumationen in der Cafeteria bleiben in dieser heiklen Phase nach wie vor nur den Be-
wohnenden vorbehalten.
Wenn Sie ein Getränk von der Cafeteria mit Ihren Liebsten trinken möchten, bitten wir Sie
dringend folgendes zu beachten:
 • Geniessen Sie das Getränk mit Ihren Liebsten ausschliesslich im Bewohnerzimmer
    oder im Aussenbereich (Gartenanlage) alleine.
 • Vermeiden Sie Kontakte mit anderen Heimbewohnenden und Gäste
 • Halten Sie Kontakte mit den Cafeteria-Betreuerinnen so kurz wie möglich

Aktualisiert 22.07.2020

Wir beobachten, dass für viele Menschen das Coronavirus durch die Dauer des
Geschehens, an Präsenz verloren hat. Jedoch zeigen die Fallzahlen, dass die Ansteckungen
nach wie vor hoch sind und möglicherweise nach den Ferien auch noch zunehmen können.
Wir setzen uns damit auseinander, dass uns das Virus wohl noch länger, nicht nur Wochen
und Monate, sondern auch noch viel länger begleiten und beschäftigen wird.
Nach wie vor sind wir sehr dankbar, dass das Bifang bis dato von Corona verschont geblieben
ist und hoffen, dass dies weiterhin so bleibt.
                                                                                             18
Falls Sie in den Ferien weilten oder Kontakt zu Menschen hatten die im Ausland waren,
bedenken Sie die Möglichkeit des erhöhten Risikos einer Ansteckung und befolgen Sie bit-
te die Weisungen des BAG in Bezug auf die Ferienländer, welche ggf. auch eine Quarantä-
ne einfordern. Dies zum Schutz von Ihnen und aller unserer Bewohnenden, vielen Dank!

Aktualisiert 14.07.2020

Wir nutzen die Zeit für die Vorbereitungen
Ist es zurzeit der zweite Pick der ersten Welle und folgt die zweite Welle danach!?
Wir wissen es auch nicht und wollen aber auf jeden Fall vorbereitet sein.
Darum nutzen wir die „Zwischenzeit“ für die Vorbereitung der möglichen zweiten Welle der
SARS Covid 19-Pandemie.
Wir bleiben daran, alle unsere Bewohnenden, Mitarbeitenden und Gäste stets zu sensibili-
sieren, ABSTAND ZU HALTEN und die HYGIENEVORSCHRIFTEN EINZUHALTEN. Wir appellie-
ren an aller Vernunft und aller Verständnis für den Schutz unserer Bewohnenden. Wir be-
obachten rege den Verlauf und die Weisungen von Bund und Kanton und besprechen immer
noch alle Hinweise regelmässig im interprofessionellen Bereichsleitungsteam.
Wir hoffen auf die nötige Unterstützung und das wertvolle Verständnis aller Beteiligten, soll-
te es zu erneuten Einschränkungen im Bifang in Bezug auf ein erhöhtes Corona-Risiko kom-
men.

Setzten sie sich ethisch und moralisch mit dem Corona-Virus und den möglichen Folgen da-
von auseinander, möchten Sie oder ihre Liebsten dafür zusätzlich gewappnet sein?
Beachten sie folgendes Zusatzblatt:
https://www.palliative.ch/fileadmin/user_upload/palliative/fachwelt/C_Fachgesellschaft/Ta
sk_Forces/200409_Zusatzblatt_zur_PV_defi.pdf
Aktualisiert 01.07.2020

Externe Gäste am Mittagstisch im Bifang- Restaurant
Ab kommenden Montag, 06.07.2020 sind Tagesgäste im Bifang wieder herzlich willkommen.
Gestützt auf die Empfehlungen von Bund und Kanton werden Tagesgäste im Bifang an Gäs-
tetischen im vorderen Teil des Restaurants/Cafeteria bedient. Tagesgäste wie auch Besu-
chende werden gebeten sich beim Eingang zu registrieren. Die mögliche Rückverfolgbar-
keit und Information des Gastes bei einer Virusinfektion ist neben der Abstands- und Hygi-
eneregel eine dringende Massnahme. Eine Durchmischung von internen Bewohnenden
und externen Gästen sollte möglichst vermieden werden.

Cafeteria im Bifang
Die Cafeteria ist für die Bewohnenden des Bifang jeden Nachmittag geöffnet. Für alle An-
und Zugehörigen bleibt die Cafeteria (noch) geschlossen. Die nationale/kantonale Entwick-
lung ist zurzeit instabil und unklar. Sobald desbezüglich Klarheit herrscht, werden wir die
Cafeteria mit den entsprechenden Auflagen öffnen.

Geburtstagsfeiern im Bifang

                                                                                            19
Geschlossene Geburtstagsfeiern im kleinen Kreise sind im Bifang wieder möglich. Auch hier
sind die Massnahmen gemäss Schutzkonzepts einzuhalten. Bitte melden Sie sich im Bifang,
um die Einzelheiten zu klären und festzulegen. Auch hier gilt eine Durchmischung von in-
ternen Bewohnenden und externen Gästen möglichst zu vermeiden.

Herzlich willkommen im Bifang geschätzte Besuchende
Seit dem 06.06.2020 sind Besuche im Bifang wieder vermehrt möglich, alle Bewohnenden
und Mitarbeitenden freuen sich sehr über diese Lockerung. Besuche fanden schon zahlreich
statt.
Bitte beachten Sie trotzdem die zu erfüllenden Auflagen unseres Schutzkonzeptes auf unse-
rer Homepage:

    •    Bitte registrieren Sie sich mittels Formular am Haupteingang
    •    Besuche sind von 10.00 – 19.30 Uhr möglich
    •    nur in den Bewohnerzimmer und
    •    nur durch max. 2 Personen pro Besuch
    •    An- und Zugehörige werden gebeten, sich abzusprechen
    •    es gibt keine Aufenthaltsmöglichkeiten im Haus für wartende Besuchende.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Aktualisiert 04.06.2020

Von der Lockerung zur Öffnung mit Auflagen ab 06. Juni 2020
Am 03.06.2020 hat das Departement für Gesundheit und Soziales DGS Aargau die Pflege-
heime des Kantons über die „Öffnung mit Auflagen“ informiert. Das umfangreiche Schreiben
finden Sie nebenan auf der Homepage.
Darin wird von den Institutionen verlangt, dass ein Schutzkonzept für die jeweilige Instituti-
on zu erstellen ist. Auch dieses Konzept finden Sie auf dieser Homepage. Wir bitten Sie, bei-
de Papiere zu lesen und zu beherzigen. Danke!
• Ab kommendem Samstag 06.06.2020 ist der Haupteingang des Bifang wieder offen
• Bewohnende können sich frei bewegen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
• Besuchende sind in den Bewohnerzimmern willkommen (Registrierung / max. 2.Personen)
• Das „Besuchszimmer“ im EG ist über das kommende Wochenende für reservierte Besuche
   noch offen.
Während 12 Wochen trugen die Mitarbeitenden des Bifang eine hohe Verantwortung für die
zu betreuenden Bewohnenden. Mit der Öffnung wird die Eigen- und Mitverantwortung, so-
wie die kollektive Rücksichtnahme an Bewohnende und An- und Zugehörige delegiert. Die
Öffnung erhöht das allseitige Risiko einer möglichen Ansteckung, welche wiederum Konse-
quenzen für das Kollektiv auslöst.
                                                                                            20
Freuen und geniessen Sie die Öffnung mit Achtsamkeit, Respekt und Verantwortung

Aktualisiert 28.05.2020

Vom Lockdown zur Lockerung                      ab Samstag 6. Juni 2020
(Zitat Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga)

Der Bundesrat hat gestern Mittwoch 27.5.20 unter andrem folgende Kernaussagen gemacht:

    •    Die ältere Bevölkerung soll wieder am sozialen Leben teilhaben und nach Draussen
         gehen können
    •    Die BAG- Richtlinien sind weiterhin einzuhalten (Abstand halten, Körperkontakt ver-
         meiden, Händehygiene einhalten etc.)
    •    Die schriftliche Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein

Welche Schlüsse sind aus diesen Aussagen für Bewohnende von Institutionen zu ziehen?
Was bedeuten diese Aussagen konkret für den einzelnen Bewohnenden und für das Kollektiv
Bifang?
Der Bundesrat delegiert die Verantwortung und die Rechtsprechung per Mitte Juni wieder
an die Kantone (Aufhebung der ausserordentlichen Lage).

Das Bifang sucht rasch möglichst die koordinierten und vertretbaren Lockerungsmassnah-
men ab den 06. Juni 2020 umzusetzen. Wir erwarten nun die bindenden Weisungen und
Empfehlungen von Seite des Heimverbandes CURAVIVA-Schweiz und des Departementes für
Gesundheit und Soziales DGS des Kantons Aargau.

In den kommenden Tagen bis zum 06. Juni werden wir versuchen Stellung zu nehmen unter
anderem zu Fragen wie:

    •    Besuche im Bifang von An- und Zugehörigen
    •    Cafeteria-Besuche
    •    Registration (Nachverfolgbarkeit)
    •    Begleiteter „Ausgang“ von Bewohnenden
    •    und vieles Mehr…

Liebe An- und Zugehörige
Mit vereinten Kräften ist es uns gelungen, dank der grossartigen Unterstützung von allen
Mitarbeitenden und Ihnen An- und Zugehörige sowie den mitarbeitenden Helferinnen, den
Corona-Virus über 10 Wochen vom Bifang fern zu halten. In Dankbarkeit und mit Ihrer Mit-
hilfe gehen wir nun noch gemeinsam das letzte Wegstück vor der (hoffentlich) vollständigen
Öffnung und bitten Sie um das nötige Verständnis und wohlwollen in den kommenden Ta-
gen.

                                                                                           21
Öffnung bedeutet aber, das erneute Risiko eine virale Ansteckung einzugehen. Wir beachten
weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit mögliche Krankheits-Symptome. Personen mit An-
zeichen der Erkrankung (Bewohnende wie auch An- und Zugehörige) müssen gemäss Wei-
sungen unverzüglich in die Quarantäne.
Alle News und Veränderungen der Massnahmen werden wir hier auf der Homepage un-
verzüglich veröffentlichen

Marcel Lanz, Geschäftsleiter Bifang Wohn- und Pflegezentrum Wohlen

Aktualisiert 22.05.2020

Dankbarkeit für das Heute…
In so mancher Weise werden wir alle gefordert mit einer belasteten Corona-Situation
einen gangbaren und akzeptierten Umgang zu finden. Wir versuchen tagtäglich in
der abnormen Zeit der Pandemie im Bifang die Normalität zu leben und entspre-
chend zu arbeiten. Alle Bewohnende und Mitarbeitende sind nach wie vor frei von
Corona-Symptomen und demzufolge gesund. Das Einhalten der BAG-Vorschriften ist
nach wie vor zentral und bestimmt bestmöglich unser Handeln.

„Die Stimme aus dem Bifang“ 2

                                                                                       22
Herr Theo Geissmann, 83 Jahre

Wie geht es Ihnen?
Angesichts der Umstände geht es mit recht gut. Wir sind im Bifang sehr gut aufgehoben.
Sterben müssen wir alle einmal und dies ist mir bewusst.

Was empfinden Sie als schwierig?
Es belastet mich zusehends, dass ich nicht ins Dorf kann. Ich komme mir manchmal vor wie
ein Tiger im Käfig mit zunehmendem Freiheitsdrang. Ich vermisse die Familie, Freunde, Jass-
Kollegen. Ein Besuch in der Autogarage mit dem Bruder, das fehlt schon.
Mit 83 Jahren hat man die besten Zeiten bereits hinter sich; und die hatte ich ja auch.

Was erleben Sie als angenehm?
Es ist alles gut organisiert; es geben sich alle grosse Mühe hier im Bifang.
Ohne Corona hätte ich vielleicht kein Saxophon-Konzert auf der Bifang-Gartenbühne gehört.
Ich sass auf meiner Terrasse und genoss die Melodien.

Ein Wunsch an die Welt…
Dass die Corona-Zeit so schnell wie möglich vorbei ist ohne Nachwehen. Dass das gesell-
schaftliche Leben wieder „LEBEN“ darf.

Aktualisiert 14.05.2020

Kurz und bündig…
Die eingeleiteten Schutz- Betreuungs- und Aktivierungsmassnahmen im Bifang haben
sich bis dato als richtig erwiesen. Alle Bewohnende und Mitarbeitende sind frei von
Corona-Symptomen und der gegenwärtig-schwierigen Situation entsprechend ge-
sund.

„Die Stimme aus dem Bifang“ 1
In den Medien wird zunehmend über das Wohlbefinden von Bewohnenden in Alters-
und Pflegehemen berichtet. Von Vereinsamung, Ängsten, dem Alleingelassensein,
emotionaler Vernachlässigung u.v.m. wird berichtet. Persönlich bin ich mir dabei
nicht immer sicher, ob dabei persönliche Übertragungsphänomene von Schreiben-
den die Darstellungen mitfärben. Die Corona-Pandemie prägt uns, ob jung oder alt.
Uns ALLEN wird dies zugemutet ohne wirklich eine Wahl zu haben.

                                                                                          23
Es wird viel über betagte Menschen geschrieben aber nur wenig mit betroffenen
Menschen im Alltag gelebt, gesprochen und erst dann geschrieben.                 Marcel Lanz, GL

Wir wagen einen neuen Weg und lassen in regelmässigen Abständen Bewohnende
hier zu Wort kommen.
Frau Trudy Vock, 102 Jahre
Wie geht es Ihnen?
Mir geht es gut. Ich bin zufrieden. Auch habe ich nichts zu bemängeln. Das Alleinsein macht
mit gar nichts aus. Ich mag es in Gedanken von früher zu schwelgen. Bin ein positiv-
eingestellter Mensch; so jedem das Seine. Ich danke dem Herrgott so lange ich noch leben
darf.
Was empfinden Sie als schwierig?
Wir müssen zufrieden sein, halt nun „folgen“ und wer dies nicht tut ist selber Schuld. Auch die
Jungen, es betrifft ja ALLE. Wir müssen zufrieden sein, sind gesund und haben hier alles. Am
Anfang fehlte einem das, was nicht mehr war, aber man gewöhnt sich schnell daran.
Was erleben Sie als angenehm?
Wir haben das Glück der offenen Dachterrasse. Da kann man trotz allem an die Sonne und
an die frische Luft und ausgiebig spazieren. Es sollten mehr Bewohnende nach draussen ge-
hen und es würde allen gut tun. Wir haben ja alles hier…
Ein Wunsch an die Welt…
Dass wenn die Zeit des Virus wieder vorüber ist, dass wir auch im Bifang wieder als Familie im
Restaurant/Speisesaal wieder näher rücken dürfen. Und dass die Familie wieder zu Besuch
kommen darf und ich wieder an die Bünz spazieren kann.

Aus dem Besuchspavillon wird ein Besuchszimmer
Heute Donnerstag 14.05.2020, wird der gänzlich ausgebuchte Besuchs-Pavillon in das
neu geschaffene Besuchs-Zimmer verlegt. Grosse Vorteile birgt die neue Lösung in
der Akustik und in der wohnlichen Atmosphäre für Besuchende und Bewohnende.

Mit der Plexiglas-Abtrennung ist der ge-
genseitige Schutz für Besuchende und
Besuchte gewährleistet und die Vorgaben
von Bund und Kanton werden somit ein-
gehalten. Wir freuen uns damit die An-
und Zugehörigen etwas näher im Bifang
zu wissen.

                                                                                              24
Aktualisiert 13.05.2020

12. Mai, Tag der Pflege
Gestern, am Tag der Pflege, erhielten alle diensthabenden Mitarbeitenden und frei-
willige HelferInnen eine Rose und ein „Merci“ als Zeichen der Wertschätzung für ihren
alltäglichen grossartigen und wertvollen Einsatz im Bifang.

Aktualisiert 08.05.2020

Vom Besuchsverbot zum kontrollierten Besuchsrecht
Das Departement Gesundheit und Soziale (DGS Kanton Aargau) hat heute Freitag,
08.05.2020 folgende Mitteilung an die Heime des Kantons gesandt:

Neue Regelung für Spitäler und Heime ab dem 11. Mai 2020
„Besuche in Spitälern und Heimen werden unter bestimmten Voraussetzungen wieder mög-
lich. Per 11. Mai 2020 hebt der Kanton Aargau das grundsätzliche Besuchsverbot auf und
führt ein kontrolliertes Besuchsrecht ein. Allerdings muss sichergestellt sein, dass besonders
gefährdete Personen konsequent geschützt werden.“

Für Pflegeheime
„Es gilt ein kontrolliertes Besuchsrecht, sofern die Heimleitung aufgrund der aktuellen Situation
eine Lockerung als vertretbar erachtet. Andernfalls gilt weiterhin ein grundsätzliches Besuchs-
verbot mit der Möglichkeit, dass die Heimleitung – generell oder im Einzelfall – in sachlich be-
gründeten Fällen Besuche bewilligen kann, damit zum Beispiel Angehörige eine sterbende
Person besuchen können. Für die ausnahmebewilligten Personen kommt die Regelung zum
kontrollierten Besuchsrecht zur Anwendung.“
                                                                                                25
Regierungsrat
Departement Gesundheit und Soziales

Bitte lesen Sie unten weiter.

Das Bifang setzt seit Tagen die Neuerung bereits um

Der Schritt vom Besuchsverbot zum kontrollierten Besuchsrecht setzt das Bifang seit
Tagen mit dem Besuchspavillon erfolgreich um. Bereits eine Vielzahl von An- und Zu-
gehörigen haben das Angebot genutzt oder nutzen es in den nächsten Tagen. Siehe
dazu weiter unten den Bericht vom 27.04.2020

                                                     Wir danken allen An- und Zu-
                                                     gehörigen für das entgegen-
                                                     kommende Verständnis rund
                                                     um das kontrollierte Besuchs-
                                                     recht.
                                                     Wir prüfen in der kommenden
                                                     Woche das bestehende An-
                                                     gebot noch zu verfeinern und
                                                     zu verbessern. Wir werden Sie
                                                     laufend auf dieser Internet-
                                                     Seite informieren.

Aktualisiert 07.05.2020

Besuchspraxis von Bewohnenden, An- und Zugehörigen
Arztbesuche von Bewohnenden ausserhalb der Institution Bifang sind unter Einhal-
tung der strengen Weisungen und Einhaltung der BAG-Richtlinien möglich. Hingegen
wird der Besuch von Geschäften, Coiffeur-Salons, Fusspflege- und Kosmetikstudios im
Dorf und/oder Privathaushalten dringend abgeraten.
Der Besuch von An- und Zugehörigen im Bifang im Besuchs-Pavillon (siehe folgende
Seiten) erfreut sich einer grossen Beliebtheit und hat bei Bewohnenden und Besu-
chenden eine erste grosse Entspannung geschaffen.
Im Zuge der Lockerung der getroffenen Massnahmen erwarten wir gespannt die wei-
terführenden Schritte des BAG und des Kanton Aargau. Wir werden Sie umgehend
hier informieren. Eine Lockerung birgt jedoch die Gefahr der Nachlässigkeit und Un-
achtsamkeit. Wir bitten alle Besuchende, Mitarbeitende und Dritte nach wie vor die
Hygienevorschriften wie auch die dazugehörigen Weisungen dringend einzuhalten.

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Die ganze Bifang-Familie dankt für Ihr Verständnis!

Schoko-Überraschung…
Gerade in dieser für alle belastende Zeit sind Aufmerksamkeiten und kleine Überra-
schungen Willkommen. Die Chocolatier-Läderach AG mit Sitz in Ennenda beschenk-
te den Bifang mit köstlicher Schokolade. HERZLICHEN DANK!

Top-Job der Zivilschutzleistenden im Bifang
Per Ende dieser Woche endet auch der Zivilschutzeinsatz im Bifang. Die Zivilschutzleis-
tenden werden in der kommenden Woche wieder an ihrem Arbeitsplatz gebraucht.
In den vergangenen Wochen wurden die Zivilschutz-Teilnehmenden in verschiedens-
ten Diensten im Bifang eingesetzt. Einen Schwerpunkt bildeten die begleiteten Aktiv-
Spaziergänge im Bifang-Garten. Unzählige Runden mit diversesten Bewohnenden
wurden tagtäglich absolviert.

Der ZSO-Wohlen und allen Zivilschutz-
pflichtigen danken wir im Namen der Be-
wohnenden und allen Mitarbeitenden für
den in allen Teilen löblichen Einsatz!

DANKE!

Aktualisiert 01.05.2020

Lotto bei Regenwetter mit dem Zivilschutz
Wenn keine Spaziergänge mit dem Zivilschutz im Garten möglich sind, dann spielen
wir zusammen im Restaurant Lotto. Nicht Auto, Gold und Velos gab es zu gewinnen,
dafür Leckereien und viele Blumen für das Gemüt.

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Aktualisiert 28.04.2020

Endlich …
Am 28. April war es soweit. Petra Castioni,
freischaffende Coiffeuse im Bifang Wohn-
und Pflegezentrum Wohlen, konnte ihre Ar-
beit im „Bifangsalon“ wieder aufnehmen.
Die Liste der angemeldeten Bewohnenden
war lang und unter Einhaltung der BAG-
Vorschriften fanden das ersehnte Haare-
Lassen sowie die Selbstwertpflege statt.

Aktualisiert 27.04.2020

Video-Telefonie und Besuchs-Pavillon im Bifang
Im Zuge der Corona-Pandemie haben der Bundesrat und das BAG einschneidende
Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ausgesprochen. Dem Schutz der Risiko-
gruppen wurde ein ganz besonderes Augenmerk geschenkt.
Als grosses Geschenk betrachten wir den gegenwärtigen Zustand, dass wir weder
Bewohnende noch Mitarbeitende am Corona-Virus erkrankt wissen. Wir haben ver-
sucht, über den Bifang eine virtuelle, „gläserne Käseglocke“ zu legen, worin sich die
Bewohnenden möglichst „normal“ bewegen und leben können. Aktivitäten wurden
an die Bestimmungen angepasst und mit Unterstützung vom Zivilschutz kommen un-
sere Bewohnenden zu täglichen Spaziergängen im Garten. Viele Bedürfnisse der Be-
wohnenden können wir durch unsere Mitarbeitenden abdecken, der Wunsch nach
realem Kontakt mit den nächsten An- und Zugehörigen blieb bis jetzt unerfüllt.
Neben dem bereits seit 06.04.20 bestehenden Angebot der Videotelefonie über das
Telefon und den Bildschirm, welches sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreut, bie-
ten wir für An- und Zugehörige ab dem 27. April 2020 zusätzlich ein Besuchs-Pavillon
als erweiterte Kontaktmöglichkeit an.
Über das im Garten vor der Cafeteria stehende Pavillon, können Besuchende (max.
3 Pers.) mit ihren An- und Zugehörigen durch ein offenes Fenster den Austausch pfle-
gen. Selbstverständlich sind auch hier die Hygienemassnahmen des Bundes verbind-
                                                 lich.

                                                Die Kontaktaufnahme mit Bewoh-
                                                nenden über Videotelefonie ist mög-
                                                lich von Montag bis Freitag jeweils
                                                von 10.00 bis 11.15 Uhr.

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Bitte wenden Sie sich für dieses Angebot zu den üblichen Bürozeiten von Montag –
Freitag zwischen 08.00 Uhr und 16.30 Uhr ausschliesslich an die Mobile-Nummer 079
618 42 80.

                                       Reale   Kontaktaufnahmen      im    Besuchs-
                                       Pavillon sind von Montag – Sonntag von
                                       13.30 bis 15.45 Uhr geplant. Die Besuchszeit
                                       beträgt max. 30 Minuten. Da wir davon
                                       ausgehen, dass das Angebot rege genutzt
                                       wird, sind Besuche vorgängig anzumelden
                                       um Besuchsfenster zu reservieren.
                                       Wir versuchen den mehrseitigen Bedürfnis-
                                       sen gerecht zu werden und bitten bereits
                                       im Voraus um Ihr weitsichtiges Verständnis.
                                       Besuchsreservationen sind zu den üblichen
Bürozeiten von Montag – Freitag zwischen 08.00 Uhr und 16.30 Uhr und über die Mo-
bile-Nummer 079 618 42 80 vorzunehmen.

                                                                                 29
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