QUO VADIS, SCHWEIZER NACHHALTIGKEITS BERICHTERSTATTUNG?

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C O R P O RATE G OVE R NAN C E

B E AT A F F O LT E R
HARALD BÄRTSCH I
B E AT B R Ä N D L I
AN DR EAS B UCHS

QUO VADIS, SCHWEIZER NACHHALTIGKEITS­
BERICHTERSTATTUNG?
Auf dem Weg zu einem Swiss Code of
Sustainability Reporting [1]
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt an Bedeutung. Die zahlreichen Stan-
dards erschweren indessen die Vergleichbarkeit. Um die Umsetzung in der Schweiz
auch durch KMU zu fördern, empfiehlt sich die Entwicklung eines Swiss Code of
Sustainability Reporting gestützt auf einen führenden internationalen Standard und
abgestimmt auf die hiesigen Bedürfnisse.

1. EINFÜHRUNG                                                   tung zur besseren Vergleichbarkeit vereinheitlichen wollen,
Die COVID-19-Pandemie hat allen die Fragilität unseres in-      laufend zu. International hat sich die Global Reporting Ini-
ternational vernetzten Wirtschaftssystems vor Augen ge-         tiative mit ihren Sustainability Reporting Standards (GRI-
führt. Dessen langfristige Stabilität bildet ein Kernanliegen   Standards) einen Namen gemacht. In der EU ist mit der Um-
der Nachhaltigkeitsbestrebungen. Die Krise wirft die globa-     setzung der Richtlinie zur Corporate Social Responsibility
len Bemühungen um die Förderung der ökologischen, sozi-         (CSR-Richtlinie) [3] die standardisierte Nachhaltigkeitsbe-
alen und ökonomischen Nachhaltigkeit zurück, wie die UNO        richterstattung für grosse Unternehmen zur gesetzlichen
in ihrem jüngsten Zwischenbericht zu den Sustainable Deve-      Pflicht geworden. Die Schweiz erwägt, wesentliche Ele-
lopment Goals der Agenda 2030 feststellt [2]. Um die Nach-      mente der CSR-Richtlinie im Rahmen des indirekten Gegen-
haltigkeitsziele zu erreichen, haben sich die Mitgliedstaa-     vorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) ins
ten zur Verbesserung des Umgangs mit ökologischen und           Schweizer Recht zu integrieren. Damit ergibt sich ein zu nut-
sozialen Ressourcen verpflichtet. Eine wesentliche Voraus-      zendes Window of Opportunity, um eine Lösung für eine
setzung für die regulatorische Steuerung der Zielerreichung     standardisierte Nachhaltigkeits­berichterstattung zu entwer-
ist die Berichterstattung von Unternehmen über die Nach-        fen, welche zum einen internationalen und europäischen
haltigkeit ihrer Produktion bzw. Dienstleistungserbringung.     Anforderungen, zum anderen Eigenheiten der Schweizer
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung dürfte daher eine          Wirtschaft gerecht werden kann.
zentrale internationale Entwicklungslinie im Unternehmens­        Nachfolgend wird zuerst aufgezeigt, worauf die Nachhal-
recht der nächsten Dekade werden. Das Nachhaltigkeitsbe-        tigkeitsberichterstattung in der Schweiz heute sowie zu-
richtswesen steckt allerdings noch in den Kinderschuhen.        künftig gesetzlich basiert (Ziff. 2 und 3). Anschliessend
Der Einbezug von Nachhaltigkeitsinformationen in die be-        werden Handlungsempfehlungen für eine Integration der
stehende Form des Geschäftsberichts (sog. Value Reporting       Nachhaltigkeit in die Schweizer Unternehmensberichter-
bzw. Integrated Reporting) ist unterschiedlich fortgeschrit-    stattung abgeleitet (Ziff. 4). Als Ansatz wird ein Konzept
ten. Zudem ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug    empfohlen, das die freiwillige Umsetzung durch KMU be-
auf verschiedene Aspekte methodisch verbesserungsfähig.         günstigt. Denn es ist absehbar, dass zukünftig auch KMU
  Vor diesem Hintergrund nimmt die Bedeutung internati-         über den Umgang mit ökologischem und sozialem Kapital
onaler Standards, welche die Nachhaltigkeitsberichterstat-      vermehrt Rechenschaft ablegen. Der vorgeschlagene Swiss

                        BEAT AFFOLTER,                                               HARALD BÄRTSCHI,
                        DR. OEC., LEITER                                             PROF. DR. IUR., LL.M.,
                        FACHSTELLE CORPORATE                                         RECHTSANWALT,
                        PERFORMANCE &                                                LEITER ZENTRUM FÜR
                        SUSTAINABLE FINANCING,                                       UNTERNEHMENS-
                        INSTITUT FÜR FINANCIAL                                       UND STEUERRECHT,
                        MANAGEMENT, ZHAW –                                           ZHAW – SCHOOL OF
                        SCHOOL OF MANAGEMENT                                         MANAGEMENT AND LAW
                        AND LAW

630                                                                                                     E X P E R T F O C U S 2020 | 9
Q U O VAD I S, S C HW E I Z E R NAC H HALTI G K E ITS B
                                                      ­ E R I C HTE R STATTU N G?                              C O R P O RATE G OVE R NAN C E

Code of Sustainability Reporting (SCSR) wird abschliessend                          von Mineralien, Erdöl bzw. Erdgas oder des Einschlags von
skizziert (Ziff. 5).                                                                Holz in Primärwäldern tätig sind (Art. 964a Abs. 1 revOR).
                                                                                    Rohstoffhändler unterstehen der Transparenzpflicht nicht,
2. NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG                                                 doch kann der Bundesrat die Pflicht «im Rahmen eines in-
DE LEGE LATA                                                                        ternational abgestimmten Vorgehens» auf Rohstoffhändler
Seit der Totalrevision von 1999 bekennt sich die Schweizer                          ausdehnen (Art. 964f revOR).
Bundesverfassung (BV) in Art. 2 Abs. 2 zur nachhaltigen Ent-                          Das Rohstoffunternehmen muss jährlich einen (konsoli-
wicklung. Art. 73 BV präzisiert, was unter Nachhaltigkeit zu                        dierten) Bericht über die erfolgten Geldzahlungen sowie
verstehen ist: dass Bund und Kantone eine ausgewogene Ba-                           Sachleistungen an staatliche Stellen im Ausland verfassen
lance zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit                             (Art. 964a revOR). Dies soll der Bekämpfung von Korruption
einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen                               und Armut dienen. Die Regelung ist angelehnt an Art. 42
andererseits anstreben [4]. Nachhaltigkeitsüberlegungen sind                        der EU-Bilanz-Richtlinie [9]. Sachleistungen sind zu bewer-
auch von Unternehmen aufgenommen worden: Der Sharehol-                              ten. Offenzulegen sind lediglich Zahlungen aus der entspre-
der-Value-Ansatz der 1970er-Jahre wurde in den 1990er-Jah-                          chenden Geschäftstätigkeit von mindestens CHF 100 000
ren mit Elementen des Stakeholder-Value-Ansatzes angerei-                           pro Geschäftsjahr (vgl. Art. 964c revOR). Die Veröffentli-
chert. Damit einhergehend startete die moderne Corporate-                           chung des Berichts erfolgt elektronisch innerhalb von sechs
Governance-Diskussion. Am Anfang des neuen Jahrtausends                             Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs (Art. 964d Abs. 1
fand die verantwortungsbewusste Unternehmenssteuerung                               revOR). Vorsätzliche Verletzungen der Berichterstattungs-
zum Triple-Bottom-Ansatz, welcher seither die Nachhaltig-                           pflicht werden mit Busse bestraft (Art. 325bis revStGB).
keits- bzw. CSR-Definition prägt. Entsprechend streben Akti-
engesellschaften gemäss einem modernen Führungsverständ-                            3.2 Konzernverantwortungsinitiative. Der Schwerpunkt
nis nach einer langfristigen Wertschaffung für ihre Anspruchs-                      der KVI liegt in der Haftung für die Verletzung international
gruppen. Ökologische und soziale Aspekte der Tätigkeit, wie                         anerkannter Menschenrechte oder internationaler Umwelt-
auch Führungsgrundsätze, sind dabei mitzuberücksichtigen.                           standards. Sofern nicht der Sorgfaltsbeweis gelingt, er-
Das Schweizer Recht räumt der Unternehmensleitung für                               streckt sich die Haftung gemäss Art. 101a Abs. 2 lit. c E-BV
diese moderne Zweck­erreichung ein grosses Ermessen ein.                            auch auf faktisch kontrollierte Unternehmen. Diese Haf-
  Das geltende Schweizer Recht verpflichtet die Unterneh-                           tungsregelung greift, selbst wenn das belangte Unterneh-
men nicht zu einer Berichterstattung über Nachhaltigkeits-                          men seinen formellen Sitz im Ausland hat, seine Hauptver-
aspekte. Der Lagebericht, welcher von Unternehmen mit or-                           waltung oder -niederlassung jedoch in der Schweiz liegt.
dentlicher Revision zu verfassen ist (Art. 961 Ziff. 3 OR), hat
zwar auch nicht finanzielle Informationen zu enthalten,                             3.3 Nicht finanzielle Berichterstattung. Das Parlament
wie u. a. die Durchführung einer Risikobeurteilung und die                          hat am 19. Juni 2020 einen indirekten Gegenvorschlag zur
Zukunftsaussichten (vgl. Art. 961c Abs. 2 OR); ein verpflich-                       KVI verabschiedet, der in Kraft tritt, falls die Initiative vom
tender Bezug zu ökologischen und sozialen Belangen besteht                          Stimmvolk abgelehnt wird. Kern der Vorlage bildet die jähr-
indes nicht. Unternehmen, deren Beteiligungsrechte an der                           liche Erstattung eines Berichts über nicht finanzielle Be-
SIX Swiss Exchange kotiert sind, können melden, dass sie                            lange. Erfasst werden Unternehmen, welche unter Berück-
einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen [5]. Wer von dieser Op-                      sichtigung von kontrollierten in- und ausländischen Ge-
ting-in-Möglichkeit Gebrauch macht, muss sich an einen an-                          sellschaften [10] kumulativ folgende drei Kriterien erfüllen
erkannten Standard halten (vgl. Ziff. 4.1) [6].                                     (Art. 964bis Abs. 1 E-OR) [11]:
                                                                                    1. Publikumsgesellschaften mit börsenkotierten Beteili-
3. NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG                                                 gungspapieren bzw. ausstehenden Anleihensobligationen
DE LEGE FERENDA                                                                     oder prudenziell beaufsichtigte Finanzinstitute;
3.1 Transparenz in der Berichterstattung von Rohstoff-                              2. mindestens 500 Vollzeitstellen in zwei aufeinanderfolgen-
unternehmen. Das revidierte Aktienrecht [7] sieht eine Be-                          den Geschäftsjahren;
richterstattungspflicht für grosse [8] Rohstoffunternehmen                          3. entweder Bilanzsumme von über CHF 20 Mio. oder Um-
vor. Erfasst werden Unternehmen, welche selbst oder durch                           satzerlös von über CHF 40 Mio. in zwei aufeinanderfolgen-
ein kontrolliertes Unternehmen im Bereich der Gewinnung                             den Geschäftsjahren.

                                   BEAT BRÄNDLI,                                                          ANDREAS BUCHS,
                                   PROF. DR. IUR., RECHTS­                                                MA UZH, DIPL. WIRT­
                                   ANWALT, ASSISTENZPROF.                                                 SCHAFTSPRÜFER, DOZENT
                                   WIRTSCHAFTSRECHT,                                                      AM INSTITUT FÜR FINANCIAL
                                   SCHWERPUNKT                                                            MANAGEMENT, ZHAW –
                                   GESELLSCHAFTSRECHT                                                     SCHOOL OF MANAGEMENT
                                   UNIVERSITÄT ST. GALLEN,                                                AND LAW
                                   BEZIRKSRICHTER BADEN

       9 | 2020 E X P E R T F O C U S                                                                                                         631
C O R P O RATE G OVE R NAN C E                                                Q U O VAD I S, S C HW E I Z E R NAC H HALTI G K E ITS B
                                                                                                                                    ­ E R I C HTE R STATTU N G?

Im Bericht gibt das Unternehmen Rechenschaft über Um-              zurückverfolgt werden kann. Die Risiken schädlicher Aus-
weltbelange, insb. «die CO2-Ziele, über Sozialbelange, Ar-         wirkungen in der Lieferkette sind zu ermitteln und zu be-
beitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie            werten. Das Unternehmen hat einen Risikomanagement-
die Bekämpfung der Korruption» (Art. 964ter Abs. 1 E-OR).          plan zu erstellen und Massnahmen zur Minimierung der Ri-
Zu behandeln sind die folgenden Aspekte, und zwar unter            siken zu treffen. Eine unabhängige Fachperson muss die
Berücksichtigung von kontrollierten Unternehmen im In-             Einhaltung der Sorgfaltspflichten bezüglich der Mineralien
oder Ausland:                                                      und Metalle prüfen. Die Einzelheiten werden durch den
1) das Geschäftsmodell;                                            Bundesrat unter Berücksichtigung international anerkann-
2) die verfolgten Konzepte – bzw. eine Begründung für deren        ter Regelwerke, wie der OECD-Leitsätze, festgelegt.
Fehlen – und die angewandte Sorgfaltsprüfung;                        Der Verwaltungsrat hat jährlich Bericht über die Erfüllung
3) die ergriffenen Massnahmen und deren Wirksamkeit;               der Sorgfaltspflichten zu erstatten und den Bericht inner-
4) die wesentlichen Risiken sowie deren Handhabung;                halb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs elek-
5) die für die Unternehmenstätigkeit wesentlichen Leistungs-       tronisch zu veröffentlichen (Art. 964 septies E-OR). Die Bericht-
indikatoren.                                                       erstattungspflicht entfällt beim Angebot von Produkten und
                                                                   Dienstleistungen eines Unternehmens, welches seinerseits
Bei einer Abstützung auf ein nationales oder internationales       einen Bericht verfasst.
Regelwerk, etwa die Leitsätze der OECD für multinationale            Die Verletzung der Pflicht zur nicht finanziellen Bericht-
Unternehmen (OECD-Leitsätze), ist dieses zu nennen und             erstattung oder zur Transparenz über Konfliktmineralien
nötigenfalls ein ergänzender Bericht zu verfassen. Der Be-         und Kinderarbeit – durch falsche Angaben oder die Unter-
richt bedarf der Genehmigung der Generalversammlung und            lassung der Berichterstattung – kann mit Busse bis zu
ist elektronisch zu veröffentlichen (vgl. Art. 964 quater E-OR).   CHF 100 000 sanktioniert werden (Art. 325ter E-StGB).
   Diese Berichterstattungspflicht übernimmt die Regelung
der CSR-Richtlinie. Nach der geltenden Fassung [12] sind           3.5 Offene Punkte. Die vom Parlament erlassene Pflicht
grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse [13] und mit         zur nicht finanziellen Berichterstattung würde bei einer
mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtet, in den Lagebe-           Annahme der KVI nicht in Kraft treten. Doch strebt der Bun-
richt eine nicht finanzielle Erklärung aufzunehmen, welche         desrat unabhängig davon eine Nachhaltigkeitsberichterstat-
grösstenteils dem für die Schweiz vorgesehenen Bericht             tung nach dem Vorbild der EU an [14]. Die Nachhaltigkeits-
über nicht finanzielle Belange entspricht.                         berichterstattung ist somit auch bei Annahme der Initiative
                                                                   bedeutsam. Indessen sind die vorgeschlagenen Regeln kon-
3.4 Transparenz über Konfliktmineralien und Kinder-                kretisierungsbedürftig. Wie Nachhaltigkeitsaspekte in die
arbeit. Neben der nicht finanziellen Berichterstattung wer-        Unternehmensberichterstattung integriert werden können,
den im indirekten Gegenvorschlag auch «Sorgfaltspflichten          ist nachfolgend aufzuzeigen.
und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus
Konfliktgebieten und Kinderarbeit» geregelt. Erfasst wer-          4. INTEGRATION DER NACHHALTIGKEIT IN DIE
den Unternehmen mit formellem Sitz, Hauptverwaltung                UNTERNEHMENSBERICHTERSTATTUNG
oder Hauptniederlassung in der Schweiz, sofern sie entweder        4.1 Bestehende internationale Standards. Es gibt eine
1) Zinn, Tantal, Wolfram bzw. Gold enthaltende Mineralien          Vielzahl an Standards, die sich mit der Nachhaltigkeitsbe-
oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die           richterstattung auseinandersetzen. Für Schweizer Publi-
Schweiz einführen bzw. hier bearbeiten oder                        kumsgesellschaften sind insb. die von der SIX Exchange Re-
2) Produkte bzw. Dienstleistungen anbieten, bei denen ein          gulation anerkannten internationalen Regelwerke relevant.
begründeter Verdacht auf den Einsatz von Kinderarbeit be-          Optiert ein an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unterneh-
steht (Art. 964 quinquies E-OR).                                   men für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, muss
                                                                   es den Bericht in Übereinstimmung mit einem der folgenden
Auf Verordnungsebene sollen Unternehmen im Falle tiefer            vier Regelwerke verfassen [15]:
Einfuhrmengen oder bei Befolgung eines international aner-         1) GRI-Standards;
kannten gleichwertigen Regelwerks, wie der OECD-Leitsätze,         2) Sustainability Accounting Standards Board (SASB-) Stan-
ausgenommen werden. KMU sowie Unternehmen mit gerin-               dards;
gen Risiken von Kinderarbeit brauchen u. U. nicht zu prüfen,       3) UN Global Compact (UNGC);
ob ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.              4) Best Practices Recommendations on Sustainability Re-
                                                                   porting der European Public Real Estate Association (EPRA).
Erfasste Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten in der Lie-
ferkette einhalten und darüber Bericht erstatten. Gemäss           Die zugelassenen Regelwerke unterscheiden sich sowohl in
Art. 964 sexies E-OR hat das Unternehmen ein Management-           ihrer Konzeption und Regulierungsdichte als auch in der
system zu führen und darin Folgendes festzulegen: einer-           Zielsetzung. Die GRI-Standards sind ein weltweit anerkann-
seits die Lieferkettenpolitik für Mineralien und Metalle aus       tes Regelwerk, das auf eine Initiative aus dem Jahr 1997 zu-
Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie für Produkte oder           rückgeht [16]. In ihrer heutigen Form bestehen die GRI-Stan-
Dienstleistungen mit begründetem Verdacht auf Kinderar-            dards aus drei universellen Standards, die für jede berichter-
beit, andererseits ein System, mit welchem die Lieferkette         stattende Organisation gelten. Diese universellen Standards

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Q U O VAD I S, S C HW E I Z E R NAC H HALTI G K E ITS B
                                                      ­ E R I C HTE R STATTU N G?                              C O R P O RATE G OVE R NAN C E

werden derzeit grundlegend überarbeitet, wobei sich die                             levanz berichtspflichtiger Inhalte. M. a. W. muss der Standard
Berichterstattung zukünftig primär am Einfluss einer Orga-                          so ausgestaltet sein, dass ein Bericht die für die Adressaten
nisation auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft                        entscheidungsrelevanten Themen enthält. Weiter sollte der
(inklusive Menschenrechte) orientiert [17]. Weiter enthält das                      Standard sowohl Abwärts- als auch Aufwärtskompatibilität
Regelwerk gegenwärtig 34 themenspezifische Standards, die                           (Skalierbarkeit) aufweisen. Unter Abwärtskompatibilität ver-
bei Bejahung der Wesentlichkeit vom berichterstattenden Un-                         stehen die Autoren, dass der Standard so ausgestaltet ist, dass
ternehmen zu berücksichtigen sind [18]. Durch dieses Wesent-                        eine Anwendung auch auf KMU als praktikabel erscheint. Auf-
lichkeitsprinzip resultiert eine auf das Unternehmen adap-                          wärtskompatibilität hingegen steht für eine mögliche Auswei-
tierte Offenlegung. Um den Bedürfnissen verschiedener                               tung der Berichterstattung, sodass diese etwaigen rechtlichen
Wirtschaftssektoren gerecht zu werden, sind überdies sog.                           Vorgaben (bspw. die CSR-Regeln in der EU) erfüllt oder aber den
GRI-Sector-Standards in Ausarbeitung, welche die zentralen                          Ansprüchen internationaler Berichtsstandards gerecht werden.
Auswirkungen eines Sektors – z. B. der Öl- und Gasindustrie                            Diese Skalierbarkeit ist Grundlage für zwei weitere wich-
oder der Landwirtschaft – umschreiben und den Anwendern                             tige Eigenschaften: Akzeptanz und Verbreitung. Ohne An-
bei der Bestimmung der für sie wesentlichen Aspekte helfen [19].                    wender ist ein Standard wertlos. Unabhängig von deren Art
   Im Kontext der Schweizer Unternehmenslandschaft weni-                            (Grösse, Branche, Börsenkotierung usw.) muss der Standard
ger zentral sind die drei weiteren von der SIX akzeptierten                         die präferierte Wahl der Unternehmen sein, indem Letztge-
Standards. Eine Offenlegung in Übereinstimmung mit den                              nannte dessen Praktikabilität und Mehrwert anerkennen.
SASB-Standards [20] soll auch die Anforderungen der US-                             Ein Regelwerk kann die gewünschte Breitenwirkung nur
amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC zu Nachhal-                               entfalten, wenn auch KMU einen Nutzen erkennen und frei-
tigkeitsinformationen erfüllen [21]. Der UNGC [22] ist – wie                        willig unter Anwendung des Standards über Nachhaltig-
die oben angesprochenen OECD-Leitsätze – nicht als Stan-                            keitsthemen rapportieren.
dard für Nachhaltigkeitsberichte im engeren Sinne zu ver-                             Aktualität, Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit der offen-
stehen. Die von der SIX für Immobiliengesellschaften akzep-                         gelegten Informationen sind ebenso notwendige Charakte-
tierten EPRA Best Practices Recommendations on Sustaina-                            ristiken. Erforderlich ist eine regelmässige zeitnahe Bericht-
bility Reporting lehnen sich an die Zusatzrichtlinien von                           erstattung, welche den Adressaten einfach zugänglich ist
GRI für den Bau- und Immobiliensektor an [23].                                      und einen gezielten Abruf von Informationen zulässt. Wei-
   Für die Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken                             ter sind die Informationen derart aufzubereiten, dass so-
haben die freiwilligen Empfehlungen der auf Initiative des                          wohl Aussagen aufgrund der Daten eines spezifischen Unter-
Financial-Stability-Boards ins Leben gerufenen Task Force                           nehmens über die Zeit (Stetigkeit bzw. Konsistenz) als auch
on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eine zent-                          Aussagen aufgrund von Informationen über verschiedene
rale Stellung erlangt. Sie sind geeignet, einen zusätzlichen                        Unternehmen hinweg möglich sind.
Anreiz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unterneh-                              Eine letzte Anforderung besteht in der Prüfbarkeit der Be-
men der Realwirtschaft zu setzen.                                                   richtsinhalte. Der Standard muss so konzipiert sein, dass
   Daneben verdient der Deutsche Nachhaltigkeitskodex                               eine objektive Aussage dazu gemacht werden kann, ob die
(DNK) Erwähnung. Unternehmen, welche sich für eine Be-                              formellen und etwaigen materiellen Vorgaben eingehalten
richterstattung nach dem DNK entscheiden, verfassen eine                            wurden oder nicht.
Erklärung zu 20 Kriterien aus den Kategorien Strategie, Pro-                          Aus heutiger Sicht erscheint fraglich, ob bestehende inter-
zessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Ergänzt werden                             nationale Standards die oben beschriebenen Anforderun-
diese durch ein Set vordefinierter nicht finanzieller Leistungs-                    gen für die Schweiz vollumfänglich erfüllen. Die GRI-Stan-
indikatoren (Messgrössen), welche internationalen Standards                         dards sind unter den grössten Schweizer Unternehmen be-
entnommen wurden (GRI-Standards bzw. European Federa-                               liebt. Doch angesichts der Tatsache, dass es sich bei über
tion of Financial Analysts Societies) [24]. Indem sich die Be-                      99% aller Unternehmen in der Schweiz um KMU mit weni-
richtspflicht für alle Anwender auf dieselben 20 Kriterien be-                      ger als 250 Beschäftigten handelt [28], ist eine Lösung anzu-
schränkt, erhöht sich einerseits die Vergleichbarkeit der Be-                       streben, die auch deren Bedürfnissen gerecht wird. Ein KMU
richte. Andererseits erleichtert die reduzierte Komplexität                         wird einen solchen Bericht nur dann freiwillig erstellen,
insbesondere KMU, einen Nachhaltigkeitsbericht zu verfas-                           wenn ein den Zusatzaufwand übersteigender Nutzen zu er-
sen [25]. Da sämtliche Berichte in einer zentralen Datenbank                        warten ist. Ein granulares Regelwerk mit über 500 Seiten ver-
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wird ihre in-                         mag die gewünschte Abwärtskompatibilität kaum zu erfül-
tertemporale bzw. unternehmensübergreifende Vergleichbar-                           len. Die mangelnde Vergleichbarkeit und fehlende Quanti­
keit erhöht [26]. Der DNK steht auch internationalen Unter-                         fizierung von Informationen in Nachhaltigkeitsberichten
nehmen zur Verfügung und kann zur Erfüllung der Berichts-                           nach bestehenden internationalen Standards stellen weitere
pflichten gemäss der CSR-Richtlinie verwendet werden [27].                          Herausforderungen dar, die in Deutschland die Ausarbei-
Hierfür müssen gewisse Zusatzangaben gemacht werden.                                tung des DNK forcierten [29].

4.2 Eignung internationaler Standards für Schweizer Un-                             5. AUF DEM WEG ZU EINEM SWISS CODE
ternehmen. Ein Nachhaltigkeitsberichtsstandard hat aus                              OF SUSTAINABILITY REPORTING
Sicht der Autoren verschiedenen Anforderungen gerecht zu                            Das jetzige Zeitfenster sollte nun auch in der Schweiz ge-
werden. In erster Linie bedarf es der Wesentlichkeit bzw. Re-                       nutzt werden, um eine für hiesige Unternehmen angepasste

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Lösung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erarbeiten.                           Unternehmen mit der Einhaltung des umfassenden Regel-
Nachfolgend soll deshalb ein möglicher Lösungsansatz zur                             werks potenzielle gesetzliche Berichtspflichten erfüllen
Entwicklung eines Swiss Code of Sustainability Reporting                             oder Kompatibilität mit internationalen Initiativen errei-
(SCSR) präsentiert werden. Dieser orientiert sich inhaltlich                         chen. Die Berichterstattung aller rapportierenden Einheiten
am global verbreitetsten Regelwerk, an den GRI-Standards.                            soll mittels einer Datenbank interessierten Stakeholdern zur
Ergänzend können konzeptionelle Elemente des DNK be-                                 Verfügung gestellt werden und höchstmögliche Transpa-
rücksichtigt werden, namentlich die Fokussierung auf das                             renz sowie Vergleichbarkeit bieten.
Wesentliche und die transparente Bereitstellung der Infor-                             Diese Ausgestaltung ermöglicht sowohl die Aufwärts-
mationen innerhalb einer zentralen Datenbank.                                        kompatibilität mit einem umfassenden GRI-Reporting, dem
  Mit GRI besteht ein international anerkanntes Framework,                           EU-Regelwerk bzw. dessen Schweizer Pendant für grosse Un-
das bereits heute die Berichterstattung über Leistungsindi-                          ternehmen (Art. 964bis ff. E-OR) als auch eine einfache Umset-
katoren vorsieht. Ein bedeutsames Set an Leistungsindika-                            zung durch KMU. Es gilt zu klären, wie der SCSR konkret
toren ist entscheidend, weil es die Mess- und Vergleichbar-                          ausgestaltet werden soll, sodass er eine praktikable, aussage-
keit der Berichte erhöht. Als Beispiele für Leistungsindikato-                       kräftige Berichterstattung sicherstellt, die den Bedürfnissen
ren können etwa die direkten Treibhausgasemissionen (vgl.                            der unternehmensinternen und -externen Stakeholder ge-
GRI 305-1) oder die Gesamtmenge der Wasserentnahme, auf-                             recht wird. Dazu bedarf es weiterer Forschungstätigkeit
geschlüsselt nach verschiedenen Quellen (vgl. GRI 303-3),                            unter Einbezug der relevanten Stakeholder (u. a. der Unter-
genannt werden. Eine Offenlegung der für die Geschäfts­                              nehmen, der Investoren, der Kunden, der Öffentlichkeit und
tätigkeit wichtigsten nicht finanziellen Leistungsindikato-                          des Staates), denn beim Vorhaben die dargelegten Eigenschaf-
ren fordert auch die CSR-Richtlinie [30]. Mit Rücksicht auf                          ten in einem Standard zu vereinen, muss auf vielfältige In-
die unterschiedlichen Bedürfnisse von Unternehmen ver-                               teressen Rücksicht genommen werden. Die Institutionen der
schiedener Grössen bzw. Branchen sollte der SCSR modular                             hier vertretenen Autoren werden sich dieser notwendigen
optionale Umsetzungsansätze bieten. So könnten sich KMU                              Forschung weiter annehmen. Inhaltliche Anregungen wer-
auf gewisse Kernstandards fokussieren, während grössere                              den gerne entgegengenommen.                                n

Fussnoten: 1) Der Beitrag wurde unter Mitarbeit          Sondervorschriften. Im Finanzbereich ist es über-        reich für eine Reduktion auf 250 Mitarbeitende ein
von Prof. Dr. Gabriela Nagel-Jungo, Leiterin des         dies wichtig, die Nachhaltigkeitsleistung von Un-        (vgl. Autorité des Marchés Financiers, Réponse de
Instituts für Financial Management der ZHAW              ternehmen messen und vergleichen zu können; vgl.         l’AMF à la consultation publique européenne sur
School of Management and Law in Winterthur, ver-         hierzu Schluep, I., Systeme und Instrumente der          la revue de la directive extra-financière vom 12. Juni
fasst. Die Autoren bedanken sich bei den weiteren        Firmennachhaltigkeitsbewertung: Eine kritische           2020, www.amf-france.org/fr/actualites-publicati​
Mitgliedern der Arbeitsgruppe Association for Sus-       Bestandsaufnahme mit Fokus auf KMU, CCRS                 ons/consultations-publiques/lamf-repond-la-consul​
tainable Companies (ASUCO, Verein für nachhal-           Working Paper Series, No. 01/2020, Zürich 2020,          tation-publique-europeenne-sur-la-revue-de-la-di​
tige Unternehmen), namentlich Jürg Weber und             www.ccrs.uzh.ch/dam/jcr:c651f644-b40f-4184-b6ce-​        rective-extra-financiere, abgerufen am 20. Juli
Stephanie Stohwasser, für die Unterstützung und          47bd659da924/2020_ESG_rating_CCRS_WP.pdf,                2020. 13) Die Begriffe grosses Unternehmen und
den fruchtbaren Austausch. 2) Vgl. United Nations,       abgerufen am 20. Juli 2020. 5) Art. 9 Abs. 1 Satz 1      Unternehmen von öffentlichem Interesse sind nach
The Sustainable Development Goals Report 2020,           Richtlinie Corporate Governance der SIX Exchange         Massgabe von Art. 3 Nr. 4 bzw. Art. 2 Nr. 1 der EU-
S. 2 f., https://unstats.un.org/sdgs/report/2020/The-​   Regulation vom 20. Juni 2019; vgl. auch Art. 9           Bilanz-Richtlinie zu verstehen. 14) Vgl. Botschaft
Sustainable-Development-Goals-Report-2020.pdf,           Ziff. 2.03 Richtlinie Regelmeldepflichten der SIX        vom 15. September 2017 zur Volksinitiative «Für
abgerufen am 20. Juli 2020. 3) Richtlinie 2014/95/       Exchange Regulation vom 21. Februar 2020. 6) Art. 9      verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz
EU des Europäischen Parlaments und des Rates             Abs. 2 Satz 1 Richtlinie Corporate Governance der        von Mensch und Umwelt», BBl 2017 6335 ff., 6372 f.
vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie         SIX Exchange Regulation vom 20. Juni 2019. 7) Das        und 6376. 15) SIX Exchange Regulation, Von SIX
2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nicht fi-          Parlament hat die definitive Fassung der Aktien-         Exchange Regulation AG anerkannte internatio-
nanzieller und die Diversität betreffender Informa-      rechtsrevision am 19. Juni 2020 verabschiedet. Der       nale Standards/Regelwerke zur Nachhaltigkeitsbe-
tionen durch bestimmte grosse Unternehmen und            Zeitpunkt des Inkrafttretens wird durch den Bun-         richterstattung vom Juni 2017, www.ser-ag.com/
Gruppen, ABl. L 330 vom 15. November 2014, S. 1–9.       desrat bestimmt. 8) Angeknüpft wird wiederum an          dam/downloads/publication/obligations/guidelines/​
4) Die Definition der Nachhaltigkeit ist im Einzel-      die gesetzliche Pflicht zur ordentlichen Revision        standards-sustainability-de.pdf, abgerufen am
nen umstritten. In der EU ist ein Klassifikationssys-    gemäss Art. 727 OR. 9) Richtlinie 2013/34/EU des         20. Juli 2020. 16) Global Reporting Initiative, About
tem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätig-         Europäischen Parlaments und des Rates vom                GRI, www.globalreporting.org/information/about-​
keiten (sog. Taxonomie oder grüne Liste) geschaf-        26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konso-       gri/Pages/default.aspx, abgerufen am 20. Juli 2020.
fen worden, welches Kriterien zur Bestimmung der         lidierten Abschluss und damit verbundene Be-             17) VVgl. Global Reporting Initiative, GRI Univer-
Nachhaltigkeit von Investitionen definiert, vgl. die     richte von Unternehmen bestimmter Rechtsfor-             sal Standards public comment, Explanatory me-
Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parla-         men […], ABl. L 182 vom 29. Juni 2013, S. 19–76.         morandum for the exposure draft vom 11. Juni
ments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die           10) Demzufolge ist eine Untergesellschaft von der        2020, S. 5 f., www.globalreporting.org/standards/
Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung              Berichterstattungspflicht befreit, falls die kontrol-    media/2604/universal-explanatory-memorandum.
nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der          lierende Obergesellschaft dieser oder einer analo-       pdf, abgerufen am 20. Juli 2020. Als bedeutsame
Verordnung (EU) 2019/2088, ABl. L 198 vom 22. Juni       gen ausländischen Regelung untersteht (vgl.              Neuerung soll das gegenwärtige Wahlrecht, einen
2020, S. 13–43. Dieses soll als Basis für weitere Re-    Art. 964bis Abs. 2 E-OR). 11) Gemäss Rücksprache         Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit
gulierungen dienen. Offenlegungspflichten hin-           mit dem Bundesamt für Statistik lässt sich derzeit       den GRI-Standards nach der Option «Kern» oder
sichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltig-           nicht exakt bestimmen, wie viele der knapp 800           nach der Option «umfassend» zu erstellen, entfal-
keitsfaktoren wurden in der EU für den Finanz-           Schweizer Unternehmen mit über 500 Mitarbei-             len. Es kann nur noch ein Bericht in Übereinstim-
dienstleistungssektor bereits früher erlassen, na-       tenden auch die übrigen beiden Kriterien für die         mung mit den GRI-Standards verfasst werden.
mentlich in der ab dem 10. März 2021 geltenden           Anwendung der Berichterstattungspflicht erfüllen.        Beibehalten werden soll die Möglichkeit, im Rah-
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen               12) Die Richtlinie befindet sich in Revision. Bis        men eines Berichts nur über bestimmte GRI-Stan-
Parlaments und des Rates vom 27. November 2019           zum 11. Juni 2020 fand eine Anhörung statt. Es lau-      dards zu berichten («Reporting with reference to
über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflich-         fen Bestrebungen, den Geltungsbereich der Be-            the GRI Standards»). 18) Global Sustainability
ten im Finanzdienstleistungssektor, ABl. L 317 vom       richterstattungspflicht durch Absenkung der An-          Standards Board (GSSB), Consolidated Set of GRI
9. Dezember 2019, S. 1–16. Für Banken bestehen           zahl Mitarbeitender auszudehnen. So tritt Frank-         Sustainability Reporting Standards 2020, S. 4,

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Q U O VAD I S, S C HW E I Z E R NAC H HALTI G K E ITS B
                                                      ­ E R I C HTE R STATTU N G?                                                 C O R P O RATE G OVE R NAN C E

www.globalreporting.org/standards/gri-standards-                     strategie bzw. operative Tätigkeit an zehn Prinzi-    www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/
download-center/consolidated-set-of-gri-standards,                   pien auszurichten. Als zentrales Element der Initi-   Home/Services/FAQs, abgerufen am 20. Juli 2020.
abgerufen am 20. Juli 2020. Gemäss der vorgese-                      ative müssen die Unternehmen jährlich einen           26) Die Datenbank ist auf der Website des Deut-
henen überarbeiteten Fassung der universellen                        Fortschrittsbericht verfassen, in dem sie Rechen-     schen Nachhaltigkeitskodex frei zugänglich, www.
Standards hängt die Wesentlichkeit von den be-                       schaft über ihre Entwicklung unter Berücksichti-      deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/
deutsamsten Auswirkungen der Organisation auf                        gung der zehn definierten Prinzipien ablegen. Vgl.    Database, abgerufen am 20. Juli 2020. 27) Leitfa-
die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft                      United Nations Global Compact, Transparency           den zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (Fn. 24),
einschliesslich Menschenrechten ab, wobei der                        builds trust, Learn about the UN Global Compact’s     S. 117. 28) Bundesamt für Statistik, Kleine und
Fokus auf die Entscheidungen der Stakeholder ent-                    reporting framework, www.unglobalcompact.org/         mittlere Unternehmen, https://www.bfs.admin.ch/
fällt. 19) Global Reporting Initiative, GRI Sector                   participation/report abgerufen am 20. Juli 2020.      bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/​
Program, www.globalreporting.org/standards/                          23) European Public Real Estate Association, EPRA     unternehmen-beschaeftigte/wirtschaftsstruktur-
work-program-and-​standards-review/gri-sector-pro​                   Sustainability Best Practices Recommendations         unternehmen/kmu.html, abgerufen am 20. Juli
gram, abgerufen am 20. Juli 2020. 20) Sustainabi-                    Guidelines, Third version, September 2017, S. 6,      2020. 29) Vgl. FAQ (Fn. 25). 30) Detaillierte Ausfüh-
lity Accounting Standards Board, Standards Over-                     https://www.epra.com/application/files/3315/0456/​    rungen sowie eine u. a. auf die TCFD-Kennzahlen,
view, www.sasb.org/standards-overview, abgeru-                       0337/EPRA_sBPR_Guidelines_2017.pdf, abgerufen         GRI- und SASB-Standards abgestimmte Auflis-
fen am 20. Juli 2020. Eine Übersicht über die ver-                   am 20. Juli 2020. 24) Rat für Nachhaltige Entwick-    tung empfohlener Indikatoren finden sich in den
schiedenen Industrien und Sektoren bietet überdies                   lung, Leitfaden zum Deutschen Nachhaltigkeits-        unverbindlichen «Leitlinien für die Berichterstat-
die dortige Materiality Map. 21) Nagel-Jungo, G.,                    kodex, Orientierungshilfe für Einsteiger, S. 7,       tung über nichtfinanzielle Informationen» der
Affolter, B., Nachhaltigkeitsberichterstattung im                    www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/          Europäischen Kommission (C[2017] 4234 final, ak-
Rahmen integrierter Berichterstattung, in: Zeit-                     Documents/PDFs/Sustainability-Code/Leitfaden-​        tualisiert durch 2019/C 209/01). Das vorher er-
schrift für Internationale Rechnungslegung 2016/10,                  zum-Deutschen-Nachhaltigkeitskodex.aspx, ab-          wähnte Beispiel der Treibhausgasemissionen wird
S. 427–432, S. 430. 22) Der UNGC möchte die Un-                      gerufen am 20. Juli 2020. 25) Deutscher Nachhal-      auf S. 13 ff. der Leitlinien behandelt.
ternehmen weltweit dazu bringen, ihre Geschäfts-                     tigkeitskodex, FAQ – Häufig gestellte Fragen,

       9 | 2020 E X P E R T F O C U S                                                                                                                                     635
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