SUCHTMEDIZIN Addiction Medicine
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S U CH TM ED IZI N Addiction Medicine Herausgeber: M. Soyka · M. Backmund · Ph. Bruggmann · H. Haltmayer · M. Krausz 2017 2 Auswirkungen von neutralen Zigaretten- verpackungen (plain packages) auf das Rauchverhalten Indikationen für die Langzeitverschreibung von Benzodiazepinen und Z-Drugs 20. Substitutionsforum, Mondsee – Tagungsprogramm und Abstracts Betäubungsmittel-Verschreibungs- verodnung (BtMVV) Gerhard Isenberg / Gehalten Organ der ÖGABS (Österreichische Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von Suchtkrankheit) Suchtmed · ISSN 2198-3798 · Band 19, Nr. 2 (2017)
Sucht. Krankheit. Und nun? Daten und Denkanstöße – Therapieforschung mit Hand und Fuß › Wie entstehen Süchte, was macht sie aus? › Komorbiditäten – welche Rolle spielen sie? › Wie effektiv sind die existierenden Behandlungsansätze und -strukturen, wenn man Komorbiditätsfaktoren berücksichtigt? › Welche Strategien, welche Rahmenbedingungen zeichnen eine erfolgreiche Behandlung aus? › Was muss sich ändern, damit die Therapieeffektivität steigt und die Rückfallquoten sinken? Neu in der 2. Auflage: N ErbeU ! › „Neue“ psychoaktive Substanzen – das müssen Sie wissen! it e te u n d 2 . üb era a ge › Welche Auswirkungen haben Sucht und Komorbidität r te Aufl erweite auf die Kinder suchtkranker Eltern? › Einbettung in Reha-Strukturen – das Organisatorische sicher im Griff! Barth Sucht und Komorbidität Softcover, 456 Seiten ISBN 978-3-609-70015-1 € 49,99 www.ecomed-storck.de Institution / Firma Fax-Bestellung: (089) 21 83 76 20 Name Straße Ja, ich/wir bestelle/n: Ex. Barth PLZ/Ort Sucht und Komorbidität Datum 7 Unterschrift Softcover, 456 Seiten ISBN 978-3-609-70015-1 € 49,99 ecomed-Storck GmbH c/o Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH 80289 München Service-Telefon: 089/2183-7922 - kundenservice@ecomed-storck.de www.ecomed-storck.de Alle Titel werden unverbindlich 4 Wochen zur Ansicht verschickt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. und zzgl. Versandkosten (Online-Bestellungen sind innerhalb Deutschlands ver- Online-Bestellungen innerhalb Deutschlands versandkostenfrei! sandkostenfrei). Irrtum und Änderungen vorbehalten. Preisstand: 11/2016. 191117_ECOMED_Anzeige_Sucht_und_Komorbidität_210x280.indd 1 17.11.16 14:47
s uchtmedizin Organ der ÖGABS (Österreichische Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von Suchtkrankheit) herausgeber Prof. Dr. Michael Soyka (Schriftleitung) Prof. Dr. Markus Backmund (Schriftleitung) Medical Park Chiemseeblick, Bernau Praxiszentrum im Tal, E-Mail: m.soyka@medicalpark.de Ludwig-Maximilians-Universität, München E-Mail: Markus.Backmund@p-i-t.info Prof. Dr. Michael Krausz Department of Psychiatry Dr. Hans Haltmayer University of British Columbia, Vancouver, Canada Suchthilfe Wien, Österreich E-Mail: Michael.Krausz@ubc.ca E-Mail: hans.haltmayer@suchthilfe.at PD Dr. Philip Bruggmann Arud, Zentren für Suchtmedizin, Zürich, Schweiz E-Mail: p.bruggmann@arud.ch herausgebergremium Prof. Dr. Gabriele Fischer Prof. (apl) Dr. Ulrich W. Preuß Universitätsklinik für Psychiatrie-AKH Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Herborn Wien, Österreich E-Mail: ulrich.preuss@vitos-herborn.de E-Mail: Gabriele.Fischer@meduniwien.ac.at Prof. Dr. Christian G. Schütz Prof. Dr. Ulrich John Department of Psychiatry Institut für Sozialmedizin und Prävention University of British Columbia, Vancouver, Canada Universitätsmedizin Greifswald, Greifswald E-Mail: Christian.Schutz@ubc.ca E-Mail: UJohn@uni-greifswald.de Dr. Heinrich Küfner Prof. Dr. Rainer Spanagel Institut für Therapieforschung (IFT), München Zentralinstitut für Seelische Gesundheit E-Mail: Kuefner@ift.de Abt. Psychopharmakologie J 5, Mannheim E-Mail: Rainer.Spanagel@zi-mannheim.de Prof. Dr. Michael Lucht Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Prof. Dr. Marc Walter Psychotherapie der Universitätsmedizin Greifswald Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel, Basel am HELIOS-Hanseklinikum Stralsund, Stralsund E-Mail: marc.walter@upkbs.ch E-Mail: lucht@uni-greifswald.de Prof. Dr. Dennis Nowak Prof. Dr. Reinhart Zachoval Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Medizinische Klinik II Umweltmedizin Klinikum Großhadern der Ludwig-Maximilians-Universität, Klinikum der Universität-Innenstadt, München München E-Mail: Dennis.Nowak@med.uni-muenchen.de E-Mail: Reinhart.Zachoval@med.uni-muenchen.de Redaktion: Karin Preußner, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech E-Mail: k.preussner@ecomed-storck.de, Internet: http://www.ecomed-suchtmedizin.de Suchtmed 19 (2) 49 (2017) 49 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
impressum Impressum Anzeigen: Dr. Reingard Herbst Suchtmedizin, Jg. 19, Nr. 2, 2017 Edelweißring 61 Addiction Medicine 86343 Königsbrunn Tel.: 08231-90861 ehemals: Suchtmedizin in Forschung und Praxis Fax: 08231-90862 E-Mail: media2001@t-online.de ISSN 2198-3798 Abonnentenverwaltung: Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH Herausgeber: Abonnentenservice Frau Jutta Müller Prof. Dr. Michael Soyka (Schriftleitung) Hultschiner Straße 8 · 81677 München Tel.: +49 89 2183-7110 · Fax: +49 89 2183-7620 Medical Park Chiemseeblick E-Mail: aboservice@hjr-verlag.de Rasthausstraße 25, 83233 Bernau Tel.: 08051-961 51 62 Bezugspreise 2017: E-Mail: m.soyka@medicalpark.de 6 Hefte pro Jahr alle Preise inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten Prof. Dr. Markus Backmund (Schriftleitung) Print-Abo inkl. Online: € 179,99 Praxiszentrum im Tal Abonnement und Bezugspreise beinhalten die Printausgabe sowie Ludwig-Maximilians-Universität München eine Lizenz für das online-Archiv. Die Bestandteile des Abonne- Tal 9, Rgb., D-80331 München ments sind nicht einzeln kündbar. Tel.: 089-45 22 85 60; Fax: -22 Einzelheft: € 36,00 IP-Zugang: € 239,99 E-Mail: Markus.backmund@p-i-t.info Internet: http://www.p-i-t.info Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens 8 Wochen zum Jahresende gekündigt wird. PD Dr. Philip Bruggmann Arud, Zentren für Suchtmedizin, Zürich, Schweiz Veröffentlichung gemäß Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Pressegesetz: Alleinige Gesellschafterin von ecomed-Storck GmbH ist die Verlags- E-Mail: p.bruggmann@arud.ch gruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH; alleinige Gesellschafterin von der Verlagsgruppe Hüthig-Jehle Rehm GmbH ist die Süddeutscher Verlag Prof. Dr. Michael Krausz Hüthig Fachinformationen GmbH. An dieser sind beteiligt: Süddeut- Department of Psychiatry scher Verlag GmbH, München: 97,383 %; Kaufmann Holger Hüthig, Heidelberg: 2,027 %, Ruth Hüthig, Heidelberg: 0,269 %, Beatrice Mül- The University of British Columbia ler, Heidelberg: 0,160 %, Sebastian Hüthig, Heidelberg: 0,160 %. Vancouver, Canada E-Mail: Michael.Krausz@ubc.ca Satz: MVM Mediendesign und Digitaldruck, 21698 Harsefeld Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, 87437 Kempten Dr. Hans Haltmayer Urheberrecht: Suchthilfe Wien, Österreich © 2017, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, E-Mail: hans.haltmayer@suchthilfe.at Landsberg am Lech Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbrei- tung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf Verlag: in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes ecomed Medizin Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg am Lech oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verar- Justus-von-Liebig-Str. 1, D-86899 Landsberg beitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Inhalt dieses Heftes Internet: http://www.ecomed-suchtmedizin.de wurde sorgfältigt erarbeitet; jedoch sind Fehler nicht vollständig aus- zuschließen. Aus diesem Grund übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen Redaktion (verantwortlich): und Ratschlägen. Karin Preußner Tel.: 08191-125-500 Fax: 08191-125-292 E-Mail: k.preussner@ecomed-storck.de Besuchen Sie unsere Website unter: www.ecomed-suchtmedizin.de 50 Suchtmed 19 (2) 50 (2017) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
inhalt | suchtmed inhalt Umschlagbild Positionspapier 64 Indikationen für die Langzeitverschreibung von „Gehalten“ Benzodiazepinen und Z-Drugs Dr. rer. nat. Gerhard Isenberg war als einer der (R. Holzbach, J. Brack, K. Behrendt) ersten Heisenberg-Stipendiaten an der Johns Hopkins Medical School, Baltimore, USA. Als Leiter einer Nachwuchsgruppe am Max Planck 20. Substitutionsforum, Mondsee Institut für Psychiatrie wurde er anschließend 73 Tagungsprogramm und Abstracts mit der Otto Hahn Medaille ausgezeichnet. Die Habilitation erfolgte rasch an der medizinischen Fakultät der LMU München zum Dr. med. ha- bil. und dann die Berufung zum Professor an Vorschriften und Regelungen die Technische Universität München. Seit vielen 85 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Jahren ist die Musik und die Malerei auch sein (BtMVV) Beschäftigungsfeld. Er verwendet einfache Ma- terialien, Gouache Farben, Wasserfarben und Bleistift. Die einzelne Linie hat für ihn eine große Aus Industrie und Forschung Bedeutung, aus der er aus der figürlichen Darstel- lung bis zur Abstraktion gelangt. 99 Retardiertes Morphin in der Substitutionspraxis Nachrichten 50 Impressum 100 Forscher untersuchen therapeutischen Nutzen einer Smartphone-App 101 Raucherparadies Deutschland Editorial 101 Cannabis als Medizin: 53 Grußwort zum 20. Substitutions-Forum, Mondsee Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin produkte richtet Cannabisagentur für künftigen (A. Springer) Cannabisanbau in Deutschland ein 103 Suchtmedizinische Grundversorgung Übersichtsbeiträge 54 Tagungskalender 55 Auswirkungen von neutralen Zigarettenverpackun- gen (plain packages) auf das Rauchverhalten (L. Brandt, M. Silbernagl, G. Fischer) 104 Autorenhinweise Suchtmedizin in Forschung und Praxis wird referiert in: CCMed – Current Contents Medizin deutscher und deutschsprachiger Zeitschriften, Deutsche Zentralbibliothek für Medizin, Köln PSYNDEX – Zentralstelle für Psychologische Information und Dokumentation, Universität Trier EMBASE, Excerpta Medica, Elsevier SCOPUS, Elsevier Die Herausgeberschaft ist Mitglied der „International Society of Addiction Journal Editors“ (ISAJE) Suchtmed 19 (2) 51 (2017) 51 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
18. Interdisziplinärer Kongress für Suchtmedizin 29. Juni - 01. Juli 2017 ! Sucht Fachintegrierendes Forum für Suchttherapie, Suchtfolgekrankheiten und Akutversorgung Suchtkranker Kongressleitung: Prof. Dr. med. Markus Backmund Veranstaltungsort: Holiday Inn Munich – City Centre München Nähere Informationen finden Sie unter www.suchtkongress.de Veranstalter: In Zusammenarbeit mit: institut für suchtmedizin und adipositas isa 17_Suchtkongress_Anzeige_210x297.indd 1 23.05.2016 14:09:44
EDITORIAL/gruSwort Editorial Univ.-Prof. Dr. Alfred Springer Medizinische Universität Wien, Österreich Grußwort zum 20. Substitutions-Forum, Mondsee Am 6. und 7. Mai findet das von der ÖGABS veranstaltete die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Gesundheit 20. Substitutionsforum im Schlosshotel Mondsee statt. initiierten Projekts „Qualitätssicherungsstandards für die Opioid-Substitutionsbehandlung“ berichtet. Wieder werden sich an diesem bereits traditionellen Ver- anstaltungsort die Theoretiker und Praktiker der Sucht- Wie in den vergangenen Jahren wird aus berufenem Mund medizin und Suchttherapie treffen, um sich über neue über die spektakuläre Entwicklung der Therapie der He- Entwicklungen zu informieren und um ihre Erfahrungen patitis und ihre Bedeutung für die Suchtmedizin berichtet. auszutauschen. Auch heuer werden wir eine Persönlichkeit, die sich große Um unser 20-jähriges Jubiläum würdig zu begehen, haben Verdienste um die Suchttherapie erworben hat, mit der Ver- wir ein aktuelles und zukunftsweisendes Rahmenthema ge- leihung der Ehrenurkunde der ÖGABS auszeichnen. wählt: Wir wollen, neben einem Rückblick und einer Über- schau über die Entwicklung, die die Veranstaltung über die- In Erwartung einer spannenden Tagung und einer breiten sen Zeitraum genommen hat, den differenzierten Umgang und offenen Diskussion freue ich mich, Sie Anfang Mai in mit psychoaktiven Substanzen zur Diskussion stellen. Hat Mondsee begrüßen zu dürfen. sich doch in diesem Zeitraum der bemerkenswerte Trend er- geben, dass der medizinische Gebrauch und Nutzen von be- stimmten Substanzen, deren außermedizinischer Gebrauch verpönt und verboten ist, eine Neubewertung erfährt. Diese Re-Orientierung betrifft in verschiedenen Anwendungs- bereichen (Psychiatrie, Suchttherapie, Schmerzmedizin, Psychotherapie und Neuro-/Psycho-Enhancement) sowohl den Umgang mit Cannabis, wie auch mit Ketamin, mit zen Alfred Springer, Kongressleiter tralen Stimulantien und mit Halluzinogenen. Um über den State of the art in dieser Entwicklung zu informieren, ha- Prof. Dr. med. FA für Psychiatrie und Neurologie; Psycho- ben wir exzellente Repräsentanten als Referenten gewon- analytiker nen. Neben dem Überblick, der über die wissenschaftliche Bearbeitung und praktische Auswirkung des differenzier- Vorsitzender der ÖGABS ten Umgangs mit den neubewerteten Substanzen geboten wird, soll auch die kulturelle Ambivalenz, die in dieser neuen Situation zutage tritt – und die ja traditionell auch die arzneimittelgestützte Therapie der Opioidabhängigkeit Korrespondenzadresse: Univ.-Prof. Dr. Alfred Springer überschattet – zur Diskussion gestellt werden. Wie auch in Medizinische Universität Wien früheren Substitutionsforen wird der Diskussion drogenpo- Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie litischer Vorstellungen und der Auswirkungen der gesetz Währinger Gürtel 18-20 lichen Regulierung des Umgangs mit psychoaktiven Stoffen A-1090 Wien breiter Raum gewährt. In diesem Kontext wird auch über E-Mail: alfred.springer@meduniwien.ac.at Suchtmed 19 (2) 53 (2017) 53 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
suchtmed | TAGUNGSKALENDER Datum Veranstaltung Ort Veranstalter Internet 27. April 2017 22. Wissenschaftliches Sym- Hannover Norddeutscher Suchtforschungsverbund e.V. www.nsfev.de posium „Innovative Ansätze Kerstin Rommel-Fengewisch in der Suchttherapie und Tel: 0551/39-22151 neue Entwicklungen“ Fax: 0551/39-12655 kerstin.rommel-fengewisch@med.uni-goettingen.de 6.–7. Mai 2017 20. Substitutionsforum Mondsee oegabs – Österreichische Gesellschaft für arzneimittel- www.oegabs.at – Plattform für Drogen gestützte Behandlung von Suchtkrankheit therapie c/o Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft Freyung 6 A-1010 Wien Tel: +43/1/53663-71 maw@media.co.at 15.–17. Mai 2017 40. fdr+sucht+kongress Berlin Fachverband Drogen- und Suchhilfe e.V. www.fdr-online.info Gierkezeile 39 10585 Berlin Tel: 030/85400490 17.–18. Mai 2017 Improving Outcomes in the Berlin PCM Scientific www.iotodmeeting.com Treatment of Opioid Depen- 41 Old Street dence (IOTOD) 2017 London EC1V 9HX Tel: +44 (0) 20 3751 0451 contact@iotodmeeting.com 6.–9. Juni 2017 22. Suchttherapietage Hamburg Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung www.zis-hamburg.de der Universität Hamburg Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Martinistraße 52 20246 Hamburg Tel: 040/74 10-542 03 Fax: 040/74 10-551 21 17.–22. Juni 2017 CPDD 79th Annual Scientific Montreal College on Problems of Drug Dependence (CPDD) www.cpdd.org Meeting 3420 North Broad Street – MRB Room 324 Philadelphia, PA 19140-5104 Phone: 215-707-3242 Fax: 215-707-1904 21.–23. Juni 2017 30. Heidelberger Kongress: Heidel- Fachverband Sucht e.V. www.sucht.de Ethische Fragen in der berg Dr. Volker Weissinger Suchtbehandlung Walramstraße 3 53175 Bonn Tel: 02 28/26 15 55 Fax: 02 28/21 58 85 sucht@sucht.de 28. Juni 2017 8. Bayerischer Fachkongress München Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheits http://www.bas- Glücksspiel fragen BAS muenchen.de Johanna Schmelcher Tel: 089/530 730 14 johanna.schmelcher@bas-muenchen.de 29. Juni – 1. Juli 18. Interdisziplinärer München SVV - Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH www.suchtkongress.de 2017 Kongress für Suchtmedizin Justus-von-Liebig-Str. 1 86899 Landsberg am Lech Mike Aschenbrenner Tel: 08191/125-136 Fax: 08191/125-97136 mike.aschenbrenner@sv-veranstaltungen.de 18.–20. September Deutscher Suchtkongress Lübeck Infinite Science GmbH www.suchtkongress2017.de 2017 2017 Maria-Goeppert-Str. 1 23562 Lübeck Tel: 0451/5853 2902 Fax: 0451/5853 2905 info@suchtkongress2017.de 26.–27. September 26. Fachtagung Manage- Kassel Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. www.suchthilfe.de 2017 ment in der Suchttherapie (buss) Simone Schwarzer Wilhelmeshöher Allee 273 34131 Kassel Tel: 0561/779351 simone.schwarzer@suchthilfe.de 54 Suchtmed 19 (2) 54 (2017) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
plain packages | übersichtsbeiträge Auswirkungen von neutralen Zigarettenverpackungen (plain packages) auf das Rauchverhalten Laura Brandt1, Marisa Silbernagl2, Gabriele Fischer2 1 Institut für Angewandte Psychologie: Arbeit, Bildung, Wirtschaft; Fakultät für Psychologie, Universität Wien 2 Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien Zusammenfassung Die negativen Folgen des Tabakkonsums sind sowohl für Individuen als auch für die Gesellschaft eindeutig wissenschaftlich belegt. Um die Rauchprävalenz zu reduzieren, wird von Seiten der Gesundheitspolitik in den letzten Jahren vermehrt versucht, auf sogenannte „smoking cues“ – tabakassoziierte Reize, welche das Rauchverhalten stimulieren – Einfluss zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird der Zigaretten- verpackung als zentralem Stimulus immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt, unter der Annahme, dass deren bloße Darstellung das „craving“ nach Zigaretten fördern kann. So wurden 2012 in Australien herkömmliche Zigarettenschachteln durch sogenannte „plain packages“ – Zigarettenverpackungen ohne Markenkennzeichnung – ersetzt. „Plain packaging“ verfolgt drei Ziele: (1) Eine Reduktion des Reizes der Ver- packung, (2) eine Erhöhung der Wirkungskraft der Warnhinweise auf der Verpackung und (3) eine Reduktion der Fähigkeit der Verpackung, die KonsumentInnen über die schädlichen Folgen des Rauchens zu täuschen. Vor dem Hintergrund, dass „craving“ in der rezenten Fassung des DSM als zentrales Kriterium einer Tabakkonsumstörung aufgenommen wurde, liegt der Fokus dieser Arbeit auf dem ersten Schwerpunkt – der Reduktion der Wirkung der Verpackung als „craving“ sowie potenziell das Rauchverhalten fördernder Reiz („smoking cue“). Obwohl in den letzten Jahren eine Reduktion der Rauchprävalenz in Australien zu verzeichnen ist, existieren aktuell nur inkonsistente Ergebnisse bezüglich der Wirkung der „plain packages“, vor allem auf das tatsächliche Rauchverhalten bzw. erfolgreiche (längerfristige) Abstinenz. Schlagworte: plain packaging, Nikotin, Tabakabhängigkeit, Rauchverhalten, tabakassoziierte Reize The effect of plain packaging on smoking behaviour Abstract The negative effects of tobacco consumption for individuals as well as for the society are well proven. In recent years governments seek to reduce the smoking prevalence by minimizing individuals’ exposure to smoking cues, which are thought to stimulate smoking behaviour. In this context, cigarette packages are considered as crucial stimuli, which increase craving. In 2012, Australia introduced plain packages – cigarette packages without visible branding. The specific aims of this initiative were: (1) reducing the effect of the package as a smoking cue, (2) increasing the effect of health warnings on tobacco product packages, and (3) reducing the ability of tobacco product packages to mislead consumers with regard to the harmful effect of tobacco use. Against the backdrop that craving was introduced as a criterion for tobacco use disorder in DSM-5, this article focuses on the first aim – reducing the effect of tobacco product packages as a “smoking cue”, which increases craving and potentially also smoking behaviour. Although the smoking prevalence in Australia decreased in recent years, there is inconsistent evidence on the effect of plain packs on smoking behaviour and (longer-term) abstinence. Keywords: plain packaging, nicotine, tobacco use disorder, smoking behaviour, smoking cues 1 Einleitung Die im Jahr 2012 in Australien eingeführten „plain pa- Korrespondenzautorin: Mag. Marisa Silbernagl ckages“ (Parliament of Australia 2011) wurden als eine Medizinische Universität Wien von mehreren, sukzessive eingeführten Maßnahmen ge- Zentrum für Public Health gen den Anstieg bzw. zur Verringerung der Rauchpräva- Kinderspitalgasse 15 lenz implementiert. Durch die einheitliche Verpackungsart, 1090 Wien, Österreich ohne Markenlogo oder Ähnlichem, soll eine Erhöhung E-Mail: marisa.silbernagl@meduniwien.ac.at Suchtmed 19 (2) 55 – 62 (2017) 55 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
positionspapier | langzeitverschreibung Indikationen für die Langzeitverschreibung von Benzodiazepinen und Z-Drugs Rüdiger Holzbach1,2, Jochen Brack3, Klaus Behrendt4 1 Klinikum Arnsberg, Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Arnsberg 2 ZIS Hamburg, Universitäts-Klinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg 3 Institut für Forensische Psychiatrie und Suchtmedizin (IFPS), Hamburg 4 Hamburg Zusammenfassung Benzodiazepine und die Z-Substanzen werden häufig eingesetzt. Gemäß Leitlinien sollen sie im Regelfall nur begrenzt für kurze Zeit angewendet werden. Entsprechende Ausnahmen sind aber weder in den Leitlinien noch in den einschlägigen Lehrwerken definiert. Dies führt dazu, dass gerechtfertigte Langzeitverschreibungen unterbleiben und ungerechtfertigte Verschreibungen mit Verweis auf einen Aus nahmetatbestand fortgeführt werden. Die Autoren haben auf dem Hintergrund ihrer psychiatrischen und suchtmedizinischen Erfahrung versucht zu definieren, bei welchen Krank- heitsbildern und welchem Behandlungsverlauf eine Langzeitverschreibung gerechtfertigt ist: Therapieresistenz oder schwere, andauernde Nebenwirkungen bei erheblicher Beeinträchtigung durch eine schizophrene Psychose, Angsterkrankung oder Depression, Borderline-Persön- lichkeitsstörung, hirnorganische Schädigung und Traumatisierte. Außerdem im Rahmen eines ambulanten Entzuges und bei einer kleinen Subgruppe Schwerstabhängiger. Schlagworte: Benzodiazepine, Z-Substanzen, Langzeitanwendung Abstract Benzodiazepines und z-drugs are command used. Guidelines emphasize, that they should be used regular only for a short time. Exceptions are not defined, not in specialist books either. As a consequence useful long term treatment will be stopped and unusefull prescribtion is continued in regard to possible exceptions. The autors, psychiatrists and specialist in addiction medicine, tried to define for what kind of illness and course of disease long term treat- ment is warrantable: therapy resistence or severe ongoing adverse effects with considerable disturbance of daily life by schizophrenia, anxiety or depression, borderline personality disorder, damage of the brain and posttraumatic stress disorder. Furthermore in context with outpatient withdrawal and in a small subgroup of most heavily dependents. Key words: benzodiazepine, z-drugs, long term treatment 1 Vorbemerkung Dieser Beitrag soll die bei bestimmten Patientengruppen erforderliche Dauerbehandlung und ihre fachlich angemes- 2015 haben Janhsen et al. im deutschen Ärzteblatt eine sene Durchführung aus psychiatrisch-suchtmedizinischer Übersichtsarbeit zu Problemen der Dauertherapie mit Ben- Sicht beschreiben und Hinweise für den indikationsgerech- zodiazepinen und verwandten Substanzen vorgestellt und ten Umgang mit diesen Substanzgruppen geben. Dadurch auf das weiterhin erschreckend große Ausmaß von inad- soll auch die Grenze zu unangemessenen Langzeitverschrei- äquatem und suchtförderndem ärztlichen Handeln im Um- bungen deutlich gemacht werden. gang mit diesen Substanzen hingewiesen. Andererseits wird durch solche Beiträge die für spezielle Patientengruppen notwendige Langzeit- bzw. Dauerbe- Korrespondenzautor: Dr. med. Rüdiger Holzbach handlung mit Benzodiazepinen diskreditiert und womög- Klinikum Arnsberg lich verhindert. Von Seiten der Pharmaindustrie wird durch Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik die oft veralteten und zur Frage der Behandlungsdauer un- Springufer 7 differenzierten Fachinformationen wenig Hilfreiches dazu 59755 Arnsberg beigetragen. E-Mail: r.holzbach@klinikum.arnsberg.de 64 Suchtmed 19 (2) 64 – 70 (2017) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
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tagungsprogramm | substitutions-forum mondsee 20. Substitutions-Forum Plattform für Drogentherapie 6.–7. Mai 2017, Mondsee Tagungsprogramm Samstag, 6. Mai 2017 bis 10.30 Uhr Anreise und Registrierung 10.30 – 10.45 Uhr Begrüßung und Eröffnung (J. Schopper, N. Jachimowicz) 10.45 – 11.00 Uhr 20 Jahre Substitutionsforum im Rückblick (A. Springer) Vorsitz: W. Werner 11.00 – 12.00 Uhr Drogenstrategien – der differenzierte Umgang mit psychoaktiven Substanzen (A. Springer) 12.00 – 14.00 Uhr Mittagsbuffet Vorsitz: C. Scheiber, P. Skriboth 14.00 – 14.45 Uhr Der Trip aus der Sucht – Halluzinogene in der Behandlung Suchtkranker (R. Hämmig) 14.45 – 15.30 Uhr Selbstoptimierung und Selbstheilung mit Stimulanzien (M. Soyka) 15.30 – 15.50 Uhr Verleihung der ÖGABS-Ehrenurkunde für Verdienste um die Substitutionsbehandlung an MR Dr. Karl Nemec 15.50 – 16.15 Uhr Kaffeepause Vorsitz: H. Haltmayer, A. Springer 16.15 – 17.00 Uhr Cannabis: Eine rationale Drogenpolitik – wirksam mit Kohärenz und Regulation (T. Kessler) 17.00 – 17.40 Uhr Auswirkungen des BtMG und der BtmVV gestern und heute (M. Backmund) 17.40 – 18.15 Uhr Projekt Qualitätssicherungsstandards für die Opioid-Substitutionstherapie – Stand und Ausblick (J. Schopper) 18.15 Uhr Ende 1. Tag 20.00 Uhr Gemeinsames Abendessen Sonntag, 7. Mai 2017 Vorsitz: E. Madlung-Kratzer, C. Willinger 09.00 – 09.40 Uhr Schmerztherapie bei opioidabhängigen PatientInnen (W. Jaksch) 09.40 – 10.20 Uhr Cannabinoide in der Schmerztherapie – Hope or Dope? (B. Kraft) 10.20 – 11.00 Uhr Ketamineinsatz in der psychiatrischen Behandlung: Fokus auf affektive Erkrankungen (A. Erhardt) 11.00 – 11.30 Uhr Kaffeepause Vorsitz: A. Bischof, G. Rechberger 11.30 – 12.10 Uhr Hepatitis-C-Therapie 2017 und was die Suchtmedizin dazu beitragen kann (M. Gschwantler, H. Haltmayer) 12.10 – 12.50 Uhr Cannabis in Österreich und der EU – Daten und Politik (M. Weigl) 12.50 – 13.00 Uhr Zusammenfassung und Verabschiedung (A. Springer) 13.00 Uhr Ende der Tagung 14.00 – 16.00 Uhr ÖGABS – Jahreshauptversammlung (Raum Drachenwand) Suchtmed 19 (2) 73 – 84 (2017) 73 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
btmvv | vorschriften und regelungen Verordnung über das Verschreiben, die A bgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung – BtMVV)* § 1 Grundsätze § 2 Verschreiben durch einen Arzt (1) Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeich- (1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Ta- neten Betäubungsmittel dürfen nur als Zubereitungen, Can- gen verschreiben: nabis auch in Form von getrockneten Blüten, verschrieben werden. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Ein- Salze und Molekülverbindungen der Betäubungsmittel, die haltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft 1. Amfetamin 600 mg, ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich angewendet werden. 2. Buprenorphin 800 mg, Sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, gilt die für 2a. Cannabis in Form von getrockneten ein Betäubungsmittel festgesetzte Höchstmenge auch für Blüten 100 000 mg, dessen Salze und Molekülverbindungen. 2b. Cannabisextrakt (bezogen auf den Δ9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt) 1 000 mg, (2) Betäubungsmittel für einen Patienten oder ein Tier 3. Codein als Substitutionsmittel 40 000 mg, und für den Praxisbedarf eines Arztes, Zahnarztes oder 3a. Dexamfetamin 600 mg, Tierarztes dürfen nur nach Vorlage eines ausgefertigten 3b. Diamorphin 30 000 mg, Betäubungsmittelrezeptes (Verschreibung), für den Stati- 4. Dihydrocodein als Substitutionsmittel 40 000 mg, onsbedarf, den Notfallbedarf nach § 5d und den Rettungs- 5. Dronabinol 500 mg, dienstbedarf nach § 6 Absatz 1 nur nach Vorlage eines 6. Fenetyllin 2 500 mg, ausgefertigten Betäubungsmittelanforderungsscheines (Ver- 6a. Fentanyl 500 mg, schreibung für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf und 7. Flunitrazepam 30 mg, den Rettungsdienstbedarf), abgegeben werden. 8. Hydrocodon 1 200 mg, 9. Hydromorphon 5 000 mg, (3) Der Verbleib und der Bestand der Betäubungsmittel sind 10. (aufgehoben) lückenlos nachzuweisen: 11. Levomethadon 1 800 mg, 11a. Lisdexamfetamindimesilat 2 100 mg, 1. in Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken, 12. Methadon 3 600 mg, 2. in Praxen der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, 13. Methylphenidat 2 400 mg, 3. auf Stationen der Krankenhäuser und der Tierkliniken, 14. (aufgehoben) 4. in Alten- und Pflegeheimen sowie in Hospizen, 15. Morphin 24 000 mg, 5. in Einrichtungen der Rettungsdienste, 16. Opium, eingestelltes 4 000 mg, 6. in Einrichtungen nach § 5 Absatz 10 Satz 1 Nummer 17. Opiumextrakt 2 000 mg, 3 Buchstabe a, b und e, Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b 18. Opiumtinktur 40 000 mg, und Nummer 4 und § 5a Absatz 2 sowie 19. Oxycodon 15 000 mg, 7. auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen. 20. Pentazocin 15 000 mg, 21. Pethidin 10 000 mg, 22. (aufgehoben) 23. Piritramid 6 000 mg, 23a. Tapentadol 18 000 mg, * Anm. d. Redaktion: Die vorliegende Fassung entspricht der BtMVV vom 20.1.1998 24. Tilidin 18 000 mg (BGBl. I S. 74), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 6.3.2017 (BGBl. I S. oder 403), incl. der am 15.3.2017 vom Bundeskabinett beschlossenen 3. Verordnung b) eines der weiteren in Anlage III des Betäubungsmittel- zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (hier kursiv dargestellt). Zum Zeitpunkt der Drucklegung stand die notwendige Zustimmung gesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfenta- des Bundesrats noch aus. nil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil. Suchtmed 19 (2) 85 – 98 (2017) 85 © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
Nachrichten Forscher untersuchen therapeutischen Nutzen einer Smartphone-App Wissenschaftler der Klinik und Poliklinik für Kinder- und misiert-kontrollierten SELTIAN-Studie. Sie wird an der Jugendpsychiatrie und -psychotherapie der Universitäts- Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie medizin Mainz untersuchen, ob sich die Essstörung Mager- und -psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz, der sucht mit Hilfe der Smartphone-App „Jourvie Research“ Kinder- und Jugendpsychiatrie der Charité – Universitäts- besser behandeln lässt. Die vom gleichnamigen Sozialun- medizin Berlin und dem Johanniter-Zentrum für Kinder- ternehmen entwickelte App soll es Betroffenen leichter ma- und Jugendpsychiatrie Neuwied durchgeführt. Der Ab- chen, ihr Essverhalten und die damit verbundenen Gefühle schluss der ersten Pilotstudie ist für Ende 2017 geplant. zu protokollieren. Geraten sie in eine psychische Krise, bie- tet ihnen die App Tipps, um diese zu überwinden und nicht Im Rahmen der SELTIAN-Studie erhalten die Teilneh- mit gestörtem Essverhalten zu reagieren. Aktuell suchen merinnen die Möglichkeit, bereits während der Wartezeit die Wissenschaftler noch betroffene Mädchen zwischen 12 dem Fortschreiten ihrer Erkrankung mit professioneller und 19 Jahren, die unter der auch als Magersucht bezeich- Hilfe entgegenwirken zu können. Mit den Teilnehmerin- neten Essstörung Anorexia nervosa leiden und an der Studie nen der einen Gruppe führen Psychologen zum einen teilnehmen möchten. Interessierte aus Mainz und den um- alle zwei Wochen psychiatrische Einzelgespräche durch. liegenden Regionen wenden sich bitte an den Initiator und Darin besprechen sie mit den Betroffenen deren Esspro- Leiter der Studie, Dipl.-Psych. David Kolar, Klinik für Kin- tokolle. In der App-Version, die in der Studie eingesetzt der- und Jugendpsychiatrie der Universitätsmedizin Mainz wird, werden die Protokolle nach jedem Ausfüllen au- (E-Mail an d avid.kolar@unimedizin-mainz.de). tomatisch an den Therapeuten verschickt, so dass dieser bereits vor dem Gesprächstermin vollen Einblick in die Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter Symp aktuellen Themen der Patientin erhält. Darüber hinaus tomen von Essstörungen. In Deutschland sind es laut entwickeln sie gemeinsam mit den Magersüchtigen indi- Robert Koch-Institut etwa 2,3 Millionen. Betroffen sind viduelle Strategien zur Gewichtsstabilisierung sowie neue vor allem Mädchen in der Pubertät, aber auch bei Jungen Lösungen für schwierige Situationen und sie analysieren im Kindesalter ist der Wunsch abzunehmen immer weiter die Erfolge und Misserfolge bei deren Umsetzung. verbreitet. Essstörungen nehmen unter den kinder- und jugendpsychiatrischen Störungen eine besondere Stellung „In der Therapie besprochene Problemlösungen sind in ein, da sie schwierig zu behandeln sind. Häufig führt die einer Krise schnell vergessen. Was wäre, wenn eine Smart- Erkrankung zu schwerwiegenden körperlichen Schäden phone-App die Patienten genau dann an ihre Strategien und nicht selten sogar zum Tod. Ambulante Therapie erinnert?“, so der Mainzer Diplom-Psychologe David plätze sind rar: Wartezeiten von weit mehr als drei Mo- Kolar, der die Studie konzipiert hat. „In Krisen kann die naten sind die Regel. App die magersüchtigen Mädchen dann auf ihre eigenen Strategien aufmerksam machen. Wir vermuten, dass die Hilfe verspricht eine speziell entwickelte Smartphone- Therapie dadurch effektiver wirkt.“ In der Kontrollgrup- App. Die von dem Sozialunternehmen „Jourvie“ entwi- pe der Studie kommt das digitale Hilfsmittel nicht zum ckelte App „Jourvie Research“ dient den Magersüchtigen Einsatz. „Ab einem bestimmten Punkt der Gewichtsab- als Tool, um digital und diskret zu notieren und zu spei- nahme bedürfen die Magersüchtigen einer stationären chern, was sie wann und mit welchem Gefühl gegessen Behandlung. Wenn es auch dank der App gelänge, deren haben. Diese Essprotokolle tragen dazu bei, bestimmte Anzahl zu verringern, wäre das sowohl aus Sicht der Be- Denkmuster und wiederkehrende Verhaltensmuster im troffenen als auch aus Sicht des Gesundheitssystems sehr Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme besser er- zu begrüßen“, betont Kolar. kennen zu können. Weitere hilfreiche Funktion der App: Sie unterstützt ihre Nutzer in Krisenfällen. Geraten die Weitere Informationen: Erkrankten in eine Situation, auf die sie tendenziell mit gestörtem Essverhalten reagieren würden, schlägt ihnen Kolar et al. (2016). Bridging the Gap: Smartphone-based die App alternative Handlungen vor, beispielsweise Mu- Support between Sessions for Adolescent Outpatients sik hören, lesen oder sich an etwas Schönes erinnern. Ziel with Anorexia Nervosa – A Randomized Controlled Trial ist es, dass die Magersüchtigen ihr Gewicht erhöhen oder Protocol. EUROPEAN EATING DISORDERS REVIEW es zumindest halten. Es gilt, ein lebensbedrohliches Aus- 24 (4): E21-E21. Meeting Abstract: 34; DOI: 10.1002/ maß der Essstörung abzuwenden. erv.2456 Ob der Einsatz dieser Smartphone-Applikation tatsäch- (Quelle: Pressemitteilung der Universitätsmedizin der lich zu einer Stabilisierung des Gewichts führen kann, Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 3. März das erforschen Wissenschaftler seit 2016 in der rando- 2017) 100 Suchtmed 19 (2) 100 – 103 (2017) © ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg
Nachrichten Raucherparadies Deutschland Deutschland unternimmt viel zu wenig, um das Rauchen zur Verringerung des Rauchens in der Bevölkerung. Diese einzudämmen und das Nichtrauchen zu fördern. Deshalb Maßnahmen sind von der Weltbank als wirksam einge- landet die Bundesrepublik im europäischen Vergleich der stuft worden und sollten im Rahmen einer umfassenden Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums zum Tabakpräventionsstrategie eingeführt werden. Dazu ge- zweiten Mal in Folge auf dem vorletzten Platz, nur ge- hören Tabaksteuererhöhungen, rauchfreie öffentliche folgt von Österreich. Dies zeigt eine aktuelle Befragung Räume, Aufklärungskampagnen, ein umfassendes Tabak- in 35 europäischen Staaten, die „Tabakkontrollskala werbeverbot, Warnhinweise auf Tabakverpackungen und 2016“, die am 23. März bei der siebten Europäischen die Unterstützung beim Rauchstopp. Tabakkontrollkonferenz in Porto vorgestellt wurde. Deutschland erreicht lediglich für Rauchverbote im öf- Deutschland ist das einzige Land in der EU, das noch un- fentlichen Raum sowie für die Einführung der neuen eingeschränkt Außenwerbung für Tabakprodukte erlaubt, Warnhinweise gerade einmal die Hälfte der möglichen und hat zudem seit 2010 keinerlei Maßnahmen ergriffen, Punkte, bei allen anderen Kriterien liegt es darunter. um das Rauchen zu verringern. Lediglich die europäische Tabakproduktrichtlinie wurde im Jahr 2016 – wie es für alle Aufsteigen im Ranking kann ein Land, wenn es seit EU-Mitgliedstaaten Pflicht ist – in nationales Recht umge- der letzten Erfassung neue Maßnahmen ergriffen hat. setzt. Andere Länder hingegen, allen voran Großbritannien Deutschland hat in dieser Hinsicht in den letzten Jahren und Nordirland, haben in den letzten Jahren immer wieder wenig geleistet und bietet daher der Tabakindustrie im neue Regelungen eingeführt. Aktuelle Beispiele dafür sind europäischen Vergleich geradezu paradiesische Verhält- eine standardisierte Verpackung für Tabakerzeugnisse oder nisse – mit gravierenden Folgen: Jedes Jahr sterben rund ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder mitfahren. 121 000 Menschen an den Gesundheitsschäden, die das Rauchen verursacht. „Dieses Ranking zeigt überdeutlich den großen Hand- lungsbedarf, der in Deutschland in der Tabakkontrol- Ute Mons, die sich dafür einsetzt, dass Deutschland le besteht“, sagt Dr. Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle wirksame Tabakpräventionsmaßnahmen zum Schutz Krebsprävention und des WHO-Kollaborationszentrums der Gesundheit der Bürger umsetzt, wurde bei der Eu- für Tabakkontrolle am Deutschen Krebsforschungszent- ropäischen Tabakkontrollkonferenz für ihre wissen- rum. „Ein besonders frappierendes Beispiel ist das längst schaftlichen und gesundheitspolitischen Leistungen mit überfällige Außenwerbeverbot. Es ist allerhöchste Zeit, einem der von der Association of the European Cancer den seit nunmehr fast einem Jahr vorliegenden und im- Leagues (ECL) gestifteten Young Professional Awards mer wieder verzögerten Gesetzentwurf für ein Verbot ausgezeichnet. der Tabakaußenwerbung umzusetzen“, so Mons bei der siebten Europäischen Tabakkontrollkonferenz (European Die Tabakkontrollskala kann heruntergeladen werden Conference on Tobacco or Health) in Porto. unter: www.tobaccocontrolscale.org Die Tabakkontrollskala quantifiziert und bewertet für die (Quelle: Pressemitteilung Nr. 15 des Deutschen Krebs einzelnen Länder die Einführung von sechs Maßnahmen forschungszentrums (DKFZ) vom 23. März 2017) Cannabis als Medizin: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte richtet Cannabisagentur für künftigen Cannabisanbau in Deutschland ein Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Gesetzes „Can- richtung wird die Cannabisagentur ein EU-weites Aus- nabis als Medizin“ wird im Bundesinstitut für Arzneimit- schreibungsverfahren starten und anschließend Aufträge tel und Medizinprodukte (BfArM) eine Cannabisagentur zum Anbau an geeignete Unternehmen vergeben. Ziel ist eingerichtet. Die Cannabisagentur wird den Anbau von es, die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Pati- Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland enten künftig mit in Deutschland angebautem Cannabis steuern und kontrollieren. Unmittelbar nach ihrer Ein- in pharmazeutischer Qualität sicherzustellen. Suchtmed 19 (2) 2017 101
Nachrichten Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheits und Patienten steuern. Der Anbau erfolgt jedoch nicht ministerium: „Schwerkranke Patientinnen und Patienten im BfArM oder durch das BfArM selbst, sondern durch können künftig nach ärztlicher Verordnung Cannabis Unternehmen, die im Ausschreibungsverfahren ausge- in Arzneimittelqualität durch die Gesetzliche Kranken- wählt und von der Cannabisagentur beauftragt werden. versicherung erstattet bekommen. Das ist ein guter und Die Ernte wird nicht ins BfArM transportiert, nicht dort wichtiger Schritt, um Schmerzen und Leid zu lindern. gelagert und auch nicht von dort aus weiterverteilt. Diese Die Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimit- Schritte werden räumlich bei den jeweiligen Anbaubetrie- tel und Medizinprodukte wird dafür Sorge tragen, den ben bzw. weiteren beauftragten Unternehmen angesiedelt Cannabisanbau in Deutschland zu kontrollieren und zu sein. Nach den Vorgaben im Einheitsübereinkommen steuern.“ muss die Cannabisagentur das Cannabis aufkaufen. Die Cannabisagentur wird dann einen Herstellerabgabepreis BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: „Das neue Ge- festlegen und das Cannabis an Hersteller von Cannabis setz ist ein wichtiger Schritt für schwerkranke Patientin- arzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. nen und Patienten, die auf die Versorgung mit Cannabis- Dabei darf das BfArM keine Gewinne oder Überschüs- arzneimitteln angewiesen sind. Mit der Cannabisagentur se erzielen. Bei der Preisbildung werden jedoch die beim tragen wir dazu bei, dass deren Versorgung mit Cannabis BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksich- in pharmazeutischer Qualität sichergestellt werden kann. tigt. Auf den tatsächlichen Abgabepreis in der Apotheke Zusätzlich können wir mit der Begleiterhebung weitere hat das BfArM jedoch keinen Einfluss. Die Vertriebswege wichtige Erkenntnisse zum medizinischen Nutzen von von Herstellern und Händlern werden den gesetzlichen Cannabis gewinnen.“ Regelungen entsprechen und sind daher mit den Rege- lungen beim Vertrieb anderer betäubungsmittelhaltiger Die Cannabisagentur wird als neues Fachgebiet in der Arzneimittel identisch. Abteilung „Besondere Therapierichtungen“ im BfArM eingerichtet. Weitere Aufgaben werden bei der Bundes Mit Blick auf zu erwartende und benötigte Verbrauchs- opiumstelle im BfArM angesiedelt. Darunter auch eine und Erntemengen wird sich das BfArM in der Aus- Begleiterhebung, um weitere Erkenntnisse über die Wir- schreibung festlegen. Der exakte künftige Mengenbedarf kung von Cannabis als Medizin zu gewinnen. Wie bisher kann derzeit jedoch nur geschätzt werden. Bisher hatten wird die Bundesopiumstelle außerdem die Importe von etwa 1 000 Patientinnen und Patienten eine Ausnahme Cannabis überwachen, mit denen die Versorgung der Pa- erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen tientinnen und Patienten sichergestellt wird, solange noch Zwecken. Bei einem durchschnittlichen Tagesbedarf von keine Ernte in Deutschland erfolgen kann. Das BfArM einem Gramm pro Person würden 365 Kilogramm pro geht davon aus, dass im Jahr 2019 Cannabis aus dem Jahr benötigt, um alleine diese Patientinnen und Patien- Anbau in Deutschland zur Verfügung stehen wird, da ten kontinuierlich über die Verordnung von Cannabis zu der Anbau unter den betäubungs- und arzneimittelrecht versorgen. Für die Zukunft wird genau zu beobachten lichen Vorgaben erst umgesetzt werden muss. Der Import sein, wie sich das Verschreibungsverhalten entwickelt von Cannabis wird auch über diesen Zeitpunkt hinaus und inwieweit Cannabis für Patientinnen und Patienten möglich sein. Derzeit wird Cannabis zu medizinischen eine adäquate Behandlungsform darstellt. Grundsätzlich Zwecken aus den Niederlanden und Kanada importiert. soll der Zugang zu Cannabisarzneimitteln nur für solche Grundsätzlich kann Cannabis aus jedem Land importiert Patientinnen und Patienten offenstehen, die mit anderen werden, das den Anbau von Cannabis zu medizinischen verfügbaren Arzneimitteln nicht zufriedenstellend thera- Zwecken unter staatlicher Kontrolle durchführt und das piert werden können. Cannabis in Arzneimittelqualität anbieten kann. Durch Inkrafttreten des beschlossenen Änderungsgeset- Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken zes wird die Verschreibungsfähigkeit für weitere Canna- angebaut werden. Es handelt sich also um ein Arzneimit- bisarzneimittel hergestellt. Ärztinnen und Ärzte können tel. Dieses Cannabis muss daher alle arznei- und betäu- künftig auch Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabis- bungsmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen. Es wird extrakt in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäu- nur solches Cannabis verwendet werden, das entspre- bungsmittelrezept verschreiben. Dabei müssen sie arz- chend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung nei- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben einhalten. und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural Neben den neuen Regelungen bleiben die bisherigen and Collection Practice, GACP) angebaut wurde und die Therapie- und Verschreibungsmöglichkeiten für die Fer- Vorgaben der relevanten Monografien und Leitlinien tigarzneimittel Sativex® und Canemes® sowie das Rezep- erfüllt. turarzneimittel Dronabinol bestehen. Wenn der Anbau in Deutschland erfolgt, wird die Can- Das BfArM wird nicht zur Therapie selbst oder zu den nabisagentur die Ernte in Besitz nehmen und die Auslie- Anwendungsgebieten von Cannabisarzneimitteln bera- ferung an Apotheken zur Versorgung von Patientinnen ten. Wie bei anderen Arzneimitteln auch, gibt das BfArM 102 Suchtmed 19 (2) 2017
Nachrichten keine Therapieempfehlungen. Die Abgabe der entspre- die Einnahme durch die Patientinnen und Patienten ver- chenden Arzneimittel an die Patientinnen und Patienten arbeitet. wird nach Vorlage des Betäubungsmittelrezepts in der Apotheke erfolgen. Das bisherige Erlaubnisverfahren Zur Anwendung von Cannabisblüten und nicht zugelas- nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Medizinal- senen Cannabisextrakten liegen bislang nur begrenzte Cannabis zum Zweck der ärztlich begleiteten Selbstthe- Informationen zu Wirksamkeit und Sicherheit vor. Trotz rapie wird dann entfallen. zahlreicher Veröffentlichungen ist die Menge der tatsäch- lich auswertbaren wissenschaftlichen Daten derzeit noch gering. Daher kommt der Begleiterhebung, die künftig in Einzelne Patientinnen und Patienten werden künftig Me- der Bundesopiumstelle durchgeführt wird, eine besonde- dizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakt erhalten. re Bedeutung zu. Ärztinnen und Ärzte melden dazu dem Cannabisblüten bestehen aus den blühenden, getrock- BfArM anonymisierte Daten zur Therapie mit Cannabis- neten Triebspitzen der weiblichen Pflanze von Cannabis arzneimitteln, die über 5 Jahre gesammelt und dann aus- sativa L. (Cannabaceae). Die zwei hauptsächlich an der gewertet werden. Wirkung von Cannabis beteiligten Inhaltsstoffe heißen Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol. Der Ge- Diese Daten werden im Anschluss eine grundsätzliche halt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol Einschätzung zulassen, ob die Anwendung von Canna- variiert je nach Sorte. bisarzneimitteln in nicht zugelassenen Indikationen mehr Chancen als Risiken beinhaltet. Sie können damit Grund- Ein Cannabisextrakt wird aus Cannabisblüten unter Ver- lage sein für die weitere klinische Forschung mit Canna- wendung eines Auszugsmittels in pharmazeutischer Qua- bisarzneimitteln mit dem Ziel, langfristig die Zulassung lität hergestellt. Ein Extrakt enthält einen bestimmten Ge- von Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis zu erreichen. halt von Delta-9-Tetrahydrocannabinol und wird in der Apotheke zu einer üblichen Arzneimittel-Darreichungs- (Quelle: Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arznei- form, wie beispielsweise Kapseln oder Tropflösung, für mittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 3. März 2017) Suchtmedizinische Grundversorgung Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fördert noch bis zum 31. Juli 2017 nachholen, um auch die För- seit dem 2. Dezember 2016 die Zusatzweiterbildung derung zu erhalten. Im Rahmen der Förderung, gekop- „Suchtmedizinische Grundversorgung“ im Rahmen der pelt an die Abrechnungsgenehmigung zur substitutions- Sicherstellungs-Richtlinie der KVB. gestützten Behandlung Opiatabhängiger, werden ab jetzt gegen Nachweis die Kosten für die Zusatzweiterbildung Seit 1993 wird in Deutschland die Substitution als Be- „Suchtmedizinische Grundversorgung“ in Höhe von bis handlungsmethode angewendet. Die Behandlung trägt zu 1 000 Euro von der KVB zurückerstattet. Zudem er- entscheidend dazu bei, dass die mit dem Drogenkonsum halten Ärztinnen und Ärzte, denen eine Förderung ge- verbundenen gesundheitlichen und sozialen Probleme re- nehmigt wird, eine Aufwandsentschädigung von einmalig duziert werden. „Ein Problem in der Substitution ist der 500 Euro. Mit der Beantragung der Förderung erklärt der fehlende ärztliche Nachwuchs. Die gesetzlichen Rahmen- Arzt gleichzeitig seine Absicht, an der substitutionsge- bedingungen und die herrschende rechtliche Unsicherheit stützten Behandlung Opiatabhängiger teilzunehmen. Die schrecken Ärztinnen und Ärzte ab, hier verstärkt tätig zu Mittel für die Förderung entstammen dem Strukturfonds werden. Die KVB und die Bayerische Landesärztekammer der KVB und können bayernweit ausgezahlt werden, (BLÄK) wirken seit Langem darauf hin, dass die gesetz auch wenn kein Beschluss des Landesausschusses auf Un- lichen Rahmenbedingungen den aktuellen Anforderungen terversorgung oder drohende Unterversorgung vorliegt. angepasst werden.“, erklärt Dr. Heidemarie Lux, Vizeprä- Weitere Infos sowie das Antragsformular gibt es auf der sidentin der BLÄK und Suchtbeauftragte des Vorstandes. Homepage www.kvb.de unter Praxis > Niederlassung > Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KVB-Förde- Finanzielle Fördermöglichkeiten > Förderung Methadon- rung ist das Vorliegen einer Abrechnungsgenehmigung zur substitution. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsver- substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. ordnung (BtMVV) wird demnächst geändert. Die Bun- desärztekammer wird die Richtlinien anpassen. Wer seine Zusatzweiterbildung nach dem 31. Dezember 2015 abgeschlossen hat (Datum der Urkunde) und noch (Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Landesärzte- keine Abrechnungsgenehmigung beantragt hat, kann dies kammer (BLÄK) vom 10. März 2017) Suchtmed 19 (2) 2017 103
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