Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus ab jetzt möglich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nummer 36 Donnerstag 09. September 2021 Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus ab jetzt möglich Seit dem 1. September sind in Baden-Württemberg Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus mit den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna möglich. Ihre letzte Impfung muss mindestens sechs Monate zurückliegen. Wer Wo • Menschen ab 80 Jahren • Im Impfzentrum (noch bis zum 30.9.) • Pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen • Bei Vor-Ort-Aktionen oder zuhause • Bei der Hausärztin oder dem Hausarzt • Menschen, die in Einrichtungen für Menschen • Bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt mit Behinderung oder anderen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Gruppen betreut • Heime und Einrichtungen werden von den oder gepflegt werden oder dort wohnen Heimärztinnen und -ärzten und der nieder- gelassenen Ärzteschaft versorgt und bei • Menschen mit Immunschwäche oder unter Bedarf von mobilen Impfteams angefahren immunsuppressiver Therapie • Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt • Menschen, die bislang ausschließlich die werden, können die Impfung im Rahmen Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. eines ärztlichen Hausbesuchs erhalten Johnson & Johnson erhalten haben Mehr Informationen zur Auffrischimpfung und Impfangeboten auf www.dranbleiben-bw.de
Seite 2 / Nummer 36 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 09. September 2021 Foto: Boarding1Now/iStock/GettyImagesPlus Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab 1. September Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab dem 1. September möglich. Die Auffrischimpfung erfolgt für alle aktuell berechtigten Personengruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (o- der im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt. Berechtigter Personenkreis und Impfangebote Die Auffrischimpfung erhalten Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben. Diese Einrichtungen werden im September durch die Heimärztinnen und Heimärzte und die niedergelassene Ärzteschaft versorgt und bei Bedarf von den mobilen Impfteams angefahren, die entsprechenden Vorbereitungen haben bereits begonnen. Für Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreu- ungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen (z.B. Onkologie oder Transplantati- onsmedizin) arbeiten, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht grundsätzlich empfohlen. Bei individuellem Wunsch und nach entsprechender ärztlicher Aufklärung ist diese jedoch ebenfalls ab 1. September möglich. Darüber hinaus erhalten Menschen über 80 Jahren, Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden sowie Per- sonen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie eine Auffrischimpfung. Diese können überall dort wahrgenommen werden, wo Impfungen durchgeführt werden. So können Personen, die zu einer der genannten Gruppen gehören, die Auffrischimpfung im Impfzentrum (bis 30. September), mit Termin beim Hausarzt oder der Hausärztin sowie bei der Betriebsärztin oder beim Betriebsarzt wahrnehmen. Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, können die Impfung im Rahmen eines Hausbesuchs durch den jeweiligen Hausarzt oder die Hausärztin erhalten. Auch Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen medizinischen Grund eine Auffrischimpfung bekommen. Bei den überall im Land stattfindenden Vor-Ort-Impfaktionen werden ab 1. September neben Erst- und Zweitimp- fungen auch Auffrischimpfungen durchgeführt. Informationen über die Öffnungszeiten der Impfzentren sowie die Vor-Ort-Impfaktionen und den jeweils angebotenen Impfstoff finden sich aufwww.dranbleiben-bw.de. Wer seine Auffrischimpfung bei einem offenen Impfangebot ohne Termin wahrnehmen möchte, sollte sich vorab informieren, ob der bei der Grundimmunisierung verwendete mRNA-Impfstoff bei dem jeweiligen Vor-Ort-Impftermin angebo- ten wird. Wer lieber mit Termin geimpft werden möchte, etwa um Wartezeiten zu vermeiden, kann unter 116 117 einen Termin im Impfzentrum buchen (bis 30. September, da die Impfzentren danach geschlossen sind). Da bei der Onlinebuchung über den Impfterminservice der kv.digital keine Auswahl des Impfstoffs möglich ist, können Termine für die Auffrischimpfungen in den Impfzentren nur telefonisch über die 116117 gebucht werden. Auch Hausärztinnen und Hausärzte führen Auffrischimpfungen durch, die Terminvereinbarung ist jeweils direkt in der Praxis möglich. Auffrischimpfungen ausschließlich mit mRNA-Impfstoffen Auffrischimpfungen werden ausschließlich mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna durchge- führt. Erfolgte die Grundimmunisierung bereits mit einem mRNA- Impfstoff, so soll die Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff desselben Herstellers durchgeführt werden. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend. Voraussetzungen und Nachweise Bedingung, um eine Auffrischimpfung zu erhalten, sind der Nachweis über die Erst- und Zweitimpfungen in Form des gelben Impfausweises, des digitalen Impfnachweises oder eines Ersatzimpfnachweises, ein Lichtbildausweis sowie im Fall von Personen mit Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie ein entsprechendes ärztliches Attest, ärztliche Vorbefunde oder ein Arztbrief. Beschäftigte der genannten Einrichtungen müssen eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers mitbringen, aus der hervorgeht, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht. Eine förmliche landesein- heitliche Bescheinigung wie zu Beginn der Impfkampagne ist nicht notwendig. Bei den ab September stattfindenden Auffrischimpfungen handelt es sich um ein Angebot, um für die genann- ten vulnerablen Personen den optimalen Impfschutz sicherzustellen. Bedingung ist, dass die Zweitimpfung min- destens sechs Monate zurückliegt. Umgekehrt bedeutet ein längerer Abstand zwischen Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) und Auffrischimpfung nicht, dass der Impfschutz in dieser Zeit nachlässt.
Donnerstag, 09. September 2021 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 36 / Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen - Wahlbekanntmachungen
Seite 4 / Nummer 36 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 09. September 2021
Donnerstag, 09. September 2021 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 36 / Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Notdienste Saisonende Freizeitwellenbad Schellbronn Ärztlicher Bereitschaftsdienst Noch bis einschließlich Sonntag, den 12.09.2021 kann Ärztliche Notfallpraxen das Freizeitwellenbad Schellbronn besucht werden und Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum danach endet im Biet die Badesaison 2021. Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Wir danken unseren Gästen sehr herzlich für ihren Besuch Mo./Di./Do. 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr und ihr Verständnis im Hinblick auf die pandemiebeding- Mi. 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr ten Einschränkungen. Fr. 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im nächs- Sa./So., Feiertag 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr ten Jahr! Kinderärztliche Notfallpraxis Helios Klinikum Pforzheim Ihr Freibad-Team Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 (Telefonische Terminabsprache sinnvoll) Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr Protokoll von der öffentlichen Sitzung Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr Sa./So., Feiertag 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr des Gemeinderates am 27. Juli 2021 Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Hinweis: Die Verwaltungsbeilagen zur Sitzung können im Internet unter https://neuhausen-sitzungsdienst.komm.one/bi/ Notruf der Integrierten Leitstelle des DRK Pforzheim und info.asp eingesehen werden den Enzkreis e.V. (Berufsfeuerwehr und DRK Pforzheim- Enzkreis e.V.) lautet 112 (Euronotruf) Punkt 1 Fragen der Zuhörer Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Ser- vicenummer 19 222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Aus den Reihen der Zuhörer kommt die Frage nach der Rechtfertigung der geplanten Erhöhung der Kindergarten- Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer beiträge auf. Es wird die Personalsituation im Kindergarten Die für die Wochenenden und Feiertage für den Not- Neuhausen bemängelt, beispielsweise, dass Kinder bei den dienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekam- Abholzeiten teilweise nur durch Praktikanten und eine Integ- mer unter der Rufnummer 0621 - 38 000 818 zu erfragen. rationskraft betreut werden. Der Bürgermeister teilt mit, dass im Bereich Personal ent- Wochenenddienst der Apotheken sprechende Maßnahmen getroffen werden, durch die eine Verbesserung der Situation erhofft wird. Samstag, den 11. September 2021 Pregitzer-Apotheke, Westliche 39 (Leopoldplatz), Punkt 2 Pforzheim, Tel. 07231 / 14 370 Bekanntgaben Apotheke im Kaufland, Am Mühlkanal 4, Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in sei- Pforzheim-Brötzingen, Tel. 07231 / 45 43 50 ner nicht öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2021 beschlossen Sonntag, den 12. September 2021 hat Nordstadt-Apotheke, Ebersteinstr. 39 - Praktikanten im Anerkennungsjahr ab 01.09.2021 nur (Ecke Hohenzollernstr.), Pforzheim, Tel. 07231 / 33 462 noch mit 70% anzurechnen. Rats-Apotheke, Hauptstr. 99, Pforzheim-Eutingen, - dem Antrag einer Mitarbeiterin auf Reduzierung des Be- Tel. 07231 / 50 072 schäftigungsumfangs auf 50% zuzustimmen. - die Verwaltung mit der Besetzung von zwei 100%-Stellen im Kindergarten Neuhausen zum 01.01.2022 zu bevoll- mächtigen. Punkt 3 Finanzzwischenbericht zum 30.06.2021 Gemeindekämmerer Ralf Hildinger gibt dem Gremium in der Sitzung einen Überblick über die wesentlichen Veränderun- Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen gen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2021. Herausgeber: Nach derzeitigem Stand verschlechtert sich im Ergebnis- Gemeindeverwaltung Neuhausen haushalt das ordentliche Ergebnis um 702.000 Euro auf Druck & Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger -1.717.765 Euro. Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaum-medien.de Die Erträge liegen aktuell um 677.000 Euro unter den Plan- Redaktion: ansätzen. Das hängt vor allem mit geringeren Gewerbe- Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Ver- steuererträgen aufgrund der Corona-Pandemie zusammen lautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im (-580.000 Euro). Weitere Mindererträge ergeben sich durch Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: sekre- geschlossene öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und tariat@neuhausen-enzkreis.de Gemeindehallen und Einschränkungen bei deren Betrieb Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird (-50.000 Euro). keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend Bei den Aufwendungen wird aufgrund zeitweise nicht be- im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für setzter Stellen und einer niedrigeren Gewerbesteuerumlage „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nuss- mit Einsparungen von 13.000 Euro gerechnet. Die Coro- baum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. na-Pandemie schlägt sich auch hier in außerplanmäßigen Bezugspreis: halbjährlich € 18,35. Aufwendungen für den Betrieb eines Corona-Testzentrums Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrich- tenden Abonnementgebühr. (aktuell rd. 16.000 Euro) nieder. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Zudem wurden vom Gemeinderat im laufenden Jahr zusätzli- Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de che Aufwendungen beschlossen, die noch nicht im Haushalt berücksichtigt sind (+38.000 Euro). Diese Ausgabe erscheint auch online Im Finanzhaushalt reduziert sich die geplante Änderung des Fi- Das eBlättle ist nur mit einem gesonderten Zugang zu lesen. nanzierungsmittelbestandes um 883.500 Euro auf 533.225 Euro.
Seite 6 / Nummer 36 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 09. September 2021 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: 07234/9510-0 Sprechzeiten: Fax: 07234/9510-50 Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Internet www.neuhausen-enzkreis.de Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.30 Uhr E-Mail: mail@neuhausen-enzkreis.de Adresse: Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Ihre Ansprechpartner: Zimmer Bereich Name Durchwahl E-Mail 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 korz@neuhausen-enzkreis.de 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat/ Hannelore Lorenz 9510-11 sekretariat@neuhausen-enzkreis.de Mitteilungsblatt 05 (EG) Leiter Hauptamt/Bauamt Joachim Lutz 9510-20 lutz@neuhausen-enzkreis.de 06 (EG) Nora Voll 9510-21 voll@neuhausen-enzkreis.de 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt/ Beate Ostenrieder 9510-13 meldeamt@neuhausen-enzkreis.de Fundbüro 02 (EG) Standesamt/Versicherungsamt/ Andrea Volkert 9510-23 standesamt@neuhausen-enzkreis.de Friedhofswesen Marion Geßl 9510-26 gessl@neuhausen-enzkreis.de 04 (EG) Ordnungsamt/Verkehrswesen/ Stephan Banschbach 9510-24 banschbach@neuhausen-enzkreis. Gebäudeunterhaltung de 03 (EG) Grundbucheinsichtstelle/ Oliver Herr 9510-25 herr@neuhausen-enzkreis.de Bauanträge 16 (DG) Leiter Kämmerei Ralf Hildinger 9510-34 hildinger@neuhausen-enzkreis.de 12 (OG) Katharina Mittmann 9510-30 mittmann@neuhausen-enzkreis.de 11 (OG) Grundsteuer Jürgen Hermann 9510-31 hermann@neuhausen-enzkreis.de Heike Schmidt schmidt@neuhausen-enzkreis.de 09 (OG) Gemeindekasse/Gebühren Kathrin Wendt 9510-32 wendt@neuhausen-enzkreis.de 10 (OG) Personalamt/Hundesteuer/ Katja Röhl 9510-33 roehl@neuhausen-enzkreis.de Wasser/Abwasser Furtstr. 11 Leiter Bauhof Patrick Raisch 942800 oder bauhof@neuhausen-enzkreis.de 01727183316 Wassermeister Enzo Marsala 017656565532 Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0172 7183265 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch 1277 Polizeiposten Tiefenbronn 4248 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle Revierleiter 01752234630 alexander.von.hanstein@enzkreis.de Alexander von Hanstein entfallen bis auf Weiteres Wichtige Telefonnummern IM NOTFALL Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarztwagen 112 Polizei 110 Polizeiposten Tiefenbronn 07234 4248 Notfallpraxis im Siloah St. Trudpert Klinikum und Helios Klinikum 116 117 Krankentransport sitzend/liegend 19222 mit dem Handy 07231 Störungsstelle Strom – Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 Störungsstelle Gas - Stadtwerke Pforzheim 0800 797 39-3837 k Störungsstelle Wasser - Netze BW 07051 790345274
Donnerstag, 09. September 2021 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 36 / Seite 7 Die geplanten Einzahlungen aus Bauplatzverkäufen wurden Tatsächlich wurden seither ca. 2400 Fm pro Jahr einge- bisher noch nicht erreicht (-471.500 Euro). Durch die Ablö- schlagen. sung eines Darlehens reduzieren sich die Einzahlungen um Aus diesem Grund schlägt die Forstdirektion Freiburg vor, weitere 380.000 Euro. den geplanten Holzeinschlag für die kommenden 5 Jahre Mehrauszahlungen fielen für die Sanierung des alten Schul- um in Summe 3400 Fm zu erhöhen. Nur so können not- hauses in Neuhausen (+27.000 Euro) und den Spielplatz wendige Pflegemaßnahmen in den kommenden fünf Jahren Birkenäcker/Baschäcker (+5.000 Euro) an. im erforderlichen Umfang realisiert werden. Der seitherige, Aus dem Gremium wird nach der Ursache für die geringeren deutlich unter dem Zuwachs liegende Hiebsatz eröffnet hier Gewerbesteuerzahlungen gefragt. Der Kämmerer berichtet, entsprechende Möglichkeiten, ohne das Ziel eines weiteren dass die Vorauszahlungen deutlich gesunken sind. Viele Un- Vorratsaufbaus zu gefährden. Für die verbleibenden Jahre ternehmen haben aufgrund der Corona-Pandemie die Vor- bis 2024 errechnet sich damit ein jährlicher Einschlag von auszahlungen herabsetzen lassen. 1950 Fm. Er liegt in dieser Zeit um 500 Fm unter dem in Ein weiteres Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass die den ersten 5 Jahren tatsächlich vollzogenen Einschlag. Corona-Finanzhilfen des Bundes bei den Gewerbebetrieben Die Erhöhung des Hiebsatzes um ca. 18 % benötigt eine eine steuerpflichtige Betriebseinnahme darstellen. Im Rah- Zustimmung des Gemeinderats. men der Steuererklärungen für das Jahr 2020 dürfte davon Herr von Hanstein informiert, dass der Holzeinschlag durch auszugehen sein, dass es vermehrt zu Gewerbesteuernach- Schadholz deutlich gestiegen ist. zahlungen kommen wird und sich dieser Minderertrag ein Stück weit minimieren wird. Der Befall durch den Borkenkäfer ist in diesem Jahr nicht so schlimm wie befürchtet. Im Bereich Zimmerwiesen wurden Aus den Reihen des Gremiums wird nachgefragt wofür im 6.500 Eichen gepflanzt. Rathaus Webcams benötigt werden bzw. wo diese installiert sind. Das Ziel ist ein stabiler und ein an das Klima angepasster Wald. Der Vorsitzende erklärt, dass es sich bei den Webcams um Ausstattung für die Rathausmitarbeiter zur Durchfüh- Ein Gremiumsmitglied der FWV bittet Herrn von Hanstein rung von Seminaren und Konferenzen handelt, die seit der um Information, an welcher Stelle eine weitere Bepflanzung Corona-Pandemie vermehrt stattfanden. Zusätzlich wurden möglich ist, da dessen Fraktion im Rahmen einer eigens auch Headsets angeschafft. initiierten Aktion weitere Bäume pflanzen möchte. Herr von Ein weiteres Mitglied spricht den Ergebnishaushalt im All- Hanstein sagt zu, dass er den Sachverhalt prüfen wird; ggf. gemeinen an. Es müssen Überlegungen angestellt werden, sind auf den Flächen der Waldgenossenschaft Hamberg wo Einsparungen möglich sind (z.B. Personalkosten) und wo Bepflanzungen möglich. Erträge erhöht werden können (z.B. Eintritt Freibad). Bei der Frage zum Betriebsergebnis stellt Herr von Hanstein Sodann nimmt der Gemeinderat den vom Kämmerer vor- ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren in Aussicht. Der getragenen Finanzzwischenbricht zum 30. Juni 2021 zur Holzmarkt entwickelt sich überaus positiv sowohl was den Kenntnis. Absatz als auch die Preise anbelangt. Punkt 4 Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt Beratung und Beschlussfassung über die Zwischen- der Gemeinderat einstimmig, den Hiebsatz im Gemeindewald prüfung des Forsteinrichtungsplans für den Neuhausen, wie von der Forstverwaltung vorgeschlagen, zu Gemeindewald Neuhausen – Anpassung der Planung erhöhen. Zu Beginn begrüßt der Vorsitzende den anwesenden Revier- Punkt 5 förster Herrn von Hanstein. Wahl des Bürgermeisters am 17.Oktober 2021 Bereits im Rahmen der Waldbegehung am 17. Juli 2021 - Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche wurde die Thematik vorgestellt. Nach den Ausführungen des Bewerbervorstellung Revierförsters wird im Rahmen der sogenannten Zwischenprü- Nach den Ausführungen von Hauptamtsleiter Lutz hat der fung nach fünf Jahren die bisherige Umsetzung der 10-jähri- Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Februar 2021 den Tag gen Forsteinrichtungsplanung von der Forstdirektion Freiburg für die Bürgermeisterwahl auf Sonntag, 17. Oktober 2021, überprüft. Die Umsetzung durch das Forstamt wird kontrolliert den Termin für eine eventuell erforderlich werdende Neuwahl und evaluiert, ob der Plan angepasst werden muss. auf Sonntag, 07. November 2021, festgelegt. Die letzte Forsteinrichtungserneuerung fand im Jahr 2015 Nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) kann die Ge- statt. Die Forsteinrichtungsplanung umfasst die im 10-Jahres- meinde den Bewerbern, deren Bewerbungen für die Bürger- Zeitraum vorgesehenen Holznutzungen, Kulturbegründungs-, meisterwahl zugelassen sind, Gelegenheit geben, sich den Pflege-, Astungs- und sonstigen Arbeiten im Gemeindewald. Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Da im Gemeindewald Holzvorräte aufgebaut werden sollen, liegt die geplante Gesamtnutzung von 1900 Fm je Jahr (was Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, dass ent- 4,5 Fm je Hektar und Jahr entspricht) sehr deutlich unter sprechende Vorstellungstermine zeitnah vor der Wahl in allen dem aktuellen Zuwachs von 8,4 Fm je Hektar und Jahr. Wo 4 Ortsteilen der Gemeinde stattfinden. Es wird deshalb vor- erforderlich wurden intensive Pflegemaßnahmen und Wertäs- geschlagen, die Bewerbervorstellungen in der Kalenderwo- tungen vorgesehen. che 40 wie folgt durchzuführen: Zusammenfassend kann die seitherige Holzeinschlagspla- Ortsteil Schellbronn: nung als ausgesprochen zurückhaltend bewertet werden. Montag, 04.10.2021, 19.00 Uhr in der Schwarzwaldhalle Insgesamt ist die Forstdirektion mit der Umsetzung der Ortsteil Neuhausen: Forsteinrichtungsplanung zufrieden. Dienstag, 05.10.2021, 19.00 Uhr im Monbachhalle Trotz der seit 2018 aufgrund Dürre und Hitze entstandenen Ortsteil Steinegg: Schadhölzer und der Kalamitätsbedingten Holzmarktproble- Mittwoch, 06.10.2021, 19.00 Uhr im Pallottisaal me konnte die Bewirtschaftung recht planmäßig erfolgen. Ortsteil Hamberg; Donnerstag, 07.10.2021, 19.00 Uhr in der Allerdings sind aufgrund Tennishalle des St. Wolfgang-Zentrums. - Schadholznutzungen in Höhe von 18% des Gesamtholz- Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat den vor- einschlags geschlagenen Terminen für die öffentliche Bewerbervorstel- - Sondernutzungen durch die Räumung des Gewerbege- lung einstimmig zu. biets West Zum Ablauf der Vorstellungen werden folgende Regularien - Vorbereitungshieben in der Naturwaldzelle Monbachtal vorgeschlagen: in erheblichem Umfang ungeplante Holzmengen angefallen. (Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf Aus diesem Grund überschreitet der aktuelle Gesamtein- die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, schlag die Planmengen für die ersten fünf Jahre um ca. 1,5 weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personen- Jahreseinschläge. bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter).
Seite 8 / Nummer 36 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 09. September 2021 • Die Bewerber erhalten die Möglichkeit, sich in einem Re- Gerd Philipp aus Neuhausen und Herr Ralph Holzhauer aus dezeitraum von max. 15 Minuten persönlich vorzustellen. Hamberg, ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Reihenfolge der Vorstellungen wird zu Beginn jeder Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat, wie Veranstaltung ausgelost. von der Verwaltung vorgeschlagen, den Gutachterausschuss • Den Bewerbern wird freigestellt, bei der Vorstellung ihrer bei der Gemeinde Neuhausen zum 31.07.2021 aufzulösen. Mitbewerber im Saal zu verbleiben. Die Beschlussfassung erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und 1 • Nach der Vorstellung der Bewerber besteht von Seiten Enthaltung. der anwesenden Zuhörer im Zeitrahmen von ca. 1 Stun- de die Möglichkeit, Fragen an die Bewerber zu stellen. Zu b) • Aus Gründen der Gleichbehandlung sind die aus der Zu- Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung und hörerschaft gestellten Fragen an alle Bewerber zu richten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und von diesen in einem Zeitraum von jeweils max. 2 Neuhausen Minuten pro Kandidat zu beantworten. Nach jeder Frage Nach Auflösung des örtlichen Gutachterausschusses ist die beginnt ein anderer Bewerber in der Antwortrunde. Satzung über die Erhebung von Gebühren für Gutachten Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat den vor- des Gutachterausschusses vom 12.05.1992 - i.d.F. vom geschlagenen Regularien für die öffentliche Bewerbervorstel- 20.11.2001 - aufzuheben. lung einstimmig zu. Ebenso ist die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Ob angesichts der Corona-Pandemie Zulassungsbeschrän- Neuhausen dahingehend zu ändern, dass die Ziffer 15 (Ge- kungen (z.B. Platzzahlbeschränkung/eventuell vorherige An- schäftsstelle des Gutachterausschusses: Auskunft aus der meldung mit Platzreservierung) zu den öffentlichen Vorstel- Kaufpreissammlung / Auskunft über Bodenrichtwerte) entfällt. lungen erforderlich werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat ein- nicht beurteilt werden. Dies orientiert sich an der zu diesem stimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Sat- Zeitpunkt geltenden Corona-Verordnung. Die Verwaltung wird zung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von die dann pandemiebedingt notwendigen Rahmenbedingun- Gebühren für Gutachten des Gutachterausschusses vom gen schaffen. 12.05.1992 – i.d.F. vom 20.11.2001 – sowie die Satzung zur Darüber hinaus sollte in Zeiten der Corona-Pandemie - an- Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungs- knüpfend an die Vorgehensweise in vielen anderen Kom- gebühren vom 07.12.1983 – i.d.F. vom 20.11.2001 – wie von munen - überlegt werden, eine der Bewerbervorstellungen der Verwaltung vorgelegt. live im Internet zu übertragen. Es erscheint zweckmäßig, Punkt 7 angesichts der räumlichen Verhältnisse sowie der techni- Beratung und Beschlussfassung über die schen Ausstattung (WLAN-Anschluss erforderlich) hierfür die Neufassung der Kinderbetreuungsgebührensatzung Veranstaltung in der Monbachhalle, auszuwählen. Die Verwaltung sollte beauftragt und bevollmächtigt werden, Auf Antrag der Fraktion „Bürger für das Biet“ wurde am bis zu den genannten Vorstellungsterminen von entsprechen- 07.07.2020 der Grundsatzbeschluss gefasst, die Kinder- den Fachfirmen Angebote einzuholen und unter Berücksich- betreuungsgebühren zum übernächsten Kindergartenjahr tigung sowohl des Angebotspreises als auch der fachlichen 2021/2022 auf die von den Kirchen und kommunalen Qualifikation eine Firma auszuwählen und zu beauftragen. Landesverbänden empfohlenen Gebührensätze (Kostende- Das Angebotsspektrum liegt hierbei bei rund 4.500 EUR bis ckungsgrad 20%) anzuheben und diese künftig jährlich ent- 10.000 EUR. sprechend fortzuschreiben. Ohne weitere Beratung spricht sich der Gemeinderat dafür Mit Schreiben vom 16.05.2021 hat der Elternbeirat bean- aus, die Bewerbervorstellung in der Monbachhalle am 5. tragt, aufgrund von Corona die Gebührenerhöhung bis zum Oktober 2021 live im Internet zu streamen. Kindergartenjahr 2022/2023 zu verschieben. Die Verwaltung wird beauftragt, von Fachfirmen Angebote In der Jugend-, Schul- und Sozialausschuss (JSSA) am einzuholen und den Auftrag zur Durchführung der Veranstal- 15.06.2021 wurde als denkbare Vorgehensweise eine Er- tung zu vergeben. höhung in drei gleichen Schritten ins Auge gefasst. Am 17.07.2021 hat der Elternbeirat den beiliegenden Antrag ein- Die Beschlussfassung erfolgt mit 18 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. gereicht, die Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren in drei Stufen vorzunehmen, beginnend mit 25% zum Kindergarten- Punkt 6 jahr 2021/2022. Beratung und Beschlussfassung über Ein Vergleich mit den Kinderbetreuungsgebühren von be- a) die Auflösung des Gutachterausschusses bei der Ge- nachbarten Gemeinden zeigt, dass sowohl die aktuellen Ge- meinde Neuhausen zum 31. Juli 2021 bührensätze, als auch die vom Gemeindetag empfohlenen b) die Aufhebung der Gutachterausschussgebührensat- Gebührensätze unter den Gebührensätzen der umliegenden zung und die Änderung der Verwaltungsgebührensat- Gemeinden liegen. zung der Gemeinde Neuhausen Der Gemeinderat hat nun über folgende Anträge zu ent- In diesem Punkt erklärt sich Gemeinderat Gerd Philipp für scheiden: befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. 1. Antrag des Elternbeirats vom 16.05.2021 auf Verschie- Zu a) bung der Gebührenanpassung auf das Kindergartenjahr Auflösung des Gutachterausschusses bei der Gemeinde 2022/2023 Neuhausen zum 31. Juli 2021 2. Antrag des Elternbeirats vom 17.07.2021 auf Anpassung In seiner Sitzung am 18.02.2020 hatte der Gemeinderat der Kinderbetreuungsgebühren in einer 1. Stufe um 25% beschlossen, dass die Gemeinde Neuhausen dem Zweckver- der beschlossenen Erhöhung band „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ bei- 3. Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren in einer 1. tritt. Die Gründungsversammlung fand am 23.07.2020 statt. Stufe um 33% der beschlossenen Erhöhung Angesichts des Umstandes, dass die Personalstellen des 4. Festsetzung der Kinderbetreuungsgebühren in Höhe der zentralen Gutachterausschusses nicht so rasch wie ge- von den Kirchen und kommunalen Landesverbänden wünscht besetzt werden konnten, hatte sich die Verbands- empfohlenen Höhe versammlung in ihrer Sitzung am 05.11.2020 darauf ver- Aus dem Gremium wird die Auffassung vertreten, dass der ständigt, dass die örtlichen Gutachterausschüsse noch bis Vorschlag des Gesamtelternbeirats sehr kooperativ ist, wes- zur Erstellung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 halb er angenommen werden sollte. Im Gegenzug muss weitergeführt werden. die Gemeinde ihre Pflichten im Bereich Personal erfüllen. Der Gutachterausschuss der Gemeinde Neuhausen hat in Weiter wird mehrfach bekräftigt, dass die Gebühren bereits seiner Sitzung am 24.06.2021 die Bodenrichtwerte erstellt seit längerem nicht erhöht wurden. Neu renovierte Kitas und und kann nun aufgelöst werden. Die Bestellung der vom gutes Fachpersonal rechtfertigen eine Gebührensteigerung. Gemeinderat benannten Gutachter für die Gemeinde Neu- Es wird die Einsicht der Eltern gefordert; ein gutes Produkt hausen beim Zentralen Gutachterausschuss Enzkreis, Herr hat seinen Preis.
Donnerstag, 09. September 2021 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 36 / Seite 9 Dem gegenüber steht die Meinung, dass es nicht tragbar mäß § 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss in Höhe von sei, die Eltern mit einer derartigen Gebührenerhöhung zu mindestens 63 % zzgl. 12 % freiwilliger Zuschuss. belasten. Die Gemeinde soll für Familien mit Kindern attrak- - Die Pflegepersonen in Hamberg und Steinegg werden in tiv sein. die Bedarfsplanung 2021 aufgenommen. Dazu passen steigende KiTa Gebühren nicht. Die Beschlussfassung erfolgt mit 17 Ja-Stimmen und 1 Der Vorsitzende erklärt, dass man sich bei der Gebührenan- Enthaltung. passung an den Nachbargemeinden sowie an den Empfeh- Ein Ratsmitglied hatte bei dieser Beschlussfassung das Sit- lungen des Gemeindetages orientiert. Die vorgeschlagenen zungszimmer verlassen. Beiträge liegen vergleichsweise nach wie vor im unteren Punkt 9 Bereich. Zudem merkt der Vorsitzende an, dass die Eltern Beratung und Beschlussfassung über den beim Arbeitgeber einen Zuschuss zu den KiTa Beiträgen Ausbau der Betreuungsplätze für Kindergartenkinder beantragen können. (Ü3-Kinder und U3-Kinder) Nach ausführlicher Beratung des Sachverhalts kommt zu- Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau nächst der vorstehend unter Ziffer 1 aufgeführte Antrag Sabisch und Frau Duczek vom Kindergarten Schellbronn. des Elternbeirats vom 16.05.2021 auf Verschiebung der Ge- bührenanpassung auf das Kindergartenjahr 2022/2023 zur Die Gemeinde hat in der jüngsten Vergangenheit weitere Abstimmung. Betreuungsplätze (22 altersgemischte VÖ-Plätze in der Kin- dertageseinrichtung (Kita) Hamberg und 10 Krippenplätze Der Antrag wird abgelehnt. 1 – 2 Jahre in der Kita Schellbronn (Außenstelle ehem. Die Beschlussfassung erfolgt mit 17 Nein-Stimmen und 1 Pfarrhaus) neu geschaffen. Trotz dieser Maßnahmen sind die Enthaltung. Betreuungsplätze auch weiterhin, insbesondere zum Ende Ein Ratsmitglied hatte bei dieser Beschlussfassung das Sit- des Kindergartenjahres, sehr knapp bemessen und manche zungszimmer verlassen. Kinder können erst zu einem späteren Zeitpunkt bzw. alter- Vor der weiteren Abstimmung über den vorstehenden Antrag nativ in eine andere kommunale Einrichtung aufgenommen unter Ziffer 2 wird aus der Mitte des Gremiums nachgefragt, werden, als dies von den Erziehungsberechtigen ursprüng- wann die Beschlüsse über die weiteren Erhöhungen der Kin- lich beantragt wird. Aus diesem Grund wurde in der o. g. Sitzung u. a. über die künftigen fehlenden Betreuungsplät- dergartenbeiträge gemäß dem Antrag des Elternbeirats vom ze in den kommunalen Kitas gesprochen. Nach intensiver 17.07.2021 gefasst werden. Der Vorsitzende merkt hierzu an, Überprüfung von Räumlichkeiten in der Nachbarschaft zum dass die Beschlussfassungen in den jeweiligen Jahren der Kita Steinegg, kommt man zu dem Ergebnis, dass es sinn- vorzunehmenden Gebührenanpassung erfolgen. voll erscheint, eine weitere Krippengruppe mit verlängerten Sodann beschließt der Gemeinderat, gemäß dem unter Ziffer Öffnungszeiten für Kinder 1 – 2 Jahre (10 Plätze) im ehem. 2 aufgeführten Antrag des Elternbeirats vom 17.07.2021, Pfarrhaus Schellbronn vorübergehend unterzubringen. Dort die Kinderbetreuungsgebühren in einer 1. Stufe um 25% zu befindet sich bereits eine Krippengruppe. erhöhen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein- Für die zweite Krippengruppe werden drei Fachkräfte (2 in Stimmen und 5 Enthaltungen. Vollzeit und 1 in Teilzeit; Annahme: Personalkosten für eine Vollzeitkraft ca. 58.000 Euro/Jahr, S 8a, Stufe 4) und sachli- Punkt 8 che Ausstattung, sofern noch nicht vorhanden, benötigt. Fer- Beratung und Beschlussfassung über ner muss mit der Vermieterin darüber gesprochen werden, die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 2021 dass das UG vollständig für den Kita-Betrieb (Schlaf- und Der Vorsitzende berichtet, dass mit dem Tagesbetreuungs- Bewegungsraum) benötigt wird und keine andere Nutzung ausbaugesetz (TAG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz mehr möglich ist. Ebenso werden weitere Unterstellmöglich- Baden-Württemberg (KiTaG) die Kommunen mit der Steu- keiten für die Kinderwägen /Fahrzeuge in der Garage benö- erung und Planung eines bedarfsgerechten Angebotes der tigt. Hier müssen entsprechende Alternativen der Vermieterin angeboten werden. In der Kita Steinegg könnte dadurch die Kinderbetreuung vor Ort beauftragt werden. bestehende Krippengruppe zu einer zweiten altersgemisch- Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen Bedarf zu er- ten VÖ-Gruppe für Kinder von 2 Jahren bis Schuleintritt (22 mitteln und den Ausbauzustand festzustellen. Plätze) umgewandelt werden. Auch hier müssen ergänzend Wie in den vergangenen Jahren auch, hat die Gemeinde sachliche Ausstattungen beschafft werden eine Umfrageaktion bei den Eltern durchgeführt. Insgesamt Von den anwesenden Vertreterinnen der Kita Schellbronn sind 174 vollständig ausgefüllte Fragebögen an die Gemein- wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Außenstelle im deverwaltung zurückgegangen. In der Sitzung des Jugend-, ehem. Pfarrhaus nur als Übergangslösung angesehen wer- Schul- und Sozialausschusses vom 16.03.2021 wurde mit den sollte, da u. a. durch die räumliche Trennung, z.B. die den Elternvertretern und den Vertretern der Einrichtungen Leitungs- und Teamarbeit sehr erschwert wird und dadurch über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken (u. a. einen sehr hohen zeitlichen und organisatorischen Mehrauf- Öffnungszeiten, Schließtage, Benutzungsgebühren, Auswer- wand mit sich bringt. tung Umfrageaktion) gesprochen. Es wird wieder vorgeschla- Die notwendigen Räumlichkeiten verteilen sich auf drei Eta- gen, den Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg auch in gen (z.B. Küche und Schlafraum im UG, Gruppenräume im die diesjährige Bedarfsplanung aufzunehmen. EG bzw. OG). Dadurch entstehen lange Wege, die nicht Dadurch erhält der Trägerverein gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG von barrierefrei sind. Aus diesem Grund wird es für unerlässlich der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 erachtet, zeitnah die Erweiterung der Kita Schellbronn u. a. % zzgl. 12 % der Betriebsausgaben als freiwilligen Zuschuss mit zwei Gruppenräumen umzusetzen. (Nr. 4.4 Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Insoweit schlägt die Verwaltung vor: Waldkindergartens Wurzelkinder e.V. vom 27.05./29.05.2015 a. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, mit der Vermieterin zwischen dem Trägerverein und der Gemeinde Neuhausen). über die zusätzliche Nutzung des ehem. Pfarrhauses und Die Pflegepersonen (Kindertagesmütter Frau Trautz und Frau Schaffung von Alternativen zu verhandeln. Riedel) in Hamberg und Steinegg bieten in der Gemeinde b. Sodann sollen beim Baurechtsamt und KVJS entspre- ebenfalls Kindertagespflegeplätze an, allerdings wird das An- chende Anträge gestellt werden, um befristet bis Ende gebot von Frau Riedel sukzessiv auslaufen, da sie in den 2023 Baurecht und Betriebserlaubnis für eine weitere Ruhestand gehen wird. Die vorhandenen Plätze werden so- Krippengruppe im ehem. Pfarrhaus zu erhalten. weit in die Bedarfsplanung aufgenommen. c. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, zu gegebener Zeit Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgende die notwendigen Stellenausschreibungen und –besetzun- Beschlüsse: gen mit Fachpersonal für die zweite Krippengruppe in - Der „Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreu- der Kita Schellbronn zu veranlassen. ungsangebote für das Jahr 2021“ wird – wie von der d. Die bisherige Krippengruppe im Kita Steinegg wird Verwaltung vorgelegt – zugestimmt. nach der Einrichtung der zweiten Krippengruppe im Kita - Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird in Schellbronn zu einer altersgemischten VÖ-Gruppe umge- die Bedarfsplanung 2021 aufgenommen und erhält ge- wandelt.
Seite 10 / Nummer 36 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 09. September 2021 Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebserlaubnis Zu diesem Punkt erklären sich die Ratsmitglieder Gud- beim KVJS entsprechend zu beantragen. run Augustin-Eble, Matthias Butz, Jochen Duczek, Michael e. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die notwendige Ehringer, Heinz Gerber, Heinrich Leicht und Petra Leicht für sachliche Ausstattung für die jeweiligen Betreuungsfor- befangen und rücken vom Sitzungstisch ab. men anzuschaffen. Die Wege- und Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung f. Die Ausgabemittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2021 eines barrierearmen Zugangs der St. Sebastianskirche wur- zu veranschlagen. den beschränkt ausgeschrieben. Zum Eröffnungstermin am In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des 10. Juni 2021 lagen drei Angebote vor. Gremiums ebenfalls die Ansicht der Erzieherinnen geteilt, Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote dass das ehemalige Pfarrhaus von der Aufteilung und der durch das Architekturbüro Klenske, Landschaftsarchitektur Ausstattung nicht als KiTa geeignet ist. Es ist sehr hellhörig, ergibt sich der beiliegende Vergabevorschlag. die Treppe ist für kleine Kinder ungeeignet, es ist nicht bar- Laut Kostenschätzung des Planers belaufen sich die Ge- rierefrei für Kinderwägen und außerdem sind die sanitären samtaufwendungen für die Maßnahme (Wege- und Land- Anlagen nicht für Kinder ausgelegt. Auch das Außengelände schaftsbauarbeiten inkl. Bepflanzung, Beleuchtung und ist nicht kindgerecht angelegt. Der Standort im ehemaligen Ausstattung) auf gerundet 62.800 Euro brutto zzgl. Bau- Pfarrhaus soll deshalb lediglich als Übergangslösung be- nebenkosten, insgesamt also auf 79.800 Euro. Der Gemein- trachtet werden. derat hat hierzu in seiner Sitzung am 27.04.2021 – auf Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen beantragt der Grundlage der vom Sanierungsträger STEG Stuttgart ein Ratsmitglied, dass über die Vorschläge der Verwaltung ermittelten Förderobergrenze – eine Kostendeckelung von einzeln abgestimmt werden soll. Dieser Antrag wird mit 7 82.000 Euro beschlossen. Hierzu wurde das Architektenbüro Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt. Klenske beauftragt, die vorgenannten Arbeiten optional in Sodann fasst der Gemeinderat, wie von der Verwaltung vor- Einzelgewerke aufzuteilen und entsprechend auszuschreiben. geschlagen, folgende Beschlüsse: Die nun zu vergebenden Wege- und Landschaftsbauarbeiten a. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, mit der Vermieterin inkl. Bepflanzung liegen noch unterhalb des vorgegebenen über die zusätzliche Nutzung des ehem. Pfarrhauses und Gesamtkostenrahmens, jedoch schon über der Kostenschät- Schaffung von Alternativen zu verhandeln. zung für dieses Einzelgewerk (ca. 7.800 Euro höher). b. Sodann sollen beim Baurechtsamt und KVJS entspre- In diesem Zusammenhang hat die STEG mitgeteilt, dass chende Anträge gestellt werden, um befristet bis Ende sich die Förderobergrenze angesichts der vom Gemeinde- 2023 Baurecht und Betriebserlaubnis für eine weitere rat am 27.04.2021 gebilligten Genehmigungsplanung auf Krippengruppe im ehem. Pfarrhaus zu erhalten. 107.750 Euro erhöht hat. Ursächlich hierfür ist die aufgrund c. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, zu gegebener Zeit der Anregung der Denkmalschutzbehörde in die Maßnahme die notwendigen Stellenausschreibungen und –besetzun- einbezogene Mehrfläche. gen mit Fachpersonal für die zweite Krippengruppe in Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat dem Vor- der Kita Schellbronn zu veranlassen. schlag der Verwaltung, den Auftrag an die Firma Karl Walker d. Die bisherige Krippengruppe im Kita Steinegg wird GmbH aus Sindelfingen zum Angebotspreis von 55.642,31 nach der Einrichtung der zweiten Krippengruppe im Kita Euro zu vergeben, zu. Schellbronn zu einer altersgemischten VÖ-Gruppe umge- Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-Stimmen. wandelt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebser- laubnis beim KVJS entsprechend zu beantragen. Punkt 12 e. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die notwendige Beratung und Beschlussfassung über die Neuanlage sachliche Ausstattung für die jeweiligen Betreuungsfor- von Urnengrabfeldern auf dem Friedhof Neuhausen men anzuschaffen. Hauptamtsleiter Lutz berichtet, dass die Urnenwahlgräber f. Die Ausgabemittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2021 auf dem Friedhof in Neuhausen zur Neige gehen und ein zu veranschlagen. neues Urnengrabfeld angelegt werden muss. In der Sitzung Die Beschlussfassung erfolgt mit 13 Ja-Stimmen, 3 Nein- des Bauausschusses vom 22.06.2021 wurden drei Planalter- Stimmen und 3 Enthaltungen. nativen mit Kostenschätzungen vom Landschaftsarchitekten Punkt 10 Herrn Dietmar Klenske aus Tiefenbronn vorgestellt. Bauliche Erweiterung Kindertageseinrichtung Unter gestalterischen Gesichtspunkten wurde die Planvarian- Kindergarten Schellbronn, Lauwiesen 12 te 3 mit der Maßgabe favorisiert, dass die geplante Sitzbank – Vorstellung der Konzeptstudien in die Grünfläche der südlichen Grabreihe versetzt wird. Hierdurch wird die Anzahl der neuen Grabstellen auch bei Vor Eintritt in die Tagesordnung wird auf Antrag vom Gre- dieser Konzeption auf 22 erhöht. Insoweit wurde einstimmig mium beschlossen, diesen Punkt von der Tagesordnung ab- die Empfehlung an den Gemeinderat zur Umsetzung der zusetzen. Planvariante 3 – unter Berücksichtigung der vorgenannten Der Gemeinderat stimmt diesem Antrag mit 13 Ja-Stimmen, Ergänzung – ausgesprochen. 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen zu. Aus der Mitte des Gremiums wird die Bitte an die Verwal- Punkt 11 tung ausgesprochen, darauf zu achten, dass die Abrechnung Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Maßnahme, die ggf. in eine Gebührenkalkulation ein- fließt, zeitnah vorgenommen wird. von Bauleistungen (Wege- und Landschaftsbauarbeiten) für einen barrierearmen Zugang der Kirche St. Sebastian Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat ein- in Neuhausen stimmig die vom Bauausschuss favorisierte ergänzte Planva- riante und das Landschaftsarchitekturbüro Klenske mit der Hinweis zu diesem Tagesordnungspunkt: weiteren Umsetzung zu beauftragen. Dieser Beratungspunkt war bereits Gegenstand der Tages- ordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. Juni Punkt 13 2021. In dieser Sitzung stellte der Bürgermeister aufgrund Beratung und Beschlussfassung über das Anbringen von Befangenheit und Abwesenheit von verschiedenen von Fensterläden am Kindergartengebäude im Ratsmitgliedern die Beschlussunfähigkeit des Gemeindera- Ortsteil Hamberg tes zu diesem Tagesordnungspunkt fest, da nicht gemäß § Hauptamtsleiter Lutz berichtet, dass der Bauausschuss in 37 Abs. 2 Gemeindeordnung mindestens die Hälfte der Mit- seinen Sitzungen am 11. Mai 2021 und 22. Juni 2021 be- glieder des Gremiums anwesend und stimmberechtigt wa- reits ausführlich über die Anregung aus der Mitte des Gre- ren. Über diesen Beratungspunkt wird nun in der Gemein- miums, am neu sanierten Kindergartengebäude in Hamberg deratssitzung am 27. Juli 2021 beraten und beschlossen. aus ortsgestalterischen Gründen noch Fensterläden anzu- Nach § 37 Abs. 3 Gemeindeordnung ist das Ratsgremium bringen, beraten hat. zu diesem Tagesordnungspunkt dann beschlussfähig, wenn Die Kosten für die Maßnahme würden sich lt. Schätzung des mindestens drei Mitglieder des Gemeinderates anwesend Architekturbüros Morlock auf ca. brutto 28.084.--€ zzgl. ca. und stimmberechtigt sind. 15% Nebenkosten belaufen.
Donnerstag, 09. September 2021 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 36 / Seite 11 Der Bauausschuss hat den Sachverhalt zur Entscheidung Die bisherigen Ausweisdokumente, die noch nicht abge- an den Gemeinderat verwiesen und hierbei mehrheitlich die geben wurden, müssen zur Vernichtung oder Entwertung Empfehlung ausgesprochen, auf das Anbringen von Fenster- mitgebracht werden. läden am Kindergartengebäude zu verzichten. Aus den Reihen des Gremiums kommt die Wortmeldung, dass man auch die Wirkung des Gebäudes betrachten müs- se. Es gibt in der Gemeinde und umliegenden Ortschaften Bundesagentur für Arbeit einige alte Gebäude, die saniert wurden und ebenfalls mit Agentur für Arbeit Fensterläden ausgestattet sind. Die Fensterläden geben dem Nagold - Pforzheim Gebäude seinen ursprünglichen Charakter. Sodann beschließt der Gemeinderat, gemäß der Empfehlung Lernen im WWW – Online-Workshop am 29. September des Bauausschusses, auf das Anbringen von Fensterläden Die größte Schule der Welt ist das Internet. Es gibt inzwi- am Kindergartengebäude im Hamberg zu verzichten. schen sehr viele wertvolle und gute Online-Kurse, die von Die Beschlussfassung erfolgt mit 10 Ja-Stimmen, 5 Nein- zu Hause aus bei freier Zeiteinteilung absolviert werden Stimmen und 4 Enthaltungen. können. Egal ob Online-Marketing, Psychologie, Geschichte, Zeichnen oder Projektmanagement – fast alles ist möglich. Punkt 14 Den nebenberuflichen Interessen nachgehen, sich auf neue Verschiedenes Aufgaben vorbereiten und weiterqualifizieren wollen oder ein- 1. Haushaltsplan 2022 für den Schulverband fach die pure Neugier – Verschiedenes treibt uns zum lebens- Aus der Mitte des Gremiums kommt die Frage auf, bis wann langen Lernen an. Am Mittwoch, dem 29. September 2021 mit dem Haushaltsplan 2002 für den Schulverband gerech- von 19:00 bis 20:30 Uhr gibt es im Online-Workshop von net werden kann. Britta Saile einen kleinen Vorgeschmack auf die Vielfalt der Der Vorsitzende teilt mit, dass dieser voraussichtlich erst im Angebote. Denn es gilt mehr denn je: „Man lernt nie aus!“ März 2022 aufgestellt wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren unter anderem, 2. Freibad Schellbronn wie sie vom eigenen Wohnzimmer aus in Cambridge „studie- Ein Mitglied des Gemeinderates sprach die aktuellen Regu- ren“ können, was ein MOOC ist und worauf bei der Auswahl larien beim Besuch des Freibades in Schellbronn im Hinblick eines Lernangebots zu achten ist. auf die bevorstehenden Ferien an. Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Die Plätze sind Das bestehende Hygienekonzept sieht vor, dass es keinen begrenzt, eine Anmeldung ist bis 28. September per E- Wellenbetrieb gibt, die Duschen und Umkleidekabinen ge- Mail an lernenimwww.saile@posteo.de möglich. Benötigt wird schlossen sind sowie keine Sitzbänke aufgestellt werden. ein PC, Tablet oder Smartphone mit Internetanbindung. Die Dies führt zu Unmut bei den Badegästen und geht teilweise Einwahldaten werden nach erfolgter Anmeldung per E-Mail soweit, dass Badegäste fernbleiben. zugeschickt. Es wird der Vorschlag gemacht zu überdenken, ob die Der Workshop findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe vorgenannten Einschränkungen, die laut Corona-Verordnung „THINK BIG – Zukunft, Beruf und ich“ der Beauftragten für nicht notwendig sind, aufgehoben werden können. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Der Vorsitzende sieht dies sehr kritisch, da der Wellenbetrieb Nagold-Pforzheim statt. Weitere Veranstaltungen finden Sie ein Besuchermagnet ist und sich dann unter Umständen unter www.arbeitsagentur.de. zu viele Badegäste im Schwimmbecken aufhalten würden. Ebenso unterstreicht der Vorsitzende die Notwendigkeit, Du- schen und Umkleidekabinen geschlossen zu halten, da in diesem Bereich nicht für ausreichend Durchlüftung gesorgt werden kann und eine Einbahnstraßenregelung nicht um- setzbar ist. Ebenso müssten Bänke, sofern diese aufgestellt Standesamtliche Mitteilungen würden, regelmäßig desinfiziert werden; dies ist im Hinblick auf den damit verbundenen Personalaufwand nicht möglich. Sterbefälle Außerdem berichtet der Vorsitzende, dass sich das beste- am 29.08.2021 Siegrid Maria Zoller, geb. Morlock hende Hygienekonzept bislang bewährt hat und deshalb OT Steinegg beibehalten werden soll. Bekanntgabe Beschlüsse Entscheidungen des Bauausschusses über die Erteilung Sonstiges des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben im Rahmen des elektronischen Umlaufverfahrens gemäß § 37 Beruflicher Wiedereinstieg oder berufliche Orientierung: Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald berät Aufgrund von Fristabläufen vor der nächsten regulären Bau- Sie gerne! ausschusssitzung am 21. Sept. 2021 hat der Bauausschuss Die Kontaktstelle Frau und Beruf Nordschwarzwald bietet im Rahmen des elektronischen Umlaufverfahrens gemäß § kostenfreie und vertrauliche Einzelberatungen zu allen Fragen 37 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung folgendem Bauvorhaben rund um das Berufsleben. Die trägerneutrale Beratung um- zugestimmt: fasst die Themen Wiedereinstieg, Weiterbildung, Neu- oder Ortsteil BAUVORHABEN: Umorientierung sowie Existenzgründung. Die Beraterinnen Neuhausen Errichtung einer Doppelhaushälfte der Kontaktstelle erstellen dazu in einem vertraulichen Ge- Flst.Nr. 84 spräch anhand des individuellen Lebenslaufes einen struk- Anwesen Münklinger Straße 6 turierten Plan, der die nächsten Schritte für das berufliche Umfeld vorbereitet. Abholung von Ausweispapieren Individuelle Termine sind nach telefonischer Anmeldung unter 07231 201 173 (montags bis freitags 9 bis 17 Uhr) oder per Alle Personalausweise und Reisepässe, die bis zum E-Mail frauundberuf@pforzheim.ihk.de möglich. „Die Kontakt- 23.08.2021 beantragt wurden, liegen im Rathaus Neuhausen, stelle berät telefonisch oder nach Wunsch auch per Video- Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszei- ten zur Abholung bereit. Chat. Wir richten uns gerne nach Ihnen“, so Marija Madunic, Bei Personen ab 16 Jahren ist für die Abholung des Per- Leiterin der Einrichtung. sonalausweises der Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdru- Mehr Informationen unter ckerei Voraussetzung. www.frauundberuf-nordschwarzwald.de .
Seite 12 / Nummer 36 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 09. September 2021 einer Reha werden normalerweise Pflichtbeiträge zur Ren- Deutsche Rentenversicherung tenversicherung entrichtet, die den späteren Rentenanspruch erhöhen. Darüber hinaus führt eine erfolgreiche Reha häufig Baden-Württemberg zu einer längeren Erwerbstätigkeit und damit auch zu einer höheren Rente. Ratgeber Rente - Die häufigsten Rentenirrtümer Sie sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie »Azubis sind erst nach fünf Jahren Beitragszeiten in der Schnupfen: Eine Reihe von falschen Aussagen zum Thema Rentenversicherung gegen das Risiko der Erwerbsminde- Rente machen unter Nachbarn und Kollegen immer wie- rung abgesichert« meinen viele Eltern von Schulabgängern. der die Runde. Die Deutsche Rentenversicherung Baden- Dies ist nicht korrekt, denn hier sieht der Gesetzgeber Son- Württemberg hat sie unter dem Stichwort »Die häufigsten derregelungen vor. Auszubildende sind bei einem Arbeitsun- Rentenirrtümer« zusammengestellt: fall oder einer Berufskrankheit bereits ab dem ersten Tag gegen das Risiko der Erwerbsminderung abgesichert. Bei »Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!« allen anderen Gründen ist das Risiko der vollen Erwerbsmin- wird oft behauptet, ist aber auch falsch. Die Rentenhöhe derung ab dem zweiten Beitragsjahr abgedeckt. berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgeleg- ten rentenrechtlichen Zeiten. Dabei werden die letzten Jahre »Selbständige können keine volle Erwerbsminderungsrente genauso behandelt wie die anderen Beitragsjahre auch. erhalten« Einen derartigen Ausschluss für Selbständige gab es bis zum 31. Dezember 2000. Seit dem 1. Januar 2001 »Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre eingezahlt haben Selbstständige aber Zugang zur vollen Erwerbsmin- habe!« - stimmt nicht. Richtig ist: Seit 1984 ist eine Mindest- derungsrente und werden bei der Anspruchsprüfung den versicherungszeit von nur fünf Jahren für eine Regelalters- Arbeitnehmern gleichgestellt. Zur Erfüllung der versiche- rente erforderlich. Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu rungsrechtlichen Voraussetzungen ist allerdings notwendig, denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten dass die Selbständigen entsprechende Rentenbeiträge ge- und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, einem Renten- zahlt haben. splitting und anteilig aus einer geringfügigen versicherungs- freien Beschäftigung (Mini-Job) angerechnet. »Die neue Grundrente muss beantragt werden« Das ist falsch. Ob ein Anspruch auf den Grundrentenzuschlag be- »Ehemänner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenen- steht, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. rente« – hält sich hartnäckig, ist aber grundsätzlich falsch. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Rentnerinnen Richtig ist: Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im und Rentner müssen also nichts unternehmen. Der Grund- Jahr 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversiche- rentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für rung gleichberechtigt. Wie hoch die Witwerrente ausfällt, Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (Witwen- und Witwer- hängt von dem Heiratsdatum, dem Alter des Hinterbliebenen renten, Waisenrenten sowie Erziehungsrenten) und Erwerbs- sowie von dessen eigenem Einkommen ab. Insbesondere minderungsrenten. die Einkommensanrechnung führt jedoch in vielen Fällen dazu, dass es zu keinem Auszahlungsbetrag kommt. »Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich sofort ab- schlagsfrei in Rente gehen!« – diese Auffassung ist nicht richtig. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann nicht so- Enzkreis fort ohne Abzüge in Rente gehen. Ausschlaggebend für Öffentliche Bekanntmachung den Rentenbeginn ohne Abschläge ist das Geburtsjahr des des Landratsamtes Enzkreis Versicherten, denn die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt stufenweise von 63 Jahre auf 65 Jahre an. Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes »Alle müssen jetzt bis 67 Jahre arbeiten« wird häufig be- Enzkreis finden Sie unter hauptet, ist aber falsch. Richtig ist: Erst ab Geburtsjahrgang www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles 1964 muss man grundsätzlich bis 67 Jahre arbeiten. Bei den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1963 wird die Regelaltersgrenze Nach zehn Jahren: „Die Arbeit der Bildungs- stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Neben der Regelaltersrente gibt es noch andere Altersrenten, die man region Enzkreis ist aktueller denn je“ zwar vorzeitig, aber zum Teil mit entsprechenden Abschlägen – Enge Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten beantragen kann. – Zuschlag für Projekt »Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden, wenn „Jungsein in der Kommune“ ich die Regelaltersgrenze erreicht habe«, heißt es häufig, Seit nunmehr zehn Jahren nimmt der Enzkreis am Landes- stimmt aber nicht: Abschläge für eine Rente, die man vor programm „Bildungsregion“ teil. Ziel des Programms ist die der Regelaltersgrenze bezieht, gelten lebenslang und auch Öffnung der Schule und ihre Vernetzung mit den Bildungs- bei anschließend gezahlten Hinterbliebenenrenten. Dies gilt akteuren vor Ort. Der Enzkreis zeichnet sich hier durch eine auch für die Abschläge bei Renten wegen verminderter Er- dezentrale Umsetzung aus: Die Gemeinden müssen sich werbsfähigkeit. bewusst für eine Teilnahme entscheiden, der Kreis finanziert »Die Rente kommt automatisch!« Nein, leider nicht. Alle dann zeitliche Ressourcen. Das bedeutet, dass jeweils eine Leistungen aus der Rentenversicherung bis auf den Grund- Fachkraft aus der Jugend- oder Jugendsozialarbeit und eine rentenzuschlag müssen beantragt werden. Wichtig: Renten- Lehrkraft im Tandem arbeiten können, um die Vernetzung anträge sollten drei Monate vor dem geplanten Rentenbe- vor Ort umzusetzen. Das Bildungsbüro im Jugendamt mit ginn gestellt werden. Carolin Stelzner und Andrea Simolka-Walter unterstützt die Akteure vor Ort – und hat mit dem Projekt „Jungsein in »Der Versorgungsausgleich ist endgültig.» Das stimmt nur der Kommune“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit bedingt. Richtig ist: Seit dem 1. Juli 1977 gibt es den Ver- und Integration eine weitere passende Förderung an Land sorgungsausgleich nach Ehescheidung. Tatsächlich ist dieser gezogen. endgültig. Es gibt jedoch mehrere »Hintertürchen», mit denen der Versorgungsausgleich überprüft oder ausgesetzt werden „Schon von Beginn an wollten wir möglichst viele Gemein- kann. Eine Möglichkeit für eine Aussetzung der Rentenmin- den im Enzkreis für diese Bildungs-Vernetzung gewinnen, derung wegen eines Versorgungsausgleichs besteht, wenn denn Bildung findet nicht nur in der Schule statt. Je mehr der begünstigte Ex-Ehegatte verstorben ist und noch keine Personen sich in einer Gemeinde für die Unterstützung von oder nur sehr geringe Leistungen aus der Rentenkasse er- Kindern und Jugendlichen verantwortlich fühlen und enga- halten hat. gieren, desto mehr Zugänge zu unterschiedlichsten Formen von Bildung können für die jungen Menschen in diesem »Eine Reha führt zur Kürzung der späteren Rente!« Auch das Ort gemeinsam gestaltet werden. Insofern ist die Arbeit der ist ein Irrtum, denn eine Rehabilitationsmaßnahme (Reha) Bildungsregion Enzkreis aktueller denn je“, meint Jugend- mindert die spätere Rente nicht. Im Gegenteil: Während amtsleiter Wolfgang Schwaab.
Sie können auch lesen