PRINZEUGENSTRASSE LINZ - GELADENER ARCHITEKTURWETTBEWERB - prinz eugen strasse linz
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GELADENER ARCHITEKTURWETTBEWERB PRINZ EUGEN STRASSE LINZ Kooperationsbestätigung der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und Sbg: 26.02.2021 Ausgabe der Unterlagen ab : 01.03.2021 Kolloquium : 15.03.2021 Abgabetermin : 03.05.2021 Sitzung des Preisgerichtes : 31.05.2021 1
ÜBERSICHT A Allgemeiner Teil: A.1 Auftraggeber A.2 Verfahrensorganisator A.3 Ansprechpartner A.4 Gegenstand des Wettbewerbes A.5 Art des Wettbewerbes A.6 Teilnahmeberechtigung A.7 Rechtsgrundlagen A.8 Termine A.9 Formale Bedingungen und Kennzeichnung A.10 Beurteilungskriterien A.11 Preise und Aufwandsentschädigungen A.12 Absichtserklärung, Beauftragung A.13 Preisgericht und Vorprüfung B Besonderer Teil: B.1 Umfang der Leistungen C Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung: C.1 Grundlagen C.2 Grundsätze C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise C.4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit C.5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit D Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung: D.1 Bebauungsgrundlagen D.2 Beschreibung des Bauplatzes D.3 Aufgabenstellung D.4 Konzeption der Wohneinheiten D.5 Konzeption Büro und Geschäftsflächen D.6 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage D.7 Zu beachten E Beilagen: E1 Vorentwurfsdatenblatt E2 Baukosten (Schätzkosten) E3 OEK E4 Flächenwidmungsplan E5 Grundlagenplan E6 Lage und Höhenplan E7 Wege zur Wirtschaftlichkeit 2
Unterlagen zur Vorentwurfserstellung Wettbewerbsordnung A Allgemeiner Teil: A.1 Auftraggeber: Eigentumsverwaltung der Evangelisch-methodistischen Kirche in Österreich Prechtlerstraße 25, 4030 Linz Tel.: 0732/657137 Email: ev@emk.at A.2 Verfahrensorganisator: LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232, E-Mail: technik@lawog.at A.3 Ansprechpartner: DI Dr. Lischka Horst MBA 0732/9396-237 technik@lawog.at A.4 Gegenstand des Wettbewerbes: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten für ein Wohn-, Büro- und Geschäftshaus samt Tiefgarage. A.5 Art des Wettbewerbes: Geladener Architektenwettbewerb 3
A.6 Teilnahmeberechtigung: A 6.1 Allgemeine Bestimmungen: Teilnahmeberechtigt sind die 15 geladenen Architekten bzw. deren Architekturbüro. Arch. Sne Veselinovic ZT GmbH Eckpergasse 16, 1180 Wien arch@sne.at Mag. Arch. W. Lankmayer Lasserstraße 22, 5020 Salzburg office@LC4.at Arch. DI Jörg Stögmüller Robert-Stolz-Straße 7, 4020 Linz office@stoeg.at PORA Architekten ZT GmbH Deublerstraße 13, 4050 Traun office@pora.at Urmann Radler ZT GmbH Landstraße 16, 4020 Linz m.urmann@urmannradler.at Architekturbüro Mag. Ableidinger & Partner ZT GmbH Arnleitnerweg 1, 4020 Linz office@arch-ableidinger.at MEGATABS architekten ZT GmbH Schottenfeldgasse 72/2/3, 1070 Wien office@megatabs.at amm ZT-GmbH Architektin Mautner Markhof Wienerstrasse 22, 4490 St. Florian office@amm.at Illiz architektur ZT GmbH Henriettenplatz 8/4, 1150 Wien office@illiz.eu Karrer Öhlinger Architekten ZT GmbH Blütenstraße 3, 4040 Linz architekten@karrer-oehlinger.at Architekt Jaksch ZT GmbH Langwies 4, 4100 Ottensheim buero@arch-jaksch.at Archinauten / Dworschak + Mühlbachler Architekten ZT GmbH, Schratzstraße 11, 4040 Linz office@archinauten.com Dornstädter Architekten ZT GesmbH Bahnhofstraße 61, 4050 Traun office@dornstaedter.at Karl und Bremhorst Architekten Linke Wienzeile 4/2/4, 1060 Wien office@kub-a.at SPS Architekten Riedlstraße 8 – oh456, 5303 Thalgau atelier@sps-architekten.at 4
A 6.2 Mitarbeiter : Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechniker- gesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. A 6.3 Ausschließungsgründe/Ausscheidungsgründe : Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß §2 Teil B WSA 2010 sowie die Ausscheidungsgründe gemäß §17 Teil B WSA 2010. Ferner gilt als Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß Punkt B.1 durch die Teilnehmer. A 6.4 Fragebeantwortung : Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an DI Dr. Lischka Horst MBA unter technik@lawog.at zu richten. Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Prinz Eugen Straße Linz“ anzuführen. Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem Hearing einlangen, im Zuge des Hearings vom Preisgericht beantwortet. A.7 Rechtsgrundlagen: Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Ausschreibungs- bedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsausschrei- bung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WSA), Stand 2010, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsausschreibung ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsaus- schreibung und der WSA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsausschreibung vor. Ferner gelten als Ausschreibungsbedingungen die im Verfahren vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben erwähnten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der Wett- bewerbsausschreibung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis, dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet. Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der ZiviltechnikerInnen, Archi- tektInnen und IngenieurkonsulentInnen für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit Schreiben vom 26.02.2021 die Kooperation bestätigt. Gerichtsstand : Linz 5
A 8 Termine : Ein Kolloquium findet am 15.03.2021, 10.00 Uhr mit anschließender Grundstücksbesichtigung (sofern erforderlich), statt. Treffpunkt: LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 03.05.2021, 12:00 Uhr, die Modelle bis 10.05.2021, 12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben: LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung einzufor- dern. Achtung! Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein. Der Wettbe- werbsteilnehmer hat eigenverantwortlich für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kenn- ziffer versehen, abzugeben. Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen sind jedenfalls unzulässig. A.9 Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen Kenn- zahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts oben an- zubringen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “Prinz Eugen Straße“ zu versehen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemein- schaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu kennzeichnen. Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des Teil- nehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Architektenwettbewerb “Prinz Eugen Straße“ zu versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 6
A.10 Beurteilungskriterien: Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellvertreten- der Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt. Städtebauliche Lösung. - Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Ausbil- dung quartiersmäßiger Identitäten - Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Architektonische Lösung. - Architektonische Qualität / äußeres Erscheinungsbild - Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende Gestal- tung des Außenbereiches. Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung. - Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten. - Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und Nutzungskosten. Einhaltung der „Wege zur Wirtschaftlichkeit“ Funktionelle Lösung. - der Wohnungsgrundrisse/des Raumprogramms - der Beziehung zum jeweils zugeordneten Außenraum - der inneren Erschließung Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksichtigt werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimmberechtigten Preisrich- ter anwesend sind und mindestens die Hälfte der Mitwirkenden stimmberechtigten Fachpreisrichter sind. Das Preisgericht kann sich aber durch Beschluss dem Erforder- nis einer qualifizierten Mehrheit und deren Umfang auferlegen. Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht. 7
A.11 Preise und Aufwandsentschädigungen: Gesamtsumme € 49.000,-- excl. MWSt. A.11.1.Der Betrag für die 15 zur Teilnahme ausgewählten Architekturbüros beträgt excl. MWSt. und wird wie folgt aufgeteilt: Erster Preis: € 6.500,-- excl. MWSt. Zweiter Preis: € 4.000,-- excl. MWSt. Dritter Preis: € 2.500,-- excl. MWSt. Der Rest der Preisgeldsumme von € 36.000,-- exkl. MWSt. wird zu gleichen Teilen an jene Verfasser aufgeteilt, welche die Arbeiten termingerecht und vollständig beim Ab- wickler abgegeben haben, somit eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von 2.400,-- excl. MWSt. Das Preisgericht prämiert 4 Wettbewerbsarbeiten: 3 gereihte Preise sowie einen Nachrücker auf die Preisränge. Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzu- nehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird. Vom Teil- nehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker, Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren Aufwendungen und Kos- ten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und Aufwandsentschädigungen abge- golten. Das Preisgericht behält sich weiters das Recht vor, die Aufwandsentschädigung bei Projekten, die unvollständig, unzureichend oder ohne nachvollziehbare Berechnungsunterlagen abgegeben werden, in entspr. Ausmaß zu reduzieren. Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und Be- teiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens. A.12 Absichtserklärung Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auftraggeber den Verfasser des mit dem ersten Platz (Sieger) ausgezeichneten Projektes mit den weiteren Pla- nungsleistungen auf Basis des Vertrages für Planung, Oberleitung und örtliche Bau- aufsicht zu beauftragen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Rechtsan- spruch auf Beauftragung der genannten Planungsleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen bzw. der Leistungsumfang und das Honorar für diese allfällige Beauftragung erfolgt im anschließenden Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z. 6 BVergG 2006. Sollten die Vertragsverhandlungen mit dem Wettbe- werbssieger begründet scheitern, so behält sich die Auftraggeberin vor, weitere Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen. Von der Auftraggeberin aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfehlun- gen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derartige Ab- weichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzusetzen, sofern dadurch nicht die wesentliche Charakteristik der Wettbewerbsarbeit verändert wird. Empfehlungen des Preisgerichtes sind jedenfalls umzusetzen. Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines tat- sächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektsabwicklung 8
ohne zusätzlichen Kostenaufwand für die Auftraggeberin in einem für die reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu entsprechenden Bespre- chungen in Linz verfügbar ist und auch über ausreichendes Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Anrechnung des Preisbetrages: Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert werden muss. Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen: Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wettbe- werbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung allfälliger Mitar- beiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an den eingereichten Wettbe- werbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf den Bau- herrn über. A.13 Preisgericht und Vorprüfung: Zusammensetzung des Preisgerichtes: Fachpreisrichter: Ersatz: DI Johannes Stitz Christian Strecker, MArch Arch.in DI Gerhild Schremmer Arch.in MMag. Anna Moser Arch. DI Gerhard Lindner Arch. Mag. Markus KLAURA Architekt DI Peter Zoderer ArchitektIn DI Evelyn Rudnicki Sachpreisrichter: Ersatz: Mag. Thomas Fux Ing. Manfred Krennbauer Dr. Roland Siegrist Dir. Gottfried Fux Dir. Klaus Prammer Dir. Frank Schneider Michael Huemer, MBA Prok. Mag. Hans-Martin Arnold, MBA Berater (ohne Stimmrecht) alle Ersatzpreisrichter DI Dr. Martin Hochedlinger, Abt. Verkehrsplanung Vorprüfung: DI Dr. Lischka Horst MBA 9
B Besonderer Teil: B.1 Umfang der Leistungen: • Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Ge- bäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und Verkehrsflächen und Anbindungen). • Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit Raum- bezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie unterschied- licher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche. • Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar erkennbar ist. • Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Entwurfes. • 1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der Entwurfsidee (ist nur vom Sieger binnen 14 Tagen kostenlos nachzureichen) • einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil (Einsatzmodell) nicht transparent. • Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine nach- vollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls). • Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und Stellungnahme zur beabsichtigten Energiekennzahl. • Material- und Farbkonzept. • Kostenschätzung. Alle Pläne (2 Parien, max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzuge- ben! Ein getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekenn- zeichnet beizulegen. Die Pläne (Grundrisse) sind weiters in elektronischem Format (DXF, DWG ) zur Nachprüfung der Berechnung den Unterlagen beizulegen. Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem pdf Format mittels CD oder USB- Stick abzugeben. Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anderslautende schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt werden. 10
C Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung: C.1 Grundlagen Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung, OÖ Bauordnung OÖ Bautechnikgesetz OÖ Bautechnikverordnung OÖ Wohnbauförderung ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBI. Nr. 450/1994 Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980 Im speziellen OÖ Neubauförderungsverordnung 2013 ! sowie einschlägige ÖNORMEN : ÖNORM B 1600 ÖNORM B 1800 ÖNORM B 2607 (Spielplatz) sowie Bebauungsgrundlagen : Bebauungsgrundlagen Stadt Linz (siehe Pkt. D.1) Wege zur Wirtschaftlichkeit (Beilage E7) Bezugsquellen : Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at) ÖNORMEN (www.on-norm.at) C.2 Grundsätze Eine eigene Identität des Quartiers wird herauszuarbeiten sein, um Orientierung zu geben, und den Bewohnern und Nutzern zu ermöglichen, sich mit Ih- rem Wohnumfeld zu identifizieren. Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so- wohl die Errichtung in Niedrigstenergiebauweise als auch die Minimierung der Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet. Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung als auch im Rahmen der oberösterreichischen Bauordnung bzw. der angeführten Be- bauungsgrundlagen möglich sein. Die Geschäfts-, bzw. Büroflächen sollen eine größtmögliche Flexibilität zulassen um für unterschiedliche Nutzung verwendet werden können. Schwerpunkt liegt auf Wahl- arztpraxen bzw. Ordinationen. Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen, wirtschaftlichen, architektonischen und städtebaulichen Lösung. C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit dies im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. möglich ist, sind erwünscht. Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigstenergiebauweise, baubiologische Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger Errichtungs- und Folgekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden. 11
Der Niedrigstenergiestandard hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. zu entsprechen. Es sind entsprechende (dezentrale) Lüftungsanlagen bei den Wohnungen zu berücksichtigen. Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen! Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe Rück- sicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten verbind- lich. Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu berück- sichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz). C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit Die Wohnungen und die Büro- und Geschäftsflächen müssen barrierefrei gemäß den ÖNORMEN errichtet werden. Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist darauf zu achten, dass diese, geräumig, sowie leicht und stufenlos erreichbar sind. Die Wasch- küchen müssen ebenfalls stufenlos erreichbar sein. Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist darauf zu achten, dass die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind. Von dunklen Ni- schen soll Abstand genommen werden. Garagenanlagen/Autoabstellplätze sollten barrierefrei/kinderwagentauglich erreichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw. Übersichtlichkeit zu le- gen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-Innen möglich sein. Wei- ters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und es sind breitere Parkplätze für Frauen (Einstieg mit Kleinkindern, Einkäufe) und Behindertenparkplätze vorzusehen. C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung der Freiflächen. Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen. Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der Be- triebs- und Instandhaltungskosten. Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch sinn- volle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen. Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Wohnqualität erzielt werden. 12
D Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung: D.1 Bebauungsgrundlagen: Städtebauliche Zielsetzungen: Die vorrangige städtebauliche Zielsetzung ist die Verbesserung des strukturellen Ge- bietscharakters mit einer Attraktivierung v.a. der Erdgeschoßzone und dem Aspekt der Notwendigkeit innerstädtischer Wohnraumschaffung unter Anhebung der Wohnquali- tät. Diese Vorgaben sollen bauliche Veränderungen und wohnqualitativ notwendige Verbesserungsmaßnahmen auf dem Wettbewerbsareal sowie dessen Umfeld bewir- ken. Gebäudestrukturen mit städtebaulichen Platz- und Aufenthaltsqualitäten (ohne Einfriedungen udgl.) sind im Sinne der Stadtplanung anzustreben. Örtliches Entwicklungskonzept Nr.2: Das ÖEK Nr.2 legt für das Planungsgebiet als Baulandkonzept d. Mischfunktion fest. Im Südosten angrenzend wird eine Sondernutzung (Kaserne) und im Norden getrennt durch die Prinz-Eugen-Straße (Ge- meindestraße mit besonderer Verkehrsbedeutung und Buskorridor) eine Wohnnut- zung ausgewiesen. Flächenwidmungsplan Nr.4: Der Flächenwidmungsplan Nr.4 bestimmt das Bauland im Planungsgebiet als ge- mischtes Baugebiet. Südwestlich angrenzend wird eingeschränktes gemischtes Baugebiet und südöstlich an- grenzend Sondergebiet ausge- wiesen. Die Prinz-Eugen- Straße wird als Verkehrsfläche – Fließender Verkehr dargestellt und trennt das Planungsgebiet vom Wohngebiet im Norden. 13
Bebauungsplan: Für das Planungsgebiet mit den Parz.Nr. 798/52, 798/56 und 798/53 gibt es keinen rws. Bebauungsplan. Um die städtebaulichen Ziele der Stadt Linz umzusetzen sind folgende Festlegungen zu beachten: Bauliche Maßnahmen: Bauplatz Entlang der Prinz-Eugen-Straße ändert sich das öffentliche Gut und somit der Bau- platz aufgrund einer geplanten Busspur. Die im Kreuzungsbereich bestehende Stra- ßenflucht zur Liegenschaft Prinz-Eugen-Straße 10b wird verlängert und definiert das neue öffentliche Gut. Baufeld : Es wird entlang der Prinz-Eugen-Straße eine Bauflucht definiert, die parallel zur neuen Straßenfluchtlinie verläuft und bzgl. Abstand Bezug auf die ebenfalls von der Straßen- fluchtlinie abgerückte Bebauung Goethestraße 86 im Westen nimmt. Für die übrigen Abstände zu den angrenzenden Grundstücken gelten die aktuellen Abstandsbestimmungen lt. OÖ Baurecht. Gebäudehöhe: Die maximale Gebäudehöhe wird durch eine Leithöhe in Form einer Gesimshöhe von 16m definiert. Die Leithöhe orientiert sich dabei an den Höhen der umgebenden Be- bauung. (Hauptgesimshöhen: Prinz-Eugen-Straße 1-5a ca. 15,5m, Prinz-Eugen- Straße 10b ca. 14,5m, nördl. Trakt Garnisonstraße 36 ca. 15,5m, Liebigstraße 30 ca. 17m) Punktuelle Erhöhungen auf bis zu 25m sind möglich. Die Hochpunkte sind auf diese Höhe reglementiert, da bei Gebäuden über 25m ein Abstand zu den Grundgrenzen von h/2 einzuhalten wäre und das Baufeld für eine solche Bebauung nicht über die nö- tigen Ausmaße verfügt. 14
Dichte: Eine max. Bruttogeschoßfläche von 7.200m² ist einzuhalten. Bauliche Maßnahmen: Ladezonen, Ein- und Ausfahrten sowie Rampen von unterirdischen Garagen sind ein- zuhausen und schallabsorbierend zu verkleiden. Die Einhausung ist zu begrünen. Begrünung: Dem BPl-Gebiet wurde im GFP 2001 eine ausreichende Durchgrünung zugewiesen. Im Sinne der Aussagen des GFP 2001, dass die ausreichende Durchgrünung von Baugebieten zu erhalten bzw. zu verbessern ist, sind die folgenden Begrünungsmaß- nahmen vorgesehen. Bei Neu- und/oder Zubauten von Hauptgebäuden, deren verbaute Fläche 100 m² übersteigt, sowie bei oberirdischen Garagen mit einer verbauten Fläche über 100 m² sind Dachflächen bei einer Neigung bis 20 Grad, ausgenommen Schutzdächer, zu be- grünen. Unter Dachbegrünung ist eine Dachausführung zu verstehen, welche als oberste Schicht des Dachaufbaues eine Vegetationsschicht mit einer Mindeststärke von 15 cm und organische Pflanzen auf mindestens 80 % der Fläche verteilt aufweist. Die Dachflächen unterirdischer baulicher Anlagen sind zu begrünen. Die oberste Schicht des Dachaufbaues ist als Vegetationsschicht mit einer Mindeststärke von 50 cm und organischen Pflanzen auf mindestens 80 % der Fläche verteilt auszuführen. Mit Verkehrswegen - dazu zählen keine Stellplatzflächen - kann das Mindestmaß von 80 % unterschritten werden. Die begrünte Dachfläche unterirdischer baulicher Anlagen ist dem angrenzenden Grundstücksniveau anzugleichen (max. 0,5 m Niveauunterschied). Niveauunterschiede zwischen der begrünten Dachfläche unterirdischer baulicher Anla- gen und den angrenzenden Freiflächen sind mit einer durchgehenden Vegetations- schicht auf eigenem Bauplatz abzuböschen und mit organischen Pflanzen zu begrü- nen (ausgenommen Zu- und Abfahrten, Belüftungen und sonstige technische Einrich- tungen). Für alle Grünflächen im Bereich zwischen der Straßenfluchtlinie und vorderer Bau- fluchtlinie gilt: Es ist eine Baumreihe mit mind. 6 Laubbäumen mit einem erreichbaren Mindestkronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand von mindestens 8 m, der bei Pflanzung zumindest einen Stammumfang von 18-20 cm in 1 m Höhe aufweist, über durchgehend gewachsenem Boden zu pflanzen bzw. zu erhalten. Rasengittersteine stellen keinen Ersatz für Grünflächen dar. 15
Bei Neu- und/oder Zubauten ist ein Grünflächenanteil von mind. 0,3 nachzuweisen. Dabei ist ein Grünflächenanteil von mind. 0,15 zwingend als Grünfläche über gewach- senem Boden auszuführen. In den verbleibenden Grünflächenanteil sind wahlweise einzurechnen: • Grünflächen über gewachsenem Boden sowie begrünte unterirdische Garagendachflächen (ohne Einbauten) mit einer mind. 50 cm starken Vegetationsschicht mit dem Umrechnungsfaktor 1,0 • begrünte Dachflächen (ohne Einbauten, Lichtkuppeln, Attiken u.Ä.) mit einer Stärke der Vegetationsschicht über 30 cm mit dem Umrechnungsfaktor 0,8 • begrünte Dachflächen (ohne Einbauten, Lichtkuppeln, Attiken u.Ä.) mit einer Stärke der Vegetationsschicht zwischen 15 cm und 30 cm mit dem Umrechnungsfaktor 0,6 • begrünte Fassadenflächen (mind. 1 Kletterpflanze pro 2 Laufmeter mit mind. 80 cm Höhe) mit dem Umrechnungsfaktor 0,4 • wasserdurchlässige Flächen (Rasensteine, Grün-Mulden-Steine, Schotter bzw. wassergebundene Flächen, Pflasterungen) abhängig vom Grünanteil mit dem Umrechnungsfaktor 0,2 bis 0,75 Sollte ein Grünflächenanteil von mind. 0,15 als Grünfläche über gewachsenem Boden auf Grund der bestehenden Bebauung bzw. Nutzung nicht möglich sein, ist zumindest der bestehende Grünflächenanteil über gewachsenem Boden zu erhalten. Zusätzlich sind Ersatzmaßnahmen auch auf bestehenden Bauten mit dem entsprechenden Um- rechnungsfaktor zur Erzielung des Grünflächenanteils vorzunehmen. Ruhender Verkehr: Oberirdische PKW-Abstellplätze sowie oberirdische Garagen und dgl. sind auf dem Wettbewerbsareal unzulässig. Sonstige Vorgaben: Sämtliche Nebenräume (Müllräume, Räume für Fahrräder, und dgl.) sowie sichtbare Lüftungsanlagen und sonstige technische Aufbauten sind ortsbildverträglich in das Ge- bäude zu integrieren. 16
Verkehrsplanerische Vorgaben: Lt. PTU/Abt. Verkehrsplanung wird die Grenze zum öffentlichen Gut entlang der Prinz- Eugen- Straße neu definiert (Verlängerung der zurzeit verordneten Straßenflucht der Parz.Nr. 798/54 zur Prinz-Eugen-Straße) um eine zukünftige Busspur zu ermöglichen. Die bestehende Bushaltestelle wird daher angepasst und soll im Entwurf berücksich- tigt bzw. mitgestaltet werden. Die Zufahrt zur Liegenschaft von der Prinz-Eugen- Straße erfolgt zurzeit über das Grundstück 798/56, welches mit einem Servitut für das angrenzende Kasernenareal (Parz.Nr. 798/2) belastet ist. Die zukünftige Tiefgaragen- zufahrt sollte mittig bis westlich der Liegenschaft an das öffentliche Gut angeschlossen werden (Parz.Nr. 798/52 bzw. 798/56 unter Beachtung des Servitutes). Die Zu- und Ausfahrt darf nur durch Rechtsabbiegen erfolgen, eine Querung der Prinz-Eugen- Straße durch eine Linksabbiegespur ist nicht vorgesehen, weil eine zusätzliche Kreu- zung aus Verkehrssicherheitsgründen und Leistungsgründen dort abzulehnen ist. Eine öffentlich zugängliche Fußgänger- und Radwegverbindung über den Bauplatz in südlicher Richtung ist ebenfalls zu integrieren. Längerfristig gesehen besteht das Ziel eine fuß- und radläufige Querung bzw. Erschließung des Baublocks nach Süden zur Hittmairstraße zu ermöglichen. Lärmtechnische Vorgaben: - keine Aufenthaltsräume von Wohnungen Richtung Prinz-Eugen-Straße orientie- ren - Durchführung einer möglichst geschlossenen Bebauung entlang der Prinz-Eu- gen-Straße. - Erforderliche Durchfahrten und Durchgänge schallabsorbierend auskleiden - Platzierung von Ladezonen für die Geschäfte, Gastgärten und dgl. (also Berei- che, die mit Lärm verbunden sind) im Bereich von nicht sensiblen Zonen (also eher straßenzugewandt und nicht unter Wohnungen/insbesondere Schlafräu- men und nicht im ruhigeren Innenhof) - ev. Schaffen von überdachten, geschützten Bereichen im EG für z.B. Gastgär- ten, das OG mit z. B. Wohnungen dafür zurücksetzen, der vorgesetzte Dachbe- reich könnte begrünt werden - Vorsehen von Flächen/Räumen für die Aufstellung von haustechnischen Anla- gen (Lüftungsgeräte/Klimageräte/Kühlanlagen), sodass eine ev. Störung von Anrainern od. künftigen Wohnungsnutzern von vorne herein ausgeschlossen werden können. - Ausblasung geruchsbehafteter Abluft über höchsten Punkt des Daches (Vorse- hen von Schächten) 17
D.2 Beschreibung des Bauplatzes: Der Bauplatz besteht aus den Grundstücken 798/52, 798/53 und 798/56 der Evan- gelisch-Methodistischen Kirche. Die Gesamtgröße der drei Grundstücke beträgt 2.971m². Am Grundstück 198/56 besteht ein Geh- und Fahrtrecht zu Gunsten des südlich an- grenzenden Grundstückes 198/2. Die Breite des Geh- und Fahrtrechtes entspricht der Grundstücksbreite. In Punkto Höhe sind 4m als Durchfahrtshöhe sicherzustel- len. Eine Bebauung darüber ist zulässig. D.3 Aufgabenstellung: Festgehalten wird, dass die Bestrebungen der Evangelisch-methodistischen Kirche öffentliches Interesse darstellen, zur Schaffung notwendiger Ordinations- und Ge- schäftsflächen und vor allem zur Errichtung leistbarer Wohnungen für Menschen und Familien mit niedrigeren Einkommen. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich widmet sich seit über 60 Jahren dieser Aufgabe, die ihren Ursprung in der Nachkriegszeit hat. Menschen aus den Ba- racken und Flüchtlingen wurde es ermöglicht, durch menschenwürdiges Wohnen zu leistbaren Preisen, Schritte in Richtung Normalität und Selbständigkeit zu machen. Notleidende und teilweise mittellose Menschen konnten durch diese Form der Unter- stützung ihre Existenz aufbauen. Das Engagement für sozialen Wohnbau, die Bereitstellung von Wohnraum zu güns- tigen Bedingungen aber auch die Bereitstellung von Flächen für soziale Einrichtun- gen, wurde von der Evangelisch-methodistischen Kirche über die Jahre hinweg stets weiterbetrieben. Neben Wohngebäuden, die sich im Umfeld der niedergelassenen Gemeinden befin- den, hat auch die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften seit vielen Jahren Tradition. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es der Kirche Projekte in solch Größenordnungen, wie hier in der Prinz-Eugen-Straße, zu verwirklichen. Dieses Engagement für sozialen Wohnbau, sowie die Bereitstellung von Baugrundstücken zu diesem Zweck, sieht die Evangelisch-methodistische Kirche als Auftrag und Bei- trag im Sinne des Evangeliums, um auf gesellschaftliche Herausforderungen zu rea- gieren und sich an Lösungen zu beteiligen. 18
Aufgrund der optimalen Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und der Nähe zu den Gesundheitseinrichtungen eignet sich er Bauplatz trotz erhöhter Lärmbelastung optimal für die Aufgabenstellung. Im Rahmen der zulässigen Bruttogeschossfläche von max. 7.200m² sollen ca. 3.000m² an Wohnnutzflächen und ca. 2.500m² an Büro (Ordinationen) -, und Ge- schäftsflächen konzipiert werden. Die Erdgeschossflächen soll einer Geschäftsfläche mit ca. 250m² (teilbar auf kleinere 2 Geschäfte), einer kleinen Gastronomiemit ca. 100m²,(idealerweise mit kleinem Gastgarten an der straßenabgewandten Seite), Ordinationen und den erforderlichen Nebenflächen (Müll, Fahrradabstellplätze, etc..) Platz bieten. Ab dem 1.OG können weiter zusammenhängende Ordinationsflächen aber auch be- ginnend Wohnflächen angeordnet werden. Eine geringe Anzahl an Ordinationsflächen kann bei entsprechender Planung auch im 1.Untergeschoss überlegt werden, sofern eine Belichtung (wenngleich diese un- tergeordnet sein kann) möglich ist. (z.B. Radiologie). Auf eine getrennte Zugänglichkeit zu den unterschiedlichen Funktionsbereichen (Ärz- tezentrum, Gastronomie, Geschäfte und Wohnen) ist besonders zu achten. Festgehalten wird, dass die Bestrebungen der methodistischen Kirche öffentliches Interesse darstellen, zur Schaffung notwendiger Ordinations- und Geschäftsflächen und vor allem zur Errichtung leistbarer Wohnungen für Menschen und Familien mit niedrigeren Einkommen. 19
D.4 Konzeption der Wohneinheiten: In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen möglichst vielfältig nutzbar sein. Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Le- benssituationen entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belichten bzw. zu belüften. Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist unbedingt im Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu achten. Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird gewünscht die maxi- mal angegebene BGF zu erreichen. Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus 30% 2-Raumwohnungen (max. 50m² zuzügl. Freiflächen) 65% 3-Raumwohnungen (max. 70m² zuzügl. Freiflächen) 05% 4-Raumwohnungen (max. 85m² zuzügl. Freiflächen) bestehen. Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen. 2 Zimmer Wohnungen : • Vorraum • Abstellraum oder Abstellschrank • Bad (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) • WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad/AR muss möglich sein.) • Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Loggia oder Balkon oder Terrasse 3 Zimmer Wohnungen : • Vorraum • Abstellraum oder Abstellschrank • Bad (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) • WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad/AR muss möglich sein.) • Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Kinderzimmer • Loggia oder Balkon oder Terrasse 4 Zimmer Wohnungen : • Vorraum • Abstellraum • Bad (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) • WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad/AR muss möglich sein.) • Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Kinderzimmer • Kinderzimmer • Loggia oder Balkon oder Terrasse Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der diesbe- züglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten. 20
D.5 Konzeption Büro und Geschäftsflächen: Bedingt durch die Nähe zu den umliegenden Krankenhäusern sollen Ordinationen (Wahl- arztpraxen, etc.) konzipiert werden. Die Planung soll größtmögliche Flexibilität im Bereich der Ordinationsflächen sicherstellen, um dem Bedarf angepasst Ordinationen bzw. Büroflä- chen verschiedenster Größe anbieten zu können. Der Idee einem Ärztezentrum folgend sollen unterschiedliche Fachbereiche im Haus Platz finden. Synergienutzungen sind sofern sinnvoll möglich. (gemeinsame Nutzung von Nasszel- len und Wartebereiche). D.6 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage: • Für jede Wohneinheit des Wohnbaus ist 1 Stellplatz in der Tiefgarage zu berücksichtigen, sowie für jede weitere Geschäfts-, Büro- oder Ordinationsfläche 2 weitere Stellplätze. • Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil ( kann ggf. auch im jeweiligen Obergeschoss vorgesehen werden) vorzusehen. • Nebenräume lt. Bauordnung • Überdachter Fahrradabstellbereich (in die Gebäudehülle integriert) Je angefangener 50m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen. Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ), Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen. • Wäscheplatz (im Innenhof straßenabgewandt) • Müllplatz (in die Gebäudehülle integriert) • Haustechnikraum (in die Gebäudehülle integriert) • Bushaltestelle (ggf.in die Gebäudehülle integriert) D.7 Zu beachten: • Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige ÖNORMEN (z.B. B 1600) • Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung • Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung • Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen Mindest- standards. (Niedrigstenergiebauweise ) • ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung • Wege zur Wirtschaftlichkeit • Kinderspielplatz lt. Bauordnung • Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein. • Berücksichtigung des Geh- und Fahrtrechtes am Grundstück 798/56 21
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