Partner-News Nr. 10 | Sommer 2020 - FINEON GmbH
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Partner-News Nr. 10 | Sommer 2020 Arbeitgeber, die ihre betriebliche Alters versorgung über Pensionskassen durchführen, müssen ab 2021 zusätzliche Umlagen leisten von Ralf Liebl Bis jetzt sind Betriebsrentner und Beschäftigte auf dem den, sind nicht betroffen. Ausgenommen von der neu- Schaden sitzen geblieben, wenn eine Pensionskasse en Insolvenzsicherung sind insbesondere Mitglieder der ihre Leistungen gekürzt hat und der Arbeitgeber we- Versorgunganstalt des Bundes und der Länder und von gen Insolvenz als Schuldner ausgefallen ist. Künftig soll kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungsein- der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einspringen. Ein richtungen. entsprechendes Gesetz wurde am 23.06.2020 im Bun- desgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2020 Teil Die neuen Beitragszahler müssen sich an den beim PSV I Nr. 28). a. G. schon Jahrzehnte bestehenden und mit erheblichen Mitteln ausgestatteten solidarischen Ausgleichsfonds in Beitragspflichtig sind die Arbeitgeber angemessenem Umfang beteiligen. Die Zielgröße be- trägt dabei 9 ‰ der Beitragsbemessungsgrundlage, die Zur Finanzierung der neuen Insolvenzsicherung müssen entsprechend von den neuen Beitragszahlern nachzufi- in Zukunft diejenigen Arbeitgeber Beiträge an den PSV nanzieren ist. a. G. leisten, die Betriebsrenten über Firmen-Pensions- kassen organisieren. Arbeitgeber, die ihre betriebliche Besteht ein Versicherungszwang? Altersversorgung über Wettbewerbs-Pensionskassen durchführen, die dem Sicherungsfonds Protektor an- Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Rentenbe- gehören oder Arbeitgeber, die ihre Altersversorgung zieher keine insolvenzbedingten finanziellen Ausfälle er- über Pensionskassen durchführen, die als gemeinsame leiden, sieht das Betriebsrentengesetz einen Versiche- Einrichtung der Tarifvertragsparteien betrieben wer- rungs- und Beitragszwang vor.
Die Beiträge werden aufgrund eines formalen Verwal- Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt bei Pensions- tungsaktes erhoben. Der PSV a. G. erlässt Beitrags- kassenversicherungen in der Regel um die Summe der bescheide. Die Beitragsbescheide werden mit ihrer Jahresrenten aller Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber Bekanntgabe an die Arbeitgeber wirksam. Das Gesetz bei einer Pensionskasse versichert hat. Für Rentenemp- bestimmt, dass der PSV a. G. die erste Umlage am Ende fänger werden als Beitragsbemessungsgrundlage 20 % des Kalenderjahres 2021 erhebt. des Kapitalwerts der Rentenverpflichtungen angesetzt. Der Kapitalwert ist nach der Tabelle in Anlage 1 Spalte Für Arbeitgeber gelten gesetzliche Melde- und Beitrags- 2 des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln. zahlungspflichten. Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine Meldepflicht, so kann der PSV a. G. Säumniszuschläge Wie erfolgt die Meldung der Beitragsbemessungs- und Verzugszinsen erheben. Werden dem PSV a. G. Mit- grundlage an den PSV a. G.? teilungen, Auskünfte und Unterlagen nicht, nicht rich- tig, nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung Der Arbeitgeber muss zunächst Mitglied beim PSV a. G. gestellt, so kann der PSV a. G. bei der Bundesanstalt werden. Dies kann formlos unter Angabe der Firmie- für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Bußgeldverfahren rung, Anschrift und Betriebsnummer geschehen. Die gegen den Arbeitgeber einleiten. Anmeldung muss spätestens dann erfolgen, wenn ein Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft auf seine Wie werden die Beiträge berechnet? Pensionskassenversicherung erworben hat. Bestimmt werden die Pensionskassen, deren Versicherungen der Die Beiträge müssen den Kapitalwert aller dem PSV Beitragspflicht unterliegen, rechtzeitig über die Insol- a. G. im laufenden Kalenderjahr entstehenden Leis- venzsicherungspflicht informieren. tungsansprüche und die wegen eingetretener Insol- venzen zu sichernden Pensionsanwartschaften und die Der PSV a. G. verschickt im 2. Quartal eines jeden Jah- Kosten der PSV a. G. decken. Zur Finanzierung dieses res einen Erhebungsbogen an die Arbeitgeber. Im Er- Gesamtbedarfs ermittelt der PSV a. G. einen einheitli- hebungsbogen sind die Summe der Jahresrenten an- chen Beitragssatz am Ende eines jeden Jahres. zugeben, auf die Arbeitnehmer bereits unverfallbare Ansprüche haben und die Beitragsbemessungsgrundla- Für die neuen Beitragszahler ist die Höhe des Beitrags- ge für die Jahresrentenleistungen an Rentenempfänger. satzes für das Jahr 2021 gesetzlich festgelegt. Er be- Die maßgeblichen Beträge sollten von den Pensionskas- trägt 3 ‰. In den Jahren 2022 bis 2025 wird der durch sen zur Verfügung gestellt werden. den PSV a. G. noch zu ermittelnde Beitragssatz um 1,5 Punkte erhöht. Beitragspflichtige Arbeitgeber sollten dem PSV a. G. den ausgefüllten Erhebungsbogen bis zum 30.09. eines je- Für die Beitragsberechnung ist der Beitragssatz mit der den Jahres zukommen lassen. Der PSV a. G. nimmt den vom betreffenden Arbeitgeber ermittelten Beitragsbe- Erhebungsbogen auch in elektronischer Form an. messungsgrundlage zu multiplizieren. Beispiel: Ein Arbeitgeber führt für 15 Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung bei einer Pensionskasse durch. Die Summe der jährlichen Anwartschaften seiner Mitarbeiter auf Altersrente beträgt 24.000 EUR. Der PSV a. G. berechnet anfänglich folgende gesetzlich festgelegte Umlage für die Mitarbeiter: Zeitraum Beitragsbemessungsgrundlage Formel Jahresumlage 01-12 2021 24.000 x 3,0 ‰ = 72,00 EUR Zehn Rentner im Alter zwischen 64 und 67 Jahren beziehen eine jährliche Altersrente von insgesamt 10.000 EUR. Für Rentner berechnet der PSV a. G. dem Arbeitgeber anfänglich zusätzlich folgende gesetzliche Umlage: Zeitraum Beitragsbemessungsgrundlage Formel Jahresumlage 01-12 2021 1.000 x 11 x 3,0 ‰ = 33,00 EUR In den Folgejahren stellt der PSV a. G. die Umlagesätze auf der Grundlage der von ihm erbrachten Leistungs- zahlungen fest. In 2019 betrug z. B. der festgestellte Beitragssatz 3,1 ‰. Nimmt man vereinfacht an, dieser Beitragssatz bliebe unverändert, so würde in den Jahren 2022 bis 2025 ein Beitragssatz von 4,6 ‰ erhoben.
Welche Leistungen umfasst der Insolvenzschutz higkeit usw.) und die Pensionskasse oder der Pensions- des PSV a. G.? fonds die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung ganz oder teilweise nicht erbringt. Der neue Insolvenzschutz umfasst bestehende Betriebs- Die Leistungspflicht des PSV a. G. ist damit auf die Dif- renten und Anwartschaften, sofern die Arbeitgeberinsol- ferenz zwischen der Versorgungszusage des Arbeitge- venz nach dem 31.12.2021 eintritt. Für vorher eingetre- bers und der geringeren Leistung der Pensionskasse tene Insolvenzfälle hat die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Nicht dem PSV-Schutz unterliegen folglich den Schutz entsprechend der vom Europäischen Ge- etwa Versorgungsleistungen, die von einer Pensions- richtshof jüngst vorgegebenen staatlichen Mindestab- kasse über eine arbeitsvertragliche Zusage hinaus ver- sicherung bei Betriebsrentenkürzungen zu finanzieren. sprochen worden sind, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen durch eigene Beiträge des ehemals Der PSV a. G. wird leitungspflichtig, wenn der Siche- Beschäftigten aufgebaut werden oder die im Zeitpunkt rungsfall eingetreten ist (z. B. Insolvenz, Zahlungsunfä- der Insolvenz noch verfallbar sind. Sinkt der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherung ab dem 01.01.2021? von Ralf Liebl „Garantien sind von den Deutschen in der Altersvorsor- Welche Bedeutung hat der Höchstrechnungszins? ge weiterhin gewünscht und haben auch im anhalten- den Tiefzinsumfeld ihre Berechtigung“, hat Dr. Herbert Zur langfristigen Erfüllung dieser Garantien schreibt Schneidemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender das Handelsgesetzbuch vor, dass Lebensversiche- der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) vor weni- rungsunternehmen und Pensionskassen entsprechende gen Monaten betont. Rückstellungen in ihrer Bilanz zu bilden haben. Diese Rückstellungen werden mit dem sogenannten Reservie- Da es jedoch keine Anzeichen gibt, dass sich das zum Teil rungszins ermittelt, der laut gesetzlichen Vorgaben den negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrech- Zukunft spürbar verbessern wird, empfiehlt die DAV dem nungszins nicht überschreiten darf. Bundesministerium für Finanzen den Höchstrechnungs- zins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 auf Höchstrechnungszins ist nicht gleich Garantiezins 0,5 % zu senken. Seit 2017 liegt der Wert bei 0,9 %. Unter dem Begriff Garantiezins verbirgt sich die Werts- Wie wird der Höchstrechnungszins überprüft? teigerung, die Versicherungen ihren Kunden bei der Bei- trags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern. Zur Überprüfung des Höchstrechnungszinses und ge- Der Garantiezins und der Höchstrechnungszins können gebenenfalls Ableitung eines Änderungsvorschlags ori- durchaus differieren. In der Vergangenheit waren Höch- entiert sich die DAV an dem Zins, den ein Lebensver- strechnungszins und Garantiezins jedoch in der Regel sicherer für seine neu abgeschlossenen Verpflichtungen gleich hoch. in Zukunft erwirtschaften kann. Dazu wird ein repräsen- tatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherungs- Versicherungsunternehmen und Pensionskassen dür- unternehmens mit konservativer Kapitalanlagestrategie fen bei der Rechnungslegung eine geringere Verzinsung modelliert, das im Wesentlichen aus festverzinslichen annehmen, nicht jedoch eine höhere. Eine geringere Wertpapieren besteht, aber auch einen geringen Anteil an Zinsannahme führt zu einer höheren Bilanzrückstel- Substanzwerten (Aktien und Immobilien) aufweist. Unter lung. Kann das Versicherungsunternehmen eine höhere Annahme verschiedener Zinsentwicklungen werden die Rückstellung mit gleich hohen Vermögenswerten aus- aus diesem Anlageportfolio abgeleiteten Durchschnitts- gleichen, so stellt das für ihre Kunden eine höhere Si- renditen in die Zukunft projiziert. Zur weiteren Glättung cherheit für deren Altersvorsorge dar. wird außerdem das arithmetische Mittel dieser Renditen über die vergangenen fünf Jahre gebildet. Zusätzlich wird Von Fachleuten ist zu hören, die Versicherungswirt- ein vierzigprozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer ein- schaft sei unzufrieden damit, dass sich das Bundesfi- gerechnet. Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrech- nanzministerium bisher nicht zur Empfehlung der DAV nungszins inzwischen entfallen ist, setzt die DAV diesen geäußert habe, da im Falle einer Abänderung des Rech- vergleichsweise hohen Sicherheitsabschlag weiterhin in nungszinses Versicherungsprodukte völlig neu kalkuliert ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsni- werden müssen. Für Verbraucher wird die Finanzierung veau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass einer auskömmlichen Altersversorgung dadurch noch auch in Tiefzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer viel kostspieliger werden. mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
Die Autoren Versicherungsberater Michael Jander Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl Am Markt 7 Dr. Groda & Partner mbB 93077 Bad Abbach Galgenbergstraße 2c Telefon 09405 / 955 10 20 D-93053 Regensburg Telefax 09405 / 955 10 21 Telefon 0941 / 9 20 16-0 E-Mail info@jander-vb.de Telefax 0941 / 9 20 16-17 Web www.jander-vb.de E-Mail info@groda-partner.de Michael Jander ist seit 2006 als Web www.groda-partner.de Versicherungsberater selbstän- dig. Zu seinen Auftraggebern Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl gehören Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen. ist seit 2008 Fachanwalt für Versicherungs- und Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Durchset- Verkehrsrecht. Er ist Partner der Kanzlei Dr. Groda & zung von Rentenanträgen in der privaten Berufsunfä- Partner mbB. higkeitsversicherung. Er konzentriert sich auf die Durchsetzung von Ansprü- Rentenberater Ralf Liebl chen gegenüber Versicherungsgesellschaften. FINEON GmbH Am Heilholz 46 83075 Bad Feilnbach Dipl.-Kfm. Manfred Speidel Telefon 08066 / 4 29 98 61 Telefax 08066 / 4 29 98 63 Steuerberater – Bankkaufmann E-Mail rentenberater@fineon.de Web www.fineon.de Palais am Lenbachplatz, Eingang Ottostraße 8 Ralf Liebl ist registrierter Rentenberater und Ge- 80333 München schäftsführer der FINEON Unternehmensberatung für Versorgungs einrichtungen, Riskmanagement und Telefon 089 242156-0 Finanzberatung GmbH. Telefax 089 242156-24 FINEON ist eine rechtlich wie wirtschaftlich unabhängi- ge Gesellschaft, die ausschließlich berät und betriebs E-Mail kanzlei@manfredspeidel.de wirtschaftliche Dienstleistungen erbringt. Web www.manfredspeidel.de Als behördlich registrierte Renten- und Versicherungs- berater leisten sie auf den Gebieten des Betriebs Manfred Speidel ist Steuerberater mit praktischen Er- rentenrechts und des Versicherungsrechts Rechts fahrungen u. a. im Bereich Bank und Altersvorsorge, beratung. auch als ehemaliger Dozent der EBS European Business School und der DATEV. HR Verwaltung & Vorsorge OHG Schwerpunkte der Beratung sind legale Optimierungen Am Markt 7 von Einkommensteuer sowie Erbschaftsteuer in ganz- 93077 Bad Abbach heitlicher Sicht. Beispiele sind die Optimierung von Ab- findungen, Betriebsaufgaben, Nachfolgegestaltungen Telefon 09405 / 955 10 25 sowie vorgezogene erbschaftsteuerliche (schenkung- Telefax 09405 / 955 10 26 steuerliche) Gestaltungen, Familienstiftungen. E-Mail verwaltung@hr-vv.com Web www.hr-vv.com Die HR Verwaltung & Vorsorge OHG ist ein speziali- sierter Dienstleister für die Personalwirtschaft. Die Dienstleistung umfasst den gesamten Abwicklungs- und Beratungsprozess in der betrieblichen Altersversorgung. Druckdatum: 15.07.2020
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