Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 - Parlement
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Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG ........................................................................................................ 5 2 KANTONALE GESUNDHEITSGESETZGEBUNG ............................................... 7 2.1 Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) .................................................... 7 3 GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION ............................................ 9 3.1 Informationen in den Walliser Medien .............................................................................................. 9 3.2 Übertragbare Krankheiten.................................................................................................................... 9 3.3 Gesundheitsförderung im Alter ........................................................................................................ 10 3.4 Passivrauchen ...................................................................................................................................... 10 3.5 Walliser Beteiligung an der Dialogwoche Alkohol ...................................................................... 10 4 GRUNDVERSORGUNG ..................................................................................... 11 4.1 Hausärztemangel .................................................................................................................................. 11 4.2 Hausärztliche Notfallpraxis in Visp ................................................................................................. 12 4.3 Abgeltung für Physiotherapeuten .................................................................................................... 12 5 SPITALORGANISATION.................................................................................... 13 5.1 Spitalplanung 2015 .............................................................................................................................. 13 5.2 Ausserkantonale Hospitalisierungen .............................................................................................. 15 5.3 Expertise über die hochspezialisierte Viszeralchirurgie am Spital Sitten ............................. 16 6 RETTUNGSWESEN ........................................................................................... 18 6.1 Ambulanzplanung ................................................................................................................................ 18 7 LANGZEITPFLEGE ............................................................................................ 19 7.1 Anpassungen Planung 2010-2015 ................................................................................................... 19 7.2 Finanzierung Langzeitpflege ............................................................................................................. 20 7.3 Qualitätskontrolle Pflegeheim .......................................................................................................... 20 8 GESUNDHEITSFACHPERSONEN .................................................................... 21 8.1 Berufsausübungsbewilligungen ...................................................................................................... 21 9 GESUNDHEITSINFORMATIONSSYSTEM ........................................................ 23 9.1 Elektronisches Patientendossier ..................................................................................................... 23 3/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 10 VERSORGUNGSQUALITÄT UND PATIENTENSICHERHEIT .......................... 24 10.1 Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien .............................................................................................. 24 11 KRANKENKASSENPRÄMIEN ........................................................................... 25 11.1 Prämienanstieg 2014 ........................................................................................................................... 25 11.2 Individuelle Prämienverbilligung ..................................................................................................... 25 12 SCHLUSSFOLGERUNGEN ............................................................................... 26 Im vorliegenden Bericht wird zum Verweis auf Frauen und Männer jeweils die männliche Form verwendet. 4/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat des Kantons Wallis Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Wir haben die Ehre, Ihnen mit dem vorliegenden Bericht eine Zusammenfassung der Gesundheitspolitik 2013 vorzulegen. Der Bericht wird Ihnen gemäss Artikel 3 des Gesetzes über die Krankenanstalten und -institutionen vom 12. Oktober 2006 vorgelegt, der vom Staatsrat einen alljährlichen schriftlichen Bericht über die Gesundheitspolitik zuhanden des Grossen Rates verlangt. 1 EINLEITUNG Erreichbarkeit, Qualität und Effizienz Welche Erwartungen muss die Gesundheitspolitik erfüllen? Die gesamte Bevölkerung soll Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Daneben soll mit Präventionsmassnahmen und einer leistungsstarken Gesundheitsversorgung dafür gesorgt werden, dass die Bevölkerung gesund bleibt. Zudem müssen die Leistungen finanziell tragbar sein, was grundsätzlich eine Beteiligung der öffentlichen Hand voraussetzt. Die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung lässt sich messen, in dem die Ergebnisse über eine bestimmte Zeitspanne mit anderen Systemen verglichen werden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD veröffentlicht in ihrem jährlichen Bericht Health at a Glance (en/fr) die Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme der 34 Mitgliedsstaaten. Der Bericht 2013 bietet eine umfassende Einschätzung des schweizerischen Gesundheitswesens. Leistungsfähigkeit des schweizerischen Gesundheitswesens Gemäss dem OECD-Bericht gehört das schweizerische Gesundheitswesen zu den besten der Welt. Die Schweiz hat die höchste Lebenserwartung der OECD-Staaten (Schweiz 82.8 Jahre, OECD- Durchschnitt 80.1 Jahre). 5/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 Aus gesundheitspolitischer Sicht sind diese Ergebnisse erfreulich. Im Allgemeinen befinden sich ältere Menschen bei besserer Gesundheit als vor 40 Jahren. Diese höhere Lebenserwartung stellt die Gesundheitspolitik aber auch vor Herausforderungen. Die Gesundheitsversorgung für ältere Menschen muss ständig ausgebaut und angepasst werden. Damit Menschen zu Hause alt werden können, braucht es entsprechende Unterstützungsmassnahmen und Investitionen in eine angepasste Infrastruktur. Der Kanton Wallis passt zu diesem Zweck die Planung der Langzeitpflege regelmässig an und fördert Strukturen, die das Wohnen zu Hause begünstigen (Kapitel 7). Die zugängliche und leistungsstarke Spitalversorgung bildet ebenfalls einen Grundstein für die herausragenden Ergebnisse des schweizerischen Gesundheitswesens. Dank der fortgeschrittenen Spezialisierung konnte die Sterblichkeit bei Herzinfarkten, Schlaganfällen und Krebserkrankungen gesenkt werden. Gemäss der OECD sank die Sterblichkeitsrate in der Schweiz von 1990 bis 2011 um 45 % für Herzinfarkte, 56 % für Schlaganfälle und 28 % für Krebserkrankungen. Die schweizweit und kantonal umgesetzten Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen haben ebenfalls zu diesem Rückgang beigetragen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung auf die Vorteile eines gesunden Lebensstils trägt Früchte und muss weitergeführt werden (Kapitel 3). Die Spitalorganisation muss kontinuierlich an die immer weiter fortschreitende Spezialisierung der Medizin angepasst werden. Die entsprechenden Arbeiten im Rahmen der kantonalen Spitalplanung 2015 werden dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern. Das unabhängige Expertengutachten zur hochspezialisierten Viszeralchirurgie, das vom Gesundheitsdepartement in Auftrag gegeben wurde, hat ebenfalls gezeigt, dass es ständige Verbesserungen braucht, um die hochstehende Versorgung und Patientensicherheit aufrechtzuerhalten (Kapitel 5). Die Grundversorgung durch Hausärztinnen und Hausärzte trägt daneben ebenfalls massgeblich zum Erfolg der Gesundheitspolitik bei. Das Gesundheitsdepartement hat angesichts des sich in gewissen Regionen abzeichnenden Hausärztemangels umfassende Arbeiten in Auftrag gegeben, damit insbesondere in den Seitentälern eine ungenügende Abdeckung in der Grundversorgung vermieden werden kann (Kapitel 4). Der OECD-Bericht zeigt, dass sich das schweizerische Gesundheitssystem durch eine hohe Leistungsfähigkeit auszeichnet, aber auch hohe Kosten verursacht. Die Gesundheitskosten fallen im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern hoch aus. Die Schweiz hat 2011 für die Gesundheit pro Einwohner mehr als 5‘600 USD ausgegeben, im Vergleich zu 3‘300 im OECD-Durchschnitt. 6/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 2 KANTONALE GESUNDHEITSGESETZGEBUNG 2.1 Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) Ausserparlamentarische Kommission für die GKAI-Revision Der Staatsrat hat nach dem Volks-Nein zum Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen vom 17. März 2011 eine ausserparlamentarische Kommission beauftragt, einen Bericht und einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die Kommission setzte sich aus 23 Persönlichkeiten der Kantonsverwaltung, von Spital Wallis, des Referendumskomitees gegen das GKAI und der Politik sowie aus Gesundheitsfachpersonen und Patientenvertreter/-innen zusammen. Das Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen betrifft die Spitalversorgung, aber auch die Langzeitpflege in Pflegeheimen, Tages- und Nachtstrukturen und Spitex. Es betrifft nicht den ambulanten spitalexternen Bereich. Der Vorentwurf, der von der ausserparlamentarischen Kommission ausgearbeitet wurde, enthält im Vergleich zum abgelehnten Gesetz einige neue Vorschläge, die vor allem von den Forderungen des Referendumskomitees, dem Audit zum Gesundheitsnetz Wallis der Fédération hospitalière de France (FHF) und dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) inspiriert wurden. Die wichtigsten Vorschläge betreffen folgende Punkte: - Spitalgrundversorgung in allen drei Regionen des Kantons (Oberwallis, Mittelwallis und Chablais); Zentralisierung der spezialisierten Disziplinen im Spital Sitten, das in dieser Eigenschaft als Kantonsspital bezeichnet wird; - Zweisprachige Betreuung (deutsch/französisch) für die in Sitten zentralisierten spezialisierten Leistungen; - Spital Wallis umfasst zwei Spitalzentren (Spitalzentrum Oberwallis und Spitalzentrum französischsprachiges Wallis); - Schaffung Qualitätsabteilung Spital Wallis; - Bessere Vertretung der Ärzteschaft und der Pflegefachpersonen in der Leitung von Spital Wallis, insbesondere im Verwaltungsrat und in der Generaldirektion; - Schaffung eines Ärztekollegiums in beiden Spitalzentren, das die leitenden Instanzen in den Bereichen medizinische Strategie, Qualitätspolitik, HR und medizinisch-technische Investitionen berät und informiert. Vom Vorentwurf der ausserparlamentarischen Kommission zum Gesetzesentwurf des Staatsrats Die Vernehmlassung zum Vorentwurf der ausserparlamentarischen Kommission wurde im Sommer 2013 durchgeführt. Die Rückmeldungen der verschiedenen betroffenen Kreise fielen grundsätzlich zustimmend aus. Die Garantie der Grundversorgung in allen drei Regionen, die Zweisprachigkeit der zentralisierten Disziplinen, die Koordination zwischen den Leistungsanbietern sowie stärkere Qualitätskontrollverfahren lösten ein positives Echo aus. Die Zentralisierung der spezialisierten Leistungen und die Bezeichnung des Spitals Sitten als Kantonsspital wurden angenommen, insofern diese nur die Leistungen betreffen, die bereits zentralisiert sind und unter der Bedingung, dass diese nicht zu einem Abbau beim Spitalzentrum Oberwallis und im Chablais führt. Die stärkere Vertretung der Ärzteschaft und der Pflegefachpersonen in der Gesundheitsplanungskommission und den Leitungsgremien von Spital Wallis wurden begrüsst, mehrere Vernehmlassungsteilnehmer verlangten jedoch Garantien bezüglich der Vertretung der Regionen und der Gemeinden. Der Staatsrat hat am 30. Oktober 2013 auf der Grundlage der Kommissionsarbeiten und den Vernehmlassungsergebnissen den Entwurf zum Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen 7/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 angenommen. Im Vergleich zum Vorentwurf der ausserparlamentarischen Kommission enthält der vom Staatsrat vorgestellte Gesetzesentwurf folgende Änderungen: - Genauere Abgrenzung der zentralisierten medizinischen Leistungen. Es handelt sich um bereits in Sitten zentralisierte Leistungen der hochspezialisierten Medizin: Herzchirurgie, interventionelle Kardiologie, spezialisierte Neurochirurgie, Radio-Onkologie, Thoraxchirurgie, Pneumologie, Neonatologie, Behandlung Schwerverletzte, hochspezialisierte Viszeralchirurgie. Die anderen spezialisierten Leistungen sind nicht betroffen. Diese werden weiterhin auch im Spitalzentrum Oberwallis und im Chablais angeboten. - Mengensteuerung für die akutsomatische Spitalversorgung. Der Staatsrat ist der Meinung, dass die Festlegung von Höchstmengen für Leistungen im Bereich der akutsomatischen Behandlungen ein unverzichtbares Instrument für die Kostenkontrolle im Gesundheitswesen darstellt. Die Spitalfinanzierung soll so gestaltet werden, dass die Leistungsanbieter dazu bewegt werden, ambulante Behandlungen anzubieten und auszubauen und unnötige Eingriffe zu vermeiden. Es handelt sich keinesfalls um eine Beschränkung des Versorgungszugangs. - Vertretung der Gemeinden in der Gesundheitsplanungskommission. Diese ist insbesondere für die Umsetzung der Langzeitpflegeplanung unerlässlich (Pflegeheim, sozialmedizinisches Zentrum usw.). Grosser Rat nimmt GKAI an Der vom Staatsrat angenommene Gesetzesentwurf wurde anschliessend der Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration (GSI) unterbreitet. Die Kommission hat alle betroffenen Kreise angehört und sämtliche Gesetzesartikel überprüft. Der Staatsrat dankt der Kommission für die umfangreich geleistete Arbeit. Der Grosse Rat hat das neue GKAI in der Märzsession 2014 in erster Lesung einstimmig angenommen. Ein zusätzlicher Artikel wurde für die Abgeltung der akutsomatischen Behandlungen eingeführt, in dem der vorgesehene Mechanismus beschrieben wird. Unter Vorbehalt eines Referendums kann das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten (Ablauf Gültigkeit des Dekrets über die Spitalfinanzierung). 8/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 3 GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION 3.1 Informationen in den Walliser Medien Mehr Medienpartner Die Dienststelle für Gesundheitswesen, Gesundheitsförderung Wallis und Sucht Wallis sind seit 2007 für eine gemeinsame Gesundheitsförderungs- und Präventionskampagne in den verschiedenen Walliser Medien verantwortlich. Mit der Sendung Antidote von Canal9/Kanal9, dem Gesundheitsmagazin im Le Nouvelliste und Walliser Boten sowie Gesundheitssendungen auf Rhône FM wird die Walliser Bevölkerung einfach und objektiv über einen gesunden Lebensstil informiert. Die Bevölkerung wird über gewisse Krankheiten, Abhängigkeiten und Gefahren aufgeklärt. Die Kampagne wurde 2013 auf Radio Rottu im Oberwallis und Radio Chablais im Unterwallis ausgeweitet. Diese nimmt eine neue Form an: alle zwei Wochen spricht ein Experte oder eine Expertin in einem 2-minütigen „Gesundheits-Flash“ zur Hauptsendezeit vor oder nach den Nachrichten über ein Gesundheitsthema. Die ausgestrahlte Mitteilung ist kurz, leicht verständlich und verfügt dank einer speziellen Erkennungsmelodie über einen hohen Wiedererkennungswert. Diese wird eine ganze Woche gesendet und ist dadurch für die Hörerinnen und Hörer leicht einprägsam. Unterschiedliche Beiträge zum gleichen Thema 2013 konnten die Themen zwischen den verschiedenen Medien besser koordiniert werden. Die verschiedenen Medienpartner behandeln alle zwei Wochen dasselbe Thema (TV, Zeitung und Radio). Die Medien können die Beiträge frei gestalten und die Inhalte zielgruppenspezifisch anpassen. Durch die Präsenz des gleichen Themas in den verschiedenen Medien erhalten die Präventionsinhalte eine höhere Medienwirksamkeit bei den verschiedenen Zielgruppen. Mittels medienübergreifender Hinweise erreicht die Informationskampagne ebenfalls eine bessere Sichtbarkeit. Die Sendung Antidote von Kanal9 wird im Le Nouvelliste angekündigt und Canal9 verlinkt den Artikel aus dem Nouvelliste auf der Homepage der entsprechenden Sendung. Die Ansprechpartner und Medien treffen sich zwei- bis dreimal pro Jahr, um den Terminkalender abzusprechen. Deutsche Off-Stimme für die Sendung „L’antidote“ Die Sendung Antidote erhält einen deutschen Namen mit „Antidote - G’sund im Alltag“. Zudem wird ab September 2013 die Sendung Antidote auf Deutsch nicht mehr untertitelt, sondern mit einer Stimme aus dem Off unterlegt. Damit wird das Zuschauen für die Oberwalliser Bevölkerung erleichtert. Für gewisse Themen werden Oberwalliser Spezialisten und Experten ausgewählt, damit die Sendung möglichst publikumsnah bleibt. Doppelseite Gesundheit im Magazin „bouger“ im Nouvelliste Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Nouvelliste hat die Dienststelle für Gesundheitswesen im Magazin „Bouger“ vom 27. Juni 2013 mit 60‘000 Exemplaren für 117‘000 Leserinnen und Leser eine Doppelseite gestaltet. Es wurden praktische Tipps für ein gesundes Körpergewicht gegeben: 10‘000 Schritte pro Tag, Essen mit Genuss usw. Mit dem dazugehörigen Wettbewerb konnte ein grosser Erfolg verbucht werden. 3.2 Übertragbare Krankheiten Impfkampagne gegen Masern Der Bundesrat hat Ende 2011 beschlossen, sich gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO an der Eliminierung der Masern zu beteiligen. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann, ist eine Erhöhung der Durchimpfungsrate auf 95 % notwendig. So können weitere Ansteckungen verhindert und die Bevölkerung geschützt werden. Der Bund und die Kantone haben Ende Oktober 2013 eine gemeinsame Kampagne gestartet. Mit dem Slogan „Gegen Masern impfen 9/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 und nichts verpassen“ setzen sich Bund und Kantone dafür ein, dass die Bevölkerung ihren Impfstatus überprüft und gegebenenfalls die notwendigen Auffrischimpfungen machen lässt. Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat sich der Kampagne angeschlossen und den verschiedenen Ansprechpartnern Broschüren und Flyer zugestellt: Kinderärztinnen und Kinderärzten, Geburtsabteilungen, Zentralinstitut der Walliser Spitäler. Sie hat für die Verteilung an die familienergänzenden Betreuungsstrukturen und Schuldirektionen ebenfalls die Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen gesucht (Kantonale Dienststelle für die Jugend, Dienststelle für Unterrichtswesen und Dienststelle für Berufsbildung). Kanal9 hat diesem Thema eine Ausgabe der Sendung Antidote gewidmet; auf den Gesundheitsseiten im Nouvelliste und im Walliser Boten sowie im Gesundheits-Flash der Regionalsender wurde dieses Thema ebenfalls aufgenommen. Informationskampagne für Kindertagesstätten Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat zum Thema übertragbare Krankheiten einen Flyer für Kinderkrippen und Tageseltern erarbeitet und verteilt. Darin wird erläutert, welche Massnahmen bei einem Ausbruch einer übertragbaren Krankheit getroffen werden müssen und welche Impfungen für die verschiedenen Altersklassen empfohlen werden. Die Dienststelle für die Jugend hat den Flyer den Kita-Leitungen sowie Tageseltern zugestellt. Die familienergänzenden Betreuungsstrukturen schätzten die Informationen und haben diese breit weitergestreut. 3.3 Gesundheitsförderung im Alter Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat gemeinsam mit Gesundheitsförderung Wallis eine Standortbestimmung zum Gesundheitszustand der älteren Menschen in Auftrag gegeben. Der Bericht enthält einen Überblick über die Situation im Kanton. Auf der Grundlage von internationalen und schweizerischen Erfahrungswerten sowie Rückmeldungen der befragten Akteure konnten Aktionsvorschläge ausgearbeitet werden. Der Bericht wurde den betroffenen Ansprechpartnern anlässlich eines runden Tischs vorgestellt, bei dem diese ihre Sicht darlegen konnten. Als nächstes wird ein kantonales Programm für die Gesundheitsförderung im Alter erarbeitet, das die zu ergreifenden Massnahmen enthält. 3.4 Passivrauchen Die Dienststelle für Gesundheitswesen und ihre Partner haben 2013 insgesamt 1102 Kontrollen in Restaurants und Hotels durchgeführt. Sie kontrollierten die Einhaltung des Gesundheitsgesetzes, das ein Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten vorsieht. Während diesem Zeitraum mussten nur drei Einrichtungen gebüsst werden, in zwei Fällen weil sich Angestellte im Raucherraum befanden und in einem Fall wegen eines nicht konformen Raucherraums. Grossmehrheitlich werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. 3.5 Walliser Beteiligung an der Dialogwoche Alkohol Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat im Rahmen der Nationalen Dialogwoche Alkohol 2013 zusammen mit Sucht Wallis, der Walliser Kantonspolizei und dem Groupement romand d’études des addictions vom 21. bis 24. Mai 2013 eine Aktion durchgeführt. Während dieser Woche wurde an verschiedenen Orten im Wallis ein Stand betrieben. Die Dialogwoche Alkohol stand im Wallis unter dem Thema „Kreuzung“: Kreuzung an stark frequentierten Orten. Sie hat an Bahnhöfen stattgefunden, wo Jugendliche, aber auch Erwachsene zum Thema angesprochen werden konnten. Es wurde ein Kartenspiel verteilt, das verschiedene Aussagen über Alkohol enthielt, beispielsweise „Alkohol wärmt“, „Bier löscht den Durst“, „Frauen trinken weniger als Männer“. Die Mitspieler konnten entscheiden, ob es sich um einen Mythos oder eine Tatsache handelt, sie wurden aber zum Nachdenken über Genuss und Risiko im Zusammenhang mit Alkohol angeregt. Die Walliser Aktion war ein voller Erfolg. Sie wurde von allen Walliser Medien und dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) aufgegriffen. 10/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 4 GRUNDVERSORGUNG 4.1 Hausärztemangel Hausärztenachwuchs sichern Mehr als die Hälfte der Grundversorger (Allgemeinmediziner, Internisten und Pädiater) sind im Wallis 55-jährig oder älter. Die Sicherung des medizinischen Nachwuchses in den nächsten 10 Jahren stellt eine grosse Herausforderung dar, insbesondere da in einigen Seitentälern bereits heute Hausärzte fehlen. Angesichts des sich abzeichnenden Mangels hat das Gesundheitsdepartement eine Expertenkommission „Ambulante Pflege und Grundversorgung“ einberufen, um eine Bestandesaufnahme vorzunehmen und Massnahmen auszuarbeiten. Diese sollen dazu führen, dass im gesamten Wallis eine zufriedenstellende Abdeckung in der Grundversorgung erreicht wird. Die Kommission wird von Prof. Alain Pécoud, Honorarprofessor der Universität Lausanne und ehemaliger Direktor der Poliklinik des Universitätsspitals Lausanne, präsidiert. Diese umfasst 15 Mitglieder aus den betroffenen Kreisen (Walliser Ärzteverband, Spital Wallis, Cursus romand de médecine générale, Kantonale Walliser Rettungsorganisation, sozialmedizinische Zentren, Gemeinden, Pflegefachpersonen, Apotheken, Physiotherapeuten und Dienststelle für Gesundheitswesen). Die Kommission hat im Frühjahr 2013 einen ersten Tätigkeitsbericht abgeliefert. Gruppenpraxis oder „Gesundheitszentrum“ Die Kommission hat auf der Grundlage von Zahlen, die vom Walliser Gesundheitsobservatorium zur Verfügung gestellt werden und aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis, die vom Hausärztemangel betroffenen Regionen ausmachen können. Es zeigte sich, dass der Talgrund ausser im Chablais nicht betroffen ist, mehrere Seitentäler hingegen mit Hausärzten unterversorgt sind. In diesen Regionen schlägt die Kommission vor, eine Gruppenpraxis oder ein „Gesundheitszentrum“ einzurichten. In einem Gesundheitszentrum können Hausärzte gemeinsam mit anderen Gesundheitsberufen tätig sein, beispielsweise Physiotherapeuten, Pflegefachfrauen und -männer und Apothekerinnen und Apotheker. Gemäss einer von der Kommission durchgeführten Umfrage befürworten viele Ärztinnen und Ärzte das Konzept einer Gruppenpraxis oder eines Gesundheitszentrums, da mit der Ansiedlung von frisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten der Nachwuchs gesichert werden kann. Diese erleichtern zudem Teilzeitarbeit, die mit der Zunahme von Frauen im Hausarztberuf immer häufiger vorkommt. Insbesondere in den Regionen, in denen sich ein Mangel abzeichnet, werden zahlreiche Projekte für Gesundheitszentren und Gruppenpraxen diskutiert. Beteiligt sind in der Regel die niedergelassenen Ärzte, junge Ärzte, die sich niederlassen möchten und in der Mehrheit der Fälle auch die Gemeinden. Es handelt sich um Projekte in Vouvry, Collombey, Val-d’Illiez, St-Maurice, Montana, St-Germain, Anniviers, Evolène, Sembrancher und im Goms. Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsakteuren begünstigen Die Kommission schlägt zudem vor, vermehrt Synergien zwischen den Gesundheitsakteuren zu nutzen mit der Idee, ärztliche Kompetenzen an weitere Gesundheitsberufe zu delegieren. Die Kommission hat zu diesem Zweck 2013 in den verschiedenen Gesundheitsregionen im Kanton mehrere berufsübergreifende Treffen veranstaltet. Das Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen zusammenzubringen (Ärzte, Apotheker, Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten), damit ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden kann und in gewissen Bereichen eine engere Zusammenarbeit ermöglicht wird. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich für diese Problematik interessiert, aber die berufsübergreifende Zusammenarbeit stösst aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Berufen noch an Grenzen. 11/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 Behandlungskontinuität fördern Die Kommission hat ebenfalls die Problematik bezüglich der Verbindungen zwischen dem Spital und den niedergelassenen Ärzten untersucht, insbesondere die Verfügbarkeit von Patienteninformationen. In diesem Rahmen hat sie vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit Spital Wallis ein neues Austrittsdokument der hospitalisierten Patienten zu erarbeiten, damit die weitere Behandlung im ambulanten Bereich bedarfsgerecht, unterbruchsfrei und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gestaltet werden kann. 4.2 Hausärztliche Notfallpraxis in Visp Reorganisation des Bereitschaftsdiensts im Oberwallis Der Hausärztemangel erschwert die Organisation des Bereitschaftsdienstes. Die Schaffung der ersten hausärztlichen Notfallpraxis in Visp stellt eine Lösung dar. Die Notfallpraxis steht der Oberwalliser Bevölkerung und den Gästen seit dem 1. Februar 2014 für nicht lebensbedrohliche Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen zur Verfügung. Mit dem zentralisierten Patientenempfang am Abend, am Wochenende und an Feiertagen erleichtert die Notfallpraxis in Visp die Organisation des Bereitschaftsdienstes. Dank einer besseren Aufteilung wird die Belastung für die Ärzte gesenkt und damit die Attraktivität des Hausarztberufs in dieser Region gesteigert. Mit der Notfallpraxis wird ein patientennaher Bereitschaftsdienst ermöglicht und die Notfallaufnahme im Spital entlastet. Die Oberwalliser Hausärztinnen und Hausärzte gewährleisten die Behandlung nach einem Arbeitsplan, der vom Walliser Ärzteverband festgelegt wird. Zweijähriges Pilotprojekt Der Kanton Wallis unterstützt die Umsetzung der Notfallpraxis in Visp während einer Pilotphase von zwei Jahren. Danach muss diese ärztliche Struktur sich eigenständig finanzieren können. Dieses Organisationsmodell für den Bereitschaftsdienst dient als Referenz für weitere Regionen im Kanton. 4.3 Abgeltung für Physiotherapeuten Abwarten Entscheid Bundesverwaltungsgericht Seit dem 30. Juni 2011 können die Physiotherapeuten nicht mehr auf eine nationale Tarifvereinbarung für die Bezahlung ihrer Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zurückgreifen. Die Tarifpartner (hier die Krankenversicherer und Physioswiss) konnten sich trotz langwieriger Verhandlungen seit 2006 nicht einigen. Deshalb wurden die Kantone beauftragt, kantonale Tarife zu bestimmen. Der Staatsrat hat nach Anhörung der betroffenen Kreise am 5. Juni 2013 entschieden, den Taxpunktwert für Physiotherapeuten auf 95 Rappen festzulegen (+ 7 Rappen im Vergleich zum Tarif 2001). Mit der Erhöhung sollte die Abgeltung für die Physiotherapeuten der Teuerung angepasst werden. Nachdem die Krankenversicherer Beschwerde eingelegt haben, ist dieser nicht in Kraft getreten. Die Walliser Physiotherapeuten müssen daher den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. 12/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 5 SPITALORGANISATION 5.1 Spitalplanung 2015 Neue vom Bundesrat vorgegebene Planungskriterien Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind die Kantone zuständig, eine bedarfsgerechte Planung für akutsomatische stationäre Spitalversorgung zu erstellen. Die Planung soll dafür sorgen, dass der Spitalbedarf der Bevölkerung abgedeckt wird, ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage erreicht wird und die Patientensicherheit und Versorgungsqualität garantiert wird, aber auch die Wirtschaftlichkeit der Leistungen und die Kostenentwicklung müssen beachtet werden. Gemäss der KVG-Revision vom 21. Dezember 2007 müssen die Kantone bis am 1. Januar 2015 ihre Spitalplanungen gemäss den vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien überarbeiten. Die Kantone müssen in Anwendung dieser Kriterien ihren Bedarf gemäss einem nachvollziehbaren Vorgehen ausweisen und die Einrichtungen auswählen, die auf ihrer Spitalliste aufgeführt werden. Dabei müssen folgende Elemente berücksichtigt werden: - Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung, - Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist, - Bereitschaft und Fähigkeit der Einrichtung zur Erfüllung des Leistungsauftrags. Die Spitalplanung im Sinn des KVG betrifft ausschliesslich die stationäre Spitalversorgung. Der ambulante Bereich, die anderen Sozialversicherungen und ausserkantonale Patienten sind nicht betroffen. Bericht „Bedarfsanalyse für die Spitalversorgung“ Das Gesundheitsdepartement hat im Einklang mit den Bundesbestimmungen eine „Bedarfsanalyse für die Spitalplanung 2015“ erstellt. Der Bericht enthält eine Bestandesaufnahme über die Spitalleistungen für die Walliser Bevölkerung 2010 sowie Prognosen zur Bedarfsentwicklung bis ins Jahr 2020. Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat dazu eine Methode angewendet, die die Kantone Bern und Zürich entwickelt haben und die von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfohlen wird. Die Methodologie berücksichtigt die demografische, epidemiologische und technologische Entwicklung. Sie enthält eine genau festgelegte und detaillierte Klassifizierung der Leistungen und der damit verbundenen Anforderungen. Der provisorische Bericht zur Bedarfsanalyse wurde im Sommer 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Danach wurde der definitive Bericht verfasst und die dazugehörigen Leistungsaufträge wurden im Oktober 2013 ausgeschrieben. Der Planungsprozess endet mit der Erarbeitung der neuen Spitallisten, die ab 1. Januar 2015 gültig sind. Allgemein stabile Bedarfsentwicklung Die Prognosen zeigen, dass die Gesamtzahl Hospitalisierungstage für Walliser Patienten bis 2020 relativ stabil bleiben dürfte (zwischen +0.8 % und +6 %). Der durch die demografische Alterung hervorgerufene Bedarfsanstieg wird durch kürzere Spitalaufenthalte sowie eine Verlagerung zum ambulanten Bereich kompensiert, die durch den medizinischen und technischen Fortschritt begünstigt werden. Die Menge Spitalbetten, die notwendig sind, um den Bedarf abzudecken, hängt eng mit der Entwicklung der Dauer der Spitalaufenthalte zusammen. Aus diesem Grund sollten die Bettenkapazitäten bis 2020 relativ stabil bleiben. Dank dem sukzessiven Abbau der Spitalbetten seit Anfang der 1990er-Jahre entspricht die Spitalkapazität der Bedarfsentwicklung. Die folgende Grafik zeigt für die verschiedenen Versorgungsbereiche den prognostizierten Versorgungsbedarf zwischen 2010 und 2020. 13/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 Entwicklung Anzahl Hospitalisierungen (im Wallis wohnhafte KVG-Versicherte) in %, Prognosen 2020, nach Leistungsbereich Szenario Hoch Szenario Tief Tendenz Akutsomatische Grundversorgung 15% 22% Innere Medizin Betagte Menschen 26% 33% Innere Medizin Erwachsene 0% 5% Chirurgie 16% 22% Pädiatrie -4% 1% Akutsomatische spezialisierte Versorgung -9% -4% Gynäkologie-Geburtshilfe und Neugeborene -3% 2% Innere Organe -7% -2% Bewegungsapparat -4% 1% Nervensystem und Sinnesorgane -25% -20% Weitere spezialisierte Leistungen -34% -30% Rehabilitation 7% 13% Rehabilitation Betagte Menschen 5% 11% Weitere 11% 17% Psychiatrie -2% 4% Pädopsychiatrie -9% -4% Erwachsenenpsychiatrie -7% -1% Psychogeriatrie 12% 18% Total 0.8% 6.0% Die erwartete Abnahme der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in den nächsten Jahren verlangt nach einem Ausbau des Angebots im Langzeitpflegebereich (Pflegeheime, Spitex) sowie Massnahmen zur Förderung der Hausarztmedizin. Sie verlangt ebenfalls nach einer Verbesserung der Koordination zwischen den Einrichtungen, damit sich jeder Patient zur richtigen Zeit am richtigen Ort befindet. Erarbeitung der Spitallisten Am 25. Oktober 2013 wurden sämtliche öffentlichen und privaten Spitäler aufgefordert, sich auf der Grundlage des Berichts zur Bedarfsanalyse für die Spitalversorgung für einen oder mehrere Leistungsaufträge zu bewerben, und zwar für medizinische Disziplinen, in denen sie die Bedingungen für den Erhalt erfüllen. Die Ausschreibung dauerte bis am 31. Januar 2014. Die eingegangenen Angebote werden gemäss den von der Bundesgesetzgebung vorgegebenen Kriterien analysiert (nachgewiesener Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung, Behandlungszugang innert nützlicher Frist, Bereitschaft und Fähigkeit zur Erfüllung des Leistungsauftrags). Die Einrichtungen, die die Auflagen erfüllen, erhalten einen Leistungsauftrag für die Disziplinen, in denen sie Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbringen können. Sie werden auf der entsprechenden Spitalliste des Kantons Wallis aufgeführt. Im ersten Halbjahr 2014 werden vier Spitallistenentwürfe in die Vernehmlassung gegeben (akutsomatische Versorgung, Rehabilitation, Psychiatrie, Wartebetten). Den Listen liegen 125 detaillierte Leistungsgruppen zugrunde, die von der GDK für akutsomatische Behandlungen definiert wurden. Die Gesundheitsplanungskommission wird anschliessend eine Vormeinung abgeben, bevor der Staatsrat die neuen Spitallisten verordnet, die auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die Listen können bei einer Unter- oder Überversorgung beim Spitalangebot für die Walliser Bevölkerung jederzeit angepasst werden. Es wird ein Monitoring geschaffen, mit dem jährlich überprüft wird, ob die gemachten Prognosen der tatsächlichen Bedarfsentwicklung entsprechen und ob das bestehende Angebot diese abdecken kann. 14/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 5.2 Ausserkantonale Hospitalisierungen Explosion der ausserkantonalen Hospitalisierungen ausgeblieben Seit mehreren Jahren steigt die Anzahl der ausserkantonalen Hospitalisierungen an. Gemäss der Bundesstatistik hat sich in den letzten 13 Jahren die Anzahl Walliser KVG-Patienten beinahe verdoppelt, die in einer ausserkantonalen Einrichtung hospitalisiert wurden. Sie ist von rund 2300 im Jahr 1999 auf mehr als 5000 im Jahr 2012 gestiegen. Diese Tendenz lässt sich mit dem stetig steigenden medizinischen Spezialisierungsgrad erklären. Alle Kantone ohne Universitätsspital weisen die gleiche Entwicklung auf. Der Kanton Wallis ist der Westschweizer Kanton ohne Universitätsspital, der am wenigsten Patienten exportiert. Dies erklärt sich insbesondere durch die Aufrechterhaltung von spezialisierten und hoch spezialisierten Leistungen im Wallis, die dank der Zentralisierung von gewissen Leistungen am Spital Sitten und die Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern zustande kommt. Die Einführung der freien Spitalwahl am 1. Januar 2012 hat bis jetzt zu keinem signifikanten Anstieg der Anzahl Walliserinnen und Walliser geführt, die ausserkantonal hospitalisiert werden (im Rahmen des KVG). Gemäss den Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) ist die Anzahl ausserkantonaler Hospitalisierungen (KVG-Fälle) von 4884 im Jahr 2011 auf 5009 im Jahr 2012 gestiegen. Wie die folgende Grafik zeigt, fällt dieser Anstieg geringer aus als derjenige zwischen 2010 und 2011. Ausserkantonale Hospitalisierungen (KVG-Fälle), Wallis, 1999-2012 (Quelle: Bundesamt für Statistik) Die Anzahl Hospitalisierungen im Kanton bleibt im Allgemeinen stabil. 15/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 5.3 Expertise über die hochspezialisierte Viszeralchirurgie am Spital Sitten Unabhängige und neutrale Expertise Im Oktober 2013 hat Departementsvorsteherin Esther Waeber-Kalbermatten den renommierten belgischen Viszeralchirurgen Prof. Jean-Jacques Houben beauftragt, als externer Experte eine Expertise über die hochspezialisierte Viszeralchirurgie am Spital Sitten durchzuführen. Diese Expertise wurde in Auftrag gegeben, nachdem die Behandlungsqualität in diesem Fachbereich in Frage gestellt wurde. Die Expertise von Prof. Houben fällt zeitlich zusammen mit einer Zentralisierung der hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz. Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) erhalten nur Spitäler eine Bewilligung, Leistungen der hochspezialisierten Medizin zu Lasten des KVG vorzunehmen, die besondere Bedingungen erfüllen. Das Spital Sitten hat daraufhin für die Durchführung von hochspezialisierten Eingriffen an Leber, Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse sowie Dick- und Mastdarm (hochspezialisierte Viszeralchirurgie) einen auf zwei Jahre befristeten Leistungsauftrag erhalten (2014-2015). Ergebnisse des Gutachtens Prof. Houben hat seinen Bericht am 6. März 2014 nach 5-monatiger Expertise eingereicht. Er hat Eingriffe der hochspezialisierten Viszeralchirurgie untersucht, die im Spital Sitten zwischen 2011 und 2012 durchgeführt wurden. Der Experte ist der Meinung, dass das Spital Sitten weiterhin im Bereich der hochspezialisierten Viszeralchirurgie tätig sein soll. Die Anzahl behandelter Patienten und der Versorgungsbedarf rechtfertigen die Weiterführung von hochspezialisierten Eingriffen im Spital Sitten an Leber, Bauchspeicheldrüse sowie Dick- und Mastdarm in Zusammenarbeit mit einem Universitätsspital. Eingriffe an der Speiseröhre sind hingegen zu selten; diese Eingriffe sollten nur noch in Sitten durchgeführt werden, wenn sie von Chirurgen eines Universitätsspitals durchgeführt werden. Das Spital Sitten verfügt zweifelsohne über die Kompetenzen, um hochspezialisierte Medizin anzubieten. Es kann auf ein Team zählen, das die chirurgischen Techniken beherrscht. Es verfügt über grosses interdisziplinäres Fachwissen, hochstehende bildgebende Verfahren, ein verlässliches und speditives biomedizinisches Labor, eine leistungsstarke Onkologie-Abteilung, eine erfahrene anatomisch-pathologische Abteilung, ein anerkanntes Trauma-Center sowie eine leistungsstarke Intensivstation und kompetente Pflegefachpersonen. Das Spital Sitten muss im Rahmen der Leistungen der hochspezialisierten Viszeralchirurgie allerdings die Organisation der Anästhesie und Gastroenterologie verbessern. Die damit verbundene disziplinenübergreifende Zusammenarbeit soll zu einem besseren Abwägen der Operations- Indikationen führen. Mehrere dieser Indikationen sind vom Experten in Frage gestellt worden, der gewisse chirurgische Eingriffe als gewagt und unnötig bezeichnet hat. Mehrere als unheilbar eingestufte Patienten sind ohne Aussicht auf einen therapeutischen Nutzen operiert worden. Die Ausweitung der Indikation zur Operation auf unheilbare Fälle verschlechtert die Ergebnisse des Spitals Sitten bezüglich der postoperativen Mortalität. Die Mortalitätsrate in der hochspezialisierten Leber- und Bauchspeicheldrüsenchirurgie liegt daher über den internationalen Vergleichswerten. Auch wenn solche Vergleiche mit der nötigen Vorsicht angeschaut werden müssen, sind diese Ergebnisse nicht zufriedenstellend. Für Eingriffe an der Speiseröhre und dem Dick-/Mastdarm liegt die Mortalitätsrate hingegen nahe bei den erwarteten Durchschnitten. Stärkung der hochspezialisierten Medizin im Spital Sitten Die hochspezialisierte Medizin ist in jedem Spital die treibende Kraft. Sie muss deshalb im Wallis in Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern weitergeführt werden. Auf Empfehlung von Prof. Houben wurde eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Waadtländer Universitätsspital CHUV abgeschlossen. Dank dieser Vereinbarung kann Spital Wallis den Leistungsauftrag im Bereich der 16/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 hochspezialisierten Medizin optimal erfüllen und von Techniken und Behandlungen eines Universitätsspitals profitieren. Parallel dazu hat das Gesundheitsdepartement Spital Wallis aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, um die Zukunft der hochspezialisierten Medizin im Wallis nachhaltig zu sichern. Folgende Punkte dienen dabei als Handlungsrahmen: 1. Umsetzung der Vereinbarung mit dem CHUV. Die Vereinbarung enthält namentlich die Vorgabe, dass zwischen dem CHUV und Spital Sitten systematisch gemeinsame interdisziplinäre Kolloquien organisiert werden, hochspezialisierte Chirurgen in Zusammenarbeit mit dem CHUV ernennt werden, Mobilität und Austausch der chirurgischen Teams gefördert und eine Begleitkommission eingesetzt wird. 2. Stärkung der hochspezialisierten Medizin durch die Schaffung eines multidisziplinären medizinischen Steuerungsausschusses HSM. Der Ausschuss ist namentlich beauftragt, die notwendigen Fachkenntnisse anzuwerben, die Einbindung der Anästhesie zu fördern und die Gastroenterologie zu reorganisieren. 3. Umsetzung klinischer HSM-Behandlungspfade für den gesamten Kanton. Die Behandlungspfade definieren, in welchen Spitalabteilungen die HSM-Patienten behandelt werden. Es müssen alle Standorte von Spital Wallis berücksichtigt werden, auch das Oberwallis. Diese Massnahme ist der Teil der politischen Leistungsaufträge 2014, die vom Grossen Rat angenommen wurden. 4. Stärkung der medizinischen Leitung. Ein internes Reglement, das die berufsethischen Grundsätze enthält, wird definiert. Die Behandlungsqualität wird auf der Grundlage von vorhandenen Indikatoren regelmässig evaluiert. 5. Medizinisches Leitbild für Spital Wallis inklusive HSM. Die interne Kommunikation soll verbessert werden, insbesondere über ein Leitbild, welches HSM einschliesst. 17/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 6 RETTUNGSWESEN 6.1 Ambulanzplanung Revision der Rettungsplanung notwendig Die Revision der Rettungsplanung aus dem Jahr 2003 drängt sich aus mehreren Gründen auf. Im Anschluss an die Vernetzung der Spitäler hat die Anzahl der Verlegungen zwischen den Spitälern stark zugenommen. Das Risiko, dass ein Notfall eintritt, während die Ambulanzen einer Region schon für eine Verlegung oder für einen anderen Notfall im Einsatz stehen, wird immer grösser. Die Anzahl Notfalleinsätze hat in den letzten 10 Jahren um beinahe 50 % zugenommen (2012: 11'313, 2003: 7551). Zudem weist das französischsprachige Wallis eine hohe Anzahl Simultaneinsätze während der Nacht aus. Zwischen den Regionen lassen sich folgende Unterschiede beobachten: - Im Oberwallis stehen 7 von der Planung anerkannte Ambulanzen zur Verfügung, gegenüber 4 im Mittelwallis und 4 im Unterwallis. - Visp weist ähnliche Einsatzzahlen wie die anderen Rettungsdienste im Talgrund auf, hat aber eine anerkannte Ambulanz mehr zur Verfügung. - Im Goms, Saastal und Mattertal steht je eine von der Planung anerkannte Ambulanz zur Verfügung. Die anderen grossen Seitentäler verfügen über keine anerkannte Ambulanz. Insbesondere betroffen ist der Bezirk Entremont, der hohe Einsatzzahlen und eine Hilfsfrist aufweist, die höher ausfällt als in den anderen Seitentälern. Anzahl Einsätze nach Region und Tageszeit, 2012 (Quelle: Kantonale Walliser Rettungsorganisation) Neuer Planungsentwurf 2011 hat ein externer Experte im Auftrag des Gesundheitsdepartements die Organisation des Rettungswesens überprüft und eine neue Planung vorgeschlagen. Die Vernehmlassung zum Bericht wurde 2012 durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Berichts und den Vernehmlassungsantworten hat die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) eine neue Ambulanzplanung ausgearbeitet, die Ende 2013 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Der Staatsrat entscheidet 2014 auf Vormeinung der Kommission für Gesundheitsplanung. 18/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 7 LANGZEITPFLEGE 7.1 Anpassungen Planung 2010-2015 Neue Bedarfsbeurteilung gemäss den neuesten demografischen Prognosen Der Staatsrat hat in der Langzeitpflegeplanung 2010-2020 das Ziel festgelegt, dass 80 % der betagten Menschen, die 80-jährig und älter sind, zu Hause wohnen können. Dies erfordert einen Ausbau der Spitex-Angebote, Kurzaufenthaltsbetten, Tages- und Nachtstrukturen sowie der sozialmedizinisch betreuten Wohnungen. Unter gewissen Umständen bleibt der Aufenthalt in einem Pflegeheim pflegebedürftiger Menschen die beste Lösung. Konkret hat der Staatsrat folgende Dotationen festgelegt: - Maximal 200 Pflegeheim-Langzeitbetten pro 1000 Einwohner, die 80-jährig und älter sind; - 5 bis 10 Pflegeheim-Kurzaufenthaltsbetten pro 1000 Einwohner, die 80-jährig und älter sind. Der Planungsentscheid sieht vor, dass das Departement auf der Grundlage der neuesten demografischen Prognosen des Bundesamts für Statistik (BFS) die Anzahl Pflegeheimbetten regelmässig überprüft. Eine solche Neubeurteilung wurde 2013 vorgenommen, um auf die Bettenunterversorgung in gewissen Regionen des Kantons zu reagieren. Die Überarbeitung der Planung berücksichtigt die neuesten demografischen Prognosen des BFS und neuere Daten über die regionale Aufteilung der Bevölkerung, die 80-jährig und älter ist. Langzeit- und Kurzaufenthaltsbetten in Pflegeheimen, Situation am 31.12.2013 gemäss der revidierten Planung 2010-2015 Pflegeheimbetten Betriebene Betten am 31.12.2013 Total gemäss Planung 2010-2015 Regionen Langzeitaufenthalt Kurzzeitaufenthalt Langzeitaufenthalt Kurzzeitaufenthalt Oberwallis 911 41 916 46 Siders 348 4 538 27 Sitten 698 4 834 42 Martinach 491 9 582 29 Monthey 415 6 497 25 2'863 64 3'367 169 Total 2'927 3'536 Mehr Pflegeheimbetten für Siders, Sion-Hérens-Conthey und Monthey-St-Maurice Gemäss den neuesten demografischen Prognosen fehlen in den Regionen Siders, Sion-Hérens- Conthey und Monthey-St-Maurice in den nächsten Jahren Langzeitpflegebetten. Das Gesundheitsdepartement hat zusätzliche 3 Langzeitpflegebetten für die Region Siders, 44 Betten für die Region Sion-Hérens-Conthey und 15 Betten für die Region Monthey-St-Maurice bewilligt. In der Dezembersession 2013 hat der Grosse Rat zudem den Bau eines neuen Pflegeheims in Aproz verabschiedet. Die Planung legt die maximale Anzahl Langzeitpflegebetten fest. Die Regionen sind nicht verpflichtet, diese voll auszuschöpfen. Prioritär behandelt werden sollen Leistungen, die das Wohnen zu Hause begünstigen, solange es die persönliche Situation der betagten Person erlaubt. Die Langzeitpflegeplanung wird in Kürze für die Jahre 2015-2020 revidiert. Bei dieser Gelegenheit wird eine umfassende Beurteilung der Betreuung der betagten Menschen durchgeführt. Sie führt zu einer Anpassung des Bedarfs an Pflegeheimbetten pro 1000 Einwohner, aber auch zu den Ausbauzielen für andere Langzeitpflegestrukturen. Bei der Revision wird auch die Anzahl Betten für jede Region neu beurteilt. 19/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 7.2 Finanzierung Langzeitpflege Zu Hause wohnen begünstigen Wie oben erwähnt verfolgt die Walliser Alterspolitik das Ziel, dass pflegebedürftige ältere Menschen zu Hause wohnen können. Zu diesem Zweck wird das Angebot an Tages- und Nachtstrukturen stark ausgebaut. Das Ziel der Langzeitpflegeplanung 2010-2015 besteht darin, mindestens 280 Plätze im gesamten Kanton anzubieten. 2013 existierten im Wallis 163 betriebene Plätze und 89 projektierte Plätze. Diese Strukturen unterstützen die pflegenden Angehörigen. Es kann eine Überbelastung vermieden und der Eintritt in ein Pflegeheim aufgeschoben oder sogar verhindert werden. Anpassung der Richtlinien Im Rahmen der Revision der Richtlinien über die Finanzierung der Tagesstrukturen hat das Gesundheitsdepartement beschlossen, einen Pauschalbetrag pro Halbtag festzulegen. Pflegebedürftige Menschen können sich so an diese Struktur eingewöhnen. Die neuen Richtlinien sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. 7.3 Qualitätskontrolle Pflegeheim Das Gesundheitsdepartement stellt die Betriebsbewilligungen für die Pflegeheime im Wallis aus, respektive es verlängert diese. Es ist zuständig für die Aufsicht und Qualitätskontrolle der Pflegeheime. In diesem Rahmen führt die Dienststelle für Gesundheitswesen regelmässig Kontrollbesuche in den Pflegeheimen durch. 2013 wurde ein neues Qualitätskontrollprotokoll eingesetzt. Die zuständige Pflegefachperson der Dienststelle stellt anlässlich dieser Besuche sicher, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Die Bestimmungen betreffen vor allem: - Wahrung der Würde und Intimsphäre des Bewohners, - Betreuungssicherheit und Aufrechterhaltung der Selbständigkeit des Bewohners, - Förderung eines respektvollen individuellen und gemeinsamen Umgangs miteinander, - Individuelles Dossier pro Bewohner, das Auskunft gibt über Referenzprotokolle und das institutionelle Vorgehen beim Bewohner, - Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bezüglich der Personaldotation und -qualifikation der Pflegefachpersonen (kantonale Richtlinien). Im Allgemeinen erfüllten die Pflegeheime im Kanton die Qualitätskriterien für die Betreuung. 20/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 8 GESUNDHEITSFACHPERSONEN 8.1 Berufsausübungsbewilligungen 464 ausgestellte Bewilligungen Die Dienststelle für Gesundheitswesen ist zuständig für die Ausstellung von Berufsausübungsbewilligungen für Gesundheitsfachpersonen im Wallis. 2013 wurden 464 Berufsausübungsbewilligungen ausgestellt, davon 375 für Medizinalberufe (Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Chiropraktiker) und 89 für weitere Gesundheitsfachpersonen (Ernährungsberater, Drogisten, selbständige Pflegefachpersonen, Optiker usw.). 21/26
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 April 2014 Wiedereinführung Zulassungsstopp Die Anpassung der Bundesgesetzgebung im Bereich der Bedarfsklausel hat sich auf die Anzahl ausgestellter Berufsausübungsbewilligungen für selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte im Wallis ausgewirkt. Die Anzahl ausgestellter Berufsausübungsbewilligungen ist 2012 und 2013 nach dem Ablauf der Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich angestiegen. Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps ab 1. Juli 2013 sollte zu einer Stabilisierung der Anzahl ausgestellter Berufsausübungsbewilligungen führen. Diese einschränkende Massnahme ist bis am 30. Juni 2016 gültig und mit Bedingungen versehen. Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die mindestens drei Jahre bei einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben. 22/26
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