Praxisleitfaden BlütenMeer 2020 - Blumenwiesen und Heiden entwickeln - Stiftung Naturschutz
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Praxisleitfaden BlütenMeer 2020. Blumenwiesen und Heiden entwickeln. Gefördert durch: Ein Projekt der: Natürlich hier.
Herausgeberin Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein Eschenbrook 4 | 24113 Molfsee info@stiftungsland.de www.stiftungsland.de Autor*innen Dr. Christian Dolnik (Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein) Dr. Doris Jansen Dr. Björn-Henning Rickert Titelfoto Wildblumenwiese aus Regio-Saatgut im Blühaspekt mit Wie- sen-Margerite, Spitz-Wegerich, Ferkelkraut sowie mit Heide- Nelke aus Regio-Plus-Saatgut drei Jahre nach Umbruch eines Weidelgras-Ackers durch Fräsen auf humos-sandigen Böden am Schafflunder Mühlenstrom bei Schafflund, Kreis Schles- wig-Flensburg (vgl. Praxisbeispiel 415, Foto: M. Büttner) Fotos Wiebke Busch, Dr. Christian Dolnik, Ralf Hansen, Dr. Doris Jansen, Nis Nehmitz, Ute Ojowski, Jonas Paul, Dr. Björn-Hen- ning Rickert, Antje Zimmermann Herstellung Stand: Oktober 2020 Druck: Hartung Druck + Medien GmbH Auflage: 1000 Stück ISBN: 978-3-00-066597-4 Das Projekt „BlütenMeer 2020“ wird im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Dieser Praxisleitfaden gibt die Auffassung und Meinung des Zuwendungsempfängers des Bundesprogramms wieder und muss nicht mit der Auffassung des Zuwendungsgebers übereinstimmen. Gedruckt auf Recyclingpapier aus 100 % Altpapier. 2
Inhalt PROLOG...........................................................................................................................................................................5 1 WARUM SIND UNSERE GRÜNLAND- UND HEIDELEBENSRÄUME SO ARTENARM GEWORDEN?.................... 6 1.1 Das Verschwinden der Arten im Grünland.......................................................................................................... 6 1.2 Das Verschwinden der Arten in den Heiden........................................................................................................ 8 2 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN BEI DER ENTWICKLUNG UND WIEDERH ERSTELLUNG ARTENREICHER GRÜN- UND OFFENLANDSYSTEME:............................................................................................. 9 2.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)................................................................................................................. 9 2.2 FFH-Richtlinie..................................................................................................................................................... 9 2.3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH)............................................................................................................ 9 2.4 Naturschutzgebietsverordnungen......................................................................................................................10 2.5 Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG SH).......................................................................................................10 2.6 Bodenschutzbelange (BNatSchG und BBodSchV)................................................................................................10 2.7 Schutz archäologischer Fundstätten (DSchG SH).................................................................................................11 2.8 EU-Öko-Verordnung für Bio-Betriebe.................................................................................................................11 2.9 Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV)..........................................................................................................11 3 VON DER THEORIE ZUR PRAXIS............................................................................................................................... 12 3.1 Vorgehen und Methoden zur Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher Grünlandsysteme................... 12 3.1.1 Flächenprospektion und Maßnahmenplanung............................................................................................................ 12 3.1.2 Vorbereitung der Empfängerfläche............................................................................................................................... 12 3.1.3 Aufwertung der Empfängerfläche................................................................................................................................. 19 3.1.4 Nach der Maßnahme..................................................................................................................................................... 33 3.1.5 Checkliste zur Entwicklung artenreichen Grünlands...................................................................................................34 3.2 Vorgehen und Methoden zur Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher Heiden...................................34 3.2.1 Heide-Renaturierung auf Grünland- und Ackerstandorten......................................................................................... 35 3.2.2 Heide-Renaturierung auf Nadelholz-Aufforstungsflächen.......................................................................................... 35 3.2.3 Ernte und Verwendung von Heidemahdgut.................................................................................................................36 3.2.4 Checkliste zur Entwicklung artenreichen Zwergstrauchheiden................................................................................... 37 4 PRAXISBEISPIELE........................................................................................................................................................38 4.1 Praxisbeispiele Grünlandaufwertung.................................................................................................................38 4.1.1 Mahdgutübertragung mit Narbenerneuerung durch Fräsen, Störweide bei Rosdorf (Kreis Steinburg)..................... 38 4.1.2 Mahdgutübertragung und Untersaat von Regio-Saatgut und Druschgut sowie Pflanzungen nach Scheibeneggeneinsatz bei Johannistal (Kreis Ostholstein)..........................................................................................39 4.1.3 Mahdgutübertragung nach Oberbodenabtrag im Naturpark Aukrug (Kreis Rendsburg-Eckernförde)...................... 40 4.1.4 Mahdgutübertragung und Ergänzungssaat ohne Narbenumbruch auf einem aus Sandackerbrache hervorgegangenen Magerrasen in Hasenkrug (Kreis Segeberg)���������������������������������������������������������������������������������� 41 4.1.5 Vollansaat mit Regio-Saatgut nach Fräsen am Schafflunder Mühlenstrom (Kreis Schleswig-Flensburg).................42 4.1.6 Einsaat nach Ackernutzung, Auengrünland Benstaben (Kreis Stormarn)................................................................... 43 4.1.7 Einsaat einer Ackerfläche in Osterwohld/Quellental (Kreis Dithmarschen)................................................................44 4.1.8 Umbruchlose Aufwertung mit Regio- und Regio-Plus-Einsaat in Gudendorf (Kreis Dithmarschen)........................45 4.1.9 Umbruchlose Aufwertung mit Regio- und Regio-Plus-Einsaat in Sepel (Kreis Plön).................................................46 4.2 Praxisbeispiele für Heidemahdgutübertragung..................................................................................................47 4.2.1 Heideentwicklung auf einer Bodenabtragsfläche bei Bokel (Kreis Pinneberg)............................................................ 47 4.2.2 Heiderestitution auf ehemals aufgeforstetem Binnendünenstandort bei Riesbriek (Kreis Schleswig-Flensburg)....48 4.3 Praxisbeispiele für die Wiederansiedlung von gefährdeten Arten.....................................................................49 4.3.1 Wiederansiedlung der Gemeinen Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris) im Stiftungsland Schäferhaus (Kreis-Schleswig-Flensburg).........................................................................................................................................49 4.3.2 Wiederansiedlung von Arnika (Arnica montana) im Stiftungsland Schäferhaus Nord (Kreis-Schleswig-Flensburg)....49 4.3.3 Wiederansiedlung von Wiesen-Schlüsselblumen (Primula veris) im Östlichen Hügelland........................................49 4.3.4 Wiederansiedlung der Färber-Scharte (Serratula tinctoria) im Kreis Dithmarschen...................................................49 4.3.5 Wiederansiedlung des Teufelsabbisses (Succisa pratensis) in der Störnierderung bei Brokstedt, Kreis Steinburg)....49 5 LITERATUR.................................................................................................................................................................. 50 3
Prolog Wiesen und Weiden, Trocken-, Magerrasen und Heiden Der Praxisleitfaden richtet sich an Menschen, die sich für waren und sind immer noch in weiten Teilen Schleswig- die Artenvielfalt der heimischen Wildblumenwiesen, Wei- Holsteins und der Norddeutschen Tiefebene landschafts- den und Heiden einsetzen und artenarmes Grünland oder prägend. Über die Jahrhunderte hatten sich vielstruktu- Äcker durch die Wiederansiedlung heimischer Wildgräser rierte artenreiche Lebensräume mit zahlreichen Pflan- und -kräuter wieder zu artenreichen Lebensräumen ent zen- und Tierarten in dieser vom Menschen gestalteten wickeln wollen. Er fasst zusammen, was dabei sowohl pla- und genutzten Kulturlandschaft entwickelt. Diese Land- nerisch, rechtlich, technisch als auch naturschutzfachlich schaft ist jedoch auch einem steten Wandel unterlegen zu beachten ist. Er soll grundlegende Erfahrungen vermit- und es verändern sich die Nutzungsart und -intensität teln und auch Hürden aufzeigen, die es zu meistern gilt. der Flächenbewirtschaftung. Die Gefährdungsursachen Dieser Handlungsleitfaden gliedert sich in einen allgemei- für den Artenrückgang zu verstehen ist ein erster wichti- nen und einen praktischen Teil. Eine ausführliche Beschrei- ger Schritt um naturschutzfachliche Lösungsansätze für bung der Praxisbeispiele findet sich in separaten Dokumen- die Zukunft zu entwickeln. ten, die unter folgendem Link aufgerufen werden können: www.stiftungsland.de/bluetenmeer2020/ Der Schwerpunkt In der Renaturierungsökologie wurden in den vergan des Projektes BlütenMeer 2020 lag auf landwirtschaftlich genen Jahren verschiedene Verfahren zur Wiederher genutzen Flächen. Für die Anlage von artenreichen Weg- stellung artenreicher Grünlandlebensräume wissen- säumen und Insektenblühstreifen aus heimischen Wild- schaftlich erprobt und beschrieben (Kirmer et al. 2010, blumen wird außerdem der als Download verfügbare Harnisch 2014, Kollmann et al. 2019). Die großflächige „Praxisleit faden zur Etablierung und Aufwertung von Umsetzung dieser Erkenntnisse in die Praxis ist dann Säumen und Feldrainen“ (Kirmer et al. 2019) empfohlen. der zweite Schritt, der in dem Projekt „BlütenMeer 2020“ zur Entwicklung artenreicher Grün- und Offenland Unser Dank gilt den Initiatorinnen und Initiatoren des lebensräume in Schleswig-Holstein (2014 – 2020) im Rah- Projektes Thorsten Roos (Förderverein Mittlere Treene e.V.), men des Bundesprogrammes Biologische Vielfalt umge- Dr. Silke Lütt (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und setzt werden konnte. Umsetzungsschwerpunkt der Pro- Ländliche Räume Schleswig-Holstein), Uwe Dierking und jektmaßnahmen waren extensiv genutzte landwirt- Detlev Finke (Deutscher Verband für Landschaftspflege), schaftliche Flächen in der Normallandschaft außerhalb der finanziellen Förderrung durch das Bundesamt für Na- von Naturschutz- und FFH-Gebieten. Die Erfahrungen turschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für aus diesem Projekt werden in diesem Praxisleitfaden zu- Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und sammengetragen. Es werden hierin Wege aufgezeigt, der finanziellen Unterstützung der Kreise Dithmarschen was wir für die Bewahrung unserer Wildpflanzenarten- und Schleswig-Flensburg und der Projektbetreuung durch vielfalt tun könnten und sollten, um wieder zu arten Juliane Jacobs, Dr. Susanne Wurst, Melanie Drews, Lisa reicheren und naturnäheren Grünlandbeständen zu Dumpe, Dr. Jörg Petermann und Karoline Luther vom Pro- kommen. grammbüro des BfN im Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt e.V. (DLR). Das Autorenteam 5
1 Warum sind unsere Grünland- und Heide Eine der Hauptursachen für die Artenverarmung ist der lebensräume so artenarm geworden? regelmäßige Grünlandumbruch mit Wiedereinsaat, der aus Regelungen der EU-Agrarförderung resultierte. Die Regelungen der EU Agrarförderung haben lange Zeit die Durch die fortschreitende Technisierung in der Landwirt- Umwandlung alten Dauergrünlands in Ackergras-Bestän- schaft wandelte sich die Landnutzung in den vergange- de aufgrund der höheren Subventionszahlungen für nen 150 Jahren und wurde immer weiter intensiviert. Ins- Ackernutzung indirekt gefördert. Um den „wertvolleren“ besondere der Einsatz synthetisch hergestellter Dünge- Acker-Status zu erhalten, mussten die Acker-Grünland- mittel und Pestizide erlaubte höhere Ernteerträge. Früher flächen alle 5 Jahre umgebrochen werden. Als Folge wur- unproduktive Heidestandorte konnten durch Kunstdün- den die meisten pflugfähigen Grünländereien umgebro- ger und die Entwicklung neuer, leistungsfähiger Maschi- chen, um sie in den Acker-Status mit ehemals höherer nen z. B. zum Brechen der im Heideboden vorhandenen Prämie und anhaltend höherem Bodenmarktpreis zu Ortsteinschichten „kultiviert“ und in intensive Nutzung überführen. Durch wiederholten Umbruch und anschlie- genommen werden. ßende Neuansaat mit den landwirtschaftlich gewünsch- ten Kulturgräsern verschwanden bereits viele Wildpflan- 1.1 Das Verschwinden der Arten im Grünland zen aus den Grünlandbeständen. Durch die Intensivierung der Landwirtschaft nehmen Viel- schnittwiesen und Mähweiden mit hohen Erträgen und Die Verwendung von hochproduktiven Kultursorten der Futterqualitäten gegenüber den biologisch vielfältigen, für landwirtschaftlich wichtigen Futterpflanzen bei der Neu- die landwirtschaftliche Nutzung jedoch ertrags ärmeren ansaat ersetzte zunehmend die im Grünland natürlicher- extensiven Grünlandflächen einen immer höheren Flä- weise vorhandenen Wildformen. So gibt es allein vom chenanteil ein. Diese Entwicklung hat bereits mit der In- Deutschen Weidelgras über 90 Zuchtsorten in Deutschland dustrialisierung der Landwirtschaft und der Einführung (Posselt 2000). Im Norddeutschen Tiefland wurden in den des mineralischen Düngers eingesetzt und setzt sich bis in letzten Jahrzenten gezielt unproduktive Grünlandsysteme die aktuelle Zeit weiter fort (BfN 2014). aus Wildpflanzen durch Umbruch und Neuansaat mit Abb. 1: Renaturierungsfläche in Johannistal in Ostholstein mit üppiger Blüte von Gemeinem Hornklee, Klappertopf und Fettwiesen- Margerite, hervorgegangen aus einer kombinierten Mahd- und Druschgutübertragung nach Ackergras, Projekt BlütenMeer 2020 (Foto B. Rickert). 6
produktiveren, züchterisch veränderten Pflanzen weniger Honiggras, Knäulgras, Rotes Straußgras, Gewöhnliches Grünlandarten ersetzt. Regelungen im Saatgutverkehrs Rispengras, Quecke, Wiesen-Fuchsschwanz und Kräuter gesetz von 1985 führten dazu, dass von 21 verbreiteten wie Löwenzahn, Kriechender Hahnenfuß, Gewöhnliches Grasarten und einigen Leguminosen wie Horn-, Rot- und Hornkraut, Stumpfblättriger Ampfer, Acker-Kratzdistel Weißklee ausschließlich Zuchtsorten verkauft werden und bei Beweidung auch Quendelblättriger Ehrenpreis durften. Entsprechend wurden in den Folgejahren nicht oder Weiß-Klee durch. Nur noch punktuell tauchen an- nur im Wirtschaftsgrünland, sondern auch im Straßen- dere Grünlandarten wie Rot-Schwingel, Großer Sauer- und Wegebau und im Siedlungsbereich nur noch Kultivare ampfer, Spitz-Wegerich oder Scharfer Hahnenfuß auf. dieser Arten ausgebracht. Da es sich bei Kultivaren und Viele weitere Arten haben keine Möglichkeit mehr in die- Wildformen um dieselben Arten handelt, wurde diese Ver- se Flächen wieder einzuwandern. Es fehlen zahlreiche, drängung der Wildformen von der Öffentlichkeit nicht auch ehemals häufige Arten, die unter den standörtli- wahrgenommen. chen Gegebenheiten zu erwarten sind. Diese Entwick- lung ist im Norddeutschen Tiefland mit seinen tiefgrün- Die Entwicklung von Herbiziden, die gezielt gegen zwei- digen mineralischen Böden besonders stark; hier ist der keimblättrige Pflanzen wirken, erlaubte auch ohne Um- Anteil pflugfähiger, steinarmer Böden hoch, es fehlt an bruch und Neuansaat die Beseitigung der Kräuter aus den Refugialflächen wie flachgründige Bergwiesen der Mit- Grünlandbeständen zur Förderung der gewünschten telgebirge. Dieses Problem ist aber auch aus anderen Futtergräser. fruchtbaren Regionen Deutschlands bekannt (Hölzel et al. 2002). Die direkte und indirekte Konsequenz des regelmäßigen Umbruchs mit Neuansaat von Kultivaren, Düngung und Herbizideinsatz ist, dass sich eine ganze Reihe von ehe- mals typischen Grünlandarten bzw. zumindest deren Wildformen im wahrsten Sinne des Wortes „vom Acker gemacht haben“ und auch nicht mehr von den Wege säumen oder Knicks zurück in das Dauergrünland einge- wandert sind. Umbruchsempfindliche Arten wie die Wiesen-Schlüsselblume, Berg-Frauenmantel oder Wie- sen-Kümmel sind großflächig aus dem Grünland ver- schwunden. Der Überlebensraum für viele weitere, frü- her häufige und verbreitete Grünlandarten wurde einge- schränkt, was sich auch in der Roten Liste der gefährde- ten Pflanzen (Mierwald & Romahn 2006) widerspiegelt. Nur wenige Überlebenkünstler wie Acker-Kratzdistel, Honiggras, Quecke, Löwenzahn oder das Gemeine Horn- kraut schaffen es trotzdem, sich in relativ kurzer Zeit wieder anzusiedeln und kommen auch nach Herbizid- Abb. 2: Artenarme Wiesen-Fuchsschwanzwiese auf entwässertem einsätzen rasch wieder. Niedermoor (Foto C. Dolnik). Die Samenbank zahlreicher anderer Arten im Boden als Auch das sich wandelnde Verhältnis weg von dem histo- natürliche Quelle der Grünlandregeneration ist mit der risch vorherrschenden Weidegrünland (Kapfer 2010a) hin Zeit erschöpft. Dadurch kommen statt 60 bis 80 Arten zu Mahdgrünland mit Vielschnittnutzung von Kulturgrä- oftmals nur noch 3 bis 20 Arten auf vielen Grünlandflä- sern spielt eine Rolle, da die Weidewirtschaft immer mehr chen vor. Auch nach jahrelanger extensiver Nutzung im auf nicht beackerbare, steile, feuchte und nasse Flächen re- Vertragsnaturschutz, auf Flächen der Stiftung Natur- duziert wird. Da produktive Grünlandflächen als Ackergras schutz Schleswig-Holstein und anderen Flächen der öf- mehrschnittig für Grassilage genutzt werden können, kann fentlichen Hand oder des privaten Naturschutzes steigt das Vieh ganzjährig im Stall gehalten werden, wodurch der die Artenzahl nur geringfügig an. Dies gilt sowohl für Weideflächenanteil im Grünland sinkt. Grünlandflächen, die sich seit den 1980er Jahren durch Selbstbegrünung auf zuvor intensiv genutzten Acker- Eine aus landwirtschaftlicher Sicht optimierte Düngung standorten entwickelt haben, als auch für sogenannte ermöglicht eine mehrschürige Mahd mit bis zu sechs Ackergrasflächen (im Feldanbau eingesäte Futtergräser Schnitten pro Jahr. Diese hohen Düngegaben fördern das auf Ackerstandorten), die in extensiv genutztes Dauer- Gräserwachstum, wobei moderne Hochleistungsfutter- grünland ohne Nachsaaten, Pestizideinsatz und Dün- gräser für die Milchviehwirtschaft beispielsweise auf gung überführt wurden. Während auf Ackerbrachen in schnelle Keimung, viel Biomassezuwachs und hohen Ei- den ersten Jahren vorübergehend häufige Ackerwild- weißgehalt gezüchtet wurden. Sie sind daher auch im kräuter und bisweilen auch seltenere Ruderalarten wach- Konkurrenzverhalten den Wildpflanzen überlegen. Die sen, setzten sich mittelfristig bei Weidenutzung und Verdrängung unproduktiver Wildpflanzen als so genann- Mahd allmählich wenige häufige Grünlandgräser wie te Unkräuter ist dabei ausdrückliches Ziel guter landwirt- 7
schaftlicher Praxis. Durch die flächenhafte Eutrophie- Oftmals standen die Heidesysteme an einem Scheideweg: rung in Folge von Überdüngung hat sich das Artenspektrum Entweder wurde, wenn möglich, die landwirtschaftliche der verbliebenen Grünlandflächen zugunsten der Stick- Nutzung der Flächen intensiviert mit einer Umwandlung stoffzeiger und Kulturgräser verschoben und zu einem in Acker- und Grünland, mit denselben Folgen wie bei Rückgang der nektarführenden Wildblumen und infolge- den oben beschriebenen Grünlandökosystemen, oder die dessen der Insekten geführt (Bruelheide et al. 2020). Nutzung wurde aufgegeben. Die Aufgabe der traditionel- Wurde der historische erste Heuschnitt im Sommer mit len Heidenutzungsformen wie das Plaggen oder die Be- mehrmaligem Wenden des Heus durchgeführt, bei dem weidung mit Rindern, Heidschnucken oder anderen reife Samen ausfallen konnten, wird bei den heute weit Schafrassen sowie Ziegen führten vielerorts zu Verbusch verbreiteten Silageschnitten vor der Blüte der Gräser, oft- ung oder gezielten Aufforstungen von Heideflächen. Die mals bereits im Mai, gemäht und das Mahdgut im fri- im Norddeutschen Tiefland früher verbreiteten Heide schen Zustand gleich abgefahren oder nach kurzem An- arten Arnika, Schwarzwurzel, Behaarter Ginster, Lungen- welken in Silage- oder Heulage-Ballen gepackt. Eine Enzian und Heide-Nelke sind heute vom Aussterben Selbstregeneration des Grünlandes durch ausfallende bedroht oder gefährdet und der Wacholder als früheres Saat ist nicht mehr vorgesehen. Wenn die Produktivität Weideunkraut hat heute akute Probleme sich natürlich der Kultivare nachlässt, wird im vorhandenen Bestand zu verjüngen. nachgesät oder nach Umbruch neu angesät. Die Ursa- chen für die Artenarmut der meisten Grünlandsysteme Mitteleuropas lassen sich somit vor allem auf die Verän- derung und Intensivierung der folgenden Aspekte der Grünlandnutzung zurückführen: • intensive Düngung und Mahd mit bis zu sechs Schnitten • Ersatz von Wildpflanzen durch hochproduktive Kultur- pflanzen • regelmäßiger Umbruch von Acker-Grünland im Fünf- Jahresturnus mit Neuansaat als Ackergras • Herbizid-Einsatz gegen krautige Wildpflanzen (selektiv) und Wildgräser (total) • Samenbank vieler Wildpflanzenarten im Boden nach 30 Jahren Herbizideinsatz erloschen. 1.2 Das Verschwinden der Arten in den Heiden Im Norddeutschen Tiefland werden die von Zwergsträu- chern wie Besenheide, Glockenheide und Krähenbeere ge- Abb. 3: Stark vergraste Heide (links) und alte Plaggfläche mit prägten Vegetationsbestände der Offenlandlebensräume Besenheide (Calluna vulgaris) (rechts) auf der Binnendüne Riesbriek als Heide bezeichnet. Sie kommen oft eng verzahnt mit (Foto C. Dolnik). Trocken- und Magerasen der Geest und Sander oder der Binnen- und Küstendünen vor, aber auch in den Hoch- Heideplaggen als effektive Maßnahme der Naturverjün- mooren. Gemein sind diesen Standorten die Nährstoffar- gung von Heide wird heute nur noch kleinflächig als kos- mut bei sehr niedrigen pH-Werten und eine Anpassung tenintensive Naturschutzmaßnahme durchgeführt. Heide- vieler Pflanzen an Trockenstress sowie die Ausbildung von brennen ist seit den 1970er Jahren verboten und nur bei Wurzelsymbiosen mit Mykorrhiza-Pilzen. Es gibt eine gan- speziellen Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall noch ze Reihe spezialisierter Pflanzenarten, die in den nähr- durchführbar, eine angepasste Beweidung findet nur in stoffarmen Trocken- und Feuchtheiden vorkommen kön- ausgewählten Heidegebieten statt. nen, wie Arnika, Kreuzblümchen, Zweizahn, Lungen-En- zian, Zwerglein, Wald-Läusekraut, dazu zahlreiche seltene Die Ursachen für Verlust und Artenarmut von Zwerg- Pilze, Flechten und Moose. Die Heidestandorte waren strauchheiden können daher folgendermaßen zusammen- über viele Jahrhunderte stickstoff- und phosphorlimitiert gefasst werden: (Härdtle et al. 2009). • Nutzungsaufgabe traditioneller Heidebewirtschaftung und infolgedessen Verbrachung und nachfolgend Ge- Die hohen Nährstoffeinträge über die Luft mit reaktiven hölzaufkommen, Vergrasung, starke Moos- und Streubil- Stickstoffverbindungen aus der Landwirtschaft und der dung Verbrennung fossiler Energieträger haben in den Heide- • Verbot traditioneller Heidepflege wie Brennen ökosystemen zu einer Konkurrenzverschiebung unter • Aufforstung von Heideflächen den Pflanzenarten geführt und das Wachstum vor allem • Umwandlung von Heiden in Ackerland und Grünland von Gräsern und Moosen gefördert. Dies hat zu einer • Eutrophierung von Heiden durch Nährstoffeinträge unter starken Streuansammlung und Vergrasung von Heiden anderem aus der Landwirtschaft über die Luft. geführt. 8
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Pflanzgut, Mahdgut, Druschgut, gebietseigenes Saatgut) Entwicklung und Wiederherstellung arten- ausgebracht werden dürfen. Für den Siedlungsbereich reicher Grün- und Offenlandsysteme: werden naturnahe Bereiche gleichfalls der freien Natur gleichgestellt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den massiven Lebensraumverlust für heimische Wildpflan- Für die Entwicklung und Wiederherstellung artenreicher zen durch die Verdrängung der Wildformen durch ge- Grün- und Offenlandsysteme gelten zum Teil bundeswei- züchtete Sorten der gleichen Arten aus der Landwirt- te, zum Teil länderspezifische gesetzliche Regelungen. Auf schaft, die bisher auch auf nicht landwirtschaftlichen die länderspezfischen Unterschiede kann in diesem Rah- Flächen verwendet wurden, sowie auf den Einsatz nicht- men nicht eingegangen werden, daher wird geraten, sich heimischer Arten in der freien Natur. Vom Gesetzgeber über die landesbezogene Gesetzgebung gesondert zu infor- sind im ersten Schritt alle landwirtschaftlichen Flächen, mieren. Im Folgenden werden beispielhaft die aktuell bun- auch die in Schutzgebieten, von der verpflichtenden Ver- desweiten und für Schleswig-Holstein relevanten Rege- wendung von Regio-Saatgut befreit. Auf Flächen, die lungen erläutert (Stand August 2020). dem Naturschutz gewidmet sind, sollte dennoch heimi- schen Wildpflanzen Vorrang vor landwirtschaftlichen 2.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Zuchtsorten gegeben werden. Dies betrifft im Grünland Im BNatSchG findet sich in den Paragraphen § 37 (1) und insbesondere Ausgleichsflächen, Ökokonten und Förder- § 40 (1) Hinweise für die Grünlandrenaturierung: flächen des Naturschutzes sowie Flächen von öffent lichen und privaten Naturschutz-Stiftungen und -Ver § 37 (1) BNatSchG: einen. Hier sind zudem entsprechende weitergehende „Der Artenschutz umfasst Auflagen und Vorgaben zur Verwendung von Regio- 1. den Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Ar- Saatgut auf landwirtschaftlichen Flächen durch die Unte- ten[...] ren Naturschutzbehörden und anderen Fachbehörden 2. den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wild sowie von Naturschutz-Stiftungen als Landeigentümer lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie zu beachten. 3. die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen ver- drängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen 2.2 FFH-Richtlinie innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets.“ In europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Ge- bieten) steht der Erhalt bestimmter Arten und Lebensräu- Damit erhält auch die Wiederherstellung artenreicher me von gemeinschaftlicher Bedeutung im Vordergrund. Grünlandbestände durch Wiederansiedlung verdrängter Die FFH-Arten und -Lebensräume sind durch die FFH- Arten einen gesetzlichen Auftrag, zumal zahlreiche Grün- Richtlinie rechtlich geschützt. Als FFH-Gebiet ausgewie- und Offenlandlebensräume über den Biotopschutz oder sene Schutzgebiete dienen dazu, entsprechende Arten über die Lebensraumtypen des europäischen Schutz und Lebensräume langfristig zu sichern. Über Manage- gebietsnetzes NATURA 2000 als besonders schützenswert mentpläne sollen Maßnahmen definiert werden, die den eingestuft werden und die Wiederherstellung dieser günstigen Erhaltungszustand für Arten und Lebensräume Lebensräume ausdrücklich gefördert werden soll. erhalten oder wiederherstellen können. Die in diesen Schutzgebieten möglichen Renaturierungs-Maßnahmen § 40 (1) BNatSchG (Fassung vom 15.09.2017): müssen daher aus den Managementplänen hervorgehen. „Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Sollten Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ziel- Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder Lebens räumen durchgeführt werden, die nicht im seit 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren Managementplan enthalten sind, können diese gegebe- bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies nenfalls durch eine Fortschreibung der Management gilt nicht für künstlich vermehrte Pflanzen, wenn sie ihren pläne in die Umsetzbarkeit gelangen. In der Planung von genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Maßnahmen in FFH-Gebieten ist in einer FFH-Vorprü- Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung fung jeweils abzuwägen, ob durch die geplanten Maß- von Ökosystemen, Biotopen und Arten der Mitgliedstaaten nahmen andere Schutzziele eingeschränkt werden. Für nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Ge- Dauergrünland in FFH-Gebieten gilt aufgrund der Green nehmigung ausgenommen sind der Anbau von Pflanzen ing-Verpflichtung im Rahmen der aktuellen EU-Agrar in der Land- und Forstwirtschaft.“ förderrichtlinie im Rahmen der GAP ein absolutes Um- wandlungs- und Pflugverbot. Für Aufwertungsmaßnah- Dieser Paragraph weist einige unbestimmte Rechtsbe- men kommen nach Prämienrecht – also, wenn die Flä- griffe (freie Natur, betreffendes Gebiet, genetischer Ur- chen im Grundantrag eines Betriebes geführt werden – sprung) auf, die in weiteren Ausführungen, Handlungs- daher nur umbruchlose Verfahren in Frage. leitfäden und Verordnungen näher bestimmt wurden und weiterhin werden. Er regelt, dass außerhalb des 2.3 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH) Siedlungsbereiches sowie land- und forstwirtschaft In Schleswig-Holstein genießt das arten- und struktur- licher Nutzflächen ohne behördliche Genehmigung nur reiche Dauergrünland („Wertgrünland“) seit 2016 den noch heimische Wildpflanzen (Regio-Saatgut, Regio- Status eines geschützten Biotops (LNatSchG S-H § 21 (1)). 9
Grünlandflächen, die diesen Status gemäß Landesbio- ben, sog. „Pflugregelung“). Dabei wird unter Umbruch topkartierung erhalten haben, dürfen nicht umgebro- eine wendende Bodenbearbeitung wie Pflügen, Fräsen, chen oder durch intensivere Nutzung zerstört werden. Eggen bzw. andere Bodenbearbeitung tiefer als 10 cm Die in der Biotopkartierung erfassten Grünlandflächen verstanden. Dauergrünland unterliegt dem Umbruchs- können in einem Zentralregister eingesehen werden verbot. Kommt es auf diesen Dauergrünlandflächen zu (www.schleswig-holstein.de/biotope), wobei das Register Ertragsverlusten und Narbenschäden, kann der Landwirt nicht vollständig ist. Daher ist eine fachkundige Prüfung zur Wiederherstellung einer leistungsfähigen Grünland- der Fläche auf Wertgrünlandstatus gemäß Biotopkartie- narbe eine einmalige Befreiung vom Umbruchsverbot rung erforderlich, um zu klären ob und wie eine Flächen- beantragen, wenn eine anderweitige Wiederherstellung aufwertung durchgeführt werden kann. zu einer unzumutbaren Belastung führen würde (§ 3 (4) DGLG in SH). Bei Antragstellung werden weitergehende 2.4 Naturschutzgebietsverordnungen fachgesetzliche Bestimmungen geprüft, die auch dann In den Naturschutzgebietsverordnungen werden die Er- ein Umbruchverbot aus bodenschutz-, naturschutz- oder haltungsziele durch Verbote und Gebote individuell für wasserrechtlichen Bestimmungen bewirken können die jeweiligen Schutzgebiete geregelt. Dabei ist zu beach- (§ 3 (6) DGLG in SH). Es ist daher nicht nur eine Genehmi- ten, dass mit Ausnahme landwirtschaftlicher Nutz gung erforderlich, wenn Grünland in Ackerland oder an- flächen in der Regel das Einbringen von Pflanzen inklu- dere Nutzungsform umgewandelt wird, sondern auch, sive Saaten verboten ist. In alten Schutzgebieten befin- wenn lediglich durch den Umbruch eine Narbenerneue- den sich oft auch noch die Reste historisch alten Dauer- rung erfolgen soll. grünlands, die damit gleichzeitig eine Genressource der lokalen heimischen Wildpflanzenpopulationen darstel- Für Bio-Betriebsflächen gilt die Einschränkung des Um- len. Solche Quellen sollten keinesfalls durch die Einbrin- bruchs durch die sogenannte Greening-Regelung bisher gung von Saatgut „verwässert“ werden. Andererseits nicht. Bei Bioflächen entsteht jedoch für Neuansaaten das sollte auch nicht kategorisch auf die Aufwertung verarm- Problem, dass derzeit ohne Ausnahmegenehmigung kein ter Bestände in Naturschutzgebieten verzichtet werden, konventionelles Regio-Saatgut verwendet werden darf denn gerade hier ist ein naturschutzfachlich möglichst (siehe 2.8). optimaler Zustand der Lebensräume zu fordern. Hier gilt es von Fall zu Fall in Zusammenarbeit mit den Behörden Eine Sonderstellung innerhalb des DGLG hat das Heide- abzuwägen und durchgeführte Wiederansiedlungsmaß- plaggen als traditionelles landwirtschaftliches Verfahren nahmen sorgfältig zu dokumentieren. zur Erhaltung des Lebensraumes der Zwergstrauchheiden. Besenheide gilt in Schleswig-Holstein nach dem DGLG 2.5 Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG SH) nicht als anerkannte Futterpflanze. Heidebeweidung als Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Grünlandrestitu- landwirtschaftliche Nutzungsform fällt dennoch als Teil tion ist es erforderlich auch die agrarförderrechtlichen Be- lokaler landwirtschaftlicher Praktiken unter das DGLG, dingungen (Agrarrecht) zu berücksichtigen, sofern für die wenn die Fläche im Grundantrag als beihilfefähige Flä- Flächen EU-Agrarsubventionen beantragt sind. Das Verbot che angemeldet wurde. Es bedarf dann eines Genehmi- des Umbruchs von Dauergrünland ist auf EU-Ebene in den gungsverfahrens für den Bereich Landwirtschaft, da die Greening-Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, auf Plaggfläche durch Narbenzerstörung ihrer Futterpflanzen Bundesebene im Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beraubt wird, sowie einer Beantragung einer Biotoppfle- (DirektZahlDurchfG) und der Direktzahlungen-Durchfüh- gemaßnahme bei der Unteren Naturschutzbehörde für rungsverordnung (DirektZahlDurchf V) geregelt und ist in den Bereich Naturschutz. Liegt die Heide in einem FFH- allen Bundesländern verpflichtend. Gebiet, kann die Genehmigung nur erteilt werden, wenn das Plaggen laut FFH-Managementplan als zulässige Der Dauergrünlandanteil darf auf Ebene des Bundeslandes Pflegemaßnahme aufgeführt ist. nicht um mehr als 5 % gegenüber dem Referenzjahr 2012 abnehmen. Jeder Landwirt muss für den Umbruch von 2.6 Bodenschutzbelange (BNatSchG und BBodSchV) Dauergrünland eine Genehmigung einholen. Im DGLG Belange des Bodenschutzes kommen bei Maßnahmen stellen diejenigen Bundesländer mit starken Grünlandver- zur Geltung, die einen Bodenabtrag vorsehen. Wenn auf lusten in den vergangenen Jahren (u. a. Schleswig-Hol- Flächen größer 1.000 m² der Oberboden abgetragen wer- stein, Mecklenburg-Vorpommern) sicher, dass ein Min- den soll, handelt es sich um eine genehmigungspflichti- destmaß an Grünlandflächen erhalten bleibt. Geregelt ge Abgrabung nach § 17 BNatSchG. Auch die Verwendung werden, welche Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müs- des Oberbodenmaterials ist entsprechend § 12 BBodSchV sen, wenn es zu Grünlandverlusten durch Umwandlung in zu klären. Bei Verfahren, bei denen nur der Auflagehori- andere Nutzungsformen kommt. zont/die Humusschicht abgetragen wird, kann das Humus material kompostiert oder als Humusdüngung Als Dauergrünland werden seit 2018 Flächen bezeichnet, unter Einhaltung der Auflagen des Bodenschutzgesetzes die aus Selbstbegrünung oder Einsaat von Grünfutter- (Schadstoffanalysen für organisches Bodenmaterial) als pflanzen hervorgegangen sind und mehr als fünf Jahre Humusdüngung auf landwirtschaftlichen Flächen aufge- nicht umgebrochen wurden (also keinen Ackerstatus ha- bracht werden. Eine Bodenumlagerung innerhalb eines 10
Flurstücks ist genehmigungstechnisch wesentlich einfa- Eine gute Alternative zum konventionellen Regio-Saatgut cher zu bewerkstelligen, als der Transport oder die De- ist die Verwendung von Drusch- und Mahdgut von Natur- ponierung von großen Mengen Bodenmaterial. Für die schutzflächen, wenn deren Bewirtschaftungsauflagen den Renaturierung besonderer Lebensräume wie die Wieder- EU-Vorgaben der Ökoverordnung entsprechen. herstellung von Zwergstrauchheiden auf vormaligen Ackerstandorten ist dennoch der Abtrag der nährstoffrei- 2.9 Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) chen Ackerkrume eine entscheidende Voraussetzung für Die ErMiV betrifft den Handel mit Regio-Saatgut, nicht den Renaturierungserfolg (Hölzel & Tischew 2019). dessen Ausbringung. Die ErMiV von 2011 wurde aufge- stellt, um den Verkauf von Wildpflanzensaatgut land- 2.7 Schutz archäologischer Fundstätten (DSchG SH) wirtschaftlicher Futterpflanzen gemäß Anhang 1.2 des Ein Bodenabtrag bedarf nach §12(6) Denkmalschutzgesetz Artenverzeichnisses zum Saatgutverkehrsgesetz (SaatG- auch der Genehmigung der für Denkmalschutz zuständi- Arten) zu regulieren, weil die Qualitätskriterien für Saat- gen Fachbehörde. Diese muss prüfen, ob im Bodenabtrags- gut der Wildformen von denjenigen für Zuchtsaatgut ab- gebiet archäologische Fundstätten bekannt oder zu erwar- weichen. Das Artenverzeichnis enthält Futtergräser wie ten sind. In ersteren Fall kann der Bodenabtrag verwehrt, Rot-Schwingel, Wiesen-Schwingel, Wiesen-Lieschgras, im zweiten Fall eine kostenpflichtige archäologische Bau- Wiesen-Rispengras oder Leguminosen wie Rot-Klee, begleitung eingefordert werden. Hopfenklee und Hornklee. Die ErMiV gibt vor, dass der Marktanteil von Wildformen der Futterpflanzen eine 2.8 EU-Öko-Verordnung für Bio-Betriebe Höchstmenge von fünf Gewichtsprozent aller Saatgut Naturschutzflächen werden oft von Bio-Betrieben be- mischungen nicht übersteigen darf (§ 6 ErMiV). Sie be- wirtschaftet, da die auf diesen Flächen häufig aus Natur- stimmt auch, dass Regiosaatgutmischungen und Wie- schutzgründen geltenden Bewirtschaftungseinschrän- sendruschgut, das Grünlandfutterarten gemäß Anhang kungen wie der Verzicht auf Pestizide mit den Zielen des 1.2 des Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz ent- Bio-Landbaus übereinstimmen. Für die Wiederherstel- hält, nur innerhalb ihres jeweiligen genetischen lung und die Neuanlage von Grünlandflächen, die von Ursprungsgebietes verkauft („in den Verkehr gebracht“) Bio-Betrieben genutzt werden ergeben sich dennoch bei werden dürfen (§ 4 ErMiV). Die 22 Ursprungsregionen für der Verwendung von Regio-Saatgut besondere Heraus- Deutschland sind ebenfalls in der ErMiV aufgeführt. forderungen durch zwei sich ausschließende Regelun- Wildformen von Futterpflanzen dürfen nur in Mischun- gen: gen gemäß ErMiV verkauft werden. Wildpflanzen- Mischungen ohne Futterpflanzen gemäß Anhang 1.2 Auf Bewirtschaftungsflächen von Bio-Betrieben darf unter liegen nicht der Verordnung, sondern nur dem nach EU-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 in Zusammen- Bundesnaturschutzgesetz §40 (1). Der tatsächliche Ein- hang mit der EU-Verordnung Nr. 889/2008 nur ökolo- satz des Regio-Saatgutes wird nicht durch die Erhal- gisch erzeugtes Saatgut (Bio-Saatgut) verwendet werden. tungsmischungsverordnung geregelt, sondern über das Auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Naturschutz Bundesnaturschutzgesetz §40 (1). flächen ist es naturschutzfachlich jedoch sinnvoll, dass nur Regio-Saatgut bzw. gebietseigenes Saatgut zum Ein- Hinweis: Da die Regio-Saatgutproduktion in den ver- satz kommt, auch wenn auf land- und forstwirtschaft schiedenen Ursprungsregionen bisher unterschiedlich lichen Nutzflächen nicht zwingend Regio-Saatgut vorge- weit entwickelt ist, können noch nicht für alle Ur- schrieben ist. Auflagen für beispielsweise Ausgleich- sprungsregionen vollständige Grünlandmischungen im maßnahmen, Vertragsnaturschutz und Ökokonten kön- Regio-Saatguthandel angeboten werden. Daher können nen Regio-Saatgut vorschreiben. Das derzeit angebotene mit einer Übergangsfrist bis zum 01.03.2024 auch Arten Regio-Saatgut wird jedoch konventionell hergestellt. des benachbarten Ursprungsgebietes in eine Mischung Nach den Vorgaben für Bio-Betriebe dürfte aber auf Bio- mit aufgenommen werden, wenn diese Mischung durch Betriebsflächen nur nach Bio-Richtlinien produziertes die zuständige Naturschutzbehörde der Länder geneh- Regio-Saatgut ausgebracht werden. Bisher haben die migt wurde. Bio-Betriebe keine eigene Produktion für ökologisch er- zeugtes Bio-Regio-Saatgut für die 22 Ursprungsgebiete in Deutschland aufgebaut. Ökonomisch gilt dieser Markt als zu klein, um wirtschaftlich zu sein. Aber auch nach Bio- Richtlinie erzeugtes Zuchtsaatgut bleibt züchterisch ver- ändert und stellt damit ebenso eine Gefährdung der ge- netischen regionalen Artenvielfalt dar wie konventionell erzeugtes Zuchtsaatgut. Der Einsatz von konventionell erzeugtem Regio-Saatgut in Bio-Betrieben ist über die Beantragung einer Ausnahme- genehmigung bei den zuständigen Bio-Kontrollstellen möglich, diese wird jedoch nicht immer erteilt. 11
3 Von der Theorie zur Praxis • Grünland auf vererdeten, entwässerten Moorböden • intensiv gedüngtes Grünland frischer Standorte 3.1 Vorgehen und Methoden zur Entwicklung und Wie- • Flutrasen, Feuchtgrünland derherstellung artenreicher Grünlandsysteme • Flächen mit viel Quecke, Giersch, Brombeeren, Wiesen- Die Wiederherstellung von artenreichen Grünlandlebens- Glatthafer, Wiesenfuchsschwanz, Honiggras, Weidelgras- räumen ist für jede Fläche in Abhängigkeit von den jewei- Kultivare ligen Standortbedingungen sowie der Vor- und Folgenut- zung anders und erfordert individuelle Planung. Zwischen Auf Basis der vor Ort gewonnenen Informationen zu den der Neuanlage von artenreichem Dauergrünland auf Standortbedingungen und der aktuellen Vegetation sowie Ackerstandorten oder Rohböden und der Wiederherstel- der historischen Verbreitung von Arten ergibt sich die po- lung artenreicher Wiesen und Weiden aus artenarmen tentielle Artenzusammensetzung, die auf die Maßnah- Einsaatgrünland oder Dauergrünland gibt es Unterschiede menfläche übertragen werden kann. Eine hohe Priorität in den anzuwendenden Maßnahmen und daraus resultie- sollte der Erhalt bereits vorhandener alter und daher wert- renden Herausforderungen. voller Wildpflanzenbestände haben, daher müssen die Maßnahmen an den naturschutzfachlichen Wert des Aus- 3.1.1 Flächenprospektion und Maßnahmenplanung gangsbestands angepasst werden. Vor jeder Maßnahme sollte fachkundig die aktuelle Arten- zusammensetzung auf einer Fläche erfasst, das Standort- Dann ist zu klären, welches Aufwertungsverfahren hierfür potential bewertet und daraus ein realistisches Ziel für die am besten geeignet ist und vor dem Hintergrund der diver- geeignete (Wieder-)Herstellung artenreicher Grünlandbio- sen gesetzlichen Regelungen erlaubt ist bzw. welche Ge- tope abgeleitet werden. Dabei muss auch die zukünftige nehmigungen zu beantragen sind (Abb. 4: Entscheidungs- Nutzung bzw. Pflege mit einbezogen werden, da der Arten- baum). bestand einer Grünlandfläche als Kulturbiotop genauso von der erfolgenden Nutzung geprägt wird wie zum Bei- spiel von den Feuchtigkeits- und Nährstoffverhältnissen. Entscheidungsweg zur Grünlandentwicklung Zielvegetation und Nutzung müssen aufeinander abge- Artenreiches Grünland Naturschutzfachlich stimmt sein. So gibt es beispielsweise Arten, die von einer nach § 21 LNatSchG SH vertretbare Maßnahmen prüfen Mahdnutzung als Heuwiese profitieren und andere, die an Zur Beseitigung der (extensive) Beweidung angepasst sind. Vor Maßnahmen- Kultursorten Umbruchslose Aufwertungsverfahen Ackerstatus vorhanden umsetzung müssen die Voraussetzungen für eine nachhal- Fläche nicht im Umbruch mit Neuansaat Grundantrag; tige Sicherung der Flächenbewirtschaftung zum Beispiel Abstimmung mit Fläche im Grundantrag; Managementplan Lage im FFH-Gebiet Abstimmung mit durch entsprechende Regelungen und Auflagen in Pacht- Managementplan verträgen geschaffen bzw. gesichert werden, damit der Er- Antrag auf Befreiung nach § 4 DGLG stellen genehmigungsfrei Lage in der DGLG § 3 Kulisse folg einer meistens kostenintensiven Renaturierungsmaß- Antrag auf nahme auf Dauer gesichert werden kann. Narbenerneuerung bei der Landwirtschatskammer stellen Anteil an Ungräsern und Unkräutern > 50 % gemäß Welche Artenzusammensetzung für eine Wiese oder Wei- guter fachlicher Praxis Genehmigungsstellen de in unserer Landschaft typisch ist bzw. war kann aus his- um Sondergenehmigung bitten Artenarm und viele torischen Vegetationsaufnahmen abgeleitet werden. Diese Zuchtsorten Daten liegen zum Beispiel in Form der Roten Listen der Abb. 4: Entscheidungsbaum zur Prüfung der rechtlichen Rahmen- Pflanzengesellschaften Schleswig-Holsteins (Dierßen 1983) bedingungen bei der Narbenerneuerung im Grünland, gestrichelte oder Deutschlands (Rennwald 2002) oder auch aus regio- Pfeile: mögliche Pfade, bei denen aufgrund des Anteils von Zucht- naleren floristischen und vegetationskundlichen Untersu- sorten oder problematischer Arten von einem geringeren Erfolg chungen vor. Die Verbreitung der einzelnen Wildpflanzen ausgegangen werden muss. ist für die meisten Arten inzwischen gut dokumentiert (NetPhyD 2013) und kann auch über das Internet abgerufen Im Folgenden sollen die wichtigsten im Projekt Blüten- werden (http://www.floraweb.de/). Eine Wiederherstellung Meer 2020 erprobten Aufwertungsverfahren mit ihren Vor- „historischer“ Grünlandgesellschaften wird nicht mehr in und Nachteilen vorgestellt werden: jedem Fall möglich sein: Probleme können beispielsweise aufgrund irreversibler Bodenveränderungen in entwässer- 3.1.2 Vorbereitung der Empfängerfläche ten Niedermoortorfen auf Feuchtwiesenstandorten beste- Das grundsätzliche Problem bei der Einbringung von Arten hen. Hier ist zu überlegen, welche heimischen Arten unter – abgesehen von Hemiparasiten wie Klappertopf-Arten den heute existierenden Bedingungen auf solchen Stand- (vgl. 3.1.3.5) – stellt die bereits auf der aufzuwertenden Flä- orten in Frage kommen, um abweichend von den histori- che vorhandene Vegetation dar. Gegen die Konkurrenz des schen Pflanzenbeständen den Artenreichtum auch in die- etablierten Bestandes müssen sich die „neuen“ Arten sen Fällen zu fördern. durchsetzen. Konkurrenz besteht bereits auf noch jungen Ackerbrachen durch aufwachsende Ackerbegleitflora und Als schwierige Grünlandtypen für eine Aufwertung müs- erst recht in langjährigen Grünlandbeständen mit ge- sen gelten: schlossener Grasnarbe. Die Erfolgsaussichten für die Ein- 12
bringung von Arten steigen mit dem Grad, in dem für sie schiedener Methoden der Behandlung der Empfängerflä- Platz ohne Konkurrenz vorhanden ist. Eine frisch gepflügte che wird daher zwischen den beiden Kategorien „Um- oder gegrubberte Fläche stellt einen Idealfall für den Ein- bruchverfahren“ und „umbruchlose Verfahren“ unter- satz jeder Methode zur Entwicklung von artenreichem schieden. Bei der Anwendung aller als Umbruch geltenden Grünland dar. Unter diesen Umständen sind die Bedingun- Verfahren sind vorher unbedingt die rechtlichen Rahmen- gen für Mahdgutübertragungen und Einsaaten gleicher- bedingungen (vgl. 2.5) zu prüfen. maßen gut (und lassen sich hervorragend kombinieren). Aufgrund der naturschutzfachlichen und rechtlichen Vor- 3.1.2.1 Anmerkungen zu Ackerstandorten aussetzungen bzw. Vorgaben (vgl. Kapitel 2) ist dieser idea- Bei der Erstbegrünung von Ackerflächen sind die Vorbe- le Ausgangszustand nicht auf allen Flächen erreichbar, da lastungen durch den Einsatz von Pestiziden und Dünge- er entweder durch rechtliche Einschränkungen nicht reali- mitteln zu bedenken. Während reaktive Stickstoffverbin- sierbar ist oder aber auch bei einem schon relativ artenrei- dungen im Boden mobil sind und über die Niederschläge chen Ausgangsbestand naturschutzfachlich nicht wün- leicht ins Grundwasser oder die Vorfluter ausgewaschen schenswert ist. werden, werden die an Tonmineralien und Humus ge- bundenen Phosphatverbindungen kaum verlagert und wirken daher noch viele Jahre nach den letzten Dünger- Methodenübersicht Bodenbearbeitung gaben. Dadurch ist die Etablierung von Arten, die auf nährstoffarme Bedingungen angewiesen sind wie bei- • Striegel spielsweise Arten der Zwergstrauch-Heiden wie die Be- Saat in • Rillenfräse bestehenden Bestand senheide (Calluna vulgaris) oder Arnika (Arnica montana) (umbruchlose Verfahren, Regio-Saatgut & Druschgut möglichst lückig und mager) auf zuvor intensiv bewirtschafteten Ackerböden nur • Vertikutierer nach Bodenabtrag möglich. Andererseits waren früher Intensität des Eingriffs • Kreiselegge die artenreichsten Grünland-Gesellschaften in Schles- • Wiesen-Fräse/Zinkenrotor Neuanlage wig-Holstein auf den von Natur aus besonders fruchtba- (Achtung §§, Umbruch I) ren Böden auf Fehmarn und in Wagrien zu finden. Dies Mahdgut • Kurzscheibenegge/Grubber ist ein Hinweis darauf ist, dass die Bewirtschaftung ein • Pflug, Umkehrfräse entscheidender Schlüsselfaktor für die Artenzusammen- Abb. 5: Schema der Bodenbearbeitungsintensität für die Saatbett- setzung des Grünlandes ist. vorbereitung für Wildpflanzen. Die Entwicklung von extensiv genutztem artenreichem In Abhängigkeit von diesen Ausgangsbedingungen kann Dauergrünland auf Ackerböden ist in der Regel sehr Er- also entweder eine intensive Bodenbearbeitung durch ei- folg versprechend und eine Einsaat kann aus botanischer nen Flächenumbruch erfolgen, bei dem der Ausgangsbe- Sicht ohne Aushagerung erfolgen. Alle bodenwendenden stand möglichst vollständig vernichtet wird, oder es müs- Verfahren wecken die Arten aus der Ackerbegleitflora der sen umbruchlose Methoden zum Einsatz kommen, um unter weitestgehender Schonung des Ausgangbestandes trotzdem möglichst gute Bedingungen für das Einbringen weiterer Arten in den Bestand zu schaffen. Umbruchlose Verfahren sind als Vorbereitung für eine Mahdgutübertra- gung nicht ausreichend. Bei der folgenden Darstellung ver- Abb. 7: Mahdgutübertragungsfläche auf einer zuvor produktiven Weidelgras-Ackereinsaat nur einen Monat nach Pflügen, Eggen und Mahdgutübertragung. Das umgepflügte Weidelgras sprießt dank feuchter Witterung kräftig durch das Mahdgut. Hier ist es trotz Pflügens nicht gelungen das Kultur-Weidelgras zu beseitigen, das aus den Soden wieder austreibt. Hier wäre eine Umkehrfräse bzw. vorherige Schwarzbrache wahrscheinlich effektiver gewesen. Dennoch Abb. 6: Für die Umwandlung in Grünland mit dem Grubber vorbe- konnten sich aus der Mahdgutübertragung bzw. Untersaat Arten reitete Ackerfläche – ideale Ausgangbedingungen für den Einsatz wie Wiesen-Margerite, Wiesen-Flockenblume, Spitz-Wegerich und sowohl von Regio-Saatgut, Drusch- als auch Mahdgut (B. Rickert). Wiesen-Bocksbart entwickeln (Foto C. Dolnik). 13
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