Partner-News Nr. 10 | Sommer 2020 - FINEON GmbH

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Partner-News Nr. 10 | Sommer 2020 - FINEON GmbH
Partner-News                                                                     Nr. 10 | Sommer 2020

Arbeitgeber, die ihre betriebliche Alters­
versorgung über Pensionskassen durchführen,
müssen ab 2021 zusätzliche Umlagen leisten
von Ralf Liebl

Bis jetzt sind Betriebsrentner und Beschäftigte auf dem     den, sind nicht betroffen. Ausgenommen von der neu-
Schaden sitzen geblieben, wenn eine Pensionskasse           en Insolvenzsicherung sind insbesondere Mitglieder der
ihre Leistungen gekürzt hat und der Arbeitgeber we-         Versorgunganstalt des Bundes und der Länder und von
gen Insolvenz als Schuldner ausgefallen ist. Künftig soll   kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungsein-
der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) einspringen. Ein       richtungen.
entsprechendes Gesetz wurde am 23.06.2020 im Bun-
desgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Jahrgang 2020 Teil     Die neuen Beitragszahler müssen sich an den beim PSV
I Nr. 28).                                                  a. G. schon Jahrzehnte bestehenden und mit erheblichen
                                                            Mitteln ausgestatteten solidarischen Ausgleichsfonds in
Beitragspflichtig sind die Arbeitgeber                      angemessenem Umfang beteiligen. Die Zielgröße be-
                                                            trägt dabei 9 ‰ der Beitragsbemessungsgrundlage, die
Zur Finanzierung der neuen Insolvenzsicherung müssen        entsprechend von den neuen Beitragszahlern nachzufi-
in Zukunft diejenigen Arbeitgeber Beiträge an den PSV       nanzieren ist.
a. G. leisten, die Betriebsrenten über Firmen-Pensions-
kassen organisieren. Arbeitgeber, die ihre betriebliche     Besteht ein Versicherungszwang?
Altersversorgung über Wettbewerbs-Pensionskassen
durchführen, die dem Sicherungsfonds Protektor an-          Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer und Rentenbe-
gehören oder Arbeitgeber, die ihre Altersversorgung         zieher keine insolvenzbedingten finanziellen Ausfälle er-
über Pensionskassen durchführen, die als gemeinsame         leiden, sieht das Betriebsrentengesetz einen Versiche-
Einrichtung der Tarifvertragsparteien betrieben wer-        rungs- und Beitragszwang vor.
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Die Beiträge werden aufgrund eines formalen Verwal-       Als Beitragsbemessungsgrundlage gilt bei Pensions-
tungsaktes erhoben. Der PSV a. G. erlässt Beitrags-       kassenversicherungen in der Regel um die Summe der
bescheide. Die Beitragsbescheide werden mit ihrer         Jahresrenten aller Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber
Bekanntgabe an die Arbeitgeber wirksam. Das Gesetz        bei einer Pensionskasse versichert hat. Für Rentenemp-
bestimmt, dass der PSV a. G. die erste Umlage am Ende     fänger werden als Beitragsbemessungsgrundlage 20 %
des Kalenderjahres 2021 erhebt.                           des Kapitalwerts der Rentenverpflichtungen angesetzt.
                                                          Der Kapitalwert ist nach der Tabelle in Anlage 1 Spalte
Für Arbeitgeber gelten gesetzliche Melde- und Beitrags-   2 des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln.
zahlungspflichten. Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine
Meldepflicht, so kann der PSV a. G. Säumniszuschläge      Wie erfolgt die Meldung der Beitragsbemessungs-
und Verzugszinsen erheben. Werden dem PSV a. G. Mit-      grundlage an den PSV a. G.?
teilungen, Auskünfte und Unterlagen nicht, nicht rich-
tig, nicht rechtzeitig oder unvollständig zur Verfügung   Der Arbeitgeber muss zunächst Mitglied beim PSV a. G.
gestellt, so kann der PSV a. G. bei der Bundesanstalt     werden. Dies kann formlos unter Angabe der Firmie-
für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Bußgeldverfahren    rung, Anschrift und Betriebsnummer geschehen. Die
gegen den Arbeitgeber einleiten.                          Anmeldung muss spätestens dann erfolgen, wenn ein
                                                          Arbeitnehmer eine unverfallbare Anwartschaft auf seine
Wie werden die Beiträge berechnet?                        Pensionskassenversicherung erworben hat. Bestimmt
                                                          werden die Pensionskassen, deren Versicherungen der
Die Beiträge müssen den Kapitalwert aller dem PSV         Beitragspflicht unterliegen, rechtzeitig über die Insol-
a. G. im laufenden Kalenderjahr entstehenden Leis-        venzsicherungspflicht informieren.
tungsansprüche und die wegen eingetretener Insol-
venzen zu sichernden Pensionsanwartschaften und die       Der PSV a. G. verschickt im 2. Quartal eines jeden Jah-
Kosten der PSV a. G. decken. Zur Finanzierung dieses      res einen Erhebungsbogen an die Arbeitgeber. Im Er-
Gesamtbedarfs ermittelt der PSV a. G. einen einheitli-    hebungsbogen sind die Summe der Jahresrenten an-
chen Beitragssatz am Ende eines jeden Jahres.             zugeben, auf die Arbeitnehmer bereits unverfallbare
                                                          Ansprüche haben und die Beitragsbemessungsgrundla-
Für die neuen Beitragszahler ist die Höhe des Beitrags-   ge für die Jahresrentenleistungen an Rentenempfänger.
satzes für das Jahr 2021 gesetzlich festgelegt. Er be-    Die maßgeblichen Beträge sollten von den Pensionskas-
trägt 3 ‰. In den Jahren 2022 bis 2025 wird der durch     sen zur Verfügung gestellt werden.
den PSV a. G. noch zu ermittelnde Beitragssatz um 1,5
Punkte erhöht.                                            Beitragspflichtige Arbeitgeber sollten dem PSV a. G. den
                                                          ausgefüllten Erhebungsbogen bis zum 30.09. eines je-
Für die Beitragsberechnung ist der Beitragssatz mit der   den Jahres zukommen lassen. Der PSV a. G. nimmt den
vom betreffenden Arbeitgeber ermittelten Beitragsbe-      Erhebungsbogen auch in elektronischer Form an.
messungsgrundlage zu multiplizieren.

 Beispiel:

 Ein Arbeitgeber führt für 15 Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung bei einer Pensionskasse durch. Die
 Summe der jährlichen Anwartschaften seiner Mitarbeiter auf Altersrente beträgt 24.000 EUR.

 Der PSV a. G. berechnet anfänglich folgende gesetzlich festgelegte Umlage für die Mitarbeiter:

  Zeitraum              Beitragsbemessungsgrundlage       Formel                    Jahresumlage

  01-12      2021       24.000                            x   3,0 ‰   =             72,00 EUR

 Zehn Rentner im Alter zwischen 64 und 67 Jahren beziehen eine jährliche Altersrente von insgesamt 10.000 EUR.
 Für Rentner berechnet der PSV a. G. dem Arbeitgeber anfänglich zusätzlich folgende gesetzliche Umlage:

  Zeitraum              Beitragsbemessungsgrundlage       Formel                    Jahresumlage

  01-12      2021       1.000                             x   11 x    3,0 ‰   =     33,00 EUR

 In den Folgejahren stellt der PSV a. G. die Umlagesätze auf der Grundlage der von ihm erbrachten Leistungs-
 zahlungen fest. In 2019 betrug z. B. der festgestellte Beitragssatz 3,1 ‰. Nimmt man vereinfacht an, dieser
 Beitragssatz bliebe unverändert, so würde in den Jahren 2022 bis 2025 ein Beitragssatz von 4,6 ‰ erhoben.
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Welche Leistungen umfasst der Insolvenzschutz                higkeit usw.) und die Pensionskasse oder der Pensions-
des PSV a. G.?                                               fonds die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers
                                                             vorgesehene Leistung ganz oder teilweise nicht erbringt.
Der neue Insolvenzschutz umfasst bestehende Betriebs-        Die Leistungspflicht des PSV a. G. ist damit auf die Dif-
renten und Anwartschaften, sofern die Arbeitgeberinsol-      ferenz zwischen der Versorgungszusage des Arbeitge-
venz nach dem 31.12.2021 eintritt. Für vorher eingetre-      bers und der geringeren Leistung der Pensionskasse
tene Insolvenzfälle hat die Bundesrepublik Deutschland       beschränkt. Nicht dem PSV-Schutz unterliegen folglich
den Schutz entsprechend der vom Europäischen Ge-             etwa Versorgungsleistungen, die von einer Pensions-
richtshof jüngst vorgegebenen staatlichen Mindestab-         kasse über eine arbeitsvertragliche Zusage hinaus ver-
sicherung bei Betriebsrentenkürzungen zu finanzieren.        sprochen worden sind, die nach dem Ausscheiden aus
                                                             dem Unternehmen durch eigene Beiträge des ehemals
Der PSV a. G. wird leitungspflichtig, wenn der Siche-        Beschäftigten aufgebaut werden oder die im Zeitpunkt
rungsfall eingetreten ist (z. B. Insolvenz, Zahlungsunfä-    der Insolvenz noch verfallbar sind.

Sinkt der Höchstrechnungszins für Lebens-
und Rentenversicherung ab dem 01.01.2021?
von Ralf Liebl

„Garantien sind von den Deutschen in der Altersvorsor-       Welche Bedeutung hat der Höchstrechnungszins?
ge weiterhin gewünscht und haben auch im anhalten-
den Tiefzinsumfeld ihre Berechtigung“, hat Dr. Herbert       Zur langfristigen Erfüllung dieser Garantien schreibt
Schneidemann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender        das Handelsgesetzbuch vor, dass Lebensversiche-
der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) vor weni-         rungsunternehmen und Pensionskassen entsprechende
gen Monaten betont.                                          Rückstellungen in ihrer Bilanz zu bilden haben. Diese
                                                             Rückstellungen werden mit dem sogenannten Reservie-
Da es jedoch keine Anzeichen gibt, dass sich das zum Teil    rungszins ermittelt, der laut gesetzlichen Vorgaben den
negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer        vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrech-
Zukunft spürbar verbessern wird, empfiehlt die DAV dem       nungszins nicht überschreiten darf.
Bundesministerium für Finanzen den Höchstrechnungs-
zins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 auf        Höchstrechnungszins ist nicht gleich Garantiezins
0,5 % zu senken. Seit 2017 liegt der Wert bei 0,9 %.
                                                             Unter dem Begriff Garantiezins verbirgt sich die Werts-
Wie wird der Höchstrechnungszins überprüft?                  teigerung, die Versicherungen ihren Kunden bei der Bei-
                                                             trags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern.
Zur Überprüfung des Höchstrechnungszinses und ge-            Der Garantiezins und der Höchstrechnungszins können
gebenenfalls Ableitung eines Änderungsvorschlags ori-        durchaus differieren. In der Vergangenheit waren Höch-
entiert sich die DAV an dem Zins, den ein Lebensver-         strechnungszins und Garantiezins jedoch in der Regel
sicherer für seine neu abgeschlossenen Verpflichtungen       gleich hoch.
in Zukunft erwirtschaften kann. Dazu wird ein repräsen-
tatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherungs-        Versicherungsunternehmen und Pensionskassen dür-
unternehmens mit konservativer Kapitalanlagestrategie        fen bei der Rechnungslegung eine geringere Verzinsung
modelliert, das im Wesentlichen aus festverzinslichen        annehmen, nicht jedoch eine höhere. Eine geringere
Wertpapieren besteht, aber auch einen geringen Anteil an     Zinsannahme führt zu einer höheren Bilanzrückstel-
Substanzwerten (Aktien und Immobilien) aufweist. Unter       lung. Kann das Versicherungsunternehmen eine höhere
Annahme verschiedener Zinsentwicklungen werden die           Rückstellung mit gleich hohen Vermögenswerten aus-
aus diesem Anlageportfolio abgeleiteten Durchschnitts-       gleichen, so stellt das für ihre Kunden eine höhere Si-
renditen in die Zukunft projiziert. Zur weiteren Glättung    cherheit für deren Altersvorsorge dar.
wird außerdem das arithmetische Mittel dieser Renditen
über die vergangenen fünf Jahre gebildet. Zusätzlich wird    Von Fachleuten ist zu hören, die Versicherungswirt-
ein vierzigprozentiger Abschlag als Sicherheitspuffer ein-   schaft sei unzufrieden damit, dass sich das Bundesfi-
gerechnet. Auch wenn diese Vorgabe an den Höchstrech-        nanzministerium bisher nicht zur Empfehlung der DAV
nungszins inzwischen entfallen ist, setzt die DAV diesen     geäußert habe, da im Falle einer Abänderung des Rech-
vergleichsweise hohen Sicherheitsabschlag weiterhin in       nungszinses Versicherungsprodukte völlig neu kalkuliert
ihren Analysen an. Um ein ausreichendes Sicherheitsni-       werden müssen. Für Verbraucher wird die Finanzierung
veau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass         einer auskömmlichen Altersversorgung dadurch noch
auch in Tiefzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer         viel kostspieliger werden.
mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
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Die Autoren
Versicherungsberater Michael Jander                        Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl

Am Markt 7                                                 Dr. Groda & Partner mbB
93077 Bad Abbach
                                                           Galgenbergstraße 2c
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Web    www.jander-vb.de
                                                           E-Mail info@groda-partner.de
Michael Jander ist seit 2006 als                           Web    www.groda-partner.de
Versicherungsberater selbstän-
dig. Zu seinen Auftraggebern                               Rechtsanwalt Dr. Christian Meisl
gehören Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen.      ist seit 2008 Fachanwalt für Versicherungs- und
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Durchset-    Verkehrsrecht. Er ist Partner der Kanzlei Dr. Groda &
zung von Rentenanträgen in der privaten Berufsunfä-        Partner mbB.
higkeitsversicherung.
                                                           Er konzentriert sich auf die Durchsetzung von Ansprü-
Rentenberater Ralf Liebl                                   chen gegenüber Versicherungsgesellschaften.

FINEON GmbH

Am Heilholz 46
83075 Bad Feilnbach
                                                           Dipl.-Kfm. Manfred Speidel
Telefon 08066 / 4 29 98 61
Telefax 08066 / 4 29 98 63                                 Steuerberater – Bankkaufmann

E-Mail rentenberater@fineon.de
Web    www.fineon.de                                       Palais am Lenbachplatz,
                                                           Eingang Ottostraße 8
Ralf Liebl ist registrierter Rentenberater und Ge-         80333 München
schäftsführer der FINEON Unternehmensberatung
für Versorgungs­ einrichtungen, Riskmanagement und         Telefon 089 242156-0
Finanz­beratung GmbH.                                      Telefax 089 242156-24
FINEON ist eine rechtlich wie wirtschaftlich unabhängi-
ge Gesellschaft, die ausschließlich berät und betriebs­    E-Mail kanzlei@manfredspeidel.de
wirtschaftliche Dienstleistungen erbringt.                 Web    www.manfredspeidel.de
Als behördlich registrierte Renten- und Versicherungs-
berater leisten sie auf den Gebieten des Betriebs­         Manfred Speidel ist Steuerberater mit praktischen Er-
rentenrechts und des Versicherungsrechts Rechts­           fahrungen u. a. im Bereich Bank und Altersvorsorge,
beratung.                                                  auch als ehemaliger Dozent der EBS European Business
                                                           School und der DATEV.
HR Verwaltung & Vorsorge OHG
                                                           Schwerpunkte der Beratung sind legale Optimierungen
Am Markt 7                                                 von Einkommensteuer sowie Erbschaftsteuer in ganz-
93077 Bad Abbach                                           heitlicher Sicht. Beispiele sind die Optimierung von Ab-
                                                           findungen, Betriebsaufgaben, Nachfolgegestaltungen
Telefon 09405 / 955 10 25                                  sowie vorgezogene erbschaftsteuerliche (schenkung-
Telefax 09405 / 955 10 26                                  steuerliche) Gestaltungen, Familienstiftungen.

E-Mail verwaltung@hr-vv.com
Web    www.hr-vv.com

Die HR Verwaltung & Vorsorge OHG ist ein speziali-
sierter Dienstleister für die Personalwirtschaft. Die
Dienstleistung umfasst den gesamten Abwicklungs- und
Beratungsprozess in der betrieblichen Alters­versorgung.                                       Druckdatum: 15.07.2020
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