Photovoltaik-Strategie - Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik Stand 05.05.2023
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Photovoltaik-Strategie Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik Stand 05.05.2023 bmwk.de
Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwk.de Stand Mai 2023 Diese Publikation wird ausschließlich als Download angeboten. Gestaltung PRpetuum GmbH, 80801 München Zentraler Bestellservice für Publikationen der Bundesregierung: E-Mail: publikationen@bundesregierung.de Telefon: 030 182722721 Bestellfax: 030 18102722721 Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf nicht zur Wahlwerbung politischer Parteien oder Gruppen eingesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ............................................................................................................................................................................................................................ ........................ 2 2 Einleitung ............................................................................................................................................................................................................................................................................... 5 2.1 Die deutschen Energiewendeziele und die Rolle der Photovoltaik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.2 Aktueller Stand des Ausbaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2.3 Ziele und Inhalt der PV-Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3 Die wichtigsten Handlungsfelder ....................................................................................................................................................................................................... 9 3.1 Freiflächenanlagen stärker ausbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.2 Photovoltaik auf dem Dach erleichtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3.3 Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 3.4 Nutzung von Balkon-PV erleichtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3.5 Netzanschlüsse beschleunigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.6 Akzeptanz stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 3.7 Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 3.8 Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3.9 Fachkräfte sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 3.10 Technologieentwicklung voranbringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 3.11 Den schnelleren PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 4 Ausblick . ........................................................................................................................................................................................................................................................... .................... 42
2 1 Zusammenfassung Bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung Für die Handlungsfelder hält die PV-Strategie Ziel- nahezu klimaneutral sein, also nahezu vollständig bilder, umgesetzte Maßnahmen und nächste durch erneuerbare Energien und grünen Wasser- Schritte bereit. Fokus der nächsten Schritte liegt stoff erfolgen. Die Internationale Energieagentur dabei auf Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der IEA hat herausgearbeitet, dass die Stromsektoren Erstellung der vorliegenden Strategie für ein erstes der Industriestaaten bis 2035 klimaneutral sein Gesetzespaket (Solarpaket I) vorgesehen sind. Wei- müssen, um das 1,5°-Ziel zu erreichen. Unter deut- tere gesetzliche Maßnahmen zur Beschleunigung scher Präsidentschaft haben sich die G7-Staaten vor des PV-Zubaus sollen in einem weiteren Gesetzes- diesem Hintergrund zum Ziel weitgehend klima- paket (Solarpaket II) gebündelt werden. neutraler Stromsektoren bis 2035 bekannt. Dazu passend hat die Bundesregierung beschlossen, bis Die elf Handlungsfelder im Überblick: zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am (Brutto-)Stromverbrauch Deutschlands von 1. Freiflächenanlagen stärker ausbauen: Die PV- heute knapp über 40 Prozent auf 80 Prozent bis zum Strategie zeigt zentrale Maßnahmen auf, um den Jahr 2030 zu verdoppeln. Hierfür sind im Erneuer- Zubau von PV-Freiflächenanlagen zu stärken. Diese bare-Energien-Gesetz (EEG) 215 Gigawatt installier- umfassen unter anderem Klarstellungen und ter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 vorge- Erleichterungen in der Baunutzungsverordnung sehen. Das bedeutet, dass wir innerhalb weniger sowie im Baugesetzbuch, ein Konzept für eine bes- Jahre den jährlichen Ausbau der Photovoltaik von sere Nutzung von Agri-PV-Anlagen, eine Öffnung gut 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt ver benachteiligter Gebiete sowie eine Definition von dreifachen müssen. Dieser starke Ausbau ist auch Biodiversitäts-PV. deswegen sinnvoll, weil Photovoltaik einer der güns- tigsten Energieträger ist und somit zu den wichtigs- 2. Photovoltaik auf dem Dach erleichtern: Damit ten Stromerzeugungsquellen der Zukunft gehört. die PV-Anlage auf dem Dach zukünftig zum Regel- fall wird, sind sowohl die richtigen Anreize als auch Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima- der Abbau von Hemmnissen entscheidend. Zu den schutz (BMWK) wird für diese Ausbau-Beschleuni- Maßnahmen, die die PV-Strategie im Bereich der gung ein Bündel an Maßnahmen anstoßen, die in PV-Dachanlagen enthält, zählen unter anderem, der vorliegenden PV-Strategie skizziert werden. Die die Pflicht zur Direktvermarktung flexibler auszu- Strategie möchte zum einen helfen, den Ausbau der gestalten und die gesetzlichen Anforderungen an Photovoltaik so zu gestalten, dass das Gesamtsys- die Technik, die von Kleinanlagen in der Direktver- tem der Energieversorgung optimiert wird. Zum marktung vorzuhalten ist, abzusenken. Zudem ist anderen zeigt sie elf Handlungsfelder mit Maßnah- zu prüfen, ob in bestimmten Konstellationen die men auf, mit denen der Ausbau erleichtert und Regelungen zur Anlagenzusammenfassung zu beschleunigt werden kann. Da die Handlungsfelder unsachgemäßen Ergebnissen führen. Darüber hin- nicht ausschließlich in der Zuständigkeit des BMWK aus können bestehende Gebäude im Außenbereich liegen, wollen wir einen offenen Austausch mit vermehrt für die Vergütung von PV-Dachanlagen allen Beteiligten führen und auf diesem Weg zu zugelassen werden. gemeinsamen Positionen kommen. Das gilt auch über den Tag der Veröffentlichung der finalisierten Strategie hinaus.
1 Z U S A M M E N FA S S U N G 3 3. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäude- 6. Akzeptanz stärken: Die hohe Akzeptanz von versorgung vereinfachen: Ziel ist, dass PV-Strom auf PV-Anlagen gilt es zu halten und zu stärken, gerade verschiedene Weise von Wohnungs- oder Gebäude- beim geplanten beschleunigten Zubau. Auch hierfür eigentümern bzw. -eigentümerinnen und Mieten- enthält die PV-Strategie Maßnahmen. Durch die den ohne großen Bürokratieaufwand vermarktet geplante Erweiterung der Fachagentur Windener- oder verwendet werden kann. Die PV-Strategie sieht gie an Land um das Thema Photovoltaik werden hierzu vor, eine „Gemeinschaftliche Gebäudeversor- zukünftig noch bessere Informationen, insbeson- gung“ einzuführen, mit der zukünftig gemeinsame dere im Hinblick auf den Zubau von Freiflächenan- Eigenversorgung aus PV-Anlagen einfach möglich lagen, zur Verfügung stehen. Zudem ist vorgesehen, wird. Parallel dazu soll das bereits etablierte Mieter- das im Januar 2023 gestartete Förderprogramm strommodell weiter optimiert werden. Beide Modelle „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an bleiben für die Teilnehmenden freiwillig. Mit dem Land in einem zweiten Schritt auch auf Photovol- neuen Modell machen wir einen Schritt zu mehr taikanlagen auszuweiten. „Energy Sharing“ vor Ort. Mögliche weitere Schritte möchte das BMWK mit den Stakeholdern in der 7. Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuer- zweiten Jahreshälfte diskutieren. recht sicherstellen: Vorgaben aus Rechtsbereichen außerhalb des Energierechts sollen den beschleu- 4. Nutzung von Balkon-PV erleichtern: Balkon-PV, nigten PV-Ausbau unterstützen. Mit Blick auf wei- Balkonkraftwerke oder – technisch korrekt: „Stecker- tere steuerrechtliche Vereinfachungen verweist die solargeräte“ – bieten eine niedrigschwellige Mög- PV-Strategie daher auf eine Reihe von Maßnahmen, lichkeit, sich an der Energiewende zu beteiligen. beispielsweise im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, Um die bestehenden Regelungen weiter zu verein- die Stromsteuer oder die Grundsteuer, für die sich fachen, zeigt die PV-Strategie Maßnahmen auf, etwa das BMWK innerhalb der Bundesregierung einset- die Meldepflichten zu verschlanken, eine Privile- zen wird. gierung im Wohnungseigentums- und Mietrecht festzulegen sowie im Rahmen der technischen 8. Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, Normung den Schukostecker als „Energiesteckvor- europäische Produktion anreizen: Mit dem Ziel, richtung“ zuzulassen und die Leistungsschwelle die Fertigung von PV-Modulen, Wechselrichtern anzuheben. und weiteren Komponenten in Deutschland und Europa wiederaufzubauen, hat das BMWK den 5. Netzanschlüsse beschleunigen: Das Verfahren Stakeholderdialog zu industriellen Produktions für den Anschluss von PV-Anlagen an das Strom- kapazitäten für die Energiewende (StiPE) durchge- netz soll für alle Beteiligten beschleunigt werden. führt. Konkrete Maßnahmen sind unter anderem Die hier aufgezeigten nächsten Schritte umfassen eine Durchführbarkeitsstudie, die der VDMA mit unter anderem ein Wegenutzungsrecht für Förderung des BMWK seit März 2023 erarbeitet, die Anschlussleitungen bei PV-Freiflächenanlagen und geplante Initiierung eines Investitionsförderpro- bei den PV-Dachanlagen eine verkürzte Frist für gramms, die Ausweitung der Förderung von For- den Zählertausch. Zudem soll auch der Kreis der schung und Entwicklung sowie die Prüfung eines Anlagen verkleinert werden, für die zukünftig ein Hybridkapitalinstruments. Anlagenzertifikat erforderlich ist, und die Zertifizie- rung über Einheitenzertifikate optimiert werden.
4 1 Z U S A M M E N FA S S U N G 9. Fachkräfte sichern: Um die Ziele zum Ausbau Im Anschluss an den ersten PV-Gipfel vom 10. März der erneuerbaren Energien zu erreichen, muss die 2023 unter der Leitung von Bundesminister Zahl der eingesetzten Fachkräfte stark ansteigen. Dr. Robert Habeck und die Veröffentlichung des Das BMWK wird seine Fachkräftestrategie umset- Entwurfs der PV-Strategie erhielt das BMWK mehr zen und weitere Initiativen ergreifen, um in- und als 600 Stellungnahmen. Diese hohe Anzahl belegt ausländische Fachkräfte für die Transformation zu eindrucksvoll das große Engagement der Stakehol- gewinnen (u. a. Gesetz und Verordnung zur Weiter- der für einen beschleunigten Ausbau der Photo- entwicklung der Fachkräfteeinwanderung). Der voltaik. Und es zeigt: Die Photovoltaik betrifft nicht Aktionsplan Mittelstand, Klimaschutz und Trans- nur Politik, Verbände und Unternehmen, sondern formation stellt die entsprechenden Maßnahmen auch viele an der Photovoltaik begeisterte Bürge- dar. rinnen und Bürger vor Ort. Das BMWK möchte sich hiermit bei allen bedanken, die sich mit ihrer 10. Technologieentwicklung voranbringen: Für Expertise eingebracht haben. die weitere Entwicklung der Photovoltaik sind For- schung und Entwicklung entscheidend. Die Bundes- In die vorliegende, finalisierte PV-Strategie sind be regierung wird die Förderung im Forschungsbereich reits viele Anregungen der Stakeholder eingeflossen. Photovoltaik auch in ihrem 8. Energieforschungs- Weitere Anregungen sind mit Blick auf die Arbeiten programm fortsetzen und weiterentwickeln. an den Solarpaketen von Bedeutung. Manche The- men wird das BMWK in den nächsten Monaten zu 11. Den schnellen PV-Ausbau auch mit europa nächst noch eingehender analysieren müssen. Von politischen Instrumenten vorantreiben: Prozesse daher möchte die finalisierte PV-Strategie auch und Vorgaben der Europäischen Union (EU) be keinen Schlussstrich unter die Diskussion setzen, stimmen zunehmend die rechtlichen Rahmenbe- wie der PV-Ausbau in Zukunft bestmöglich auszu- dingungen für die Photovoltaik im europäischen gestalten ist. Die PV-Strategie, die auf ihr basieren- Strommarkt. Besonders relevant sind dabei unter den Solarpakete und das BMWK bleiben weiter anderem die EU-Strategie für Solarenergie und das offen für Ihre Ideen und Hinweise. Schreiben Sie Fit-for-55-Paket. uns hierfür an PV-Strategie@bmwk.bund.de.
2 EINLEITUNG 5 2 Einleitung 2.1 D ie deutschen Energiewendeziele erneuerbaren Energien eine noch höhere Bedeu- und die Rolle der Photovoltaik tung geben, in der Energiepolitik, aber auch in vie- len angrenzenden Politikbereichen. Nur dann kön- Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr nen wir die Ausbauziele erreichen. 2045 treibhausgasneutral zu sein. Dem Stromsektor kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Um das Ziel Der Blick auf die internationale Entwicklung in der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu errei- den letzten zehn Jahren gibt Anlass zu Optimismus: chen, muss der Stromsektor bereits bis 2035 weit- Die PV hat eine rasante Entwicklung genommen gehend ohne die Emission von Treibhausgasen aus- und sich weltweit als kostengünstige erneuerbare kommen. Zugleich wird grüner Strom zu einem Energie (EE) etabliert. Lag der weltweite jährliche wachsenden Treiber der Dekarbonisierung in den Zubau 2012 noch bei etwa 30 GW, liegen einige Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr. Schätzungen für 2023 in der Größenordnung von 300 GW. Das entspräche einer Verzehnfachung in Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Ener etwas mehr als zehn Jahren. Auch aufgrund ihrer gien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent an inzwischen sehr geringen Kosten ist die PV eine der steigen, und das bei steigendem Stromverbrauch wichtigsten Stromerzeugungsquellen in Deutsch- durch die Dekarbonisierung in Sektoren außerhalb land und weltweit geworden, mit weiterhin erheb- des Energiebereichs. Etwa 600 Terawattstunden lichem Wachstumspotenzial. (TWh) grünen Stroms werden hierfür in 2030 erfor- derlich sein. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden etwa 254 TWh grüner Strom in Deutschland erzeugt. 2.2 Aktueller Stand des Ausbaus Fünf Quellen werden die zukünftige Stromversor- Zum Jahresende 2022 waren in Deutschland insge- gung dominieren: Wind an Land, Photovoltaik, Wind samt knapp 150 GW Kapazität zur Stromerzeugung auf See, Importe von erneuerbarem Strom und aus erneuerbaren Energien installiert. Die Photo- Kraftwerke, die grünen Wasserstoff nutzen. Jede voltaik hatte einen Anteil von etwa 67 GW, d. h. rd. dieser Quellen ist unverzichtbar. 45 Prozent. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für Nachdem der jährliche Zubau zwischen 2014 bis eine weitgehend klimaneutrale Stromversorgung 2017 eine Talsohle durchschritt, konnte er seither 2035 dramatisch beschleunigt werden. Binnen weni- deutlich auf zuletzt etwa 7,3 GW in 2022 gesteigert ger Jahre müssen wir den PV-Ausbau in Deutsch- werden. Um die im EEG 2023 gesetzten Ziele zur land auf 22 Gigawatt (GW) pro Jahr erhöhen. Mit Steigerung der installierten Leistung von Solaran- dem EEG 2023 wurde dieses Ziel gesetzlich veran- lagen bis 2040 zu erreichen, wird bereits dieses Jahr kert und eine hälftige Verteilung auf Gebäude- und ein Zubau von 9 GW (2023) und danach 13 GW Freiflächenanlagen angelegt. Verglichen mit dem (2024) bzw. 18 GW (2025) angestrebt. Ab dem Jahr Niveau der bisherigen Boomjahre 2010 bis 2012, 2026 soll der jährliche Leistungszubau auf 22 GW deren jährlicher Zubau nach vielen Jahren erst zu gesteigert und auf diesem hohen Niveau stabilisiert letzt in etwa wieder erreicht werden konnte, bedeu- werden. Dabei soll sich der Zubau hälftig auf Dach- tet dies grob eine Verdreifachung des Ausbautem- und Freiflächenanlagen verteilen und sowohl dem pos. Das verdeutlicht: Wir müssen dem Ausbau der Anliegen eines Zubaus zu möglichst niedrigen Kos-
6 2 EINLEITUNG Abbildung 1: E ntwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland sowie die Ziele der Bundesregierung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021 und EEG 2023) bis 2030 in Gigawatt (GW) 250 215 200 172 150 128 100 88 67,4 60,1 63 54,4 48,9 45,2 42,3 40,7 39,2 37,9 36,7 34,1 50 25,9 18,0 10,6 6,1 4,2 2,9 2,1 1,1 0,4 0,3 0,2 0,1 0 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022¹ 2024² 2026² 2028² 2030² Installierte Leistung von Photovoltaikanlagen (GW) Ziele bis 2030 1 Zielwert für das Jahr 2022 laut EEG 2021 2 Zielwerte für die Jahre 2024, 2026, 2028 und 2030 laut EEG 2023 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat); Stand: Februar 2023 ten durch Freiflächenanlagen als auch dem Anlie- von erneuerbarem Strom in den Sektoren Wärme, gen verbrauchsnaher Stromerzeugung und Flä- Verkehr und Industrie gut ineinandergreifen, um chenschonung durch Solaranlagen auf Dächern, an das Ziel einer sicheren, bezahlbaren und klimaneu- Gebäuden und auf sonstigen versiegelten Flächen tralen Stromversorgung zu gewährleisten; siehe Rechnung tragen. auch: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/ Dossier/ses.html. 2.3 Ziele und Inhalt der PV-Strategie Die PV-Strategie möchte zu beiden o. g. Zielen bei- tragen: Sie will zum einen Zielbilder, Handlungsfel- Ein beschleunigter Ausbau erneuerbarer Energien der und Maßnahmen aufzeigen, mit denen der ist die treibende Kraft für die Transformation zur Ausbau der PV deutlich beschleunigt werden kann. Klimaneutralität. Gleichzeitig müssen alle Teile des Zum anderen will sie den Ausbau so gestalten hel- gesamten Stromsystems inklusive des Einsatzes fen, dass das Gesamtsystem der Energieversorgung
2 EINLEITUNG 7 optimiert wird. Der Schwerpunkt der PV-Strategie nächsten Schritten ansetzen will. Zugleich ist das liegt dabei auf der kurz- und mittelfristigen Pers- BMWK über den Tag der Veröffentlichung dieser pektive und auf spezifischen PV-Themen mit dem Strategie hinaus dankbar für Ihre Hinweise und Ziel, noch in dieser Legislatur möglichst viele Maß- Anregungen. nahmen umzusetzen. So ist zum Beispiel weder die Weiterentwicklung der Strommärkte noch die Rolle Wie geht es jetzt weiter? Das BMWK hat mit der der Speicher im Fokus des vorliegenden Papiers, Arbeit zur Umsetzung der Maßnahmen bereits auch wenn es hier natürlich bedeutende Schnitt- begonnen. Gesetzlicher Anpassungsbedarf wird in stellen zum Ausbau der PV gibt. Vorschläge für ein zwei aufeinanderfolgenden Gesetzespaketen – weiterentwickeltes Strommarktdesign erarbeitet Solarpaket I und II – umgesetzt. Soweit bereits die Plattform Klimaneutrales Stromsystem; siehe absehbar, wird im Folgenden eine Zuordnung der https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ energiepolitischen Maßnahmen zu den Solarpake- plattform-klimaneutrales-stromsystem.html. ten vorgenommen. Änderungen bleiben aber natürlich möglich, je nach Fortschritt der Arbeiten Bei einem ersten PV-Gipfel im März 2023 hat Bun- im Detail sowie der Abstimmungen im Ressort- desminister Dr. Robert Habeck den Entwurf der kreis. Maßnahmen, die keine gesetzlichen Anpas- PV-Strategie vorgestellt und mit der Branche, den sungen erfordern, werden in der Regel dennoch Bundesländern und den Bundestagsfraktionen disku- einem Solarpaket zugeordnet, um einen Hinweis zu tiert. Hiernach schloss eine öffentliche Konsultation geben, wann das Thema adressiert werden soll. an, bei der das BMWK mehr als 600 Stellungnahmen erhielt.1 Im Lichte dieser Stellungnahmen wurde die Ziel des BMWK ist es, dem Bundeskabinett noch PV-Strategie überarbeitet, finalisiert und am 3. Mai vor der parlamentarischen Sommerpause das 2023 von Bundesminister Dr. Robert Habeck im Solarpaket I zum Beschluss vorzulegen. Hiernach Rahmen eines zweiten PV-Gipfels erörtert. schließen die Beratungen in Bundestag und Bun- desrat an. Die Arbeiten am Solarpaket II beginnen Auch die finalisierte PV-Strategie bleibt lernend nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum und entwicklungsoffen. Weder will sie Diskussio- Solarpaket I. nen zur Gestaltung des zukünftigen Ausbaus der Photovoltaik beenden, noch kommen neue gute Sollten Sie Anregungen oder Hinweise zur PV- Ideen nach der Veröffentlichung der Strategie zu Strategie oder zum weiteren Verfahren haben, spät. Sie schafft Transparenz und Orientierung dar- schreiben Sie uns an PV-Strategie@bmwk.bund.de. über, an welchen Punkten das BMWK bei den Vielen Dank im Voraus! 1 Die Stellungnahmen werden unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/pv-strategie veröffentlicht, soweit der Veröffentlichung nicht in Gänze oder teilweise widersprochen wurde.
8 2 EINLEITUNG Unsere Vision für die Photovoltaik im Jahr 2035 Schlaglichter: • PV-Strom ist mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent eine tragende Säule der Stromversorgung in Deutschland. Mit 22 Gigawatt pro Jahr ist Deutschland beim Zubau Vorreiter in Europa. • PV-Freiflächenanlagen sind die günstigste Stromerzeugungstechnologie. Flächenkonkurrenzen wird durch intelligente Konzepte und Innovationen vorgebeugt. Biodiversitäts-Solarparks, die neue Lebens- räume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen, sind ebenso Standard wie Agri-PV in der Landwirtschaft. • PV- und Solarthermieanlagen im Gebäudebereich sind Standard. Teilweise werden sie gleich direkt in die Bauteile des Gebäudes integriert. Jedes neue und grundlegend sanierte Gebäude wird mit einer Solaranlage ausgestattet. Dabei wird in der Regel das ganze Dach genutzt. • Der Strom aus PV-Anlagen wird auch sektorübergreifend, d. h. etwa für Wärme und Mobilität, genutzt. Fallen Erzeugung und Verbrauch zeitlich auseinander, kann er für eine spätere Nutzung zwischengespeichert werden, auch durch die neuen Verbraucher. • Auch Bewohnerinnen und Bewohner in Mehrfamilienhäusern haben endlich teil an der Energie- wende durch eine PV-Anlage auf dem Dach. Ergänzend werden auch Balkon-PV-Anlagen durch die Bewohnenden selbst und einfach installiert. • Eine PV-Dachanlage ans Netz zu bringen ist ein Kinderspiel! Netzanschlussverfahren sind standar- disiert und digitalisiert; Netzanschlussbegehren werden somit in kurzer Frist umgesetzt. PV-Anla- gen tragen zur Netz- und Systemstabilität bei und erbringen grundlegende Netzfunktionen. • Infolge der Standardisierung des Netzanschlusses und Digitalisierung der Marktkommunikation partizipieren Betreiberinnen und Betreiber der PV-Anlagen an den verschiedenen Märkten für Strom und Flexibilität, vermarkten ihren Strom direkt oder stellen ihn ganz oder teilweise für Grün- stromprodukte zur Verfügung. • PV-Module und weitere notwendige Komponenten, z.B. Wechselrichter, werden zu signifikanten Anteilen in Deutschland und Europa produziert und das Intellectual Property für die Technologie ist innerhalb Europas vorhanden. Die deutsche und die europäische Solarindustrie sind international wettbewerbsfähig. Dennoch sind die Kosten für den PV-Ausbau nicht signifikant gestiegen und die PV-Ziele können kosteneffizient erreicht werden. Handwerks- und Fachkräftekapazitäten wurden erweitert und können den Zubau stemmen. • Stromüberschüsse werden zwischengespeichert, exportiert oder in Wasserstoff umgewandelt. • Deutschland ist Innovationsführer in der Waferbearbeitung und im Anlagen- und Maschinenbau. Dabei steht die Entwicklung von Hochleistungszellen mit Tandemstruktur mit Silizium und Perow- skit im Fokus. • Die bürokratischen Anforderungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb einer PV-Anlage einher- gehen, beschränken sich auf das notwendige Minimum, sind einfach und mit nur geringem Aufwand für den Betreiber oder die Betreiberin verbunden. • Steuerliche Investitionshemmnisse für den Betrieb von PV-Anlagen sind vollständig abgebaut; ins- besondere Mieterstrom-Modelle und PV-Anlagen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind nun auch steuerlich attraktiv.
9 3 Die wichtigsten Handlungsfelder • Freiflächenanlagen stärker ausbauen • Photovoltaik auf dem Dach erleichtern • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen • Nutzung von Balkon-PV erleichtern • Netzanschlüsse beschleunigen • Akzeptanz stärken • Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen • Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen • Fachkräfte sichern • Technologieentwicklung voranbringen • Den schnellen PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben 3.1 Freiflächenanlagen stärker ausbauen ten Freiflächenanlagen erbracht. Damit erfolgt die Hälfte des künftigen Zubaus auf Freiflächen, a) Ausgangssituation wobei bevorzugt bereits vorbelastete oder ver- siegelte Flächen erschlossen sowie hinsichtlich PV-Freiflächenanlagen ermöglichen eine schnelle der Landwirtschaft weniger geeignete Flächen Skalierung des PV-Zubaus. Im Verhältnis zu Dach- oder intelligente Konzepte zur Reduzierung der anlagen können die Komponenten (Module, Wech- Flächenkonkurrenz verwendet werden. Zur selrichter, Kabel etc.) aufgrund der größeren Men- Erreichung der Ausbauziele sind zentrale Maß- gen in der Regel kostengünstiger beschafft werden. nahmen zur Beschleunigung des Zubaus sowie Der Bereich bietet zudem erhebliches Potenzial, zur Erweiterung der Flächenkulisse notwendig. Fachkräfte anzulernen, und benötigt die wenigsten Ziele des BMWK sind daher unter anderem Fachkräfte je GW installierter Leistung. Anpassungen bei den benachteiligten Gebieten, die weitere Stärkung von besonderen Solaranla- Strategisches Zielbild: Rund 11 GW PV-Freiflä- gen wie schwimmende PV-Anlagen oder Agri- chenanlagen werden ab 2026 pro Jahr zugebaut, PV-Anlagen, die deklaratorische Öffnung von wie im EEG 2023 angelegt. Davon wird sukzes- Industrie- und Gewerbegebieten sowie Biodi- sive auch ein zunehmender Teil von ungeförder- versitäts-PV-Anlagen auf temporär aus der
10 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R Bewirtschaftung genommenen landwirtschaftli- Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen liegen im chen Flächen. Darüber hinaus ist es gesamtwirt- überragenden öffentlichen Interesse und dienen schaftlich notwendig, Fertigungskapazitäten in der öffentlichen Sicherheit: Durch die Neuregelung nationaler oder europäischer Produktion zu im EEG 2023 werden alle erneuerbaren Energiean- schaffen. lagen als vorrangiger Belang in die Schutzgüterab- wägungen, beispielweise im Rahmen der denkmal- fachlichen Prüfung, eingebracht. Konkret haben b) Umgesetzte Maßnahmen damit PV-Freiflächenanlagen in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes. Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsverfahren wurden in 2022 und Anfang 2023 zentrale Maß- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die nahmen zur Steigerung und Beschleunigung des erneuerbaren Energien im Baurecht: Die einge- Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen beschlossen: schränkte Außenbereichsprivilegierung von Vor haben zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie Förderhöhe für Freiflächenanlagen in der Festver- in § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB wurde maßvoll gütung und Höchstwerte in den Ausschreibungen erweitert. Nunmehr sind PV-Freiflächenanlagen angepasst: Die Förderhöhe wurde angepasst, die auf Flächen längs von Autobahnen und mindestens Degression wurde ausgesetzt, und im EEG besteht zweigleisig ausgebauten Schienenwegen des über- durch eine Verordnungsermächtigung eine Korrek- geordneten Netzes in einer Entfernung von bis zu turmöglichkeit, falls die Förderhöhen nicht zum 200 Metern im Außenbereich privilegiert. Kostenniveau passen. Im Bereich der Höchstwerte verfügt die Bundesnetzagentur (BNetzA) über eine Zeitweise Erhöhung der maximalen Gebotsgröße: Festlegungskompetenz, von der sie bereits Gebrauch Zur kurzfristigen Beschleunigung des Ausbaus von gemacht hat. Solaranlagen wurde die maximale Gebotsgröße für Ausschreibungen im Jahr 2023 von 20 auf 100 MW Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächenan- erhöht. Hiermit ist auch eine entsprechende Erwei- lagen im EEG: Die Seitenrandstreifen entlang von terung bestehender Anlagen möglich. Autobahnen und Schienenwegen, auf denen PV- Anlagen errichtet werden können, wurden von 200 Vereinbarkeit des PV-Freiflächenausbaus mit dem auf 500 Meter erweitert. Bei benachteiligten Gebie- Naturschutz: Die Kommunen können bei der ten ist jetzt sowohl die alte als auch die neu defi- finanziellen Beteiligung von geförderten wie auch nierte Flächenkulisse zugelassen und es kommen bei ungeförderten Freiflächenanlagen naturschutz- neue Kategorien wie Agri-PV, Parkplatz-PV, Floa- fachliche Vorgaben machen. ting-PV und entwässerte landwirtschaftliche Flächen auf dauerhaft wiederzuvernässenden ehe maligen Moorböden (sog. „Moor-PV“) hinzu. Be stimmte „Agri-PV“- sowie „Moor-PV“-Anlagen erhalten aufgrund ihrer höheren Kostenstruktur einen Bonus in den Ausschreibungen, um wettbe- werbsfähig zu sein.
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 11 c) Nächste Schritte und Maßnahmen hat zur Folge, dass für diese Anlagen eine Bauleit- planung in Form eines Flächennutzungsplans und/ Solarpaket I oder eines Bebauungsplans notwendig ist. Erst auf Grundlage der abgeschlossenen Bauleitplanung ist Ziel des BMWK ist es, im Solarpaket I die folgenden die Erteilung einer Baugenehmigung möglich. Da Maßnahmen aufzugreifen: die planerische Ausweisung neuer Flächen für Frei- flächenanlagen aufgrund der unterschiedlichen • Erleichterungen im Baugesetzbuch eingebundenen Planungsebenen oft langwierig ist, soll eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte • Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung oder eine auf bestimmte Technologien beschränkte u. a. für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbe- Privilegierung im Außenbereich geprüft werden, gebieten z. B. auf Flächen innerhalb der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen des Erneuerbare-Energien- • Klarstellung bei benachteiligten Gebieten für Gesetzes wie Agri-PV-Anlagen oder bei kleinen, kleine PV-Freiflächenanlagen hofnahen Anlagen. In einem ersten Schritt hat das Bundeskabinett am 29. März 2023 die Privilegie- • Benachteiligte Gebiete öffnen rung von kleinen hofnahen Agri-PV-Anlagen im Außenbereich beschlossen. Die Änderung befindet • Finanzielle Beteiligung u. a. auf sonstige bauli- sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Darü- che Anlagen, schwimmende PV-Anlagen etc. ber hinaus ist ein vereinfachtes Bebauungsplanver- ausweiten fahren für PV-Freiflächenanlagen zu prüfen. • Höhe der Gebotsmenge überprüfen Klarstellungen in der Baunutzungsverordnung: In den vergangenen Jahren haben mehrere (Ober-) • Agri-PV-Anlagen stärker nutzen Verwaltungsgerichte eine Zulässigkeit von PV-Frei- flächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten • PV-Freiflächenanlagen an Autobahnen und als Gewerbebetriebe aller Art unter bestimmten Bahnstrecken verstärkt nutzen Gegebenheiten bestätigt. Dies umfasst sowohl PV- Freiflächenanlagen auf der grünen Wiese als auch • Biodiversitäts-PV auf bestimmten landwirt- auf versiegelten Flächen. In der Praxis weichen schaftlichen Flächen ermöglichen jedoch manche Bundesländer von der Rechtspre- chung ab. Es soll daher klargestellt werden, dass Insbesondere die flächenrelevanten Vorschläge PV-Anlagen als Hauptanlagen in Gewerbegebieten wird das BMWK zeitnah mit den betroffenen Res- zulässig sind. Diese Anlagen sind Gewerbebetriebe sorts erörtern und dabei auch die vielfältigen Hin- aller Art, von denen keine erhebliche Belästigung weise aus der Konsultation einbeziehen. ausgeht. Zugleich sollte auch klargestellt werden, dass PV-Anlagen in Industriegebieten zulässig sind. Erleichterungen im Baugesetzbuch: In der Regel sind PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach Eine weitere Besonderheit der Gewerbe- und Indus- § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert. Dies triegebiete besteht in ihrem oftmals erheblichen
12 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R Potenzial zur Nutzung eines Grundstücks für PV- wichtiges Hemmnis für den Ausbau der PV-Freiflä- Anlagen. Derzeit können, je nach Ausgestaltung, chenanlagen zu beseitigen: Die Flächen sollten für maximal 80 Prozent der Grundflächenzahl baulich die EEG-Ausschreibung grundsätzlich vollumfäng- genutzt werden. Die übrigen 20 Prozent müssen lich geöffnet werden, solange die Länder diese unbebaut und damit ungenutzt bleiben. Damit Flächen nicht ausschließen („Opt-Out“). Dabei sollen diese gewerblich und industriell vorgeprägten Flä- Schutzgebiete für den Natur- und Artenschutz nicht chen möglichst umfassend genutzt werden kön- beeinträchtigt werden. Die Länder behalten somit nen, ist eine Änderung dahingehend notwendig, weiter die Entscheidungshoheit. Zudem wird auch dass die zulässige Grundfläche in Gewerbe- und nicht in die kommunale Planungshoheit eingegrif- Industriegebieten durch die Grundflächen von PV- fen, da die Flächen weiterhin der kommunalen Anlagen überschritten werden darf, wenn der Bauleitplanung unterliegen. Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Dies führt auch zu einer Reduzierung der Bebauung in sen- Finanzielle Beteiligung ausweiten: Neben den klassi- sibleren Gebieten. Die entsprechenden Änderun- schen PV-Freiflächenanlagen sollen unter anderem gen in der Baunutzungsverordnung hat das Bun- auch die Betreibenden von Anlagen auf sonstigen deskabinett am 29. März 2023 beschlossen. Die baulichen Anlagen oder von schwimmenden Änderungen befinden sich derzeit im parlamenta- PV-Anlagen die Kommunen finanziell beteiligen rischen Verfahren. können. Klarstellung bei benachteiligten Gebieten: Derzeit Höhe der Gebotsmenge überprüfen: Im Rahmen können Anlagen, deren Vergütung nach dem ge der Konsultation des Entwurfs der PV-Strategie setzlich festgelegten anzulegenden Wert bestimmt wurde von vielen Akteurinnen und Akteuren die wird, nicht in benachteiligten Gebieten errichtet Höhe der Gebotsmenge ab dem Jahr 2024 themati- werden. Das erscheint nicht sachgerecht. Wir wol- siert, die nach derzeitiger Rechtslage von 100 MW len daher erreichen, dass die benachteiligen Gebiete pro Gebot (nur in 2023) wieder auf 20 MW in 2024 auch für solche Anlagen (d. h. Anlagen kleiner fällt. Das BMWK wird daher die Höhe der Gebots- 1 MW bzw. kleiner 6 MW bei Bürgerenergieprojek- menge ab dem Jahr 2024 überprüfen. ten) geöffnet werden können. Agri-PV-Anlagen stärker nutzen: Agri-PV-Anlagen Benachteiligte Gebiete öffnen: Es obliegt bisher machen eine zeitgleiche Nutzung einer Fläche für den Ländern, die Flächenkulisse der benachteilig- die Photovoltaik als auch für die Landwirtschaft ten Gebiete für durch das EEG geförderte PV-Frei- und den Gartenbau möglich. Die Flächen bleiben flächenanlagen vollständig, teilweise oder gar nicht so für die Landwirtschaft bzw. den Gartenbau weit- zu öffnen („Opt-In“). Dies führt in der Praxis zu gehend erhalten. Darüber hinaus ermöglicht oder einer Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen verbessert die Agri-PV teilweise sogar eine land- der Bundesländer. Zudem haben bisher nur neun wirtschaftliche und gartenbauliche Nutzung, in Länder die benachteiligten Gebiete geöffnet, obwohl dem bspw. die Pflanzen durch Solarmodule gegen sich diese Flächen sehr gut für den Ausbau der Witterungseinflüsse geschützt werden. Bis Mitte Photovoltaik eignen. Daher sollte die Logik der 2023 wird im Ressortkreis ein Konzept erarbeitet, Länderöffnungsklausel umgedreht werden, um ein das die unterschiedlichen Agri-PV-Anlagen (z. B.
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 13 horizontal/vertikal, verschiedene Höhen etc.) auf sind Grundlage für die Flächenprämie nach der landwirtschaftlich genutztem Grünland in Bezug Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Darüber auf alle Schutzgebiete prüft.2 Darüber hinaus prüft hinaus können die Landwirtinnen und Landwirte das BMWK die Geeignetheit und die Rechtsfolge freiwillig auf weiteren Flächen im Rahmen der eines fehlenden Nachweises der korrekten Bewirt- Öko-Regelungen für jeweils ein Jahr bestimmte schaftung der Fläche unterhalb der Agri-PV-Anlage ökologische Maßnahmen ergreifen. Sowohl die in Bezug auf die EEG-Förderung. Maßnahmen der GLÖZ als auch die Öko-Regelun- gen sind einjährig, sodass sich die Flächen immer PV-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Bahn- wieder ändern können. Fakt ist jedoch, dass die strecken: Am 28. März 2023 hat sich der Koalitions- Biodiversität auf mehrjährigen Blühflächen deut- ausschuss auf ein Modernisierungspaket für Klima- lich größer ist als auf einjährigen Blühflächen. schutz und Planungsbeschleunigung verständigt. In diesem Paket sind unter anderem Maßnahmen Daran anknüpfend wird das BMWK den folgenden für PV-Freiflächenanlagen an Autobahnen und Ansatz im Ressortkreis zur Diskussion stellen: Die Bahnstrecken enthalten. So soll beispielsweise klar- Flächen könnten sich sehr gut für die Errichtung gestellt werden, dass nunmehr im Rahmen der von sog. Biodiversitäts-PV-Anlagen eignen, da die anbaurechtlichen Beurteilung die Belange der er Fläche dann mehrjährig für die Steigerung der Bio- neuerbaren Energien grundsätzlich überwiegen. diversität zur Verfügung steht, was einen Gewinn Dennoch sollen straßenrechtliche Belange im Rah- für die Biodiversität darstellt. Die Landwirtinnen men von Einzelfallentscheidungen weiterhin geprüft und Landwirte könnten zudem auf den nicht pro- werden. Das BMWK wird die Einigung des Koaliti- duktiven Flächen durch die Biodiversitäts-PV- onsausschusses gemeinsam mit dem BMDV um Anlage Erträge generieren, d. h. die Nutzung wäre setzen. auch ein Gewinn für die Landwirtinnen und Land- wirte. Und schließlich würden für die erneuerbare Darüber hinaus wird das BMWK versuchen, nach Stromerzeugung Flächen zur Verfügung gestellt, Erörterung im Ressortkreis, den folgenden Ansatz was auch einen Gewinn für die Energiewende in das Solarpaket I einzubringen: bedeutete. Biodiversitäts-PV auf temporär aus der Bewirt- Das wichtige Kriterium nach der GAP-Direktzah- schaftung genommenen landwirtschaftlichen Flä- lungen-Verordnung (GAPDZV), wonach die Flächen chen ermöglichen: Ab dem Jahr 2024 sind die hauptsächlich für eine landwirtschaftliche Tätigkeit Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, min- genutzt werden müssen, wäre aus Sicht des BMWK destens vier Prozent ihrer Flächen aus der aktiven weiter erfüllt. Auch dann, wenn die Fläche wieder Bewirtschaftung zu nehmen und in einem guten in die reguläre landwirtschaftliche Produktion landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand übergeht. Damit die Flächen in den Solarparks (GLÖZ) zu halten. Von den neun GLÖZ-Standards auch wirklich biodivers werden, müssen sie weiter enthält die GLÖZ 8 die Vorgabe, dass mindestens professionell und extensiv bewirtschaftet werden, vier Prozent des Ackerlandes als nicht produktive um Brachen zu vermeiden. Dies wäre aus Sicht des Fläche vorzuhalten ist. Diese sog. Konditionalitäten BMWK extensive Landwirtschaft und damit 2 BT-Drs. 20/2658 S. 7.
14 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R zugleich eine extensive Form der Agri-PV. Die (auch oft „Floating-PV“ genannt) sollte aus Sicht Biodiversitäts-PV-Anlagen wären hier vielmehr des BMWK der Zubau erleichtert werden. Zusätz- nur das Nebenprodukt. Das BMWK könnte sich lich zur Aufnahme der schwimmenden PV-Anla- darüber hinaus nach der Diskussion mit den fach- gen in das EEG 2023 wurden auch Kriterien im lich betroffenen Ressorts für eine rechtssichere Wasserhaushaltsgesetz geregelt, welche die Art des Klarstellung der GAPDZV einsetzen, dass auch eine Gewässers, die Flächenbedeckung sowie den Ufer- extensive Agri-PV-Anlage zur Steigerung der Biodi- abstand weiter beschränken. Die hohen Anforde- versität als hauptsächliche landwirtschaftliche rungen in Bezug auf den Uferabstand (mind. 40 Tätigkeit anzusehen ist. Meter) sowie die Flächenbedeckung des Gewässers (max. 15 Prozent der Gewässeroberfläche) führen Zusätzlich prüft das BMWK gemeinsam mit den jedoch in der Praxis dazu, dass Floating-PV-Pro- fachlich betroffenen Ressorts die Erstellung einer jekte nicht entwickelt werden können. Hier ist ein einheitlichen Definition der Biodiversitäts-PV und maßvolles Nachjustieren der Anforderungen aus eine entsprechende Förderung im EEG. Schließlich dem Wasserhaushaltsgesetz auch in Deutschland sollte geregelt werden, dass Biodiversitäts-PV-Anla- notwendig, um mehr Projekte zu ermöglichen. gen keine Ausgleichsflächen benötigen, da die Anlage sowie die für die Biodiversität genutzte Flä- Baugenehmigungsverfahren erleichtern: Neben che selbst als Ausgleich gelten. Erleichterungen auf Ebene der Bauleitplanung sind auch Erleichterungen im Baugenehmigungsverfah- Solarpaket II und weitere Themen ren für PV-Freiflächenanlagen sinnvoll. So sollten klarere und bundesweit einheitliche Genehmigungs- Über das Solarpaket I hinaus wird das BMWK die kriterien sowie Fristen für die Genehmigungsver- folgenden Themen weiterverfolgen. Gesetzlicher fahren geprüft werden. Oft ist das Baugenehmi- Anpassungsbedarf soll in einem Solarpaket II gungsverfahren für eine PV-Freiflächenanlage adressiert werden: inhaltlich verzichtbar, da die entscheidenden Aspekte bereits bei der Erstellung des Bebauungs- Zubau besonderer Solaranlagen erleichtern: Das plans geklärt wurden. Zudem finden die Verfahren BMWK wird die Förderung der besonderen Solar- in einem sehr engen zeitlichen Abstand bzw. sogar anlagen nochmal prüfen und bei Bedarf nachjustie- in zeitlicher Überschneidung statt. Die bestehende ren. Durch die neue Kategorie Parkplatz-PV-Anla- Möglichkeit zur Genehmigungsfreistellung liegt gen sollen weitere bereits versiegelte Flächen für derzeit im Ermessen der Behörden und wird in der PV-Freiflächenanlagen genutzt werden. Damit der Praxis nur selten genutzt. Daher soll geprüft wer- Zubau in dieser Kategorie auch entsprechend er den, ob eine für die Behörde verpflichtende Geneh- folgt, sollen die Genehmigungsanforderungen sowie migungsfreistellung eingeführt werden soll, wenn die Vergütungsstruktur näher geprüft werden. für das Vorhaben ein rechtskräftiger Bebauungs- plan vorliegt und das geplante Vorhaben auch genau Zur Steigerung des Ausbaus der Agri-PV sollen zu nach den Festsetzungen des Bebauungsplans errich- dem auch kleine Agri-PV-Anlagen mit einer instal- tet wird. Schließlich könnten auch Abstände für lierten Leistung bis 1 Megawatt (MW) (bei Bürger- PV-Anlagen zu Nachbargrundstücken (Garten-PV) energieanlagen bis 6 MW) gezielt gefördert werden. reduziert werden. Auch im Hinblick auf schwimmende PV-Anlagen
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 15 3.2 Photovoltaik auf dem Dach flächen oder gebäudeintegriert, wie es im EEG erleichtern 2023 angelegt ist. Hemmnisse sind abgebaut, so dass PV-Anlagen einfach und schnell errichtet a) Ausgangssituation werden können. Der ortsnahe Verbrauch von PV-Strom, insbesondere der von neuen Verbrau- PV-Dachanlagen erleben derzeit einen Boom und chern wie Elektromobilen und Wärmepumpen, werden auch in Zukunft substanziell zur Stromer- erhöht die Flexibilität des Gesamtsystems. Auch zeugung beitragen. Die Photovoltaik auf Dächern kleinere EE-Erzeuger sind zunehmend in den zeigt in der Praxis eine große Vielfalt. Die instal- Strommarkt integriert. lierte Leistung reicht von wenigen Kilowatt (kW) auf einem kleinen Einfamilienhaus bis hin zu meh- reren Megawatt (MW) auf einem großen Logistik- b) Umgesetzte Maßnahmen zentrum. Viele private Dachanlagen werden mit dem Ziel betrieben, einen möglichst hohen Anteil Mit den Novellierungen des EEG wurden bereits des Stroms selbst zu nutzen (Eigenverbrauchsopti- wichtige Verbesserungen für Dachanlagen umge- mierung). Die PV-Anlage kann dabei zum Herz- setzt, insbesondere: stück eines heimischen Energiemanagements wer- den, indem sie das Elektroauto, die Wärmepumpe Eigene, erhöhte Vergütung für Anlagen, die ihren oder den heimischen Speicher mit eigenerzeugtem Strom vollständig einspeisen: Eine höhere Vergü- Strom versorgt. Aber auch in Industrie und tung für Anlagen, die ihren Strom vollständig ein- Gewerbe ist der Eigenverbrauch eine attraktive speisen, macht die Installation einer Anlage auch Möglichkeit, die Strombezugskosten zu senken und dann attraktiv, wenn vor Ort keine Möglichkeit Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. besteht, den Strom selbst zu verbrauchen. Dies ermöglicht eine besonders einfache Umsetzung Zudem besteht die Möglichkeit, den selbst erzeug- und eine sicher kalkulierbare Investition. ten Strom vollständig oder teilweise in das Netz einzuspeisen und hierfür eine Vergütung zu erhal- Anreize zur Vollbelegung von Dächern: Anlagen ten. Größere Anlagen verkaufen ihren Strom direkt zur Volleinspeisung und Anlagen zur Überschuss- am Markt. In der Regel werden hierbei sog. Direkt- einspeisung können parallel auf dem gleichen vermarkter als Dienstleister tätig, die den Strom Dach betrieben werden. In der Folge macht es Sinn, abnehmen, bilanzieren und bestmöglich vermark- gleich die komplette Dachfläche mit PV-Modulen ten. Das EEG sichert auch in diesem Fall über die zu belegen. sog. Marktprämie einen Betrag pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh). Ziel des BMWK ist es, allen Anhebung der Vergütungen: Die Vergütung wurde Segmenten der Photovoltaik auf dem Dach weitere in der Breite angehoben und damit bereits an die Wachstumsimpulse zu geben. gestiegenen Kosten angepasst. Zudem wurde die Vergütungsdegression bis 2024 ausgesetzt und der Strategisches Zielbild: Ab 2026 werden rund atmende Deckel zur Steuerung der Vergütungsab- 11 GW jährlich auf Gebäuden zugebaut. Damit senkung abgeschafft. Im EEG besteht über eine erfolgt die Hälfte des Gesamtzubaus auf Dach- Verordnungsermächtigung die Möglichkeit, die Förderhöhe bei Kostensteigerungen anzupassen.
16 3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur vor damit Dachanlagen in der Regel Vorrang vor den dem Hintergrund gestiegener Kosten bereits von Belangen des Denkmalschutzes. ihrer Festlegungskompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstwerte in den Ausschreibungen Abschaffung der sog. 70-Prozent-Kappung: PV- angehoben. Anlagen speisen abhängig von der Sonneneinstrah- lung im Tagesverlauf in sehr unterschiedlichem Ausschreibungen erst ab 1 MW: Anlagen mit einer Umfang Strom in das Netz ein. Bis Ende letzten Leistung bis zu 1 MW werden von den Ausschrei- Jahres mussten Betreiber von Kleinanlagen mit bis bungen ausgenommen. Sie haben einen gesetzli- zu 25 bzw. 30 kW die maximale Einspeiseleistung chen Anspruch auf Vergütung, ohne sich zuvor im ihrer Anlage („Mittagsspitze“) auf 70 Prozent der Wettbewerb um einen Zuschlag durchsetzen zu installierten Leistung kappen oder ihre Anlage mit müssen. Das erleichtert die Planbarkeit und senkt einer Steuerungseinrichtung ausstatten. Diese den Aufwand. Regelung ist zunächst für sämtliche Neuanlagen entfallen und seit Jahresbeginn auch für einen Anhebung des Ausschreibungsvolumens für große wesentlichen Teil der Bestandsanlagen. Mit dem Dachanlagen: Das zunächst sehr geringe Volumen Smart-Meter-Rollout wird die Regelung dann auch der Ausschreibungen für Dachanlagen ab 1 MW für alle restlichen Anlagen wegfallen. wurde deutlich angehoben, um der Bedeutung die- ses Segmentes Rechnung zu tragen. Garten-PV zugelassen: Nicht alle Dächer eignen sich für PV-Anlagen. In diesen Fällen ist es zukünf- Anpassung des Ausschreibungsdesigns: Das Aus- tig auch möglich, Förderung für eine Anlage mit schreibungsdesign für große Dachanlagen wurde einer Leistung bis 20 kW im Garten des Grund- deutlich vereinfacht, um den spezifischen Anforde- stücks zu erhalten. rungen dieses Segments besser gerecht zu werden. c) Nächste Schritte und Maßnahmen Eigenverbrauch in den Ausschreibungen zugelas- sen: Bis zum EEG 2021 mussten Anlagen in der Solarpaket I Ausschreibung den Strom komplett einspeisen. Damit sollte sichergestellt werden, dass alle Biete- Darauf aufbauend schlägt das BMWK für das Solar- rinnen und Bieter die gleiche Ausgangssituation paket I die folgenden Maßnahmen vor, um dem haben. Um unterschiedliche Geschäftsmodelle in Ausbau von PV-Dachanlagen in der Breite einen den Ausschreibungen zu ermöglichen, wurde mit Schub zu geben: dem EEG 2023 der Eigenverbrauch zugelassen. • Grenze der Direktvermarktungspflicht anders Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen liegen im gestalten überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit: Durch die Neuregelung • Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen im EEG 2023 werden alle erneuerbaren Energiean- lockern lagen als vorrangiger Belang in die Schutzgüterab- wägungen, beispielweise im Rahmen der denkmal- • Gebäude im Außenbereich für Dachvergütung fachlichen Prüfung, eingebracht. Konkret haben zulassen
3 D I E W I C H T I G S T E N H A N D LU N G S F E L D E R 17 • Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Darum soll die Regelung für die Direktvermark- Anlagen auf einem Dach tungspflicht flexibler gestaltet werden, sodass die Grenze von 100 kW nicht zu einer Hemmschwelle • Weiterentwicklung zur Vermeidung von Pönali- für die Anlagendimensionierung wird. Wichtig ist sierungen allerdings, dass die Direktvermarktung bei Anlagen, die größere Strommengen in das Netz einspeisen, • Technische Anforderungen der Direktvermark- der attraktivere Regelfall bleibt. Größere Netzein- tung für Kleinanlagen absenken speisungen müssen auch zukünftig in den Strom- markt integriert werden. Um dies zu erreichen, • Garten-PV vereinfachen wird eine möglichst einfache und bürokratiearme Regelung angestrebt, welche im Rahmen des euro- • Repowering bei Dachanlagen zulassen parechtlich Möglichen die Abnahme des über- schüssigen Stroms ermöglicht und eine Pönalisie- Grenze der Direktvermarktungspflicht anders rung bei fehlender Direktvermarktung vermeidet. gestalten: Für viele Gewerbebetriebe ist Photovol- taik eine attraktive Möglichkeit, ihre Strombezugs- Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen kosten zu senken. So eignen sich Dächer von lockern: Im EEG sind sowohl die Vergütungshöhe, Supermärkten oder Lagerhallen oft gut für PV- die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen als Anlagen, zugleich kann regelmäßig ein sehr hoher auch verschiedene technische Anforderungen von Anteil des Stroms vor Ort verbraucht werden. Für der Größe der Anlage abhängig. Daher werden Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr mehrere Anlagen unter bestimmten Bedingungen als 100 kW sieht das EEG die Pflicht zur Direktver- als eine Anlage betrachtet, deren Leistung der marktung vor. In der Praxis haben Anlagenbetrei- Summe der Anlagen entspricht. Dies dient dazu, bende jedoch gerade auch in diesem Segment häu- ein künstliches Anlagensplitting und somit eine fig Schwierigkeiten, einen Direktvermarkter zu Umgehung der notwendigen technischen Anforde- finden, der bei Anlagen mit sehr hohen Eigenver- rungen, der Ausschreibungserfordernisse oder der brauchsanteilen dazu bereit ist, die Bilanzierungsri- Vergütungsklassen zu vermeiden. siken der schwer zu prognostizierenden und gerin- gen Überschusseinspeisung zu tragen. Das kann Die Regelungen zur Anlagenzusammenfassung dazu führen, dass der Gewerbebetrieb gar keinen führen heute teilweise aber zu ungewünschten Aus- Dienstleister findet, der die Überschusseinspeisung wirkungen. So kann es passieren, dass der Anlagen- abnimmt, selbst wenn er auf jede Zahlung dafür betreibende, der eine Anlage etwas später als ein verzichtet. Denn nach den Erfahrungen der Direkt- Nachbar oder eine Nachbarin in Betrieb genom vermarkter übersteigen die Ausgleichsenergierisi- men hat, nur eine geringere Vergütung erhält oder ken oft die Erlöschancen. Das führt in der Praxis zu höhere technische Anforderungen erfüllen muss. ungewollten Effekten: Oft wird die Überschussein- Wir prüfen daher, wie die Regelung weiterentwi- speisung vom Anlagenbetreiber bzw. der Anlagen- ckelt und vereinfacht werden kann. Dabei werden betreiberin abgeregelt oder die Anlage so dimensi- wir Missbrauchsmöglichkeiten analysieren und oniert, dass sie unter der Schwelle von 100 kW bewerten. Wer sich eine PV-Anlage auf sein Dach bleibt. In beiden Fällen bleiben wertvolle Potenziale bauen will, soll nicht davon abhängig sein, ob sein zur EE-Stromerzeugung ungenutzt. Nachbar oder seine Nachbarin die gleiche Idee ein
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