Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
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Otterfinger Gemeindeblatt Informationen & amtliche Mitteilungen Heft 9 · September 2020 Titelbild: K. Buchholz
Inhaltsverzeichnis Gemeinde vhs 28 Kennst du dein Otterfing???-Rätsel 29 Zahlen vom Einwohneramt 2 Termine September und Oktober 30 – 31 Fundsachen 2 Vorwort des Bürgermeisters 3 Vereine Protokoll 3. Gemeinderatssitzung 4 – 13 Jahreshauptversammlung - Sparte Tennis 32 Die Verwaltung informiert 14 – 16 Jahreshauptversammlung - TSV Otterfing 33 Vivo – Häckselaktion Vorankündigung 17 Jahreshauptversammlung - Sparte Ski 33 Stellenanzeigen 18 – 19 Die Feuerwehr informiert 20 Kirchen Rufnummern der Gemeindeverwaltung 43 Sonstige wichtige Rufnummern 44 Katholische Kirche 34 Evangelische Pfarrgemeinde 35 Gemeindeleben Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde 36 Danke an Vorstand der Rappelkiste 21 Zeugen Jehovas 37 Agenda21 – Rote Karte für Stromfresser 21 Gesundheit Neue Wertschöpfungszahlen für den Tourismus 22 Online-Dialog Windenergie Hofoldinger Forst 23 Im Notfall schnell zur Hand 38 Otterfinger G`schichterl 24 Zahnarzt-Notdienst 39 Kindermusical „Aglaia“ 25 Aktion „Wir schaun vorbei“ 39 Otterfing macht mit beim Stadtradeln 26 Apotheken-Notdienst 40 Neues Kulturmagazin für Otterfing 27 Otterfinger Gesundheitswesen 41 – 42 Vielen Dank an die Fotografin für die Aufnahme aus dem Jahre 2016. Redaktionsschluss für die Oktober-Ausgabe ist der 9.September 2020 September 2020 1
Aus dem Rathaus Regelung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union auch in Deutschland umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt werden sollen. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die im Gemeindeblatt veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen. Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung der Daten leider absehen. Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn die Bürgerinnen und Bürger selbst der Gemeinde gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt wünschen. Ein entspre- chendes Formblatt liegt im Rathaus aus bzw. kann angefordert werden. Zahlen vom Einwohneramt Stand: 09.07.2020 Alter Einwohnerstand 4.852 Zuzüge 26 Wegzüge 34 Geburten 3 Sterbefälle 1 Neuer Einwohnerstand 4.846 Fundsachen - Fahrrad - Sonnenbrille 2 September 2020
Liebe Otterfingerinnen und Otterfinger, Windenergie-Anlagen sind dringlicher werdenden Klimaproblematik und des be- weithin sichtbar, auch über schlossenen Atom- und Kohleausstiegs die wenigen für die Gemeindegrenzen hin- Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen immer be- weg. Um ein Windener- gehrter werden – vor allem auch bei privaten Investor- gie-Projekt möglichst raum- en. Um das Wohl der Kommunen, die Flora und Fauna im verträglich und unter Hofoldinger Forst und die Lebensqualität ihrer Bürger- Wahrung der Interessen der innen und Bürger bestmöglich zu schützen, hat sich die einheimischen Bevölkerung ARGE dazu entschieden, selbst Einfluss auf die Planung zu prüfen, haben sich 2013 zu nehmen und die Prüfung eines Windenergieprojekts die vier Gemeinden Aying, zunächst in eigener Zuständigkeit zu behalten. Eine Brunnthal, Sauerlach und Otterfing dazu entschlossen, abschließende Entscheidung, ob im Hofoldinger Forst das Projekt Windenergie im Hofoldinger Forst in in- Windräder entstehen sollen, ist bisher nicht gefallen. terkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln und die Um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst" Planungsstand zu informieren, veranstaltet die Energie- (ARGE) gegründet. 2016 sind auf Bitten der Gemeinden agentur Ebersberg-München im Auftrag der ARGE vier auch die Landkreise München und Miesbach der ARGE Online-Bürgerdialoge, bei denen die wichtigsten Fragen beigetreten. geklärt werden sollen. Ziel der ARGE ist es, in gemeinsamer Planung Konzentra- Es würde mich freuen, wenn Sie sich am 28. September tionszonen für Windenergieanlagen auszuweisen und – Zeit für den – coronabedingt – Online-Dialog ab 19 Uhr sofern sich die Windenergienutzung als wirtschaftlich nehmen. Weitere Informationen finden Sie im Heft. erweisen sollte – den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das Ihr Bürgermeister charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine regionale Wertschöpfung erreicht wird. Der ARGE ist bewusst, dass angesichts der immer Michael Falkenhahn © B. Pritsch September 2020 3
Aus dem Rathaus 3. Öffentliche TOP 1 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2020 Sitzung des Gegen das Protokoll vom 16.06.2020 gibt es keine Ein- wände. Es ist somit nach einer redaktionellen Änderung Gemeinderats genehmigt. TOP 2 Beschlüsse aus nicht öffentlichen Sitzungstag: 21.07.2020 Sitzungen, die nicht mehr der Geheimhaltung Sitzungsort: Otterfinger Hof unterliegen Beginn: 19:30 Uhr Personalangelegenheiten Änderung der Festsetzung der Großraumzulage Eröffnung der 3. Sitzung des Gemeinderats München Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/innen und Der Gemeinderat beschließt die Zahlung der Großraum- zulage München (Bruttobeträge) für alle Beschäftigten der Presse der Gemeinde Otterfing ab 01.07.2020 folgendermaßen: Sitzungsteilnehmer: Folgende Brutto-Beträge sollen monatlich bezahlt werden: Vorsitzender: 1. BM Falkenhahn Michael Grundbetrag: Mitglieder des Gemeinderats: Auszubildende: 140 € Dieser Betrag wird ab 01.09.2020 an die allgemeine Ta- Baldauf Hubert, Burgmayr Stefan, Dießl Maria, Eichhorn rifentwicklung angepasst.Der Betrag für Auszubildende ist Andreas, Heimerer Gerhard, Hogger Thomas, Huil Hilde- damit - anders als der Grundbetrag für die Beschäftigten - gard, Killer Johann jun., Killer Josef, Ruf Max (Nicht an- dynamisch gestaltet. wesend zu TOP5ö, TOP6ö; TOP7ö), Schlickenrieder Georg, EG 1 bis EG 9c: 270 € EG 10 bis EG 15: 135 € Schüßlbauer Robert, Sottanelli Roberto, Stockmeier Ulrike, (beides anteilig bei Teilzeitkräften) Thoma Johann, Weitl Susanne Dr. Kinderbetrag: Schriftführerin: EG 1 bis EG 13: 50 € für jedes kindergeldberechtigte Kind EG 14 bis EG 15: 25 € für jedes kindergeldberechtigte Kind Marion Wessely (beides anteilig bei Teilzeitkräften) Verwaltung: Entschädigung des zweiten Bürgermeisters Hirz Heinz, Stark Markus Der zweite Bürgermeister erhält ab dem 1. Mai 2020 folgende Entschädigung: 1. Monatliche Pauschale: Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 280 € festgesetzt. Damit sind Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO ist alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 gegeben. fallen. 2. Vertretungsfall: Neben der Entschädigung nach Nr. 1 Begrüßung weiterer Gäste wird ab dem 3. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertre- Ladung und Bekanntmachung erfolgten ordnungs- tung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von gemäß. 80 Euro pro Kalendertag gewährt. 4 September 2020
Die Entschädigungen werden an die Beamtengehälter TOP 3 Bauangelegenheiten gekoppelt und beinhalten die Fahrtkosten innerhalb TOP 3.1 Bebauungsplan NR. 30 "Pitzarweg" - des Gemeindegebiets. Festsetzung Schallleistungspegel Entschädigung der dritten Bürgermeisterin - Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse von Die dritte Bürgermeisterin erhält ab dem 1. Mai 2020 1998 und 2020 folgende Entschädigung: Die immissionsschutzrechtliche Anhebung des flächenbe- 1. Monatliche Pauschale: Die laufende monatliche zogenen Schallleistungspegels von 45 dB(A) pro m² auf 50 Entschädigung wird auf 100 € festgesetzt. Damit sind alle dB(A) pro m² ist aus heutiger Sicht nicht mehr möglich, weil Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen. die damalige Beschlusslage (vom 26.09.1998) durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pitzarweg“ und 2. Vertretungsfall: Neben der Entschädigung nach Nr. 1 die damit verbundenen Festsetzungen von Baugrenzen wird ab dem 3. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertre- überholt worden ist. tung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von Die Umsetzung des damaligen Beschlusses sowie des Fol- 80 Euro pro Kalendertag gewährt. gebeschlusses vom 14.04.2020 wäre rechtswidrig. Die Entschädigungen werden an die Beamtengehälter Damit besteht kein Bedarf für die Anhebung des Pegels auf gekoppelt und beinhalten die Fahrtkosten innerhalb des 50 dB(A) pro m². Gemeindegebiets. Für den Betrieb des Antragstellers bedeutet dies auch keine zusätzliche Einschränkung in Bezug auf seinen Baugeneh- Vergaben migungsbescheid vom 16.07.1996, da hier die Einhaltung Anschaffung TLF 3000 Freiw. Feuerwehr, der wegen der Summenwirkung reduzierten Immissions- Vergabe richtwerte an den umliegenden Betriebswohnungen bere- Der Gemeinderat beschließt, die Anschaffung eines its gefordert wurde und Lieferverkehr und Verladearbeiten TLF 3000 zum Angebotspreis gemäß dem Vergabe- auf den Zeitraum von 7.00 – 19.00 Uhr beschränkt wurden. vorschlag Bischel vom 5.6.2020 in Höhe von insgesamt Auf die immissionsschutzrechtlichen Auflagen Nr. 1.2 und 433.613,33 Euro. 1.6 im Baugenehmigungsbescheid für den Antragsteller wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Die Gesamtsumme beinhaltet die Aufträge für das Fahr- Der Gemeinderat beschließt deshalb, die Beschlüsse vom gestell (Los1) von der Fa. MAN in Höhe von 99.611,33 29.09.1998 und 14.04.2020 zur Festsetzung des ISF Pegels Euro, den Feuerwehraufbau (Los 2) von der Fa. Rosen- nachts auf 50 dB(A) pro m² aufzuheben. bauer in Höhe von 286.692,42 Euro sowie die Beladung Abstimmung: (Los3) von der Fa. BAS in Höhe von 47.309,58 Euro. Für 15 | Gegen 2 | Anw. 17 ArcheHof o n n t a g s -Café S ö ffnet U h r g e ab 13 Markweg M Ma arkweg k 50 83624 Otterfing Telefon T 0 80 24 / 9 25 25 l f 08024/92525 Fax 0 80 24 / 9 25 26 Schlickenrieder www.archehof-schlickenrieder.de September 2020 5
Aus dem Rathaus TOP 3.2 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 30 Veränderungssperre erlassen, um die weitere Bebauung "Pitzarweg" dort aus ortsplanerischer Sicht nach wie vor für den - Billigungsbeschluss Planvorentwurf gesamten bisherigen Planbereich in geordnete Bah- - Beschluss über das weitere Verfahren nen zu lenken und dabei eine ungeordnete Entwicklung möglichst zu verhindern. Der Gemeinderat billigt den Planvorentwurf der dritten Der Gemeinderat hatte zwischenzeitlich den Billigungs- Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pitzarweg“ mit beschluss für den Planvorentwurf gefasst und in der Zeit der beiliegenden Begründung. vom 10.10.2018 bis 21.11.2018 die Unterrichtung der Das Stellplatzkonzept wird nochmals überprüft. Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, dass 3, 1 HS BauGB durchgeführt. hier erforderliche Bebauungsplanänderungsverfahren Erneute umfangreiche Stellungnahmen zur gemeindli- (sofern erforderlich) in Abstimmung mit der gemeindli- chen Planung sowie eine hier erforderliche, neu erstellte chen Rechtsvertretung durchzuführen. schalltechnischen Untersuchung, intensive und vor allem Zuvor sind das Ergebnis des Schallschutzgutachtens schwierige Grundstücksverhandlungen (u. a. über evtl. und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnah- Straßengrundabtretungen) mit von der Planung betrof- men nach den derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben in fenen Bürgern, eine Neubewertung der Grünordnung mit den Vorentwurf einzuarbeiten. Ortsbesichtigung durch die dafür zuständigen Gremien, Weiterhin ist vor Beginn des Änderungsverfahrens der die Neuvermessung aller relevanten Bäume im Planber- für diese Planänderung erforderliche Erschließungsver- eich sowie deren Bewertung erforderten einen im- trag mit dem Antragsteller abzuschließen und die durch mensen zusätzlichen Zeitaufwand, sodass die Behand- die geänderte Planung evtl. entstehenden Mehrkosten lung der Stellungnahmen aus dem vorangegangenen sind durch eine Bürgschaft ab zu sichern. Verfahren erst in der Sitzung am 02.07.2020 erfolgen Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleu- konnte. nigten Verfahren gemäß §13 a BauGB. In dieser Sitzung wurde dann mit einer ausführlichen Be- Abstimmung: Für 15 | Gegen 2 | Anw. 15 gründung auch die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen. TOP 3.3 Verlängerung der Veränderungssperre In der Zeit vom 23.08.2019 bis 11.10.2019 erfolgte die für den Bebauungsplan Nr. 50 "Im Kirchwinkel öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB. Dabei er- neu" gaben sich im Zuge der Behandlung der Stellungnahmen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 durch Beschluss vom 10.12.2019 einige Änderungen, so z. für den Bebauungsplan Nr. 50 „Im Kirchwinkel“ eine B. die Umwandlung der als Dorfgebiet (MD) festgesetzten 6 September 2020
Bereiche in ein Mischgebiet (MI), eine Gebäude und Zu- chen Abwägung aller Belange waren erforderlich, um die fahrtsverschiebung sowie Änderung der Anordnung von Rechtsicherheit der Planung zu gewährleisten. Stellplätzen auf Fl.Nr. 32, Änderungen der Bauweise auf Die besonderen Umstände sind schließlich durch die Fl.Nr. 32/2, Änderungen von Garagenbauraum und Stell- außergewöhnlichen Schwierigkeiten der konkreten platzanordnungen, Überschreitungen der zulässigen GRZ Planung selbst (wie z. B wesentliche rechtliche Zweifels- durch Anlagen nach § 19 Abs.4 BauNVO und Erhöhung fragen hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter Festsetzu- der Anzahl der Vollgeschosse auf Fl.Nr. 1/7 sowie anderen ngen sowie die Neuartigkeit von Planungsproblemen, Flurnummern usw. . hervorgerufen u. a. auch durch die Grundstücks- und All diese Änderungen erforderten eine erneute öffent- Erschließungssituation) begründet. liche Auslegung, welche im Anschluss als sog. beschleu- Vor allem aber wurden hier, wie aus den vorangegange- nigtes Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 Bau GB in der nen Ausführungen ersichtlich ist, erneute Beteiligungen Zeit vom 24.02.2020 bis 27.04.2020 durchgeführt wurde. im Planaufstellungsverfahren, veranlasst durch sachlich Auch hier erfolgten aufgrund der zahlreichen vorge- - und auch rechtlich - gebotene Änderungen nach der brachten Stellungnahmen sowohl von Trägern öffen- Auslegung, erforderlich. tlicher Belange aber auch Bürgern in der Sitzung am Darüber hinaus sind auch die in der bisherigen Ver- 16.06.2020 im Geltungsbereich der Planung gewich- längerung der Veränderungssperre zugrundelieg- tige Planänderungen bzw. Plankorrekturen wie z. B. die enden Themen immer noch relevant, so z. B. die mit Entfernung der östlichen Zufahrt und die Zulassung dieser Planung fortlaufend neu auftretenden Wün- eines dritten Vollgeschosses im denkmalgeschützten sche einiger von der Bauleitplanung betroffenen Gebäude auf Fl.Nr.32 sowie die Ausweitung der Fläche für Tiefgarage auf Fl.Nr. 32, Änderung der Geländehöhe für das Bestandsgebäude auf Fl.Nr. 31/3 usw. , die nun- mehr eine weitere Auslegung notwendig machten. Allein schon die Verlegung der Zufahrt hätte bereits ein weiteres Auslegungsverfahren erfordert, die restlichen Gegebenheiten sowieso auch. Daher war vom Gemeinderat eine weitere Auslegung zu beschließen. Der Beschluss erfolgte ebenfalls am 16.06.2020. Im vorliegenden Fall sind damit die in § 17 Abs.2 BauGB genannten Voraussetzungen für eine zweite Ver- längerung der Veränderungssperre mit dem Vorliegen besonderer Umstände hier eindeutig gegeben. Die Bebauungsplanung konnte infolge außergewöhnli- cher Verhältnisse, die grundsätzlich außerhalb des Ein- flussbereiches der Gemeinde liegen, innerhalb der bereits vergangenen drei Jahre nicht zu Ende geführt werden. Die vorangegangenen Änderungen im erneuten und jetzt im weiteren Auslegungsverfahren erforderten zwingend eine Fortführung des Verfahrens, um nicht die Unwirk- samkeit der gemeindlichen Planung zu riskieren. Die Änderungen mit der damit verbundenen ausführli- September 2020 7
Aus dem Rathaus Grundeigentümer und deren rechtliche Prüfung auf Die Gemeinde Otterfing erlässt aufgrund des § 14 Abs.1, Umsetzung.Die Komplexität dieser Planung lässt der Ge- § 16, § 17 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. meinde zudem keine andere Möglichkeit, als die noch- Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern malige (zweite) Verlängerung der Veränderungssperre. Die (GO) folgende Satzung: Planung ist hierbei aufgrund der zentralen Grundstücks- §1 lage im Ort durch eine Ungewöhnlichkeit gekennzeichnet, Gegenstand der Satzung die sich vor allem hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades Die Geltungsdauer der mit ortsüblicher Bekannt- der Planmaterie vom allgemeinen Rahmen der üblichen machung am 31.07.2017 in Kraft getretenen städtebaulichen Planungstätigkeit wesentlich abhebt. Es Veränderungssperre für den gesamten Bereich des handelt sich hier immerhin um eine Bestandsüberplanung mit entsprechend damit verbundenen Schwierigkeiten. Bebauungsplanes Nr. 50 „Im Kirchwinkel“ zwischen Bei einer Bestandsüberplanung müssen die bestehenden den Straßen im Kirchwinkel, der Staatsstraße 2573 Baurecht umfangreich ermittelt werden und naturgemäß (Münchner Straße) einschließlich der Fl.Nr. 1/2 (Mai- besteht auch ein größerer Abstimmungsbedarf mit den baumplatz) sowie dem Anwesen Münchner Straße 4. planbetroffenen Grundstückseigentümern, wie sich hier im (der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem La- Laufe des Verfahrens schon deutlich mehrfach gezeigt hat. geplan - der Geltungsbereich ist darin schwarz geken- All diese Punkte führten leider zu einer Verzögerung des nzeichnet - der als Anlage zur zweiten Verlängerung der Verfahrens und erfordern deshalb nunmehr die zweite Veränderungssperre Teil der Satzung ist.) Verlängerung der Veränderungssperre, um für alle Betei- – wird gemäß § 17 Abs.2 BauGB um ein weiteres ligten ein, soweit möglich, zufriedenstellendes Ergebnis der Jahr verlängert. Planung zu schaffen. §2 Der Gemeinderat nimmt daher von der Möglichkeit des § Inkrafttreten und Außerkrafttreten 17 Abs.2 BauGB Gebrauch und beschließt die zweite Ver- Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft. längerung der Veränderungssperre in nachfolgender Form: Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Be- Satzung über die zweite Verlängerung einer bauungsplanes außer Kraft. Veränderungssperre für den Geltungsbereich Abstimmung: des Bebauungsplanes Nr. 50 „Im Kirchwinkel“ Für 17 | Gegen 0 | Anw. 17 8 September 2020
TOP 3.4 5. Änderung des Bebauungsplanes 3. Stellungnahmen „keine Äußerung“ wurden nicht Nr.32 „Thomawiese“ vorgebracht - Behandlung der Anregungen aus der öffen- 4. Folgende Träger haben keine Stellungnahme abge- tlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 und 3 geben: BauGB (vereinfachtes Verfahren) 4.1. Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung - Satzungsbeschluss 4.2. Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde 4.3. Landratsamt Miesbach, Wasserschutzrecht A Behandlung der Anregungen aus der Unter- 4.4. Landratsamt Miesbach, Bodenschutzrecht richtung der Öffentlichkeit 4.5. Freiwillige Feuerwehr Otterfing Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 5. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 „Thomawiese“ zu vorgebracht ändern. Sämtliche Stellungnahmen mit entsprechenden Für den Entwurf vom 21.01.2020 wurde in der Zeit vom Beschlüssen können im Otterfinger Bauamt (nach 08.05.2020 bis 30.06.2020 die öffentliche Auslegung Terminvereinbarung) sowie auf der Gemeinde- gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 und 3 BauGB durchgeführt. homepage unter https://www.otterfing.de/sitzu- Es wurden sieben Behörden oder sonstige Träger öffentli- ngsprotokolle eingesehen werden. cher Belange sowie die Antragsteller angeschrieben. Die Kernsätze der einzelnen Anregungen lauten wie folgt: Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange 1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht 1.1. Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenverkehr 1.2. Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutz- behörde 2. Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf wurden nicht vorgebracht: Wir brauchen mehr Köpfe! Elektroinstallateur (m/w) oder Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz, anspruchsvolle Aufgabengebiete, übertarifliche Bezahlung, betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr! Elektro Richter – Badergasse 1 – 82054 Sauerlach – Tel.: 08104 61595 – kontakt@elektro-richter.info September 2020 9
Aus dem Rathaus B Satzungsbeschluss Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti- Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Be- gen Träger öffentlicher Belange bauungsplanes Nr. 32 „Thomawiese“ gefertigt vom Ar- 6. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher chitekturbüro Landbrecht, München, in der Fassung vom Belange haben Anregungen vorgebracht 21.07.2020 sowie der Begründung gleichen Datums (ggf. 1.1. Kreisbrandrat Anton Riblinger nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderungen 7. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher und Ergänzungen) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Belange haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen ohne Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen Ver- Abwägungsbedarf vorgebracht: fahrensschritte (Bekanntmachung etc.) entsprechend 2.1. Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenverkehr den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen. 2.2. Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde Abstimmung: 2.3. Amt für Landwirtschaft und Ernährung Holzkirchen Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1 8. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Das Mitglied Johann Thoma hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeord- Belange haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen „keine nung als betroffener Grundstückseigentümer nicht an Beratung Äußerung“ vorgebracht und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen. 3.1. Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung TOP 3.5 Aufstellung der Einbeziehungs- und 3.2. Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutz- behörde Klarstellungssatzung „Palnkamer Straße gegenüber Setzbergstraße“ 9. Folgende Träger haben keine Stellungnahme abge- geben: Behandlung der Anregungen aus der erneuten 4.1. Landratsamt Miesbach, Wasserschutzrecht öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 4.2. Landratsamt Miesbach, Bodenschutzrecht und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) 4.3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim - Satzungsbeschluss 4.4. Vermessungsamt A Behandlung der Anregungen aus der Unter- 4.5. Bayernwerk AG Taufkirchen richtung der Öffentlichkeit 4.6. Energie Südbayern, Traunreuth Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 4.7. Deutsche Telekom AG, Bad Aibling beschlossen, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzu- 4.8. Bayerischer Bauernverband Holzkirchen ng „Palnkamer Straße gegenüber Setzbergstraße“ aufzu- 4.9. Freiwillige Feuerwehr Otterfing stellen. 10. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht Für den Entwurf vom 10.09.2019 wurde in der Zeit vom vorgebracht 15.11.2019 bis 20.12.2019 die öffentliche Auslegung Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti- gem. § 13 Abs. Nr. 2, 2. HS BauGB durchgeführt. Die Stel- gen Träger öffentlicher Belange lungnahmen und Anregungen aus diesem Verfahrens- schritt wurden in der Gemeinderatssitzung am 21.01.2020 behandelt. Gleichzeitig wurde eine erneute öffentliche Auslegung beschlossen. Wir junges Paar mit HT (Malteser Unteranderem wurden folgende Änderungen beschlos- sen: In der Ausgleichsfläche sind drei Bäume zu pflanzen, bis 5 Kg) und Baby in Anmarsch Erhöhung der Geschossfläche für Wohn- und Gewerbe- suchen eine drei Zimmer Woh- nutzung, Erhöhung der Grundfläche, Drehung der Fir- nung in Otterfing und Umkreis. strichtung der Garage und großzügigere Baugrenzen. Es wurden vierzehn Behörden oder sonstige Träger öffen- Telefon: 0 80 24 / 6 46 74 38 tlicher Belange sowie die Antragsteller angeschrieben. 10 September 2020
1.1. Schreiben Kreisbrandrat Anton Riblinger, vom Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung 07.05.2020: als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Herr Riblinger verweist auf sein Schreiben vom Tagesordnungspunkt teilgenommen. 18.11.2020. B Satzungsbeschluss (Die Feuerwehraufstellflächen müssen an der „Richtli- Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und nie über Flächen für die Feuerwehr“ (Ausgabe Februar Klarstellungssatzung „Palnkamer Straße gegenüber 2007) bzw. nach DIN 14 090 erfolgen. Setzbergstraße“ gefertigt vom Architekturbüro Zach, Ot- Der Löschwasserbedarf sollte durch das Arbeitsblatt W terfing, Architekt Herr Michael Zach, in der Fassung vom 405 errechnet und sichergestellt werden. 21.07.2020 sowie der Begründung gleichen Datums Wegen der winterlichen Verhältnisse im Landkreis Mies- (ggf. nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderun- bach sollen nur Oberflurhydranten verwendet werden.) gen und Ergänzungen) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Stellungnahme Gemeinde: Satzung. 1. Die Aufstellflächen für die Feuerwehr können an der Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen Ver- Palnkamer Straße sichergestellt werden. fahrensschritte (Bekanntmachung etc.) entsprechend 2. Ein Hydrant ist in unmittelbarer Umgebung vor- den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen. handen. Abstimmung: Es ist keine Änderung an der Satzung erforderlich. Siehe Für 17 | Gegen 0 | Anw. 16 | Bef. 1 Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung Punkt F 1) der Begründung. als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Abstimmung: Tagesordnungspunkt teilgenommen. Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1 Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen. Zu 2. Stellungnahmen der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange ohne Abwä- Musikschule gungsbedarf Müller GmbH 2.1. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere Straßen- verkehrsbehörde, vom 29.05.2020 Bäckerleiten 15 • 83624 Otterfing Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die be- Telefon: 0 80 24/16 91 • 0 81 71/2 97 74 absichtigte Planung. 2.2. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere Natur- c Unterricht für Tasten-, Saiten- schutzbehörde vom 16.06.2020 und Blasinstrumente, Früherziehung. Das Grundstück liegt in keinem Landschaftsschutzgebi- c Einzel- oder Gruppenunterricht. et, eine Beantragung einer Ausnahme von einer Land- schaftsschutzgebietsverordnung ist demnach nicht Modernste Unterrichtsgestaltung durch notwendig. geprüfte Fachlehrer für Instrumentalunterricht incl. Theorieausbildung für Erwachsene und 2.3. Schreiben Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Kinder ab 5 Jahren (Musik. Früherziehung Forsten Holzkirchen vom 07.05.2020 ab 4 Jahre). Das Amt nimmt wie folgt Stellung: Anmeldung und Auskunft: Keine weiteren Einwände. Jeden Dienstag ab 13.00 Uhr in der Grund- Stellungnahme Gemeinde: schule oder telefonisch: Die vorangegangenen Stellungnahmen werden zur Musikschule Müller: 0 80 24/16 91 und Kenntnis genommen. 0 8171/2 97 74 • Fax: 0 32 22/7 67 62 50 Abstimmung: www.musikschule-mueller.de Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1 September 2020 11
Aus dem Rathaus TOP 3.6 Bauantrag zur Errichtung eines Ein- TOP 5 Bestellung eines Beauftragten für familienhauses mit erdgeschossigem Anbau Baumschutz bzw. fachl. Beratung zum Natur- sowie Doppelgarage und Räume für Schnei- schutz derei und Architekturbüro auf Fl.Nr. 1632/9, Karl Einwanger wird rückwirkend ab 1. Juli 2020 zum Beauf- an der Palnkamer Straße tragten für Baumschutz bestellt. Er unterstützt die Gemein- Dem Bauantrag wird nach den Maßgaben der Plan- de auch in naturschutzfachlichen Fragen und Projekten. zeichnungen vom 28.06.2020 gemäß § 36 Abs.1 BauGB Abstimmung: Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 i.V.m. und § 30 Abs.1 BauGB unter der Vorausset- zung zugestimmt, dass alle Festsetzungen der Einbe- TOP 6 Freiwillige Feuerwehr, Übernahme ziehungs- und Klarstellungssatzung „Palnkamer Straße Führerscheinkosten Klasse C gegenüber Setzbergstraße“ eingehalten werden. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Otterfing besteht der Das Landratsamt wird gebeten, dies insbesondere bei Fuhrpark aus drei Großfahrzeugen über 7,5 t. Dies den eingetragenen Maßen und Werten zu überprüfen hat zur Folge, dass diese Fahrzeuge nicht mit einem Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für Fl.Nrn. PKW-Führerschein zu lenken sind, sondern die Füh- 1632/4 und 1632/7 wird hingewiesen. rerscheinklasse C erforderlich ist. Abstimmung: Entsprechend dem Vorschlag der Freiwilligen Feuer- Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1 wehr soll jedes Jahr ein geeignetes aktives Feuer- Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung wehrmitglied den Führerschein Klassse C erwerben und als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem die Gemeinde Otterfing übernimmt hierfür die Kosten. Tagesordnungspunkt teilgenommen. Abstimmung: TOP 4 Mobilfunkstandort Wettlkam, Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 Deutsche Telekom AG TOP 7 Katholischer Kindergarten St. Georg, Die Gemeinde Otterfing wird für den Suchkreis Wettl- Brandschutzmaßnahmen, Kostenübernahme kam keine eigenen bzw. private Grundstücke bzw. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 8 des Vertrag- Gebäude im Suchkreis vorschlagen. Die Gemeinde lehnt es über die Sanierung/Generalinstandsetzung der den Aufbau eines 5G-Netzes innerhalb des Gemeinde- Kindertagesstätte vom 24.9.2003 die anteilige Kos- bereichs Otterfing ab. tenübernahme für die Brandschutzmaßnahmen (Kos- Abstimmung: tenschätzung 103.500 €) bis max. 70.000 €. Für 17 | Gegen 0 | Anw. 17 Der Kostenanteil für die Erneuerung der Fenster- und Verwandtschaft zu Besuch und keinen Platz in Ihrer Wohnung? Dann buchen Sie noch heute unsere neue, wunderschöne Ferien-- wohnung mit 2 Schlafzimmern, Wohnküche, Balkon u.v.m. Kommen Sie zum gemeinsamen Frühstück und genießen Sie unser großes, reichhaltiges Frühstücksbuffet mit leckeren Zutaten sowie hausgemachter Marmelade. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Einfache Onlinereservierung möglich unter www.bernhard-hof.de oder per Tel./Mail Wettlkam 51 · 83624 Otterfing · Tel. 0 80 24 /99 22 60 · info@bernhard-hof.de 12 September 2020
Türrahmen (lt. Gemeinderatsitzung vom 24.7.2018) von 2021, d.h. dass der Abschlag im September noch mit dem 40.000 € und für die Brandschutzmaßnahmen bis max. auf dem Bescheid 2020 ausgewiesenen Betrag abge- 70.000 € werden für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt. bucht wird. Abstimmung: Sofern im Jahr 2020 eine Zwischenabrechnung (z. B. auf- Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16 grund eines Mieter- oder Eigentümerwechsels) nötig war, TOP 8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen gilt obige Regelung nicht. Der Erste Bürgermeister informiert zu folgenden Themen Entwurf der Satzung einer zukünftigen Bürger- Wiederholte Verschmutzungen am Skaterplatz beteiligung Aufgrund mehrfacher extremer Verschmutzung der Sa- Der Gemeinderat erhält als Tischvorlage den Sat- nitäranlage am Skaterplatz wurde diese bis auf weiteres zungsentwurf der Agenda21 vom 13.07.2020. Dieser soll geschlossen. Die Gemeinde Otterfing hat Anzeige gegen die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat, Unbekannt gestellt und sich mit der Polizei über weitere Verwaltung und Bürgerbeteiligung regeln und dient als Schritte beraten. Neben der Einbindung von Herrn Probst, Beratungsgrundlage für entsprechenden Tagesordnung- mobilem Jugendarbeiter, wird es zu einer Überwachung spunkt in der Gemeinderatssitzung nach der Sommer- des Skaterplatzes durch die Polizei kommen. Die Vi- pause. deo-Überwachung des Bereichs ist lt. Polizei in diesem Heimatbuch Band 2 - Verkaufsstart Fall möglich, wird aber von der Gemeinde momentan Ab 21. Juli wird der zweite Band vom Otterfinger Hei- noch nicht durchgeführt. matbuch beim Kiosk Weiller angeboten (Band 2 für 49 €; Senkung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 % ab zusammen mit Band 1 zum Sonderpreis von 69 €). Am 1.7.2020 für die Wassergebühren Samstag, den 25. Juli, steht das Autorenteam für Fragen Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Ein- aus der Bevölkerung von 10-12 Uhr beim Kiosk Weiller dämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coro- zur Verfügung. na-Krise beinhaltet eine Absenkung der Mehrwertsteuer Aufstellung Bauanträge, die auf dem Verwaltung- von 7 % auf 5 %. Dies betrifft in Folge auch die Wasserver- sweg weitergeleitet werden. sorgung, welche mit bisher 7 % besteuert wurde. Der Gemeinderat erhält halbjährlich eine Übersicht der Um eine Zwischenablesung zum 30.06.2020 zu vermei- Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet den, hat das Bundesfinanzministerium entschieden, die wurden. Die nächste Aufstellung folgt in der Januarsit- gesamten Wassergebühren für 2020 mit 5 % zu besteuern. zung. Die Anpassung erfolgt mit der Endabrechnung Anfang Ende der öffentlichen Sitzung 22:00 Uhr September 2020 13
Die Verwaltung informiert Umgestaltung des Parkplatzes Tegernseer Str./ Stützenfeldweg Der Gemeinderat hat beschlossen, den Parkplatz an der Tegernseer Straße, Ecke Stützenfeldweg umzugestalten. Die Bauarbeiten durch die beauftragte Firma werden voraussichtlich Anfang September beginnen und ca. 5 bis 6 Wochen dauern. 14 September 2020
Errichtung einer Parkzone in der Palnkamer Straße Der Gemeinderat hat beschlossen, in der Palnkamer des Durchgangsverkehrs mit ausreichend großen Straße eine Parkzone einzurichten. Das bedeutet, dass Ausweichflächen für entgegenkommende Fahrzeuge Fahrzeuge nur noch in den markierten Parkflächen ab- geschaffen werden. Die Markierungen wurden bereits gestellt werden dürfen. Damit soll eine Verbesserung Mitte August angebracht. Termine für Fälligkeit der Wasser + Kanalgebühren Mit unserer vorsorglichen Erinnerung möchten wir Ihnen unangenehme Überraschungen ersparen. Bitte no- tieren Sie folgenden Termin für die Zahlung der Wasser + Kanalgebühren 22.9.2020 Falls Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir darum, auf Ihrem Konto für ausreichende Deckung zu sorgen. Zur Vermeidung von Mahngebühren bitten wir ggf. - falls noch nicht vorliegend - um Erteilung eines SEPA-Last- schriftmandats (Einzugsermächtigung). Vordrucke hierfür erhalten Sie in der Gemeindekasse. September 2020 15
Die Verwaltung informiert Laserscanningbefliegung Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband werden. Die Mitarbeiter können sich durch Bestäti- und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2020 bis Juni gungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungs- 2021 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen arbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grund- durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus stücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Gelän- könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betre- demodell, das die Geländeform in höchster Genauig- ten privater Grundstücke nachfragen. keit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbe- Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegen- sondere für den Hochwasserschutz von großer Landesamt Bedeu- für zubringen Digitalisierung, und den Mitarbeitern der Messtrupps den tung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der und Breitband Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfra- Vermessung Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von gen können Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informa- Maßnahmen inBekanntmachung der Forstwirtschaft.über Laserscanningvermessungen tionen erhalten. Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Das Bayerische Daten müssen Landesamt für Digitalisierung, Informationen Breitband und Vermessung zu(LDBV) Laserscanning und dem Digitalen lässt von Juli 2020 Dachflächen und ebene bis Juni 2021Geländeflächen im Landkreisgebiet(z.Laserscanningbefliegungen B. Straßen- Geländemodell finden durchführen, um dieSie im Internet unter https:// Geländeformen vom Flugzeug abschnitte, Flächen aus zu erfassen. auf Sportplätzen usw.)Als vor Ergebnis der entsteht ein Digitales Geländemodell, das die www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html Geländeform Befliegung durch in höchster Mitarbeiter Genauigkeit des LDBV wiedergibt. Dashttps://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/ge- oder Mitarbe- Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der iter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen laende.html Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft. Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Mitarbeiter können sich durch Bestätigungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen. Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informationen erhalten. Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html München, August 2020 Dienstgebäude Öffnungszeiten Telefon E-Mail Alexandrastraße 4 Mo – Do 8.00 – 16.00 Uhr 089 2129-0 poststelle@ldbv.bayern.de 80538 München Fr 8.00 – 14.00 Uhr Internet www.ldbv.bayern.de 16 September 2020
ViVo KU Vorankündigung Häckselaktion in Otterfing vom 26.10.-30.10.2020 Die Häckselaktion soll das Kompostieren von sperrigem Astwerk sowie Strauch- und Staudenschnitt im Hausgar- ten erleichtern. Das Grüngut wird zerkleinert und zerfasert und bietet so Mikroorganis-men mehr Angriffsfläche. Anmeldung ab 1.10.2020 bei Frau Wessely per Tel 08024 – 9063 – 101 per Mail an gemeinde@otterfing.de Bitte geben Sie Ihren Namen, die Hausanschrift sowie Ihre Telefonnummer an. VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40, E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de GmbH & Co. KG Planung, Beratung und fachgerechter Einbau von Heizungen & sanitären Installationen 83624 Otterfing • Dietramszeller Straße 52 Telefon 08024 / 92 340 • Telefax 92 341 - Holzheizungsspezialist - Öl- und Gasheizung - Kesselerneuerungen für Pellets-, Hackschnitzel- - Solartechnik - Kanalarbeiten und Scheitholzkessel - Wärmepumpen - Kundendienst September 2020 17
Stellenanzeigen Stellenausschreibung – Das Haus für Kinder sucht ab sofort Sie schätzen die Vorteile eines Arbeitsgebers, bei dem Konfession keine Rolle spielt, der Ihre Leistung schätzt und Ihre berufliche Entwicklung fördert? Dann kommen Sie doch zu uns in Vollzeit / Teilzeit ( 39/ 30 Std ) Erzieher/in oder pädagogische Fachkraft Kinderpfleger/in im Krippenbereich Die Aufgaben Sie begleiten Kinder bedarfsgerecht und fördern ihre Talente, damit die Kinder sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln. Sie sind ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in für Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. Sie setzen im Team unseren situationsorientierten Ansatz um und entwickeln diesen auch erfolgreich weiter. Das bringen Sie mit Eine abgeschlossene Ausbildung und fundiertes Fachwissen. Sie kennen sich im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan gut aus. Sie sind einfühlsam, verantwortungsbewusst, aufmerksam und lassen sich gern auf die Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern ein. Bereitschaft zur Teilnahme an unseren informativen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Chancengleichheit und Partizipation sind Ihnen wichtig. Wir bieten Fachliche Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Träger, kollegialen Austausch im Team, vielfältige Weiterbildungen sowie Supervision. Einen sicheren Arbeitsplatz und beste Voraussetzungen, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Attraktive Vergütung nach dem AWO-Tarif entspricht dem TVöD sowie überdurchschnittliche Sozialleistungen. So ist z. B. ist der Abschluss einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung möglich. Unterstützung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei Bedarf kann gegeben falls eine Wohnung gestellt werden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! AWO Soziale Zukunft gGmbH Haus für Kinder z.H Frau Krüger Schulstr.3 83624 Otterfing Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Krüger gerne zur Verfügung Tel: 08024 -4739 – 500 18 September 2020
MitarbeiterInnen für Kinderbetreuung gesucht Die Otterfinger Rappelkiste e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Mittagsbetreuung von Grundschulkindern der 1. bis 4. Klassen. Derzeit betreuen wir mit einem engagierten und sympathischen Team von 11 MitarbeiterInnen täglich bis zu 70 Kinder nach der Schule. Unsere modernen und kindgerechten Räumlichkeiten befinden sich im Gebäude der Grund- schule Otterfing und bieten viel Platz: Bauecke, Spiel-, Bastel- und Leseräume, 2 eigene Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung, ein Mensabereich für das täglich frisch gelieferte Mittagessen und direkter Zugang zum Außenbereich mit Klettergerüst und Sportplatz. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum September 2020 engagierte - Mitarbeiter/innen auf Mini-Job-Basis (bis 450 Euro/Monat) für die Kinderbetreuung - Senioren für Lese-/Erzähl- oder Bastelstunden Arbeitszeiten nach individueller Absprache und Stundenumfang: Mo-Do: ca. 11.30 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr Fr: ca. 11.30 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr Wir freuen uns auf: - Menschen, die gerne und verantwortungsbewusst mit Kindern arbeiten - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Engagement - Eigenverantwortung und Motivation Wir bieten: - fröhliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre - offenes, situationsorientiertes Betreuungskonzept - sympathisches Team mit kurzen Entscheidungswegen und Mitgestaltungsmöglichkeit Interessenten richten Ihre Bewerbungsunterlagen – gerne auch per E-Mail – an: Otterfinger Rappelkiste e. V., Schulstraße 8, 83624 Otterfing vorstand@otterfinger-rappelkiste.de Bei Fragen steht Ihnen unsere Leiterin Laura Loferer gerne zur Verfügung! Tel. 08024/9063618, E-Mail: betreuer@otterfinger-rappelkiste.de September 2020 19
Die FEUERWEHR informiert Allianz und Burschen Otterfing unterstützen die Feuerwehr Otterfing 2.000 Euro überreichte Udo Kitzig von der Allianz diesem Einsatzzelt mit beisteuern können, so der Bur- Hauptvertretung in Otterfing an die schenvorstand Korbinian Heimerer und überreicht der örtliche Feuerwehr. Mit der Spende wird die Anschaffung Feuerwehr Otterfing einen Scheck von 1.714,72 Euro. eines aufblasbaren Einsatzzeltes unterstützt. „Das Zelt kann bei verschiedensten Szenarien zum Ein- „Auf die Feuerwehr ist immer Verlass, sie hilft wo sie kann satz kommen, beispielsweise als Lagezentrum für die und lässt niemanden im Stich oder im Regen stehen. Einsatzleitung, als Atemschutzsammelstelle, Wetter- Das gilt auch für die Allianz. Daher unterstützt die Allianz schutz für verunfallte Personen oder auch einfach nur Deutschland AG die Freiwillige Feuerwehr sehr gerne bei als Sonnenschutz für bereitstehende Einsatzkräfte. Wir ihrer wichtigen Arbeit“, so Udo Kitzig, Allianz Hauptvertre- danken der Allianz und den Burschen Otterfing für ihre tungsleiter in Otterfing, bei der Scheckübergabe. Spende. Denn nur gut ausgerüstete Einsatzkräfte kön- Die Burschen Otterfing bedanken sich bei der Feuer- nen effektive Hilfe gewährleisten“, so der Kommandant wehr Otterfing für die tatkräftige Unterstützung bei Florian Mang. diversen Veranstaltungen und freuen sich, dass sie zu Video unter: www.feuerwehr-otterfing.de Feige-net Palnkamer Str. 24 83624 Otterfing EDV-Beratung Inh.: B. Richard fon 08024 / 470443 Software- und Systemservice fax 08024 / 470444 Computer • Hardware mobil 0175/8775848 Datensicherung • Datenrettung info@feige-net.de Netzwerke • DSL • Internet www.feige-net.de 20 September 2020
Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird. Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist. Von Herzen bedanken wir uns für den fleißigen, hinge- bungsvollen und engagierten Einsatz des letzten Vor- standsteams der Otterfinger Rappelkiste e. V., welches mit Teamgeist, Herz und Verstand viel bewegen konnte. Danke! Matthias Plück, Nicole Hamberger, Christina Hofmeister, Maria Clauß, Imre Zsemlye Rote Karte für Stromfresser und Wärmediebe Der Arbeitskreis Umwelt & Energie (bisher LAWINE) hat sich das Ziel gesetzt, Otterfinger Bürger über die Möglichkeiten der Energieeinsparung zu informieren in den Bereichen: Stromsparen im Haushalt Durch geringe Verhaltensänderungen und ohne Comfortverlust können nämlich bis zu 15 % der Stromkosten eingespart werden. So sollte auch die Anschaffung neuer Elektro-geräte gut überlegt sein. Beispiel bei einem neuen Kühlschrank 118 l Nutzinhalt (103 Liter Kühlfach, 15 Liter Gefrierfach): Stromkosten Energieklasse Einkaufspreis kWh/a Gesamtkosten 15 Jahre A+++ 499,- € 94 kWh/a 407,- € 906,- € A++ 449,- € 135 kWh/a 590,- € 1039,- € A+ 191,- € 188 kWh/a 818,- € 1009,- € Energieberatung bei Renovierungen: Sie beabsichtigen Ihr Haus oder Wohnung zu renovieren oder wärmedämmen und wollen wissen, mit welcher Aktion Sie wie viel einsparen können.Wir helfen Ihnen da gerne mit unabhängiger Information weiter. Fördermöglichkeiten bei Renovierungen am Haus oder im Keller bei der Heizungserneuerung: Sie wollen Fenster erneuern oder den Speicher und/oder die Kellerdecke wärmedämmen. Ihre Heizung ist in die Jahre gekommen und/oder Sie möchten sich von den fossilen Energien für Ihre Hei- zung verabschieden. Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Zuschüsse oder Kredite um die Maßnahmen durchzuführen. Sie sind interessiert an den Themen rund um Energieeinsparung und erneuerbaren Energien und wollen die Energiewende voranbringen. Um unsere gesteckten Ziele schneller zu erreichen, sind wir um jede Frau und Mann dankbar. Es ist keine Erfahrung in den Bereichen nötig, einfach Interesse und Fragen aus der Sicht eines Laien stellen, ist oft schon sehr hilfreich beim Bearbeiten eines Themas. Der Sprecher des „Teams Energieeinsparung“ Anton Jarmer (Energieberater HWK und langjähriges Mitglied von AK LAWINE) freut sich auf Ihre Mitarbeit. Bürgerforum-Otterfing, AK Umwelt & Energie, Sprecher für Energieeinsparung: Anton Jarmer, solardoni@t-online.de September 2020 21
Gemeindeleben Neue Wertschöpfungszahlen für den Tourismus: enorme Einbußen durch Corona Das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Auswertung der Mobilfunkdaten, über die die ATS für Institut für Fremdenverkehr aus München, die gesamte Region verfügt, bestätigt diese Zahlen. kurz DWIF, hat für die Alpenregion Tegern- Die Gäste gaben insgesamt 513 Mio. € aus, was see Schliersee (ATS) aktuelle Umsatz- und einem täglichen Umsatz von 1,4 Mio. € entspricht. Wertschöpfungszahlen für das Jahr 2019 Dabei kommen 2/3 der Umsätze aus dem Übernach- sowie daraus abgeleitet die Prognosen für das tungstourismus sowie 1/3 aus dem Tagestourismus. Jahr 2020 veröffentlicht. Neben den Umsätzen Aus diesen Umsätzen entstand eine Wertschöpfung aus Tages- und Übernachtungstourismus (also Löhne, Gehälter und Gewinne) von gut 255 sind hauptsächlich die Einbußen durch den Mio. € sowie ein Vollzeitäquivalent von über 6.600 corona-bedingten Lock-Down ab Mitte März Personen. Durch den corona-bedingten Lock-down prägend. ab Mitte März bis Ende Mai ist bedauerlicherweise Bereits zum dritten Mal seit 2013 hat das DWIF mit Umsatzeinbußen i. H. v. ca. 80 Mio. € zu rechnen. Umsatz- und Wertschöpfungszahlen für die gesam- „Diese Zahlen zeigen uns natürlich – auch durch die te Region erhoben. Dabei sind die Zahlen sehr positive Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren vielschichtig und geben richtungsweisende Ant- – die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Touris- worten auf eine Vielzahl von Fragen: Wieviel Tages- mus und wie schnell durch Corona dieses wichtige und Übernachtungsgäste waren in der Region? wirtschaftliche Standbein der Region wegbrechen Welche Umsätze konnten durch den Tourismus ge- kann. Gleichzeitig wird deutlich, welchen Belastun- neriert werden und wieviel Wertschöpfung entsteht gen die Region – insbesondere durch die hohe An- daraus? Wie viele Vollzeitstellen können durch den zahl an Tagesgästen – ausgesetzt ist“ fasst Harald Tourismus in der Region geschaffen werden? Mit Gmeiner zusammen. welchen Einbußen ist durch Corona für das Jahr 2020 zu rechnen? Ziel der Region muss es dabei sein, einerseits die „Für uns sind derzeit vor allem die Entwicklung Wertschöpfung durch den Tourismus aufrechtzuer- der Zahlen sowie die corona-bedingten Einbußen halten und andererseits die Belastungen der Region, von äußerster Relevanz“ erläutert Harald Gmeiner, sei es durch die Verkehrsbelastung, die Auslastung Vorstand der ATS. „Dabei war im Jahr 2019 die Ent- von Attraktionspunkten oder durch negative Ein- wicklung zwar grundsätzlich positiv, gleichzeitig be- flüsse auf die Natur, zu reduzieren. „Natürlich sind trachten wir gerade die Entwicklung im Bereich der diese Ziele nicht von heute auf morgen zu erreichen“ Tagesgäste mit großer Aufmerksamkeit und setzen erklärt Harald Gmeiner. „Aber mit gezielten Len- hier auch erste Maßnahmen.“ kungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen können wir hier erste Schritte gehen: sei es durch unseren Bei einem kurzen Abriss über die wichtigsten Zah- Ausflugsticker oder den Einsatz von Rangern.“ len wird die Relevanz des Tourismus, aber auch die hohe Gästefrequenz sowie die derzeit zu verkraf- Die gesamte Studie steht unter https://www. tenden Einbußen durch Corona deutlich: Insgesamt tourismus-kompetenz.de/neue-wertschoep- besuchten im Jahr 2019 über 11 Mio. Gäste die Re- fungszahlen-fuer-den-tourismus-enorme-einbus- gion – davon alleine 8,2 Mio. Tagesgäste. Auch die sen-durch-corona/ zum Download bereit. 22 September 2020
Windenergie im Hofoldinger Forst Einladung zum Online-Dialog für Bürgerinnen und Bürger Gerne informieren wir die Bürgerinnen und Bürger der Den Link zur Anmeldung finden Sie unter: Gemeinde Otterfing über den aktuellen Planungsstand www.windenergie-hofoldinger-forst.de/buergerdialog3 zum Thema Windenergie im Hofoldinger Forst in einem Die Zugangsdaten – Link für die Online-Veranstaltung Online-Dialog am Montag, und alternativ die Telefonnummer zum Einwählen – 28. September 2020 um 19 Uhr. werden per Email automatisch nach erfolgter Anmel- dung zugeschickt. Technische Voraussetzung für die On- Beim Online-Bürgerdialog stellen die Projektbeteiligten line-Veranstaltung ist ein PC oder Laptop mit Lautspre- und Experten die aktuellen Erkenntnisse zum Winden- cher sowie eine stabile Internetverbindung. Alle, die mit ergieprojekt im Hofoldinger Forst vor. Da zurzeit keine PC oder Laptop teilnehmen, haben über einen Livechat Präsenzveranstaltung in entsprechender Größe und die Möglichkeit schriftlich ihre Fragen zu stellen. Form möglich ist, muss der Bürgerdialog online stattfin- Weitere Information zum Projekt unter: den. Eine Teilnahme per Telefon ist möglich. www.windenergie-hofoldinger-forst.de Absage der Jahreshauptversammlung 2020 des Gartenbauvereins Leider muss der Termin am 2. Oktober für die Sai- und da uns die Gesundheit unserer Mitglieder sehr wichtig sonabschlussfeier und auch die für diesen Tag geplante ist, muss der Vorstand das Gartlertreffen leider absagen. Jahreshauptversammlung entfallen. Die Entwicklung der Die Vorstandschaft wünscht alles Gute und blei- Infektionszahlen im Landkreis ist leider nicht vorhersehbar bt‘s g’sund September 2020 23
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