NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW - VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN - beim Neugeborenen ...
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NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Implementierung eines qualitätsgesicherten, universellen Neugeborenen- Hörscreenings (qUNHS) in NRW Modellprojekt Nordrhein Projektbeschreibung: Einführung Etwa 1 bis 2 von 1.000 Neugeborenen kommen mit einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit zur Welt. Damit stellen Hörstörungen die häufigste angeborene Sinnesbehinderung dar. Da wirksame Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, kann eine früh erkannte angeborene Schwerhörigkeit in der Regel gut kompensiert werden. Die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen, um die physiologischen Phasen der Hörbahnreifung und Lautsprachentwicklung optimal zu nutzen. Die Folgen einer nicht rechtzeitig behandelten Hörstörung sind in Abhängigkeit vom Grad der Hörstörung neben einer eingeschränkten bis ausbleibenden Lautsprachentwicklung auch kognitive, emotionale oder psychosoziale Störungen. Folglich nimmt die Früherkennung eine Schlüsselfunktion in der Therapie und (Re-) Habilitation angeborener Schwerhörigkeiten ein. Versorgungsbedürftige Hörstörungen werden in Deutschland ohne ein flächendeckendes Früherkennungsprogramm mit regelhaftem namentlichen Tracking (Nachverfolgung von auffälligen oder noch nicht getesteten Kindern) in der Regel erst nach zweieinhalb Jahren oder später entdeckt. So lag im Jahre 2004 der Erstverdacht für eine Hörstörung im Alter von 27 Monaten, die fachärztliche Bestätigung im Alter von 36 Monaten [1]). Geringgradige oder einseitige Hörstörungen werden häufig erst bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt [1,2]. Da in vielen Fällen noch einige Monate bis zum Therapiebeginn vergehen (in 2004 im Alter von 38 Monaten [1]), setzt die Behandlung oft erst nach Verstreichen des optimalen Therapiezeitfensters ein [siehe auch 3, 4, 5, 6, 7]. Mit der Implementierung eines universellen Neugeborenen-Hörscreenings in Nordrhein soll ein entscheidender Schritt zu einer Früherkennung und Frühversorgung kindlicher Hörstörungen noch im ersten Lebens-Halbjahr in NRW gemacht werden. Dieses Projekt ist ein Verbund der Unikliniken Aachen, Bonn, Düsseldorf und Köln (ABCD- Initiative). Finanziert durch die Marga und Walter Boll- Stiftung, und zunächst befristet auf 2 Jahre, beinhaltet das Konzept die Einführung eines Zwei-Stufenhörscreenings für alle gesunden Neugeborenen, ein zentrales Tracking sowie ein zeitnahes, regelhaftes Follow-up für alle nicht untersuchten oder testauffälligen Kinder. Perspektivisch sollen in dieser Zeit möglichst viele Geburtseinrichtungen in Nordrhein in das Screening Netzwerk eingebunden werden. Diese Initiative erfolgt in enger Kooperation mit Westfalen-Lippe, vertreten durch die Unklinik Münster, die ein Ein- Stufenhörscreening einführen.
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Übersicht über das Modellprojekt Nordrhein mit dem Zweistufigen Hörscreening in der Geburtseinrichtung, dem namentlichen Tracking und zweistufigem Follow-up. Zweistufiges Hörscreening, Tracking und zweistufiges Follow- up Screening 1. Stufe: Neugeborene TEOAE Screeningzentrum (gesund) Nordrhein REFER PASS Geburtseinrichtung Datenverarbeitung D (verschlüsselt) - Patientendaten 2. Stufe: Risikokinder (Screening-ID, Name, (z.B. Intensivstation) AABR Geburts-Datum) - Messergebnisse (Verfahren, Ohrseiten, REFER PASS messqualitätsrelevante Daten) Follow-up Tracking 1. Stufe: Wiederholungstest TEOAE und AABR - Nachverfolgung von nicht getesteten und auffällig getesteten Qualifizierte Follow- up REFER PASS Kindern Einrichtungen D 2. Stufe: Pädaudiologische Differentialdiagnostik - Qualitätskontrolle - Vollständigkeits- Kontrolle - Schulung und Hörstörung -Therapie Supervision des nachgewiesen -Frühförderung Personals REFER = kontrollbedürftiges Testergebnis PASS = unauffälliges Testergebnis, aktuell liegt kein Hinweis für eine Hörstörung vor! D = Datenübertragung aller Daten an das Screeningzentrum zur Datenverarbeitung Abb. 1: Organisation des qUNHS in Nordrhein mit Datenübertragung an das Screening- Zentrum und zeitnahem Follow-up in spezialisierten pädaudiologischen Einrichtungen 2
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Internationale Qualitätskriterien / Programmstruktur In Nordrhein soll in Anlehnung an das “Hessische Modell“ ein qualitätsgesichertes, universelles Neugeborenen-Hörscreening Programm (qUNHS) unter konsequenter Beachtung nationaler und internationaler Qualitätskriterien eingeführt werden. Diese Kriterien sind: Erfassung von mindestens 95% aller Neugeborenen, Rate der testauffälligen Neugeborenen in einem Primärscreening mit einer oder zwei Untersuchungen muss weniger als 4 % bei Nicht-Risiko-Trägern betragen, Erfassung von mindestens 95 % der testauffälligen Babys in einem qualifizierten, klar organisierten Follow-up (Konfirmationsdiagnostik), ein zentral geleitetes, namentlich arbeitendes Trackingsystem, strukturierte Organisation eines regelhaften Follow- up, Terminvergabe innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung Diagnosestellung und Therapiebeginn innerhalb der ersten 3 Lebensmonate, Qualitätskontrolle durch die Erfassung der Messergebnisse, sowie der messqualitätsrelevanten Daten in einer zentralen Datenbank, Qualitäts- und Vollständigkeitskontrolle der Messungen, Schulung und Supervision des screenenden Personals ([6, 7] Modifiziert nach dem Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie zum NHS, Automatisierte Messverfahren (TEOAE und AABR) Zur Durchführung des qUNHS stehen zwei automatisierte Messverfahren zur Verfügung, die beide problemlos und nicht invasiv am schlafenden Kind durchgeführt werden können. TEOAE- Messung: Die Messung der TEOAE (transitorisch evozierte otoakustische Emissionen): durch akustische Stimulation (Clicks), hervorgerufene Schallaussendungen des Innenohrs, die durch aktive Prozesse der äußeren Harrsinneszellen entstehen. AABR- Messung: Die Messung der frühen akustisch evozierten Potenziale (FAEP): Durch akustische Reizung werden sensorische und neuronale Aktivitäten erzeugt, die über ein automatisiertes Messverfahren (AABR- automated auditory brainstem response)registriert werden können. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass zusätzlich zu der Funktionsfähigkeit der Sinneszellen auch die Aktivität des Hörnerven und zentraler Hörbahnabschnitte auf Hirnstammebene mit höchster Sensitivität und Spezifität erfasst werden. 3
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Zweistufiges Hörscreening: Die ABCD-Initiative entschied sich für ein zweistufiges Screening, das den Einsatz beider automatisierter Messverfahren in einem Gerät ermöglicht (siehe Abb. 2.): Stufe 1.: TEOAE: bei gesunden Neugeborenen Stufe 2.: AABR: bei allen Risikokindern, sowie allen Kindern mit auffälligen TEOAE- Ergebnis Abb. 2: TEOAE- und AABR- Messung beim Neugeborenen Bei gesunden Neugeborenen werden die TEOAE gemessen. Ist diese Messung wiederholt auffällig, erfolgt die Kontrolle durch eine AABR-Messung. Bei allen Risikokindern wird in jedem Falle AABR-Messung durchgeführt, da mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch Funktionsstörungen oberhalb der äußeren Haarsinneszellen im Bereich des Hörnerven und Hirnstammes auftreten können. Die Risikomerkmale für das Auftreten frühkindlicher Hörstörungen wurden in Anlehnung an das "Year 2000 Position Statement" des Joint Commitee on Infant Hearing [4] zusammengestellt. Risikomerkmale: • familiäre Hörstörungen • perinatale Asphyxie • neonatale Infektionen • Ototoxische Medikamente • Intrauterine Infektionen • kritische Hyperbilirubinämie (z.B. Toxoplasmose, CMV) (< 16-20mg), • kraniofaziale Fehlbildungen • Beatmung > 10 Tage, • Syndrome/ chromosomale Aberration • schwere respiratorische • Geburtsgewicht < 1500g Anpassungsstörung, • Geburt vor der 32. SSW • Konsanguinität der Eltern • Intrauterine Wachstumsretardierung • Abusus der Mutter 4
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Ablauf des Neugeborenen-Hörscreenings in der Geburtseinrichtung: Elterneinwilligung, Screening-ID: In der Geburtseinrichtung erfolgt die Aufklärung der Eltern, sowohl durch das geschulte Personal als auch über eine schriftliche Elterninformation. Jedem Kind wird eine multifunktionelle Screening- ID zugeordnet, die einer einmaligen zentralen Erfassung bedarf. Während der Projektphase erfolgt die Ausgabe und Erfassung durch das Screening-Zentrum Nordrhein. Somit können der personenbezogene Datensatz künftig automatisch über das Gerät eingelesen und fehlerhafte- oder Mehrfacheingaben vermieden werden. Zukünftig besteht die Möglichkeit die Screening-ID auch für andere Screenings zu verwenden (z.B. Stoffwechselscreening etc.). Testdurchführung: Nachdem die Eltern dem Screening und/oder einer Datenspeicherung zugestimmt haben, erfolgt das Screening durch die oben genannten objektiven Hörprüfverfahren. Das Testergebnis wird im gelben Untersuchungsheft dokumentiert und zusammen mit der Screening-ID verschlüsselt an das Screening Zentrum übertragen. Kinder, die in der ersten Stufe des Hörscreenings (Primärscreening mittels TEOAE) ein auffälliges Ergebnis zeigen, erhalten zunächst in derselben Einrichtung einen Wiederholungstest (TEOAE, ggf. AABR) als zweite Stufe des Hörscreenings. Ist auch dieses Ergebnis auffällig ist eine weiterführende Diagnostik innerhalb von 14 Tagen notwendig. Tracking Das namentliche Tracking (Nachverfolgung von testauffälligen oder nicht gescreenten Kindern), ist zurzeit aus technischen Gründen am „Screening-Zentrum Hessen“ in Giessen organisiert. Über eine verschlüsselte Telefonverbindung werden der zentralen Trackingstelle täglich die Daten aller angeschlossenen screenenden Geburtseinrichtungen und der Follow-up Einrichtungen übermittelt. Der Datentransfer personenbezogener-, mess- und messqualitätsrelevanter Daten erfolgt direkt vom Messgerät aus, um Übermittlungsfehler und Fehler durch Einträge in mehrere Systeme (lokale Datenbanken) zu vermeiden (Abb. 3). 5
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Abb. 3: Messgerät mit Eingabefeld und Modem zur telefonischen Datenübertragung Messgeräte, die nicht über die Option der Datenfernübermittlung verfügen, erfüllen leider nicht die Qualitätsanforderungen des Neugeborenen-Hörscreenings innerhalb der ABCD-Initiative. Für Follow-up– Einrichtungen erfolgt die Datenübermittlung über eine browserbasierte VPN Verbindung. Dafür wurde ein Internetserver („Follow-up Server“) bereitgestellt, der die eingehenden Daten in der zentralen Datenbank ablegt, der Zugriff erfolgt ausschließlich über die Screening-ID. Das Tracking soll den Verlust dieser Kinder verhindern (lost-to-follow-up), da die Eltern über das Screening- Zentrum mehrfach an die noch ausstehenden Untersuchungen erinnert werden, sofern die notwendigen Einwilligungen der Eltern vorliegen. Screening- Programme ohne Tracking zeichnen sich leider durch eine hohe lost-to-follow-up Rate von 25 bis 50% aus. Follow-up bei auffälligem Ergebnis Bei kontrollbedürftigen Testergebnis erhalten die Eltern Adressen der pädaudiologisch qualifizierten Einrichtungen im Bereich der ABCD-Initiative, die das Follow-up anbieten (Bestätigungsdiagnostik und ggf. Einleitung (Re)- Habilitation), eine mündliche Information vom Stationsarzt und einen schriftlichen Screening- Report. Bei der Entlassung aus der Geburtsklinik werden den Eltern kontrollbedürftiger oder nicht gescreenter Kinder Formblätter ausgegeben. Diese enthalten Informationen über die nächsten Ansprechpartner und das weitere Procedere und sind in mehreren Sprachen verfügbar. Damit können Eltern oder Geburtseinrichtung unmittelbar mit einer Follow-up- Einrichtung einen Termin vereinbaren, den sie nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung dort erhalten. 6
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Das Follow-up ist zweistufig organisiert: - Follow-up Stufe 1.: Im Rahmen einer Screening-Sprechstunde wird ein weiteres Screening mittels TEOAE- und AABR-Messung wiederholt sowie eine Ohrmikroskopie durchgeführt. Gegebenfalls kommen weitere diagnostische Maßnahmen zum Einsatz (z.B. Tympanometrie). - Follow-up Stufe 2.: Bei Bestätigung des auffälligen Screening- Ergebnisses, ist innerhalb einer zweiten Stufe eine ausführliche, pädaudiologische Differentialdiagnostik in einem pädaudiologischen Zentrum notwendig. Zur Spezifikation des Follow-up Procedere liegt ein "Qualitätskatalog" für die Follow-up Einrichtungen vor (bei Bedarf durch das Projektmanagement erhältlich). Die zentrale Trackingstelle führt zusätzlich eine Vollständigkeits- und Qualitätskontrolle von Screening und Follow-up durch. Die Schulung und die dauerhafte Betreuung des screenenden Personals, die Auswahl der Messgeräte und -verfahren und der Organisationsablauf der Bestätigungsdiagnostik in den Follow-up - Einrichtungen sind ebenfalls zentrale Aufgaben der Trackingstelle. Datenschutz: Zurzeit befindet sich das Konzept zur Prüfung bei der Datenschutzbeauftragten Nordrhein in Düsseldorf. Literatur: 1. Gross m, Finck-Krämer u, Spormann- Lagodzinski ME (2000) Angeborene Erkrankungen des Hörvermögens bei Kindern. Teil I: Erworbene Hörstörungen. HNO 48: 879-886 2. Hartmann H, Hartmann K (2006) Früherkennung? Memorandum zum Stand der Früherkennung und Förderung hörgeschädigter Kleinkinder in der Bundesrepublik Deutschland. Bundesgemeinschaft der Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder e.V. 6., aktualisierte Auflage 3. Spormann- Lagodzinski ME, Gross M, Lange K (2002) Deutsches Zentralregister für kindliche Hörstörungen- permanente Hörstörungen bei Kindern. Hören Heute 3 (I): 4-10 4. Joint Committee on Infant hearing (2000) Year 2000 Position Statement: Principles and Guidelines for Early Detection and Intervention Programs. Pediatrics Vol.106 No.4 October 2000: 798-817 (www. jcih.org/posstatemts.htm) 5. Streppel M, Walger M, von Wedel H (2006) Hörstörungen und Tinnitus. Heft 29, Robert Koch Institut 6. Phoniatrisch-pädaudiologischer Konsensus zu einem universellen Neugeborenen-Hörscreening in Deutschland, Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. (Hrsg.).(2001) Phoniatrie-Pädaudiologie-Mitteilungen 2001, 7. Ptok M (2003) Grundlagen für das Neugeborenen-Hörscreening (Standard of care) Stellungnahme der interdisziplinären Konsensuskonferenz Neugeborenen-Hörscreening (IKKNHS). HNO 2003 51:876-879 7
NEUGEBORENEN-HÖRSCREENING NRW VERBUNDPROJEKT NORDRHEIN MIT DEN UNIVERSITÄTSKLINIKEN AACHEN, BONN, DÜSSELDORF und KÖLN Kontakt: Screeningzentrum Nordrhein Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Funktionsbereich für Phoniatrie und Pädaudiologie Gebäude 23, Kerpener Straße 62 50924 Köln Projektmanagement: Frau S. Fabian Telefon: +49 221 478-88759 Telefax: +49 221 478-88760 E-Mail: silke.fabian@uni-koeln.de Homepage: www.hoerscreening-nordrhein.de Ansprechpartner der ABCD-Initiative: Universitätsklinikum Aachen: Frau Professorin C. Neuschaefer-Rube; Klinik für Phoniatrie, Pädaudiologie und Kommunikationsstörungen; Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen; Tel. 0241-80-88954, Fax 0241-80-82513` Universitätsklinikum Bonn: Prof. G. Schade; Hals- Nasen- und Ohrenklinik, Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie; Sigmund-Freud-Straße 25, 53127 Bonn; Tel. 0228-287-11280, Fax 0228-287-11934 Universitätsklinikum Düsseldorf: Prof. W. Angerstein; Selbständiger Funktionsbereich für Phoniatrie; Moorenstraße 5, 40225 Düsseldorf; Tel. 0211-81-18623, Fax 0211-81-19511 Universitätsklinikum Köln: Frau Dr. R. Lang-Roth; Hals- Nasen- und Ohrenklinik, Funktionsbereich Phoniatrie und Pädaudiologie; Kerpener Straße 62, 50937 Köln; Tel. 0221-478-4750, Fax 0221-478-87589 8
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