Urbane options-flächen - studie zur untersuchung von arrondierungsflächen aus dem treuhandvermögen des landes berlin - Kulturwerk des bbk berlin
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urbane options– flächen studie zur untersuchung von arrondierungsflächen aus dem treuhandvermögen des landes berlin kulturwerk des bbk berlin und raumlaborberlin mit unterstützung der senatsverwaltung für stadtentwicklung, bauen und wohnen
umschlag innen — / 001 studie zur untersuchung von arrondierungsflächen aus dem treuhandvermögen des landes berlin kulturwerk des bbk berlin und raumlaborberlin mit unterstützung der senatsverwaltung für stadtentwicklung und wohnen
einleitung 002 / 003 Die vorliegende Studie zur Erkundung von Arrondierungs- und Splitterflächen für die Umsetzung innovativer Nutzungen ist Fortsetzung der Diskussionen des Runden Tischs Liegenschaftspolitik und Resultat des stadtpolitischen Einsatzes von Katalin Gennburg (Die LINKE). Die Studie wurde von raumlaborberlin und dem Atelierbeauftragten im kulturwerk des bbk berlin erarbeitet. Sie ist eine Weiter- führung der gemeinsamen Publikationen ArtCityLab 1 und 2. Das Ziel der Studie Urbane Optionsflächen ist die Erschließung von neuen Flächen für gemeinwohl- orientierte Nutzungen (für Kunst, Kultur, aber auch Soziales, Bildung und be- sonderes Wohnen). Im Zentrum der Studie steht ein transparenter und nachhal- tiger Umgang mit den Berliner Liegenschaften. Ein Resultat der Studie ist die veränderte Sicht der Berliner Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik auf Orte jenseits einer primär ökonomischen Verwertungslogik. Dieser neue Blick manifestiert sich in der Einführung des Begriffs der Urbanen Optionsfläche als ergänzende Kategorie der Klassifizierung von Flächen. Darauf aufbauend gilt es, künftige Raumpotenziale in der Stadt zu erschließen und die Liegenschaftspolitik für nachhaltige und innovative Nutzungen zu sensibilisieren, um erweiterte Pers- pektiven in der Entwicklung des städtischen Raums zu eröffnen. Im Rahmen einer Entwicklung, die auf ökologische Transformation und soziale Nachhaltigkeit aus- gelegt ist, bilden Urbane Optionsflächen ein neues Konzept für die Unterstützung einer gemeinwohlorientierten Raumproduktion. Urbane Optionsflächen sind Ergebnis eines umfassenden Bewertungsprozesses kommunaler Liegenschaften, welcher einzelfallspezifisch landeseigene Flächen in gemeinwohlorientierte Nutzungen überführt. Die Suche nach Urbanen Options- flächen erfordert eine zielgerichtete Vorgehensweise in der Erkundung landesei- gener Liegenschaften und verlangt eine konsequente Ausweitung der operativen Möglichkeiten zur Evaluierung und Vergabe. Die konsequente Einnahme der Nut- zer*innenperspektive bei der Erschließung von Flächen auch abseits etablierter Prozesse und Vorgehensweisen ermöglicht die Adaption ungenutzter Liegenschaf- ten. Urbane Optionsflächen bedeuten für Berlin nicht zuletzt die Entwicklung eines alternativen Instruments zur nachhaltigen Gewinnung und Nutzung des städtischen Raums, ein Upcycling von Flächen. Begriffserläuterungen im GLOSSAR ab S. 084 Einleitung
inhaltsverzeichnis 004 / 005 Ein kurzer Abriss der Berliner Liegen- 024 schaftspolitik seit der Wiedervereinigung Splitter- und Arrondierungsflächen 027 in Relation zur Gesamtzahl der Liegenschaften im Treuhandvermögen * Zusammensetzung des Treuhandvermögens 029 im Jahr 2020 * Von Restflächen zu Jokerflächen – 030 Raumaneignung als Ziel Katalin Gennburg Quantifizierung 036 Von der Arrondierungs- zur Urbanen Optionsfläche Clusterungsverfahren * 038 Gesamtfläche der einzelnen Bezirke mit 041 jeweils der Gesamtfläche der geclusterten Liegenschaften * Zusammenhang zwischen Clustern und Vermögens- 042 trägern – Vermögen in den vier Clustern * Vermögensänderungen nach der Clusterung * 044 Flächen im THV und ihre Zielvermögen * 045 Qualifizierung 046 Der Weg zur Urbanen Optionsfläche Clusterungsverfahren plus * 048 Filter – Kriterien zur Vorauswahl * 050 Potenzialprüfung Nutzungen 01 & 02 * 052 Operationalisierung 056 Vorschläge zur Implementierung Projekte aus der Berliner Praxis 060 Glossar 084 * Literaturverzeichnis 096 Grafiken Impressum 098
52°29'44.6"N 13°23'23.8"E 006 / 007
52°30'04.5"N 13°23'38.0"E 008 / 009
52°30'00.0"N 13°23'23.4“E 010 / 011
52°29'58.8"N 13°23'22.7"E 012 / 013
52°28'41.1"N 13°21'19.9"E 014 / 015
52°28'41.1"N 13°21'19.9"E 016 / 017
52°28'41.1"N 13°21'19.9"E 018 / 019
020 / 021 47,1 % Etwa 420 km² der Fläche des Landes Berlin befinden sich im Eigentum des Landes Berlin Berlin hat eine Fläche von rund 89.000 Hektar (890 km²) Grafik: Was gehört Berlin 2020 auf Grundlage von https://www.berlin.de/ sen/finanzen/vermoegen/ liegenschaften/transparente- liegenschaftspolitik artikel.702602.php, Stand 23.11.2021
022 / 023 Landeseigene Vermögen / Flächen 64 % des Fachvermögens (47,1 % der Fläche des Landes Berlin) sind Gewässer und Günflächen 25 % des Fachvermögens sind Verkehrsflächen 3% Grundstücke, die für Fachaufgaben nicht mehr benötigt werden = Finanzvermögen 8% Grafik: Was gehört Berlin Übriges Fachvermögen im Land Berlin, also außer Gewässer, Grün- und Ver- 2020 auf Grundlage von https://www.berlin.de/ kehrsflächen, können beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas, sen/finanzen/vermoegen/ liegenschaften/transparente- Sportplätze, Kultureinrichtungen, oder Wissenschafts- und Forschungsein- liegenschaftspolitik richtungen sein. artikel.702602.php, Stand 23.11.2021
hintergrund 024 / 025 Ein kurzer Abriss der Berliner Liegen- dies beispielhaft: Nachdem das Tacheles Ensemble 1998 vom Land Berlin für 2,8 Mio. DM (etwa 1,4 Mio. Euro) an die Fundus Gruppe verkauft wurde, lag der Wie- schaftspolitik seit der Wiedervereinigung derverkaufswert des Grundstücks 2014 an die pwr development GmbH bereits bei etwa 150 Mio. Euro.7 Der Wert hat sich innerhalb von 15 Jahren mehr als verhun- dertfacht. Dieser Wert entspricht ungefähr 7,5 Prozent der Gesamteinnahmen der Im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhauses 2011 wandte sich die Initiative seit 2001 von Berlin verkauften Flächen und relativiert damit den Gesamtwert der Stadt NeuDenken in einem offenen Brief an die Berliner Politik und forderte Einnahmen – zwei Milliarden Euro –, die mit den Verkäufen landeseigener Liegen- eine Änderung des Umgangs mit öffentlichen Liegenschaften, weg von Privatisie- schaften überhaupt erzielt wurden. Die durch die weitreichenden Veräußerungen rungen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. Die Initiative forderte von Liegenschaften erzielten Einnahmen haben die immensen Schulden des Lan- einen Veräußerungsstopp landeseigener Liegenschaften, verlangte mehr bezahl- des Berlin, die im Jahr 2018 noch immer 57 Milliarden Euro betrugen, nicht we- bare Mieten und Freiräume für Kunst und Kultur und positionierte sich gegen eine sentlich reduziert.8 Eine strategische Privatisierung öffentlicher Liegenschaften Stadtentwicklungspolitik des schnellen Profits. zur Konsolidierung des Haushalts bildete einen Teil der langjährigen Argumenta- Noch bis 2012 verkaufte das Land Berlin die eigenen Liegenschaften meistbietend tionslogik des Berliner Senats für dessen Austeritätspolitik, als deren Ergebnis durch den Liegenschaftsfond Berlin. Das offizielle Ziel der Veräußerungen war einst veräußerte Liegenschaften nun zurückgekauft werden.9 Aufgrund von Haus- der Abbau kommunaler Verschuldung, die unter anderem durch den Wegfall von haltseinsparungen fehlte außerdem die Anschlussförderung im Sozialen Woh- Subventionen als Folge der Wiedervereinigung entstanden und durch den Berliner nungsbau, wodurch eine immense Anzahl von Sozialwohnungen wegfiel.10 Bankenskandal weiter angestiegen sind.1 Das Land Berlin verkaufte zwischen Bereits in den 1980er Jahren wurde vor den Folgen einer umgreifenden Neolibera- 1989 und 2019 zur Haushaltskonsolidierung 21 Quadratkilometer städtischen Bo- lisierung von Stadt gewarnt. Neben anderen warnte der Stadtforscher David Har- dens. Dies entspricht der sechsfachen Größe des Tempelhofer Feldes.2 Ein Groß- vey davor, dass städtische Transformationen, die ausschließlich ökonomischen teil der heute noch landeseigenen 420 km² Fläche sind vorwiegend nichtbebauba- Dynamiken und Interessen unterliegen, ungeahnte soziale Konsequenzen nach re Grün-, Wald- und Gewässerflächen, was den Gestaltungsspielraum der Stadt, sich ziehen.11 z.B. bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen, einschränkt. Der Großteil des bereits verkauften Eigentums wurde als Share Deals umgesetzt.3 Die Immobi- Der Berliner Liegenschaftsfonds lien werden dabei im Rahmen eines Unternehmensverkaufs als Vermögensanteil Der Liegenschaftsfonds wurde als neoliberales Werkzeug zu einem funktionalen übereignet, ohne dass eine Grunderwerbsteuer für den Kaufpreis, die Übernahme Instrument der Berliner Politik zur gezielten Vermarktung, Verwertung und Pri- von Belastungen oder die Gewährung von Wohn- und Nutzungsrechten anfällt. vatisierung landeseigener Liegenschaften eingesetzt. Mithilfe des Berliner Lie- Unter anderem wurden die ehemals kommunalen Wohnungsbaugesellschaften genschaftsfonds, der als landeseigene, aber privatrechtliche Kapitalgesellschaft GSW und GEHAG durch Share Deal Verkäufe veräußert.4 Insgesamt sind mehr als gegründet wurde, versuchte die Politik, durch das Gestalten individueller und die Hälfte der zur Bebauung geeigneten und landeseigenen Grundstücke privati- objektbezogener Verkaufsentscheidungen Widerstände gegen den Verkauf von siert worden, was die Handlungsspielräume der Berliner Stadtentwicklungspolitik Liegenschaften in den Bezirken und der Verwaltung zu umgehen.12 Um mit der bis heute dramatisch einschränkt. Privatisierung öffentlicher Liegenschaften höchstmögliche Gewinne zu erzielen, wurden unternehmerische Elemente in die Verwaltungsstrukturen der Bezirke „Verloren, aber nicht für alle“ eingeführt. Berlin ist durch weitreichende Privatisierungen landeseigener Flächen Für Investor*innen ist die Privatisierung landeseigener Liegenschaften lohnens- in einen Modus des Extraktivismus13 versetzt worden, der als einseitiges ökono- wert, da die immensen Wertsteigerungen der Grundstücke als leistungslose Ge- misches Konstrukt Gewinnerwartung als Motor der Stadtentwicklung ins Zentrum winne verbucht werden können.5 Der Ökonom Ottmar Edenhofer erläutert, dass setzt. Folgen dieser Politik sind ein überhitzter Wohnungsmarkt und ein sozial- jene, die städtischen Boden besitzen, auch unvermeidbar von den öffentlich pro- räumliches Gefüge, aus dem einkommensschwache Gruppen verdrängt und so die duzierten Gütern in der Stadt profitieren, wie von Parks, sozialer Infrastruktur Innenstadtbezirke homogenisiert werden. oder Kunst- und Kultureinrichtungen und damit ohne Eigenleistung einen Zuge- Mit der Setzung neuer Schwerpunkte in der Liegenschaftspolitik der neuen Se- winn generieren.6 Der Verkauf des Kunst- und Kulturhauses Tacheles verdeutlicht natsverwaltung konnte ab 2016 eine weitere Verdrängung alternativer Bewirt-
hintergrund 026 / 027 schaftungsstrukturen durch beispielsweise Zwischennutzungen beendet werden. Trotz dieser neuen Liegenschaftspolitik gibt es immer wieder Beispiele, die nicht Splitter- und Arrondierungsflächen mit einer Abkehr vom Primat der Privatisierung öffentlicher Liegenschaften in in Relation zur Gesamtzahl der Liegenschaften im Treuhandvermögen Einklang stehen. So stimmte 2017 die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lich- Gesamtfläche der Grafik: Splitter- und Arrondie- tenberg dem Verkauf landeseigener Grundstücke an der Rummelsburger Bucht an Splitter- und rungsflächen im Kontext der Arrondierungsflächen Gesamtliegenschaftszahl im eine private Investorengruppe zu. Die Bürgerinitiative „Bucht für alle“, die auch im THV Treuhandvermögen auf Grundla- ge von den öffentlich zugäng- ein Nutzungskonzept für die Fläche vorgelegt hatte, wurde bei den Verhandlungen 15.531.702 m2 lichen BIM Kennzahlenreports nicht berücksichtigt, obwohl bereits eine langjährig erfolgreiche Zwischennut- 2015-2020 zung durch die Initiative bestanden hat.14, 15 Der Bezirk Lichtenberg hat die Rum- melsburger Bucht für eine weitere Privatisierung freigegeben, wodurch ein über- holtes Verständnis von Stadtplanung durch die Politik praktiziert wird. 13.597.943 m2 * Durchschnittsgröße der einzelnen Liegenschaften ** Prozentualer Anteil der Splitter- und Arrondierungs- Die neue Transparenz in der Berliner Liegenschaftspolitik flächen im THV Nichtsdestotrotz wurde mit der Einführung der "Transparenten Liegenschaftspo- litik" bereits im Jahr 2013 die Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung für Berlin gesetzt. Damit sollten die wirtschafts-, kultur- und sozialpolitischen Ziele und die Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz und des Klimaschut- zes realisiert werden. Dieser stadtentwicklungspolitische Wandel ist auch durch die alternative Verwertung landeseigener Grundstücke geprägt. Anstelle von Ver- marktung und Privatisierung tritt eine langfristige Betrachtung und Bewertung städtischer Flächen in den Vordergrund. Der Verkauf von Liegenschaften erfolgt demnach ausschließlich dann, wenn das Land die Entwicklung eines Grundstücks nicht selbst wahrnehmen, aber über die künftige Nutzung mitbestimmen möchte. In diesen Fällen erfolgt die Vermarktung grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. 6.765.857 m2 Das substantielle Instrument der Transparenten Liegenschaftspolitik ist das von 5.843.140 m2 der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) durchgeführte Clusterungsver- fahren, mit dem die öffentlichen Liegenschaften neu bewertet werden. 4.423.301 m2 Mit Transparenz ist lediglich die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens gemeint, 4.011.187 m2 das der Umsetzung liegenschaftspolitischer Ziele dient. Im Abschlussbericht der BIM wird das Clusterungsverfahren als ein konsensueller und transparenter Pro- zess beschrieben, der die künftige Nutzung der Liegenschaften bestimmt. Trans- parenz bezieht sich dabei auf ein formal nachvollziehbares Verfahren selbst. Es 3.553 m2 3.236 m2 gibt aber keine Offenheit im Sinne eines gemeinschaftlichen und offenen Zugangs * 2.432 m2 2.329 m2 zu Daten und Informationen. Eine genaue Auskunft darüber, welche Grundstücke 2.037 m2 2.052 m2 sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, bietet das Verfahren nicht. Der Umgang mit städtischen Liegenschaften bleibt aber solange intransparent, bis alle städtischen Akteure durch eine öffentliche Beteiligung in die Gestaltungs- prozesse einbezogen werden. Eine umfassende Beteiligung sieht auch die Leipzig 29,2 % ** 29,3 % 42,3 % 44,8 % 48,9 % 51,9 % 1.280 / 4.371 1.231 / 4.201 1.177 / 2.781 1.124 / 2.508 1.063 / 2.171 1.015 / 1.954 Charta als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung16 vor. Dem gegenüber 2015 2016 2017 2018 2019 2020
hintergrund / 029 028 folgt die Berliner Liegenschaftspolitik derzeit nur bruchstückhaft diesem Ver- ständnis vom Städtebau und von Flächennutzung. Das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung sollte ein offener Austausch von Daten und Informationen zwischen den Senatsverwaltungen und der Öffentlichkeit darstellen. So könnte Transparenz in einem umfassenden Sinne erzeugt werden. Bislang sind die Verwaltungsprozesse nicht darauf angelegt, Daten umfang- reich zu veröffentlichen. Da wenig zentrale Steuerung der Datenbestände in Berlin existiert und unterschiedliche Verwaltungen ihre Daten generell nicht unterein- ander abstimmen, ist die Datenlandschaft in Berlin extrem heterogen. Obwohl im Jahr 2018 die Open Data Informationsstelle (ODIS) gegründet wurde, die als An- sprechpartner und Unterstützungsangebot zu Open Data für Mitarbeiter*innen 11,1 % 10,9 % 10,7 % der Berliner Verwaltung dient, ist die Bereitstellung von Open Data in Berlin noch Individuelle Bauweise Produktion/Industrie/Lager Werdendes Bauland begrenzt. Ungeachtet dessen, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die 446.170 m2 438.389 m2 432.230 m2 Zivilgesellschaft und die Verwaltung selbst von einem Open Data Angebot weit- reichend profitieren könnte, wird die Datenoffenlegung bis auf Weiteres nur im Kontext der Verwaltung vorangetrieben. Seit 2021 gibt es die Open Data Rechts- verordnung zur Bereitstellung von offenen Daten, die allerdings nur für Behörden der Berliner Verwaltung gilt. Eine vollständige Transparenz lässt sich aber nur mit Hilfe eines Transparenzgesetzes erreichen, wie es beispielsweise die Hansestadt Hamburg verabschiedet hat. Damit hat Hamburg eine rechtliche Grundlage für Open Data geschaffen und einen Zugang zu Daten und Informationen im Interesse 7,2 % 6,6 % 5,6 % 5,4 % Gemischte Nutzung Forst-/ Erholungs-/Wochen- Medizinische der Allgemeinheit und Zivilgesellschaft ermöglicht. Ein solches Transparenzgesetz 289.570 m2 Landwirtschaftsflächen endgrundstücke Einrichtung auf Landesebene würde nicht nur für Behörden, sondern auch für landeseigene Splitter- und 265.228 m2 223.847 m2 215.292 m2 Gesellschaften wie der BIM gelten. 7% Arrondierungsflächen b a c 3,9 % 3,8 % Schulgebäude Sonstiges a 5,3 % 157.000 m2 154.345 m2 Versorgungsanlagen Geschosswohnungsbau 5.221 m2 280.475 m2 1 Zawatka-Gerlach, Ulrich, 2011. 211.351 m2 2 Schüschke, Florine, 2020, S. 79. b Erbbaurecht Wohnen 3 Ebd. 4.537 m2 Gastronomie Einzelhandel 4 Ebd. 40.300 m2 5 Ebd. c 2,4 % 2,4 % Handel 6 Rettich, Stefan, Tastel, Sabine, 2020, S. 27. Sachenrecht Gewerbe Sport/Bäder Grünflächen 7 Malterre-Barthes, Charlotte, 2020, S. 116-125. 1.286 m2 96.821 m2 78.913 m2 8 Senatsverwaltung für Finanzen, 2022. 9 Harvey, 1989, S. 6. Grafik: Kategorien im 20.482 m2 10 Gemeinbedarf Garagen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, 2022. Treuhandvermögen 2020 auf 11 Sachenrecht Harvey, 1989, S. 6. Grundlage von https:/ www. 12 39.513 m2 37.106 m2 Silomon-Pflug, Felix, 2018, S.211. berlin.de/sen/ 13 Wohnen 14 ARCH+ 241, Berlin Theorie – Politik des Raums im Neuen Berlin, S. 96. Schüschke, Florine, 2020, S. 79. finanzen/vermoegen/ liegenschaften/transparente 6,9 % 5,3 % 2,4 % Verkehrsfläche Erbbaurecht Gewerbe Büro/Verwaltung 15 Wahmkow, Jonas, 2019. liegenschaftspolitik/artikel. 277.777 m2 211.146 m2 84.188 m2 b 16 Bmi.bund.de, Neue Leipzig Charta, S. 8. 702602.phpStand: 23.11.2021 a c Grafik: Zusammensetzung des Treuhandvermögens im Jahr 2020 (Gesamtfläche Treuhandvermögen 2020: 4.011.187 m²)
hintergrund 030 / 031 Von Restflächen zu Jokerflächen – Berichterstattung an den Unterausschuss Vermögensverwaltung gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 9 Landeshaushaltsordnung (LHO).“ Raumaneignung als Ziel Katalin Gennburg Als Stadtforscherin kenne ich etliche Projekte der kreativen Raumaneignung und Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion Berlin Raumakrobatik weltweit und konnte diese Definition deshalb einfach nicht akzep- tieren. Was bitteschön sollen denn „selbständig nicht bebaubare oder wirtschaft- Was genau sind eigentlich Arrondierungsflächen? Diese bescheidene Frage lich nicht eigenständig nutzbare Flächen“ sein in einer Stadt, wo es Orte wie den richtete ich im Mai 2019 als Abgeordnete an den Senat. Die schiere Tatsache, Club der Visionäre, Bauwagenplätze aller Art, das Tipi-Land oder den Klunkerkra- dass aus sogenannten Restflächen im offiziellen Politikgeschäft heute „Urba- nich als Veranstaltungsort auf einem Parkhausdeck gibt? Über kreative Raumnut- ne Optionsflächen“ geworden sind, ist ein Erfolg im Ringen um unseren Berliner zungen in einer Stadt mit Platzmangel wollte ich ernsthaft reden und Potenziale Stadtraum. heben. Deshalb ließ ich nicht nach. In der öffentlichen Debatte über Arrondierungsflächen wird manchmal über Rest- Meine Botschaft: Wenn bei diesen sog. Arrondierungsflächen Potenziale schlum- flächen gesprochen, während beispielsweise der Berliner Atelierbeauftragte Mar- mern, dann sollten auch diese nicht mehr veräußert werden. Dass seit 2015 immer tin Schwegmann immer wieder den Begriff der Jokerflächen in unsere Debatten mehr Initiativen Raumpotenziale für ihre Arbeit und die Entwicklung neuer Pro- einführte. Drei Jahre ist es nun schon her, dass sich Akteur*innen aus verschie- jekte der Stadtproduktion von unten reklamierten, hat an sich schon viel mit der denen stadtpolitischen Zusammenhängen und auf unterschiedlichen politischen Geschichte der Stadt seit 1990 zu tun; und vermutlich auch schon der davor. Ebenen gemeinsam auf die Suche nach diesen unbekannten Raumpotenzialen machten, und obwohl die Flächen selbst nach wie vor wie Staatsgeheimnisse ge- Berlin, die Stadt der Zwischennutzungen und Hausbesetzungen, der illegalen hütet werden, sind wir gemeinsam einige Schritte vorangekommen. Raves und Restrealitäten… War es nicht eine Regierung unter dem früheren Bür- germeister Wowereit, die diese Erzählung als Standortfaktor über die Stadt legte? Heute, so die offizielle Verlautbarung der Berliner Immobilien Management GmbH Dass die Berliner*innen, spätestens seitdem ihre Stadt als „place to be“ vermark- (BIM), seien „Urbane Optionsflächen“ Teil der Berliner Liegenschaftspolitik. Die- tet wurde, auch entsprechend als Antwort darauf die eigenen Räume mit Klauen se Aussage markiert den Teilerfolg im Ringen um die Mitsprache in der Flächen- und Krallen verteidigten, ist nur folgerichtig. Dass mit dem Volksentscheid zur vergabe durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen einerseits, und die Bewertung Freihaltung des Tempelhofer Flugfeldes der neuerlichen Regierung damals die von Grund und Boden nach nicht rein monetären Verwertungsoptionen durch Rote Karte gegen den weiteren Ausverkauf gezeigt und die Liegenschaftspolitik das Land Berlin andererseits. Denn ich erinnere mich gut an die zahlreichen Ver- des Landes Berlin damit quasi per Volksabstimmung im Sinne der Sozialisation anstaltungen und Diskussionsrunden, Plenardebatten und Haushaltsverhand- und Stadtaneignung von unten ausgerichtet wurde, ist Folge der brutalen Priva- lungen seither, in denen mir von allen möglichen Ebenen bescheinigt wurde, tisierungspolitik nach 1990 und sollte als Rote Karte an die Regierenden für die „Scheindebatten“ über nicht vorhandene Potenzialflächen zu führen und dass Ewigkeit verstanden werden. Leider wird trotz Volksabstimmungen und einem es diese Flächen für kreative Nutzungen gar nicht gebe. So lautete die Antwort Jahrzehnt Runder Tische zur Berliner Liegenschaftspolitik seit Jahren so gut wie der Senatsverwaltung für Finanzen auf meine schriftliche Anfrage mit dem Titel: allen Initiativen erzählt, dass nicht alle etwas vom Stadt-Raum-Kuchen abhaben „Arrondierungsflächen? Zwischennutzungen & Kunstproduktionsräume!“ und könnten und der Platz in der Stadt nun einmal enger werde… der Drucksachennummer 18/18787: „Bei Arrondierungsflächen handelt es sich um selbständig nicht bebaubare oder wirtschaftlich nicht eigenständig nutzbare Abwimmeln hat System, und ich frage mich, wieso nach all dem Ausverkauf nicht Flächen oder nicht benötigte Teilflächen von Verkehrs- oder Grünflächen in der eigentlich Demut bei den Regierungsinstitutionen angesagt ist, die über die Res- Regel bis zu einer Größe von 300 m². Zudem gibt es in Einzelfällen auch extrem sourcen der Stadt wachen? schlecht zugeschnittene größere Grundstücke (z.B. sehr lang gezogene oder nicht erschlossene sog. „Hubschrauberlandeplätze“), bei denen als sinnvolle Option Ja, warum wird eigentlich der Platz vor allem für diejenigen immer enger, die sich nur der Verkauf an Anrainer bleibt. Diese Klassifizierung ist auch Grundlage der um Stadtentwicklung von unten und in zivilgesellschaftlichen Strukturen um Orte
hintergrund 032 / 033 der Zusammenkunft bemühen? Warum wird eigentlich immer jenen der Stuhl vor Nein, Stadträume sind hoch umkämpfte Räume, in denen das Recht auf die Stadt die Tür gestellt, die Räume gemeinsam erobern und für gesellschaftliche Transfor- für die Menschen oder das Recht für die Kapitalverwertung durchgesetzt wird. mationspotenziale ausloten und nutzen wollen? Diese politische Erfahrung sitzt Mit dem Berliner Bodenfonds haben wir uns in der 18. Wahlperiode auf den Weg sehr tief, nicht nur bei mir als LINKE. Für mich ist sie handlungsleitend. gemacht, den Boden der Stadt demokratischer zu verwalten und wieder Liegen- schaften für die strategische Flächenvorsorge zurückzuholen in Landeshand; das Diese Erfahrung lässt dann auch aufhorchen, wenn der Senat im Folgesatz der ist ein wichtiger Schritt. oben genannten Anfrage ausführt: „Selbstverständlich kann jedes Grundstück eine Nutzung finden. Es gibt aber durchaus Grundstücke, an denen das Land Ber- Ein transparentes Liegenschaftskataster ist seit etlichen Jahren die Forderung lin kein Interesse für eigene Zwecke haben kann und das Halten des Grundstücks der stadtpolitischen Gruppen in Berlin und wird mit derselben Entschlossenheit damit nicht sinnvoll ist.“ Das aber ist doch die Gretchenfrage der Stadtentwick- von der Regierungsseite abgelehnt – leider. Nur wenn wir wissen, was der Stadt lungspolitik, nämlich: Welches Interesse hat denn das Land und welche Zwecke gehört, können wir demokratische Zugänge zu diesem öffentlichen Eigentum le- benennt die Landesregierung für die Nutzung des eigenen Grund und Bodens? gen oder stärken. Deswegen muss das Projekt der Restflächenerkundung weiter- geführt werden, damit diese als Potenzialflächen auch genutzt werden können Ganz offensichtlich hatte ich hier einen Dissens mit der Finanzbehörde, denn als und nicht weiter die Staatsschatulle füllen. Dass auch die Ebenen der Regierungs- gewählte Abgeordnete streite ich für die strategische Raumrückgewinnung gegen politik inzwischen nicht mehr von Restflächen reden und deren Potenziale ver- den Ausverkauf und die flächendeckende Kommerzialisierung der Stadt. Mein neinen, ist ein guter Anfang. Jetzt müssen diese Potenziale endlich veröffentlicht Credo: Wir müssen Löcher in den städtischen Verwertungsteppich schneiden und und in einer weiteren Erkundung den Raumakrobat*innen Berlins zugänglich ge- darüber Räume für die Menschen und gegen die einseitige Verwertungspolitik – in macht werden. Stadtbaugeschichte ist Gesellschaftsgeschichte. Machen wir diese einer global organisierten Metropolenmarketing-Glitzerwelt – zurückgewinnen. Berliner Geschichte zu unserer Stadtaneignungsgeschichte! Zurück zu meiner Frage: Können dafür auch „unvermarktbare“ Handtuchflächen hilfreich sein? Wäre dem räumungsbedrohten Bauwagenplatz nicht auch geholfen, wenn sich für diesen eine „unvermarktbare“ „Randfläche“ auftäte? Wäre eine sol- che „Restfläche“ vielleicht eine prima Alternative für den Kinderzirkus oder das Klimagartenprojekt? Genau darum geht es: Raumpotenziale für Kreativnutzungen. Dafür dürfte wohl kein Raum zu kompliziert und keine Fläche zu schlecht geschnitten sein, und Er- fahrungen in zig anderen Städten bestätigen diese Vermutung. Doch bleiben wir in Berlin: Mit dem Projekt der „Floating University“ (siehe S. 083) auf dem Regenrück- haltebecken wurde vor einigen Jahren ein Ort geschaffen, der der lebendige Be- weis für diese These ist und damit auch Architekturpreise abräumen konnte. Dass die Floating University nun wieder in Gefahr ist, steht sinnbildlich für u.a. meine Bemühungen, die Arrondierungsflächen in den vergangenen Jahren und die politi- sche (fehlende) Bereitschaft umzusteuern. Das Beispiel zeigt: Es geht nicht um Möglichkeiten, es geht um Macht! Dieses simple wie gleichzeitig ernstzunehmende Fazit müssen wir uns im Kampf um städ- tische Räume immer wieder klarmachen. Raum verteilt sich nicht von allein nach sozialen Kriterien und in die Hände derjenigen, die Stadtraum umgestalten und Räume für Menschen schaffen wollen, egal ob Wasser, Gärten oder Beton. 17 https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18787.pdf
prozesse 034 / 035
prozesse 036 / 037 Quantifizierung verteilen (s.u.). Der Prozess wurde von der BIM durchgeführt, an dem Verfahren waren alle Bezirke und Senatsfachverwaltungen sowie die Senatskanzlei19 betei- Von der Arrondierungs- zur Urbanen ligt. Das Verfahren dient der Stadt als Werkzeug, um auf weitere Liegenschafts- Optionsfläche verkäufe weitgehend zu verzichten beziehungsweise diese nur in Konzeptverfah- ren zu vergeben, um gestaltend auf die Stadtentwicklung einzuwirken. Das Konzept der Transparenten Liegenschaftspolitik des Berliner Senats aus In mehreren Votierungszyklen geben zunächst alle Bezirke ihr Votum ab und dem Jahr 2013 bildet den Hintergrund dieser Studie. Im Auftrag der Senats- erst im Anschluss die Senatsfachverwaltungen und die Senatskanzlei. Danach verwaltung für Finanzen (SenFin) hat die BIM das Clusterungsverfahren zur Be- wird im Portfolioausschuss über die endgültige Zuteilung der jeweiligen Flächen wertung landeseigener Liegenschaften entwickelt. Im Abschlussbericht Cluste- entschieden. Der Umfang des von der Senatsverwaltung für Finanzen durch die rung18 aus dem Jahr 2020 steht, dass Arrondierungs- und Splitterflächen unter BIM zur Analyse freigegebene Liegenschaftsvermögen Berlins umfasst ungefähr 300 m² aus haushaltstechnischen, rechtlichen und Praktikabilitätsgründen vom 5.700 Flächen bzw. 51.749.200 m²/Hektar. Diese Flächen wurden zwischen 2013 Clusterungsverfahren ausgenommen sind. Die Berliner Abgeordnete Katalin Genn- und 2019 im Rahmen des ersten Clusterungsverfahrens bewertet und strukturiert burg hat aus diesem Grund bereits 2019 einen Antrag zur Untersuchung der im und in vier Cluster aufgeteilt. (siehe Grafik Seite 042/043) Clusterungsverfahren nicht berücksichtigten Arrondierungs- und Splitterflächen eingereicht. Dieser Antrag wurde als parlamentarischer Beschluss in den Landes- In Cluster I sind Grundstücke des Fachvermögens zusammengefasst. Ein Grund- haushalt 2020 und 2021 mit aufgenommen und ist die Grundlage der Studie Urba- stück des Fachvermögens20 liegt vor, wenn es aktuell und vollumfänglich für ne Optionsflächen. Diese wurde durch den Atelierbeauftragten für Berlin des bbk fachliche Zwecke genutzt wird und deren Nutzung durch die Fachverwaltung dau- berlin in Kooperation mit raumlaborberlin im Jahr 2020/21 erarbeitet. In der Pro- erhaft beibehalten werden soll. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die insbe- jektskizze für die Studie wurde die Untersuchung der Flächen als linearer Prozess sondere der gegenwärtigen Daseinsvorsorge dienen und vollumfänglich den Be- vorgeschlagen, der in die Phasen Quantifizierung, Qualifizierung und Operatio- zirksverwaltungen zugeordnet sind (z.B. Kita, Schule oder Polizei etc.). nalisierung strukturiert werden sollte. Nach einer Erfassung aller Flächen sollten diese vertiefend untersucht werden, um dann geeignete Parameter für eine Inge- Im Cluster II sind Grundstücke der künftigen Daseinsvorsorge gruppiert. Diese brauchnahme zu entwickeln. sogenannten Vorhalteflächen werden in zwei Kategorien aufgeteilt: Flächen der Kategorie A sind Grundstücke, die im Zeitraum der nächsten fünf Jahre aufgrund Die im Juni 2021 getroffene Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen, die der demografischen Entwicklung für eine Aufgabe der Daseinsvorsorge als Fach- Arrondierungs- und Splitterflächen nun doch in einem weiteren Clusterungsver- nutzung benötigt werden und deren Absicherung über eine Investitionsplanung fahren durch den Portfolioausschuss bewerten zu lassen, machte eine Anpassung bereits gewährleistet ist. Flächen der Kategorie B werden voraussichtlich in einem der Arbeitsweise und Methodik erforderlich. Die Ausrichtung der Studie nimmt Zeitraum von zehn Jahren für eine Aufgabe der Daseinsvorsorge als Fachnutzung nun eine unterstützende Funktion im Votierungsprozess ein, um potenzielle Flä- durch das Land Berlin benötigt oder sie haben eine überbezirkliche Bedeutung chen im Rahmen des Clusterunsgverfahrens herauszufiltern und eine nachgela- (z.B. Flächen für Kitas, Schulen oder Polizei etc.; eine Fläche mit überbezirklicher gerte vertiefende Untersuchung zu ermöglichen. Eine das Clusterungsverfahren Bedeutung wäre z.B. ein Zoo). ergänzende Untersuchung ermöglicht eine detaillierte Bewertung der Flächen, um zielführend innovative Nutzungspotenziale zu erkennen. Dieses Vorgehen ermög- Zu Cluster III werden Grundstücke mit Vermarktungsperspektive gezählt, die in licht es, identifizierte Flächen einer gemeinwohlorientierten Verwendung zuzuord- drei verschiedene Kategorien unterschieden werden: Ein Grundstück mit Vermark- nen und perspektivisch als Urbane Optionsflächen zu entwickeln. tungsperspektive I liegt vor, wenn dieses weder einer gegenwärtigen oder einer künftigen Daseinsvorsorge dient und nur noch untergeordnet fachlich genutzt Das Clusterungsverfahren wurde im Rahmen der Transparenten Liegenschafts- wird. In Vermarktungsperspektive II fallen solche Grundstücke, die strategisch politik entwickelt, um die zukünftige Verwendung kommunaler Liegenschaften gehalten und daher nur über Erbbaurechte oder Zwischennutzungen vermark- zu bewerten und die Grundstücke entsprechend auf verschiedene Cluster zu tet werden sollen. Grundstücke in der Vermarktungsperspektive III dienen der
prozesse 038 / 039 Clusterungsverfahren Akteur*innen Wer sitzt im Portfolioausschuss? L EN Z YK S NG Rund 5.706 landeseigene Grundstücke wurden im Prozess der Clusterung hinsichtlich SEN FIN BIM GMBH 12 BEZIRKE/ SENATSKANZLEI + ihrer gegenwärtigen Nutzung und zukünftigen Nutzungsperspektiven im ersten Durch- RU gang untersucht. BEZIRKS- 10 SENATS- E ÄMTER VERWALTUNGEN TI VO ↓ ↓ ↓ ↓ Prozess- Operative Vermögens- Fachaufsicht verantwortlich Steuerung träger ↓ Vorauswahl* 12 BEZIRKE/BEZIRKSÄMTER ↓ des Mitarbeiter*innen der ↓ Vorsitz im Prozesses jeweiligen Verwaltungen Das erste Votum wird vom derzeitigen oder Portfolioaus- ↓ Objekt ehemaligen Vermögensträger abgegeben. schuss Beratende im Pool Portfolio- VERMÖGENSTRÄGER ausschuss ↓ ↓ hat in der Erstvotierung Einschätzungsprärogative, operativ mit ↑ welche Grundstücke im Fachvermögen bleiben CLiB ** SEN FIN ↑ SENATSKANZLEI + Von der Senatsverwaltung für 10 SENATSVERWALTUNGEN Finanzen wurden im Nachgang [Fachaufsicht] SEN FIN der Aufstellung des Konzepts ↓ ↓ Ausschlussgründe für eine Fachverwaltung haben eine achtwöchige Frist, Mit Zustimmung der Finanzverwaltung kommt Clusterung der landeseigenen um das Erstvotum zu bestätigen/zu widerrufen es zu einer Befassung im Portfolioausschuss. Grundstücke definiert, um die zu analysierende Anzahl an Objek- ↓ ↓ ten zu reduzieren. Portfolio Ausschuss Befassung mit den Objekten und Entschluss über das Cluster Erstvotierung im Portfolioausschuss. ↓ Zweitvotierung Votierung in ↓ „Vermarktungsperspektive II - Verdacht auf Eignung als Urbane Optionsfläche“. I II III IV I. Grundstücke des Fachvermögens * ** AUSNAHMEN CLiB Bestimmte Grund- CLiB steht für Cluste- II. Grundstücke für Daseinsvorsorge stücke wurden aus rung der Liegenschaf- „haushaltstechnischen, ten des Landes Berlin. rechtlichen und Prak- tikabilitätsgründen“ III. Grundstücke mit Vermarktunsperspektive von der Clusterung ausgenommen, z. B. Splitter- und Arron- IV. Grundstücke mit Entwicklungsperspektive dierungsflächen. Cluster→
prozesse / 041 040 Daseinsvorsorge mit Entwicklungsperspektive, die von Dritten geleistet wird. Die Flächen der Vermarktungsperspektive werden über das Konzeptverfahren veräu- Gesamtfläche der einzelnen Bezirke mit ßert, in dem nicht die Verkaufssumme im Vordergrund steht, sondern das beste jeweils der Gesamtfläche der geclusterten Konzept für die Erfüllung des angestrebten Nutzens des Grundstücks honoriert wird. Das Grundstück wird hier vornehmlich durch Erbpachtverträge übertragen Liegenschaften (z.B. ein Grundstück, auf dem eine Wohnungsbaugenossenschaft bezahlbaren Wohnraum schafft). Gesamtfläche der einzelnen Bezirke mit jeweils der Gesamtfläche der geclusterten Liegen- schaften, mit Daten aus dem Abschlussbericht Dem Cluster IV werden Grundstücke mit Entwicklungsperspektive zugeordnet, der Clusterung und Wikipedia Stand 14.12.21 bei denen hinsichtlich der künftigen Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Gesamtfläche in km2 der geclusterten Liegenschaften in den jeweiligen Bezirken Das Land Berlin möchte demnach nicht als Eigentümer agieren, jedoch die zukünf- tige Nutzung mitbestimmen. In diesen Fällen erfolgt die Vermarktung grundsätz- lich über ein Konzeptverfahren. Im Ergebnis des Clusterungsverfahrens 2013-19 entfielen 66 Prozent der unter- 10 suchten Flächen auf die Berliner Bezirke und 34 Prozent auf das Land Berlin, zu dem das Treuhandvermögen, die SILB und SODA zählen, die durch die BIM verwal- tet werden. (siehe Grafik Seite 042/043) 8 Steglitz-Zehlen dorf 6 Tempelhof-Schö neberg Reinickendorf Mitte Pankow 4 Marzahn- Heller sdorf Neukölln Span dau Charlottenburg- Wilmersdo rf Treptow-Köpenick 2 Lichtenberg 18 Senatsverwaltung für Finanzen, 2020. 19 Die Senatskanzlei ist eine oberste Landesbehörde, die Friedrichshain-Kre uzberg die Regierende Bürgermeister*in von Berlin bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt. 20 “Bleiben bei den jeweiligen Fachverwaltungen und Bezirken, da sie für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Landes „betriebsnotwendig“ sind, bspw. für den Betrieb einer Kita” - https://www.bim-berlin.de/unser-unternehmen/ Gesamtfläche der einzelnen Bezirke in km² liegenschaftspolitik/clusterung/ zuletzt aufgerufen am 06.02.2022 0 25 50 75 100 125 150 200
prozesse 042 / 043 Zusammenhang zwischen Clustern und Vermögensträgern – Vermögen in den vier Clustern VERMÖGENSTRÄGER Bezirke } Bezirke 66 % } Hauptverwaltungen SILB SODA BIM 34 % Treuhandvermögen des LFB I. II. III. IV. Grundstücke des Fachvermögens Grundstücke für Daseinsvorsorge Grundstücke mit Grundstücke mit Vermarktungsperspektive Entwicklungsperspektive SILB BEZIRKE SODA BEZIRKE SILB BEZIRKE BEZIRKE THV THV SILB SILB
prozesse 044 / 045 Vermögensänderungen Flächen im THV und nach der Clusterung ihre Zielvermögen „Von den insgesamt 5.003 beschlossenen „Im Rahmen der Clusterung wurden ins- Objekten ist für rund 83% kein Vermögens- gesamt 729 THV-Grundstücke für eine transfer erforderlich, für rund 11 % wurde Herauslösung aus dem THV und eine dieser bereits abgeschlossen und für rund Zuweisung in die vier Zielvermögen SODA, 5% ist dieser noch zu veranlassen. Dies 2.961.916 m2 952.589 m2 40.519.905 m2 Bezirk, Hauptverwaltungen und SILB 27 THV-Flächen kann sowohl eine Herauslösung aus dem bereits bereits Vermögens- beschlossen. Rund 66 % (488 Objekte) der Übertragung zur Haupt- Treuhandvermögen und Rückübertragung abgeschlossen veranlasst veränderung im THV befindlichen Clusterobjekte wur- verwaltung oder SILB 488 THV-Flächen an die Bezirke, eine Zuweisung oder Ent- nicht erforderlich den oder werden dem SODA zugewiesen. gehen ins SODA nahme aus dem SILB oder eine Zuweisung Diese bilden insgesamt eine Fläche von rd. zum SODA bedeuten.“ 5% 83 % 2.420.000 m².“ 4% Grafik: Vermögensänderung nach der Clusterung auf 11 % Grafik: Flächen im THV und ihre Zielvermögen nach 66 % Grundlage von Abschlussbericht Clusterung 2020 der Clusterung auf Grundlage von Abschlussbericht Clusterung 2020 30 % 214 THV-Flächen Rückübertragung an die Bezirke
hintergrund 046 / 047 Qualifizierung Im nächsten Schritt wird überprüft, welche Nutzungskategorie vorliegt, also ob es sich planungsrechtlich um eine Bau-, Frei-, Verkehrs- oder andere Fläche han- Der Weg zur Urbanen Optionsfläche delt und ob diese Zuordnung gegebenenfalls geändert werden kann. Im Ergebnis entsteht so eine Zuordnung der Flächen in Bauliche Nutzung oder Freiräumliche Nutzung, die ihrerseits wiederum in permanent und temporär unterteilt sind. Flä- Die im ersten Clusterungsverfahren nicht berücksichtigten Grundstücke der chen, die demzufolge nicht nutzbar erscheinen, werden der Position Mikrobrachen Kategorie Arrondierungs- und Splitterflächen sollen in einem zweiten Verfah- zugeordnet. Mikrobrachen ermöglichen eine Biodiversität, die durch Kleinstbioto- ren betrachtet werden. Um potenzielle Urbane Optionsflächen herauszufiltern, pe gefördert werden und einen Beitrag zur klimagerechten Stadt schaffen können werden vorab Kriterien als Filter in den Clusterungsprozess integriert. Dabei han- (z.B. Nachbarschaftsgarten, Wildacker, naturnaher Teich). delt es sich zunächst um minimale Anforderungen, wie Flächengröße, Nutzungsart und Anbindung (siehe Grafik Seite 050/051), um eine möglichst große Anzahl an Grundstü- In der zweiten Stufe werden Kontext und Potenziale erfasst, um dadurch einen cken potenziell verfügbar zu machen. Dies erfolgt über einen längeren Zeitraum in vertieften Eindruck der Gesamtsituation zu erhalten. Dabei richtet sich der Fokus mehreren Zyklen, um die Kriterien gegebenenfalls anzupassen. Die Liegenschaften zum einen auf die baulichen und freiräumlichen Strukturen, zum anderen auf mit dem Potential einer Urbanen Optionsfläche sollen Cluster III mit Vermark- Akteure, Nutzungen und Infrastrukturen im direkten Umfeld. Potenzielle Entwick- tungsperspektive II zugeordnet werden, um diese dann über Erbbaurechte oder lungsbereiche, denkmalrechtliche Einschränkungen oder mögliche Bodenbelas- Zwischennutzungen vergeben zu können. tungen bilden weitere Merkmale der Begutachtung. Erweiterung des Clusterungsverfahrens Eine Aufstellung möglicher Programmierungen, die im Zusammenhang einer Dem Clusterungsverfahren folgt eine vertiefte Untersuchung der potenziellen Ur- Entwicklung gemeinnütziger Orte grundsätzlich möglich sind, bildet den Ab- banen Optionsflächen. In diesem zweistufigen Verfahren werden zunächst grund- schluss der zweiten Stufe. Im folgenden Kapitel werden Projekte aus der Berliner stücksspezifische Aspekte wie Erschließung, Bebaubarkeit sowie die planungs- Praxis gezeigt, die genauere Vorstellungen ermöglichen. rechtliche Kategorie geprüft, um mögliche Nutzungen allgemein einzugrenzen. In der zweiten Stufe werden der spezifische Kontext des jeweiligen Grundstücks und die daraus resultierenden Potenziale erfasst und Felder für eine mögliche Pro- grammierung aufgemacht. In der ersten Stufe (siehe Grafik Seite 052/053) wird zunächst geklärt, ob die Erschließung einer Fläche im Sinne der Bauordnung für Berlin gesichert ist. Falls das nicht der Fall ist, wird geprüft, ob eine Arrondierung mit angrenzenden Flächen möglich ist, um eine Erschließung herzustellen. In diesem Zusammenhang ist es relevant, ob sich die angrenzende Fläche in öffentlichem oder privatem Besitz befindet. Einer Arrondierung mit einer Fläche, die sich in Privatbesitz befindet, kann nur zugestimmt werden, wenn anteilig Nutzungsrechte eingeräumt beziehungsweise anteilig die Art der Nutzung festgelegt wird. Die Arrondierungsfläche wird so zum Joker. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob eine Fläche grundsätzlich bebaubar ist. Dazu wird untersucht, ob im Falle einer Bebauung die in der Bauordnung für Berlin festgelegten Mindestabstandsflächen eingehalten werden und ob die so verblei- bende Fläche eine Größe aufweist, die baulich genutzt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, wird eine mögliche Freiraumnutzung untersucht.
prozesse 048 / 049 Clusterungsverfahren plus Akteur*innen Wer sitzt im Portfolioausschuss? L EN Z YK S NG Erweitertes Verfahren für die 700 Arronderungs- und Splitterflächen SEN FIN BIM GMBH 12 BEZIRKE/ SENATSKANZLEI + unter 300m², die im ersten Verfahren nicht berücksichtigt wurden RU BEZIRKS- 10 SENATS- E ÄMTER VERWALTUNGEN TI VO ↓ ↓ ↓ ↓ Prozess- Operative Vermögens- Fachaufsicht verantwortlich Steuerung träger ↓ Vorauswahl 12 BEZIRKE/BEZIRKSÄMTER ↓ des Mitarbeiter*innen der ↓ Vorsitz im Prozesses jeweiligen Verwaltungen Das erste Votum wird vom derzeitigen oder Portfolioaus- ↓ Objekt ehemaligen Vermögensträger abgegeben. schuss Beratende im Pool Portfolio- VERMÖGENSTRÄGER ausschuss ↓ ↓ hat in der Erstvotierung Einschätzungsprärogative, operativ mit ↑ welche Grundstücke im Fachvermögen bleiben CliB SEN FIN ↑ SENATSKANZLEI + Von der Senatsverwaltung für 10 SENATSVERWALTUNGEN Finanzen wurden im Nachgang [Fachaufsicht] SEN FIN der Aufstellung des Konzepts ↓ ↓ Ausschlussgründe für eine Fachverwaltung haben eine achtwöchige Frist, Mit Zustimmung der Finanzverwaltung kommt Clusterung der landeseigenen um das Erstvotum zu bestätigen/zu widerrufen es zu einer Befassung im Portfolioausschuss. Grundstücke definiert, um die zu analysierende Anzahl an Objek- ↓ ↓ ten zu reduzieren. Portfolio Ausschuss Befassung mit den Objekten und Entschluss über das Cluster Erstvotierung im Portfolioausschuss. Filter Zweitvotierung ↓ Votierung in ↓ „Vermarktungsperspektive II - Verdacht auf Eignung als Urbane Optionsfläche“. Potential Evaluierung Evaluierung Evaluierung bestätigt Kriterien für Verdacht auf Eignung als urbane Optionsfläche I II III* IV 2 3 4 5 NUT- PRO- PER- MODELL- ZUNGEN GRAM- SPEK- PROJEKT MIE- TIVEN RUNG 6 VERGABE- PROZESSE * Vermarktungsperspektive 2 Cluster→ Potenzialprüfung→
prozesse 050 / 051 Filter – Kriterien zur Vorauswahl Definition der einzelnen Flächenkategorien W1 Wohnbaufläche GFZ über 1,5 W2 Wohnbaufläche GFZ bis 1,5 Das Ziel der Quantifizierung ist es, die infolge des ersten abgeschlossenen W3 W4 Wohnbaufläche GFZ bis 0,8 Wohnbaufläche GFZ bis 0,4 Clusterungsprozesses verbliebenen Arrondierungs- und Splitterflächen mit we- SH Sonderbaufläche Hauptstadtfunktionen SG Sonderbaufläche mit gewerblichem niger als 300 m² in einem erneuten Clusterungsverfahren mittels folgender Para- Charakter M1 Gemischte Baufläche meter erneut zu analysieren: M2 Gemischte Baufläche G Gewerbliche Baufläche EHK Einzelhandelskonzentration S Sonderbaufläche entspr. Zweckbestimmung SGrün Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil GB Gemeinbedarfsfläche VE G Fläche mit gewerblichem Charakter VE Grün Fläche mit hohem Grünanteil Bahn Bahnfläche Grün Freiflächen Lawi Landwirtschaftsfläche Wasser Wasserfläche LP Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt aus Flächennutzungsplan- Legende 2015 1 FLÄCHENGRÖSSE Die Fläche sollte minimal eine 2 NUTZUNGSART Alle Nutzungsarten der 3 ANBINDUNG Die Fläche sollte sich innerhalb des Größe von 10 m² haben Kategorien: W1, W2, W3, W4, SH, SG, S-Bahn Ringes befinden oder nicht M1, M2, G, EHK, S, S Grün, GB, weiter als 5 min (zu Fuß) entfernt VE G, VE Grün, Bahn, Grün, vom ÖPNV vorzugsweise U-, S- Wasser, Lawi, LP oder Strassenbahn sein.
prozesse 052 / 053 Potenzialprüfung Nutzungen 01 1. 2. 3. 4. Erschließung Bebaubarkeit Flächenkategorie Nutzungen 1.1 Ist eine öffentliche Erschließung 2.1 Ist die Fläche nach 3.1 Ist die Fläche im FNP §5 als nach §4 BauO Bln gewährleistet? BauO Bln §5-7 baulich nutzbar ? Baufläche gekennzeichnet ? Bauliche Dauerhaft Nutzung Temporär Saisonal Fünf Jahre bis zehn Ganzjährig 2.2 Ist die Fläche als gemein- Jahre schaftlicher Freiraum* nutzbar? 1.2 Ist eine Arrondierung 1.2 Kann die Fläche Temporär Saisonal der Fläche möglich? mit einer landeseigenen * z.B. Flächen für Stadtmöbel, begehbare Bis fünf Flächen arrondiert Grünflächen, Wasserspiele, welche von Jahre werden? der Gemeinde bewirtschaftet und unter- 3.2 Ist die Fläche im FNP Ganzjährig halten werden können. §5 als Freifläche gekenn- „Common Spaces“ zeichnet ? Freiräumliche Dauerhaft 3.3 Ist eine Nutzung plaungsrechtliche Umwidmung 1.2 Kann die Fläche als möglich? Temporär Saisonal Jokerfläche genutzt werden? Fünf Jahre 3.2 Ist die Fläche im FNP bis zehn §5 als Verkehrsfläche Ist das Verhältnis Jahre Ganzjährig Private Eigentümer*innen werden gekennzeichnet ? Aufwand/Nutzen Flächen unter der Erfüllung gemein- nütziger Auflagen zugesprochen tragbar? Temporär Saisonal Bis fünf Jahre Ganzjährig 3.2 Ist die Fläche im FNP §5 Mikrobrache Kategorie 1 in einer andere Flächen- kategorie verzeichnet ? Kategorie 2 Kategorie 3 1.1 1.2 2.1 3.1 § 4 BauO Bln Bebauung der Definition: Unter Arrondierung versteht man eine Neu- §5 BauO Bln Zugänge und Zufahrten auf den § 5 BauGB, Inhalt des Flächennutzungsplans Grundstücke mit Gebäuden ordnung von Grundstücken. Zersplitterte Flächen sollen Grundstücken zu einer sinnvollen Einheit zusammengefasst werden. §6 BauO Bln Abstandsflächen, Abstände Ja Definition Arrondierungsfläche siehe Glossar S. 092 §6a BauO Bln Abstandsflächen, Abstände für Lauben in Kleingärten Nein §7 BauO Bln Teilung von Grundstücken
prozesse 054 / 055 Potenzialprüfung Nutzungen 02 4. 5. 6. 7. Nutzungen Kontext Potenzial Programmierung Abfrage individueller Parameter. Die Bedarfe der Nutzungen werden aus dem näheren und weiteren Kontext abgeleitet. Bauliche Dauerhaft 5.1 6.1 Infrastrukturelle Anbindung Wohnen + Arbeiten Nutzung Wie kann man die Art der Bebauung im näheren Kontext und Erschließung Neue Wohntypen beschreiben? - Ist eine Anbindung mit ÖPNV in 5 min zu Fuß zu erreichen? Gemeinschaftliches Wohnen Temporär Saisonal - Ist die Fläche Teil einer Blockrandbebauung oder Teil eines - Welche Art von ÖPNV (Bus, S-/U- oder Straßenbahn) befindet sich im Träger Wohnen Fünf Jahre städtebaulichen Komplexes? näheren Kontext ? Atelier Wohnen - Besteht das Potenzial in der Bodenfläche? - Gibt es weitere Mobilitätsangebot wie Car- oder Bikesharing? bis zehn Ganzjährig - Besteht das Potenzial in der Dachfläche? - Welche Medien liegen an? (Strom, Frisch- und Abwasser etc.) Jahre Kunst + Kultur 5.2 Ateliers Theater Temporär Saisonal Welches Maß für eine bauliche Nutzung ist im näheren 6.2 Programmatik Ausstellungsorte Bis fünf Kontext angemessen? - Welche Flächennutzungen gibt es in der näheren Umgebung? Jahre - Welche bauliche Dichte ist mit dem Kontext vereinbar? - Existieren bereits gemeinwohlorientierte Projekte? Veranstaltungsorte + Clubs Ganzjährig - Wenn ja, besteht ein Potenzial der Verknüpfung oder Erweiterung der Programmatik? Bildung + Soziales Gemeinschaftsgärten Freiräumliche Dauerhaft 5.3 Nachbarschafts- & Jugendtreffs Nutzung Wie kann man die Art der Freifläche im näheren Kontext 6.3 Entwicklungsbereiche Offene Werkstatt - Befindet sich die Fläche in einem spezifischen Entwicklungsbereich mit Unterkünfte beschreiben? bestimmten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen? Temporär Saisonal - Ist die Fläche Teil einer Blockrandbebauung oder Teil eines - Oder innerhalb eines Sanierungsbereiches? Fünf Jahre städtebaulichen Komplexes? - Ist eine kollektive oder öffentliche Fläche angemessen? - Wie ist der BRW (Bodenrichtwert) zu beurteilen? Sport + Freizeit bis zehn - Befindet sich die Fläche innerhalb der Aktionskulisse Städtebauförde- Sportplatz Jahre Ganzjährig rung oder im Förderprogramm Soziale Stadt? Skatepark 5.4 Spielplatz Welches Maß für eine bauliche Nutzung ist im näheren Outdoor Fitness Temporär Saisonal Kontext angemessen? Bis fünf - Wie hoch sollte der Anteil von Versiegelung sein? 6.4 Akteur*innen Jahre - Wie hoch sollte die Dichte an Bepflanzung sein? - Befinden sich Wohnbaugesellschaften im Umkreis von 1.000m? - Befinden sich Wohnbaugenossenschaften im Umkreis von 1.000m? Gewerbe + Produktion Ganzjährig - Welche Substrate und Bodenbeläge sind angemessen? Märkte - Sollten bestimmte Anwohnende oder Institutionen im Besonderen be- rücksichtigt werden? Co-Working Werkstatt Mikrobrache Kategorie 1 5.5 Atelier Sind im Kontext noch weitere Flächen, welche erweitert 6.5 Vorgeschichte Kategorie 2 oder zu einer Biotopkette verknüpft werden können? - Sind unterschiedliche Aspekte des Denkmalschutzes (Bau, Boden, Natur, Biotop + Habitate Garten, Flur etc.) zu beachten? Ziele einer klimagerechten Stadt: - Liegen bei der Fläche Angaben zur Bodenbelastung oder Altlasten vor? Biodiversität, erweiterte Lebensräume - Befindet sich auf der Fläche bereits formelle oder informelle Bebauung Kategorie 3 Hochwasserschutz oder andere Nutzungen? Höhere Lebensqualität im urbanen Raum 5.1 6.3 § 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang § 165 BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen bebauten Ortsteile § 169 BauGB Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich §1-§23 DSchG Bln DenkmalschutzGes. Berlin 5.1-5.4 Art und Maß der zukünftigen Nutzungen ist eine wichtige Handlungsebene für die Akzeptanz in der Nachbarschaft und im Stadtraum
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