Urbane options-flächen - studie zur untersuchung von arrondierungsflächen aus dem treuhandvermögen des landes berlin - Kulturwerk des bbk berlin

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urbane
            options–
             flächen

                          studie zur untersuchung von
                       arrondierungsflächen aus dem
                   treuhandvermögen des landes berlin
kulturwerk des bbk berlin und raumlaborberlin
mit unterstützung der senatsverwaltung für stadtentwicklung, bauen und wohnen
umschlag innen   —   / 001

                             studie zur untersuchung von arrondierungsflächen
                             aus dem treuhandvermögen des landes berlin

                             kulturwerk des bbk berlin und raumlaborberlin
                             mit unterstützung der senatsverwaltung für stadtentwicklung und wohnen
einleitung                002   / 003
                                             Die vorliegende Studie zur Erkundung von Arrondierungs- und Splitterflächen
                                             für die Umsetzung innovativer Nutzungen ist Fortsetzung der Diskussionen des
                                             Runden Tischs Liegenschaftspolitik und Resultat des stadtpolitischen Einsatzes
                                             von Katalin Gennburg (Die LINKE). Die Studie wurde von raumlaborberlin und dem
                                             Atelierbeauftragten im kulturwerk des bbk berlin erarbeitet. Sie ist eine Weiter-
                                             führung der gemeinsamen Publikationen ArtCityLab 1 und 2. Das Ziel der Studie
                                             Urbane Optionsflächen ist die Erschließung von neuen Flächen für gemeinwohl-
                                             orientierte Nutzungen (für Kunst, Kultur, aber auch Soziales, Bildung und be-
                                             sonderes Wohnen). Im Zentrum der Studie steht ein transparenter und nachhal-
                                             tiger Umgang mit den Berliner Liegenschaften. Ein Resultat der Studie ist die
                                             veränderte Sicht der Berliner Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik auf
                                             Orte jenseits einer primär ökonomischen Verwertungslogik. Dieser neue Blick
                                             manifestiert sich in der Einführung des Begriffs der Urbanen Optionsfläche als
                                             ergänzende Kategorie der Klassifizierung von Flächen. Darauf aufbauend gilt es,
                                             künftige Raumpotenziale in der Stadt zu erschließen und die Liegenschaftspolitik
                                             für nachhaltige und innovative Nutzungen zu sensibilisieren, um erweiterte Pers-
                                             pektiven in der Entwicklung des städtischen Raums zu eröffnen. Im Rahmen einer
                                             Entwicklung, die auf ökologische Transformation und soziale Nachhaltigkeit aus-
                                             gelegt ist, bilden Urbane Optionsflächen ein neues Konzept für die Unterstützung
                                             einer gemeinwohlorientierten Raumproduktion.
                                             Urbane Optionsflächen sind Ergebnis eines umfassenden Bewertungsprozesses
                                             kommunaler Liegenschaften, welcher einzelfallspezifisch landeseigene Flächen in
                                             gemeinwohlorientierte Nutzungen überführt. Die Suche nach Urbanen Options-
                                             flächen erfordert eine zielgerichtete Vorgehensweise in der Erkundung landesei-
                                             gener Liegenschaften und verlangt eine konsequente Ausweitung der operativen
                                             Möglichkeiten zur Evaluierung und Vergabe. Die konsequente Einnahme der Nut-
                                             zer*innenperspektive bei der Erschließung von Flächen auch abseits etablierter
                                             Prozesse und Vorgehensweisen ermöglicht die Adaption ungenutzter Liegenschaf-
                                             ten. Urbane Optionsflächen bedeuten für Berlin nicht zuletzt die Entwicklung
                                             eines alternativen Instruments zur nachhaltigen Gewinnung und Nutzung des
                                             städtischen Raums, ein Upcycling von Flächen.

Begriffserläuterungen im GLOSSAR ab S. 084                                                                Einleitung
inhaltsverzeichnis   004   / 005
                                              Ein kurzer Abriss der Berliner Liegen-                  024
                                              schaftspolitik seit der Wiedervereinigung

                                                  Splitter- und Arrondierungsflächen                  027
                                                  in Relation zur Gesamtzahl der Liegenschaften
                                                  im Treuhandvermögen    *
                                                  Zusammensetzung des Treuhandvermögens               029
                                                  im Jahr 2020 *
                                              Von Restflächen zu Jokerflächen –                       030
                                              Raumaneignung als Ziel
                                              Katalin Gennburg

                                              Quantifizierung                                         036
                                              Von der Arrondierungs- zur Urbanen
                                              Optionsfläche

                                                  Clusterungsverfahren   *                            038

                                                  Gesamtfläche der einzelnen Bezirke mit              041
                                                  jeweils der Gesamtfläche der geclusterten
                                                  Liegenschaften   *
                                                  Zusammenhang zwischen Clustern und Vermögens-       042
                                                  trägern – Vermögen in den vier Clustern     *
                                                  Vermögensänderungen nach der Clusterung         *   044

                                                  Flächen im THV und ihre Zielvermögen    *           045

                                              Qualifizierung                                          046
                                              Der Weg zur Urbanen Optionsfläche

                                                  Clusterungsverfahren plus   *                       048

                                                  Filter – Kriterien zur Vorauswahl   *               050

                                                  Potenzialprüfung Nutzungen 01 & 02      *           052

                                              Operationalisierung                                     056
                                              Vorschläge zur Implementierung

                                              Projekte aus der Berliner Praxis                        060

                                              Glossar                                                 084

                                   *          Literaturverzeichnis                                    096
                                   Grafiken   Impressum                                               098
52°29'44.6"N 13°23'23.8"E   006   / 007
52°30'04.5"N 13°23'38.0"E   008   / 009
52°30'00.0"N 13°23'23.4“E   010   / 011
52°29'58.8"N 13°23'22.7"E   012   / 013
52°28'41.1"N 13°21'19.9"E   014   / 015
52°28'41.1"N 13°21'19.9"E   016   / 017
52°28'41.1"N 13°21'19.9"E   018   / 019
020   / 021

                                                        47,1 %
                                                        Etwa 420 km² der Fläche des Landes
                                                        Berlin befinden sich im Eigentum des
                                                        Landes Berlin

Berlin hat eine Fläche
von rund 89.000 Hektar
(890 km²)

                         Grafik: Was gehört Berlin
                         2020 auf Grundlage von
                         https://www.berlin.de/
                         sen/finanzen/vermoegen/
                         liegenschaften/transparente-
                         liegenschaftspolitik
                         artikel.702602.php, Stand
                         23.11.2021
022   / 023
                                                                                         Landeseigene Vermögen / Flächen

                                             64 %

                                             des Fachvermögens (47,1 % der
                                             Fläche des Landes Berlin)
                                             sind Gewässer und Günflächen

                                                    25 %

                                                    des Fachvermögens
                                                    sind Verkehrsflächen
                                                                                  3%
                                                                                   Grundstücke, die für Fachaufgaben
                                                                                   nicht mehr benötigt werden
                                                                                   = Finanzvermögen

                                               8%

Grafik: Was gehört Berlin                     Übriges Fachvermögen im Land Berlin, also außer Gewässer, Grün- und Ver-
2020 auf Grundlage von
https://www.berlin.de/                        kehrsflächen, können beispielsweise Verwaltungsgebäude, Schulen, Kitas,
sen/finanzen/vermoegen/
liegenschaften/transparente-
                                              Sportplätze, Kultureinrichtungen, oder Wissenschafts- und Forschungsein-
liegenschaftspolitik                          richtungen sein.
artikel.702602.php, Stand
23.11.2021
hintergrund         024   / 025
Ein kurzer Abriss der Berliner Liegen-                                               dies beispielhaft: Nachdem das Tacheles Ensemble 1998 vom Land Berlin für 2,8
                                                                                     Mio. DM (etwa 1,4 Mio. Euro) an die Fundus Gruppe verkauft wurde, lag der Wie-
schaftspolitik seit der Wiedervereinigung                                            derverkaufswert des Grundstücks 2014 an die pwr development GmbH bereits bei
                                                                                     etwa 150 Mio. Euro.7 Der Wert hat sich innerhalb von 15 Jahren mehr als verhun-
                                                                                     dertfacht. Dieser Wert entspricht ungefähr 7,5 Prozent der Gesamteinnahmen der
   Im Vorfeld der Wahlen zum Abgeordnetenhauses 2011 wandte sich die Initiative      seit 2001 von Berlin verkauften Flächen und relativiert damit den Gesamtwert der
   Stadt NeuDenken in einem offenen Brief an die Berliner Politik und forderte       Einnahmen – zwei Milliarden Euro –, die mit den Verkäufen landeseigener Liegen-
eine Änderung des Umgangs mit öffentlichen Liegenschaften, weg von Privatisie-       schaften überhaupt erzielt wurden. Die durch die weitreichenden Veräußerungen
rungen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. Die Initiative forderte   von Liegenschaften erzielten Einnahmen haben die immensen Schulden des Lan-
einen Veräußerungsstopp landeseigener Liegenschaften, verlangte mehr bezahl-         des Berlin, die im Jahr 2018 noch immer 57 Milliarden Euro betrugen, nicht we-
bare Mieten und Freiräume für Kunst und Kultur und positionierte sich gegen eine     sentlich reduziert.8 Eine strategische Privatisierung öffentlicher Liegenschaften
Stadtentwicklungspolitik des schnellen Profits.                                      zur Konsolidierung des Haushalts bildete einen Teil der langjährigen Argumenta-
Noch bis 2012 verkaufte das Land Berlin die eigenen Liegenschaften meistbietend      tionslogik des Berliner Senats für dessen Austeritätspolitik, als deren Ergebnis
durch den Liegenschaftsfond Berlin. Das offizielle Ziel der Veräußerungen war        einst veräußerte Liegenschaften nun zurückgekauft werden.9 Aufgrund von Haus-
der Abbau kommunaler Verschuldung, die unter anderem durch den Wegfall von           haltseinsparungen fehlte außerdem die Anschlussförderung im Sozialen Woh-
Subventionen als Folge der Wiedervereinigung entstanden und durch den Berliner       nungsbau, wodurch eine immense Anzahl von Sozialwohnungen wegfiel.10
Bankenskandal weiter angestiegen sind.1 Das Land Berlin verkaufte zwischen           Bereits in den 1980er Jahren wurde vor den Folgen einer umgreifenden Neolibera-
1989 und 2019 zur Haushaltskonsolidierung 21 Quadratkilometer städtischen Bo-        lisierung von Stadt gewarnt. Neben anderen warnte der Stadtforscher David Har-
dens. Dies entspricht der sechsfachen Größe des Tempelhofer Feldes.2 Ein Groß-       vey davor, dass städtische Transformationen, die ausschließlich ökonomischen
teil der heute noch landeseigenen 420 km² Fläche sind vorwiegend nichtbebauba-       Dynamiken und Interessen unterliegen, ungeahnte soziale Konsequenzen nach
re Grün-, Wald- und Gewässerflächen, was den Gestaltungsspielraum der Stadt,         sich ziehen.11
z.B. bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen, einschränkt. Der Großteil
des bereits verkauften Eigentums wurde als Share Deals umgesetzt.3 Die Immobi-       Der Berliner Liegenschaftsfonds
lien werden dabei im Rahmen eines Unternehmensverkaufs als Vermögensanteil           Der Liegenschaftsfonds wurde als neoliberales Werkzeug zu einem funktionalen
übereignet, ohne dass eine Grunderwerbsteuer für den Kaufpreis, die Übernahme        Instrument der Berliner Politik zur gezielten Vermarktung, Verwertung und Pri-
von Belastungen oder die Gewährung von Wohn- und Nutzungsrechten anfällt.            vatisierung landeseigener Liegenschaften eingesetzt. Mithilfe des Berliner Lie-
Unter anderem wurden die ehemals kommunalen Wohnungsbaugesellschaften                genschaftsfonds, der als landeseigene, aber privatrechtliche Kapitalgesellschaft
GSW und GEHAG durch Share Deal Verkäufe veräußert.4 Insgesamt sind mehr als          gegründet wurde, versuchte die Politik, durch das Gestalten individueller und
die Hälfte der zur Bebauung geeigneten und landeseigenen Grundstücke privati-        objektbezogener Verkaufsentscheidungen Widerstände gegen den Verkauf von
siert worden, was die Handlungsspielräume der Berliner Stadtentwicklungspolitik      Liegenschaften in den Bezirken und der Verwaltung zu umgehen.12 Um mit der
bis heute dramatisch einschränkt.                                                    Privatisierung öffentlicher Liegenschaften höchstmögliche Gewinne zu erzielen,
                                                                                     wurden unternehmerische Elemente in die Verwaltungsstrukturen der Bezirke
„Verloren, aber nicht für alle“                                                      eingeführt. Berlin ist durch weitreichende Privatisierungen landeseigener Flächen
Für Investor*innen ist die Privatisierung landeseigener Liegenschaften lohnens-      in einen Modus des Extraktivismus13 versetzt worden, der als einseitiges ökono-
wert, da die immensen Wertsteigerungen der Grundstücke als leistungslose Ge-         misches Konstrukt Gewinnerwartung als Motor der Stadtentwicklung ins Zentrum
winne verbucht werden können.5 Der Ökonom Ottmar Edenhofer erläutert, dass           setzt. Folgen dieser Politik sind ein überhitzter Wohnungsmarkt und ein sozial-
jene, die städtischen Boden besitzen, auch unvermeidbar von den öffentlich pro-      räumliches Gefüge, aus dem einkommensschwache Gruppen verdrängt und so die
duzierten Gütern in der Stadt profitieren, wie von Parks, sozialer Infrastruktur     Innenstadtbezirke homogenisiert werden.
oder Kunst- und Kultureinrichtungen und damit ohne Eigenleistung einen Zuge-         Mit der Setzung neuer Schwerpunkte in der Liegenschaftspolitik der neuen Se-
winn generieren.6 Der Verkauf des Kunst- und Kulturhauses Tacheles verdeutlicht      natsverwaltung konnte ab 2016 eine weitere Verdrängung alternativer Bewirt-
hintergrund          026 / 027
schaftungsstrukturen durch beispielsweise Zwischennutzungen beendet werden.
Trotz dieser neuen Liegenschaftspolitik gibt es immer wieder Beispiele, die nicht     Splitter- und Arrondierungsflächen
mit einer Abkehr vom Primat der Privatisierung öffentlicher Liegenschaften in         in Relation zur Gesamtzahl der Liegenschaften im Treuhandvermögen
Einklang stehen. So stimmte 2017 die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lich-        Gesamtfläche der                                                                   Grafik: Splitter- und Arrondie-
tenberg dem Verkauf landeseigener Grundstücke an der Rummelsburger Bucht an           Splitter- und                                                                      rungsflächen im Kontext der
                                                                                      Arrondierungsflächen                                                               Gesamtliegenschaftszahl im
eine private Investorengruppe zu. Die Bürgerinitiative „Bucht für alle“, die auch     im THV                                                                             Treuhandvermögen auf Grundla-
                                                                                                                                                                         ge von den öffentlich zugäng-
ein Nutzungskonzept für die Fläche vorgelegt hatte, wurde bei den Verhandlungen       15.531.702 m2
                                                                                                                                                                         lichen BIM Kennzahlenreports
nicht berücksichtigt, obwohl bereits eine langjährig erfolgreiche Zwischennut-                                                                                           2015-2020

zung durch die Initiative bestanden hat.14, 15 Der Bezirk Lichtenberg hat die Rum-
melsburger Bucht für eine weitere Privatisierung freigegeben, wodurch ein über-
holtes Verständnis von Stadtplanung durch die Politik praktiziert wird.
                                                                                                             13.597.943 m2                                        *      Durchschnittsgröße der
                                                                                                                                                                         einzelnen Liegenschaften

                                                                                                                                                                  **     Prozentualer Anteil der
                                                                                                                                                                         Splitter- und Arrondierungs-
Die neue Transparenz in der Berliner Liegenschaftspolitik                                                                                                                flächen im THV
Nichtsdestotrotz wurde mit der Einführung der "Transparenten Liegenschaftspo-
litik" bereits im Jahr 2013 die Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung für
Berlin gesetzt. Damit sollten die wirtschafts-, kultur- und sozialpolitischen Ziele
und die Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz und des Klimaschut-
zes realisiert werden. Dieser stadtentwicklungspolitische Wandel ist auch durch
die alternative Verwertung landeseigener Grundstücke geprägt. Anstelle von Ver-
marktung und Privatisierung tritt eine langfristige Betrachtung und Bewertung
städtischer Flächen in den Vordergrund. Der Verkauf von Liegenschaften erfolgt
demnach ausschließlich dann, wenn das Land die Entwicklung eines Grundstücks
nicht selbst wahrnehmen, aber über die künftige Nutzung mitbestimmen möchte.
In diesen Fällen erfolgt die Vermarktung grundsätzlich über ein Konzeptverfahren.                                            6.765.857 m2

Das substantielle Instrument der Transparenten Liegenschaftspolitik ist das von
                                                                                                                                             5.843.140 m2
der Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) durchgeführte Clusterungsver-
fahren, mit dem die öffentlichen Liegenschaften neu bewertet werden.
                                                                                                                                                             4.423.301 m2
Mit Transparenz ist lediglich die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens gemeint,                                                                                                      4.011.187 m2
das der Umsetzung liegenschaftspolitischer Ziele dient. Im Abschlussbericht der
BIM wird das Clusterungsverfahren als ein konsensueller und transparenter Pro-
zess beschrieben, der die künftige Nutzung der Liegenschaften bestimmt. Trans-
parenz bezieht sich dabei auf ein formal nachvollziehbares Verfahren selbst. Es        3.553 m2
                                                                                                             3.236 m2
gibt aber keine Offenheit im Sinne eines gemeinschaftlichen und offenen Zugangs       *
                                                                                                                              2.432 m2        2.329 m2
zu Daten und Informationen. Eine genaue Auskunft darüber, welche Grundstücke                                                                                  2.037 m2              2.052 m2
sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, bietet das Verfahren nicht. Der
Umgang mit städtischen Liegenschaften bleibt aber solange intransparent, bis
alle städtischen Akteure durch eine öffentliche Beteiligung in die Gestaltungs-
prozesse einbezogen werden. Eine umfassende Beteiligung sieht auch die Leipzig        29,2 % **              29,3 %          42,3 %          44,8 %          48,9 %                51,9 %
                                                                                      1.280 / 4.371          1.231 / 4.201   1.177 / 2.781   1.124 / 2.508   1.063 / 2.171         1.015 / 1.954
Charta als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung16 vor. Dem gegenüber         2015                   2016            2017            2018            2019                  2020
hintergrund              / 029      028
folgt die Berliner Liegenschaftspolitik derzeit nur bruchstückhaft diesem Ver-
ständnis vom Städtebau und von Flächennutzung. Das Ziel einer nachhaltigen
Stadtentwicklung sollte ein offener Austausch von Daten und Informationen
zwischen den Senatsverwaltungen und der Öffentlichkeit darstellen. So könnte
Transparenz in einem umfassenden Sinne erzeugt werden.
Bislang sind die Verwaltungsprozesse nicht darauf angelegt, Daten umfang-
reich zu veröffentlichen. Da wenig zentrale Steuerung der Datenbestände in Berlin
existiert und unterschiedliche Verwaltungen ihre Daten generell nicht unterein-
ander abstimmen, ist die Datenlandschaft in Berlin extrem heterogen. Obwohl im
Jahr 2018 die Open Data Informationsstelle (ODIS) gegründet wurde, die als An-
sprechpartner und Unterstützungsangebot zu Open Data für Mitarbeiter*innen
                                                                                                              11,1 %                                      10,9 %                                      10,7 %
der Berliner Verwaltung dient, ist die Bereitstellung von Open Data in Berlin noch                            Individuelle Bauweise                       Produktion/Industrie/Lager                  Werdendes Bauland
begrenzt. Ungeachtet dessen, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die                                  446.170 m2                                  438.389 m2                                  432.230 m2
Zivilgesellschaft und die Verwaltung selbst von einem Open Data Angebot weit-
reichend profitieren könnte, wird die Datenoffenlegung bis auf Weiteres nur im
Kontext der Verwaltung vorangetrieben. Seit 2021 gibt es die Open Data Rechts-
verordnung zur Bereitstellung von offenen Daten, die allerdings nur für Behörden
der Berliner Verwaltung gilt. Eine vollständige Transparenz lässt sich aber nur mit
Hilfe eines Transparenzgesetzes erreichen, wie es beispielsweise die Hansestadt
Hamburg verabschiedet hat. Damit hat Hamburg eine rechtliche Grundlage für
Open Data geschaffen und einen Zugang zu Daten und Informationen im Interesse                                 7,2 %                                    6,6 %                             5,6 %                         5,4 %
                                                                                                              Gemischte Nutzung
                                                                                                                                                       Forst-/                           Erholungs-/Wochen-            Medizinische
der Allgemeinheit und Zivilgesellschaft ermöglicht. Ein solches Transparenzgesetz                             289.570 m2
                                                                                                                                                       Landwirtschaftsflächen            endgrundstücke                Einrichtung
auf Landesebene würde nicht nur für Behörden, sondern auch für landeseigene                                   Splitter- und
                                                                                                                                                       265.228 m2                        223.847 m2                    215.292 m2
Gesellschaften wie der BIM gelten.

                                                                                                              7%
                                                                                                              Arrondierungsflächen

                                                                                   b
                                                                              a        c
                                                                                                                                                                                         3,9 %                        3,8 %
                                                                                                                                                                                         Schulgebäude                 Sonstiges
                                                                             a                                                                         5,3 %                             157.000 m2                   154.345 m2
                                                                             Versorgungsanlagen                                                        Geschosswohnungsbau
                                                                             5.221 m2                         280.475 m2
1    Zawatka-Gerlach, Ulrich, 2011.                                                                                                                    211.351 m2
2    Schüschke, Florine, 2020, S. 79.
                                                                             b
                                                                             Erbbaurecht Wohnen
3    Ebd.                                                                    4.537 m2

                                                                                                                                                                                                                                               Gastronomie
                                                                                                                                                                                                                                               Einzelhandel
4    Ebd.

                                                                                                                                                                                                                                               40.300 m2
5    Ebd.                                                                    c                                                                                                           2,4 %                    2,4 %

                                                                                                                                                                                                                                               Handel
6    Rettich, Stefan, Tastel, Sabine, 2020, S. 27.
                                                                             Sachenrecht
                                                                             Gewerbe                                                                                                     Sport/Bäder              Grünflächen
7    Malterre-Barthes, Charlotte, 2020, S. 116-125.                          1.286 m2                                                                                                    96.821 m2                78.913 m2
8    Senatsverwaltung für Finanzen, 2022.
9    Harvey, 1989, S. 6.                                                     Grafik: Kategorien im

                                                                                                                                                                                                                                                 20.482 m2
10

                                                                                                                                                                                                                                Gemeinbedarf

                                                                                                                                                                                                                                                 Garagen
     Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, 2022.          Treuhandvermögen 2020 auf
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                                                                                                                                                                                                                  Sachenrecht
     Harvey, 1989, S. 6.                                                     Grundlage von https:/ www.
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                                                                                                                                                                                                                  39.513 m2

                                                                                                                                                                                                                                37.106 m2
     Silomon-Pflug, Felix, 2018, S.211.                                      berlin.de/sen/
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                                                                                                                                                                                                                  Wohnen
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     ARCH+ 241, Berlin Theorie – Politik des Raums im Neuen Berlin, S. 96.
     Schüschke, Florine, 2020, S. 79.
                                                                             finanzen/vermoegen/
                                                                             liegenschaften/transparente
                                                                                                              6,9 %                                    5,3 %                             2,4 %
                                                                                                              Verkehrsfläche                           Erbbaurecht Gewerbe               Büro/Verwaltung
15   Wahmkow, Jonas, 2019.                                                   liegenschaftspolitik/artikel.
                                                                                                              277.777 m2                               211.146 m2                        84.188 m2
                                                                                                                                                                                                                                                             b
16   Bmi.bund.de, Neue Leipzig Charta, S. 8.                                 702602.phpStand: 23.11.2021
                                                                                                                                                                                                                                                 a               c
                                                                                                             Grafik: Zusammensetzung des Treuhandvermögens im Jahr 2020 (Gesamtfläche Treuhandvermögen 2020: 4.011.187 m²)
hintergrund                  030   / 031
Von Restflächen zu Jokerflächen –                                                   Berichterstattung an den Unterausschuss Vermögensverwaltung gemäß § 64 Abs.
                                                                                    2 Satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit Abs. 9 Landeshaushaltsordnung (LHO).“
Raumaneignung als Ziel
    Katalin Gennburg                                                                Als Stadtforscherin kenne ich etliche Projekte der kreativen Raumaneignung und
    Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion Berlin
                                                                                    Raumakrobatik weltweit und konnte diese Definition deshalb einfach nicht akzep-
                                                                                    tieren. Was bitteschön sollen denn „selbständig nicht bebaubare oder wirtschaft-
  Was genau sind eigentlich Arrondierungsflächen? Diese bescheidene Frage           lich nicht eigenständig nutzbare Flächen“ sein in einer Stadt, wo es Orte wie den
  richtete ich im Mai 2019 als Abgeordnete an den Senat. Die schiere Tatsache,      Club der Visionäre, Bauwagenplätze aller Art, das Tipi-Land oder den Klunkerkra-
dass aus sogenannten Restflächen im offiziellen Politikgeschäft heute „Urba-        nich als Veranstaltungsort auf einem Parkhausdeck gibt? Über kreative Raumnut-
ne Optionsflächen“ geworden sind, ist ein Erfolg im Ringen um unseren Berliner      zungen in einer Stadt mit Platzmangel wollte ich ernsthaft reden und Potenziale
Stadtraum.                                                                          heben. Deshalb ließ ich nicht nach.

In der öffentlichen Debatte über Arrondierungsflächen wird manchmal über Rest-      Meine Botschaft: Wenn bei diesen sog. Arrondierungsflächen Potenziale schlum-
flächen gesprochen, während beispielsweise der Berliner Atelierbeauftragte Mar-     mern, dann sollten auch diese nicht mehr veräußert werden. Dass seit 2015 immer
tin Schwegmann immer wieder den Begriff der Jokerflächen in unsere Debatten         mehr Initiativen Raumpotenziale für ihre Arbeit und die Entwicklung neuer Pro-
einführte. Drei Jahre ist es nun schon her, dass sich Akteur*innen aus verschie-    jekte der Stadtproduktion von unten reklamierten, hat an sich schon viel mit der
denen stadtpolitischen Zusammenhängen und auf unterschiedlichen politischen         Geschichte der Stadt seit 1990 zu tun; und vermutlich auch schon der davor.
Ebenen gemeinsam auf die Suche nach diesen unbekannten Raumpotenzialen
machten, und obwohl die Flächen selbst nach wie vor wie Staatsgeheimnisse ge-       Berlin, die Stadt der Zwischennutzungen und Hausbesetzungen, der illegalen
hütet werden, sind wir gemeinsam einige Schritte vorangekommen.                     Raves und Restrealitäten… War es nicht eine Regierung unter dem früheren Bür-
                                                                                    germeister Wowereit, die diese Erzählung als Standortfaktor über die Stadt legte?
Heute, so die offizielle Verlautbarung der Berliner Immobilien Management GmbH      Dass die Berliner*innen, spätestens seitdem ihre Stadt als „place to be“ vermark-
(BIM), seien „Urbane Optionsflächen“ Teil der Berliner Liegenschaftspolitik. Die-   tet wurde, auch entsprechend als Antwort darauf die eigenen Räume mit Klauen
se Aussage markiert den Teilerfolg im Ringen um die Mitsprache in der Flächen-      und Krallen verteidigten, ist nur folgerichtig. Dass mit dem Volksentscheid zur
vergabe durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen einerseits, und die Bewertung     Freihaltung des Tempelhofer Flugfeldes der neuerlichen Regierung damals die
von Grund und Boden nach nicht rein monetären Verwertungsoptionen durch             Rote Karte gegen den weiteren Ausverkauf gezeigt und die Liegenschaftspolitik
das Land Berlin andererseits. Denn ich erinnere mich gut an die zahlreichen Ver-    des Landes Berlin damit quasi per Volksabstimmung im Sinne der Sozialisation
anstaltungen und Diskussionsrunden, Plenardebatten und Haushaltsverhand-            und Stadtaneignung von unten ausgerichtet wurde, ist Folge der brutalen Priva-
lungen seither, in denen mir von allen möglichen Ebenen bescheinigt wurde,          tisierungspolitik nach 1990 und sollte als Rote Karte an die Regierenden für die
„Scheindebatten“ über nicht vorhandene Potenzialflächen zu führen und dass          Ewigkeit verstanden werden. Leider wird trotz Volksabstimmungen und einem
es diese Flächen für kreative Nutzungen gar nicht gebe. So lautete die Antwort      Jahrzehnt Runder Tische zur Berliner Liegenschaftspolitik seit Jahren so gut wie
der Senatsverwaltung für Finanzen auf meine schriftliche Anfrage mit dem Titel:     allen Initiativen erzählt, dass nicht alle etwas vom Stadt-Raum-Kuchen abhaben
„Arrondierungsflächen? Zwischennutzungen & Kunstproduktionsräume!“ und              könnten und der Platz in der Stadt nun einmal enger werde…
der Drucksachennummer 18/18787: „Bei Arrondierungsflächen handelt es sich
um selbständig nicht bebaubare oder wirtschaftlich nicht eigenständig nutzbare      Abwimmeln hat System, und ich frage mich, wieso nach all dem Ausverkauf nicht
Flächen oder nicht benötigte Teilflächen von Verkehrs- oder Grünflächen in der      eigentlich Demut bei den Regierungsinstitutionen angesagt ist, die über die Res-
Regel bis zu einer Größe von 300 m². Zudem gibt es in Einzelfällen auch extrem      sourcen der Stadt wachen?
schlecht zugeschnittene größere Grundstücke (z.B. sehr lang gezogene oder nicht
erschlossene sog. „Hubschrauberlandeplätze“), bei denen als sinnvolle Option        Ja, warum wird eigentlich der Platz vor allem für diejenigen immer enger, die sich
nur der Verkauf an Anrainer bleibt. Diese Klassifizierung ist auch Grundlage der    um Stadtentwicklung von unten und in zivilgesellschaftlichen Strukturen um Orte
hintergrund           032 / 033
der Zusammenkunft bemühen? Warum wird eigentlich immer jenen der Stuhl vor               Nein, Stadträume sind hoch umkämpfte Räume, in denen das Recht auf die Stadt
die Tür gestellt, die Räume gemeinsam erobern und für gesellschaftliche Transfor-        für die Menschen oder das Recht für die Kapitalverwertung durchgesetzt wird.
mationspotenziale ausloten und nutzen wollen? Diese politische Erfahrung sitzt           Mit dem Berliner Bodenfonds haben wir uns in der 18. Wahlperiode auf den Weg
sehr tief, nicht nur bei mir als LINKE. Für mich ist sie handlungsleitend.               gemacht, den Boden der Stadt demokratischer zu verwalten und wieder Liegen-
                                                                                         schaften für die strategische Flächenvorsorge zurückzuholen in Landeshand; das
Diese Erfahrung lässt dann auch aufhorchen, wenn der Senat im Folgesatz der              ist ein wichtiger Schritt.
oben genannten Anfrage ausführt: „Selbstverständlich kann jedes Grundstück
eine Nutzung finden. Es gibt aber durchaus Grundstücke, an denen das Land Ber-           Ein transparentes Liegenschaftskataster ist seit etlichen Jahren die Forderung
lin kein Interesse für eigene Zwecke haben kann und das Halten des Grundstücks           der stadtpolitischen Gruppen in Berlin und wird mit derselben Entschlossenheit
damit nicht sinnvoll ist.“ Das aber ist doch die Gretchenfrage der Stadtentwick-         von der Regierungsseite abgelehnt – leider. Nur wenn wir wissen, was der Stadt
lungspolitik, nämlich: Welches Interesse hat denn das Land und welche Zwecke             gehört, können wir demokratische Zugänge zu diesem öffentlichen Eigentum le-
benennt die Landesregierung für die Nutzung des eigenen Grund und Bodens?                gen oder stärken. Deswegen muss das Projekt der Restflächenerkundung weiter-
                                                                                         geführt werden, damit diese als Potenzialflächen auch genutzt werden können
Ganz offensichtlich hatte ich hier einen Dissens mit der Finanzbehörde, denn als         und nicht weiter die Staatsschatulle füllen. Dass auch die Ebenen der Regierungs-
gewählte Abgeordnete streite ich für die strategische Raumrückgewinnung gegen            politik inzwischen nicht mehr von Restflächen reden und deren Potenziale ver-
den Ausverkauf und die flächendeckende Kommerzialisierung der Stadt. Mein                neinen, ist ein guter Anfang. Jetzt müssen diese Potenziale endlich veröffentlicht
Credo: Wir müssen Löcher in den städtischen Verwertungsteppich schneiden und             und in einer weiteren Erkundung den Raumakrobat*innen Berlins zugänglich ge-
darüber Räume für die Menschen und gegen die einseitige Verwertungspolitik – in          macht werden. Stadtbaugeschichte ist Gesellschaftsgeschichte. Machen wir diese
einer global organisierten Metropolenmarketing-Glitzerwelt – zurückgewinnen.             Berliner Geschichte zu unserer Stadtaneignungsgeschichte!
Zurück zu meiner Frage: Können dafür auch „unvermarktbare“ Handtuchflächen
hilfreich sein? Wäre dem räumungsbedrohten Bauwagenplatz nicht auch geholfen,
wenn sich für diesen eine „unvermarktbare“ „Randfläche“ auftäte? Wäre eine sol-
che „Restfläche“ vielleicht eine prima Alternative für den Kinderzirkus oder das
Klimagartenprojekt?

Genau darum geht es: Raumpotenziale für Kreativnutzungen. Dafür dürfte wohl
kein Raum zu kompliziert und keine Fläche zu schlecht geschnitten sein, und Er-
fahrungen in zig anderen Städten bestätigen diese Vermutung. Doch bleiben wir
in Berlin: Mit dem Projekt der „Floating University“ (siehe S. 083) auf dem Regenrück-
haltebecken wurde vor einigen Jahren ein Ort geschaffen, der der lebendige Be-
weis für diese These ist und damit auch Architekturpreise abräumen konnte. Dass
die Floating University nun wieder in Gefahr ist, steht sinnbildlich für u.a. meine
Bemühungen, die Arrondierungsflächen in den vergangenen Jahren und die politi-
sche (fehlende) Bereitschaft umzusteuern.

Das Beispiel zeigt: Es geht nicht um Möglichkeiten, es geht um Macht! Dieses
simple wie gleichzeitig ernstzunehmende Fazit müssen wir uns im Kampf um städ-
tische Räume immer wieder klarmachen. Raum verteilt sich nicht von allein nach
sozialen Kriterien und in die Hände derjenigen, die Stadtraum umgestalten und
Räume für Menschen schaffen wollen, egal ob Wasser, Gärten oder Beton.                   17   https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-18787.pdf
prozesse   034   / 035
prozesse             036   / 037
Quantifizierung                                                                      verteilen (s.u.). Der Prozess wurde von der BIM durchgeführt, an dem Verfahren
                                                                                     waren alle Bezirke und Senatsfachverwaltungen sowie die Senatskanzlei19 betei-
Von der Arrondierungs- zur Urbanen                                                   ligt. Das Verfahren dient der Stadt als Werkzeug, um auf weitere Liegenschafts-
Optionsfläche                                                                        verkäufe weitgehend zu verzichten beziehungsweise diese nur in Konzeptverfah-
                                                                                     ren zu vergeben, um gestaltend auf die Stadtentwicklung einzuwirken.

   Das Konzept der Transparenten Liegenschaftspolitik des Berliner Senats aus        In mehreren Votierungszyklen geben zunächst alle Bezirke ihr Votum ab und
   dem Jahr 2013 bildet den Hintergrund dieser Studie. Im Auftrag der Senats-        erst im Anschluss die Senatsfachverwaltungen und die Senatskanzlei. Danach
verwaltung für Finanzen (SenFin) hat die BIM das Clusterungsverfahren zur Be-        wird im Portfolioausschuss über die endgültige Zuteilung der jeweiligen Flächen
wertung landeseigener Liegenschaften entwickelt. Im Abschlussbericht Cluste-         entschieden. Der Umfang des von der Senatsverwaltung für Finanzen durch die
rung18 aus dem Jahr 2020 steht, dass Arrondierungs- und Splitterflächen unter        BIM zur Analyse freigegebene Liegenschaftsvermögen Berlins umfasst ungefähr
300 m² aus haushaltstechnischen, rechtlichen und Praktikabilitätsgründen vom         5.700 Flächen bzw. 51.749.200 m²/Hektar. Diese Flächen wurden zwischen 2013
Clusterungsverfahren ausgenommen sind. Die Berliner Abgeordnete Katalin Genn-        und 2019 im Rahmen des ersten Clusterungsverfahrens bewertet und strukturiert
burg hat aus diesem Grund bereits 2019 einen Antrag zur Untersuchung der im          und in vier Cluster aufgeteilt. (siehe Grafik Seite 042/043)
Clusterungsverfahren nicht berücksichtigten Arrondierungs- und Splitterflächen
eingereicht. Dieser Antrag wurde als parlamentarischer Beschluss in den Landes-      In Cluster I sind Grundstücke des Fachvermögens zusammengefasst. Ein Grund-
haushalt 2020 und 2021 mit aufgenommen und ist die Grundlage der Studie Urba-        stück des Fachvermögens20 liegt vor, wenn es aktuell und vollumfänglich für
ne Optionsflächen. Diese wurde durch den Atelierbeauftragten für Berlin des bbk      fachliche Zwecke genutzt wird und deren Nutzung durch die Fachverwaltung dau-
berlin in Kooperation mit raumlaborberlin im Jahr 2020/21 erarbeitet. In der Pro-    erhaft beibehalten werden soll. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die insbe-
jektskizze für die Studie wurde die Untersuchung der Flächen als linearer Prozess    sondere der gegenwärtigen Daseinsvorsorge dienen und vollumfänglich den Be-
vorgeschlagen, der in die Phasen Quantifizierung, Qualifizierung und Operatio-       zirksverwaltungen zugeordnet sind (z.B. Kita, Schule oder Polizei etc.).
nalisierung strukturiert werden sollte. Nach einer Erfassung aller Flächen sollten
diese vertiefend untersucht werden, um dann geeignete Parameter für eine Inge-       Im Cluster II sind Grundstücke der künftigen Daseinsvorsorge gruppiert. Diese
brauchnahme zu entwickeln.                                                           sogenannten Vorhalteflächen werden in zwei Kategorien aufgeteilt: Flächen der
                                                                                     Kategorie A sind Grundstücke, die im Zeitraum der nächsten fünf Jahre aufgrund
Die im Juni 2021 getroffene Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen, die      der demografischen Entwicklung für eine Aufgabe der Daseinsvorsorge als Fach-
Arrondierungs- und Splitterflächen nun doch in einem weiteren Clusterungsver-        nutzung benötigt werden und deren Absicherung über eine Investitionsplanung
fahren durch den Portfolioausschuss bewerten zu lassen, machte eine Anpassung        bereits gewährleistet ist. Flächen der Kategorie B werden voraussichtlich in einem
der Arbeitsweise und Methodik erforderlich. Die Ausrichtung der Studie nimmt         Zeitraum von zehn Jahren für eine Aufgabe der Daseinsvorsorge als Fachnutzung
nun eine unterstützende Funktion im Votierungsprozess ein, um potenzielle Flä-       durch das Land Berlin benötigt oder sie haben eine überbezirkliche Bedeutung
chen im Rahmen des Clusterunsgverfahrens herauszufiltern und eine nachgela-          (z.B. Flächen für Kitas, Schulen oder Polizei etc.; eine Fläche mit überbezirklicher
gerte vertiefende Untersuchung zu ermöglichen. Eine das Clusterungsverfahren         Bedeutung wäre z.B. ein Zoo).
ergänzende Untersuchung ermöglicht eine detaillierte Bewertung der Flächen, um
zielführend innovative Nutzungspotenziale zu erkennen. Dieses Vorgehen ermög-        Zu Cluster III werden Grundstücke mit Vermarktungsperspektive gezählt, die in
licht es, identifizierte Flächen einer gemeinwohlorientierten Verwendung zuzuord-    drei verschiedene Kategorien unterschieden werden: Ein Grundstück mit Vermark-
nen und perspektivisch als Urbane Optionsflächen zu entwickeln.                      tungsperspektive I liegt vor, wenn dieses weder einer gegenwärtigen oder einer
                                                                                     künftigen Daseinsvorsorge dient und nur noch untergeordnet fachlich genutzt
Das Clusterungsverfahren wurde im Rahmen der Transparenten Liegenschafts-            wird. In Vermarktungsperspektive II fallen solche Grundstücke, die strategisch
politik entwickelt, um die zukünftige Verwendung kommunaler Liegenschaften           gehalten und daher nur über Erbbaurechte oder Zwischennutzungen vermark-
zu bewerten und die Grundstücke entsprechend auf verschiedene Cluster zu             tet werden sollen. Grundstücke in der Vermarktungsperspektive III dienen der
prozesse                         038   / 039
Clusterungsverfahren                                                                                                                                                                           Akteur*innen           Wer sitzt im Portfolioausschuss?

                                                                                                                  L   EN
                                                                                                           Z   YK
                                                                                                       S
                                                                                                    NG
Rund 5.706 landeseigene Grundstücke wurden im Prozess der Clusterung hinsichtlich
                                                                                                                                                                                                  SEN FIN       BIM GMBH          12 BEZIRKE/   SENATSKANZLEI +
ihrer gegenwärtigen Nutzung und zukünftigen Nutzungsperspektiven im ersten Durch-
                                                                                               RU
gang untersucht.
                                                                                                                                                                                                                                   BEZIRKS-        10 SENATS-
                                                                                           E                                                                                                                                        ÄMTER        VERWALTUNGEN

                                                                                      TI
                                                                                    VO
                                                                                                                                                                                                     ↓              ↓                   ↓               ↓
                                                                                                                                                                                                  Prozess-      Operative         Vermögens-       Fachaufsicht
                                                                                                                                                                                               verantwortlich   Steuerung            träger             ↓
Vorauswahl*                                                                                    12 BEZIRKE/BEZIRKSÄMTER                                                                               ↓             des                            Mitarbeiter*innen der
                                                                                                           ↓                                                                                     Vorsitz im     Prozesses                       jeweiligen Verwaltungen
                                                                                         Das erste Votum wird vom derzeitigen oder                                                              Portfolioaus-       ↓
                                                    Objekt                                ehemaligen Vermögensträger abgegeben.                                                                    schuss       Beratende im
                                                     Pool                                                                                                                                                        Portfolio-
                                                                                                    VERMÖGENSTRÄGER                                                                                              ausschuss
                                                                                                           ↓                                                                                                           ↓
                                                                                     hat in der Erstvotierung Einschätzungsprärogative,                                                                         operativ mit
                             ↑                                                         welche Grundstücke im Fachvermögen bleiben                                                                                  CLiB     **
                           SEN FIN
                             ↑                                                                     SENATSKANZLEI +
                 Von der Senatsverwaltung für                                                  10 SENATSVERWALTUNGEN
                 Finanzen wurden im Nachgang                                                               [Fachaufsicht]                                  SEN FIN
                 der Aufstellung des Konzepts                                                                     ↓                                          ↓
                   Ausschlussgründe für eine                                           Fachverwaltung haben eine achtwöchige Frist,       Mit Zustimmung der Finanzverwaltung kommt
                 Clusterung der landeseigenen                                          um das Erstvotum zu bestätigen/zu widerrufen       es zu einer Befassung im Portfolioausschuss.
                Grundstücke definiert, um die zu
                analysierende Anzahl an Objek-                                                                    ↓                                            ↓
                       ten zu reduzieren.

                                                                                                                                                       Portfolio
                                                                                                                                                      Ausschuss
                                                                                                                                               Befassung mit den Objekten
                                                                                                                                             und Entschluss über das Cluster
                                                                                                  Erstvotierung                                   im Portfolioausschuss.
                                                                                                                                                             ↓
                                                                                                 Zweitvotierung                                        Votierung in
                                                                                                                                                             ↓
                                                                                                                                              „Vermarktungsperspektive II -
                                                                                                                                                Verdacht auf Eignung als
                                                                                                                                                 Urbane Optionsfläche“.

                                                                                                                                                                           I       II    III     IV              I.        Grundstücke des Fachvermögens
*                        **
AUSNAHMEN                CLiB
Bestimmte Grund-         CLiB steht für Cluste-                                                                                                                                                                  II.       Grundstücke für Daseinsvorsorge
stücke wurden aus        rung der Liegenschaf-
„haushaltstechnischen,   ten des Landes Berlin.
rechtlichen und Prak-
tikabilitätsgründen“
                                                                                                                                                                                                                 III.      Grundstücke mit Vermarktunsperspektive
von der Clusterung
ausgenommen, z. B.
Splitter- und Arron-                                                                                                                                                                                             IV.       Grundstücke mit Entwicklungsperspektive
dierungsflächen.

                                                                                                                                                                         Cluster→
prozesse                 / 041    040
Daseinsvorsorge mit Entwicklungsperspektive, die von Dritten geleistet wird. Die
Flächen der Vermarktungsperspektive werden über das Konzeptverfahren veräu-
                                                                                        Gesamtfläche der einzelnen Bezirke mit
ßert, in dem nicht die Verkaufssumme im Vordergrund steht, sondern das beste            jeweils der Gesamtfläche der geclusterten
Konzept für die Erfüllung des angestrebten Nutzens des Grundstücks honoriert
wird. Das Grundstück wird hier vornehmlich durch Erbpachtverträge übertragen
                                                                                        Liegenschaften
(z.B. ein Grundstück, auf dem eine Wohnungsbaugenossenschaft bezahlbaren
Wohnraum schafft).                                                                      Gesamtfläche der einzelnen Bezirke mit jeweils
                                                                                        der Gesamtfläche der geclusterten Liegen-
                                                                                        schaften, mit Daten aus dem Abschlussbericht
Dem Cluster IV werden Grundstücke mit Entwicklungsperspektive zugeordnet,               der Clusterung und Wikipedia Stand 14.12.21

bei denen hinsichtlich der künftigen Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

                                                                                         Gesamtfläche in km2 der geclusterten Liegenschaften in den jeweiligen Bezirken
Das Land Berlin möchte demnach nicht als Eigentümer agieren, jedoch die zukünf-
tige Nutzung mitbestimmen. In diesen Fällen erfolgt die Vermarktung grundsätz-
lich über ein Konzeptverfahren.

Im Ergebnis des Clusterungsverfahrens 2013-19 entfielen 66 Prozent der unter-      10
suchten Flächen auf die Berliner Bezirke und 34 Prozent auf das Land Berlin, zu
dem das Treuhandvermögen, die SILB und SODA zählen, die durch die BIM verwal-
tet werden. (siehe Grafik Seite 042/043)

                                                                                   8

                                                                                                                                                                                                                               Steglitz-Zehlen dorf

                                                                                   6

                                                                                                                                                                                            Tempelhof-Schö neberg                                                   Reinickendorf

                                                                                                                                                                               Mitte                                               Pankow
                                                                                   4                                                                                                                 Marzahn-
                                                                                                                                                                                                     Heller sdorf

                                                                                                                                                                          Neukölln                                  Span dau
                                                                                                                                                                                                 Charlottenburg-
                                                                                                                                                                                                 Wilmersdo rf                                                    Treptow-Köpenick
                                                                                    2                                                                                                       Lichtenberg
   18   Senatsverwaltung für Finanzen, 2020.
   19   Die Senatskanzlei ist eine oberste Landesbehörde, die                            Friedrichshain-Kre uzberg
   die Regierende Bürgermeister*in von Berlin bei der
   Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.
   20   “Bleiben bei den jeweiligen Fachverwaltungen und Bezirken,
   da sie für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Landes
   „betriebsnotwendig“ sind, bspw. für den Betrieb einer
   Kita” - https://www.bim-berlin.de/unser-unternehmen/                                                                                                                                                                                  Gesamtfläche der einzelnen Bezirke in km²
   liegenschaftspolitik/clusterung/ zuletzt aufgerufen am 06.02.2022               0
                                                                                    25                                                                                                 50                 75           100                  125               150                200
prozesse          042   / 043
Zusammenhang zwischen
Clustern und Vermögensträgern –
Vermögen in den vier Clustern

                                                                                                          VERMÖGENSTRÄGER

                                                                                                          Bezirke                    }    Bezirke 66 %

                                                                                                                                     }
                                                                                                          Hauptverwaltungen SILB
                                                                                                          SODA                            BIM 34 %
                                                                                                          Treuhandvermögen des LFB

I.                                II.                               III.                                  IV.
Grundstücke des Fachvermögens     Grundstücke für Daseinsvorsorge   Grundstücke mit                       Grundstücke mit
                                                                    Vermarktungsperspektive               Entwicklungsperspektive

           SILB

                                                                                                                                     BEZIRKE

                                          SODA                                                BEZIRKE
                                                                                                                                               SILB

                        BEZIRKE                         BEZIRKE              THV                                          THV

                                                                                                   SILB
                                            SILB
prozesse                         044   / 045
Vermögensänderungen                                                                                            Flächen im THV und
nach der Clusterung                                                                                            ihre Zielvermögen

„Von den insgesamt 5.003 beschlossenen                                                                         „Im Rahmen der Clusterung wurden ins-
Objekten ist für rund 83% kein Vermögens-                                                                      gesamt 729 THV-Grundstücke für eine
transfer erforderlich, für rund 11 % wurde                                                                     Herauslösung aus dem THV und eine
dieser bereits abgeschlossen und für rund                                                                      Zuweisung in die vier Zielvermögen SODA,
5% ist dieser noch zu veranlassen. Dies             2.961.916 m2      952.589 m2          40.519.905 m2        Bezirk, Hauptverwaltungen und SILB                             27 THV-Flächen
kann sowohl eine Herauslösung aus dem               bereits           bereits             Vermögens-           beschlossen. Rund 66 % (488 Objekte) der                       Übertragung zur Haupt-
Treuhandvermögen und Rückübertragung                abgeschlossen     veranlasst          veränderung          im THV befindlichen Clusterobjekte wur-                        verwaltung oder SILB            488 THV-Flächen
an die Bezirke, eine Zuweisung oder Ent-                                                  nicht erforderlich   den oder werden dem SODA zugewiesen.                                                           gehen ins SODA
nahme aus dem SILB oder eine Zuweisung                                                                         Diese bilden insgesamt eine Fläche von rd.
zum SODA bedeuten.“                                                    5%          83 %                        2.420.000 m².“                                                                4%
Grafik: Vermögensänderung nach der Clusterung auf
                                                               11 %                                            Grafik: Flächen im THV und ihre Zielvermögen nach                                       66 %
Grundlage von Abschlussbericht Clusterung 2020                                                                 der Clusterung auf Grundlage von Abschlussbericht
                                                                                                               Clusterung 2020

                                                                                                                                                                            30 %
                                                                                                                                                          214 THV-Flächen
                                                                                                                                                          Rückübertragung
                                                                                                                                                          an die Bezirke
hintergrund            046   / 047
Qualifizierung                                                                                Im nächsten Schritt wird überprüft, welche Nutzungskategorie vorliegt, also ob
                                                                                              es sich planungsrechtlich um eine Bau-, Frei-, Verkehrs- oder andere Fläche han-
Der Weg zur Urbanen Optionsfläche                                                             delt und ob diese Zuordnung gegebenenfalls geändert werden kann. Im Ergebnis
                                                                                              entsteht so eine Zuordnung der Flächen in Bauliche Nutzung oder Freiräumliche
                                                                                              Nutzung, die ihrerseits wiederum in permanent und temporär unterteilt sind. Flä-
   Die im ersten Clusterungsverfahren nicht berücksichtigten Grundstücke der                  chen, die demzufolge nicht nutzbar erscheinen, werden der Position Mikrobrachen
   Kategorie Arrondierungs- und Splitterflächen sollen in einem zweiten Verfah-               zugeordnet. Mikrobrachen ermöglichen eine Biodiversität, die durch Kleinstbioto-
ren betrachtet werden. Um potenzielle Urbane Optionsflächen herauszufiltern,                  pe gefördert werden und einen Beitrag zur klimagerechten Stadt schaffen können
werden vorab Kriterien als Filter in den Clusterungsprozess integriert. Dabei han-            (z.B. Nachbarschaftsgarten, Wildacker, naturnaher Teich).
delt es sich zunächst um minimale Anforderungen, wie Flächengröße, Nutzungsart
und Anbindung (siehe Grafik Seite 050/051), um eine möglichst große Anzahl an Grundstü-       In der zweiten Stufe werden Kontext und Potenziale erfasst, um dadurch einen
cken potenziell verfügbar zu machen. Dies erfolgt über einen längeren Zeitraum in             vertieften Eindruck der Gesamtsituation zu erhalten. Dabei richtet sich der Fokus
mehreren Zyklen, um die Kriterien gegebenenfalls anzupassen. Die Liegenschaften               zum einen auf die baulichen und freiräumlichen Strukturen, zum anderen auf
mit dem Potential einer Urbanen Optionsfläche sollen Cluster III mit Vermark-                 Akteure, Nutzungen und Infrastrukturen im direkten Umfeld. Potenzielle Entwick-
tungsperspektive II zugeordnet werden, um diese dann über Erbbaurechte oder                   lungsbereiche, denkmalrechtliche Einschränkungen oder mögliche Bodenbelas-
Zwischennutzungen vergeben zu können.                                                         tungen bilden weitere Merkmale der Begutachtung.

Erweiterung des Clusterungsverfahrens                                                         Eine Aufstellung möglicher Programmierungen, die im Zusammenhang einer
Dem Clusterungsverfahren folgt eine vertiefte Untersuchung der potenziellen Ur-               Entwicklung gemeinnütziger Orte grundsätzlich möglich sind, bildet den Ab-
banen Optionsflächen. In diesem zweistufigen Verfahren werden zunächst grund-                 schluss der zweiten Stufe. Im folgenden Kapitel werden Projekte aus der Berliner
stücksspezifische Aspekte wie Erschließung, Bebaubarkeit sowie die planungs-                  Praxis gezeigt, die genauere Vorstellungen ermöglichen.
rechtliche Kategorie geprüft, um mögliche Nutzungen allgemein einzugrenzen. In
der zweiten Stufe werden der spezifische Kontext des jeweiligen Grundstücks und
die daraus resultierenden Potenziale erfasst und Felder für eine mögliche Pro-
grammierung aufgemacht.
In der ersten Stufe (siehe Grafik Seite 052/053) wird zunächst geklärt, ob die Erschließung
einer Fläche im Sinne der Bauordnung für Berlin gesichert ist. Falls das nicht der
Fall ist, wird geprüft, ob eine Arrondierung mit angrenzenden Flächen möglich
ist, um eine Erschließung herzustellen. In diesem Zusammenhang ist es relevant,
ob sich die angrenzende Fläche in öffentlichem oder privatem Besitz befindet.
Einer Arrondierung mit einer Fläche, die sich in Privatbesitz befindet, kann nur
zugestimmt werden, wenn anteilig Nutzungsrechte eingeräumt beziehungsweise
anteilig die Art der Nutzung festgelegt wird. Die Arrondierungsfläche wird so zum
Joker. Im zweiten Schritt wird geprüft, ob eine Fläche grundsätzlich bebaubar ist.
Dazu wird untersucht, ob im Falle einer Bebauung die in der Bauordnung für Berlin
festgelegten Mindestabstandsflächen eingehalten werden und ob die so verblei-
bende Fläche eine Größe aufweist, die baulich genutzt werden kann. Falls dies
nicht der Fall ist, wird eine mögliche Freiraumnutzung untersucht.
prozesse                           048   / 049
Clusterungsverfahren plus                                                                                                                                                                 Akteur*innen            Wer sitzt im Portfolioausschuss?

                                                                                                            L   EN
                                                                                                     Z   YK
                                                                                                 S
                                                                                              NG
Erweitertes Verfahren für die 700 Arronderungs- und Splitterflächen
                                                                                                                                                                                             SEN FIN        BIM GMBH            12 BEZIRKE/    SENATSKANZLEI +
unter 300m², die im ersten Verfahren nicht berücksichtigt wurden
                                                                                         RU
                                                                                                                                                                                                                                 BEZIRKS-         10 SENATS-
                                                                                     E                                                                                                                                            ÄMTER         VERWALTUNGEN

                                                                                TI
                                                                              VO
                                                                                                                                                                                                ↓               ↓                     ↓                  ↓
                                                                                                                                                                                             Prozess-       Operative           Vermögens-          Fachaufsicht
                                                                                                                                                                                          verantwortlich    Steuerung              träger                ↓
Vorauswahl                                                                               12 BEZIRKE/BEZIRKSÄMTER                                                                                ↓              des                               Mitarbeiter*innen der
                                                                                                     ↓                                                                                      Vorsitz im      Prozesses                          jeweiligen Verwaltungen
                                                                                   Das erste Votum wird vom derzeitigen oder                                                               Portfolioaus-        ↓
                                                      Objekt                        ehemaligen Vermögensträger abgegeben.                                                                     schuss        Beratende im
                                                       Pool                                                                                                                                                  Portfolio-
                                                                                              VERMÖGENSTRÄGER                                                                                                ausschuss
                                                                                                     ↓                                                                                                             ↓
                                                                               hat in der Erstvotierung Einschätzungsprärogative,                                                                            operativ mit
                              ↑                                                  welche Grundstücke im Fachvermögen bleiben                                                                                      CliB
                            SEN FIN
                              ↑                                                              SENATSKANZLEI +
                  Von der Senatsverwaltung für                                           10 SENATSVERWALTUNGEN
                  Finanzen wurden im Nachgang                                                        [Fachaufsicht]                                      SEN FIN
                  der Aufstellung des Konzepts                                                              ↓                                              ↓
                    Ausschlussgründe für eine                                    Fachverwaltung haben eine achtwöchige Frist,           Mit Zustimmung der Finanzverwaltung kommt
                  Clusterung der landeseigenen                                   um das Erstvotum zu bestätigen/zu widerrufen           es zu einer Befassung im Portfolioausschuss.
                 Grundstücke definiert, um die zu
                 analysierende Anzahl an Objek-                                                             ↓                                                ↓
                        ten zu reduzieren.

                                                                                                                                                     Portfolio
                                                                                                                                                    Ausschuss
                                                                                                                                             Befassung mit den Objekten
                                                                                                                                           und Entschluss über das Cluster
                                                                                            Erstvotierung                                       im Portfolioausschuss.
                                         Filter                                            Zweitvotierung                                                  ↓
                                                                                                                                                     Votierung in
                                                                                                                                                           ↓
                                                                                                                                            „Vermarktungsperspektive II -
                                                                                                                                              Verdacht auf Eignung als
                                                                                                                                               Urbane Optionsfläche“.                                                                                   Potential
                                                                                                                                                                                                    Evaluierung        Evaluierung    Evaluierung       bestätigt

                                         Kriterien für Verdacht auf Eignung
                                         als urbane Optionsfläche
                                                                                                                                                                         I       II    III* IV         2                3              4                 5
                                                                                                                                                                                                       NUT-             PRO-           PER-              MODELL-
                                                                                                                                                                                                       ZUNGEN           GRAM-          SPEK-             PROJEKT
                                                                                                                                                                                                                        MIE-           TIVEN
                                                                                                                                                                                                                        RUNG

                                                                                                                                                                                                                                                         6
                                                                                                                                                                                                                                                         VERGABE-
                                                                                                                                                                                                                                                         PROZESSE
                                                                                                                                    *
                                                                                                                                    Vermarktungsperspektive 2

                                                                                                                                                                       Cluster→                     Potenzialprüfung→
prozesse            050   / 051
Filter – Kriterien zur Vorauswahl                                                                                                Definition der einzelnen
                                                                                                                                 Flächenkategorien

                                                                                                                                 W1      Wohnbaufläche GFZ über 1,5
                                                                                                                                 W2      Wohnbaufläche GFZ bis 1,5
   Das Ziel der Quantifizierung ist es, die infolge des ersten abgeschlossenen                                                   W3
                                                                                                                                 W4
                                                                                                                                         Wohnbaufläche GFZ bis 0,8
                                                                                                                                         Wohnbaufläche GFZ bis 0,4
   Clusterungsprozesses verbliebenen Arrondierungs- und Splitterflächen mit we-                                                  SH      Sonderbaufläche Hauptstadtfunktionen
                                                                                                                                 SG      Sonderbaufläche mit gewerblichem
niger als 300 m² in einem erneuten Clusterungsverfahren mittels folgender Para-                                                          Charakter
                                                                                                                                 M1      Gemischte Baufläche
meter erneut zu analysieren:                                                                                                     M2      Gemischte Baufläche
                                                                                                                                 G       Gewerbliche Baufläche
                                                                                                                                 EHK     Einzelhandelskonzentration
                                                                                                                                 S       Sonderbaufläche entspr.
                                                                                                                                         Zweckbestimmung
                                                                                                                                 SGrün Sonderbaufläche mit hohem Grünanteil
                                                                                                                                 GB      Gemeinbedarfsfläche
                                                                                                                                 VE G    Fläche mit gewerblichem Charakter
                                                                                                                                 VE Grün Fläche mit hohem Grünanteil
                                                                                                                                 Bahn    Bahnfläche
                                                                                                                                 Grün    Freiflächen
                                                                                                                                 Lawi    Landwirtschaftsfläche
                                                                                                                                 Wasser Wasserfläche
                                                                                                                                 LP      Nutzungsbeschränkungen zum Schutz
                                                                                                                                         der Umwelt aus Flächennutzungsplan-
                                                                                                                                         Legende 2015

                                                       1
                                                   FLÄCHENGRÖSSE
                                             Die Fläche sollte minimal eine
                                                                                              2
                                                                                            NUTZUNGSART
                                                                                        Alle Nutzungsarten der
                                                                                                                                      3
                                                                                                                                    ANBINDUNG
                                                                                                                        Die Fläche sollte sich innerhalb des
                                                Größe von 10 m² haben             Kategorien: W1, W2, W3, W4, SH, SG,   S-Bahn Ringes befinden oder nicht
                                                                                     M1, M2, G, EHK, S, S Grün, GB,      weiter als 5 min (zu Fuß) entfernt
                                                                                      VE G, VE Grün, Bahn, Grün,          vom ÖPNV vorzugsweise U-, S-
                                                                                            Wasser, Lawi, LP                  oder Strassenbahn sein.
prozesse                       052   / 053
Potenzialprüfung
Nutzungen 01

1.                                                                                      2.                                           3.                                                      4.
Erschließung                                                                            Bebaubarkeit                                 Flächenkategorie                                        Nutzungen

1.1 Ist eine öffentliche Erschließung                                                   2.1 Ist die Fläche nach                      3.1 Ist die Fläche im FNP §5 als
nach §4 BauO Bln gewährleistet?                                                         BauO Bln §5-7 baulich nutzbar ?              Baufläche gekennzeichnet ?

                                                                                                                                                                                             Bauliche        Dauerhaft
                                                                                                                                                                                             Nutzung

                                                                                                                                                                                                             Temporär      Saisonal
                                                                                                                                                                                                             Fünf Jahre
                                                                                                                                                                                                             bis zehn
                                                                                                                                                                                                                           Ganzjährig
                                                                                        2.2 Ist die Fläche als gemein-                                                                                       Jahre
                                                                                        schaftlicher Freiraum* nutzbar?
1.2 Ist eine Arrondierung      1.2 Kann die Fläche                                                                                                                                                           Temporär      Saisonal
der Fläche möglich?            mit einer landeseigenen                                  * z.B. Flächen für Stadtmöbel, begehbare                                                                             Bis fünf
                               Flächen arrondiert                                       Grünflächen, Wasserspiele, welche von
                                                                                                                                                                                                             Jahre
                               werden?                                                  der Gemeinde bewirtschaftet und unter-       3.2 Ist die Fläche im FNP                                                             Ganzjährig
                                                                                        halten werden können.                        §5 als Freifläche gekenn-
                                                                                        „Common Spaces“
                                                                                                                                     zeichnet ?
                                                                                                                                                                                             Freiräumliche   Dauerhaft
                                                                                                                                                                        3.3 Ist eine         Nutzung
                                                                                                                                                                        plaungsrechtliche
                                                                                                                                                                        Umwidmung
                               1.2 Kann die Fläche als                                                                                                                  möglich?                             Temporär      Saisonal
                               Jokerfläche genutzt werden?                                                                                                                                                   Fünf Jahre
                                                                                                                                     3.2 Ist die Fläche im FNP                                               bis zehn
                                                                                                                                     §5 als Verkehrsfläche              Ist das Verhältnis                   Jahre
                                                                                                                                                                                                                           Ganzjährig
                               Private Eigentümer*innen werden
                                                                                                                                     gekennzeichnet ?                   Aufwand/Nutzen
                               Flächen unter der Erfüllung gemein-
                               nütziger Auflagen zugesprochen
                                                                                                                                                                        tragbar?
                                                                                                                                                                                                             Temporär      Saisonal
                                                                                                                                                                                                             Bis fünf
                                                                                                                                                                                                             Jahre
                                                                                                                                                                                                                           Ganzjährig

                                                                                                                                     3.2 Ist die Fläche im FNP §5                            Mikrobrache     Kategorie 1
                                                                                                                                     in einer andere Flächen-
                                                                                                                                     kategorie verzeichnet ?
                                                                                                                                                                                                             Kategorie 2

                                                                                                                                                                                                             Kategorie 3

1.1                            1.2                                                      2.1                                          3.1
§ 4 BauO Bln Bebauung der      Definition: Unter Arrondierung versteht man eine Neu-    §5 BauO Bln Zugänge und Zufahrten auf den    § 5 BauGB, Inhalt des Flächennutzungsplans
    Grundstücke mit Gebäuden   ordnung von Grundstücken. Zersplitterte Flächen sollen      Grundstücken
                               zu einer sinnvollen Einheit zusammengefasst werden.      §6 BauO Bln Abstandsflächen, Abstände
                                                                                                                                                                                                                               Ja
                               Definition Arrondierungsfläche siehe Glossar S. 092      §6a BauO Bln Abstandsflächen, Abstände für
                                                                                           Lauben in Kleingärten                                                                                                             Nein
                                                                                        §7 BauO Bln Teilung von Grundstücken
prozesse                    054   / 055
Potenzialprüfung
Nutzungen 02

4.                                             5.                                                                           6.                                                                               7.
Nutzungen                                      Kontext                                                                      Potenzial                                                                        Programmierung
                                                                                                                            Abfrage individueller Parameter.
                                                                                                                            Die Bedarfe der Nutzungen werden aus dem näheren und
                                                                                                                            weiteren Kontext abgeleitet.

 Bauliche        Dauerhaft                      5.1                                                                         6.1 Infrastrukturelle Anbindung                                                  Wohnen + Arbeiten
 Nutzung                                        Wie kann man die Art der Bebauung im näheren Kontext                        und Erschließung                                                                 Neue Wohntypen
                                                beschreiben?                                                                - Ist eine Anbindung mit ÖPNV in 5 min zu Fuß zu erreichen?                      Gemeinschaftliches Wohnen
                 Temporär         Saisonal      - Ist die Fläche Teil einer Blockrandbebauung oder Teil eines               - Welche Art von ÖPNV (Bus, S-/U- oder Straßenbahn) befindet sich im             Träger Wohnen
                 Fünf Jahre
                                                  städtebaulichen Komplexes?                                                  näheren Kontext ?                                                              Atelier Wohnen
                                                - Besteht das Potenzial in der Bodenfläche?                                 - Gibt es weitere Mobilitätsangebot wie Car- oder Bikesharing?
                 bis zehn
                                  Ganzjährig    - Besteht das Potenzial in der Dachfläche?                                  - Welche Medien liegen an? (Strom, Frisch- und Abwasser etc.)
                 Jahre                                                                                                                                                                                       Kunst + Kultur
                                                5.2                                                                                                                                                          Ateliers
                                                                                                                                                                                                             Theater
                 Temporär         Saisonal      Welches Maß für eine bauliche Nutzung ist im näheren                        6.2 Programmatik                                                                 Ausstellungsorte
                 Bis fünf                       Kontext angemessen?                                                         - Welche Flächennutzungen gibt es in der näheren Umgebung?
                 Jahre                          - Welche bauliche Dichte ist mit dem Kontext vereinbar?                     - Existieren bereits gemeinwohlorientierte Projekte?                             Veranstaltungsorte + Clubs
                                  Ganzjährig                                                                                - Wenn ja, besteht ein Potenzial der Verknüpfung oder Erweiterung der
                                                                                                                              Programmatik?                                                                  Bildung + Soziales
                                                                                                                                                                                                             Gemeinschaftsgärten
 Freiräumliche   Dauerhaft                      5.3                                                                                                                                                          Nachbarschafts- & Jugendtreffs
 Nutzung                                        Wie kann man die Art der Freifläche im näheren Kontext                      6.3 Entwicklungsbereiche                                                         Offene Werkstatt
                                                                                                                            - Befindet sich die Fläche in einem spezifischen Entwicklungsbereich mit         Unterkünfte
                                                beschreiben?                                                                  bestimmten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen?
                 Temporär         Saisonal      - Ist die Fläche Teil einer Blockrandbebauung oder Teil eines
                                                                                                                            - Oder innerhalb eines Sanierungsbereiches?
                 Fünf Jahre                       städtebaulichen Komplexes?
                                                - Ist eine kollektive oder öffentliche Fläche angemessen?
                                                                                                                            - Wie ist der BRW (Bodenrichtwert) zu beurteilen?                                Sport + Freizeit
                 bis zehn                                                                                                   - Befindet sich die Fläche innerhalb der Aktionskulisse Städtebauförde-          Sportplatz
                 Jahre
                                  Ganzjährig
                                                                                                                              rung oder im Förderprogramm Soziale Stadt?                                     Skatepark
                                                5.4                                                                                                                                                          Spielplatz
                                                Welches Maß für eine bauliche Nutzung ist im näheren                                                                                                         Outdoor Fitness
                 Temporär         Saisonal      Kontext angemessen?
                 Bis fünf                       - Wie hoch sollte der Anteil von Versiegelung sein?
                                                                                                                            6.4 Akteur*innen
                 Jahre                          - Wie hoch sollte die Dichte an Bepflanzung sein?
                                                                                                                            - Befinden sich Wohnbaugesellschaften im Umkreis von 1.000m?
                                                                                                                            - Befinden sich Wohnbaugenossenschaften im Umkreis von 1.000m?
                                                                                                                                                                                                             Gewerbe + Produktion
                                  Ganzjährig    - Welche Substrate und Bodenbeläge sind angemessen?                                                                                                          Märkte
                                                                                                                            - Sollten bestimmte Anwohnende oder Institutionen im Besonderen be-
                                                                                                                              rücksichtigt werden?                                                           Co-Working
                                                                                                                                                                                                             Werkstatt
 Mikrobrache     Kategorie 1                    5.5                                                                                                                                                          Atelier
                                                Sind im Kontext noch weitere Flächen, welche erweitert                      6.5 Vorgeschichte
                 Kategorie 2
                                                oder zu einer Biotopkette verknüpft werden können?                          - Sind unterschiedliche Aspekte des Denkmalschutzes (Bau, Boden, Natur,          Biotop + Habitate
                                                                                                                              Garten, Flur etc.) zu beachten?                                                Ziele einer klimagerechten Stadt:
                                                                                                                            - Liegen bei der Fläche Angaben zur Bodenbelastung oder Altlasten vor?           Biodiversität, erweiterte Lebensräume
                                                                                                                            - Befindet sich auf der Fläche bereits formelle oder informelle Bebauung
                 Kategorie 3                                                                                                                                                                                 Hochwasserschutz
                                                                                                                              oder andere Nutzungen?
                                                                                                                                                                                                             Höhere Lebensqualität im urbanen Raum

                                               5.1                                                                          6.3
                                               § 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang          § 165 BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
                                                    bebauten Ortsteile                                                      § 169 BauGB Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
                                               § 35 BauGB, Bauen im Außenbereich                                            §1-§23 DSchG Bln DenkmalschutzGes. Berlin

                                               5.1-5.4
                                               Art und Maß der zukünftigen Nutzungen ist eine wichtige Handlungsebene für
                                               die Akzeptanz in der Nachbarschaft und im Stadtraum
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