ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen

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ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
das warnkreuz                  VBG-Spezial

           ÖPNV | BAHNEN
01/2021

            MAGAZIN FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ

          AKTUELL
          Bewegung
          im Büroalltag:
          Kleine Tipps –
          große Wirkung
          FOKUS
          Jetzt Antrag
          stellen für das
          Prämienjahr 2020
          SICHERHEIT & RECHT
          Umweltschutz in
          Verkehrsunternehmen

                                                                        TITELTHEMA

                                    ELEKTROMOBILITÄT – AUSWIRKUNGEN NEUER TECHNOLOGIEN

                                 Moderne Betriebshöfe
                                für alternative Antriebe
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
AKTUELL
                                                      KOOPERATION MIT MITGLIEDSUNTERNEHMEN

                                                      Neue Fahrzeuge für die
                                                      Bremer Straßenbahn AG
                                                      Im Rahmen der Erneuerung des Fuhr­
                                                      parks hat die Bremer Straßenbahn AG
                                                      neue Straßenbahnen entwickeln,
                                                      konstruieren und bauen lassen.
                                                      Es handelt sich dabei um Niederflur­
                                                      fahrzeuge vom Typ GZ8N­2 des Her­
Richtiges Sitzen und Bewegung tragen                  stellers Siemens. Die Fahrzeuge für
dazu bei, den Rücken gesund zu erhalten               den Großraum Bremen verfügen
und Beschwerden vorzubeugen.                          über geräumige Einstiegsbereiche
                                                      und breite Gänge. Da die 2,65 Meter
BEWEGUNG IM BÜROALLTAG                                breiten Fahrzeuge schmalere erset­
                                                      zen, sind im Zuge der Beschaffung

Kleine Tipps –                                        auch Anpassungen und Änderungen
                                                      in der Infrastruktur erforderlich.                  In der Armlehne sind nun auch

große Wirkung                                         Die zuständigen Präventionsexper­
                                                                                                              Bedienelemente integriert.
                                                      ten der VBG wurden im Rahmen der
Nicht nur gymnastische Übungen, auch der              Planung und Entwicklung der Fahrzeuge frühzeitig mit eingebunden, um die Belange von
Gang zum Drucker oder eine kurze Rückspra­            Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowohl in der Instandhaltung als
che im Nachbarbüro bringen Bewegung in den            auch im Fahrdienst angemessen zu berücksichtigen. Es wurden Hinweise bezüglich der
Arbeitsalltag und halten uns fit.                     Ergonomie am Fahrerarbeitsplatz und zur Begehbarkeit der Dachflächen gegeben. So
Das bisherige VBG­Faltblatt „Gymnastik im             konnten unter anderem Sichtbehinderungen und Stolpergefahren vermieden werden.
Büro“ wurde umfangreich überarbeitet, er­
weitert und dem aktuellen Wissensstand
angepasst.
                                                                                              „Ich freue mich, dass die
                                                                                              Zusammenarbeit mit der VBG
Unter dem Titel „Bewegung im Büro: Fit durch
                                                                                              auch dieses Mal wieder gut
den Arbeitsalltag“ erscheint die VBG­Info jetzt
im neuen Design.                                                                              funktioniert hat.“
Es werden unter anderem Übungen am Steh­                                                      GERD SPANJER
und Sitz­Arbeitsplatz gezeigt, die zum Nach­                                                  Projektleiter der BSAG
machen anregen sollen. In einem zweiten Teil
gibt die neue VBG­Info „Ein guter Stuhl allein
reicht noch nicht aus“ Tipps zum richtigen
Sitzen und zu mehr Bewegung im Büroalltag.
Im Medien­Center unter www.vbg.de steht           NEUE MOBILITÄTSFORMEN IM FOKUS
das Faltblatt zum Download bereit und kann
von unseren Mitgliedsunternehmen auch
als Printversion bestellt werden.                 Kampagne „Wie kommst du an?“
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim                 Wie lassen sich die täglichen Arbeitswege und Dienstfahrten mit E­Scootern oder Carsharing
Bewegen am Arbeitsplatz.                          und weiteren zeit gemäßen Mobilitätsformen unfallfrei und ohne Stress sowie unnötige Um­
                                                  weltbelastungen bewältigen? Unter dem Titel „Wie kommst du an?“ läuft die gemeinsame
                                                  Schwerpunktaktion 2020/2021 des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) mit den Unfall­
                   WEBLINK                       kassen und Berufsgenossenschaften (UK|BG).
              VBG-Info „Bewegung im Büro:         Die VBG beteiligt sich daran und stellt für ihre
              Fit durch den Arbeitsalltag“        Mitgliedsunternehmen Materialien wie eine
   › www.vbg.de | Suchwort: Bewegung im Büro      Aktionsbroschüre, Poster und Faltblätter im
                                                  Medien­Center bereit. Weitere Angebote wie
                                                  Filme, Seminarmaterialien und Präsentationen
                                                  finden Sie direkt auf der Kampagnenseite.

     Wussten Sie schon, dass …
     ... es in Deutschland aktuell
                                                                    W E B L I N KS

     4 STÄDTE                                                   Weitere Informationen unter
                                                                › www.wie-kommst-du-an.de
                                                    › www.vbg.de/verkehrssicherheit > Schwer-
     mit U­Bahnen gibt? (Berlin,
     Hamburg, München und Nürnberg)                   punktaktionen | Suchwort: Wie kommst du an
                                                                                                            Kampagnenbild: Wie kommst du an?

2 | VBG-Spezial
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
PRÄMIENVERFAHREN DER VBG
                                                                                                                                                       FOKUS

Jetzt Antrag stellen für
das Prämienjahr 2020
Das Prämienverfahren der VBG wird von der Branche ÖPNV/Bahnen seit
Jahren gut angenommen. Regelmäßig werden hohe Prämienbeträge                                                                   Die Betreuung von Versicherten
an die teilnehmenden Verkehrsunternehmen ausgeschüttet.                                                                        nach traumatischen Ereignissen
                                                                                                                                    wird von der VBG prämiert.

F
     ür das Jahr 2019 haben 60 Unternehmen              MASSNAHMEN ZUM STRESSFREIEN FAHREN
     der Branche eine Prämie beantragt. Von             Auffällig ist die niedrige Anzahl der Anträge
     58 bislang abschließend entschiede­                für Maßnahmen zum stressfreien Fahren (zum              kehrsbetriebe sind sehr aktiv und kümmern
nen Fällen erhielten 52 Unternehmen einen               Beispiel Fahrerassistenzsysteme oder Sitz­              sich auf Basis betrieblicher Konzepte um ihre
positiven Bescheid. Insgesamt wurden Prä­               memorisierung). Viele Unternehmen beschaf­              Beschäftigten. Prämien wurden für 1.091 Be­
mienansprüche in Höhe von 838.403 Euro                  fen regelmäßig neue Fahrzeuge und lassen                treuungen nach schweren Ereignissen durch
angemeldet. Nach Anpassung auf den je­                  diese in den letzten Jahren immer häufiger              ausgebildete Erstbetreuer oder Notfallseelsor­
weils unter nehmensspezifischen Höchstbe­               mit Rückfahrkameras, Abstandswarnern,                   ger gewährt. Das ist ein hoher Anteil an der Ge­
trag konnten 699.470 Euro ausgezahlt wer­               Abbiegeassistenten oder anderen Einrichtun­             samtzahl traumatischer Ereignisse.
den. Die Beträge bewegen sich auf dem                   gen zum stressfreieren Fahren ausstatten. Da­
Niveau des Vorjahres und liegen über den                für kann eine Prämie beantragt werden. Aber             TERMIN FÜR 2020 BEACHTEN
Prämiensummen der anderen prämienbe­                    nur insgesamt 16 Unternehmen haben dies                 Auch für 2020 können die Unternehmen der
rechtigten Branchen. Dennoch gibt es – ge­              genutzt und dafür auch eine Prämie erhalten.            Branche ÖPNV/Bahnen Prämienansprüche
messen an der Gesamtzahl der Unterneh­                                                                          geltend machen. Die Anträge müssen der VBG
men der Branche ÖPNV/Bahnen bei der                     BETREUUNG UND SCHULUNG                                  am 11. Februar 2021 vorliegen. Später einge­
VBG – hier noch Reserven. So haben nur                  Die eingereichten Anträge für die Maßnahmen             hende Anträge können nicht mehr berücksich­
7,5 Prozent der prämienberechtigten Unter­              zur Betreuung von Beschäftigten nach trauma­            tigt werden.
nehmen im vergangenen Prämienjahr auch                  tischen Ereignissen zeigen die gute Präven­
einen Antrag gestellt.                                  tionsarbeit in den Unternehmen. Viele Ver­              Haben Sie im Jahr 2020 Beschäftigte nach trau­
                                                                                                                matischen Ereignissen betreut, Schulungen zur
                                  Spezielle Gesund­    Stressreduktion:           Stressfreies Fahren:          Stress­, Gewalt­ oder Suchtprävention für Ihre
                                  heitsförderung:      Deeskalations­/Stress­     Sitzmemorisierung/            Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt
                                  Erstbetreuung        bewältigungstraining       Fahrerassistenzsysteme        oder in Ihrem „gesamten“ Fuhrpark in Maßnah­
 Prämie beantragt                         45                      36                          16
                                                                                                                men zum stressfreien Fahren investiert? Dann
                                                                                                                beantragen Sie bis zum Stichtag Ihre Prämie.
 Kriterien erfüllt                        38                      32                          16
 Errechnete Prämienansprüche                                  838.403 Euro
 Gezahlte Prämie (nach
                                                                                                                                  WEBLINK
 Kürzung auf Höchstbetrag)
                                                              699.470 Euro                                                    Weitere Informationen unter
                                                                                                                              › www.vbg.de/praemie
Die Tabelle zeigt beantragte Maßnahmen, errechnete Prämienansprüche und die tatsächlich ausgezahlten Prämien.

DACHARBEITSBÜHNEN IN                                                                                            Diese beweglichen Spaltüberbrückungen ver­
SCHIENENFAHRZEUGWERKSTÄTTEN                                                                                     hindern wirksam den Absturz entlang der Wa­
                                                                                                                genkästen. Bei Triebwagen und Straßenbahn­
Spaltabdeckung bei                                                                                              fahrzeugen ist aber zusätzlich die Absturzgefahr
                                                                                                                im Bereich der Wagenübergänge neben den
Wagenübergängen                                                                                                 Faltenbälgen zu betrachten. Dafür gibt es ver­
                                                                                                                schiedene Lösungen. Eine davon ist ein Spalt­

B
      ei heutigen Schienenfahrzeugen werden                                                                     abdeckungssystem mit durchsturzsicheren
      nicht nur Stromabnehmer, sondern                                                                          Formkörpern (siehe Bild links).
      auch viele andere Baugruppen auf den
Fahrzeugdächern angeordnet. In den Fahrzeug­              Spaltabdeckung an den Wagenübergängen
werkstätten sind daher Dacharbeitsbühnen                  mit durchsturzsicheren Formkörpern.
erforderlich, damit regelmäßig anfallende In­
                                                                                                                                    W E B L I N KS
                                                                                                                               • DGUV Regel 109-009
standhaltungsarbeiten auf den Fahrzeugdächern           Bei Ein­ und Ausfahrt der Fahrzeuge muss ein
                                                                                                                               „Fahrzeug-Instandhaltung“
effektiv und sicher ausgeführt werden können.           ausreichend großer Spalt zwischen Fahrzeug                 › www.dguv.de | Webcode: p109009
                                                        und Dacharbeitsbühne vorhanden sein. Dieser
                                                                                                                   › www.vbg.de | Suchwort:
„Endlich eine leicht handhabbare                        Spalt ist aber dann bei den Arbeiten auf dem                 Fahrzeug-Instandhaltung
                                                        Dach eine unerwünschte Gefahrenquelle. Ziel
Lösung für dieses bisher häufig                         aus Sicht der Prävention ist es, diesen Spalt
                                                                                                                   • Arbeitsstättenregel ASR A2.1 „Schutz vor
                                                                                                                   Absturz und herabfallenden Gegenständen,
ungelöste Problem.“                                     zwischen Fahrzeug und Dacharbeitsbühne vor                 Betreten von Gefahrenbereichen“
DIPL.-ING. FRANK HENNIG                                 Arbeitsbeginn durch bewegliche Spaltüberbrü­               › www.baua.de | Suchwort: ASR A2.1
VBG, Technische Aufsichtsperson                         ckungen abzudecken.

                                                                                                                                                   VBG-Spezial | 3
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
TITELTHEMA

                                           ELEKTROMOBILITÄT – AUSWIRKUNGEN NEUER TECHNOLOGIEN

                              Moderne Betriebshöfe
                             für alternative Antriebe
                          Die Verkehrsbetriebe stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen.
                         Neben den Auswirkungen der Corona­Pandemie gilt es, den Umstieg auf
                   alternative Antriebe zu bewältigen. Die Anforderungen gehen dabei weit über
                    die Beschaffung neuer Fahrzeuge hinaus. So muss neben der Anpassung der
                  Infrastruktur auf den Betriebshöfen und der Strecke sowie den Veränderungen
                                    im Fahrbetrieb auch die Qualifikation des Personals erfolgen.

4 | VBG-Spezial
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
TITELTHEMA

                                                                                         Die Energieversorgung
                                                                                         ist das Kernstück neuer
                                                                                         moderner Betriebshöfe.

                                                                                                    ist, wann und wo das Fahrzeug gereinigt wird.
                                                                                                    Besonders im Mischbetrieb mit Dieselfahrzeu­
                                                                                                    gen stellen sich hier neue Herausforderungen
                                                                                                    für das Betriebshofmanagement. Für was­
                                                                                                    serstoffbetriebene Fahrzeuge sind geeignete
                                                                                                    Betankungsstellen mit entsprechenden Explo­
                                                                                                    sionsschutzmaßnahmen vorzusehen. Bei einer
                                                                                                    Flotte von batteriebetriebenen Bussen ist eine
                                                                                                    erheblich leistungsfähigere Stromversorgung
                                                                                                    notwendig – in der Praxis gelegentlich das ers­
                                                                                                    te Hindernis.

                                                                                                    ANFORDERUNGEN AN WERKSTÄTTEN
                                                                                                    Auch in den Werkstätten sind Anpassungen
                                                                                                    erforderlich. So kann insbesondere auf Dach­
                                                                                                    arbeitsstände mit Absturzsicherungen für War­
                                                                                                    tungs­ und Instandhaltungsarbeiten nicht ver­
                                                                                                    zichtet werden. Die Nutzung von persönlicher
                                                                                                    Schutzausrüstung (Anseilen mit Auffanggurt)
                                                                                                    ist für wiederkehrende Arbeiten nicht zulässig.
                                                                                                    Zur Instandsetzung von Hochvoltkomponenten
                                                                                                    sollte ein separater Werkstattbereich mit ent­
                                                                                                    sprechenden Prüfplätzen und Diagnosegeräten

N
       eue Antriebsformen bringen neue            Einsatz, wird dafür ein neues Betriebshofma­      eingerichtet werden. Derartige elektrische Be­
       Technologien mit sich, an die sich die     nagementsystem erforderlich sein, um die La­      triebsräume und dazugehörige Ausrüstungen
       Betriebshöfe anpassen müssen. Aber         dung korrekt durchzuführen und damit die Be­      sind mit den nötigen Schutz­ beziehungswei­
auch der Betrieb mit konventionellen Fahrzeu­     triebsbereitschaft sicherzustellen. Zu beachten   se Sicherungsmaßnahmen auszustatten. Im
gen muss zunächst wie gewohnt weitergehen.        sind hier auch die Herstellervorgaben.            notwendigen Umfang sind für die Arbeiten Be­
Jede Entscheidung für eine bestimmte Fahr­                                                          triebsanweisungen zu erstellen.
zeugtechnologie beeinflusst sehr stark den        Die Infrastruktur auf den Betriebshöfen der
Betriebsablauf. So ist es ein deutlicher Unter­   Verkehrsbetriebe muss entsprechend dem            UNFALLFAHRZEUGE SICHER ABSTELLEN
schied, ob batterieelektrische Fahrzeuge oder     gewählten Konzept angepasst werden. Beim          Neben den üblichen Wartungs­ und Instandhal­
Brennstoffzellenfahrzeuge mit Wasserstoff be­     Laden der E­Busse über Pantographen oder          tungsarbeiten sind die Arbeiten an beschädig­
trieben werden sollen oder in Kombination mit     induktiv ist weniger Platz erforderlich als bei   ten Unfallfahrzeugen speziell zu planen. Ein be­
einem Range­Extender.                             einer seitlichen Ladung mittels Kabel und Ste­    sonderes Risiko stellen verunfallte E­Busse dar,
                                                  cker. Bei dieser Variante sind die Verkehrswege   denn eine Beschädigung der Batterie ist nicht
LADEVORGÄNGE SYSTEMATISCH PLANEN                  unter Berücksichtigung der Kabelführung an­       immer äußerlich zu erkennen. Auch nach länge­
Bei batteriebetriebenen Bussen ist vor allem      zupassen, um die Mindestbreiten der Arbeits­      rer Standzeit kann es noch zu Bränden kommen,
die erforderliche Reichweite ein entscheiden­     stättenverordnung zu erfüllen. Auch im Bereich    die durch einen langsamen Temperaturanstieg
der Faktor. Deshalb ist immer die Entscheidung    der Ladesäulen sind entsprechende Abstände        in einer defekten Batterie entstehen. Ein sol­
zu treffen, ob die Fahrzeuge ausschließlich       einzuhalten. Im ersten Fall muss dagegen eine     ches Fahrzeug muss separat abgestellt werden
über Nacht auf dem Betriebshof oder zusätzlich    sehr genaue Positionierung der Fahrzeuge ge­      (sogenannter Havarie­ oder Quarantäneplatz)
zwischendurch auf der Strecke geladen werden      währleistet sein.                                 und einen ausreichenden Abstand zur vorhan­
sollen. In welchem Rhythmus schnell bezie­                                                          denen Infrastruktur sowie zu anderen Fahr­
hungsweise langsam geladen werden muss,           Von der Art der Fahrzeuge ist auch abhängig,      zeugen haben. Aufgrund der Erfahrungen mit
hängt maßgeblich vom Typ des Fahrzeugs und        wie der Ablauf auf dem Betriebshof organi­        Bränden auf Betriebshöfen wird ein Mindestab­
seiner Batterie ab. Sind mehrere E­Busse im       siert wird, wie groß der erforderliche Stauraum   stand von zehn Metern empfohlen, der feste 

                                                                                                                                      VBG-Spezial | 5
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
TITELTHEMA

                                                                                                                    Neue Fahrzeuge erfordern auch eine
                                                                                                                     neue beziehungsweise angepasste
                                                                                                             Infrastruktur. Das ist bei den Kosten für die
                                                                                                                   Elektromobilität mit einzukalkulieren.

       Untergrund (Wanne) sollte auch größere Men­        anderem vom Grad der bei den Arbeiten auf­
      gen an Löschwasser aufnehmen können. In je­          tretenden elektrischen Gefährdungen und den                 ZWEI FRAGEN AN
      dem Fall wird eine Temperaturüberwachung der         Vorkenntnissen der Werkstattbeschäftigten ab.               DEN FACHMANN
      defekten Fahrzeuge empfohlen, was sich recht         Diese Beschäftigten dürfen jedoch keine Arbei­       Was ist bei der Planung von
      einfach mit einer auf die Leitstelle aufgeschalte­   ten an konventionellen elektrischen Anlagen          Werkstätten zu berücksichtigen?
      ten Wärmebildkamera realisieren lässt.               und Betriebsmitteln, insbesondere an externen
                                                                                                                Bei der Anpassung der Werkstatt­
                                                                               Ladeeinrichtungen und
                                                                                                                infrastruktur ist es sinnvoll, zu Anfang
                                                                               ­zubehör für Fahrzeuge,
                                                                                                                festzulegen, bis in welche Tiefe Repara­
                                                                               durchführen. Diese Tätig­
                                                                                                                tur­ und Wartungsarbeiten an E­Bussen
                                                                               keiten sind ausschließ­
                                                                                                                durchgeführt werden sollen. Hier kann
                                                                               lich Elektrofachkräften für
                                                                                                                eine schrittweise Vorgehensweise
                                                                               technische Anlagen und
                                                                                                                zielführend sein. Mit zunehmender
                                                                               Betriebsmittel vorbehal­
                                                                                                                Anzahl an E­Bussen und zunehmender
                                                                               ten. Auch dürfen in der
                                                                                                                Erfahrung in der Instandsetzung von
                                                                               Werkstatt an dem Fahrzeug
                                                                                                                E­Bussen kann dann auch die Tiefe der
                                                                               keine Instandhaltungsar­
                                                                                                                auszuführenden Arbeiten wachsen.
                                                                               beiten durchgeführt wer­
Dacharbeitsstände                                                                                               Was ist besonders zu
                                                                               den, solange es geladen
sind inzwischen                                                                                                 berücksichtigen?
                                                                               wird. Näheres dazu findet
zwingend erforderlich
                                                                               sich im VBG­Fachwissen           Eine besondere Bedeutung kommt bei
                                                                               „Elektromobilität – Arbei­       der Instandhaltung von E­Bussen dem
                                                                               ten an Omnibussen mit            Dacharbeitsplatz zu, da oftmals eine
      GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG                               Hochvolt­Systemen – Leitfaden für ein betrieb­       Vielzahl von Hochvoltkomponenten
      AKTUALISIEREN                                        liches Konzept“ der VBG.                             auf dem Fahrzeugdach verbaut ist und
      Da neue Fahrzeugtechniken die Abläufe auf                                                                 dort ein sicheres Arbeiten gewährleis­
      dem Betriebshof verändern, ist in jedem Fall         Hier beziehungsweise auf der Webseite der            tet sein muss. Bei der Verwendung
      die Gefährdungsbeurteilung entsprechend              VBG sind auch Muster für die Gefährdungsbe­          von Wasserstoff als Treibstoff müssen
      anzupassen. Alle Beschäftigten auf dem Be­           urteilungen sowie Musterfoliensätze für die          Werkstatt und Abstellanlagen
      triebshof müssen für die Gefahren, wie zum           Unterweisungen sowie Musterbetriebsanwei­            bezüglich des Explosionsschutzes
      Beispiel die geringen Fahrgeräusche, sensi­          sungen zu finden.                                    ertüchtigt werden. Die Qualifizierung
      bilisiert werden beziehungsweise im Umgang                                                                                  der Mitarbeitenden
      mit den Fahrzeugen unterwiesen sein. Das                                                                                      ist für alle Arbeiten
      betrifft nicht nur die Fahrerinnen und Fah­                                                                                     an E­Bussen zwin­
      rer, sondern auch Reinigungskräfte, externe                              W E B L I N KS & I N F O S                            gend notwendig
      Dienstleistende und Besucher.                                       • Leitfaden „Elektromobilität“                              und darf keines­
                                                                          › www.vbg.de/elektromobilitaet                              falls vernachläs­
      Das Personal ist regelmäßig zu unterweisen              • Die VDV-Schrift 825 finden                                                sigt werden.
      und dies ist zu dokumentieren. Insbesondere               VDV-Mitglieder auf
      die Verwendung der Ladeinfrastruktur muss für             › https://knowhow.vdv.de
      die Mitarbeitenden gefahrlos möglich sein. Per­         • VDV-Schrift 825 „Auswirkungen der
      sonen, die elektrotechnische Arbeiten an den              ,Clean Vehicles Directive‘ im Linienbus         WOLFGANG REITMEIER
      Hochvoltkomponenten der Fahrzeuge durch­                  auf Betriebshöfe und Werkstätten“               Fachbereichsleiter Betriebshöfe und
      führen sollen, müssen für diese Arbeiten die              › www.beka-verlag.de |                          Werkstätten, Elektromobilität, Verband
      notwendige Qualifikation besitzen. Der Umfang               Suchwort: VDV-Schrift 825                     Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
      der Qualifizierungsmaßnahmen hängt unter

      6 | VBG-Spezial
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
UNFÄLLE & ARBEITSSCHUTZ

                                                                                                                                   Ausstiegsituation vom
                                                                                                                                  Führerstand einer E-Lok

                                                     Anmerkung der Redaktion: Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Bildmotiv und dem geschilderten Unfall.
AUS UNFÄLLEN LERNEN

Absteigen von einem fahrenden Triebfahrzeug
Bei der Einfahrt in einen Bahnhof kam es in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen
zu einem tödlichen Unfall. Der Verunfallte hatte die grundsätzliche Regel missachtet,
nur bei Stillstand des Triebfahrzeugs auf­ beziehungsweise abzusteigen.

B
      ei einem Arbeitsunfall stellt sich immer    stieg auf den außen liegenden Tritt. Nach­             gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter im Ei­
      die Frage nach der Ursache. Manchmal        dem der Triebfahrzeugführer einen Schrei               senbahnbetrieb. Der Verunfallte war dem­
      ergibt die Unfalluntersuchung, dass kla­    hörte, leitete er sofort eine Schnellbremsung          entsprechend unterwiesen.
re Regeln nicht befolgt wurden – auch wenn        ein und kam nach etwa zwölf Metern zum
diese allgemein bekannt sind. So war es auch      Stillstand. Er fand seinen Kollegen schwer             Hinweis: Abweichend dazu dürfen am Rangie­
im Falle eines Triebfahrzeugführers, der für      verletzt zwischen Bahnsteig und Lok. Der               ren beteiligte Lokrangierführer und Rangierbe­
seinen Fehler bedauerlicherweise mit dem          Mann erlag vier Wochen nach dem Unfall sei­            gleiter auch bei Schrittgeschwindigkeit von/auf
Leben bezahlen musste. Der Mann fuhr als          nen Verletzungen.                                      Rangierertritte(n) und Endbühnen auf­/abstei­
sogenannter Fahrgast im Führerstand bei ei­                                                              gen. Sie beherrschen den Bewegungsablauf,
nem Kollegen desselben Eisenbahnverkehrs­         Den Unfallhergang hat niemand beobach­                 benutzen spezielle persönliche Schutzausrüs­
unternehmens mit. Geplant war, dass der           tet. Ob der Verunfallte bereits während der            tung und tragen mitgeführte Ausrüstungsteile
Zug außerplanmäßig an einem Bahnsteig im          Fahrt abgestiegen oder lediglich vom Tritt             eng anliegend. Aber auch sie dürfen niemals
Verlauf der Zugfahrt hält. Für den als Fahrgast   abgerutscht ist, bleibt unklar. Er könnte              während der Fahrt an Bahnsteigen absteigen,
mitfahrenden Triebfahrzeugführer war in der       auch mit dem Rucksack im Türbereich oder               sondern nur an trittsicheren Rangiererwegen
Nähe ein Hotelzimmer reserviert. Er sollte        an den außen liegenden Handgriffen hän­                und nicht im Bereich von Hindernissen.
dort seine planmäßige Ruhezeit verbringen         gen geblieben sein. In jedem Fall hätte er
und anschließend eine Folgeleistung als           die Tür erst nach Stillstand des Zugs öffnen           Bei Zugfahrten gilt generell: Auf­ und Abstei­
Triebfahrzeugführer übernehmen.                   dürfen. Noch schwerwiegender ist, dass er              gen nur bei Stillstand des Triebfahrzeugs.
                                                  bereits vor dem Anhalten auf den außen lie­
Der außerplanmäßige Halt war mit dem zu­          genden Tritt gestiegen ist. Sicherlich wollte
ständigen Fahrdienstleiter vereinbart. Aller­     er dadurch den außerplanmäßigen Halt ver­                                    W E B L I N KS
dings hat sich der Triebfahrzeugführer bei        kürzen. Aber das darf niemals zulasten der                               DGUV Vorschrift 73
der Einfahrt in den Bahnhof etwas verbremst.      eigenen Sicherheit gehen.                                                „Schienenbahnen“
Am Bahnsteiganfang betrug die Geschwin­                                                                       › www.dguv.de | Webcode: p000355
digkeit noch 6 km/h. Er löste die Bremse          Von Triebfahrzeugen darf erst dann abge­                    oder unter › www.vbg.de |
aus und ließ den Zug weiterrollen. Trotzdem       stiegen werden, wenn sie vollständig zum                    Suchwort: Schienenbahnen
öffnete sein Kollege bereits jetzt die Tür und    Stillstand gekommen sind. Diese Regelung

                                                                                                                                                 VBG-Spezial | 7
ÖPNV | BAHNEN - ÖPNV Bahnen
SICHERHEIT & RECHT

    Umweltschutz, Abfall- und Abwassermanagement sind auch
    für Verkehrsunternehmen inzwischen zentrale Themen.

NEUE VDV-SCHRIFT 851

Umweltschutz in Verkehrsunternehmen
Die Bedeutung des Umweltschutzes und der nachhaltige Umgang mit
                                                                                                     IMPRESSUM
den natürlichen Ressourcen nehmen seit Jahren zu und werden sich
                                                                                                     Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
weiter verstärken, nicht zuletzt durch neue rechtliche Regelungen.                                   Massaquoipassage 1
                                                                                                     22305 Hamburg
Auch die Verkehrsunternehmen müssen sich in zunehmendem
                                                                                                     www.vbg.de
Maße den Umweltthemen in den verschiedenen Facetten stellen.
                                                                                                     Verantwortlich für den Inhalt (i. S. d. P.):
                                                                                                     Dr. Andreas Weber

N
      eben den betrieblichen Aspekten wer­        auch andere Bereiche, deren ursprünglicher
                                                                                                     Kontakt zur Redaktion
      den auch Themen wie Energie­, Abfall­       Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist.         oepnv­bahnen@vbg.de
      und Gefahrstoffmanagement wichtiger.        Beispiele dafür sind das Verkehrsrecht, das Bau­
Nicht nur das gestiegene Bewusstsein für          recht, das Planungsrecht oder das Energierecht.    Fotos/Illustrationen
                                                                                                     VBG, Rehm GmbH, AdobeStock/elenabs,
Nachhaltigkeits­ und Umweltschutzthemen,          Und nicht zuletzt sind es das Umweltstrafrecht
                                                                                                     Gerd Spanjer, Deutscher
sondern auch die persönliche Haftung der Ver­     und das Gesetz zur Umweltverträglichkeits­         Verkehrssicherheitsrat,
antwortlichen und rechtliche Konsequenzen         prüfung, mit denen sich Verkehrsunternehmen        Wolfgang Reitmeier
bis hin zum Strafrecht machen ein sorgsames       durchaus auseinandersetzen müssen.
                                                                                                     Layout und Produktion
Management erforderlich.
                                                                                                     Creative DuMont Rheinland/contenova UG
                                                  Die zu beachtenden Themen sind vielfältig:         Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Umweltrecht ist in Deutschland historisch ge­     • Immissionen wie Lärm und                         www.contenova.de
wachsen und auch nicht immer klar von anderen       Schadstoffbelastung
                                                                                                     Druck
Rechtsgebieten abgrenzbar. So findet man tra­     • Bodenschutz mit Abwasser und
                                                                                                     MedienSchiff Bruno
ditionelle Gesetze, die einzelne Medien behan­      Lagerung wassergefährdender Stoffe
                                                                                                     Print­ und Medienproduktion
deln: zur Reinhaltung der Luft, zum Schutz des    • Entsorgung von Abfällen                          Hamburg GmbH
Wassers und Bodens, zum Umgang mit Abfällen.      • Gefahrguttransporte                              www.msbruno.de
Aber mittlerweile durchdringen Umwelt themen      • Energiemanagement usw.

                                                  Diese Themen werden in der neuen VDV­
                                                  Schrift 851 „Umgang mit Gefahrstoffen in Ver­
                   W E B L I N KS                kehrsunternehmen“, die mehrere bisherige
               Die Schrift und weitere Informa-   VDV­Publikationen zusammenführt, in Form
               tionen finden VDV-Mitglieder auf   eines Praxisleitfadens aufgegriffen. Die Schrift
   › https://knowhow.vdv.de                       ist über das neue Portal der VDV­Akademie
   • VDV-Schrift 851 „Umgang mit                  knowhow.vdv.de kostenlos zu erhalten. Dort
     Gefahrstoffen in Verkehrsunternehmen“        finden sich unter anderem auch alle anderen
     › www.beka-verlag.de |                       aktuellen VDV­Schriften, zum Beispiel aus
     Suchwort: VDV-Schrift 851                    den Themenfeldern Fahrzeuge, Betrieb sowie
                                                  Betriebshöfe und Werkstätten.

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