Proportional regulieren - Finanzstabilität wahren - Bundesverband der ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Foto: Erol Ahmed, Unsplash BVR-Positionen Nr. 5/ Oktober 2020 Proportional regulieren – Finanzstabilität wahren BVR-Positionen zur Umsetzung der Finalisierung von Basel III in Europa
nicht zu den Verursachern der Finanzkrise. Vielmehr zeigte sich, dass die deutschen Genossenschaftsban- ken mit ihrer lokalen Verankerung und ihrem Mit- telstandsgeschäft ein Stabilitätsgarant sind. Vorwort Eine „one size fits all“-Finanzmarktregulierung hat Auswirkungen auf die regionale Mittelstandsfinan- Regulierung, die Regional- zierung und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit banken gerecht wird und Attraktivität der Regionen. Eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzmärkte kann jedoch nur ge- lingen, wenn die Wirtschaft ausreichend wächst – und das nicht nur in einigen wenigen Metropolen, Seit der Finanzkrise sind auf europäischer Ebene um- sondern auch in der Fläche. Es bleibt wichtig, die fangreiche neue Regeln im Banken- und Kapital- Rolle der Regionalbanken zu stärken. Wir plädieren marktbereich entstanden. Eine zweite Lehman- daher dafür, dass die europäische Bankenregulie- Pleite sollte unbedingt vermieden werden. Die Neu- rung der Zukunft sich mehr denn je dem Proportio- regelungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Fi- nalitätsprinzip verpflichtet, dies nicht nur als Idee an- nanzstabilität. Banken sind heute deutlich robuster erkennt, sondern konkret in den jeweiligen Rechts- als 2007, und dies ist angesichts der Corona-Pande- akten umsetzt. Es geht dabei nicht um Abstriche bei mie mit ihren einschneidenden realwirtschaftlichen Eigenkapitalanforderungen, sondern um Erleichte- Auswirkungen von großer Bedeutung. rungen beim administrativen Aufwand. Doch nicht nur international tätige Investmentban- Die Erleichterungen für kleine und mittlere Institute, ken fallen unter dieses enge Regulierungsgeflecht. die im Rahmen der Überarbeitung der europäischen Auch kleinere und mittlere Institute mit starker re- Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II und CRD gionaler Verwurzelung und einem relativ risikoar- V) auf den Weg gebracht wurden, sind zu begrü- men Geschäft, wie die deutschen Volksbanken und ßen. Sie stellen aber nur einen Anfang auf dem Weg Raiffeisenbanken in Deutschland, sind den Regulie- zu mehr Proportionalität dar. Die Idee einer Small rungen unterworfen. Banking Box muss daher auf der Agenda bleiben. Regulierung, Aufsicht und umfassende Kontrolle Die bevorstehende Umsetzung von Basel IV (Finali- sind wichtig. Doch eine nicht-proportionale Regulie- sierung Basel III) bietet die Chance, Proportionalität rung – also eine Regulierung, die kleinen, risikoar- konkret zu verankern. Mit diesem Papier wollen wir men Banken genauso hohe Anforderungen abver- zeigen, wie eine proportional ausgestaltete Umset- langt wie risikoreichen internationalen Großbanken zung von Basel IV aussehen kann. – belastet Regionalbanken besonders. Das ist para- dox, denn kleinere und mittlere Institute gehören Marija Kolak Gerhard Hofmann Dr. Andreas Martin Präsidentin Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 1
Anforderung für Institute, die keine internen Mo- delle verwenden. Sie verfügen weder über das Know-how noch über die notwendigen Ressour- cen, die Ergebnisse von externen Ratingagenturen Für eine proportionale Umset- zu überprüfen. zung von Basel IV in der EU Daher sollten kleine und nicht-komplexe Institute das Wahlrecht erhalten, anstatt des überarbeiteten Kreditrisikostandardansatzes die aktuell geltende Im Dezember 2017 hat sich der Baseler Ausschuss Regelung weiter zu verwenden. Da bei der Beibe- für Bankenaufsicht auf die „Finalisierung von Basel haltung des aktuellen KSA allein administrative Er- III“ verständigt – ein Regulierungspaket, das auf- leichterungen für kleine Banken das Ziel sind, sollte grund seines Umfangs auch als Basel IV bezeichnet durch Einführung eines Zuschlagsfaktors (scaling wird. Die Umsetzung des Basel-IV-Pakets in der Eu- factor) die durchschnittlichen Eigenmittelanforde- ropäischen Union wurde aufgrund der Corona-Pan- rungen bei Verwendung des bisherigen KSA und demie um ein Jahr verschoben; das Inkrafttreten ist des überarbeiteten KSA angepasst werden. Wir hal- nunmehr für 2023 vorgesehen. ten einen Zuschlagfaktor von 1,07 für angemessen, denn die Zahlen der Europäischen Bankenaufsichts- Unser Kernanliegen lautet, dass bei der Umsetzung behörde (EBA) sehen im Call für Advice bei kleinen der Fertigstellung von Basel III die administrativen Banken eine durchschnittliche Eigenkapitalmehrbe- Anforderungen bei kleinen, nicht-komplexen Insti- lastung von unter 6 % vor. tuten nicht weiter erhöht werden. Viele kleine Ban- Wir als BVR fordern, dass für kleine Banken ein Wahl- ken sind bereits heute von der Regulierung stark be- recht eingeräumt wird, weiterhin den aktuellen KSA lastet. Mit dem Ergebnis, dass sie aufgrund einer zu zu nutzen, der aktuelle KSA also eingefroren wird – wenig proportionalen Vorgehensweise zu Fusionen „KSA-Freeze“. gezwungen sind und vom Markt verschwinden, ob- wohl sie ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und in ihrer Region attraktive Finanzdienstleistungen an- bieten. Zugleich müssen bei der Umsetzung von Ba- 2. KMU-Faktor erhalten, um Mittelstandsfinan- sel III die Besonderheiten des europäischen Banken- zierung nicht zu erschweren sektors hinreichend berücksichtigt werden. Aus Sicht des BVR sind folgende Punkte entscheidend: Die Finanzierung des Mittelstandes in Europa weicht von den Gegebenheiten auf anderen Märkten deut- lich ab. Zum einen gibt es in Europa deutlich mehr KMUs als beispielsweise in den USA. Zum anderen 1. “KSA-Freeze” für kleine und mittlere Banken erfolgt die Finanzierung dieser Unternehmen hier ermöglichen im Wesentlichen durch die Kreditinstitute, während auf anderen Märkten die Finanzierung in viel höhe- Die Anpassungen des Kreditrisikostandardansatzes rem Maße über die Kapitalmärkte erfolgt. Daher (KSA) waren vor allem dadurch motiviert, diesen für verfügen europäische KMUs nur selten über Ratings Großbanken, die interne Modelle (IRB) verwenden, von externen Ratingagenturen. anwendbar zu machen. Banken, die interne Modelle verwenden, müssen zur Berechnung des Output Aufgrund der besonderen Strukturen und der Ge- Floors künftig auch das Kreditrisiko anhand des KSA schäftsmodelle mittelständischer Unternehmen sind berechnen. Dies führt jedoch dazu, dass Institute, die Verluste bei diesen Finanzierungen aber verhält- die schon bisher den KSA angewendet haben, einen nismäßig gering. Dies hat den europäischen Gesetz- Großteil ihrer Kredite neuen Forderungsklassen zu- geber veranlasst, bei der Verabschiedung der CRR ordnen müssen. Die Neuzuordnung der Forderungs- einen Konversionsfaktor für KMU-Finanzierungen klassen bringt einen hohen administrativen Auf- einzuführen – also einen Unterstützungsfaktor für wand mit sich – der insbesondere bei kleinen Insti- kleine und mittlere Unternehmen („SME supporting tuten überproportional ist. Dem steht aber nur ein factor“). Im Rahmen der CRR II sind diese Erleichte- sehr begrenzter regulatorischer Nutzen gegenüber. rungen noch ausgedehnt worden. Der europäische Gesetzgeber hat aufgrund der Bedeutung der Mit- Zudem sieht das neue Basel-Paket vor, dass externe telstandsfinanzierung in der EU mit dem CRR Quick- Ratings im Rahmen einer Due Diligence überprüft fix diese weitergehenden Erleichterungen sogar auf werden sollen. Das ist eine schwer zu schaffende 2
Juni 2020 vorgezogen. Demgegenüber sieht das Ba- selbe Kredit bei einer großen Bank als Retail-Expo- seler Rahmenwerk zwar ein etwas geringeres Risi- sure eingestuft, bei einer kleinen Bank dagegen kogewicht (85 %) für KMU-Kredite vor; es bleibt da- nicht als Retail und deshalb mit einem höheren Risi- bei aber deutlich hinter den Erleichterungen in der kogewicht belegt. Kleine Institute sollten bei der Ka- CRR I und CRR II. Damit käme es zu einer Verschär- pitalunterlegung nicht benachteiligt werden. fung der Mittelstandsfinanzierung, die aus unserer Sicht, aufgrund der Besonderheiten der KMU- Finanzierung in der EU, nicht gerechtfertigt ist. Wir fordern, dass der „SME supporting factor“ erhalten 5. Außerbilanzielle Positionen bleibt. Durch das Baseler Rahmenwerk wird auch die Ei- genmittelunterlegung von außerbilanziellen Positio- nen geändert. Während aktuell vorbehaltlos und je- 3. Strategische Beteiligungen nicht stärker ge- derzeit kündbare Kreditzusagen nicht mit Eigenmit- wichten teln unterlegt werden, sollen diese künftig mit 10 % der Eigenmittelanforderungen für einen voll ausge- Basel sieht vor, künftig sämtliche Beteiligungen mit reichten Kredit versehen werden. Es ist kennzeich- einem Risikogewicht von mindestens 250 % zu be- nend für die deutsche Mittelstandsfinanzierung, Un- rücksichtigen. Bisher werden strategische Beteili- ternehmen mit angemessenen Kreditlinien auszu- gungen regelmäßig mit einem Risikogewicht von statten, welche im Bedarfsfall schnell in Anspruch 100 % berechnet. Dies betrifft auch die Beteiligun- genommen werden können, ohne dass es jeweils ei- gen der genossenschaftlichen Primärbanken an der nes umfangreichen neuen Kreditvergabeprozesses DZ BANK und den Verbundunternehmen. Auf- bedarf. Vielmehr wird von den Instituten heutzu- grund der verbundeinheitlichen Kontrolle und Steu- tage fortlaufend überwacht, ob die Bonität des Kre- erung sind die mit diesen Beteiligungen verbunde- ditnehmers Änderungen erfahren hat, die eine Re- nen Risiken deutlich geringer als bei sonstigen Be- duzierung der Kreditlinien erforderlich machen. Die teiligungen. Daher sollten verbundinterne Beteili- vorgesehene Eigenmittelreduzierung würde dazu gungen auch künftig mit einem Risikogewicht von führen, dass die Kreditinstitute die bisherige Verga- 100 % berechnet werden können. Im Übrigen bepolitik von Kreditlinien ändern müssten und sich dürfte die Baseler Regelung zu den Beteiligungen die Bedingungen im Bereich der Mittelstandsfinan- künftig einen Verkaufsdruck bei Banken auslösen, zierung verschlechtern würden. Daher sollte auf die der Investoren aus Drittstaaten (wie USA oder Eigenmittelunterlegung von jederzeit kündbaren China) günstige Einkaufsmöglichkeiten in Europa Kreditlinien weiterhin verzichtet werden. Dieser As- bietet. Dies kann europapolitisch nicht gewollt sein. pekt hat in der Vergangenheit nie zu Stabilitäts- problemen geführt. 4. Verzicht auf starres Granularitätskriterium 6. Administrativer Aufwand Das Baseler Rahmenwerk sieht vor, dass grundsätz- lich nur solche Forderungen der Forderungsklasse Das aufsichtliche europäische Meldewesen hat mit „Mengengeschäft“ (Retail) zugeordnet werden den im Nachgang zur Finanzkrise erlassenen Rege- können, die nicht größer sind als 0,2 % des gesam- lungen überhandgenommen. Der Großteil der Re- ten Mengengeschäft-Portfolios. Für kleine Institute gulierungskosten geht einher mit Meldeanforde- mit einem entsprechend kleinen Retail-Portfolio rungen und trifft kleine Kreditinstitute besonders würde die Anwendung eines solchen starren Gra- stark. Die in der CRR II enthaltenen Mandate der nularitätskriteriums zu einem extrem niedrigen ma- EBA zur Kostenreduktion im Meldewesen sowie zur ximalen Kreditbetrag führen, was wiederum die Machbarkeitsprüfung einer zentralen Datensam- Wettbewerbsfähigkeit dieser Häuser unterminieren melstelle werden erst zum Jahresende 2020 vorge- würde. Denn Retail gehört oft zum Kern des Ge- stellt. Die parallel stattfindenden Arbeiten zur Um- schäftsmodells dieser Banken. Es sollte daher in Eu- setzung von Basel III müssen diese Entwicklungen ropa bei der Regelung bleiben, dass die Institute an- schon vorab berücksichtigen. Das heißt für uns: Eine statt des vorgenannten quantitativen Granularitäts- Entwicklung von weiterhin übermäßigen Meldean- kriteriums ein qualitatives Diversifizierungskriterium forderungen mit dem Verweis auf noch nicht abge- verwenden können. Andernfalls würde ein und der- schlossene Arbeiten der EBA zu Vereinfachungen kann nicht die Grundlage für neue Anforderungen 3
im Meldewesen sein. Sofern die unter dem Begriff Schwellenwerte, den vereinfachten Standardansatz KSA-freeze geführte Diskussion zur Beibehaltung für die gesamten Marktrisikopositionen anzuwen- des aktuellen KSA Gehör findet, müssen die von der den. Damit auch mittlere Institute mit nicht-komple- EBA vorzunehmenden Erleichterungen auch unter xem Geschäftsmodell die Vereinfachungen nutzen einer CRR III übernommen werden. Nicht zuletzt können und somit geringeren administrativen Auf- sollte die Corona-Pandemie als Anlass gesehen wer- wand unterliegen, plädieren wir für eine Anhebung den, die bürokratischen Belastungen für Banken der Schwellenwerte. und in der gesamten Wirtschaft zu überprüfen und zu reduzieren. 8. Beibehaltung der bisherigen Handelsbuch- abgrenzungen 7. Einfache und risikosensitive Modelle im Marktrisiko Wir sprechen uns für die Beibehaltung der bisheri- gen und bewährten Definition der Abgrenzung Eigenkapital wird zu einer noch knapperen Res- zwischen Handelsbuch und Anlagebuch aus. Die source. Davon ist auszugehen, wenn man auf die ak- Neugestaltung der Handelsbuchabgrenzung lehnen tuellen Weiterentwicklungen im neuen Eigenkapi- wir aufgrund der sehr detailliert ausgestalteten Vor- tal-Unterlegungsregime für die Banken (SREP, Pillar gaben ab. Kritisch sehen wir zudem die widerleg- 2 Guidance, etc) blickt. Bislang war über die robus- bare Handelsbuchvermutung bei Fonds, d.h. die un- ten Standardmodelle, die auch konservativ ausge- terstellte Handelsabsicht der Institute, die bei ver- richtet waren, Kapital kein Engpassfaktor. Dies wird fügbarer Durchschau oder täglichen Preisquotierun- sich durch die o.a. Zuschlagskennziffern deutlich än- gen zu einer automatischen Zuordnung zum Han- dern. Es ist daher im Interesse kleiner Institute, eine delsbuch mit allem dazugehörigen Aufwand für die stärkere Risikodifferenzierung und Risikosensitivität Institute führt. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass in den Modellen zu implementieren. Wir sprechen Banken mit Einführung von FRTB – damit ist die uns daher bei der Übernahme der Marktrisikomo- grundlegende Überarbeitung des Handelsbuchs ge- delle für risikosensitivere Ansätze aus. meint (Fundamental Review of the Trading Book) – entgegen ihrer Überzeugung / ihrer Einschätzung Die Fortführung und Zulässigkeit des bisherigen Positionen dem Handelsbuch zuweisen müssen. Zur Standardansatzes als vereinfachter Ansatz zur Be- Vermeidung einer Zuordnung von Positionen zum rechnung des Marktpreisrisikos begrüßen wir, da Handelsbuch, bei denen bankseitig keine Handels- dies erhebliche Kosten in der Implementierung ver- absicht intendiert ist, die aber unter die Handels- meidet. Die mit einer Anwendung verbundenen er- buchvermutung fallen, müssen sich Institute – ent- höhten Risikogewichte, insbesondere bei Aktien- sprechend den FRTB-Vorgaben – Zuordnungen und Rohwarenrisiken, sehen wir jedoch kritisch, da zum Bankbuch genehmigen lassen. Dies verursacht sie zu viel der knappen Ressource Kapital binden. einen hohen administrativen Aufwand. Wir plädie- ren für aufsichtliche, standardisierte Melde- und Zudem begrüßen wir die vorgesehen Schwellen- Prüfverfahren und die Erteilung pauschalierter Son- werte für kleine Portfolien, die zu einer Befreiung dergenehmigungen, damit Banken nicht bilateral von Kapitalanforderungen für Positionsrisiken füh- Anträge gegenüber der Aufsicht stellen müssen. ren und die Möglichkeit, unter Einhaltung dieser ANSPRECHPARTNER ZUM THEMA: Dr. Holger Mielk (dr.mielk@bvr.de; 030 2021 2301) Thorsten Reinicke (reinicke@bvr.de; 030 2021 2301) Frank Bouillon (f.bouillon@bvr.de; 030 2021 2213) Bernhard Krob (krob@bvr.de; 0228 509 312) Dr. Christian Drefahl (c.drefahl@bvr.de; 0228 509 424) Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR Verbindungsstelle Parlament/ Europapolitik Schellingstraße 4, 10785 Berlin Kontakt: Thomas Stammen (verantwortlich), Mirian Fabian Breuer, Selina Glaap, Dr. Volker Heegemann und Julia Weishaupt Telefon: +49 30 2021 1605, Mail: politik@bvr.de, Internet: www.bvr.de 4
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Der BVR ist der Spitzenverband der genossen- Er berät und unterstützt seine Mitglieder in recht- schaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Dazu lichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen zählen die rund 800 Volksbanken und Raiffeisen- Fragen. Der BVR betreibt ferner zwei institutsbe- banken, Sparda-Banken, PSD Banken, Kirchenban- zogene Sicherungssysteme. Dies ist zum einen die ken und weitere Sonderinstitute wie die Deutsche 100-prozentige Tochtergesellschaft „BVR Insti- Apotheker- und Ärztebank. Präsidentin des BVR tutssicherung GmbH“, welche das amtlich aner- ist Frau Marija Kolak. Weitere Mitglieder des Vor- kannte Einlagensicherungssystem darstellt, und standes sind Gerhard Hofmann und Dr. Andreas zum anderen die freiwillige „Sicherungseinrich- Martin. Der BVR vertritt bundesweit und interna- tung des BVR“ – das älteste Bankensicherungssys- tional die Interessen der Genossenschaftlichen Fi- tem Deutschlands. Der BVR ist aktiv in Berlin, Bonn nanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. In- und Brüssel. Informationen zum BVR und seinen nerhalb der Gruppe koordiniert und entwickelt Themen erhalten Sie über: politik@bvr.de oder der BVR die gemeinsame Strategie der Volksban- unter +49 (0)30 2021 1605 oder auf der ken und Raiffeisenbanken. Website www.bvr.de. 5
Sie können auch lesen