Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Postwurfsendung an sämtliche Haushalte Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen 49. Jahrgang Bergen, den 28. Januar 2019 (5. KW) Nr. 1 Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen ein für das Jahr 2019 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Mein www.bergen-online.de besonderer Dank gilt den ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Personen, die sich für die Gesellschaft einsetzen und so zu einem besseren Miteinander beitragen - egal, in welchem Bereich. Wir können uns auf ein spannendes, aber auch geschäftiges Jahr freuen. Für Spannung wird mit Sicherheit die kommende Bürgermeister- und Europawahl am 26. Mai 2019 sorgen. Für Geschäftigkeit die vielen Projekte im Bereich der Stadtentwicklung, die 2019 anstehen. Besonders hervorzuheben sind folgende geplante Investitionen: Die Maßnahme mit dem größten Umfang spiegelt der Neubau einer Kindertagesstätte in der Beethovenstraße wider. Der beabsichtigte Neubau sieht ein Investitionsvolumen in Höhe von 3,6 Mio. € vor. Die Förderung beträgt 2.914.700 €. Somit beträgt der Eigenanteil der Stadt Bergen rund 690.000 €. Zudem möchte ich erwähnen, dass im Bereich Brandschutz die Anschaffung von zwei Fahr- zeugen vorgesehen ist. Die Ortsfeuerwehr Bergen soll ein Tragkraftspritzfahrzeug (TSF-W/ MLF) für 160.000 € erhalten. Die Ortsfeuerwehr Sülze ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) für 25.000 €. In Bezug auf die Bühnentechnik und auch die Beleuchtung ist unser Stadthaus ein wenig in die Jahre gekommen, auch, was die heutigen Sicherheitsanforderungen betrifft. Daher sind für die Erneuerung der Bühnentechnik und die Umstellung der Saalbeleuchtung auf LED 130.000 € vorgesehen, wobei letztgenannte Maßnahme mit etwa 12.500 € gefördert wird. Für Umbaumaßnahmen an der Kindertagesstätte Sülze sind aktuell 140.000 € eingeplant. Weitere so genannte Active Panels, digitale Schultafeln, sollen für die Eugen-Naumann- Schule, die Hinrich-Wolff-Schule, die Grundschule Eversen und für die Dahlhof-Schule Sülze angeschafft werden. Diese Investitionen treiben die Stadt Bergen voran, gerade nach dem Abzug der britischen Truppen und dem immer noch immensen Wohnungsleerstand. Dadurch eröffnen sich aber auch Gestaltungsmöglichkeiten, die andere Kommunen und deren Entscheidungsträger kaum haben. Auch wenn Einzelne sich an Diskussionen und Entscheidungen reiben mö- gen, in der Gesamtbetrachtung befindet sich die Stadt Bergen auf einem hervorragendem Weg, der mit Risiken behaftet ist, in der Summe aber zweifellos mehr Chancen bietet und Anlass zur Zufriedenheit über das Erreichte gibt. Alle Beteiligten rufe ich zur Geschlos- senheit auf, diesen Weg weiter mit Ideen, Anregungen, Engagement und Einsatz für die Allgemeinheit und die Stadt Bergen zu gehen. Ihr Rainer Prokop
INHALTSVERZEICHNIS 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 3 BEKANNTMACHUNGEN 3 BEKANNTMACHUNGEN Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters am 26. Mai 2019 Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters der Stadt Bergen 3 Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeis- Straße, Ringstraße 10 - 47, Schlesier Straße, Stettiner ters am 26. Mai 2019 Straße, Tilsiter Straße, Van-Sytzama-Straße. Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung der Stadt Bergen 5 Wahlbezirk 2: (Wahlraum Städt. Kindergarten, Luken- Bekanntmachungen des Gemeindewahlleiters Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Kindertagesstätten in der Stadt Bergen 6 straße 8) der Stadt Bergen Am Falksmoor, Am Friedensplatz, Am Heisterkamp, Am Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der Grund- und Hundesteuer 2019 der Stadt Bergen 7 Für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / Museum, Am Umspannwerk, Amtland, Baumschulen- Kostentarif für die Saalbetriebe 8 des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Bergen weg, Belsener Straße, Berliner Straße, Bostels Wiesen, gebe ich bekannt: Celler Straße, Goldbergweg, Harburger Straße, He- Nutzungs- und Mietbedingungen für das Stadthaus 9 ckenweg, Hohner Kirchweg, Kaisersweg, Karlsruher 1. Allgemeine Hinweise Entgeltordnung der Stadtbücherei Bergen Straße, Kirchgasse, Kreugerwisch, Lange Straße, Luken- Für die Wahl gelten ab 01.01.2019 10 straße, Mühlendamm, Mühlenworth, Müllerweg, Räh- a. das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz menweg, Ringstraße 1 - 8, Römstedtstraße, Scheelen- (NKWG) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset- straße, Schulstraße, Siedbosteler Feld, Stoffregenweg, BÜRGERINFORMATIONEN 10 zes vom 17.09.2015 (Nds. GVBI. S. 186), Tummers Twiete, Unter den Eichen, Wiesenstraße. Das Familien-und Seniorenservicebüro (FSSB) informiert: 10 b. die Niedersächsische Kommunalwahlordnung Wahlbezirk 3: (Wahlraum Standesamt, Deichend 3) (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280, ber. Am Fienenbusch, Am Weinberg, Auf der Schanze, Bach- Stadt Bergen: Anmeldung zur Kinderbetreuung ab August 2019 11 S. 431) zuletzt geändert durch Verordnung vom straße, Bahnhofstraße, Beethovenstraße, Bergstraße, 07.08.2017 (Nds. GVBl. S. 255) Deichend, Drei Kronen, Ellings Damm, Hagener Straße, Bestandserhebung der Vereine 2019 11 c. die wahlrechtlichen Bestimmungen des Kommunal- Hans-Ruthotto-Straße, Henriettenstraße, Hubertusstra- Kostenlose Auskunft und Beratung in allen Rentenangelegenheiten 11 verfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 ße, Jägerstraße, Kärrnerstraße, Kreienberg, Kreuzweg, Anmeldung zur Sportlerehrung 2019 11 (Nds. GVBI. S. 576) zuletzt geändert durch Artikel Lönsstraße, Mozartstraße, Neuer Weg, Postweg, Raiff- 2 zur Änd. des Nieders. Gesetz zur Ausführung des eisenweg, Runde Straße, Schubertstraße, Seymourstra- Spenden und Zuwendungen 12 Achten Buchs des SGB vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. ße, Sülzweg, Tadewaldweg, Ziegeleiweg. S. 113) Wahlbezirk 4: (Wahlraum Städt. Bauhof, Fuhrhopsweg 6) Das Fundbüro der Stadt Bergen teilt mit: 12 2. Zeitpunkt der Wahl und einer evtl. erforderlichen Stich- Ahornstraße, Am Alten Sägewerk, Am Heidland, Am- Aufruf an die Vereine der Stadt Bergen! 13 wahl selweg, An der Bahn, Asternstraße, Beckersweg, Bir- Die Wahl findet am 26.05.2019 in der Zeit von 08.00 kenstraße, Drosselweg, Finkenweg, Fliederstraße, Fuhr- BEKANNTMACHUNGEN STÄDTISCHER BETRIEBE UND EINRICHTUNGEN 14 Uhr bis 18.00 Uhr statt. hopsweg, Gartenstraße, Ginsterstraße, Häger Döp, Erhält von mehreren Bewerberinnen / Bewerbern kei- Hermannsburger Straße, Im Hüllen, Kampweg, Kas- Ansprechpartner 14 ner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so fin- tanienstraße, Kleiberweg, Koppelweg, Lehnbergweg, Allgemeine Tarife der Stadtwerke Bergen GmbH für die Versorgung mit Wasser 14 det am 16.06.2019 eine Stichwahl, ebenfalls in der Zeit Lerchenweg, Lilienstraße, Lindenstraße, Meisenweg, von 8 bis 18 Uhr -unter den beiden Bewerberinnen / Narzissenstraße, Nelkenstraße, Paulmannsweg, Rosen- Bekanntmachung zum Zwecke der Öffentlichen Zustellung 14 Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten straße, Rütherbahn, Sägemühlenweg, Schwalbenweg, Stimmenzahlen erhalten haben (§ 45 b Abs. 3 Satz 2 Sperlingsweg, Tulpenstraße, Wallfurth, Zeisigweg. Öffnungszeiten des Stadtbades 15 NKWG). Wahlbezirk 5: (Wahlraum Sportheim Becklingen, Becklin- Härtebereiche und Zusatzstoffe für das 3. Gemeindewahlleiter gen 39) Trinkwasser 15 Ortsteil Becklingen Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes Informationen über die Mess- und Eichverordnung (MessEV) und die Nacheichung von Wasserzählern 15 (NKWG) ist für die Stadt Bergen Wahlbezirk 6: (Wahlraum Dorfgemeinschaftshaus Bel- a. Gemeindewahlleiter Bürgermeister Rainer Prokop, sen, Diecksdammweg 6) TERMINKALENDER 16 b. stellvertretender Gemeindewahlleiter Verwaltungs- Ortsteil Belsen fachwirt Frank Heins. Wahlbezirk 7: (Wahlraum Alte Schule Bleckmar, Im Mei- Der Gemeindewahlleiter und sein Stellvertreter sind im ßetal 2) Rathaus, Zimmer 23, Deichend 5-7, 29303 Bergen, wäh- Ortsteil Bleckmar rend der Dienststunden der Stadtverwaltung zu erreichen Wahlbezirk 8: (Wahlraum Feuerwehrwehrhaus Wohlde, (Telefon 05051/47911). Roxhüllener Weg 2) 4. Wahlbereich, Wahlbezirke Ortsteil Dohnsen Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters bil- Wahlbezirk 9: (Wahlraum Dorfhaus Hagen, Hagen 21) det das Wahlgebiet der Stadt Bergen einen Wahlbereich. Ortsteil Hagen Das Gebiet der Ortschaft Bergen wird in 4 Wahlbezirke Wahlbezirk 10: (Wahlraum Feuerwehrhaus Nindorf, Nin- eingeteilt: dorf 15) Wahlbezirk 1: (Wahlraum Stadtbücherei Bergen, Schulst- Ortsteil Nindorf raße 10) Wahlbezirk 11: (Feuerwehrgerätehaus Offen, Alte Straße 5) Altburgunder Weg, Am Hasselhorster Berg, Breslau- Ortsteil Offen er Straße, Danziger Straße, Eggersweg, Exiner Straße, Heinrich-Hellberg-Weg, Horstweg, Jaspersweg, Kö- Wahlbezirk 12: (Wahlraum Alte Schule Wardböhmen, nigsberger Straße, Memeler Straße, Neuland, Posener
28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 4 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 5 Alte Dorfstraße 10) 2. für jede sich bewerbende nichtdeutsche Unionsbürge- tenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind der Name nover, ihre Wahlbeteiligung an der Wahl angezeigt ha- Ortsteil Wardböhmen rin und für jeden sich bewerbenden nichtdeutschen der einreichenden Partei oder das Kennwort der ein- ben. Der Wahlanzeige sind die schriftliche Satzung und Unionsbürger zugleich mit der Zustimmungserklärung reichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurz- das schriftliche Programm der Partei sowie der Nach- Wahlbezirk 13: (Wahlraum Feuerwehrhaus Diesten, Dies- (Nr. 1) nach dem Muster der Anlage 9 zur NKWO eine bezeichnung verwenden, auch diese, oder der Name weis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvor- ten 50) Versicherung an Eides statt, der einreichenden Einzelbewerberin oder des einrei- stand beizufügen (§ 22 NKWG, § 32 NKWO). Ortsteil Diesten chenden Einzelbewerbers anzugeben. Parteien und a. über ihre oder seine Staatsangehörigkeit, Für die bereits zur Hauptwahl am 11.09.2016 vom Wahlbezirk 14: (Wahlraum Feuerwehrhaus Eversen, Ört- Wählergruppen haben ferner zu be-stätigen, dass die Landeswahlausschuss zugelassenen Parteien, gem Be- b. dass sie oder er weder durch Richterspruch nach zestraße 7A) Bewerberinnen und Bewerber bereits nach § 24 Abs. 1 kanntmachung der Landeswahlleiterin am 28.05.2015 deutschem Recht noch nach dem Recht des Her- Ortsteil Eversen NKWG aufgestellt worden sind. Die Wahlleitung hat die - LWL 11421/10-, ist eine erneute Wahlanzeige nicht kunftsmitgliedstaates von der Wählbarkeit aus- in Satz 2 genannten Angaben im Kopf der Formblätter erforderlich. Wahlbezirk 15: (Wahlraum Dorfgemeinschaftshaus Has- geschlossen ist und zu vermerken und die Ausgabe der Formblätter zu be- sel, Hassel 14) c. sofern nach den melderechtlichen Vorschriften scheinigen. Ortsteil Hassel eine Meldepflicht besteht, seit wann im Wahlge- 29303 Bergen den 03.01.2019 Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unter- Wahlbezirk 16: (Wahlraum Dorfgemeinschaftshaus Sülze, biet ein Wohnsitz begründet worden ist. stützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt per- Der Gemeindewahlleiter Dahlhofsweg 17) 3. für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine gemein- sönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der debehördliche Bescheinigung der Gemeinde über die Rainer Prokop Ortsteil Sülze Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Ge- Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 10a zur burt und Anschrift der Unterzeichnerin oder des Unter- Veröffentlicht im Amtsblatt Nr.3 2019 des Landkreises Zusätzlich werden ein bis zwei Briefwahlvorstände NKWO, zeichners anzugeben. Celle eingerichtet. 4. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestim- Für jede Unterzeichnerin und jeden Unterzeichner ist mung der Bewerberinnen und Bewerber und ihrer Rei- auf dem Formblatt der Anlage 6a zur NKWO oder ge- 5. Einreichung der Wahlvorschläge henfolge nach § 24 NKWG und dem Muster der Anla- sondert nach dem Muster der Anlage 7 zur NKWO eine Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Ar- ge 11a zur NKWO, Bescheinigung der Stadt, Gemeinde oder Samtgemein- tikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahl- 5. bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen de beizufügen, dass sie oder er in dem Wahlbereich berechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eine Versicherung an Eides statt nach § 24 Abs. 3 Satz wahlberechtigt ist, für den der Wahlvorschlag aufge- (Einzelbewerbern) eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 2 NKWG und dem Muster der Anlage 12 zur NKWO, stellt ist. Amtliche Bekanntmachung der Gemeindewahl- NKWG). Die Wahlvorschläge sind beim Gemeindewahl- leitung der Stadt Bergen 6. bei Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl, deren Eine wahlberechtigte Person darf nur je einen Wahlvor- leiter der Stadt Bergen, Deichend 5-7, 29303 Bergen, Bewerberinnen und Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4 schlag für die Bürgermeisterwahl unterzeichnen. Hat gemäß § 9.1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgeset- möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 22. Ap- oder 5 NKWG bestimmt worden sind, eine Bescheini- jemand mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, zes (NKWG) in Verbindung mit § 7 der Nieders. Kommu- ril 2019 um 18:00 Uhr einzureichen (§§ 45 d, 45 i, 21 gung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen un- nalwahlordnung (NKWO) hat der Rat der Stadt Bergen in i.V.m. 45 a NKWG, §§ 31 bis 33 NKWO). dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhan- gültig, die bei der Gemeinde oder der Samtgemeinde seiner Sitzung am 15.11.2018 wie folgt beschlossen: Der Wahlvorschläge müssen von dem für das Wahlge- den ist, nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu biet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtig- prüfen sind. gemäß § 9.2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgeset- 7. für jede Bewerberin oder jeden Bewerber, die oder der ten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Ein- zes (NKWG) ist Gemeindewahlleiter der der Partei angehört, Versicherung an Eides statt zur Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen zelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht Mitgliedschaft in einer anderen Partei, dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewer- Bürgermeister wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. 8. die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften ber gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschrif- Rainer Prokop nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeich- ten sind ungültig. 6. Höchstzahl der Bewerber Deichend 3 – 7 nerinnen und Unterzeichner (§ 30 Abs. 4 Nr. 2 und 3 Bei folgenden Parteien und Wählergruppen tritt für Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen NKWO), sofern Unterstützungsunterschriften beizu- die Bürgermeisterwahl an die Stelle der Unterschriften 29303 Bergen Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewer- bringen sind. nach § 21 Abs. 9 NKWG die Unterschrift des zuständi- bers (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Be- gen Parteiorgans oder des Vertretungsberechtigten der gemäß § 9.2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgeset- Die Unterlagen nach Nr. 6 entfallen für Wahlvorschläge zes (NKWG) ist stellvertretender Gemeindewahlleiter werbers enthalten (§ 45 d Abs. 1 NKWG). von Wählergruppen; die Unterlagen nach Nr. 4 - 7 für Ein- Wählergruppe (§§ 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 bis 3 NKWG 7. Inhalt und Form der Wahlvorschläge zelwahlvorschläge. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Ver- i.V.m. 45 a NKWG): Verwaltungsfachwirt Frank Heins sicherung an Eides statt nach Nr. 2 Buchst. a und b kann • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Deichend 3 – 7 Ein Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5a zur die Wahlleitung die Vorlage einer Auskunft der zuständi- NKWO eingereicht werden. Er muss enthalten: • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gen Behörde verlangen. 29303 Bergen • BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE) 1. Familiennamen, Vornamen, Beruf, Geburtstag, Ge- Wegen der näheren Einzelheiten weise ich auf § 32 NKWO burtsort, Wohnort und Wohnung eines jeden Bewer- • Freie Demokratische Partei (FDP) hin. Es wird außerdem auf die Bestimmungen der §§ 21 ff Bergen, den 10.12.2018 bers, • Alternative für Deutschland (AfD) NKWG und §§ 31 ff NKWO hingewiesen, die für die Ein- 2. Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer reichung der Wahlvorschläge gelten. • DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE) Rainer Prokop Partei eingereicht wird, • Wählergemeinschaft Bergen (WG Bergen) Bürgermeister 8. Unterschriften Wahlberechtigter 3. Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag 9. Wahlanzeige von einer Wählergruppe eingereicht wird, Der Wahlvorschlag muss von mindestens 160 Wahl- berechtigten des Wahlbereichs persönlich und hand- Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 4. Wahlgebiet und Wahlbereich (Stadt Bergen) Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Celle am schriftlich unterzeichnet sein (§ 45d Abs. 3 NKWG); Satz 1 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (das sind andere Wegen der näheren Einzelheiten weise ich auf § 21 NKWG 13.12.2018. die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unter- Parteien als CDU, SPD, GRÜNE, FDP, AfD und DIE LIN- ff. und § 31 NKWO ff. hin. zeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des KE) und an der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürger- Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: Wahlvorschlages nachzuweisen. meisters am 26.05.2019 teilnehmen wollen, weise ich Unterschriften Wahlberechtigter sind auf dem amtli- auf das Erfordernis der Wahlanzeige nach § 22 NKWG 1. die Erklärung einer jeden Bewerberin oder eines jeden hin. Diese Parteien können als solche nur dann Wahl- chen Formblatt nach Anlage 6a zur NKWO unter Be- Bewerbers nach dem Muster der Anlage 8 zur NKWO, vorschläge einreichen, wenn sie bis zum 9.04.2019 der achtung folgender Vorschriften zu erbringen: dass sie oder er für keine andere Wahl zur Bürgermeis- Nieders. Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Han- terin / zum Bürgermeister kandidiert, Die Formblätter werden auf Anforderung von mir kos-
28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 6 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 7 Satzung über die Erhebung von Gebühren und 3. Für die Inanspruchnahme der Früh- und Spätdienste Schulkinderbetreuung an der Dahlhof-Schule Diese Regelungen gelten für Steuern und Abgaben, bei Entgelten für die Kindertagesstätten in der Stadt sind je angefangene ¼ Stunde 6,50 Euro monatlich zu denen die Berechnungsgrundlagen und der Abgabebetrag zahlen. Im Ganztagsbereich werden Früh- und Spät- Mo. bis Do. nachmittags in Ergän- 22,00€ sich für einen künftigen Zeitabschnitt gegenüber der letz- Bergen dienst berechnet, wenn die 8-stündige Betreuungszeit zung zur Ganztagsschule monatl. ten Bescheiderteilung nicht geändert haben. Aufgrund der §§ 10, 11, 13 und 111 des Nds. Kommunal- überschritten wird. Die Steuersätze für die Hundesteuer werden durch die verfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) 4. In den Einrichtungen können zeitlich begrenzte §5 Hundesteuersatzung geregelt. Für Hundehalter, bei denen in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und Krippen-Schnuppergruppen als vorgeschaltete Ein- Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Besuch der Kinder- sich keine Änderung der Hundehaltung gegenüber dem 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes vom 23.01.2007 gewöhnungsmaßnahme für wöchentlich 1,5 Stun- tagesstätte oder der Schulkinderbetreuung. Die Gebühren Kalenderjahr 2018 ergeben hat, wird die Hundesteuer für (Nds. GVBl. S. 41) in der zur Zeit geltenden Fassung so- den an einem Nachmittag eingerichtet werden. Die und Entgelte sind jeweils bis zum 5. des laufenden Monats das Kalenderjahr 2019 durch diese öffentliche Bekanntma- wie des § 20 des Gesetzes über die Tageseinrichtungen Betreuungsgebühr beträgt 16,50 Euro im Monat. an die Stadtkasse Bergen zu entrichten. chung gemäß § 14 des Niedersächsischen Kommunalab- für Kinder vom 07.02.2002 (Nds. GVBl., S. 57) in der zur gabengesetztes (NKAG) in der zuletzt für das Kalenderjahr Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bergen in sei- §6 §3 2018 veranlagten Höhe festgesetzt. ner Sitzung am 06.12.2018 die folgende Neufassung der 1. Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2019 in Satzung über die Erhebung von Gebühren und Entgelten Betreuung der Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr Die Höhe der Steuersätze für Hunde ergibt sich aus § 3 der Kraft. für die Kindertagesstätten in der Stadt Bergen, Landkreis bis zur Einschulung Hundesteuersatzung der Stadt Bergen vom 26.06.2003 Celle, beschlossen. 2. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Satzung über die Er- in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 06.01.2016. 1. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, hebung von Gebühren und Entgelten für die Kinderta- §1 ist der Besuch einer Kindertagesstätte, sowohl in ei- gesstätten in der Stadt Bergen vom 06.01.2016 und die In dieser Satzung wurden folgende jährliche Steuersätze, ner Krippen- als auch in einer Kindergartengruppe, bis Änderungssatzung vom 02.05.2018 außer Kraft. die seit dem 01.04.2016 unverändert gelten, festgesetzt. 1. Die Stadt Bergen betreibt Tageseinrichtungen für Kin- zu ihrer Einschulung beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit der im Sinne von § 1 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) a) für den ersten Hund 60 € beginnt mit dem Monat, in dem das Kind das dritte und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Lebensjahr vollendet. Die Beitragsfreiheit besteht ein- Bergen, den 17.12.2018 b) für den zweiten Hund 120 € Kinder- und Jugendhilfe. schließlich der Sonderdienste für eine Betreuungszeit 2. Für die Benutzung der Kindertagesstätten erhebt die STADT BERGEN c) für jeden weiteren Hund 180 € von höchstens acht Stunden täglich. Stadt Bergen nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren Rainer Prokop Da keine Änderungen sowohl für die Grundsteuer A und 2. Das Entgelt für die Teilnahme am Mittagessen beträgt und Entgelte, die öffentlich-rechtliche Abgaben sind. B als auch für die Hundesteuer eingetreten sind, kann auf für die Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet ha- Bürgermeister 3. Die Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten ben, 60,00 € im Monat; die Kosten für ein Einzelessen die Erteilung von Steuerbescheiden für das Kalenderjahr richten sich entsprechend § 20 KiTaG nach der wirt- betragen 3,00 Euro. Das höhere Mittagessenentgelt 2019 verzichtet werden, da diese als Dauerbescheide er- schaftlichen Leistungsfähigkeit und zumutbaren Belas- fällt ab dem Monat an, in dem das Kind das dritte Le- lassen wurden. L.S. tung der Sorgeberechtigten. Auf Antrag können die bensjahr vollendet. Die Grundsteuer und auch die Hundesteuer 2019 werden Gebühren ganz oder teilweise aus Mitteln der Jugend- mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden fest- 3. Für die Inanspruchnahme der Früh- und Spätdienste hilfe übernommen werden. Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Celle Nr. 86 gesetzten Beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. sind je angefangene ¼ Stunde 6,50 Euro monatlich §2 zu zahlen, wenn eine 8-stündige Betreuungszeit über- am 18.12.2018. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige die Betreuung der Kinder bis zur Vollendung des dritten Le- schritten wird. von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrstG oder § 7 Absatz bensjahres 4. In den Einrichtungen können Schnuppergruppen für 3 der Hundesteuersatzung Gebrauch gemacht haben wird wöchentlich 2 Stunden an einem Nachmittag einge- Öffentliche Bekanntmachung zur Festsetzung der die Grundsteuer bzw. Hundesteuer 2019 in einem Betrag 1. Die monatlich zu zahlenden Gebühren betragen am 01 Juli fällig. richtet werden. Der Besuch der Gruppe wird bis zum Grund- und Hundesteuer 2019 der Stadt Bergen Krippe halbtags (4 Std.) oder 126,00€ Ende des Kindergartenjahres, in dem das 4. Lebensjahr Unter 3-Jährige in KiGa-Gruppe Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden vollendet wird, begrenzt. Die Betreuungsgebühr be- halbtags (4 Std.) durch die vom Rat der Stadt Bergen hat in seiner Sitzung Rechtsbehelfsbelehrung: trägt 16,50 Euro im Monat. vom 05.11.2015 beschlossenen Satzung über die Festset- zung der Realsteuerhebesätze festgelegt. Diese wurde im Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Krippe halbtags (5 Std.) oder 157,00€ Amtsblatt der Stadt Bergen Nr. 4/2015 vom 26.11.2015 Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Unter 3-Jährige in KiGa-Gruppe §4 halbtags (5 Std.) öffentlich bekanntgegeben. Die zum 01.01.2016 in Kraft Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg eingelegt wer- 1. Die Stadt Bergen bietet eine Schulkinderbetreuung für getretene Satzung hat weiterhin für das Jahr 2019 Be- den. Krippe ganztags (8 Std.) oder 252,00€ Grundschulkinder im Rahmen einer sonstigen Gruppe stand. Unter 3-Jährige in KiGa-Gruppe nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Kindertagesstättengesetz an. ganztags (8 Std.) Die Hebesätze der Grundsteuer wurden darin wie folgt Bergen, 27. Dezember 2018 2. Die zu zahlenden Gebühren betragen: festgesetzt: Schulkinderbetreuung an der Stadt Bergen Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig Krip- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe pengruppen im Stadtgebiet Bergen, ermäßigt sich die Eugen-Naumann-Schule: Der Bürgermeister (Grundsteuer A) 450 v.H. Gebühr für das 2. (jüngere) Kind um 50 v. H. Der Krip- In Vertretung Mo. bis Do. nachmittags in Ergän- 28,00€ für die Grundstücke penbesuch des 3. und weiterer Kinder aus einer Familie zung zur Ganztagsschule monatl. (Grundsteuer B) 400 v.H. gez. Frank Juchert ist gebührenfrei. Ein beitragsfrei gestelltes Kind in einer Krippengruppe wird bei der Festlegung der Entgelte für Nach § 27 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Celle freitags nach dem Vormittagsunter- 22,00€ die anderen Kinder der Familie nicht als „Zählkind“ bei vom 07.08.1973 (BGBl. I S 965), geändert durch Artikel richt und an einzelnen Ferientagen, monatl. der Ermittlung des Mehrkindsvorteils berücksichtigt. die schuljährlich am Beginn des 38 des Jahressteuergesetztes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2. Das Entgelt für die Teilnahme am Mittagessen beträgt Schuljahres festgelegt werden 2794) und des § 14 des Niedersächsischen Kommunalab- für die Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjah- Wochenweise Ferienbetreuung in 60,00€ gabengesetzes in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl res 50,00 € im Monat; die Kosten für ein Einzelessen den Oster-, Sommer- und Herbst- wö- S. 121) können Steuern bzw. öffentliche Abgaben durch betragen 2,50 Euro. ferien chentl. öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. (inkl. Mittagsverpflegung)
28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 8 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 9 Kostentarif für die Saalbetriebe Nutzungs- und Mietbedingungen für das Stadthaus Die Säuberung der Tische und Stühle vor und nach der 4.0 Leihgebühren Nur für den Gebrauch im Stadthaus; Veran- staltung ist vom Mieter vorzunehmen. Sonder- 1. Der Mieter des Stadthauses trägt das gesamte Risiko vereinbarun- gen sind möglich, werden jedoch nach kein „Außer-Haus-Verleih“ der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und 1.0 Nutzungsentgelt Stundensatz abgerechnet. 4.1 Kaffeegedeck, pro Gedeck 0,30 € nach- folgenden Abwicklung. Er haftet insbesondere für alle von den Veranstaltern, seinen Beauftragten, 8. Der Mieter darf nicht mehr Personen Zutritt gewähren, 4.2 Platzgedeck, pro Gedeck 0,40 € als der Bestuhlungsplan für die angemieteten Räume von den Gästen und Besuchern sowie von Dritten ver- 1.1 Saal 1 175,00 € 4.2.1 Tischgedeck, pro Gedeck 0,50 € Plätze ausweist. ursachten Personen- und Sachschäden. Er hält die Stadt + Foyer 22,00 € 4.3 Geschirrteile, pro Stück 0,20 € Bergen (Vermieterin) frei von allen Schadenersatzan- 9. Die Vermieterin übergibt die gemieteten Räume und insgesamt 197,00 € 4.4 Gläser, pro Glas 0,20 € sprüchen, die im Zusam- menhang mit der Benutzung Ein- richtungen in ordnungsgemäßem Zustand, wovon des Stadthauses geltend gemacht werden können. sich der Mieter bei der Übergabe zu überzeugen hat. 4.5 Ersatzbeschaffung, nach Kostenrechnung Beanstan- dungen sind bei der Übergabe schriftlich in 2. Das Benutzungsentgelt (gemäß Kostentarif - siehe An- 1.2 Theke (in Saal 1) 18,00 € lage) für die angemietete Räumlichkeit ist spätestens das Übergabeprotokoll aufzunehmen. Verspätete Be- 1.3 Küche 118,00 € 4.6 Stuhlhusse 7,50 € fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der anstandungen können nicht berücksichtigt werden. Stadt Bergen einzuzahlen. Geschieht dies nicht recht- Nach der Veranstaltung sind die gemieteten Räume 4.7 Tischhusse für Stehtisch 5,00 € zeitig, behält sich die Vermieterin vor, dem Mieter die besenrein, die Einrichtungen ordnungsgemäß und das 4.8 Tischdecke 5,00 € Leihgeschirr sauber vom Mieter an die Vermieterin zu 1.4 Saal 2 73,00 € Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten zu versagen. übergeben. Es hat nach Terminabsprache eine Überga- + Foyer 22,00 € Auf die Berechnung des Nutzungsentgeltes kann auf 5.0 Entsorgung be durch den Mieter an die Vermieterin zu erfolgen. insgesamt 95,00 € Antrag ganz oder teilweise verzichtet werden bei Be- Wird hierbei z.B. ein erhöhter Reinigungsaufwand fest- 5.1 Restmüllentsorgung bis 80l 6,00 € nefizveranstaltungen oder Veranstaltungen von allge- gestellt (evtl. durch Mehraufwand bei der Parkettpfle- meinem und besonderem öffentlichen Interesse. Der ge), wird dieser schriftlich protokolliert und nachträg- 1.5 Foyer 22,00 € Antrag ist formlos, aber schriftlich zu stellen. lich nach Stundensatz in Rechnung gestellt. 6.0 Umsatzsteuer z. Zt. 19% 1.6 Sektbar 22,00 € Der Mieter ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflicht- 10.Der Mieter stellt auf seine Kosten Kassen-, Garderoben- 1.7 Ratssaal versicherung nachzuweisen. Der Nachweis ist mit dem und Ordnungspersonal in ausreichender Anzahl. Er ist Auf die Berechnung des Nutzungsentgeltes kann auf An- unterschriebenen Vertrag vorzulegen. keine Vermietung; für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung trag ganz oder teilweise verzichtet werden bei Benefizver- Die Vermieterin behält sich vor, die Hinterlegung einer Nur für Sitzungen der Stadt Bergen verantwortlich. Der Mieter übernimmt für dieses Perso- anstaltungen oder Veranstaltungen von allgemeinem und Sicherheit bis zur Höhe von 1.500 € je Veranstaltung nal vollen Versicherungsschutz. 1.8 Alter Gerichtssaal 18,00 € besonderem öffentlichen Interesse. Der Antrag ist formlos, zu verlangen. 11.Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Gegen- aber schriftlich zu stellen. 3. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, stände, die in der Garderobe abhandenkommen. 2.0 Energiekostenzuschlag (Heizung/Klimaanlage) die vor, während oder nach einer Veranstaltung dem 12.Die für die Veranstaltungen vorgeschriebenen behördli- Mieter, seinen Beauftragten sowie dem eingebrachten chen Genehmigungen sind vom Mieter rechtzeitig ein- 2.1 Saal 1 73,00 € Gut oder den Veranstaltungsbesuchern durch Dritte zuholen. 2.2 Saal 2 14,00 € oder höhere Gewalt zugefügt werden. 13.Der Mieter verpflichtet sich, den Erwerb der Auffüh- 2.2 Küche 22,00 € 4. Kann eine vertraglich vereinbarte Veranstaltung aus rungsrechte bei der GEMA zu regeln und die dafür fäl- 2.3 Foyer 7,00 € Gründen, die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, ligen Gebühren zu entrichten. nicht statt- finden, so trägt der Mieter seine bis dahin 2.4 Sektbar 7,00 € 14.Die Bestimmungen der niedersächsischen Bauordnung, entstandenen Kosten selbst. Er hat auch die der Ver- 2.5 Ratssaal mieterin erwachsenen Kosten zu tragen und den ver- der niedersächsischen Versammlungsstättenverord- keine Vermietung; einbarten Mietzins zu zahlen. nung und der Gesetze zum Schutz der Jugend - in der jeweils gültigen Fassung - sind zu beachten. Nur für Sitzungen der Stadt Bergen 5. Änderungen oder Einbauten an Einrichtungen und Anla- gen des Stadthauses bedürfen der schriftlichen 15.Die Vermieterin übt in allen Räumen des Stadthauses 2.6 Alter Gerichtssaal 14,00 € Genehmigung der Vermieterin. Sie gehen zu Lasten und auf dem Grundstück das Hausrecht aus, soweit es des Mieters. Das Befestigen von Einbauten mit Nägeln nicht kraft gesetzlicher Vorschrift (Nds. Versammlungs- 3.0 Reinigungspauschalen oder Schrauben am Fußboden oder an der Wandbe- stättenverordnung) bei öffentlichen Versammlungen 3.1 Saal 1 66,00 € kleidung ist nicht gestattet. Der Mieter trägt die Kosten dem Mieter zusteht. Die Beauftragten der Vermieterin für die Wiederherstel- lung des ursprünglichen Zustan- dürfen in der Ausübung ihres Dienstes nicht behindert 3.2 Saal 2 42,00 € werden. Sie haben - soweit erforderlich - Zutritt zu den des. Für alle vom Mieter eingebrachten Gegenstände 3.2 Küche 24,00 € übernimmt die Vermieterin keine Verantwortung; sie vermieteten Räumen. 3.3 Foyer 14,00 € lagern ausschließlich auf Gefahr des Mieters in den ihm 16.Jede Art von Werbung im Stadthaus und in den Außen- 3.4 Sektbar 12,00 € zugewiesenen Räumen. Der Mieter hat die Pflicht, mit- an- lagen bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Vermie- gebrachte Gegenstände nach der Veranstaltung bis zur terin. 3.5 Ratssaal Abnahme unverzüglich auf seine Kosten zu entfernen. 17.Der Mieter ist nur mit schriftlicher Genehmigung der keine Vermietung; Die Dokumentation erfolgt im Rücknahmeprotokoll. Ver- mieterin berechtigt, die Räume und Einrichtungen Nur für Sitzungen der Stadt Bergen 6. Bei Veranstaltungen von allgemeinem und besonderem ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvermieten. 3.6 Alter Gerichtssaal 18,00 € öffentlichen Interesse oder bei Benefizveranstaltungen 18.Mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, Auf eine mögliche Erhöhung der Reinigungspauschale besteht die Möglichkeit, die Technik des Stadthauses wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. nach der Abnahme wird hingewiesen (Beamer, Beschallungsanlage, Konzertflügel, Nebel- 19.Erfüllungsort ist Bergen, Gerichtsstand ist Celle. maschine, Leinwand, Lichtpult) zu nutzen. Der Mieter (siehe Nr. 9 der Nutzungs- und Mietbedingungen für erhält durch den Hausmeister bei der Übergabe eine das Stadthaus) Einweisung in die Technik und ist dann für die Dauer STADT BERGEN der Veranstaltung dafür verantwortlich. Die Einweisung muss schriftlich dokumentiert werden. Der Bürgermeister 7. Das Aufstellen und Abräumen von Tischen und Stüh- len vor und nach der Veranstaltung obliegt dem Mieter.
28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 10 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 11 Entgeltordnung der Stadtbücherei Bergen BÜRGERINFORMATIONEN Stadt Bergen: Anmeldung zur Kinderbetreuung Kostenlose Auskunft und Beratung in allen Ren- ab 01.01.2019 ab August 2019 tenangelegenheiten Das Familien-und Seniorenservicebüro (FSSB) 1. Die Benutzergebühren betragen für informiert: Die Stadt Bergen möchte auch in diesem Jahr rechtzeitig Im Rahmen ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht stellt die b. Benutzer bis 16 Jahre und Schüler gebührenfrei über die Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze Deutsche Rentenversicherung Bund einen Versichertenbe- ~Ehrenamtliche begleiten Senioren im Alltag ~ zum 01.08.2019 entscheiden. Alle Erziehungsberechtig- rater vor Ort zur Verfügung. c. Benutzer ab 16 Jahre Nächste Fortbildung Seniorenbegleitung (DUO) beginnt im ten werden daher gebeten, den benötigten Kindergarten- halbjährlich 10,00 € Herr Ulrich Hornbostel hält jeden ersten Dienstag im Mo- Februar 2019! oder Krippenplatz bis spätestens zum 05.02.2019 zu be- jährlich 15,00 € nat von 14:00 bis 17:00 Uhr im Stadthaus Bergen, Lange antragen. Wer seinen Bedarf für 2019 bereits in einer der d. Ermäßigt: Auszubildende, Studenten, In Kooperation mit der Ev. Familien-Bildungsstätte (FABI) Straße eine Sprechstunde ab. Betreuungseinrichtungen angemeldet hat, braucht nichts Freiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende, startet wieder eine Fortbildung zur DUO Seniorenbeglei- weiter zu veranlassen. Die Bearbeitung solcher Anträge ist nur nach vorheriger Sozialleistungsempfänger und tung. Die Qualifizierung umfasst 14 Bausteine mit 72 Un- Terminvereinbarung über: Schwerbehinderte ab 50% GdB terrichtsstunden und findet immer montags von 9.00 bis Die Antragsformulare für die verbindliche Anmeldung der jährlich 10,00 € 12.00 Uhr statt. Teil der Fortbildung ist ein Praktikum in Kinder zum 01.08.2019 und für die voraussichtlich ge- Frau Susanne Hallmann einem Seniorenkreis, Alten-und Pflegeheim oder in einer wünschte Anmeldung für spätere Zeitpunkte erhalten Sie e. Partnerkarte (zwei Benutzer ab 16 Jahre) Standesamt Tel: 05051/47919 oder Pflegewohngemeinschaft (mind. 20 Stunden) in den Kindertagesstätten, im Rathaus und auf der Home- jährlich 22,00 € page der Stadt Bergen (www.bergen-online.de unter der Frau Susanne Slottke e) Ehrenamtskarteninhaber, Seniorenbegleitende bilden mit dem zu Begleitenden ein Rubrik Formulare/Verschiedenes). Standesamt Tel: 05051/47924 ehrenamtliche Mitarbeiter/Vorleser, DUO! Diese gewinnbringende Tätigkeit für beiden Seiten Mitarbeiter/ehemalige Mitarbeiter der erfordert auch in Bergen immer mehr engagierte Men- Die ausgefüllten Anträge können direkt in der jeweiligen möglich. Stadtbücherei Bergen gebührenfrei schen, die sich für die Belange älterer Menschen einsetzen Kindertagesstätte abgegeben werden, die Sie als Erst- 2. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 5,00 € wunsch angeben. Bitte melden Sie rechtzeitig Ihre Terminwünsche an. wollen. Aufgaben, die Seniorenbegleiter/innen erwarten, 3. Säumnisentgelt für das Überschreiten der Leihfrist sind beispielsweise Vorlesen, Zuhören, gemeinsam Spazie- Für weitere Auskünfte stehen die Leiterinnen der Kinderta- Die Bearbeitung von Rentenangelegenheiten durch Mitar- pro Woche je Medium 1,00 € ren gehen, gemeinsam Einkaufen, Schach spielen und vie- gesstätten sowie Claudia Parr von der Stadt Bergen unter beiter/innen der Stadt Bergen ist nicht möglich. Ab der 5. Woche zusätzlich ein pauschales Entgelt les mehr, je nach eigenen Interessen und Fähigkeiten. Viele der Telefonnummer 05051/479-25 zur Verfügung. Sl. 11.12.2018 10,00 € der bereits aktiven Seniorenbegleiter/-innen sind nicht sel- ten selbst bereits über 60 Jahre alt und freuen sich darüber, Das gesamte Angebot der Kinderbetreuung wird unter der 4. Schadenersatz bei Verlust von Medien oder Sach- Rubrik „Leben & Freizeit“ / Einrichtungen / Kindergärten für andere da zu sein, etwas von ihrer Zeit schenken zu beschädigung, die zur Aussonderung des Mediums auf der Homepage der Stadt Bergen unter www.bergen- können und anderen Menschen ihre Einsamkeit zu ver- führen, ist das Medium vom Benutzer in Höhe des online.de umfassend dargestellt. treiben. Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert, zzgl. Einarbei- tungsgebühr, zu ersetzen Neben dem Betreuungsangebot über die Kindertagesstät- Anmeldung zur Sportlerehrung 2019 Für kleinere Beschädigungen an Medien ten gibt es auch ein Betreuungsangebot über qualifizierte Tagespflegepersonen, das sich an Eltern richtet, die sich für Die Stadt Bergen möchte auch im Jahr 2019 wieder dieje- und verlorene Beilagen 3,00 € ihre Kinder eine flexible Betreuung in Kleingruppen von bis nigen Sportlerinnen und Sportler ehren, die sich im Laufe 5. Einarbeitungsgebühr bei Schadenersatz 3,00 € des Jahres 2018 durch besondere sportliche Leistungen zu fünf Kindern im Haushalt der Tagespflegeperson wün- 6. Abholung von nicht zurück gegebenen Medien schen. Auch für die Abdeckung von Randzeiten, z.B. vor hervorgetan haben. Geehrt werden sollen Sportler aus Ber- durch Boten je Botengang 10,00 € oder nach dem Kindergarten/ der Schule oder bei Schicht- gen und den Ortschaften, die eine Meisterschaft ab Kreise- 7. Vorbestellung pro Medium 1,00 € dienst der Eltern, kann das Betreuungsangebot in An- bene oder höherwertig gewonnen haben. 8. Bearbeitungsgebühr pro Fernleihbestellung 3,00 € spruch genommen werden. Die Vermittlung erfolgt über Um möglichst alle diese Sportler berücksichtigen zu kön- das Familien- und Seniorenservicebüro der Stadt Bergen. nen, werden die Vereinsvorstände schon jetzt gebeten, 9. Gebühr für Internet-Nutzung je angefangene Stunde Bitte wenden Sie sich an Silvia Nitsche, Telefonnummer diejenigen Sportlerinnen und Sportler zu benennen, die 1,00 € 05051/479-29. die Voraussetzungen nach den Richtlinien der Stadt Ber- 10.Computerausdrucke gen über die Förderung des Sports und der Jugendarbeit DIN A4 schwarz/weiß pro Seite 0,20 € Bestandserhebung der Vereine 2019 erfüllen. Din A4 farbig pro Seite 0,40 € Zur Erstinformation dürfen sich Interessierte gern auch an Der Landkreis Celle führt wie in jedem Jahr eine Bestand- Die gemeldeten Sportler müssen zum Zeitpunkt der erziel- 11.Kopien am Kopierautomat das örtliche Familien- und Seniorenservicebüro im Rathaus DIN A4 pro Seite 0,10 € serhebung der Vereine durch. Alle bekannten Vereine im ten Meisterschaft mindestens das 12. Lebensjahr vollendet der Stadt Bergen, Zimmer 5, wenden. Sie erreichen uns Bereich der Stadt Bergen werden daher in den nächsten haben. Anmeldungen werden im Rathaus der Stadt Bergen, DIN A3 pro Seite 0,25 € persönlich während der Sprechzeiten Mo. und Mit. von Tagen einen Fragebogen erhalten, der bis zum 15.02.2019 bei Frau Slottke unter der Telefonnummer 05051/47924 12.Ersatz eines Garderobenschlüssels 10,00 € 9.30 bis 12 Uhr sowie Di. und Do. von 14.30 bis 17 Uhr. an die Stadt Bergen zurück gegeben werden sollte. oder per E-Mail an Susanne.Slottke@bergen-online.de ent- 13.Ausleih-Gebühr von elektronischen Geräten 5,00 € Eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter den Rufnum- gegen genommen. (E-Book-Reader etc.) mern 05051/ 479-29 oder -18 möglich. Informations-Flyer Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sportvereine. Schadenersatz bei Verlust des Gerätes oder Sachbe- erhalten Sie auch über das FSSB! Diese werden über den Kreissportbund erfasst und erhal- Selbstverständlich ist es auch möglich, verdiente ehrenamt- schädigung, das zur Aussonderung des Gerätes führt, ten daher keinen Fragebogen. Für Rückfragen steht Ihnen liche Mitarbeiter der Vereine oder auch Mitglieder von Na- Der nächste Kursstart ist für den 25. Februar 2019 vorgese- im Rathaus Susanne Slottke unter Tel. 05051/479-24 oder tionalmannschaften zu ehren. Auch in diesen Fällen wird ist das Gerät vom Benutzer in Höhe des Neu- bzw. hen! Die Qualifizierung in der ev. Familien-Bildungsstätte Wiederbeschaffungswert (inkl. Zubehör), susanne.slottke@bergen-online.de zur Verfügung. darum gebeten, die Anmeldung mit entsprechender Be- Celle, Fritzenwiese 9 wird im Rahmen der Kooperation gründung bei der Stadt Bergen einzureichen. zzgl. Einarbeitungsgebühr, zu ersetzen vom Senioren-und Pflegestützpunkt Celle mit dem orts- In diesem Zusammenhang noch einmal der Hinweis an Die Entgeltordnung wird gültig ab dem 01.01.2019 ansässigen Familien- und Seniorenservicebüro angeboten. alle Vereine bitte Änderungen im Vorstand oder Vereins- Um Anmeldung der Sportler bzw. Ehrenamtlichen wird bis Weitere Informationen sowie Anmeldung direkt bei der gründungen mitzuteilen, damit das hier geführte Vereins- zum 15.02.2019 gebeten. Bergen, den 06.12.2018 FABI unter Mail: info@fabi-celle.de oder Tel. 05141/90 90 register aktualisiert werden kann. Die Änderungen werden Sl. 11.12.2018 Rainer Prokop, Bürgermeister L.S. 365 oder im SPN-Seniorenstützpunkt, Fritzenwiese 46 in dann ebenfalls im Internet auf www.bergen-online.de er- Celle unter der Rufnummer 05141/90 131 01. fasst. Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 84 des Landkreises Celle am 13.12.2018. Sl. 11.12.2018
28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 12 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 13 Spenden und Zuwendungen Dinosaurier-Park Münchehagen Aufruf an die Vereine der Stadt Bergen! 38,50 € Freikarten für Fadenziehbude Weihnachtsmarkt Stiftung Nds. Gedenkstätten für Kita Eversen Der bisherige Internetauftritt der Stadt Bergen soll optimiert und strukturierter gestaltet werden, damit ein benutzer- 300,-- € Bücherspende für Stadtbücherei freundliches, modernes und attraktives Angebot der Stadt Bergen gewährleistet werden kann. Das bisherige digitale Meyerhöms Bauernstube Vereinsverzeichnis als Bestandteil des neuen kommunalen Internetauftritts wird somit eine inhaltliche und konzeptionelle Kaufland Bergen 10,00 € Gutschein für Fadenziehbude Weihnachtsmarkt 72,63 € Erlös Pfandbons, Krippe Neuer Weg Überarbeitung erfahren. für Kita Eversen E. v. Meding Jana Weißenberg Bitte teilen Sie uns daher Ihre aktuellen Daten mit, wie z.B.: 150,00 € Bergwerk 50,00 € FFW Diesten • Vereinssitz (inkl. Emailadresse und Telefonnummer) verschiedene Einzahler Spender möchte nicht genannt werden Kollekte Gottesdienst, Bürgerbrunch • Vereinslogo 25,00 € FFW Bergen 31,51 € Kita Neuer Weg • Vereinsvorsitzende oder Vereinsvorsitzender verschiedene Einzahler FFW Sülze 710,00 € aus Eversen für Bouleplatz • Webadresse der Homepage 112,00 € Kita Sülze VR- Gewinnspargemeinschaft, VB Sila Fragen richten Sie bitte an Frau Susanne Slottke unter der Edeka Markt GmbH 600,00 € 6 VR-mobile Junior Car (Rutscheautos) 508,14 € Erlös Pfandbons, Familienbüro für die 6 städtischen Kitas Tel. 05051/479-24 oder unter susanne.slottke@bergen-online.de Volksbank eG Südheide – Isenhagener Land – Altmark Schulverein Eugen-Naumann-Schule 200,00 € FFW Becklingen 469,00 € Teppich für Forum verschiedene Einzahler der Eugen-Naumann-Schule Heimatverein, Unser Bergen eV, Bürgerstiftung Region Bergen Schulverein Eugen-Naumann-Schule Abfuhrtermine 2019 1.700,00 € Bürgerbrunch für Bergwerk 339,09 € Sitzsäcke für Forum verschiedene Einzahler Stadt Bergen der Eugen-Naumann-Schule 707,74 € Erlös Keider- und Spielzeugbörse, Kita Sülze Fa. Cornils Die Stadt Bergen bedankt sich im Namen der begünstigten 500,00 € FFW Wohlde Einrichtungen für die freundlich zugedachten Spenden. Friedrich Cornils 500,00 € FFW Wohlde Michael Otte Das Fundbüro der Stadt Bergen teilt mit: 200,00 € Dahlhof-Schule Sülze, Projekt Frau Luft, Kl. 2 In den Monaten September bis Dezember 2018 wurden Hotline Gelbe-Sack-Abfuhr Telefon Müllabfuhr 05141 - 75 02 222 Nürnberger Spielkarten-Verlag GmbH folgende Gegenstände bei der Stadt Bergen als Fundsache 0800 - 589 19 72 85,92 € Kartenspiele und Spiele für Kita Sülze gemeldet und nicht abgeholt : Lüneburgischer Landschaftsverband eV, Uelzen 1 Armband, Bergen 40,00 € Buchspende für Museum alle Ortsteile ohne Bergen 1 Kettenanhänger, silber mit 2 Steinchen, Altensalzkoth, nur Altensalzkoth, Kaufland Bergen Bergen I Bergen II Diesten, Eversen, Eversen, Bergen 116,97 € Erlös Pfandbons, Kita Neuer Weg 1 Musikbox, (Kernstadt Bergen) (Bergener Ortsteile) Feuerschützenbostel, Feuerschützenbostel, nur Diesten, Huxahl, Lindhorst Hassel, Huxahl, Hassel, Helga und Wilhelm Alms Damenfahrräder in weiß, rot, grün/silber, grün, Kolenbach, Lindhorst, Kolenbach,Sülze 1.000,00 € Kita Neuer Weg Sülze Kinderfahrräder in weiß/lila, rot/silber, verschiedene Einzahler 65,88 € Laternenumzug Sülze für Kita Sülze 1 Herrenrad in königsblau, Restmülltonne Biotonne Papiertonne Gelber Sack donnerstags donnerstags donnerstags donnerstags freitags montags montags Sciascia Holz GmbH versch. Handys der Marke ZTE, Mi.Com, 10.01.2019 Sa 05.01.2019 17.01.2019 Sa 05.01.2019 Sa 05.01.2019 07.01.2019 Mi 02.01.2019 100,00 € Dahlhof-Schule Sülze, Projekt Feuer, Kl. 4 24.01.2019 17.01.2019 14.02.2019 31.01.2019 18.01.2019 21.01.2019 14.01.2019 1 Umhängetasche, 07.02.2019 31.01.2019 14.03.2019 28.02.2019 01.02.2019 04.02.2019 28.01.2019 verschiedene Einzahler 21.02.2019 14.02.2019 11.04.2019 28.03.2019 15.02.2019 18.02.2019 11.02.2019 96,61 € Salinenfest Sülze 2018 für Skaterpark Sülze 1 Handtasche in Rucksackform, 07.03.2019 28.02.2019 09.05.2019 Fr 26.04.2019 01.03.2019 04.03.2019 25.02.2019 21.03.2019 14.03.2019 06.06.2019 23.05.2019 15.03.2019 18.03.2019 11.03.2019 verschiedene Einzahler 1 Sportbeutel, 04.04.2019 28.03.2019 04.07.2019 20.06.2019 29.03.2019 01.04.2019 25.03.2019 18.04.2019 11.04.2019 01.08.2019 18.07.2019 12.04.2019 15.04.2019 08.04.2019 verschiedene Veranstaltungen 1 Rucksack, Fr 03.05.2019 Fr 26.04.2019 29.08.2019 15.08.2019 Sa 27.04.2019 29.04.2019 Di 23.04.2019 3.000,00 € Bundeswehr, Spielgerät Kita Sülze 16.05.2019 09.05.2019 26.09.2019 12.09.2019 10.05.2019 13.05.2019 06.05.2019 verschiedene Einzahler 1 Mütze, Fr 31.05.2019 23.05.2019 24.10.2019 10.10.2019 24.05.2019 27.05.2019 20.05.2019 Fr 14.06.2019 06.06.2019 21.11.2019 07.11.2019 07.06.2019 Di 11.06.2019 03.06.2019 100,00 € Privatspende Bleckmarer Schützen 1 Paar Lederhandschuhe, 27.06.2019 20.06.2019 19.12.2019 05.12.2019 21.06.2019 24.06.2019 17.06.2019 für Kita Neuer Weg 11.07.2019 04.07.2019 05.07.2019 08.07.2019 01.07.2019 versch. Brillen, 25.07.2019 18.07.2019 19.07.2019 22.07.2019 15.07.2019 verschiedene Einzahler 08.08.2019 01.08.2019 02.08.2019 05.08.2019 29.07.2019 50,00 € Privatspende Bleckmarer Schützen div. Schlüssel 22.08.2019 15.08.2019 16.08.2019 19.08.2019 12.08.2019 05.09.2019 29.08.2019 30.08.2019 02.09.2019 26.08.2019 für Kita Lukenstraße Bei der Abholung der o.g. Gegenstände ist eine genaue 19.09.2019 12.09.2019 13.09.2019 16.09.2019 09.09.2019 Fr 04.10.2019 26.09.2019 27.09.2019 30.09.2019 23.09.2019 Cezary Smol Beschreibung bzw. ein Nachweis notwendig. 17.10.2019 10.10.2019 11.10.2019 14.10.2019 07.10.2019 10,00 € für Kita Lukenstraße Fr 01.11.2019 24.10.2019 25.10.2019 28.10.2019 21.10.2019 Auskünfte werden erteilt im Rathaus, Bürgerkontakt, Zim- 14.11.2019 07.11.2019 08.11.2019 11.11.2019 04.11.2019 GMA Hermannsburg mer 1, 28.11.2019 21.11.2019 22.11.2019 25.11.2019 18.11.2019 30,00 € Sachspende für Fadenziehbude Weihnachtsmarkt 12.12.2019 05.12.2019 06.12.2019 09.12.2019 02.12.2019 für Kita Eversen bei Claudia Sander, Tel.: 05051/479-27 oder Sie schauen Sa 28.12.2019 19.12.2019 20.12.2019 23.12.2019 16.12.2019 30.12.2019 unter www.bergen-online.de. Weihnachtsbaum-Abfuhr Fr 18.01.2019
28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 14 28. Januar 2019 (5. KW) Mitteilungsblatt für die Stadt Bergen Nr. 1 Seite 15 BEKANNTMACHUNGEN STÄDTISCHER BETRIEBE Bekanntmachung zum Zwecke der Öffentlichen Härtebereiche und Zusatzstoffe für das UND EINRICHTUNGEN Zustellung Trinkwasser Gemäß § 1 des Niedersächsischen Verwaltungszustellungs- Nach § 9 des „Gesetzes über die Umweltverträglichkeit Ansprechpartner gesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungs- von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reini- Allgemeine Auskünfte: Ramon Guse gesetz in den zurzeit geltenden Fassungen gungsmittelgesetz, WRMG)“ in der Fassung der Bekannt- Wirtschaftsbetriebe Bergen machung vom 17.Juli 2013 (BGBI. I S. 2538), das zuletzt wird hiermit GmbH durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I Harburger Straße 12 Herrn Kieren Day S. 2774) geändert worden ist, gibt die Stadtwerke Bergen 29303 Bergen GmbH den Härtebereich des Trinkwassers bekannt. letzte bekannte Anschrift Tel. 05051/70399-0 Im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Bergen hat das Koppelweg 30 Technische Auskünfte: Wasser eine Härte von 1,20 mmol/l, das entspricht 6,72 ° 29303 Bergen d. H (Härtebereich weich). Probenummer P18-2855 vom Gasanschluss Herr Gollmer ein Schriftstück des Abwasserzweckverbandes Örtzetal 05.11.2018 Herr Schneider Celle-Uelzen Netz GmbH (Aktenzeichen 1120346) Im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes Sülze hat das Sprengerstraße 2 Wasser eine Härte von 1,70 mmol/l, das entspricht 9,52 ° Tel. 05141/16-5300 öffentlich zugestellt. d. H. (Härtebereich mittel). Probenummer P18-1202 vom Wasseranschluss Michael Sander Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang 15.05.2018 Stadtwerke Bergen GmbH gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen Grenzwerte Harburger Straße 12 können. 29303 Bergen Härtebereich Calciumcarbonat Härte in Grad deut- Das Schriftstück kann während der Öffnungszeiten einge- mmol/l scher Härte (°dH) Tel. 05051/70399-30 sehen werden bei dem Abwasseranschluss Peter Meinecke weich 0 bis 1,5 0 bis 8,4 °dH Abwasserzweckverband Örtzetal Stadtwerke Bergen GmbH Öffnungszeiten des Stadtbades mittel 1,5 bis 2,5 8,4 bis 14 °dH Klärwerk, Bostels Wiesen Harburger Straße 12 hart mehr als 2,5 mehr als 14°dH 29303 Bergen Das Hallenbad ist geöffnet: Tel. 05051/8540 29303 Bergen Montag bis Freitag Gemäß § 15 Abs 5 gibt die Stadtwerke Bergen GmbH 06.30 bis 09.00 Uhr folgende, in der Wasseraufbereitung verwandten Zusatz- Stromanschluss Herr Gollmer stoffe bekannt: (nachrichtlich) Herr Schneider Abwasserzweckverband Örtzetal Montag bis Mittwoch und Freitag Celle-Uelzen Netz GmbH 14.00 bis 20.00 Uhr Aufbereitungsstoff Verwendungs- Bemerkung Sprengerstraße 2 gez. L.S. Stoffname zweck Wirkung Samstag, Sonntag und an Feiertagen Tel. 05141/16-5300 (Kirchhoff) MagnoDol Aufhärtung Filter-material 08.00 bis 13.00 Uhr Störungsdienste: (Calcium-carbonat, In den Ferien zusätzlich pH-Wert-Anhe- fest) Gas, Strom 0800/7864357 Montag bis Freitag: 13.00 bis 20.00 Uhr bung Wasser 0172/5103819 Veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreis Celle Abwasser 0172/5426931 Feiertage Neujahr, Ostersonntag, Himmelfahrt und 1. Weihnachts- feiertag bleibt das Hallenbad geschlossen. Informationen über die Mess- und Eichverord- nung (MessEV) und die Nacheichung von Wasser- zählern Allgemeine Tarife der Stadtwerke Bergen GmbH für die Versorgung mit Wasser Nach der derzeit gültigen Mess- und Eichverordnung (Mes- Die Allgemeinen Tarife für die Wasserversorgung mit Wasser durch die Stadtwerke Bergen GmbH werden ab dem sEV) vom 01.01.2015 in der z. Zt. gültigen Fassung be- 01.07.2018 wie folgt geändert: steht für Kaltwasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr 1.4 Sonstige Verrechnungspreise Netto inkl. USt verwendet werden, eine Eichpflicht. Die Zähler müssen geeicht oder von einer staatlich anerkannten Prüfstelle be- Bei der Wasserlieferung für sonstige vorübergehende Zwecke werden neben dem Mengenpreis gem. Ziffer 1.2 folgende glaubigt sein. Verrechnungspreise berechnet. Dies gilt auch für die Zähler, die für den Einbau ins Netz be- Mindestgebühr Standrohr bis Qn 10 100,00 € 107,00 € reitgehalten werden. Die Eichgültigkeit des Wasserzählers Ab dem 11. Arbeitstag Standrohr bis Qn 10 2,50 €/Tag 2,68 €/Tag beträgt sechs Jahre. Somit werden im Stadtgebiet von Bergen durch Mitarbeiter der Stadtwerke Bergen GmbH im Jahre 2019 alle Wasser- Der vollständige Wortlaut der „Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Wasser“ liegt bei der Stadtwerke Bergen zähler ausgewechselt, die 2012/2013 beglaubigt wurden. GmbH, Harburger Straße 12, 29303 Bergen, zur Einsichtnahme aus. Der Text kann auch im Internet eingesehen werden oder unseren Kunden auf Wunsch kostenlos übersandt werden. Dem Anschlussnehmer entstehen dadurch keine zusätzli- chen Kosten Bergen, 27. Juni 2018 Stadtwerke Bergen GmbH
Sie können auch lesen