RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK - Guzmán ArizA - Guzmán Ariza
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RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Guzmán Ariza Rechtsanwälte www.drlawyer.com
FABIO J. GUZMÁN ARIZA RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Guzmán Ariza Rechtsanwälte
Fabio J. Guzmán Ariza Guzmán Ariza Rechtsanwälte RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Rechtlicher Leitfaden für Investitionen in der Dominikanischen Republik © 2016 von Fabio J. GuzmánAriza Alle Rechte sind durch internationale und pana- merikanische Copyright-Abkommen geschützt. Kein Teil dieses Buches darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung reproduziert werden, abgesehen von kurzen Zitierungen in Kri- tiken und Fachartikeln. ISBN: 978-9945-9001-5-6 In den Vereinigten Staaten von Amerika gedruckt. Erstausgabe 2 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG....................................................................................................................9 UNSERE KANZLEI........................................................................................................10 UNSERE STANDORTE.................................................................................................11 I. DIE DOMINIKANISCHE REPUBLIK IM ÜBERBLICK....................................12 Geografische Lage und Größe........................................................................13 Topografie und Klima......................................................................................14 Bevölkerung.......................................................................................................14 Geschichte..........................................................................................................14 Regierung...........................................................................................................15 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Die Exekutive.........................................................................................15 Die Legislative........................................................................................16 Die Judikative.........................................................................................16 Die Kommunen......................................................................................17 Wirtschaft...........................................................................................................17 Freihandelszonen....................................................................................18 Tourismus...............................................................................................19 Bergbau .................................................................................................19 Strom und Energie.................................................................................19 Telekommunikationen............................................................................20 Finanzierungsdienste.............................................................................21 Landwirtschaft und Viehzucht...............................................................21 Währung und Wechselkurs............................................................................22 Sprache...............................................................................................................22 Geschäftszeiten und Zeitzonen.....................................................................22 Landesvorwahl für Telefongespräche..........................................................22 Internationale Flughäfen................................................................................22 Öffentliche Feiertage........................................................................................23 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 3
I. INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK......................24 Ein attraktives Umfeld für Investoren.........................................................25 Gleichbehandlung............................................................................................25 Rechtliche Rahmenbedingungen..................................................................25 Staatliche Unterstützung für ausländische Investoren.............................25 Staatliche Garantien für ausländische Darlehen.......................................26 Investitionsanreize...........................................................................................26 Anreize für Investoren in den Freihandelszonen......................................26 Besondere Anreize für Freihandelszonen in den Grenzgebieten...........27 Besondere Anreize für internationale finanzielle Freihandelszonen....27 Besondere Anreize für Logistikunternehmen............................................28 Anreize für Investoren in der Tourismusindustrie....................................28 Anreize für Investoren in erneuerbarer Energie........................................29 Anreize für Investoren in der Filmindustrie...............................................29 Allgemeine Anreize für Erfindungen und Konkurrenzfähigkeit für Herstellungsverfahren................................................................30 Anreize für Zuwanderer mit Investitionen.................................................30 III. INTERNATIONALER HANDEL..........................................................................31 Marktvolumen...................................................................................................32 Beteiligung an der internationalen Gemeinschaft.....................................32 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation.........................................32 Freihandelsabkommen....................................................................................33 Die Dominikanische Republik und das Freihandelsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten (DR-CAFTA).......................33 Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA)..............................................34 Freihandelsabkommen mit CARICOM......................................................34 Freihandelsabkommen mit Zentralamerika..............................................35 Teilweises Freihandelsabkommen mit Panama........................................35 IV. GESCHÄFTSSUNTERNEHMEN..........................................................................36 Alternativen für geschäftliche Tätigkeiten in der Dominikanischen Republik............................................................37 Filiale ................................................................................................................37 Ortsansässiges Tochterunternehmen............................................................37 Keine Einschränkungen für Ausländer.......................................................38 Dominikanische Kapitalgesellschaften.......................................................38 Gesellschaft mit beschränkter Haftung.......................................................38 Einfache Aktiengesellschaft...........................................................................39 4 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Aktiengesellschaft............................................................................................39 Aktien in ausländischen Währungen...........................................................40 Vorzugsaktien....................................................................................................40 Gründungsvorgang..........................................................................................40 Registrierung des Firmennamens..........................................................40 Vorbereitung und Unterschreiben der Firmenunterlagen.....................41 Zahlung der Gesellschaftssteuer............................................................41 Registrierung der Firmenunterlagen im Handelsregister.....................41 Registrierung der Gesellschaft bei der Steuerbehörde............................41 Jahresversammlungen.....................................................................................42 Fusionen und Übernahmen............................................................................42 Joint Ventures....................................................................................................42 V. BESTEUERUNG.........................................................................................................43 Gesetzgebung, Verwaltung und Erhebung.................................................44 Territorialität......................................................................................................44 Die wichtigsten Steuern..................................................................................45 Einkommenssteuer...........................................................................................45 Körperschaftssteuersatz.........................................................................45 Festsetzung des steuerpflichtigen Nettoeinkommens einer Gesellschaft.....................................................................45 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Körperschaftssteuererklärung................................................................45 Vorauszahlung der Körperschaftssteuer................................................46 Einkommensteuersätze für natürliche Personen...................................46 Kapitalertragssteuer.........................................................................................47 Steuer auf Waren und Dienstleistungen......................................................47 Verbrauchssteuer..............................................................................................47 Grundsteuer.......................................................................................................48 Gesellschaftsvermögenssteuer.......................................................................48 Steuerliche Anreize..........................................................................................48 Einbehaltung an der Quelle...........................................................................49 Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerumgehung................................49 Verrechnungspreisvorschriften.....................................................................49 Doppelbesteuerungsabkommen...................................................................50 Steuererfüllungsgesetz für ausländische Konten („FATCA“).................50 VI. GEISTIGES EIGENTUM........................................................................................51 Verfassungsrechtlich geschützte geistige Eigentumsrechte.....................52 Gesetzgebung....................................................................................................52 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 5
Internationale Abkommen für geistiges Eigentum, welche in der Dominikanischen Republik anerkannt sind................................52 Verwaltung industrieller Eigentumsrechte.................................................52 Verwaltung von Urheberrechten...................................................................52 Schutz und Registrierung von industriellen Eigentumsrechten............53 Erfindungen.............................................................................53 Gebrauchs- und Industriemuster............................................53 Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen und Slogans.............................................................................54 Schutz und Registrierung von Urheberrechten..........................................55 Schutz ohne Registrierung......................................................55 Art und Ausmaß des Urheberschutzes....................................55 Leistungen, die laut einem Dienstleistungsvertrag erstellt werden.........................................................................56 Übersetzungen, Bearbeitungen und Anpassungen.................56 Urheberrechtsverletzungen......................................................56 VII. IMMOBILIEN.........................................................................................................57 Gesetzgebung....................................................................................................58 Grundbuchsystem............................................................................................58 Verwaltung.........................................................................................................58 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Eigentumswohnungen.....................................................................................59 Immobiliengeschäfte.......................................................................................59 Vertragliches Verkaufsversprechen..............................................................60 Immobilien Due Diligence.............................................................................60 Sorgfaltsprüfungen und Genehmigungen im Umweltbereich...............61 Endgültiger Verkaufsvertrag..........................................................................61 Übertragungsverfahren...................................................................................62 Grundsteuer.......................................................................................................62 Immobilienerwerb durch Ausländer............................................................63 Immobilienvererbung bei Ausländern........................................................63 Hypotheken.......................................................................................................63 VIII. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG..................................................................64 Gesetzgebung....................................................................................................65 Territorialität der dominikanischen Arbeitsgesetze..................................65 Obligatorischer Charakter der dominikanischen Arbeitsgesetze..........65 Der Arbeitsvertrag............................................................................................65 Arbeitszeit und Schichten...............................................................................66 6 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Staatsangehörigkeit des Arbeitsnehmers....................................................66 Minderjährige...................................................................................................66 Obligatorische Aufbewahrungspflicht........................................................67 Löhne ................................................................................................................67 Mindestlohn...........................................................................................67 Bezahlung...............................................................................................68 Überstunden...........................................................................................68 Weihnachtsbonus...................................................................................68 Gewinnbeteiligung.................................................................................68 Freizeit ................................................................................................................69 Beurlaubung......................................................................................................69 Urlaub .................................................................................................69 Kündigung.............................................................................................69 Freiwillige Kündigung („desahucio“)...................................................69 Arbeitgeberkündigung aus wichtigem Grund(„despido“)....................70 Arbeitnehmerkündigung aus wichtigem Grund („dimisión)................71 Entlassung bei Unfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers......................71 Mutterschaftsschutz.........................................................................................72 Vorrübergehende Aufhebung des Arbeitsvertrags....................................72 Gewerkschaften................................................................................................72 Streiks ................................................................................................................72 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Einbehaltungen durch den Arbeitgeber......................................................73 Standortwechsel für ausländische Arbeitnehmer......................................74 ANGABEN ÜBER DEN AUTOR.................................................................................75 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 7
Die Partner bei Guzmán Ariza Guzmán Ariza Rechtsanwälte
BEMERKUNGEN ZU DIESEM LEITFADEN GUZMÁN ARIZA hat den vorliegenden Leitfaden für jeden, der sich für die aktuellen geschäftlichen Möglichkeiten in der Dominikanischen Republik interessiert, verfasst: eine einfache und übersichtliche Zusammenstellung aller grundlegenden Informationen über das Land und sein Rechtssystem. Die Dominikanische Republik liegt im Herzen der Karibik, mit privilegiertem Mark- tzugang zu den Vereinigten Staaten, Europa und Zentralamerika; sie verfügt über reichli- che Arbeitskräfte sowie einen großen Inlandsmarkt von über zehn Millionen Menschen. Dank ihrer Jahrzehnte alten Politik, die eine große Offenheit für ausländische Investi- tionen und internationalen Handel befürwortet, weist die Dominikanische Republik die größte Marktwirtschaft in der Karibik und in Zentralamerika auf und ist das wichtigste Land für ausländische Investitionen in dieser Region geworden (2.3 Milliarden Dollar in 2015), sowie das meist besuchte Touristenziel (5,6 Millionen in 2015). Zwischen 1993 und 2015 betrug das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts der dominikanischen Wirtschaft im Durchschnitt 5,4 % pro Jahr; in den Jahren 2014 und 2015 lag es sogar bei 7,3 bzw. 7,00 Prozent—bei weitem der höchste Durchschnitt in der westlichen Hemisphäre. Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden hilft, die wichtigsten Rechtsfragen für Ihre geplante oder schon bestehende Investition in der Dominikanischen Republik zu iden- tifizieren und zu analysieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich hier nur um eine Einführung handelt und nicht um ein umfassendes Werk für alle Rechtsfragen in der Dominikanischen Republik. Der Text stellt deswegen keine Alternative für eine Zusam- menarbeit mit einem Rechtsberater dar. Darüberhinaus unterliegt das dominikanische Recht, genau wie alle anderen Rechtssysteme, regelmäßigen Abänderungen. Dieser Leitfaden reflektiert die am 31. Dezember 2015 gültigen Gesetze. Bitte versichern Sie sich bei uns, ob das jeweils angegeben Gesetz noch so in dieser Form in Kraft ist, bevor Sie wichtige Entscheidungen treffen. Wir würden uns über die Gelegenheit freuen, Ihre Fragen zu dem Inhalt dieses Hand- buchs oder andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Dominikanischen Repub- lik zu beantworten und erwarten gerne Ihre Kontaktaufnahme. Auskunft über unsere Kanzlei sowie Kontaktinformationen finden Sie auf der nächsten Seite. Fabio J. GuzmánAriza Geschäftsführender Gesellschafter GuzmánAriza, Rechtsanwälte
UNSERE KANZLEI GuzmánAriza wurde 1927 gegründet und ist die erste und einzige dominikanische Rechtsanwalts- kanzlei mit sieben strategisch gelegenen Kanzleien, um Mandanten in jedem größeren Geschäfts- und Touristenzentrum der Dominikanischen Republik mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unser mehrsprachiges internationales Team berät und unterstützt internationale Investoren fachkundig in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen, einschließlich internationalem Handel und Investiti- onen, Fusionen und Übernahmen, Handels- und Gesellschaftsrecht, Projektfinanzierung, Immo- bilien, Telekommunikationen, Tourismus, Energie und Bergbau, Bankwesen, Versicherungen und Wertpapiere, Technologie, Transport, Umweltgesetze, in der Sport- und Unterhaltungsbranche, bei Rechtsstreiten und alternativer Streitbeilegung, sowie bei Immigrationsfragen. GuzmánAriza wurde von „Legal 500“sowie „Chambers“und„IFLR“, den maßgeblichen Be- urteilern der weltweit führenden Rechtsanwaltskanzleien, als eine hervorragende domini- kanische Kanzlei anerkannt. Darüberhinaus ist unsere Kanzlei das Exklusivmitglied in der Dominikanischen Republik bei„SCG Legal“, einem weltweiten Netz führender Rechtsanwalts- kanzleien, sowie bei„GGI“ – „Geneva Group International“ – eine der drei weltweit führenden Verbände von gut etablierten und erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Unser Partner Dr. Christoph Sieger, deutscher und dominikanischer Jurist und zugelassener do- minikanischer Rechtsanwalt, arbeitet seit Dezember 1997 für Guzman Ariza. Er ist seit Ende 2015 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Präsident der Deutsch-Dominikanischen Industrie- und Handelskammer (AHK; www.ccda.org. do). Sie können ihn jederzeit auf Deutsch per Email csieger@drlawyer.com kontaktieren. Weitere Informationen über unsere Kanzlei und Hinweise zu unserer Beratung bei Ihren recht- lichen Fragen in der Dominikanischen Republik finden Sie auf unserer Website www.drlawyer. com. Natürlich können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen, indem Sie uns eine Mail an fguzman@drlawyer.com oder info@drlawyer.com senden. GuzmánAriza Rechtsanwälte www.drlawyer.com info@drlawyer.com 10 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
UNSERE STANDORTE 12 Pablo Casals St., Serallés Palma Real Business Center Santo Domingo Bávaro-Punta Cana Dominikanische Republik Dominikanische Republik Tel.: + 1 (809) 255-0980 Tel.: +1 (809) 552-8900 20 Neruda St., Villa Ana Maria 45 Trinitaria Ave. Sosúa, Puerto Plata, Dominikanische Republik La Romana, Dominikanische Repub- lik Tel.: +1 (809) 571-2880 Tel.: +1 (809) 550-6400 3 El Carmen St. La Marina Ave., Gebäude 1, Apt. 1-2A Las Terrenas, Dominikanische Republik Samaná, Dominikanische Republik Tel.: +1 (809) 240-6484 Tel.: +1 (809) 538-3288 8 María Gómez St. Cabrera, Dominikanische Republik Tel.: + 1 (809) 589-8055 RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Sosúa-Puerto Plata EinePHILOSOPHY ONE Philosophie Cabrera Las Terrenas Samaná Punta Cana SiebenOFFICES SEVEN Kanzleien Bávaro Santo Domingo La Romana Viele Lösungen ENDLESS SOLUTIONS GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 11
I DIE DOMINIKANISCHE REPUBLIK IM ÜBERBLICK
© d-maps.com U. S. STAATEN 500 km 300 mi RePUBLIk DOMINIkAnische KUBA PueRTO RICO JAMAIKA Haiti honduras RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK nicaragua costa Rica venezuela KOLUMBIEN panama Geografische Lage und Größe Die Dominikanische Republik ist strategisch im Herzen der Karibik, zwischen Kuba und Puerto Rico, auf den östlichen zwei Dritteln der Insel Hispaniola gelegen; das westliche Drittel gehört Haiti. Die Dominikanische Republik ist das zweitgrößte Land in dieser Region (nach Kuba), mit 48.445 Quadratkilometern (18.705 Quadrat- meilen) und entspricht größenmäßig ungefähr der Gesamtoberfläche der U.S. Staaten Vermont und New Hampshire, d.h. sie ist etwas grösser als die Schweiz. GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 13
Topografie und Klima Obwohl die Dominikanische Republik nur ein kleines Land ist, verfügt sie über eine außergewöhnliche geografische Vielfalt: von dem höchsten Gipfel in der Karibik, dem 3.098 Meter (10.417 Fuß) hohen Pico Duarte, bis zu dem 45 Meter (374 Fuß) unter dem Meeresspiegel liegenden Enriquillo See, sowie raue Bergketten, frucht- bare Täler, Halbwüsten und ungefähr 1.300 Kilometer (800 Meilen) Strand. Diese geografische Vielfalt bringt große Klimaunterschiede für das Land. Die jährliche Durchschnittstemperatur liegt bei 25°C (77°F). In höheren Lagen beträgt die Durchschnittstemperatur 18 °C (64,4 °F) und auf Meereshöhe erreicht sie 28°C (82,4°F). Niedrige Temperaturen von 0°C (32°F) wurden in der Cordillera Central gemessen. Januar und Februar sind die kühlsten Monate des Jahres, und August ist der wärmste Monat. Bevölkerung Die Dominikanische Republik hat 10,4 Millionen Einwohner, von denen 75 % in Stadtgebieten leben. Die Bevölkerung ist überwiegend rassisch gemischter Herkunft (73 %), mit einer 16 % weißen und einer 11 % schwarzen Minorität. DNA Tests haben gezeigt, dass der gesamte Genpool der Dominikanischen Republik zu 49 % aus der RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK in Afrika südlich der Sahara gelegenen Region und zu 39 % aus Europa stammt, während 4 % auf amerikanische Ureinwohner zurückzuführen sind. Die größten Ballungsgebiete im Land sind: Santo Domingo de Guzmán, die Hauptstadt der Dominikanischen Republik und die größte Stadt in der Kari- bik und Zentralamerika, mit ungefähr drei Millionen Einwohnern; Santiago, La Romana, San Pedro de Macorís, Higüey, San Francisco de Macorís, Puerto Plata und La Vega. Geschichte Am 5. Dezember 1492 landete Christopher Columbus auf der Insel Hispaniola und hat dort die erste dauerhafte europäische Siedlung in der Neuen Welt gegründet. Die 1496 gegründete Stadt Santo Domingo war der erste Sitz der spanischen Kolonial- herrschaft, mit der ersten Universität, der ersten Kathedrale und der ersten Festung in der Neuen Welt, sowie der Übungsplatz für die zukünftigen Eroberungen der Azteken- und Inkareiche. 14 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
1697 hat Spanien den westlichen Teil von Hispaniola—das heutige Haiti—an Frank- reich übertragen. 1795 wurden die östlichen zwei Drittel der Insel—die heutige Dominikanische Republik—ebenfalls an Frankreich abgetreten, sodass die ganze Insel unter französische Herrschaft kam. Von 1795 bis 1844 wurde die heutige Dominikanische Republik hintereinander von Frankreich, Spanien und schließlich Haiti regiert, bis sie endlich am 27. Februar 1844 ihre Unabhängigkeit von Haiti erklärt hat. Da die dominikanische Regierung nicht in der Lage war, das Land richtig zu regieren, hat sie es 1861 wieder an Spanien zurückgegeben. Vier Jahre später, am 16. August 1865, wurde die Unabhängigkeit nach einem dreijährigen Guerillakrieg gegen Spanien wieder gewonnen. 1916, während des Ersten Weltkriegs, wurde das Land aus strategischen Gründen bis 1924 von Amerika besetzt. Nach einer 6-jährigen demokratischen Regierung unter Präsident Horacia Vásquez (1924-1930), ergriff der Diktator Rafael Trujillo die Macht und regierte das Land einunddreißig Jahre lang mit einer eisernen Faust, bis zu seiner Ermordung 1961. Im Februar 1963 kam eine demokratisch gewählte Regierung unter Juan Bosch an die Macht, wurde jedoch im September des gleichen Jahres gestürzt. Im April 1965, nach 19 Monaten Militärregierung, brach ein pro-Bosch Aufstand aus, dem ein Bürgerkrieg folgte, was zu einer zweiten Interventionen der Vereinigten Staaten RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK führte, da die Amerikaner befürchteten, dass die Kommunisten die Macht an sich reißen und ein „zweites Kuba“ schaffen könnten. Die amerikanische Besetzung endete 1966, nachdem von Amerika überwachte Wahlen stattgefunden hatten, die Joaquin Balaguer gewann. Seit 1966 haben in der Dominikanischen Republik zwölf Mal demokratische Wahlen stattgefunden, die von drei verschiedenen politischen Parteien gewonnen wurden. Regierung Die Dominikanische Republik ist eine repräsentative Demokratie mit drei Regierungszweigen, von denen jeder seine separaten und unabhängigen Befugnisse und Aufgabenbereiche hat: die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Verwal- tungsmäßig ist die Dominikanische Republik in 31 Provinzen und einen Nationald- istrikt (die Hauptstadt, Santo Domingo) aufgeteilt. Die Provinzen sind wiederum in 124 Kommunen und Stadtbezirke aufgeteilt. GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 15
Die Exekutive Die Exekutive wird von dem Präsidenten geleitet, der gleichzeitig das Staats- und Regierungsoberhaupt ist und alle vier Jahre durch absolute Stimmenmehrheit, falls notwendig in zwei Wahlgängen, gewählt wird. Der Präsident kann für eine zweite vierjährige Amtszeit wieder gewählt werden. Der Präsident erlässt die von der Legislativen verabschiedeten Gesetze, ernennt sein Kabinett, sowie die Gouver- neure der Provinzen und anderes Verwaltungspersonal; darüberhinaus ist er der Oberbefehlshaber der Armee. Die Legislative Die Legislative oder der Nationalkongress besteht aus zwei Kammern, nämlich dem Senat und der Abgeordnetenkammer. Der Senat hat 32 mit einfacher Mehrheit gewählte Mitglieder, d.h. ein Mitglied aus jeder Provinz und dem Nationaldistrikt. Die Abgeordnetenkammer hat 190 Mitglieder, die direkt in mehreren Wahlkrei- sen laut einer proportionalen repräsentativen Abstimmung gewählt werden. Die Amtszeit der Senatoren und Deputierten beträgt vier Jahre, und zusätzliche Amtszeiten infolge von Wiederwahlen sind erlaubt. Die Judikative RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Ein aus dreizehn Mitgliedern bestehendes Verfassungsgericht entscheidet, ob Gese- tze und Abkommen gegen die verfassungsmäßig festgelegten Rechte und Freiheiten verstoßen. Das Verfassungsgericht kann ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der endgültigen Entscheidungen anderer Gerichte überprüfen. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind endgültig und unwiderruflich und stellen verbindli- che Präzedenzfälle für die drei Zweige der Regierung dar. Die Mitglieder des Verfassungsgerichts werden von dem nationalen Justizrat für eine einzige Amtszeit von neun Jahren ernannt. Die Ernennungen werden gestaffelt, sodass alle drei Jahre ein Teil der Mitgliedschaft ersetzt wird. Die richterliche Gewalt liegt streng genommen bei dem aus sechzehn Mitgliedern bestehenden Obersten Gerichtshof. Die Richter des Obersten Gerichtshof werden auf Lebzeiten ernannt, müssen jedoch laut Bestimmung des nationalen Justizrats mit 75 Jahren in Pension gehen. Der Oberste Gerichtshof ist in der ersten Instanz zuständig für Klagen gegen den Präsidenten und den Vize-Präsidenten sowie die Mitglieder des Kabinetts und des Kongresses, und er entscheidet, ob die Entschei- dungen der Vorinstanzen rechtmäßig sind. 16 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Zu den Vorinstanzen gehören die Berufungsgerichte, die Gerichte erster Instanz, die Friedensgerichte und die Sondergerichte. Die Berufungsgerichte sind zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen der Gerichte erster Instanz, und sie sind im ersten Rechtszug zuständig für Klagen gegen Richter der ersten oder einer entsprechenden Instanz, gegen Staatsanwälte, die Leiter von autonomen und dezentralisierten Regierungsbehörden, Provinzgou- verneure und Bürgermeister. Die Dominikanische Republik verfügt über elf Berufungsgerichte mit je fünf Richtern. Diese Gerichte sind in strafrechtliche und zivilrechtliche/handelsrechtliche Kammern aufgeteilt. Die Gerichte erster Instanz sind zuständig für diejenigen Fälle, für die das Gesetz keine spezielle Gerichtsbarkeit ausdrücklich festlegt. Es gibt fünfunddreißig Gerichte erster Instanz im Land, d.h. ein Gericht pro Gerichtsbezirk. Die Gerichte erster Instanz können in strafrechtliche und zivilrechtliche/handelsrechtliche Kammern aufgeteilt werden, je nach der Größe des Bezirks. Friedensgerichte („juzgados de paz“) sind zuständig für eine Reihe von leichten Vergehen und geringfügigen Forderungen. In jeder Kommune und dem Nationald- istrikt gibt es mindestens ein Friedensgericht. RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Sondergerichte sind zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grundbesitz, Arbeitsgeber/Arbeitnehmerbeziehungen, Verkehr, Minderjährigen und verwaltung- smäßigen Klagen, und jedes Sondergericht hat sein entsprechendes Berufungsgericht. Die Richter der unteren Gerichtshöfe werden von dem Obersten Gerichtshof aus einer Liste von Kandidaten ernannt, welche der Justizrat vorbereitet hat. Dieser Rat besteht aus dem obersten Richter des Obersten Gerichtshofs, der gleichzeitig den Vorsitz darüber führt, einem beigeordneten Richter des Obersten Gerichtshofs, einem Rich- ter eines Berufungsgerichts, einem Gericht erster oder ähnlicher Instanz und einem Friedensgericht. Alle Mitglieder dieses Rats, mit Ausnahme des Obersten Richters, werden von ihren Kollegen gewählt. Der Judikativen-Rat hat die Disziplinargewalt über die Richter der Vorinstanzen und managt die Finanzen und das Budget der Judikativen. Im allgemeinen werden dominikanische Richter, im Gegensatz zu ihren Kollegen in Ländern mit Gewohnheitsrecht, nicht aus den Reihen erfahrener Anwälte ernannt. Stattdessen fangen sie in dem Justizsystem nach dem Jura-Studium und einer Ausbildung zum Richter auf der untersten Sprosse an. GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 17
Die Kommunen Bürgermeister und Stadtverordnete, die für eine vierjährige Amtszeit gewählt werden, verwalten die 124 Kommunen und den Nationaldistrikt. Die Wirtschaft Die Dominikanische Republik stellt die neunt größte Volkswirtschaft in Latein- amerika dar und weist das größte wirtschaftliche Wachstum in der Karibik und Zentralamerika auf, mit direktem Zugang zu den Märkten in den Vereinigten Staaten, Kanada, Lateinamerika und Europa. Sie ist ein Entwicklungsland mit einem mittleren, an der oberen Grenze liegenden Einkommen und einem Brut- toinlandsprodukt pro Person von $14.000,00 in 2014 in Bezug auf die Kaufkraft- parität. Der wichtigste Handelspartner der Dominikanischen Republik ist Amerika (75 % der Ausfuhreinnahmen). Andere wichtige Märkte sind China, Haiti, Mexiko, Kolumbien, Spanien, Brasilien, die Niederlande, Belgien, das Vereinigte Königreich, Jamaica und Kuba. Während der letzten drei Jahrzehnte hat die dominikanische Wirtschaft, die früher RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK von dem Export von Agrarprodukten (hauptsächlich Zucker, Kakao und Kaffee) abhängig war, erfolgreich auf eine Mischung von Dienstleistungen, Manufaktur- waren, Agrar- und Bergbauprodukte sowie Handel umgeschaltet. Die Serviceleistun- gen stellen fast 60 % des Bruttoinlandsprodukts dar, während die Manufakturwaren es auf 22 % bringen. Tourismus, Telekommunikationen und das Finanzwesen sind die Hauptbestandteile der Serviceleistungen, aber keiner dieser Bereiche stellt mehr als 10 % des Ganzen dar. Die Wirtschaftsbereiche, welche die meisten direkten ausländischen Investitionen erhalten, sind nachstehend beschrieben. Freihandelszonen Die Freihandelszonen sind Industrieparks in begrenzten Gebieten, in denen Unternehmen Waren herstellen und Leistungen erbringen können und dafür gewisse steuerliche Anreize bekommen. Die Freihandelszonen sind wichtige Säulen der dominikanischen Wirtschaft und stellen eine attraktive Investitionsgelegenheit für alle Investoren dar. 18 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Fast alle in den Freihandelszonen erzeugten Güter und Leistungen sind für den Export bestimmt. Bei der Produktion kann es sich um Montagefertigung handeln, wobei Rohstoffe zollfrei in das Land importiert und dann montiert werden, um Fertigwaren für den Export zu produzieren. Das Freihandelszonen-System in der Dominikanischen Republik gehört zu den am besten entwickelten in der Welt und beinhaltetFinanz-, Logistik- und andere Serviceleistungen, neben der traditionellen Fertigung. So haben z. B. während des letzten Jahrzehnts viele U.S. Firmen ihren Kundendienst und ihren Call Center-Be- trieb in die dominikanischen Freihandelszonen verlegt, während mehr als siebzig Software-Entwicklungsunternehmen sich dort niedergelassen haben. Der Export aus den Freihandelszonen ist in den letzten Jahren infolge einer größeren Produktdiversifizierung laufend gestiegen. In 2014 waren die wichtigsten Industrien in den Freihandelszonen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung die Folgenden: Mediz- inische und pharmazeutische Produkte (24,4 % der Freihandelszonen-Exporte); Kleidung und Textilien (23,8 %); sowie elektrische und elektronische Produkte (14,3 %). Der Stand im Dezember 2014 wies 614 Unternehmen auf, die in sechzig Freihan- delszonen-Parks im ganzen Land etabliert waren und mehr als 150.000 Arbeitskräfte beschäftigten. Der Export belief sich insgesamt auf über 5,2 Milliarden Dollar. RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Tourismus Mit ungefähr 1.300 Kilometer (800 Meilen) Strand, der ältesten aus der Kolonial- zeit stammenden Siedlung in der westlichen Welt, sowie spektakulären Bergen und Landschaften ist die Dominikanische Republik das am meisten besuchte Touristen- ziel in der Karibik. In 2014 kamen 26 % aller Touristen, die in die Karibik reisten, in die Dominikanische Republik. 2015 haben 5.6 Millionen ausländischer Touristen die Insel besucht, und die Hotelkapazität ist auf 70.000 Zimmer gestiegen, während 32 Golfplätze mit Weltklassenniveau in Betrieb waren. Seit vielen Jahren stellt der Tourismus die Hauptquelle für Divisen in der dominikanischen Wirtschaft dar: 6,2 Milliarden Dollar in 2015. Bergbau Der Bergbau hat in der Vergangenheit eine kleine Rolle in der dominikanischen Wirtschaft gespielt und weniger als 1 % zum Bruttoinlandsprodukt beigetragen. Das hat sich seit 2012 stark geändert, als die Gold- und Silberproduktion in dem 100 km nördlich von Santo Domingo gelegenen Pueblo Viejo Bergwerk begann. Dies GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 19
ist eines der größten Goldvorkommen in der Welt, und man rechnet damit, dass die Lebensdauer dieser Mine sich auf über 25 Jahre beläuft, mit Goldreserven von mehr als 15,53 Millionen Unzen. Dieses Bergwerk wird als Joint Venture von der kanadischen Gesellschaft Barrick Gold Corporation mit einer 60-prozentigen Beteil- igung und Goldcorp mit einer 40-prozentigen Beteiligung betrieben. Zu Anfang der Produktion hat das Joint Venture vier Milliarden Dollar investiert, was die größte ausländische Investition in der Geschichte der Dominikanischen Republik darstellt. 2014 hat Pueblo Viejo Gold und Silber im Wert von mehr als 1,5 Milliarden Dollar exportiert und ist dadurch zum wichtigsten Exporteur der Dominikanischen Repub- lik geworden. Die Investition in der Pueblo Viejo Mine war von großer Bedeutung für die dominikanische Wirtschaft und hatte zur Folge, dass andere Investoren sich im Hinblick auf die bewehrte Bedeutung der Naturschätze, die außer Gold und Silber auch Nickeleisen und vielleicht Petroleum beinhalten, für Bergbaukonzessionen interessiert haben. Strom und Energie Der dominikanische Elektrizitätssektor ist in drei Bereiche aufgeteilt: Erzeugung, Übertragung und Verteilung. Derzeitig wird die Verteilung und Übertragung von der RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK CDEEE, einem staatlichen Unternehmen, kontrolliert, das ebenfalls die drei Teilbere- iche durch drei Verteilerunternehmen koordiniert, welche den Norden (Edenorte), den Süden (Edesur) und den Osten (Edeeste) mit Strom versorgen. Die Stromerzeu- gung liegt jedoch in den Händen von Regierungs- und privaten Unternehmen. Privat- konzessionen für die Stromerzeugung und Verteilung wurden von dem nationalen Energierat an mehrere Touristengebiete, wie beispielsweise Punta Cana und Casa de Campo, erteilt. Der größte Teil des Stroms in der Dominikanischen Republik wird von thermoelek- trischen Unternehmen erzeugt, die dafür Gas, Kohle, Schweröl oder Dieselöl verwen- den. Ungefähr 15 % des Stroms wird von hydroelektrischen Unternehmen oder Windfarmen erzeugt. Unabhängige Stromerzeuger, von denen viele ausländisches Kapital erhalten, produzieren die Hälfe des im Land erzeugten Stroms und verkaufen ihn zu vertraglich festgelegten Preisen an die CDEEE. In den letzten fünf Jahren betru- gen die direkten Investitionen auf diesem Gebiet mehr als 1,24 Milliarden Dollar. 2012 wurde die Dominikanische Republik von CAIPOA (karibischer Verband für die Förderung von Investitionen) als das attraktivste Land in der Karibik für Investition- sprojekte im Bereich der „grünen“ Energie anerkannt. 20 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Da die Stromnachfrage noch immer höher liegt als die Stromerzeugung, existiert hier ein wichtiges Potential für Investitionen in der traditionellen sowie der alternativen Stromerzeugung. Als Beweis dafür gilt das derzeitig in Punta Cana für 2 Milliarden U.S. Dollar imBau stehende Projekt, welches aus zwei identischen, mit Kohle betrie- benen Einheiten besteht, mit einer Technologie, welche die CO2 Abgase vermindern soll und den neuesten internationalen Umweltvorschriften entspricht. Telekommunikationen Die Dominikanische Republik war eines der ersten Länder in Lateinamerika, das über einen privatisierten Telefonservice verfügte. Starke Konkurrenz und bedeu- tende direkte ausländische Investitionen in diese Industrie (fast eine Milliarde Dollar in den letzten fünf Jahren) haben zu einem immer größeren Telekommunikations- netz und billigeren Tarifen geführt. Der Stand am 30. September 2015 zeigt, dass sich 10 Millionen Telefonlinien und 4,66 Millionen Internet-Konten in Betrieb finden. Derzeitig entwickelt die Dominikanische Republik eine flächendeckende Glasfaser-In- frastruktur, wodurch das Land zum unangefochtenen Telekommunikations-Führer in der Karibik wird. Das dominikanische Institut für Telekommunikationen („INDOTEL“), eine Behörde der dominikanischen Regierung, fördert und reguliert den Telekommunikations- RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK markt. Finanzierungsdienste Die Dominikanische Republik verfügt über einen diversifizierten und dynamischen Finanzdienstleistungssektor mit verschiedenen Arten von Unternehmen, wie z.B. zahlreiche Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Courtagen, etc. Viele Banken können alle Arten von Bankgeschäften abwickeln. Kreditgenossenschaften können Einlagen annehmen, aber keine Girokonten eröffnen. Sparkassen und Kreditgenos- senschaften sind keine Equity-Institute sondern Genossenschaftsbanken, was bedeu- tet, dass die Einleger und Darlehensnehmer Mitglieder mit Wahlrecht der gleichen Genossenschaft sind. Diese Institute können keine Girokonten eröffnen. Das Gesetz gewährt ausländischen Banken die gleiche Behandlung wie dominikan- ischen Finanzinstitutionen. Eine ausländische Bank, die sich in der Dominikanischen Republik etablieren oder dort Filialen eröffnen möchte, benötigt eine Genehmigung von dem Finanzaufsichtsrat mit den gleichen Bedingungen, die für dominikanische Banken gelten. GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 21
Offshore-Banking-Zentren, die Privat- und Geschäftsbanken sowie elektronische Börsen in Betrieb nehmen möchten, sind schon genehmigt, aber noch nicht eröff- net worden. Landwirtschaft und Viehzucht Seit der Unabhängigkeitserklärung 1844 bis ins späte zwanzigste Jahrhun- dert waren Landwirtschaft und Viehzucht die wichtigsten wirtschaftlichen Unternehmen in der Dominikanischen Republik. Tabak, Kakao, Zucker, Kaffee, Rindfleisch- und Milchproduktion waren die wichtigsten Sektoren der domini- kanischen Wirtschaft. Landwirtschaft und Viehzucht spielen weiterhin eine große Rolle, indem sie 8 % des Bruttoinlandprodukts darstellen, sind jedoch nicht mehr die Hauptsäulen der dominikanischen Wirtschaft. Heutzutage erntet die Dominikanische Republik viele neue Agrarprodukte zusätzlich zu dem traditionellen Anbau. Obst, wie z.B. Bananen, Mangos, Papaya, Kokosnüsse, Orangen, Melonen und Ananas werden heute in der Dominika- nischen Republik für den Export in die USA, die europäischen Märkte und den Inlandsverbrauch angebaut. Das Gleiche gilt für Reis, Bohnen, Wurzel- und anderes Gemüse. Kartoffeln, Kohlpflanzen, Karotten, Erdbeeren und Äpfel, die nur in gemäßigten Klimazonen gedeihen, werden in den Tälern der „Cordillera RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Central“ angebaut. Was Bio-Produkte anbetrifft, hat sich die Dominikanische Republik zu einem der wichtigsten Exporteure von organisch angebauten Bana- nen und Kakao entwickelt. Bei der Viehzucht verfügt die Dominikanische Republik über die größte Geflügel- und Schweinefleisch-Industrie in der Karibik und erzielt dadurch nennenswerte Exporteinnahmen. Währung und Wechselkurs Die Währungseinheit in der Dominikanischen Republik ist der Peso (DOP oder RD$), dessen Wechselkurs im Dezember 2015 bei 45,48 Pesos pro US$ lag. Der U.S. Dollar wird weitgehend akzeptiert. Vertragliche Verpflichtungen können rechtskräftig in U.S. Dollar oder einer anderen ausländischen Währung festge- legt werden. Es gibt keine Devisenkontrollen, d.h. die Wechselkurse werden frei von den Marktbedingungen bestimmt. Geldwechsel-Transaktionen werden von Geschäftsbanken oder autorisierten Wechselstuben abgewickelt. 22 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Sprache Die offizielle Landessprache ist Spanisch. Englisch ist jedoch in der Wirtschaft und den Touristengebieten weit verbreitet. Geschäftszeiten und Zeitzone Die Geschäftszeiten sind normalerweise von 8 Uhr bis mittags und von 14 Uhr bis 18 Uhr Die Ortszeit ist die mittlere Greenwich Zeit -4. Im Vergleich zu den Staaten liegt die dominikanische Ortszeit im Winter eine Stunde vor der östlichen Standardzeit und ist im Sommer die gleiche wie die östliche Sommerzeit. In der Dominikanischen Republik ist die Ortszeit das ganze Jahr hindurch die gleiche, da hier nicht auf Sommerzeit umgeschaltet wird, wie das in den USA und Europa der Fall ist. Landesvorwahl für Telefongespräche Die Dominikanische Republik gehört zu dem Nordamerikanischen Numme- rierungsplan („NANP“). Ein Anruf in die Dominikanische Republik funktioniert wie ein Anruf in die Vereinigten Staaten. Die Landesvorwahl ist die Nummer 1, und die Ortsvorwahlen sind die Nummern 809, 829 und 849. RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Internationale Flughäfen Die Dominikanische Republik verfügt über acht internationale Flughäfen, die nach der Anzahl des Passagierverkehrs wie folgt geordnet sind: Punta Cana (PU), Santo Domingo(SDQ), Santiago (STI), Puerto Plata (POP), La Romana (LRM), Samaná (AZS), Santo Domingo/Herrera (JBQ), und Barahona (BRX). 2015 belief sich der Passagierverkehr auf 12,3 Millionen Personen, was ungefähr 30 % des gesamten Passagierverkehrs in der Karibik darstellt. Öffentliche Feiertage ▪ 1. Januar (Neujahr) ▪ 6. Januar (Dreikönigsfest)* ▪ 21. Januar (Tag der „Altagracia“–Schutzpatronin der Dominikanischen Republik) ▪ 26. Januar (Duarte Tag)* ▪ 27. Februar (Unabhängigkeitstag)* ▪ Karfreitag ** GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 23
▪ 1. Mai (Tag der Arbeit) * ▪ Fronleichnam ** ▪ 16. August (Wiederherstellung der Unabhängigkeit) * ▪ 24. September (Tag der Barmherzigkeit) ▪ 6. November (Tag der Verfassung)* ▪ 25. Dezember (Weihnachten) * Wenn der Feiertag auf einen Dienstag oder Mittwoche fällt, wird er am vorhergehenden Montag gefeiert; wenn er auf einen Donnerstag oder Freitag fällt, wird er am folgenden Montag gefeiert. ** Das Datum dieser religiösen Feiertage ändert sich von Jahr zu Jahr. RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK 24 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
II INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
Ein attraktives Umfeld für Investoren Während der letzten beiden Jahrzehnte hat die Dominikanische Republik sehr viel getan, um das Umfeld für ausländische Investoren noch attraktiver zu ge- stalten, indem sie eine Politik betreibt, welche die regulatorischen Hindernis- se minimisiert und ausländische Unternehmen und Privatpersonen unterstützt und ihnen Anreize gibt, um Kapital in das Land zu bringen. Dadurch ist die Dominikanische Republik zum größten Empfänger in der Region von direkten ausländischen Investitionen geworden: 21 Milliarden Dollar zwischen 2006 und 2015. Gleichbehandlung Die dominikanische Verfassung gewährt ausländischen und dominikani- schen Investoren die gleiche Behandlung und legt ausdrücklich fest, dass Ausländer in der Dominikanischen Republik Anspruch auf die gleichen Rechte haben wie dominikanische Staatsbürger; sie dürfen sich jedoch nicht an dominikanischen politischen Aktivitäten beteiligen. Gleichzeitig gelten für ausländische Investoren die gleichen Regeln und Vorschriften wie für do- minikanische Investoren. RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK Ausländische Investoren können Kapitalanteile in dominikanischen Unterneh- men und Joint Ventures besitzen und Immobilien auf ihren Namen kaufen. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Gesetz über ausländische Investitionen Nr. 16-95, welches am 20. No- vember 1995 verabschiedet wurde, zusammen mit seinen Ermächtigungs- verordnungen, hat alle Hindernisse, die früher auf internationale Investi- tionen in der Dominikanischen Republik zutrafen, beseitigt. Investoren, die Kapital in Unternehmen einbringen, welche in der Dominikanischen Republik tätig sind, haben uneingeschränkten Zugang zu allen Bereichen der dominikanischen Wirtschaft, mit der Ausnahme von Investitionen im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder anderen hoch sensiblen Industrien. Die Registrierung der ausländischen Investitionen ist optional. Für die Rückfüh- rung der Gewinne ist keine Genehmigung seitens der Regierung erforderlich. 26 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Staatliche Unterstützung für ausländische Investoren Das Zentrum für Exporte und Investitionen der Dominikanischen Republik („CEI- RD“), eine Regierungsbehörde, die 2013 zum ausdrücklichen Zweck gegründet wurde, ausländische Investitionen anzuziehen und Exporte zu fördern, unterstützt ausländi- sche Investoren bei ihren geschäftlichen Unternehmen in der Dominikanischen Repu- blik mit fristgemäßer Beratung und Informationen, sowiebei der Koordinierung der Be- antragungen von Regierungsgenehmigungen. 2015 wurde in diesem Zentrum ein Büro als einzige Anlaufstelle für ausländische Investoren eröffnet, um die Beantragung von Genehmigungen im Zusammenhang mit den Freihandelszonen, dem Tourismus, der erneuerbaren Energie und der Filmindustrie, unter anderem, zu vereinfachen. Dieses Zentrum sponsert auch Veranstaltungen, um die Dominikanische Republik als Investitionsstandort zu fördern und eventuellen Investoren Informationen zur Planung und Verwirklichung erfolgreicher Geschäftsprojekte in der Dominikani- schen Republik zur Verfügung zu stellen. Staatliche Garantien für ausländische Darlehen Die dominikanische Regierung unterstützt ausländische Investoren, indem sie Darlehen, die von internationalen Agenturen für wichtige Infrastruktur-Projekte RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK in der Dominikanischen Republik gewährt werden, ihre Vertrauens- und Bonitäts- erklärung zusagt. Ausländische Investoren in großen dominikanischen Projekten verwenden häufig Risikoabsicherungen der Multilateralen Investitions-Garantie- Agentur („MIGA“) und der Overseas Private Investment Corporation („OPIC“) für das Kapital sowie politische oder Wechselkursrisiken. Die dominikanische Regie- rung hat Abkommen mit diesen beiden Agenturen abgeschlossen. Die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur („MIGA“) ist ein unabhängiges Institut für Entwicklungszusammenarbeit, das 1988 von der Weltbank gegründet wurde, um Investoren mit Garantien für durch politische Risiken verursachte Ver- luste zu unterstützen und technische Hilfe zur Förderung von Investitionen in Entwicklungsländern anzubieten. Die Overseas Private Investment Corporation („OPIC“) ist eine unabhängige födera- le Agentur der amerikanischen Regierung, die amerikanische Unternehmen beim Wettbewerb auf neuen Wachstumsmärkten unterstützt, indem sie Versicherungen gegen politische Unruhen, Enteignungen und Probleme bei der Umwandlung von Fremdwährungen in die Landeswährung ausstellt. GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte 27
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