Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing

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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Otterfinger
                         Gemeindeblatt
Informationen & amtliche Mitteilungen   Heft 9 · September 2020

Titelbild: K. Buchholz
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Inhaltsverzeichnis

Gemeinde                                                vhs                                           28
                                                        Kennst du dein Otterfing???-Rätsel            29
Zahlen vom Einwohneramt                             2   Termine September und Oktober            30 – 31
Fundsachen                                          2
Vorwort des Bürgermeisters                          3    Vereine
Protokoll 3. Gemeinderatssitzung               4 – 13   Jahreshauptversammlung - Sparte Tennis       32
Die Verwaltung informiert                     14 – 16
                                                        Jahreshauptversammlung - TSV Otterfing       33
Vivo – Häckselaktion Vorankündigung                17
                                                        Jahreshauptversammlung - Sparte Ski          33
Stellenanzeigen                               18 – 19
Die Feuerwehr informiert                           20    Kirchen
Rufnummern der Gemeindeverwaltung                  43
Sonstige wichtige Rufnummern                       44   Katholische Kirche                           34
                                                        Evangelische Pfarrgemeinde                   35
Gemeindeleben                                           Evang.-Methodistische Pfarrgemeinde          36
Danke an Vorstand der Rappelkiste                 21    Zeugen Jehovas                               37
Agenda21 – Rote Karte für Stromfresser            21     Gesundheit
Neue Wertschöpfungszahlen für den Tourismus       22
Online-Dialog Windenergie Hofoldinger Forst       23    Im Notfall schnell zur Hand                   38
Otterfinger G`schichterl                          24    Zahnarzt-Notdienst                            39
Kindermusical „Aglaia“                            25    Aktion „Wir schaun vorbei“                    39
Otterfing macht mit beim Stadtradeln              26    Apotheken-Notdienst                           40
Neues Kulturmagazin für Otterfing                 27    Otterfinger Gesundheitswesen             41 – 42

 Vielen Dank an die Fotografin für die Aufnahme aus dem Jahre 2016.

               Redaktionsschluss
               für die Oktober-Ausgabe ist der 9.September 2020

September 2020                                                                                        1
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Aus dem Rathaus

                        Regelung zur Veröffentlichung
                          personenbezogener Daten
    Seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union auch in Deutschland
    umgesetzt, mit der u. a. personenbezogene Daten stärker geschützt werden sollen.
    Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss eine schriftliche Einwilligung
    der betroffenen Person vorliegen. Betroffen sind davon auch die im Gemeindeblatt veröffentlichten Alters- und
    Ehejubiläen, Geburts- und Sterbeanzeigen.
    Deshalb muss die Gemeindeverwaltung Otterfing ab sofort von einer Veröffentlichung der Daten leider
    absehen. Eine Veröffentlichung kann nur erfolgen, wenn die Bürgerinnen und Bürger selbst der Gemeinde
    gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung im Gemeindeblatt wünschen. Ein entspre-
    chendes Formblatt liegt im Rathaus aus bzw. kann angefordert werden.

    Zahlen vom
    Einwohneramt
    Stand: 09.07.2020
    Alter Einwohnerstand                     4.852
    Zuzüge                                   26
    Wegzüge                                  34
    Geburten                                 3
    Sterbefälle                              1
    Neuer Einwohnerstand                     4.846

    Fundsachen
    - Fahrrad
    - Sonnenbrille

2                                                                                                September 2020
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Liebe Otterfingerinnen
und Otterfinger,
                            Windenergie-Anlagen sind       dringlicher werdenden Klimaproblematik und des be-
                            weithin sichtbar, auch über    schlossenen Atom- und Kohleausstiegs die wenigen für
                            die Gemeindegrenzen hin-       Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen immer be-
                            weg. Um ein Windener-          gehrter werden – vor allem auch bei privaten Investor-
                            gie-Projekt möglichst raum-    en. Um das Wohl der Kommunen, die Flora und Fauna im
                            verträglich   und      unter   Hofoldinger Forst und die Lebensqualität ihrer Bürger-
                            Wahrung der Interessen der     innen und Bürger bestmöglich zu schützen, hat sich die
                            einheimischen Bevölkerung      ARGE dazu entschieden, selbst Einfluss auf die Planung
                            zu prüfen, haben sich 2013     zu nehmen und die Prüfung eines Windenergieprojekts
                            die vier Gemeinden Aying,      zunächst in eigener Zuständigkeit zu behalten. Eine
Brunnthal, Sauerlach und Otterfing dazu entschlossen,      abschließende Entscheidung, ob im Hofoldinger Forst
das Projekt Windenergie im Hofoldinger Forst in in-        Windräder entstehen sollen, ist bisher nicht gefallen.
terkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln und die         Um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen
„Arbeitsgemeinschaft Windenergie Hofoldinger Forst"        Planungsstand zu informieren, veranstaltet die Energie-
(ARGE) gegründet. 2016 sind auf Bitten der Gemeinden       agentur Ebersberg-München im Auftrag der ARGE vier
auch die Landkreise München und Miesbach der ARGE          Online-Bürgerdialoge, bei denen die wichtigsten Fragen
beigetreten.                                               geklärt werden sollen.
Ziel der ARGE ist es, in gemeinsamer Planung Konzentra-    Es würde mich freuen, wenn Sie sich am 28. September
tionszonen für Windenergieanlagen auszuweisen und –        Zeit für den – coronabedingt – Online-Dialog ab 19 Uhr
sofern sich die Windenergienutzung als wirtschaftlich
                                                           nehmen. Weitere Informationen finden Sie im Heft.
erweisen sollte – den Planvollzug so zu steuern, dass
die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das      Ihr Bürgermeister
charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna
erhalten und eine regionale Wertschöpfung erreicht
wird. Der ARGE ist bewusst, dass angesichts der immer      Michael Falkenhahn

                                                                                                        © B. Pritsch

September 2020                                                                                                   3
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Aus dem Rathaus

3. Öffentliche                                                TOP 1 Genehmigung des Protokolls der
                                                              öffentlichen Sitzung vom 16.06.2020
Sitzung des                                                  Gegen das Protokoll vom 16.06.2020 gibt es keine Ein-
                                                             wände. Es ist somit nach einer redaktionellen Änderung
Gemeinderats                                                 genehmigt.
                                                                TOP 2 Beschlüsse aus nicht öffentlichen
Sitzungstag: 21.07.2020                                         Sitzungen, die nicht mehr der Geheimhaltung
Sitzungsort: Otterfinger Hof                                    unterliegen
Beginn: 19:30 Uhr                                            Personalangelegenheiten
                                                             Änderung der Festsetzung der Großraumzulage
Eröffnung der 3. Sitzung des Gemeinderats                    München
Begrüßung des Gemeinderats, der Zuhörer/innen und            Der Gemeinderat beschließt die Zahlung der Großraum-
                                                             zulage München (Bruttobeträge) für alle Beschäftigten
der Presse
                                                             der Gemeinde Otterfing ab 01.07.2020 folgendermaßen:
Sitzungsteilnehmer:                                          Folgende Brutto-Beträge sollen monatlich bezahlt
                                                             werden:
Vorsitzender: 1. BM Falkenhahn Michael                       Grundbetrag:
Mitglieder des Gemeinderats:                                 Auszubildende: 140 €
                                                             Dieser Betrag wird ab 01.09.2020 an die allgemeine Ta-
Baldauf Hubert, Burgmayr Stefan, Dießl Maria, Eichhorn       rifentwicklung angepasst.Der Betrag für Auszubildende ist
Andreas, Heimerer Gerhard, Hogger Thomas, Huil Hilde-        damit - anders als der Grundbetrag für die Beschäftigten -
gard, Killer Johann jun., Killer Josef, Ruf Max (Nicht an-   dynamisch gestaltet.
wesend zu TOP5ö, TOP6ö; TOP7ö), Schlickenrieder Georg,       EG 1 bis EG 9c: 270 €
                                                             EG 10 bis EG 15: 135 €
Schüßlbauer Robert, Sottanelli Roberto, Stockmeier Ulrike,
                                                             (beides anteilig bei Teilzeitkräften)
Thoma Johann, Weitl Susanne Dr.                              Kinderbetrag:
Schriftführerin:                                             EG 1 bis EG 13: 50 € für jedes kindergeldberechtigte Kind
                                                             EG 14 bis EG 15: 25 € für jedes kindergeldberechtigte Kind
Marion Wessely                                               (beides anteilig bei Teilzeitkräften)
Verwaltung:                                                  Entschädigung des zweiten Bürgermeisters
Hirz Heinz, Stark Markus                                     Der zweite Bürgermeister erhält ab dem 1. Mai 2020
                                                             folgende Entschädigung:
                                                             1. Monatliche Pauschale: Die laufende monatliche
                                                             Entschädigung wird auf 280 € festgesetzt. Damit sind
Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47 (2) – 47 (3) GO ist      alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2
gegeben.                                                     fallen.
                                                             2. Vertretungsfall: Neben der Entschädigung nach Nr. 1
Begrüßung weiterer Gäste                                     wird ab dem 3. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertre-
Ladung und Bekanntmachung erfolgten ordnungs-                tung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von
gemäß.                                                       80 Euro pro Kalendertag gewährt.

4                                                                                                  September 2020
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Die Entschädigungen werden an die Beamtengehälter            TOP 3 Bauangelegenheiten
gekoppelt und beinhalten die Fahrtkosten innerhalb
                                                               TOP 3.1 Bebauungsplan NR. 30 "Pitzarweg" -
des Gemeindegebiets.
                                                               Festsetzung Schallleistungspegel
Entschädigung der dritten Bürgermeisterin                      - Aufhebung der Gemeinderatsbeschlüsse von
Die dritte Bürgermeisterin erhält ab dem 1. Mai 2020           1998 und 2020
folgende Entschädigung:                                     Die immissionsschutzrechtliche Anhebung des flächenbe-
1. Monatliche Pauschale: Die laufende monatliche            zogenen Schallleistungspegels von 45 dB(A) pro m² auf 50
Entschädigung wird auf 100 € festgesetzt. Damit sind alle   dB(A) pro m² ist aus heutiger Sicht nicht mehr möglich, weil
Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.   die damalige Beschlusslage (vom 26.09.1998) durch die
                                                            1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pitzarweg“ und
2. Vertretungsfall: Neben der Entschädigung nach Nr. 1      die damit verbundenen Festsetzungen von Baugrenzen
wird ab dem 3. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertre-      überholt worden ist.
tung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von       Die Umsetzung des damaligen Beschlusses sowie des Fol-
80 Euro pro Kalendertag gewährt.                            gebeschlusses vom 14.04.2020 wäre rechtswidrig.
Die Entschädigungen werden an die Beamtengehälter           Damit besteht kein Bedarf für die Anhebung des Pegels auf
gekoppelt und beinhalten die Fahrtkosten innerhalb des      50 dB(A) pro m².
Gemeindegebiets.                                            Für den Betrieb des Antragstellers bedeutet dies auch keine
                                                            zusätzliche Einschränkung in Bezug auf seinen Baugeneh-
Vergaben                                                    migungsbescheid vom 16.07.1996, da hier die Einhaltung
Anschaffung TLF 3000 Freiw. Feuerwehr,                      der wegen der Summenwirkung reduzierten Immissions-
Vergabe                                                     richtwerte an den umliegenden Betriebswohnungen bere-
Der Gemeinderat beschließt, die Anschaffung eines           its gefordert wurde und Lieferverkehr und Verladearbeiten
TLF 3000 zum Angebotspreis gemäß dem Vergabe-               auf den Zeitraum von 7.00 – 19.00 Uhr beschränkt wurden.
vorschlag Bischel vom 5.6.2020 in Höhe von insgesamt        Auf die immissionsschutzrechtlichen Auflagen Nr. 1.2 und
433.613,33 Euro.                                            1.6 im Baugenehmigungsbescheid für den Antragsteller
                                                            wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen.
Die Gesamtsumme beinhaltet die Aufträge für das Fahr-       Der Gemeinderat beschließt deshalb, die Beschlüsse vom
gestell (Los1) von der Fa. MAN in Höhe von 99.611,33        29.09.1998 und 14.04.2020 zur Festsetzung des ISF Pegels
Euro, den Feuerwehraufbau (Los 2) von der Fa. Rosen-        nachts auf 50 dB(A) pro m² aufzuheben.
bauer in Höhe von 286.692,42 Euro sowie die Beladung                                                        Abstimmung:
(Los3) von der Fa. BAS in Höhe von 47.309,58 Euro.                                              Für 15 | Gegen 2 | Anw. 17

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                                                   ab 13                     Markweg
                                                                             M
                                                                             Ma
                                                                              arkweg
                                                                                k      50
                                                                          83624 Otterfing
                                                                                Telefon
                                                                                T       0 80 24 / 9 25 25
                                                                                  l f 08024/92525
                                                                                    Fax 0 80 24 / 9 25 26
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September 2020                                                                                                         5
Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Aus dem Rathaus

  TOP 3.2 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 30                    Veränderungssperre erlassen, um die weitere Bebauung
   "Pitzarweg"                                                dort aus ortsplanerischer Sicht nach wie vor für den
  - Billigungsbeschluss Planvorentwurf                        gesamten bisherigen Planbereich in geordnete Bah-
  - Beschluss über das weitere Verfahren                      nen zu lenken und dabei eine ungeordnete Entwicklung
                                                              möglichst zu verhindern.
Der Gemeinderat billigt den Planvorentwurf der dritten
                                                              Der Gemeinderat hatte zwischenzeitlich den Billigungs-
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Pitzarweg“ mit
                                                              beschluss für den Planvorentwurf gefasst und in der Zeit
der beiliegenden Begründung.
                                                              vom 10.10.2018 bis 21.11.2018 die Unterrichtung der
Das Stellplatzkonzept wird nochmals überprüft.
                                                              Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und
Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltung, dass
                                                              3, 1 HS BauGB durchgeführt.
hier erforderliche Bebauungsplanänderungsverfahren
                                                              Erneute umfangreiche Stellungnahmen zur gemeindli-
(sofern erforderlich) in Abstimmung mit der gemeindli-
                                                              chen Planung sowie eine hier erforderliche, neu erstellte
chen Rechtsvertretung durchzuführen.
                                                              schalltechnischen Untersuchung, intensive und vor allem
Zuvor sind das Ergebnis des Schallschutzgutachtens
                                                              schwierige Grundstücksverhandlungen (u. a. über evtl.
und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnah-
                                                              Straßengrundabtretungen) mit von der Planung betrof-
men nach den derzeit gültigen rechtlichen Vorgaben in
                                                              fenen Bürgern, eine Neubewertung der Grünordnung mit
den Vorentwurf einzuarbeiten.
                                                              Ortsbesichtigung durch die dafür zuständigen Gremien,
Weiterhin ist vor Beginn des Änderungsverfahrens der
                                                              die Neuvermessung aller relevanten Bäume im Planber-
für diese Planänderung erforderliche Erschließungsver-
                                                              eich sowie deren Bewertung erforderten einen im-
trag mit dem Antragsteller abzuschließen und die durch
                                                              mensen zusätzlichen Zeitaufwand, sodass die Behand-
die geänderte Planung evtl. entstehenden Mehrkosten
                                                              lung der Stellungnahmen aus dem vorangegangenen
sind durch eine Bürgschaft ab zu sichern.
                                                              Verfahren erst in der Sitzung am 02.07.2020 erfolgen
Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt im beschleu-
                                                              konnte.
nigten Verfahren gemäß §13 a BauGB.
                                                              In dieser Sitzung wurde dann mit einer ausführlichen Be-
                                             Abstimmung:
                                 Für 15 | Gegen 2 | Anw. 15   gründung auch die Verlängerung der Veränderungssperre
                                                              beschlossen.
  TOP 3.3 Verlängerung der Veränderungssperre                 In der Zeit vom 23.08.2019 bis 11.10.2019 erfolgte die
  für den Bebauungsplan Nr. 50 "Im Kirchwinkel                öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB. Dabei er-
   neu"                                                       gaben sich im Zuge der Behandlung der Stellungnahmen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017           durch Beschluss vom 10.12.2019 einige Änderungen, so z.
für den Bebauungsplan Nr. 50 „Im Kirchwinkel“ eine            B. die Umwandlung der als Dorfgebiet (MD) festgesetzten

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Otterfinger Gemeindeblatt - Informationen & amtliche Mitteilungen - Gemeinde Otterfing
Bereiche in ein Mischgebiet (MI), eine Gebäude und Zu-      chen Abwägung aller Belange waren erforderlich, um die
fahrtsverschiebung sowie Änderung der Anordnung von         Rechtsicherheit der Planung zu gewährleisten.
Stellplätzen auf Fl.Nr. 32, Änderungen der Bauweise auf     Die besonderen Umstände sind schließlich durch die
Fl.Nr. 32/2, Änderungen von Garagenbauraum und Stell-       außergewöhnlichen Schwierigkeiten der konkreten
platzanordnungen, Überschreitungen der zulässigen GRZ       Planung selbst (wie z. B wesentliche rechtliche Zweifels-
durch Anlagen nach § 19 Abs.4 BauNVO und Erhöhung           fragen hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter Festsetzu-
der Anzahl der Vollgeschosse auf Fl.Nr. 1/7 sowie anderen   ngen sowie die Neuartigkeit von Planungsproblemen,
Flurnummern usw. .                                          hervorgerufen u. a. auch durch die Grundstücks- und
All diese Änderungen erforderten eine erneute öffent-       Erschließungssituation) begründet.
liche Auslegung, welche im Anschluss als sog. beschleu-     Vor allem aber wurden hier, wie aus den vorangegange-
nigtes Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 Bau GB in der      nen Ausführungen ersichtlich ist, erneute Beteiligungen
Zeit vom 24.02.2020 bis 27.04.2020 durchgeführt wurde.      im Planaufstellungsverfahren, veranlasst durch sachlich
Auch hier erfolgten aufgrund der zahlreichen vorge-         - und auch rechtlich - gebotene Änderungen nach der
brachten Stellungnahmen sowohl von Trägern öffen-           Auslegung, erforderlich.
tlicher Belange aber auch Bürgern in der Sitzung am         Darüber hinaus sind auch die in der bisherigen Ver-
16.06.2020 im Geltungsbereich der Planung gewich-           längerung der Veränderungssperre zugrundelieg-
tige Planänderungen bzw. Plankorrekturen wie z. B. die      enden Themen immer noch relevant, so z. B. die mit
Entfernung der östlichen Zufahrt und die Zulassung          dieser Planung fortlaufend neu auftretenden Wün-
eines dritten Vollgeschosses im denkmalgeschützten          sche einiger von der Bauleitplanung betroffenen
Gebäude auf Fl.Nr.32 sowie die Ausweitung der Fläche
für Tiefgarage auf Fl.Nr. 32, Änderung der Geländehöhe
für das Bestandsgebäude auf Fl.Nr. 31/3 usw. , die nun-
mehr eine weitere Auslegung notwendig machten.
Allein schon die Verlegung der Zufahrt hätte bereits ein
weiteres Auslegungsverfahren erfordert, die restlichen
Gegebenheiten sowieso auch.
Daher war vom Gemeinderat eine weitere Auslegung
zu beschließen. Der Beschluss erfolgte ebenfalls am
16.06.2020.
Im vorliegenden Fall sind damit die in § 17 Abs.2
BauGB genannten Voraussetzungen für eine zweite Ver-
längerung der Veränderungssperre mit dem Vorliegen
besonderer Umstände hier eindeutig gegeben.
Die Bebauungsplanung konnte infolge außergewöhnli-
cher Verhältnisse, die grundsätzlich außerhalb des Ein-
flussbereiches der Gemeinde liegen, innerhalb der bereits
vergangenen drei Jahre nicht zu Ende geführt werden. Die
vorangegangenen Änderungen im erneuten und jetzt
im weiteren Auslegungsverfahren erforderten zwingend
eine Fortführung des Verfahrens, um nicht die Unwirk-
samkeit der gemeindlichen Planung zu riskieren.
Die Änderungen mit der damit verbundenen ausführli-

September 2020                                                                                                     7
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Aus dem Rathaus

Grundeigentümer und deren rechtliche Prüfung auf               Die Gemeinde Otterfing erlässt aufgrund des § 14 Abs.1,
Umsetzung.Die Komplexität dieser Planung lässt der Ge-         § 16, § 17 Abs.2 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m.
meinde zudem keine andere Möglichkeit, als die noch-           Art.23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
malige (zweite) Verlängerung der Veränderungssperre. Die       (GO) folgende Satzung:
Planung ist hierbei aufgrund der zentralen Grundstücks-                                   §1
lage im Ort durch eine Ungewöhnlichkeit gekennzeichnet,                       Gegenstand der Satzung
die sich vor allem hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades       Die Geltungsdauer der mit ortsüblicher Bekannt-
der Planmaterie vom allgemeinen Rahmen der üblichen
                                                               machung am 31.07.2017 in Kraft getretenen
städtebaulichen Planungstätigkeit wesentlich abhebt. Es
                                                               Veränderungssperre für den gesamten Bereich des
handelt sich hier immerhin um eine Bestandsüberplanung
mit entsprechend damit verbundenen Schwierigkeiten.            Bebauungsplanes Nr. 50 „Im Kirchwinkel“ zwischen
Bei einer Bestandsüberplanung müssen die bestehenden           den Straßen im Kirchwinkel, der Staatsstraße 2573
Baurecht umfangreich ermittelt werden und naturgemäß           (Münchner Straße) einschließlich der Fl.Nr. 1/2 (Mai-
besteht auch ein größerer Abstimmungsbedarf mit den            baumplatz) sowie dem Anwesen Münchner Straße 4.
planbetroffenen Grundstückseigentümern, wie sich hier im       (der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem La-
Laufe des Verfahrens schon deutlich mehrfach gezeigt hat.      geplan - der Geltungsbereich ist darin schwarz geken-
All diese Punkte führten leider zu einer Verzögerung des       nzeichnet - der als Anlage zur zweiten Verlängerung der
Verfahrens und erfordern deshalb nunmehr die zweite            Veränderungssperre Teil der Satzung ist.)
Verlängerung der Veränderungssperre, um für alle Betei-        – wird gemäß § 17 Abs.2 BauGB um ein weiteres
ligten ein, soweit möglich, zufriedenstellendes Ergebnis der   Jahr verlängert.
Planung zu schaffen.                                                                      §2
Der Gemeinderat nimmt daher von der Möglichkeit des §                   Inkrafttreten und Außerkrafttreten
17 Abs.2 BauGB Gebrauch und beschließt die zweite Ver-         Diese Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
längerung der Veränderungssperre in nachfolgender Form:        Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Be-
   Satzung über die zweite Verlängerung einer                  bauungsplanes außer Kraft.
   Veränderungssperre für den Geltungsbereich                                                                Abstimmung:
   des Bebauungsplanes Nr. 50 „Im Kirchwinkel“                                                   Für 17 | Gegen 0 | Anw. 17

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TOP 3.4 5. Änderung des Bebauungsplanes                   3. Stellungnahmen „keine Äußerung“ wurden nicht
 Nr.32 „Thomawiese“                                        vorgebracht
 - Behandlung der Anregungen aus der öffen-                4. Folgende Träger haben keine Stellungnahme abge-
 tlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 und 3                  geben:
 BauGB (vereinfachtes Verfahren)                           4.1. Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung
 - Satzungsbeschluss                                       4.2. Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde
                                                           4.3. Landratsamt Miesbach, Wasserschutzrecht
A Behandlung der Anregungen aus der Unter-                 4.4. Landratsamt Miesbach, Bodenschutzrecht
richtung der Öffentlichkeit                                4.5. Freiwillige Feuerwehr Otterfing
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2020        5. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 32 „Thomawiese“ zu      vorgebracht
ändern.                                                    Sämtliche Stellungnahmen mit entsprechenden
Für den Entwurf vom 21.01.2020 wurde in der Zeit vom       Beschlüssen können im Otterfinger Bauamt (nach
08.05.2020 bis 30.06.2020 die öffentliche Auslegung        Terminvereinbarung) sowie auf der Gemeinde-
gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 und 3 BauGB durchgeführt.          homepage unter https://www.otterfing.de/sitzu-
Es wurden sieben Behörden oder sonstige Träger öffentli-   ngsprotokolle eingesehen werden.
cher Belange sowie die Antragsteller angeschrieben.
Die Kernsätze der einzelnen Anregungen lauten wie folgt:
Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange
1. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange haben Anregungen vorgebracht
1.1. Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenverkehr
1.2. Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutz-
      behörde
2. Stellungnahmen ohne Abwägungsbedarf wurden
nicht vorgebracht:

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September 2020                                                                                               9
Aus dem Rathaus

B Satzungsbeschluss                                                    Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti-
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Be-                     gen Träger öffentlicher Belange
bauungsplanes Nr. 32 „Thomawiese“ gefertigt vom Ar-                    6. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher
chitekturbüro Landbrecht, München, in der Fassung vom                  Belange haben Anregungen vorgebracht
21.07.2020 sowie der Begründung gleichen Datums (ggf.                  1.1. Kreisbrandrat Anton Riblinger
nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderungen                        7. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher
und Ergänzungen) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.                  Belange haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen ohne
Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen Ver-                    Abwägungsbedarf vorgebracht:
fahrensschritte (Bekanntmachung etc.) entsprechend                     2.1. Landratsamt Miesbach, Amt für Straßenverkehr
den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.                        2.2. Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde
                                                     Abstimmung:       2.3. Amt für Landwirtschaft und Ernährung Holzkirchen
                                 Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1   8. Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher
 Das Mitglied Johann Thoma hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeord-        Belange haben im Rahmen ihrer Stellungnahmen „keine
   nung als betroffener Grundstückseigentümer nicht an Beratung        Äußerung“ vorgebracht
 und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen.             3.1. Landratsamt Miesbach, Abt. 4, Bauabteilung
 TOP 3.5 Aufstellung der Einbeziehungs- und                            3.2. Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutz-
                                                                             behörde
 Klarstellungssatzung „Palnkamer Straße
 gegenüber Setzbergstraße“                                             9. Folgende Träger haben keine Stellungnahme abge-
                                                                       geben:
 Behandlung der Anregungen aus der erneuten
                                                                       4.1. Landratsamt Miesbach, Wasserschutzrecht
  öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2
                                                                       4.2. Landratsamt Miesbach, Bodenschutzrecht
  und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren)                                4.3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 - Satzungsbeschluss                                                   4.4. Vermessungsamt
A Behandlung der Anregungen aus der Unter-                             4.5. Bayernwerk AG Taufkirchen
richtung der Öffentlichkeit                                            4.6. Energie Südbayern, Traunreuth
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.06.2019                    4.7. Deutsche Telekom AG, Bad Aibling
beschlossen, die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzu-                4.8. Bayerischer Bauernverband Holzkirchen
ng „Palnkamer Straße gegenüber Setzbergstraße“ aufzu-                  4.9. Freiwillige Feuerwehr Otterfing
stellen.                                                               10. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
Für den Entwurf vom 10.09.2019 wurde in der Zeit vom                   vorgebracht
15.11.2019 bis 20.12.2019 die öffentliche Auslegung                    Zu 1. Stellungnahmen der Behörden und sonsti-
gem. § 13 Abs. Nr. 2, 2. HS BauGB durchgeführt. Die Stel-              gen Träger öffentlicher Belange
lungnahmen und Anregungen aus diesem Verfahrens-
schritt wurden in der Gemeinderatssitzung am
21.01.2020 behandelt. Gleichzeitig wurde eine erneute
öffentliche Auslegung beschlossen.                                       Wir junges Paar mit HT (Malteser
Unteranderem wurden folgende Änderungen beschlos-
sen: In der Ausgleichsfläche sind drei Bäume zu pflanzen,
                                                                         bis 5 Kg) und Baby in Anmarsch
Erhöhung der Geschossfläche für Wohn- und Gewerbe-                       suchen eine drei Zimmer Woh-
nutzung, Erhöhung der Grundfläche, Drehung der Fir-                       nung in Otterfing und Umkreis.
strichtung der Garage und großzügigere Baugrenzen.
Es wurden vierzehn Behörden oder sonstige Träger öffen-                    Telefon: 0 80 24 / 6 46 74 38
tlicher Belange sowie die Antragsteller angeschrieben.

10                                                                                                        September 2020
1.1. Schreiben Kreisbrandrat Anton Riblinger, vom                       Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung
07.05.2020:                                                                  als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem
Herr Riblinger verweist auf sein Schreiben vom                                                        Tagesordnungspunkt teilgenommen.
18.11.2020.                                                             B Satzungsbeschluss
(Die Feuerwehraufstellflächen müssen an der „Richtli-                   Der Gemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und
nie über Flächen für die Feuerwehr“ (Ausgabe Februar                    Klarstellungssatzung „Palnkamer Straße gegenüber
2007) bzw. nach DIN 14 090 erfolgen.                                    Setzbergstraße“ gefertigt vom Architekturbüro Zach, Ot-
Der Löschwasserbedarf sollte durch das Arbeitsblatt W                   terfing, Architekt Herr Michael Zach, in der Fassung vom
405 errechnet und sichergestellt werden.                                21.07.2020 sowie der Begründung gleichen Datums
Wegen der winterlichen Verhältnisse im Landkreis Mies-                  (ggf. nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderun-
bach sollen nur Oberflurhydranten verwendet werden.)                    gen und Ergänzungen) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Stellungnahme Gemeinde:                                                 Satzung.
1. Die Aufstellflächen für die Feuerwehr können an der                  Die Verwaltung wird beauftragt, die restlichen Ver-
Palnkamer Straße sichergestellt werden.                                 fahrensschritte (Bekanntmachung etc.) entsprechend
2. Ein Hydrant ist in unmittelbarer Umgebung vor-                       den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen.
handen.                                                                                                                      Abstimmung:
Es ist keine Änderung an der Satzung erforderlich. Siehe                                                 Für 17 | Gegen 0 | Anw. 16 | Bef. 1
                                                                        Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung
Punkt F 1) der Begründung.                                                   als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem
                                                     Abstimmung:
                                                                                                      Tagesordnungspunkt teilgenommen.
                                 Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1
Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung
     als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem
                              Tagesordnungspunkt teilgenommen.
Zu 2. Stellungnahmen der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange ohne Abwä-                                                   Musikschule
gungsbedarf                                                                                    Müller GmbH
2.1. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere Straßen-
verkehrsbehörde, vom 29.05.2020                                            Bäckerleiten 15 • 83624 Otterfing
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen die be-                        Telefon: 0 80 24/16 91 • 0 81 71/2 97 74
absichtigte Planung.
2.2. Schreiben Landratsamt Miesbach, Untere Natur-                           c Unterricht für Tasten-, Saiten-
schutzbehörde vom 16.06.2020                                                   und Blasinstrumente, Früherziehung.
Das Grundstück liegt in keinem Landschaftsschutzgebi-                        c Einzel- oder Gruppenunterricht.
et, eine Beantragung einer Ausnahme von einer Land-
schaftsschutzgebietsverordnung ist demnach nicht                           Modernste Unterrichtsgestaltung durch
notwendig.                                                                 geprüfte Fachlehrer für Instrumentalunterricht
                                                                           incl. Theorieausbildung für Erwachsene und
2.3. Schreiben Amt für Ernährung, Landwirtschaft und                       Kinder ab 5 Jahren (Musik. Früherziehung
Forsten Holzkirchen vom 07.05.2020                                         ab 4 Jahre).
Das Amt nimmt wie folgt Stellung:                                          Anmeldung und Auskunft:
Keine weiteren Einwände.                                                   Jeden Dienstag ab 13.00 Uhr in der Grund-
Stellungnahme Gemeinde:                                                    schule oder telefonisch:
Die vorangegangenen Stellungnahmen werden zur                              Musikschule Müller: 0 80 24/16 91 und
Kenntnis genommen.                                                         0 8171/2 97 74 • Fax: 0 32 22/7 67 62 50
                                                      Abstimmung:          www.musikschule-mueller.de
                                  Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1

September 2020                                                                                                                           11
Aus dem Rathaus

  TOP 3.6 Bauantrag zur Errichtung eines Ein-                             TOP 5 Bestellung eines Beauftragten für
  familienhauses mit erdgeschossigem Anbau                                Baumschutz bzw. fachl. Beratung zum Natur-
  sowie Doppelgarage und Räume für Schnei-                                schutz
  derei und Architekturbüro auf Fl.Nr. 1632/9,                          Karl Einwanger wird rückwirkend ab 1. Juli 2020 zum Beauf-
  an der Palnkamer Straße                                               tragten für Baumschutz bestellt. Er unterstützt die Gemein-
Dem Bauantrag wird nach den Maßgaben der Plan-                          de auch in naturschutzfachlichen Fragen und Projekten.
zeichnungen vom 28.06.2020 gemäß § 36 Abs.1 BauGB                                                                       Abstimmung:
                                                                                                            Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
i.V.m. und § 30 Abs.1 BauGB unter der Vorausset-
zung zugestimmt, dass alle Festsetzungen der Einbe-                       TOP 6 Freiwillige Feuerwehr, Übernahme
ziehungs- und Klarstellungssatzung „Palnkamer Straße                      Führerscheinkosten Klasse C
gegenüber Setzbergstraße“ eingehalten werden.
                                                                        Bei der Freiwilligen Feuerwehr Otterfing besteht der
Das Landratsamt wird gebeten, dies insbesondere bei                     Fuhrpark aus drei Großfahrzeugen über 7,5 t. Dies
den eingetragenen Maßen und Werten zu überprüfen                        hat zur Folge, dass diese Fahrzeuge nicht mit einem
Auf die fehlenden Nachbarunterschriften für Fl.Nrn.                     PKW-Führerschein zu lenken sind, sondern die Füh-
1632/4 und 1632/7 wird hingewiesen.                                     rerscheinklasse C erforderlich ist.
                                                     Abstimmung:        Entsprechend dem Vorschlag der Freiwilligen Feuer-
                                 Für 16 | Gegen 0 | Anw. 17 | Bef. 1    wehr soll jedes Jahr ein geeignetes aktives Feuer-
Das Mitglied Maria Dießl hat nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung        wehrmitglied den Führerschein Klassse C erwerben und
     als Verwandte nicht an Beratung und Abstimmung zu diesem           die Gemeinde Otterfing übernimmt hierfür die Kosten.
                              Tagesordnungspunkt teilgenommen.                                                          Abstimmung:
  TOP 4 Mobilfunkstandort Wettlkam,                                                                         Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16
  Deutsche Telekom AG                                                     TOP 7 Katholischer Kindergarten St. Georg,
Die Gemeinde Otterfing wird für den Suchkreis Wettl-                      Brandschutzmaßnahmen, Kostenübernahme
kam keine eigenen bzw. private Grundstücke bzw.                         Der Gemeinderat beschließt gemäß § 8 des Vertrag-
Gebäude im Suchkreis vorschlagen. Die Gemeinde lehnt                    es über die Sanierung/Generalinstandsetzung der
den Aufbau eines 5G-Netzes innerhalb des Gemeinde-                      Kindertagesstätte vom 24.9.2003 die anteilige Kos-
bereichs Otterfing ab.                                                  tenübernahme für die Brandschutzmaßnahmen (Kos-
                                                     Abstimmung:        tenschätzung 103.500 €) bis max. 70.000 €.
                                         Für 17 | Gegen 0 | Anw. 17     Der Kostenanteil für die Erneuerung der Fenster- und

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12                                                                                                             September 2020
Türrahmen (lt. Gemeinderatsitzung vom 24.7.2018) von             2021, d.h. dass der Abschlag im September noch mit dem
40.000 € und für die Brandschutzmaßnahmen bis max.               auf dem Bescheid 2020 ausgewiesenen Betrag abge-
70.000 € werden für das Haushaltsjahr 2021 eingestellt.          bucht wird.
                                                Abstimmung:      Sofern im Jahr 2020 eine Zwischenabrechnung (z. B. auf-
                                    Für 16 | Gegen 0 | Anw. 16   grund eines Mieter- oder Eigentümerwechsels) nötig war,
  TOP 8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen                      gilt obige Regelung nicht.
Der Erste Bürgermeister informiert zu folgenden Themen           Entwurf der Satzung einer zukünftigen Bürger-
Wiederholte Verschmutzungen am Skaterplatz                       beteiligung
Aufgrund mehrfacher extremer Verschmutzung der Sa-               Der Gemeinderat erhält als Tischvorlage den Sat-
nitäranlage am Skaterplatz wurde diese bis auf weiteres          zungsentwurf der Agenda21 vom 13.07.2020. Dieser soll
geschlossen. Die Gemeinde Otterfing hat Anzeige gegen            die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat,
Unbekannt gestellt und sich mit der Polizei über weitere         Verwaltung und Bürgerbeteiligung regeln und dient als
Schritte beraten. Neben der Einbindung von Herrn Probst,         Beratungsgrundlage für entsprechenden Tagesordnung-
mobilem Jugendarbeiter, wird es zu einer Überwachung             spunkt in der Gemeinderatssitzung nach der Sommer-
des Skaterplatzes durch die Polizei kommen. Die Vi-              pause.
deo-Überwachung des Bereichs ist lt. Polizei in diesem           Heimatbuch Band 2 - Verkaufsstart
Fall möglich, wird aber von der Gemeinde momentan                Ab 21. Juli wird der zweite Band vom Otterfinger Hei-
noch nicht durchgeführt.                                         matbuch beim Kiosk Weiller angeboten (Band 2 für 49 €;
Senkung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 5 % ab                    zusammen mit Band 1 zum Sonderpreis von 69 €). Am
1.7.2020 für die Wassergebühren                                  Samstag, den 25. Juli, steht das Autorenteam für Fragen
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Ein-                  aus der Bevölkerung von 10-12 Uhr beim Kiosk Weiller
dämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coro-              zur Verfügung.
na-Krise beinhaltet eine Absenkung der Mehrwertsteuer            Aufstellung Bauanträge, die auf dem Verwaltung-
von 7 % auf 5 %. Dies betrifft in Folge auch die Wasserver-      sweg weitergeleitet werden.
sorgung, welche mit bisher 7 % besteuert wurde.                  Der Gemeinderat erhält halbjährlich eine Übersicht der
Um eine Zwischenablesung zum 30.06.2020 zu vermei-               Bauanträge, die auf dem Verwaltungsweg weitergeleitet
den, hat das Bundesfinanzministerium entschieden, die            wurden. Die nächste Aufstellung folgt in der Januarsit-
gesamten Wassergebühren für 2020 mit 5 % zu besteuern.           zung.
Die Anpassung erfolgt mit der Endabrechnung Anfang               Ende der öffentlichen Sitzung 22:00 Uhr

September 2020                                                                                                       13
Die Verwaltung informiert

Umgestaltung des Parkplatzes Tegernseer Str./
Stützenfeldweg
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Parkplatz an der Tegernseer Straße, Ecke Stützenfeldweg umzugestalten.
Die Bauarbeiten durch die beauftragte Firma werden voraussichtlich Anfang September beginnen und ca. 5 bis 6
Wochen dauern.

14                                                                                        September 2020
Errichtung einer Parkzone in der Palnkamer Straße
Der Gemeinderat hat beschlossen, in der Palnkamer          des Durchgangsverkehrs mit ausreichend großen
Straße eine Parkzone einzurichten. Das bedeutet, dass      Ausweichflächen für entgegenkommende Fahrzeuge
Fahrzeuge nur noch in den markierten Parkflächen ab-       geschaffen werden. Die Markierungen wurden bereits
gestellt werden dürfen. Damit soll eine Verbesserung       Mitte August angebracht.

                            Termine für Fälligkeit
                        der Wasser + Kanalgebühren
   Mit unserer vorsorglichen Erinnerung möchten wir Ihnen unangenehme Überraschungen ersparen. Bitte no-
                    tieren Sie folgenden Termin für die Zahlung der Wasser + Kanalgebühren

                                                 22.9.2020
              Falls Sie einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, bitten wir darum, auf Ihrem Konto für
                                       ausreichende Deckung zu sorgen.
  Zur Vermeidung von Mahngebühren bitten wir ggf. - falls noch nicht vorliegend - um Erteilung eines SEPA-Last-
          schriftmandats (Einzugsermächtigung). Vordrucke hierfür erhalten Sie in der Gemeindekasse.

September 2020                                                                                                    15
Die Verwaltung informiert

Laserscanningbefliegung
Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband              werden. Die Mitarbeiter können sich durch Bestäti-
und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2020 bis Juni                   gungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungs-
2021 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen                    arbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grund-
durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus                   stücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen
zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Gelän-              könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betre-
demodell, das die Geländeform in höchster Genauig-                   ten privater Grundstücke nachfragen.
keit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbe-               Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegen-
sondere für den Hochwasserschutz von großer    Landesamt
                                                       Bedeu- für zubringen
                                                                      Digitalisierung,
                                                                                   und den Mitarbeitern der Messtrupps den
tung und zur Minderung der Erosionsgefährdung            in der und
                                                   Breitband         Zutritt  zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfra-
                                                                         Vermessung
Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von                 gen können Sie am LDBV, Referat 84 weitere Informa-
Maßnahmen inBekanntmachung
                der Forstwirtschaft.über Laserscanningvermessungen   tionen erhalten.
Zur Qualitätskontrolle   der gemessenen
              Das Bayerische                 Daten müssen
                              Landesamt für Digitalisierung,         Informationen
                                                             Breitband  und Vermessung  zu(LDBV)
                                                                                            Laserscanning       und dem Digitalen
                                                                                                 lässt von Juli 2020
Dachflächen und    ebene
              bis Juni 2021Geländeflächen
                            im Landkreisgebiet(z.Laserscanningbefliegungen
                                                  B. Straßen-        Geländemodell       finden
                                                                              durchführen,  um dieSie  im Internet unter https://
                                                                                                    Geländeformen
              vom Flugzeug
abschnitte, Flächen            aus zu erfassen.
                       auf Sportplätzen      usw.)Als vor
                                                       Ergebnis
                                                            der entsteht    ein Digitales Geländemodell, das die
                                                                     www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html
              Geländeform
Befliegung durch            in höchster
                    Mitarbeiter         Genauigkeit
                                  des LDBV            wiedergibt. Dashttps://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/ge-
                                              oder Mitarbe-            Digitale Geländemodell ist insbesondere für
              den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der
iter der beauftragten    Befliegungsfirmen eingemessen               laende.html
              Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.

               Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B.
               Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder
               Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Mitarbeiter können sich
               durch Bestätigungsschreiben des LDBV ausweisen. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf
               öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der
               Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.

               Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps
               den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Bei Rückfragen können Sie am LDBV, Referat 84 weitere
               Informationen erhalten.

               Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter
               https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/laser.html

               https://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html

               München, August 2020

               Dienstgebäude           Öffnungszeiten                    Telefon                               E-Mail
               Alexandrastraße 4       Mo – Do   8.00 – 16.00 Uhr        089 2129-0         poststelle@ldbv.bayern.de
               80538 München           Fr        8.00 – 14.00 Uhr                                            Internet
                                                                                                  www.ldbv.bayern.de
16                                                                                                               September 2020
ViVo

                        KU

 Vorankündigung
 Häckselaktion in Otterfing vom 26.10.-30.10.2020
 Die Häckselaktion soll das Kompostieren von sperrigem Astwerk sowie Strauch- und Staudenschnitt im Hausgar-
 ten erleichtern. Das Grüngut wird zerkleinert und zerfasert und bietet so Mikroorganis-men mehr Angriffsfläche.
 Anmeldung ab 1.10.2020 bei Frau Wessely
 per Tel 08024 – 9063 – 101
 per Mail an gemeinde@otterfing.de
 Bitte geben Sie Ihren Namen, die Hausanschrift sowie Ihre Telefonnummer an.
            VIVO Kommunalunternehmen für Abfall-Vermeidung, Information und Verwertung im Oberland
                     Valleyer Straße 60 – 83627 Warngau, Tel. 0 80 24 / 90 38 - 0, Fax - 40,
                       E-Mail: info@vivowarngau.de, Internet: www.vivowarngau.de

                                                           GmbH & Co. KG

          Planung, Beratung und fachgerechter Einbau
            von Heizungen & sanitären Installationen
                         83624 Otterfing • Dietramszeller Straße 52
                          Telefon 08024 / 92 340 • Telefax 92 341

  - Holzheizungsspezialist       - Öl- und Gasheizung - Kesselerneuerungen
    für Pellets-, Hackschnitzel- - Solartechnik       - Kanalarbeiten
    und Scheitholzkessel         - Wärmepumpen        - Kundendienst

September 2020                                                                                                     17
Stellenanzeigen

                         Stellenausschreibung –
                    Das Haus für Kinder sucht ab sofort
     Sie schätzen die Vorteile eines Arbeitsgebers, bei dem Konfession keine Rolle spielt, der Ihre Leistung schätzt
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                    Dann kommen Sie doch zu uns in Vollzeit / Teilzeit ( 39/ 30 Std )
                            Erzieher/in oder pädagogische Fachkraft
                               Kinderpfleger/in im Krippenbereich
                                                         Die Aufgaben
     Sie begleiten Kinder bedarfsgerecht und fördern ihre Talente, damit die Kinder sich zu eigenverantwortlichen
                                    und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln.
                Sie sind ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in für Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder.
      Sie setzen im Team unseren situationsorientierten Ansatz um und entwickeln diesen auch erfolgreich weiter.
                                                     Das bringen Sie mit
                                  Eine abgeschlossene Ausbildung und fundiertes Fachwissen.
                          Sie kennen sich im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan gut aus.
                   Sie sind einfühlsam, verantwortungsbewusst, aufmerksam und lassen sich gern auf
                              die Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern ein.
               Bereitschaft zur Teilnahme an unseren informativen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
                                    Chancengleichheit und Partizipation sind Ihnen wichtig.
                                                           Wir bieten
                      Fachliche Beratung und Begleitung durch einen erfahrenen Träger, kollegialen
                             Austausch im Team, vielfältige Weiterbildungen sowie Supervision.
        Einen sicheren Arbeitsplatz und beste Voraussetzungen, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.
     Attraktive Vergütung nach dem AWO-Tarif entspricht dem TVöD sowie überdurchschnittliche Sozialleistungen.
                  So ist z. B. ist der Abschluss einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung möglich.
                               Unterstützung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
                                 Bei Bedarf kann gegeben falls eine Wohnung gestellt werden.
                                          Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
                                             AWO Soziale Zukunft gGmbH
                                                  Haus für Kinder
                                                  z.H Frau Krüger
                                                     Schulstr.3
                                                  83624 Otterfing
                             Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Krüger gerne zur Verfügung
                                                 Tel: 08024 -4739 – 500

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                 MitarbeiterInnen für Kinderbetreuung gesucht

      Die Otterfinger Rappelkiste e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Mittagsbetreuung von
      Grundschulkindern der 1. bis 4. Klassen. Derzeit betreuen wir mit einem engagierten und
      sympathischen Team von 11 MitarbeiterInnen täglich bis zu 70 Kinder nach der Schule.
      Unsere modernen und kindgerechten Räumlichkeiten befinden sich im Gebäude der Grund-
      schule Otterfing und bieten viel Platz: Bauecke, Spiel-, Bastel- und Leseräume, 2 eigene
      Klassenzimmer für die Hausaufgabenbetreuung, ein Mensabereich für das täglich frisch
      gelieferte Mittagessen und direkter Zugang zum Außenbereich mit Klettergerüst und
      Sportplatz.

      Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum September 2020 engagierte

      - Mitarbeiter/innen auf Mini-Job-Basis (bis 450 Euro/Monat) für die Kinderbetreuung
      - Senioren für Lese-/Erzähl- oder Bastelstunden

      Arbeitszeiten nach individueller Absprache und Stundenumfang:
      Mo-Do: ca. 11.30 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr
      Fr: ca. 11.30 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr

      Wir freuen uns auf:
        - Menschen, die gerne und verantwortungsbewusst mit Kindern arbeiten
        - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Engagement
        - Eigenverantwortung und Motivation

      Wir bieten:
        - fröhliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre
        - offenes, situationsorientiertes Betreuungskonzept
        - sympathisches Team mit kurzen Entscheidungswegen und Mitgestaltungsmöglichkeit

      Interessenten richten Ihre Bewerbungsunterlagen – gerne auch per E-Mail – an:
      Otterfinger Rappelkiste e. V., Schulstraße 8, 83624 Otterfing
      vorstand@otterfinger-rappelkiste.de

      Bei Fragen steht Ihnen unsere Leiterin Laura Loferer gerne zur Verfügung!
      Tel. 08024/9063618, E-Mail: betreuer@otterfinger-rappelkiste.de

September 2020                                                                                   19
Die FEUERWEHR informiert

Allianz und Burschen Otterfing unterstützen die
Feuerwehr Otterfing
2.000 Euro überreichte Udo Kitzig von der Allianz              diesem Einsatzzelt mit beisteuern können, so der Bur-
Hauptvertretung in Otterfing an die                            schenvorstand Korbinian Heimerer und überreicht der
örtliche Feuerwehr. Mit der Spende wird die Anschaffung        Feuerwehr Otterfing einen Scheck von 1.714,72 Euro.
eines aufblasbaren Einsatzzeltes unterstützt.                  „Das Zelt kann bei verschiedensten Szenarien zum Ein-
„Auf die Feuerwehr ist immer Verlass, sie hilft wo sie kann    satz kommen, beispielsweise als Lagezentrum für die
und lässt niemanden im Stich oder im Regen stehen.             Einsatzleitung, als Atemschutzsammelstelle, Wetter-
Das gilt auch für die Allianz. Daher unterstützt die Allianz   schutz für verunfallte Personen oder auch einfach nur
Deutschland AG die Freiwillige Feuerwehr sehr gerne bei        als Sonnenschutz für bereitstehende Einsatzkräfte. Wir
ihrer wichtigen Arbeit“, so Udo Kitzig, Allianz Hauptvertre-   danken der Allianz und den Burschen Otterfing für ihre
tungsleiter in Otterfing, bei der Scheckübergabe.              Spende. Denn nur gut ausgerüstete Einsatzkräfte kön-
Die Burschen Otterfing bedanken sich bei der Feuer-            nen effektive Hilfe gewährleisten“, so der Kommandant
wehr Otterfing für die tatkräftige Unterstützung bei           Florian Mang.
diversen Veranstaltungen und freuen sich, dass sie zu          Video unter: www.feuerwehr-otterfing.de

     Feige-net                                                                      Palnkamer Str. 24
                                                                                       83624 Otterfing
     EDV-Beratung Inh.: B. Richard                                                fon 08024 / 470443
     Software- und Systemservice                                                  fax 08024 / 470444
     Computer • Hardware                                                          mobil 0175/8775848
     Datensicherung • Datenrettung                                                  info@feige-net.de
     Netzwerke • DSL • Internet                                                      www.feige-net.de

20                                                                                                 September 2020
Ehrenamt ist keine Arbeit, die nicht bezahlt wird.
Es ist Arbeit, die unbezahlbar ist.
                                                                   Von Herzen bedanken wir uns für den fleißigen, hinge-
                                                                   bungsvollen und engagierten Einsatz des letzten Vor-
                                                                   standsteams der Otterfinger Rappelkiste e. V., welches
                                                                   mit Teamgeist, Herz und Verstand viel bewegen konnte.
                                                                   Danke!
                                                                   Matthias Plück, Nicole Hamberger, Christina Hofmeister,
                                                                   Maria Clauß, Imre Zsemlye

 Rote Karte für Stromfresser
 und Wärmediebe
 Der Arbeitskreis Umwelt & Energie (bisher LAWINE) hat sich das Ziel gesetzt, Otterfinger Bürger über die Möglichkeiten
 der Energieeinsparung zu informieren in den Bereichen:
 Stromsparen im Haushalt
 Durch geringe Verhaltensänderungen und ohne Comfortverlust können nämlich bis zu 15 % der Stromkosten
 eingespart werden. So sollte auch die Anschaffung neuer Elektro-geräte gut überlegt sein. Beispiel bei einem neuen
 Kühlschrank 118 l Nutzinhalt (103 Liter Kühlfach, 15 Liter Gefrierfach):
                                             Stromkosten
  Energieklasse Einkaufspreis kWh/a                          Gesamtkosten
                                                15 Jahre
      A+++          499,- € 94 kWh/a 407,- €                     906,- €
       A++          449,- € 135 kWh/a 590,- €                   1039,- €
        A+          191,- € 188 kWh/a 818,- €                   1009,- €
 Energieberatung bei Renovierungen:
 Sie beabsichtigen Ihr Haus oder Wohnung zu renovieren oder wärmedämmen und wollen wissen, mit welcher Aktion
 Sie wie viel einsparen können.Wir helfen Ihnen da gerne mit unabhängiger Information weiter.
 Fördermöglichkeiten bei Renovierungen am Haus oder
 im Keller bei der Heizungserneuerung:
 Sie wollen Fenster erneuern oder den Speicher und/oder die Kellerdecke wärmedämmen.
 Ihre Heizung ist in die Jahre gekommen und/oder Sie möchten sich von den fossilen Energien für Ihre Hei-
 zung verabschieden. Wir zeigen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Zuschüsse oder Kredite um die Maßnahmen
 durchzuführen.
 Sie sind interessiert an den Themen rund um Energieeinsparung und erneuerbaren Energien und wollen die
 Energiewende voranbringen. Um unsere gesteckten Ziele schneller zu erreichen, sind wir um jede Frau und Mann
 dankbar. Es ist keine Erfahrung in den Bereichen nötig, einfach Interesse und Fragen aus der Sicht eines Laien stellen,
 ist oft schon sehr hilfreich beim Bearbeiten eines Themas. Der Sprecher des „Teams Energieeinsparung“ Anton Jarmer
 (Energieberater HWK und langjähriges Mitglied von AK LAWINE) freut sich auf Ihre Mitarbeit.
                     Bürgerforum-Otterfing, AK Umwelt & Energie, Sprecher für Energieeinsparung: Anton Jarmer, solardoni@t-online.de

September 2020                                                                                                                         21
Gemeindeleben

Neue Wertschöpfungszahlen für den Tourismus:
enorme Einbußen durch Corona
Das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche               Auswertung der Mobilfunkdaten, über die die ATS für
Institut für Fremdenverkehr aus München,                die gesamte Region verfügt, bestätigt diese Zahlen.
kurz DWIF, hat für die Alpenregion Tegern-              Die Gäste gaben insgesamt 513 Mio. € aus, was
see Schliersee (ATS) aktuelle Umsatz- und               einem täglichen Umsatz von 1,4 Mio. € entspricht.
Wertschöpfungszahlen für das Jahr 2019                  Dabei kommen 2/3 der Umsätze aus dem Übernach-
sowie daraus abgeleitet die Prognosen für das           tungstourismus sowie 1/3 aus dem Tagestourismus.
Jahr 2020 veröffentlicht. Neben den Umsätzen            Aus diesen Umsätzen entstand eine Wertschöpfung
aus Tages- und Übernachtungstourismus                   (also Löhne, Gehälter und Gewinne) von gut 255
sind hauptsächlich die Einbußen durch den               Mio. € sowie ein Vollzeitäquivalent von über 6.600
corona-bedingten Lock-Down ab Mitte März                Personen. Durch den corona-bedingten Lock-down
prägend.                                                ab Mitte März bis Ende Mai ist bedauerlicherweise
Bereits zum dritten Mal seit 2013 hat das DWIF          mit Umsatzeinbußen i. H. v. ca. 80 Mio. € zu rechnen.
Umsatz- und Wertschöpfungszahlen für die gesam-         „Diese Zahlen zeigen uns natürlich – auch durch die
te Region erhoben. Dabei sind die Zahlen sehr           positive Entwicklung im Vergleich zu den Vorjahren
vielschichtig und geben richtungsweisende Ant-          – die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Touris-
worten auf eine Vielzahl von Fragen: Wieviel Tages-
                                                        mus und wie schnell durch Corona dieses wichtige
und Übernachtungsgäste waren in der Region?
                                                        wirtschaftliche Standbein der Region wegbrechen
Welche Umsätze konnten durch den Tourismus ge-
                                                        kann. Gleichzeitig wird deutlich, welchen Belastun-
neriert werden und wieviel Wertschöpfung entsteht
                                                        gen die Region – insbesondere durch die hohe An-
daraus? Wie viele Vollzeitstellen können durch den
                                                        zahl an Tagesgästen – ausgesetzt ist“ fasst Harald
Tourismus in der Region geschaffen werden? Mit
                                                        Gmeiner zusammen.
welchen Einbußen ist durch Corona für das Jahr 2020
zu rechnen?                                             Ziel der Region muss es dabei sein, einerseits die
„Für uns sind derzeit vor allem die Entwicklung         Wertschöpfung durch den Tourismus aufrechtzuer-
der Zahlen sowie die corona-bedingten Einbußen          halten und andererseits die Belastungen der Region,
von äußerster Relevanz“ erläutert Harald Gmeiner,       sei es durch die Verkehrsbelastung, die Auslastung
Vorstand der ATS. „Dabei war im Jahr 2019 die Ent-      von Attraktionspunkten oder durch negative Ein-
wicklung zwar grundsätzlich positiv, gleichzeitig be-   flüsse auf die Natur, zu reduzieren. „Natürlich sind
trachten wir gerade die Entwicklung im Bereich der      diese Ziele nicht von heute auf morgen zu erreichen“
Tagesgäste mit großer Aufmerksamkeit und setzen         erklärt Harald Gmeiner. „Aber mit gezielten Len-
hier auch erste Maßnahmen.“                             kungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen können
                                                        wir hier erste Schritte gehen: sei es durch unseren
Bei einem kurzen Abriss über die wichtigsten Zah-       Ausflugsticker oder den Einsatz von Rangern.“
len wird die Relevanz des Tourismus, aber auch die
hohe Gästefrequenz sowie die derzeit zu verkraf-        Die gesamte Studie steht unter https://www.
tenden Einbußen durch Corona deutlich: Insgesamt        tourismus-kompetenz.de/neue-wertschoep-
besuchten im Jahr 2019 über 11 Mio. Gäste die Re-       fungszahlen-fuer-den-tourismus-enorme-einbus-
gion – davon alleine 8,2 Mio. Tagesgäste. Auch die      sen-durch-corona/ zum Download bereit.

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Windenergie im Hofoldinger Forst
Einladung zum Online-Dialog für Bürgerinnen und Bürger
Gerne informieren wir die Bürgerinnen und Bürger der          Den Link zur Anmeldung finden Sie unter:
Gemeinde Otterfing über den aktuellen Planungsstand           www.windenergie-hofoldinger-forst.de/buergerdialog3
zum Thema Windenergie im Hofoldinger Forst in einem           Die Zugangsdaten – Link für die Online-Veranstaltung
Online-Dialog am Montag,                                      und alternativ die Telefonnummer zum Einwählen –
28. September 2020 um 19 Uhr.                                 werden per Email automatisch nach erfolgter Anmel-
                                                              dung zugeschickt. Technische Voraussetzung für die On-
Beim Online-Bürgerdialog stellen die Projektbeteiligten       line-Veranstaltung ist ein PC oder Laptop mit Lautspre-
und Experten die aktuellen Erkenntnisse zum Winden-           cher sowie eine stabile Internetverbindung. Alle, die mit
ergieprojekt im Hofoldinger Forst vor. Da zurzeit keine       PC oder Laptop teilnehmen, haben über einen Livechat
Präsenzveranstaltung in entsprechender Größe und              die Möglichkeit schriftlich ihre Fragen zu stellen.
Form möglich ist, muss der Bürgerdialog online stattfin-      Weitere Information zum Projekt unter:
den. Eine Teilnahme per Telefon ist möglich.                  www.windenergie-hofoldinger-forst.de

Absage der Jahreshauptversammlung 2020
des Gartenbauvereins
Leider muss der Termin am 2. Oktober für die Sai-             und da uns die Gesundheit unserer Mitglieder sehr wichtig
sonabschlussfeier und auch die für diesen Tag geplante        ist, muss der Vorstand das Gartlertreffen leider absagen.
Jahreshauptversammlung entfallen. Die Entwicklung der         Die Vorstandschaft wünscht alles Gute und blei-
Infektionszahlen im Landkreis ist leider nicht vorhersehbar   bt‘s g’sund

September 2020                                                                                                      23
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