Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 - Parlement

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Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 - Parlement
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    Bericht des Staatsrats
    an den Grossen Rat
    zur Gesundheitspolitik
    2013

    Sitten, im April 2014
Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 - Parlement
Bericht des Staatsrats an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013 - Parlement
Bericht des Staatsrates an den Grossen Rat zur Gesundheitspolitik 2013                                                                        April 2014

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG ........................................................................................................ 5

2 KANTONALE GESUNDHEITSGESETZGEBUNG ............................................... 7
2.1    Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI) .................................................... 7

3 GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION ............................................ 9
3.1    Informationen in den Walliser Medien .............................................................................................. 9
3.2    Übertragbare Krankheiten.................................................................................................................... 9
3.3    Gesundheitsförderung im Alter ........................................................................................................ 10
3.4    Passivrauchen ...................................................................................................................................... 10
3.5    Walliser Beteiligung an der Dialogwoche Alkohol ...................................................................... 10

4 GRUNDVERSORGUNG ..................................................................................... 11
4.1    Hausärztemangel .................................................................................................................................. 11
4.2    Hausärztliche Notfallpraxis in Visp ................................................................................................. 12
4.3    Abgeltung für Physiotherapeuten .................................................................................................... 12

5 SPITALORGANISATION.................................................................................... 13
5.1    Spitalplanung 2015 .............................................................................................................................. 13
5.2    Ausserkantonale Hospitalisierungen .............................................................................................. 15
5.3    Expertise über die hochspezialisierte Viszeralchirurgie am Spital Sitten ............................. 16

6 RETTUNGSWESEN ........................................................................................... 18
6.1    Ambulanzplanung ................................................................................................................................ 18

7 LANGZEITPFLEGE ............................................................................................ 19
7.1    Anpassungen Planung 2010-2015 ................................................................................................... 19
7.2    Finanzierung Langzeitpflege ............................................................................................................. 20
7.3    Qualitätskontrolle Pflegeheim .......................................................................................................... 20

8 GESUNDHEITSFACHPERSONEN .................................................................... 21
8.1    Berufsausübungsbewilligungen ...................................................................................................... 21

9 GESUNDHEITSINFORMATIONSSYSTEM ........................................................ 23
9.1    Elektronisches Patientendossier ..................................................................................................... 23

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10 VERSORGUNGSQUALITÄT UND PATIENTENSICHERHEIT .......................... 24
10.1   Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien .............................................................................................. 24

11 KRANKENKASSENPRÄMIEN ........................................................................... 25
11.1   Prämienanstieg 2014 ........................................................................................................................... 25
11.2   Individuelle Prämienverbilligung ..................................................................................................... 25

12 SCHLUSSFOLGERUNGEN ............................................................................... 26

Im vorliegenden Bericht wird zum Verweis auf Frauen und Männer jeweils die männliche Form
verwendet.

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Der Staatsrat des Kantons Wallis

an den

Grossen Rat des Kantons Wallis

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete

Wir haben die Ehre, Ihnen mit dem vorliegenden Bericht eine Zusammenfassung der
Gesundheitspolitik 2013 vorzulegen. Der Bericht wird Ihnen gemäss Artikel 3 des Gesetzes über die
Krankenanstalten und -institutionen vom 12. Oktober 2006 vorgelegt, der vom Staatsrat einen
alljährlichen schriftlichen Bericht über die Gesundheitspolitik zuhanden des Grossen Rates verlangt.

1        EINLEITUNG
Erreichbarkeit, Qualität und Effizienz

Welche Erwartungen muss die Gesundheitspolitik erfüllen? Die gesamte Bevölkerung soll Zugang zu
hochwertiger Gesundheitsversorgung haben. Daneben soll mit Präventionsmassnahmen und einer
leistungsstarken Gesundheitsversorgung dafür gesorgt werden, dass die Bevölkerung gesund bleibt.
Zudem müssen die Leistungen finanziell tragbar sein, was grundsätzlich eine Beteiligung der
öffentlichen Hand voraussetzt.

Die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung lässt sich messen, in dem die Ergebnisse über
eine bestimmte Zeitspanne mit anderen Systemen verglichen werden. Die Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD veröffentlicht in ihrem jährlichen Bericht
Health at a Glance (en/fr) die Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme der 34 Mitgliedsstaaten. Der
Bericht 2013 bietet eine umfassende Einschätzung des schweizerischen Gesundheitswesens.

Leistungsfähigkeit des schweizerischen Gesundheitswesens

Gemäss dem OECD-Bericht gehört das schweizerische Gesundheitswesen zu den besten der Welt.
Die Schweiz hat die höchste Lebenserwartung der OECD-Staaten (Schweiz 82.8 Jahre, OECD-
Durchschnitt 80.1 Jahre).

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Aus gesundheitspolitischer Sicht sind diese Ergebnisse erfreulich. Im Allgemeinen befinden sich ältere
Menschen bei besserer Gesundheit als vor 40 Jahren. Diese höhere Lebenserwartung stellt die
Gesundheitspolitik aber auch vor Herausforderungen. Die Gesundheitsversorgung für ältere
Menschen muss ständig ausgebaut und angepasst werden. Damit Menschen zu Hause alt werden
können, braucht es entsprechende Unterstützungsmassnahmen und Investitionen in eine angepasste
Infrastruktur. Der Kanton Wallis passt zu diesem Zweck die Planung der Langzeitpflege regelmässig
an und fördert Strukturen, die das Wohnen zu Hause begünstigen (Kapitel 7).

Die zugängliche und leistungsstarke Spitalversorgung bildet ebenfalls einen Grundstein für die
herausragenden Ergebnisse des schweizerischen Gesundheitswesens. Dank der fortgeschrittenen
Spezialisierung konnte die Sterblichkeit bei Herzinfarkten, Schlaganfällen und Krebserkrankungen
gesenkt werden. Gemäss der OECD sank die Sterblichkeitsrate in der Schweiz von 1990 bis 2011 um
45 % für Herzinfarkte, 56 % für Schlaganfälle und 28 % für Krebserkrankungen. Die schweizweit und
kantonal umgesetzten Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen haben ebenfalls zu
diesem Rückgang beigetragen. Die Sensibilisierung der Bevölkerung auf die Vorteile eines gesunden
Lebensstils trägt Früchte und muss weitergeführt werden (Kapitel 3).

Die Spitalorganisation muss kontinuierlich an die immer weiter fortschreitende Spezialisierung der
Medizin angepasst werden. Die entsprechenden Arbeiten im Rahmen der kantonalen Spitalplanung
2015 werden dazu beitragen, diese Herausforderung zu meistern. Das unabhängige
Expertengutachten zur hochspezialisierten Viszeralchirurgie, das vom Gesundheitsdepartement in
Auftrag gegeben wurde, hat ebenfalls gezeigt, dass es ständige Verbesserungen braucht, um die
hochstehende Versorgung und Patientensicherheit aufrechtzuerhalten (Kapitel 5).

Die Grundversorgung durch Hausärztinnen und Hausärzte trägt daneben ebenfalls massgeblich zum
Erfolg der Gesundheitspolitik bei. Das Gesundheitsdepartement hat angesichts des sich in gewissen
Regionen abzeichnenden Hausärztemangels umfassende Arbeiten in Auftrag gegeben, damit
insbesondere in den Seitentälern eine ungenügende Abdeckung in der Grundversorgung vermieden
werden kann (Kapitel 4).

Der OECD-Bericht zeigt, dass sich das schweizerische Gesundheitssystem durch eine hohe
Leistungsfähigkeit auszeichnet, aber auch hohe Kosten verursacht. Die Gesundheitskosten fallen im
Vergleich zu den anderen OECD-Ländern hoch aus. Die Schweiz hat 2011 für die Gesundheit pro
Einwohner mehr als 5‘600 USD ausgegeben, im Vergleich zu 3‘300 im OECD-Durchschnitt.

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2       KANTONALE GESUNDHEITSGESETZGEBUNG

2.1     Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI)
Ausserparlamentarische Kommission für die GKAI-Revision

Der Staatsrat hat nach dem Volks-Nein zum Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen vom
17. März 2011 eine ausserparlamentarische Kommission beauftragt, einen Bericht und einen
Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Die Kommission setzte sich aus 23 Persönlichkeiten der
Kantonsverwaltung, von Spital Wallis, des Referendumskomitees gegen das GKAI und der Politik
sowie aus Gesundheitsfachpersonen und Patientenvertreter/-innen zusammen.

Das Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen betrifft die Spitalversorgung, aber auch die
Langzeitpflege in Pflegeheimen, Tages- und Nachtstrukturen und Spitex. Es betrifft nicht den
ambulanten spitalexternen Bereich.

Der Vorentwurf, der von der ausserparlamentarischen Kommission ausgearbeitet wurde, enthält im
Vergleich zum abgelehnten Gesetz einige neue Vorschläge, die vor allem von den Forderungen des
Referendumskomitees, dem Audit zum Gesundheitsnetz Wallis der Fédération hospitalière de France
(FHF) und dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) inspiriert
wurden. Die wichtigsten Vorschläge betreffen folgende Punkte:

    -   Spitalgrundversorgung in allen drei Regionen des Kantons (Oberwallis, Mittelwallis und
        Chablais); Zentralisierung der spezialisierten Disziplinen im Spital Sitten, das in dieser
        Eigenschaft als Kantonsspital bezeichnet wird;

    -   Zweisprachige Betreuung (deutsch/französisch) für die in Sitten zentralisierten spezialisierten
        Leistungen;

    -   Spital Wallis umfasst zwei Spitalzentren (Spitalzentrum Oberwallis und Spitalzentrum
        französischsprachiges Wallis);

    -   Schaffung Qualitätsabteilung Spital Wallis;

    -   Bessere Vertretung der Ärzteschaft und der Pflegefachpersonen in der Leitung von Spital
        Wallis, insbesondere im Verwaltungsrat und in der Generaldirektion;

    -   Schaffung eines Ärztekollegiums in beiden Spitalzentren, das die leitenden Instanzen in den
        Bereichen medizinische Strategie, Qualitätspolitik, HR und medizinisch-technische
        Investitionen berät und informiert.

Vom Vorentwurf der ausserparlamentarischen Kommission zum Gesetzesentwurf des
Staatsrats

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf der ausserparlamentarischen Kommission wurde im Sommer
2013 durchgeführt. Die Rückmeldungen der verschiedenen betroffenen Kreise fielen grundsätzlich
zustimmend aus. Die Garantie der Grundversorgung in allen drei Regionen, die Zweisprachigkeit der
zentralisierten Disziplinen, die Koordination zwischen den Leistungsanbietern sowie stärkere
Qualitätskontrollverfahren lösten ein positives Echo aus. Die Zentralisierung der spezialisierten
Leistungen und die Bezeichnung des Spitals Sitten als Kantonsspital wurden angenommen, insofern
diese nur die Leistungen betreffen, die bereits zentralisiert sind und unter der Bedingung, dass diese
nicht zu einem Abbau beim Spitalzentrum Oberwallis und im Chablais führt.

Die   stärkere   Vertretung  der  Ärzteschaft   und   der    Pflegefachpersonen    in  der
Gesundheitsplanungskommission und den Leitungsgremien von Spital Wallis wurden begrüsst,
mehrere Vernehmlassungsteilnehmer verlangten jedoch Garantien bezüglich der Vertretung der
Regionen und der Gemeinden.

Der Staatsrat hat am 30. Oktober 2013 auf der Grundlage der Kommissionsarbeiten und den
Vernehmlassungsergebnissen den Entwurf zum Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen
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angenommen. Im Vergleich zum Vorentwurf der ausserparlamentarischen Kommission enthält der
vom Staatsrat vorgestellte Gesetzesentwurf folgende Änderungen:

   -   Genauere Abgrenzung der zentralisierten medizinischen Leistungen. Es handelt sich um
       bereits in Sitten zentralisierte Leistungen der hochspezialisierten Medizin: Herzchirurgie,
       interventionelle Kardiologie, spezialisierte Neurochirurgie, Radio-Onkologie, Thoraxchirurgie,
       Pneumologie,       Neonatologie,       Behandlung       Schwerverletzte,    hochspezialisierte
       Viszeralchirurgie. Die anderen spezialisierten Leistungen sind nicht betroffen. Diese werden
       weiterhin auch im Spitalzentrum Oberwallis und im Chablais angeboten.

   -   Mengensteuerung für die akutsomatische Spitalversorgung. Der Staatsrat ist der
       Meinung, dass die Festlegung von Höchstmengen für Leistungen im Bereich der
       akutsomatischen Behandlungen ein unverzichtbares Instrument für die Kostenkontrolle im
       Gesundheitswesen darstellt. Die Spitalfinanzierung soll so gestaltet werden, dass die
       Leistungsanbieter dazu bewegt werden, ambulante Behandlungen anzubieten und
       auszubauen und unnötige Eingriffe zu vermeiden. Es handelt sich keinesfalls um eine
       Beschränkung des Versorgungszugangs.

   -   Vertretung der Gemeinden in der Gesundheitsplanungskommission. Diese ist
       insbesondere für die Umsetzung der Langzeitpflegeplanung unerlässlich (Pflegeheim,
       sozialmedizinisches Zentrum usw.).

Grosser Rat nimmt GKAI an

Der vom Staatsrat angenommene Gesetzesentwurf wurde anschliessend der Kommission für
Gesundheit, Sozialwesen und Integration (GSI) unterbreitet. Die Kommission hat alle betroffenen
Kreise angehört und sämtliche Gesetzesartikel überprüft. Der Staatsrat dankt der Kommission für die
umfangreich geleistete Arbeit.

Der Grosse Rat hat das neue GKAI in der Märzsession 2014 in erster Lesung einstimmig
angenommen. Ein zusätzlicher Artikel wurde für die Abgeltung der akutsomatischen Behandlungen
eingeführt, in dem der vorgesehene Mechanismus beschrieben wird. Unter Vorbehalt eines
Referendums kann das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten (Ablauf Gültigkeit des Dekrets über
die Spitalfinanzierung).

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3       GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION

3.1    Informationen in den Walliser Medien
Mehr Medienpartner

Die Dienststelle für Gesundheitswesen, Gesundheitsförderung Wallis und Sucht Wallis sind seit 2007
für eine gemeinsame Gesundheitsförderungs- und Präventionskampagne in den verschiedenen
Walliser Medien verantwortlich. Mit der Sendung Antidote von Canal9/Kanal9, dem
Gesundheitsmagazin im Le Nouvelliste und Walliser Boten sowie Gesundheitssendungen auf Rhône
FM wird die Walliser Bevölkerung einfach und objektiv über einen gesunden Lebensstil informiert. Die
Bevölkerung wird über gewisse Krankheiten, Abhängigkeiten und Gefahren aufgeklärt.

Die Kampagne wurde 2013 auf Radio Rottu im Oberwallis und Radio Chablais im Unterwallis
ausgeweitet. Diese nimmt eine neue Form an: alle zwei Wochen spricht ein Experte oder eine
Expertin in einem 2-minütigen „Gesundheits-Flash“ zur Hauptsendezeit vor oder nach den
Nachrichten über ein Gesundheitsthema. Die ausgestrahlte Mitteilung ist kurz, leicht verständlich und
verfügt dank einer speziellen Erkennungsmelodie über einen hohen Wiedererkennungswert. Diese
wird eine ganze Woche gesendet und ist dadurch für die Hörerinnen und Hörer leicht einprägsam.

Unterschiedliche Beiträge zum gleichen Thema

2013 konnten die Themen zwischen den verschiedenen Medien besser koordiniert werden. Die
verschiedenen Medienpartner behandeln alle zwei Wochen dasselbe Thema (TV, Zeitung und Radio).
Die Medien können die Beiträge frei gestalten und die Inhalte zielgruppenspezifisch anpassen.

Durch die Präsenz des gleichen Themas in den verschiedenen Medien erhalten die
Präventionsinhalte eine höhere Medienwirksamkeit bei den verschiedenen Zielgruppen. Mittels
medienübergreifender Hinweise erreicht die Informationskampagne ebenfalls eine bessere
Sichtbarkeit. Die Sendung Antidote von Kanal9 wird im Le Nouvelliste angekündigt und Canal9
verlinkt den Artikel aus dem Nouvelliste auf der Homepage der entsprechenden Sendung. Die
Ansprechpartner und Medien treffen sich zwei- bis dreimal pro Jahr, um den Terminkalender
abzusprechen.

Deutsche Off-Stimme für die Sendung „L’antidote“

Die Sendung Antidote erhält einen deutschen Namen mit „Antidote - G’sund im Alltag“. Zudem wird ab
September 2013 die Sendung Antidote auf Deutsch nicht mehr untertitelt, sondern mit einer Stimme
aus dem Off unterlegt. Damit wird das Zuschauen für die Oberwalliser Bevölkerung erleichtert. Für
gewisse Themen werden Oberwalliser Spezialisten und Experten ausgewählt, damit die Sendung
möglichst publikumsnah bleibt.

Doppelseite Gesundheit im Magazin „bouger“ im Nouvelliste

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Nouvelliste hat die Dienststelle für Gesundheitswesen im
Magazin „Bouger“ vom 27. Juni 2013 mit 60‘000 Exemplaren für 117‘000 Leserinnen und Leser eine
Doppelseite gestaltet. Es wurden praktische Tipps für ein gesundes Körpergewicht gegeben: 10‘000
Schritte pro Tag, Essen mit Genuss usw. Mit dem dazugehörigen Wettbewerb konnte ein grosser
Erfolg verbucht werden.

3.2    Übertragbare Krankheiten
Impfkampagne gegen Masern

Der Bundesrat hat Ende 2011 beschlossen, sich gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation
WHO an der Eliminierung der Masern zu beteiligen. Damit dieses ambitionierte Ziel erreicht werden
kann, ist eine Erhöhung der Durchimpfungsrate auf 95 % notwendig. So können weitere
Ansteckungen verhindert und die Bevölkerung geschützt werden. Der Bund und die Kantone haben
Ende Oktober 2013 eine gemeinsame Kampagne gestartet. Mit dem Slogan „Gegen Masern impfen

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und nichts verpassen“ setzen sich Bund und Kantone dafür ein, dass die Bevölkerung ihren Impfstatus
überprüft und gegebenenfalls die notwendigen Auffrischimpfungen machen lässt.

Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat sich der Kampagne angeschlossen und den
verschiedenen Ansprechpartnern Broschüren und Flyer zugestellt: Kinderärztinnen und Kinderärzten,
Geburtsabteilungen, Zentralinstitut der Walliser Spitäler. Sie hat für die Verteilung an die
familienergänzenden Betreuungsstrukturen und Schuldirektionen ebenfalls die Zusammenarbeit mit
weiteren Dienststellen gesucht (Kantonale Dienststelle für die Jugend, Dienststelle für
Unterrichtswesen und Dienststelle für Berufsbildung).

Kanal9 hat diesem Thema eine Ausgabe der Sendung Antidote gewidmet; auf den Gesundheitsseiten
im Nouvelliste und im Walliser Boten sowie im Gesundheits-Flash der Regionalsender wurde dieses
Thema ebenfalls aufgenommen.

Informationskampagne für Kindertagesstätten

Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat zum Thema übertragbare Krankheiten einen Flyer für
Kinderkrippen und Tageseltern erarbeitet und verteilt. Darin wird erläutert, welche Massnahmen bei
einem Ausbruch einer übertragbaren Krankheit getroffen werden müssen und welche Impfungen für
die verschiedenen Altersklassen empfohlen werden. Die Dienststelle für die Jugend hat den Flyer den
Kita-Leitungen sowie Tageseltern zugestellt. Die familienergänzenden Betreuungsstrukturen
schätzten die Informationen und haben diese breit weitergestreut.

3.3    Gesundheitsförderung im Alter
Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat gemeinsam mit Gesundheitsförderung Wallis eine
Standortbestimmung zum Gesundheitszustand der älteren Menschen in Auftrag gegeben. Der Bericht
enthält einen Überblick über die Situation im Kanton. Auf der Grundlage von internationalen und
schweizerischen Erfahrungswerten sowie Rückmeldungen der befragten Akteure konnten
Aktionsvorschläge ausgearbeitet werden.

Der Bericht wurde den betroffenen Ansprechpartnern anlässlich eines runden Tischs vorgestellt, bei
dem diese ihre Sicht darlegen konnten. Als nächstes wird ein kantonales Programm für die
Gesundheitsförderung im Alter erarbeitet, das die zu ergreifenden Massnahmen enthält.

3.4    Passivrauchen
Die Dienststelle für Gesundheitswesen und ihre Partner haben 2013 insgesamt 1102 Kontrollen in
Restaurants und Hotels durchgeführt. Sie kontrollierten die Einhaltung des Gesundheitsgesetzes, das
ein Rauchverbot in geschlossenen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten vorsieht.
Während diesem Zeitraum mussten nur drei Einrichtungen gebüsst werden, in zwei Fällen weil sich
Angestellte im Raucherraum befanden und in einem Fall wegen eines nicht konformen
Raucherraums. Grossmehrheitlich werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.

3.5    Walliser Beteiligung an der Dialogwoche Alkohol
Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat im Rahmen der Nationalen Dialogwoche Alkohol 2013
zusammen mit Sucht Wallis, der Walliser Kantonspolizei und dem Groupement romand d’études des
addictions vom 21. bis 24. Mai 2013 eine Aktion durchgeführt. Während dieser Woche wurde an
verschiedenen Orten im Wallis ein Stand betrieben.

Die Dialogwoche Alkohol stand im Wallis unter dem Thema „Kreuzung“: Kreuzung an stark
frequentierten Orten. Sie hat an Bahnhöfen stattgefunden, wo Jugendliche, aber auch Erwachsene
zum Thema angesprochen werden konnten. Es wurde ein Kartenspiel verteilt, das verschiedene
Aussagen über Alkohol enthielt, beispielsweise „Alkohol wärmt“, „Bier löscht den Durst“, „Frauen
trinken weniger als Männer“. Die Mitspieler konnten entscheiden, ob es sich um einen Mythos oder
eine Tatsache handelt, sie wurden aber zum Nachdenken über Genuss und Risiko im
Zusammenhang mit Alkohol angeregt. Die Walliser Aktion war ein voller Erfolg. Sie wurde von allen
Walliser Medien und dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) aufgegriffen.

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4       GRUNDVERSORGUNG

4.1    Hausärztemangel
Hausärztenachwuchs sichern

Mehr als die Hälfte der Grundversorger (Allgemeinmediziner, Internisten und Pädiater) sind im Wallis
55-jährig oder älter. Die Sicherung des medizinischen Nachwuchses in den nächsten 10 Jahren stellt
eine grosse Herausforderung dar, insbesondere da in einigen Seitentälern bereits heute Hausärzte
fehlen.

Angesichts des sich abzeichnenden Mangels hat das Gesundheitsdepartement eine
Expertenkommission „Ambulante Pflege und Grundversorgung“ einberufen, um eine
Bestandesaufnahme vorzunehmen und Massnahmen auszuarbeiten. Diese sollen dazu führen, dass
im gesamten Wallis eine zufriedenstellende Abdeckung in der Grundversorgung erreicht wird.

Die Kommission wird von Prof. Alain Pécoud, Honorarprofessor der Universität Lausanne und
ehemaliger Direktor der Poliklinik des Universitätsspitals Lausanne, präsidiert. Diese umfasst 15
Mitglieder aus den betroffenen Kreisen (Walliser Ärzteverband, Spital Wallis, Cursus romand de
médecine générale, Kantonale Walliser Rettungsorganisation, sozialmedizinische Zentren,
Gemeinden,     Pflegefachpersonen,    Apotheken,     Physiotherapeuten    und     Dienststelle  für
Gesundheitswesen). Die Kommission hat im Frühjahr 2013 einen ersten Tätigkeitsbericht abgeliefert.

Gruppenpraxis oder „Gesundheitszentrum“

Die Kommission hat auf der Grundlage von Zahlen, die vom Walliser Gesundheitsobservatorium zur
Verfügung gestellt werden und aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis, die vom Hausärztemangel
betroffenen Regionen ausmachen können. Es zeigte sich, dass der Talgrund ausser im Chablais nicht
betroffen ist, mehrere Seitentäler hingegen mit Hausärzten unterversorgt sind.

In diesen Regionen schlägt die Kommission vor, eine Gruppenpraxis oder ein „Gesundheitszentrum“
einzurichten. In einem Gesundheitszentrum können Hausärzte gemeinsam mit anderen
Gesundheitsberufen tätig sein, beispielsweise Physiotherapeuten, Pflegefachfrauen und -männer und
Apothekerinnen und Apotheker. Gemäss einer von der Kommission durchgeführten Umfrage
befürworten viele Ärztinnen und Ärzte das Konzept einer Gruppenpraxis oder eines
Gesundheitszentrums, da mit der Ansiedlung von frisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten der
Nachwuchs gesichert werden kann. Diese erleichtern zudem Teilzeitarbeit, die mit der Zunahme von
Frauen im Hausarztberuf immer häufiger vorkommt.

Insbesondere in den Regionen, in denen sich ein Mangel abzeichnet, werden zahlreiche Projekte für
Gesundheitszentren und Gruppenpraxen diskutiert. Beteiligt sind in der Regel die niedergelassenen
Ärzte, junge Ärzte, die sich niederlassen möchten und in der Mehrheit der Fälle auch die Gemeinden.
Es handelt sich um Projekte in Vouvry, Collombey, Val-d’Illiez, St-Maurice, Montana, St-Germain,
Anniviers, Evolène, Sembrancher und im Goms.

Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsakteuren begünstigen

Die Kommission schlägt zudem vor, vermehrt Synergien zwischen den Gesundheitsakteuren zu
nutzen mit der Idee, ärztliche Kompetenzen an weitere Gesundheitsberufe zu delegieren. Die
Kommission hat zu diesem Zweck 2013 in den verschiedenen Gesundheitsregionen im Kanton
mehrere berufsübergreifende Treffen veranstaltet.

Das Ziel ist es, die Akteure im Gesundheitswesen zusammenzubringen (Ärzte, Apotheker,
Pflegefachpersonen, Physiotherapeuten), damit ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden kann und
in gewissen Bereichen eine engere Zusammenarbeit ermöglicht wird. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer zeigten sich für diese Problematik interessiert, aber die berufsübergreifende
Zusammenarbeit stösst aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Berufen noch an
Grenzen.

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Behandlungskontinuität fördern

Die Kommission hat ebenfalls die Problematik bezüglich der Verbindungen zwischen dem Spital und
den niedergelassenen Ärzten untersucht, insbesondere die Verfügbarkeit von Patienteninformationen.
In diesem Rahmen hat sie vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit Spital Wallis ein neues
Austrittsdokument der hospitalisierten Patienten zu erarbeiten, damit die weitere Behandlung im
ambulanten     Bereich    bedarfsgerecht,     unterbruchsfrei   und     unter   Einhaltung     der
Datenschutzbestimmungen gestaltet werden kann.

4.2     Hausärztliche Notfallpraxis in Visp
Reorganisation des Bereitschaftsdiensts im Oberwallis

Der Hausärztemangel erschwert die Organisation des Bereitschaftsdienstes. Die Schaffung der ersten
hausärztlichen Notfallpraxis in Visp stellt eine Lösung dar. Die Notfallpraxis steht der Oberwalliser
Bevölkerung und den Gästen seit dem 1. Februar 2014 für nicht lebensbedrohliche Notfälle
ausserhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen zur Verfügung.

Mit dem zentralisierten Patientenempfang am Abend, am Wochenende und an Feiertagen erleichtert
die Notfallpraxis in Visp die Organisation des Bereitschaftsdienstes. Dank einer besseren Aufteilung
wird die Belastung für die Ärzte gesenkt und damit die Attraktivität des Hausarztberufs in dieser
Region gesteigert. Mit der Notfallpraxis wird ein patientennaher Bereitschaftsdienst ermöglicht und die
Notfallaufnahme im Spital entlastet. Die Oberwalliser Hausärztinnen und Hausärzte gewährleisten die
Behandlung nach einem Arbeitsplan, der vom Walliser Ärzteverband festgelegt wird.

Zweijähriges Pilotprojekt

Der Kanton Wallis unterstützt die Umsetzung der Notfallpraxis in Visp während einer Pilotphase von
zwei Jahren. Danach muss diese ärztliche Struktur sich eigenständig finanzieren können. Dieses
Organisationsmodell für den Bereitschaftsdienst dient als Referenz für weitere Regionen im Kanton.

4.3     Abgeltung für Physiotherapeuten
Abwarten Entscheid Bundesverwaltungsgericht

Seit dem 30. Juni 2011 können die Physiotherapeuten nicht mehr auf eine nationale Tarifvereinbarung
für die Bezahlung ihrer Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
zurückgreifen. Die Tarifpartner (hier die Krankenversicherer und Physioswiss) konnten sich trotz
langwieriger Verhandlungen seit 2006 nicht einigen. Deshalb wurden die Kantone beauftragt,
kantonale Tarife zu bestimmen.

Der Staatsrat hat nach Anhörung der betroffenen Kreise am 5. Juni 2013 entschieden, den
Taxpunktwert für Physiotherapeuten auf 95 Rappen festzulegen (+ 7 Rappen im Vergleich zum Tarif
2001). Mit der Erhöhung sollte die Abgeltung für die Physiotherapeuten der Teuerung angepasst
werden. Nachdem die Krankenversicherer Beschwerde eingelegt haben, ist dieser nicht in Kraft
getreten.   Die    Walliser   Physiotherapeuten     müssen     daher   den    Entscheid    des
Bundesverwaltungsgerichts abwarten.

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5       SPITALORGANISATION

5.1     Spitalplanung 2015
Neue vom Bundesrat vorgegebene Planungskriterien

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind die               Kantone zuständig, eine
bedarfsgerechte Planung für akutsomatische stationäre Spitalversorgung      zu erstellen. Die Planung
soll dafür sorgen, dass der Spitalbedarf der Bevölkerung abgedeckt          wird, ein ausgewogenes
Verhältnis von Angebot und Nachfrage erreicht wird und die                   Patientensicherheit und
Versorgungsqualität garantiert wird, aber auch die Wirtschaftlichkeit       der Leistungen und die
Kostenentwicklung müssen beachtet werden.

Gemäss der KVG-Revision vom 21. Dezember 2007 müssen die Kantone bis am 1. Januar 2015 ihre
Spitalplanungen gemäss den vom Bundesrat vorgegebenen Kriterien überarbeiten. Die Kantone
müssen in Anwendung dieser Kriterien ihren Bedarf gemäss einem nachvollziehbaren Vorgehen
ausweisen und die Einrichtungen auswählen, die auf ihrer Spitalliste aufgeführt werden. Dabei
müssen folgende Elemente berücksichtigt werden:

    -   Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung,
    -   Zugang der Patientinnen und Patienten zur Behandlung innert nützlicher Frist,
    -   Bereitschaft und Fähigkeit der Einrichtung zur Erfüllung des Leistungsauftrags.
Die Spitalplanung im Sinn des KVG betrifft ausschliesslich die stationäre Spitalversorgung. Der
ambulante Bereich, die anderen Sozialversicherungen und ausserkantonale Patienten sind nicht
betroffen.

Bericht „Bedarfsanalyse für die Spitalversorgung“

Das Gesundheitsdepartement hat im Einklang mit den Bundesbestimmungen eine „Bedarfsanalyse für
die Spitalplanung 2015“ erstellt. Der Bericht enthält eine Bestandesaufnahme über die
Spitalleistungen für die Walliser Bevölkerung 2010 sowie Prognosen zur Bedarfsentwicklung bis ins
Jahr 2020. Die Dienststelle für Gesundheitswesen hat dazu eine Methode angewendet, die die
Kantone Bern und Zürich entwickelt haben und die von der Schweizerischen Konferenz der
kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfohlen wird. Die Methodologie
berücksichtigt die demografische, epidemiologische und technologische Entwicklung. Sie enthält eine
genau festgelegte und detaillierte Klassifizierung der Leistungen und der damit verbundenen
Anforderungen.

Der provisorische Bericht zur Bedarfsanalyse wurde im Sommer 2013 in die Vernehmlassung
gegeben. Danach wurde der definitive Bericht verfasst und die dazugehörigen Leistungsaufträge
wurden im Oktober 2013 ausgeschrieben. Der Planungsprozess endet mit der Erarbeitung der neuen
Spitallisten, die ab 1. Januar 2015 gültig sind.

Allgemein stabile Bedarfsentwicklung

Die Prognosen zeigen, dass die Gesamtzahl Hospitalisierungstage für Walliser Patienten bis 2020
relativ stabil bleiben dürfte (zwischen +0.8 % und +6 %). Der durch die demografische Alterung
hervorgerufene Bedarfsanstieg wird durch kürzere Spitalaufenthalte sowie eine Verlagerung zum
ambulanten Bereich kompensiert, die durch den medizinischen und technischen Fortschritt begünstigt
werden.

Die Menge Spitalbetten, die notwendig sind, um den Bedarf abzudecken, hängt eng mit der
Entwicklung der Dauer der Spitalaufenthalte zusammen. Aus diesem Grund sollten die
Bettenkapazitäten bis 2020 relativ stabil bleiben. Dank dem sukzessiven Abbau der Spitalbetten seit
Anfang der 1990er-Jahre entspricht die Spitalkapazität der Bedarfsentwicklung.

Die folgende Grafik zeigt für die verschiedenen Versorgungsbereiche den prognostizierten
Versorgungsbedarf zwischen 2010 und 2020.

                                                                                               13/26
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Entwicklung Anzahl Hospitalisierungen (im Wallis wohnhafte KVG-Versicherte) in %,
Prognosen 2020, nach Leistungsbereich

                                                     Szenario Hoch Szenario Tief Tendenz
Akutsomatische Grundversorgung                           15%           22%
    Innere Medizin Betagte Menschen                         26%               33%
    Innere Medizin Erwachsene                                0%               5%
    Chirurgie                                               16%               22%
    Pädiatrie                                               -4%               1%
Akutsomatische spezialisierte Versorgung                    -9%               -4%
    Gynäkologie-Geburtshilfe und Neugeborene                 -3%               2%
    Innere Organe                                            -7%               -2%
    Bewegungsapparat                                         -4%               1%
    Nervensystem und Sinnesorgane                           -25%              -20%
    Weitere spezialisierte Leistungen                       -34%              -30%
Rehabilitation                                              7%               13%
    Rehabilitation Betagte Menschen                          5%               11%
    Weitere                                                 11%               17%
Psychiatrie                                                 -2%               4%
    Pädopsychiatrie                                         -9%               -4%
    Erwachsenenpsychiatrie                                  -7%               -1%
    Psychogeriatrie                                         12%               18%
Total                                                      0.8%              6.0%

Die erwartete Abnahme der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in den nächsten Jahren verlangt nach
einem Ausbau des Angebots im Langzeitpflegebereich (Pflegeheime, Spitex) sowie Massnahmen zur
Förderung der Hausarztmedizin. Sie verlangt ebenfalls nach einer Verbesserung der Koordination
zwischen den Einrichtungen, damit sich jeder Patient zur richtigen Zeit am richtigen Ort befindet.

Erarbeitung der Spitallisten

Am 25. Oktober 2013 wurden sämtliche öffentlichen und privaten Spitäler aufgefordert, sich auf der
Grundlage des Berichts zur Bedarfsanalyse für die Spitalversorgung für einen oder mehrere
Leistungsaufträge zu bewerben, und zwar für medizinische Disziplinen, in denen sie die Bedingungen
für den Erhalt erfüllen. Die Ausschreibung dauerte bis am 31. Januar 2014.

Die eingegangenen Angebote werden gemäss den von der Bundesgesetzgebung vorgegebenen
Kriterien analysiert (nachgewiesener Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung,
Behandlungszugang innert nützlicher Frist, Bereitschaft und Fähigkeit zur Erfüllung des
Leistungsauftrags). Die Einrichtungen, die die Auflagen erfüllen, erhalten einen Leistungsauftrag für
die Disziplinen, in denen sie Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
erbringen können. Sie werden auf der entsprechenden Spitalliste des Kantons Wallis aufgeführt.

Im ersten Halbjahr 2014 werden vier Spitallistenentwürfe in die Vernehmlassung gegeben
(akutsomatische Versorgung, Rehabilitation, Psychiatrie, Wartebetten). Den Listen liegen 125
detaillierte Leistungsgruppen zugrunde, die von der GDK für akutsomatische Behandlungen definiert
wurden. Die Gesundheitsplanungskommission wird anschliessend eine Vormeinung abgeben, bevor
der Staatsrat die neuen Spitallisten verordnet, die auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die Listen können bei einer Unter- oder Überversorgung beim Spitalangebot für die Walliser
Bevölkerung jederzeit angepasst werden. Es wird ein Monitoring geschaffen, mit dem jährlich
überprüft wird, ob die gemachten Prognosen der tatsächlichen Bedarfsentwicklung entsprechen und
ob das bestehende Angebot diese abdecken kann.

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5.2    Ausserkantonale Hospitalisierungen
Explosion der ausserkantonalen Hospitalisierungen ausgeblieben

Seit mehreren Jahren steigt die Anzahl der ausserkantonalen Hospitalisierungen an. Gemäss der
Bundesstatistik hat sich in den letzten 13 Jahren die Anzahl Walliser KVG-Patienten beinahe
verdoppelt, die in einer ausserkantonalen Einrichtung hospitalisiert wurden. Sie ist von rund 2300 im
Jahr 1999 auf mehr als 5000 im Jahr 2012 gestiegen. Diese Tendenz lässt sich mit dem stetig
steigenden medizinischen Spezialisierungsgrad erklären.

Alle Kantone ohne Universitätsspital weisen die gleiche Entwicklung auf. Der Kanton Wallis ist der
Westschweizer Kanton ohne Universitätsspital, der am wenigsten Patienten exportiert. Dies erklärt
sich insbesondere durch die Aufrechterhaltung von spezialisierten und hoch spezialisierten Leistungen
im Wallis, die dank der Zentralisierung von gewissen Leistungen am Spital Sitten und die
Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern zustande kommt.

Die Einführung der freien Spitalwahl am 1. Januar 2012 hat bis jetzt zu keinem signifikanten Anstieg
der Anzahl Walliserinnen und Walliser geführt, die ausserkantonal hospitalisiert werden (im Rahmen
des KVG). Gemäss den Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) ist die Anzahl ausserkantonaler
Hospitalisierungen (KVG-Fälle) von 4884 im Jahr 2011 auf 5009 im Jahr 2012 gestiegen. Wie die
folgende Grafik zeigt, fällt dieser Anstieg geringer aus als derjenige zwischen 2010 und 2011.

Ausserkantonale Hospitalisierungen (KVG-Fälle), Wallis, 1999-2012
(Quelle: Bundesamt für Statistik)

Die Anzahl Hospitalisierungen im Kanton bleibt im Allgemeinen stabil.

                                                                                               15/26
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5.3    Expertise über die hochspezialisierte Viszeralchirurgie am
       Spital Sitten
Unabhängige und neutrale Expertise

Im Oktober 2013 hat Departementsvorsteherin Esther Waeber-Kalbermatten den renommierten
belgischen Viszeralchirurgen Prof. Jean-Jacques Houben beauftragt, als externer Experte eine
Expertise über die hochspezialisierte Viszeralchirurgie am Spital Sitten durchzuführen. Diese
Expertise wurde in Auftrag gegeben, nachdem die Behandlungsqualität in diesem Fachbereich in
Frage gestellt wurde.

Die Expertise von Prof. Houben fällt zeitlich zusammen mit einer Zentralisierung der
hochspezialisierten Medizin (HSM) in der Schweiz. Gemäss der Interkantonalen Vereinbarung zur
Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) erhalten nur Spitäler eine Bewilligung, Leistungen der
hochspezialisierten Medizin zu Lasten des KVG vorzunehmen, die besondere Bedingungen erfüllen.
Das Spital Sitten hat daraufhin für die Durchführung von hochspezialisierten Eingriffen an Leber,
Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse sowie Dick- und Mastdarm (hochspezialisierte Viszeralchirurgie)
einen auf zwei Jahre befristeten Leistungsauftrag erhalten (2014-2015).

Ergebnisse des Gutachtens

Prof. Houben hat seinen Bericht am 6. März 2014 nach 5-monatiger Expertise eingereicht. Er hat
Eingriffe der hochspezialisierten Viszeralchirurgie untersucht, die im Spital Sitten zwischen 2011 und
2012 durchgeführt wurden. Der Experte ist der Meinung, dass das Spital Sitten weiterhin im Bereich
der hochspezialisierten Viszeralchirurgie tätig sein soll. Die Anzahl behandelter Patienten und der
Versorgungsbedarf rechtfertigen die Weiterführung von hochspezialisierten Eingriffen im Spital Sitten
an Leber, Bauchspeicheldrüse sowie Dick- und Mastdarm in Zusammenarbeit mit einem
Universitätsspital. Eingriffe an der Speiseröhre sind hingegen zu selten; diese Eingriffe sollten nur
noch in Sitten durchgeführt werden, wenn sie von Chirurgen eines Universitätsspitals durchgeführt
werden.

Das Spital Sitten verfügt zweifelsohne über die Kompetenzen, um hochspezialisierte Medizin
anzubieten. Es kann auf ein Team zählen, das die chirurgischen Techniken beherrscht. Es verfügt
über grosses interdisziplinäres Fachwissen, hochstehende bildgebende Verfahren, ein verlässliches
und speditives biomedizinisches Labor, eine leistungsstarke Onkologie-Abteilung, eine erfahrene
anatomisch-pathologische Abteilung, ein anerkanntes Trauma-Center sowie eine leistungsstarke
Intensivstation und kompetente Pflegefachpersonen.

Das Spital Sitten muss im Rahmen der Leistungen der hochspezialisierten Viszeralchirurgie allerdings
die Organisation der Anästhesie und Gastroenterologie verbessern. Die damit verbundene
disziplinenübergreifende Zusammenarbeit soll zu einem besseren Abwägen der Operations-
Indikationen führen. Mehrere dieser Indikationen sind vom Experten in Frage gestellt worden, der
gewisse chirurgische Eingriffe als gewagt und unnötig bezeichnet hat. Mehrere als unheilbar
eingestufte Patienten sind ohne Aussicht auf einen therapeutischen Nutzen operiert worden.

Die Ausweitung der Indikation zur Operation auf unheilbare Fälle verschlechtert die Ergebnisse des
Spitals Sitten bezüglich der postoperativen Mortalität. Die Mortalitätsrate in der hochspezialisierten
Leber- und Bauchspeicheldrüsenchirurgie liegt daher über den internationalen Vergleichswerten. Auch
wenn solche Vergleiche mit der nötigen Vorsicht angeschaut werden müssen, sind diese Ergebnisse
nicht zufriedenstellend. Für Eingriffe an der Speiseröhre und dem Dick-/Mastdarm liegt die
Mortalitätsrate hingegen nahe bei den erwarteten Durchschnitten.

Stärkung der hochspezialisierten Medizin im Spital Sitten

Die hochspezialisierte Medizin ist in jedem Spital die treibende Kraft. Sie muss deshalb im Wallis in
Zusammenarbeit mit den Universitätsspitälern weitergeführt werden. Auf Empfehlung von Prof.
Houben wurde eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Waadtländer Universitätsspital CHUV
abgeschlossen. Dank dieser Vereinbarung kann Spital Wallis den Leistungsauftrag im Bereich der

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hochspezialisierten Medizin optimal erfüllen und von Techniken und Behandlungen eines
Universitätsspitals profitieren.

Parallel dazu hat das Gesundheitsdepartement Spital Wallis aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen,
um die Zukunft der hochspezialisierten Medizin im Wallis nachhaltig zu sichern. Folgende Punkte
dienen dabei als Handlungsrahmen:

   1. Umsetzung der Vereinbarung mit dem CHUV. Die Vereinbarung enthält namentlich die
      Vorgabe, dass zwischen dem CHUV und Spital Sitten systematisch gemeinsame
      interdisziplinäre Kolloquien organisiert werden, hochspezialisierte Chirurgen in
      Zusammenarbeit mit dem CHUV ernennt werden, Mobilität und Austausch der chirurgischen
      Teams gefördert und eine Begleitkommission eingesetzt wird.

   2. Stärkung der hochspezialisierten Medizin durch die Schaffung eines multidisziplinären
      medizinischen Steuerungsausschusses HSM. Der Ausschuss ist namentlich beauftragt, die
      notwendigen Fachkenntnisse anzuwerben, die Einbindung der Anästhesie zu fördern und die
      Gastroenterologie zu reorganisieren.

   3. Umsetzung klinischer HSM-Behandlungspfade für den gesamten Kanton. Die
      Behandlungspfade definieren, in welchen Spitalabteilungen die HSM-Patienten behandelt
      werden. Es müssen alle Standorte von Spital Wallis berücksichtigt werden, auch das
      Oberwallis. Diese Massnahme ist der Teil der politischen Leistungsaufträge 2014, die vom
      Grossen Rat angenommen wurden.

   4. Stärkung der medizinischen Leitung. Ein internes Reglement, das die berufsethischen
      Grundsätze enthält, wird definiert. Die Behandlungsqualität wird auf der Grundlage von
      vorhandenen Indikatoren regelmässig evaluiert.

   5. Medizinisches Leitbild für Spital Wallis inklusive HSM. Die interne Kommunikation soll
      verbessert werden, insbesondere über ein Leitbild, welches HSM einschliesst.

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6       RETTUNGSWESEN

6.1     Ambulanzplanung
Revision der Rettungsplanung notwendig

Die Revision der Rettungsplanung aus dem Jahr 2003 drängt sich aus mehreren Gründen auf. Im
Anschluss an die Vernetzung der Spitäler hat die Anzahl der Verlegungen zwischen den Spitälern
stark zugenommen. Das Risiko, dass ein Notfall eintritt, während die Ambulanzen einer Region schon
für eine Verlegung oder für einen anderen Notfall im Einsatz stehen, wird immer grösser.

Die Anzahl Notfalleinsätze hat in den letzten 10 Jahren um beinahe 50 % zugenommen (2012: 11'313,
2003: 7551). Zudem weist das französischsprachige Wallis eine hohe Anzahl Simultaneinsätze
während der Nacht aus.

Zwischen den Regionen lassen sich folgende Unterschiede beobachten:

    -   Im Oberwallis stehen 7 von der Planung anerkannte Ambulanzen zur Verfügung, gegenüber 4
        im Mittelwallis und 4 im Unterwallis.

    -   Visp weist ähnliche Einsatzzahlen wie die anderen Rettungsdienste im Talgrund auf, hat aber
        eine anerkannte Ambulanz mehr zur Verfügung.

    -   Im Goms, Saastal und Mattertal steht je eine von der Planung anerkannte Ambulanz zur
        Verfügung. Die anderen grossen Seitentäler verfügen über keine anerkannte Ambulanz.
        Insbesondere betroffen ist der Bezirk Entremont, der hohe Einsatzzahlen und eine Hilfsfrist
        aufweist, die höher ausfällt als in den anderen Seitentälern.

Anzahl Einsätze nach Region und Tageszeit, 2012
(Quelle: Kantonale Walliser Rettungsorganisation)

Neuer Planungsentwurf

2011 hat ein externer Experte im Auftrag des Gesundheitsdepartements die Organisation des
Rettungswesens überprüft und eine neue Planung vorgeschlagen. Die Vernehmlassung zum Bericht
wurde 2012 durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Berichts und den Vernehmlassungsantworten hat
die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) eine neue Ambulanzplanung ausgearbeitet, die
Ende 2013 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Der Staatsrat entscheidet 2014 auf Vormeinung
der Kommission für Gesundheitsplanung.
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7        LANGZEITPFLEGE

7.1      Anpassungen Planung 2010-2015
Neue Bedarfsbeurteilung gemäss den neuesten demografischen Prognosen

Der Staatsrat hat in der Langzeitpflegeplanung 2010-2020 das Ziel festgelegt, dass 80 % der betagten
Menschen, die 80-jährig und älter sind, zu Hause wohnen können. Dies erfordert einen Ausbau der
Spitex-Angebote, Kurzaufenthaltsbetten, Tages- und Nachtstrukturen sowie der sozialmedizinisch
betreuten Wohnungen. Unter gewissen Umständen bleibt der Aufenthalt in einem Pflegeheim
pflegebedürftiger Menschen die beste Lösung. Konkret hat der Staatsrat folgende Dotationen
festgelegt:

    -    Maximal 200 Pflegeheim-Langzeitbetten pro 1000 Einwohner, die 80-jährig und älter sind;

    -    5 bis 10 Pflegeheim-Kurzaufenthaltsbetten pro 1000 Einwohner, die 80-jährig und älter sind.

Der Planungsentscheid sieht vor, dass das Departement auf der Grundlage der neuesten
demografischen Prognosen des Bundesamts für Statistik (BFS) die Anzahl Pflegeheimbetten
regelmässig überprüft. Eine solche Neubeurteilung wurde 2013 vorgenommen, um auf die
Bettenunterversorgung in gewissen Regionen des Kantons zu reagieren. Die Überarbeitung der
Planung berücksichtigt die neuesten demografischen Prognosen des BFS und neuere Daten über die
regionale Aufteilung der Bevölkerung, die 80-jährig und älter ist.

Langzeit- und Kurzaufenthaltsbetten in Pflegeheimen, Situation am 31.12.2013 gemäss der
revidierten Planung 2010-2015

                                        Pflegeheimbetten
                                  Betriebene Betten am 31.12.2013            Total gemäss Planung 2010-2015
Regionen                         Langzeitaufenthalt   Kurzzeitaufenthalt   Langzeitaufenthalt   Kurzzeitaufenthalt
Oberwallis                              911                   41                  916                   46
Siders                                  348                   4                   538                   27
Sitten                                  698                   4                   834                   42
Martinach                               491                   9                   582                   29
Monthey                                 415                   6                   497                   25
                                       2'863                  64                 3'367                 169
              Total
                                                  2'927                                     3'536

Mehr Pflegeheimbetten für Siders, Sion-Hérens-Conthey und Monthey-St-Maurice

Gemäss den neuesten demografischen Prognosen fehlen in den Regionen Siders, Sion-Hérens-
Conthey und Monthey-St-Maurice in den nächsten Jahren Langzeitpflegebetten. Das
Gesundheitsdepartement hat zusätzliche 3 Langzeitpflegebetten für die Region Siders, 44 Betten für
die Region Sion-Hérens-Conthey und 15 Betten für die Region Monthey-St-Maurice bewilligt. In der
Dezembersession 2013 hat der Grosse Rat zudem den Bau eines neuen Pflegeheims in Aproz
verabschiedet.

Die Planung legt die maximale Anzahl Langzeitpflegebetten fest. Die Regionen sind nicht verpflichtet,
diese voll auszuschöpfen. Prioritär behandelt werden sollen Leistungen, die das Wohnen zu Hause
begünstigen, solange es die persönliche Situation der betagten Person erlaubt.

Die Langzeitpflegeplanung wird in Kürze für die Jahre 2015-2020 revidiert. Bei dieser Gelegenheit
wird eine umfassende Beurteilung der Betreuung der betagten Menschen durchgeführt. Sie führt zu
einer Anpassung des Bedarfs an Pflegeheimbetten pro 1000 Einwohner, aber auch zu den
Ausbauzielen für andere Langzeitpflegestrukturen. Bei der Revision wird auch die Anzahl Betten für
jede Region neu beurteilt.
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7.2     Finanzierung Langzeitpflege
Zu Hause wohnen begünstigen

Wie oben erwähnt verfolgt die Walliser Alterspolitik das Ziel, dass pflegebedürftige ältere Menschen
zu Hause wohnen können. Zu diesem Zweck wird das Angebot an Tages- und Nachtstrukturen stark
ausgebaut. Das Ziel der Langzeitpflegeplanung 2010-2015 besteht darin, mindestens 280 Plätze im
gesamten Kanton anzubieten. 2013 existierten im Wallis 163 betriebene Plätze und 89 projektierte
Plätze. Diese Strukturen unterstützen die pflegenden Angehörigen. Es kann eine Überbelastung
vermieden und der Eintritt in ein Pflegeheim aufgeschoben oder sogar verhindert werden.

Anpassung der Richtlinien

Im Rahmen der Revision der Richtlinien über die Finanzierung der Tagesstrukturen hat das
Gesundheitsdepartement beschlossen, einen Pauschalbetrag pro Halbtag festzulegen.
Pflegebedürftige Menschen können sich so an diese Struktur eingewöhnen.

Die neuen Richtlinien sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

7.3     Qualitätskontrolle Pflegeheim
Das Gesundheitsdepartement stellt die Betriebsbewilligungen für die Pflegeheime im Wallis aus,
respektive es verlängert diese. Es ist zuständig für die Aufsicht und Qualitätskontrolle der
Pflegeheime. In diesem Rahmen führt die Dienststelle für Gesundheitswesen regelmässig
Kontrollbesuche in den Pflegeheimen durch.

2013 wurde ein neues Qualitätskontrollprotokoll eingesetzt. Die zuständige Pflegefachperson der
Dienststelle stellt anlässlich dieser Besuche sicher, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten
werden. Die Bestimmungen betreffen vor allem:

        -   Wahrung der Würde und Intimsphäre des Bewohners,

        -   Betreuungssicherheit und Aufrechterhaltung der Selbständigkeit des Bewohners,

        -   Förderung eines respektvollen individuellen und gemeinsamen Umgangs miteinander,

        -   Individuelles Dossier pro Bewohner, das Auskunft gibt über Referenzprotokolle und das
            institutionelle Vorgehen beim Bewohner,

        -   Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen bezüglich der              Personaldotation      und
            -qualifikation der Pflegefachpersonen (kantonale Richtlinien).

Im Allgemeinen erfüllten die Pflegeheime im Kanton die Qualitätskriterien für die Betreuung.

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8      GESUNDHEITSFACHPERSONEN

8.1    Berufsausübungsbewilligungen
464 ausgestellte Bewilligungen

Die    Dienststelle   für   Gesundheitswesen     ist   zuständig für die  Ausstellung   von
Berufsausübungsbewilligungen für Gesundheitsfachpersonen im Wallis. 2013 wurden 464
Berufsausübungsbewilligungen ausgestellt, davon 375 für Medizinalberufe (Ärzte, Apotheker,
Zahnärzte und Chiropraktiker) und 89 für weitere Gesundheitsfachpersonen (Ernährungsberater,
Drogisten, selbständige Pflegefachpersonen, Optiker usw.).

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Wiedereinführung Zulassungsstopp

Die Anpassung der Bundesgesetzgebung im Bereich der Bedarfsklausel hat sich auf die Anzahl
ausgestellter Berufsausübungsbewilligungen für selbständig tätige Ärztinnen und Ärzte im Wallis
ausgewirkt. Die Anzahl ausgestellter Berufsausübungsbewilligungen ist 2012 und 2013 nach dem
Ablauf der Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung im ambulanten Bereich angestiegen.

Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps ab 1. Juli 2013 sollte zu einer Stabilisierung der Anzahl
ausgestellter Berufsausübungsbewilligungen führen. Diese einschränkende Massnahme ist bis am 30.
Juni 2016 gültig und mit Bedingungen versehen. Ausgenommen sind Ärztinnen und Ärzte aller
Fachrichtungen, die mindestens drei Jahre bei einer anerkannten schweizerischen
Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

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