Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen

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Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
Postwurfsendung an
                                                                                    ­sämtliche Haushalte

                Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
49. Jahrgang                        Bergen, den 28. Januar 2019 (5. KW)                                   Nr. 1

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich wünsche Ihnen ein für das Jahr 2019 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Mein

                                                                                             www.bergen-online.de
besonderer Dank gilt den ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Personen, die sich
für die Gesellschaft einsetzen und so zu einem besseren Miteinander beitragen - egal, in
welchem Bereich.
Wir können uns auf ein spannendes, aber auch geschäftiges Jahr freuen. Für Spannung
wird mit Sicherheit die kommende Bürgermeister- und Europawahl am 26. Mai 2019
sorgen. Für Geschäftigkeit die vielen Projekte im Bereich der Stadtentwicklung, die 2019
anstehen. Besonders hervorzuheben sind folgende geplante Investitionen:
Die Maßnahme mit dem größten Umfang spiegelt der Neubau einer Kindertagesstätte
in der Beethovenstraße wider. Der beabsichtigte Neubau sieht ein Investitionsvolumen in
Höhe von 3,6 Mio. € vor. Die Förderung beträgt 2.914.700 €. Somit beträgt der Eigenanteil
der Stadt Bergen rund 690.000 €.
Zudem möchte ich erwähnen, dass im Bereich Brandschutz die Anschaffung von zwei Fahr-
zeugen vorgesehen ist. Die Ortsfeuerwehr Bergen soll ein Tragkraftspritzfahrzeug (TSF-W/
MLF) für 160.000 € erhalten. Die Ortsfeuerwehr Sülze ein Mannschaftstransportfahrzeug
(MTF) für 25.000 €.
In Bezug auf die Bühnentechnik und auch die Beleuchtung ist unser Stadthaus ein wenig
in die Jahre gekommen, auch, was die heutigen Sicherheitsanforderungen betrifft. Daher
sind für die Erneuerung der Bühnentechnik und die Umstellung der Saalbeleuchtung auf
LED 130.000 € vorgesehen, wobei letztgenannte Maßnahme mit etwa 12.500 € gefördert
wird.
Für Umbaumaßnahmen an der Kindertagesstätte Sülze sind aktuell 140.000 € eingeplant.
Weitere so genannte Active Panels, digitale Schultafeln, sollen für die Eugen-Naumann-
Schule, die Hinrich-Wolff-Schule, die Grundschule Eversen und für die Dahlhof-Schule Sülze
angeschafft werden.
Diese Investitionen treiben die Stadt Bergen voran, gerade nach dem Abzug der britischen
Truppen und dem immer noch immensen Wohnungsleerstand. Dadurch eröffnen sich aber
auch Gestaltungsmöglichkeiten, die andere Kommunen und deren Entscheidungsträger
kaum haben. Auch wenn Einzelne sich an Diskussionen und Entscheidungen reiben mö-
gen, in der Gesamtbetrachtung befindet sich die Stadt Bergen auf einem hervorragendem
Weg, der mit Risiken behaftet ist, in der Summe aber zweifellos mehr Chancen bietet und
Anlass zur Zufriedenheit über das Erreichte gibt. Alle Beteiligten rufe ich zur Geschlos-
senheit auf, diesen Weg weiter mit Ideen, Anregungen, Engagement und Einsatz für die
Allgemeinheit und die Stadt Bergen zu gehen.

Ihr

Rainer Prokop
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
INHALTSVERZEICHNIS                                                                                         28. Januar 2019 (5. KW)                     Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                  Seite 3

BEKANNTMACHUNGEN                                                                                      3    BEKANNTMACHUNGEN
   Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters am 26. Mai 2019
   Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters der Stadt Bergen                                          3    Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeis-                         Straße, Ringstraße 10 - 47, Schlesier Straße, Stettiner
                                                                                                           ters am 26. Mai 2019                                                   Straße, Tilsiter Straße, Van-Sytzama-Straße.
   Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung der Stadt Bergen                                   5                                                                           Wahlbezirk 2: (Wahlraum Städt. Kindergarten, Luken-
                                                                                                           Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters
   Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Kindertagesstätten in der Stadt Bergen 6                                                                          straße 8)
                                                                                                           der Stadt Bergen
                                                                                                                                                                                  Am Falksmoor, Am Friedensplatz, Am Heisterkamp, Am
   Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2019 der Stadt Bergen        7    Für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin /                Museum, Am Umspannwerk, Amtland, Baumschulen-
   Kostentarif für die Saalbetriebe                                                                   8    des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Bergen                  weg, Belsener Straße, Berliner Straße, Bostels Wiesen,
                                                                                                           gebe ich bekannt:                                                      Celler Straße, Goldbergweg, Harburger Straße, He-
   Nutzungs- und Mietbedingungen für das Stadthaus                                                    9                                                                           ckenweg, Hohner Kirchweg, Kaisersweg, Karlsruher
                                                                                                           1. Allgemeine Hinweise
   Entgeltordnung der Stadtbücherei Bergen                                                                                                                                        Straße, Kirchgasse, Kreugerwisch, Lange Straße, Luken-
                                                                                                           Für die Wahl gelten
   ab 01.01.2019                                                                                     10                                                                           straße, Mühlendamm, Mühlenworth, Müllerweg, Räh-
                                                                                                               a. das      Niedersächsische     Kommunalwahlgesetz                menweg, Ringstraße 1 - 8, Römstedtstraße, Scheelen-
                                                                                                                  (NKWG) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset-              straße, Schulstraße, Siedbosteler Feld, Stoffregenweg,
BÜRGERINFORMATIONEN                                                                                  10           zes vom 17.09.2015 (Nds. GVBI. S. 186),                         Tummers Twiete, Unter den Eichen, Wiesenstraße.
   Das Familien-und Seniorenservicebüro (FSSB) informiert:                                           10        b. die     Niedersächsische   Kommunalwahlordnung                  Wahlbezirk 3: (Wahlraum Standesamt, Deichend 3)
                                                                                                                  (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280, ber.                  Am Fienenbusch, Am Weinberg, Auf der Schanze, Bach-
   Stadt Bergen: Anmeldung zur Kinderbetreuung ab August 2019                                        11           S. 431) zuletzt geändert durch Verordnung vom                   straße, Bahnhofstraße, Beethovenstraße, Bergstraße,
                                                                                                                  07.08.2017 (Nds. GVBl. S. 255)                                  Deichend, Drei Kronen, Ellings Damm, Hagener Straße,
   Bestandserhebung der Vereine 2019                                                                 11
                                                                                                               c. die wahlrechtlichen Bestimmungen des Kommunal-                  Hans-Ruthotto-Straße, Henriettenstraße, Hubertusstra-
   Kostenlose Auskunft und Beratung in allen Rentenangelegenheiten                                   11           verfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010                     ße, Jägerstraße, Kärrnerstraße, Kreienberg, Kreuzweg,
   Anmeldung zur Sportlerehrung 2019                                                                 11           (Nds. GVBI. S. 576) zuletzt geändert durch Artikel              Lönsstraße, Mozartstraße, Neuer Weg, Postweg, Raiff-
                                                                                                                  2 zur Änd. des Nieders. Gesetz zur Ausführung des               eisenweg, Runde Straße, Schubertstraße, Seymourstra-
   Spenden und Zuwendungen                                                                           12           Achten Buchs des SGB vom 20.06.2018 (Nds. GVBl.                 ße, Sülzweg, Tadewaldweg, Ziegeleiweg.
                                                                                                                  S. 113)                                                         Wahlbezirk 4: (Wahlraum Städt. Bauhof, Fuhrhopsweg 6)
   Das Fundbüro der Stadt Bergen teilt mit:                                                          12
                                                                                                           2. Zeitpunkt der Wahl und einer evtl. erforderlichen Stich-            Ahornstraße, Am Alten Sägewerk, Am Heidland, Am-
   Aufruf an die Vereine der Stadt Bergen!                                                           13        wahl                                                               selweg, An der Bahn, Asternstraße, Beckersweg, Bir-
                                                                                                               Die Wahl findet am 26.05.2019 in der Zeit von 08.00                kenstraße, Drosselweg, Finkenweg, Fliederstraße, Fuhr-
BEKANNTMACHUNGEN STÄDTISCHER BETRIEBE UND EINRICHTUNGEN                                              14        Uhr bis 18.00 Uhr statt.                                           hopsweg, Gartenstraße, Ginsterstraße, Häger Döp,
                                                                                                               Erhält von mehreren Bewerberinnen / Bewerbern kei-                 Hermannsburger Straße, Im Hüllen, Kampweg, Kas-
   Ansprechpartner                                                                                   14        ner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so fin-              tanienstraße, Kleiberweg, Koppelweg, Lehnbergweg,
   Allgemeine Tarife der Stadtwerke Bergen GmbH für die Versorgung mit Wasser                        14        det am 16.06.2019 eine Stichwahl, ebenfalls in der Zeit            Lerchenweg, Lilienstraße, Lindenstraße, Meisenweg,
                                                                                                               von 8 bis 18 Uhr -unter den beiden Bewerberinnen /                 Narzissenstraße, Nelkenstraße, Paulmannsweg, Rosen-
   Bekanntmachung zum Zwecke der Öffentlichen Zustellung                                             14        Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten              straße, Rütherbahn, Sägemühlenweg, Schwalbenweg,
                                                                                                               Stimmenzahlen erhalten haben (§ 45 b Abs. 3 Satz 2                 Sperlingsweg, Tulpenstraße, Wallfurth, Zeisigweg.
   Öffnungszeiten des Stadtbades                                                                     15
                                                                                                               NKWG).                                                             Wahlbezirk 5: (Wahlraum Sportheim Becklingen, Becklin-
   Härtebereiche und Zusatzstoffe für das                                                                  3. Gemeindewahlleiter                                                  gen 39)
   Trinkwasser                                                                                       15                                                                           Ortsteil Becklingen
                                                                                                               Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes
   Informationen über die Mess- und Eichverordnung (MessEV) und die Nacheichung von Wasserzählern    15        (NKWG) ist für die Stadt Bergen                                    Wahlbezirk 6: (Wahlraum Dorfgemeinschaftshaus Bel-
                                                                                                               a. Gemeindewahlleiter Bürgermeister Rainer Prokop,                 sen, Diecksdammweg 6)
TERMINKALENDER                                                                                       16        b. stellvertretender Gemeindewahlleiter Verwaltungs-               Ortsteil Belsen
                                                                                                                  fachwirt Frank Heins.                                           Wahlbezirk 7: (Wahlraum Alte Schule Bleckmar, Im Mei-
                                                                                                           Der Gemeindewahlleiter und sein Stellvertreter sind im                 ßetal 2)
                                                                                                           Rathaus, Zimmer 23, Deichend 5-7, 29303 Bergen, wäh-                   Ortsteil Bleckmar
                                                                                                           rend der Dienststunden der Stadtverwaltung zu erreichen                Wahlbezirk 8: (Wahlraum Feuerwehrwehrhaus Wohlde,
                                                                                                           (Telefon 05051/47911).                                                 Roxhüllener Weg 2)
                                                                                                           4. Wahlbereich, Wahlbezirke                                            Ortsteil Dohnsen
                                                                                                              Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters bil-          Wahlbezirk 9: (Wahlraum Dorfhaus Hagen, Hagen 21)
                                                                                                              det das Wahlgebiet der Stadt Bergen einen Wahlbereich.              Ortsteil Hagen
                                                                                                              Das Gebiet der Ortschaft Bergen wird in 4 Wahlbezirke               Wahlbezirk 10: (Wahlraum Feuerwehrhaus Nindorf, Nin-
                                                                                                              eingeteilt:                                                         dorf 15)
                                                                                                              Wahlbezirk 1: (Wahlraum Stadtbücherei Bergen, Schulst-              Ortsteil Nindorf
                                                                                                              raße 10)
                                                                                                                                                                                  Wahlbezirk 11: (Feuerwehrgerätehaus Offen, Alte Straße 5)
                                                                                                              Altburgunder Weg, Am Hasselhorster Berg, Breslau-
                                                                                                                                                                                  Ortsteil Offen
                                                                                                              er Straße, Danziger Straße, Eggersweg, Exiner Straße,
                                                                                                              Heinrich-Hellberg-Weg, Horstweg, Jaspersweg, Kö-                    Wahlbezirk 12: (Wahlraum Alte Schule Wardböhmen,
                                                                                                              nigsberger Straße, Memeler Straße, Neuland, Posener
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
28. Januar 2019 (5. KW)                    Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                Seite 4   28. Januar 2019 (5. KW)                   Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                Seite 5

   Alte Dorfstraße 10)                                            2. für jede sich bewerbende nichtdeutsche Unionsbürge-           tenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind der Name              nover, ihre Wahlbeteiligung an der Wahl angezeigt ha-
   Ortsteil Wardböhmen                                                rin und für jeden sich bewerbenden nichtdeutschen            der einreichenden Partei oder das Kennwort der ein-               ben. Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und
                                                                      Unionsbürger zugleich mit der Zustimmungserklärung           reichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurz-                das schriftliche Programm der Partei sowie der Nach-
   Wahlbezirk 13: (Wahlraum Feuerwehrhaus Diesten, Dies-
                                                                      (Nr. 1) nach dem Muster der Anlage 9 zur NKWO eine           bezeichnung verwenden, auch diese, oder der Name                  weis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvor-
   ten 50)
                                                                      Versicherung an Eides statt,                                 der einreichenden Einzelbewerberin oder des einrei-               stand beizufügen (§ 22 NKWG, § 32 NKWO).
   Ortsteil Diesten                                                                                                                chenden Einzelbewerbers anzugeben. Parteien und
                                                                          a. über ihre oder seine Staatsangehörigkeit,                                                                               Für die bereits zur Hauptwahl am 11.09.2016 vom
   Wahlbezirk 14: (Wahlraum Feuerwehrhaus Eversen, Ört-                                                                            Wählergruppen haben ferner zu be-stätigen, dass die               Landeswahlausschuss zugelassenen Parteien, gem Be-
                                                                          b. dass sie oder er weder durch Richterspruch nach
   zestraße 7A)                                                                                                                    Bewerberinnen und Bewerber bereits nach § 24 Abs. 1               kanntmachung der Landeswahlleiterin am 28.05.2015
                                                                              deutschem Recht noch nach dem Recht des Her-
   Ortsteil Eversen                                                                                                                NKWG aufgestellt worden sind. Die Wahlleitung hat die             - LWL 11421/10-, ist eine erneute Wahlanzeige nicht
                                                                              kunftsmitgliedstaates von der Wählbarkeit aus-
                                                                                                                                   in Satz 2 genannten Angaben im Kopf der Formblätter               erforderlich.
   Wahlbezirk 15: (Wahlraum Dorfgemeinschaftshaus Has-                        geschlossen ist und
                                                                                                                                   zu vermerken und die Ausgabe der Formblätter zu be-
   sel, Hassel 14)                                                        c. sofern nach den melderechtlichen Vorschriften         scheinigen.
   Ortsteil Hassel                                                            eine Meldepflicht besteht, seit wann im Wahlge-                                                                    29303 Bergen den 03.01.2019
                                                                                                                                   Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unter-
   Wahlbezirk 16: (Wahlraum Dorfgemeinschaftshaus Sülze,                      biet ein Wohnsitz begründet worden ist.
                                                                                                                                   stützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt per-          Der Gemeindewahlleiter
   Dahlhofsweg 17)                                                3. für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine gemein-           sönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der
                                                                      debehördliche Bescheinigung der Gemeinde über die                                                                          Rainer Prokop
   Ortsteil Sülze                                                                                                                  Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Ge-
                                                                      Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 10a zur               burt und Anschrift der Unterzeichnerin oder des Unter-        Veröffentlicht im Amtsblatt Nr.3 2019 des Landkreises
Zusätzlich werden ein bis zwei Briefwahlvorstände
                                                                      NKWO,                                                        zeichners anzugeben.                                          Celle
eingerichtet.
                                                                  4. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestim-          Für jede Unterzeichnerin und jeden Unterzeichner ist
                                                                      mung der Bewerberinnen und Bewerber und ihrer Rei-           auf dem Formblatt der Anlage 6a zur NKWO oder ge-
5. Einreichung der Wahlvorschläge
                                                                      henfolge nach § 24 NKWG und dem Muster der Anla-             sondert nach dem Muster der Anlage 7 zur NKWO eine
    Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Ar-               ge 11a zur NKWO,                                             Bescheinigung der Stadt, Gemeinde oder Samtgemein-
    tikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahl-            5. bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen            de beizufügen, dass sie oder er in dem Wahlbereich
    berechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen               eine Versicherung an Eides statt nach § 24 Abs. 3 Satz       wahlberechtigt ist, für den der Wahlvorschlag aufge-
    (Einzelbewerbern) eingereicht werden (§ 21 Abs. 1                 2 NKWG und dem Muster der Anlage 12 zur NKWO,                stellt ist.                                                   Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahl-
    NKWG). Die Wahlvorschläge sind beim Gemeindewahl-                                                                                                                                            leitung der Stadt Bergen
                                                                  6. bei Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl, deren          Eine wahlberechtigte Person darf nur je einen Wahlvor-
    leiter der Stadt Bergen, Deichend 5-7, 29303 Bergen,
                                                                      Bewerberinnen und Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4           schlag für die Bürgermeisterwahl unterzeichnen. Hat           gemäß § 9.1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgeset-
    möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 22. Ap-
                                                                      oder 5 NKWG bestimmt worden sind, eine Bescheini-            jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet,            zes (NKWG) in Verbindung mit § 7 der Nieders. Kommu-
    ril 2019 um 18:00 Uhr einzureichen (§§ 45 d, 45 i, 21
                                                                      gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans,        so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen un-         nalwahlordnung (NKWO) hat der Rat der Stadt Bergen in
    i.V.m. 45 a NKWG, §§ 31 bis 33 NKWO).
                                                                      dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhan-        gültig, die bei der Gemeinde oder der Samtgemeinde            seiner Sitzung am 15.11.2018 wie folgt beschlossen:
    Der Wahlvorschläge müssen von dem für das Wahlge-                 den ist,                                                     nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu
    biet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtig-                                                                          prüfen sind.                                                  gemäß § 9.2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgeset-
                                                                  7. für jede Bewerberin oder jeden Bewerber, die oder der
    ten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Ein-                                                                                                                                          zes (NKWG) ist Gemeindewahlleiter der
                                                                      der Partei angehört, Versicherung an Eides statt zur         Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen
    zelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht
                                                                      Mitgliedschaft in einer anderen Partei,                      dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewer-        Bürgermeister
    wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von
    dieser selbst unterzeichnet sein.                             8. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften       ber gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschrif-          Rainer Prokop
                                                                      nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeich-         ten sind ungültig.
6. Höchstzahl der Bewerber                                                                                                                                                                       Deichend 3 – 7
                                                                      nerinnen und Unterzeichner (§ 30 Abs. 4 Nr. 2 und 3          Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt für
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen               NKWO), sofern Unterstützungsunterschriften beizu-            die Bürgermeisterwahl an die Stelle der Unterschriften        29303 Bergen
Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewer-              bringen sind.                                                nach § 21 Abs. 9 NKWG die Unterschrift des zuständi-
bers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Be-                                                                           gen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der         gemäß § 9.2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgeset-
                                                                  Die Unterlagen nach Nr. 6 entfallen für Wahlvorschläge                                                                         zes (NKWG) ist stellvertretender Gemeindewahlleiter
werbers enthalten (§ 45 d Abs. 1 NKWG).                           von Wählergruppen; die Unterlagen nach Nr. 4 - 7 für Ein-        Wählergruppe (§§ 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 bis 3 NKWG
7. Inhalt und Form der Wahlvorschläge                             zelwahlvorschläge. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Ver-      i.V.m. 45 a NKWG):                                            Verwaltungsfachwirt Frank Heins
                                                                  sicherung an Eides statt nach Nr. 2 Buchst. a und b kann         • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)           Deichend 3 – 7
Ein Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5a zur          die Wahlleitung die Vorlage einer Auskunft der zuständi-
NKWO eingereicht werden. Er muss enthalten:                                                                                        • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
                                                                  gen Behörde verlangen.                                                                                                         29303 Bergen
                                                                                                                                   • BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)
1. Familiennamen, Vornamen, Beruf, Geburtstag, Ge-                Wegen der näheren Einzelheiten weise ich auf § 32 NKWO
    burtsort, Wohnort und Wohnung eines jeden Bewer-                                                                               • Freie Demokratische Partei (FDP)
                                                                  hin. Es wird außerdem auf die Bestimmungen der §§ 21 ff                                                                        Bergen, den 10.12.2018
    bers,                                                                                                                          • Alternative für Deutschland (AfD)
                                                                  NKWG und §§ 31 ff NKWO hingewiesen, die für die Ein-
2. Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer             reichung der Wahlvorschläge gelten.                              • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE)                        Rainer Prokop
    Partei eingereicht wird,                                                                                                       • Wählergemeinschaft Bergen (WG Bergen)                       Bürgermeister
                                                                  8. Unterschriften Wahlberechtigter
3. Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag                                                                            9. Wahlanzeige
    von einer Wählergruppe eingereicht wird,                         Der Wahlvorschlag muss von mindestens 160 Wahl-
                                                                     berechtigten des Wahlbereichs persönlich und hand-            Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10
4. Wahlgebiet und Wahlbereich (Stadt Bergen)                                                                                                                                                     Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Celle am
                                                                     schriftlich unterzeichnet sein (§ 45d Abs. 3 NKWG);           Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (das sind andere
Wegen der näheren Einzelheiten weise ich auf § 21 NKWG                                                                                                                                           13.12.2018.
                                                                     die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unter-             Parteien als CDU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD und DIE LIN-
ff. und § 31 NKWO ff. hin.                                           zeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des        KE) und an der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürger-
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:                                   Wahlvorschlages nachzuweisen.                                 meisters am 26.05.2019 teilnehmen wollen, weise ich
                                                                     Unterschriften Wahlberechtigter sind auf dem amtli-           auf das Erfordernis der Wahlanzeige nach § 22 NKWG
1. die Erklärung einer jeden Bewerberin oder eines jeden                                                                           hin. Diese Parteien können als solche nur dann Wahl-
                                                                     chen Formblatt nach Anlage 6a zur NKWO unter Be-
   Bewerbers nach dem Muster der Anlage 8 zur NKWO,                                                                                vorschläge einreichen, wenn sie bis zum 9.04.2019 der
                                                                     achtung folgender Vorschriften zu erbringen:
   dass sie oder er für keine andere Wahl zur Bürgermeis-                                                                          Nieders. Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Han-
   terin / zum Bürgermeister kandidiert,                             Die Formblätter werden auf Anforderung von mir kos-
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
28. Januar 2019 (5. KW)                      Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                 Seite 6   28. Januar 2019 (5. KW)                         Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                Seite 7

Satzung über die Erhebung von Gebühren und                          3. Für die Inanspruchnahme der Früh- und Spätdienste              Schulkinderbetreuung an der Dahlhof-Schule                          Diese Regelungen gelten für Steuern und Abgaben, bei
Entgelten für die Kindertagesstätten in der Stadt                      sind je angefangene ¼ Stunde 6,50 Euro monatlich zu                                                                                denen die Berechnungsgrundlagen und der Abgabebetrag
                                                                       zahlen. Im Ganztagsbereich werden Früh- und Spät-            Mo. bis Do. nachmittags in Ergän-       22,00€                        sich für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber der letz-
Bergen                                                                 dienst berechnet, wenn die 8-stündige Betreuungszeit         zung zur Ganztagsschule                 monatl.                       ten Bescheiderteilung nicht geändert haben.
Aufgrund der §§ 10, 11, 13 und 111 des Nds. Kommunal-                  überschritten wird.
                                                                                                                                                                                                          Die Steuersätze für die Hundesteuer werden durch die
verfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576)              4. In den Einrichtungen können zeitlich begrenzte                                          §5
                                                                                                                                                                                                          Hundesteuersatzung geregelt. Für Hundehalter, bei denen
in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und                  Krippen-Schnuppergruppen als vorgeschaltete Ein-            Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Besuch der Kinder-                sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem
5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes vom 23.01.2007                      gewöhnungsmaßnahme für wöchentlich 1,5 Stun-                tagesstätte oder der Schulkinderbetreuung. Die Gebühren                Kalenderjahr 2018 ergeben hat, wird die Hundesteuer für
(Nds. GVBl. S. 41) in der zur Zeit geltenden Fassung so-               den an einem Nachmittag eingerichtet werden. Die            und Entgelte sind jeweils bis zum 5. des laufenden Monats              das Kalenderjahr 2019 durch diese öffentliche Bekanntma-
wie des § 20 des Gesetzes über die Tageseinrichtungen                  Betreuungsgebühr beträgt 16,50 Euro im Monat.               an die Stadtkasse Bergen zu entrichten.                                chung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalab-
für Kinder vom 07.02.2002 (Nds. GVBl., S. 57) in der zur
                                                                                                                                                                                                          gabengesetztes (NKAG) in der zuletzt für das Kalenderjahr
Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bergen in sei-                                                                                                    §6
                                                                                                  §3                                                                                                      2018 veranlagten Höhe festgesetzt.
ner Sitzung am 06.12.2018 die folgende Neufassung der
                                                                                                                                   1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten                Betreuung der Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr                                                                               Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 3 der
                                                                                                                                      Kraft.
für die Kindertagesstätten in der Stadt Bergen, Landkreis           bis zur Einschulung                                                                                                                   Hundesteuersatzung der Stadt Bergen vom 26.06.2003
Celle, beschlossen.                                                                                                                2. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Satzung über die Er-              in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 06.01.2016.
                                                                    1. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben,         hebung von Gebühren und Entgelten für die Kinderta-
                             §1                                        ist der Besuch einer Kindertagesstätte, sowohl in ei-          gesstätten in der Stadt Bergen vom 06.01.2016 und die               In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze,
                                                                       ner Krippen- als auch in einer Kindergartengruppe, bis         Änderungssatzung vom 02.05.2018 außer Kraft.                        die seit dem 01.04.2016 unverändert gelten, festgesetzt.
1. Die Stadt Bergen betreibt Tageseinrichtungen für Kin-
                                                                       zu ihrer Einschulung beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit
   der im Sinne von § 1 Kindertagesstättengesetz (KiTaG)                                                                                                                                                  a) für den ersten Hund 			                 60 €
                                                                       beginnt mit dem Monat, in dem das Kind das dritte
   und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) -
                                                                       Lebensjahr vollendet. Die Beitragsfreiheit besteht ein-     Bergen, den 17.12.2018                                                 b) für den zweiten Hund			                120 €
   Kinder- und Jugendhilfe.
                                                                       schließlich der Sonderdienste für eine Betreuungszeit
2. Für die Benutzung der Kindertagesstätten erhebt die                                                                             STADT BERGEN                                                           c) für jeden weiteren Hund		              180 €
                                                                       von höchstens acht Stunden täglich.
   Stadt Bergen nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren                                                                               Rainer Prokop                                                          Da keine Änderungen sowohl für die Grundsteuer A und
                                                                    2. Das Entgelt für die Teilnahme am Mittagessen beträgt
   und Entgelte, die öffentlich-rechtliche Abgaben sind.                                                                                                                                                  B als auch für die Hundesteuer eingetreten sind, kann auf
                                                                       für die Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet ha-     Bürgermeister
3. Die Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten                  ben, 60,00 € im Monat; die Kosten für ein Einzelessen                                                                              die Erteilung von Steuerbescheiden für das Kalenderjahr
   richten sich entsprechend § 20 KiTaG nach der wirt-                 betragen 3,00 Euro. Das höhere Mittagessenentgelt                                                                                  2019 verzichtet werden, da diese als Dauerbescheide er-
   schaftlichen Leistungsfähigkeit und zumutbaren Belas-               fällt ab dem Monat an, in dem das Kind das dritte Le-                                                                              lassen wurden.
                                                                                                                                   L.S.
   tung der Sorgeberechtigten. Auf Antrag können die                   bensjahr vollendet.                                                                                                                Die Grundsteuer und auch die Hundesteuer 2019 werden
   Gebühren ganz oder teilweise aus Mitteln der Jugend-                                                                                                                                                   mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden fest-
                                                                    3. Für die Inanspruchnahme der Früh- und Spätdienste
   hilfe übernommen werden.                                                                                                        Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 86             gesetzten Beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15.
                                                                       sind je angefangene ¼ Stunde 6,50 Euro monatlich
                            §2                                         zu zahlen, wenn eine 8-stündige Betreuungszeit über-        am 18.12.2018.                                                         August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige die
Betreuung der Kinder bis zur Vollendung des dritten Le-                schritten wird.                                                                                                                    von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrstG oder § 7 Absatz
bensjahres                                                          4. In den Einrichtungen können Schnuppergruppen für                                                                                   3 der Hundesteuersatzung Gebrauch gemacht haben wird
                                                                       wöchentlich 2 Stunden an einem Nachmittag einge-            Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der                         die Grundsteuer bzw. Hundesteuer 2019 in einem Betrag
1. Die monatlich zu zahlenden Gebühren betragen                                                                                                                                                           am 01 Juli fällig.
                                                                       richtet werden. Der Besuch der Gruppe wird bis zum          Grund- und Hundesteuer 2019 der Stadt Bergen
    Krippe halbtags (4 Std.) oder           126,00€                    Ende des Kindergartenjahres, in dem das 4. Lebensjahr
    Unter 3-Jährige in KiGa-Gruppe                                                                                                 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden
                                                                       vollendet wird, begrenzt. Die Betreuungsgebühr be-
    halbtags (4 Std.)                                                                                                              durch die vom Rat der Stadt Bergen hat in seiner Sitzung               Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                       trägt 16,50 Euro im Monat.
                                                                                                                                   vom 05.11.2015 beschlossenen Satzung über die Festset-
                                                                                                                                   zung der Realsteuerhebesätze festgelegt. Diese wurde im                Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
    Krippe halbtags (5 Std.) oder           157,00€
                                                                                                                                   Amtsblatt der Stadt Bergen Nr. 4/2015 vom 26.11.2015                   Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg,
    Unter 3-Jährige in KiGa-Gruppe                                                                §4
    halbtags (5 Std.)                                                                                                              öffentlich bekanntgegeben. Die zum 01.01.2016 in Kraft                 Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg eingelegt wer-
                                                                    1. Die Stadt Bergen bietet eine Schulkinderbetreuung für       getretene Satzung hat weiterhin für das Jahr 2019 Be-                  den.
    Krippe ganztags (8 Std.) oder           252,00€                    Grundschulkinder im Rahmen einer sonstigen Gruppe           stand.
    Unter 3-Jährige in KiGa-Gruppe                                     nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Kindertagesstättengesetz an.
    ganztags (8 Std.)
                                                                                                                                   Die Hebesätze der Grundsteuer wurden darin wie folgt                   Bergen, 27. Dezember 2018
                                                                    2. Die zu zahlenden Gebühren betragen:
                                                                                                                                   festgesetzt:
                                                                            Schulkinderbetreuung an der                                                                                                   Stadt Bergen
   Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Krip-                                                                        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
   pengruppen im Stadtgebiet Bergen, ermäßigt sich die                         Eugen-Naumann-Schule:                                                                                                      Der Bürgermeister
                                                                                                                                   (Grundsteuer A)			                  450 v.H.
   Gebühr für das 2. (jüngere) Kind um 50 v. H. Der Krip-                                                                                                                                                 In Vertretung
                                                                         Mo. bis Do. nachmittags in Ergän-     28,00€              für die Grundstücke
   penbesuch des 3. und weiterer Kinder aus einer Familie
                                                                         zung zur Ganztagsschule               monatl.             (Grundsteuer B)			                   400 v.H.                          gez. Frank Juchert
   ist gebührenfrei. Ein beitragsfrei gestelltes Kind in einer
   Krippengruppe wird bei der Festlegung der Entgelte für                                                                          Nach § 27 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung               Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Celle
                                                                         freitags nach dem Vormittagsunter-    22,00€
   die anderen Kinder der Familie nicht als „Zählkind“ bei                                                                         vom 07.08.1973 (BGBl. I S 965), geändert durch Artikel
                                                                         richt und an einzelnen Ferientagen,   monatl.
   der Ermittlung des Mehrkindsvorteils berücksichtigt.                  die schuljährlich am Beginn des                           38 des Jahressteuergesetztes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.
2. Das Entgelt für die Teilnahme am Mittagessen beträgt                  Schuljahres festgelegt werden                             2794) und des § 14 des Niedersächsischen Kommunalab-
   für die Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjah-              Wochenweise Ferienbetreuung in        60,00€
                                                                                                                                   gabengesetzes in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl
   res 50,00 € im Monat; die Kosten für ein Einzelessen                  den Oster-, Sommer- und Herbst-          wö-              S. 121) können Steuern bzw. öffentliche Abgaben durch
   betragen 2,50 Euro.                                                   ferien                                chentl.             öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
                                                                         (inkl. Mittagsverpflegung)
Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
28. Januar 2019 (5. KW)                   Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                Seite 8   28. Januar 2019 (5. KW)                     Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                Seite 9

Kostentarif für die Saalbetriebe                                                                                               Nutzungs- und Mietbedingungen für das Stadthaus                       Die Säuberung der Tische und Stühle vor und nach der
                                                                 4.0        Leihgebühren Nur für den Gebrauch im Stadthaus;                                                                          Veran- staltung ist vom Mieter vorzunehmen. Sonder-
                                                                                                                               1. Der Mieter des Stadthauses trägt das gesamte Risiko                vereinbarun- gen sind möglich, werden jedoch nach
                                                                            kein „Außer-Haus-Verleih“                             der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und
1.0      Nutzungsentgelt				                                                                                                                                                                         Stundensatz abgerechnet.
                                                                 4.1        Kaffeegedeck, pro Gedeck                 0,30 €       nach- folgenden Abwicklung. Er haftet insbesondere
                                                                                                                                  für alle von den Veranstaltern, seinen Beauftragten,            8. Der Mieter darf nicht mehr Personen Zutritt gewähren,
                                                                 4.2        Platzgedeck, pro Gedeck                  0,40 €                                                                          als der Bestuhlungsplan für die angemieteten Räume
                                                                                                                                  von den Gästen und Besuchern sowie von Dritten ver-
1.1      Saal 1				                               175,00 €       4.2.1      Tischgedeck, pro Gedeck		                0,50 €                                                                          Plätze ausweist.
                                                                                                                                  ursachten Personen- und Sachschäden. Er hält die Stadt
         + Foyer 				                              22,00 €       4.3        Geschirrteile, pro Stück		               0,20 €       Bergen (Vermieterin) frei von allen Schadenersatzan-            9. Die Vermieterin übergibt die gemieteten Räume und
         insgesamt			                             197,00 €       4.4        Gläser, pro Glas			                      0,20 €       sprüchen, die im Zusam- menhang mit der Benutzung                  Ein- richtungen in ordnungsgemäßem Zustand, wovon
                                                                                                                                  des Stadthauses geltend gemacht werden können.                     sich der Mieter bei der Übergabe zu überzeugen hat.
                                                                 4.5        Ersatzbeschaffung, nach Kostenrechnung                                                                                   Beanstan- dungen sind bei der Übergabe schriftlich in
                                                                                                                               2. Das Benutzungsentgelt (gemäß Kostentarif - siehe An-
1.2      Theke (in Saal 1)			                      18,00 €                                                                        lage) für die angemietete Räumlichkeit ist spätestens              das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Verspätete Be-
1.3      Küche				                                118,00 €       4.6        Stuhlhusse			                           7,50 €        fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der               anstandungen können nicht berücksichtigt werden.
                                                                                                                                  Stadt Bergen einzuzahlen. Geschieht dies nicht recht-              Nach der Veranstaltung sind die gemieteten Räume
                                                                 4.7        Tischhusse für Stehtisch		              5,00 €
                                                                                                                                  zeitig, behält sich die Vermieterin vor, dem Mieter die            besenrein, die Einrichtungen ordnungsgemäß und das
                                                                 4.8        Tischdecke			                           5,00 €                                                                           Leihgeschirr sauber vom Mieter an die Vermieterin zu
1.4      Saal 2				                                73,00 €                                                                        Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten zu versagen.
                                                                                                                                                                                                     übergeben. Es hat nach Terminabsprache eine Überga-
         + Foyer 				                              22,00 €                                                                        Auf die Berechnung des Nutzungsentgeltes kann auf
                                                                 5.0        Entsorgung                                                                                                               be durch den Mieter an die Vermieterin zu erfolgen.
         insgesamt			                              95,00 €                                                                        Antrag ganz oder teilweise verzichtet werden bei Be-               Wird hierbei z.B. ein erhöhter Reinigungsaufwand fest-
                                                                 5.1        Restmüllentsorgung bis 80l		           6,00 €         nefizveranstaltungen oder Veranstaltungen von allge-               gestellt (evtl. durch Mehraufwand bei der Parkettpfle-
                                                                                                                                  meinem und besonderem öffentlichen Interesse. Der                  ge), wird dieser schriftlich protokolliert und nachträg-
1.5      Foyer				                                 22,00 €                                                                        Antrag ist formlos, aber schriftlich zu stellen.                   lich nach Stundensatz in Rechnung gestellt.
                                                                 6.0        Umsatzsteuer			                      z. Zt. 19%
1.6      Sektbar				                               22,00 €                                                                        Der Mieter ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflicht-      10.Der Mieter stellt auf seine Kosten Kassen-, Garderoben-
1.7      Ratssaal                                                                                                                 versicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist mit dem                und Ordnungspersonal in ausreichender Anzahl. Er ist
                                                                 Auf die Berechnung des Nutzungsentgeltes kann auf An-            unterschriebenen Vertrag vorzulegen.
         keine Vermietung;                                                                                                                                                                           für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung
                                                                 trag ganz oder teilweise verzichtet werden bei Benefizver-       Die Vermieterin behält sich vor, die Hinterlegung einer
         Nur für Sitzungen der Stadt Bergen                                                                                                                                                          verantwortlich. Der Mieter übernimmt für dieses Perso-
                                                                 anstaltungen oder Veranstaltungen von allgemeinem und            Sicherheit bis zur Höhe von 1.500 € je Veranstaltung               nal vollen Versicherungsschutz.
1.8      Alter Gerichtssaal		                      18,00 €       besonderem öffentlichen Interesse. Der Antrag ist formlos,       zu verlangen.                                                   11.Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Gegen-
                                                                 aber schriftlich zu stellen.                                  3. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden,               stände, die in der Garderobe abhandenkommen.
2.0      Energiekostenzuschlag (Heizung/Klimaanlage)                                                                              die vor, während oder nach einer Veranstaltung dem              12.Die für die Veranstaltungen vorgeschriebenen behördli-
                                                                                                                                  Mieter, seinen Beauftragten sowie dem eingebrachten                chen Genehmigungen sind vom Mieter rechtzeitig ein-
2.1      Saal 1				                             73,00 €
                                                                                                                                  Gut oder den Veranstaltungsbesuchern durch Dritte                  zuholen.
2.2      Saal 2				                             14,00 €                                                                           oder höhere Gewalt zugefügt werden.
                                                                                                                                                                                                  13.Der Mieter verpflichtet sich, den Erwerb der Auffüh-
2.2      Küche				                              22,00 €                                                                        4. Kann eine vertraglich vereinbarte Veranstaltung aus                rungsrechte bei der GEMA zu regeln und die dafür fäl-
2.3      Foyer				                                7,00 €                                                                          Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat,               ligen Gebühren zu entrichten.
                                                                                                                                  nicht statt- finden, so trägt der Mieter seine bis dahin
2.4      Sektbar				                              7,00 €                                                                                                                                          14.Die Bestimmungen der niedersächsischen Bauordnung,
                                                                                                                                  entstandenen Kosten selbst. Er hat auch die der Ver-
2.5      Ratssaal                                                                                                                 mieterin erwachsenen Kosten zu tragen und den ver-                 der niedersächsischen Versammlungsstättenverord-
         keine Vermietung;                                                                                                        einbarten Mietzins zu zahlen.                                      nung und der Gesetze zum Schutz der Jugend - in der
                                                                                                                                                                                                     jeweils gültigen Fassung - sind zu beachten.
         Nur für Sitzungen der Stadt Bergen                                                                                    5. Änderungen oder Einbauten an Einrichtungen und
                                                                                                                                  Anla- gen des Stadthauses bedürfen der schriftlichen            15.Die Vermieterin übt in allen Räumen des Stadthauses
2.6      Alter Gerichtssaal		                   14,00 €
                                                                                                                                  Genehmigung der Vermieterin. Sie gehen zu Lasten                   und auf dem Grundstück das Hausrecht aus, soweit es
                                                                                                                                  des Mieters. Das Befestigen von Einbauten mit Nägeln               nicht kraft gesetzlicher Vorschrift (Nds. Versammlungs-
3.0     Reinigungspauschalen                                                                                                      oder Schrauben am Fußboden oder an der Wandbe-                     stättenverordnung) bei öffentlichen Versammlungen
3.1     Saal 1				                         66,00 €                                                                                kleidung ist nicht gestattet. Der Mieter trägt die Kosten          dem Mieter zusteht. Die Beauftragten der Vermieterin
                                                                                                                                  für die Wiederherstel- lung des ursprünglichen Zustan-             dürfen in der Ausübung ihres Dienstes nicht behindert
3.2     Saal 2				                         42,00 €                                                                                                                                                   werden. Sie haben - soweit erforderlich - Zutritt zu den
                                                                                                                                  des. Für alle vom Mieter eingebrachten Gegenstände
3.2     Küche				                          24,00 €                                                                                übernimmt die Vermieterin keine Verantwortung; sie                 vermieteten Räumen.
3.3     Foyer				                          14,00 €                                                                                lagern ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm         16.Jede Art von Werbung im Stadthaus und in den Außen-
3.4     Sektbar				                        12,00 €                                                                                zugewiesenen Räumen. Der Mieter hat die Pflicht, mit-              an- lagen bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Vermie-
                                                                                                                                  gebrachte Gegenstände nach der Veranstaltung bis zur               terin.
3.5     Ratssaal
                                                                                                                                  Abnahme unverzüglich auf seine Kosten zu entfernen.             17.Der Mieter ist nur mit schriftlicher Genehmigung der
        keine Vermietung;                                                                                                         Die Dokumentation erfolgt im Rücknahmeprotokoll.                   Ver- mieterin berechtigt, die Räume und Einrichtungen
        Nur für Sitzungen der Stadt Bergen                                                                                     6. Bei Veranstaltungen von allgemeinem und besonderem                 ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvermieten.
3.6     Alter Gerichtssaal		               18,00 €                                                                                öffentlichen Interesse oder bei Benefizveranstaltungen          18.Mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich,
Auf eine mögliche Erhöhung der Reinigungspauschale                                                                                besteht die Möglichkeit, die Technik des Stadthauses               wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
nach der Abnahme wird hingewiesen                                                                                                 (Beamer, Beschallungsanlage, Konzertflügel, Nebel-              19.Erfüllungsort ist Bergen, Gerichtsstand ist Celle.
                                                                                                                                  maschine, Leinwand, Lichtpult) zu nutzen. Der Mieter
(siehe Nr. 9 der Nutzungs- und Mietbedingungen für                                                                                erhält durch den Hausmeister bei der Übergabe eine
das Stadthaus)                                                                                                                    Einweisung in die Technik und ist dann für die Dauer            STADT BERGEN
                                                                                                                                  der Veranstaltung dafür verantwortlich. Die Einweisung
                                                                                                                                  muss schriftlich dokumentiert werden.                           Der Bürgermeister
                                                                                                                               7. Das Aufstellen und Abräumen von Tischen und Stüh-
                                                                                                                                  len vor und nach der Veranstaltung obliegt dem Mieter.
28. Januar 2019 (5. KW)                    Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                 Seite 10   28. Januar 2019 (5. KW)                     Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                Seite 11

Entgeltordnung der Stadtbücherei Bergen                           BÜRGERINFORMATIONEN                                             Stadt Bergen: Anmeldung zur Kinderbetreuung                        Kostenlose Auskunft und Beratung in allen Ren-
ab 01.01.2019                                                                                                                     ab August 2019                                                     tenangelegenheiten
                                                                  Das Familien-und Seniorenservicebüro (FSSB)
1. Die Benutzergebühren betragen für                              informiert:                                                     Die Stadt Bergen möchte auch in diesem Jahr rechtzeitig            Im Rahmen ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht stellt die
   b. Benutzer bis 16 Jahre und Schüler gebührenfrei                                                                              über die Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze               Deutsche Rentenversicherung Bund einen Versichertenbe-
                                                                  ~Ehrenamtliche begleiten Senioren im Alltag ~                   zum 01.08.2019 entscheiden. Alle Erziehungsberechtig-              rater vor Ort zur Verfügung.
   c. Benutzer ab 16 Jahre
                                                                  Nächste Fortbildung Seniorenbegleitung (DUO) beginnt im         ten werden daher gebeten, den benötigten Kindergarten-
       halbjährlich		               10,00 €                                                                                                                                                          Herr Ulrich Hornbostel hält jeden ersten Dienstag im Mo-
                                                                  Februar 2019!                                                   oder Krippenplatz bis spätestens zum 05.02.2019 zu be-
       jährlich			15,00 €                                                                                                                                                                            nat von 14:00 bis 17:00 Uhr im Stadthaus Bergen, Lange
                                                                                                                                  antragen. Wer seinen Bedarf für 2019 bereits in einer der
   d. Ermäßigt: Auszubildende, Studenten,                         In Kooperation mit der Ev. Familien-Bildungsstätte (FABI)                                                                          Straße eine Sprechstunde ab.
                                                                                                                                  Betreuungseinrichtungen angemeldet hat, braucht nichts
       Freiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende,              startet wieder eine Fortbildung zur DUO Seniorenbeglei-         weiter zu veranlassen.                                             Die Bearbeitung solcher Anträge ist nur nach vorheriger
       Sozialleistungsempfänger und                               tung. Die Qualifizierung umfasst 14 Bausteine mit 72 Un-                                                                           Terminvereinbarung über:
       Schwerbehinderte ab 50% GdB                                terrichtsstunden und findet immer montags von 9.00 bis          Die Antragsformulare für die verbindliche Anmeldung der
       jährlich			10,00 €                                         12.00 Uhr statt. Teil der Fortbildung ist ein Praktikum in      Kinder zum 01.08.2019 und für die voraussichtlich ge-              Frau Susanne Hallmann
                                                                  einem Seniorenkreis, Alten-und Pflegeheim oder in einer         wünschte Anmeldung für spätere Zeitpunkte erhalten Sie
   e. Partnerkarte (zwei Benutzer ab 16 Jahre)                                                                                                                                                       Standesamt Tel: 05051/47919 oder
                                                                  Pflegewohngemeinschaft (mind. 20 Stunden)                       in den Kindertagesstätten, im Rathaus und auf der Home-
       jährlich			22,00 €
                                                                                                                                  page der Stadt Bergen (www.bergen-online.de unter der              Frau Susanne Slottke
       e) Ehrenamtskarteninhaber,                                 Seniorenbegleitende bilden mit dem zu Begleitenden ein          Rubrik Formulare/Verschiedenes).                                   Standesamt Tel: 05051/47924
       ehrenamtliche Mitarbeiter/Vorleser,                        DUO! Diese gewinnbringende Tätigkeit für beiden Seiten
       Mitarbeiter/ehemalige Mitarbeiter der                      erfordert auch in Bergen immer mehr engagierte Men-             Die ausgefüllten Anträge können direkt in der jeweiligen           möglich.
       Stadtbücherei Bergen gebührenfrei                          schen, die sich für die Belange älterer Menschen einsetzen      Kindertagesstätte abgegeben werden, die Sie als Erst-
2. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 5,00 €                                                                               wunsch angeben.                                                    Bitte melden Sie rechtzeitig Ihre Terminwünsche an.
                                                                  wollen. Aufgaben, die Seniorenbegleiter/innen erwarten,
3. Säumnisentgelt für das Überschreiten der Leihfrist             sind beispielsweise Vorlesen, Zuhören, gemeinsam Spazie-        Für weitere Auskünfte stehen die Leiterinnen der Kinderta-         Die Bearbeitung von Rentenangelegenheiten durch Mitar-
   pro Woche je Medium              1,00 €                        ren gehen, gemeinsam Einkaufen, Schach spielen und vie-         gesstätten sowie Claudia Parr von der Stadt Bergen unter           beiter/innen der Stadt Bergen ist nicht möglich.
   Ab der 5. Woche zusätzlich ein pauschales Entgelt              les mehr, je nach eigenen Interessen und Fähigkeiten. Viele     der Telefonnummer 05051/479-25 zur Verfügung.                      Sl. 11.12.2018
   					10,00 €                                                   der bereits aktiven Seniorenbegleiter/-innen sind nicht sel-
                                                                  ten selbst bereits über 60 Jahre alt und freuen sich darüber,   Das gesamte Angebot der Kinderbetreuung wird unter der
4. Schadenersatz bei Verlust von Medien oder Sach-                                                                                Rubrik „Leben & Freizeit“ / Einrichtungen / Kindergärten
                                                                  für andere da zu sein, etwas von ihrer Zeit schenken zu
   beschädigung, die zur Aussonderung des Mediums                                                                                 auf der Homepage der Stadt Bergen unter www.bergen-
                                                                  können und anderen Menschen ihre Einsamkeit zu ver-
   führen, ist das Medium vom Benutzer in Höhe des                                                                                online.de umfassend dargestellt.
                                                                  treiben.
   Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert, zzgl. Einarbei-
   tungsgebühr, zu ersetzen                                                                                                       Neben dem Betreuungsangebot über die Kindertagesstät-              Anmeldung zur Sportlerehrung 2019
   Für kleinere Beschädigungen an Medien                                                                                          ten gibt es auch ein Betreuungsangebot über qualifizierte
                                                                                                                                  Tagespflegepersonen, das sich an Eltern richtet, die sich für      Die Stadt Bergen möchte auch im Jahr 2019 wieder dieje-
   und verlorene Beilagen			                       3,00 €
                                                                                                                                  ihre Kinder eine flexible Betreuung in Kleingruppen von bis        nigen Sportlerinnen und Sportler ehren, die sich im Laufe
5. Einarbeitungsgebühr bei Schadenersatz           3,00 €                                                                                                                                            des Jahres 2018 durch besondere sportliche Leistungen
                                                                                                                                  zu fünf Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson wün-
6. Abholung von nicht zurück gegebenen Medien                                                                                     schen. Auch für die Abdeckung von Randzeiten, z.B. vor             hervorgetan haben. Geehrt werden sollen Sportler aus Ber-
   durch Boten je Botengang                        10,00 €                                                                        oder nach dem Kindergarten/ der Schule oder bei Schicht-           gen und den Ortschaften, die eine Meisterschaft ab Kreise-
7. Vorbestellung pro Medium                          1,00 €                                                                       dienst der Eltern, kann das Betreuungsangebot in An-               bene oder höherwertig gewonnen haben.
8. Bearbeitungsgebühr pro Fernleihbestellung       3,00 €                                                                         spruch genommen werden. Die Vermittlung erfolgt über               Um möglichst alle diese Sportler berücksichtigen zu kön-
                                                                                                                                  das Familien- und Seniorenservicebüro der Stadt Bergen.            nen, werden die Vereinsvorstände schon jetzt gebeten,
9. Gebühr für Internet-Nutzung je angefangene Stunde
                                                                                                                                  Bitte wenden Sie sich an Silvia Nitsche, Telefonnummer             diejenigen Sportlerinnen und Sportler zu benennen, die
   						                                            1,00 €
                                                                                                                                  05051/479-29.                                                      die Voraussetzungen nach den Richtlinien der Stadt Ber-
10.Computerausdrucke
                                                                                                                                                                                                     gen über die Förderung des Sports und der Jugendarbeit
   DIN A4 schwarz/weiß pro Seite		                   0,20 €
                                                                                                                                  Bestandserhebung der Vereine 2019                                  erfüllen.
   Din A4 farbig pro Seite 			                       0,40 €
                                                                  Zur Erstinformation dürfen sich Interessierte gern auch an      Der Landkreis Celle führt wie in jedem Jahr eine Bestand-          Die gemeldeten Sportler müssen zum Zeitpunkt der erziel-
11.Kopien am Kopierautomat                                        das örtliche Familien- und Seniorenservicebüro im Rathaus
   DIN A4 pro Seite				                              0,10 €                                                                       serhebung der Vereine durch. Alle bekannten Vereine im             ten Meisterschaft mindestens das 12. Lebensjahr vollendet
                                                                  der Stadt Bergen, Zimmer 5, wenden. Sie erreichen uns           Bereich der Stadt Bergen werden daher in den nächsten              haben. Anmeldungen werden im Rathaus der Stadt Bergen,
   DIN A3 pro Seite 				                             0,25 €       persönlich während der Sprechzeiten Mo. und Mit. von            Tagen einen Fragebogen erhalten, der bis zum 15.02.2019            bei Frau Slottke unter der Telefonnummer 05051/47924
12.Ersatz eines Garderobenschlüssels               10,00 €        9.30 bis 12 Uhr sowie Di. und Do. von 14.30 bis 17 Uhr.         an die Stadt Bergen zurück gegeben werden sollte.                  oder per E-Mail an Susanne.Slottke@bergen-online.de ent-
13.Ausleih-Gebühr von elektronischen Geräten       5,00 €         Eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter den Rufnum-                                                                            gegen genommen.
   (E-Book-Reader etc.)                                           mern 05051/ 479-29 oder -18 möglich. Informations-Flyer         Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sportvereine.
   Schadenersatz bei Verlust des Gerätes oder Sachbe-             erhalten Sie auch über das FSSB!                                Diese werden über den Kreissportbund erfasst und erhal-            Selbstverständlich ist es auch möglich, verdiente ehrenamt-
   schädigung, das zur Aussonderung des Gerätes führt,                                                                            ten daher keinen Fragebogen. Für Rückfragen steht Ihnen            liche Mitarbeiter der Vereine oder auch Mitglieder von Na-
                                                                  Der nächste Kursstart ist für den 25. Februar 2019 vorgese-     im Rathaus Susanne Slottke unter Tel. 05051/479-24 oder            tionalmannschaften zu ehren. Auch in diesen Fällen wird
   ist das Gerät vom Benutzer in Höhe des Neu- bzw.               hen! Die Qualifizierung in der ev. Familien-Bildungsstätte
   Wiederbeschaffungswert (inkl. Zubehör),                                                                                        susanne.slottke@bergen-online.de zur Verfügung.                    darum gebeten, die Anmeldung mit entsprechender Be-
                                                                  Celle, Fritzenwiese 9 wird im Rahmen der Kooperation                                                                               gründung bei der Stadt Bergen einzureichen.
   zzgl. Einarbeitungsgebühr, zu ersetzen                         vom Senioren-und Pflegestützpunkt Celle mit dem orts-           In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis an
Die Entgeltordnung wird gültig ab dem 01.01.2019                  ansässigen Familien- und Seniorenservicebüro angeboten.         alle Vereine bitte Änderungen im Vorstand oder Vereins-            Um Anmeldung der Sportler bzw. Ehrenamtlichen wird bis
                                                                  Weitere Informationen sowie Anmeldung direkt bei der            gründungen mitzuteilen, damit das hier geführte Vereins-           zum 15.02.2019 gebeten.
Bergen, den 06.12.2018
                                                                  FABI unter Mail: info@fabi-celle.de oder Tel. 05141/90 90       register aktualisiert werden kann. Die Änderungen werden
                                                                                                                                                                                                     Sl. 11.12.2018
Rainer Prokop, Bürgermeister      L.S.                            365 oder im SPN-Seniorenstützpunkt, Fritzenwiese 46 in          dann ebenfalls im Internet auf www.bergen-online.de er-
                                                                  Celle unter der Rufnummer 05141/90 131 01.                      fasst.
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 84 des Landkreises Celle
am 13.12.2018.                                                                                                                    Sl. 11.12.2018
28. Januar 2019 (5. KW)                     Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                              Seite 12   28. Januar 2019 (5. KW)                               Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                              Seite 13

Spenden und Zuwendungen                                            Dinosaurier-Park Münchehagen                                 Aufruf an die Vereine der Stadt Bergen!
                                                                   38,50 € Freikarten für Fadenziehbude Weihnachtsmarkt
Stiftung Nds. Gedenkstätten                                                für Kita Eversen                                     Der bisherige Internetauftritt der Stadt Bergen soll optimiert und strukturierter gestaltet werden, damit ein benutzer-
300,-- € Bücherspende für Stadtbücherei                                                                                         freundliches, modernes und attraktives Angebot der Stadt Bergen gewährleistet werden kann. Das bisherige digitale
                                                                   Meyerhöms Bauernstube                                        Vereinsverzeichnis als Bestandteil des neuen kommunalen Internetauftritts wird somit eine inhaltliche und konzeptionelle
Kaufland Bergen                                                    10,00 € Gutschein für Fadenziehbude Weihnachtsmarkt
72,63 € Erlös Pfandbons, Krippe Neuer Weg                                                                                       Überarbeitung erfahren.
                                                                           für Kita Eversen
E. v. Meding                                                       Jana Weißenberg                                              Bitte teilen Sie uns daher Ihre aktuellen Daten mit, wie z.B.:
150,00 € Bergwerk                                                  50,00 € FFW Diesten                                          • Vereinssitz (inkl. Emailadresse und Telefonnummer)
verschiedene Einzahler                                             Spender möchte nicht genannt werden
Kollekte Gottesdienst, Bürgerbrunch                                                                                             • Vereinslogo
                                                                   25,00 € FFW Bergen
31,51 € Kita Neuer Weg                                                                                                          • Vereinsvorsitzende oder Vereinsvorsitzender
                                                                   verschiedene Einzahler
FFW Sülze                                                          710,00 € aus Eversen für Bouleplatz                          • Webadresse der Homepage
112,00 € Kita Sülze
                                                                   VR- Gewinnspargemeinschaft, VB Sila                          Fragen richten Sie bitte an Frau Susanne Slottke unter der
Edeka Markt GmbH                                                   600,00 €         6 VR-mobile Junior Car (Rutscheautos)
508,14 € Erlös Pfandbons, Familienbüro                             		               für die 6 städtischen Kitas                 Tel. 05051/479-24 oder unter susanne.slottke@bergen-online.de
Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark                 Schulverein Eugen-Naumann-Schule
200,00 € FFW Becklingen                                            469,00 €         Teppich für Forum
verschiedene Einzahler                                             		der Eugen-Naumann-Schule
Heimatverein, Unser Bergen eV, Bürgerstiftung Region Bergen        Schulverein Eugen-Naumann-Schule		                                                                                Abfuhrtermine 2019
1.700,00 € Bürgerbrunch für Bergwerk                               339,09 €         Sitzsäcke für Forum
verschiedene Einzahler
                                                                                                                                                                                        Stadt Bergen
                                                                   		der Eugen-Naumann-Schule
707,74 € Erlös Keider- und Spielzeugbörse, Kita Sülze
Fa. Cornils                                                        Die Stadt Bergen bedankt sich im Namen der begünstigten
500,00 € FFW Wohlde                                                Einrichtungen für die freundlich zugedachten Spenden.
Friedrich Cornils
500,00 € FFW Wohlde
Michael Otte                                                       Das Fundbüro der Stadt Bergen teilt mit:
200,00 € Dahlhof-Schule Sülze, Projekt Frau Luft, Kl. 2            In den Monaten September bis Dezember 2018 wurden                                                                                                                     Hotline Gelbe-Sack-Abfuhr
                                                                                                                                                    Telefon Müllabfuhr 05141 - 75 02 222
Nürnberger Spielkarten-Verlag GmbH                                 folgende Gegenstände bei der Stadt Bergen als Fundsache                                                                                                                     0800 - 589 19 72
85,92 € Kartenspiele und Spiele für Kita Sülze                     gemeldet und nicht abgeholt :
Lüneburgischer Landschaftsverband eV, Uelzen                       1 Armband,                                                                                                                                                  Bergen
40,00 € Buchspende für Museum		                                                                                                                                                                                         alle Ortsteile ohne          Bergen
                                                                   1 Kettenanhänger, silber mit 2 Steinchen,                                                                                                               Altensalzkoth,      nur   Altensalzkoth,
Kaufland Bergen		                                                                                                                                                             Bergen I             Bergen II            Diesten, Eversen,            Eversen,
                                                                                                                                                                                                                                                                          Bergen

116,97 € Erlös Pfandbons, Kita Neuer Weg                           1 Musikbox,                                                                                           (Kernstadt Bergen)   (Bergener Ortsteile)     Feuerschützenbostel,    Feuerschützenbostel,
                                                                                                                                                                                                                                                                        nur Diesten,
                                                                                                                                                                                                                                                                      Huxahl, Lindhorst
                                                                                                                                                                                                                        Hassel, Huxahl,             Hassel,
Helga und Wilhelm Alms                                             Damenfahrräder in weiß, rot, grün/silber, grün,                                                                                                    Kolenbach, Lindhorst,     Kolenbach,Sülze
1.000,00 €        Kita Neuer Weg                                                                                                                                                                                             Sülze
                                                                   Kinderfahrräder in weiß/lila, rot/silber,
verschiedene Einzahler
65,88 € Laternenumzug Sülze für Kita Sülze                         1 Herrenrad in königsblau,                                   Restmülltonne           Biotonne                      Papiertonne                                               Gelber Sack
                                                                                                                                  donnerstags          donnerstags         donnerstags           donnerstags                 freitags                montags              montags
Sciascia Holz GmbH			                                              versch. Handys der Marke ZTE, Mi.Com,                               10.01.2019        Sa 05.01.2019         17.01.2019          Sa 05.01.2019              Sa 05.01.2019              07.01.2019       Mi 02.01.2019
100,00 € Dahlhof-Schule Sülze, Projekt Feuer, Kl. 4                                                                                    24.01.2019           17.01.2019         14.02.2019              31.01.2019                 18.01.2019             21.01.2019           14.01.2019
                                                                   1 Umhängetasche,                                                    07.02.2019           31.01.2019         14.03.2019              28.02.2019                 01.02.2019             04.02.2019           28.01.2019
verschiedene Einzahler		                                                                                                               21.02.2019           14.02.2019         11.04.2019              28.03.2019                 15.02.2019             18.02.2019           11.02.2019
96,61 € Salinenfest Sülze 2018 für Skaterpark Sülze                1 Handtasche in Rucksackform,                                       07.03.2019           28.02.2019         09.05.2019           Fr 26.04.2019                 01.03.2019             04.03.2019           25.02.2019
                                                                                                                                       21.03.2019           14.03.2019         06.06.2019              23.05.2019                 15.03.2019             18.03.2019           11.03.2019
verschiedene Einzahler                                             1 Sportbeutel,                                                      04.04.2019           28.03.2019         04.07.2019              20.06.2019                 29.03.2019             01.04.2019           25.03.2019
                                                                                                                                       18.04.2019           11.04.2019         01.08.2019              18.07.2019                 12.04.2019             15.04.2019           08.04.2019
verschiedene Veranstaltungen
                                                                   1 Rucksack,                                                      Fr 03.05.2019        Fr 26.04.2019         29.08.2019              15.08.2019             Sa 27.04.2019              29.04.2019        Di 23.04.2019
3.000,00 €        Bundeswehr, Spielgerät Kita Sülze                                                                                    16.05.2019           09.05.2019         26.09.2019              12.09.2019                 10.05.2019             13.05.2019           06.05.2019

verschiedene Einzahler		                                           1 Mütze,                                                         Fr 31.05.2019           23.05.2019         24.10.2019              10.10.2019                 24.05.2019             27.05.2019           20.05.2019
                                                                                                                                    Fr 14.06.2019           06.06.2019         21.11.2019              07.11.2019                 07.06.2019          Di 11.06.2019           03.06.2019
100,00 €          Privatspende Bleckmarer Schützen                 1 Paar Lederhandschuhe,                                             27.06.2019           20.06.2019         19.12.2019              05.12.2019                 21.06.2019             24.06.2019           17.06.2019
		                für Kita Neuer Weg                                                                                                   11.07.2019           04.07.2019                                                            05.07.2019             08.07.2019           01.07.2019
                                                                   versch. Brillen,                                                    25.07.2019           18.07.2019                                                            19.07.2019             22.07.2019           15.07.2019
verschiedene Einzahler                                                                                                                 08.08.2019           01.08.2019                                                            02.08.2019             05.08.2019           29.07.2019
50,00 € Privatspende Bleckmarer Schützen                           div. Schlüssel                                                      22.08.2019           15.08.2019                                                            16.08.2019             19.08.2019           12.08.2019
                                                                                                                                       05.09.2019           29.08.2019                                                            30.08.2019             02.09.2019           26.08.2019
         für Kita Lukenstraße                                      Bei der Abholung der o.g. Gegenstände ist eine genaue               19.09.2019           12.09.2019                                                            13.09.2019             16.09.2019           09.09.2019
                                                                                                                                    Fr 04.10.2019           26.09.2019                                                            27.09.2019             30.09.2019           23.09.2019
Cezary Smol		                                                      Beschreibung bzw. ein Nachweis notwendig.                           17.10.2019           10.10.2019                                                            11.10.2019             14.10.2019           07.10.2019
10,00 € für Kita Lukenstraße		                                                                                                      Fr 01.11.2019           24.10.2019                                                            25.10.2019             28.10.2019           21.10.2019
                                                                   Auskünfte werden erteilt im Rathaus, Bürgerkontakt, Zim-            14.11.2019           07.11.2019                                                            08.11.2019             11.11.2019           04.11.2019
GMA Hermannsburg		                                                 mer 1,                                                              28.11.2019           21.11.2019                                                            22.11.2019             25.11.2019           18.11.2019
30,00 € Sachspende für Fadenziehbude Weihnachtsmarkt                                                                                   12.12.2019           05.12.2019                                                            06.12.2019             09.12.2019           02.12.2019
         für Kita Eversen                                          bei Claudia Sander, Tel.: 05051/479-27 oder Sie schauen          Sa 28.12.2019           19.12.2019                                                            20.12.2019             23.12.2019           16.12.2019
                                                                                                                                                                                                                                                                              30.12.2019
                                                                   unter www.bergen-online.de.
                                                                                                                                                                                         Weihnachtsbaum-Abfuhr Fr 18.01.2019
28. Januar 2019 (5. KW)                 Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                              Seite 14   28. Januar 2019 (5. KW)                   Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1                                   Seite 15

BEKANNTMACHUNGEN STÄDTISCHER BETRIEBE                          Bekanntmachung zum Zwecke der Öffentlichen                                                                                    Härtebereiche und Zusatzstoffe für das
UND EINRICHTUNGEN                                              Zustellung                                                                                                                    Trinkwasser
                                                               Gemäß § 1 des Niedersächsischen Verwaltungszustellungs-                                                                       Nach § 9 des „Gesetzes über die Umweltverträglichkeit
Ansprechpartner                                                gesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungs-                                                                       von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reini-
 Allgemeine Auskünfte:     Ramon Guse                          gesetz in den zurzeit geltenden Fassungen                                                                                     gungsmittelgesetz, WRMG)“ in der Fassung der Bekannt-
                           Wirtschaftsbetriebe ­Bergen                                                                                                                                       machung vom 17.Juli 2013 (BGBI. I S. 2538), das zuletzt
                                                               wird hiermit
                           GmbH                                                                                                                                                              durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I
                           Harburger Straße 12                 Herrn Kieren Day                                                                                                              S. 2774) geändert worden ist, gibt die Stadtwerke Bergen
                           29303 Bergen                                                                                                                                                      GmbH den Härtebereich des Trinkwassers bekannt.
                                                               letzte bekannte Anschrift
                           Tel. 05051/70399-0                                                                                                                                                Im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Bergen hat das
                                                               Koppelweg 30
 Technische Auskünfte:                                                                                                                                                                       Wasser eine Härte von 1,20 mmol/l, das entspricht 6,72 °
                                                               29303 Bergen                                                                                                                  d. H (Härtebereich weich). Probenummer P18-2855 vom
 Gasanschluss              Herr Gollmer
                                                               ein Schriftstück des Abwasserzweckverbandes Örtzetal                                                                          05.11.2018
                           Herr Schneider
                           Celle-Uelzen Netz GmbH              (Aktenzeichen 1120346)                                                                                                        Im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Sülze hat das
                           Sprengerstraße 2                                                                                                                                                  Wasser eine Härte von 1,70 mmol/l, das entspricht 9,52 °
                           Tel. 05141/16-5300                  öffentlich zugestellt.                                                                                                        d. H. (Härtebereich mittel). Probenummer P18-1202 vom
 Wasseranschluss           Michael Sander                      Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang                                                                       15.05.2018
                           Stadtwerke Bergen GmbH              gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen                                                                       Grenzwerte
                           Harburger Straße 12                 können.
                           29303 Bergen                                                                                                                                                           Härtebereich      Calciumcarbonat    Härte in Grad deut-
                                                               Das Schriftstück kann während der Öffnungszeiten einge-                                                                                                   mmol/l         scher Härte (°dH)
                           Tel. 05051/70399-30
                                                               sehen werden bei dem
 Abwasseranschluss         Peter Meinecke                                                                                                                                                             weich             0 bis 1,5          0 bis 8,4 °dH
                                                               Abwasserzweckverband Örtzetal
                           Stadtwerke Bergen GmbH                                                                           Öffnungszeiten des Stadtbades                                             mittel           1,5 bis 2,5        8,4 bis 14 °dH
                           Klärwerk, Bostels Wiesen            Harburger Straße 12                                                                                                                     hart           mehr als 2,5       mehr als 14°dH
                           29303 Bergen                                                                                     Das Hallenbad ist geöffnet:
                           Tel. 05051/8540                     29303 Bergen                                                 Montag bis Freitag                                               Gemäß § 15 Abs 5 gibt die Stadtwerke Bergen GmbH
                                                               		                                                           06.30 bis 09.00 Uhr                                              folgende, in der Wasseraufbereitung verwandten Zusatz-
 Stromanschluss            Herr Gollmer
                                                                                                                                                                                             stoffe bekannt:
 (nachrichtlich)           Herr Schneider                      Abwasserzweckverband Örtzetal                                Montag bis Mittwoch und Freitag
                           Celle-Uelzen Netz GmbH                                                                           14.00 bis 20.00 Uhr                                                Aufbereitungsstoff    Verwendungs-          Bemerkung
                           Sprengerstraße 2                    gez. L.S.                                                                                                                          Stoffname         zweck Wirkung
                                                                                                                            Samstag, Sonntag und an Feiertagen
                           Tel. 05141/16-5300                  (Kirchhoff)                                                                                                                         MagnoDol           Aufhärtung          Filter-material
                                                                                                                            08.00 bis 13.00 Uhr
 Störungsdienste:                                                                                                                                                                              (Calcium-carbonat,
                                                                                                                            In den Ferien zusätzlich                                                                pH-Wert-Anhe-
                                                                                                                                                                                                      fest)
 Gas, Strom                0800/7864357                                                                                     Montag bis Freitag: 13.00 bis 20.00 Uhr                                                     bung
 Wasser                    0172/5103819                        Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreis Celle
 Abwasser                  0172/5426931                                                                                     Feiertage
                                                                                                                            Neujahr, Ostersonntag, Himmelfahrt und 1. Weihnachts-
                                                                                                                            feiertag bleibt das Hallenbad geschlossen.

                                                                                                                                                                                             Informationen über die Mess- und Eichverord-
                                                                                                                                                                                             nung (MessEV) und die Nacheichung von Wasser-
                                                                                                                                                                                             zählern
Allgemeine Tarife der Stadtwerke Bergen GmbH für die Versorgung mit Wasser
                                                                                                                                                                                             Nach der derzeit gültigen Mess- und Eichverordnung (Mes-
Die Allgemeinen Tarife für die Wasserversorgung mit Wasser durch die Stadtwerke Bergen GmbH werden ab dem                                                                                    sEV) vom 01.01.2015 in der z. Zt. gültigen Fassung be-
01.07.2018 wie folgt geändert:                                                                                                                                                               steht für Kaltwasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr
1.4 Sonstige Verrechnungspreise				Netto		inkl. USt                                                                                                                                          verwendet werden, eine Eichpflicht. Die Zähler müssen
                                                                                                                                                                                             geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle be-
Bei der Wasserlieferung für sonstige vorübergehende Zwecke werden neben dem Mengenpreis gem. Ziffer 1.2 folgende                                                                             glaubigt sein.
Verrechnungspreise berechnet.
                                                                                                                                                                                             Dies gilt auch für die Zähler, die für den Einbau ins Netz be-
Mindestgebühr Standrohr bis Qn 10			                        100,00 €             107,00 €                                                                                                    reitgehalten werden. Die Eichgültigkeit des Wasserzählers
Ab dem 11. Arbeitstag Standrohr bis Qn 10		                 2,50 €/Tag           2,68 €/Tag                                                                                                  beträgt sechs Jahre.
                                                                                                                                                                                             Somit werden im Stadtgebiet von Bergen durch Mitarbeiter
                                                                                                                                                                                             der Stadtwerke Bergen GmbH im Jahre 2019 alle Wasser-
Der vollständige Wortlaut der „Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Wasser“ liegt bei der Stadtwerke Bergen                                                                             zähler ausgewechselt, die 2012/2013 beglaubigt wurden.
GmbH, Harburger Straße 12, 29303 Bergen, zur Einsichtnahme aus. Der Text kann auch im Internet eingesehen werden
oder unseren Kunden auf Wunsch kostenlos übersandt werden.                                                                                                                                   Dem Anschlussnehmer entstehen dadurch keine zusätzli-
                                                                                                                                                                                             chen Kosten
Bergen, 27. Juni 2018
Stadtwerke Bergen GmbH
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