Edikt Gemeinde Urnäsch - Abbruch und Neubau Gemeindekanzlei Urnäsch
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Edikt Gemeinde Urnäsch Abbruch und Neubau Gemeindekanzlei Urnäsch Publikation zur Urnenabstimmung vom 17. März 2019 Besichtigung Gemeindekanzlei am Mittwoch, 27. Februar 2019 von 18.30 Uhr bis 19.45 Uhr Öffentliche Orientierungsversammlung am Mittwoch, 27. Februar 2019 um 20.00 Uhr in der Schulanlage Au
1. In Kürze
Inhalt Die Gemeinde Urnäsch beabsichtigt ein neues Gemeindehaus zu
realisieren, da das bestehende bald 400 Jahre alte Gebäude sta-
1. In Kürze 2 tisch instabil ist und den heutigen Ansprüchen an ein öffentliches
2. Benötigt die Gemeinde Urnäsch eine 3 Gebäude nicht mehr genügt.
neue Gemeindekanzlei?
3. Zustand Gemeindekanzlei/statische Mängel 3 Drei unabhängige Studien von Fachexperten kamen zum Schluss,
4. Einpassung ins Ortsbild von nationaler Bedeutung 5 dass ein Abbruch und Neuaufbau die einzig sinnvolle Lösung dar-
5. Studienauftrag 6 stellt. Die kantonale Denkmalpflege trägt diese Einschätzung mit
6. Pläne mit Baubeschrieb 8-9 und hat der Planung eines Abbruchs und Neuaufbaus zugestimmt.
7. Konstruktion mit Holz aus Urnäsch 10
8. Kosten 11 Gleichzeitig soll südlich der Gemeindekanzlei auf dem Grundstück
9. Finanzierung 12 der Gemeinde ein neues privates Wohnhaus mit sieben Wohnun-
10. Terminplan 13 gen durch einen privaten Investor gebaut werden. Dies ermöglicht
11. Provisorium während der Bauzeit 13 Synergien, insbesondere bei der Erschliessung, der gemeinsamen
12. Neubau Wohnhaus südlich der Gemeindekanzlei 14 Tiefgarage und der Baustelleneinrichtung. Mit dem Verkauf des
13. Kanzleiplatz; Neugestaltung und Kosten 15 dafür benötigten Landes würde zudem ein willkommener Ertrag
14. Abstimmungsempfehlung des Gemeinderates 16 von ca. CHF 400‘000 in die Gemeindekasse fliessen.
Der Landverkauf wird, unter Vorbehalt eines positiven Ausgangs
der Abstimmung über den Neubau der Gemeindekanzlei, dem
fakultativen Referendum unterstellt werden.
Aus dem in der Folge im Jahr 2017 durchgeführten Studienauftrag
mit fünf Architekturbüros für den Neubau der Gemeindekanzlei
mit einem privaten Wohnhaus südlich der Gemeindekanzlei, ging
das Architekturbüro Staufer & Hasler aus Frauenfeld als Gewinner
hervor.
Geplant ist, die gemeinsame Tiefgarage und das Untergeschoss
in Beton zu erstellen. Die Gemeindekanzlei wird als traditioneller
Holzständerbau mit Holzböden und Holzfassaden mit möglichst viel
Holz aus Urnäscher Wäldern gebaut.
Der im Jahr 2018 erarbeitete Kostenvoranschlag für den Neubau
der Gemeindekanzlei, mit einer Genauigkeit von +-15%, rechnet
mit Kosten von CHF 4‘600‘000, inkl. Mobiliar und inkl. 7.7% MwSt.
Der Gemeinderat, die Arbeitsgruppe und das Architekturbüro sind
überzeugt, dass die Gemeinde Urnäsch mit dem Neubau der Ge-
meindekanzlei ein prägnantes, sehr gut ins Ortsbild eingepasstes
und mit zeitgemässer Infrastruktur versehenes Verwaltungsgebäu-
de erhält.
Sollte wider Erwarten, z.B. infolge von Gemeindefusionen, die
Gemeindekanzlei einmal nicht mehr gebraucht werden, kann das
Gebäude als Bürogebäude vermietet oder mit verhältnismässigem
Aufwand zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die investierten
Gelder könnten somit mittels Mieteinnahmen weiterhin abge-
schrieben werden.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten daher
einstimmig, dem für den Neubau der Gemeindekanzlei
benötigten Investitionskredit von CHF 4‘600‘000 zuzustim-
men.
22. Benötigt die Gemeinde Urnäsch 3. Zustand Gemeindekanzlei –
eine neue Gemeindekanzlei? statische Mängel
Drei unabhängige Studien von Fachexperten kamen zum Schluss, Das Gebäude der heutigen Gemeindekanzlei wurde nach dem
dass ein Abbruch und Neuaufbau die einzig sinnvolle Lösung Dorfbrand von 1641 als zweistöckiges Pfarr- und Rathaus neu auf-
darstellt um die statischen und baulichen Mängel zu beheben und gebaut. 1881 wurde ein zusätzliches drittes Vollgeschoss mit
gleichzeitig den heutigen Bedürfnissen an ein zeitgemässes Kanz- Ratssaal eingebaut.
leigebäude gerecht zu werden, punkto Sicherheit, Feuerschutz,
behindertengerechte Bauweise, Schallschutz und Wärmedäm- Nach einer umfangreichen Renovation und Modernisierung
mung. Die kantonale Denkmalpflege trägt diese Einschätzung mit im Jahr 1960 dient das ehemalige Pfarr- und Rathaus nun seit
und hat der Planung eines Abbruchs und Neuaufbaus zugestimmt. 59 Jahren als Gemeindeverwaltung.
Geprüft wurde auch, ob das marode Gebäude ersatzlos abgebro- Infolge der diversen Um- und Anbauten sowie Aufstockungen in
chen werden kann und sich die Gemeindeverwaltung anderweitig den letzten 378 Jahren, stellt das heutige Gemeindehaus ein
einmietet. Dies ergäbe jedoch eine ortsbaulich unerwünschte Flickwerk dar, mit erheblichen statischen Mängeln bei den Decken-
Baulücke und widerspräche auch dem Gebot, die Innenentwicklung auflagern.
zu fördern und haushälterisch mit dem Bauland umzugehen.
Zudem kann man davon ausgehen, dass es für die Gemeinde lang-
fristig günstiger ist, auf dem eigenen Grundstück selber zu bauen
als sich bei Dritten einzumieten, da mit der Miete immer auch eine
Rendite mitfinanziert wird. korrekt
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass in Appenzell Ausserrhoden
die Zukunft der Gemeinden in der Zusammenarbeit untereinander
liegt. So haben sich in den letzten Jahren diverse Revierforstämter
im Hinterland zum Forstbetrieb am Säntis mit Sitz in Urnäsch zu-
sammengeschlossen und die Baugesuche der Gemeinde Hundwil
werden durch das Bausekretariat Urnäsch bearbeitet. Wird die
Zusammenarbeit in den Hinterländer Gemeinden weiter aus-
gebaut, oder auch bei allfälligen Gemeindefusionen, hätte die
Gemeinde Urnäsch mit einem neuen zeitgemässen Kanzleigebäude ungenügend
und attraktiven Arbeitsplätzen gute Voraussetzungen, um auch
zukünftig regionale Verwaltungstätigkeiten auszuüben.
Entsprechend macht es für den Gemeinderat Sinn, jetzt in ein neu-
es, zeitgemässes Gemeindehaus zu investieren, um die heutigen
und zukünftigen Verwaltungsaufgaben weiterhin bewältigen zu
können.
Auch vor dem Hintergrund, dass nach der Sanierung der Ortsdurch-
fahrt und des Dorfplatzes nun auch die Gemeindekanzlei wieder
ein prägnantes und selbstbewusstes Eingangstor zum Dorfplatz
bilden soll, ist der Neubauzeitpunkt jetzt richtig.
Als Abschluss der Dorfkernerneuerung ist anschliessend an den
Kanzleineubau geplant, die reformierte Kirche neu zu streichen und
den Kanzleiplatz neu zu gestalten. Diese zwei Projekte sind jedoch
nicht Bestandteil der Abstimmung über den Neubau der Gemein-
dekanzlei.
Sollte wider Erwarten, z.B. infolge von Gemeindefusionen, die
Gemeindekanzlei einmal nicht mehr gebraucht werden, kann das
Auflager genagelt und mangelhaft
Gebäude als Bürogebäude vermietet oder bei Bedarf mit verhält-
nismässigem Aufwand zu Wohnzwecken umgebaut werden. Die Im Jahr 2010 wurde die Statik der Gemeindekanzlei Urnäsch durch
investierten Gelder könnten somit mittels Mieteinnahmen weiter- das Holzbauingenieurbüro Paul Grunder AG aus Teufen untersucht.
hin abgeschrieben werden. Dabei wurde festgestellt, dass die Tragfähigkeit der Böden zum
Teil nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, und dass
die Auflager der Böden in den Wänden teilweise ungenügend sind.
Die statische Sicherheit ist daher im Bereich der Böden in Frage
gestellt.
3Unterkonstruktion für Decken und Wandverkleidung
Im Frühjahr 2015 wurde bei einem Holzbaufachmann eine Zweit-
meinung eingeholt, welcher die Aussagen im Gutachten von Paul
Grunder bestätigte.
In einem weiteren Gutachten zum Zustand der Fassaden vom
Mai 2016 wurde festgehalten, dass die Isolationswerte in keiner
Weise den heutigen Ansprüchen entsprechen, auch die Aussen-
fassaden ersetzt werden müssen und somit nur ein Bruchteil des
gesamten Gebäudes erhalten werden kann. Zudem präsentiert
sich das heutige Gebäude infolge der zahlreichen massiven Ein-
griffe als eigentliches Flickwerk.
Küche 2.OG: schadhafte Strickwand Das heutige Gebäude entspricht nicht mehr dem 1642 erstellten
Original-Gebäude. Im Verlaufe des bald 400-jährigen Bestandes
erfolgten mehrere massive Eingriffe in die Gebäudestruktur:
- Aussen: Aufstockung um 1 Geschoss /
Anbau Süd mit Verbindung zum bestehenden Gebäude
- Innen: Anhebung der Böden /
Einbau Betonboden im EG (Teilbereich) /
Umbau EG zu Büroräumen /
Einbau Archiv im UG (Betonkubus) /
Umnutzung Wohnung im 1. OG zu Büros
Die zahlreichen baulichen Eingriffe und Umnutzungen sind neben
dem Alter der Hauptgrund für den nicht mehr erhaltenswerten
Zustand des Gebäudes.
Nach Prüfung der Zustandsstudien durch die zuständigen kanto-
nalen Stellen, gab die Abteilung Raumentwicklung im Juni 2016
das Einverständnis zur Planung eines Abbruchs und Neubaus
der Gemeindekanzlei Urnäsch. Unter Vorbehalt der Einhaltung
der strengen architektonischen Anforderungen an einen Neubau
in der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeinderat am 29. Juni
2016 dem Antrag der Arbeitsgruppe zugestimmt, dass infolge der
Mängel das Gebäude der heutigen Gemeindekanzlei die Lebens-
dauer erreicht hat, respektive die Erhaltung der vorhandenen Bau-
substanz nicht möglich ist, und daher ein Abbruch und Neuaufbau
erfolgen soll.
44. Einpassung ins Ortsbild von
nationaler Bedeutung
Situation Urnäsch Zentrum
1 Gemeindekanzlei
2 Wohnhaus an der Feldstrasse
Oberdorf
3 Kanzleiplatz
Tüfenbergstrasse
trasse
auers
Heris
Dorfplatz
1
3
e
ss
ra
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r do
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Un
Feldstrasse
2
Um zu definieren, welche Bauvolumen sich bei einem Ersatzneubau Die nun geplanten Neubauten präsentieren sich als stattliche
optimal ins bestehende Ortsbild einpassen, wurde im Jahr 2016 Gebäude, gegliedert in zwei Bauvolumen, welche durch eine Tief-
die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur, unter garage verbunden werden.
der Leitung von Architekturprofessor Christian Wagner, Dipl. Archi- Das Gemeindehaus ist mit einem Walmdach versehen. Beim
tekt ETH/SIA, beauftragt, eine entsprechende Volumenstudie zu Wohnhaus, welches parallel zur Feldstrasse geplant ist, ist ein
erarbeiten. Satteldach mit Kreuzfirsten geplant.
Anhand von Visualisierungen konnte aufgezeigt werden, dass Die Positionierung des Gemeindehauses an selbiger Stelle mit
unter Wahrung der vorhandenen Proportionen, eine Anpassung der Walmdach wird von Seiten der Denkmalpflege begrüsst. Das
Geschosshöhen an zeitgemässe Bedürfnisse ortsbildverträglich Gebäude ist so bestens auf den Strassenkörper und die Nachbar-
möglich ist. liegenschaften ausgerichtet und markiert als öffentlicher Bau
auch Präsenz.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Realisierung eines neuen
Wohnhaus-Volumens auf der Südseite ortsbaulich sinnvoll ist. Das Neubauprojekt hat sich – gemäss gesetzlichem Auftrag in
Einerseits wird damit die ortsbauliche Struktur gestärkt und ander- der Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung – an die be-
seits die Forderung nach innerer Verdichtung wahrgenommen. stehenden Bauten in Bezug auf die Gebäudeform und -stellung,
Selbstverständlich erhofft man sich dadurch auch wirtschaftliche die Dachform, Dachneigung und Dachgestaltung, die Firsthöhe,
Vorteile. die Fassadengliederung sowie die Farbgebung und die Art der
Diese neutral erarbeitete Studie unter Einbezug der kantonalen Materialien anzupassen.
Denkmalpflege ergab die Basis für den nachgelagerten Studienauf- Mit dem vorliegenden Projekt als Sieger des Studienauftrages,
trag, zu dem fünf Architekturbüros eingeladen wurden. werden diese Vorgaben bestmöglich erfüllt.
55. Studienauftrag
Ansicht Ost
+13.49 Stand Wettbewerb
geplantes Wohnhaus an der Feldstrasse neue Gemeindekanzlei
Gegenstand des in der Zeit von April bis November 2017 durchge- Staufer & Hasler nimmt das im Vergleich zu heute leicht grösser
führten Studienauftrages mit Folgeauftrag war die Ausarbeitung werdende Volumen zum Anlass, die Ausrichtung des Kanzleige-
eines ortsbaulich hervorragend eingepassten Neubaus für die Ge- bäudes um 90 Grad zu drehen. Damit wird erreicht, dass die eine
meindekanzlei Urnäsch, ergänzt mit einem südseitigen Wohnhaus Schmalseite von Herisau her kommend, gleichbleibend mit ste-
und einer Tiefgarage. henden Proportionen in Erscheinung tritt, die andere mit jener der
gegenüberliegenden «Taube» fluchtet und damit der Platzabschluss
An das Projekt wurden folgende Ansprüche gestellt: bestimmter gefasst wird. Der Eingang wird wie bestehend an die
A Es muss ein überzeugendes ortsbauliches Gesamtensemble Strasse gelegt und ist so aus beiden Richtungen gleichermassen
entworfen werden, das sich sensibel in den Ortskern von präsent.
nationaler Bedeutung einfügt. An der Rückseite schafft der Brunnenhof Distanz zum angrenzen-
B Das Gebäudeensemble muss die funktionalen Anforderungen den Wohnhaus. Von der damit geschaffenen Offenheit profitieren
gemäss Raumprogramm optimal abdecken. sowohl das Gegenüber an der Feldstrasse wie auch die Arbeits-
C Der Neubau am Eingang zum Dorfplatz ist eine Visitenkarte. räume im Gemeindehaus.
Es muss aufgezeigt werden, mit welchem architektonischen
Ausdruck und welcher Konstruktionsweise, dem Anspruch auf Im Baukörper des Wohnhauses werden die örtlichen Gegebenhei-
Einpassung und Berücksichtigung der Appenzeller Bautradition ten in Gestalt gesetzt. Die Giebelseite talwärts bildet ein Pendant
einerseits und einer zeitgemässen Architektur anderseits, ge- zu seinem Nachbarn und damit einen Brückenkopf und Dorfein-
recht werden kann. gang. Der Bau reiht sich gleichzeitig gut in die Silhouette des
Dorfgefüges ein. Mit dem Zwischenbau entsteht ein U-förmiges
Es wurden fünf Architekturbüros eingeladen, welche über Erfah- Gebilde, welches die östliche Häusergruppe zum Abschluss bringt.
rung mit öffentlichen Bauten und dem Bauen in geschützten Orts- In der Dachlandschaft sind die dortigen schmalen Giebel und die
bildern verfügen. Querfirste verarbeitet.
Als Gewinner des Studienauftrags ging das Architekturbüro Stau- Der Grundriss bzw. die Struktur des Kanzleigebäudes erfüllt die
fer & Hasler Architekten AG aus Frauenfeld hervor. Das Sieger- Anforderungen an die Funktionalität in idealer Weise. Hervorgeho-
projekt wurde im Jahr 2018 unter Begleitung der durch den Ge- ben ist die übersichtliche Erschliessung mit der zentralen Halle, die
meinderat eingesetzten «Arbeitsgruppe Neubau Kanzlei» bis zur umlaufende Verbindung der Arbeitsräume, dank der das Personal
Abstimmungsreife weiterentwickelt. unabhängig von der «Kundschaft» zirkulieren kann, sowie der
generell gute Zuschnitt der Arbeitsräume, die damit in der Nutzung
flexibel sind.
6Ansicht Nord
neue Gemeindekanzlei
Der Gemeindesaal liegt über der ihn tragenden kleinteiligeren Die Freiraumgestaltung überzeugt mit dem Angebot an Stellflächen
Struktur und wird vom Dachstuhl überspannt. Für eine angemes- für Fahrzeuge, der Wegführung, Bepflanzung und Befestigung der
sene Raumhöhe wird der Dachraum mit der Ausbildung einer Flächen. Mit Kanzleibrunnen und anschliessender Böschungshecke
Tonnendecke ausgenutzt. werden die Niveauunterschiede elegant verarbeitet, sodass ins-
besondere auch der untere Eingang des Pfarrhauses hindernisfrei
Die Konstruktion des Gebäudes überzeugt mit dem Zusammenkom- erreichbar ist.
men von Architektur- und Ingenieurleistung. Die Bauweise in Holz
wirkt in die Struktur und den Ausdruck des Gebäudes hinein. Die Insgesamt wird ein gut gesetztes, wohlgestaltetes, praktisches
Fassadenbekleidung mit Holztäfer in heller Farbgebung harmoniert und kompaktes Kanzleigebäude vorgeschlagen.
gut mit der Umgebung. Die Befensterung ist wohlproportioniert.
Der Wechsel zu einer ungeraden Anzahl Fenster im 2. OG der Breit- Das Wohngebäude bietet ein attraktives Angebot an Wohnungen
seiten öffnet die Mitte unter den Gauben. Die Dacheindeckung mit in Zentrumslage.
Ziegeln harmoniert mit der Dachlandschaft des Dorfkerns. Die Tiefgarage und ihre Zufahrt sind so gelegt, dass das talseitige
Sockelgeschoss für Wohnraum genutzt werden kann und sowohl
die Wohnungen wie die Kanzlei gut angebunden sind. Die Fassa-
dengestaltung des Wohnhauses ist in Holz geplant.
Die beiden Bauten vermögen die bauliche Entwicklung von
Urnäsch sinnvoll weiterzuschreiben.
76. Pläne mit Baubeschrieb
Schlicht und selbstbewusst steht die neue Gemeindekanzlei am Ein Haus aus Holz
selben Ort wie der Vorgängerbau. Das Walmdach ist auf der Das neue Kanzleigebäude wird in traditioneller Holzbauweise
Haupt- und Rückfassade mit einer Schleppgaube versehen. Neben errichtet. Über dem Sockel aus Stahlbeton, in welchem sich die
der einladenden Erscheinung wird das Dachgeschoss mit dem Ge- Untergeschosse und die Garage befinden, ruht der Rohbau als
meindesaal optimal belichtet. Helle Büros und eine übersichtliche integraler Holzbau. Die Konstruktion – ein versteifter Ständer-
Erschliessung lassen Spielraum für zukünftige Anpassungen. bau mit Holzbohlendecken – erlaubt den konsequenten Einsatz
Eine fein gegliederte Täferfassade mit grosszügigen Einzelfenstern von Vollholz aus Urnäscher Wäldern. Auf die Verwendung von
schützt die Holzkonstruktion aus Urnäscher Holz. Die Gestaltung ortsfremden Leimbaufabrikaten kann dadurch weitestgehend
der Umgebung gestattet einen hindernisfreien Zugang zur Kanzlei verzichtet werden. Dies garantiert einen hohen Fertigungsgrad vor
und zum Pfarrhaus. Ort und fördert so die ökologische und nachhaltige Bauweise. Die
Konstruktionsart ist geeignet, den Bau über eine sehr lange Zeit
überdauern zu lassen.
Neben dem Rohbau wird auch der Innenausbau, wo immer mög-
lich, in Holz ausgeführt. An den Decken zeigt sich die Tragkons-
truktion in Gestalt der Bohlendecken, in deren Zwischenräume
Akustikplatten eingefügt und die notwendigen technischen Instal-
Tiefgarage Sockelgeschoss Erdgeschoss
12 Technik 1 Warteraum 1 Warteraum
13 Papierlager, Altpapier, Aktenvernichter 3 Büro 2 Empfang/Schalter
14 Tiefgarage 5 Akten, Kopie 3 Büro
10 IV-WC 4 Besprechung
11 Archiv 5 Akten, Kopie
6 WC
12 13 11 3 4
5 5 5 5
1 1
14
PP Personal
10 6
PP Besucher
3 3 3 3
PP Personal
2
PP Wohnung
Wohnung
N
Besucher IV PP Besucher IV PP
Besucher PP Besucher PP
Besucher PP Besucher PP
Besucher PP Besucher PP
8lationen geführt werden. Wandverkleidungen, Fenster und Fenster- nicht nur dem Kostenaspekt geschuldet, sondern dient ebenso der
leibungen werden in Fichtenholz, die Böden in den Arbeitsräumen Reduktion des Technisierungsgrades im Sinne einer nachhaltigen
aus Hartholz gefertigt. Einzig die Erschliessungszone im zentralen Bauweise. Die heute verbreitet eingebauten Minergie-Lüftungen
Korridor und das Treppenhaus werden aus brandschutztechnischen haben in Städten mit grossen Luft- und Lärmbelastungen ohne
Gründen (Fluchtweg) mit Gipsplatten verkleidet. Zweifel ihre Berechtigung. Auf dem Lande jedoch, wo einfach zu
öffnende Fenster durchaus auch in Zukunft ihren Zweck erfüllen,
Gebäudetechnik fallen die Vorteile gering aus. Zudem bedeutet ein hoher Technisie-
Auch auf der Ebene der Gebäudetechnik wird die robuste Haltung rungsgrad einen grösseren Einsatz von sogenannt «grauer» Energie
des Rohbaus weiter artikuliert. Sie soll einfach, verständlich sowie einen erhöhten Unterhaltsbedarf. Zusammen mit dem
handhabbar und damit nachhaltig sein. Die gesamten Installatio- grösseren Stromverbrauch verkehren sich die Vorteile in Nachteile.
nen werden in zugänglichen Kanälen oder Trasses geführt, was Der auf ökologischen Grundsätzen erstellte Neubau wird selbst-
eine spätere Erneuerung wesentlich erleichtert, ja überhaupt erst verständlich eine hochwärmegedämmte und energieeffiziente
ermöglicht. Die Wärme wird durch die Holzschnitzelheizung des Gebäudehülle erhalten, im Bereich der unterhaltsintensiven Ge-
bestehenden Fernwärmenetzes erzeugt, ihre Verteilung erfolgt bäudetechnik soll das Haus jedoch einen nachhaltigen «Low-tec»-
mit bewährten und einfach steuerbaren Radiatoren unter den Anspruch einlösen.
Fenstern. Auf eine kontrollierte Lüftung wird verzichtet. Dies ist
1. Obergeschoss 2. Obergeschoss Querschnitt
1 Warteraum 1 Warteraum 1 Tiefgarage
3 Büro 4 Besprechung oder Büro 2 Büro Sockelgeschoss
5 Akten, Kopie 6 WC 3 Warteraum Erdgeschoss
6 WC 7 Gemeindesaal 4 Büro 1. OG
8 Küche, Aufenthalt 5 Gemeindesaal 2. OG
9 Magazin
° -40
-40 °
-20°
°
-27
5
3 3 3 4 7 8
4.90
2.04
45
27
16 27
5 5
4
1.70
1
2.75
1 6
89
6
27
16 27
3
1.70
3 3 3
2.75
89
9
27
2
2.56
23
24
1
2.30
97. Konstruktion mit Holz aus Urnäsch
Aus dem Baubeschrieb:
«Die Konstruktion – ein versteifter Ständerbau mit Holzbohlen-
decken – erlaubt den konsequenten Einsatz von Vollholz aus
Urnäscher Wäldern. Auf die Verwendung von ortsfremden
Leimbaufabrikaten kann dadurch weitestgehend verzichtet werden.
Dies garantiert einen hohen Fertigungsgrad vor Ort und fördert die
ökologische und nachhaltige Bauweise. Die Konstruktionsart ist
geeignet, den Bau über eine sehr lange Zeit überdauern zu lassen.»
108. Kosten
Die vorliegende detaillierte Kostenberechnung für den Neubau Aufgrund der aufgezeigten Kostendifferenz hat sich der Gemeinde-
der Gemeindekanzlei, mit einem Anteil an der Tiefgarage, liegt bei rat folgende Grundsatzfragen gestellt:
CHF 4.6 Mio. (Genauigkeit von +/-15 %). - Ist an der Vorgabe eines Holzbaus mit möglichst viel Holz aus
Urnäscher Wäldern festzuhalten. Oder soll zu einer günstigeren
Kostengliederung: Konstruktion mit Beton-Skelettbau und vorgefertigten Fassa-
Vorbereitungsarbeiten CHF 256‘000 denelementen gewechselt werden?
Gebäude CHF 3‘495‘000
- Soll das Gebäude verkleinert werden?
Betriebseinrichtungen CHF 240‘000
Umgebungsarbeiten CHF 128‘000 - Sind die Kosten von CHF 4.6 Mio. finanziell verkraftbar, ohne
Baunebenkosten CHF 101‘000 dass die Steuern erhöht werden müssen?
Ausstattung CHF 200‘000
Reserve CHF 180‘000 Gestützt auf die Abklärungen der Arbeitsgruppe und den Bericht
der Finanzkommission zur Finanzierung des Neubaus der Ge-
Total Neubau Gemeindekanzlei CHF 4‘600‘000
meindekanzlei, hat sich der Gemeinderat an der Sitzung vom
inkl 7.7% MwSt.
16. Januar 2019 aus nachfolgenden Gründen entschieden, keine
Abstriche am geplanten Neubauprojekt vorzunehmen:
Gestützt auf die Grobkostenschätzung der Hochschule für Technik - In Urnäsch hat die Holzverarbeitung eine lange Tradition, bedingt
und Wirtschaft Chur (HTW), die 2016 im Vorfeld des Studienauf- durch die ausgedehnten Waldungen auf dem Gemeindegebiet.
trags erstellt wurde, rechnete der Gemeinderat mit Baukosten von Mit dem geplanten Holzbau für die Gemeindekanzlei soll dieser
rund CHF 3.0 Mio. Die nun vorliegende detaillierte Kostenberech- Tradition nun ein weiteres Kapitel Urnäscher-Holzbaugeschichte
nung ergibt eine Gesamtinvestitionssumme von CHF 4.6 Mio. Was hinzugefügt werden.
sind die Gründe für diese höhere Zahl? - Auch im Hinblick auf die geplante Positionierung der Gemeinde
Die Grobkostenschätzung der HTW Chur aus dem Jahre 2016 Urnäsch als «9107 - Zentrum für Handwerk und Kunst» bietet der
basiert auf einer rudimentären Projektskizze, die auf folgenden Neubau der Gemeindekanzlei eine gute Chance, sich diesbezüg-
wesentlich abweichenden Voraussetzungen beruhte: lich zu profilieren. Mit möglichst viel Holz aus Urnäscher Wäl-
- Das Grobkonzept ging von einer kleineren Gebäudekubatur dern, welches in Urnäsch hergerichtet und traditionell verbaut
aus, bedingt durch einen rudimentären Planungsstand, der unter wird, entsteht ein Vorzeigeprojekt für das traditionelle Urnäscher
anderem eine gemeinsame Erschliessung von Gemeindehaus Holzhandwerk, verpackt in zeitgemässer Architektur.
und geplantem Wohnhaus vorsah. Diese unterschiedlichen - Auch eine Redimensionierung des Neubauvolumens in Form
Nutzungen wurden im neuen Projekt entflochten, damit die bei- eines Verzichts auf das 2. UG mit Technikraum, Papierlager und
den artfremden Gebäude unabhängig voneinander betrieben drei Tiefgaragen-Parkplätzen, macht hinsichtlich einer allfälligen
werden können. Somit ist auch ein Verkauf des Wohnhauses späteren Umnutzung in ein Wohnhaus keinen Sinn. Dadurch
problemlos möglich. würde eine Vermietung oder auch ein Verkauf der Wohnungen
- Die Kennwerte der Grobkostenschätzung 2016 basierten auf massiv erschwert.
einem einfachen Massivbau ohne Ansprüche an die innere und - Gemäss Bericht der Finanzkommission kann sich die Gemeinde
äussere Erscheinung. Mit der Ausschreibung des Studienauf- den geplanten Kanzleineubau für CHF 4.6 Mio. ohne Steuerer-
trages wurde das Ziel formuliert, das neue Gemeindehaus mit höhung leisten.
möglichst viel einheimischem Holz aus Urnäsch zu bauen. Daraus
entstand der aktuelle Projektvorschlag: Ein traditioneller Holz-
ständerbau mit Holzdecken und Holzfassaden. Ein solcher Bau
passt hervorragend zur bestehenden Urnäscher Bausubstanz und
wird einen bedeutenden Beitrag für die weitere Aufwertung des
Dorfplatzes leisten. Die handwerklichen Kompetenzen für die
Errichtung eines solchen Baus sind in Urnäsch vorhanden und
werden dadurch weiter gefördert.
- Gewisse Nachteile, die mit einem Holzbau einhergehen (z.B.
aufwändigere Brandschutzmassnahmen), werden durch diese
nachhaltige und über Jahrhunderte bewährte Bauweise mehr als
wettgemacht.
119. Finanzierung
Die alte Gemeindekanzlei ist dem Verwaltungsvermögen zugeord- Zusammengefasst kommt die Finanzkommission zu folgenden Er-
net und bis auf die Neubau-Planungskosten vollständig abge- kenntnissen und Aussagen:
schrieben. Die Kosten des Neuaufbaus von CHF 4.6 Mio. werden • Der Einfluss auf die gesamte Summe aller Abschreibungen ist
über die Investitionsrechnung abgerechnet und anschliessend verhältnismässig klein.
im Rahmen der Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes linear über • Zudem verbleibt der Gemeinde immer noch Spielraum für
33 Jahre abgeschrieben. Dies ergibt eine jährliche finanzielle Be- weitere Investitionen.
lastung der Erfolgsrechnung von rund CHF 140‘000.
Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen der Gemeinde
Demgegenüber stehen eine Reduktion der Betriebskosten in Form nach HRM2:
von geringeren Heizkosten dank verbesserter Dämmung sowie ge-
Basierend auf der Basis-Simulation wurde die Verschuldung der
ringere baulichen Unterhaltskosten in den nächsten Jahrzehnten.
Gemeinde und der damit verknüpfte Nettoverschuldungsquotient
berechnet.
Mit dem Landverkauf für das gleichzeitig zu bauende, südlich gele-
gene Wohnhaus durch einen Investor, ergibt sich für die Gemeinde
ein einmaliger Ertrag von voraussichtlich rund CHF 400‘000. Der
Landverkauf wird zu gegebener Zeit durch den Gemeinderat be-
schlossen und anschliessend dem fakultativen Referendum unter-
stellt.
Auszug aus dem Bericht der Finanzkommission zu den Auswirkun-
gen der Abschreibungen auf den Finanzhaushalt in den nächsten
Jahren:
Es ergeben sich folgende Abschreibungen, gegliedert nach Ab-
schreibungen aus bereits getätigten Investitionen (dunkelblau),
neuen geplanten Investitionen (hellblau) und der Investition des
Kanzleineubaus (gelb): Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass der maximale
Nettoverschuldungsquotient von 200% (maximale Limite gemäss
FHG) auch mit dem geplanten Kanzleineubau weiterhin unter-
schritten bleibt.
Keine weiteren grösseren Investitionsvorhaben
in den nächsten zehn Jahren:
Investitionen dieser Grössenordnung sind im Verwaltungsver-
mögen in den nächsten zehn Jahren nicht zu erwarten, da bei den
Strassen und Liegenschaften nur werterhaltende Sanierungs-
massnahmen geplant sind.
Zurzeit ist auch kein Bedarf für zusätzliche Schulhäuser, zusätz-
liche Turnhallen, weitere Jugendräume oder neue Gemeindestras-
sen ersichtlich. Und auch bei der Alterspflege besteht dank des
realisierten Neubaus des Wohn- und Pflegezentrums in der Au kein
weiterer Investitionsbedarf.
Auch eine Erweiterung des Werkhofs Furt infolge des Zusammen-
schlusses der Hinterländer-Forstreviere ist zum heutigen Zeitpunkt
nicht geplant.
1210. Terminplan 11. Provisorium während der Bauzeit
Verläuft die Urnenabstimmung vom 17. März 2019 über den Während der rund zweijährigen Bauzeit wird sich die Gemeinde-
Neubau der Gemeindekanzlei positiv, werden anschliessend die verwaltung von März 2020 bis Mai 2022 in den zentrumsnahen
Vereinbarungen mit den Investoren für einen Neubau eines Wohn- Büroräumen im Bahnweg 4+6 einmieten. Mit der Eigentümerin
hauses südlich der Gemeindekanzlei fertig ausgearbeitet. Biasotto AG wurde im Januar 2019 ein entsprechender Vormiet-
vertrag unter Vorbehalt der Urnenabstimmung vom 17. März 2019
Bis im Herbst 2019 wird das Bauprojekt fertig ausgearbeitet und und der Erteilung der Baubewilligung abgeschlossen. Wie es
das Baugesuch öffentlich aufgelegt. bereits heute schon der Fall ist, werden die Mietkosten für die
Gemeindekanzlei über die Erfolgsrechnung verbucht und sind
Vom Herbst 2019 bis ins Frühjahr 2020 erfolgen die Detailplanung daher nicht Bestandteil des Abstimmungskredits.
und die Ausschreibung der Arbeiten mit dem Ziel, im Juni 2020 mit
den Bauarbeiten beginnen zu können.
Auf diesen Zeitpunkt hin wird die Gemeindeverwaltung in ein
Provisorium umziehen.
Nach knapp zweijähriger Bauzeit soll die neue Gemeindekanzlei
im Frühjahr 2022 bezogen werden können.
Die neue Gemeindekanzlei ist eine Holzkonstruktion
mit Walmdach wie der Vorgängerbau. Und doch
ist alles von heute: funktional, schön und gescheit
entwickelt.
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Der geplante Holzbau mit Urnäscher-Holz alter,
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ist eine moderne und statisch Martin Glo ru p p e N e u bau Gemein
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klare Konstruktion. Mitglied Arb
Das Gebäude passt so sehr gut
ins Bild des Dorfplatzes.
Robert Ehrbar, Bauingenieur FH,
Mitglied Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei
1312. Neubau Wohnhaus
südlich der Gemeindekanzlei
Velounterstand für 5
Gemeindekanzlei
Kopfpflastersteinweg
Kirche
Rasenfläche
Zufahrt Pfarrhaus und Leichenhalle
Pfarrhaus
Pfarrhaus EG
Unterrichtszi
mmer
Pfarrhaus UG
Velounterstan
d für 10 Velos
Religionsunte für
rricht
Die Erstellung und Finanzierung des Wohnhauses, inkl. des An- Es besteht ein Vorprojekt vom Siegerbüro Staufer & Hasler Archi-
teils an der Tiefgarage, soll durch einen privaten Investor erfolgen. tekten für den Bau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage.
Dabei muss das Erscheinungsbild dem Vorprojekt entsprechen. Idealerweise wird es zusammen mit dem Neubau der Gemeinde-
Die Realisierung des Wohnhauses ist daher nicht Bestandteil kanzlei erstellt.
dieser Abstimmung. Der Landverkauf wird unter Vorbehalt eines Das Baugebiet wurde Ende 2018 von der Zone für öffentliche
positiven Ausgangs der Abstimmung über den Neubau der Ge- Bauten in die Kernzone umgezont. Das Bauland wurde dadurch
meindekanzlei dem fakultativen Referendum unterstellt werden. verkäuflich und die Erstellung eines Mehrfamilienhauses möglich.
Der Verkauf des Grundstücks wird nach Vorliegen eines Kauf-
Vom geplanten Wohnhaus an attraktiver Zentrumslage auf dem rechtsvertrags mit dem Investor dem fakultativen Referendum
Grundstück der Einwohnergemeinde erhofft sich die Gemeinde den unterstellt.
Zuzug von zusätzlichen Steuerzahlern.
Auch bei den Neubauarbeiten ergeben sich Synergien, insbeson- Die Wohnungen sind geeignet für Stockwerkeigentum
dere bei der gemeinsamen Erschliessung, der Tiefgarage und der wie auch als Mietwohnungen.
Baustelleneinrichtung. Geplanter Wohnungsmix:
Mit dem Verkauf des dafür benötigten Landes wird ein willkom-
1 x 2 ½ Zimmerwohnung, NWF 76 m2
mener Ertrag von rund CHF 400‘000 in die Gemeindekasse fliessen.
2 x 3 ½ Zimmerwohnung, NWF 87 m2
Das Projekt entspricht auch dem Gebot des verdichteten Bauens und
4 x 4 ½ Zimmerwohnung, NWF 104 m2
dem haushälterischen Umgang mit dem vorhandenen Bauland.
10 Autoabstellplätze in der Tiefgarage im Miteigentum
1413. Kanzleiplatz –
Neugestaltung und Kosten
5 Velos für
833.50
833.80
833.00
834.00 832.50
Zentrale Grundbuchamt
20,1m2 20,1m2
Windfang
4,2m2
Schalter
Kanzleiplatz Kopierraum
+ Archiv
Warteraum
24,8m2
WC
3,5m2
Brandschutz
Archiv
Feldstrasse
5,2m2 5,2m2
Sozialamt Besprechungszimmer Finanzen
19,2m2 12,9m2 19,2m2
Silber-Linde
Tilia Tomentosa
Kanzlei
Kanzleibrunnen Brunnenhof
Böschungshecke
833.00
832.00
830.50
Besucher IV PP
Besucher PP
Besucher PP
Besucher PP
830.00
Gewerbe
80m2
Wohnungen
Der öffentliche Bereich zwischen der Gemeindekanzlei und der
Kirche wird heute infolge der Mauer-Abgrenzung zum Trottoir hin
eher als privater Hofraum wahrgenommen.
Mit Abschluss des Kanzleineubaus soll dieser Platz offener gestal-
tet werden. Vorgesehen ist ein multifunktional nutzbarer, einge-
kiester Begegnungsplatz mit einer Linde im Zentrum.
Im Investitionsplan der Gemeinde sind dafür im Jahr 2021 CHF
200‘000 eingestellt.
Über die Freigabe des Investitionskredits wird an der Budgetver-
sammlung im Jahr 2020 abgestimmt.
Diese Kosten sind daher nicht Bestandteil des Neubaukredits für
die Gemeindekanzlei.
1514. Abstimmungsempfehlung
des Gemeinderates
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Gemeinde Urnäsch mit
dem Neubau der Gemeindekanzlei ein prägnantes, sehr gut ins
Ortsbild eingepasstes und mit zeitgemässer Infrastruktur versehe-
nes Verwaltungsgebäude erhält.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten daher
einstimmig, dem für den Neubau der Gemeindekanzlei be-
nötigten Investitionskredit von CHF 4‘600‘000 zuzustimmen.
Der Grundriss des Kanzleigebäudes
erfüllt die Anforderungen an
die Funktionalität in idealer Weise
und die Bauweise in Holz
nal und
u b a u e rh alten Perso ist in der Struktur und dem Ausdruck
anzlein e truktur.
Mit einem K u te n d b e s sere Infras des Gebäudes sichtbar.
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Kunden ein a u f die neue Ka
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Wir freue m e h r hineinreg Peter Kürsteiner, Gemeindepräsident und
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• weil es Mitglied der Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei
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Mitglied
Schon anlässlich der Urnenabstimmung vom
8. Dezember 1991 hatte die Urnäscher-Bevölkerung
mit dem Ja zum Gemeinde-Werkhof-Furt einen
weitsichtigen Entscheid gefällt. Auch dank unse-
rem immer noch modernen Werkhof ist Urnäsch
heute der zentrale Stützpunkt für die zusammenge- ste und
legten Forstreviere im Appenzeller-Hinterland. e u b a u is t d ie nachhaltig
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ste Variante,
Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, kostengünstig nzlage
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17. März 2019 mit einem überzeugten Ja von Urnäsch
rhöhung zu.
zum Neubau der Gemeindekanzlei einen ebenso ohne Steuere
weitsichtigen Entscheid. h
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Urnäscher-Holz und Urnäscher-Handwerk ist unser Finanzkomm
Stolz...
Chläus Hörler, Gemeinderat und
Präsident der Arbeitsgruppe Neubau Gemeindekanzlei
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