SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine

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SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
S U CH TM ED IZI N                    Addiction Medicine
             Herausgeber: M. Soyka · M. Backmund · Ph. Bruggmann · H. Haltmayer · M. Krausz

                                                                                                             2017

                                                                                                            2
                                                             Auswirkungen von neutralen Zigaretten-
                                                             verpackungen (plain packages) auf das
                                                             Rauchverhalten
                                                             Indikationen für die Langzeitverschreibung
                                                             von Benzodiazepinen und Z-Drugs
                                                             20. Substitutionsforum, Mondsee –
                                                             Tagungsprogramm und Abstracts
                                                             Betäubungsmittel-Verschreibungs-
                                                             verodnung (BtMVV)

Gerhard Isenberg / Gehalten

                                                                                Organ der ÖGABS (Österreichische
                                                                               Gesellschaft für arzneimittelgestützte
                                                                                 Behandlung von Suchtkrankheit)

Suchtmed · ISSN 2198-3798 · Band 19, Nr. 2 (2017)
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
Sucht.
                                          Krankheit.
                                            Und nun?

                                                                                     Daten und Denkanstöße –
                                                                                     Therapieforschung mit Hand
                                                                                     und Fuß
                                                                                     › Wie entstehen Süchte, was macht sie aus?
                                                                                     › Komorbiditäten – welche Rolle spielen sie?
                                                                                     › Wie effektiv sind die existierenden Behandlungsansätze
                                                                                       und -strukturen, wenn man Komorbiditätsfaktoren
                                                                                       berücksichtigt?
                                                                                     › Welche Strategien, welche Rahmenbedingungen zeichnen
                                                                                       eine erfolgreiche Behandlung aus?
                                                                                     › Was muss sich ändern, damit die Therapieeffektivität
                                                                                       steigt und die Rückfallquoten sinken?
                                                                                     Neu in der 2. Auflage:

                                                              N  ErbeU    !          › „Neue“ psychoaktive Substanzen – das müssen Sie
                                                                                       wissen!
                                                                     it e te u n d
                                                       2 . üb era         a ge       › Welche Auswirkungen haben Sucht und Komorbidität
                                                                r te Aufl
                                                        erweite                        auf die Kinder suchtkranker Eltern?
                                                                                     › Einbettung in Reha-Strukturen – das Organisatorische
                                                                                       sicher im Griff!

                                               Barth
                                               Sucht und Komorbidität
                                               Softcover, 456 Seiten
                                               ISBN 978-3-609-70015-1
                                               € 49,99                               www.ecomed-storck.de

     Institution / Firma
                                                                                     Fax-Bestellung: (089) 21 83 76 20
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     Straße                                                                                Ja, ich/wir bestelle/n:
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     PLZ/Ort
                                                                                                   Sucht und Komorbidität
     Datum
                            7
                           Unterschrift
                                                                                                   Softcover, 456 Seiten
                                                                                                   ISBN 978-3-609-70015-1
                                                                                                   € 49,99
      ecomed-Storck GmbH
      c/o Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
      80289 München
      Service-Telefon: 089/2183-7922 - kundenservice@ecomed-storck.de
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                                                                                     der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Versandkosten (Online-Bestellungen sind innerhalb Deutschlands ver-
      Online-Bestellungen innerhalb Deutschlands versandkostenfrei!                  sandkostenfrei). Irrtum und Änderungen vorbehalten. Preisstand: 11/2016.

191117_ECOMED_Anzeige_Sucht_und_Komorbidität_210x280.indd 1                                                                                                                            17.11.16 14:47
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
s uchtmedizin
            Organ der ÖGABS (Österreichische Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von Suchtkrankheit)

   herausgeber

   Prof. Dr. Michael Soyka (Schriftleitung)                       Prof. Dr. Markus Backmund (Schriftleitung)
   Medical Park Chiemseeblick, Bernau                             Praxiszentrum im Tal,
   E-Mail: m.soyka@medicalpark.de                                 Ludwig-Maximilians-Universität, München
                                                                  E-Mail: Markus.Backmund@p-i-t.info
   Prof. Dr. Michael Krausz
   Department of Psychiatry                                       Dr. Hans Haltmayer
   University of British Columbia, Vancouver, Canada              Suchthilfe Wien, Österreich
   E-Mail: Michael.Krausz@ubc.ca                                  E-Mail: hans.haltmayer@suchthilfe.at

   PD Dr. Philip Bruggmann
   Arud, Zentren für Suchtmedizin, Zürich, Schweiz
   E-Mail: p.bruggmann@arud.ch

herausgebergremium

Prof. Dr. Gabriele Fischer                                        Prof. (apl) Dr. Ulrich W. Preuß
Universitätsklinik für Psychiatrie-AKH                            Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Herborn
Wien, Österreich                                                  E-Mail: ulrich.preuss@vitos-herborn.de
E-Mail: Gabriele.Fischer@meduniwien.ac.at

                                                                  Prof. Dr. Christian G. Schütz
Prof. Dr. Ulrich John
                                                                  Department of Psychiatry
Institut für Sozialmedizin und Prävention
                                                                  University of British Columbia, Vancouver, Canada
Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald
                                                                  E-Mail: Christian.Schutz@ubc.ca
E-Mail: UJohn@uni-greifswald.de

Dr. Heinrich Küfner                                               Prof. Dr. Rainer Spanagel
Institut für Therapieforschung (IFT), München                     Zentralinstitut für Seelische Gesundheit
E-Mail: Kuefner@ift.de                                            Abt. Psychopharmakologie J 5, Mannheim
                                                                  E-Mail: Rainer.Spanagel@zi-mannheim.de
Prof. Dr. Michael Lucht
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und
                                                                  Prof. Dr. Marc Walter
Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald
                                                                  Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, Basel
am HELIOS-Hanseklinikum Stralsund, Stralsund
                                                                  E-Mail: marc.walter@upkbs.ch
E-Mail: lucht@uni-greifswald.de

Prof. Dr. Dennis Nowak                                            Prof. Dr. Reinhart Zachoval
Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und                 Medizinische Klinik II
Umweltmedizin                                                     Klinikum Großhadern der Ludwig-Maximilians-Universität,
Klinikum der Universität-Innenstadt, München                      München
E-Mail: Dennis.Nowak@med.uni-muenchen.de                          E-Mail: Reinhart.Zachoval@med.uni-muenchen.de

                                                             Redaktion:
                      Karin Preußner, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech
                          E-Mail: k.preussner@ecomed-storck.de, Internet: http://www.ecomed-suchtmedizin.de

Suchtmed 19 (2) 49 (2017)                                                                                               49
© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
impressum

 Impressum                                              Anzeigen:
                                                        Dr. Reingard Herbst
 Suchtmedizin, Jg. 19, Nr. 2, 2017                      Edelweißring 61
 Addiction Medicine                                     86343 Königsbrunn
                                                        Tel.: 08231-90861
 ehemals: Suchtmedizin in Forschung und Praxis          Fax: 08231-90862
                                                        E-Mail: media2001@t-online.de
 ISSN 2198-3798
                                                        Abonnentenverwaltung:
                                                        Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
 Herausgeber:                                           Abonnentenservice
                                                        Frau Jutta Müller
 Prof. Dr. Michael Soyka (Schriftleitung)               Hultschiner Straße 8 · 81677 München
                                                        Tel.: +49 89 2183-7110 · Fax: +49 89 2183-7620
 Medical Park Chiemseeblick
                                                        E-Mail: aboservice@hjr-verlag.de
 Rasthausstraße 25, 83233 Bernau
 Tel.: 08051-961 51 62                                   Bezugspreise 2017:
 E-Mail: m.soyka@medicalpark.de
                                                         6 Hefte pro Jahr
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 Prof. Dr. Markus Backmund (Schriftleitung)              Print-Abo inkl. Online: 		                 € 179,99
 Praxiszentrum im Tal                                    Abonnement und Bezugspreise beinhalten die Printausgabe sowie
 Ludwig-Maximilians-Universität München                  eine Lizenz für das online-Archiv. Die Bestandteile des Abonne-
 Tal 9, Rgb., D-80331 München                            ments sind nicht einzeln kündbar.
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                                                        Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht
                                                        spätestens 8 Wochen zum Jahresende gekündigt wird.
 PD Dr. Philip Bruggmann
 Arud, Zentren für Suchtmedizin, Zürich, Schweiz        Veröffentlichung gemäß Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Pressegesetz:
                                                        Alleinige Gesellschafterin von ecomed-Storck GmbH ist die Verlags-
 E-Mail: p.bruggmann@arud.ch
                                                        gruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH; alleinige Gesellschafterin von der
                                                        Verlagsgruppe Hüthig-Jehle Rehm GmbH ist die Süddeutscher Verlag
 Prof. Dr. Michael Krausz                               Hüthig Fachinformationen GmbH. An dieser sind beteiligt: Süddeut-
 Department of Psychiatry                               scher Verlag GmbH, München: 97,383 %; Kaufmann Holger Hüthig,
                                                        Heidelberg: 2,027 %, Ruth Hüthig, Heidelberg: 0,269 %, Beatrice Mül-
 The University of British Columbia
                                                        ler, Heidelberg: 0,160 %, Sebastian Hüthig, Heidelberg: 0,160 %.
 Vancouver, Canada
 E-Mail: Michael.Krausz@ubc.ca                          Satz: MVM Mediendesign und Digitaldruck, 21698 Harsefeld
                                                        Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, 87437 Kempten
 Dr. Hans Haltmayer                                     Urheberrecht:
 Suchthilfe Wien, Österreich                            © 2017, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH,
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                                                        Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbrei-
                                                        tung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf
 Verlag:
                                                        in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes
 ecomed Medizin                                         Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert
 eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech   oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verar-
 Justus-von-Liebig-Str. 1, D-86899 Landsberg            beitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Inhalt dieses Heftes
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                                                        und Verlag keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen
 Redaktion (verantwortlich):                            und Ratschlägen.
 Karin Preußner
 Tel.: 08191-125-500
 Fax: 08191-125-292
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              Besuchen Sie unsere Website unter: www.ecomed-suchtmedizin.de

50                                                                                                   Suchtmed 19 (2) 50 (2017)
                                                               © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
inhalt | suchtmed

inhalt
	Umschlagbild                                                          Positionspapier
                                                                 64    Indikationen für die Langzeitverschreibung von
         „Gehalten“                                                    Benzodiazepinen und Z-Drugs
         Dr. rer. nat. Gerhard Isenberg war als einer der              (R. Holzbach, J. Brack, K. Behrendt)
         ersten Heisenberg-Stipendiaten an der Johns
         Hopkins Medical School, Baltimore, USA. Als
         Leiter einer Nachwuchsgruppe am Max Planck                    20. Substitutionsforum, Mondsee
         Institut für Psychiatrie wurde er anschließend
                                                                 73    Tagungsprogramm und Abstracts
         mit der Otto Hahn Medaille ausgezeichnet. Die
         Habilitation erfolgte rasch an der medizinischen
         Fakultät der LMU München zum Dr. med. ha-
         bil. und dann die Berufung zum Professor an                   Vorschriften und Regelungen
         die Technische Universität München. Seit vielen
                                                                 85    Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
         ­Jahren ist die Musik und die Malerei auch sein
                                                                       ­(BtMVV)
          Beschäftigungsfeld. Er verwendet einfache Ma-
          terialien, Gouache Farben, Wasserfarben und
          Bleistift. Die einzelne Linie hat für ihn eine große   	Aus Industrie und Forschung
          Bedeutung, aus der er aus der figürlichen Darstel-
          lung bis zur Abstraktion gelangt.                      99    Retardiertes Morphin in der Substitutionspraxis

                                                                       Nachrichten
50	Impressum                                                     100   Forscher untersuchen therapeutischen Nutzen einer
                                                                       Smartphone-App
                                                                 101   Raucherparadies Deutschland
	Editorial                                                       101   Cannabis als Medizin:
53      Grußwort zum 20. Substitutions-Forum, Mondsee                  Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­
                                                                       produkte richtet Cannabis­agentur für künftigen
        (A. Springer)                                                  Cannabisanbau in Deutschland ein
                                                                 103   Suchtmedizinische Grundversorgung

        Übersichtsbeiträge
                                                                 54    Tagungskalender
55      Auswirkungen von neutralen Zigarettenverpackun-
        gen (plain packages) auf das Rauchverhalten
        (L. Brandt, M. Silbernagl, G. Fischer)                   104   Autorenhinweise

 Suchtmedizin in Forschung und Praxis wird referiert in:
 CCMed – Current Contents Medizin deutscher und deutschsprachiger Zeitschriften, Deutsche Zentralbibliothek für
 Medizin, Köln
 PSYNDEX – Zentralstelle für Psychologische Information und Dokumentation, Universität Trier
 EMBASE, Excerpta Medica, Elsevier
 SCOPUS, Elsevier
 Die Herausgeberschaft ist Mitglied der „International Society of Addiction Journal Editors“ (ISAJE)

Suchtmed 19 (2) 51 (2017)                                                                                                51
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SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
18. Interdisziplinärer
                                      Kongress für
                                  Suchtmedizin
                                          29. Juni - 01. Juli 2017
                                                                                    !
                                                                                  Sucht

                        Fachintegrierendes Forum
                        für Suchttherapie,
                        Suchtfolgekrankheiten und
                        Akutversorgung Suchtkranker
                        Kongressleitung:
                        Prof. Dr. med. Markus Backmund
                        Veranstaltungsort:
                        Holiday Inn Munich – City Centre
                        München
                        Nähere Informationen finden Sie unter

                        www.suchtkongress.de
                        Veranstalter:                           In Zusammenarbeit mit:

                                                                                                          institut für
                                                                                         suchtmedizin und adipositas       isa

17_Suchtkongress_Anzeige_210x297.indd 1                                                                                  23.05.2016 14:09:44
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
EDITORIAL/gruSwort

                                                                                                             Editorial
                                                                                            Univ.-Prof. Dr. Alfred Springer

                                                                          Medizinische Universität Wien, Österreich

Grußwort zum 20. Substitutions-Forum, Mondsee
Am 6. und 7. Mai findet das von der ÖGABS veranstaltete          die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit
20. Substitutionsforum im Schlosshotel Mondsee statt.            initiierten Projekts „Qualitätssicherungsstandards für die
                                                                 Opioid-Substitutionsbehandlung“ berichtet.
Wieder werden sich an diesem bereits traditionellen Ver-
anstaltungsort die Theoretiker und Praktiker der Sucht-          Wie in den vergangenen Jahren wird aus berufenem Mund
medizin und Suchttherapie treffen, um sich über neue             über die spektakuläre Entwicklung der Therapie der He-
Entwicklungen zu informieren und um ihre Erfahrungen             patitis und ihre Bedeutung für die Suchtmedizin berichtet.
auszutauschen.
                                                                 Auch heuer werden wir eine Persönlichkeit, die sich große
Um unser 20-jähriges Jubiläum würdig zu begehen, haben           Verdienste um die Suchttherapie erworben hat, mit der Ver-
wir ein aktuelles und zukunftsweisendes Rahmenthema ge-          leihung der Ehrenurkunde der ÖGABS auszeichnen.
wählt: Wir wollen, neben einem Rückblick und einer Über-
schau über die Entwicklung, die die Veranstaltung über die-      In Erwartung einer spannenden Tagung und einer breiten
sen Zeitraum genommen hat, den differenzierten Umgang            und offenen Diskussion freue ich mich, Sie Anfang Mai in
mit psychoaktiven Substanzen zur Diskussion stellen. Hat         Mondsee begrüßen zu dürfen.
sich doch in diesem Zeitraum der bemerkenswerte Trend er-
geben, dass der medizinische Gebrauch und Nutzen von be-
stimmten Substanzen, deren außermedizinischer Gebrauch
verpönt und verboten ist, eine Neubewertung erfährt. Diese
Re-Orientierung betrifft in verschiedenen Anwendungs-
bereichen (Psychiatrie, Suchttherapie, Schmerzmedizin,
Psychotherapie und Neuro-/Psycho-Enhancement) sowohl
den Umgang mit Cannabis, wie auch mit Ketamin, mit zen­          Alfred Springer, Kongressleiter
tralen Stimulantien und mit Halluzinogenen. Um über den
State of the art in dieser Entwicklung zu informieren, ha-       Prof. Dr. med. FA für Psychiatrie und Neurologie; Psycho-
ben wir exzellente Repräsentanten als Referenten gewon-          analytiker
nen. Neben dem Überblick, der über die wissenschaftliche
Bearbeitung und praktische Auswirkung des differenzier-          Vorsitzender der ÖGABS
ten Umgangs mit den neubewerteten Substanzen geboten
wird, soll auch die kulturelle Ambivalenz, die in dieser         		

neuen Situation zutage tritt – und die ja traditionell auch
die arzneimittelgestützte Therapie der Opioidabhängigkeit        Korrespondenzadresse:
                                                                 Univ.-Prof. Dr. Alfred Springer
überschattet – zur Diskussion gestellt werden. Wie auch in
                                                                 Medizinische Universität Wien
früheren Substitutionsforen wird der Diskussion drogenpo-        Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
litischer Vorstellungen und der Auswirkungen der gesetz­         Währinger Gürtel 18-20
lichen Regulierung des Umgangs mit psychoaktiven Stoffen         A-1090 Wien
breiter Raum gewährt. In diesem Kontext wird auch über           E-Mail: alfred.springer@meduniwien.ac.at

Suchtmed 19 (2) 53 (2017)                                                                                               53
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SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
suchtmed | TAGUNGSKALENDER

Datum                Veranstaltung                 Ort        Veranstalter                                          Internet
27. April 2017       22. Wissenschaftliches Sym-   Hannover Norddeutscher Suchtforschungsverbund e.V.               www.nsfev.de
                     posium „Innovative Ansätze             Kerstin Rommel-Fengewisch
                     in der Suchttherapie und               Tel: 0551/39-22151
                     neue Entwicklungen“                    Fax: 0551/39-12655
                                                            kerstin.rommel-fengewisch@med.uni-goettingen.de
6.–7. Mai 2017       20. Substitutionsforum        Mondsee    oegabs – Österreichische Gesellschaft für arzneimittel- www.oegabs.at
                     – Plattform für Drogen­                  gestützte Behandlung von Suchtkrankheit
                     therapie                                 c/o Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft
                                                              Freyung 6
                                                              A-1010 Wien
                                                              Tel: +43/1/53663-71
                                                              maw@media.co.at
15.–17. Mai 2017     40. fdr+sucht+kongress        Berlin     Fachverband Drogen- und Suchhilfe e.V.                www.fdr-online.info
                                                              Gierkezeile 39
                                                              10585 Berlin
                                                              Tel: 030/85400490
17.–18. Mai 2017     Improving Outcomes in the Berlin         PCM Scientific                                        www.iotodmeeting.com
                     Treatment of Opioid Depen-               41 Old Street
                     dence (IOTOD) 2017                       London
                                                              EC1V 9HX
                                                              Tel: +44 (0) 20 3751 0451
                                                              contact@iotodmeeting.com
6.–9. Juni 2017      22. Suchttherapietage         Hamburg Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung             www.zis-hamburg.de
                                                           der Universität Hamburg
                                                           Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
                                                           Martinistraße 52
                                                           20246 Hamburg
                                                           Tel: 040/74 10-542 03
                                                           Fax: 040/74 10-551 21
17.–22. Juni 2017    CPDD 79th Annual Scientific Montreal     College on Problems of Drug Dependence (CPDD)         www.cpdd.org
                     Meeting                                  3420 North Broad Street – MRB Room 324
                                                              Philadelphia, PA 19140-5104
                                                              Phone: 215-707-3242
                                                              Fax: 215-707-1904
21.–23. Juni 2017    30. Heidelberger Kongress:    Heidel-    Fachverband Sucht e.V.                                www.sucht.de
                     Ethische Fragen in der        berg       Dr. Volker Weissinger
                     Suchtbehandlung                          Walramstraße 3
                                                              53175 Bonn
                                                              Tel: 02 28/26 15 55
                                                              Fax: 02 28/21 58 85
                                                              sucht@sucht.de
28. Juni 2017        8. Bayerischer Fachkongress   München Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheits­          http://www.bas-
                     Glücksspiel                           fragen BAS                                               muenchen.de
                                                           Johanna Schmelcher
                                                           Tel: 089/530 730 14
                                                           johanna.schmelcher@bas-muenchen.de
29. Juni – 1. Juli   18. Interdisziplinärer        München SVV - Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH           www.suchtkongress.de
2017                 ­Kongress für Suchtmedizin            Justus-von-Liebig-Str. 1
                                                           86899 Landsberg am Lech
                                                           Mike Aschenbrenner
                                                           Tel: 08191/125-136
                                                           Fax: 08191/125-97136
                                                           mike.aschenbrenner@sv-veranstaltungen.de
18.–20. September    Deutscher Suchtkongress       Lübeck     Infinite Science GmbH                                 www.suchtkongress2017.de
2017                 2017                                     Maria-Goeppert-Str. 1
                                                              23562 Lübeck
                                                              Tel: 0451/5853 2902
                                                              Fax: 0451/5853 2905
                                                              info@suchtkongress2017.de
26.–27. September    26. Fachtagung Manage-        Kassel     Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.   www.suchthilfe.de
2017                 ment in der Suchttherapie                (buss)
                                                              Simone Schwarzer
                                                              Wilhelmeshöher Allee 273
                                                              34131 Kassel
                                                              Tel: 0561/779351
                                                              simone.schwarzer@suchthilfe.de

54                                                                                                                      Suchtmed 19 (2) 54 (2017)
                                                                                  © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
plain packages | übersichtsbeiträge

                                      Auswirkungen von neutralen
                         ­Zigarettenverpackungen (plain packages)
                                           auf das Rauchverhalten
                                                                           Laura Brandt1, Marisa Silbernagl2, Gabriele Fischer2

               1
                   Institut für Angewandte Psychologie: Arbeit, Bildung, Wirtschaft; Fakultät für Psychologie,
                                                                                             ­Universität Wien
                                                2
                                                  Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien

   Zusammenfassung
   Die negativen Folgen des Tabakkonsums sind sowohl für Individuen als auch für die Gesellschaft eindeutig wissenschaftlich belegt. Um die
   Rauchprävalenz zu reduzieren, wird von Seiten der Gesundheitspolitik in den letzten Jahren vermehrt versucht, auf sogenannte „smoking
   cues“ – tabakassoziierte Reize, welche das Rauchverhalten stimulieren – Einfluss zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird der Zigaretten-
   verpackung als zentralem Stimulus immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt, unter der Annahme, dass deren bloße Darstellung das „craving“
   nach Zigaretten fördern kann. So wurden 2012 in Australien herkömmliche Zigarettenschachteln durch sogenannte „plain packages“ –
   ­Zigarettenverpackungen ohne Markenkennzeichnung – ersetzt. „Plain packaging“ verfolgt drei Ziele: (1) Eine Reduktion des Reizes der Ver-
    packung, (2) eine Erhöhung der Wirkungskraft der Warnhinweise auf der Verpackung und (3) eine Reduktion der Fähigkeit der Verpackung,
    die KonsumentInnen über die schädlichen Folgen des Rauchens zu täuschen. Vor dem Hintergrund, dass „craving“ in der rezenten Fassung
    des DSM als zentrales Kriterium einer Tabakkonsumstörung aufgenommen wurde, liegt der Fokus dieser Arbeit auf dem ersten Schwerpunkt
    – der Reduktion der Wirkung der Verpackung als „craving“ sowie potenziell das Rauchverhalten fördernder Reiz („smoking cue“). Obwohl
    in den letzten Jahren eine Reduktion der Rauchprävalenz in Australien zu verzeichnen ist, existieren aktuell nur inkonsistente Ergebnisse
    bezüglich der Wirkung der „plain packages“, vor allem auf das tatsächliche Rauchverhalten bzw. erfolgreiche (längerfristige) Abstinenz.

   Schlagworte: plain packaging, Nikotin, Tabakabhängigkeit, Rauchverhalten, tabakassoziierte Reize

   The effect of plain packaging on smoking behaviour

   Abstract
   The negative effects of tobacco consumption for individuals as well as for the society are well proven. In recent years governments seek to
   reduce the smoking prevalence by minimizing individuals’ exposure to smoking cues, which are thought to stimulate smoking behaviour.
   In this context, cigarette packages are considered as crucial stimuli, which increase craving. In 2012, Australia introduced plain packages –
   cigarette packages without visible branding. The specific aims of this initiative were: (1) reducing the effect of the package as a smoking cue,
   (2) increasing the effect of health warnings on tobacco product packages, and (3) reducing the ability of tobacco product packages to mislead
   consumers with regard to the harmful effect of tobacco use. Against the backdrop that craving was introduced as a criterion for tobacco use
   disorder in DSM-5, this article focuses on the first aim – reducing the effect of tobacco product packages as a “smoking cue”, which increases
   craving and potentially also smoking behaviour. Although the smoking prevalence in Australia decreased in recent years, there is inconsistent
   evidence on the effect of plain packs on smoking behaviour and (longer-term) abstinence.

   Keywords: plain packaging, nicotine, tobacco use disorder, smoking behaviour, smoking cues

1 Einleitung

Die im Jahr 2012 in Australien eingeführten „plain pa-                       Korrespondenzautorin:
                                                                             Mag. Marisa Silbernagl
ckages“ (Parliament of Australia 2011) wurden als eine
                                                                             Medizinische Universität Wien
von mehreren, sukzessive eingeführten Maßnahmen ge-                          Zentrum für Public Health
gen den Anstieg bzw. zur Verringerung der Rauchpräva-                        Kinderspitalgasse 15
lenz implementiert. Durch die einheitliche Verpackungsart,                   1090 Wien, Österreich
ohne Markenlogo oder Ähnlichem, soll eine Erhöhung                           E-Mail: marisa.silbernagl@meduniwien.ac.at

Suchtmed 19 (2) 55 – 62 (2017)                                                                                                                    55
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positionspapier | langzeitverschreibung

                      Indikationen für die Langzeitverschreibung
                               von Benzodiazepinen und Z-Drugs
                                                                        Rüdiger Holzbach1,2, Jochen Brack3, Klaus Behrendt4

                  1
                      Klinikum Arnsberg, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Arnsberg
                                       2
                                         ZIS Hamburg, Universitäts-Klinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
                                    3
                                      Institut für Forensische Psychiatrie und Suchtmedizin (IFPS), Hamburg
                                                                                                  4
                                                                                                    Hamburg

  Zusammenfassung
  Benzodiazepine und die Z-Substanzen werden häufig eingesetzt. Gemäß Leitlinien sollen sie im Regelfall nur begrenzt für kurze Zeit
  ­angewendet werden. Entsprechende Ausnahmen sind aber weder in den Leitlinien noch in den einschlägigen Lehrwerken definiert. Dies
   führt dazu, dass gerechtfertigte Langzeitverschreibungen unterbleiben und ungerechtfertigte Verschreibungen mit Verweis auf einen Aus­
   nahmetatbestand fortgeführt werden.
  Die Autoren haben auf dem Hintergrund ihrer psychiatrischen und suchtmedizinischen Erfahrung versucht zu definieren, bei welchen Krank-
  heitsbildern und welchem Behandlungsverlauf eine Langzeitverschreibung gerechtfertigt ist: Therapieresistenz oder schwere, andauernde
  Nebenwirkungen bei erheblicher Beeinträchtigung durch eine schizophrene Psychose, Angsterkrankung oder Depression, Borderline-Persön-
  lichkeitsstörung, hirnorganische Schädigung und Traumatisierte. Außerdem im Rahmen eines ambulanten Entzuges und bei einer kleinen
  Subgruppe Schwerstabhängiger.
  Schlagworte: Benzodiazepine, Z-Substanzen, Langzeitanwendung

  Abstract
  Benzodiazepines und z-drugs are command used. Guidelines emphasize, that they should be used regular only for a short time. Exceptions
  are not defined, not in specialist books either. As a consequence useful long term treatment will be stopped and unusefull prescribtion is
  continued in regard to possible exceptions.
  The autors, psychiatrists and specialist in addiction medicine, tried to define for what kind of illness and course of disease long term treat-
  ment is warrantable: therapy resistence or severe ongoing adverse effects with considerable disturbance of daily life by schizophrenia, anxiety
  or depression, borderline personality disorder, damage of the brain and posttraumatic stress disorder. Furthermore in context with outpatient
  withdrawal and in a small subgroup of most heavily dependents.
  Key words: benzodiazepine, z-drugs, long term treatment

1 Vorbemerkung                                                              Dieser Beitrag soll die bei bestimmten Patientengruppen
                                                                            erforderliche Dauerbehandlung und ihre fachlich angemes-
2015 haben Janhsen et al. im deutschen Ärzteblatt eine                      sene Durchführung aus psychiatrisch-suchtmedizinischer
Übersichtsarbeit zu Problemen der Dauertherapie mit Ben-                    Sicht beschreiben und Hinweise für den indikationsgerech-
zodiazepinen und verwandten Substanzen vorgestellt und                      ten Umgang mit diesen Substanzgruppen geben. Dadurch
auf das weiterhin erschreckend große Ausmaß von inad-                       soll auch die Grenze zu unangemessenen Langzeitverschrei-
äquatem und suchtförderndem ärztlichen Handeln im Um-                       bungen deutlich gemacht werden.
gang mit diesen Substanzen hingewiesen.

Andererseits wird durch solche Beiträge die für spezielle
Patientengruppen notwendige Langzeit- bzw. Dauerbe-                         Korrespondenzautor:
                                                                            Dr. med. Rüdiger Holzbach
handlung mit Benzodiazepinen diskreditiert und womög-
                                                                            Klinikum Arnsberg
lich verhindert. Von Seiten der Pharmaindustrie wird durch                  Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
die oft veralteten und zur Frage der Behandlungsdauer un-                   Springufer 7
differenzierten Fachinformationen wenig Hilfreiches dazu                    59755 Arnsberg
beigetragen.                                                                E-Mail: r.holzbach@klinikum.arnsberg.de

64                                                                                                                     Suchtmed 19 (2) 64 – 70 (2017)
                                                                                    © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
© Photographee

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                                                            Lebensgefahr
                                                          > Wie sieht die rechtliche Seite aus? Wie gehe ich mit juristischen Problemen um?
                                                            Wann kann/darf/muss ich einweisen?
                                                          > Diagnostik und Erstmaßnahmen bei Verwirrtsein und Desorientierung, Suizidalität,
                                                            Benommenheit und Intoxikation, Erregung, Angst und Panik, Aggression, Konfliktsituationen,
                                                            Gewalt, Traumatisierung
                                                          > Notfallmedikation – welche Medikamente kann und darf ich wann geben?

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                   Verkehrsunfälle, alkoholisierte                                             und Kindesalter
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                                       Softcover, 206 Seiten                                                              als E-B
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tagungsprogramm | substitutions-forum mondsee

                                                                  20. Substitutions-Forum
                                                            Plattform für Drogentherapie
                                                                                     6.–7. Mai 2017, Mondsee

Tagungsprogramm
Samstag, 6. Mai 2017
 bis 10.30 Uhr                       Anreise und Registrierung
 10.30 – 10.45 Uhr                   Begrüßung und Eröffnung (J. Schopper, N. Jachimowicz)
 10.45 – 11.00 Uhr                   20 Jahre Substitutionsforum im Rückblick (A. Springer)
 Vorsitz:                            W. Werner
 11.00 – 12.00 Uhr                   Drogenstrategien – der differenzierte Umgang mit psychoaktiven Substanzen
                                     (A. Springer)
 12.00 – 14.00 Uhr                   Mittagsbuffet
 Vorsitz:                            C. Scheiber, P. Skriboth
 14.00 – 14.45 Uhr                   Der Trip aus der Sucht – Halluzinogene in der Behandlung Suchtkranker (R. Hämmig)
 14.45 – 15.30 Uhr                   Selbstoptimierung und Selbstheilung mit Stimulanzien (M. Soyka)
 15.30 – 15.50 Uhr                   Verleihung der ÖGABS-Ehrenurkunde für Verdienste um die Substitutionsbehandlung
                                     an MR Dr. Karl Nemec
 15.50 – 16.15 Uhr                   Kaffeepause
 Vorsitz:                            H. Haltmayer, A. Springer
 16.15 – 17.00 Uhr                   Cannabis: Eine rationale Drogenpolitik – wirksam mit Kohärenz und Regulation
                                     (T. Kessler)
 17.00 – 17.40 Uhr                   Auswirkungen des BtMG und der BtmVV gestern und heute (M. Backmund)
 17.40 – 18.15 Uhr                   Projekt Qualitätssicherungsstandards für die Opioid-Substitutionstherapie –
                                     Stand und Ausblick (J. Schopper)
 18.15 Uhr                           Ende 1. Tag
 20.00 Uhr                           Gemeinsames Abendessen

Sonntag, 7. Mai 2017
 Vorsitz:                            E. Madlung-Kratzer, C. Willinger
 09.00 – 09.40 Uhr                   Schmerztherapie bei opioidabhängigen PatientInnen (W. Jaksch)
 09.40 – 10.20 Uhr                   Cannabinoide in der Schmerztherapie – Hope or Dope? (B. Kraft)
 10.20 – 11.00 Uhr                   Ketamineinsatz in der psychiatrischen Behandlung: Fokus auf affektive Erkrankungen
                                     (A. Erhardt)
 11.00 – 11.30 Uhr                   Kaffeepause
 Vorsitz:                            A. Bischof, G. Rechberger
 11.30 – 12.10 Uhr                   Hepatitis-C-Therapie 2017 und was die Suchtmedizin dazu beitragen kann
                                     (M. Gschwantler, H. Haltmayer)
 12.10 – 12.50 Uhr                   Cannabis in Österreich und der EU – Daten und Politik (M. Weigl)
 12.50 – 13.00 Uhr                   Zusammenfassung und Verabschiedung (A. Springer)
 13.00 Uhr                           Ende der Tagung
 14.00 – 16.00 Uhr                   ÖGABS – Jahreshauptversammlung (Raum Drachenwand)

Suchtmed 19 (2) 73 – 84 (2017)                                                                                            73
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btmvv | vorschriften und regelungen

          Verordnung über das Verschreiben, die A
                                                ­ bgabe
                   und den Nachweis des Verbleibs von
                 Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-
                  Verschreibungsverordnung – BtMVV)*

§ 1 Grundsätze                                                                           § 2 Verschreiben durch einen Arzt

(1) Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeich-                              (1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Ta-
neten Betäubungsmittel dürfen nur als Zubereitungen, Can-                                gen verschreiben:
nabis auch in Form von getrockneten Blüten, verschrieben
werden. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für                               a)     bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Ein-
Salze und Molekülverbindungen der Betäubungsmittel, die                                         haltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen:
nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft                                    1. Amfetamin                                        600 mg,
ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich angewendet werden.                              2. Buprenorphin                                     800 mg,
Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gilt die für                           2a.		 Cannabis in Form von getrockneten
ein Betäubungsmittel festgesetzte Höchstmenge auch für                                           Blüten                                  100 000 mg,
dessen Salze und Molekülverbindungen.                                                    2b.		 Cannabisextrakt (bezogen auf den
                                                                                                Δ9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt)            1 000 mg,
(2) Betäubungsmittel für einen Patienten oder ein Tier                                   3. Codein als Substitutionsmittel                40 000 mg,
und für den Praxisbedarf eines Arztes, Zahnarztes oder                                   3a.		 Dexamfetamin                                  600 mg,
Tierarztes dürfen nur nach Vorlage eines ausgefertigten                                  3b.		 Diamorphin                                 30 000 mg,
Betäubungsmittelrezeptes (Verschreibung), für den Stati-                                 4. Dihydrocodein als Substitutionsmittel         40 000 mg,
onsbedarf, den Notfallbedarf nach § 5d und den Rettungs-                                 5. Dronabinol                                       500 mg,
dienstbedarf nach § 6 Absatz 1 nur nach Vorlage eines                                    6. Fenetyllin                                     2 500 mg,
ausgefertigten Betäubungsmittelanforderungsscheines (Ver-                                6a.		 Fentanyl                                      500 mg,
schreibung für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf und                                 7. Flunitrazepam                                     30 mg,
den Rettungsdienstbedarf), abgegeben werden.                                             8. Hydrocodon                                     1 200 mg,
                                                                                         9. Hydromorphon                                   5 000 mg,
(3) Der Verbleib und der Bestand der Betäubungsmittel sind                               10. (aufgehoben)
lückenlos nachzuweisen:                                                                  11. Levomethadon                                  1 800 mg,
                                                                                         11a. Lisdexamfetamindimesilat                     2 100 mg,
1. in Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken,                                        12. Methadon                                      3 600 mg,
2. in Praxen der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte,                                         13. Methylphenidat                                2 400 mg,
3. auf Stationen der Krankenhäuser und der Tierkliniken,                                 14. (aufgehoben)
4. in Alten- und Pflegeheimen sowie in Hospizen,                                         15. Morphin                                      24 000 mg,
5. in Einrichtungen der Rettungsdienste,                                                 16. Opium, eingestelltes                          4 000 mg,
6. in Einrichtungen nach § 5 Absatz 10 Satz 1 Nummer                                     17. Opiumextrakt                                  2 000 mg,
   3 Buchstabe a, b und e, Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b                                   18. Opiumtinktur                                 40 000 mg,
   und Nummer 4 und § 5a Absatz 2 sowie                                                  19. Oxycodon                                     15 000 mg,
7. auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen.                                 20. Pentazocin                                   15 000 mg,
                                                                                         21. Pethidin                                     10 000 mg,
                                                                                         22. (aufgehoben)
                                                                                         23. Piritramid                                    6 000 mg,
                                                                                         23a. Tapentadol                                  18 000 mg,
* Anm. d. Redaktion: Die vorliegende Fassung entspricht der BtMVV vom 20.1.1998
                                                                                         24. Tilidin                                      18 000 mg
  (BGBl. I S. 74), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 6.3.2017 (BGBl. I S.   oder
  403), incl. der am 15.3.2017 vom Bundeskabinett beschlossenen 3. Verordnung            b) eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittel-
  zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (hier kursiv
  dargestellt). Zum Zeitpunkt der Drucklegung stand die notwendige Zustimmung                   gesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfenta-
  des Bundesrats noch aus.                                                                      nil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil.

Suchtmed 19 (2) 85 – 98 (2017)                                                                                                                    85
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  Forscher untersuchen therapeutischen Nutzen einer Smartphone-App
Wissenschaftler der Klinik und Poliklinik für Kinder- und       misiert-kontrollierten SELTIAN-Studie. Sie wird an der
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Universitäts-         Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
medizin Mainz untersuchen, ob sich die Essstörung Mager-        und -psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz, der
sucht mit Hilfe der Smartphone-App „Jourvie Research“           Kinder- und Jugendpsychiatrie der Charité – Universitäts-
besser behandeln lässt. Die vom gleich­namigen Sozialun-        medizin Berlin und dem Johanniter-Zentrum für Kinder-
ternehmen entwickelte App soll es Betroffenen leichter ma-      und Jugendpsychiatrie Neuwied durchgeführt. Der Ab-
chen, ihr Essverhalten und die damit ver­bundenen Gefühle       schluss der ersten Pilotstudie ist für Ende 2017 geplant.
zu protokollieren. Geraten sie in eine psychische Krise, bie-
tet ihnen die App Tipps, um diese zu überwinden und nicht       Im Rahmen der SELTIAN-Studie erhalten die Teilneh-
mit gestörtem Essverhalten zu reagieren. Aktuell suchen         merinnen die Möglichkeit, bereits während der Wartezeit
die Wissenschaftler noch betroffene Mädchen zwischen 12         dem Fortschreiten ihrer Erkrankung mit professioneller
und 19 Jahren, die unter der auch als Magersucht bezeich-       Hilfe entgegenwirken zu können. Mit den Teilnehmerin-
neten Essstörung Anorexia nervosa leiden und an der Studie      nen der einen Gruppe führen Psychologen zum einen
teilnehmen möchten. Interessierte aus Mainz und den um-         alle zwei Wochen psychiatrische Einzelgespräche durch.
liegenden Regionen wenden sich bitte an den Initiator und       Da­rin besprechen sie mit den Betroffenen deren Esspro-
Leiter der Studie, Dipl.-Psych. David Kolar, Klinik für Kin-    tokolle. In der App-Version, die in der Studie eingesetzt
der- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Mainz        wird, werden die Protokolle nach jedem Ausfüllen au-
(E-Mail an d­ avid.kolar@unimedizin-mainz.de).                  tomatisch an den Therapeuten verschickt, so dass dieser
                                                                bereits vor dem Gesprächstermin vollen Einblick in die
Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter Symp­            aktuellen Themen der Patientin erhält. Darüber hinaus
tomen von Essstörungen. In Deutschland sind es laut             entwickeln sie gemeinsam mit den Magersüchtigen indi-
Robert Koch-Institut etwa 2,3 Millionen. Betroffen sind         viduelle Strategien zur Gewichtsstabilisierung sowie neue
vor allem Mädchen in der Pubertät, aber auch bei Jungen         Lösungen für schwierige Situationen und sie analysieren
im Kindesalter ist der Wunsch abzunehmen immer weiter           die Erfolge und Misserfolge bei deren Umsetzung.
verbreitet. Essstörungen nehmen unter den kinder- und
jugendpsychiatrischen Störungen eine besondere Stellung         „In der Therapie besprochene Problemlösungen sind in
ein, da sie schwierig zu behandeln sind. Häufig führt die       einer Krise schnell vergessen. Was wäre, wenn eine Smart-
Erkrankung zu schwerwiegenden körperlichen Schäden              phone-App die Patienten genau dann an ihre Strategien
und nicht selten sogar zum Tod. Ambulante Therapie­             erinnert?“, so der Mainzer Diplom-Psychologe David
plätze sind rar: Wartezeiten von weit mehr als drei Mo-         Kolar, der die Studie konzipiert hat. „In Krisen kann die
naten sind die Regel.                                           App die magersüchtigen Mädchen dann auf ihre eigenen
                                                                Strategien aufmerksam machen. Wir vermuten, dass die
Hilfe verspricht eine speziell entwickelte Smartphone-          Therapie dadurch effektiver wirkt.“ In der Kontrollgrup-
App. Die von dem Sozialunternehmen „Jourvie“ entwi-             pe der Studie kommt das digitale Hilfsmittel nicht zum
ckelte App „Jourvie Research“ dient den Magersüchtigen          Einsatz. „Ab einem bestimmten Punkt der Gewichtsab-
als Tool, um digital und diskret zu notieren und zu spei-       nahme bedürfen die Magersüchtigen einer stationären
chern, was sie wann und mit welchem Gefühl gegessen             Behandlung. Wenn es auch dank der App gelänge, deren
haben. Diese Essprotokolle tragen dazu bei, bestimmte           Anzahl zu verringern, wäre das sowohl aus Sicht der Be-
Denkmuster und wiederkehrende Verhaltensmuster im               troffenen als auch aus Sicht des Gesundheitssystems sehr
Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme besser er-                zu begrüßen“, betont Kolar.
kennen zu können. Weitere hilfreiche Funktion der App:
Sie unterstützt ihre Nutzer in Krisenfällen. Geraten die        Weitere Informationen:
Erkrankten in eine Situation, auf die sie tendenziell mit
gestörtem Essverhalten reagieren würden, schlägt ihnen          Kolar et al. (2016). Bridging the Gap: Smartphone-based
die App alternative Handlungen vor, beispielsweise Mu-          Support between Sessions for Adolescent Outpatients
sik hören, lesen oder sich an etwas Schönes erinnern. Ziel      with Anorexia Nervosa – A Randomized Controlled Trial
ist es, dass die Magersüchtigen ihr Gewicht erhöhen oder        Protocol. EUROPEAN EATING DISORDERS REVIEW
es zumindest halten. Es gilt, ein lebensbedrohliches Aus-       24 (4): E21-E21. Meeting Abstract: 34; DOI: 10.1002/
maß der Essstörung abzuwenden.                                  erv.2456

Ob der Einsatz dieser Smartphone-Applikation tatsäch-           (Quelle: Pressemitteilung der Universitätsmedizin der
lich zu einer Stabilisierung des Gewichts führen kann,          Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 3. März
                                                                ­
das erforschen Wissenschaftler seit 2016 in der rando-          2017)

100                                                                                                   Suchtmed 19 (2) 100 – 103 (2017)
                                                                     © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
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                                                                     Raucherparadies Deutschland
 Deutschland unternimmt viel zu wenig, um das Rauchen          zur Verringerung des Rauchens in der Bevölkerung. Diese
 einzudämmen und das Nichtrauchen zu fördern. Deshalb          Maßnahmen sind von der Weltbank als wirksam einge-
 landet die Bundesrepublik im europäischen Vergleich der       stuft worden und sollten im Rahmen einer umfassenden
 Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums zum                 Tabakpräventionsstrategie eingeführt werden. Dazu ge-
 zweiten Mal in Folge auf dem vorletzten Platz, nur ge-        hören Tabaksteuererhöhungen, rauchfreie öffentliche
 folgt von Österreich. Dies zeigt eine aktuelle Befragung      Räume, Aufklärungskampagnen, ein umfassendes Tabak-
 in 35 europäischen Staaten, die „Tabakkontrollskala           werbeverbot, Warnhinweise auf Tabakverpackungen und
 2016“, die am 23. März bei der siebten Europäischen           die Unterstützung beim Rauchstopp.
 ­Tabakkontrollkonferenz in Porto vorgestellt wurde.
                                                               Deutschland erreicht lediglich für Rauchverbote im öf-
 Deutschland ist das einzige Land in der EU, das noch un-      fentlichen Raum sowie für die Einführung der neuen
 eingeschränkt Außenwerbung für Tabakprodukte erlaubt,         Warnhinweise gerade einmal die Hälfte der möglichen
 und hat zudem seit 2010 keinerlei Maßnahmen ergriffen,        Punkte, bei allen anderen Kriterien liegt es darunter.
 um das Rauchen zu verringern. Lediglich die europäische
 Tabakproduktrichtlinie wurde im Jahr 2016 – wie es für alle   Aufsteigen im Ranking kann ein Land, wenn es seit
 EU-Mitgliedstaaten Pflicht ist – in nationales Recht umge-    der letzten Erfassung neue Maßnahmen ergriffen hat.
 setzt. Andere Länder hingegen, allen voran Großbritannien     Deutschland hat in dieser Hinsicht in den letzten Jahren
 und Nordirland, haben in den letzten Jahren immer wieder      wenig geleistet und bietet daher der Tabakindustrie im
 neue Regelungen eingeführt. Aktuelle Beispiele dafür sind     europäischen Vergleich geradezu paradiesische Verhält-
 eine standardisierte Verpackung für Tabakerzeugnisse oder     nisse – mit gravierenden Folgen: Jedes Jahr sterben rund
 ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren.               121 000 Menschen an den Gesundheitsschäden, die das
                                                               Rauchen verursacht.
 „Dieses Ranking zeigt überdeutlich den großen Hand-
 lungsbedarf, der in Deutschland in der Tabakkontrol-          Ute Mons, die sich dafür einsetzt, dass Deutschland
 le besteht“, sagt Dr. Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle      wirksame Tabakpräventionsmaßnahmen zum Schutz
 Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums            der Gesundheit der Bürger umsetzt, wurde bei der Eu-
 für Tabakkontrolle am Deutschen Krebsforschungszent-          ropäischen Tabakkontrollkonferenz für ihre wissen-
 rum. „Ein besonders frappierendes Beispiel ist das längst     schaftlichen und gesundheitspolitischen Leistungen mit
 überfällige Außenwerbeverbot. Es ist allerhöchste Zeit,       einem der von der Association of the European Cancer
 den seit nunmehr fast einem Jahr vorliegenden und im-         Leagues (ECL) gestifteten Young Professional Awards
 mer wieder verzögerten Gesetzentwurf für ein Verbot           ausgezeichnet.
 der Tabakaußenwerbung umzusetzen“, so Mons bei der
 siebten Europäischen Tabakkontrollkonferenz (European         Die Tabakkontrollskala kann heruntergeladen werden
 Conference on Tobacco or Health) in Porto.                    unter: www.tobaccocontrolscale.org

 Die Tabakkontrollskala quantifiziert und bewertet für die     (Quelle: Pressemitteilung Nr. 15 des Deutschen Krebs­
 einzelnen Länder die Einführung von sechs Maßnahmen           forschungszentrums (DKFZ) vom 23. März 2017)

                                                         Cannabis als Medizin:
                  Bundesinstitut für Arzneimittel und ­Medizinprodukte richtet
            ­Cannabisagentur für künftigen Cannabisanbau in Deutschland ein
 Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Gesetzes „Can-       richtung wird die Cannabisagentur ein EU-weites Aus-
 nabis als Medizin“ wird im Bundesinstitut für Arzneimit-      schreibungsverfahren starten und anschließend Aufträge
 tel und Medizinprodukte (BfArM) eine Cannabisagentur          zum Anbau an geeignete Unternehmen vergeben. Ziel ist
 eingerichtet. Die Cannabisagentur wird den Anbau von          es, die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Pati-
 Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland              enten künftig mit in Deutschland angebautem Cannabis
 steuern und kontrollieren. Unmittelbar nach ihrer Ein-        in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen.

Suchtmed 19 (2) 2017                                                                                                101
Nachrichten

Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheits­           und Patienten steuern. Der Anbau erfolgt jedoch nicht
ministerium: „Schwerkranke Patientinnen und Patienten        im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch
können künftig nach ärztlicher Verordnung Cannabis           Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren ausge-
in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Kranken-       wählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden.
versicherung erstattet bekommen. Das ist ein guter und       Die Ernte wird nicht ins BfArM transportiert, nicht dort
wichtiger Schritt, um Schmerzen und Leid zu lindern.         gelagert und auch nicht von dort aus weiterverteilt. Diese
Die Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimit-       Schritte werden räumlich bei den jeweiligen Anbaubetrie-
tel und Medizinprodukte wird dafür Sorge tragen, den         ben bzw. weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt
Cannabisanbau in Deutschland zu kontrollieren und zu         sein. Nach den Vorgaben im Einheitsübereinkommen
steuern.“                                                    muss die Cannabisagentur das Cannabis aufkaufen. Die
                                                             Cannabisagentur wird dann einen Herstellerabgabepreis
BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: „Das neue Ge-         festlegen und das Cannabis an Hersteller von Cannabis­
setz ist ein wichtiger Schritt für schwerkranke Patientin-   arzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen.
nen und Patienten, die auf die Versorgung mit Cannabis-      Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüs-
arzneimitteln angewiesen sind. Mit der Cannabisagentur       se erzielen. Bei der Preisbildung werden jedoch die beim
tragen wir dazu bei, dass deren Versorgung mit Cannabis      BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksich-
in pharmazeutischer Qualität sichergestellt werden kann.     tigt. Auf den tatsächlichen Abgabepreis in der Apotheke
Zusätzlich können wir mit der Begleiterhebung weitere        hat das BfArM jedoch keinen Einfluss. Die Vertriebswege
wichtige Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen von           von Herstellern und Händlern werden den gesetzlichen
Cannabis gewinnen.“                                          Regelungen entsprechen und sind daher mit den Rege-
                                                             lungen beim Vertrieb anderer betäubungsmittelhaltiger
Die Cannabisagentur wird als neues Fachgebiet in der         Arzneimittel identisch.
Abteilung „Besondere Therapierichtungen“ im BfArM
eingerichtet. Weitere Aufgaben werden bei der Bundes­        Mit Blick auf zu erwartende und benötigte Verbrauchs-
opiumstelle im BfArM angesiedelt. Darunter auch eine         und Erntemengen wird sich das BfArM in der Aus-
Begleiterhebung, um weitere Erkenntnisse über die Wir-       schreibung festlegen. Der exakte künftige Mengenbedarf
kung von Cannabis als Medizin zu gewinnen. Wie bisher        kann derzeit jedoch nur geschätzt werden. Bisher hatten
wird die Bundesopiumstelle außerdem die Importe von          etwa 1 000 Patientinnen und Patienten eine Ausnahme­
Cannabis überwachen, mit denen die Versorgung der Pa-        erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen
tientinnen und Patienten sichergestellt wird, solange noch   Zwecken. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von
keine Ernte in Deutschland erfolgen kann. Das BfArM          einem Gramm pro Person würden 365 Kilogramm pro
geht davon aus, dass im Jahr 2019 Cannabis aus dem           Jahr benötigt, um alleine diese Patientinnen und Patien-
Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird, da           ten kontinuierlich über die Verordnung von Cannabis zu
der Anbau unter den betäubungs- und arzneimittelrecht­       versorgen. Für die Zukunft wird genau zu beobachten
lichen Vorgaben erst umgesetzt werden muss. Der Import       sein, wie sich das Verschreibungsverhalten entwickelt
von Cannabis wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus          und inwieweit Cannabis für Patientinnen und Patienten
möglich sein. Derzeit wird Cannabis zu medizinischen         eine adäquate Behandlungsform darstellt. Grundsätzlich
Zwecken aus den Niederlanden und Kanada importiert.          soll der Zugang zu Cannabisarzneimitteln nur für solche
Grundsätzlich kann Cannabis aus jedem Land importiert        Patientinnen und Patienten offenstehen, die mit anderen
werden, das den Anbau von Cannabis zu medizinischen          verfügbaren Arzneimitteln nicht zufriedenstellend thera-
Zwecken unter staatlicher Kontrolle durchführt und das       piert werden können.
Cannabis in Arzneimittelqualität anbieten kann.
                                                             Durch Inkrafttreten des beschlossenen Änderungsgeset-
Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken        zes wird die Verschreibungsfähigkeit für weitere Canna-
angebaut werden. Es handelt sich also um ein Arzneimit-      bisarzneimittel hergestellt. Ärztinnen und Ärzte können
tel. Dieses Cannabis muss daher alle arznei- und betäu-      künftig auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabis-
bungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Es wird       extrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäu-
nur solches Cannabis verwendet werden, das entspre-          bungsmittelrezept verschreiben. Dabei müssen sie arz-
chend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung        nei- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben einhalten.
und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural         Neben den neuen Regelungen bleiben die bisherigen
and Collection Practice, GACP) angebaut wurde und die        Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fer-
Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien           tigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie das Rezep-
­erfüllt.                                                    turarzneimittel Dronabinol bestehen.

Wenn der Anbau in Deutschland erfolgt, wird die Can-         Das BfArM wird nicht zur Therapie selbst oder zu den
nabisagentur die Ernte in Besitz nehmen und die Auslie-      Anwendungsgebieten von Cannabisarzneimitteln bera-
ferung an Apotheken zur Versorgung von Patientinnen          ten. Wie bei anderen Arzneimitteln auch, gibt das BfArM

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Nachrichten

 keine Therapieempfehlungen. Die Abgabe der entspre-              die Einnahme durch die Patientinnen und Patienten ver-
 chenden Arzneimittel an die Patientinnen und Patienten           arbeitet.
 wird nach Vorlage des Betäubungsmittelrezepts in der
 Apotheke erfolgen. Das bisherige Erlaubnisverfahren              Zur Anwendung von Cannabisblüten und nicht zugelas-
 nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal-                 senen Cannabisextrakten liegen bislang nur begrenzte
 Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbstthe-           Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit vor. Trotz
 rapie wird dann entfallen.                                       zahlreicher Veröffentlichungen ist die Menge der tatsäch-
                                                                  lich auswertbaren wissenschaftlichen Daten derzeit noch
                                                                  gering. Daher kommt der Begleiterhebung, die künftig in
 Einzelne Patientinnen und Patienten werden künftig Me-
                                                                  der Bundesopiumstelle durchgeführt wird, eine besonde-
 dizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt erhalten.
                                                                  re Bedeutung zu. Ärztinnen und Ärzte melden dazu dem
 Cannabisblüten bestehen aus den blühenden, getrock-
                                                                  BfArM anonymisierte Daten zur Therapie mit Cannabis-
 neten Triebspitzen der weiblichen Pflanze von Cannabis
                                                                  arzneimitteln, die über 5 Jahre gesammelt und dann aus-
 sativa L. (Cannabaceae). Die zwei hauptsächlich an der
                                                                  gewertet werden.
 Wirkung von Cannabis beteiligten Inhaltsstoffe heißen
 Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol. Der Ge-
                                                                  Diese Daten werden im Anschluss eine grundsätzliche
 halt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol
                                                                  Einschätzung zulassen, ob die Anwendung von Canna-
 variiert je nach Sorte.
                                                                  bisarzneimitteln in nicht zugelassenen Indikationen mehr
                                                                  Chancen als Risiken beinhaltet. Sie können damit Grund-
 Ein Cannabisextrakt wird aus Cannabisblüten unter Ver-           lage sein für die weitere klinische Forschung mit Canna-
 wendung eines Auszugsmittels in pharmazeutischer Qua-            bisarzneimitteln mit dem Ziel, langfristig die Zulassung
 lität hergestellt. Ein Extrakt enthält einen bestimmten Ge-      von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis zu erreichen.
 halt von Delta-9-Tetrahydrocannabinol und wird in der
 Apotheke zu einer üblichen Arzneimittel-Darreichungs-            (Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arznei-
 form, wie beispielsweise Kapseln oder Tropflösung, für           mittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 3. März 2017)

                                                               Suchtmedizinische Grundversorgung
 Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fördert            noch bis zum 31. Juli 2017 nachholen, um auch die För-
 seit dem 2. Dezember 2016 die Zusatzweiterbildung                derung zu erhalten. Im Rahmen der Förderung, gekop-
 „Suchtmedizinische Grundversorgung“ im Rahmen der                pelt an die Abrechnungsgenehmigung zur substitutions-
 Sicherstellungs-Richtlinie der KVB.                              gestützten Behandlung Opiatabhängiger, werden ab jetzt
                                                                  gegen Nachweis die Kosten für die Zusatzweiterbildung
 Seit 1993 wird in Deutschland die Substitution als Be-           „Suchtmedizinische Grundversorgung“ in Höhe von bis
 handlungsmethode angewendet. Die Behandlung trägt                zu 1 000 Euro von der KVB zurückerstattet. Zudem er-
 entscheidend dazu bei, dass die mit dem Drogenkonsum             halten Ärztinnen und Ärzte, denen eine Förderung ge-
 verbundenen gesundheitlichen und sozialen Probleme re-           nehmigt wird, eine Aufwandsentschädigung von einmalig
 duziert werden. „Ein Problem in der Substitution ist der         500 Euro. Mit der Beantragung der Förderung erklärt der
 fehlende ärztliche Nachwuchs. Die gesetzlichen Rahmen-           Arzt gleichzeitig seine Absicht, an der substitutionsge-
 bedingungen und die herrschende rechtliche Unsicherheit          stützten Behandlung Opiatabhängiger teilzunehmen. Die
 schrecken Ärztinnen und Ärzte ab, hier verstärkt tätig zu        Mittel für die Förderung entstammen dem Strukturfonds
 werden. Die KVB und die Bayerische Landesärztekammer             der KVB und können bayernweit ausgezahlt werden,
 (BLÄK) wirken seit Langem darauf hin, dass die gesetz­           auch wenn kein Beschluss des Landesausschusses auf Un-
 lichen Rahmenbedingungen den aktuellen Anforderungen             terversorgung oder drohende Unterversorgung vorliegt.
 angepasst werden.“, erklärt Dr. Heidemarie Lux, Vizeprä-         Weitere Infos sowie das Antragsformular gibt es auf der
 sidentin der BLÄK und Suchtbeauftragte des Vorstandes.           Homepage www.kvb.de unter Praxis > Niederlassung >
 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KVB-Förde-             Finanzielle Fördermöglichkeiten > Förderung Methadon-
 rung ist das Vorliegen einer Abrechnungsgenehmigung zur          substitution. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsver-
 substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger.              ordnung (BtMVV) wird demnächst geändert. Die Bun-
                                                                  desärztekammer wird die Richtlinien anpassen.
 Wer seine Zusatzweiterbildung nach dem 31. Dezember
 2015 abgeschlossen hat (Datum der Urkunde) und noch              (Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Landesärzte-
 keine Abrechnungsgenehmigung beantragt hat, kann dies            kammer (BLÄK) vom 10. März 2017)

Suchtmed 19 (2) 2017                                                                                                    103
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