Neue Seilbahn am Funpark - Gemeinde Breitnau
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
An alle Haushaltungen Amtsblatt der Gemeinde Breitnau Freitag, 6. August 2021 Nummer 15 Neue Seilbahn am Funpark Im Rahmen des Regionalbudgets LEADER wurde unter anderem der Bau einer neuen Seilbahn gefördert. Die Seilbahn wurde in den vergangenen Tagen aufgebaut und kann nun genutzt werden. Das Projekt wurde gefördert durch die LEADER-Aktionsgruppe Südschwarzwald mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg und der LEADER-Aktionsgruppe“. 1
Bundestagswahl 2021 Amtliche Bekanntmachungen Internetwahlscheinantrag Wahlscheinantrag bequem per Internet Zur Bundestagswahl am 26.09.2021 kann die Erteilung eines Das Rathaus ist geöffnet Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E- Wir bitten darum, die Besuche auf dringende, nicht aufschieb- Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindever- bare Angelegenheiten, die einen persönlichen Kontakt erfor- waltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per derlich machen, zu beschränken. SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet Die Öffnungszeiten sind wie folgt: auf unserer Homepage www.gemeinde-breitnau.de an. Beim Auf- Montag und Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr ruf des Links „Bundestagswahl 2021 – Briefwahlbeantragung“ er- Mittwoch 07.00 – 12.00 Uhr halten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformu- Freitag 09.00 – 12.00 Uhr lar eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Gerne können Sie uns auch telefonisch (07652/9109-0) Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter an- und per E-Mail (gemeinde@breitnau.de) kontaktieren und auch derem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Soll- einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. ten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerver- zeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und ein- fach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite Glasfaser für Breitnau der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und mögli- Der Betreiber des Netzes, die Firma Vodafone, cherweise noch eine abweichende Versandadresse. informiert durch persönliche Beratung vor Ort. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Das Glasfaserbüro im Rathaus ist nach Terminvereinbarung Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von besetzt. Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch mit uns anschließend per Post zugestellt. Herrn Staiger unter 01520 911 4000 oder Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, kön- per Mail: a.staiger@telefonshop-suetterlin.de. nen Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@breitnau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familien- Die Ansprechpartnerin Tatjana Hera ist im Ort unterwegs und namen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift kann zusätzlich für eine Terminvereinbarung telefonisch oder (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. per Mail kontaktiert werden. Mobil: 0160 96200734 Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Mail: t.bangert@vertriebspartner-vfkd.de Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Bürgerbüro, Tel. 07652/9109-0 Notruf und Bereitschaftsdienst der Ärzte und Apotheken Telefon Arzt Zahnarzt Apotheke Notruf-Notarzt 112 Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten, Feuerwehr 112 und an Feiertagen: Bundesweite Ärztliche Freiburger Str. 4, Tel. 9114-0 Polizei 110 Notfallsprechstunden in der kassenärzt- Notrufnummer: Öffnungszeiten: Polizei-Revier lichen Notfallambulanz in der Mo-Do 9.00-12.30 und 14.30-18.30 Uhr Titisee-Neustadt 07651/9336-0 Heliosklinik, Ti.-Neustadt, Jostalstr. 1 Tel. 116 117 Anruf kostenlos Fr. 9.00-12.30 und 14.30-18.00 Uhr Polizeiposten Sprechstunden von 10.00 bis 13.00 Uhr www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Sa. 9.00-12.30 Uhr Hinterzarten 07652/91770 sowie von 16.00 bis 19.00 Uhr. www.zahnforum.de Apothekennotdienste unter Bergrettungsdienst An Wochenenden und Feiertagen ist der www.lak-bw.notdienst-portal.de Bergwacht 0761/493333 ärztliche Rufdienst rund um die Uhr Sozialstation Hinterzarten Integrationsfachdienst. Strom - Energiedienst 0762392/1818 ab 8 Uhr morgens, am Mo, Di + Do Die Schwestern/Pfleger sind unter Telefon Beratungsstelle für schwerbehinderte, Wasser-EWK 07661/39350 von 18 - 8 Uhr, am Mi von 13 - 8 Uhr und 229 oder 07651/1464 zu erreichen psychisch erkrankte und hörbehin- Gas - badenova 0800/2767767 am Fr von 16 - 8 Uhr über derte ArbeitnehmerInnen und deren Mobile Soziale Telefon 116 117 erreichbar. Sozialpsychiatrischer Dienste Arbeitgeber. Tel. 0711/25 083 2800 Dienste des DRK 07651/1045 Gemeinschaftspraxis: Dr. med. Peter Kirchzarten: Burger Str. 31 Psychosoziale Beratungs- und Rettungsdienst Krimmel, Arzt für Allgemeinmedizin, Tel. 07661/9046-0, Fax 9046-29 Behandlungsstelle für Alkohol- und DRK 112 Martin Reisch, Arzt für innere Medizin, Sprechzeiten: Mo-Fr: 10-12 Uhr Drogenprobleme. Landesverband für Dr. Marina Straub, Ärztin für Allgemein- Neustadt: Tel. 07651/9118-0 Prävention und Rehabilitation e.V. Universitäts-Kinderklinik medizin, Sonnenhöhe 2, Breitnau Tel. 0761/156309-0, Fax 156309-99 Sprechzeiten: Mo u. Fr: 10-12 Uhr 0761/27043000 Tel.: 015157263124 psb-freiburg@blv-suchthilfe.de Gundelfingen: Tel. 0761/585200 Sprechstunden: Montag: 8:00 - 12:00 + Informationszentrale 16:00 - 18:00, Dienstag: 8:00 - 12:00 Sprechzeiten: Do: 15-17.30 Uhr Tageselternverein Hochschwarzw. für Vergiftungen Essen auf Rädern A.-Kolping-Str. 20, Titisee-Neustadt, Mittwoch: 8:00 - 12:00 + 15:00 - 17:30 Susanne Filser, Tel. 07651/911855 0761/19240 Donnerstag: 8:00 - 12:00 + 16:00 - 19:00 Caritasbezirksstelle Hochschwarzwald e-mail: tagesmuetter-hsw@gmx.de Freitag: 8:00 - 12:00 Tel. 07651/911843, menue-service.hoch- Beratungsstelle für ältere schwarzwald@caritas-bh.de Dienstag und Donnerstag von 9.00 – Zusätzlich bietet die Praxis Stegen je- 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung Menschen des caritativen weils samstags, sonntags und an Feier- Altenhilfeverbundes tagen Notfallsprechstunden von 10:00 - Blinden- und Sehbehindertenverein Dorfhelferinnenstation Hochschwarzwald 10:30 Uhr an. Südbaden e.V., Wölflinstr. 13, 79104 FR, Einsatzleitung: Stefanie Di Mauro Büro: Titisee-Neustadt, Terminvereinbarung, Rezept- oder Telefon 0761/36122, Fax 36123 Tel: 07651/9722338 oder 0176-17612563 Telefon 07651/9118-34 Überweisungsanforderung unter Mail: stefanie.dimauro@dorfhelferin- 015157263124 o. über unsere Webseite. E-mail: info@bsvsb.org, www.bsvsb.org nenwerk.de Psychosoziale Krebsberatungsstelle: Kostenlose Information, Beratung und Begleitung für krebskranke Menschen und deren Angehörige 79104 Freiburg, Hauptstr. 5a, Tel.0761/ 270 77500 Mo.-Fr. 9.00-13.00, email: krebsberatungsstelle@uniklinik-freiburg.de, www.krebsberatungsstelle-freiburg.de Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald: Allgemeine Sozialberatung * Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge * Jugendmigrationsdienst * Migrationsberatung für Erwachsene · Schwangerschafts- & Familienberatung · Schwangerschaftskonfliktberatung, Hirschenbuckel 3, 79822 Titisee-Neustadt, Tel.: 07651 9399-0 werktäglich von 9-12:30 Uhr · www.onlineberatung-diakonie-balden.de · https://migration.onlineberatung-diakonie-baden.de 2
Schablonen für sehbehinderte und auf Anschlussnehmer zugehen, für die bereits eine Grundstücks- nutzungsvereinbarung mit dem Zweckverband Breitband vorliegt blinde Menschen oder noch erforderlich ist. Beim Hausanschlussmanagement wird Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am mit den Anschlussnehmern die grundsätzliche Hinführung und 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe Platzierung des späteren Hausanschlusses in einer lokalen Bege- aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe hung abgestimmt. Das Büro nimmt hierfür eigenständig Kontakt abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den mit den betreffenden Anschlussnehmern auf und kann sich ent- Stimmzettel selbst nicht lesen kann? sprechend ausweisen. Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusen- Glasfasernetz steht über die open access Verpflichtung auch dung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. anderen Betreibern offen Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Der Zweckverband Breitband plant, baut und finanziert den Breit- Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf bandausbau für seine Mitglieder. Der Breitbandausbau im Ver- der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen an- bandsgebiet wird nach dem Betreibermodell durchgeführt. Hier- gebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kosten- bei wird das kommunale Glasfasernetz durch den Zweckverband los - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen Breitband gebaut und verbleibt in dessen Eigentum. Unterstützt CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung wird der geförderte Ausbau mit Mitteln des Bundes und des Lan- der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels des Baden-Württemberg. Als Vorgabe aus der Förderung muss vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine die Gemeinde einen Eigenanteil tragen. Den Netzbetrieb darf nur entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. ein privates Telekommunikationsunternehmen leisten. In einer EU-weiten Ausschreibung des Zweckverbands Breitband hat Vo- Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, dafone GmbH den Zuschlag für den Netzbetrieb im vergangenen die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Jahr 2020 erhalten. Über die sogenannte open access Verpflich- Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des tung steht das Netz auch anderen Betreibern offen. Haben also amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehin- andere Betreiber ebenfalls Interesse an der Versorgung, können dertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. diese Leistungen über das Verbandsnetz anbieten. Allerdings be- steht für andere Betreiber keine Verpflichtung zur Nutzung des Verbandsnetzes. Breitbandausbau Hintergrundinformationen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Schnelles Internet fehlt noch in einigen Gebieten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Um eigenständig und mit vereinten Start der Planungen Kräften die Bevölkerung mit einer zukunftsfähigen Internetver- für das Glasfaserhausanschluss-Management bindung über Glasfaser auszustatten, haben 40 Gemeinden und Städte sowie der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 2018 Die Planungsschritte für den Breitbandausbau der weißen Flecken den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald ge- in der Gemeinde Breitnau durch den Zweckverband Breitband gründet. Dieser plant, baut, verwaltet und finanziert den Ausbau Breisgau-Hochschwarzwald werden weiter vorangebracht. Als des Netzes für schnelles Internet im Auftrag seiner Mitglieder. Die zukünftiger Betreiber des Verbandsnetzes ist die Vodafone GmbH Gesetzeslage sieht vor, dass nur private Telekommunikationsan- seit einigen Wochen in der Gemeinde vor Ort ansprechbar und bieter Dienstleistungen der Telekommunikation erbringen dürfen holt Grundstücksnutzungsvereinbarungen für den Zweckverband und Breitbandausbau Aufgabe der Telekommunikationsunterneh- Breitband ein. Für die Konkretisierung beginnt zudem das ausge- men ist. Gleichzeitig ist für die privaten Telekommunikationsun- wählte Planungsbüro regioDATA GmbH lokal die Planung für das ternehmen keine gesetzliche Pflicht zur Versorgung mit schnellem Hausanschlussmanagement. Internet definiert. Unterversorgte Gebiete sollen jedoch endlich einen guten Zugang erhalten. Dort, wo ein privates Telekommu- Bei den unterversorgten Adressaten im weißen Fleck holt Voda- nikationsunternehmen in einem definierten Zeitraum von 3 Jahren fone GmbH als Betreiber des Verbandsnetzes Grundstücksnut- keinen Ausbau beabsichtigt und eine gravierende Unterversor- zungsvereinbarungen ein und unterstützt damit den Zweckver- gung vorliegt, haben die Gemeinden als freiwillige Leistung die band Breitband. Über die am 14. Juni 2021 von Vodafone GmbH Möglichkeit, selbst tätig zu werden. gestartete Vorvermarktung in der Gemeinde Breitnau werden passende Informationsmöglichkeiten vor Ort angeboten. Die Grundstücksnutzungsvereinbarung mit dem Zweckverband Breit- Kinderfreizeitbonus band bildet die Grundlage für den Glasfaserhausanschluss und ist unbedingt notwendig, damit der Zweckverband Breitband den Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionspro- Hausanschluss weiter planen und letztlich bauen kann. gramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Fami- Grundstücksnutzungsvereinbarung ist notwendig für einen lien beschlossen. Glasfaserhausanschluss Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Damit ein Glasfaserhausanschluss bis ins Gebäude gelegt wer- Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien den kann, wird die Grundstücksnutzungsvereinbarung mit dem mit kleinen Einkommen erhalten, um insbesondere Angebote Zweckverband Breitband geschlossen. Im geförderten Bereich zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes entstehen für den Anschlussnehmer für die Verlegung durch den nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Zweckverband Breitband hierbei keine Kosten. Für die Glasfaser- Sozialleistungen angerechnet. hausanschlussverlegung ist kein Vertrag über ein Glasfaserpro- Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 existenzsichern- dukt des Netzbetreibers erforderlich. Für die Anschlussnutzung de Leistungen nach dem SGB II, dem Bundesversorgungsgesetz wird ein Vertrag über ein Glasfaserprodukt benötigt. Dieser kann oder dem AsylbLG erhalten, wird der Kinderfreizeitbonus als an- auch zu einem späteren Zeitpunkt nach Verlegung geschlossen tragslos zu gewährende Einmalzahlung nach dem jeweiligen Leis- werden. Die Verlegung des Glasfaserhausanschlusses verpflichtet tungsrecht gewährt. nicht zur Nutzung. Informieren Sie sich hierzu auch unter zvbbh. de. Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 leistungsberech- tigt nach dem Wohngeldgesetz oder dem Dritten Kapitel SGB XII Arbeiten für das Hausanschlussmanagement starten (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind, wurde der Kinderfreizeitbonus In einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren hat das Büro regi- als Antragsleistung im Bundeskindergeldgesetz verankert, so oDATA GmbH den Zuschlag für die Planungs- und Ingenieursleis- dass die Gewährung über die Familienkasse der Bundesagentur tungen für ein Los zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Breitnau für Arbeit erfolgt. erhalten. Das Büro hat diese Arbeiten bereits aufgenommen. Das Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Glasfasernetz wird bis in die Gebäude errichtet. Hierzu beginnt Thema Kinderfreizeitbonus sind auf folgender Internetseite der regioDATA GmbH in Kürze die Planungen zum Hausanschluss- Familienkasse veröffentlicht: management vor Ort. Angestellte von regioDATA GmbH werden www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus 3
Bekanntmachung Jahresabschluss 2017 Einstimmig wurde das Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2017 zur Kenntnis genommen und festgestellt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Feststellungsbeschluss (Anlage 20 zu §95b Abs. 1 GemO) Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat der Gemeinde Breitnau am 21. Juli 2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2017 mit folgenden Werten fest: 1. Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: 1 Ergebnisrechnung Euro 1.1 Summe der ordentlichen Erträge von 4.627.091,02 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen von 4.725.515,33 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) -98.424,31 1.4 Außerordentliche Erträge 31.896,55 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 28.954,23 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 2.942,32 1.7 Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) -95.481,99 2. Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: 2. Finanzrechnung EURO 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 3.914.517,02 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.050.883,88 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 -136.366,86 (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.154.263,10 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 986.186,80 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo 2.6 168.076,30 aus 2.4 und 2.5) von Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.7 . 31.709,44 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 136.678,59 Summe Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 2.10 136.678,59 Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts 2.11 -104.969,15 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf haushaushaltsunwirsamen 2.12 11.507,46 Einzahlungen und Auszahlungen 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 211.175,14 Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.14 -93.461,69 2.12 Endstand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.15 117.713,45 2.13 und 2.14) Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden (soweit noch nicht geschehen) vom Gemeinderat genehmigt. 4
3. Bilanz EUR 3.2 Sachvermögen 24.292.355,56 3.3 Finanzvermögen 837.984,67 3.4 Abgrenzungsposten 13.968,87 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite ( Summe 3.1 bis 3.5) 25.144.309,10 3.7 Basiskapital 12.777.460,77 3.8 Rücklagen 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnises -95.481,99 3.10 Sonderposten 10.014.197,86 3.12 Verbindlichkeiten 2.393.828,31 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 55.304,15 3.14 Gesamtbetrag der Passivseite ( Summe 3.7 bis 3.13) 25.144.309,10 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnis des Haushaltsjahres Rücklagen aus Überschüssen des Ergebnisses aus dem Basis- Stufen der Ergebnisverwendung Sonder- Ordentliches zweitvorange- drittvorange- ordentlichen Sonder- kapital Vorjahr und des Haushaltsausgleichs1) ergebnis Ergebnis gangenen Jahr gangenen Jahr Ergebnisses ergebnisses EUR2) 1 2 3 4 5 6 7 8 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. 1 2.942,32 -98.424,31 0,00 0,00 0,00 0,00 Anfangsbestände 12.777.460,77 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus 2 0,00 0,00 0,00 0,00 dem ordentlichen Ergebnis Zuführung eines Überschusses des 3 ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital 4 0,00 0,00 nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage 5 0,00 0,00 aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen 6 Ergebnisses durch einen Überschuss des -2.942,32 2.942,32 Sonderergebnisses Zuführung eines Überschusses des 7 Sonderergebnisses zur Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der 8 0,00 0,00 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen 9 Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage 0,00 0,00 aus Überschüssen des Sonderergebnisses Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des 10 ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres -95.481,99 0,00 0,00 sowie aus Vorjahren in das Folgejahr Verrechnung eines aus dem 11 drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen 0,00 0,00 Fehlbetrags mit dem Basiskapital Verrechnung eines Fehlbetrags des 12 0,00 0,00 Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 13 vorläufige Endbestände 0,00 0,00 12.777.460,77 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das 14 0,00 Basiskapital nach § 23 Satz 3 GemHVO 15 Endbestände 0,00 0,00 12.777.460,77 5
Bekanntmachung Jahresabschluss 2018 Einstimmig wurde das Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis genommen und festgestellt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Feststellungsbeschluss (Anlage 20 zu §95b Abs. 1 GemO) Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat der Gemeinde Breitnau am 21. Juli 2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Werten fest: 1 Ergebnisrechnung Euro 1.1 Summe der ordentlichen Erträge von 4.609.677,13 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen von 4.803.543,71 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) -193.866,58 1.4 Außerordentliche Erträge 23.640,40 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 23640,4 1.7 Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) -170.226,18 2. Finanzrechnung EURO 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.312.651,38 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.158.044,58 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 154.606,80 (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 645.381,18 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 618.635,47 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo 2.6 26.745,71 aus 2.4 und 2.5) von Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.7 . 181.352,51 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 163.038,85 Summe Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 2.10 163.038,85 Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts 2.11 18.313,66 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf haushaushaltsunwirsamen 2.12 10.862,51 Einzahlungen und Auszahlungen 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 117.713,45 Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.14 29.176,17 2.12 Endstand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.15 146.889,62 2.13 und 2.14) Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden (soweit noch nicht geschehen) vom Gemeinderat genehmigt. 6
3. Bilanz EUR 3.2 Sachvermögen 24.214.219,32 3.3 Finanzvermögen 1.022.653,92 3.4 Abgrenzungsposten 16.202,81 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite ( Summe 3.1 bis 3.5) 25.253.076,05 3.7 Basiskapital 12.777.460,77 3.8 Rücklagen 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnises 265.708,17 3.10 Sonderposten 10.264.135,20 3.12 Verbindlichkeiten 2.417.880,90 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 59.307,35 3.14 Gesamtbetrag der Passivseite ( Summe 3.7 bis 3.13) 25.253.076,05 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnis des Haushaltsjahres Rücklagen aus Überschüssen des Ergebnisses aus dem Basis- Stufen der Ergebnisverwendung Sonder- Ordentliches zweitvorange- drittvorange- ordentlichen Sonder- kapital Vorjahr und des Haushaltsausgleichs1) ergebnis Ergebnis gangenen Jahr gangenen Jahr Ergebnisses ergebnisses EUR2) 1 2 3 4 5 6 7 8 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. 1 23.640,40 -193.866,58 95.481,99 0,00 0,00 0,00 Anfangsbestände 12.777.460,77 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus 2 0,00 0,00 0,00 0,00 dem ordentlichen Ergebnis Zuführung eines Überschusses des 3 ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital 4 0,00 0,00 nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage 5 0,00 0,00 aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen 6 Ergebnisses durch einen Überschuss des -23.640,40 23.640,40 Sonderergebnisses Zuführung eines Überschusses des 7 Sonderergebnisses zur Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der 8 0,00 0,00 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen 9 Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage 0,00 0,00 aus Überschüssen des Sonderergebnisses Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des 10 ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres -170.226,18 95.481,99 0,00 sowie aus Vorjahren in das Folgejahr Verrechnung eines aus dem 11 drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen 0,00 0,00 Fehlbetrags mit dem Basiskapital Verrechnung eines Fehlbetrags des 12 0,00 0,00 Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 13 vorläufige Endbestände 0,00 0,00 12.777.460,77 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das 14 0,00 Basiskapital nach § 23 Satz 3 GemHVO 15 Endbestände 0,00 0,00 12.777.460,77 7
Bekanntmachung Jahresabschluss 2019 Einstimmig wurde das Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis genommen und festgestellt. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Feststellungsbeschluss (Anlage 20 zu §95b Abs. 1 GemO) Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat der Gemeinde Breitnau am 21. Juli 2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest: 1 Ergebnisrechnung Euro 1.1 Summe der ordentlichen Erträge von 4.945.042,50 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen von 5.024.072,48 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo 1.1 und 1.2) -79.029,98 1.4 Außerordentliche Erträge 19.533,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0 1.7 Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) -59.496,98 2. Finanzrechnung EURO 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.828.414,32 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 4.396.725,09 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.3 431.689,23 (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 266.624,17 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 564.618,78 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo 2.6 -297.994,61 aus 2.4 und 2.5) von Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 2.7 . 133.694,62 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 450.000,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 170.060,40 Summe Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus 2.10 279.939,60 Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Finanzhaushalts 2.11 413.634,22 (Saldo aus 2.7 und 2.10) von Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf haushaushaltsunwirsamen 2.12 1.992,31 Einzahlungen und Auszahlungen 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 146.889,62 Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.14 415.626,53 2.12 Endstand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.15 562.516,15 2.13 und 2.14) Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden (soweit noch nicht geschehen) vom Gemeinderat genehmigt. 8
3. Bilanz EUR 3.2 Sachvermögen 24.037.832,62 3.3 Finanzvermögen 1.335.403,46 3.4 Abgrenzungsposten 18.327,58 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite ( Summe 3.1 bis 3.5) 25.391.563,66 3.7 Basiskapital 12.777.460,77 3.8 Rücklagen 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnises -325.205,15 3.10 Sonderposten 10.366.795,36 3.12 Verbindlichkeiten 2.508.408,13 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 64.104,55 3.14 Gesamtbetrag der Passivseite ( Summe 3.7 bis 3.13) 25.391.563,66 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Rücklagen aus vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus Basis- Ergebnis des Haushaltsjahres Überschüssen dem kapital des drittvorange- Sonder- Ordentliches zweitvorange- ordentlichen Sonder- Stufen der Ergebnisverwendung Vorjahr gangenen ergebnis Ergebnis gangenen Jahr Ergebnisses ergebnisses und des Haushaltsausgleichs1) Jahr EUR2) 1 2 3 4 5 6 7 8 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. 1 19.533,00 -79.029,98 -170.226,18 -95.481,99 0,00 0,00 Anfangsbestände 12.777.460,77 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus 2 0,00 0,00 0,00 0,00 dem ordentlichen Ergebnis Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage 3 0,00 0,00 aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das 4 Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des 0,00 0,00 Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme 5 0,00 0,00 aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des 6 ordentlichen Ergebnisses durch einen -19.533,00 19.533,00 Überschuss des Sonderergebnisses Zuführung eines Überschusses des 7 Sonderergebnisses zur Rücklage aus 0,00 0,00 Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus 8 0,00 0,00 der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme 9 0,00 0,00 aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des 10 -59.496,98 -170,226,18 -95.481,99 Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr Verrechnung eines aus dem 11 drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen 0,00 0,00 Fehlbetrags mit dem Basiskapital Verrechnung eines Fehlbetrags des 12 0,00 0,00 Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 13 vorläufige Endbestände 0,00 0,00 12.777.460,77 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in 14 das Basiskapital nach § 23 Satz 3 0,00 GemHVO 15 Endbestände 0,00 0,00 12.777.460,77 1) Es sind nur die jeweils relevanten Stufen abzubilden 2) Grüne Felder können keine negativen Werte enthalten, rote Felder können keine positiven Werte enthalten 9
Veranstaltungen Sonnenhöhe Sie suchen eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und fröhlichen Team, mitten in der Natur des Südschwarzwaldes? Seien Sie mit dabei! Dann sind Sie bei uns genau richtig! Die Fachklinik Caritas-Haus Feldberg ist spezialisiert auf Vorsorge und Rehabilitation für Mutter-Kind sowie auf Kinder- und Jugendrehabilitation mit den Grillabend mit Musik Anmeldung erwünscht! Schwerpunkten AD(H)S, Adipositas und Asthma bronchiale. 07.08.2021 von 17.00 – 20.00 Uhr im Innenhof Aktuell suchen wir Frühschoppenkonzert mit der Trachtenkapelle Breitnau Empfangsmitarbeiter im 15.08.2021 ab 11.00 Uhr Dauernachtdienst (m/w/d) im Innenhof mit Weißwurstfrühstück ab sofort in Teilzeit mit 40 % Es gelten die aktuellen Coronaregeln. Sporttherapeut / Sport- und Sonnenhöhe1 · Tel. 07652 917950 300 Gymnastiklehrer (m/w/d) www.st-raphael.de ab 01.09.2021 mit 75 %-100 % Stellvertr. Hauswirtschaftsleitung (m/w/d) ab sofort in Voll- oder Teilzeit Die vollständigen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.caritas-haus-feldberg.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen an: Fachklinik Caritas-Haus Feldberg, Personalbüro Passhöhe 5, 79868 Feldberg bewerbung@caritas-haus-feldberg.de Gerne steht Ihnen Frau Waldvogel unter 07676/930 335 für Auskünfte zur Verfügung. Aufruf des Forstbezirk Titisee-Neustadt Liebe Waldbesitzende, haben Sie die Nachhaltigkeitsprämie Wald (Bundeswaldprämie) schon beantragt? Sie besitzen eine zertifizierte Waldfläche (PEFC oder FSC) von einer Größe von mehr als 1,0 Hektar? Dann beantragen Sie die „Bundeswaldprä- mie“. Dies ist noch bis zum 30.10.2021 auf der Homepage des FNR (www.bundeswaldprämie.de)beantragen) möglich. Die Bundesregierung fördert den Erhalt und die nachhaltige Be- wirtschaftung Ihres Waldes in Höhe von 100 €/ha bzw. 120 €/ha, je nach Zertifizierungssystem (PEFC bzw. FSC). Sie haben noch Fragen zur Bundeswaldprämie oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung? Informieren Sie sich auf der Homepage des FNR (https://www.bundeswaldpraemie.de/faq) und erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Forstbetriebsgemein- schaft oder beim Forstbezirk Titisee-Neustadt. 10
Zusammen für die Zukunft: Anschluss Glasfaser geschenkt bis 17.09.2021 1 für Breisgau- Hochschwarzwald vodafone.de/glasfaserpower Mit Spitzengeschwindigkeit Unser Berater-Team ist für Dich vor Ort Wenn Zukunft, dann Glasfaser in die Zukunft Zukunftssichere Technologie Stell Dir vor, die gigaschnelle Zukunft ist ermöglicht Dir gigaschnelles in Deiner Region – und Du bist nicht dabei! Surfen, TV-Nutzung und Telefo- Schon viele Bürger:innen im Breisgau- nieren – alles gleichzeitig. Hochschwarzwald haben sich für den Breitbandausbau entschieden. Werde auch Du Teil eines der modernsten Kommuni- kationsnetze Deutschlands: Meld Dich Vernetze Dein Zuhause mit bis zum 17. September 2021 für Deinen Smart-Home-Geräten. Glasfaser-Anschluss an. Und das sparst Du Mit einem Glasfaser-Anschluss erhöhst Du die Attraktivität und Entscheidest Du Dich bis zum den Wohnwert Deiner Immobilie. 17. September 2021 für einen Glasfaser- Tatjana Hera Anschluss, übernimmt der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald die Baukosten1 für Dich. Wenn Du Deinen Homeoffice, Homeschooling Glasfaser-Anschluss auch aktiv nutzen und Videokonferenzen in höchster möchtest und einen Vodafone Glasfaser- Qualität und ohne Wartezeiten. So Vertrag abschließt, kannst Du noch 399 € 2 teilst Du Dokumente und Daten beim Installationspaket sparen, welches noch schneller. wir Dir kostenlos dazugeben. Dein neuer Glasfaser-Vertrag startet erst, wenn Dein alter Vertrag abgelaufen oder gekündigt ist. Auch Telemedizin erhält durch Du hast also keine doppelten Kosten. hohe Bandbreite kräftig Rücken- wind. Mit Sprechstunden per Unsere Zuhause-Berater Videocall hast Du Deinen digitalen und kontaktlosen Draht zum Arzt. Durch die aktuelle Corona-Situation: Verein- Enes Can Öz bar am besten einen persönlichen Termin mit einem unserer Berater. Gern direkt bei Weitere Beratungsmöglichkeiten Dir zuhause. Natürlich alles im Rahmen der in Deiner Nähe coronabedingten Hygiene- und Verhaltens- regeln. Registrier Dich online auf Glasfaser-Büro: vodafone.de/glasfaserpower und wir kontaktieren Dich für einen Beratungstermin. Oder ruf uns einfach an und vereinbar Deinen Rathaus Termin: 0800 20 30 325. Um Dich schon Dorfstr. 11, 79874 Breitnau einmal mit unserem Berater-Team vertraut Di, Mi: 9 – 17 Uhr zu machen, stellen wir sie Dir hier gerne vor. und jeden zweiten Freitag: 9 – 17 Uhr Together we can 1 Im Rahmen der Vorvermarktungsphase wird bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Abschluss einer Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) bis 17. September 2021 Dein Gebäude durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald kostenlos ans Glasfasernetz angeschlossen. Einzelheiten sind der Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) des Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald zu entnehmen. Beim Ausbau wird ein Glasfaser-Hausübergabepunkt in Deinem Gebäude installiert. Der Anschluss ans Glasfasernetz ist die Voraussetzung für einen Vodafone Glasfaser-Vertrag. 2 Das Installationspaket enthält die Ver- legung eines Glasfaser-Anschlusses vom Glasfaser-Hausübergabepunkt bis in Deine Wohnräume und den Anschluss des Netz-Modems durch einen Techniker. Das Paket kostet einmalig 399 €. In der Vorvermarktungs- phase bis zum 17. September 2021 ist das Installationspaket in Verbindung mit einem Red Internet & Phone Glasfaser-Vertrag kostenlos. Vodafone GmbH • Ferdinand-Braun-Platz 1 • 40549 Düsseldorf • vodafone.de 54_ANZ_Gemeindeblatt_Breitnauer_185x265_SSP.indd 1 11 28.07.21 16:38
Gemeinderatssitzung Dringender Appell! Bitte keine Feuchttücher ins WC werfen Feste Abfälle wie Feuchttücher, Tampons, Kondome und Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung Katzenstreu sollten nicht mit Hilfe der Klospülung beseitigt findet am Mittwoch, 18. August 2021 um 19.30 Uhr werden, sondern in die Restmülltonne wandern. Denn sonst in der Kultur- und Sporthalle statt. verstopft so manches Rohr, Pumpen und die Abfälle müssen unter hohem Einsatz vor der Wiederaufbereitung aus dem Bezüglich der Tagesordnung verweisen wir auf die Tagespresse, Wasser gesiebt werden. Ohne großen Aufwand können etwa auf die Anschlagtafel im Rathaus und auf unsere Homepage Hygieneartikel in einem kleinen Mülleimer fürs Bad am besten unter www.breitnau.de neben der Toilette gesammelt und entsorgt werden. Es gelten nach wie vor die aktuellen Corona-Hygiene- Vorschriften. Wir bitten um Beachtung. Bekanntgaben aus der Abfallkalender öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.07.2021 Donnerstag, 05.08.2021 Restmüll und Biotnne TOP 1 Verabschiedung von Hermann Egner Donnerstag, 12.08.2021 Biotonne und Herr Hermann Egner wurde nach 22 Jahren Mitarbeit im Bauhof Gelber Sack verabschiedet. Donnerstag, 19.08.2021 Restmüll und Biotonne TOP 2 Medienentwicklung Grundschule Breitnau – Die Grünschnittsammelstelle Breitnau Beschaffung neuer Technik Grünschnitt aus privaten Haushalten wird gebührenfrei zu den Der Gemeinderat hat der Beschaffung von interaktiven Displays, untenstehenden Öffnungszeiten angenommen. Die Hygiene- iPads und der Umsetzung der notwendigen Infrastruktur für die und Abstandsregeln sind einzuhalten. Es besteht Masken- Schule zugestimmt. pflicht. Die Grünschnittanlieferungen gewerblicher Anlieferer sind TOP 3 kostenpflichtig. Als nächste Abgabemöglichkeit steht für ge- Vorberatung der Satzungsänderung des Zweckverbands werbliche Anlieferer das Regionale Abfallannahmezentrum Hochschwarzwald Titisee-Neustadt (Grünschnitt bis max. 5 cbm sowie Laub und Die Satzung des Zweckverbandes Hochschwarzwald weist an Rasenschnitt bis zu 2 cbm/Tag) zur Verfügung. verschiedenen Stellen veraltete und rechtlich unsichere Rege- lungen auf, weshalb eine Änderung der Satzung vorgenommen Öffnungszeiten: wird. Der Satzungsentwurf soll in den Gemeinderäten vorberaten Grünschnittsammelstelle Breitnau werden, damit Änderungen in eine abgestimmte Satzung aufge- Donnerstag 16.00 bis 19.00 Uhr nommen werden können. Der Gemeinderat hatte keine weiteren Samstag 16.00 bis 19.00 Uhr Änderungsvorschläge. RAZ Hochschwarzwald, Gewerbestr. 16, Titisee-Neustadt TOP 4 Mo. – Di. 09.00 bis 15.00 Uhr Bauantrag zum Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Do. – Fr. 12.00 bis 18.00 Uhr Tiefgarage „Service-Wohnen“ – Sonnenhöhe 3-6 Jeden 2. Sa. 09.00 bis 13.00 Uhr (ungerade Wochen) Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zum Neubau von vier Auskünfte erteilt die Abfallwirtschaft Landkreis Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage „Service-Wohnen“ – Sonnen- Breisgau-Hochschwarzwald unter Telefon 0761/2187-9707. höhe 3-6 zu. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüg- Für Fragen rund um das Thema Grünschnitt steht die Abfall- lich der festgesetzten Traufhöhen wurde Befreiung erteilt. beratung des Landkreises unter Tel. 0761/2187-9707 zur Ver- fügung. TOP 5 Jahresrechnung 2017 Der Gemeinderat hat das Jahresrechnungsergebnis für das Rech- nungsjahr 2017 Kenntnis genommen und gemäß § 95 Abs. 2 GemO festgestellt. Die Veröffentlichung der Jahresrechnung er- folgt an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt. Herzlichen Dank Herr Haberstroh bedankte sich in der Gemeinderatssitzung vom TOP 6 21.07.2021 bei Herrn Hermann Egner für seine vorbildliche und Jahresrechnung 2018 zuverlässige Arbeit in den letzten 22 Jahren im Gemeindebauhof. Der Gemeinderat hat das Jahresrechnungsergebnis für das Rech- nungsjahr 2018 Kenntnis genommen und gemäß § 95 Abs. 2 GemO festgestellt. Die Veröffentlichung der Jahresrechnung er- folgt an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt. TOP 7 Jahresrechnung 2019 Der Gemeinderat hat das Jahresrechnungsergebnis für das Rech- nungsjahr 2019 Kenntnis genommen und gemäß § 95 Abs. 2 GemO festgestellt. Die Veröffentlichung der Jahresrechnung er- folgt an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt. TOP 8 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des „Gemeinsamen Gutachterausschuss Breisgau-Nord-Hochschwarzwald“ Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss der öffentlich-rechtli- chen Vereinbarung zur Bildung des „Gemeinsamen Gutachteraus- schuss Breisgau-Nord – Hochschwarzwald“ zu. 12
Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch Wichtige Information den Landkreis - Laser-Lichtschranke der BreitnauEnergie eG Folgende Geschwindigkeitsmessung wurde vom Landkreis durchgeführt: Datum: 30.06.2021 Die BreitnauEnergie eG hat ihren Service bei Störfällen neu or- Zul. Höchstgeschwindigkeit: 70 ganisiert bzw. strukturiert. Es gibt ab sofort für unsere Wärme- Messpunkt: B 31 abnehmer eine zentrale Service-Rufnummer 07652/9178694. Einsatzzeit: 13.09 – 19.00 Uhr Ihr Anruf wird an den jeweils zuständigen Ansprechpartner, der Gemessene Fahrzeuge: 2920 sich dann Ihres Anliegens annimmt, durchgestellt. Stand: 03.12.2020 14:18 Uhr Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastr. 1, 70190 Stuttgart Beanstandungen: 346 Ebenfalls haben Notdienstplan wir eine bis vom 01.01.2021 zusätzliche 31.12.2021E-Mail-Adresse Höchstgeschwindigkeit: 112 technik@breitnauenergie.de für 228 - Titisee-Schluchsee eingerichtet. Freitag, 30.07.2021: Hinweis Schluchsee See-Apotheke hierzu: Die BreitnauEnergie eG istTel.:selbstverständ- 07656 - 5 93 lich wie Fischbacher Str.bisher lediglich zuständig für Störungen, 11, 79859 Schluchsee Fr. 08:30 bis Sa.die 08:30 das Uhr Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch primäre Samstag, Heizungssystem 31.07.2021: bis Übergabestation betreffen. den Landkreis - Radarmessung Titisee-Apotheke Bei Störungen Jägerstr. im nachgelagerten 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sekundärsystem Sa. 08:30 (nach Über- bis So. 08:30 Uhr Tel.: 07651 - 82 02 Folgende Geschwindigkeitsmessung wurde vom Landkreis gabestation), Sonntag, 01.08.2021:ist Ihr Heizungsbauer der richtige Ansprechpartner. durchgeführt: Titisee-Apotheke Wenn2, es Störungen bei Tel.: 07651 - 82 02 Ihrer Wärmeversorgung gibt,biswir lassen Jägerstr. 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 08:30 Mo. 08:30 Uhr Datum: 02.07.2021 Sie nicht alleine! Montag, 02.08.2021: Zul. Höchstgeschwindigkeit: 100 Schwarzwald-Apotheke Bonndorf Tel.: 07703 - 9 11 00 Messpunkt: B 31 Der Vorstand Martinstr. der BreitnauEnergie 25, 79848 Bonndorf im Schwarzwald eG Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr Einsatzzeit: 5.42 – 11.25 Uhr Dienstag, 03.08.2021: Gemessene Fahrzeuge: 3910 Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60 Apotheken-Notdienstplan Scheuerlenstr. 20, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr Beanstandungen: 204 Mittwoch, 04.08.2021: Höchstgeschwindigkeit: 158 Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02 Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr Donnerstag, 05.08.2021: Wir gratulieren Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60 Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Freitag, 06.08.2021: Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90 Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr 10.08.2021 80. Geb. Klara Mark, Bruckbach 24 Samstag, 07.08.2021: Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02 14.08.2021 80. Geb. Dr. Gerhard Baumgartner, Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr Dorfstr. 6 Sonntag, 08.08.2021: See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93 recht herzlich zum Geburtstag Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Titisee-Apotheke Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Tel.: 07651 - 82 02 So. 10:00 bis So. 18:00 Uhr Montag, 09.08.2021: Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40 Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr Dienstag, 10.08.2021: Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80 Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr Mittwoch, 11.08.2021: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastr. 1, 70190 Stuttgart Stand: 03.12.2020 14:18 Uhr Notdienstplan vom 01.01.2021 Schwarzwald-Apotheke Bonndorf bis 31.12.2021 Tel.: 07703 - 9 11 00 Martinstr. 25, 79848 Bonndorf im Schwarzwald Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr für 228 - Titisee-Schluchsee Dorfstraße 11, 79874 Breitnau Donnerstag, 12.08.2021: Münster-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 92 26 60 Scheuerlenstr. Diese tagesaktuellen20, 79822 Daten Titisee-Neustadt unterliegen (Neustadt) einem ständigen Änderungsservice. Do. 08:30 bis Fr. https://www.lak-bw.de/notdienstportal 08:30 Seite Uhr27 16 von Brandschutztipp Freitag, 13.08.2021: Apotheke Grafenhausen Tel.: 07748 - 2 94 Teil 03: Sondersignale sind Pflicht Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen, Hochschwarzwald Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Sie wohnen in der Nähe unseres Feuerwehrhauses. Nachts um Samstag, 14.08.2021: Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an Ihrem Haus vorbei. Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 09:00 bis Sa. 18:00 Uhr Sie werden wach. Was denken Sie? Sonntag, 15.08.2021: • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90 Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr helfen? Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02 • Die werden doch nicht zu uns kommen? Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 10:00 bis So. 18:00 Uhr • Sind alle unsere Kinder zu Hause? Montag, 16.08.2021: • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nacht- Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60 Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr ruhe stören?! Dienstag, 17.08.2021: Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten ent- See-Apotheke Schluchsee Tel.: 07656 - 5 93 Fischbacher Str. 11, 79859 Schluchsee Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr scheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr Mittwoch, 18.08.2021: Schwarzwald-Apotheke Hinterzarten Tel.: 07652 - 9 11 40 die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle Freiburger Str. 4, 79856 Hinterzarten Mi. 08:30 bis Do. 08:30 Uhr zu sein. Und dabei hilft ihr das sogenannte Wegerecht nach § 38 Donnerstag, 19.08.2021: Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Stadt-Apotheke Neustadt Tel.: 07651 - 93 38 80 Hauptstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt (Neustadt) Do. 08:30 bis Fr. 08:30 Uhr Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Ver- kehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blau- Freitag, 20.08.2021: Schwarzwald-Apotheke Bonndorf Tel.: 07703 - 9 11 00 licht allein ist hierfür unzulässig. Martinstr. 25, 79848 Bonndorf im Schwarzwald Fr. 08:30 bis Sa. 08:30 Uhr Stellen Sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Samstag, 21.08.2021: Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02 Feuerwehrleute: Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) Sa. 08:30 bis So. 08:30 Uhr • vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren. Sonntag, 22.08.2021: • ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen. Apotheke Grafenhausen Tel.: 07748 - 2 94 • die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden Rathausplatz 2, 79865 Grafenhausen, Hochschwarzwald So. 08:30 bis Mo. 08:30 Uhr Titisee-Apotheke Tel.: 07651 - 82 02 (was oft auch ihre Familien betrifft) Jägerstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (Titisee) So. 10:00 bis So. 18:00 Uhr Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Montag, 23.08.2021: Scheffel-Apotheke Löffingen Tel.: 07654 - 9 10 60 Ihnen für Ihr Verständnis. Untere Hauptstr. 8, 79843 Löffingen Mo. 08:30 bis Di. 08:30 Uhr Textquelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Dienstag, 24.08.2021: Park-Apotheke Lenzkirch Tel.: 07653 - 2 90 Kirchplatz 7, 79853 Lenzkirch Di. 08:30 bis Mi. 08:30 Uhr 13 Diese tagesaktuellen Daten unterliegen einem ständigen Änderungsservice. https://www.lak-bw.de/notdienstportal Seite 17 von 27
Dienstag, 17.08.2021 Tourist-Information 10:00 - 17:00 Uhr Breitnau, Bushaltestelle bei der Kirche Auf dem Heimatpfad in die wildromantische Ravennaschlucht Öffnungszeiten der Tourist-Information Erleben Sie die wildromantische Ravennaschlucht auf einer und der Postagentur Breitnau geführten Tageswanderung. Reine Gehzeit ca. 5 Stunden. Dorfstraße 11/1, 79874 Breitnau, Tel.07652/1206-0 Tragen Sie bitte festes Schuhwerk und gute Kleidung. Den- breitnau@hochschwarzwald.de, www.hochschwarzwald.de ken Sie bitte auch an ausreichend Proviant. Einkehr unter- wegs möglich. Öffnungszeiten: Mo/Di/Mi/Fr 9.00 - 12.30 Uhr Anmeldung erforderlich bis Dienstag 9:00 Uhr, in allen Do 14.00 - 18.00 Uhr · Sa 10.00 - 12.00 Uhr Tourist-Informationen im Hochschwarzwald oder unter Sonn- und Feiertags geschlossen +49(0)7652 1206-30 (Bitte Mund-Nasenschutz mitbringen.) frei Änderungen vorbehalten! Regelmäßige Veranstaltungen Ruhetage der Gastronomie Mittwoch bis Sonntag von 10:30-16:30 Uhr. Eintritt frei Café Sonnenhöhe, 917950300 kein Ruhetag GlasManufaktur Hofgut Sternen: täglich 11.30-17.30 Uhr Erleben Sie hautnah, wie die Glaskünstler Michael Greiner-Adam Hofgut Sternen, 9010 geöffnet und Axel Pautz außergewöhnlichen Schmuck und einzigartige Reinhards Hüttengaudi kein Ruhetag Glasobjekte im offenen Atelier am Fusing-Ofen und an der Flam- Mühlencafé, 91100 me für die Marke STERNEN GLAS gestalten. Montag bis Freitag 10:30 - 16:30 Uhr Gasthof Löwen, 359 Dienstag und Mittwoch Samstag und Sonntag 09:30 - 16:30 Uhr Hotel Kreuz, 1388 noch nicht geöffnet Naturfreundehaus Breitn., 302 Montag und Dienstag Mittwochs Sonntag, Mittwoch, Donnerstag 11.00 bis 18.00 Uhr 19:00 - 20:00 Breitnau, Hallenbad Freitag und Samstag 11.00 bis 21.00 Uhr Präventive Gymnastik im Wasser Stärken Sie Ihren Körper durch vorbeugend wirkende Übungen im Berghäusle, 982065 Dienstag bis Donnerstag Wasser. Bleiben Sie fit mit einem abwechslungsreichen Programm Gasthaus Heiligenbrunnen, 381 Montag ab 14:30 u. Dienstag an präventiven Gymnastikübungen! Thurner Gasthaus, 07669/210 Mittwoch, Donnerstag Erw. 2 € zzgl. Eintritt Hallenbad 12:00 Uhr-20:00 Uhr Hallendbad Veranstaltungen Öffnungszeiten des Hallenbades Dienstag, 10.08.2021 Montag geschlossen 11:00 - 14:00 Uhr Breitnau, Bushaltestelle bei der Kirche Dienstag-Donnerstag 09.00-11.00 Uhr, 15.00-17.00 Uhr + Wandern im „Dorf zum Verlieben“ 18.00-20.00 Uhr Wanderführerin Klara Wangler begleitet Sie auf den schöns- Freitag 09.00-11.00 Uhr + 18.00-20.00 Uhr ten Wegen rund um Breitnau. Das Wanderziel richtet sich Samstag 15.00-18.00 Uhr nach der Witterung, lassen Sie sich überraschen. Teilnahme Sonntag 09.00-12.00 Uhr auch von Hinterzarten aus möglich, Bus um 10.49 Uhr ab Bahnhof Hinterzarten (KONUS!). Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Anmeldung erforderlich bis Montag 17:00 Uhr, in allen • Anmeldungen sind nach der neuen Corona-Verordnung in Tourist-Informationen im Hochschwarzwald oder unter Abhängigkeit der Inzidenz nicht erforderlich +49(0)7652 1206-30 (Bitte Mund-Nasenschutz mitbringen.) • Max. 27 Badegäste zulässig 2€/mit Gästekarte frei • Nach Eintritt durch die Eingangstüre sind die AHA-Regeln einzuhalten. Donnerstag, 12.08.2021 • Es sind nicht alle Nutzungszeiten mit Badeaufsichten ab- 14:00 - 17:00 Uhr Bushaltestelle Sonnenhöhe Breitnau gedeckt. Tagesaktuelle Hinweise hierzu werden an der Silberperlenwanderung Eingangstüre des Hallenbades ausgehängt sowie auf der Kleine Spaziergänge in die Umgebung, mit Geschichten Homepage veröffentlicht. vom Ort oder dem Schwarzwald, ca. 1-2 Stunden reine • Die Sauna bleibt bis auf weiteres geschlossen. Gehzeit. Bitte Regio- oder KONUS-Gästekarte mitbringen. Streckenlänge: ca. 4-6 km je nach Witterung, mit Einkehr am Schluss im Café Sonnenhöhe. Begrenzte Teilnehmerzahl, es gelten die aktuellen Hygiene- Wir bitten um Verständnis, wenn Sie mal vor regeln, Mund-Nasenschutz muss mitgebracht werden. Nur verschlossenen Türen stehen. mit Anmeldung unter +49 (0)7652/5738. frei Es kann immer mal wieder zu kurzfristigen Dienstausfällen kommen! Freitag, 13.08.2021 10:00 - 11:30 Uhr Breitnau, Kultur- und Sporthalle Kräuteressig selber machen Kräuteressig sieht hübsch aus, ist gesund und eine Jahr- hunderte alte Weise Kräuter zu konservieren. Auf unserem Aus der Umgebung Streifzug über die Wiesen des Schwarzwaldes sammeln wir die verschiedensten Blüten für unseren eigenen Essig. Bei Fohlenschau St. Märgen Schlechtwetter Ersatzprogramm. Am Donnerstag, 12.08.2021 findet ab 9 Uhr die Fohlenschau der Anmeldung erforderlich, in allen Tourist-Informationen Schwarzwälder Kaltblüter statt. Etwa 50 Fohlen werden mit ihren bis zum Vortag 16.00 Uhr, auch telefonisch unter +49 Müttern vorgestellt und vom Richtergremium des Pferdezuchtver- (0)7652/1206-30. band Baden-Württemberg bewertet. Sobald der Mindestabstand von 1,5 m nicht mehr gewähr- Veranstaltungsort: St. Märgen beim Sportplatz. leistet werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu Der Bezirksverein Hochschwarzwald bewirtet alle Besucher und tragen. 4 € / 2 € mit HSC freut sich über Pferdefreunde und Interessierte. 14
Sie können auch lesen