Online-Handel in der EU - EIC Trier

 
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Online-Handel in der EU

                  ©Joachim Wendler-fotolia.com
Online-Handel in der EU - EIC Trier
Der Online-Handel hat sich im Laufe der                   Einsteiger im Online-Handel sollten unbe-
letzten Jahre zu einem bedeutenden                        dingt eine fachanwaltliche Beratung für die
Vertriebskanal für nahezu alle Branchen                   Gestaltung der rechtsgeschäftlichen Rah-
entwickelt. Rund 25 % der deutschen                       menbedingungen in Anspruch nehmen.
Einzelhandelsunternehmen verkaufen ihre
Ware mittlerweile im Internet. Der Umsatz                 Dieser Leitfaden fasst die grundlegenden
des europäischen Marktes für Versand-                     rechtlichen und umsatzsteuerlichen Rege-
und Online-Handel wird auf 246 Milliarden                 lungen für die reibungslose Abwicklung
EUR geschätzt. Damit überholt Europa                      von Online-Geschäften in der EU zusam-
den     nordamerikanischen            E-Commerce          men und informiert über die Zahlungsab-
Markt. In Deutschland vertreiben mittler-                 wicklung im Online-Geschäft sowie über
weile 25 % der rund 430.000 Einzelhan-                    Erfolgsfaktoren bei Marketing und Vertrieb
delsunternehmen ihre Ware auch im Netz.                   im Online-Handel.
Pro Jahr kaufen die Deutschen zurzeit
Waren und Leistungen im Wert von 33                       Dieser Leitfaden wurde mit größter Sorg-
Milliarden Euro über das Internet ein1. Die               falt zusammengestellt. Für die Richtigkeit
Vorteile des Online-Handels liegen vor                    der Informationen übernimmt die EIC Trier
allem     in    der    flexiblen     und      kosten-     GmbH jedoch keine Gewähr. Die Informa-
effizienten Vertriebsstruktur.                            tionen in diesen Leitfaden ersetzen in kei-
                                                          nem Fall eine rechtliche oder steuerliche
Für die reibungslose Abwicklung des Onli-                 Beratung. Für Verbesserungsvorschläge,
ne-Handels ist im grenzüberschreitenden                   sachliche Hinweise und Anregungen sind
Geschäft neben einer vertriebsstrategisch                 wir jederzeit dankbar.
optimalen Gestaltung der Web-Präsenz
vor allem auch eine umsichtige Gestaltung                 Für weitere Informationen wenden Sie sich
der rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalte                 bitte an: EIC Trier GmbH, Matthias Fuchs,
sicher zu stellen. Im B2B-Geschäft bieten                 Tel: 06 51/ 97 567-20, E-Mail: fuchs@eic-
sich hierbei interessante Gestaltungsopti-                trier.de sowie Christina Grewe, Geschäfts-
onen. Im B2C-Geschäft sind insbesondere                   führerin, Tel: 06 51/ 97 567-11, E-Mail:
die Widerrufsrechte der Verbraucher sowie                 grewe@eic-trier.de.
bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung der
Transaktionen die Versandhandelsrege-
                                                          1. Rechtliche Besonderheiten beim On-
lung mit ihren Lieferschwellen zu berück-
                                                          line-Handel in der EU
sichtigen. Bei der Zahlungsabwicklung
sorgt SEPA für Zeit- und Kostenersparnis.
                                                          Die rechtsgeschäftlichen Rahmenbedin-
                                                          gungen regeln die Geschäftspartner im
1
 Nach einer Schätzung des Hauptverbands des
Deutschen Einzelhandels; Quelle: Süddeutsche Zeitung v.   20.06.2014
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Online-Handel allgemeinhin über AGB.              Hinweis auf die AGB auf dem Lieferschein,
Die Gestaltungsspielräume z. B. hinsicht-         sind sie im grenzüberschreitenden Ge-
lich der Wahl des anwendbaren Rechts              schäft unwirksam. Sollen gezielt Kunden in
und des Gerichtsstandes sind im B2B-              anderen EU-Ländern angesprochen wer-
Geschäft weitaus umfangreicher als im             den, sind die AGB entsprechend in die
B2C-Geschäft. Zudem sind bei Geschäf-             Landessprache zu übersetzen. Besondere
ten mit Verbrauchern besondere Regelun-           Anforderungen bestehen auch hinsichtlich
gen v. a. hinsichtlich der Widerrufsrechte        der Lesbarkeit von AGB. Hierzu zählen
zwingend zu beachten. Weitere rechtliche          üblicherweise die Schriftgröße, der Zeilen-
Vorgaben existieren für den Umgang mit            abstand sowie auch die Farbe von Buch-
personenbezogenen       Kundendaten,   die        staben und Hintergrund. Da das Lesen
inhaltliche Gestaltung des Impressums             längerer Texte am Bildschirm oft mühsam
sowie die Auswahl des Domainnamens.               ist, sollten die AGB in gut lesbarer Form
                                                  auf einer Seite die rechtgeschäftlichen
                                                  Bedingungen der Transaktionen zusam-
1.1 Verwendung von AGB im Online-
                                                  menfassen. Zudem muss es dem Käufer
Handel
                                                  ermöglicht werden, die AGB auf dem ei-
Rechtsgrundlage für den Kauf im Internet          genen PC zu speichern und auszudru-
sind in der Regel Allgemeine Geschäfts-           cken. Werden gezielt Verbraucher im EU-
bedingungen (AGB). Damit die in den AGB           Ausland angesprochen, müssen zudem
festgelegten Regelungsinhalte, wie zum            nationale Besonderheiten hinsichtlich der
Beispiel Haftungsbeschränkungen im B2B-           Verwendung von AGB berücksichtigt wer-
Geschäft oder eine Rechtswahlklausel und          den. So müssen in Frankreich beispiels-
ein Gerichtsstand auch als wirksam ver-           weise wichtige Inhalte der AGB fett ge-
einbart gelten, haben Online-Händler eini-        druckt werden. Weitergehende Informatio-
ge Grundsätze zu beachten. So müssen              nen zu den Anforderungen der Rechtsord-
die AGB im Rahmen des Online-Auftrittes           nungen der EU-Mitgliedstaaten an AGB
so platziert werden, dass der Kunde die           sind        bei   Fachanwälten   (www.cbbl-
Geschäftsbedingungen mit Hilfe von nur            lawyers.de) sowie bei den deutschen Aus-
sehr wenigen Klicks leicht finden kann. Ein       landshandelskammern (www.ahk.de) er-
weiterer Hinweis auf dem Bestellformular          hältlich.
zur Geltung der AGB sowie zur Fundstelle
                                                  Die AGB sollten neben Regelungen zu
der AGB auf der Webseite ist hilfreich.
                                                  Haftungsbeschränkungen und Einschrän-
Werden die AGB hingegen erst mit der
                                                  kungen der Mängelrechte, zum Kosten-
Rechnung versandt oder gab es nur einen

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe         06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs          06 51/ 97 567-20                                     2
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und Gefahrenübergang bei Warenlieferun-             den IHKs (www.info-weltweit.de) sowie bei
gen (INCOTERMS®) zum             Erfüllungs-/       Fachanwälten (www.cbbl-lawyers.de) er-
Zahlungsort sowie der Zahlungsmodalitä-             hältlich.
ten unbedingt im grenzüberschreitenden              Weitere Informationen zu den vertragsre-
Geschäft auch eine Vereinbarung zum                 levanten Eckpunkten für Auslandslieferun-
anwendbaren Recht und zum Gerichts-                 gen finden sich in dem Leitfaden der EIC
stand enthalten (siehe Pkt. 1.2 sowie 1.3).         Trier GmbH zum Thema „Einführung in die
Die Regelungsinhalte zum Beispiel hin-              Gestaltung von Exportverträgen“ im Inter-
sichtlich   Haftungsbeschränkungen       und        net unter www.eic-trier.de.
Einschränkungen der Mängelrechte dürfen
in AGB wie in allen Standardverträgen
                                                    1.2 Anwendbares Recht und zuständi-
nicht überraschend sein. Deutlich weiter-
                                                    ges Gericht bei B2B-Geschäften
gehende Möglichkeiten zur Haftungsbe-
schränkung bieten im B2B-Geschäft indi-             Im B2B-Geschäft können Online-Händler
vidualvertragliche Vereinbarungen.                  das auf die grenzüberschreitenden Ge-
Der Eigentumsvorbehalt ist im Auslands-             schäfte anwendbare Recht frei wählen und
geschäft mit Vorsicht zu genießen. Denn             somit das gesamte EU-Geschäft einheit-
in Anlehnung an den Grundsatz lex rei               lich zum Beispiel auf der Grundlage von
sitae gilt das Recht des Landes, wo sich            BGB abwickeln. Ebenso kann auch das
die Ware zum Zeitpunkt des Streifalles              Recht eines anderen EU-Landes oder das
befindet. Und dies ist in der Regel der aus-        UN-Kaufrecht (CISG) gewählt werden.
ländische Zielmarkt. Zwar kennen die an-            Das CISG bietet im Vergleich zum BGB
deren EU-Länder oftmals den Eigentums-              aufgrund seines dispositiven Charakters
vorbehalt. Jedoch ist dieser nicht in allen         interessante Gestaltungsoptionen. Anders
EU-Ländern insolvenzfest und bedarf zu-             als das BGB kennt das UN-Kaufrecht je-
weilen einer notariellen Beurkundung oder           doch    einen   verschuldensunabhängigen
einer Registrierung im Handelsregister.             Schadensersatzanspruch, der unbedingt
Einen länderspezifischen Überblick zum              vertraglich begrenzt werden sollte. Infor-
Eigentumsvorbehalt im Auslandsgeschäft              mationen zum UN-Kaufrecht sind im Inter-
auf CD-ROM bietet die IHK Offenbach am              net zugänglich unter www.uncitral.org so-
Main (www.offenbach.ihk.de) gegen Ent-              wie im Leitfaden der EIC Trier GmbH zum
gelt (20 € inkl. Porto und Verpackung).             Thema „Einführung in die Gestaltung von
Weitergehende Informationen zum Eigen-              Exportverträgen“ unter www.eic-trier.de.
tumsvorbehalt    in   den   einzelnen   EU-         Rechtsgrundlage für die Wahl des an-
Ländern sind bei den AHKs (www.ahk.de),             wendbaren Rechts ist innerhalb der EU

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe           06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs            06 51/ 97 567-20                                      3
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(außer Dänemark) Rom I (Verordnung                               ZPO3 ist die Vereinbarung eines Gerichts-
(EG) Nr. 593/2008) im Bereich der vertrag-                       stands möglich, wenn mindestens eine der
lichen Schuldverhältnisse. Die Rechtswahl                        Parteien ihren Sitz nicht im Inland hat.
ist grundsätzlich unabhängig von der Ge-                         Somit kann ein deutscher Online-Händler
richtsstandswahl, so dass beispielsweise                         im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft
ein deutsches Gericht einen Streitfall nach                      einen Gerichtsstand an seinem Firmensitz
spanischem oder französischem Recht                              sowie auch am Firmensitz des Kunden im
beurteilen müsste, wenn die Vertragspar-                         Ausland wählen. Die Wahl eines Gerichts-
teien dies vereinbart haben. Aus prakti-                         standes am deutschen Firmensitz hat den
schen Erwägungen empfiehlt es sich je-                           Vorteil, dass im Klagefall vor heimischen
doch, die Rechtswahl in Übereinstimmung                          Gerichten oftmals Kosten und Risiken
mit der Gerichtsstandwahl zu treffen.                            deutlich überschaubarer sind als im EU-
Eine Verpflichtung zur Rechtswahl besteht                        Ausland.
nicht, ist aber dringend ratsam. Denn nur
so lassen sich Gestaltungsspielräume ei-                         Rechtsgrundlage für die gerichtliche Zu-
nes nationalen Rechts wie beispielsweise                         ständigkeit und die Anerkennung und Voll-
die Einschränkung der Rechtsbehelfe des                          streckung von Entscheidungen in Zivil-
Käufers       oder      Haftungsbeschränkungs-                   und Handelssachen ist für Geschäfte in-
möglichkeiten effektiv nutzen2.                                  nerhalb der EU –mit Ausnahme von Dä-
                                                                 nemark- die EG-Verordnung Nr. 44/2011
Auch in der Wahl des Gerichtsstandes
                                                                 (EuGVVO,           EuGVO           oder       Brüssel-I-
sind Kaufleute frei. Gemäß § 38 Abs. 2
                                                                 Verordnung). Für Geschäfte im EFTA-
                                                                 Raum (Schweiz, Norwegen, Island ohne
2
  In Anlehnung an Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008)           Liechtenstein) und mit Dänemark ist das
kann eine Rechtswahl auch „stillschweigend“ erfolgen
unter der Bedingung dass sich die Rechtswahl aus den             Luganer Übereinkommen über die gericht-
Bestimmungen des Vertrages (z. B. Vereinbarung eines
ausschließlichen Gerichtstandes) oder den allgemeinen            liche Zuständigkeit und die Vollstreckung
Umständen ergibt.
Für Geschäfte innerhalb der EU – außer Dänemark - ist in         gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und
Anlehnung an Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) für
die Bestimmung des anwendbaren Rechts die s. g. Kata-
loganknüpfung maßgeblich. So gilt bei Warenverkäufen
                                                                 Handelssachen             Rechtsgrundlage.             Auf
das Recht des Landes, in dem der Verkäufer sitzt (Art. 4
Abs. 1 lit. a).
                                                                 Grundlage des EuGVVO sowie des Luga-

Verzichten die Vertragspartner bewusst auf eine Rechts-          ner Übereinkommens ist die Anerkennung
wahl oder existieren keine Vereinbarungen in Form von
AGB oder Exportvertrag und auch keine sonstigen Indizien
(Gerichtsstandsklausel etc.), aus denen sich ein Anknüp-
fungspunkt für eine s. g. still-schweigende Rechtswahl           3
                                                                    § 38 Abs. 2 ZPO; Die Zuständigkeit eines Gerichts des
ergibt, regelt bei nicht-mitgliedstaatlichen Konflikten das      ersten Rechtszuges kann ferner vereinbart werden, wenn
Internationale Privatrecht (IPR, Deutschland: Art. 27 FF         mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen
EGBGB) und bei mitgliedstaatlichen Konflikten (außer             Gerichtsstand im Inland hat. Die Vereinbarung muss
Dänemark) Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) im                schriftlich abgeschlossen oder, falls sie mündlich getroffen
Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse, welches            wird, schriftlich bestätigt werden. Hat eine der Parteien
Recht auf einen Vertrag zur Anwendung kommt.                     einen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, so kann für
                                                                 das Inland nur ein Gericht gewählt werden, bei dem diese

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Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                        06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                         06 51/ 97 567-20                                                     4
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und Vollstreckung von Gerichtsurteilen bei                     1.3 Anwendbares Recht und zuständi-
Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU                          ges Gericht bei B2C-Geschäften
und EFTA-Staaten vergleichsweise un-
                                                               Auch im grenzüberschreitenden Rechts-
kompliziert.
                                                               verkehr mit Verbrauchern aus dem euro-
Auch wenn der Gerichtsstand frei wählbar
                                                               päischen Ausland ist im Rahmen des On-
und unabhängig von der Rechtswahl ist,
                                                               line-Handels eine Rechtswahl grundsätz-
empfiehlt es sich aus praktischen Erwä-
                                                               lich möglich (Art. 6 Abs. 2 Rom I). Nach
gungen, den Gerichtsstand in Konformität
                                                               Art. 6 Abs. 2 Rom I dürfen aber zwingen-
mit der Rechtswahl zu bestimmen. Nur so
                                                               de, d.h. vertraglich nicht abdingbare Ver-
können rechtliche Risiken vermieden wer-
                                                               braucherschutzvorschriften des Staates, in
den, die oftmals entstehen, wenn ein Rich-
                                                               dem der Verbraucher seinen gewöhnli-
ter ein Urteil auf der Grundlage einer ihm
                                                               chen Aufenthaltsort hat, nicht durch eine
unbekannten Rechtsordnung fällen muss
                                                               Rechtswahl ausgeschlossen werden.
und somit auf externe Gutachten angewie-
sen ist.
                                                               Ist der Online-Shop hingegen gezielt auf
Eine Verpflichtung zur Wahl des Gerichts-
                                                               ein EU-Land ausgerichtet, so ist das jewei-
stands besteht nicht, allerdings ist eine
                                                               lige nationale Recht im B2C-Geschäft
Festlegung dringend anzuraten, denn bei
                                                               komplett anzuwenden. Eine Umgehung
fehlender Wahl des Gerichtsstands sind
                                                               durch eine Rechtswahlklausel ist in die-
grundsätzlich die Gerichte am Sitz des
                                                               sem Fall nicht möglich. Nach einem Urteil
Beklagten zuständig4, es sei denn der Ge-
                                                               des EuGH (Rechtssachen C-585/08 und
schäftspartner verfügt über Vermögen im
                                                               C-144/09) ist eine Ausrichtung auf einen
Inland5.
                                                               anderen Mitgliedsstaat u. a. gegeben,
                                                               wenn der Verbraucher im Bestellprozess
                                                               sein Land aus einer Drop-Down-Box als
                                                               Lieferland auswählen kann und im Vorfeld
                                                               spezielle Versandkosten für verschiedene
Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand hat oder ein
besonderer Gerichtsstand begründet ist.                        Liefergebiete genannt werden. Ein weite-
4
   § 12 ZPO/Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff: Das
Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen                 res wichtiges Kriterium ist die Sprache. So
Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden
Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein              ist davon auszugehen, dass ein Shop in
ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
5
  § 23 ZPO/Besonderer Gerichtsstands des Vermögens             polnischer Sprache gezielt auf Kunden in
und     des    Gegenstands.      Für    Klagen    wegen
vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, die          Polen ausgerichtet ist, auch wenn der Be-
im Inland keinen Wohnsitz hat, ist das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk sich Vermögen derselben oder der mit          treiber des Shops in Deutschland sitzt.
der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet.
Bei Forderungen gilt als Ort, wo das Vermögen sich             Eine Ausrichtung liegt aber nicht vor, wenn
befindet, der Wohnsitz des Schuldners und, wenn für die
Forderungen eine Sache zur Sicherheit haftet, auch der         der Shop-Betreiber lediglich auf einen An-
Ort, wo die Sache sich befindet.

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                      06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                       06 51/ 97 567-20                                    5
ruf bzw. auf eine e-Mail des Verbrauchers         1. 4 Widerrufsrechte im B2C-Geschäft
reagiert. Steht jedoch bei der Telefon-
                                                  Die Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtli-
nummer oder der E-Mail-Adresse ein Hin-
                                                  nie) vom 20. Mai 1997 wurde mit Wirkung
weis, dass Verbraucher aus der gesamten
                                                  zum 13. Juni 2014 durch die EU Verbrau-
EU Bestellungen aufgeben können, so ist
                                                  cherrichtlinie (2011/83/EU; VRRL)6 aufge-
eine EU-weite Ausrichtung gegeben. Die
                                                  hoben. Zu diesem Stichtag müssen alle
„Aktive Ausrichtung“ eines Onlineshops
                                                  EU-Mitgliedstaaten die Verbraucherrichtli-
kann auch darin begründet liegen, dass
                                                  nie in nationales Recht umgesetzt haben7.
das Angebot z.B. in englischer Sprache
vorgehalten wird oder der Versand in be-          1.4.1. Verbraucherrichtlinie seit Juni
stimmte Länder ausdrücklich (etwa in der          2014
Bestellmaske) angeboten wird. Bei einem
Onlineshop, der sich aktiv an Verbraucher         Die EU-Verbraucherrichtlinie beendet in
aus dem EU-Ausland richtet, muss im Ge-           vielen Regelungsbereichen die Regelviel-
schäftsverhältnis mit dem jeweiligen Ver-         falt der EU-Länder und führt somit zu einer
braucher    das    nationale   Verbraucher-       weitreichenden Harmonisierung innerhalb
schutzrecht (z.B. Gewährleistung, Wider-          der Union. Die wesentlichen Regelungen
rufsrecht) beachtet werden.                       der Verbraucherrichtlinie werden nachfol-
                                                  gend aufgeführt.
Der Gerichtsstand richtet sich bei grenz-         Die      Widerrufsfrist     ist   europaweit          auf
überschreitenden Sachverhalten nach der           14 Tage vereinheitlicht worden. Versäumt
internationalen Zuständigkeit. Kommt es           der Online-Händler künftig, den Käufer vor
im grenzüberschreitenden B2C-Geschäft             dem       Geschäftsabschluss           angemessen
zu Streitigkeiten, die nicht gütlich gelöst       über dessen Rechte zu informieren, ver-
werden können, so darf der Verbraucher            längert sich die Widerrufsfrist auf 12 Mo-
wahlweise am Sitz des Online-Händlers             nate. Bei Kaufverträgen beginnt die Wider-
als auch in seinem Heimatland klagen. Der         rufsfrist ab dem Tag, an dem der Käufer
Online-Händler hat hingegen im B2C-               die Ware in Empfang nimmt.
Geschäft anders als im B2B-Geschäft
nicht die Möglichkeit, den Gerichtsstand          Nach der alten Regelung reichte es für die
frei zu wählen. Somit darf der Online-            Ausübung des Widerrufsrechts aus, wenn
Händler ausschließlich am Wohnsitz des            der Verbraucher die Ware ohne Begrün-
Verbrauchers klagen.                              dung an den Händler zurücksendete. Seit

                                                  6
                                                      Amtsblatt der Europäischen Union vom 25.10.2011

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe         06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs          06 51/ 97 567-20                                                   6
dem 13. Juni 2014 muss der Verbraucher                             sendekosten aufkommen muss. Die Ver-
eine Erklärung abgeben, warum er die                               braucherrichtlinie schreibt zudem vor, dass
Ware zurückschickt. Das Wort „Widerruf“                            der Online-Händler ab sofort alle Zahlun-
muss zwar nicht zwingend verwendet wer-                            gen, die er vom Verbraucher erhalten hat,
den, jedoch muss aus der Erklärung her-                            binnen einer Frist von 14 Tagen nach Er-
vorgehen, dass der Käufer vom Vertrag                              halt des Widerrufs an den Verbraucher
zurücktreten möchte.                                               zurückerstattet. Hierzu zählen auch die
                                                                   Hinsendekosten.
Für die Ausübung des Widerrufs gibt es
ein Musterformular8. Der Verbraucher soll                          Ausnahmeregelungen soll es beispiels-
aber auch die Möglichkeit haben, mittels                           weise für die Rückerstattung der Kosten
einer eindeutigen Erklärung formlos seinen                         von Express-Sendungen u. ä. geben. Dem
Widerruf darzulegen.9                                              Händler soll hingegen ein Zurückbehal-
                                                                   tungsrecht bis zum Rückerhalt der Ware
Auch die Kostenübernahme der Rücksen-
                                                                   gewährt werden.
dung im Falle eines Widerrufs wurde neu
geregelt. Die Verbraucherrichtlinie sieht                          Der Verbraucher seinerseits kann künftig
hier grundsätzlich vor, dass der Verbrau-                          die Ware zügiger an den Händler zurück-
cher im Falle des Widerrufs für die Rück-                          senden. Wie oben beschrieben sind in der
sendekosten aufkommt. Die in Deutsch-                              Verbraucherrichtlinie lediglich 14 Tage
land bislang gängige 40-EUR-Klausel, die                           nach Mitteilung des Widerrufs an den
nur in bestimmten Fällen die Übernahme                             Händler    vorgesehen.    Bislang   standen
der Rücksendekosten durch den Verbrau-                             Händlern nach deutschem Recht noch 30
cher vorsah, gibt es fortan nicht mehr. Der                        Tage zur Verfügung.
Händler soll künftig nur dann die Rück-
                                                                   Die     Informationspflicht   des   Online-
sendekosten tragen, wenn er sich hierzu
                                                                   Händlers umfasst mittlerweile auch, den
vorab bereit erklärt hat oder wenn er den
                                                                   Verbraucher spätestens bei der Einleitung
Verbraucher nicht ordnungsgemäß dar-
                                                                   des Bestellvorgangs darüber zu informie-
über informiert hat, dass er für die Rück-
                                                                   ren, ob im Online-Shop Lieferbeschrän-
7
  Einige Mitgliedsländer, z.B. Frankreich, haben die Richt-        kungen bestehen und welche Zahlungsar-
linie noch nicht zum 13.06.2014 in nationales Recht umge-
setzt. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.                        ten akzeptiert werden. Diese Informatio-
8
  Das Bundesgesetzblatt im Internet: Anhang zu Artikel 2
Nummer 7 (Widerrufsbelehrung)                                      nen müssen also spätestens im Waren-
9
   Für einige Länder gelten z.T. unterschiedliche Regelun-
gen. Polen schreibt beispielweise die Ausübung des Wi-
                                                                   korb für den Verbraucher transparent er-
derrufs in Schriftform vor, für Großbritannien ist der Wider-
ruf in Schriftform oder auf einem Datenträger abzugeben,           kennbar vorliegen. Ferner muss eine all-
in Österreich genügt die Erklärung in Textform, Frankreich
verlangt keine Formvorschriften. Hier soll die Ausübung            gemeine Informationsseite dem Verbrau-
des Widerrufs auch telefonisch möglich sein.

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                          06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                           06 51/ 97 567-20                                     7
cher Auskunft darüber geben, welche Ge-             dem über das Bundeszentralamt für Steu-
währleistungsrechte bestehen. Im Falle              ern möglich (www.bzst.de).
der Gewährung von Garantien oder sons-
tige Dienstleistungen müssen die entspre-
                                                    1.4.3 Widerrufsrechte bei Lieferung von
chenden Bedingungen aufgeführt werden.
                                                    mangelhafter Ware und sonstigen Ver-
                                                    tragsverletzungen des Händlers
Für Waren/ Dienstleistungen mit geringem
Wert (max. 50 EUR) ist geplant, dass die
                                                    Wenn sich die gelieferte Ware als mangel-
Verbraucherrichtlinie den Mitgliedstaaten
                                                    haft erweist oder nicht der Produktbe-
freistellt, ein Widerrufsrecht vorzusehen.
                                                    schreibung entspricht, stehen dem Käufer
Gebühren für die Verwendung von Zah-                nach deutschem Recht wahlweise die
lungsmitteln dürfen Händler Verbrauchern            Rechtsbehelfe der kostenlosen Nachbes-
nicht in Rechnung stellen.                          serung sowie der Ersatzlieferung zur Ver-
                                                    fügung. Ist dies dem Käufer nicht zumut-
1.4.2 Änderung bei der umsatzsteuerli-
                                                    bar oder innerhalb einer angemessenen
chen Leistungsortbestimmung im B2C-
                                                    Frist nicht umsetzbar, steht dem Käufer
Geschäft
                                                    der Rechtsbehelf der Wandlung inklusive
                                                    Kaufpreisrückerstattung oder eine Kauf-
Seit dem 01. Januar 2015 werden auf-
                                                    preisminderung zur Verfügung.
grund der Änderungen beim Leistungsort
durch das Mehrwertsteuerpaket 2010 Te-              Gemäß EU-Recht müssen die im Internet
lekommunikationsleistungen,       Rundfunk-         bestellten Waren innerhalb von 30 Tagen
und Fernsehleistungen und elektronische             nach Bestellung geliefert werden, sofern
Dienstleistungen an Privatpersonen in der           keine   anderslautenden   Vereinbarungen
EU an deren Wohnsitzstaat besteuert.                getroffen sind. Wenn sich herausstellt,
Ebenfalls umgesetzt wurde in § 18h UStG             dass der schon bezahlte Artikel nicht ver-
n. F. die Vereinfachungsregelung zur klei-          fügbar ist, muss der Verkäufer seinen
nen einzigen Anlaufstelle (KEA) bzw. zum            Kunden innerhalb von 30 Tagen darüber in
sog. mini one stop shop (MOSS), da mit              Kenntnis setzen und den gezahlten Betrag
Wechsel des Leistungsorts in das jeweilige          zurückerstatten.
EU-Land für die betroffene Unternehmen
u. a. eine Registrierungspflicht einhergeht.
Die Regelung ist zum 1. Oktober 2014 in
Kraft getreten. Die Registrierung ist seit-

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe           06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs            06 51/ 97 567-20                                   8
Unbefugte sind ebenso an der Nutzung
                                                   der Systeme zu hindern.

                                                   Der Online-Kunde muss zudem eine ge-
                                                   naue Information erhalten, wie mit perso-
               ©pitels-fotolia.com
                                                   nenbezogenen Daten verfahren wird. Per-
                                                   sonenbezogene Daten sind Informationen,
1.5 Sonstige Rechtsvorschriften                    die auf die Identität des Kunden hinwei-
                                                   sen: Name, Adresse, Postanschrift, Liefer-
Auch für den Umgang mit personen-
                                                   anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
bezogenen Kundendaten, die inhaltliche
                                                   Kreditkartendaten und Bankverbindung.
Gestaltung des Impressums sowie die
                                                   Sofern aus Werbezwecken die Daten der
Auswahl des Domainnamens sind rechtli-
                                                   Kunden weitergegeben werden, wird eine
che Vorgaben zu beachten.
                                                   vorherige Zustimmung der Kunden benö-
                                                   tigt, dass die Angaben auch publik ge-
1.5.1 Datenschutz
                                                   macht werden dürfen. Gleiches gilt für
Rechtsgrundlage für den Datenschutz in             Bonitätsprüfungen. Die Datenschutzerklä-
Deutschland ist das Bundesdatenschutz-             rung enthält detaillierte Informationen über
gesetz (BDSG). Das Bundesdatenschutz-              Art, Umfang und Zweck der Datenverar-
gesetz enthält Regelungen zur Datener-             beitung   sowie   bestehende     Widerrufs-
fassung, -verarbeitung und -aufbewahrung           möglichkeiten des Kunden. Die Auslage-
in Unternehmen. Insbesondere die Server            rung von geschäftskritischen Daten ins
eines Online-Shops stehen dabei im Fo-             Ausland kann sowohl aus rechtlicher als
kus, da die weltweite Verteilung von Daten         auch aus wirtschaftlicher Sicht risikobehaf-
über Rechenzentren im Ausland gängige              tet sein. Eine eingehende Prüfung des
Praxis geworden ist. So haben oftmals die          individuellen Sachverhalts ggf. unter Hin-
Serverfarmen der deutschen Anbieter ih-            zuziehung eines Datenschutzbeauftragten
ren Sitz nicht in Deutschland. Dies kann           ist empfehlenswert.
problemtisch sein, denn nach der BDSG-             1.5.2 Impressum
Anlage zu § 9 Abs. 1 ist insbesondere die
                                                   Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich
Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle zu
                                                   bestimmte    gesetzlich   vorgeschriebene
gewährleisten. Demnach ist Unbefugten
                                                   Angaben zum Anbieter der Seiten online
der Zutritt zu den IT-Systemen mit den
                                                   stellen (Impressumspflicht), damit sich der
personenbezogenen Daten zu verwehren.
                                                   Verbraucher einfach und schnell Informa-

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe          06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs           06 51/ 97 567-20                                     9
tionen über den Anbieter einholen kann.              mationen hierzu sind im Internet zugäng-
Verstöße gegen die Impressumspflicht                 lich unter: www.dpma.de.
werden regelmäßig abgemahnt. Folgende                Hier können auch Gemeinschaftsmarken
Pflichtangaben müssen in jedem Fall vor-             (EM) und International registrierte Marken
handen sein:                                         (IR) mit Schutzwirkung Deutschland re-
                                                     cherchiert werden. Eine vollständige Re-
-   Unternehmensnamen         und      Rechts-
                                                     cherche zu Marken mit Schutzwirkung in
    formzusatz
                                                     Deutschland kann über die Datenbanken
-   Vollständiger Vor- und Zuname des                des Harmonisierungsamtes für den Bin-
    Inhabers                                         nenmarkt (CTM Online) vorgenommen
                                                     werden. Weitere Informationen hierzu fin-
-   Aktuelle Anschrift (keine Postfach-
                                                     den sich unter:
    Anschrift)
                                                     http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/QPLU
-   E-Mail-Adresse
                                                     S/databases/searchCTM.de.do.
-   Telefonnummer (oder alternativ Kon-              Hier finden sich zudem auch aktuelle
    taktformular)                                    rechtliche Informationen.

-   Gewerberegister und Gewerberegis-
                                                     Aus vertriebsstrategischen Erwägungen
    ternummer
                                                     sollte zudem ein Name gewählt werden,
-   Handelsregisterangaben und Umsatz-               der für den Kunden leicht einprägsam ist
    steuer- Identifikationsnummer                    und der über Suchmaschinen entspre-
                                                     chend schnell auffindbar ist.

1.5.3 Domainname
                                                     1.6 EU-Initiativen zur Erleichterung des
Bei einem Domainnamen handelt es sich
                                                     Elektronischen Handels
um den Namen der Internet-Adresse.
Wichtig ist hier vor allem dafür Sorge zu            Im Jahr 2000 trat die Richtlinie über den
tragen, dass zwischen Domainnamen kei-               elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft.
ne Verwechslungsgefahr aufgrund von                  Ziel war es, „einen rechtlichen Rahmen zur
Ähnlichkeiten hinsichtlich des Namens                Sicherstellung des freien Verkehrs von
sowie der angebotenen Produkte besteht.              Diensten der Informationsgesellschaft zwi-
Zur Überprüfung der Verfügbarkeit des                schen den Mitgliedstaaten zu schaffen.“ In
Namens empfiehlt es sich, im Vorfeld eine            der Richtlinie wurden einheitliche Informa-
Überprüfung beim Deutschen Patent- und               tionspflichten festgelegt sowie Regelungen
Markenamt durchzuführen. Weitere Infor-

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe            06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs             06 51/ 97 567-20                                   10
zum Vertragsschluss und zur Datenspei-            2. Umsatzsteuerliche Abwicklung von
cherung definiert.                                Online-Geschäften in der EU

Im September 2010 verabschiedeten die
                                                  Zu unterscheiden sind grundsätzlich die
Abgeordneten des EU-Parlaments außer-
                                                  umsatzsteuerliche Behandlung von inner-
dem eine „Resolution des Ausschusses für
                                                  gemeinschaftlichen Warenlieferungen zwi-
Binnenmarkt und Verbraucherschutz“, die
                                                  schen Unternehmen und die umsatzsteu-
den Abbau von Hindernissen im grenz-
                                                  erliche Behandlung von Warenlieferungen
überschreitenden Online-Handel fördern
                                                  an Privatpersonen im EU-Ausland.
soll.     Kernziele     der   E-Commerce-
Resolution sind die allgemeine Stärkung
                                                  2.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen
des Internetzugangs in Europa, die Schaf-
fung von Händler-Anreizen für den grenz-
                                                  Innergemeinschaftliche Warenlieferungen
überschreitenden Handel und die Stärkung
                                                  zwischen Unternehmen sind in Anlehnung
des Verbrauchervertrauens in den Online-
                                                  an § 6a UStG steuerfrei, sofern die ent-
Handel.
                                                  sprechenden Buch- und Belegnachweise
Auch in der Frage der Versandkosten
                                                  vollständig vorliegen und die Unterneh-
möchte die EU Veränderungen auf den
                                                  mereigenschaft des Abnehmers im EU-
Weg bringen. So fordert die jüngste E-
                                                  Ausland durch eine Ust-IdNr. nachgewie-
Commerce-Resolution die zügige Durch-
                                                  sen werden kann. Der Unternehmenskun-
führung der geplanten dritten Postrichtli-
                                                  de unterliegt im EU-Bestimmungsland der
nie. Diese hat eine stufenweise und kon-
                                                  Erwerbsbesteuerung.
trollierte Öffnung der Postmärkte für den
                                                  Nach § 6a Abs. 4 USTG ist der Unterneh-
Wettbewerb ebenso zum Ziel wie die Ga-
                                                  mer verpflichtet, die Voraussetzungen der
rantie eines Universalpostdienstes auf
                                                  Steuerfreiheit mit der Sorgfalt eines or-
Gemeinschaftsebene. Im Zuge dieses auf
                                                  dentlichen Kaufmanns zu prüfen. Hierzu
den gesamten Binnenmarkt ausgedehnten
                                                  gehört insbesondere die Prüfung der Ust-
Wettbewerbs und der Förderung der Zu-
                                                  IdNr. des im EU-Ausland ansässigen Kun-
sammenarbeit      von   Postsystemen   und
                                                  den. Die Überprüfung erfolgt über das
Postdiensten erhofft sich die Kommission
                                                  Bundeszentralamt für Steuern und kann
sowohl eine EU-weite Verbesserung der
                                                  über das Internet eingeleitet werden:
Qualität als auch Kosteneinsparungen und
                                                  Bundeszentralamt für Steuern
Preissenkungen im Postsektor.
                                                  Dienstsitz Saarlouis
                                                  66740 Saarlouis
                                                  www.bzst.de

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe         06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs          06 51/ 97 567-20                                   11
der Frachtbrief, das Konnossement, die
Im Rahmen der Überprüfung werden die
                                                    Spediteursbescheinigung oder die Doku-
Gültigkeit der abgefragten Ust-Id-Nr. sowie
                                                    mentation    der    Auftragserteilung      inkl.
Name und Anschrift des Kunden, dem die
                                                    Transportprotokoll weiterhin akzeptiert.
Ust-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat
erteilt wurde, bestätigt. Zu unterscheiden          In Beförderungsfällen, das heißt bei Eigen-
ist grundsätzlich die einfache und qualifi-         transport durch den Lieferer oder Selbst-
zierte    Bestätigungsabfrage.    Vorausset-        abholung durch den Abnehmer, ist die
zung für die Inanspruchnahme des s. g.              Gelangensbestätigung Pflicht.
Vertrauensschutzes ist die qualifizierte
                                                    Bei verbrauchssteuerpflichtigen Waren ist
Abfrage. Weitere Informationen hierzu sind
                                                    der EMCS-Nachweis als Belegnachweis
auf der Interseite des Bundeszentralamtes
                                                    ausreichend. Bei der Lieferung von Fahr-
für Steuern unter www.bzst.de abrufbar.
                                                    zeugen, die vom Abnehmer befördert wer-
Die gesetzlichen Vorgaben für Beleg-                den, reicht anstelle der Gelangensbestäti-
nachweise für innergemeinschaftliche Lie-           gung als Nachweis die Zulassung des
ferungen wurden zum Januar 2011 refor-              Fahrzeugs auf den Erwerber im Bestim-
miert. Am 22. März 2013 hat der Bundes-             mungsmitgliedsstaat     der   Fahrzeugliefe-
rat der Elften Verordnung zur Änderung              rung aus.
der      Umsatzsteuer-Durchführungsverord-
                                                    Die Gelangensbestätigung kann auch als
nung zugestimmt, mit der die vormals ge-
                                                    Sammelbeleg für Umsätze aus bis zu ei-
planten Regelungen zur Gelangensbe-
                                                    nem Quartal zusammengefasst werden.
stätigung entschärft wurden. Die Nichtbe-
                                                    Die Gelangenbestätigung kann aus meh-
anstandungsregelung endet am 1. Oktober
                                                    reren Dokumenten bestehen (verpflichten-
2013. Die neuen Nachweisvorschriften
                                                    de Inhalte siehe unten). Die Gelangenbe-
gestalten sich vorbehaltlich kleinerer An-
                                                    stätigung kann online übermittelt werden.
passungen nach jetzigem Kenntnisstand
                                                    Bei elektronischer Übermittlung des Be-
wie folgt:
                                                    legs ist keine Unterschrift erforderlich, so-
Die      Gelangensbestätigung    kann   aber        fern erkennbar ist, dass die elektronische
muss nicht in allen Lieferkonstellationen           Übermittlung im Verfügungsbereich des
innerhalb der EU verwendet werden.                  mit der Beförderung beauftragten Unter-
In Versendungsfällen durch den Unter-               nehmers begonnen hat.
nehmer oder den Abnehmer werden alter-
                                                    Verpflichtende Inhalte der Gelangens-
nativ zur Gelangensbestätigung auch die
                                                    bestätigung sind:
alt bewährten Nachweise wie zum Beispiel

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe           06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs            06 51/ 97 567-20                                        12
Überschreitung der von den einzelnen EU-
- Name und Anschrift des Abnehmers,
                                                               Ländern        vorgesehen           Lieferschwellen
- Menge und handelsübliche Bezeichnung                         kommt. D. h. die Lieferung unterliegt der
des Liefergegenstandes (bei Fahrzeugen                         deutschen Umsatzsteuer. Warenlieferun-
ist die Fahrzeug-Identifikationsnummer mit                     gen an Privatpersonen sind innerhalb der
anzugeben)                                                     EU niemals steuerbefreit.

- Ort und Monat des Erhalts des Lieferge-
                                                               Werden bei Versendungslieferungen an
genstandes im übrigen Gemeinschaftsge-
                                                               Verbraucher die Lieferschwellen der EU-
biet beziehungsweise Ort und Monat des
                                                               Mitgliedstaaten überschritten, so kommt in
Endes der Beförderung im Fall der Beför-
                                                               Anlehnung an § 3c UstG (Versandhan-
derung durch den Abnehmer (Abholfall),
                                                               delsregelung) das Bestimmungslandprin-
- Ausstellungsdatum der Bestätigung                            zip zur Anwendung unter der Vorausset-

- Unterschrift des Abnehmers oder eines                        zung, dass die Ware ins übrige Gemein-

von ihm zur Abnahme Beauftragten.                              schaftsgebiet gelangt und der Waren-
                                                               transport vom deutschen Unternehmer
                                                               veranlasst wird (Beförderung oder Ver-
                                                               sendung). In diesem Fall muss der Online-
                                                               Händler dem Kunden die Mehrwertsteuer
                                                               im Zielmarkt berechnen und die Mehrwert-
                ©Jonas Wolff-fotolia.com                       steuer im EU-Ausland abführen. Hierfür
                                                               muss sich der Händler im Zielmarkt um-
                                                               satzsteuerlich registrieren. Informationen
2.2 Lieferungen an Verbraucher/ Ver-
                                                               zur umsatzsteuerlichen Registrierung im
sandhandelsregelung
                                                               EU-Ausland erteilen die EIC Trier GmbH
Für Warenlieferungen an Privatpersonen                         sowie die örtlich zuständigen Wirtschafts-
oder an andere nicht zum Vorsteuerabzug                        kammern. Unterstützung bei der umsatz-
                          10
berechtigte Kunden gilt grundsätzlich das                      steuerlichen       Registrierung        leisten     die
Herkunftslandprinzip11, sofern es nicht zur                    deutschen            Auslandshandelskammern
                                                               (www.ahk.de) sowie Steuerbüros.
10
   a) Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen,
welche den Vorsteuerabzug ausschließen, oder                   Die nachfolgende Übersicht zeigt die Lie-
b) Kleinunternehmer oder
c) eine juristische Person, die kein Unternehmer ist bzw.      ferschwellen der einzelnen EU-Länder
die den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt.
11
   Zum 01. Januar 2015 tritt in den EU-Mitgliedsstaaten        (Stand: April 2019):
eine Vereinfachung des derzeit geltenden Mehrwertsteuer-
Systems in Kraft. Durch die Änderung der
Mehrwertsteuervorschriften ab 01. Januar 2015 sind             Umsatzsteuer zu unterwerfen. Näher hierzu:
elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer ab          http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12513_
diesem Zeitpunkt nicht mehr im Mitgliedsstaat des              de.htm
Dienstleisters, sondern im Mitgliedstaat des Kunden der

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                      06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                       06 51/ 97 567-20                                                 13
Belgien:      35.000 €        Malta:         35.000 €          nem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
Bulgari-      70.000          Nieder-        100.000 €         die Lieferschwelle überschritten, so gilt für
en:           BGN             lande:
                                                               diesen Zielmarkt bzw. diese Zielmärkte für
Däne-         280.000         Öster-         35.000 €
mark:         DKK             reich:
                                                               das laufende Jahr das Bestimmungsland-
Deutsch-      100.000 €       Polen:         160.000           prinzip.
land:                                        PLN
Estland:      35.000          Portugal:      35.000 €
                                                               2.3 Rechtsumstellung zum 01. Juli 2021
              EUR
                                                               – Versandhandel wird zum Fernverkauf
Finnland:     35.000 €        Rumäni-        118.000
                              en:            RON
Frank-        35.000   €12    Schwe-         320.000           Wie unter 2.2 beschrieben galt bislang im
reich:                        den:           SEK               B2C-Auslandsgeschäft die Versandhan-
Griechen-     35.000 €        Slowakei:      35.000 €
                                                               delsregelung. Zum 01. Juli 2021 tritt je-
land:
                                                               doch eine wichtige Rechtsänderung in
Irland:       35.000 €        Slowe-         35.000 €
                              nien:                            Kraft. Aus dem Versandhandel wird dann
Italien:      100.000 €       Spanien:       35.000 €          der „Fernverkauf“. EU-weit gilt ab dann ein
Kroatien:     270.000         Tschechi-      1.140.000         harmonisierter Schwellenwert in Höhe von
              HRK13           en:            CZK
                                                               10.000 EUR, der die die unterschiedlichen
Lettland:     35.000 €        Ungarn:        32.257 €
                                                               Schwellenwerte (vgl. 2.2.) ersetzt. Dieser
Litauen:      35.000 €        Verein.        70.000
                              König-         GBP
                                                               harmonisierte Wert gilt fortan nicht pro
                              reich:                           Land, sondern für die Summe aller EU-
Luxem-        100.000 €       Zypern:        35.000 €          Umsätze. Das bedeutet: Onlinehändler mit
burg:
                                                               Sitz in Deutschland geben dann ihre Um-
                                                               satzsteuererklärungen in Deutschland ab.
Bemessungsgrundlage für die Ermittlung
                                                               Darüber hinaus generierte Umsätze ins
der für das Überschreiten der Liefer-
                                                               EU-Ausland sind im One Stop Shop (OSS)
schwelle relevanten Umsätze ist der jewei-
                                                               zu deklarieren. Auf diese Weise kann der
lige Vorjahresumsatz bezogen auf ein Ka-
                                                               Versandhändler im EU-Ausland geschul-
lenderjahr. Wurde bei Versendungsliefe-
                                                               dete Umsatzsteuer zentral abführen. Die
rungen in Anlehnung an § 3c UStG in ei-
                                                               Meldepflichten werden beim Bundeszent-
                                                               ralamt für Steuern über ein elektronisches
12
    Frankreich hat mit Gesetz vom 29.12.2015 die im
Versandhandel maßgebliche Lieferschwelle auf 35.000            registriert. Die Teilnahme an dem Verfah-
EUR (netto) herabgesetzt. Die Änderung ist zum
01.01.2016 in Kraft getreten. Betroffen von der Änderung       ren OSS - EU-Regelung können Unter-
sind Beförderungen oder Versendungen von beweglichen
Sachen mit Ausnahme von neuen Verkehrsmitteln, Alko-           nehmer auf elektronischem Weg ab dem
holen und alkoholischen Getränken sowie Mineralölen und
Tabakawaren durch den Lieferanten an Privatpersonen            1. April 2021 beim Bundeszentralamt für
oder sog. Umsatzsteuerliche Letztverbraucher in Frank-
reich.                                                         Steuern (BZSt) anzeigen (vgl. weiterge-
13
   Kroatien ist seit dem 01.07.2013 Mitglied der EU

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                      06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                       06 51/ 97 567-20                                     14
hende Informationen auf den Internetse                          tungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder

ten des BZSt unter www.bzst.bund.de .Die                        Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet erwei-
                                                                tert (sog. One-Stop-Shop (OSS) - EU-
Regelungen über den Fernverkauf wirken
                                                                Regelung; § 18j UStG). Darüber hinaus
sich nur für Lieferungen im B2C-Geschäft
                                                                können sich Unternehmer - unabhängig
aus. Im B2B-Geschäft sind es auch nach
                                                                von ihrer Ansässigkeit - für den erweiterten
wie vor steuerfreie innergemeinschaftliche
                                                                OSS nach § 18j UStG entscheiden, um die
Lieferungen.14
                                                                Umsatzsteuer für folgende Umsätze an-
                                                                zumelden und zu entrichten:
2.3.3 Erweiterung der einzigen Anlauf-
                                                                - innergemeinschaftlichen Fernverkäufe (§
stelle (Nicht-EU-Verfahren                 bzw.      EU-
                                                                3c Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG) sowie
Verfahren)
                                                                - fiktive Lieferungen durch Betreiber einer
                                                                elektronischen Schnittstelle nach § 3
Die bestehenden Besteuerungsverfahren
                                                                Abs. 3a Satz 1 UStG innerhalb eines EU-
für nicht in der EU ansässige Unterneh-
                                                                Mitgliedstaates an Nichtunternehmer mit
mer, die sonstige Leistungen nach § 3a
                                                                Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsge-
Abs. 5 UStG erbringen (§ 18 Abs. 4c und
                                                                biet.
4d UStG) wurden mit Wirkung zum 1. Juli
2021 auf alle am Ort des Verbrauchs aus-
                                                                2.3.4 Einführung der einzigen Anlauf-
geführten Dienstleistungen an Nichtunter-
                                                                stelle für den Import
nehmer mit Sitz oder Wohnsitz in der EU
ausgedehnt (sog. One-Stop-Shop (OSS) -
                                                                Darüber hinaus wurde für Fernverkäufe
Nicht-EU- Regelung; § 18i UStG). Die be-
                                                                von aus Drittländern eingeführten Gegen-
stehenden (besonderen) Besteuerungs-
                                                                ständen in Sendungen mit einem Sach-
verfahren für im übrigen EU-Gebiet (§ 18
                                                                wert bis 150 Euro mit Wirkung zum 1. Juli
Abs. 4e UStG) bzw. im Inland (§ 18h
                                                                2021 ein neuer (optionaler) sog. Import-
UStG) ansässige Unternehmer, die sonsti-
                                                                One-Stop-Shop (IOSS; § 18k UStG) ein-
ge Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG er-
                                                                geführt. Auch hier kann eine Teilnahme
bringen (sog. kleine einzige Anlaufstelle
                                                                am IOSS-Verfahren seit dem 01. April
bzw. Mini-One-Stop-Shop) wurden mit
                                                                2021 beim BZst angezeigt werden. Für die
Wirkung zum 1. Juli 2021 auf alle am Ort
                                                                Fälle, in denen der IOSS nicht genutzt
des Verbrauchs ausgeführten Dienstleis-
                                                                wird, wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021
14
    Seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich           eine    (optionale)   Sonderregelung    (sog.
Drittland in Bezug auf die Umsatzsteuer, d.h. die Versand-
handelsschwelle gilt wie in allen Drittländern nicht. Es        Special Arrangement; § 21a UStG) ein-
handelt sich hierbei also um Ausfuhrlieferungen. Für Nord-
irland gelten im Hinblick auf den Warenverkehr weiterhin        geführt, bei der die Einfuhrumsatzsteuer
die Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handel.

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                       06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                        06 51/ 97 567-20                                     15
(EUSt) für die Einfuhren eines Monats                ansässigen Unternehmer, bei denen die
durch die Beförderer (Post- bzw. Express-            Beförderung oder Versendung im Ge-
kurierdienstleister) von den Sendungs-               meinschaftsgebiet beginnt und endet.
empfängern vereinnahmt und im Folge-                 Keine Lieferung zwischen dem Betreiber
monat gesammelt an die Zollverwaltung                der elektronischen Schnittstelle und dem
entrichtet werden kann.                              Nichtunternehmer wird nach § 3 Abs. 3a
                                                     Satz 1 UStG fingiert, wenn der liefernde
2.3.5      Abschaffung     der    22    Euro-        Unternehmer     im    Gemeinschaftsgebiet
Freigrenze                                           ansässig ist.

Mit Wirkung zum 01. Juli 2021 wurde                  3. Zahlungsabwicklung im Online- Han-
gleichermaßen die die 22 Euro-Freigrenze             del
bei der EUSt zum 01. Juli 2021 abge-
                                                     Für den Online-Handel stehen verschie-
schafft.
                                                     dene international einsetzbare Zahlungs-
                                                     möglichkeiten zur Verfügung, die als ver-
2.4 Einbeziehung von Betreibern elekt-
                                                     gleichsweise sicher anzusehen sind. Hier-
ronischer Schnittstellen in fiktive Lie-
                                                     zu zählen u. a. PayPal, SEPA-Über-
ferketten
                                                     weisung und Kreditkarte. Der Scheck als
                                                     Zahlungsinstrument ist nicht vorteilhaft, da
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wird bei be-
                                                     u. a. beim Einlösen von Schecks ver-
stimmten Warenlieferungen durch einen
                                                     gleichsweise hohe Gebühren entstehen.
Unternehmer      über    eine    elektronische
                                                     Um das Forderungsausfallrisiko bei EU-
Schnittstelle (z. B. elektronischer Markt-
                                                     Geschäften in Grenzen zu halten, ist zu
platz) der Betreiber der elektronischen
                                                     erwägen, ob Vorauskasse als Zahlungs-
Schnittstelle nach § 3 Abs. 3a UStG Steu-
                                                     bedingung am Markt durchsetzbar ist. In-
erschuldner für die im Gemeinschaftsge-
                                                     formationen zur Zahlungssicherung und
biet für diese Lieferungen anfallende Um-
                                                     Eintreibung von Forderungen in der EU
satzsteuer, da die Lieferkette „Unterneh-
                                                     finden sich in dem Leitfaden der EIC Trier
mer     an   Betreiber   der    elektronischen
                                                     GmbH zum Thema „Sicherung und Ein-
Schnittstelle sowie Betreiber der elektroni-
                                                     treibung von Forderungen in der EU“.
schen Schnittstelle an Nichtunternehmer“
                                                     Auch einige länderspezifische Eigenheiten
fingiert wird. § 3 Abs. 3a Satz 1 UStG be-
                                                     können für die gewählte Zahlungsabwick-
trifft Warenlieferungen über eine elektroni-
                                                     lung von Relevanz sein. Nachfolgend fin-
sche Schnittstelle an Nichtunternehmer
durch einen nicht im Gemeinschaftsgebiet

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe            06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs             06 51/ 97 567-20                                    16
den sich einige Beispiele nationaler Zah-           dass die bestellte Ware unverzüglich ver-
lungsverfahren in der EU:                           sendet werden kann. PayPal bietet den
                                                    Händlern laut eigener Aussage einen Ver-
Frankreich: 4 étoiles, Carte bleue, Carte
                                                    käuferschutz, der sie vor Zahlungsausfäl-
Aurore, Cofinoga
                                                    len durch ein ungedecktes Kundenkonto,
Italien: Carta Postepay, CartaSi/Sipay
                                                    Stornierungen oder Rückbuchungen der
Österreich:        eps   Online-Überweisung,
                                                    Zahlung schützt. Auch vor nicht gerecht-
paybox
                                                    fertigten Kundenbeschwerden ist der Ver-
Schweiz:           myOne, PostFinance Card
                                                    käufer geschützt, wenn er die Ware ord-
/e-Finance
                                                    nungsgemäß verpackt und fristgerecht
Niederlande: iDeal
                                                    versandt hat.

3.1 Pay Pal                                         PayPal bringt jedoch neben der Vereinfa-
                                                    chung des Zahlungsverfahrens auch eini-
PayPal ist das derzeit weltweit am häufig-
                                                    ge Nachteile mit sich. In einschlägigen
sten     genutzte        Online-Bezahlsystem.
                                                    Internetforen häufen sich Berichte über
PayPal ist ein Tochterunternehmen der
                                                    „eingefrorene” PayPal-Konten. Das Unter-
Internet-Aktionsplattform e-bay. Insbeson-
                                                    nehmen begründet diesen Schritt mit
dere im grenzüberschreitenden Online-
                                                    standardisierten E-Mails, in denen der
Handel    findet    die Zahlungsabwicklung
                                                    Verdacht der Geldwäsche geäußert wird.
über PayPal oft Anwendung. Nach einem
                                                    Erst nach dem Zusenden von entspre-
Guthabenprinzip kann jeweils auf ein spe-
                                                    chenden Belegen werden Konten oft erst
zielles Konto eingezahlt und diese Zahlung
                                                    nach Monaten wieder frei gegeben. Ver-
anschließend von dort auf verschiedene
                                                    einzelt unterbleibt die Freigabe auch dau-
Art an den Empfänger weitergeleitet wer-
                                                    erhaft, selbst wenn entsprechende Doku-
den. Einzahlungen sind per Kreditkarte
                                                    mente vorliegen. Aus datenschutzrechtli-
oder Lastschriftverfahren ebenso möglich
                                                    cher Sicht ist PayPal als nicht unproblema-
wie eine herkömmliche Zahlung per Über-
                                                    tisch einzustufen, da die gesammelten
weisung. Die Weitergabe der sensiblen
                                                    Kundendaten nicht auf europäischen Ser-
Kundendaten an PayPal erfolgt dabei über
                                                    vern, sondern in den USA verwaltet und
eine gesicherte SSL-Verschlüsselung. Die
                                                    zudem von eBay administriert werden.
Finanzdaten des Kunden werden von
                                                    Rechtsstreitigkeiten mit Pay Pal können
PayPal entsprechend gespeichert und sind
                                                    nur     am   Firmensitz   in   Großbritannien
für den Zahlungsempfänger oder Verkäu-
                                                    durchgeführt werden.
fer nicht einsehbar. Die angewiesene Zah-
lung wird dem Konto des Empfängers
dann entsprechend gutgeschrieben, so

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe           06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs            06 51/ 97 567-20                                      17
3.2 Single Euro Payments Area (SEPA)                            durch seine IBAN (International Bank Ac-
                                                                count Number / Internationale Kontonum-
Die Verordnung zur Festlegung der tech-
                                                                mer) und den BIC identifiziert.
nischen Vorschriften und der Geschäftsan-
                                                                Mit der SEPA soll eine Abschaffung paral-
forderungen für Überweisungen und Last-
                                                                leler Systeme für den nationalen Euro-
schriften in Euro und zur Änderung der
                                                                Zahlungsverkehr, die Abwicklung bargeld-
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-
                                                                loser Zahlungen mit dem Einheitlichen
Verordnung) ist am 30. März 2012 im
                                                                europäischen SEPA-Verfahren sowie ein
Amtsblatt der Europäischen Union veröf-
                                                                einheitliches Instrumentarium für EU-weit
fentlicht worden. SEPA-Lastschriften und
                                                                gleiche Preise für Überweisungen, Last-
Überweisungen             werden         seit       dem
                                                                schriften und Kartenzahlungen für die der-
01.02.2014 die nationalen Formate ablö-
        15                                                      zeit 28 EU Mitgliedsstaaten (+ Island,
sen.      Lastschriftmandate bleiben auch
                                                                Norwegen,       Liechtenstein,     Monaco,
nach der Umstellung gültig, solange keine
                                                                Schweiz) erreicht werden. Durch die Stan-
nationalen Vorschriften dem entgegenste-
                                                                dardisierung im europäischen Zahlungs-
hen. Die Übergangsbestimmungen gestat-
                                                                verkehr werden folgende Produkte ange-
ten den Mitgliedstaaten bis 01.02.2016
                                                                boten: die SEPA-Überweisung, die SEPA-
den bisherigen            Bank Identifier Code
                                                                Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen.
(BIC), auch als Swift-Code bezeichnet, für
                                                                Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Versi-
Inlandszahlungen weiter zu verwenden.
                                                                onen: als SEPA-Basis-Lastschrift und als
Die SEPA-Lastschrift kann sowohl für
                                                                SEPA-Firmenlastschrift.
Lastschriften innerhalb der Teilnehmerlän-
der als auch im Inland genutzt werden.
Einen wesentlichen Unterschied zum tradi-                       3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
tionellen Überweisungsverfahren auf EU-                         (SEPA- Core Direct Debit)
Ebene stellt die Identifikation des Zah-
                                                                Gemäß den SEPA-Regelwerken für die
lungsempfängers dar. Statt über die bis-
                                                                Basis-Lastschrift müssen erstmalige Last-
lang gebräuchliche Bankleitzahl und Kon-
                                                                schriften fünf Tage vor der jeweiligen Fäl-
tonummer wird der Zahlungsempfänger
                                                                ligkeit bei der Zahlstelle vorliegen, darauf
15                                                              folgende Zahlungen mindestens zwei Ta-
    Die Europäische Kommission hatte am 09.01.2014
zunächst vorgeschlagen, die nationalen Formate für weite-       ge vor entsprechender Fälligkeit. Die Vor-
re sechs Monate zuzulassen. Ziel ist, Störungen für Ver-
braucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß zu be-              lauffrist für einmalige Lastschriften beträgt
grenzen. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum
1. Februar wurde nicht geändert. Die verlängerte Frist für      fünf Tage. Einer SEPA-Basis-Lastschrift
die Umstellung von Lastschriften und Überweisungen auf
das SEPA-System wurde am 04.02.2014 nach den EU-
Regierungen auch durch das Europäische Parlament
                                                                kann binnen acht Wochen nach der Kon-
angenommen.                                        Quelle:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12050_
de.htm

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe                       06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs                        06 51/ 97 567-20                                     18
tobelastung widersprochen werden, so                nen Zahlungsdienstleister zwecks Einlö-
dass der entsprechende Betrag wieder                sung und Kontobelastung mit der Zahlung.
gutgeschrieben wird. Bei einer nicht auto-          Beispiel-Formulare für die SEPA-Mandate
risierten Zahlung (Einzug ohne gültiges             (SEPA Core Direct Debit Mandat und SE-
SEPA-Mandat) kann der Zahler innerhalb              PA Business to Business Direct Debit
einer Frist von 13 Monaten nach Belas-              Mandat) können über die Deutsche Kre-
tung die Erstattung des Betrages verlan-            ditwirtschaft bezogen werden (www.die-
gen.                                                deutsche kreditwirtschaft.de).

3.2.2   SEPA-Firmenlastschrift         (SEPA
Business to Business Direct Debit)                  4. Erfolgsfaktoren für Marketing und Ver-
                                                    trieb im Online-Handel
Die Nutzung der SEPA-Firmenlastschrift
ist nur auf Unternehmen begrenzt. Einma-            Erfolgsentscheidend für den Online-Handel
lige, erstmalige sowie Folgelastschriften           in der EU sind eine strategisch kluge Mar-
müssen gemäß den SEPA-Regelwerken                   keting- und Vertriebsstrategie sowie eine
für die SEPA-Firmenlastschrift einen Tag            umsichtige und kundenorientierte Gestal-
vor der entsprechenden Fälligkeit bei der           tung des Online-Shops.
jeweiligen Zahlstelle vorliegen. Bei der
SEPA-Firmenlastschrift      besteht     keine       4.1 Marketing- und Vertriebsmaßnahmen
Möglichkeit des Widerspruchs der Last-
schrift, da die Zahlstelle (als Zahlungs-           Vor dem Einstieg in den Online-Vertrieb
dienstleister) verpflichtet ist, die Mandats-       sollte aus Marketing-Gesichtspunkten eine
daten bereits vor der Belastung auf Über-           gründliche Zielgruppenanalyse durchgeführt
einstimmung mit der vorliegenden Zahlung            werden. Mithilfe des Zielgruppenmarketings
zu überprüfen.                                      werden dann im zweiten Schritt die not-
                                                    wendigen Maßnahmen festgelegt und ent-
                                                    sprechend umgesetzt. Wenn die Unter-
3.2.3 SEPA-Mandate
                                                    nehmensplanung auf der Basis von Ziel-
Rechtsgrundlage für den Einzug von SE-              gruppen zu einem positiven Ergebnis führt,
PA-Lastschriften     sind   SEPA-Mandate.           kann über den Online-Vertrieb eine nach-
Diese umfassen sowohl die Zustimmung                haltige Erweiterung der Absatzkanäle er-
des Zahlers zum Einzug der Zahlung per              reicht werden.
SEPA-Lastschrift an den Zahlungsemp-                Das Marketing für einen Online Shop sollte
fänger als auch den Auftrag an den eige-            zur Erhöhung der Absatzchancen nicht

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe           06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs            06 51/ 97 567-20                                  19
ausschließlich auf Online-Maßnahmen be-                vorgetäuschten Identitäten und Zahlungs-
grenzt werden. Ein sinnvoller Mix von Onli-            ausfällen. Dennoch ist der Online-Vertrieb
ne und Offline-Maßnahmen kann dazu ver-                für kaum ein Geschäftsmodell mehr wegzu-
helfen, die Absatzchancen zu erhöhen.                  denken. In einigen Bereichen verlagert sich
Klassische Werbespots in Print und TV ha-              der Vertriebsprozess immer stärker in den
ben eine hohe Reichweite, passen aber                  Online-Bereich, z.B. bei Banken, Versiche-
leider selten in das Budget eines Neuein-              rungen und Reisebuchungen, in Touristik,
steigers im Online-Vertrieb. Eine entspre-             Buchhandel und Musik.
chende       Cross-Mediale-Strategie     mithilfe
eines abgestimmten Mediaplans, idealer-
                                                       4.2. Shopsystem und Sprache
weise unter Hinzuziehung einer Media-
Agentur kann zur erfolgreichen Umsetzung               Im EU-weiten Online-Handel rückt für Onli-
der eigenen Marketing-Strategie verhelfen,             ne-Shopbetreiber vor allem die sprachliche
dabei ist jedoch im Vorfeld die Einhaltung             Herausforderung in den Vordergrund. Eine
eines vorher definierten Budgets unabding-             gemeinsame Sprache fördert das gemein-
bar. Einer der größten Vorteile des Online-            same Geschäft. Umgekehrt sind für Verkäu-
Vertriebs liegt oftmals in der Erschließung            fe in andere Länder diverse sprachliche
zusätzlicher Zielgruppen mit der regionalen            Anpassungen nötig. Produktbeschreibun-
Ausweitung der Vertriebsregion. Ein weite-             gen, Menüführung, Bestellablauf und auto-
rer positiver Effekt, der auch von Fachhänd-           matisierte Kundenbenachrichtigungen müs-
lern mit Ladengeschäft genutzt wird, liegt in          sen übersetzt und gegebenenfalls auch an
der Möglichkeit, Mengenrabatte bei Liefe-              die Kultur des Ziellandes angepasst wer-
ranten auszuhandeln, weil der Absatz durch             den. Aber auch nach der Fertigstellung ei-
den       zusätzlichen     Online-Vertriebskanal       nes     mehrsprachigen   Shops    geht   die
steigt.                                                sprachliche Herausforderung weiter, spä-
                                                       testens dann, wenn Kundenreklamationen
                                                       in fremden Sprachen in der Hauspost lie-
                                                       gen. Immer häufiger nutzen Online-Händler
                                                       die schon vorhandenen Shopsysteme, die
                                                       inzwischen bereits oftmals mehrsprachig
                                                       angelegt sind und über entsprechende

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                                                       Shoptexte und –dialoge verfügen. Dieser
                                                       Weg ist zwar kostengünstig, hat aber seine
Ein nicht zu unterschätzendes Risiko beim
                                                       Risiken. Erfahrungsgemäß sind diese Texte
Online-Handel liegt in einer zunehmenden
                                                       häufig unvollständig und fehlerhaft. Deshalb
Anzahl von Betrugsfällen, gefälschten oder

Online-Handel in der EU
Herausgegeben von der EIC Trier GmbH
Autoren:       Christina Grewe              06 51/ 97 567-11
               Matthias Fuchs               06 51/ 97 567-20                                    20
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