Nummer 35 Freitag, 30. August Jahrgang 2019 - Stadt ...

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Nummer 35
Freitag, 30. August
Jahrgang 2019
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
                                                                         Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
                                                                         Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der
                                                                         HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund-
Stadtverwaltung Schwaigern                                               brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor­-
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,                             an­meldung.
www.schwaigern.de
                                                                         Sprechstunde des Kreisjugendamts
Zentrale                                                          21-0   JuLe Leintal, Stettener Str. 1, 74193 Schwaigern, montags
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                       8 – 10 Uhr. Beratung und Unterstützung bei Fragen und
Montag bis Freitag .................................. 8.00 – 12.00 Uhr   Problemen innerhalb der Familie.
Montagnachmittag ..................................14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag- und Donnerstagnachmittag .........14.00 – 18.00 Uhr            JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
FEUERWEHR                 Notruf                                   112   Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
                                                                         (im Bahnhof), Tel. 8129561.
POLIZEI                   Notruf                                   110
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                       810630    Diakoniestation Leintal
Polizeirevier Lauffen                                      07133/2090    Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
UNFALLRETTUNGSDIENSTE                                                    um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
Notruf                                                             112   Essen auf Rädern, Tel. 97300,
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                 19222    – IAV–Stelle, Tel. 973011
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:                                                – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch
                                                                         von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in
Stromausfall: EnBW Regional AG                          0800/3629477     persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen.
Störung der Wasserversorgung:
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                         0172-6330059    Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
Massenbach                                               0173-3004981    Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts-
Störung der Gasversorgung:                                               hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
Stadtwerke Heilbronn                                   07131/56-2562     Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.
Nach Dienstschluss                                     07131/56-2588
                                                                         Ökumenischer Hospizdienst Leintal
                                                                         Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
                                                                         – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
                                                                         Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
                                                                         Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
                                                                         Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
                                                                         Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                           Suchtberatung
– Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr                                   Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
– Samstag, Sonntag, Feiertag 08.00 – 22.00 Uhr                           des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund-
                                                                         heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.
Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)
oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus
Direktwahl: 07135/9360821                                                Psychologische Beratungsstelle
Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim                                       Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
---------------------------------------------------------------------    Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr                                        Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.
Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn
(keine Voranmeldung möglich)                                             Notdienst der Apotheken
                                                                         30.08.      Schloss-Apotheke am Marktplatz, Marktplatz 7,
Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst                                                 74193 Schwaigern, Tel. 07138/810620
Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik                 31.08.      Engel-Apotheke, Bismarckstr. 4, 75031 Eppingen,
Heilbronn (keine Voranmeldung möglich).                                              Tel. 07262/1888
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle              01.09.      Rathaus-Apotheke, Heilbronner Str. 41,
Heilbronn, Tel. 19222.                                                               74252 Massenbachhausen, Tel. 07138/7666
– Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in
der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran­                  Herausgeber: Stadt Schwaigern
meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die
Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222.                                  Verantwortlich für den amtlichen
                                                                           ­Inhalt einschließlich der Sitzungs­
                                                                            berichte der Gemeinde­organe und
Kostenfreie Onlinesprechstunde                                              ­anderer Veröffent­lichungen der Stadt-
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz-                 verwaltung Schwaigern ist der/die
lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de                           Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver-
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr
                                                                             treter im Amt, für den Teil Kirchliche
                                                                             Nachrichten und Vereinsmit­teilungen die Kirchen und Vereine;
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712.                          für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen
                                                                          ­Fraktionssprecher, für den ­Inhalt der Texte der Parteien und
Augenärztlicher Notdienst,                                                 Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den
Tel. 0180-6020785                                                          Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13,
                                                                           74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail:
                                                                         ­verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de
                                                                          Redaktionsschluss: mittwochs, 10.00 Uhr
 Seite 2                     Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019
02. – 05.09. Ökumenische Kinderbibelwoche,                 04.09.    Batnight – Filmvortrag „Fledermaus“,
    				 ev. und kath. Kirchengemeinden,                       			 NABU Schwaigern, AMC-Vereinsheim
    				 Martinssaal                                           			 Heilbronner Str., 19 Uhr, kleiner Imbiss.
                                                               06. – 08.09. Herbstturnier mit PSK Meisterschaften,
                                                               				 Reiterverein Schwaigern, Reitanlage

Fortsetzung Notdienst der Apotheken:                           Herzliche Glückwünsche
02.09.     Schloss-Apotheke, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2,                                  Am 27. August feierten
           75038 Oberderdingen (Flehingen), Tel. 07258/7490                                   Günter und Heidelinde
03.09.     Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5,                                           Hofstetter ihre Diamantene
           75031 Eppingen, Tel. 07262/6760                                                    Hochzeit.
04.09.     Stadt-Apotheke, Schnellerstr. 2,                                                   Zu diesem besonderen Fest
           74193 Schwaigern, Tel. 07138/97180                                                 gratulierte Frau Bürgermeiste-
05.09.     Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt,                                      rin Sabine Rotermund natür-
           Tel. 07266/1418                                                                    lich recht herzlich.
                                                                                              Sie überbrachte die Glückwün-
                                                                                              sche des Landes sowie der
                                                                                              Stadt Schwaigern.
                                                                                              Wir wünschen den Eheleuten
                                                                                              Hofstetter viele weitere glück-
                                                                                              liche Ehejahre.

   Nachruf                                                     Vollsperrung der K2160 zwischen Schwaigern
                                                               und Stetten a. H.
                                                               Die Kreisstraße K2160 zwischen Schwaigern und Stetten a. H.
   Die Stadt Schwaigern trauert um Alt-Stadtrat                ist voraussichtlich von 02.09.2019 bis 05.09.2019 voll
                                                               gesperrt. Die Straßeninstandhaltungsmaßnahme ist zur Ver-
                    Heinrich Müller                            besserung der Fahrbahngriffigkeit notwendig. Die Umleitung
                                                               erfolgt überörtlich über die L1107 und die B293 und wird ent-
   der am 16. August im Alter von 90 Jahren verstorben         sprechend ausgeschildert. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer
   ist. Der Verstorbene gehörte von 1983 bis 1984 dem          um Beachtung.
   Gemeinderat an. Die Stadt Schwaigern hat eine an-
   erkannte und geschätzte Persönlichkeit verloren, deren
   Wirken unvergessen bleibt.                                  Geruchsbeeinträchtigungen im Stadtteil
   Wir werden Herrn Heinrich Müller stets ein ehrendes         Niederhofen
   Andenken bewahren. Unsere Anteilnahme und unser             In Niederhofen kommt es in unregelmäßigen Abständen zu
   Mitgefühl gelten seiner Familie.                            deutlich wahrnehmbaren Geruchsbeeinträchtigungen. Die Stadt
                                                               Schwaigern steht hierzu im engen Kontakt mit dem Regie-
   Gemeinderat und Stadtverwaltung Schwaigern                  rungspräsidium (RP) Stuttgart. Nach derzeitigem Sachstand
   Sabine Rotermund                                            kommen nach Mitteilung des RP Stuttgart für die Geruchswahr-
   Bürgermeisterin                                             nehmungen mehrere Ursachen in Betracht. Die bisherigen
                                                               Meldungen über die Geruchswahrnehmungen und die hierzu
                                                               festgestellten Werte können jedoch bisher nicht eindeutig
Herzliche Glückwünsche                                         einem Verursacher zugeordnet werden, sodass das RP Stuttgart
                              Am 21. August feierte Frau       den Sachverhalt derzeit weiter aufklärt. Das RP Stuttgart, das
                              Irma Eberle in Schwaigern,       für einen der möglichen Verursacher zuständig ist, konnte
                              ihren 92. Geburtstag. Frau       keinen eindeutigen Rückschluss aus den bisherigen Mess­
                              Bürgermeisterin Sabine Roter-    ergebnissen auf die Geruchsbildung ziehen. Durch die eng­
                              mund gratulierte bei ihrem       maschige und intensivierte Überwachung bei einem der mög-
                              Besuch im Namen der Stadt        lichen Verursacher ist jedoch gewährleistet, dass dort bei
                              Schwaigern ganz herzlich und     etwaiger Überschreitung zulässiger Emissionen vom RP Stutt-
                              wünschte Frau Eberle für das     gart umgehende Maßnahmen ergriffen werden. Der testweise
                              neue Lebensjahr und die          eingeführte Betrieb einer Verdampfungsanlage wurde vom RP
                              Zukunft alles Gute und viel      Stuttgart erst jüngst mit sofortiger Wirkung untersagt. Die bei
                              Gesundheit.                      einem der möglichen Verursacher gewonnenen Messergebnisse
                                                               lassen laut Regierungspräsidium den Rückschluss zu, dass eine
                              Am 27. August feierte Frau       Gefährdung der Bevölkerung nicht zu befürchten ist. Die
                              Anita Voit in Schwaigern,        Sicherheit der Bevölkerung hat höchste Priorität.
                              ihren 92. Geburtstag. Frau       Für die effektive Geruchsvermeidung sind weitere Verbesse-
                              Bürgermeisterin Sabine Roter-    rungsmaßnahmen bei den betrieblichen Prozessen bei einem
                              mund gratulierte Frau Voit bei   der möglichen Verursacher auf den Weg gebracht, die zugleich
                              ihrem Besuch im Namen der        einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen. In Absprache
                              Stadt Schwaigern ganz herzlich   mit dem RP Stuttgart werden dort Rückstellproben von geruch-
                              und überbrachte die besten       lich auffälligen Anlieferungen gebildet und in einem anerkann-
                              Wünsche für das neue Lebens-     ten Labor analysiert. Die Feuerwehr der Abteilung Niederhofen
                              jahr und die Zukunft.            wird bei Bedarf beteiligt. Bei einer Verortung der Gerüche in
                                                               der Kanalisation werden zur Identifizierung der Quelle zusätz-
                                                               lich durch unsere geschulten Mitarbeiter Abwasserproben ent-
                                                                  Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019· Seite 3
nommen. Die Stadtverwaltung bittet bei weiteren Feststellun-      a)		 Gnadensachen,
gen von Geruchsbeeinträchtigungen um eine direkte Meldung         b)		 das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäf-
an Abteilungskommandant Sandro Eßlinger unter der Nummer                tigten des öffentlichen Dienstes,
01732041266.                                                      c) 		 die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder
                                                                        die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen
Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern                               Dienstpflicht geleistete Tätigkeit,
Grundsätzlich darf Wasser aus Flüssen und Bächen nur in           d) 		 Prüfungen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung
geringen Mengen und nur mit Schöpfgefäßen wie z. B. Gieß-               dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesse-
kanne und Eimer entnommen werden. Die Entnahme in ge­                   rung,
ringen Mengen wie beispielsweise zum Garten gießen, fällt         e) 		 Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche
unter den sogenannten Gemeingebrauch und bedarf keiner                  und einfache Auskünfte, soweit bei schriftlichen Aus-
Erlaubnis. Wer mittels einer Pumpe größere Mengen Wasser                künften nicht durch diese Satzung etwas anderes be-
entnehmen will, benötigt eine wasserrechtliche Erlaubnis des            stimmt ist,
Landratsamtes Heilbronn – Amt Bauen, Umwelt und Nah­              f) 		 die behördliche Informationsgewinnung,
verkehr. Das Überleben von Fischen und andere Wassertieren,       g) 		 Verfahren, die von der Stadt ganz oder überwiegend nach
sowie Wasserpflanzen ist in der trockenen Jahreszeit ohne aus-          den Vorschriften der Abgabenordnung durchzuführen sind,
reichend Wasser bedroht, daher sollte auch an den Gewässer-             mit Ausnahme der Entscheidung über Rechtsbehelfe.
schutz gedacht werden. Verstöße werden beim Landratsamt zur       (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit
Anzeige gebracht.                                                 Gegenseitigkeit besteht, befreit
                                                                  a)		 das Land Baden-Württemberg,
Marketingartikel der Stadt Schwaigern                             b)		 die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffent-
In aktuellem Schwaigern-Design sind folgende Artikel erhält-            lichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes
lich:                                                                   für Rechnung des Landes verwaltet werden,
Tasse              8,00 €                                         c) die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweck-
Vesperbrett        6,00 €                                               verbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-
Umhängetasche     22,00 €                                               Württemberg.
Schirm            22,00 €                                         		 Die Befreiung tritt nicht ein, soweit die in Satz 1 Genann-
                                                                        ten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten auf-
                                                                        zuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen.
                                                                  (3) Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände
                                                                  bleiben unberührt.
                                                                                                  §3
                                                                                         Gebührenschuldner
			        Foto   5,5 cm                                          (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist
                                                                  derjenige verpflichtet
                                                                  1.		 dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist,
                                                                  2.		 der die Gebühren- und Auslagenschuld der Stadt gegen-
                                                                        über durch schriftliche Erklärung übernommen hat,
                                                                  3.		 der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen
                                                                        kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Gebühren- und Aus­
                                                                        lagenschuldner haften als Gesamtschuldner.
                                                                                                  §4
                                                                                            Gebührenhöhe
                                                                  (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem
Als Geschenk, Mitbringsel oder für den Eigengebrauch – für        dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebüh-
viele Anlässe geeignet und immer eine passende Idee! Machen       renverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche
Sie anderen und sich eine Freude und nutzen Sie die Möglich-      Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Ver-
keit, als Schwaigerner Flagge zu zeigen.                          waltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit vorgesehen
Die Artikel können im Bürgerbüro käuflich erworben werden.        ist, ist eine Gebühr von 3 € bis 10.000,– € zu erheben.
                                                                  (2) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebühren­
                                                                  rahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem
Satzung über die Erhebung von Gebühren für                        Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder
öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebühren-                      sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeit-
satzung)                                                          punkt der Beendigung der öffentlichen Leistung.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-           (3) Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegen­
berg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes           standes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der
(KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Schwaigern am 25.01.2013      Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner
folgende Satzung beschlossen:                                     hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen.
                             §1                                   Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises
                       Gebührenpflicht                            hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners
Die Stadt Schwaigern erhebt für öffentliche Leistungen, die sie   zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen.
auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt,            (4) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung
Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit        abgelehnt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einem
nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.       Zehntel bis zum vollen Betrag der Gebühr, mindestens 3 € er-
Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren           hoben. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit
in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde.                     abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. Eine Gebühr kann in
Ebenfalls behält sich die Stadt vor, bei Zerstörungen/Beschä-     Fällen nach Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung
digungen usw., dem Schädiger die Zeitenteile der Verwaltungs-     der öffentlichen Leistungen nach Umweltverwaltungsgesetz
mitarbeiter für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes       (UVwG) erfolgen sollte.
in Rechnung zu stellen.                                           (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung
                             §2                                   mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbrin-
                      Gebührenfreiheit                            gung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unter-
(1) Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben für öffentliche      bleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen, vom Schuldner
Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen:               zu vertretenden Gründen, so wird je nach dem Stand der
                                                                  Bearbeitung ein Zehntel bis zur Hälfte der vollen Gebühr

 Seite 4                   Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019
Gebührenverzeichnis - Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwaigern

erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 3 €. Eine Gebühr kann in      Lfd. Nr.                        Amtshandlung                                 Gebühr in Euro
Fällen nach Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung     1.1        Allgemeine Verwaltungsgebühr
                                                                                                                                                  3,- € bis 10.000,- €
der öffentlichen Leistungen nach Umweltverwaltungsgesetz                    (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung)
                                                                 1.2        Bei Zerstörungen/Beschädigungen wird noch der                           Stundensatz des
(UVwG) erfolgen sollte.                                                     Zeitanteil des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin in                  Sachbearbeiters
                               §5                                           Rechnung gestellt
                    Entstehung der Gebühr                        2.         Anträge
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der           2.1        Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen,                   3,- € bis 300,- €
                                                                            Erklärungen, Gesuchen und dgl., die von der Stadt
öffentlichen Leistung.                                                      Schwaigern nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden
(2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach § 4 Abs. 5 dieser                   sind, soweit die Mitwirkung der Stadt Schwaigern nicht
                                                                            vorgeschrieben oder angeordnet ist
Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in      2.2        Ablehnung eines Antrags usw.                                       1/10 bis volle Gebühr,
den anderen Fällen des § 4 Abs. 4 Satz 1 dieser Satzung mit                 (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung):                                        mindestens 3,- €

der Beendigung der öffentlichen Leistung.                                   bei Unzuständigkeit gebührenfrei
                               §6                                2.3        Zurücknahme eines Antrags
                                                                            (§ 4 Abs. 5)
                                                                                                                                              1/10 bis ½ der vollen
                                                                                                                                           Gebühr, mindestens 3,- €
                       Fälligkeit Zahlung
(1) Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder münd-    3.         Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder
                                                                            Einsichtnahme in solche
                                                                                                                                                     3,- € bis 100,- €

lichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der                 Mündliche Auskünfte                                                       Gebührenfrei
Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig.                     4.         Befreiungen (Ausnahmebewilligungen, Dispens) von                         5,- € bis 500,- €
(2) Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag              gesetzlichen  Vorschriften   oder   gemeindlichen
erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder                  Bestimmungen

von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraus-       5.         Beglaubigungen, Bestätigungen
sichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig            5.1        Amtliche Beglaubigung von Unterschriften,
                                                                            Handzeichen und Siegeln.
                                                                                                                                                                 3,- €

gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist     		         Tabellle ab Lfd Nr. 1.1
                                                                            Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer
                                                                            Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer
zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit                Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber
zu setzen. Die Stadt kann den Antrag als zurückgenommen be-                 aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt,
                                                                            so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr,
handeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antrag-   			             bis 11.3
                                                                            für jede weitere die Hälfte der für die erste Unterschrift
steller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicher-     5.2
                                                                            erhobenen Gebühr zum Ansatz
                                                                            Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von                                        3,- €
heitsleistung hierauf hingewiesen worden ist.                               Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen,
(3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Ur-                   Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten
                                                                            Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite
kunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht     5.3        Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften,                                     3,- €
worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Ge-                 Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien
                                                                            usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken
bühren und Auslagen zurückbehalten werden.                                  mit der Unterschrift je Seite
                               §7                                5.4        Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der
                                                                            Stadt selbst hergestellt, so kommen die Schreibgebühren
                            Auslagen                                        (Nr. 9) hinzu.
(1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Stadt erwachsenen      6.         Bescheinigungen
Auslagen inbegriffen.                                            6.1        Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art                                3,- €
                                                                            (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes
Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden                  bestimmt ist)
sie gesondert in der tatsächlich entstandenen Höhe festge-       6.2        Bestätigungen, die die Stadt Seite    1 von 6 für den
                                                                                                              Schwaigern                               Gebührenfrei
                                                                            Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für
setzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung              steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen-
keine Gebühr erhoben wird.                                                  und Körperschaftssteuerrechts (z. B. §§ 10 b EStG, 9 Nr.
                                                                            3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigung)
(2) Auslagen nach Abs. 1 Satz 2 sind insbesondere:
a)		 Gebühren für Telekommunikation                              7.         Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen                              10,- € bis 10.000,-€
b)		 Reisekosten                                                            Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit
c)		 Kosten öffentlicher Bekanntmachungen                        7.1
                                                                            nichts anderes bestimmt ist.
                                                                            Genehmigung von Anträgen auf Anschluss an die                                        80 €
d)		 Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie                       Wasserversorgung und die Kanalisation
     sonstige Kosten der Beweiserhebung                          8.         Rechtsbehelfe       (Widerspruch,    Einspruch     im
e)		 Vergütungen an andere juristische oder natürliche Per­                 Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, usw.)
     sonen für Leistungen und Lieferungen                        8.1        wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig
                                                                            oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die
                                                                                                                                                   7,50 € bis 300,- €

f)		 Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und                 Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die
     Sachen.                                                                angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt
                                                                            hat:
(3) Auf die Erstattung von Auslagen sind die für die Ver­        8.2        bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund           1/10 bis ½ der Gebühr nach
                                                                            vorliegt, von einem Gebührensatz abzusehen (§ 4 Abs. 4              8.1, mindestens 3,- €
waltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzu-                  Satz 3 der Satzung)
wenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht
                                                                 9.         Schreibgebühren
mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags.                  9.1        Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten,
                               §8                                           Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen
                                                                            Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch
                      Schlussvorschriften                                   Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt
(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft.                             werden, je angefangene DIN A 4 (der Ausfertigungs- und
                                                                            Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet)
(2) Zu gleicher Zeit treten die Verwaltungsgebührenordnung       9.1.1      Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst                              7,50 €
vom 14.08.1992 mit Änderungen vom 10.5.1996 und                             sind
                                                                 9.2        Für Ablichtungen (Fotokopien) und PC-Ausdrucke, bzw.
28.11.2001 und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden                 elektronischer Übermittlung
oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft.                             Bei einem Format bis DIN A4
                                                                            - für schwarz/weiß                                                          0,50 €/Kopie
Schwaigern, den 17.05.2019                                                  - für Farbe                                                                   1,- €/Kopie
Sabine Rotermund                                                            Bei einem größeren Format als DIN A4
                                                                            - für schwarz/weiß                                                            1,- €/Kopie
                                                                            - für Farbe                                                                 1,50 €/Kopie
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:                                    10.        Baugesetzbuch                                                                      20,- €
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften               Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder                       BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des
                                                                            Vorkaufsrechts)
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                 11.        Bauordnungsrecht
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich    11.1       Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der                        0,5 vom Tausend der
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser                       vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§               Baukosten bzw. der
                                                                            53 Abs. 5 Nr. 1 LBO)                                         Abbruchkosten, mind. 28,- €
Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.          11.2       Mitteilungen nach § 53 Abs. 6 LBO                                  0,5 vom Tausend der
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu                                                                                      Baukosten bzw. der
                                                                                                                                         Abbruchkosten, mind. 28,- €
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die      11.3       Benachrichtigung der Angrenzer und Nachbarn (§ 55                            5,- € je zu
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-                                                  Seite 2 von 6
machung der Satzung verletzt worden sind.

                                                                       Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019· Seite 5
LBO)                                                                  benachrichtigendem                    2, § 42 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 5 BMG) sowie von
                                                                             Angrenzer, mind. 28,- €                 Auskunftssperren nach § 51 BMG und bedingten
12.      Bestattungsrecht                                                                                            Sperrvermerken nach § 52 BMG
12.1     Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45                                   8,- bis 33,- €
         Bestattungsgesetz)                                                                                20.5.7    Die Abgabe von Erklärungen nach § 44 Abs. 3 Satz 2
12.2     Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§                           8,- bis 33,- €              BMGLBO)                                                                                 benac
         16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung)                                                            20.5.8    Datenübermittlungen und Auskünfte zwischen den                                        Angrenze
                                                                                                           12.       Meldebehörden     nach § 33 BMG
                                                                                                                         Bestattungsrecht
13.      Fischereischeine                                                                                  20.5.9    Datenübermittlungen und Auskünfte an andere
13.1     Erteilung    von     Fischereischeinen     einschließlich                                         12.1          Ausstellung          eines
                                                                                                                     öffentliche Stellen im Inland nach Leichenpasses
                                                                                                                                                        § 34 BMG      (§§ 44 und               45
         Ersatzfischereischeinen (§ 31, 32 FischG)1                                                        20.5.10   Die Bestattungsgesetz)
                                                                                                                         Auskunft an den Wohnungsgeber nach § 50 Abs. 4
13.1.1   Jahresfischereischein                                                                10,23 €      12.2      BMGUnbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung                      (§
13.1.2   Fischereischein auf Lebenszeit
         5 Jahre                                                                              20,45 €      21.          16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung)
                                                                                                                     Naturschutzrecht

13.1.3
         10 Jahre
         Jugendfischereischein
                                                                                              20,45 €
                                                                                               5,11 €

                                                                                                           21. 1                     Tabelle
                                                                                                                     Genehmigung von Sperren:             15,5 cm    Stundensatz des
                                                                                                                                                                     Sachbearbeiters
                                                                                                          13.
                                                                                                           21.2.
                                                                                                                        Fischereischeine
                                                                                                                     Beseitigung ungenehmigter Sperren:              Stundensatz des
13.2     Einziehung der Fischereiabgabe (§§ 35, 36 FischG) bei                                   5,- €
         Fischereischeinen auf Lebenszeit (die erstmalige                                                 13.1
                                                                                                          				          Erteilung       von
                                                                                                                            Punkte 20.5.7          Fischereischeinen Sachbearbeiters
                                                                                                                                                                        einschließlich
         Einziehung ist gebührenfrei)                                                                                Ersatzfischereischeinen (§ 31, 32 FischG)1
                                                                                                          13.1.1 Straßenrechtliche
                                                                                                          22.                        Sondernutzung
                                                                                                                     Jahresfischereischein                                  15,- € bis 400,- €
14.      Fundsachen
         Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den
                                                                                                 3,- €    				              bis
                                                                                                                 Erteilung der     25.4.
                                                                                                                               Erlaubnis
                                                                                                          13.1.2 den Fischereischein
                                                                                                                                         zur Benutzung einer Straße über
                                                                                                                     Gemeingebrauch hinaus auf   Lebenszeit
         Verlierer, Eigentümer oder Finder                                                                           5 Jahre
14.1     Bei Sachen bis zu 500.-- € Wert                                          5 % des Werts           23 .   Wasserrecht
                                                                                                          23.1
                                                                                                                     10 Jahre
                                                                                                                 Zulassung von Ausnahmen in Gewässerrandstreifen im 20 €

14.2
                Tabellle
         Bei Sachen über 500.-- € Wert                                   5 % von 500,- € und 3 %
                                                                                  des Mehrwerts           13.1.3 Innenbereich
                                                                                                                     Jugendfischereischein
                                                                                                                               (§ 38 Abs. 5 WHG i.V.m. § 29 Abs. 4 WG)
                                                                                                          13.2 Ausstellung
                                                                                                          23.2       Einziehung       der Fischereiabgabe
                                                                                                                              eines Negativzeugnisses  nach § 29 (§§
                                                                                                                                                                   Abs. 35,
                                                                                                                                                                        6 20 36€ FischG) bei
15.  Gewerbesachen                                                                                               Satz 10 WG

15.1
                bis 12
     Erteilung einer Empfangsbescheinigung       (§ 15 Abs. 1                                   14,- €    23.3
                                                                                                                     Fischereischeinen auf Lebenszeit (die erstmalige
                                                                                                                 Begründung von Zwangsverpflichtungen zur Durchleitung 20 €
         GewO)                                                                                                   von Einziehung      ist gebührenfrei)
                                                                                                                     Wasser und Abwasser     (§ 93 WHG i.V.m. § 82 Abs. 6
15.2     Erteilung von Auskünften aus der Gewerbekartei                 Einfache Auskünfte: 7,- €                    S. 1 WG)
			             bis     15.8                                          Erweiterte Auskünfte: 10,- €
15.3     Spiele                                                                                            14.
                                                                                                           24            Fundsachen
                                                                                                                     Umweltinformation
15.3.1   Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit                    500,- € bis 1.000,- €                         Aufbewahrung einschließlich
                                                                                                                     Zurverfügungstellung      von                 Aushändigung an den
                                                                                                                                                        Umweltinformationen
         Gewinnmöglichkeiten (§ 33 c Abs. 1 GewO)                                                                    (einschließlich
                                                                                                                         Verlierer,Vorbereitungsarbeiten)
                                                                                                                                       Eigentümer oder durchFinderschriftliche
15.3.2   Bestätigung (§ 33 c Abs. 3 GewO)                                                 50,- €                     Auskünfte oder auf sonstigem Wege bei:
15.3.3   Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit               500,- € bis 1.000,- €
                                                                                                           14.1
                                                                                                           24.1      MehrBei
                                                                                                                           als Sachen     bis Bearbeitungsaufwand
                                                                                                                               geringfügigem  zu 500.-- € Wert (0,5 bis 3 24,- € bis 146,- €                       5
         Gewinnmöglichkeiten (§ 33 d Abs.1 GewO)                                                           14.2          Bei Sachen über 500.-- € Wert
                                                                                                                     Stunden)                                                                             5 % von 50
15.4     Erlaubnis    zum     Betrieb   des    Pfandleih-   oder           100,- € bis 1.000,- €           24.2      Erheblichem Bearbeitungsaufwand (3 bis 8 Stunden)         146,- € bis 390,- €                 d
         Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO)                                                      24.3      Außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand (mehr als ab 390, €, für jede weitere
15.5     Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes (§ 34 b            100,- € bis 1.000,- €                     8 Stunden)                                                halbe angefangene Stunde
         Abs. 1 GewO)                                                                                      15.           Gewerbesachen                                         fallen 24,- € an
15.6     Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO                     100,- € bis 1.000,- €           24.4      Zurverfügungstellen von Informationen in sonstiger s. 9.2
                                                                                                           15.1          Erteilung      einer  Empfangsbescheinigung
                                                                                                                     Weise z.B. Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw.
                                                                                                                                                                                  (§ 15 Abs. 1
15.7     Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes (§ 34 a              100,- € bis 1.000,- €
         Abs. 1 GewO)                                                                                                    GewO)
                                                                                                                     Werden    diese von der Stadt selbst hergestellt, so
15.8     Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 25,- € bis 200,- €                        15.2          Erteilung
                                                                                                                     kommen    ggf. dievon  Auskünften(Nr.
                                                                                                                                        Schreibgebühren   aus9) der
                                                                                                                                                                oder Gewerbekartei
                                                                                                                                                                     andere                             Einfache A
         GewO)                                                                                                       Auslagen hinzu.
                                                                                                                                                                                                      Erweiterte Au
15.9
1
         Festsetzung von Wochenmärkten (§ 69 Abs. 1 GewO)        50,- € bis 1.000,- €
Fischereischein           Gebühr    Fischereiabgabe     Gesamt                                             15.3
                                                                                                           25.           Spiele
                                                                                                                     Landesinformationsfreiheitsgesetz
Jahresfischereischein
16.                      10,23
        Geschäftsstelle des        8 €
                            Gutachterausschusses        18,23                                              15.3.1    Zurverfügungstellen
                                                                                                                         Erlaubnis zur     von Informationen
                                                                                                                                                 Aufstellung(einschließlich
                                                                                                                                                                    von Spielgeräten mit                      500,-
16.1                     €
        Auskunft aus der Kaufpreissammlung              €            30 €, für jedes weitere                         Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder
Lebenszeit 5 Jahre          20,45    5x8€= 40 €         60,45                                                            Gewinnmöglichkeiten
                                                                                                                     auf sonstigem  Wege bei:         (§ 33 c Abs. 1 GewO)
                                                                     Grundstück 5 €
                            €                           €                                                  15.3.2
                                                                                                           25.1      MehrBestätigung      (§ 33
                                                                                                                           als geringfügigem     c Abs. 3 GewO)
                                                                                                                                              Bearbeitungsaufwand   (0,5 bis 3 Stundensatz des
Lebenszeit 10 Jahre         20,45    10x8€= 80 €        100,45                                                       Stunden)                                                   Sachbearbeiters
16.2    Auskunft über Bodenrichtwerte:
                            €                           €                                                  15.3.3
                                                                                                           25.2
                                                                                                                         Erlaubnis      zur   Veranstaltung        von
                                                                                                                     Erheblichem Bearbeitungsaufwand (3 bis 8 Stunden)
                                                                                                                                                                         anderen     Spielen mit
                                                                                                                                                                                Stundensatz des
                                                                                                                                                                                                              500,-
        - bei schriftlicher Auskunft
                            5,11 € durch die Verwaltung 5,11 €       14,- € bis 28,- €
Jugendfischereischein                keine
         - Über die Homepage der Gemeinde                            Gebührenfrei
                                                                                                                         Gewinnmöglichkeiten (§ 33 d Abs.1 GewO)                Sachbearbeiters
                                         Seite 3 von 6                                                    15.4
                                                                                                          25.3           Erlaubnis hohem
                                                                                                                     Außergewöhnlich       zum      Betrieb
                                                                                                                                                      Seite 5 von 6 des
                                                                                                                                              Bearbeitungsaufwand    (mehr alsPfandleih-
                                                                                                                                                                                Stundensatz desoder           100,-
                                                                                                                     8 Stunden)                                                 Sachbearbeiters
17.      Amtshandlungen im Kirchenaustrittsverfahren, je 8,- € bis 50,- €
                                                                                                          25.4
                                                                                                                         Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO)
                                                                                                                     Zurverfügungstellen von Informationen in sonstiger s. Nr. 9
         Person
                                                                                                           15.5          Erlaubnis
                                                                                                                     Weise             zum Betrieb
                                                                                                                             z.B. Abschrift,            des Fotokopie
                                                                                                                                              Ausfertigung,   Versteigerergewerbes
                                                                                                                                                                         usw.              (§ 34 b            100,-
18.      Immissionsschutzrecht; Erteilung       von   Ausnahmen 15,- € bis 100,- €                                       Abs.
                                                                                                                     Werden      1 GewO)
                                                                                                                              diese von der Gemeinde/Stadt selbst hergestellt,
                                                                                                                     so kommen ggf. die Schreibgebühren (Nr. 9) oder andere
         nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchVO                                                                  15.6          Erlaubnis
                                                                                                                     Auslagen  hinzu. zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO                 100,-
19.      Ladenöffnungsgesetz; Ausnahmeerteilung vom Verbot Wird über die allgemeine                        15.7         Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes (§ 34 a              100,-
         des gewerblichen Feilhaltens von Waren außerhalb von Verwaltungsgebühr                                         Abs. 1 GewO)
         Verkaufsstellen ( § 9 Abs. 4 LadÖG)                  abgerechnet                                  15.8         Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 25,- € bis 200,
20.      Melderecht
                                                                                                           1

20.1            Tabelle          15.9
         Auskünfte aus dem Melderegister
                                                                                                          				         kleine Tabelle
20.1.1   einfache Auskunft (§ 44 BMG)                                7,50 €                               Fischereischein        Gebühr2,5Fischereiabgabe
                                                                                                                                           cm Fischerei                                 Gesamt
20.1.2   elektronische, einfache Auskunft über das Meldeportal (§    5,-- €                                Jahresfischereischein               10,23        8 €                         18,23

20.1.3
                bis 20.5.6
         49 Abs. 3 BMG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG)
         erweiterte Auskunft (§ 45 BMG)                              10,- €                                                                    €                                        €
20.1.4   Gruppenauskunft (§§ 46, 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) –           3 € pro Person auf die sich           Lebenszeit 5 Jahre                  20,45        5x8€= 40 €                  60,45
         je Person auf die sich die Auskunft erstreckt               die Auskunft erstreckt                                                    €                                        €
20.1.5   Gruppenauskunft nach Nr. 20.1.4 die mit Hilfe der            20,- € bis 3.000,- €                 Lebenszeit 10 Jahre                 20,45        10x8€= 80 €                 100,45
         automatischen Datenverarbeitung gegeben wird
                                                                                                                                               €                                        €
20.2     Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (§ 10 Abs.      3,- €
         4 KomWG)                                                                                          Jugendfischereischein               5,11 €       keine                       5,11 €
20.3     Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde
                                                                                                                                                                   Seite 3 von 6
20.3.1   Einfache schriftliche Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 1       6,- €

20.3.2
         Satz 2 BMG) je Bescheinigung
         Erweiterte schriftliche Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2     6,- €                                Öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Aus-
20.3.3
         BMG) je Bescheinigung
         Sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je                6,- €
                                                                                                          schusses der nach Landesvorgabe zwischen
         Bescheinigung        (werden  mehrere      gleichlautende
         Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich
                                                                                                          Schwaigern und Massenbachhausen vereinbarten
         die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte)                                        Verwaltungsgemeinschaft
20.4     Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde                    2,50 € bis 500,- €
20.5     Gebührenfrei sind insbesondere:                                                                  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
20.5.1   Die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die
         Meldebestätigung (§ 24 Abs. 2 BMG)
                                                                                                          zu der am Montag, den 9. September 2019, um 18.00 Uhr
20.5.2   Die Auskunft an den Betroffenen (§ 10 BMG)                                                       im Sitzungssaal, Rathaus Schwaigern, Marktstraße 2,
20.5.3   Die Berichtigung und Ergänzung des Melderegisters ( §§
         12 und 6 Abs. 1 Satz 1 BMG)
                                                                                                          74193 Schwaigern stattfindenden öffentlichen Sitzung des
20.5.4   Die Löschung von Daten und Hinweisen (§§ 14 und 15                                               Gemeinsamen Ausschusses wird herzlich eingeladen.
20.5.5
         BMG)
         Die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner
                                                                                                          Diese Sitzung findet ersatzweise für die ausgefallene Sitzung
         Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte (§ 45                                        am 13. August 2019 statt.
20.5.6
         Abs. 2 BMG)
         Die Einrichtung von Übermittlungssperren nach § 36 Abs.
                                                                                                          Dem Ausschuss gehören die Bürgermeisterin und der Bürger-
                                         Seite 4 von 6                                                    meister sowie jeweils drei Gemeindevertreter an.
                                                                                                          Tagesordnung:
                                                                                                          1. 		 8. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-
                                                                                                                plans
                                                                                                                – Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im
                                                                                                                     Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behör-
                                                                                                                     denbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Baugesetz-
                                                                                                                                      Seite 6 von 6
                                                                                                                     buch (BauGB)

    Seite 6                           Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019
–     Entwurfsvorstellung und Entwurfsanerkennung
    –     Anordnung der öffentlichen Auslegung sowie der
          Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
          öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
                                                                              Zu verschenken
          BauGB
2.		 9. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungs-       Wer hat Bedarf?                                          Zu erfragen
     plans                                                        lfd. Nr. Gegenstand					                                    unter Tel.
     – Einleitungsbeschluss zur 9. Änderung der 1. Fort-          -----------------------------------------------------------------------
          schreibung des Flächennutzungsplans zum Bebau-          95 		 Gartenklapptisch, 147 x 94 x 72 cm  0176-80290301
          ungsplan „Burgweg“ in Stetten                           96 		 Glasvitrine 45 x 40 x 190                      0157-54647225
3.		 Verschiedenes und Bekanntgaben                               Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger­
Sabine Rotermund                                                  meisteramt Schwaigern (Zimmer E.02 oder Tel. 2127, Frau
– Bürgermeisterin und Vorsitzende                                 Haberkern) wissen lassen. Bekanntgaben in dieser Rubrik
des Gemeinsamen Ausschusses –                                     sind selbstverständlich kostenfrei.

Die Gärten zu Schwaigern
                Zur Vorbereitung der Bewerbung Schwaigerns
                für eine Gartenschau im Zeitraum 2031 bis                         Landratsamt Heilbronn
                2036 möchten wir ,,Die Gärten zu
                Schwaigern“ als Motto verwenden, an­lehnend
                an das Gedicht von Justinus Kerner „Der Garten
                zu Schwaigern“.                                   Kostenfreie EnergieSTARTberatung in Schwaigern
Sind Sie dabei? Haben Sie Lust, die Schönheit und Vielfalt der    Donnerstag, 05.09., in der Frizhalle
Gärten von Schwaigern und seiner Stadtteile einzufangen?          Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wissen jedoch nicht
Dann schicken Sie uns Ihr schönstes Foto zu einem der             welches Gesetz zu beachten ist oder wie die 15 % des Erneuer-
Themen: Wasser, Garten, Wiesen und Felder, Mensch und Natur!      bare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Ant-
Bis zum 11.10.2019 können die Bilder über die E-Mail Adresse      worten auf diese und weitere Fragen zu den Themen Sanie-
diegaertenzuschwaigern@schwaigern.de eingereicht werden.          rung, Fördermittel und Energiesparen erhalten Sie bei der
Die Bilder werden veröffentlicht und die drei schönsten           kostenfreien und neutralen EnergieSTARTberatung, die von
prämiert. Mit der Zusendung erteilen Sie uns die Rechte auf die   neutral zertifizierten Energieberatern in Kooperation mit dem
Verwendung des Bildes.                                            Landratsamt Heilbronn durchgeführt wird.
                                                                  Die ca. 30-minütige EnergieSTARTberatung in der Frizhalle ist
Neuverlegung einer Gasversorgungsleitung in                       für Sie kostenlos. Beratung nur nach Terminvereinbarung!
der Keltergasse Stetten                                           Online-Terminvereinbarung: www.landkreis-heilbronn.de/
Die Heilbronner Versorgungs GmbH beabsichtigt in der Kelter-      energieberatung Infotelefon 07131/994-1184 oder energiebe-
gasse Stetten die Neuverlegung einer Gasversorgungsleitung        ratung@landratsamt-heilbronn.de
im Bereich zwischen Einmündung Hauptstraße/Keltergasse
gegenüber der evangelischen Kirche und den Gebäuden 32/34.
Die mit den erforderlichen Tief- und Straßenbauarbeiten be-
auftragte Firma Michel + Partner aus Nordheim wird mit den
Arbeiten voraussichtlich ab 02.09.2019 beginnen.
Für die Ausführung der Arbeiten wird aufgrund der beengten
Verhältnisse im geplanten Bereich eine Vollsperrung erforder-     Feuerwehralterszug
lich. Die Zufahrt für die betroffenen Anlieger soll nach Aus-     Zur Erinnerung: Am Samstag, den 31.08., ab 16.30 Uhr treffen
kunft der Firma Michel so gut wie möglich aufrechterhalten        wir uns zum gemeinsamen Nachmittag im Stettener Feuer-
werden. Falls keine unvorhersehbaren Schwierigkeiten auftre-      wehrhaus. Neben Getränken gibt es auch etwas zum Essen und
ten, soll die Baumaßnahme bis Anfang Oktober 2019 abge-           einen visuellen „Erinnerungsbeitrag“ über Besonderes. Lasst
schlossen werden.                                                 euch überraschen. Wir freuen uns auf euer Kommen bei
Zur Gewährleistung einer reibungslosen Zu- und Abfahrt bei        hoffentlich angenehmem Spätsommerwetter. Falls jemand
Feuerwehreinsätzen am Feuerwehrmagazin erfolgt im west­           noch keine Zeit hatte, sich anzumelden, kann dieser sich gerne
lichen Bereich der Keltergasse über die Bauzeit ein beidseiti-    unter Tel. 6666 melden.
ges Haltverbot.
                                                                  Fit For Fire Fighting
Standsicherheitsprüfung der Grabmale                              Nächstes Training am Montag, 02.09., 19.00 Uhr, Treffpunkt
Aufgrund der in den letzten Jahren immer häufiger vorkom-         Feuerwehrhaus Schwaigern. Bitte je nach Witterung entweder
menden Unfälle auf Friedhöfen, wurde zur Absicherung die          Fahrrad mit Fahrradhelm oder Badesachen für das Freibad mit-
jährliche Pflicht der Grabmalprüfung vorgeschrieben. Einer        bringen.
Entscheidung des Bundesgerichtshofes zufolge haben alle           Abteilung 1 Schwaigern
Friedhofsverwaltungen jährlich die Pflicht, die Grabmale ihrer    Tag der offenen Tür
Friedhöfe auf Standfestigkeit überprüfen zu lassen.               Die Einsatzabteilung Schwaigern-Stadt veranstaltet am
Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass die Stand­        Sonntag, 08.09., im Feuerwehrhaus an der Mozartstraße
sicherheitsprüfung auf den Friedhöfen der Stadt Schwaigern        gemeinsam mit dem Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes
und den Ortsteilen in der 36. Woche, am 03. und 04. Septem-       wieder einen Tag der offenen Tür, zu dem wir die Schwaigerner
ber 2019, stattfinden wird.                                       Bevölkerung herzlich einladen möchten.

                                                                  Datei einfügen: s35feuerwehr_2_20190828.jpg

                                                                     Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019· Seite 7
Wir beginnen um 10.00 Uhr mit einem Frühschoppen u. a. mit        Ist ein Jubilar/Jubilarin mit der Veröffentlichung seines
Weißwurst, Brezel und Weißbier. Zum Mittag- und Abendessen        Geburtstages nicht einverstanden, sollte dies dem Standesamt,
bieten wir verschiedene Speisen vom Grill sowie Pizza vom         Frau Kreß, Zimmer E.12, Tel. 2128 rechtzeitig mitgeteilt wer-
Holzbackofen. Am Nachmittag gibt es an der Kaffeetheke auch       den. Alle Ehejubilare werden bezüglich der Veröffentlichung
Kaffee und Kuchen. Weiter gibt es Informationen zum Thema         noch einmal separat von uns angeschrieben.
Brandschutz und Vorführungen der Feuerwehr. Damit unsere
kleinen Gäste nicht zu kurz kommen, gibt es wieder den be-
liebten Spiele-Parcours der Jugendfeuerwehr sowie das „Bären-
Hospital“ des DRK-Ortsvereins.                                                  Kinder und Jugendliche
Festbesuche
Am Sonntag, den 01.09., besuchen wir das Feuerwehrfest
unserer Kameraden in Massenbachhausen! Abfahrt am
Magazin ist um 10 Uhr, wir ziehen unsere Polo-Shirts an.          Kindertheater „Max und Moritz“ am
Gerätedienst                                                      6. September in der Frizhalle
Am Montag, den 02.09., findet für folgende Kamerad/-innen                                        Max und Moritz, die zwei
um 20 Uhr der Gerätedienst statt: Matthias Ott, David Ott,                                       Früchtchen, treiben ihre bösen
Matthias Wendl, Thorsten Kissinger, Denis Muth, Marvin Bahn,                                     Späße und Übeltätigkeiten mit
Samuel Muth und Andreas Ohr.                                                                     viel Lust und Berechnung.
Tag der offenen Tür                                               FERIEN PROGRAMM
                                                                                                 Sieben Streiche lang – bis das
                                                                                SCHWAIGERN

Zum Aufbau vom Tag der offenen Tür treffen wir uns am             Maß voll ist!
Donnerstag, den 05.09., um 19.30 Uhr am Magazin. Der Abbau        Woran Witwe Bolte, Schneider
wird am Montag, den 09.09., um 19.30 Uhr sein.                    Böck, Lehrer Lämpel, Onkel
Beide Termine gelten für ALLE!                                    Fritz und der Meister Bäcker
                                                                  einzeln scheitern, bringen
Abteilung 2 Massenbach                                            Bauer Mecke und der Müller ge-
Am Freitag, den 06.09., findet für die gesamte Abteilung inkl.    meinsam zu Ende: Rickeracke,
Alterszug eine Einsatzübung statt. Treffpunkt um 20.00 Uhr        rickeracke geht die Mühle mit
am Feuerwehrhaus Massenbach, Anzug: Einsatzkleidung.              Geknacke ... Ein Puppenspiel
Zum Besuch unser Feuerwehrkameraden aus Massenbach­               mit Musik nach Wilhelm Busch.
hausen am Sonntag, den 01.09., anlässlich ihres Feuerwehr-        Die Federn fliegen, die Pfeife
festes trifft sich die gesamte Abteilung einschließlich Alters-   explodiert, das Mehl stäubt, aus
zug. Treffpunkt: 10 Uhr am FW-Haus, Anzug: Freizeitkleidung.      dem Sack rieselt das Getreide
                                                                  und in der Mühle wird tatsäch-
Abteilung 3 Stetten a. H.                                         lich gemahlen.
Am Sonntag, den 01.09., wollen wir unsere Kameradinnen und        Freitag, 06. September,
Kameraden in Massenbachhausen anlässlich ihres Feuerwehr-         15 – 15.50 Uhr, Einlass
festes besuchen. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Feuerwehr-        14.45 Uhr, Frizhalle, Eintritt
haus. Anzug: Poloshirt, Fleecejacke.                              3 Euro. Alter: Ab 4 Jahre
                                                                  (bitte Altersangabe beachten
Abteilung 4 Niederhofen                                           – jüngere Kinder können leider
Am Sonntag, den 01.09., treffen wir uns um 10 Uhr am              nicht an der Veranstaltung teilnehmen, auch nicht in
Magazin, um unsere Kameraden aus Massenbachhausen anläss-         Begleitung eines Erwachsenen).
lich ihres Feuerwehrfests zu besuchen.                            Veranstalter: Kinderferienprogramm der Stadt Schwaigern und
Anzug: Poloshirt, Jacke.                                          „Artisjoktheater“ Anke Scholz.

                                                                  T-Shirt bemalen beim Gesangverein Stetten
                                                                  Wahre Farbenexplosionen gab es beim T-Shirt bemalen am
                                                                  16.08., organisiert vom Chor Querbeet des Gesangvereins Edel-
                                                                  weiss Stetten. Ehemals weiße Kleidungsstücke waren nicht
                                                                  mehr wiederzuerkennen. Die Vorsitzende Christine Klink hatte
                                                                  in diesem Jahr völlig neue Techniken hervorgezaubert. Mit
Eheschließungen                                                   Spraydosen, Pinsel, Schwamm oder Serviettentechnik wurden
                                                                  T-Shirts, Hosen, Taschen und vieles mehr kreativ verschönert,
Günter Körner, Schefflenz, und Andrea Schmalzhaf,                 getrocknet und zur Fixierung gebügelt. Nach zwei Stunden und
Schwaigern, am 23. August 2019 in Schwaigern.                     einer Pause mit Schneckennudeln, Melonenstücken und
Giovanni Tango und Samuela Iacono, Schwaigern, am                 Getränken gingen die Kinder mit ihren selbst gestalteten
24. August 2019 in Schwaigern.                                    Kunstwerken stolz und zufrieden nach Hause.
Uwe Bader und Janine Denise Eble, Massenbach,
am 24. August 2019 in Schwaigern.
Sascha Oliver Brühl und Sarah Mähnert, Stetten a. H., am
24. August 2019 in Schwaigern.
                                                                  Datei einfügen: 190816ts_1_20190823.jpg
Sterbefälle
Günter Wilhelm Krepp, Stetten a. H., am 13. August 2019
in Heilbronn.
Heinrich Wilhelm Müller, Schwaigern, am 16. August 2019
in Heilbronn.

Herzlichen Glückwunsch!
02.09. Herrn Hans Rösch, Schwaigern, zum 80. Geburtstag.
Es werden alle Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder
fünfte weitere und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Ge-
burtstag im Amtsblatt veröffentlicht.

 Seite 8                 Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019
SchokoWerkstatt bei Ritter Sport                                 Für das leibliche Wohl ist gesorgt mit Kaffee und selbst
                                Am 22.08. war unser Motto        gebackenen Kuchen, Brezeln und Getränken.
                                „Quadratisch, praktisch, gut“.   Tischreservierung: basarmassenbach@gmx.de.
                                Die Stadtverwaltung besuchte     Auf Ihren Besuch freuen sich die Ev. Kindergärten Spatzennest
                                mit 31 Kindern den zweitgröß-    & Biberbau.
                                ten Schokoladentafelhersteller
                                Deutschlands. Nach einem         Ev. Kindergarten Arche Noah
                                Gang durch die Schokoaus­                         Die Mobile Saftpresse kommt am 20.09.
                                stellung durften die Kinder in                    nach Niederhofen!
                                der SchokoWerkstatt ihre                          Wir wollen mit dem Projekt „Apfelsaft
                                eigene Schokolade herstellen                      pressen“ in die Wiederholung gehen und
                                und die dazu passende                             freuen uns schon jetzt auf einen tollen Tag
                                Verpackung gestalten.            mit den Kindern vom Kindergarten Arche Noah. Egal ob Äpfel,
Mit dem Wissen, wie und wo die Zutaten angebaut, geerntet        Quitten oder Birnen, alles wird hier zu Saft gepresst und natür-
und verarbeitet werden, machte der abschließende Einkauf im      lich auch verkostet. Um die Aktion gut planen zu können,
Schokoshop doppelte Freude.                                      bitten wir um Anmeldungen im Vorfeld. Also falls auch Sie
Action in der Innenstadt                                         „eigenen Saft“ vom „eigenen Obst „ haben möchten, dann
Trotz schweißtreibender Temperaturen starteten letzten           melden Sie sich bei: Melanie Seiz, Tel. 6043 oder bei Sandra
Dienstag rund 50 Kinder zur Innenstadt-Ladenrallye, einem        Kohler 0172/9578788.
Angebot des Handels- und Gewerbevereins im Rahmen des            Vielleicht haben Sie eine Streuobstwiese, die Sie nicht ab­
städtischen Ferienprogramms. Die meisten waren am Vormittag      ernten können? Wir übernehmen das für Sie. Der Erlös der
unterwegs, um in 13 Geschäften ganz unterschiedliche Auf-        Aktion kommt ausschließlich den Kindern vom Kindergarten
gaben zu erfüllen. Wer mit dem Akkuschrauber umgehen             Arche Noah in Niederhofen zugute.
konnte, gelangte an eine Tüte mit Süßigkeiten. Das richtige
Schätzen des Gewichts von Pfefferbeißern wurde mit einem
Stück Wurst belohnt. In vielen Läden gab es ein Mitgebsel, das
die Aktion erleichterte. Auch das Zählen von Kleiderbügeln,
Stempeln von Prospekten, Zuordnen von Teesorten und etliche
Aufgaben mehr meisterten die gut gelaunten Kinder zwischen
6 und 13 Jahren problemlos. Wer seinen Laufzettel mit Stem-
pel und Unterschrift der jeweiligen Läden am Schluss wieder
im Buchladen vorlegte, bekam als Belohnung einen Gutschein
über drei Kugeln Eis. Die Begeisterung darüber war groß. Ge-
nau das Richtige bei dem Wetter, da waren sich die Beteiligten
einig.
                                                                 Mediathek
Kinder- und Jugendreferat                                        Unser Büchertipp
Ein Abend voller Überraschungen ...                              Lucinda Riley: Das Schmetterlingszimmer
in der Mediathek Schwaigern am 09.09.                            Posy Montague steht kurz vor ihrem siebzigsten Geburtstag.
                               Als Einstieg möchten wir ge-      Sie lebt alleine in ihrem geliebten „Admiral House“, einem
                               meinsam mit euch grillen. Wir     herrschaftlichen Anwesen im ländlichen Suffolk. Eines Tages
                               stellen Würstchen, Getränke       taucht völlig unerwartet ein Gesicht aus der Vergangenheit
                               und Snacks zur Verfügung und      auf: ihre erste große Liebe Freddie, der sie fünfzig Jahre zuvor
                               wir würden uns über eine          ohne ein Wort verlassen hatte. Nie konnte Posy den Verlust
                               Salatspende sehr freuen. Wer      überwinden, aber darf sie nun das Wagnis eingehen, ihm noch
                               etwas anderes grillen möchte,     einmal zu vertrauen? Freddie und das „Admiral House“ bewah-
bringt sein Grillzeugs einfach mit.                              ren indes ein lange gehütetes, düsteres Geheimnis – und
Anschließend wollen wir das vielfältige Angebot der Mediathek    Freddie weiß, er muss Posys Herz noch einmal brechen, wenn
nutzen und gemeinsam coole Stunden miteinander verbringen.       er es für immer gewinnen will ...
Lasst euch überraschen!                                          Veranstaltungen im September:
Gia Buu Nguyen, Kinder- und Jugendreferat                        Literaturkreis mit Astrid Link
Angela Barth, Mediathek Schwaigern                               Am Mittwoch, 18. September, trifft sich der Literaturkreis
Anmeldungen gibt es in der Mediathek Schwaigern oder per Mail:   unter der Leitung der Journalistin Astrid Link von 19.30 –
jugendreferat@schwaigern.de, angela.barth@schwaigern             21.30 Uhr in der Mediathek. Thema des Abends sind die
                                                                 Romane „Lila, Lila“ von Martin Suter und „Die Gerechten des
                                                                 Luberon“ von Christrose Rilk. Neue Teilnehmer-/innen sind
                                                                 herzlich willkommen.
                                                                 Die Bücherzwerge treffen sich
              Kindergärten und Schulen                           Ab Montag, 16. September, treffen sich von 9.30 – 10.30 Uhr
                                                                 wieder die „Bücherzwerge“ (Kleinkinder von 1 – 3 Jahren) in
                                                                 Begleitung von Mama/Papa oder Oma/Opa. Wir treffen uns in
                                                                 unserer Spielecke und unsere jüngsten Leser dürfen in aller
Ev. Kindergärten Spatzennest + Biberbau                          Ruhe unser Angebot in der Mediathek erkunden. Man kann
                 Der   Kinderkleiderbasar                        Bilderbücher vorlesen und alle Medien für diese Altersgruppe
                Massenbach findet statt am                       (Bilderbücher, Tonies, CDs) können anschließend kostenlos
                Sonntag, 22.09., von                             ausgeliehen werden.
                14 – 16 Uhr in der Mehr-                         Öffnungszeiten der Mediathek:
                zweckhalle Massenbach.                           Dienstag		 09.30 – 12.00 Uhr
Einlass für Schwangere ab 13.30 Uhr. Es erwartet Sie ein viel-   				 14.00 – 17.30 Uhr
fältiges Angebot an Kinderkleidung, Kinderwagen u.v.m.           Mittwoch		 14.00 – 17.30 Uhr
Großteile sind im Eingangsbereich separat ausgestellt und        Donnerstag 09.30 – 12.00 Uhr
können auch ohne Tischreservierung zum Verkauf abgegeben         				 14.00 – 17.30 Uhr
werden.                                                          Freitag			 15.00 – 18.00 Uhr
                                                                 Samstag		 10.00 – 12.00 Uhr

                                                                   Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019· Seite 9
VHS Unterland                                                     Mit der Einladungskarte – am Schriftenstand ausliegend – er-
                 Das neue Programm der VHS Unterland ist          halten Teilnehmer ab 12 Uhr ermäßigte Tageskarten zu
                 online                                           17 Euro. Sie können auch über www.schoepfungstag.info
                 Alle Kurse und Seminare für Herbst und           heruntergeladen werden.
                 Winter 2019/2020 können schon jetzt online
                 unter www.vhs-unterland.de gebucht werden.       Schwaigern:
Die Angebote können über die Suche nach Außenstellen,             Pfarramt 1 – Pfarrer Jörg Kohler-Schunk, Tel. 92 06 00
Themen oder Zielgruppen gefunden werden. Das 272 Seiten           Pfarramt 2 – Pfarrerin Sonja Binder, Tel. 0178 819 9542
umfassende Programmheft liegt ab 10. September zur                Öffnungszeiten im Pfarramtssekretariat: Montag von 09.30 bis
Mitnahme an den öffentlichen Auslagestellen im Landkreis          11.30 Uhr, Donnerstag von 15.30 bis 17.30 Uhr und nach
Heilbronn bereit.                                                 Terminvereinbarung, Tel. 92 06 00
                                                                  E-Mail-Adresse: pfarramt.schwaigern@elkw.de
Diakonieladen Hand in Hand Schwaigern                             Kirche: Täglich geöffnet von 10 bis 18 Uhr, jedoch donnerstags
Der Diakonieladen Hand in Hand hat Sommerpause!                   geschlossen.
Ab dem 10. September sind wir wieder für Sie da.                  Sa. 13.30 Uhr Trauung von Theophil Bachmann und
Diakonieladen Schwaigern, Gemminger Str. 1, Tel. 6820374.         		 Vera Nowotny (Bergneustadt) durch Pfarrer
                                                                  		 Kohler-Schunk
                                                                  So.    k e i n Kindergottesdienst
1250 Jahre Gemmingen                                                  10.40 Uhr Gottesdienst mit Taufen (Predigttext Hiob 23);
Zusatzveranstaltung                                                               Pfarrer Kohler-Schunk, Taufe von Jakob Muth
Aufführung „Gemminger Hexenprozess anno 1563“                                     und Benedikt Luca Wolf (Stetten);
Nachdem die Aufführungen 7./8. September schnell ausver-          		 Opfer: eigene Gemeinde
kauft waren, wird aufgrund der großen Nachfrage eine Zusatz-      Mo.09.00 Uhr Beginn der Kibiwo, Martinssaal; siehe nach-
veranstaltung am 15. September vor historischer Kulisse im        		 stehenden Hinweis
Schlosspark und im Schlosshof angeboten. Beginn ist um            Mi. 09.00 Uhr ökum. Wanderung ab Kirchplatz
18.30 Uhr (Einlass in den Schlosspark ab 17.30 Uhr). Wir          Do. 15.30 – 16.00 Uhr ökum. Gottesdienst, ASB-Pflegeheim,
empfehlen den Besuch erst ab einem Alter von 12 Jahren.                           Zeppelinstraße
Der Eintritt ist frei/Schutzgebühr von 5 Euro incl. 1 Gratis­           16.30 – 17.00 Uhr ökum. Gottesdienst, Senioren-
getränk bei der Aufführung. Der Vorverkauf findet bei             		 residenz, Gemminger Straße
Katja‘s Schuhecke in der Schwaigerner Straße in Gemmingen         		 Die Gottesdienste hält Pfarrer Kohler-Schunk
statt.                                                               19.30 Uhr Info-Abend zur Gemeindereise nach Namibia,
                                                                                  Gemeindehaus; siehe nachstehenden Hinweis
                                                                  Urlaubszeit
                                                                  Sekretariat Frau Mayer: Von Freitag, 30. Aug., bis einschl.
                                                                  Montag 16. Sept.
                                                                  Vertretung übernimmt Frau Beck an den Tagen: Montag,
                                                                  09.09., Donnerstag, 12.09. und Montag, 16.09., zu den oben
                                                                  genannten Öffnungszeiten.
                                                                  KinderBibelWoche
Evang. Kirchengemeinden                                           „Meine Welt ist voller Fragen: Leseratte und Naseweis ent-
zum 11. Sonntag nach Trinitatis, 01. September 2019               decken Gott“. Kinder stellen viele Fragen, auch Fragen wie:
Für den Leintaldistrikt:                                          Wer hat eigentlich Gott entdeckt? Wie lieb ist der liebe Gott?
Aus der Diakonischen Bezirksstelle Brackenheim                    KiBiWo-Team, Betreuer und Kinder begeben sich vom 2. bis
Jugendmigrationsdienst des Diakonischen Werkes im                 5. September auf die Suche nach Antworten. Treffpunkt
Stadt- und Landkreis Heilbronn – Beratungsstelle für              morgens um 9 Uhr für alle angemeldeten Kinder im Martins-
Migranten                                                         saal.
Zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene haben häufig        Gemeindereise – Infoabend
viele Fragen und wissen nicht an wen sie sich wenden sollen.      Von 22.02. bis 12.03.2020 bieten Pfarrer Kohler-Schunk und
Unsere Aufgabe ist es, sie in den ersten Jahren der Zuwande-      seine Frau eine Reise nach Namibia an. Dort hatte er seine
rung zu begleiten.                                                erste Pfarrstelle. In den letzten Jahren haben sie wieder
Wir beraten und unterstützen Sie gerne in folgenden Be­           Verbindungen zu den alten Freunden dort anknüpfen können
reichen: Schule, Ausbildung und Beruf (Hilfe bei der Erstellung   und möchten nun im kommenden Jahr eine Studienreise in
von Bewerbungsunterlagen, Hilfe bei der Anerkennung von           dieses südwestafrikanische Land als Gemeindereise anbieten.
Zeugnissen, Schul- und Berufsabschlüssen), Umgang mit             Dazu gibt es am Donnerstag, 05. Sept., um 19.30 Uhr im
Ämtern, Behörden und Institutionen, bei der Suche nach            Evang. Gemeindehaus, Schloßstr. 38, einen Infoabend.
einem Integrationskurs und bei persönlichen Problemen. Das        Interessierte sind herzlich willkommen.
Beratungsangebot ist freiwillig und kostenfrei.
Offene Sprechzeit in der Diakonischen Bezirksstelle, Kirch-       Massenbach – Massenbachhausen
str. 10, Brackenheim ist montags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr      mit CVJM
oder nach Terminvereinbarung, Telefon: 07135/9884-0,              Pfarrstelle zur Zeit vakant
Ansprechpartnerin: Jutta Kubin, Migrationsberatung Kreis­         Sekretärin Ute Rempp
diakonieverband Heilbronn.                                        Mail: Gemeindebuero.Massenbach@elkw.de
Bitte beachten Sie: Frau Kubin ist nach der Urlaubszeit ab        Öffnungszeiten Gemeindebüro:
09.09. wieder für Sie erreichbar.                                 dienstags und donnerstags 9.00 – 12.00 Uhr
Tag der Schöpfung am 6. September auf der BUGA                    Tel. 07138/920 663
Die zentrale Feier zum Ökumenischen „Tag der Schöpfung“ am        Homepage: www.kirche-massenbach.de
Freitag, 6. September, findet in diesem Jahr auf der BUGA         So. 10.00 Uhr Gottesdienst in der Georgskirche Massenbach
statt. Unter dem Motto „Salz der Erde“ lädt die Arbeitsgemein-    		 (Prädikantin Kachel)
schaft Christlicher Kirchen in Deutschland dazu ein.              Vertretung während der Vakatur
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält die Festrede zur      Die Kasualvertretung hat bis 14.09.2019 Pfarrer Kohler-Schunk
Eröffnung um 13 Uhr. Danach folgen spezielle Führungen.           aus Schwaigern, Tel. 07138/920600.
Parallel gibt es von 10 bis 16 Uhr Infostände von gelungenen      Das Gemeindebüro ist zu den üblichen Zeiten besetzt.
Beispielen zur Nachhaltigkeit.
Um 17 Uhr ist auf der Hauptbühne der große Festgottesdienst
mit Vertretern aller ACK-Kirchen und Ebenen, mitgestaltet von
der Band Qohelet und einem Heilbronner Projektchor.
 Seite 10                  Stadt Schwaigern Nr. 35 · 30. August 2019
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