RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK - Guzmán ArizA - Guzmán Ariza

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RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK - Guzmán ArizA - Guzmán Ariza
RECHTLICHER LEITFADEN
        FÜR INVESTITIONEN
IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

         Guzmán Ariza
           Rechtsanwälte

           www.drlawyer.com
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK - Guzmán ArizA - Guzmán Ariza
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK - Guzmán ArizA - Guzmán Ariza
FABIO J. GUZMÁN ARIZA

  RECHTLICHER LEITFADEN
 FÜR INVESTITIONEN IN DER
DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

        Guzmán Ariza
           Rechtsanwälte
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK - Guzmán ArizA - Guzmán Ariza
Fabio J. Guzmán Ariza

                                                                          Guzmán Ariza
                                                                              Rechtsanwälte
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          Rechtlicher Leitfaden für Investitionen in der Dominikanischen Republik

                                                                          © 2016 von Fabio J. GuzmánAriza

                                                                          Alle Rechte sind durch internationale und pana-
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                                                                          ISBN: 978-9945-9001-5-6

                                                                          In den Vereinigten Staaten von Amerika gedruckt.

                                                                          Erstausgabe

                                                                          2    GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG....................................................................................................................9
UNSERE KANZLEI........................................................................................................10

UNSERE STANDORTE.................................................................................................11

I. DIE DOMINIKANISCHE REPUBLIK IM ÜBERBLICK....................................12

            Geografische Lage und Größe........................................................................13
            Topografie und Klima......................................................................................14
            Bevölkerung.......................................................................................................14
            Geschichte..........................................................................................................14
            Regierung...........................................................................................................15

                                                                                                                                       RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
                    Die Exekutive.........................................................................................15
                    Die Legislative........................................................................................16
                    Die Judikative.........................................................................................16
                    Die Kommunen......................................................................................17
            Wirtschaft...........................................................................................................17
                    Freihandelszonen....................................................................................18
                    Tourismus...............................................................................................19
                    Bergbau .................................................................................................19
                    Strom und Energie.................................................................................19
                    Telekommunikationen............................................................................20
                    Finanzierungsdienste.............................................................................21
                    Landwirtschaft und Viehzucht...............................................................21
            Währung und Wechselkurs............................................................................22
            Sprache...............................................................................................................22
            Geschäftszeiten und Zeitzonen.....................................................................22
            Landesvorwahl für Telefongespräche..........................................................22
            Internationale Flughäfen................................................................................22
            Öffentliche Feiertage........................................................................................23

                                                                                  GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte                   3
I. INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK......................24
                                                                                 Ein attraktives Umfeld für Investoren.........................................................25
                                                                                 Gleichbehandlung............................................................................................25
                                                                                 Rechtliche Rahmenbedingungen..................................................................25
                                                                                 Staatliche Unterstützung für ausländische Investoren.............................25
                                                                                 Staatliche Garantien für ausländische Darlehen.......................................26
                                                                                 Investitionsanreize...........................................................................................26
                                                                                 Anreize für Investoren in den Freihandelszonen......................................26
                                                                                 Besondere Anreize für Freihandelszonen in den Grenzgebieten...........27
                                                                                 Besondere Anreize für internationale finanzielle Freihandelszonen....27
                                                                                 Besondere Anreize für Logistikunternehmen............................................28
                                                                                 Anreize für Investoren in der Tourismusindustrie....................................28
                                                                                 Anreize für Investoren in erneuerbarer Energie........................................29
                                                                                 Anreize für Investoren in der Filmindustrie...............................................29
                                                                                 Allgemeine Anreize für Erfindungen und Konkurrenzfähigkeit
                                                                                         für Herstellungsverfahren................................................................30
                                                                                 Anreize für Zuwanderer mit Investitionen.................................................30

                                                                          III. INTERNATIONALER HANDEL..........................................................................31
                                                                                  Marktvolumen...................................................................................................32
                                                                                  Beteiligung an der internationalen Gemeinschaft.....................................32
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                                  Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation.........................................32
                                                                                  Freihandelsabkommen....................................................................................33
                                                                                  Die Dominikanische Republik und das Freihandelsabkommen mit
                                                                                          den zentralamerikanischen Staaten (DR-CAFTA).......................33
                                                                                  Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA)..............................................34
                                                                                  Freihandelsabkommen mit CARICOM......................................................34
                                                                                  Freihandelsabkommen mit Zentralamerika..............................................35
                                                                                  Teilweises Freihandelsabkommen mit Panama........................................35

                                                                          IV. GESCHÄFTSSUNTERNEHMEN..........................................................................36
                                                                                 Alternativen für geschäftliche Tätigkeiten in der
                                                                                         Dominikanischen Republik............................................................37
                                                                                 Filiale ................................................................................................................37
                                                                                 Ortsansässiges Tochterunternehmen............................................................37
                                                                                 Keine Einschränkungen für Ausländer.......................................................38
                                                                                 Dominikanische Kapitalgesellschaften.......................................................38
                                                                                 Gesellschaft mit beschränkter Haftung.......................................................38
                                                                                 Einfache Aktiengesellschaft...........................................................................39

                                                                          4      GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Aktiengesellschaft............................................................................................39
            Aktien in ausländischen Währungen...........................................................40
            Vorzugsaktien....................................................................................................40
            Gründungsvorgang..........................................................................................40
                    Registrierung des Firmennamens..........................................................40
                    Vorbereitung und Unterschreiben der Firmenunterlagen.....................41
                    Zahlung der Gesellschaftssteuer............................................................41
                    Registrierung der Firmenunterlagen im Handelsregister.....................41
                    Registrierung der Gesellschaft bei der Steuerbehörde............................41
            Jahresversammlungen.....................................................................................42
            Fusionen und Übernahmen............................................................................42
            Joint Ventures....................................................................................................42

V. BESTEUERUNG.........................................................................................................43
       Gesetzgebung, Verwaltung und Erhebung.................................................44
       Territorialität......................................................................................................44
       Die wichtigsten Steuern..................................................................................45
       Einkommenssteuer...........................................................................................45
               Körperschaftssteuersatz.........................................................................45
               Festsetzung des steuerpflichtigen Nettoeinkommens
                           einer Gesellschaft.....................................................................45

                                                                                                                                   RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
               Körperschaftssteuererklärung................................................................45
               Vorauszahlung der Körperschaftssteuer................................................46
               Einkommensteuersätze für natürliche Personen...................................46
       Kapitalertragssteuer.........................................................................................47
       Steuer auf Waren und Dienstleistungen......................................................47
       Verbrauchssteuer..............................................................................................47
       Grundsteuer.......................................................................................................48
       Gesellschaftsvermögenssteuer.......................................................................48
       Steuerliche Anreize..........................................................................................48
       Einbehaltung an der Quelle...........................................................................49
       Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerumgehung................................49
       Verrechnungspreisvorschriften.....................................................................49
       Doppelbesteuerungsabkommen...................................................................50
       Steuererfüllungsgesetz für ausländische Konten („FATCA“).................50

VI. GEISTIGES EIGENTUM........................................................................................51
       Verfassungsrechtlich geschützte geistige Eigentumsrechte.....................52
       Gesetzgebung....................................................................................................52

                                                                               GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte                  5
Internationale Abkommen für geistiges Eigentum, welche in der
                                                                                              Dominikanischen Republik anerkannt sind................................52
                                                                                      Verwaltung industrieller Eigentumsrechte.................................................52
                                                                                      Verwaltung von Urheberrechten...................................................................52
                                                                                      Schutz und Registrierung von industriellen Eigentumsrechten............53
                                                                                                      Erfindungen.............................................................................53
                                                                                                      Gebrauchs- und Industriemuster............................................53
                                                                                                      Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen
                                                                                                      und Slogans.............................................................................54
                                                                                      Schutz und Registrierung von Urheberrechten..........................................55
                                                                                                      Schutz ohne Registrierung......................................................55
                                                                                                      Art und Ausmaß des Urheberschutzes....................................55
                                                                                                      Leistungen, die laut einem Dienstleistungsvertrag
                                                                                                      erstellt werden.........................................................................56
                                                                                                      Übersetzungen, Bearbeitungen und Anpassungen.................56
                                                                                                      Urheberrechtsverletzungen......................................................56

                                                                          VII. IMMOBILIEN.........................................................................................................57
                                                                                 Gesetzgebung....................................................................................................58
                                                                                 Grundbuchsystem............................................................................................58
                                                                                 Verwaltung.........................................................................................................58
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                                 Eigentumswohnungen.....................................................................................59
                                                                                 Immobiliengeschäfte.......................................................................................59
                                                                                 Vertragliches Verkaufsversprechen..............................................................60
                                                                                 Immobilien Due Diligence.............................................................................60
                                                                                 Sorgfaltsprüfungen und Genehmigungen im Umweltbereich...............61
                                                                                 Endgültiger Verkaufsvertrag..........................................................................61
                                                                                 Übertragungsverfahren...................................................................................62
                                                                                 Grundsteuer.......................................................................................................62
                                                                                 Immobilienerwerb durch Ausländer............................................................63
                                                                                 Immobilienvererbung bei Ausländern........................................................63
                                                                                 Hypotheken.......................................................................................................63

                                                                          VIII. ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG..................................................................64
                                                                                 Gesetzgebung....................................................................................................65
                                                                                 Territorialität der dominikanischen Arbeitsgesetze..................................65
                                                                                 Obligatorischer Charakter der dominikanischen Arbeitsgesetze..........65
                                                                                 Der Arbeitsvertrag............................................................................................65
                                                                                 Arbeitszeit und Schichten...............................................................................66

                                                                          6      GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Staatsangehörigkeit des Arbeitsnehmers....................................................66
          Minderjährige...................................................................................................66
          Obligatorische Aufbewahrungspflicht........................................................67
          Löhne ................................................................................................................67
                   Mindestlohn...........................................................................................67
                   Bezahlung...............................................................................................68
                   Überstunden...........................................................................................68
                   Weihnachtsbonus...................................................................................68
                   Gewinnbeteiligung.................................................................................68
          Freizeit ................................................................................................................69
          Beurlaubung......................................................................................................69
                   Urlaub .................................................................................................69
                   Kündigung.............................................................................................69
                   Freiwillige Kündigung („desahucio“)...................................................69
                   Arbeitgeberkündigung aus wichtigem Grund(„despido“)....................70
                   Arbeitnehmerkündigung aus wichtigem Grund („dimisión)................71
                   Entlassung bei Unfähigkeit oder Tod des Arbeitnehmers......................71
          Mutterschaftsschutz.........................................................................................72
          Vorrübergehende Aufhebung des Arbeitsvertrags....................................72
          Gewerkschaften................................................................................................72
          Streiks ................................................................................................................72

                                                                                                                                        RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
          Einbehaltungen durch den Arbeitgeber......................................................73
          Standortwechsel für ausländische Arbeitnehmer......................................74

ANGABEN ÜBER DEN AUTOR.................................................................................75

                                                                                 GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte                     7
Die Partner bei Guzmán Ariza

Guzmán Ariza
    Rechtsanwälte
BEMERKUNGEN ZU DIESEM LEITFADEN
GUZMÁN ARIZA hat den vorliegenden Leitfaden für jeden, der sich für die aktuellen
geschäftlichen Möglichkeiten in der Dominikanischen Republik interessiert, verfasst: eine
einfache und übersichtliche Zusammenstellung aller grundlegenden Informationen über
das Land und sein Rechtssystem.

Die Dominikanische Republik liegt im Herzen der Karibik, mit privilegiertem Mark-
tzugang zu den Vereinigten Staaten, Europa und Zentralamerika; sie verfügt über reichli-
che Arbeitskräfte sowie einen großen Inlandsmarkt von über zehn Millionen Menschen.
Dank ihrer Jahrzehnte alten Politik, die eine große Offenheit für ausländische Investi-
tionen und internationalen Handel befürwortet, weist die Dominikanische Republik die
größte Marktwirtschaft in der Karibik und in Zentralamerika auf und ist das wichtigste
Land für ausländische Investitionen in dieser Region geworden (2.3 Milliarden Dollar in
2015), sowie das meist besuchte Touristenziel (5,6 Millionen in 2015). Zwischen 1993 und
2015 betrug das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts der dominikanischen Wirtschaft
im Durchschnitt 5,4 % pro Jahr; in den Jahren 2014 und 2015 lag es sogar bei 7,3 bzw. 7,00
Prozent—bei weitem der höchste Durchschnitt in der westlichen Hemisphäre.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Leitfaden hilft, die wichtigsten Rechtsfragen für Ihre
geplante oder schon bestehende Investition in der Dominikanischen Republik zu iden-
tifizieren und zu analysieren. Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich hier nur um eine
Einführung handelt und nicht um ein umfassendes Werk für alle Rechtsfragen in der
Dominikanischen Republik. Der Text stellt deswegen keine Alternative für eine Zusam-
menarbeit mit einem Rechtsberater dar. Darüberhinaus unterliegt das dominikanische
Recht, genau wie alle anderen Rechtssysteme, regelmäßigen Abänderungen. Dieser
Leitfaden reflektiert die am 31. Dezember 2015 gültigen Gesetze. Bitte versichern Sie sich
bei uns, ob das jeweils angegeben Gesetz noch so in dieser Form in Kraft ist, bevor Sie
wichtige Entscheidungen treffen.

Wir würden uns über die Gelegenheit freuen, Ihre Fragen zu dem Inhalt dieses Hand-
buchs oder andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Dominikanischen Repub-
lik zu beantworten und erwarten gerne Ihre Kontaktaufnahme. Auskunft über unsere
Kanzlei sowie Kontaktinformationen finden Sie auf der nächsten Seite.

Fabio J. GuzmánAriza
Geschäftsführender Gesellschafter
GuzmánAriza, Rechtsanwälte
UNSERE KANZLEI
                                                                          GuzmánAriza wurde 1927 gegründet und ist die erste und einzige dominikanische Rechtsanwalts-
                                                                          kanzlei mit sieben strategisch gelegenen Kanzleien, um Mandanten in jedem größeren Geschäfts-
                                                                          und Touristenzentrum der Dominikanischen Republik mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unser
                                                                          mehrsprachiges internationales Team berät und unterstützt internationale Investoren fachkundig
                                                                          in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen, einschließlich internationalem Handel und Investiti-
                                                                          onen, Fusionen und Übernahmen, Handels- und Gesellschaftsrecht, Projektfinanzierung, Immo-
                                                                          bilien, Telekommunikationen, Tourismus, Energie und Bergbau, Bankwesen, Versicherungen und
                                                                          Wertpapiere, Technologie, Transport, Umweltgesetze, in der Sport- und Unterhaltungsbranche,
                                                                          bei Rechtsstreiten und alternativer Streitbeilegung, sowie bei Immigrationsfragen.

                                                                          GuzmánAriza wurde von „Legal 500“sowie „Chambers“und„IFLR“, den maßgeblichen Be-
                                                                          urteilern der weltweit führenden Rechtsanwaltskanzleien, als eine hervorragende domini-
                                                                          kanische Kanzlei anerkannt. Darüberhinaus ist unsere Kanzlei das Exklusivmitglied in der
                                                                          Dominikanischen Republik bei„SCG Legal“, einem weltweiten Netz führender Rechtsanwalts-
                                                                          kanzleien, sowie bei„GGI“ – „Geneva Group International“ – eine der drei weltweit führenden
                                                                          Verbände von gut etablierten und erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfern
                                                                          und Unternehmensberatern.

                                                                          Unser Partner Dr. Christoph Sieger, deutscher und dominikanischer Jurist und zugelassener do-
                                                                          minikanischer Rechtsanwalt, arbeitet seit Dezember 1997 für Guzman Ariza. Er ist seit Ende 2015
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          Präsident der Deutsch-Dominikanischen Industrie- und Handelskammer (AHK; www.ccda.org.
                                                                          do). Sie können ihn jederzeit auf Deutsch per Email csieger@drlawyer.com kontaktieren.

                                                                          Weitere Informationen über unsere Kanzlei und Hinweise zu unserer Beratung bei Ihren recht-
                                                                          lichen Fragen in der Dominikanischen Republik finden Sie auf unserer Website www.drlawyer.
                                                                          com. Natürlich können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen, indem Sie uns eine
                                                                          Mail an fguzman@drlawyer.com oder info@drlawyer.com senden.

                                                                                                                  GuzmánAriza
                                                                                                                 Rechtsanwälte
                                                                                                               www.drlawyer.com
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                                                  lik
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                           Cabrera, Dominikanische Republik
                                Tel.: + 1 (809) 589-8055

                                                                                          RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
                      Sosúa-Puerto Plata                             EinePHILOSOPHY
                                                                     ONE Philosophie

                                  Cabrera
                                      Las Terrenas

                                            Samaná

                                                      Punta Cana     SiebenOFFICES
                                                                     SEVEN  Kanzleien
                                                        Bávaro
               Santo Domingo             La Romana

                                                                      Viele Lösungen
                                                                     ENDLESS  SOLUTIONS

                                                     GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte    11
I
DIE DOMINIKANISCHE REPUBLIK
        IM ÜBERBLICK
© d-maps.com
                   U. S.
                 STAATEN                                                                         500 km

                                                                                                 300 mi

                                                               RePUBLIk
                                                            DOMINIkAnische

                           KUBA

                                                                               PueRTO
                                                                                RICO
                                  JAMAIKA

                                                    Haiti

honduras

                                                                                                               RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
nicaragua

    costa
     Rica
                                                                         venezuela

                                            KOLUMBIEN
                 panama

            Geografische Lage und Größe

            Die Dominikanische Republik ist strategisch im Herzen der Karibik, zwischen Kuba
            und Puerto Rico, auf den östlichen zwei Dritteln der Insel Hispaniola gelegen; das
            westliche Drittel gehört Haiti. Die Dominikanische Republik ist das zweitgrößte
            Land in dieser Region (nach Kuba), mit 48.445 Quadratkilometern (18.705 Quadrat-
            meilen) und entspricht größenmäßig ungefähr der Gesamtoberfläche der U.S.
            Staaten Vermont und New Hampshire, d.h. sie ist etwas grösser als die Schweiz.

                                                                   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte           13
Topografie und Klima

                                                                          Obwohl die Dominikanische Republik nur ein kleines Land ist, verfügt sie über eine
                                                                          außergewöhnliche geografische Vielfalt: von dem höchsten Gipfel in der Karibik,
                                                                          dem 3.098 Meter (10.417 Fuß) hohen Pico Duarte, bis zu dem 45 Meter (374 Fuß)
                                                                          unter dem Meeresspiegel liegenden Enriquillo See, sowie raue Bergketten, frucht-
                                                                          bare Täler, Halbwüsten und ungefähr 1.300 Kilometer (800 Meilen) Strand.

                                                                          Diese geografische Vielfalt bringt große Klimaunterschiede für das Land. Die
                                                                          jährliche Durchschnittstemperatur liegt bei 25°C (77°F). In höheren Lagen beträgt
                                                                          die Durchschnittstemperatur 18 °C (64,4 °F) und auf Meereshöhe erreicht sie 28°C
                                                                          (82,4°F). Niedrige Temperaturen von 0°C (32°F) wurden in der Cordillera Central
                                                                          gemessen. Januar und Februar sind die kühlsten Monate des Jahres, und August ist
                                                                          der wärmste Monat.

                                                                          Bevölkerung

                                                                          Die Dominikanische Republik hat 10,4 Millionen Einwohner, von denen 75 % in
                                                                          Stadtgebieten leben. Die Bevölkerung ist überwiegend rassisch gemischter Herkunft
                                                                          (73 %), mit einer 16 % weißen und einer 11 % schwarzen Minorität. DNA Tests haben
                                                                          gezeigt, dass der gesamte Genpool der Dominikanischen Republik zu 49 % aus der
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          in Afrika südlich der Sahara gelegenen Region und zu 39 % aus Europa stammt,
                                                                          während 4 % auf amerikanische Ureinwohner zurückzuführen sind.

                                                                          Die größten Ballungsgebiete im Land sind: Santo Domingo de Guzmán, die
                                                                          Hauptstadt der Dominikanischen Republik und die größte Stadt in der Kari-
                                                                          bik und Zentralamerika, mit ungefähr drei Millionen Einwohnern; Santiago, La
                                                                          Romana, San Pedro de Macorís, Higüey, San Francisco de Macorís, Puerto Plata
                                                                          und La Vega.

                                                                          Geschichte

                                                                          Am 5. Dezember 1492 landete Christopher Columbus auf der Insel Hispaniola und
                                                                          hat dort die erste dauerhafte europäische Siedlung in der Neuen Welt gegründet. Die
                                                                          1496 gegründete Stadt Santo Domingo war der erste Sitz der spanischen Kolonial-
                                                                          herrschaft, mit der ersten Universität, der ersten Kathedrale und der ersten Festung
                                                                          in der Neuen Welt, sowie der Übungsplatz für die zukünftigen Eroberungen der
                                                                          Azteken- und Inkareiche.

                                                                          14   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
1697 hat Spanien den westlichen Teil von Hispaniola—das heutige Haiti—an Frank-
reich übertragen. 1795 wurden die östlichen zwei Drittel der Insel—die heutige
Dominikanische Republik—ebenfalls an Frankreich abgetreten, sodass die ganze
Insel unter französische Herrschaft kam.

Von 1795 bis 1844 wurde die heutige Dominikanische Republik hintereinander von
Frankreich, Spanien und schließlich Haiti regiert, bis sie endlich am 27. Februar 1844
ihre Unabhängigkeit von Haiti erklärt hat. Da die dominikanische Regierung nicht
in der Lage war, das Land richtig zu regieren, hat sie es 1861 wieder an Spanien
zurückgegeben. Vier Jahre später, am 16. August 1865, wurde die Unabhängigkeit
nach einem dreijährigen Guerillakrieg gegen Spanien wieder gewonnen. 1916,
während des Ersten Weltkriegs, wurde das Land aus strategischen Gründen bis
1924 von Amerika besetzt.

Nach einer 6-jährigen demokratischen Regierung unter Präsident Horacia Vásquez
(1924-1930), ergriff der Diktator Rafael Trujillo die Macht und regierte das Land
einunddreißig Jahre lang mit einer eisernen Faust, bis zu seiner Ermordung 1961.
Im Februar 1963 kam eine demokratisch gewählte Regierung unter Juan Bosch
an die Macht, wurde jedoch im September des gleichen Jahres gestürzt. Im April
1965, nach 19 Monaten Militärregierung, brach ein pro-Bosch Aufstand aus, dem
ein Bürgerkrieg folgte, was zu einer zweiten Interventionen der Vereinigten Staaten

                                                                                         RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
führte, da die Amerikaner befürchteten, dass die Kommunisten die Macht an sich
reißen und ein „zweites Kuba“ schaffen könnten. Die amerikanische Besetzung
endete 1966, nachdem von Amerika überwachte Wahlen stattgefunden hatten, die
Joaquin Balaguer gewann.

Seit 1966 haben in der Dominikanischen Republik zwölf Mal demokratische
Wahlen stattgefunden, die von drei verschiedenen politischen Parteien gewonnen
wurden.

Regierung

Die Dominikanische Republik ist eine repräsentative Demokratie mit drei
Regierungszweigen, von denen jeder seine separaten und unabhängigen Befugnisse
und Aufgabenbereiche hat: die Exekutive, die Legislative und die Judikative. Verwal-
tungsmäßig ist die Dominikanische Republik in 31 Provinzen und einen Nationald-
istrikt (die Hauptstadt, Santo Domingo) aufgeteilt. Die Provinzen sind wiederum in
124 Kommunen und Stadtbezirke aufgeteilt.

                                                     GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte   15
Die Exekutive

                                                                          Die Exekutive wird von dem Präsidenten geleitet, der gleichzeitig das Staats- und
                                                                          Regierungsoberhaupt ist und alle vier Jahre durch absolute Stimmenmehrheit,
                                                                          falls notwendig in zwei Wahlgängen, gewählt wird. Der Präsident kann für eine
                                                                          zweite vierjährige Amtszeit wieder gewählt werden. Der Präsident erlässt die von
                                                                          der Legislativen verabschiedeten Gesetze, ernennt sein Kabinett, sowie die Gouver-
                                                                          neure der Provinzen und anderes Verwaltungspersonal; darüberhinaus ist er der
                                                                          Oberbefehlshaber der Armee.

                                                                          Die Legislative

                                                                          Die Legislative oder der Nationalkongress besteht aus zwei Kammern, nämlich
                                                                          dem Senat und der Abgeordnetenkammer. Der Senat hat 32 mit einfacher Mehrheit
                                                                          gewählte Mitglieder, d.h. ein Mitglied aus jeder Provinz und dem Nationaldistrikt.
                                                                          Die Abgeordnetenkammer hat 190 Mitglieder, die direkt in mehreren Wahlkrei-
                                                                          sen laut einer proportionalen repräsentativen Abstimmung gewählt werden.
                                                                          Die Amtszeit der Senatoren und Deputierten beträgt vier Jahre, und zusätzliche
                                                                          Amtszeiten infolge von Wiederwahlen sind erlaubt.

                                                                          Die Judikative
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          Ein aus dreizehn Mitgliedern bestehendes Verfassungsgericht entscheidet, ob Gese-
                                                                          tze und Abkommen gegen die verfassungsmäßig festgelegten Rechte und Freiheiten
                                                                          verstoßen. Das Verfassungsgericht kann ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der
                                                                          endgültigen Entscheidungen anderer Gerichte überprüfen. Alle Entscheidungen
                                                                          des Verfassungsgerichts sind endgültig und unwiderruflich und stellen verbindli-
                                                                          che Präzedenzfälle für die drei Zweige der Regierung dar. Die Mitglieder des
                                                                          Verfassungsgerichts werden von dem nationalen Justizrat für eine einzige Amtszeit
                                                                          von neun Jahren ernannt. Die Ernennungen werden gestaffelt, sodass alle drei Jahre
                                                                          ein Teil der Mitgliedschaft ersetzt wird.

                                                                          Die richterliche Gewalt liegt streng genommen bei dem aus sechzehn Mitgliedern
                                                                          bestehenden Obersten Gerichtshof. Die Richter des Obersten Gerichtshof werden
                                                                          auf Lebzeiten ernannt, müssen jedoch laut Bestimmung des nationalen Justizrats
                                                                          mit 75 Jahren in Pension gehen. Der Oberste Gerichtshof ist in der ersten Instanz
                                                                          zuständig für Klagen gegen den Präsidenten und den Vize-Präsidenten sowie die
                                                                          Mitglieder des Kabinetts und des Kongresses, und er entscheidet, ob die Entschei-
                                                                          dungen der Vorinstanzen rechtmäßig sind.

                                                                          16   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Zu den Vorinstanzen gehören die Berufungsgerichte, die Gerichte erster Instanz, die
Friedensgerichte und die Sondergerichte.

Die Berufungsgerichte sind zuständig für Beschwerden gegen Entscheidungen
der Gerichte erster Instanz, und sie sind im ersten Rechtszug zuständig für Klagen
gegen Richter der ersten oder einer entsprechenden Instanz, gegen Staatsanwälte,
die Leiter von autonomen und dezentralisierten Regierungsbehörden, Provinzgou-
verneure und Bürgermeister. Die Dominikanische Republik verfügt über elf
Berufungsgerichte mit je fünf Richtern. Diese Gerichte sind in strafrechtliche und
zivilrechtliche/handelsrechtliche Kammern aufgeteilt.

Die Gerichte erster Instanz sind zuständig für diejenigen Fälle, für die das Gesetz
keine spezielle Gerichtsbarkeit ausdrücklich festlegt. Es gibt fünfunddreißig
Gerichte erster Instanz im Land, d.h. ein Gericht pro Gerichtsbezirk. Die Gerichte
erster Instanz können in strafrechtliche und zivilrechtliche/handelsrechtliche
Kammern aufgeteilt werden, je nach der Größe des Bezirks.

Friedensgerichte („juzgados de paz“) sind zuständig für eine Reihe von leichten
Vergehen und geringfügigen Forderungen. In jeder Kommune und dem Nationald-
istrikt gibt es mindestens ein Friedensgericht.

                                                                                         RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
Sondergerichte sind zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grundbesitz,
Arbeitsgeber/Arbeitnehmerbeziehungen, Verkehr, Minderjährigen und verwaltung-
smäßigen Klagen, und jedes Sondergericht hat sein entsprechendes Berufungsgericht.

Die Richter der unteren Gerichtshöfe werden von dem Obersten Gerichtshof aus einer
Liste von Kandidaten ernannt, welche der Justizrat vorbereitet hat. Dieser Rat besteht
aus dem obersten Richter des Obersten Gerichtshofs, der gleichzeitig den Vorsitz
darüber führt, einem beigeordneten Richter des Obersten Gerichtshofs, einem Rich-
ter eines Berufungsgerichts, einem Gericht erster oder ähnlicher Instanz und einem
Friedensgericht. Alle Mitglieder dieses Rats, mit Ausnahme des Obersten Richters,
werden von ihren Kollegen gewählt. Der Judikativen-Rat hat die Disziplinargewalt
über die Richter der Vorinstanzen und managt die Finanzen und das Budget der
Judikativen.

Im allgemeinen werden dominikanische Richter, im Gegensatz zu ihren Kollegen in
Ländern mit Gewohnheitsrecht, nicht aus den Reihen erfahrener Anwälte ernannt.
Stattdessen fangen sie in dem Justizsystem nach dem Jura-Studium und einer
Ausbildung zum Richter auf der untersten Sprosse an.

                                                     GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte   17
Die Kommunen

                                                                          Bürgermeister und Stadtverordnete, die für eine vierjährige Amtszeit gewählt
                                                                          werden, verwalten die 124 Kommunen und den Nationaldistrikt.

                                                                          Die Wirtschaft

                                                                          Die Dominikanische Republik stellt die neunt größte Volkswirtschaft in Latein-
                                                                          amerika dar und weist das größte wirtschaftliche Wachstum in der Karibik und
                                                                          Zentralamerika auf, mit direktem Zugang zu den Märkten in den Vereinigten
                                                                          Staaten, Kanada, Lateinamerika und Europa. Sie ist ein Entwicklungsland mit
                                                                          einem mittleren, an der oberen Grenze liegenden Einkommen und einem Brut-
                                                                          toinlandsprodukt pro Person von $14.000,00 in 2014 in Bezug auf die Kaufkraft-
                                                                          parität.

                                                                          Der wichtigste Handelspartner der Dominikanischen Republik ist Amerika (75
                                                                          % der Ausfuhreinnahmen). Andere wichtige Märkte sind China, Haiti, Mexiko,
                                                                          Kolumbien, Spanien, Brasilien, die Niederlande, Belgien, das Vereinigte Königreich,
                                                                          Jamaica und Kuba.

                                                                          Während der letzten drei Jahrzehnte hat die dominikanische Wirtschaft, die früher
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          von dem Export von Agrarprodukten (hauptsächlich Zucker, Kakao und Kaffee)
                                                                          abhängig war, erfolgreich auf eine Mischung von Dienstleistungen, Manufaktur-
                                                                          waren, Agrar- und Bergbauprodukte sowie Handel umgeschaltet. Die Serviceleistun-
                                                                          gen stellen fast 60 % des Bruttoinlandsprodukts dar, während die Manufakturwaren
                                                                          es auf 22 % bringen. Tourismus, Telekommunikationen und das Finanzwesen sind
                                                                          die Hauptbestandteile der Serviceleistungen, aber keiner dieser Bereiche stellt mehr
                                                                          als 10 % des Ganzen dar.

                                                                          Die Wirtschaftsbereiche, welche die meisten direkten ausländischen Investitionen
                                                                          erhalten, sind nachstehend beschrieben.

                                                                          Freihandelszonen

                                                                          Die Freihandelszonen sind Industrieparks in begrenzten Gebieten, in denen
                                                                          Unternehmen Waren herstellen und Leistungen erbringen können und dafür
                                                                          gewisse steuerliche Anreize bekommen. Die Freihandelszonen sind wichtige Säulen
                                                                          der dominikanischen Wirtschaft und stellen eine attraktive Investitionsgelegenheit
                                                                          für alle Investoren dar.

                                                                          18   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Fast alle in den Freihandelszonen erzeugten Güter und Leistungen sind für den
Export bestimmt. Bei der Produktion kann es sich um Montagefertigung handeln,
wobei Rohstoffe zollfrei in das Land importiert und dann montiert werden, um
Fertigwaren für den Export zu produzieren.

Das Freihandelszonen-System in der Dominikanischen Republik gehört zu den
am besten entwickelten in der Welt und beinhaltetFinanz-, Logistik- und andere
Serviceleistungen, neben der traditionellen Fertigung. So haben z. B. während des
letzten Jahrzehnts viele U.S. Firmen ihren Kundendienst und ihren Call Center-Be-
trieb in die dominikanischen Freihandelszonen verlegt, während mehr als siebzig
Software-Entwicklungsunternehmen sich dort niedergelassen haben.

Der Export aus den Freihandelszonen ist in den letzten Jahren infolge einer größeren
Produktdiversifizierung laufend gestiegen. In 2014 waren die wichtigsten Industrien
in den Freihandelszonen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung die Folgenden: Mediz-
inische und pharmazeutische Produkte (24,4 % der Freihandelszonen-Exporte);
Kleidung und Textilien (23,8 %); sowie elektrische und elektronische Produkte (14,3
%). Der Stand im Dezember 2014 wies 614 Unternehmen auf, die in sechzig Freihan-
delszonen-Parks im ganzen Land etabliert waren und mehr als 150.000 Arbeitskräfte
beschäftigten. Der Export belief sich insgesamt auf über 5,2 Milliarden Dollar.

                                                                                        RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
Tourismus

Mit ungefähr 1.300 Kilometer (800 Meilen) Strand, der ältesten aus der Kolonial-
zeit stammenden Siedlung in der westlichen Welt, sowie spektakulären Bergen und
Landschaften ist die Dominikanische Republik das am meisten besuchte Touristen-
ziel in der Karibik. In 2014 kamen 26 % aller Touristen, die in die Karibik reisten,
in die Dominikanische Republik. 2015 haben 5.6 Millionen ausländischer Touristen
die Insel besucht, und die Hotelkapazität ist auf 70.000 Zimmer gestiegen, während
32 Golfplätze mit Weltklassenniveau in Betrieb waren. Seit vielen Jahren stellt der
Tourismus die Hauptquelle für Divisen in der dominikanischen Wirtschaft dar: 6,2
Milliarden Dollar in 2015.

Bergbau

Der Bergbau hat in der Vergangenheit eine kleine Rolle in der dominikanischen
Wirtschaft gespielt und weniger als 1 % zum Bruttoinlandsprodukt beigetragen.
Das hat sich seit 2012 stark geändert, als die Gold- und Silberproduktion in dem 100
km nördlich von Santo Domingo gelegenen Pueblo Viejo Bergwerk begann. Dies

                                                    GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte   19
ist eines der größten Goldvorkommen in der Welt, und man rechnet damit, dass
                                                                          die Lebensdauer dieser Mine sich auf über 25 Jahre beläuft, mit Goldreserven von
                                                                          mehr als 15,53 Millionen Unzen. Dieses Bergwerk wird als Joint Venture von der
                                                                          kanadischen Gesellschaft Barrick Gold Corporation mit einer 60-prozentigen Beteil-
                                                                          igung und Goldcorp mit einer 40-prozentigen Beteiligung betrieben. Zu Anfang der
                                                                          Produktion hat das Joint Venture vier Milliarden Dollar investiert, was die größte
                                                                          ausländische Investition in der Geschichte der Dominikanischen Republik darstellt.
                                                                          2014 hat Pueblo Viejo Gold und Silber im Wert von mehr als 1,5 Milliarden Dollar
                                                                          exportiert und ist dadurch zum wichtigsten Exporteur der Dominikanischen Repub-
                                                                          lik geworden.

                                                                          Die Investition in der Pueblo Viejo Mine war von großer Bedeutung für die
                                                                          dominikanische Wirtschaft und hatte zur Folge, dass andere Investoren sich im
                                                                          Hinblick auf die bewehrte Bedeutung der Naturschätze, die außer Gold und Silber
                                                                          auch Nickeleisen und vielleicht Petroleum beinhalten, für Bergbaukonzessionen
                                                                          interessiert haben.

                                                                          Strom und Energie

                                                                          Der dominikanische Elektrizitätssektor ist in drei Bereiche aufgeteilt: Erzeugung,
                                                                          Übertragung und Verteilung. Derzeitig wird die Verteilung und Übertragung von der
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          CDEEE, einem staatlichen Unternehmen, kontrolliert, das ebenfalls die drei Teilbere-
                                                                          iche durch drei Verteilerunternehmen koordiniert, welche den Norden (Edenorte),
                                                                          den Süden (Edesur) und den Osten (Edeeste) mit Strom versorgen. Die Stromerzeu-
                                                                          gung liegt jedoch in den Händen von Regierungs- und privaten Unternehmen. Privat-
                                                                          konzessionen für die Stromerzeugung und Verteilung wurden von dem nationalen
                                                                          Energierat an mehrere Touristengebiete, wie beispielsweise Punta Cana und Casa de
                                                                          Campo, erteilt.

                                                                          Der größte Teil des Stroms in der Dominikanischen Republik wird von thermoelek-
                                                                          trischen Unternehmen erzeugt, die dafür Gas, Kohle, Schweröl oder Dieselöl verwen-
                                                                          den. Ungefähr 15 % des Stroms wird von hydroelektrischen Unternehmen oder
                                                                          Windfarmen erzeugt. Unabhängige Stromerzeuger, von denen viele ausländisches
                                                                          Kapital erhalten, produzieren die Hälfe des im Land erzeugten Stroms und verkaufen
                                                                          ihn zu vertraglich festgelegten Preisen an die CDEEE. In den letzten fünf Jahren betru-
                                                                          gen die direkten Investitionen auf diesem Gebiet mehr als 1,24 Milliarden Dollar.
                                                                          2012 wurde die Dominikanische Republik von CAIPOA (karibischer Verband für die
                                                                          Förderung von Investitionen) als das attraktivste Land in der Karibik für Investition-
                                                                          sprojekte im Bereich der „grünen“ Energie anerkannt.

                                                                          20   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Da die Stromnachfrage noch immer höher liegt als die Stromerzeugung, existiert hier
ein wichtiges Potential für Investitionen in der traditionellen sowie der alternativen
Stromerzeugung. Als Beweis dafür gilt das derzeitig in Punta Cana für 2 Milliarden
U.S. Dollar imBau stehende Projekt, welches aus zwei identischen, mit Kohle betrie-
benen Einheiten besteht, mit einer Technologie, welche die CO2 Abgase vermindern
soll und den neuesten internationalen Umweltvorschriften entspricht.

Telekommunikationen

Die Dominikanische Republik war eines der ersten Länder in Lateinamerika, das
über einen privatisierten Telefonservice verfügte. Starke Konkurrenz und bedeu-
tende direkte ausländische Investitionen in diese Industrie (fast eine Milliarde Dollar
in den letzten fünf Jahren) haben zu einem immer größeren Telekommunikations-
netz und billigeren Tarifen geführt. Der Stand am 30. September 2015 zeigt, dass
sich 10 Millionen Telefonlinien und 4,66 Millionen Internet-Konten in Betrieb finden.
Derzeitig entwickelt die Dominikanische Republik eine flächendeckende Glasfaser-In-
frastruktur, wodurch das Land zum unangefochtenen Telekommunikations-Führer in
der Karibik wird.

Das dominikanische Institut für Telekommunikationen („INDOTEL“), eine Behörde
der dominikanischen Regierung, fördert und reguliert den Telekommunikations-

                                                                                          RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
markt.

Finanzierungsdienste

Die Dominikanische Republik verfügt über einen diversifizierten und dynamischen
Finanzdienstleistungssektor mit verschiedenen Arten von Unternehmen, wie z.B.
zahlreiche Banken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Courtagen, etc. Viele Banken
können alle Arten von Bankgeschäften abwickeln. Kreditgenossenschaften können
Einlagen annehmen, aber keine Girokonten eröffnen. Sparkassen und Kreditgenos-
senschaften sind keine Equity-Institute sondern Genossenschaftsbanken, was bedeu-
tet, dass die Einleger und Darlehensnehmer Mitglieder mit Wahlrecht der gleichen
Genossenschaft sind. Diese Institute können keine Girokonten eröffnen.

Das Gesetz gewährt ausländischen Banken die gleiche Behandlung wie dominikan-
ischen Finanzinstitutionen. Eine ausländische Bank, die sich in der Dominikanischen
Republik etablieren oder dort Filialen eröffnen möchte, benötigt eine Genehmigung
von dem Finanzaufsichtsrat mit den gleichen Bedingungen, die für dominikanische
Banken gelten.

                                                      GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte   21
Offshore-Banking-Zentren, die Privat- und Geschäftsbanken sowie elektronische
                                                                          Börsen in Betrieb nehmen möchten, sind schon genehmigt, aber noch nicht eröff-
                                                                          net worden.

                                                                          Landwirtschaft und Viehzucht

                                                                          Seit der Unabhängigkeitserklärung 1844 bis ins späte zwanzigste Jahrhun-
                                                                          dert waren Landwirtschaft und Viehzucht die wichtigsten wirtschaftlichen
                                                                          Unternehmen in der Dominikanischen Republik. Tabak, Kakao, Zucker, Kaffee,
                                                                          Rindfleisch- und Milchproduktion waren die wichtigsten Sektoren der domini-
                                                                          kanischen Wirtschaft. Landwirtschaft und Viehzucht spielen weiterhin eine große
                                                                          Rolle, indem sie 8 % des Bruttoinlandprodukts darstellen, sind jedoch nicht mehr
                                                                          die Hauptsäulen der dominikanischen Wirtschaft.

                                                                          Heutzutage erntet die Dominikanische Republik viele neue Agrarprodukte
                                                                          zusätzlich zu dem traditionellen Anbau. Obst, wie z.B. Bananen, Mangos, Papaya,
                                                                          Kokosnüsse, Orangen, Melonen und Ananas werden heute in der Dominika-
                                                                          nischen Republik für den Export in die USA, die europäischen Märkte und den
                                                                          Inlandsverbrauch angebaut. Das Gleiche gilt für Reis, Bohnen, Wurzel- und
                                                                          anderes Gemüse. Kartoffeln, Kohlpflanzen, Karotten, Erdbeeren und Äpfel, die
                                                                          nur in gemäßigten Klimazonen gedeihen, werden in den Tälern der „Cordillera
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          Central“ angebaut. Was Bio-Produkte anbetrifft, hat sich die Dominikanische
                                                                          Republik zu einem der wichtigsten Exporteure von organisch angebauten Bana-
                                                                          nen und Kakao entwickelt.

                                                                          Bei der Viehzucht verfügt die Dominikanische Republik über die größte Geflügel-
                                                                          und Schweinefleisch-Industrie in der Karibik und erzielt dadurch nennenswerte
                                                                          Exporteinnahmen.

                                                                          Währung und Wechselkurs

                                                                          Die Währungseinheit in der Dominikanischen Republik ist der Peso (DOP oder
                                                                          RD$), dessen Wechselkurs im Dezember 2015 bei 45,48 Pesos pro US$ lag. Der
                                                                          U.S. Dollar wird weitgehend akzeptiert. Vertragliche Verpflichtungen können
                                                                          rechtskräftig in U.S. Dollar oder einer anderen ausländischen Währung festge-
                                                                          legt werden. Es gibt keine Devisenkontrollen, d.h. die Wechselkurse werden frei
                                                                          von den Marktbedingungen bestimmt. Geldwechsel-Transaktionen werden von
                                                                          Geschäftsbanken oder autorisierten Wechselstuben abgewickelt.

                                                                          22   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Sprache

Die offizielle Landessprache ist Spanisch. Englisch ist jedoch in der Wirtschaft und
den Touristengebieten weit verbreitet.

Geschäftszeiten und Zeitzone

Die Geschäftszeiten sind normalerweise von 8 Uhr bis mittags und von 14 Uhr
bis 18 Uhr Die Ortszeit ist die mittlere Greenwich Zeit -4. Im Vergleich zu den
Staaten liegt die dominikanische Ortszeit im Winter eine Stunde vor der östlichen
Standardzeit und ist im Sommer die gleiche wie die östliche Sommerzeit. In der
Dominikanischen Republik ist die Ortszeit das ganze Jahr hindurch die gleiche,
da hier nicht auf Sommerzeit umgeschaltet wird, wie das in den USA und Europa
der Fall ist.

Landesvorwahl für Telefongespräche

Die Dominikanische Republik gehört zu dem Nordamerikanischen Numme-
rierungsplan („NANP“). Ein Anruf in die Dominikanische Republik funktioniert
wie ein Anruf in die Vereinigten Staaten. Die Landesvorwahl ist die Nummer 1,
und die Ortsvorwahlen sind die Nummern 809, 829 und 849.

                                                                                        RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
Internationale Flughäfen

Die Dominikanische Republik verfügt über acht internationale Flughäfen, die nach
der Anzahl des Passagierverkehrs wie folgt geordnet sind: Punta Cana (PU), Santo
Domingo(SDQ), Santiago (STI), Puerto Plata (POP), La Romana (LRM), Samaná
(AZS), Santo Domingo/Herrera (JBQ), und Barahona (BRX). 2015 belief sich der
Passagierverkehr auf 12,3 Millionen Personen, was ungefähr 30 % des gesamten
Passagierverkehrs in der Karibik darstellt.

Öffentliche Feiertage

▪   1. Januar (Neujahr)
▪   6. Januar (Dreikönigsfest)*
▪   21. Januar (Tag der „Altagracia“–Schutzpatronin der Dominikanischen Republik)
▪   26. Januar (Duarte Tag)*
▪   27. Februar (Unabhängigkeitstag)*
▪   Karfreitag **

                                                    GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte   23
▪    1. Mai (Tag der Arbeit) *
                                                                          ▪    Fronleichnam **
                                                                          ▪    16. August (Wiederherstellung der Unabhängigkeit) *
                                                                          ▪    24. September (Tag der Barmherzigkeit)
                                                                          ▪    6. November (Tag der Verfassung)*
                                                                          ▪    25. Dezember (Weihnachten)

                                                                               *	Wenn der Feiertag auf einen Dienstag oder Mittwoche fällt, wird er am
                                                                                   vorhergehenden Montag gefeiert; wenn er auf einen Donnerstag oder
                                                                                   Freitag fällt, wird er am folgenden Montag gefeiert.
                                                                               **	Das Datum dieser religiösen Feiertage ändert sich von Jahr zu Jahr.
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          24   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
II
      INVESTITIONEN IN
DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
Ein attraktives Umfeld für Investoren

                                                                          Während der letzten beiden Jahrzehnte hat die Dominikanische Republik sehr
                                                                          viel getan, um das Umfeld für ausländische Investoren noch attraktiver zu ge-
                                                                          stalten, indem sie eine Politik betreibt, welche die regulatorischen Hindernis-
                                                                          se minimisiert und ausländische Unternehmen und Privatpersonen unterstützt
                                                                          und ihnen Anreize gibt, um Kapital in das Land zu bringen. Dadurch ist die
                                                                          Dominikanische Republik zum größten Empfänger in der Region von direkten
                                                                          ausländischen Investitionen geworden: 21 Milliarden Dollar zwischen 2006 und
                                                                          2015.

                                                                          Gleichbehandlung

                                                                          Die dominikanische Verfassung gewährt ausländischen und dominikani-
                                                                          schen Investoren die gleiche Behandlung und legt ausdrücklich fest, dass
                                                                          Ausländer in der Dominikanischen Republik Anspruch auf die gleichen
                                                                          Rechte haben wie dominikanische Staatsbürger; sie dürfen sich jedoch nicht
                                                                          an dominikanischen politischen Aktivitäten beteiligen. Gleichzeitig gelten
                                                                          für ausländische Investoren die gleichen Regeln und Vorschriften wie für do-
                                                                          minikanische Investoren.
RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK

                                                                          Ausländische Investoren können Kapitalanteile in dominikanischen Unterneh-
                                                                          men und Joint Ventures besitzen und Immobilien auf ihren Namen kaufen.

                                                                          Rechtliche Rahmenbedingungen

                                                                          Das Gesetz über ausländische Investitionen Nr. 16-95, welches am 20. No-
                                                                          vember 1995 verabschiedet wurde, zusammen mit seinen Ermächtigungs-
                                                                          verordnungen, hat alle Hindernisse, die früher auf internationale Investi-
                                                                          tionen in der Dominikanischen Republik zutrafen, beseitigt. Investoren,
                                                                          die Kapital in Unternehmen einbringen, welche in der Dominikanischen
                                                                          Republik tätig sind, haben uneingeschränkten Zugang zu allen Bereichen
                                                                          der dominikanischen Wirtschaft, mit der Ausnahme von Investitionen im
                                                                          Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit oder anderen hoch sensiblen
                                                                          Industrien.

                                                                          Die Registrierung der ausländischen Investitionen ist optional. Für die Rückfüh-
                                                                          rung der Gewinne ist keine Genehmigung seitens der Regierung erforderlich.

                                                                          26   GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte
Staatliche Unterstützung für ausländische Investoren

Das Zentrum für Exporte und Investitionen der Dominikanischen Republik („CEI-
RD“), eine Regierungsbehörde, die 2013 zum ausdrücklichen Zweck gegründet wurde,
ausländische Investitionen anzuziehen und Exporte zu fördern, unterstützt ausländi-
sche Investoren bei ihren geschäftlichen Unternehmen in der Dominikanischen Repu-
blik mit fristgemäßer Beratung und Informationen, sowiebei der Koordinierung der Be-
antragungen von Regierungsgenehmigungen. 2015 wurde in diesem Zentrum ein Büro
als einzige Anlaufstelle für ausländische Investoren eröffnet, um die Beantragung von
Genehmigungen im Zusammenhang mit den Freihandelszonen, dem Tourismus, der
erneuerbaren Energie und der Filmindustrie, unter anderem, zu vereinfachen.

Dieses Zentrum sponsert auch Veranstaltungen, um die Dominikanische Republik
als Investitionsstandort zu fördern und eventuellen Investoren Informationen zur
Planung und Verwirklichung erfolgreicher Geschäftsprojekte in der Dominikani-
schen Republik zur Verfügung zu stellen.

Staatliche Garantien für ausländische Darlehen

Die dominikanische Regierung unterstützt ausländische Investoren, indem sie
Darlehen, die von internationalen Agenturen für wichtige Infrastruktur-Projekte

                                                                                         RECHTLICHER LEITFADEN FÜR INVESTITIONEN IN DER DOMINIKANISCHEN REPUBLIK
in der Dominikanischen Republik gewährt werden, ihre Vertrauens- und Bonitäts-
erklärung zusagt. Ausländische Investoren in großen dominikanischen Projekten
verwenden häufig Risikoabsicherungen der Multilateralen Investitions-Garantie-
Agentur („MIGA“) und der Overseas Private Investment Corporation („OPIC“) für
das Kapital sowie politische oder Wechselkursrisiken. Die dominikanische Regie-
rung hat Abkommen mit diesen beiden Agenturen abgeschlossen.

Die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur („MIGA“) ist ein unabhängiges
Institut für Entwicklungszusammenarbeit, das 1988 von der Weltbank gegründet
wurde, um Investoren mit Garantien für durch politische Risiken verursachte Ver-
luste zu unterstützen und technische Hilfe zur Förderung von Investitionen in
Entwicklungsländern anzubieten.

Die Overseas Private Investment Corporation („OPIC“) ist eine unabhängige födera-
le Agentur der amerikanischen Regierung, die amerikanische Unternehmen beim
Wettbewerb auf neuen Wachstumsmärkten unterstützt, indem sie Versicherungen
gegen politische Unruhen, Enteignungen und Probleme bei der Umwandlung von
Fremdwährungen in die Landeswährung ausstellt.

                                                     GUZMÁN ARIZA ■ Rechtsanwälte   27
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