Online-Handel in der EU - EIC Trier
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Der Online-Handel hat sich im Laufe der Einsteiger im Online-Handel sollten unbe- letzten Jahre zu einem bedeutenden dingt eine fachanwaltliche Beratung für die Vertriebskanal für nahezu alle Branchen Gestaltung der rechtsgeschäftlichen Rah- entwickelt. Rund 25 % der deutschen menbedingungen in Anspruch nehmen. Einzelhandelsunternehmen verkaufen ihre Ware mittlerweile im Internet. Der Umsatz Dieser Leitfaden fasst die grundlegenden des europäischen Marktes für Versand- rechtlichen und umsatzsteuerlichen Rege- und Online-Handel wird auf 246 Milliarden lungen für die reibungslose Abwicklung EUR geschätzt. Damit überholt Europa von Online-Geschäften in der EU zusam- den nordamerikanischen E-Commerce men und informiert über die Zahlungsab- Markt. In Deutschland vertreiben mittler- wicklung im Online-Geschäft sowie über weile 25 % der rund 430.000 Einzelhan- Erfolgsfaktoren bei Marketing und Vertrieb delsunternehmen ihre Ware auch im Netz. im Online-Handel. Pro Jahr kaufen die Deutschen zurzeit Waren und Leistungen im Wert von 33 Dieser Leitfaden wurde mit größter Sorg- Milliarden Euro über das Internet ein1. Die falt zusammengestellt. Für die Richtigkeit Vorteile des Online-Handels liegen vor der Informationen übernimmt die EIC Trier allem in der flexiblen und kosten- GmbH jedoch keine Gewähr. Die Informa- effizienten Vertriebsstruktur. tionen in diesen Leitfaden ersetzen in kei- nem Fall eine rechtliche oder steuerliche Für die reibungslose Abwicklung des Onli- Beratung. Für Verbesserungsvorschläge, ne-Handels ist im grenzüberschreitenden sachliche Hinweise und Anregungen sind Geschäft neben einer vertriebsstrategisch wir jederzeit dankbar. optimalen Gestaltung der Web-Präsenz vor allem auch eine umsichtige Gestaltung Für weitere Informationen wenden Sie sich der rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalte bitte an: EIC Trier GmbH, Matthias Fuchs, sicher zu stellen. Im B2B-Geschäft bieten Tel: 06 51/ 97 567-20, E-Mail: fuchs@eic- sich hierbei interessante Gestaltungsopti- trier.de sowie Christina Grewe, Geschäfts- onen. Im B2C-Geschäft sind insbesondere führerin, Tel: 06 51/ 97 567-11, E-Mail: die Widerrufsrechte der Verbraucher sowie grewe@eic-trier.de. bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung der Transaktionen die Versandhandelsrege- 1. Rechtliche Besonderheiten beim On- lung mit ihren Lieferschwellen zu berück- line-Handel in der EU sichtigen. Bei der Zahlungsabwicklung sorgt SEPA für Zeit- und Kostenersparnis. Die rechtsgeschäftlichen Rahmenbedin- gungen regeln die Geschäftspartner im 1 Nach einer Schätzung des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels; Quelle: Süddeutsche Zeitung v. 20.06.2014
Online-Handel allgemeinhin über AGB. Hinweis auf die AGB auf dem Lieferschein, Die Gestaltungsspielräume z. B. hinsicht- sind sie im grenzüberschreitenden Ge- lich der Wahl des anwendbaren Rechts schäft unwirksam. Sollen gezielt Kunden in und des Gerichtsstandes sind im B2B- anderen EU-Ländern angesprochen wer- Geschäft weitaus umfangreicher als im den, sind die AGB entsprechend in die B2C-Geschäft. Zudem sind bei Geschäf- Landessprache zu übersetzen. Besondere ten mit Verbrauchern besondere Regelun- Anforderungen bestehen auch hinsichtlich gen v. a. hinsichtlich der Widerrufsrechte der Lesbarkeit von AGB. Hierzu zählen zwingend zu beachten. Weitere rechtliche üblicherweise die Schriftgröße, der Zeilen- Vorgaben existieren für den Umgang mit abstand sowie auch die Farbe von Buch- personenbezogenen Kundendaten, die staben und Hintergrund. Da das Lesen inhaltliche Gestaltung des Impressums längerer Texte am Bildschirm oft mühsam sowie die Auswahl des Domainnamens. ist, sollten die AGB in gut lesbarer Form auf einer Seite die rechtgeschäftlichen Bedingungen der Transaktionen zusam- 1.1 Verwendung von AGB im Online- menfassen. Zudem muss es dem Käufer Handel ermöglicht werden, die AGB auf dem ei- Rechtsgrundlage für den Kauf im Internet genen PC zu speichern und auszudru- sind in der Regel Allgemeine Geschäfts- cken. Werden gezielt Verbraucher im EU- bedingungen (AGB). Damit die in den AGB Ausland angesprochen, müssen zudem festgelegten Regelungsinhalte, wie zum nationale Besonderheiten hinsichtlich der Beispiel Haftungsbeschränkungen im B2B- Verwendung von AGB berücksichtigt wer- Geschäft oder eine Rechtswahlklausel und den. So müssen in Frankreich beispiels- ein Gerichtsstand auch als wirksam ver- weise wichtige Inhalte der AGB fett ge- einbart gelten, haben Online-Händler eini- druckt werden. Weitergehende Informatio- ge Grundsätze zu beachten. So müssen nen zu den Anforderungen der Rechtsord- die AGB im Rahmen des Online-Auftrittes nungen der EU-Mitgliedstaaten an AGB so platziert werden, dass der Kunde die sind bei Fachanwälten (www.cbbl- Geschäftsbedingungen mit Hilfe von nur lawyers.de) sowie bei den deutschen Aus- sehr wenigen Klicks leicht finden kann. Ein landshandelskammern (www.ahk.de) er- weiterer Hinweis auf dem Bestellformular hältlich. zur Geltung der AGB sowie zur Fundstelle Die AGB sollten neben Regelungen zu der AGB auf der Webseite ist hilfreich. Haftungsbeschränkungen und Einschrän- Werden die AGB hingegen erst mit der kungen der Mängelrechte, zum Kosten- Rechnung versandt oder gab es nur einen Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 2
und Gefahrenübergang bei Warenlieferun- den IHKs (www.info-weltweit.de) sowie bei gen (INCOTERMS®) zum Erfüllungs-/ Fachanwälten (www.cbbl-lawyers.de) er- Zahlungsort sowie der Zahlungsmodalitä- hältlich. ten unbedingt im grenzüberschreitenden Weitere Informationen zu den vertragsre- Geschäft auch eine Vereinbarung zum levanten Eckpunkten für Auslandslieferun- anwendbaren Recht und zum Gerichts- gen finden sich in dem Leitfaden der EIC stand enthalten (siehe Pkt. 1.2 sowie 1.3). Trier GmbH zum Thema „Einführung in die Die Regelungsinhalte zum Beispiel hin- Gestaltung von Exportverträgen“ im Inter- sichtlich Haftungsbeschränkungen und net unter www.eic-trier.de. Einschränkungen der Mängelrechte dürfen in AGB wie in allen Standardverträgen 1.2 Anwendbares Recht und zuständi- nicht überraschend sein. Deutlich weiter- ges Gericht bei B2B-Geschäften gehende Möglichkeiten zur Haftungsbe- schränkung bieten im B2B-Geschäft indi- Im B2B-Geschäft können Online-Händler vidualvertragliche Vereinbarungen. das auf die grenzüberschreitenden Ge- Der Eigentumsvorbehalt ist im Auslands- schäfte anwendbare Recht frei wählen und geschäft mit Vorsicht zu genießen. Denn somit das gesamte EU-Geschäft einheit- in Anlehnung an den Grundsatz lex rei lich zum Beispiel auf der Grundlage von sitae gilt das Recht des Landes, wo sich BGB abwickeln. Ebenso kann auch das die Ware zum Zeitpunkt des Streifalles Recht eines anderen EU-Landes oder das befindet. Und dies ist in der Regel der aus- UN-Kaufrecht (CISG) gewählt werden. ländische Zielmarkt. Zwar kennen die an- Das CISG bietet im Vergleich zum BGB deren EU-Länder oftmals den Eigentums- aufgrund seines dispositiven Charakters vorbehalt. Jedoch ist dieser nicht in allen interessante Gestaltungsoptionen. Anders EU-Ländern insolvenzfest und bedarf zu- als das BGB kennt das UN-Kaufrecht je- weilen einer notariellen Beurkundung oder doch einen verschuldensunabhängigen einer Registrierung im Handelsregister. Schadensersatzanspruch, der unbedingt Einen länderspezifischen Überblick zum vertraglich begrenzt werden sollte. Infor- Eigentumsvorbehalt im Auslandsgeschäft mationen zum UN-Kaufrecht sind im Inter- auf CD-ROM bietet die IHK Offenbach am net zugänglich unter www.uncitral.org so- Main (www.offenbach.ihk.de) gegen Ent- wie im Leitfaden der EIC Trier GmbH zum gelt (20 € inkl. Porto und Verpackung). Thema „Einführung in die Gestaltung von Weitergehende Informationen zum Eigen- Exportverträgen“ unter www.eic-trier.de. tumsvorbehalt in den einzelnen EU- Rechtsgrundlage für die Wahl des an- Ländern sind bei den AHKs (www.ahk.de), wendbaren Rechts ist innerhalb der EU Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 3
(außer Dänemark) Rom I (Verordnung ZPO3 ist die Vereinbarung eines Gerichts- (EG) Nr. 593/2008) im Bereich der vertrag- stands möglich, wenn mindestens eine der lichen Schuldverhältnisse. Die Rechtswahl Parteien ihren Sitz nicht im Inland hat. ist grundsätzlich unabhängig von der Ge- Somit kann ein deutscher Online-Händler richtsstandswahl, so dass beispielsweise im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft ein deutsches Gericht einen Streitfall nach einen Gerichtsstand an seinem Firmensitz spanischem oder französischem Recht sowie auch am Firmensitz des Kunden im beurteilen müsste, wenn die Vertragspar- Ausland wählen. Die Wahl eines Gerichts- teien dies vereinbart haben. Aus prakti- standes am deutschen Firmensitz hat den schen Erwägungen empfiehlt es sich je- Vorteil, dass im Klagefall vor heimischen doch, die Rechtswahl in Übereinstimmung Gerichten oftmals Kosten und Risiken mit der Gerichtsstandwahl zu treffen. deutlich überschaubarer sind als im EU- Eine Verpflichtung zur Rechtswahl besteht Ausland. nicht, ist aber dringend ratsam. Denn nur so lassen sich Gestaltungsspielräume ei- Rechtsgrundlage für die gerichtliche Zu- nes nationalen Rechts wie beispielsweise ständigkeit und die Anerkennung und Voll- die Einschränkung der Rechtsbehelfe des streckung von Entscheidungen in Zivil- Käufers oder Haftungsbeschränkungs- und Handelssachen ist für Geschäfte in- möglichkeiten effektiv nutzen2. nerhalb der EU –mit Ausnahme von Dä- nemark- die EG-Verordnung Nr. 44/2011 Auch in der Wahl des Gerichtsstandes (EuGVVO, EuGVO oder Brüssel-I- sind Kaufleute frei. Gemäß § 38 Abs. 2 Verordnung). Für Geschäfte im EFTA- Raum (Schweiz, Norwegen, Island ohne 2 In Anlehnung an Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) Liechtenstein) und mit Dänemark ist das kann eine Rechtswahl auch „stillschweigend“ erfolgen unter der Bedingung dass sich die Rechtswahl aus den Luganer Übereinkommen über die gericht- Bestimmungen des Vertrages (z. B. Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtstandes) oder den allgemeinen liche Zuständigkeit und die Vollstreckung Umständen ergibt. Für Geschäfte innerhalb der EU – außer Dänemark - ist in gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Anlehnung an Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) für die Bestimmung des anwendbaren Rechts die s. g. Kata- loganknüpfung maßgeblich. So gilt bei Warenverkäufen Handelssachen Rechtsgrundlage. Auf das Recht des Landes, in dem der Verkäufer sitzt (Art. 4 Abs. 1 lit. a). Grundlage des EuGVVO sowie des Luga- Verzichten die Vertragspartner bewusst auf eine Rechts- ner Übereinkommens ist die Anerkennung wahl oder existieren keine Vereinbarungen in Form von AGB oder Exportvertrag und auch keine sonstigen Indizien (Gerichtsstandsklausel etc.), aus denen sich ein Anknüp- fungspunkt für eine s. g. still-schweigende Rechtswahl 3 § 38 Abs. 2 ZPO; Die Zuständigkeit eines Gerichts des ergibt, regelt bei nicht-mitgliedstaatlichen Konflikten das ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn Internationale Privatrecht (IPR, Deutschland: Art. 27 FF mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen EGBGB) und bei mitgliedstaatlichen Konflikten (außer Gerichtsstand im Inland hat. Die Vereinbarung muss Dänemark) Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) im schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse, welches wird, schriftlich bestätigt werden. Hat eine der Parteien Recht auf einen Vertrag zur Anwendung kommt. einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 4
und Vollstreckung von Gerichtsurteilen bei 1.3 Anwendbares Recht und zuständi- Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU ges Gericht bei B2C-Geschäften und EFTA-Staaten vergleichsweise un- Auch im grenzüberschreitenden Rechts- kompliziert. verkehr mit Verbrauchern aus dem euro- Auch wenn der Gerichtsstand frei wählbar päischen Ausland ist im Rahmen des On- und unabhängig von der Rechtswahl ist, line-Handels eine Rechtswahl grundsätz- empfiehlt es sich aus praktischen Erwä- lich möglich (Art. 6 Abs. 2 Rom I). Nach gungen, den Gerichtsstand in Konformität Art. 6 Abs. 2 Rom I dürfen aber zwingen- mit der Rechtswahl zu bestimmen. Nur so de, d.h. vertraglich nicht abdingbare Ver- können rechtliche Risiken vermieden wer- braucherschutzvorschriften des Staates, in den, die oftmals entstehen, wenn ein Rich- dem der Verbraucher seinen gewöhnli- ter ein Urteil auf der Grundlage einer ihm chen Aufenthaltsort hat, nicht durch eine unbekannten Rechtsordnung fällen muss Rechtswahl ausgeschlossen werden. und somit auf externe Gutachten angewie- sen ist. Ist der Online-Shop hingegen gezielt auf Eine Verpflichtung zur Wahl des Gerichts- ein EU-Land ausgerichtet, so ist das jewei- stands besteht nicht, allerdings ist eine lige nationale Recht im B2C-Geschäft Festlegung dringend anzuraten, denn bei komplett anzuwenden. Eine Umgehung fehlender Wahl des Gerichtsstands sind durch eine Rechtswahlklausel ist in die- grundsätzlich die Gerichte am Sitz des sem Fall nicht möglich. Nach einem Urteil Beklagten zuständig4, es sei denn der Ge- des EuGH (Rechtssachen C-585/08 und schäftspartner verfügt über Vermögen im C-144/09) ist eine Ausrichtung auf einen Inland5. anderen Mitgliedsstaat u. a. gegeben, wenn der Verbraucher im Bestellprozess sein Land aus einer Drop-Down-Box als Lieferland auswählen kann und im Vorfeld spezielle Versandkosten für verschiedene Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein besonderer Gerichtsstand begründet ist. Liefergebiete genannt werden. Ein weite- 4 § 12 ZPO/Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff: Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen res wichtiges Kriterium ist die Sprache. So Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ist davon auszugehen, dass ein Shop in ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. 5 § 23 ZPO/Besonderer Gerichtsstands des Vermögens polnischer Sprache gezielt auf Kunden in und des Gegenstands. Für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die Polen ausgerichtet ist, auch wenn der Be- im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen derselben oder der mit treiber des Shops in Deutschland sitzt. der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet. Bei Forderungen gilt als Ort, wo das Vermögen sich Eine Ausrichtung liegt aber nicht vor, wenn befindet, der Wohnsitz des Schuldners und, wenn für die Forderungen eine Sache zur Sicherheit haftet, auch der der Shop-Betreiber lediglich auf einen An- Ort, wo die Sache sich befindet. Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 5
ruf bzw. auf eine e-Mail des Verbrauchers 1. 4 Widerrufsrechte im B2C-Geschäft reagiert. Steht jedoch bei der Telefon- Die Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtli- nummer oder der E-Mail-Adresse ein Hin- nie) vom 20. Mai 1997 wurde mit Wirkung weis, dass Verbraucher aus der gesamten zum 13. Juni 2014 durch die EU Verbrau- EU Bestellungen aufgeben können, so ist cherrichtlinie (2011/83/EU; VRRL)6 aufge- eine EU-weite Ausrichtung gegeben. Die hoben. Zu diesem Stichtag müssen alle „Aktive Ausrichtung“ eines Onlineshops EU-Mitgliedstaaten die Verbraucherrichtli- kann auch darin begründet liegen, dass nie in nationales Recht umgesetzt haben7. das Angebot z.B. in englischer Sprache vorgehalten wird oder der Versand in be- 1.4.1. Verbraucherrichtlinie seit Juni stimmte Länder ausdrücklich (etwa in der 2014 Bestellmaske) angeboten wird. Bei einem Onlineshop, der sich aktiv an Verbraucher Die EU-Verbraucherrichtlinie beendet in aus dem EU-Ausland richtet, muss im Ge- vielen Regelungsbereichen die Regelviel- schäftsverhältnis mit dem jeweiligen Ver- falt der EU-Länder und führt somit zu einer braucher das nationale Verbraucher- weitreichenden Harmonisierung innerhalb schutzrecht (z.B. Gewährleistung, Wider- der Union. Die wesentlichen Regelungen rufsrecht) beachtet werden. der Verbraucherrichtlinie werden nachfol- gend aufgeführt. Der Gerichtsstand richtet sich bei grenz- Die Widerrufsfrist ist europaweit auf überschreitenden Sachverhalten nach der 14 Tage vereinheitlicht worden. Versäumt internationalen Zuständigkeit. Kommt es der Online-Händler künftig, den Käufer vor im grenzüberschreitenden B2C-Geschäft dem Geschäftsabschluss angemessen zu Streitigkeiten, die nicht gütlich gelöst über dessen Rechte zu informieren, ver- werden können, so darf der Verbraucher längert sich die Widerrufsfrist auf 12 Mo- wahlweise am Sitz des Online-Händlers nate. Bei Kaufverträgen beginnt die Wider- als auch in seinem Heimatland klagen. Der rufsfrist ab dem Tag, an dem der Käufer Online-Händler hat hingegen im B2C- die Ware in Empfang nimmt. Geschäft anders als im B2B-Geschäft nicht die Möglichkeit, den Gerichtsstand Nach der alten Regelung reichte es für die frei zu wählen. Somit darf der Online- Ausübung des Widerrufsrechts aus, wenn Händler ausschließlich am Wohnsitz des der Verbraucher die Ware ohne Begrün- Verbrauchers klagen. dung an den Händler zurücksendete. Seit 6 Amtsblatt der Europäischen Union vom 25.10.2011 Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 6
dem 13. Juni 2014 muss der Verbraucher sendekosten aufkommen muss. Die Ver- eine Erklärung abgeben, warum er die braucherrichtlinie schreibt zudem vor, dass Ware zurückschickt. Das Wort „Widerruf“ der Online-Händler ab sofort alle Zahlun- muss zwar nicht zwingend verwendet wer- gen, die er vom Verbraucher erhalten hat, den, jedoch muss aus der Erklärung her- binnen einer Frist von 14 Tagen nach Er- vorgehen, dass der Käufer vom Vertrag halt des Widerrufs an den Verbraucher zurücktreten möchte. zurückerstattet. Hierzu zählen auch die Hinsendekosten. Für die Ausübung des Widerrufs gibt es ein Musterformular8. Der Verbraucher soll Ausnahmeregelungen soll es beispiels- aber auch die Möglichkeit haben, mittels weise für die Rückerstattung der Kosten einer eindeutigen Erklärung formlos seinen von Express-Sendungen u. ä. geben. Dem Widerruf darzulegen.9 Händler soll hingegen ein Zurückbehal- tungsrecht bis zum Rückerhalt der Ware Auch die Kostenübernahme der Rücksen- gewährt werden. dung im Falle eines Widerrufs wurde neu geregelt. Die Verbraucherrichtlinie sieht Der Verbraucher seinerseits kann künftig hier grundsätzlich vor, dass der Verbrau- die Ware zügiger an den Händler zurück- cher im Falle des Widerrufs für die Rück- senden. Wie oben beschrieben sind in der sendekosten aufkommt. Die in Deutsch- Verbraucherrichtlinie lediglich 14 Tage land bislang gängige 40-EUR-Klausel, die nach Mitteilung des Widerrufs an den nur in bestimmten Fällen die Übernahme Händler vorgesehen. Bislang standen der Rücksendekosten durch den Verbrau- Händlern nach deutschem Recht noch 30 cher vorsah, gibt es fortan nicht mehr. Der Tage zur Verfügung. Händler soll künftig nur dann die Rück- Die Informationspflicht des Online- sendekosten tragen, wenn er sich hierzu Händlers umfasst mittlerweile auch, den vorab bereit erklärt hat oder wenn er den Verbraucher spätestens bei der Einleitung Verbraucher nicht ordnungsgemäß dar- des Bestellvorgangs darüber zu informie- über informiert hat, dass er für die Rück- ren, ob im Online-Shop Lieferbeschrän- 7 Einige Mitgliedsländer, z.B. Frankreich, haben die Richt- kungen bestehen und welche Zahlungsar- linie noch nicht zum 13.06.2014 in nationales Recht umge- setzt. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen. ten akzeptiert werden. Diese Informatio- 8 Das Bundesgesetzblatt im Internet: Anhang zu Artikel 2 Nummer 7 (Widerrufsbelehrung) nen müssen also spätestens im Waren- 9 Für einige Länder gelten z.T. unterschiedliche Regelun- gen. Polen schreibt beispielweise die Ausübung des Wi- korb für den Verbraucher transparent er- derrufs in Schriftform vor, für Großbritannien ist der Wider- ruf in Schriftform oder auf einem Datenträger abzugeben, kennbar vorliegen. Ferner muss eine all- in Österreich genügt die Erklärung in Textform, Frankreich verlangt keine Formvorschriften. Hier soll die Ausübung gemeine Informationsseite dem Verbrau- des Widerrufs auch telefonisch möglich sein. Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 7
cher Auskunft darüber geben, welche Ge- dem über das Bundeszentralamt für Steu- währleistungsrechte bestehen. Im Falle ern möglich (www.bzst.de). der Gewährung von Garantien oder sons- tige Dienstleistungen müssen die entspre- 1.4.3 Widerrufsrechte bei Lieferung von chenden Bedingungen aufgeführt werden. mangelhafter Ware und sonstigen Ver- tragsverletzungen des Händlers Für Waren/ Dienstleistungen mit geringem Wert (max. 50 EUR) ist geplant, dass die Wenn sich die gelieferte Ware als mangel- Verbraucherrichtlinie den Mitgliedstaaten haft erweist oder nicht der Produktbe- freistellt, ein Widerrufsrecht vorzusehen. schreibung entspricht, stehen dem Käufer Gebühren für die Verwendung von Zah- nach deutschem Recht wahlweise die lungsmitteln dürfen Händler Verbrauchern Rechtsbehelfe der kostenlosen Nachbes- nicht in Rechnung stellen. serung sowie der Ersatzlieferung zur Ver- fügung. Ist dies dem Käufer nicht zumut- 1.4.2 Änderung bei der umsatzsteuerli- bar oder innerhalb einer angemessenen chen Leistungsortbestimmung im B2C- Frist nicht umsetzbar, steht dem Käufer Geschäft der Rechtsbehelf der Wandlung inklusive Kaufpreisrückerstattung oder eine Kauf- Seit dem 01. Januar 2015 werden auf- preisminderung zur Verfügung. grund der Änderungen beim Leistungsort durch das Mehrwertsteuerpaket 2010 Te- Gemäß EU-Recht müssen die im Internet lekommunikationsleistungen, Rundfunk- bestellten Waren innerhalb von 30 Tagen und Fernsehleistungen und elektronische nach Bestellung geliefert werden, sofern Dienstleistungen an Privatpersonen in der keine anderslautenden Vereinbarungen EU an deren Wohnsitzstaat besteuert. getroffen sind. Wenn sich herausstellt, Ebenfalls umgesetzt wurde in § 18h UStG dass der schon bezahlte Artikel nicht ver- n. F. die Vereinfachungsregelung zur klei- fügbar ist, muss der Verkäufer seinen nen einzigen Anlaufstelle (KEA) bzw. zum Kunden innerhalb von 30 Tagen darüber in sog. mini one stop shop (MOSS), da mit Kenntnis setzen und den gezahlten Betrag Wechsel des Leistungsorts in das jeweilige zurückerstatten. EU-Land für die betroffene Unternehmen u. a. eine Registrierungspflicht einhergeht. Die Regelung ist zum 1. Oktober 2014 in Kraft getreten. Die Registrierung ist seit- Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 8
Unbefugte sind ebenso an der Nutzung der Systeme zu hindern. Der Online-Kunde muss zudem eine ge- naue Information erhalten, wie mit perso- ©pitels-fotolia.com nenbezogenen Daten verfahren wird. Per- sonenbezogene Daten sind Informationen, 1.5 Sonstige Rechtsvorschriften die auf die Identität des Kunden hinwei- sen: Name, Adresse, Postanschrift, Liefer- Auch für den Umgang mit personen- anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, bezogenen Kundendaten, die inhaltliche Kreditkartendaten und Bankverbindung. Gestaltung des Impressums sowie die Sofern aus Werbezwecken die Daten der Auswahl des Domainnamens sind rechtli- Kunden weitergegeben werden, wird eine che Vorgaben zu beachten. vorherige Zustimmung der Kunden benö- tigt, dass die Angaben auch publik ge- 1.5.1 Datenschutz macht werden dürfen. Gleiches gilt für Rechtsgrundlage für den Datenschutz in Bonitätsprüfungen. Die Datenschutzerklä- Deutschland ist das Bundesdatenschutz- rung enthält detaillierte Informationen über gesetz (BDSG). Das Bundesdatenschutz- Art, Umfang und Zweck der Datenverar- gesetz enthält Regelungen zur Datener- beitung sowie bestehende Widerrufs- fassung, -verarbeitung und -aufbewahrung möglichkeiten des Kunden. Die Auslage- in Unternehmen. Insbesondere die Server rung von geschäftskritischen Daten ins eines Online-Shops stehen dabei im Fo- Ausland kann sowohl aus rechtlicher als kus, da die weltweite Verteilung von Daten auch aus wirtschaftlicher Sicht risikobehaf- über Rechenzentren im Ausland gängige tet sein. Eine eingehende Prüfung des Praxis geworden ist. So haben oftmals die individuellen Sachverhalts ggf. unter Hin- Serverfarmen der deutschen Anbieter ih- zuziehung eines Datenschutzbeauftragten ren Sitz nicht in Deutschland. Dies kann ist empfehlenswert. problemtisch sein, denn nach der BDSG- 1.5.2 Impressum Anlage zu § 9 Abs. 1 ist insbesondere die Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle zu bestimmte gesetzlich vorgeschriebene gewährleisten. Demnach ist Unbefugten Angaben zum Anbieter der Seiten online der Zutritt zu den IT-Systemen mit den stellen (Impressumspflicht), damit sich der personenbezogenen Daten zu verwehren. Verbraucher einfach und schnell Informa- Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 9
tionen über den Anbieter einholen kann. mationen hierzu sind im Internet zugäng- Verstöße gegen die Impressumspflicht lich unter: www.dpma.de. werden regelmäßig abgemahnt. Folgende Hier können auch Gemeinschaftsmarken Pflichtangaben müssen in jedem Fall vor- (EM) und International registrierte Marken handen sein: (IR) mit Schutzwirkung Deutschland re- cherchiert werden. Eine vollständige Re- - Unternehmensnamen und Rechts- cherche zu Marken mit Schutzwirkung in formzusatz Deutschland kann über die Datenbanken - Vollständiger Vor- und Zuname des des Harmonisierungsamtes für den Bin- Inhabers nenmarkt (CTM Online) vorgenommen werden. Weitere Informationen hierzu fin- - Aktuelle Anschrift (keine Postfach- den sich unter: Anschrift) http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLU - E-Mail-Adresse S/databases/searchCTM.de.do. - Telefonnummer (oder alternativ Kon- Hier finden sich zudem auch aktuelle taktformular) rechtliche Informationen. - Gewerberegister und Gewerberegis- Aus vertriebsstrategischen Erwägungen ternummer sollte zudem ein Name gewählt werden, - Handelsregisterangaben und Umsatz- der für den Kunden leicht einprägsam ist steuer- Identifikationsnummer und der über Suchmaschinen entspre- chend schnell auffindbar ist. 1.5.3 Domainname 1.6 EU-Initiativen zur Erleichterung des Bei einem Domainnamen handelt es sich Elektronischen Handels um den Namen der Internet-Adresse. Wichtig ist hier vor allem dafür Sorge zu Im Jahr 2000 trat die Richtlinie über den tragen, dass zwischen Domainnamen kei- elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft. ne Verwechslungsgefahr aufgrund von Ziel war es, „einen rechtlichen Rahmen zur Ähnlichkeiten hinsichtlich des Namens Sicherstellung des freien Verkehrs von sowie der angebotenen Produkte besteht. Diensten der Informationsgesellschaft zwi- Zur Überprüfung der Verfügbarkeit des schen den Mitgliedstaaten zu schaffen.“ In Namens empfiehlt es sich, im Vorfeld eine der Richtlinie wurden einheitliche Informa- Überprüfung beim Deutschen Patent- und tionspflichten festgelegt sowie Regelungen Markenamt durchzuführen. Weitere Infor- Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 10
zum Vertragsschluss und zur Datenspei- 2. Umsatzsteuerliche Abwicklung von cherung definiert. Online-Geschäften in der EU Im September 2010 verabschiedeten die Zu unterscheiden sind grundsätzlich die Abgeordneten des EU-Parlaments außer- umsatzsteuerliche Behandlung von inner- dem eine „Resolution des Ausschusses für gemeinschaftlichen Warenlieferungen zwi- Binnenmarkt und Verbraucherschutz“, die schen Unternehmen und die umsatzsteu- den Abbau von Hindernissen im grenz- erliche Behandlung von Warenlieferungen überschreitenden Online-Handel fördern an Privatpersonen im EU-Ausland. soll. Kernziele der E-Commerce- Resolution sind die allgemeine Stärkung 2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen des Internetzugangs in Europa, die Schaf- fung von Händler-Anreizen für den grenz- Innergemeinschaftliche Warenlieferungen überschreitenden Handel und die Stärkung zwischen Unternehmen sind in Anlehnung des Verbrauchervertrauens in den Online- an § 6a UStG steuerfrei, sofern die ent- Handel. sprechenden Buch- und Belegnachweise Auch in der Frage der Versandkosten vollständig vorliegen und die Unterneh- möchte die EU Veränderungen auf den mereigenschaft des Abnehmers im EU- Weg bringen. So fordert die jüngste E- Ausland durch eine Ust-IdNr. nachgewie- Commerce-Resolution die zügige Durch- sen werden kann. Der Unternehmenskun- führung der geplanten dritten Postrichtli- de unterliegt im EU-Bestimmungsland der nie. Diese hat eine stufenweise und kon- Erwerbsbesteuerung. trollierte Öffnung der Postmärkte für den Nach § 6a Abs. 4 USTG ist der Unterneh- Wettbewerb ebenso zum Ziel wie die Ga- mer verpflichtet, die Voraussetzungen der rantie eines Universalpostdienstes auf Steuerfreiheit mit der Sorgfalt eines or- Gemeinschaftsebene. Im Zuge dieses auf dentlichen Kaufmanns zu prüfen. Hierzu den gesamten Binnenmarkt ausgedehnten gehört insbesondere die Prüfung der Ust- Wettbewerbs und der Förderung der Zu- IdNr. des im EU-Ausland ansässigen Kun- sammenarbeit von Postsystemen und den. Die Überprüfung erfolgt über das Postdiensten erhofft sich die Kommission Bundeszentralamt für Steuern und kann sowohl eine EU-weite Verbesserung der über das Internet eingeleitet werden: Qualität als auch Kosteneinsparungen und Bundeszentralamt für Steuern Preissenkungen im Postsektor. Dienstsitz Saarlouis 66740 Saarlouis www.bzst.de Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 11
der Frachtbrief, das Konnossement, die Im Rahmen der Überprüfung werden die Spediteursbescheinigung oder die Doku- Gültigkeit der abgefragten Ust-Id-Nr. sowie mentation der Auftragserteilung inkl. Name und Anschrift des Kunden, dem die Transportprotokoll weiterhin akzeptiert. Ust-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde, bestätigt. Zu unterscheiden In Beförderungsfällen, das heißt bei Eigen- ist grundsätzlich die einfache und qualifi- transport durch den Lieferer oder Selbst- zierte Bestätigungsabfrage. Vorausset- abholung durch den Abnehmer, ist die zung für die Inanspruchnahme des s. g. Gelangensbestätigung Pflicht. Vertrauensschutzes ist die qualifizierte Bei verbrauchssteuerpflichtigen Waren ist Abfrage. Weitere Informationen hierzu sind der EMCS-Nachweis als Belegnachweis auf der Interseite des Bundeszentralamtes ausreichend. Bei der Lieferung von Fahr- für Steuern unter www.bzst.de abrufbar. zeugen, die vom Abnehmer befördert wer- Die gesetzlichen Vorgaben für Beleg- den, reicht anstelle der Gelangensbestäti- nachweise für innergemeinschaftliche Lie- gung als Nachweis die Zulassung des ferungen wurden zum Januar 2011 refor- Fahrzeugs auf den Erwerber im Bestim- miert. Am 22. März 2013 hat der Bundes- mungsmitgliedsstaat der Fahrzeugliefe- rat der Elften Verordnung zur Änderung rung aus. der Umsatzsteuer-Durchführungsverord- Die Gelangensbestätigung kann auch als nung zugestimmt, mit der die vormals ge- Sammelbeleg für Umsätze aus bis zu ei- planten Regelungen zur Gelangensbe- nem Quartal zusammengefasst werden. stätigung entschärft wurden. Die Nichtbe- Die Gelangenbestätigung kann aus meh- anstandungsregelung endet am 1. Oktober reren Dokumenten bestehen (verpflichten- 2013. Die neuen Nachweisvorschriften de Inhalte siehe unten). Die Gelangenbe- gestalten sich vorbehaltlich kleinerer An- stätigung kann online übermittelt werden. passungen nach jetzigem Kenntnisstand Bei elektronischer Übermittlung des Be- wie folgt: legs ist keine Unterschrift erforderlich, so- Die Gelangensbestätigung kann aber fern erkennbar ist, dass die elektronische muss nicht in allen Lieferkonstellationen Übermittlung im Verfügungsbereich des innerhalb der EU verwendet werden. mit der Beförderung beauftragten Unter- In Versendungsfällen durch den Unter- nehmers begonnen hat. nehmer oder den Abnehmer werden alter- Verpflichtende Inhalte der Gelangens- nativ zur Gelangensbestätigung auch die bestätigung sind: alt bewährten Nachweise wie zum Beispiel Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 12
Überschreitung der von den einzelnen EU- - Name und Anschrift des Abnehmers, Ländern vorgesehen Lieferschwellen - Menge und handelsübliche Bezeichnung kommt. D. h. die Lieferung unterliegt der des Liefergegenstandes (bei Fahrzeugen deutschen Umsatzsteuer. Warenlieferun- ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer mit gen an Privatpersonen sind innerhalb der anzugeben) EU niemals steuerbefreit. - Ort und Monat des Erhalts des Lieferge- Werden bei Versendungslieferungen an genstandes im übrigen Gemeinschaftsge- Verbraucher die Lieferschwellen der EU- biet beziehungsweise Ort und Monat des Mitgliedstaaten überschritten, so kommt in Endes der Beförderung im Fall der Beför- Anlehnung an § 3c UstG (Versandhan- derung durch den Abnehmer (Abholfall), delsregelung) das Bestimmungslandprin- - Ausstellungsdatum der Bestätigung zip zur Anwendung unter der Vorausset- - Unterschrift des Abnehmers oder eines zung, dass die Ware ins übrige Gemein- von ihm zur Abnahme Beauftragten. schaftsgebiet gelangt und der Waren- transport vom deutschen Unternehmer veranlasst wird (Beförderung oder Ver- sendung). In diesem Fall muss der Online- Händler dem Kunden die Mehrwertsteuer im Zielmarkt berechnen und die Mehrwert- ©Jonas Wolff-fotolia.com steuer im EU-Ausland abführen. Hierfür muss sich der Händler im Zielmarkt um- satzsteuerlich registrieren. Informationen 2.2 Lieferungen an Verbraucher/ Ver- zur umsatzsteuerlichen Registrierung im sandhandelsregelung EU-Ausland erteilen die EIC Trier GmbH Für Warenlieferungen an Privatpersonen sowie die örtlich zuständigen Wirtschafts- oder an andere nicht zum Vorsteuerabzug kammern. Unterstützung bei der umsatz- 10 berechtigte Kunden gilt grundsätzlich das steuerlichen Registrierung leisten die Herkunftslandprinzip11, sofern es nicht zur deutschen Auslandshandelskammern (www.ahk.de) sowie Steuerbüros. 10 a) Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen, welche den Vorsteuerabzug ausschließen, oder Die nachfolgende Übersicht zeigt die Lie- b) Kleinunternehmer oder c) eine juristische Person, die kein Unternehmer ist bzw. ferschwellen der einzelnen EU-Länder die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt. 11 Zum 01. Januar 2015 tritt in den EU-Mitgliedsstaaten (Stand: April 2019): eine Vereinfachung des derzeit geltenden Mehrwertsteuer- Systems in Kraft. Durch die Änderung der Mehrwertsteuervorschriften ab 01. Januar 2015 sind Umsatzsteuer zu unterwerfen. Näher hierzu: elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer ab http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12513_ diesem Zeitpunkt nicht mehr im Mitgliedsstaat des de.htm Dienstleisters, sondern im Mitgliedstaat des Kunden der Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 13
Belgien: 35.000 € Malta: 35.000 € nem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten Bulgari- 70.000 Nieder- 100.000 € die Lieferschwelle überschritten, so gilt für en: BGN lande: diesen Zielmarkt bzw. diese Zielmärkte für Däne- 280.000 Öster- 35.000 € mark: DKK reich: das laufende Jahr das Bestimmungsland- Deutsch- 100.000 € Polen: 160.000 prinzip. land: PLN Estland: 35.000 Portugal: 35.000 € 2.3 Rechtsumstellung zum 01. Juli 2021 EUR – Versandhandel wird zum Fernverkauf Finnland: 35.000 € Rumäni- 118.000 en: RON Frank- 35.000 €12 Schwe- 320.000 Wie unter 2.2 beschrieben galt bislang im reich: den: SEK B2C-Auslandsgeschäft die Versandhan- Griechen- 35.000 € Slowakei: 35.000 € delsregelung. Zum 01. Juli 2021 tritt je- land: doch eine wichtige Rechtsänderung in Irland: 35.000 € Slowe- 35.000 € nien: Kraft. Aus dem Versandhandel wird dann Italien: 100.000 € Spanien: 35.000 € der „Fernverkauf“. EU-weit gilt ab dann ein Kroatien: 270.000 Tschechi- 1.140.000 harmonisierter Schwellenwert in Höhe von HRK13 en: CZK 10.000 EUR, der die die unterschiedlichen Lettland: 35.000 € Ungarn: 32.257 € Schwellenwerte (vgl. 2.2.) ersetzt. Dieser Litauen: 35.000 € Verein. 70.000 König- GBP harmonisierte Wert gilt fortan nicht pro reich: Land, sondern für die Summe aller EU- Luxem- 100.000 € Zypern: 35.000 € Umsätze. Das bedeutet: Onlinehändler mit burg: Sitz in Deutschland geben dann ihre Um- satzsteuererklärungen in Deutschland ab. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung Darüber hinaus generierte Umsätze ins der für das Überschreiten der Liefer- EU-Ausland sind im One Stop Shop (OSS) schwelle relevanten Umsätze ist der jewei- zu deklarieren. Auf diese Weise kann der lige Vorjahresumsatz bezogen auf ein Ka- Versandhändler im EU-Ausland geschul- lenderjahr. Wurde bei Versendungsliefe- dete Umsatzsteuer zentral abführen. Die rungen in Anlehnung an § 3c UStG in ei- Meldepflichten werden beim Bundeszent- ralamt für Steuern über ein elektronisches 12 Frankreich hat mit Gesetz vom 29.12.2015 die im Versandhandel maßgebliche Lieferschwelle auf 35.000 registriert. Die Teilnahme an dem Verfah- EUR (netto) herabgesetzt. Die Änderung ist zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Betroffen von der Änderung ren OSS - EU-Regelung können Unter- sind Beförderungen oder Versendungen von beweglichen Sachen mit Ausnahme von neuen Verkehrsmitteln, Alko- nehmer auf elektronischem Weg ab dem holen und alkoholischen Getränken sowie Mineralölen und Tabakawaren durch den Lieferanten an Privatpersonen 1. April 2021 beim Bundeszentralamt für oder sog. Umsatzsteuerliche Letztverbraucher in Frank- reich. Steuern (BZSt) anzeigen (vgl. weiterge- 13 Kroatien ist seit dem 01.07.2013 Mitglied der EU Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 14
hende Informationen auf den Internetse tungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder ten des BZSt unter www.bzst.bund.de .Die Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet erwei- tert (sog. One-Stop-Shop (OSS) - EU- Regelungen über den Fernverkauf wirken Regelung; § 18j UStG). Darüber hinaus sich nur für Lieferungen im B2C-Geschäft können sich Unternehmer - unabhängig aus. Im B2B-Geschäft sind es auch nach von ihrer Ansässigkeit - für den erweiterten wie vor steuerfreie innergemeinschaftliche OSS nach § 18j UStG entscheiden, um die Lieferungen.14 Umsatzsteuer für folgende Umsätze an- zumelden und zu entrichten: 2.3.3 Erweiterung der einzigen Anlauf- - innergemeinschaftlichen Fernverkäufe (§ stelle (Nicht-EU-Verfahren bzw. EU- 3c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG) sowie Verfahren) - fiktive Lieferungen durch Betreiber einer elektronischen Schnittstelle nach § 3 Die bestehenden Besteuerungsverfahren Abs. 3a Satz 1 UStG innerhalb eines EU- für nicht in der EU ansässige Unterneh- Mitgliedstaates an Nichtunternehmer mit mer, die sonstige Leistungen nach § 3a Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsge- Abs. 5 UStG erbringen (§ 18 Abs. 4c und biet. 4d UStG) wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2021 auf alle am Ort des Verbrauchs aus- 2.3.4 Einführung der einzigen Anlauf- geführten Dienstleistungen an Nichtunter- stelle für den Import nehmer mit Sitz oder Wohnsitz in der EU ausgedehnt (sog. One-Stop-Shop (OSS) - Darüber hinaus wurde für Fernverkäufe Nicht-EU- Regelung; § 18i UStG). Die be- von aus Drittländern eingeführten Gegen- stehenden (besonderen) Besteuerungs- ständen in Sendungen mit einem Sach- verfahren für im übrigen EU-Gebiet (§ 18 wert bis 150 Euro mit Wirkung zum 1. Juli Abs. 4e UStG) bzw. im Inland (§ 18h 2021 ein neuer (optionaler) sog. Import- UStG) ansässige Unternehmer, die sonsti- One-Stop-Shop (IOSS; § 18k UStG) ein- ge Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG er- geführt. Auch hier kann eine Teilnahme bringen (sog. kleine einzige Anlaufstelle am IOSS-Verfahren seit dem 01. April bzw. Mini-One-Stop-Shop) wurden mit 2021 beim BZst angezeigt werden. Für die Wirkung zum 1. Juli 2021 auf alle am Ort Fälle, in denen der IOSS nicht genutzt des Verbrauchs ausgeführten Dienstleis- wird, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 14 Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich eine (optionale) Sonderregelung (sog. Drittland in Bezug auf die Umsatzsteuer, d.h. die Versand- handelsschwelle gilt wie in allen Drittländern nicht. Es Special Arrangement; § 21a UStG) ein- handelt sich hierbei also um Ausfuhrlieferungen. Für Nord- irland gelten im Hinblick auf den Warenverkehr weiterhin geführt, bei der die Einfuhrumsatzsteuer die Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handel. Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 15
(EUSt) für die Einfuhren eines Monats ansässigen Unternehmer, bei denen die durch die Beförderer (Post- bzw. Express- Beförderung oder Versendung im Ge- kurierdienstleister) von den Sendungs- meinschaftsgebiet beginnt und endet. empfängern vereinnahmt und im Folge- Keine Lieferung zwischen dem Betreiber monat gesammelt an die Zollverwaltung der elektronischen Schnittstelle und dem entrichtet werden kann. Nichtunternehmer wird nach § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG fingiert, wenn der liefernde 2.3.5 Abschaffung der 22 Euro- Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet Freigrenze ansässig ist. Mit Wirkung zum 01. Juli 2021 wurde 3. Zahlungsabwicklung im Online- Han- gleichermaßen die die 22 Euro-Freigrenze del bei der EUSt zum 01. Juli 2021 abge- Für den Online-Handel stehen verschie- schafft. dene international einsetzbare Zahlungs- möglichkeiten zur Verfügung, die als ver- 2.4 Einbeziehung von Betreibern elekt- gleichsweise sicher anzusehen sind. Hier- ronischer Schnittstellen in fiktive Lie- zu zählen u. a. PayPal, SEPA-Über- ferketten weisung und Kreditkarte. Der Scheck als Zahlungsinstrument ist nicht vorteilhaft, da Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wird bei be- u. a. beim Einlösen von Schecks ver- stimmten Warenlieferungen durch einen gleichsweise hohe Gebühren entstehen. Unternehmer über eine elektronische Um das Forderungsausfallrisiko bei EU- Schnittstelle (z. B. elektronischer Markt- Geschäften in Grenzen zu halten, ist zu platz) der Betreiber der elektronischen erwägen, ob Vorauskasse als Zahlungs- Schnittstelle nach § 3 Abs. 3a UStG Steu- bedingung am Markt durchsetzbar ist. In- erschuldner für die im Gemeinschaftsge- formationen zur Zahlungssicherung und biet für diese Lieferungen anfallende Um- Eintreibung von Forderungen in der EU satzsteuer, da die Lieferkette „Unterneh- finden sich in dem Leitfaden der EIC Trier mer an Betreiber der elektronischen GmbH zum Thema „Sicherung und Ein- Schnittstelle sowie Betreiber der elektroni- treibung von Forderungen in der EU“. schen Schnittstelle an Nichtunternehmer“ Auch einige länderspezifische Eigenheiten fingiert wird. § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG be- können für die gewählte Zahlungsabwick- trifft Warenlieferungen über eine elektroni- lung von Relevanz sein. Nachfolgend fin- sche Schnittstelle an Nichtunternehmer durch einen nicht im Gemeinschaftsgebiet Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 16
den sich einige Beispiele nationaler Zah- dass die bestellte Ware unverzüglich ver- lungsverfahren in der EU: sendet werden kann. PayPal bietet den Händlern laut eigener Aussage einen Ver- Frankreich: 4 étoiles, Carte bleue, Carte käuferschutz, der sie vor Zahlungsausfäl- Aurore, Cofinoga len durch ein ungedecktes Kundenkonto, Italien: Carta Postepay, CartaSi/Sipay Stornierungen oder Rückbuchungen der Österreich: eps Online-Überweisung, Zahlung schützt. Auch vor nicht gerecht- paybox fertigten Kundenbeschwerden ist der Ver- Schweiz: myOne, PostFinance Card käufer geschützt, wenn er die Ware ord- /e-Finance nungsgemäß verpackt und fristgerecht Niederlande: iDeal versandt hat. 3.1 Pay Pal PayPal bringt jedoch neben der Vereinfa- chung des Zahlungsverfahrens auch eini- PayPal ist das derzeit weltweit am häufig- ge Nachteile mit sich. In einschlägigen sten genutzte Online-Bezahlsystem. Internetforen häufen sich Berichte über PayPal ist ein Tochterunternehmen der „eingefrorene” PayPal-Konten. Das Unter- Internet-Aktionsplattform e-bay. Insbeson- nehmen begründet diesen Schritt mit dere im grenzüberschreitenden Online- standardisierten E-Mails, in denen der Handel findet die Zahlungsabwicklung Verdacht der Geldwäsche geäußert wird. über PayPal oft Anwendung. Nach einem Erst nach dem Zusenden von entspre- Guthabenprinzip kann jeweils auf ein spe- chenden Belegen werden Konten oft erst zielles Konto eingezahlt und diese Zahlung nach Monaten wieder frei gegeben. Ver- anschließend von dort auf verschiedene einzelt unterbleibt die Freigabe auch dau- Art an den Empfänger weitergeleitet wer- erhaft, selbst wenn entsprechende Doku- den. Einzahlungen sind per Kreditkarte mente vorliegen. Aus datenschutzrechtli- oder Lastschriftverfahren ebenso möglich cher Sicht ist PayPal als nicht unproblema- wie eine herkömmliche Zahlung per Über- tisch einzustufen, da die gesammelten weisung. Die Weitergabe der sensiblen Kundendaten nicht auf europäischen Ser- Kundendaten an PayPal erfolgt dabei über vern, sondern in den USA verwaltet und eine gesicherte SSL-Verschlüsselung. Die zudem von eBay administriert werden. Finanzdaten des Kunden werden von Rechtsstreitigkeiten mit Pay Pal können PayPal entsprechend gespeichert und sind nur am Firmensitz in Großbritannien für den Zahlungsempfänger oder Verkäu- durchgeführt werden. fer nicht einsehbar. Die angewiesene Zah- lung wird dem Konto des Empfängers dann entsprechend gutgeschrieben, so Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 17
3.2 Single Euro Payments Area (SEPA) durch seine IBAN (International Bank Ac- count Number / Internationale Kontonum- Die Verordnung zur Festlegung der tech- mer) und den BIC identifiziert. nischen Vorschriften und der Geschäftsan- Mit der SEPA soll eine Abschaffung paral- forderungen für Überweisungen und Last- leler Systeme für den nationalen Euro- schriften in Euro und zur Änderung der Zahlungsverkehr, die Abwicklung bargeld- Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA- loser Zahlungen mit dem Einheitlichen Verordnung) ist am 30. März 2012 im europäischen SEPA-Verfahren sowie ein Amtsblatt der Europäischen Union veröf- einheitliches Instrumentarium für EU-weit fentlicht worden. SEPA-Lastschriften und gleiche Preise für Überweisungen, Last- Überweisungen werden seit dem schriften und Kartenzahlungen für die der- 01.02.2014 die nationalen Formate ablö- 15 zeit 28 EU Mitgliedsstaaten (+ Island, sen. Lastschriftmandate bleiben auch Norwegen, Liechtenstein, Monaco, nach der Umstellung gültig, solange keine Schweiz) erreicht werden. Durch die Stan- nationalen Vorschriften dem entgegenste- dardisierung im europäischen Zahlungs- hen. Die Übergangsbestimmungen gestat- verkehr werden folgende Produkte ange- ten den Mitgliedstaaten bis 01.02.2016 boten: die SEPA-Überweisung, die SEPA- den bisherigen Bank Identifier Code Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen. (BIC), auch als Swift-Code bezeichnet, für Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Versi- Inlandszahlungen weiter zu verwenden. onen: als SEPA-Basis-Lastschrift und als Die SEPA-Lastschrift kann sowohl für SEPA-Firmenlastschrift. Lastschriften innerhalb der Teilnehmerlän- der als auch im Inland genutzt werden. Einen wesentlichen Unterschied zum tradi- 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift tionellen Überweisungsverfahren auf EU- (SEPA- Core Direct Debit) Ebene stellt die Identifikation des Zah- Gemäß den SEPA-Regelwerken für die lungsempfängers dar. Statt über die bis- Basis-Lastschrift müssen erstmalige Last- lang gebräuchliche Bankleitzahl und Kon- schriften fünf Tage vor der jeweiligen Fäl- tonummer wird der Zahlungsempfänger ligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf 15 folgende Zahlungen mindestens zwei Ta- Die Europäische Kommission hatte am 09.01.2014 zunächst vorgeschlagen, die nationalen Formate für weite- ge vor entsprechender Fälligkeit. Die Vor- re sechs Monate zuzulassen. Ziel ist, Störungen für Ver- braucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß zu be- lauffrist für einmalige Lastschriften beträgt grenzen. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum 1. Februar wurde nicht geändert. Die verlängerte Frist für fünf Tage. Einer SEPA-Basis-Lastschrift die Umstellung von Lastschriften und Überweisungen auf das SEPA-System wurde am 04.02.2014 nach den EU- Regierungen auch durch das Europäische Parlament kann binnen acht Wochen nach der Kon- angenommen. Quelle: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12050_ de.htm Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 18
tobelastung widersprochen werden, so nen Zahlungsdienstleister zwecks Einlö- dass der entsprechende Betrag wieder sung und Kontobelastung mit der Zahlung. gutgeschrieben wird. Bei einer nicht auto- Beispiel-Formulare für die SEPA-Mandate risierten Zahlung (Einzug ohne gültiges (SEPA Core Direct Debit Mandat und SE- SEPA-Mandat) kann der Zahler innerhalb PA Business to Business Direct Debit einer Frist von 13 Monaten nach Belas- Mandat) können über die Deutsche Kre- tung die Erstattung des Betrages verlan- ditwirtschaft bezogen werden (www.die- gen. deutsche kreditwirtschaft.de). 3.2.2 SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) 4. Erfolgsfaktoren für Marketing und Ver- trieb im Online-Handel Die Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift ist nur auf Unternehmen begrenzt. Einma- Erfolgsentscheidend für den Online-Handel lige, erstmalige sowie Folgelastschriften in der EU sind eine strategisch kluge Mar- müssen gemäß den SEPA-Regelwerken keting- und Vertriebsstrategie sowie eine für die SEPA-Firmenlastschrift einen Tag umsichtige und kundenorientierte Gestal- vor der entsprechenden Fälligkeit bei der tung des Online-Shops. jeweiligen Zahlstelle vorliegen. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine 4.1 Marketing- und Vertriebsmaßnahmen Möglichkeit des Widerspruchs der Last- schrift, da die Zahlstelle (als Zahlungs- Vor dem Einstieg in den Online-Vertrieb dienstleister) verpflichtet ist, die Mandats- sollte aus Marketing-Gesichtspunkten eine daten bereits vor der Belastung auf Über- gründliche Zielgruppenanalyse durchgeführt einstimmung mit der vorliegenden Zahlung werden. Mithilfe des Zielgruppenmarketings zu überprüfen. werden dann im zweiten Schritt die not- wendigen Maßnahmen festgelegt und ent- sprechend umgesetzt. Wenn die Unter- 3.2.3 SEPA-Mandate nehmensplanung auf der Basis von Ziel- Rechtsgrundlage für den Einzug von SE- gruppen zu einem positiven Ergebnis führt, PA-Lastschriften sind SEPA-Mandate. kann über den Online-Vertrieb eine nach- Diese umfassen sowohl die Zustimmung haltige Erweiterung der Absatzkanäle er- des Zahlers zum Einzug der Zahlung per reicht werden. SEPA-Lastschrift an den Zahlungsemp- Das Marketing für einen Online Shop sollte fänger als auch den Auftrag an den eige- zur Erhöhung der Absatzchancen nicht Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 19
ausschließlich auf Online-Maßnahmen be- vorgetäuschten Identitäten und Zahlungs- grenzt werden. Ein sinnvoller Mix von Onli- ausfällen. Dennoch ist der Online-Vertrieb ne und Offline-Maßnahmen kann dazu ver- für kaum ein Geschäftsmodell mehr wegzu- helfen, die Absatzchancen zu erhöhen. denken. In einigen Bereichen verlagert sich Klassische Werbespots in Print und TV ha- der Vertriebsprozess immer stärker in den ben eine hohe Reichweite, passen aber Online-Bereich, z.B. bei Banken, Versiche- leider selten in das Budget eines Neuein- rungen und Reisebuchungen, in Touristik, steigers im Online-Vertrieb. Eine entspre- Buchhandel und Musik. chende Cross-Mediale-Strategie mithilfe eines abgestimmten Mediaplans, idealer- 4.2. Shopsystem und Sprache weise unter Hinzuziehung einer Media- Agentur kann zur erfolgreichen Umsetzung Im EU-weiten Online-Handel rückt für Onli- der eigenen Marketing-Strategie verhelfen, ne-Shopbetreiber vor allem die sprachliche dabei ist jedoch im Vorfeld die Einhaltung Herausforderung in den Vordergrund. Eine eines vorher definierten Budgets unabding- gemeinsame Sprache fördert das gemein- bar. Einer der größten Vorteile des Online- same Geschäft. Umgekehrt sind für Verkäu- Vertriebs liegt oftmals in der Erschließung fe in andere Länder diverse sprachliche zusätzlicher Zielgruppen mit der regionalen Anpassungen nötig. Produktbeschreibun- Ausweitung der Vertriebsregion. Ein weite- gen, Menüführung, Bestellablauf und auto- rer positiver Effekt, der auch von Fachhänd- matisierte Kundenbenachrichtigungen müs- lern mit Ladengeschäft genutzt wird, liegt in sen übersetzt und gegebenenfalls auch an der Möglichkeit, Mengenrabatte bei Liefe- die Kultur des Ziellandes angepasst wer- ranten auszuhandeln, weil der Absatz durch den. Aber auch nach der Fertigstellung ei- den zusätzlichen Online-Vertriebskanal nes mehrsprachigen Shops geht die steigt. sprachliche Herausforderung weiter, spä- testens dann, wenn Kundenreklamationen in fremden Sprachen in der Hauspost lie- gen. Immer häufiger nutzen Online-Händler die schon vorhandenen Shopsysteme, die inzwischen bereits oftmals mehrsprachig angelegt sind und über entsprechende ©fotomek-fotolia.com Shoptexte und –dialoge verfügen. Dieser Weg ist zwar kostengünstig, hat aber seine Ein nicht zu unterschätzendes Risiko beim Risiken. Erfahrungsgemäß sind diese Texte Online-Handel liegt in einer zunehmenden häufig unvollständig und fehlerhaft. Deshalb Anzahl von Betrugsfällen, gefälschten oder Online-Handel in der EU Herausgegeben von der EIC Trier GmbH Autoren: Christina Grewe 06 51/ 97 567-11 Matthias Fuchs 06 51/ 97 567-20 20
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