Edikt Gemeinde Urnäsch - Abbruch und Neubau Gemeindekanzlei Urnäsch
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Edikt Gemeinde Urnäsch Abbruch und Neubau Gemeindekanzlei Urnäsch Publikation zur Urnenabstimmung vom 17. März 2019 Besichtigung Gemeindekanzlei am Mittwoch, 27. Februar 2019 von 18.30 Uhr bis 19.45 Uhr Öffentliche Orientierungsversammlung am Mittwoch, 27. Februar 2019 um 20.00 Uhr in der Schulanlage Au
1. In Kürze Inhalt Die Gemeinde Urnäsch beabsichtigt ein neues Gemeindehaus zu realisieren, da das bestehende bald 400 Jahre alte Gebäude sta- 1. In Kürze 2 tisch instabil ist und den heutigen Ansprüchen an ein öffentliches 2. Benötigt die Gemeinde Urnäsch eine 3 Gebäude nicht mehr genügt. neue Gemeindekanzlei? 3. Zustand Gemeindekanzlei/statische Mängel 3 Drei unabhängige Studien von Fachexperten kamen zum Schluss, 4. Einpassung ins Ortsbild von nationaler Bedeutung 5 dass ein Abbruch und Neuaufbau die einzig sinnvolle Lösung dar- 5. Studienauftrag 6 stellt. Die kantonale Denkmalpflege trägt diese Einschätzung mit 6. Pläne mit Baubeschrieb 8-9 und hat der Planung eines Abbruchs und Neuaufbaus zugestimmt. 7. Konstruktion mit Holz aus Urnäsch 10 8. Kosten 11 Gleichzeitig soll südlich der Gemeindekanzlei auf dem Grundstück 9. Finanzierung 12 der Gemeinde ein neues privates Wohnhaus mit sieben Wohnun- 10. Terminplan 13 gen durch einen privaten Investor gebaut werden. Dies ermöglicht 11. Provisorium während der Bauzeit 13 Synergien, insbesondere bei der Erschliessung, der gemeinsamen 12. Neubau Wohnhaus südlich der Gemeindekanzlei 14 Tiefgarage und der Baustelleneinrichtung. Mit dem Verkauf des 13. Kanzleiplatz; Neugestaltung und Kosten 15 dafür benötigten Landes würde zudem ein willkommener Ertrag 14. Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates 16 von ca. CHF 400‘000 in die Gemeindekasse fliessen. Der Landverkauf wird, unter Vorbehalt eines positiven Ausgangs der Abstimmung über den Neubau der Gemeindekanzlei, dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Aus dem in der Folge im Jahr 2017 durchgeführten Studienauftrag mit fünf Architekturbüros für den Neubau der Gemeindekanzlei mit einem privaten Wohnhaus südlich der Gemeindekanzlei, ging das Architekturbüro Staufer & Hasler aus Frauenfeld als Gewinner hervor. Geplant ist, die gemeinsame Tiefgarage und das Untergeschoss in Beton zu erstellen. Die Gemeindekanzlei wird als traditioneller Holzständerbau mit Holzböden und Holzfassaden mit möglichst viel Holz aus Urnäscher Wäldern gebaut. Der im Jahr 2018 erarbeitete Kostenvoranschlag für den Neubau der Gemeindekanzlei, mit einer Genauigkeit von +-15%, rechnet mit Kosten von CHF 4‘600‘000, inkl. Mobiliar und inkl. 7.7% MwSt. Der Gemeinderat, die Arbeitsgruppe und das Architekturbüro sind überzeugt, dass die Gemeinde Urnäsch mit dem Neubau der Ge- meindekanzlei ein prägnantes, sehr gut ins Ortsbild eingepasstes und mit zeitgemässer Infrastruktur versehenes Verwaltungsgebäu- de erhält. Sollte wider Erwarten, z.B. infolge von Gemeindefusionen, die Gemeindekanzlei einmal nicht mehr gebraucht werden, kann das Gebäude als Bürogebäude vermietet oder mit verhältnismässigem Aufwand zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die investierten Gelder könnten somit mittels Mieteinnahmen weiterhin abge- schrieben werden. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten daher einstimmig, dem für den Neubau der Gemeindekanzlei benötigten Investitionskredit von CHF 4‘600‘000 zuzustim- men. 2
2. Benötigt die Gemeinde Urnäsch 3. Zustand Gemeindekanzlei – eine neue Gemeindekanzlei? statische Mängel Drei unabhängige Studien von Fachexperten kamen zum Schluss, Das Gebäude der heutigen Gemeindekanzlei wurde nach dem dass ein Abbruch und Neuaufbau die einzig sinnvolle Lösung Dorfbrand von 1641 als zweistöckiges Pfarr- und Rathaus neu auf- darstellt um die statischen und baulichen Mängel zu beheben und gebaut. 1881 wurde ein zusätzliches drittes Vollgeschoss mit gleichzeitig den heutigen Bedürfnissen an ein zeitgemässes Kanz- Ratssaal eingebaut. leigebäude gerecht zu werden, punkto Sicherheit, Feuerschutz, behindertengerechte Bauweise, Schallschutz und Wärmedäm- Nach einer umfangreichen Renovation und Modernisierung mung. Die kantonale Denkmalpflege trägt diese Einschätzung mit im Jahr 1960 dient das ehemalige Pfarr- und Rathaus nun seit und hat der Planung eines Abbruchs und Neuaufbaus zugestimmt. 59 Jahren als Gemeindeverwaltung. Geprüft wurde auch, ob das marode Gebäude ersatzlos abgebro- Infolge der diversen Um- und Anbauten sowie Aufstockungen in chen werden kann und sich die Gemeindeverwaltung anderweitig den letzten 378 Jahren, stellt das heutige Gemeindehaus ein einmietet. Dies ergäbe jedoch eine ortsbaulich unerwünschte Flickwerk dar, mit erheblichen statischen Mängeln bei den Decken- Baulücke und widerspräche auch dem Gebot, die Innenentwicklung auflagern. zu fördern und haushälterisch mit dem Bauland umzugehen. Zudem kann man davon ausgehen, dass es für die Gemeinde lang- fristig günstiger ist, auf dem eigenen Grundstück selber zu bauen als sich bei Dritten einzumieten, da mit der Miete immer auch eine Rendite mitfinanziert wird. korrekt Der Gemeinderat ist überzeugt, dass in Appenzell Ausserrhoden die Zukunft der Gemeinden in der Zusammenarbeit untereinander liegt. So haben sich in den letzten Jahren diverse Revierforstämter im Hinterland zum Forstbetrieb am Säntis mit Sitz in Urnäsch zu- sammengeschlossen und die Baugesuche der Gemeinde Hundwil werden durch das Bausekretariat Urnäsch bearbeitet. Wird die Zusammenarbeit in den Hinterländer Gemeinden weiter aus- gebaut, oder auch bei allfälligen Gemeindefusionen, hätte die Gemeinde Urnäsch mit einem neuen zeitgemässen Kanzleigebäude ungenügend und attraktiven Arbeitsplätzen gute Voraussetzungen, um auch zukünftig regionale Verwaltungstätigkeiten auszuüben. Entsprechend macht es für den Gemeinderat Sinn, jetzt in ein neu- es, zeitgemässes Gemeindehaus zu investieren, um die heutigen und zukünftigen Verwaltungsaufgaben weiterhin bewältigen zu können. Auch vor dem Hintergrund, dass nach der Sanierung der Ortsdurch- fahrt und des Dorfplatzes nun auch die Gemeindekanzlei wieder ein prägnantes und selbstbewusstes Eingangstor zum Dorfplatz bilden soll, ist der Neubauzeitpunkt jetzt richtig. Als Abschluss der Dorfkernerneuerung ist anschliessend an den Kanzleineubau geplant, die reformierte Kirche neu zu streichen und den Kanzleiplatz neu zu gestalten. Diese zwei Projekte sind jedoch nicht Bestandteil der Abstimmung über den Neubau der Gemein- dekanzlei. Sollte wider Erwarten, z.B. infolge von Gemeindefusionen, die Gemeindekanzlei einmal nicht mehr gebraucht werden, kann das Auflager genagelt und mangelhaft Gebäude als Bürogebäude vermietet oder bei Bedarf mit verhält- nismässigem Aufwand zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die Im Jahr 2010 wurde die Statik der Gemeindekanzlei Urnäsch durch investierten Gelder könnten somit mittels Mieteinnahmen weiter- das Holzbauingenieurbüro Paul Grunder AG aus Teufen untersucht. hin abgeschrieben werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Tragfähigkeit der Böden zum Teil nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, und dass die Auflager der Böden in den Wänden teilweise ungenügend sind. Die statische Sicherheit ist daher im Bereich der Böden in Frage gestellt. 3
Unterkonstruktion für Decken und Wandverkleidung Im Frühjahr 2015 wurde bei einem Holzbaufachmann eine Zweit- meinung eingeholt, welcher die Aussagen im Gutachten von Paul Grunder bestätigte. In einem weiteren Gutachten zum Zustand der Fassaden vom Mai 2016 wurde festgehalten, dass die Isolationswerte in keiner Weise den heutigen Ansprüchen entsprechen, auch die Aussen- fassaden ersetzt werden müssen und somit nur ein Bruchteil des gesamten Gebäudes erhalten werden kann. Zudem präsentiert sich das heutige Gebäude infolge der zahlreichen massiven Ein- griffe als eigentliches Flickwerk. Küche 2.OG: schadhafte Strickwand Das heutige Gebäude entspricht nicht mehr dem 1642 erstellten Original-Gebäude. Im Verlaufe des bald 400-jährigen Bestandes erfolgten mehrere massive Eingriffe in die Gebäudestruktur: - Aussen: Aufstockung um 1 Geschoss / Anbau Süd mit Verbindung zum bestehenden Gebäude - Innen: Anhebung der Böden / Einbau Betonboden im EG (Teilbereich) / Umbau EG zu Büroräumen / Einbau Archiv im UG (Betonkubus) / Umnutzung Wohnung im 1. OG zu Büros Die zahlreichen baulichen Eingriffe und Umnutzungen sind neben dem Alter der Hauptgrund für den nicht mehr erhaltenswerten Zustand des Gebäudes. Nach Prüfung der Zustandsstudien durch die zuständigen kanto- nalen Stellen, gab die Abteilung Raumentwicklung im Juni 2016 das Einverständnis zur Planung eines Abbruchs und Neubaus der Gemeindekanzlei Urnäsch. Unter Vorbehalt der Einhaltung der strengen architektonischen Anforderungen an einen Neubau in der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeinderat am 29. Juni 2016 dem Antrag der Arbeitsgruppe zugestimmt, dass infolge der Mängel das Gebäude der heutigen Gemeindekanzlei die Lebens- dauer erreicht hat, respektive die Erhaltung der vorhandenen Bau- substanz nicht möglich ist, und daher ein Abbruch und Neuaufbau erfolgen soll. 4
4. Einpassung ins Ortsbild von nationaler Bedeutung Situation Urnäsch Zentrum 1 Gemeindekanzlei 2 Wohnhaus an der Feldstrasse Oberdorf 3 Kanzleiplatz Tüfenbergstrasse trasse auers Heris Dorfplatz 1 3 e ss ra rfst r do te Un Feldstrasse 2 Um zu definieren, welche Bauvolumen sich bei einem Ersatzneubau Die nun geplanten Neubauten präsentieren sich als stattliche optimal ins bestehende Ortsbild einpassen, wurde im Jahr 2016 Gebäude, gegliedert in zwei Bauvolumen, welche durch eine Tief- die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur, unter garage verbunden werden. der Leitung von Architekturprofessor Christian Wagner, Dipl. Archi- Das Gemeindehaus ist mit einem Walmdach versehen. Beim tekt ETH/SIA, beauftragt, eine entsprechende Volumenstudie zu Wohnhaus, welches parallel zur Feldstrasse geplant ist, ist ein erarbeiten. Satteldach mit Kreuzfirsten geplant. Anhand von Visualisierungen konnte aufgezeigt werden, dass Die Positionierung des Gemeindehauses an selbiger Stelle mit unter Wahrung der vorhandenen Proportionen, eine Anpassung der Walmdach wird von Seiten der Denkmalpflege begrüsst. Das Geschosshöhen an zeitgemässe Bedürfnisse ortsbildverträglich Gebäude ist so bestens auf den Strassenkörper und die Nachbar- möglich ist. liegenschaften ausgerichtet und markiert als öffentlicher Bau auch Präsenz. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Realisierung eines neuen Wohnhaus-Volumens auf der Südseite ortsbaulich sinnvoll ist. Das Neubauprojekt hat sich – gemäss gesetzlichem Auftrag in Einerseits wird damit die ortsbauliche Struktur gestärkt und ander- der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung – an die be- seits die Forderung nach innerer Verdichtung wahrgenommen. stehenden Bauten in Bezug auf die Gebäudeform und -stellung, Selbstverständlich erhofft man sich dadurch auch wirtschaftliche die Dachform, Dachneigung und Dachgestaltung, die Firsthöhe, Vorteile. die Fassadengliederung sowie die Farbgebung und die Art der Diese neutral erarbeitete Studie unter Einbezug der kantonalen Materialien anzupassen. Denkmalpflege ergab die Basis für den nachgelagerten Studienauf- Mit dem vorliegenden Projekt als Sieger des Studienauftrages, trag, zu dem fünf Architekturbüros eingeladen wurden. werden diese Vorgaben bestmöglich erfüllt. 5
5. Studienauftrag Ansicht Ost +13.49 Stand Wettbewerb geplantes Wohnhaus an der Feldstrasse neue Gemeindekanzlei Gegenstand des in der Zeit von April bis November 2017 durchge- Staufer & Hasler nimmt das im Vergleich zu heute leicht grösser führten Studienauftrages mit Folgeauftrag war die Ausarbeitung werdende Volumen zum Anlass, die Ausrichtung des Kanzleige- eines ortsbaulich hervorragend eingepassten Neubaus für die Ge- bäudes um 90 Grad zu drehen. Damit wird erreicht, dass die eine meindekanzlei Urnäsch, ergänzt mit einem südseitigen Wohnhaus Schmalseite von Herisau her kommend, gleichbleibend mit ste- und einer Tiefgarage. henden Proportionen in Erscheinung tritt, die andere mit jener der gegenüberliegenden «Taube» fluchtet und damit der Platzabschluss An das Projekt wurden folgende Ansprüche gestellt: bestimmter gefasst wird. Der Eingang wird wie bestehend an die A Es muss ein überzeugendes ortsbauliches Gesamtensemble Strasse gelegt und ist so aus beiden Richtungen gleichermassen entworfen werden, das sich sensibel in den Ortskern von präsent. nationaler Bedeutung einfügt. An der Rückseite schafft der Brunnenhof Distanz zum angrenzen- B Das Gebäudeensemble muss die funktionalen Anforderungen den Wohnhaus. Von der damit geschaffenen Offenheit profitieren gemäss Raumprogramm optimal abdecken. sowohl das Gegenüber an der Feldstrasse wie auch die Arbeits- C Der Neubau am Eingang zum Dorfplatz ist eine Visitenkarte. räume im Gemeindehaus. Es muss aufgezeigt werden, mit welchem architektonischen Ausdruck und welcher Konstruktionsweise, dem Anspruch auf Im Baukörper des Wohnhauses werden die örtlichen Gegebenhei- Einpassung und Berücksichtigung der Appenzeller Bautradition ten in Gestalt gesetzt. Die Giebelseite talwärts bildet ein Pendant einerseits und einer zeitgemässen Architektur anderseits, ge- zu seinem Nachbarn und damit einen Brückenkopf und Dorfein- recht werden kann. gang. Der Bau reiht sich gleichzeitig gut in die Silhouette des Dorfgefüges ein. Mit dem Zwischenbau entsteht ein U-förmiges Es wurden fünf Architekturbüros eingeladen, welche über Erfah- Gebilde, welches die östliche Häusergruppe zum Abschluss bringt. rung mit öffentlichen Bauten und dem Bauen in geschützten Orts- In der Dachlandschaft sind die dortigen schmalen Giebel und die bildern verfügen. Querfirste verarbeitet. Als Gewinner des Studienauftrags ging das Architekturbüro Stau- Der Grundriss bzw. die Struktur des Kanzleigebäudes erfüllt die fer & Hasler Architekten AG aus Frauenfeld hervor. Das Sieger- Anforderungen an die Funktionalität in idealer Weise. Hervorgeho- projekt wurde im Jahr 2018 unter Begleitung der durch den Ge- ben ist die übersichtliche Erschliessung mit der zentralen Halle, die meinderat eingesetzten «Arbeitsgruppe Neubau Kanzlei» bis zur umlaufende Verbindung der Arbeitsräume, dank der das Personal Abstimmungsreife weiterentwickelt. unabhängig von der «Kundschaft» zirkulieren kann, sowie der generell gute Zuschnitt der Arbeitsräume, die damit in der Nutzung flexibel sind. 6
Ansicht Nord neue Gemeindekanzlei Der Gemeindesaal liegt über der ihn tragenden kleinteiligeren Die Freiraumgestaltung überzeugt mit dem Angebot an Stellflächen Struktur und wird vom Dachstuhl überspannt. Für eine angemes- für Fahrzeuge, der Wegführung, Bepflanzung und Befestigung der sene Raumhöhe wird der Dachraum mit der Ausbildung einer Flächen. Mit Kanzleibrunnen und anschliessender Böschungshecke Tonnendecke ausgenutzt. werden die Niveauunterschiede elegant verarbeitet, sodass ins- besondere auch der untere Eingang des Pfarrhauses hindernisfrei Die Konstruktion des Gebäudes überzeugt mit dem Zusammenkom- erreichbar ist. men von Architektur- und Ingenieurleistung. Die Bauweise in Holz wirkt in die Struktur und den Ausdruck des Gebäudes hinein. Die Insgesamt wird ein gut gesetztes, wohlgestaltetes, praktisches Fassadenbekleidung mit Holztäfer in heller Farbgebung harmoniert und kompaktes Kanzleigebäude vorgeschlagen. gut mit der Umgebung. Die Befensterung ist wohlproportioniert. Der Wechsel zu einer ungeraden Anzahl Fenster im 2. OG der Breit- Das Wohngebäude bietet ein attraktives Angebot an Wohnungen seiten öffnet die Mitte unter den Gauben. Die Dacheindeckung mit in Zentrumslage. Ziegeln harmoniert mit der Dachlandschaft des Dorfkerns. Die Tiefgarage und ihre Zufahrt sind so gelegt, dass das talseitige Sockelgeschoss für Wohnraum genutzt werden kann und sowohl die Wohnungen wie die Kanzlei gut angebunden sind. Die Fassa- dengestaltung des Wohnhauses ist in Holz geplant. Die beiden Bauten vermögen die bauliche Entwicklung von Urnäsch sinnvoll weiterzuschreiben. 7
6. Pläne mit Baubeschrieb Schlicht und selbstbewusst steht die neue Gemeindekanzlei am Ein Haus aus Holz selben Ort wie der Vorgängerbau. Das Walmdach ist auf der Das neue Kanzleigebäude wird in traditioneller Holzbauweise Haupt- und Rückfassade mit einer Schleppgaube versehen. Neben errichtet. Über dem Sockel aus Stahlbeton, in welchem sich die der einladenden Erscheinung wird das Dachgeschoss mit dem Ge- Untergeschosse und die Garage befinden, ruht der Rohbau als meindesaal optimal belichtet. Helle Büros und eine übersichtliche integraler Holzbau. Die Konstruktion – ein versteifter Ständer- Erschliessung lassen Spielraum für zukünftige Anpassungen. bau mit Holzbohlendecken – erlaubt den konsequenten Einsatz Eine fein gegliederte Täferfassade mit grosszügigen Einzelfenstern von Vollholz aus Urnäscher Wäldern. Auf die Verwendung von schützt die Holzkonstruktion aus Urnäscher Holz. Die Gestaltung ortsfremden Leimbaufabrikaten kann dadurch weitestgehend der Umgebung gestattet einen hindernisfreien Zugang zur Kanzlei verzichtet werden. Dies garantiert einen hohen Fertigungsgrad vor und zum Pfarrhaus. Ort und fördert so die ökologische und nachhaltige Bauweise. Die Konstruktionsart ist geeignet, den Bau über eine sehr lange Zeit überdauern zu lassen. Neben dem Rohbau wird auch der Innenausbau, wo immer mög- lich, in Holz ausgeführt. An den Decken zeigt sich die Tragkons- truktion in Gestalt der Bohlendecken, in deren Zwischenräume Akustikplatten eingefügt und die notwendigen technischen Instal- Tiefgarage Sockelgeschoss Erdgeschoss 12 Technik 1 Warteraum 1 Warteraum 13 Papierlager, Altpapier, Aktenvernichter 3 Büro 2 Empfang/Schalter 14 Tiefgarage 5 Akten, Kopie 3 Büro 10 IV-WC 4 Besprechung 11 Archiv 5 Akten, Kopie 6 WC 12 13 11 3 4 5 5 5 5 1 1 14 PP Personal 10 6 PP Besucher 3 3 3 3 PP Personal 2 PP Wohnung Wohnung N Besucher IV PP Besucher IV PP Besucher PP Besucher PP Besucher PP Besucher PP Besucher PP Besucher PP 8
lationen geführt werden. Wandverkleidungen, Fenster und Fenster- nicht nur dem Kostenaspekt geschuldet, sondern dient ebenso der leibungen werden in Fichtenholz, die Böden in den Arbeitsräumen Reduktion des Technisierungsgrades im Sinne einer nachhaltigen aus Hartholz gefertigt. Einzig die Erschliessungszone im zentralen Bauweise. Die heute verbreitet eingebauten Minergie-Lüftungen Korridor und das Treppenhaus werden aus brandschutztechnischen haben in Städten mit grossen Luft- und Lärmbelastungen ohne Gründen (Fluchtweg) mit Gipsplatten verkleidet. Zweifel ihre Berechtigung. Auf dem Lande jedoch, wo einfach zu öffnende Fenster durchaus auch in Zukunft ihren Zweck erfüllen, Gebäudetechnik fallen die Vorteile gering aus. Zudem bedeutet ein hoher Technisie- Auch auf der Ebene der Gebäudetechnik wird die robuste Haltung rungsgrad einen grösseren Einsatz von sogenannt «grauer» Energie des Rohbaus weiter artikuliert. Sie soll einfach, verständlich sowie einen erhöhten Unterhaltsbedarf. Zusammen mit dem handhabbar und damit nachhaltig sein. Die gesamten Installatio- grösseren Stromverbrauch verkehren sich die Vorteile in Nachteile. nen werden in zugänglichen Kanälen oder Trasses geführt, was Der auf ökologischen Grundsätzen erstellte Neubau wird selbst- eine spätere Erneuerung wesentlich erleichtert, ja überhaupt erst verständlich eine hochwärmegedämmte und energieeffiziente ermöglicht. Die Wärme wird durch die Holzschnitzelheizung des Gebäudehülle erhalten, im Bereich der unterhaltsintensiven Ge- bestehenden Fernwärmenetzes erzeugt, ihre Verteilung erfolgt bäudetechnik soll das Haus jedoch einen nachhaltigen «Low-tec»- mit bewährten und einfach steuerbaren Radiatoren unter den Anspruch einlösen. Fenstern. Auf eine kontrollierte Lüftung wird verzichtet. Dies ist 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss Querschnitt 1 Warteraum 1 Warteraum 1 Tiefgarage 3 Büro 4 Besprechung oder Büro 2 Büro Sockelgeschoss 5 Akten, Kopie 6 WC 3 Warteraum Erdgeschoss 6 WC 7 Gemeindesaal 4 Büro 1. OG 8 Küche, Aufenthalt 5 Gemeindesaal 2. OG 9 Magazin ° -40 -40 ° -20° ° -27 5 3 3 3 4 7 8 4.90 2.04 45 27 16 27 5 5 4 1.70 1 2.75 1 6 89 6 27 16 27 3 1.70 3 3 3 2.75 89 9 27 2 2.56 23 24 1 2.30 9
7. Konstruktion mit Holz aus Urnäsch Aus dem Baubeschrieb: «Die Konstruktion – ein versteifter Ständerbau mit Holzbohlen- decken – erlaubt den konsequenten Einsatz von Vollholz aus Urnäscher Wäldern. Auf die Verwendung von ortsfremden Leimbaufabrikaten kann dadurch weitestgehend verzichtet werden. Dies garantiert einen hohen Fertigungsgrad vor Ort und fördert die ökologische und nachhaltige Bauweise. Die Konstruktionsart ist geeignet, den Bau über eine sehr lange Zeit überdauern zu lassen.» 10
8. Kosten Die vorliegende detaillierte Kostenberechnung für den Neubau Aufgrund der aufgezeigten Kostendifferenz hat sich der Gemeinde- der Gemeindekanzlei, mit einem Anteil an der Tiefgarage, liegt bei rat folgende Grundsatzfragen gestellt: CHF 4.6 Mio. (Genauigkeit von +/-15 %). - Ist an der Vorgabe eines Holzbaus mit möglichst viel Holz aus Urnäscher Wäldern festzuhalten. Oder soll zu einer günstigeren Kostengliederung: Konstruktion mit Beton-Skelettbau und vorgefertigten Fassa- Vorbereitungsarbeiten CHF 256‘000 denelementen gewechselt werden? Gebäude CHF 3‘495‘000 - Soll das Gebäude verkleinert werden? Betriebseinrichtungen CHF 240‘000 Umgebungsarbeiten CHF 128‘000 - Sind die Kosten von CHF 4.6 Mio. finanziell verkraftbar, ohne Baunebenkosten CHF 101‘000 dass die Steuern erhöht werden müssen? Ausstattung CHF 200‘000 Reserve CHF 180‘000 Gestützt auf die Abklärungen der Arbeitsgruppe und den Bericht der Finanzkommission zur Finanzierung des Neubaus der Ge- Total Neubau Gemeindekanzlei CHF 4‘600‘000 meindekanzlei, hat sich der Gemeinderat an der Sitzung vom inkl 7.7% MwSt. 16. Januar 2019 aus nachfolgenden Gründen entschieden, keine Abstriche am geplanten Neubauprojekt vorzunehmen: Gestützt auf die Grobkostenschätzung der Hochschule für Technik - In Urnäsch hat die Holzverarbeitung eine lange Tradition, bedingt und Wirtschaft Chur (HTW), die 2016 im Vorfeld des Studienauf- durch die ausgedehnten Waldungen auf dem Gemeindegebiet. trags erstellt wurde, rechnete der Gemeinderat mit Baukosten von Mit dem geplanten Holzbau für die Gemeindekanzlei soll dieser rund CHF 3.0 Mio. Die nun vorliegende detaillierte Kostenberech- Tradition nun ein weiteres Kapitel Urnäscher-Holzbaugeschichte nung ergibt eine Gesamtinvestitionssumme von CHF 4.6 Mio. Was hinzugefügt werden. sind die Gründe für diese höhere Zahl? - Auch im Hinblick auf die geplante Positionierung der Gemeinde Die Grobkostenschätzung der HTW Chur aus dem Jahre 2016 Urnäsch als «9107 - Zentrum für Handwerk und Kunst» bietet der basiert auf einer rudimentären Projektskizze, die auf folgenden Neubau der Gemeindekanzlei eine gute Chance, sich diesbezüg- wesentlich abweichenden Voraussetzungen beruhte: lich zu profilieren. Mit möglichst viel Holz aus Urnäscher Wäl- - Das Grobkonzept ging von einer kleineren Gebäudekubatur dern, welches in Urnäsch hergerichtet und traditionell verbaut aus, bedingt durch einen rudimentären Planungsstand, der unter wird, entsteht ein Vorzeigeprojekt für das traditionelle Urnäscher anderem eine gemeinsame Erschliessung von Gemeindehaus Holzhandwerk, verpackt in zeitgemässer Architektur. und geplantem Wohnhaus vorsah. Diese unterschiedlichen - Auch eine Redimensionierung des Neubauvolumens in Form Nutzungen wurden im neuen Projekt entflochten, damit die bei- eines Verzichts auf das 2. UG mit Technikraum, Papierlager und den artfremden Gebäude unabhängig voneinander betrieben drei Tiefgaragen-Parkplätzen, macht hinsichtlich einer allfälligen werden können. Somit ist auch ein Verkauf des Wohnhauses späteren Umnutzung in ein Wohnhaus keinen Sinn. Dadurch problemlos möglich. würde eine Vermietung oder auch ein Verkauf der Wohnungen - Die Kennwerte der Grobkostenschätzung 2016 basierten auf massiv erschwert. einem einfachen Massivbau ohne Ansprüche an die innere und - Gemäss Bericht der Finanzkommission kann sich die Gemeinde äussere Erscheinung. Mit der Ausschreibung des Studienauf- den geplanten Kanzleineubau für CHF 4.6 Mio. ohne Steuerer- trages wurde das Ziel formuliert, das neue Gemeindehaus mit höhung leisten. möglichst viel einheimischem Holz aus Urnäsch zu bauen. Daraus entstand der aktuelle Projektvorschlag: Ein traditioneller Holz- ständerbau mit Holzdecken und Holzfassaden. Ein solcher Bau passt hervorragend zur bestehenden Urnäscher Bausubstanz und wird einen bedeutenden Beitrag für die weitere Aufwertung des Dorfplatzes leisten. Die handwerklichen Kompetenzen für die Errichtung eines solchen Baus sind in Urnäsch vorhanden und werden dadurch weiter gefördert. - Gewisse Nachteile, die mit einem Holzbau einhergehen (z.B. aufwändigere Brandschutzmassnahmen), werden durch diese nachhaltige und über Jahrhunderte bewährte Bauweise mehr als wettgemacht. 11
9. Finanzierung Die alte Gemeindekanzlei ist dem Verwaltungsvermögen zugeord- Zusammengefasst kommt die Finanzkommission zu folgenden Er- net und bis auf die Neubau-Planungskosten vollständig abge- kenntnissen und Aussagen: schrieben. Die Kosten des Neuaufbaus von CHF 4.6 Mio. werden • Der Einfluss auf die gesamte Summe aller Abschreibungen ist über die Investitionsrechnung abgerechnet und anschliessend verhältnismässig klein. im Rahmen der Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes linear über • Zudem verbleibt der Gemeinde immer noch Spielraum für 33 Jahre abgeschrieben. Dies ergibt eine jährliche finanzielle Be- weitere Investitionen. lastung der Erfolgsrechnung von rund CHF 140‘000. Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen der Gemeinde Demgegenüber stehen eine Reduktion der Betriebskosten in Form nach HRM2: von geringeren Heizkosten dank verbesserter Dämmung sowie ge- Basierend auf der Basis-Simulation wurde die Verschuldung der ringere baulichen Unterhaltskosten in den nächsten Jahrzehnten. Gemeinde und der damit verknüpfte Nettoverschuldungsquotient berechnet. Mit dem Landverkauf für das gleichzeitig zu bauende, südlich gele- gene Wohnhaus durch einen Investor, ergibt sich für die Gemeinde ein einmaliger Ertrag von voraussichtlich rund CHF 400‘000. Der Landverkauf wird zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat be- schlossen und anschliessend dem fakultativen Referendum unter- stellt. Auszug aus dem Bericht der Finanzkommission zu den Auswirkun- gen der Abschreibungen auf den Finanzhaushalt in den nächsten Jahren: Es ergeben sich folgende Abschreibungen, gegliedert nach Ab- schreibungen aus bereits getätigten Investitionen (dunkelblau), neuen geplanten Investitionen (hellblau) und der Investition des Kanzleineubaus (gelb): Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass der maximale Nettoverschuldungsquotient von 200% (maximale Limite gemäss FHG) auch mit dem geplanten Kanzleineubau weiterhin unter- schritten bleibt. Keine weiteren grösseren Investitionsvorhaben in den nächsten zehn Jahren: Investitionen dieser Grössenordnung sind im Verwaltungsver- mögen in den nächsten zehn Jahren nicht zu erwarten, da bei den Strassen und Liegenschaften nur werterhaltende Sanierungs- massnahmen geplant sind. Zurzeit ist auch kein Bedarf für zusätzliche Schulhäuser, zusätz- liche Turnhallen, weitere Jugendräume oder neue Gemeindestras- sen ersichtlich. Und auch bei der Alterspflege besteht dank des realisierten Neubaus des Wohn- und Pflegezentrums in der Au kein weiterer Investitionsbedarf. Auch eine Erweiterung des Werkhofs Furt infolge des Zusammen- schlusses der Hinterländer-Forstreviere ist zum heutigen Zeitpunkt nicht geplant. 12
10. Terminplan 11. Provisorium während der Bauzeit Verläuft die Urnenabstimmung vom 17. März 2019 über den Während der rund zweijährigen Bauzeit wird sich die Gemeinde- Neubau der Gemeindekanzlei positiv, werden anschliessend die verwaltung von März 2020 bis Mai 2022 in den zentrumsnahen Vereinbarungen mit den Investoren für einen Neubau eines Wohn- Büroräumen im Bahnweg 4+6 einmieten. Mit der Eigentümerin hauses südlich der Gemeindekanzlei fertig ausgearbeitet. Biasotto AG wurde im Januar 2019 ein entsprechender Vormiet- vertrag unter Vorbehalt der Urnenabstimmung vom 17. März 2019 Bis im Herbst 2019 wird das Bauprojekt fertig ausgearbeitet und und der Erteilung der Baubewilligung abgeschlossen. Wie es das Baugesuch öffentlich aufgelegt. bereits heute schon der Fall ist, werden die Mietkosten für die Gemeindekanzlei über die Erfolgsrechnung verbucht und sind Vom Herbst 2019 bis ins Frühjahr 2020 erfolgen die Detailplanung daher nicht Bestandteil des Abstimmungskredits. und die Ausschreibung der Arbeiten mit dem Ziel, im Juni 2020 mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Auf diesen Zeitpunkt hin wird die Gemeindeverwaltung in ein Provisorium umziehen. Nach knapp zweijähriger Bauzeit soll die neue Gemeindekanzlei im Frühjahr 2022 bezogen werden können. Die neue Gemeindekanzlei ist eine Holzkonstruktion mit Walmdach wie der Vorgängerbau. Und doch ist alles von heute: funktional, schön und gescheit entwickelt. Fredi Altherr, Denkmalpflege AR, Urnäsch ein rte n N eubau wird nfor- Mitglied Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei Mit dem pro je k ti e , d a s d e n heutigen A aus erhalte n pricht. Gemeindeh e s G e bäude ents n ein öffen tl ic h realisiert, derungen a v ie l U rn ä scher-Holz erbe u wird mit ischen Gew Der Holzba m e in h e im kenntnis zu was das Be ht. unterstreic olier, ch, Zimmerp indekanzlei Hampi Bös p e N eubau Geme Mitglied Arb e it sg ru p eindehaus b lemfall Gem Nachdem d e r P ro rossprojekte zu g u n s te n anderer G punkt Feld, Neu- mehrmals Jugendtreff rnhalle Au, ckgestellt (Neubau Tu fl e g e ze n tr um Au) zurü ungenü- und P as statisch bau Wohn- n der Zeit, d . e s n u n a zu ersetzen wurde, is t d u rc h e in en Neubau äude gende Geb Der geplante Holzbau mit Urnäscher-Holz alter, or, Bauverw dekanzlei ist eine moderne und statisch Martin Glo ru p p e N e u bau Gemein eitsg klare Konstruktion. Mitglied Arb Das Gebäude passt so sehr gut ins Bild des Dorfplatzes. Robert Ehrbar, Bauingenieur FH, Mitglied Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei 13
12. Neubau Wohnhaus südlich der Gemeindekanzlei Velounterstand für 5 Gemeindekanzlei Kopfpflastersteinweg Kirche Rasenfläche Zufahrt Pfarrhaus und Leichenhalle Pfarrhaus Pfarrhaus EG Unterrichtszi mmer Pfarrhaus UG Velounterstan d für 10 Velos Religionsunte für rricht Die Erstellung und Finanzierung des Wohnhauses, inkl. des An- Es besteht ein Vorprojekt vom Siegerbüro Staufer & Hasler Archi- teils an der Tiefgarage, soll durch einen privaten Investor erfolgen. tekten für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Dabei muss das Erscheinungsbild dem Vorprojekt entsprechen. Idealerweise wird es zusammen mit dem Neubau der Gemeinde- Die Realisierung des Wohnhauses ist daher nicht Bestandteil kanzlei erstellt. dieser Abstimmung. Der Landverkauf wird unter Vorbehalt eines Das Baugebiet wurde Ende 2018 von der Zone für öffentliche positiven Ausgangs der Abstimmung über den Neubau der Ge- Bauten in die Kernzone umgezont. Das Bauland wurde dadurch meindekanzlei dem fakultativen Referendum unterstellt werden. verkäuflich und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses möglich. Der Verkauf des Grundstücks wird nach Vorliegen eines Kauf- Vom geplanten Wohnhaus an attraktiver Zentrumslage auf dem rechtsvertrags mit dem Investor dem fakultativen Referendum Grundstück der Einwohnergemeinde erhofft sich die Gemeinde den unterstellt. Zuzug von zusätzlichen Steuerzahlern. Auch bei den Neubauarbeiten ergeben sich Synergien, insbeson- Die Wohnungen sind geeignet für Stockwerkeigentum dere bei der gemeinsamen Erschliessung, der Tiefgarage und der wie auch als Mietwohnungen. Baustelleneinrichtung. Geplanter Wohnungsmix: Mit dem Verkauf des dafür benötigten Landes wird ein willkom- 1 x 2 ½ Zimmerwohnung, NWF 76 m2 mener Ertrag von rund CHF 400‘000 in die Gemeindekasse fliessen. 2 x 3 ½ Zimmerwohnung, NWF 87 m2 Das Projekt entspricht auch dem Gebot des verdichteten Bauens und 4 x 4 ½ Zimmerwohnung, NWF 104 m2 dem haushälterischen Umgang mit dem vorhandenen Bauland. 10 Autoabstellplätze in der Tiefgarage im Miteigentum 14
13. Kanzleiplatz – Neugestaltung und Kosten 5 Velos für 833.50 833.80 833.00 834.00 832.50 Zentrale Grundbuchamt 20,1m2 20,1m2 Windfang 4,2m2 Schalter Kanzleiplatz Kopierraum + Archiv Warteraum 24,8m2 WC 3,5m2 Brandschutz Archiv Feldstrasse 5,2m2 5,2m2 Sozialamt Besprechungszimmer Finanzen 19,2m2 12,9m2 19,2m2 Silber-Linde Tilia Tomentosa Kanzlei Kanzleibrunnen Brunnenhof Böschungshecke 833.00 832.00 830.50 Besucher IV PP Besucher PP Besucher PP Besucher PP 830.00 Gewerbe 80m2 Wohnungen Der öffentliche Bereich zwischen der Gemeindekanzlei und der Kirche wird heute infolge der Mauer-Abgrenzung zum Trottoir hin eher als privater Hofraum wahrgenommen. Mit Abschluss des Kanzleineubaus soll dieser Platz offener gestal- tet werden. Vorgesehen ist ein multifunktional nutzbarer, einge- kiester Begegnungsplatz mit einer Linde im Zentrum. Im Investitionsplan der Gemeinde sind dafür im Jahr 2021 CHF 200‘000 eingestellt. Über die Freigabe des Investitionskredits wird an der Budgetver- sammlung im Jahr 2020 abgestimmt. Diese Kosten sind daher nicht Bestandteil des Neubaukredits für die Gemeindekanzlei. 15
14. Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Gemeinde Urnäsch mit dem Neubau der Gemeindekanzlei ein prägnantes, sehr gut ins Ortsbild eingepasstes und mit zeitgemässer Infrastruktur versehe- nes Verwaltungsgebäude erhält. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten daher einstimmig, dem für den Neubau der Gemeindekanzlei be- nötigten Investitionskredit von CHF 4‘600‘000 zuzustimmen. Der Grundriss des Kanzleigebäudes erfüllt die Anforderungen an die Funktionalität in idealer Weise und die Bauweise in Holz nal und u b a u e rh alten Perso ist in der Struktur und dem Ausdruck anzlein e truktur. Mit einem K u te n d b e s sere Infras des Gebäudes sichtbar. e bede nzlei, Kunden ein a u f die neue Ka n u n s net und Wir freue m e h r hineinreg Peter Kürsteiner, Gemeindepräsident und n ic h t • weil es Mitglied der Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei ht; nd wir dauernd zie b e s s e r isoliert ist u Gebäu d e Sommer • weil das t m e h r fr ie ren und im ich im Winter n verschmac hten; e h r fa s t nicht m d die g e n Böden un . • weil d ie s c h rä enheit sind ö ri g k e it d a nn Vergang Ringh schreiberin, s, Gemeinde bau Kanzlei Erika Weis e it sgruppe Neu d e r A rb Mitglied Schon anlässlich der Urnenabstimmung vom 8. Dezember 1991 hatte die Urnäscher-Bevölkerung mit dem Ja zum Gemeinde-Werkhof-Furt einen weitsichtigen Entscheid gefällt. Auch dank unse- rem immer noch modernen Werkhof ist Urnäsch heute der zentrale Stützpunkt für die zusammenge- ste und legten Forstreviere im Appenzeller-Hinterland. e u b a u is t d ie nachhaltig Ein N ste Variante, Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, kostengünstig nzlage ie solide Fina treffen wir an der Urnenabstimmung vom zudem lässt d a u einen Neub 17. März 2019 mit einem überzeugten Ja von Urnäsch rhöhung zu. zum Neubau der Gemeindekanzlei einen ebenso ohne Steuere weitsichtigen Entscheid. h ission Urnäsc Urnäscher-Holz und Urnäscher-Handwerk ist unser Finanzkomm Stolz... Chläus Hörler, Gemeinderat und Präsident der Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei 16
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