Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...

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Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...
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                             BVR-Positionen Nr. 5/ Oktober 2020

                                    Proportional regulieren –
                                    Finanzstabilität wahren
                                    BVR-Positionen zur Umsetzung der Finalisierung von Basel III in Europa
Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...
nicht zu den Verursachern der Finanzkrise. Vielmehr
                                                              zeigte sich, dass die deutschen Genossenschaftsban-
                                                              ken mit ihrer lokalen Verankerung und ihrem Mit-
                                                              telstandsgeschäft ein Stabilitätsgarant sind.
Vorwort
                                                              Eine „one size fits all“-Finanzmarktregulierung hat
                                                              Auswirkungen auf die regionale Mittelstandsfinan-
Regulierung, die Regional-                                    zierung und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit
banken gerecht wird                                           und Attraktivität der Regionen. Eine nachhaltige
                                                              Stabilisierung der Finanzmärkte kann jedoch nur ge-
                                                              lingen, wenn die Wirtschaft ausreichend wächst –
                                                              und das nicht nur in einigen wenigen Metropolen,
Seit der Finanzkrise sind auf europäischer Ebene um-
                                                              sondern auch in der Fläche. Es bleibt wichtig, die
fangreiche neue Regeln im Banken- und Kapital-
                                                              Rolle der Regionalbanken zu stärken. Wir plädieren
marktbereich entstanden. Eine zweite Lehman-
                                                              daher dafür, dass die europäische Bankenregulie-
Pleite sollte unbedingt vermieden werden. Die Neu-
                                                              rung der Zukunft sich mehr denn je dem Proportio-
regelungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Fi-
                                                              nalitätsprinzip verpflichtet, dies nicht nur als Idee an-
nanzstabilität. Banken sind heute deutlich robuster
                                                              erkennt, sondern konkret in den jeweiligen Rechts-
als 2007, und dies ist angesichts der Corona-Pande-
                                                              akten umsetzt. Es geht dabei nicht um Abstriche bei
mie mit ihren einschneidenden realwirtschaftlichen
                                                              Eigenkapitalanforderungen, sondern um Erleichte-
Auswirkungen von großer Bedeutung.
                                                              rungen beim administrativen Aufwand.
Doch nicht nur international tätige Investmentban-
                                                              Die Erleichterungen für kleine und mittlere Institute,
ken fallen unter dieses enge Regulierungsgeflecht.
                                                              die im Rahmen der Überarbeitung der europäischen
Auch kleinere und mittlere Institute mit starker re-
                                                              Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II und CRD
gionaler Verwurzelung und einem relativ risikoar-
                                                              V) auf den Weg gebracht wurden, sind zu begrü-
men Geschäft, wie die deutschen Volksbanken und
                                                              ßen. Sie stellen aber nur einen Anfang auf dem Weg
Raiffeisenbanken in Deutschland, sind den Regulie-
                                                              zu mehr Proportionalität dar. Die Idee einer Small
rungen unterworfen.
                                                              Banking Box muss daher auf der Agenda bleiben.
Regulierung, Aufsicht und umfassende Kontrolle
                                                              Die bevorstehende Umsetzung von Basel IV (Finali-
sind wichtig. Doch eine nicht-proportionale Regulie-
                                                              sierung Basel III) bietet die Chance, Proportionalität
rung – also eine Regulierung, die kleinen, risikoar-
                                                              konkret zu verankern. Mit diesem Papier wollen wir
men Banken genauso hohe Anforderungen abver-
                                                              zeigen, wie eine proportional ausgestaltete Umset-
langt wie risikoreichen internationalen Großbanken
                                                              zung von Basel IV aussehen kann.
– belastet Regionalbanken besonders. Das ist para-
dox, denn kleinere und mittlere Institute gehören

Marija Kolak                                Gerhard Hofmann                                  Dr. Andreas Martin
Präsidentin                                 Mitglied des Vorstands                           Mitglied des Vorstands

                                                                                                                      1
Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...
Anforderung für Institute, die keine internen Mo-
                                                        delle verwenden. Sie verfügen weder über das
                                                        Know-how noch über die notwendigen Ressour-
                                                        cen, die Ergebnisse von externen Ratingagenturen
Für eine proportionale Umset-                           zu überprüfen.
zung von Basel IV in der EU                             Daher sollten kleine und nicht-komplexe Institute
                                                        das Wahlrecht erhalten, anstatt des überarbeiteten
                                                        Kreditrisikostandardansatzes die aktuell geltende
Im Dezember 2017 hat sich der Baseler Ausschuss
                                                        Regelung weiter zu verwenden. Da bei der Beibe-
für Bankenaufsicht auf die „Finalisierung von Basel
                                                        haltung des aktuellen KSA allein administrative Er-
III“ verständigt – ein Regulierungspaket, das auf-
                                                        leichterungen für kleine Banken das Ziel sind, sollte
grund seines Umfangs auch als Basel IV bezeichnet
                                                        durch Einführung eines Zuschlagsfaktors (scaling
wird. Die Umsetzung des Basel-IV-Pakets in der Eu-
                                                        factor) die durchschnittlichen Eigenmittelanforde-
ropäischen Union wurde aufgrund der Corona-Pan-
                                                        rungen bei Verwendung des bisherigen KSA und
demie um ein Jahr verschoben; das Inkrafttreten ist
                                                        des überarbeiteten KSA angepasst werden. Wir hal-
nunmehr für 2023 vorgesehen.
                                                        ten einen Zuschlagfaktor von 1,07 für angemessen,
                                                        denn die Zahlen der Europäischen Bankenaufsichts-
Unser Kernanliegen lautet, dass bei der Umsetzung
                                                        behörde (EBA) sehen im Call für Advice bei kleinen
der Fertigstellung von Basel III die administrativen
                                                        Banken eine durchschnittliche Eigenkapitalmehrbe-
Anforderungen bei kleinen, nicht-komplexen Insti-
                                                        lastung von unter 6 % vor.
tuten nicht weiter erhöht werden. Viele kleine Ban-
                                                        Wir als BVR fordern, dass für kleine Banken ein Wahl-
ken sind bereits heute von der Regulierung stark be-
                                                        recht eingeräumt wird, weiterhin den aktuellen KSA
lastet. Mit dem Ergebnis, dass sie aufgrund einer zu
                                                        zu nutzen, der aktuelle KSA also eingefroren wird –
wenig proportionalen Vorgehensweise zu Fusionen
                                                        „KSA-Freeze“.
gezwungen sind und vom Markt verschwinden, ob-
wohl sie ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und
in ihrer Region attraktive Finanzdienstleistungen an-
bieten. Zugleich müssen bei der Umsetzung von Ba-
                                                        2.   KMU-Faktor erhalten, um Mittelstandsfinan-
sel III die Besonderheiten des europäischen Banken-
                                                             zierung nicht zu erschweren
sektors hinreichend berücksichtigt werden. Aus
Sicht des BVR sind folgende Punkte entscheidend:
                                                        Die Finanzierung des Mittelstandes in Europa weicht
                                                        von den Gegebenheiten auf anderen Märkten deut-
                                                        lich ab. Zum einen gibt es in Europa deutlich mehr
                                                        KMUs als beispielsweise in den USA. Zum anderen
1.   “KSA-Freeze” für kleine und mittlere Banken
                                                        erfolgt die Finanzierung dieser Unternehmen hier
     ermöglichen
                                                        im Wesentlichen durch die Kreditinstitute, während
                                                        auf anderen Märkten die Finanzierung in viel höhe-
Die Anpassungen des Kreditrisikostandardansatzes
                                                        rem Maße über die Kapitalmärkte erfolgt. Daher
(KSA) waren vor allem dadurch motiviert, diesen für
                                                        verfügen europäische KMUs nur selten über Ratings
Großbanken, die interne Modelle (IRB) verwenden,
                                                        von externen Ratingagenturen.
anwendbar zu machen. Banken, die interne Modelle
verwenden, müssen zur Berechnung des Output
                                                        Aufgrund der besonderen Strukturen und der Ge-
Floors künftig auch das Kreditrisiko anhand des KSA
                                                        schäftsmodelle mittelständischer Unternehmen sind
berechnen. Dies führt jedoch dazu, dass Institute,
                                                        die Verluste bei diesen Finanzierungen aber verhält-
die schon bisher den KSA angewendet haben, einen
                                                        nismäßig gering. Dies hat den europäischen Gesetz-
Großteil ihrer Kredite neuen Forderungsklassen zu-
                                                        geber veranlasst, bei der Verabschiedung der CRR
ordnen müssen. Die Neuzuordnung der Forderungs-
                                                        einen Konversionsfaktor für KMU-Finanzierungen
klassen bringt einen hohen administrativen Auf-
                                                        einzuführen – also einen Unterstützungsfaktor für
wand mit sich – der insbesondere bei kleinen Insti-
                                                        kleine und mittlere Unternehmen („SME supporting
tuten überproportional ist. Dem steht aber nur ein
                                                        factor“). Im Rahmen der CRR II sind diese Erleichte-
sehr begrenzter regulatorischer Nutzen gegenüber.
                                                        rungen noch ausgedehnt worden. Der europäische
                                                        Gesetzgeber hat aufgrund der Bedeutung der Mit-
Zudem sieht das neue Basel-Paket vor, dass externe
                                                        telstandsfinanzierung in der EU mit dem CRR Quick-
Ratings im Rahmen einer Due Diligence überprüft
                                                        fix diese weitergehenden Erleichterungen sogar auf
werden sollen. Das ist eine schwer zu schaffende

                                                                                                           2
Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...
Juni 2020 vorgezogen. Demgegenüber sieht das Ba-         selbe Kredit bei einer großen Bank als Retail-Expo-
seler Rahmenwerk zwar ein etwas geringeres Risi-         sure eingestuft, bei einer kleinen Bank dagegen
kogewicht (85 %) für KMU-Kredite vor; es bleibt da-      nicht als Retail und deshalb mit einem höheren Risi-
bei aber deutlich hinter den Erleichterungen in der      kogewicht belegt. Kleine Institute sollten bei der Ka-
CRR I und CRR II. Damit käme es zu einer Verschär-       pitalunterlegung nicht benachteiligt werden.
fung der Mittelstandsfinanzierung, die aus unserer
Sicht, aufgrund der Besonderheiten der KMU-
Finanzierung in der EU, nicht gerechtfertigt ist. Wir
fordern, dass der „SME supporting factor“ erhalten       5.   Außerbilanzielle Positionen
bleibt.
                                                         Durch das Baseler Rahmenwerk wird auch die Ei-
                                                         genmittelunterlegung von außerbilanziellen Positio-
                                                         nen geändert. Während aktuell vorbehaltlos und je-
3.   Strategische Beteiligungen nicht stärker ge-        derzeit kündbare Kreditzusagen nicht mit Eigenmit-
     wichten                                             teln unterlegt werden, sollen diese künftig mit 10 %
                                                         der Eigenmittelanforderungen für einen voll ausge-
Basel sieht vor, künftig sämtliche Beteiligungen mit     reichten Kredit versehen werden. Es ist kennzeich-
einem Risikogewicht von mindestens 250 % zu be-          nend für die deutsche Mittelstandsfinanzierung, Un-
rücksichtigen. Bisher werden strategische Beteili-       ternehmen mit angemessenen Kreditlinien auszu-
gungen regelmäßig mit einem Risikogewicht von            statten, welche im Bedarfsfall schnell in Anspruch
100 % berechnet. Dies betrifft auch die Beteiligun-      genommen werden können, ohne dass es jeweils ei-
gen der genossenschaftlichen Primärbanken an der         nes umfangreichen neuen Kreditvergabeprozesses
DZ BANK und den Verbundunternehmen. Auf-                 bedarf. Vielmehr wird von den Instituten heutzu-
grund der verbundeinheitlichen Kontrolle und Steu-       tage fortlaufend überwacht, ob die Bonität des Kre-
erung sind die mit diesen Beteiligungen verbunde-        ditnehmers Änderungen erfahren hat, die eine Re-
nen Risiken deutlich geringer als bei sonstigen Be-      duzierung der Kreditlinien erforderlich machen. Die
teiligungen. Daher sollten verbundinterne Beteili-       vorgesehene Eigenmittelreduzierung würde dazu
gungen auch künftig mit einem Risikogewicht von          führen, dass die Kreditinstitute die bisherige Verga-
100 % berechnet werden können. Im Übrigen                bepolitik von Kreditlinien ändern müssten und sich
dürfte die Baseler Regelung zu den Beteiligungen         die Bedingungen im Bereich der Mittelstandsfinan-
künftig einen Verkaufsdruck bei Banken auslösen,         zierung verschlechtern würden. Daher sollte auf die
der Investoren aus Drittstaaten (wie USA oder            Eigenmittelunterlegung von jederzeit kündbaren
China) günstige Einkaufsmöglichkeiten in Europa          Kreditlinien weiterhin verzichtet werden. Dieser As-
bietet. Dies kann europapolitisch nicht gewollt sein.    pekt hat in der Vergangenheit nie zu Stabilitäts-
                                                         problemen geführt.

4.   Verzicht auf starres Granularitätskriterium
                                                         6.   Administrativer Aufwand
Das Baseler Rahmenwerk sieht vor, dass grundsätz-
lich nur solche Forderungen der Forderungsklasse         Das aufsichtliche europäische Meldewesen hat mit
„Mengengeschäft“ (Retail) zugeordnet werden              den im Nachgang zur Finanzkrise erlassenen Rege-
können, die nicht größer sind als 0,2 % des gesam-       lungen überhandgenommen. Der Großteil der Re-
ten Mengengeschäft-Portfolios. Für kleine Institute      gulierungskosten geht einher mit Meldeanforde-
mit einem entsprechend kleinen Retail-Portfolio          rungen und trifft kleine Kreditinstitute besonders
würde die Anwendung eines solchen starren Gra-           stark. Die in der CRR II enthaltenen Mandate der
nularitätskriteriums zu einem extrem niedrigen ma-       EBA zur Kostenreduktion im Meldewesen sowie zur
ximalen Kreditbetrag führen, was wiederum die            Machbarkeitsprüfung einer zentralen Datensam-
Wettbewerbsfähigkeit dieser Häuser unterminieren         melstelle werden erst zum Jahresende 2020 vorge-
würde. Denn Retail gehört oft zum Kern des Ge-           stellt. Die parallel stattfindenden Arbeiten zur Um-
schäftsmodells dieser Banken. Es sollte daher in Eu-     setzung von Basel III müssen diese Entwicklungen
ropa bei der Regelung bleiben, dass die Institute an-    schon vorab berücksichtigen. Das heißt für uns: Eine
statt des vorgenannten quantitativen Granularitäts-      Entwicklung von weiterhin übermäßigen Meldean-
kriteriums ein qualitatives Diversifizierungskriterium   forderungen mit dem Verweis auf noch nicht abge-
verwenden können. Andernfalls würde ein und der-         schlossene Arbeiten der EBA zu Vereinfachungen
                                                         kann nicht die Grundlage für neue Anforderungen

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Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...
im Meldewesen sein. Sofern die unter dem Begriff                       Schwellenwerte, den vereinfachten Standardansatz
KSA-freeze geführte Diskussion zur Beibehaltung                        für die gesamten Marktrisikopositionen anzuwen-
des aktuellen KSA Gehör findet, müssen die von der                     den. Damit auch mittlere Institute mit nicht-komple-
EBA vorzunehmenden Erleichterungen auch unter                          xem Geschäftsmodell die Vereinfachungen nutzen
einer CRR III übernommen werden. Nicht zuletzt                         können und somit geringeren administrativen Auf-
sollte die Corona-Pandemie als Anlass gesehen wer-                     wand unterliegen, plädieren wir für eine Anhebung
den, die bürokratischen Belastungen für Banken                         der Schwellenwerte.
und in der gesamten Wirtschaft zu überprüfen und
zu reduzieren.

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                                                                            abgrenzungen
7.   Einfache und risikosensitive Modelle im
     Marktrisiko                                                       Wir sprechen uns für die Beibehaltung der bisheri-
                                                                       gen und bewährten Definition der Abgrenzung
Eigenkapital wird zu einer noch knapperen Res-                         zwischen Handelsbuch und Anlagebuch aus. Die
source. Davon ist auszugehen, wenn man auf die ak-                     Neugestaltung der Handelsbuchabgrenzung lehnen
tuellen Weiterentwicklungen im neuen Eigenkapi-                        wir aufgrund der sehr detailliert ausgestalteten Vor-
tal-Unterlegungsregime für die Banken (SREP, Pillar                    gaben ab. Kritisch sehen wir zudem die widerleg-
2 Guidance, etc) blickt. Bislang war über die robus-                   bare Handelsbuchvermutung bei Fonds, d.h. die un-
ten Standardmodelle, die auch konservativ ausge-                       terstellte Handelsabsicht der Institute, die bei ver-
richtet waren, Kapital kein Engpassfaktor. Dies wird                   fügbarer Durchschau oder täglichen Preisquotierun-
sich durch die o.a. Zuschlagskennziffern deutlich än-                  gen zu einer automatischen Zuordnung zum Han-
dern. Es ist daher im Interesse kleiner Institute, eine                delsbuch mit allem dazugehörigen Aufwand für die
stärkere Risikodifferenzierung und Risikosensitivität                  Institute führt. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass
in den Modellen zu implementieren. Wir sprechen                        Banken mit Einführung von FRTB – damit ist die
uns daher bei der Übernahme der Marktrisikomo-                         grundlegende Überarbeitung des Handelsbuchs ge-
delle für risikosensitivere Ansätze aus.                               meint (Fundamental Review of the Trading Book) –
                                                                       entgegen ihrer Überzeugung / ihrer Einschätzung
Die Fortführung und Zulässigkeit des bisherigen                        Positionen dem Handelsbuch zuweisen müssen. Zur
Standardansatzes als vereinfachter Ansatz zur Be-                      Vermeidung einer Zuordnung von Positionen zum
rechnung des Marktpreisrisikos begrüßen wir, da                        Handelsbuch, bei denen bankseitig keine Handels-
dies erhebliche Kosten in der Implementierung ver-                     absicht intendiert ist, die aber unter die Handels-
meidet. Die mit einer Anwendung verbundenen er-                        buchvermutung fallen, müssen sich Institute – ent-
höhten Risikogewichte, insbesondere bei Aktien-                        sprechend den FRTB-Vorgaben – Zuordnungen
und Rohwarenrisiken, sehen wir jedoch kritisch, da                     zum Bankbuch genehmigen lassen. Dies verursacht
sie zu viel der knappen Ressource Kapital binden.                      einen hohen administrativen Aufwand. Wir plädie-
                                                                       ren für aufsichtliche, standardisierte Melde- und
Zudem begrüßen wir die vorgesehen Schwellen-                           Prüfverfahren und die Erteilung pauschalierter Son-
werte für kleine Portfolien, die zu einer Befreiung                    dergenehmigungen, damit Banken nicht bilateral
von Kapitalanforderungen für Positionsrisiken füh-                     Anträge gegenüber der Aufsicht stellen müssen.
ren und die Möglichkeit, unter Einhaltung dieser

ANSPRECHPARTNER ZUM THEMA:
Dr. Holger Mielk (dr.mielk@bvr.de; 030 2021 2301)
Thorsten Reinicke (reinicke@bvr.de; 030 2021 2301)
Frank Bouillon (f.bouillon@bvr.de; 030 2021 2213)
Bernhard Krob (krob@bvr.de; 0228 509 312)
Dr. Christian Drefahl (c.drefahl@bvr.de; 0228 509 424)

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken  BVR
Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik
Schellingstraße 4, 10785 Berlin

Kontakt: Thomas Stammen (verantwortlich), Mirian Fabian Breuer, Selina Glaap, Dr. Volker Heegemann und Julia Weishaupt
Telefon: +49 30 2021 1605, Mail: politik@bvr.de, Internet: www.bvr.de

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Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Der BVR ist der Spitzenverband der genossen-         Er berät und unterstützt seine Mitglieder in recht-
schaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Dazu   lichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen
zählen die rund 800 Volksbanken und Raiffeisen-      Fragen. Der BVR betreibt ferner zwei institutsbe-
banken, Sparda-Banken, PSD Banken, Kirchenban-       zogene Sicherungssysteme. Dies ist zum einen die
ken und weitere Sonderinstitute wie die Deutsche     100-prozentige Tochtergesellschaft „BVR Insti-
Apotheker- und Ärztebank. Präsidentin des BVR        tutssicherung GmbH“, welche das amtlich aner-
ist Frau Marija Kolak. Weitere Mitglieder des Vor-   kannte Einlagensicherungssystem darstellt, und
standes sind Gerhard Hofmann und Dr. Andreas         zum anderen die freiwillige „Sicherungseinrich-
Martin. Der BVR vertritt bundesweit und interna-     tung des BVR“ – das älteste Bankensicherungssys-
tional die Interessen der Genossenschaftlichen Fi-   tem Deutschlands. Der BVR ist aktiv in Berlin, Bonn
nanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. In-         und Brüssel. Informationen zum BVR und seinen
nerhalb der Gruppe koordiniert und entwickelt        Themen erhalten Sie über: politik@bvr.de oder
der BVR die gemeinsame Strategie der Volksban-       unter +49 (0)30 2021 1605 oder auf der
ken und Raiffeisenbanken.                            Website www.bvr.de.

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